Die HymerCard

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Die HymerCard
H Y M E R - We l t 2 0 0 5
HYMER-europass
HYMER-finance
HymerCard
HymerCard-VISA
CampingCard ACSI
HymerCard-Magazin
HymerCard-Reisen
HymerCard-Fährservice
HYMER-assistance
Willkommen
IN DER WELT VON HYMER
Vielfalt und Erlebnis pur: In der Welt von
HYMER erwartet Sie ein ungewöhnlich breites
Angebot rund um den mobilen Urlaub.
Das beginnt bereits bei der Modellpalette.
Vom kompakten Exsis bis zur luxuriösen
S-Klasse reicht das Spektrum unserer Reisemobile, vom legendären Puck bis zum
komfortablen Eriba Nova bei den Caravans.
Doch damit nicht genug. Denn unser Produktprogramm
Alles in allem 44 Reisemobil- und
ergänzen wir seit vielen Jahren mit einem umfassenden
44 Caravan-Modelle, dazu über 70 Varianten.
Dienstleistungsangebot: vom HYMER-europass über die
Wo finden Sie das sonst?
interessanten Versicherungs- und Finanzierungsangebote
bis zum komfortablen HymerCard-Fährservice.
Der Schlüssel dazu ist die HymerCard. Mit ihr steht
Ihnen vom Magazin über den Reiseservice bis zum
bargeldlosen Bezahlen mit der HymerCard-VISA eine
Fülle attraktiver Angebote offen. Mehr dazu erfahren
Sie in dieser Broschüre. Viel Freude beim Lesen!
2
HYMER – Zukunft erfahren
INHALT
Der HYMER-europass
4
Die HYMER-finance
6
Die HymerCard
8
Die HymerCard-VISA
10
Die CampingCard ACSI
12
Das HymerCard-Magazin
13
Die HymerCard-Reisen
14
Der HymerCard-Fährservice
15
Die HYMER-assistance
16
Ihre HymerCard-Anträge
17
Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Prospekte. Den Reisemobil-Prospekt, den CaravanProspekt und das Exklusiv-Programm der S-Klasse und des Exsis.
Hinweis: Einige Leistungen, die in dieser Broschüre beschrieben werden, können aus rechtlichen
Gründen leider nur für Kunden mit deutschem Wohnsitz angeboten werden.
3
Der HYMER-europass
SORGLOS UNTERWEGS – EUROPAWEIT
Fahrzeugtyp:
Seriennummer:
Fahrgestellnr.:
Gültig bis:
Sie stehen kurz vor der Entscheidung für ein
HYMER-Reisemobil oder einen Eriba-Caravan?
Gut so, denn neben zuverlässiger Technik,
hohem Reisekomfort und der großen Freiheit
Hymermobil B 644
10 00 01 05
ZFA23000005767705
Erstzulassung + 365 T
✆ 0 18 02/49 63 73
aus dem Ausland 00 49/89/76 76 42 42
Der Servicepartner für den
HYMER europass ist der ADAC
erwerben Sie damit noch eine Menge mehr.
Die Leistungen des HYMER-europass zum
Beispiel. Er gibt Ihnen ein ganzes Jahr lang
die Sicherheit, auch dann weiterzukommen,
wenn es mal nicht mehr weitergeht.
Dieser Mobilitätsschutz gilt übrigens nicht nur für das
Basisfahrzeug, sondern auch für die Funktionselemente des
Aufbaus sowie für die Insassen. Und das in ganz Europa.
Sollten Sie also mit Ihrem Fahrzeug einmal liegen bleiben,
rufen Sie einfach den HYMER-europass-Service an.
Dabei arbeiten wir mit dem ADAC als Servicepartner
zusammen, der auf Europas dichtestes Assistance-Netz
für Kraftfahrer zurückgreifen kann: die ARC Transistance.
Dort leitet einer von rund 2.000 Service-Mitarbeitern
alles Nötige in die Wege, und schon nach kurzer Zeit
ist einer von europaweit 28.000 Pannenhelfern zu Ihnen
unterwegs. So steht einem sorglosen, rundum mobilen
Urlaub nichts mehr im Wege.
4
Die Leistungen des HYMER-europass*
Fahrzeugbezogene Leistungen
Personenbezogene Leistungen
 Pannenhilfe im In- und Ausland
 Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall
 Abschleppen im In- und Ausland
im In- und Ausland
 Bergung im In- und Ausland
 Heimholung von Kindern im In- und Ausland
 Übernachtung im In- und Ausland
 Rückholung von Haustieren im In- und Ausland
 Rückfahrt der Fahrzeuginsassen
 Arzneimittel- und Brillenversand ins Ausland
oder Fortsetzung der Fahrt im In- und Ausland
 Ersatzfahrzeug im In- und Ausland
 Lieferungen von Ersatzteilen ins Ausland
 Abholung des Fahrzeugs im In- und Ausland
5
* Gemäß den Bedingungen zum HYMEReuropass, dem Mobilitäts-Versicherungsschutz der DTC-Touring Versicherung AG,
Am Westpark 8, 81373 München.
Servicepartner: ADAC Service GmbH
Die HYMER-finance*
SO WERDEN WÜNSCHE SCHNELL WAHR
Ihr neuer HYMER ist schon so gut
wie ausgesucht? Prima. Dann gibt es
jetzt keinen Grund mehr zu zögern.
Denn mit der HYMER-finance, einem
Service-Center der CC-Bank, können
Sie sofort starten, ohne sofort alles zu
bezahlen. Das Beste daran: Sie genießen
besonders vorteilhafte Konditionen –
ob Finanzierung oder Leasing.
Die HYMER-finance ist so flexibel, dass sich
die Finanzierungen genau auf Ihre persönlichen Pläne
abstimmen lassen.
Hier ein Überblick über die verschiedenen
Finanzierungsmöglichkeiten.
„Classic“
Die Standardfinanzierung
Eine günstige Finanzierung mit gleich bleibenden
monatlichen Raten über eine fest vereinbarte Laufzeit
bis zu 120 Monaten.
„Relax“
Die Budgetfinanzierung
Kleine monatliche Raten und eine erhöhte Schlussrate.
Am Ende der Laufzeit haben Sie drei Möglichkeiten:
 Schlussrate zahlen
 Fahrzeug-Rückgabe (falls vorher vereinbart)
 Schlussrate einfach finanzieren
6
Leasing
Sie bezahlen nur den Wertverzehr des Fahrzeugs
während der Laufzeit.
* Ein Service-Center der
Der HYMER-Handelspartner in Ihrer Nähe informiert
7
Sie gerne umfassend und individuell. Oder kalkulieren
CC-Bank AG,
Sie Ihre persönliche Wunschrate mit dem „Online-
HYMER-finance*, Kaiserstr. 74, 41061 Mönchengladbach,
Kalkulator“ – im Internet unter www.hymer.com.
