Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/ Orthopädiemechaniker

Transcription

Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/ Orthopädiemechaniker
Lehrplan
für das Berufskolleg
in Nordrhein-Westfalen
Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/
Orthopädiemechaniker und Bandagist
Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung
ISBN 3–89314–786–1
Heft 41014
Herausgegeben vom
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Copyright by Ritterbach Verlag GmbH, Frechen
Druck und Verlag: Ritterbach Verlag
Rudolf-Diesel-Straße 5–7, 50226 Frechen
Telefon (0 22 34) 18 66-0, Fax (0 22 34) 18 66 90
www.ritterbach.de
1. Auflage 2004
Auszug aus dem Amtsblatt
des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
des Landes Nordrhein-Westfalen
Nr. 8/04
Berufskolleg;
Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;
Lehrpläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 27. 7. 2004 – 433-6.08.01.13-17655
Für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe werden hiermit Lehrpläne gemäß § 1 SchVG
(BASS 1 – 2) festgesetzt.
Die Lehrpläne treten am 1. 8. 2004 in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u. a. für die
Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Die bisher gültigen Lehrpläne zur Erprobung – Anlage 2 – treten zum gleichen Zeitpunkt außer
Kraft.
Folgende Lehrpläne treten mit Wirkung vom 1. 8. 2004 in Kraft:
Anlage 1
Heft
Ausbildungsberuf
41002
Automobilkauffrau/Automobilkaufmann
41008
Justizfachangestellte/Justizfachangestellter
4101
Bankkauffrau/Bankkaufmann
4140
Köchin/Koch
4186
Baugeräteführerin/Baugeräteführer
41010
Mechatronikerin/Mechatroniker
4168
Brauerin und Mälzerin/Brauer und Mälzer
41011
Mediengestalterin Bild und Ton/Mediengestalter Bild und Ton
4115
Buchhändlerin/Buchhändler
41012
Mediengestalterin Digital und Print/
Mediengestalter Digital und Print
4137
Dachdeckerin/Dachdecker
41013
Metallbildnerin/Metallbildner
4271
Floristin/Florist
4287
Modenäherin/Modenäher und Modeschneiderin/Modeschneider
4185
Forstwirtin/Forstwirt
41014
Orthopädiemechanikerin und
Bandagistin/Orthopädiemechaniker und
Bandagist
41004
Fotografin/Fotograf
4176
Rechtsanwaltsfachangestellte/
Rechtsanwaltsfachangestellter
41005
Fotomedienlaborantin/Fotomedienlaborant
4177
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
4110
Friseurin/Friseur
4139
Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger
4161
Gärtnerin/Gärtner
4244
Schuhfertigerin/Schuhfertiger
4222
Graveurin/Graveur
41017
Silberschmiedin/Silberschmied
41006
Ausbildungsberufe im Gastgewerbe
4147
Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter
41018
Werkstoffprüferin/Werkstoffprüfer
Fachkraft im Gastgewerbe
Hotelfachfrau/Hotelfachmann
Hotelkauffrau/Hotelkaufmann
Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann
Fachfrau für Systemgastronomie/
Fachmann für Systemgastronomie
41007
Goldschmiedin/Goldschmied
Anlage 2
Folgende Richtlinien und Lehrpläne treten mit Ablauf des 31. 7. 2004 außer Kraft:
1) Automobilkauffrau/Automobilkaufmann; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 192)
2) Bankkauffrau/Bankkaufmann; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 1)
3) Baugeräteführerin/Baugeräteführer; RdErl. vom 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 86)
4) Brauerin und Mälzerin/Brauer und Mälzer; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 69)
5) Buchhändlerin/Buchhändler; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 15)
6) Dachdeckerin/Dachdecker; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 37)
7) Floristin/Florist; RdErl. vom 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 171)
8) Forstwirtin/Forstwirt; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 85)
9) Fotografin/Fotograf; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 194)
10) Fotomedienlaborantin/Fotomedienlaborant; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 195)
11) Friseurin/Friseur; RdErl. vom 20. 10. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 10)
12) Gärtnerin/Gärtner; RdErl. vom 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 61)
13) Graveurin/Graveur; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 122)
14) Ausbildungsberufe im Gastgewerbe
(Fachkraft im Gastgewerbe, Hotelfachfrau/Hotelfachmann, Hotelkauffrau/Hotelkaufmann,
Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann, Fachfrau für Systemgastronomie/Fachmann für
Systemgastronomie); RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 196)
15) Goldschmiedin/Goldschmied; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 197)
16) Justizfachangestellte/Justizfachangestellter; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 198)
17) Köchin/Koch; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 40)
18) Mechatronikerin/Mechatroniker; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 200)
19) Mediengestalterin Bild und Ton/Mediengestalter Bild und Ton;
RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 201)
20) Mediengestalterin Digital und Print/Mediengestalter Digital und Print;
RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 202)
21) Metallbildnerin/Metallbildner; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 203)
22) Modenäherin/Modenäher und Modeschneiderin/Modeschneider;
RdErl. vom 27. 10. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 187)
23) Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/Orthopädiemechaniker und Bandagist;
RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 204)
24) Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter;
RdErl. vom 27. 10. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 76)
25) Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter;
RdErl. vom 27. 10. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 77)
26) Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 39)
27) Schuhfertigerin/Schuhfertiger; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 144)
28) Silberschmiedin/Silberschmied; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 207)
29) Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter; RdErl. vom 27. 10. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 47)
30) Werkstoffprüferin/Werkstoffprüfer; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 208)
Inhalt
Seite
1
Vorgaben für die Berufsausbildung
7
2
Allgemeine Ziele und didaktische Konzeption
8
3
Stundentafel
11
4
Hinweise zu den Lernbereichen
12
4.1
Hinweise zum berufsbezogenen Lernbereich
12
4.1.1
Übersicht über die Lernfelder
12
4.1.2
Beschreibung der Lernfelder
14
4.1.3
Zuordnung der Lernfelder
34
4.1.4
Erläuterung und Beschreibung der Fächer
34
4.2
Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich
36
4.3
Hinweise zum Differenzierungsbereich
36
4.3.1
Allgemeine Hinweise
36
4.3.2
Erwerb der Fachhochschulreife
36
5
Lernerfolgsüberprüfung
37
6
KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechaniker und
Bandagist/Orthopädiemechanikerin und Bandagistin
39
7
Aufgaben der Bildungsgangkonferenz
55
8
Beispiele für die Ausgestaltung von Lernsituationen
56
Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädiemechaniker und
Bandagisten/zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin
59
Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen
Bildungsgängen
71
Anlagen
A-I
A-II
1
Vorgaben für die Berufsausbildung
Grundlagen für die Berufsausbildung zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/zum Orthopädiemechaniker und Bandagisten sind:
x die geltenden Verordnungen über die Bildungsgänge in den Fachklassen des dualen Systems
x der KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/Orthopädiemechaniker und Bandagisten (vgl. Kap. 6), der mit der Verordnung über
die Berufsausbildung zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/zum Orthopädiemechaniker und Bandagisten (vgl. Anlage I) abgestimmt ist.
Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß § 25 BBiG bzw. HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie wurde von dem zuständigen Fachministerium des Bundes
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und
Technologie erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMKRahmenlehrplan) beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen für den berufsbezogenen
Unterricht der Berufsschule.
Der vorliegende Lehrplan ist die landesspezifische Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans
für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/Orthopädiemechaniker
und Bandagisten. Er legt die Lerngebiete des KMK-Rahmenlehrplans mit ihren jeweiligen
Zielformulierungen und Inhalten als Mindestanforderungen den Lernfeldern des Lehrplans
zugrunde.
Der Lehrplan enthält Vorgaben und Hinweise für den Unterricht in den Lernbereichen gemäß
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs
(APO-BK). Zur Unterstützung der Lernortkooperation und der schulinternen Arbeit ist dem
Lehrplan die Verordnung über die Berufsausbildung als Anlage beigefügt.
7
2
Allgemeine Ziele und didaktische Konzeption
Gemäß dem Bildungsauftrag des Berufskollegs (vgl. APO-BK, Erster Teil, 1. Abschnitt,
§ 1.1) ist die Entwicklung von Handlungskompetenz das Ziel des Unterrichts in den Fachklassen des dualen Systems.
Handlungskompetenz bedeutet die Bereitschaft und Fähigkeit der bzw. des Einzelnen, in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht und individual- wie sozialverantwortlich zu handeln. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming).
In diesem Sinn ist mit Handlungsorientierung das didaktische und lernorganisatorische Konzept für die Gestaltung von Unterricht bezeichnet.
Gestützt durch lernpsychologische und sozialisationstheoretische Erkenntnisse lassen sich für
die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts in beruflichen Bildungsgängen folgende Orientierungspunkte angeben:
x Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung – auch im Gesamtkontext von Berufs- und Lebensplanung – bedeutsam sind.
x Lernen vollzieht sich in und durch Handlungen, auch durch gedankliches Nachvollziehen
von Handlungen anderer.
x Die Handlungen müssen an Erfahrungen der Lernenden anknüpfen und deren Motivation
ansprechen.
x Sie müssen von den Lernenden selbständig geplant, durchgeführt, ggf. korrigiert und
schließlich bewertet werden.
x Die Handlungen sollen ein Erfassen der Wirklichkeit mit möglichst vielen Sinnen und die
Integration unterschiedlicher sinnlicher Wahrnehmungen zulassen.
x Die Lernprozesse müssen von sozialen und kooperativen Kommunikationsprozessen begleitet werden.
x Die Handlungsergebnisse müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und hinsichtlich ihres individuellen und gesellschaftlichen Nutzens reflektiert werden.
Eine Unterrichtsgestaltung, die diese Orientierungspunkte beachtet, fördert ganzheitliche
Lernprozesse und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in aktiver, handelnder Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand neue Informationen und Reflexionen so mit ihren
vorhandenen Handlungskompetenzen zu verknüpfen, dass sie die daraus resultierenden
Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in verschiedenen Lebensbereichen anwenden und
erweitern können. Handlungskompetenz bewährt sich in der Bewältigung beruflicher und außerberuflicher Lebenssituationen und in stetiger Weiterentwicklung.
Die curriculare Gestaltung des Bildungsganges nach Lernfeldern unterstützt die Handlungsorientierung. Im vorliegenden Lehrplan wird die im Rahmenlehrplan (siehe Kapitel 6) vorgenommene Strukturierung nach Lerngebieten aufgenommen und in eine Lernfeldstruktur um8
gesetzt. Die Lernfelder und die Lernfeldstrukturierung des jeweiligen Ausbildungsberufes
sind somit im KMK-Rahmenlehrplan begründet. Der Lehrplan setzt diese Struktur für die
Schulen des Landes um. Die Bildungsgangkonferenzen an den Schulen gestalten die Lernfelder für den Unterricht aus.
Zur Unterstützung dieser Arbeit werden in den folgenden Abschnitten die zentralen Elemente
der Lernfeldkonzeption beschrieben.
Zentrale Elemente des Lernfeldkonzepts
Die Lernfelder des Lehrplans orientieren sich an beruflichen Handlungsabläufen und Tätigkeitsbereichen. Hinweise für beruflich relevante Tätigkeitsfelder geben das Berufsbild, die
Ausbildungsverordnung und die Ausbildungsrealität in den Betrieben. Daraus sind beruflich
bedeutsame Handlungsabläufe und Tätigkeitsbereiche abgeleitet und unter Einbeziehung gesellschaftlich und individuell bedeutsamer Handlungszusammenhänge für schulische Lernprozesse didaktisch als Lernfelder erschlossen. Lernfelder verknüpfen gesellschafts- und individuell bedeutsame, berufs- und fachrelevante Inhalte unter dem Aspekt der Entwicklung
von Handlungskompetenz.
Das Lernfeldkonzept unterstützt damit berufsorientiertes, ganzheitliches und handlungsorientiertes Lernen im Bildungsgang.
Lernfelder sind durch Zielformulierungen im Sinne von Kompetenzbeschreibungen ausgelegt, d. h. sie beschreiben die am Ende der Lernprozesse erwarteten Fähigkeiten. Sie schließen die Kompetenzbereiche Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz ein. Sie
umfassen auch Methodenkompetenz (Bereitschaft und Fähigkeit zu methodengeleitetem Handeln), Lernkompetenz (Weiterentwicklung des erreichten Kompetenzstandes durch Lernen)
sowie kommunikative Kompetenz. Methodenkompetenz, Lernkompetenz und kommunikative
Kompetenz bezeichnen nicht weitere Dimensionen von Handlungskompetenz, sondern sind
integraler Bestandteil sowohl von Fach- als auch von Human-, als auch von Sozialkompetenz.
Den Lernfeldern sind die Unterrichtsfächer mit den jeweiligen Inhalten zugeordnet. Um den
erforderlichen fachlichen und pädagogischen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum für
eine sinnvolle Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben auf Schulebene sicherzustellen, erfüllen
die Inhaltsangaben folgende Kriterien:
x Didaktisch begründete Auswahl nach dem Prinzip der Exemplarität, die die Mindestanforderungen beschreibt, die zur Erfüllung des Ausbildungszieles erforderlich sind,
x Einhaltung des KMK-Rahmenlehrplans als Mindestanforderung,
x Offenheit für schulspezifische Umsetzungen.
