- Die Beauftragte der Bundesregierung für
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- Die Beauftragte der Bundesregierung für
Demografischer Wandel und Entwicklung des Immobilienmarkts in peripheren ländlichen Regionen Ostdeutschlands Kurzfassung m Auftrag des Bundesministeriums des Innern, Referat G III 7 Auftragnehmer F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH Adenauerallee 28 20097 Hamburg Bearbeiter Dr. Bernd Leutner Dr. Volker Reimann Julian Wartenberg Timo Dittmers Stefan Fritsche Hamburg, April 2011 1. Ziele und Untersuchungsansatz Deutschlands Städte und Regionen sehen sich in der Folge des demografischen Wandels tiefgreifenden Veränderungen und schwerwiegenden Herausforderungen gegenüber. Dabei sind die neuen Bundesländer in besonderer Weise betroffen: Bedingt durch den Geburtenrückgang bereits seit der Wende, durch Abwanderung und altersstrukturelle Veränderungen ist hier gegenüber den meisten anderen Regionen der Bundesrepublik ein deutlich beschleunigter Wandel zu beobachten. Diese demografischen Veränderungen haben in den neuen Bundesländern erwartungsgemäß erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienmärkte. Seit längerem bekannt, in seinem Ausmaß aber oftmals unterschätzt ist insbesondere der deutliche Preisverfall. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung mit der Frage, welche regionalwirtschaftlichen Auswirkungen nachhaltig sinkende Preise von Wohnimmobilien für die Einkommens- und Vermögungspositionen der betroffenen privaten Haushalte, die Immobilienfinanzierung und die Finanzsituation der Kommunen haben. Die Untersuchung greift als wichtiges Segment des Immobilienmarktes in den Neuen Bundesländern die Eigenheime heraus und setzt den Schwerpunkt bei der Entwicklung in den peripheren ländlichen Regionen, weil diese von den Wechselwirkungen zwischen demografischem Wandel und Immobilienmarktschwäche am stärksten betroffen sind. Doppelter Fokus: periphere ländliche Regionen und Eigenheimmarkt Methodisch bedient sich die Untersuchung vor allem folgender Instrumente: Durchsicht und vergleichende Auswertung aktueller Veröffentlichungen und Materialien, Analyse der demografischen Entwicklung in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands, Analysen der Markt- und Preisentwicklung in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands auf der Grundlage aktueller Daten und Analyseergebnisse des F+B-Monitorings. 2. Demografischer Wandel und Immobilienmarktentwicklung in ländlichen peripheren Räumen Um die Ergebnisse zu vertiefen und zu konkretisieren, wurden in Fallstudien zusätzlich pro Bundesland je eine Kommune näher untersucht, die die spezifische Ausgangslage in den peripheren ländlichen Regionen Ostdeutschlands in besonderer Weise repräsentieren. Abschließend werden aus den vorgelegten empirischen Befunde und Folgenabschätzungen Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung abgeleitet. Fünf Fallstudien 2 Die demografische Entwicklung der Neuen Bundesländer insgesamt ist durch einen anhaltenden Rückgang der Bevölkerung gekennzeichnet. Die Ursachen für diesen Rückgang sind zum einen das niedrige Geburtenniveau und der damit verbundene kontinuierliche Sterbefallüberschuss und zum anderen die – vor allem zu Beginn der 1990er Jahre hohen – Abwanderungsverluste. Nachdem der Bevölkerungsrückgang der Neuen Bundesländer sich in der ersten Hälfte der 1990er Jahre deutlich abgeschwächt hatte, nahm er bis Anfang des neuen Jahrtausends wieder leicht zu und liegt in den letzten Jahren relativ konstant bei einem Minus von etwa knapp 100.000 Einwohnern pro Jahr. In der Folge nimmt – im Unterschied zu Westdeutschland – auch die Zahl der Haushalte in den Neuen Bundesländern kontinuierlich ab. Anhaltender Bevölkerungsrückgang in den Neuen Ländern... In den peripheren ländlichen Räumen der Neuen Bundesländer ist der Rückgang der Bevölkerung noch deutlich stärker ausgeprägt: Diese Regionen verloren allein zwischen 2000 und 2008 ca. 9 bis 10 % ihrer Einwohner, während es im Durchschnitt der Neuen Länder nur knapp 6 % waren (Abb. 1). In den fünf Beispielgemeinden belief sich der Bevölkerungsrückgang im gleichen Betrachtungszeitraum sogar auf 15 bis 20 %. ... insbesondere in den peripheren ländlichen Räumen Die Abwanderung aus den Neuen Ländern ist dabei sehr selektiv. Grob vereinfachend lässt sich sagen, dass es vor allem die Jüngeren, die Frauen und die Höherqualifizierten sind, die dem Ländlichen Raum den Rücken kehren. Das Ergebnis sind tiefgreifende demografisch-soziologische Disproportionen wie Überalterung, partielles Frauendefizit und Überhäufigkeit Geringqualifizierter. Parallel dazu weisen die Haushalte in den peripheren ländlichen Räumen der Neuen Bundesländer vergleichsweise niedrigere Einkommen und einen geringeren Einkommensanstieg auf. Vor allem die Jüngeren, die Frauen und die Höherqualifizierten wandern ab Die Folgen der demografischen Entwicklung für die Immobilienmärkte sind offensichtlich: Rückgang der Wohnungsnachfrage und des Potenzials zur Wohneigentumsentwicklung, sinkender Neubaubedarf, vermehrte Wohnungsfreisetzungen im Generationenübergang und zunehmende Wohnungsleerstände. Auf der Angebotsseite verzeichnen die Neuen Länder ein niedriges und stark rückläufiges Niveau der Wohnungsbautätigkeit. Hier erreicht das Neubauvolumen bei Ein- und Zweifamilienhäusern 2008 nur noch ein Viertel des Volumens des Jahres 2000, mit teilweise deutlichen Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern. Während in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern noch ein Drittel des Neubauvolumens von 2000 erreicht wird, ist es in Sachsen-Anhalt nur noch knapp ein Fünftel. Niedriges und stark rückläufiges Niveau der Wohnungsbautätigkeit Parallel zu dieser rückläufigen Entwicklung der Wohnungsnachfrage und des Wohnungsangebots zeigt sich in den Neuen Bundesländern nach 2000 eine ebenfalls stark rückläufige Entwicklung bei den Preisen von Eigenheimen, wobei der Abwärtstrend seit 2006 allerdings seinen Boden gefunden zu haben scheint. Stark rückläufige Eigenheimpreise 3 Dieses Entwicklungsmuster gilt im besonderen Maße für die peripheren ländlichen Räumen, mit Preisrückgängen zwischen den Jahren 2000 und 2010 von durchschnittlich bis zu 20 % (Abb. 2). Abb. 1: Bevölkerungsentwicklung in peripheren und sehr peripheren Gemeinden in den Neuen Bundesländern 2002-2008 Abb. 2: Preisentwicklung von Eigenheimen in peripheren und sehr peripheren Gemeinden in den Neuen Bundesländern 2002-2010 Quelle: Regio-Stat 2010, F+B GmbH 2011 3. Folgen der Marktentwicklung für private Haushalte Eine der zentralen Fragestellungen der vorliegenden Untersuchung ist, welche Auswirkungen die Marktentwicklung bei Eigenheimen im peripheren ländlichen Raum für private Haushalte hat, sowohl in Hinblick auf die Eigentumsbildung und die Vermögenssituation als auch hinsichtlich der Marktdynamik und des Investitionsverhaltens von Bestandshaltern. Die im Rahmen dieser Untersuchung durchgeführten Fallstudien weisen auf Besonderheiten im Kaufverhalten bei Einfamilienhäusern in den Neuen Ländern hin: Zwar werden auch im Bundesdurchschnitt beim Erwerb einer Wohnimmobilie Bestandsobjekte mittlerweile gegenüber den Neubauobjekten mehrheitlich bevorzugt Bestandsobjekte dominieren im ländlichen Raum den Eigenheimmarkt 4 – in den peripheren ländlichen Räumen der Neuen Bundesländer haben die Bestandsobjekte inzwischen aber eine absolut dominierende Bedeutung. In den betrachteten Regionen lag der Anteil der Bestandsimmobilien an allen Transaktionen je nach Landkreis zwischen 2000 und 2009 jeweils deutlich über 90 %. Der Erwerb eines Neubauobjekts stellt in diesen Regionen somit nur noch einen