Studien - Heinrich-Heine
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Studien - Heinrich-Heine
Studien- finanzierung Ein Überblick über aktuelle Studiendarlehen und -kredite AKTUELLES DAS BÜRO SEMINARE GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE STUDIUM UND KIND FAMILIENBÜRO MENTORING INFORMATION + BERATUNG PROJEKTE FÜR KINDER Inhalt Einleitung 3 1. Finanzierung des Studienbeitrags 1.1 Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank 4 2. Zinslose Darlehen 2.1 BAföG 2.2 DAKA-Abschlussdarlehen 2 Einleitung 5/6 7 3. Günstige Studiendarlehen und -kredite 3.1 Studienkredit der KfW-Bank 3.2 Bildungskredit der KfW-Bank 3.3 BAföG-Bankdarlehen 8 9 10 4. Stiftungen und Förderungen durch Unternehmen 4.1 Deutsche Bildung 4.1 Bildungsfonds 11 12 5. Verzinsliche Studienkredite 5.1 Deutsche Bank – DB StudentenKredit 5.2 Dresdner Bank FlexiStudienkredit 5.3 PSD 4(u) cash – Der Studentenkredit 13 14 15 Wichtige Adressen 16/17 Impressum 18 Notizen 19 Mit der Aufnahme eines Studiums kommen nicht nur intellektuelle Herausforderungen auf die/den Studierende/n zu... Die finanziellen Belastungen entstehend durch Miete, Lebensunterhalt, Studienausgaben und Studienbeiträge können kaum über einen Nebenjob aufgefangen werden. Zudem verzögert sich durch das ständige „Jobben“ das Studium. Da viele Studierende ihren Lebensunterhalt und das Studium nicht über die Eltern finanzieren können, sind sie auf alternative Förderungen angewiesen. Die folgende Zusammenstellung soll einen Überblick über die verschiedenen Anbieter zur Finanzierung eines Studiums gewähren. Die hier aufgeführten Darlehen und Kredite können flexibel in Anspruch genommen werden. Je nach Bedarf kann neben der Finanzierung des Lebensunterhalts auch eine alleinige Finanzierung des Studienbeitrags beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass es wesentliche Unterschiede in der Verzinsung der Darlehen bzw. Kredite gibt und sich somit automatisch die Darlehens-/Kreditschuld erhöht. In vereinzelten Fällen können die monatlichen Tilgungsraten sogar höher ausfallen als die monatlichen Auszahlungsbeträge. Zudem sei darauf hingewiesen, dass die verzinslichen Kredite der verschiedenen Banken nach vereinbarter Zeit getilgt werden müssen unabhängig davon, ob der Kunde immer noch studiert oder nach dem Studium arbeitslos geworden ist. Es ist anzuraten, die Angebote aufmerksam zu studieren! Da die Zinssätze variabel sind und halbjährlich angepasst werden, ist es zudem ratsam, eine Beratung in einer Filiale vor Ort in Anspruch zu nehmen, um einen Eindruck der zukünftigen finanziellen Belastung während der Tilgungsphase zu gewinnen. Bei offenen Fragen können Beratungen zur Studienfinanzierung über das Büro der Gleichstellungsbeauftragten (Tel.: 0211.81-11527) wahrgenommen werden. Offene Sprechstunden zur Studienfinanzierung bietet auch Markus Schardin vom Studentenwerk an, ohne dessen tatkräftige Unterstützung diese Broschüre nicht entstanden wäre! Kontakt: Markus Schardin Geb. 21.12 Offene Sprechstunde: Mo. u. Mi.: 11.00 – 12.30 Uhr Wir wünschen allen Studierenden viel Erfolg! 3 4 1. Finanzierung des Studienbeitrags 2. Zinslose Darlehen 1.1 Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank 2.1 BAföG Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigung Das Studienbeitragsdarlehen dient der Finanzierung von Studienbeiträgen an staatlichen Hochschulen. Deutsche Staatsangehörige, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, können das Darlehen ebenso in Anspruch nehmen wie Studierende anderer Staatsangehörigkeit nach § 8 des BAföG. Finanziert wird ausschließlich das Erststudium! Es erfolgt keine Bonitätsprüfung, zudem müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Neben deutschen Staatsbürger/innen sind grundsätzlich auch Ausländer/innen, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind, förderungsberechtigt (§8 BAföG). Dies sind beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Auszahlungsphase BAföG muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres beantragt