Studien - Heinrich-Heine

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Studien - Heinrich-Heine
Studien-
finanzierung
Ein Überblick über
aktuelle Studiendarlehen
und -kredite
AKTUELLES
DAS BÜRO
SEMINARE
GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE
STUDIUM
UND KIND
FAMILIENBÜRO
MENTORING
INFORMATION
+ BERATUNG
PROJEKTE
FÜR KINDER
Inhalt
Einleitung
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1. Finanzierung des Studienbeitrags
1.1 Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank
4
2. Zinslose Darlehen
2.1 BAföG 2.2 DAKA-Abschlussdarlehen
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Einleitung
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3. Günstige Studiendarlehen und -kredite
3.1 Studienkredit der KfW-Bank
3.2 Bildungskredit der KfW-Bank
3.3 BAföG-Bankdarlehen
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4. Stiftungen und Förderungen durch Unternehmen
4.1 Deutsche Bildung
4.1 Bildungsfonds
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5. Verzinsliche Studienkredite
5.1 Deutsche Bank – DB StudentenKredit
5.2 Dresdner Bank FlexiStudienkredit
5.3 PSD 4(u) cash – Der Studentenkredit
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Wichtige Adressen
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Impressum
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Notizen
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Mit der Aufnahme eines Studiums kommen nicht nur intellektuelle Herausforderungen auf die/den Studierende/n zu... Die finanziellen Belastungen entstehend durch Miete, Lebensunterhalt, Studienausgaben und Studienbeiträge
können kaum über einen Nebenjob aufgefangen werden. Zudem verzögert sich
durch das ständige „Jobben“ das Studium.
Da viele Studierende ihren Lebensunterhalt und das Studium nicht über die
Eltern finanzieren können, sind sie auf alternative Förderungen angewiesen.
Die folgende Zusammenstellung soll einen Überblick über die verschiedenen
Anbieter zur Finanzierung eines Studiums gewähren.
Die hier aufgeführten Darlehen und Kredite können flexibel in Anspruch genommen werden. Je nach Bedarf kann neben der Finanzierung des Lebensunterhalts auch eine alleinige Finanzierung des Studienbeitrags beantragt werden.
Dabei ist zu beachten, dass es wesentliche Unterschiede in der Verzinsung der
Darlehen bzw. Kredite gibt und sich somit automatisch die Darlehens-/Kreditschuld erhöht. In vereinzelten Fällen können die monatlichen Tilgungsraten
sogar höher ausfallen als die monatlichen Auszahlungsbeträge. Zudem sei
darauf hingewiesen, dass die verzinslichen Kredite der verschiedenen Banken
nach vereinbarter Zeit getilgt werden müssen unabhängig davon, ob der Kunde
immer noch studiert oder nach dem Studium arbeitslos geworden ist. Es ist
anzuraten, die Angebote aufmerksam zu studieren! Da die Zinssätze variabel
sind und halbjährlich angepasst werden, ist es zudem ratsam, eine Beratung in
einer Filiale vor Ort in Anspruch zu nehmen, um einen Eindruck der zukünftigen
finanziellen Belastung während der Tilgungsphase zu gewinnen.
Bei offenen Fragen können Beratungen zur Studienfinanzierung über das Büro
der Gleichstellungsbeauftragten (Tel.: 0211.81-11527) wahrgenommen
werden. Offene Sprechstunden zur Studienfinanzierung bietet auch Markus
Schardin vom Studentenwerk an, ohne dessen tatkräftige Unterstützung diese
Broschüre nicht entstanden wäre!
Kontakt:
Markus Schardin
Geb. 21.12
Offene Sprechstunde: Mo. u. Mi.: 11.00 – 12.30 Uhr
Wir wünschen allen Studierenden viel Erfolg!
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1.
Finanzierung des Studienbeitrags
2.
Zinslose Darlehen
1.1 Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank
2.1 BAföG
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigung
Das Studienbeitragsdarlehen dient der Finanzierung von Studienbeiträgen an staatlichen
Hochschulen. Deutsche Staatsangehörige, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, können das Darlehen ebenso in Anspruch nehmen wie Studierende anderer
Staatsangehörigkeit nach § 8 des BAföG. Finanziert wird ausschließlich das Erststudium!
