markus voboril

Transcription

markus voboril
PROTOKOLL
über die Sitzung des GEMEINDERATES der STADTGEMEINDE MÖDLING am Freitag,
dem 27. März 2015 im Sitzungssaal des Mödlinger Rathauses
Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 18.54 Uhr
Anwesend:
Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner
Vizebürgermeister Mag.Gerhard Wannenmacher
Vizebürgermeister KommR Dir.Ferdinand Rubel
Stadträtin Mag.Ulrike Binder
Stadtrat Daniel Könczöl
Stadtrat DI Dr.Leopold Lindebner
Stadtrat Robert Mayer
Stadträtin Franziska Olischer
Stadtrat Rainer Praschak
Stadträtin Verena Schwendemann
Stadtrat Mag.Dr.Gerald Ukmar
Stadträtin Dr. Karin Wessely
Gemeinderat Gerold Babuschik
Gemeinderätin Mag.Susanne Bauer-Rupprecht
Gemeinderat Reg.Rat Martin Czeiner
Gemeinderat Ing.Michael Danzinger
Gemeinderätin Silvia Drechsler
Gemeinderätin Konstanze Flamm
Gemeinderätin Rosemarie Forster
Gemeinderätin Barbara Harramach, Bakk.
Gemeinderat Klaus Hochkogler, MA
Gemeinderat Andreas Holzmann
Gemeinderätin OSR Sabine Karl-Moldan
Gemeinderat Karl Klugmayer
Gemeinderat Christoph Kny
Gemeinderätin Eva Maier
Gemeinderat Ing.Peter Mally
Gemeinderat Leopold Oswald
Gemeinderat Askin Öztürk
Gemeinderat Klaus Percig
Gemeinderat Otto Rezac
Gemeinderat Mag.Gert Schweiger
Gemeinderätin Mag.Anna-Theres Teichgräber
Gemeinderat Harald Thau
Gemeinderätin Mag.Teresa Voboril
Gemeinderätin Nicole Weber
Gemeinderat Markus Wildeis
Gemeinderat Mag.DI Walter Windsteig
Gemeinderätin DI Sonja Zimov
Gemeinderätin KommR Mag.Eva Zirps-Ehrenberger
-2Entschuldigt:
Stadtrat Friedrich Panny
außerdem waren anwesend:
Stadtamtsdirektor Mag.Raimund Schneider
Stadtamtsdirektorstellv. Dr.Peter Klummp
Kammeramtsdirektor Peter Dörner
Kammeramtsdir.Stellv. Marie-Rose Toyfl
Ing.Alexander Steppan
TAGESORDNUNG:
Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Angelobung eines neuen Gemeinderates
3. Ergänzungswahl in einzelne Gemeinderatsausschüsse und Aufsichtsräte
4. Genehmigung der letzten Sitzungsprotokolle vom 19. Dezember 2014 und 27. Februar 2015
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Schriftliche Anfragen
7. Bericht des Prüfungsausschusses und Stellungnahme
Vbgm. KommR. Dir. Ferdinand Rubel
8. Rechnungsabschluss 2014
(Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing)
5. Bericht des Bürgermeisters
(Vorsitz: Vizebürgermeister Mag. Gerhard Wannenmacher)
Zum Dringlichkeitsantrag der FPÖ hinsichtlich der Vergabe von
Verdienstabzeichen für Mitglieder der Feuerwehr und der Polizei für
den Einsatz anlässlich der Trinkwasserverunreinigung darf ich
berichten, dass ich diesen Antrag an das hiefür zuständige Referat
weitergeleitet habe. Seitens des Referates wurde Kontakt mit den
jeweiligen Institutionen aufgenommen und darf ich dazu berichten,
dass seitens der Feuerwehr ersucht wurde, von einer gesonderten
Ehrung Abstand zu nehmen, da der gegenständliche Einsatz in den
normalen Aufgabenbereich der Feuerwehr fällt. Seitens der Polizei
Mödling erfolgte ebenfalls keine Antragstellung im Hinblick auf die
Verleihung von Auszeichnungen.
Da gemäß den jeweiligen Richtlinien ein entsprechender Antrag vom
jeweiligen Leiter der Blaulichtorganisationen notwendig wäre, soll
dieser Dringlichkeitsantrag nicht weiter behandelt werden.
Zum Dringlichkeitsantrag der SPÖ hinsichtlich der Beantragung eines
allgemeinen Fahrverbots zwischen der Robert-Koch-Gasse und der
Ortsgrenze zu Wr.Neudorf sowie hinsichtlich der Installierung eines
Pollers in der Dr.Horny-Straße hat mir das hiefür zuständige
Verkehrsreferat mitgeteilt, dass diese Angelegenheit in der Sitzung des
Verkehrsausschusses am 6.Mai 2015 behandelt werden wird.
Zum Dringlichkeitsantrag hinsichtlich der Petition des Gemeinderates in
Bezug auf die Zulassung von Pestizidprodukten mit dem Wirkstoff
Chlorpyrifos hat mir die Parlamentsdirektion mitgeteilt, dass diese
Petition an die parlamentarischen Klubs zur Information weitergeleitet
wurde. Seitens des BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft wurde mir mitgeteilt, dass die in der Petition
genannten Wirkstoffe gemäß den unmittelbar anwendbaren Recht der
Europäischen Union befristet zulässig sind und dementsprechend
gültige Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen
in Österreich bestehen. Das Ministerium verweist weiter darauf, dass
die Zuständigkeit zur Erlassung von allgemeinen Schutzmaßnahmen,
wie etwa für Gewässer, in der Regel bei den Ländern liegt und in
Niederösterreich Regelungen im NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz
enthalten sind. Das Bundesministerium verweist abschließend darauf,
dass Pflanzenschutzmittel, die als „sehr giftig“ oder „giftig“ eingestuft
sind, nur für berufliche Verwender zugelassen sind und weiters
ausschließlich Personen vorbehalten sind, die die speziellen Kenntnisse
und Voraussetzungen zum Bezug von Giften gemäß dem
Chemikaliengesetz 1996 haben.
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
STAD-W-2-2015
Angelobung eines neuen Gemeinderates
Behandelt im
Gemeinderat
27.03.2015
Top:
02
Berichterstatter: Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner
SACHVERHALT:
Herr Gemeinderat Mag.(FH) Paul Werdenich hat gemäß § 110 NÖ Gemeindeordnung
1973 mitgeteilt, dass er auf die Ausübung seines Gemeinderatsmandates verzichtet.
Der Verzicht ist mit Ablauf des 20. März 2015 rechtswirksam geworden.
Vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter der Wahlpartei SPÖ wurde bereits mit
Schreiben vom 16. März 2015 bekannt gegeben, dass anstelle von Herrn Mag.(FH)
Paul Werdenich nunmehr Herr Leopold Oswald als Gemeinderat nominiert wird.
Herr Leopold Oswald wurde daher zur heutigen Gemeinderatssitzung eingeladen.
Ich bitte nun den einberufenen Gemeinderat zu mir vorzutreten und das Gelöbnis
abzulegen.
„Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung und alle übrigen
Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu
beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das
Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und
Gewissen zu fördern.“
Mit den Worten „Ich gelobe!“ legt Herr Leopold Oswald das Gelöbnis in die Hand
des Bürgermeisters ab und ist somit zum Gemeinderat bestellt.
21.05.2015
SV-1745-2015.docx
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 beschlossen, den vorgelegten
Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung Amtsdirektion
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1745-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
STAD-E-1-2015
Ergänzungswahl in einzelne Gemeinderatsausschüsse und
Aufsichtsräte
Behandelt im
Gemeinderat
27.03.2015
Top:
03
Berichterstatter: Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner
SACHVERHALT:
Durch die Zurücklegung des Gemeinderatsmandates von Herrn Mag.(FH) Paul
Werdenich ist auch eine Umbesetzung in einzelne Gemeinderatssausschüsse
notwendig geworden. Weiters liegt ein Schreiben der SPÖ vor, demgemäß Herr GR
Karl Klugmayer von seiner Mitgliedschaft im Ausschuss für Verwaltungsinnoviation,
Bürgerservice und gemeindeübergreifende Kooperationen abberufen wird.
Weiters wird mitgeteilt, dass Herr GR Leopold Oswald von seiner Funktion als
Aufsichtsrat der Stadtgemeinde Mödling Betriebsges.m.b.H. sowie der CityManagement Mödling GmbH abberufen werden soll.
Seitens der SPÖ wurde nachstehender Vorschlag für eine Ergänzungswahl für die
folgenden Ausschüsse und Aufsichtsräte eingebracht:
Ausschuss für Sport, Jugend und Jumelage:
GR Leopold Oswald
Ausschuss für Stadtentwicklung, Raumplanung und Stadterneuerung:
GR Leopold Oswald
Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof:
GR Karl Klugmayer
Ausschuss für Verwaltungsinnovation, Bürgerservice und gemeindeübergreifende
Kooperationen:
GR Leopold Oswald
Aufsichtsrat der Stadtgemeinde Mödling Betriebsges.m.b.H.:
GR Andreas Holzmann
Aufsichtsrat City-Management Mödling GmbH:
STR Dr. Karin Wessely
Die Abberufung, sowie der Antrag auf Neubesetzung wurde ordnungsgemäß
eingebracht und ist rechtsgültig, da er von mehr als der Hälfte der
Gemeinderatsmitglieder der Wahlpartei SPÖ unterfertigt ist.
Auf die Abstimmung mittels Stimmzettel wird einstimmig verzichtet.
21.05.2015
SV-1758-2015.docx
Antrag:
Es möge beschlossen werden, die oben angeführten Personen in die im Sachverhalt
angeführten Gemeinderatsausschüsse und Aufsichtsräte zu wählen.
21.05.2015
SV-1758-2015.docx
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 beschlossen, den vorgelegten
Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung Amtsdirektion
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1758-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
I-P-6-2015
Bericht des Prüfungsausschusses
Behandelt im
Gemeinderat
27.03.2015
Top:
07
Berichterstatter: Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner
SACHVERHALT:
Gemäß § 82 NÖ Gemeindeordnung wurde der Bericht des Prüfungsausschusses über
die Prüfung der Amtskassa vorgelegt.
Gemäß diesem Bericht hat am 26. März 2015 eine angesagte Kassaprüfung
stattgefunden. Hinsichtlich der Prüfung der Amtskassa wird berichtet, dass alle
Belege ordnungsgemäß vorgefunden wurden und die Amtskassa vorbildhaft geführt
wird.
Gemäß § 82 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung lege ich diesen Bericht dem Gemeinderat
vor. Ich ersuche daher den Gemeinderat diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
21.05.2015
SV-1760-2015.docx
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 beschlossen, den vorgelegten
Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung Amtsdirektion
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1760-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/2-2015
Rechnungsabschluss 2014
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
12.03.2015
Top:
26
18.03.2015
27.03.2015
Top:
Top:
27
08
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
Der Rechnungsabschluss wurde nach den Bestimmungen der Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung 1997, in der derzeit geltenden Fassung, erstellt. Die
Ergebnisse (laufendes Soll) des Rechnungsjahres 2014 betragen
bei den Einnahmen im ordentlichen Haushalt
bei den Ausgaben im ordentlichen Haushalt
Ergebnis ordentl. Haushalt: Soll-Überschuss* von
und ein Ist-Überschuss** von
EUR
EUR
EUR
EUR
60.825.503,89
60.001.276,19
824.227,70
1.095.159,82
bei den Einnahmen im außerordentlichen Haushalt
bei den Ausgaben im außerordentlichen Haushalt
Ergebnis außerordentlicher Haushalt (Soll):
ein Ist-Überschuss** von
ein Ist-Fehlbetrag** von
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
6.181.394,12
6.181.394,12
0,00
762.045,16
157.301,61
E I N N A H M E N
VA 2014 idF 2.
NTVA 2014
Gr.0
RA 2014
So ll)
3.275.100
A U S G A B E N
(lfd.
Differenz (lfd.
So ll minus VA )
3.324.854,95
49.754,95
5%
%
D IF F E R E N Z
VA 2014 idF 2.
NTVA 2014
RA 2014 idF 2.NTVA
2014
Differenz (VA
minus lfd. So ll)
7.986.800
7.810.703,44
-176.096,56
%
13%
Gruppensumme
(Einn. abzüglich
A usgaben)
-4.485.848,49
Deck.grad
43%
Gr.1
132.200
112.021,57
-20.178,43
0,2%
930.000
862.708,81
-67.291,19
1%
-750.687,24
13%
Gr.2
1.142.100
1.244.167,03
102.067,03
2%
6.219.900
6.135.173,20
-84.726,80
10%
-4.891.006,17
20%
Gr.3
1.234.200
1.215.747,77
-18.452,23
2%
2.711.400
2.716.409,44
5.009,44
5%
-1.500.661,67
45%
Gr.4
164.200
167.661,81
3.461,81
0,28%
5.212.700
5.197.897,58
-14.802,42
9%
-5.030.235,77
3%
0,2%
Gr.5
11.800
13.227,00
1.427,00
0,02%
5.620.900
5.619.760,60
-1.139,40
9%
-5.606.533,60
Gr.6
1.569.000
1.657.464,50
88.464,50
3%
2.089.300
2.049.081,96
-40.218,04
3%
-391.617,46
81%
Gr.7
300
82,42
-217,58
0,0%
588.000
518.195,35
-69.804,65
1%
-518.112,93
0,02%
Gr.8
19.746.000
20.163.756,58
417.756,58
33%
25.488.500
25.606.790,48
118.290,48
43%
-5.443.033,90
79%
Gr.9
32.741.100
32.926.520,26
185.420,26
54%
3.168.500
3.484.555,33
316.055,33
6%
29.441.964,93
945%
6 0 .0 16 .0 0 0
6 0 .8 2 5 .5 0 3 ,8 9
10 0 %
6 0 .0 16 .0 0 0
6 0 .0 0 1.2 7 6 ,19
- 14 .7 2 3 ,8 1
10 0 %
8 0 9 .5 0 3 ,8 9
8 2 4 .2 2 7 ,7 0
*Sollüberschuss bzw. Sollfehlbetrag.: Saldo zwischen vorgeschriebenen (fälligen) Einnahmen und Ausgaben zum 31.12.2014
**Istüberschuss bzw. Istfehlbetrag: Saldo zwischen liquiditätsmäßig abgewickelten Einnahmen und Ausgaben zum 31.12.2014
21.05.2015
SV-1632-2015.docx
10 1,4 %
Zum außerordentlichen Haushalt ist zu bemerken, dass alle Vorhaben ausgeglichen werden
konnten. Der Ist-Überschuss entspricht den noch im Jahr 2014 fälligen Ausgaben, welche
liquiditätsmäßig erst 2015 abgewickelt werden und deswegen zum Soll gestellt wurden,
den Ist-Fehlbetrag stellen noch ausständige Förderungen dar.
Die Bedeckung und Ausfinanzierung des AO-Haushaltes war möglich, weil die notwendigen
finanziellen Mittel durch Darlehensaufnahmen von € 2.989.634,00 (€ -124.366,00) sowie die
Abrufung von Förderungsgeldern € 705.891,95 (€ +12.891,95) rechtzeitig bereitgestellt
wurden und die vorläufigen Überschüsse bzw. Fehlbeträge durch Zuführungen bzw.
Entnahmen aus Rücklagen von € 640.000,00 (€ -664.100,00) sowie Zuführungen vom
ordentlichen und AO-Haushalt von insgesamt € 1.765.418,65 (+607.818,65) bedeckt
werden konnten.
Der Sollüberschuss von € 824.227,70 wird im Jahr 2015 zweckgebunden einerseits für bis dato
nicht vorhersehbare Mehrausgaben im ordentlichen sowie für Zuführungen an den AO-Haushalt
verwendet um dort den erforderlichen Fremdkapitaleinsatz zu reduzieren. Die budgetmäßige
Umsetzung wird im 1. Nachtragsvoranschlag 2015 erfolgen.
Es ergibt sich ein Maastricht Überschuss von EUR +762.614,86 das ist gegenüber dem
Vorjahr (Überschuss +943.595,35) eine Reduktion um EUR – 180.980,49.
Zum positiven Abschluss des Rechnungsjahres 2014 haben die Minderausgaben bei den
Personalkosten, Pensionen sowie Entgelten an Gewerbetreibenden wesentlich beigetragen.
Vor den Abschlussbuchungen ergab sich folgender Saldo für das Haushaltsjahr 2014:
Gebarung:
EUR
Betrag:
Sollüberschuss Gesamthaushalt 2014 (OH & AOH) vor Umbuchungen
EUR
1.432.046,35
abzüglich zusätzliche Zuführungen vom OH + AOH an den AO-Haushalt
EUR
-607.818,65
Sollüberschuss endgültig:
EUR
824.227,70
Die im 2. Nachtragsvoranschlag 2014 zur Bedeckung des AO-Haushalt eingesetzten
Rücklagenentnahmen von EUR 1.304.100,00 wurden nur mit jenem Betrag, welcher durch
vorhandene zweckgebundene AO-Rücklagen gegeben war (EUR 640.000,00) in Anspruch
genommen. Der Differenzbetrag von EUR 664.100,00 konnte durch andere Einnahmen wie
beispielsweise zusätzliche Zuführungen vom ordentlichen und außerordentlichen Haushalt
bedeckt werden.
Dem Prinzip der Null-Nettoneuverschuldung wurde ein weiteres Mal Rechnung getragen,
die Verschuldung ist das dritte Jahr in Folge, diesmal um EUR 228.826,64 gesunken.
Reduktion Darlehensaufnahmen (AO-HH) im 2. NTVA ggü. dem VA 2014:EUR
Tatsächliche Darlehens-Minderaufnahmen lt. RA 2014 im AO-Haushalt: EUR
Ggü. dem RA 2013 im RA 2014 im ordentl. HH gestiegene Tilgungen
EUR
Gesamtreduktion des Schuldenstandes des RA 2014 ggü. dem RA 2013: EUR
-115.000,00
-9.366,00
-104.460,64
-228.826,64
Zusätzlich ergibt sich über die Inflationsrate nachhaltig ein weiterer, deutlicher
Entschuldungseffekt.
21.05.2015
SV-1632-2015.docx
Die Einnahmen und Ausgaben verteilen sich im ordentlichen Haushalt im RA 2014wie folgt:
Einnahmen ordentlicher Haushalt - lfd. Soll (Zusammenfassung in Gruppen)
EUR
Vertretungskörper u. allg. Verwaltung (Gemeinderat, Bau- + Hauptamt, Öff.arbeit,
Gr.0 Jumelage )
%
3.324.854,95
5,5%
112.021,57
0,2%
1.244.167,03
2,0%
1.215.747,77
2,0%
167.661,81
0,3%
13.227,00
0,0%
1.657.464,50
2,7%
82,42
0,0%
Dienstleistungen (Wasser, Kanal, Müllbes., öff. Bel., Friedhof, Wirtschaftshof, Fuhrpark,
Gr.8 Haustankstelle, Wohn- & Geschäftsgebäude, Stadtbad, Gärtnerei, Forst, Citybus, Citytaxi)
20.163.756,58
33,2%
Gr.9 Finanzwirtschaft (Ertragsanteile, Kommunal-, Grund- + sonstige Steuern, Rücklagen)
32.926.520,26
54,1%
60.825.503,89
100,0%
öffentliche Ordnung u. Sicherheit (Bau-, Gesundheits- + Feuerpolizei, Feuerwehr,
Gr.1 Zivilschutz)
Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft (Volksschule, Kindergarten, Hort, Sport +
Gr.2 Jugend )
Gr.3 Kunst, Kultur +Kultus (Musikschule, Ortsbild, Theater, Museen, Konzerte, Kirche )
Soziale Wohlfahrt u. Wohnbauförderung (Sozialamt, SH-Umlage, Jgd.wohlfahrt, EaR,
Gr.4 Wohnbeih.)
