Schulprogramm - Grundschule Voxtrup

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Schulprogramm - Grundschule Voxtrup
Grundschule Voxtrup
Eine Schule für alle
Schulprogramm
Inhaltsverzeichnis:
Seite
0.
Vorwort ………..........................................................................................6
1.
Schulprofil………………………………………………………………………………………… 7
1.1. Anschrift/ Einbettung in den Stadtteil………………………………..7
1.2. Mitarbeiter/ Sekretariat………………………………………………………..8
1.3. Unterrichtszeiten/ Stundentafel………………………………………….9
1.4. Gebäude/ Räumlichkeiten……………………………………………………….10
1.5. Schülerschaft/ Klassen…………………………………………………………..11
1.6. Gremien an unserer Schule…………………………………………………….11
1.6.1. Gesamtkonferenz……………………………………………………………12
1.6.2.Teilkonferenzen………………………………………………………………12
1.6.3. Schulvorstand…………………………………………………………………13
1.6.4. Schulelternrat………………………………………………………………..14
2.
Das Leitbild- eine pädagogische Vereinbarung………………………….15
3.
Allgemeine pädagogische Konzepte………………………………………………15
3.1. Konzept der unterrichtsergänzenden Angebote……………..15
3.1.1. Betreuung………………………………………………………………………15
3.1.2. Streicherklasse…………………………………………………………….17
3.1.3. Elementarmusikerziehung…………………………………………..17
3.1.4. Kontaktstunden der Kirchengemeinden…………………..18
3.1.4.1. Kontaktstunde der katholischen
Kirchengemeinde…………………………………………… 18
3.1.4.2. Kontaktstunde der evangelischen
Kirchengemeinde…………………………………………….18
2
3.2. Vertretungskonzept………………………………………………………………19
3.2.1. Kurzfristige Vertretung……………………………………………20
3.2.2. Vorhersehbare Vertretung………………………………………20
3.2.3. Pausenaufsichtsvertretung………………………………………21
3.2.4. Vertretung der Schulleitung……………………………………21
3.3. Regionales Integrationskonzept (RIK)……………………………..21
3.4. Beratungskonzept………………………………………………………………….22
3.4.1. Beratung bei Lernschwierigkeiten………………………….24
3.4.2. Beratung im Arbeitsverhalten………………………………..25
3.4.3. Beratung im Sozialverhalten…………………………………..25
3.4.4. Beratung bei familiären Auffälligkeiten……………….26
3.5. Konzept zu Sprachfördermaßnahmen……………………………….26
3.6. Soziales Lernen……………………………………………………………………..28
3.6.1 Konzept zur Einigung über soziales Verhalten/
Schulordnung………………………………………………………………..29
3.6.1.1. Klassenregeln………………………………………………..29
3.6.1.2. Regelung bei Fehlverhalten von
Schülern…………………………………………………………29
3.6.1.3. Regelung bei Abwesenheit………………………….30
3.6.1.4. Sauberkeit und Pflege der Schule
und des Geländes………………………………………… 31
3.6.1.5. Beschwerderegelung……………………………………32
3.6.1.6. Gewaltpräventionskonzept…………………………33
3.7. Sicherheitskonzept………………………………………………………………35
4. Unterrichtskonzepte……………………………………………………………………42
4.1. Arbeit der einzelnen Fachbereiche und
Fachkonferenzen………………………………………………………………….42
4.1.1. Schuleigene Arbeitspläne……………………………………… 43
4.1.2. Grundsätze zur Leistungsbewertung
4.1.2.1. Grundsätze zur Leistungsbewertung
im Fach Deutsch……………………………………….. 44
4.1.2.2. Grundsätze zur Leistungsbewertung
im Fach Mathematik…………………………………..49
4.1.2.3. Grundsätze zur Leistungsbewertung
im Fach Sachunterricht……………………………..51
3
4.2. Konzept zur Erteilung von Hausaufgaben……………………….54
4.2.1. Grundsätze zu den Erlassen……………………………………54
4.2.2. Funktion der Hausaufgaben……………………………………55
4.2.3. Hausaufgaben in der praktischen Umsetzung……55
4.3. Förderkonzept………………………………………………………………………57
4.3.1. Grundsätze der Förderung in der Grundschule …57
4.3.2. Förderunterricht in der praktischen
Umsetzung………………………………………………………………..58
4.3.3. Erweiterung der diagnostischen Kompetenz……..59
4.4. Arbeitsgemeinschaften/Projekte…………………………………….59
4.5. Methodenkonzept……………………………………………………………….60
4.6. Medienkonzept…………………………………………………………………….63
4.6.1. Medien auswählen und nutzen……………………………….64
4.6.1.1. Chancen und Probleme der
Mediennutzung………………………………………….66
4.6.2 Medien gestalten – auswählen – verbreiten………67
4.7. Konzept zur Gesundheitsförderung……………………………….70
4.7.1. Gesunde Ernährung…………………………………………………70
4.7.2. Bewegung………………………………………………………………….71
4.7.3. Gesundheitsförderung im Rahmen der
Zahngesundheit……………………………………………………….71
4.7.4. Sexualerziehung……………………………………………………..71
4.8. Konzept zur Umweltbildung…………………………………………….72
4.8.1. Schulgarten…………………………………………………………….75
4.9. Schulleben…………………………………………………………………………..75
5. Kooperationen………………………………………………………………………………78
5.1. Zusammenarbeit mit vorschulischen Einrichtungen…..78
5.2. Arbeit im Grundschulverbund………………………………………..80
5.3. Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern……….81
5.3.1. Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden……81
5.3.2 Zusammenarbeit mit dem Kulturforum Dom……82
5.3.3. Zusammenarbeit mit anderen Partnern…………..82
5.4. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten…..83
5.5. Zusammenarbeit mit dem Förderverein………………………85
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6. Lehrerprofessionalität……………………………………………………………..86
6.1. Fortbildungskonzept………………………………………………………….86
6.2. Aussagen zur Personalentwicklung…………………………………87
7. Entwicklungsschwerpunkte/ Qualitätsentwicklung…………….90
7.1. Schwerpunkte des letzten Jahres………………………………….90
7.2. Schwerpunkte der kommenden Jahre……………………………90
7.3. Evaluation……………………………………………………………………………..91
7.4. Langfristig geplante Entwicklungsschwerpunkte………..92
8. Schlusswort………………………………………………………………………………….93
5
0. Vorwort
Mit dem vorliegenden Schulprogramm wollen wir die Möglichkeit
eröffnen, einen Einblick in die Arbeit der Grundschule Voxtrup zu
bekommen.
Viele Dinge sind in den meisten Grundschulen gleich: sie sind
verlässlich, haben die gleichen Fächer und die gleiche Stundenzahl.
Trotzdem hat jede Schule ihre Besonderheiten, ihr eigenes
pädagogisches Profil.
In diesem Schulprogramm soll nun deutlich gemacht werden, was das
Leben und Lernen an der Grundschule Voxtrup ausmacht.
Unser Schulprogramm ist aber auch
… ein Anlass zum Aufbruch und zur Rückschau
… eine Standortbestimmung in stürmischen Zeiten
… immer wieder Anlass für pädagogische Diskussionen
… der Ausdruck unseres professionellen Selbstverständnisses
… unser Maßstab für Rechenschaftslegung
… natürlich auch eine wichtige Außendarstellung
… die Stärkung des Wir- Gefühls, der Identifikation mit der Schule
… entstanden aus Beteiligung und gemeinsamer Verantwortung aller
… immer in Bewegung und ständiger Überarbeitung
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1. Schulprofil
1.1. Anschrift/Einbettung in den Stadtteil
Wir sind unter folgender Anschrift erreichbar:
Grundschule Voxtrup
Am Mühlenkamp 69
49086 Osnabrück
Tel.: 0541/388 366
Fax: 0541/600 3564
Homepage: www.grundschule-voxtrup.de
E-Mail: grundschule-voxtrup@osnanet.de
Das Einzugsgebiet der Grundschule Voxtrup ist der gesamte
Stadtteil Voxtrup, der im Südosten der Stadt Osnabrück liegt und
1972 im Zuge der Gebietsreform eingemeindet wurde.
1969 vollzog sich in Voxtrup eine Änderung des Schulwesens. Die bis
dahin bestehenden zwei Volksschulen wurden mit den Klassen 5 bis 9
zusammengelegt und seit 1975 gab es nur noch zwei eigenständige
Grundschulen: eine „Öffentliche Grundschule für Schüler des
katholischen Bekenntnisses“ (St. Antonius-Schule) und eine
„Öffentliche Grundschule für Schüler aller Bekenntnisse“
(Gemeinschaftsschule/Astrid-Lindgren-Schule). Diese beiden
Schulen in Trägerschaft der Stadt Osnabrück wurden zum 1. 2. 2010
zur „Grundschule Voxtrup“ , einer Grundschule für Schüler aller
Bekenntnisse zusammengelegt.
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1.2. Mitarbeiter/Sekretariat
Unsere Mitarbeiter
Schulleiterin:
Frau Dörenkämper
Konrektorin:
Frau Schmutte
Kollegium:
Frau Bröcker
Frau Dierker-Frense
Frau Haberzettl
Frau Hecht
Frau Honerkamp
Frau Hügelmeyer
Frau Hüsemann
Frau Kreutzfeld
Frau Meiners
Frau Prill
Frau Robertson
Frau Siebe
Frau Sternberg
Frau Völler
Frau Waibl
Frau Warner
Pädagogische Mitarbeiterinnen:
Frau Buddenbohm
Frau Hansen
Frau Hess-Hüpel
Frau König-Seidel
Frau Mengershausen
Frau Schratz
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Schulsachbearbeiterin:
Frau Dr. Hess-Hüpel
Hausmeister:
Herr Pohlmann
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag bis Donnerstag: 7.30 – 11.30 Uhr
1.3. Unterrichtszeiten/Stundentafel
Die Verlässliche Grundschule, die im Schuljahr 2000/2001 in
Voxtrup eingeführt wurde, hat das Ziel, die Grundschule zu einem
Lern- und Lebensraum auszugestalten, der den kindlichen
Bedürfnissen in besonderem Maße entspricht und den bildungs politischen Anforderungen an die Grundschule Rechnung trägt.
In der Verlässlichen Grundschule wird der Schulvormittag so
strukturiert, dass der lehrgangs- und fachbezogene Unterricht mit
offenem und fächerübergreifendem Unterricht sowie erweiterten
pädagogischen Angeboten verknüpft wird. In den festen Zeiträumen
des fünfstündigen Vormittages sollen übendes Lernen, Förder maßnahmen, Spiel- und Bewegungszeiten, individuelles Arbeiten und
gemeinsame Unterrichtsphasen eingefügt werden.
Schüler in den Jahrgängen 1 und 2 haben in der Woche 21 Stunden
Unterricht, in den Jahrgängen 3 und 4 jeweils 26 Stunden.
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Wir haben auf Grund der besseren Lesbarkeit die männliche Form gewählt. Bei der Wahl der
männlichen Form ist zugleich auch immer die weibliche Darstellungsform gemeint.
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Unter Berücksichtigung der Phasen Anspannung und Entspannung für
die Kinder hat unsere Schule folgenden Zeitplan entwickelt:
7.50 – 8.35
8.35 – 8.45
8.45 - 9.30
9.30 – 9.40
9.40 – 10.00
10.00 – 10.45
10.45 – 11.00
11.00 – 11.45
11.45 – 11.55
11.55 – 12.50
1. Stunde
Hofpause
2. Stunde
gemeinsames Frühstück
Hofpause
3. Stunde
Hofpause
4. Stunde
Hofpause
5. Stunde
1.4. Gebäude/Räumlichkeiten
Seit der Zusammenlegung der beiden Voxtruper Grundschulen
besteht unser Schulgebäude aus 2 Teilen: einem älteren Gebäudeteil
(Gebäude I), in dem sich die Verwaltung, einige Klassenräume, der
Hort, die Musikräume, der Computer- und Kunstraum und einige
Materialräume befinden und einem neueren Gebäudeteil (Gebäude
II), mit weiteren Klassen- und Materialräumen, einem Kunst- und
einem Werkraum, der Pausenhalle und dem Hausmeisterbüro.
Die 2001 neu gebaute Sporthalle ist eine Mehrzweckhalle mit zwei
Hälften, vier Umkleideräumen und einer großen Tribüne und wird vom
Sportverein VfR Voxtrup mitgenutzt.
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1.5. Schülerschaft/Klassen
Im Schuljahr 2011/2012 besuchen ca. 240 Schüler die Grundschule
Voxtrup. Sie werden in 13 Klassen unterrichtet. Die Jahrgänge 1, 2
und 3 sind dreizügig, der Jahrgang 4 ist vierzügig. Jede Klasse wird
von einem Klassenlehrer geleitet, der zusammen mit den Klassen lehrern der Parallelklassen das Jahrgangsteam bildet.
Bei der Zusammensetzung der neuen 1. Klassen zum Schul jahresbeginn sind einerseits viele objektive Vorgaben zu
berücksichtigen, andererseits soll sie die Integration der Erst klässler erleichtern und die Lernfreude, die Lernbereitschaft und
die Motivation stärken.
Zunächst sind die Wünsche der Eltern und Kinder maßgebend, die
bereits bei der Schulanmeldung geäußert werden können. Ein Wunsch
der Eltern wird möglichst erfüllt, nach Möglichkeit auch weitere.
Dabei wird natürlich noch darauf geachtet, dass die Anzahl der
Jungen und Mädchen und die Schülerzahl pro Klasse einigermaßen
gleich sind.
In Einzelfällen halten wir Rücksprache mit den Erzieherinnen in den
Kindergärten über die günstigste Klassenzusammensetzung.
1.6. Gremien an unserer Schule
Laut Niedersächsischem Schulgesetz § 32 ist die Schule „im Rahmen
der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvor –
schriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und
Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung,
Organisation und Verwaltung. (…) In dem Schulprogramm legt sie in
Grundsätzen fest, wie sie den Bildungsauftrag erfüllt. (…) Die Schule
überprüft und bewertet jährlich den Erfolg ihrer Arbeit. Sie plant
Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer von ihr
festgelegten Reihenfolge durch. (…) Die Schule bewirtschaftet ein
Budget aus Landesmitteln nach näherer Bestimmung im Haushaltsplan
des Landes.“
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Um diese vielfältigen Aufgaben durchführen zu können, gibt es auch
an unserer Schule unterschiedliche Gremien, deren Aufgaben durch
das Niedersächsische Schulgesetz geregelt sind.
1.6.1. Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz besteht aus allen Lehrkräften und
pädagogischen Mitarbeitern der Schule und 6 gewählten Vertretern
der Erziehungsberechtigten. Sie ist zuständig für alle pädagogischen
Angelegenheiten und tagt normalerweise viermal im Schuljahr.
Laut § 34 NSchG entscheidet sie, „soweit nicht die Zuständigkeit
einer Teilkonferenz gegeben ist, über
1. das Schulprogramm,
2. die Schulordnung,
3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und
Ausschüsse,
4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 (Kollegiale
Schulleitung: zusätzliche Mitglieder des Leitungskollegiums) sowie
5. Grundsätze für
a) Leistungsbewertung und Beurteilung und
b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.“
1.6.2. Teilkonferenzen
Zu den Teilkonferenzen zählen die Fachkonferenzen und die Klassenkonferenzen.
Die Fachkonferenzen werden gebildet aus Fachlehrern eines Faches
und einem gewählten Elternvertreter. „Sie entscheiden im Rahmen
der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die
ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen,
insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und der
Rahmenrichtlinien.“ (NSchG § 35)
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Für jede Klasse wird eine Klassenkonferenz gebildet, die aus
Lehrkräften besteht, die in der Klasse unterrichten und den
jeweiligen gewählten Klassenelternschaften.
„Diese entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz
über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne
ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen.“ (NSchG § 35)
1.6.3. Schulvorstand
Der Schulvorstand besteht an unserer Schule aus 4 Lehrkräften und
4 gewählten Elternvertretern. Ihre gemeinsame Aufgabe ist es, „die
Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu
gestalten.“ (NSchG § 38a)
Der Schulvorstand entscheidet über
1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre
Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde
eingeräumten Entscheidungsspielräume,
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die
Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
3. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen
Organisation (§ 23),
4. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
5. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
6. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle
der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der
Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters
(§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52
Abs. 3 Satz 2),
7. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens
bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des
Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei
der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des
ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
8. die Ausgestaltung der Stundentafel,
9. Schulpartnerschaften,
10. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden
Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
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11. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von
Schulversuchen (§ 22) sowie Grundsätze für
a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
an Grundschulen,
b) die Durchführung von Projektwochen,
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.
Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm
und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den
Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die
Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand
herzustellen.
Für weitere Regelungen wird der Schule per Erlass vom 9. 6. 2007
(Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverant wortlichen Schulen) die Inanspruchnahme von Entscheidungsspiel räumen eingeräumt. Die Regelungen der Schule treten bei Inan spruchnahme, über die der Schulvorstand entscheidet, an die Stelle
der Vorgabe.
1.6.4. Schulelternrat
Wie bereits deutlich wurde, sind die gewählten Vertreter der
Erziehungsberechtigten in allen Gremien der Schule vertreten.
In jeder Klasse wählt die Klassenelternschaft einen Vorsitzenden
und einen Stellvertreter. Diese beiden bilden mit den Vorsitzenden
und Stellvertretern der anderen Klassen den Schulelternrat. Der
wiederum wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, die
einen engen Kontakt zur Schulleitung pflegen.
Der Schulelternrat tagt ca. viermal jährlich, bei Bedarf auch
häufiger. Um eine effektive und enge Zusammenarbeit zu gewähr leisten, nimmt auch die Schulleitung an diesen Sitzungen teil. Die
Themen der einzelnen Sitzungen ergeben sich aus dem aktuellen
Schulleben und den Wünschen der Mitglieder.
Der Schulelternrat ist für alle Eltern jederzeit erreichbar unter der
E-Mail-Adresse Elternrat.GS-Voxtrup@web.de.
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Die Mitglieder des jeweils aktuellen Schulelternrates werden nach
den Neuwahlen in den Klassen zu Beginn des Schuljahres auf unserer
Homepage namentlich veröffentlicht.
2. Das Leitbild – eine pädagogische Vereinbarung
Wir verhalten uns so, wie auch wir behandelt werden möchten.
Wir sind eine Gemeinschaft, in der jeder willkommen ist.
Wir sehen unsere Schule als Lebensraum, den wir gemeinsam mit
Schülern, Lehrern und Eltern gestalten.
Wir würdigen die Begabungen und Fähigkeiten aller und wecken die
Freude am Lernen.
Wir wollen unsere Regeln einhalten und rücksichtsvoll und tolerant
miteinander umgehen.
Wir wollen bei Streit und Meinungsverschiedenheiten gewaltfrei und
angemessen handeln.
3. Allgemeine pädagogische Konzepte
3.1. Konzepte der unterrichtsergänzenden Angebote
3.1.1. Betreuung
Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule übernehmen pädagogische
Mitarbeiter die Betreuung der Schüler während der 5. Unterrichtsstunde, die zu dem Zeitpunkt keinen Unterricht haben. Die
Betreuung betrifft Schüler der 1. und 2. Klassen an maximal 4 Tagen
in der Woche (einmal in der Woche hat jeder Schüler fünf
Unterrichtsstunden und in Einzelfällen (nach Ausflügen, Karneval
usw.) auch Schüler des 3. und 4. Jahrgangs.
