Gesundheitsamt - Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen

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Gesundheitsamt - Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen
Jahresbericht 2010
Gesundheitsamt
Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt -
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GESUNDHEITSAMT: BREITES SPEKTRUM AN DIENSTLEISTUNGEN
In den einzelnen Bereichen ergaben sich folgende Entwicklungen:
1. Begutachtung
Wie die nachfolgenden Tabellen 1 und 2 zeigen, fertigt das Gesundheitsamt vor allem für öffentliche
Stellen Gutachten/ärztliche Stellungnahmen bei gesetzlich vorgegebenen Anlässen an. Die häufigsten Untersuchungsanlässe erfolgen nach beamtenrechtlichen Bestimmungen - z.B. Einstellungsuntersuchungen für die Beamtenlaufbahn, Beurteilung der Folgen eines Dienstunfalls, Beurteilung der
Dienstfähigkeit oder der Notwendigkeit einer Heilkur bzw. einer Rehabilitationsmaßnahme.
Zu den schulärztlichen Untersuchungen zählen u. a. die Überprüfung der Schulfähigkeit, Sportbefreiungen, Prüfungsverhinderungen, Prüfungszeitverlängerungen sowie ärztliche Untersuchungen im
Rahmen der Einschuluntersuchungen. In Einzelfällen erfolgen ärztliche Stellungnahmen für das Ausländeramt, für die Sozialhilfeverwaltung, Stellungnahmen für Gerichte oder Gutachten zur Vorlage
beim Finanzamt, bei der Kindergeldstelle oder der Fahrerlaubnisbehörde.
Teils muss durch das Gesundheitsamt eine ärztliche Beurteilung der Notwendigkeit einer Unterbringung in eine psychiatrische Abteilung nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz vorgenommen
werden. Hinzu gekommen sind vermehrt Aufträge zur Durchführung von Alkohol- und Drogenscreenings (v.a. zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis).
Beamtenrechtliche Untersuchungen (insgesamt);
davon:
 Verbeamtung
 Dienstunfall
Vollzug der Beihilfevorschrift (z.B. Kur, Reha-Maßnahmen)
 Dienstfähigkeit
2008
137
2009
209
2010
148
75
11
34
17
125
9
49
26
84
11
34
19
2008
121
2009
132
2010
196
2
11
3
2
77
0
26
9
0
53
0
10
9
2
62
7
5
9
3
2
2
0
40
1
1
3
4
95
1
10
2008
258
2009
346
2010
344
Tabelle 1
Sonstige Gutachten (insgesamt);
davon:
 Führerscheinstelle
 Sozialhilfeverwaltung
 Ausländeramt
 Ordnungsamt (SG 22)
Prüfungsfähigkeit (Studenten, Schüler),
Einschulungsuntersuchungen, Überprüfung Schulfähigkeit etc.
Finanzamt
Kindergeldstelle
Drogenscreening/Alkoholscreening
Kapitalabfindung
Sonstige Untersuchungen
Tabelle 2
Begutachtungen insgesamt:
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2. Medizinalaufsicht/Heilberufe
Das Gesundheitsamt wirkt - neben anderen Stellen - bei der Erfassung der Medizinalstatistik und
beim Vollzug berufsrechtlicher Vorschriften mit. Der Vollzug berufsrechtlicher Vorschriften hat überwiegend zum Ziel, einen gesicherten Qualitätsstandard bei den Berufsangehörigen zu gewährleisten.
Für die Versorgungssicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung in das medizinische Versorgungssystem ist es wichtig, Verstöße gegen berufsrechtliche Vorschriften zu registrieren und gesetzeskonform zu ahnden. Das Gesundheitsamt ist in diesem Sinne bei der Überwachung öffentlicher Gesundheitsangebote, insbesondere im Hinblick auf die unerlaubte Ausübung der Heilkunde, fachlich beteiligt.
In den Apotheken des Landkreises erfolgt eine Überprüfung des Betäubungsmittelverkehrs durch die
Ärzte des Gesundheitsamtes.
2.1 Medizinalstatistik
Anzahl
Apotheken
Apotheken
Filialapotheken
Heilpraktiker (praktizierende)
Heilpraktiker
Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Musiktherapeut
Heilhilfsberufe (selbständig) u. Rettungsassistenten
Hebammen/Entbindungspfleger
Krankengymnasten/Physiotherapeuten und Masseure
Logopäden
Ergotherapeuten
Podologen
Pflegepersonal der privaten ambulanten Pflegedienste
Rettungsassistenten (einschl. 4 Ehrenamtliche)
2009
2010
24
3
24
6
71
34
1
79
67
1
22
41
13
10
5
37
32
29
59
16
19
6
48
32
2.2 Todesursachenstatistik
Die Auswertung der Todesbescheinigungen ist wichtig, um die Todesursachenstatistik zu erstellen.
Die Standesämter senden die anfallenden Todesbescheinigungen an die Gesundheitsämter. Nach
Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität werden sie von hier an das Landesamt für Statistik und
an das Deutsche Krebsregister weitergeleitet.
2010 wurden hier 757 (Vorjahr 669) Totenscheine bearbeitet.
2.3 Heilpraktiker
Die Heilpraktikerüberprüfung findet im Bezirk Oberbayern zweimal jährlich statt. Der schriftliche Prüfungsteil wird durch Verwaltungskräfte der Gesundheitsämter beaufsichtigt, im mündlichen Teil der
Überprüfung übernehmen Ärzte der Gesundheitsämter den Prüfungsvorsitz. Durch diese Überprüfung
wird bewertet, ob der Heilpraktikeranwärter eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen übernahm 2010 an 4 Tagen den Prüfungsvorsitz.
3. Kinder- und Jugendgesundheit
3.1 Einschulungsuntersuchung 2009/2010
Die Durchführung der Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes. Sie
umfasst bei allen Kindern eine Besprechung der Gesundheitsvorgeschichte, eine Impfberatung sowie
eine Überprüfung des Gehörs, der Sehtüchtigkeit, der Sprache und der motorischen Fähigkeiten
durch die sozialmedizinischen Assistentinnen. Dadurch können gesundheitliche Störungen, die für
den Schulbesuch von Bedeutung sein können, frühzeitig erkannt werden. Die Eltern können über
geeignete weitere diagnostische Maßnahmen (z.B. orientierende Entwicklungsdiagnostik), Behandlungsmöglichkeiten und Fördermaßnahmen rechtzeitig informiert werden. Bei Bedarf schließt sich
daran noch eine ärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt (bei fehlender U9) an.
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Im September 2010 wurden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 1.053 Kinder eingeschult. Von den
Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes wurden 1.294 Kinder untersucht. Eine
zusätzliche körperliche Untersuchung durch einen Arzt des Gesundheitsamtes fand bei 26 Kindern
statt. Nach Abschluss der Einschulungsuntersuchungen wurden anonym von jedem Kind die erhobenen Untersuchungsdaten an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur
Auswertung geschickt.
3.2 Impfbuchkontrollen Schuljahr 2009/2010
Bayernweit werden durch die Gesundheitsämter zur Schließung von Impflücken Impfbuchkontrollen
(ggf. kombiniert mit einem Impfangebot) in den sechsten Klassen organisiert. Diese Impfbuchkontrolle
wurde im Sommer 2010 in allen weiterführenden Schulen des Landkreises durchgeführt. Von 1.282
aufgerufenen Schülern der 6. Klassen wurden von 813 die Impfbücher vorgelegt und somit ausgewertet, was 63% entspricht. Diese Kinder erhielten eine Impfempfehlung für fehlende oder wieder aufzufrischende Impfungen.
Impfindikationen und vollständiger Impfschutz der Kinder der 6. Jahrgangstufe 2010
Diphtherie – Indikation
Diphtherie – vollständiger Impfschutz
5%
95 %
Tetanus - Indikation
Tetanus – vollständiger Impfschutz
4%
96 %
Polio - Indikation
Polio vollständiger Impfschutz22 %
78 %
Pertussis - Indikation
Pertussis vollständiger Impfschutz9%
91 %
Masern-Mumps-Röteln - Indikation
Masern-Mumps-Röteln –vollständiger Impfschutz
18 %
82 %
Hep. B - Indikation
Hep. B –vollständiger Impfschutz
25 %
75 %
Auswertung bezieht sich auf die Anzahl der vorgelegten Impfbücher.
