Versicherungsmedizin in verschiedenen Ländern Europas und
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Versicherungsmedizin in verschiedenen Ländern Europas und
Versicherungsmedizin in verschiedenen Ländern Europas und Initiierung einer versicherungsmedizinischen Plattform für den deutschsprachigen Raum Masterarbeit Master of Advanced Studies Versicherungsmedizin Dr. med. Bruno Soltermann Tutor Prof. Dr. Herbert Lüthy Kriens, 26. September 2013 Kooperationspartner: Medizinische Universität Wien Eberhard Karls Universität Tübingen Institut für Arbeits- und Sozialmedizin Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Abkürzungen ABEMC Association Belge des Médecins-Conseils Experts AMESRED Asociación Española de Medicina del Seguro AMUS Assurance Medical and Underwriting Society APADAC Associação Portuguesa de Avaliação do Dano Corporal AREDOC Association pour l'étude de la réparation du dommage corporel ARPEM Association Romande des Praticiens en expertise médicale asim Academy of Swiss Insurance Medicine CAPEDOC Certificat d'Aptitude à l'Expertise du Dommage Corporel CEREDOC Conféderation européen d’Experts en Evaluation et Réparation du dommage Corporel DACIM Dutch Academic Center for (Private) Insurance Medicine DGSPM Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention DVfVW Deutscher Verein für Versicherungswissenschaft ELHUA European Life and Health Underwriters’ Association EUMASS European Union of Medicine in Assurance and Social Security FFAMCE Fédération française des associations de médecins conseils experts FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte ICF International Classification of Functioning, Disability and Health ICLAM International Committee for Insurance Medicine KCVG KennisCentrum VerzekeringsGeneeskunde (Dutch Research Center for (Social) Insurance Medicine) KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherung MAS VMed Master of Advanced Studies Versicherungsmedizin MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung MDS Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen RAD Regionale Ärztliche Dienste der Invalidenversicherung SGTV Schweizerische Gesellschaft für Traumatologie und Versicherungsmedizin SGV Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte SGVP Schweizerische Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIM Swiss Insurance Medicine SVV Schweizerischer Versicherungsverband UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung 3 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung ............................................................................................................ 7 2. 2.1. 2.2. 2.3. Einleitung ........................................................................................................................... 8 Hintergrund .......................................................................................................................... 8 Problemstellung ................................................................................................................. 11 Ziele/Forschungsfragen ..................................................................................................... 11 3. 3.1. 3.2. 3.3. Methodik ........................................................................................................................... 13 Literaturrecherche .............................................................................................................. 13 Befragung mittels Fragebogen ........................................................................................... 13 Methodologie ..................................................................................................................... 14 4. 4.1. 4.2. 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. Resultate........................................................................................................................... 15 Definition der Versicherungsmedizin .................................................................................. 15 Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereiche der Versicherungsmedizin ............................... 18 Ausbildung ......................................................................................................................... 19 Weiterbildung ..................................................................................................................... 19 Fortbildung ......................................................................................................................... 22 Berufsfelder von Versicherungsmedizinerinnen und Versicherungsmedizinern .................. 25 Versicherungsmedizinische Institutionen und Gesellschaften ............................................ 28 Versicherungsmedizinische Fachzeitschriften und Publikationen ....................................... 32 Medizinische Begutachtung ............................................................................................... 34 5. Diskussion ........................................................................................................................ 36 6. Konklusionen und Empfehlungen .................................................................................. 43 7. Danksagungen ................................................................................................................. 47 8. Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 48 9. Anhänge ........................................................................................................................... 54 Anhang 1: Fragebogen zur Masterarbeit in Versicherungsmedizin .................................... 54 Anhang 2: Angeschriebene 96 Organisationen in 33 europäischen Ländern ..................... 63 Anhang 3: Antwortende 31 Organisationen in 15 europäischen Ländern........................... 68 Anhang 4: Definitionen zur Versicherungsmedizin aus der Befragung ............................... 70 Anhang 5: Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereiche der Versicherungsmedizin ............. 74 Anhang 6: Berufsfelder von Versicherungsmedizinerinnen und Versicherungsmedizinern 84 Anhang 7: Medizinische Begutachtung .............................................................................. 94 5 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann 1. Zusammenfassung Die medizinische Risikoprüfung findet schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts Verwendung und die Leistungsregulierung in den Sozialversicherungswerken wird seit Beginn des 20. Jahrhunderts von Medizinern begleitet. Dennoch konnte sich die Versicherungsmedizin bis anhin in der medizinischen Gemeinschaft noch nicht richtig etablieren. Dies hängt wohl zu einem grossen Teil damit zusammen, dass die Versicherungsmedizin kaum kurativ ist und somit von den klinischen Fächern verdrängt wird und keine oder nur wenige Stunden in der Aus- und Weiterbildung dafür bereitgestellt werden. Dieses Manko haben viele Versicherer aufgenommen und führten seit jeher ihre spezifischen Weiter- und Fortbildungen in eigener Regie durch, was zu einer weiteren Verzettelung sowie unklaren und uneinheitlichen Definitionen führte und damit zu einer fehlenden Identität. In der vorliegenden Masterarbeit geht es darum, eine umfassende und eindeutige Definition für Versicherungsmedizin vorzuschlagen und die entsprechenden Bildungsgänge sowie Aktivitäten in europäischen Ländern darzulegen. Dies sollte als Grundlage dienen, um eine Plattform Versicherungsmedizin im deutschsprachigen Raum zu schaffen. Nebst einer Literaturrecherche wurde ein Fragebogen an 96 Institutionen und Fachpersonen in 33 europäischen Ländern versandt. In der Schweiz wurden keine Fragebögen verschickt, da ich die Situation bestens kenne. 31 Institutionen aus 15 europäischen Ländern haben geantwortet. Die Auswertungen zeigen, dass die Ausbildung in Versicherungsmedizin zum jeweiligen nationalen Arztdiplom in den meisten europäischen Ländern inexistent ist. Die Weiter- und Fortbildung in Versicherungsmedizin ist in den letzten Jahren etwas in Gang gekommen, sie ist häufig aber noch den einzelnen Versicherungsinstitutionen mit deren Präferenzen überlassen. Auch die Fachzeitschriften sind meist national ausgerichtet und die versicherungsmedizinischen Organisationen sind meist nicht vernetzt. Aus den Konklusionen wurden fünf Empfehlungen erarbeitet: 1. Vorschlag einer einheitlichen Definition für Versicherungsmedizin. 2. Erarbeitung eines Lernzielkataloges für Versicherungsmedizin und Einbringen in die länderspezifischen Ausbildungscurricula der Universitäten. 3. Erarbeitung einer versicherungsmedizinischen Plattform im deutschsprachigen Raum zur Pflege des fachlichen Austausches und Weiterentwicklung der Versicherungsmedizin. 4. Einbindung der bereits bestehenden Exponenten der verschiedenen Organisationen in der Schweiz, Deutschland und Österreich in diese Plattform. 5. Gründung einer Fachzeitschrift mit allen Aspekten der Versicherungsmedizin für den deutschsprachigen Raum. Durch die in dieser Arbeit zusammengetragenen Fakten und gewonnenen Erkenntnisse bin ich zur Überzeugung gelangt, dass es sich lohnt, eine gemeinsame Plattform für Versicherungsmedizin im deutschsprachigen Raum zu erstellen. Ich werde diese Arbeit in Angriff nehmen. 7 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann 2. Einleitung 2.1. Hintergrund Der Versicherungsgedanke besteht schon seit dem 18. Jahrhundert vor Christus, als es im babylonischen Reich galt, allfällige Verluste durch Raubüberfälle auf Karawanen abzusichern. Etwas später kamen dann bei den Griechen Waren-Versicherungen in der Seeschifffahrt auf. Die erste bekannte Versicherung, die sich dem Schaden bei Personen unterer Bevölkerungsschichten und beim Militär annahm, war die römische Sterbekasse aus Lanuvinum im Jahre 130 nach Christus. Ab dem 12. Jahrhundert haben dann die Zünfte, also die Vereinigungen der Handwerker und anderer Berufe, ihre Mitglieder bei Krankheit, Invalidität und Alter sowie im Todesfall auch Witwen und Waisen unterstützt. Später wurden auch Gesellenbruderschaften mit denselben Absichten gegründet [45] [15]. Der älteste überlieferte Leibrentenvertrag zwischen dem Abt von St. Denis und dem Erzbischof von Bremen stammt aus dem Jahre 1308. Der Leibrentenkauf ermöglichte als Vorläufer der Lebensversicherung eine Altersversorgung, und zwar waren es damals Klöster und Städte, welche gegen Kapital oder Land lebenslängliche Renten gewährten. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts entstanden in Genua die ersten Rückversicherungsverträge. 1693 wurde die erste für die Lebensversicherung brauchbare Sterbetafel durch den englischen Astronomen Edmond Halley aufgestellt, wobei das statistische Material vom Breslauer Pfarrer Caspar Neumann stammte. Im 18. Jahrhundert entstanden viele Sterbe-, Witwen- und Krankenkassen, welche berufsständisch oder regional begrenzt waren. Sie scheiterten aber meistens am Fehlen mathematischer Voraussetzungen. 1762 Errichtung der Equitable in London. Sie gilt als erste Lebensversicherungsgesellschaft, welche auf mathematisch-statistischer Grundlage fusste. 1778 Gründung der Hamburgischen Allgemeinen Versorgungsanstalt als Lebensversicherungsunternehmen auf versicherungstechnischer Grundlage. Im Zuge der Industrialisierung innerhalb des 19. Jahrhunderts wurde das Bedürfnis von Versicherungen immer grösser. In Deutschland wurde im Jahre 1853 sogar eine EisenbahnUnfallversicherung eingeführt, die Eisenbahn-Passagieren eine spezielle Deckung gewährte. Die Gefährdungshaftung von Industrieunternehmen wurde durch die Unfallversicherung für Arbeitnehmer abgelöst. 1881 Einführung der sozialen Kranken-, Unfall- und Invaliden-Versicherung in Deutschland. 25 Jahre später wurden die ersten privaten Krankenversicherungsunternehmen für Handwerker und Gewerbetreibende errichtet. In Österreich wurden 1889 die beiden Gesetze betreffend Krankenversicherung und Unfallversicherung für Arbeiter eingeführt. In den folgenden Jahrzehnten wurden weitere Berufsgruppen den Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsgesetzen unterstellt. Dies führte dann 1956 zum Allgemeinen Österreichischen Sozialversicherungsgesetz für alle Unselbständigen [42]. Durch die Industrialisierung entwickelte sich aber auch zunehmend ein bürgerlicher Mittelstand, der sich eine Vorsorgeversicherung leisten wollte und dies auch konnte. Es entstanden dadurch 8 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann immer mehr Lebensversicherungsgesellschaften. In der Schweiz machte 1857 die Schweizerische Rentenanstalt (heutige Swiss Life) in Zürich den Anfang, gefolgt von der La Suisse Lebensversicherung in Lausanne nur gerade ein Jahr später. 1864 kam die Basler Lebensversicherung und 1872 die Genfer Leben hinzu [54]. Für den Erfolg dieser freiwilligen Versicherungen waren die statistischen und epidemiologischen Daten für den Risikoausgleich und die Risikogerechtigkeit im Versichertenbestand unabdingbar. Darum waren die Daten der Übersterblichkeiten und der Überinvaliditäten von besonderem Wert, und dies war die eigentliche Geburt der Versicherungsmedizin im Lebensversicherungsbereich. Rein medizinisch war man dannzumal weder diagnostisch noch therapeutisch weit fortgeschritten, dennoch wollte man versicherungswillige Personen wenn immer möglich versichern, denn es war ja ein neues Geschäftsfeld. Da die Versicherungsgesellschaften in den verschiedenen Ländern dieselben Probleme in versicherungsmedizinischer und aktuarieller Hinsicht hatten, führte dies zu einem internationalen Gedankenaustausch. 1899 fand der erste internationale Kongress über Versicherungsmedizin in Brüssel statt. Daraus entstand die ICLAM „International Committee for Life Assurance Medicine im Jahre 1901 mit einem alle drei Jahre stattfindenden Kongress für Versicherungsmediziner, Underwriter und Aktuare [7]. In der Schweiz wurde im Jahre 1852, also lediglich vier Jahre nach der Gründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das Bundesgesetz über die Pension und Entschädigung der im eidgenössischen Militärdienst Verunglückten oder ihrer Angehörigen in Kraft gesetzt. 1902 erfolgte die Gesetzesrevision und daraus entstand die Militärversicherung, welche im Jahre 2005 in die Suva eingebettet wurde. Die Militärversicherung verfügt über Kreisärzte, welche die Administration berät. Im Jahre 1911 wurde das Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (KUVG) in der Schweiz angenommen. Der Abschluss einer Krankenversicherung blieb jedoch freiwillig, die Unfallversicherung wurde nur für einen Teil der Arbeitnehmer obligatorisch und wurde von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) ab 1918 durchgeführt [55]. Dies galt bis zum Jahr 1984; seither sind alle Arbeitnehmer gegen Unfall und Berufskrankheiten gemäss Unfallversicherungsgesetz UVG obligatorisch versichert. Die Suva hat dabei ihr Teilmonopol (Unfallversicherung für Industrie und Baugewerbe) behalten dürfen, die restlichen Branchen werden von privaten Unfallversicherern gemäss UVG versichert. Die Suva hat seit Beginn einen versicherungsmedizinischen Dienst mit Kreisärzten in den Agenturen und Unfallärzten am Hauptsitz in Luzern aufgebaut. Die privaten Unfallversicherer haben beratende Ärzte, welche mit wenigen Ausnahmen mandatiert sind. Das Unfallversicherungsgeschäft darf ohne Zuzug von Ärzten durchgeführt werden. Ebenfalls 1912 haben sich unfallmedizinisch engagierte Schweizer Ärzte vereinigt und in Bern die „Gesellschaft der Schweizer Unfallärzte“ gegründet um wichtige Unfall- und Standesfragen zu studieren. 1928 gab es eine Umbenennung zur „Schweizerischen Gesellschaft für Unfallmedizin und Berufskrankheiten“ (SGUB) mit einem stärkeren Bezug zur Suva. 1983 kam es zu Kritik aus Chirurgen- und Orthopädenkreisen, wegen angeblicher Konkurrenzierung und Doppelspurigkeiten zu den bestehenden Fachgesellschaften. Es wurde empfohlen, die SGUB solle sich vermehrt der Versicherungsmedizin widmen. Im Jahre 1992 wurde die SGUB in die „Schweizerische Gesellschaft für Traumatologie und Versicherungsmedizin“ (SGTV) umbenannt. Die Arbeitsmedizin hat sich aus der Gesellschaft verabschiedet. Das Ziel der neuen Gesellschaft war die Vereinigung der Ärzte aller Fachrichtungen und anderer Interessenten, die sich besonders mit der Traumatologie, der Rehabilitation sowie mit den in diesem Zusammenhang stehenden versicherungsmedizinischen und rechtlichen Fragen befassten. Als Publikationsorgan diente die Zeitschrift für Unfallchirurgie und Versi- 9 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann cherungsmedizin, die dann von 1995 in Swiss Surgery integriert wurde; letztere wurde 2003 ebenfalls aus Kostengründen eingestellt [50]. Die Invalidenversicherung (IV) der Schweiz (Rentenversicherung) wurde 1960 eingeführt. Bis im Jahre 2004 durften die Ärzte der IV keine Versicherten untersuchen. Die IV-Stellen mussten sich mit den medizinischen Berichten der behandelnden Ärzte zufrieden geben. Bereits 1978 wurde jedoch in Basel die erste Medizinische Abklärungsstelle (MEDAS) gegründet, welche im Auftrag der Invalidenversicherung Begutachtungen durchführte. Nach und nach wurden in der ganzen Schweiz solche MEDAS gegründet. Erst im Rahmen der 4. IV-Revision im Jahre 2004 wurden in Art. 59 IVG die regionalen ärztlichen Dienste geschaffen, welche seither die kantonalen IV-Stellen medizinisch beraten und hierfür Versicherte zur Untersuchung aufbieten dürfen. Die MEDAS braucht es aber weiterhin, denn die Begutachtungen haben enorm zugenommen. Die Krankenversicherung wurde in der Schweiz erst im Jahre 1996 für alle Bewohner als obligatorisch erklärt; dies im sogenannten Krankenversicherungsgesetz (KVG). Mit dem neuen KVG wurde die Stellung der Vertrauensärzte gestärkt und ihre Aufgaben im Art. 57 KVG festgelegt. Bereits im Jahre 1985 haben sich die Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte der Krankenversicherer zur „Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauensärzte“ (SGV) zusammen geschlossen. Ab 2003 gibt es einen „Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt“ [49]. 1996 wurde die „Schweizerische Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie“ (SGVP) gegründet. Es handelt sich hierbei um eine Vereinigung ärztlicher Gutachter und Gutachterinnen der Schweiz für Versicherungsfragen bei psychischen und psychosomatischen Störungen. Die Gesellschaft beschäftigt sich auch mit der Erarbeitung von Qualitätsleitlinien für die psychiatrische Begutachtung [51]. Im Jahre 2003 erfolgte die Gründung der „Swiss Insurance Medicine“ (SIM) als schweizerische interdisziplinäre Plattform für Versicherungsmedizin [60]. Die SIM erhielt im Jahre 2005 von der Schweizerischen Ärztegesellschaft FMH den Auftrag, die seit 1998 für den Unfallversicherungsbereich durchgeführten medizinischen Gutachterkurse auf die anderen Versicherungsbereiche auszudehnen und weiter zu führen. Im Jahre 2008 wurden die ersten Zertifikate für medizinische Gutachter SIM erteilt. Die SIM führt seit 2010 auch einen Bildungslehrgang zu zertifizierten Arbeitsfähigkeitsassessoren ZAFAS durch. Hierbei handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte, welche sich für die Tätigkeit der Arbeitsfähigkeitsassessments interessieren und den behandelnden Ärzten, Arbeitgebern und Versicherern für Zweitmeinungen zur Verfügung stehen. Die SIM pflegt aber auch den Bereich der medizinischen Risikoprüfung, indem sie neben der SIM-Jahrestagung und der Gutachtertagung auch jährlich ein Forum Risikoprüfung in der Personenversicherung durchführt. Im Jahre 2005 wurde die „Academy of Swiss Insurance Medicine“ asim an der Universität in Basel gegründet [21]. Es handelt sich um die erste deutschsprachige versicherungsmedizinische Akademie mit Lehre, Forschung und Bildung in Versicherungsmedizin. Den Master of Advanced Studies Versicherungsmedizin MAS VMed kann man zurzeit nur in Basel absolvieren. In der Schweiz hat der versicherungsmedizinische Aufschwung in den letzten 20 Jahren stattgefunden. Dies hat wohl auch damit zu tun, dass im Leistungsbereich zum einen die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten stark zunahmen und man vermehrt über Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nachdenkt und diese prüft, zum andern aber auch, da die Versicherten immer mehr abgegolten haben möchten, was zu vermehrten Leistungsprüfungen führt. In der 10 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann medizinischen Risikoprüfung führen die neuen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten zu kleineren Mortalitätsraten jedoch zu vermehrten Morbiditätsraten, was ausgedehntere versicherungsmedizinische Prüfungen mit sich zieht. Die Versicherungsmedizin wird also immer wichtiger [17] [9]. Dass dem so ist, zeigt sich auch in den Bestrebungen, diese Fachkompetenz unter den Ärztinnen und Ärzten wie aber auch unter Nichtmedizinerinnen und Nichtmedizinern zu steigern. Der Masterlehrgang Versicherungsmedizin gilt als bestes Beispiel dafür und Berichte neueren Datums bestätigen den Trend [16] [19] [61] [40]. Es gibt auch immer mehr Vereinigungen, welche sich der Versicherungsmedizin widmen. Die einen arbeiten national wie zum Beispiel die Swiss Insurance Medicine (SIM) in der Schweiz seit 2003 [60] oder die Association pour l'étude de la réparation du dommage corporel (AREDOC) in Frankreich seit 1977 [24]. Andere sind europäisch vernetzt wie etwa die European Union of Medicine in Assurance and Social Security (EUMASS) seit 1973 [36], die Confédération européen d‘Experts en Evaluation du dommage Corporel (CEREDOC) seit 1997 [31] oder die European Life and Health Underwriters' Association (ELHUA) seit 2009 [6]. Dann gibt es natürlich auch weltumspannende Organisationen wie das International Committee for Insurance Medicine (ICLAM) seit 1901 [7]. Interessant ist die Tatsache, dass trotz der mehr als hundertjährigen Geschichte der Versicherungsmedizin eine entsprechende Definition alles andere als einheitlich ist. Für die einen ist die Versicherungsmedizin eher für die Schadenabwicklung ausgerichtet [57] [2], für die andern ist die Gewichtung eher in der medizinischen Risikoprüfung [7]. Wieder andere beinhalten stark auch die Arbeitsmedizin wie in den Niederlanden. In Deutschland wird häufig unter Versicherungsmedizin nur der medizinische Aspekt der Privatversicherer gesehen und derjenige der Sozialversicherer unter Sozialmedizin subsummiert. 2.2. Problemstellung Die oben beispielhaft beschriebenen vielfältigen Bestrebungen sind leider nur bruchstückhaft, kaum koordiniert und häufig auch nicht bekannt. Die Versicherungsmedizin wird noch kaum als eigenständige Disziplin anerkannt. In der Schweiz gibt es den Fähigkeitsausweis für Vertrauensärzte, Zertifikate für medizinische Gutachter und Arbeitsfähigkeitsassessoren und neu das Zertifikat für Ärzte der regionalen ärztlichen Dienste sowie den Master in Versicherungsmedizin. Innerhalb der EU gibt es nur in Holland und Belgien einen Facharzt für Versicherungsmedizin. Eine Migrationsmöglichkeit innerhalb der EU und der Schweiz mit dem Facharzttitel Versicherungsmedizin ist gemäss Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments aber lediglich mit demjenigen der Niederlande möglich [48]. 2.3. Ziele/Forschungsfragen In meiner Masterarbeit möchte ich eine verständliche und nachvollziehbare Definition der Versicherungsmedizin erarbeiten, damit es innerhalb der versicherungsmedizinischen Gemeinschaft eine professionelle Identität gibt. Im Weiteren ist es mir wichtig, Kenntnisse der versicherungsmedizinischen Institutionen in verschiedenen Ländern Europas zu erlangen sowie die Aus-, Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten für Versicherungsmedizin und die Einsatzmöglichkeiten und Aufgaben von Versicherungsmedizinerinnen und -medizinern in diesen Ländern aufzuzeigen. 11 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Aus diesen Erkenntnissen ziehe ich eine deutschsprachige Plattform für Versicherungsmedizin in Erwägung, um länderübergreifend den Gedankenaustausch zu pflegen wie auch gemeinsame Bildungsgefässe zu erarbeiten. 12 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann 3. Methodik Es handelt sich um eine Arbeit, in welcher ich zuerst eine Literaturrecherche anstellte. Die Ausbeute davon war gering, so dass ich mich gezwungen sah, einen Fragebogen zu erarbeiten und diesen an Institutionen und Fachpersonen aus Medizin und Versicherungen zu senden. 3.1. Literaturrecherche Für die Literatursuche habe ich die vier Datenbanken PubMed, Medpilot, Embase und SocINDEX gewählt. PubMed ist die grösste Datenbank mit rund 22 Millionen medizinischen Nennungen aus verschiedensten Literaturquellen. Sie ist US-amerikanisch und entsprechend auf diese Literatur ausgerichtet, wobei die ausseramerikanische Literatur nicht zu kurz kommt. Medpilot enthält eine breite Auswahl deutschsprachiger Medizinliteratur und macht dennoch eine angeblich vollständige PubMed-Recherche. Es ist eine umfassende Metadatenbank mit Zeitschriftenartikeln, Monographien und auch grauer Literatur mit vielen Optionen zur Modifizierung der Suchanfrage. Die Datenbank wurde vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und der Zentralbibliothek der Medizin (ZBMed) in Köln entwickelt. Embase hat einen Überlappungsgrad von rund 65% zu PubMed, ist aber vielmehr auf europäische und auch psychosoziale Literatur bezogen. SocINDEX ist gemäss Beschrieb die weltweit umfangreichste und hochwertigste Datenbank für soziologische Recherchen und deckt die gesamte soziologische Forschung ab, einschließlich aller Nebendisziplinen und verwandter Fachgebiete, in denen die Versicherungsmedizin auch einen gewissen Platz haben kann. Die Überprüfung der Fragestellung und der Einschlusskriterien mittels PICO (Patient, Intervention, Compare, Outcome) konnte ich für meine Internetrecherchen nicht anwenden, da dies eher für klinische Fragestellungen und Gesundheitsversorgungen geeignet ist. 3.2. Befragung mittels Fragebogen Da die Internetrecherchen lediglich einige wenige interessante Informationen ergeben haben und dies erst noch nur aus Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden, entwickelte ich einen Fragebogen, der vom Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (WIG) auf deren Aussagekraft geprüft wurde. Der Bogen enthält sechs Fragenkomplexe: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Definition der Versicherungsmedizin Aus-, Weiter- und Fortbildung in Versicherungsmedizin Berufsfelder der Versicherungsmedizin Institutionen und Gesellschaften mit versicherungsmedizinischem Kontext Fachzeitschriften oder Zeitschriften mit Publikationsteilen zur Versicherungsmedizin Medizinische Begutachtung 13 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Vor jedem Fragenkomplex wurden Bemerkungen angebracht, um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen. Der Fragebogen wurde ins Englische, Französische und Italienische übersetzt und danach an 96 Institutionen in 33 europäischen Ländern mit einem Begleitbrief auf elektronischem Weg verschickt. Der Fragebogen konnte elektronisch ausgefüllt und direkt wieder zurückgesandt werden. In der Schweiz wurden keine Fragebögen versandt, da ich hier den Überblick selber habe und darüber ja auch wiederkehrend publiziere und referiere. Der Fragebogen ist im Anhang 1 und die Liste der angeschriebenen Institutionen der entsprechenden Länder in Anhang 2 einsehbar. 