Lottogemeinschaft "Werner"

Transcription

Lottogemeinschaft "Werner"
Lottogemeinschaft "Werner"
§1 Mitgliedschaft
1) Mitglied kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet und die Spielbedingungen gemäß diesem Statut durch Unterzeichnung anerkannt hat. Ferner gelten die
Spielbedingungen der staatlichen Lottobetriebe.
2) Jedes Mitglied bekommt eine Mitgliedsnummer, die mit der Kontrollnummer des jeweiligen Spielscheines identisch ist. Diese ist bei Einzahlungen stets anzugeben.
3) Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn die Beitragszahlung ausbleibt und der Eigenanteil am Gesamtvermögen nicht mehr ausreicht, um eine Spielperiode
abzudecken.
4) Angaben zur Person (die Daten zur Bankverbindung dienen nur zur Überweisung größerer Beträge; es ist kein Bankeinzug inbegriffen):
Mitgliedsnummer:
Name:
Straße:
Ort:
Tel. p.:
IBAN
:
bei:
§2 Spielschein
1) Getippt werden von jedem Mitglied "zwei Tipps" sowie "Spiel 77" und "Super 6" auf einem Schein der Samstagsziehung "6 aus 49". Dieser Schein und ein daraus
hervorgehender Gewinn ist Eigentum der gesamten Spielgemeinschaft, unabhängig davon, welches Mitglied diesen Schein ausgefüllt hat.
2) Materielle Gewinne werden höchstmöglich veräußert. Der Erlös geht als Geldgewinn der Gemeinschaft zu.
3) Erlischt eine Mitgliedschaft, scheidet der entsprechende Spielschein automatisch aus der Lottogemeinschaft aus, wenn die Gemeinschaft entscheidet den Schein
nicht weiter zu spielen.
§3 Spielperiode
Eine Spielperiode dauert 6 Wochen und ist von der staatlichen Lotterie vorgegeben. Zur Vereinfachung der Beitragszahlung führt die Tippgemeinschaft eine
monatliche Abrechnung.
§4 Beitragszahlung
1) Der Beitrag errechnet sich wie folgt (Stand: März 2014)
monatliche Kosten in einem Monat mit 4 Spieltagen
monatliche Kosten in einem Monat mit 5 Spieltagen
abzüglich erwarteter Gewinne zu zahlender Beitrag
23,50 €
29,25 €
22,00 € im Monat
2) Der Beitrag ist jeweils 2 Wochen vor Beginn des nächsten Monats fällig und auf die Bankverbindung IBAN: DE63760260000777482101 einzuzahlen.
3) Entspricht das Vermögen der Lottogemeinschaft dem Wert von 2 Spielperioden, werden alle Mitglieder für diesen Zeitraum von der Beitragszahlung befreit.
4) Bleibt die Beitragszahlung aus, erlischt die Mitgliedschaft gemäß §1 Abs. 2 und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung verbleibender Vermögensanteile.
§5 Gewinnausschüttung
1) Eine Gewinnausschüttung unter Berücksichtigung von §4 Abs. 3 an alle Mitglieder erfolgt, wenn das Vermögen der Lottogemeinschaft den Wert von 4
Spielperioden übersteigt.
2) Bei Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt nach Abschluss aller Gut- und Lastschriften der betreffenden letzten Spielperiode die Auszahlung des Vermögensanteils.
§6 Vermögensanteil
1) Jedes Mitglied ist zu jedem Zeitpunkt gleichberechtigter Teilhaber am Gesamtvermögen der Tippgemeinschaft, vorausgesetzt alle Beiträge sind ordnungsgemäß
entrichtet. Der Vermögensanteil errechnet sich aus Gesamtvermögen geteilt durch die Anzahl der Mitglieder.
2) Ein neues Mitglied zahlt seinen Anteil (Überschuss geteilt durch Spieleranzahl), errechnet am Tage des Spielbeginns, in die Gemeinschaftskasse ein (siehe auch §8).
§7 Kündigung
1) Die Kündigung der Mitgliedschaft muss vor Beginn der vorletzten Spielperiode bei der Spielgemeinschaft vorliegen.
§8 Kaution
1) Beim Antritt einer Mitgliedschaft muss eine Kaution im Wert einer Spielperiode bei der Tippgemeinschaft hinterlegt werden (siehe auch §6).
2) Die Kaution wird im Falle des Ausscheidens oder der Kündigung einer Mitgliedschaft verrechnet bzw. ausbezahlt.
§9 Versicherung
1) Es handelt im Namen und Auftrag der Spielgemeinschaft und haftet für die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens: Frank Schellmann,
Mühlweg 25, 01471 Volkersdorf.
2) Jedes Mitglied kann zu jedem Zeitpunkt die Offenlegung aller Unterlagen und somit Einsicht in das Gemeinschaftsvermögen verlangen.
___________________________
Unterschrift Teilnehmer
__________________________
Frank Schellmann