Telefon 0180 5 663310, E-Mail finance@hymer.com
Die HymerCard
MIT SERVICE UNTERWEGS
Die kostenfreie HymerCard ist Ihre Eintrittskarte
zu einer Vielzahl exklusiver Service-Leistungen.*
Sie sichert Ihnen auf Reisen in mancherlei Hinsicht
Freiheit, Unabhängigkeit und Mobilität. Schon über
28.000 HYMER-Reisemobilisten und Eriba-Caravaner
haben sich für die HymerCard entschieden.
Und das bietet sie Ihnen:

Pannen- und Abschleppservice
Liegen geblieben? Der HymerCard-Service hilft Ihnen in
ganz Europa. Anruf genügt, und wir vermitteln Ihnen ein
dienstbereites Pannenhilfe-Unternehmen in Ihrer Nähe.
Falls nötig, organisieren wir auch spezielle Bergungsfahrzeuge. Damit Sie Ihre Reise schnell fortsetzen können.

Medizinische Hilfe
Krank im Urlaub? Wir nennen Ihnen direkt am Telefon
die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung vor Ort.
Soweit möglich, erhalten Sie von uns auch Adressen von
deutsch oder englisch sprechenden Ärzten. Und falls
Sie ein bestimmtes Medikament brauchen, nennen wir
Ihnen im Land erhältliche Äquivalenzpräparate.
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
Juristischer Dienst

Schlüsselfind-Service
Geht’s um Ihr gutes Recht? Wir vermitteln Ihnen über
Schlüssel weg? Mit dem HymerCard-Schlüsselanhänger
unser Service-Telefon die Adressen zuverlässiger Rechts-
bleiben Sie nicht auf der Verliererseite. Der Finder wirft
anwälte vor Ort, natürlich auch im Ausland. Dabei
Ihren Schlüssel dank klarer Aufforderung einfach in
achten wir darauf, dass sie möglichst die deutsche oder
den nächsten Postbriefkasten, und über die Codenummer
die englische Sprache beherrschen. So sind Sie im
findet der Schlüssel dann zurück zu Ihnen nach Hause.
Notfall immer gut beraten.


Reise-Service
Weitere HymerCard-Vorteile
Zusätzlich erhalten Sie viermal jährlich das HymerCard-
Gut vorbereitet? Stichworte Einreise- und Devisenbe-
Magazin, profitieren von attraktiven Kooperations-
stimmungen, Impfvorschriften, klimatische Bedingungen,
Angeboten und genießen interessante Sonderkonditionen
besondere Verkehrsvorschriften usw. Der HymerCard-
bei der HYMER-assistance. Ebenfalls exklusiv für Sie:
Service gibt Ihnen zuverlässig und schnell Auskunft.
die HymerCard-Reisen – hier können Sie mehr erleben
als jeder „normale“ Tourist. Näheres dazu erfahren Sie

Dolmetscher-Service
auf den folgenden Seiten.
Fehlen die Worte? Dann nutzen Sie auf Ihren selbst
organisierten Reisen einfach unseren Dolmetscher-Service.
Einen Antrag zur HymerCard finden Sie am Ende dieser
Zum Beispiel dann, wenn Sie es im Ausland mit
Broschüre.
Zoll, Polizei oder Behörden zu tun haben. Einfach den
HymerCard-Service anrufen – wir finden einen
Dolmetscher, der direkt am Telefon für Sie übersetzt.

Dokumenten-Depot
Papiere verloren? Sorgen Sie einfach vor – indem Sie in
unserem Dokumenten-Depot Kopien oder Daten wichtiger
Papiere hinterlegen. Kommen dann zum Beispiel Führerschein oder Personalausweis abhanden, helfen wir Ihnen auf
Passwort ganz schnell – auch bei der Ersatzbeschaffung
oder bei der Sperrung von Kredit- oder EC-Karten. Diese
umfangreichen Service-Leistungen der HymerCard erbringt
ebenfalls der ADAC, der stärkste Partner auf Europas
Straßen. Für Ihr Plus an Sicherheit und Mobilität.
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*Gemäß den Vertragsbedingungen des HymerCard-Dienstleistungsvertrags mit den Serviceleistungen durch die ADAC Service GmbH.
Die HymerCard-VISA
SERVICE UND GROSSE FREIHEIT – WELTWEIT
Die HymerCard-VISA ist HymerCard und Kreditkarte
in einem. Ganz klar: Alles, was die HymerCard
kann, kann auch die HymerCard-VISA. Nur werden
Sie mit ihr die „große Freiheit“ unterwegs noch
besser genießen. Denn schließlich können Sie mit
der HymerCard-VISA zusätzlich rund um den
Globus bargeldlos bezahlen.
Die HymerCard-VISA ist sicher, flexibel und bequem.
Sicher, weil Sie bei Verlust oder Diebstahl nur bis
maximal 50,– Euro haften. Flexibel, weil mehr als
20 Millionen Vertragspartner Ihre HymerCard-VISA
akzeptieren – außerdem können Sie bei rund 800.000
Geldautomaten mit dem VISA-Zeichen weltweit
Bargeld abheben. Und bequem, weil Sie immer die
richtige Währung parat haben.
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Sind Sie schon glücklicher Besitzer eines HYMER-Reisemobils oder eines Eriba-Caravans? Dann starten Sie
mit der HymerCard-VISA doch gleich in die ganz große
Kartenfreiheit.
Was spricht sonst noch für die HymerCard-VISA?
 Die HymerCard-VISA bekommen Sie als Halter eines
Möchten Sie die Vorteile der HymerCard-VISA möglichst
HYMER-Reisemobils oder eines Eriba-Caravans selbst-
schnell nutzen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihren
verständlich ohne die sonst übliche Jahresgebühr.
HYMER-Partner. Ihr persönliches Antragsformular finden
 Sie genießen variable Rückzahlungsmöglichkeiten
(Bonität vorausgesetzt).
 Zusätzlich sind bei der HymerCard-VISA bis zu
zwei Partnerkarten inklusive.
Sie am Ende dieser Broschüre. Wenn Sie die Karte bei
Ihrem HYMER-Partner beantragen möchten, vergessen
Sie bitte nicht Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mitzubringen.
Die Partnerbank der HymerCard-VISA
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Die CampingCard ACSI
CLEVER SPAREN IN DER NEBENSAISON
Sie möchten jenseits des großen Ferientrubels so
richtig ausspannen – und dabei bis zu 50 % der
Campinggebühren sparen? Ein Fall für die CampingCard ACSI. Denn die clevere Ermäßigungskarte
unseres niederländischen Partners ACSI Publishing BV
sichert Ihnen in der Nebensaison attraktive Nachlässe
auf ausgesuchten europäischen Komfort-Plätzen.