3.3. Methodologie Die gefundenen Beiträge aus der Literaturrecherche haben erste Anhaltspunkte zur Klärung meiner Fragestellungen ergeben und fanden Verwendung in der Ausgestaltung des Fragebogens. Viel Zeit musste ich aufwenden, um die in den 33 europäischen Ländern richtigen Institutionen und Personen zu finden und anzuschreiben sowie mittels Erinnerungsschreiben um die Rücksendung des Fragebogens zu bitten. Die Auswertung der Fragebögen erfolgte ohne statistische Tests. Es wurden 29 ausgefüllte Fragebögen zurückgesandt, davon 13 aus Deutschland, drei aus Österreich, zwei aus Belgien und je einer aus Lichtenstein, Italien, Frankreich, Spanien, Holland, Luxemburg, Grossbritannien, Irland, Dänemark, Norwegen und Serbien. Zusätzlich hat das lettische Gesundheitsministerium einen Antwortbrief mit Bezug auf den Fragebogen gesandt. Mit Dr. Munda, Leiter Versicherungsmedizin der Generali in Wien und Vertreter der ICLAM, habe ich ein ausführliches Telefongespräch geführt. Vier weitere Personen von angeschriebenen Institutionen haben zusätzliche schriftliche Rückmeldungen gemacht, deren Aussagen ich in den jeweiligen Antworten ihrer Institutionen berücksichtigt habe. Insgesamt habe ich also von 31 Institutionen aus 15 europäischen Ländern eine Rückmeldung erhalten, was einer Rücklaufquote in Bezug auf die Institutionen von 32% und auf die Länder von 45% entspricht. Die Liste mit den antwortenden Institutionen ist in Anhang 3 einsehbar. Zusätzlich hatte ich mit den medizinischen Fakultäten in Bratislava und Prag telefonische Gespräche zur Abklärung deren vermeintlichen Facharzttiteln Versicherungsmedizin. 14 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann 4. Resultate 4.1. Definition der Versicherungsmedizin Die Befragung wie auch die Literaturrecherche hat ergeben, dass es keine einheitliche und anerkannte Definition der Versicherungsmedizin gibt. Verschiedene Aspekte werden einbezogen wie die Sozialmedizin, Präventivmedizin, Arbeitsmedizin, Sozialversicherungen, Privatversicherungen, Leistungsprüfung, Risikoprüfung und Jurisprudenz. Alle mitgeteilten Definitionen zur Versicherungsmedizin aus der Befragung sind im Anhang 4 einsehbar. Im Folgenden gehe ich auf einige ausgewählte Beispiele aus der Befragung und aus der Literaturrecherche ein. Bereits gegen Ende des 20. Jahrhunderts gab es in der Schweiz durch Bauer und Nigg sowie in Deutschland durch Raestrup recht umfassende Definitionen für Versicherungsmedizin. Hätte man die beiden Definitionen miteinander vermengt, so wäre noch vor der Jahrtausendwende eine recht umfassende begriffliche Bestimmung für die Versicherungsmedizin entstanden. Bauer und Nigg [1] haben 1985 im Vorwort zu ihrem Buch “Versicherungsmedizin“ diese folgendermassen definiert: „Die Versicherungsmedizin ist Teil der Sozialmedizin. Ihr fällt die Aufgabe zu, den Arzt darüber zu orientieren, welche Institutionen bestehen, die ihm und seinen Patienten dienen, vor allem die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit und Invalidität zu mildern. Als Nachfolgerin der früheren Unfallmedizin ist sie keine Heilkunde, weder Chirurgie noch interne Medizin, sondern die Lehre von den Beziehungen medizinisch-rechtlicher-wirtschaftlicher Art einerseits zwischen Erkrankungen und Unfällen, Beruf oder Militärdienst, andererseits zwischen Invalidität und Geburt, Unfällen oder Krankheit. In diesen Rahmen sind die Probleme der Krankenkassen, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Privatassekuranz, der Militärversicherung und der Invalidenversicherung gestellt.“ Die Definition beschränkt sich zwar auf die Leistungsregulierung, diese ist aber recht gut umschrieben. Raestrup [14] hat bereits im Jahre 1996 darauf hingewiesen, dass jede Versicherung, die sich mit Personen befasst, ärztlicher Mitarbeit bedarf. Aufgrund der Aufgaben, die er damals den Versicherungsmedizinern zuwies und der Erkenntnis der Wechselbeziehungen zwischen der Versicherungsmedizin mit der Medizin, den Naturwissenschaften, der Ökonomie und der Jurisprudenz hat er eine Definition für Versicherungsmedizin vorgenommen: „Heute wird unter Versicherungsmedizin die Beobachtung, Auswertung und Anwendung medizinscher Kenntnisse, ärztlicher Erfahrung und wissenschaftlicher Statistik unter Beachtung juristischer Gesichtspunkte verstanden, wobei Regeln, Richtlinien und Grundsätze zu erarbeiten sind, um die Risikobeurteilung bei Abschluss von Versicherungsverträgen, um die Abwehr unberechtigter Ansprüche bei zweifelhaften Schäden und um die Überprüfung von Leistungsfällen bei Unfall, bei Krankheit, bei Todeseintritt und vorgegebener Invalidität und bei Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.“ 15 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Für den medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Deutschland) ist die Versicherungsmedizin ein Teilgebiet der Sozialmedizin, die sich nicht mit der Behandlung von Krankheiten bzw. Unfallfolgen befasst, sondern mit den Beziehungen zwischen den Versicherungsnehmern, den medizinischen Leistungserbringern und den Versicherungsunternehmen. Die untersuchten Fragen sind nicht nur medizinischer, sondern auch juristischer und soziologischer Natur. Es bestehen inhaltliche Verbindungen zur Rechts- und Arbeitsmedizin. Für Gutzwiller und Paccaud [2] (Schweiz) versteht sich die Versicherungsmedizin als Teil der Sozial und Präventivmedizin. Sie ist die Lehre von den Beziehungen zwischen – vor allem kranken und verunfallten – Personen und Versicherungsunternehmungen und medizinischen Leistungserbringern. Bei der Swiss Insurance Medicine SIM [62] deckt sich die Definition mit derjenigen von Gutzwiller und Paccaud, die Versicherungsmedizin wird aber zusätzlich noch auf die medizinische Risikoprüfung ausgeweitet. Für Ostendorf, den Schriftleiter der Zeitschrift Versicherungsmedizin [13] (Deutschland) umfasst die Versicherungsmedizin die Anwendung ärztlich-medizinischen Fachwissens auf die besonderen Belange der verschiedenen Sparten der privaten Versicherung, insbesondere der Personenversicherung wie auch der Haftpflichtversicherung. Auch Gueret, Versicherungsmediziner für mehrere Lebensversicherer in Irland, beschränkt die Versicherungsmedizin auf die Privatversicherer. Für Kutzner, Leiterin der Gen Re Business School [10] (Deutschland), beinhaltet Versicherungsmedizin die beiden Bereiche der Risikoprüfung und der Leistungsregulierung. Sie schreibt in ihrem Editorial zum Heft 3, 2012 der Zeitschrift „Versicherungsmedizin“, dass Versicherungsmedizin nicht gleich Versicherungsmedizin sei, sondern ein umfangreiches Fachgebiet, das sich in Teilbereiche untergliedere. Interessanterweise beschränkt sie sich in der begrifflichen Bestimmung aber auf die Risikoprüfung, nämlich: „Versicherungsmedizin umfasst alle medizinisch anfallenden Fragen, die aus der Geschäftsbeziehung eines Versicherungsunternehmens und eines Versicherungskunden entstehen. Im Unterschied zur klinischen Medizin geht es ihr dabei nicht um die Behandlung von Patienten mit dem Ziel einer genauen Diagnosestellung, sondern um eine, auf möglicherweise viele Jahre in die Zukunft blickende Einschätzung der Prognose eines Antragstellers auf Versicherungsschutz oder Leistung, die auf teilweise unvollständigen Informationen im Hinblick auf bestimmte Symptome oder Erkrankungen basiert.“ Die Definition der Versicherungsmedizin der Asociación Espanola de Medicina del Seguro (AMESRED) [23] lautet: „La medicina de los seguros es una rama de la medicina, compleja por ser desconocida en muchos ámbitos y por que exige conocer las necesidades de las compañías sobreponiéndolas a los problemas médicos reales de los candidatos.“ Übersetzung von Bruno Soltermann: „Die Versicherungsmedizin ist ein vielschichtiger und unbekannter Zweig der Medizin, weswegen es nötig ist, die Bedürfnisse der Versicherer in Bezug auf die medizinischen Probleme des Antragstellers zu kennen.“ Aus der Definition geht hervor, dass man hiermit die Risikoprüfung im Privatversicherungsbereich meint. Bei der Association pour l'étude de la réparation du dommage corporel (AREDOC) [24] in Frankreich wird der Ausdruck Versicherungsmedizin zwar nicht verwendet, er wird aber sehr einengend 16 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann für die Leistungsprüfung beschrieben und zwar als Spezialisierung bei der Bewertung von Körperschäden. Für die Société Belge des Médecins Spécialistes en Médecine d’Assurance et Expertise Médicale bildet der Ausdruck „Versicherungsmedizin“ alle medizinischen Aktivitäten ab, die sich mit der Begutachtung von Personenschäden als Folge von physischer oder psychischer Gewalteinwirkung befasst. Die Meinung von Thomann vom Institut für Versicherungsmedizin in Frankfurt am Main (Deutschland) ist folgende: „Versicherungsmedizin ist der Oberbegriff für versicherungs- und sozialmedizinische Fragestellungen in Privat- und Sozialversicherungen.“ Der Chefarzt der Suva (Schweiz), Christian Ludwig schreibt in seinem Aufsatz „Die Versicherungsmedizin als ärztliches Berufsfeld“ im Suva Medical 2010 [11]: „Die Versicherungsmedizin befasst sich mit den Beziehungen zwischen Versicherern, medizinischen Leistungserbringern sowie erkrankten oder verunfallten Versicherten oder Personen, die einen Versicherungsantrag stellen. In dieser Disziplin tätige Ärztinnen und Ärzte setzen sich mit medizinischen Fragen in der Prävention, bei der Beurteilung von Gesundheitsrisiken oder von Leistungsansprüchen auseinander. Auch können ihnen koordinative Aufgaben im Zusammenhang mit der Rehabilitation und Reintegration von Versicherten übertragen sein“. Er macht zudem noch eine Kategorisierung der Versicherungsärzte aufgrund des Einsatzgebietes und verwendet den Ausdruck Gesellschaftsarzt für alle Versicherungsmediziner, welche die Versicherer beraten. Für Becher vom Fachkreis Versicherungsmedizin, Risiko- und Leistungsprüfung (Deutschland) umfasst die Versicherungsmedizin alle Belange zwischen den versicherten Personen, den medizinischen Dienstleistern und den Versicherungsanstalten, seien sie staatliche oder privatrechtliche Einrichtungen. Dabei lägen die Schwerpunkte auf sozial- und arbeitsmedizinischem sowie auf orthopädisch/unfallchirurgisch und psychiatrischem Fachgebiet, insbesondere bei biometrischen Produkten und verlangten interdisziplinäre Kenntnisse in Recht und Versicherungswirtschaft. Regenauer, ebenfalls vom Fachkreis Versicherungsmedizin, Risiko- und Leistungsprüfung in Deutschland, verfasst seine Definition in Anlehung an das Gabler Wirtschaftslexikon [39]: „Fachübergreifende Spezialdisziplin der Medizin, die sich besonders im Bereich der LebensInvaliditäts-, Kranken- und Unfallversicherung mit der Beurteilung und Begutachtung sowie der Erstellung und der Aktualisierung der jeweiligen medizinischen Kriterien befasst. Im Gegensatz zum klinischen Arzt, der jeden Patienten als einen individuellen Fall betrachtet, bei dem die Prognose kurzfristig durch neue klinische Daten und Situationen, (z.B. Komplikationen) revidiert werden kann, erstellt der Gesellschaftsarzt auf der Basis der bei Antragstellung vorliegenden medizinischen Informationen eine Langzeitprognose, dessen Aussage meist die Grundlage für die Höhe der Versicherungsprämie darstellt. Weitere Tätigkeitsfelder umfassen u.a. die Mortalitätsund Morbiditätsforschung, Analyse von epidemiologischen Trends, Produktberatung, KostenNutzen-Analyse von medizinischen Untersuchungsmethoden sowie die Prüfung von Leistungen auf sachlich medizinische Richtigkeit bzw. Kausalität“. Die Definition der Médecine d'Assurance an der Université Libre de Bruxelles wird abgeleitet vom Titel "Médecin spécialiste en médecine d'assurances et expertises médicales". Die Anerkennung als Spezialist setzt die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges ab, in welchem alle Sozial- und Privatversicherungsbereiche wie auch die Begutachtung im sozialversicherungs- und Zivilrechtsbereich abdeckt. 17 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Die kurze Definition des Dutch Academic Center for Insurance Medicine (DACIM) sagt aus, dass die Versicherungsmedizin alle medizinischen Aspekte umfasst, die in Relation zu den Sozial- und Privatversicherern stehen. Das „Danish Centre of Health & Insurance“ umschreibt die Versicherungsmedizin als spezielles medizinisches Feld mit Wissen in allen wichtigen klinischen Gebieten sowie Fachkenntnis in Epidemiologie, Mortalitäts- und Morbiditätsrisiken sowie Kenntnisse der Versicherungssysteme. Bei der Antrittsvorlesung von Prof. Dr. med Regina Kunz, Extraordinaria für Versicherungsmedizin und Chefärztin der Academy of Swiss Insurance Medicine am Universitätsspital Basel, definierte sie: „Versicherungsmedizin ist der Einsatz von ärztlichem Wissen und Kompetenzen, ärztlichen Methoden und Werten, um für kranke und verunfallte Menschen kollektive Regelungen zu entwickeln, die die negativen gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen von Krankheit und Unfall abfedern. Darunter fallen die Krankschreibung und Förderung der Rückkehr zur Arbeit, die Begutachtung von Langzeit-Arbeitsunfähigkeit, die Steuerung im Gesundheitssystem und der Krankenversorgung, Risikoeinschätzung für Lebensversicherung, Förderung von Teilhabe in der Gesellschaft jenseits des Arbeitslebens und anderes mehr“ [20]. Die ausführliche Definition von Kritscher der UNIQA Krankenversicherung in Österreich lautet: „Anwendung eines medizinisch ärztlichen Wissens bei konkreten Fragen der Personenversicherung. Voraussetzung ist daher neben dem fachlichen (medizinischen) Wissen ein Basiswissen der Versicherungswirtschaft (privat und öffentlich) sowie ein grundsätzliches Wissen der Finanzierung des Gesundheitswesens. Versicherungsmedizin bedeutet in Österreich die Beurteilung der Risikosituation bei Anträgen und der Beurteilung bei Leistungsfragen (Plausibilität von Verletzungsfolgen, Beurteilung einer spezifischen Behandlungsnotwendigkeit, Dauer einer (stationären) Behandlung, Notwendigkeit einer stationären Behandlung (z.B. bei psychischen Erkrankungen, Rehabilitationen), in besonderen Fällen auch die Einhaltung von Behandlungsrichtlinien, insbesondere wenn die laufende Therapie unökonomisch erscheint, Formulierungen bei Leistungseinschränkungen im Rahmen der Risikoprüfung.“ Gemäss der Antwort der Serbian Medical Society gibt es den Ausdruck “Versicherungsmedizin” in Serbien nicht. Man könnte sie aber als Beziehung zwischen dem staatlichen Versicherungsfonds und den Versicherten bezeichnen, wenn letztere den Gesundheitsdienst nötig haben. 4.2. Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereiche der Versicherungsmedizin Unter Ausbildung versteht man die Wissensvermittlung und Wissensaneignung während der Zeit als Studentin oder Student an der Universität bis zum Arztdiplom. Die Weiterbildung beinhaltet den Wissenszuwachs und das Erlangen der Fertigkeiten als Assistenzärztin oder Assistenzarzt bis zum Erhalt des Facharztausweises. Fortbildung bezieht sich auf Bildung von Fachärztinnen und Fachärzten im Sinne der Continuous Medical Education. Die Antworten der Institutionen zu den Bildungsfragen sind im Anhang 5 tabellarisch einsehbar. 18 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann 4.2.1. Ausbildung Die Ausbildung bezüglich Versicherungsmedizin ist in den europäischen Ländern inexistent oder wenn überhaupt, dann nur randständig. In der Schweiz wird seit den 1960iger Jahren die Versicherungsmedizin im Rahmen der Sozialund Präventivmedizin gelehrt. Im neuesten Lernzielkatalog für die medizinische Ausbildung, der 2. Auflage des Swiss Catalogue of Learning Objectives for Undergraduate Medical Training aus dem Jahre 2008 [59] sind nur wenige Stunden für die Versicherungsmedizin reserviert, wobei hiervon meist nur ein oberflächliches Wissen verlangt wird. Es werden die vier gesundheitsbezogenen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Militärversicherung), die Privatversicherungen und die rechtlichen Aspekte der ärztlichen Tätigkeit thematisiert [2]. In Deutschland gibt es keine Ausbildung in Versicherungsmedizin, sondern es werden im Rahmen der Sozialmedizin und Umweltmedizin epidemiologische Aspekte wie Gesundheit und Krankheit in Bevölkerungen, soziale und medizinische Determinanten von Gesundheit und Krankheit sowie deren folgen und Reaktionen vermittelt. In Italien wie auch in Spanien wird Versicherungsmedizin im Rahmen der Rechtsmedizin gelehrt. In Belgien wird die Beurteilung des Körperschadens im Rahmen der Rechtsmedizin umrissen. In Holland und Serbien wird die Versicherungsmedizin innerhalb der Sozialmedizin abgehandelt. In den restlichen Ländern von antwortenden Institutionen (Österreich, Luxemburg, Grossbritannien, Irland, Dänemark, Norwegen, Lettland) gibt es keine versicherungsmedizinische Ausbildung. 4.2.2. Weiterbildung In der Schweiz gibt es keinen Facharzttitel Versicherungsmedizin und somit ist die entsprechende Weiterbildung nicht geregelt. Es gibt Bildungsangebote für Fachärzte, welche unter „4.2.3. Fortbildung“ erläutert werden. Die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie schreibt in ihrem Curriculum zum Facharzt den Besuch des ersten Moduls des Gutachterkurses vor, den die Swiss Insurance Medicine SIM durchführt. Im Weiterbildungsprogramm zum Facharzt für Rheumatologie in der Schweiz ist der gesamte Gutachterkurs der SIM als Wahlmodul aufgelistet. Im Juli 2013 wurde ein eLearning Curriculum Versicherungsmedizin fertig gestellt, an welchem die versicherungsmedizinischen Institutionen asim (Academy of Swiss Insurance Medicine), SIM (Swiss Insurance Medicine) und SGV (Schweizerische Gesellschaft der Vertrauen- und Versicherungsärzte) sowie das SIWF (Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung) und verschiedene medizinische Fachgesellschaften beteiligt waren. Es beinhaltet neun Module (Einführung in die Versicherungsmedizin, Krankenversicherung, Arztzeugnis, Unfallversicherung, Invalidenversicherung, Privatversicherung, Case Management, Berufsfeld Versicherungsmedizin, Begutachtung), welche auch mit Übungsfragen gespickt sind [32]. Ziel dieses Curriculums ist, dass alle in Weiterbildung stehenden Ärzte zur Erlangung des Facharzttitels diese Module durcharbeiten müssen. Vorgesehen ist, dass zusätzlich noch ein Präsenzunterricht zur Vertiefung der Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit, zumutbarer Arbeitstätigkeit und Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung besucht werden muss. Interventionen von Seiten der Klinikchefs zum Präsenzunterricht sind aber zu erwarten, da diese sich beklagen, die Assistenzärzte seien ohnehin schon zu häufig abwesend. Möglicherweise werden die neu aufkommenden universitären „Massive Open Online 19 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Courses MOOC“ dazu führen, dass der Präsenzunterricht in Zukunft auch via Internet besucht werden kann. In Deutschland gibt es keinen Weiterbildungsgang Versicherungsmedizin, da die (Muster-) Weiterbildungsordnung aus dem Jahre 2003 der Bundesärztekammer [27], die auf Bundesebene mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften ständig überarbeitet wird, eine solche Weiterbildung nicht beinhaltet. Anzufügen ist hierbei, dass in Deutschland die jeweiligen 17 Landesärztekammern für die ärztliche Weiterbildung zuständig sind und somit die von der Bundesärztekammer erarbeiteten Weiterbildungsordnungen nur empfehlenden Charakter hat. In den Gebieten der Arbeitsmedizin und vor allem in der Sozialmedizin werden versicherungsmedizinische Aspekte eingebracht. Arbeitsmedizin ist ein Facharzttitel mit fünfjähriger Weiterbildung, in welcher die Bewertung von Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sowie die Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten gelernt werden. Sozialmedizin ist eine Zusatzweiterbildung in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz. Die Weiterbildung dauert ein Jahr und fokussiert auf die Bewertung gesundheitlicher Störungen im Hinblick auf das Leistungsvermögen unter Bezugnahme auf die ICF (International Classifikation of Functioning, Disability and Health), deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung. Im (Muster-)Kursbuch Sozialmedizin der Bundesärztekammer [28] werden die umfangreichen Lerninhalte aufgeführt: Grundlagen der Sozialmedizin mit der Epidemiologie, Medizinsoziologie und Psychologie, Dokumentation, Klassifikation und Berichterstattung; Gesundheitsversorgung; Gliederung der sozialen Systeme in Deutschland, Strukturen, Aufgaben und Finanzierung der Sozialversicherungen wie aber auch der Privatversicherungen zur sozialen Absicherung; Grundlagen der Gesundheitspolitik; Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen; Rehabilitation; Gesundheitsförderung und Rehabilitation; arbeitsmedizinische Grundbegriffe für sozialmedizinisches Handeln; Begutachtung und Rechtsfragen; Leistungsdiagnostik. Da es sich um ein Fachgebiet handelt, welches sich um die Sozialversicherungen kümmert, wird die SchadenLeistungs-Schiene abgedeckt; die für die Privatversicherer ebenfalls wichtige Schiene der medizinischen Risikoprüfung wird in dieser Weiterbildung nicht berücksichtigt. In weiteren Fachgebieten wie z. B. Orthopädie und Unfallchirurgie werden Grundlagen der Durchgangsarzt- und Verletzungsartenverfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften [34] gelehrt; weiter sind die Inhalte der Begutachtung im Rahmen des Curriculums erforderlich und Zusammenhangsgutachten müssen nachgewiesen werden. In Österreich werden versicherungsmedizinische Themen im Rahmen der medizinischen Belange von Sozialversicherungen und Privatversicherungen durch die Ärztekammer und Fachgesellschaften angegangen. Eine versicherungsmedizinische Weiterbildung besteht aber nicht. Mit Interesse wird die Kooperation der medizinischen Universität Wien mit der Academy of Swiss Insurance Medicine in Bezug auf den Masterkurs in Versicherungsmedizin verfolgt. In Italien werden versicherungsmedizinische Aspekte wie Bewertung von Personenschäden mit deren Folgen im sozialrechtlichen wie privatrechtlichen Bereich durch die Weiterbildung zum Facharzt Rechtsmedizin gelehrt. 20 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann In Frankreich gibt es keine Weiterbildungslehrgänge in Versicherungsmedizin, sondern nur Fortbildungslehrgänge. In Spanien gibt es als postgraduale Weiterbildung für Ärzte und weitere Berufsgruppen im Gesundheitsbereich einen zweijährigen Begutachtungsmasterlehrgang „Master en Pericia Sanitaria“ an der Universität Complutense in Madrid [64]. Es wird die Begutachtung bei Krankheit und Unfall für Sozial- und Privatversicherungen wie auch für die Haftpflicht gelehrt. In Belgien bestanden postgraduale Weiterbildungen seit Anfang der 1970er Jahre und waren zu Beginn vor allem sozialversicherungsmedizinisch ausgerichtet. Seit Mitte der 70er Jahre gab es interuniversitäre Weiterbildungen (Antwerpen, Gent und Leuven) wobei jede Universität ihre Schwerpunkte setzte; in Leuven wurde Sozialversicherungsmedizin gelehrt, in Antwerpen Privatversicherungsmedizin. Seit 2007 gibt es neu den Facharzt für Versicherungsmedizin und medizinische Begutachtung sog. „Competence en médecine d’assurance et expertise médicale“ [30]. Die Weiterbildung besteht aus einem zweijährigen theoretischen Teil an der Universität und einem achtwöchigen praktischen Teil bei einem Versicherungsunternehmen. Es handelt sich dabei um einen Masterlehrgang aus sechs Modulen: 1. Evaluation der Personenschäden 2. Versicherungsmedizin innerhalb des Sozialversicherungssystems 3. Versicherungsmedizin in Bezug auf Privatversicherungen 4. Rehabilitation und Reintegration unter Einbezug der ICF 5. (Bio-)Statistiken und Versicherungsmathematik 6. Erstellen einer Masterarbeit Ärzte, die keinen Facharzttitel besitzen, müssen nach Prüfungsabschluss des Masterlehrganges minimal ein Jahr bei einem Sozial- oder Privatversicherungsunternehmen arbeiten, um den Facharztausweis für Versicherungsmedizin zu erhalten. Fachärzte müssen diese praktische Weiterbildung nicht machen. In Holland gibt es einen vierjährigen Weiterbildungsgang zum Facharzt für Versicherungsmedizin an der Netherlands School of Public and Occupational Health in Amsterdam [47]. Es ist der einzige Facharzttitel Versicherungsmedizin, der in der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Ankerkennung von Berufsqualifikationen in der aktuell gültigen Fassung vom 24.3.2011 gemäss Art. 26 und Anhang 5.1.3. „Bezeichnung der fachärztlichen Weiterbildung“ auf Seite 114 als „Arbeid en gezondheid, verzekeringsgeneeskunde“ aufgelistet ist und somit in der gesamten Europäischen Union Anerkennung findet [48]. Dies gilt für den oben beschriebenen belgischen Facharzttitel nicht. Zusätzlich zum Facharzt für Versicherungsmedizin gibt es in Holland eine Weiterbildung für Versicherungsärzte bei den Privatversicherern zum „Registered Medical Advisor“ von der holländischen Gesellschaft der Privatversicherungsärzte (Geneeskundig Adviseurs Verzekeringszaken GAV) [41]. In Luxemburg gibt es keine Weiterbildung in Versicherungsmedizin. Allenfalls bedürfnisgerechte Weiterbildung mit versicherungsmedizinischen Aspekten durch einen Versicherer. In Grossbritannien gibt es keine versicherungsmedizinische Weiterbildung. Ärzte werden im Bereiche der medizinischen Ethik geschult, wie mit den Informationen gegenüber den Versicherern umzugehen ist. 21 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann In den restlichen Ländern von antwortenden Institutionen (Liechtenstein, Frankreich, Luxemburg, Irland, Dänemark, Norwegen, Lettland, Serbien) gibt es keine Weiterbildung in Versicherungsmedizin. 4.2.3. Fortbildung In der Schweiz haben die einzelnen Versicherer ihre angestellten oder mandatierten Ärzte bereits vor der Einführung institutioneller Fortbildungslehrgänge bedürfnisgerecht fortgebildet, sei dies im Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungsbereich. Seit dem Jahre 2003 müssen Vertrauensärzte für die obligatorische Krankenversicherung einen Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt erlangen. Sie müssen hierfür einen Kurs mit fünf Modulen zu je zweieinhalb Tagen absolvieren und am Schluss eine Prüfung ablegen. Der Inhalt der in sich abgeschlossenen Module sind die relevanten Gesetze wie Krankenversicherungsgesetz KVG, Invalidenversicherungsgesetz IVG, Unfallversicherungsgesetz UVG, Versicherungsvertragsgesetz VVG; im Weiteren der Datenschutz, die Kommunikation, die fachspezifischen Probleme sowie die praktische Anwendung des vertrauensärztlichen/versicherungsmedizinischen Manuals. Zurzeit gibt es rund 400 Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt, wovon aber nur etwa ein Drittel vertrauensärztliche Tätigkeiten verrichtet. 