Die Verkehrshaftungs

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Die Verkehrshaftungs
Die Verkehrshaftungs-Police …
… für Frachtführer.
Pflichtversicherung
für alle Fahrzeuge
ab einem Gesamtgewicht von 3,5 t.
Achtung Pflichtversicherung.
Wer gewerbsmäßig fremde Güter transportiert, der
benötigt eine Verkehrshaftungsversicherung – so will es
das Gesetz. Dies gilt in Deutschland für Fahrzeuge ab
einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Aber auch bei Fahrzeugen, die von dieser Pflicht befreit sind, ist sie unverzichtbar. Denn alle Frachtführer haben nach den gesetzlichen
Regelungen eine Haftung für Güter- und Vermögensschäden, die während ihrer Obhut eintreten.
Haftung der Frachtführer:
Transporte innerhalb Deutschlands (HGB):
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Transporte ins bzw. vom Ausland (CMR):
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Das ist Ihr Risiko!
Wird die Ware in Ihrer Obhut beschädigt oder geht
verloren, werden Sie im Rahmen der gesetzlichen
Haftung in Anspruch genommen. Auf ein Verschulden
Ihrerseits kommt es hierbei nicht an (Gefährdungshaftung). Ihre Haftung ist in den meisten Fällen der Höhe
nach begrenzt. Doch auch hierbei ist Vorsicht geboten,
denn es gibt verschiedene Umstände, die eine Haftungsdurchbrechung bewirken. Dann müssen Sie den Schaden
in vollem Umfang ersetzen.
Regelhaftung: 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je kg
Korridor: 2-40 SZR je kg, sofern rechtswirksam vereinbart
Lieferfristüberschreitung: 3-fache Fracht
Vermögensschäden: 3-facher Betrag, der bei Verlust zu
bezahlen wäre.
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Regelhaftung: 8,33 SZR (ca. 10 EUR) je kg
Kabotage (ausländisches Recht)
Lieferfristüberschreitung: 1-fache Fracht
Vermögensschäden: 3-facher Betrag, der bei Verlust zu
bezahlen wäre.
Sondervereinbarungen (nach Absprache mit uns):
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Individualvereinbarungen und Rahmenverträge
Was ist versichert.
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Ihre gesetzlichen sowie besonderen Haftungsvereinbarungen!
Zusätzlich wehren wir für Sie unberechtigte Ansprüche
ab. Mitversichert ist auch die Haftungsfreistellung des
Fahrers, mit Ausnahme von vorsätzlich herbeigeführten
Schadensfällen und Ansprüche aus Beförderungsleistung
durch Dritte (Subunternehmer/Frachtführer).
Die Pluspunkte der Verkehrshaftungs-Police für Frachtführer.
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Höchstentschädigung je Schadenereignis: 2,5 Mio. EUR (keine Jahreshöchstentschädigungsgrenze).
Mitversichert sind alle im Betrieb des Versicherungsnehmers eingesetzten Kraftfahrzeuge.
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Fahrzeuge und Erweiterung des Geltungsbereichs.
Einfaches Anmeldeverfahren durch Stichtagsmeldung des Fahrzeugsbestandes am Jahresende.
Europaweiter Geltungsbereich.
Erhöhung der Haftung gemäß HGB auf 40 SZR/kg und gesamtschuldnerische Haftung für Fremdfrachtführer automatisch
mitversichert.
Auch grobes Organisationsverschulden bis zur Höhe der Versicherungssumme (schwere Schuld).