Gesundheit (Schul-+Gemeindearzt, Mutterberatung, NÖKAS-Umlage, Rotes Kreuz,
Gr.5 Umweltref.)
Gr.6 Strassen- u. Wasserbau, Verkehr (Instandhaltung Strassen, KPZ- u. Radarüberw., Postamt)
Gr.7 Wirtschaftsförderung (Tourismusförd., Existenz+Inv.kredite, CMM, div. Förderungen)
Gesamtsumme Einnahmen ordentlicher Haushalt
Ausgaben ordentlicher Haushalt - lfd. Soll (Zusammenfassung in Gruppen)
EUR
Vertretungskörper u. allg. Verwaltung (Gemeinderat, Bau- + Hauptamt, Öff.arbeit,
Gr.0 Jumelage )
öffentliche Ordnung u. Sicherheit (Bau-, Gesundheits- + Feuerpolizei, Feuerwehr,
Gr.1 Zivilschutz)
%
7.810.703,44
13,0%
862.708,81
1,4%
Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft (Volksschule, Kindergarten, Hort, Sport +
Gr.2 Jugend )
Gr.3 Kunst, Kultur +Kultus (Musikschule, Ortsbild, Theater, Museen, Konzerte, Kirche )
6.135.173,20
10,2%
2.716.409,44
4,5%
Soziale Wohlfahrt u. Wohnbauförderung (Sozialamt, SH-Umlage, Jgd.wohlfahrt, EaR,
Gr.4 Wohnbeih.)
5.197.897,58
8,7%
Gesundheit (Schul-+Gemeindearzt, Mutterberatung, NÖKAS-Umlage, Rotes Kreuz,
Gr.5 Umweltref.)
5.619.760,60
9,4%
Gr.6 Strassen- u. Wasserbau, Verkehr (Instandhaltung Strassen, KPZ- u. Radarüberw., Postamt)
2.049.081,96
3,4%
518.195,35
0,9%
25.606.790,48
42,7%
3.484.555,33
5,8%
60.001.276,19
100,0%
Gr.7 Wirtschaftsförderung (Tourismusförd., Existenz+Inv.kredite, CMM, div. Förderungen)
Dienstleistungen (Wasservers., Kanal, Müllbes., öff. Bel., Friedhof, Wirtschaftshof,
Fuhrpark, Haustankstelle, Wohn- & Geschäftsgebäude, Stadtbad, Gärtnerei, Forst, Citybus,
Gr.8 Citytaxi)
Gr.9 Finanzwirtschaft (EDV, Geldverkehr, Rücklagen, Inv.- + Tilg.zuschüsse, Zuführung an AOH)
Gesamtsumme Ausgaben ordentlicher Haushalt
Gegenüber den im Jahr 2014 veranschlagten Beträgen betrug die Abweichung bei den
Solleinnahmen im ordentlichen Haushalt EUR +809.503,89 (+1,35% Mehreinnahmen) und bei
den Sollausgaben EUR – 14.723,81 (minus 0,025% Minderausgaben). Die Differenz ist der
ausgewiesene Sollüberschuss von EUR 824.227,70.
21.05.2015
SV-1632-2015.docx
Ausgabenverteilung im ordentlichen Haushalt gesamt(Gebarung n. Querschnitt)
EUR
Personalkosten (€ 14.260.110,63 / 23,76%) und Pensionen (€ 3.827.249,00 / 6,37%)
Prozent
18.087.359,63
% VJ
30,14%
30,28%
30,90%
29,46%
12.404.050,78
20,67%
20,61%
Schuldendienst (Darlehenstilgung € 3.218.460,64 + Darlehenszinsen € 580.765,86)
3.799.226,50
6,33%
6,23%
Laufende Transferzahlungen (diverse Subventionen, Haus der Jugend, Stadttheater, Sport,
Soziales, Wohnkostenbeihilfe, Notaushilfen, Schulen & Kindergärten, Wirtschafts- &
Betriebsförderung, Zinsenzuschüsse Wohnraumschaffung & Existenzgründung, City
Management, Bezirksmuseum etc.)
2.771.470,80
4,62%
4,44%
Zuführung vom ordentlichen an den AO-Haushalt
1.481.726,02
2,47%
2,79%
58,67
0,00%
1,27%
Bezüge der Organe (Gemeinderat, Stadtrat, Bürgermeister)
869.675,20
1,45%
1,38%
Gebrauchs- & Verbr.güter, Handelswaren (Chemie, Reinigung, Lebensmittel, Treibstoffe)
771.349,11
1,29%
1,29%
Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
642.553,44
1,07%
1,10%
Erwerb beweglichem Vermögen: Amts- + Betriebsausst., Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen
244.173,66
0,41%
0,39%
Erwerb unbewegl. Vermögen: Hausanschlüsse Kanal+Wasser,Verkehrsz.,Brandmeldeanlage Am
190.878,30
0,32%
0,26%
sonstiger Kapitaltransferausgaben (Haftungen, Zi.zuschuss Mödling Wohnen GmbH, Invest.zusc
201.150,00
0,34%
0,50%
Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Energie, Porto, Telefon, Versicherung, Mieten, Leasing,
Instandhaltung, Entgelte Gewerbetreibende)
18.537.604,08
Laufende Transferzahlungen (Sozialhilfe,NÖKAS&Jugendwohlfahrt,STA,STB,Schuluml.)
Rücklagenzuführungen (allgemeine Rücklage im OH)
Gesamtausgaben ordentlicher Haushalt 2014
60.001.276,19
100,00% 100,00%
Wesentliche Mehr- und Mindereinnahmen bzw. –Ausgaben gegenüber dem aktuellen
Voranschlag idF des 2. NTVA 2014 ergaben sich vor allem bei folgenden Positionen
(Darstellung nur auszugsweise – keine vollständige Anführung aller +/- HH-Stellen):
HH-Stelle
Mehr/Mindereinnahmen: Bezeichnung / Text / Begründung
2/022+8630
Standesamtsverband Transferzahlungen
2/390+828
Kirchliche Angelegenheiten Rückersätze von Ausgaben (BK-Abr.)
2/6122+829
Parkscheinautomaten Parkgebühren
EUR + / - ggü. VA 2014
40.200
6.400
31.900
2/6122+8689 Verkehrsstrafen Kurzparkzonen
-38.600
2/850+852
Wasseranschlussabgabe
2/850+8523
Wasserbezugsgebühr(geringerer Verbrauch,regnerischer Sommer)
2/851+852
Kanalanschlussabgabe
64.800
2/851+8525
Kanalbenützungsgebühr
39.800
2/div.+8285 Vergütungen (fiskalisch abgestimmt)
826.700
2/852+827
M üllbeseitigung Kostenersatz für die Überlassung von Bed.
2/859+810
Erlöse Stadtbad
2/875+817
City Bus (Beitrag Wr. Neudorf)
2/8991+824
Erlöse Leiner Parkplatz
2/8991+829
Parkgebühren
2/8531+8240 Hausbesitz Einmahmen aus Vermietung u.Verpachtung
89.500
-162.400
-8.300
-96.100
27.500
-25.200
-6.200
-12.300
2/8531+824
Parkplatzmiete
2/8531+828
Hausbesitz Rückersätze von Ausgaben (zu hoch budgetiert)
-17.000
2/925+div.
Ertragsanteile
-15.600
Wesentliche Mehr- / Mindereinnahmen saldiert
21.05.2015
-7.800
737.300
SV-1632-2015.docx
HH-Stelle
Mehr/Minderausgaben: Bezeichnung / Text / Begründung
EUR + / - ggü. VA 2014
1/diverse-500 Personalkosten
-260.000
1/diverse-760 Pensionen
-245.800
1/div.-728500 Vergütungen (fiskalisch abgestimmt)
826.700
1/div.-453000 Chemische M ittel (v.a. Kläranlage -17 TEUR)
-19.000
1/div.-600000 Strom (v.a. Kläranlage -66 TEUR)
-107.100
1/div.-603000 Fernwärme
1/div.-61…..
52.500
Instandhaltungen(Straßen, Boden, Gebäude, Fzg., M aschinen, Anl.)
-127.500
1/div.-630000 Portogebühren
19.800
1/div.-631000 Telekommunikationsdienste (Telefon, Internet, etc.)
-10.600
1/div.-670000 Versicherungen
-48.000
1/div.-728000 Entgelte an Gewerbetreibende
-75.100
1/div.-752000 Transfers Gde.verbände (HSG, Poly, ASO, STA, STB, Wasserverb.)
-27.300
1/419-751
Sozialhilfe-Wohnsitzgemeindebeitrag
29.200
1/419-7511
Sozialhilfeumlage
10.200
1/562-751
NÖKAS-Umlage
6.700
1/771-757448 Subvention City M anagement GmbH
-40.500
1/8511-728
-78.800
Kläranlage Entgelte (Klärschlammverwertung)
1/8511-72290 Guthaben Kläranlagengemeinden aus Jahresabrechnung 2014
202.200
1/852-div.
M üllbeseitigung+M UM : div. Aufwände z.B. Transport,Sammlung,Restmül
1/8710-6180
Sanierung Fernwärmeanlagen
-163.900
52.300
1/div.-700000 Leasing, M ietzinse etc.
-18.600
1/div.-910000 Zuführungen vom ordentlichen an den AO-Haushalt
324.100
Wesentliche Mehr- / Minderausgaben saldiert
301.500
Außerordentlicher Haushalt:
Die Einnahmen im außerordentlichen Haushalt verteilen sich wie folgt:
Finanzierung des AO-Haushalts (Bedeckung)
EUR
2014 2013
+/-
Darlehen (von Banken + Körperschaften öffentl. Rechts)
2.989.634,00
48%
44%
4%
Zuführungen vom ordentlichen Haushalt
1.481.726,02
24%
30%
-6%
Bundes- und Landesförderungen (Kapitaltransfers)
705.891,95
11%
13%
-2%
Rücklagenentnahmen
640.000,00
10%
10%
0%
Grundverkaufserlöse
57.229,52
1%
0%
1%
Sponsoring Museumspark
23.220,00
0%
0%
0%
5%
3%
2%
283.692,63
Zuführungen von anderen AO-Vorhaben
Summe Einnahmen AO-Haushalt
6.181.394,12
100% 100%
Zum Vergleich die Prozentsätze des Deckungsverhältnisses im AO-Haushalt:
Jahr
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
2014
Eigen- & sonstige Mittel
12%
24%
28%
24%
43%
49%
48%
26%
31%
59%
62%
56%
52%
Fremkapital (Darlehen)
88%
76%
72%
76%
57%
51%
52%
74%
69%
41%
38%
44%
48%
Im langjährigen Vergleich konnte durch das eingehaltene Prinzip der NullNettoneuverschuldung, durch zusätzliche Zuführungen vom ordentlichen Haushalt,
21.05.2015
SV-1632-2015.docx
Rücklagenentnahmen sowie erhöhte Förderungsmittel der Anteil der Fremdfinanzierung
signifikant gesenkt werden.
Die Ausgaben im außerordentlichen Haushalt verteilen sich wie folgt:
Investitionsverteilung im AO-Haushalt
EUR
% lfd. Jahr
STR Mag. Binder (Kanalbau und Wasserversorgung)
1.485.605,69
24,03%
Vzbgm STR Mag. Wannenmacher (Straßen- & Brückensanierung, Straßenbau,
Förderungsabwicklung LED-Beleuchtungsaustausch, Photovoltaikanlage
(Bürgerbeteiligungsmodell), Mödlingbach-Renaturierung
2.074.082,25
33,55%
Vzbgm STR Rubel (Dachsanierung Haus der Jugend, Freiwillige Feuerwehr, Neuerr.
Bezirksstelle Rotes Kreuz Rückstellung, Dachsanierung Anningerhaus, Denkmalpflege:
Dachsanierung Karner,Rückstellung San.Löwen Waisenhausareal)
801.780,46
12,97%
STR Schwendemann (Volksschulen, Kindergärten und Kinderspielplätze)
904.071,37
14,63%
STR DI Dr. Lindebner (Wirtschaftshof, Fuhrpark, Gärtnerei)
365.952,65
5,92%
STR Mag. Dr. Ukmar (Neugestaltung Hauptstraße)
124.200,00
2,01%
Vzbgm STR Holzmann (Betriebe: Friedhof, Kläranlage: Trafo + Klärschlammentw.)
425.701,70
6,89%
6.181.394,12
100,00%
Summe Ausgaben AO-Haushalt
Der Schuldenstand der Stadtgemeinde Mödling entwickelte sich 2014 wie folgt:
Stand am 31. Dezember 2013 (lt. Schuldennachweis zum RA 2013)
EUR
zuzüglich neue Darlehensaufnahmen 2014
EUR
abzüglich getätigte Tilgungen im Jahr 2014
EUR
Schließlicher Schuldenstand Rechnungsabschluss 2014 per 31.12.2014
EUR
53.791.350,21
2.989.634,00
-
3.218.460,64
53.562.523,57
Der Zinsendienst betrug im Jahr 2014 EUR 580.765,86, die Annuitätenleistung somit
EUR 3.799.226,50.
Aufgliederung des Schuldenstandes nach der Bedeckung:
% VJ
Stand 31.12.13
Zugang
Tilgung
Stand 31.12.13
%
Hoheitsverwaltung - Schuldenart I
62%
33.175.423,24
1.674.000
-1.801.437,82
33.047.985,42
62%
Gebührenhaushalte Schuldenart II
38%
20.615.926,97
1.315.634
-1.417.022,82
20.514.538,15
38%
100%
53.791.350,21
2.989.634
-3.218.460,64
53.562.523,57
100%
Schuldenstand gesamt
Erstmals seit vielen Jahren ist die Entwicklung der Hoheitsschulden, welche aus
allgemeinen Deckungsmitteln rückzuführen sind, rückläufig (um € -127.437,82).
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den beiliegenden einen wesentlichen Bestandteil dieses
Beschlusses bildenden Rechnungsabschluss 2014 zu genehmigen.
Es möge weiters beschlossen werden, die beiliegenden Bilanzen der Mödlinger
Saubermacher GmbH sowie der City Management Mödling GmbH für das Geschäftsjahr 2013
(jeweils vom 1.1.2013 bis 31.12.2013), welche ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil
dieses Beschlusses bilden, zu genehmigen. Beide Bilanzen wurden von unabhängigen
Wirtschaftsprüfern geprüft und diesen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Die
Bilanzen der Mödling Wohnen GmbH und der Stadtgemeinde Mödling Betriebs GmbH sind
nicht Beschlussbestandteil, da diese ohnehin in jeweils gesonderter Einzel-Beschlussfassung
vom Gemeinderat genehmigt werden. In der Kommunalen Sicherheits- und Service GmbH
(kurz „KSS“) übt die Stadtgemeinde Mödling mit einem Anteil von 26% keine
beherrschenden Einfluss aus, weswegen das Beschlusserfordernis entfällt.
21.05.2015
SV-1632-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1632-2015.docx
PROTOKOLL
über die Sitzung des GEMEINDERATES der STADTGEMEINDE MÖDLING am Samstag,
dem 28. März 2015 im Sitzungssaal des Mödlinger Rathauses
Beginn: 9.00 Uhr
Ende: 10.17 Uhr
Anwesend:
Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner
Vizebürgermeister Mag.Gerhard Wannenmacher
Vizebürgermeister KommR Dir.Ferdinand Rubel
Stadträtin Mag.Ulrike Binder ab 9.06 Uhr
Stadtrat Daniel Könczöl
Stadtrat DI Dr.Leopold Lindebner
Stadtrat Robert Mayer
Stadträtin Franziska Olischer
Stadtrat Rainer Praschak
Stadträtin Verena Schwendemann
Stadtrat Mag.Dr.Gerald Ukmar
Stadträtin Dr. Karin Wessely
Gemeinderat Gerold Babuschik
Gemeinderätin Mag.Susanne Bauer-Rupprecht
Gemeinderat Reg.Rat Martin Czeiner
Gemeinderat Ing.Michael Danzinger
Gemeinderätin Silvia Drechsler
Gemeinderätin Konstanze Flamm
Gemeinderätin Rosemarie Forster
Gemeinderätin Barbara Harramach, Bakk.
Gemeinderat Klaus Hochkogler, MA
Gemeinderat Andreas Holzmann
Gemeinderätin OSR Sabine Karl-Moldan
Gemeinderat Karl Klugmayer
Gemeinderat Christoph Kny
Gemeinderätin Eva Maier
Gemeinderat Ing.Peter Mally
Gemeinderat Leopold Oswald
Gemeinderat Askin Öztürk
Gemeinderat Klaus Percig
Gemeinderat Otto Rezac
Gemeinderat Mag.Gert Schweiger
Gemeinderätin Mag.Anna-Theres Teichgräber
Gemeinderat Harald Thau
Gemeinderätin Mag.Teresa Voboril
Gemeinderätin Nicole Weber
Gemeinderat Markus Wildeis
Gemeinderat Mag.DI Walter Windsteig
Gemeinderätin DI Sonja Zimov
Gemeinderätin KommR Mag.Eva Zirps-Ehrenberger
-2Entschuldigt:
Stadtrat Friedrich Panny
außerdem waren anwesend:
Stadtamtsdirektor Mag.Raimund Schneider
Stadtamtsdirektorstellv. Dr.Peter Klummp
Baudir.Stellv. DI Roland Geiwitsch
Kammeramtsdir.Stellv. Marie-Rose Toyfl
TAGESORDNUNG:
Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Vbgm. KommR. Dir. Ferdinand Rubel
(Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing)
2.Wohnkostenbeihilfen 2015
3.Freie Bühne Mayer – Kostenbeitrag für den Ankauf von 140 Sesseln
4.NÖ Wasserwirtschaftsfonds – Förderungsannahme Abwasserbeseitigungsanlage – BA 20
5.Österr. Rotes Kreuz – Neuerrichtung Bezirksstelle Mödling, Zusage Kostenbeteiligung
6.Mödlinger Saubermacher GmbH. – Haftungsübernahme Betriebsmittelkredit
7.Verordnung über die Erhebung einer Stellplatzausgleichsabgabe für Fahrräder
8.Mödling Wohnen GmbH – Grundsatzbeschluss zur Veräußerung der Liegenschaft Jakob
Thoma-Straße 24-28, 2340 Mödling
9.Freizeitzentrum Stadtbad Mödling: Abschluss Unternehmenspachtvertrag mit der Pikisch
e.U. (Kantine u. Trampolinbetrieb, Befristung 30.09.2015)
10. Freizeitzentrum Stadtbad Mödling – Abschluss Gastronomie-Pachtvertrag mit Johann
Mattis (Befristung 30.09.2015)
11. Volkskundemuseum – Sanierung des Daches
Stadträtin Mag. Ulike Binder
(Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten)
12. Gewährung einer Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Mödling Wohnen
GmbH
13. Löschung eines Pfandrechtes ob EZ 825, KG 16119 Mödling (Karl Liebleitner-G. 26)
14. 3. Nachtrag zum Pachtvertrag mit dem eingetragenen Unternehmen Pikisch e.U.
hinsichtlich der Kantine des Stadtbades Mödling, Goethegasse 9
15. 3. Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag Johann Mattis hinsichtlich Freizeitzentrum
Stadtbad Mödling
16. Kanalsanierung Enzersdorferstraße - Vergabe der Ingenieurleistungen
Vbgm. Mag. Gerhard Wannenmacher (Verkehr, Umwelt, Energie und IKT)
17. Grundsatzbeschluss f.d. Vergabe der Bauleistungen Enzersdorfer Straße
18. Mödlingbachrenaturierung östlich der Bahntrasse – Ausweitung des Kostenrahmens
19. Stadtgemeinde Mödling - Bericht Energiebuchhaltung für das Jahr 2013
20. Erneuerung des Buchhaltungsprogramms – Ankauf K5
Stadtrat HR DI Dr. Leopold Lindebner
(Forst, Gärtnerei, Agrar, Fuhrpark und Bauhof)
21. NATUR im Garten - Gemeinde
Stadtrat Friedrich Panny (Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof)
22. Wasserwerk – Sanierung der Wasserleitung Eisentorgasse
23. Friedhof – Vertragsverlängerung der Unterhaltsreinigung
24. Friedhof – Bodensanierung im Verwaltungsgebäude
Stadtrat Robert Mayer
(Sport, Jugend und Jumelage)
25. AFC Rangers; Jahressubvention 2015
26. Verein Tender - Projekt Waggon und Streetwork; Jahressubvention 2015
Stadtrat Mag.Dr.Gerald Ukmar
(Verwaltungsinnovation, Bürgerservice u.gemeindeübergreifende Kooperationen)
27. Beauftragung der Objektbefundung ehemaliges Finanzamt
Stadträtin Verena Schwendemann
(Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales)
28. NÖ LKG Hyrtlpark; Erneuerung des Estrichs, der Heizungsleitungen und den Bodenbelags
in 2 Gruppenräumen
29. NÖ LKG Eisentorgasse; Malerarbeiten
30. BM-Schule; Erneuerung und Ergänzung der Korrosionsschutzbeschichtungen an Dachrinnen
und Dachverblechungen
31. VS Hyrtlplatz; Baumeisterarbeiten
32.