1998 wurde erstmals der Gutachterkurs im Unfallversicherungsbereich durch die Suva und den Schweizerischen Versicherungsverband SVV durchgeführt. Die Idee zu diesen Kursen stammte von den beiden damaligen Chefärzten des SVV und der Suva, Dr. med. Jacques Meine bzw. Dr. med. Erich Ramseier. Meine hat 1998 in seiner Untersuchung von 262 medizinischen Gutachten aus dem Privatversicherungsbereich gefunden, dass 35% einwandfrei, 36% lückenhaft und 29% schwer mangelhaft waren [12]. Es musste also etwas für die Qualitätssteigerung gemacht werden. Diese Kurse haben unter Schadenanwälten einen Missmut erzeugt, da diese der festen Überzeugung waren, die Versicherer würden die Mediziner indoktrinieren. Die Versicherer haben in der Folge die Schweizerische Ärztegesellschaft FMH angefragt, ob sie die Schirmherrschaft für diese Kurse übernehmen würde, was dann auch geschah. Nach der Gründung der Swiss Insurance Medicine SIM im Jahre 2003 hat die FMH die SIM gebeten, die Kurse weiter zu führen und auf die übrigen Versicherungsbereiche auszudehnen, einen modularen Aufbau zu gestalten, die Qualität weiter zu verbessern und all dies unter Wahrung der Neutralität und Ausschluss eines Sponsorings. Um die Neutralität zu gewährleisten wurden die vier Module in einer Arbeitsgruppe unter Einschluss von medizinischen Fachgesellschaftsvertretern erarbeitet. Die Herkunft der Referentinnen und Referenten stammt aus Universitäten der Rechts- und Medizinfakultäten, freien Arztpraxen und Anwaltspraxen, Begutachtungsinstitutionen sowie aus Sozial- und Privatversicherern. Die vier Module sind in sich abgeschlossen. Es beginnt mit einem Basismodul, das sich vorwiegend auf die rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte der Erstellung von Gutachten bezieht, das zweite Modul befasst sich vor allem mit der Begutachtung der Problematik zwischen Psyche und Soma und die Module drei und vier sind fachspezifisch und werden in enger Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften durchgeführt. Zur Erlangung des Zertifikates muss ein selbst angefertigtes Gutachten zur Beurteilung durch einen Fachkollegen und einen Juristen bei der SIM eingegeben werden. Ab 2014 wird dies durch eine Multiple Choice-Prüfung abgelöst. Zu den Kursen sind auch die Neuropsychologen und die Chiropraktoren zugelassen, sodass neben dem Zertifikat für medizinische Begutachtung auch solche für neuropsychologische resp. für chiropraktische Begutachtung erlangt werden können. Von Juli 2008 bis Juni 2013 wurden 917 Zertifikate an medizinische Gutachter, 37 an neuropsychologische Gutachter und 4 an chiropraktische Gutachter übergeben [63]. 22 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Seit 2010 bietet die SIM einen Fortbildungskurs zum zertifizierten Arbeitsfähigkeitsassessor (ZAFAS) an, der sich hauptsächlich an praktizierende Ärzte richtet, die ihr Wissen im Bereich der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung verbessern wollen. Die ZAFAS-Fortbildung in vier Modulen beinhaltet nebst der Vermittlung von rechtlichen und medizinischen Grundlagen der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung viele praktische Übungen bei der Beurteilung häufiger Probleme aus dem somatischen und psychiatrischen Bereich. Zusätzlich werden kommunikative Fähigkeiten wie das Überbringen „schlechter“ Botschaften, der Umgang mit Arztkollegen und Arbeitgebern vertieft sowie das Verhalten bei Diskrepanzen und Betrugsverdacht geschult. Es ist nicht die Meinung, dass die ZAFASAbklärung die Arbeitsfähigkeitsbeurteilung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte beschneiden soll. Es kommt aber immer wieder vor, dass behandelnde Ärzte nach einer gewissen Behandlungszeit bei der Beurteilung, ob eine Gesundheitsschädigung überhaupt noch einen Arbeitsausfall begründen, in einen Rollenkonflikt geraten, denn zum einen ist man als Behandelnder dem Individuum zum andern als Beurteilender jedoch der Gesellschaft gegenüber verpflichtet. In solchen Zweifeln ist es gut zu wissen, dass man eine Zweitmeinung einholen kann. Auch aus Sicht von Arbeitgebern und Versicherern besteht manchmal der Wunsch nach einer Zweitmeinung bei unerklärlich langen oder wiederholten Arbeitsabsenzen. Bis im Sommer 2013 konnten 71 Zertifikate für Arbeitsfähigkeitsassessoren abgegeben werden. Das umfassendste Fortbildungsangebot in Versicherungsmedizin ist das seit 2011 angebotene sechssemestrige berufsbegleitende Nachdiplomstudium zum Master of Advanced Studies in Versicherungsmedizin (MAS VMed) an der Universität Basel. Es wird von der Academy of Swiss Insurance Medicine (asim) zusammen mit dem Swiss Tropical and Public Health Institute (Swiss-TPH) in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät Wien und dem Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der Eberhard Karls Universität Tübingen durchgeführt. Der Studiengang richtet sich nebst Medizinern auch an Juristen, Ökonomen und andere Experten in diesem Fachgebiet und hat zum Ziel, den Absolvierenden die sozialen und privaten Versicherungssysteme mit deren Auswirkungen auf Ökonomie und Gesellschaft zu vermitteln. Die Absicherung und Finanzierbarkeit von Gesundheit, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit und Rente stehen im Mittelpunkt des Studiengangs. Fokussiert werden neben dem schweizerischen System auch die Systeme von Deutschland und Österreich. Es werden die individuelle Risikoeinschätzung, die Begutachtung im Leistungsfall sowie die medizinische und berufliche Rehabilitation und die Prävention erörtert. In den innerhalb zweier Jahre verteilten 14 einwöchigen Modulen werden Wissen und Anwendungsfähigkeiten aus den Bereichen Epidemiologie und Public Health, Versicherungs- und Gesundheitsrecht, Versicherungsmathematik, Versicherungs- und Gesundheitsökonomie sowie dem Berufsfeld Versicherungsmedizin vermittelt. Hierhin gehören auch die mindestens zwei einwöchigen Auslandpraktika. Im dritten Jahr wird die Masterarbeit verfasst. Die Invalidenversicherung führt seit 2012 einen Zertifikatslehrgang für ihre Ärzte der Regionalen Ärztlichen Dienste (RAD) durch mit dem Ziel, die Qualität der Fortbildung der RAD Ärzte zu garantieren und damit eine bessere Anerkennung bei den externen Instanzen, wie z.B. bei Gerichten zu erreichen sowie ein positives Image bei den externen Berufskollegen zu fördern und die RAD Ärzte intern aufzuwerten [26]. Nebst all diesen Fortbildungskursen werden durch die Swiss Insurance Medicine SIM, die Academy of Swiss Insurance Medicine asim und die Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte SGV Tagungen zu aktuellen Themen zu Medizin, Versicherungsmedizin mit Leistungs- und Risikoprüfung, Jurisprudenz, Gesundheitsökonomie sowie Medizinethik durchgeführt. 23 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann In Deutschland gibt es Kurse zur medizinischen Begutachtung. Der Landesärztekammern übergreifende Zertifikatslehrgang wird von der Gen Re Business School in Zusammenarbeit mit der Universität zu Köln und der Landesärztekammer Nordrhein seit 2003 durchgeführt und führt in sechs Modulen zu jeweils drei Tagen zum Medizinischen Sachverständigen cpu (certified postgraduate programme). Es werden die Rechtsgebiete der Sozialversicherungen wie auch die privaten Versicherungsbedingungen gelehrt. Die Erstellung von medizinischen Gutachten für unterschiedliche Auftraggeber und unter verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen wird im Präsenzunterricht beigebracht und im Selbststudium vertieft. Unter Supervision wird das Gelernte angewendet und in einer Schlussprüfung vor einem Fachgremium müssen die erworbenen Kenntnisse nachgewiesen werden. Gemäss der Webseite „Medizinische Sachverständige cpu“ konnten bis im Juli 2013 insgesamt 134 Ärztinnen und Ärzte zertifiziert resp. rezertifiziert werden [44]. Darüber hinaus bietet die Gen Re Business School eine Fülle von ein- und mehrtägigen Seminaren an im Rahmen der Risikoprüfung, der Berufsunfall-/Leben-Leistungsregulierung, Krankenversicherung, Haftpflicht- und Unfall-Schadenregulierung. Auch der Fachkreis Versicherungsmedizin, Risiko- und Leistungsprüfung führt Tagungen durch, in denen neu generiertes und relevantes Wissen zu versicherungsmedizinischen Aspekten der Privatversicherer vermittelt wird. Im Weiteren führt das Institut für Versicherungsmedizin in Frankfurt am Main versicherungsmedizinische und gutachterliche Fortbildungen durch. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherer (MDK) bietet für seine Ärzte regionale wie auch umfassende bundesweite Fortbildungsangebote an. Einige der Seminare sind von den Landesärztekammern zertifiziert. Ergänzt werden die Seminare durch das interaktive Online-Lern-Portal „MD Campus“. Die Landesverbände der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV führen für ihre Durchgangsärzte obligatorisch zu besuchende unfallmedizinische Tagungen durch. Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind Fachärzte für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, die von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten haben und für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig sind. Zusätzlich sind Fortbildungen in den Bereichen Rehabilitationsmanagement und Rehabilitationsmedizin, Begutachtungswesen und Kindertraumatologie zu besuchen [33]. In Österreich gibt es keine Fortbildung in Bezug auf Versicherungsmedizin, es wird auf die Kooperation der medizinischen Universität Wien mit der Academy of Swiss Insurance Medicine in Bezug auf den Masterkurs in Versicherungsmedizin verwiesen. Hingegen wird von der österreichischen Ärztekammer aus eine zweitägige Fortbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung zum „Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen“ angeboten. Inhaltlich handelt es sich um Terminologie und Verfahrensarten, das allgemeine Beweisverfahren, den ärztlichen Gutachter und das Ärztegesetz, die Haftung des Gutachters, das Gutachten und seine Bedeutung in den verschiedenen Verfahrensarten sowie um die Kommunikation zwischen Gericht, Parteien und Gutachter. Die Zertifizierungsprüfung muss vor einem Prüfungskomitee bestehend aus einem Richter des jeweiligen Landesgerichtes sowie einem ärztlichen Vertreter der Landesärztekammer und des Landeshauptverbandes abgelegt werden. Hat der Kandidat die Prüfung bestanden, wird er in die Sachverständigenliste des betreffenden Landesgerichtes eingetragen. 24 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann In Italien gibt es keine geregelte Fortbildung in Versicherungsmedizin. Ärztinnen und Ärzte können im Bereiche der Versicherungen arbeiten und sich dort das Wissen durch die tägliche Arbeit und in internen Fortbildungen aneignen. In Frankreich gibt es universitäre Fortbildungslehrgänge in Bezug auf die Begutachtung wie das Universitätsdiplom „Certificat d'Aptitude à l'Expertise du Dommage Corporel (CAPEDOC)“ [29], wobei es sich um drei einwöchige Seminare mit rund einjährigem Praktikum bei Versicherern oder Gutachteninstitutionen handelt. Weiter gibt es das Universitätsdiplom „Expertises en accidents médicaux“. Die Association pour l'étude de la réparation du dommage corporel (AREDOC) sorgt dafür, dass die Kenntnisse der Gutachter durch jährliche Fortbildungstagungen aktualisiert bleiben [24]. In Spanien werden von verschiedenen Universitäten Lehrgänge angeboten, die sich mit Teilen der Versicherungsmedizin auseinander setzen, wie der postgraduale Lehrgang zur Beurteilung des Körperschadens unter Benutzung der Schadentabelle, Master zur Beurteilung von Unfallfolgen, Master in Begutachtung, Master in der medico-legalen Beurteilung von Körperschäden, Master zur Beurteilung der Behinderung, Master zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und des Körperschadens [35]. Daneben gibt es Institutionen, welche versicherungsmedizinische Fortbildungsgänge anbieten, wie zum Beispiel ICEA (Investigación Cooperative entre Entidades Aseguradoras de Pensiones) für medizinische Risikoprüfer [43]. In Belgien gibt es Fortbildungsveranstaltungen der Association scientifique de médecine d'assurance (ASMA) über versicherungsmedizinische Themen im Schadenfall und der Beurteilung der Leistungsfähigkeit [25]. In Holland ist die kontinuierliche Fortbildung für Versicherungsmediziner an Kongressen und Symposien wie in anderen Fachgebieten obligatorisch. In den übrigen Ländern gibt es keine geregelten versicherungsmedizinischen Fortbildungen. 4.3. Berufsfelder von Versicherungsmedizinerinnen und Versicherungsmedizinern In der Schweiz gibt es eigentlich nur Festanstellungen von Versicherungsmedizinern bei den Sozialversicherern; die Mehrheit ist aber von Versicherern oder Gutachteninstitutionen in Teilzeit angestellt oder mandatiert und arbeitet daneben noch in eigener Praxis oder im Spital. Die Krankenversicherer müssen für das Geschäft der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG Vertrauensärzte anstellen oder mandatieren, die den Fähigkeitsausweis „Vertrauensarzt“ erworben haben. Von den etwas über 400 Ärztinnen und Ärzten mit diesem Fähigkeitsausweis arbeiten rund 150 für die Krankenversicherer und zwar mehrheitlich im Mandatsverhältnis, nur rund 20 Vertrauensärzte sind fest angestellt. Ihre Aufgaben und ihre Stellung sind in Art. 57 KVG festgehalten. Sie beraten die Versicherer in medizinischen Fachfragen sowie in Fragen der Vergütung und der Tarifanwendung und überprüfen insbesondere die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Versicherers. In ihrem Urteil sind die Vertrauensärzte unabhängig; weder Versicherer noch Leistungserbringer noch deren Verbände können ihnen Weisungen erteilen. Bei den obligatorischen Unfallversicherern gemäss UVG gibt es die Suva und die privaten Unfallversicherer. 25 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Die Suva hat einen grossen eigenen versicherungsmedizinischen Dienst, bestehend aus dem Kompetenzzentrum Versicherungsmedizin am Hauptsitz in Luzern mit 17 Versicherungsmedizinerinnen und -medizinern, dem versicherungspsychiatrischen Dienst mit 19 Versicherungspsychiaterinnen und -psychiatern und insgesamt 58 Kreisärztinnen und -ärzte, welche in den sechs Suva internen Praxisgruppen alle Agenturen versicherungsmedizinisch beraten und auch Untersuchungen durchführen. Mehr als die Hälfte dieser Ärztinnen und Ärzte ist in Teilzeit angestellt [58]. Bei den privaten Unfallversicherern nach UVG hat lediglich die AXA vier fest angestellte Versicherungsmediziner, alle andern Versicherer haben ihre insgesamt knapp 100 beratenden Ärztinnen und Ärzte mandatiert. Die Aufgaben der Versicherungsmediziner im Unfallversicherungsbereich sind Beurteilung unklarer natürlicher Kausalitäten, Vorschläge und Empfehlungen zum weiteren medizinischen Vorgehen, Prognosen zur Dauer von Arbeitsunfähigkeiten und Behandlungen, Schätzung von Integritätsschäden, Überprüfung bestimmter Honorarforderungen, Besprechung medizinischer Fragen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Mitwirkung bei der Organisation von medizinischen Begutachtungen und Beurteilung von Gutachten, Direktbesprechung von medizinischen Fragen und Problemen mit behandelnden Ärzten, allenfalls persönliche fachärztliche Untersuchungen von Patienten [8] [53]. Die Militärversicherung wird seit dem 1. Juli 2005 von der Suva geführt. Die versicherungsmedizinische Beratung wird von den Versicherungsmedizinern der Suva sichergestellt. Die Invalidenversicherung hat seit der 4. IV-Revision im Jahre 2004 zehn eigene Regionale Ärztliche Dienste (RAD), welche die kantonalen IV-Stellen versicherungsmedizinisch beraten. Rund 200 RAD-Ärzte haben die Aufgabe, das Erfüllen der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für IVLeistungen festzustellen und die arbeitsbezogenen Auswirkungen eines sogenannten „lang dauernden Gesundheitsschadens“ aufgrund objektivierbarer Funktionseinschränkungen zu beurteilen. Hierfür werden von den RAD-Ärzten auch eigene Untersuchungen durchgeführt. Die RAD-Ärzte pflegen auch den Kontakt zu den behandelnden Ärzten und werden in die Planung und Durchführung von Eingliederungsmassnahmen aktiv mit einbezogen [5]. Die Privatversicherer sind für die Leistungsprüfungen ebenfalls auf Versicherungsmediziner angewiesen. Diese haben dieselben Aufgaben wie die Versicherungsmediziner bei den Sozialversicherern. Zusätzlich braucht es aber auch eine Anzahl von medizinischen Risikoprüfern. Hierbei wird eine versicherungsmedizinische Einschätzung der Mortalität und Morbidität sowie des Arbeitsunfähigkeits- oder Invaliditätsrisikos verlangt, je nachdem, was der Antragsteller als Produkt benötigt. Die medizinischen Risikoprüfer – häufig auch Gesellschaftsärzte genannt – können den Versicherern nur Empfehlungen abgeben, so wie alle andern Versicherungsmediziner bei der Leistungsprüfung. Die Privatversicherer der Schweiz mandatieren rund 150 Versicherungsmedizinerinnen und -mediziner für die verschiedensten Versicherungsbereiche; es gibt nur ganz wenig Festangestellte [18] [53]. Auch in Deutschland haben die verschiedenen Sozialversicherer und Privatversicherer Ärztinnen und Ärzte in ihren Reihen. In den Medizinischen Diensten der Krankenversicherer (MDK) arbeiten rund 2100 Ärztinnen und Ärzte in Voll- und Teilzeit. Nebst einer Facharztanerkennung haben rund zwei Drittel auch den Zusatztitel „Sozialmedizin“ erworben. Die Medizinischen Dienste beraten die gesetzlichen Krankenund Pflegekassen in Fragen der allgemeinen medizinischen und pflegerischen Versorgung und begutachten im Einzelfall. Die Aufgaben des MDK sind in Paragraph 275 des 5. Sozialgesetzbuches beschrieben. Hierzu gehören Stellungnahmen zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- 26 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann und Hilfsmitteln, zur Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung oder häuslicher Krankenpflege sowie zu Rehabilitationsmassnahmen und zur Arbeitsunfähigkeit. Die Ärzte des MDK sind auch Berater in medizinischen Versorgungsfragen wie Qualitätssicherung in der ambulanten und der stationären Versorgung, Krankenhausplanung, Weiterentwicklung der Vergütungssysteme in der ambulanten und der stationären Versorgung sowie Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Für die Pflegekassen begutachtet der MDK die Pflegebedürftigkeit, prüft die Einschränkung der Alltagskompetenz, empfiehlt die Pflegestufe und schlägt Massnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor. Die Deutsche Rentenversicherung beschäftigt einige hundert Ärztinnen und Ärzte. Die sozial- resp. versicherungsmedizinischen Aufgaben sind Strategien zu erarbeiten, die sowohl der Bewältigung krankheitsbedingter Leistungseinschränkungen als auch der Reintegration der Versicherten in die Gesellschaft und ins Erwerbsleben dienen. Ganz wichtig sind die Beurteilung und Begutachtung der Leistungsfähigkeit. Die gesetzlichen Unfallversicherer (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben im Vergleich zu den übrigen Sozialversicherern nur wenig Ärztinnen und Ärzte, die sie beraten. Dafür haben sie das Durchgangsarztverfahren. Dieses besagt, dass Arbeitsunfälle und Wegeunfälle einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorzustellen sind. Er entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In Fällen der hausärztlichen Behandlung überwacht er den Heilverlauf. Bundesweit sind über 3700 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Durchgangsärzte in dieses Verfahren vertraglich eingebunden [34]. Bei privaten Versicherungsunternehmen sind die Versicherungsmediziner – hier meist als Gesellschaftsärzte betitelt – überwiegend für die medizinische Risikoprüfung zuständig. Sie beurteilen dazu noch Leistungsansprüche, regen Produktgestaltungen an und entwickeln insbesondere bei Rückversicherern die Annahmerichtlinien weiter. Sie sind an der Überwachung von Trends im Gesundheitsmarkt und auch bei der Schulung von Sachbearbeitern beteiligt. Insgesamt gibt es in der deutschen Privatassekuranz nicht mehr als 100 Versicherungsmediziner. In Österreich werden die Sozialversicherungen vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger als Dachorganisation geführt (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung). Für die Leistungsprüfung im Krankenversicherungsbereich wie etwa der Einhaltung von Richtlinien, z.B. der Verschreibung von bewilligungspflichtigen Medikamenten, Anspruch auf Heilbehelfe, Kuren, Rehabilitation oder bei der Abrechnung von Leistungserbringern werden häufig Allgemeinmediziner eingesetzt. Bei den Unfallversicherern erfolgt eine versicherungsmedizinische Prüfung nur in besonderen Fällen. Die Privatversicherer benötigen Versicherungsmediziner vor allem für die Risikoprüfung. Die Zahl von beratenden Ärzten für die Sozial- und Privatversicherer in Österreich ist unbekannt. In Italien werden versicherungsmedizinisch geschulte Ärzte vor allem für die Beurteilung der Körperschäden eingesetzt und bei den Privatversicherern mehrheitlich in der Risikoprüfung. In Frankreich gibt es alle möglichen Anstellungsverhältnisse der rund 1150 Versicherungsmediziner. Bei fest angestellter versicherungsmedizinischer Tätigkeit an Hauptsitzen von Versicherungsgesellschaften werden die Juristen in der Fallführung unterstützt und auch selber Gutachten angefertigt. Mandatierte Versicherungsmediziner können für mehrere Gesellschaften wie auch für Gerichte arbeiten. 27 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann In Spanien werden Versicherungsmediziner im Rahmen der Fallführung wie auch für die medizinische Risikoprüfung eingesetzt. In Belgien gibt es rund 300 Versicherungsmediziner für die Krankenversicherer und etwa 500 für die Unfallversicherer, daneben eine unbekannte Zahl für die Renten- und Privatversicherer. Die Aufgabe ist im Rahmen der Beurteilung von Körperschäden, Leistungsfähigkeiten und Heilbehandlungen sowie Begutachtungen. In Holland gibt es knapp 1000 Versicherungsmediziner, wobei rund 800 für die Rentenversicherung arbeiten. Den Rest teilen sich die Unfallversicherer mit etwa 100, die Krankenversicherung mit zirka 50 und die Lebensversicherer mit gut 20 auf. Je nach Versicherungsbereich ist die Aufgabe im Leistungs- oder Risikobereich. Die Luxemburger Sozialversicherer (Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung) beschäftigen 24 Versicherungsmediziner, welche die Leistungskontrolle begleiten. Eine unbekannte Anzahl von Versicherungsmedizinern berät die Privatversicherer und macht Begutachtungen. In Grossbritannien ist die Versicherungsmedizin auf die Privatversicherung ausgerichtet im Sinne der medizinischen Risiko- und Leistungsprüfung. Die Iren haben zwei Versicherungsmediziner für den Krankenversicherungs- und acht für den Lebensversicherungsbereich. Es gibt keine Festanstellungen und die Aufgaben sind im Bereiche des Underwritings und der Kommunikation mit den behandelnden Ärzten sowie im Leistungsbereich und der Schulung von Sachbearbeitern der Versicherer. In Dänemark werden die knapp 100 Versicherungsmediziner für das Underwriting wie auch die Leistungsprüfung gebraucht, daneben aber auch für die Erarbeitung von Richtlinien und die Schulung. In Norwegen werden die rund 30 Versicherungsmediziner für alle Bereiche der Versicherungsmedizin eingesetzt. In Lettland müssen die Versicherungsmediziner die Mortalitäts- und Morbiditätsbeurteilungen durchführen. Im serbischen staatlichen Gesundheitssystem werden die Ärzte im Rahmen der Leistungsprüfung eingesetzt. 4.4. Versicherungsmedizinische Institutionen und Gesellschaften Academy of Swiss Insurance Medicine asim (asim) Besteht aus den drei Säulen Dienstleistung, Forschung und Lehre. In der Dienstleistung werden medizinische Begutachtungen von Krankheiten und Unfällen in Zusammenhang mit Versicherungs- und Haftpflichtansprüchen durchgeführt. Die asim klärt auch Risikosituationen beim Abschluss überobligatorischer Zusatzversicherungen ab. In Forschung und Bildung werden Fragestellungen aus der versicherungsmedizinischen Praxis untersucht und eine Evidenz basierte Versicherungsmedizin gefördert. Mit ihren interdisziplinären Bildungsaktivitäten fördert sie die Professionalisierung der Versicherungsmedizin. 28 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Swiss Insurance Medicine (SIM) Interdisziplinäre Plattform für Versicherungsmedizin in der Schweiz mit dem Ziel, die Qualität im Bereich der Versicherungsmedizin zu verbessern. Von den knapp 600 Mitgliedern der SIM sind die Mehrzahl Mediziner, daneben aber auch Juristen, Underwriter, Case-Manager, Versicherungsfachleute und Ökonomen. Wichtigster versicherungsmedizinischer Bildungsanbieter in der Schweiz mit dem zertifizierten Gutachterlehrgang für Mediziner, Chiropraktoren und Neuropsychologen sowie dem zertifizierten Lehrgang zu Arbeitsfähigkeitsassessoren. Zusätzlich gibt es auch Fortbildungen zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit für die gesamte Ärzteschaft. Die Belange der Risikoprüfung in den Personenversicherungen, vor allem der Lebensversicherung, werden durch die SIM in halbtägigen Foren abgedeckt. Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte (SGV) Setzt sich im Rahmen der Fortbildung für eine hohe Qualität der vertrauensärztlichen Arbeit ein. Führt die Kurse zum Erwerb des "Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt" durch. Schweizerische Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie (SGVP) Fördert die Fortbildung und die wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet gutachterlicher Fragen von psychischen und psychosomatischen Störungen. Sie wahrt die Interessen ihrer Mitglieder und achtet auf ihre Unabhängigkeit. Sie pflegt mit weiteren versicherungsmedizinischen Vereinigungen in der Schweiz den wissenschaftlichen Austausch. Schweizerische Gesellschaft für Traumatologie und Versicherungsmedizin (SGTV) Engagiert sich interdisziplinär in der Weiter- und Fortbildung der Traumatologie und beschäftigt sich mit den entsprechenden versicherungsmedizinischen Themen. Association Romande des Praticiens en expertise médicale (ARPEM) Beschäftigt sich ausschliesslich mit der Qualitätssteigerung der medizinischen Begutachtung in der welschen Schweiz im Rahmen von Fortbildungstagungen. Die ARPEM arbeitet eng mit der Swiss Insurance Medicine zusammen. Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) Fördert interdisziplinär Forschung, Lehre und Praxis in Sozialmedizin und Prävention. Über 500 Personen aus Gesundheitswissenschaften, Medizin und Sozialwissenschaften sind Mitglieder. Es gibt innerhalb der DGSMP sechs Fachbereiche, nämlich Epidemiologie; praktische Sozialmedizin und Rehabilitation; Prävention und Gesundheitsförderung; öffentlicher Gesundheitsdienst/Public Health; Gesundheitssystemforschung, Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung; Frauenund geschlechtsspezifische Gesundheitsforschung. Berufsverband der Sozialversicherungsärztinnen und -ärzte Deutschlands e.V. Vertritt die beruflichen, standespolitischen und wissenschaftlichen Interessen von Ärzten in den sozialmedizinischen beziehungsweise ärztlichen Diensten der Sozialversicherungsträger, der MDK-Gemeinschaft, der Versorgungsverwaltung, der Gesundheitsämter und sonstiger Einrichtungen mit sozialmedizinischen Tätigkeitsbereichen. Der Verband führt Fortbildungsveranstaltungen für sozialmedizinisch tätige Ärzte durch und wirkt bei Kongressen und Fachtagungen mit. Arbeitskreis sozialmedizinisch interessierter Ärzte Macht die Tätigkeit der Sozialmediziner in Deutschland transparent und bündelt die gemeinsamen Interessen. Fördert den kollegialen Austausch der Ärzte in den verschiedenen Bereichen der Sozi- 29 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann almedizin, verbessert die Kooperation der verschiedenen sozialmedizinischen Dienste und der Leistungsträger untereinander, fördert die Kommunikation zwischen Sozialmedizinern, Juristen und Verwaltungsmitarbeitern für ein besseres gegenseitiges Verständnis, bietet praxisnahe Fortbildung zu aktuellen sozialmedizinischen Themen an, vertritt die sozialmedizinischen Inhalte gegenüber andern Ärztegremien und politischen Institutionen und arbeitet bei der Formulierung Praxis relevanter wissenschaftlicher Fragestellungen in allen Bereichen der Sozialmedizin wie z.B. in der Rehabilitationsforschung und bei der Entwicklung von Begutachtungsstandards mit. Deutscher Verein für Versicherungswissenschaft (DVfVW) Fachübergreifende wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland für Themen der Versicherung und der Risikoforschung. Alle wichtigen Versicherungsunternehmen und -gruppen sowie rund 1000 Einzelpersonen sind Mitglieder. Der DVfVW beinhaltet vier Fachkreise für spezifische Fortbildung und Forschung: Versicherungsökonomie, Versicherungsrecht, Versicherungsmathematik und Versicherungsmedizin. Fachkreis Versicherungsmedizin, Risiko und Leistungsprüfung im DVfVW Stellt der gesamten privaten Versicherungswirtschaft in Deutschland eine Plattform für den interdisziplinären Meinungsaustausch und die Verbreitung von versicherungsmedizinischem Wissen bereit. Er unterstützt die Versicherungsbereiche Leben, Berufsunfähigkeit, Krankheit, Unfall, Pflege, Haftpflicht und spricht Risikoprüfer, Leistungsprüfer, Versicherungsmediziner, ärztliche Gutachter sowie weitere Experten der Versicherungswirtschaft wie Aktuare und Juristen an. Der Fachkreis analysiert Änderungen aus Medizin, Umwelt, Gesellschaft sowie Politik und unterstützt Forschung und Fortbildung auf risikorelevanten Gebieten sei dies an Tagungen und Kongressen oder durch Publikationen wie vor allem in der Zeitschrift „Versicherungsmedizin“. Bundesverband der Durchgangsärzte e.V. Nimmt sich wissenschaftlich dem Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren der Unfallverletzten an und vertritt die wirtschaftlichen Interessen der für Berufsgenossenschaften tätigen Ärzte. Gen Re Business School Bietet Fortbildungsprogramme für den gesamten privaten Versicherungsmarkt Deutschlands im Gesundheitswesen an. Gesellschaft der Gutachterärzte Österreichs Wissenschaftlicher Verein mit der Aufgabe der kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung von gutachterlich tätigen Ärzten aller Fachrichtungen sowie regelmässigen wissenschaftlichen Veranstaltungen. Strittige Gutachten werden evaluiert und bedarfsweise optimiert, um so zur Qualitätssicherung medizinischer Gutachten beizutragen. Vernetzt Sozial- und Unfallversicherungen mit dem Gutachterreferat der Österreichischen Ärztekammer und mit dem Hauptverband der Gerichtssachverständigen Österreichs. Associazione Medico Giuridica Melchiorre Gioia (M.GIOIA) Italienische Vereinigung von Rechtsmedizinern und Juristen, die sich mit der Entschädigung von Körperschäden auseinander setzen. Sie fördert die Forschung und Fortbildung im medico-legalen Umfeld durch Kongresse und Publikationen. Fédération française des associations de médecins conseils experts (FFAMCE) Französischer Verband von 13 regionalen Vereinen zur Förderung der medizinischen Begutachtung durch Kongresse und Fortbildungstagungen. 30 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Association pour l'étude de la réparation du dommage corporel (AREDOC) Französische Vereinigung von Versicherern, Rückversicherern und Institutionen zur Erforschung des Körperschadens. Die Thematik wird interdisziplinär mit medizinischen Gutachtern, Juristen und Versicherungsfachleuten bei Kongressen und in Publikationen angegangen. AREDOC ist auch in Zusammenarbeit mit den medizinischen Fakultäten Bordeaux, Marseille und Paris für die Ausbildung der Gutachter zuständig (Certificat d'Aptitude à l'Expertise du Dommage Corporel CAPEDOC) und führt Fortbildungstagungen für die Gutachter durch. Asociación Española de Medicina del Seguro (AMESRED) Spanische Vereinigug von Medizinern, Aktuaren und Juristen zur wissenschaftlichen Erforschung der Versicherungsmedizin sowohl im Bereiche der Risiko- wie auch der Leistungsprüfung und Entschädigung. Sociedad Española de Valoración del Daño Corporal Spanische Vereinigung zum Studium sowie zur Erforschung und Förderung der Beurteilung bei Körperschäden im Inland wie auch im Ausland. Associação Portuguesa de Avaliação do Dano Corporal (APADAC) Portugiesische Vereinigung zur Erforschung und Fortbildung der Entschädigung von Körperschäden. Association Belge des Médecins-Conseils Experts (ABEMC) Belgische Vereinigung von Versicherungsmedizinern der Privatversicherer. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und ist an deren Fortbildung beteiligt. Société belge des médecins spécialistes en médecine d'assurance et expertise médicale Belgische Dachvereinigung für Versicherungsmedizin. Neu gibt es eine wallonische und eine flämische Untervereinigung, deren Ziele aber dieselben sind, nämlich die Fortbildung von Versicherungsmedizinern an Tagungen und Kongressen sowie durch Publikationen. Dutch Research Center for (Social) Insurance Medicine = KennisCentrum Verzekerings Geneeskunde (KCVG) Das Forschungszentrum ist eine Zusammenarbeit des Instituts für Arbeitsmedizin in Amsterdam sowie Sozialmedizinischen Abteilungen in Groningen und Amsterdam. Es geht darum, die Qualität und Wissenschaftlichkeit der Versicherungsmedizin im Sozialversicherungsbereich zu fördern indem Evaluationsmethoden, Guidelines und die entsprechenden Instrumente entwickelt werden. Dutch Academic Center for (Private) Insurance Medicine (DACIM) Die Akademie ist eine Zusammenarbeit zwischen der Medizinischen Universität Groningen und der Holländischen Vereinigung von Versicherungsmedizinern. Sie will zur medizinischen Wissenschaftlichkeit und Evidenz bei den Privatversicherern beisteuern und dadurch die Qualität der Versicherungsmedizin erhöhen. Assurance Medical and Underwriting Society (AMUS) Britische Vereinigung, welche medizinische Underwriter, Aktuare und auch praktizierende Ärzte in Bezug auf die Versicherungsmedizin sowohl in der Risikoprüfung wie auch in der Leistungsprüfung ausbildet. 31 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Conféderation européen d’Experts en Evaluation et Réparation du dommage Corporel (CEREDOC) Internationale Institution, in welcher sich französische, italienische, spanische, portugiesische und belgische versicherungsmedizinische Institutionen zusammengeschlossen haben und sich der Erforschung und Begutachtung der Körperschäden widmet. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist sehr lose daran angeschlossen. CEREDOC hat die „Europäische Tabelle zur Bewertung der Beeinträchtigung der physischen und psychischen Integrität“ erarbeitet, um europaweit bei der Bewertung von Körper- und Gesundheitsschäden durch unterschiedliche Gutachter in unterschiedlichen Ländern bei gleichen Schädigungsbildern zu gleichen Ergebnissen zu gelangen. European Union of Medicine in Assurance and Social Security (EUMASS) Fördert das versicherungsmedizinische Wissen und die entsprechenden Standards im Sozialversicherungsbereich in 20 europäischen Mitgliedstaaten durch zweijährlich stattfindende Kongresse sowie Studien und Publikationen. European Life and Health Underwriters’Association (ELHUA) Seit 2009 bestehende Vereinigung von Underwritern und Versicherungsmedizinern in Europa zur Entwicklung eines zertifizierten Ausbildungsprogrammes sowie zur Durchführung von Diskussionsforen für risikorelevante Fragestellungen und Interessenvertretung innerhalb der Versicherungswirtschaft. International Committee for Insurance Medicine (ICLAM) Eine über hundertjährige weltumspannende Organisation für Versicherungsmediziner, Underwriter und Aktuare in den Lebens-, Erwerbsunfähigkeits- und Kranken/Unfall-Versicherungen. ICLAM führt alle drei Jahre einen mehrtägigen Kongress durch. 4.5. Versicherungsmedizinische Fachzeitschriften und Publikationen Medinfo (Schweizerischer Versicherungsverband SVV, Schweiz) Es handelt sich hierbei um eine zweimal jährlich an alle Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz zugestellte Fachbroschüre mit versicherungsmedizinischen Mitteilungen von den Privatversicherern aus allen Versicherungsbereichen. Suva Medical (Suva, Schweiz) Diese Fachbroschüre wird einmal jährlich an alle Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz zugestellt. Sie behandelt unfallversicherungsmedizinische und arbeitsmedizinische Themen. Versicherungsmedizin (Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe, Deutschland) Vierteljährlich erscheinende deutschsprachige Fachzeitschrift mit versicherungsmedizinischen Themen zu Prognose, Therapie und Begutachtung. Es sind vorallem Autoren aus Deutschland, welche Beiräge publizieren, kaum solche aus Österreich und der Schweiz. Herausgeber sind der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (VPK) Der medizinische Sachverständige (Gentner Verlag, Deutschland) Zweimonatlich erscheinende Fachzeitschrift zu aktuellen medizinischen und juristischen Problemen in der Begutachtung Deutschlands. 32 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft (Springer Verlag und Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Deutschland) Vierteljährlich erscheinende Fachzeitschrift vom Deutschen Verein für Versicherungswissenschaft mit deutschsprachigen und zum Teil auch englischen Beiträgen für versicherungswissenschaftliche Fragestellungen. Sie dient als Informationsplattform für verschiedene Disziplinen der Versicherungswissenschaft und trägt zum Wissenstransfer zwischen Versicherungstheorie und Versicherungspraxis bei. Das Gesundheitswesen (Thieme Verlag, Deutschland) Informiert in elf Ausgaben pro Jahr über aktuelle und wichtigste Themen des deutschen Gesundheitswesens mit unter anderem Leitlinien und Forschungsergebnissen. Verschiedenste Organisationen sind daran beteiligt, wie zum Beispiel der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), der Berufsverband der Sozialversicherungs-ärztinnen und -ärzte Deutschlands (BSD) oder die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP). Rehabilitation (Thieme Verlag, Deutschland) Diese zweimonatlich erscheinende Fachzeitschrift beinhaltet Beiträge zur Rehabilitationspraxis und -forschung aber auch zu Public Health und zur Sozialmedizin. ASU - Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin (Gentner Verlag, Deutschland) Monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Bereich Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin. Sie ist Organ der wissenschaftlichen Gesellschaften für Arbeitsmedizin in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte. Die Fachredaktion besteht aus Praktikern und Wissenschaftlern. Zeitschrift für ärztliche Sachverständige in Österreich (Manz Verlag, Wien) Diese neue österreichische Fachzeitschrift erscheint ab September 2013 und widmet sich der ärztlichen Begutachtung in Österreich. Rivista italiana di medicina legale (Giuffrè, Italien) Dreimal im Jahr erscheinende Zeischrift in italienischer Sprache mit Beiträgen zu medico-legalen Themen. Revue francaise du dommage corporel (Global Media Santé, Frankreich) Französische Fachzeitschrift für die medizinische Begutachtung vor allem in Bezug auf Unfallfolgen und der Integritätsschadenbemessung. Cuadernos de Valoración (Sociedad Española de Valoración del Daño Corporal, Spanien) Spanische Fachzeitschrift der Sociedad Española de Valoración del Daño Corporal mit Beiträgen zu Gesundheitsschäden und deren Beurteilung aus Sicht von Versicherungsmedizinern, Arbeitsmedizinern, Juristen und Versicherungsgesellschaften. Revue belge du dommage corporel et de médecine légale (Consilio Manuque) (Anthemis, Belgien) Diese belgische Fachzeitschrift in französischer Sprache beschäftigt sich mit den Gesundheitsschäden aus medizinischer, versicherungsmedizinischer und juristischer Sicht. Tijdschrift for Bedrijfs- en Verzekeringsgeneeskunde (Springer Verlag, Holland) Diese holländische Zeitschrift für Arbeits- und Versicherungsmedizin in holländischer Sprache be- 33 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann schäftigt sich mit den entsprechenden Themen aus arbeitsmedizinischer, versicherungsmedizinischer und juristischer Sicht. 4.6. Medizinische Begutachtung Die Institutionen, welche die Lehrgänge für Begutachtungen durchführen, wurden bereits unter 4.2. Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereiche der Versicherungsmedizin vorgestellt, so dass hier nur noch ergänzende Ausführungen in Bezug auf den Stellenwert der Qualifikationen, die Qualitätssicherung und den Einsatz von medizinischen Gutachtern gemacht werden. In der Schweiz ist es die Swiss Insurance Medicine SIM, welche seit 2006 einen Zertifikatslehrgang Begutachtung in vier zweitätigen Modulen in deutscher und französischer Sprache anbietet. Die Zertifikate geben bisher lediglich die Tatsache wieder, dass jemand die Kurse besucht und ein Gutachten zur Beurteilung eingegeben hat. Über die Qualität sagt das Zertifikat bis heute leider noch nichts aus. Voraussichtlich wird sich dies im Jahre 2016 ändern, dann sollte das erfolgreiche Bestehen der Multiple Choice-Prüfung für die Zertifizierung und Rezertifizierung unabdingbar sein. Die aktuellen Zertifikatsinhaber können auf der Webseite der SIM eingesehen werden [63]. In der Schweiz darf jeder Arzt ein medizinisches Gutachten anfertigen, unabhängig ob er einen Lehrgang für Begutachtung besucht hat. Die Qualitätssicherung findet durch die Instanz statt, welche das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Dies geschieht zum Teil durch vorgegebene Qualitätsraster, wie zum Beispiel dasjenige der Suva Gutachten-Clearingstelle [56] oder dann aufgrund der Erfahrung der Person, die den Fall mit dem Gutachten weiter führen muss. Es sind vorwiegend Versicherungsgesellschaften, die Gutachten in Auftrag geben. Die Gerichte sind eher zurückhaltend und Parteigutachten von Geschädigten selber, meist via Anwalt, sind nicht häufig. In Deutschland ist es die Gen Re Business School in Zusammenarbeit mit der Universität zu Köln und der Landesärztekammer Nordrhein, die einen Bundesländer übergreifenden Zertifikatslehrgang zum Medizinischen Sachverständigen anbietet [40]. Die Inhaber des Zertifikates müssen sich obligatorisch alle drei Jahre rezertifizieren lassen, in dem sie Gutachten aus verschiedenen Rechtsbereichen eingeben müssen, die von Experten des jeweiligen medizinischen Fachgebiets beurteilt und kommentiert werden. Neben diesem Lehrgang der Gen Re Business School gibt es auch Fachgesellschaften, wie die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie, die einen Begutachtungskurs für Ihre angehenden Fachärzte anbietet. Weiter gibt es auch Landesärztekammern wie aber auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), welche entsprechende Fortbildungsveranstaltungen unterschiedlicher Dauer durchführen. Auch in Deutschland darf jeder Arzt medizinische Gutachten anfertigen. Die Qualitätssicherung geschieht meist durch die Erfahrung derjenigen Person, die das Gutachten weiter verwendet, zum Teil auch mit Hilfe von Begutachtungs-Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) [22]. In Österreich ist nach dem geltenden § 2 Abs. 3 des Ärztegesetzes jeder zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigte Arzt befugt, ärztliche Zeugnisse auszustellen und ärztliche Gutachten zu erstatten. Für Gerichte werden jedoch in aller Regel nur allgemein beeidete 34 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann und gerichtlich zertifizierte Sachverständige ein Gutachten erstellen. Zur Erlangung des Zertifikates wird von der österreichischen Ärztekammer aus eine zweitägige Fortbildung zur Vorbereitung auf die Gutachterprüfung angeboten. Die Prüfung erfolgt durch eine Kommission des zuständigen Landesgerichtes. Das Rezertifizierungsverfahren für diese Sachverständigen findet alle 10 Jahre statt. Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die jeweiligen Gutachtenverwerter aufgrund ihrer Erfahrung. In Liechtenstein dürfen alle Ärztinnen und Ärzte Gutachten erstellen. Eine Qualitätskontrolle findet nicht statt. In Frankreich gibt es einjährige universitäre Fortbildungslehrgänge in Bezug auf die Begutachtung mit dem Abschluss eines Universitätsdiploms „Certificat d’Aptitude à l‘Expertise du dommage corporel (CAPEDOC)“ [29] oder „Expertise en accidents médicaux“ [37]. Die Versicherer stellen auf diese Gutachter ab, die Gerichte hingegen nicht. Die Qualitätskontrolle geschieht durch eine Kommission der Versicherer selber und zwar aufgrund von Kriterienrastern. In Spanien gibt es einen zweijährigen universitären Lehrgang in medizinischer Begutachtung, welcher die verschiedensten Versicherungsbereiche einschliesst [64]. Es ist jedoch allen Ärzten erlaubt, medizinische Gutachten zu erstellen und eine Qualitätskontrolle findet nicht statt. In Belgien kann jeder Arzt medizinische Gutachten erstellen. In der Regel werden aber Ärzte mit dem Facharzttitel für Versicherungsmedizin und medizinische Begutachtung damit beauftragt. Eine systematische Qualitätssicherung der Gutachten gibt es nicht. In Holland wird von der „Nederlandse Vereniging voor Medisch Specialistische Rapportage“ [46] ein viertägiger Kurs über die medizinische Begutachtung in verschiedenen Versicherungsbereichen angeboten. Die Absolventen werden in dieser Vereinigung aufgelistet. Jeder Arzt ist aber befugt, medizinische Gutachten zu verfassen. In Grossbritannien darf jeder Arzt, der die Bewilligung zur Ausübung des Berufes hat, medizinische Gutachten anfertigen. Dies ist die einzige Qualitätssicherung. In Dänemark gibt es Fortbildungsgänge zur medizinischen Begutachtung von 1-3 Tagen, welche von der dänischen Ärztegesellschaft und Universitäten angeboten werden. Prinzipiell darf aber jeder Facharzt Gutachten erstellen, ohne dass eine Qualitätssicherung besteht. In Serbien wird von Arbeitsmedizinern der Universitäten im Rahmen der Fortbildung sechs Stunden über medizinische Begutachtung gelehrt. Es dürfen alle Ärzte Begutachtungen durchführen, ohne dass eine Qualitätskontrolle durchgeführt wird. In Luxemburg, Irland und Norwegen gibt es keine Weiter- oder Fortbildungslehrgänge für Begutachtung. Jeder Arzt darf medizinische Gutachten machen und eine Qualitätskontrolle findet nicht statt. 35 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann 5. Diskussion Die Resultate aus der Literaturrecherche und insbesondere aus der Umfrage und der anschliessenden Internetrecherche zeigen klar, dass die Versicherungsmedizin noch keineswegs etabliert ist. Es gibt keine einhellige Definition, welche dem Fach eine klare Identität geben könnte. Versicherungsmedizin wird häufig als Teil der Sozialmedizin, zum Teil in Kombination mit der Präventivmedizin angesehen, andere definieren die Versicherungsmedizin als Anwendung ärztlichmedizinischen Fachwissens in Bezug auf die verschiedenen Sparten der Privatversicherer. Bauer und Nigg haben 1985 in ihrem Leitfaden „Versicherungsmedizin“ und Raestrup 1996 in seinem Beitrag in der Zeitschrift „Versicherungsmedizin“ recht gute Definitionen geliefert. Erstere eher zur Leistungsregulierung in der Sozialversicherung, letzterer eher zur Risikoprüfung und Leistungsregulierung in der Privatassekuranz. Hätte man die beiden Definitionen miteinander vermengt, so hätte man schon seit fast zwei Jahrzehnten eine recht umfassende begriffliche Bestimmung für die Versicherungsmedizin. Einige Definitionen neueren Datums gehen auch dahin, die Versicherungsmedizin umfassender darzustellen, obwohl gewisse Präferenzen der jeweiligen Autoren zum Vorschein kommen, entweder mit Schwerpunkt auf die Risikoprüfung wie bei Frau Dr. med. Marianne Kutzner, Leiterin der Gen Re Business School, in ihrem Editorial im Heft 3, 2012 der Zeitschrift „Versicherungsmedizin“ oder mit Schwerpunkt auf die Leistungsregulierung wie bei Dr. med. Christian Ludwig, Chefarzt der Suva, im Suva Medical 2010 und Frau Prof. Dr. med. Regina Kunz, Leiterin der Academy of Insurance Medicine, bei Ihrer Antrittsvorlesung an der Universität Basel 2013. Eine meines Erachtens sehr gute und umfassende Definition für Versicherungsmedizin hat Dr. Peter Kritscher - Allgemeinmediziner und seit über 20 Jahren für die Privaten Krankenversicherer tätig - als Vertreter der UNIQA Krankenversicherung und der österreichischen Delegierten bei Insurance Europe geliefert. Zur besseren Übersicht liste ich die Definitionen der vier letztgenannten Personen nochmals auf. Kutzner: „Versicherungsmedizin umfasst alle medizinisch anfallenden Fragen, die aus der Geschäftsbeziehung eines Versicherungsunternehmens und eines Versicherungskunden entstehen. Im Unterschied zur klinischen Medizin geht es ihr dabei nicht um die Behandlung von Patienten mit dem Ziel einer genauen Diagnosestellung, sondern um eine, auf möglicherweise viele Jahre in die Zukunft blickende Einschätzung der Prognose eines Antragstellers auf Versicherungsschutz oder Leistung, die auf teilweise unvollständigen Informationen im Hinblick auf bestimmte Symptome oder Erkrankungen basiert.“ Ludwig: „Die Versicherungsmedizin befasst sich mit den Beziehungen zwischen Versicherern, medizinischen Leistungserbringern sowie erkrankten oder verunfallten Versicherten oder Personen, die einen Versicherungsantrag stellen. In dieser Disziplin tätige Ärztinnen und Ärzte setzen sich mit medizinischen Fragen in der Prävention, bei der Beurteilung von Gesundheitsrisiken oder von Leistungsansprüchen auseinander. Auch können ihnen koordinative Aufgaben im Zusammenhang mit der Rehabilitation und Reintegration von Versicherten übertragen sein.“ 36 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Kunz: „Versicherungsmedizin ist der Einsatz von ärztlichem Wissen und Kompetenzen, ärztlichen Methoden und Werten, um für kranke und verunfallte Menschen kollektive Regelungen zu entwickeln, die die negativen gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen von Krankheit und Unfall abfedern. Darunter fallen die Krankschreibung und Förderung der Rückkehr zur Arbeit, die Begutachtung von Langzeit-Arbeitsunfähigkeit, die Steuerung im Gesundheitssystem und der Krankenversorgung, Risikoeinschätzung für Lebensversicherung, Förderung von Teilhabe in der Gesellschaft jenseits des Arbeitslebens und anderes mehr.“ Kritscher: „Anwendung eines medizinisch ärztlichen Wissens bei konkreten Fragen der Personenversicherung. Voraussetzung ist daher neben dem fachlichen (medizinischen) Wissen ein Basiswissen der Versicherungswirtschaft (privat und öffentlich) sowie ein grundsätzliches Wissen der Finanzierung des Gesundheitswesens. Versicherungsmedizin bedeutet in Österreich die Beurteilung der Risikosituation bei Anträgen und der Beurteilung bei Leistungsfragen (Plausibilität von Verletzungsfolgen, Beurteilung einer spezifischen Behandlungsnotwendigkeit, Dauer einer (stationären) Behandlung, Notwendigkeit einer stationären Behandlung (z.B. bei psychischen Erkrankungen, Rehabilitationen), in besonderen Fällen auch die Einhaltung von Behandlungsrichtlinien insbesondere wenn die laufende Therapie unökonomisch erscheint, Formulierungen bei Leistungseinschränkungen im Rahmen der Risikoprüfung.“ Zu diesen vier Definitionen können nun noch die Anforderungen an die Versicherungsmedizin erwähnt werden, und zwar aufgrund der Aufgaben und Rollen von Versicherungsmedizinern, welche von Soltermann bereits im September 2006 anlässlich einer asim-Fortbildung und im Medinfo 2012/1 von Hürlimann sowie Scollar und Bichsel aufgeführt wurden [53] [8] [18]: Medizinische Risikoprüfung beinhaltet Kenntnisse der Prävention, Epidemiologie und auch der Genetik von Krankheiten und Verlaufsentwicklungen von Unfallfolgen in der Allgemeinheit aber auch in der Versichertenpopulation, Kenntnisse der Versicherungsprodukte, Kenntnisse der Manuals für die Beurteilung zur Annahme eines Antrages zu normalen Bedingungen oder entsprechenden Auflagen wie auch zu Ablehnungen, gesetzliche Bestimmungen zur Verwertung von Daten wie zum Beispiel den Umgang mit Angaben zum Genom, daneben sollte man auch die Grundzüge der Versicherungsmathematik und der Gesundheitsökonomie kennen. Mit diesen Kenntnissen ist man als Versicherungsmediziner auch befähigt, bei der Entwicklung von Versicherungsprodukten mitzuarbeiten. Im Leistungsbereich sind Kenntnisse der Verlaufsentwicklungen von Unfallfolgen und Krankheiten erforderlich um die Beurteilung von unklaren natürlichen Kausalitäten vollziehen und Vorschläge oder Empfehlungen zum weiteren medizinischen Vorgehen wie auch Prognosen zur Dauer von Arbeitsunfähigkeiten oder Behandlungen machen zu können. Der klinisch, gutachterlich und versicherungsnomenklatorisch gut gebildete Mediziner kann problemlos eigene Untersuchungen durchführen und die daraus schlüssigen Beurteilungen abgeben, dafür muss er auch die jeweiligen rechtlichen Aspekte kennen. Dieses Wissen kann der Versicherungsmediziner den Angestellten von Versicherern für unmissverständliche Gutachtenfragen zur Verfügung stellen und sie bei der Auswertung eines Gutachtens ebenfalls unterstützen. 