Standortkarte Sandfänge Krauchthal

Transcription

Standortkarte Sandfänge Krauchthal
Kanton Bern
Erweiterung Deponie Laufengraben
E2 Abbruchgesuch Sandfänge
Standortkarte Sandfang Krauchthal
Öffentliche Auflage
Bern, 26. Mai 2015
1266_335_Sandfänge_Standortkarte_Krauchthal.docx
✔
1.0
Baugesuch
Baugesuch
Gemeinde-Nr:
generelles Baugesuch
Eingang:
Angaben, die zum Ausfüllen der Baugesuchsformulare nötig sind, können bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erfragt
werden (Zonenplan, Gemeindebaureglement, Bauinventar, Gefahrengebiet, Altlasten-Verdachtsflächen, etc.).
siehe Tipps und Hinweise zum Baubewilligungsverfahren
PLZ / Gemeinde: 3065 Bolligen / 3326 Krauchthal
Strasse / Ort: Geristein / Bolligen und Krauchthal
Lage-Koordinaten: diverse
Nr.:
Parzelle(n)/Baurecht-Nr.(n): diverse
Bauherrschaft (Name, Adresse, Kontaktperson):
Tel. Nr. 031 924 35 35
Kewu AG, Kompostierwerk + Deponie, Laufeweg 12, 3326 Krauchthal
Hans Buess
Fax Nr. 031 924 35 36
Vertreterin/Vertreter mit Vollmacht (Name, Beruf und Adresse, Kontaktperson):
Tel. Nr.
E-Mail
info@kewu.ch
Fax Nr.
E-Mail
Bauherrschaft bestätigt mit der Unterschrift auf Seite 3 Generalvollmacht an Bevollmächtigte/n
Beiliegende Vollmacht umschreibt den Handlungsspielraum der/des Bevollmächtigten
Projektverfasserin, Projektverfasser (Name, Beruf und Adresse, Kontaktperson):
Tel. Nr. 031 388 60 60
BHP Raumplan AG, Fliederweg 10, Postfach 575, 3000 Bern 14
Heinrich Hafner
Fax Nr. 031 388 60 69
Grundeigentümerin, Grundeigentümer:
Gebäudeeigentümerin, Gebäudeeigentümer:
Tel. Nr.
E-Mail
(Name und Adresse, falls nicht mit
Bauherrschaft identisch)
info@raumplan.ch
Selbstdeklaration Baukontrolle: Verantwortliche Person (Name, Beruf und Adresse):
Tel. Nr. 031 924 35 35
Hans Buess
Kewu AG, Kompostierwerk + Deponie, Laufeweg 12, 3326 Krauchthal
Fax Nr. 031 924 35 36
E-Mail
buess@kewu.ch
Bauvorhaben
Baubeschrieb:
Nutzung:
Neubau
Um- und Ausbau
Umnutzung
Erweiterung
Technische Anlagen
Innenumbau schützens-/erhaltenswerte Bauten
Gewerbe
Landwirtschaft
Wohnen
Industrie
Dienstleistung
Andere
✔
Abbruch
Andere
Umschreibung des Bauvorhabens und der vorgesehenen Nutzung:
Bauvorhaben: Abbruch von vier Sandfängen: zwei Sandfänge auf Parzelle Nr. 433 (Gemeinde Bolligen), ein Sandfang
auf Parzelle Nr. 434 (Gemeinde Bolligen) und ein Sandfang auf Parzelle Nr. 201 (Gemeinde Krauchthal): Vorgesehene
Nutzung: Schlackendeponie
Bisherige Nutzung (insb. Dachstock): Sandfang bei Einmündung von Zuflussgewässer in Laufebach
Fundation:
System:
Tragkonstruktion: Stützen:
Wände:
Fassaden:
Material:
Dach:
Form:
Neigung:
Material:
Farbe:
Rammen
inkl. Erschliessung, ohne Landerwerb
06.13
Farbe:
Pfählen
Baukosten nach Art. 11/1e BewD
Baukosten total,
Decken:
Sprengen
Fr.:
Fr.:
Fr./m3
Gebäudevolumen GV
nach SN 504 416
m3
1.0/1
Zonenvorschriften und Schutzbestimmungen
Nutzungszone: Landwirtschaftszone / Wald
Schutzzonen allgemein/
Baugruppe Bauinventar:
zulässige Geschosszahl/Bauklasse:
schützenswertes Objekt:
ja
nein
Überbauungsordnung:
erhaltenswertes Objekt:
ja
nein
K-Objekt
ja
nein
Empfindlichkeitsstufe: ES III
Gewässerschutzbereich:
oder
Grundwasserschutzzone:
A
✔
S1
Merkblatt beachten
B
S2
Merkblatt beachten
S3
Merkblatt für das Bauen auf belasteten Standorten beachten
Kein Nachweis erforderlich
ja
Altlast / belasteter Standort?
nein
Bauten/Pfähle im Grundwasser
oder Grundwasserabsenkung?
