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S anitzer Mitteilungen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Sanitz mit den Orten Groß Freienholz, Groß Lüsewitz, Gubkow, Hohen Gubkow, Horst, Klein Freienholz, Klein Wehnendorf, Neu Kokendorf, Neu Wendorf, Niekrenz, Oberhof, Reppelin, Sanitz, Teutendorf, Vietow, Wendfeld, Wendorf Jahrgang 24 Donnerstag, den 15. Mai 2014 Nummer 05 Inhalt - Gedanken des Bürgermeisters - Satzungen, Verordnungen & Wahlen - Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden - Freiwillige Feuerwehr - Schulen & Kitas - Was - Wann - Wo - Wir gratulieren - Vereine - Kirchliche Nachrichten Gemeinde Sanitz Der Bürgermeister · Rathaus Rostocker Straße 19 · 18190 Sanitz Tel. +49-38209 4800 Fax. +49-38209 48049 Fotos: Dagmar Millahn www.gemeinde-sanitz.de info@gemeinde-sanitz.de Saisoneröffnung am Groß Lüsewitzer See Öffnungszeiten Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Steuerverwaltung: Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr Wohngeldbehörde Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Gemeinde Sanitz Nr. 05/2014 2 Gemeinschaftshäuser/gemeindeeigene Räume und deren Betreiber Informationen für den Mai Gerne begrüßen wir in unserer Gemeinde jede weitere Einwohnerin, jeden weiteren Einwohner und aus diesem Grund ermöglichen unsere gemeindliche Flächennutzungsplanung, unsere Bebauungspläne und die Abrundungs- und Innenbereichssatzungen neue Wohnbauten in verschiedenen Orten unserer Gemeinde. In Groß Lüsewitz ist es das Gebiet „An der alten Gärtnerei“, in Reppelin Flächen an der Stormstorfer Straße und der Sanitzer Straße, in Sanitz sind es alle neuen Wohngebiete und in Wendfeld ist es aktuell die zukünftige Bebauung an den Straßen Richtung Reppelin und Teutendorf. Neben diesen planungsrechtlichen Grundlagen wird natürlich auch sehr viel sogenannte „Lückenbebauung“ nach Maßgabe des § 34 BauGB möglich. Alles zusammen ermöglicht Bauwilligen neue Häuser zu bauen und bringt unserer Gemeinde Zuzug. Weiterer Zuzug erfolgt durch Mieterinnen und Mieter, eine besondere Gruppe jedoch ehren wir besonders, die Neugeborenen! Mit großer Freude feiern wir mit den Eltern und weiteren Angehörigen in diesem Jahr am 01. Juni den 13. Sanitzer Kinderbegrüßungstag für alle Kinder, die in der Zeit von Mai 2013 bis Mai 2014 geboren wurden. Dazu haben wir 44 Einladungen versandt und freuen uns auf zahlreiche Gäste zur Übergabe der Urkunden, zu Gesprächen und zum Pflanzen eines Baumes in der „Parkanlage Kirchsteig“ in Sanitz. Beginnend mit unserem Sanitzer Kinderbegrüßungstag werden in der Gemeinde Sanitz sehr gute Bedingungen für die Kinder angeboten. Mit der ärztlichen Betreuung, den vier Kindertagesstätten, den Horten, den Schulen und den Freizeitangeboten verschiedener Vereine bietet sich eine breite Palette. Aber im Einzelfall gibt es natürlich auch offene Wünsche, so wie mir in einer E-Mail und in einem Gespräch mit Eltern zum Thema Räumlichkeiten für malende Kinder berichtet wurde. Die Gemeinschaftshäuser sind für dieses Anliegen offen und ganz herzlich sollten wir den Vereinen, den Frauen und Männern danken, die diese Häuser ehrenamtlich in ihrer Freizeit betreiben. Die Gemeinde unterstützt diese privaten Betreiber freiwillig jährlich mit Zuschüssen, ob es dann jedoch für alle Interessenten passt, entscheiden ausschließlich die Betreibervereine. Zwei Informationen zum Schluss: Für die Sanierung des gemeindeeigenen Mehrzweckgebäudes Ernst-Schneller-Straße 19/ASB-Küche und Kindertagesstätte „Sternenkinder“ hat die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 178.750,- € erhalten. Und für Modernisierung des Trainingsplatzes in Groß Lüsewitz haben wir einen Antrag auf Zuwendung gestellt. Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Mai und grüße Sie herzlich. Joachim Hünecke Bürgermeister 1. Gemeinschaftshaus Sanitz Betreiber: Verein Sanitzer Gemeinschaft e. V. Vorsitzender: Herr Dietmar Kielmann Telefon: 038209 264 Ansprechpartner: Frau Behrens Telefon: 0152 29625557 2. Dorfgemeinschaftshaus Groß Lüsewitz Betreiber: Kulturhistorischer Verein Groß Lüsewitz e. V. Vorsitzender: Herr Dr. Armin Hofhansel Telefon: 038209 80247 3. Bauernstube Gubkow Betreiber: Förderverein FFw Gubkow e. V. Vorsitzender: Herr Frank Rolbieski Ansprechpartner: Herr Goslicki Telefon: 0170 5577016 4. Vereinsgebäude Reppelin Betreiber: Förderverein FFw Reppelin e. V. Vorsitzender: Herr Frank Fechner Ansprechpartner: Herr Puschert Telefon: 0172 3240934 5. Sportler- und Vereinsheim Groß Lüsewitz Betreiber: Gemeinde Sanitz Ansprechpartner: Frau Godglück Telefon: 038209 290 E-Mail: sportstaettenverwaltung@sanitz.de 6. Kameradschaftsräume Ortsfeuerwehr Sanitz Ansprechpartner: Gemeinde- und Ortswehrführer Wilfried Matisseck Telefon: 038209 80155 E-Mail: matisseck@freenet.de Ortsfeuerwehr Vietow Ansprechpartner: Ortswehrführer Nils Mocker Telefon: 0176 72512452 Ortsfeuerwehr Groß Lüsewitz Ansprechpartner: Frau Dagmar Millahn Telefon: 038209 48013 Einladung - Wochenende in der Partnergemeinde Swidwin Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, im Rahmen der langjährigen Partnerschaft zwischen der Gemeinde Swidwin und unserer Gemeinde werden wir am Wochenende vom Freitag, den 19., ca. 13:00 Uhr - Sonntag, den 21. September 2014 nachmittags mit einer Delegation von ca. 45 Personen in einem Bus die Gemeinde Swidwin besuchen. Erfahrungsgemäß wird uns ein interessantes und vielfältiges Programm geboten. Das Wochenende wird finanziert von den Gemeinden Swidwin und Sanitz, für die Teilnehmer verbleibt lediglich ein geringer Anteil für die Hotelübernachtung. Herzlich laden wir Sie ein, dabei zu sein und freuen uns auf ein schönes Wochenende mit Ihnen und unseren Freunden in Swidwin. Joachim Hünecke Bürgermeister Thomas Möller Bürgervorsteher Anmeldungen bitte unter 038209 4800 bei Frau Müller, Sekretariat oder per E-Mail: info@gemeinde-sanitz.de. Nr. 05/2014 Gemeinde Sanitz 3 Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Parteien und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Vorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Wähler in die Wahlurne zu legen. Der Wahlbezirk 3 der Gemeinde Sanitz ist in die repräsentative Wahlstatistik der Europawahl einbezogen. Die Wähler des aufgeführten Wahlbezirks erhalten für die Stimmabgabe einen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck nach Altersgruppen und Geschlecht. Weitere Hinweise zur repräsentativen Wahlstatistik enthält die Ergänzung zu dieser Wahlbekanntmachung. 