I b - Landtag NRW
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Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Familie, Kinder, Jugend , Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen , 40190 Düsseldorf Ib . April 2014 Seite 1 von 1 Präsidentin des Landtags Nord rhein-Westfalen Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Aktenzeichen LANDT,'\G NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/1846 bei Antwort bitte angeben Annette Neuhaus Telefon 0211 837-2574 Annette.Neuhaus@mfkjks.nrw.de A16 Bericht der Ministerin tür Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westtalen zum TOP "Warum die NADA Finanzierung und die Finanzierung von 'Jugend trainiert tür Olympial Jugend trainiert tür Paralympics' nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden dürfen" zur Sitzung des Sportausschusses des Landtags NordrheinWestfalen am 6. Mai 2014 Sehr geehrte Frau Präsidentin, als Anlage übersende ich Ihnen 60 Exemplare des o.a. Berichts mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Sportausschusses weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211837-02 Telefax 0211 837-2200 Ute Schäfer poststelle@mwme.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709,719 Haltestelle Poststraße Bericht der Landesregierung zur Sitzung des Sportausschusses des Landtags am 06. Mai 2014 Warum die NADA Finanzierung und die Finanzierung von "Jugend trainiert für Olympia/ Jugend trainiert für Paralympics U nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden dürfen Im Bericht des Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maiziere vom 12. Februar 2014 an den Sportausschuss des Bundestags heißt es, "dass niemand vergessen habe, dass die Länder sich verpflichtet hätten, sich daran (an der NADA Finanzierung) zu beteiligen. Und würden sie dies nicht tun, müsse man überlegen, wie sie sich indirekt beteiligen." Damit formulierte der Bund auch gegenüber dem Parlament die bereits mehrfach auf Arbeitsebene angedrohten Konsequenzen für die Länder, wenn sie sich der weiteren Beteiligung an der Finanzierung der NADA verweigern würden. Klar ist auch, dass in diesem Zusammenhang sich der Bund über die von ihm bereitgestellten Mittel in Höhe von (2013) 700.000 Euro für die Bundesfinals von Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics entlasten will. Mit der Streichung von 350.000 Euro für das laufende Jahr sind hier bereits Fakten geschaffen worden. Für die Haushaltsaufstellung 2015 wurde auf Arbeitsebene die vollständige Mittelstreichung für die Bundesfinals Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics angekündigt. Die Vorsitzenden der Sport- und der Kultusministerkonferenz haben sich gegenüber dem Bund dafür eingesetzt, keine Verknüpfung zwischen der Finanzierung der NADA und von Jugend trainiert für Olympia sowie Jugend trainiert für Paralympics herzustellen, weil es weder strukturell-inhaltliche noch finanzielle Zusammenhänge gibt. Darüber hinaus hat der Bund seine Förderung seit rund 40 Jahren mit der Bedeutung des Wettbewerbs für die Talentsichtung und -förderung im Leistungs- und Spitzensport begründet und zuletzt im 12. Sportbericht der Bundesregierung die Wettbewerbsmodifizierungen begrüßt. Laut Grundgesetz gehört die Sportförderung zu den Kompetenzen der Länder. Eine Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern hatte sich allerdings bereits frühzeitig in der entstehenden Bundesrepublik im Laufe der 1950er Jahre unter pragmatischen Gesichtspunkten herausgebildet. Die Finanzierung der Entsendung von deut- 2 schen Teams zu Europa- und Weltmeisterschaften und zu Olympischen Spielen wurde vom Bund getragen, auch um der Welt die Einheit zumindest Westdeutschlands und Berlins darzustellen. Daraus leitete sich die faktische Zuständigkeit des Bundes für alle Belange des Sports ab, die der Außenrepräsentation der jungen Bundesrepublik Deutschland