MCG Check-Up - Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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MCG Check-Up - Kassenärztliche Vereinigung Hessen
AUF DEN PUNKT. Das Servicemagazin für unsere Mitglieder Nr. 6 / Dez. 2015 Praxisalltag: Wir sorgen für Durchblick! Seite 14 Vertreterversammlung: Konstruktiver Dialog mit dem HMSI Seite 4 Honorar: Neue Betreuungsstrukturverträge Seite 49 info.service Offizielle Bekanntmachungen Seite 30 INHALT STANDPUNKT Es reicht! AKTUELLES Vertreterversammlung: Konstruktiver Dialog mit Hessischem Sozialministerium Neue Strafbarkeitsrisiken: Prävention vor Repression FALK-Pressekonferenz: Große Koalition gegen niedergelassene Ärzte KBV-Kampagne: Jetzt mitmachen! Neue Homepage zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst Fortbildungsportal jetzt über KV-SafeNet-Portal erreichbar AUS DEM LEBEN EINES ARZTES NACHWUCHSKAMPAGNE S. 16 S. 17 S. 20 m Rundschr zu e n? ibe Frag en NT EME NAG TSMA S. 22 LITÄ QUA NIEDER LASSUN GSBER ATUNG DUNG ARZT IN WEITERBIL LUSS NABSCH STUDIE ... Fragen zu .... info.line FNUNG SERÖF S. 23 PRAXI NG S. 24 zur Abrechnu en ? ng Fra g 1. ABRE CHNU ÄNDERUNG BERATUNGS CENTER! LEBENSEREIGNIS BERATUNGS CENTER! DER PRAXISFO RM S. 27 TEN IEN PAT Fragen zum Ä ? BD BERATUNGS CENTER! ARZNE FORTBILDUNGS ELBER IMITT UNG RAG BEF S. 37 ATUNG S. 30 S. 38 PROGRAMM ERATUNG HYGIENEB S. 34 für Ärztinnen und Ärzte für Psychotherapeutinnen und -therapeuten für Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter FORT- UND WEITERBILDUNG S. 29 BERATUNG VOR REGRESS S. 32 ÄUM UBIL XISJ PRA PRAXISABG ABE S. 40 TITELTHEMA PraxisLeben Am Anfang: Die Nachwuchskampagne Arzt in Weiterbildung: „Ich stand ohne Perspektive da“ Die Allgemeinmedizin – besser als ihr Ruf? Niederlassungsberatung: Doch noch geschafft...endlich selbstständig! Qualitätsmanagement, wozu? Praxiseinweihung: Ein Grund zum Feiern Die Übersicht behalten: Jetzt wird abgerechnet Praxiskooperationen: Angestellt statt selbst und ständig Fortbildungsverpflichtung: So können Sie punkten Das hessische Wikipedia der Arzneimittelberatung Regress abwenden Eine saubere Sache: Die Hygieneberatung der KV Hessen Hygieneberatung: Ein Praxisbeispiel Patientenbefragung: Stellen Sie Ihren Praxisalltag auf den Prüfstand Das neue Gründer- und Abgeberforum: Digital statt analog So läuft`s bei der Praxisabgabe 3 4 7 10 12 13 13 14 16 17 18 20 22 23 24 27 29 30 32 34 36 37 38 40 BESONDERE ÄRZTE Behandlung von Flüchtlingen: Eine Art Integrationsleistung 42 BERUFSPOLITIK Im Hintergrund: Die Beratenden Fachausschüsse 46 HONORAR Betreuungsstrukturverträge: TK und BKK ziehen nach 49 ORGANSPENDE Erfahrungsbericht von von Außenminister Steinmeier: „Meine Frau und ich hatten sehr großes Glück!“ 52 KBV-INFO Neue KBV-Patienteninfo HYGIENE Hygieneleitfaden für psychotherapeutische Praxen Hygienische Aspekte der Norovirus-Gastroenteritis 53 54 55 SERVICE Die Famulaturbörse der KBV Ihr Kontakt zu uns / Impressum 2 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 58 59 STANDPUNKT Es reicht! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, so recht will in diesem Jahr keine Weihnachtsstimmung im Gesundheitswesen aufkommen. Zu desaströs sind die Verhältnisse in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mittlerweile, zu vehement stemmt sich immerhin fast die Hälfte der Mitglieder der KBV-VV gegen die überfällige und – wir Hessen wissen, wovon wir reden – „brutalstmögliche“ Aufklärung der Affären rund um den ehemaligen KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Als wäre das nicht schon schlimm genug, schafft die Politik zeitlich parallel konsequent und unbeirrt Fakten. Der Raubbau an den Honoraren der Niedergelassenen geht weiter, das Praxisabbauprogramm läuft auf Hochtouren. Der neuste Geniestreich aus dem BMG: Zur finanziellen Sanierung der maroden Kliniklandschaft sollen in Zukunft wir Niedergelassene beitragen, indem wir den Kliniken deren Leistungen der Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2016 zu vergleichbar horrenden Honorarsätzen vergüten müssen. Zwar klagen die Kliniken öffentlich über den nicht mehr zu bewältigenden Ansturm von Patienten, die ungesteuert in die Ambulanzen fluten. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit: dass diese Patienten nur in den seltensten Fällen an die Praxen der eigentlich zuständigen Niedergelassenen zurück verwiesen werden, fällt gerne unter den Tisch. Genauso wie die Tatsache, dass selbstverständlich viele der ambulant behandelten Notfälle im stationären Sektor weiterbehandelt werden – was vielleicht öfter Auslastungsals medizinische Indikationsgründe haben mag. Fakt ist: Das Notfallgeschäft in Deutschland ist nicht nur an vielen Stellen höchst dubios, sondern auch überaus lukrativ. Und das CDU-geführte Bundesministerium für Gesundheit sorgt dafür, dass das so bleibt. Wahrlich keine rosigen Zukunftsaussichten, gegen die wir uns trotzdem weiter nach Kräften wehren werden. Trotz allem – oder vielleicht gerade deshalb – wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Praxismitarbeitern schöne und erholsame Feiertage sowie alles Gute für 2016! Mit besten Grüßen, Ihre Frank Dastych Dr. Günter Haas AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 3 AKTUELLES Blick auf das Podium am 10. Oktober 2015. Konstruktiver Dialog mit Hessischem Sozialministerium Als Ehrengast begrüßte Dr. Klaus-Wolfgang Richter, Vorsitzender der Vertreterversammlung, bei der Versammlung am 10. Oktober 2015 den hessischen Staatsminister Stefan Grüttner. Auf der Agenda standen anspruchsvolle Sachthemen, wie die medizinische Versorgung von Flüchtlingen, die Einführung der Terminservicestellen, die ÄBD-Reform und die Verabschiedung des Haushalts 2016. In seinem Begrüßungsstatement sprach Sozialminister Stefan Grüttner zunächst den Mitgliedern der KV Hessen ein herzliches Dankeschön dafür aus, dass sich so viele Ärzte bei der Versorgung von Flüchtlingen engagieren. Rund 300 Ärzte stünden für die Untersuchungen zur Verfügung. Das sei wichtig, 4 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 denn allein im Oktober 2015 hätte das Land Hessen zusammen mit den Kommunen rund 25.000 Flüchtlinge versorgen müssen. Minister Grüttner lobte, dass sein Ministerium und die KV Hessen zu einem Arbeitsprozess gefunden AKTUELLES haben, der vom Versuch der gegenseitigen Hilfeleistung geprägt sei. Bei der Reform des ÄBD habe er stets die Entscheidungen der Vertreterversammlung moderierend begleitet. Richtig sei das Tempo der Reform gewesen. Richtig sei auch die Disposition über die beiden Dispositionszentralen der KV Hessen und nicht über die Rettungsleitstellen. Er erklärte des Weiteren, dass den ersten Platz bei Bürgerbeschwerden die langen Wartezeiten auf Facharzttermine einnehmen würden. Er appellierte an die Ärzte, sich in die Situation der Patienten hineinzudenken, die ein unmittelbares Bedürfnis auf Abklärung ihrer Symptome hätten. Für sie müsste relativ schnell der Zugang zum Facharzt möglich sein. Das funktioniere an vielen Stellen schon gut, aber es funktioniere an manchen eben auch nicht. Daher sei für ihn die Einführung der Terminservicestellen angemessen. Wenn die Diskussionen zu heftig werden, hier die Insignien der Macht, zu denen der Hausherr greifen kann. Rund um die Einführung der Terminservicestellen entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit dem Minister. Die Vertreterversammlung erklärte in aller Deutlichkeit, dass aus ihrer Sicht die Termingarantie und die Flüchtlingsversorgung nicht zusammenpassen. Aufgrund der intensiven Behandlungsbedarfe von Flüchtlingen verabschiedete sie eine Resolution, Minister Grüttner im Dialog mit den VV-Mitgliedern. AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 5 AKTUELLES die für Januar gesetzlich vorgeschriebene Einführung von Terminservicestellen um ein Jahr zu verschieben. Ebenso eindeutig sprachen sich die Vertreter gegen die im eHealth-Gesetz fixierte Verpflichtung zur Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) in