MCG Check-Up - Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Transcription

MCG Check-Up - Kassenärztliche Vereinigung Hessen
AUF DEN
PUNKT.
Das Servicemagazin für unsere Mitglieder Nr. 6 / Dez. 2015
Praxisalltag:
Wir sorgen für
Durchblick!
Seite 14
Vertreterversammlung:
Konstruktiver Dialog mit dem HMSI
Seite 4
Honorar:
Neue Betreuungsstrukturverträge
Seite 49
info.service
Offizielle Bekanntmachungen
Seite 30
INHALT
STANDPUNKT
Es reicht!
AKTUELLES
Vertreterversammlung: Konstruktiver Dialog mit Hessischem Sozialministerium
Neue Strafbarkeitsrisiken: Prävention vor Repression
FALK-Pressekonferenz: Große Koalition gegen niedergelassene Ärzte
KBV-Kampagne: Jetzt mitmachen!
Neue Homepage zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst
Fortbildungsportal jetzt über KV-SafeNet-Portal erreichbar
AUS DEM LEBEN EINES ARZTES
NACHWUCHSKAMPAGNE
S. 16
S. 17
S. 20
m Rundschr
zu
e
n?
ibe
Frag
en
NT
EME
NAG
TSMA
S. 22
LITÄ
QUA
NIEDER
LASSUN
GSBER
ATUNG
DUNG
ARZT IN WEITERBIL
LUSS
NABSCH
STUDIE
...
Fragen zu ....
info.line
FNUNG
SERÖF
S. 23
PRAXI
NG
S. 24
zur Abrechnu
en
?
ng
Fra
g
1. ABRE
CHNU
ÄNDERUNG
BERATUNGS
CENTER!
LEBENSEREIGNIS
BERATUNGS
CENTER!
DER PRAXISFO
RM
S. 27
TEN
IEN
PAT
Fragen zum Ä
?
BD
BERATUNGS
CENTER!
ARZNE
FORTBILDUNGS
ELBER
IMITT
UNG
RAG
BEF
S. 37
ATUNG
S. 30
S. 38
PROGRAMM
ERATUNG
HYGIENEB
S. 34
für Ärztinnen
und Ärzte
für Psychotherapeutinnen
und -therapeuten
für Praxismitarbeiterinnen
und -mitarbeiter
FORT- UND WEITERBILDUNG
S. 29
BERATUNG VOR REGRESS
S. 32
ÄUM
UBIL
XISJ
PRA
PRAXISABG
ABE
S. 40
TITELTHEMA
PraxisLeben
Am Anfang: Die Nachwuchskampagne
Arzt in Weiterbildung: „Ich stand ohne Perspektive da“
Die Allgemeinmedizin – besser als ihr Ruf?
Niederlassungsberatung: Doch noch geschafft...endlich selbstständig!
Qualitätsmanagement, wozu?
Praxiseinweihung: Ein Grund zum Feiern
Die Übersicht behalten: Jetzt wird abgerechnet
Praxiskooperationen: Angestellt statt selbst und ständig
Fortbildungsverpflichtung: So können Sie punkten
Das hessische Wikipedia der Arzneimittelberatung
Regress abwenden
Eine saubere Sache: Die Hygieneberatung der KV Hessen
Hygieneberatung: Ein Praxisbeispiel
Patientenbefragung: Stellen Sie Ihren Praxisalltag auf den Prüfstand
Das neue Gründer- und Abgeberforum: Digital statt analog
So läuft`s bei der Praxisabgabe
3
4
7
10
12
13
13
14
16
17
18
20
22
23
24
27
29
30
32
34
36
37
38
40
BESONDERE ÄRZTE
Behandlung von Flüchtlingen: Eine Art Integrationsleistung
42
BERUFSPOLITIK
Im Hintergrund: Die Beratenden Fachausschüsse
46
HONORAR
Betreuungsstrukturverträge: TK und BKK ziehen nach
49
ORGANSPENDE
Erfahrungsbericht von von Außenminister Steinmeier:
„Meine Frau und ich hatten sehr großes Glück!“
52
KBV-INFO
Neue KBV-Patienteninfo
HYGIENE
Hygieneleitfaden für psychotherapeutische Praxen
Hygienische Aspekte der Norovirus-Gastroenteritis
53
54
55
SERVICE
Die Famulaturbörse der KBV
Ihr Kontakt zu uns / Impressum
2
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
58
59
STANDPUNKT
Es reicht!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
so recht will in diesem Jahr keine Weihnachtsstimmung im Gesundheitswesen aufkommen. Zu desaströs sind die Verhältnisse in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mittlerweile, zu vehement
stemmt sich immerhin fast die Hälfte der Mitglieder
der KBV-VV gegen die überfällige und – wir Hessen
wissen, wovon wir reden – „brutalstmögliche“ Aufklärung der Affären rund um den ehemaligen KBV-Chef
Dr. Andreas Köhler.
Als wäre das nicht schon schlimm genug, schafft die
Politik zeitlich parallel konsequent und unbeirrt Fakten. Der Raubbau an den Honoraren der Niedergelassenen geht weiter, das Praxisabbauprogramm läuft
auf Hochtouren. Der neuste Geniestreich aus dem
BMG: Zur finanziellen Sanierung der maroden Kliniklandschaft sollen in Zukunft wir Niedergelassene beitragen, indem wir den Kliniken deren Leistungen der
Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2016 zu vergleichbar horrenden Honorarsätzen vergüten müssen.
Zwar klagen die Kliniken öffentlich über den nicht
mehr zu bewältigenden Ansturm von Patienten, die
ungesteuert in die Ambulanzen fluten. Doch das ist
nur ein Teil der Wahrheit: dass diese Patienten nur in
den seltensten Fällen an die Praxen der eigentlich zuständigen Niedergelassenen zurück verwiesen werden, fällt gerne unter den Tisch. Genauso wie die
Tatsache, dass selbstverständlich viele der ambulant
behandelten Notfälle im stationären Sektor weiterbehandelt werden – was vielleicht öfter Auslastungsals medizinische Indikationsgründe haben mag. Fakt
ist: Das Notfallgeschäft in Deutschland ist nicht nur
an vielen Stellen höchst dubios, sondern auch überaus
lukrativ. Und das CDU-geführte Bundesministerium für
Gesundheit sorgt dafür, dass das so bleibt.
Wahrlich keine rosigen Zukunftsaussichten, gegen die
wir uns trotzdem weiter nach Kräften wehren werden. Trotz allem – oder vielleicht gerade deshalb –
wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Praxismitarbeitern schöne und erholsame Feiertage sowie alles
Gute für 2016!
Mit besten Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Dr. Günter Haas
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
3
AKTUELLES
Blick auf das
Podium am
10. Oktober 2015.
Konstruktiver Dialog mit
Hessischem Sozialministerium
Als Ehrengast begrüßte Dr. Klaus-Wolfgang Richter, Vorsitzender der Vertreterversammlung, bei der Versammlung am 10. Oktober 2015 den hessischen Staatsminister Stefan Grüttner. Auf der Agenda standen anspruchsvolle Sachthemen,
wie die medizinische Versorgung von Flüchtlingen, die Einführung der Terminservicestellen, die ÄBD-Reform und die Verabschiedung des Haushalts 2016.
In seinem Begrüßungsstatement sprach Sozialminister Stefan Grüttner zunächst den Mitgliedern der KV
Hessen ein herzliches Dankeschön dafür aus, dass
sich so viele Ärzte bei der Versorgung von Flüchtlingen engagieren. Rund 300 Ärzte stünden für die
Untersuchungen zur Verfügung. Das sei wichtig,
4
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
denn allein im Oktober 2015 hätte das Land Hessen
zusammen mit den Kommunen rund 25.000 Flüchtlinge versorgen müssen.
Minister Grüttner lobte, dass sein Ministerium und
die KV Hessen zu einem Arbeitsprozess gefunden
AKTUELLES
haben, der vom Versuch der gegenseitigen Hilfeleistung geprägt sei. Bei der Reform des ÄBD habe
er stets die Entscheidungen der Vertreterversammlung moderierend begleitet. Richtig sei das Tempo
der Reform gewesen. Richtig sei auch die Disposition
über die beiden Dispositionszentralen der KV Hessen
und nicht über die Rettungsleitstellen. Er erklärte des
Weiteren, dass den ersten Platz bei Bürgerbeschwerden die langen Wartezeiten auf Facharzttermine einnehmen würden. Er appellierte an die Ärzte, sich in
die Situation der Patienten hineinzudenken, die ein
unmittelbares Bedürfnis auf Abklärung ihrer Symptome hätten. Für sie müsste relativ schnell der Zugang
zum Facharzt möglich sein. Das funktioniere an vielen Stellen schon gut, aber es funktioniere an manchen eben auch nicht. Daher sei für ihn die Einführung der Terminservicestellen angemessen.
Wenn die Diskussionen zu heftig
werden, hier die
Insignien der Macht,
zu denen der Hausherr greifen kann.
Rund um die Einführung der Terminservicestellen
entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit dem
Minister. Die Vertreterversammlung erklärte in aller
Deutlichkeit, dass aus ihrer Sicht die Termingarantie
und die Flüchtlingsversorgung nicht zusammenpassen. Aufgrund der intensiven Behandlungsbedarfe
von Flüchtlingen verabschiedete sie eine Resolution,
Minister Grüttner
im Dialog mit den
VV-Mitgliedern.