Es erfolgt keine Bonitätsprüfung, zudem müssen keine Sicherheiten gestellt werden.
Neben deutschen Staatsbürger/innen sind grundsätzlich auch Ausländer/innen, die
eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind,
förderungsberechtigt (§8 BAföG). Dies sind beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
oder einer Niederlassungserlaubnis.
Auszahlungsphase
BAföG muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres beantragt werden. Ausnahme: Absolvent/innen des zweiten Bildungsweges, Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben sind, oder Personen, die aus persönlichen (z. B. Krankheit) oder familiären (z. B.
Kindererziehung) Gründen gehindert waren, ihr Studium vorzeitig aufzunehmen.
Das Darlehen wird im Rahmen des Immatrikulations- bzw. Rückmeldeprozesses bei den
Studierendensekretariaten der Hochschulen beantragt. Bei Bewilligung wird es direkt an
die Hochschule ausgezahlt.
Das Studienbeitragsdarlehen wird in der Regelstudienzeit plus 4 Semester ausgezahlt
(konsekutiver Master: Regelstudienzeit plus 2 Semester). Bereits verbrauchte Studienzeiten
im In- und Ausland werden angerechnet. Ein Studiengangwechsel innerhalb von 2 Semestern (Orientierungsphase) bleibt unberücksichtigt.
Der maximale Zinssatz liegt bis 2011 bei 5,9% pro Jahr. Der Zinssatz ist nach unten variabel, es kann daher auch günstiger werden. Derzeit beträgt der Zinssatz 4,38% pro Jahr.
Tilgungsphase
2 Jahre nach Beendigung oder maximal 11 Jahre nach Aufnahme des Studiums beginnt
die Tilgung. Rückzahlungsraten von 50, 100 oder 150 EUR sind frei wählbar. Sondertilgungen in Höhe von mindestens 500 EUR sind halbjährlich möglich.
Besonderheit
Für BAföG-EmpfängerInnen, die das Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank in Anspruch
nehmen, gilt die „Kappungsgrenze“. Die Gesamtschuld aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist auf 1.000 Euro pro Darlehenssemester begrenzt. Wenn eine BAföG-Schuld
von über 1.000 EUR im Semester vorliegt, muss das Darlehen an die NRW-Bank nicht
zurückgezahlt werden. Dies trifft bereits bei einem monatlichen BAföG-Satz von 334 EUR
zu.
Weitere Informationen und aktueller Zinssatz unter:
www.nrwbank.de/de/bildungsfinanzierungsportal/studienbeitragsdarlehen/
Auszahlungsphase
BAföG wird innerhalb der Regelstudienzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als
unverzinsliches Darlehen gezahlt.
Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 643 EUR. Bei der individuellen Berechnung der
Höhe der Förderungsleistung wird in der Regel das Einkommen der Eltern angerechnet.
Eigenes Vermögen der Studierenden ist bis auf einen Betrag von 5.200 Euro voll zur
Finanzierung der Ausbildung einzusetzen. Für verheiratete Studierende bzw. Studierende
mit Kindern erhöht sich der anrechnungsfreie Betrag sowohl für den Ehegatten, als auch
für jedes Kind jeweils um 1.800 Euro.
Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien erhalten die
Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
Die Förderung nach dem BAföG wird beim jeweiligen Studentenwerk beantragt. Die Ausbildungsförderung wird bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit)
ausgezahlt. Ab dem fünften Fachsemester erfolgt eine Förderung nur noch nach Vorlage
eines Leistungsnachweises, der dokumentiert, dass die den jeweiligen Prüfungsordnungen
entsprechenden Studienfortschritte gemacht wurden (bestandene Zwischenprüfung oder
ausgestellte Bescheinigung der Hochschule darüber, dass die bei geordnetem Verlauf des
Studiums bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht
haben - sog. 48-Bescheinigung).
Achtung!
