Infoblatt Serbien - Montenegro

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Infoblatt Serbien - Montenegro
Visumland
Burgherrenstraße 11
12101 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 66401247
Fax: +49 (0) 30 66401248
Web: www.visumland.de
Email: info@visumland.de
Infoblatt Serbien - Montenegro
Deutsche u. Staatsangehörige der EU-Staaten sind für einen
Aufenthalt von max. 90 Tagen vom Visumzwang befreit
Einreise mit Kindern:
Deutscher Kinderausweis (für den Kosovo mit Lichtbild) oder Eintragung in den
Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006
ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen
Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum
Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Nicht-deutsche Staatsbürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für
Deutschland!
Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.
Visum nur persönlich Beantragen !!!
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie folgende
Unterlagen:
Touristenvisum:
zwei Visumanträge
zwei Passfotos
einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass
Reisebuchungsbestätigung, ggf. Bahnticket oder Angaben zum KFZ
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Bei Besuchsreisen ein Einladungsschreiben von Bekannten / Verwandten aus
Jugoslawien, beglaubigt von der zuständigen Gemeindebehörde
Nachweis über Auslandskrankenversicherung
Businessvisum:
zwei Visumanträge
zwei Passfotos
einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass
ein Einladungsschreiben vom Geschäftspartner aus Jugoslawien
ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit
einer Kostenübernahmebestätigung
Nachweis über Auslandskrankenversicherung
Transit:
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss
weiterfliegen, über die notwendigen Reiseunterlagen sowie über eine bestätigte
Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein
Transitvisum.
Gebühren der Botschaft:
einmalige Einreise 20,00 Euro
mehrmalige Einreise 57,00 Euro
Die Bearbeitung bei der Botschaft innerhalb von 2-3 Tagen.
Eine Expressbearbeitung innerhalb eines Tages ggf. auch möglich
Meldepflicht:
Ausländer, die sich länger als 3 Tage im Land aufhalten, müssen sich polizeilich
registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten,
sowie Bürger von Serbien, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet,
deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Serbien bei
der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer,
die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet,
ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab
dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden.
Adresse von:
Botschaft der Republik Serbien
Taubert Strasse 18
D-14193 BERLIN
Tel. : 030 / 895-77-00, 895-77-0222
Telex: 304-652
Fax: 825-22-06
E-Mail: info@botschaft-smg.de
Das Konsulargebiet der Botschaft in Berlin umfasst die Bundesländer: Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Leiter der Konsularabteilung: Herr Boro Ĺ uput
Öffnungszeiten des Konsularabteilung:
Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr, Mittwoch von 09.00 bis 13.00 Uhr und
von 15.00 bis 18.00 Uhr.