Die Unterrichtsfächer strukturieren und systematisieren die Inhalte unter fachlichen Gesichtspunkten im Rahmen des jeweiligen Lernfeldes. Sie leisten ihren inhaltlichen und zeitlichen Beitrag im Lernfeld und tragen gemeinsam zur Entwicklung der im Lernfeld genannten
Kompetenzen bei. Die im Lehrplan enthaltenen Lernfelder, Kompetenzbeschreibungen, Zuordnungen der Unterrichtsfächer und Inhaltsangaben sind verbindlich.
Die Bildungsgangkonferenzen haben die Aufgabe, Lernfelder für den unterrichtlichen Lernprozess durch Lernsituationen zu konkretisieren. Die Lernsituationen werden im Rahmen
des jeweiligen Lernfeldes durch didaktische Reflexion beruflich bedeutsamer Tätigkeitsbereiche sowie lebens- und gesellschaftsbedeutsamer Handlungszusammenhänge erschlossen.
9
Bei der Konzipierung von Lernsituationen an der jeweiligen Schule, ist den individuellen
Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und den schulspezifischen und regionalen
Besonderheiten angemessen Rechnung zu tragen. Bei der Ausgestaltung der Lernfelder durch
Lernsituationen erweitern und ergänzen die Bildungsgangkonferenzen die im Lernfeld genannten Kompetenzen und die Inhalte für die konkrete unterrichtliche Arbeit.
Die auf diese Weise didaktisch erschlossenen Lernsituationen verknüpfen gesellschafts- und
individuell bedeutsame, berufs- und fachrelevante Inhalte unter dem Aspekt der Entwicklung
von Handlungskompetenz. Sie ermöglichen ganzheitliche Lernprozesse. Die dem jeweiligen
Lernfeld zugeordneten Unterrichtsfächer leisten einen inhaltlichen und zeitlichen Beitrag zur
einzelnen Lernsituation. Die Unterrichtsfächer des berufsübergreifenden Lernbereichs orientieren sich an den Lernfeldern und Lernsituationen.
Im Rahmen handlungsorientierten Unterrichts ist die didaktische Struktur einer Lernsituation
bestimmt durch die Abfolge von Handlungsphasen. Die Strukturelemente einer vollständigen Handlung - Analysieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren, Bewerten und
Reflektieren - sind geeignet, Lernsituationen zu gliedern.
10
3
Stundentafel
Unterrichtsstunden
1. Jahr
2. Jahr
3./4. Jahr
Summe
Wirtschafts- und Betriebslehre
40
40
60
140
Medizinische Orthopädie
80
80
160
320
Orthetik und Prothetik
120
160
200
480
Spezielle Versorgungen
80
40
60
180
320
320
480
1120
Summe:
II. Differenzierungsbereich
Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2,
A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
III. Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation
Religionslehre
Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2,
A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
11
4
Hinweise zu den Lernbereichen
4.1
Hinweise zum berufsbezogenen Lernbereich
Der hier vorliegende Lehrplan trägt durch die Ausgestaltung der Lernfelder und Lernsituationen den didaktischen Vorgaben des Ausbildungsberufs Rechnung. Somit werden ganzheitliche Lernprozesse ermöglicht.
4.1.1
Übersicht über die Lernfelder
Zeitrichtwerte
Lernfelder
1
2
3
1. Jahr
2. Jahr
3./4. Jahr
entspr. Lerngebiete des Rahmenlehrplans
Verständnis für Patientinnen/Patienten
und Kundinnen/Kunden
80
1/2/4/7/12/
23
Der Bewegungsapparat und seine orthopädietechnischen Indikationen
80
3/4/5/7
Biomechanische Abläufe des menschlichen Bewegungsapparates
40
4/5/6
Innere Organe und deren Versorgungen
80
9/19/20
4
5
6
7
Indikationen für orthetische Versorgungen des Rumpfes
30
19
Indikationen für orthetische Versorgungen der unteren Extremitäten
20
8/9/13/19
Indikationen für orthetische Versorgungen der oberen Extremitäten
30
8/9/13/19
Orthetische Versorgungen des Rumpfes
60
9/10/11/14/
15/16/17
Orthetische Versorgungen der unteren
Extremitäten
40
9/10/11/14/
15/16/17
Orthetische Versorgungen der oberen Extremitäten
60
9/10/11/14/
15/16/17
Spezielle Orthesen
40
8/9/20
8
9
10
11
12
12
Indikationen für prothetische Versorgungen des Fußes und Unterschenkels
60
8/9/20
13
14
15
16
17
18
19
20
Indikationen für prothetische Versorgungen bei Knieexartikulation, des Oberschenkels und bei Hüftexartikulation
60
8/9/13
Indikationen für prothetische Versorgungen des Oberarmes
20
8/9/13
Indikationen für prothetische Versorgungen des Unterarmes
20
8/9/13
Prothetische Versorgungen des Fußes und
Unterschenkels
60
9/10/11/15/
16/17/21
Indikationen für prothetische Versorgungen bei Knieexartikulation, des Oberschenkels und bei Hüftexartikulation
60
9/10/11/15/
16/17/21
Prothetische Versorgungen des Oberarmes
40
9/10/11/15/
16/17/21
Prothetische Versorgungen des Unterarmes
40
9/10/11/15/
16/17/21
Spezielle Versorgungen und Rehabilitationstechniken
60
18/19/20/
22
Summen
280
280
420
13
4.1.2
Beschreibung der Lernfelder
Lernfeld 1:
Verständnis für Patientin/Patient und Kundin/Kunde
Schul-/Ausbildungsjahr:
1.
Zeitrichtwert:
40 - 80 UStd.
Zielformulierungen:
x
x
x
x
x
x
x
Aufgaben sozialer Sicherungssysteme unterscheiden
Das Sanitätshaus in den Zusammenhang des Gesundheitswesens stellen
Betriebsstrukturen und -aufgaben beschreiben
Produktgruppen unterscheiden
Orientiert an Patientinnen/Patienten- und Kundinnen/Kunden handeln
Medizinisches Grundlagenwissen zur Erklärung orthopädischer Erkrankungen einsetzen
Berufsbezogene Berechnungen durchführen
Mögliche Lernsituationen:
x Eine Checkliste für ein Gespräch mit Patientinnen/Patienten erstellen
x Arbeitsablauforganisation für ein Hilfsmittel planen
x ...
14
Lernfeld 2:
Der Bewegungsapparat und seine orthopädietechnischen Indikationen
Schul-/Ausbildungsjahr:
1.
Zeitrichtwert:
80 UStd.
Zielformulierungen:
x Werte und Prinzipien der Rehabilitation begründet vertreten
x Betreuung von Patientinnen/Patienten- und Kundinnen/Kunden als Dienstleistung beschreiben
x Kenntnisse über den Bewegungsapparat und seine Erkrankungen zur Begründung orthopädietechnischer Indikationen einsetzen
x Hilfsmittel nach Anweisung auswählen
x Patientinnen und Patienten sowie Kundinnen und Kunden über ausgewählte Hilfsmittel
informieren
x Einfache medizinische Fachbegriffe anwenden
Mögliche Lernsituationen:
x
x
x
x
Eine Kniebandage oder OSG- Bandage anlegen
Eine Patientin/einen Patienten in den Gebrauch eines Gehwagens einführen
Beratungsgespräch orientiert an Kundinnen/Kunden- bzw. Patientinnen/Patienten
...
15
Lernfeld 3:
Biomechanische Abläufe des menschlichen Bewegungsapparates
Schul-/Ausbildungsjahr:
1.
Zeitrichtwert:
40 UStd.
Zielformulierungen:
x Biomechanische Abläufe beschreiben und sie zur Erklärung orthopädietechnischer Indikationen nutzen
x Einfache technische Zeichnungen normgerecht anfertigen
x Datenverarbeitung nutzen
x Geometrische Berechnungen berufsbezogen durchführen
Mögliche Lernsituationen:
x Videoaufzeichnungen von Gangbildern erstellen und auswerten
x Untersuchungen mit dem Podiometer durchführen
x ...
16
Lernfeld 4:
Innere Organe und deren Versorgungen
Schul-/Ausbildungsjahr:
1.
Zeitrichtwert:
80 UStd.
Zielformulierungen:
x
x
x
x
Anatomie der inneren Organe, Blutkreislauf und ausgewählte Erkrankungen beschreiben
Stoma- und Inkontinenzversorgung beschreiben
Hernienversorgung beschreiben
Patientinnen und Patienten über die spezielle Heil- und Hilfsmittelversorgung beraten,
vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen
x Kenntnisse zu Anatomie, Physiologie und Pathologie der Organsysteme zur Begründung
fachgerechter orthopädietechnischer Versorgungen nutzen
x Patientinnen und Patienten fachgerecht und verantwortungsbewusst betreuen
Mögliche Lernsituationen:
x Ein Konzept für ein Beratungsgespräch bei Inkontinenz und/oder Stoma entwickeln und
das Beratungsgespräch mit verschiedenen Firmenprodukten im Rollenspiel erproben
x Ein Beratungsgespräch beim Verkauf eines Blutdruckmessgerätes durchführen
x ...
17
Lernfeld 5:
Indikationen für orthetische Versorgungen des Rumpfes
Schul-/Ausbildungsjahr:
2.
Zeitrichtwert:
30 UStd.
Zielformulierungen:
x
x
x
x
Anatomie und Physiologie des Rumpfes beschreiben
Anatomie des Kopfes und Halses umreißen und orthopädische Krankheiten zuordnen
Orthopädische Krankheiten des Rumpfes unterscheiden
Aus Krankheitsbildern des Rumpfes auf orthopädietechnische Indikationen schließen
Mögliche Lernsituationen:
x
x
x
x
x
18
Vermessen eines Röntgenbildes nach COBB oder Ferguson
Auswertung einer akuten Skoliose an der Patientin/am Patienten
Beurteilung einer nicht behandelten Kyphose oder Skoliose
Langzeitfolgen bei einem Prolaps beurteilen
...
Lernfeld 6:
Indikationen für orthetische Versorgungen der unteren Extremitäten
Schul-/Ausbildungsjahr:
2.
Zeitrichtwert:
20 UStd.
Zielformulierungen:
x Anatomie und Physiologie des Beines beschreiben
x Orthopädische Krankheiten des Beines unterscheiden
x Aus Krankheitsbildern der unteren Extremitäten auf orthopädietechnische Indikationen
schließen
Mögliche Lernsituationen:
x Langzeitfolgen bei nicht- oder fehltherapierten Fehlstellungen ermitteln
x Kompromissdrehpunkt des Kniegelenks bei Mitschülerinnen oder Mitschülern ermitteln
x Gelenkachse des OSG bestimmen
19
Lernfeld 7:
Indikationen für orthetische Versorgungen der oberen Extremitäten
Schul-/Ausbildungsjahr:
2.
Zeitrichtwert:
30 UStd.
Zielformulierungen:
x Anatomie und Physiologie der oberen Extremitäten beschreiben
x Orthopädische Krankheiten der oberen Extremitäten unterscheiden
x Aus Krankheitsbildern der oberen Extremitäten auf orthopädietechnische Indikationen
schließen
Mögliche Lernsituationen:
x Eine Patientin/einen Patienten bei Schädigung des peripheren Nervensystems vom Wirkprinzip einer Hand- oder Unterarmorthese überzeugen und sie/ihn in die Benutzung einweisen
x Fertigorthesen und Bandagen der Industrie nach Indikationen unterscheiden
x ...
20
Lernfeld 8:
Orthetische Versorgungen des Rumpfes
Schul-/Ausbildungsjahr:
2.
Zeitrichtwert:
40-60 UStd.
Zielformulierungen:
x Zu orthopädietechnischen Indikationen des Rumpfes angemessene Versorgungskonzepte
entwickeln
x Fertigungsverfahren und Materialien zur Rumpfversorgung sachgerecht, ökologisch und
ökonomisch bewusst nutzen
x Cervikalorthesen dem Krankheitsbild zuordnen
x Wirkprinzipien bei Cervikalorthesen vergleichen und Beurteilungskriterien entwickeln
x Orthopädietechnische Hilfsmittel fallgerecht auswählen
x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten
x Fertigungsverfahren und Materialien der Rumpforthesen und –bandagen beschreiben
x Biomechanische Sachverhalte bei statischen und dynamischen Aktivitäten des Haltungsapparates erkennen und mit Hilfe physikalischer Gesetze berechnen
Mögliche Lernsituationen:
x Eine junge Frau über eine Rumpforthesenversorgung beraten
x An Röntgenbildern Wirbelsäulenverkrümmungen interpretieren und die Ergebnisse in Versorgungskonzepten einsetzen
x Herstellung eines Schnittmusters
x Planen und Bauen einer Rumpforthese
x Planen und Bauen eines Mieders
x Anlegen einer Cervikalorthese
x Fachgerechtes Maßnehmen und Anpassen bei Fertigorthesen an der Patientin/am Patienten
x ...
21
Lernfeld 9:
Orthetische Versorgungen der unteren Extremitäten
Schul-/Ausbildungsjahr:
2.
Zeitrichtwert:
40 UStd.
Zielformulierungen:
x Orthetische Indikationen der unteren Extremitäten erfassen und angemessene Versorgungskonzepte entwickeln
x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten
x Fertigungsverfahren und Materialien der Beinorthesen und –bandagen beschreiben
x Einsatz orthopädietechnischer Hilfsmittel erklären und beurteilen
x Daten von Patientinnen und Patienten fachgerecht dokumentieren
x Kostenarten unterscheiden
x Rechtsvorschriften beachten
x Biomechanische Sachverhalte bei statischen und dynamischen Aktivitäten des Haltungsapparates erkennen
x Biomechanische Sachverhalte mit Hilfe physikalischer Gesetze berechnen
x Längen, Winkel und Formen messen, aufnehmen und anzeichnen
x Biomechanische Sachverhalte berücksichtigen
Mögliche Lernsituationen:
x
x
x
x
x
x
x
x
x
22
Langzeitfolgen bei nicht- oder fehltherapierten Fehlstellungen ermitteln
Kompromissdrehpunkt bei Mitschülerinnen oder Mitschülern ermitteln
Gipsabdruck für die Herstellung einer Maßeinlage
Herstellung einer Maßeinlage aus verschiedenen Materialien
Herstellung eines Gipsnegatives und Gipspositives für einen Arthrodesenstiefel
Herstellung einer Knieorthese aus verschiedenen Materialien
Produktinformationen verschiedener Hersteller von Fertigorthesen
Adaption einiger Fertigorthesen der Industrie durchführen
...
Lernfeld 10:
Orthetische Versorgungen der oberen Extremitäten
Schul-/Ausbildungsjahr:
2.
Zeitrichtwert:
40-60 UStd.
Zielformulierungen:
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Armorthesen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben
Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten
Fertigungsverfahren und Materialien beschreiben
Mensch und Orthese als funktionelle Einheit erklären
Konfektionierte Orthesen fallbezogen auswählen und anpassen
Daten von Patientinnen und Patienten fachgerecht dokumentieren
Die Stellung des Sanitätshauses im interdisziplinären Team erklären
Kostenarten unterscheiden
Rechtsvorschriften beachten, bes. das Medizinproduktegesetz
Biomechanische Sachverhalte bei statischen und dynamischen Aktivitäten des Haltungsapparates erkennen
x Biomechanische Sachverhalte mit Hilfe physikalischer Gesetze berechnen
x Längen, Winkel und Formen messen, aufnehmen und anzeichnen
x Biomechanische Sachverhalte berücksichtigen
Mögliche Lernsituationen:
x Eine Patientin/einen Patienten bei Schädigung des peripheren Nervensystems vom Wirkprinzip einer Hand- oder Unterarmorthese überzeugen und sie/ihn in die Benutzung einweisen
x Gipsabdruck und Herstellung einer Radialisschiene
x Abgabe einer Fertigorthese der Industrie an die Patientin/an den Patienten
23
Lernfeld 11:
Spezielle Orthesen
Schul-/Ausbildungsjahr:
2.
Zeitrichtwert:
40 UStd.
Zielformulierungen:
x
x
x
x
Spezielle Amputationen Prothesenversorgungen zuordnen
Kompressionsstrumpfversorgung beschreiben
Keloidversorgung beschreiben
Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst beraten und betreuen
Mögliche Lernsituationen:
x Die Versorgung eines Kindes bei Verbrennungen fachgerecht planen und orientiert an den
Patientinnen und Patienten durchführen
x Kompressionsstrumpfversorgung fachgerecht durchführen
x Einfühlsame Gesprächsführung nach einer Brustamputation mit der Patientin
x ...
24
Lernfeld 12:
Indikationen für prothetische Versorgungen des Fußes und Unterschenkels
Schul-/Ausbildungsjahr:
3./4.
Zeitrichtwert:
60 UStd.
Zielformulierungen:
x Anatomie und Pathologie des Fußes und des Unterschenkels unterscheiden
x Stand, Gang, Muskelkräfte und Gelenkreaktionen des Fußes und des Unterschenkels beschreiben
x Amputationsursachen unterscheiden
x Aus Krankheitsbildern des Fußes und des Unterschenkels auf orthopädietechnische Indikationen schließen
x Zu orthopädietechnischen Indikationen des Fußes und des Unterschenkels angemessene
Versorgungskonzepte entwickeln
x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten
x Mensch und Prothese als funktionelle Einheit erklären
x Daten von Patientinnen und Patienten fachgerecht dokumentieren
Mögliche Lernsituationen:
x Daten von Patientinnen/Patienten nach dem MPG in einem Rollenspiel erfassen
x Ein Konzept für ein Beratungsgespräch nach Amputation des Unterschenkels entwickeln
und das Beratungsgespräch erproben
x Verschiedene Vorfuß- Rückfuß- Unterschenkelamputationen beurteilen
x ...
25
Indikationen für prothetische Versorgungen bei Knieexartikulation, des
Oberschenkels und bei Hüftexartikulation
Schul-/Ausbildungsjahr:
3./4.
Zeitrichtwert:
60 UStd.
Lernfeld 13:
Zielformulierungen:
x Anatomie und Pathologie des Kniesexartikulation, des Oberschenkels und Hüftexartikulation unterscheiden
x Stand, Gang, Muskelkräfte und Gelenkreaktionen des Knieexartikulation, des Oberschenkels und Hüftexartikulation beschreiben
x Amputationsursachen unterscheiden
x Aus Krankheitsbildern der Knieexartikulation, des Oberschenkels und Hüftexartikulation
auf orthopädietechnische Indikationen schließen
x Zu orthopädietechnischen Indikationen der Knieexartikulation, des Oberschenkels und
Hüftexartikulation angemessene Versorgungskonzepte entwickeln
x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten
x Mensch und Prothese als funktionelle Einheit erklären
x Daten von Patientinnen/Patienten fachgerecht dokumentieren
Mögliche Lernsituationen:
x Daten von Patientinnen/Patienten nach dem MPG erfassen
x Ein Konzept für ein Beratungsgespräch nach Amputation einer Knieexartikulation, eines
Oberschenkels und Hüftexartikulation entwickeln und das Beratungsgespräch im Rollenspiel erproben
x Langzeitfolgen bei nicht- oder fehltherapierten Fehlstellungen ermitteln
x Verschiedene Amputationstechniken beschreiben
26
Lernfeld 14:
Indikationen für prothetische Versorgungen des Oberarmes
Schul-/Ausbildungsjahr:
3./4.
Zeitrichtwert:
10-20 UStd.
Zielformulierungen:
x
x
x
x
x
Anatomie und Pathologie des Oberarmes unterscheiden
Stand, Gang, Muskelkräfte und des Oberarmes beschreiben
Amputationsursachen unterscheiden
Aus Krankheitsbildern des Oberarmes auf orthopädietechnische Indikationen schließen
Zu orthopädietechnischen Indikationen des Oberarmes angemessene Versorgungskonzepte entwickeln
x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten
x Mensch und Prothese als funktionelle Einheit erklären
x Daten von Patientinnen und Patienten fachgerecht dokumentieren
Mögliche Lernsituationen:
x Daten von Patientinnen und Patienten nach dem MPG in einem Rollenspiel erfassen
x Ein Konzept für ein Beratungsgespräch nach Amputation des Oberarmes entwickeln und
das Beratungsgespräch im Rollenspiel erproben
x Reizströme für eine Myoprothese ermitteln
x ...
27
Lernfeld 15:
Indikationen für prothetische Versorgungen des Unterarmes
Schul-/Ausbildungsjahr:
3./4.
Zeitrichtwert:
10-20 UStd.
Zielformulierungen:
x
x
x
x
x
Anatomie und Pathologie des Unterarmes unterscheiden
Stand, Gang, Muskelkräfte und Gelenkreaktionen des Unterarmes beschreiben
Amputationsursachen unterscheiden
Aus Krankheitsbildern des Unterarmes auf orthopädietechnische Indikationen schließen
Zu orthopädietechnischen Indikationen des Unterarmes angemessene Versorgungskonzepte entwickeln
x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten
x Mensch und Prothese als funktionelle Einheit erklären
x Daten von Patientinnen und Patienten fachgerecht dokumentieren
Mögliche Lernsituationen:
x Daten von Patientinnen und Patientennach dem MPG in einem Rollenspiel erfassen
x Ein Konzept für ein Beratungsgespräch nach Amputation des Unterarmes entwickeln und
das Beratungsgespräch im Rollenspiel erproben
x ...
28
Lernfeld 16:
Prothetische Versorgungen des Fußes und des Unterschenkels
Schul-/Ausbildungsjahr:
3./4.
Zeitrichtwert:
60 UStd.
Zielformulierungen:
x Fertigungsverfahren und Materialien zur Fuß- und Unterschenkelversorgung sachgerecht,
ökologisch und ökonomisch bewusst nutzen
x Orthopädietechnische Hilfsmittel fallgerecht auswählen
x Wirkungsprinzipien von Prothesenbauteilen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben
x Erstellen von Berechnungen biomechanischer Größen zum Aufbau von Fuß- und Unterschenkelprothesen
x Anfertigen von Bauteilen und Dimensionierung auch unter Anwendung branchengerechter Anwendersoftware
x Kostenarten unterscheiden
x Rechtsvorschriften beachten
Mögliche Lernsituationen:
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Arbeitsplan für eine Unterschenkelprothese erstellen
Zustandserhebungen einer Patientin/eines Patienten erstellen
Passteile für eine Versorgung orientiert an der Patientin/dem Patienten auswählen
Be- und Entlastungsflächen eines Stumpfes ermitteln
Verschiedene Gipsabformtechniken kennen lernen
Bau einer Vor- oder Rückfußprothese
Bau einer Unterschenkelprothese
Statischer Aufbau einer Unterschenkelprothese durchführen
Abgabe einer Vor- oder Rückfuß oder Unterschenkelprothese
...
29
Indikationen für prothetische Versorgungen bei Knieexartikulation, des
Oberschenkels und bei Hüftexartikulation
Schul-/Ausbildungsjahr:
3./4.
Zeitrichtwert:
60 UStd.
Lernfeld 17:
Zielformulierungen:
x Fertigungsverfahren und Materialien zur Versorgung des Knies, des Oberschenkels und
des Hüftex sachgerecht, ökologisch und ökonomisch bewusst nutzen
x Orthopädietechnische Hilfsmittel fallgerecht auswählen
x Wirkungsprinzipien von Prothesenbauteilen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben
x Erstellen von Berechnungen biomechanischer Größen zum Aufbau von Knie-, Oberschenkel- und Hüftexprothesen
x Anfertigen von Bauteilen und Dimensionierung auch unter Anwendung branchengerechter Anwendersoftware
x Kostenarten unterscheiden
x Rechtsvorschriften beachten
Mögliche Lernsituationen:
x
x
x
x
x
x
x
x
x
30
Arbeitsplan für eine Oberschenkelprothese erstellen
Zustandserhebungen einer Patientin/eines Patienten erstellen
Passteile für eine Versorgung orientiert an der Patientin/dem Patienten auswählen
Be- und Entlastungsflächen eines Stumpfes ermitteln
Verschiedene Gipsabformtechniken für eine Querovale und längsovale Schaftform kennen
lernen
Probeschaft ziehen und die Prothese aufbauen
Schaft gießen und die Prothese aufbauen und iustieren
Ein Kniegelenk warten
...
Lernfeld 18:
Prothetische Versorgungen des Oberarmes
Schul-/Ausbildungsjahr:
3./4.
Zeitrichtwert:
20-40 UStd.
Zielformulierungen:
x Fertigungsverfahren und Materialien zur Oberarmversorgung sachgerecht, ökologisch und
ökonomisch bewusst nutzen
x Orthopädietechnische Hilfsmittel fallgerecht auswählen
x Wirkungsprinzipien von Prothesenbauteilen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben
x Erstellen von Berechnungen biomechanischer Größen zum Aufbau Oberarmprothesen
x Kostenarten unterscheiden
x Rechtsvorschriften beachten
Mögliche Lernsituationen:
x Arbeitsplan für eine Oberarmprothese erstellen
x Bauplan für eine Oberarmprothese erstellen
x Planung unterschiedlicher Handschließsysteme, Griffcharakteristik und Steuerungsprinzipien
x Modellieren eines Gipsnegatives
x Reizströme für Myoprothesen ermitteln
x Kraftzugbandagen beschreiben
x ...
31
Lernfeld 19:
Prothetische Versorgungen des Unterarmes
Schul-/Ausbildungsjahr:
3./4.
Zeitrichtwert:
20-40 UStd.
Zielformulierungen:
x Fertigungsverfahren und Materialien zur Unterarmversorgung sachgerecht, ökologisch
und ökonomisch bewusst nutzen
x Orthopädietechnische Hilfsmittel fallgerecht auswählen
x Wirkungsprinzipien von Prothesenbauteilen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben
x Erstellen von Berechnungen biomechanischer Größen zum Aufbau von Unterarmprothesen
x Kostenarten unterscheiden
x Rechtsvorschriften beachten
Mögliche Lernsituationen:
x Arbeitsplan für eine Unterarmprothese erstellen
x Bauplan für eine Unterarmprothese erstellen
x Planung unterschiedlicher Handschließsysteme, Griffcharakteristik und Steuerungsprinzipien
x Modellieren eines Gipsnegatives
x Reizströme für eine Myoprothese ermitteln
x Kraftzugbandagen beschreiben
x ...
32
Lernfeld 20:
Spezielle Versorgungen und Rehabilitationstechniken
Schul-/Ausbildungsjahr:
3./4.