Während eines Urlaubssemesters wird die Auszahlung des Darlehens unterbrochen.
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2.
Zinslose Darlehen
2.
Zinslose Darlehen
2.1 BAföG
2.2 DAKA-Abschlussdarlehen
Tilgung
Anspruchberechtigung
Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem 28.02.2001
begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückgezahlt
werden.
Die Rückzahlung beginnt in der Regel erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Das Darlehen wird in monatlichen Raten von 105 Euro in einem Zeitraum von bis
zu 20 Jahren zurückgezahlt.
Bei Darlehensnehmer/innen deren Einkommen 960 Euro bzw. ab dem 1. Oktober 2008
1.040 Euro monatlich nicht übersteigt, wird die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt; diese
Einkommensgrenze erhöht sich noch, wenn ein Ehepartner oder Kinder mit zu versorgen
sind.
Anspruchsberechtigt sind Studierende in der Studienabschlussphase. Als Studienabschlussphase gilt allgemein ein Zeitraum von 18 Monaten vor Beendigung des Studiums.
Lebensalter und Semesterzahl spielen bei der Darlehensvergabe eine nachgeordnete
Rolle. Die/der Darlehensnehmer/in muss einen Bürgen vorweisen bzw. zwei Bürgen (bei
einer Förderungshöchstsumme von 12.500 EUR). Das DAKA-Abschlussdarlehen ist beim
Studentenwerk zu beantragen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Darlehens
besteht nicht.
Weitere Informationen über eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus,
Freibeträge, die bei der Anrechnung des Einkommens gewährt werden, einen Erlass der
Rückzahlung etc. unter
www.das-neue-bafoeg.de
Auszahlungsphase
Die Besonderheit des DAKA-Darlehens ist, dass es zinslos vergeben wird!
Die Förderrate kann bis zu 1.000 EUR im Monat betragen, dabei darf ein Förderungshöchstbetrag von 7.500 EUR nicht überschritten werden (in Ausnahmefällen 12.500 EUR).
Wichtig: Das jährliche Budget der DAKA ist begrenzt, so dass zeitweise nicht alle Anträge
in der gewünschten Höhe bewilligt werden können.
Tilgungsphase
Spätestens 12 Monate nach Abschluss der Auszahlungsphase beginnt die Tilgungsphase.
Die Tilgungsraten betragen monatlich 130 EUR (bei einer Gesamtförderung von bis zu
7.500 EUR) bzw. 200 EUR (bei einer Gesamtförderung von 12.500 EUR). Zur anteiligen
Deckung der Verwaltungskosten werden bei der Auszahlung der letzten Darlehensrate
5% des Darlehensbetrages einbehalten. Weitere Kosten entstehen bei einem regulären
Tilgungsverlauf nicht.
Weitere Informationen unter:
http://daka.akafoe.de/index.php
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3.
Günstige Studiendarlehen und -kredite
3.
Günstige Studiendarlehen und -kredite
3.1 Studienkredit der KfW-Bank
3.2 Bildungskredit der KfW-Bank
Anspruchberechtigung
Anspruchsberechtigung
Um den Studienkredit der KfW-Bank in Anspruch nehmen zu können, darf bei Studienbeginn das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Anspruch auf eine Förderung im
Erststudium haben Deutsche ebenso wie Staatsangehörige der EU, die seit mindestens
drei Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Die/der Darlehensnehmer/in
darf keinen Offenbarungseid abgelegt haben.
Studierende, die das 36. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben und sich in einer
fortgeschrittenen Ausbildungsphase befinden, können den Bildungskredit in Anspruch
nehmen. Es muss ein Zwischenprüfungszeugnis vorliegen oder aber eine Erklärung der
Hochschule, die besagt, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen
Leistungen erbracht wurden. Ausländische Studierende werden gefördert, wenn sie ihren
ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und
Auszahlungsphase
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Studierende erhalten monatlich zwischen 100 und 650 EUR (halbjährlich anpassbar). Die
Förderung wird in einem Zeitraum von 10 bis höchstens 14 Semestern ausgezahlt. Nach
den ersten 5 Semestern an einer Fachhochschule bzw. 6 Semestern an einer Universität
müssen Leistungsnachweise eingereicht werden (z.B. Nachweis über zwei Drittel der Kredit-Points, Vordiplom, Zwischenprüfung etc.). Der variable Zinssatz beträgt derzeit 4,34%.
l die/der Studierende aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt und einen inländischen Wohnsitz hat,
Tilgungsphase
l die/der Studierende oder ein Elternteil vor Aufnahme des Studiums 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig war.
