Teilegutachten
Transcription
Teilegutachten
G-Zl.: D-Nr.: 08-TAAS-0796/E4/SRA 500094/0000 Teilegutachten TGA-Art 3 Nr. 08-TAAS-0796/E4/SRA über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang : Austausch Handhebel TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Geschäftsstelle: Deutschstraße 10 1230 Wien Telefon: +43(0)1 610 91-0 Fax: +43(0)1 610-6555 automotive@tuv.at Ansprechpartner: Rainer SCHARFY Telefon: +49(0)711 722336-24 rainer.scharfy@tuv-a.de TÜV ® vom Typ : AC Schnitzer des Herstellers : ABM Fahrzeugtechnik GmbH Krummholzstraße 5 D-79206 Breisach Vertriebsberechtigter : AC Schnitzer Motorradtechnik Neuenhofstraße 160 D-52078 Aachen 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Prüfstelle, Inspektionsstelle, Technischer Dienst (KBA) Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Walter BUSSEK Mag. Christoph WENNINGER Sitz: Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich weitere Geschäftsstellen: Lauterach, Linz, Wien 23 und Filderstadt (D) Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Firmenbuchgericht/ -nummer: Wien / FN 288473 a Bankverbindung: Bernhauser Bank Kto. 215 68 006 BLZ: 61262345 IBAN DE616126234 50021568006 BIC GENODES1BBF USt-IdNr.: DE 255372441 Seite 1 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 08-TAAS-0796/E4/SRA Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. I. Verwendungsbereich • siehe Anlage 2 Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: • Keine II. Beschreibung des Änderungsumfanges / der Teile Die serienmäßigen Handhebel, Kupplung und/oder Bremse, werden durch die Austausch Handhebel, Typ AC Schnitzer, Ausführung a oder b, ersetzt. Handhebel (Bremshebel / Kupplungshebel) Zuordnung siehe Anlage 2 Typ Ausführungen Kennzeichnung Art und Ort der Kennzeichnung : AC Schnitzer a : kurz b lang : AC SCHNITZER : Ausführungsbezeichnung, siehe Anlage 2 : auf dem Adapter eingeprägt Technische Daten Hauptabmessungen [mm] Länge der Ausführung a Länge der Ausführung b Masse [kg] Ausführung a Ausführung b Werkstoff Befestigung Montage : : : : : : : ca. 118 ca. 142 0,130 0,150 Aluminiumlegierung an den originalen Befestigungspunkten siehe die vom Hersteller mitgelieferte Montageanleitung III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es folgende Einschränkungen: • Weitere Änderungen sind nicht Bestandteil dieses Teilegutachtens und müssen gesondert beurteilt werden. Seite 2 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 08-TAAS-0796/E4/SRA IV. Hinweise und Auflagen Auflagen und Hinweise für den Hersteller • Dieses Teilegutachten ist den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu achten. • Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. • Jedem Handhebel ist eine ausführliche Montageanleitung mitzuliefern. Auflagen und Hinweise für den Anbau • Die Angaben der vom Hersteller mitgelieferten Montageanleitung sind genau zu beachten. • Es muss eine Funktionsprüfung der Kupplung durchgeführt werden. • Es muss eine Funktionsprüfung der Handbremse durchgeführt werden. • Die Funktion der Bremsleuchte bei Betätigung der Handbremse ist zu überprüfen. Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme • Der fachgerechte Anbau der Handhebel ist zu kontrollieren. • Dabei sind die Auflagen und Hinweise für den Anbau zu beachten. Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter • Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten. • Die Auflagen und Hinweise für den Anbau und die Änderungsabnahme sind zu beachten. • Die Montage sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist vorgeschrieben aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen: Ziffer 33 Feld 22 Eintragung FAHRZEUG IST AUSGERÜSTET MIT HANDHEBELN (BREMSE UND/ODER KUPPLUNG) DES HERSTELLERS ABM FAHRZEUGTECHNIK GMBH, KENNZ.: AC SCHNITZER + AUSFÜHRUNGSBEZEICHNUNG (SIEHE ANLAGE 2)**** Seite 3 