Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/ Orthopädiemechaniker
Transcription
Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/ Orthopädiemechaniker
Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/ Orthopädiemechaniker und Bandagist Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ISBN 3–89314–786–1 Heft 41014 Herausgegeben vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf Copyright by Ritterbach Verlag GmbH, Frechen Druck und Verlag: Ritterbach Verlag Rudolf-Diesel-Straße 5–7, 50226 Frechen Telefon (0 22 34) 18 66-0, Fax (0 22 34) 18 66 90 www.ritterbach.de 1. Auflage 2004 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 8/04 Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Lehrpläne RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 27. 7. 2004 – 433-6.08.01.13-17655 Für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe werden hiermit Lehrpläne gemäß § 1 SchVG (BASS 1 – 2) festgesetzt. Die Lehrpläne treten am 1. 8. 2004 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten. Die bisher gültigen Lehrpläne zur Erprobung – Anlage 2 – treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Folgende Lehrpläne treten mit Wirkung vom 1. 8. 2004 in Kraft: Anlage 1 Heft Ausbildungsberuf 41002 Automobilkauffrau/Automobilkaufmann 41008 Justizfachangestellte/Justizfachangestellter 4101 Bankkauffrau/Bankkaufmann 4140 Köchin/Koch 4186 Baugeräteführerin/Baugeräteführer 41010 Mechatronikerin/Mechatroniker 4168 Brauerin und Mälzerin/Brauer und Mälzer 41011 Mediengestalterin Bild und Ton/Mediengestalter Bild und Ton 4115 Buchhändlerin/Buchhändler 41012 Mediengestalterin Digital und Print/ Mediengestalter Digital und Print 4137 Dachdeckerin/Dachdecker 41013 Metallbildnerin/Metallbildner 4271 Floristin/Florist 4287 Modenäherin/Modenäher und Modeschneiderin/Modeschneider 4185 Forstwirtin/Forstwirt 41014 Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/Orthopädiemechaniker und Bandagist 41004 Fotografin/Fotograf 4176 Rechtsanwaltsfachangestellte/ Rechtsanwaltsfachangestellter 41005 Fotomedienlaborantin/Fotomedienlaborant 4177 Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/ Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter 4110 Friseurin/Friseur 4139 Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger 4161 Gärtnerin/Gärtner 4244 Schuhfertigerin/Schuhfertiger 4222 Graveurin/Graveur 41017 Silberschmiedin/Silberschmied 41006 Ausbildungsberufe im Gastgewerbe 4147 Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter 41018 Werkstoffprüferin/Werkstoffprüfer Fachkraft im Gastgewerbe Hotelfachfrau/Hotelfachmann Hotelkauffrau/Hotelkaufmann Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann Fachfrau für Systemgastronomie/ Fachmann für Systemgastronomie 41007 Goldschmiedin/Goldschmied Anlage 2 Folgende Richtlinien und Lehrpläne treten mit Ablauf des 31. 7. 2004 außer Kraft: 1) Automobilkauffrau/Automobilkaufmann; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 192) 2) Bankkauffrau/Bankkaufmann; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 1) 3) Baugeräteführerin/Baugeräteführer; RdErl. vom 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 86) 4) Brauerin und Mälzerin/Brauer und Mälzer; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 69) 5) Buchhändlerin/Buchhändler; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 15) 6) Dachdeckerin/Dachdecker; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 37) 7) Floristin/Florist; RdErl. vom 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 171) 8) Forstwirtin/Forstwirt; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 85) 9) Fotografin/Fotograf; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 194) 10) Fotomedienlaborantin/Fotomedienlaborant; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 195) 11) Friseurin/Friseur; RdErl. vom 20. 10. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 10) 12) Gärtnerin/Gärtner; RdErl. vom 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 61) 13) Graveurin/Graveur; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 122) 14) Ausbildungsberufe im Gastgewerbe (Fachkraft im Gastgewerbe, Hotelfachfrau/Hotelfachmann, Hotelkauffrau/Hotelkaufmann, Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann, Fachfrau für Systemgastronomie/Fachmann für Systemgastronomie); RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 196) 15) Goldschmiedin/Goldschmied; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 197) 16) Justizfachangestellte/Justizfachangestellter; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 198) 17) Köchin/Koch; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 40) 18) Mechatronikerin/Mechatroniker; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 200) 19) Mediengestalterin Bild und Ton/Mediengestalter Bild und Ton; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 201) 20) Mediengestalterin Digital und Print/Mediengestalter Digital und Print; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 202) 21) Metallbildnerin/Metallbildner; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 203) 22) Modenäherin/Modenäher und Modeschneiderin/Modeschneider; RdErl. vom 27. 10. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 187) 23) Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/Orthopädiemechaniker und Bandagist; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 204) 24) Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter; RdErl. vom 27. 10. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 76) 25) Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter; RdErl. vom 27. 10. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 77) 26) Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 39) 27) Schuhfertigerin/Schuhfertiger; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 144) 28) Silberschmiedin/Silberschmied; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 207) 29) Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter; RdErl. vom 27. 10. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 47) 30) Werkstoffprüferin/Werkstoffprüfer; RdErl. vom 30. 7. 1999 (BASS 15 – 33 Nr. 208) Inhalt Seite 1 Vorgaben für die Berufsausbildung 7 2 Allgemeine Ziele und didaktische Konzeption 8 3 Stundentafel 11 4 Hinweise zu den Lernbereichen 12 4.1 Hinweise zum berufsbezogenen Lernbereich 12 4.1.1 Übersicht über die Lernfelder 12 4.1.2 Beschreibung der Lernfelder 14 4.1.3 Zuordnung der Lernfelder 34 4.1.4 Erläuterung und Beschreibung der Fächer 34 4.2 Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich 36 4.3 Hinweise zum Differenzierungsbereich 36 4.3.1 Allgemeine Hinweise 36 4.3.2 Erwerb der Fachhochschulreife 36 5 Lernerfolgsüberprüfung 37 6 KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechaniker und Bandagist/Orthopädiemechanikerin und Bandagistin 39 7 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz 55 8 Beispiele für die Ausgestaltung von Lernsituationen 56 Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädiemechaniker und Bandagisten/zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin 59 Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen 71 Anlagen A-I A-II 1 Vorgaben für die Berufsausbildung Grundlagen für die Berufsausbildung zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/zum Orthopädiemechaniker und Bandagisten sind: x die geltenden Verordnungen über die Bildungsgänge in den Fachklassen des dualen Systems x der KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/Orthopädiemechaniker und Bandagisten (vgl. Kap. 6), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/zum Orthopädiemechaniker und Bandagisten (vgl. Anlage I) abgestimmt ist. Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß § 25 BBiG bzw. HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie wurde von dem zuständigen Fachministerium des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMKRahmenlehrplan) beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule. Der vorliegende Lehrplan ist die landesspezifische Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/Orthopädiemechaniker und Bandagisten. Er legt die Lerngebiete des KMK-Rahmenlehrplans mit ihren jeweiligen Zielformulierungen und Inhalten als Mindestanforderungen den Lernfeldern des Lehrplans zugrunde. Der Lehrplan enthält Vorgaben und Hinweise für den Unterricht in den Lernbereichen gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK). Zur Unterstützung der Lernortkooperation und der schulinternen Arbeit ist dem Lehrplan die Verordnung über die Berufsausbildung als Anlage beigefügt. 7 2 Allgemeine Ziele und didaktische Konzeption Gemäß dem Bildungsauftrag des Berufskollegs (vgl. APO-BK, Erster Teil, 1. Abschnitt, § 1.1) ist die Entwicklung von Handlungskompetenz das Ziel des Unterrichts in den Fachklassen des dualen Systems. Handlungskompetenz bedeutet die Bereitschaft und Fähigkeit der bzw. des Einzelnen, in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht und individual- wie sozialverantwortlich zu handeln. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming). In diesem Sinn ist mit Handlungsorientierung das didaktische und lernorganisatorische Konzept für die Gestaltung von Unterricht bezeichnet. Gestützt durch lernpsychologische und sozialisationstheoretische Erkenntnisse lassen sich für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts in beruflichen Bildungsgängen folgende Orientierungspunkte angeben: x Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung – auch im Gesamtkontext von Berufs- und Lebensplanung – bedeutsam sind. x Lernen vollzieht sich in und durch Handlungen, auch durch gedankliches Nachvollziehen von Handlungen anderer. x Die Handlungen müssen an Erfahrungen der Lernenden anknüpfen und deren Motivation ansprechen. x Sie müssen von den Lernenden selbständig geplant, durchgeführt, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. x Die Handlungen sollen ein Erfassen der Wirklichkeit mit möglichst vielen Sinnen und die Integration unterschiedlicher sinnlicher Wahrnehmungen zulassen. x Die Lernprozesse müssen von sozialen und kooperativen Kommunikationsprozessen begleitet werden. x Die Handlungsergebnisse müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und hinsichtlich ihres individuellen und gesellschaftlichen Nutzens reflektiert werden. Eine Unterrichtsgestaltung, die diese Orientierungspunkte beachtet, fördert ganzheitliche Lernprozesse und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in aktiver, handelnder Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand neue Informationen und Reflexionen so mit ihren vorhandenen Handlungskompetenzen zu verknüpfen, dass sie die daraus resultierenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in verschiedenen Lebensbereichen anwenden und erweitern können. Handlungskompetenz bewährt sich in der Bewältigung beruflicher und außerberuflicher Lebenssituationen und in stetiger Weiterentwicklung. Die curriculare Gestaltung des Bildungsganges nach Lernfeldern unterstützt die Handlungsorientierung. Im vorliegenden Lehrplan wird die im Rahmenlehrplan (siehe Kapitel 6) vorgenommene Strukturierung nach Lerngebieten aufgenommen und in eine Lernfeldstruktur um8 gesetzt. Die Lernfelder und die Lernfeldstrukturierung des jeweiligen Ausbildungsberufes sind somit im KMK-Rahmenlehrplan begründet. Der Lehrplan setzt diese Struktur für die Schulen des Landes um. Die Bildungsgangkonferenzen an den Schulen gestalten die Lernfelder für den Unterricht aus. Zur Unterstützung dieser Arbeit werden in den folgenden Abschnitten die zentralen Elemente der Lernfeldkonzeption beschrieben. Zentrale Elemente des Lernfeldkonzepts Die Lernfelder des Lehrplans orientieren sich an beruflichen Handlungsabläufen und Tätigkeitsbereichen. Hinweise für beruflich relevante Tätigkeitsfelder geben das Berufsbild, die Ausbildungsverordnung und die Ausbildungsrealität in den Betrieben. Daraus sind beruflich bedeutsame Handlungsabläufe und Tätigkeitsbereiche abgeleitet und unter Einbeziehung gesellschaftlich