Die Anmeldung zur Betreuung ist freiwillig und obliegt der
Entscheidung der Eltern. Die Anzahl der angemeldeten Schüler ist in
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den vergangenen Jahren stetig angestiegen und umfasst inzwischen,
bis auf wenige Ausnahmen, alle Schüler der ersten beiden Klassen stufen.
Jede Betreuungsstunde beginnt um 11.55 Uhr mit der
Anwesenheitsliste, wobei die 1. und 2. Klassen in verschiedenen
Räumen gesammelt werden. Anschließend teilen sich die Kinder
selbstständig und jahrgangsübergreifend in 3 Gruppen auf. Es stehen
folgende Angebote zur Auswahl, die jeweils von mindestens einem
pädagogischen Mitarbeiter begleitet bzw. geleitet werden:
- Freispiel draußen
Auf dem Schulhof dürfen die Kinder selbstständig Ball- und
Rollenspiele organisieren. Der Fußballplatz, der Sandkasten und
diverse Spielgeräte dürfen vielfältig genutzt werden. An zwei
Gruppentischen dürfen die Kinder außerdem draußen malen und
Hausaufgaben machen.
- Aufenthalt im Betreuungsraum
Im Betreuungsraum dürfen die Schüler selbstständig mit
vorhandenem Material (Scheren, Klebstoff, Stifte, Tonpapier usw.)
malen und basteln. Die pädagogischen Mitarbeiter bieten zusätzlich
zu den Jahreszeiten passende Bastelarbeiten und Anleitungen an.
- Hausaufgabenbetreuung
In einem weiteren Raum dürfen die Schüler selbstständig ihre
Hausaufgaben erledigen. Bei Bedarf helfen die Mitarbeiter den
Kindern. Die Kontrolle über Richtigkeit und Vollständigkeit der
Hausaufgaben liegt aber in der Verantwortung der Eltern.
Die Kinder bestimmen täglich selbst die zeitliche Begrenzung ihrer
Teilnahme an den Angeboten.
Wenn die Witterung es zulässt, regen die pädagogischen Mitarbeiter
die Kinder an, auf den Schulhof zu gehen und an der frischen Luft zu
spielen, zu malen oder Hausaufgaben zu machen.
Die Betreuung endet mit dem Klingeln um 12.50 Uhr.
In der Betreuung haben die Kinder die Möglichkeit klassen- und
jahrgangsübergreifend an ihrer Schule Freundschaften zu knüpfen
und sich ohne die Leistungsanforderungen des Unterrichts bei
Rollen- und Gruppenspielen zu erproben. Das Sozialverhalten und die
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Selbstständigkeit werden dabei ebenso gefördert wie die
Persönlichkeit, die durch das Sich-Erleben im Spiel gestärkt wird.
3.1.2. Streicherklasse
Als besonderes Angebot innerhalb der Betreuungszeit bieten wir die
Teilnahme an einer Streicherklasse an.
Im 2. Schuljahr können die Kinder ein Streichinstrument (Geige,
Bratsche, Cello oder Kontrabass) erlernen.
Der Unterricht findet montags und dienstags von 12.00 – 13.15 Uhr
statt und wird von zwei schulexternen Instrumentalpädagogen der
Musikakademie Remelé geleitet.
Das Angebot ist kostenpflichtig. Die Beitragshöhe wird mit weiteren
Informationen bei einem Info-Elternabend im 2. Halbjahr des 1.
Schuljahres mitgeteilt.
Haben die Kinder das Jahr in der Streicherklasse erfolgreich
absolviert, besteht die Möglichkeit, in Kleingruppen den Unterricht
in den Räumlichkeiten unserer Schule weiterzuführen. Die Kosten
hierfür sind je nach Gruppengröße unterschiedlich.
3.1.3. Elementarmusikerziehung
Die Grundschule Voxtrup arbeitet seit vielen Jahren mit der Musikund Kunstschule der Stadt Osnabrück zusammen. Einmal wöchentlich
können Kinder der 1. Klassen an der Elementarmusikerziehung
teilnehmen, um grundlegende musikalische Fähigkeiten zu erlernen.
Die nachfolgende Teilnahme an der Streicherklasse bietet sich für
interessierte Kinder dann an.
Die Mitarbeiter der Musik- und Kunstschule sind Angestellte der
kommunalen Verwaltung und Teil des Fachbereichs Kultur der Stadt
Osnabrück. Sie arbeiten für die kulturelle Bildung und Freizeit gestaltung der Bürger unserer Stadt. Die vornehmliche Zielgruppe
sind die Kinder und Jugendlichen.
Das Angebot der Elementarmusikerziehung ist kostenpflichtig und
muss von den Eltern finanziert werden.
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3.1.4. Kontaktstunden der Kirchengemeinden
3.1.4.1. Kontaktstunde der katholischen Kirchengemeinde
Die Kontaktstunde der katholischen Kirchengemeinde für die Schüler
der 2. Klasse hat schon jahrelange Tradition. In der letzten Schul stunde am Freitag von 11.55 Uhr - 12.50 Uhr gestaltet der
Gemeindereferent für alle katholischen Kinder der 2. Klasse diese
besondere Art der Glaubensvermittlung.
Das freiwillige Angebot bringt den Kindern die Grundlagen des
Glaubens (Gebete, Riten usw.) sowie die besonderen Feste des
Kirchenjahres näher. Außerdem sollen die Schüler durch Besuche in
der Antoniuskirche und des katholischen Friedhofs
Gemeinde/Pfarrei hautnah erleben.
Eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis lässt die Kinder dabei
den Glauben lebendig erleben. So vertieft z. B. ein Gang über den
Friedhof Anfang November das Wissen über die katholischen Feste
des Totengedenkens wie Allerheiligen und Allerseelen oder das
Betrachten der neuen Osterkerze in der Kirche das Wissen um Jesus
Christus den Auferstandenen, der von sich selbst gesagt hat, dass er
das Licht der Welt ist.
Aber auch auf spielerische Weise lernen die Kinder etwas für ihren
Glauben dazu. So ist das regelmäßige Bibelquiz mit kleinen Preisen
wie eine Kinderbibel oder ein Bibelmalbuch bei den Kindern sehr
beliebt.
Alles in allem ist die Kontaktstunde der katholischen Kirchen gemeinde für die Schüler der 2. Klasse als Teil der Grundkatechese
der Kirchengemeinde zu sehen und damit auch als Vorbereitung auf
die Erstkommunionskatechese in der 3. Klasse.
3.1.4.2. Kontaktstunde der evangelischen Kirchengemeinde
Diese Kontaktstunde ist ein Angebot der evangelischen
Kirchengemeinde in der Schule, an dem evangelische und andere
neugierige Kinder freiwillig teilnehmen können. Sie findet für
Schüler der 2. Klassen freitags in der letzten Stunde statt und wird
von einer durch die Kirchengemeinde gestellten Person gestaltet.
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In der Kontaktstunde werden christliche Glaubensäußerungen anhand
des Kirchenjahres mit seinen Festen und christlichen Lebens äußerungen wie Gottesdienst, Gebet, Taufe und Abendmahl
thematisiert. Ausgehend von den Erfahrungen der Kinder werden
Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen evangelischer und
katholischer Kirche wahrgenommen und begründet. In der Regel
findet eine Exkursion auf den Friedhof sowie in eine der Voxtruper
Kirchen statt. Bei allem wird der Bezug zur örtlichen evangelischen
Kirchengemeinde hergestellt, indem z. B. auf Veranstaltungen
hingewiesen wird, die die Themen der Kontaktstunde aufnehmen.
Methodisch hat es sich in der letzten Schulstunde der Woche als
sinnvoll erwiesen, ruhige und entspannende Arbeitsformen zu wählen.
So wird z. B. gern gemalt oder gebastelt, so dass die Kinder Arbeits ergebnisse für sich in einer Mappe sichern.
3.2. Vertretungskonzept
Als Verlässliche Grundschule bietet unsere Schule eine Unterrichtsund Betreuungszeit von 5 Zeitstunden pro Unterrichtstag (7.50 Uhr
bis 12.50 Uhr).
Es ist sicherzustellen, dass innerhalb dieses Zeitraums immer
Unterricht bzw. Betreuung stattfindet.
Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein:
- Krankheit
- Klassenfahrten, Ausflüge
- Lehrerfortbildungen
- Sonderurlaub
Die Organisation des Vertretungsunterrichts übernimmt die
Schulleitung.
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3.2.1. Kurzfristige Vertretung
Im Vertretungsfall ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
1. Die zu vertretende Lehrkraft informiert die Schulleitung.
Im kurzfristigen Krankheitsfall am Vorabend oder morgens
telefonisch in der Zeit von 6.30 – 6.45 Uhr unter Angabe der zu
vertretenden Unterrichtsstunden und Unterrichtsinhalte.
In anderen Fällen frühzeitig, unter Angabe der zu vertretenden
Unterrichtsstunden und Unterrichtsinhalte.
2. Die Schulleitung informiert die Vertretungskraft, die auf Abruf
bereit steht.
3. Die Schulleitung erstellt einen Vertretungsplan, der im
Lehrerzimmer aushängt.
4. Die Vertretung der Pausenaufsicht regelt der Vertretungsplan.
Fällt unvorhergesehen und plötzlich eine Lehrkraft aus, so kann die
zu vertretende Klasse – mit einer sinnvollen Aufgabe versehen – auf
die anderen Klassen aufgeteilt werden. Dafür werden zu Beginn des
Schuljahres feste Gruppen eingeteilt, so dass die Schüler immer
wissen, mit wem sie in eine andere Klasse müssen. Diese Liste hängt
in jedem Klassenraum und im Lehrerzimmer aus, so dass alle
Lehrkräfte darauf zurückgreifen können.
Außerdem können stundenweise kleine Klassen desselben Jahrgangs
zusammengelegt werden. Eine weitere Möglichkeit sind schulinterne
Maßnahmen, falls z. B. Lehrkräfte mit Freistunden zur Verfügung
stehen oder Doppelbesetzungen aufgelöst werden können.
3.2.2. Vorhersehbare Vertretung
In der Regel aber übernehmen unsere pädagogischen Mitarbeiter bei
Abwesenheit einer Lehrkraft den Vertretungsunterricht.
Dabei sind die Fähigkeiten der Vertretungskraft zu berücksichtigen.
Ist sie nicht in der Lage, z. B. Musik, Sport, Schwimmen, Textil oder
Werken zu unterrichten, so wird dieser Fachunterricht durch
anderen sinnvollen Unterricht ersetzt. Der Unterricht in Deutsch,
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Mathematik und Sachunterricht wird jedoch nicht durch andere
Fächer ersetzt.
Unterrichtsinhalte sind möglichst immer mit der erkrankten
Lehrkraft abzusprechen. Falls das nicht möglich ist, erfolgt die
Absprache mit den Lehrkräften der Parallelklassen.
Sollte eine Lehrkraft länger als 6 Wochen fehlen, beantragt die
Schule eine so genannte „Feuerwehrkraft“.
Bei Unterrichtsausfall, der durch bestimmte Schulveranstaltungen
bedingt ist, werden die Eltern rechtzeitig schriftlich informiert. Die
Betreuung wird jedoch immer sichergestellt.
3.2.3. Pausenaufsichtsvertretung
Die Vertretung der Pausenaufsicht regelt der Vertretungsplan.
3.2.4. Vertretung der Schulleitung
Ständige Vertreterin der Schulleiterin Frau Dörenkämper ist die
Konrektorin Anja Schmutte.
3.3. Regionales Integrationskonzept (RIK)
Im regionalen Integrationskonzept wird ausgewiesen, wie und in
welcher Form Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in
verschiedenen Schwerpunkten in der Stadt Osnabrück im
gemeinsamen Unterricht und in Förderschulen gefördert werden
können. Es gewährleistet durch den Einsatz von Förderschullehrern
an jeder Grundschule Wohnortnähe und Unterstützung der Schüler
bei Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und sozialemotionale Entwicklung.
Bei Bedarf und Absprache mit der Schulleitung unterstützen die
Förderschullehrkräfte die Lehrer unserer Schule in verschiedenen
Diagnostikbereichen:
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- Unterstützung bei der Bestimmung der Lernausgangslage zum
Schulanfang
- Lern- und Arbeitsverhalten
- Sozialverhalten
- Motorik
- Lernstandsdiagnose bei Bedarf zu jedem Zeitpunkt
- Diagnose im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von
sonderpädagogischem Förderbedarf.
Die Förderschullehrkräfte arbeiten präventiv in den Klassen, damit
können bei Schüler Entwicklungsdefizite frühzeitig aufgeholt
werden. Des Weiteren unterstützen sie Schüler mit erhöhtem
Förderbedarf.
Außerdem beraten sie die Eltern von Kindern mit besonderen
Schwierigkeiten in Kooperation mit der Klassenlehrerin hinsichtlich
des Leistungsstandes, einer gezielten Förderung, einer
Schullaufbahnberatung und der Möglichkeit von außerschulischen
Hilfen.
Wird bei einem Schüler die Feststellung von sonderpädagogischem
Förderbedarf eingeleitet, ist ein bestimmtes Verfahren verpflich tend vorgegeben, das mit einem Beratungsgutachten beginnt und mit
der Entscheidung der Landesschulbehörde über die weitere
Schullaufbahn des betroffenen Kindes endet.
3.4. Beratungskonzept
Die Beratung von Schülern und Erziehungsberechtigten ist ein
elementarer Bestandteil der Grundschularbeit. Sie findet immer
dann statt, wenn ein Bedarf festgestellt wird. Zeigt sich
anschließend nicht der erwartete Erfolg, müssen geeignete weitere
Maßnahmen ergriffen werden.
Eine qualifizierte Beratung fußt auf einer genauen Schüler beobachtung. Jeder Lehrer führt selbstverständlich Buch über
mündliche und schriftliche Leistungen.
Da auf den Zeugnissen auch das Arbeits- und Sozialverhalten
eingestuft werden muss, hat unsere Schule detaillierte
Beobachtungsbögen für diese beiden Bereiche der Schülerleistungen
entwickelt, in die dreimal pro Schuljahr eingetragen wird. Die
22
Beobachtungsbögen dienen zum einen dem Gespräch mit den Schülern
aber vor allem der qualifizierten Beratung der Eltern.
Die Schüler der Jahrgangstufen 3 und 4 füllen analog zu den von den
Lehrern ausgefüllten Bögen Selbsteinschätzungsbögen aus. Auch
diese Auswertung erfolgt zusammen mit den Kindern und Eltern im
Gespräch.
Einschulung:
Die Beratungstätigkeit der Grundschule beginnt bereits im letzten
Kindergartenjahr an der Schnittstelle Kindergarten – Grundschule.
Nach der Schulanmeldung finden bei festgestellten Schwierigkeiten
z. B. in der Sprachentwicklung (s. Maßnahmen zur Sprachförderung)
oder in der sozial- emotionalen Entwicklung intensive Beratungs gespräche mit den Erziehungsberechtigten und den Erziehern statt.
Bevor ein Kann-Kind eingeschult wird, erfolgt immer eine individuelle
Beratung der Eltern, zu der die Meinung des Kindergartens und der
untersuchenden Ärztin beim Gesundheitsamt eingeholt wird.
Gemeinsam mit allen Beteiligten wird dann die Entscheidung für oder
gegen die Einschulung getroffen.
Elternabende:
Vor den Sommerferien findet ein erster Elternabend für die Eltern
der Schulanfänger statt, an dem alle wichtigen Dinge des
Schulanfangs besprochen werden.
In jedem Schuljahr finden dann zwei Elternabende statt, an denen
über die Lerninhalte des laufenden Schuljahres sowie über andere
aktuelle Entwicklungen gesprochen wird.
Elternsprechtage:
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule
finden an der Grundschule Voxtrup regelmäßig pro Schuljahr zwei
Elternsprechtage statt, an denen die Eltern Gelegenheit haben, sich
im individuellen Gespräch mit den Lehrkräften über das Arbeits- und
Sozialverhalten sowie den Lernstand ihrer Kinder zu informieren und
sich bei Problemen beraten zu lassen.
23
Für die 4. Klassen findet der zweite Elternsprechtag schon im
Februar nach den Halbjahreszeugnissen mit der Trendempfehlung
statt.
Außer an diesen festen Terminen haben die Eltern jederzeit die
Möglichkeit, mit den Lehrern und der Schulleitung einen Gesprächs termin zu vereinbaren.
Besteht über die schulintern mögliche Beratung hinaus weiterer
Bedarf, stehen vielfältige außerschulische Institutionen zur
Verfügung, an die die Eltern verwiesen werden können.
3.4.1. Beratung bei Lernschwierigkeiten
Alle Schüler sind im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten zu
fördern und zu fordern. Festgestellte Defizite in der Leistung sollen
durch gezielte Beratung und begleitende Maßnahmen behoben
werden. Als solche kommen z. B. in Frage:
a) Differenzierte Hilfen im Unterrichtsgeschehen
b) Rücksprache mit den Kollegen und der Schulleitung
c) Rücksprache mit den Eltern
d) Teilnahme an Förderunterricht / Forderunterricht / Nachhilfe
e) Evtl. Zurückstellen / Wiederholung eines Schuljahres
f) Ärztliche Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit oder der
Konzentrationsfähigkeit
g) Beratung hinsichtlich sonderpädagogischen Förderbedarfs
unter Einbeziehung von Schulleitung und Kollegen der
sonderpädagogischen Einrichtungen
h) Zusammenarbeit mit Förderschulen im Rahmen des RIK
(Regionales Integrationskonzept)
i) Schulpsychologische Beratung
j) Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (sozialer Dienst)
k) Individuelle Auswahl externer Beratungsstellen,
z. B. Institute für Lese- und Rechtschreibschwäche
Fortschritte müssen dokumentiert und in Gesprächen mit den
Erziehungsberechtigten ausgewertet werden.
24
3.4.2. Beratung im Arbeitsverhalten
Sind Defizite z. B. im Arbeitsverhalten festgestellt worden, sollen
gezielte Beratung und begleitende Maßnahmen den Schüler dazu
bringen, sein Arbeitsverhalten zu verbessern und z. B. seine
Hausaufgaben gewissenhaft und pünktlich anzufertigen. Im
Folgenden sind zwei Beispiele und mögliche Hilfen aufgelistet:
Feststellung von Auffälligkeiten im Unterricht (geringe Genauigkeit,
wenig Selbstständigkeit, geringe Ausdauer, langsames Tempo, wenig
sachgerechtes Arbeiten)
Maßnahmen:
- Differenzierte Hilfen im Unterrichtsgeschehen
- Beratung der Eltern (Einsichtnahme in Beobachtungsbögen siehe
oben)
- weitere mögliche Maßnahmen siehe 3.4.1. f) bis j)
Feststellung von Unregelmäßigkeiten bei den Hausaufgaben
Maßnahmen:
- Konsequentes Überprüfen (evtl. Abzeichnen der Hausaufgabenhefte durch Lehrer und Eltern)
- Erteilung differenzierter Hausaufgaben (qualitativ und quantitativ)
- auf Hausaufgabenbetreuungen aufmerksam machen
3.4.3. Beratung im Sozialverhalten
Fällt es einem Schüler schwer, sich in die Sozialgemeinschaft Klasse
und Schule zu integrieren, müssen ihm Hilfen angeboten werden, z. B.
- Beratungsgespräche mit dem Schüler
- Beratungsgespräche mit der Klasse
- Beratungsgespräche mit den Eltern
- Inhaltliche Aufarbeitung im Unterricht ( Deutsch, Religion, Sach –
unterricht)
- Belohnungen zur Verstärkung des guten Verhaltens
- weitere mögliche Maßnahmen siehe 3.4.1. f) bis j)
25
3.4.4. Beratung bei familiären Auffälligkeiten
Die Lehrkräfte müssen für alle Hinweise und Symptome sensibel sein,
die auf eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der physischen und
psychischen Gesundheit des Kindes hindeuten (z. B. Belastung durch
familiäre Veränderungen wie Scheidung, Todesfälle, Verwahrlosung,
Misshandlung, Missbrauch).
