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Sozialmedizinische Beurteilung
Dr. Wibke Voigt, Dortmund
Fachklinik St. Vitus, Visbek
Workshop Arbeitsmarktintegration
Kassel,, 29.11.2011
Ziel: Erwerbsfähigkeit
• Die differenzierte Beurteilung der
beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine
V
Voraussetzung
t
für
fü di
die bberufliche
fli h Integration
I t
ti
• Allein das Vorhandensein einer/s
sozialmedizinisch ausgebildeten
Ärztin/Arztes in der Rehabilitation reicht
nicht aus
• Aber es ist eine notwendige Voraussetzung
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Zugang zur medizinischen
Z
di i i h
Rehabilitation
• Erfordert das Vorhandensein einer
Krankheit
• Sowie daraus resultierende medizinische
und/oder soziale Folgen
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Zugang zur Suchtrehabilitation
• Es muss eine Suchterkrankung vorhanden
sein, die vor Antragstellung diagnostiziert
wird
• Und eine vorhandene oder zu befürchtende
Beeinträchtigung der Teilhabe
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Diagnosestellung
• Aufgrund der häufigen komorbiden
Störungen im somatischen und
psychiatrischen Bereich ist eine sorgfältige
Diagnosestellung gemäß ICD 10
(International Classification of Desease)
wichtig
• Damit die Behandlung diagnosespezifisch
erfolgen kann
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Eine Diagnose
• Sagt aber nur sehr bedingt etwas aus über
Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit,
in der Arbeitsfähigkeit, im sozialen Bereich,
im persönlichen Bereich,
Bereich bei der Teilhabe
etc.
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N t
Notwendig
di für
fü den
d somatischen
ti h
Bereich
• ist ein(e) allgemeinärztlich oder internistisch
ausgebildete® Ärztin/Arzt
• Die/der veranlasst, dass bei unklarer Symptomatik
g
Facharzt hinzugezogen
g g wird
ein niedergelassener
• Und interdisziplinär mit dem Pflegeteam, der
Physiotherapie sowie dem diätetisch/
ökotrophologisch geschulten Küchenteam
zusammenarbeitet
b it t
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Für den psychiatrischen Bereich
• Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie
• Diplompsychologe/in
p
py
g
für die
testpsychologische Diagnostik
• Ein
i therapeutisches
h
i h Team
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Das therapeutische Team
• Es ist sehr hilfreich,
hilfreich wenn das gesamte
therapeutische Team in der Lage ist,
selbstständig psychiatrische Diagnosen
stellen zu können
• Um dann sowohl in den Einzelgesprächen
als auch in den Indikationsgruppen
diagnosegeleitet psychotherapeutisch
arbeiten zu können
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In der Arbeits- und Ergotherapie
• Wird die anfänglich vorhandene
Arbeitsfähigkeit (quantitative und
qualitative Leistungsfähigkeit) eingeschätzt
• Mit Hilfe von Assessmentinstrumenten,
Assessmentinstrumenten z.B
zB
MELBA (Psychologische
Merkmalprofile zur Eingliederung
Behinderter in Arbeit),
Arbeit) oder Hipro
(Hildesheimer-Projekt- Assessment)
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Der Sozialdienst
• Ist sehr wichtig für die „Verortung
Verortung“ im
Sozialsystem
• z.B. unter Zuhilfenahme von
standardisierten Anamnesefragebögen
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Vorteile
V
t il eines
i
multiprofessionellen Teams
• Verschieden Berufsgruppen können über
einen längeren Zeitraum die Patienten aus
unterschiedlichen berufsspezifischen
Blickwinkeln
• beobachten,
• einschätzen und
• beurteilen
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Arbeitsdiagnostikbesprechung
• Nach einer zweiwöchigen diagnostischen
Anfangsphase
• Teilnehmen sollte jeweils ein Mitglied von
jeder Berufsgruppe
• Das
as ist
s nicht
c immer
e möglich
ög c
• Unbedingt anwesend sein sollte aber
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Arbeitdiagnostikbesprechung
• Der zuständige Ergotherapeut,
Ergotherapeut der die
Berufsanamnese in Kurzfassung vorträgt,
• die Ergebnisse der Arbeitsdiagnostikphase
und
• bei verminderter Arbeitsfähigkeit die daraus
ableitbaren
bl itb
arbeitstherapeutischen
b it th
ti h Ziele,
Zi l
z.B. Verbesserung der Konzentration, des
Durchhaltevermögens oder der
Teamfähigkeit
f g
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Arbeitsdiagnostikbesprechung
• Die zuständige Psychotherapeutin,
Psychotherapeutin
g
benennt sowie
• die die Suchtdiagnosen
mögliche weitere psychiatrische Diagnosen
• Etl.
l wichtige
i h i biographische
bi
hi h Ereignisse
i i
• aktuelle Problemfelder sowie
p
ppsychotherapeutischen
y
p
• die entsprechenden
Ziele
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Arbeitsdiagnostikbesprechung
• Der/die psychiatrische Facharzt/achärztin
• Der/die die ppsychiatrischen
y
Diagnosen
g
benennt: z.B. Depression
• und
d die
di sich
i h daraus
d
ergebenden
b d
o seque e / ee äc gu ge
Konsequenzen/Beeinträchtigungen
erläutert: Konzentrationsstörungen,
A t i b tö
Antriebstörungen,
Schlafstörungen
S hl f tö
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Arbeitsdiagnostikbesprechung
• Die/der zuständige somatische Ärztin/Arzt
• Die die diagnostizierten körperlichen
Erkrankungen benennt: z.B. Leberzirrhose
• die daraus resultierenden Einschränkungen
für die Therapie und voraussichtlich für die
A b it fähi k it schnelle
Arbeitsfähigkeit:
h ll Erschöpfbarkeit
E hö fb k it
• sowie die somatischen Ziele:
Steigerung der körperlichen Belastbarkeit
durch ein angepasstes Sportprogramm
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Arbeitsdiagnostikbesprechung
• Die zuständige Sozialarbeiterin berichtet
g
Schwierigkeiten
g
im sozialen
• über mögliche
Bereich, z.B. Verschuldung, sowie
• über
b di
die notwendige
di Hilfestellung:
ilf
ll
Unterstützung
Unte
stüt ung bei de
der Schuldenregulierung/
Schulden egulie ung/
Vermittlung in eine Schuldnerberatung
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Arbeitsdiagnostikbesprechung
• Diagnosen
Diagnosen, Einschränkungen sowie die
Ziele sollten sinnvollerweise vor der
Besprechung in der elektronischen
Patientenakte (Medizinmodul) und im
Entlassungsbericht stehen und können
während der Besprechung im PC ergänzt
werden, z.B. von einer Sekretärin
• Das spart Zeit!
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Beii drohender
B
d h d
Erwerbsminderung
• oder wenn vom Patienten eine Berentung
angestrebt wird, ist es sinnvoll, eine
Sozialmedizinische Fallbesprechung
einzuberufen bei der Vertreter jeder
einzuberufen,
Berufsgruppe
• ihre fachspezifische Einschätzung der
beruflichen Leistungsfähigkeit abgeben in
Anwesenheit der PatientIn
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Sozialmedizinische
S
i l di i i h
Fallbesprechung
• Der Vorteil ist
ist, dass unterschiedliche
Einschätzungen von Seiten des
Behandlerteams und der PatientIn sofort,
sachlich und fachspezifisch besprochen
werden können.
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Sozialmedizinische
S
i l di i i h
Fallbesprechung
• Als erstes schätzt die PatientIn
g
g
selbst
1. ihre berufliche Leistungsfähigkeit
ein und beschreibt
2 ihre
2.
ih Vorstellungen
ll
bezüglich
b
li h der
d weiteren
i
eusä g e
Berufstätigkeit
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Sozialmedizinische
p
g
Fallbesprechung
•
1.
2
2.
3.
4.
5.
6
6.
7.