VS Hyrtlplatz; Ankauf einer interaktiven Smartboard-Tafel inkl. Zubehör und Montage
33.
VS K.Stingl/Babenbergergasse; Sanierung 5. Bauabschnitt
34.
VS K.Stingl/Babenbergergasse; Erneuerung Haupteingangsportal Babenbergergasse
35. VS K.Stingl/Babenbergergasse; Malerarbeiten – Erneuerung der Innenmalerei in den
Klassenräumen
36.
VS Harald Lowatschek; Sanierung 3. Bauabschnitt
37. VS Harald Lowatschek; Weiterbeauftragung des Generalunternehmens für den 3.
Bauabschnitt
38.
VS Karl Stingl; 7. Teil Dachsanierung Nord- und Westtrakt
39.
VS Karl Stingl; Sanierung 6. Bauabschnitt
40.
VS Karl Stingl; Weiterbeauftragung des Generalunternehmens für den 6. Bauabschnitt
41.
VS Karl Stingl; Ankauf einer interaktiven Smartboard-Tafel inkl. Zubehör und Montage
42.
VS Karl Stingl; Möblierung für einen Gruppenraum der Nachmittagsbetreuung
43. Dringlichkeitsantrag des Finanzreferates betreffend Freizeitzentrum Stadtbad Mödling –
Erneuerung der Entkalkungsanlage
44. Dringlichkeitsantrag der FPÖ betreffend Verbot von Verteilungen von salafistischen
Religionsschriften im Stadtgebiet
45. Dringlichkeitsantrag der FPÖ betreffend Aufwertung des Gemeinderates –
Bürgereinbindung und mehr Transparent JETZT
46. Dringlichkeitsantrag der SPÖ betreffend Einführung eines ganzheitlich
zertifizierten/validierten Umweltmanagementsystems für alle Organisationseinheiten der
Stadtgemeinde Mödling und aller Unternehmen mit städtischer Beteiligung
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/7-2015
Wohnkostenbeihilfe 2015
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
1/459000-768040/0
Ansatz
€ 21.500,00
Gebunden
€ 0,00
12.03.2015
Top:
15
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
15
02
Verbraucht
€ 160,00
Frei
€ 21.340,00
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
Die Wohnkostenbeihilfe für die Einkommensklassen A – D, werden vierteljährlich im
Nachhinein ausbezahlt:
Beihilfe/Quartal
Klasse A: Einkommen oder
Pension mtl. bis
(für Alleinstehende)
bisher:
Klasse B: Einkommen oder
Pension mtl. bis
EUR
872,31
EUR 80,00 (=EUR 26,67/Monat)
EUR
857,37
EUR
920,00
EUR 75,00 (=EUR 25,00/Monat)
Klasse C: Einkommen oder
Pension mtl. bis
EUR 1.020,00
EUR 60,00 (=EUR 20,00/Monat)
Klasse D: Einkommen oder
Pension mtl. bis
EUR 1.170,00
EUR 45,00 (=EUR 15,00/Monat)
Antrag:
Es möge beschlossen werden, die Wohnkostenbeihilfen für die Einkommensklassen
A-D gemäß obigen Sachverhaltes ab 01.01.2015 zu gewähren. Die derzeit laufenden
bereits genehmigten Wohnkostenbeihilfen sind zu überprüfen und den neuen
Richtsätzen anzupassen. Die Förderbeträge bleiben unverändert aufrecht.
21.05.2015
SV-1710-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1710-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S3/5-2015
Freie Bühne Mayer - Kostenbeitrag für den Ankauf von 140 Sesseln
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
1/789000-756200/0
Ansatz
€ 30.000,00
Gebunden
€ 0,00
12.03.2015
Top:
16
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
16
03
Verbraucht
€ 3.474,91
Frei
€ 26.525,09
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
Frau Mayer Welley sucht mit Schreiben vom Dezember 2014 um Subventionierung einer
neuen Bestuhlung für die Freie Bühne Mayer an. Die vorhandenen Sessel wurden im Jahre
1991 angeschafft und sind mittlerweile teilweise schon ausgeschieden bzw. sehr schadhaft.
Ein Kostenvoranschlag der Firma Dkfm. Partsch GmbH, Möbel Großhandel, liegt vor.
Es wird vorgeschlagen einen Kostenbeitrag für die Bestuhlung der Freien Bühne Mayer in
der Höhe von € 5.000,-- vorzusehen.
Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 1/789-756200 gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, einen Kostenbeitrag für die Bestuhlung der Freien Bühne
Mayer in der Höhe von € 5.000,-- gegen Rechnungslegung zu gewähren.
21.05.2015
SV-1691-2015.docx
Im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015
wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1691-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/3-2015
NÖ Wasserwirtschaftsfonds - Förderungsannahme
Abwasserbeseitigungsanlage Mödling - BA 20
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
12.03.2015
Top:
17
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
17
04
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
Mit Schreiben vom 11.12.2014 teilt der NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF) der
Stadtgemeinde Mödling mit, dass für die Abwasserbeseitigungsanlage Mödling,
Bauabschnitt 20, vorläufig förderbare Investitionskosten in der Höhe von
€ 1.240.000,-- anerkannt wurden. Die zugesicherten Förderungsmittel von
€ 63.355,-- werden bei Nachweis des entsprechenden Baufortschrittes, höchstens
jedoch in folgenden Jahresquoten fällig (2015: € 9.600,--; 2016: € 12.700,--;
2017: € 15.900,--; 2018: € 15.900,--; 2019 € 9.255,--). Die Förderung wird in Form
eines Darlehens gewährt.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, die Förderung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds für die
Abwasserbeseitigungsanlage Mödling, Bauabschnitt 20, zu den im Sachverhalt
angeführten Bedingungen, die einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses
bilden, anzunehmen und die zeichnungsberechtigten Organe zu ermächtigen, die
vorliegende Annahmeerklärung zu unterfertigen.
21.05.2015
SV-1635-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1635-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/5-2015
Österr. Rotes Kreuz - Neuerrichtung Bezirksstelle Mödling; Zusage
Kostenbeteiligung
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
12.03.2015
Top:
18
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
18
05
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
Die Bezirksstelle des Roten Kreuzes Mödling ist in die Jahre gekommen und bedarf
einer grundsätzlichen Erneuerung, wobei punktuelle Sanierungsmaßnahmen nicht
mehr ausreichen. Die Bezirksstelle des Roten Kreuzes Mödling soll daher neu
errichtet werden. Die Kostenschätzung vom 9.8.2013 weist Gesamtkosten von
€ 2.880.000,-- exkl. Ust. aus. Die Vorsteuerabzugsfähigkeit des Roten Kreuzes als
Bauträger ist gegeben. Es ist eine Drittelfinanzierung folgender Partner vorgesehen:
Rotes Kreuz Mödling, Land NÖ (Sonderbedarfszuweisungen), 12 Gemeinden des
Rettungssprengels Mödling. Die Aufteilung des Gemeindeanteils von voraussichtlich
€ 960.000,-- soll nach einem Einwohnerschlüssel der beteiligten Gemeinden
erfolgen, wobei auf die Stadtgemeinde Mödling € 265.000,-- entfallen werden.
Zusätzlich übernimmt Mödling als Bezirkshauptstadt die nicht gedeckten Kosten von
€ 10.800,--, sodass für die Stadtgemeinde insgesamt € 275.800,-- zu tragen sein
werden. Die hierfür zukommenden Bedarfszuweisungsmittel werden an die
Gemeinden als Förderungsempfänger ausgeschüttet und sind von diesen auf das
Baukonto des Roten Kreuzes Mödling weiterzuleiten. Im Budget 2015 ist ein Betrag
von € 200.000,-- durch eine Sollstellung aus dem Rechnungsabschluss 2014
gegeben. Der allfällige Differenzbetrag von € 75.800,-- wird je nach Baufortschritt
und Liquiditätserfordernis in einem der beiden Nachtragsvoranschläge 2015 oder im
Voranschlag 2016 bzw. 2017 vorgesehen werden.
Es wird vorgeschlagen, für die Neuerrichtung der Bezirksstelle des Roten Kreuzes
Mödling eine Kostenbeteiligung im Ausmaß der nach den Bevölkerungszahlen
aufgeteilten endgültigen Baukosten (derzeitige Schätzung € 275.800,--) zu
übernehmen und die - über die durch die vorhandene Sollstellung über € 200.000,-hinausgehenden - Differenzbeträge wie oben angeführt zu bedecken.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, für die Neuerrichtung der Bezirksstelle des Roten
Kreuzes Mödling eine Kostenbeteiligung im Ausmaß der nach den
21.05.2015
SV-1644-2015.docx
Bevölkerungszahlen aufgeteilten endgültigen Baukosten (derzeitige Schätzung
€ 275.800,--) zu übernehmen und die - über die durch die vorhandene Sollstellung
über € 200.000,-- hinausgehenden - Differenzbeträge wie oben angeführt zu
bedecken.
21.05.2015
SV-1644-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1644-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/6-2015
Mödlinger Saubermacher GmbH. - Haftungsübernahme
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
12.03.2015
Top:
19
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
19
06
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
In der Sitzung des Gemeinderates am 20.11.2009 wurde die Haftungsübernahme für einen
Betriebsmittelkredit in der Höhe von € 200.000,-- auf die Dauer von 5 Jahren beschlossen.
Von der Raiffeisenkasse Guntramsdorf liegt eine Vereinbarung über die Verlängerung dieses
Betriebsmittelkredites vor. Die in der Urkunde vom 24.3.2000 getroffenen Vereinbarungen,
insbesondere die Sicherheiten (Bürgschaftsübernahme), bleiben im vollem Umfang
aufrecht.
Konditionen für den Betriebsmittelkredit:
Höhe EUR 200.000,-Laufzeit: 5 Jahre, bis 26.01.2020
Zinssatzbindung 3-Monats-Euribor (0,1%) mit einem Aufschlag von 0,9%, gesamt dzt. somit
0,99%.
Die Gesellschaft ersucht um Haftungsübernahme, da die Zinskondition deutlich günstiger
von der Bank angeboten werden kann, wenn die Stadtgemeinde Mödling die Haftung für
diesen Betriebsmittelkredit übernimmt, da die gesetzlich vorgeschriebene
Hinterlegungspflicht der Bank entfällt. Gleichzeitig übernimmt die Saubermacher AG die
Ausfallshaftung für 49% des Darlehensbetrages (=Anteil am Stammkapital der Mödlinger
Saubermacher GmbH.).
Antrag:
Es möge beschlossen werden, die Haftung für einen Betriebsmittelkredit für „Die Mödlinger
Saubermacher GmbH“ in der Höhe bis EUR 200.000,-- auf die Dauer von 5 Jahren (bis
26.01.2020) bei der Raiffeisenkasse Guntramsdorf zu den im Sachverhalt angeführten
Konditionen zu übernehmen. Weiters möge beschlossen werden, die
zeichnungsberechtigten Organe zu ermächtigen, vorliegende Haftungserklärung zu
unterfertigen.
21.05.2015
SV-1687-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1687-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/13-2015
Verordnung über die Erhebung einer Stellplatzausgleichsabgabe für
Fahrräder
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
12.03.2015
Top:
20
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
20
07
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
Der Landtag von Niederösterreich hat am 23.10.2014 die NÖ Bauordnung 2014 beschlossen,
welche am 1. Februar 2015 in Kraft tritt und in der im § 41 zusätzlich zur bereits geltenden
Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge, eine Stellplatz-Ausgleichsabgabe für
Fahrräder neu festgelegt wurde. Es soll daher vom Gemeinderat nunmehr die
entsprechende Gebührenverordnung beschlossen werden.
Die Bestimmungen des novellierten Gesetzes für die Berechnung der StellplatzAusgleichsabgabe für Fahrräder ist mit den bisherigen Bestimmungen über die
Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge ident, außer dass für Kraftfahrzeuge eine Fläche von
30m² und für Fahrräder 3m² anzusetzen sind. Die Höhe der neuen StellplatzAusgleichsabgabe würde somit für einen Fahrradabstellplatz € 1.000,-- betragen. Eine
Einteilung in Zonen ist in Mödling nicht vorgesehen.
Antrag:
Es möge beschlossen werden die
Verordnung
§1
Die gemäß § 41 Abs. 5 der NÖ Bauordnung 2014 zu entrichtende StellplatzAusgleichsabgabe für Fahrräder wird wie folgt festgesetzt:
€ 1.000,-§2
Diese Verordnung tritt gem. § 59 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ab 15.4.2015 in Kraft.
zu genehmigen.
21.05.2015
SV-1731-2015.docx
Im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015
wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Gegenstimmen SPÖ. Ergänzungsantrag STR Rubel: Die zu
beschließende Stellplatzausgleichsabgabe für Fahrräder ist im Mindestausmaß im
Sinne der Vorschriften der Bautechnikverordnung und der NÖ Bauordnung i.d.g.F.
anzuwenden. Einstimmig angenommen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Gegenstimme: STR Könczöl, MA
Stimmenthaltungen: STR Panny, STR Dr. Wessely,
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Frau STR Dr.Wessely stellt einen Rückstellungsantrag.
Abstimmungsergebnis Rückstellungsantrag: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Gegenstimmen: Klub der ÖVP, Klub der Grünen ohne GR Zimov, GR Maier
Nach längerer Debatte stellt Herr Bürgermeister Hintner eine Abänderungsantrag
dahingehend, dass grundsätzlich der Gemeinderat ermächtigt wird, Ausnahmen im
Bereich des geförderten Wohnbaus bzw. bei einzelnen Projekten sowohl bei der
Stellplatzausgleichsabgabe für Autos, wie auch für Fahrräder vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis Abänderungsantrag: einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1731-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/9-2015
Mödling Wohnen GmbH - Grundsatzbeschluss zur Veräußerung der
Liegenschaft Jakob Thoma-Straße 24-28, 2340 Mödling
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
12.03.2015
Top:
21
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
21
08
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
Die Mödling Wohnen GmbH beabsichtigt, die Liegenschaft Jakob Thoma-Straße ONr
24-28, 2340 Mödling, EZ 2389, KG 16119 Mödling, zu einem über dem Buchwert
liegenden Erlös von EUR 1.097.500,-- an die Baugenossenschaft Mödling unter den
folgenden Bedingungen zu veräußern:
-
Einräumung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Grundstück
Nr. 325/1, EZ , KG 16119 Mödling, zu Gunsten der Liegenschaftskäuferin;
unentgeltliche Zuschreibung jenes Teil des Grundstückes Nr. 325/1, auf dem
die PKW Abstellplätze Nr. 1 – 9 gelegen sind.
Gemäß Vertragspunkt VIII Abs. 4 Punkt A Z. 15 der Erklärung über die Errichtung
der Mödling Wohnen GmbH vom 5. Juli 2005 in Verbindung mit § 4 Punkt B Z. 15 der
Satzung für die Führung der Mödling Wohnen GmbH vom 8. März 2005 bedarf die
Veräußerung von Grundstücken samt allenfalls darauf befindlichen Objekten und
Objekten im Wohnungseigentum eines Gemeinderatsbeschlusses mit 2/3 Mehrheit.
Gemäß Vertragspunkt VIII Abs. 3 Z. 18 der Erklärung der Errichtung der Mödling
Wohnen GmbH vom 5. Juli 2005 beschließt über die Veräußerung von Grundstücken
samt allenfalls darauf befindlichen Objekten und Objekten im Wohnungseigentum
die Generalversammlung. Gemäß § 7 lit e der Geschäftsordnung für die
Geschäftsführung der Mödling Wohnen GmbH vom 18. Mai 2011 bedarf die
Veräußerung von Grundstücken der Zustimmung des Aufsichtsrates der Mödling
Wohnen GmbH […].
Die beschlussgegenständliche Liegenschaft, auf welcher Wohnanlagen aufgeführt
sind, steht im Alleineigentum der Mödling Wohnen GmbH.
Die Veräußerung der Liegenschaft steht im Einklang mit den Vorgaben des
Aufsichtsrates der Mödling Wohnen GmbH. Der aus der Veräußerung erzielte Erlös
soll im Wesentlichen der Tilgung der Gesellschaftsdarlehen dienen.
Sämtliche mit den Wohnungsnutzern abgeschlossene Mitverträge unterliegen dem
unabdingbaren
Kündigungsschutz
des
Mietrechtsgesetzes
(MRG).
Liegenschaftserwerber haben nach den Bestimmungen des MRG in bestehende
21.05.2015
SV-1717-2015.docx
Mietverträge einzutreten. Die zwingend einzuhaltenden und unabdingbaren
Bestimmungen über den Schutz im Hinblick auf sowohl die Kündigung als auch den
Mietzins gehen sohin auf den jeweiligen Liegenschaftserwerber ex lege über.
Antrag:
Es möge beschlossen werden,
1.) den Geschäftsführer der Mödling Wohnen GmbH zu ermächtigen,
Verkaufsverhandlungen mit der Mödlinger Baugenossenschaft im Rahmen der
im Sachverhalt genannten Bedingungen zu führen und
2.) der Veräußerung der Liegenschaft Jakob Thoma-Straße 24-28, EZ 2389, KG
16119 Mödling, durch die Mödling Wohnen GmbH zu einem Erlös von jedenfalls
EUR 1.097.500,-- an die Mödlinger Baugenossenschaft zu den im Sachverhalt
genannten Bedingungen mit der Maßgabe zuzustimmen, dass ein schriftlicher
Entwurf eines Vertrag über die Veräußerung der Liegenschaft EZ 2389, KG
16119 Mödling, dem Gemeinderat gemäß VIII Abs. 4 Punkt A Z. 15 der
Erklärung über die Errichtung der Mödling Wohnen GmbH vom 5. Juli 2005 in
Verbindung mit § 4 Punkt B Z. 15 der Satzung für die Führung der Mödling
Wohnen GmbH vom 8. März 2005 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
21.05.2015
SV-1717-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ergänzungsantrag STR Rubel: Der zu verkaufende
Immobilienbestand ist vom Käufer, der Baugenossenschaft Mödling, als
Mietwohnungen bezogen auf die Gesamtwohnnutzfläche zu erhalten. Einstimmig
angenommen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1717-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/10-2015
Freizeitzentrum Stadtbad Mödling: Abschluss
Unternehmenspachtvertrag mit der Pikisch e.U. (Kantine u.
Trampolinbetrieb, Befristung 30.09.2015)
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
12.03.2015
Top:
23
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
23
09
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
Die Stadtgemeinde Mödling als Verpächterin und die Pikisch e.U. als Pächterin
schließen nach Maßgabe folgender Bestimmungen einen Nachtrag zum
Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, genehmigt in der Sitzung des
Gemeinderates vom 22. Juni 2012, Zahl: I-P-10-2012 bzw. fassen diesen neu.
Der diesbezügliche Unternehmenspachtvertrag mit der Pikisch e.U., wird
dahingehend abgeändert, dass die nachfolgenden Punkte mit Wirkung ab
01. Mai 2015 wie folgt lauten:
Gemäß Art I Absatz 4 verpflichtet sich die Pächterin den Betrieb auf eigene Kosten
auf den verpachteten Flächen und in den verpachteten Räumlichkeiten von
01.05.2015 bis jedenfalls 30.09.2015 zu den jeweils geltenden Betriebszeiten des
Freibades aufrecht zu erhalten.
Gemäß Art II Absatz 1 beginnt das Pachtverhältnis am 01.05.2015 und endet am
30.09.2015. Als Hauptpachtzins wird ein angemessener Betrag in der Höhe von
€ 300,-- exkl. Umsatzsteuer monatlich vereinbart (vgl. VII.), der für die Monate
Mai – September 2015 zu leisten ist.
Die Pächterin erhält für den Betrieb der Trampolinanlage (vgl. Vertragspunkte IV a.
und IV b.) im gegenständlichen Vertragsjahr (= Badesaison 01.05.2015 – 30.09.2015)
ein Entgelt in der Höhe von grundsätzlich 50 Prozent (zuzüglich einer allfälligen
Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe) der aus dem Verkauf der Jetons erzielten
Umsatzgesamterlöse, jedoch nicht weniger als EUR 4.100,-- und nicht mehr als EUR
7.500,--.
Demnach gilt folgendes:
Bei einem aus dem Betrieb der Trampolinanlage bzw. dem Verkauf der Jetons
erzielten Umsatzgesamterlös von bis zu EUR 8.200,-- beträgt der Entgeltsanspruch
der Pächterin jedenfalls EUR 4.100,-- (zzgl. USt). Ab einem Umsatzgesamterlös von
EUR 15.001,-- aufwärts beträgt das Entgelt der Pächterin unverändert EUR 7.500,-(zzgl. USt).
21.05.2015
SV-1719-2015.docx
Bei einem Umsatzgesamterlös von EUR 8.201,-- bis EUR 15.000,-- beträgt der
Entgeltsanspruch der Pächterin jeweils 50 Prozent (50 %) (zzgl. USt).
Als Umsatzgesamterlös gilt der durch den Betrieb der Trampolinanlage erzielte
Nettoerlös (exkl. USt!) aus dem Jeton-Verkauf in der Sommerbadesaison 2015.
Der Betrag von EUR 4.100,-- (vgl. Absatz 2) setzt sich aus monatlichen
Mindestbeträgen in Höhe von EUR 900,-- für die Monate Mai, Juni, Juli und August
sowie einem Betrag von EUR 500,-- für den Monat September, alle Kalenderjahr
2015, zusammen.
Durch Teilrechnungen bedingte Über- bzw. Unterzahlungen sind spätestens zum
30.09.2015 auszugleichen (Art IV e.)
Zum Zwecke der Gebührenbemessung wird festgestellt, dass der auf den
Pachtgegenstand entfallende Bruttopachtzins (Hauptpachtzins zzgl. Umsatzsteuer)
für die geltende Vertragsdauer EUR 1.800,-- beträgt.
Der Pächter räumt dem Verpächter sowie allen von diesem im Rahmen von
Projekten Bevollmächtigten den jederzeitigen, uneingeschränkten und
unangekündigten Zugang - ohne zeitliche Einschränkung - zu sämtlichen
Pachträumlichkeiten inkl. aller Neben- und sonstigen Flächen ein. Das
Vertragsverhältnis endet mit 30.09.2015 ohne dass es einer gesonderten
Aufkündigung bedarf.
Ansonsten bleibt der Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, genehmigt in
der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 22. Juni 2012,
Zahl: I-P-10-2012, unverändert bestehen.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den vorliegenden Nachtrag zum
Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, Zahl: I-P-10-2012, zu den im
Sachverhalt genannten Bedingungen mit der Pikisch e.U. abzuschließen.
21.05.2015
SV-1719-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1719-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/14-2015
Freizeitzentrum Stadtbad Mödling - Abschluss GastronomiePachtvertrag mit Johann Mattis (Befristung 30.09.2015)
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
12.03.2015
Top:
24
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
24
10
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
Der Unternehmenspachtvertrag (in der derzeit geltenden Fassung), ursprünglich
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Mödling Betriebsgesellschaft m. b. H.
und Herrn Johann Mattis, Pächter des Restaurants und der Kantinen im
Freizeitzentrum Stadtbad Mödling ist beendet. Der Pachtvertrag soll nun mit
Wirkung von 6 Monaten verlängert bzw. neu abgeschlossen werden.
Das Pachtverhältnis wird bis 30.09.2015 verlängert.
Der Pächter räumt dem Verpächter sowie allen von diesem im Rahmen von
Projekten Bevollmächtigten den jederzeitigen, uneingeschränkten und
unangekündigten Zugang - ohne zeitliche Einschränkung - zu sämtlichen
Pachträumlichkeiten inkl. aller Neben- und sonstigen Flächen ein. Das
Vertragsverhältnis endet mit 30.09.2015, ohne dass es einer gesonderten
Aufkündigung bedarf.
Pachtzins:




Pacht von EUR 200,00 monatlich zuzüglich 4% des vom Pächter
erwirtschafteten Jahresnettoumsatzes zuzüglich Umsatzsteuer;
Vorauszahlungen auf den umsatzabhängigen Pachtanteil von EUR 500,00
monatlich zuzüglich Umsatzsteuer;
Betriebskostenpauschale von EUR 250,00 monatlich zuzüglich Umsatzsteuer;
Vorlage der Jahresumsatzsteuererklärung binnen vier Monaten nach Ende des
jeweiligen Geschäftsjahres durch den Steuerberater, wobei die Abrechnung
des variablen Pachtanteiles sodann binnen 1 Monat zu erfolgen hat.
Der Pächter verpflichtet sich, einen kompetenten Mitarbeiter vor Ort einzusetzen,
der als Ansprechperson für die Stadtbadleitung zu Verfügung steht.
21.05.2015
SV-1732-2015.docx
Antrag:
Es möge beschlossen werden, einen Unternehmenspachtvertrag mit Herrn Johann
Mattis über Restaurant und Kantinen im Freizeitzentrum Stadtbad Mödling zu den
im Sachverhalt angeführten geänderten Bedingungen abzuschließen.
21.05.2015
SV-1732-2015.docx
Im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015
wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1732-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/15-2015
Volkskundemuseum - Sanierung des Daches
Behandelt im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und
Marketing
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/853141-614000/0
Ansatz
€ 65.000,00
Gebunden
€ 0,00
12.03.2015
Top: DRA
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
Verbraucht
€ 0,00
Frei
€ 65.000,00
25
11
Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel
SACHVERHALT:
Bei einer Begehung im Volkskundemuseum mit dem Kassier des Bezirksmuseumsvereins Dr.
Christian Matzner, Hrn. Dr. Patrick Schicht vom BDA und Baudirektorstellvertreter DI
Roland Geiwitsch und Ing. Harald Pilz wurden massive Schäden des zum Teil aus dem
18 Jhd. stammenden Daches festgestellt, die mit punktuellen Sanierungsmaßnahmen nicht
mehr behoben werden können. Eine Generalsanierung des Daches ist daher erforderlich.
Ein Angebot der Firma Rehberger GmbH in der Höhe von € 60.017,66 sowie ein
Kostenvoranschlag der Firma Kogler Gerüstbau GmbH in der Höhe von € 8.310,48 liegen vor
(Gesamtkosten: € 68.328,14). Diese Kosten beinhalten die Dachsanierung mit ETERNIT
Einfachdeckung schwarz mit nicht hinterlüftetem Unterdach auf einer Rauhfichtenschalung
sowie Spenglerarbeiten aus verzinktem Stahlblech beschichtet in Braun Matt sowie das
Gerüst für die Dachsanierung des Straßentraktes. Sämtliche Farb- und sonstigen Muster der
Eternitschindeln, der Dachrinnen sowie der Regenabfallröhren wurden im Vorfeld bei einer
weiteren Begehung einvernehmlich mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt. Eine
Förderung dieser Sanierungsmaßnahme bei der Kulturabteilung des Amtes der NÖ
Landesregierung wird eingereicht.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, die Angebote der o.g. Firmen Rehberger GmbH. und Kogler
Gerüstbau GmbH. für die, wie im Sachverhalt angeführten Arbeiten zur Generalsanierung
des Daches am Volkskundemuseum in der Höhe von insgesamt € 68.328,14 zu genehmigen.
21.05.2015
SV-1737-2015.docx
Im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015
wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1737-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
I-M-3-2015
Gewährung einer Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
der Mödling Wohnen GmbH
Behandelt im
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und
Rechtsangelegenheiten
Stadtrat
Gemeinderat
17.03.2015
Top:
06
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
32
12
Berichterstatter: STR Mag. Ulrike Binder
SACHVERHALT:
Gemäß Art. VIII Abs. 4 Z. 4 der Erklärung der Errichtung über die Mödling Wohnen
GmbH vom 5. Juli 2005 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mödling als
zuständiges Gremium mit einfachem Mehrheits-Beschluss zu entscheiden, ob und in
welcher Höhe dem Aufsichtsrat der Mödling Wohnen GmbH eine Vergütung zu
gewähren ist. Nach aktuellem Diskurs soll mit sofortiger Wirkung dem Vorsitzenden
dieses Aufsichtsrates eine Vergütung für den zu leistenden Arbeitsaufwand gewährt
werden. Die Vergütung soll der Entschädigung entsprechen, die gemäß Verordnung
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 15. Dezember 2001, Zl.: III-F15-2001, einem jeweiligen Vorsitzenden eines Gemeinderatsausschusses gebührt;
das sind 15 v.H. des Amtsbezuges des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Mödling.
Aktuell sind das EUR 1.122,82 pro Monat. Die Vergütung ist monatlich, sohin 12 Mal
pro Kalenderjahr, zum jeweiligen Monatsletzten auszubezahlen.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, dem Antrag, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der
Mödling Wohnen GmbH mit Wirkung ab April 2015 eine monatliche Vergütung in
Höhe von EUR 1.122,82 zu den im Sachverhalt genannten Bedingungen zu
gewähren, zuzustimmen und den Bürgermeister, dem 1. Vizebürgermeister und den
Stadtrat für Finanzen als Vertreter Alleingesellschafterin Stadtgemeinde Mödling
(Art. VIII Abs. 2 der Errichtungserklärung vom 5. Juli 2005) gemäß Art. VIII Abs. 2 Z.
5 dieser Errichtungserklärung zu ermächtigen, im Sinne dieses Beschlusspunktes
unverzüglich einen Gesellschafterbeschluss einzuholen.
21.05.2015
SV-1718-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten am
17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Mehrstimmig angenommen, Stimmenthaltung GR Thau
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Frau GR Drechsler stellt einen Rückstellungsantrag.
Abstimmungsergebnis Rückstellungsantrag: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Gegenstimmen: Klub der ÖVP, Klub der FPÖ, GR Hochkogler, GR Harramach, GR
Zimov, GR Teichgräber, GR Bauer-Rupprecht, STR Praschak, STR Binder, Vzbgm.
Wannenmacher
Stimmenthaltung: GR Mally
Abstimmungsergebnis Hauptantrag: mit Stimmenmehrheit angenommen
Gegenstimmen: GR Schweiger, GR Holzmann, GR Flamm
An die Abteilung
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1718-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
I-B-5-2015
Löschung eines Pfandrechtes ob EZ 825, KG 16119 Mödling (Karl
Liebleitner-G. 26)
Behandelt im
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und
Rechtsangelegenheiten
Stadtrat
Gemeinderat
17.03.2015
Top:
07
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
33
13
Berichterstatter: STR Mag. Ulrike Binder
SACHVERHALT:
Mit Schreiben vom 2. März 2015 sucht die Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ
825, KG 16119 Mödling, Frau Eva Blaschka, durch ihren ausgewiesenen
Rechtsvertreter um Löschung des ob dieser Liegenschaft unter sub CLNR 2 a zu
Gunsten der Stadtgemeinde Mödling grundbücherlichen Pfandrechtes, das im
Höchstbetrag von ATS 1.000,-- (= EUR 72,67) einverleibt wurde, an.
Nach Einsicht in den zu der EZ 825 archivierten Verwaltungsakt und in die in der
Urkundensammlung des Grundbuchgerichtes BG Mödling zu der TZ 7328/69
hinterlegte Pfandbestellungsurkunde kann festgehalten werden, dass im Jahre 1969
von dem damaligen Eigentümer der EZ 825, Herr Dkfm. Dr. Blaschka, der
Stadtgemeinde Mödling dieses Pfandrecht zu dem Zwecke der Sicherstellung
allfälliger, von der Stadt Wien gegen die Stadtgemeinde zu erhebender
Schadenersatzansprüche eingeräumt wurde. Grund für die Veranlassung dieser
Einverleibung war, dass zu der Liegenschaft EZ 825 ausschließlich über die eine
Breite von augenscheinlich wohl nicht mehr als rund 3m umfassenden Trasse der I.
Wiener Hochquellenwasserleitung, die im Eigentum der Stadt Wien liegt,
zugegangen
werden
kann.
Dieser
Zustand
ist
unverändert.
Die
Pfandbestellungsurkunde kennt keine Wertsicherung.
Inwiefern im Höchstbetrage von EUR 72,67 eine zufriedenstellende Schadloshaltung
erwartet werden kann, bleibt offen, sodass sich fragt, ob die Einwilligung der
Löschung der obgenannten Belastung aus der EZ 825, KG Mödling, ohne weiteres
Wissen und Einvernehmen der Stadtgemeinde Mödling, jedoch nicht auf Kosten der
Stadtgemeinde Mödling, erteilt werden möge.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, die erforderliche Erklärung zur Löschung des ob der
EZ 825, CLNR II a einverleibten Pfandrechtes ordnungsgemäß gefertigt abzugeben
und der Einverleibung der Löschung des gegenständlichen Pfandrechtes zu den im
Sachverhalt genannten Bedingungen die Zustimmung zu erteilen.
21.05.2015
SV-1716-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten am
17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1716-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
I-P-5-2015
3. Nachtrag zum Pachtvertrag mit dem eingetragenen Unternehmen
Pikisch e.U. hinsichtlich der Kantine des Stadtbades Mödling,
Goethegasse 9
Behandelt im
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und
Rechtsangelegenheiten
Stadtrat
Gemeinderat
17.03.2015
Top:
08
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
34
14
Berichterstatter: STR Mag. Ulrike Binder
SACHVERHALT:
Die Stadtgemeinde Mödling als Verpächterin und das Unternehmen Pikisch e.U. als
Pächter schließen nach Maßgabe folgender Bestimmungen einen Nachtrag zum
Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012.
Der Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, genehmigt in der Sitzung des
Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 22. Juni 2012, Zahl: I-P-10-2012,
und abgeschlossen mit der Pikisch GmbH als Vorgängerin des Unternehmens Pikisch
e.U., wird dahingehend abgeändert, dass die nachfolgenden Punkte mit Wirkung ab
25. April 2015 wie folgt lauten:
Gemäß Art I Absatz 4 verpflichtet sich der Pächter den Betrieb auf eigene Kosten
auf den verpachteten Flächen und in den verpachteten Räumlichkeiten von 25.
April 2015 bis Ende der Sommerbadesaison 2015 zu jeweiligen Betriebszeiten des
Freibades aufrecht zu erhalten.
Gemäß Art II Absatz 1 beginnt das Pachtverhältnis am 25. April 2015 und endet es
am 30. September 2015, ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung durch auch
nur eine der beiden Vertragsseiten bedarf. Als Hauptpachtzins wird ein
angemessener Betrag in der Höhe von € 300,-- zzgl allf. Umsatzsteuer monatlich
vereinbart (vgl. VII.), der für die Monate Mai – September 2015 zu leisten ist.
Der Pächter erhält für den Betrieb der Trampolinanlage (vgl. Vertragspunkte IV a.
und IV b.) im gegenständlichen Vertragsjahr (= Badesaison 2015) ein Entgelt in der
Höhe von grundsätzlich 50 Prozent (zuzüglich einer allfälligen Umsatzsteuer in der
gesetzlichen Höhe) der aus dem Verkauf der Jetons erzielten Umsatzgesamterlöse,
jedoch nicht weniger als EUR 4.100,-- und nicht mehr als EUR 7.500,--.
Demnach gilt folgendes:
Bei einem aus dem Betrieb der Trampolinanlage bzw. dem Verkauf der Jetons
erzielten Umsatzgesamterlös von bis zu EUR 8.200,-- beträgt der Entgeltsanspruch
des Pächters jedenfalls EUR 4.100,-- (zzgl. USt). Ab einem Umsatzgesamterlös von
21.05.2015
SV-1722-2015.docx
EUR 15.001,-- aufwärts beträgt das Entgelt des Pächters unverändert EUR 7.500,-(zzgl. USt).
Bei einem Umsatzgesamterlös von EUR 8.201 – 15.000,-- beträgt der
Entgeltsanspruch des Pächters jeweils 50 Prozent (50 %) (zzgl. USt). Als
Umsatzgesamterlös gilt der durch den Betrieb der Trampolinanlage erzielte
Nettoerlös (exkl. USt!) aus dem Jetonsverkauf in der Sommerbadesaison 2015.
Der Betrag von EUR 4.100,-- (vgl. Absatz 2) setzt sich aus monatlichen
Mindestbeträgen in Höhe von EUR 900,-- für die Monate Mai, Juni, Juli und August
sowie einem Betrag von EUR 500,-- für den Monat September, alle Kalenderjahr
2015, zusammen.
Durch Teilrechnungen bedingte Über- bzw. Unterzahlungen sind spätestens zum 30.
November 2015 auszugleichen (Art IV e.)
Zum Zwecke der Gebührenbemessung wird festgestellt, dass der auf den
Pachtgegenstand entfallende Bruttopachtzins (Hauptpachtzins zzgl. Umsatzsteuer)
für die geltende Vertragsdauer EUR 1.800,-- beträgt.
Ansonsten bleibt der Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, genehmigt in
der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 22. Juni 2012,
Zahl: I-P-10-2012, unverändert bestehen.
Antrag:
Es
möge
beschlossen
werden,
den
vorliegenden
Nachtrag
zum
Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, Zahl: I-P-10-2012, zu den im
Sachverhalt genannten Bedingungen mit dem eingetragenen Unternehmen Pikisch
e.U., Inhaber Peter Pikisch, als Rechtsnachfolger der Pikisch GmbH abzuschließen.
21.05.2015
SV-1722-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten am
17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1722-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
I-M-4-2015
3. Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag Johann Mattis
hinsichtlich Freizeitzentrum Stadtbad Mödling
Behandelt im
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und
Rechtsangelegenheiten
Stadtrat
Gemeinderat
17.03.2015
Top:
09
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
35
15
Berichterstatter: STR Mag. Ulrike Binder
SACHVERHALT:
Gemäß dem vorliegenden Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag vom 29. August
1997, welcher mit Wirkung ab 30. September 2014 geendet hat, wird das
Pachtverhältnis für die Dauer von 1. März 2015 bis 30. September 2015 neu
abgeschlossen. Das Pachtverhältnis endet zum 30. September 2015, ohne dass es
einer gesonderten Aufkündigungserklärung bedarf. Das Pachtentgelt besteht aus
dem Hauptpachtzins in einer angemessenen Höhe von monatlich EUR 200,-zuzüglich einem 1/12-tel von 4% des zu erwirtschaftenden Jahresnettoumsatzes.
Zwecks Liquiditätsverschaffung verpflichtet sich der Pächter, auf diesen variablen
Hauptpachtzinsbestandteil eine Vorauszahlung von monatlich EUR 500,-- zu leisten.
