Der Umzug eines Unternehmens
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Der Umzug eines Unternehmens
Der Umzug eines Unternehmens AUSGABE Typische Herausforderungen und Lösungsansätze Inhaltsverzeichnis Marktgegebenheiten 1 Allgemeine Faktoren 1 Immobilienrechtliche Faktoren 1 Arbeitsrechtliche Faktoren 2 Typische immobilienrechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze 3 Maklervertrag 3 Steuerliche Aspekte 3 Mietvertrag 3 Architektenrecht 4 Projektentwicklung 4 Zertifizierung 4 Typische arbeitsrechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze 5 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats 5 Arbeitsverträge 5 Sonstige Leistungen 5 Das Umzugsgut 5 Umzug und Arbeitszeit 5 Umzug und Urlaub 6 Typische weitere Problemfelder und Lösungsansätze 7 Zeitaufwand 7 Gesellschaftsrechtliche Aspekte 7 Informationstechnologie 7 Der Transport des Umzugsgutes 7 Verwerterverträge 7 "Richtiges Wegwerfen" 8 Ihre Ansprechpartner in Deutschland 9 Unsere Standorte in Deutschland 10 Hogan Lovells – die internationale Sozität 11 Notizen 13 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 1 Marktgegebenheiten Allgemeine Faktoren Jeder Mietvertrag hat einmal ein Ende. Spätestens nach 30 Jahren jedenfalls kann jede Partei den Mietvertrag kündigen. In der Realität endet der Mietvertrag meist nach 5 bzw. 10 Jahren und der Mieter steht vor der Wahl, umzuziehen oder eine Verlängerungsoption geltend zu machen. Das derzeitige Marktumfeld ist für Mieter, die sich örtlich verändern wollen, ideal. Derzeit ist in fast allen Städten Deutschlands ein beschleunigter Mietpreisrückgang zu verzeichnen. Der Flächenleerstand auf dem Büroimmobilienmarkt in den Großstädten, aber auch in Klein- und Mittelzentren liegt häufig bei 10 % und höher, Tendenz eher steigend als fallend. Damit sind die Auswahl und die Möglichkeiten, die der Markt Mietern derzeit bietet, so groß wie lange nicht mehr. Viele Vermieter sind darüber hinaus dazu übergegangen, Mietern, die neu anmieten wollen, Incentives, z .B. mietfreie Zeiten, Baukostenzuschüsse, Bezahlung von Makler- oder Umzugskosten u. ä. anzubieten. Viele sind sogar bereit, zu günstigeren Konditionen zu vermieten und sehen sich inzwischen als Dienstleister, nicht mehr nur als Flächenanbieter. Dies macht die Verhandlungen auf Mieterseite einfacher und angenehmer. Mieterseits sollte man die daraus resultierenden Chancen jetzt nutzen. Immobilienrechtliche Faktoren Der Umzug eines Unternehmens stellt in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar. Da auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten Mietverträge auslaufen, müssen sich Unternehmen mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Option "gezogen" und damit der bestehende Mietvertrag verlängert oder ein Umzug oder gar eine Projektentwicklung geplant wird. Jede dieser Varianten birgt Chancen und Risiken für das Unternehmen. Die Chancen eines Umzuges bestehen darin, bessere Konditionen auszuhandeln. Viele Mietverträge sind in den Hochpreiszeiten 2001 bis 2003 abgeschlossen worden, so dass ein Umzug langfristig zur Kosteneinsparung führen kann. Aber auch ein rechtzeitig vor Auslaufen des Altvertrages durchgeführter Preisvergleich kann im Rahmen geschickt geführter Verhand- lungen zur Verbesserung der Konditionen in der "eigenen" Immobilie führen. Mit einem Umzug lassen sich aber auch andere Ziele verwirklichen. So kann man bei einer Neuanmietung in der Regel Einfluss auf die Ausstattung und Gestaltung der Flächen nehmen und so das Umfeld der eigenen Corporate Identity anpassen. Ferner können in der Nutzung von Green Buildings oder effektiven Raumsystemen weitere Kostensenkungspotentiale liegen. Ferner ist ein Umzug auch eine günstige Gelegenheit, Betriebsabläufe neu zu organisieren oder neue Strukturen zu etablieren. Auch "alter Ballast" kann entsorgt werden – seien es verstaubte Akten, die keiner mehr braucht, seien es andere