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
5
AKTUELLES
die für Januar gesetzlich vorgeschriebene Einführung
von Terminservicestellen um ein Jahr zu verschieben.
Ebenso eindeutig sprachen sich die Vertreter gegen die im eHealth-Gesetz fixierte Verpflichtung zur
Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) in Arztpraxen aus. Und schließlich
forderten sie eine rückhaltlose Aufklärung der Vorwürfe, die im Moment die Arbeit in und mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin lähmen.
ENTWICKLUNGEN ANTREIBEN
Die Vertreterversammlung beschloss außerdem eine
Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen. In
2013 hat die KBV erstmals Rahmenvorgaben für die
Anerkennung von Praxisnetzen formuliert. Es gibt in
Hessen bereits circa 50 Praxisnetze, allerdings in eher
losen Strukturen. Nicht alle erfüllen die Voraussetzungen für eine Anerkennung. Das neue Anerkennungsverfahren ist bereits zum 23. Oktober 2015 in
Kraft getreten.
Wie zuvor mehrfach angekündigt, wurde am 10. Oktober auch über die ÄBD-Reform diskutiert. Zukünftig
werden die Dienste im ÄBD besser bezahlt und es
werden diejenigen von den Beschlüssen profitieren,
die im ÄBD viele Patienten versorgen (siehe Rundschreiben vom 22. Oktober 2015).
VERWALTUNGSKOSTENSATZ BLEIBT
STABIL
Traditionell steht die Herbstsitzung der Vertreterversammlung auch im Zeichen von Haushaltsentscheidungen. Alexander Bender, Bereichsleiter Innere
Dienste, hatte dazu vorab allen Mitgliedern der Vertreterversammlung einen detaillierten Haushaltsvoranschlag 2016 zukommen lassen, so dass sich jeder
in das umfangreiche Zahlenmaterial einlesen konnte.
Wie schon in den letzten Jahren sieht auch der Haushaltsvoranschlag für 2016 eine Verwaltungskostenumlage von 2,49 Prozent vor. Der KV Hessen gelingt
es damit zum fünften Mal, die Verwaltungskosten
unter der Zielmarke von 2,5 Prozent zu halten. Der
Haushaltsvorschlag wurde mit einer Stimmenthaltung angenommen. „
Petra Bendrich
Infobox
Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2016
Verwaltungshaushalt:
Seit dem Quartal IV/09 hat sich der Verwaltungskostensatz wie folgt verändert:
IV/09 – I/10 = 2,90 %
II/10 – III/10 = 2,70 %
IV/10 – III/11 = 2,53 %
ab IV/11 = 2,49 %
Für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst
sind die folgenden Sonderumlagen vorgesehen:
• Sonderumlage Weiterbildung ~ 0,24 %
• Sonderumlage Fördermittel Sicherstellung 0,10 %
• Sonderumlage ÄBD ~ 1,53% und max. EUR 1.500 pro Mitglied/Quartal
gemäß Bereitschaftsdienstordnung (BDO)
Gegenseitige Deckungsfähigkeit:
Es wird je Kontengruppe eine gegenseitige Deckungsfähigkeit erklärt.
6
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
AKTUELLES
Prävention vor Repression
„Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte?“ war der Titel von zwei
Informationsveranstaltungen für Mitglieder der KV Hessen. Warum? Es liegt
ein Gesetzentwurf vor, der voraussichtlich im Frühjahr 2016 verabschiedet und
dann in Kraft treten wird. Zukünftig soll auch in der Ärzteschaft Bestechlichkeit
strafrechtlich verfolgt werden können.
Rechtsanwalt Alexander Gruner erklärt, dass mit dem
neuen § 299a des Strafgesetzbuchs (StGB) eine von
Rechtsprechung und Politik festgestellte Strafbarkeitslücke zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen geschlossen wird. Durch die Neueinführung des § 299a StGB sollen Verhaltensweisen
erfasst werden, bei denen sich Angehörige eines Heilberufs in ihren Entscheidungen von nicht gerechtfertigten wirtschaftlichen Anreizen leiten lassen. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass immer dann, wenn
eine Leistung nicht für eine adäquate Gegenleistung
gewährt wird, erhöhte Vorsicht geboten ist. Ein klassisches und auch bereits bekanntes Beispiel sind die
Anwendungsbeobachtungen. Anwendungsbeobachtungen sind generell weder verboten, noch liegt in
der Teilnahme an einer Anwendungsbeobachtung
gleich ein strafrechtliches Verhalten. Das kann aber
im Einzelfall ganz anders sein, wenn für einen kurzen,
mit wenig Aufwand auszufüllenden Fragebogen eine
erstaunlich hohe Vergütung gezahlt wird. Allerdings
ist dieser Sachverhalt auch jetzt schon berufsrechtlich
untersagt und kann sanktioniert werden.
GEFAHR DER RUFSCHÄDIGUNG?
Hierauf weist auch Manual Maier, Justiziar der Landesärztekammer Hessen, hin. Deswegen warnt er
vor Panikmache. Er rät Ärzten, sich nach wie vor
ganz eng an die Berufsordnung zu halten. Dann
drohe keine Gefahr, denn inhaltlich stelle § 299a
auf die „Verletzung berufsrechtlicher Pflichten zur
Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ und
damit auf die bereits geltenden Regelungen der Berufsordnung ab. Allerdings müssten sich Ärzte auf
„andere Player“ einstellen. Denn zukünftig haben
unter anderem die Krankenkassen und Landesärztekammern ein Strafantragsrecht, wenn der Verdacht
besteht, dass Ärzte gegen die neue Regelung des
§ 299a StGB verstoßen haben könnten. Die Staatsanwaltschaft verfügt über größere Ermittlungsmöglichkeiten als beispielsweise die Ärztekammern, die
die bisher rein berufsrechtlich zu ahndenden Verstöße untersucht und verfolgt haben. Die Staatsanwaltschaft kann Praxisräume durchsuchen und
Unterlagen beschlagnahmen. Passiert dies während
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
Redner (von links):
Jörg Hoffmann,
Geschäftsführer
der KV Hessen
Manuel Maier,
Justiziar der
Landesärztekammer Hessen:
„Die meisten Ärzte
halten sich an die
Berufsordnung.“
Oberstaatsanwalt
Alexander Badle
(links) im Gespräch
mit Rechtsanwalt
Alexander Gruner.
7
RUBRIK
Infobox
der Sprechstunde und bekommen die Patienten
dies mit, besteht die Gefahr, dass sich das schnell
herumspricht und der Ruf eines betroffenen Arztes in der Öffentlichkeit Schaden nimmt. Manuel
Maier setzt daher unmissverständlich auf Prävention vor Repression. Hierzu schlägt er vor, das „Clearingstellenverfahren Rechtskonformität“ wiederzubeleben. Es wurde eingeführt, um Verträge über
die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und
Krankenhäusern auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Hier
sollen dann neben der Landesärztekammer Hessen,
der KV Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft auch die Krankenkassen einbezogen
werden.
8
Auf Prävention durch Transparenz setzt auch Oberstaatsanwalt Alexander Badle. Er appelliert an die
Ärzte, Angebote aus der Industrie sowie damit verbundene Vergütungsstrukturen immer kritisch zu
hinterfragen und auf Angemessenheit zu prüfen.
Kein Unternehmen verschenke etwas ohne Hintergedanken. Des Weiteren empfiehlt er den niedergelassenen Ärzten, die einen Honorararztvertrag mit
einem Krankenhaus abgeschlossen haben, diesen
Vertrag juristisch prüfen zu lassen.
Christof Diefenbach, Leiter des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamts im Gesundheitswesen
(HLPUG), weist zudem auf einen weiteren Aspekt hin,
der zwar nicht neu ist, aber in der Erleichterung über
Bundesjustizminister Heiko Maas sagt zum Regierungsentwurf: „Die weit überwiegende
Mehrzahl der Ärzte sowie sonstiger Erbringer von Gesundheitsleistungen sind ehrlich und
setzen sich täglich für das Wohl ihrer Patienten ein. Diese wollen wir schützen. Daher schaffen wir klare Regeln für strafbares Verhalten und geben so den Ermittlungsbehörden die
Möglichkeit an die Hand, allein gegen die ,schwarzen Schafe’ im Markt einzuschreiten.“
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
RUBRIK
ein – endlich – abgeschlossenes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren häufig vergessen wird: Im
Falle einer Verurteilung kann auch ein Approbationsentzug im Raum stehen. Ein Arzt muss Zeit seines Berufslebens „würdig und zuverlässig“ sein. Entfallen
diese Voraussetzungen durch strafrechtlich relevantes
Verhalten, ist die Approbation in ernster Gefahr.
Jörg Hoffmann, Geschäftsführer der KV Hessen, ist
überzeugt, dass die Aufnahme des § 299a in das
Strafgesetzbuch für die allermeisten Mitglieder kein
kritisches Thema ist. Ärzte sollten aber wissen, wo zukünftig die „rote Linie liegt“ und wo es Risiken gibt,
um sich gegebenenfalls beraten zu lassen und rechtzeitig gegenzusteuern.
Infobox
Mit dem § 299a StGB sollen Verhaltensweisen erfasst werden, bei denen sich Angehörige eines Heilberufs in ihren Entscheidungen von nicht gerechtfertigten wirtschaftlichen Anreizen
leiten lassen. So sollen künftig z. B. finanzielle Zuwendungen, die für die Beeinflussung des
Verordnungsverhaltens von Ärzten oder die Zuführung von Patienten erfolgen, strafbar sein.
