GTAI - Schengen Visum und Nationales Visum
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GTAI - Schengen Visum und Nationales Visum
Schengen Visum und Nationales Visum Für kurze Aufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen (pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise) be nötigen alle Nicht-EU-Bürger ein Schengen Reise- bzw. Businessvisum. Mit diesem Visum können in der Regel alle nötigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland durchgeführt werden. Ein Schengen Visum wird in den meisten Fällen von der jeweiligen Deutschen Botschaft oder Generalkonsulat im Heimatland des Antragstellers beantragt und in der Regel auch ausgestellt. • Visaerteilung • Unternehmensgründung Bei Aufenthalten in Deutschland von mehr als 90 Tagen (pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise) wird für die Einreise ein sogenanntes Nationales Visum benötigt. Dieses wird ebenfalls von der jeweiligen Deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat ausgestellt. • Visaerteilung Ein Nationales Visum ermöglicht lediglich die Einreise nach Deutschland sowie einen kurzen Aufenthalt in Deutschland. Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland wird eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis benötigt. Ein Nationales Visum muss daher nach Einreise in eine solche Aufenthalts- oder Niederlassungserlaub nis umgewandelt werden. • Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis Visabefreite Staaten Staatsangehörige bestimmter Länder können für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen (pro Halbjahr ab dem Da tum der ersten Einreise) ohne Schengen Visum nach Deutschland einreisen. Dazu gehören unter anderem Staatsangehörige der Länder Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Mexiko, Neuseeland, Kanada, Südkorea, der USA, Singapur und Hong Kong. Erst wenn der Aufenthalt länger als 90 Tage dauert oder in Deutschland eine Beschäftigung ausgeübt werden soll, wird für die Einreise ein (Nationales) Visum erforderlich. Ausnahmen gelten hier wiederum für Staatsange hörige der Länder Australien, Israel, Kanada, Japan, Neuseeland und Südkorea, die auch für Langzeitaufenthalte ohne Nationales Visum für bis zu 3 Monate einreisen und die erforderliche Aufenthalts- oder Niederlassungser laubnis direkt bei der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen können. Das Auswärtige Amt verfügt über eine ausführliche Liste mit Visaanforderungen für die Einreise und den Auf enthalt in Deutschland. • Auswärtiges Amt: Staatenliste zur Visumspflicht 1 www.gtai.de KONTAKT Christina Schön Ihre Frage an uns KONTAKT Udo Sellhast Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2017 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun destages. 2 www.gtai.de