Arztpraxen aus. Und schließlich forderten sie eine rückhaltlose Aufklärung der Vorwürfe, die im Moment die Arbeit in und mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin lähmen. ENTWICKLUNGEN ANTREIBEN Die Vertreterversammlung beschloss außerdem eine Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen. In 2013 hat die KBV erstmals Rahmenvorgaben für die Anerkennung von Praxisnetzen formuliert. Es gibt in Hessen bereits circa 50 Praxisnetze, allerdings in eher losen Strukturen. Nicht alle erfüllen die Voraussetzungen für eine Anerkennung. Das neue Anerkennungsverfahren ist bereits zum 23. Oktober 2015 in Kraft getreten. Wie zuvor mehrfach angekündigt, wurde am 10. Oktober auch über die ÄBD-Reform diskutiert. Zukünftig werden die Dienste im ÄBD besser bezahlt und es werden diejenigen von den Beschlüssen profitieren, die im ÄBD viele Patienten versorgen (siehe Rundschreiben vom 22. Oktober 2015). VERWALTUNGSKOSTENSATZ BLEIBT STABIL Traditionell steht die Herbstsitzung der Vertreterversammlung auch im Zeichen von Haushaltsentscheidungen. Alexander Bender, Bereichsleiter Innere Dienste, hatte dazu vorab allen Mitgliedern der Vertreterversammlung einen detaillierten Haushaltsvoranschlag 2016 zukommen lassen, so dass sich jeder in das umfangreiche Zahlenmaterial einlesen konnte. Wie schon in den letzten Jahren sieht auch der Haushaltsvoranschlag für 2016 eine Verwaltungskostenumlage von 2,49 Prozent vor. Der KV Hessen gelingt es damit zum fünften Mal, die Verwaltungskosten unter der Zielmarke von 2,5 Prozent zu halten. Der Haushaltsvorschlag wurde mit einer Stimmenthaltung angenommen. Petra Bendrich Infobox Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2016 Verwaltungshaushalt: Seit dem Quartal IV/09 hat sich der Verwaltungskostensatz wie folgt verändert: IV/09 – I/10 = 2,90 % II/10 – III/10 = 2,70 % IV/10 – III/11 = 2,53 % ab IV/11 = 2,49 % Für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst sind die folgenden Sonderumlagen vorgesehen: • Sonderumlage Weiterbildung ~ 0,24 % • Sonderumlage Fördermittel Sicherstellung 0,10 % • Sonderumlage ÄBD ~ 1,53% und max. EUR 1.500 pro Mitglied/Quartal gemäß Bereitschaftsdienstordnung (BDO) Gegenseitige Deckungsfähigkeit: Es wird je Kontengruppe eine gegenseitige Deckungsfähigkeit erklärt. 6 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 AKTUELLES Prävention vor Repression „Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte?“ war der Titel von zwei Informationsveranstaltungen für Mitglieder der KV Hessen. Warum? Es liegt ein Gesetzentwurf vor, der voraussichtlich im Frühjahr 2016 verabschiedet und dann in Kraft treten wird. Zukünftig soll auch in der Ärzteschaft Bestechlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können. Rechtsanwalt Alexander Gruner erklärt, dass mit dem neuen § 299a des Strafgesetzbuchs (StGB) eine von Rechtsprechung und Politik festgestellte Strafbarkeitslücke zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen geschlossen wird. Durch die Neueinführung des § 299a StGB sollen Verhaltensweisen erfasst werden, bei denen sich Angehörige eines Heilberufs in ihren Entscheidungen von nicht gerechtfertigten wirtschaftlichen Anreizen leiten lassen. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass immer dann, wenn eine Leistung nicht für eine adäquate Gegenleistung gewährt wird, erhöhte Vorsicht geboten ist. Ein klassisches und auch bereits bekanntes Beispiel sind die Anwendungsbeobachtungen. Anwendungsbeobachtungen sind generell weder verboten, noch liegt in der Teilnahme an einer Anwendungsbeobachtung gleich ein strafrechtliches Verhalten. Das kann aber im Einzelfall ganz anders sein, wenn für einen kurzen, mit wenig Aufwand auszufüllenden Fragebogen eine erstaunlich hohe Vergütung gezahlt wird. Allerdings ist dieser Sachverhalt auch jetzt schon berufsrechtlich untersagt und kann sanktioniert werden. GEFAHR DER RUFSCHÄDIGUNG? Hierauf weist auch Manual Maier, Justiziar der Landesärztekammer Hessen, hin. Deswegen warnt er vor Panikmache. Er rät Ärzten, sich nach wie vor ganz eng an die Berufsordnung zu halten. Dann drohe keine Gefahr, denn inhaltlich stelle § 299a auf die „Verletzung berufsrechtlicher Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ und damit auf die bereits geltenden Regelungen der Berufsordnung ab. Allerdings müssten sich Ärzte auf „andere Player“ einstellen. Denn zukünftig haben unter anderem die Krankenkassen und Landesärztekammern ein Strafantragsrecht, wenn der Verdacht besteht, dass Ärzte gegen die neue Regelung des § 299a StGB verstoßen haben könnten. Die Staatsanwaltschaft verfügt über größere Ermittlungsmöglichkeiten als beispielsweise die Ärztekammern, die die bisher rein berufsrechtlich zu ahndenden Verstöße untersucht und verfolgt haben. Die Staatsanwaltschaft kann Praxisräume durchsuchen und Unterlagen beschlagnahmen. Passiert dies während AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 Redner (von links): Jörg Hoffmann, Geschäftsführer der KV Hessen Manuel Maier, Justiziar der Landesärztekammer Hessen: „Die meisten Ärzte halten sich an die Berufsordnung.“ Oberstaatsanwalt Alexander Badle (links) im Gespräch mit Rechtsanwalt Alexander Gruner. 7 RUBRIK Infobox der Sprechstunde und bekommen die Patienten dies mit, besteht die Gefahr, dass sich das schnell herumspricht und der Ruf eines betroffenen Arztes in der Öffentlichkeit Schaden nimmt. Manuel Maier setzt daher unmissverständlich auf Prävention vor Repression. Hierzu schlägt er vor, das „Clearingstellenverfahren Rechtskonformität“ wiederzubeleben. Es wurde eingeführt, um Verträge über die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Hier sollen dann neben der Landesärztekammer Hessen, der KV Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft auch die Krankenkassen einbezogen werden. 8 Auf Prävention durch Transparenz setzt auch Oberstaatsanwalt Alexander Badle. Er appelliert an die Ärzte, Angebote aus der Industrie sowie damit verbundene Vergütungsstrukturen immer kritisch zu hinterfragen und auf Angemessenheit zu prüfen. Kein Unternehmen verschenke etwas ohne Hintergedanken. Des Weiteren empfiehlt er den niedergelassenen Ärzten, die einen Honorararztvertrag mit einem Krankenhaus abgeschlossen haben, diesen Vertrag juristisch prüfen zu lassen. Christof Diefenbach, Leiter des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamts im Gesundheitswesen (HLPUG), weist zudem auf einen weiteren Aspekt hin, der zwar nicht neu ist, aber in der Erleichterung über Bundesjustizminister Heiko Maas sagt zum Regierungsentwurf: „Die weit überwiegende Mehrzahl der Ärzte sowie sonstiger Erbringer von Gesundheitsleistungen sind ehrlich und setzen sich täglich für das Wohl ihrer Patienten ein. Diese wollen wir schützen. Daher schaffen wir klare Regeln für strafbares Verhalten und geben so den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit an die Hand, allein gegen die ,schwarzen Schafe’ im Markt einzuschreiten.“ AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 RUBRIK ein – endlich – abgeschlossenes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren häufig vergessen wird: Im Falle einer Verurteilung kann auch ein Approbationsentzug im Raum stehen. Ein Arzt muss Zeit seines Berufslebens „würdig und zuverlässig“ sein. Entfallen diese Voraussetzungen durch strafrechtlich relevantes Verhalten, ist die Approbation in ernster Gefahr. Jörg Hoffmann, Geschäftsführer der KV Hessen, ist überzeugt, dass die Aufnahme des § 299a in das Strafgesetzbuch für die allermeisten Mitglieder kein kritisches Thema ist. Ärzte sollten aber wissen, wo zukünftig die „rote Linie liegt“ und wo es Risiken gibt, um sich gegebenenfalls beraten zu lassen und rechtzeitig gegenzusteuern. Infobox Mit dem § 299a StGB sollen Verhaltensweisen erfasst werden, bei denen sich Angehörige eines Heilberufs in ihren Entscheidungen von nicht gerechtfertigten wirtschaftlichen Anreizen leiten lassen. So sollen künftig z. B. finanzielle Zuwendungen, die für die Beeinflussung des Verordnungsverhaltens von Ärzten oder die Zuführung von Patienten erfolgen, strafbar sein. Die emotionalen Diskussionen im Anschluss an die Vorträge und das hohe Interesse an den Veranstaltungen belegen die im Saal spürbare Unsicherheit. Und dies, obwohl wohl nur wenige Ärzte ganz praktisch mit dem neuen Gesetz in Berührung kommen dürften. Den Gesetzentwurf im Wortlaut finden Sie genau wie die Vorträge der Redner auf unsere Homepage. Petra Bendrich, Michaela Vetten Weitere Informationen unter: www.kvhessen.de/strafbarkeitsrisiken AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 9 AKTUELLES Große Koalition gegen niedergelassene Ärzte Die Politik macht bei ihrem Masterplan, die niedergelassenen (Fach-)Ärzte aus der Versorgung zu drängen, große Fortschritte. Der neuste Streich: Das Krankenhausstrukturgesetz, das FALK und die KVH öffentlich scharf kritisierten. Bild links: FALK macht mobil: Protest auf Berliner Bühne. Bild rechts: Bayerns KV Vorstand Dr. Wolfgang Krombholz erläutert die Ablehnung der Regierungspläne. 