Infoblatt Serbien - Montenegro
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Visumland Burgherrenstraße 11 12101 Berlin Tel.: +49 (0) 30 66401247 Fax: +49 (0) 30 66401248 Web: www.visumland.de Email: info@visumland.de Infoblatt Serbien - Montenegro Deutsche u. Staatsangehörige der EU-Staaten sind für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen vom Visumzwang befreit Einreise mit Kindern: Deutscher Kinderausweis (für den Kosovo mit Lichtbild) oder Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Nicht-deutsche Staatsbürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland! Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich. Visum nur persönlich Beantragen !!! Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie folgende Unterlagen: Touristenvisum: zwei Visumanträge zwei Passfotos einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass Reisebuchungsbestätigung, ggf. Bahnticket oder Angaben zum KFZ - - Bei Besuchsreisen ein Einladungsschreiben von Bekannten / Verwandten aus Jugoslawien, beglaubigt von der zuständigen Gemeindebehörde Nachweis über Auslandskrankenversicherung Businessvisum: zwei Visumanträge zwei Passfotos einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass ein Einladungsschreiben vom Geschäftspartner aus Jugoslawien ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung Nachweis über Auslandskrankenversicherung Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über die notwendigen Reiseunterlagen sowie über eine bestätigte Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Gebühren der Botschaft: einmalige Einreise 20,00 Euro mehrmalige Einreise 57,00 Euro Die Bearbeitung bei der Botschaft innerhalb von 2-3 Tagen. Eine Expressbearbeitung innerhalb eines Tages ggf. auch möglich Meldepflicht: Ausländer, die sich länger als 3 Tage im Land aufhalten, müssen sich polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten, sowie Bürger von Serbien, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Serbien bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden. Adresse von: Botschaft der Republik Serbien Taubert Strasse 18 D-14193 BERLIN Tel. : 030 / 895-77-00, 895-77-0222 Telex: 304-652 Fax: 825-22-06 E-Mail: info@botschaft-smg.de Das Konsulargebiet der Botschaft in Berlin umfasst die Bundesländer: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - Leiter der Konsularabteilung: Herr Boro Ĺ uput Öffnungszeiten des Konsularabteilung: Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr, Mittwoch von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr.