Teilegutachten

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Teilegutachten
G-Zl.:
D-Nr.:
08-TAAS-0796/E4/SRA
500094/0000
Teilegutachten
TGA-Art 3
Nr. 08-TAAS-0796/E4/SRA
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für den Änderungsumfang
: Austausch Handhebel
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Geschäftsstelle:
Deutschstraße 10
1230 Wien
Telefon:
+43(0)1 610 91-0
Fax:
+43(0)1 610-6555
automotive@tuv.at
Ansprechpartner:
Rainer SCHARFY
Telefon:
+49(0)711 722336-24
rainer.scharfy@tuv-a.de
TÜV ®
vom Typ
: AC Schnitzer
des Herstellers
: ABM Fahrzeugtechnik GmbH
Krummholzstraße 5
D-79206 Breisach
Vertriebsberechtigter
: AC Schnitzer Motorradtechnik
Neuenhofstraße 160
D-52078 Aachen
0.
Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer
Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
Prüfstelle,
Inspektionsstelle,
Technischer Dienst (KBA)
Geschäftsführung:
Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
Mag. Christoph
WENNINGER
Sitz:
Krugerstraße 16
1015 Wien/Österreich
weitere
Geschäftsstellen:
Lauterach, Linz, Wien 23
und Filderstadt (D)
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Firmenbuchgericht/
-nummer:
Wien / FN 288473 a
Bankverbindung:
Bernhauser Bank
Kto. 215 68 006
BLZ: 61262345
IBAN DE616126234
50021568006
BIC GENODES1BBF
USt-IdNr.:
DE 255372441
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Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
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Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
I.
Verwendungsbereich
•
siehe Anlage 2
Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen:
• Keine
II. Beschreibung des Änderungsumfanges / der Teile
Die serienmäßigen Handhebel, Kupplung und/oder Bremse, werden durch die Austausch Handhebel, Typ
AC Schnitzer, Ausführung a oder b, ersetzt.
Handhebel (Bremshebel / Kupplungshebel) Zuordnung siehe Anlage 2
Typ
Ausführungen
Kennzeichnung
Art und Ort der Kennzeichnung
: AC Schnitzer
a : kurz
b lang
: AC SCHNITZER
: Ausführungsbezeichnung, siehe Anlage 2
: auf dem Adapter eingeprägt
Technische Daten
Hauptabmessungen [mm]
Länge der Ausführung a
Länge der Ausführung b
Masse [kg]
Ausführung a
Ausführung b
Werkstoff
Befestigung
Montage
:
:
:
:
:
:
:
ca. 118
ca. 142
0,130
0,150
Aluminiumlegierung
an den originalen Befestigungspunkten
siehe die vom Hersteller mitgelieferte Montageanleitung
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es folgende
Einschränkungen:
•
Weitere Änderungen sind nicht Bestandteil dieses Teilegutachtens und müssen gesondert beurteilt
werden.
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IV. Hinweise und Auflagen
Auflagen und Hinweise für den Hersteller
•
Dieses Teilegutachten ist den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu achten.
•
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster
und Handelsware.
•
Jedem Handhebel ist eine ausführliche Montageanleitung mitzuliefern.
Auflagen und Hinweise für den Anbau
•
Die Angaben der vom Hersteller mitgelieferten Montageanleitung sind genau zu beachten.
•
Es muss eine Funktionsprüfung der Kupplung durchgeführt werden.
•
Es muss eine Funktionsprüfung der Handbremse durchgeführt werden.
•
Die Funktion der Bremsleuchte bei Betätigung der Handbremse ist zu überprüfen.
Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme
•
Der fachgerechte Anbau der Handhebel ist zu kontrollieren.
•
Dabei sind die Auflagen und Hinweise für den Anbau zu beachten.
Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter
•
Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten.
•
Die Auflagen und Hinweise für den Anbau und die Änderungsabnahme sind zu beachten.
•
Die Montage sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist vorgeschrieben aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter
zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
Ziffer
33
Feld
22
Eintragung
FAHRZEUG IST AUSGERÜSTET MIT HANDHEBELN (BREMSE UND/ODER
KUPPLUNG) DES HERSTELLERS ABM FAHRZEUGTECHNIK GMBH, KENNZ.: AC
SCHNITZER + AUSFÜHRUNGSBEZEICHNUNG (SIEHE ANLAGE 2)****
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V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
• Fahr- u. Bremsverhalten
Bei den durchgeführten Fahrversuchen bis in den Bereich der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
der Fahrzeuge wurden keine negativen Auswirkungen durch den Anbau der Handhebel auf das
Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten festgestellt. Die Bedien- u. Dosierbarkeit der Handbremse ist
gewährleistet. Die Bedien- u. Dosierbarkeit der Kupplung ist gewährleistet.