10 Besondere Ereignisse erfordern besondere Maßnahmen. Eine solche besondere Situation war gegeben, als im Oktober die Pläne der Bundesregierung zum Krankenhausstrukturgesetz bekannt wurden. Denn anstatt an der Sektorengrenze ambulant/stationär endlich die bisher fehlende Patientensteuerung anzugehen, lautete die Antwort der Politik: Einrichtung von so genannten Portalpraxen an den Kliniken, einzurichten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und zu bezahlen mit den Honoraren der Niedergelassenen. Ein weiteres und finanziell besonders gravierendes Ärgernis: Ab Anfang Januar 2016 sollten die Kliniken Leistungen der Notfallversorgung zu 100 Prozent zu Lasten der Honorare der niedergelassenen Ärzte abrechnen können. Die Lobby der Krankenhäuser hatte ganze Arbeit geleistet und ihr war es offensichtlich gelungen, die augenscheinliche Schwäche und Passivität der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auszunutzen und AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 bei der Politik zu punkten. Deren Rezept: Finanztransfer vom ambulanten in den stationären Sektor, um die oftmals finanziell stark angeschlagenen und eigentlich für die Versorgung zu vernachlässigenden Häuser am Leben zu erhalten. Kein Wunder also, dass die Freie Allianz der Länder KVen (FALK) „mobil“ machte und zu einer Pressekonferenz nach Berlin einlud. In der bestens besuchten Pressekonferenz machten die Vorstände der KVen aus Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern unmissverständlich klar: Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der konsequenten Benachteiligung der Niedergelassenen. Auch die KV Hessen setzte – wie fast alle anderen KVen auch – eine Pressemeldung ab, in der sie die Benachteiligung der Niedergelassenen ablehnte und die Politik scharf kritisierte. Die Pressemitteilung der KV Hessen finden Sie auf der folgenden Seite. AKTUELLES Pressemitteilung der KV Hessen KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ: GROSSE KOALITION GEGEN NIEDERGELASSENE ÄRZTE Frankfurt, 06.11.2015 – Scharf hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen heute in Frankfurt das gestern im Bundestag verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz kritisiert. Angeführt vom CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium unter Minister Hermann Gröhe hat das Parlament damit einen weiteren Beleg dafür geliefert, dass für ihn und die Gesundheitspolitik in Berlin selbst die kleinste und schlechteste Klinik für die Gesundheitsversorgung wichtiger ist als die niedergelassenen Haus- und Fachärzte. „Dass niedergelassene Haus- und Fachärzte mittlerweile auf der Streichliste der großen Koalition stehen, ist offensichtlich“, erklärten dazu heute Frank Dastych und Dr. Günter Haas, die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen. „In ihrer Konzeptionslosigkeit bedienen sich die Politiker nun an den Honoraren der Niedergelassenen, um oft unrentable, qualitativ minderwertige und für die Versorgung nicht mehr gebrauchte Krankenhäuser finanziell am Leben zu erhalten. Denn die explodierenden Leistungen der Notfallversorgung können die Krankenhäuser ab 1. Januar 2016 zu 100 Prozent zu Lasten der Honorare der Niedergelassenen abrechnen. Das dubiose Notfallgeschäft, von dem man in Deutschland mittlerweile sprechen muss, beginnt zum großen Teil morgens mit der Öffnung der Notfallambulanzen und endet abends mit deren Schließung – und wird finanziell damit immer attraktiver. Schaut man sich diese Fälle an, bleibt aber häufig außer der Abrechnung weder ein Notfall noch eine qualifizierte Behandlung übrig. Das wird von Berlin jetzt auch noch mit massiven Honorartransfers aus der Ebene der haus- und fachärztlichen Grundversorgung belohnt. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser ein Vielfaches an Honorar für die gleichen Leistungen bekommen wie der niedergelassene Arzt. Nur wenige Abgeordnete, wie zum Beispiel die Abgeordnete Sabine Dittmar von der SPD, haben diesen Konstruktionsfehler erkannt und auch in der Debatte benannt. Offensichtlich will oder kann die Politik die massive Überversorgung mit zum Teil einfach nur schlechten Krankenhäusern in Deutschland nicht angehen und hat nun das Honorar der niedergelassenen Haus- und Fachärzte als neue Finanzierungsquelle erschlossen. Allein in Hessen sind dadurch Kosten von rund 70 Millionen € pro Jahr zu erwarten, die zur Hälfte von Haus- und Fachärzten zu finanzieren sind. Honorareinbußen von bis zu 10% bei diesen Ärzten wären die Folge. Zudem wird wieder die dringend notwendige Steuerung der Patienten in der Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor verpasst. Die Schuld dafür liegt dabei nicht bei den Patienten, sondern die Politik lässt erneut die Chance verstreichen, dieses seit langem bekannte Problem durch eindeutige Regelungen zu lösen. Vieles legt aber auch den Verdacht nahe, dass die Politik diese Steuerung überhaupt nicht will, weil sie damit den flächendecken Abbau der ambulanten Versorgung zu erreichen gedenkt. En passant beerdigt die große Koalition auch noch den über Jahre aus Kostengründen bewährten Grundsatz ambulant vor stationär. Denn dass Kostenerwägungen und der sorgsame Umgang mit Versichertengeldern keine Rolle mehr spielen, ist nun offensichtlich.“ Weil die Notfallambulanzen aufgrund fehlender Steuerung im Gesundheitswesen überlaufen, sollen nun so genannte Portalpraxen zur Notfallversorgung verpflichtend an Krankenhäusern installiert werden. Bezahlt werden soll auch diese Strukturmaßnahme ausschließlich aus dem Honorartopf der niedergelassenen Haus- und Fachärzte. Die KV Hessen geht davon aus, dass sich die Kosten für den Betrieb der Portalpraxen auf rund 25 Millionen € pro Jahr belaufen werden, zuzüglich der Kosten für die Besetzung der Praxen mit Ärztinnen und Ärzten. Karl M. Roth AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 11 AKTUELLES 2016: Fotoshooting je t z t e n! mitmach Im kommenden Jahr werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der bundesweiten Kampagne »Wir arbeiten für Ihr Leben gern.