Die Tilgung beginnt frühestens 6 Monate, spätestens aber 23 Monate nach Ende der
Ausbildungsphase. Die Tilgungsrate ist variabel und halbjährlich anpassbar (in finanziellen
Notlagen mindestens 20 EUR/Monat, zeitlich beschränkt). Die Gesamtablösung in einer
Summe aber auch in regelmäßigen Raten in einem Zeitraum von bis zu 25 Jahren ist
möglich.
Weitere Informationen unter:
www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bildung/Wissenskredite_fuer_Studenten/KfW_
Studienkredit/index.jsp
l ein Elternteil oder die Ehegattin/der Ehegatte deutsch ist,
l die antragstellende Person Asylberechtigte/r, aufgenommener Flüchtling oder Heimatlose/r ist,
Die Kreditvergabe ist im Gegensatz zum BAföG vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig.
Auszahlungsphase
Der Kredit wird in monatlichen Raten von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt für höchstens 24 Monate, also maximal 7.200 EUR. Eine Einmalzahlung in Höhe von 3.600 EUR ist möglich.
Der Bildungskredit muss vor Ende des 12. Semesters beantragt werden. Der Jahreszins
beträgt derzeit 2,74%.
Tilgungsphase
Beginnend mit der Auszahlung sind die ersten 4 Jahre tilgungsfrei. Danach beträgt die
Tilgungsrate monatlich 120 EUR. Sondertilgungen oder die Gesamtablösung in einer
Summe sind ohne zusätzliche Kosten möglich.
Weitere Informationen unter:
www.bva.bund.de/cln_170/nn_383796/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/
bildungskredit-node.html?__nnn=true
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3.
Günstige Studiendarlehen und -kredite
4.
Stiftungen und Förderungen durch Unternehmen
3.3 BAföG-Bankdarlehen
4.1 Deutsche Bildung
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind deutsche sowie ausländische Studierende nach § 8 BAföG.
Das BAföG-Bankdarlehen wird in der Studienabschlussphase beantragt. Das jeweilige Amt
für Ausbildungsförderung entscheidet dann individuell über die Höhe der Förderung.
Diese Förderung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern vergeben und nach dem
heutigen Rechtsstand nicht auf Bafög-Leistungen angerechnet.
Anträge können nur online gestellt werden und erfordern vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit.
Auszahlungsphase
Das BAföG-Bankdarlehen wird für maximal 12 Monate gewährt. Der Zinssatz ist variabel
und beträgt derzeit 2,74 %.
Tilgungsphase
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Die Rückzahlung beginnt 6 Monate nach Ende der Förderungszeit und beträgt mindestens 105 EUR monatlich über höchstens 20 Jahre. Mit Beginn der Rückzahlung kann eine
Festzinsvereinbarung für die Restlaufzeit des Darlehens für 10 Jahre getroffen werden.
Sollte die/der Studierende zu Beginn des Studiums ein zinsloses BAföG-Staatsdarlehen
in Anspruch genommen haben, wird das verzinsliche Bankdarlehen vor dem zinslosen
Staatsdarlehen zurückgeführt.
Weitere Informationen unter:
www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bildung/Wissenskredite_fuer_Studenten/BAfGBankd3/index.jsp
Neben der finanziellen Förderung bietet die Deutsche Bildung ein Guidance-Programm
an: hier wird Hilfestellung für die Entwicklung des Werdegangs, der Organisation von
Studium und Berufseinstieg angeboten. Zur Erlangung von Schlüsselkompetenzen finden
zudem Workshops zu Themen wie „Rhetorik“ oder „Präsentation“ an der jeweiligen
Hochschule statt.
