Das Bildungspaket - Jobcenter Heidenheim
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Das Bildungspaket - Jobcenter Heidenheim
Lernförderung Weitere Informationen zum Bildungspaket für Berechtigte von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie vom ● ● Das Erreichen des Klassenziels/ wesentlichen Lernziels ist gefährdet und Verbesserung kann nur mit Hilfe einer ergänzenden außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden (Behebung vorübergehender Lernschwächen) Bestätigung der Schule zur Prüfung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Lernförderung wird bei Antragstellung angefordert Team Bildung und Teilhabe im Jobcenter Heidenheim Theodor-Heuss-Str. 1, 89518 Heidenheim E-Mail Jobcenter-Heidenheim.BuT@jobcenter-ge.de Frau Duric und Frau Hintersteif Telefon 07321 345-280 oder -149 Zimmer 205 Wichtige Hinweise Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben • ● Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ● max. 10 €/ Monat für: Mitgliedsbeiträge und Teilnahmegebühren aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein) • Unterricht in künstlerischen „Fächern“ (z.B. Musikunterricht) • Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit) oder angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung Das Bildungspaket Die Informationen dieses Flyers gelten für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld) Bezieher von Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Grundsicherung nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Asylbewerberleistungen wenden sich bitte an das Landratsamt Heidenheim Soziale Sicherung und Integration Bildung und Teilhabe Felsenstr. 36, 89518 Heidenheim Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 07321 321-0 Herausgeber Jobcenter Heidenheim Stand März 2015 Informationen zu den Leistungen der Bildung & Teilhabe im Überblick (Sozialgesetzbuch II) Wer kann diese Leistungen erhalten? Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch erhalten (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II). ● Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule) bzw. bei der Leistung „kulturelle und soziale Teilhabe“ Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ● Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. ● Veranstaltung der Einrichtung ● Gesamte Gruppe nimmt teil ● Tatsächlich Taschengeld gegenstände ● anfallende Kosten ohne und persönliche Ausrüstungs- Schülerbeförderung ● 5 € Eigenanteil pro Kind und Monat sind selbst zu tragen ● Besuch der nächstgelegenen gewählten Bildungsgangs ● Beförderung ist notwendig (Schülerin/ Schüler ist auf Beförderung angewiesen) Schule des Antragstellung vor Beginn des Ausflugs oder der Fahrt ● Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls die Leistungen „Eintägige/ mehrtägige Ausflüge“ und „Gemeinschaftliches Mittagessen“. Schulbedarf (Schulhefte, Schreibwaren, I) Gemeinschaftliches Mittagessen ● Die Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt wird (Ausnahme: Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben). 01.08. Auszahlung von 70 € 01.02. Auszahlung von 30 € ● Mit einem Antragsformular können gleichzeitig mehrere Leistungen beantragt werden. Jedoch ist für jedes Kind/ jeden Jugendlichen ein eigener Antrag erforderlich. jeweils zu Beginn Schulhalbjahres eines ● 1 € Eigenanteil pro Kind und Monat ist selbst zu tragen ● Keine Antragstellung erforderlich ● Gemeinschaftliches Mittagessen muss in schulischer bzw. in Verantwortung der Kindertagesstätte angeboten werden ● Die Auszahlung erfolgt automatisch ● Ausnahme: Vorlage einer Schulbescheinigung bei Schülern ab 15 Jahren und Nachweispflicht