3.3. Neugeborenen - Stoffwechselscreening
Unter Stoffwechselscreening versteht man eine Reihenuntersuchung aller neugeborenen Säuglinge
auf 14 verschiedene Stoffwechselerkrankungen/Hormonstörungen. Diese Untersuchung ist für die
Eltern freiwillig und kostenlos. Ein rechtzeitiges Erkennen solcher Stoffwechselerkrankungen kann
schwerwiegende gesundheitliche Folgen verhindern oder zumindest minimieren. Dabei spielt das
Gesundheitsamt eine wichtige Rolle beim Datenabgleich zwischen gemeldeten Geburten und „gescreenten“ Kindern. Ein Tracking und eine monatliche statistische Rückmeldung erfolgt an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Vom 01.12.2009 bis zum 30.11.2010 wurden dem Gesundheitsamt 1.013 (Vorjahr 966) Geburten von
den Einwohnermeldeämtern mitgeteilt. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
meldete für diese Zeit 1.014 aus unserem Landkreis „gescreente“ Kinder an das Gesundheitsamt. In
34 Fällen nahm das Gesundheitsamt mit den Eltern Kontakt auf weil unklar war, ob ein Screening
bereits stattgefunden hatte. In sechs Fällen kam von den kontaktierten Eltern keine Rückantwort. In
zwei Fällen lehnten die Eltern eine Untersuchung ihres Kindes ab.
3.4 Neugeborenen - Hörscreening
Das Hörscreening für Neugeborene ist in Bayern nach Art. 14 GDVG eine Pflichtuntersuchung, da es
sich um eine in den Kinderrichtlinien geregelte Vorsorgeuntersuchung handelt. Seit dem 01.01.2009
hat jedes Neugeborene einen Anspruch auf eine Untersuchung des Gehörs. Wird eine Hörstörung
nicht rechtzeitig entdeckt, kann sich das auf die gesamte Entwicklung des Kindes negativ auswirken.
Auch hier spielt das Gesundheitsamt eine wichtige Rolle beim Datenabgleich zwischen gemeldeten
Geburten und „gescreenten“ Kindern.
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3.5 Pädaudiologischer Sprechtag / Beratung
Das Gesundheitsamt organisiert einmal monatlich eine „pädaudiologische“ Untersuchung und Beratung hör- und sprachauffälliger Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter. Die Untersuchung wird
durch eine Fachkraft der Bayerischen Landesschule – Förderschwerpunkt Hören durchgeführt. Im
Jahr 2010 wurden 69 Kinder untersucht.
4. Infektionsschutz / Hygieneüberwachung
4.1 Erkrankungsermittlungen, Beratung und Prävention gemäß dem Infektionsschutzgesetz
(IfSG), infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt
602 Erkrankungen (Abb.1), davon 44 Ausbruchsgeschehen, wurden im Jahr 2010 von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes ermittelt und an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit weitergeleitet.
Anzahl der Erkrankungsfälle
Fallzahlentwicklung im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
1400
1200
1000
800
gemeldete Erkrankungsfälle
600
Ausbruchsgeschehen
400
200
0
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Abb. 1 Fallzahlentwicklung bei meldepflichtigen Erkrankungen im Landkreis Pfaffenhofen 2001- 2010
Die (vorbeugende) Bekämpfung von Methicillin resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) und anderen multiresistenten Erregern (MRE) zeigt sich für das Gesundheitswesen als ein zunehmendes
Problem. Die Umsetzung dieser infektionsmedizinischen Herausforderung stellt an alle Akteure des
Gesundheitswesens hohe Anforderungen. Bayernweit wurde zur Bekämpfung solcher multiresistenter
Erreger Ende 2008 ein Netzwerk aus allen betroffenen Akteuren gebildet.
Anfang 2010 fand erstmals unter Federführung des Gesundheitsamtes auch auf Landkreisebene eine
solche vernetzte Zusammenarbeit (bestehend aus Gesundheitsamt, Krankenhaus, niedergelassenen
Ärzten, Altenheimen, Rettungsdienst und anderen) statt. In Bezug auf multiresistente Erreger nahmen
fallbezogene telefonische Problemlösungen, Beratungen oder Besprechungen im Rahmen von Ortsbesichtigungen durch das Gesundheitsamt einen entsprechenden Raum ein.
Bei Rahmen der Heimnachschauen wirkte auch der Fachbereich Hygiene auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mit. Das Gesundheitsamt zeigte sich als beständiger Ansprechpartner für Fragen
rund um den Infektionsschutz. Durch die überwiegend qualifizierte Umsetzung von Hygienemaßnahmen beim Auftreten von Erkrankungsgeschehen war es möglich, in Alten- und Pflegeheimen infektionsbedingte Ausbruchsgeschehen zu vermeiden oder deren Ausbreitung frühzeitig zu stoppen.