« das Thema »Nähe« in die Öffentlichkeit tragen. Und dafür suchen wir Ärzte und Psychotherapeuten wie Sie. Und jemanden, der Ihnen nahe ist: Sie haben ein besonders vertrauensvolles Verhältnis zu Ihren Patienten? Sie werden Ihre Praxis bald an einen Nachfolger übergeben? Oder Sie arbeiten besonders eng mit Ihren Kollegen zusammen? Dann geben Sie gemeinsam mit einem Patienten, Nachfolger/Vorgänger oder Kollegen dem Thema »Nähe« ein Gesicht und bewerben Sie sich für das Fotoshooting im Februar 2016. Senden Sie einfach Ihr Foto zusammen mit weiterführenden Angaben (Name, Berufsbezeichnung inklusive Fachrichtung, KV-Region, Standort, Kontaktdaten, Alter) und einigen Stichworten zur Geschichte von Ihnen und Ihrem Gegenüber bis zum 6. Januar 2016 an kontakt@ihre-aerzte.de. 12 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 AKTUELLES Neue Homepage zum ÄBD Patienten, die außerhalb der Praxissprechzeiten ärztliche Hilfe benötigen, unterstützt die KV Hessen ab sofort mit einer besonderen Homepage zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Hier finden Kranke schnell die nächste ÄBD-Zentrale und haben alle wichtigen Informationen digital zur Hand. Über eine komfortable Google-Kartenansicht kann man sich sofort einen Überblick über die nächstgelegenen ÄBD-Zentralen mit Anschrift und Öffnungszeiten verschaffen. Und auch die nächste Notdienst-Apotheke oder der zahnärztliche Bereitschaftsdienst wird über die Website angezeigt. Die neue Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst beantwortet übersichtlich das Wichtigste zum ÄBD – beispielsweise, welche Informationen und Unterlagen Patienten bereithalten sollten, wenn sie sich im Krankheitsfall über die bundesweite Rufnummer 116 117 mit dem medizinischen Fachpersonal in einer der beiden Dispositionszentralen in Hessen verbinden lassen oder in welchen Fällen ein Arzt im Hausbesuchsdienst zu ihnen kommen kann. Weitere Patienten-Informationen rund um den ÄBD stehen als Film, Infografik oder zum Download zur Verfügung. Anja Klatyk Weitere Informationen unter: www.bereitschaftsdienst-hessen.de Fortbildungsportal jetzt über KV-SafeNet-Portal erreichbar So haben Sie jetzt schnellen Zugang zu Ihren Online-Fortbildungen im KBV-Fortbildungsportal. Das Fortbildungsportal der KBV für Ärzte ist jetzt direkt über das neue KV-SafeNet-Portal der KV Hessen erreichbar. Voraussetzung zur Nutzung ist, dass Sie Ärztin oder Arzt sind und eine gültige LANR besitzen. Dort können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für die Weitere Informationen unter: www.kvhessen.de/onlinedienste KV-Online-Services einloggen. Auf unserer Homepage haben wir für Sie eine Anleitung mit allen wichtigen Informationen zur Nutzung des Portals als PDF-Datei zum Download eingestellt. Anja Klatyk Direktlink zum KV-SafeNet-Portal der KV Hessen: https://portal.kvh.kv-safenet.de AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 13 PRAXIS TITELTHEMA 2%',;9',7/%14%+2) S. 16 )%6>8-2; 977 %&7',0 2 789(-) 2+ 8)6&-0(9 S. 17 Ans pr ? ht rtner ges uc hpa c e MRJSPMRI Info r tionen ma 0)&)27)6)-+2-7 d2 ()692 + ()646 %<-7*36 1 S. 27 Noch Fragen ? + 6%892 )0&) -1-88 S. 30 ) &)6%892+7 ')28)6 %6>2 FORTBILD UN PROGRA GS MM für Ärztinn en und Är zte für Psycho und -thera therapeutinnen peuten für Praxis und -mitamitarbeiterinne n rbeiter &-0(92+ *36892 (;)-8)6 14 S. 29 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 &)6%892+:366)+6)77 S. 32 LEBEN TITELTHEMA 2-)() )28 60%779 2+7&) 6%892 + 5 ie K an d V He s en &)6%892+7 ')28)6 2+ **29 92+ i -7 )6 46%< S. 24 S. 23 ? ht gesu c S. 22 n? se Fra g S. 20 % &6) ',2 1 d87 -8 9%0 +)1 %2% [[[OZLIWWIRHI 2+ 2 &) +9 *6% 8) -)2 4%8 S. 37 S. 38 &)6%892+ ,=+-)2) S. 34 91 -0d 4 & -7.9 6%< 46%<-7%& S. 40 +%&) AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 15 TITELTHEMA Am Anfang: Die Nachwuchskampagne Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist für ihre Mitglieder da? Ohne Frage! Es gibt aber eine Zielgruppe, die noch nicht unmittelbar mit der KVH zu tun hat, die wir aber fest im Blick haben: Die Medizinstudierenden in Hessen. Gespräche haben die Beratung der KV sowie die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin geführt. Über 7.000 Kontakte gab es, wie es in schönem Marketing-Deutsch heißt. Und die Kampagne zeigt Wirkung. Hieß es Ende 2013 oft noch: „Wer oder was ist die Kassenärztliche Vereinigung Hessen?“, hört man mittlerweile oft: „Da ist ja die KV Hessen!“. DIE WAHRNEHMUNG ÄNDERT SICH Mit der Broschüre erklärt die KVH den Medizinstudenten, wie Niederlassung funktioniert. OPTION: NIEDERLASSUNG Für die Studenten sind wir seit über zwei Jahren mit unserer Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen.“ an den Hochschulen im Bundesland unterwegs. Für viele ist das die erste Berührung, die sie mit der KV haben. Denn im universitären Alltag machen sich viele wenig bis keine Gedanken, ob sie später mal ambulant oder stationär arbeiten wollen. Hier setzen wir an. Und informieren mit verschiedenen Maßnahmen darüber, welche Chancen und Möglichkeiten eine Niederlassung bietet. Seit Ende 2013 waren wir über 30 Mal an den hessischen Unis. In Zahlen heißt das: Mehr als 1.000 16 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 Sinn und Anliegen der Kampagne werden verstanden. Auch die Botschaft, dass es nicht nur darum geht, berufliche Perspektiven aufzuzeigen, sondern auch, dass die KVH dem Auftrag der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Bundesland nachkommt. Die Gespräche der Studierenden mit der Beratung und der Koordinierungsstelle werden qualifizierter. Der eine oder andere hat sich Gedanken über mögliche Karrierewege gemacht, seitdem wir das erste Mal auf dem Campus waren. Zusätzlich sind wir auch noch auf Messen und Kongressen vertreten, die auch für Medizinstudierende interessant sind. Die KV Hessen möchte mit der Kampagne einen nachhaltigen Eindruck bei den Studenten hinterlassen – so dass die Niederlassung später als Facharzt nicht eine vage Option bleibt, sondern zur wahrscheinlichen Möglichkeit wird. Christian Keul TITELTHEMA „Ich stand ohne Perspektive da“ Dr. Akan Gül ist Arzt in Weiterbildung für Allgemeinmedizin und das aus Leidenschaft. Auf den PUNKT. sprach mit ihm über die Höhen und Tiefen seiner Weiterbildungszeit, die positive Rolle der Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin und seine Ziele nach der Facharztprüfung. Wieso haben Sie sich für die Weiterbildung Allgemeinmedizin entschieden? Das hat verschiede Gründe. Unter anderem haben mir die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus nicht gelegen. Die Dienstbelastung war sehr hoch. Und ich wollte unabhängiger werden. In meiner jetzigen Tätigkeit habe ich viel Freiraum. Und was meine Patienten anbelangt, bin ich nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt. Mein Patientenklientel reicht vom Kleinkind bis zum Greis, ich betreue komplette Familien. Die Patienten kommen nicht nur mit medizinischen Problemen zu mir, sie suchen meinen Rat auch bei familiären Schwierigkeiten. Es gibt mir ein gutes Gefühl, als helfende Hand geschätzt zu werden. Was macht Ihren Beruf so spannend? Niemand sollte Medizin studieren, nur um Geld zu verdienen. Ich sehe meine Tätigkeit als Berufung und möchte dieser gerecht werden. Ich höre meinen Patienten zu, teile ihre Sorgen und versuche gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu finden. Das ist für mich das Wichtigste. Wie sind Sie am Ende Ihrer Weiterbildungszeit in der Klinik auf die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin aufmerksam geworden? Als ich eine ambulante Weiterbildungsstelle suchte, entdeckte ich die Homepage der Koordinierungsstelle. In der Jobbörse gab es einige passende Stellenangebote, auf die ich mich dann auch beworben habe. Die Praxisinhaber haben sich zügig auf die Kontaktvermittlung der Koordinierungsstelle gemeldet. Nach einigen Gesprächen hatte ich mehrere Angebote und konnte in Ruhe abwägen, welche Stelle mir am meisten zusagte. Leider mussten Sie sich kurz vor Ende Ihrer Weiterbildungszeit eine neue Weiterbildungsstelle suchen. Was war passiert? Es kam völlig unerwartet. Mein Weiterbilder schied aus der Praxis aus. Mein Arbeitgeber hat noch versucht, eine andere Lösung zu finden, aber leider blieb ihm nur, mir zu kündigen. Ich stand ohne Hilfe und auch ohne Perspektive da. Ich hatte nur noch Dr. Akan Gül • 1978 in Weinheim geboren. • Aufgewachsen und zur Schule gegangen in Darmstadt. • An der Goethe-Universität in Frankfurt am Main studierte er Medizin. • Anfang nächsten Jahres wird er seine Facharztprüfung für Allgemeinmedizin absolvieren. AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 17 Infobox TITELTHEMA Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin ist zentraler Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Weiterbildung Allgemeinmedizin. • Individuelle Beratung aller Interessierten auch Wiedereinsteiger oder Umsteiger. • Hessenweite Vermittlung von Weiterbildungsstellen unter: www.allgemeinmedizinhessen.de/jobboerse • Initiierung, Gründung und Betreuung von Weiterbildungsverbünden. vier Monate Weiterbildungszeit vor mir und suchte Rat bei der Koordinierungsstelle. Hier wurde ich engagiert unterstützt und bin dankbar, dass innerhalb von nur vier Wochen eine neue Weiterbildungsstelle für mich gefunden wurde. Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie es nach der Facharztprüfung weitergeht? Eine Anstellung kommt für mich nicht in Frage. Ich benötige eine gewisse Freiheit, alles so zu gestalten, wie ich es gerne hätte. Ich traue mir die Tätigkeit in einer Einzelpraxis zu, bevorzugt im städtischen Bereich. Bianca Jertz, Christian Keul FRAGEN? Das Team der Koordinierungsstelle Weiterbildungsmedizin beantwortet sie gerne. T. F. E. 069 79502-707 069 79502-8707 koordinierungsstelle@kvhessen.de Weitere Informationen unter: www.allgemeinmedizinhessen.de Die Allgemeinmedizin – besser als ihr Ruf? Das bejahen viele Studenten, wenn sie diese Fachrichtung intensiver kennenlernen, zum Beispiel im Rahmen ihres Praktischen Jahrs (PJ). Über Chancen und mögliche Karrierewege sprach Auf den PUNKT. mit Wiba Keke Wermann, einer frisch gebackenen Ärztin, die für ihr PJ die Förderung der KV Hessen in Anspruch nahm. Berufsbild Ärztin – wieso entspricht das Ihren Vorstellungen? Ich muss gestehen, als Kind bin ich gar nicht gerne zum Arzt gegangen. Was mich aber schon damals fasziniert hat, war die Tatsache, dass es dann nur einer Untersuchung bedurfte, um herauszufinden, 18 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 weshalb ich krank war. So sah es zumindest aus kindlicher Sicht aus. Während der Schulzeit hatte ich noch nicht den Berufswunsch Ärztin, probierte mich auch in anderen Feldern aus. Nach einem Praktikum in der chirurgischen Abteilung einer Tagesklinik war mir allerdings klar, dass ich in die Medizin möchte. TITELTHEMA Wie geht es jetzt nach dem Studium weiter, für welche Fachrichtung haben Sie sich entschieden? Ich schwanke zwischen Allgemein- und Innerer Medizin. Mein Praktisches Jahr hat aber mein Interesse für die Allgemeinmedizin gestärkt – das lag vor allem an der Arbeit in der Praxis, in der ich mein PJ absolviert habe. In dieser Zeit merkte ich: Die Allgemeinmedizin wird nie langweilig! Als Allgemeinmedizinerin muss man sich ständig weiterbilden und einen Überblick über viele Fachgebiete behalten. Der Ansatz ist immer ein ganzheitlicher, das finde ich gut. In der Inneren Medizin kann man sich wiederum extrem spezialisieren, was auch seine Reize hat. Hämatologie und Onkologie finde ich interessant. Wenn man da noch forschen könnte, zum Beispiel an der Universität, wäre das perfekt. Denn grundsätzlich bin ich auch an der Lehre interessiert. Stichwort PJ. Sie haben die Förderung der KV Hessen in Anspruch genommen. Wie wurden Sie darauf aufmerksam? Durch unser PJ-Seminar. Dort wurden wir darauf hingewiesen, dass es eine finanzielle Förderung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen gibt. Der Leiter dieses Seminares hatte uns auch dazu ermutigt, das PJ in einer Allgemeinmedizinischen Praxis zu durchlaufen. Ich finde es toll, dass durch die Förderung die Arbeit, die wir Studenten in der Zeit absolvieren, Wertschätzung erfährt. Die Betreuung durch die KV Hessen, beziehungsweise die Koordinierungsstelle Weiterbildung, fand ich mehr als zufriedenstellend. Ich habe die Infos und Unterstützung bekommen, die ich brauchte! • 1989 in Kolumbien geboren. • Aufgewachsen und zur Schule gegangen in Frankfurt/Main. • Dort nahm sie auch im Wintersemester 2008/2009 das Medizin-Studium an der Goethe-Universität auf. • Im August 2015 machte sie dort ihren Abschluss, ist jetzt approbierte Ärztin und promoviert aktuell im Bereich der Rechtsmedizin. Und der Arbeitsort und Lebensmittelpunkt? Stadt oder Land? Ich bin in der Stadt aufgewachsen, bin sehr an dieses Leben gewöhnt und schätze die kurzen Wege hier. Aber ein Familienleben stelle ich mir eher im ländlichen Bereich Hessens vor. Und was eine Tätigkeit als niedergelassene Ärztin anbelangt: Ich denke mir, dass der Kontakt auf dem Land zwischen Ärztin und ihren Patienten persönlicher wird, was die Arbeit vielleicht angenehmer macht. Gleichzeitig kann es aber auch sein, dass deine Patienten dich auch außerhalb der Sprechstunden als Ansprechpartnerin sehen. Mmhm … Stadt oder Land? Beides hat Vor- und Nachteile. Bis jetzt bin ich noch nicht entschieden. „Haste mal ‘ne Förderung?!“ Die KV Hessen fördert im Praktischen Jahr das Wahltertial in einer akkreditierten Akademischen Lehrpraxis. Studenten bekommen die 2.400 Euro für die Dauer von vier Monaten, wenn ihnen die Förderung zugesprochen wird. Infobox Sie sagten, die Allgemeinmedizin sei für Sie eine Option. Eine Niederlassung auch? Der Vorteil einer eigenen Praxis wäre, dass ich meine eigene Chefin sein könnte. Ich hätte die Möglichkeit, die Praxisstruktur vorzugeben und meinen Beruf so zu „leben“, wie ich es für richtig halte. Allerdings haben wir im Studium keinerlei betriebswirtschaftliches Know-How beigebracht bekommen. Das fehlt mir. Deshalb ist die Anstellung eine weitere denkbare Option. Oder eine Berufsausübungsgemeinschaft. Gerade wenn man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Blick hat. In einem tollen Team kann man sich gegenseitig unterstützen, der fachliche Austausch ist intensiver und man kann sich womöglich mehr Freiräume leisten. Wiba Keke Wermann Christian Keul, Patrick Zuber AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 19 TITELTHEMA Doch noch geschafft...endlich selbstständig! Patricia Johnson wollte sich niederlassen. Unbedingt. Dass sie dafür fast sechs Jahre brauchen würde, ahnte sie nicht. Und welche Rolle die KV Berater aus Gießen bei der Erfüllung ihres Herzenswunsches spielen würden, wohl auch nicht. Sie musste hart kämpfen. Und hartnäckig sein. Und sie ist stolz darauf, es geschafft zu haben. Patricia Johnson strahlt die Freude über ihre eigene Praxis aus jedem Knopfloch. Nur wenige Tage ist es her, dass sie ihre Praxis im mittelhessischen Laubach am Rand des schönen Vogelsberg eröffnet hat und sie wirkt, als wäre sie mit sich und ihrer Entscheidung zur Selbständigkeit völlig im Reinen. Dass das nicht durchgängig für die vergangenen fünf bis sechs Jahre gilt, macht sie allerdings auch rasch klar: „Ich war kurz davor, mich nach Skandinavien aufzumachen, weil sich mein Traum von der eigenen Praxis einfach nicht erfüllen lassen wollte. Dabei war ich unheimlich nah dran. Und das gleich mehrfach!“ Dann erzählt die Gynäkologin von der Odyssee der ver- Aus alt mach neu: Polsterer und Lackierer sorgten für Farbe und guten Sitzkomfort. 20 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 gangenen Jahre, von zwei bis drei fast sicheren Zusagen von Praxisabgebern, der Unterlegenheit gegenüber finanzstärkeren Mitbewerbern und hält auch mit Kritik an den Zulassungsmodalitäten nicht hinter den Berg. „Ich hatte das Gefühl, dass der Zulassungsausschuss nicht unbedingt die Versorgungslage im Blick hatte – so, wie es aus meiner Sicht sein müsste. Ich habe aktiv gesucht und trotzdem ist es unheimlich schwierig, an großen Praxen oder anderen Einrichtungen vorbei zu kommen. Die Regularien der Vergabe und der KV sind an dieser Stelle nicht durchsichtig genug. Zum Beispiel kann der Praxisabgeber anonym bleiben. Das ist alles – nur kein fairer Wettbewerb. Auch die Rechtsverbindlichkeit von Seiten des Abgebers fehlt. Als Interessent steht man da ziemlich im Regen.“ TITELTHEMA RETTUNGSANKER BERATUNG GIESSEN Im März dieses Jahres kam es dann doch noch einmal zu einem Kontakt. Frau Johnson stand schon fünf Jahre auf der Warteliste, wusste von dem Sitz in Laubach und wurde von Haydar Kilinc, Berater in Gießen, aktiv auf diesen Sitz angesprochen. Im Juni wurde der Fall im Zulassungsausschuss verhandelt, aber es dauerte dann noch einmal bis Oktober, bis der endgültige Bescheid kam. Die junge Gynäkologin beklagt an dieser Stelle auch die Unsicherheit, die durch die langen Wartezeiten ausgelöst wird: „Das müsste einfach schneller gehen, da hängen Arbeitsverhältnisse und eine Familie dran. Auch das Widerspruchsrecht der Mitbewerber macht es nicht einfacher. Weil man ja parallel die Finanzierung und die Frage der Praxisräume klären muss, ohne eine definitive Zusage zu haben.