und individuell bedeutsamer Handlungszusammenhänge für schulische Lernprozesse didaktisch als Lernfelder erschlossen. Lernfelder verknüpfen gesellschafts- und individuell bedeutsame, berufs- und fachrelevante Inhalte unter dem Aspekt der Entwicklung von Handlungskompetenz. Das Lernfeldkonzept unterstützt damit berufsorientiertes, ganzheitliches und handlungsorientiertes Lernen im Bildungsgang. Lernfelder sind durch Zielformulierungen im Sinne von Kompetenzbeschreibungen ausgelegt, d. h. sie beschreiben die am Ende der Lernprozesse erwarteten Fähigkeiten. Sie schließen die Kompetenzbereiche Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz ein. Sie umfassen auch Methodenkompetenz (Bereitschaft und Fähigkeit zu methodengeleitetem Handeln), Lernkompetenz (Weiterentwicklung des erreichten Kompetenzstandes durch Lernen) sowie kommunikative Kompetenz. Methodenkompetenz, Lernkompetenz und kommunikative Kompetenz bezeichnen nicht weitere Dimensionen von Handlungskompetenz, sondern sind integraler Bestandteil sowohl von Fach- als auch von Human-, als auch von Sozialkompetenz. Den Lernfeldern sind die Unterrichtsfächer mit den jeweiligen Inhalten zugeordnet. Um den erforderlichen fachlichen und pädagogischen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum für eine sinnvolle Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben auf Schulebene sicherzustellen, erfüllen die Inhaltsangaben folgende Kriterien: x Didaktisch begründete Auswahl nach dem Prinzip der Exemplarität, die die Mindestanforderungen beschreibt, die zur Erfüllung des Ausbildungszieles erforderlich sind, x Einhaltung des KMK-Rahmenlehrplans als Mindestanforderung, x Offenheit für schulspezifische Umsetzungen. Die Unterrichtsfächer strukturieren und systematisieren die Inhalte unter fachlichen Gesichtspunkten im Rahmen des jeweiligen Lernfeldes. Sie leisten ihren inhaltlichen und zeitlichen Beitrag im Lernfeld und tragen gemeinsam zur Entwicklung der im Lernfeld genannten Kompetenzen bei. Die im Lehrplan enthaltenen Lernfelder, Kompetenzbeschreibungen, Zuordnungen der Unterrichtsfächer und Inhaltsangaben sind verbindlich. Die Bildungsgangkonferenzen haben die Aufgabe, Lernfelder für den unterrichtlichen Lernprozess durch Lernsituationen zu konkretisieren. Die Lernsituationen werden im Rahmen des jeweiligen Lernfeldes durch didaktische Reflexion beruflich bedeutsamer Tätigkeitsbereiche sowie lebens- und gesellschaftsbedeutsamer Handlungszusammenhänge erschlossen. 9 Bei der Konzipierung von Lernsituationen an der jeweiligen Schule, ist den individuellen Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und den schulspezifischen und regionalen Besonderheiten angemessen Rechnung zu tragen. Bei der Ausgestaltung der Lernfelder durch Lernsituationen erweitern und ergänzen die Bildungsgangkonferenzen die im Lernfeld genannten Kompetenzen und die Inhalte für die konkrete unterrichtliche Arbeit. Die auf diese Weise didaktisch erschlossenen Lernsituationen verknüpfen gesellschafts- und individuell bedeutsame, berufs- und fachrelevante Inhalte unter dem Aspekt der Entwicklung von Handlungskompetenz. Sie ermöglichen ganzheitliche Lernprozesse. Die dem jeweiligen Lernfeld zugeordneten Unterrichtsfächer leisten einen inhaltlichen und zeitlichen Beitrag zur einzelnen Lernsituation. Die Unterrichtsfächer des berufsübergreifenden Lernbereichs orientieren sich an den Lernfeldern und Lernsituationen. Im Rahmen handlungsorientierten Unterrichts ist die didaktische Struktur einer Lernsituation bestimmt durch die Abfolge von Handlungsphasen. Die Strukturelemente einer vollständigen Handlung - Analysieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren, Bewerten und Reflektieren - sind geeignet, Lernsituationen zu gliedern. 10 3 Stundentafel Unterrichtsstunden 1. Jahr 2. Jahr 3./4. Jahr Summe Wirtschafts- und Betriebslehre 40 40 60 140 Medizinische Orthopädie 80 80 160 320 Orthetik und Prothetik 120 160 200 480 Spezielle Versorgungen 80 40 60 180 320 320 480 1120 Summe: II. Differenzierungsbereich Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre 11 4 Hinweise zu den Lernbereichen 4.1 Hinweise zum berufsbezogenen Lernbereich Der hier vorliegende Lehrplan trägt durch die Ausgestaltung der Lernfelder und Lernsituationen den didaktischen Vorgaben des Ausbildungsberufs Rechnung. Somit werden ganzheitliche Lernprozesse ermöglicht. 4.1.1 Übersicht über die Lernfelder Zeitrichtwerte Lernfelder 1 2 3 1. Jahr 2. Jahr 3./4. Jahr entspr. Lerngebiete des Rahmenlehrplans Verständnis für Patientinnen/Patienten und Kundinnen/Kunden 80 1/2/4/7/12/ 23 Der Bewegungsapparat und seine orthopädietechnischen Indikationen 80 3/4/5/7 Biomechanische Abläufe des menschlichen Bewegungsapparates 40 4/5/6 Innere Organe und deren Versorgungen 80 9/19/20 4 5 6 7 Indikationen für orthetische Versorgungen des Rumpfes 30 19 Indikationen für orthetische Versorgungen der unteren Extremitäten 20 8/9/13/19 Indikationen für orthetische Versorgungen der oberen Extremitäten 30 8/9/13/19 Orthetische Versorgungen des Rumpfes 60 9/10/11/14/ 15/16/17 Orthetische Versorgungen der unteren Extremitäten 40 9/10/11/14/ 15/16/17 Orthetische Versorgungen der oberen Extremitäten 60 9/10/11/14/ 15/16/17 Spezielle Orthesen 40 8/9/20 8 9 10 11 12 12 Indikationen für prothetische Versorgungen des Fußes und Unterschenkels 60 8/9/20 13 14 15 16 17 18 19 20 Indikationen für prothetische Versorgungen bei Knieexartikulation, des Oberschenkels und bei Hüftexartikulation 60 8/9/13 Indikationen für prothetische Versorgungen des Oberarmes 20 8/9/13 Indikationen für prothetische Versorgungen des Unterarmes 20 8/9/13 Prothetische Versorgungen des Fußes und Unterschenkels 60 9/10/11/15/ 16/17/21 Indikationen für prothetische Versorgungen bei Knieexartikulation, des Oberschenkels und bei Hüftexartikulation 60 9/10/11/15/ 16/17/21 Prothetische Versorgungen des Oberarmes 40 9/10/11/15/ 16/17/21 Prothetische Versorgungen des Unterarmes 40 9/10/11/15/ 16/17/21 Spezielle Versorgungen und Rehabilitationstechniken 60 18/19/20/ 22 Summen 280 280 420 13 4.1.2 Beschreibung der Lernfelder Lernfeld 1: Verständnis für Patientin/Patient und Kundin/Kunde Schul-/Ausbildungsjahr: 1. Zeitrichtwert: 40 - 80 UStd. Zielformulierungen: x x x x x x x Aufgaben sozialer Sicherungssysteme unterscheiden Das Sanitätshaus in den Zusammenhang des Gesundheitswesens stellen Betriebsstrukturen und -aufgaben beschreiben Produktgruppen unterscheiden Orientiert an Patientinnen/Patienten- und Kundinnen/Kunden handeln Medizinisches Grundlagenwissen zur Erklärung orthopädischer Erkrankungen einsetzen Berufsbezogene Berechnungen durchführen Mögliche Lernsituationen: x Eine Checkliste für ein Gespräch mit Patientinnen/Patienten erstellen x Arbeitsablauforganisation für ein Hilfsmittel planen x ... 14 Lernfeld 2: Der Bewegungsapparat und seine orthopädietechnischen Indikationen Schul-/Ausbildungsjahr: 1. Zeitrichtwert: 80 UStd. Zielformulierungen: x Werte und Prinzipien der Rehabilitation begründet vertreten x Betreuung von Patientinnen/Patienten- und Kundinnen/Kunden als Dienstleistung beschreiben x Kenntnisse über den Bewegungsapparat und seine Erkrankungen zur Begründung orthopädietechnischer Indikationen einsetzen x Hilfsmittel nach Anweisung auswählen x Patientinnen und Patienten sowie Kundinnen und Kunden über ausgewählte Hilfsmittel informieren x Einfache medizinische Fachbegriffe anwenden Mögliche Lernsituationen: x x x x Eine Kniebandage oder OSG- Bandage anlegen Eine Patientin/einen Patienten in den Gebrauch eines Gehwagens einführen Beratungsgespräch orientiert an Kundinnen/Kunden- bzw. Patientinnen/Patienten ... 15 Lernfeld 3: Biomechanische Abläufe des menschlichen Bewegungsapparates Schul-/Ausbildungsjahr: 1. Zeitrichtwert: 40 UStd. Zielformulierungen: x Biomechanische Abläufe beschreiben und sie zur Erklärung orthopädietechnischer Indikationen nutzen x Einfache technische Zeichnungen normgerecht anfertigen x Datenverarbeitung nutzen x Geometrische Berechnungen berufsbezogen durchführen Mögliche Lernsituationen: x Videoaufzeichnungen von Gangbildern erstellen und auswerten x Untersuchungen mit dem Podiometer durchführen x ... 16 Lernfeld 4: Innere Organe und deren Versorgungen Schul-/Ausbildungsjahr: 1. Zeitrichtwert: 80 UStd. Zielformulierungen: x x x x Anatomie der inneren Organe, Blutkreislauf und ausgewählte Erkrankungen beschreiben Stoma- und Inkontinenzversorgung beschreiben Hernienversorgung beschreiben Patientinnen und Patienten über die spezielle Heil- und Hilfsmittelversorgung beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen x Kenntnisse zu Anatomie, Physiologie und Pathologie der Organsysteme zur Begründung fachgerechter orthopädietechnischer Versorgungen nutzen x Patientinnen und Patienten fachgerecht und verantwortungsbewusst betreuen Mögliche Lernsituationen: x Ein Konzept für ein Beratungsgespräch bei Inkontinenz und/oder Stoma entwickeln und das Beratungsgespräch mit verschiedenen Firmenprodukten im Rollenspiel erproben x Ein Beratungsgespräch beim Verkauf eines Blutdruckmessgerätes durchführen x ... 17 Lernfeld 5: Indikationen für orthetische Versorgungen des Rumpfes Schul-/Ausbildungsjahr: 2. Zeitrichtwert: 30 UStd. Zielformulierungen: x x x x Anatomie und Physiologie des Rumpfes beschreiben Anatomie des Kopfes und Halses umreißen und orthopädische Krankheiten zuordnen Orthopädische Krankheiten des Rumpfes unterscheiden Aus Krankheitsbildern des Rumpfes auf orthopädietechnische Indikationen schließen Mögliche Lernsituationen: x x x x x 18 Vermessen eines Röntgenbildes nach COBB oder Ferguson Auswertung einer akuten Skoliose an der Patientin/am Patienten Beurteilung einer nicht behandelten Kyphose oder Skoliose Langzeitfolgen bei einem Prolaps beurteilen ... Lernfeld 6: Indikationen für orthetische Versorgungen der unteren Extremitäten Schul-/Ausbildungsjahr: 2. Zeitrichtwert: 20 UStd. Zielformulierungen: x Anatomie und Physiologie des Beines beschreiben x Orthopädische Krankheiten des Beines unterscheiden x Aus Krankheitsbildern der unteren Extremitäten auf orthopädietechnische Indikationen schließen Mögliche Lernsituationen: x Langzeitfolgen bei nicht- oder fehltherapierten Fehlstellungen ermitteln x Kompromissdrehpunkt des Kniegelenks bei Mitschülerinnen oder Mitschülern ermitteln x Gelenkachse des OSG bestimmen 19 Lernfeld 7: Indikationen für orthetische Versorgungen der oberen Extremitäten Schul-/Ausbildungsjahr: 2. Zeitrichtwert: 30 UStd. Zielformulierungen: x Anatomie und Physiologie der oberen Extremitäten beschreiben x Orthopädische Krankheiten der oberen Extremitäten unterscheiden x Aus Krankheitsbildern der oberen Extremitäten auf orthopädietechnische Indikationen schließen Mögliche Lernsituationen: x Eine Patientin/einen Patienten bei Schädigung des peripheren Nervensystems vom Wirkprinzip einer Hand- oder Unterarmorthese überzeugen und sie/ihn in die Benutzung einweisen x Fertigorthesen und Bandagen der Industrie nach Indikationen unterscheiden x ... 20 Lernfeld 8: Orthetische Versorgungen des Rumpfes Schul-/Ausbildungsjahr: 2. Zeitrichtwert: 40-60 UStd. Zielformulierungen: x Zu orthopädietechnischen Indikationen des Rumpfes angemessene Versorgungskonzepte entwickeln x Fertigungsverfahren und Materialien zur Rumpfversorgung sachgerecht, ökologisch und ökonomisch bewusst nutzen x Cervikalorthesen dem Krankheitsbild zuordnen x Wirkprinzipien bei Cervikalorthesen vergleichen und Beurteilungskriterien entwickeln x Orthopädietechnische Hilfsmittel fallgerecht auswählen x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten x Fertigungsverfahren und Materialien der Rumpforthesen und –bandagen beschreiben x Biomechanische Sachverhalte bei statischen und dynamischen Aktivitäten des Haltungsapparates erkennen und mit Hilfe physikalischer Gesetze berechnen Mögliche Lernsituationen: x Eine junge Frau über eine Rumpforthesenversorgung beraten x An Röntgenbildern Wirbelsäulenverkrümmungen interpretieren und die Ergebnisse in Versorgungskonzepten einsetzen x Herstellung eines Schnittmusters x Planen und Bauen einer Rumpforthese x Planen und Bauen eines Mieders x Anlegen einer Cervikalorthese x Fachgerechtes Maßnehmen und Anpassen bei Fertigorthesen an der Patientin/am Patienten x ... 