In diesem Sinne muss das Augenmerk gerichtet sein auf
- hygienische und angemessene Erscheinung der Kinder
- körperliche und geistige Unversehrtheit der Kinder
Da familiäre Probleme oft tabuisiert werden, ist ein behutsamer,
diskreter Umgang mit derartigen Themen nötig.
Bei auftretenden Auffälligkeiten führt die Lehrkraft ein Beratungs gespräch unter Einbeziehung von Schulleitung, Kollegen und Eltern
und nimmt evtl. Kontakt mit den entsprechenden externen
Beratungsstellen auf. (siehe 3.4.1. h) bis j))
Ziel der Beratung ist das Wohl des Kindes.
3.5. Konzept zu Sprachfördermaßnahmen
Ist ein Kind bereits bei der Schulanmeldung stark sprachauffällig,
werden die Eltern nach den bereits durchgeführten Maßnahmen im
Kindergarten, nach Logopädie bzw. Ergotherapie befragt und
eventuell beraten. Ist all das bereits geschehen und bestehen trotz
allem noch große sprachliche Defizite, wird das Kind - nach intensiver
Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindergarten und Schule - für ein
Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und in den
Sprachheilkindergarten des Sprachheilzentrums Werscherberg
überwiesen. Vor dort wird es - je nach Lernfortschritt – wieder zu
uns zurückgeschult. Wenn die sprachlichen Defizite so groß sind,
dass das Kind nicht an einer Regelschule unterrichtet werden kann,
wird es in die Lüstringer Bergschule, eine Förderschule mit dem
Schwerpunkt Sprache, im Nachbarstadtteil eingeschult.
26
Soll ein Kind aus dieser Förderschule dann wieder in unsere Schule
„zurückgeschult“ werden, wird dies mit den Kollegen der Lüstringer
Bergschule sorgfältig vorbereitet.
Seit dem 1.2.2004 findet für Schülerinnen und Schüler mit
unzureichenden Deutschkenntnissen vor der Einschulung
Sprachförderung statt. Jeder Schulanfänger mit unzureichenden
Deutschkenntnissen erhält nun ein Jahr lang eine Förderung im
Umfang von einer Stunde wöchentlich. Dabei werden Kinder in einem
Kindergarten als Gruppe zusammengefasst und erhalten somit
mehrere Stunden Unterricht pro Woche. Hier sind enge Absprachen
mit den vorschulischen Einrichtungen über Einsatzort und
Einsatzzeit der Lehrkräfte zu treffen.
Im Folgenden einige grundsätzliche Ausführungen zum Ablauf und
Inhalt der Sprachförderung:
Die Feststellung der deutschen Sprachfähigkeit erfolgt im Rahmen
der Schulanmeldung durch ein einheitliches Testverfahren
(Unterlagen sind im Büro einzusehen). Das Verfahren dient dazu, die
objektive Entscheidung treffen zu können, welches Kind zusätzliche
Sprachfördermaßnahmen im Jahr vor der Einschulung benötigt. Dies
deckt sich nicht immer mit der Einschätzung der Eltern und
Erzieherinnen.
Das Nds. Kultusministerium hat didaktisch- methodische
Empfehlungen für die vorschulische Sprachförderung heraus gegeben, die allen Schulen als Handreichung vorliegen. Ebenso sind
Unterlagen unter www.nibis.de- Fit in Deutsch zu erhalten.
Das Kerncurriculum ist nach folgenden Situationsfeldern geordnet:
Situationsfeld 1: Ich und du
Situationsfeld 2: Sich orientieren
Situationsfeld 3: Miteinander leben
Situationsfeld 4: Was mir wichtig ist
Situationsfeld 5: Sich wohl fühlen
Während der Dauer der Sprachförderung werden Beobachtungen
gemacht und als Dokumentation der individuellen Lernentwicklung in
einem individuellen Förderplan (IFP) festgehalten. Diese sind im
Einzelnen:
27
Einordnung des Sprachentwicklungsstandes in der deutschen
Sprache (Stadium 1-5)
Beobachtungen zur Kommunikationsbereitschaft und –fähigkeit
Beobachtungen zum Aufgabenverständnis
Beobachtungen zum Wortschatz und zur Wortbedeutung
Beobachtungen zur Formenbildung/ Grammatik
Beobachtungen zu Satzbau
Sonstige Beobachtungen (Wahrnehmung, Motorik, Sozialverhalten,
Lernmotivation, Sonstiges)
Konkrete Sprachfördermaßnahmen im Vorschulalter:
Sprechfreude wecken
Erweiterung des Wortschatzes/ Übung Formenbildung Grammatik
Satzbau
Dieses wird veranlasst durch:
bewährte Spiele
Arbeit mit der Daz- Box, Finken- Verlag
Spiel aus dem Finken- Verlag
Lieder zum Spracherwerb
Reime
Handpuppen/ Puppenspiel
Vorlese- und Bilderbücher
Bildbetrachtungen
Basteln und Malen
Durch diese Maßnahme werden die Kinder befähigt, am Erst unterricht nach der Einschulung besser teilnehmen zu können. Eine
weitere Förderung kann dann im ersten Schuljahr fortgeführt
werden, sofern Lehrerstunden zur Verfügung stehen.
3.6. Soziales Lernen
In unserer Grundschule lernen, handeln und spielen etwa 240 Kinder.
Das Zusammenleben der Grundschulkinder entfaltet sich in einem
alters angemessenen, förderlichen Schulklima. An dem sozialen Klima
der Schule sind alle beteiligt. Die grundsätzliche Akzeptanz unter schiedlicher Lebensformen und die Achtung der religiösen und
28
weltanschaulichen Überzeugungen anderer werden im Unterricht
vermittelt und von den Erwachsenen an der Schule gelebt. Damit ist
ein solides Fundament für ein erhöhtes Maß an Sozialkompetenz
gelegt. Darauf aufbauend sind verschiedene Bausteine notwendig, um
unsere Schule zu einem tragenden System eines funktionierenden
Lebensraumes zu gestalten. Diese Bausteine sind die nachfolgenden
Gliederungspunkte.
3.6.1. Konzept zur Einigung über soziales Verhalten/Schulordnung
3.6.1.1. Klassenregeln
In jeder Klasse entwickeln die Schüler mit ihrem Lehrer eine der
Lerngruppe angemessene Klassenordnung. Diese wird gemeinsam
erarbeitet und in der jeweiligen Klasse gut sichtbar aufgehängt.
Diese Regeln berücksichtigen den Umgang miteinander und das
Verhalten im Unterricht. Jede Klasse setzt regelmäßig Klassen dienste ein, um eigene Belange möglichst selbstverantwortlich zu
regeln. In den Jahrgangsstufen 2-4 werden Klassensprecher gewählt,
die ein festes Aufgabengebiet haben. Das Einhalten der Regeln wird
mit den Kindern gemeinsam reflektiert.
3.6.1.2. Regelungen bei Fehlverhalten von Schülern
Allen an der Schule Lehrenden, den Kindern und Erziehungs berechtigten müssen Regelungen bekannt sein, die den Umgang mit
Fehlverhalten verbindlich strukturieren.
So haben wir folgendes Vorgehen bei Regelverletzung festgelegt:
- sofortiges Gespräch mit dem entsprechenden Kind mit dem Ziel, die
Regeln wieder in Erinnerung zu rufen und ihre Notwendigkeit zu
verdeutlichen. Das Kind sollte sich aus Einsicht entschuldigen.
- Bei schwereren Regelverstößen pädagogische Einwirkungen durch
Erziehungsmittel wie zusätzliche Arbeiten, Wiedergutmachung des
angerichteten Schadens, Abschrift des Abschnittes, gegen den
verstoßen wurde mit anschließender Unterschrift der Eltern.
- Bei wiederholten Verstößen oder besonderer Schwere erfolgt eine
Benachrichtigung an die Eltern.
29
- Bei erneutem Auftreten des Fehlverhaltens Einberufung einer
Klassenkonferenz mit Teilnahme der Eltern zur Beratung über
weitere Maßnahmen.
- Ordnungsmaßnahmen bei grober Pflichtverletzung gemäß § 61 NSchG
Wichtig: Entschieden wird in jedem Fall neu, um für das jeweilige
Kind eine Möglichkeit zu finden, sein Verhalten zu reflektieren und
zu verändern.
3.6.1.3. Regelung bei Abwesenheit
Generell gilt, dass sich die fehlenden Schüler selber den entgangenen
Unterrichtsstoff besorgen müssen. Hausaufgaben können einem
anderen Kind mitgegeben werden. Versäumte Unterrichtsinhalte
müssen selbstständig aufgearbeitet werden.
Fehlt ein Kind wegen Krankheit, gilt:
- Die Erziehungsberechtigten müssen die Schule am 1. Fehltag
telefonisch oder durch ein anderes Kind informieren.
(Eltern können ab 7.30 Uhr in der Schule anrufen)
- Es muss in jedem Fall - auch für einen Tag - eine schriftliche
Entschuldigung abgegeben werden.
- Darf ein Kind wegen Krankheit nicht am Sport- oder
Schwimmunterricht teilnehmen, muss eine gesonderte
Entschuldigung abgegeben werden.
Ein Hinweis in der allgemeinen Entschuldigung ist ebenfalls
ausreichend.
Beurlaubung:
Auf Antrag können Eltern um einen Tag Unterrichtsbefreiung bei der
Klassenlehrkraft bitten. Geht die Unterrichtsbefreiung aus persön lichen Gründen über einen Tag hinaus, ist die Schulleitung schriftlich
um Erlaubnis zu ersuchen. Antrag und evtl. Genehmigung sind der
Schülerakte beizufügen.
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Unentschuldigtes Fehlen bzw. häufiges Fehlen oder Verspäten:
- Bei unentschuldigtem Fehlen bis zu 3 Tagen werden die Erziehungs berechtigten schriftlich informiert und die Schritte des Schul schwänzerprogramms der Stadt Osnabrück eingeleitet.
- Unentschuldigtes Fehlen wird im Klassenbuch entsprechend vermerkt
und auf dem Zeugnis ausgewiesen.
- Bei häufig vorkommendem verspäteten Erscheinen zum Unterricht
werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen und
ihnen werden die Konsequenzen dieses Verhaltens deutlich gemacht.
3.6.1.4. Sauberkeit und Pflege der Schule und des Geländes
Die Grundschule Voxtrup ist unsere Schule und soll möglichst lange
schön und ansehnlich bleiben. Alle Erwachsenen und Kinder tragen
dazu bei.
Da die Klassenräume nur jeden zweiten Tag gereinigt werden, liegt
die Sauberkeit in den Klassen in der Verantwortung der Schüler und
den Lehrkräften der Klassen. In jeder Klasse sind ein Besen, ein
Handfeger und ein Kehrblech vorhanden und die Schüler werden
angehalten, Hausschuhe zu tragen. Ein Ordnungsdienst, der in jeder
Klasse eingerichtet wird, sorgt dafür, dass kein Müll herumliegt und
der Boden täglich gefegt wird. Der Hausmeister vergibt nach Schul schluss Belohnungspunkte für einen ordentlichen Klassenraum. Die
Sauberkeit der Pausenhalle, der Fachräume und des Schulhofes ist
Aufgabe aller. Alle Kinder haben einen Ordnungsvertrag mit der
Schulleitung, dem Hausmeister und der Reinigungskraft geschlossen.
Der Schulhof wird sauber gehalten, indem Müll sofort in die Müll eimer geworfen wird. Regelmäßig säubern Kinder das Gelände von
weiteren Verunreinigungen. Zu diesem Zweck wurde ein rotierendes
System eingeführt. Jede Klasse hat eine Woche lang Schulhofdienst.
An jedem Montag und Freitag säubern die Schüler das Außengelände
von herumliegendem Papier und sonstigem Unrat. Die Lehrkraft der
Klasse bestätigt das Erledigen dieser Aufgabe mit ihrer Unter schrift auf einem aushängenden Plan im Lehrerzimmer.
Fällt einem Kind oder Erwachsenen eine Verschmutzung auf, muss sie
möglichst umgehend gemeldet werden.
31
Durch dieses von allen getragene Konzept werden die Kinder schon
früh in ihrem Rahmen zur Verantwortung angehalten und erzogen.
3.6.1.5. Beschwerderegelung
Für den Erhalt eines guten Schulklimas sind bei Eltern- und
Schülerbeschwerden eine aufmerksame Anhörung, eine sorgfältige
Prüfung sowie eine klare Bearbeitung besonders wichtig.
Oberster Grundsatz ist immer: Die Betroffenen sollten Konflikte
untereinander klären!
- Schüler – Schüler
Grundsätzlich werden auch die Schüler angeleitet, Konflikt situationen allein zu lösen. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind,
wenden sie sich an den Klassenlehrer. In der Pause ist die Aufsicht
der erste Ansprechpartner. Der Lehrer vermittelt - falls nötig - im
Gespräch der Schüler. Liegen Streitigkeiten größeren Umfangs vor,
werden die Eltern zu diesem Vermittlungsgespräch hinzu gebeten.
Wurden Gegenstände beschädigt oder sind Verletzungen einge treten, werden die Eltern wegen möglicher Haftungsfragen
einbezogen.
- Schüler – Lehrer
Falls ein Schüler mit einem Fachlehrer Probleme hat, wendet er sich
an seinen Klassenlehrer oder an seine Eltern. Wenn es Probleme mit
dem Klassenlehrer gibt, so kann sich der Schüler an einen Fachlehrer
oder gemeinsam mit seinen Eltern an die Schulleitung wenden.
Bei größeren Problemen kann die Klassenelternschaft angesprochen
werden.
- Eltern - Lehrer
Treten Probleme auf, wenden sich die Eltern zuerst an den
Klassenlehrer bzw. den Fachlehrer. Wird keine zufrieden stellende
Regelung gefunden, kann die Schulleitung und auch wieder die
Klassenelternschaft hinzugezogen werden. In besonders schweren
Fällen besteht die Möglichkeit, die Schulaufsichtsbehörde
einzuschalten.
32
- Lehrer – Schüler
Verhält sich ein Schüler nicht gemäß der Schul-/ Klassenregeln, so
wird er zuerst mündlich darauf hingewiesen.
Bei wiederholtem Regelverstoß ist eine intensivere Auseinander setzung mit den Schul- und Klassenregeln erforderlich, z.B.
Abschreiben der Regeln oder schriftliche Auseinandersetzung mit
seinem speziellen Regelverstoß.
Hierüber werden die Eltern informiert, damit sie auf ihr Kind
unterstützend und positiv einwirken können.
Bringt dies alles nicht die gewünschte Verbesserung, so besteht die
Möglichkeit, den Schüler stundenweise aus dem Klassenverband in
eine Parallelklasse zu verweisen. Zeigt die auch keine Wirkung, kann
die Klassenkonferenz beschließen, den Schüler für eine begrenzte
Zeit in eine Parallelklasse zu versetzen.
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann per Beschluss der
Klassenkonferenz der Ausschluss des Schülers vom Schulunterricht
für eine bestimmte Zeit herbeigeführt werden.
Im schlimmsten Fall nimmt der Schüler am Unterricht einer anderen
Schule teil.
3.6.1.6. Konzept zur Gewaltprävention
Schülerinnen und Schüler erleben in verschiedenen Bereichen ihres
Umfeldes Situationen mit Gewalt. Dies ist unumgänglich. Uns ist
wichtig, Gewalt sofort zu begegnen, wenn sie auftaucht und diese
Situationen für die Schüler schnell und umfassend zu klären und sie
so zu einem friedlichen und verständnisvollen Miteinander zu
erziehen.
Diese wichtigen Kernbereiche von Gewaltschlichtung und
Gewaltprävention werden durch folgende Aspekte an unserer Schule
angebahnt:
- Aussagen in der Schulordnung zum Umgang mit Gewalt und
Streitigkeiten
- Erstellen von Klassenregeln zur Einsicht in geregeltes Verhalten
- Möglichkeit zur Durchführung des Lehrgangs „Faustlos“ oder
ähnlichen Programmen im Klassenunterricht zur Sensibilisierung von
33
Gefühlen und Stimmungen des Anderen
- Verwendung der Unterrichtsbausteine zur Kriminalitätsvorbeugung,
in denen Strategien zur Problemlösung aufgezeigt werden
- Patenschaften für Erstklässler von Schülern höherer Jahrgänge –
Paten fungieren als Streitschlichter
- Thematisieren des Themas „Gewalt“ einmal jährlich und bei Bedarf
auf Dienstbesprechungen und Konferenzen
- Optional:
Nachmittagskurse in Selbstverteidigung/Selbstbehauptung
Projekt der Polizei in den 3. und 4. Klassen: Initiative Schutz
vor Kriminalität
- Begleitung der Schüler zur Bushaltestelle durch eine
Aufsichtsperson
- Information der Eltern über den Inhalt des „Waffenerlasses“
Trotz aller Anstrengungen sind auch an unserer Schule
Gewaltanwendungen (Treten, Schlagen) ein häufiges Mittel, Probleme
zu lösen. Somit müssen wir als Schule darauf reagieren. Diese
Reaktion auf Regelverletzungen geschieht situationsangemessen.
Voraussetzung und Grundlage für unser Handeln sind zunächst
pädagogische Gespräche und gegebenenfalls Information der Eltern.
Folgende Maßnahmen werden im Falle einer Regelverletzung
angewendet:
- Ermahnungen, Entschuldigungen aus Einsicht
- Pädagogische Einwirkungen durch Erziehungsmittel wie zusätzliche
Arbeiten, Wiedergutmachung des angerichteten Schadens
- Ordnungsmaßnahmen bei grober Pflichtverletzung gemäß
§ 61 NSchG
Das Gewaltpräventionskonzept ist in vielen Bereichen verzahnt und
kann nicht isoliert betrachtet werden. Die verschiedenen Maßnahmen
werden regelmäßig in allen Unterrichtsfächern aufgegriffen,
thematisiert und umgesetzt. Dies ist notwendig und richtig, um für
die Schüler Einsicht und Erfolg zu erzielen.
34
3.6.2. Sicherheitskonzept
Der staatliche Bildungsauftrag setzt voraus, dass die Schule den
Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit, der
Verlässlichkeit und des Vertrauens bietet. Dies zu gewährleisten ist
zunächst Aufgabe aller an der Schule Beteiligten: Schüler, Lehrer,
Eltern sowie Schulträger.
Das Sicherheitskonzept der Grundschule Voxtrup umfasst Hinweise
hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen, der Maßnahmen im Falle
eines Amoklaufes sowie Aspekte der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes.
Die Schule ist täglich von 7.40 – 12.50 Uhr geöffnet. In dieser Zeit
werden die Schüler von Lehrkräften beaufsichtigt. Dieses betrifft
sowohl den Unterricht als auch die Pausen.
Eine Lehrkraft begleitet außerdem die Kinder nach dem Unterricht
oder der Betreuung um 12.50 Uhr zur Bushaltestelle und sorgt für
ein ordnungsgemäßes Verhalten an der Haltestelle und beim
Einsteigen in den Bus.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden allen Lehrkräften
folgende Erlasse bekannt gegeben:
1. Verbot des Mitbringens von Waffen in die Schule
2. Gefährdung durch Sprengkörper
3. Gefahren in Sandkuhlen, auf Schuttabladeplätzen und beim
Drachen steigen lassen
4. Verkehrserziehung: Klasse 1:
Klasse 2 und 3:
Klasse 4:
= 20 Stunden/Jahr
= 10 Stunden/Jahr
= 20 Stunden/Jahr
Diese Erlasse müssen in den Klassen besprochen und die Bekanntgabe
im Klassenbuch vermerkt werden.
