Schulprogramm - Grundschule Voxtrup
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Schulprogramm - Grundschule Voxtrup
Grundschule Voxtrup Eine Schule für alle Schulprogramm Inhaltsverzeichnis: Seite 0. Vorwort ………..........................................................................................6 1. Schulprofil………………………………………………………………………………………… 7 1.1. Anschrift/ Einbettung in den Stadtteil………………………………..7 1.2. Mitarbeiter/ Sekretariat………………………………………………………..8 1.3. Unterrichtszeiten/ Stundentafel………………………………………….9 1.4. Gebäude/ Räumlichkeiten……………………………………………………….10 1.5. Schülerschaft/ Klassen…………………………………………………………..11 1.6. Gremien an unserer Schule…………………………………………………….11 1.6.1. Gesamtkonferenz……………………………………………………………12 1.6.2.Teilkonferenzen………………………………………………………………12 1.6.3. Schulvorstand…………………………………………………………………13 1.6.4. Schulelternrat………………………………………………………………..14 2. Das Leitbild- eine pädagogische Vereinbarung………………………….15 3. Allgemeine pädagogische Konzepte………………………………………………15 3.1. Konzept der unterrichtsergänzenden Angebote……………..15 3.1.1. Betreuung………………………………………………………………………15 3.1.2. Streicherklasse…………………………………………………………….17 3.1.3. Elementarmusikerziehung…………………………………………..17 3.1.4. Kontaktstunden der Kirchengemeinden…………………..18 3.1.4.1. Kontaktstunde der katholischen Kirchengemeinde…………………………………………… 18 3.1.4.2. Kontaktstunde der evangelischen Kirchengemeinde…………………………………………….18 2 3.2. Vertretungskonzept………………………………………………………………19 3.2.1. Kurzfristige Vertretung……………………………………………20 3.2.2. Vorhersehbare Vertretung………………………………………20 3.2.3. Pausenaufsichtsvertretung………………………………………21 3.2.4. Vertretung der Schulleitung……………………………………21 3.3. Regionales Integrationskonzept (RIK)……………………………..21 3.4. Beratungskonzept………………………………………………………………….22 3.4.1. Beratung bei Lernschwierigkeiten………………………….24 3.4.2. Beratung im Arbeitsverhalten………………………………..25 3.4.3. Beratung im Sozialverhalten…………………………………..25 3.4.4. Beratung bei familiären Auffälligkeiten……………….26 3.5. Konzept zu Sprachfördermaßnahmen……………………………….26 3.6. Soziales Lernen……………………………………………………………………..28 3.6.1 Konzept zur Einigung über soziales Verhalten/ Schulordnung………………………………………………………………..29 3.6.1.1. Klassenregeln………………………………………………..29 3.6.1.2. Regelung bei Fehlverhalten von Schülern…………………………………………………………29 3.6.1.3. Regelung bei Abwesenheit………………………….30 3.6.1.4. Sauberkeit und Pflege der Schule und des Geländes………………………………………… 31 3.6.1.5. Beschwerderegelung……………………………………32 3.6.1.6. Gewaltpräventionskonzept…………………………33 3.7. Sicherheitskonzept………………………………………………………………35 4. Unterrichtskonzepte……………………………………………………………………42 4.1. Arbeit der einzelnen Fachbereiche und Fachkonferenzen………………………………………………………………….42 4.1.1. Schuleigene Arbeitspläne……………………………………… 43 4.1.2. Grundsätze zur Leistungsbewertung 4.1.2.1. Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch……………………………………….. 44 4.1.2.2. Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik…………………………………..49 4.1.2.3. Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht……………………………..51 3 4.2. Konzept zur Erteilung von Hausaufgaben……………………….54 4.2.1. Grundsätze zu den Erlassen……………………………………54 4.2.2. Funktion der Hausaufgaben……………………………………55 4.2.3. Hausaufgaben in der praktischen Umsetzung……55 4.3. Förderkonzept………………………………………………………………………57 4.3.1. Grundsätze der Förderung in der Grundschule …57 4.3.2. Förderunterricht in der praktischen Umsetzung………………………………………………………………..58 4.3.3. Erweiterung der diagnostischen Kompetenz……..59 4.4. Arbeitsgemeinschaften/Projekte…………………………………….59 4.5. Methodenkonzept……………………………………………………………….60 4.6. Medienkonzept…………………………………………………………………….63 4.6.1. Medien auswählen und nutzen……………………………….64 4.6.1.1. Chancen und Probleme der Mediennutzung………………………………………….66 4.6.2 Medien gestalten – auswählen – verbreiten………67 4.7. Konzept zur Gesundheitsförderung……………………………….70 4.7.1. Gesunde Ernährung…………………………………………………70 4.7.2. Bewegung………………………………………………………………….71 4.7.3. Gesundheitsförderung im Rahmen der Zahngesundheit……………………………………………………….71 4.7.4. Sexualerziehung……………………………………………………..71 4.8. Konzept zur Umweltbildung…………………………………………….72 4.8.1. Schulgarten…………………………………………………………….75 4.9. Schulleben…………………………………………………………………………..75 5. Kooperationen………………………………………………………………………………78 5.1. Zusammenarbeit mit vorschulischen Einrichtungen…..78 5.2. Arbeit im Grundschulverbund………………………………………..80 5.3. Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern……….81 5.3.1. Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden……81 5.3.2 Zusammenarbeit mit dem Kulturforum Dom……82 5.3.3. Zusammenarbeit mit anderen Partnern…………..82 5.4. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten…..83 5.5. Zusammenarbeit mit dem Förderverein………………………85 4 6. Lehrerprofessionalität……………………………………………………………..86 6.1. Fortbildungskonzept………………………………………………………….86 6.2. Aussagen zur Personalentwicklung…………………………………87 7. Entwicklungsschwerpunkte/ Qualitätsentwicklung…………….90 7.1. Schwerpunkte des letzten Jahres………………………………….90 7.2. Schwerpunkte der kommenden Jahre……………………………90 7.3. Evaluation……………………………………………………………………………..91 7.4. Langfristig geplante Entwicklungsschwerpunkte………..92 8. Schlusswort………………………………………………………………………………….93 5 0. Vorwort Mit dem vorliegenden Schulprogramm wollen wir die Möglichkeit eröffnen, einen Einblick in die Arbeit der Grundschule Voxtrup zu bekommen. Viele Dinge sind in den meisten Grundschulen gleich: sie sind verlässlich, haben die gleichen Fächer und die gleiche Stundenzahl. Trotzdem hat jede Schule ihre Besonderheiten, ihr eigenes pädagogisches Profil. In diesem Schulprogramm soll nun deutlich gemacht werden, was das Leben und Lernen an der Grundschule Voxtrup ausmacht. Unser Schulprogramm ist aber auch … ein Anlass zum Aufbruch und zur Rückschau … eine Standortbestimmung in stürmischen Zeiten … immer wieder Anlass für pädagogische Diskussionen … der Ausdruck unseres professionellen Selbstverständnisses … unser Maßstab für Rechenschaftslegung … natürlich auch eine wichtige Außendarstellung … die Stärkung des Wir- Gefühls, der Identifikation mit der Schule … entstanden aus Beteiligung und gemeinsamer Verantwortung aller … immer in Bewegung und ständiger Überarbeitung 6 1. Schulprofil 1.1. Anschrift/Einbettung in den Stadtteil Wir sind unter folgender Anschrift erreichbar: Grundschule Voxtrup Am Mühlenkamp 69 49086 Osnabrück Tel.: 0541/388 366 Fax: 0541/600 3564 Homepage: www.grundschule-voxtrup.de E-Mail: grundschule-voxtrup@osnanet.de Das Einzugsgebiet der Grundschule Voxtrup ist der gesamte Stadtteil Voxtrup, der im Südosten der Stadt Osnabrück liegt und 1972 im Zuge der Gebietsreform eingemeindet wurde. 1969 vollzog sich in Voxtrup eine Änderung des Schulwesens. Die bis dahin bestehenden zwei Volksschulen wurden mit den Klassen 5 bis 9 zusammengelegt und seit 1975 gab es nur noch zwei eigenständige Grundschulen: eine „Öffentliche Grundschule für Schüler des katholischen Bekenntnisses“ (St. Antonius-Schule) und eine „Öffentliche Grundschule für Schüler aller Bekenntnisse“ (Gemeinschaftsschule/Astrid-Lindgren-Schule). Diese beiden Schulen in Trägerschaft der Stadt Osnabrück wurden zum 1. 2. 2010 zur „Grundschule Voxtrup“ , einer Grundschule für Schüler aller Bekenntnisse zusammengelegt. 7 1.2. Mitarbeiter/Sekretariat Unsere Mitarbeiter Schulleiterin: Frau Dörenkämper Konrektorin: Frau Schmutte Kollegium: Frau Bröcker Frau Dierker-Frense Frau Haberzettl Frau Hecht Frau Honerkamp Frau Hügelmeyer Frau Hüsemann Frau Kreutzfeld Frau Meiners Frau Prill Frau Robertson Frau Siebe Frau Sternberg Frau Völler Frau Waibl Frau Warner Pädagogische Mitarbeiterinnen: Frau Buddenbohm Frau Hansen Frau Hess-Hüpel Frau König-Seidel Frau Mengershausen Frau Schratz 8 Schulsachbearbeiterin: Frau Dr. Hess-Hüpel Hausmeister: Herr Pohlmann Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Donnerstag: 7.30 – 11.30 Uhr 1.3. Unterrichtszeiten/Stundentafel Die Verlässliche Grundschule, die im Schuljahr 2000/2001 in Voxtrup eingeführt wurde, hat das Ziel, die Grundschule zu einem Lern- und Lebensraum auszugestalten, der den kindlichen Bedürfnissen in besonderem Maße entspricht und den bildungs politischen Anforderungen an die Grundschule Rechnung trägt. In der Verlässlichen Grundschule wird der Schulvormittag so strukturiert, dass der lehrgangs- und fachbezogene Unterricht mit offenem und fächerübergreifendem Unterricht sowie erweiterten pädagogischen Angeboten verknüpft wird. In den festen Zeiträumen des fünfstündigen Vormittages sollen übendes Lernen, Förder maßnahmen, Spiel- und Bewegungszeiten, individuelles Arbeiten und gemeinsame Unterrichtsphasen eingefügt werden. Schüler in den Jahrgängen 1 und 2 haben in der Woche 21 Stunden Unterricht, in den Jahrgängen 3 und 4 jeweils 26 Stunden. ___________________________________________ Wir haben auf Grund der besseren Lesbarkeit die männliche Form gewählt. Bei der Wahl der männlichen Form ist zugleich auch immer die weibliche Darstellungsform gemeint. 9 Unter Berücksichtigung der Phasen Anspannung und Entspannung für die Kinder hat unsere Schule folgenden Zeitplan entwickelt: 7.50 – 8.35 8.35 – 8.45 8.45 - 9.30 9.30 – 9.40 9.40 – 10.00 10.00 – 10.45 10.45 – 11.00 11.00 – 11.45 11.45 – 11.55 11.55 – 12.50 1. Stunde Hofpause 2. Stunde gemeinsames Frühstück Hofpause 3. Stunde Hofpause 4. Stunde Hofpause 5. Stunde 1.4. Gebäude/Räumlichkeiten Seit der Zusammenlegung der beiden Voxtruper Grundschulen besteht unser Schulgebäude aus 2 Teilen: einem älteren Gebäudeteil (Gebäude I), in dem sich die Verwaltung, einige Klassenräume, der Hort, die Musikräume, der Computer- und Kunstraum und einige Materialräume befinden und einem neueren Gebäudeteil (Gebäude II), mit weiteren Klassen- und Materialräumen, einem Kunst- und einem Werkraum, der Pausenhalle und dem Hausmeisterbüro. Die 2001 neu gebaute Sporthalle ist eine Mehrzweckhalle mit zwei Hälften, vier Umkleideräumen und einer großen Tribüne und wird vom Sportverein VfR Voxtrup mitgenutzt. 10 1.5. Schülerschaft/Klassen Im Schuljahr 2011/2012 besuchen ca. 240 Schüler die Grundschule Voxtrup. Sie werden in 13 Klassen unterrichtet. Die Jahrgänge 1, 2 und 3 sind dreizügig, der Jahrgang 4 ist vierzügig. Jede Klasse wird von einem Klassenlehrer geleitet, der zusammen mit den Klassen lehrern der Parallelklassen das Jahrgangsteam bildet. Bei der Zusammensetzung der neuen 1. Klassen zum Schul jahresbeginn sind einerseits viele objektive Vorgaben zu berücksichtigen, andererseits soll sie die Integration der Erst klässler erleichtern und die Lernfreude, die Lernbereitschaft und die Motivation stärken. Zunächst sind die Wünsche der Eltern und Kinder maßgebend, die bereits bei der Schulanmeldung geäußert werden können. Ein Wunsch der Eltern wird möglichst erfüllt, nach Möglichkeit auch weitere. Dabei wird natürlich noch darauf geachtet, dass die Anzahl der Jungen und Mädchen und die Schülerzahl pro Klasse einigermaßen gleich sind. In Einzelfällen halten wir Rücksprache mit den Erzieherinnen in den Kindergärten über die günstigste Klassenzusammensetzung. 1.6. Gremien an unserer Schule Laut Niedersächsischem Schulgesetz § 32 ist die Schule „im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvor – schriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung. (…) In dem Schulprogramm legt sie in Grundsätzen fest, wie sie den Bildungsauftrag erfüllt. (…) Die Schule überprüft und bewertet jährlich den Erfolg ihrer Arbeit. Sie plant Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer von ihr festgelegten Reihenfolge durch. (…) Die Schule bewirtschaftet ein Budget aus Landesmitteln nach näherer Bestimmung im Haushaltsplan des Landes.“ 11 Um diese vielfältigen Aufgaben durchführen zu können, gibt es auch an unserer Schule unterschiedliche Gremien, deren Aufgaben durch das Niedersächsische Schulgesetz geregelt sind. 1.6.1. Gesamtkonferenz Die Gesamtkonferenz besteht aus allen Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern der Schule und 6 gewählten Vertretern der Erziehungsberechtigten. Sie ist zuständig für alle pädagogischen Angelegenheiten und tagt normalerweise viermal im Schuljahr. Laut § 34 NSchG entscheidet sie, „soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz gegeben ist, über 1. das Schulprogramm, 2. die Schulordnung, 3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, 4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 (Kollegiale Schulleitung: zusätzliche Mitglieder des Leitungskollegiums) sowie 5. Grundsätze für a) Leistungsbewertung und Beurteilung und b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.“ 1.6.2. Teilkonferenzen Zu den Teilkonferenzen zählen die Fachkonferenzen und die Klassenkonferenzen. Die Fachkonferenzen werden gebildet aus Fachlehrern eines Faches und einem gewählten Elternvertreter. „Sie entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und der Rahmenrichtlinien.“ (NSchG § 35) 12 Für jede Klasse wird eine Klassenkonferenz gebildet, die aus Lehrkräften besteht, die in der Klasse unterrichten und den jeweiligen gewählten Klassenelternschaften. „Diese entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen.“ (NSchG § 35) 1.6.3. Schulvorstand Der Schulvorstand besteht an unserer Schule aus 4 Lehrkräften und 4 gewählten Elternvertretern. Ihre gemeinsame Aufgabe ist es, „die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.“ (NSchG § 38a) Der Schulvorstand entscheidet über 1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume, 2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters, 3. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23), 4. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1), 5. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4), 6. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2), 7. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3), 8. die Ausgestaltung der Stundentafel, 9. Schulpartnerschaften, 10. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107), 13 11. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie Grundsätze für a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen, b) die Durchführung von Projektwochen, c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3. Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen. Für weitere Regelungen wird der Schule per Erlass vom 9. 6. 2007 (Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverant wortlichen Schulen) die Inanspruchnahme von Entscheidungsspiel räumen eingeräumt. Die Regelungen der Schule treten bei Inan spruchnahme, über die der Schulvorstand entscheidet, an die Stelle der Vorgabe. 1.6.4. Schulelternrat Wie bereits deutlich wurde, sind die gewählten Vertreter der Erziehungsberechtigten in allen Gremien der Schule vertreten. In jeder Klasse wählt die Klassenelternschaft einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese beiden bilden mit den Vorsitzenden und Stellvertretern der anderen Klassen den Schulelternrat. Der wiederum wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, die einen engen Kontakt zur Schulleitung pflegen. Der Schulelternrat tagt ca. viermal jährlich, bei Bedarf auch häufiger. Um eine effektive und enge Zusammenarbeit zu gewähr leisten, nimmt auch die Schulleitung an diesen Sitzungen teil. Die Themen der einzelnen Sitzungen ergeben sich aus dem aktuellen Schulleben und den Wünschen der Mitglieder. Der Schulelternrat ist für alle Eltern jederzeit erreichbar unter der E-Mail-Adresse Elternrat.GS-Voxtrup@web.de. 14 Die Mitglieder des jeweils aktuellen Schulelternrates werden nach den Neuwahlen in den Klassen zu Beginn des Schuljahres auf unserer Homepage namentlich veröffentlicht. 2. Das Leitbild – eine pädagogische Vereinbarung Wir verhalten uns so, wie auch wir behandelt werden möchten. Wir sind eine Gemeinschaft, in der jeder willkommen ist. Wir sehen unsere Schule als Lebensraum, den wir gemeinsam mit Schülern, Lehrern und Eltern gestalten. Wir würdigen die Begabungen und Fähigkeiten aller und wecken die Freude am Lernen. Wir wollen unsere Regeln einhalten und rücksichtsvoll und tolerant miteinander umgehen. Wir wollen bei Streit und Meinungsverschiedenheiten gewaltfrei und angemessen handeln. 