4.2 Wahl des Kreistages Gewählt wird mit amtlichen grünen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe von Namen und Anschrift der Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge, die Bezeichnung der jeweiligen Parteien und Wählergruppen bzw. die Bezeichnung „Einzelbewerber“ und rechts daneben für jeden Bewerber drei Kreise für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er in bis zu drei Kreisen jeweils ein Kreuz setzt oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme/n gelten soll/en. Dabei kann der Wähler seine drei Stimmen - einem einzelnen Bewerber geben oder - verschiedenen Bewerbern desselben Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein oder - Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben. Bei der Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen Stimmen ungültig. Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Wähler in die Wahlurne zu legen. 4.3 Wahl der Gemeindevertretung Gewählt wird mit amtlichen gelben Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe von Namen und Anschrift der Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge, die Bezeichnung der jeweiligen Parteien und Wählergruppen bzw. die Bezeichnung „Einzelbewerber“ und rechts neben jedem Bewerber drei Kreise für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er in bis zu drei Kreisen jeweils ein Kreuz setzt oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme/n gelten soll/en. Dabei kann der Wähler seine drei Stimmen - einem einzelnen Bewerber geben oder - verschiedenen Bewerbern desselben Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein oder - Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben. Bei Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen Stimmen ungültig. Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Wähler in die Wahlurne zu legen. Wahlbekanntmachung 1. Am 25. Mai 2014 finden - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlamentund - in MecklenburgVorpommern zeitgleich die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden in der Gemeinde Sanitz - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments- der Kreistag- die Gemeindevertretung Die zeitgleichen Wahlen dauern von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in 6 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: Wahl- Bezeichnung Bezeichnung bezirk des Wahl- des Wahlraumes Nr. bezirkes ______________________________________________ 1 Sanitz Kindertagesstätte „Siebenbuche“ Ribnitzer Straße 6 2 Sanitz Gemeinschaftshaus, Hof Sanitz 1 3 Groß Lüsewitz Dorfgemeinschaftshaus, Milchstraße 2 4 Gubkow Bauernstube, Am Hofsee 24 5 Reppelin Vereinsgebäude, Sanitzer Straße 27 a 6 Niekrenz Feuerwehrgerätehaus Vietow, An de Füerwehr 11 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 03. Mai 2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Europawahl und für dieKommunalwahlen um 16:00 Uhr in Sanitz - Rathaus, Rostocker Str. 19 zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Jeder Wähler erhält für die Europawahl und für die Kommunalwahlen, für die er wahlberechtigt ist, amtliche Stimmzettel. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es ist darauf zu achten, dass mehrere Stimmzettel zur Kommunalwahl getrennt gefaltet und nicht ineinander gelegt werden dürfen. Ein Blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich im allgemeinen Wahlbezirk bei der Europawahl zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablonebedienen. Die Stimmzettelschablone ist vom Wahlberechtigten für die Stimmabgabe persönlich mitzubringen. Zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlenwerden von Blindenvereinen keine Stimmzettelschablonen hergestellt. Gemäß § 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) bestimmt dann die oder der Wahlberechtigte eine andere Person, deren Hilfe sie oder er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Die Hilfsperson, die nach § 34 Absatz 1 LKWO M-V auch Mitglied des Wahlvorstandes sein kann, ist zur Wahrung des Wahlgeheimnisses verpflichtet und hat die Hilfeleistung auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken (§ 2 Absatz 2 LKWO M-V). 4.1 Wahl zum Europäischen Parlament Gewählt wird mit amtlichen weißen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Gemeinde Sanitz 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk für die einzelnen Wahlen sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wahlberechtigte mit Wahlschein/en und Briefwahlunterlagen haben bei den zeitgleichen Europa- und Kommunalwahlen nachfolgende Besonderheiten zu beachten. 6.1 Wähler, die einen weißen Wahlschein für dieEuropawahl haben, können an der Wahl - im Landkreis in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. 6.2 Wähler, die einen gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können an der Wahl - des Kreistages/der Gemeindevertretung in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder b) durch Briefwahl teilnehmen, soweit sie für die Wahl wahlberechtigt sind. 6.3 Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen/seine Wahlbrief/e mit dem/den Stimmzettel/n (im jeweils verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem jeweiligen unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für die Europawahl und für die Kommunalwahlen nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt bei der Europawahl auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Nr. 05/2014 4 Die statistischen Auszählungen - der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und - der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt MecklenburgVorpommern durchgeführt. Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden. 2. In die repräsentative Wahlstatistik ist der allgemeine Wahlbezirk mit der Wahlbezirksnummer 3 der Gemeinde Sanitz einbezogen. 3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten: A. Mann, geboren 1990 bis 1996 B. C. D. E. F. Mann, geboren 1980 bis 1989 Mann, geboren 1970 bis 1979 Mann, geboren 1955 bis 1969 Mann, geboren 1945 bis 1954 Mann, geboren 1944 und früher G. H. I. K. L. M. Frau, geboren 1990 bis 1996 Frau, geboren 1980 bis 1989 Frau, geboren 1970 bis 1979 Frau, geboren 1955 bis 1969 Frau, geboren 1945 bis 1954 Frau, geboren 1944 und früher Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt. Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck zugesandt. Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse der Europawahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken. Die Gemeindewahlbehörde Ergänzung zur Wahlbekanntmachung Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014 1. Auf der Grundlage § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) werden zur Europawahl 2014 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt. Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an den Wahlen nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen, sowie b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und 6 Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen als repräsentative Bundesstatistiken erstellt. Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 Die Gemeindevertretung hat am 06.05.2014 den Jahresabschluss 2012 festgestellt und den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 entlastet. Außerdem wurde beschlossen, das Jahresergebnis in Höhe von 485.722,10 € in die sonstige zweckgebundene Ergebnisrücklage einzustellen. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses sind in der Zeit vom 19.05. bis 27.05.2014 im Rathaus Zi. Nr. 2.3 während der Öffnungszeiten Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt. Nr. 05/2014 5 Gemeinde Sanitz Benutzungs- und Entgeltordnung für Räume im Rathaus und in den Schulen der Gemeinde Sanitz Auf der Grundlage der §§ 99 Abs. 2 und 3 sowie 104 Abs. 3 Ziffer 10 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 06.05.2014 folgende Benutzungsund Entgeltordnung erlassen. §1 Geltungsbereich (1) Diese Benutzungs- und Entgeltordnung regelt die Vermietung von Räumen im Rathaus und in den Schulen der Gemeinde Sanitz. Die Nutzung der Sportstätten in Trägerschaft der Gemeinde sowie der Kameradschaftsräume der Freiwilligen Feuerwehr Sanitz unterliegen gesonderter Regelungen. (2) Im Rathaus sind folgende Räume vermietbar: 1. Rathaus, Großer Beratungsraum 2. Rathaus, kleiner Beratungsraum (3) In folgenden Schulen sind Räume vermietbar: 1. Regionale Schule Sanitz 2. Grundschule Sanitz - Allgemeine Unterrichtsräume - Unterrichtsräume mit spezieller Ausstattung §2 Umfang der Nutzung durch Dritte (1) Das Rathaus und die Schulen dienen vorrangig Verwaltungszwecken und dem Schulbetrieb einschließlich Veranstaltungen in schulischer Verantwortung sowie der Arbeit der Gemeindevertretung, seiner Ausschüsse und Fraktionen. Eine Nutzung durch Dritte ist nur möglich, wenn Belange des Verwaltungs- und Schulbetriebes oder andere öffentliche Belange sowie die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Ein Anspruch auf eine Nutzung durch Dritte besteht nicht. (2) Die Nutzung durch Dritte beschränkt sich auf: - Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (3) Antragsteller, deren Tätigkeiten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen die Gemeinde Sanitz richten, sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nach einer bereits erfolgten Nutzungszusage erfolgen, wenn entsprechende Tatsachen erst später bekannt werden. Schadenersatzansprüche entstehen durch den Nutzungsausschluss nicht. §3 Antragsstellung und Nutzungszusage (1) Anträge auf Raumnutzung im Rathaus und in den Schulen sind vom Veranstalter rechtzeitig schriftlich an die Gemeinde Sanitz, Der Bürgermeister zu richten. (2) Im Antrag sind der Zweck der Veranstaltung, das Nutzungsobjekt, das Nutzungsdatum, die Nutzungszeit, die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer und die verantwortlichen Personen anzugeben. (3) Der Bürgermeister entscheidet über die Nutzung in Abwägung der Interessen nach § 2. Die Entscheidung ist nicht zu begründen. §4 Widerruf (1) Die Gemeinde Sanitz behält sich das Recht des Widerrufs einer Nutzungszusage ausdrücklich vor. Die Nutzungszusage kann insbesondere widerrufen werden, wenn die überlassenen Räume für dienstliche oder schulische Zwecke kurzfristig anderweitig benötigt werden oder andere in der Sache liegende Gründe bekannt werden. (2) Aus einer widerrufenen Nutzungszusage können keine Schadenersatzsansprüche gegen die Gemeinde Sanitz geltend gemacht werden. §5 Benutzungszeit und Zweckverbindung (1) Die Räume sind nur für die bewilligte Zeit und für den im Antrag angegebenen Zweck zu benutzen. (2) Eine Vergabe erfolgt in der Regel nur für die Dienstzeit der Verwaltung bzw. für die Öffnungszeit der Schule. (3) Die unter § 1 Punkt 2 genannten Räume können außerhalb der Öffnungszeiten der Schule genutzt werden, wenn die erforderlichen Vorraussetzungen mit vertretbaren Aufwand geschaffen werden können. §6 Nutzungsentgelte (1) Es wird ein Grundentgelt erhoben, das zur Nutzung der Räume über einen Zeitraum bis zu drei Stunden berechtigt. Für eine darüber hinaus gehende Nutzung wird für jede angefangene Nutzungsstunde ein Zusatzentgelt erhoben. (2) Nutzungsentgelt für Räume im Rathaus und in den Schulen GrundentgeltZusatzentgelt Beratungsräume, Rathaus 30,00 € 6,00 € Unterrichtsräume, Schulen 30,00 € 6,00 € Unterrichtsräume mit spezieller Ausstattung 60,00 € 10,00 € (3) Durch die Benutzerentgelte sind die Gebäudekosten sowie allen üblichen Nebenkosten wie Heizung, Elektroenergie, Wasser/Abwasser, Abfall, Gebäudeversicherungen, Hausmeister und