Dinge oder Prozesse, die erneuert werden müssen. Wenn sich Risiken, die ein Unternehmensumzug in sich birgt, verwirklichen, liegen die Ursachen oft in fehlender langfristiger Planung. Wird man vom Auslaufen seines "Alt"vertrages überrascht, sind die Auswahlmöglichkeiten an Alternativflächen oft nicht groß. Unter Zeitdruck durchgeführte Flächenplanungen berücksichtigen oft nicht die Einsparpotentiale, die kluge Raumnutzungskonzepte bieten. Die Frage: "Wie viel Fläche braucht das Unternehmen?" enthält darüber hinaus die Einschätzung des potentiellen Wachstums über die nächsten 5 bis 10 Jahre. Für die Beantwortung dieser Frage sollte man sich genügend Zeit nehmen, auch wenn man mietvertraglich durch Vertragsgestaltungen, die eine gewisse Flächenflexibilität ermöglichen, Vorsorge treffen kann. Im Rahmen der Planung ebenfalls zu berücksichtigen sind auch die arbeitsrechtlichen Aspekte, damit die Begeisterung bei der Geschäftsführung nicht zu Frust bei den Mitarbeitern führt. Aber auch die Budgets müssen stimmen. Insbesondere sollte im Rahmen einer Vergleichsberechnung geprüft werden, mit welchem Modell – Umzug in ein fertiges Gebäude, Projektentwicklung oder Verbleib in den alten Räumen – die unternehmerischen Ziele am effektivsten erreicht werden können. 2 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 Auf die Analyse – Unternehmensentwicklung, Standort, Flächenbedarf und Budget – sollte man also viel Aufmerksamkeit verwenden, weil darauf alle weiteren Entscheidungen und Verhandlungen aufbauen. Häufig wird einfach eine größere oder kleine Immobilie gesucht, ohne Flächeneffizenzpotentiale, die gerade neue Gebäude oder eigene Projektentwicklungen bieten, richtig zu nutzen. Über schlau geplante Innenraumgestaltungen lassen sich häufig unnötige Flächenanmietungen vermeiden und so langfristig erhebliche Kosten sparen. Arbeitsrechtliche Faktoren Unternehmensumzüge und Betriebsverlagerungen werfen im Hinblick auf die Belegschaft zahlreiche Fragestellungen rechtlicher und taktischer Art auf. Regelmäßig hält sich die Begeisterung bei den Mitarbeitern über den Ortswechsel in Grenzen, und die Arbeitnehmervertretungen stehen Veränderungen bestenfalls abwartend kritisch gegenüber. Hier gilt es, einerseits Ängste abzubauen, andererseits aber auch überzogenen Erwartungen der Arbeitnehmerseite zu begegnen. Umgekehrt kann ein Umzug – geschickt genutzt – natürlich auch Chancen auf einen "Neuanfang" mit einer reduzierten, mobilen Belegschaft bieten. International law firm Hogan Lovells enjoys an enviable reputation in the German legal markets. (…) the firm is well positioned to advise clients across the country in a range of industries. Who's Who Legal: Germany 2015 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 3 Typische immobilienrechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze Maklervertrag Um die richtige Immobilie zu finden, ist meist der Abschluss eines Maklervertrages erforderlich. Häufig bieten Makler auch Immobilienberatung und Analysetätigkeiten an. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass in der Maklercourtage zusätzliche Beratungsleistungen in der Regel nicht enthalten sind, also zusätzliche Gebühren anfallen. Wird eine Immobilie ausgewählt, die der "eigene" Makler nicht selbst anbietet, können doppelte Provisionen entstehen. Denn ein Makler hat einen gesetzlichen Provisionsanspruch bereits dann, wenn er die Gelegenheit zum Abschluss eines (Miet)Vertrages nachweist. Steuerliche Aspekte Für die Auswahl des neuen Unternehmensstandortes können auch steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. So richtet sich die Höhe der Gewerbesteuer nach dem von den jeweiligen Gemeinden bestimmten Gewerbesteuerhebesatz. Dieser liegt in Köln beispielsweise bei 475%, in Langenfeld hingegen nur bei 360%. Noch deutlicher zeigt sich das Einsparpotential im Beispiel Frankfurt Main (460%) und Eschborn (280%). Nach einem Umzug