werden. Ausnahme: Absolvent/innen des zweiten Bildungsweges, Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben sind, oder Personen, die aus persönlichen (z. B. Krankheit) oder familiären (z. B. Kindererziehung) Gründen gehindert waren, ihr Studium vorzeitig aufzunehmen. Das Darlehen wird im Rahmen des Immatrikulations- bzw. Rückmeldeprozesses bei den Studierendensekretariaten der Hochschulen beantragt. Bei Bewilligung wird es direkt an die Hochschule ausgezahlt. Das Studienbeitragsdarlehen wird in der Regelstudienzeit plus 4 Semester ausgezahlt (konsekutiver Master: Regelstudienzeit plus 2 Semester). Bereits verbrauchte Studienzeiten im In- und Ausland werden angerechnet. Ein Studiengangwechsel innerhalb von 2 Semestern (Orientierungsphase) bleibt unberücksichtigt. Der maximale Zinssatz liegt bis 2011 bei 5,9% pro Jahr. Der Zinssatz ist nach unten variabel, es kann daher auch günstiger werden. Derzeit beträgt der Zinssatz 4,38% pro Jahr. Tilgungsphase 2 Jahre nach Beendigung oder maximal 11 Jahre nach Aufnahme des Studiums beginnt die Tilgung. Rückzahlungsraten von 50, 100 oder 150 EUR sind frei wählbar. Sondertilgungen in Höhe von mindestens 500 EUR sind halbjährlich möglich. Besonderheit Für BAföG-EmpfängerInnen, die das Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank in Anspruch nehmen, gilt die „Kappungsgrenze“. Die Gesamtschuld aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist auf 1.000 Euro pro Darlehenssemester begrenzt. Wenn eine BAföG-Schuld von über 1.000 EUR im Semester vorliegt, muss das Darlehen an die NRW-Bank nicht zurückgezahlt werden. Dies trifft bereits bei einem monatlichen BAföG-Satz von 334 EUR zu. Weitere Informationen und aktueller Zinssatz unter: www.nrwbank.de/de/bildungsfinanzierungsportal/studienbeitragsdarlehen/ Auszahlungsphase BAföG wird innerhalb der Regelstudienzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt. Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 643 EUR. Bei der individuellen Berechnung der Höhe der Förderungsleistung wird in der Regel das Einkommen der Eltern angerechnet. Eigenes Vermögen der Studierenden ist bis auf einen Betrag von 5.200 Euro voll zur Finanzierung der Ausbildung einzusetzen. Für verheiratete Studierende bzw. Studierende mit Kindern erhöht sich der anrechnungsfreie Betrag sowohl für den Ehegatten, als auch für jedes Kind jeweils um 1.800 Euro. Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Die Förderung nach dem BAföG wird beim jeweiligen Studentenwerk beantragt. Die Ausbildungsförderung wird bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) ausgezahlt. Ab dem fünften Fachsemester erfolgt eine Förderung nur noch nach Vorlage eines Leistungsnachweises, der dokumentiert, dass die den jeweiligen Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte gemacht wurden (bestandene Zwischenprüfung oder ausgestellte Bescheinigung der Hochschule darüber, dass die bei geordnetem Verlauf des Studiums bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht haben - sog. 48-Bescheinigung). Achtung! Während eines Urlaubssemesters wird die Auszahlung des Darlehens unterbrochen. 5 6 2. Zinslose Darlehen 2. Zinslose Darlehen 2.1 BAföG 2.2 DAKA-Abschlussdarlehen Tilgung Anspruchberechtigung Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem 28.02.2001 begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt in der Regel erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Das Darlehen wird in monatlichen Raten von 105 Euro in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt. Bei Darlehensnehmer/innen deren Einkommen 960 Euro bzw. ab dem 1. Oktober 2008 1.040 Euro monatlich nicht übersteigt, wird die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt; diese Einkommensgrenze erhöht sich noch, wenn ein Ehepartner oder Kinder mit zu versorgen sind. Anspruchsberechtigt sind Studierende in der Studienabschlussphase. Als Studienabschlussphase gilt allgemein ein Zeitraum von 18 Monaten vor Beendigung des Studiums. Lebensalter und Semesterzahl spielen bei der Darlehensvergabe eine