Zeitrichtwert:
40-60 UStd.
Zielformulierungen:
x Kosmetische Defektausgleiche orientiert an der Patientin/dem Patienten entwickeln
x Soziales Umfeld von Patientinnen und Patienten bei der Beratung berücksichtigen
x Patientinnen und Patienten fachgerecht beraten und sensibel mit ihren Problemen umgehen
x Eigenschaften von Metallen und deren Legierungen analysieren
x Einsatzmöglichkeiten von Legierungen in Rehabilitationsmitteln beschreiben und bewerten
x Fertigungsverfahren bei der Metallverarbeitung fachgerecht einsetzen
x Rehabilitationsmittel Anwendungsfällen zuordnen
x Adaptions- und Konstruktionsprinzipien von Sitz- und Liegeschalen unterscheiden und
beurteilen
x Das Zusammenwirken im Rehabilitationsteam erklären
x Im interdisziplinären Team Therapieabstimmung vornehmen
x Adaption und Konstruktion von Rollstühlen beschreiben
x Rollstühle Krankheitsbildern und dem entsprechenden Behinderungsgrad zuordnen
Mögliche Lernsituationen:
x Ein Beratungskonzept für die Brustversorgung einer Patientin unter Berücksichtigung des
sozialen Umfeldes entwickeln
x Daten von Patientinnen und Patienten nach dem MPG bei Doppelamputationen erfassen
x Eine Patientin/einen Patienten zur Rollstuhlversorgung beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und sie/ihn in die Benutzung einweisen.
x Ein Beratungsgespräch mit Patientin/Patient und Angehörigen zum Umgang mit dem Badewannenlifter/Lifter im häuslichen Bereich führen.
x Firmenprodukte analysieren und vergleichen
x Fachwissen und Praxis aus der Altenversorgung und dem häuslichen Pflegedienst nutzen
x ...
33
4.1.3
Zuordnung der Lernfelder
Zuordnung der Lernfelder zu den Fächern
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr/4. Jahr
LF 1
LF 5, LF 6,
LF 7
LF 12, LF 13,
LF 14, LF 15
Orthetik und Prothetik
LF 2, LF 3
LF 8, LF 9,
LF 10
LF 16, LF 17,
LF 18, LF 19
Spezielle Versorgungen
LF 4
LF 11
LF 20
I. Berufsbezogener Lernbereich
Medizinische Orthopädie
4.1.4
Erläuterung und Beschreibung der Fächer
Den Schülerinnen und Schülern werden Lernstrategien zur Erschließung von Problemfeldern
vermittelt. Dazu gehört die Erarbeitung fachspezifischer Inhalte sowie die Dokumentation,
Präsentation und Bewertung der Ergebnisse. Dies impliziert sowohl die methodische Akzentuierung als auch die Thematisierung alternativer Versorgungen.
Wirtschafts- und Betriebslehre
Die für das Fach verbindlichen Vorgaben ergeben sich aus dem vorläufigen Lehrplan „Wirtschafts- und Betriebslehre“ vom 4.5.1992 (Heft 4296 der Schriftenreihe: Die Schule in Nordrhein-Westfalen), der am 1.8.1992 in Kraft getreten ist.
Das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ist in der Stundentafel für das 1. und 2. Jahr mit je
40 Unterrichtsstunden ausgewiesen, für das 3. und 4. Jahr mit insgesamt 60 Unterrichtsstunden.
Die im Lehrplan enthaltenen Ziele und Inhalte sind teilweise in die Lernfelder integriert. Die
darüber hinaus enthaltenen Ziele und Inhalte sind von der Bildungsgangkonferenz soweit wie
möglich ebenfalls in die Lernfelder zu integrieren. Die durch die Integration frei werdenden
Stundenanteile können für berufsbezogene Stütz- oder Zusatzangebote auch im Rahmen des
Differenzierungsbereiches genutzt werden.
Medizinische Orthopädie:
Das Fach Medizinische Orthopädie beinhaltet die Beschreibung des gesunden und erkrankten menschlichen Körpers unter Verwendung der medizinischen Fachsprache. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Kenntnisse zur Anatomie, Physiologie und Pathologie der Organsysteme sowie Systemerkrankungen an. Sie beschreiben am Beispiel des Zusammenspiels
zwischen knöchernen Vorsprüngen und Weichteilen biomechanische Abläufe und nutzen diese zur Entwicklung orthopädietechnischer Indikationen. Sie entwickeln Verständnis für das
fachgerechte und verantwortungsbewusste Betreuen von Patientinnen und Patienten.
34
Orthetik und Prothetik:
Im Fach Orthetik und Prothetik werden Funktionsverbesserungen vorhandener biomechanisch gestörter oder fehlender Körperteile beschrieben. Dieses beinhaltet die Beherrschung
von Aufbau- und Wirkprinzipien, Abformtechniken sowie die Auswahl geeigneter Passteile
für Orthesen und Prothesen. Dazu wählen die Schüler und Schülerinnen geeignete Werkstoffe
aus. Zur Erstellung der der Patientin/dem Patienten gerechten Orthesen und Prothesen berechnen sie biomechanische Größen, stellen Materialberechnungen zusammen, dimensionieren Bauteile unter Berücksichtigung branchenüblicher Anwendungssoftware.
Spezielle Versorgungen:
Das Fach Spezielle Versorgungen behandelt Versorgungen mit speziellen Heil- und Hilfsmitteln sowie die Rehabilitationstechnik. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Adaptions- und Konstruktionsprinzipien von Rehabilitationsmitteln. Sie beschreiben und bewerten
deren Einsatzmöglichkeiten unter Auswahl spezieller Materialien. Sie entwickeln Beratungskonzepte unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes der Patientin und des Patienten nach
dem Medizinproduktegesetz.
35
4.2
Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich
Der Unterricht in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre ist integraler Bestandteil eines beruflichen Bildungsgangs (vgl. APO-BK, Erster Teil § 6). So weit wie
möglich sollen die Lehrerinnen und Lehrer dieser Fächer thematisch und methodisch Kooperationen und Erweiterungen untereinander und mit dem berufsbezogenen Lernbereich umsetzen. Grundlage dieser Arbeit sind die jeweils gültigen Lehrpläne der Fächer.
Die Lehrkräfte erarbeiten besondere Aspekte und Hinweise für jedes der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs im Hinblick auf den Beruf ggf. die Berufsgruppe. Zur Orientierung können Lehrpläne affiner Berufe herangezogen werden.
4.3
Hinweise zum Differenzierungsbereich
4.3.1
Allgemeine Hinweise
Die Unterrichtsstunden des Differenzierungsbereichs können in dem in der Stundentafel ausgewiesenen Umfang für die Stützung bzw. Vertiefung von Lernprozessen oder den Erwerb
von Zusatzqualifikationen, erweiterten Zusatzqualifikationen und erweiterten Stützangeboten
verwendet werden. Zusatzqualifikationen werden unter Angabe der erworbenen zusätzlichen
Kompetenzen zertifiziert.
4.3.2
Erwerb der Fachhochschulreife
Die Stundenanteile des Differenzierungsbereichs können darüber hinaus auch im Rahmen von
Bildungsgängen des dualen System genutzt werden, die eine Berufsausbildung nach dem
BBiG oder der HWO und den Erwerb der Fachhochschulreife verbinden (Doppelqualifikation). Es gelten dabei die entsprechenden Vorgaben der APO-BK sowie der „Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.05.1998 i. d. F. vom 09.03.2001)“ (siehe Anlage II).
36
5
Lernerfolgsüberprüfung
Lernerfolgsüberprüfungen dienen der Sicherung der Ziele des Bildungsganges und haben in
diesem Zusammenhang verschiedene Funktionen.
Sie sind Grundlage für die Planung und Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe, indem sie
Hinweise auf Lernvoraussetzungen, Lernfortschritte, Lernschwierigkeiten und Lerninteressen
der einzelnen Schülerinnen und Schüler liefern.
Sie bilden die Grundlage für die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler anlässlich konkreter Probleme, die im Zusammenhang mit dem Lernverhalten, den Arbeitsweisen,
der Leistungsmotivation und der Selbstwerteinschätzung stehen. Somit sind sie auch Basis für
die Beratung(en) der Schülerinnen und Schüler über ihren individuellen Bildungsgang.
Lernerfolgsüberprüfungen sind Grundlage für die Leistungsbewertung und haben damit auch
rechtliche Konsequenzen für die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses und der damit eventuell verbundenen Gleichwertigkeit mit anderen Abschlüssen.
Darüber hinaus stellen sie auch Informationen und Entscheidungshilfen für die für die Berufsausbildung Mitverantwortlichen und für Außenstehende in anderen Schulen im Falle des
Schulwechsels dar.
Nicht zuletzt erfüllen Lernerfolgsüberprüfungen eine wichtige pädagogische Funktion, indem
sie den Schülerinnen und Schülern bei der Einschätzung ihrer Leistungsprofile helfen und sie
zu neuen Anstrengungen ermutigen.
Vor dem Hintergrund der Aufgaben der Lernerfolgsüberprüfungen sind die im Folgenden beschriebenen allgemeinen Grundsätze zu sehen.
Lernerfolgsüberprüfungen müssen im Gesamtzusammenhang der Richtlinien und Lehrpläne
stehen. Auswahlentscheidungen und unterrichtliche Konkretisierungen auf der Basis von
Richtlinien und Lehrplänen müssen schlüssige Konsequenzen für Formen und Inhalte der
Lernerfolgsüberprüfungen haben. Problemorientierte Aufgabenstellungen müssen von den
Schülerinnen und Schülern zielorientiert selbständig gelöst werden; Lösungswege und Lösungen sind in angemessener Weise darzustellen und zu beurteilen.
Die geltende Verordnung für die Fachklassen des dualen Systems eröffnet mehrere Möglichkeiten der Lernerfolgsüberprüfung; es entscheidet die jeweilige Bildungsgangkonferenz im
Benehmen mit der entsprechenden Fachkonferenz. Es ist ein breit gefächertes Spektrum weiterer Arten von Lernerfolgsüberprüfungen anzuwenden. Insbesondere die Mitarbeit in ihren
vielfältig möglichen Formen ist als gleichwertige Teilleistung in diesem Spektrum zu berücksichtigen. Gerade hier können die unterschiedlichsten Kriterien angemessen einbezogen werden.
37
Bei der Beurteilung und Benotung von Lernerfolgen soll sich das Anforderungsniveau an der
angestrebten Handlungskompetenz orientieren. Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens sind
insbesondere
x der Umfang der geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
x die sachliche Richtigkeit sowie die Differenzierung und Gründlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
x die Selbständigkeit der geforderten Leistung
x die Nutzung zugelassener Hilfsmittel
x die Art der Darstellung und Gestaltung des Arbeitsergebnisses
x Engagement und soziales Verhalten in Lernprozessen
zu berücksichtigen. Diese Kriterien beziehen sich auf alle Dimensionen der Handlungskompetenz, wobei zu berücksichtigen ist, dass sie in den verschiedenen Dimensionen in unterschiedlicher Gewichtung zur Geltung kommen können.
38
6
KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechaniker und Bandagist/Orthopädiemechanikerin und Bandagistin1)
1)
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 9. Mai 1996. Die autorisierte Fassung ist veröffentlicht im Bundesanzeiger (Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz), Nr. 192 a vom 12. Oktober 1996.
39
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechaniker und
Bandagist/Orthopädiemechanikerin und Bandagistin
(Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 9. Mai 1996)
Allgemeine Vorbemerkungen
Berufsschulen vermitteln dem Schüler allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte für die
Berufsausbildung, die Berufsausübung und im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung soweit eine
berufsfeldbreite Grundbildung in vollzeitschulischer Form durchgeführt wird, wird auch die
fachpraktische Ausbildung vermittelt.
Allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte zielen auf die Bildung und Erziehung für berufliche
und außerberufliche Situationen.
Entsprechend dieser Zielvorstellungen sollen die Schüler/Schülerinnen
-
eine fundierte Berufsausbildung erhalten, auf deren Grundlage sie befähigt sind, sich auf
veränderte Anforderungen einzustellen und neue Aufgaben zu übernehmen. Damit werden
auch ihr Entscheidungs- und Handlungsspielraum und ihre Möglichkeit zur freien Wahl des
Arbeitsplatzes über die Grenzen hinaus erweitert,
-
unter Berücksichtigung ihrer betrieblichen Erfahrungen, Kenntnisse und Einsichten an die
Zusammenhänge ihrer Berufstätigkeit erwerben, damit sie gut vorbereitet in die Arbeitswelt
eintreten,
-
Fähigkeiten und Einstellungen erwerben, die ihr Urteilsvermögen und ihre
Handlungsfähigkeit und -bereitschaft in beruflichen und außerberuflichen Bereichen
vergrößern,
-
Möglichkeiten und Grenzen der persönlichen Entwicklung durch Arbeit und
Berufsausübung erkennen, damit sie mit mehr Selbstverständnis ihre Aufgaben erfüllen
und ihre Befähigung zur Weiterbildung ausschöpfen,
-
in der Lage sind, betriebliche, rechtliche sowie wirtschaftliche, ökologische, soziale und
politische Zusammenhänge zu erkennen,
-
sich der Spannung zwischen den eigenen Ansprüchen und denen ihrer Mit- und Umwelt
bewußt werden und bereit sein, zu einem Ausgleich beauftragen und Spannungen zu
ertragen.