35
In den Wintermonaten wird auf die Gefahren durch Eis und Schnee
hingewiesen.
Einmal im Jahr findet unangemeldet eine Alarmübung (Brand) statt,
alle vier Jahre in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Die Flucht wege sind gekennzeichnet (grüne Schilder) und Fluchtpläne mit Hin weisen zum Verhalten im Brandfall hängen in jedem Raum aus. Es
muss sichergestellt sein, dass das erste Fenster neben der Tafel
nicht abgeschlossen ist, denn es dient im Notfall als Rettungs fenster. Das Verhalten im Alarmfall wird mit den Schülern regel mäßig eingeübt.
Sollte ein Brand ausbrechen, tritt der folgende Alarmplan in Kraft:
Verhalten bei Feueralarm
1)
Jeder, der einen Brand, Brandgeruch oder Rauch bemerkt, muss
den Hausalarm (= blaue Kästen auf allen Fluren) auslösen.
Alarmton: Heulton
2)
Die Feuerwehr wird informiert durch
1. den Hausmeister
oder bei Abwesenheit durch
2. die Schulleiterin
oder bei Abwesenheit durch
3. die Konrektorin
oder bei Abwesenheit durch
4. einen anderen Lehrer.
3)
Jeder Lehrer ist dafür verantwortlich, dass seine
Schülergruppe zügig und geordnet das Gebäude durch die
bekannten Ausgänge verlässt. (Klassenbuch nicht vergessen!)
Alle Fenster und Türen müssen vor Verlassen der Räume
geschlossen werden.
36
Sammelstelle für die Klassen aus dem Gebäude I:
gepflasterte Fläche neben der Turnhalle (am oberen Fußballtor).
Sammelstelle für die Klassen aus dem Gebäude II:
Tischtennisplatte auf dem Schulhof.
4) An der Sammelstelle muss jeder Lehrer die Vollzähligkeit
der Klasse überprüfen und der Schulleiterin melden. Eventuell
fehlende Schüler müssen ebenfalls der Schulleiterin
gemeldet werden.
5) Der Hausmeister, gekennzeichnet durch eine orange
Sicherheitsweste, leistet eventuell Hilfe für Behinderte,
öffnet die Zufahrt zum Schulgelände, weist die Feuerwehr ein
und informiert die Einsatzleitung.
6) Grundsätze für den Brandfall:
- Zuerst kommt die rasche Räumung des Schulgebäudes!
- Sicherheit geht vor Schnelligkeit!
- Übersichtlichkeit und Ordnung können Panik verhindern!
- Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
Sowohl Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter der Schule als auch die
Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen werden regelmäßig als Ersthelfer geschult.
Verbandsmaterial (Pflaster) ist in jedem Raum deponiert.
Erste - Hilfe – Kästen befinden sich im Lehrerzimmer, im Werkraum,
in beiden Kunsträumen und im Erste-Hilfe-Raum, der sich im Gebäude
II im Raum des Hausmeisters befindet.
Fachlehrer weisen die Schülerinnen und Schüler vor erstmaligem
Betreten eines Fachraumes auf Verhalten und Regeln in diesen
Räumen hin. Außerdem findet eine fachgerechte Unterweisung im
37
Gebrauch von Werkzeug sowie im Auf- und Abbau von Sportgeräten
statt.
Es wird darauf geachtet, dass die Prüfsiegel an elektrischen Geräten
nicht älter als ein Jahr sind.
Defekte an Elektroinstallationen, Geräten und Mobiliar werden umgehend dem Hausmeister gemeldet.
Um ein gesundes Lernklima zu schaffen, ist es wichtig, dass alle
Räume mit natürlichem oder künstlichem Licht ausreichend
beleuchtet sind. Für eine optimale Raumtemperatur und Belüftung
wird gesorgt. Arbeitstische und Gestühl sollen möglichst dem
Körperbau der Schüler angepasst sein.
Sollte ein Kind einen Unfall erleiden oder sich nicht wohl fühlen,
müssen sofort die Erziehungsberechtigten informiert werden. Zu
diesem Zweck führt jede Klassenlehrerin eine Notfallliste mit
Telefonnummern, unter denen die Eltern im Notfall zu erreichen
sind. Diese ist im Klassenbuch zu hinterlegen. Ein weiteres Exemplar
befindet sich im Lehrerzimmer neben dem Telefon.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden alle Mitarbeiter der
Schule auf das richtige Verhalten bei Schülerunfällen hingewiesen.
Das folgende Merkblatt hängt in jedem Raum aus:
Verhalten bei Schülerunfällen
- Erstversorgung gewährleisten
Krankenliege und Erste – Hilfe – Kasten im Raum des Hausmeisters
Weitere Erste – Hilfe – Kästen im Lehrerzimmer, im Werkraum und
im Kunstraum.
- kleinere Verletzungen selbstverantwortlich behandeln
(evtl. weitere Aufsichtsperson dazuholen)
- evtl. Notruf absetzen
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(gegebenenfalls mit ins Krankenhaus fahren)
- evtl. Eltern anrufen
(Telefonlisten und Notfallnummern im Klassenbuch oder im
Lehrerzimmer neben dem Telefon)
- Schüler nicht allein lassen und nicht allein nach Hause schicken
- Übergabe des verletzten Schülers nur an die Eltern oder an von
ihnen benannte Personen
Das folgende Notrufnummernverzeichnis hängt an allen Telefonen
aus:
Notrufnummern
Polizei
110
Feuerwehr
112
Rettungsdienst/Notarzt
112
Polizeistation Voxtrup/Herr Block 38 72 00
Dr. Kellersmann
Am Werksberg 34
38 78 77
Giftnotruf
0551/19 240
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Die Notfallpläne befinden sich in einer „Sicherheitsmappe“
- in jedem Klassenraum (im Lehrerpult)
- in beiden Musikräumen
- im Werkraum
- in beiden Kunsträumen
- im Computerraum
- in der Turnhalle
- im Lehrerzimmer
- im Sekretariat
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Tätigkeitsbereich der
Schule zu einem Unfall kommen, wird umgehend eine Meldung für den
Unfallversicherungsträger erstellt. Alle anderen Unfälle werden in
einem Unfallbuch dokumentiert. Kleinere Verletzungen, bei denen nur
ein Pflaster oder ein Kühlpack benötigt werden, sind in einer Tabelle
vermerkt, die im Lehrerzimmer aushängt.
Verhalten bei angekündigtem bzw. realem Amoklauf
Mit Schülern sollte das Thema „Amok“ nur bei konkreten Anlässen
mit unmittelbarem örtlichen Bezug besprochen werden. Sonst
besteht die Gefahr, dass bei Kindern Ängste entstehen oder Amok
als eine Möglichkeit zur Problemlösung in das Bewusstsein gerückt
wird.
Beim Eingang von Drohanrufen sind folgende Punkte von besonderer
Bedeutung:
- evtl. Anrufe aufzeichnen
- Ist dies nicht möglich, Gesprächsverlauf schriftlich
dokumentieren
- Andere Personen mithören lassen
- Rufnummer, Datum, Uhrzeit festhalten
- Gespräch in die Länge ziehen, um mehr über den Anrufer zu
erfahren
- Rückfragen stellen
- Sprache, Sprachfehler und Dialekt schriftlich festhalten
- Auf Nebengeräusche achten (Verkehr, Glockengeläut etc.)
- Bei mehreren Mithörern getrennt aufschreiben lassen
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- Erste Maßnahmen treffen zum Schutz der Schule
(Verschließen, Evakuieren o. ä.)
- Information an die örtlich zuständige Polizeidienststelle
Beim Eingang eines Drohschreibens sind folgende Punkte zu
beachten:
- Kreis der Personen möglichst klein halten, die das Schreiben in
den Händen halten (Spurenträger)
- Nach Erkennung Schreiben nur noch mit Handschuhen oder
Pinzette anfassen, Aufbewahrung danach möglichst in
Plastiktüte
- Wie ist das Drohschreiben überbracht worden?
(Post, privater Zustelldienst, Überbringer), Eingang (Datum und
Uhrzeit) festhalten
- Schreiben darf nicht weiter bearbeitet werden (kein
Eingangsstempel oder Lochung) und es darf auch nicht geknickt
oder gefaltet werden
- Besteht das Schreiben aus mehreren Teilen, ist jedes Teil
gesondert zu verpacken
- SMS oder E-Mail sind zu sichern oder auszudrucken
- Zeichnungen sind im Original zu sichern und wie Schriftstücke
zu behandeln. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine
fotografische Sicherung.
- Räume, in denen die Zeichnungen festgestellt wurden, sind für
die Öffentlichkeit zu sperren.
Jede Lehrkraft und jeder Mitarbeiter der Schule muss sich mit dem
Inhalt des folgenden Faltblattes vertraut machen:
PD Osnabrück und Landesschulbehörde:
AMOK – Handlungsempfehlung für Lehrkräfte
- Dieses Faltblatt enthält Empfehlungen zur Sicherung von
Unterrichtsräumen, vornehmlich mit dort vorzufindenden
Sicherungsmitteln.
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Dieses Faltblatt befindet sich zusammen mit der „Checkliste bei
Eingang von Drohanrufen oder Drohschreiben“ in der
„Sicherheitsmappe“ in jedem Raum.
Durch das beschriebene Sicherheitskonzept und dessen Kenntnis
werden einheitliche Verhaltensmaßgaben gesetzt, die ein großes Maß
an Sicherheit für alle an der Schule Beteiligten garantieren soll.
Einmal jährlich wird das Sicherheitskonzept auf einer Konferenz
erörtert und gegebenenfalls erweitert und überarbeitet.
Die „Sicherheitsmappen“, die in jedem Raum ausliegen, werden
ebenfalls regelmäßig überprüft und evtl. ergänzt.
Alle 2 Jahre müssen alle an der Schule Beteiligten durch ihre
Unterschrift bestätigen, dass sie sich mit dem Inhalt der
„Sicherheitsmappe“ vertraut gemacht haben.
4. Unterrichtskonzepte
Über das soziale Lernen hinaus ist selbstverständlich die Aneignung von
Fachkompetenzen für die Schüler maßgeblich wichtig.
Die Grundlagen des Unterrichtes sind die Bildungsstandards und die
Kerncurricula der einzelnen Fächer. Weiterhin gelten die schuleigenen
Arbeitspläne, die das jeweilige Kerncurriculum auf die eigene Arbeit
beziehen.
Wir achten jedoch bei der Unterrichtsgestaltung auch darauf, dass in
den Jahrgangsteams gemeinsame Planungen von Unterrichtsinhalten und
gegebenenfalls Projekten stattfinden.
Absprachen über Leistungsanforderungen und Grundsätze der
Leistungsbewertung und zu den Hausaufgaben werden in den
Fachkonferenzen erarbeitet.
Im Folgenden finden sich zu diesen Bereichen Ausführungen.
4.1.
Arbeit der einzelnen Fachbereiche und Fachkonferenzen
Für jedes Unterrichtsfach sind laut Erlass in unserer Schule
Fachkonferenzen eingerichtet, die mindestens ein Mal im Jahr oder
öfter tagen. Die Fachkonferenzen setzen sich aus Lehrkräften, die das
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Fach unterrichten und je einem Elternvertreter zusammen. Leitung der
Fachkonferenz hat der jeweilige Fachleiter.
In den Sitzungen der Fachkonferenzen wurden die schuleigenen
Arbeitspläne und die Kriterien für die Leistungsbeurteilung in den
Fächern erarbeitet.
Jede Fachkonferenz wird protokolliert, die Protokolle werden an alle
Mitglieder verteilt und sind außerdem im Büro einzusehen.
4.1.1. Schuleigene Arbeitspläne
Alle Arbeitspläne der verschiedenen Fächer sind im Lehrerzimmer
jahrgangsweise in einem Ordner abgeheftet und können dort
jederzeit eingesehen werden.
4.1.2. Grundsätze zur Leistungsbewertung
Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die Vorgaben des Erlasses
„Die Arbeit in der Grundschule“ in der gültigen Fassung.
Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen:
> geben Schülern und Erziehungsberechtigten Rückmeldungen über
den erreichten Kompetenzstand
> dienen Lehrern als Orientierung für die weitere Unterrichtsplanung
und die individuelle Förderung
> erfolgen in allen Kompetenzbereichen
Man unterscheidet dabei:
A) Lernsituationen
Ziel: Kompetenzerwerb
- Fehler und Umwege sind
erlaubt; Erkennen und
konstruktiver Umgang
damit im Lernprozess
B) Leistungs- /
Überprüfungssituationen
Ziel: Verfügbarkeit erwarteter
Kompetenzen nachweisen
- Anwendung des Gelernten
steht im Vordergrund
43
Leistungen werden festgestellt und beurteilt durch:
1. kontinuierliche Beobachtung der Schüler im Lernprozess
2. und ihrer individuellen Lernfortschritte
3. fachspezifische Leistungen (siehe unten)
4. schriftliche Lernkontrollen
Hierbei sind folgende Anforderungsbereiche angemessen zu
berücksichtigen:
A) Reproduzieren
B) Zusammenhänge darstellen
C) Verallgemeinern und Reflektieren
Die Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
müssen Schülern und Erziehungsberechtigten transparent gemacht
und erläutert werden.
4.1.2.1. Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch
Der Deutschunterricht gliedert sich in drei Kompetenzbereiche auf:
Sprechen und Zuhören, Lesen und Medienumgang und Schreiben.
Bei der Erteilung der Zeugniszensur wird entsprechend der
Vorgaben des Kerncurriculums folgende Aufteilung vorgenommen:
a) Sprechen und Zuhören
33,3 %
b) Lesen und Medienumgang
33,3 %
c) Schreiben
33,3 %
Die Bewertung des Kompetenzbereichs „Sprache und Sprach gebrauch untersuchen“ fließt in die drei zu bewertenden
Kompetenzbereiche ein.
Für den Bereich „Schreiben“ gilt:
Schrift und Form: 5 % - entspricht bei der Gesamtnote 1,7 %
Texte verfassen: 50% - entspricht bei der Gesamtnote 16,7 %
Richtig schreiben: 45 % - entspricht bei der Gesamtnote 14,9 %
44
Ziele,
Kriteri
en
Sprechen und Zuhören
Lesen – mit Medien
und Texten umgehen
Die Leistungen zeigen
sich
Die Leseleistung zeigt
sich in den Bereichen
Schreibfertigkeiten
Schrift und
Form
Kriterien:
- Form- im freien Sprechen
- Informationsentnahme richtigkeit
- Flüssigkeit
aus Texten:
- in Beiträgen zu
- gute Lesbargezielte Fragen
Unterrichtsgesprächen
keit
- im Gesprächsverhalten
beantworten und
- Ordnung des
- im Zuhören beim
entwickeln können
GesamtschriftVorlesen und Erzählen - textbezogenes
Interpretieren:
bildes
- beim verstehenden
erfassen wesentlicher - Ordnung der
Zuhören
Aspekte
äußeren Form
- Reflektieren und
- ÜbersichtInitiierte
Bewerten:
lichkeit
Unterrichtssituationen
Transfer zur eigenen
- bei Präsentationen
Meinung, zu eigenen
- bei kurzen Vorträgen
Erfahrung und zu
- bei szenischen
externem Wissen
Darstellungen
setzen
- beim verstehenden
Zuhören
45
Richtig
schreiben
Verfassen von
Texten
Ziele:
Kriterien:
- richtiges
Abschreiben
- Wörter
nachschlagen
- selbständig mit
Merkwörtern
üben
- Texte nach
Ansage
schreiben
- Texte
kontrollieren
und korrigieren
- Rechtschreibregeln kennen
und benennen
- Verständlichkeit
- Anschaulichkeit
- Originalität und
Einfallsreichtum
- Genauigkeit
- Folgerichtigkeit
des Handlungs –
aufbaus
- Orientierung
am Adressaten
- sprachliche
Richtigkeit
Teilbereiche der
Bewertung:
- Ideenfindung
Kriterien:
- deutliches Sprechen
- angemessenes Tempo
- Verwendung eines
differenzierten
Wortschatzes
- angemessene
Vortragsweise
- gezielte Höraufgaben
erfüllen
Mittel
2. Klasse:
- Informationen
wiedergeben
- gezieltes Nachfragen
- auf Rückfragen
antworten
- Fragen formulieren
- Lerngespräche führen
4. Klasse:
- Beiträge zusammen-
Die Leistungen zeigen
sich beim Vorlesen
durch:
- flüssiges Lesen von
Sinneinheiten
- betontes Lesen mit
angemessenen Pausen
- sinngestaltendes und
hörerwirksames Lesen
2. Klasse:
- Gedicht- Rechtschreib- kurze ungeübte Texte
abschriften
überprüfungen
flüssig vorlesen
- Schriftproben
- sämtliche
schriftlichen
4. Klasse:
Arbeiten
- Textstellen
- Schönschreibunterstreichen
- zentrale Textaussagen arbeiten
mit bisherigem Wissen - Texte für
Präsentationen
verknüpfen
- selbständiges Erlesen
46
- Planung des
Textes
- Schreiben des
Textes
- Überarbeitung
des Textes
fassen, vergleichen
und bewerten
- eigene Meinung äußern
und vertreten
- kurze Sachvorträge
und Präsentationen
und Umsetzen von
Handlungsanweisungen
- flüssiges, betontes
und sinnangemessenes
Lesen unterschiedlicher Textsorten
47
Sprache und Sprachgebrauch untersuchen:
Die Leistungen zeigen sich
- in Sprechsituationen durch Verwendung eines differenzierten
Wortschatzes und Verwendung eines korrekten Satzbaus
- in Lesesituationen durch sinngestaltendes Vorlesen
- in Schreibsituationen durch Überprüfung und Korrektur von
Texten in Bezug auf sprachliche Gestaltung und Richtigkeit
Bewertung der Leistungsüberprüfungen:
a) Lesen – mit Medien und Texten umgehen
In den Jahrgängen 3 und 4 werden pro Schulhalbjahr 2 benotete
Lesekompetenztests durchgeführt.
Dabei gilt folgende prozentuale Verteilung zur Ermittlung der Note:
100 % - 98 % = 1
97 % - 85 % = 2
84 % - 70 % = 3
69 % - 50 % = 4
49 % - 25 % = 5
24 % - 0 % = 6
Die Zeugnisnote im Bereich Lesen wird nach folgender prozentualer
Verteilung ermittelt:
Anforderungen
Lesevortrag
- Lesetempo
- Betonung
- deutliches
Sprechen
Leseverständnis/
Lesekompetenztests
Klasse 2
Geübte Texte
Klasse 4
Ungeübte
Texte
50 %
Klasse 3
Ungeübte und
geübte
Texte
40 %
50 %
60 %
70 %
30 %
48
b) Richtig schreiben
In den Klassen 3 und 4 werden pro Schuljahr 3 benotete Recht schreibtests und 1 benotetes Diktat geschrieben.
Die Note wird nach derselben prozentualen Verteilung ermittelt wie
bei den Lesetests (s. oben).
Im Rechtschreibtest werden Abschreibfehler als halber Fehler
gewertet.