Danach erfolgt
g die Beurteilungg aus
ergotherapeutischer
psychotherapeutischer
h h
i h
ärztlich-somatischer
ärztlich
somatischer
psychiatrischer sowie
sozialarbeiterischer, bei Bedarf auch aus
physiotherapeutischer und
pflegerischer Perspektive
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Sozialmedizinische
S
i l di i i h
Fallbesprechung
• Die ärztliche Leitung fasst die Ergebnisse
zusammen, leitet die Diskussion, wenn es
unterschiedliche Einschätzungen gibt
(sozialmedizinische Erörterung) und kommt
zu einer abschließenden Beurteilung
(sozialmedizinische Beurteilung)
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Sozialmedizinische
S
i l di i i h
Fallbesprechung
• Im zweiten Schritt können differenzierte Aussagen
über die funktionalen Beeinträchtigungen
entsprechend
t
h d dem
d Klassifikationssystem
Kl ifik ti
t ICF
(Interntionl Classification of Functionning,
Disability and Health) gemeinsam erarbeitet
werden
• Sowie Möglichkeiten und Einschränkungen der
Partizipation in verschiedenen Lebensbereichen
unter Berücksichtigung der Kontextfaktoren
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Sozialmedizinische
S
i l di i i h
Fallbesprechung
• Am Ende sollten die Möglichkeiten einer
beruflichen Integration entsprechend den
Voraussetzungen bzw. Einschränkungen
besprochen werden einschließlich der
• zu empfehlenden Maßnahmen wie z.B.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
(LTA) berufliche Wiedereingliederung
(LTA),
Wiedereingliederung, inin
nerbetriebliche Umsetzung, Adaptionsphase
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Eine interdisziplinäre
Ei
i t di i li ä
Abschlussbesprechung
• ist zwei bis vier Wochen vor dem Ende der
Behandlung sinnvoll, in der folgende
Punkte erörtert bzw. festgelegt werden:
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IInterdisziplinäre
t di i li ä
Abschlussbesprechung
• Diagnosen einschließlich Diagnosenreihenfolge sowie Behandlungsergebnis
(
(verschlechtert,
hl ht t unverändert,
ä d t gebessert)
b
t)
• Arbeits- und Erwerbsfähigkeit
g
• Empfehlungen für die berufliche Integration
• Positive und negative Kontextfaktoren
• Prognose bezüglich der Suchterkrankung
und der beruflichen Leistungsfähigkeit
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IInterdisziplinäre
t di i li ä
Abschlussbesprechung
• Empfehlungen für die weitere Behandlung
der Suchterkrankung
• Empfehlungen für ärztliche/ psychotherapeutische/ psychiatrische Weiterbehandlung
• Behandlungserfolg
e a d u gse o g und
u d (vorhandene/
(vo a de e/
wiedergefundene/neu erworbene)
Fähi k it undd Ressourcen
Fähigkeiten
R
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Die iinterdisziplinäre
Di
t di i li ä
Abschlussbesprechung
• Dient als Grundlage für die
sozialmedizinische Beurteilung
(sozialmedizinische Epikrise), in der die
sozialmedizinisch tätige Ärztin alle
Ergebnisse zusammenfasst und beurteilt.
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Qualitatives Leistungsvermögen
• Die festgestellten Schädigungen,
Schädigungen Fähigkeits
Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen müssen
zunächst beschrieben und aus ihnen
• das qualitative Leistungsvermögen
(positives Leistungsvermögen) bzw. die
qualitativen Leistungseinschränkungen
(negatives Leistungsbild) abgeleitet werden
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Das positive
D
iti Leistungsvermögen
L it
ö
= qualitatives Leistungsvermögen
• beschreibt
beschreibt,
• welche Arbeitsschwere beim Heben und
Tragen
• welche Arbeitshaltung im Stehen,
Stehen im Gehen
und im Sitzen und
• welche Arbeitsorganisation Tages-, Früh-,
Spät-,
p , Nachtdienst für den Patienten
möglich ist
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Das negative
D
ti Leistungsvermögen
L it
ö
=
qualitative Leistungseinschränkung
•
•
•
•
beschreibt, welche Einschränkungen
beschreibt
geistig/psychischen
gp y
Belastbarkeit
bei der g
bei Sinnesorganen
beim Bewegungs- und Haltungsapparat
sowie
• Gefährdungsfaktoren
g
wie Nässe, Lärm,
Allergene am Arbeitsplatz bestehen
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Die quantitative
Di
tit ti
Leistungseinschränkung
• Setzt sich zusammen aus dem aktuellen
Leistungsvermögen und aus den
• Anforderungen in Bezug auf die bisher
ausgeübte
g
Tätigkeit
g
und den allgemeinen
g
Arbeitsmarkt
• Wieviel
Wi i l Stunden
St d kann
k
der
d Klient
Kli t in
i seiner
i
letzten beruflichen Tätigkeit arbeiten und
wieviel Stunden kann er prinzipiell arbeiten
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Arbeitsfähigkeit
A
b it fähi k it undd
Erwerbsfähigkeit
• Daraus ergeben sich
• die Arbeitsfähigkeit für die letzte berufliche
Tätigkeit (ein alkoholabhängiger Patient ist für
den Beruf des Kochs arbeitsunfähig, eine
benzodiazepinabhängige Patientin ist für den
Beruf als Intensivkrankenschwester
arbeitsunfähig) und
• die Erwerbsfähigkeit (bei beiden ist, wenn keine
weiteren Leistungseinschränkungen
h k
vorliegen,
l
die
d
volle Erwerbsfähigkeit vorhanden)
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Empfehlungen
• Bei Bedarf und wenn möglich
möglich, sollten in der
sozialmedizinischen Epikrise
Empfehlungen gegeben werden, wie eine
volle Arbeits
Arbeits- bzw.
bzw Erwerbsfähigkeit auch
mittel- bis langfristig wiedererlangt werden
kann.
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Ich danke
Für Ihre Aufmerksamkeit