3. Allgemeine pädagogische Konzepte 3.1. Konzepte der unterrichtsergänzenden Angebote 3.1.1. Betreuung Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule übernehmen pädagogische Mitarbeiter die Betreuung der Schüler während der 5. Unterrichtsstunde, die zu dem Zeitpunkt keinen Unterricht haben. Die Betreuung betrifft Schüler der 1. und 2. Klassen an maximal 4 Tagen in der Woche (einmal in der Woche hat jeder Schüler fünf Unterrichtsstunden und in Einzelfällen (nach Ausflügen, Karneval usw.) auch Schüler des 3. und 4. Jahrgangs. Die Anmeldung zur Betreuung ist freiwillig und obliegt der Entscheidung der Eltern. Die Anzahl der angemeldeten Schüler ist in 15 den vergangenen Jahren stetig angestiegen und umfasst inzwischen, bis auf wenige Ausnahmen, alle Schüler der ersten beiden Klassen stufen. Jede Betreuungsstunde beginnt um 11.55 Uhr mit der Anwesenheitsliste, wobei die 1. und 2. Klassen in verschiedenen Räumen gesammelt werden. Anschließend teilen sich die Kinder selbstständig und jahrgangsübergreifend in 3 Gruppen auf. Es stehen folgende Angebote zur Auswahl, die jeweils von mindestens einem pädagogischen Mitarbeiter begleitet bzw. geleitet werden: - Freispiel draußen Auf dem Schulhof dürfen die Kinder selbstständig Ball- und Rollenspiele organisieren. Der Fußballplatz, der Sandkasten und diverse Spielgeräte dürfen vielfältig genutzt werden. An zwei Gruppentischen dürfen die Kinder außerdem draußen malen und Hausaufgaben machen. - Aufenthalt im Betreuungsraum Im Betreuungsraum dürfen die Schüler selbstständig mit vorhandenem Material (Scheren, Klebstoff, Stifte, Tonpapier usw.) malen und basteln. Die pädagogischen Mitarbeiter bieten zusätzlich zu den Jahreszeiten passende Bastelarbeiten und Anleitungen an. - Hausaufgabenbetreuung In einem weiteren Raum dürfen die Schüler selbstständig ihre Hausaufgaben erledigen. Bei Bedarf helfen die Mitarbeiter den Kindern. Die Kontrolle über Richtigkeit und Vollständigkeit der Hausaufgaben liegt aber in der Verantwortung der Eltern. Die Kinder bestimmen täglich selbst die zeitliche Begrenzung ihrer Teilnahme an den Angeboten. Wenn die Witterung es zulässt, regen die pädagogischen Mitarbeiter die Kinder an, auf den Schulhof zu gehen und an der frischen Luft zu spielen, zu malen oder Hausaufgaben zu machen. Die Betreuung endet mit dem Klingeln um 12.50 Uhr. In der Betreuung haben die Kinder die Möglichkeit klassen- und jahrgangsübergreifend an ihrer Schule Freundschaften zu knüpfen und sich ohne die Leistungsanforderungen des Unterrichts bei Rollen- und Gruppenspielen zu erproben. Das Sozialverhalten und die 16 Selbstständigkeit werden dabei ebenso gefördert wie die Persönlichkeit, die durch das Sich-Erleben im Spiel gestärkt wird. 3.1.2. Streicherklasse Als besonderes Angebot innerhalb der Betreuungszeit bieten wir die Teilnahme an einer Streicherklasse an. Im 2. Schuljahr können die Kinder ein Streichinstrument (Geige, Bratsche, Cello oder Kontrabass) erlernen. Der Unterricht findet montags und dienstags von 12.00 – 13.15 Uhr statt und wird von zwei schulexternen Instrumentalpädagogen der Musikakademie Remelé geleitet. Das Angebot ist kostenpflichtig. Die Beitragshöhe wird mit weiteren Informationen bei einem Info-Elternabend im 2. Halbjahr des 1. Schuljahres mitgeteilt. Haben die Kinder das Jahr in der Streicherklasse erfolgreich absolviert, besteht die Möglichkeit, in Kleingruppen den Unterricht in den Räumlichkeiten unserer Schule weiterzuführen. Die Kosten hierfür sind je nach Gruppengröße unterschiedlich. 3.1.3. Elementarmusikerziehung Die Grundschule Voxtrup arbeitet seit vielen Jahren mit der Musikund Kunstschule der Stadt Osnabrück zusammen. Einmal wöchentlich können Kinder der 1. Klassen an der Elementarmusikerziehung teilnehmen, um grundlegende musikalische Fähigkeiten zu erlernen. Die nachfolgende Teilnahme an der Streicherklasse bietet sich für interessierte Kinder dann an. Die Mitarbeiter der Musik- und Kunstschule sind Angestellte der kommunalen Verwaltung und Teil des Fachbereichs Kultur der Stadt Osnabrück. Sie arbeiten für die kulturelle Bildung und Freizeit gestaltung der Bürger unserer Stadt. Die vornehmliche Zielgruppe sind die Kinder und Jugendlichen. Das Angebot der Elementarmusikerziehung ist kostenpflichtig und muss von den Eltern finanziert werden. 17 3.1.4. Kontaktstunden der Kirchengemeinden 3.1.4.1. Kontaktstunde der katholischen Kirchengemeinde Die Kontaktstunde der katholischen Kirchengemeinde für die Schüler der 2. Klasse hat schon jahrelange Tradition. In der letzten Schul stunde am Freitag von 11.55 Uhr - 12.50 Uhr gestaltet der Gemeindereferent für alle katholischen Kinder der 2. Klasse diese besondere Art der Glaubensvermittlung. Das freiwillige Angebot bringt den Kindern die Grundlagen des Glaubens (Gebete, Riten usw.) sowie die besonderen Feste des Kirchenjahres näher. Außerdem sollen die Schüler durch Besuche in der Antoniuskirche und des katholischen Friedhofs Gemeinde/Pfarrei hautnah erleben. Eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis lässt die Kinder dabei den Glauben lebendig erleben. So vertieft z. B. ein Gang über den Friedhof Anfang November das Wissen über die katholischen Feste des Totengedenkens wie Allerheiligen und Allerseelen oder das Betrachten der neuen Osterkerze in der Kirche das Wissen um Jesus Christus den Auferstandenen, der von sich selbst gesagt hat, dass er das Licht der Welt ist. Aber auch auf spielerische Weise lernen die Kinder etwas für ihren Glauben dazu. So ist das regelmäßige Bibelquiz mit kleinen Preisen wie eine Kinderbibel oder ein Bibelmalbuch bei den Kindern sehr beliebt. Alles in allem ist die Kontaktstunde der katholischen Kirchen gemeinde für die Schüler der 2. Klasse als Teil der Grundkatechese der Kirchengemeinde zu sehen und damit auch als Vorbereitung auf die Erstkommunionskatechese in der 3. Klasse. 3.1.4.2. Kontaktstunde der evangelischen Kirchengemeinde Diese Kontaktstunde ist ein Angebot der evangelischen Kirchengemeinde in der Schule, an dem evangelische und andere neugierige Kinder freiwillig teilnehmen können. Sie findet für Schüler der 2. Klassen freitags in der letzten Stunde statt und wird von einer durch die Kirchengemeinde gestellten Person gestaltet. 18 In der Kontaktstunde werden christliche Glaubensäußerungen anhand des Kirchenjahres mit seinen Festen und christlichen Lebens äußerungen wie Gottesdienst, Gebet, Taufe und Abendmahl thematisiert. Ausgehend von den Erfahrungen der Kinder werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen evangelischer und katholischer Kirche wahrgenommen und begründet. In der Regel findet eine Exkursion auf den Friedhof sowie in eine der Voxtruper Kirchen statt. Bei allem wird der Bezug zur örtlichen evangelischen Kirchengemeinde hergestellt, indem z. B. auf Veranstaltungen hingewiesen wird, die die Themen der Kontaktstunde aufnehmen. Methodisch hat es sich in der letzten Schulstunde der Woche als sinnvoll erwiesen, ruhige und entspannende Arbeitsformen zu wählen. So wird z. B. gern gemalt oder gebastelt, so dass die Kinder Arbeits ergebnisse für sich in einer Mappe sichern. 3.2. Vertretungskonzept Als Verlässliche Grundschule bietet unsere Schule eine Unterrichtsund Betreuungszeit von 5 Zeitstunden pro Unterrichtstag (7.50 Uhr bis 12.50 Uhr). Es ist sicherzustellen, dass innerhalb dieses Zeitraums immer Unterricht bzw. Betreuung stattfindet. Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein: - Krankheit - Klassenfahrten, Ausflüge - Lehrerfortbildungen - Sonderurlaub Die Organisation des Vertretungsunterrichts übernimmt die Schulleitung. 19 3.2.1. Kurzfristige Vertretung Im Vertretungsfall ist folgende Vorgehensweise vorgesehen: 1. Die zu vertretende Lehrkraft informiert die Schulleitung. Im kurzfristigen Krankheitsfall am Vorabend oder morgens telefonisch in der Zeit von 6.30 – 6.45 Uhr unter Angabe der zu vertretenden Unterrichtsstunden und Unterrichtsinhalte. In anderen Fällen frühzeitig, unter Angabe der zu vertretenden Unterrichtsstunden und Unterrichtsinhalte. 2. Die Schulleitung informiert die Vertretungskraft, die auf Abruf bereit steht. 3. Die Schulleitung erstellt einen Vertretungsplan, der im Lehrerzimmer aushängt. 4. Die Vertretung der Pausenaufsicht regelt der Vertretungsplan. Fällt unvorhergesehen und plötzlich eine Lehrkraft aus, so kann die zu vertretende Klasse – mit einer sinnvollen Aufgabe versehen – auf die anderen Klassen aufgeteilt werden. Dafür werden zu Beginn des Schuljahres feste Gruppen eingeteilt, so dass die Schüler immer wissen, mit wem sie in eine andere Klasse müssen. Diese Liste hängt in jedem Klassenraum und im Lehrerzimmer aus, so dass alle Lehrkräfte darauf zurückgreifen können. Außerdem können stundenweise kleine Klassen desselben Jahrgangs zusammengelegt werden. Eine weitere Möglichkeit sind schulinterne Maßnahmen, falls z. B. Lehrkräfte mit Freistunden zur Verfügung stehen oder Doppelbesetzungen aufgelöst werden können. 3.2.2. Vorhersehbare Vertretung In der Regel aber übernehmen unsere pädagogischen Mitarbeiter bei Abwesenheit einer Lehrkraft den Vertretungsunterricht. Dabei sind die Fähigkeiten der Vertretungskraft zu berücksichtigen. Ist sie nicht in der Lage, z. B. Musik, Sport, Schwimmen, Textil oder Werken zu unterrichten, so wird dieser Fachunterricht durch anderen sinnvollen Unterricht ersetzt. Der Unterricht in Deutsch, 20 Mathematik und Sachunterricht wird jedoch nicht durch andere Fächer ersetzt. Unterrichtsinhalte sind möglichst immer mit der erkrankten Lehrkraft abzusprechen. Falls das nicht möglich ist, erfolgt die Absprache mit den Lehrkräften der Parallelklassen. Sollte eine Lehrkraft länger als 6 Wochen fehlen, beantragt die Schule eine so genannte „Feuerwehrkraft“. Bei Unterrichtsausfall, der durch bestimmte Schulveranstaltungen bedingt ist, werden die Eltern rechtzeitig schriftlich informiert. Die Betreuung wird jedoch immer sichergestellt. 3.2.3. Pausenaufsichtsvertretung Die Vertretung der Pausenaufsicht regelt der Vertretungsplan. 3.2.4. Vertretung der Schulleitung Ständige Vertreterin der Schulleiterin Frau Dörenkämper ist die Konrektorin Anja Schmutte. 3.3. Regionales Integrationskonzept (RIK) Im regionalen Integrationskonzept wird ausgewiesen, wie und in welcher Form Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedenen Schwerpunkten in der Stadt Osnabrück im gemeinsamen Unterricht und in Förderschulen gefördert werden können. Es gewährleistet durch den Einsatz von Förderschullehrern an jeder Grundschule Wohnortnähe und Unterstützung der Schüler bei Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und sozialemotionale Entwicklung. Bei Bedarf und Absprache mit der Schulleitung unterstützen die Förderschullehrkräfte die Lehrer unserer Schule in verschiedenen Diagnostikbereichen: 21 - Unterstützung bei der Bestimmung der Lernausgangslage zum Schulanfang - Lern- und Arbeitsverhalten - Sozialverhalten - Motorik - Lernstandsdiagnose bei Bedarf zu jedem Zeitpunkt - Diagnose im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Förderschullehrkräfte arbeiten präventiv in den Klassen, damit können bei Schüler Entwicklungsdefizite frühzeitig aufgeholt werden. Des Weiteren unterstützen sie Schüler mit erhöhtem Förderbedarf. Außerdem beraten sie die Eltern von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten in Kooperation mit der Klassenlehrerin hinsichtlich des Leistungsstandes, einer gezielten Förderung, einer Schullaufbahnberatung und der Möglichkeit von außerschulischen Hilfen. Wird bei einem Schüler die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf eingeleitet, ist ein bestimmtes Verfahren verpflich tend vorgegeben, das mit einem Beratungsgutachten beginnt und mit der Entscheidung der Landesschulbehörde über die weitere Schullaufbahn des betroffenen Kindes endet. 3.4. Beratungskonzept Die Beratung von Schülern und Erziehungsberechtigten ist ein elementarer Bestandteil der Grundschularbeit. Sie findet immer dann statt, wenn ein Bedarf festgestellt wird. Zeigt sich anschließend nicht der erwartete Erfolg, müssen geeignete weitere Maßnahmen ergriffen werden. Eine qualifizierte Beratung fußt auf einer genauen Schüler beobachtung. Jeder Lehrer führt selbstverständlich Buch über mündliche und schriftliche Leistungen. Da auf den Zeugnissen auch das Arbeits- und Sozialverhalten eingestuft werden muss, hat unsere Schule detaillierte Beobachtungsbögen für diese beiden Bereiche der Schülerleistungen entwickelt, in die dreimal pro Schuljahr eingetragen wird. Die 22 Beobachtungsbögen dienen zum einen dem Gespräch mit den Schülern aber vor allem der qualifizierten Beratung der Eltern. Die Schüler der Jahrgangstufen 3 und 4 füllen analog zu den von den Lehrern ausgefüllten Bögen Selbsteinschätzungsbögen aus. Auch diese Auswertung erfolgt zusammen mit den Kindern und Eltern im Gespräch. Einschulung: Die Beratungstätigkeit der Grundschule beginnt bereits im letzten Kindergartenjahr an der Schnittstelle Kindergarten – Grundschule. Nach der Schulanmeldung finden bei festgestellten Schwierigkeiten z. B. in der Sprachentwicklung (s. Maßnahmen zur Sprachförderung) oder in der sozial- emotionalen Entwicklung intensive Beratungs gespräche mit den Erziehungsberechtigten und den Erziehern statt. Bevor ein Kann-Kind eingeschult wird, erfolgt immer eine individuelle Beratung der Eltern, zu der die Meinung des Kindergartens und der untersuchenden Ärztin beim Gesundheitsamt eingeholt wird. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird dann die Entscheidung für oder gegen die Einschulung getroffen. Elternabende: Vor den Sommerferien findet ein erster Elternabend für die Eltern der Schulanfänger statt, an dem alle wichtigen Dinge des Schulanfangs besprochen werden. In jedem Schuljahr finden dann zwei Elternabende statt, an denen über die Lerninhalte des laufenden Schuljahres sowie über andere aktuelle Entwicklungen gesprochen wird. Elternsprechtage: Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule finden an der Grundschule Voxtrup regelmäßig pro Schuljahr zwei Elternsprechtage statt, an denen die Eltern Gelegenheit haben, sich im individuellen Gespräch mit den Lehrkräften über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie den Lernstand ihrer Kinder zu informieren und sich bei Problemen beraten zu lassen. 23 Für die 4. Klassen findet der zweite Elternsprechtag schon im Februar nach den Halbjahreszeugnissen mit der Trendempfehlung statt. Außer an diesen festen Terminen haben die Eltern jederzeit die Möglichkeit, mit den Lehrern und der Schulleitung einen Gesprächs termin zu vereinbaren. Besteht über die schulintern mögliche Beratung hinaus weiterer Bedarf, stehen vielfältige außerschulische Institutionen zur Verfügung, an die die Eltern verwiesen werden können. 3.4.1. Beratung bei Lernschwierigkeiten Alle Schüler sind im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten zu fördern und zu fordern. Festgestellte Defizite in der Leistung sollen durch gezielte Beratung und begleitende Maßnahmen behoben werden. Als solche kommen z. B. in Frage: a) Differenzierte Hilfen im Unterrichtsgeschehen b) Rücksprache mit den Kollegen und der Schulleitung c) Rücksprache mit den Eltern d) Teilnahme an Förderunterricht / Forderunterricht / Nachhilfe e) Evtl. Zurückstellen / Wiederholung eines Schuljahres f) Ärztliche Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit oder der Konzentrationsfähigkeit g) Beratung hinsichtlich sonderpädagogischen Förderbedarfs unter Einbeziehung von Schulleitung und Kollegen der sonderpädagogischen Einrichtungen h) Zusammenarbeit mit Förderschulen im Rahmen des RIK (Regionales Integrationskonzept) i) Schulpsychologische Beratung j) Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (sozialer Dienst) k) Individuelle Auswahl externer Beratungsstellen, z. B. Institute für Lese- und Rechtschreibschwäche Fortschritte müssen dokumentiert und in Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten ausgewertet werden. 