markus voboril
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markus voboril
PROTOKOLL über die Sitzung des GEMEINDERATES der STADTGEMEINDE MÖDLING am Freitag, dem 27. März 2015 im Sitzungssaal des Mödlinger Rathauses Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.54 Uhr Anwesend: Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner Vizebürgermeister Mag.Gerhard Wannenmacher Vizebürgermeister KommR Dir.Ferdinand Rubel Stadträtin Mag.Ulrike Binder Stadtrat Daniel Könczöl Stadtrat DI Dr.Leopold Lindebner Stadtrat Robert Mayer Stadträtin Franziska Olischer Stadtrat Rainer Praschak Stadträtin Verena Schwendemann Stadtrat Mag.Dr.Gerald Ukmar Stadträtin Dr. Karin Wessely Gemeinderat Gerold Babuschik Gemeinderätin Mag.Susanne Bauer-Rupprecht Gemeinderat Reg.Rat Martin Czeiner Gemeinderat Ing.Michael Danzinger Gemeinderätin Silvia Drechsler Gemeinderätin Konstanze Flamm Gemeinderätin Rosemarie Forster Gemeinderätin Barbara Harramach, Bakk. Gemeinderat Klaus Hochkogler, MA Gemeinderat Andreas Holzmann Gemeinderätin OSR Sabine Karl-Moldan Gemeinderat Karl Klugmayer Gemeinderat Christoph Kny Gemeinderätin Eva Maier Gemeinderat Ing.Peter Mally Gemeinderat Leopold Oswald Gemeinderat Askin Öztürk Gemeinderat Klaus Percig Gemeinderat Otto Rezac Gemeinderat Mag.Gert Schweiger Gemeinderätin Mag.Anna-Theres Teichgräber Gemeinderat Harald Thau Gemeinderätin Mag.Teresa Voboril Gemeinderätin Nicole Weber Gemeinderat Markus Wildeis Gemeinderat Mag.DI Walter Windsteig Gemeinderätin DI Sonja Zimov Gemeinderätin KommR Mag.Eva Zirps-Ehrenberger -2Entschuldigt: Stadtrat Friedrich Panny außerdem waren anwesend: Stadtamtsdirektor Mag.Raimund Schneider Stadtamtsdirektorstellv. Dr.Peter Klummp Kammeramtsdirektor Peter Dörner Kammeramtsdir.Stellv. Marie-Rose Toyfl Ing.Alexander Steppan TAGESORDNUNG: Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Angelobung eines neuen Gemeinderates 3. Ergänzungswahl in einzelne Gemeinderatsausschüsse und Aufsichtsräte 4. Genehmigung der letzten Sitzungsprotokolle vom 19. Dezember 2014 und 27. Februar 2015 5. Bericht des Bürgermeisters 6. Schriftliche Anfragen 7. Bericht des Prüfungsausschusses und Stellungnahme Vbgm. KommR. Dir. Ferdinand Rubel 8. Rechnungsabschluss 2014 (Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing) 5. Bericht des Bürgermeisters (Vorsitz: Vizebürgermeister Mag. Gerhard Wannenmacher) Zum Dringlichkeitsantrag der FPÖ hinsichtlich der Vergabe von Verdienstabzeichen für Mitglieder der Feuerwehr und der Polizei für den Einsatz anlässlich der Trinkwasserverunreinigung darf ich berichten, dass ich diesen Antrag an das hiefür zuständige Referat weitergeleitet habe. Seitens des Referates wurde Kontakt mit den jeweiligen Institutionen aufgenommen und darf ich dazu berichten, dass seitens der Feuerwehr ersucht wurde, von einer gesonderten Ehrung Abstand zu nehmen, da der gegenständliche Einsatz in den normalen Aufgabenbereich der Feuerwehr fällt. Seitens der Polizei Mödling erfolgte ebenfalls keine Antragstellung im Hinblick auf die Verleihung von Auszeichnungen. Da gemäß den jeweiligen Richtlinien ein entsprechender Antrag vom jeweiligen Leiter der Blaulichtorganisationen notwendig wäre, soll dieser Dringlichkeitsantrag nicht weiter behandelt werden. Zum Dringlichkeitsantrag der SPÖ hinsichtlich der Beantragung eines allgemeinen Fahrverbots zwischen der Robert-Koch-Gasse und der Ortsgrenze zu Wr.Neudorf sowie hinsichtlich der Installierung eines Pollers in der Dr.Horny-Straße hat mir das hiefür zuständige Verkehrsreferat mitgeteilt, dass diese Angelegenheit in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 6.Mai 2015 behandelt werden wird. Zum Dringlichkeitsantrag hinsichtlich der Petition des Gemeinderates in Bezug auf die Zulassung von Pestizidprodukten mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos hat mir die