Ausnahmefall dar, auch wenn vielfach das Bestandsangebot aufgrund von erheblichen Qualitätsmängeln (baualtersbedingte Grundrisse, Ausstattungs- und Instandhaltungsdefizite) nicht mehr den heutigen Nachfrageanforderungen entspricht. Ursächlich für die eindeutige Bevorzugung von Bestandsobjekten sind natürlich vor allem deren Preisvorteile. Vor dem Hintergrund der ungünstigen Einkommensverhältnisse erleichtern die in den peripheren ländlichen Räumen überdurchschnittlich stark gesunkenen Hauspreise den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums. Hauspreise für Bestandsobjekte in einer Größenordnung von häufig 60.000 bis 80.000 Euro für eine durchschnittliche Immobilie (freistehendes Einfamilienhaus, ca. 100 m² Wohnfläche) ermöglichen hier überhaupt erst die Bildung von Wohneigentum. Angesichts stark rückläufiger Immobilienpreise stellt sich allerdings in den peripheren ländlichen Räumen die Frage, welche Folgen damit für die Eigentümer (selbstgenutzter) Immobilien verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge, denn die selbstgenutzte Immobilie dient nicht nur der Realisierung der eigenen Wohnwünsche, sondern auch der privaten Absicherung im Rentenalter. Zu Problemen kommt es dann, wenn die Wohnimmobilie veräußert werden soll, z. B. bei einer Veränderung der Haushaltssituation (Scheidung), weil sich der Eigentümer aus Altersgründen von seinem Haus und den damit verbundenen Belastungen trennen will, weil im Todesfalle des ursprüngliche Eigentümers die Erben keine eigene Verwendung für das Haus haben oder bei Wegzug des Eigentümers aus arbeitsplatzbedingten Gründen. In diesen Fällen führen die in den peripheren ländlichen Räumen stark rückläufigen Immobilienpreise zu einem deutlichen Wertverlust und finanziellen Einbußen der Eigentümer. 4. Deutliche Wertverluste und finanzielle Einbußen der Eigentümer bei Veräußerung der Immobilie Immobilienpreise und Immobilienfinanzierung Wenn die Wohnungsnachfrage zurückgeht und sich die Immobilienpreise verringern, ist davon auch die Immobilienfinanzierung durch Banken, Bausparkassen und Lebensversicherungen betroffen, und zwar bei Neubauten und Bestandskäufen ebenso wie bei Immobilien, die als Sicherheiten für früher gewährte Darlehen dienen. In Regionen mit weit überdurchschnittlichen Preisrückgängen können sich Finanzierungsprobleme in besonderem Ausmaß ergeben. Finanzierungsprobleme In Regionen mit weit überdurchschnittlichen Preisrückgängen möglich Im Ergebnis einiger explorativer Expertengespräche, die im Rahmen des Projekts durchgeführt wurden, lässt sich feststellen, dass die Finanzierungsinstitute das Neugeschäft in diesen Regionen fortführen – allerdings mit Modifikationen, die der gebotenen Risikovorsorge bei der Kreditvergabe entsprechen. Zugleich treffen sie 5 Maßnahmen, um bei Bestandskrediten auf die Reduzierung der Sicherheiten in der Folge des Preisrückgangs zu reagieren. Dazu gehört – bei notleidenden Krediten – ggf. auch der Einsatz des Instruments der Zwangsversteigerung. Grundsätzlich sind in den neuen Bundesländern als Finanzierer im Neugeschäft alle Institutsgruppen engagiert, seien es die Privatbanken und die genossenschaftlichen Banken, die Sparkassen und die Lebensversicherungen. Außerhalb der großen Städte und deren Umland-Wohnungsmärkten sind es vor allem die örtlichen Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, die für die Kreditversorgung im Bereich der Eigenheimfinanzierung aktiv sind, einzelne Großbanken mit ihren Tochterunternehmen und die großen Lebensversicherer. Bezüglich der Kreditkonditionen im Neugeschäft zeigen sich in den peripheren ländlichen Gebieten Ostdeutschlands deutliche Besonderheiten: Die Beleihungsausläufe sind relativ höher als in den alten Bundesländern, es werden also anteilig zum Wert des Objektes höhere Finanzierungen ausgelegt. Da andererseits