Das benotete Diktat wird wie folgt bewertet:
0 – 1 Fehler = 1
2 – 4 Fehler = 2
5 – 7 Fehler = 3
8 – 11 Fehler = 4
12 – 15 Fehler = 5
ab
16 Fehler = 6
Vergessene i-Punkte und t-Striche werden mit je einem halben
Fehler bewertet, vergessene ä-, ö- und ü-Striche jedoch mit einem
ganzen Fehler, da sich hierdurch eine Wortveränderung ergibt.
c) Verfassen von Texten
In Klasse 3 werden 3 Aufsätze pro Schuljahr und in Klasse 4 werden
4 Aufsätze pro Schuljahr geschrieben. Die Bewertungskriterien
werden vorab besprochen und den Kindern an die Hand gegeben.
4.1.2.2. Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik
In den Klassen 1 und 2 steht die unmittelbare Lernbeobachtung mit
unterstützenden kleinen Leistungskontrollen im Vordergrund, deren
Anzahl nicht vorgegeben wird. Die Fachtermini werden bereits in
Klasse 2 eingeführt.
In den Klassen 3 und 4 werden pro Schuljahr 6 schriftliche
Lernkontrollen geschrieben, bei denen der Schwerpunkt bei den
Anforderungsbereichen II und III liegen muss.
49
Anforderungsbereich I: Reproduzieren 35 %
Anforderungsbereich II: Zusammenhänge erkennen/anwenden 45 %
Anforderungsbereich III: Transfer: Verallgemeinern und
Reflektieren 20 %
Die Fachkonferenz Mathematik hat folgende Bewertung, bezogen auf
die Höchstpunktzahl, festgelegt:
100 % - 96 %
95 % - 85 %
84 % - 70 %
69 % - 50 %
49 % - 20 %
19 % - 0 %
= 1
=2
=3
=4
=5
=6
Bewertung von Textaufgaben:
Frage:
1 Punkt
Rechnung: 2 Punkte (oder mehr bei mehreren Teilrechnungen)
Ist der Rechenweg richtig, das Ergebnis aber falsch, wird
1 Punkt abgezogen.
Fehlt die Einheit (€, km ...), wird ½ Punkt abgezogen.
Antwort: 1 Punkt
Wird eine inhaltlich richtige Antwort mit einem falschen
Ergebnis aufgeschrieben, wird ½ Punkt abgezogen.
Die Mathematikarbeiten werden parallel geschrieben und sollen so
einen Umfang haben, dass sie in 45 Minuten zu bewältigen sind.
Die Aufgabe einer Klassenarbeit ist die Überprüfung der
- Sicherheit der im zuletzt erarbeiteten Stoff
- Verfügbarkeit von zurückliegenden Stoffgebieten
- mathematischen Denkfähigkeit
Unter die Arbeiten wird kein Durchschnitt geschrieben.
Die Zeugnisnote setzt sich aus 60 % schriftlicher und 40 %
mündlicher Leistung zusammen.
50
4.1.2.3. Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht
In Kapitel 4 des Kerncurriculum Sachunterricht werden konkrete
Aufgaben zur Überprüfung oder Feststellung der Leistung genannt.
Entscheidend ist die Offenlegung der Bewertungskriterien.
So lernen Schüler zunehmend Leistungen angemessen einzuschätzen.
Die Ermittlung und Bewertung der Leistungen erfolgt durch den
Lehrer, zunehmend gestützt durch die Selbst- und Fremd einschätzung der Schüler.
Im Laufe des Schuljahres werden ergebnisbezogene und prozess bezogene Leistungen erbracht, die mündlich in Form einer mündlichen
Rückmeldung für den Schüler, schriftlich in Form eines schriftlichen
Hinweises unter einer Schülerarbeit wie z.B. ein Arbeitsblatt oder
mit einer Note gewürdigt werden.
Die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung erfolgt
verbindlich in folgenden Bereichen:
A) Mündliche und fachspezifische Leistungen
-
Dazu gehören z.B.:
mündliches Erörtern und Bewerten von Sachverhalten (siehe auch
unten: Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen)
Anwendung des Gelernten in neuen Zusammenhängen (Transfer)
Sachgemäße Anwendung von Fachbegriffen
Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen wie z.B.:
Darstellen, Befragen und Überprüfen von Vermutungen, Meinungen
und Einstellungen
Beobachten, Beschreiben, Analysieren und Beurteilen
verschiedener Sachverhalte
Sammeln und Ordnen
Beobachten, Beschreiben, Bestimmen, Vergleichen und
Untersuchen
Planen, Organisieren, Durchführen und Reflektieren von Vorhaben
51
- Texte, Bilder, Diagramme und Schaubilder erschließen, zu einer
Frage in Beziehung setzen
- Fragen und Hypothesen entwickeln und überprüfen
- Experimente planen, durchführen und auswerten
- mit Arbeitsmitteln sachgerecht umgehen
- alternative Problemlösemöglichkeiten durchdenken und bewerten
- Ergebnisse in Form von mündlichen Berichten, Texten, Modellen
darstellen, präsentieren, diskutieren und kriterienbezogen
bewerten (siehe auch Bereich B: Präsentation/ Projektarbeit)
- Personen- und Quellenbefragung vorbereiten, durchführen und
auswerten
- Skizzen, Zeitleisten, Zeichnungen, Tabellen, Diagramme, Grafiken
und Pläne anfertigen, lesen und deuten
(Kerncurriculum Sachunterricht S.14)
B) Präsentation
Pro Schuljahr zeigt jeder Schüler eine Präsentation wie z.B.
- Kurzreferat
- Sammlung
- Experiment
- Themenbuch
Die jeweiligen inhaltlichen Anforderungskriterien sind im Unterricht
zu erarbeiten.
In Klasse 3 und 4 wird diese Präsentation in Einzelleistung erbracht
und zensiert (siehe unten).
Vorzugsweise findet die Präsentation mit Zensierung im 2.
Schulhalbjahr statt.
Bei der Zensierung sind folgende Teilleistungen gleichwertig zu
berücksichtigen:
1. mündliche Darstellung der Ergebnisse
2. sichtbare und „handfeste“ Darstellung der Ergebnisse in Form von
z.B. Plakat, Wandzeitung, Ausstellung, Versuchsdurchführung,
Themenbuch…
52
C) Schriftliche Lernkontrollen
Schriftliche Lernkontrollen haben im Sachunterricht einen
begrenzten Aussagewert, da Lese-, Schreib- und Sprachvermögen
der Schüler die Sachaussagen beeinflussen.
Daher ist die Anzahl begrenzt:
Klasse 2:
Klasse 3/ 4:
1 pro Halbjahr
2 pro Halbjahr mit Zensur
Die Bewertung erfolgt nach Punkten. Bei der Zensurenfindung ist die
prozentuale Punkteverteilung wie folgt zu handhaben:
Prozente Zensur
100 % - 98 % = 1
97 % - 85 % = 2
84 % - 70 % = 3
69 % - 50 % = 4
49 % - 25 % = 5
24 % - 0 % = 6
Bei der Gestaltung der Lernkontrollen sind die
Anforderungsbereiche prozentual wie folgt zu berücksichtigen:
A)
B)
C)
60% Reproduzieren
30% Zusammenhänge herstellen
10% Verallgemeinern und Reflektieren
Die Inhalte einer Lernkontrolle sollen mehrere Themenbereiche
umfassen.
D) Mappenführung
Kriterien:
- Inhaltsverzeichnis
- Deckblatt
53
- Vollständigkeit; ggf. Nacharbeit der Arbeitsblätter bei
Fehltagen
- Sorgfalt
- richtig bearbeitete, ausgefüllte Arbeitsblätter
Bei der Ermittlung der Zeugniszensur erhalten die einzelnen
Bereiche folgende Gewichtung:
Im Halbjahr ohne Präsentation:
Bereich A: 50 %
Bereich B. 0 %
Bereich C: 30 %
Bereich D: 20 %
mündliche und fachspezifische Leistungen
Präsentation
schriftliche Lernkontrollen
Mappenführung
Im Halbjahr mit Präsentation:
Bereich A: 40 %
Bereich B. 20 %
Bereich C: 30 %
Bereich D: 10 %
mündliche und fachspezifische Leistungen
Präsentation
schriftliche Lernkontrollen
Mappenführung
4.2. Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben
4.2.1. Grundsätze in den Erlassen:
- Der neue Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 3.2.2004
fasst unter der „Organisation von Lern- und Lehrprozessen“
zusammen: „Hausaufgaben dienen u.a. der Übung, Wiederholung
und Ergebnissicherung, vor allem sollen sie aber die Schüler
anregen, sich mit dem im Unterricht Gelernten weiter zu
beschäftigen. Die Lehrkräfte würdigen durch regelmäßige
Durchsicht oder gemeinsame Kontrolle im Unterricht die
häusliche Arbeit und vergewissern sich damit u.a. über den
individuellen Lernprozess.“
54
- Bei der Erstellung dieses Konzeptes stützen wir uns auf den
Erlass „Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ vom
1.1.2005.
4.2.2. Funktion der Hausaufgaben
- Sie ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess
der Schüler.
- Sie dienen der Sicherung und Festigung des Erlernten oder
sollen als vorbereitende Hausaufgaben auf den folgenden
Unterricht vorbereiten.
- Sie entstammen dem Unterricht und müssen von den Kindern
selbstständig erarbeitet werden können.
- Die Vorbereitung und anschließende Besprechung der
Hausaufgaben wird in den Unterricht eingebunden.
- Hausaufgaben werden nicht benotet.
- Sie werden jedoch vom Lehrer entsprechend gewürdigt, indem
sie regelmäßig nachgesehen werden.
- Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den
Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Deshalb ist es
wichtig, sich über den Umgang mit Hausaufgaben abzustimmen
und wesentliche Aspekte für alle verbindlich festzulegen.
4.2.3. Praktische Umsetzung an unserer Schule
Wichtige Leitsätze zum Umgang mit Hausaufgaben sind für uns:
- Hausaufgaben werden regelmäßig (möglichst täglich) im Lesen,
Schreiben und Rechnen erteilt. In den übrigen Fächern können
Hausaufgaben nach Bedarf aufgegeben werden. Auf besondere
Belastungen der Schüler soll dabei Rücksicht genommen
werden. Fachlehrer treffen Absprachen, um Schüler nicht zu
überfordern.
- Die Schüler führen ein Hausaufgabenheft (ab Klasse 2
verbindlich).
55
- Hausaufgaben werden immer erklärt, so dass die Schüler
selbstständig an ihnen arbeiten können.
- Die Schüler erhalten Zeit, die Hausaufgaben abzuschreiben.
Dabei werden die Kinder systematisch an das selbstständige
Organisieren (Aufschreiben der Hausaufgaben und Ein- und
Auspacken der benötigten Materialien) herangeführt.
- (Kl. 1: mit viel Hilfe / Kl. 2: mit Hilfe / Kl. 3: Anregungen /
Kl. 4: selbstständig).
- Differenzierte Hausaufgaben sind bei Bedarf möglich und
wünschenswert. Differenzierungen werden den Schüler
umfassend erläutert.
- Die Hausaufgaben werden an einer Tafelseite aufgeschrieben.
Im 1. Schuljahr können sie mit Symbolen an der Tafel oder im
Heft notiert werden.
- Schüler und Eltern erfahren Rückmeldungen über die
Hausaufgaben.
- Werden Hausaufgaben unregelmäßig angefertigt, greift das
Konzept zum Umgang mit Fehlverhalten.
- Schüler werden an das systematische Kontrollieren der eigenen
Hausaufgaben schrittweise herangeführt.
- Hausaufgaben sollten insgesamt möglichst einen Richtwert von
30 - 45 Minuten nicht überschreiten. Falls Schüler bei konzen trierter Arbeit länger benötigen, vermerken Eltern dies im
Hausaufgabenheft und brechen die Arbeit gegebenenfalls ab.
- Von Freitag auf Montag, vor Feiertagen und über die Ferien
werden keine Hausaufgaben erteilt.
- Das Konzept zum Umgang mit den Hausaufgaben wird von der
Klassenlehrkraft auf einem Elternabend erläutert.
4.3. Förderkonzept
4.3.1. Grundsätze zur Förderung in der Grundschule
- Zitat aus dem Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ (MK vom
3. 2. 2004):
56
- „5.1 Der Unterschiedlichkeit von Schülerinnen und Schülern
hinsichtlich ihrer Begabungen und Neigungen und ihres Lern-,
Arbeits- und Sozialverhaltens ist durch ein differenziertes
Lernangebot und durch binnendifferenzierten Unterricht
Rechnung zu tragen. Hierbei gilt es, das Selbstvertrauen in die
eigene Leistungsfähigkeit und die Leistungsfreude des Kindes
zu stärken.
- 5.2 Dem Erstunterricht (1. und 2. Schuljahrgang) kommt
besondere Bedeutung zu. Ein sorgfältig durchgeführter
Erstunterricht bildet die wichtigste Grundlage dafür,
Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen
frühzeitig zu erkennen oder diesen vorzubeugen.
- (…)
- 5.6 Die Ausrichtung am Entwicklungsstand jeder Schülerin und
jeden Schülers bildet ein Gestaltungsprinzip jeden Unterrichts.
Darüber hinaus kann individuelle Förderung in gesonderten
Sequenzen stattfinden. Inhalte und Schwerpunktsetzungen von
Fördersequenzen richten sich an den individuellen Begabungen
und Neigungen und an bestehenden oder sich abzeichnenden
Lernerfolgen und -problemen der Schülerinnen und Schüler
aus.“
- Grundsätzlich hat also jedes Kind einen individuellen Anspruch
auf eine optimale Förderung gemäß seiner Lernausgangs situation sowie seinen kognitiven und sonstigen Möglichkeiten.
- Nachdem im 1. Schuljahr die Lernausgangslage festgestellt
worden ist, beschließt die Förderkonferenz anhand der
erstellten Förderpläne die notwendigen Fördermaßnahmen.
4.3.2. Förderunterricht in der praktischen Umsetzung
- Naturgemäß richtet sich beim Förderunterricht das Augenmerk
besonders auf Schüler, die Lernschwierigkeiten in Deutsch
oder Mathematik aufweisen. Damit aber auch die Schüler mit
besonderen Begabungen entsprechend gefordert werden
können, basiert unser Förderkonzept auf mehreren Säulen:
- Binnendifferenzierung im täglichen Unterricht
57
-
-
-
-
Die innere Differenzierung gehört zum Schulalltag. Die
Arbeitsaufgaben werden möglichst so gestellt, dass jedes Kind
sie lösen und damit die grundlegenden Ziele des Unterrichts
erreichen kann. Das heißt, dass Aufgaben auf unterschiedlichen
Wegen, auf unterschiedlichem Niveau und in unterschiedlichen
Zeiten gelöst werden können.
Sowohl durch die gestaffelte Anzahl der Arbeitsaufgaben als
auch durch den gezielten Einsatz von handlungsorientiertem
Freiarbeits- und Anschauungsmaterial findet eine Differen zierung innerhalb der Lerngruppen statt. Hierzu zählt auch der
Einsatz neuer Technologien in Form von Computer – Lernprogrammen.
RIK-Stunden
Im Rahmen des Regionalen Integrationskonzeptes der Stadt
Osnabrück (RIK) werden allen Grundschulen in einem
bestimmten Stundenumfang Förderlehrkräfte zur Verfügung
gestellt, die parallel zum regulären Unterricht in allen Klassen stufen fächerspezifischen Förderunterricht erteilen. Die
Inhalte dieser Förderstunden werden in enger Zusammen arbeit mit den Klassenlehrern festgelegt.
Doppelbesetzung
Wenn die uns zugewiesenen Lehrerstunden es erlauben, setzen
wir bei Bedarf in einzelnen Stunden zeitgleich zwei Lehrkräfte
in einer Klasse ein, um durch diese Form der äußeren
Differenzierung intensiv mit einer kleineren Gruppe arbeiten zu
können.
Förderbänder
Wenn es stundenplantechnisch möglich ist, werden in den
Klassen 3 und 4 Förderbänder eingerichtet. Das bedeutet, dass
zum Beispiel in allen 3. Klassen zeitgleich eine Deutschstunde
stattfindet, in der die Schüler klassenübergreifend auf
unterschiedlichen Niveaustufen gefördert bzw. gefordert
werden.
58
4.3.3. Erweiterung der diagnostischen Kompetenz
Die Lehrkräfte sollen ihre Kompetenzen in den Bereichen Diagnose,
Förderung und Lernstanderhebung ausweiten und professionalisieren,
um den individuellen Bedürfnissen der Schüler gerecht werden zu
können.
Dies soll sowohl durch selbstständige Recherche, vor allem aber
durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen geschehen.
4.4. Arbeitsgemeinschaften/Projekte
Arbeitsgemeinschaften:
Für die Jahrgänge 3 u. 4 werden im Rahmen des AG-Bandes Angebote
gemacht, die die unterschiedlichen Interessen und Begabungen der
Schüler fördern und fordern. Die Arbeitsgemeinschaften finden
einmal pro Woche in der 5. Stunde statt.
Regelmäßig werden AGs zu folgenden Themenbereichen angeboten:
Theater, Töpfern, Chor, Garten und Kochen, Computer, Kreatives
Gestalten, Sport und vieles mehr.
Die Schüler können halbjährlich eine angebotene AG wählen. Eine
Ausnahme bildet die Flöten - AG, an der die Schüler ganzjährig
während des 3. Schuljahres teilnehmen können.
Projekte:
Schulprojekte finden regelmäßig an unserer Schule in Form von
Projektwochen statt.
Bisherige Themen waren zum Beispiel: Gesunde Ernährung, Umwelt,
Ritter u. Burgen, Wald, Indianer, Wolfgang Amadeus Mozart,
Märchen, Europa und Afrika.
Die Selbstständigkeit der Schüler soll durch die selbst bestimmende
Auswahl der Angebote, das klassenübergreifende Zusammenarbeiten
mit Mitschülern, sowie durch das eigenverantwortliche Präsentieren
der Ergebnisse bei einem Abschlusstag gefördert werden.
Vor Pfingsten findet ein alljährliches Kirchenprojekt statt, das
konfessionsübergreifend unterschiedliche Thematiken behandelt.
59
Daneben gibt es „kleinere“ Projekte, die klassenintern umgesetzt
werden können:
Lesenacht, KlasseKids - Projekt der Neuen Osnabrücker Zeitung,
Frosch- u. Grashüpfermobil, Präventionstage zum Thema „Gewalt“,
Vorlesewettbewerbe, Erste-Hilfe-Ausbildung usw.
4.5. Methodenkonzept
Für unsere Schüler ist es nicht nur von großer Bedeutung, was sie
lernen, sondern sie müssen auch Methoden beherrschen, wie sie
etwas lernen. Deshalb hat sich das Kollegium der Grundschule
Voxtrup die Erweiterung der Methodenkompetenz auf Seiten der
Schülerinnen und Schüler als Grobziel gesetzt. Statt nur allein um
die Frage „Was lerne ich?“ soll es im Unterricht eben auch um das
„Wie lerne ich etwas?“ gehen. Doch wie kann diese Schlüssel kompetenz des Methodenlernens vermittelt werden?
„Methode“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet die Kunst des
planmäßigen Vorgehens. „Lernen“ ist ein Begriff, der selbstverständ lich zur Schule gehört. Die Verbindung dieser beiden Begriffe
bedeutet also für uns das planmäßige Vorgehen beim Einprägen von
Informationen und beim Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Dies soll im Sinne eines spiralförmigen Curriculums geschehen, das
heißt:
Die Schüler des ersten Schuljahres erlernen grundlegende
Methoden. Darauf aufbauend eignen sie sich im zweiten Schuljahr
weitere Methoden an. Dieser Ausbau der Methodenkompetenz wird
bis zum vierten Schuljahr fortgesetzt.