Die emotionalen Diskussionen im Anschluss an die
Vorträge und das hohe Interesse an den Veranstaltungen belegen die im Saal spürbare Unsicherheit.
Und dies, obwohl wohl nur wenige Ärzte ganz praktisch mit dem neuen Gesetz in Berührung kommen
dürften.
Den Gesetzentwurf im Wortlaut finden Sie genau wie
die Vorträge der Redner auf unsere Homepage. „
Petra Bendrich, Michaela Vetten
Weitere Informationen unter:
www.kvhessen.de/strafbarkeitsrisiken
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
9
AKTUELLES
Große Koalition gegen
niedergelassene Ärzte
Die Politik macht bei ihrem Masterplan, die niedergelassenen (Fach-)Ärzte aus
der Versorgung zu drängen, große Fortschritte. Der neuste Streich: Das Krankenhausstrukturgesetz, das FALK und die KVH öffentlich scharf kritisierten.
Bild links: FALK
macht mobil:
Protest auf Berliner
Bühne.
Bild rechts: Bayerns
KV Vorstand Dr.
Wolfgang Krombholz erläutert die
Ablehnung der
Regierungspläne.
10
Besondere Ereignisse erfordern besondere Maßnahmen. Eine solche besondere Situation war gegeben, als im
Oktober die Pläne der Bundesregierung zum Krankenhausstrukturgesetz bekannt wurden. Denn anstatt an
der Sektorengrenze ambulant/stationär endlich die bisher fehlende Patientensteuerung anzugehen, lautete
die Antwort der Politik: Einrichtung von so genannten
Portalpraxen an den Kliniken, einzurichten durch die
Kassenärztlichen Vereinigungen und zu bezahlen mit
den Honoraren der Niedergelassenen. Ein weiteres und
finanziell besonders gravierendes Ärgernis: Ab Anfang
Januar 2016 sollten die Kliniken Leistungen der Notfallversorgung zu 100 Prozent zu Lasten der Honorare der
niedergelassenen Ärzte abrechnen können.
Die Lobby der Krankenhäuser hatte ganze Arbeit geleistet und ihr war es offensichtlich gelungen, die augenscheinliche Schwäche und Passivität der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auszunutzen und
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
bei der Politik zu punkten. Deren Rezept: Finanztransfer vom ambulanten
in den stationären Sektor, um die oftmals finanziell stark angeschlagenen und eigentlich für
die Versorgung zu vernachlässigenden Häuser am Leben zu erhalten.
Kein Wunder also, dass die Freie Allianz der Länder
KVen (FALK) „mobil“ machte und zu einer Pressekonferenz nach Berlin einlud. In der bestens besuchten
Pressekonferenz machten die Vorstände der KVen aus
Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern unmissverständlich klar: Dieses Gesetz ist ein
weiterer Schritt auf dem Weg der konsequenten Benachteiligung der Niedergelassenen. Auch die KV Hessen setzte – wie fast alle anderen KVen auch – eine
Pressemeldung ab, in der sie die Benachteiligung der
Niedergelassenen ablehnte und die Politik scharf kritisierte. Die Pressemitteilung der KV Hessen finden Sie
auf der folgenden Seite.
AKTUELLES
Pressemitteilung
der KV Hessen
KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ:
GROSSE KOALITION GEGEN NIEDERGELASSENE ÄRZTE
Frankfurt, 06.11.2015 – Scharf hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen heute in
Frankfurt das gestern im Bundestag verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz kritisiert. Angeführt vom
CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium unter Minister Hermann Gröhe hat das Parlament damit
einen weiteren Beleg dafür geliefert, dass für ihn und die Gesundheitspolitik in Berlin selbst die kleinste
und schlechteste Klinik für die Gesundheitsversorgung wichtiger ist als die niedergelassenen Haus- und
Fachärzte.
„Dass niedergelassene Haus- und Fachärzte mittlerweile auf der Streichliste der großen Koalition
stehen, ist offensichtlich“, erklärten dazu heute Frank Dastych und Dr. Günter Haas, die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen. „In ihrer Konzeptionslosigkeit bedienen sich die Politiker nun an den Honoraren
der Niedergelassenen, um oft unrentable, qualitativ minderwertige und für die Versorgung nicht mehr
gebrauchte Krankenhäuser finanziell am Leben zu erhalten. Denn die explodierenden Leistungen der
Notfallversorgung können die Krankenhäuser ab 1. Januar 2016 zu 100 Prozent zu Lasten der Honorare der Niedergelassenen abrechnen. Das dubiose Notfallgeschäft, von dem man in Deutschland mittlerweile sprechen muss, beginnt zum großen Teil morgens mit der Öffnung der Notfallambulanzen und
endet abends mit deren Schließung – und wird finanziell damit immer attraktiver. Schaut man sich diese
Fälle an, bleibt aber häufig außer der Abrechnung weder ein Notfall noch eine qualifizierte Behandlung
übrig. Das wird von Berlin jetzt auch noch mit massiven Honorartransfers aus der Ebene der haus- und
fachärztlichen Grundversorgung belohnt. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser ein Vielfaches an Honorar für die gleichen Leistungen bekommen wie der niedergelassene Arzt. Nur wenige Abgeordnete, wie
zum Beispiel die Abgeordnete Sabine Dittmar von der SPD, haben diesen Konstruktionsfehler erkannt
und auch in der Debatte benannt.
Offensichtlich will oder kann die Politik die massive Überversorgung mit zum Teil einfach nur schlechten Krankenhäusern in Deutschland nicht angehen und hat nun das Honorar der niedergelassenen
Haus- und Fachärzte als neue Finanzierungsquelle erschlossen. Allein in Hessen sind dadurch Kosten von
rund 70 Millionen € pro Jahr zu erwarten, die zur Hälfte von Haus- und Fachärzten zu finanzieren sind.
Honorareinbußen von bis zu 10% bei diesen Ärzten wären die Folge.
Zudem wird wieder die dringend notwendige Steuerung der Patienten in der Schnittstelle zwischen
ambulantem und stationärem Sektor verpasst. Die Schuld dafür liegt dabei nicht bei den Patienten,
sondern die Politik lässt erneut die Chance verstreichen, dieses seit langem bekannte Problem durch
eindeutige Regelungen zu lösen. Vieles legt aber auch den Verdacht nahe, dass die Politik diese Steuerung überhaupt nicht will, weil sie damit den flächendecken Abbau der ambulanten Versorgung zu
erreichen gedenkt.
En passant beerdigt die große Koalition auch noch den über Jahre aus Kostengründen bewährten
Grundsatz ambulant vor stationär. Denn dass Kostenerwägungen und der sorgsame Umgang mit Versichertengeldern keine Rolle mehr spielen, ist nun offensichtlich.“
Weil die Notfallambulanzen aufgrund fehlender Steuerung im Gesundheitswesen überlaufen,
sollen nun so genannte Portalpraxen zur Notfallversorgung verpflichtend an Krankenhäusern installiert
werden. Bezahlt werden soll auch diese Strukturmaßnahme ausschließlich aus dem Honorartopf der
niedergelassenen Haus- und Fachärzte. Die KV Hessen geht davon aus, dass sich die Kosten für den
Betrieb der Portalpraxen auf rund 25 Millionen € pro Jahr belaufen werden, zuzüglich der Kosten für die
Besetzung der Praxen mit Ärztinnen und Ärzten.
„ Karl M. Roth
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
11
AKTUELLES
2016:
Fotoshooting
je t z t e n!
mitmach
Im kommenden Jahr werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die
Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der bundesweiten Kampagne
»Wir arbeiten für Ihr Leben gern.« das Thema »Nähe« in die Öffentlichkeit
tragen. Und dafür suchen wir Ärzte und Psychotherapeuten wie Sie. Und
jemanden, der Ihnen nahe ist: Sie haben ein besonders vertrauensvolles Verhältnis zu Ihren Patienten? Sie werden Ihre Praxis bald an einen Nachfolger
übergeben? Oder Sie arbeiten besonders eng mit Ihren Kollegen zusammen?
Dann geben Sie gemeinsam mit einem Patienten, Nachfolger/Vorgänger oder
Kollegen dem Thema »Nähe« ein Gesicht und bewerben Sie sich für das
Fotoshooting im Februar 2016.
Senden Sie einfach Ihr Foto zusammen mit weiterführenden Angaben (Name,
Berufsbezeichnung inklusive Fachrichtung, KV-Region, Standort, Kontaktdaten,
Alter) und einigen Stichworten zur Geschichte von Ihnen und Ihrem Gegenüber
bis zum 6. Januar 2016 an kontakt@ihre-aerzte.de.
12
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
AKTUELLES
Neue Homepage zum ÄBD
Patienten, die außerhalb der Praxissprechzeiten ärztliche Hilfe benötigen, unterstützt die KV Hessen ab sofort mit einer besonderen Homepage zum Ärztlichen
Bereitschaftsdienst. Hier finden Kranke schnell die nächste ÄBD-Zentrale und
haben alle wichtigen Informationen digital zur Hand.
Über eine komfortable Google-Kartenansicht kann
man sich sofort einen Überblick über die nächstgelegenen ÄBD-Zentralen mit Anschrift und Öffnungszeiten
verschaffen. Und auch die nächste Notdienst-Apotheke oder der zahnärztliche Bereitschaftsdienst wird über
die Website angezeigt.