Hinsichtlich der auf das Pachtobjekt entfallenden Betriebskosten (analog den
Bestimmungen des §§ 21ff MRG) wird vereinbart, dass diese mit einer Pauschale in
Höhe von monatlich EUR 250,-- abgegolten werden. Auf den Beschluss des
Finanzausschusses vom 12. März 2015, Zl: III-S2/14-2015, wird verwiesen.
Der Pächter verpflichtet sich, die Jahres-Umsatzsteuererklärung binnen vier
Monate nach Ende seines Geschäftsjahres an die Stadtgemeinde Mödling zu
übermitteln, wobei daraus entstehende Pachtnachforderungen bzw. –gutschriften
binnen einem Monat zu bezahlen sind (s.o. angeführten Beschluss). Unterlässt der
Pächter die Übermittlung trotz Aufforderung und Nachfristsetzung, ist die
Verpächterin berechtigt, einen mtl. Hauptpachtzins von EUR 700,-- zugrunde zu
legen. Kosten der Vergebührung des Nachtrages trägt im Innenverhältnis der
Pächter.
Im Übrigen bleibt der Pachtvertrag vom 29. August 1997 unverändert bestehen.
Antrag:
Es
möge
beschlossen
werden,
den
vorliegenden
Nachtrag
zum
Unternehmenspachtvertrag mit
Herrn Johann
Mattis hinsichtlich
der
Gastronomielokale im Freizeitzentrum Mödling zu den im Sachverhalt genannten
Bedingungen abzuschließen.
21.05.2015
SV-1740-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Verwaltung am 25.02.2014
wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten am
17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1740-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
VT/0002/2015
Kanalsanierung Enzersdorfer Straße - Vergabe der Ingenieurleistungen
Behandelt im
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und
Rechtsangelegenheiten
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/851005-004200/0
Ansatz
€ 1.000.000,00
Gebunden
€ 0,00
17.03.2015
Top:
10
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
36
16
Verbraucht
€ 77.631,13
Frei
€ 922.368,87
Berichterstatter: STR Mag. Ulrike Binder
SACHVERHALT:
Im Zuge der Generalsanierung der Enzersdorfer Straße wurden alle Einbauten auf
Funktion und Standfestigkeit untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass der
Regenwasserhauptkanal zwischen Perlgasse und Grenzgasse erneuert werden muss.
Auch die Hausanschlussleitungen in diesem Bereich müssen einer Sanierung
unterzogen oder komplett neu errichtet werden. Da es sich bei dieser Sanierung um
einen größeren Bauabschnitt handelt kommt es zu einer beschränkten
Ausschreibung.
Es wurden daher Angebote für folgende Leistungen eingeholt:
Vorentwurf, Ausführungsplanung, Fördereinreichung, Ausschreibung ,technische
und kaufmännische Bauaufsicht, Oberleitung in der Bauausführungsphase,
Leistungen gemäß Baukoordinationsgesetz und Kollaudierung
Bestbieter:
Büro Dipl.-Ing. Trugina & Partner ZT GmbH mit einer Angebotssumme von
EUR 28.258,92 exkl.20% USt. Es wurde ein Nachlass von 10% gewährt.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, das Büro Dipl.-Ing. Trugina & Partner ZT GmbH
gemäß Angebotssumme von EUR 28.258,92 exkl. 20% USt. für die o.a. Arbeiten zu
beauftragen. Die Abrechnung erfolgt gemäß den tatsächlichen Baukosten.
Die Bedeckung ist gegeben.
21.05.2015
SV-1723-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten am
17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1723-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
VT/0003/15
Grundsatzbeschluss für die Vergabe der Bauleistungen Enzersdorfer
Straße
Behandelt im
Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT
Stadtrat
Gemeinderat
11.03.2015
18.03.2015
28.03.2015
VAST
5/612003-002000/0
Verbraucht
€ 0,00
Ansatz
€ 1.300.000,00
Gebunden
€ 0,00
Top:
Top:
Top:
5
54
17
Frei
€ 1.300.000,00
Berichterstatter: Vzbgm. Mag. Gerhard Wannenmacher
SACHVERHALT:
Im Frühjahr 2015 soll die Enzersdorfer Straße beginnend von der Mozartgasse bis
zur Grenzgasse von der Straßenbauabteilung Tulln generalsaniert werden. Diese
Maßnahme soll grenzübergreifend auch auf dem Gemeindegebiet von Maria
Enzersdorf erfolgen.
Im Zuge dessen sollen auch die Nebenanlagen (Gehsteige, Parkstreifen, Baumeinfassungen, usw.…) neu gestaltet werden. Die Errichtung u. Erhaltung von dem in
Mödling befindlichen Teil der Nebenanlagen liegen im Verantwortungsbereich der
Stadtgemeinde Mödling.
Die erforderlichen Planungs-, Ausschreibungs- u. Bauaufsichtsleistungen für die
Erneuerung bzw. Neugestaltung der Nebenanlagen wurden mit STR-Beschluss vom
12.11.2014 an das ZT Büro Dipl.-Ing. Franz Paikl vergeben.
Das ZT Büro Dipl.-Ing. Franz Paikl führt nun die Ausschreibung für alle Bereiche in
Form eines öffentlichen Verfahrens durch. Da die Angebotseröffnung erst am
10.April 2015 stattfindet und mit den weiteren Vergabeterminen ein rechtzeitiger
Baubeginn nicht möglich ist, soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Antrag:
Es möge grundsätzlich beschlossen werden, der aus der öffentlichen Ausschreibung
hervorgehenden Best –und Billigstbieterfirma und durch Vergabevorschlag des Büro
Dipl.-Ing. Franz Paikl bestätigten Unternehmen, den Auftrag für die Sanierungsarbeiten der Enzersdorfer Straße zu erteilen.
Die Bedeckung ist gegeben.
21.05.2015
SV-1725-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT am 11.03.2015
wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1725-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
VU/0009/15
Mödlingbachrenaturierung östlich der Bahntrasse - Ausweitung des
Kostenrahmens
Behandelt im
Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/639063-729001/0
Ansatz
€ 36.000,00
Gebunden
€ 0,00
11.03.2015
18.03.2015
28.03.2015
Verbraucht
€ 36.000,00
Top:
Top:
Top:
11
55
18
Frei
€ 0,00
Berichterstatter: Vzbgm. Mag. Gerhard Wannenmacher
SACHVERHALT:
Bereits seit 2001 wird der Mödlingbach - beginnend vom Kursalon bachabwärts - in
mehreren Etappen nach dem neuesten Stand der Ingenieurbiologie restrukturiert
und bepflanzt.
Einerseits werden dadurch die Voraussetzungen geschaffen, die Wassermenge des
HQ100 vollends aufzunehmen, andererseits werden die Lebensbedingungen für die
Wasserfauna und –flora bedeutend verbessert und die Artenvielfalt zählbar erhöht.
2007 kam der Rückbau ins Stocken und ein bereits beschlossenes und
wasserrechtlich genehmigtes Projekt zwischen der östlichen Gemeindegrenze und
der Bahntrasse musste auf Jahre bis 2014 zurückgestellt werden, weil die GubinWehranlage in Wr. Neudorf aufgrund von Planungsmängeln noch nicht abgebrochen
werden konnte.
Die 2007 präliminierten Kosten in der Höhe von insgesamt € 225.000,00
(Drittelförderung Bund/Land/Gemeinde auf 3 Jahre, für Mödling also € 25.000,00
jährlich auf 3 Jahre) entsprechen nicht mehr dem finanziellen Bedarf von heute.
Die Kosten für den Personal- und Maschineneinsatz aber insbesondere für die
Entsorgung der Betonmassen, die aus dem Bachbett zur Einsenkung der Bachsohle
um bis zu 1 m entnommen werden, losen die entsprechenden Mehrkosten aus.
Die Neuberechnungen für diesen Rückbauabschnitt belaufen sich auf insgesamt
€ 324.000,00 (wie gehabt: Drittelförderung Bund/Land/Gemeinde auf 3 Jahre, für
Mödling also neu berechnet € 36.000,00 jährlich auf 3 Jahre).
Diese Summen sind sowohl im Budget 2014 und 2015 als auch in der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2016 bereits berücksichtigt worden.
ANTRAG:
Es möge beschlossen werden, den Kostenrahmen für die Mödlingbachrenaturierung
für den Bereich zwischen der östlichen Gemeindegrenze und Bahntrasse für jede
der 3 Bauetappen (2014, 2015, 2016) von € 25.000,00 auf € 36.000,00, also um ein
Plus von jährlich € 11.000,00, aufzustocken.
21.05.2015
SV-1701-2015.docx
Im Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT am 11.03.2015 wurde
vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1701-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
VA/0011/15
Stadtgemeinde Mödling - Bericht Energiebuchhaltung für das Jahr
2013
Behandelt im
Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT
Stadtrat
Gemeinderat
11.03.2015
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
Top:
12
56
19
Berichterstatter: Vzbgm. Mag. Gerhard Wannenmacher
SACHVERHALT:
Das NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 (NÖ EEG 2012, LGBl Nr. 7830-0) sieht unter
anderem die Installierung eines Energiebeauftragten für Gemeindegebäude und
auch die regelmäßige Führung der Energiebuchhaltung für die Gemeindegebäude
vor.
In der Stadtgemeinde Mödling wurde ab Jänner 2013 mit der Führung der
Energiebuchhaltung begonnen. Seit diesem Stichtag werden regelmäßig und
monatlich die Energieverbrauchs-Zählerstände für die einzelnen Gebäude und
Anlagen aufgezeichnet und ausgewertet.
Für die Führung der Energiebuchhaltung wird das Erhebungsprogramm
SIEMENS/EMC (Energy Monitoring & Control Solution) genutzt, welches vom Land
NÖ gratis zur Verfügung gestellt wird. Für die Nutzung dieses Programms wurde mit
dem Land NÖ eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
Aufgabe des Energiebeauftragten ist der Aufbau einer Energiebuchhaltung, die
jedes Gebäude oder eine Anlage der jeweiligen Gemeinde umfasst, dessen
Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert ist. Die Gemeinde stellt
dem Energiebeauftragten die Ist-Stand-Daten, die Daten des Energieverbrauchs und
eine Aufschlüsselung nach Energieträgern zur Verfügung. Diese Daten werden
regelmäßig in die Buchhaltung eingeben. Der Energiebeauftragte führt die
Koordination der notwendigen Tätigkeiten durch und berät die Gemeinden darüber
hinaus in Fragen der Energiebuchhaltung. Das Eingabeintervall wird in gegenseitiger
Abstimmung festgelegt.
Der Energiebeauftragte informiert die Gemeinde über die Wahrnehmung von
Energieeffizienzmängeln, stellt Lösungsansätze zur Verfügung und überwacht den
Energieverbrauch.
Energiebeauftragte in der Stadtgemeinde Mödling ist DI Daniela Jordan (in ihrem
Hauptberuf Mitarbeiterin des GVA Mödling).
21.05.2015
SV-1736-2015.docx
Der Aufbau der Energiebuchhaltung war vom Beginn her aufwändiger als erwartet:
zum einen mussten die Zählpunkte lokalisiert und ein Ableseprocedere festgelegt
werden. Nach Aufbau der Buchhaltung stellten sich auch bald Differenzen zwischen
den Ergebnissen der Energiebuchhaltung und der Verrechnung heraus, denen
jeweils im Detail nachzugehen war und ist. Aus diesem Grund liegt erst jetzt der
Bericht zum Jahr 2013 vor (der erste Energiebericht der Stadt). Nach wie vor sind
einige Verbrauchswerte nicht restlos schlüssig zu erklären, was aber die Wichtigkeit
derartiger Bemühungen unterstreicht. Die Energiebeauftragte wird in Gesprächen
mit dem Energielieferanten und den verschiedenen Nutzern der gemeindeeigenen
Gebäude weiter die Verbrauchswerte auch in der Abgrenzung der
Ablesungszeiträume zu bereinigen haben, bevor tatsächliche Aussagen über
Einsparungspotenziale in den Fokus treten können.
Der Bericht der Energiebuchhaltung 2013 liegt zur Diskussion und zur
Kenntnisnahme vor.
21.05.2015
SV-1736-2015.docx
Im Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT am 11.03.2015 wurde
vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1736-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-A1/15-2015
Erneuerung des Buchhaltungsprogramms - Ankauf K5
Behandelt im
Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/029149-043000/0
1/900000-700000/0
Ansatz
€ 100.000,00
€ 75.100,00
Gebunden
€ 0,00
€ 0,00
11.03.2015
18.03.2015
28.03.2015
Verbraucht
€ 0,00
€ 22.878,14
Top:
Top:
Top:
13
57
20
Frei
€ 100.000,00
€ 52.221,86
Berichterstatter: Vzbgm. Mag. Gerhard Wannenmacher
SACHVERHALT:
KIM (Kommunales Informationsmanagementsystem) wurde Anfang der 90er Jahre
von der Firma Gemdat entwickelt und ist seit rund 21 Jahren bei der Stadtgemeinde Mödling als umfassendes Buchhaltungs-/ Abgabenerfassungs-und Kassenverwaltungsprogramm im Einsatz. Dieses Programm ist mittlerweile nicht mehr auf dem
aktuellen Stand der Technik, um die steigenden Anforderungen im Finanzmanagement weiter bewältigen zu können. Daher soll KIM durch die Neuentwicklung K5
ersetzt werden.
K5 ist eine neue Eigenentwicklung des führenden Kommunalsoftware-Anbieters
Gemdat, die – österreichweit einheitlich - speziell für Gemeinden und Gemeindeverbände konzipiert wurde.
Im speziellen nimmt K5 die in Entwicklung befindlichen Vorgaben für Voranschlag
und Rechnungsabschluss (VRV neu) des Finanzministeriums vorweg.
Dies umfasst unter anderem:




Kommunale Doppik
Integrierte Vermögensrechnung
Anlagenbuchhaltung
Verbessertes Berichtswesen
Der derzeit in Implementierung befindliche Elektronische AKT (ELAK) ist eng mit K5
verknüpft und unterstützt zukünftig wesentlich die Optimierung der Verwaltungsabläufe.
K5 basiert auf dem aktuellsten Stand der Softwareentwicklung. Die technische Voraussetzung für die Umstellung wurde im Jahr 2014 seitens der IKT-Dienststelle geschaffen.
21.05.2015
SV-1641-2015.docx
Das Basissystem beinhaltet folgende Programme:









Rechnungswesen kameral gem. VRV
Kundenbuchhaltung für die Vorschreibung sämtlicher Abgaben
Lieferantenmanagement
Kassabuch
mittelfristige Finanzplanung
Auswertungsbibliothek inkl. Duplexdruck
freie Faktura
Anlagenbuchhaltung
Rechnungswesen kamerale Doppik
Die Kosten belaufen sich auf:
Netto
Hauptlizenz K5 Finanz Stadtgemeinde
€ .
,
Nebengemeinde (Friedhof)
€
,
K5 Finanz - Zusatz Friedhof (Grabverwaltung) € .
,
Datenkonvertierung (50 Std. à 122,00)
€ .
,
Anschaffungskosten
€ .
,
20 UsT
€ .
,
€ ,
€
,
€ .
,
€ .
,
Schulung vor Ort (Std. variabel à 122,00)
Installationsaufwand (Std. variabel à 122,00)
Wartung (mtl. 555,00)
Wartung Nebengemeinde (mtl. 47,25)
Wartung K5 Friedhof (mtl. 58,28)
Laufende Kosten jährlich
€ .
€
€
€ .
€ .
€
€
€ .
,
,
,
,
,
,
,
,
Brutto
€ .
,
€
,
€ .
,
€ .
,
€ .
,
€ .
€
€
€ .
,
,
,
,
Die Kosten sind unter der Direktvergabeschwelle des Bundesvergabegesetzes 2006
idgF von €100.000,00 netto. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/029149043000 gegeben.
Die jährlichen Wartungskosten sind bei 1/900000-700000 budgetiert.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, das Nachfolgeprodukt des KIM das „K5-Finanz“ von
der Firma Gemdat zu den im Sachverhalt angeführten Bedingungen anzukaufen.
21.05.2015
SV-1641-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT am 11.03.2015
wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1641-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
VU/0008/15
Natur im Garten-Gemeinde
Behandelt im
Ausschuss für Forst, Gärtnerei, Agrar, Fuhrpark und
Bauhof
Stadtrat
Gemeinderat
10.03.2015
Top:
9
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
64
21
Berichterstatter: STR wHR DI Dr. Leopold Lindebner
SACHVERHALT:
Mehr als 80 Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer in Mödling bekennen sich
schon zur Natur im Garten-Philosophie, was u.a. den Verzicht auf
 Pestizide
 chemisch-systemische Dünger und auf
 Torf bedeutet.
Pestizide stören das natürliche Gleichgewicht empfindlich, „Kunstdünger“ schaden
nachhaltig Boden, Bodenleben und Gewässer und die Torfgewinnung zerstört
Moore, die als wichtige CO2-Speicher fungieren.
Mödling hat für dieses Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger eine große Natur
im Garten-Tafel verliehen bekommen.
Weiters prangt am Eingangstor des Volkskundemuseums eine goldene Natur im
Garten-Tafel für die Gestaltung und nachhaltige Pflege des Bauerngartens.
Die logische Fortführung dieses Gedankens und dieser Überzeugung bedeutet die
Umstellung des gemeindeeigenen Gärtnereibetriebes auf eine rein biologische Art
und Weise der Freiflächenbetreuung und die Schaffung von neuen freundlichen und
lebenswerten Grünräumen.
Mödling ist bereits heute eine ökologisch gepflegte Gemeinde, achtet auf
Naturräume, erhält ökologisch wertvolle Elemente und fördert die Pflanzen- und
Tiervielfalt durch vielfältige Maßnahmen und Projekte:
Managementpflegeplan für den Eichkogel, Gewässerbetreuungsprogramm für den
Mödlingbach, Waldentwicklungskonzept inkl. Ökozellen, ein Netz von
Feuchtbiotopen, Wildstaudenbeete, alternative Miniermottenbekämpfung,
Baumkataster und Baumpartnerschaft etc.
ANTRAG:
Es möge beschlossen werden, die Arbeiten der Mödlinger Stadtgärtnerei heute und
in Zukunft nach den Kriterien der Aktion „Natur im Garten“ zu organisieren und zu
durchzuführen und beim Land NÖ die Verleihung der Bezeichnung „Natur im
Garten-Gemeinde“ zu beantragen.
21.05.2015
SV-1663-2015.docx
Im Ausschuss für Forst, Gärtnerei, Agrar, Fuhrpark und Bauhof am 10.03.2015
wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Forst, Gärtnerei, Agrar, Fuhrpark und Bauhof
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1663-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
VA/0008/2015
Wasserwerk - Sanierung der Wasserleitung Eisentorgasse
Behandelt im
Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof
Stadtrat
Gemeinderat
11.03.2015
18.03.2015
28.03.2015
VAST
5/850012-004300/0
Verbraucht
€ 0,00
Ansatz
€ 450.000,00
Gebunden
€ 240.000,00
Top:
Top:
Top:
6
67
22
Frei
€ 210.000,00
Berichterstatter: STR Friedrich Panny
SACHVERHALT:
Die Wasserhauptrohrleitung DN 80 in der Eisentorgasse soll im Zuge des
Straßenbaus auf der gesamten Länge von 340 Metern erneuert werden.
Es handelt sich hier um eine alte Graugussleitung aus dem Jahre 1940 mit
gestrickten Muffen. Es ist daher vorgesehen eine Sphäro-Gussleitung in der
Dimension DN 100 zu verlegen. Die Erd- und Rohrlegearbeiten werden von den
Kontrahenten durchgeführt.
Die anfallenden Kosten betragen:
Erdarbeiten Fa. Pittel & Brausewetter
Rohrlegearbeiten Fa. Uhl
Materialkosten Wasserwerk
Gesamt
Alle Beträge exkl.20% USt.