Im Klartext heißt das: Je nach Platz bezahlen Sie in der
Saison 2005 zu zweit für eine Übernachtung einen Festpreis
von lediglich 9,50, 11,50 oder 13,50 Euro. Das ist weniger
als der niedrigste Preis, der sonst während der Nebensaison
auf dem jeweiligen Campingplatz gilt. Alles in allem sparen
Sie damit zwischen 10 und 50 Prozent der Gebühren!
Auf manchen Plätzen können Sie bei längeren Aufenthalten
sogar noch zusätzlich sparen. So bezahlen Sie dank interessanter Extra-Rabatte teilweise nur 6 statt 7, 12 statt 14
Infos auch unter www.hymer.com
oder 18 statt 21 Übernachtungen. Je länger Sie bleiben,
desto günstiger wird’s normalerweise.
Die CampingCard ACSI erhalten Sie bei Ihrem HYMER-Handelspartner zusammen mit dem CampingCard ACSI-Führer.
Als HymerCard-Besitzer sogar kostenlos. Im CampingCard
ACSI-Führer finden Sie nicht nur übersichtliche Beschreibungen der teilnehmenden Plätze, sondern Sie erfahren
auch, welche der drei Preiskategorien wo gilt und welcher
Extra-Rabatt möglich ist. So komfortabel kann Sparen sein.
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Das HymerCard-Magazin
LESEN UND ERLEBEN
Als HymerCard-Inhaber haben Sie nicht nur beim Service die besseren Karten – Sie sind auch
einfach gut informiert. Dafür sorgt das HymerCard-Magazin, das Sie viermal jährlich im Briefkasten
haben. Früher als andere erfahren Sie viel Wissenswertes über neue Reiseangebote, FreizeitAktivitäten, Camping-Möglichkeiten und natürlich alles über den Service rund um die HymerCard.
Freuen Sie sich auf interessante Reiseberichte,
vielfältige Reise- und Kulturtipps sowie Empfehlungen
zu attraktiven Ausflugszielen. Über Produkt-Neuheiten
von HYMER informieren wir Sie im HymerCard-Magazin
natürlich so früh wie möglich. Und auch für Kinder
haben wir eine eigene Seite reserviert.
Kurz: Mit dem HymerCard-Magazin ist ganzjährige
Urlaubsstimmung so gut wie garantiert.
Und das selbstverständlich zum Nulltarif!
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Die HymerCard-Reisen
EINFACH MEHR ERLEBEN
Ganz gleich, ob Sie Abenteurer, Genießer oder Freund fremder Kulturen sind:
HymerCard-Reisen sind ein Erlebnis für sich. Für Reisemobilisten und Caravaner gibt
es kaum eine schönere und angenehmere Art, Land und Leute kennen zu lernen,
Eindrücke zu sammeln und den eigenen Horizont im besten Sinne zu erweitern.
Von Schottland bis Südafrika, von Frankreich über
Schlesien bis nach Russland reicht die HymerCardReisewelt. Weltweit über 20 Ziele steuern wir
dieses Jahr an. Doch strapaziöse Expeditionen
und ermüdende Konvoifahrten gibt es auf diesen
Touren nicht. Hier zählt einzig und allein das
Reiseerlebnis. Und damit das unvergesslich bleibt,
arbeiten wir mit professionellen Tourismus-Partnern
zusammen, die ihr Metier verstehen und die
Reiseziele so gut kennen wie wenige andere.
Deshalb können Sie auf einer HymerCard-Reise
auch viel mehr erleben als jeder „normale“ Tourist:
von exklusiven Ausflügen bis zu gemeinsamen
kulinarischen Genüssen. Ganz nebenbei lernen
Sie viele nette Mitglieder der großen HymerCardFamilie kennen. Und natürlich bleibt unterwegs
immer ausreichend Zeit für Erholung und alles, was
sonst noch Spaß macht.
Die HymerCard-Exklusivreisen
Entdeckerfreude hin oder her – oft ist es eine
Die HymerCard-Fernreisen
Zieht es Sie noch weiter in die Ferne? Auch dann haben wir
unschätzbare Bereicherung, wenn einem ein
etwas gegen Ihr Reisefieber. Denn HymerCard-Reisende
versierter Insider zur Seite steht. Jemand, der
sind inzwischen auch in Südafrika unterwegs. Auch dort
Land und Leute aus der Erfahrung heraus kennt –
immer unter der Führung versierter Reiseleiter und mit
und der Sie Dinge erleben lässt, die vielen
komfortablen Miet-Reisemobilen. Herzlich willkommen!
anderen schlichtweg entgehen. Genau darin
besteht das Konzept der HymerCard-Exklusivreisen.
Vom ersten bis zum letzten Tag führt Sie
ein erfahrener Reisebegleiter. So haben Sie bei
allen Fragen immer einen kompetenten
Ansprechpartner.
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Die HymerCard-Reisen: Früh buchen lohnt sich, denn
viele Reisen sind schon nach kurzer Zeit ausgebucht.
Infos gibt’s unter: Telefon +49 (0) 7524 999-370 / -303,
Telefax +49 (0) 7524 999-300 oder
E-Mail hymercard@hymer.com.
Der HymerCard-Fährservice
KLAR SCHIFF!
Norwegen, Irland, Sizilien: Viele europäische
Reiseziele sind für Campingfreunde nur übers
Meer zu erreichen. Wäre es da nicht schön,
wenn Sie Ihre Fähre ganz bequem telefonisch
von zu Hause aus buchen könnten? Mit dem
HymerCard-Fährservice ist genau das möglich.
Sparen Sie sich den Weg zum Reisebüro! Als Inhaber der
HymerCard-Fährservice
HymerCard rufen Sie einfach unter Telefon 0180 2 496376
den Reise-Service Kiel an. Der angesehene Spezialist ist
Mo –Fr 10–17 Uhr
seit mehreren Jahren unser Partner und hilft Ihnen sofort
bei allen Buchungswünschen weiter. Ein Service-Mitarbeiter
Telefon 0180 2 496376
berät Sie – auch zu speziellen Camper-Tarifen –, findet
und
die passende Fährverbindung für Sie und schickt Ihnen
+49 (0) 431 9719555
die Tickets per Post zu. Das ist nicht nur komfortabel,
Telefax +49 (0) 431 2396675
E-Mail faehren@hymer.com
sondern spart auch Zeit, Wege und oft sogar bares Geld.