21 Lernfeld 9: Orthetische Versorgungen der unteren Extremitäten Schul-/Ausbildungsjahr: 2. Zeitrichtwert: 40 UStd. Zielformulierungen: x Orthetische Indikationen der unteren Extremitäten erfassen und angemessene Versorgungskonzepte entwickeln x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten x Fertigungsverfahren und Materialien der Beinorthesen und –bandagen beschreiben x Einsatz orthopädietechnischer Hilfsmittel erklären und beurteilen x Daten von Patientinnen und Patienten fachgerecht dokumentieren x Kostenarten unterscheiden x Rechtsvorschriften beachten x Biomechanische Sachverhalte bei statischen und dynamischen Aktivitäten des Haltungsapparates erkennen x Biomechanische Sachverhalte mit Hilfe physikalischer Gesetze berechnen x Längen, Winkel und Formen messen, aufnehmen und anzeichnen x Biomechanische Sachverhalte berücksichtigen Mögliche Lernsituationen: x x x x x x x x x 22 Langzeitfolgen bei nicht- oder fehltherapierten Fehlstellungen ermitteln Kompromissdrehpunkt bei Mitschülerinnen oder Mitschülern ermitteln Gipsabdruck für die Herstellung einer Maßeinlage Herstellung einer Maßeinlage aus verschiedenen Materialien Herstellung eines Gipsnegatives und Gipspositives für einen Arthrodesenstiefel Herstellung einer Knieorthese aus verschiedenen Materialien Produktinformationen verschiedener Hersteller von Fertigorthesen Adaption einiger Fertigorthesen der Industrie durchführen ... Lernfeld 10: Orthetische Versorgungen der oberen Extremitäten Schul-/Ausbildungsjahr: 2. Zeitrichtwert: 40-60 UStd. Zielformulierungen: x x x x x x x x x x Armorthesen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten Fertigungsverfahren und Materialien beschreiben Mensch und Orthese als funktionelle Einheit erklären Konfektionierte Orthesen fallbezogen auswählen und anpassen Daten von Patientinnen und Patienten fachgerecht dokumentieren Die Stellung des Sanitätshauses im interdisziplinären Team erklären Kostenarten unterscheiden Rechtsvorschriften beachten, bes. das Medizinproduktegesetz Biomechanische Sachverhalte bei statischen und dynamischen Aktivitäten des Haltungsapparates erkennen x Biomechanische Sachverhalte mit Hilfe physikalischer Gesetze berechnen x Längen, Winkel und Formen messen, aufnehmen und anzeichnen x Biomechanische Sachverhalte berücksichtigen Mögliche Lernsituationen: x Eine Patientin/einen Patienten bei Schädigung des peripheren Nervensystems vom Wirkprinzip einer Hand- oder Unterarmorthese überzeugen und sie/ihn in die Benutzung einweisen x Gipsabdruck und Herstellung einer Radialisschiene x Abgabe einer Fertigorthese der Industrie an die Patientin/an den Patienten 23 Lernfeld 11: Spezielle Orthesen Schul-/Ausbildungsjahr: 2. Zeitrichtwert: 40 UStd. Zielformulierungen: x x x x Spezielle Amputationen Prothesenversorgungen zuordnen Kompressionsstrumpfversorgung beschreiben Keloidversorgung beschreiben Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst beraten und betreuen Mögliche Lernsituationen: x Die Versorgung eines Kindes bei Verbrennungen fachgerecht planen und orientiert an den Patientinnen und Patienten durchführen x Kompressionsstrumpfversorgung fachgerecht durchführen x Einfühlsame Gesprächsführung nach einer Brustamputation mit der Patientin x ... 24 Lernfeld 12: Indikationen für prothetische Versorgungen des Fußes und Unterschenkels Schul-/Ausbildungsjahr: 3./4. Zeitrichtwert: 60 UStd. Zielformulierungen: x Anatomie und Pathologie des Fußes und des Unterschenkels unterscheiden x Stand, Gang, Muskelkräfte und Gelenkreaktionen des Fußes und des Unterschenkels beschreiben x Amputationsursachen unterscheiden x Aus Krankheitsbildern des Fußes und des Unterschenkels auf orthopädietechnische Indikationen schließen x Zu orthopädietechnischen Indikationen des Fußes und des Unterschenkels angemessene Versorgungskonzepte entwickeln x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten x Mensch und Prothese als funktionelle Einheit erklären x Daten von Patientinnen und Patienten fachgerecht dokumentieren Mögliche Lernsituationen: x Daten von Patientinnen/Patienten nach dem MPG in einem Rollenspiel erfassen x Ein Konzept für ein Beratungsgespräch nach Amputation des Unterschenkels entwickeln und das Beratungsgespräch erproben x Verschiedene Vorfuß- Rückfuß- Unterschenkelamputationen beurteilen x ... 25 Indikationen für prothetische Versorgungen bei Knieexartikulation, des Oberschenkels und bei Hüftexartikulation Schul-/Ausbildungsjahr: 3./4. Zeitrichtwert: 60 UStd. Lernfeld 13: Zielformulierungen: x Anatomie und Pathologie des Kniesexartikulation, des Oberschenkels und Hüftexartikulation unterscheiden x Stand, Gang, Muskelkräfte und Gelenkreaktionen des Knieexartikulation, des Oberschenkels und Hüftexartikulation beschreiben x Amputationsursachen unterscheiden x Aus Krankheitsbildern der Knieexartikulation, des Oberschenkels und Hüftexartikulation auf orthopädietechnische Indikationen schließen x Zu orthopädietechnischen Indikationen der Knieexartikulation, des Oberschenkels und Hüftexartikulation angemessene Versorgungskonzepte entwickeln x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten x Mensch und Prothese als funktionelle Einheit erklären x Daten von Patientinnen/Patienten fachgerecht dokumentieren Mögliche Lernsituationen: x Daten von Patientinnen/Patienten nach dem MPG erfassen x Ein Konzept für ein Beratungsgespräch nach Amputation einer Knieexartikulation, eines Oberschenkels und Hüftexartikulation entwickeln und das Beratungsgespräch im Rollenspiel erproben x Langzeitfolgen bei nicht- oder fehltherapierten Fehlstellungen ermitteln x Verschiedene Amputationstechniken beschreiben 26 Lernfeld 14: Indikationen für prothetische Versorgungen des Oberarmes Schul-/Ausbildungsjahr: 3./4. Zeitrichtwert: 10-20 UStd. Zielformulierungen: x x x x x Anatomie und Pathologie des Oberarmes unterscheiden Stand, Gang, Muskelkräfte und des Oberarmes beschreiben Amputationsursachen unterscheiden Aus Krankheitsbildern des Oberarmes auf orthopädietechnische Indikationen schließen Zu orthopädietechnischen Indikationen des Oberarmes angemessene Versorgungskonzepte entwickeln x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten x Mensch und Prothese als funktionelle Einheit erklären x Daten von Patientinnen und Patienten fachgerecht dokumentieren Mögliche Lernsituationen: x Daten von Patientinnen und Patienten nach dem MPG in einem Rollenspiel erfassen x Ein Konzept für ein Beratungsgespräch nach Amputation des Oberarmes entwickeln und das Beratungsgespräch im Rollenspiel erproben x Reizströme für eine Myoprothese ermitteln x ... 27 Lernfeld 15: Indikationen für prothetische Versorgungen des Unterarmes Schul-/Ausbildungsjahr: 3./4. Zeitrichtwert: 10-20 UStd. Zielformulierungen: x x x x x Anatomie und Pathologie des Unterarmes unterscheiden Stand, Gang, Muskelkräfte und Gelenkreaktionen des Unterarmes beschreiben Amputationsursachen unterscheiden Aus Krankheitsbildern des Unterarmes auf orthopädietechnische Indikationen schließen Zu orthopädietechnischen Indikationen des Unterarmes angemessene Versorgungskonzepte entwickeln x Patientinnen und Patienten verantwortungsbewusst und fachgerecht beraten x Mensch und Prothese als funktionelle Einheit erklären x Daten von Patientinnen und Patienten fachgerecht dokumentieren Mögliche Lernsituationen: x Daten von Patientinnen und Patientennach dem MPG in einem Rollenspiel erfassen x Ein Konzept für ein Beratungsgespräch nach Amputation des Unterarmes entwickeln und das Beratungsgespräch im Rollenspiel erproben x ... 28 Lernfeld 16: Prothetische Versorgungen des Fußes und des Unterschenkels Schul-/Ausbildungsjahr: 3./4. Zeitrichtwert: 60 UStd. Zielformulierungen: x Fertigungsverfahren und Materialien zur Fuß- und Unterschenkelversorgung sachgerecht, ökologisch und ökonomisch bewusst nutzen x Orthopädietechnische Hilfsmittel fallgerecht auswählen x Wirkungsprinzipien von Prothesenbauteilen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben x Erstellen von Berechnungen biomechanischer Größen zum Aufbau von Fuß- und Unterschenkelprothesen x Anfertigen von Bauteilen und Dimensionierung auch unter Anwendung branchengerechter Anwendersoftware x Kostenarten unterscheiden x Rechtsvorschriften beachten Mögliche Lernsituationen: x x x x x x x x x x Arbeitsplan für eine Unterschenkelprothese erstellen Zustandserhebungen einer Patientin/eines Patienten erstellen Passteile für eine Versorgung orientiert an der Patientin/dem Patienten auswählen Be- und Entlastungsflächen eines Stumpfes ermitteln Verschiedene Gipsabformtechniken kennen lernen Bau einer Vor- oder Rückfußprothese Bau einer Unterschenkelprothese Statischer Aufbau einer Unterschenkelprothese durchführen Abgabe einer Vor- oder Rückfuß oder Unterschenkelprothese ... 29 Indikationen für prothetische Versorgungen bei Knieexartikulation, des Oberschenkels und bei Hüftexartikulation Schul-/Ausbildungsjahr: 3./4. Zeitrichtwert: 60 UStd. Lernfeld 17: Zielformulierungen: x Fertigungsverfahren und Materialien zur Versorgung des Knies, des Oberschenkels und des Hüftex sachgerecht, ökologisch und ökonomisch bewusst nutzen x Orthopädietechnische Hilfsmittel fallgerecht auswählen x Wirkungsprinzipien von Prothesenbauteilen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben x Erstellen von Berechnungen biomechanischer Größen zum Aufbau von Knie-, Oberschenkel- und Hüftexprothesen x Anfertigen von Bauteilen und Dimensionierung auch unter Anwendung branchengerechter Anwendersoftware x Kostenarten unterscheiden x Rechtsvorschriften beachten Mögliche Lernsituationen: x x x x x x x x x 30 Arbeitsplan für eine Oberschenkelprothese erstellen Zustandserhebungen einer Patientin/eines Patienten erstellen Passteile für eine Versorgung orientiert an der Patientin/dem Patienten auswählen Be- und Entlastungsflächen eines Stumpfes ermitteln Verschiedene Gipsabformtechniken für eine Querovale und längsovale Schaftform kennen lernen Probeschaft ziehen und die Prothese aufbauen Schaft gießen und die Prothese aufbauen und iustieren Ein Kniegelenk warten ... Lernfeld 18: Prothetische Versorgungen des Oberarmes Schul-/Ausbildungsjahr: 3./4. Zeitrichtwert: 20-40 UStd. Zielformulierungen: x Fertigungsverfahren und Materialien zur Oberarmversorgung sachgerecht, ökologisch und ökonomisch bewusst nutzen x Orthopädietechnische Hilfsmittel fallgerecht auswählen x Wirkungsprinzipien von Prothesenbauteilen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben x Erstellen von Berechnungen biomechanischer Größen zum Aufbau Oberarmprothesen x Kostenarten unterscheiden x Rechtsvorschriften beachten Mögliche Lernsituationen: x Arbeitsplan für eine Oberarmprothese erstellen x Bauplan für eine Oberarmprothese erstellen x Planung unterschiedlicher Handschließsysteme, Griffcharakteristik und Steuerungsprinzipien x Modellieren eines Gipsnegatives x Reizströme für Myoprothesen ermitteln x Kraftzugbandagen beschreiben x ... 31 Lernfeld 19: Prothetische Versorgungen des Unterarmes Schul-/Ausbildungsjahr: 3./4. Zeitrichtwert: 20-40 UStd. Zielformulierungen: x Fertigungsverfahren und Materialien zur Unterarmversorgung sachgerecht, ökologisch und ökonomisch bewusst nutzen x Orthopädietechnische Hilfsmittel fallgerecht auswählen x Wirkungsprinzipien von Prothesenbauteilen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben x Erstellen von Berechnungen biomechanischer Größen zum Aufbau von Unterarmprothesen x Kostenarten unterscheiden x Rechtsvorschriften beachten Mögliche Lernsituationen: x Arbeitsplan für eine Unterarmprothese erstellen x Bauplan für eine Unterarmprothese erstellen x Planung unterschiedlicher Handschließsysteme, Griffcharakteristik und Steuerungsprinzipien x Modellieren eines Gipsnegatives x Reizströme für eine Myoprothese ermitteln x Kraftzugbandagen beschreiben x ... 