dienten. In Folge dieser Entscheidungen fördert der Bund bis peute den Leistungs- und Spitzensport, den Ländern fallen alle darüber hinausgehenden Kompetenzen der Sportförderung zu, gleichwohl sind auch sie im Leistungssport engagiert. Zwischen dem Bund, den Ländern und den gemeinnützigen Sportorganisationen besteht eine hohe Übereinstimmung, dass die konsequente Bekämpfung des Dopings eine gemeinsame Aufgabe von Sport und Staat ist. Der Sport übernimmt dabei Aufgaben, die sich im sportlichen Regelwerk abbilden und verfolgen lassen, staatliche Stellen kümmern sich um die Umstände, die eine Verfolgung von Straftaten im Umfeld des Dopingmissbrauchs im Sport erfordern. Doping ist zunächst eine Herausforderung für den Leistungs- und Spitzensport. Durch Doping wird u.a. die Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Frage gestellt. Insbesondere das Verhalten von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten erzeugt darüber hinaus Nachahmungseffekte, die auch auf Breitensportierinnen und Breitensportier wirken. Die besondere Relevanz von Übertragungseffekten auf den Breitensport entsteht weniger in der Beschädigung der Integrität des Wettbewerbs, sondern im Hinblick auf die gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Substanzmissbrauchs. Bund- und Länderaufgaben zur Dopingbekämpfung und zur Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) Die NADA wurde zur "Förderung und Koordinierung des Kampfes gegen Doping im Sport auf nationaler Ebene" von Deutschem Sportbund (DSB), Nationalem Olympischem Komitee (NOK) und der Stiftung Deutsche Sporthilfe (DSH), der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesstadt Bonn sowie der Deutschen Telekom und der Deutschen Bank AG am 04.11.2002 gegründet. Die Länder stellten dabei Zustiftungen in Aussicht, die u.a. an die Bedingung geknüpft waren, dass "die NADA auch Aufgaben zur Dopingprävention und Information auch außerhalb von Vereinen und Verbänden übernimmt" und "eine Sicherung der Kompetenz für Erziehungs-, Bildungs-, Präventions- und Ethikfragen im Vorstand erfolgt". Bis 2004 haben die Länder auf dieser Grundlage ihre Zustiftungen vollständig erbracht. Weder der Bund noch der Deutsche Sportbund (DSB), die Vorgängerorganisation des DOSB, stellten sich bei der Einleitung von Überlegungen zur Gründung einer NADA in Deutschland die Frage, ob die Länder im Gründungsprozess einzubinden 3 sind. Der vormalige Bundesinnenminister Otto Schily und der seinerzeitige DSB Präsident Manfred von Richthofen haben daher gemeinsam die Ziele zur Gründung der NADA verkündet und die Eckpunkte der Finanzierung dargestellt. Die Länder sind als Gründungpartner der NADA erst ins Spiel gekommen, als sie selbst ihr Interesse an einer Mitwirkung signalisiert halten. Hierauf wies Innenminister Schily gemäß Schreiben vom 03.05.2000 an Präsident von Richthofen hin und erklärte die "Länderkompetenzen u.a. für "Doping kontrollen für den Nachwuchsbereich, die Prävention im Breitensport, in Schulen und Vereinen, den Gesetzesvollzug in dopingrelevanten Bereichen" für berücksichtigenswert. Auf vier Aufgabenbereiche konzentrierte sich zunächst die Arbeit der NADA, die mit einem Jahresbudget von 1,2 Mio. Euro (ohne Analytik) und der Mitarbeit von 5 Vollzeitbeschäftigten auskommen musste: Dopingkontrollmanagement, internationale Zusammenarbeit, Einrichtung eines Sportschiedsgerichts und Dopingprävention. Im Wesentlichen finanzierte sich die NADA aus den Zuwendungen des Bundes, des Landes Nord rhein-Westfalen , der Stadt Bonn, der Telekom, der Deutschen Bank, der Fa. Adidas und aus Stiftungserträgen. Heute beschäftigt die NADA rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwartet, dass a~ 2015 ein Gesamtetat von jährlich zehn Millionen Euro benötigt wird, um den Anforderungen gerecht werden zu können. Für das Jahr 2014 plant die NADA mit einem Etat von 7,7 