Wir haben die Methoden und Techniken, die unsere Schüler
brauchen, in vier Gruppen untergliedert:
- Methoden der selbstständigen Informationsgewinnung
- Methoden der produktiven Informationsverarbeitung
- Methoden der Argumentation und Kommunikation
- Methoden des systematischen Übens und Wiederholens.
Selbstständige Informationsgewinnung:
60
Thematisches Sammeln von Materialien, Texte erschließen, Arbeit
mit dem Computer (Lernsoftware), Arbeit mit Nachschlagewerken
und Wörterbüchern.
Produktive Informationsverarbeitung:
Verständlich schreiben, Texte überarbeiten, Ordnungstechniken,
Auswertung und Präsentation.
Argumentation und Kommunikation:
Gesprächsregeln, verschiedene Lösungsstrategien entwickeln und
diskutieren, Arbeitsergebnisse vortragen, Reflexion, Rückmelde rituale entwickeln.
Systematisches Wiederholen und Üben:
Strategieanwendung, Kontrolltechniken, sachgerechtes Erledigen von
Hausaufgaben, Zeitmanagement.
Wir haben nun im Folgenden versucht, den einzelnen Schuljahren
praktische Techniken zuzuordnen, die aus dem Unterricht erwachsen
und ständig geübt und gefestigt werden müssen, da das
Methodenlernen weder am Anfang stehen kann noch ein isolierter
Lerngegenstand ist. Der Erwerb methodischer Kompetenzen ist
systematisch mit dem Erwerb von inhaltlichem Verständnis und
Wissen verknüpft.
1. Schuljahr
2. Schuljahr
3. Schuljahr
Grundtechniken
(Schneiden,
Kleben, Falten,
Lochen ...)
Organisation von
Hausaufgaben,
Arbeitsplatz
ordnen
4.
Schuljahr
Arbeit mit dem
Arbeit mit
Computer/Internet Tabellen
Arbeit mit dem
Heft- und
Lernplakat
Mappenführung Computer/Internet
61
Texte
gliedern,
Stichwörter
notieren
Partnerarbeit
Gruppenarbeit
Tagesplan
Tagesplan
Lernplakat
Sinnentnehmendes
Lesen: Markieren,
Unterstreichen,
Wichtiges notieren
Referat erstellen,
Präsentation
Referate
erstellen,
freies
Sprechen
Pro Halbjahr soll ein „Methodentag“ stattfinden, an dem bestimmte
Methoden trainiert werden (siehe obigen Plan).
Die Organisation und Vorbereitung der Trainingseinheiten wird von
den einzelnen Jahrgangsteams durchgeführt.
Nach Abschluss eines Schuljahres werden die Methodentage
ausgewertet und der obige Plan eventuell abgeändert und den
Erfahrungen angepasst.
In den schuleigenen Arbeitsplänen wird Bezug zum Einsatz
bestimmter Methoden genommen. Dies ist besonders wichtig, da die
Methoden- und die Sozialkompetenz in Relation zur Fachkompetenz
stehen. Schüler müssen sich effektiv Wissen aneignen, können aber
auch erlernen, die Fähigkeit „Lernen“ zu entwickeln.
Das „Lernen lernen“ gewinnt in unserem Alltag immer mehr an
Bedeutung, insbesondere für die Grundschüler ist es wichtig,
Lernstrategien zu entwickeln und Schlüsselqualifikationen zu
erwerben, damit sie aus ihrem „schulischen“ Leben als gestärkte Persönlichkeiten hervorgehen.
Ziel ist es, sie zu einem eigenverantwortlichen Lernen und Arbeiten
zu bewegen sowie eine dem Alter angemessene, individuelle
Selbstständigkeit entfalten zu lassen. Die Verbesserung der
Methodenkompetenz ist der Schlüssel zu mehr Mündigkeit sowie zur
Förderung des Lernerfolgs und der Lernmotivation.
Die Schüler sollten mit verschiedenen Lern- und Arbeitstechniken,
Organisations - sowie Gesprächsformen vertraut sein, damit sie
unterrichtliche Inhalte nach eigenem Lernvermögen verinnerlichen
und üben können. Dabei haben wir das Lernen mit "Kopf, Herz und
Hand" immer im Blick.
62
4.6. Medienkonzept
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Welt auf, die durch
Medien stark mitbestimmt wird. Zu diesen Medien gehören Presse,
Bücher, Rundfunk, TV und Film, Ton- und Bildträger verschiedener
Art sowie Computer und das Internet.
Schüler sollen befähigt werden:
- ihre Lernaktivitäten durch Medieneinsatz selbst zu steuern
- Kreativität und Produktivität zu zeigen
- sozial verantwortliches und tolerantes Kommunizieren mittels
neuer Medien einzusetzen
- neue Medien im Unterricht zu verwenden
- in Projekten und Arbeitsgemeinschaften unter Mediennutzung
zu arbeiten
- Lernsoftware zum eigenständigen Lernen zu verwenden
Im Folgenden sind Ausführungen zur Medienauswahl und zur
Gestaltung, Ausstellung und Verbreitung von Medien aufgelistet, um
Möglichkeiten aufzuzeigen, die o.a. Ziele erreichen zu können.
Kinder und Lehrerinnen der Grundschule Voxtrup freuen sich über
aktuelle Computer und Druckerspenden, damit oben genannte Ziele
weiterhin erreicht werden können.
4.6.1. Medien auswählen und nutzen
- Medienzentrum Osnabrück
Hier können die Lehrer Medien für alle Fächer bestellen und
finden auch Informationen rund um den Einsatz neuer Medien
im Unterricht.
Die Medien können über das Internet bestellt werden:
www.medienzentrum-osnabrueck.de
- Religionspädagogische Arbeitsstelle des Bistums Osnabrück
Hier gibt es zahlreiche Medien zum Religionsunterricht, zur
Bibelarbeit und zur Gottesdienstvorbereitung.
Die Medien können über das Internet bestellt werden:
www.medienstelle-osnabrueck.de
63
- Bücherei
Es existiert eine Präsensbibliothek für die Lehrer in der
Schule; Kartenmaterial zu verschiedensten Themen ist
außerdem vorhanden.
Im Gebäude I befindet sich die Katholische Öffentliche
Bücherei, die an 2 Vormittagen (Dienstag und Donnerstag) in
der großen Pause geöffnet hat und von den Kindern häufig
benutzt wird. Wir fördern diese Buchausleihe, indem wir
regelmäßig mit unseren Klassen die Bücherei besuchen.
Außerdem stellt das Team der Bücherei gerne für die Klassen
„Lesekisten“ zu einem bestimmten Thema zusammen, die dann
für einige Wochen im Klassenraum verbleiben können.
In jedem Klassenraum steht außerdem eine Klassenbücherei zur
Nutzung in den Regenpausen sowie Freiarbeitsphasen zur
Verfügung.
Weiterhin gibt es für jede Klassenstufe zahlreiche
Ganzschriften, die nach Möglichkeit im Unterricht gelesen oder
bearbeitet werden.
Die Verknüpfung des Mediums „Buch“ mit dem Medium
„Computer“ geschieht durch den Einsatz des Lese Förderprogramms „Antolin“.
Antolin
- ist ein innovatives Online-Portal zur Leseförderung
- bietet Quizfragen zu Kinder- und Jugendbüchern, die die
Schüler online beantworten können.
- fördert die Schüler auf ihrem Weg zum eigenständigen
Lesen und in der Entwicklung der eigenen Leseidentität.
- eignet sich zur sinnvollen Differenzierung.
- verbindet das Lernen in der Schule mit dem Lesen am
Nachmittag.
- Computernutzung
In jedem Klassenraum befinden sich 2 Computer, die mit einem
Internetzugang ausgestattet sind. Außerdem sind auf diesen
Rechnern einige Lernspiele installiert, die die Schüler auch gern
und häufig nutzen.
64
Ein Internetzugang ist für die Lehrkräfte im Lehrerzimmer
möglich.
Die Schüler nutzen innerhalb des Unterrichts neben ihren
Klassenraumcomputern auch diejenigen im Computerraum zur
Differenzierung, zur Übung an Unterrichtsthemen oder zum
Einsatz bei der Planarbeit. Zudem können sie eine Reihe von
Lernprogrammen auf den Computern benutzen. Weiterhin
bietet sich die Recherche von Sachthemen über kindgerechte
Suchmaschinen an, oder das Nachschlagen von Fremdwörtern
oder Wörtern, die man nicht richtig schreiben kann.
Außerdem gibt es die Möglichkeit eine Computer- AG zu wählen,
in der an diese Inhalten angeknüpft und darauf aufgebaut wird.
Die Kolleginnen erstellen die Zeugnisse mit einem
Zeugnisprogramm, das die Stadt Osnabrück als Schulträger
flächendeckend angeschafft hat und somit jeder Lehrkraft zur
Verfügung steht.
Der Computerraum ist ausgestattet mit 16 internetfähigen und
vernetzten Rechnern und wurde im Rahmen eines N-21-Antrages
entsprechend erweitert.
Das Kollegium hat sich durch Fortbildungen, Informationsaustausch
und eine schulinterne Fortbildung weitergebildet, so dass jeder ein
gewisses Basiswissen hat. Durch diese Voraussetzungen wurde der
N-21-Antrag genehmigt.
Auflistung der vorhandenen Lernprogramme für Schüler:
Lernwerkstatt (Medienwerkstatt, Ralf zur Linde)
Unizahl (E. T. Verlag)
Uniwort (E.T. Verlag)
Tastaturtrainer (E.T. Verlag)
Alphabet (E.T. Verlag)
Wahrnehmung (E. Träger)
Playway 3 und 4
1 X 1 Olympiade
Antolin
Microsoft Word /Exel/Paint
65
Lehrer und Schüler nutzen diese Programme regelmäßig in einer
Computer – Stunde.
Im Rahmen des AG – Bandes findet wöchentlich eine Computer – AG
statt, in der die Schüler den Umgang mit Word, Paint, dem Internet
und einem E – Mail – Programm erlernen. Außerdem bekommen sie die
Möglichkeit, den Internet – Führerschein zu erwerben.
4.6.1.1. Chancen und Probleme der Mediennutzung
Chancen liegen u.a. in der sinnvollen Nutzung der medialen
Möglichkeiten für Informationsbeschaffung und Lernen, für Spiel
und Unterhaltung, für Problemlösung und Entscheidungsfindung, für
die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Kunst, Kultur und
Kommunikation. Der erleichterte Zugriff auf weltweit verfügbare
Informationen erlaubt das Kennen lernen unterschiedlicher und über
den sozialen Nahraum hinausweisender Perspektiven. Die eigene
Gestaltung von Medienbeiträgen kann zur Dokumentation wichtiger
Ereignisse, zur medialen Artikulation eigener Interessen und
Aussagen sowie zur Herstellung von Öffentlichkeit für
gesellschaftlich wichtige Themen dienen.
Probleme können u. a. damit verbunden sein, dass der Anteil direkter
Erfahrungen als wichtige Grundlage für Denken, Fühlen und Handeln
abnimmt, dass die Unterscheidung zwischen Ereignis und
Inszenierung immer schwieriger wird.
Des Weiteren ergeben sich erhöhte Anforderungen an den Umgang
mit unstrukturiert angebotenen Informationsmengen und immensen
Wissensbeständen, mit zunehmender Komplexität in vielen
Lebensbereichen, mit schnell wechselnden emotionalen Eindrücken
sowie mit vielfältigen Wertorientierungen. Darüber hinaus stellen
sich neue Fragen im Hinblick auf Datenschutz, Datensicherheit,
Jugendschutz und Urheberschaft.
66
4.6.2. Medien gestalten – ausstellen – verbreiten
Die Medienarbeit in unserer Schule soll den Kindern die Möglichkeit
geben, die unten aufgeführten verschiedensten Medien sowohl im
Umgang als auch in der Veröffentlichung kennen zu lernen, ihren
Nutzen einschätzen und sinnvoll anwenden zu können. Diese aktive
Medienarbeit ist durch folgende Punkte möglich:
1. Präsentation von Arbeitsergebnissen, z.B. Collage erstellen –
Berichte veröffentlichen - Leseprojekte
2. Umgang mit Tafel / Overheadprojektor
3. Umgang mit Radio/Audio/CD
4. Umgang mit Internet/Multimedianutzung
Zu 1. Präsentation von Arbeitsergebnissen - Collage erstellen –
Berichte veröffentlichen – Leseprojekte
Alle Klassen halten Unterrichtsgänge, Feste, Geschehnisse in und
rund um die Schule mit der schuleigenen Digitalkamera fest und
machen sie z. B. durch beschriftete Fotocollagen im Schulhaus für
die anderen Mitschüler präsent. Konkrete Beispiele dafür gab es im
vergangenen Schuljahr einige: die Feierlichkeiten zur Zusammen legung, unser Schulfest mit der Aufführung des Musicals, Ausflüge
der einzelnen Klassen, die Klassenfahrt des 4. Jahrgangs und vieles
mehr.
Öffentlichkeitsarbeit der Schule findet in immer wieder auf tauchenden Zeitungsberichten in der NOZ und in den Kirchen blättern „Kiebitz“ (katholisch) und „Margarete im Spiegel“
(evangelisch) statt. Dabei sind beliebte Themen die Feste der
Schule, Besonderheiten des Schulalltages wie der Lesewettbewerb
und besondere Veranstaltungen des Fördervereines wie Vorträge
eingeladener Spezialisten zu speziellen schulischen Themen. Auf den
Internetseiten der Schule (www.grundschule-voxtrup.de) finden sich
ebenso einzelne Berichte, Darstellungen der Schule, Termine und
vieles mehr.
67
Zeitungsprojekt NOZ - Klassekids
Die Osnabrücker Zeitung bietet seit 2006 ein Projekt an, bei dem
das Printmedium Zeitung den Schülern „hautnah“ gebracht werden
kann. Zwei Wochen lang bekommt jeder Schüler der Klasse 4
kostenlos eine NOZ geliefert. Ziel des Projektes ist, dieses
alltägliche durchaus bekannte Medium einmal für sich selber zu
entdecken. Aufbau der Zeitung in ihre einzelnen „Bücher“, Aufbau
der einzelnen „Bücher“, bestimmte Informationen entnehmen und
katalogisieren, Collagen aufkleben, Papierwerke anfertigen,
Sachinformationen entnehmen und im Sachunterricht als Thema
weiter vertiefen, die Arbeit und Recherche eines Redakteurs kennen
lernen. Zeitungstexte verstehen und selbst schreiben waren
Angebote dieses Projektes, dass durch Collagen und Fotos dann auch
den Mitschülern vorgestellt und im Schulhaus präsentiert wird. Ein
Höhepunkt dieses Projektes war im vergangenen Schuljahr die
Besichtigung der NOZ, bei der die Schüler hautnah erleben konnten,
wie eine Zeitung entsteht.
Lesewettbewerb für alle Schüler
Im Laufe eines jeden Schuljahres findet seit 2003 ein
Lesewettbewerb für alle Klassen statt. Aus jeder Klasse werden im
Klassenentscheid zwei Leser bestimmt, die vor der Schulöffent lichkeit aus bekannten und unbekannten Büchern vorlesen. Als
Präsent gibt es Bücher, die der Förderverein zur Verfügung stellt.
Lesenächte/-abende in der Schule
Eine weitere Möglichkeit der Leseförderung bieten Lesenächte/abende, die von einigen Klassen in der Schule durchgeführt werden.
In entspannter Atmosphäre können Kinder bis in die Nacht hinein
lesen und sich über Gelesenes austauschen. Die Lesenächte finden in
Verantwortung der Klassenlehrkraft und Absprache mit den Eltern
statt.
68
Auf weitere Möglichkeiten der Leseförderung durch Bücherei besuche wurde bereits ausführlich hingewiesen.
Zu 2. Umgang mit Tafel / Overheadprojektor
Der Umgang mit den Medien Tafel und OHP ist für die Schüler leicht
erlernbar. Trotz des fortwährenden Einsatzes benutzen sie gerne
diese Medien auch selbst zum Darstellen eines Hintergrundes von
Geschichten oder kleinen Theaterstücken. Referate oder selbst
geschriebene Gedichte können die Schüler wunderbar dort darstellen
und präsentieren. Jeder Klassenraum verfügt über mindestens eine
Tafel und eine OHP.
Zu 3. Umgang mit Radio / Audio / CD
Der Schule stehen eine kleinere und eine größere Lautsprecher –
anlage mit einigen Head-Sets zur Verfügung. Diese werden bei
Theater- und Tanzvorführungen sowie sportlichen Festen u.ä.
eingesetzt. Des Weiteren steht jeder Klasse ein CD - Player zur
Verfügung. Der Einsatz ist im Englischunterricht bei songs and
listening texts unverzichtbar, aber auch in anderen
Unterrichtsfächern werden sie auf vielfältigste Weise eingesetzt,
wie z. B. in der Freiarbeit oder bei anderen Demonstrationen. In der
evangelischen Religionsgruppe zogen die Schüler mit entsprechenden
Geräten los und interviewten beim Thema „Unsere Kirche“ einzelne
Gemeindemitglieder, um daraus später einen Informationstext über
ihre Gemeinde zu schreiben. Beim Üben von Diktaten ist es eine
willkommene Abwechslung für die Schüler, mit Hilfe dieses Mediums
Lernwörter zu üben.
Zu 4. Umgang mit dem Internet- Multimedianutzung
Zu diesem Punkt wurden ausführlich im oberen Teil des
Medienkonzeptes berichtet.
4.7. Konzept zur Gesundheitsförderung
Die Schule hat die Aufgabe, sich um das seelische, körperliche und
soziale Wohl der Kinder zu kümmern. Ein wesentlicher Bestandteil ist
die Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung, die in
verschiedenen Unterrichtsfächern und Lernbereichen berücksichtigt
wird.
69
Folgende Bereiche sind dabei an unserer Schule von besonderer
Bedeutung:
4.7.1. Gesunde Ernährung:
- tägliches gemeinsames Frühstück mit besonderem Augenmerk auf
ein ausgewogenes Pausenbrot
- Projekt „Gesundes Frühstück“ im Rahmen des Erntedankfestes
- Aktion „Gesundes Frühstück“: Jede Klasse hat einen Wochentag
festgelegt, an dem besonders auf die gesunde zuckerfreie
Zusammensetzung des Frühstücks geachtet wird.
- Verkauf von Getränken (Kakao, Milch, Wasser)
4.7.2. Bewegung:
- Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 haben wir in
Zusammenarbeit mit dem örtlichen Arzt den so genannten
„Walking-Bus“ ins Leben gerufen. Zahlreiche Kinder der ersten und
zweiten Klassen gehen in Begleitung Erwachsener morgens bei
jedem Wetter zu Fuß zur Schule.
Der Hintergrund dieser Aktion ist medizinischer Natur. Viele
Kinder bewegen sich zu wenig und leiden deshalb häufig an
Übergewicht.
Durch den „Walking-Bus“ wird die Bewegung an der frischen Luft
gefördert und die Kinder werden dadurch aufnahmefähiger für die
Lerninhalte des Schulvormittags.
- In den Pausen haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit
Fußball zu spielen, Seil zu springen, Hüpf- und Fangspiele zu machen,
auf den Spielgeräten zu klettern oder im Sand zu spielen; ebenso
besteht die Möglichkeiten zum Balancieren zur Verbesserung des
Gleichgewichts.