Ob Mittelmeer, Nordsee oder Ostsee: Über den HymerCardFährservice können Sie mehr als 75 europäische Fähr-
Internet www.hymer.com
passagen buchen, auch Verbindungen mit „Camping an
Deck“.* Wenn es Sie also nach Großbritannien oder
Skandinavien, vielleicht auch zu einem Traumziel am
oder im Mittelmeer zieht – mit dem HymerCardFährservice treffen Sie in jedem Fall die richtige Wahl.
* Camping an Deck ist nur auf einigen Strecken in der Adria möglich
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Die HYMER-assistance
MIT SICHERHEIT UNTERWEGS
Kennen Sie das beruhigende Gefühl, auch im Urlaub rundum gut versichert zu sein? Falls nicht,
empfehlen wir Ihnen die maßgeschneiderten Versicherungspakete der HYMER-assistance.
Damit genießen Sie einen kompletten Schutz, der hervorragend zu Ihrem Lebensstil passt.
Denn wir haben diese Pakete speziell für HYMER-Reisemobilisten und Eriba-Caravaner geschnürt.
Kfz-Versicherung
Übrigens, HymerCard-Inhaber versichern wir zu
 Kfz-Haftpflichtversicherung
Sonderkonditionen. Möchten Sie mehr wissen?
 Voll- und Teilkasko-Versicherung
Dann rufen Sie an: Service-Telefon 0180 2 496378*
 auf Wunsch mit integrierter Reisemobilund Caravan-Hausratversicherung
 auf Wunsch mit integrierter Vorzelt-Versicherung
Rechtsschutz-Versicherung
(wochentags 8–17 Uhr).
Oder nutzen Sie unseren Online-Rechner unter
www.hymer.com.
* (0,06 L/Min)
 Verkehrs-Rechtsschutz
 Privat- und Familien-Rechtsschutz
 Haus-, Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz
 Berufs-Rechtsschutz
Unfallversicherung
Bereich HYMER-assistance, L. Funk & Söhne GmbH
Auslandsreise-Krankenversicherung
Lautenschlagerstraße 2, 70173 Stuttgart
Telefon 0180 2 496378*, Telefon 0711 22293850
Telefax 0711 22293810
E-Mail
assistance@hymer.com
Internet www.hymer.com
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Antrag auf Ausstellung einer HymerCard-VISA
1. Antrag HymerCard
❏ Frau
❏ Herr
❏ Titel
Vorname:
❏ Ich beantrage hiermit erstmals die HymerCard
Name:
❏ Die HymerCard habe ich bereits. Meine HymerCard-Nr. lautet:
Straße, Nr.:
❏ Ich beantrage die HymerCard für mein neues Fahrzeug
PLZ, Ort:
Angaben zum Fahrzeug:
* wohnhaft seit:
HYMER-Reisemobil-Typ/Eriba-Caravan-Typ: __________________________________________
Gekauft bei (Händler/Ort):_________________________________________________________
* Wenn kürzer als 3 Jahre wohnhaft, bitte frühere Anschrift angeben:
gekauft als
❏ Neuwagen ❏ Gebrauchtwagen
Geb.-Datum:
* Geb.-Ort:
Seriennummer
Tel. privat:
Tel. dienstl.:
Mobil:
E-Mail:
Fahrz.-Ident.-Nr.:
❏ ledig
❏ verwitwet
* unterhaltspfl. Kinder/sonstige Personen:
❏ verheiratet
❏ geschieden
❏ ja, Anzahl
Staatsangehörigkeit:
Beruf:
Angabe nach § 8 GwG1) 2):
❏ Ich handle für eigene Rechnung
❏ Ich handle für fremde Rechnung
Familienstand:
❏ zusammenlebend
❏ getrennt
❏ nein
(8-stellige HYMER-Aufbau-Nr.)
Tag der Erstzulassung: ______________ Amtliches Kennzeichen: ______________________
Ich habe bereits früher folgendes Reisemobil/folgenden Caravan gefahren:
Marke: ___________________________ Modell: ____________________________________
Das ist mein
. (Anzahl) Reisemobil/Caravan
✗
✗
Datum
* (nur bei zusätzlicher Beantragung der HymerCard-VISA)
Unterschrift
Zusatzantrag für die Ausstellung der HymerCard-VISA
Die HymerCard-VISA wird von der CC-Bank AG ausgegeben. Voraussetzung ist, dass der Hauptkarteninhaber seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands hat, die Bedingungen der HymerCardMitgliedschaft erfüllt und eine HymerCard besitzt oder mit diesem Antrag neu beantragt.
2. Meine beruflichen Angaben
Arbeitgeber/Firmenname:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
beschäftigt seit:
Position:
selbstständig:
Branche:
Wenn kürzer als 3 Jahre, bitte Name und Anschrift des vorherigen Arbeitgebers angeben:
Monatseinkommen netto:
3. Meine persönliche Bankverbindung
Name der Bank:
Kto.-Verbindung seit (Monat/Jahr):
PLZ, Ort:
Kto.-Nr.:
BLZ:
Ich verfüge über andere Konten:
❏ ec/Maestro ❏ Amex
❏ Eurocard ❏ VISA
❏ Diners
F 100776000/1 VPE 10 08/2004
Antrag über HYMER an die CC-Bank AG
50.000 Auflage
4. Zusatzkarte (nur in Verbindung mit einer Hauptkarte)
❏ Frau ❏ Herr
❏ Titel
Vorname:
8. Ich versichere/wir versichern die Richtigkeit der zuvor gemachten Angaben.
9. Ich beantrage die Ausstellung einer CC-Bank AG VISA-Karte auf meinen in Feld 1 angegebenen Namen.
Solange ich Halter eines HYMER-Fahrzeuges bin, wird die Karte von den Jahresgebühren befreit (sonst
beträgt die Jahresgebühr 12,– C pro Jahr bis zum Ablauf der Kartengültigkeit).
Ich/wir beantrage(n) die Ausstellung einer Zusatzkarte auf den im Feld 4 angegebenen Namen und übernehme(n) die gesamtschuldnerische Haftung für alle Rechnungsbeträge, die durch diese Zusatzkarte
verursacht werden. Die ersten zwei Zusatzkarten erhalte(n) ich/wir kostenlos, jede weitere zu einem Preis
von 6,– C pro Jahr. Zugleich ermächtige ich die CC-Bank AG, die für die Ausstellung und Benutzung der
Karte erforderlichen banküblichen Auskünfte bei meiner Bank oder Kreditkartengesellschaft (Punkt 3), die
ich hiermit zur Auskunftserteilung an die CC-Bank AG ermächtige, einzuholen.
10. SCHUFA-Klausel zu Kreditkartenanträgen
Ich/wir willige(n) ein, dass die CC-Bank AG der SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt. Unabhängig davon wird die CC-Bank AG der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen
Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen
dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen
Interessen zulässig ist. Insoweit befreie(n) ich/wir die CC-Bank AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen
Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der
SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die
SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und
Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten zur Verfügung, wenn ein
berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die
SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern
ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA Auskunfts- und ScoreVerfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum.
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
Ich /wir willige(n) ein, dass AtosOrigin Processing Services GmbH, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt a. M.
oder ein anderes Dienstleistungsunternehmen, das mit Kreditkartenprocessing betraut wurde, alle für die
Beantragung und Aufnahme des Vertrages benötigten Daten zur Verarbeitung erhält.
11. Im Übrigen erkenne(n) ich/wir die umseitigen Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der
VISA-Karte durch meine/unsere Unterschrift an. Eine Kopie meines/unseres Antrages sowie die Vertragsbedingungen werden mir/uns auf Wunsch nochmals zugesandt.
Name:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
beschäftigt bei:
5. Widerrufsbelehrung
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieser
Belehrung und einer Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrages ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: CC-Bank AG, Kaiserstraße 74, 41061 Mönchengladbach,
Telefax-Nr. 0180 5556121 (12 Ct./Min), E-Mail: CC-Bank@atosorigin.com.
Der Widerruf des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er einen bestehenden Sollsaldo nicht
binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Inanspruchnahme des Darlehens
zurückzahlt.
Ihre CC-Bank AG
6. Identifikationsverfahren für Kreditkartenbeantragungen auf dem Postweg
Sofern die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung nicht in einer unserer CC-Bank Filialen oder
durch einen HYMER-Partner durchgeführt wurde, erhalten Sie Ihre Kontounterlagen per Einschreiben mit
Rückschein eigenhändig zugestellt. Der Briefzusteller prüft in unserem Auftrage Ihre Identität anhand
Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
✗
✗
✗
Ort, Datum
Unterschrift des VISA-Hauptkarten-Antragstellers
Unterschrift des VISA-Zusatzkarten-Antragstellers
Legitimationsprüfung (wird vom HYMER-Partner bzw. von der Bank ausgefüllt):
VISA-Hauptkarten-Antragsteller: Personalausweis-/Reisepass-Nr.
Ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
VISA-Zusatzkarten-Antragsteller: Personalausweis-/Reisepass-Nr.
Ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
Firmenstempel und Unterschrift des Händlers/der Bank
7. Zahlungs- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie Zinssätze
Der Rechnungsausgleich erfolgt mittels Lastschrift von dem unter Punkt 3 angegebenen Konto. Ich ermächtige die CC-Bank AG widerruflich, den jeweiligen Teilbetrag in Höhe von 5 % des Gesamtrechnungsbetrages, min. 25,– C, 10 Tage nach dem jeweiligen Rechnungsdatum von dem unter Punkt 3 angegebenen
Konto einzuziehen. Für ausreichende Deckung werde ich Sorge tragen. Im Falle der Zahlung von Teilbeträgen gilt zur Zeit der Zinssatz 11,26 % und der anfängliche effektive Jahreszins 11,90 % (Änderungen
vorbehalten gemäß Ziffer 8 der derzeitigen umseitigen Vertragsbedingungen); der Verfügungs- und Kreditrahmen beträgt 1600,– C (auf Wunsch auch mehr möglich, Bonität vorausgesetzt).
❏ Ich wünsche vorerst die monatliche Abbuchung des Gesamtrechnungsbetrages (ohne Zinsberechnung).
Die Zahlungsweise kann ich jederzeit in Teilzahlungen umstellen. In diesem Fall gelten die oben genannten Teilzahlungsbedingungen.
1) Gesetz über das Aufspüren von
Gewinnen aus schweren
Straftaten (Geldwäschegesetz)
2) Name und Anschrift desjenigen,
für dessen Rechnung das Konto/
Depot geführt wird, sind auf dem
dafür vorgesehenen separaten
Vordruck aufzuzeichnen.
VISA-Karten-Nr.
10
CC-Konto-Nr.
HYMER-Kundennummer
Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der HymerCard-VISA
1. Nach Annahme des Antrages übersendet die CC-Bank AG, Mönchengladbach (Bank), eine auf den
Namen des Antragstellers (Karteninhabers) ausgestellte VISA-Karte an die im Antrag angegebene Anschrift.
Die Karte ist sofort nach Erhalt vom Karteninhaber zu unterzeichnen.
2. Die Karte ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bank. Sie ist sorgfältig aufzubewahren. Die Karte
ist jeweils bis zum aufgedruckten Datum gültig. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erhält der Karteninhaber eine neue Karte.
3. Die Karte berechtigt den Inhaber weltweit zum bargeldlosen Erwerb von Waren und Leistungen bei VISAVertragsunternehmen. Ferner zu Bargeldabhebungen bei angeschlossenen Gesellschaften sowie zur Teilnahme an anderen Dienstleistungsprogrammen, die von der Bank ausdrücklich für den Inhaber vermittelt
oder angeboten werden. Andere Nutzungen sind nicht zulässig. Der Karteninhaber unterzeichnet lediglich
einen vom Vertragsunternehmen unter Versendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte
übereinstimmen. Im Einzelfall kann das Vertragsunternehmen oder die angeschlossene Bank verpflichtet
sein, vor Akzeptanz der Karte die Genehmigung der Bank einzuholen. Für die Bargeldabhebung mit Hilfe der
Karte ist die zusätzliche Eingabe der persönlichen Geheimzahl des Karteninhabers (PIN) erforderlich. Diese
ist streng geheim zu halten. Die Bank weist darauf hin, dass jede Person, die im Besitz der Karte ist und
die PIN kennt, zu Lasten des Kartenkontos Bargeldabhebungen bei den dem VISA-System angeschlossenen
Geldautomaten tätigen kann. Hieraus entstehende Schäden sind von den Parteien nach Maßgabe der in
Ziffer 11 dieser Bedingungen getroffenen Schadensregelung zu tragen. Im Falle von Bargeldauszahlungen
bei Banken ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.
4. Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, für seine Rechnung Forderungen der Vertragsunternehmen zu
erfüllen, die er unter Verwendung der Karte begründet hat. Er ist verpflichtet, der Bank alle Leistungen zu erstatten, die diese unmittelbar oder über Dritte zur Erfüllung, wie dargestellt, erbracht hat. Der Karteninhaber
ist darüber hinaus verpflichtet, der Bank alle sonstigen durch die Kartennutzung entstehenden Aufwendungen zu erstatten. Ein Widerruf dieser Ermächtigung in Einzelfällen oder insgesamt ist ausgeschlossen.
5. Für Leistungen der Vertragsunternehmen und der dem VISA-System angeschlossenen Banken oder anderen von der Bank vermittelten und angebotenen Dienstleistungen haftet die Bank nicht, insbesondere nicht
für Mängel der erworbenen Waren oder Dienstleistungen oder Leistungsstörungen im Vertragsverhältnis des
Karteninhabers zum Vertragsunternehmen. Solche Beanstandungen muss der Karteninhaber mit dem Vertragsunternehmen unmittelbar regeln; sie berühren nicht seine Verpflichtung zu den Erstattungszahlungen an
die Bank. Unzulässig ist es, für bargeldlose Geschäfte, die unter Verwendung der Karte geschlossen wurden,
Rückvergütungen in bar oder auch durch Überweisungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Rückabwicklungen von Geschäften sind grundsätzlich nur durch Verwendung von VISA-Gutschriftsbelegen vorzunehmen. Bei der Rücksendung von Waren ist die Rückerstattung ebenfalls ausschließlich durch einen VISAGutschriftsbeleg zu regeln. Sofern in zwei aufeinander folgenden Saldenmitteilungen keine Gutschrift auf dem
Kartenkonto erfolgt ist, hat der Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftsbeleges vorzulegen. Die
Bank haftet auch nicht, wenn ein Vertragsunternehmen, gleich aus welchen Gründen, die Karte nicht akzeptiert oder ein Vertragsunternehmen die Genehmigung der Bank nach Punkt 3 nicht einholen kann. In Hinblick
auf die nicht erfolgte Einholung der Bankgenehmigung gilt dies jedoch nur, wenn das Vertragsunternehmen
oder die Bank diese Verhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Bank übernimmt keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Geldautomaten. Die Bank weist
darauf hin, dass der Einsatz der Karte am Geldautomaten ausgeschlossen sein kann, wenn die PIN dreimal
hintereinander falsch eingegeben worden ist. Die Bank haftet bei einer schuldhaften Pflichtverletzung im
Rahmen der von ihr angebotenen Dienstleistungsprogramme sowie bei Fehlern in der Abrechnung. Bei von
ihr vermittelten Dienstleistungsprogrammen beschränkt sich ihre Verantwortlichkeit auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des das Dienstleistungsprogramm anbietenden Dritten. Bei Vertragsunternehmen
und dem VISA-System angeschlossenen Banken beschränkt sich ihre Verantwortlichkeit auf die sorgfältige
Unterweisung. Die Bank ist jedoch verpflichtet, dem Karteninhaber auf Verlangen etwa bestehende Ansprüche gegen Dritte abzutreten. Im Übrigen ersetzt die Bank dem Karteninhaber einen etwaigen Schaden nur,
soweit dieser durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Tun oder Unterlassen von Mitarbeitern der Bank
verursacht wurde.
6. Wird eine Zusatzkarte ausgegeben, so wird der Vertrag mit Haupt- und Zusatzkarteninhabern gemeinsam
und einheitlich abgeschlossen. Haupt- und Zusatzkarteninhaber haften für die Verbindlichkeiten aus der Verwendung der Zusatzkarte als Gesamtschuldner. Die Abwicklung der mit der Zusatzkarte getätigten Umsätze
erfolgt über das Kartenkonto des Hauptkarteninhabers. Mit Unterzeichnung des Antrages für eine Zusatzkarte erteilt der Antragsteller der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis
betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen. Die Erteilung der
gemeinsamen Rechnungen (Saldenmitteilung) erfolgt ausschließlich an den Hauptkarteninhaber. Der Inhaber
einer Zusatzkarte kann für sich allein das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte jederzeit dadurch beenden,
dass er seine Zusatzkarte an die Bank zurückgibt. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses über die Zusatzkarte durch den Hauptkarteninhaber wird erst mit Rückgabe der Zusatzkarte wirksam. Unabhängig davon
wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit der Zusatzkarte nach einer schriftlichen Erklärung der Kündigung zu unterbinden.
7. Die der Bank gegen den Karteninhaber zustehenden Zahlungsansprüche und die vom Karteninhaber an
die Bank geleisteten Zahlungen werden auf dem Kartenkonto in laufende Rechnung eingestellt. Die Bank erteilt monatlich einen Rechnungsabschluss, sofern Kartenumsätze angefallen sind. Etwaige Beanstandungen
durch den Karteninhaber sind innerhalb von 6 Wochen ab dem Tag der Ausstellung des Rechnungsabschlusses an die Bank abzusenden. Stillschweigen des Karteninhabers gilt als Genehmigung. Die Bank wird bei
Rechnungsabschlüssen und sonstigen Abrechnungen auf die Folgen der Unterlassung rechtzeitiger Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Karteninhabers bei begründeten Einwendungen nach
Fristablauf bleiben durch die vorstehende Abschlussregelung unberührt. Der Karteninhaber benennt der
Bank ein Konto für den Lastschrifteinzug. Er ermächtigt die Bank, getätigte Kreditkartenumsätze vollständig
per Lastschrift von diesem Konto einzuziehen und wird für ausreichende Deckung auf seinem Konto Sorge
tragen. Die getätigten Kartenumsätze werden per Lastschrift vom Kartenkonto des Karteninhabers nach Erstellen der Saldenmitteilung, wenn der Lastschrifteinzug nicht in monatlichen Teilbeträgen mit der CC-Bank
AG vereinbart ist, eingezogen. Wird der Saldo innerhalb der Zahlungsfrist vollständig ausgeglichen, berechnet die Bank keine Zinsen. Erfolgt die Rückgabe der ausgestellten Lastschrift, ist die Bank berechtigt – ab
Datum der Saldenmitteilung – Zinsen in Höhe des zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Soll-Zinssatzes zu berechnen. Alle weiteren Posten werden mit diesem Zinssatz berechnet. Der Zinssatz ist gemäß PANGV im Preisund Leistungsverzeichnis der CC-Bank AG bekannt gegeben. Er kann jederzeit telefonisch abgefragt werden.
Dem Karteninhaber steht der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens der Bank offen. Die Bank ist
im Falle der Lastschriftrückgabe berechtigt, die weitere Benutzung der Karte bis zur Begleichung des Lastschriftbetrages zu untersagen.
8. (1) Die Bank räumt dem Hauptkarteninhaber einen Kreditrahmen für den Ausgleich der Monatsrechnung
ein. Nimmt der Hauptkarteninhaber das ihm von der Bank eingeräumte Darlehen für den Ausgleich der
Monatsrechnung in Anspruch, ist er verpflichtet, das ihm gewährte Darlehen in monatlichen Teilbeträgen in
Höhe von mindestens 5 % des Saldos der jeweiligen Monatsrechnung, mindestens in Höhe von O 25,–, zu
tilgen. Beträgt der Saldo der Monatsrechnung weniger als O 25,–, ist eine Kreditgewährung ausgeschlossen.
(2) Der Hauptkarteninhaber hat für die Inanspruchnahme des Darlehens Zinsen in Höhe des von der Bank
unter Berücksichtigung der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt im Rahmen des § 315 BGB festgelegten
Zinssatzes zu entrichten. Die Höhe des jeweiligen Zinssatzes ergibt sich aus dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der CC-Bank AG. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen gemäß § 315
BGB zu erhöhen oder zu ermäßigen, und wird dies dem Karteninhaber schriftlich mitteilen. Die Kreditzinsen
werden ab Datum der Monatsrechnung von dem jeweils offen stehenden Gesamtsaldo berechnet. Weiterhin
werden auf Belastungen, die nach dem Datum der Monatsrechnung eingehen, Kreditzinsen ab Buchungsdatum der Belastung bis zum Datum der nachfolgenden Monatsrechnung berechnet. Die fälligen Zinsen
werden in der nächsten Monatsrechnung ausgewiesen. Wird der Saldo der Monatsrechnung innerhalb von
21 Tagen nach Rechnungsdatum in voller Höhe ausgeglichen, verzichtet die Bank auf die Berechnung von
Kreditzinsen.
(3) Unterbleibt die Zahlung des Mindestbetrages oder kann der Einzug des Mindestbetrages nicht erfolgen,
wird dieser dem aus der nächstfolgenden Monatsrechnung ersichtlichen Mindestbetrag hinzugerechnet.
Die Bank kann die Nutzung der Karte mit sofortiger Wirkung bis zur Zahlung des Mindestbetrages untersagen,
wenn der Karteninhaber mit der Zahlung des Mindestbetrages im Rückstand ist. Dies gilt auch im Fall der
Rückgabe einer Lastschrift bis zur Begleichung des Lastschriftbetrages.
9. Für den Bargeldservice, für die Nutzung der Karte im Ausland sowie für sonstige Leistungen, die im
Zusammenhang mit der Karte erbracht werden, berechnet die Bank angemessene Entgelte. Die Höhe der
jeweiligen Entgelte ergeben sich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preisund Leistungsverzeichnis der CC-Bank AG. Auf Wunsch wird dieses zugesendet. Der Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen beträgt o 300,– pro Tag, im Ausland der entsprechende Betrag in der Landeswährung.
Soweit Bargeldauszahlungen durch ein vorhandenes Guthaben auf dem VISA-Konto gedeckt sind, steht dem
Kontoinhaber zusätzlich das gesamte Guthaben zur Verfügung.
10. Der Karteninhaber verpflichtet sich, den ihm gewährten persönlichen Kreditrahmen einzuhalten. Die
Höhe des persönlichen Kreditrahmens sowie eventuelle Änderungen werden dem Karteninhaber schriftlich,
erstmals mit Übersendung der PIN-Nr., mitgeteilt. Der Kreditrahmen steht dem Haupt- und gegebenenfalls
dem Zusatzkarteninhaber gemeinschaftlich zu. Verfügungen sind nur innerhalb des mitgeteilten Rahmens
zulässig. Überschreitet der Karteninhaber diesen persönlichen Kreditrahmen, kann die Bank den Betrag,
der über die Kreditrahmen-Grenze hinausgeht, einfordern. Er ist dann sofort auszugleichen. Die Bank ist in
diesem Fall auch berechtigt, die weitere Benutzung der Karte bis zum Ausgleich des Differenzbetrages zu
untersagen oder erforderliche Genehmigungen – bei Verwendung der Karte – im Einzelfall zu verweigern.
Guthaben auf dem Kartenkonto werden von der Bank mit monatlicher Gutschrift verzinst. Die Bank bestimmt
den Zinssatz. Der gültige Habenszinssatz kann jederzeit bei der Bank telefonisch abgefragt werden. Die
Einzahlung von Guthaben hat ausschließlich auf das von der Bank schriftlich benannte Verrechnungskonto
unter Angabe der Kartennummer zu erfolgen. Die in das Kartenkonto eingestellten Zahlungsansprüche der
Bank gegen den Karteninhaber mindern das zu verzinsende Guthaben vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an.
Die entsprechende Abrechnung erfolgt im monatlichen Rechnungsabschluss. Übersteigen die Zahlungsansprüche das Guthaben, erfolgt die Begleichung des Differenzbetrages im Wege des Lastschrifteinzuges
nach Ziffer 7. Über ein Guthaben kann auch durch schriftlichen Überweisungsauftrag verfügt werden.
11. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, ist dies der Bank sofort
telefonisch oder schriftlich bzw. per Telefax anzuzeigen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die telefonische
Sperrmeldung nach Entdeckung des Abhandenkommens an den Sperrannahmedienst (derzeit: 069 66571-333,
24-Stunden-Service) zu übermitteln. Die Bank ist in diesem Fall berechtigt, unverzüglich die Karte zu sperren.
Bis zum Tage des Eingangs der Verlustmeldung haftet der Karteninhaber bis zu maximal o 50,–. Die für den
Inhaber vorgesehene Schadensbegrenzung von o 50,– gilt jedoch nicht, wenn der Schaden dadurch ermöglicht wurde, dass die PIN auf der abhanden gekommenen Kreditkarte vermerkt oder in anderer Weise mit
ihr verbunden oder vom Karteninhaber Dritten mitgeteilt worden ist. In diesen Fällen trägt der Inhaber alle
Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte entstanden sind. Die Bank ist berechtigt,
die Nummern abhanden gekommener, gesperrter oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten den
Vertragsunternehmen bekannt zu geben. Ein Wiederauffinden der Karte ist der Bank unverzüglich anzuzeigen
und diese an die Bank zurückzugeben. Die Verwendung einer solchen Karte ist unzulässig. Bei missbräuchlichem Einsatz der Karte oder ihrem Abhandenkommen (außer in den Fällen ihres Verlorengehens) ist von
dem Inhaber unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
12. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit mit Einhaltung einer Frist von 6 Wochen
schriftlich mit Wirkung auch für den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des
Karteninhabers wird erst mit Rückgabe der Karte und gegebenenfalls der Zusatzkarte wirksam. Das Recht
der Kündigung aus wichtigen Gründen wird hierdurch nicht berührt. Die Bank behält sich das Recht vor, die
Benutzung der Karte oder der Zusatzkarten jederzeit ohne Angabe von Gründen zu untersagen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages durch die Bank, soweit kein anderer Grund dafür angegeben
wird. Der weitere Gebrauch ist in diesem Fall unzulässig. Im Falle der Kündigung oder Untersagung hat der
Karteninhaber die Karten unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm in
keinem Fall zu. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein
bis zum Fälligkeitszeitpunkt bestehender Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung, entsprechend Ziffer
7, verzinst. Dem Karteninhaber steht der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens der Bank offen.
13. Zur Verwendung der Karte ist deren Inhaber nur insofern befugt, als er nach seinen jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sicher in der Lage ist, die durch die Kartenverwendung verursachten
Forderungen der Bank vollständig und fristgemäß zu erfüllen. Änderungen der Anschrift, des Namens, des
Arbeitgebers und der sonstigen im Antrag gemachten Angaben – insbesondere Bankverbindungen – sind
der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für Änderungen im Lastschriftverfahren. Versäumt
der Karteninhaber eine Mitteilung, ist die Bank berechtigt, Nachforschungen auf seine Kosten anzustellen.
14. Die Bank kann die Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der CC-Bank VISA-Karte ändern.
Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mitteilung die Karte einmalig oder mehrmalig weiterverwendet oder nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen schriftlich widerspricht. Hierauf wird
die Bank den Karteninhaber beim Bekanntmachen der Änderung besonders hinweisen.
15. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Bank ist in diesem Fall berechtigt, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine nach billigem Ermessen zutreffende Bestimmung
zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck möglichst nahe kommt. Die getroffene Bestimmung wird unter den in Ziffer 14 genannten Voraussetzungen Bestandteil dieser Vertragsbestimmungen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Deutschen Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mönchengladbach.
16. Telefonklausel: Die Bank kann sich zu Informations- und Dispositionszwecken im Rahmen der Bearbeitung
dieses Kontos jederzeit mit dem Kontoinhaber telefonisch in Verbindung setzen.
HymerCard-Mitgliedschaftsbedingungen
1. Die Hymer AG übersendet Ihnen nach Annahme des entsprechenden Antrages die HymerCard. Mitglied kann
nur werden, wer Eigentümer und gleichzeitig Besitzer eines HYMER-Reisemobils oder eines Eriba-Caravans ist.
Die HymerCard ist personen- und fahrzeuggebunden. Für die Benutzung der Karte gelten diese Bedingungen
sowie die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen der Hymer AG.
2. Die HymerCard berechtigt Sie, den HymerCard-Service in Anspruch zunehmen. Die Hymer AG bedient sich
zur Erfüllung dieser Leistungen der HymerCard-Erfüllungsgehilfen, mit denen entsprechende Vereinbarungen
getroffen wurden, auf die die Hymer AG aber keinen Einfluss hat. Die Hymer AG haftet nicht für irgendwelche
Verluste oder Schäden, die durch nicht oder fehlerhaft erbrachte Leistungen von Erfüllungsgehilfen oder deren
Dienstleistern entstanden sein könnten.
3. Die HymerCard ist gültig, solange der Karteninhaber im Besitz des HYMER-Fahrzeugs ist. Adress- und
Fahrzeugdaten-Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der alleinige Besitz der HymerCard berechtigt nicht,
Eigentumsansprüche auf das dazugehörende Fahrzeug zu erheben.
4. Die Karte bleibt Eigentum der Hymer AG. Die Hymer AG kann ihre Benutzung mit oder ohne Nennung von
Gründen untersagen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Widerruft der Darlehensnehmer fristgemäß seine auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Willenserklärung, gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn er einen bestehenden Sollsaldo nicht binnen zwei Wochen
entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Inanspruchnahme des Darlehens zurückzahlt.
Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Karten-Antrag auf der nebenstehenden Seite.
Ihr Karten-Antrag
Für Sie leicht gemacht – So gehen Sie vor
➔ Neuantrag/Änderungsantrag
Antrag auf die HymerCard-VISA
Der schnellste und einfachste Weg ist die Legitimation
über Ihren HYMER-Partner, der Ihren Antrag gerne an
den HymerCard-Service weiterleitet.
Teil ❶
Teil ❶ + ❷
❶
HymerCard
Antrag auf
die HymerCard/
HymerCard-VISA
bitte direkt an:
❷
HymerCardLegitimation
VISA
➔ Antrag auf die HymerCard
➔ Antrag auf die HymerCard-VISA
mit Legitimationsunterschrift
Bitte unterschreiben Sie als Antragsteller für die HymerCard-VISA bei „Unterschrift des Hauptkarten-Antragstellers“
WICHTIG !
Legitimation
(nur bei Anträgen für die HymerCard-VISA)
Zu Ihrem eigenen Schutz und um den gesetzlichen Vorschriften
zu entsprechen, ist eine Identitätsfeststellung notwendig.
HymerCard
Postfach 1140
D-88330 Bad Waldsee
So einfach geht’s:
1. Schnellster und einfachster Weg – Sie können Ihre persönliche HymerCard-VISA einige Tage früher erhalten,
wenn Sie die erforderliche Legitimation bei Ihrem HYMERPartner durchführen lassen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren
Personalausweis oder Reisepass mit. Die Unterschrift
Ihres HYMER-Partners auf dem Antrag – das ist alles!
2. PostIdent-Verfahren – Wenn Sie die HymerCard-VISA
auf dem Postweg beantragen möchten, wird Ihnen die
Karte per so genanntem „PostIdent-Verfahren“ zugestellt. Damit wir sicher sein können, dass nur Sie Ihre
persönliche HymerCard-VISA erhalten.
Einige Worte zur Sicherheit:
➔Die Karte wird Ihnen persönlich durch den Postboten
überreicht.
➔Bitte zeigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder
Reisepass, denn die Karte wird nur an Sie persönlich
ausgehändigt.
➔Der Postbote notiert dann Ihre Personaldaten,
und Sie bestätigen die Angaben mit Ihrer Unterschrift.
➔Falls Sie nicht erreichbar sind, hinterlässt der Postbote
Ihnen eine Information.
➔Sie können Ihre HymerCard-VISA dann innerhalb
1 Woche bei Ihrer zuständigen Postdienststelle abholen.
Nehmen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder
Reisepass mit.
➔Ihre PIN-Nummer erhalten Sie mit separater Post nach
Ihrer HymerCard-VISA.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie keine Vollmacht
an andere Personen zur Entgegennahme vergeben können.
Und so geht es weiter
Bei einem Neuantrag erhalten Sie in den nächsten Tagen Ihre
persönlichen Begrüßungsunterlagen.
Die HymerCard-VISA ersetzt die HymerCard.
19
www.slogan.de / 08.2004/50.000 / Copyright bei HYMER AG, Bad Waldsee
Zukunft
erfahren
Zukunft
erfahren
Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Prospekte. Den Reisemobil-Prospekt, den CaravanProspekt und das Exklusiv-Programm der S-Klasse und des Exsis.
HYMER AKTIENGESELLSCHAFT
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88330 Bad Waldsee
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Telefax +49 (0) 7524 999-220
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