32 Lernfeld 20: Spezielle Versorgungen und Rehabilitationstechniken Schul-/Ausbildungsjahr: 3./4. Zeitrichtwert: 40-60 UStd. Zielformulierungen: x Kosmetische Defektausgleiche orientiert an der Patientin/dem Patienten entwickeln x Soziales Umfeld von Patientinnen und Patienten bei der Beratung berücksichtigen x Patientinnen und Patienten fachgerecht beraten und sensibel mit ihren Problemen umgehen x Eigenschaften von Metallen und deren Legierungen analysieren x Einsatzmöglichkeiten von Legierungen in Rehabilitationsmitteln beschreiben und bewerten x Fertigungsverfahren bei der Metallverarbeitung fachgerecht einsetzen x Rehabilitationsmittel Anwendungsfällen zuordnen x Adaptions- und Konstruktionsprinzipien von Sitz- und Liegeschalen unterscheiden und beurteilen x Das Zusammenwirken im Rehabilitationsteam erklären x Im interdisziplinären Team Therapieabstimmung vornehmen x Adaption und Konstruktion von Rollstühlen beschreiben x Rollstühle Krankheitsbildern und dem entsprechenden Behinderungsgrad zuordnen Mögliche Lernsituationen: x Ein Beratungskonzept für die Brustversorgung einer Patientin unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes entwickeln x Daten von Patientinnen und Patienten nach dem MPG bei Doppelamputationen erfassen x Eine Patientin/einen Patienten zur Rollstuhlversorgung beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und sie/ihn in die Benutzung einweisen. x Ein Beratungsgespräch mit Patientin/Patient und Angehörigen zum Umgang mit dem Badewannenlifter/Lifter im häuslichen Bereich führen. x Firmenprodukte analysieren und vergleichen x Fachwissen und Praxis aus der Altenversorgung und dem häuslichen Pflegedienst nutzen x ... 33 4.1.3 Zuordnung der Lernfelder Zuordnung der Lernfelder zu den Fächern 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr/4. Jahr LF 1 LF 5, LF 6, LF 7 LF 12, LF 13, LF 14, LF 15 Orthetik und Prothetik LF 2, LF 3 LF 8, LF 9, LF 10 LF 16, LF 17, LF 18, LF 19 Spezielle Versorgungen LF 4 LF 11 LF 20 I. Berufsbezogener Lernbereich Medizinische Orthopädie 4.1.4 Erläuterung und Beschreibung der Fächer Den Schülerinnen und Schülern werden Lernstrategien zur Erschließung von Problemfeldern vermittelt. Dazu gehört die Erarbeitung fachspezifischer Inhalte sowie die Dokumentation, Präsentation und Bewertung der Ergebnisse. Dies impliziert sowohl die methodische Akzentuierung als auch die Thematisierung alternativer Versorgungen. Wirtschafts- und Betriebslehre Die für das Fach verbindlichen Vorgaben ergeben sich aus dem vorläufigen Lehrplan „Wirtschafts- und Betriebslehre“ vom 4.5.1992 (Heft 4296 der Schriftenreihe: Die Schule in Nordrhein-Westfalen), der am 1.8.1992 in Kraft getreten ist. Das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ist in der Stundentafel für das 1. und 2. Jahr mit je 40 Unterrichtsstunden ausgewiesen, für das 3. und 4. Jahr mit insgesamt 60 Unterrichtsstunden. Die im Lehrplan enthaltenen Ziele und Inhalte sind teilweise in die Lernfelder integriert. Die darüber hinaus enthaltenen Ziele und Inhalte sind von der Bildungsgangkonferenz soweit wie möglich ebenfalls in die Lernfelder zu integrieren. Die durch die Integration frei werdenden Stundenanteile können für berufsbezogene Stütz- oder Zusatzangebote auch im Rahmen des Differenzierungsbereiches genutzt werden. Medizinische Orthopädie: Das Fach Medizinische Orthopädie beinhaltet die Beschreibung des gesunden und erkrankten menschlichen Körpers unter Verwendung der medizinischen Fachsprache. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Kenntnisse zur Anatomie, Physiologie und Pathologie der Organsysteme sowie Systemerkrankungen an. Sie beschreiben am Beispiel des Zusammenspiels zwischen knöchernen Vorsprüngen und Weichteilen biomechanische Abläufe und nutzen diese zur Entwicklung orthopädietechnischer Indikationen. Sie entwickeln Verständnis für das fachgerechte und verantwortungsbewusste Betreuen von Patientinnen und Patienten. 34 Orthetik und Prothetik: Im Fach Orthetik und Prothetik werden Funktionsverbesserungen vorhandener biomechanisch gestörter oder fehlender Körperteile beschrieben. Dieses beinhaltet die Beherrschung von Aufbau- und Wirkprinzipien, Abformtechniken sowie die Auswahl geeigneter Passteile für Orthesen und Prothesen. Dazu wählen die Schüler und Schülerinnen geeignete Werkstoffe aus. Zur Erstellung der der Patientin/dem Patienten gerechten Orthesen und Prothesen berechnen sie biomechanische Größen, stellen Materialberechnungen zusammen, dimensionieren Bauteile unter Berücksichtigung branchenüblicher Anwendungssoftware. Spezielle Versorgungen: Das Fach Spezielle Versorgungen behandelt Versorgungen mit speziellen Heil- und Hilfsmitteln sowie die Rehabilitationstechnik. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Adaptions- und Konstruktionsprinzipien von Rehabilitationsmitteln. Sie beschreiben und bewerten deren Einsatzmöglichkeiten unter Auswahl spezieller Materialien. Sie entwickeln Beratungskonzepte unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes der Patientin und des Patienten nach dem Medizinproduktegesetz. 35 4.2 Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich Der Unterricht in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre ist integraler Bestandteil eines beruflichen Bildungsgangs (vgl. APO-BK, Erster Teil § 6). So weit wie möglich sollen die Lehrerinnen und Lehrer dieser Fächer thematisch und methodisch Kooperationen und Erweiterungen untereinander und mit dem berufsbezogenen Lernbereich umsetzen. Grundlage dieser Arbeit sind die jeweils gültigen Lehrpläne der Fächer. Die Lehrkräfte erarbeiten besondere Aspekte und Hinweise für jedes der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs im Hinblick auf den Beruf ggf. die Berufsgruppe. Zur Orientierung können Lehrpläne affiner Berufe herangezogen werden. 4.3 Hinweise zum Differenzierungsbereich 4.3.1 Allgemeine Hinweise Die Unterrichtsstunden des Differenzierungsbereichs können in dem in der Stundentafel ausgewiesenen Umfang für die Stützung bzw. Vertiefung von Lernprozessen oder den Erwerb von Zusatzqualifikationen, erweiterten Zusatzqualifikationen und erweiterten Stützangeboten verwendet werden. Zusatzqualifikationen werden unter Angabe der erworbenen zusätzlichen Kompetenzen zertifiziert. 4.3.2 Erwerb der Fachhochschulreife Die Stundenanteile des Differenzierungsbereichs können darüber hinaus auch im Rahmen von Bildungsgängen des dualen System genutzt werden, die eine Berufsausbildung nach dem BBiG oder der HWO und den Erwerb der Fachhochschulreife verbinden (Doppelqualifikation). Es gelten dabei die entsprechenden Vorgaben der APO-BK sowie der „Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.05.1998 i. d. F. vom 09.03.2001)“ (siehe Anlage II). 36 5 Lernerfolgsüberprüfung Lernerfolgsüberprüfungen dienen der Sicherung der Ziele des Bildungsganges und haben in diesem Zusammenhang verschiedene Funktionen. Sie sind Grundlage für die Planung und Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe, indem sie Hinweise auf Lernvoraussetzungen, Lernfortschritte, Lernschwierigkeiten und Lerninteressen der einzelnen Schülerinnen und Schüler liefern. Sie bilden die Grundlage für die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler anlässlich konkreter Probleme, die im Zusammenhang mit dem Lernverhalten, den Arbeitsweisen, der Leistungsmotivation und der Selbstwerteinschätzung stehen. Somit sind sie auch Basis für die Beratung(en) der Schülerinnen und Schüler über ihren individuellen Bildungsgang. Lernerfolgsüberprüfungen sind Grundlage für die Leistungsbewertung und haben damit auch rechtliche Konsequenzen für die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses und der damit eventuell verbundenen Gleichwertigkeit mit anderen Abschlüssen. Darüber hinaus stellen sie auch Informationen und Entscheidungshilfen für die für die Berufsausbildung Mitverantwortlichen und für Außenstehende in anderen Schulen im Falle des Schulwechsels dar. Nicht zuletzt erfüllen Lernerfolgsüberprüfungen eine wichtige pädagogische Funktion, indem sie den Schülerinnen und Schülern bei der Einschätzung ihrer Leistungsprofile helfen und sie zu neuen Anstrengungen ermutigen. Vor dem Hintergrund der Aufgaben der Lernerfolgsüberprüfungen sind die im Folgenden beschriebenen allgemeinen Grundsätze zu sehen. Lernerfolgsüberprüfungen müssen im Gesamtzusammenhang der Richtlinien und Lehrpläne stehen. Auswahlentscheidungen und unterrichtliche Konkretisierungen auf der Basis von Richtlinien und Lehrplänen müssen schlüssige Konsequenzen für Formen und Inhalte der Lernerfolgsüberprüfungen haben. Problemorientierte Aufgabenstellungen müssen von den Schülerinnen und Schülern zielorientiert selbständig gelöst werden; Lösungswege und Lösungen sind in angemessener Weise darzustellen und zu beurteilen. Die geltende Verordnung für die Fachklassen des dualen Systems eröffnet mehrere Möglichkeiten der Lernerfolgsüberprüfung; es entscheidet die jeweilige Bildungsgangkonferenz im Benehmen mit der entsprechenden Fachkonferenz. Es ist ein breit gefächertes Spektrum weiterer Arten von Lernerfolgsüberprüfungen anzuwenden. Insbesondere die Mitarbeit in ihren vielfältig möglichen Formen ist als gleichwertige Teilleistung in diesem Spektrum zu berücksichtigen. Gerade hier können die unterschiedlichsten Kriterien angemessen einbezogen werden. 37 Bei der Beurteilung und Benotung von Lernerfolgen soll sich das Anforderungsniveau an der angestrebten Handlungskompetenz orientieren. Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens sind insbesondere x der Umfang der geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten x die sachliche Richtigkeit sowie die Differenzierung und Gründlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten x die Selbständigkeit der geforderten Leistung x die Nutzung zugelassener Hilfsmittel x die Art der Darstellung und Gestaltung des Arbeitsergebnisses x Engagement und soziales Verhalten in Lernprozessen zu berücksichtigen. Diese Kriterien beziehen sich auf alle Dimensionen der Handlungskompetenz, wobei zu berücksichtigen ist, dass sie in den verschiedenen Dimensionen in unterschiedlicher Gewichtung zur Geltung kommen können. 38 6 KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechaniker und Bandagist/Orthopädiemechanikerin und Bandagistin1) 1) Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 9. Mai 1996. Die autorisierte Fassung ist veröffentlicht im Bundesanzeiger (Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz), Nr. 192 a vom 12. Oktober 1996. 39 Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechaniker und Bandagist/Orthopädiemechanikerin und Bandagistin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 9. Mai 1996) Allgemeine Vorbemerkungen Berufsschulen vermitteln dem Schüler allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte für die Berufsausbildung, die Berufsausübung und im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung soweit eine berufsfeldbreite Grundbildung in vollzeitschulischer Form durchgeführt wird, wird auch die fachpraktische Ausbildung vermittelt. Allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte zielen auf die Bildung und Erziehung für berufliche und außerberufliche Situationen. Entsprechend dieser Zielvorstellungen sollen die Schüler/Schülerinnen - eine fundierte Berufsausbildung erhalten, auf deren Grundlage sie befähigt sind, sich auf veränderte Anforderungen einzustellen und neue Aufgaben zu übernehmen. Damit werden auch ihr Entscheidungs- und Handlungsspielraum und ihre Möglichkeit zur freien Wahl des Arbeitsplatzes über die Grenzen hinaus erweitert, - unter Berücksichtigung ihrer betrieblichen Erfahrungen, Kenntnisse und Einsichten an die Zusammenhänge ihrer Berufstätigkeit erwerben, damit sie gut vorbereitet in die Arbeitswelt eintreten, - Fähigkeiten und Einstellungen erwerben, die ihr Urteilsvermögen und ihre Handlungsfähigkeit und -bereitschaft in beruflichen und außerberuflichen Bereichen vergrößern, - Möglichkeiten und Grenzen der persönlichen Entwicklung durch Arbeit und Berufsausübung erkennen, damit sie mit mehr Selbstverständnis ihre Aufgaben erfüllen und ihre Befähigung zur Weiterbildung ausschöpfen, - in der Lage sind, betriebliche, rechtliche sowie wirtschaftliche, ökologische, soziale und politische Zusammenhänge zu erkennen, - sich der Spannung zwischen den eigenen Ansprüchen und denen ihrer Mit- und Umwelt bewußt werden und bereit sein, zu einem Ausgleich beauftragen und Spannungen zu ertragen. Der Lehrplan für den allgemeinen Unterricht wird durch die einzelnen Länder erstellt. Für den berufsbezogenen Unterricht wird der Rahmenlehrplan durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder beschlossen. Die Lernziele und Lerninhalte des Rahmenlehrplans sind mit der entsprechenden, von den zuständigen Fachministerien des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie erlassenen Ausbildungsordnung abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das „Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972“ geregelt. Der beschlossene Rahmenlehrplan für den beruflichen Unterricht der Berufsschule baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluß auf. Er ist in der Regel in eine berufsfeldbreite Grundbildung und darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Dabei kann ein Rahmenlehrplan in der Fachstufe mit Ausbildungsordnungen mehrerer verwandter Ausbildungsberufe abgestimmt sein. Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlußqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluß der Berufsschule vermittelt. Damit sind zugleich wesentliche Voraussetzungen für den Eintritt in berufliche Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan ist nach Ausbildungsjahren gegliedert. Er umfaßt Lerngebiete, Lernziele, Lerninhalte und Zeitrichtwerte. Dabei gilt: Lerngebiete sind thematische Einheiten, die unter fachlichen und didaktischen Gesichtspunkten gebildet werden; sie können in Abschnitte gegliedert sein. Lernziele beschreiben das angestrebte Ergebnis (z. B. Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen), über das dein Schüler am Ende des Lernprozesses verfügen soll. Lerninhalte bezeichnen die fachlichen Inhalte, durch deren unterrichtliche Behandlung die Lernziele erreicht werden sollen Zeitrichtwerte geben an, wieviele Unterrichtsstunden zum Erreichen der Lernziele einschließlich der Leistungsfeststellung vorgesehen sind. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Vorgaben für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewußtes Denken und Handeln wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in einen eigenen Lehrplan um. Sie ordnen Lernziele und Lerninhalte den Fächern bzw. Kursen zu. Dabei achten sie darauf, daß die erreichte fachliche und zeitliche Gliederung des Rahmenlehrplanes erhalten bleibt; eine weitere Abstammung hat zwischen der Berufsschule und den örtlichen Ausbildungsbetrieben unter Berücksichtigung des entsprechenden Ausbildungsrahmenlehrplanes zu erfolgen Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädiemechaniker und Bandagist/zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin vom 14. Juni 1996 (BGBl. I S. 847) abgestimmt. Zielsetzung der beruflichen Bemühungen des Orthopädiemechanikers und Bandagisten / der Orthopädiemechanikerin und Bandagistin ist die Hilfsmittelversorgung des orthopädisch erkrankten oder behinderten Menschen. Der Mensch steht im Mittelpunkt beruflichen Handelns. Jede Versorgung ist im Einzelfall, jede Körperanpassung eines Hilfsmittels individuell. Die Hilfsmittelversorgung ist eine umfassende Dienstleistung im Gesundheitswesen. Die Anfertigung eines orthopädischen Hilfsmittels stellt nur einen Teil seines beruflichen Handelns dar. Schwerpunkt der Arbeit ist die Hilfsmitteladaption, d. h. die Anpassung des Hilfsmittels an den Körper des Patienten und die Abstimmung der Funktion des Hilfsmittels auf seine individuellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten. Hierbei stehen Funktion und Akzeptanz des Hilfsmittels für den zu versorgenden Menschen am Vordergrund. Funktion und Akzeptanz lassen sich nur durch aktive Mitarbeit des Patienten am Versorgungs- bzw. Therapiekonzept herstellen. Voraussetzung hierfür sind sachgerechte Informationen mit Weg- und Zielbeschreibung und individueller Beratung, absolute Achtung der Würde des Patienten, Abschätzung der Grenzen der Zumutbarkeit und Berücksichtigung des privaten und öffentlichen Umfeldes des Patienten. Viele Rehabilitationsmaßnahmen können nur im interdisziplinären Team zum Erfolg führen, in welchem dieser Beruf seine wichtige Teilaufgabe leistet. Bei der unterrichtlichen Umsetzung des Rahmenlehrplans ist zu berücksichtigen, daß die große Vielfalt orthopädischer Erkrankungen, Versorgungskonzepte und Hilfsmittel eine Auswahl und Beschränkung im Unterricht erfordert. Durch exemplarische Auswahl der Versorgungsfälle zu den einzelnen Körperregionen und Umsetzung in einem handlungsorientierten Unterrichtskonzept soll selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren, das Lösen von Problemen, Teamfähigkeit und Gruppenarbeit sowie die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung erreicht werden. Besonders die Einübung ganzheitlichen Vorgehens bei der Erarbeitung orthopädischer Versorgungslösungen schafft die notwendigen geistigen Strukturen und Verknüpfungen für berufliches Handeln in der Praxis. Auf diese Weise können Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz wirksam gefördert werden. Zur unterrichtlichen Umsetzung sind folgende übergreifende Lernziele zu realisieren: Die Schüler sollen - die unmittelbare Hilfsmittelanpassung an den Körper des Menschen, die Überprüfung der Hilfsmittelwirkung und die Umsetzung des Behandlungskonzeptes als Hauptziel beruflicher Bemühungen verwirklichen; - professionelle Hilfe leisten und Einfühlungsvermögen in die körperlichen und psychischen Schwierigkeiten des orthopädisch erkrankten oder behinderten Menschen entwickeln; - das Behandlungskonzept der ärztlichen Verordnung mit dem biomechanischen Wirkprinzip der speziellen Hilfsmittelversorgung verknüpfen; - spezielle Medizinkenntnisse an das sachgerechte Arbeiten am Menschen unter Verwendung medizinischer Fachbegriffe einbringen; - die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Patient, Arzt, Krankengymnast bzw. Ergotherapeut, Altenpfleger, Angehörigen des Patienten und Kostenträgern beachten und durch Teamarbeit das Rehabilitationsergebnis des Patienten verbessern; - in den Vorgaben der Sozialpartner und Kunden bei der orthopädischen Versorgung denken, aber begründet Partei für die optimale Versorgung der Patienten und Kunden ergreifen sowie die kaufmännische und logistische Abwicklung der Versorgung organisieren; - bei Werkstoffwahl, Dimensionierung, Konstruktion, Anpassung und Anprobe des orthopädischen Hilfsmittels die zugrundeliegenden biomechanischen Prinzipien umsetzen; - die werkstoff- und verfahrenstechnische Vielfalt der Hilfsmittelversorgung beachten und berücksichtigen; - die orthopädietechnischen Produktgruppen, wie z. B. Fertigorthesen, Paßteile und Rehabilitationsmittel, kunden- bzw. patientenbezogen auswählen und einsetzen; - die Grenzen der Standardisierung von Zweckformen und Fertigprodukten berücksichtigen und Improvisationsgabe, Werkstoff- und Fertigungskenntnisse für schwierige Abformungen am Menschen sowie Spezial- und Einzelanfertigungen von Hilfsmitteln entwickeln; - Patienten über das Heil- und Hilfsmittel beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen. Übersicht über die Lerngebiete mit Zeitrichtwerten Lerngebiet Zeitrichtwerte/Stunden im 1. Ausb.jahr 1. Grundlagen der Orthopadietechnik 30 2. Grundlagen der Medizinischen Fachkunde 90 3. Metallverarbeitung 50 4. Grundlagen der Technischen Kommunikation 50 5. Grundlagen Technischer Berechnungen 30 6. Grundlagen der Biomechanik 20 7. Grundlagen der Patientenbetreuung 10 8. Medizinische Fachkunde der unteren Extremität 9. Orthopädietechnische Versorgung der unteren Extremität 10. Gipstechnik, Kunststoffverarbeitung, Holzverarbeitung 11. Technische Kommunikation - Darstellung und Verwaltung 12. Psychische Führung, Betreuung und Beratung von Patienten 13. Medizinische Fachkunde des Rumpfes und der oberen Extremität 14. Orthopädietechnische Versorgung des Rumpfes 15. Orthopädietechnische Versorgung der oberen Extremität 16. Lederverarbeitung, Textiltechnik 17. Technische Kommunikation - Orthetik und Prothetik 18. Rehabilitationstechnik – Rollstühle 19. Ausgewählte Medizinische Fachkunde 20. Spezielle Orthopädietechnische Versorgung 21. Technische Kommunikation - Konstruktion und Kalkulation 22. Rehabilitationstechnik - Gehhilfen und Alltagshilfen 23. Patient und Rehabilitation Gesamt 280 Lernziele 2. Ausb.jahr 3. Ausb.jahr 4. Ausb.jahr 60 120 60 30 10 60 80 50 30 40 20 20 60 20 20 20 280 280 140 Lerninhalte 1. Ausbildungsjahr 1. Grundlagen der Orthopädietechnik - 30 Stunden Geschichte der Orthopädietechnik darstellen Entwicklung des Berufes und seine Voraussetzungen Richtungsweisende Persönlichkeiten Begriff Orthopädie Aufgaben und Struktur der Orthopädietechnik beschreiben Ausbildungsorganisation Fachterminologie Rezeptierung, Verordnung, Kostenträger Das Sanitätshaus und seine Partner im Gesundheitswesen Prinzipielle Funktion orthopädischer Hilfsmittel beschreiben und Produktgruppen aufzählen Wirkprinzipien von Orthesen, Prothesen und Rehabilitationsmitteln Halb- und Fertigerzeugnisse Individuelle Anfertigungen Maßnahmen zur Unfallverhütung, Gesundheitsvorsorge und zum Umweltschutz verstehen und einhalten Sicherheit am Arbeitsplatz Gefahrstoffe Belastungen der Umwelt Rationeller Material- und Energieansatz 2. Grundlagen der Medizinischen Fachkunde - 90 Stunden Medizinische Terminologie zur Verständigung am menschlichen Körper beherrschen Bedeutung für den Beruf Fachbegriffe der Anatomie und Physiologie Lage- und Orientierungsbezeichnungen Organismus des Menschen gliedern und unter Berücksichtigung der Physiologie strukturieren Gewebelehre Organsysteme im Überblick Allgemeine Knochen- und Gelenklehre Allgemeine Muskellehre Orthopädische Krankheiten unterscheiden Fachbegriffe der Pathologie Orthopädische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Krankheitsursachen Knochen- und Gelenkerkrankungen Muskelerkrankungen Erkrankungen des Nervensystems Erkrankungen der Blut- und Lymphgefäße Erkrankungen der Haut 3. Metallverarbeitung - 50 Stunden Werkstoffe einteilen und ihre Eigenschaften unterscheiden Werkstoffübersicht und Werkstoffe in der Orthopädietechnik Werkstoffeigenschaften Auswahlkriterien für Werkstoffe Eigenschaften und Verwendung von Metallen und deren Legierungen beschreiben Aufbau und Zusammensetzung von Eisenmetallen und Nichteisenmetallen Das Prüfen und Kennzeichnen von Werkstücken beschreiben und Anwendungsfällen zuordnen Meß- und Anreißgeräte Lehren Fertigungsverfahren der Metallverarbeitung erklären Wärmebehandlung, z. B. Weichglühen, Härten, Anlassen, Aushärten Umformen, z. B. Anrichten, Treiben, Biegen, Schränken Trennen, z. B. Zerteilen, spanabhebende Formgebung, Schleifen, Schärfem von Werkzeugen Fügen. z. B. Nieten, Schrauben, Löten, Schmelzschweißen, Kleben Oberflächenschutz, z. B. Wirbelsintern, Polieren, Lackieren Ausgewählte VersorgungsbeispieIe unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen z B. Gelenklagerung, Treib- und Anrichtarbeiten, Fügebeispiele 4. Grundlagen der Technischen Kommunikation - 50 Stunden Einfache technische Zeichnungen normgerecht anfertigen Zeichnungsnormen Geometrische Grundkonstruktionen Flache Werkstücke Darstellung von Werkstücken in mehreren Ansichten Skizzen erstellen Umrißzeichnungen von Körperteilen und Hilfsmitteln Einfache anatomische Darstellungen Einen Computer mit seinen Peripheriegeräten bedienen Datenein- und -ausgabe Betriebssystem Textverarbeitung 5. Grundlagen Technischer Berechnungen - 30 Stunden Berechnungen von Längen, Flächen und Körpern an berufsbezogenen Beispielen durchführen Umfang und Umfangsdifferenzen Bogenlänge