EUR 88.351,27
EUR
9.192,15
EUR 30.255,69
EUR 127.799,11
Antrag:
Es möge beschlossen werden, die Kontrahentenfirmen mit den oben angeführten
Arbeiten zu den Angebotspreisen von Firma Pittel & Brausewetter,
Gußhausstraße 16, 1041 Wien mit einer Summe von EUR 88.351,27 und Fa. Uhl
BaugmbH, Wohlfahrtgasse 47, 2700 Wr. Neustadt mit einer Summe von
EUR 9.192,15 zu beauftragen. Das Material soll durch das Wasserwerk zu einem
Preis von EUR 30.255,69 angekauft werden.
Die Bedeckung ist gegeben.
21.05.2015
SV-1662-2015.docx
Im Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof am 11.03.2015 wurde
vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1662-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-F-80/2015
Friedhof - Vertragsverlängerung der Unterhaltsreinigung
Behandelt im
Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof
Stadtrat
Gemeinderat
11.03.2015
18.03.2015
28.03.2015
VAST
1/817000-728070/0
Verbraucht
€ 1.872,72
Ansatz
€ 22.000,00
Gebunden
€ 0,00
Top:
Top:
Top:
7
69
23
Frei
€ 20.127,28
Berichterstatter: STR Friedrich Panny
SACHVERHALT:
Der mit der Firma Sauber Gebäudereinigung, Kaiserin Elisabeth-Straße 8A/2,
2340 Mödling, bestehende Vertrag bezüglich der Unterhaltsreinigung läuft mit
31. März 2015 ab und soll nun für die nächsten 2 Jahre verlängert werden.
Die Reinigungsarbeiten sollen weiterhin in der Zeit von Montag bis Freitag immer
vormittags durchgeführt werden.
Ein neuerliches Anbot der Firma Sauber Gebäudereinigung liegt vor, welches eine
Monatspauschale, inklusive Reinigungsmittel, WC-Papier, Papierhandtücher und
Seife, in Höhe von EUR 1.560,60 exkl. MwSt. beträgt.
Die Monatspauschale zum letzten Jahr wurde somit um EUR 30,60 exkl. USt.
angehoben wurde.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, der Firma Sauber Gebäudereinigung, Kaiserin
Elisabeth-Straße 8A/2, 2340 Mödling, den bestehenden Vertrag zur Unterhaltsreinigung am städtischen Friedhof für die Zeit vom 1. April 2015 bis 31. März 2017
zu verlängern.
Die Bedeckung ist gegeben.
21.05.2015
SV-1713-2015.docx
Im Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof am 11.03.2015 wurde
vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
GR Mag(FH). Paul Werdenich hat den Raum verlassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1713-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-F-81/2015
Friedhof - Bodensanierung im Verwaltungsgebäude
Behandelt im
Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof
Stadtrat
Gemeinderat
11.03.2015
18.03.2015
28.03.2015
VAST
5/817075-010000/0
Verbraucht
€ 0,00
Ansatz
€ 78.000,00
Gebunden
€ 25.685,40
Top:
Top:
Top:
8
70
24
Frei
€ 52.314,60
Berichterstatter: STR Friedrich Panny
SACHVERHALT:
Die bestehenden Fußböden der Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes am
Mödlinger Friedhof sind in die Jahre gekommen. Es handelt sich hierbei um
Schätzungsweise 45 – 50 Jahre alte Holzfußböden, welche bereits einige Male
geschliffen und neu versiegelt wurden. Nach Rücksprache und durch Besichtigung
einer hierfür kompetenten Firma, ist es nicht mehr möglich diese Fußböden
nochmalig zu schleifen und zu versiegeln.
Daher sollen die Fußböden im hinteren Eingangsbereich, sowie im Aufenthaltsraum
und Umkleideraum der Mitarbeiter saniert und durch einen strapazierfähigen
Fliesenboden erneuert werden.
Hierfür wurden 3 Firmen eingeladen ein entsprechendes Anbot zu legen. Nach
persönlicher Besichtigung der sanierungsbedürftigen Fußböden wurden folgende
Angebote gelegt:
1) Klauninger Fliesenverlegung und Innenausbau GmbH
Bachgasse 15, 2331 Vösendorf
Bodensanierung beinhaltet die Entfernung des alten Bodens, teilweise
Herstellung eines neuen Estrichs, Fliesen und Fliesenverlegung
EUR 8.172,80 exkl. USt.
2) Fliesen Leeb HandelsgesmbH.
Johann Steinböck-Straße, 2345 Brunn am Gebirge
Bodensanierung beinhaltet nur Fliesen und Fliesenverlegung
EUR 7.560,28 exkl. USt.
21.05.2015
SV-1714-2015.docx
3) Platten- und Fliesenleger Christian Bauer
Enzersdorfer Straße 1A, 2345 Brunn am Gebirge
Bodensanierung beinhaltet nur Fliesen und Fliesenverlegung
EUR 6.001,30 exkl. USt.
Alle geladenen Firmen informierten uns über die Problematik, dass bei Sanierung
der Böden die Herstellung von teilweise neuem Estrich berücksichtigt werden muss,
jedoch nur die Firma Klauninger Fliesenverlegung und Innenausbau GmbH dies mit
angeboten hat. Die anderen beiden Firmen müssten eine Baufirma hinzuziehen,
welche die Kosten erheblich anheben würde.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, dem Bestbieter, Firma Klauninger Fliesenverlegung
und Innenausbau GmbH, Bachgasse 15, 2331 Vösendorf, mit der Bodensanierung im
Verwaltungsgebäude in der Höhe von EUR 8.172,80 exkl. USt. zu beauftragen.
Die Bedeckung ist gegeben.
21.05.2015
SV-1714-2015.docx
Im Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof am 11.03.2015 wurde
vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1714-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
I-A-3-2015
AFC Rangers, Jahressubvention 2015
Behandelt im
Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
1/269000-757100/0
Ansatz
€ 210.000,00
17.03.2015
18.03.2015
28.03.2015
Gebunden
€ 0,00
Verbraucht
€ 26.162,86
Top:
Top:
Top:
07
74
25
Frei
€ 183.837,14
Berichterstatter: STR Robert Mayer
SACHVERHALT:
Mit Schreiben vom 23. Februar ersucht der AFC Rangers um Zuerkennung einer
Jahressubvention für 2015.
Der Verein hat seine Heimstätte in der Duursmagasse. Seitens der Stadtgemeinde
Mödling Betriebs GmbH gelangen € 12.000,-- inkl. Mwst. für die Miete des Stadions
zur Vorschreibung. Diese Kosten sollen seitens der Gemeinde übernommen und an
die BG überwiesen werden.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, wie im Sachverhalt beschrieben, dem AFC Rangers
eine Jahressubvention für 2015 in der Höhe von € 12.000,-- inkl. Mwst. zu gewähren
und direkt an die Stadtgemeinde Mödling Betriebs GmbH. zu überweisen. Die
Bedeckung ist gegeben.
21.05.2015
SV-1646-2015.docx
Im Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage am 17.03.2015 wurde vorgeschlagen,
dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1646-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
I-T-1-2015
Verein Tender - Projekt Waggon und MOJA; Jahressubvention 2015
Behandelt im
Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
1/259100-729004/0
1/259100-729000/0
Ansatz
€ 56.000,00
€ 2.000,00
17.03.2015
18.03.2015
28.03.2015
Gebunden
€ 0,00
€ 0,00
Verbraucht
€ 0,00
€ 0,00
Top:
Top:
Top:
08
75
26
Frei
€ 56.000,00
€ 2.000,00
Berichterstatter: STR Robert Mayer
SACHVERHALT:
Der Verein Tender als Trägerverein der Jugendberatungsstelle Waggon und der
MOJA (Mobile Jugendarbeit/Streetwork) tritt an die Stadtgemeinde Mödling mit der
Bitte heran, eine Jahressubvention 2015 in der Höhe von € 58.000,-- zu gewähren.
Die Arbeit des Waggons beinhaltet Krisenintervention, Beratung Jugendlicher bei
Problemen in der Schule, Familie, Arbeit, etc. und ist weit über die Grenzen
Niederösterreichs bekannt. Weiters kooperiert der Waggon sehr stark mit dem Haus
der Jugend und mit der Mobilen Jugendarbeit / Streetwork im Bezirk Mödling.
Der Schwerpunkt der MOJA ist die Arbeit mit gefährdeten Jugendlichen und jungen
Erwachsenen. Im Kalenderjahr 2014 wurde ein spezieller Schwerpunkt in den
Bereich der Bachpromenade und der Umgebung gelegt. Die Arbeitsschwerpunkte
werden auch 2014 in den Bereichen des Bahnhofsplatzes und der Bachpromenade
liegen. Gelegentlich und bei Bedarf sollen auch andere Plätze aufgesucht werden.
Die Subvention soll wie bisher quartalsmäßig in 4 gleichen Beträgen (1. März, 1.
Juni, 1. Sep., 1. Nov.) zur Anweisung kommen.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, wie im Sachverhalt beschrieben, dem Verein Tenderfür das Projekt Waggon und für die MOJA (Mobile Jugendarbeit/Streetwork) die im
Voranschlag 2014 budgetierte Jahressubvention in der Höhe von EUR 58.000,-- zu
gewähren. Die Subvention wird quartalsmäßig in 4 gleichen Beträgen (1. April, 1.
Juni, 1. Sep., 1. Nov.), gegen nachträgliche Vorlage einer Gesamtabrechnung für
das Jahr 2015 bis 30. 4. 2015, zur Anweisung kommen. Die Bedeckung ist gegeben.
21.05.2015
SV-1649-2015.docx
Im Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage am 17.03.2015 wurde vorgeschlagen,
dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Herr GR Mag. DI Windsteig stellt den Abänderungsantrag dem Verein nur € 30.000,-zu genehmigen und den Rest wie unter Top 4 genannt, Mödlinger Sportvereinen für
die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis Abänderungsantrag: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Gegenstimme: GR Mag. DI Windsteig
Abstimmungsergebnis Hauptantrag: mit Stimmenmehrheit angenommen
Gegenstimme: GR Mag. DI Windsteig
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Gegenstimme: STR Könczöl, MA
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Herr STR Könczöl stellt einen Abänderungsantrag dahingehend, dass die Höhe der
Subvention halbiert werden soll. Der verbleibende halbe Subventionsbetrag soll
Vereinen für präventive Jugendarbeit zuerkannt werden.
Abstimmungsergebnis Abänderungsantrag: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Gegenstimmen: Klub der ÖVP, Klub der Grünen, Klub der SPÖ, GR Maier
Abstimmungsergebnis Hauptantrag: mit Stimmenmehrheit angenommen
Gegenstimmen: Klub der FPÖ
An die Abteilung
Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
21.05.2015
SV-1649-2015.docx
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1649-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
VA/0012/2015
Beauftragung der Objektbefundung ehemaliges Finanzamt
Behandelt im
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/029149-642000/0
Ansatz
€ 40.000,00
Gebunden
€ 0,00
18.03.2015
28.03.2015
Top: 111
Top: 27
Verbraucht
€ 0,00
Frei
€ 40.000,00
Berichterstatter: STR Mag. Dr. Gerald Ukmar
SACHVERHALT:
Für die Objektbefundung des ehemaligen Finanzamtes Mödling in der Pfarrgasse
wurde von der Fa. Generalplanung DI Dinhobl & Partner ZT GmbH,
2620 Neunkirchen, Schiesstättgasse 8 ein Honorangebot eingeholt.
Dieses Angebot gliedert sich in mehrere Teilleistungen, wobei derzeit als 1. Schritt
die Objektbefundung / Auswertung / Grobkostenschätzung sowie die statisch
konstruktive Begutachtung beauftragt werden soll. Diese angebotenen Maßnahmen
beinhaltet im Wesentlichen die Kurzbeschreibung des Objektes mit
Bilddokumentation, ein Sanierungskonzept sowie die Erstellung einer
Grobkostenschätzung für die allfälligen erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen
am Objekt. Die statische Beurteilung bezieht sich auf die Voruntersuchung der
tragenden Bauwerksteile mit möglichen konstruktiven Sanierungsmaßnahmen samt
einer Grobkostenschätzung. Erst nach diesen Vorerhebungen ist es denkbar, die
zukünftigen Maßnahmen betreffend des Gesamtobjektes vorzunehmen um mögliche
weitere Schritte einzuleiten.
Für diese Arbeiten hat die Fa. Generalplanung ein Angebot mit einer
Auftragssumme von EUR 12.348,00 inkl. 20 % USt. vorgelegt.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, für die o.a. Arbeiten die Fa. Generalplanung DI
Dinhobl & Partner ZT GmbH, 2620 Neunkirchen, Schiesstättgasse 8, mit einer
Gesamtsumme von EUR 12.348,00 inkl. 20 % USt. zu beauftragen.
21.05.2015
SV-1757-2015.docx
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1757-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-H-55-2015
NÖ LKG Hyrtlpark; Erneuerung des Estrichs, der Heizungsleitungen und
des Bodenbelages in 2 Gruppenräumen
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/240409-010000/0
Ansatz
€ 41.800,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
20
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
95
28
Verbraucht
€ 0,00
Frei
€ 41.800,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Im NÖ Landeskindergarten Hyrtlgasse sollen dringend notwendige Sanierungen des
ca. 40 Jahre alten Estrichbelags in den Gruppenräumen durchgeführt werden.
In den letzten Jahren wurden einige Wölbungen des Bodenbelags durch brüchigen
Estrichuntergrund festgestellt.
Im Zuge dieser Estricherneuerung werden auch die bestehenden Heizungsleitungen
und die teilweise kaputten Heizkörper erneuert und ein neuer Bodenbelag verlegt.
Da in den Sommerferien nur 6 Wochen für die Sanierungsarbeiten zur Verfügung
stehen wurden bereits im Jahr 2014 2 Gruppen saniert, die beiden restlichen
Gruppensanierungen sollen im heurigen Sommer durchgeführt werden.
Bestbieter sind:
Baumeisterarbeiten:
Die Baumeister Kaiser und Samaha
Babenbergergasse 12, 2340 Mödling
EUR 14.822,50 exkl. MwSt.
Installateurarbeiten:
Fa. G. Karpfen Installationen
Hauptstraße 10, 2340 Mödling
EUR 9.418,00 exkl. MwSt.
Bodenlegearbeiten:
Fa. Gaster GmbH.
Dr. Karl Renner Platz 1, 2514 Traiskirchen
EUR 6.452,26 exkl. MwSt.
21.05.2015
SV-1696-2015.docx
Malerarbeiten:
Wiehart & Pospichal GmbH
Ölwgasse 3, 2514 Traiskirchen
EUR 2.970,00 exkl. MWSt.
Gesamt
EUR 33.662,76 exkl. MwSt.
Die Bedeckung ist gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, die notwendigen Sanierungsarbeiten an die im
Sachverhalt angeführten Firmen zum Gesamtpreis von EUR 33.662,76 exkl. MwSt.
zu vergeben.
21.05.2015
SV-1696-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und
Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag
zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1696-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-E-11-2015
NÖ LKG Eisentorgasse; Malerarbeiten
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
1/240200-614000/0
Ansatz
€ 17.500,00
Gebunden
€ 2.385,00
10.03.2015
Top:
08
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
96
29
Verbraucht
€ 957,40
Frei
€ 14.157,60
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Im NÖ LKG Eisentorgasse sollen Malerarbeiten durchgeführt werden.
Das denkmalgeschützte Gebäude muss mit Silikat-Innenfarbe mit hoher
Dampfdurchlässigkeit gestrichen werden.
Handelsübliche strapazierfähige Innendispersionsfarbe darf nicht verwendet
werden.
Daher sind im Gebäude und im Bereich des Stiegenaufganges und in den Gruppen
die alltäglichen Gebrauchsspuren an den Wänden deutlich sichtbar.
Aufgrund der Größe des Gebäudes sollen die Malerarbeiten auf 2 Jahre aufgeteilt
werden.
Heuer sind Anstricharbeiten im Stiegenaufgang und im Erdgeschoss geplant.
2016 dann im ersten Stock mit dem Küchenbereich.
Bestbieter ist:
Fa. Wiehart und Pospichal GmbH.
Ölwgasse 3, 2514 Traiskirchen
2015: EUR 10.000,00 exkl. MWSt.
2016: EUR 15.858,17 exkl. MWSt.
EUR 25.858,17 exkl. MWSt.
Die Bedeckung ist gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, die Fa. Wiehart und Pospichal GmbH., Ölwgasse 3,
2514 Traiskirchen mit den Anstricharbeiten zum Gesamtpreis von EUR 25.858,17
exkl. MWSt. zu beauftragen.
21.05.2015
SV-1727-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und
Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag
zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1727-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-B-99-2015
BM-Schule; Erneuerung und Ergänzung der
Korrosionsschutzbeschichtungen an Dachrinnen und
Dachverblechungen
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
1/320000-614000/0
Ansatz
€ 12.000,00
Gebunden
€ 2.760,40
10.03.2015
Top:
17
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
97
30
Verbraucht
€ 0,00
Frei
€ 9.239,60
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Beethoven Musikschule ersucht um die Sanierung der
Dachverblechungen und Dachrinnen des Schulgebäudes.
Die bestehenden Blechteile der Dacheindeckung wie Saumbleche, Dachausstiege,
Wand- und Ichsenbleche, Ortgangbleche und Kamineinfassungen sowie Saurinnen
und Abfallrohre sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten, rostigen
zustand. Aus den vorgenannten technischen Gründen ist es dringend notwendig
sämtliche Teile fachgerecht spenglermäßig zu sanieren und mit einem neuen
Korrosionsschutzanstrich zu versehen, um der rasch fortschreitenden
Verschlechterung des Allgemeinzustandes Einhalt zu gebieten und dadurch auch
teure Kompletterneuerungen einzusparen.
Für sämtliche Maßnahmen liegt ein Angebot der Fa. Franz Rehberger GmbH vor.
Die Firma Rehberger ist laufend mit der Instandhaltung der Dachkonstruktionen im
Bereich der Beethoven Musikschule sowie der Volksschule Karl StinglBabenbergergasse beauftragt und hat stets den gestellten Anforderungen bestens
entsprochen.
Die Arbeiten sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015) ausgeführt werden.
Spenglerarbeiten inkl. Korrosionsschutzbeschichtungen:
Fa. Franz Rehberger GmbH
Achsenaugasse 24, 2340 Mödling
EUR 11.433,72 inkl. MWSt.
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
21.05.2015
SV-1709-2015.docx
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung erfolgt im 1. Nachtragsvoranschlag.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Spenglerarbeiten inkl.
Korrosionsschutzbeschichtungen der Fa. Franz Rehberger GmbH, mit einer
Auftragssumme von EUR 11.433,72 inkl. MWSt. zu erteilen.
21.05.2015
SV-1709-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und
Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag
zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1709-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-H-58-2015
VS Hyrtlplatz; Baumeisterarbeiten
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211019-010000/0
Ansatz
€ 35.000,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
21
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
98
31
Verbraucht
€ 0,00
Frei
€ 35.000,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Hyrtlplatz ersucht um die Ausführung
Baumeisterarbeiten im Rahmen der Erhaltung des Schulhaus und
Turnsaalgebäudes.
von
des
Die Baumeisterarbeiten umfassen folgende Leistungen: Herstellung von
Wanddurchbrüchen als Verbindungsdurchgängen zwischen den Integrationsklassen,
die Trockenlegung des Kellermauerwerkes im Bereich des Abstellraumes, den Einbau
eines neue Fußabstreifers im Bereich des Turnsaaleinganges untere Bachgasse, sowie
dringend notwendige Ausbesserungsarbeiten an der Vollwärmeschutzfassades des
Turnsaalgebäudes.
Für die o.a. Baumeisterarbeiten wurden Angebote eingeholt und die Kosten betragen
wie folgt:
Fa. Kaiser & Samaha GmbH
Babenbergergasse 12, 2340 Mödling
EUR 22.961,40 inkl. MWSt.