die Objektwerte aber erheblich niedriger sind als in den westlichen Bundesländern, belaufen sich die Finanzierungen auf deutlich niedrigere Beträge. Dabei werden Zinssätze verlangt, die in der Regel um 0,5 bis 1,0 % oberhalb von Eckangeboten in anderen Regionen bei sehr guter Bonität der Kreditnehmer liegen. Zusätzlich ist festzustellen, dass angesichts verringerter Eigenkapitalbereitstellung eine Reihe von Finanzierungen selbst bei durchschnittlicher Bonität nicht umsetzbar sind. Insgesamt gesehen können aber auch außerhalb des Einzugsbereichs großer Städte bei ausreichender Bonität Kauf und Neubauprojekte ohne Probleme finanziert werden. Besondere Kreditkonditionen im Neugeschäft in peripheren ländlichen Regionen Bei der Bewirtschaftung des Kreditbestandes geht es für die Finanzierungsinstitute grundsätzlich darum, eine fristgerechte Bedienung der Annuitätendarlehen für Zinsen und Tilgung sicherzustellen. Gleichzeitig ist die Werthaltigkeit der Sicherheiten periodisch zu überprüfen. Dazu hat das Kreditwesengesetz klare Vorgaben definiert, die von den regional aktiven Kreditinstituten mit unterschiedlichen Instrumenten umgesetzt werden. Insbesondere setzen sie Verfahren ein, um die Bewertung der Sicherheiten solcher Objekte zu überprüfen, bei denen sich die Marktwerte in den letzten drei Jahren um mehr als 20 % verringert haben. Hier wird dann eine besondere Risikovorsorge für mögliche Kreditausfälle getroffen. So kann es erforderlich sein, dass weitere ergänzende Sicherheiten angefordert werden. Dies kann mittelfristig insbesondere in den hier betrachteten Landesteilen zu einer Belastung von Immobilieneigentümern führen. Belastungen von Immobilieneigentümern durch Risikovorsorge der Banken für mögliche Kreditausfälle möglich 5. Immobilienmarktentwicklung und kommunale Finanzen Der demografische Wandel beeinflusst in hohem Maße die öffentlichen Haushalte. Wenn auch die Wirkungszusammenhänge komplex und noch nicht vollständig erforscht sind, so werden doch überwiegend negative Auswirkungen auf die öffentlichen und insbesondere die kommunalen Finanzen gesehen. Dabei ist zu erwarten, dass die Kommunen in den peripheren Gebieten Ostdeutschlands von den Konsequenzen des demografischen Wandels – Bevölkerungsverluste und Demografische Wandel beeinflusst in hohem Maße die öffentlichen Haushalte 6 altersstrukturelle Veränderungen (rückläufige Kinderzahlen, steigenden Anzahl älterer Menschen) sowie rückläufige Beschäftigtenzahlen – stärker betroffen sein werden als Bund und Länder. Dies betrifft sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der Kommunen. Die Höhe der Einnahmen einer Kommune wird grundsätzlich bestimmt durch die Höhe des lokalen Steueraufkommens, des Kommunalanteils an der Einkommensteuer sowie die Zuweisungen aus den kommunalen Finanzausgleichssystemen. Wichtige kommunale Einnahmen sind dabei insbesondere die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Derzeit sind insbesondere die Höhe des Kommunalanteils an der Einkommensteuer und die Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich an die Einwohnerentwicklung gekoppelt. Im Gegensatz dazu hängt die Höhe der Gewerbesteuer im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Auch die Grundsteuer, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude innerhalb einer Kommune erhoben wird, unabhängig vom Wohnsitz oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Besitzers, ist weitgehend demografieunabhängig. Im Ergebnis erhalten die Kommunen bei sinkender Einwohnerzahl dadurch absolut weniger Einnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen, ohne dass sich die Höhe der Pro-KopfEinnahmen wesentlich verändern muss. Was allerdings die Kommunen vor die Notwendigkeit stellt, das Volumen ihrer Gesamtausgaben entsprechend anzupassen. Hierbei sind die Kommunen allerdings mit