“ Das Thema der (fehlenden) Rechtssicherheit liegt der frisch Niedergelassenen besonders am Herzen. Hier müsse auch der Abgeber rechtlich gebunden werden, fordert sie unmissverständlich. NIEDERLASSUNG HAT VORRANG VOR VERLEGUNG Und beinahe hätte es auch diesmal nicht funktioniert. Denn der Praxisabgeber, der schon jahrelang nach einem Nachfolger gesucht hatte, war sich eigentlich mit einem Interessenten einig. Doch der hätte den Praxissitz ins circa 30 km entfernte Pohlheim verlegt. „Und an dieser Stelle kommt der Grundsatz ‘Niederlassung hat Vorrang vor Verlegung’ zum Tragen“, erklärt Ernst-Rudolf Schmidt, Chef der Gießener KV Berater. „Dadurch, dass Frau Johnson in Laubach bleiben wollte, konnten wir den Sitz dort halten. Für die Versorgung war das absolut sinnvoll. Und natürlich haben wir dann auch unsere Kontakte, zum Beispiel zum Gesundheitsdezernenten genutzt, um Frau Johnson zu unterstützen.“ Zum Glück waren die Türen in Laubach sprichwörtlich weit offen, auch der Bürgermeister und der Graf Solms zu Laubach engagierten sich dafür, dass die Gynäkologin in Laubach „unterkam“. Überhaupt war das Projekt „Johnson“ für die Berater in Gießen keines von der Stange. „Wir mussten an sehr vielen Stellschrauben drehen, auch der Kontakt mit dem Kreis war unheimlich intensiv. Die Politik und die KV sind hier oft in der gleichen Richtung unterwegs. Das bedeutet: Wenn wir jemanden haben, der sich niederlassen will, dann finden wir in der Regel auch einen Weg“, betont Schmidt. Bild oben: Der Empfangsbereich der Praxis: hell und freundlich. „ICH HABE MICH TOLL UNTERSTÜTZT GEFÜHLT“ Neben den geschilderten Hürden in der Frage des Zuschlags waren aber auch noch ganz praktische Probleme zu bewältigen. Die mit der Suche nach passenden Praxisräumen zum Beispiel. Gemeinsam mit der KV wurde sie schließlich unter Einsatz von WhatsAppund Facebook-Aufrufen fündig. Trotz der zu nehmenden Hindernisse bleibt insgesamt ein positives Fazit. „Mein Bauch sagt, dass es die richtige Entscheidung war. Und ich habe mich toll unterstützt gefühlt.“ Karl M. Roth AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 Bild unten: Patricia Johnson sieht optimistisch in ihre Zukunft als Niedergelassene. 21 TITELTHEMA Qualitätsmanagement, wozu? Qualitätsmanagement (QM) dient dazu, innerorganisatorische Prozesse zu optimieren und die Patientenzufriedenheit zu steigern. Dabei gibt es gesetzliche Anforderungen, die in der Praxis umgesetzt werden müssen. Damit lassen wir Sie aber nicht alleine: Das Team Qualitätsmanagement der KV Hessen berät Sie individuell und kostenfrei. Unsere Antworten auf sechs häufig gestellte Fragen lesen Sie hier. VOR ODER ZU BEGINN DER NIEDERLASSUNG Bald erfüllt sich mein Wunsch einer eigenen Praxis. Doch an was sollte ich dann alles denken? Es gibt verschiedene Dinge, die bereits im Vorfeld geregelt werden müssen, wie z. B. die Datenschutzerklärung für Ihre Mitarbeiter oder auch bauliche Aspekte. Ein QM-System macht auf solche Themen aufmerksam und unterstützt Sie dabei, Systeme in Ihren Praxisalltag zu bringen. Ganz nebenbei erfüllen Sie auch die Vorgabe Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Stimmt es wirklich, dass ich ein bestimmtes QM-System zertifizieren lassen muss? Nein. Es gibt keine Vorgabe, welches QM-System Sie auszuwählen haben und auch keine Zertifizierungspflicht. Gerne stellen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die verschiedenen Systeme vor und beantworten Ihnen Ihre Fragen; selbstverständlich kostenfrei. WÄHREND DER NIEDERLASSUNG Ich habe mich erst vor kurzem niedergelassen: Macht es Sinn jetzt schon eine Patientenbefragung durchzuführen? Durchaus! Gerade zu Beginn Ihrer Praxistätigkeit können die Rückmeldungen der Patienten sehr wertvoll sein, um noch nicht etablierte Abläufe in der Praxis anzupassen und wichtige Anforderungen der Patienten in Erfahrung zu bringen. Gerne können Sie kostenfrei unser Angebot der Patientenbefragung nutzen. Sie müssen lediglich die Fragebögen in Ihrer Praxis auslegen, den Rest übernehmen wir für Sie. 22 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 Mein Praxisbetrieb läuft seit über 20 Jahren sehr gut. Was nützt mir da eine Patientenbefragung? Natürlich bewähren sich die Praxisabläufe im Laufe der Zeit und ein Rädchen greift ins andere. Nichtsdestotrotz können die Rückmeldungen der Patienten wertvolle Hinweise liefern, was nach einer langjährigen Praxistätigkeit gar nicht mehr wahrgenommen wird. Schon die Veränderung von Kleinigkeiten kann sich positiv auf die Patientenzufriedenheit auswirken. Bei uns in der Praxis ist QM fest etabliert und unserer Meinung nach ist akut nichts anzupassen. Kann der Betrieb so weiter laufen? Natürlich. Wenn alles bei Ihnen gut läuft, dann brauchen Sie auch nichts ändern. Machen Sie sich nicht mehr Arbeit, als nötig. Gut vorbereitet sind Sie dann weiterhin auch für die Stichprobe der QM-Kommission. Sollten Sie ausgewählt werden, müssen Sie nicht mit Problemen beim Ausfüllen des Fragebogens rechnen. PRAXISABGABE Ich möchte in naher Zukunft meine Praxis abgeben. Jetzt brauche ich auch kein QM-System mehr, oder? Ein QM-System macht eine Praxis attraktiver. Wenn Sie klare Strukturen und bereits ein Qualitätsmanagement implementiert haben, finden Sie schneller einen Nachfolger. Deshalb lohnt es sich auch vor einer Praxisabgabe, bestehende Strukturen zu hinterfragen und bei Bedarf zu optimieren. Kathrin Kießer FRAGEN ZUM QM? T. F. E. 06151 158-415 069 79502-8857 qm-info@kvhessen.de TITELTHEMA Praxiseinweihung: Ein Grund zum Feiern Die Eröffnung der eigenen Praxis ist ein aufregendes Ereignis im Leben eines Arztes oder Psychotherapeuten, das gefeiert werden sollte. Auch für das Eigenmarketing kann die Eröffnung gut genutzt werden, um die Praxis in der Nachbarschaft bekannt zu machen. Unsere Beraterin Tanja Wadewitz aus dem BeratungsCenter Frankfurt hat Ihnen ein paar nützliche Tipps zusammengestellt, wie Ihre Feier mit Sicherheit gelingt. Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre Praxis bereits vor der Eröffnung zu bewerben und im Praxisumfeld bekannt zu machen. Die Praxiseinweihung ist eine gute Gelegenheit. der Praxiseröffnung möglich. Denken Sie auch an Visitenkarten, Praxisflyer und gegebenenfalls an Give-aways. Legen Sie diese in der Praxis gut sichtbar aus. EINWEIHUNG VOR ERÖFFNUNG SEIEN SIE EIN GUTER GASTGEBER Laden Sie am besten noch vor dem geplanten Eröffnungstermin Patienten, Kollegen und Nachbarn ein, Ihre Praxis kennenzulernen. Vergessen Sie dabei nicht diejenigen, die Ihnen bei den zahlreichen Vorbereitungen der Eröffnung geholfen haben. Stellen Sie sich möglichst persönlich bei den Kollegen im Praxisumkreis und bei den Kollegen, mit denen Sie regelmäßig zusammenarbeiten, vor. Bieten Sie Praxisführungen bei der Praxiseinweihung an und danken Sie Ihren Wegbegleitern für die hervorragende Unterstützung bei der Praxisgründung. Seien Sie ein guter Gastgeber und sorgen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern für ein gelungenes Fest. Bewahren Sie sich die gute Stimmung, die Sie hoffentlich noch lange im Praxisalltag begleiten wird. Tanja Wadewitz MACHEN SIE WERBUNG Legen Sie Einladungsflyer bei Anlaufpunkten Ihrer Gemeinde aus. Sprechen Sie Ihren Bäcker, Metzger, Ihre Bankfiliale und Ihre Gemeindevertretung an und laden Sie auch diese herzlich ein. Je mehr Leute am Tag der Praxiseinweihung vorbeischauen, desto besser. Machen Sie möglichst viele Menschen neugierig. Gute Mundpropaganda ist die beste Werbung und die beste Voraussetzung für eine gut gehende Praxis. Denken Sie auch an Anzeigen in der Lokalpresse. Nicht nur hinsichtlich der Praxiseröffnung, sondern