Gebiet mit bekannten oder
vermuteten Naturgefahren?
ja
Baugesuchsformular BiG ausfüllen, Merkblatt beachten
nein
Kein Nachweis erforderlich
ja
Baugesuchsformular Naturgefahren (NG) ausfüllen
Kein Nachweis erforderlich
nein
Ausnahmegesuch
(Begründung auf separatem Blatt beilegen)
Es werden Ausnahmen verlangt von Vorschriften:
BR / GBR Art.
SG/SV Art.
WBG Art.
BauG Art.
SFG Art.
Art. 24 ff. RPG / 81 ff. BauG
BauV Art.
LSV Art.
Andere:
Allgemeine Angaben
✔
Strassenanschluss:
Gemeindestrasse
Länge:
Hauptdimension:
( *soweit zutreffend Berechnungen beilegen)
m
Zufahrt über fremden Boden
Kantonsstrasse
Breite:
Höhe:
m
m
Anzahl Vollgeschosse:
Sind die übrigen Anforderungen gemäss Art. 11 Abs. 1 (Bst. f, g und h) BewD eingehalten:
BGF Wohnungen:
*Flächenangaben:
BGF Übrige:
2
ja
Kinderspielplatz:
2
Aufenthaltsbereich:
2
m2
– Bestehend:
m
– Neu:
m2
m2
m2
m2
– Total:
m2
m2
m2
m2
*Anrechenbare Landfläche:
m2
m
m
*Grünflächenziffer:
*Ausnützungsziffer:
*Überbauungsprozente:
Nachfolgende Fragen zur Bodenfläche nur ausfüllen, wenn die definitiv überbaute Bodenfläche und/oder die temporär beanspruchte
Fläche 2'000 m2 übersteigt (siehe Hilfsblatt Bodenschutz):
Beanspruchte, unversiegelte
Bodenfläche:
Anzahl
Wohnungen:
Bestehend
1 Zimmer
m2
2 Zimmer
davon definitiv überbaute
Fläche:
3 Zimmer
m2
4 Zimmer
davon temporär beanspruchte
m2
Fläche:
5 Zimmer
mehr als 5 Zimmer
Neu
Total
*Autoabstellplätze:
davon in Garagen oder Einstellhallen:
*Veloabstellplätze:
davon überdacht:
Rechtliche Sicherung bei Inanspruchnahme fremden Bodens:
06.13
1.0/2
Beilagen zum Baubewilligungsgesuch
D2.O
3.2
Technik
Anschluss Wasser
Entwässerung von Grundstücken
Wasser- / Abwasserinstallationen
Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
Brand schutz
Zivilschutz: Schutzraum
D3.6
Zivilschutz: Schutzraum
—
Bau
5.5 neu
Wasser- / Abwasserinstallationen
D5.8
Anschluss Fernmeldenetz
D6.O
Reklame
Befreiung
El-Eh
Energie
Wärmeentzug mittels Erdsonden
Ent
Deklaration der Entsorgungswege
Betreiben, Einrichten und Umgestalten von
Betrieben und Anlagen
BauRLL
Lufthygienisch relevante
Baustellen
—
D4.1
Fragebogen Gewässerschutz Industrie und Gewerbe
DNG
Naturgefahren
4.2
Bauten nach Waldgesetz
LJ Bio
Biologische Sicherheit
Gastgewerbe
DRn
Radon
Gewässerschutz Landwirtschaft
J Asb
Asbest
Benützung von öffentlichem Terrain
El
HFB
Hindernisfreies Bauen
BiG
Bauten im Grundwasser und
Grundwasserabsenkungen
D5.1
Anschluss Elektrizität
D5.2
Anschluss Gemeinschaftsantenne
Weitere
Standortkarte
Anschluss Gas
Weitere Unterlagen
Zustimmung der Nachbarn nach 27/4 BewD
J Berechnung Abstellplätze
Berechnung Kinderspielplätze/
[J Aufenthaltsbereiche
Näherbau- / Grenzbaurecht
J
Dienstbarkeitsvertrag
Konzession Wassernutzung
Vollmacht vom
J
Lärmschutznachweis
Inhalte generelles Baugesuch
Brandschutzkonzept
J Schattendiagramm
J Signalisation
Nebenraumnachweis
Bemerkungen:
L
Ort und Datum: Krauchthal, den
Bauherrschaft:
;J
)
I
.