Die neue Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung
Hessen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst beantwortet übersichtlich das Wichtigste zum ÄBD – beispielsweise, welche Informationen und Unterlagen Patienten bereithalten sollten, wenn sie sich im Krankheitsfall
über die bundesweite Rufnummer 116 117 mit dem
medizinischen Fachpersonal in einer der beiden Dispositionszentralen in Hessen verbinden lassen oder in
welchen Fällen ein Arzt im Hausbesuchsdienst zu ihnen kommen kann. Weitere Patienten-Informationen
rund um den ÄBD stehen als Film, Infografik oder zum
Download zur Verfügung. „
Anja Klatyk
Weitere Informationen unter:
www.bereitschaftsdienst-hessen.de
Fortbildungsportal jetzt über
KV-SafeNet-Portal erreichbar
So haben Sie jetzt schnellen Zugang zu Ihren Online-Fortbildungen im KBV-Fortbildungsportal.
Das Fortbildungsportal der KBV für Ärzte ist jetzt
direkt über das neue KV-SafeNet-Portal der KV Hessen erreichbar. Voraussetzung zur Nutzung ist, dass Sie
Ärztin oder Arzt sind und eine gültige LANR besitzen.
Dort können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für die
Weitere Informationen unter:
www.kvhessen.de/onlinedienste
KV-Online-Services einloggen. Auf unserer Homepage
haben wir für Sie eine Anleitung mit allen wichtigen Informationen zur Nutzung des Portals als PDF-Datei zum
Download eingestellt. „
Anja Klatyk
Direktlink zum KV-SafeNet-Portal der KV Hessen:
https://portal.kvh.kv-safenet.de
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
13
PRAXIS
TITELTHEMA
2%',;9',7/%14%+2)
S. 16
)%6>8-2;
977
%&7',0
2
789(-)
2+
8)6&-0(9
S. 17
Ans
pr
?
ht
rtner ges
uc
hpa
c
e
MRJSPMRI
Info
r
tionen
ma
0)&)27)6)-+2-7
d2 ()692
+
()646
%<-7*36
1
S. 27
Noch Fragen
?
+
6%892
)0&)
-1-88
S. 30
)
&)6%892+7
')28)6
%6>2
FORTBILD
UN
PROGRA GS
MM
für Ärztinn
en und Är
zte
für Psycho
und -thera therapeutinnen
peuten
für Praxis
und -mitamitarbeiterinne
n
rbeiter
&-0(92+
*36892 (;)-8)6
14
S. 29
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
&)6%892+:366)+6)77
S. 32
LEBEN
TITELTHEMA
2-)()
)28
60%779
2+7&)
6%892
+
5
ie K
an d V He
s
en
&)6%892+7
')28)6
2+
**29
92+
i
-7 )6
46%<
S. 24
S. 23
?
ht
gesu
c
S. 22
n?
se
Fra
g
S. 20
%
&6)
',2
1
d87
-8
9%0
+)1
%2%
[[[OZLIWWIRHI
2+
2 &)
+9
*6%
8)
-)2
4%8
S. 37
S. 38
&)6%892+
,=+-)2)
S. 34
91
-0d
4
&
-7.9
6%<
46%<-7%&
S. 40
+%&)
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
15
TITELTHEMA
Am Anfang:
Die Nachwuchskampagne
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist für ihre Mitglieder da? Ohne Frage!
Es gibt aber eine Zielgruppe, die noch nicht unmittelbar mit der KVH zu tun hat,
die wir aber fest im Blick haben: Die Medizinstudierenden in Hessen.
Gespräche haben die Beratung der KV sowie die
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin geführt. Über 7.000 Kontakte gab es, wie es
in schönem Marketing-Deutsch heißt. Und die Kampagne zeigt Wirkung. Hieß es Ende 2013 oft noch:
„Wer oder was ist die Kassenärztliche Vereinigung
Hessen?“, hört man mittlerweile oft: „Da ist ja die
KV Hessen!“.
DIE WAHRNEHMUNG ÄNDERT SICH
Mit der Broschüre
erklärt die KVH den
Medizinstudenten,
wie Niederlassung
funktioniert.
OPTION: NIEDERLASSUNG
Für die Studenten sind wir seit über zwei Jahren mit
unserer Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis.
Leb Hessen.“ an den Hochschulen im Bundesland
unterwegs. Für viele ist das die erste Berührung, die
sie mit der KV haben. Denn im universitären Alltag
machen sich viele wenig bis keine Gedanken, ob sie
später mal ambulant oder stationär arbeiten wollen.
Hier setzen wir an. Und informieren mit verschiedenen Maßnahmen darüber, welche Chancen und
Möglichkeiten eine Niederlassung bietet.
Seit Ende 2013 waren wir über 30 Mal an den hessischen Unis. In Zahlen heißt das: Mehr als 1.000
16
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
Sinn und Anliegen der Kampagne werden verstanden. Auch die Botschaft, dass es nicht nur darum
geht, berufliche Perspektiven aufzuzeigen, sondern
auch, dass die KVH dem Auftrag der Sicherstellung
der medizinischen Versorgung im Bundesland nachkommt. Die Gespräche der Studierenden mit der Beratung und der Koordinierungsstelle werden qualifizierter. Der eine oder andere hat sich Gedanken
über mögliche Karrierewege gemacht, seitdem wir
das erste Mal auf dem Campus waren. Zusätzlich
sind wir auch noch auf Messen und Kongressen vertreten, die auch für Medizinstudierende interessant
sind.
Die KV Hessen möchte mit der Kampagne einen
nachhaltigen Eindruck bei den Studenten hinterlassen – so dass die Niederlassung später als Facharzt
nicht eine vage Option bleibt, sondern zur wahrscheinlichen Möglichkeit wird. „
Christian Keul
TITELTHEMA
„Ich stand ohne Perspektive da“
Dr. Akan Gül ist Arzt in Weiterbildung für Allgemeinmedizin und das aus Leidenschaft. Auf den PUNKT. sprach mit ihm über die Höhen und Tiefen seiner
Weiterbildungszeit, die positive Rolle der Koordinierungsstelle Weiterbildung
Allgemeinmedizin und seine Ziele nach der Facharztprüfung.
Wieso haben Sie sich für die Weiterbildung Allgemeinmedizin entschieden?
Das hat verschiede Gründe. Unter anderem haben
mir die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus nicht
gelegen. Die Dienstbelastung war sehr hoch. Und ich
wollte unabhängiger werden. In meiner jetzigen Tätigkeit habe ich viel Freiraum. Und was meine Patienten anbelangt, bin ich nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt. Mein Patientenklientel reicht
vom Kleinkind bis zum Greis, ich betreue komplette
Familien. Die Patienten kommen nicht nur mit medizinischen Problemen zu mir, sie suchen meinen Rat
auch bei familiären Schwierigkeiten. Es gibt mir ein
gutes Gefühl, als helfende Hand geschätzt zu werden.
Was macht Ihren Beruf so spannend?
Niemand sollte Medizin studieren, nur um Geld zu
verdienen. Ich sehe meine Tätigkeit als Berufung und
möchte dieser gerecht werden. Ich höre meinen Patienten zu, teile ihre Sorgen und versuche gemeinsam
mit ihnen eine Lösung zu finden. Das ist für mich das
Wichtigste.
Wie sind Sie am Ende Ihrer Weiterbildungszeit
in der Klinik auf die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin aufmerksam geworden?
Als ich eine ambulante Weiterbildungsstelle suchte,
entdeckte ich die Homepage der Koordinierungsstelle. In der Jobbörse gab es einige passende Stellenangebote, auf die ich mich dann auch beworben
habe. Die Praxisinhaber haben sich zügig auf die Kontaktvermittlung der Koordinierungsstelle gemeldet.
Nach einigen Gesprächen hatte ich mehrere Angebote und konnte in Ruhe abwägen, welche Stelle
mir am meisten zusagte.
Leider mussten Sie sich kurz vor Ende Ihrer
Weiterbildungszeit eine neue Weiterbildungsstelle suchen. Was war passiert?
Es kam völlig unerwartet. Mein Weiterbilder schied
aus der Praxis aus. Mein Arbeitgeber hat noch versucht, eine andere Lösung zu finden, aber leider
blieb ihm nur, mir zu kündigen. Ich stand ohne Hilfe
und auch ohne Perspektive da. Ich hatte nur noch
Dr. Akan Gül
• 1978 in Weinheim geboren.
• Aufgewachsen und zur Schule gegangen
in Darmstadt.
• An der Goethe-Universität in Frankfurt am
Main studierte er Medizin.
• Anfang nächsten Jahres wird er seine Facharztprüfung für Allgemeinmedizin absolvieren.
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
17
Infobox
TITELTHEMA
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin
Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin ist zentraler Ansprechpartner zu allen
Fragen rund um das Thema Weiterbildung Allgemeinmedizin.
• Individuelle Beratung aller Interessierten auch Wiedereinsteiger oder Umsteiger.
• Hessenweite Vermittlung von Weiterbildungsstellen unter:
www.allgemeinmedizinhessen.de/jobboerse
• Initiierung, Gründung und Betreuung von Weiterbildungsverbünden.
vier Monate Weiterbildungszeit vor mir und suchte
Rat bei der Koordinierungsstelle. Hier wurde ich engagiert unterstützt und bin dankbar, dass innerhalb
von nur vier Wochen eine neue Weiterbildungsstelle
für mich gefunden wurde.
Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie
es nach der Facharztprüfung weitergeht?
