Gesundheitsamt - Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen
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Gesundheitsamt - Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen
Jahresbericht 2010 Gesundheitsamt Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 2 GESUNDHEITSAMT: BREITES SPEKTRUM AN DIENSTLEISTUNGEN In den einzelnen Bereichen ergaben sich folgende Entwicklungen: 1. Begutachtung Wie die nachfolgenden Tabellen 1 und 2 zeigen, fertigt das Gesundheitsamt vor allem für öffentliche Stellen Gutachten/ärztliche Stellungnahmen bei gesetzlich vorgegebenen Anlässen an. Die häufigsten Untersuchungsanlässe erfolgen nach beamtenrechtlichen Bestimmungen - z.B. Einstellungsuntersuchungen für die Beamtenlaufbahn, Beurteilung der Folgen eines Dienstunfalls, Beurteilung der Dienstfähigkeit oder der Notwendigkeit einer Heilkur bzw. einer Rehabilitationsmaßnahme. Zu den schulärztlichen Untersuchungen zählen u. a. die Überprüfung der Schulfähigkeit, Sportbefreiungen, Prüfungsverhinderungen, Prüfungszeitverlängerungen sowie ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Einschuluntersuchungen. In Einzelfällen erfolgen ärztliche Stellungnahmen für das Ausländeramt, für die Sozialhilfeverwaltung, Stellungnahmen für Gerichte oder Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt, bei der Kindergeldstelle oder der Fahrerlaubnisbehörde. Teils muss durch das Gesundheitsamt eine ärztliche Beurteilung der Notwendigkeit einer Unterbringung in eine psychiatrische Abteilung nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz vorgenommen werden. Hinzu gekommen sind vermehrt Aufträge zur Durchführung von Alkohol- und Drogenscreenings (v.a. zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis). Beamtenrechtliche Untersuchungen (insgesamt); davon: Verbeamtung Dienstunfall Vollzug der Beihilfevorschrift (z.B. Kur, Reha-Maßnahmen) Dienstfähigkeit 2008 137 2009 209 2010 148 75 11 34 17 125 9 49 26 84 11 34 19 2008 121 2009 132 2010 196 2 11 3 2 77 0 26 9 0 53 0 10 9 2 62 7 5 9 3 2 2 0 40 1 1 3 4 95 1 10 2008 258 2009 346 2010 344 Tabelle 1 Sonstige Gutachten (insgesamt); davon: Führerscheinstelle Sozialhilfeverwaltung Ausländeramt Ordnungsamt (SG 22) Prüfungsfähigkeit (Studenten, Schüler), Einschulungsuntersuchungen, Überprüfung Schulfähigkeit etc. Finanzamt Kindergeldstelle Drogenscreening/Alkoholscreening Kapitalabfindung Sonstige Untersuchungen Tabelle 2 Begutachtungen insgesamt: Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 3 2. Medizinalaufsicht/Heilberufe Das Gesundheitsamt wirkt - neben anderen Stellen - bei der Erfassung der Medizinalstatistik und beim Vollzug berufsrechtlicher Vorschriften mit. Der Vollzug berufsrechtlicher Vorschriften hat überwiegend zum Ziel, einen gesicherten Qualitätsstandard bei den Berufsangehörigen zu gewährleisten. Für die Versorgungssicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung in das medizinische Versorgungssystem ist es wichtig, Verstöße gegen berufsrechtliche Vorschriften zu registrieren und gesetzeskonform zu ahnden. Das Gesundheitsamt ist in diesem Sinne bei der Überwachung öffentlicher Gesundheitsangebote, insbesondere im Hinblick auf die unerlaubte Ausübung der Heilkunde, fachlich beteiligt. In den Apotheken des Landkreises erfolgt eine Überprüfung des Betäubungsmittelverkehrs durch die Ärzte des Gesundheitsamtes. 2.1 Medizinalstatistik Anzahl Apotheken Apotheken Filialapotheken Heilpraktiker (praktizierende) Heilpraktiker Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Musiktherapeut Heilhilfsberufe (selbständig) u. Rettungsassistenten Hebammen/Entbindungspfleger Krankengymnasten/Physiotherapeuten und Masseure Logopäden Ergotherapeuten Podologen Pflegepersonal der privaten ambulanten Pflegedienste Rettungsassistenten (einschl. 