Auszahlungsphase
Monatliche Auszahlungen können in Höhe von 100 bis 1.000 EUR beantragt werden.
Daneben sind Einmalzahlungen für besondere Ausgaben möglich (Auslandsaufenthalt,
Praktika, PC-Ausrüstung etc.). Die Förderung wird für mindestens ein Jahr und maximal
drei Jahre gewährt. Bei Bedarf kann eine Folgeförderung beantragt werden. Die Gesamtsumme von 30.000 EUR darf nicht überschritten werden.
Tilgungsphase
Die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig bei einem Mindesteinkommen von 1.500
EUR und beginnt bei Eintritt in das Berufsleben (dazu zählen nicht: Referendariat, Promotion, Volontariat). Es fallen keine Zinsen im klassischen Sinn an, vielmehr einigt man sich
bei Vertragsabschluss auf einen festen Prozentsatz des zukünftigen Einkommens, den
man regelmäßig in einem Zeitraum von zwei bis sieben Jahren zurückzahlt. Bei dauerhafter Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit wird die Rückzahlung vollständig erlassen.
Weitere Informationen unter:
www.deutsche-bildung.de/studienfoerderung.html
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4.
Stiftungen und Förderungen durch Unternehmen
5.
Verzinsliche Studienkredite
4.2 Bildungsfonds
5.1 Deutsche Bank – DB StudentenKredit
Anspruchsberechtigung und Bewerbungsverfahren
Anspruchsberechtigung
Gefördert werden Studierende im Erststudium an einer Universität oder Fachhochschule
im In- oder Ausland. Eine Förderung kann auch im fortgeschrittenen Studium beantragt
werden und wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder Einkommen der Eltern
vergeben.
Bei Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit (insb. Nicht-EU-Bürger/innen)
kann eine Bürgschaft verlangt werden.
Bewerbungen sind jederzeit möglich, können aber nur online eingereicht werden. Die
Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Wochen.
Das maximale Alter bei Antragstellung beträgt 30 Jahre. Gefördert wird ein Studium
innerhalb der Regelstudienzeit plus höchstens drei Semester.
Ausländische Studierende müssen seit mindestens 2 Jahren vor Studienbeginn ihren
Wohnsitz in Deutschland haben und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel (z.B. Niederlassungserlaubnis) verfügen. Im Rahmen der Selbstauskunft müssen Belege über das
eigene Einkommen eingereicht werden.
Es können bis zu 1.000 EUR im Monat ausgezahlt werden, wobei Einmalzahlungen für
außerordentliche Aufwendungen (Auslandspraktikum etc.) in Höhe von bis zu 5.000 EUR
möglich sind. Insgesamt wird höchstens ein Betrag von 30.000 EUR (im Einzelfall mehr) in
der Regelstudienzeit (+ ein Semester) bewilligt.
Monatlich werden maximal 800 EUR ausgezahlt. Studierende in den ersten beiden Fachsemestern erhalten höchstens 200 EUR monatlich. Die Gesamtschuld darf eine Obergrenze von 30.000 EUR nicht überschreiten. (Die zu tilgende Gesamtschuld wiederum kann
diese Obergrenze allein wegen der Zinsen überschreiten!)
Die Auszahlungsphase liegt zwischen 6 und 60 Monaten bzw. Studienende. Der Zins ist
variabel und beträgt derzeit anfänglich (!) 5,9%.
Tilgungsphase
Tilgungsphase
Die Rückzahlungsdauer wird bei Vertragsabschluss festgelegt. In der Regel werden 4 bis
10% des monatlichen Einkommens über einen Zeitraum von 3 bis 9 Jahren zurückgeführt. Es gibt keinen festen Zinssatz, so dass der gesamte Rückzahlungsbetrag erst im
Nachhinein feststeht. Eine maximale Effektivverzinsung wird im Studienfördervertrag
angegeben, so dass die/der Studierende sich ein konkretes Bild von der zukünftigen Belastung machen kann.