Reinigung abgegolten. (4) Abgegolten ist auch die Nutzung der vermieteten Ausstattung. §7 Vertrag und Rechnung für die Benutzung (1) Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung des Antrages, der gleichzeitig die Annerkennung dieser Benutzungs- und Entgeltordnung voraussetzt, zustande. (2) Das Benutzerentgelt wird nach Benutzung der Räume von der Gemeinde per Rechnung erhoben. Mit der Rechnungserstellung ist das Benutzerentgelt fällig. §8 Verhalten in den Räumlichkeiten (1) Der Mieter und seine Veranstaltungsteilnehmer sind verpflichtet, die Gebäude, Räume, Anlagen, Einrichtungen und Geräte schonend und pfleglich zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten sowie die geltenden Regelungen zur Gewährleistungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beachten. (2) Das Rauchen im Rathaus und in den Schulgebäuden sowie auf den gesamten Schulgrundstücken der Gemeinde Sanitz ist nicht gestattet. (3) Alle bau- und sicherheitstechnischen Vorschriften sowie bestehende Hausordnungen sind zu beachten. Den Anweisungen von Beauftragten der Gemeinde ist Folge zu leisten. Gemeinde Sanitz §9 Störungen/Mängel/Nutzungsausschluss (1) Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Schäden und Mängel sofort anzuzeigen. Er hat alles zu unternehmen um die Vergrößerung eines Schadens zu verhindern. (2) Bei Verstößen gegen geltende Sicherheitsvorschriften für die genutzten Gebäude und Anlagen oder gegen diese Benutzungs- und Entgeltordnung erlischt eine erteilte Nutzungsgenehmigung, ohne dass es dazu eines ausdrücklichen Widerrufs bedarf. Der Mieter und seine Veranstaltungsteilnehmer können in diesem Fall mit sofortiger Wirkung von der Nutzung ausgeschlossen werden. Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde Sanitz entstehen dadurch nicht. § 10 Haftung gegenüber der Gemeinde (1) Der Mieter haftet gegenüber der Gemeinde Sanitz für alle Beschädigungen, die durch ihn oder seine Teilnehmer verursacht wurden und hat die von ihm vertretenden Schäden sofort zu beseitigen. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Schutzpflichten entstehen. (2) Die Gemeinde ist berechtigt, Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, auf dessen Kosten beseitigen zulassen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Mieter nicht kurzfristig selbst tätig wird um den entstandenen Schaden zu beseitigen. Nr. 05/2014 6 und Gebäuden hat der Mieter die ihm dazu erteilten Anweisungen zu befolgen. (2) Nach der Benutzung sind die Räume durch die verantwortliche Person an den Beauftragten der Gemeinde zu übergeben. § 15 Bereitstellung Technik (1) Bei der Gemeinde vorhandene Veranstaltungs- und Schulungstechnik wie Beschallungsanlagen, Saalmikrofone, Rednermikrofone, fest installierte Leinwände, Tageslichtprojektoren, Schreibtafeln, Magnettafeln, Pinnwände und dergleichen können ohne Aufpreis genutzt werden. Ein Anspruch auf eine Nutzung besteht nicht. (2) Soweit im Mietvertrag vereinbart kann auch weitere Technik wie fest installierte Beamer, interaktive Tafeln oder Computer in Computerkabinetten genutzt werden. (3) Eine Vernetzung von IT-Geräten des Mieters mit entsprechenden Einrichtungen der Gemeinde ist ausdrücklich untersagt. Ausnahmen können auf Antrag in Schulen für die Nutzung von Computerräumen sowie von fest installierten Beamern und interaktiven Tafeln genehmigt werden. § 16 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01. September 2014 in Kraft. Am gleichen Tag treten alle bestehenden Benutzerordnungen und Entgeltregelungen für das im § 1 genannte Rathaus und die Schulen außer Kraft. § 11 Haftungsausschluss (1) Die Gemeinde Sanitz haftet nicht für Schäden, die dritten Personen aus Anlass der Benutzung entstehen. Der Mieter stellt die Gemeinde insofern von Schadenersatzansprüchen jeder Art frei. (2) Die Gebäudeversicherung erfolgt durch die Gemeinde Sanitz. Für Gegenstände, die durch die Mieter eingebracht werden, haftet die Gemeinde nicht. § 12 Überlassung der Mietsache an Dritte Ohne ausdrückliche Genehmigung der Gemeinde Sanitz ist der Mieter weder zu einer Untervermietung der Mietsache noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt. § 13 Aufsicht (1) Die Benutzung der Räume darf nur in Anwesenheit der im Antrag angegeben verantwortlichen Person erfolgen. Dieser Person obliegt die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung vor, während und nach dem Ende der Veranstaltung. (2) Die verantwortliche Person hat auch dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung keine unbefugten Personen Zutritt in die Gebäude der Gemeinde erhalten. (3) Beauftragten der Gemeinde ist der Zutritt zu den Veranstaltungen jederzeit zu gestatten. § 14 Schlüssel- und Raumübergabe (1) Die Übergabe/Übernahme der Schlüssel erfolgt jeweils während der Dienstzeiten an der von der Gemeinde bestimmten Stelle. Hinsichtlich des Abschließens von Räumen Bekanntmachung der Gemeinde Sanitz Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 06.05.2014 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans und der Entwurf der Begründung dazu liegen vom 26.05.2014 bis zum 30.06.2014 während der Dienst- und Öffnungszeiten, im Rathaus, Bau- und Grundstücksverwaltung, Zi. 2.4 /2.5, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Neben den genannten Unterlagen liegen auch folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen vor und können ebenfalls eingesehen werden: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr: Nr. 05/2014 - Schutzgut Mensch (Hinweise zum Immissionsschutz; Schallschutz) - Schutzgut Wasser, Boden, Landschaft (Hinweise zum Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Grundwassernnessstellen) Landkreis Rostock, Der Landrat, Umweltamt, untere Bodenschutzbehörde: - Schutzgut Boden, Grundwasser (Hinweise zum Umgang mit verunreinigten Böden und Altablagerungen/ Altlasten) - Einleitung in eine Vorflut) EURAWASSER NORD GmbH Schutzgut Wasser, Boden (Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser, Einleitung in eine Vorflut) Stadt Tessin, Der Bürgermeister: - Schutzgut Boden, Landschaft (Hinweise zum Umgang und Verbrauch landwirtschaftlichen Flächen Sanitz, 07.05.2014 Gemeinde Sanitz 7 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg -FlurneuordnungsbehördeAz: 30a/5433.5-113-72-0005 Flurbereinigungsverfahren: Landkreise: Gemeinden: „Recknitz I“ Rostock, Vorpommern-Rügen Stadt Tessin, Zarnewanz, Thelkow, Gnewitz, Stubbendorr, Dettmannsdorf Öffentliche Bekanntmachung Beschluss zur 3. Änderung des Flurbereinigungsgebietes „Recknitz I“ Nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) mit späteren Änderungen ergeht folgender Beschluss: I. Das Verfahrensgebiet wird durch Ausschluss folgender Flurstücke mit einem Flächenumfang von 0,5731 ha geändert: Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke __________________________________________________ Stadt Tessin Tessin 8 Stadt Tessin Vilz 2 274/2, 275/1, 276/1, 277/1 188/1, 189/3, 190/1, 192/1, 192/2 Das Verfahrensgebiet wird durch Zuziehung folgender Flurstücke mit einem Flächenumfang von 67,007 ha geändert: Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke _________________________________________________ Thelkow Thelkow 1 382/1, 382/2, 408 Thelkow Liepen 1 90, 97, 98, 100 Thelkow Liepen 2 101/1, 101/2, 102 Thelkow Starkow 3 57, 58 Stubbendorf Stubbendorf 2 71, 72 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Außenstelle der Rostocker Tafel in Sanitz gesucht Die Rostocker Tafel betreibt eine Außenstelle in Sanitz in der Ernst-Schneller-Straße 19. Jeden Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr werden Lebensmittel an Bedürftige ausgegeben. Die Außenstelle sucht ab November 2014 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Beverstorf, mittwochs ab 13:00 Uhr in der Ausgabestelle. Barbara Kirchhainer Vorsitzende Sozialausschuss Das Verfahrensgebiet „Recknitz 1“ umfasst nunmehr ca. 762,79 ha. Das im 2. Änderungsbeschluss vom 15.06.2012 zugezogene Flurstück 123/8, Flur 3, Gemarkung Vilz ist mit Erlass der Ausführungsanordnung im Bodenordnungsverfahren „Zarnewanz“ seit dem 06.10.2011 rechtlich untergegangen. Das Surrogat Flurstück 90, Flur 4, Gemarkung Zarnewanz war im Anordnungsbeschluss zum Flurbereinigungsverfahren „Recknitz I“ vom 08.12.2011 bereits benannt. Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. II. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der nachträglich zum Verfahren zugezogenen Flurstücke werden Teilnehmer der: „Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Recknitz Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen“ mit Sitz in Thelkow. Nebenbeteiligte sind die Genossenschaften, die Gemeinden, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet. Nebenbeteiligte sind des Weiteren Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. Gemeinde Sanitz III. Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. IV. Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde 1. die Nutzungsarten der Grundstücke nicht verändert werden, soweit es nicht zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehört, 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen weder errichtet, wesentlich verändert noch beseitigt werden, 3. Bäume, Sträucher, Gehölze und Ähnliches nicht beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen können Maßnahmen zu 1. und 2. im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand wiederherstellen lassen. Im Falle der Ziffer 3 müssen Ersatzpflanzungen angeordnet werden (§ 34 FlurbG). Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschläge über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinaus nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden, andernfalls sie die Wiederaufforstung anordnen kann (§ 85 Ziffer 5 und 6 FlurbG). Bei den zu treffenden Maßnahmen 8 Nr. 05/2014 handelt die Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde. Verstöße gegen die im § 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und § 85 Nr. 5 FlurbG genannten Tatbestände können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden (§ 154 FlurbG). V. Begründung Für die von der Zuziehung betroffenen Flurstücke 382/1, 382/2, 408, Flur 1, Gemarkung Thelkow; Flurstücke 90, Flur 1 sowie 101/1, 101/2, 102, Flur 2, Gemarkung Liepen erfolgte im Bodenordnungsverfahren „Thelkow-Liepen“ eine Eigentumsregelung (Verringerung der Anteilseigentümer). Da diese Flurstücke unmittelbar von der Renaturierungsmaßnahme an der Recknitz betroffen sind, werden diese jetzt, nach Erlass der Ausführungsanordnung vom 05.09.2013 im Bodenordnungsverfahren „Thelkow-Liepen“, zum Flurbereinigungsverfahren „Recknitz I“ zugezogen. Mit der Zuziehung aller anderen Flurstücke ergänzen sich die Möglichkeiten des Landmanagements und erleichtern so die einvernehmlichen Regelungen von Landnutzungskonflikten. Bei den auszuschließenden Flurstücken handelt es sich um einen Teil des Radweges an der Bundesstraße 110, für die eine Eigentumsregelung nicht erforderlich ist. Vl. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 1 8246 Bützow zur Niederschrift eingelegt werden. Nr. 05/2014 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg -FlurneuordnungsbehördeAz.: 30a15433.3-2-51-0078 Bodenordnungsverfahren: „Damm-Reez“ Gemeinde Dummerstorf Landkreis Rostock Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung 1. Im Bodenordnungsverfahren „Damm-Reez“, Gemeinde Dummerstorf, Landkreis Rostock nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird gemäß § 61 Abs. 1 LwAnpG die Ausführung des Bodenordnungsplanes angeordnet. 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der 04.04.2014 festgesetzt. Mit diesem Tage werden die Grundstücke Eigentum der neuen Eigentümer. Eventuell bestehende Rechte, Beschränkungen und öffentlich rechtliche Lasten gehen auf die neuen Eigentümer über. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. 