24 3.4.2. Beratung im Arbeitsverhalten Sind Defizite z. B. im Arbeitsverhalten festgestellt worden, sollen gezielte Beratung und begleitende Maßnahmen den Schüler dazu bringen, sein Arbeitsverhalten zu verbessern und z. B. seine Hausaufgaben gewissenhaft und pünktlich anzufertigen. Im Folgenden sind zwei Beispiele und mögliche Hilfen aufgelistet: Feststellung von Auffälligkeiten im Unterricht (geringe Genauigkeit, wenig Selbstständigkeit, geringe Ausdauer, langsames Tempo, wenig sachgerechtes Arbeiten) Maßnahmen: - Differenzierte Hilfen im Unterrichtsgeschehen - Beratung der Eltern (Einsichtnahme in Beobachtungsbögen siehe oben) - weitere mögliche Maßnahmen siehe 3.4.1. f) bis j) Feststellung von Unregelmäßigkeiten bei den Hausaufgaben Maßnahmen: - Konsequentes Überprüfen (evtl. Abzeichnen der Hausaufgabenhefte durch Lehrer und Eltern) - Erteilung differenzierter Hausaufgaben (qualitativ und quantitativ) - auf Hausaufgabenbetreuungen aufmerksam machen 3.4.3. Beratung im Sozialverhalten Fällt es einem Schüler schwer, sich in die Sozialgemeinschaft Klasse und Schule zu integrieren, müssen ihm Hilfen angeboten werden, z. B. - Beratungsgespräche mit dem Schüler - Beratungsgespräche mit der Klasse - Beratungsgespräche mit den Eltern - Inhaltliche Aufarbeitung im Unterricht ( Deutsch, Religion, Sach – unterricht) - Belohnungen zur Verstärkung des guten Verhaltens - weitere mögliche Maßnahmen siehe 3.4.1. f) bis j) 25 3.4.4. Beratung bei familiären Auffälligkeiten Die Lehrkräfte müssen für alle Hinweise und Symptome sensibel sein, die auf eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit des Kindes hindeuten (z. B. Belastung durch familiäre Veränderungen wie Scheidung, Todesfälle, Verwahrlosung, Misshandlung, Missbrauch). In diesem Sinne muss das Augenmerk gerichtet sein auf - hygienische und angemessene Erscheinung der Kinder - körperliche und geistige Unversehrtheit der Kinder Da familiäre Probleme oft tabuisiert werden, ist ein behutsamer, diskreter Umgang mit derartigen Themen nötig. Bei auftretenden Auffälligkeiten führt die Lehrkraft ein Beratungs gespräch unter Einbeziehung von Schulleitung, Kollegen und Eltern und nimmt evtl. Kontakt mit den entsprechenden externen Beratungsstellen auf. (siehe 3.4.1. h) bis j)) Ziel der Beratung ist das Wohl des Kindes. 3.5. Konzept zu Sprachfördermaßnahmen Ist ein Kind bereits bei der Schulanmeldung stark sprachauffällig, werden die Eltern nach den bereits durchgeführten Maßnahmen im Kindergarten, nach Logopädie bzw. Ergotherapie befragt und eventuell beraten. Ist all das bereits geschehen und bestehen trotz allem noch große sprachliche Defizite, wird das Kind - nach intensiver Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindergarten und Schule - für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und in den Sprachheilkindergarten des Sprachheilzentrums Werscherberg überwiesen. Vor dort wird es - je nach Lernfortschritt – wieder zu uns zurückgeschult. Wenn die sprachlichen Defizite so groß sind, dass das Kind nicht an einer Regelschule unterrichtet werden kann, wird es in die Lüstringer Bergschule, eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache, im Nachbarstadtteil eingeschult. 26 Soll ein Kind aus dieser Förderschule dann wieder in unsere Schule „zurückgeschult“ werden, wird dies mit den Kollegen der Lüstringer Bergschule sorgfältig vorbereitet. Seit dem 1.2.2004 findet für Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden Deutschkenntnissen vor der Einschulung Sprachförderung statt. Jeder Schulanfänger mit unzureichenden Deutschkenntnissen erhält nun ein Jahr lang eine Förderung im Umfang von einer Stunde wöchentlich. Dabei werden Kinder in einem Kindergarten als Gruppe zusammengefasst und erhalten somit mehrere Stunden Unterricht pro Woche. Hier sind enge Absprachen mit den vorschulischen Einrichtungen über Einsatzort und Einsatzzeit der Lehrkräfte zu treffen. Im Folgenden einige grundsätzliche Ausführungen zum Ablauf und Inhalt der Sprachförderung: Die Feststellung der deutschen Sprachfähigkeit erfolgt im Rahmen der Schulanmeldung durch ein einheitliches Testverfahren (Unterlagen sind im Büro einzusehen). Das Verfahren dient dazu, die objektive Entscheidung treffen zu können, welches Kind zusätzliche Sprachfördermaßnahmen im Jahr vor der Einschulung benötigt. Dies deckt sich nicht immer mit der Einschätzung der Eltern und Erzieherinnen. Das Nds. Kultusministerium hat didaktisch- methodische Empfehlungen für die vorschulische Sprachförderung heraus gegeben, die allen Schulen als Handreichung vorliegen. Ebenso sind Unterlagen unter www.nibis.de- Fit in Deutsch zu erhalten. Das Kerncurriculum ist nach folgenden Situationsfeldern geordnet: Situationsfeld 1: Ich und du Situationsfeld 2: Sich orientieren Situationsfeld 3: Miteinander leben Situationsfeld 4: Was mir wichtig ist Situationsfeld 5: Sich wohl fühlen Während der Dauer der Sprachförderung werden Beobachtungen gemacht und als Dokumentation der individuellen Lernentwicklung in einem individuellen Förderplan (IFP) festgehalten. Diese sind im Einzelnen: 27 Einordnung des Sprachentwicklungsstandes in der deutschen Sprache (Stadium 1-5) Beobachtungen zur Kommunikationsbereitschaft und –fähigkeit Beobachtungen zum Aufgabenverständnis Beobachtungen zum Wortschatz und zur Wortbedeutung Beobachtungen zur Formenbildung/ Grammatik Beobachtungen zu Satzbau Sonstige Beobachtungen (Wahrnehmung, Motorik, Sozialverhalten, Lernmotivation, Sonstiges) Konkrete Sprachfördermaßnahmen im Vorschulalter: Sprechfreude wecken Erweiterung des Wortschatzes/ Übung Formenbildung Grammatik Satzbau Dieses wird veranlasst durch: bewährte Spiele Arbeit mit der Daz- Box, Finken- Verlag Spiel aus dem Finken- Verlag Lieder zum Spracherwerb Reime Handpuppen/ Puppenspiel Vorlese- und Bilderbücher Bildbetrachtungen Basteln und Malen Durch diese Maßnahme werden die Kinder befähigt, am Erst unterricht nach der Einschulung besser teilnehmen zu können. Eine weitere Förderung kann dann im ersten Schuljahr fortgeführt werden, sofern Lehrerstunden zur Verfügung stehen. 3.6. Soziales Lernen In unserer Grundschule lernen, handeln und spielen etwa 240 Kinder. Das Zusammenleben der Grundschulkinder entfaltet sich in einem alters angemessenen, förderlichen Schulklima. An dem sozialen Klima der Schule sind alle beteiligt. Die grundsätzliche Akzeptanz unter schiedlicher Lebensformen und die Achtung der religiösen und 28 weltanschaulichen Überzeugungen anderer werden im Unterricht vermittelt und von den Erwachsenen an der Schule gelebt. Damit ist ein solides Fundament für ein erhöhtes Maß an Sozialkompetenz gelegt. Darauf aufbauend sind verschiedene Bausteine notwendig, um unsere Schule zu einem tragenden System eines funktionierenden Lebensraumes zu gestalten. Diese Bausteine sind die nachfolgenden Gliederungspunkte. 3.6.1. Konzept zur Einigung über soziales Verhalten/Schulordnung 3.6.1.1. Klassenregeln In jeder Klasse entwickeln die Schüler mit ihrem Lehrer eine der Lerngruppe angemessene Klassenordnung. Diese wird gemeinsam erarbeitet und in der jeweiligen Klasse gut sichtbar aufgehängt. Diese Regeln berücksichtigen den Umgang miteinander und das Verhalten im Unterricht. Jede Klasse setzt regelmäßig Klassen dienste ein, um eigene Belange möglichst selbstverantwortlich zu regeln. In den Jahrgangsstufen 2-4 werden Klassensprecher gewählt, die ein festes Aufgabengebiet haben. Das Einhalten der Regeln wird mit den Kindern gemeinsam reflektiert. 3.6.1.2. Regelungen bei Fehlverhalten von Schülern Allen an der Schule Lehrenden, den Kindern und Erziehungs berechtigten müssen Regelungen bekannt sein, die den Umgang mit Fehlverhalten verbindlich strukturieren. So haben wir folgendes Vorgehen bei Regelverletzung festgelegt: - sofortiges Gespräch mit dem entsprechenden Kind mit dem Ziel, die Regeln wieder in Erinnerung zu rufen und ihre Notwendigkeit zu verdeutlichen. Das Kind sollte sich aus Einsicht entschuldigen. - Bei schwereren Regelverstößen pädagogische Einwirkungen durch Erziehungsmittel wie zusätzliche Arbeiten, Wiedergutmachung des angerichteten Schadens, Abschrift des Abschnittes, gegen den verstoßen wurde mit anschließender Unterschrift der Eltern. - Bei wiederholten Verstößen oder besonderer Schwere erfolgt eine Benachrichtigung an die Eltern. 29 - Bei erneutem Auftreten des Fehlverhaltens Einberufung einer Klassenkonferenz mit Teilnahme der Eltern zur Beratung über weitere Maßnahmen. - Ordnungsmaßnahmen bei grober Pflichtverletzung gemäß § 61 NSchG Wichtig: Entschieden wird in jedem Fall neu, um für das jeweilige Kind eine Möglichkeit zu finden, sein Verhalten zu reflektieren und zu verändern. 3.6.1.3. Regelung bei Abwesenheit Generell gilt, dass sich die fehlenden Schüler selber den entgangenen Unterrichtsstoff besorgen müssen. Hausaufgaben können einem anderen Kind mitgegeben werden. Versäumte Unterrichtsinhalte müssen selbstständig aufgearbeitet werden. Fehlt ein Kind wegen Krankheit, gilt: - Die Erziehungsberechtigten müssen die Schule am 1. Fehltag telefonisch oder durch ein anderes Kind informieren. (Eltern können ab 7.30 Uhr in der Schule anrufen) - Es muss in jedem Fall - auch für einen Tag - eine schriftliche Entschuldigung abgegeben werden. - Darf ein Kind wegen Krankheit nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, muss eine gesonderte Entschuldigung abgegeben werden. Ein Hinweis in der allgemeinen Entschuldigung ist ebenfalls ausreichend. Beurlaubung: Auf Antrag können Eltern um einen Tag Unterrichtsbefreiung bei der Klassenlehrkraft bitten. Geht die Unterrichtsbefreiung aus persön lichen Gründen über einen Tag hinaus, ist die Schulleitung schriftlich um Erlaubnis zu ersuchen. Antrag und evtl. Genehmigung sind der Schülerakte beizufügen. 30 Unentschuldigtes Fehlen bzw. häufiges Fehlen oder Verspäten: - Bei unentschuldigtem Fehlen bis zu 3 Tagen werden die Erziehungs berechtigten schriftlich informiert und die Schritte des Schul schwänzerprogramms der Stadt Osnabrück eingeleitet. - Unentschuldigtes Fehlen wird im Klassenbuch entsprechend vermerkt und auf dem Zeugnis ausgewiesen. - Bei häufig vorkommendem verspäteten Erscheinen zum Unterricht werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen und ihnen werden die Konsequenzen dieses Verhaltens deutlich gemacht. 3.6.1.4. Sauberkeit und Pflege der Schule und des Geländes Die Grundschule Voxtrup ist unsere Schule und soll möglichst lange schön und ansehnlich bleiben. Alle Erwachsenen und Kinder tragen dazu bei. Da die Klassenräume nur jeden zweiten Tag gereinigt werden, liegt die Sauberkeit in den Klassen in der Verantwortung der Schüler und den Lehrkräften der Klassen. In jeder Klasse sind ein Besen, ein Handfeger und ein Kehrblech vorhanden und die Schüler werden angehalten, Hausschuhe zu tragen. Ein Ordnungsdienst, der in jeder Klasse eingerichtet wird, sorgt dafür, dass kein Müll herumliegt und der Boden täglich gefegt wird. Der Hausmeister vergibt nach Schul schluss Belohnungspunkte für einen ordentlichen Klassenraum. Die Sauberkeit der Pausenhalle, der Fachräume und des Schulhofes ist Aufgabe aller. Alle Kinder haben einen Ordnungsvertrag mit der Schulleitung, dem Hausmeister und der Reinigungskraft geschlossen. Der Schulhof wird sauber gehalten, indem Müll sofort in die Müll eimer geworfen wird. Regelmäßig säubern Kinder das Gelände von weiteren Verunreinigungen. Zu diesem Zweck wurde ein rotierendes System eingeführt. Jede Klasse hat eine Woche lang Schulhofdienst. An jedem Montag und Freitag säubern die Schüler das Außengelände von herumliegendem Papier und sonstigem Unrat. Die Lehrkraft der Klasse bestätigt das Erledigen dieser Aufgabe mit ihrer Unter schrift auf einem aushängenden Plan im Lehrerzimmer. Fällt einem Kind oder Erwachsenen eine Verschmutzung auf, muss sie möglichst umgehend gemeldet werden. 31 Durch dieses von allen getragene Konzept werden die Kinder schon früh in ihrem Rahmen zur Verantwortung angehalten und erzogen. 3.6.1.5. Beschwerderegelung Für den Erhalt eines guten Schulklimas sind bei Eltern- und Schülerbeschwerden eine aufmerksame Anhörung, eine sorgfältige Prüfung sowie eine klare Bearbeitung besonders wichtig. Oberster Grundsatz ist immer: Die Betroffenen sollten Konflikte untereinander klären! - Schüler – Schüler Grundsätzlich werden auch die Schüler angeleitet, Konflikt situationen allein zu lösen. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, wenden sie sich an den Klassenlehrer. In der Pause ist die Aufsicht der erste Ansprechpartner. Der Lehrer vermittelt - falls nötig - im Gespräch der Schüler. Liegen Streitigkeiten größeren Umfangs vor, werden die Eltern zu diesem Vermittlungsgespräch hinzu gebeten. Wurden Gegenstände beschädigt oder sind Verletzungen einge treten, werden die Eltern wegen möglicher Haftungsfragen einbezogen. - Schüler – Lehrer Falls ein Schüler mit einem Fachlehrer Probleme hat, wendet er sich an seinen Klassenlehrer oder an seine Eltern. Wenn es Probleme mit dem Klassenlehrer gibt, so kann sich der Schüler an einen Fachlehrer oder gemeinsam mit seinen Eltern an die Schulleitung wenden. Bei größeren Problemen kann die Klassenelternschaft angesprochen werden. - Eltern - Lehrer Treten Probleme auf, wenden sich die Eltern zuerst an den Klassenlehrer bzw. den Fachlehrer. Wird keine zufrieden stellende Regelung gefunden, kann die Schulleitung und auch wieder die Klassenelternschaft hinzugezogen werden. In besonders schweren Fällen besteht die Möglichkeit, die Schulaufsichtsbehörde einzuschalten. 32 - Lehrer – Schüler Verhält sich ein Schüler nicht gemäß der Schul-/ Klassenregeln, so wird er zuerst mündlich darauf hingewiesen. Bei wiederholtem Regelverstoß ist eine intensivere Auseinander setzung mit den Schul- und Klassenregeln erforderlich, z.B. Abschreiben der Regeln oder schriftliche Auseinandersetzung mit seinem speziellen Regelverstoß. Hierüber werden die Eltern informiert, damit sie auf ihr Kind unterstützend und positiv einwirken können. Bringt dies alles nicht die gewünschte Verbesserung, so besteht die Möglichkeit, den Schüler stundenweise aus dem Klassenverband in eine Parallelklasse zu verweisen. Zeigt die auch keine Wirkung, kann die Klassenkonferenz beschließen, den Schüler für eine begrenzte Zeit in eine Parallelklasse zu versetzen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann per Beschluss der Klassenkonferenz der Ausschluss des Schülers vom Schulunterricht für eine bestimmte Zeit herbeigeführt werden. Im schlimmsten Fall nimmt der Schüler am Unterricht einer anderen Schule teil. 3.6.1.6. Konzept zur Gewaltprävention Schülerinnen und Schüler erleben in verschiedenen Bereichen ihres Umfeldes Situationen mit Gewalt. Dies ist unumgänglich. Uns ist wichtig, Gewalt sofort zu begegnen, wenn sie auftaucht und diese Situationen für die Schüler schnell und umfassend zu klären und sie so zu einem friedlichen und verständnisvollen Miteinander zu erziehen. Diese wichtigen Kernbereiche von Gewaltschlichtung und Gewaltprävention werden durch folgende Aspekte an unserer Schule angebahnt: - Aussagen in der Schulordnung zum Umgang mit Gewalt und Streitigkeiten - Erstellen von Klassenregeln zur Einsicht in geregeltes Verhalten - Möglichkeit zur Durchführung des Lehrgangs „Faustlos“ oder ähnlichen Programmen im Klassenunterricht zur Sensibilisierung von 33 Gefühlen und Stimmungen des Anderen - Verwendung der Unterrichtsbausteine zur Kriminalitätsvorbeugung, in denen Strategien zur Problemlösung aufgezeigt werden - Patenschaften für Erstklässler von Schülern höherer Jahrgänge – Paten fungieren als Streitschlichter - Thematisieren des Themas „Gewalt“ einmal jährlich und bei Bedarf auf Dienstbesprechungen und Konferenzen - Optional: Nachmittagskurse in Selbstverteidigung/Selbstbehauptung Projekt der Polizei in den 3. und 4. Klassen: Initiative Schutz vor Kriminalität - Begleitung der Schüler zur Bushaltestelle durch eine Aufsichtsperson - Information der Eltern über den Inhalt des „Waffenerlasses“ Trotz aller Anstrengungen sind auch an unserer Schule Gewaltanwendungen (Treten, Schlagen) ein häufiges Mittel, Probleme zu lösen. Somit müssen wir als Schule darauf reagieren. Diese Reaktion auf Regelverletzungen geschieht situationsangemessen. Voraussetzung und Grundlage für unser Handeln sind zunächst pädagogische Gespräche und gegebenenfalls Information der Eltern. Folgende Maßnahmen werden im Falle einer Regelverletzung angewendet: - Ermahnungen, Entschuldigungen aus Einsicht - Pädagogische Einwirkungen durch Erziehungsmittel wie zusätzliche Arbeiten, Wiedergutmachung des angerichteten Schadens - Ordnungsmaßnahmen bei grober Pflichtverletzung gemäß § 61 NSchG Das Gewaltpräventionskonzept ist in vielen Bereichen verzahnt und kann nicht isoliert betrachtet werden. Die verschiedenen Maßnahmen werden regelmäßig in allen Unterrichtsfächern aufgegriffen, thematisiert und umgesetzt. Dies ist notwendig und richtig, um für die Schüler Einsicht und Erfolg zu erzielen. 34 3.6.2. Sicherheitskonzept Der staatliche Bildungsauftrag setzt voraus, dass die Schule den Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens bietet. Dies zu gewährleisten ist zunächst Aufgabe aller an der Schule Beteiligten: Schüler, Lehrer, Eltern sowie Schulträger. Das Sicherheitskonzept der Grundschule Voxtrup umfasst Hinweise hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen, der Maßnahmen im Falle eines Amoklaufes sowie Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Schule ist täglich von 7.40 – 12.50 Uhr geöffnet. In dieser Zeit werden die Schüler von Lehrkräften beaufsichtigt. Dieses betrifft sowohl den Unterricht als auch die Pausen. Eine Lehrkraft begleitet außerdem die Kinder nach dem Unterricht oder der Betreuung um 12.50 Uhr zur Bushaltestelle und sorgt für ein ordnungsgemäßes Verhalten an der Haltestelle und beim Einsteigen in den Bus. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden allen Lehrkräften folgende Erlasse bekannt gegeben: 1. Verbot des Mitbringens von Waffen in die Schule 2. Gefährdung durch Sprengkörper 3. Gefahren in Sandkuhlen, auf Schuttabladeplätzen und beim Drachen steigen lassen 4. Verkehrserziehung: Klasse 1: Klasse 2 und 3: Klasse 4: = 20 Stunden/Jahr = 10 Stunden/Jahr = 20 Stunden/Jahr Diese Erlasse müssen in den Klassen besprochen und die Bekanntgabe im Klassenbuch vermerkt werden. 35 In den Wintermonaten wird auf die Gefahren durch Eis und Schnee hingewiesen. Einmal im Jahr findet unangemeldet eine Alarmübung (Brand) statt, alle vier Jahre in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Die Flucht wege sind gekennzeichnet (grüne Schilder) und Fluchtpläne mit Hin weisen zum Verhalten im Brandfall hängen in jedem Raum aus. Es muss sichergestellt sein, dass das erste Fenster neben der Tafel nicht abgeschlossen ist, denn es dient im Notfall als Rettungs fenster. Das Verhalten im Alarmfall wird mit den Schülern regel mäßig eingeübt. Sollte ein Brand ausbrechen, tritt der folgende Alarmplan in Kraft: Verhalten bei Feueralarm 1) Jeder, der einen Brand, Brandgeruch oder Rauch bemerkt, muss den Hausalarm (= blaue Kästen auf allen Fluren) auslösen. Alarmton: Heulton 2) Die Feuerwehr wird informiert durch 1. den Hausmeister oder bei Abwesenheit durch 2. die Schulleiterin oder bei Abwesenheit durch 3. die Konrektorin oder bei Abwesenheit durch 4. einen anderen Lehrer. 3) Jeder Lehrer ist dafür verantwortlich, dass seine Schülergruppe zügig und geordnet das Gebäude durch die bekannten Ausgänge verlässt. (Klassenbuch nicht vergessen!) Alle Fenster und Türen müssen vor Verlassen der Räume geschlossen werden. 36 Sammelstelle für die Klassen aus dem Gebäude I: gepflasterte Fläche neben der Turnhalle (am oberen Fußballtor). Sammelstelle für die Klassen aus dem Gebäude II: Tischtennisplatte auf dem Schulhof. 4) An der Sammelstelle muss jeder Lehrer die Vollzähligkeit der Klasse überprüfen und der Schulleiterin melden. Eventuell fehlende Schüler müssen ebenfalls der Schulleiterin gemeldet werden. 5) Der Hausmeister, gekennzeichnet durch eine orange Sicherheitsweste, leistet eventuell Hilfe für Behinderte, öffnet die Zufahrt zum Schulgelände, weist die Feuerwehr ein und informiert die Einsatzleitung. 6) Grundsätze für den Brandfall: - Zuerst kommt die rasche Räumung des Schulgebäudes! - Sicherheit geht vor Schnelligkeit! - Übersichtlichkeit und Ordnung können Panik verhindern! - Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Sowohl Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter der Schule als auch die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen werden regelmäßig als Ersthelfer geschult. Verbandsmaterial (Pflaster) ist in jedem Raum deponiert. Erste - Hilfe – Kästen befinden sich im Lehrerzimmer, im Werkraum, in beiden Kunsträumen und im Erste-Hilfe-Raum, der sich im Gebäude II im Raum des Hausmeisters befindet. Fachlehrer weisen die Schülerinnen und Schüler vor erstmaligem Betreten eines Fachraumes auf Verhalten und Regeln in diesen Räumen hin. Außerdem findet eine fachgerechte Unterweisung im 37 Gebrauch von Werkzeug sowie im Auf- und Abbau von Sportgeräten statt. Es wird darauf geachtet, dass die Prüfsiegel an elektrischen Geräten nicht älter als ein Jahr sind. Defekte an Elektroinstallationen, Geräten und Mobiliar werden umgehend dem Hausmeister gemeldet. Um ein gesundes Lernklima zu schaffen, ist es wichtig, dass alle Räume mit natürlichem oder künstlichem Licht ausreichend beleuchtet sind. Für eine optimale Raumtemperatur und Belüftung wird gesorgt. Arbeitstische und Gestühl sollen möglichst dem Körperbau der Schüler angepasst sein. Sollte ein Kind einen Unfall erleiden oder sich nicht wohl fühlen, müssen sofort die Erziehungsberechtigten informiert werden. Zu diesem Zweck führt jede Klassenlehrerin eine Notfallliste mit Telefonnummern, unter denen die Eltern im Notfall zu erreichen sind. Diese ist im Klassenbuch zu hinterlegen. Ein weiteres Exemplar befindet sich im Lehrerzimmer neben dem Telefon. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden alle Mitarbeiter der Schule auf das richtige Verhalten bei Schülerunfällen hingewiesen. Das folgende Merkblatt hängt in jedem Raum aus: Verhalten bei Schülerunfällen - Erstversorgung gewährleisten Krankenliege und Erste – Hilfe – Kasten im Raum des Hausmeisters Weitere Erste – Hilfe – Kästen im Lehrerzimmer, im Werkraum und im Kunstraum. - kleinere Verletzungen selbstverantwortlich behandeln (evtl. weitere Aufsichtsperson dazuholen) - evtl. Notruf absetzen 38 (gegebenenfalls mit ins Krankenhaus fahren) - evtl. Eltern anrufen (Telefonlisten und Notfallnummern im Klassenbuch oder im Lehrerzimmer neben dem Telefon) - Schüler nicht allein lassen und nicht allein nach Hause schicken - Übergabe des verletzten Schülers nur an die Eltern oder an von ihnen benannte Personen Das folgende Notrufnummernverzeichnis hängt an allen Telefonen aus: Notrufnummern Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdienst/Notarzt 112 Polizeistation Voxtrup/Herr Block 38 72 00 Dr. Kellersmann Am Werksberg 34 38 78 77 Giftnotruf 0551/19 240 39 Die Notfallpläne befinden sich in einer „Sicherheitsmappe“ - in jedem Klassenraum (im Lehrerpult) - in beiden Musikräumen - im Werkraum - in beiden Kunsträumen - im Computerraum - in der Turnhalle - im Lehrerzimmer - im Sekretariat Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Tätigkeitsbereich der Schule zu einem Unfall kommen, wird umgehend eine Meldung für den Unfallversicherungsträger erstellt. Alle anderen Unfälle werden in einem Unfallbuch dokumentiert. Kleinere Verletzungen, bei denen nur ein Pflaster oder ein Kühlpack benötigt werden, sind in einer Tabelle vermerkt, die im Lehrerzimmer aushängt. Verhalten bei angekündigtem bzw. realem Amoklauf Mit Schülern sollte das Thema „Amok“ nur bei konkreten Anlässen mit unmittelbarem örtlichen Bezug besprochen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass bei Kindern Ängste entstehen oder Amok als eine Möglichkeit zur Problemlösung in das Bewusstsein gerückt wird. Beim Eingang von Drohanrufen sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung: - evtl. Anrufe aufzeichnen - Ist dies nicht möglich, Gesprächsverlauf schriftlich dokumentieren - Andere Personen mithören lassen - Rufnummer, Datum, Uhrzeit festhalten - Gespräch in die Länge ziehen, um mehr über den Anrufer zu erfahren - Rückfragen stellen - Sprache, Sprachfehler und Dialekt schriftlich festhalten - Auf Nebengeräusche achten (Verkehr, Glockengeläut etc.) - Bei mehreren Mithörern getrennt aufschreiben lassen 40 - Erste Maßnahmen treffen zum Schutz der Schule (Verschließen, Evakuieren o. ä.) - Information an die örtlich zuständige Polizeidienststelle Beim Eingang eines Drohschreibens sind folgende Punkte zu beachten: - Kreis der Personen möglichst klein halten, die das Schreiben in den Händen halten (Spurenträger) - Nach Erkennung Schreiben nur noch mit Handschuhen oder Pinzette anfassen, Aufbewahrung danach möglichst in Plastiktüte - Wie ist das Drohschreiben überbracht worden? (Post, privater Zustelldienst, Überbringer), Eingang (Datum und Uhrzeit) festhalten - Schreiben darf nicht weiter bearbeitet werden (kein Eingangsstempel oder Lochung) und es darf auch nicht geknickt oder gefaltet werden - Besteht das Schreiben aus mehreren Teilen, ist jedes Teil gesondert zu verpacken - SMS oder E-Mail sind zu sichern oder auszudrucken - Zeichnungen sind im Original zu sichern und wie Schriftstücke zu behandeln. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine fotografische Sicherung. - Räume, in denen die Zeichnungen festgestellt wurden, sind für die Öffentlichkeit zu sperren. Jede Lehrkraft und jeder Mitarbeiter der Schule muss sich mit dem Inhalt des folgenden Faltblattes vertraut machen: PD Osnabrück und Landesschulbehörde: AMOK – Handlungsempfehlung für Lehrkräfte - Dieses Faltblatt enthält Empfehlungen zur Sicherung von Unterrichtsräumen, vornehmlich mit dort vorzufindenden Sicherungsmitteln. 41 Dieses Faltblatt befindet sich zusammen mit der „Checkliste bei Eingang von Drohanrufen oder Drohschreiben“ in der „Sicherheitsmappe“ in jedem Raum. Durch das beschriebene Sicherheitskonzept und dessen Kenntnis werden einheitliche Verhaltensmaßgaben gesetzt, die ein großes Maß an Sicherheit für alle an der Schule Beteiligten garantieren soll. Einmal jährlich wird das Sicherheitskonzept auf einer Konferenz erörtert und gegebenenfalls erweitert und überarbeitet. Die „Sicherheitsmappen“, die in jedem Raum ausliegen, werden ebenfalls regelmäßig überprüft und evtl. ergänzt. Alle 2 Jahre müssen alle an der Schule Beteiligten durch ihre Unterschrift bestätigen, dass sie sich mit dem Inhalt der „Sicherheitsmappe“ vertraut gemacht haben. 4. Unterrichtskonzepte Über das soziale Lernen hinaus ist selbstverständlich die Aneignung von Fachkompetenzen für die Schüler maßgeblich wichtig. Die Grundlagen des Unterrichtes sind die Bildungsstandards und die Kerncurricula der einzelnen Fächer. Weiterhin gelten die schuleigenen Arbeitspläne, die das jeweilige Kerncurriculum auf die eigene Arbeit beziehen. Wir achten jedoch bei der Unterrichtsgestaltung auch darauf, dass in den Jahrgangsteams gemeinsame Planungen von Unterrichtsinhalten und gegebenenfalls Projekten stattfinden. Absprachen über Leistungsanforderungen und Grundsätze der Leistungsbewertung und zu den Hausaufgaben werden in den Fachkonferenzen erarbeitet. Im Folgenden finden sich zu diesen Bereichen Ausführungen. 4.1. Arbeit der einzelnen Fachbereiche und Fachkonferenzen Für jedes Unterrichtsfach sind laut Erlass in unserer Schule Fachkonferenzen eingerichtet, die mindestens ein Mal im Jahr oder öfter tagen. Die Fachkonferenzen setzen sich aus Lehrkräften, die das 42 Fach unterrichten und je einem Elternvertreter zusammen. Leitung der Fachkonferenz hat der jeweilige Fachleiter. In den Sitzungen der Fachkonferenzen wurden die schuleigenen Arbeitspläne und die Kriterien für die Leistungsbeurteilung in den Fächern erarbeitet. Jede Fachkonferenz wird protokolliert, die Protokolle werden an alle Mitglieder verteilt und sind außerdem im Büro einzusehen. 4.1.1. Schuleigene Arbeitspläne Alle Arbeitspläne der verschiedenen Fächer sind im Lehrerzimmer jahrgangsweise in einem Ordner abgeheftet und können dort jederzeit eingesehen werden. 4.1.2. Grundsätze zur Leistungsbewertung Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die Vorgaben des Erlasses „Die Arbeit in der Grundschule“ in der gültigen Fassung. Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen: > geben Schülern und Erziehungsberechtigten Rückmeldungen über den erreichten Kompetenzstand > dienen Lehrern als Orientierung für die weitere Unterrichtsplanung und die individuelle Förderung > erfolgen in allen Kompetenzbereichen Man unterscheidet dabei: A) Lernsituationen Ziel: Kompetenzerwerb - Fehler und Umwege sind erlaubt; Erkennen und konstruktiver Umgang damit im Lernprozess B) Leistungs- / Überprüfungssituationen Ziel: Verfügbarkeit erwarteter Kompetenzen nachweisen - Anwendung des Gelernten steht im Vordergrund 43 Leistungen werden festgestellt und beurteilt durch: 1. kontinuierliche Beobachtung der Schüler im Lernprozess 2. und ihrer individuellen Lernfortschritte 3. fachspezifische Leistungen (siehe unten) 4. schriftliche Lernkontrollen Hierbei sind folgende Anforderungsbereiche angemessen zu berücksichtigen: A) Reproduzieren B) Zusammenhänge darstellen C) Verallgemeinern und Reflektieren Die Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung müssen Schülern und Erziehungsberechtigten transparent gemacht und erläutert werden. 4.1.2.1. Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch Der Deutschunterricht gliedert sich in drei Kompetenzbereiche auf: Sprechen und Zuhören, Lesen und Medienumgang und Schreiben. Bei der Erteilung der Zeugniszensur wird entsprechend der Vorgaben des Kerncurriculums folgende Aufteilung vorgenommen: a) Sprechen und Zuhören 33,3 % b) Lesen und Medienumgang 33,3 % c) Schreiben 33,3 % Die Bewertung des Kompetenzbereichs „Sprache und Sprach gebrauch untersuchen“ fließt in die drei zu bewertenden Kompetenzbereiche ein. Für den Bereich „Schreiben“ gilt: Schrift und Form: 5 % - entspricht bei der Gesamtnote 1,7 % Texte verfassen: 50% - entspricht bei der Gesamtnote 16,7 % Richtig schreiben: 45 % - entspricht bei der Gesamtnote 14,9 % 44 Ziele, Kriteri en Sprechen und Zuhören Lesen – mit Medien und Texten umgehen Die Leistungen zeigen sich Die Leseleistung zeigt sich in den Bereichen Schreibfertigkeiten Schrift und Form Kriterien: - Form- im freien Sprechen - Informationsentnahme richtigkeit - Flüssigkeit aus Texten: - in Beiträgen zu - gute Lesbargezielte Fragen Unterrichtsgesprächen keit - im Gesprächsverhalten beantworten und - Ordnung des - im Zuhören beim entwickeln können GesamtschriftVorlesen und Erzählen - textbezogenes Interpretieren: bildes - beim verstehenden erfassen wesentlicher - Ordnung der Zuhören Aspekte äußeren Form - Reflektieren und - ÜbersichtInitiierte Bewerten: lichkeit Unterrichtssituationen Transfer zur eigenen - bei Präsentationen Meinung, zu eigenen - bei kurzen Vorträgen Erfahrung und zu - bei szenischen externem Wissen Darstellungen setzen - beim verstehenden Zuhören 45 Richtig schreiben Verfassen von Texten Ziele: Kriterien: - richtiges Abschreiben - Wörter nachschlagen - selbständig mit Merkwörtern üben - Texte nach Ansage schreiben - Texte kontrollieren und korrigieren - Rechtschreibregeln kennen und benennen - Verständlichkeit - Anschaulichkeit - Originalität und Einfallsreichtum - Genauigkeit - Folgerichtigkeit des Handlungs – aufbaus - Orientierung am Adressaten - sprachliche Richtigkeit Teilbereiche der Bewertung: - Ideenfindung Kriterien: - deutliches Sprechen - angemessenes Tempo - Verwendung eines differenzierten Wortschatzes - angemessene Vortragsweise - gezielte Höraufgaben erfüllen Mittel 2. Klasse: - Informationen wiedergeben - gezieltes Nachfragen - auf Rückfragen antworten - Fragen formulieren - Lerngespräche führen 4. Klasse: - Beiträge zusammen- Die Leistungen zeigen sich beim Vorlesen durch: - flüssiges Lesen von Sinneinheiten - betontes Lesen mit angemessenen Pausen - sinngestaltendes und hörerwirksames Lesen 2. Klasse: - Gedicht- Rechtschreib- kurze ungeübte Texte abschriften überprüfungen flüssig vorlesen - Schriftproben - sämtliche schriftlichen 4. Klasse: Arbeiten - Textstellen - Schönschreibunterstreichen - zentrale Textaussagen arbeiten mit bisherigem Wissen - Texte für Präsentationen verknüpfen - selbständiges Erlesen 46 - Planung des Textes - Schreiben des Textes - Überarbeitung des Textes fassen, vergleichen und bewerten - eigene Meinung äußern und vertreten - kurze Sachvorträge und Präsentationen und Umsetzen von Handlungsanweisungen - flüssiges, betontes und sinnangemessenes Lesen unterschiedlicher Textsorten 47 Sprache und Sprachgebrauch untersuchen: Die Leistungen zeigen sich - in Sprechsituationen durch Verwendung eines differenzierten Wortschatzes und Verwendung eines korrekten Satzbaus - in Lesesituationen durch sinngestaltendes Vorlesen - in Schreibsituationen durch Überprüfung und Korrektur von Texten in Bezug auf sprachliche Gestaltung und Richtigkeit Bewertung der Leistungsüberprüfungen: a) Lesen – mit Medien und Texten umgehen In den Jahrgängen 3 und 4 werden pro Schulhalbjahr 2 benotete Lesekompetenztests durchgeführt. Dabei gilt folgende prozentuale Verteilung zur Ermittlung der Note: 100 % - 98 % = 1 97 % - 85 % = 2 84 % - 70 % = 3 69 % - 50 % = 4 49 % - 25 % = 5 24 % - 0 % = 6 Die Zeugnisnote im Bereich Lesen wird nach folgender prozentualer Verteilung ermittelt: Anforderungen Lesevortrag - Lesetempo - Betonung - deutliches Sprechen Leseverständnis/ Lesekompetenztests Klasse 2 Geübte Texte Klasse 4 Ungeübte Texte 50 % Klasse 3 Ungeübte und geübte Texte 40 % 50 % 60 % 70 % 30 % 48 b) Richtig schreiben In den Klassen 3 und 4 werden pro Schuljahr 3 benotete Recht schreibtests und 1 benotetes Diktat geschrieben. Die Note wird nach derselben prozentualen Verteilung ermittelt wie bei den Lesetests (s. oben). Im Rechtschreibtest werden Abschreibfehler als halber Fehler gewertet. Das benotete Diktat wird wie folgt bewertet: 0 – 1 Fehler = 1 2 – 4 Fehler = 2 5 – 7 Fehler = 3 8 – 11 Fehler = 4 12 – 15 Fehler = 5 ab 16 Fehler = 6 Vergessene i-Punkte und t-Striche werden mit je einem halben Fehler bewertet, vergessene ä-, ö- und ü-Striche jedoch mit einem ganzen Fehler, da sich hierdurch eine Wortveränderung ergibt. c) Verfassen von Texten In Klasse 3 werden 3 Aufsätze pro Schuljahr und in Klasse 4 werden 4 Aufsätze pro Schuljahr geschrieben. Die Bewertungskriterien werden vorab besprochen und den Kindern an die Hand gegeben. 