Lochteilung Materialzuschnitte und Querschnittsflächen Grundkörper, zusammengesetzte Körper und Füllmengen Masse und Gewichtskraft an geometrisch bestimmbaren Hilfsmittelbauteilen berechnen Dichte-, Masse und Gewichtsvergleich von Werkstoffen und Werkstücken Einfache Kostenberechnungen sowie direkte und indirekte Proportionen lösen Prozentrechnung Dreisatz bzw. Proportionen im direkten und indirekten Verhältnis Gleichförmige Bewegungen berechnen Geradlinige Bewegung beim Gehen und Fahren Kreisförmige Bewegung bei Fertigungsvorgängen und Antrieben Fehlende Winkel und Längen an Dreiecken berechnen und auf das Rechnen mit Kräften übertragen Pythagoras Winkelfunktionen Kräfteparallelogramm 6. Grundlagen der Biomechanik - 20 Stunden Physikalische Gesetze auf biomechanische Sachverhalte beziehen Begriffe der Mechanik und Biomechanik Kräfte Mechanik des Schwerpunkts Hebelgesetz Reaktionskräfte Reibung Physikalische Sachverhalte an einfachen Hilfsmitteln und am menschlichen Körper mathematisch beschreiben Drehmomente, Hebelkräfte und Hebellängen Kräfte im Drehpunkt von Hebelsystemen Reibungskräfte in Biomechanik und Technik, z. B. Fortbewegung, Spannen von Gegenständen 7. Grundlagen der Patientenbetreuung - 10 Stunden Die leitenden Werte und Prinzipien zur Rehabilitation Körperbehinderter vertreten Der Mensch im Zentrum beruflicher Anstrengungen Ethische Prinzipien, Werte und Tugenden Krankheit, Behinderung, Alter und Sterben als Herausforderung zur Lebensveränderung und Lebensbewältigung Patientenbetreuung und Dienstleistung Betriebliche Rahmenbedingungen mitgestalten und persönliche Anforderungen für patientengerechtes Verhalten umsetzen Organisatorische und technische Voraussetzungen zur Patienten- bzw. Kundenbetreuung Hygieneregeln im Umgang mit Patienten bzw. Kunden Eigenes Auftreten und Kleidung 2. Ausbildungsjahr 8. Medizinische Fachkunde der unteren Extremität - 60 Stunden Anatomie und Physiologe des Beines beschreiben Aufbau und Funktion des Skelettes Gelenke Meßpunkte Muskulatur Gefäß- und Nervenversorgung Orthopädische Krankheiten des Beines unterscheiden Erkrankungen des Fußes Erkrankungen des Kniegelenkes Erkrankungen das Hüftgelenkes Komplexe Erkrankungen Amputationen und Exartikulationen im Bein- und Beckenbereich Biomechanische Sachverhalte bei statischen und dynamischen Aktivitäten des Haltungsapparates erkennen Stand Gang Schrittzyklus Körperschwerpunkt Biomechanische Sachverhalte mit Hilfe physikalischer Gesetze berechnen Muskelkräfte Gelenkreaktionen Arbeit und Energie, z. B. beim Schieben, Heben, Springen, Treppensteigen Leistung, z. B. physikalisches Leistungsvermögen des Menschen 9. Orthopädietechnische Versorgung der unteren Extremität - 120 Stunden Längen, Winkel und Formen messen, aufnehmen und anzeichnen Meßgeräte und -verfahren Abformtechniken Modelliertechniken und -verfahren Gelenkpunkte Biomechanische Sachverhalte berücksichtigen Mechanische Gelenkachsen Lage der Gelenkachsen zu den Körperebenen Folgen der Inkongruenz von anatomischen und mechanischen Gelenken Lotaufbau Beinorthesen in Abhängigkeit von Krankheitsbild beschreiben Wirkprinzipien Konstruktionsmerkmale Paßteile Orthopädische Fußeinlagen Sprunggelenksorthesen Kniegelenksorthesen Hüftgelenksorthesen Beinübergreifende Orthesen Funktionelle Orthesen Schuhzurichtungen Längenausgleiche Die Festigkeit von ausgewählten Bauteilen und Verbindungselementen der Orthesen berechnen Dimensionierung, z. B. Nietverbindungen, Schraubverbindungen, Flächenpressung von Anschlägen Mensch und Orthese als funktionelle Einheit erklären Aufbauprinzipien Gelenkauswahl Paßform Gangbild Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen Z. B. Knieorthese, Einlage Konfektionierte Orthesen fallbezogen auswählen und anpassen Fertigorthesen Bandagen Kompressionsstrümpfe anmessen und auswählen Funktionsprinzip Kompressionsklassen Maßnehmen und Dokumentation Einweisung in den Gebrauch Patienten über Heil- und Hilfsmittel beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen Beratungsgespräch zur Beinorthesenversorgung und zur Kompressionsstrumpfversorgung Physikalische Sachverhalte der Kompressionsbehandlung berechnen Umrechnung von Druckeinheiten Hydrostatischer Druck Vorspannkraft der Gummifäden Prothesen in Abhängigkeit von Amputationsverhältnissen beschreiben Wirkungsprinzipien Konstruktionsmerkmale Paßteile Prothesen für Teilamputationen und Exartikulationen am Fuß Prothesen für Unterschenkelamputationen Prothesen für Knieexartikulation Prothesen für Oberschenkelamputationen Prothesen für Hüftexartikulation, HemipeIvektomie und Hernicorporektomie Spezielle Versorgungen Mensch und Prothese als funktionelle Einheit erklären Stumpfeinbettungen Kriterien der Kraftübertragung zwischen Stumpf und Schaft Aufbauprinzipien Standphasensteuerung Pendelphasensteuerung, z. B. hydraulisch, pneumatisch, durch Mikroprozessor Gelenkauswahl und Paßteile Ganganalyse, Fehlersuche und Justierung Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle“ beurteilen Z. B. Gipstechnik und Aufbautechnik UKB, Gipstechnik Sitzring, Wartung eines Kniegelenkes Patienten über die Beinprothesen beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen Beratungsgespräch zur Beinprothesenversorgung Berechnung zur Stand- und Pendelphasenmechanik durchführen Hüftmoment zur Kniesicherung Schaftunterdruck in der Pendelphase Reibung in Kniepaßteilen Belastung von Prothesenbauteilen berechnen Dimensionierung Gewichtsoptimierung Druckbelastung der Haut ermitteln und bewerten Belastbarkeit der Haut Bemessung von Belastungsflächen 10. Gipstechnik, Kunststoffverarbeitung, Holzverarbeitung - 60 Stunden Die Eigenschaften von Gips beschreiben Struktur von gebranntem und abgebundenem Gips Beeinflussungsmöglichkeiten des Abbindens Gips und Gipsbinden Arbeitsregeln bei der Herstellung von Gipsnegativen und -positiven nennen und begründen Gipsabformtechnik Arbeitstechnik des Anrührens, Ausgießens und Armierens Modelliertechnik Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen Z. B. Fußabformung und Zweckmodellierung Zusammenhang zwischen Umfangsreduzierung und Volumen aufzeigen Prozentuale Umfangsänderung Kunststoffgruppen und -arten unterscheiden Kunststoffsynthese und Molekularaufbau Therme-, Elasto-, Duroplaste Eigenschaften Verwendung Kunststoffe auswählen und ihre Verarbeitung erklären Handelsformen Formgebung thermoplastischer Plattenmaterialien, z. B. spanabhebende Bearbeitung, Warmformen mit und ohne Vakuum Formgebung von Elastoplasten, z. B. SchIeifen Hart- und Weichschäume Fügen Berechnungen zur Kunststoffverarbeitung durchführen Kraftwirkung beim Vakuum-Formen Ansatzmengen von Schaumsystemen Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle“ beurteilen Z. B. Einlage aus Thermoplast, UKB-Weichwandschaft Gießharze beschreiben und die Auswahl begründen Arten Eigenschaften Verwendung Anordnung und Auswahl von Verstärkungsfasern nach konstruktiven und mechanischen Gesichtspunkten begründen Faserart und Faserverbindung Eigenschaften Möglichkeiten der Festigkeitssteigerung erklären Verstärkungsprinzipien, z. B. Einfluß von Faser und Matrix Herstellung faserverstärkter Prothesen- und Orthesenteile erläutern Gießharztechnik Laminiertechnik Belastbarkeit und Gewicht von Laminatteilen berechnen und Festigkeit und Gewicht von Laminaten mit anderen Werkstoffen vergleichen Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen Z. B. Gießen eines UKB-Schaftes Holzarten unterscheiden Weich- und Harthölzer im Prothesenbau Wachstum und Stammquerschnitt Schnittarten Trocknung und Lagerung Physikalische und technologische Eigenschaften Kork Traditionelle und moderne Prothesenwerkstoffe vergleichen Vor- und Nachteile Die Holzverarbeitung im Prothesenbau erläutern Arbeitssicherheit Spanende Bearbeitung Einlassen Beschichten Leimen Verstärken Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen Z. B. Einlaßarbeiten 11. Technische Kommunikation - Darstellung und Verwaltung - 30 Stunden Einfache Werkstücke darstellen Bauteile in Normalprojektion, z. B. mit Gewindedarstellung, Schnittdarstellung, Freimaßtoleranzen, Oberflächengüte Technische Skizzen erstellen Umrisse von Beinorthesen und -prothesen Mit einer Anwendersoftware arbeiten Textverarbeitung Patienten- bzw. Kundenverwaltung Bestelldateien 12. Psychische Führung, Betreuung und Beratung von Patienten - 10 Stunden Den richtigen Umgang mit Patienten und ihre psychologische Psychologische Grundkenntnisse Führung im Rehabilitationsprozeß begründen Persönlichkeit des Patienten Besonderheiten körperlich behinderter Patienten, z. B. alte Menschen, Kinder, Amputierte, chronisch Kranke Psychologische Wirkungen der eigenen Tätigkeit Situationsgerechter Empfang Verhaltensregeln zur Information und fachlichen Beratung Verhalten am Patienten im Gipsraum und Anprobe Regeln zur Hilfsmittelberatung des Patienten darstellen Ablauf und Inhalt eines Beratungsgespräches Erkennungsmerkmale für bedrohliche Zustände am Patienten beschreiben und entsprechende Sofortmaßnahmen angeben Erste Hilfe Berufsbezogene Praxisaufgaben experimentell erproben Z. B. Rollenspiele zum Verhalten am Patienten, Hospitation in Altenheim und Behindertenwerkstatt 3. Ausbildungsjahr 13. Medizinische Fachkunde des Rumpfes und der oberen Extremität - 60 Stunden Anatomie und Physiologie des Rumpfes beschreiben Aufbau und Funktion des Skeletts Meßpunkte Spezifik der Wirbelsäule Rumpfmuskulatur Gefäß- und Nervenversorgung Orthopädische Krankheiten des Rumpfes unterscheiden Erkrankungen der Wirbelsäule, z. B. Skoliose, Hyperkyphose Erkrankungen der Brustregion, z. B. Trichterbrust, Kielbrust Mammakarzinom Erkrankungen der Bauch- und Beckenregion, z. B. Bauchdeckeninsuffizienz Biomechanische Sachverhalte erkennen Haltung Haltungsfehler Wirbelsäulenkrümmungen und ihre Messung Muskelkräfte und Gelenkreaktionen in verschiedenen Belastungssituationen berechnen Physikalische Wirkungen durch Haltungsfehler und Tragen von Lasten Anatomie und Physiologie der oberen Extremität beschreiben Aufbau und Funktion von SchultergürteI-, Arm- und Handskelett Gelenke Meßpunkte Muskulatur Gefäß- und Nervenversorgung Besonderheiten der Hand Orthopädische Krankheiten der oberen Extremität unterscheiden Erkrankungen der Knochen und Gelenke Lähmungen Amputationen und Exartikulationen Blut- und Lymphsystemerkrankungen 14. Orthopädietechnische Versorgung des Rumpfes - 8O Stunden Längen, Winkel und Formen messen, aufnehmen und anzeichnen Meßgeräte und -verfahren Abformtechniken Modelliertechniken und -verfahren Meß- und Orientierungspunkte Biomechanische Ebenen bei pathologischen Veränderungen berücksichtigen Z. B. Skoliose, Hyperkyphose, Hyperlordose Rumpforthesen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben Wirkprinzipien Konstruktionsmerkmale Fixationsorthesen Reklinationsorthesen Distraktions- und Derotationsorthesen Brustbandagen Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen Z. 8. Rumpforthese, Überbruckungsmieder, flexible Rückenstützpelotte Patienten über die Rumpforthesen beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen Beratungsgespräch Auflagerkräfte an Dreipunktabstützungen berechnen Berechnungen zur Biomechanik Mensch und Orthese als funktionelle Einheit erklären Aufbauprinzipien Paßform Atemdynamik Konfektionierte Orthesen fallbezogen auswählen und anpassen Fertigorthesen Bandagen 15. Orthopädietechnische Versorgung der oberen Extremität - 50 Stunden Längen, Winkel und Formen messen, aufnehmen und anzeichnen Meßgeräte und -verfahren Abformtechniken Modelliertechniken und -verfahren Gelenkpunkte Biomechanische Sachverhalte berücksichtigen Mechanische Gelenkachsen Lage der Gelenkachsen zu den Körperebenen Folgen der Inkongruenz von anatomischen und mechanischen Gelenken Armorthesen in Abhängigkeit vom Krankheitsbild beschreiben Wirkprinzipien Konstruktionsmerkmale Paßteile Armorthesen Handorthesen Funktionelle Orthesen Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle“ beurteilen Z. B. Abformung und Herstellung einer Unterarmhülse