3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes. 4. Haben Festsetzungen des Flurneuordnungsplanes Einfluss auf Nießbrauch und Pachtverhältnisse, können Anträge beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 FlurbG), b) Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Flurbereinigung (§ 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt. Gründe: Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) liegen vor. Der Erlass der Ausführungsanordnung ist zulässig und sachlich gerechtfertigt, da Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan nicht vorliegen und somit der Bodenordnungsplan für die Beteiligten am 12.11.2013 unanfechtbar geworden ist. Es liegt im öffentlichen Interesse, dem für das Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatz zu entsprechen und ohne weiteren Zeitverlust die Ergebnisse der Bodenordnung für die Beteiligten wirksam werden zu lassen. Ersuchen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher sind vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) aus katastertechnischen Gründen im II. Quartal 2014 einzureichen. 9 Gemeinde Sanitz Überleitungsbestimmungen gemäß § 62 des FlurbG Entsprechend der Ausführungsanordnung wird nach Anhörung der Teilnehmergemeinschaft hiermit die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand - der Übergang von Besitz und Nutzung auf die neuen Grundstücke - geregelt. I. Termin zur Inbesitznahme der Landabfindungen Die Teilnehmer nehmen ihre neuen Grundstücke in Besitz, sobald die darauf stehenden Früchte oder Gräser von dem Vorbesitzer abgeerntet sind. Späteste Termine für die Räumung der bestellten Grundstücke sind bei: 1. Ackerflächen 30.09.2014 2. Grünlandflächen 30.09.2014 Nach den unter (I.) gesetzten Terminen gehen die noch nicht abgefahrenen Reste der Ernte und etwa sonst auf dem Grundstück befindlichen Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum des Zuteilungsempfängers über und können von diesem auf Gefahr und Kosten entfernt werden, soweit nicht im Folgenden anders lautende Regelungen festgesetzt sind. Bestehende Rechte Dritter an den Ernteerträgen werden hierdurch nicht berührt. Die zugeteilten Grundstücke müssen unverzüglich ordnungsgemäß übernommen werden. Sie sind so zu übergeben, dass auf den Grundstücken keine Einrichtungen oder Hindernisse vorhanden sind, die geeignet sind, Menschen oder Tiere zu gefährden. Ackerflächen sind in geschältem Zustand zu übergeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung und die Überleitungsbestimmungen ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow zur Niederschrift eingelegt werden. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der Ausführung des Bodenordnungsplans wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben. Gründe: Sie beruht auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) und soll vermeiden, dass durch Widersprüche der im öffentlichen Interesse und im Interesse der Mehrheit der Beteiligten liegende Ausführung des Bodenordnungsplanes gehemmt wird, wodurch für die Mehrheit der Beteiligten schwerwiegende Nachteile entstehen könnten. Im Bodenordnungsverfahren „Damm-Reez ist keine Vorläufige Besitzeinweisung i.S.d. § 65 FlurbG noch eine Vorläufige Besitzregelung i.S.d. § 61a LwAnpG verfügt worden. Gemeinde Sanitz 10 Nr. 05/2014 Nr. 05/2014 Gemeinde Sanitz 11 Wettkampf der Jugendfeuerwehren 2014 um den Pokal des Bürgermeisters Wann: Wo: Beginn: 31.Mai 2014 Sportplatz Sanitz 09:00 Uhr außerdem Hindernislauf der Sanitzer Löschzwerge Überraschung - RIESENHÜPFBURG Kommt und unterstützt die Mannschaften der Jugendfeuerwehren und Löschzwerge Freiwillige Feuerwehr Sanitz Impressum Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Sanitz Verlag + Satz: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und E-Mail: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de Das Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinde verteilt. Ein kostenpflichtiger Bezug (Einzelausgabe oder Abonnement) über die Gemeinde Sanitz ist möglich. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel-exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Gemeinde Sanitz, Der Bürgermeister Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Anzeigenteil: Jan Gohlke Erscheinungsweise: monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Auflage: 3.000 Exemplare VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen Gemeinde Sanitz Nr. 05/2014 12 5. Open Air am Gymnasium Sanitz Das Open Air feiert nach einem Jahr Pause das fünfjährige Jubiläum und bekommt einen Namen: GYMSA Open Air. Am Freitag, den 27.06.2014 von 16 bis 22 Uhr ist auf dem Schulhof des Gymnasiums in Sanitz für Ihr leibliches Wohl und Ihre Unterhaltung gut gesorgt. Auch die kleineren Gäste sind herzlich eingeladen, sie werden während der Veranstaltung durch eine Spaß bringende Betreuung beschäftigt. Euer GYMSA-Open-Air-Team P. S. Wir freuen uns über jede Unterstützung, sowohl künstlerisch als auch finanziell. Kontakt unter gymsaopenair@outlook.de Die regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.sanitz.de, Rubrik Freizeit, Veranstaltungen/Termin. Wir gratulieren den Jubilaren der Gemeinde Sanitz, die im Juni 2014 ihren Geburtstag feiern in Groß Lüsewitz Herrn Dr. Helmut Grieß Herrn Hans Schuldt Frau Lotte Schuldt Herrn Peter-Hans Gedack Frau Sigrun Glock Herrn Otto Pelikan Frau Helene Zastrow Frau Gertrud Hagemann Frau Christel Polifke Frau Ingrid Haentschke Herrn Jürgen Uhlig zum 86. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag in Gubkow Frau Erika Hildebrandt Herrn Herbert Sadowski Frau Lisa Kühl Herrn Helmut Braßat zum 92. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag in Hohen Gubkow Herrn Friedrich Stein zum 79. Geburtstag in Klein Freienholz Herrn Erich Leplow zum 79. Geburtstag Nr. 05/2014 in Neu Wendorf Frau Hildegard Bielicke zum 84. Geburtstag in Niekrenz Frau Rosemarie Kuchenbecker zum 74. Geburtstag in Oberhof Herrn Alfred Unützer zum 86. Geburtstag Frau Marie Adomeit zum 80. Geburtstag in Reppelin Frau Erika Radke zum 74. Geburtstag in Sanitz Frau Olga Lepke Herrn Erich Schmidt Frau Irma Ehlert Herrn Wilhelm Rabe Frau Theodolinda Bliemeister Frau Helga Gancarek Frau Gerda Siems Herrn Heinz Schuldt Herrn Friedrich-Wilhelm Alban Frau Mia Braasch Frau Minna Wanagas Frau Rita Kühnel Frau Erika Hos Herrn Alois Reiko Frau Agnes Skorupski Frau Ingrid Kriegel Frau Roswitha Bennemann Frau Ursula Freitag Frau Gerda Görlich Herrn Dr. Walter Olschewski Herrn Wolfgang Zehe Herrn Adolf Lehner Frau Gisela Pröhl Frau Urte Raabe Herrn Heinz Ahrens Frau Herta Esselmann Frau Inge Lange Frau Nelly Schupp Frau Christa Betzelt Frau Gudrun Eichloff Herrn Rudi Kupper Herrn Gerhard Murr Herrn Dr. Dieter Bindernagel Frau Erika Reinboth Herrn Peter Betzelt Frau Renate Fischer Herrn Werner Kissmann Herrn Karl-Friedrich Kreplin Frau Johanna Tank Frau Rosemarie Adolph Frau Gisela Neitzke Herrn Gerhard Hacker Frau Elisabeth Machka zum 95. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag in Vietow Herrn Horst Braun Frau Karin Glause zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag Ihr Joachim Hünecke Bürgermeister Gemeinde Sanitz 13 Wir laden herzlich ein zu folgenden Veranstaltungen: Gottesdienste in der Kirche 18.05.2014 Kantate 10:00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden, anschließend Kirchenkaffee 25.05.2014 Rogate 10:00 Uhr Gottesdienst 29.05.2014 Himmelfahrt09:00 Uhr!! Gottesdienst 01.06.2014 Exaudi 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst 08.06.2014 Pfingst- 10:00 Uhr Gottesdienst mit sonntag Konfirmation und Abendmahl Am Pfingstmontag wird eingeladen zum Hafengottesdienst um 11:00 Uhr in Dierhagen 15.06.2014 Trinitatis 10:00 Uhr Gottesdienst Seniorennachmittag Der nächste Seniorennachmittag findet am 4. Juni um 14:30 Uhr!! wie gewohnt im Gemeindehaus auf dem Pfarrhof statt. Gemeinde Sanitz Nr. 05/2014 14 Das Thema wird sein: „Heiteres und Nachdenkliches von Christian Morgenstern“. Im Betreuten Wohnen sind wir am 10. Juni um 14:00 Uhr im Gemeinschaftsraum zusammen. Diesmal wird uns ein Märchen vorgespielt. Grundkurs des Glaubens An acht Abenden werden im Gespräch Themen des Glaubens behandelt. Der Kurs kann zur Vorbereitung auf die Taufe genutzt werden, ist aber ebenso ein Angebot an alle, die mehr über die christliche Tradition wissen wollen und den Austausch mit anderen darüber suchen. Interessenten melden sich bitte bei Pastor Voß. Die Termine werden dann in der Gruppe abgestimmt. Am Dienstag, dem 27.05.2014, steht der Bundestagsabgeordnete Peter Stein interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einer Bürgersprechstunde für Probleme, Fragen oder auch Anregungen zur Verfügung. Die Bürgersprechstunde findet statt am: Dienstag, 27.05.2014 Konzert für Akkordeon Alleine und zu zweit spielen Eleonora Rüße und ihre Mutter Gertrud Uhlig bekannte und unbekannte Melodien in der Sanitzer Kirche am Sonntag, dem 15. Juni um 17:00 Uhr. Uns erwartet eine musikalische Reise durch Zeiten und Länder. Monatsspruch für Juni Gott hat sich selbst nicht unbezeugt gelassen, hat viel Gutes getan und euch vom Himmel Regen und fruchtbare Zeiten gegeben, hat euch ernährt und eure Herzen mit Freude erfüllt. 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Foto: LW-Bildarchiv Reise durch (k)ein Land Schicksale in der DDR - Uwe Bernd Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und keine Dissidenten-Drangsalierungen - und doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf Tramp-Tour quer durch die kleine Republik. Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter, Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks, BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte, zzgl. Versand Anarchisten. 6,50€ ISBN-978-3-00-28678-0 WERBUNG nur bei Direktbezug vom Verlag die ankommt Ihr persönlicher Ansprechpartner Ich bin telefonisch für Sie da. 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Die Glückwünsche kamen vom Bundespräsidenten, dem Ministerpräsidenten des Landes, unserem Landrat, dem Bürgermeiser der Gemeinde Sanitz, dem Beirat Groß Lüsewitz sowie von unseren Nachbarn und Bekannten. Die einfühlsamen Worte von Pastor Voß bei der Andacht in der Kirche, die Lieder des Kirchenchors sowie das Abendständchen des Posaunenchors haben uns sehr berührt und erfreut. Ein besonderer Dank geht an unsere Kinder nebst Familien für diesen gelungenen Tag. 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Denn es enthält den Wirkstoff Eisenphosphat, der so auch in der Umwelt vorkommt. Für Haustiere wie Hund und Katze sowie freilebende Tiere wie Igel ist das Mittel ungefährlich. Für pflanzenschädigende Schnecken hingegen ist Ferramol Schneckenkorn sehr attraktiv – und hochwirksam. Schon kurz nach der Köderaufnahme bewirkt Ferramol einen Fraßstopp. Der neuartige Wirkmechanismus führt dazu, dass sich die Schnecken in Verstecke im Erdboden zurückziehen und dort verenden. Schleimspuren treten nach der Anwendung also nicht auf und es sind keine toten Schnecken sichtbar. Wenn es regnet oder feucht ist, nehmen die Ferramol-Körner Wasser auf und quellen. Dadurch erhöht sich die Attraktivität für Schnecken, die bei feuchter Witterung ohnehin aktiver sind. In trockenen Phasen geht die Quellung zurück, das Korn befindet sich wieder im Ausgangszustand. Dieser Vorgang kann mehrfach wiederholt werden, ohne dass das Korn zerfällt oder an Wirkung verliert. Weitere Informationen unter www.neudorff.de. 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Nr. 05/2014 Gemeinde Sanitz 19 Bernd Czarnitzki Kosmetik & mehr … Ingrid Lüder - Köhlerring 3 - 18190 Sanitz Taxi - Flughafentransfer und • Kosmetik • Reflexzonenmassage • Fußpflege TAXI Krankenfahrten aller Art auch Großraumtaxi Mittelweg 8, 18299 Laage, OT Liessow Tel. 03 84 59/66 97 93 Auto 01 74/9 40 06 59 oder 01 73/6 10 81 70 Termine nach Vereinbarung,Tel. 038209 490169 ACHTUNG! Wir verteilen über die Deutsche Post! Auch Ihre Prospekte und Beilagen! Fragen Sie unverbindlich an und nutzen Sie den hohen Qualitätsstandard der Deutschen Post! Foto: Archiv Rostocker Str. 6 d, 18190 Sanitz, Tel. 038209/82370 Leiterin: Frau Dr. Saegebarth VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Ansprechpartner: Herr Grzibek · Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow Tel. 03 99 31/5 79-31 · Fax 03 99 31/5 79-30 e-mail: ag@wittich-sietow.de · www.wittich.de MEIN GARTEN Sie erhalten bei uns unter anderem: • Pflanzerden • Substrate (für Gewächshäuser u. 