4 Ehrenamtliche) 2009 2010 24 3 24 6 71 34 1 79 67 1 22 41 13 10 5 37 32 29 59 16 19 6 48 32 2.2 Todesursachenstatistik Die Auswertung der Todesbescheinigungen ist wichtig, um die Todesursachenstatistik zu erstellen. Die Standesämter senden die anfallenden Todesbescheinigungen an die Gesundheitsämter. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität werden sie von hier an das Landesamt für Statistik und an das Deutsche Krebsregister weitergeleitet. 2010 wurden hier 757 (Vorjahr 669) Totenscheine bearbeitet. 2.3 Heilpraktiker Die Heilpraktikerüberprüfung findet im Bezirk Oberbayern zweimal jährlich statt. Der schriftliche Prüfungsteil wird durch Verwaltungskräfte der Gesundheitsämter beaufsichtigt, im mündlichen Teil der Überprüfung übernehmen Ärzte der Gesundheitsämter den Prüfungsvorsitz. Durch diese Überprüfung wird bewertet, ob der Heilpraktikeranwärter eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen übernahm 2010 an 4 Tagen den Prüfungsvorsitz. 3. Kinder- und Jugendgesundheit 3.1 Einschulungsuntersuchung 2009/2010 Die Durchführung der Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes. Sie umfasst bei allen Kindern eine Besprechung der Gesundheitsvorgeschichte, eine Impfberatung sowie eine Überprüfung des Gehörs, der Sehtüchtigkeit, der Sprache und der motorischen Fähigkeiten durch die sozialmedizinischen Assistentinnen. Dadurch können gesundheitliche Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können, frühzeitig erkannt werden. Die Eltern können über geeignete weitere diagnostische Maßnahmen (z.B. orientierende Entwicklungsdiagnostik), Behandlungsmöglichkeiten und Fördermaßnahmen rechtzeitig informiert werden. Bei Bedarf schließt sich daran noch eine ärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt (bei fehlender U9) an. Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 4 Im September 2010 wurden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 1.053 Kinder eingeschult. Von den Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes wurden 1.294 Kinder untersucht. Eine zusätzliche körperliche Untersuchung durch einen Arzt des Gesundheitsamtes fand bei 26 Kindern statt. Nach Abschluss der Einschulungsuntersuchungen wurden anonym von jedem Kind die erhobenen Untersuchungsdaten an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Auswertung geschickt. 3.2 Impfbuchkontrollen Schuljahr 2009/2010 Bayernweit werden durch die Gesundheitsämter zur Schließung von Impflücken Impfbuchkontrollen (ggf. kombiniert mit einem Impfangebot) in den sechsten Klassen organisiert. Diese Impfbuchkontrolle wurde im Sommer 2010 in allen weiterführenden Schulen des Landkreises durchgeführt. Von 1.282 aufgerufenen Schülern der 6. Klassen wurden von 813 die Impfbücher vorgelegt und somit ausgewertet, was 63% entspricht. Diese Kinder erhielten eine Impfempfehlung für fehlende oder wieder aufzufrischende Impfungen. Impfindikationen und vollständiger Impfschutz der Kinder der 6. Jahrgangstufe 2010 Diphtherie – Indikation Diphtherie – vollständiger Impfschutz 5% 95 % Tetanus - Indikation Tetanus – vollständiger Impfschutz 4% 96 % Polio - Indikation Polio vollständiger Impfschutz22 % 78 % Pertussis - Indikation Pertussis vollständiger Impfschutz9% 91 % Masern-Mumps-Röteln - Indikation Masern-Mumps-Röteln –vollständiger Impfschutz 18 % 82 % Hep. B - Indikation Hep. B –vollständiger Impfschutz 25 % 75 % Auswertung bezieht sich auf die Anzahl der vorgelegten Impfbücher. 3.3. Neugeborenen - Stoffwechselscreening Unter Stoffwechselscreening versteht man eine Reihenuntersuchung aller neugeborenen Säuglinge auf 14 verschiedene Stoffwechselerkrankungen/Hormonstörungen. Diese Untersuchung ist für die Eltern freiwillig und kostenlos. Ein rechtzeitiges Erkennen solcher Stoffwechselerkrankungen kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen verhindern oder zumindest minimieren. Dabei spielt das Gesundheitsamt eine wichtige Rolle beim Datenabgleich zwischen gemeldeten Geburten und „gescreenten“ Kindern. Ein Tracking und eine monatliche statistische Rückmeldung erfolgt an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Vom 01.12.2009 bis zum 30.11.2010 wurden dem Gesundheitsamt 1.013 (Vorjahr 966) Geburten von den Einwohnermeldeämtern mitgeteilt. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit meldete für diese Zeit 1.014 aus unserem Landkreis „gescreente“ Kinder an das Gesundheitsamt. In 34 Fällen nahm das Gesundheitsamt mit den Eltern Kontakt auf weil unklar war, ob ein Screening bereits stattgefunden hatte. In sechs Fällen kam von den kontaktierten Eltern keine Rückantwort. In zwei Fällen lehnten die Eltern eine Untersuchung ihres Kindes ab. 3.4 Neugeborenen - Hörscreening Das Hörscreening für Neugeborene ist in Bayern nach Art. 14 GDVG eine Pflichtuntersuchung, da es sich um eine in den Kinderrichtlinien geregelte Vorsorgeuntersuchung handelt. Seit dem 01.01.2009 hat jedes Neugeborene einen Anspruch auf eine Untersuchung des Gehörs. Wird eine Hörstörung nicht rechtzeitig entdeckt, kann sich das auf die gesamte Entwicklung des Kindes negativ auswirken. Auch hier spielt das Gesundheitsamt eine wichtige Rolle beim Datenabgleich zwischen gemeldeten Geburten und „gescreenten“ Kindern. Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 5 3.5 Pädaudiologischer Sprechtag / Beratung Das Gesundheitsamt organisiert einmal monatlich eine „pädaudiologische“ Untersuchung und Beratung hör- und sprachauffälliger Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter. Die Untersuchung wird durch eine Fachkraft der Bayerischen Landesschule – Förderschwerpunkt Hören durchgeführt. Im Jahr 2010 wurden 69 Kinder untersucht. 4. Infektionsschutz / Hygieneüberwachung 4.1 Erkrankungsermittlungen, Beratung und Prävention gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt 602 Erkrankungen (Abb.1), davon 44 Ausbruchsgeschehen, wurden im Jahr 2010 von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes ermittelt und an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weitergeleitet. Anzahl der Erkrankungsfälle Fallzahlentwicklung im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm 1400 1200 1000 800 gemeldete Erkrankungsfälle 600 Ausbruchsgeschehen 400 200 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Jahr Abb. 1 Fallzahlentwicklung bei meldepflichtigen Erkrankungen im Landkreis Pfaffenhofen 2001- 2010 Die (vorbeugende) Bekämpfung von Methicillin resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) und anderen multiresistenten Erregern (MRE) zeigt sich für das Gesundheitswesen als ein zunehmendes Problem. Die Umsetzung dieser infektionsmedizinischen Herausforderung stellt an alle Akteure des Gesundheitswesens hohe Anforderungen. Bayernweit wurde zur Bekämpfung solcher multiresistenter Erreger Ende 2008 ein Netzwerk aus allen betroffenen Akteuren gebildet. Anfang 2010 fand erstmals unter Federführung des Gesundheitsamtes auch auf Landkreisebene eine solche vernetzte Zusammenarbeit (bestehend aus Gesundheitsamt, Krankenhaus, niedergelassenen Ärzten, Altenheimen, Rettungsdienst und anderen) statt. In Bezug auf multiresistente Erreger nahmen fallbezogene telefonische Problemlösungen, Beratungen oder Besprechungen im Rahmen von Ortsbesichtigungen durch das Gesundheitsamt einen entsprechenden Raum ein. Bei Rahmen der Heimnachschauen wirkte auch der Fachbereich Hygiene auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mit. Das Gesundheitsamt zeigte sich als beständiger Ansprechpartner für Fragen rund um den Infektionsschutz. Durch die überwiegend qualifizierte Umsetzung von Hygienemaßnahmen beim Auftreten von Erkrankungsgeschehen war es möglich, in Alten- und Pflegeheimen infektionsbedingte Ausbruchsgeschehen zu vermeiden oder deren Ausbreitung frühzeitig zu stoppen. Neben den Alten- und Pflegeheimen unterliegen auch zahlreiche weitere Einrichtungen (wie zum Beispiel Krankenhäuser, Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche und andere) der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 6 Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen wirkte auch in diesem Jahr beim Fachzirkel „Infektionsschutzgesetz“ am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit. Hygiene, Infektionsschutz (IfSG) Infektionsmeldungen §§ 6 und 7 IfSG (Ermittlung u. Meldung ans LGL) Infektionsmeldungen der Gemeinschaftseinrichtungen nach IfSG (Ermittlung, Erfassung, ggf. Meldung an LGL) Ausbrüche nach IfSG (Ermittlung, Meldung via SurvNet) Ortshygiene (Schulen, Heime, Kindergärten, Krankenhaus), Begehungen und Beratungen Vollzug Hygieneverordnung (Anfragen von Heilpraktikern, sonst. Beratungen) 602 1957 44 103 7 4.2 „Belehrungen“ gemäß §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln) Personen, die in einem „Lebensmittelberuf“ tätig werden wollen, benötigen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Zum Erlangen dieser Bescheinigung werden den Personen zuvor grundlegende Anforderungen an das hygienische Verhalten – insbesondere zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Infektionserregern über Lebensmittel - vermittelt. Folgende Bescheinigungen wurden ausgestellt: Bescheinigung gemäß §§ 42, 43 IfSG inkl. „Belehrung“ Zweitschriften Arbeitgeberbescheinigungen Ärztebeauftragung 2009 224 62 71 1 2010 203 17 34 2 4.3 Trinkwasserversorgung Durch das Gesundheitsamt erfolgen gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelmäßige Inspektionen vor allem der zentralen Trinkwasserversorgungsanlagen. Ebenso ist das Gesundheitsamt für Beratungen oder die Abstimmung von zu treffenden Maßnahmen bei auftretenden Problemen im Trinkwasserbereich - wie z.B. Wasserrohrbrüche - zuständig. Das Jahr 2010 war geprägt von vielen ungewöhnlichen Ereignissen im Trinkwasserbereich. Einige Anlagen hatten hartnäckige Probleme in Zusammenhang mit Pseudomonas aeroginosa Bakterien. Diese Bakterien sind Krankheitserreger. Hierzu ist anzumerken, dass diese Keime bei den Anlagen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Regelfall im Zusammenhang mit Arbeiten an dem Trinkwasserleitungsnetz eingebracht wurden. Schade ist in diesem Zusammenhang, dass die Ursachen für solche Probleme in den fachpolitischen Gremien (Umweltbundesamt und dem Verein für Gas und Wasser kurz DVGW) durchaus seit mindestens 2005 bekannt sind, jedoch entsprechende Hinweise bzw. Aufklärungsarbeiten völlig fehlten. Dies führte dazu, dass wochenlang Personal der Baufirmen, der Wasserversorgungsanlagenbetreiber, Personal des Gesundheitsamtes u.a. mit der Lösung des Problems beschäftigt waren. Gar nicht zu beziffern ist der damit verbundene wirtschaftliche Aufwand (Spülen der Leitungen, Untersuchungen, Desinfektionen usw.). Dies war Anlass genug, dass von unserer Seite her für die Region 10 in zwei Veranstaltungen eine entsprechende Aufklärungs- und Informationsarbeit geleistet wurde. Das Jahr 2010 stand aber auch dafür, dass die Trinkwasserverordnung geändert und verabschiedet wurde. Diese Änderungen werden sich in den nächsten Jahren mit einer deutlichen Mehrarbeit bemerkbar machen. Deutlicher politisch-fachlicher Druck wird seitens der Regierung bzw. des Ministeriums auf die Gesundheitsämter bei der Kontrolle von Einzelwasserversorgungsanlagen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ausgeübt. Glücklicherweise gibt es im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm nur wenige Problemfälle. Das Gesundheitsamt gehört dem überregionalen Arbeitskreis „Trinkwasser- Qualitätszirkel“ an. Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 7 4.4 Badeweiher Die neue bayerische Badegewässerverordnung aus dem Jahre 2007 beinhaltet eine Übergangsfrist bis zum Jahre 2011 zur Erstellung von Gewässerprofilen. In Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt wurden diese Arbeiten im Jahre 2010 fristgerecht erledigt. 