4.1.2.2. Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik In den Klassen 1 und 2 steht die unmittelbare Lernbeobachtung mit unterstützenden kleinen Leistungskontrollen im Vordergrund, deren Anzahl nicht vorgegeben wird. Die Fachtermini werden bereits in Klasse 2 eingeführt. In den Klassen 3 und 4 werden pro Schuljahr 6 schriftliche Lernkontrollen geschrieben, bei denen der Schwerpunkt bei den Anforderungsbereichen II und III liegen muss. 49 Anforderungsbereich I: Reproduzieren 35 % Anforderungsbereich II: Zusammenhänge erkennen/anwenden 45 % Anforderungsbereich III: Transfer: Verallgemeinern und Reflektieren 20 % Die Fachkonferenz Mathematik hat folgende Bewertung, bezogen auf die Höchstpunktzahl, festgelegt: 100 % - 96 % 95 % - 85 % 84 % - 70 % 69 % - 50 % 49 % - 20 % 19 % - 0 % = 1 =2 =3 =4 =5 =6 Bewertung von Textaufgaben: Frage: 1 Punkt Rechnung: 2 Punkte (oder mehr bei mehreren Teilrechnungen) Ist der Rechenweg richtig, das Ergebnis aber falsch, wird 1 Punkt abgezogen. Fehlt die Einheit (€, km ...), wird ½ Punkt abgezogen. Antwort: 1 Punkt Wird eine inhaltlich richtige Antwort mit einem falschen Ergebnis aufgeschrieben, wird ½ Punkt abgezogen. Die Mathematikarbeiten werden parallel geschrieben und sollen so einen Umfang haben, dass sie in 45 Minuten zu bewältigen sind. Die Aufgabe einer Klassenarbeit ist die Überprüfung der - Sicherheit der im zuletzt erarbeiteten Stoff - Verfügbarkeit von zurückliegenden Stoffgebieten - mathematischen Denkfähigkeit Unter die Arbeiten wird kein Durchschnitt geschrieben. Die Zeugnisnote setzt sich aus 60 % schriftlicher und 40 % mündlicher Leistung zusammen. 50 4.1.2.3. Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht In Kapitel 4 des Kerncurriculum Sachunterricht werden konkrete Aufgaben zur Überprüfung oder Feststellung der Leistung genannt. Entscheidend ist die Offenlegung der Bewertungskriterien. So lernen Schüler zunehmend Leistungen angemessen einzuschätzen. Die Ermittlung und Bewertung der Leistungen erfolgt durch den Lehrer, zunehmend gestützt durch die Selbst- und Fremd einschätzung der Schüler. Im Laufe des Schuljahres werden ergebnisbezogene und prozess bezogene Leistungen erbracht, die mündlich in Form einer mündlichen Rückmeldung für den Schüler, schriftlich in Form eines schriftlichen Hinweises unter einer Schülerarbeit wie z.B. ein Arbeitsblatt oder mit einer Note gewürdigt werden. Die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung erfolgt verbindlich in folgenden Bereichen: A) Mündliche und fachspezifische Leistungen - Dazu gehören z.B.: mündliches Erörtern und Bewerten von Sachverhalten (siehe auch unten: Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen) Anwendung des Gelernten in neuen Zusammenhängen (Transfer) Sachgemäße Anwendung von Fachbegriffen Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen wie z.B.: Darstellen, Befragen und Überprüfen von Vermutungen, Meinungen und Einstellungen Beobachten, Beschreiben, Analysieren und Beurteilen verschiedener Sachverhalte Sammeln und Ordnen Beobachten, Beschreiben, Bestimmen, Vergleichen und Untersuchen Planen, Organisieren, Durchführen und Reflektieren von Vorhaben 51 - Texte, Bilder, Diagramme und Schaubilder erschließen, zu einer Frage in Beziehung setzen - Fragen und Hypothesen entwickeln und überprüfen - Experimente planen, durchführen und auswerten - mit Arbeitsmitteln sachgerecht umgehen - alternative Problemlösemöglichkeiten durchdenken und bewerten - Ergebnisse in Form von mündlichen Berichten, Texten, Modellen darstellen, präsentieren, diskutieren und kriterienbezogen bewerten (siehe auch Bereich B: Präsentation/ Projektarbeit) - Personen- und Quellenbefragung vorbereiten, durchführen und auswerten - Skizzen, Zeitleisten, Zeichnungen, Tabellen, Diagramme, Grafiken und Pläne anfertigen, lesen und deuten (Kerncurriculum Sachunterricht S.14) B) Präsentation Pro Schuljahr zeigt jeder Schüler eine Präsentation wie z.B. - Kurzreferat - Sammlung - Experiment - Themenbuch Die jeweiligen inhaltlichen Anforderungskriterien sind im Unterricht zu erarbeiten. In Klasse 3 und 4 wird diese Präsentation in Einzelleistung erbracht und zensiert (siehe unten). Vorzugsweise findet die Präsentation mit Zensierung im 2. Schulhalbjahr statt. Bei der Zensierung sind folgende Teilleistungen gleichwertig zu berücksichtigen: 1. mündliche Darstellung der Ergebnisse 2. sichtbare und „handfeste“ Darstellung der Ergebnisse in Form von z.B. Plakat, Wandzeitung, Ausstellung, Versuchsdurchführung, Themenbuch… 52 C) Schriftliche Lernkontrollen Schriftliche Lernkontrollen haben im Sachunterricht einen begrenzten Aussagewert, da Lese-, Schreib- und Sprachvermögen der Schüler die Sachaussagen beeinflussen. Daher ist die Anzahl begrenzt: Klasse 2: Klasse 3/ 4: 1 pro Halbjahr 2 pro Halbjahr mit Zensur Die Bewertung erfolgt nach Punkten. Bei der Zensurenfindung ist die prozentuale Punkteverteilung wie folgt zu handhaben: Prozente Zensur 100 % - 98 % = 1 97 % - 85 % = 2 84 % - 70 % = 3 69 % - 50 % = 4 49 % - 25 % = 5 24 % - 0 % = 6 Bei der Gestaltung der Lernkontrollen sind die Anforderungsbereiche prozentual wie folgt zu berücksichtigen: A) B) C) 60% Reproduzieren 30% Zusammenhänge herstellen 10% Verallgemeinern und Reflektieren Die Inhalte einer Lernkontrolle sollen mehrere Themenbereiche umfassen. D) Mappenführung Kriterien: - Inhaltsverzeichnis - Deckblatt 53 - Vollständigkeit; ggf. Nacharbeit der Arbeitsblätter bei Fehltagen - Sorgfalt - richtig bearbeitete, ausgefüllte Arbeitsblätter Bei der Ermittlung der Zeugniszensur erhalten die einzelnen Bereiche folgende Gewichtung: Im Halbjahr ohne Präsentation: Bereich A: 50 % Bereich B. 0 % Bereich C: 30 % Bereich D: 20 % mündliche und fachspezifische Leistungen Präsentation schriftliche Lernkontrollen Mappenführung Im Halbjahr mit Präsentation: Bereich A: 40 % Bereich B. 20 % Bereich C: 30 % Bereich D: 10 % mündliche und fachspezifische Leistungen Präsentation schriftliche Lernkontrollen Mappenführung 4.2. Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben 4.2.1. Grundsätze in den Erlassen: - Der neue Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 3.2.2004 fasst unter der „Organisation von Lern- und Lehrprozessen“ zusammen: „Hausaufgaben dienen u.a. der Übung, Wiederholung und Ergebnissicherung, vor allem sollen sie aber die Schüler anregen, sich mit dem im Unterricht Gelernten weiter zu beschäftigen. Die Lehrkräfte würdigen durch regelmäßige Durchsicht oder gemeinsame Kontrolle im Unterricht die häusliche Arbeit und vergewissern sich damit u.a. über den individuellen Lernprozess.“ 54 - Bei der Erstellung dieses Konzeptes stützen wir uns auf den Erlass „Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ vom 1.1.2005. 4.2.2. Funktion der Hausaufgaben - Sie ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler. - Sie dienen der Sicherung und Festigung des Erlernten oder sollen als vorbereitende Hausaufgaben auf den folgenden Unterricht vorbereiten. - Sie entstammen dem Unterricht und müssen von den Kindern selbstständig erarbeitet werden können. - Die Vorbereitung und anschließende Besprechung der Hausaufgaben wird in den Unterricht eingebunden. - Hausaufgaben werden nicht benotet. - Sie werden jedoch vom Lehrer entsprechend gewürdigt, indem sie regelmäßig nachgesehen werden. - Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Deshalb ist es wichtig, sich über den Umgang mit Hausaufgaben abzustimmen und wesentliche Aspekte für alle verbindlich festzulegen. 4.2.3. Praktische Umsetzung an unserer Schule Wichtige Leitsätze zum Umgang mit Hausaufgaben sind für uns: - Hausaufgaben werden regelmäßig (möglichst täglich) im Lesen, Schreiben und Rechnen erteilt. In den übrigen Fächern können Hausaufgaben nach Bedarf aufgegeben werden. Auf besondere Belastungen der Schüler soll dabei Rücksicht genommen werden. Fachlehrer treffen Absprachen, um Schüler nicht zu überfordern. - Die Schüler führen ein Hausaufgabenheft (ab Klasse 2 verbindlich). 55 - Hausaufgaben werden immer erklärt, so dass die Schüler selbstständig an ihnen arbeiten können. - Die Schüler erhalten Zeit, die Hausaufgaben abzuschreiben. Dabei werden die Kinder systematisch an das selbstständige Organisieren (Aufschreiben der Hausaufgaben und Ein- und Auspacken der benötigten Materialien) herangeführt. - (Kl. 1: mit viel Hilfe / Kl. 2: mit Hilfe / Kl. 3: Anregungen / Kl. 4: selbstständig). - Differenzierte Hausaufgaben sind bei Bedarf möglich und wünschenswert. Differenzierungen werden den Schüler umfassend erläutert. - Die Hausaufgaben werden an einer Tafelseite aufgeschrieben. Im 1. Schuljahr können sie mit Symbolen an der Tafel oder im Heft notiert werden. - Schüler und Eltern erfahren Rückmeldungen über die Hausaufgaben. - Werden Hausaufgaben unregelmäßig angefertigt, greift das Konzept zum Umgang mit Fehlverhalten. - Schüler werden an das systematische Kontrollieren der eigenen Hausaufgaben schrittweise herangeführt. - Hausaufgaben sollten insgesamt möglichst einen Richtwert von 30 - 45 Minuten nicht überschreiten. Falls Schüler bei konzen trierter Arbeit länger benötigen, vermerken Eltern dies im Hausaufgabenheft und brechen die Arbeit gegebenenfalls ab. - Von Freitag auf Montag, vor Feiertagen und über die Ferien werden keine Hausaufgaben erteilt. - Das Konzept zum Umgang mit den Hausaufgaben wird von der Klassenlehrkraft auf einem Elternabend erläutert. 4.3. Förderkonzept 4.3.1. Grundsätze zur Förderung in der Grundschule - Zitat aus dem Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ (MK vom 3. 2. 2004): 56 - „5.1 Der Unterschiedlichkeit von Schülerinnen und Schülern hinsichtlich ihrer Begabungen und Neigungen und ihres Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens ist durch ein differenziertes Lernangebot und durch binnendifferenzierten Unterricht Rechnung zu tragen. Hierbei gilt es, das Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit und die Leistungsfreude des Kindes zu stärken. - 5.2 Dem Erstunterricht (1. und 2. Schuljahrgang) kommt besondere Bedeutung zu. Ein sorgfältig durchgeführter Erstunterricht bildet die wichtigste Grundlage dafür, Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen frühzeitig zu erkennen oder diesen vorzubeugen. - (…) - 5.6 Die Ausrichtung am Entwicklungsstand jeder Schülerin und jeden Schülers bildet ein Gestaltungsprinzip jeden Unterrichts. Darüber hinaus kann individuelle Förderung in gesonderten Sequenzen stattfinden. Inhalte und Schwerpunktsetzungen von Fördersequenzen richten sich an den individuellen Begabungen und Neigungen und an bestehenden oder sich abzeichnenden Lernerfolgen und -problemen der Schülerinnen und Schüler aus.“ - Grundsätzlich hat also jedes Kind einen individuellen Anspruch auf eine optimale Förderung gemäß seiner Lernausgangs situation sowie seinen kognitiven und sonstigen Möglichkeiten. - Nachdem im 1. Schuljahr die Lernausgangslage festgestellt worden ist, beschließt die Förderkonferenz anhand der erstellten Förderpläne die notwendigen Fördermaßnahmen. 4.3.2. Förderunterricht in der praktischen Umsetzung - Naturgemäß richtet sich beim Förderunterricht das Augenmerk besonders auf Schüler, die Lernschwierigkeiten in Deutsch oder Mathematik aufweisen. Damit aber auch die Schüler mit besonderen Begabungen entsprechend gefordert werden können, basiert unser Förderkonzept auf mehreren Säulen: - Binnendifferenzierung im täglichen Unterricht 57 - - - - Die innere Differenzierung gehört zum Schulalltag. Die Arbeitsaufgaben werden möglichst so gestellt, dass jedes Kind sie lösen und damit die grundlegenden Ziele des Unterrichts erreichen kann. Das heißt, dass Aufgaben auf unterschiedlichen Wegen, auf unterschiedlichem Niveau und in unterschiedlichen Zeiten gelöst werden können. Sowohl durch die gestaffelte Anzahl der Arbeitsaufgaben als auch durch den gezielten Einsatz von handlungsorientiertem Freiarbeits- und Anschauungsmaterial findet eine Differen zierung innerhalb der Lerngruppen statt. Hierzu zählt auch der Einsatz neuer Technologien in Form von Computer – Lernprogrammen. RIK-Stunden Im Rahmen des Regionalen Integrationskonzeptes der Stadt Osnabrück (RIK) werden allen Grundschulen in einem bestimmten Stundenumfang Förderlehrkräfte zur Verfügung gestellt, die parallel zum regulären Unterricht in allen Klassen stufen fächerspezifischen Förderunterricht erteilen. Die Inhalte dieser Förderstunden werden in enger Zusammen arbeit mit den Klassenlehrern festgelegt. Doppelbesetzung Wenn die uns zugewiesenen Lehrerstunden es erlauben, setzen wir bei Bedarf in einzelnen Stunden zeitgleich zwei Lehrkräfte in einer Klasse ein, um durch diese Form der äußeren Differenzierung intensiv mit einer kleineren Gruppe arbeiten zu können. Förderbänder Wenn es stundenplantechnisch möglich ist, werden in den Klassen 3 und 4 Förderbänder eingerichtet. Das bedeutet, dass zum Beispiel in allen 3. Klassen zeitgleich eine Deutschstunde stattfindet, in der die Schüler klassenübergreifend auf unterschiedlichen Niveaustufen gefördert bzw. gefordert werden. 58 4.3.3. Erweiterung der diagnostischen Kompetenz Die Lehrkräfte sollen ihre Kompetenzen in den Bereichen Diagnose, Förderung und Lernstanderhebung ausweiten und professionalisieren, um den individuellen Bedürfnissen der Schüler gerecht werden zu können. Dies soll sowohl durch selbstständige Recherche, vor allem aber durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen geschehen. 4.4. Arbeitsgemeinschaften/Projekte Arbeitsgemeinschaften: Für die Jahrgänge 3 u. 4 werden im Rahmen des AG-Bandes Angebote gemacht, die die unterschiedlichen Interessen und Begabungen der Schüler fördern und fordern. Die Arbeitsgemeinschaften finden einmal pro Woche in der 5. Stunde statt. Regelmäßig werden AGs zu folgenden Themenbereichen angeboten: Theater, Töpfern, Chor, Garten und Kochen, Computer, Kreatives Gestalten, Sport und vieles mehr. Die Schüler können halbjährlich eine angebotene AG wählen. Eine Ausnahme bildet die Flöten - AG, an der die Schüler ganzjährig während des 3. Schuljahres teilnehmen können. Projekte: Schulprojekte finden regelmäßig an unserer Schule in Form von Projektwochen statt. Bisherige Themen waren zum Beispiel: Gesunde Ernährung, Umwelt, Ritter u. Burgen, Wald, Indianer, Wolfgang Amadeus Mozart, Märchen, Europa und Afrika. Die Selbstständigkeit der Schüler soll durch die selbst bestimmende Auswahl der Angebote, das klassenübergreifende Zusammenarbeiten mit Mitschülern, sowie durch das eigenverantwortliche Präsentieren der Ergebnisse bei einem Abschlusstag gefördert werden. Vor Pfingsten findet ein alljährliches Kirchenprojekt statt, das konfessionsübergreifend unterschiedliche Thematiken behandelt. 59 Daneben gibt es „kleinere“ Projekte, die klassenintern umgesetzt werden können: Lesenacht, KlasseKids - Projekt der Neuen Osnabrücker Zeitung, Frosch- u. Grashüpfermobil, Präventionstage zum Thema „Gewalt“, Vorlesewettbewerbe, Erste-Hilfe-Ausbildung usw. 4.5. Methodenkonzept Für unsere Schüler ist es nicht nur von großer Bedeutung, was sie lernen, sondern sie müssen auch Methoden beherrschen, wie sie etwas lernen. Deshalb hat sich das Kollegium der Grundschule Voxtrup die Erweiterung der Methodenkompetenz auf Seiten der Schülerinnen und Schüler als Grobziel gesetzt. Statt nur allein um die Frage „Was lerne ich?“ soll es im Unterricht eben auch um das „Wie lerne ich etwas?