nachgeordnete Rolle. Die/der Darlehensnehmer/in muss einen Bürgen vorweisen bzw. zwei Bürgen (bei einer Förderungshöchstsumme von 12.500 EUR). Das DAKA-Abschlussdarlehen ist beim Studentenwerk zu beantragen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Darlehens besteht nicht. Weitere Informationen über eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus, Freibeträge, die bei der Anrechnung des Einkommens gewährt werden, einen Erlass der Rückzahlung etc. unter www.das-neue-bafoeg.de Auszahlungsphase Die Besonderheit des DAKA-Darlehens ist, dass es zinslos vergeben wird! Die Förderrate kann bis zu 1.000 EUR im Monat betragen, dabei darf ein Förderungshöchstbetrag von 7.500 EUR nicht überschritten werden (in Ausnahmefällen 12.500 EUR). Wichtig: Das jährliche Budget der DAKA ist begrenzt, so dass zeitweise nicht alle Anträge in der gewünschten Höhe bewilligt werden können. Tilgungsphase Spätestens 12 Monate nach Abschluss der Auszahlungsphase beginnt die Tilgungsphase. Die Tilgungsraten betragen monatlich 130 EUR (bei einer Gesamtförderung von bis zu 7.500 EUR) bzw. 200 EUR (bei einer Gesamtförderung von 12.500 EUR). Zur anteiligen Deckung der Verwaltungskosten werden bei der Auszahlung der letzten Darlehensrate 5% des Darlehensbetrages einbehalten. Weitere Kosten entstehen bei einem regulären Tilgungsverlauf nicht. Weitere Informationen unter: http://daka.akafoe.de/index.php 7 3. Günstige Studiendarlehen und -kredite 3. Günstige Studiendarlehen und -kredite 3.1 Studienkredit der KfW-Bank 3.2 Bildungskredit der KfW-Bank Anspruchberechtigung Anspruchsberechtigung Um den Studienkredit der KfW-Bank in Anspruch nehmen zu können, darf bei Studienbeginn das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Anspruch auf eine Förderung im Erststudium haben Deutsche ebenso wie Staatsangehörige der EU, die seit mindestens drei Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Die/der Darlehensnehmer/in darf keinen Offenbarungseid abgelegt haben. Studierende, die das 36. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben und sich in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase befinden, können den Bildungskredit in Anspruch nehmen. Es muss ein Zwischenprüfungszeugnis vorliegen oder aber eine Erklärung der Hochschule, die besagt, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen erbracht wurden. Ausländische Studierende werden gefördert, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und Auszahlungsphase 8 Studierende erhalten monatlich zwischen 100 und 650 EUR (halbjährlich anpassbar). Die Förderung wird in einem Zeitraum von 10 bis höchstens 14 Semestern ausgezahlt. Nach den ersten 5 Semestern an einer Fachhochschule bzw. 6 Semestern an einer Universität müssen Leistungsnachweise eingereicht werden (z.B. Nachweis über zwei Drittel der Kredit-Points, Vordiplom, Zwischenprüfung etc.). Der variable Zinssatz beträgt derzeit 4,34%. l die/der Studierende aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt und einen inländischen Wohnsitz hat, Tilgungsphase l die/der Studierende oder ein Elternteil vor Aufnahme des Studiums 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig war. Die Tilgung beginnt frühestens 6 Monate, spätestens aber 23 Monate nach Ende der Ausbildungsphase. Die Tilgungsrate ist variabel und halbjährlich anpassbar (in finanziellen Notlagen mindestens 20 EUR/Monat, zeitlich beschränkt). Die Gesamtablösung in einer Summe aber auch in regelmäßigen Raten in einem Zeitraum von bis zu 25 Jahren ist möglich. Weitere Informationen unter: www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bildung/Wissenskredite_fuer_Studenten/KfW_ Studienkredit/index.jsp l ein Elternteil oder die Ehegattin/der Ehegatte deutsch ist, l die antragstellende Person Asylberechtigte/r, aufgenommener Flüchtling oder Heimatlose/r ist, Die Kreditvergabe ist im Gegensatz zum BAföG vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig. Auszahlungsphase Der Kredit wird in monatlichen Raten von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt für höchstens 24 Monate, also maximal 7.200 EUR. Eine Einmalzahlung in Höhe von 3.600 EUR ist möglich. Der Bildungskredit muss vor Ende des 12. Semesters beantragt werden. Der Jahreszins beträgt derzeit 2,74%. Tilgungsphase Beginnend mit der Auszahlung sind die ersten 4 Jahre tilgungsfrei. Danach beträgt die Tilgungsrate monatlich 120 EUR. Sondertilgungen oder die Gesamtablösung in einer Summe sind ohne zusätzliche Kosten möglich. Weitere Informationen unter: www.bva.bund.de/cln_170/nn_383796/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/ bildungskredit-node.html?