sind zudem steuerliche Anzeigepflichten zu beachten. Betriebsverlegungen oder die Verlegung des Sitzes bzw. der Geschäftsleitung sind innerhalb eines Monats dem Finanzamt bzw. der Gemeinde anzuzeigen. Mietvertrag Bevor ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, muss der alte Vertrag richtig beendet werden. Nicht alle Verträge laufen einfach aus. Vielfach ist eine Kündigung erforderlich. Hierbei sind die Kündigungsfristen und Vertretungsbefugnisse zu beachten. Auch auf die ordentliche Abwicklung der mietvertraglichen Pflichten bei Auszug – z. B. Rückbau und Renovierung – sollte man Wert legen, um nicht später mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert zu werden. Vor Abschluss des neuen Mietvertrages sollte dieser genau geprüft sein. Insbesondere "versteckte" Kosten können zu Überraschungen führen. Einen großen preislichen Unterschied macht es z. B., ob die Bruttogeschossfläche, welche von den Außenkanten der Gebäude aus gemessen wird oder die Nettogeschoßfläche, die bestimmte konstruktive Flächen und Verkehrsflächen außer Berechnung lässt, als Mietfläche vereinbart und damit dem Mietpreis zugrunde gelegt wird. Auch können in den Nebenkosten Positionen versteckt sein, die später zu hohen Kosten führen. Dies gilt v. a. für die Umlage der Instandhaltung und Instandsetzung der Gemeinschaftsflächen, aber auch für die Höhe der Verwaltungskostenpauschalen u. ä. Langfristige Kostentreiber sind auch die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten innerhalb des Mietobjektes, die gern vollumfänglich auf den Mieter umgelegt werden. Auch darauf, in welchem Zustand das neue Mietobjekt zurückgegeben werden muss, sollte man achten. Denn wenn hier umfassende Renovierungsarbeiten geschuldet werden, kann dies bei Auszug hohe Kosten verursachen. Die unwirksame, in alten Verträgen oft noch enthaltene Endrenovierungsregelung, die ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Renovierungsstand eine Pflicht zur Endrenovierung statuiert, wird in neuen Verträgen bereits überarbeitet sein. Wichtiger Bestandteil eines Mietvertrages ist darüber hinaus die Baubeschreibung. Diese bestimmt, in welchem Zustand der Vermieter das Mietobjekt herstellen und übergeben muss. Alle mieterseits gewünschten, dort nicht enthaltenen Dinge muss der Mieter im Zweifel selbst bezahlen. Nicht zu unterschätzen sind darüber hinaus die Regelungen zum Mietzweck, zur Laufzeit, Wertsicherung usw. Hierbei sollte man die Möglichkeiten, die ein gut verhandelter Vertrag bieten kann, um im Laufe der doch meist recht langen Bindung eine gewisse Flexibilität zu behalten, nutzen. Unabdingbar ist darüber hinaus die Einhaltung der gesetzlichen Schriftformerfordernisse bei Abschluss des Mietvertrages. 4 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 Architektenrecht Beauftragt man einen Architekten mit einer Raumund/oder Ausstattungsplanung oder einer Planung des Gesamtumzugs, kommt ein Architektenvertrag zustande. Dieser muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, auch mündliche oder konkludent durch Entgegennahme einer Planung geschlossene Verträge sind wirksam. Ist dies nicht gewünscht, müssen nicht beauftragte Leistungen rechtzeitig zurückgewiesen werden, damit diese keine Honoraransprüche auslösen. Projektentwicklung Für Produktionsstätten, Logistikflächen und ähnliche Anmietungen werden in der Regel spezielle Projektentwicklungen durchgeführt. Hier ist eine enge Abstimmung zwischen Mieter und Projektentwickler erforderlich. Kernstück ist der Mietvertrag als Basis der Durchführung der Projektentwicklung und wichtiges Finanzierungselement. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass Mietzweck und Nutzungsmöglichkeit in der Baugenehmigung sowie Bausoll im GU-Vertrag und Baubeschreibung im Mietvertrag harmonieren. Zertifizierung Vielen Unternehmen ist auch die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen wichtig. Sofern ein z. B. nach DGNB zertifiziertes Gebäude angemietet oder entwickelt werden soll, muss auch dies möglichst früh in den Verhandlungen abgebildet und bzgl. der Kosten kalkuliert werden. Das Immobilienrechtsteam bei Hogan Lovells International LLP (...) zeichnet sich durch den 'sehr guten Servicelevel und gute Branchenkenntnisse' aus. Legal 500 Deutschland 2015 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 5 Typische arbeitsrechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Das Umzugsgut Arbeitsrechtlich relevant sind vor allem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei (Teil-) Betriebsverlegungen. Notwendige Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan können die Zeitund Kostenplanung für den Umzug maßgeblich mit beeinflussen und müssen daher sorgfältig vorbereitet und geführt werden. Auch Fragen der Nutzung des neuen Gebäudes, wie z. B. die Einrichtung und der Zugang zu Sozialeinrichtungen oder die Einführung eines Rauchverbots, müssen vorab mit dem Betriebsrat geklärt werden, um einen reibungslosen Start im neuen Gebäude zu gewährleisten. Generell ist die Rolle des Betriebsrates bei Umzugsprojekten nicht zu unterschätzen. Im besten Fall gestaltet der Betriebsrat konstruktiv mit und hilft, die Ängste in der Belegschaft abzubauen. Im schlimmsten Fall verzögert er das Projekt und verunsichert die Mitarbeiter. "Koppelungsgeschäfte" werden sich nicht immer vermeiden lassen; eine frühzeitige Einbindung und eine offene Kommunikation mit dem Betriebsrat können einen zügigen und erfolgreichen Projektablauf jedoch erheblich fördern. Spätestens einige Tage vor dem eigentlichen Umzugstag stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit die Mitarbeiter zur Mithilfe beim Umzug verpflichtet sind. Häufig werden die Mitarbeiter zwar ein eigenes Interesse haben, ihre Schreibtische oder Schränke selbst auszuräumen. Die Frage, ob sie ggf. auch darüber hinaus mithelfen müssen, wird durch die Reichweite des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts bestimmt. Sicherlich kann nicht verlangt werden, dass Arbeitnehmer ihre Umzugskisten selbst transportieren oder das geräumte Gebäude grundreinigen. Die genauen Grenzen des "billigen Ermessens" können jedoch von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich sein. Arbeitsverträge Zudem stellt sich die Frage, wie und in welchem Zeitraum die Mitarbeiter individuell umgesetzt werden können. Gerade wenn der neue Arbeitsplatz räumlich weit entfernt von der bisherigen Betriebsstätte liegt, werden Mitarbeiter nicht oder nur unter finanziellen Zugeständnissen zu einem Wechsel bereit sein. Auch insofern ist eine rechtzeitige Planung unumgänglich, z. B. durch die gezielte Ansprache von Leistungsträgern. Auch ggf. erforderliche Änderungskündigungen müssen geprüft und rechtzeitig ausgesprochen und umgesetzt werden. Sonstige Leistungen In manchen Arbeitsverträgen finden sich Verpflichtungen zur Übernahme der Kosten eines Job-Tickets, Überlassung eines Stellplatzes o. ä. Vor einem Umzug muss geprüft und ggf. neu vereinbart werden, welche dieser Leistungen noch sinnvoll sind. Umzug und Arbeitszeit Umzugshilfe außerhalb der regulären Arbeitszeit bedeutet in aller Regel vergütungspflichtige Mehrarbeit, bei der der Betriebsrat wiederum mitbestimmt. Nicht zuletzt für die IT-Abteilung wird beim Umzug zudem häufig Nacht- oder Sonntagsarbeit anfallen, um die Rechner für die Arbeitsaufnahme im neuen Gebäude "startklar" zu machen. Um den Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes zu genügen, empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der gesetzlichen Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot sowie ggf. eine vorherige Klärung mit der Aufsichtsbehörde. 