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 08-TAAS-0796/E4/SRA V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse • Fahr- u. Bremsverhalten Bei den durchgeführten Fahrversuchen bis in den Bereich der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge wurden keine negativen Auswirkungen durch den Anbau der Handhebel auf das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten festgestellt. Die Bedien- u. Dosierbarkeit der Handbremse ist gewährleistet. Die Bedien- u. Dosierbarkeit der Kupplung ist gewährleistet. • Bremswirkung Die Bremswirkung wurde nach der Ratsrichtlinie 93/14 EWG geprüft. Alle Anforderungen werden erfüllt. • Festigkeit Die Festigkeit der Betätigungshebel wurde durch Festigkeitsuntersuchungen nachgewiesen • Anbau und äußere Gestaltung Der Anbau der Handhebel ist dauerhaft und sicher, wenn die mitgelieferte Montageanleitung beachtet wird. Die Gefahr oder Schwere von Verletzungen wird durch den Anbau nicht vergrößert. Fahrzeugteile, deren Beschaffenheit oder Wirksamkeit vorgeschrieben ist, werden nicht unzulässig beeinflusst. Die Vorschriften der §30 und 30c StVZO sowie die Richtlinie über die Beschaffenheit und Anbringung der äußeren Fahrzeugteile sind erfüllt. Die Anforderungen der Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 3 werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage 1: Anlage 2 Fotoblatt Verwendungsbereich Seite 4 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 08-TAAS-0796/E4/SRA VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Firma ABM Fahrzeugtechnik GmbH) hat den Nachweis (Verifizierung Reg.-Nr.: 12 102 20354 TMS, Zertifizierungsstelle der TÜV SÜD Management Service GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 5 und die unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte. Filderstadt, 16.04.2013 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Der Zeichnungsberechtigte Der Prüfer Authorized signatory Test engineer Dr.-Ing. MÖCKEL Rainer SCHARFY Seite 5 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 08-TAAS-0796/E4/SRA Fotoblatt Seite 1 von 2 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 08-TAAS-0796/E4/SRA Austauschhandhebel, Typ AC Schnitzer, Ausführung a: BKH1 und BKH3 und BH29, kurz: 118 mm; Ausführung b: BKH1 und BKH3 und BH29, lang: 142 mm Seite 2 von 2 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 2 zum Teilegutachten G-Zl.: 08-TAAS-0796/E4/SRA I. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller: BAYER.MOT.WERKE-BMW Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-/ EG-BE-Nr. F 650 GS F 700 GS F 800 S / F 800 ST / F 800 R F 800 GS F 800 GT S 1000 RR HP 4 R 1100 S R 1100 S R 1100 S R 1150 GS R 1150 GS R 1150 R R 1150 R R 1150 RS R 1150 RT R 1200 S R 1200 GS HP 2 Enduro K 1200 GT K 1200 GT K 1200 LT K 1200 R K 1200 R Sport K 1200 RS K 1200 S R 1200 GS R 1200 GS Adventure R 1200 R R 1200 RT R 1200 ST K 1300 GT K 1300 R K 1300 S K 1600 GT K 1600 GT / GTL E8GS E8GS E8ST E8GS E8ST K10 K10 R2S R2S R11S R21 R11R R21 R11R R22 R11RT R12S R12W RHP2 K12 K12S K12LT K12R K12R BMW589 K12S R12 R12 R1ST R12T R1ST K12S K12S K12S K16GT K16GT e1*0352 e1*0352* e1*0283* e1*0352* e1*0283* e1*0421* e1*0421* K083 e1*0102* e1*0210* e1*0041* e1*0216* e1*0041* e1*0216* e1*0101* e1*0215* e1*0284* e1*0584* e1*0254* e1*0104* e1*0217* e1*0209* e1*0234* e1*0234* H646 e1*0217* e1*0199* e1*0199* e1*0230* e1*0228* e1*0230* E1*0217* e1*0217* e1*0217* e1*0498* e1*0498* Ausführung Bremshebel Kennzeichnung BKH1 BKH1 BKH1 BKH1 BKH1 BH29 BH29 BKH3 BKH3 BKH3 BKH3 BKH3 BKH3 BKH3 BKH3 BKH3 BKH1 BH32 BKH1 BKH3 BKH3 BKH3 BKH1 BKH1 BKH3 BKH1 BKH1 BKH1 BKH1 BKH3 BKH1 BKH1 BKH1 BKH1 BKH1 BKH1 Seite 1 von 1 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Ausführung Kupplungshebel Kennzeichnung KH37 KH37 KH37 KH37 KH37 KH39 KH39 BKH1 KH44 BKH1 BKH3 KH35 BKH3 BKH1 BKH1 BKH3 BKH1 BKH1 BKH1 BKH1 KH35 BKH1 BKH1 BKH1 BKH1 BKH1 BKH1