__nnn=true 9 3. Günstige Studiendarlehen und -kredite 4. Stiftungen und Förderungen durch Unternehmen 3.3 BAföG-Bankdarlehen 4.1 Deutsche Bildung Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigt sind deutsche sowie ausländische Studierende nach § 8 BAföG. Das BAföG-Bankdarlehen wird in der Studienabschlussphase beantragt. Das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung entscheidet dann individuell über die Höhe der Förderung. Diese Förderung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern vergeben und nach dem heutigen Rechtsstand nicht auf Bafög-Leistungen angerechnet. Anträge können nur online gestellt werden und erfordern vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit. Auszahlungsphase Das BAföG-Bankdarlehen wird für maximal 12 Monate gewährt. Der Zinssatz ist variabel und beträgt derzeit 2,74 %. Tilgungsphase 10 Die Rückzahlung beginnt 6 Monate nach Ende der Förderungszeit und beträgt mindestens 105 EUR monatlich über höchstens 20 Jahre. Mit Beginn der Rückzahlung kann eine Festzinsvereinbarung für die Restlaufzeit des Darlehens für 10 Jahre getroffen werden. Sollte die/der Studierende zu Beginn des Studiums ein zinsloses BAföG-Staatsdarlehen in Anspruch genommen haben, wird das verzinsliche Bankdarlehen vor dem zinslosen Staatsdarlehen zurückgeführt. Weitere Informationen unter: www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bildung/Wissenskredite_fuer_Studenten/BAfGBankd3/index.jsp Neben der finanziellen Förderung bietet die Deutsche Bildung ein Guidance-Programm an: hier wird Hilfestellung für die Entwicklung des Werdegangs, der Organisation von Studium und Berufseinstieg angeboten. Zur Erlangung von Schlüsselkompetenzen finden zudem Workshops zu Themen wie „Rhetorik“ oder „Präsentation“ an der jeweiligen Hochschule statt. Auszahlungsphase Monatliche Auszahlungen können in Höhe von 100 bis 1.000 EUR beantragt werden. Daneben sind Einmalzahlungen für besondere Ausgaben möglich (Auslandsaufenthalt, Praktika, PC-Ausrüstung etc.). Die Förderung wird für mindestens ein Jahr und maximal drei Jahre gewährt. Bei Bedarf kann eine Folgeförderung beantragt werden. Die Gesamtsumme von 30.000 EUR darf nicht überschritten werden. Tilgungsphase Die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig bei einem Mindesteinkommen von 1.500 EUR und beginnt bei Eintritt in das Berufsleben (dazu zählen nicht: Referendariat, Promotion, Volontariat). Es fallen keine Zinsen im klassischen Sinn an, vielmehr einigt man sich bei Vertragsabschluss auf einen festen Prozentsatz des zukünftigen Einkommens, den man regelmäßig in einem Zeitraum von zwei bis sieben Jahren zurückzahlt. Bei dauerhafter Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit wird die Rückzahlung vollständig erlassen. Weitere Informationen unter: www.deutsche-bildung.de/studienfoerderung.html 11 4. Stiftungen und Förderungen durch Unternehmen 5. Verzinsliche Studienkredite 4.2 Bildungsfonds 5.1 Deutsche Bank – DB StudentenKredit Anspruchsberechtigung und Bewerbungsverfahren Anspruchsberechtigung Gefördert werden Studierende im Erststudium an einer Universität oder Fachhochschule im In- oder Ausland. Eine Förderung kann auch im fortgeschrittenen Studium beantragt werden und wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder Einkommen der Eltern vergeben. Bei Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit (insb. Nicht-EU-Bürger/innen) kann eine Bürgschaft verlangt werden. Bewerbungen sind jederzeit