6 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 Umzug und Urlaub An den Tagen vor dem Umzug ist eine Mithilfe durch die Mitarbeiter unumgänglich. Durch eine Urlaubssperre kann sichergestellt werden, dass das Gebäude in dem vom Umzugsunternehmen vorgegebenen Zeitrahmen geräumt werden kann. Am Umzugstag selbst wird dagegen meist keine reguläre Arbeit möglich sein. Sofern der Umzug aus organisatorischen oder logistischen Gründen nicht am Wochenende durchgeführt werden kann, bietet sich die generelle Gewährung eines Urlaubstages an. Mit diesen Überlegungen darf allerdings nicht bis kurz vor dem Umzug gewartet werden. Abgesehen von der rechtzeitigen Kommunikation gegenüber Kunden und Geschäftspartnern ist hier das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Urlaubsplanung zu beachten. Zudem werden Mitarbeiter, die ihren Urlaub trotz des Umzuges frühzeitig planen können, dem Umzug deutlich positiver gegenüberstehen. Hogan Lovells International LLP überzeugt durch 'ein hohes Maß an Expertise und Professionalität'. Legal 500 Deutschland 2015 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 7 Typische weitere Problemfelder und Lösungsansätze Zeitaufwand Der Transport des Umzugsgutes Mit der Suche nach einem geeigneten neuen Objekt sollte man ca. 1 Jahr vor dem geplanten Umzugstermin beginnen. Zu diesem Zeitpunkt sollte man seinen Flächenbedarf und die sonstigen Parameter, die die neue Bleibe erfüllen soll, bereits definiert haben. Den internen Entscheidungsprozess insoweit sollte man eher beginnen. Wenn alternativ die Ausübung einer Option im Raum steht, ist die Vorlaufzeit entsprechend länger. Manche Mietverträge sehen Optionsausübungsfristen bis zu 12 Monaten vor Ablauf der Mietzeit vor. Der Transportvertrag über Umzugsgut stellt einen Unterfall des handelsrechtlichen Frachtvertrages dar, bei dem – privates oder gewerbliches – Umzugsgut befördert wird. Gesetzliche Intention des Umzugsvertrages ist der besondere Schutz des Absenders von Umzugsgut, soweit dieses als solches bei Abschluss des Umzugsvertrages erkennbar ist. Dann umfassen die Pflichten des Transporteurs grundsätzlich den gesamten Transport nicht nur von Tür zu Tür, sondern bis zu dem angewiesenen (vorläufigen) Platz im neuen Gebäude. Bis dahin haftet der Umzugsunternehmer auch für alle Schäden durch Verlust oder Beschädigung, allerdings nur bei rechtzeitiger Anzeige und nur bis EUR 620,- pro m³ Laderaum. Man sollte daher auch über eine zusätzliche Versicherung nachdenken, wenn der ermittelte Umzugswert höher ist als dieser Betrag. Es ist sinnvoll, bereits den internen Entscheidungsprozess im Rahmen einer immobilienwirtschaftlichen Markt- und Unternehmensanalyse begleiten zu lassen. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Die Verlegung eines Hauptsitzes ist dem Handelsregister anzuzeigen. Mitunter sind Gesellschafterbeschlüsse oder Satzungsänderungen erforderlich. Informationstechnologie Die Informationstechnologie ist bei jedem Umzug ein kritischer Faktor. Es muss sichergestellt sein, dass sowohl die Telekommunikationsanlagen als auch die gesamte IT im neuen Gebäude reibungslos funktionieren. Rechtlich sind Umzug bzw. Neuinstallation von Hard- und Software durch entsprechende Verträge mit den beauftragten TK-/IT-Dienstleistern abzusichern. Diese müssen insbesondere ausreichende Ansprüche für den Fall der verspäteten und/oder mangelhaften Installation der Anlagen beinhalten. Bei gemieteten und geleasten Anlagen besteht häufig die Pflicht, eine Änderung des Standorts anzuzeigen. Die Datenverarbeitungsanlagen müssen im neuen Gebäude so abgesichert sein, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Zutrittskontrolle erfüllt sind. Darüber hinaus muss die gesamte IT gegen Ausfall und/oder Sabotageangriffe abgesichert werden. Geht mit einem Umzug das Outsourcing der IT einher, sind umfangreiche vertragliche Regelungen mit dem neuen Dienstleister erforderlich. Verwerterverträge Mitunter macht es Sinn, nicht mehr benötigtes Mobiliar in den alten Räumen zurück und einem Verwerter zu überlassen. Beim Abschluss solcher Verträge muss sichergestellt sein, dass die