Eine Anstellung kommt für mich nicht in Frage. Ich
benötige eine gewisse Freiheit, alles so zu gestalten,
wie ich es gerne hätte. Ich traue mir die Tätigkeit in
einer Einzelpraxis zu, bevorzugt im städtischen Bereich. „
Bianca Jertz, Christian Keul
FRAGEN?
Das Team der Koordinierungsstelle Weiterbildungsmedizin beantwortet sie gerne.
T.
F.
E.
069 79502-707
069 79502-8707
koordinierungsstelle@kvhessen.de
Weitere Informationen unter:
www.allgemeinmedizinhessen.de
Die Allgemeinmedizin –
besser als ihr Ruf?
Das bejahen viele Studenten, wenn sie diese Fachrichtung intensiver kennenlernen,
zum Beispiel im Rahmen ihres Praktischen Jahrs (PJ). Über Chancen und mögliche
Karrierewege sprach Auf den PUNKT. mit Wiba Keke Wermann, einer frisch gebackenen Ärztin, die für ihr PJ die Förderung der KV Hessen in Anspruch nahm.
Berufsbild Ärztin – wieso entspricht das Ihren
Vorstellungen?
Ich muss gestehen, als Kind bin ich gar nicht gerne
zum Arzt gegangen. Was mich aber schon damals
fasziniert hat, war die Tatsache, dass es dann nur
einer Untersuchung bedurfte, um herauszufinden,
18
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
weshalb ich krank war. So sah es zumindest aus
kindlicher Sicht aus. Während der Schulzeit hatte ich
noch nicht den Berufswunsch Ärztin, probierte mich
auch in anderen Feldern aus. Nach einem Praktikum
in der chirurgischen Abteilung einer Tagesklinik war
mir allerdings klar, dass ich in die Medizin möchte.
TITELTHEMA
Wie geht es jetzt nach dem Studium weiter,
für welche Fachrichtung haben Sie sich entschieden?
Ich schwanke zwischen Allgemein- und Innerer
Medizin. Mein Praktisches Jahr hat aber mein Interesse für die Allgemeinmedizin gestärkt – das lag
vor allem an der Arbeit in der Praxis, in der ich mein
PJ absolviert habe. In dieser Zeit merkte ich: Die
Allgemeinmedizin wird nie langweilig! Als Allgemeinmedizinerin muss man sich ständig weiterbilden und einen Überblick über viele Fachgebiete behalten. Der Ansatz ist immer ein ganzheitlicher, das
finde ich gut. In der Inneren Medizin kann man sich
wiederum extrem spezialisieren, was auch seine
Reize hat. Hämatologie und Onkologie finde ich
interessant. Wenn man da noch forschen könnte,
zum Beispiel an der Universität, wäre das perfekt.
Denn grundsätzlich bin ich auch an der Lehre interessiert.
Stichwort PJ. Sie haben die Förderung der KV
Hessen in Anspruch genommen. Wie wurden
Sie darauf aufmerksam?
Durch unser PJ-Seminar. Dort wurden wir darauf
hingewiesen, dass es eine finanzielle Förderung
durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen gibt.
Der Leiter dieses Seminares hatte uns auch dazu
ermutigt, das PJ in einer Allgemeinmedizinischen
Praxis zu durchlaufen. Ich finde es toll, dass durch
die Förderung die Arbeit, die wir Studenten in der
Zeit absolvieren, Wertschätzung erfährt. Die Betreuung durch die KV Hessen, beziehungsweise die
Koordinierungsstelle Weiterbildung, fand ich mehr
als zufriedenstellend. Ich habe die Infos und Unterstützung bekommen, die ich brauchte!
• 1989 in Kolumbien geboren.
• Aufgewachsen und zur Schule gegangen
in Frankfurt/Main.
• Dort nahm sie auch im Wintersemester
2008/2009 das Medizin-Studium an der
Goethe-Universität auf.
• Im August 2015 machte sie dort ihren Abschluss, ist jetzt approbierte Ärztin und
promoviert aktuell im Bereich der Rechtsmedizin.
Und der Arbeitsort und Lebensmittelpunkt?
Stadt oder Land?
Ich bin in der Stadt aufgewachsen, bin sehr an dieses
Leben gewöhnt und schätze die kurzen Wege hier.
Aber ein Familienleben stelle ich mir eher im ländlichen Bereich Hessens vor. Und was eine Tätigkeit
als niedergelassene Ärztin anbelangt: Ich denke
mir, dass der Kontakt auf dem Land zwischen Ärztin
und ihren Patienten persönlicher wird, was die Arbeit vielleicht angenehmer macht. Gleichzeitig
kann es aber auch sein, dass deine Patienten dich
auch außerhalb der Sprechstunden als Ansprechpartnerin sehen. Mmhm … Stadt oder Land? Beides hat Vor- und Nachteile. Bis jetzt bin ich noch
nicht entschieden.
„Haste mal ‘ne Förderung?!“
Die KV Hessen fördert im Praktischen Jahr das
Wahltertial in einer akkreditierten Akademischen Lehrpraxis. Studenten bekommen die
2.400 Euro für die Dauer von vier Monaten,
wenn ihnen die Förderung zugesprochen wird.
Infobox
Sie sagten, die Allgemeinmedizin sei für Sie
eine Option. Eine Niederlassung auch?
Der Vorteil einer eigenen Praxis wäre, dass ich
meine eigene Chefin sein könnte. Ich hätte die
Möglichkeit, die Praxisstruktur vorzugeben und
meinen Beruf so zu „leben“, wie ich es für richtig
halte. Allerdings haben wir im Studium keinerlei
betriebswirtschaftliches Know-How beigebracht bekommen. Das fehlt mir. Deshalb ist die Anstellung
eine weitere denkbare Option. Oder eine Berufsausübungsgemeinschaft. Gerade wenn man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Blick hat. In einem
tollen Team kann man sich gegenseitig unterstützen,
der fachliche Austausch ist intensiver und man kann
sich womöglich mehr Freiräume leisten.
Wiba Keke Wermann
„ Christian Keul, Patrick Zuber
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
19
TITELTHEMA
Doch noch geschafft...endlich
selbstständig!
Patricia Johnson wollte sich niederlassen. Unbedingt. Dass sie dafür fast sechs
Jahre brauchen würde, ahnte sie nicht. Und welche Rolle die KV Berater aus Gießen bei der Erfüllung ihres Herzenswunsches spielen würden, wohl auch nicht.
Sie musste hart kämpfen. Und hartnäckig sein. Und sie
ist stolz darauf, es geschafft zu haben. Patricia Johnson
strahlt die Freude über ihre eigene Praxis aus jedem
Knopfloch. Nur wenige Tage ist es her, dass sie ihre
Praxis im mittelhessischen Laubach am Rand des
schönen Vogelsberg eröffnet hat und sie wirkt, als
wäre sie mit sich und ihrer Entscheidung zur Selbständigkeit völlig im Reinen. Dass das nicht durchgängig für die vergangenen fünf bis sechs Jahre gilt,
macht sie allerdings auch rasch klar: „Ich war kurz
davor, mich nach Skandinavien aufzumachen, weil
sich mein Traum von der eigenen Praxis einfach nicht
erfüllen lassen wollte. Dabei war ich unheimlich nah
dran. Und das gleich mehrfach!“
Dann erzählt die Gynäkologin von der Odyssee der ver-
Aus alt mach neu:
Polsterer und
Lackierer sorgten
für Farbe und guten Sitzkomfort.
20
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
gangenen Jahre, von zwei bis drei fast sicheren Zusagen von Praxisabgebern, der Unterlegenheit gegenüber
finanzstärkeren Mitbewerbern und hält auch mit Kritik
an den Zulassungsmodalitäten nicht hinter den Berg.
„Ich hatte das Gefühl, dass der Zulassungsausschuss
nicht unbedingt die Versorgungslage im Blick hatte –
so, wie es aus meiner Sicht sein müsste. Ich habe aktiv
gesucht und trotzdem ist es unheimlich schwierig, an
großen Praxen oder anderen Einrichtungen vorbei zu
kommen. Die Regularien der Vergabe und der KV sind
an dieser Stelle nicht durchsichtig genug. Zum Beispiel
kann der Praxisabgeber anonym bleiben. Das ist alles –
nur kein fairer Wettbewerb. Auch die Rechtsverbindlichkeit von Seiten des Abgebers fehlt. Als Interessent
steht man da ziemlich im Regen.“
TITELTHEMA
RETTUNGSANKER BERATUNG GIESSEN
Im März dieses Jahres kam es dann doch noch einmal
zu einem Kontakt. Frau Johnson stand schon fünf Jahre
auf der Warteliste, wusste von dem Sitz in Laubach
und wurde von Haydar Kilinc, Berater in Gießen, aktiv
auf diesen Sitz angesprochen. Im Juni wurde der Fall
im Zulassungsausschuss verhandelt, aber es dauerte dann noch einmal bis Oktober, bis der endgültige Bescheid kam. Die junge Gynäkologin beklagt an
dieser Stelle auch die Unsicherheit, die durch die langen Wartezeiten ausgelöst wird: „Das müsste einfach schneller gehen, da hängen Arbeitsverhältnisse
und eine Familie dran. Auch das Widerspruchsrecht
der Mitbewerber macht es nicht einfacher. Weil man
ja parallel die Finanzierung und die Frage der Praxisräume klären muss, ohne eine definitive Zusage zu haben.“ Das Thema der (fehlenden) Rechtssicherheit liegt
der frisch Niedergelassenen besonders am Herzen.
Hier müsse auch der Abgeber rechtlich gebunden
werden, fordert sie unmissverständlich.
NIEDERLASSUNG HAT VORRANG VOR
VERLEGUNG
Und beinahe hätte es auch diesmal nicht funktioniert.
Denn der Praxisabgeber, der schon jahrelang nach
einem Nachfolger gesucht hatte, war sich eigentlich mit einem Interessenten einig. Doch der hätte
den Praxissitz ins circa 30 km entfernte Pohlheim verlegt. „Und an dieser Stelle kommt der Grundsatz ‘Niederlassung hat Vorrang vor Verlegung’ zum Tragen“,
erklärt Ernst-Rudolf Schmidt, Chef der Gießener KV Berater. „Dadurch, dass Frau Johnson in Laubach bleiben
wollte, konnten wir den Sitz dort halten. Für die Versorgung war das absolut sinnvoll. Und natürlich haben
wir dann auch unsere Kontakte, zum Beispiel zum Gesundheitsdezernenten genutzt, um Frau Johnson zu
unterstützen.“ Zum Glück waren die Türen in Laubach
sprichwörtlich weit offen, auch der Bürgermeister und
der Graf Solms zu Laubach engagierten sich dafür,
dass die Gynäkologin in Laubach „unterkam“.
Überhaupt war das Projekt „Johnson“ für die Berater in Gießen keines von der Stange. „Wir mussten
an sehr vielen Stellschrauben drehen, auch der Kontakt mit dem Kreis war unheimlich intensiv. Die Politik
und die KV sind hier oft in der gleichen Richtung unterwegs. Das bedeutet: Wenn wir jemanden haben,
der sich niederlassen will, dann finden wir in der Regel
auch einen Weg“, betont Schmidt.
Bild oben: Der
Empfangsbereich
der Praxis: hell und
freundlich.
„ICH HABE MICH TOLL UNTERSTÜTZT
GEFÜHLT“
Neben den geschilderten Hürden in der Frage des Zuschlags waren aber auch noch ganz praktische Probleme zu bewältigen. Die mit der Suche nach passenden Praxisräumen zum Beispiel. Gemeinsam mit der
KV wurde sie schließlich unter Einsatz von WhatsAppund Facebook-Aufrufen fündig. Trotz der zu nehmenden Hindernisse bleibt insgesamt ein positives Fazit.
„Mein Bauch sagt, dass es die richtige Entscheidung
war. Und ich habe mich toll unterstützt gefühlt.“ „
Karl M. Roth
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
Bild unten: Patricia
Johnson sieht
optimistisch in ihre
Zukunft als Niedergelassene.
21
TITELTHEMA
Qualitätsmanagement, wozu?
Qualitätsmanagement (QM) dient dazu, innerorganisatorische Prozesse zu optimieren und die Patientenzufriedenheit zu steigern. Dabei gibt es gesetzliche Anforderungen, die in der Praxis umgesetzt werden müssen. Damit lassen wir Sie aber
nicht alleine: Das Team Qualitätsmanagement der KV Hessen berät Sie individuell
und kostenfrei. Unsere Antworten auf sechs häufig gestellte Fragen lesen Sie hier.
VOR ODER ZU BEGINN DER
NIEDERLASSUNG
Bald erfüllt sich mein Wunsch einer eigenen Praxis.
Doch an was sollte ich dann alles denken?
Es gibt verschiedene Dinge, die bereits im Vorfeld
geregelt werden müssen, wie z. B. die Datenschutzerklärung für Ihre Mitarbeiter oder auch bauliche Aspekte. Ein QM-System macht auf solche Themen aufmerksam und unterstützt Sie
dabei, Systeme in Ihren Praxisalltag zu bringen. Ganz
nebenbei erfüllen Sie auch die Vorgabe Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Stimmt es wirklich, dass ich ein bestimmtes QM-System
zertifizieren lassen muss?
Nein. Es gibt keine Vorgabe, welches QM-System Sie
auszuwählen haben und auch keine Zertifizierungspflicht. Gerne stellen wir Ihnen in einem persönlichen
Gespräch die verschiedenen Systeme vor und beantworten Ihnen Ihre Fragen; selbstverständlich kostenfrei.
WÄHREND DER NIEDERLASSUNG
Ich habe mich erst vor kurzem niedergelassen: Macht
es Sinn jetzt schon eine Patientenbefragung durchzuführen?
Durchaus! Gerade zu Beginn Ihrer Praxistätigkeit können die Rückmeldungen der Patienten sehr
wertvoll sein, um noch nicht etablierte Abläufe
in der Praxis anzupassen und wichtige Anforderungen der Patienten in Erfahrung zu bringen.
Gerne können Sie kostenfrei unser Angebot der
Patientenbefragung nutzen. Sie müssen lediglich die
Fragebögen in Ihrer Praxis auslegen, den Rest übernehmen wir für Sie.
22
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
Mein Praxisbetrieb läuft seit über 20 Jahren sehr gut.
Was nützt mir da eine Patientenbefragung?
Natürlich bewähren sich die Praxisabläufe im Laufe der Zeit und ein Rädchen greift ins andere. Nichtsdestotrotz können die Rückmeldungen der Patienten wertvolle Hinweise liefern, was nach einer langjährigen Praxistätigkeit gar nicht mehr wahrgenommen
wird. Schon die Veränderung von Kleinigkeiten kann
sich positiv auf die Patientenzufriedenheit auswirken.
Bei uns in der Praxis ist QM fest etabliert und unserer
Meinung nach ist akut nichts anzupassen. Kann der Betrieb so weiter laufen?
Natürlich. Wenn alles bei Ihnen gut läuft, dann brauchen Sie auch nichts ändern. Machen Sie sich nicht
mehr Arbeit, als nötig. Gut vorbereitet sind Sie dann
weiterhin auch für die Stichprobe der QM-Kommission.
Sollten Sie ausgewählt werden, müssen Sie nicht mit
Problemen beim Ausfüllen des Fragebogens rechnen.
PRAXISABGABE
Ich möchte in naher Zukunft meine Praxis abgeben.
Jetzt brauche ich auch kein QM-System mehr, oder?
Ein QM-System macht eine Praxis attraktiver. Wenn
Sie klare Strukturen und bereits ein Qualitätsmanagement implementiert haben, finden Sie schneller
einen Nachfolger. Deshalb lohnt es sich auch vor einer Praxisabgabe, bestehende Strukturen zu hinterfragen und bei Bedarf zu optimieren. „
Kathrin Kießer
FRAGEN ZUM QM?
T.
F.
E.
06151 158-415
069 79502-8857
qm-info@kvhessen.de
TITELTHEMA
Praxiseinweihung:
Ein Grund zum Feiern
Die Eröffnung der eigenen Praxis ist ein aufregendes Ereignis im Leben eines Arztes oder Psychotherapeuten, das gefeiert werden sollte. Auch für das Eigenmarketing kann die Eröffnung gut genutzt werden, um die Praxis in der Nachbarschaft
bekannt zu machen. Unsere Beraterin Tanja Wadewitz aus dem BeratungsCenter
Frankfurt hat Ihnen ein paar nützliche Tipps zusammengestellt, wie Ihre Feier mit
Sicherheit gelingt.
Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre Praxis bereits vor der Eröffnung zu bewerben und im Praxisumfeld bekannt zu
machen. Die Praxiseinweihung ist eine gute Gelegenheit.
der Praxiseröffnung möglich. Denken Sie auch an Visitenkarten, Praxisflyer und gegebenenfalls an Give-aways.
Legen Sie diese in der Praxis gut sichtbar aus.
EINWEIHUNG VOR ERÖFFNUNG
SEIEN SIE EIN GUTER GASTGEBER
Laden Sie am besten noch vor dem geplanten Eröffnungstermin Patienten, Kollegen und Nachbarn
ein, Ihre Praxis kennenzulernen. Vergessen Sie dabei nicht diejenigen, die Ihnen bei den zahlreichen
Vorbereitungen der Eröffnung geholfen haben. Stellen Sie sich möglichst persönlich bei den Kollegen im
Praxisumkreis und bei den Kollegen, mit denen Sie
regelmäßig zusammenarbeiten, vor.
Bieten Sie Praxisführungen bei der Praxiseinweihung an
und danken Sie Ihren Wegbegleitern für die hervorragende Unterstützung bei der Praxisgründung.
Seien Sie ein guter Gastgeber und sorgen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern für ein gelungenes Fest. Bewahren Sie sich die gute Stimmung, die Sie hoffentlich
noch lange im Praxisalltag begleiten wird. „
Tanja Wadewitz
MACHEN SIE WERBUNG
Legen Sie Einladungsflyer bei Anlaufpunkten Ihrer
Gemeinde aus. Sprechen Sie Ihren Bäcker, Metzger,
Ihre Bankfiliale und Ihre Gemeindevertretung an und
laden Sie auch diese herzlich ein. Je mehr Leute am
Tag der Praxiseinweihung vorbeischauen, desto besser. Machen Sie möglichst viele Menschen neugierig.
Gute Mundpropaganda ist die beste Werbung und
die beste Voraussetzung für eine gut gehende Praxis.
Denken Sie auch an Anzeigen in der Lokalpresse. Nicht
nur hinsichtlich der Praxiseröffnung, sondern ebenfalls
mit der Einladung zu Ihrem Fest.