Millionen Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln, bereitgestellt durch den Medizintechnikhersteller Otto Bock, soll im laufenden Jahr ein Investitionsstau beim Datenbankausbau aufgelöst werden, ein Prozesskostenfond geschaffen und die Prävention gestärkt werden. Der Mehrbedarf ab 2015 begründet sich durch die Umsetzung des neuen Welt-Anti-Doping-Codes und die Übernahme sämtlicher Wetlkam pfkontrollen. Die Länder haben immer wieder und mehrfach in Beschlüssen der Sportministerkonferenz zum Ausdruck gebracht, dass sie ihre Verantwortung bei der Dopingbekämpfung dort anerkennen, wo der Nachwuchsleistungssport betroffen ist, wo es um Dopingprävention geht und wC? rechtliche Fragestellungen die Kooperation der Länder erforderlich machen. Die Länder lösen ihre Verpflichtung, sich an der Dopingbekämpfung zu beteiligen, dadurch ein, dass sie durchgängig die Landessportbünde bzw. Landessportverbände (LSB/LSV) in die Lage versetzen, die Dopingbekämpfung mit Landesmitlein zu bestreiten. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für sportmedizinische Untersuchungen, Dopingkontrollen und Betreuung der D-Kader Mittel in Höhe von 124.000 Euro bereit, von denen rund 25% für Dopingkontrollen genutzt werden. Der LSB NRW stellt darüber hinaus seinerseits Mittel bereit, um gemeinsam mit den 4 anderen LSB/LSV einen Finanzierungsanteil an den Kosten der NADA zu erbringen und darüber hinaus den eigenen Mitgliedsorganisationen Angebote zur Verbesserung ihrer Maßnahmen zur Dopingbekämpfung zu machen. Umfassend dazu hat sich der LSB mit seinem Anti-Doping-Bericht 2010 positioniert. Darüber hinaus hat sich Nordrhein-Westfalen zu weiteren Aktivitäten verpflichtet. Der Nationale Dopingpräventionsplan wurde im Jahr 2009 mit Unterstützung NordrheinWestfalens initiiert. Ziel dieses Plans ist es, die Kooperation zwischen Bund und Ländern bei Dopingpräventionsaktivitäten zu verbessern und die vielen hilfreichen Aktivitäten von Sportorganisationen, Hochschulen und Einzelinitiativen zusammenzuführen und so zu strukturieren, sodass erforderliche Aufgaben schneller und besser identifiziert werden können und Doppelarbeiten vermieden werden. Die laufende Evaluierung des Nationalen Dopingpräventionsplans soll absehbar Aufschluss darüber geben, ob dies funktioniert hat und ob die Ziele des Nationalen Dopingpräventionsplans erreicht wurden. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich finanziell am Nationalen Dopingpräventionsplan und kommt auch anteilig die Kosten der Evaluierung auf. Im laufenden Jahr stehen dafür 50.000 Euro zur Verfügung. In schulischen Zusammenhängen werden im Rahmen der Bundesfinals von Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sollen das E-Learning Programm der NADA durchlaufen und im Anschluss ein Abschlusszertifikat erwerben. Aufbauend auf primär-präventiven Maßnahmen der Schulen wird Dopingbekämpfung vor allem dort notwendig, wo Schulen leistungssportlich ausgerichtet sind. An den Eliteschulen des Sports finden deshalb spezifische Präventionsmaßnahmen statt. Um das Thema Doping im Unterricht behandeln zu können, sind geeignete Unterrichtsmaterialien erforderlich, die fundiertes Sachwissen vermitteln, aber auch handlungsorientiert angelegt sind. Die Lehrpläne und Bildungsstandards Sport der Sekundarstufen 11 sehen sportwissenschaftliche Themen vor, zu denen auch Fragen der Leistungsmanipulation gehören. Auch hierfür kommen im Wesentlichen die Kultusministerien der Länder auf. Jugend trainiert für Olympia I Jugend trainiert für Paralympics Der Schulwettbewerb Jugend trainiert für Olympia wurde 1969 als Initiative der Zeitschrift "stern" von Henri Nannen und Willi Daume sowie der Konferenz der Kultusminister ins Leben gerufen. Hintergrund waren die Bemühungen, als Ausrichter der XX. Olympischen Sommerspiele 1972 mittel- und langfristig sportlich konkurrenzfähig zu bleiben und dort mit Talentsichtung und Talentförderung zu beginnen, wo alle Kinder 5 und Jugendlichen sportlich aktiv waren - in der Schule. Inzwischen ist der Wettbewerb mit rund. 800.