Mensch und Orthese als funktionelle Einheit erklären Aufbauprinzipien Gelenkauswahl Paßform Konfektionierte Orthesen fallbezogen auswählen und anpassen Fertigorthesen Bandagen Prothesen in Abhängigkeit von Amputationsverhältnissen beschreiben Wirkprinzipien Konstruktionsmerkmale, z. B. Griffcharakteristik Steuerungsprinzipien, z. B. Myoelektrik, Kraftzugbandagen Paßteile Handprothesen Unterarmprothesen Oberarmprothesen Schulterprothesen Spezielle Versorgungen Patienten über die Armorthesen bzw. Armprothesen beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen Beratungsgespräch Kräfte und Wege an mechanisch betätigten aktiven Armprothesen berechnen Mechanische Arbeit und Energieerhaltungssatz Fremdkraftantriebe berechnen Antriebsleistung, Wirkungsgrad und Energiebedarf Elektrische Größen Greifmechanik künstlicher Hände charakterisieren Reibungs- und Griffkräfte 16. Lederverarbeitung, Textiltechnik - 30 Stunden Gebräuchliche Lederarten unterscheiden Herstellungsprinzip und Aufbau von Leder Eigenschaften und Merkmale Lederarten und Verwendung Lederlagerung Lederverarbeitung für orthopädische Hilfsmittel erläutern Formgebung, z. B Schneiden, Ausschärfen, Walken Hand- und Maschinennähtechnik an Riemen und Schnallen, Hülsen Walkschuh Verschlüsse, z. B. Schnürungen Kleben, Polstern, Beziehen Oberflächenbehandlung, z. B. Glätten, Reinigen, Lackieren Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen Z. B. Oberschenkelhülse mit Tuberaufsitz, Walkschuh mit Fersennaht Riemen und Schnalle Textilien für orthopädietechnische Hilfsmittel beschreiben und auswählen Fasern Garne und Zwirne FIächen Nähtechniken kennen und ihre Anwendung darstellen Handnähtechnik Maschinennähtechnik Nahtarten und Verbindungen an Miedern und Bandagen Verschlüsse Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle“ beurteilen z. B. Hand- und Maschinennaht, Schnittmuster und Schnittteile, Schnürleiste 17. Technische Kommunikation - Orthetik und Prothetik - 40 Stunden Orthesen und Prothesen an Form von technischen Skizzen konstruieren Ausführungsrichtlinien Lotlinien und Achsausrichtung Orthesen Prothesen Schnittmuster Versuche mit Anwenderprogrammen zur Orthesen- und Prothesenfertigung und zur Ganganalyse durchführen Bedienergeführte CAD Programme, z. B. Modellierung von Körperpositiven, Verfahren und Auswertungsprogramme zur Ganganalyse und dynamischen Druckmessung am Fuß 18. Rehabilitationstechnik - Rollstühle - 20 Stunden Rehabilitationsmittel den Krankheitsbildern zuordnen Übersicht der Rehabilitationsmittel Adaption und Konstruktion von Sitz- und Liegeschalen beschreiben Maßschema des sitzenden Menschen Abformtechnik Decubitusprophylaxe Fertigungstechnik Adaption und Konstruktion von Rollstühlen nach Krankheitsbildern und Behinderungsgrad beschreiben Rollstuhltyp und Auswahlkriterien Baukomponenten Rollstuhljustierung Handhabung Elektrorollstühle Fehlersuche und Wartung Ausgewählte Versorgungsbeispiele unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” beurteilen Z. B. Umbau und Justierung eines Rollstuhls, Batteriewartung Patienten zur Rollstuhlversorgung beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen Beratungsgespräch Berechnungen zu Rollstuhlmechanik durchführen Auflagerkräfte, Standsicherheit und Rollreibung Energiebedarf, Leistung, Wirkungsgrad und Reichweite von E-Rollstühlen Mechanik der Schiefen Ebene Bremskräfte 4. Ausbildungsjahr 19. Ausgewählte Medizinische Fachkunde - 20 Stunden Anatomie des Kopfes und Halses umreißen und orthopädische Krankheiten zuordnen Grobaufbau und Funktion des Schädels Meßpunkte Muskulatur des Halses Erkrankungen der Halsregion Anatomie der inneren Organe und ausgewählte Erkrankungen beschreiben Topographie der inneren Organe Abgrenzung des Bauchraums Bruchpforten Weichteilbrüche Spezielle Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes Spezielle Erkrankungen des harnableitenden Systems Stomaarten 20. Spezielle Orthopädietechnische Versorgung - 60 Stunde” Versorgung von Cevicalsyndromen beschreiben Cervicalstützen mit und ohne Thoraxanteil Stoma- und Inkontinenzversorgung beschreiben Funktionsprinzip Versorgungssysteme Keloidversorgung beschreiben Wirkungsprinzip Bandagengestaltung Kosmetischen Defektausgleich beschreiben Brustprothesen Gesichts- und Fingerepithesen Körperkonturausgleiche Spezielle Prothesenversorgungen beschreiben Z. B. Orthoprothesen, Versorgung von Doppelamputationen, Beckenprothesen Hernienversorgung beschreiben Reponierung Hernieneinklemmung Konstruktionen Patienten über die spezielle Heil- und Hilfsmittelversorgung beraten, vom Wirkprinzip überzeugen und in die Benutzung einweisen Beratungsgespräch 21. Technische Kommunikation - Konstruktion und Kalkulation - 20 Stunden Prüfungsrelevante Konstruktionen darstellen Gesamtzeichnung und Stückliste Technische Beschreibungen auswerten Aufbau- und Reparaturanleitungen Wartungsvorschriften Explosionsdarstellungen Betriebsanleitungen Anwenderprogramme zur Paßteil- und Ersatzteilauswahl Einfache Konstruktionsaufgaben Iösen Orthesen- und Prothesenbauteile Mit Anwenderprogrammen arbeiten Z. B. Bundesprothesenliste, Anwenderprogramme zur Hilfsmlttelkalkulation Kosten von einfachen Hilfsmittelversorgungen kalkulieren Grundbegriffe der Kalkulation Kalkulationsschema 22. Rehabilitationstechnik - Gehhilfen und Alltagshilfen - 20 Stunden Körperferne Rehabilitationsmittel dem jeweiligen Anwendungsfall zuordnen Geh- und Stehhilfen Lifter, Pflegebetten und Zubehör Ergotherapeutische Hilfsmittel Berechnungen an Rehabilitationsmitteln durchführen Bodenreaktionskräfte, z. B. an Gehhilfen, Unterarmstützen und Gehwagen 23. Patient und Rehabilitation - 20 Stunden Die Notwendigkeit der Abstimmung zwischen ärztlicher Indikation, biomechanischen Prinzipien und technischen Möglichkeiten an Versorgungsbeispielen aufzeigen Therapieabstimmung zwischen Arzt, Krankengymnast und Orthopädiemechaniker und Bandagist Zielkonflikt Das Zusammenwirken im Rehabilitationsteam erklären Ablauf einer Rehabilitationsmaßnahme Aufgaben der an der Rehabilitation beteiligten Berufe und ihr Zusammenwirken 7 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Die Bildungsgangkonferenz hat bei der Umsetzung des Lehrplans in Zusammenarbeit mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten (vgl. § 14 (3) APO-BK) vor allem folgende Aufgaben: x Ausdifferenzierung der Lernfelder durch die Lernsituationen, wobei zu beachten ist, dass die im Lehrplan enthaltenen Zielformulierungen, Inhaltsangaben und Zeitrichtwerte verbindlich sind x Planung von Lernsituationen, die an beruflichen Handlungssituationen orientiert sind und für das Lernen im Bildungsgang exemplarischen Charakter haben x Ausgestaltung der Lernsituationen, Planung der methodischen Vorgehensweise (Projekt, Fallbeispiel, ...) und Festlegung der zeitlichen Folge der Lernsituationen im Lernfeld; dabei ist von der Bildungsgangkonferenz besonderes Gewicht auf die Konkretisierung aller Kompetenzdimensionen zu legen, also neben der Fachkompetenz, auch der Sozial- und Humankompetenz sowie der Methoden-, Lern- und kommunikativen Kompetenz x Verknüpfung der Inhalte und Ziele des berufsbezogenen Lernbereichs mit den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs sowie des Differenzierungsbereichs. x Berücksichtigung entsprechender Regelungen bei der Einrichtung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (vgl. Anlage II. Siehe auch: „Zur Einrichtung doppeltqualifizierender Bildungsgänge nach APO-BK, Anlage A (Handreichung).“ Landesinstitut für Schule, Soest, 2002) x Planung der Lernorganisation in Absprache mit der Schulleitung Vorschläge zur Belegung von Klassen- und Fachräumen, Planung von Exkursionen usw. Planung zusammenhängender Lernzeiten zur Umsetzung der Lernsituation Einsatzplan für die Lehrkräfte (im Rahmen des Teams) x Bestimmung und Verwaltung der sächlichen Ressourcen im Rahmen der Zuständigkeiten der Schule x Festlegung von Vereinbarungen hinsichtlich der (z. B. fächerübergreifenden) schriftlichen Arbeiten und der sonstigen Leistungen x Erstellung und Dokumentation einer didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang x Dokumentation und Auswertung der Erfahrungen mit dem Bildungsgang 55 8 Beispiele für die Ausgestaltung von Lernsituationen Lernfeld 8: Versorgung des Rumpfes Lernsituation: An Röntgenbildern Wirbelsäulenverkrümmungen interpretieren und die Ergebnisse in Versorgungskonzepten einsetzen Schul-/Ausbildungsjahr: 2. Zeitrichtwert: 30 UStd. Beschreibung der Lernsituation: Eine 14-jährige Skoliose-Patientin kommt in Begleitung ihrer Mutter zur Versorgung. Sie soll fachgerecht versorgt und umfassend beraten werden. Grundlagen für das Beratungsgespräch sind u. a. das Röntgenbild. Planen Sie die Beratung bis zur Gipsabnahme! Angestrebte Kompetenzen: Fachkompetenzen: x Skolioseformen unterscheiden x Materialien von Rumpforthesen auswählen und beurteilen x Pathologische Abweichungen der Wirbelsäule messtechnisch erfassen und auswerten x Gipsabdruck entwickeln x Werkstoffe und Werkzeuge fachgerecht nutzen x Beratungsgespräch führen Methoden-/Lernkompetenzen: x Informationen beschaffen und auswerten x Versorgungsbeispiel unter den Gesichtspunkten „Planung, Ausführung und Kontrolle” entwickeln und beurteilen x Ergebnisse fachgerecht präsentieren Human- und Sozialkompetenzen: x Patientinnen und Patienten fachgerecht beraten und sensibel mit ihren Problemen umgehen x Das soziale Umfeld der Patientinnen und Patienten bei der Beratung berücksichtigen 56 Fächer Inhaltsbereiche der Fächer zur Lernsituation Berufsübergreifender Lernbereich Religion Umgang mit Behinderten Pubertät Ethische Prinzipien Deutsch Gesprächsführung Fachtexte Sport Krankengymnastische Atemübungen für ein Chêneaukorsett Politik Gesundheitspolitik Berufsbezogener Lernbereich Wirtschafts- und Betriebslehre Kalkulation MPG Orthetik und Prothetik Gipstechnik Kunststoffe Werkzeuge Skoliose und Skoliosewinkel OT – Messverfahren Skoliosekorsett Messwerkzeuge Aufbaugeräte CNC Datenverarbeitung Maßblätter 57 Handlungsphasen der Lernenden/Lerngruppe Mögliche Methoden, Medien, Sozialformen Analysieren: x Erfassen der Aufgabe und Herausarbei- Unterrichtsgespräch ten der Zielvorstellung x Erfassen der Voraussetzungen zur Lösung der Aufgabe Planen: x Informationen zur Skoliose recherchieren und dokumentieren x Möglichkeiten der Skoliosebehandlung erarbeiten x Kooperation im Rehabilitationsteam verwirklichen x Psychosoziales Umfeld der Patientin/des Patienten ermitteln und berücksichtigen x Gipsabdruck fachgerecht planen x Phasen des Beratungsgesprächs festlegen Gruppenarbeit Fachliteratur OT – Messgeräte Lichtkasten Korsettbeispiele Skoliosegipsabformgerät Datenverarbeitung Ausführen: x Ergebnisse der Arbeitsschritte präsen- Gruppenvortrag tieren Rollenspiel x Beratungsgespräche durchführen Bewerten: x Arbeitsergebnisse vergleichen und be- Unterrichtsgespräch werten Reflektieren: Unterrichtsgespräch x Alternativen diskutieren x Effektivität des Lernprozesses beurteilen 58 Anlagen A-I Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädiemechaniker und Bandagisten/zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin 59 A-II Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen1 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i. d. F. vom 09.03.2001) 1 Quelle: www.kmk.org/doc/beschl/ver_fhr.pdf 71 I. Vorbemerkung Die Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen geht davon aus, dass berufliche Bildungsgänge in Abhängigkeit von den jeweiligen Bildungszielen, -inhalten sowie ihrer Dauer Studierfähigkeit bewirken können. Berufliche Bildungsgänge fördern fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse sowie Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und kreatives Problemlösungsverhalten. Dabei werden auch die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Lern- und Arbeitstechniken vermittelt. II. Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung Die Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung kann erworben werden in Verbindung mit dem - Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Recht des Bundes oder der Länder1; die Mindestdauer für doppeltqualifizierende Bildungsgänge beträgt drei Jahre - Abschluss eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden schulischen Bildungsgangs1), bei zweijähriger Dauer in Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum bzw. einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit - Abschluss einer Fachschule/Fachakademie. Der Erwerb der Fachhochschulreife über einen beruflichen Bildungsgang setzt in diesem Bildungsgang den mittleren Bildungsabschluss voraus. Der Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses muss vor der Fachschulabschlussprüfung erbracht werden. Die Fachhochschulreife wird ausgesprochen, wenn in den einzelnen originären beruflichen Bildungsgängen die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben eingehalten werden. Außerdem muss die Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten inhaltlichen Standards über eine Prüfung (vgl. Ziff. V.) nachgewiesen werden. Diese kann entweder in die originäre Abschlussprüfung integriert oder eine Zusatzprüfung sein. Die Möglichkeit, über den Besuch der Fachoberschule die Fachhochschulreife zu erwerben, wird durch die „Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.02.1969 i. d. F. vom 26.02.1982) und die „Rahmenordnung für die Abschlussprüfung der Fachoberschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.11.1971) geregelt. 1 72 einschließlich besonderer zur Fachhochschulreife führender Bildungsgänge nach Abschluss einer Berufsausbildung (u. a. Telekolleg II) III. Rahmenvorgaben Folgende zeitliche Rahmenvorgaben müssen erfüllt werden: 1. Sprachlicher Bereich 240 Stunden Davon müssen jeweils mindestens 80 Stunden auf Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch und auf eine Fremdsprache entfallen. 2. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich 240 Stunden 3. Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (einschließlich wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte) mindestens 80 Stunden Diese Stunden können jeweils auch im berufsbezogenen Bereich erfüllt werden, wenn es sich um entsprechende Unterrichtsangebote handelt, die in den Lehrplänen ausgewiesen sind. Die Schulaufsichtsbehörde legt für jeden Bildungsgang fest, wo die für die einzelnen Bereiche geforderten Leistungen zu erbringen sind. IV. Standards 1. Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch Der Lernbereich „Mündlicher Sprachgebrauch“ vermittelt und festigt wesentliche Techniken situationsgerechten, erfolgreichen Kommunizierens in Alltag, Studium und Beruf. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeiten erwerben, - unterschiedliche Rede- und Gesprächsformen zu analysieren, sachgerechte und manipulierende Elemente der Rhetorik zu erkennen, - den eigenen Standpunkt in verschiedenen mündlichen Kommunikationssituationen zu vertreten, - Referate zu halten, dabei Techniken der Präsentation anzuwenden und sich einer anschließenden Diskussion zu stellen. 73 Im Lernbereich „Schriftlicher Sprachgebrauch“ stehen vor allem die Techniken der präzisen Informationswiedergabe und der schlüssigen Argumentation – auch im Zusammenhang mit beruflichen Erfordernissen und Anforderungen des Studiums – im Mittelpunkt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, - komplexe Sachtexte über politische, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und berufsbezogene Themen zu analysieren (geraffte Wiedergabe des Inhalts, Analyse der Struktur und wesentlicher sprachlicher Mittel, Erkennen und Bewertung der Wirkungsabsicht, Erläuterung von Einzelaussagen, Stellungnahme) und - Kommentare, Interpretationen, Stellungnahmen oder Problemerörterungen – ausgehend von Texten oder vorgegebenen Situationen – zu verfassen (sachlich richtige und schlüssige Argumentation, folgerichtiger Aufbau, sprachliche Angemessenheit, Adressaten- und Situationsbezug) oder - literarische Texte mit eingegrenzter Aufgabenstellung zu interpretieren (Analyse von inhaltlichen Motiven und Aspekten der Thematik, der Raum- und Zeitstruktur, ggf. der Erzählsituation, wichtiger sprachlicher und ggf. weiterer Gestaltungselemente). 2. Fremdsprache Das Hauptziel des Unterrichts in der fortgeführten Fremdsprache ist eine im Vergleich zum Mittleren Schulabschluss gehobene Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache für Alltag, Studium und Beruf. Dazu ist es erforderlich, den allgemeinsprachlichen Wortschatz zu festigen und zu erweitern, einen spezifischen Fachwortschatz zu erwerben sowie komplexe grammatikalische Strukturen gebrauchen zu lernen. Verstehen (Rezeption) Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, - anspruchsvollere allgemeinsprachliche und fachsprachliche Äußerungen und unterschiedliche Textsorten (insbesondere Gebrauchs- und Sachtexte) – ggf. unter Verwendung von fremdsprachigen Hilfsmitteln – im Ganzen zu verstehen und im Einzelnen auszuwerten. Sprechen und Schreiben (Produktion) Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, 74 - Gesprächssituationen des Alltags sowie in berufsbezogenen Zusammenhängen in der Fremdsprache sicher zu bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative zu ergreifen, - auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsgerecht und mit angemessenem Ausdrucksvermögen in der Fremdsprache zu reagieren, - komplexe fremdsprachige Sachverhalte und Problemstellungen unter Verwendung von Hilfsmitteln auf deutsch wiederzugeben und entsprechende in deutsch dargestellte Inhalte in der Fremdsprache zu umschreiben. 3 . Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich Die Schülerinnen und Schüler sollen ausgehend von fachrichtungsbezogenen Problemstellungen grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen in der Mathematik und in Naturwissenschaften bzw. Technik erwerben. Dazu sollen sie - Einblick in grundlegende Arbeits- und Denkweisen der Mathematik und mindestens einer Naturwissenschaft bzw. Technik gewinnen, - erkennen, dass die Entwicklung klarer Begriffe, eine folgerichtige Gedankenführung und systematisches, induktives und deduktives, gelegentlich auch heuristisches Vorgehen Kennzeichen mathematisch- naturwissenschaftlich-technischen Arbeitens sind, - Vertrautheit mit der mathematischen und naturwissenschaftlich-technischen Fachsprache und Symbolik erwerben und erkennen, dass Eindeutigkeit, Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit beim Verbalisieren von mathematischen bzw. naturwissenschaftlich-technischen Sachverhalten vor allem in Anwendungsbereichen für deren gedankliche Durchdringung unerlässlich sind, - befähigt werden, fachrichtungsbezogene bzw. naturwissenschaftlich-technische Aufgaben mit Hilfe geeigneter Methoden zu lösen, - mathematische Methoden anwenden können sowie Kenntnisse und Fähigkeiten zur Auswahl geeigneter Verfahren und Methoden mindestens aus einem der weiteren Bereiche besitzen: x x x - Analysis (Differential- und Integralrechnung) Beschreibung und Berechnung von Zufallsexperiment, einfacher Wahrscheinlichkeit, Häufigkeitsverteilung sowie einfache Anwendungen aus der beurteilenden Statistik, Lineare Gleichungssysteme und Matrizenrechnung, reale Sachverhalte modellieren können (Realität ¤ Modell ¤ Lösung ¤ Realität), 75 - grundlegende physikalische, chemische, biologische oder technische Gesetzmäßigkeiten kennen, auf fachrichtungsspezifische Aufgabenfelder übertragen und zur Problemlösung anwenden können, - selbstständig einfache naturwissenschaftliche bzw. technische Experimente nach vorgegebener Aufgabenstellung planen und durchführen, - Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, präsentieren, interpretieren und bewerten können. V. Prüfung 1. Allgemeine Grundsätze Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist jeweils eine schriftliche Prüfung in den drei Bereichen – muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache, mathematischnaturwissenschaftlich-technischer Bereich – abzulegen, in der die in dieser Vereinbarung festgelegten Standards nachzuweisen sind. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen der mindestens zweijährigen Fachschulen kann der Nachweis der geforderten Standards in zwei der drei Bereiche auch durch kontinuierliche Leistungsnachweise erbracht werden. Soweit die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben dieser Vereinbarung durch die Stundentafeln und Lehrpläne der genannten beruflichen Bildungsgänge abgedeckt und durch die Abschlussprüfung des jeweiligen Bildungsgangs oder eine Zusatzprüfung nachgewiesen werden, gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung als erfüllt. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern erreicht sind. Ein Notenausgleich für nicht ausreichende Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen der Länder. Die schriftliche Prüfung kann in einem Bereich durch eine schriftliche Facharbeit mit anschließender Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Kolloquiums unter prüfungsgemäßen Bedingungen ersetzt werden. 2. Festlegungen für die einzelnen Bereiche a) Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden ist eine der folgenden Aufgabenarten zu berücksichtigen: - 76 (Textgestützte) Problemerörterung, b) - Analyse nichtliterarischer Texte mit Erläuterung oder Stellungnahme, - Interpretation literarischer Texte. Fremdsprachlicher Bereich In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 1 1/2 Stunden, der ein oder mehrere Texte, ggf. auch andere Materialien, zugrunde gelegt werden, sind Sach- und Problemfragen zu beantworten und persönliche Stellungnahmen zu verfassen. Zusätzlich können Übertragungen in die Muttersprache oder in die Fremdsprache verlangt werden. c) Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden soll nachgewiesen werden, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, komplexe Aufgabenstellungen selbstständig zu strukturieren, zu lösen und zu bewerten, die dabei erforderlichen mathematischen oder naturwissenschaftlich-technischen Methoden und Verfahren auszuwählen und sachgerecht anzuwenden. VI. Schlussbestimmungen Die Schulaufsichtsbehörde jedes Landes in der Bundesrepublik Deutschland steht in der Verpflichtung und der Verantwortung, die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über berufliche Bildungswege zu gewährleisten. Die Länder verpflichten sich, Prüfungsarbeiten für verschiedene Fachrichtungen in den Bereichen Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache und Mathematik/Naturwissenschaft/Technik zur Sicherung der Transparenz und Vergleichbarkeit auszutauschen. Ein gemäß dieser Vereinbarung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes Zeugnis enthält folgenden Hinweis: „Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz 05.06.1998 i. d. F. vom 09.03.2001 – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“ 77 Dieser Sachverhalt wird bei bereits erteilten Zeugnissen auf Antrag nach folgendem Muster bescheinigt: Frau/Herr geboren am in hat am an der (Schule) die Abschlussprüfung in dem Bildungsgang .............................................................................................................................................. bestanden. „Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i. d. F. vom 09.03.2001 – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“ Bildungsgänge, die dieser Vereinbarung entsprechen, werden von den Ländern dem Sekretariat angezeigt und in einem Verzeichnis, das vom Sekretariat geführt wird, zusammengefasst. Die vorliegende Vereinbarung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft. Die „Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege“ (Beschluss der KMK vom 18.09.1981 i. d. F. vom 14.07.1995) wird mit Wirkung vom 01.08.2001 aufgehoben.1 1 78 Für das Land Berlin werden Zeugnisse der Fachhochschulreife auf der Grundlage der „Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege“ noch bis zum 01.02.2005 ausgestellt und gegenseitig anerkannt.