Der Lehrplan für den allgemeinen Unterricht wird durch die einzelnen Länder erstellt. Für den
berufsbezogenen Unterricht wird der Rahmenlehrplan durch die Ständige Konferenz der
Kultusminister und -senatoren der Länder beschlossen. Die Lernziele und Lerninhalte des
Rahmenlehrplans sind mit der entsprechenden, von den zuständigen Fachministerien des Bundes
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und
Technologie erlassenen Ausbildungsordnung abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch
das „Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972“ geregelt. Der beschlossene
Rahmenlehrplan für den beruflichen Unterricht der Berufsschule baut grundsätzlich auf dem
Hauptschulabschluß auf.
Er ist in der Regel in eine berufsfeldbreite Grundbildung und darauf aufbauende Fachbildung
gegliedert. Dabei kann ein Rahmenlehrplan in der Fachstufe mit Ausbildungsordnungen mehrerer
verwandter Ausbildungsberufe abgestimmt sein.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die die Ziele und Inhalte
der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlußqualifikation in einem anerkannten
Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluß der
Berufsschule vermittelt. Damit sind zugleich wesentliche Voraussetzungen für den Eintritt in
berufliche Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan ist nach Ausbildungsjahren gegliedert. Er umfaßt Lerngebiete, Lernziele,
Lerninhalte und Zeitrichtwerte. Dabei gilt:
Lerngebiete sind thematische Einheiten, die unter fachlichen und didaktischen Gesichtspunkten
gebildet werden; sie können in Abschnitte gegliedert sein.
Lernziele beschreiben das angestrebte Ergebnis (z. B. Kenntnisse, Fertigkeiten,
Verhaltensweisen), über das dein Schüler am Ende des Lernprozesses verfügen soll.
Lerninhalte bezeichnen die fachlichen Inhalte, durch deren unterrichtliche Behandlung die
Lernziele erreicht werden sollen
Zeitrichtwerte geben an, wieviele Unterrichtsstunden zum Erreichen der Lernziele einschließlich
der Leistungsfeststellung vorgesehen sind.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Vorgaben für den Unterricht. Selbständiges und
verantwortungsbewußtes Denken und Handeln wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen
vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich
jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die
Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der
Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in einen eigenen
Lehrplan um. Sie ordnen Lernziele und Lerninhalte den Fächern bzw. Kursen zu. Dabei achten sie
darauf, daß die erreichte fachliche und zeitliche Gliederung des Rahmenlehrplanes erhalten bleibt;
eine weitere Abstammung hat zwischen der Berufsschule und den örtlichen Ausbildungsbetrieben
unter Berücksichtigung des entsprechenden Ausbildungsrahmenlehrplanes zu erfolgen
Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum
Orthopädiemechaniker und Bandagist/zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin vom 14. Juni
1996 (BGBl. I S. 847) abgestimmt.
Zielsetzung der beruflichen Bemühungen des Orthopädiemechanikers und Bandagisten / der
Orthopädiemechanikerin und Bandagistin ist die Hilfsmittelversorgung des orthopädisch erkrankten
oder behinderten Menschen. Der Mensch steht im Mittelpunkt beruflichen Handelns. Jede
Versorgung ist im Einzelfall, jede Körperanpassung eines Hilfsmittels individuell.
Die Hilfsmittelversorgung ist eine umfassende Dienstleistung im Gesundheitswesen. Die
Anfertigung eines orthopädischen Hilfsmittels stellt nur einen Teil seines beruflichen Handelns dar.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Hilfsmitteladaption, d. h. die Anpassung des Hilfsmittels an den
Körper des Patienten und die Abstimmung der Funktion des Hilfsmittels auf seine individuellen
Bedürfnisse und Notwendigkeiten. Hierbei stehen Funktion und Akzeptanz des Hilfsmittels für den
zu versorgenden Menschen am Vordergrund. Funktion und Akzeptanz lassen sich nur durch aktive
Mitarbeit des Patienten am Versorgungs- bzw. Therapiekonzept herstellen. Voraussetzung hierfür
sind sachgerechte Informationen mit Weg- und Zielbeschreibung und individueller Beratung,
absolute Achtung der Würde des Patienten, Abschätzung der Grenzen der Zumutbarkeit und
Berücksichtigung des privaten und öffentlichen Umfeldes des Patienten. Viele
Rehabilitationsmaßnahmen können nur im interdisziplinären Team zum Erfolg führen, in welchem
dieser Beruf seine wichtige Teilaufgabe leistet.
Bei der unterrichtlichen Umsetzung des Rahmenlehrplans ist zu berücksichtigen, daß die große
Vielfalt orthopädischer Erkrankungen, Versorgungskonzepte und Hilfsmittel eine Auswahl und
Beschränkung im Unterricht erfordert. Durch exemplarische Auswahl der Versorgungsfälle zu den
einzelnen Körperregionen und Umsetzung in einem handlungsorientierten Unterrichtskonzept soll
selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren, das Lösen von Problemen, Teamfähigkeit
und Gruppenarbeit sowie die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung erreicht werden.
Besonders die Einübung ganzheitlichen Vorgehens bei der Erarbeitung orthopädischer
Versorgungslösungen schafft die notwendigen geistigen Strukturen und Verknüpfungen für
berufliches Handeln in der Praxis. Auf diese Weise können Fach-, Methoden- und
Sozialkompetenz wirksam gefördert werden.
Zur unterrichtlichen Umsetzung sind folgende übergreifende Lernziele zu realisieren:
Die Schüler sollen
-
die unmittelbare Hilfsmittelanpassung an den Körper des Menschen, die Überprüfung der
Hilfsmittelwirkung und die Umsetzung des Behandlungskonzeptes als Hauptziel beruflicher
Bemühungen verwirklichen;
-
professionelle Hilfe leisten und Einfühlungsvermögen in die körperlichen und psychischen
Schwierigkeiten des orthopädisch erkrankten oder behinderten Menschen entwickeln;
-
das Behandlungskonzept der ärztlichen Verordnung mit dem biomechanischen Wirkprinzip
der speziellen Hilfsmittelversorgung verknüpfen;
-
spezielle Medizinkenntnisse an das sachgerechte Arbeiten am Menschen unter
Verwendung medizinischer Fachbegriffe einbringen;
-
die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Patient, Arzt, Krankengymnast bzw.
Ergotherapeut, Altenpfleger, Angehörigen des Patienten und Kostenträgern beachten und
durch Teamarbeit das Rehabilitationsergebnis des Patienten verbessern;
-
in den Vorgaben der Sozialpartner und Kunden bei der orthopädischen Versorgung
denken, aber begründet Partei für die optimale Versorgung der Patienten und Kunden
ergreifen sowie die kaufmännische und logistische Abwicklung der Versorgung
organisieren;
-
bei Werkstoffwahl, Dimensionierung, Konstruktion, Anpassung und Anprobe des
orthopädischen Hilfsmittels die zugrundeliegenden biomechanischen Prinzipien umsetzen;
-
die werkstoff- und verfahrenstechnische Vielfalt der Hilfsmittelversorgung beachten und
berücksichtigen;
-
die orthopädietechnischen Produktgruppen, wie z. B. Fertigorthesen, Paßteile und
Rehabilitationsmittel, kunden- bzw. patientenbezogen auswählen und einsetzen;
-
die Grenzen der Standardisierung von Zweckformen und Fertigprodukten berücksichtigen
und Improvisationsgabe, Werkstoff- und Fertigungskenntnisse für schwierige Abformungen
am Menschen sowie Spezial- und Einzelanfertigungen von Hilfsmitteln entwickeln;
-
Patienten über das Heil- und Hilfsmittel beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die
Benutzung einweisen.
Übersicht über die Lerngebiete mit Zeitrichtwerten
Lerngebiet
Zeitrichtwerte/Stunden im
1. Ausb.jahr
1. Grundlagen der Orthopadietechnik
30
2. Grundlagen der Medizinischen Fachkunde
90
3. Metallverarbeitung
50
4. Grundlagen der Technischen Kommunikation
50
5. Grundlagen Technischer Berechnungen
30
6. Grundlagen der Biomechanik
20
7. Grundlagen der Patientenbetreuung
10
8. Medizinische Fachkunde der unteren Extremität
9. Orthopädietechnische Versorgung der unteren Extremität
10. Gipstechnik, Kunststoffverarbeitung, Holzverarbeitung
11. Technische Kommunikation - Darstellung und Verwaltung
12. Psychische Führung, Betreuung und Beratung von Patienten
13. Medizinische Fachkunde des Rumpfes und der
oberen Extremität
14. Orthopädietechnische Versorgung des Rumpfes
15. Orthopädietechnische Versorgung der oberen Extremität
16. Lederverarbeitung, Textiltechnik
17. Technische Kommunikation - Orthetik und Prothetik
18. Rehabilitationstechnik – Rollstühle
19. Ausgewählte Medizinische Fachkunde
20. Spezielle Orthopädietechnische Versorgung
21. Technische Kommunikation - Konstruktion und Kalkulation
22. Rehabilitationstechnik - Gehhilfen und Alltagshilfen
23. Patient und Rehabilitation
Gesamt
280
Lernziele
2. Ausb.jahr
3. Ausb.jahr
4. Ausb.jahr
60
120
60
30
10
60
80
50
30
40
20
20
60
20
20
20
280
280
140
Lerninhalte
1. Ausbildungsjahr
1. Grundlagen der Orthopädietechnik - 30 Stunden
Geschichte der Orthopädietechnik darstellen
Entwicklung des Berufes und seine Voraussetzungen
Richtungsweisende Persönlichkeiten
Begriff Orthopädie
Aufgaben und Struktur der Orthopädietechnik beschreiben
Ausbildungsorganisation
Fachterminologie
Rezeptierung, Verordnung, Kostenträger
Das Sanitätshaus und seine Partner im
Gesundheitswesen
Prinzipielle Funktion orthopädischer Hilfsmittel beschreiben
und Produktgruppen aufzählen
Wirkprinzipien von Orthesen, Prothesen und
Rehabilitationsmitteln
Halb- und Fertigerzeugnisse
Individuelle Anfertigungen
Maßnahmen zur Unfallverhütung, Gesundheitsvorsorge
und zum Umweltschutz verstehen und einhalten
Sicherheit am Arbeitsplatz
Gefahrstoffe
Belastungen der Umwelt
Rationeller Material- und Energieansatz
2. Grundlagen der Medizinischen Fachkunde - 90 Stunden
Medizinische Terminologie zur Verständigung am
menschlichen Körper beherrschen
Bedeutung für den Beruf
Fachbegriffe der Anatomie und Physiologie
Lage- und Orientierungsbezeichnungen
Organismus des Menschen gliedern und unter Berücksichtigung der Physiologie strukturieren
Gewebelehre
Organsysteme im Überblick
Allgemeine Knochen- und Gelenklehre
Allgemeine Muskellehre
Orthopädische Krankheiten unterscheiden
Fachbegriffe der Pathologie
Orthopädische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Krankheitsursachen
Knochen- und Gelenkerkrankungen
Muskelerkrankungen
Erkrankungen des Nervensystems
Erkrankungen der Blut- und Lymphgefäße
Erkrankungen der Haut
3. Metallverarbeitung - 50 Stunden
Werkstoffe einteilen und ihre Eigenschaften unterscheiden
Werkstoffübersicht und Werkstoffe in der
Orthopädietechnik
Werkstoffeigenschaften
Auswahlkriterien für Werkstoffe
Eigenschaften und Verwendung von Metallen und deren
Legierungen beschreiben
Aufbau und Zusammensetzung von Eisenmetallen und
Nichteisenmetallen
Das Prüfen und Kennzeichnen von Werkstücken beschreiben und Anwendungsfällen zuordnen
Meß- und Anreißgeräte
Lehren
Fertigungsverfahren der Metallverarbeitung erklären
Wärmebehandlung, z. B. Weichglühen, Härten, Anlassen,
Aushärten
Umformen, z. B. Anrichten, Treiben, Biegen, Schränken
Trennen, z. B. Zerteilen, spanabhebende Formgebung,
Schleifen, Schärfem von Werkzeugen
Fügen. z. B. Nieten, Schrauben, Löten,
Schmelzschweißen, Kleben
Oberflächenschutz, z. B. Wirbelsintern, Polieren,
Lackieren
Ausgewählte VersorgungsbeispieIe unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen
z B. Gelenklagerung, Treib- und Anrichtarbeiten,
Fügebeispiele
4. Grundlagen der Technischen Kommunikation - 50 Stunden
Einfache technische Zeichnungen normgerecht anfertigen
Zeichnungsnormen
Geometrische Grundkonstruktionen
Flache Werkstücke
Darstellung von Werkstücken in mehreren Ansichten
Skizzen erstellen
Umrißzeichnungen von Körperteilen und Hilfsmitteln
Einfache anatomische Darstellungen
Einen Computer mit seinen Peripheriegeräten bedienen
Datenein- und -ausgabe
Betriebssystem
Textverarbeitung
5. Grundlagen Technischer Berechnungen - 30 Stunden
Berechnungen von Längen, Flächen und Körpern an
berufsbezogenen Beispielen durchführen
Umfang und Umfangsdifferenzen
Bogenlänge
Lochteilung
Materialzuschnitte und Querschnittsflächen
Grundkörper, zusammengesetzte Körper und
Füllmengen
Masse und Gewichtskraft an geometrisch bestimmbaren
Hilfsmittelbauteilen berechnen
Dichte-, Masse und Gewichtsvergleich von Werkstoffen
und Werkstücken
Einfache Kostenberechnungen sowie direkte und indirekte
Proportionen lösen
Prozentrechnung
Dreisatz bzw. Proportionen im direkten und indirekten
Verhältnis
Gleichförmige Bewegungen berechnen
Geradlinige Bewegung beim Gehen und Fahren
Kreisförmige Bewegung bei Fertigungsvorgängen
und Antrieben
Fehlende Winkel und Längen an Dreiecken berechnen und
auf das Rechnen mit Kräften übertragen
Pythagoras
Winkelfunktionen
Kräfteparallelogramm
6. Grundlagen der Biomechanik - 20 Stunden
Physikalische Gesetze auf biomechanische Sachverhalte
beziehen
Begriffe der Mechanik und Biomechanik
Kräfte
Mechanik des Schwerpunkts
Hebelgesetz
Reaktionskräfte
Reibung
Physikalische Sachverhalte an einfachen Hilfsmitteln und
am menschlichen Körper mathematisch beschreiben
Drehmomente, Hebelkräfte und Hebellängen
Kräfte im Drehpunkt von Hebelsystemen
Reibungskräfte in Biomechanik und Technik, z. B.