37 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Aus den Definitionen und den Anforderungen können folgende Erkenntnisse gezogen werden: Versicherungsmedizin beinhaltet medizinische Risikoprüfung und medizinische Leistungsregulierung. Medizinische Leistungsregulierung findet in der Sozial- wie auch in der Privatversicherung statt, Beurteilung der Risikosituation bei Anträgen nur in der Privatversicherungswirtschaft. Gute Kenntnisse in der gesamten medizinischen Versorgungskette beginnend bei der Genetik und Prävention über die klinischen Bilder mit deren Entwicklung und deren Epidemiologie sowie der Rehabilitation und Reintegration sind notwendig sowohl in der Risikoprüfung wie auch in der Leistungsregulierung. Kenntnisse der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen wie als Beispiele die Sozialversicherungsgesetze, Versicherungsvertragsgesetz, Haftpflichtgesetz, Datenschutzgesetz, Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen sind zwingend, um versicherungsmedizinische schlüssige Beurteilungen machen zu können. Kenntnisse der Versicherungsmathematik und der Versicherungsökonomie runden das Bild der Versicherungsmedizin ab, um auch die Versicherungsprodukte und die Versicherungswirtschaft zu verstehen. Versicherungsmedizin hat eine Mittlerrolle zwischen den Versicherten, den Versicherern und den Leistungserbringern. Dies alles führt zur folgenden von mir vorgeschlagenen Definition: „Versicherungsmedizin hat eine Mittlerrolle zwischen den Versicherten, den Versicherern und den Leistungserbringern. Versicherungsmedizin beinhaltet medizinische Beurteilung der Risikosituation bei Versicherungsanträgen und medizinische Beurteilung für die Leistungsregulierung. Zur Erfüllung der facettenreichen Aufgaben ist fachliches Wissen in der gesamten medizinischen Versorgungskette unabdingbar. Diese beinhaltet die Genetik, die Prävention und Epidemiologie, die klinischen Bilder mit deren Entwicklung und Behandlungsrichtlinien sowie die Rehabilitation und Reintegration. Kenntnisse aller Personenversicherungsbereiche mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und der versicherungsmedizinischen Nomenklatur sind nötig. Zusätzliche versicherungsmathematische und versicherungsökonomische Grundlagenkenntnisse sind von Vorteil, um die Versicherungsprodukte und die gesamte Versicherungswirtschaft verstehen zu können.“ Versicherungsmedizin ist somit also nicht Teil der Sozial- und Präventivmedizin oder nur für die Privatversicherungen zuständig, wie dies noch in vielen Publikationen und auch Lehrbüchern steht, sondern sie ist eine eigenständige und äusserst facettenreiche Fachdisziplin, welche Teile der Sozial- und der Präventivmedizin nebst einigen andern interdisziplinären und interprofessionellen Bereichen aller Personenversicherungszweige beinhaltet. Obwohl die medizinische Risikoprüfung schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts Verwendung findet und die Leistungsregulierung bei den Sozialversicherungen von Medizinern seit Beginn des 20. Jahrhunderts begleitet wird, konnte sich die Versicherungsmedizin bis anhin in der medizinischen Gemeinschaft noch nicht richtig etablieren. Dies hängt wohl zu einem grossen Teil damit zusammen, dass die Versicherungsmedizin kaum kurativ ist und somit von den klinischen Fächern verdrängt wird und keine oder nur wenige Stunden in der Ausbildung dafür bereitgestellt werden. Die- 38 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann ses Manko haben viele Versicherer aufgenommen und führten seit jeher ihre spezifischen Weiterund Fortbildungen in eigener Regie durch, was zu einer weiteren Verzettelung und fehlenden Identität führte. In den letzten Jahren hat die Versicherungsmedizin zwar langsam an Interesse gewonnen, dennoch ist die entsprechende Ausbildung in den meisten Ländern immer noch inexistent. Immerhin werden in der Schweiz innerhalb des Public Health Bereiches einige wenige Stunden für ein mehr oder weniger oberflächliches Wissen in Versicherungsmedizin aufgewendet. In Deutschland werden im Rahmen der Sozial- und Umweltmedizin epidemiologische Aspekte sowie soziale und medizinische Determinanten von Gesundheit und Krankheit und deren Auswirkungen thematisiert, dies gilt auch für Holland und Serbien. In Italien und Spanien wird Versicherungsmedizin im Rahmen der Rechtsmedizin gelehrt. In allen anderen Ländern, aus denen ich Antworten erhielt oder recherchieren konnte, erfahren die Medizinstudenten nichts über Versicherungsmedizin. Für mich ist dies unverständlich, denn die angehenden Ärzte müssen doch ihr nationales Versicherungssystem kennen. Sie müssen wissen, was sie mit ärztlichen Zeugnissen und allfälligen Arbeitsunfähigkeitsbeurteilungen an Geldleistungen auslösen. Sie müssen überdies auch wissen, was die Kostenträger an Informationen benötigen, um ihre Leistungspflicht abklären zu können und sie sollten allfällige Entscheide der Versicherer nachvollziehen können. In der Schweiz versucht man dieses Manko nun mit einem seit Juli 2013 aufgeschalteten eLearning Curriculum Versicherungsmedizin für alle in Weiterbildung stehenden Ärzte aufzufangen. Bei der Weiter- und Fortbildung wird in den verschiedenen Ländern doch schon etwas mehr angeboten, wobei nicht immer genau zwischen Weiter- und Fortbildung unterschieden werden kann, sodass ich hier diese beiden Bildungsgefässe zusammen nehme. Holland ist in dieser Hinsicht führend, denn es gibt einen vierjährigen Weiterbildungsgang zum Facharzt für Versicherungsmedizin, welcher in der europäischen Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments über die Anerkennung von Berufsqualifikationen aufgelistet und somit in der ganzen Europäischen Union anerkannt ist und den Facharztträgern eine Migration erlaubt. Selbst mit diesem holländischen Facharzttitel werden aber die Bedürfnisse der Privatversicherer mit den Belangen der medizinischen Risikoprüfung nicht vollständig abgedeckt, darum gibt es zusätzlich noch eine Weiterbildung der holländischen Gesellschaft der Privatversicherungsärzte zum „Registered Medical Adviser“. In Belgien gibt es seit 2007 ebenfalls einen Facharzt für Versicherungsmedizin und medizinische Begutachtung, der aber vom EU-Parlament nicht akzeptiert ist. Im deutschsprachigen Raum gibt es keinen Facharzt für Versicherungsmedizin. Rijkenberg [16] bezieht sich im Aufsatz auf den Beitrag von Donceel [4] aus dem Jahre 2001, in welchem steht, dass es in Tschechien und in der Slowakei einen Facharzt für Versicherungsmedizin gebe. Meine Literatur- und Internetrecherchen wie auch direkte telefonische Anfragen bei den medizinischen Fakultäten Bratislava [52] und Prag [38] haben ergeben, dass in diesen beiden Ländern kein Facharzt für Versicherungsmedizin existiert. Der aufgrund der vorliegenden Informationen wohl umfassendste Fortbildungslehrgang ist der Lehrgang Master of Advanced Studies in Versicherungsmedizin der Academy of Swiss Insurance Medicine (asim). Die Themen zur Leistungsregulierung wie auch die zur medizinischen Risikoprüfung werden beleuchtet mit all ihren Facetten der Evidenz basierten Medizin, Gesetzgebung und 39 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Gerichtsbarkeit, Epidemiologie, Statistik, Versicherungsmathematik und Gesundheitsökonomie. Die Problematik liegt darin, dass der Masterlehrgang mit Kosten von 35‘000 Schweizer Franken den schweizerischen Verhältnissen entspricht, für Interessenten aus Deutschland und Österreich aber zu teuer ist und der Lehrgang bis anhin nur von Absolventen besucht wurde, die in der Schweiz arbeiten. In Zukunft wird der Masterlehrgang modular aufgebaut und es wird möglich sein, nur einzelne Module zu besuchen und mit einem Zertifikat oder Diplom abzuschliessen. Allenfalls werden auch Module mit anderen Ausbildungsgängen zusammengelegt, was den Kurs dann auch kostengünstiger macht. In Deutschland gibt es eine einjährige Zusatzweiterbildung in Sozialmedizin zu einer bereits bestehenden Facharztkompetenz. Diese Ärzte werden häufig bei Sozialleistungsträgern eingesetzt, denn diese Weiterbildung beinhaltet die Aspekte der Privatversicherer mit deren Aspekten der Risikoprüfung nicht. In Österreich wird der Masterlehrgang für Versicherungsmedizin der asim, in welchem die medizinische Universität Wien eingebunden ist, mit Interesse zur Kenntnis genommen und verfolgt. An der Universität Complutense in Madrid wird ein zweijähriger postgradualer Begutachtungslehrgang für Ärzte und weitere Berufsgruppen im Gesundheitsbereich angeboten. Dieser kann aufgrund seines Inhaltes mit dem Schweizerischen Zertifikat für medizinische Begutachtung oder dem Zertifikatslehrgang für Begutachtung der Gen Re Business School verglichen werden. Die Italiener packen die leistungsregulierende Komponente der Versicherungsmedizin sowohl für die Sozial- wie für die Privatversicherungen in die Weiterbildung der Rechtsmedizin ein. Was die versicherungsmedizinischen Fortbildungen anbelangt, so sind diese zu einem grossen Teil der Begutachtung gewidmet. Das schlägt sich in der Schweiz mit dem „Zertifikat zum medizinischen Gutachter der Swiss Insurance Medicine“, in Deutschland mit dem Bundesländer übergreifenden „Medizinischen Sachverständigen cpu“ der Gen Re Business School / Universität zu Köln / Landesärztekammer Nordrhein und in Österreich mit dem von der österreichischen Ärztekammer unterstützten „Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen“ nieder. Ähnliche Fortbildungen gibt es in Frankreich durch Universitäten zum „Certificat d'Aptitude à l'Expertise du Dommage Corporel“ (CAPEDOC) und die jährliche Aktualisierung des Wissens durch die Association pour l'étude de la réparation du dommage corporel (AREDOC) oder dann auch in Spanien mit verschiedenen universitären postgradualen Lehrgängen zur Beurteilung der Körperschäden, Behinderung und Arbeitsunfähigkeit sowie einem Master in Begutachtung. In der Schweiz kann man seit 2003 den Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt als Voraussetzung zur versicherungsmedizinischen Tätigkeit bei den sozialen Krankenversicherern erwerben sowie seit 2010 das Zertifikat zum Arbeitsfähigkeitsassessor und neu gibt es einen zertifizierten Lehrgang für die Ärzte der Regionalen Ärztlichen Dienste (RAD) der Invalidenversicherung. Dies sind alles Lehrgänge für die Leistungsregulierung, wie dies auch der medizinische Dienst der Krankenversicherer in Deutschland für seine Ärzte oder die Landesverbände der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung mit seinen Durchgangsärzten handhabt. Die wenigen Fortbildungsveranstaltungen für die medizinische Risikoprüfung werden meistens von Rückversicherern durchgeführt. Dies hat seinen Grund, denn die medizinische Risikoprüfung ist immer an die Einschätzungsmanuale der Rückversicherer gebunden. Diese können aufgrund ihrer grossen nationalen und internationalen Märkte und Vernetzungen mit einer grossen Menge an Daten und neueren medizinischen Erkenntnissen aus der klinischen Medizin diese Manuale immer 40 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann wieder aktualisieren und ihren Kunden, nämlich den Erstversicherern zur Verfügung stellen. Mit diesen Fortbildungen haben die Rückversicherer also auch eine gewisse legitime Kundenbindung. In der Schweiz führt die Swiss Insurance Medicine jährlich ein Forum Risikoprüfung in der Personenversicherung durch, aber auch hier sind die Rückversicherer mit ihrem Wissen und den neuesten Daten involviert und tragen jeweils viel zum fachlichen Erfolg eines wissenschaftlichen versicherungsmedizinischen Forums bei. In den von dieser Studie erfassten europäischen Ländern werden die Versicherungsmediziner hauptsächlich bei den Sozialversicherern angestellt, viele in Festanstellung, viele arbeiten aber auch in Teilzeit. Die Privatversicherer behelfen sich mehrheitlich mit mandatierten Versicherungsmedizinern, welche daneben noch in Spitälern und eigenen Praxen arbeiten und somit noch einen festen Bezug zur Klinik haben. Daneben gibt es auch immer mehr Begutachtungsinstitutionen Je nach Grösse des Landes sind es doch einige hundert bis tausende von Ärzten, welche versicherungsmedizinisch tätig sind. Die Versicherungsmedizinerinnen und -mediziner in Europa sind national und international in verschiedenen versicherungsmedizinischen Gesellschaften vereinigt. Mehrheitlich handelt es sich hierbei um Vereinigungen, welche sich spezifisch den Themen der Sozial- oder dann der Privatversicherung annehmen. Daneben gibt es aber auch Vereinigungen, die sich der Begutachtung, der Versicherungspsychiatrie oder den Unfallverletzten im Speziellen widmen. In Bezug auf die deutschsprachigen Länder kann gesagt werden, dass die Schweiz wohl das am breitesten gefächerte Netzwerk mit verschiedensten Vereinigungen hat. Es wurde aber darauf hingearbeitet, mit der Swiss Insurance Medicine SIM eine Dachorganisation zu haben, in welcher die anderen Versicherungsmedizinischen Gesellschaften wie SGV, SGVP, SGTV und ARPEM Mitglieder sind und zusätzlich gibt es die versicherungsmedizinische Akademie asim, welche die SIM an die medizinische Fakultät Basel andockt. In Deutschland gibt es Vereinigungen mit Bezug zu den Sozialversicherungsträgern wie den Berufsverband der Sozialversicherungsärztinnen und -ärzte oder den Arbeitskreis sozialmedizinisch interessierter Ärzte und mit Bezug zur privaten Versicherungswirtschaft ist es der Fachkreis Versicherungsmedizin, Risiko und Leistungsprüfung im Deutschen Verband für Versicherungswirtschaft (DVfVW). Daneben gibt es noch den Bundesverband der Durchgangsärzte. Letzterer betätigt sich nur beschränkt versicherungsmedizinisch, sondern widmet sich dem Heilverfahren der Unfallverletzten. Man kann diesen Bundesverband etwa mit der Schweizerischen Gesellschaft für Traumatologie und Versicherungsmedizin (SGTV) vergleichen. Die Österreicher haben lediglich die Gesellschaft der Gutachterärzte Österreichs als versicherungsmedizinische Vereinigung. Aktuelles neues Wissen wird in Publikationen druckmässig oder elektronisch sowie an Kongressen vermittelt. Alle in dieser Masterarbeit erwähnten versicherungsmedizinischen Institutionen und Gesellschaften führen regelmässig Kongresse und Fortbildungstagungen durch. Einige haben auch ihre eigenen Publikationsorgane. 41 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Die im deutschsprachigen Raum am meisten verbreiteten versicherungsmedizinischen Zeitschriften sind die „Versicherungsmedizin“ und „Der medizinische Sachverständige“. Erstere widmet sich vor allem Themen der Privatassekuranz und letztere der Begutachtung. Beiträge aus der Schweiz oder Österreich sind jedoch in beiden Fachzeitschriften eher selten. Die Zeitschrift „Gesundheitswesen“ beschäftigt sich mit Themen der deutschen Sozialversicherung. In der Schweiz sind es der Schweizerische Versicherungsverband und die Suva, die 1-2 Mal jährlich Fachbroschüren über versicherungsmedizinische Themen allen Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz zukommen lassen und in Österreich erscheint neu die „Zeitschrift für ärztliche Sachverständige in Österreich“. Abschliessend kann gesagt werden, dass in den letzen Jahren in Bezug auf die Versicherungsmedizin vor allem im Bereiche von Fortbildungen einige Fortschritte erzielt werden konnten. Die Bemühungen sind aber immer noch etwas verzettelt und es fehlt an einer Identität. 42 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann 6. Konklusionen und Empfehlungen Erste Konklusion Die Versicherungsmedizin ist in Europa noch nicht genügend etabliert. Ein wichtiger Grund hierfür ist die fehlende versicherungsmedizinische Identität wegen unklarer und uneinheitlicher Definition. Erste Empfehlung Es braucht eine allumfassende und einheitliche Definition im vorgeschlagenen Sinne, nämlich: „Versicherungsmedizin hat eine Mittlerrolle zwischen den Versicherten, den Versicherern und den Leistungserbringern. Versicherungsmedizin beinhaltet medizinische Beurteilung der Risikosituation bei Versicherungsanträgen und medizinische Beurteilung für die Leistungsregulierung. Zur Erfüllung der facettenreichen Aufgaben ist fachliches Wissen in der gesamten medizinischen Versorgungskette unabdingbar. Diese beinhaltet die Genetik, die Prävention und Epidemiologie, die klinischen Bilder mit deren Entwicklungen und Behandlungsrichtlinien sowie die Rehabilitation und Reintegration. Kenntnisse aller Personenversicherungsbereiche mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und der versicherungsmedizinischen Nomenklatur sind nötig. Zusätzliche versicherungsmathematische und versicherungsökonomische Grundlagenkenntnisse sind von Vorteil, um die Versicherungsprodukte und die gesamte Versicherungswirtschaft verstehen zu können.“ Zweite Konklusion Die Ausbildung in Versicherungsmedizin zum jeweiligen nationalen Arztdiplom ist in den meisten europäischen Ländern inexistent inklusive Österreich. Deutschland und die Schweiz wenden einige Stunden im Rahmen der Sozial- und Umwelt- bzw. Präventivmedizin dafür auf. Zweite Empfehlung Den medizinischen Fakultäten wie auch den nationalen Ärztegesellschaften und allenfalls auch Politikern muss klar gemacht werden, dass angehende Ärztinnen und Ärzte die jeweiligen nationalen versicherungsgesetzlichen Rahmenbedingungen kennen müssen. Damit können sie besser abschätzen, was die Kostenträger an Informationen benötigen, um ihre Leistungspflicht abklären zu können und sie können damit allfällige Entscheide der Versicherer auch nachvollziehen. Weiter müssen bereits die jungen Ärzte wissen, was sie mit ärztlichen Zeugnissen und allfälligen Arbeitsunfähigkeitsbeurteilungen an Geldleistungen auslösen, denn sobald sie in Spitälern arbeiten, müssen auch sie solche Zeugnisse ausfüllen und nicht nur die Fachärzte. Die angehenden Ärztinnen müssen darin geschult werden, dass sie nebst der ärztlichen Tätigkeit zum Wohle der Patienten durch medizinisch vernünftiges Handeln im Sinne der wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Behandlung auch der Versichertengemeinschaft gegenüber Verantwortung zeigen müssen. Darum muss in allen Ländern ein nationaler Lernzielkatalog für Versicherungsmedizin aufgestellt werden. Der Lernzielkatalog sollte von Ärztinnen und Ärzten aus den versicherungsmedizinischen Institutionen gemeinsam mit denen aus medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet werden. Mit Hilfe der nationalen Ärztegesellschaften und den entsprechenden universitären Kommissionen müssen die Lernzielkataloge in die länderspezifischen medizinischen Ausbildungscurricula der Universitäten eingebracht werden. 43 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Dritte Konklusion Die Weiter- und Fortbildung in Versicherungsmedizin ist in den letzten Jahren etwas in Gang gekommen, sie ist aber noch weit davon entfernt um sagen zu können, sie sei etabliert. Sie ist häufig noch den einzelnen Versicherungsinstitutionen mit deren Präferenzen überlassen, sodass lediglich fokussiert Wissen vermittelt wird, sei dies in der Leistungsregulierung für einen speziellen Versicherungsbereich, sei dies in der medizinischen Risikoprüfung. Immerhin gibt es europäische Länder wie Holland und Belgien, in denen ein Facharzttitel für Versicherungsmedizin erworben werden kann. Dazu ist aber anzumerken, dass der holländische Facharzttitel im Gegensatz zum belgischen zwar europäisch anerkannt ist, dass er aber die Belange für die Privatversicherer mit der medizinischen Risikoprüfung zu wenig abdeckt. In der Schweiz gibt es doch auch schon eine beachtliche Zahl versicherungsmedizinischer Fortbildungsmöglichkeiten. Es gibt den Master in Versicherungsmedizin der Universität Basel, den Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt der Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte, die Zertifikate für medizinische Begutachtung sowie für Arbeitsfähigkeitsassessoren der Swiss Insurance Medicine und das Zertifikat für Regionale Ärztliche Dienste des Bildungszentrums der Invalidenversicherung. Was noch fehlt, ist zum einen ein Bildungsmodul in Bezug auf medizinische Risikoprüfung und zum andern die Anerkennung im Sinne von Fähigkeitsausweisen respektive eines Facharzttitels für Versicherungsmedizin durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF). In Deutschland kann man den Zusatztitel Sozialmedizin für die Tätigkeit bei den Sozialversicherungsträgern erlangen und auch das Bundesländer übergreifende „Zertifikat für den Medizinischen Sachverständigen cpu“ der Gen Re Business School. In Österreich gibt es lediglich den „Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen“, der zwar von der österreichischen Ärztekammer mitgetragen wird, aber an das jeweilige Landesgericht gebunden ist. Im deutschsprachigen Raum gibt es länderspezifische zertifizierte Lehrgänge für medizinische Begutachtung. Man könnte sich nun überlegen, ob aufgrund des sprachlichen Verständnisses diese Begutachtungslehrgänge nicht aufeinander abgestimmt werden könnten. Die reinen fachmedizinischen Teile eines Gutachtens, wie die Erhebung der Aktenlage und der Anamnese, die medizinische und apparative Untersuchung, die Sicherung der Diagnose, die Beurteilung einer Behandlungsbedürftigkeit, Leistungsfähigkeit oder Prognose sind in allen Ländern dieselben. Unterschiede gibt es dann bei der versicherungsmedizinischen Beurteilung aufgrund der versicherungsgesetzlichen Vorgaben respektive der Rechtsprechung und der verschiedenen nomenklatorischen Eigenheiten. Die versicherungsrechtlichen Vorgaben sind aber auch innerhalb der jeweiligen Länder verschieden und entsprechend muss sich also jeder Gutachter immer im Klaren sein, in welchem rechtlichen Kontext er sich befindet, für den er das Gutachten schreibt und sich die versicherungsmedizinischen Schlüsse genau überlegen. An diese Übersetzungsarbeit vom medizinischen Kontext zum rechtlichen Rahmen sind sich Gutachter gewöhnt und es macht meines Erachtens keinen Unterschied, ob diese Übersetzungsarbeit rein national oder international ist. Eine diesbezügliche Vorarbeit haben Ulrike Hoffmann-Richter und ihre Mitautoren im Buch „Das Handwerk ärztlicher Begutachtung“ gemacht [3], indem sie, wie das die Chefärztin der asim Frau Professor Regina Kunz in ihrem Geleitwort darlegt, durch die explizite Gegenüberstellung der Rechtssysteme von Deutschland, Österreich und der Schweiz die Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten in den Definitionen und Sichtweisen exemplarisch herausgearbeitet haben. Was für die medizinische Begutachtung gilt, kann auch auf die medizinische Beurteilung für die 44 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann versicherungsinterne Leistungsregulierung respektive auf die medizinische Risikoprüfung mit den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen übertragen werden. Dritte Empfehlung Im deutschsprachigen Raum muss eine versicherungsmedizinische Plattform erarbeitet werden, in welcher der fachliche Austausch gepflegt und die Bildung in Versicherungsmedizin gemeinsam vorangetrieben wird. Dabei kann man auf verschiedenen Lehrgängen aufbauen. Versicherungsrechtliche und nomenklatorische Unterschiede und Eigenheiten sind ohne sprachliche Barrieren besser erlernbar. Das Rüstzeug für die Übersetzungsarbeit vom medizinischen Kontext zum rechtlichen Rahmen haben sich die Versicherungsmediziner bereits erworben. Mit dieser Plattform bekommt die Versicherungsmedizin einen weiteren Aufschwung und kann sich sowohl national wie auch international besser etablieren. Es muss gelingen, in absehbarer Zeit die Anerkennung der Versicherungsmedizin im Rahmen von Facharzt-, Fähigkeits- sowie Mastertiteln im deutschsprachigen Raum zu erwirken. Mit diesen erworbenen versicherungsmedizinischen Kompetenzen sollte man dann auch innerhalb des deutschsprachigen Raumes problemlos migrieren können. Vierte Konklusion In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es mehrere Organisationen, welche sich versicherungsmedizinischen Themen widmen, sei es unter dem Titel der Sozialmedizin, Versicherungsmedizin oder Begutachtung. Vierte Empfehlung Aus diesen Organisationen sollten sich Exponenten zusammen tun und versuchen, die gemeinsame Plattform zu gründen und die Versicherungsmedizin in all ihren Facetten voranzutreiben. Fünfte Konklusion Im deutschsprachigen Raum gibt es mehrere Fachzeitschriften, die sich mit Themen der medizinischen Risikoprüfung und Leistungsregulierung respektive Begutachtung auseinander setzen. Die beiden aus Deutschland stammenden Fachzeitschriften „Versicherungsmedizin“ und „Der medizinische Sachverständige“ sind hiervon die bekanntesten und werden in allen deutschsprachigen Ländern gelesen. Die übrigen entsprechenden Fachzeitschriften haben lediglich nationalen Charakter. Nebst einer gemeinsamen Definition für ein Fachgebiet braucht es auch eine gemeinsame Fachzeitschrift für den fachlich-gedanklichen Austausch um die Identität zu erhöhen. Fünfte Empfehlung Es sollte im deutschsprachigen Raum eine Fachzeitschrift gegründet werden, welche alle Aspekte der Versicherungsmedizin beinhaltet inklusive der Begutachtung. Die Redaktionsmitglieder wie auch die Autoren sollten aus allen deutschsprachigen Ländern stammen. Sechste Konklusion Durch die in dieser Arbeit zusammengetragenen Fakten und gewonnenen Erkenntnisse bin ich zur Überzeugung gelangt, dass es sich lohnt, eine gemeinsame Plattform für Versicherungsmedizin im deutschsprachigen Raum zu erstellen. Ich habe während all den Jahren meiner versicherungsmedizinischen Tätigkeit wie auch erst Recht durch diese Masterarbeit viele Personen kennen gelernt 45 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann oder von ihnen gelesen, so dass ich mir eine grobe Skizze machen kann, wie und mit wem ich das Projekt für diese Plattform angehen werde. Hierfür brauche ich keine Empfehlung; ich werde diese neue Arbeit in Angriff nehmen. 46 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann 7. Danksagungen Zuerst danke ich meiner Familie für das Verständnis, dass ich nebst meiner Erwerbsarbeit auch noch Zeit für diesen Masterlehrgang aufwenden musste und dafür weniger Zeit für sie hatte. Im Weiteren danke ich dem Schweizerischen Versicherungsverband, der mir diesen Masterlehrgang finanzierte. Herrn Professor Herbert Lüthy danke ich für die Begleitung während des gesamten Lehrganges; er hat mir während meiner Portfolio-Arbeit wie auch bei der Ausarbeitung der Masterarbeit wertvolle Ratschläge gegeben. Dank gebührt allen Organisatorinnen und Organisatoren sowie allen Referentinnen und Referenten für das Zustandekommen dieses ersten Masterlehrganges in Versicherungsmedizin mit durchwegs hervorragenden Referaten; ein Meilenstein in der Versicherungsmedizin ist erreicht. Ich bedanke mich bei Prof. Klaus Eichler vom Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie für die Anregungen zum Fragebogen sowie bei allen Personen, welche diesen ausgefüllt und mir zurückgeschickt haben oder die mir in einer anderen Form Auskunft gaben. Mein letzter Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen dieses Masterkurses, welche durch die angeregten Diskussionen viel zum weiteren Verständnis der gesamten Versicherungsmedizin beigetragen haben. 