“ gehen. Doch wie kann diese Schlüssel kompetenz des Methodenlernens vermittelt werden? „Methode“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet die Kunst des planmäßigen Vorgehens. „Lernen“ ist ein Begriff, der selbstverständ lich zur Schule gehört. Die Verbindung dieser beiden Begriffe bedeutet also für uns das planmäßige Vorgehen beim Einprägen von Informationen und beim Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dies soll im Sinne eines spiralförmigen Curriculums geschehen, das heißt: Die Schüler des ersten Schuljahres erlernen grundlegende Methoden. Darauf aufbauend eignen sie sich im zweiten Schuljahr weitere Methoden an. Dieser Ausbau der Methodenkompetenz wird bis zum vierten Schuljahr fortgesetzt. Wir haben die Methoden und Techniken, die unsere Schüler brauchen, in vier Gruppen untergliedert: - Methoden der selbstständigen Informationsgewinnung - Methoden der produktiven Informationsverarbeitung - Methoden der Argumentation und Kommunikation - Methoden des systematischen Übens und Wiederholens. Selbstständige Informationsgewinnung: 60 Thematisches Sammeln von Materialien, Texte erschließen, Arbeit mit dem Computer (Lernsoftware), Arbeit mit Nachschlagewerken und Wörterbüchern. Produktive Informationsverarbeitung: Verständlich schreiben, Texte überarbeiten, Ordnungstechniken, Auswertung und Präsentation. Argumentation und Kommunikation: Gesprächsregeln, verschiedene Lösungsstrategien entwickeln und diskutieren, Arbeitsergebnisse vortragen, Reflexion, Rückmelde rituale entwickeln. Systematisches Wiederholen und Üben: Strategieanwendung, Kontrolltechniken, sachgerechtes Erledigen von Hausaufgaben, Zeitmanagement. Wir haben nun im Folgenden versucht, den einzelnen Schuljahren praktische Techniken zuzuordnen, die aus dem Unterricht erwachsen und ständig geübt und gefestigt werden müssen, da das Methodenlernen weder am Anfang stehen kann noch ein isolierter Lerngegenstand ist. Der Erwerb methodischer Kompetenzen ist systematisch mit dem Erwerb von inhaltlichem Verständnis und Wissen verknüpft. 1. Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr Grundtechniken (Schneiden, Kleben, Falten, Lochen ...) Organisation von Hausaufgaben, Arbeitsplatz ordnen 4. Schuljahr Arbeit mit dem Arbeit mit Computer/Internet Tabellen Arbeit mit dem Heft- und Lernplakat Mappenführung Computer/Internet 61 Texte gliedern, Stichwörter notieren Partnerarbeit Gruppenarbeit Tagesplan Tagesplan Lernplakat Sinnentnehmendes Lesen: Markieren, Unterstreichen, Wichtiges notieren Referat erstellen, Präsentation Referate erstellen, freies Sprechen Pro Halbjahr soll ein „Methodentag“ stattfinden, an dem bestimmte Methoden trainiert werden (siehe obigen Plan). Die Organisation und Vorbereitung der Trainingseinheiten wird von den einzelnen Jahrgangsteams durchgeführt. Nach Abschluss eines Schuljahres werden die Methodentage ausgewertet und der obige Plan eventuell abgeändert und den Erfahrungen angepasst. In den schuleigenen Arbeitsplänen wird Bezug zum Einsatz bestimmter Methoden genommen. Dies ist besonders wichtig, da die Methoden- und die Sozialkompetenz in Relation zur Fachkompetenz stehen. Schüler müssen sich effektiv Wissen aneignen, können aber auch erlernen, die Fähigkeit „Lernen“ zu entwickeln. Das „Lernen lernen“ gewinnt in unserem Alltag immer mehr an Bedeutung, insbesondere für die Grundschüler ist es wichtig, Lernstrategien zu entwickeln und Schlüsselqualifikationen zu erwerben, damit sie aus ihrem „schulischen“ Leben als gestärkte Persönlichkeiten hervorgehen. Ziel ist es, sie zu einem eigenverantwortlichen Lernen und Arbeiten zu bewegen sowie eine dem Alter angemessene, individuelle Selbstständigkeit entfalten zu lassen. Die Verbesserung der Methodenkompetenz ist der Schlüssel zu mehr Mündigkeit sowie zur Förderung des Lernerfolgs und der Lernmotivation. Die Schüler sollten mit verschiedenen Lern- und Arbeitstechniken, Organisations - sowie Gesprächsformen vertraut sein, damit sie unterrichtliche Inhalte nach eigenem Lernvermögen verinnerlichen und üben können. Dabei haben wir das Lernen mit "Kopf, Herz und Hand" immer im Blick. 62 4.6. Medienkonzept Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Welt auf, die durch Medien stark mitbestimmt wird. Zu diesen Medien gehören Presse, Bücher, Rundfunk, TV und Film, Ton- und Bildträger verschiedener Art sowie Computer und das Internet. Schüler sollen befähigt werden: - ihre Lernaktivitäten durch Medieneinsatz selbst zu steuern - Kreativität und Produktivität zu zeigen - sozial verantwortliches und tolerantes Kommunizieren mittels neuer Medien einzusetzen - neue Medien im Unterricht zu verwenden - in Projekten und Arbeitsgemeinschaften unter Mediennutzung zu arbeiten - Lernsoftware zum eigenständigen Lernen zu verwenden Im Folgenden sind Ausführungen zur Medienauswahl und zur Gestaltung, Ausstellung und Verbreitung von Medien aufgelistet, um Möglichkeiten aufzuzeigen, die o.a. Ziele erreichen zu können. Kinder und Lehrerinnen der Grundschule Voxtrup freuen sich über aktuelle Computer und Druckerspenden, damit oben genannte Ziele weiterhin erreicht werden können. 4.6.1. Medien auswählen und nutzen - Medienzentrum Osnabrück Hier können die Lehrer Medien für alle Fächer bestellen und finden auch Informationen rund um den Einsatz neuer Medien im Unterricht. Die Medien können über das Internet bestellt werden: www.medienzentrum-osnabrueck.de - Religionspädagogische Arbeitsstelle des Bistums Osnabrück Hier gibt es zahlreiche Medien zum Religionsunterricht, zur Bibelarbeit und zur Gottesdienstvorbereitung. Die Medien können über das Internet bestellt werden: www.medienstelle-osnabrueck.de 63 - Bücherei Es existiert eine Präsensbibliothek für die Lehrer in der Schule; Kartenmaterial zu verschiedensten Themen ist außerdem vorhanden. Im Gebäude I befindet sich die Katholische Öffentliche Bücherei, die an 2 Vormittagen (Dienstag und Donnerstag) in der großen Pause geöffnet hat und von den Kindern häufig benutzt wird. Wir fördern diese Buchausleihe, indem wir regelmäßig mit unseren Klassen die Bücherei besuchen. Außerdem stellt das Team der Bücherei gerne für die Klassen „Lesekisten“ zu einem bestimmten Thema zusammen, die dann für einige Wochen im Klassenraum verbleiben können. In jedem Klassenraum steht außerdem eine Klassenbücherei zur Nutzung in den Regenpausen sowie Freiarbeitsphasen zur Verfügung. Weiterhin gibt es für jede Klassenstufe zahlreiche Ganzschriften, die nach Möglichkeit im Unterricht gelesen oder bearbeitet werden. Die Verknüpfung des Mediums „Buch“ mit dem Medium „Computer“ geschieht durch den Einsatz des Lese Förderprogramms „Antolin“. Antolin - ist ein innovatives Online-Portal zur Leseförderung - bietet Quizfragen zu Kinder- und Jugendbüchern, die die Schüler online beantworten können. - fördert die Schüler auf ihrem Weg zum eigenständigen Lesen und in der Entwicklung der eigenen Leseidentität. - eignet sich zur sinnvollen Differenzierung. - verbindet das Lernen in der Schule mit dem Lesen am Nachmittag. - Computernutzung In jedem Klassenraum befinden sich 2 Computer, die mit einem Internetzugang ausgestattet sind. Außerdem sind auf diesen Rechnern einige Lernspiele installiert, die die Schüler auch gern und häufig nutzen. 64 Ein Internetzugang ist für die Lehrkräfte im Lehrerzimmer möglich. Die Schüler nutzen innerhalb des Unterrichts neben ihren Klassenraumcomputern auch diejenigen im Computerraum zur Differenzierung, zur Übung an Unterrichtsthemen oder zum Einsatz bei der Planarbeit. Zudem können sie eine Reihe von Lernprogrammen auf den Computern benutzen. Weiterhin bietet sich die Recherche von Sachthemen über kindgerechte Suchmaschinen an, oder das Nachschlagen von Fremdwörtern oder Wörtern, die man nicht richtig schreiben kann. Außerdem gibt es die Möglichkeit eine Computer- AG zu wählen, in der an diese Inhalten angeknüpft und darauf aufgebaut wird. Die Kolleginnen erstellen die Zeugnisse mit einem Zeugnisprogramm, das die Stadt Osnabrück als Schulträger flächendeckend angeschafft hat und somit jeder Lehrkraft zur Verfügung steht. Der Computerraum ist ausgestattet mit 16 internetfähigen und vernetzten Rechnern und wurde im Rahmen eines N-21-Antrages entsprechend erweitert. Das Kollegium hat sich durch Fortbildungen, Informationsaustausch und eine schulinterne Fortbildung weitergebildet, so dass jeder ein gewisses Basiswissen hat. Durch diese Voraussetzungen wurde der N-21-Antrag genehmigt. Auflistung der vorhandenen Lernprogramme für Schüler: Lernwerkstatt (Medienwerkstatt, Ralf zur Linde) Unizahl (E. T. Verlag) Uniwort (E.T. Verlag) Tastaturtrainer (E.T. Verlag) Alphabet (E.T. Verlag) Wahrnehmung (E. Träger) Playway 3 und 4 1 X 1 Olympiade Antolin Microsoft Word /Exel/Paint 65 Lehrer und Schüler nutzen diese Programme regelmäßig in einer Computer – Stunde. Im Rahmen des AG – Bandes findet wöchentlich eine Computer – AG statt, in der die Schüler den Umgang mit Word, Paint, dem Internet und einem E – Mail – Programm erlernen. Außerdem bekommen sie die Möglichkeit, den Internet – Führerschein zu erwerben. 4.6.1.1. Chancen und Probleme der Mediennutzung Chancen liegen u.a. in der sinnvollen Nutzung der medialen Möglichkeiten für Informationsbeschaffung und Lernen, für Spiel und Unterhaltung, für Problemlösung und Entscheidungsfindung, für die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Kunst, Kultur und Kommunikation. Der erleichterte Zugriff auf weltweit verfügbare Informationen erlaubt das Kennen lernen unterschiedlicher und über den sozialen Nahraum hinausweisender Perspektiven. Die eigene Gestaltung von Medienbeiträgen kann zur Dokumentation wichtiger Ereignisse, zur medialen Artikulation eigener Interessen und Aussagen sowie zur Herstellung von Öffentlichkeit für gesellschaftlich wichtige Themen dienen. Probleme können u. a. damit verbunden sein, dass der Anteil direkter Erfahrungen als wichtige Grundlage für Denken, Fühlen und Handeln abnimmt, dass die Unterscheidung zwischen Ereignis und Inszenierung immer schwieriger wird. Des Weiteren ergeben sich erhöhte Anforderungen an den Umgang mit unstrukturiert angebotenen Informationsmengen und immensen Wissensbeständen, mit zunehmender Komplexität in vielen Lebensbereichen, mit schnell wechselnden emotionalen Eindrücken sowie mit vielfältigen Wertorientierungen. Darüber hinaus stellen sich neue Fragen im Hinblick auf Datenschutz, Datensicherheit, Jugendschutz und Urheberschaft. 66 4.6.2. Medien gestalten – ausstellen – verbreiten Die Medienarbeit in unserer Schule soll den Kindern die Möglichkeit geben, die unten aufgeführten verschiedensten Medien sowohl im Umgang als auch in der Veröffentlichung kennen zu lernen, ihren Nutzen einschätzen und sinnvoll anwenden zu können. Diese aktive Medienarbeit ist durch folgende Punkte möglich: 1. Präsentation von Arbeitsergebnissen, z.B. Collage erstellen – Berichte veröffentlichen - Leseprojekte 2. Umgang mit Tafel / Overheadprojektor 3. Umgang mit Radio/Audio/CD 4. Umgang mit Internet/Multimedianutzung Zu 1. Präsentation von Arbeitsergebnissen - Collage erstellen – Berichte veröffentlichen – Leseprojekte Alle Klassen halten Unterrichtsgänge, Feste, Geschehnisse in und rund um die Schule mit der schuleigenen Digitalkamera fest und machen sie z. B. durch beschriftete Fotocollagen im Schulhaus für die anderen Mitschüler präsent. Konkrete Beispiele dafür gab es im vergangenen Schuljahr einige: die Feierlichkeiten zur Zusammen legung, unser Schulfest mit der Aufführung des Musicals, Ausflüge der einzelnen Klassen, die Klassenfahrt des 4. Jahrgangs und vieles mehr. Öffentlichkeitsarbeit der Schule findet in immer wieder auf tauchenden Zeitungsberichten in der NOZ und in den Kirchen blättern „Kiebitz“ (katholisch) und „Margarete im Spiegel“ (evangelisch) statt. Dabei sind beliebte Themen die Feste der Schule, Besonderheiten des Schulalltages wie der Lesewettbewerb und besondere Veranstaltungen des Fördervereines wie Vorträge eingeladener Spezialisten zu speziellen schulischen Themen. Auf den Internetseiten der Schule (www.grundschule-voxtrup.de) finden sich ebenso einzelne Berichte, Darstellungen der Schule, Termine und vieles mehr. 67 Zeitungsprojekt NOZ - Klassekids Die Osnabrücker Zeitung bietet seit 2006 ein Projekt an, bei dem das Printmedium Zeitung den Schülern „hautnah“ gebracht werden kann. Zwei Wochen lang bekommt jeder Schüler der Klasse 4 kostenlos eine NOZ geliefert. Ziel des Projektes ist, dieses alltägliche durchaus bekannte Medium einmal für sich selber zu entdecken. Aufbau der Zeitung in ihre einzelnen „Bücher“, Aufbau der einzelnen „Bücher“, bestimmte Informationen entnehmen und katalogisieren, Collagen aufkleben, Papierwerke anfertigen, Sachinformationen entnehmen und im Sachunterricht als Thema weiter vertiefen, die Arbeit und Recherche eines Redakteurs kennen lernen. Zeitungstexte verstehen und selbst schreiben waren Angebote dieses Projektes, dass durch Collagen und Fotos dann auch den Mitschülern vorgestellt und im Schulhaus präsentiert wird. Ein Höhepunkt dieses Projektes war im vergangenen Schuljahr die Besichtigung der NOZ, bei der die Schüler hautnah erleben konnten, wie eine Zeitung entsteht. Lesewettbewerb für alle Schüler Im Laufe eines jeden Schuljahres findet seit 2003 ein Lesewettbewerb für alle Klassen statt. Aus jeder Klasse werden im Klassenentscheid zwei Leser bestimmt, die vor der Schulöffent lichkeit aus bekannten und unbekannten Büchern vorlesen. Als Präsent gibt es Bücher, die der Förderverein zur Verfügung stellt. Lesenächte/-abende in der Schule Eine weitere Möglichkeit der Leseförderung bieten Lesenächte/abende, die von einigen Klassen in der Schule durchgeführt werden. In entspannter Atmosphäre können Kinder bis in die Nacht hinein lesen und sich über Gelesenes austauschen. Die Lesenächte finden in Verantwortung der Klassenlehrkraft und Absprache mit den Eltern statt. 68 Auf weitere Möglichkeiten der Leseförderung durch Bücherei besuche wurde bereits ausführlich hingewiesen. Zu 2. Umgang mit Tafel / Overheadprojektor Der Umgang mit den Medien Tafel und OHP ist für die Schüler leicht erlernbar. Trotz des fortwährenden Einsatzes benutzen sie gerne diese Medien auch selbst zum Darstellen eines Hintergrundes von Geschichten oder kleinen Theaterstücken. Referate oder selbst geschriebene Gedichte können die Schüler wunderbar dort darstellen und präsentieren. Jeder Klassenraum verfügt über mindestens eine Tafel und eine OHP. Zu 3. Umgang mit Radio / Audio / CD Der Schule stehen eine kleinere und eine größere Lautsprecher – anlage mit einigen Head-Sets zur Verfügung. Diese werden bei Theater- und Tanzvorführungen sowie sportlichen Festen u.ä. eingesetzt. Des Weiteren steht jeder Klasse ein CD - Player zur Verfügung. Der Einsatz ist im Englischunterricht bei songs and listening texts unverzichtbar, aber auch in anderen Unterrichtsfächern werden sie auf vielfältigste Weise eingesetzt, wie z. B. in der Freiarbeit oder bei anderen Demonstrationen. In der evangelischen Religionsgruppe zogen die Schüler mit entsprechenden Geräten los und interviewten beim Thema „Unsere Kirche“ einzelne Gemeindemitglieder, um daraus später einen Informationstext über ihre Gemeinde zu schreiben. Beim Üben von Diktaten ist es eine willkommene Abwechslung für die Schüler, mit Hilfe dieses Mediums Lernwörter zu üben. Zu 4. Umgang mit dem Internet- Multimedianutzung Zu diesem Punkt wurden ausführlich im oberen Teil des Medienkonzeptes berichtet. 4.7. Konzept zur Gesundheitsförderung Die Schule hat die Aufgabe, sich um das seelische, körperliche und soziale Wohl der Kinder zu kümmern. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung, die in verschiedenen Unterrichtsfächern und Lernbereichen berücksichtigt wird. 69 Folgende Bereiche sind dabei an unserer Schule von besonderer Bedeutung: 4.7.1. Gesunde Ernährung: - tägliches gemeinsames Frühstück mit besonderem Augenmerk auf ein ausgewogenes Pausenbrot - Projekt „Gesundes Frühstück“ im Rahmen des Erntedankfestes - Aktion „Gesundes Frühstück“: Jede Klasse hat einen Wochentag festgelegt, an dem besonders auf die gesunde zuckerfreie Zusammensetzung des Frühstücks geachtet wird. - Verkauf von Getränken (Kakao, Milch, Wasser) 4.7.2. Bewegung: - Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 haben wir in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Arzt den so genannten „Walking-Bus“ ins Leben gerufen. Zahlreiche Kinder der ersten und zweiten Klassen gehen in Begleitung Erwachsener morgens bei jedem Wetter zu Fuß zur Schule. Der Hintergrund dieser Aktion ist medizinischer Natur. Viele Kinder bewegen sich zu wenig und leiden deshalb häufig an Übergewicht. Durch den „Walking-Bus“ wird die Bewegung an der frischen Luft gefördert und die Kinder werden dadurch aufnahmefähiger für die Lerninhalte des Schulvormittags. - In den Pausen haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit Fußball zu spielen, Seil zu springen, Hüpf- und Fangspiele zu machen, auf den Spielgeräten zu klettern oder im Sand zu spielen; ebenso besteht die Möglichkeiten zum Balancieren zur Verbesserung des Gleichgewichts. 