ebenfalls mit der Einladung zu Ihrem Fest. SERVICE ZÄHLT Ihr Onlineauftritt sollte bereits vor der Praxiseröffnung stehen. Machen Sie Terminvereinbarungen schon vor AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 23 TITELTHEMA Die Übersicht behalten: Jetzt wird abgerechnet Zum ersten Mal abrechnen: Nach dem ersten Quartal der neuen vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Tätigkeit ist die Aufregung groß. Wie sehen die Unterlagen aus? Komme ich mit der Abrechnung klar? Wie fällt das Ergebnis aus? Wir geben Ihnen im Folgenden einen ersten Eindruck davon, was Sie erwartet. Zur Finanzierung des laufenden Betriebs Ihrer Praxis haben Sie bereits monatliche Abschlagszahlungen auf das zu erwartende Nettohonorar im Quartal erhalten, die um den 25. eines Monats für den laufenden Monat überwiesen werden (siehe Abbildung 1). Die Höhe der Abschlagszahlung haben wir auf Basis der von Ihnen gemeldeten Statistikdaten zum Leistungsgeschehen seit Ihrer Tätigkeitsaufnahme kalkuliert. Die monatliche Vorauszahlung macht 25 Prozent des zu erwartenden Nettohonorars aus, die Restzahlung nach Erstellung der Honorarabrechnung soll also ebenfalls 25 Prozent betragen. Die Restzahlung geht um den 20. Tag im vierten Monat nach Abschluss des betroffenen Quartals 24 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 ein. Der Versand der Unterlagen zu Ihrer Honorarabrechnung erfolgt dann circa drei bis vier Wochen später. Ihre Honorarunterlagen stellen wir Ihnen zeitgleich in Ihrem internen, passwortgeschützten Mitgliederbereich unter www.kvhessen.de als elektronische Dokumente zur Verfügung. DIE UNTERLAGEN Schauen wir uns einzelne Unterlagen zu Ihrer Honorarabrechnung einmal genauer an: Der Kontoauszug (siehe Abbildung 2) und der Honorarbescheid sind wichtige Unterlagen für Ihre Steuererklärung. TITELTHEMA Versand der Quartalserklärung Vorabregelwerk Abgabefrist KV-OnlineQuartalsabrechPortal nung Abschlagszahlung Restzahlung Honorarunterlagen Orientierungsdaten fester Termin fester Termin Orientierungsdaten Orientierungsdaten Orientierungsdaten 1. Quartal Jan, Feb, Mrz 10.-15. Mrz1 15. Mrz 10. April2 25. jeden Monats3 20. Jul 20. Aug 2. Quartal Apr, Mai, Jun 10.-15. Jun1 15. Jun 10. Juli2 25. jeden Monats3 20. Okt 20. Nov 3. Quartal Jul, Aug, Sep 10.-15. Sep1 15. Sep 10. Oktober2 25. jeden Monats3 20. Jan 20. Feb 4. Quartal Okt, Nov, Dez 10.-15. Dez1 15. Dez 10. Januar2 25. jeden Monats3 20. Apr 20. Mai Abbildung 1: Terminablaufplan einer Quartalsabbrechnung 1. Wird über Fa. Rieco verschickt - fehlende Quartalserklärungen bitte an: Internetdienste@kvhessen.de melden 2. Fristverlängerungen - nur bei Krankheit und EDV-Problemen - per Email an: Internetdienste@kvhessen.de 3. Vorausgesetzt, ein neuer Vertragsarzt/PT/KJP hat seine GO-Statistik und seine Fallzahl bis zum 20. des ersten Monats dem Finanzmanagement gefaxt. Der Kontoauszug bildet die quartalsbezogenen Buchungen von Guthaben und Belastungen auf Ihrem Honorarkonto ab, der Saldo nach Quartalsabschluss ergibt die Restzahlung. Guthabenbuchungen resultieren z. B. aus dem von Ihnen erwirtschafteten Bruttohonorar, dem stehen z. B. Belastungen durch die Auszahlung der Abschlagszahlungen und durch die Verbuchung von Verwaltungskosten und ÄBDUmlage gegenüber. Im Honorarbescheid ist Ihr Gesamtbruttohonorar – getrennt nach den Kostenträgern der Ersatz- und Primärkassen sowie nach den Sonstigen Kostenträgern – ausgewiesen, das sich nach sachlich-rechnerischer Berichtigung Ihrer Quartalsabrechnung und nach Anwendung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) sowie der mit den Sonstigen Kostenträgern vertraglich vereinbarten Honorarregelungen ergibt. Zu den Sonstigen Kostenträgern zählen z. B. die Vertragspartner „Postbeamtenkrankenkasse A“ und „Freie Arzt- u. Medizinkasse“. Für die Honorierung der Leistungen ist der bundesweit gültige Orientierungswert maßgeblich, der zzgl. eines Honorarzuschlags in Hessen von 1,1 Prozent – als Ergebnis der Honorarverhandlungen für das Jahr 2015 – einen Punktwert von 10,3848 Cent ausmacht. Zudem sind im Honorarbescheid auch die Abzüge für allgemeine Verwaltungskosten (zurzeit 2,49 Prozent) und für die Finanzierung der Weiterbildung (zurzeit 0,24 Prozent) genannt. Alle weiteren Honorarunterlagen stellen das quartalsbezogene Leistungsgeschehen in Ihrer Praxis detailliert dar. Die Frequenzstatistik führt die vergüteten Gebührenordnungspositionen einzeln mit Ihren Umsätzen auf, in einer Feindarstellung sogar heruntergebrochen auf den einzelnen Leistungserbringer und den Ort der Leistungserbringung. Außerdem werden in der Gesamtschau für die Praxis auch Vergleichsdaten der Fachgruppe präsentiert. Die Arztrechnung dokumentiert den arztbezogenen Umsatzbeitrag in den verschiedenen Honorarbereichen, die Honorarübersicht (siehe Abbildung 3) eine Gesamtschau für die Praxis. Für Fachgruppen, die der Honorarsystematik mit Regelleistungsvolumen (RLV) und Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) unterliegen, enthalten die Honorarunterlagen auch gesonderte Nachweisblätter. Daneben gibt es noch verschiedene Nachweise, denen Sie die thematischen Detailregelungen entnehmen können, z. B. die Nachweise zur wirtschaftlichen Erbringung von Laborleistungen oder die Information über die wesentlichen Änderungen in der Abrechnung. AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 25 TITELTHEMA Abbildung 2: Beispiel für einen Kontoauszug einer Honorarabrechnung. Abbildung 3: Die Übersicht der wichtigsten Eckdaten Ihrer Abrechnung. NICHT NUR SEHEN, SONDERN VERSTEHEN Ihre Honorarunterlagen beinhalten interessante Detailinformationen, deren nähere Betrachtung sich auf jeden Fall lohnt. Die Berater Ihres zuständigen 26 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 BeratungsCenters erläutern Ihnen gerne die einzelnen Dokumente. Nutzen Sie unsere kostenfreie und kompetente Beratung und vereinbaren mit uns einen persönlichen Gesprächstermin. Wir helfen Ihnen dabei, die Übersicht zu behalten! Frank Martens TITELTHEMA Angestellt statt selbst und ständig Die Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) war über viele Jahrzehnte die klassische Praxisform. Mit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes 2007 wurden eine Vielzahl neuer Zulassungsinstrumente geschaffen, um den sich ändernden Anforderungen niederlassungsinteressierter Ärzte gerecht zu werden. Ein Beispiel aus der Praxis. Für Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften in ländlichen Regionen wird es zunehmend schwerer einen Nachfolger zu finden, der die Praxis freiberuflich fortführt. Mit der Feminisierung des ärztlichen Berufes sind auch neue Anforderungen an eine vertragsärztliche Tätigkeit entstanden. War es vor zehn oder 20 Jahren noch üblich, eine vertragsärztliche Tätigkeit in Selbständigkeit, d. h. freiberuflich auszuüben, so ist heute zunehmend der Wunsch vorhanden, dies nur im Rahmen einer Anstellung zu tun. Reduziertes wirtschaftliches und finanzielles Risiko, planbare Arbeitszeiten, kein Regress-Risiko (welches tatsächlich nur sehr gering ist) wegen Unwirtschaftlichkeit oder Arzneimittelverordnung bzw. der Wunsch erstmal langsam in die ambulante Versorgung eintreten zu wollen, sind oftmals die Gründe für den Wunsch nach einem Angestelltenverhältnis. ZULASSUNGSRECHT KANN HELFEN Wenn nun z. B. viele Hausärzte einer Region das gleiche Problem haben, nämlich keine freiberuflichen Nachfolger zu finden, so kann das Zulassungsrecht hier unter Umständen Abhilfe leisten. Statt vieler freiberuflicher Praxen in einer Region, die jede für sich unabhängig arbeiten, können sich mehrere Praxen zusammenschließen und zugleich ihren bisherigen Standort fortführen. Wie soll das gehen? Ausgangspunkt ist eine zentrale Hausarztpraxis. Das kann eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sein oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Diese BAG bzw. die- ses MVZ übernimmt nun die anderen Hausarztpraxen in der Form, dass die ursprünglich in den anderen Praxen tätigen