möglich, können aber nur online eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Wochen. Das maximale Alter bei Antragstellung beträgt 30 Jahre. Gefördert wird ein Studium innerhalb der Regelstudienzeit plus höchstens drei Semester. Ausländische Studierende müssen seit mindestens 2 Jahren vor Studienbeginn ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel (z.B. Niederlassungserlaubnis) verfügen. Im Rahmen der Selbstauskunft müssen Belege über das eigene Einkommen eingereicht werden. Es können bis zu 1.000 EUR im Monat ausgezahlt werden, wobei Einmalzahlungen für außerordentliche Aufwendungen (Auslandspraktikum etc.) in Höhe von bis zu 5.000 EUR möglich sind. Insgesamt wird höchstens ein Betrag von 30.000 EUR (im Einzelfall mehr) in der Regelstudienzeit (+ ein Semester) bewilligt. Monatlich werden maximal 800 EUR ausgezahlt. Studierende in den ersten beiden Fachsemestern erhalten höchstens 200 EUR monatlich. Die Gesamtschuld darf eine Obergrenze von 30.000 EUR nicht überschreiten. (Die zu tilgende Gesamtschuld wiederum kann diese Obergrenze allein wegen der Zinsen überschreiten!) Die Auszahlungsphase liegt zwischen 6 und 60 Monaten bzw. Studienende. Der Zins ist variabel und beträgt derzeit anfänglich (!) 5,9%. Tilgungsphase Tilgungsphase Die Rückzahlungsdauer wird bei Vertragsabschluss festgelegt. In der Regel werden 4 bis 10% des monatlichen Einkommens über einen Zeitraum von 3 bis 9 Jahren zurückgeführt. Es gibt keinen festen Zinssatz, so dass der gesamte Rückzahlungsbetrag erst im Nachhinein feststeht. Eine maximale Effektivverzinsung wird im Studienfördervertrag angegeben, so dass die/der Studierende sich ein konkretes Bild von der zukünftigen Belastung machen kann. Während einer kurzen Zeit der Arbeitslosigkeit wird die Rückzahlung ausgesetzt. Bei lang andauernder Arbeitslosigkeit nach dem Studium muss gar nichts zurückgezahlt werden. Die Tilgung des Kredits beginnt 3 Monate nach Berufsstart oder maximal 12 Monate nach Beendigung des Studiums. Dabei steht die Tilgungsrate in Abhängigkeit zu der gewählten Rückzahlungsdauer (höchstens 12 Jahre). In dieser Phase findet eine eigenständige Zinsvereinbarung zu festen Konditionen statt. Auszahlungsphase 12 Auszahlungsphase Weitere Informationen unter: www.bildungsfonds.de/de/index.html Beispiel: Bei einem monatlichen StudentenKredit in Höhe von 300 EUR, bei einer Dauer der Auszahlung von 6 Monaten (also insg. 1.800 EUR) und einem anfänglichen Zins von 5,9% (Laufzeit inkl. tilgungsfreie Zeit von 12 Monaten = 18 Monate) ergibt sich ein Gesamtdarlehensbetrag von 1.937,78 EUR. In der Tilgungsphase (also 18 Monate nach der ersten Auszahlung des Kredits), bei einer Rückzahlungsdauer von 72 Monaten (6 Jahre) und einem Jahreszins von nunmehr 7,90% beträgt die monatliche Darlehensrate 33,84 EUR. Für 1.800 EUR, die man also während des Studiums in Anspruch genommen hat, zahlt man der Bank insgesamt 2.436,48 EUR zurück. (Quelle: StudentenKreditRechner der Deutschen Bank, Stand: 09.09.2009) StudentenKreditRechner und weitere Informationen unter: www.deutsche-bank.de/pbc/pb-anschaffungen-studentenkredit.html 13 14 5. Verzinsliche Studienkredite 5. Verzinsliche Studienkredite 5.2 Dresdner Bank FlexiStudienkredit 5.3 PSD (4) cash – Der Studentenkredit Anspruchsberechtigung Anspruchberechtigung Um einen Studienkredit der Dresdner Bank in Anspruch nehmen zu können, darf die/der Studierende bei Studienbeginn nicht älter als 23 Jahre alt sein. Bei vorheriger Berufstätigkeit oder abgeschlossener Berufsausbildung erhöht sich das maximale Alter bei Studienbeginn auf 26 Jahre. Die/der Studierende muss seit mindestens 3 Jahren vor Beantragung des Kredits einen Wohnsitz in Deutschland haben. Gefördert wird ein Erststudium an einer deutschen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule (max. 2 Semester dürfen in einem anderen Studiengang absolviert worden sein). Zum Zeitpunkt der Beantragung darf die/der Darlehensnehmer/in mit höchstens 1.000 EUR verschuldet sein. Ein ausgereifter Studienplan und ein klar formuliertes berufliches