4.7.3. Gesundheitsförderung im Rahmen der Zahngesundheit:
- Zahnprophylaxe in Zusammenarbeit mit dem städtischen
Gesundheitsamt (pro Klasse ein Mal im Schuljahr)
- regelmäßiger Besuch der Schulzahnärztin
- Nutzung des „Kariestunnels“ in Zusammenarbeit mit dem
städtischen Gesundheitsamt
70
4.7.4. Sexualerziehung
- Theaterstück der Theaterpädagogischen Werkstatt „Mein Körper
gehört mir“ und/oder Angebote von „pro familia“ zu dieser
Thematik werden nach Information der Eltern durchgeführt
4.8. Konzept zur Umweltbildung
Die Schule hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen
Ausschnitte der Lebenswirklichkeit zu erschließen, soweit sie für sie
bedeutsam und zugänglich sind. Bereits im Grundschulalter werden
Schüler zur Auseinandersetzung mit der natürlichen, sozialen und
gebauten Umwelt angeleitet, um Verantwortungsbewusstsein,
Bereitschaft für Natur- und Umweltschutz und soziales Engagement
anzubahnen. Umweltbildung in der Grundschule ist hierbei nicht als
isolierter Lernbereich zu betrachten, sondern als umfassender und
fächerübergreifender Erziehungsprozess. Je wirklichkeitsnäher der
Unterricht ist, desto besser können die Schüler die Lerninhalte
verinnerlichen. Um glaubwürdig zu sein und die erwünschte
nachhaltige Sensibilisierung bei den Schülern zu erreichen, muss die
Schule in ihrer Vorbildfunktion und als Erfahrungswelt der Kinder
immer verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt im engeren
und weiteren Sinne vorleben.
Praktische Umweltbildung in unserem Schulalltag
Sauberhalten des Klassenraumes Klassendienst/Hausschuhe
Sauberhalten des Schulhofes
An jedem Montag und Freitag
wird von einer Klasse der
herumliegende Müll
aufgesammelt (Schulhofdienst).
Mülltrennung
In allen Klassen wird der Müll
nach Bio-, Verpackungs-, Papierund Restmüll getrennt.
Energiesparen
Nach der Unterrichtsstunde wird
in allen Klassen das Licht
gelöscht.
Auf den Fluren befinden sich
71
Müllvermeidung
Bewegungsmelder.
Kinder und deren Eltern werden
zu wieder verwendbaren Flaschen
und Brotdosen angehalten.
Doch die Umweltbildung soll nicht nur in der Schule stattfinden.
Deshalb wird in allen Unterrichtsfächern darauf geachtet, dass sich
die Schule auch nach außen öffnet und dadurch die aktuellen Inhalte
des Unterrichts veranschaulicht und vertieft werden. Dabei hat sich
die Einbindung verschiedener außerschulischer Lernstandorte zu
bestimmten Unterrichtsanlässen bewährt.
Außerschulische Lernstandorte
Ökologische Einrichtungen:
Lernstandorte
Noller Schlucht, Dissen
Nackte Mühle, Osnabrück-Haste
Museum am Schölerberg,
Osnabrück
„Grashüpfer“-Mobil der Stadt
Osnabrück
„Krötenmobil“ der Stadt
Osnabrück
Bundesumweltstiftung,
Osnabrück
Botanischer Garten, Universität
Osnabrück
Zoo Osnabrück und Zooschule
Wattenmeermuseum
Wilhelmshaven
Moor
Verein für Ökologie und
Themenbeispiele
Frühblüher
Tiere in der Laubstreu
Leben im und am Bach
Ökologische Ausstellung,
Stadtgeschehen, wechselnde
Ausstellungsthemen
Rollendes Umweltlabor
Tiere im und am Wasser
Umweltausstellungen zu
verschiedenen Themen
Pflanzen aus aller Welt, Projekte
zu unterschiedlichen Themen,
z.B. Kakao
Tiere aus allen Kontinenten
Tiere und Leben im Wattenmeer
Goldenstedter Moor (Arkeburg)
Päd. Umweltberatung /
72
Umweltbildung e. V.
Universität Osnabrück
Umweltralley/ Abfall/
Wasserkiste/ Energie
Allgemeine Einrichtungen
Lernstandorte
Themenbeispiele
Berufsfeuerwehr, Stadt
Osnabrück
Freiwillige Feuerwehr,
Osnabrück-Voxtrup
Kriminalpolizei Osnabrück
Wasserwerk Wittefeld
Wasserwerk Düstrup
Klärwerk Osnabrück
Busschule, Stadtwerke
Osnabrück
Bauernhofbesuch
Gang mit dem Jäger Brockmann
durch den Voxtruper Wald
Besuch beim Imker Gustenberg
in Voxtrup
Kulturelle Einrichtungen
Lernstandorte
Aufgaben und Ausstattung der
Feuerwehr
Besichtigung der Kriminalpolizei,
Besuch der Polizei im Unterricht
Weg des Wassers, Wasserverbzw. –entsorgung
Erlernen des Bus Fahrens
Tiere und Leben auf dem
Bauernhof, Werkzeuge und
Fahrzeuge auf dem Bauernhof
Pflanzen und Tiere des Waldes
Die Honigbiene
Themenbeispiele
Industriemuseum, Osnabrück-Pye Strom, Filzen, Getreide, Papier,
Maschinen, Bergbau etc.
Besichtigung und Führung durch
Rathaus, Dom und andere
das alte Osnabrück
Sehenswürdigkeiten in
Osnabrück
Städtische Bühnen Osnabrück
Jährlicher Besuch des
Weihnachtsmärchens
73
Osnabrücker Sinfonieorchester
Konzerte für Kinder
Schulinterne, interkulturelle Bildung
Themenbeispiele
Projektwochen
Kirchenprojekt
Einmal jährlich, z.B. Europa,
Mozart,
Leben in anderen Kulturen: 2010
Afrika
Kennenlernen der örtlichen kath.
und ev. Kirche, der Stadtkirchen
Osnabrücks, der Moschee und
der Synagoge
4.8.1. Schulgarten
Aufgrund von Umbauarbeiten an unserer Schule kann der
Schulgarten zur Zeit nicht genutzt werden.
Nach Beendigung der Außenarbeiten wird das Schulgartenprojekt
wieder aufgenommen.
4.9. Schulleben
Nicht nur der eigentliche Unterricht, sondern das gesamte
Schulleben entscheidet darüber, ob ein Kind „Schule“ als positiv
empfindet. Deshalb muss die „Institution“ Schule so gestaltet
werden, dass Kinder sie als ihre Schule erfahren, die Traditionen
pflegt, die sich öffnet und sich auch von anderen unterscheidet.
Im Folgenden soll kurz beschrieben werden, wie das Schulleben im
Verlauf eines Schuljahres gestaltet wird.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Schulneulinge und
deren Angehörigen im Anschluss an einen Gottesdienst mit einer
Feier begrüßt, zu der jede Klassenstufe mit Gedichten, Liedern oder
Theaterstücken ihren Beitrag leistet.
74
Bereits vor den Sommerferien wurde den Schulneulingen durch den
Besuch einer Unterrichtsstunde in der Schule Gelegenheit gegeben,
ihre Paten, ihre neue Klassenlehrerin und den Klassenraum kennen zu
lernen.
Das Erntedankfest begehen wir mit einem „Gesunden Frühstück“, das
von den Kindern und einigen Eltern gemeinsam vorbereitet wird. Im
Anschluss daran feiern wir in der freien Natur einen Erntedank gottesdienst.
Die vierten Klassen legen im Herbst die theoretische und praktische
Radfahrprüfung im Realverkehr ab und beteiligen sich traditionell im
Oktober mit ihren selbst gebastelten Steckenpferden am
Osnabrücker Steckenpferdreiten.
In der Adventszeit und zu Beginn der Osterzeit wird die Schule im
Rahmen eines „Dekotages“ gemeinsam von Kindern, Eltern und
Lehrern durch Fensterbilder und andere Basteleien geschmückt.
Die Adventszeit wird dann auf vielfältige Weise gestaltet. Jede
Adventswoche wird mit einem gemeinsamen Singen unter dem
Adventskranz begonnen. In allen Klassen werden Geschichten
vorgelesen und ein Päckchen am Adventskalender geöffnet.
Alle zwei Jahre findet der „Voxtruper Adventskalender“ der
Kirchengemeinde statt, an dem auch unsere Schule mit einem
besonderen Fenster beteiligt ist.
Auch auf dem jährlich stattfindenden Voxtruper Weihnachtsmarkt
ist die Grundschule Voxtrup mit einem Konzert der Streicherklasse
und einem Verkaufsstand vertreten.
Regelmäßig besuchen wir das Weihnachtsmärchen im Stadttheater
oder in der Stadthalle Osnabrück.
Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien treffen sich alle zu
einer kleinen Feier unter unserem großen Adventskranz in der
Pausenhalle.
75
Im neuen Jahr freuen sich dann alle auf den Rosenmontag, an dem
wir gemeinsam Karneval feiern.
Regelmäßige Aula – Stunden unter dem Motto „Wir zeigen was wir
können“ geben den Schüler die Möglichkeit ihren Mitschülern zu
zeigen, was sie in der letzten Zeit im Unterricht erarbeitet haben.
Im Frühjahr führen wir Projekttage durch. Bisherige Themen waren
zum Beispiel gesunde Ernährung, Umwelt, Ritter und Burgen, Wald,
Indianer, Wolfgang Amadeus Mozart, Märchen und Europa.
Pro Halbjahr findet ein „Methodentag“ statt, an dem bestimmte
Lernmethoden trainiert werden.
Außerdem finden zu diesem Zeitpunkt die ersten Aktionen zwischen
den Schulneulingen und ihren Paten aus den 3. Klassen statt.
Ein weiterer Höhepunkt ist unser alljährliches kirchenpädagogisches
Projekt, das in Zusammenarbeit mit dem „Kulturforum Dom“
durchgeführt wird. Unter der Fragestellung „Was glaubst du? Wir
schauen uns bei dir um“ beschäftigen sich alle Klassenstufen mit
unterschiedlicher Schwerpunktsetzung mit den christlichen
Religionen, dem Islam und dem Judentum.
Im Laufe des Schuljahres findet ein Lesewettbewerb für alle
Klassen statt. Aus jeder Klasse werden im Klassenentscheid zwei
Leser bestimmt, die vor der Schulöffentlichkeit aus bekannten und
unbekannten Büchern vorlesen. Als Präsent gibt es Bücher, die der
Förderverein zur Verfügung stellt.
Ein weiterer fester Bestandteil im Jahreslauf sind die regelmäßigen
ökumenischen Gottesdienste, die zu kirchlichen Festen und zum
Schuljahresbeginn und –ende durchgeführt werden.
Auch der sportliche Bereich kommt nicht zu kurz. Wir nehmen an den
Bundesjugendspielen, den Stadtmeisterschaften in der Leicht 76
athletik, am Jahnschwimmen und an Fußballwettkämpfen (Barmer –
Cup) erfolgreich teil. Einige Schülerinnen und Schüler beteiligen sich
regelmäßig am Schulwettbewerb Reiten, der jährlich vom
Pferdesportverband und der Landesschulbehörde im Rahmen der
Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein durchgeführt wird.
In der 3. oder 4. Klasse werden Klassenfahrten z. B. nach
Tecklenburg, Melle oder Rulle in Verbindung mit kulturellen Themen
durchgeführt. Diese mehrtägigen Fahrten fördern den
Zusammenhalt in der Klassengemeinschaft, aber auch in den
Parallelklassen untereinander, da sie häufig mit dem gesamten
Jahrgang stattfinden.
Ausflüge, Unterrichtsgänge (Bauernhof, Polizei, Feuerwehr,
Industriemuseum u. ä.), Schulausflüge, Weihnachtsfeiern und
Schulfeste runden das Jahresprogramm ab, welches zu Beginn eines
jeden Schuljahres auf Vorschlag des Kollegiums erarbeitet und von
der Gesamtkonferenz verabschiedet wird.
5. Kooperationen
Die Schule arbeitet nicht für sich alleine, sondern öffnet sich
ständig nach außen, um Absprachen zu treffen und von anderen
Institutionen zu profitieren bzw. Wissen weiterzugeben. Dabei sind
kontinuierliche Treffen wichtig, um Zusammenarbeit insbesondere
für die Kinder und Lehrkräfte Gewinnbringend zu gestalten. In
einzelnen Bereichen des vorliegenden Schulprogramms ist bereits auf
Kooperationen hingewiesen worden. Hier sind sie noch einmal
ausführlich erläutert:
5.1. Kooperation mit vorschulischen Einrichtungen
Vorschulische Einrichtungen im Einzugsgebiet unserer Schule sind:
- Kindertagesstätte St. - Antonius , Antoniusweg 9 , Tel: 387125,
Leitung: Frau Schwack
77
- Kindergarten St.- Christophorus, Holsten- Mündruper- Straße 27 ,
Tel: 386996,
Leitung: Frau Reinelt
- Kindertagesstätte Margareten, Wasserwerkstraße 77- 81,
Tel: 389202,
Leitung: Frau Meironke
Die Grundschule hat den gesetzlichen Auftrag, die Bildungs- und
Erziehungsaufgaben der Kindertageseinrichtungen fortzusetzen.
Es besteht jedoch ein großer Unterschied zwischen den Kinder tagesstätten und der Grundschule: die Kinder befinden sich im
Kindergarten in einer anderen Entwicklungsphase als in der Grund schule. Dennoch verfolgen beide gemeinsame Ziele. Diese liegen in
der Förderung der Gesamtpersönlichkeit, der Selbstständigkeit und
der sozialen Kompetenzen der Kinder.
Um diese gemeinsamen Ziele erreichen zu können, ist die Zusammen arbeit von Kindergarten und Grundschule unerlässlich.
Deshalb haben wir seit dem Schuljahr 2007/2008 ein Patensystem
eingeführt. Das bedeutet, dass jedem Schulanfänger ein Schulkind
aus dem 3. Schuljahr an die Seite gestellt wird. Dieser Kontakt wird
bereits im Frühjahr des Einschulungsjahres geknüpft. Dazu gehen die
Schulkinder an einem Vormittag in die Kindergärten und basteln
Patenplaketten.
Der Schnuppertag ist für die zukünftigen Schulkinder ein ganz
besonderer Tag:
die Erzieherinnen begleiten sie in die Schule, wo sie eine erste
Unterrichtsstunde erleben. Anschließend zeigen ihnen die Paten die
Schule und spielen mit ihnen auf dem Schulhof.
Am Einschulungstag sitzen die Paten bei der Begrüßungsfeier neben
ihrem Patenkind und begleiten es anschließend über den Schulhof in
den Klassenraum.
In den ersten Schulwochen spielen sie gemeinsam in den Pausen und
die Paten helfen den Erstklässlern, sich im Schulbetrieb zurechtzu finden. Bei auftretenden Ängsten und Streitigkeiten wenden sich die
78
Schulanfänger häufig zunächst eher an die Paten als z. B. an die
Aufsicht führende Lehrkraft, weil sie diese oft noch gar nicht
kennen.
In den folgenden Wochen unternehmen Paten und Patenkinder viel
gemeinsam: sie basteln, lesen vor, gehen zum Spielplatz, frühstücken,
feiern Karneval u. v. m.
Diese Patenaktion zieht sich durch das gesamte 1. Schulhalbjahr und
läuft dann allmählich aus, weil sich dann die Schulkinder eingelebt
haben.
Vor der Einschulung finden bei Kindern mit besonderen Problemlagen
intensive Gespräche zwischen Erziehern, Eltern und Schulleitung
statt, um gemeinsam zur besten Lösung für das Kind zu kommen.
Außerdem werden die Kindergärten zu allen Festen und Feiern in der
Schule eingeladen, so dass viele Schulanfänger die Schule bereits bei
der Anmeldung kennen.
Um diese über Jahre gewachsene Zusammenarbeit nun auch zu
dokumentieren, wurde im April 2008 eine Kooperationsvereinbarung
zwischen den drei Kindertagesstätten in Voxtrup und der damaligen
Astrid - Lindgren - Schule und der St. Antonius – Schule geschlossen,
die die Ziele und die Formen der Zusammenarbeit festlegen. Diese
Vereinbarung wird natürlich von der Grundschule Voxtrup weiterhin
mitgetragen.
5.2. Arbeit im Grundschulverband
Mit Abschaffung der Orientierungsstufen im Jahr 2004 haben sich
im Stadtbereich Verbünde von Grundschulen gebildet, die
regelmäßige Treffen abhalten.
Ziel ist es, gemeinsame Bildungsziele abzusprechen, die dann in den
Fachkonferenzen der Schule Umsetzung finden.
Arbeitsverbünde existieren im Verbund 3 der Stadt Osnabrück in
den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Jede Schule sendet
79
je zwei Schulvertreter zu den Treffen. Der Verbund 3 der Stadt
Osnabrück besteht aus folgenden Grundschulen:
Grundschule Sutthausen
Jellinghausschule
Franz- Hecker- Schule
Elisabeth- Siegel- Schule
Rosenplatzschule
Overbergschule
Grundschule Voxtrup
Zu den Treffen werden ca. einmal im Jahr auch die Fachvertreter
der im Einzugsgebiet unserer Schule liegenden weiterführenden
Schulen zwecks Erfahrungsaustausches eingeladen (Vertreter der
Hauptschule Innenstadt, der Bertha – von – Suttner - Realschule, des
Graf - Stauffenberg - Gymnasiums).
Auch die Schulleitungen dieser Verbundsschulen und weiter führenden Schulen treffen sich regelmäßig, um wichtige Dinge
abzusprechen und anzugleichen.
Es hat sich gezeigt, dass seit Bestehen der Arbeit im Grundschul verbund die weiterführenden Schulen bei ihrer Arbeit in Klasse 5 auf
gemeinsame Grundlagen aller Kinder setzen können, was letztlich für
einen reibungslosen Übergang der Schüler von Klasse 4 in Klasse 5
sorgt.
5.3. Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
5.3.1. Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden
Es besteht eine enge Kooperation mit der katholischen und
evangelischen Kirchengemeinde in Voxtrup.
In den 2. Klassen findet einmal wöchentlich je eine Kontaktstunde
der beiden Konfessionen statt. Dieses freiwillige Angebot bringt den
Kindern die Grundlagen des Glaubens sowie die besonderen Feste des
Kirchenjahres näher.
Jährlich findet ein Treffen zwischen der Schulleitung und den
beiden Kirchengemeinden statt, um zum Beispiel die ökumenischen
80
Gottesdienste, die ca. alle 2 Monate stattfinden, zu planen und
weitere Absprachen zu treffen.
Ein weiterer Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit den beiden
Kirchengemeinden ist die jährliche Durchführung des kirchen pädagogischen Projektes.
5.3.2. Zusammenarbeit mit dem Kulturforum Dom
Aus einem zunächst sehr engen Kontakt zum Kulturforum Dom hat
sich in den letzten Jahren auch eine enge Zusammenarbeit ent wickelt. Zunächst besuchten wir mit unseren Schüler regelmäßig die
angebotenen Aktivitäten des Kulturforums.
Daraus entwickelte sich ein Projekt zur Kirchenpädagogik, das im
Jahr 2010 erstmals in erweiterter Form stattfand. In Form eines
Spiralcurriculums lernen die Schüler anhand zahlreicher Aktionen
„ihre“ Kirche, die Kirche der jeweils anderen christlichen Konfession,
den Dom, die Marienkirche, den Islam und eine Moschee und das
Judentum mit einer Synagoge näher kennen.
Den Abschluss bildet ein großer gemeinsamer Gottesdienst, zu dem
alle Klassen etwas beitragen.