Neben den Alten- und Pflegeheimen unterliegen auch zahlreiche weitere Einrichtungen (wie zum Beispiel Krankenhäuser, Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche und andere) der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
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Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen wirkte auch in diesem Jahr beim Fachzirkel „Infektionsschutzgesetz“ am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit.
Hygiene, Infektionsschutz (IfSG)
Infektionsmeldungen §§ 6 und 7 IfSG (Ermittlung u. Meldung ans LGL)
Infektionsmeldungen der Gemeinschaftseinrichtungen nach IfSG (Ermittlung,
Erfassung, ggf. Meldung an LGL)
Ausbrüche nach IfSG (Ermittlung, Meldung via SurvNet)
Ortshygiene (Schulen, Heime, Kindergärten, Krankenhaus), Begehungen und
Beratungen
Vollzug Hygieneverordnung (Anfragen von Heilpraktikern, sonst. Beratungen)
602
1957
44
103
7
4.2 „Belehrungen“ gemäß §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln)
Personen, die in einem „Lebensmittelberuf“ tätig werden wollen, benötigen eine Bescheinigung des
Gesundheitsamtes. Zum Erlangen dieser Bescheinigung werden den Personen zuvor grundlegende
Anforderungen an das hygienische Verhalten – insbesondere zur Vermeidung der Weiterverbreitung
von Infektionserregern über Lebensmittel - vermittelt. Folgende Bescheinigungen wurden ausgestellt:
Bescheinigung gemäß §§ 42, 43 IfSG inkl. „Belehrung“
Zweitschriften
Arbeitgeberbescheinigungen
Ärztebeauftragung
2009
224
62
71
1
2010
203
17
34
2
4.3 Trinkwasserversorgung
Durch das Gesundheitsamt erfolgen gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelmäßige Inspektionen vor allem der zentralen Trinkwasserversorgungsanlagen. Ebenso ist das Gesundheitsamt
für Beratungen oder die Abstimmung von zu treffenden Maßnahmen bei auftretenden Problemen im
Trinkwasserbereich - wie z.B. Wasserrohrbrüche - zuständig.
Das Jahr 2010 war geprägt von vielen ungewöhnlichen Ereignissen im Trinkwasserbereich. Einige
Anlagen hatten hartnäckige Probleme in Zusammenhang mit Pseudomonas aeroginosa Bakterien.
Diese Bakterien sind Krankheitserreger. Hierzu ist anzumerken, dass diese Keime bei den Anlagen
im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Regelfall im Zusammenhang mit Arbeiten an dem Trinkwasserleitungsnetz eingebracht wurden. Schade ist in diesem Zusammenhang, dass die Ursachen für solche Probleme in den fachpolitischen Gremien (Umweltbundesamt und dem Verein für Gas und Wasser kurz DVGW) durchaus seit mindestens 2005 bekannt sind, jedoch entsprechende Hinweise bzw.
Aufklärungsarbeiten völlig fehlten. Dies führte dazu, dass wochenlang Personal der Baufirmen, der
Wasserversorgungsanlagenbetreiber, Personal des Gesundheitsamtes u.a. mit der Lösung des Problems beschäftigt waren. Gar nicht zu beziffern ist der damit verbundene wirtschaftliche Aufwand (Spülen der Leitungen, Untersuchungen, Desinfektionen usw.). Dies war Anlass genug, dass von unserer
Seite her für die Region 10 in zwei Veranstaltungen eine entsprechende Aufklärungs- und Informationsarbeit geleistet wurde.
Das Jahr 2010 stand aber auch dafür, dass die Trinkwasserverordnung geändert und verabschiedet
wurde. Diese Änderungen werden sich in den nächsten Jahren mit einer deutlichen Mehrarbeit bemerkbar machen.
Deutlicher politisch-fachlicher Druck wird seitens der Regierung bzw. des Ministeriums auf die Gesundheitsämter bei der Kontrolle von Einzelwasserversorgungsanlagen, die nicht den gesetzlichen
Vorgaben entsprechen, ausgeübt. Glücklicherweise gibt es im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm nur
wenige Problemfälle.
Das Gesundheitsamt gehört dem überregionalen Arbeitskreis „Trinkwasser- Qualitätszirkel“ an.
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4.4 Badeweiher
Die neue bayerische Badegewässerverordnung aus dem Jahre 2007 beinhaltet eine Übergangsfrist
bis zum Jahre 2011 zur Erstellung von Gewässerprofilen. In Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt wurden diese Arbeiten im Jahre 2010 fristgerecht erledigt.