Ziel spielen bei der Vergabe des Kredits eine wichtige Rolle. Die/der Kreditnehmer/in darf bei Beantragung nicht älter als 35 Jahre sein. Die Vergabe des Kredits erfolgt nur an Studierende mit Wohnsitz oder Studienort im Geschäftsgebiet der PSD Bank Rhein-Ruhr. Der dauerhafte Wohnsitz muss innerhalb Deutschlands liegen. Auszahlungsphase Nach der Regelstudienzeit (+ 1 Semester) und einer 6-monatigen Ruhephase beginnt die Rückzahlungsphase. Die Höhe der monatlichen Raten, die Zinssätze in der Rückzahlungsphase und die genaue Dauer der Rückzahlungsphase erfährt man in einem persönlichen Beratungsgespräch. Auf einem Jugendkonto wird ein Verfügungsrahmen von 1.200 bis 9.000 EUR pro Semester eingerichtet. Die Kreditobergrenze beträgt 35.000 EUR inkl. Zinsen. Die voraussichtliche Studienzeit wird als Laufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt derzeit anfänglich (!) 5,89%. Auszahlungsphase Der Kredit wird monatlich in Höhe von 50 bis 500 EUR ausgezahlt. Die Kreditobergrenze beträgt 30.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt in der Regelstudienzeit plus ein Semester. Die Auszahlung erfolgt nur bei regelmäßiger Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung. Der anfängliche Zinssatz beträgt derzeit (!) 5,99%. Tilgungsphase Wichtig: Tilgungsphase Spätestens 12 Monate nach Ablauf der vereinbarten (!) Studienzeit beginnt die Rückzahlungsphase. Die Laufzeit der Rückzahlung beträgt zwischen 5 und 15 Jahren. Die Höhe der monatlichen Raten ist abhängig von der vereinbarten Studienzeit und dem in Anspruch genommenen Verfügungsrahmen. Aktuelle Zinssätze in der Rückzahlungsphase müssen bei einer Dresdner Bank Filiale erfragt werden. Wichtig: Wenn das Studium über die Regelstudienzeit plus ein Semester hinausgeht, kann die Rückzahlungsphase noch in die Studienzeit fallen. Beispielrechnung auf der Homepage der Dresdner Bank und weitere Informationen unter: www.dresdner-studentenbanking.de/student/index.html?nav=4&con=/student/ kredite/studentenkredit/student_studienkredit.html Wenn das Studium über die Regelstudienzeit plus ein Semester hinausgeht, kann die Rückzahlungsphase noch in die Studienzeit fallen. Kontaktinformationen unter: http://cash.psd-4u.de/d/1767 15 Beratungen zu verschiedenen Themen rund um das Studium bieten die folgenden Einrichtungen an: Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten www.uni-duesseldorf.de/gleichstellung Tel.: 0211.81-11527 l Studieren mit Kind l Studienfinanzierung Das Studentenwerk 16 www.studentenwerk-duesseldorf.de Tel.: 0211.81-15777 Studienfinanzierung Schuldnerberatung Wohnen Kindertagesstätten Soziale Beratung (in finanziellen Notlagen, für ausländische Studierende, Studierende mit Behinderung etc.) l Info-Point (Job-Portal, Beglaubigungen, Versicherungen etc.) l uvm. l l l l l Der AStA der Heinrich-Heine-Universität http://asta.uni-duesseldorf.de Tel.: 0211.81-13281 l l l l l l l l l Beihilfe aus dem studentischen Notfonds Rückerstattung des Semesterticketbeitrags Sozialberatung Studium mit Kind kostenlose Rechtsberatung Haushalts- und Budgetberatung, Hilfe bei Zahlungsrückständen Fahrradwerkstatt Sprachkurse uvm. Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung www.uni-duesseldorf.de/bbst Tel.: 0211.81-18338 l l l l Hilfestellung auf dem Campus durch Zivildienstleistende Studienassistenz: Schreibhilfe, Vorlesen, Bibliothek, Rechenzentrum, Kopieren, Essenshilfe, Besorgungen Arbeitsgruppe „CAMPUS BARRIERE FREI“ uvm. Psychologische Beratung www.uni-duesseldorf.de/home/stud/SSC/Psy_Stud Tel.: 0211.81-14934 l Lernschwierigkeiten l Prüfungsängste l persönliche Konflikte etc. 17 Notizen Impressum 18 Herausgeberin Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Ing. Sanda Grätz Gebäude 16.11 Ebene 04.21 Universitätsstr. 1 40225 Düsseldorf www.uni-duesseldorf.de/gleichstellung Redaktion Selma Gündogdu Tel.: 0211.81-11527 studi@verwaltung.uni-duesseldorf.de Layout Bildnachweis Druckauflage Sylvia Lessmann Fotolia 1500 Alle Angaben ohne Gewähr – Druck und Satzfehler vorbehalten 19 Notizen 20 21