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(FH) René Bierschenk Am Kirchholt 4, 18190 Sanitz OT Horst, zwischen Sanitz und Tessin, Tel.: (03 82 09) 8 19 96 www.erden-kompost.de Foto: bilderbox n 1994 AUB Kläranlageseit GmbH Steinhagen 18442 Steinhagen · An der B 194 Nr. 6 · PlanungundGenehmigung · Wartung & Service aller Fabrikate gut + preiswert · Lieferung&EinbauvonvollbiologischenKläranlagen, Nachrüstsätzen,Regenwassersammelbehältern inallenGrößen · Selbsteinbaumöglich www.aub-abwasser.de % 03 83 27/6 07 93 Meine grüne Oase zum Wohlfühlen und Entspannen! Gemeinde Sanitz 20 RUND UMS HAUS Nr. 05/2014 BAUEN | WOHNEN | EINRICHTEN Machen Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft Dachklempnerei Heizung · Lüftung · Sanitär Udo Trompa Meisterbetrieb Sülzer Chaussee 2 ·18337 Marlow E-Mail: info@utrompa-gmbh.de Tel.: 038221/8 00 06 Fax: 038221/8 09 44 Funk: 0171/6 18 72 79 0172/4 20 44 13 Hausmeisterzwerge Rostock Unsere Angebote: 4 Hausmeisterservice 4 Pflege aller Grünflächen und Wege 4 Haushaltshilfe 4 Hilfe für Schwangere und Senioren 4 Fensterputzen nach Hausfrauenart 4 Einkaufsservice 4 Büroreinigung 4 Haussitting 4 Tierbetreuung Hausbesitzer geben bis zu fünfmal mehr Geld für Heizung und Warmwasser aus als für Strom. Mit einer energetischen Modernisierung können sie ihre Immobilie fit für die Zukunft machen und den Energieverbrauch deutlich senken. Denn vor allem in vielen älteren Ein- und Zweifamilienhäusern verpufft viel Energie, ohne dass sie tatsächlich genutzt wird. Eine verbesserte Wärmedämmung, moderne Fenster, eine effiziente Heiztechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien senken die Heizkosten auf Dauer und erhöhen zusätzlich den Wohnkomfort. Die Kampagne „Die Hauswende“ erleichtert Hausbesitzern jetzt den Einstieg in die energiesparende Sanierung ihrer vier Wände. Auf der Internetseite www.die-hauswende. de finden sich praktische Tipps zur energieeffizienten Modernisierung. Das Besondere: Hier stehen alle Informationen zu den verschiedenen Aspekten einer energetischen Sanierung gebündelt zur Verfügung. Über eine Onlinesuche können Hausbesitzer außerdem direkt Kontaktdaten von qualifizierten Fachleuten in der Nähe ihres Wohnorts finden. Außerdem bietet das Internetportal einen kompakten Überblick über moderne Heizungstechnologien, Möglichkeiten zur Einbindung erneuerbarer Energien sowie zur Dämmung der Gebäudehülle und zur Fenstermodernisierung. Dazu gibt es Tipps zur Finanzierung und eine Fördermitteldatenbank, mit der sich Verbraucher gezielt über eine Unterstützung aus öffentlichen Fördertöpfen informieren können. Die Rubrik „Sanierung in fünf Schritten“ zeigt zudem, wie die energetische Sanierung am besten gelingt. (djd/pt) Multifunktional und flexibel Jedes Eigenheim ist anders. Nach Wünschen und Bedürfnissen der jeweiligen Baufamilie individuell gestaltet, unterscheiden sie sich in Form, Größe, Höhe und Ausstattungsdetails. Eines haben aber alle gemeinsam: Wer einen direkten Zugang vom Balkon, der (Dach-) Terrasse oder aus dem Souterrain in den Garten schaffen möchte, der kommt um eine Außentreppe nicht herum. Eine kostengünstige Lösung, die sich nahezu jeder Bau- Melden Sie sich bei uns, denn ... wo ein Zwerg ist, ist auch ein Weg! Ibenweg: 18182 Mönchenhagen Handy: 0152/09 04 86 62 E-Mail: info@hausmeisterzwerge-rostock.de www.hausmeisterzwerge-rostock.de Foto: Treppen Intercon/HLC situation anpasst, sind hier multifunktionale Stahlwangentreppen. Eine multifunktionale Außentreppe passt sich nahezu jeder Bausituation an, ganz egal, ob man vom Balkon, der (Dach-)Terrasse oder aus dem Souterrain einen direkten Weg in den Garten schaffen möchte. Bausatz- bzw. Systemtreppen aus feuerverzinktem Stahl sind besonders geeignet, da langlebig und praktisch wartungs- und pflegefrei. (HLC) Nr. 05/2014 Auto Gemeinde Sanitz 21 aktuell Fotos: Guenter Hamich_pixelio.de Damit es nicht zu heiß wird: Klimaanlage regelmäßig warten lassen Große Hitze bedeutet für die meisten Menschen Stress. Beim Autofahren etwa sinkt die Konzentration, dafür steigt die Aggression. Dass heute rund 85 Prozent aller Neuwagen mit Klimaanlage vom Band rollen, ist daher nicht nur gut für den Komfort, sondern auch für die Sicherheit im Straßenverkehr. Damit die Zufuhr kühler Luft jederzeit wie gewünscht funktioniert, muss die Klimaanlage regelmäßig gewartet und gereinigt werden. Bis zu zehn Prozent des Kühlmittels können in einem Jahr entweichen. Zudem unterliegen auch Schläuche und Dichtungen der natürlichen Alterung. Sinkt der Flüssigkeitsstand des Kältemittels zu stark ab, kann der Kompressor beschädigt werden - eine teure Reparatur, die mit bis zu 1.000 Euro zu Buche schlagen kann. Zeit für einen Check der Klimaanlage wird es spätestens, wenn deren Leistung spürbar nachlässt. Weht das Lüftchen aus den Düsen nur noch lau, werden beschlagene Scheiben nur langsam klar, macht sich unangenehmer Geruch im Auto breit oder müssen manuelle Klimaanlagen immer kälter eingestellt werden, dann stimmt etwas nicht. Kfz-Meisterwerkstätten empfehlen alle zwei Jahre eine regelmäßige Überprüfung der Klimaanlage. (djd/pt) Reparatur und Inspektions-Service für Fahrzeuge aller Marken HU/AU Unfall-Instandsetzung Werkstatt-Ersatzwagen Reifenservice und -einlagerung elektronische Fahrzeugdiagnose Inhaber Christian Werth & Frank Hinze Klimaanlagen-Service Autoglas & Scheibenreparatur Motor- und Getriebe-Instandsetzung Autogas K Kommunaltechnik (Kettensägen, Rasenmäher, Motorsensen ...) Rostocker Straße 44, 18190 Sanitz Tel.: 038209/499999, Fax: 038209/499990 wh-autotechnik@web.de Foto: djd/Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. KFZ-WERKSTATT René Below Wir reparieren KFZ aller Art! 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