47 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann 8. Literaturverzeichnis Fachbücher [1] Bauer E., Nigg H.; Versicherungsmedizin, Ein Leitfaden für Studenten, Gutachter und praktizierende Ärzte; 2. überarbeitete und erweiterte Auflage; 1985, Verlag Hans Huber, Bern [2] Gutzwiller F., Paccaud F.; Zeittafel der Entwicklung der Sozialversicherungen in der Schweiz in: Sozial- und Präventivmedizin Public Health, 4. überarbeitete Auflage, 2011, Huber Verlag [3] Hoffmann-Richter U., Jeger J., Schmidt H.; Das Handwerk ärztlicher Begutachtung; 1. Auflage 2012, Kohlhammer Beiträge aus Fachzeitschriften [4] Donceel P., Prins R.; Taken en training van verzekeringsartsen, een internationale vergelijking. Tijdschrift voor Bedrijfs- en Verzekeringsgeneeskunde 2001; 11:341-345 [5] Hermelink M.; Die Regionalen Ärztlichen Dienste; Care Management 2008;1: Nr. 5 [6] Hentschel S.; ELHUA – Europas neue Underwriting-Organisation; Medinfo 2012/2, 6-9 [7] Herold R.; ICLAM – Geschichte und Gegenwart; Medinfo 2007/2, 6-11 [8] Hürlimann U.; Der beratende Arzt im Schadenbereich einer Privatversicherung; Medinfo 2012/1, 32-37 [9] Kunz R., Bollag Y., de Boer W.; Versicherungsmedizin und klinische Medizin, Gemeinsamkeiten und Unterschiede: eine Standortbestimmung; Medinfo 2012/1, 5-13 [10] Kutzner M.; Weiterbildung in der Versicherungsmedizin – eine Aufgabe der Rückversicherer; Versicherungsmedizin 64 (2012) Heft 3 [11] Ludwig C.; Die Versicherungsmedizin als ärztliches Berufsfeld; Suva Medical 2010, 95-100 [12] Meine J; Ärztliche Begutachtung in der Schweiz - Erfüllt sie die heutigen Qualitätsanforderungen? Swiss Surgery 1998;4:53-7 [13] Ostendorf G-M.; Zeitschrift Versicherungsmedizin, Editorial Versicherungsmedizin, Schriftleiter, 65 (2013), Heft 2 [14] Raestrup O.; Definition und Standortbestimmung der Versicherungsmedizin Versicherungsmedizin, 48 (1996) Heft 1, Seite 1 [15] Raestrup O.; Geschichte der Versicherungsmedizin in Deutschland; Versicherungsmedizin 54 (2002) Heft 3, 125-131 48 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann [16] Rijkenberg A.M., Vervoort F.; Der Facharzt für Versicherungsmedizin – die Weiterbildung in Flandern; Versicherungsmedizin 63 (2011) Heft 4, 191-193 [17] Schröder B.; Versicherungsmedizinische Kompetenz als Wettbewerbsfaktor; Versicherungsmedizin 63 (2011) Heft 4, 173-174 [18] Scollar P., Bichsel J.; Rolle beratender Ärzte in der Risikoprüfung; Medinfo 2012/1, 38-4 [19] Soltermann B.; Bildungsangebote in der Versicherungsmedizin; Medinfo 2012/1, 14-23 Webseiten [20] Academy of Swiss Insurance Medicine (asim), Prof. Dr. med Regina Kunz, Extraordinaria Versicherungsmedizin, Universitätsspital Basel; Antrittsvorlesung vom 24.4.2013 http://www.unispital-basel.ch/das-universitaetsspital/bereiche/medizin/kliniken-instituteabteilungen/asim-versicherungsmedizin/ letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [21] Academy of Swiss Insurance Medicine (asim), Versicherungsmedizin http://www.unispital-basel.ch/das-universitaetsspital/bereiche/medizin/kliniken-instituteabteilungen/asim-versicherungsmedizin/ letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [22] Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) http://www.awmf.org/leitlinien letzte Einsichtnahme am 29.7.2013 [23] Asociación Espanola de Medicina del Seguro (AMESRED) http://www.amesred.com/ letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [24] Association pour l'étude de la réparation du dommage corporel (AREDOC) http://www.aredoc.com/content/presentation letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [25] Association scientifique de médecine d'assurance (ASMA) http://www.asma-asbl.com/ letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [26] Bildungszentrum Invalidenversicherung Vevey www.bziv.ch/Documents.aspx?IDDocument=94 letzte Einsichtnahme am 24.7.2013 [27] Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 25.06.2010 http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/MWBO_07122011.pdf letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 49 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann [28] Bundesärztekammer (Muster-)Kursbuch SOZIALMEDIZIN, Stand: 21.10.2011 (Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer) http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/MKB_Sozialmedizin.pdf letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [29] Certificat d'Aptitude à l'Expertise du Dommage Corporel (CAPEDOC) http://www.medecine.univ-paris-diderot.fr/index.php/formation-continue/du-et-diu/269-duexpertise-du-dommage-corporel-capedocletzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [30] Certificat d'université: compétence en médecine d'assurance et expertise médicale http://progcours.ulg.ac.be/cocoon/programmes/TUR_MYEXAS.html letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [31] Confédération d’associations nationales de médecins experts en l’évaluation du dommage corporel (CEREDOC) http://www.ceredoc.eu/ letzte Einsichtnahme am 14.8.2013 [32] Curriculum Versicherungsmedizin für Ärzte in Weiterbildung www.henet.ch/asim-basel letzte Einsichtnahme am 18.7.2013 [33] Durchgangsärzte: Fortbildung http://www.dguv.de/landesverbaende/de/veranstaltungen/D-Arzt-Fortbildungen/index.jsp letzte Einsichtnahme am 26.7.2013 [34] Durchgangsarztverfahren http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/Durchgangsarztverfahren/index.jsp letzte Einsichtnahme am 26.7.2013 [35] emagister: Cursos de Valoración del daño corporal http://www.emagister.com/cursos-valoracion-del-dano-corporal-kwes-1000003974.htm letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [36] European Union of Medicine in Assurance and Social Security (EUMASS) http://www.eumass.com/ letzte Einsichtnahme am 14.8.2013 [37] Expertises en accidents médicaux http://www-ulpmed.ustrasbg.fr/medecine/enseignements_formations/enseignements_diplomes/cursus_diplome_ docteur_en_medecine/3eme_cycle/diplomes_d_universite/du-diu/expert_accident_med.pdf letzte Einsichtnahme am 14.8.2013 [38] Faculty of Medicine – Charles University in Prague http://www.lf1.cuni.cz/en/departments-contacts letzte Einsichtnahme am 23.8.2013 50 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann [39] Gabler Wirtschaftslexikon, Gabler Verlag (Herausgeber), Stichwort: Versicherungsmedizin, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/291459/versicherungsmedizin-v3.html letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [40] Gen Re Business School Bildungsangebote www.genre.com/business-school letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [41] Geneeskundig Adviseurs Verzekeringszaken http://www.gav.nl letzte Einsichtnahme am 19.7.2013 [42] Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger http://www.hauptverband.at/portal27/portal/hvbportal/channel_first_level/cmsWindow?actio n=2&p_menuid=58220&p_tabid=6 letzte Einsichtnahme am 26.7.2013 [43] Investigación Cooperative entre Entidades Aseguradoras der Pensiones (ICEA) http://www.icea.es/es ES/formacion/accionesformativas/Documents/Curso%20de%20MEDICINA.pdf letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [44] Medizinische Sachverständige cpu http://med-sachverstaendige-cpu.de/mitglieder.php letzte Einsichtnahme am 22.7.2013 [45] Museum der deutschen Versicherungswirtschaft; Historisches ab 1750 v.Chr. http://www.versicherungs-geschichte.de/historisches-ab-1750-vchr.html, letzte Einsichtnahme am 15.7.2013 [46] Nederlandse Vereniging voor Medisch Specialistische Rapportage http://www.nvmsr.nl/ letzte Einsichtnahme am 14.8.2013 [47] Netherlands School of Public and Occupational Health (NSOPH) http://www.nspoh.nl/page.ocl?pageid=32&id=133 letzte Einsichtnahme am 19.7.2013 [48] Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Ankerkennung von Berufsqualifikationen in der aktuell gültigen Fassung vom 24.3.2011 http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2005L0036:20110324:DE:PDF letzte Einsichtnahme am 10.8.2013 [49] Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte SGV http://www.vertrauensaerzte.ch/ letzte Einsichtnahme am 9.8.2013 [50] Schweizerische Gesellschaft für Traumatologie und Versicherungsmedizin SGTV http://www.sgtv.org/index.php?menu=home, letzte Einsichtnahme am 9.8.2013 51 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann [51] Schweizerische Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie SGVP http://www.sgvp.ch/ letzte Einsichtnahme am 9.8.2013 [52] Slovak Medical University in Bratislava http://eng.szu.sk/ letzte Einsichtnahme am 19.8.2013 [53] Soltermann B.; Der beratende Arzt der Privatversicherer; Vortrag an der Fortbildungsveranstaltung der asim im September 2006 in Basel http://www.unispitalbasel.ch/fileadmin/unispitalbaselch/Bereiche/Medizin/Asim/Fortbildunge n/Archiv_Fortbildungen/2006/Der_beratende_Arzt_der_Privatversicherer_Dr_med_Bruno_ Soltermann_Chefarzt_Schweizerischer_Versicherungsverband_13_9_2006.pdf, letzte Einsichtnahme am 9.8.2013 [54] Soltermann B.; Entwicklung der Versicherungsmedizin in der Schweiz; Vortrag anlässlich der Jahrestagung der Swiss Insurance Medicine 2013; http://www.swiss-insurance-medicine.ch/de/jahrestagung-2013.html letzte Einsichtnahme am 9.8.2013 [55] Suva: Geschichte der Suva http://www.suva.ch/startseite-suva/die-suva-suva/ueber-uns-suva/geschichte-suva.htm letzte Einsichtnahme am 15.7.2013 [56] Suva: Gutachten-Clearing http://www.suva.ch/startseite-suva/unfall-suva/versicherungsmedizin-suva/suva-gutachtenclearing-suva.htm letzte Einsichtnahme am 29.7.2013 [57] Suva: Definition Versicherungsmedizin http://www.suva.ch/startseite-suva/unfall-suva/versicherungsmedizin-suva/was-istversicherungsmedizin-suva.htm letzte Einsichtnahme am 24.7.2013 [58] Suva: Versicherungsmedizinischer Dienst http://www.suva.ch/aerzteliste-versicherungsmedizin.pdf letzte Einsichtnahme am 24.7.2013 [59] Swiss Catalogue of Learning Objectives for Undergraduate Medical Training, 2nd Edition (2008) http://sclo.smifk.ch/sclo2008/browser letzte Einsichtnahme am 6.8.2013 [60] Swiss Insurance Medicine SIM http://www.swiss-insurance-medicine.ch/de/ letzte Einsichtnahme am 14.8.2013 [61] Swiss Insurance Medicine SIM: Bildungsangebote; http://www.swiss-insurance-medicine.ch letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 52 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann [62] Swiss Insurance Medicine SIM: Definition Versicherungsmedizin http://www.swiss-insurance-medicine.ch/de/was-ist-versicherungsmedizin.html letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 [63] Swiss Insurance Medicine SIM: Zertifizierte Gutachter http://www.swiss-insurance-medicine.ch/de/zertifizierte-fachpersonen-sim1.html letzte Einsichtnahme am 29.7.2013 [64] Universidad Complutense Madrid: Master Oficial en Pericia Sanitaria http://pendientedemigracion.ucm.es/centros/webs/d513/ letzte Einsichtnahme am 23.7.2013 53 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann 9. Anhänge Anhang 1: Fragebogen zur Masterarbeit in Versicherungsmedizin Name und Adresse der angefragten Institution Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner der Institution mit Telefon und eMail-Adresse 1. Versicherungsmedizin: Definition Bemerkungen zur Frage 1 Eine einheitliche Definition der Versicherungsmedizin gibt es nicht, ich teile Ihnen aber gerne als Beispiel drei Umschreibungen mit, die man bei entsprechender Suche findet: Es gibt Leute, die verstehen darunter lediglich die medizinischen Belange innerhalb der Privatversicherungen und sprechen hingegen von Sozialmedizin, wenn es um die medizinischen Belange der Sozialversicherer geht. Andere Personen sehen Versicherungsmedizin als Teil der Sozial- und Präventivmedizin und im Speziellen als die Lehre von den Beziehungen zwischen kranken, verunfallten oder einen Versicherungsantrag stellenden Personen, den medizinischen Leistungserbringern und den Versicherungsunternehmen. Dann wiederum wird die Versicherungsmedizin umschrieben als eine medizinische Fachrichtung, die einerseits Wissen aus allen grossen klinischen medizinischen Fachgebieten und Spezialdisziplinen umfassen muss, andererseits arbeits- und sozialmedizinische Kompetenz und die Kenntnisse über die Versicherungssysteme bedingt. Frage 1 Was verstehen Sie respektive was versteht man in Ihrem Land unter Versicherungsmedizin? (Sie können eine Definition oder eine Umschreibung abgeben) 2. Versicherungsmedizin: Aus-, Weiter- und Fortbildung Bemerkungen zum Fragenkomplex 2 Bei diesen Fragen geht es um die Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereiche der Versicherungsmedizin, wobei ich Sie bitte, die Fragen in Bezug zu Ihrer Definition der Versicherungsmedizin zu beantworten. Ausbildung ist die Zeit als Studentin oder Student an der Universität bis zum Arztdiplom Weiterbildung ist die Zeit als Assistenzärztin oder Assistenzarzt bis zum Erhalt des Facharztausweises Fortbildung bezieht sich auf Bildung von Fachärztinnen und Fachärzten (continuous medical education) 54 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Frage 2 a Wird in Ihrem Land eine Ausbildung der Medizinstudentinnen und Medizinstudenten in Versicherungsmedizin gemäss Ihrer Definition angeboten? Nein Ja Falls ja, was beinhaltet diese Ausbildung? In welchem Fachbereich wird diese Ausbildung angeboten? Frage 2 b Gibt es in Ihrem Land eine Weiterbildung für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in Versicherungsmedizin gemäss Ihrer Definition? Nein Ja Falls ja, ist diese Weiterbildung für alle medizinischen Fachrichtungen obligatorisch? Ja Nein Falls nein, ist diese Weiterbildung nur für einzelne medizinische Fachrichtungen obligatorisch? Nein Ja Falls ja, welche? Ist diese Weiterbildung fakultativ? Ja Nein Was beinhaltet diese Weiterbildung? Wer bietet diese Weiterbildung an? 55 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Wie lange dauert diese Weiterbildung? Wird diese Weiterbildung mit einem Ausweis abgeschlossen wie Facharztausweis, Fähigkeitsausweis, Zertifikat, Diplom, Master, anderer Ausweis? Nein Ja Falls ja, wie heisst der Ausweis? Frage 2 c Gibt es in Ihrem Land eine Fortbildung für Fachärztinnen und Fachärzte in Versicherungsmedizin gemäss Ihrer Definition? Nein Ja Falls ja: was beinhaltet diese Fortbildung? Wer bietet diese Fortbildung an? Wie lange dauert diese Fortbildung? Wird diese Fortbildung mit einem Ausweis abgeschlossen wie Facharztausweis, Fähigkeitsausweis, Zertifikat, Diplom, Master, anderer Ausweis? Nein Ja Falls ja, wie heisst der Ausweis? 3. Versicherungsmedizin: Berufsfelder Bemerkungen zum Fragenkomplex 3 Bei diesen Fragen geht es um Berufsfelder in der Versicherungsmedizin. Personen mit der Zusatzqualifikation Versicherungsmedizin gemäss Ihrer Definition können für verschiedene Aufgaben bei Versicherern, Spitälern oder weiteren Institutionen eingesetzt werden. 56 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Sie können z. B. bei Privatversicherern oder Sozialversicherern festangestellt sein oder in Teilzeitarbeit mit einem weiteren Pensum im Spital oder in der freien Arztpraxis arbeiten oder sie können lediglich mandatiert sein. Dann gibt es auch verschiedene Bezeichnungen oder Titel dieser Versicherungsärztinnen und –ärzte in verschiedenen Versicherungsbereichen. Als Illustration liste ich Ihnen Beispiele von versicherungsmedizinischen Bezeichnungen oder Titeln in der Schweiz auf: Vertrauensarzt: gilt nur für die obligatorische Krankenpflegeversicherung Beratender Arzt: Versicherungsärzte verschiedener Versicherungsbereiche der Privatversicherer Gesellschaftsarzt: wird v.a. für die Versicherungsärzte bei den Lebensversicherern verwendet Kreisarzt: bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) und bei der Militärversicherung Arzt der Regionalen Ärztlichen Dienste: für die Invalidenversicherung tätig Frage 3 a Wie werden Ärztinnen und Ärzte mit einer versicherungsmedizinischen Zusatzqualifikation gemäss Ihrer Definition in Ihrem Land eingesetzt? (Mehrere Antworten möglich) Festangestellt bei Privatversicherern Festangestellt bei Sozialversicherern Teilzeitlich angestellt bei Versicherern und Teilpensum in Spital oder freier Arztpraxis Mandatiert bei Versicherern und daneben im Spital oder freier Arztpraxis tätig. Festangestellt bei versicherungsmedizinischen Institutionen Was für Institutionen? Teilzeitangestellt bei versicherungsmedizinischen Institutionen Was für Institutionen? Mandatiert bei versicherungsmedizinischen Institutionen Was für Institutionen? Andere Einsatzmöglichkeiten: 57 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Frage 3 b Welche Funktionen übernehmen Versicherungsmedizinerinnen und Versicherungsmediziner in Ihrem Land? Frage 3 c Wie viele Versicherungsmedizinerinnen und Versicherungsmediziner (VM) gibt es in Ihrem Land? Falls möglich, wäre es hilfreich zu erfahren, wie viele es in den verschiedenen Versicherungsbereichen (Kranken- / Unfall-/ Renten-/ Lebensversicherungen) gibt. Anzahl VM Total: Anzahl VM Krankenversicherung: Anzahl VM Unfallversicherung: Anzahl VM Rentenversicherung: Anzahl VM Lebensversicherung: Anzahl VM andere: 4. Versicherungsmedizin: Institutionen und Gesellschaften Bemerkungen zur Frage 4 Mit dieser Frage möchte ich in Erfahrung bringen, welche national oder auch international ausgerichteten versicherungsmedizinischen Institutionen oder Gesellschaften es in ihrem Land gibt. Als Illustration liste ich Ihnen national und international ausgerichtete Institutionen und Gesellschaften in der Schweiz auf: Swiss Insurance Medicine SIM (national) Academy of Swiss Insurance Medicine asim (international) Schweizerische Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie SGVP (national) Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte SGV (national) Schweizerische Gesellschaft für Traumatologie und Versicherungsmedizin SGTV (national) Association romande des praticiens en expertises médicales ARPEM (national) International Committee for Insurance Medicine ICLAM (international) European Union of Medicine in Assurance and Social Security EUMASS (international) 58 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Frage 4 Gibt es in Ihrem Land Institutionen oder Gesellschaften, die sich versicherungsmedizinischen Angelegenheiten gemäss Ihrer Definition annehmen? Nein Ja Falls ja, nennen sie bitte alle Ihnen bekannten Institutionen oder Gesellschaften 5. Versicherungsmedizin: Fachzeitschriften und Publikationen Bemerkungen zur Frage 5 Hier möchte ich in Erfahrung bringen, welche Fachzeitschriften (Papierform oder elektronisch) über Versicherungsmedizin gemäss Ihrer Definition in Ihrem Land gelesen werden. Diese Fachzeitschriften können sowohl im eigenen Land wie auch im Ausland herausgegeben werden und nur versicherungsmedizinische Themen beinhalten oder auch nur einige Publikationen zur Versicherungsmedizin beinhalten. Frage 5 Gibt es in Ihrem Land Fachzeitschriften, die sich versicherungsmedizinischen Themen annehmen? Nein Ja Falls ja: Reine versicherungsmedizinische Fachzeitschriften Bitte Namen und Ausgabeland nennen Fachzeitschriften mit Publikationsteilen über versicherungsmedizinische Themen Bitte Namen und Ausgabeland nennen 6. Medizinische Gutachter und Qualität von medizinischen Gutachten Bemerkungen zum Fragenkomplex 6 Hier geht es um die Weiter- und Fortbildung der medizinischen Gutachter sowie um die Qualitätssicherung der Begutachtung. In den letzten Jahren hat die medizinische Begutachtung an Bedeutung gewonnen und es werden in der Schweiz immer mehr medizinische Gutachten verlangt. In der Schweiz darf jede Ärztin und jeder Arzt ein Gutachten schreiben. Leider ist die Qualität solcher Gutachten nicht immer hoch. Darum werden seit 1998 Weiter- und Fortbildungskurse für medizinische Gutachter angeboten. Seit 2006 ist es die Swiss In- 59 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann surance Medicine SIM, welche diese Kurse für die gesamte Schweiz anbietet und ein Zertifikat abgibt. Die Zertifikatsinhaberinnen und –inhaber dürfen sich „Zertifizierte medizinische Gutachter SIM“ nennen. Gerne möchte ich erfahren, wie dies in Ihrem Land gehandhabt wird. Frage 6 a Gibt es in Ihrem Land eine Weiter- oder Fortbildung zu medizinischen Gutachtern? Nein Ja Falls ja: Im Rahmen der Weiterbildung Im Rahmen der Fortbildung Wer führt diese Kurse durch? Wie lange dauert der Kurs? Grober Inhalt des Kursangebotes Müssen die Absolventen der Kurse am Schluss eine Prüfung ablegen oder müssen sie einen andern Leistungsausweis erbringen? Nein Ja Falls ja: Inhalt der Prüfung Art des Leistungsausweises Gibt es nach Abschluss des Kurses einen Ausweis für medizinische Begutachtung? Nein Ja Falls ja, wie dürfen sich die Ausweisinhaberinnen und -inhaber nennen? 60 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Frage 6 b Wer darf in Ihrem Land medizinische Gutachten durchführen? Alle Ärztinnen und Ärzte Nur Ärztinnen und Ärzte mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation Bitte Zusatzqualifikation angeben Unterschiedlich, je nach Institution (Gericht, Versicherer), welches das medizinische Gutachten vergibt Bitte Institution und Zusatzqualifikation angeben Andere Berufsgruppen, nämlich: Frage 6 c Wer vergibt in Ihrem Land die medizinischen Gutachten? (mehrere Antworten möglich) Gerichte Sozialversicherer Privatversicherer Anwälte in freier Praxis Andere, nämlich: 61 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Frage 6 d Gibt es eine Qualitätssicherung in Bezug auf medizinische Gutachten? Nein Ja Falls ja: Systematische Qualitätskontrolle aller medizinischen Gutachten aufgrund eines Kriterienkatologes Stichproben mittels Kriterienkatalog Bewertung nur durch den Gutachtenverwerter aufgrund seiner Erfahrung Anderweitige Qualitätskontrolle, nämlich: Datum der Beantwortung: Fragebogen bitte bis zum 15. Mai 2013 per Mail, Fax oder Post zurück senden. Besten Dank. Dr. med. Bruno Soltermann Facharzt für Chirurgie FMH Chefarzt Schweizerischer Versicherungsverband SVV C.F. Meyer-Strasse 14 Postfach 4288 8022 Zürich Telefon: 0041 44 208 28 65 Mobil: 0041 79 643 36 22 Fax: 0041 44 208 28 35 bruno.soltermann@svv.ch 62 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Anhang 2: Angeschriebene 96 Organisationen in 33 europäischen Ländern Land Organisation Deutschland Berufsverband der Sozialversicherungsärztinnen und -ärzte Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention Fachgesellschaft Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin Bundesärztekammer Landesärztekammern Kommission „Gutachten“ der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) Fachkreis Versicherungsmedizin, Risiko- und Leistungsprüfung Zeitschrift Versicherungsmedizin Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Swiss Re Europe S.A., Germany Medizinische Universität Tübingen Verband der Privaten Krankenversicherung Institut für Versicherungsmedizin Frankfurt Gen Re Business School Unfallkasse Post und Telekom UKPT Österreich Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Österreichische Ärztekammer Gesellschaft der Gutachterärzte Österreichs UNIQA Österreich Medizinische Universität Wien Liechtenstein Liechtensteinische Ärztekammer Italien Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro INAIL Sindacato dei Medici Italiani 63 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Organisation Sindacato Italiano Specialisti di Medicina Legale e delle Assicurazioni Delegati d’Italia in Insurance Europe nelle Life Committee, Health Committee e Social Affairs & Education Committee Amt für Weiterbildung des Gesundheitspersonals der Provinz Bozen Associazione italiana di medicina dell’ assicurazione vita, malattia e danni alla persona Frankreich Association des Médecins Experts en Dommage Corporel AMEDOC Association pour l'étude de la réparation du dommage corporel AREDOC Fédération Française des Associations de Médecins Conseils Experts Délégués de la France chez Insurance Europe aux Life Committee, Health Committee et Social Affairs & Education Committee Association des Médecins Conseils en Assurances de Personnes Spanien Asociación Española de Derecho Sanitario Asociación Española de Medicina del Seguro Delegates of Spain for Insurance Europe in Life Committee Portugal Associaçao Portuguesa de Avaliaçao do Dano Corporal Delegates of Portugal for Insurance Europe in Health Committee and Life Committee Ordem dos Médicos Belgien Médecine d'Assurance Société Belge des Médecins Spécialistes en Médecine d’Assurance et Expertise Médicale Association Belge des Experts Délégués de la Belgique chez Insurance Europe aux Social Affairs & Education Committee et Life Committee Université de Liège Holland Dutch Academic Center for Insurance Medicine Dutch organization from insurance medicine Royal Dutch Medical Association (KNMG) Delegates of Netherlands for Insurance Europe in Social Affairs & Education Committee, Health Committee and Life Committee Luxemburg Collège Médical du Luxembourg Délégué de Luxembourg chez Insurance Europe au Health Committee 64 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Organisation Grossbritannien British Medical Association Delegates of United Kingdom for Insurance Europe in Life Committee and Social Affairs & Education Committee Irland Medico-Legal Society of Ireland Irish Medical Organisation Delegate of Ireland for Insurance Europe in Life Committee Island Icelandic Medical Association Dänemark Danish Medical Association Delegates of Denmark for Insurance Europe in Health Committee and Life Committee Forsikringslægernes Forening Danish Centre of Health & Insurance Norwegen Norwegian Medical Association Delegates of Norway for Insurance Europe in Life Committee and Social Affairs & Education Committee Schweden Swedish Medical Association Delegates of Sweden for Insurance Europe in Social Affairs & Education Committee, Life Committee and Health Committee Finnland Finnish Medical Association Delegate of Finland for Insurance Europe in Health Committee Estland Delegate of Estonia for Insurance Europe in Life Committee Lettland Latvian Ministry of Health - Latvian Medical Association Litauen Lithuanian Medical Association Polen Polish Medical Association Delegates of Poland for Insurance Europe in Health Committee, Social Affairs & Education Committee and Life Committee Polish Association of Insurance Medicine 65 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Organisation Tschechien Czech Medical Association Delegates of the Czech Republik for Insurance Europe in Life Committee and Social Affairs & Education Committee Slovakei Slovak Medical Association Delegate of Slovakia for Insurance Europe in Life Committee Ungarn Hungarian Medical Association of America Delegate of Hungary for Insurance Europe in Health Committee Hungarian Society of Life and Health Assurance Medicine Slovenien Slovenian Medical Association Delegate of Slovenia for Insurance Europe in Health Committee Kroatien Croatian Medical Association BosnienHerzegowina Society for Medical Informatics of Bosnia and Herzegovina Serbien Serbian Medical Society Rumänien Romanian College of Physicians Bulgarien International Medical Association Bulgaria Griechenland Delegate of Greece for Insurance Europe in Health Committee Zypern Cyprus Medical Council Ministry of Health Delegate of Cyprus for Insurance Europe Türkei Turkish Medical Association Delegates of Turkey for Insurance Europe