Mietzeit nicht überschritten und die vertragliche Räumungsfrist eingehalten wird. 8 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 "Richtiges Wegwerfen" Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, nicht mehr benötigte Unterlagen und Akten aus den Archiven zu entfernen. Das spart Platz und Geld beim Umzugsunternehmen. Aber nicht alles, was schon lange im Archiv eingestaubt ist, kann auch weggeworfen werden. Zu beachten sind u. a. die handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten. Aufzubewahren sind u. a. die Handelsbücher, Bilanzen, Lageberichte, Konzernabschlüsse sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Anweisungen und Unterlagen, aber auch die Unterlagen einzelner Geschäftsfälle, soweit steuerlich relevant. Bei den Fristen zur Aufbewahrung ist zwischen einer 10-jährigen und einer 6-jährigen Aufbewahrungsfrist zu unterscheiden. Die Handelsbriefe und Buchungsbelege müssen lediglich sechs Jahre aufgehoben, während die übrigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen zehn Jahre archiviert werden müssen. Beim Wegwerfen ist zu beachten, dass vertrauliche Unterlagen geschreddert werden sollten. Hinsichtlich bestimmter Unterlagen – u. a. aus dem Personalbereich – ist die Vertraulichkeit gesetzlich – im Datenschutzgesetz – vorgeschrieben. Diese Unterlagen müssen bei der Vernichtung unkenntlich gemacht werden. Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 9 Ihre Ansprechpartner in Deutschland Weitere Informationen zum Mietrecht, Unternehmensumzug, aber auch anderen Themen des Immobilienwirtschaftsrechts erhalten Sie von den folgenden Personen oder wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner. Immobilienrecht Arbeitsrecht Düsseldorf Sabine Reimann Partnerin, Düsseldorf T +49 211 13 68 513 sabine.reimann@hoganlovells.com Dr. Tim Joppich Counsel, Düsseldorf T +49 211 13 68 494 tim.joppich@hoganlovells.com Frankfurt am Main Marc P. Werner, LL.M. (Miami) Office Managing Partner, Frankfurt am Main T +49 69 962 36 252 marc.werner@hoganlovells.com Dr. Kerstin Neighbour Partnerin, Frankfurt T +49 69 962 36 358 kerstin.neighbour@hoganlovells.com Dr. Dirk Debald Partner, Hamburg T +49 40 419 93 523 dirk.debald@hoganlovells.com Matthes Schröder Partner, Hamburg T +49 40 419 93 261 matthes.schroeder@hoganlovells.com Martin Günther Partner, München T +49 89 290 12 232 martin.guenther@hoganlovells.com Dr. Hendrik Kornbichler Partner, München T +49 89 290 12 372 hendrik.kornbichler@hoganlovells.com Hamburg München 10 Unsere Standorte in Deutschland Düsseldorf Hogan Lovells International LLP Kennedydamm 24 40476 Düsseldorf T +49 211 13 68 0 Frankfurt am Main Hogan Lovells International LLP Untermainanlage 1 60329 Frankfurt am Main T +49 69 962 36 0 Hamburg Hogan Lovells International LLP Alstertor 21 20095 Hamburg T +49 40 419 93 0 München Hogan Lovells International LLP Karl-Scharnagl-Ring 5 80539 München T +49 89 290 12 0 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 11 Hogan Lovells – die internationale Sozietät Hogan Lovells in Deutschland Bank- und Finanzrecht In Deutschland sind wir mit rund 350 Juristen an unseren vier Standorten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München vertreten. An den einzelnen Standorten haben wir Beratungsschwerpunkte gebildet, die dem lokalen Bedarf unserer Mandanten und den Marktverhältnissen Rechnung tragen. Allen Standorten gemeinsam ist eine einheitliche Beratungsqualität und praxisorientierter Rechtsrat mit wirtschaftlich sinnvollen Lösungen. • Bank- und Bankaufsichtsrecht • Infrastruktur- und Projektfinanzierung • Kapitalmarktrecht • Restrukturierung und Insolvenzrecht Corporate/Unternehmensrecht • Handels- und Vertriebsrecht • Immobilienwirtschaftsrecht Hogan Lovells weltweit Hogan Lovells berät Unternehmen, Finanzinstitute und die öffentliche Hand umfassend auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Wir verfügen über