Dieses Projekt kann nur durchgeführt werden mit Unterstützung der
Kirchengemeinden vor Ort, am Dom und an der Marienkirche, der
muslimischen und der jüdischen Gemeinde in Osnabrück.
5.3.3. Zusammenarbeit mit anderen Partnern
An verschiedenen Stellen des Schulprogramms wurden schon viele
außerschulische Partner erwähnt. Sie werden unabhängig vom
Einsatzgebiet im Folgenden noch einmal aufgelistet:
-
Fachhochschule Osnabrück
Kunst- und Musikschule der Stadt Osnabrück
Verschiedene Lernstandorte
„Initiative zum Schutz vor Kriminalität“ (Polizei)
Malteser Hilfsdienst
Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Osnabrück
81
5.4. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Es ist uns wichtig, dass Eltern Einblick in das Schulleben allgemein
nehmen. Außerdem begrüßen wir die Mitwirkung bei schulischen
Aktionen. Der vertrauensvolle Umgang der Erziehungsberechtigten
und der Lehrkräfte untereinander ist ein entscheidender Faktor im
Gelingensprozess einer guten Schule.
Eltern haben jederzeit das Recht und die Möglichkeit, Termine für
die Besprechung spezieller Probleme einzelner Schüler zu verein baren. Auch die regelmäßigen Elternabende und Elternsprechtage
wurden schon erwähnt.
Im Folgenden wird aufgelistet, wann uns Elternmitwirkung besonders
wichtig ist und ihren Einsatz in der Schule findet:
- Arbeit im Schulelternrat, im Schulvorstand und im Förderverein
- Mitwirkung in Fachkonferenzen und Gesamtkonferenzen
- Mithilfe bei Aktionen (z.B. Fahrradprüfung, Schulfest,
Bundesjugendspiele, Theater- und Musicalaufführungen etc.)
- Mitwirkung bei einzelnen Klassenprojekten (z.B. Lesemütter)
- Kaffee- und Kuchenspenden bei Einschulungen und Schulfesten
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes tritt der Bildungs- und
Erziehungsauftrag der Schule zur Erziehung in der Familie hinzu. Das
bedeutet, dass die Eltern und Schule Partner im Erziehungsprozess
sind und die Schule auf die Unterstützung und Mitarbeit der Eltern
angewiesen ist. Nur in Abstimmung mit ihnen können schulische
Bemühungen erfolgreich sein.
82
Um ein erfolgreiches Arbeiten mit den Kindern zu ermöglichen, liegt
es in der Verantwortung der Eltern
- mit den Kindern gemeinsam für die notwendigen Arbeitsmaterialien
zu sorgen
- pünktliches Erscheinen zum Unterricht zu gewährleisten
- Interesse für die Hausaufgaben zu zeigen
- ihr Kind bei Krankheit oder Verhinderung rechtzeitig zu
entschuldigen
- dem Kind ein gesundes und ausreichendes Frühstück mitzugeben
- einen sorgsamen Umgang mit schulischem Eigentum zu
gewährleisten
- an schulischen Informationsveranstaltungen teilzunehmen.
Schule setzt aber auch Erziehung voraus. Beim Eintritt in die Schule
sollten die Kinder mit möglichst vielen der folgenden Verhaltens weisen vertraut sein, um gemeinsam lernen zu können:
- Kann das Kind sich auch mal zurücknehmen und an andere denken?
- Kann es abwarten?
- Kann es Ordnung in seinen Sachen halten?
- Kann es rücksichts- und respektvoll mit anderen umgehen?
- Kann es „Danke“ sagen und sich bei anderen entschuldigen?
- Hat es ein altersgemäßes Maß an Selbstbeherrschung in
Konfliktsituationen?
- Kann es selbstständig kleinere Aufträge erledigen?
Nur gemeinsam können Schule und Elternhaus in ihren
Erziehungsbemühungen erfolgreich sein. Deshalb ist uns ein enger
Kontakt zu den Eltern wichtig.
Elternmitarbeit und Elternhilfe ist in den letzten Jahren sehr
zahlreich gewesen. Wir freuen uns darüber und wünschen uns, dass
dies auch so bleibt, denn ohne die Unterstützung von Elternseite
wären viele Aktionen nicht möglich.
83
5.5. Zusammenarbeit mit dem Förderverein
Der jetzige Verein der Grundschule Voxtrup setzt sich aus den
beiden Vereinen der ehemaligen Grundschulen Astrid-LindgrenSchule und der St. Antonius-Schule zusammen. Beide Vereine sind
zum jetzigen Zeitpunkt dabei zu einem Verein zu verschmelzen und
arbeiten seit Sommer 2009 gemeinsam an allen Aktivitäten. Unser
gemeinsamer Arbeitsname lautet daher „Verein zur Förderung der
Grundschule Voxtrup e. V.“.
Eine Vertreterin aus dem Kollegium nimmt an allen Sitzungen des
Fördervereins teil und stellt so ein Bindeglied zwischen Schule und
Verein dar.
Der Verein zur Förderung der Grundschule Voxtrup e. V. Osnabrück,
fördert die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Grundschule auf
vielfältige Weise. Der Verein unterstützt die pädagogische Arbeit in
der Grundschule Voxtrup im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung
und will die Schule beleben, unterstützen und fördern. Der Verein
möchte das Engagement der Schülerinnen und Schüler sowie des
Kollegiums und der Elternschaft mittragen und bereichern.
Zu den Aufgaben des Fördervereins gehört:
- Organisation von Kursangeboten im Nachmittagsbereich
(z. B. Schach, Selbstverteidigung, Chor, Hip-Hop, Kunstwerkstatt,
Karate, Aquarellmalerei …)
- Lernseminare für die Klassen 4
- Organisation von Elternvorträgen
- Unterstützung von Projekten oder besonderen Veranstaltungen
(z. B. Lesewettbewerb, Trommelzauber, Projektwoche, Sportfest…)
- Anschaffung von Spielgeräten, Musikinstrumenten, Büchern …
- Unterstützung von Kindern aus finanziell schlechter gestellten
Familien bei Klassenausflügen u.ä. (Einzelfallentscheidung)
- Organisation des Elternkaffees bei der Einschulung und vieles
mehr!
Mitglied im Förderverein kann jede und jeder werden: Mütter, Väter,
Großeltern, (Paten-) Tanten und Onkel, Lehrerinnen und Lehrer,
Förderer und Freunde der Grundschule Voxtrup.
84
6. Lehrerprofessionalität
6.1. Fortbildungskonzept
Sich verändernde Schülergenerationen und eine sich wandelnde
Schullandschaft stellen für alle in der Schule Tätigen eine große
Herausforderung dar. Deshalb ist es notwendig, sich daran
anzupassen und sein pädagogisches Handeln zu überprüfen und zu
professionalisieren. Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz sind
deshalb alle Lehrer verpflichtet sich fortzubilden.
Fortbildung kann in unterschiedlichen Organisationsformen
geschehen:
- Fortbildung der einzelnen Lehrkraft zu bestimmten Themen
(Besuch von Seminaren der Fortbildungsinstitute z.B. NLI, BNW
- kollegiumsinterne Fortbildungen (Schilf),
- Besuch offener Fachvorträge,
- Arbeit in den Schulverbünden als Zusammenarbeit verschiedener
Grundschulen
- Beratungsgespräche mit außerschulischem Fachpersonal, z.B.
Schulpsychologen
- Besuch von Messen und Ausstellungen mit pädagogischen Inhalten
z.B. Grundschultag, Didacta, Foren zu bildungspolitischen Themen
- Gewerkschaftsarbeit
- Personalbelange
Als verbindliche Regelung zur Wahrnehmung von
Fortbildungsangeboten wird festgelegt, dass jede Lehrkraft einmal
jährlich an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt.
Es ist erwünscht und notwendig, dass die erworbenen Kenntnisse und
Fähigkeiten an das übrige Kollegium weiter gegeben werden. Die
Lehrkraft wirkt somit als Multiplikator der Fortbildungsthematik im
Kollegium. Diese Multiplikation kann in Gesamtkonferenzen, Dienst besprechungen oder Teamgesprächen erfolgen.
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Außerdem wird pro Schuljahr eine gemeinsame Fortbildung für das
gesamte Kollegium thematisch erörtert, organisiert und durch geführt.
Informationen zu Fortbildungsangeboten hängen im Lehrerzimmer
aus. Dort befindet sich auch ein Ordner, in dem jede Lehrkraft ihre
mitgebrachten Materialien zur Einsicht abheften kann.
Die Schulleitung unterstützt die Fortbildungsinteressen und bewilligt
Unterrichtsbefreiung mit Lohnfortzahlung im Rahmen der dienst lichen Notwendigkeiten.
6.2. Aussagen zur Personalentwicklung (PE)
In Kenntnis dessen, dass gerade in der letzten Zeit die Diskussion
um gute Schule, guten Unterricht und professionelles Lehrerhandeln
wieder verstärkt in den Vordergrund gerückt wurde, ist eine
Auseinandersetzung der Lehrenden mit ihrer Tätigkeit und ihrer
persönlichen und beruflichen Entwicklung wichtig.
Zufriedenheit aller an der Schule Beteiligten (Schüler, Eltern,
Lehrer) ist die Grundlage für ein positives Arbeits- und Lernklima.
An unserer Schule wird darauf geachtet, dass
- allgemein ein vertrauensvoller und freundlicher Umgangston
herrscht und eine Atmosphäre der gegenseitigen Achtung
daraus entsteht
- regelmäßige Absprachen, Rückmeldungen und Unterstützungen
erfolgen, sowohl der Lehrkräfte untereinander, der
Schulleitung gegenüber den Lehrkräften und der Lehrkräfte
den Schülerinnen und Schülern gegenüber
- die Schulleitung über die täglich stattfindenden Gespräche
hinaus oft auch kurzfristig vor dem Unterricht, in den Pausen
oder nach dem Unterricht für kollegiale Gespräche zur
Verfügung steht
- sich jede Lehrkraft mit der Schule identifizieren kann und sie
als Ort des Lebens und Lernens annimmt
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- jeder für alle Schüler der Schule Verantwortung übernimmt
und die jeweiligen Zuständigkeiten kennt
- jeder sich regelmäßig mit Neuerungen, neuen Methoden und
Lehrwerken und pädagogischen Inhalten auseinandersetzt.
Fortbildung ist gewünscht, wird unterstützt und gefördert, die
Interessen der Einzelnen werden dabei genauso berücksichtigt
wie die Belange und Bedürfnisse der Schule.
- bereits bestehende Jahrgangsteams sich in ihrer Arbeit
unterstützen, austauschen und anregen.
- fachliche und zeitliche Wünsche des Kollegiums bei der
Stundenplanerstellung nach Möglichkeit Berücksichtigung
finden. Diese werden in einem Wunschzettel vor Beginn der
Sommerferien erhoben.
- neue Mitarbeiter eingearbeitet werden, ihnen Zuständigkeiten
erklärt werden und sie sich somit leichter in den Schulalltag
einarbeiten können.
Nach § 43 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist der Schulleiter
verpflichtet, die Lehrkräfte im Unterricht zu besuchen.
An unserer Schule führt die Schulleiterin regelmäßig Unterrichts besuche durch.
Ziel dieser Besuche ist es, einen aktuellen Gesamtüberblick über die
pädagogische Arbeit des Kollegiums zu erhalten und die Kollegen
anzuhalten, sich ständig um einen aktuellen didaktisch-methodischen
Stand zu bemühen.
Ein Termin für die Unterrichtsbesuche wird rechtzeitig mit den
Kollegen abgesprochen, so dass ausreichend Zeit für die Vor bereitung des Unterrichts bleibt.
Nachdem die Schulleiterin eine Unterrichtsstunde gesehen hat,
findet im Anschluss daran eine kurze Besprechung statt, bei der der
gesehene Unterricht im Vordergrund steht.
Diese Maßnahme hat inzwischen eine breite Akzeptanz im Kollegium
gefunden, so dass der nächste Schritt in der Personalentwicklung
folgen kann: das Mitarbeitergespräch. Mitarbeitergespräche sind die
am weitesten verbreiteten Formen der Personalentwicklung, wobei
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die Zielvereinbarungsgespräche in der Schule einen besonderen
Stellenwert einnehmen.
Zielvereinbarungen sind vom Schulleiter und Lehrer gemeinsam
geklärte und übereinstimmend festgelegte Ziele. Beide Gesprächspartner bringen ihre Vorstellungen von den künftigen Ergebnissen
der Arbeit in das Gespräch ein.
Am Ende des Gesprächs sollen Ziele formuliert sein, denen beide
Partner zustimmen können.
Zielvereinbarungen dienen sowohl der Entwicklung der einzelnen
Lehrperson als auch auf längere Sicht der Gesamtsituation. Denn
wenn sich die Professionalität der individuellen Lehrperson ver bessert und ihre Mitwirkung bei der Schulentwicklung zunimmt, dann
verbessert sich auch die Qualität der Schule.
Diese Art der Mitarbeitergespräche erfordert aber eine klein schrittige und behutsame Einführung. Der Prozess der Akzeptanz bildung kann sich unter Umständen über mehrere Jahre hinziehen.
Der erste Schritt hin zum Zielvereinbarungsgespräch könnte ein
Mitarbeitergespräch ohne Zielvereinbarungen sein, bei dem es um
Rückmeldung, Kritik und Anerkennung der geleisteten Arbeit geht.
Mitarbeitergespräche werden als Beratungs- und nicht als
Beurteilungsgespräche verstanden.
Ziel der Personalentwicklung für die kommenden Jahre ist jedoch die
Einführung von Zielvereinbarungsgesprächen.
Um bei der Personalentwicklung möglichst viele Kollegiumsmitglieder
in den Prozess mit einzubeziehen, sollten folgende Strategien nie aus
dem Blick geraten:
- sich Zeit nehmen
- individuelle Lösungen suchen
- Zahl der Veränderungen reduzieren.
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7. Entwicklungsschwerpunkte/Qualitätsentwicklung
Schule ist ein Prozess ständiger Veränderung. Stillstand ist
Rückschritt. Wir sind in den letzten Jahren nie stehen geblieben,
sondern haben uns immer bewegt. Dies haben wir uns auch für die
nächsten Jahre vorgenommen.
7.1. Schwerpunkte des letzten Jahres
Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 begann die 1. Phase der
Schulzusammenlegung: Die neuen 1. Klassen wurden
schulübergreifend eingeschult, viele Klassen umbenannt und durch
Umbaumaßnahmen entstand ein neuer Verwaltungstrakt, so dass auch
die beiden bestehenden Kollegien zusammenarbeiten konnten. Diese
„Startphase“ wurde dann am 1. 2. 2010 durch die offizielle
Zusammenlegung abgeschlossen. Seitdem arbeiten wir als eine
Schule.
Dieses letzte Jahr war geprägt von vielen Neuerungen, aber auch von
zahlreichen Kompromissen. Alles musste neu erarbeitet bzw.
zusammengeführt werden. Dabei nahmen die schulinternen Arbeits pläne und die Schulprogrammarbeit den größten Rahmen ein. Parallel
dazu wurden umfangreiche Umbauarbeiten durchgeführt, die
Lehrmittelbestände der beiden Schulen mussten zusammengeführt
und in neuen Räumen untergebracht werden.
Auch die beiden Elternräte und Fördervereine machten sich auf
einen gemeinsamen Weg.
Bei dieser vielfältigen Arbeit kristallisierten sich verschiedene
Entwicklungsschwerpunkte heraus, die in den kommenden Jahren
umgesetzt werden sollen.
7.2. Entwicklungsschwerpunkte der kommenden Jahre
Sicherlich werden schulpolitisch umzusetzende Inhalte zu unseren
Planungen dazukommen. Es kann sich also in diesem Punkt des
Schulprogramms nur um eine Prognose dessen handeln, was wir
erwarten.
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Zum Schuljahr 2012/2013 wird die Inklusion mit all ihren
Neuerungen starten. Die Vorgaben werden wir erlassgemäß umsetzen.
Schulintern wollen wir an 5 Entwicklungsschwerpunkten arbeiten:
1. Demokratisches Denken und Handeln
- Einrichtung einer Schülervertretung
- Erarbeitung eines Streitschlichterprogramms
2. Schule – Ort des Lebens und Lernens und der Identifikation
- Optimierung der Spielzeugausleihe
- Verbesserung der Sauberkeit in und um die Schule
- Gestaltung der Schule
3. Umwelterziehung
- Wiederherstellung des Schulgartens
4. Medienkompetenz
- Schaffung eines Standards im gesamten Kollegium
5. Qualitätsentwicklung im Unterricht
- Verbesserung von Unterricht durch Methodentraining,
Förderbänder, Teamarbeit
Ein Plan, der die Zuständigkeiten und den zeitlichen Rahmen festlegt,
wird zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 erarbeitet und veröffentlicht.
7.3. Evaluation
Auswertungen der bisherigen Arbeit als Rückmeldung sind wichtig
und werden immer gewünscht. Direkte Rückmeldungen bekommen wir
beinahe täglich. Eltern und auch Schüler verkünden sehr zahlreich
ihr Wohlwollen oder auch ihre Unzufriedenheit. Dieses betrifft in
erster Linie Aktionen wie Feierlichkeiten, den Unterricht direkt,
Probleme und deren Bewältigung und vieles mehr.
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Diese Rückmeldungen sind uns wichtig, da sie sehr zeitnah
ausgesprochen werden. Wir wollen und werden sie immer zum Anlass
nehmen unsere Arbeit zu überprüfen und zu verbessern.
Offizielle Evaluationen mittels Fragebögen sind an unserer neuen
Schule bisher noch nicht erfolgt. Der Schulvorstand wird in den
kommenden Jahren über den Einsatz des SEIS - Programms zur
Komplettevaluation beraten.
7.4. Langfristig geplante Entwicklungsschwerpunkte
Aus den zahlreichen Entwicklungsschwerpunkte wurden die oben
genannten 5 als Schwerpunkte für die Arbeit in den kommenden 2
Jahren ausgewählt.
Die anderen Schwerpunkte sollen jedoch nicht in Vergessenheit
geraten. Deshalb werden sie in dieser Ideensammlung als langfristige
Entwicklungsschwerpunkte aufgelistet.
- Zusammenarbeit mit dem Hort
(Verbesserung der Zusammenarbeit:
Hausaufgabenbetreuung, regelmäßiger Austausch)
- Lesekompetenz
(Förderung der Lesefreude und der Lesekompetenz:
Zusammenarbeit mit der Bücherei, Autorenlesung, Leseprojekte,
Bücherkisten für die Klassen)
- Schuleingangsphase
(Übergang vom Kindergarten in die Schule verbessern:
Optimierung der Patenaktion, Feststellung der Lernausgangslage)
- Gesundheit
(Förderung des Gesundheitsbewusstseins:
Gesundes Frühstück, Koch-AG, Zahnprophylaxe, Bewegte Schule,
Wasserspender)
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8. Schlusswort
Das vorgelegte Schulprogramm ist die Grundlage unsere Schule als
handlungsfähige pädagogische Einheit weiterzuentwickeln.
Eine Weiterentwicklung des Schulprogramms im Sinne von
Qualitätsverbesserung von Schule setzt eine schulinterne
Überprüfung der Arbeit mit dem Schulprogramm voraus. Es ist
immer wieder kritisch zu hinterfragen, inwieweit gesteckte Ziele
erreicht worden sind bzw. auch verändert werden müssen.
Das Schulprogramm bedarf einer ständigen Aktualisierung. Es ist und
bleibt ein Arbeitsprogramm um die Qualität der Unterrichts- und
Erziehungsarbeit an unserer Schule zu verbessern.
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