4.5 Tuberkulose
Die Tuberkulose nimmt weltweit eine Spitzenposition unter den Infektionskrankheiten ein. Angesichts
der Migration aus Ländern mit hohen Erkrankungszahlen an Tuberkulose findet die Tuberkulose bei
Zuwanderern eine besondere Berücksichtigung, insbesondere da in diesen Ländern häufig Multiresistenzen der Tuberkulosebakterien gegen Antibiotika vorliegen.
Bei Neuerkrankungen besteht die Hauptaufgabe des Gesundheitsamtes darin, relevante Kontaktpersonen an offener Tuberkulose Erkrankter zu ermitteln und auf eine Tuberkuloseinfektion bzw. Tuberkuloseerkrankung hin zu untersuchen. Die medikamentöse Behandlung Tbc-Erkrankter wird durch die
niedergelassenen Ärzte vorgenommen, allerdings durch das Gesundheitsamt mitüberwacht. Auch
ehemals an Tbc Erkrankte bleiben je nach Befund längere Zeit unter der Überwachung des Gesundheitsamtes, um eine erneute Aktivierung der Erkrankung rechtzeitig erkennen zu können. Durch diese
Maßnahmen kann die Weiterverbreitung der Tuberkulose effektiv eingegrenzt werden.
Untersuchungskategorien
ansteckend erkrankt („offene“ Lungen -Tbc)
Nicht ansteckende Tbc-Erkrankung
Umgebungsuntersuchung von Kontaktpersonen
Kontaktpersonen mit abklärungsbedürftigem Lungenbefund
Überwachungsbedürftige mit Tbc- assoziiertem Lungenbefund
Überwachungsbedürftige Tuberkulose anderer Organe
Tbc- Krankheitsverdächtige
Durch das Gesundheitsamt durchgeführte / in Auftrag
gegebene Untersuchungen:
Tuberkulinteste – Kontrollen im Gesundheitsamt
Sputumkontrolluntersuchungen
Thoraxaufnahmen IRN – Ilmtalklinik
Blutuntersuchungen auf Tuberkuloseinfektion
Fallzahl
2009
2
2
101
7
20
0
0
Fallzahl
2010
0
2
52
3
22
0
1
2009
2010
32
0
17
61
4
10
7
22
4.6 HIV und Aids – Information und Beratung mit Testmöglichkeit
Man kann sich am Gesundheitsamt zum Thema HIV und Aids informieren, bei Ansteckungsverdacht
sozialpädagogisch / medizinisch beraten lassen und einen kostenlosen und anonymen HIV- Test
durchführen lassen. Im Jahre 2010 wurden hier 46 (Vorjahr 58) anonyme Testungen durchgeführt.
4.7 Umwelt- und Ortshygiene
Das Gesundheitsamt bewertet bei Bauvorhaben oder Änderung von Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplänen die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Ebenso wird bei der Beurteilung von
Altlasten (Wirkungspfad Boden - Mensch) das Gesundheitsamt beteiligt.
Anzahl an Stellungnahmen 2010
Baupläne
Flächennutzungspläne
Einzelbauvorhaben
Sonstige Umweltstellungnahmen4
Trinkwasser im Rahmen von Bauvorhaben
Abwasser im Rahmen von Bauvorhaben
2009
12
8
9
4
4
2
2010
25
8
3
2
2
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Zudem erfolgen am Gesundheitsamt von Privatpersonen Anfragen bezüglich der Bauhygiene (ca. 15
Beratungen im Jahr 2010), z.B. bei Schimmelbefall von Gebäuden.
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4.8 (Reisemedizinische) Impfberatung
Durch das Gesundheitsamt wurden im Jahr 2010 ca. 42 Impfberatungen - sei es zu Standardimpfungen oder vor Auslandsreisen - vorgenommen.
5. Beteiligung des Gesundheitsamtes an der Heimaufsicht
In der Entwicklung der letzten Jahre nimmt die Heimaufsicht unter Beteiligung des Gesundheitsamtes
einen großen Stellenwert ein. Hier ist eine konstruktive Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes / der
Heimaufsicht mit den unter das „Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz“ fallenden Einrichtungen und notfalls ein punktuelles Eingreifen öffentlicher Stellen erforderlich, um den Hilfe bedürftigen
Bewohnern eine menschenwürdige und qualifizierte Versorgung im Alter zukommen zu lassen.