4.7.3. Gesundheitsförderung im Rahmen der Zahngesundheit: - Zahnprophylaxe in Zusammenarbeit mit dem städtischen Gesundheitsamt (pro Klasse ein Mal im Schuljahr) - regelmäßiger Besuch der Schulzahnärztin - Nutzung des „Kariestunnels“ in Zusammenarbeit mit dem städtischen Gesundheitsamt 70 4.7.4. Sexualerziehung - Theaterstück der Theaterpädagogischen Werkstatt „Mein Körper gehört mir“ und/oder Angebote von „pro familia“ zu dieser Thematik werden nach Information der Eltern durchgeführt 4.8. Konzept zur Umweltbildung Die Schule hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen Ausschnitte der Lebenswirklichkeit zu erschließen, soweit sie für sie bedeutsam und zugänglich sind. Bereits im Grundschulalter werden Schüler zur Auseinandersetzung mit der natürlichen, sozialen und gebauten Umwelt angeleitet, um Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft für Natur- und Umweltschutz und soziales Engagement anzubahnen. Umweltbildung in der Grundschule ist hierbei nicht als isolierter Lernbereich zu betrachten, sondern als umfassender und fächerübergreifender Erziehungsprozess. Je wirklichkeitsnäher der Unterricht ist, desto besser können die Schüler die Lerninhalte verinnerlichen. Um glaubwürdig zu sein und die erwünschte nachhaltige Sensibilisierung bei den Schülern zu erreichen, muss die Schule in ihrer Vorbildfunktion und als Erfahrungswelt der Kinder immer verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt im engeren und weiteren Sinne vorleben. Praktische Umweltbildung in unserem Schulalltag Sauberhalten des Klassenraumes Klassendienst/Hausschuhe Sauberhalten des Schulhofes An jedem Montag und Freitag wird von einer Klasse der herumliegende Müll aufgesammelt (Schulhofdienst). Mülltrennung In allen Klassen wird der Müll nach Bio-, Verpackungs-, Papierund Restmüll getrennt. Energiesparen Nach der Unterrichtsstunde wird in allen Klassen das Licht gelöscht. Auf den Fluren befinden sich 71 Müllvermeidung Bewegungsmelder. Kinder und deren Eltern werden zu wieder verwendbaren Flaschen und Brotdosen angehalten. Doch die Umweltbildung soll nicht nur in der Schule stattfinden. Deshalb wird in allen Unterrichtsfächern darauf geachtet, dass sich die Schule auch nach außen öffnet und dadurch die aktuellen Inhalte des Unterrichts veranschaulicht und vertieft werden. Dabei hat sich die Einbindung verschiedener außerschulischer Lernstandorte zu bestimmten Unterrichtsanlässen bewährt. Außerschulische Lernstandorte Ökologische Einrichtungen: Lernstandorte Noller Schlucht, Dissen Nackte Mühle, Osnabrück-Haste Museum am Schölerberg, Osnabrück „Grashüpfer“-Mobil der Stadt Osnabrück „Krötenmobil“ der Stadt Osnabrück Bundesumweltstiftung, Osnabrück Botanischer Garten, Universität Osnabrück Zoo Osnabrück und Zooschule Wattenmeermuseum Wilhelmshaven Moor Verein für Ökologie und Themenbeispiele Frühblüher Tiere in der Laubstreu Leben im und am Bach Ökologische Ausstellung, Stadtgeschehen, wechselnde Ausstellungsthemen Rollendes Umweltlabor Tiere im und am Wasser Umweltausstellungen zu verschiedenen Themen Pflanzen aus aller Welt, Projekte zu unterschiedlichen Themen, z.B. Kakao Tiere aus allen Kontinenten Tiere und Leben im Wattenmeer Goldenstedter Moor (Arkeburg) Päd. Umweltberatung / 72 Umweltbildung e. V. Universität Osnabrück Umweltralley/ Abfall/ Wasserkiste/ Energie Allgemeine Einrichtungen Lernstandorte Themenbeispiele Berufsfeuerwehr, Stadt Osnabrück Freiwillige Feuerwehr, Osnabrück-Voxtrup Kriminalpolizei Osnabrück Wasserwerk Wittefeld Wasserwerk Düstrup Klärwerk Osnabrück Busschule, Stadtwerke Osnabrück Bauernhofbesuch Gang mit dem Jäger Brockmann durch den Voxtruper Wald Besuch beim Imker Gustenberg in Voxtrup Kulturelle Einrichtungen Lernstandorte Aufgaben und Ausstattung der Feuerwehr Besichtigung der Kriminalpolizei, Besuch der Polizei im Unterricht Weg des Wassers, Wasserverbzw. –entsorgung Erlernen des Bus Fahrens Tiere und Leben auf dem Bauernhof, Werkzeuge und Fahrzeuge auf dem Bauernhof Pflanzen und Tiere des Waldes Die Honigbiene Themenbeispiele Industriemuseum, Osnabrück-Pye Strom, Filzen, Getreide, Papier, Maschinen, Bergbau etc. Besichtigung und Führung durch Rathaus, Dom und andere das alte Osnabrück Sehenswürdigkeiten in Osnabrück Städtische Bühnen Osnabrück Jährlicher Besuch des Weihnachtsmärchens 73 Osnabrücker Sinfonieorchester Konzerte für Kinder Schulinterne, interkulturelle Bildung Themenbeispiele Projektwochen Kirchenprojekt Einmal jährlich, z.B. Europa, Mozart, Leben in anderen Kulturen: 2010 Afrika Kennenlernen der örtlichen kath. und ev. Kirche, der Stadtkirchen Osnabrücks, der Moschee und der Synagoge 4.8.1. Schulgarten Aufgrund von Umbauarbeiten an unserer Schule kann der Schulgarten zur Zeit nicht genutzt werden. Nach Beendigung der Außenarbeiten wird das Schulgartenprojekt wieder aufgenommen. 4.9. Schulleben Nicht nur der eigentliche Unterricht, sondern das gesamte Schulleben entscheidet darüber, ob ein Kind „Schule“ als positiv empfindet. Deshalb muss die „Institution“ Schule so gestaltet werden, dass Kinder sie als ihre Schule erfahren, die Traditionen pflegt, die sich öffnet und sich auch von anderen unterscheidet. Im Folgenden soll kurz beschrieben werden, wie das Schulleben im Verlauf eines Schuljahres gestaltet wird. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Schulneulinge und deren Angehörigen im Anschluss an einen Gottesdienst mit einer Feier begrüßt, zu der jede Klassenstufe mit Gedichten, Liedern oder Theaterstücken ihren Beitrag leistet. 74 Bereits vor den Sommerferien wurde den Schulneulingen durch den Besuch einer Unterrichtsstunde in der Schule Gelegenheit gegeben, ihre Paten, ihre neue Klassenlehrerin und den Klassenraum kennen zu lernen. Das Erntedankfest begehen wir mit einem „Gesunden Frühstück“, das von den Kindern und einigen Eltern gemeinsam vorbereitet wird. Im Anschluss daran feiern wir in der freien Natur einen Erntedank gottesdienst. Die vierten Klassen legen im Herbst die theoretische und praktische Radfahrprüfung im Realverkehr ab und beteiligen sich traditionell im Oktober mit ihren selbst gebastelten Steckenpferden am Osnabrücker Steckenpferdreiten. In der Adventszeit und zu Beginn der Osterzeit wird die Schule im Rahmen eines „Dekotages“ gemeinsam von Kindern, Eltern und Lehrern durch Fensterbilder und andere Basteleien geschmückt. Die Adventszeit wird dann auf vielfältige Weise gestaltet. Jede Adventswoche wird mit einem gemeinsamen Singen unter dem Adventskranz begonnen. In allen Klassen werden Geschichten vorgelesen und ein Päckchen am Adventskalender geöffnet. Alle zwei Jahre findet der „Voxtruper Adventskalender“ der Kirchengemeinde statt, an dem auch unsere Schule mit einem besonderen Fenster beteiligt ist. Auch auf dem jährlich stattfindenden Voxtruper Weihnachtsmarkt ist die Grundschule Voxtrup mit einem Konzert der Streicherklasse und einem Verkaufsstand vertreten. Regelmäßig besuchen wir das Weihnachtsmärchen im Stadttheater oder in der Stadthalle Osnabrück. Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien treffen sich alle zu einer kleinen Feier unter unserem großen Adventskranz in der Pausenhalle. 75 Im neuen Jahr freuen sich dann alle auf den Rosenmontag, an dem wir gemeinsam Karneval feiern. Regelmäßige Aula – Stunden unter dem Motto „Wir zeigen was wir können“ geben den Schüler die Möglichkeit ihren Mitschülern zu zeigen, was sie in der letzten Zeit im Unterricht erarbeitet haben. Im Frühjahr führen wir Projekttage durch. Bisherige Themen waren zum Beispiel gesunde Ernährung, Umwelt, Ritter und Burgen, Wald, Indianer, Wolfgang Amadeus Mozart, Märchen und Europa. Pro Halbjahr findet ein „Methodentag“ statt, an dem bestimmte Lernmethoden trainiert werden. Außerdem finden zu diesem Zeitpunkt die ersten Aktionen zwischen den Schulneulingen und ihren Paten aus den 3. Klassen statt. Ein weiterer Höhepunkt ist unser alljährliches kirchenpädagogisches Projekt, das in Zusammenarbeit mit dem „Kulturforum Dom“ durchgeführt wird. Unter der Fragestellung „Was glaubst du? Wir schauen uns bei dir um“ beschäftigen sich alle Klassenstufen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung mit den christlichen Religionen, dem Islam und dem Judentum. Im Laufe des Schuljahres findet ein Lesewettbewerb für alle Klassen statt. Aus jeder Klasse werden im Klassenentscheid zwei Leser bestimmt, die vor der Schulöffentlichkeit aus bekannten und unbekannten Büchern vorlesen. Als Präsent gibt es Bücher, die der Förderverein zur Verfügung stellt. Ein weiterer fester Bestandteil im Jahreslauf sind die regelmäßigen ökumenischen Gottesdienste, die zu kirchlichen Festen und zum Schuljahresbeginn und –ende durchgeführt werden. Auch der sportliche Bereich kommt nicht zu kurz. Wir nehmen an den Bundesjugendspielen, den Stadtmeisterschaften in der Leicht 76 athletik, am Jahnschwimmen und an Fußballwettkämpfen (Barmer – Cup) erfolgreich teil. Einige Schülerinnen und Schüler beteiligen sich regelmäßig am Schulwettbewerb Reiten, der jährlich vom Pferdesportverband und der Landesschulbehörde im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein durchgeführt wird. In der 3. oder 4. Klasse werden Klassenfahrten z. B. nach Tecklenburg, Melle oder Rulle in Verbindung mit kulturellen Themen durchgeführt. Diese mehrtägigen Fahrten fördern den Zusammenhalt in der Klassengemeinschaft, aber auch in den Parallelklassen untereinander, da sie häufig mit dem gesamten Jahrgang stattfinden. Ausflüge, Unterrichtsgänge (Bauernhof, Polizei, Feuerwehr, Industriemuseum u. ä.), Schulausflüge, Weihnachtsfeiern und Schulfeste runden das Jahresprogramm ab, welches zu Beginn eines jeden Schuljahres auf Vorschlag des Kollegiums erarbeitet und von der Gesamtkonferenz verabschiedet wird. 5. Kooperationen Die Schule arbeitet nicht für sich alleine, sondern öffnet sich ständig nach außen, um Absprachen zu treffen und von anderen Institutionen zu profitieren bzw. Wissen weiterzugeben. Dabei sind kontinuierliche Treffen wichtig, um Zusammenarbeit insbesondere für die Kinder und Lehrkräfte Gewinnbringend zu gestalten. In einzelnen Bereichen des vorliegenden Schulprogramms ist bereits auf Kooperationen hingewiesen worden. Hier sind sie noch einmal ausführlich erläutert: 5.1. Kooperation mit vorschulischen Einrichtungen Vorschulische Einrichtungen im Einzugsgebiet unserer Schule sind: - Kindertagesstätte St. - Antonius , Antoniusweg 9 , Tel: 387125, Leitung: Frau Schwack 77 - Kindergarten St.- Christophorus, Holsten- Mündruper- Straße 27 , Tel: 386996, Leitung: Frau Reinelt - Kindertagesstätte Margareten, Wasserwerkstraße 77- 81, Tel: 389202, Leitung: Frau Meironke Die Grundschule hat den gesetzlichen Auftrag, die Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Kindertageseinrichtungen fortzusetzen. Es besteht jedoch ein großer Unterschied zwischen den Kinder tagesstätten und der Grundschule: die Kinder befinden sich im Kindergarten in einer anderen Entwicklungsphase als in der Grund schule. Dennoch verfolgen beide gemeinsame Ziele. Diese liegen in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit, der Selbstständigkeit und der sozialen Kompetenzen der Kinder. Um diese gemeinsamen Ziele erreichen zu können, ist die Zusammen arbeit von Kindergarten und Grundschule unerlässlich. Deshalb haben wir seit dem Schuljahr 2007/2008 ein Patensystem eingeführt. Das bedeutet, dass jedem Schulanfänger ein Schulkind aus dem 3. Schuljahr an die Seite gestellt wird. Dieser Kontakt wird bereits im Frühjahr des Einschulungsjahres geknüpft. Dazu gehen die Schulkinder an einem Vormittag in die Kindergärten und basteln Patenplaketten. Der Schnuppertag ist für die zukünftigen Schulkinder ein ganz besonderer Tag: die Erzieherinnen begleiten sie in die Schule, wo sie eine erste Unterrichtsstunde erleben. Anschließend zeigen ihnen die Paten die Schule und spielen mit ihnen auf dem Schulhof. Am Einschulungstag sitzen die Paten bei der Begrüßungsfeier neben ihrem Patenkind und begleiten es anschließend über den Schulhof in den Klassenraum. In den ersten Schulwochen spielen sie gemeinsam in den Pausen und die Paten helfen den Erstklässlern, sich im Schulbetrieb zurechtzu finden. Bei auftretenden Ängsten und Streitigkeiten wenden sich die 78 Schulanfänger häufig zunächst eher an die Paten als z. B. an die Aufsicht führende Lehrkraft, weil sie diese oft noch gar nicht kennen. In den folgenden Wochen unternehmen Paten und Patenkinder viel gemeinsam: sie basteln, lesen vor, gehen zum Spielplatz, frühstücken, feiern Karneval u. v. m. Diese Patenaktion zieht sich durch das gesamte 1. Schulhalbjahr und läuft dann allmählich aus, weil sich dann die Schulkinder eingelebt haben. Vor der Einschulung finden bei Kindern mit besonderen Problemlagen intensive Gespräche zwischen Erziehern, Eltern und Schulleitung statt, um gemeinsam zur besten Lösung für das Kind zu kommen. Außerdem werden die Kindergärten zu allen Festen und Feiern in der Schule eingeladen, so dass viele Schulanfänger die Schule bereits bei der Anmeldung kennen. Um diese über Jahre gewachsene Zusammenarbeit nun auch zu dokumentieren, wurde im April 2008 eine Kooperationsvereinbarung zwischen den drei Kindertagesstätten in Voxtrup und der damaligen Astrid - Lindgren - Schule und der St. Antonius – Schule geschlossen, die die Ziele und die Formen der Zusammenarbeit festlegen. Diese Vereinbarung wird natürlich von der Grundschule Voxtrup weiterhin mitgetragen. 5.2. Arbeit im Grundschulverband Mit Abschaffung der Orientierungsstufen im Jahr 2004 haben sich im Stadtbereich Verbünde von Grundschulen gebildet, die regelmäßige Treffen abhalten. Ziel ist es, gemeinsame Bildungsziele abzusprechen, die dann in den Fachkonferenzen der Schule Umsetzung finden. Arbeitsverbünde existieren im Verbund 3 der Stadt Osnabrück in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Jede Schule sendet 79 je zwei Schulvertreter zu den Treffen. Der Verbund 3 der Stadt Osnabrück besteht aus folgenden Grundschulen: Grundschule Sutthausen Jellinghausschule Franz- Hecker- Schule Elisabeth- Siegel- Schule Rosenplatzschule Overbergschule Grundschule Voxtrup Zu den Treffen werden ca. einmal im Jahr auch die Fachvertreter der im Einzugsgebiet unserer Schule liegenden weiterführenden Schulen zwecks Erfahrungsaustausches eingeladen (Vertreter der Hauptschule Innenstadt, der Bertha – von – Suttner - Realschule, des Graf - Stauffenberg - Gymnasiums). Auch die Schulleitungen dieser Verbundsschulen und weiter führenden Schulen treffen sich regelmäßig, um wichtige Dinge abzusprechen und anzugleichen. Es hat sich gezeigt, dass seit Bestehen der Arbeit im Grundschul verbund die weiterführenden Schulen bei ihrer Arbeit in Klasse 5 auf gemeinsame Grundlagen aller Kinder setzen können, was letztlich für einen reibungslosen Übergang der Schüler von Klasse 4 in Klasse 5 sorgt. 5.3. Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern 5.3.1. Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden Es besteht eine enge Kooperation mit der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde in Voxtrup. In den 2. Klassen findet einmal wöchentlich je eine Kontaktstunde der beiden Konfessionen statt. Dieses freiwillige Angebot bringt den Kindern die Grundlagen des Glaubens sowie die besonderen Feste des Kirchenjahres näher. Jährlich findet ein Treffen zwischen der Schulleitung und den beiden Kirchengemeinden statt, um zum Beispiel die ökumenischen 80 Gottesdienste, die ca. alle 2 Monate stattfinden, zu planen und weitere Absprachen zu treffen. Ein weiterer Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit den beiden Kirchengemeinden ist die jährliche Durchführung des kirchen pädagogischen Projektes. 5.3.2. Zusammenarbeit mit dem Kulturforum Dom Aus einem zunächst sehr engen Kontakt zum Kulturforum Dom hat sich in den letzten Jahren auch eine enge Zusammenarbeit ent wickelt. Zunächst besuchten wir mit unseren Schüler regelmäßig die angebotenen Aktivitäten des Kulturforums. Daraus entwickelte sich ein Projekt zur Kirchenpädagogik, das im Jahr 2010 erstmals in erweiterter Form stattfand. In Form eines Spiralcurriculums lernen die Schüler anhand zahlreicher Aktionen „ihre“ Kirche, die Kirche der jeweils anderen christlichen Konfession, den Dom, die Marienkirche, den Islam und eine Moschee und das Judentum mit einer Synagoge näher kennen. Den Abschluss bildet ein großer gemeinsamer Gottesdienst, zu dem alle Klassen etwas beitragen. Dieses Projekt kann nur durchgeführt werden mit Unterstützung der Kirchengemeinden vor Ort, am Dom und an der Marienkirche, der muslimischen und der jüdischen Gemeinde in Osnabrück. 5.3.3. Zusammenarbeit mit anderen Partnern An verschiedenen Stellen des Schulprogramms wurden schon viele außerschulische Partner erwähnt. Sie werden unabhängig vom Einsatzgebiet im Folgenden noch einmal aufgelistet: - Fachhochschule Osnabrück Kunst- und Musikschule der Stadt Osnabrück Verschiedene Lernstandorte „Initiative zum Schutz vor Kriminalität“ (Polizei) Malteser Hilfsdienst Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Osnabrück 81 5.4. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten Es ist uns wichtig, dass Eltern Einblick in das Schulleben allgemein nehmen. Außerdem begrüßen wir die Mitwirkung bei schulischen Aktionen. Der vertrauensvolle Umgang der Erziehungsberechtigten und der Lehrkräfte untereinander ist ein entscheidender Faktor im Gelingensprozess einer guten Schule. Eltern haben jederzeit das Recht und die Möglichkeit, Termine für die Besprechung spezieller Probleme einzelner Schüler zu verein baren. Auch die regelmäßigen Elternabende und Elternsprechtage wurden schon erwähnt. Im Folgenden wird aufgelistet, wann uns Elternmitwirkung besonders wichtig ist und ihren Einsatz in der Schule findet: - Arbeit im Schulelternrat, im Schulvorstand und im Förderverein - Mitwirkung in Fachkonferenzen und Gesamtkonferenzen - Mithilfe bei Aktionen (z.B. Fahrradprüfung, Schulfest, Bundesjugendspiele, Theater- und Musicalaufführungen etc.) - Mitwirkung bei einzelnen Klassenprojekten (z.B. Lesemütter) - Kaffee- und Kuchenspenden bei Einschulungen und Schulfesten Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes tritt der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zur Erziehung in der Familie hinzu. Das bedeutet, dass die Eltern und Schule Partner im Erziehungsprozess sind und die Schule auf die Unterstützung und Mitarbeit der Eltern angewiesen ist. Nur in Abstimmung mit ihnen können schulische Bemühungen erfolgreich sein. 82 Um ein erfolgreiches Arbeiten mit den Kindern zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung der Eltern - mit den Kindern gemeinsam für die notwendigen Arbeitsmaterialien zu sorgen - pünktliches Erscheinen zum Unterricht zu gewährleisten - Interesse für die Hausaufgaben zu zeigen - ihr Kind bei Krankheit oder Verhinderung rechtzeitig zu entschuldigen - dem Kind ein gesundes und ausreichendes Frühstück mitzugeben - einen sorgsamen Umgang mit schulischem Eigentum zu gewährleisten - an schulischen Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Schule setzt aber auch Erziehung voraus. Beim Eintritt in die Schule sollten die Kinder mit möglichst vielen der folgenden Verhaltens weisen vertraut sein, um gemeinsam lernen zu können: - Kann das Kind sich auch mal zurücknehmen und an andere denken? - Kann es abwarten? - Kann es Ordnung in seinen Sachen halten? - Kann es rücksichts- und respektvoll mit anderen umgehen? - Kann es „Danke“ sagen und sich bei anderen entschuldigen? - Hat es ein altersgemäßes Maß an Selbstbeherrschung in Konfliktsituationen? - Kann es selbstständig kleinere Aufträge erledigen? Nur gemeinsam können Schule und Elternhaus in ihren Erziehungsbemühungen erfolgreich sein. Deshalb ist uns ein enger Kontakt zu den Eltern wichtig. Elternmitarbeit und Elternhilfe ist in den letzten Jahren sehr zahlreich gewesen. Wir freuen uns darüber und wünschen uns, dass dies auch so bleibt, denn ohne die Unterstützung von Elternseite wären viele Aktionen nicht möglich. 83 5.5. Zusammenarbeit mit dem Förderverein Der jetzige Verein der Grundschule Voxtrup setzt sich aus den beiden Vereinen der ehemaligen Grundschulen Astrid-LindgrenSchule und der St. Antonius-Schule zusammen. Beide Vereine sind zum jetzigen Zeitpunkt dabei zu einem Verein zu verschmelzen und arbeiten seit Sommer 2009 gemeinsam an allen Aktivitäten. Unser gemeinsamer Arbeitsname lautet daher „Verein zur Förderung der Grundschule Voxtrup e. V.“. Eine Vertreterin aus dem Kollegium nimmt an allen Sitzungen des Fördervereins teil und stellt so ein Bindeglied zwischen Schule und Verein dar. Der Verein zur Förderung der Grundschule Voxtrup e. V. Osnabrück, fördert die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Grundschule auf vielfältige Weise. Der Verein unterstützt die pädagogische Arbeit in der Grundschule Voxtrup im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und will die Schule beleben, unterstützen und fördern. Der Verein möchte das Engagement der Schülerinnen und Schüler sowie des Kollegiums und der Elternschaft mittragen und bereichern. Zu den Aufgaben des Fördervereins gehört: - Organisation von Kursangeboten im Nachmittagsbereich (z. B. Schach, Selbstverteidigung, Chor, Hip-Hop, Kunstwerkstatt, Karate, Aquarellmalerei …) - Lernseminare für die Klassen 4 - Organisation von Elternvorträgen - Unterstützung von Projekten oder besonderen Veranstaltungen (z. B. Lesewettbewerb, Trommelzauber, Projektwoche, Sportfest…) - Anschaffung von Spielgeräten, Musikinstrumenten, Büchern … - Unterstützung von Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien bei Klassenausflügen u.ä. (Einzelfallentscheidung) - Organisation des Elternkaffees bei der Einschulung und vieles mehr! Mitglied im Förderverein kann jede und jeder werden: Mütter, Väter, Großeltern, (Paten-) Tanten und Onkel, Lehrerinnen und Lehrer, Förderer und Freunde der Grundschule Voxtrup. 84 6. Lehrerprofessionalität 6.1. Fortbildungskonzept Sich verändernde Schülergenerationen und eine sich wandelnde Schullandschaft stellen für alle in der Schule Tätigen eine große Herausforderung dar. Deshalb ist es notwendig, sich daran anzupassen und sein pädagogisches Handeln zu überprüfen und zu professionalisieren. Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz sind deshalb alle Lehrer verpflichtet sich fortzubilden. Fortbildung kann in unterschiedlichen Organisationsformen geschehen: - Fortbildung der einzelnen Lehrkraft zu bestimmten Themen (Besuch von Seminaren der Fortbildungsinstitute z.B. NLI, BNW - kollegiumsinterne Fortbildungen (Schilf), - Besuch offener Fachvorträge, - Arbeit in den Schulverbünden als Zusammenarbeit verschiedener Grundschulen - Beratungsgespräche mit außerschulischem Fachpersonal, z.B. Schulpsychologen - Besuch von Messen und Ausstellungen mit pädagogischen Inhalten z.B. Grundschultag, Didacta, Foren zu bildungspolitischen Themen - Gewerkschaftsarbeit - Personalbelange Als verbindliche Regelung zur Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten wird festgelegt, dass jede Lehrkraft einmal jährlich an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt. Es ist erwünscht und notwendig, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten an das übrige Kollegium weiter gegeben werden. Die Lehrkraft wirkt somit als Multiplikator der Fortbildungsthematik im Kollegium. Diese Multiplikation kann in Gesamtkonferenzen, Dienst besprechungen oder Teamgesprächen erfolgen. 85 Außerdem wird pro Schuljahr eine gemeinsame Fortbildung für das gesamte Kollegium thematisch erörtert, organisiert und durch geführt. Informationen zu Fortbildungsangeboten hängen im Lehrerzimmer aus. Dort befindet sich auch ein Ordner, in dem jede Lehrkraft ihre mitgebrachten Materialien zur Einsicht abheften kann. Die Schulleitung unterstützt die Fortbildungsinteressen und bewilligt Unterrichtsbefreiung mit Lohnfortzahlung im Rahmen der dienst lichen Notwendigkeiten. 6.2. Aussagen zur Personalentwicklung (PE) In Kenntnis dessen, dass gerade in der letzten Zeit die Diskussion um gute Schule, guten Unterricht und professionelles Lehrerhandeln wieder verstärkt in den Vordergrund gerückt wurde, ist eine Auseinandersetzung der Lehrenden mit ihrer Tätigkeit und ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung wichtig. Zufriedenheit aller an der Schule Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrer) ist die Grundlage für ein positives Arbeits- und Lernklima. An unserer Schule wird darauf geachtet, dass - allgemein ein vertrauensvoller und freundlicher Umgangston herrscht und eine Atmosphäre der gegenseitigen Achtung daraus entsteht - regelmäßige Absprachen, Rückmeldungen und Unterstützungen erfolgen, sowohl der Lehrkräfte untereinander, der Schulleitung gegenüber den Lehrkräften und der Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern gegenüber - die Schulleitung über die täglich stattfindenden Gespräche hinaus oft auch kurzfristig vor dem Unterricht, in den Pausen oder nach dem Unterricht für kollegiale Gespräche zur Verfügung steht - sich jede Lehrkraft mit der Schule identifizieren kann und sie als Ort des Lebens und Lernens annimmt 86 - jeder für alle Schüler der Schule Verantwortung übernimmt und die jeweiligen Zuständigkeiten kennt - jeder sich regelmäßig mit Neuerungen, neuen Methoden und Lehrwerken und pädagogischen Inhalten auseinandersetzt. Fortbildung ist gewünscht, wird unterstützt und gefördert, die Interessen der Einzelnen werden dabei genauso berücksichtigt wie die Belange und Bedürfnisse der Schule. - bereits bestehende Jahrgangsteams sich in ihrer Arbeit unterstützen, austauschen und anregen. - fachliche und zeitliche Wünsche des Kollegiums bei der Stundenplanerstellung nach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Diese werden in einem Wunschzettel vor Beginn der Sommerferien erhoben. - neue Mitarbeiter eingearbeitet werden, ihnen Zuständigkeiten erklärt werden und sie sich somit leichter in den Schulalltag einarbeiten können. Nach § 43 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist der Schulleiter verpflichtet, die Lehrkräfte im Unterricht zu besuchen. An unserer Schule führt die Schulleiterin regelmäßig Unterrichts besuche durch. Ziel dieser Besuche ist es, einen aktuellen Gesamtüberblick über die pädagogische Arbeit des Kollegiums zu erhalten und die Kollegen anzuhalten, sich ständig um einen aktuellen didaktisch-methodischen Stand zu bemühen. Ein Termin für die Unterrichtsbesuche wird rechtzeitig mit den Kollegen abgesprochen, so dass ausreichend Zeit für die Vor bereitung des Unterrichts bleibt. Nachdem die Schulleiterin eine Unterrichtsstunde gesehen hat, findet im Anschluss daran eine kurze Besprechung statt, bei der der gesehene Unterricht im Vordergrund steht. Diese Maßnahme hat inzwischen eine breite Akzeptanz im Kollegium gefunden, so dass der nächste Schritt in der Personalentwicklung folgen kann: das Mitarbeitergespräch. Mitarbeitergespräche sind die am weitesten verbreiteten Formen der Personalentwicklung, wobei 87 die Zielvereinbarungsgespräche in der Schule einen besonderen Stellenwert einnehmen. Zielvereinbarungen sind vom Schulleiter und Lehrer gemeinsam geklärte und übereinstimmend festgelegte Ziele. Beide Gesprächspartner bringen ihre Vorstellungen von den künftigen Ergebnissen der Arbeit in das Gespräch ein. Am Ende des Gesprächs sollen Ziele formuliert sein, denen beide Partner zustimmen können. Zielvereinbarungen dienen sowohl der Entwicklung der einzelnen Lehrperson als auch auf längere Sicht der Gesamtsituation. Denn wenn sich die Professionalität der individuellen Lehrperson ver bessert und ihre Mitwirkung bei der Schulentwicklung zunimmt, dann verbessert sich auch die Qualität der Schule. Diese Art der Mitarbeitergespräche erfordert aber eine klein schrittige und behutsame Einführung. Der Prozess der Akzeptanz bildung kann sich unter Umständen über mehrere Jahre hinziehen. Der erste Schritt hin zum Zielvereinbarungsgespräch könnte ein Mitarbeitergespräch ohne Zielvereinbarungen sein, bei dem es um Rückmeldung, Kritik und Anerkennung der geleisteten Arbeit geht. Mitarbeitergespräche werden als Beratungs- und nicht als Beurteilungsgespräche verstanden. Ziel der Personalentwicklung für die kommenden Jahre ist jedoch die Einführung von Zielvereinbarungsgesprächen. Um bei der Personalentwicklung möglichst viele Kollegiumsmitglieder in den Prozess mit einzubeziehen, sollten folgende Strategien nie aus dem Blick geraten: - sich Zeit nehmen - individuelle Lösungen suchen - Zahl der Veränderungen reduzieren. 88 7. Entwicklungsschwerpunkte/Qualitätsentwicklung Schule ist ein Prozess ständiger Veränderung. Stillstand ist Rückschritt. Wir sind in den letzten Jahren nie stehen geblieben, sondern haben uns immer bewegt. Dies haben wir uns auch für die nächsten Jahre vorgenommen. 7.1. Schwerpunkte des letzten Jahres Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 begann die 1. Phase der Schulzusammenlegung: Die neuen 1. Klassen wurden schulübergreifend eingeschult, viele Klassen umbenannt und durch Umbaumaßnahmen entstand ein neuer Verwaltungstrakt, so dass auch die beiden bestehenden Kollegien zusammenarbeiten konnten. Diese „Startphase“ wurde dann am 1. 2. 2010 durch die offizielle Zusammenlegung abgeschlossen. Seitdem arbeiten wir als eine Schule. Dieses letzte Jahr war geprägt von vielen Neuerungen, aber auch von zahlreichen Kompromissen. Alles musste neu erarbeitet bzw. zusammengeführt werden. Dabei nahmen die schulinternen Arbeits pläne und die Schulprogrammarbeit den größten Rahmen ein. Parallel dazu wurden umfangreiche Umbauarbeiten durchgeführt, die Lehrmittelbestände der beiden Schulen mussten zusammengeführt und in neuen Räumen untergebracht werden. Auch die beiden Elternräte und Fördervereine machten sich auf einen gemeinsamen Weg. Bei dieser vielfältigen Arbeit kristallisierten sich verschiedene Entwicklungsschwerpunkte heraus, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. 7.2. Entwicklungsschwerpunkte der kommenden Jahre Sicherlich werden schulpolitisch umzusetzende Inhalte zu unseren Planungen dazukommen. Es kann sich also in diesem Punkt des Schulprogramms nur um eine Prognose dessen handeln, was wir erwarten. 89 Zum Schuljahr 2012/2013 wird die Inklusion mit all ihren Neuerungen starten. Die Vorgaben werden wir erlassgemäß umsetzen. Schulintern wollen wir an 5 Entwicklungsschwerpunkten arbeiten: 1. Demokratisches Denken und Handeln - Einrichtung einer Schülervertretung - Erarbeitung eines Streitschlichterprogramms 2. Schule – Ort des Lebens und Lernens und der Identifikation - Optimierung der Spielzeugausleihe - Verbesserung der Sauberkeit in und um die Schule - Gestaltung der Schule 3. Umwelterziehung - Wiederherstellung des Schulgartens 4. Medienkompetenz - Schaffung eines Standards im gesamten Kollegium 5. Qualitätsentwicklung im Unterricht - Verbesserung von Unterricht durch Methodentraining, Förderbänder, Teamarbeit Ein Plan, der die Zuständigkeiten und den zeitlichen Rahmen festlegt, wird zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 erarbeitet und veröffentlicht. 7.3. Evaluation Auswertungen der bisherigen Arbeit als Rückmeldung sind wichtig und werden immer gewünscht. Direkte Rückmeldungen bekommen wir beinahe täglich. Eltern und auch Schüler verkünden sehr zahlreich ihr Wohlwollen oder auch ihre Unzufriedenheit. Dieses betrifft in erster Linie Aktionen wie Feierlichkeiten, den Unterricht direkt, Probleme und deren Bewältigung und vieles mehr. 90 Diese Rückmeldungen sind uns wichtig, da sie sehr zeitnah ausgesprochen werden. Wir wollen und werden sie immer zum Anlass nehmen unsere Arbeit zu überprüfen und zu verbessern. Offizielle Evaluationen mittels Fragebögen sind an unserer neuen Schule bisher noch nicht erfolgt. Der Schulvorstand wird in den kommenden Jahren über den Einsatz des SEIS - Programms zur Komplettevaluation beraten. 7.4. Langfristig geplante Entwicklungsschwerpunkte Aus den zahlreichen Entwicklungsschwerpunkte wurden die oben genannten 5 als Schwerpunkte für die Arbeit in den kommenden 2 Jahren ausgewählt. Die anderen Schwerpunkte sollen jedoch nicht in Vergessenheit geraten. Deshalb werden sie in dieser Ideensammlung als langfristige Entwicklungsschwerpunkte aufgelistet. - Zusammenarbeit mit dem Hort (Verbesserung der Zusammenarbeit: Hausaufgabenbetreuung, regelmäßiger Austausch) - Lesekompetenz (Förderung der Lesefreude und der Lesekompetenz: Zusammenarbeit mit der Bücherei, Autorenlesung, Leseprojekte, Bücherkisten für die Klassen) - Schuleingangsphase (Übergang vom Kindergarten in die Schule verbessern: Optimierung der Patenaktion, Feststellung der Lernausgangslage) - Gesundheit (Förderung des Gesundheitsbewusstseins: Gesundes Frühstück, Koch-AG, Zahnprophylaxe, Bewegte Schule, Wasserspender) 91 8. Schlusswort Das vorgelegte Schulprogramm ist die Grundlage unsere Schule als handlungsfähige pädagogische Einheit weiterzuentwickeln. Eine Weiterentwicklung des Schulprogramms im Sinne von Qualitätsverbesserung von Schule setzt eine schulinterne Überprüfung der Arbeit mit dem Schulprogramm voraus. Es ist immer wieder kritisch zu hinterfragen, inwieweit gesteckte Ziele erreicht worden sind bzw. auch verändert werden müssen. Das Schulprogramm bedarf einer ständigen Aktualisierung. Es ist und bleibt ein Arbeitsprogramm um die Qualität der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an unserer Schule zu verbessern. 92 93 94