Parlamentsdirektion mitgeteilt, dass diese Petition an die parlamentarischen Klubs zur Information weitergeleitet wurde. Seitens des BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde mir mitgeteilt, dass die in der Petition genannten Wirkstoffe gemäß den unmittelbar anwendbaren Recht der Europäischen Union befristet zulässig sind und dementsprechend gültige Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen in Österreich bestehen. Das Ministerium verweist weiter darauf, dass die Zuständigkeit zur Erlassung von allgemeinen Schutzmaßnahmen, wie etwa für Gewässer, in der Regel bei den Ländern liegt und in Niederösterreich Regelungen im NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz enthalten sind. Das Bundesministerium verweist abschließend darauf, dass Pflanzenschutzmittel, die als „sehr giftig“ oder „giftig“ eingestuft sind, nur für berufliche Verwender zugelassen sind und weiters ausschließlich Personen vorbehalten sind, die die speziellen Kenntnisse und Voraussetzungen zum Bezug von Giften gemäß dem Chemikaliengesetz 1996 haben. STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: STAD-W-2-2015 Angelobung eines neuen Gemeinderates Behandelt im Gemeinderat 27.03.2015 Top: 02 Berichterstatter: Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner SACHVERHALT: Herr Gemeinderat Mag.(FH) Paul Werdenich hat gemäß § 110 NÖ Gemeindeordnung 1973 mitgeteilt, dass er auf die Ausübung seines Gemeinderatsmandates verzichtet. Der Verzicht ist mit Ablauf des 20. März 2015 rechtswirksam geworden. Vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter der Wahlpartei SPÖ wurde bereits mit Schreiben vom 16. März 2015 bekannt gegeben, dass anstelle von Herrn Mag.(FH) Paul Werdenich nunmehr Herr Leopold Oswald als Gemeinderat nominiert wird. Herr Leopold Oswald wurde daher zur heutigen Gemeinderatssitzung eingeladen. Ich bitte nun den einberufenen Gemeinderat zu mir vorzutreten und das Gelöbnis abzulegen. „Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Mit den Worten „Ich gelobe!“ legt Herr Leopold Oswald das Gelöbnis in die Hand des Bürgermeisters ab und ist somit zum Gemeinderat bestellt. 21.05.2015 SV-1745-2015.docx Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 beschlossen, den vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Amtsdirektion zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1745-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: STAD-E-1-2015 Ergänzungswahl in einzelne Gemeinderatsausschüsse und Aufsichtsräte Behandelt im Gemeinderat 27.03.2015 Top: 03 Berichterstatter: Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner SACHVERHALT: Durch die Zurücklegung des Gemeinderatsmandates von Herrn Mag.(FH) Paul Werdenich ist auch eine Umbesetzung in einzelne Gemeinderatssausschüsse notwendig geworden. Weiters liegt ein Schreiben der SPÖ vor, demgemäß Herr GR Karl Klugmayer von seiner Mitgliedschaft im Ausschuss für Verwaltungsinnoviation, Bürgerservice und gemeindeübergreifende Kooperationen abberufen wird. Weiters wird mitgeteilt, dass Herr GR Leopold Oswald von seiner Funktion als Aufsichtsrat der Stadtgemeinde Mödling Betriebsges.m.b.H. sowie der CityManagement Mödling GmbH abberufen werden soll. Seitens der SPÖ wurde nachstehender Vorschlag für eine Ergänzungswahl für die folgenden Ausschüsse und Aufsichtsräte eingebracht: Ausschuss für Sport, Jugend und Jumelage: GR Leopold Oswald Ausschuss für Stadtentwicklung, Raumplanung und Stadterneuerung: GR Leopold Oswald Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof: GR Karl Klugmayer Ausschuss für Verwaltungsinnovation, Bürgerservice und gemeindeübergreifende Kooperationen: GR Leopold Oswald Aufsichtsrat der Stadtgemeinde Mödling Betriebsges.m.b.H.: GR Andreas Holzmann Aufsichtsrat City-Management Mödling GmbH: STR Dr. Karin Wessely Die Abberufung, sowie der Antrag auf Neubesetzung wurde ordnungsgemäß eingebracht und ist rechtsgültig, da er von mehr als der Hälfte der Gemeinderatsmitglieder der Wahlpartei SPÖ unterfertigt ist. Auf die Abstimmung mittels Stimmzettel wird einstimmig verzichtet. 