ca. 2.500 Anwälte an mehr als 40 Standorten in den bedeutendsten Geschäfts- und Finanzzentren Afrikas, Asiens, Europas, Lateinamerikas, des Nahen Ostens und der USA. Der Erfolg und die Zufriedenheit unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle. Mit unserer anwaltlichen Beratung wollen wir einen echten Mehrwert für Ihr Unternehmen schaffen. An zentraler Stelle steht der Aufbau einer langjährigen Partnerschaft mit Ihnen. Je besser wir Sie und Ihr Unternehmen kennen, desto effizienter können wir die optimale rechtliche und wirtschaftliche Lösung für Sie entwickeln. • Kapitalmarktrecht • Gesellschaftsrecht/M&A • Private Equity • Steuerrecht Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutz und Informationsmanagement • Internet und E-Commerce • IP, Media & Technology Government and Regulatory • Datenschutz und Datensicherheit • Energie • Gesundheitswesen • Kartellrecht und Regulierung Praxisgruppen Hogan Lovells bietet Rechtsberatung in allen relevanten Bereichen des Wirtschaftsrechts auf höchstem Niveau. Jede Praxisgruppe leistet einen eigenständigen Beitrag und ist eng in das nationale und internationale Netzwerk eingebunden. Innerhalb der einzelnen Praxisgruppen sind unsere Anwälte auf bestimmte Fachbereiche spezialisiert. • Lebensmittel, Arznei- und Medizinprodukte und Landwirtschaft Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Arbeitsrecht • Compliance und Untersuchungen in der Life Sciences Industrie • Industrieanlagen und Bauprojekte • Untersuchungen, Ermittlungen und Compliance • Verwaltungsrecht und öffentliches Recht 12 Hogan Lovells – unsere Werte Die Werte, die unsere Unternehmenskultur ausmachen, haben wir formuliert und sichtbar gemacht. Sie drücken gleichzeitig unsere Stärken aus, für die uns unsere Mandanten schätzen und die uns zu einer Sozietät machen, die die besten Juristen an sich bindet und ihnen ein hervorragendes Arbeitsumfeld bietet. Clients come first Unser Ziel ist es, unseren Mandanten die Rechtsberatung zu bieten, die auf ihre jeweilige wirtschaftliche und Branchensituation optimal zugeschnitten ist. Wir setzen dabei auf innovative Lösungen, erstklassige Qualität und stete Ansprechbarkeit. Excellence in all we do Wir verbinden herausragendes juristisches Fachwissen mit einem wirtschaftlichen und lösungsorientierten Beratungsansatz. One team worldwide Innerhalb der weltweiten Sozietät arbeiten wir standortübergreifend als ein Team zusammen in einer respektvollen, kollegialen und freundschaftlichen Atmosphäre. Commitment to our firm’s success Wir stellen an unsere Arbeit höchste Ansprüche und erarbeiten stets optimale Ergebnisse für unsere Mandanten und damit auch für uns. Good citizenship Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und engagieren uns bei Pro Bono und gemeinnütziger Arbeit und setzen auf eine vielfältige Belegschaft, die jedem einzelnen gegenüber freundlich und aufgeschlossen ist. Hogan Lovells zeichnet sich durch eine Unternehmenskultur des Miteinanders aus, die den Beitrag jedes einzelnen inner- und außerhalb der Sozietät fördert und schätzt. Wir legen großen Wert auf Qualität, Wirtschaftlichkeit, Serviceorientierung und Teamwork für eine erfolgreiche und langjährige Beratung unserer Mandanten. Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015 Notizen 13 www.hoganlovells.com Hogan Lovells hat Büros in: Alicante Amsterdam Baltimore Brüssel Budapest* Caracas Colorado Springs Denver Dschidda* Dubai Düsseldorf Frankfurt am Main Hamburg Hanoi Ho Chi Minh Stadt Hongkong Houston Jakarta* Johannesburg London Los Angeles Luxemburg Madrid Mailand Mexiko-Stadt Miami Monterrey Moskau München New York Northern Virginia Paris Peking Philadelphia Riad* Rio de Janeiro Rom San Francisco São Paulo Schanghai Silicon Valley Singapur Tokio Ulaanbaatar Warschau Washington DC Zagreb* "Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. 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