Während einer kurzen Zeit der Arbeitslosigkeit wird die Rückzahlung ausgesetzt. Bei lang
andauernder Arbeitslosigkeit nach dem Studium muss gar nichts zurückgezahlt werden.
Die Tilgung des Kredits beginnt 3 Monate nach Berufsstart oder maximal 12 Monate nach
Beendigung des Studiums. Dabei steht die Tilgungsrate in Abhängigkeit zu der gewählten Rückzahlungsdauer (höchstens 12 Jahre). In dieser Phase findet eine eigenständige
Zinsvereinbarung zu festen Konditionen statt.
Auszahlungsphase
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Auszahlungsphase
Weitere Informationen unter:
www.bildungsfonds.de/de/index.html
Beispiel:
Bei einem monatlichen StudentenKredit in Höhe von 300 EUR, bei einer Dauer der Auszahlung von 6 Monaten (also insg. 1.800 EUR) und einem anfänglichen Zins von 5,9%
(Laufzeit inkl. tilgungsfreie Zeit von 12 Monaten = 18 Monate) ergibt sich ein Gesamtdarlehensbetrag von 1.937,78 EUR.
In der Tilgungsphase (also 18 Monate nach der ersten Auszahlung des Kredits), bei einer
Rückzahlungsdauer von 72 Monaten (6 Jahre) und einem Jahreszins von nunmehr 7,90%
beträgt die monatliche Darlehensrate 33,84 EUR.
Für 1.800 EUR, die man also während des Studiums in Anspruch genommen hat, zahlt
man der Bank insgesamt 2.436,48 EUR zurück.
(Quelle: StudentenKreditRechner der Deutschen Bank, Stand: 09.09.2009)
StudentenKreditRechner und weitere Informationen unter:
www.deutsche-bank.de/pbc/pb-anschaffungen-studentenkredit.html
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5.
Verzinsliche Studienkredite
5.
Verzinsliche Studienkredite
5.2 Dresdner Bank FlexiStudienkredit
5.3 PSD (4) cash – Der Studentenkredit
Anspruchsberechtigung
Anspruchberechtigung
Um einen Studienkredit der Dresdner Bank in Anspruch nehmen zu können, darf die/der
Studierende bei Studienbeginn nicht älter als 23 Jahre alt sein. Bei vorheriger Berufstätigkeit oder abgeschlossener Berufsausbildung erhöht sich das maximale Alter bei Studienbeginn auf 26 Jahre. Die/der Studierende muss seit mindestens 3 Jahren vor Beantragung
des Kredits einen Wohnsitz in Deutschland haben. Gefördert wird ein Erststudium an
einer deutschen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule (max. 2 Semester
dürfen in einem anderen Studiengang absolviert worden sein). Zum Zeitpunkt der Beantragung darf die/der Darlehensnehmer/in mit höchstens 1.000 EUR verschuldet sein. Ein
ausgereifter Studienplan und ein klar formuliertes berufliches Ziel spielen bei der Vergabe
des Kredits eine wichtige Rolle.
Die/der Kreditnehmer/in darf bei Beantragung nicht älter als 35 Jahre sein. Die Vergabe
des Kredits erfolgt nur an Studierende mit Wohnsitz oder Studienort im Geschäftsgebiet
der PSD Bank Rhein-Ruhr. Der dauerhafte Wohnsitz muss innerhalb Deutschlands liegen.
Auszahlungsphase
Nach der Regelstudienzeit (+ 1 Semester) und einer 6-monatigen Ruhephase beginnt
die Rückzahlungsphase. Die Höhe der monatlichen Raten, die Zinssätze in der Rückzahlungsphase und die genaue Dauer der Rückzahlungsphase erfährt man in einem
persönlichen Beratungsgespräch.
Auf einem Jugendkonto wird ein Verfügungsrahmen von 1.200 bis 9.000 EUR pro Semester eingerichtet. Die Kreditobergrenze beträgt 35.000 EUR inkl. Zinsen. Die voraussichtliche Studienzeit wird als Laufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt derzeit anfänglich (!)