Insbesondere die Sicherung einer optimalen Pflege, medizinischen Versorgung und sozialen Betreuung wie auch die Sicherung eines hygienisch qualifizierten Verhaltens in gesundheitlich relevanten
Bereichen der Altenpflege bedürfen einer nachhaltigen Überwachung und Beratung auch durch das
Gesundheitsamt. Sämtliche Alten -u. Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen für
behinderte Menschen, für psychisch Kranke und Suchtkranke werden jährlich (so auch im Jahr 2010)
begangen.
6. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Der Tätigkeitsbereich setzt sich zusammen aus Allgemeiner Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB, nachgehender Betreuung, Beratung zu Familienplanung,
Sexualberatung und Präventionsarbeit.
2010 wurden insgesamt 641 Beratungen durchgeführt, davon waren 78 Konfliktberatungen. Wie bereits im Vorjahr fanden auch 2010 vermehrt Beratungen zum Thema Elterngeld statt und wurden Hilfen für Schwangere in Notlagen durch die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ vermittelt.
Die Beratungsstelle war einmal monatlich im nördlichen Landkreis mit Außensprechtagen in Vohburg
vertreten.
Aufgrund eines personellen Engpasses wurde 2010 die „Aids- und Sexualaufklärung“ an Schulen im
Landkreis vereinzelt durch Beratungsstellen in der Region 10 unterstützt, was durch die gute Zusammenarbeit im „Arbeitskreis Schwangerenberatung in der Region 10“ möglich war.
Alle Berater/innen haben an monatlichen Supervisionen teilgenommen.
7. Gesundheitl. Beratung nach dem Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG);
Betreuungsanregungen sowie ärztliche Stellungnahmen im Rahmen des
Unterbringungsgesetzes
Zu Personen, die psychische Auffälligkeiten oder Verwahrlosungstendenzen zeigten oder bei denen
eine Suchtproblematik vorlag, hatte der Sozialdienst 221 Beratungskontakte. Ziel der Beratung (gemäß Art. 13 GDVG) ist es, die Betroffenen den ambulanten oder stationären Diensten zuzuführen und
über die im Landkreis vielfältig vorhandenen Selbsthilfegruppen und Fachberatungsstellen zu informieren. Dabei geht es neben der Beratung von Betroffenen auch um die Motivation von Angehörigen,
geeignete Beratungsstellen und Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.
Der Sozialdienst arbeitet in folgenden Arbeitskreisen mit:
 Geschäftsführung in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) PAF
 AK Schwangerenberatung in der Region 10
 AK Kinder- und Jugendpsychiatrie
 Netzwerk Junge Familien/Eltern
Zudem erfolgten von ärztlicher Seite aus ca. 18 umfassendere Kontakte zu Personen mit Erkrankungen aus dem psychiatrischen Formenkreis, inklusive Überprüfungen bezüglich der Notwendigkeit
einer gesetzlichen Betreuung sowie Stellungnahmen im Rahmen des Unterbringungsgesetzes (siehe
auch Punkt 1.).
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8. Allgemeine Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit
Die Bedeutung der gesundheitlichen Vorsorge nimmt angesichts der ständig steigenden Lasten durch
die Behandlung von Krankheiten zu. Das Gesundheitsamt informierte auch 2010 die Landkreisbürger
aber auch Fachgremien durch Presseartikel und öffentliche Aktionen über gesundheitsförderliches
Verhalten.
Das im Jahr 2008 begonnene Projekt zur Händehygiene in Kindertagesstätten wurde weiter ausgebaut. Die Kindergärten wie auch anderer Einrichtungen des Landkreises haben die Möglichkeit, im
Gesundheitsamt Projektmaterialien zur Veranschaulichung der Händehygiene auszuleihen. Davon
wird reger Gebrauch gemacht.
Mit der Kampagne „Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand“ wird seit einigen Jahren auf die
Wichtigkeit des Hautschutzes aufmerksam gemacht. In diesem Jahr wurde die Aktion in Form eines
kindgerechten Projektes in Zusammenarbeit mit einem Kindergarten durchgeführt. Das Gesundheitsamt beteiligt sich regelmäßig mit Beiträgen an der Erstellung der Zeitschrift „Kinderkurier“.
Der Sozialdienst hat bei folgenden Aktionen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mitgewirkt:
 Aktionstag des Netzwerkes Junge Eltern/Familien am 14.03.2010
 Tag der seelischen Gesundheit am 10.10.2010
Dr. med. Martina Kudernatsch