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, von denen sich 8.500 für die Bundesfinals qualifizieren, der weitgrößte Schulsportwettbewerb. Er bietet Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten, im schulischen Rahmen Wettkampferfahrung zu sammeln und soll zum lebenslangen Sporttreiben motivieren. Jugend trainiert für Olympia soll ein Sprungbrett vom Schulsport zu Training und Wettkampf im Sport- verein und -verband sein und wird zunehmend zum Instrument, die Inklusion in der Schule und im Sport voranzutreiben. Der Wettbewerb Jugend trainiert für Paralympics wurde 2002 durch das für Sport zuständige Ministerium in NRW ins Leben gerufen. Nach dem sich andere Bundesländer diesem Wettbewerb angeschlossen hatten, fand 2010 im Rahmen eines Pilotprojekts das erste Bundesfinale in der Sportschule Kamen-Kaiserau statt. Bereits im Jahr 2012 gab es für 286 Schülerinnen und Schüler ein Bundesfinale in Berlin. Seit 2013 werden die drei Bundesfinalveranstaltungen (Winter-, Frühjahr- und Herbstfinale) von Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics mit Erfolg zur gleichen Zeit und vielfach auch an den gleichen Wettkampfstätten durchgeführt. Der aktuelle Sportbericht der Bundesregierung (12. Sportbericht der Bundesregierung) konstatiert zur Bedeutung von Jugend trainiert für Olympia, dass der Bundeswettbewerb "entsprechend einer Forderung des Bundes ( ... ) mehr als bisher die Talentsichtung und Talentförderung für den Spitzensport (berücksichtigt). So konzentriert sich der Wettbewerb auf die jüngeren für die Talentsichtung relevanten Jahrgänge, in dem an den Bundesfinalwettkämpfen überwiegend die 12- bis 16jährigen Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Für die Sportarten Fußball, Turnen, Hockey, Leichtathletik, Schwimmen und Volleyball wurden in enger Zusammenarbeit mit den Bundessportfachverbänden und dem Bereich Leistungssport des DOSB Wettkampfkonzepte entwickelt und erprobt, die den Erkenntnissen der Talentforschung Rechnung tragen." Finanziert werden die Landesausscheidungen von Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics vollständig durch die Länder. In Nordrhein-Westfalen stehen dafür im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 880.000 Euro bereit. Darüber hinaus kommt das Land für die Personalkosten für das Lehrpersonal auf. Das Bundesfinale in Berlin wird im Wesentlichen vom Land Berlin, der Deutschen Schulsportstiftung (DSS) und vom Bund finanziert. Aus Bundesmitteln werden "Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler, der Betreuer, der Kampfrichter und der Offiziellen zu den Bun- 6 desfinalveranstaltungen sowie eine Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefördert." Durch den Wegfall der Bundesfinalveranstaltungen würden die Wettbewerbe erheblich an Attraktivität verlieren, da sie auf reine Länderveranstaltungen reduziert würden. Dies wird nicht nur sinkende Teilnehmerzahlen nach sich ziehen, sondern reduziert auch erheblich die Möglichkeiten für die Verbände zur Talentsichtung und damit zur Weiterentwicklung des Leistungssports. Darüber hinaus sind durch die Reduzierung der Angebote im außerunterrichtlichen Schulsport erhebliche negative Auswirkungen auf die allgemeine sportliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu erwarten. Mit seinem Ausstieg aus der Finanzierung des Bundeswettbewerbs gefährdet der Bund die nicht nur die Durchführung der Bundesfinals von Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics. Er nimmt darüber hinaus in Kauf, dass ein essentieller Beitrag zur Talentsichtung und -förderung sowie ein bedeutendes Bindeglied zwischen den Schulen und den gemeinnützigen Sportorganisationen aufgrund von sachfremden Erwägungen in seiner Existenz gefährdet wird.