Fortbewegung, Spannen von Gegenständen
7. Grundlagen der Patientenbetreuung - 10 Stunden
Die leitenden Werte und Prinzipien zur Rehabilitation
Körperbehinderter vertreten
Der Mensch im Zentrum beruflicher Anstrengungen
Ethische Prinzipien, Werte und Tugenden
Krankheit, Behinderung, Alter und Sterben als Herausforderung zur Lebensveränderung und Lebensbewältigung
Patientenbetreuung und Dienstleistung
Betriebliche Rahmenbedingungen mitgestalten und
persönliche Anforderungen für patientengerechtes
Verhalten umsetzen
Organisatorische und technische Voraussetzungen zur
Patienten- bzw. Kundenbetreuung
Hygieneregeln im Umgang mit Patienten bzw. Kunden
Eigenes Auftreten und Kleidung
2. Ausbildungsjahr
8. Medizinische Fachkunde der unteren Extremität - 60 Stunden
Anatomie und Physiologe des Beines beschreiben
Aufbau und Funktion des Skelettes
Gelenke
Meßpunkte
Muskulatur
Gefäß- und Nervenversorgung
Orthopädische Krankheiten des Beines unterscheiden
Erkrankungen des Fußes
Erkrankungen des Kniegelenkes
Erkrankungen das Hüftgelenkes
Komplexe Erkrankungen
Amputationen und Exartikulationen im Bein- und
Beckenbereich
Biomechanische Sachverhalte bei statischen und
dynamischen Aktivitäten des Haltungsapparates erkennen
Stand
Gang
Schrittzyklus
Körperschwerpunkt
Biomechanische Sachverhalte mit Hilfe physikalischer
Gesetze berechnen
Muskelkräfte
Gelenkreaktionen
Arbeit und Energie, z. B. beim Schieben, Heben,
Springen, Treppensteigen
Leistung, z. B. physikalisches Leistungsvermögen
des Menschen
9. Orthopädietechnische Versorgung der unteren Extremität - 120 Stunden
Längen, Winkel und Formen messen, aufnehmen und
anzeichnen
Meßgeräte und -verfahren
Abformtechniken
Modelliertechniken und -verfahren
Gelenkpunkte
Biomechanische Sachverhalte berücksichtigen
Mechanische Gelenkachsen
Lage der Gelenkachsen zu den Körperebenen
Folgen der Inkongruenz von anatomischen und
mechanischen Gelenken
Lotaufbau
Beinorthesen in Abhängigkeit von Krankheitsbild
beschreiben
Wirkprinzipien
Konstruktionsmerkmale
Paßteile
Orthopädische Fußeinlagen
Sprunggelenksorthesen
Kniegelenksorthesen
Hüftgelenksorthesen
Beinübergreifende Orthesen
Funktionelle Orthesen
Schuhzurichtungen
Längenausgleiche
Die Festigkeit von ausgewählten Bauteilen und
Verbindungselementen der Orthesen berechnen
Dimensionierung, z. B. Nietverbindungen, Schraubverbindungen, Flächenpressung von Anschlägen
Mensch und Orthese als funktionelle Einheit erklären
Aufbauprinzipien
Gelenkauswahl
Paßform
Gangbild
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen
Z. B. Knieorthese, Einlage
Konfektionierte Orthesen fallbezogen auswählen und
anpassen
Fertigorthesen
Bandagen
Kompressionsstrümpfe anmessen und auswählen
Funktionsprinzip
Kompressionsklassen
Maßnehmen und Dokumentation
Einweisung in den Gebrauch
Patienten über Heil- und Hilfsmittel beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen
Beratungsgespräch zur Beinorthesenversorgung und
zur Kompressionsstrumpfversorgung
Physikalische Sachverhalte der Kompressionsbehandlung berechnen
Umrechnung von Druckeinheiten
Hydrostatischer Druck
Vorspannkraft der Gummifäden
Prothesen in Abhängigkeit von Amputationsverhältnissen
beschreiben
Wirkungsprinzipien
Konstruktionsmerkmale
Paßteile
Prothesen für Teilamputationen und Exartikulationen
am Fuß
Prothesen für Unterschenkelamputationen
Prothesen für Knieexartikulation
Prothesen für Oberschenkelamputationen
Prothesen für Hüftexartikulation, HemipeIvektomie und
Hernicorporektomie
Spezielle Versorgungen
Mensch und Prothese als funktionelle Einheit erklären
Stumpfeinbettungen
Kriterien der Kraftübertragung zwischen Stumpf und
Schaft
Aufbauprinzipien
Standphasensteuerung
Pendelphasensteuerung, z. B. hydraulisch, pneumatisch,
durch Mikroprozessor
Gelenkauswahl und Paßteile
Ganganalyse, Fehlersuche und Justierung
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle“ beurteilen
Z. B. Gipstechnik und Aufbautechnik UKB,
Gipstechnik Sitzring, Wartung eines Kniegelenkes
Patienten über die Beinprothesen beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen
Beratungsgespräch zur Beinprothesenversorgung
Berechnung zur Stand- und Pendelphasenmechanik
durchführen
Hüftmoment zur Kniesicherung
Schaftunterdruck in der Pendelphase
Reibung in Kniepaßteilen
Belastung von Prothesenbauteilen berechnen
Dimensionierung
Gewichtsoptimierung
Druckbelastung der Haut ermitteln und bewerten
Belastbarkeit der Haut
Bemessung von Belastungsflächen
10. Gipstechnik, Kunststoffverarbeitung, Holzverarbeitung - 60 Stunden
Die Eigenschaften von Gips beschreiben
Struktur von gebranntem und abgebundenem Gips
Beeinflussungsmöglichkeiten des Abbindens
Gips und Gipsbinden
Arbeitsregeln bei der Herstellung von Gipsnegativen und
-positiven nennen und begründen
Gipsabformtechnik
Arbeitstechnik des Anrührens, Ausgießens und
Armierens
Modelliertechnik
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen
Z. B. Fußabformung und Zweckmodellierung
Zusammenhang zwischen Umfangsreduzierung und
Volumen aufzeigen
Prozentuale Umfangsänderung
Kunststoffgruppen und -arten unterscheiden
Kunststoffsynthese und Molekularaufbau
Therme-, Elasto-, Duroplaste
Eigenschaften
Verwendung
Kunststoffe auswählen und ihre Verarbeitung erklären
Handelsformen
Formgebung thermoplastischer Plattenmaterialien,
z. B. spanabhebende Bearbeitung, Warmformen mit und
ohne Vakuum
Formgebung von Elastoplasten, z. B. SchIeifen
Hart- und Weichschäume
Fügen
Berechnungen zur Kunststoffverarbeitung durchführen
Kraftwirkung beim Vakuum-Formen
Ansatzmengen von Schaumsystemen
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle“ beurteilen
Z. B. Einlage aus Thermoplast,
UKB-Weichwandschaft
Gießharze beschreiben und die Auswahl begründen
Arten
Eigenschaften
Verwendung
Anordnung und Auswahl von Verstärkungsfasern nach
konstruktiven und mechanischen Gesichtspunkten
begründen
Faserart und Faserverbindung
Eigenschaften
Möglichkeiten der Festigkeitssteigerung erklären
Verstärkungsprinzipien, z. B. Einfluß von Faser
und Matrix
Herstellung faserverstärkter Prothesen- und Orthesenteile
erläutern
Gießharztechnik
Laminiertechnik
Belastbarkeit und Gewicht von Laminatteilen berechnen und Festigkeit und Gewicht von Laminaten
mit anderen Werkstoffen vergleichen
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen
Z. B. Gießen eines UKB-Schaftes
Holzarten unterscheiden
Weich- und Harthölzer im Prothesenbau
Wachstum und Stammquerschnitt
Schnittarten
Trocknung und Lagerung
Physikalische und technologische Eigenschaften
Kork
Traditionelle und moderne Prothesenwerkstoffe vergleichen
Vor- und Nachteile
Die Holzverarbeitung im Prothesenbau erläutern
Arbeitssicherheit
Spanende Bearbeitung
Einlassen
Beschichten
Leimen
Verstärken
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen
Z. B. Einlaßarbeiten
11. Technische Kommunikation - Darstellung und Verwaltung - 30 Stunden
Einfache Werkstücke darstellen
Bauteile in Normalprojektion, z. B. mit Gewindedarstellung, Schnittdarstellung, Freimaßtoleranzen,
Oberflächengüte
Technische Skizzen erstellen
Umrisse von Beinorthesen und -prothesen
Mit einer Anwendersoftware arbeiten
Textverarbeitung
Patienten- bzw. Kundenverwaltung
Bestelldateien
12. Psychische Führung, Betreuung und Beratung von Patienten - 10 Stunden
Den richtigen Umgang mit Patienten und ihre psychologische Psychologische Grundkenntnisse
Führung im Rehabilitationsprozeß begründen
Persönlichkeit des Patienten
Besonderheiten körperlich behinderter Patienten, z. B.
alte Menschen, Kinder, Amputierte, chronisch Kranke
Psychologische Wirkungen der eigenen Tätigkeit
Situationsgerechter Empfang
Verhaltensregeln zur Information und fachlichen Beratung
Verhalten am Patienten im Gipsraum und Anprobe
Regeln zur Hilfsmittelberatung des Patienten darstellen
Ablauf und Inhalt eines Beratungsgespräches
Erkennungsmerkmale für bedrohliche Zustände am
Patienten beschreiben und entsprechende Sofortmaßnahmen angeben
Erste Hilfe
Berufsbezogene Praxisaufgaben experimentell erproben
Z. B. Rollenspiele zum Verhalten am Patienten,
Hospitation in Altenheim und Behindertenwerkstatt
3. Ausbildungsjahr
13. Medizinische Fachkunde des Rumpfes und der oberen Extremität - 60 Stunden
Anatomie und Physiologie des Rumpfes beschreiben
Aufbau und Funktion des Skeletts
Meßpunkte
Spezifik der Wirbelsäule
Rumpfmuskulatur
Gefäß- und Nervenversorgung
Orthopädische Krankheiten des Rumpfes unterscheiden
Erkrankungen der Wirbelsäule, z. B. Skoliose,
Hyperkyphose
Erkrankungen der Brustregion, z. B. Trichterbrust,
Kielbrust
Mammakarzinom
Erkrankungen der Bauch- und Beckenregion, z. B.