4.5 Tuberkulose Die Tuberkulose nimmt weltweit eine Spitzenposition unter den Infektionskrankheiten ein. Angesichts der Migration aus Ländern mit hohen Erkrankungszahlen an Tuberkulose findet die Tuberkulose bei Zuwanderern eine besondere Berücksichtigung, insbesondere da in diesen Ländern häufig Multiresistenzen der Tuberkulosebakterien gegen Antibiotika vorliegen. Bei Neuerkrankungen besteht die Hauptaufgabe des Gesundheitsamtes darin, relevante Kontaktpersonen an offener Tuberkulose Erkrankter zu ermitteln und auf eine Tuberkuloseinfektion bzw. Tuberkuloseerkrankung hin zu untersuchen. Die medikamentöse Behandlung Tbc-Erkrankter wird durch die niedergelassenen Ärzte vorgenommen, allerdings durch das Gesundheitsamt mitüberwacht. Auch ehemals an Tbc Erkrankte bleiben je nach Befund längere Zeit unter der Überwachung des Gesundheitsamtes, um eine erneute Aktivierung der Erkrankung rechtzeitig erkennen zu können. Durch diese Maßnahmen kann die Weiterverbreitung der Tuberkulose effektiv eingegrenzt werden. Untersuchungskategorien ansteckend erkrankt („offene“ Lungen -Tbc) Nicht ansteckende Tbc-Erkrankung Umgebungsuntersuchung von Kontaktpersonen Kontaktpersonen mit abklärungsbedürftigem Lungenbefund Überwachungsbedürftige mit Tbc- assoziiertem Lungenbefund Überwachungsbedürftige Tuberkulose anderer Organe Tbc- Krankheitsverdächtige Durch das Gesundheitsamt durchgeführte / in Auftrag gegebene Untersuchungen: Tuberkulinteste – Kontrollen im Gesundheitsamt Sputumkontrolluntersuchungen Thoraxaufnahmen IRN – Ilmtalklinik Blutuntersuchungen auf Tuberkuloseinfektion Fallzahl 2009 2 2 101 7 20 0 0 Fallzahl 2010 0 2 52 3 22 0 1 2009 2010 32 0 17 61 4 10 7 22 4.6 HIV und Aids – Information und Beratung mit Testmöglichkeit Man kann sich am Gesundheitsamt zum Thema HIV und Aids informieren, bei Ansteckungsverdacht sozialpädagogisch / medizinisch beraten lassen und einen kostenlosen und anonymen HIV- Test durchführen lassen. Im Jahre 2010 wurden hier 46 (Vorjahr 58) anonyme Testungen durchgeführt. 4.7 Umwelt- und Ortshygiene Das Gesundheitsamt bewertet bei Bauvorhaben oder Änderung von Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplänen die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Ebenso wird bei der Beurteilung von Altlasten (Wirkungspfad Boden - Mensch) das Gesundheitsamt beteiligt. Anzahl an Stellungnahmen 2010 Baupläne Flächennutzungspläne Einzelbauvorhaben Sonstige Umweltstellungnahmen4 Trinkwasser im Rahmen von Bauvorhaben Abwasser im Rahmen von Bauvorhaben 2009 12 8 9 4 4 2 2010 25 8 3 2 2 6 Zudem erfolgen am Gesundheitsamt von Privatpersonen Anfragen bezüglich der Bauhygiene (ca. 15 Beratungen im Jahr 2010), z.B. bei Schimmelbefall von Gebäuden. Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 8 4.8 (Reisemedizinische) Impfberatung Durch das Gesundheitsamt wurden im Jahr 2010 ca. 42 Impfberatungen - sei es zu Standardimpfungen oder vor Auslandsreisen - vorgenommen. 5. Beteiligung des Gesundheitsamtes an der Heimaufsicht In der Entwicklung der letzten Jahre nimmt die Heimaufsicht unter Beteiligung des Gesundheitsamtes einen großen Stellenwert ein. Hier ist eine konstruktive Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes / der Heimaufsicht mit den unter das „Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz“ fallenden Einrichtungen und notfalls ein punktuelles Eingreifen öffentlicher Stellen erforderlich, um den Hilfe bedürftigen Bewohnern eine menschenwürdige und qualifizierte Versorgung im Alter zukommen zu lassen. Insbesondere die Sicherung einer optimalen Pflege, medizinischen Versorgung und sozialen Betreuung wie auch die Sicherung eines hygienisch qualifizierten Verhaltens in gesundheitlich relevanten Bereichen der Altenpflege bedürfen einer nachhaltigen Überwachung und Beratung auch durch das Gesundheitsamt. Sämtliche Alten -u. Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen für behinderte Menschen, für psychisch Kranke und Suchtkranke werden jährlich (so auch im Jahr 2010) begangen. 6. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Der Tätigkeitsbereich setzt sich zusammen aus Allgemeiner Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB, nachgehender Betreuung, Beratung zu Familienplanung, Sexualberatung und Präventionsarbeit. 2010 wurden insgesamt 641 Beratungen durchgeführt, davon waren 78 Konfliktberatungen. Wie bereits im Vorjahr fanden auch 2010 vermehrt Beratungen zum Thema Elterngeld statt und wurden Hilfen für Schwangere in Notlagen durch die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ vermittelt. Die Beratungsstelle war einmal monatlich im nördlichen Landkreis mit Außensprechtagen in Vohburg vertreten. Aufgrund eines personellen Engpasses wurde 2010 die „Aids- und Sexualaufklärung“ an Schulen im Landkreis vereinzelt durch Beratungsstellen in der Region 10 unterstützt, was durch die gute Zusammenarbeit im „Arbeitskreis Schwangerenberatung in der Region 10“ möglich war. Alle Berater/innen haben an monatlichen Supervisionen teilgenommen. 7. Gesundheitl. Beratung nach dem Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG); Betreuungsanregungen sowie ärztliche Stellungnahmen im Rahmen des Unterbringungsgesetzes Zu Personen, die psychische Auffälligkeiten oder Verwahrlosungstendenzen zeigten oder bei denen eine Suchtproblematik vorlag, hatte der Sozialdienst 221 Beratungskontakte. Ziel der Beratung (gemäß Art. 13 GDVG) ist es, die Betroffenen den ambulanten oder stationären Diensten zuzuführen und über die im Landkreis vielfältig vorhandenen Selbsthilfegruppen und Fachberatungsstellen zu informieren. Dabei geht es neben der Beratung von Betroffenen auch um die Motivation von Angehörigen, geeignete Beratungsstellen und Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Der Sozialdienst arbeitet in folgenden Arbeitskreisen mit: Geschäftsführung in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) PAF AK Schwangerenberatung in der Region 10 AK Kinder- und Jugendpsychiatrie Netzwerk Junge Familien/Eltern Zudem erfolgten von ärztlicher Seite aus ca. 18 umfassendere Kontakte zu Personen mit Erkrankungen aus dem psychiatrischen Formenkreis, inklusive Überprüfungen bezüglich der Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung sowie Stellungnahmen im Rahmen des Unterbringungsgesetzes (siehe auch Punkt 1.). Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 9 8. Allgemeine Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit Die Bedeutung der gesundheitlichen Vorsorge nimmt angesichts der ständig steigenden Lasten durch die Behandlung von Krankheiten zu. Das Gesundheitsamt informierte auch 2010 die Landkreisbürger aber auch Fachgremien durch Presseartikel und öffentliche Aktionen über gesundheitsförderliches Verhalten. Das im Jahr 2008 begonnene Projekt zur Händehygiene in Kindertagesstätten wurde weiter ausgebaut. Die Kindergärten wie auch anderer Einrichtungen des Landkreises haben die Möglichkeit, im Gesundheitsamt Projektmaterialien zur Veranschaulichung der Händehygiene auszuleihen. Davon wird reger Gebrauch gemacht. Mit der Kampagne „Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand“ wird seit einigen Jahren auf die Wichtigkeit des Hautschutzes aufmerksam gemacht. In diesem Jahr wurde die Aktion in Form eines kindgerechten Projektes in Zusammenarbeit mit einem Kindergarten durchgeführt. Das Gesundheitsamt beteiligt sich regelmäßig mit Beiträgen an der Erstellung der Zeitschrift „Kinderkurier“. Der Sozialdienst hat bei folgenden Aktionen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mitgewirkt: Aktionstag des Netzwerkes Junge Eltern/Familien am 14.03.2010 Tag der seelischen Gesundheit am 10.10.2010 Dr. med. Martina Kudernatsch