dem Problem der Ausgabenremanenz konfrontiert. Dies bedeutet, dass bei einem Rückgang der Nachfrage nach einer kommunalen Leistung die Ausgaben für das Aufrechterhalten der öffentlichen Infrastruktur, sei es eine Schule, die Kläranlage oder die Kommunalverwaltung, nicht im gleichen Maße gesenkt werden können, da eine Verringerung des Leistungsangebots bzw. ein Rückbau der Einrichtungen in der Regel nicht parallel zum Bevölkerungsrückgang erfolgen kann. Mit der Folge, dass angesichts aufgabenspezifischer Fixkosten mit rückläufigen Einwohnerzahlen und sinkender Auslastung die Pro-Kopf-Aufwendungen für das Aufrechterhalten der öffentlichen Infrastruktur ansteigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welchen Auswirkungen in ländlichen peripheren Räumen stark rückläufige Immobilienpreise und eine insgesamt geringe Marktdynamik auf die Haushalte der Kommunen haben, sowohl hinsichtlich der Einnahmen als auch der Ausgaben. Die fünf Fallstudien zeigen, dass die immobilienbezogenen Effekte auf der Einnahmen- und Ausgabenseite für die kommunalen Haushalte insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung sind. Das Grundsteueraufkommen ist weder von der demografischen noch von der Immobilienmarktentwicklung abhängig, weitere kommunale Einnahmequellen wie die Grunderwerbsteuer und Erschließungsbeiträge spielen angesichts einer schon seit längerem nur noch geringen Marktdynamik für die Kommunen im peripheren ländlichen Raums nur eine marginale Rolle. Auf der Ausgabenseite hat es für die Kommunen ebenso nur begrenzte finanzielle Auswirkungen, wenn Kommunen für wachsende Leerstände kommunaler Wohnungsbestände oder für Sicherungspflichten und „Rettungserwerbe“ kommunal bedeutsamer Objekte in Anspruch genommen werden. Immobilienmarktbezogenen Effekte spielen für kommunale Haushalte nur eine marginale Rolle 7 6. Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung zeigen, dass die Immobilienmarktentwicklung in einem komplexen Zusammenspiel mit dem demografischen Wandel in peripheren ländlichen Räumen für die verschiedenen näher betrachteten Akteursgruppen – private Haushalte, Kommunen und Kreditinstitute – unterschiedliche und zum Teil tiefgreifende Auswirkungen hat. Mit Blick auf die Immobilienfinanzierung erscheint es vor allem erforderlich, Vorsorge für den nicht auszuschließenden Fall zu treffen, dass die peripheren ländlichen Räume durch einen weiteren kontinuierlichen Verfall der Immobilienpreise betroffen werden. Denkbar erscheint es beispielsweise, durch eine verbesserte Immobilienmarktinformation Fehleinstufungen der örtlichen Marktlage zu vermeiden und mit besonderen Instrumenten (z. B. durch staatliche Bürgschaften oder Nachrangdarlehen) die negativen Effekte auf die Wohnversorgung und die Vermögenssicherung in den Untersuchungsregionen zu begrenzen. Generell sollte versucht werden, Beratungsinstanzen für Immobilieneigentümer aufzubauen, als Teil einer Schuldnerberatung, um den Immobilienbesitz bei drohender Zwangsversteigerung grundsätzlich zu sichern. Gleichzeitig sollte das Instrument der Zwangsversteigerung, welches sich in vielen Landesteilen zu einem „normalen Verfahren“ der Immobilienvermarktung entwickelt hat, in Bezug auf Effizienzverbesserungen überprüft werden. Auf diesem Wege ließen sich hohe private und volkswirtschaftliche Verluste vermeiden, die auftreten, wenn die Objekte über einen zu langen Zeitraum „im Zwang“ sind. Aufgabe der Kommunen wird es verstärkt sein, die unterschiedlichen quantitativen, qualitativen und teilräumlichen Aspekte des demografischen Wandels im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklungsplanung zusammenzuführen und zu einer konsistenten kommunalen Strategie zu verbinden, die mithilfe einer konsequenten Prioritätensetzung auch mit begrenzten kommunalen Ressourcen eine zukunftsfähige und „demografiefeste“ Entwicklung der Kommune sicherstellt. Die vielfach in den vergangenen Jahren entwickelten oder in Neuaufstellung befindlichen Stadtentwicklungskonzepte bilden hierfür bereits eine gute Grundlage. Diese könnten durch strategisch ausgerichtete kommunale Fachkonzepte zum Wohnen noch ergänzt werden. Für eine zukunfts- und nachfrageorientierte Entwicklung der lokalen Immobilienmärkte werden dabei für die Kommunen u. a. folgende wohnungsmarktbezogene Handlungsfelder von besonderer Bedeutung sein: Innenentwicklung Da der Wohnungsneubaubedarf aufgrund der rückläufigen Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung in den ländlichen Räumen in Zukunft als sehr gering einzuschätzen ist, wird es verstärkt darum gehen, vorhandene Flächenpotenziale innerhalb der bestehenden Siedlungsstrukturen zu nutzen. Nachfragegerechte Bestandsanpassung und -entwicklung Entsprechend der rückläufigen Wohnungsnachfrage wird die Anpassung der 8 vorhandenen Wohnungsbestände an die künftige Nachfrage eine zentrale Rolle einnehmen; dies gilt besonders in Hinblick auf die steigende Zahl älterer Haushalte und deren Nachfrage nach altengerechtem Wohnraum. Angesichts des hohen Anteils an Ein- und Zweifamilienhäusern im ländlichen Raum wird es hierbei auch darum gehen, die Eigentümer bei der Instandhaltung und energetischen Modernisierung ihrer Häuser zu unterstützen (z. B. durch die Information über bestehende Fördermöglichkeiten und -programme). Schaffung neuer nachfragegerechter Wohnungsangebote Auf die quantitativen und qualitativen Veränderungen der Wohnungsnachfrage ist mit einem entsprechend differenzierten Wohnungsangebot zu reagieren. Dies wird zum Teil durch Bestandsanpassung möglich sein. Darüber hinaus besteht jedoch auch ein Neubaubedarf von Qualitäten, die bislang unzureichend angeboten werden, wie z. B. altengerechte und generationenübergreifende Wohnformen (mit und ohne Betreuungsangeboten) oder familiengerechte Wohnungsangebote. Verringerung des Wohnungsleerstands Angesichts der rückläufigen Wohnungsnachfrage wird eine zentrale Herausforderung die Verringerung bzw. die Vermeidung weiteren Wohnungsleerstands sein. Ein wichtiges Instrument hierzu sind im Bereich des Mietwohnungsbaus mit der örtlichen Wohnungswirtschaft abgestimmte Rückbaukonzepte im Rahmen des Stadtumbau Ost und auf Grundlage eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts. Im Eigenheimbereich besteht ein möglicher Ansatz darin, in der Gemeinde eine Informations- oder Kontaktbörse durchzuführen, deren Ziel es ist, über leer stehende Immobilien zu informieren und Kontakte zu deren Eigentümern zu vermitteln. Förderung von Kooperation und Netzwerken Eine weitere grundsätzliche Voraussetzung für die Bewältigung der künftigen Aufgaben ist die Förderung von Kooperation und Netzwerken. Denn die Anforderungen und Herausforderungen des demografischen Wandels sind von den Kommunen allein nicht zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für die kleineren Städte und Gemeinden in den ländlichen Räumen, für die der anhaltende Bevölkerungsrückgang und die damit verbundenen Risiken, wie steigende Leerstände oder eine weitere Infrastrukturausdünnung, eine existenzielle Dimension besitzen. Abschließend ist aus Sicht der Städte und Gemeinden auf die Notwendigkeit einer Reform der Kommunalfinanzen hinzuweisen. Angesichts der Mehrbelastungen, mit denen die Kommunen konfrontiert sind, wird eine grundlegende Gemeindefinanzreform immer dringlicher. Gefordert wird vor allem gegenüber den Ländern eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen, die nicht so sehr an die bloße Einwohnerzahl geknüpft ist, sondern die tatsächlichen Belastungen der Kommunen, vor allem im sozialen Bereich, berücksichtigen. Gleiches gilt für die zentralen Funktionen, wie sie von den Zentren im ländlichen Raum wahrgenommen werden. 9