Bauchdeckeninsuffizienz
Biomechanische Sachverhalte erkennen
Haltung
Haltungsfehler
Wirbelsäulenkrümmungen und ihre Messung
Muskelkräfte und Gelenkreaktionen in verschiedenen
Belastungssituationen berechnen
Physikalische Wirkungen durch Haltungsfehler
und Tragen von Lasten
Anatomie und Physiologie der oberen Extremität
beschreiben
Aufbau und Funktion von SchultergürteI-, Arm- und
Handskelett
Gelenke
Meßpunkte
Muskulatur
Gefäß- und Nervenversorgung
Besonderheiten der Hand
Orthopädische Krankheiten der oberen Extremität
unterscheiden
Erkrankungen der Knochen und Gelenke
Lähmungen
Amputationen und Exartikulationen
Blut- und Lymphsystemerkrankungen
14. Orthopädietechnische Versorgung des Rumpfes - 8O Stunden
Längen, Winkel und Formen messen, aufnehmen und
anzeichnen
Meßgeräte und -verfahren
Abformtechniken
Modelliertechniken und -verfahren
Meß- und Orientierungspunkte
Biomechanische Ebenen bei pathologischen Veränderungen berücksichtigen
Z. B. Skoliose, Hyperkyphose, Hyperlordose
Rumpforthesen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild
beschreiben
Wirkprinzipien
Konstruktionsmerkmale
Fixationsorthesen
Reklinationsorthesen
Distraktions- und Derotationsorthesen
Brustbandagen
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen
Z. 8. Rumpforthese, Überbruckungsmieder,
flexible Rückenstützpelotte
Patienten über die Rumpforthesen beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen
Beratungsgespräch
Auflagerkräfte an Dreipunktabstützungen berechnen
Berechnungen zur Biomechanik
Mensch und Orthese als funktionelle Einheit erklären
Aufbauprinzipien
Paßform
Atemdynamik
Konfektionierte Orthesen fallbezogen auswählen und
anpassen
Fertigorthesen
Bandagen
15. Orthopädietechnische Versorgung der oberen Extremität - 50 Stunden
Längen, Winkel und Formen messen, aufnehmen und
anzeichnen
Meßgeräte und -verfahren
Abformtechniken
Modelliertechniken und -verfahren
Gelenkpunkte
Biomechanische Sachverhalte berücksichtigen
Mechanische Gelenkachsen
Lage der Gelenkachsen zu den Körperebenen
Folgen der Inkongruenz von anatomischen und
mechanischen Gelenken
Armorthesen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild
beschreiben
Wirkprinzipien
Konstruktionsmerkmale
Paßteile
Armorthesen
Handorthesen
Funktionelle Orthesen
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle“ beurteilen
Z. B. Abformung und Herstellung einer Unterarmhülse
Mensch und Orthese als funktionelle Einheit erklären
Aufbauprinzipien
Gelenkauswahl
Paßform
Konfektionierte Orthesen fallbezogen auswählen und
anpassen
Fertigorthesen
Bandagen
Prothesen in Abhängigkeit von Amputationsverhältnissen
beschreiben
Wirkprinzipien
Konstruktionsmerkmale, z. B. Griffcharakteristik
Steuerungsprinzipien, z. B. Myoelektrik, Kraftzugbandagen
Paßteile
Handprothesen
Unterarmprothesen
Oberarmprothesen
Schulterprothesen
Spezielle Versorgungen
Patienten über die Armorthesen bzw. Armprothesen
beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die
Benutzung einweisen
Beratungsgespräch
Kräfte und Wege an mechanisch betätigten aktiven
Armprothesen berechnen
Mechanische Arbeit und Energieerhaltungssatz
Fremdkraftantriebe berechnen
Antriebsleistung, Wirkungsgrad und Energiebedarf
Elektrische Größen
Greifmechanik künstlicher Hände charakterisieren
Reibungs- und Griffkräfte
16. Lederverarbeitung, Textiltechnik - 30 Stunden
Gebräuchliche Lederarten unterscheiden
Herstellungsprinzip und Aufbau von Leder
Eigenschaften und Merkmale
Lederarten und Verwendung
Lederlagerung
Lederverarbeitung für orthopädische Hilfsmittel erläutern
Formgebung, z. B Schneiden, Ausschärfen, Walken
Hand- und Maschinennähtechnik an Riemen und
Schnallen, Hülsen
Walkschuh
Verschlüsse, z. B. Schnürungen
Kleben, Polstern, Beziehen
Oberflächenbehandlung, z. B. Glätten, Reinigen,
Lackieren
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen
Z. B. Oberschenkelhülse mit Tuberaufsitz, Walkschuh
mit Fersennaht
Riemen und Schnalle
Textilien für orthopädietechnische Hilfsmittel beschreiben
und auswählen
Fasern
Garne und Zwirne
FIächen
Nähtechniken kennen und ihre Anwendung darstellen
Handnähtechnik
Maschinennähtechnik
Nahtarten und Verbindungen an Miedern und Bandagen
Verschlüsse
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle“ beurteilen
z. B. Hand- und Maschinennaht,
Schnittmuster und Schnittteile, Schnürleiste
17. Technische Kommunikation - Orthetik und Prothetik - 40 Stunden
Orthesen und Prothesen an Form von technischen Skizzen
konstruieren
Ausführungsrichtlinien
Lotlinien und Achsausrichtung
Orthesen
Prothesen
Schnittmuster
Versuche mit Anwenderprogrammen zur Orthesen- und
Prothesenfertigung und zur Ganganalyse durchführen
Bedienergeführte CAD Programme, z. B. Modellierung
von Körperpositiven,
Verfahren und Auswertungsprogramme zur
Ganganalyse und dynamischen Druckmessung am Fuß
18. Rehabilitationstechnik - Rollstühle - 20 Stunden
Rehabilitationsmittel den Krankheitsbildern zuordnen
Übersicht der Rehabilitationsmittel
Adaption und Konstruktion von Sitz- und Liegeschalen
beschreiben
Maßschema des sitzenden Menschen
Abformtechnik
Decubitusprophylaxe
Fertigungstechnik
Adaption und Konstruktion von Rollstühlen nach
Krankheitsbildern und Behinderungsgrad beschreiben
Rollstuhltyp und Auswahlkriterien
Baukomponenten
Rollstuhljustierung
Handhabung
Elektrorollstühle
Fehlersuche und Wartung
Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen
Z. B. Umbau und Justierung eines Rollstuhls,
Batteriewartung
Patienten zur Rollstuhlversorgung beraten, vom Wirkprinzip
überzeugen und in die Benutzung einweisen
Beratungsgespräch
Berechnungen zu Rollstuhlmechanik durchführen
Auflagerkräfte, Standsicherheit und Rollreibung
Energiebedarf, Leistung, Wirkungsgrad und
Reichweite von E-Rollstühlen
Mechanik der Schiefen Ebene
Bremskräfte
4. Ausbildungsjahr
19. Ausgewählte Medizinische Fachkunde - 20 Stunden
Anatomie des Kopfes und Halses umreißen und
orthopädische Krankheiten zuordnen
Grobaufbau und Funktion des Schädels
Meßpunkte
Muskulatur des Halses
Erkrankungen der Halsregion
Anatomie der inneren Organe und ausgewählte
Erkrankungen beschreiben
Topographie der inneren Organe
Abgrenzung des Bauchraums
Bruchpforten
Weichteilbrüche
Spezielle Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
Spezielle Erkrankungen des harnableitenden Systems
Stomaarten
20. Spezielle Orthopädietechnische Versorgung - 60 Stunde”
Versorgung von Cevicalsyndromen beschreiben
Cervicalstützen mit und ohne Thoraxanteil
Stoma- und Inkontinenzversorgung beschreiben
Funktionsprinzip
Versorgungssysteme
Keloidversorgung beschreiben
Wirkungsprinzip
Bandagengestaltung
Kosmetischen Defektausgleich beschreiben
Brustprothesen
Gesichts- und Fingerepithesen
Körperkonturausgleiche
Spezielle Prothesenversorgungen beschreiben
Z. B. Orthoprothesen, Versorgung von Doppelamputationen, Beckenprothesen
Hernienversorgung beschreiben
Reponierung
Hernieneinklemmung
Konstruktionen
Patienten über die spezielle Heil- und Hilfsmittelversorgung
beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die
Benutzung einweisen
Beratungsgespräch
21. Technische Kommunikation - Konstruktion und Kalkulation - 20 Stunden
Prüfungsrelevante Konstruktionen darstellen
Gesamtzeichnung und Stückliste
Technische Beschreibungen auswerten
Aufbau- und Reparaturanleitungen
Wartungsvorschriften
Explosionsdarstellungen
Betriebsanleitungen
Anwenderprogramme zur Paßteil- und Ersatzteilauswahl
Einfache Konstruktionsaufgaben Iösen
Orthesen- und Prothesenbauteile
Mit Anwenderprogrammen arbeiten
Z. B. Bundesprothesenliste,
Anwenderprogramme zur Hilfsmlttelkalkulation
Kosten von einfachen Hilfsmittelversorgungen kalkulieren
Grundbegriffe der Kalkulation
Kalkulationsschema
22. Rehabilitationstechnik - Gehhilfen und Alltagshilfen - 20 Stunden
Körperferne Rehabilitationsmittel dem jeweiligen
Anwendungsfall zuordnen
Geh- und Stehhilfen
Lifter, Pflegebetten und Zubehör
Ergotherapeutische Hilfsmittel
Berechnungen an Rehabilitationsmitteln durchführen
Bodenreaktionskräfte, z. B. an Gehhilfen, Unterarmstützen und Gehwagen
23. Patient und Rehabilitation - 20 Stunden
Die Notwendigkeit der Abstimmung zwischen ärztlicher
Indikation, biomechanischen Prinzipien und
technischen Möglichkeiten an Versorgungsbeispielen
aufzeigen
Therapieabstimmung zwischen Arzt, Krankengymnast
und Orthopädiemechaniker und Bandagist
Zielkonflikt
Das Zusammenwirken im Rehabilitationsteam erklären
Ablauf einer Rehabilitationsmaßnahme
Aufgaben der an der Rehabilitation beteiligten
Berufe und ihr Zusammenwirken
7
Aufgaben der Bildungsgangkonferenz
Die Bildungsgangkonferenz hat bei der Umsetzung des Lehrplans in Zusammenarbeit mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten (vgl. § 14 (3) APO-BK) vor allem folgende Aufgaben:
x Ausdifferenzierung der Lernfelder durch die Lernsituationen, wobei zu beachten ist, dass
die im Lehrplan enthaltenen Zielformulierungen, Inhaltsangaben und Zeitrichtwerte verbindlich sind
x Planung von Lernsituationen, die an beruflichen Handlungssituationen orientiert sind und
für das Lernen im Bildungsgang exemplarischen Charakter haben
x Ausgestaltung der Lernsituationen, Planung der methodischen Vorgehensweise (Projekt,
Fallbeispiel, ...) und Festlegung der zeitlichen Folge der Lernsituationen im Lernfeld; dabei ist von der Bildungsgangkonferenz besonderes Gewicht auf die Konkretisierung aller
Kompetenzdimensionen zu legen, also neben der Fachkompetenz, auch der Sozial- und
Humankompetenz sowie der Methoden-, Lern- und kommunikativen Kompetenz
x Verknüpfung der Inhalte und Ziele des berufsbezogenen Lernbereichs mit den Fächern des
berufsübergreifenden Lernbereichs sowie des Differenzierungsbereichs.
x Berücksichtigung entsprechender Regelungen bei der Einrichtung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (vgl. Anlage II. Siehe auch: „Zur Einrichtung doppeltqualifizierender Bildungsgänge nach APO-BK, Anlage A (Handreichung).“ Landesinstitut für Schule,
Soest, 2002)
x Planung der Lernorganisation in Absprache mit der Schulleitung
Vorschläge zur Belegung von Klassen- und Fachräumen, Planung von Exkursionen
usw.
Planung zusammenhängender Lernzeiten zur Umsetzung der Lernsituation
Einsatzplan für die Lehrkräfte (im Rahmen des Teams)
x Bestimmung und Verwaltung der sächlichen Ressourcen im Rahmen der Zuständigkeiten
der Schule
x Festlegung von Vereinbarungen hinsichtlich der (z. B. fächerübergreifenden) schriftlichen
Arbeiten und der sonstigen Leistungen
x Erstellung und Dokumentation einer didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang
x Dokumentation und Auswertung der Erfahrungen mit dem Bildungsgang
55
8
Beispiele für die Ausgestaltung von Lernsituationen
Lernfeld 8: Versorgung des Rumpfes
Lernsituation:
An Röntgenbildern Wirbelsäulenverkrümmungen interpretieren und die Ergebnisse in Versorgungskonzepten einsetzen
Schul-/Ausbildungsjahr:
2.
Zeitrichtwert:
30 UStd.
Beschreibung der Lernsituation:
Eine 14-jährige Skoliose-Patientin kommt in Begleitung ihrer Mutter zur Versorgung. Sie soll
fachgerecht versorgt und umfassend beraten werden. Grundlagen für das Beratungsgespräch
sind u. a. das Röntgenbild. Planen Sie die Beratung bis zur Gipsabnahme!
Angestrebte Kompetenzen:
Fachkompetenzen:
x Skolioseformen unterscheiden
x Materialien von Rumpforthesen auswählen und beurteilen
x Pathologische Abweichungen der Wirbelsäule messtechnisch erfassen und auswerten
x Gipsabdruck entwickeln
x Werkstoffe und Werkzeuge fachgerecht nutzen
x Beratungsgespräch führen
Methoden-/Lernkompetenzen:
x Informationen beschaffen und auswerten
x Versorgungsbeispiel unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle”
entwickeln und beurteilen
x Ergebnisse fachgerecht präsentieren
Human- und Sozialkompetenzen:
x Patientinnen und Patienten fachgerecht beraten und sensibel mit ihren Problemen umgehen
x Das soziale Umfeld der Patientinnen und Patienten bei der Beratung berücksichtigen
56
Fächer
Inhaltsbereiche der Fächer zur Lernsituation
Berufsübergreifender Lernbereich
Religion
Umgang mit Behinderten
Pubertät
Ethische Prinzipien
Deutsch
Gesprächsführung
Fachtexte
Sport
Krankengymnastische Atemübungen für ein Chêneaukorsett
Politik
Gesundheitspolitik
Berufsbezogener Lernbereich
Wirtschafts- und Betriebslehre
Kalkulation
MPG
Orthetik und Prothetik
Gipstechnik
Kunststoffe
Werkzeuge
Skoliose und Skoliosewinkel
OT – Messverfahren
Skoliosekorsett
Messwerkzeuge
Aufbaugeräte
CNC
Datenverarbeitung
Maßblätter
57
Handlungsphasen der Lernenden/Lerngruppe
Mögliche Methoden, Medien,
Sozialformen
Analysieren:
x Erfassen der Aufgabe und Herausarbei- Unterrichtsgespräch
ten der Zielvorstellung
x Erfassen der Voraussetzungen zur Lösung der Aufgabe
Planen:
x Informationen zur Skoliose recherchieren und dokumentieren
x Möglichkeiten der Skoliosebehandlung
erarbeiten
x Kooperation im Rehabilitationsteam
verwirklichen
x Psychosoziales Umfeld der Patientin/des Patienten ermitteln und berücksichtigen
x Gipsabdruck fachgerecht planen
x Phasen des Beratungsgesprächs festlegen
Gruppenarbeit
Fachliteratur
OT – Messgeräte
Lichtkasten
Korsettbeispiele
Skoliosegipsabformgerät
Datenverarbeitung
Ausführen:
x Ergebnisse der Arbeitsschritte präsen- Gruppenvortrag
tieren
Rollenspiel
x Beratungsgespräche durchführen
Bewerten:
x Arbeitsergebnisse vergleichen und be- Unterrichtsgespräch
werten
Reflektieren:
Unterrichtsgespräch
x Alternativen diskutieren
x Effektivität des Lernprozesses beurteilen
58
Anlagen
A-I
Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädiemechaniker
und Bandagisten/zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin
59
A-II Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen1
Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder
in der Bundesrepublik Deutschland
Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife
in beruflichen Bildungsgängen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i. d. F. vom 09.03.2001)
1
Quelle: www.kmk.org/doc/beschl/ver_fhr.pdf
71
I.