SERVICE ZÄHLT
Ihr Onlineauftritt sollte bereits vor der Praxiseröffnung
stehen. Machen Sie Terminvereinbarungen schon vor
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
23
TITELTHEMA
Die Übersicht behalten:
Jetzt wird abgerechnet
Zum ersten Mal abrechnen: Nach dem ersten Quartal der neuen vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Tätigkeit ist die Aufregung groß. Wie sehen
die Unterlagen aus? Komme ich mit der Abrechnung klar? Wie fällt das Ergebnis aus? Wir geben Ihnen im Folgenden einen ersten Eindruck davon, was Sie
erwartet.
Zur Finanzierung des laufenden Betriebs Ihrer Praxis
haben Sie bereits monatliche Abschlagszahlungen
auf das zu erwartende Nettohonorar im Quartal erhalten, die um den 25. eines Monats für den laufenden Monat überwiesen werden (siehe Abbildung
1). Die Höhe der Abschlagszahlung haben wir auf
Basis der von Ihnen gemeldeten Statistikdaten zum
Leistungsgeschehen seit Ihrer Tätigkeitsaufnahme
kalkuliert. Die monatliche Vorauszahlung macht 25
Prozent des zu erwartenden Nettohonorars aus, die
Restzahlung nach Erstellung der Honorarabrechnung soll also ebenfalls 25 Prozent betragen.
Die Restzahlung geht um den 20. Tag im vierten
Monat nach Abschluss des betroffenen Quartals
24
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
ein. Der Versand der Unterlagen zu Ihrer Honorarabrechnung erfolgt dann circa drei bis vier Wochen
später. Ihre Honorarunterlagen stellen wir Ihnen
zeitgleich in Ihrem internen, passwortgeschützten
Mitgliederbereich unter www.kvhessen.de als elektronische Dokumente zur Verfügung.
DIE UNTERLAGEN
Schauen wir uns einzelne Unterlagen zu Ihrer
Honorarabrechnung einmal genauer an: Der Kontoauszug (siehe Abbildung 2) und der Honorarbescheid sind wichtige Unterlagen für Ihre
Steuererklärung.
TITELTHEMA
Versand der
Quartalserklärung
Vorabregelwerk Abgabefrist
KV-OnlineQuartalsabrechPortal
nung
Abschlagszahlung
Restzahlung
Honorarunterlagen
Orientierungsdaten
fester Termin
fester Termin
Orientierungsdaten
Orientierungsdaten
Orientierungsdaten
1. Quartal
Jan, Feb, Mrz
10.-15. Mrz1
15. Mrz
10. April2
25. jeden
Monats3
20. Jul
20. Aug
2. Quartal
Apr, Mai, Jun
10.-15. Jun1
15. Jun
10. Juli2
25. jeden
Monats3
20. Okt
20. Nov
3. Quartal
Jul, Aug, Sep
10.-15. Sep1
15. Sep
10. Oktober2
25. jeden
Monats3
20. Jan
20. Feb
4. Quartal
Okt, Nov, Dez
10.-15. Dez1
15. Dez
10. Januar2
25. jeden
Monats3
20. Apr
20. Mai
Abbildung 1:
Terminablaufplan
einer Quartalsabbrechnung
1. Wird über Fa. Rieco verschickt - fehlende Quartalserklärungen bitte an: Internetdienste@kvhessen.de melden
2. Fristverlängerungen - nur bei Krankheit und EDV-Problemen - per Email an: Internetdienste@kvhessen.de
3. Vorausgesetzt, ein neuer Vertragsarzt/PT/KJP hat seine GO-Statistik und seine Fallzahl bis zum 20. des ersten Monats
dem Finanzmanagement gefaxt.
Der Kontoauszug bildet die quartalsbezogenen
Buchungen von Guthaben und Belastungen auf
Ihrem Honorarkonto ab, der Saldo nach Quartalsabschluss ergibt die Restzahlung. Guthabenbuchungen
resultieren z. B. aus dem von Ihnen erwirtschafteten
Bruttohonorar, dem stehen z. B. Belastungen durch
die Auszahlung der Abschlagszahlungen und durch
die Verbuchung von Verwaltungskosten und ÄBDUmlage gegenüber.
Im Honorarbescheid ist Ihr Gesamtbruttohonorar
– getrennt nach den Kostenträgern der Ersatz- und
Primärkassen sowie nach den Sonstigen Kostenträgern – ausgewiesen, das sich nach sachlich-rechnerischer Berichtigung Ihrer Quartalsabrechnung und
nach Anwendung des Honorarverteilungsmaßstabes
(HVM) sowie der mit den Sonstigen Kostenträgern
vertraglich vereinbarten Honorarregelungen ergibt.
Zu den Sonstigen Kostenträgern zählen z. B. die
Vertragspartner „Postbeamtenkrankenkasse A“ und
„Freie Arzt- u. Medizinkasse“. Für die Honorierung
der Leistungen ist der bundesweit gültige Orientierungswert maßgeblich, der zzgl. eines Honorarzuschlags in Hessen von 1,1 Prozent – als Ergebnis der
Honorarverhandlungen für das Jahr 2015 – einen
Punktwert von 10,3848 Cent ausmacht.
Zudem sind im Honorarbescheid auch die Abzüge für
allgemeine Verwaltungskosten (zurzeit 2,49 Prozent)
und für die Finanzierung der Weiterbildung (zurzeit
0,24 Prozent) genannt.
Alle weiteren Honorarunterlagen stellen das quartalsbezogene Leistungsgeschehen in Ihrer Praxis detailliert dar. Die Frequenzstatistik führt die vergüteten
Gebührenordnungspositionen einzeln mit Ihren Umsätzen auf, in einer Feindarstellung sogar heruntergebrochen auf den einzelnen Leistungserbringer
und den Ort der Leistungserbringung. Außerdem
werden in der Gesamtschau für die Praxis auch Vergleichsdaten der Fachgruppe präsentiert.
Die Arztrechnung dokumentiert den arztbezogenen Umsatzbeitrag in den verschiedenen Honorarbereichen, die Honorarübersicht (siehe Abbildung 3) eine Gesamtschau für die Praxis.
Für Fachgruppen, die der Honorarsystematik mit Regelleistungsvolumen (RLV) und
Qualifikationsgebundenen
Zusatzvolumen
(QZV) unterliegen, enthalten die Honorarunterlagen auch gesonderte Nachweisblätter.
Daneben gibt es noch verschiedene Nachweise,
denen Sie die thematischen Detailregelungen entnehmen können, z. B. die Nachweise zur wirtschaftlichen Erbringung von Laborleistungen oder die Information über die wesentlichen Änderungen in der
Abrechnung.
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
25
TITELTHEMA
Abbildung 2:
Beispiel für einen
Kontoauszug
einer Honorarabrechnung.
Abbildung 3:
Die Übersicht der
wichtigsten Eckdaten
Ihrer Abrechnung.
NICHT NUR SEHEN, SONDERN
VERSTEHEN
Ihre Honorarunterlagen beinhalten interessante
Detailinformationen, deren nähere Betrachtung sich
auf jeden Fall lohnt. Die Berater Ihres zuständigen
26
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
BeratungsCenters erläutern Ihnen gerne die einzelnen Dokumente. Nutzen Sie unsere kostenfreie
und kompetente Beratung und vereinbaren mit uns
einen persönlichen Gesprächstermin. Wir helfen
Ihnen dabei, die Übersicht zu behalten! „
Frank Martens
TITELTHEMA
Angestellt statt selbst und
ständig
Die Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) war über viele Jahrzehnte die klassische Praxisform. Mit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes 2007 wurden eine Vielzahl neuer Zulassungsinstrumente geschaffen, um den sich ändernden Anforderungen niederlassungsinteressierter
Ärzte gerecht zu werden. Ein Beispiel aus der Praxis.
Für Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften in ländlichen Regionen wird es zunehmend
schwerer einen Nachfolger zu finden, der die Praxis
freiberuflich fortführt. Mit der Feminisierung des ärztlichen Berufes sind auch neue Anforderungen an
eine vertragsärztliche Tätigkeit entstanden. War es
vor zehn oder 20 Jahren noch üblich, eine vertragsärztliche Tätigkeit in Selbständigkeit, d. h. freiberuflich auszuüben, so ist heute zunehmend der Wunsch
vorhanden, dies nur im Rahmen einer Anstellung
zu tun. Reduziertes wirtschaftliches und finanzielles
Risiko, planbare Arbeitszeiten, kein Regress-Risiko
(welches tatsächlich nur sehr gering ist) wegen Unwirtschaftlichkeit oder Arzneimittelverordnung bzw.
der Wunsch erstmal langsam in die ambulante Versorgung eintreten zu wollen, sind oftmals die Gründe
für den Wunsch nach einem Angestelltenverhältnis.
ZULASSUNGSRECHT KANN HELFEN
Wenn nun z. B. viele Hausärzte einer Region das
gleiche Problem haben, nämlich keine freiberuflichen Nachfolger zu finden, so kann das Zulassungsrecht hier unter Umständen Abhilfe leisten. Statt vieler freiberuflicher Praxen in einer Region, die jede für
sich unabhängig arbeiten, können sich mehrere Praxen zusammenschließen und zugleich ihren bisherigen Standort fortführen.