Die Arbeiten sollen in den Ferienmonaten Juli und August 2015 zur Ausführung
gelangen.
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
21.05.2015
SV-1707-2015.docx
Antrag:
Es möge beschlossen werden, für die Ausführung der gegenständlichen
Baumeisterarbeiten in der Volksschule Hyrtlplatz die Fa. Kaiser & Samaha,
Babenbergergasse 12, 2340 Mödling mit einer Auftragssumme von EUR 23.343,60
inkl. MWSt. zu beauftragen.
21.05.2015
SV-1707-2015.docx
Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am
10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1707-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-H-57-2015
VS Hyrtlplatz; Ankauf einer interaktiven Smartboard-Tafel inkl.
Zubehör und Montage
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211019-010000/0
Ansatz
€ 35.000,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
22
18.03.2015
28.03.2015
Top:
Top:
99
32
Verbraucht
€ 0,00
Frei
€ 35.000,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Hyrtlplatz ersucht um den Ankauf einer weiteren
interaktiven SMARTBOARD-Tafel.
Auf Grund der Tatsache einen fortschrittlichen, zeitgemäßen Unterricht zu
gewährleisten, sollen in der VS Hyrtlplatz die Ausrüstung der Klassenräume mit
interaktiven SMARTBOARD-Tafeln fortgesetzt werden. Es ist hierfür seitens der
Direktion ein weiterer Klassenraum, der zweiten bis vierten Schulstufe,
vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind auch sämtliche notwendigen
strukturellen Ressourcen parallel dafür zu schaffen. Diese beinhalten den Ankauf
von 1 Stück Notebook inkl. kompletter und abgestimmte Software, sowie die
Neuinstallation oder Adaptierung der Netzwerk,- und Elektroverkabelung sowie
sämtlicher erforderlichen Anschlüsse.
Die Kosten für den Ankauf inkl. Montage und Einrichtung der SMARTBOARD-Tafel
inkl. zugehörigen EDV Zubehör, Software, Verkabelungen und Anschlüsse beträgt
wie folgt:
1 Stück SMARTBOARD-Tafel, Inkl. EDV Zubehör, 1 Stück Notebook inkl. Software
Fa. Gemdat
Niederösterreichische
Gemeinde Datenservice Gesmbh
Girakstrasse 7, 2100 Korneuburg
EUR 6.364,80 inkl. MWSt.
EDV-Verkabelungen und Elektroinstallationen für 1 Stück SMARTBOARD-Tafel,
21.05.2015
SV-1706-2015.docx
Fa. cable – link
Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH
Kolpingstraße 14, 1230 Wien
EUR 1.447,75 inkl. MWSt.
Die Fa. Gemdat, Niederösterreichische Gemeinde Datenservice Gesmbh ist bereits
seit 2013 mit der Ausrüstung von SMARTBOARD- Tafeln in der Volksschule Hyrtlplatz
beauftragt.
Die Fa. cable-link, Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH ist laufend mit der
Ausführung von elektrotechnischen sowie Netzwerktechnischen Aufgaben in den
verschiedensten Objekten der Stadtgemeinde Mödling betraut und verfügt daher
über entsprechende objektspezifische Kenntnisse.
Die Erweiterung 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen.
Beide Unternehmen haben bisher stets zur vollsten Zufriedenheit den gestellten
Erwartungen in jeglicher Hinsicht entsprochen.
Die Arbeiten sollen in den Ferienmonaten Juli und August 2015 zur Ausführung
gelangen.
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, für den Ankauf einer weiteren SMARTBOARD- Tafel
inkl. EDV Zubehör, sowie 1 Stück Notebook inkl. Installation der Software und
Wartung für 2015, die Fa. Gemdat, Niederösterreichische Gemeinde
Datenservice Gesmbh, Girakstrasse 7, 2100 Korneuburg, sowie die Fa. cable –
link, Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH, Kolpingstraße 14, 1230 Wien,
für die EDV-Verkabelungen und Elektroinstallationen von 1 Stück SMARTBOARDTafel, mit einer Gesamtauftragssumme von EUR 7.812,55 inkl. Mwst. zu
beauftragen.
21.05.2015
SV-1706-2015.docx
Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am
10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1706-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-B-94-2015
VS K.Stingl/Babenbergergasse; Sanierung 5. Bauabschnitt
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211144-010000/0
Ansatz
€ 69.500,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
23
18.03.2015
28.03.2015
Top: 100
Top: 33
Verbraucht
€ 0,00
Frei
€ 69.500,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Karl Stingl- Babenbergergasse ersucht um die
Sanierung der Holzfenster.
Die bestehenden alten Holz - Kastenfenster des historischen Schulgebäudes sind
größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten und arg reparaturbedürftigen
Zustand. Die Fensterflügel schließen nicht mehr ordnungsgemäß, die Holzanstriche,
Verkittungen der Verglasungen, sowie die Fensterdichtungen sind schadhaft, viele
Fensterbeschläge sind defekt, sodass sich etliche Fenster nicht mehr öffnen lassen.
Aus den vorgenannten technischen Gründen ist es dringend notwendig die
bestehenden Fenster im gesamten Schulgebäude fachgerecht zu sanieren, um
dadurch auch teure Heizenergiekosten einzusparen.
Für sämtliche Maßnahmen und Professionistengewerke wurden für das gesamte
Schulgebäude der Volksschule Karl Stingl-Babenbergergasse und der Beethoven
Musikschule Angebote eingeholt und die Fa. Bau- und Möbeltischlerei Steppan, die
Fa. Fa. Glas-Stadler GmbH sowie die Fa. Ille der Maler- Wilfried Freiberger mit der
Durchführung der Bauabschnitte 1-4 beauftragt.
Der 5. Bauabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen.
Die seit 2011 beauftragten Firmen haben stets den gestellten Anforderungen
bestens entsprochen.
Die Arbeiten für den 5. Bauabschnitt in der Volksschule Karl StinglBabenbergergasse sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015) ausgeführt
werden.
Kosten für den 5. Bauabschnitt 2015 gliedern sich wie folgt:
21.05.2015
SV-1700-2015.docx
Bautischlerarbeiten inkl. Gerüstungen:
Fa. Bau- und Möbeltischlerei Steppan
Neugasse 41, 2340 Mödling
Glaserarbeiten:
EUR 21.735,36 inkl. MWSt.
Fa. Glas-Stadler GmbH
Lerchengasse 4, 2340 Mödling
Anstreicherarbeiten:
EUR
3.000,00 inkl. MWSt.
Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger
Badstraße 53, 2340 Mödling
EUR 15.264,72 inkl. MWSt.
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die
Bautischlerarbeiten der Fa. Bau- und Möbeltischlerei Steppan
mit einer Teilauftragssumme von EUR 21.735,36 inkl. MWSt.,
für die Glaserarbeiten der Fa. Glas-Stadler GmbH
mit einer Teilauftragssumme von EUR 3.000,00 inkl. MWSt.,
für die Anstreicherarbeiten der Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger
mit einer Teilauftragssumme von EUR 15.264,72 inkl. MWSt.,
für den 5. Bauabschnitt, im Jahre 2015, zu erteilen.
Die Gesamtsumme für den 5. Teil der Sanierung der Holzfenster im Schulhaus der
Volksschule Karl Stingl-Babenbergergasse beläuft sich hiermit auf EUR 40.000,00
inkl. MWSt.
21.05.2015
SV-1700-2015.docx
Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am
10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1700-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-B-95-2015
VS K.Stingl/Babenbergergasse; Erneuerung Haupteingangsportal
Babenbergergasse
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211144-010000/0
Ansatz
€ 69.500,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
24
18.03.2015
28.03.2015
Top: 101
Top: 34
Verbraucht
€ 0,00
Frei
€ 69.500,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Karl Stingl - Babenbergergasse ersucht um Erneuerung
des alten Haupteingangsportales des Schulgebäudes in der Babenbergergasse
Das bestehende Holz- Eingangsportal ist, auf Grund des relativ hohen Gewichtes
und fallweisem, entsprechendem Winddruck, für kleinere Kinder, nur schwer zu
öffnen. Zusätzlich ist der Zustand des Geh- und des Stehflügels durch oftmaliges
Aushobeln und Ausfräsen von Verzügen der Portalflügel stark in Mitleidenschaft
gezogen.
Aus den vorgenannten Gründen, soll ein neues, dem Stand der Technik
entsprechendes Haupteingangsportal aus wärmegedämmten Aluminiumprofilen,
weiß pulverbeschichtet, mit Wärmedämm,- Isolier- und Sicherheitsgläsern, mit
Panikverschlüssen als Fluchtwegtüren, dem Altbestand angepasst, eingebaut
werden.
Die Arbeiten sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015) ausgeführt werden.
Die Kosten für die Erneuerung des Haupteingangsportals inkl. Abbruch,
Lieferungen, Montagen und aller Nacharbeiten, betragen wie folgt:
Fa. Berger Metallbau GMBH
Dr.-Theodor-Körner-Strasse 51, 2521 Trumau
EUR 13.596,00 inkl. MWSt.
Die Fa. Berger Metallbau ist seit 2009 mit der Erneuerung der Fenster und Portale
in der VS Karl Stingl sowie seit 2013 mit der Erneuerung der Fenster und Portale in
der VS Harald Lowatschek beauftragt und hat in jeglicher Weise, stets den
gestellten Anforderungen bestens entsprochen.
21.05.2015
SV-1702-2015.docx
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den
Auftrag für die Erneuerung des
Haupteingangsportales inkl. Abbruch, Lieferungen, Montagen und aller
Nacharbeiten in der VS Karl Stingl- Babenbergergasse, der Fa. Berger Metallbau
GMBH, Dr.-Theodor-Körner-Strasse 51, 2521 Trumau, mit einer Auftragssumme
von EUR 13.596,00 inkl. MWSt. zu erteilen.
21.05.2015
SV-1702-2015.docx
Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am
10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1702-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-B-97-2015
VS K.Stingl/Babenbergergasse; Malerarbeiten - Erneuerung der
Innenmalerei in den Klassenräumen
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211144-010000/0
Ansatz
€ 69.500,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
26
18.03.2015
28.03.2015
Top: 102
Top: 35
Verbraucht
€ 0,00
Frei
€ 69.500,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Karl Stingl- Babenbergergasse ersucht um die
Erneuerung der Innenmalerei in den Klassenräumen des Schulgebäudes.
Die Innenmalerei der Klassenräume ist durch Umbauten, Umstrukturierungen,
Reparaturen und Sanierungen arg in Mitleidenschaft gezogen und teilweise in einem
desolaten Zustand. Dazu kommen noch die Abnutzungen durch den normalen
Schulbetrieb. Daher sollen die Klassenräume eine neue, ansprechende Innenmalerei
erhalten.
Die Arbeiten sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015) ausgeführt werden.
Die Kosten für die Erneuerung der Innenmalerei in den Klassenräumen betragen wie
folgt:
Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger
Badstraße 53, 2340 Mödling
EUR 10.443,60 inkl. MWSt.
Die Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger ist laufend mit Maler und
Anstreicherarbeiten in der VS Karl Stingl Babenbergergasse beauftragt und hat in
jeglicher Weise den gestellten Anforderungen stets bestens entsprochen.
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
21.05.2015
SV-1704-2015.docx
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Erneuerung der Innenmalerei in
den Klassenräumen der VS Karl Stingl- Babenbergergasse, der Fa. Ille der Maler
Wilfried Freiberger, Badstraße 53, 2340 Mödling, mit einer Auftragssumme von
EUR 10.443,60 inkl. MWSt. zu erteilen.
21.05.2015
SV-1704-2015.docx
Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am
10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1704-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-L-42-2015
VS Harald Lowatschek; Sanierung 3. Bauabschnitt
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211239-010000/0
Ansatz
€ 146.400,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
18.03.2015
28.03.2015
Top: 103
Top: 36
Verbraucht
€ 0,00
27
Frei
€ 146.400,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Harald Lowatschek ersucht um Erneuerung der alten
Aluminiumfenster sowie um Instandsetzung der Vollwärmeschutzfassade und Malerarbeiten
im Zuge der Erneuerung der Fenster im 3. Bauabschnitt (Ostfassade Teil 2), des
Schulgebäudes.
Die seit der Errichtung und Aufstockung des Schulgebäudes eingebauten Aluminiumfenster
sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten und irreparablen Zustand. Die
Fenster schließen nicht mehr ordnungsgemäß, viele Verbundverglasungen sind undicht
(erblindete Fensterscheiben) die Fensterbeschläge sind defekt, sodass sich etliche Fenster
nicht mehr öffnen lassen. Aus den vorgenannten technischen‚ Gründen, sowie auf Grund
der, mit neuen, dem Stand der Technik entsprechenden Alufenstern mit elektrisch
gesteuerten Außenjalousien zu erzielenden Heizenergieeinsparung ist es dringend
notwendig, die bestehenden Fenster im gesamten Schulgebäude zu erneuern.
Da es in Folge der Fenstertauscharbeiten zu unvermeidlichen Beschädigungen der
bestehenden Vollwärmeschutzfassade sowie der Innenmalerei in den betroffenen
Bereichen kommt, ist es notwendig, die Fassade und Innenmalerei instand zu setzen.
Die Arbeiten für die Aluminiumfenster sowie Portale wurden inklusive der zugehörigen
Bauleistungen für das gesamte Schulgebäude ausgeschrieben. Fa. Berger Metallbau GMBH
wurde als Bestbieter ermittelt.
Für die Elektriker- und Malerarbeiten wurden entsprechende Angebote eingeholt.
Die Firmen Berger Metallbau GMBH, Cable – Link GesmbH, sowie Ille der Maler- Wilfried Freiberger
sind seit 2013 mit der Durchführung der Bauabschnitte 1-2 beauftragt und haben stets den
gestellten Anforderungen bestens entsprochen.
Der 3. Bauabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen.
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen sollen ab 2015 in voraussichtlich nunmehr 2
Bauabschnitten zur Umsetzung gelangen.
Die Bedeckung ist gegeben.
21.05.2015
SV-1651-2015.docx
Die Arbeiten für den 3. Bauabschnitt sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015)
ausgeführt werden.
Aluminiumfenster sowie Außenjalousien inkl. zugehöriger Baumeisterleistungen:
Fa. Berger Metallbau GMBH
Dr.-Theodor-Körner-Strasse 51, 2521 Trumau
EUR
120.000,00 inkl. MWSt.
EUR
7.170,07 inkl. MWSt.
EUR
7.200,00 inkl. MWSt.
E- Installationen für Außenjalousien:
Fa. cable – link GesmbH
Kolpingstraße 14, 1230 Wien
Malerarbeiten:
Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger
Badstraße 35, 2340 Mödling
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den Auftrag
für die Erneuerung der Aluminiumfenster und Türen sowie Außenjalousien inkl.
zugehöriger Bauleistungen, der Fa. Berger Metallbau GMBH
mit einer Teilauftragssumme von EUR 120.000,00 inkl. 20% MWSt.,
für die E-Installationen der Außenjalousien der Fenster der Fa. cable-link GesmbH
mit einer Teilauftragssumme von EUR 7.170,07 inkl. 20% MWSt.,
für die Instandsetzung der Innenmalerei der Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger
mit einer Teilauftragssumme von EUR 7.200,00 inkl. 20% MWSt.,
für den 3. Bauabschnitt, im Jahre 2015, zu erteilen.
Die Auftragssumme für die Erneuerung der Fenster inkl. Aussenjalousien, der
Instandsetzung der Vollwärmeschutzfassade, der Elektrikerarbeiten, sowie der
notwendigen Instandsetzung der Innenmalerei im Schulhaus, der Volksschule Harald
Lowatschek, beläuft sich hiermit auf EUR 134.370,07 inkl. 20% MWSt.
21.05.2015
SV-1651-2015.docx
Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am
10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1651-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-L-43-2015
VS Harald Lowatschek; Weiterbeauftragung des Generalunternehmens
für den 3. Bauabschnitt
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211239-010000/0
Ansatz
€ 146.400,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
18.03.2015
28.03.2015
Top: 104
Top: 37
Verbraucht
€ 0,00
28
Frei
€ 146.400,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Harald Lowatschek ersucht um Erneuerung der alten
Aluminiumfenster sowie um Instandsetzung der Vollwärmeschutzfassade und Malerarbeiten
im Zuge der Erneuerung der Fenster im 3. Bauabschnitt (Ostfassade Teil 2), des
Schulgebäudes.
Die seit der Errichtung und Aufstockung des Schulgebäudes eingebauten Alu- Fenster und
Portale sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten und irreparablen Zustand.
Die Fenster schließen nicht mehr ordnungsgemäß, die Fensterflügel sind teilweise
verzogen, viele Isolierverglasungen sind undicht (erblindete Fensterscheiben) die
Fensterbeschläge sind defekt, sodass sich etliche Fenster nicht mehr öffnen lassen. Aus
den vorgenannten technischen‚ Gründen, sowie auf Grund der, mit neuen, dem Stand der
Technik entsprechenden Alufenstern und Türen zu erzielenden Heizenergieeinsparung ist
es dringend notwendig die bestehenden Fenster im gesamten Schulgebäude zu erneuern.
Da es in Folge der Fenstertauscharbeiten zu unvermeidlichen Beschädigungen der
Innenraumstruktur, wie der Innenmalerei, sowie der bestehenden Wärmeschutzfassade in
den betroffenen Bereichen kommt, ist es notwendig, die Innenmalereien sowie die
Wärmeschutzfassade instand zu setzen.
Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen auf Grund des Umfanges durch einen
Generalunternehmer nunmehr in voraussichtlich 2 Bauabschnitten ab 2015 zur Umsetzung
gelangen. Die Generalunternehmertätigkeit beinhaltet sämtliche auf Grund des
umfangreichen und zeitlichen Planungsvorlaufes bereits erfolgten und abgeschlossenen
Ausschreibungen der einzelnen Gewerke, die in Folge notwendigen Vergaben der
Leistungen, Abrechnungskontrollen, die örtliche Bauaufsicht im Sinne der qualitativen und
quantitativen Durchführung der Arbeiten, Planung – und Baukoordination und Übernahme
der Bauführertätigkeit.
Die für den 1. Bauabschnitt 2013 beauftragte Firma Architekt und Baumeister D.I. Hannes
Presulli ist laufend in den Schulen, Kindergärten sowie anderen Bereichen der
Stadtgemeinde Mödling mit der Ausführung von Adaptierungs-, Zu- und Umbauarbeiten seit
21.05.2015
SV-1652-2015.docx
Jahren beschäftigt und hat bisher stets zur vollsten Zufriedenheit den gestellten
Anforderungen entsprochen.
Der 3. Bauabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen.
Kosten für den 3. Bauabschnitt 2015 belaufen sich wie folgt:
Architekt und Baumeister
DI Hannes Presulli
Klubgasse 5b, 2512 Traiskirchen
EUR 12.000,00 inkl. MWSt.
Das Gesamtvorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Generalunternehmertätigkeit der Fa.
Architekt und Baumeister DI Presulli, Klubgasse 5b, 2512 Traiskirchen, mit einer
Teilauftragssumme von EUR 12.000,00 inkl. Mwst., für den 3. Bauabschnitt, im Jahre
2015, zu erteilen.
21.05.2015
SV-1652-2015.docx
Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am
10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1652-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-St-57-2015
VS Karl Stingl; 7. Teil Dachsanierung Nord- und Westtrakt
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211347-010000/0
Ansatz
€ 453.300,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
18.03.2015
28.03.2015
Top: 105
Top: 38
Verbraucht
€ 24.000,00
29
Frei
€ 429.300,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Karl Stingl ersucht um die Dachsanierung 7. Teil – Nord- und
Westtrakt inkl. Dachgaupe und Dachflächenfenster sowie restliche Gesimseverblechungen
(Schlagregenschutz).