in Non-life Committee and Life Committee Europäische Gesellschaften 66 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Organisation Conféderation européen d’Experts en Evaluation et Réparation du dommage Corporel CEREDOC European Union of Medicine in Assurance and Social Security EUMASS International Committee for Insurance Medicine ICLAM Gesellschaft für Medizinische und Technische Traumabiomechanik GMTTB 67 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Anhang 3: Antwortende 31 Organisationen in 15 europäischen Ländern Land Organisation Deutschland Berufsverband der Sozialversicherungsärztinnen und –ärzte Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin Bundesärztekammer - Landesärztekammern Fachkreis Versicherungsmedizin, Risiko- und Leistungsprüfung Zeitschrift Versicherungsmedizin Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Swiss Re Europe S.A., Germany Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Verband der Privaten Krankenversicherung Institut für Versicherungsmedizin Frankfurt Unfallkasse Post und Telekom UKPT Gesellschaft für Medizinische und Technische Traumabiomechanik GMTTB – Dr. Uwe Moorahrend, Deutschland Österreich Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Gesellschaft der Gutachterärzte Österreichs UNIQA Österreich International Committee for Insurance Medicine ICLAM – Dr. Wolfgang Munda, Österreich (Telefoninterview) Liechtenstein Liechtensteinische Ärztekammer Italien Amt für Weiterbildung des Gesundheitspersonals der Provinz Bozen – Azienda Sanitaria dell’alto Adige, Servizio di Medicina Legale Frankreich Association pour l'étude de la réparation du dommage corporel AREDOC Spanien Delegates of Spain for Insurance Europe in Life Committee – Mapfre Vida Belgien 68 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Organisation Médecine d'Assurance Société Belge des Médecins Spécialistes en Médecine d’Assurance et Expertise Médicale Holland Dutch Academic Center for Insurance Medicine Luxemburg Collège Médical du Luxembourg Grossbritannien Delegates of United Kingdom for Insurance Europe in Life Committee and Social Affairs & Education Committee – Association of British Insurers Irland Delegate of Ireland for Insurance Europe in Life Committee – Dr. Paul Gueret Dänemark Danish Centre of Health & Insurance Norwegen Norwegian Medical Association Lettland Ministry of Health of the Republic of Latvia (Antwortbrief) Serbien Serbian Medical Society 69 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Anhang 4: Definitionen zur Versicherungsmedizin aus der Befragung Land Antwortende Institution Definition Berufsverband der Sozialversicherungs- Es gibt keine anerkannte Definition dafür in Deutschland. Deutschland ärztinnen und -ärzte Deutschlands Medizinischer Dienst des Spitzenverban- „Versicherungsmedizin“ ist in Deutschland ein Teilgebiet der des Bund der Krankenkassen Sozialmedizin, das sich nicht mit der Behandlung von Krankheiten bzw. Unfallfolgen befasst, sondern mit den Beziehungen zwischen den Versicherungsnehmern, den medizinischen Leistungserbringern und den Versicherungsunternehmen. Die untersuchten Fragen sind nicht nur medizinischer, sondern auch juristischer und soziologischer Natur. Es bestehen inhaltliche Verbindungen zur Rechts- und Arbeitsmedizin Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin Teil der Sozialmedizin, speziell der klinischen Sozialmedizin und Umweltmedizin Bundesärztekammer - Landesärztekam- Am ehesten gemäss der dritten Definition im Fragebogen: mern Versicherungsmedizin ist eine medizinische Fachrichtung, die einerseits Wissen aus allen grossen klinischen medizinischen Fachgebieten und Spezialdisziplinen umfassen muss, andererseits arbeits- und sozialmedizinische Kompetenz und die Kenntnisse über die Versicherungssysteme bedingt. Fachkreis Versicherungsmedizin, Risiko- Becher: und Leistungsprüfung Versicherungsmedizin umfasst alle Belange zwischen den versicherten Personen, den medizinischen Dienstleistern und den Versicherungsanstalten seien sie staatliche oder privatrechtliche Einrichtungen. Dabei liegen die Schwerpunkte auf sozial- und arbeitsmedizinischem sowie auf orthopädisch/unfallchirurgisch und psychiatrischem Fachgebiet insbesondere bei biometrischen Produkten und verlangen interdisziplinäre Kenntnisse in Recht und Versicherungswirtschaft. Regenauer in Anlehung an das Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort Versicherungsmedizin: Fachübergreifende Spezialdisziplin der Medizin, die sich besonders im Bereich der Lebens- Invaliditäts-, Kranken- und Unfallversicherung mit der Beurteilung und Begutachtung sowie der Erstellung und der Aktualisierung der jeweiligen medizinischen Kriterien befasst. Im Gegensatz zum klinischen Arzt, der jeden Patienten als einen individuellen Fall betrachtet, bei dem die Prognose kurzfristig durch neue klinische Daten und Situationen (z.B. Komplikationen) revidiert werden kann, erstellt der Gesellschaftsarzt auf der Basis der bei Antragstellung vorliegenden medizinischen Informationen eine Langzeitprognose, dessen Aussage meist die Grundlage für die Höhe der Versicherungsprämie darstellt. Weitere Tätigkeitsfelder umfassen u.a. die Mortalitäts- und Morbiditätsforschung, Analyse von epidemiologischen Trends, Produktberatung, Kosten-Nutzen-Analyse 70 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Definition von medizinischen Untersuchungsmethoden sowie die Prüfung von Leistungen auf sachlich medizinische Richtigkeit bzw. Kausalität. Zeitschrift Versicherungsmedizin Definition nur Deutschland: Versicherungsmedizin umfasst die Anwendung ärztlichmedizinischen Fachwissens auf die besonderen Belange der verschiedenen Sparten der privaten Versicherung, insbesondere der Personenversicherung (private Kranken-, Unfall und Lebensversicherung einschl. Berufsunfähigkeitsversicherung). Dazu kommen die Haftpflichtversicherung (einschl. Arzthaftpflichtversicherung) und ggf. weiter Versicherungssparten Weitere Definition: Versicherungsmediziner sind Ärzte, welche ihr ärztlich-medizinisches Fachwissen in den verschiedenen Sparten der privaten Versicherung einsetzen. Gesamtverband der Deutschen Definition aus Gabler Wirtschaftslexikon wie Regenauer Versicherungswirtschaft e.V. Swiss Re Europe S.A., Germany Versicherungsmedizin ist bislang nur im privaten Versicherungsbereich als Name verwendet worden. Dort fungierten sog. Gesellschaftsärzte als VersicherungsmedizinerInnen vorrangig in der Lebens,-Kranken,-Unfall,-Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Sozialsystem spricht man von Sozialmedizinern. Inhaltlich gibt es Verbindungen zur Rechtsmedizin und zur Arbeitsmedizin. Bayerisches Landesamt für Gesundheit Am ehesten Teilgebiet der Sozialmedizin; befasst sich mit und Lebensmittelsicherheit Beziehungen zwischen Versicherungsnehmern, med. Leistungserbringern, Versicherungsunternehmen; bedingt arbeits und sozialmedizinische Komepetenz, auch Kompetenz in juristischen und medizinsoziologischen / soziologischen Fragestellungen. Verband der Privaten Versicherungsmedizin ist in D nicht klar definiert. Es gibt keine solche Krankenversicherung Weiterbildung. Es gibt eine Schnittmenge mit der Sozialmedizin. Man versteht darunter aber eher die Belange der Begutachtung und der Themen ausserhalb der gesetzlichen Krankenkassen. Eingeschlossen ist aber auch die Unfallversicherung, die das Berufsrisiko jedes Arbeitnehmers abdeckt. Institut für Versicherungsmedizin, Versicherungsmedizin ist der Oberbegriff für versicherungs- und Frankfurt am Main sozialmedizinische Fragestellungen in Privat und Sozialversicherungen. Unfallkasse Post und Telekom Versicherungsmedizin umfasst Teilaspekte aus Arbeits-, Sozial- und Rechtsmedizin. Sie befasst sich mit den Fragen der Prognose, Therapie, Risikoeinschätzung und Medizinstatistik für die Belange der privaten Versicherungsunternehmen und Sozialversicherungsträger. Gesellschaft für Medizinische und Am ehesten gemäss der dritten Definition im Fragebogen: Technische Traumabiomechanik GMTTB Versicherungsmedizin ist eine medizinische Fachrichtung, die einerseits Wissen aus allen grossen klinischen medizinischen Fachgebieten und Spezialdisziplinen umfassen muss, andererseits arbeits- und sozialmedizinische Kompetenz und die Kenntnisse über die Versicherungssysteme bedingt. 71 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Definition Hauptverband der österreichischen So- Die „Versicherungsmedizin“ in Österreich ist derzeit erst im Aufbau zialversicherungsträger begriffen mit einer Kooperation der MedUni Wien für das erste Österreich postgraduale Masterprogramm Versicherungsmedizin im deutschsprachigen Raum der Academy of Swiss Insurance Medicine. Gesellschaft der Gutachterärzte Öster- Versicherungsmedizin als ein Teilgebiet der Sozialmedizin, welches reichs sich nicht kurativ oder präventiv mit der Behandlung von Krankheiten bzw. Unfallfolgen befasst, sondern mit den Beziehungen zwischen den Versicherungsnehmern, den medizinischen Leistungserbringern und den Versicherungsunternehmen. UNIQA Österreich Anwendung eines medizinisch ärztlichen Wissens bei konkreten Fragen der Personenversicherung. Liechtenstein Liechtensteinische Ärztekammer Keine Definition Azienda Sanitaria dell'alto Adige, Servizio La medicina assicurativa è una branca specialistica della medicina di Medicina Legale legale. E' caratterizzata dalla conoscenza da una parte dei grandi Italien settori medico-clinici e discipline specialistiche e dall'altra presuppone conoscenze in ambito di medicina sociale, medicina del lavoro e in materia di assicurazioni private e sociali. Frankreich AREDOC Spécialisation en évaluation du dommage corporel ou en assurances de personnes. Spanien Mapfre Vida More similar definition is the third one in the questionnaire: Specialist medical field which not only has to include knowledge of all major clinical medical fields and specialisms, but also calls for expertise in occupational and social medicine and knowledge of insurance systems. Belgien Médecine d'Assurance En Belgique est reconnu le titre de "médecin spécialiste en médecine d'assurances et expertises médicales". La reconnaissance comme spécialiste suppose avoir terminé avec fruit une formation universitaire qui couvre le domaine de toutes les assurances (sociales et privées) et les expertises dans le cadre des législations sociales et du droit commun. Société Belge des Médecins Spécialistes Le terme recouvre toutes les activités médicales intéressant en Médecine d’Assurance et Expertise l'expertise des personnes victimes de violences physiques et/ou Médicale psychiques. Dutch Academic Center for Insurance The medical specialty dealing with all medical issues in relation to Medicine (DACIM) (social and private) insurances. Holland 72 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Definition Collège médical Luxembourg La médecine des assurances n'est pas une discipline médicale Luxemburg reconnue au Luxembourg et il existe un flou quant à la définition du terme de sorte que toutes les définitions mentinonnées si dessus peuvent trouver leur application. Grossbritannien Association of British Insurers In the UK, we do not tend to use the term „insurance medicine“. Delegate of Ireland for Life Assurance That part of medicine that involves advising life assurance offices on Europe in Life Committee mortality and morbidity associated with disease. Danish Centre of Health & Insurance Insurance medicine is a specialist medical field which include Irland Dänemark knowledge of all major clinical fields, expertise in epidemiology, mortality and morbidity risks and insurance systems. Norwegen Norwegian Medical Association Keine Definition Ministry of Health of the Republic of Lat- The field of insurance medicine in Latvia is not nationally recognized via as part of the health care system. Insurance companies determine Lettland the education and work experience for their insurance medical officers and it is not regulated by the State. Currently, insurance medical officer is not an accredited professional medicine and healthcare education program in Latvia. Serbien Serbian Medical Society Relationships between ensures and state Health Insurance Fund (HIF), when citizens / patients are in need for health services. 73 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Anhang 5: Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereiche der Versicherungsmedizin Land Antwortende Institution Ausbildung Weiterbildung Fortbildung Deutschland Medizinischer Dienst des Spit- Der Erwerb der Zusatzbezeichnung zenverbandes Bund der Kran- Sozialmedizin orientiert sich am Musterkursbuch kenkassen "Methodische Empfehlungen, Lehr- und Lerninhalte für den Grund- und Aufbaukurs der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin" der Bundesärztekammer. Ärztliche MitarbeiterInnen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung haben in der Regel eine Facharztausbildung und durchlaufen während ihrer Tätigkeit beim MDK die Sozialmedizinische Weiterbildung. Akademien, die Kurse in Sozialmedizin / Rehabilitationswesen anbieten, finden sich im Musterkursbuch Sozialmedizin. Kurs: 2 X 160 Stunden. Prüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer, Zusatzbezeichnung Sozialmedizin. Deutsche Gesellschaft für Ar- Die Ausbildung beschäftigt sich mit dem Die Weiterbildung ist fakultativ, dauert 1 Jahr beitsmedizin und Umweltme- Patienten im System der sozialen Zusatzbezeichung Sozialmedizin dizin Sicherung der Begutachtung sowie BK Recht (Rechtliche Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz) Die Ausbildung wird angeboten in den Fachbereichen Arbeitsmedizin und Sozialmedizin 74 Verschiedene Tagungen Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Ausbildung Weiterbildung Fortbildung Bundesärztekammer - Lan- Gesundheit und Krankheit in Bevölke- Einen Weiterbildungsgang Versicherungsmedizin Einen Fortbildungsgang Versicherungsmedizin desärztekammern rungen, soz. und med. Determinanten gibt es nicht, da die (Muster- gibt es nicht. von Gesundheit und Krankheit, soz. und )Weiterbildungsordnung, die auf Bundesebene mit med. Reaktionen auf Krankheit und Be- den wissenschftlichen Fachgesellschaften hinderung, soz. und med. Folgen von erarbeitet wird, eine solche Weiterbildung nicht Die Fortbildung wird hier als Zusatzweiterbildung Krankheit und Behinderung. beinhaltet. bezeichnet. Sie kann nur von Fachärzten Teilgebiet Sozial- und Arbeitsmedizin Hingegen für Arbeitsmedizin und öffentliches Ge- Prüfung ab. Inhalt: Grundlagen der Soz.med. des zweiten Studienabschnittes sundheitswesen obligatorisch; Inhalte: Kenntnisse und der Ges.versorgung, Systeme der sozialen zum System der sozialen Sicherung in Sicherung, Rehabilitation einschl. Deutschland, zu Epidemiologie, Prävention und Leistungsarten, -formen und Zugang, Wiedereingliederung; Arb.medizin, Begutachtung und Rechtsfragen, Institute für Arbeitsmedizin, Akademien für Leistungsdiagnostik. Öffentliches Gesundheitswesen; Anbieter: Akademein für Sozialmedizin Arbeitsmed: 60 Monate Praxis + 360 Stunden 320 Stunden Kurs + 12 Monate Praxis Kurs, Zusatzbezeichnung Sozialmedizin durchlaufen werden und schliesst mit einer Öffentl. Ges.wesen: 60 Monate Praxis + 720 Stunden Kurs; Abschluss mit Facharzttitel Fachkreis Versicherungsmedi- 1-2 Semester im Rahmen von Umwelt- Inhalte: Medizinische und aktuelle Entwicklung in zin, Risiko- und Leistungsprü- und Sozialmedizin (klinischer Teil) der Versicherungswirtschaft. fung Anbieter: Rückversicherer und Deutscher Verein für Versicherungswissenschaft Tagesveranstaltungen ohne Ausweiserteilung Zeitschrift Versicherungs- Keine Fortbildung im Sinne eines definierten medizin Curriculums Gesamtverband der 1-2 Semester im Rahmen von Umwelt- Inhalte: Medizinische und aktuelle Entwicklung in Deutschen und Sozialmedizin (klinischer Teil) der Versicherungswirtschaft. Versicherungswirtschaft e.V. Anbieter: Rückversicherer und Deutscher Verein für Versicherungswissenschaft 75 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Ausbildung Weiterbildung Fortbildung Tagesveranstaltungen ohne Ausweiserteilung Swiss Re Europe S.A., Nur an manchen Universitäten, z.B. Germany LMU München : derzeit nur Arzthaftung als Angebot; unter dem spezifischen Namen Versicherungsmedizin gibt es keine Angebote. Rechtsmedizin Bayerisches Landesamt für Nicht bekannt Für Arbeitsmedizin theoretische Grundkenntnisse Versicherungsmedizin als theoretischer Gesundheit und in Versicherungsmedizin; Bestandteil innerhalb der Kurse zum Erwerb der Lebensmittelsicherheit Akademien für Arbeits-, Sozial - und Zusatzbezeichnung Sozialmedizin bei Umweltmedizin; Akademien für Arbeits-, Sozial - und 2 Jahre Innere Medizin, 3 Jahre Arbeitsmedizin, 3 Umweltmedizin. theoretische Kurse zu 3 Wochen; Bestehende Facharztanerkennung, 2 theoreti- Facharzt für Arbeitsmedizin sche Grundkurse von 2 Wochen, 2 theoretische Aufbaukurse von 2 Wochen, 12 Monate Tätigkeit in entsprechender Einrichtung. Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin" Verband der Privaten Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin umfasst Krankenversicherung in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im beruflichen und sozialen Umfeld unter Einbeziehung der Klassifikationen von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung. Anbieter: vor allem Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Medizinische Dienst der Krankenkassen haben 76 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Ausbildung Weiterbildung Fortbildung die Weiterbildungsbefugnis Dauer: 12 Monate Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin Unfallkasse Post und Telekom Spezielle Fragen der Versicherungsmedizin Anbieter: Institut für Versicherungsmedizin, Frankfurt am Main Dauer: 1 Tag, kein Ausweis GMTTB Besuch von Tagungen und Kursen bei Versiche- Zertifikatslehrgang zur Begutachtung der Gen rern, gerichtsmed. oder sozialmed. Instituten Re Zertifikat der Gen Re Für den Facharzt Unfallchirurgie sind die Inhalte der Begutachtung im Rahmen des Curriculums erforderlich, Zusammenhangsgutachten müssen nachgewiesen werden und Begutachtungsfragen können Bestandteil der Facharztprüfung sein. In der unfallchirurgischen Gesellschaft DGU gibt es eine AG Begutachtung. Österreich Hauptverband der österreichi- „Versicherungsmedizin“ ist in Österreich derzeit „Versicherungsmedizin“ ist in Österreich derzeit schen Sozialversicherungsträ- erst im Aufbau begriffen; Kooperation der MedUni erst im Aufbau begriffen; Kooperation der ger Wien mit dem Masterkurs der asim MedUni Wien mit dem Masterkurs der asim Gesellschaft der Gutachter- Fakultativ Inhalt: v. a. gutachterliche Aspekte ärzte Österreichs Inhalt: Medizinische Belange der Anbieter: Sozialversicherungen, Sozialversicherungen, Gutachter-Seminare; Wissenschaftliche Vereine, Fachgesellschaften, Anbieter: Ärztekammer, Fachgesellschaften, Ärztekammer Privatinitiativen Dauer: ganz unterschiedlich, meist 1/2 oder Dauer: ganz unterschiedlich, meist 1/2 oder Tagesseminare Tagesseminare; Titel: Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Titel: Facharzt-Dekret 77 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Ausbildung Weiterbildung Fortbildung Azienda Sanitaria dell'alto All'interno degli studi universitari di me- La specializzazione e solamente obbligatoria per Corsi di approfondimento svolti da società scien- Adige, Servizio di Medicina dicina è previsto il corso di medicina le- la medicina legale. tifiche. Legale gale. Nel corso di medicina legale viene Il corso di specializzazione in medicina legale Possibilità di lavorare in ambito assicurativo. dedicato anche lo spazio per l'insegna- comprende: lo studio del rapporto di causalità, ta- Si tratta di corsi, quindi di durata variabile. mento della medicina assicurativa natologia, traumatologia forense, ematologia e Nessun attestazione Italien tossicologia forense, alcoolismo e tossicodipendenze, aspetti medico legali del diritto penale (imputabilità, pericolosità sociale, omicidio, suicidio, infanticidio, percosse e lesioni personali, delitti contro la famiglia, delitti sessuali), aspetti medico legali del diritto civile (capacità giuridica), la valutazione del danno alla persona in responsabilità civile, sicurezza sociale (invalidità civile, invalidità del lavoro, invalidità in ambito previdenziale),la responsabilità professionale in ambito sanitario, la medicina legale nelle assicurazioni private, aspetti etici-deontologici e giuridici della professione medica, sperimentazione, trapianti d'organo, le denunce sanitarie, il certificato medico, il segreto professionale. La specializzazione dura 5 anni, finisce con il titulo di medico specialista in medicina legale e delle assicurazioni e offre di lavorare pubblico e privato. Frankreich AREDOC Plusieurs diplômes de formation , dispensés après Les diplômes sont universitaires et forment les le titre de docteur en médecine, base experts pour toute sorte de d’expertise. Les as- indispensable. sureurs ont en revanche des colloques ou for- Toujours universitaires ou inter universitaires : mation privées dont l’AREDOC s’occupent géné- réparation juridique du dommage corporel, ralement comme la Journée d’études tous les CAPEDOC, DU d'expertise en assurances-Vie, deux ans et qui permet de maintenir à jour les diplôme d'expertise en accident médicaux. connaissances des médecins qui font de 78 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Ausbildung Weiterbildung Fortbildung En général une ou deux années universitaires l’expertise pour les assureurs et de leur donner Diplôme universitaire les éléments d’une bonne doctrine. L’AREDOC a pour charge d’élaborer la doctrine des assureurs du marché français. Spanien Mapfre Vida Students obtain this training in the subjet Master Official in Pericia Sanitaria for the Update in all areas of insurance medicine, of Legal Medicine, when they recive University Complutense Madrid ( UCM) expecially in health survey. courses of introduction to Insurance Departaments of Toxicology and Health Sundry university of Spain. Medicine, labour or accidents Legislation for the UCM Approximately 1.200 hour. Aproximatelly 1.200 hours, two years Similar to certificate of proficiency Departament of Toxicology and health Health expert professional, similar specialist doctor Legislation of the University qualification Complutense Madrid Belgien Médecine d'Assurance Formation en médecine Deux années d'études au moins avec comme Le médecin spécialiste doit prouver une Toutes les spécialités médicales champs: formation juridique, formation aux métho- formation continue de 100 heures au moins sur des d'évaluation et d'expertise dans tous les une période de cinq ans. Elle comprend une champs d'expertise, économie de la santé, statis- formation continue médicolégale et en méthodes tiques, évaluations spécifiques dans les différentes d'évaluation plus une formation continue dans spécialités médicales, déontologie de l'expert, droit les différentes branches médicales. des patients, responsabilité civile médicale au Offert par les sociétés scientifiques de médecine moins. d'assurance en collaboration avec les En communauté flamande: enseignement universités et les universités elles-mêmes. interuniversitaire par les universités de Leuven, Antwerpen et Gent. En communauté française: université libre de Bruxelles et université de Liège. A partir de 20132014, enseignement en commun dans les deux universités. Master complémentaire en communauté flamande, 79 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Ausbildung Weiterbildung Fortbildung certificat d'université qualifiant en communanuté française. Un master complémentaire devra être orgnaisé d'urgence (obligation pour la communanuté française d'organiser un master complémentaire pour chaque spécialité médicale) Société Belge des Médecins L'évaluation du dommage corporel est Obligatoire pour spécialité en médecine légale Société Belge des Médecins Spécialistes en Spécialistes en Médecine esquissé dans le cours de médecine Aspects complets de la discipline: droit pénal, droit Médecine d’Assurance et Expertise Médicale d’Assurance et Expertise Mé- légale civil, droit des assurances, orthopédie, médecine offre des colloques. dicale légale, expertise, et toutes les spécialités médicaSans objet - il s'agit d'une simple les où l'expertise peut avoir sa place. information fournie aux étudiants en leur Il s'agit d'un certificat d'université (anciennement précisant qu'une formation spécialisée licence spéciale) dans notre pays - enseignement en ce domaine existe dans notre depuis les années 1970 université Deux ans de cours et un an de mémoire Certificat d'université en évaluation des atteintes à la santé. Holland Dutch Academic Center for During the medical training social Insurance medicine is a medical specialty in the A minimum of (on average) 40 hours of specific, Insurance Medicine (DACIM) medicine (including insurance medicine) Netherlands, requiring a four year training. All registred medical training per year. is a formal part of the curriculum medical specialists who want to work in insurance Some congresses and symposiums qualify, medicine, a new training (in insurance medicine) some specific trainig etc. Re-registration points would be compulsory. A four year training offered can be requested at a special medical (re- by the Netherlands School of Public and registration) educational board. Occupational Medicine (NSPOH). Insurance Every five years an insurance physician (like Physician. other medical specialists) has to re-registrer. There is also a super-speciality for Insurance He/She has to prove the 200 hours of Physicians working in private Insurance Medicine. continuous medical training and other This is called RGA (Register Geneeskundig requirements. Adviseur, Registred Medical advisor). The register is held by the GAV, the Dutch society of medical doctors working in private insurance medicine. The 80 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Ausbildung Weiterbildung Fortbildung RGA registration will only be awarded to Insurance Physicians after an additional (private Insurance medicine) training. Some clinical specialisms are asked for specific (in their specific area of clinical expertise) clinical investigation of patients, assessments. This is not considered insurance medicine, but could require special training, since this clinical investigation in a medico-legal context imposes special skills and knowledge. Luxemburg Collège médical Luxembourg Les sujets de cette formation dépendent de la finalité recherché par le candidat, c'est à dire que la formation doit répondre aux besoins du demandeur des prestations respectivement d'un éventuel employeur. L'employeur, des services spécialisés outre frontière. Pas de formation précise, donc ni de durée ni titre précise Grossbritannien Association of British Insurers Insurance medicine is not a separate field of Insurance medicine is not a separate field of medicine and the usual medical training covers all medicine and the usual medical training covers clinical requirements. all clinical requriements. Doctors are trained in medical ethics. This can Doctors who are engaged by health insurance include the role of the doctor in providing firms participate in continuous medical education information to insurance companies. according to the non-clinical advisory role they have, for example, a doctor who provides advice on occupational health will keep up to date in that field. 