Wie soll das gehen? Ausgangspunkt ist eine zentrale
Hausarztpraxis. Das kann eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sein oder ein Medizinisches
Versorgungszentrum (MVZ). Diese BAG bzw. die-
ses MVZ übernimmt nun die anderen Hausarztpraxen in der Form, dass die ursprünglich in den
anderen Praxen tätigen Ärzte nun bei der BAG bzw.
dem MVZ angestellt werden. Zugleich wird nach
Antragstellung von der KV Hessen für den alten
Standort jeweils eine Zweigpraxis genehmigt. Die
Ärzte der umliegenden Praxen werden somit bei einem Vertragsarzt oder einem MVZ zur ausschließlichen Tätigkeit in der Zweigpraxis, die am bisherigen
Standort betrieben wird, angestellt. Diese Konstruktion kann auch planungsbereichsübergreifend erfolgen. Der Vorstand der KV Hessen hat solche Konzepte bislang positiv begleitet.
DIE VORTEILE
Die Vorteile dieser Konzeption liegen auf der Hand:
Es gibt eine zentrale Praxisstruktur (BAG/MVZ), die
organisatorisch, kaufmännisch und auch abrechnungstechnisch diese Kooperation führt. Handelt es
sich um ein MVZ, können alle beteiligten Ärzte als
Angestellte tätig werden. Handelt es sich um eine
BAG, müssen nur diese Mitglieder der BAG freiberuflich tätig sein, alle anderen sind Angestellte in der
Zweigpraxis.
WIE VIELE ANGESTELLTE KÖNNEN
IM RAHMEN EINER SOLCHEN
PRAXISFORM TÄTIG WERDEN?
Handelt es sich um ein MVZ, ist die Anzahl der Angestellten, sofern ausreichend Versorgungsaufträge
zur Verfügung stehen, unbegrenzt. Handelt es sich
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
27
TITELTHEMA
Angestellte Ärzte
mit ausschließlicher
Tätigkeit in einer
Zweigpraxis
ZWP
Angestellter
A
ZWP
Angestellter
E und F
BAG/
MVZ
ZWP
Angestellter
B und C
ZWP
Angestellter
D
um eine BAG, so können je vollumfänglich niedergelassenen Vertragsärzten bis zu drei ganztags angestellte Ärzte genehmigt werden (wenn entsprechende Versorgungsaufträge zur Verfügung stehen).
WIE WIRKT SICH DIE PRAXISFORM
AUF DAS HONORAR AUS?
Da hier mehrere Ärzte und somit mehrere Versorgungsaufträge verknüpft sind, erhält diese Praxisform (gilt für BAG und MVZ) für alle Standorte, an
denen mindestens 1,5 Versorgungsaufträge tätig
werden, einen zehnprozentigen Aufschlag auf das Regelleistungsvolumen (RLV). Wird über alle Standorte
hinweg eine sogenannte Kooperationstiefe von
über zehn Prozent erreicht, so wird das RLV aller
teilnehmenden Vertragsärzte um zehn Prozent angehoben (also auch an den Standorten, an denen nur
ein Vertragsarzt tätig ist (siehe*). Honoraranforderungen aller angestellten und zugelassenen Ärzte können
untereinander, innerhalb des RLV/QZV maximal verrechnet (saldiert) werden.
Wenn Sie diese Kooperationsform interessiert, wenden Sie sich bitte an Ihr BeratungsCenter. Wir bieten
Ihnen eine umfassende Beratung zu den zulassungsrechtlichen und honorarvertraglichen Aspekten an. „
Norbert Ortloff
* Kooperationstiefe: Ist die Arztfallzahl dividiert durch die Behandlungsfallzahl > 10 Prozent so wird das RLV für alle Mitglieder dieser
Kooperation um 10 Prozent angehoben.
28
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
TITELTHEMA
Fortbildungsverpflichtung:
So können Sie punkten
Der Gesetzgeber hat die Fortbildungsverpflichtung für Ärzte und Psychotherapeuten festgelegt, die Landesärztekammer Hessen dokumentiert die Punkte, die KV
Hessen kontrolliert sie. Und: Unterstützt und informiert Sie! Möglichkeiten, um
Fortbildungspunkte zu erwerben, gibt es viele. Und wer gerne dazulernt, kann
vom umfangreichen Fortbildungsangebot der KV Hessen nur profitieren.
Die Fortbildungspflicht für alle vertragsärztlich und
therapeutisch Niedergelassenen wurde 2004 im SGB V
gesetzlich verankert. Jeder niedergelassene Arzt und
Psychotherapeut muss in fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte sammeln. Das klingt erstmal sehr viel, ist aber
halb so schlimm. Denn pro Jahr müssen nur 50 Punkte
erreicht werden. Davon werden zehn Punkte automatisch für das Selbststudium gutgeschrieben, also müssen eigentlich nur noch 40 Punkte pro Jahr erreicht
werden.
Zulassung kann sich eventuell der Zeitraum verlängern.
Am Ende des Fünf-Jahres-Intervalls fragt die KV Hessen
bei den Kammern Ihren individuellen Fortbildungspunktestand für Ihren Fortbildungszeitraum an und
stellt fest, ob Sie die 250 Punkte erreicht haben. Wir
informieren Sie frühzeitig – 15 Wochen vorher – über
den Ablauf Ihres Intervalls und teilen Ihnen mit, wenn
Punkte fehlen. So haben Sie noch genug Zeit, um die
fehlenden Punkte rechtzeitig zu erwerben.
GUT INFORMIERT
UNSER ANGEBOT FÜR SIE
Die KV Hessen bietet Ihnen viele von den Kammern
zertifizierte Fortbildungen an, das heißt Veranstaltungen, für die Fortbildungspunkte gewährt werden.
Schauen Sie doch einfach mal in unser neues Veranstaltungsprogramm, das aktuell erschienen ist oder
auf unsere Internetseite. Hier gibt es garantiert passende Angebote für Sie als Arzt oder Psychotherapeut
sowie auch für Ihre Praxismitarbeiter. Sie können auch
regelmäßig an einem Qualitätszirkel teilnehmen. Auch
eine Hospitation in der Praxis eines Kollegen bringt
Ihnen Punkte.
FEHLT DA NOCH WAS?
Die von Ihnen gesammelten Fortbildungspunkte
werden auf einem Konto, das bei der Hessischen Landesärztekammer geführt wird, verbucht. Die KV Hessen
überprüft dann, wann Ihr Fünf-Jahres-Intervall abgelaufen ist. Die Zeit läuft ab dem Datum Ihrer vertragsärztlichen oder therapeutischen Niederlassung. Bei längeren
Unterbrechungen wegen Krankheit oder bei Ruhen der
Wenn Sie die Fortbildungspunkte erreicht haben, teilen
wir Ihnen das schriftlich mit und informieren Sie, wann
Ihr nächstes Fünf-Jahres-Intervall beginnt. Fast 98 Prozent unserer Mitglieder erfüllen problemlos Ihre Fortbildungsverpflichtung und müssen nicht mit unangenehmen Sanktionierungen rechnen.
WIRD`S DOCH MAL ENG?
Und falls es doch mal eng wird und Sie Sorge haben,
dass Sie die Fortbildungspunkte bis zur Frist nicht erreichen können, dann wenden Sie sich an uns, damit wir
gemeinsam eine Lösung finden. Auf Wunsch können
wir Ihnen auch ein persönliches Beratungsgespräch mit
erfahrenen ärztlichen oder psychotherapeutischen Kollegen vermitteln, die Ihnen weitere Wege zum Erwerb
von Fortbildungspunkten aufzeigen können. „
Evelyn Vollmer
Weitere Informationen unter:
www.kvhessen.de/fortbildungsprogramm
www.kvhessen.de/qzsuche
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
29
TITELTHEMA
Das hessische Wikipedia der
Arzneimittelberatung
Bei der Verschreibung von Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln gibt es aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen immer wieder
Fragen zur Verordnungsfähigkeit sowie Befürchtungen, dass diese regressbedroht sein könnten. Das Team Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ist für Verordnungsfragen und das Prüfwesen der richtige Ansprechpartner.
Die Themengebiete unserer Experten in Sachen
Arzneimittelberatung sind vielfältig: So erhalten Sie zum Beispiel Auskunft über die Arzneimittelrichtlinie, die die Zulässigkeit der Verschreibungen regelt. Es werden Fragen zur wirtschaftlichen
bzw. unwirtschaftlichen Verordnung beantwortet
und damit eine mögliche Regressbedrohung beseitigt. Erwähnenswert sind auch die Arzneimittelrichtlinien über Therapiehinweise, Ergebnisse der
frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Rote-Hand-Briefe/Warnhinweise bezüglich der Verordnung eines Arzneimittels. Auch Fragen der Zuständigkeit für eine Therapie
– hausärztlich oder fachärztlich – werden beantwortet. Viele Fragen betreffen auch Medizinprodukte, da viele von ihnen nicht zu Lasten der GKV
verschrieben werden können. Stets aktuelle In-
30
AUF DEN PUNKT NR.6 / DEZ 2015
formationen erhalten Sie auch über den Bereich
der Heilmittel. Hier wird die Beratungstätigkeit auf
Basis der Heilmittelrichtlinien sehr nachgefragt, da
viele Praxen ihr Heilmittelbudget überschreiten und
die Krankenkassen immer wieder Prüfanträge stellen, die nach den Heilmittelrichtlinien nicht als gerechtfertigt erscheinen.
BERATUNG VOR REGRESS
Damit sind wir beim Prüfwesen, in dem die von der
KV Hessen völlig unabhängige Prüfungsstelle Hessen die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführt. Hier ist der wesentliche
Auftrag des Teams die Beratung zur wirtschaftlichen
Verordnung im Arznei- und Heilmittelbereich auf
Basis der Verordnungen der jeweiligen Praxen.