Das Bildungspaket - Jobcenter Heidenheim

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Das Bildungspaket - Jobcenter Heidenheim
Lernförderung
Weitere Informationen
zum Bildungspaket für Berechtigte von Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
SGB II und die entsprechenden Antragsformulare
erhalten Sie vom
●
●
Das Erreichen des Klassenziels/ wesentlichen
Lernziels ist gefährdet und Verbesserung kann
nur mit Hilfe einer ergänzenden außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht
werden (Behebung vorübergehender
Lernschwächen)
Bestätigung der Schule zur Prüfung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Lernförderung
wird bei Antragstellung angefordert
Team Bildung und Teilhabe
im Jobcenter Heidenheim
Theodor-Heuss-Str. 1, 89518 Heidenheim
E-Mail Jobcenter-Heidenheim.BuT@jobcenter-ge.de
Frau Duric und Frau Hintersteif
Telefon 07321 345-280 oder -149
Zimmer 205
Wichtige Hinweise
Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben
•
●
Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren
●
max. 10 €/ Monat für:
Mitgliedsbeiträge und Teilnahmegebühren aus
den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und
Geselligkeit (z.B. Fußballverein)
• Unterricht in künstlerischen „Fächern“
(z.B. Musikunterricht)
• Teilnahme an Freizeiten
(z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit) oder angeleiteten
Aktivitäten der kulturellen Bildung
Das Bildungspaket
Die Informationen dieses Flyers gelten für Bezieher
von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II/
Sozialgeld)
Bezieher
von Wohngeld,
Kindergeldzuschlag,
Grundsicherung nach SGB XII, Hilfe zum
Lebensunterhalt
nach
SGB
XII
oder
Asylbewerberleistungen wenden sich bitte an das
Landratsamt Heidenheim
Soziale Sicherung und Integration
Bildung und Teilhabe
Felsenstr. 36, 89518 Heidenheim
Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer
07321 321-0
Herausgeber
Jobcenter Heidenheim
Stand März 2015
Informationen
zu den Leistungen
der Bildung & Teilhabe
im Überblick
(Sozialgesetzbuch II)
Wer kann diese Leistungen erhalten?
Eintägige Ausflüge und
mehrtägige
Klassenfahrten
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für
Arbeitssuchende
nach
dem
Zweiten
Sozialgesetzbuch erhalten (Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld nach SGB II).
● Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres (Besuch einer allgemein- oder
berufsbildenden Schule) bzw. bei der Leistung
„kulturelle und soziale Teilhabe“ Kinder und
Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres
● Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung
ausgeschlossen.
●
Veranstaltung der Einrichtung
●
Gesamte Gruppe nimmt teil
●
Tatsächlich
Taschengeld
gegenstände
●
anfallende
Kosten
ohne
und persönliche Ausrüstungs-
Schülerbeförderung
●
5 € Eigenanteil pro Kind und Monat sind selbst
zu tragen
●
Besuch der nächstgelegenen
gewählten Bildungsgangs
●
Beförderung ist notwendig (Schülerin/ Schüler ist
auf Beförderung angewiesen)
Schule
des
Antragstellung vor Beginn des Ausflugs oder der
Fahrt
● Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen
ebenfalls die Leistungen „Eintägige/ mehrtägige
Ausflüge“ und „Gemeinschaftliches Mittagessen“.
Schulbedarf
(Schulhefte, Schreibwaren, I)
Gemeinschaftliches
Mittagessen
● Die Leistungen werden frühestens ab Beginn des
Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt wird
(Ausnahme: Leistungen für Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben).
01.08. Auszahlung von 70 €
01.02. Auszahlung von 30 €
● Mit einem Antragsformular können gleichzeitig
mehrere Leistungen beantragt werden.
Jedoch ist für jedes Kind/ jeden Jugendlichen ein
eigener Antrag erforderlich.
jeweils zu Beginn
Schulhalbjahres
eines
●
1 € Eigenanteil pro Kind und Monat ist selbst zu
tragen
●
Keine Antragstellung
erforderlich
●
Gemeinschaftliches Mittagessen muss in
schulischer bzw. in Verantwortung der
Kindertagesstätte angeboten werden
●
Die Auszahlung erfolgt automatisch
●
Ausnahme: Vorlage einer Schulbescheinigung
bei Schülern ab 15 Jahren
und
Nachweispflicht