Liberalisierung/Unbundling

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Liberalisierung/Unbundling
TAB – Fachveranstaltung 2011
Themen des Netzbetreibers
Ergänzungen zum Rundschreiben 04/2011
Stefan Kammler
Fachgebietsleiter // Auftragssteuerung im Messwesen
enercity Netzgesellschaft mbH
© 2011, Stefan Kammler
TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 1 // Messwesen@enercity-netz.de
Agenda
> Liberalisierung/Unbundling
> Netzbetreiber
> Lieferant
> Messstellenbetreiber/Messdienstleister
> Wer ist was in Hannover?
> Datenaustausch bei Zählerbewegungen
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Liberalisierung/Unbundling
> Warum gibt es die verschiedenen Marktrollen?
> Liberalisierung des Strommarktes Æ UNBUNDLING
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 1998 wurde der
Strommarkt in Deutschland liberalisiert. Die Politik wollte durch die
Trennung der monopolitisch, leitungsgebundenen Leitungssysteme einen
verstärkten Wettbewerb im Energiemarkt anregen.
Durch die Trennung von Energiehandel und –transport soll jeder Kunde
sein Energieversorgungsunternehmen (EVU) frei wählen können und die
EVU können auch außerhalb ihres Netzgebietes Kunden beliefern.
> Das kann bedeuten, dass aus einem EVU zwei getrennte Unternehmen
werden:
> Netzbetreiber
> Lieferant
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Liberalisierung/Unbundling
> Deshalb gab es folgende Gesamtsituation am Markt
vor der Liberalisierung Æ „Alte Welt“
Stadtwerke
Hannover AG
Kunde
Eigentümer,
Vermieter,
Mieter
Vertragsverhältnis
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Erzeuger,
Netzbetreiber,
Lieferant,
Messstellenbetreiber,
Messdienstleister
Liberalisierung/Unbundling
> Was ist Unbundling*1
> Unbundling bedeutet die Verpflichtung der EVU, die Bereiche Netz und
Vertrieb buchhalterisch und organisatorisch zu entflechten.
> Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden,
dass sind ca. 20 Prozent der deutschen EVU.
> Ziel ist, Dritten faire Bedingungen zur Stromlieferung durch fremde zu
ermöglichen und Quersubventionen zwischen Netz und Vertrieb zu
unterbinden.
Quelle*1:http://www.enercity.de/pk/enercity_service/wissen/energielexikon/u/Unbundling.html
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Liberalisierung/Unbundling
> Wie ging es weiter mit dem EnWG? Æ Liberalisierung des Messwesens*2
>
>
>
Die erste rechtliche Grundlage wurde durch § 21b Energiewirtschaftsgesetz vom
7. Juli 2005 geschaffen.
Auf Wunsch des Anschlussnehmers konnten Messeinrichtungen von
unabhängigen, dritten Messstellenbetreibern eingebaut und betrieben werden.
Mit der „Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und
die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung
(Messzugangsverordnung – MessZV)” vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2006)
hat die Bundesregierung von der Ermächtigung des § 21 b Abs. 4 EnWG
Gebrauch gemacht, den Fremdbetrieb von Messstellen näher zu regeln:
> Beschreibung der Prozesse beim Zählerwechsel (z. B. Fristen,
Inbetriebnahme, Verträge, usw.)
> Anforderungen an den Messstellenbetreiber
> technische Anforderungen an die Messeinrichtung
> …
Quelle*2: http://de.wikipedia.org/wiki/Liberalisierung_des_Messwesens
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Wer ist was in Hannover?
> Netzbetreiber
> Ist für das Versorgungsgebiet Hannover die
enercity Netzgesellschaft mbH Æ eNG
> Lieferant
> In Hannover ist dies größtenteils die
Stadtwerke Hannover AG Æ enercity
> Es gibt auch andere Lieferanten …
> Messstellenbetreiber (MSB)/Messdienstleister (MDL)
> Ist für das Versorgungsgebiet Hannover grundsätzlich die eNG
> Es gibt mittlerweile auch andere Messstellenbetreiber …
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Wer ist was in Hannover?
> Deshalb gibt es folgende Gesamtsituation am Markt nach der
Liberalisierung Æ „Neue Welt“
Messdienstleistungsvertrag
Messdienstleister (MDL)
Messrahmenvertrag
…
Messstellendienstleistungsvertrag
Messstellenbetreiber (MSB)
Messstellenrahmenvertrag
…
Netzbetreiber
Anschlussnutzer
eNG
Endverbraucher
Kunde
Eigentümer
Vermieter
Mieter
rtrag
ngsve
u
z
t
u
n
luss
Ansch
Netznutzungsvertrag
Lieferantenrahmenvertrag
Lieferv
ertrag
Lieferant
Stadtwerke Hannover AG,
…
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Datenaustausch bei Zählerbewegungen
> Durch diese Vernetzung entsteht bei Veränderungen ein reger Datenaustausch
untereinander, der nach den verbindlichen Regelungen der
Bundesnetzagentur in engen Fristen und festgelegten Formaten
abgewickelt werden muss.
> Bei Änderungen von Zählerdaten durch Einbau/Ausbau/Wechsel werden diese
Veränderungen (Zählerstand, Zählernummer, Stammdaten, …) automatisiert
an die verschiedensten und betroffen Marktteilnehmer versendet. Das können
sein:
> Netzbetreiber
> Lieferant
> Messstellenbetreiber
> Messdienstleister
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Datenaustausch bei Zählerbewegungen
> Hinweis im Rundschreiben 04/2011 vom 29.07.2011
Sofern Sie im Zuge von Installationsarbeiten, beispielsweise
Zusammenlegungen von Wohnungen, Zentralisierungen oder Abbruch die
Notwendigkeit sehen, den Zähler selbst ausbauen zu wollen, kontaktieren Sie
bitte vor den Arbeiten unseren zuständigen Bezirksmeister, der mit Ihnen das
weitere Verfahren (Zählerrückgabe bzw. Übergabe) abstimmen wird. Bitte
halten Sie dazu die Zählernummer/n bereit.
> Spätestens am nächsten Werktag des Ausbaus muss der Zähler beim
Netzbetreiber abgegeben werden bzw. eingegangen sein.
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Ich danke für das Interesse!
enercity Netzgesellschaft mbH
Stefan Kammler
Aufttragssteuerung im Messwesen
Glockseestr. 33 // 30169 Hannover
Telefon (0511) 430 5695
Telefax (0511) 430 941 5695
E-Mail: messwesen@enercity-netz.de
© 2011 Stefan Kammler
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