Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton / Chlorpropanole

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Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton / Chlorpropanole
Kantonales Labor Basel-Stadt
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Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton / Chlorpropanole
Anzahl untersuchte Proben: 27
Anzahl Positive: 2 (8 %)
(orientierende Untersuchung)
Ausgangslage
In der Papierindustrie werden zur Herstellung von Papier und Karton u.a.
Epichlorhydrinharze als Nassfest- und
Retentionsmittel
verwendet.
Dadurch
können migrierfähige Chlorpropanole im
Endprodukt entstehen. Besonders wichtig
sind 3-Monochlorpropandiol (3MCPD) und
1,3-Dichlorpropandiol (1,3DCP) weil sie
wasserlöslich sind und 3MCPD als mutagen bzw. 1,3DCP als kanzerogen und
genotoxisch beurteilt werden (DFG 2002,
krebserzeugende Arbeitsstoffe Kategorie
2). Es ist deshalb unerwünscht, dass
diese Stoffe in Bedarfsgegenständen, d.h.
in Materialien, welche mit Nahrungsmitteln
in Kontakt kommen, enthalten sind. Dies
gilt inbesondere für Kaffeefilter und Teebeutel, welche bei der Zubereitung der Getränke mit
heissem Wasser extrahiert werden.
Untersuchungsziele
Mit dieser Kampagne soll eine orientierende Übersicht über das Vorkommen von Clorpropanolen in Bedarfsgegenständen aus Papier und Karton gewonnen werden. Zu Vergleichszwecken wurden auch papierähnliche Materialien, welche nicht mit Lebensmitteln in Kontakt
kommen, untersucht.
Gesetzliche Grundlagen
In der Schweiz existieren keine spezifischen Limiten für Chlorpropanole in Bedarfsgegenständen. Es gilt jedoch Art. 6 der Gebrauchsverordnung, welcher u.a. besagt, dass
Bedarfsgegenstände keine Stoffe in Mengen, die gesundheitlich bedenklich sind, an Lebensmittel abgeben dürfen. In der EU hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss
(SCF) einen Migrationswert für 3MCPD aus Papieren in den Wasserextrakt von 12 µg/l festgelegt (bgvv 2001). Zusätzlich gibt es in der Schweiz Toleranzwerte für 3MCPD und 1,3DCP
(0,2 bzw. 0,05 mg/kg, FIV Liste 4) in Nahrungsmitteln, wie z.B. Sojasauce, wo diese Verbindungen je nach Herstellungsart auch vorkommen können.
Probenbeschreibung und Prüfverfahren
Die Bedarfsgegenstände stammten aus verschiedenen Lebensmittelgeschäften. Dabei
gestaltete sich die Probenauswahl nicht einfach, da heute die meisten Artikel (z.B. sämtliche
Pappteller und -becher) mit einer dünnen Kunststoffschicht beschichtet sind. Somit wird die
Migration von Chlorpropanolen und anderen wasserlöslichen Substanzen verhindert. Als
Vegleichsproben dienten verschiedene Verpackungs- und Büroartikel aus unserem Labor.
Die Proben wurden mit Ultraschall in einer wässrigen Lösung mit Zusatz von Acetonitril
extrahiert. Die Chlorpropanole wurden über eine Festphasen-Extraktionssäule mit Diethylether eluiert, mit Heptafluorbutyrylimidazol derivatisiert und mittels Gaschromatographie
analysiert.
Ergebnisse
Die Verbindung 1,3DCP konnte in keiner Probe nachgewiesen werden (< 0,1 mg/kg). In der
Tabelle sind die Ergebnisse für 3MCPD zusammengefasst dargestellt. Von den Bedarfsgegenständen sind ein Pizzakarton und ein Papierbeutel (Pausenbeutel für Kinder) positiv (8 %
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erstellt: 22.04.03 13:16
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aller getesteten Proben). Bei den Vergleichsproben ohne Lebensmittelkontakt ist der Anteil
positiver Proben wesentlich höher (38 %).
Bedarfsgegenstände
(mit Lebensmittelkontakt)
Teebeutel
Kaffeefilter
Pizzakarton
Gebäckkarton
Papierbeutel
Backtrennpapier
Glacékarton
Total
Anzahl Anzahl Gehalt Produkte ohne
Anzahl Anzahl Gehalt
positiv 3MCPD Lebensmittelkontakt
positiv 3MCPD
mg/kg
mg/kg
7
0
< 0,1 Kartonschachtel
4
1
0,3
4
0
< 0,1 Schreibpapier
1
1
0,4
7
1
0,7
Verpackung
1
1
0,3
2
0
< 0,1 Pizzakartonschachtel
1
0
< 0,1
2
1
0,6
Archivordner
1
0
< 0,1
2
0
< 0,1
1
0
< 0,1
27
2
0,6-0,7 Total
8
3
0,3-0,4
Beurteilung
Die Übersichtskampagne zeigt, dass die Bedarfsgegenstände im wesentlichen frei von
Chlorpropanolen sind. Insbesondere das problematischere 1,3DCP konnte nicht nachgewiesen werden.
Für die beiden positiven Proben gilt:
1. Es handelt sich um Proben, welche nicht über eine längere Zeitdauer mit wässerigen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Daher findet eine Migration der wasserlöslichen Chlorpropanole kaum statt.
2. Die Gehaltsangaben der Proben sind höher als die tatsächliche Migration der
Substanzen aus den Proben. Experimente haben gezeigt, dass durch kochendes
Wasser nur etwa 50 % der Chlorpropanole extrahiert werden, was einer Migration
von etwa 1 µg/l entsprechen würde, was weit unter dem Richtwert von 12 µg/l der
EU wäre. Für die Bestimmung des Totalgehalts in den Proben wurde zusätzlich
Acetonitril als Lösungsvermittler zugesetzt um die Extraktionsrate zu verbessern.
Aus den oben erwähnten Gründen kann eine Gesundheitsgefährdung von Chlorpropanolen
aus Bedarfsgegenständen ausgeschlossen werden. Der Vergleich mit den häufiger positiven
Materialien, welche nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, weist darauf
hin, dass dieses Problem den Herstellern von Bedarfsgegenständen aus Papier und Karton
bekannt ist und produktespezifisch angegangen wird.
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