81 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Ausbildung Weiterbildung Fortbildung Offering by Royal Colleges, Royal Societies, and a variety of on-line providers such as the British Medical Journal on-line and Doctors.Net.UK. The doctor or their employer determine what type of continuous professional development is required. The standard of continuous professional development is set by the General Medical Council that requires all doctors to have their licence to practise revalidated. Irland Delegate of Ireland for Life Nearly all medical specialities are recognised but Available but not recognised as such by the Irish Assurance Europe in Life insurance medicine is not recognised as a Medical Council. Committee separate speciality Offered by the Health Insurance Society. Lettland Ministry of Health of the Re- Insurance companies determine the education public of Latvia and work experience for their insurance medical officers Serbien Serbian Medical Society Basic education in health system, or- Specific part of specializations in the following Patients’ rights to health care, innovations in ganization of health care, health insur- fields: general medicine, social medicine, health care financing, health insurance man- ance, health legislation, occupational epidemiology, environmental and occupational agement, assessment of working capability, new health, professional assessment of dis- health and biostatistics. legal documents, etc. ability, patient rights and health, but also Basic education in health system, organization of Teaching staff of the Faculty of Medicine, about all diagnosis and treatment and health care, health insurance, health legislation, sometimes in cooperation with Health Insurance patient rights to health care services. occupational health, professional assessment of Fund (HIF) and with Serbian Medical Society. Training offered in Social medicine and disability, patient rights and health, but also about In average 6 hours per course. Occupational health predominantly, but all diagnosis and treatment and patient rights to Certificate of CME (Continuing Medical Educa- also almost in all fields of clinical medi- health care services. tion, accredited by the Health Council of Serbia cine. Teaching staff of the Faculty of Medicine from the and serving for renewal of licence) relevant fields. 82 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Ausbildung Weiterbildung As a part of the whole training within respective specialization in average 30 contact hours and 3 months of practice in the Health Insurance Fund (HIF) 83 Fortbildung Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Anhang 6: Berufsfelder von Versicherungsmedizinerinnen und Versicherungsmedizinern Land Antwortende Institution Anstellungsverhältnis Funktion Anzahl Deutschland Berufsverband der Sozialversicherungsärz- Die Berufsbezeichnung Versiche- tinnen und -ärzte Deutschlands rungsmediziner gibt es nach der Weiterbildungsordnung nicht Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Festangestellt im Bereich der Beratungs- und In der Krankenversicherung ca. 2000 Bund der Krankenkassen Gesetzlichen Krankenversicherung und Begutachtungsaufgaben sind Versicherungsmediziner/innen der Sozialen Pflegeversicherung: gesetzlich definiert im Medizinischer Dienst der Sozialgesetzbuch (§ 275 ff SGB V - Krankenversicherung (MDK) Gesetzl. Krankenversicherung) und im Medizinischer Dienst des SGB XI - Soziale Pflegeversicherung Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) Sozialmedizinischer Dienst von Knappschaft / Bahn / See (KBS) u.a. Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund), Universitäre Abtlgg. (public health u.a.) Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin Festangestellt beim MDK und Umweltmedizin Bundesärztekammer - Landesärztekam- Fest- oder Teilzeit angestellt oder manda- 84 Gutachterliche und planerische Auf- Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Anstellungsverhältnis Funktion mern tiert bei Renten-, Kranken-, Unfallversi- gaben Anzahl cherung, Versorgungsamt, Bundesanstalt für Arbeit, Sozialamt; Reha-Einrichtungen oder auch Sozialgerichten Fachkreis Versicherungsmedizin, Risiko- Fest- oder Teilzeit angestellt oder manda- Bei privaten Total: tausende mit den Ärzten bei den und Leistungsprüfung tiert bei Gutachterinstitutionen und Privat- Versicherungsunternehmen ist Sozialversicherern (MDK) versicherern (Gesellschaftsarzt) überwiegend für die medizinische Risikoprüfung Krankenversicherung: hundert, weniger zuständig. Beurteilung von als 50 bei den Privatversicherern Leistungsansprüchen, Anregungen bei der Produktgestaltung, Weiterentwicklung von Unfallversicherung: fünfzig, mit Berufsgenossenschaften, weniger als 50 bei Privatvers. Annahmerichtlinien (insbesondere bei den Rückversicherern) und Rentenversicherung: Optimierung von Workflow-Prozessen hunderte für die DRV bei der Leistungsregulierung. Bei Schulungsmaßnahmen sichert der Lebensversicherung: Arzt den Wissenstransfer auf die ca. 30 Ebene der Sachbearbeiter. Das Erkennen und Kommunizieren gesellschaftspolitischer Entwicklungen und das Erkennen prognostischer Trends in Bezug auf den Gesundheitsmarkt gehören auch dazu. Zeitschrift Versicherungsmedizin Entfällt, da keine definierte Zusatzqualifi- Keine verlässlichen Zahlen kation Gesamtverband der Deutschen Fest- oder Teilzeit angestellt oder manda- Bei privaten Total: tausende mit den Ärzten bei den Versicherungswirtschaft e.V. tiert bei Gutachterinstitutionen und Privat- Versicherungsunternehmen ist Sozialversicherern (MDK) 85 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Anstellungsverhältnis Funktion Anzahl versicherern (Gesellschaftsarzt) überwiegend für Krankenversicherung: hundert, weniger die medizinische Risikoprüfung als 50 bei den Privatversicherern zuständig. Beurteilung von Leistungsansprüchen, Anregungen bei der Produktgestaltung, Weiterentwicklung von Annahmerichtlinien (insbesondere bei den Rückversicherern) und Unfallversicherung: fünfzig, mit Berufsgenossenschaften, weniger als 50 bei Privatvers. Rentenversicherung: hunderte für die DRV Optimierung von workflow-Prozessen bei der Leistungsregulierung. Bei Lebensversicherung: Schulungsmaßnahmen sichert der ca. 30 Arzt den Wissenstransfer auf die Ebene der Sachbearbeiter. Das Erkennen und Kommunizieren gesellschaftspolitischer Entwicklungen und das Erkennen prognostischer Trends in Bezug auf den Gesundheitsmarkt gehören auch dazu. Swiss Re Europe S.A., Germany Fest und teilzeitlich angestellt sowie Risikoprüfung; Aus-und Weiterbildung mandatiert bei Privatversicherern von Underwritern; Unterstützung bei der Produktentwicklung; Medizinische Statistik; Organisation von Total: unter 100 In der KV: 30 In der UV: 10 Veranstaltungen; Vorträge; Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Fest und Teilzeit angestellt wie auch Lebensmittelsicherheit mandatiert bei Privat- und Sozialversicherern z.B. MDK, DGUV, GRV, PKV und im 86 Veröffentlichungen; meist nur in der Lebensversicherung Schadenbearbeitung; Bestellung von angesiedelt, mit beratenden Funktionen Gutachtern; Qualitätssicherung in den anderen Sparten Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Anstellungsverhältnis Funktion Anzahl Gutachtenwesen Verband der Privaten Krankenversicherung Fest und Teilzeit angestellt wie auch Es sind dazu keine amtlichen Zahlen mandatiert bei allen Versicherern, die bekannt. Allein beim MDK arbeiten ca. Fragen von Erkrankungen einbeziehen; 2000 Ärzte, von denen die meisten die daneben Berufsgenossenschaften Qualifikation Sozialmedizin erlangen. Institut für Versicherungsmedizin, Frankfurt Frage kann in dieser Form nicht Autodidaktiker sind in am Main beantwortet werden, da keine Qulifikation unterschiedlichen zum Versicherungsmediziner angeboten Privatversicherungen tätig wird. Unfallkasse Post und Telekom Festangestellt wie auch mandatiert bei Beratung von privaten Privat- und Sozialversicherern und auch Versicherungsunternehmen oder festangestellt bei z. B. MedicProof oder Sozialversicherungsträgern in Fragen Otop des Leistungsumfanges und der Bislang keine Statistiken Leistungsträgerschaft GMTTB Fest und Teilzeit angestellt wie auch Beratung und Prüfung von Leistungs- mandatiert bei Gesetzlichen Unfallversi- anträgen , Beratung von priv. Auftrag- cherern, univers. Gerichtsmedizinischen gebern Instituten Österreich Gesellschaft der Gutachterärzte Österreichs Fest angestellt bei Sozialversicherern, teilzeitlich und mandatiert bei allen Versicherern UNIQA Österreich Fest und teilzeitlich angestellt sowie auch Im Rahmen der gesetzlichen Kranken- mandatiert bei allen Versicherern versicherungen werden Allgemeinmediziner bei der Leistungserledigung 87 Leider nicht bekannt Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Anstellungsverhältnis Funktion eingesetzt (Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien zB der Verschreibung von bewilligungspflichtigen Medikamenten, Anspruch auf Heilbehelfe, Kuren, Rehabilitationen aber auch bei der Abrechnung der Leistungserbringer) Bei der Privaten Krankenversicherung erfolgt der Großteil der Risikoprüfung durch Versicherungsmediziner, bei der Lebensversicherung und auch der Unfallversicherung erfolgt eine Prüfung durch den Versicherungsmediziner in besonderen Fällen. In Österreich wirken Versicherungsmediziner auch bei der Erstellung des Leistungskataloges (Abrechnungsmodalitäten) mit. Liechtenstein Liechtensteinische Ärztekammer Mandatiert bei Versicherern Azienda Sanitaria dell'alto Adige, Servizio di Attività su mandato Italien Valutazione del danno a persona in relazione alle polizze stipulate o in re- Medicina Legale lazione alla responsabilità civile auto 88 Anzahl Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Anstellungsverhältnis Funktion Anzahl AREDOC Employé permanent auprès les assureurs Au sens de médecin conseil, les mé- Total : 1150 privés et sociaux et aussi sous mandat decins exercent leurs activités en sec- Frankreich teur libéral ou au siège d'une société d'assurances. Au siège de la compagnie, ils apportent leur soutien aux juristes chargés de régler les sinistres corporels, gèrent le réseau des médecins conseils de terrain, pratiquent eux mêmes des expertises en particulier pour les dossiers laissant de graves séquelles. Quand ils sont libéraux, ils effectuent des missions pour les assureurs mais peuvent aussi accepter des missions d'autres mandataires ou émanant du tribunal. Il n'y a pas d'exercice exclusif : le médecin choisit d'accepter ou non une mission. Spanien Mapfre Vida Permanantly employed by private and It depends if they work for private social insurance companies as well as companies or public administration part time and commissioned. and the Insurance branch of activity, but in general terms they advise and attend trials. Belgien 89 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Médecine d'Assurance Anstellungsverhältnis Funktion Anzahl Employé permanent auprès les assureurs Evaluation des incapacités et, pour Total : Impossible de répondre à cette sociaux et des institutions de la médecine certaines branches, contrôle des soins question avec précision des assurances mais aussi employé à de santé Assurance maladie : temps partiel et sous mandat sous man- environ 300 dat. Assurance-accident : inconnu, mais 500 spécialistes reconnus Entreprises d'assurances privées. A noter environ que le statut de ces médecins est celui d'un médecin libéral. Assurance retraite : n'existe pas Travaillant sous mandat auprès Assurance-vie : inconnu d’institutions de la médecine des assurances : Mutualités, fonds des maladies professionnelles, fonds des accidents du travail, institut national d'assurance maladie-invalidité, direction générale de la personne handicapée, office médico-légal, services publics d'évaluation médicale (police, fonctionnaires, etc.),office national de l'emploi (assurance chômage) etc. Société Belge des Médecins Spécialistes en Médecine d’Assurance et Expertise Médicale Sous mandat pour diverses compagnies Expertise des victimes; d'assurance (AXA, FORTIS, ETHIAS, Assurance-accidents : environ 300 Assistance aux expertises judiciaires à ALLIANZ, etc. la demande de nos mandants ; Expertises amiables Holland 90 Reste inconnu Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Anstellungsverhältnis Funktion Anzahl Dutch Academic Center for Insurance Medicine (DACIM) Permanently employed by private and Insurance Physician, medical advisor, Total : 1000 medical officer Health insurance : <50 social insurance companies as well as part time and commissioned by insurance companies Accident insurance : 100 Pension insurance : 800 Life insurance : 20 Luxemburg Collège médical Luxembourg Employé permanent et à temps partiel Contrôle sécurité sociale, conseils Les assurances sociales (maladie, auprès les assureurs privés et sociaux et compagnies d'assurances privées, accident et retraite) occupent 24 aussi sous mandat : expertises médecins fonctionnaires. Pas d’autres nombres disponibles Permanent : Administration du Contrôle médical de la Sécurité sociale Partiel : Compagnies d'assurances privées Mandat : Compagnies d'assurances sociales et privées pour des expertises Grossbritannien Association of British Insurers Doctors may work in State NHS hospitals Doctors do not assess insurance risk. and clinics, independent health sector Doctors who are engaged by health hospitals and clinics, private health insurers do not examine patients, they insurance firms either on full or part-time provided the insurance actuary, un- basis for one, some, or all or even derwriter, claims manager with infor- commissioned mation on health status and healthcare to inform what the insurance will cover 91 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Anstellungsverhältnis Funktion Anzahl and when the insurance should pay a claim. Irland Delegate of Ireland for Life Assurance Europe in Life Committee There is not one institution with perma- Underwriting, communicating with nently employed doctors other doctors, training, claims management Total : 10 Health insurance : 2 Life insurance : 8 Dänemark Danish Centre of Health & Insurance Part time: Videncenter for Helbred & Underwriting, education, guidelines, Forsikring, insurance companies claim Total : <100 Health insurance : < 50 Commissioned: public/state institutions Pension insurance : < 50 as Ankestyrelsen, Arbejsskadestyrelsen Norwegen Norwegian Medical Association Permanently employed by private and Risk evaluation etc. Total : about 30 social insurance companies as well as The same persons interchange between part time and commissioned by insurance the different sectors health, accident, companies pension and life insurance. Lettland Ministry of Health of the Republic of Latvia Expert risk assessment for mortality and morbidity 92 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Anstellungsverhältnis Funktion As system is based on the state Health Assessment / examination and com- Insurance Fund (HIF), they are parison with legal documents of medi- permanently employed by HIF cal diagnosis related to right to Serbien Serbian Medical Society healthcare; right to salary reimbursement during temporary / permanent work disability (salary reimbursement) and right to reimbursement of travel costs related to using healthcare services (travel costs reimbursement). 93 Anzahl Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Anhang 7: Medizinische Begutachtung Land Antwortende Institution Institution für Weiter- und Dauer und Inhalt der Kurse Ausweis Qualitätssicherung Fortbildung in medizinischer Begutachtung Deutschland Berufsverband der Sozialversi- Akademien für Sozialmedizin, Grosse Varianz in Dauer und Urkunde der Alle Ärztinnen und Ärzte dürfen cherungsärztinnen und -ärzte Ärztekammern, Inhalt; Regelung der Sozial- zuständigen med. GA durchführen; Deutschlands Fachgesellschaften, medizin durch regionale Ärzte- Ärztekammer Eine Qualitätssicherung findet Berufsverbände kammern; WBO durch Bun- durch Institutionen und Gerichte in desärztekammer unterschiedlicher Weise statt. Medizinischer Dienst des Spit- Medizinischer Dienst des Spezifische Weiter- und Fort- Die Medizinischen Dienste der zenverbandes Bund der Kran- Spitzenverbandes Bund bildung der MDK-Gutachter Krankenversicherung (MDK) kenkassen der Krankenkassen setzen im Rahmen des Qualitätsmanagements auch Instrumente zur ständigen Qualitätskontrolle von Gutachten ein. Deutsche Gesellschaft für Ar- Akademien, Fachgesellschaften Unterschiedliche Dauer beitsmedizin und Umweltmedi- Es gibt einen Ausweis zin Bundesärztekammer - Lan- z.B. die Ärztekammer Berlin, bei der ÄK Berlin 3x12,5 Qualitätssicherung mittels Kriteri- desärztekammern Akademien für ärztliche Stunden; enkatalog oder Bewertung durch Fortbildung Allgemeine Grundlagen und den Gutachtenverwerter Anforderungen an Gutachten, spezielle Fragen der Versicherungs- und Sozialleistungsträger Fachkreis Versicherungsmedi- Ärztekammern, Tageskurse bis vier Wochen 94 Zertifikat: Alle Ärztinnen und Ärzte dürfen GA Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Institution für Weiter- und Dauer und Inhalt der Kurse Ausweis Qualitätssicherung (curriculum der BÄK), z.B. "ärztlicher machen; in der Regel sind es aber Inhalt: siehe Interneteintrag Sachverständig Fachärzte. z.B. der Ärztekammer er nach cpu" Bewertung der Gutachten durch Fortbildung in medizinischer Begutachtung zin, Risiko- und Leistungsprü- Private Anbieter fung Nordrhein bzw. BÄK den Gutachtenverwerter aufgrund seiner Erfahrung; Wissenschenschaftl. Leitlinien zur Beurteilung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen Zeitschrift Versicherungs- Landesärztekammern Keine einheitliche Regelung Qualitätssicherung bei den Sozial- medizin versicherern, nicht bei den Privatversicherern Gesamtverband der Deutschen Ärztekammern, Tageskurse bis vier Wochen Zertifikat: Alle Ärztinnen und Ärzte dürfen GA Versicherungswirtschaft e.V. Private Anbieter (curriculum der BÄK), z.B. "ärztlicher machen; in der Regel sind es aber Inhalt: siehe Interneteintrag Sachverstän- Fachärzte. z.B. der Ärztekammer diger nach cpu" Bewertung der Gutachten durch Nordrhein bzw. BÄK den Gutachtenverwerter aufgrund seiner Erfahrung; Wissenschenschaftl. Leitlinien zur Beurteilung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen Swiss Re Europe S.A., Ärztekammern; Dauer und Inhalt Med. Alle Ärzte und va. Fachärzte Germany Sozialakademien; unterschiedlich Begutachung ist dürfen GA machen; kein Zusatztitel Keine Qualitätssicherung Zertifikat Keine Qualitässicherung PrivatwirtschaftRückversicherung Bayerisches Landesamt für z.B. Akademien, Oft Blockkurse, z.B. in der Gesundheit und Deutsche Gesellschaft für Ar- Arbeitsmedizin 3x zweitägige Lebensmittelsicherheit beitsmedizin und Umweltmedizin Kurse (DGAUM) Inhalt: medizinische und 95 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Institution für Weiter- und Dauer und Inhalt der Kurse Ausweis Qualitätssicherung Ausweis Eigentlich nein, Qualitätskontrolle Fortbildung in medizinischer Begutachtung juristische Grundlagen, Kausalitätsprobleme, Berufskrankheiten, Kausalanalyse und Zustandsbeurteilung, Maßnahmen zu Prävention und Rehabilitation, Verfahrensabläufe, formale Kriterien des Gutachtens, Erstellung von Mustergutachten etc. Institut für z. B. Gen Re, Begrenzt, Stunden bis mehrere Versicherungsmedizin, einige private Anbieter, Wochenenden Frankfurt am Main Fachgesellschaften: Chirurgen, durch Gen Re bei CPU Gutachtern Neurologen Unfallkasse Post und Telekom Ärztekammern 40 Stunden zertifizierter Keine Qualitätskontrolle medizinischer Gesellschaft für Medizinische Wissenschaftliche und Technische Fachgesellschaften, Traumabiomechanik GMTTB Versicherungsinstitutionen 3 Kursteile Gutachter 10 Stunden - 8 Wochen Zertifikat, Keine Qualitätskontrolle Bescheinigung Österreich Hauptverband der österreichi- Nach dem geltenden § 2 Abs. 3 schen Sozialversicherungsträ- des Ärztegesetzes ist jeder zur ger selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigte Arzt befugt, ärztliche Zeugnisse auszustellen und ärztliche Gutachten zu erstatten Gesellschaft der Gutachter- Ärztekammer, Wochenendseminare 96 Allg. beeideter Prinzipiell dürfen alle Ärztinnen Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Institution für Weiter- und Dauer und Inhalt der Kurse Ausweis Qualitätssicherung Fortbildung in medizinischer Begutachtung ärzte Österreichs Fachgesellschaften und gerichtlich und Ärzte med. GA durchführen. Medzinische Begutachtung, zertifizierter Für Gerichtsgutachten jedoch nur Rechtsgrundlagen, Sachverständiger Allg. beeidete und gerichtlich Sozialversicherungsrechtliche nach Kommis- zertifizierte Sachverständige Grundlagen sioneller Prüfung des zuständigen Rezertifizierungsverfahren nach 10 Landesgerichts Jahren für Zivilrechtssachen Qualitätskontrolle ansonsten durch den Gutachtenverwerter UNIQA Österreich Grundsätzlich dürfen alle Ärzte ein Gutachten durchführen - bei gerichtlicher Klärung werden fast immer "eingetragene" Gutachter herangezogen Liechtenstein Liechtensteinische Keine Weiter- und Fortbildung Alle Ärztinnen und Ärzte dürfen Ärztekammer med.GA machen; keine Qualitätssicherung Italien Azienda Sanitaria dell'alto Keine Weiter- und Fortbildung Tutti i medici possono eseguire Adige, Servizio di Medicina perizie mediche ; Legale non esiste un sistema di assicurazione qualità Frankreich AREDOC Université pour les formations 1 an diplôme Demande de diplôme d'expert pour diplomantes Pratique de l'expertise dans les universitaire les assureurs. Inscription sur une trois domaines du dommage après examen liste commune pour les assureurs 97 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Institution für Weiter- und Dauer und Inhalt der Kurse Ausweis Qualitätssicherung corporel : accident de la route, écrit , examen en fonction de critères précis. accidents médicaux et oral ainsi que la Pas d'obligation pour les experts assurances de personnes. rédaction d'un de justice. Mise à jour des dernières mémoire : Fortbildung in medizinischer Begutachtung jurisprudence en matière Les assureurs ont une liste de d'évaluation des postes de Titre : médecins agréés dont la préjudice (exemple de la Diplômé d' compétence est contrôlée nomenclature dintilhac de 2005 expertises régulièrement par une commission qui a profondément remanié le médicales ou nationale en fonction de critères domaine de l'indemnisation du experts en variés mais appliqués sur tout le dommage corporel. Les dommage territoire national. grandes régles des procédures corporels (pas relatives au secret médical, du de référence à Contrôle systématique ; contradictoire, de l'imputabilité, l'assurance) Echantillons sur un ensemble des exemples concrets et stages critères auprès des experts. Spanien Mapfre Vida Departements of Toxicology and 2 years There is a Qual- All doctors are allowed to carry out Health Legislation for the UCM. Among other topics, ity Assurance medical assessments preparation of expert report, System con- disability, life risk, claim trolled by a review… quality committee of the university of Medicine. Title : Health expert professional Belgien 98 No quality assurance Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Institution für Weiter- und Dauer und Inhalt der Kurse Ausweis Qualitätssicherung Les universités et les Lors de la formation pour spé- Examen devant Tous les médecins peuvent effec- associations scientifiques de cialistes en médecine d'assu- jury et tuer des expertises médicales médecine d'assurance rances et expertises médicales présentation Fortbildung in medizinischer Begutachtung Médecine d'Assurance d'une thèse de Pas d’assurance de qualité fin d'études Titre : médecins spécialistes en médecine d'assurances et expertises médicales Société Belge des Médecins En théorie, sur la base de notre Spécialistes en Médecine Code judiciaire, tout médecin peut d’Assurance et Expertise Mé- être sollicité. En pratique, les ma- dicale gistrats désignent habituellement les médecins ayant acquis le titre de spécialiste en médecine d'assurance et expertise médicale Assurance qualité que par le titre de spécialiste en médecine d'assurance et expertise médicale Holland Dutch Academic Center for The Dutch Society Medical Spe- Insurance Medicine (DACIM) cialist Assessments (De Nederlandse Vereniging voor Medisch 4 days medical and legal background Specialistisch Rapportage Society All doctors are allowed to carry out registration as medical assessments. medical Quality assurance by the NVMSR assessor NVMSR 99 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Institution für Weiter- und Dauer und Inhalt der Kurse Ausweis Qualitätssicherung Fortbildung in medizinischer Begutachtung Luxemburg Collège médical Luxembourg Pas de formation Tous les médecins peuvent effectuer des expertises médicales Pas d’assurance de qualité Grossbritannien Association of British Insurers The standard of continuous pro- Licence to Only doctors with the Licence to fessional development is set by practise practise are required to carry out a the General Medical Council that medicine physical or mental health assess- requires all doctors to have their ment or to provide physical or license to practice revalidated. mental healthcare; No other quality assurance Irland Delegate of Ireland for Life No postgradute training All doctors are allowed to carry out Assurance Europe in Life medical assessments; Committee no quality assurance Dänemark Danish Centre of Health & In- Medical doctors association, surance University 1-3 days Medical specialists are allowed to carry out medical assessments; No quality assurance Norwegen Norwegian Medical Association No postgradute training All doctors are allowed to carry out medical assessments; no quality assurance 100 Masterarbeit Versicherungsmedizin von Bruno Soltermann Land Antwortende Institution Institution für Weiter- und Dauer und Inhalt der Kurse Ausweis Qualitätssicherung Fortbildung in medizinischer Begutachtung Lettland Ministry of Health of the Republic of Latvia Serbien Serbian Medical Society Teaching staff from the Chair of In average 6 hours within the All doctors are allowed to carry out Occupational Medicine scope of CME medical assessments; no quality assurance 101