Ärzte nun bei der BAG bzw. dem MVZ angestellt werden. Zugleich wird nach Antragstellung von der KV Hessen für den alten Standort jeweils eine Zweigpraxis genehmigt. Die Ärzte der umliegenden Praxen werden somit bei einem Vertragsarzt oder einem MVZ zur ausschließlichen Tätigkeit in der Zweigpraxis, die am bisherigen Standort betrieben wird, angestellt. Diese Konstruktion kann auch planungsbereichsübergreifend erfolgen. Der Vorstand der KV Hessen hat solche Konzepte bislang positiv begleitet. DIE VORTEILE Die Vorteile dieser Konzeption liegen auf der Hand: Es gibt eine zentrale Praxisstruktur (BAG/MVZ), die organisatorisch, kaufmännisch und auch abrechnungstechnisch diese Kooperation führt. Handelt es sich um ein MVZ, können alle beteiligten Ärzte als Angestellte tätig werden. Handelt es sich um eine BAG, müssen nur diese Mitglieder der BAG freiberuflich tätig sein, alle anderen sind Angestellte in der Zweigpraxis. WIE VIELE ANGESTELLTE KÖNNEN IM RAHMEN EINER SOLCHEN PRAXISFORM TÄTIG WERDEN? Handelt es sich um ein MVZ, ist die Anzahl der Angestellten, sofern ausreichend Versorgungsaufträge zur Verfügung stehen, unbegrenzt. Handelt es sich AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 27 TITELTHEMA Angestellte Ärzte mit ausschließlicher Tätigkeit in einer Zweigpraxis ZWP Angestellter A ZWP Angestellter E und F BAG/ MVZ ZWP Angestellter B und C ZWP Angestellter D um eine BAG, so können je vollumfänglich niedergelassenen Vertragsärzten bis zu drei ganztags angestellte Ärzte genehmigt werden (wenn entsprechende Versorgungsaufträge zur Verfügung stehen). WIE WIRKT SICH DIE PRAXISFORM AUF DAS HONORAR AUS? Da hier mehrere Ärzte und somit mehrere Versorgungsaufträge verknüpft sind, erhält diese Praxisform (gilt für BAG und MVZ) für alle Standorte, an denen mindestens 1,5 Versorgungsaufträge tätig werden, einen zehnprozentigen Aufschlag auf das Regelleistungsvolumen (RLV). Wird über alle Standorte hinweg eine sogenannte Kooperationstiefe von über zehn Prozent erreicht, so wird das RLV aller teilnehmenden Vertragsärzte um zehn Prozent angehoben (also auch an den Standorten, an denen nur ein Vertragsarzt tätig ist (siehe*). Honoraranforderungen aller angestellten und zugelassenen Ärzte können untereinander, innerhalb des RLV/QZV maximal verrechnet (saldiert) werden. Wenn Sie diese Kooperationsform interessiert, wenden Sie sich bitte an Ihr BeratungsCenter. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu den zulassungsrechtlichen und honorarvertraglichen Aspekten an. Norbert Ortloff * Kooperationstiefe: Ist die Arztfallzahl dividiert durch die Behandlungsfallzahl > 10 Prozent so wird das RLV für alle Mitglieder dieser Kooperation um 10 Prozent angehoben. 28 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 TITELTHEMA Fortbildungsverpflichtung: So können Sie punkten Der Gesetzgeber hat die Fortbildungsverpflichtung für Ärzte und Psychotherapeuten festgelegt, die Landesärztekammer Hessen dokumentiert die Punkte, die KV Hessen kontrolliert sie. Und: Unterstützt und informiert Sie! Möglichkeiten, um Fortbildungspunkte zu erwerben, gibt es viele. Und wer gerne dazulernt, kann vom umfangreichen Fortbildungsangebot der KV Hessen nur profitieren. Die Fortbildungspflicht für alle vertragsärztlich und therapeutisch Niedergelassenen wurde 2004 im SGB V gesetzlich verankert. Jeder niedergelassene Arzt und Psychotherapeut muss in fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte sammeln. Das klingt erstmal sehr viel, ist aber halb so schlimm. Denn pro Jahr müssen nur 50 Punkte erreicht werden. Davon werden zehn Punkte automatisch für das Selbststudium gutgeschrieben, also müssen eigentlich nur noch 40 Punkte pro Jahr erreicht werden. Zulassung kann sich eventuell der Zeitraum verlängern. Am Ende des Fünf-Jahres-Intervalls fragt die KV Hessen bei den Kammern Ihren individuellen Fortbildungspunktestand für Ihren Fortbildungszeitraum an und stellt fest, ob Sie die 250 Punkte erreicht haben. Wir informieren Sie frühzeitig – 15 Wochen vorher – über den Ablauf Ihres Intervalls und teilen Ihnen mit, wenn Punkte fehlen. So haben Sie noch genug Zeit, um die fehlenden Punkte rechtzeitig zu erwerben. GUT INFORMIERT UNSER ANGEBOT FÜR SIE Die KV Hessen bietet Ihnen viele von den Kammern zertifizierte Fortbildungen an, das heißt Veranstaltungen, für die Fortbildungspunkte gewährt werden. Schauen Sie doch einfach mal in unser neues Veranstaltungsprogramm, das aktuell erschienen ist oder auf unsere Internetseite. Hier gibt es garantiert passende Angebote für Sie als Arzt oder Psychotherapeut sowie auch für Ihre Praxismitarbeiter. Sie können auch regelmäßig an einem Qualitätszirkel teilnehmen. Auch eine Hospitation in der Praxis eines Kollegen bringt Ihnen Punkte. FEHLT DA NOCH WAS? Die von Ihnen gesammelten Fortbildungspunkte werden auf einem Konto, das bei der Hessischen Landesärztekammer geführt wird, verbucht. Die KV Hessen überprüft dann, wann Ihr Fünf-Jahres-Intervall abgelaufen ist. Die Zeit läuft ab dem Datum Ihrer vertragsärztlichen oder therapeutischen Niederlassung. Bei längeren Unterbrechungen wegen Krankheit oder bei Ruhen der Wenn Sie die Fortbildungspunkte erreicht haben, teilen wir Ihnen das schriftlich mit und informieren Sie, wann Ihr nächstes Fünf-Jahres-Intervall beginnt. Fast 98 Prozent unserer Mitglieder erfüllen problemlos Ihre Fortbildungsverpflichtung und müssen nicht mit unangenehmen Sanktionierungen rechnen. WIRD`S DOCH MAL ENG? Und falls es doch mal eng wird und Sie Sorge haben, dass Sie die Fortbildungspunkte bis zur Frist nicht erreichen können, dann wenden Sie sich an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Auf Wunsch können wir Ihnen auch ein persönliches Beratungsgespräch mit erfahrenen ärztlichen oder psychotherapeutischen Kollegen vermitteln, die Ihnen weitere Wege zum Erwerb von Fortbildungspunkten aufzeigen können. Evelyn Vollmer Weitere Informationen unter: www.kvhessen.de/fortbildungsprogramm www.kvhessen.de/qzsuche AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 29 TITELTHEMA Das hessische Wikipedia der Arzneimittelberatung Bei der Verschreibung von Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln gibt es aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen immer wieder Fragen zur Verordnungsfähigkeit sowie Befürchtungen, dass diese regressbedroht sein könnten. Das Team Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ist für Verordnungsfragen und das Prüfwesen der richtige Ansprechpartner. Die Themengebiete unserer Experten in Sachen Arzneimittelberatung sind vielfältig: So erhalten Sie zum Beispiel Auskunft über die Arzneimittelrichtlinie, die die Zulässigkeit der Verschreibungen regelt. Es werden Fragen zur wirtschaftlichen bzw. unwirtschaftlichen Verordnung beantwortet und damit eine mögliche Regressbedrohung beseitigt. Erwähnenswert sind auch die Arzneimittelrichtlinien über Therapiehinweise, Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Rote-Hand-Briefe/Warnhinweise bezüglich der Verordnung eines Arzneimittels. Auch Fragen der Zuständigkeit für eine Therapie – hausärztlich oder fachärztlich – werden beantwortet. Viele Fragen betreffen auch Medizinprodukte, da viele von ihnen nicht zu Lasten der GKV verschrieben werden können. Stets aktuelle In- 30 AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015 formationen erhalten Sie auch über den Bereich der Heilmittel. Hier wird die Beratungstätigkeit auf Basis der Heilmittelrichtlinien sehr nachgefragt, da viele Praxen ihr Heilmittelbudget überschreiten und die Krankenkassen immer wieder Prüfanträge stellen, die nach den Heilmittelrichtlinien nicht als gerechtfertigt erscheinen. BERATUNG VOR REGRESS Damit sind wir beim Prüfwesen, in dem die von der KV Hessen völlig unabhängige Prüfungsstelle Hessen die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführt. Hier ist der wesentliche Auftrag des Teams die Beratung zur wirtschaftlichen Verordnung im Arznei- und Heilmittelbereich auf Basis der Verordnungen der jeweiligen Praxen.