Vorbemerkung
Die Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen
geht davon aus, dass berufliche Bildungsgänge in Abhängigkeit von den jeweiligen Bildungszielen, -inhalten sowie ihrer Dauer Studierfähigkeit bewirken können.
Berufliche Bildungsgänge fördern fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse sowie
Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
und kreatives Problemlösungsverhalten. Dabei werden auch die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Lern- und Arbeitstechniken vermittelt.
II.
Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung
Die Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung kann erworben werden in Verbindung mit
dem
-
Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Recht des Bundes
oder der Länder1; die Mindestdauer für doppeltqualifizierende Bildungsgänge beträgt drei
Jahre
-
Abschluss eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden schulischen Bildungsgangs1), bei zweijähriger Dauer in Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen
Praktikum bzw. einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit
-
Abschluss einer Fachschule/Fachakademie.
Der Erwerb der Fachhochschulreife über einen beruflichen Bildungsgang setzt in diesem Bildungsgang den mittleren Bildungsabschluss voraus. Der Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses muss vor der Fachschulabschlussprüfung erbracht werden.
Die Fachhochschulreife wird ausgesprochen, wenn in den einzelnen originären beruflichen
Bildungsgängen die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben eingehalten werden. Außerdem muss die Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten inhaltlichen Standards über
eine Prüfung (vgl. Ziff. V.) nachgewiesen werden. Diese kann entweder in die originäre Abschlussprüfung integriert oder eine Zusatzprüfung sein.
Die Möglichkeit, über den Besuch der Fachoberschule die Fachhochschulreife zu erwerben,
wird durch die „Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.02.1969 i. d. F. vom 26.02.1982) und die „Rahmenordnung für die Abschlussprüfung der Fachoberschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
26.11.1971) geregelt.
1
72
einschließlich besonderer zur Fachhochschulreife führender Bildungsgänge nach Abschluss einer Berufsausbildung (u. a. Telekolleg II)
III. Rahmenvorgaben
Folgende zeitliche Rahmenvorgaben müssen erfüllt werden:
1.
Sprachlicher Bereich
240 Stunden
Davon müssen jeweils mindestens 80 Stunden auf
Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch und auf
eine Fremdsprache entfallen.
2.
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer
Bereich
240 Stunden
3.
Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (einschließlich wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte)
mindestens 80 Stunden
Diese Stunden können jeweils auch im berufsbezogenen Bereich erfüllt werden, wenn es sich
um entsprechende Unterrichtsangebote handelt, die in den Lehrplänen ausgewiesen sind. Die
Schulaufsichtsbehörde legt für jeden Bildungsgang fest, wo die für die einzelnen Bereiche geforderten Leistungen zu erbringen sind.
IV. Standards
1. Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch
Der Lernbereich „Mündlicher Sprachgebrauch“ vermittelt und festigt wesentliche Techniken
situationsgerechten, erfolgreichen Kommunizierens in Alltag, Studium und Beruf.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeiten erwerben,
-
unterschiedliche Rede- und Gesprächsformen zu analysieren, sachgerechte und manipulierende Elemente der Rhetorik zu erkennen,
-
den eigenen Standpunkt in verschiedenen mündlichen Kommunikationssituationen zu vertreten,
-
Referate zu halten, dabei Techniken der Präsentation anzuwenden und sich einer anschließenden Diskussion zu stellen.
73
Im Lernbereich „Schriftlicher Sprachgebrauch“ stehen vor allem die Techniken der präzisen
Informationswiedergabe und der schlüssigen Argumentation – auch im Zusammenhang mit
beruflichen Erfordernissen und Anforderungen des Studiums – im Mittelpunkt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,
-
komplexe Sachtexte über politische, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und berufsbezogene Themen zu analysieren (geraffte Wiedergabe des Inhalts, Analyse der Struktur und wesentlicher sprachlicher Mittel, Erkennen und Bewertung der Wirkungsabsicht, Erläuterung
von Einzelaussagen, Stellungnahme) und
-
Kommentare, Interpretationen, Stellungnahmen oder Problemerörterungen – ausgehend
von Texten oder vorgegebenen Situationen – zu verfassen (sachlich richtige und schlüssige Argumentation, folgerichtiger Aufbau, sprachliche Angemessenheit, Adressaten- und
Situationsbezug) oder
-
literarische Texte mit eingegrenzter Aufgabenstellung zu interpretieren (Analyse von inhaltlichen Motiven und Aspekten der Thematik, der Raum- und Zeitstruktur, ggf. der Erzählsituation, wichtiger sprachlicher und ggf. weiterer Gestaltungselemente).
2. Fremdsprache
Das Hauptziel des Unterrichts in der fortgeführten Fremdsprache ist eine im Vergleich zum
Mittleren Schulabschluss gehobene Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache für Alltag, Studium und Beruf. Dazu ist es erforderlich, den allgemeinsprachlichen Wortschatz zu
festigen und zu erweitern, einen spezifischen Fachwortschatz zu erwerben sowie komplexe
grammatikalische Strukturen gebrauchen zu lernen.
Verstehen (Rezeption)
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,
-
anspruchsvollere allgemeinsprachliche und fachsprachliche Äußerungen und unterschiedliche Textsorten (insbesondere Gebrauchs- und Sachtexte) – ggf. unter Verwendung von
fremdsprachigen Hilfsmitteln – im Ganzen zu verstehen und im Einzelnen auszuwerten.
Sprechen und Schreiben (Produktion)
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,
74
-
Gesprächssituationen des Alltags sowie in berufsbezogenen Zusammenhängen in der
Fremdsprache sicher zu bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative zu ergreifen,
-
auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsgerecht und mit angemessenem
Ausdrucksvermögen in der Fremdsprache zu reagieren,
-
komplexe fremdsprachige Sachverhalte und Problemstellungen unter Verwendung von
Hilfsmitteln auf deutsch wiederzugeben und entsprechende in deutsch dargestellte Inhalte
in der Fremdsprache zu umschreiben.
3 . Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich
Die Schülerinnen und Schüler sollen ausgehend von fachrichtungsbezogenen Problemstellungen grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen in der Mathematik und in Naturwissenschaften bzw. Technik erwerben.
Dazu sollen sie
-
Einblick in grundlegende Arbeits- und Denkweisen der Mathematik und mindestens einer
Naturwissenschaft bzw. Technik gewinnen,
-
erkennen, dass die Entwicklung klarer Begriffe, eine folgerichtige Gedankenführung und
systematisches, induktives und deduktives, gelegentlich auch heuristisches Vorgehen
Kennzeichen mathematisch- naturwissenschaftlich-technischen Arbeitens sind,
-
Vertrautheit mit der mathematischen und naturwissenschaftlich-technischen Fachsprache
und Symbolik erwerben und erkennen, dass Eindeutigkeit, Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit beim Verbalisieren von mathematischen bzw. naturwissenschaftlich-technischen Sachverhalten vor allem in Anwendungsbereichen für deren gedankliche Durchdringung unerlässlich sind,
-
befähigt werden, fachrichtungsbezogene bzw. naturwissenschaftlich-technische Aufgaben
mit Hilfe geeigneter Methoden zu lösen,
-
mathematische Methoden anwenden können sowie Kenntnisse und Fähigkeiten zur Auswahl geeigneter Verfahren und Methoden mindestens aus einem der weiteren Bereiche
besitzen:
x
x
x
-
Analysis (Differential- und Integralrechnung)
Beschreibung und Berechnung von Zufallsexperiment, einfacher Wahrscheinlichkeit,
Häufigkeitsverteilung sowie einfache Anwendungen aus der beurteilenden Statistik,
Lineare Gleichungssysteme und Matrizenrechnung,
reale Sachverhalte modellieren können (Realität ¤ Modell ¤ Lösung ¤ Realität),
75
-
grundlegende physikalische, chemische, biologische oder technische Gesetzmäßigkeiten
kennen, auf fachrichtungsspezifische Aufgabenfelder übertragen und zur Problemlösung
anwenden können,
-
selbstständig einfache naturwissenschaftliche bzw. technische Experimente nach vorgegebener Aufgabenstellung planen und durchführen,
-
Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, präsentieren, interpretieren und bewerten können.
V.
Prüfung
1. Allgemeine Grundsätze
Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist jeweils eine schriftliche Prüfung in den drei
Bereichen – muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache, mathematischnaturwissenschaftlich-technischer Bereich – abzulegen, in der die in dieser Vereinbarung festgelegten Standards nachzuweisen sind. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen der mindestens zweijährigen Fachschulen kann der Nachweis
der geforderten Standards in zwei der drei Bereiche auch durch kontinuierliche Leistungsnachweise erbracht werden. Soweit die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben dieser
Vereinbarung durch die Stundentafeln und Lehrpläne der genannten beruflichen Bildungsgänge abgedeckt und durch die Abschlussprüfung des jeweiligen Bildungsgangs oder eine
Zusatzprüfung nachgewiesen werden, gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung als
erfüllt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern erreicht sind. Ein Notenausgleich für nicht ausreichende Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen der Länder.
Die schriftliche Prüfung kann in einem Bereich durch eine schriftliche Facharbeit mit anschließender Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Kolloquiums unter prüfungsgemäßen Bedingungen ersetzt werden.
2. Festlegungen für die einzelnen Bereiche
a)
Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch
In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden ist eine der folgenden Aufgabenarten zu berücksichtigen:
-
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(Textgestützte) Problemerörterung,
b)
-
Analyse nichtliterarischer Texte mit Erläuterung oder Stellungnahme,
-
Interpretation literarischer Texte.
Fremdsprachlicher Bereich
In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 1 1/2 Stunden, der ein oder
mehrere Texte, ggf. auch andere Materialien, zugrunde gelegt werden, sind Sach- und
Problemfragen zu beantworten und persönliche Stellungnahmen zu verfassen. Zusätzlich können Übertragungen in die Muttersprache oder in die Fremdsprache verlangt
werden.
c)
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich
In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden soll nachgewiesen werden, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, komplexe Aufgabenstellungen selbstständig zu strukturieren, zu lösen und zu bewerten, die dabei erforderlichen mathematischen oder naturwissenschaftlich-technischen Methoden und Verfahren auszuwählen und sachgerecht anzuwenden.
VI. Schlussbestimmungen
Die Schulaufsichtsbehörde jedes Landes in der Bundesrepublik Deutschland steht in der Verpflichtung und der Verantwortung, die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über berufliche Bildungswege zu gewährleisten.
Die Länder verpflichten sich, Prüfungsarbeiten für verschiedene Fachrichtungen in den Bereichen Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache und Mathematik/Naturwissenschaft/Technik zur Sicherung der Transparenz und Vergleichbarkeit auszutauschen.
Ein gemäß dieser Vereinbarung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes Zeugnis enthält folgenden Hinweis:
„Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz 05.06.1998 i. d. F. vom
09.03.2001 – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik
Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“
77
Dieser Sachverhalt wird bei bereits erteilten Zeugnissen auf Antrag nach folgendem Muster
bescheinigt:
Frau/Herr
geboren am
in
hat am
an der (Schule)
die Abschlussprüfung in dem Bildungsgang
..............................................................................................................................................
bestanden.
„Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998
i. d. F. vom 09.03.2001 – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“
Bildungsgänge, die dieser Vereinbarung entsprechen, werden von den Ländern dem Sekretariat angezeigt und in einem Verzeichnis, das vom Sekretariat geführt wird, zusammengefasst.
Die vorliegende Vereinbarung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft.
Die „Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege“ (Beschluss der KMK vom 18.09.1981 i. d. F. vom
14.07.1995) wird mit Wirkung vom 01.08.2001 aufgehoben.1
1
78
Für das Land Berlin werden Zeugnisse der Fachhochschulreife auf der Grundlage der „Vereinbarung von
einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege“ noch
bis zum 01.02.2005 ausgestellt und gegenseitig anerkannt.