5,89%.
Auszahlungsphase
Der Kredit wird monatlich in Höhe von 50 bis 500 EUR ausgezahlt. Die Kreditobergrenze
beträgt 30.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt in der Regelstudienzeit plus ein Semester.
Die Auszahlung erfolgt nur bei regelmäßiger Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung. Der anfängliche Zinssatz beträgt derzeit (!) 5,99%.
Tilgungsphase
Wichtig:
Tilgungsphase
Spätestens 12 Monate nach Ablauf der vereinbarten (!) Studienzeit beginnt die Rückzahlungsphase. Die Laufzeit der Rückzahlung beträgt zwischen 5 und 15 Jahren. Die
Höhe der monatlichen Raten ist abhängig von der vereinbarten Studienzeit und dem in
Anspruch genommenen Verfügungsrahmen. Aktuelle Zinssätze in der Rückzahlungsphase
müssen bei einer Dresdner Bank Filiale erfragt werden.
Wichtig: Wenn das Studium über die Regelstudienzeit plus ein Semester hinausgeht, kann
die Rückzahlungsphase noch in die Studienzeit fallen.
Beispielrechnung auf der Homepage der Dresdner Bank und weitere
Informationen unter:
www.dresdner-studentenbanking.de/student/index.html?nav=4&con=/student/
kredite/studentenkredit/student_studienkredit.html
Wenn das Studium über die Regelstudienzeit plus ein Semester hinausgeht, kann die
Rückzahlungsphase noch in die Studienzeit fallen.
Kontaktinformationen unter:
http://cash.psd-4u.de/d/1767
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Beratungen zu verschiedenen Themen
rund um das Studium bieten die
folgenden Einrichtungen an:
Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten
www.uni-duesseldorf.de/gleichstellung
Tel.: 0211.81-11527
l Studieren mit Kind
l Studienfinanzierung
Das Studentenwerk
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www.studentenwerk-duesseldorf.de
Tel.: 0211.81-15777
Studienfinanzierung
Schuldnerberatung
Wohnen
Kindertagesstätten
Soziale Beratung (in finanziellen Notlagen, für ausländische Studierende, Studierende mit Behinderung etc.)
l Info-Point (Job-Portal, Beglaubigungen, Versicherungen etc.)
l uvm.
l
l
l
l
l
Der AStA der Heinrich-Heine-Universität
http://asta.uni-duesseldorf.de
Tel.: 0211.81-13281
l
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l
l
l
l
l
l
l
Beihilfe aus dem studentischen Notfonds
Rückerstattung des Semesterticketbeitrags
Sozialberatung
Studium mit Kind
kostenlose Rechtsberatung
Haushalts- und Budgetberatung, Hilfe bei Zahlungsrückständen
Fahrradwerkstatt
Sprachkurse
uvm.
Beauftragter für Studierende mit Behinderung und
chronischer Erkrankung
www.uni-duesseldorf.de/bbst
Tel.: 0211.81-18338
l
l
l
l
Hilfestellung auf dem Campus durch Zivildienstleistende
Studienassistenz: Schreibhilfe, Vorlesen, Bibliothek, Rechenzentrum,
Kopieren, Essenshilfe, Besorgungen
Arbeitsgruppe „CAMPUS BARRIERE FREI“
uvm.
Psychologische Beratung
www.uni-duesseldorf.de/home/stud/SSC/Psy_Stud
Tel.: 0211.81-14934
l Lernschwierigkeiten
l Prüfungsängste
l persönliche Konflikte etc.
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Notizen
Impressum
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Herausgeberin
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Dipl.-Ing. Sanda Grätz
Gebäude 16.11
Ebene 04.21
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
www.uni-duesseldorf.de/gleichstellung
Redaktion Selma Gündogdu
Tel.: 0211.81-11527
studi@verwaltung.uni-duesseldorf.de
Layout
Bildnachweis
Druckauflage
Sylvia Lessmann
Fotolia
1500
Alle Angaben ohne Gewähr –
Druck und Satzfehler vorbehalten
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Notizen
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