Projektverfasserin/Projektverfasser:
Grundeigentümerin/Grundeigentümer:
Gebäudeeigentümerin/Gebäudeeigentümer:
Art. 16 BewD müssen im Zeitpunkt der Bauein abe die Bauprofile gestellt sein und bis zum rechtskräftigen Bauentscheid stehen bleiben. Vor Rechtskraft der Baubewilligung darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden.
06.13
1.0/3
-
Ent. Deklaration der Entsorgungswege
Gemeinde-Nr:
Eingang:
Entsorgungskonzept für Abbrucharbeiten im Hoch- und Tiefbau (SIA 430)
(Abfallkategorie gemäss Entsorgungsverzeichnis für Bauabfälle des Kantons Bern)
4 Sandfänge, Parzelle Nr. 433
Abbruchobjekt:
Unternehmer:
PLZ
/
Kewu AG, Kompostierwerk
Gemeinde:
Strasse
Beginn
/
+
(2x),
434 (Bolligen), Parzelle Nr. 201 (Krauchthal)
Deponie, Laufeweg 12, 3326 Krauchthal
3326 Krauchthal
Ort: Geristein, Bolligen und Krauchthal
der
Arbeiten:
sofort nach Erteilung der benötigten Bewilligungen
Entsorgungskonzept
Mulde
Abfallkategorie
1 -inert
Altbelag
1-inert
Aushub
1 -inert
Backsteine
1 -inert
Betonabbruch
1 -inert
Eternit
Menge
Entsorgungsbetrieb
-
1 -inert
Gips
1 -inert
Ziegel
1-organ.
Altholz
1-organ.
Humus
1-andere
Karton
1 -andere
Kunststoffe
1 -andere
Metalle
2
Bauschutt, inert
3
Brennbare Abfälle
4
BausperrgutlBrandschutt
4
Grobsperrgut
andere:
Die Sonderabfälle wurden vor dem Abbruch entfernt.
Bemerkungen
Ort und Datum: Krauchthal, den
Der Unternehmer:
Verteiler:
—
—
—
07.09
Unternehmer / Bauherr (Original)
Gemeinde (Kopie)
AWA (Kopie)
—
Hinweise und Vorgehen
Auskunft erteilen:
–
–
Bauverwaltung der Gemeinde
Amt für Wasser und Abfall (AWA)
Abfall und Rohstoffe
Reiterstrasse 11, 3011 Bern
Telefon 031 633 38 11 Fax 031 633 38 50
Entsorgung von Bauabfällen
Ausgangslage
Der vorschriftsgemässe Rückbau von Gebäuden bei Abbrüchen und die korrekte Trennung und Entsorgung von Bauabfällen lässt vielerorts zu wünschen übrig. Um die vorhandenen gesetzlichen Vorschriften umzusetzen, werden die vorstehenden Massnahmen getroffen.
Rechtsgrundlagen
• Auskunftspflicht: "Jedermann ist verpflichtet, den Behörden die für den Vollzug erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
nötigenfalls Abklärungen durchzuführen oder zu dulden" (Art. 46 Abs. 1 USG).
• Behandeln von Bauabfällen: "Wer Bau- oder Abbrucharbeiten durchführt, .... muss die übrigen Abfälle .... trennen"
.... (Art. 9 TVA).
• Entsorgungspflicht: "Vom Besitzer sind vorschriftsgemäss zu entsorgen (neben anderen Abfällen auch) Bauabfälle"
(Art. 23 Abfallgesetz).
• Zuständigkeit der Gemeinden: "Sie üben die Aufsicht über die gesamte Abfallentsorgung in ihrem Gebiet aus und treffen
die erforderlichen Massnahmen" (Art. 42 Abfallgesetz).
Vorgehen
Bei Baugesuchen mit Abbruch von Gebäuden ab einem Volumen nach SIA von 500 m3 wird die folgende Bedingung
in die Baubewilligung aufgenommen:
Vor dem Abbruch ist eine Deklaration der Entsorgungswege zu Handen der Gemeinde zu erstellen.
Abbrucharbeiten dürfen erst aufgenommen werden, wenn die gewählten Entsorgungswege genehmigt
sind. Die Entsorgungsbelege sind aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.
•
•
•
In dieser Deklaration der Entsorgungswege sind vor allem die verschiedenen Materialgruppen und -fraktionen und die
entsprechenden Entsorgungswege zu nennen.
Die Gemeinde sendet dem AWA eine Kopie der Deklaration.
Bewilligte Entsorgungsbetriebe finden sich im 1999 vom AWA herausgegebenen Entsorgungsverzeichnis für Bauabfälle
des Kantons Bern.
07.09
Ent/2