Die seit der Aufstockung des Schulgebäudetraktes bestehende Dachkonstruktion weist im
Unterdachbereich offensichtliche konstruktive und verarbeitungstechnische Mängel auf,
welche sich im Laufe der Zeit durch die Schadhaft- und Funktionsloswerdung der
Wärmedämmung und Feuchtigkeitsisolierung summieren und bei Mittel- und
Starkregenereignissen zu massiven Wassereintritten führen. Durch die funktionslose
Wärmeisolierung kommt es auch in den Sommermonaten zu überhöhten Temperaturen in
den Räumen des Dachgeschosses. In den Wintermonaten geht dadurch wertvolle
Wärmeenergie verloren. Des Weiteren sind die bestehenden Kasten- Regenrinnen durch
temperaturbedingte Spannungen in der Blechkonstruktion laufend undicht, wodurch es
zusätzlich zu Wassereintritten kommt.
Aus den gegebenen Gründen muss die Dachhaut geöffnet, die Dach- Unterkonstruktion, wie
Wärmedämmung und Unterspannfolie erneuert, die Kasten- Regenrinnen ausgebaut, im
Dachsaumbereich die Dachkonstruktion für eine Hängerinnenausbildung geändert und zur
Dachrinnenentwässerung entsprechende Regenabfallrohre an der Fassade montiert werden.
Die Arbeiten wurden 2009 gesamt ausgeschrieben und die Fa. Franz Rehberger von 2009 bis
2014, mit der Durchführung der Bauabschnitte 1-6 beauftragt.
Der 7. Teilabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen.
Die Fa. Franz Rehberger GesmbH hat stets den gestellten Anforderungen bestens
entsprochen.
Die Arbeiten für den 7. Teilabschnitt sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015)
ausgeführt werden.
21.05.2015
SV-1655-2015.docx
Die Kosten für den 7. Teilabschnitt betragen wie folgt:
Fa. Franz Rehberger GesmbH
Achsenaugasse 24, 2340 Mödling
EUR 120.582,49 inkl. MWSt.
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den Auftrag für den 7. Teil – Nord- und Westtrakt inkl.
Dachgaupe
und
Dachflächenfenster
sowie
restliche
Gesimseverblechungen
(Schlagregenschutz) der VS Karl Stingl an die Fa. Franz Rehberger GesmbH, mit einer
Auftragssumme von EUR 120.582,49 inkl. Mwst. zu vergeben.
21.05.2015
SV-1655-2015.docx
Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am
10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1655-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-St-58-2015
VS Karl Stingl; Sanierung 6. Bauabschnitt
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211347-010000/0
Ansatz
€ 453.300,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
18.03.2015
28.03.2015
Top: 106
Top: 39
Verbraucht
€ 24.000,00
30
Frei
€ 429.300,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Karl Stingl ersucht um die Fortsetzung der Erneuerung der
Fenster inkl. Außenjalousien, Haupteingangsportale, 8 Dachgaupenfenster (Nordtrakt),
Vollwärmeschutzfassade, Maler- und Elektrikerarbeiten inkl. aller Gerüstungen im 6.
Bauabschnitt, des Schulgebäudes.
Die seit der Errichtung und Aufstockung des Schulgebäudes eingebauten Holz- Alu- Fenster
und Portale sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten und irreparablen
Zustand. Die Fenster schließen nicht mehr ordnungsgemäß, die Fensterstöcke sind
teilweise durchgefault, viele Isolierverglasungen sind undicht (erblindete Fensterscheiben)
die Fensterbeschläge sind defekt, sodass sich etliche Fenster nicht mehr öffnen lassen. Aus
den vorgenannten technischen ‚Gründen, sowie auf Grund der, mit neuen, dem Stand der
Technik entsprechenden Alufenstern mit elektrisch gesteuerten Außenjalousien zu
erzielenden Heizenergieeinsparung ist es dringend notwendig die bestehenden Fenster im
gesamten Schulgebäude zu erneuern.
Im Zuge des Fenstertausches soll das Schulgebäude eine effiziente Wärmeschutzfassade
inkl. aller Bauspenglerarbeiten, farblich gestaltet, erhalten um durch diese Maßnahmen
eine weitere Heizenergieeinsparung zusätzlich zu erreichen.
Da es in Folge der Fenstertauscharbeiten zu unvermeidlichen Beschädigungen der
Innenraumstruktur, wie der Innenmalerei in den betroffenen Bereichen kommt, ist es
notwendig, die ohnehin alten schadhaften desolaten Innenmalereien zu erneuern.
Sämtliche Maßnahmen und Professionistengewerke wurden für das Schulgebäude 2010
gesamt ausgeschrieben und die Fa. Baumeister E. Haindl Baugesellschaft mbH, die Fa.
Berger Metallbau GMBH, die Fa. Cable – Link GesmbH, sowie die Fa. Ille der Maler- Wilfried
Freiberger ab 2012 mit der Durchführung der Bauabschnitte 1-5 beauftragt.
Der 6. Bauabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen.
Die seit 2010 sowie 2012 beauftragten Firmen haben stets den gestellten Anforderungen
bestens entsprochen.
21.05.2015
SV-1656-2015.docx
Kosten für den 6. Bauabschnitt 2015 gliedern sich wie folgt:
Vollwärmeschutzfassade:
Fa. Baumeister E. Haindl Baugesellschaft mbH
Fritz Schmeroldgasse 23, 2331 Vösendorf
EUR
74.400,00 inkl. MWSt.
Haupteingangsportale und Fenster inkl. Außenjalousien:
Fa. Berger Metallbau GMBH
Dr.-Theodor-Körner-Strasse 51, 2521 Trumau
EUR 210.600,00 inkl. MWSt.
E- Installationen für Außenjalousien:
Fa. cable – link GesmbH
Kolpingstraße 14, 1230 Wien
EUR
8.410,18 inkl. MWSt.
Malerarbeiten:
Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger
Badstraße 35, 2340 Mödling
EUR
16.800,00 inkl. MWSt.
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die
Herstellung der Wärmeschutzfassade der Fa. Baumeister E. Haindl Bauges mbH
mit einer Teilauftragssumme von EUR 74.400,00 inkl. MWSt.,
für die Erneuerung der Haupteingangsportale und Fenster inkl. Außenjalousien der Fa.
Berger Metallbau GMBH
mit einer Teilauftragssumme von EUR 210.600,00 inkl. MWSt.,
für die E-Installationen der Außenjalousien der Fenster der Fa. cable-link GesmbH
mit einer Teilauftrassumme von EUR 8.410,18 inkl. MWSt.,
für die Malerarbeiten der Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger
mit einer Teilauftragssumme von EUR 16.800,00 inkl. MWSt.,
für den 6. Bauabschnitt, im Jahre 2015, zu erteilen.
Die Auftragssumme für die Erneuerung der Haupteingangsportale und Fenster, der
Herstellung der Vollwärmeschutzfassade, der Elektrikerarbeiten, sowie der notwendigen
Erneuerung der Innenmalerei im Schulhaus, der Volksschule Karl Stingl, beläuft sich hiermit
auf EUR 310.210,18 inkl. MWSt.
21.05.2015
SV-1656-2015.docx
Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am
10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1656-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-St-59-2015
VS Karl Stingl; Weiterbeauftragung des Generalunternehmens für den
6. Bauabschnitt
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211347-010000/0
Ansatz
€ 453.300,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
18.03.2015
28.03.2015
Top: 107
Top: 40
Verbraucht
€ 24.000,00
31
Frei
€ 429.300,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Karl Stingl ersucht um die Fortsetzung der Erneuerung der
Fenster inkl. Außenjalousien, Haupteingangsportale, 8 Dachgaupenfenster (Nordtrakt),
Vollwärmeschutzfassade, Maler- und Elektrikerarbeiten inkl. aller Gerüstungen im 6.
Bauabschnitt des Schulgebäudes.
Die seit der Errichtung und Aufstockung des Schulgebäudes eingebauten Holz- Alu- Fenster
und Türen sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten und irreparablen
Zustand. Die Fenster schließen nicht mehr ordnungsgemäß, die Fensterstöcke sind
teilweise durchgefault, viele Isolierverglasungen sind undicht (erblindete Fensterscheiben)
die Fensterbeschläge sind defekt, sodass sich etliche Fenster nicht mehr öffnen lassen. Aus
den vorgenannten technischen‚ Gründen, sowie auf Grund der, mit neuen, dem Stand der
Technik entsprechenden Alufenstern und Türen zu erzielenden Heizenergieeinsparung ist
es dringend notwendig die bestehenden Fenster im gesamten Schulgebäude zu erneuern.
Im Zuge des Fenstertausches soll das Schulgebäude eine effiziente Wärmeschutzfassade
inkl. aller Bauspenglerarbeiten, farblich gestaltet, erhalten um durch diese Maßnahmen
eine weitere Heizenergieeinsparung zusätzlich zu erreichen.
Da es in Folge der Fenstertauscharbeiten zu unvermeidlichen Beschädigungen der
Innenraumstruktur, wie der Innenmalerei in den betroffenen Bereichen kommt, ist es
notwendig, die ohnehin alten schadhaften desolaten Innenmalereien zu erneuern.
Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen auf Grund des Umfanges durch einen
Generalunternehmer zur Umsetzung gelangen. Die Generalunternehmertätigkeit beinhaltet
sämtliche auf Grund des umfangreichen und zeitlichen Planungsvorlaufes bereits erfolgten
und abgeschlossenen Ausschreibungen der einzelnen Gewerke, die in Folge notwendigen
Vergaben der Leistungen, Abrechnungskontrollen, die örtliche Bauaufsicht im Sinne der
qualitativen und quantitativen Durchführung der Arbeiten, Planung – und Baukoordination
und Übernahme der Bauführertätigkeit.
21.05.2015
SV-1683-2015.docx
Die für den 1. Bauabschnitt 2010 beauftragte Firma Architekt und Baumeister D.I. Hannes
Presulli ist laufend in den Schulen, Kindergärten sowie anderen Bereichen der
Stadtgemeinde Mödling mit der Ausführung von Adaptierungs-, Zu- und Umbauarbeiten seit
Jahren beschäftigt und hat bisher stets zur vollsten Zufriedenheit den gestellten
Anforderungen entsprochen.
Der 6. Bauabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen.
Kosten für den 6. Bauabschnitt 2015 belaufen sich wie folgt:
Architekt und Baumeister
DI Hannes Presulli
Klubgasse 5b, 2512 Traiskirchen
EUR 12.000,00 inkl. MWSt.
Das Gesamtvorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Generalunternehmertätigkeit der Fa.
Architekt und Baumeister D.I. Presulli, Klubgasse 5b, 2512 Traiskirchen, mit einer
Teilauftragssumme von EUR 12.000,00 inkl. Mwst., für den 6. Bauabschnitt, im Jahre
2015, zu erteilen.
21.05.2015
SV-1683-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und
Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag
zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1683-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-St-60-2015
VS Karl Stingl; Ankauf einer interaktiven Smartboard-Tafel inkl.
Zubehör und Montage
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211347-010000/0
Ansatz
€ 453.300,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
18.03.2015
28.03.2015
Top: 108
Top: 41
Verbraucht
€ 24.000,00
32
Frei
€ 429.300,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Auf Grund der Tatsache einen fortschrittlichen, zeitgemäßen Unterricht zu gewährleisten,
sollen in der VS Karl Stingl die Ausrüstung der Klassenräume mit interaktiven SMARTBOARDTafeln fortgesetzt werden. Es ist hierfür seitens der Direktion ein weiterer Klassenraum,
der zweiten bis vierten Schulstufe, vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind auch
sämtliche notwendigen strukturellen Ressourcen parallel dafür zu schaffen. Diese
beinhalten den Ankauf von 1 Stück Notebook inkl. kompletter und abgestimmte Software,
sowie die Neuinstallation oder Adaptierung der Netzwerk,- und Elektroverkabelung sowie
sämtlicher erforderlichen Anschlüsse.
Die Kosten für den Ankauf inkl. Montage und Einrichtung der SMARTBOARD-Tafel inkl.
zugehörigen EDV Zubehör, Software, Verkabelungen und Anschlüsse betragen wie folgt:
1 Stück SMARTBOARD-Tafel, Inkl. EDV Zubehör, 1 Stück Notebooks inkl. Software
Fa. Gemdat
Niederösterreichische Gemeinde
Datenservice Gesmbh
Girakstrasse 7, 2100 Korneuburg
EUR 6.364,80 inkl. Mwst.
EDV-Verkabelungen und Elektroinstallationen für 1 Stück SMARTBOARD-Tafel,
Fa. cable – link
Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH
Kolpingstraße 14, 1230 Wien
21.05.2015
EUR 1.447,75 inkl. Mwst.
SV-1684-2015.docx
Die Fa. Gemdat, Niederösterreichische Gemeinde Datenservice GesmbH war bereits 2014
mit der Ausrüstung von SMARTBOARD- Tafeln in der Volksschule Karl Stingl beauftragt.
Die Fa. cable-link, Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH ist laufend mit der
Ausführung von elektrotechnischen sowie Netzwerktechnischen Aufgaben in den
verschiedensten Objekten der Stadtgemeinde Mödling betraut und verfügt daher über
entsprechende objektspezifische Kenntnisse.
Die Erweiterung 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen.
Beide Unternehmen haben bisher stets zur vollsten Zufriedenheit den gestellten
Erwartungen in jeglicher Hinsicht entsprochen.
Die Arbeiten sollen in den Ferienmonaten Juli und August 2015 zur Ausführung gelangen.
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, für den Ankauf einer weiteren SMARTBOARD- Tafel inkl. EDV
Zubehör, sowie 1 Stück Notebook inkl. Installation der Software und Wartung für 2015, die
Fa. Gemdat, Niederösterreichische Gemeinde Datenservice Gesmbh, Girakstrasse 7, 2100
Korneuburg, sowie die Fa. cable – link, Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH,
Kolpingstraße 14, 1230 Wien, für die EDV-Verkabelungen und Elektroinstallationen von 1
Stück SMARTBOARD-Tafel, mit einer Gesamtauftragssumme von EUR 7.812,55 inkl. Mwst.
zu beauftragen.
21.05.2015
SV-1684-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und
Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag
zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1684-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
IV-St-61-2015
VS Karl Stingl; Möblierung für einen Gruppenraum der
Nachmittagsbetreuung
Behandelt im
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie
und Soziales
Stadtrat
Gemeinderat
VAST
5/211347-010000/0
Ansatz
€ 453.300,00
Gebunden
€ 0,00
10.03.2015
Top:
18.03.2015
28.03.2015
Top: 109
Top: 42
Verbraucht
€ 24.000,00
34
Frei
€ 429.300,00
Berichterstatter: STR Verena Schwendemann
SACHVERHALT:
Die Direktion der Volksschule Karl Stingl ersucht um den Ankauf neuer Möbel für einen Gruppenraum
der Nachmittagsbetreuung da die bestehenden Einrichtungsgegenstände auf Grund des Alters bereits
teilweise in einem verbrauchten, nicht zeitgemäßen Zustand sind ist.
Die Gruppenraumeinrichtung bestehen aus: 8 Stk. Trapeztischen, 2 Stk. Halbrundtischen,
Rundrohrgestelle pulverbeschichtet Tischplatten Dekor Buche, sowie 5 Stk. Niederschränken als
offene Bücherregale Dekor Buche.
Die Kosten für die Anschaffung der neuen Möblierung für den Gruppenraum betragen wie folgt:
Fa. Conen Gmbh
Seebühel 1, 6233 Kramsach
EUR 2.349,60 inkl. MWSt.
Die Fa. Conen GmbH war bereits in den Vorjahren mit der Lieferung von Klasseneinrichtungen für
die Volksschule Karl Stingl beauftragt. Die Firma Conen GmbH hat in jeglicher Weise den gestellten
Anforderungen bestens entsprochen.
Die Lieferung soll in den Sommerferien (Juli – August 2015) erfolgen.
Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich
Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht.
Die Bedeckung ist gegeben.
ANTRAG:
Es möge beschlossen werden, den Auftrag für den Ankauf der neuen Möbel für einen Gruppenraum
der Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Karl Stingl, der Fa. Conen GmbH, mit einer
Auftragssumme von EUR 2.349,60 inkl. MWSt. zu erteilen.
21.05.2015
SV-1685-2015.docx
Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und
Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag
zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag
zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom
Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung
Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1685-2015.docx
STADTGEMEINDE MÖDLING
Sitzungsvorlage
Zahl:
Betrifft:
III-S2/16-2015
Freizeitzentrum Stadtbad Mödling - Erneuerung der Entkalkungsanlage
Behandelt im
Gemeinderat
VAST
1/859000-618010/0
28.03.2015
Ansatz
€ 20.000,00
Gebunden
€ 5.349,00
Verbraucht
€ 65.732,10
Top:
43
Frei
-€ 51.081,10
SACHVERHALT:
Bei der Generalsanierung des Hallenbades des Freizeitzentrums Stadtbad Mödling im Jahre
1997 wurde auch eine Wasserenthärtungsanlage (Salzenthärtungsanlage) eingebaut.
Die gesetzlich festgelegten Sicherheitsauflagen haben sich in den letzten 18 Jahren
entscheidend verändert und die Grenzwerte für die Feststellung einer Verkeimung des
Duschwassers wurden deutlich herabgesetzt.
Die bestehende Wasserenthärtungsanlage besitzt keine Filter, weshalb im Duschwasser
Verkeimungen auftreten. Die verminderte Wasserqualität zwingt in so einem Fall den
Betreiber des Bades den Badebetrieb aus hygienischen Gründen einzustellen und eine
aufwändige und kostenintensive chemische Reinigung der Rohrleitungen zu veranlassen.
Wasseruntersuchungen werden im Auftrag der BH Mödling durch die Niederösterreichische
Umweltschutzanstalt (NUA) veranlasst.
Um den Weiterbetrieb der Badeanlage gewährleistet zu wissen und der drohenden Sperre
der Badeanlage durch die Gewerbebehörde der Bezirkshauptmannschaft zu entgehen,
wurde eine interimistische Notlösung durch die Abschaltung der Wasserenthärtungsanlage
gefunden.
Dies hatte allerdings zu Folge, dass die Rohrleitungen entsprechend verkalkten und die
erforderlichen Durchflussmengen nicht erreicht werden. Mit weiteren Verkalkungen im
gesamten Versorgungsbereich ist zu rechnen.
Es wird deshalb die Erneuerung der Wasserenthärtungsanlage mit UV-Entkeimung
vorgeschlagen.
Bei Begutachtung durch den möglichen privaten Betreiber des Freizeitzentrums Stadtbad
Mödling stellte dieser fest, dass sämtliche technischen Einrichtungen ersetzt bzw. ergänzt
werden müssen, damit ein hygienisch einwandfreier Badebetrieb gewährleistet ist.
Vor diesem Hintergrund bestätigt nun die Firma IWT Wassertechnik GesmbH schriftlich,
dass die neue Enthärtungsanlage mit UV-Entkeimung bei allen zukünftigen baulichen
Veränderungen weiter verwendet werden kann.
21.05.2015
SV-1759-2015.docx
Es liegt ein Angebot vor:
Firma IWT Wassertechnik GesmbH
2393 Sittendorf, Füllenberggasse 178
EUR 37.599,90 (excl. MWSt.)
Die Bedeckung ist im Budget 2015 zum Teil gegeben und weiters im 1.
Nachtragsvoranschlag vorzusehen.
Antrag:
Es möge beschlossen werden, wie im Sachverhalt ausgeführt, die IWT Wassertechnik
GesmbH mit Erneuerung der Entkalkungsanlage mit UV-Entkeimung in der Höhe von
maximal € 37.599,90 (excl. MWSt.) zu beauftragen.
21.05.2015
SV-1759-2015.docx
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vorgelegten
Antrag zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
An die Abteilung Kammeramt
zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses
Mödling, 21. Mai 2015
Der Bürgermeister:
i.A.
21.05.2015
SV-1759-2015.docx