• Bremswirkung
Die Bremswirkung wurde nach der Ratsrichtlinie 93/14 EWG geprüft.
Alle Anforderungen werden erfüllt.
• Festigkeit
Die Festigkeit der Betätigungshebel wurde durch Festigkeitsuntersuchungen nachgewiesen
• Anbau und äußere Gestaltung
Der Anbau der Handhebel ist dauerhaft und sicher, wenn die mitgelieferte Montageanleitung beachtet
wird. Die Gefahr oder Schwere von Verletzungen wird durch den Anbau nicht vergrößert.
Fahrzeugteile, deren Beschaffenheit oder Wirksamkeit vorgeschrieben ist, werden nicht unzulässig
beeinflusst. Die Vorschriften der §30 und 30c StVZO sowie die Richtlinie über die Beschaffenheit und
Anbringung der äußeren Fahrzeugteile sind erfüllt.
Die Anforderungen der Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 3 werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage 1:
Anlage 2
Fotoblatt
Verwendungsbereich
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VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.
Der Hersteller (Firma ABM Fahrzeugtechnik GmbH) hat den Nachweis (Verifizierung Reg.-Nr.: 12 102
20354 TMS, Zertifizierungsstelle der TÜV SÜD Management Service GmbH) erbracht, dass er ein
Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 5 und die unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen
Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.
Filderstadt, 16.04.2013
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Der Zeichnungsberechtigte
Der Prüfer
Authorized signatory
Test engineer
Dr.-Ing. MÖCKEL
Rainer SCHARFY
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Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 08-TAAS-0796/E4/SRA
Fotoblatt
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Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 08-TAAS-0796/E4/SRA
Austauschhandhebel, Typ AC Schnitzer,
Ausführung a: BKH1 und BKH3 und BH29, kurz: 118 mm;
Ausführung b: BKH1 und BKH3 und BH29, lang: 142 mm
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Anlage 2 zum Teilegutachten G-Zl.: 08-TAAS-0796/E4/SRA
I.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: BAYER.MOT.WERKE-BMW
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE-/
EG-BE-Nr.
F 650 GS
F 700 GS
F 800 S / F 800 ST / F 800 R
F 800 GS
F 800 GT
S 1000 RR
HP 4
R 1100 S
R 1100 S
R 1100 S
R 1150 GS
R 1150 GS
R 1150 R
R 1150 R
R 1150 RS
R 1150 RT
R 1200 S
R 1200 GS
HP 2 Enduro
K 1200 GT
K 1200 GT
K 1200 LT
K 1200 R
K 1200 R Sport
K 1200 RS
K 1200 S
R 1200 GS
R 1200 GS Adventure
R 1200 R
R 1200 RT
R 1200 ST
K 1300 GT
K 1300 R
K 1300 S
K 1600 GT
K 1600 GT / GTL
E8GS
E8GS
E8ST
E8GS
E8ST
K10
K10
R2S
R2S
R11S
R21
R11R
R21
R11R
R22
R11RT
R12S
R12W
RHP2
K12
K12S
K12LT
K12R
K12R
BMW589
K12S
R12
R12
R1ST
R12T
R1ST
K12S
K12S
K12S
K16GT
K16GT
e1*0352
e1*0352*
e1*0283*
e1*0352*
e1*0283*
e1*0421*
e1*0421*
K083
e1*0102*
e1*0210*
e1*0041*
e1*0216*
e1*0041*
e1*0216*
e1*0101*
e1*0215*
e1*0284*
e1*0584*
e1*0254*
e1*0104*
e1*0217*
e1*0209*
e1*0234*
e1*0234*
H646
e1*0217*
e1*0199*
e1*0199*
e1*0230*
e1*0228*
e1*0230*
E1*0217*
e1*0217*
e1*0217*
e1*0498*
e1*0498*
Ausführung
Bremshebel
Kennzeichnung
BKH1
BKH1
BKH1
BKH1
BKH1
BH29
BH29
BKH3
BKH3
BKH3
BKH3
BKH3
BKH3
BKH3
BKH3
BKH3
BKH1
BH32
BKH1
BKH3
BKH3
BKH3
BKH1
BKH1
BKH3
BKH1
BKH1
BKH1
BKH1
BKH3
BKH1
BKH1
BKH1
BKH1
BKH1
BKH1
Seite 1 von 1
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schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Ausführung
Kupplungshebel
Kennzeichnung
KH37
KH37
KH37
KH37
KH37
KH39
KH39
BKH1
KH44
BKH1
BKH3
KH35
BKH3
BKH1
BKH1
BKH3
BKH1
BKH1
BKH1
BKH1
KH35
BKH1
BKH1
BKH1
BKH1
BKH1
BKH1