21.05.2015 SV-1758-2015.docx Antrag: Es möge beschlossen werden, die oben angeführten Personen in die im Sachverhalt angeführten Gemeinderatsausschüsse und Aufsichtsräte zu wählen. 21.05.2015 SV-1758-2015.docx Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 beschlossen, den vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Amtsdirektion zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1758-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: I-P-6-2015 Bericht des Prüfungsausschusses Behandelt im Gemeinderat 27.03.2015 Top: 07 Berichterstatter: Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner SACHVERHALT: Gemäß § 82 NÖ Gemeindeordnung wurde der Bericht des Prüfungsausschusses über die Prüfung der Amtskassa vorgelegt. Gemäß diesem Bericht hat am 26. März 2015 eine angesagte Kassaprüfung stattgefunden. Hinsichtlich der Prüfung der Amtskassa wird berichtet, dass alle Belege ordnungsgemäß vorgefunden wurden und die Amtskassa vorbildhaft geführt wird. Gemäß § 82 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung lege ich diesen Bericht dem Gemeinderat vor. Ich ersuche daher den Gemeinderat diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. 21.05.2015 SV-1760-2015.docx Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 beschlossen, den vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Amtsdirektion zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1760-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/2-2015 Rechnungsabschluss 2014 Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat 12.03.2015 Top: 26 18.03.2015 27.03.2015 Top: Top: 27 08 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: Der Rechnungsabschluss wurde nach den Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997, in der derzeit geltenden Fassung, erstellt. Die Ergebnisse (laufendes Soll) des Rechnungsjahres 2014 betragen bei den Einnahmen im ordentlichen Haushalt bei den Ausgaben im ordentlichen Haushalt Ergebnis ordentl. Haushalt: Soll-Überschuss* von und ein Ist-Überschuss** von EUR EUR EUR EUR 60.825.503,89 60.001.276,19 824.227,70 1.095.159,82 bei den Einnahmen im außerordentlichen Haushalt bei den Ausgaben im außerordentlichen Haushalt Ergebnis außerordentlicher Haushalt (Soll): ein Ist-Überschuss** von ein Ist-Fehlbetrag** von EUR EUR EUR EUR EUR 6.181.394,12 6.181.394,12 0,00 762.045,16 157.301,61 E I N N A H M E N VA 2014 idF 2. NTVA 2014 Gr.0 RA 2014 So ll) 3.275.100 A U S G A B E N (lfd. Differenz (lfd. So ll minus VA ) 3.324.854,95 49.754,95 5% % D IF F E R E N Z VA 2014 idF 2. NTVA 2014 RA 2014 idF 2.NTVA 2014 Differenz (VA minus lfd. So ll) 7.986.800 7.810.703,44 -176.096,56 % 13% Gruppensumme (Einn. abzüglich A usgaben) -4.485.848,49 Deck.grad 43% Gr.1 132.200 112.021,57 -20.178,43 0,2% 930.000 862.708,81 -67.291,19 1% -750.687,24 13% Gr.2 1.142.100 1.244.167,03 102.067,03 2% 6.219.900 6.135.173,20 -84.726,80 10% -4.891.006,17 20% Gr.3 1.234.200 1.215.747,77 -18.452,23 2% 2.711.400 2.716.409,44 5.009,44 5% -1.500.661,67 45% Gr.4 164.200 167.661,81 3.461,81 0,28% 5.212.700 5.197.897,58 -14.802,42 9% -5.030.235,77 3% 0,2% Gr.5 11.800 13.227,00 1.427,00 0,02% 5.620.900 5.619.760,60 -1.139,40 9% -5.606.533,60 Gr.6 1.569.000 1.657.464,50 88.464,50 3% 2.089.300 2.049.081,96 -40.218,04 3% -391.617,46 81% Gr.7 300 82,42 -217,58 0,0% 588.000 518.195,35 -69.804,65 1% -518.112,93 0,02% Gr.8 19.746.000 20.163.756,58 417.756,58 33% 25.488.500 25.606.790,48 118.290,48 43% -5.443.033,90 79% Gr.9 32.741.100 32.926.520,26 185.420,26 54% 3.168.500 3.484.555,33 316.055,33 6% 29.441.964,93 945% 6 0 .0 16 .0 0 0 6 0 .8 2 5 .5 0 3 ,8 9 10 0 % 6 0 .0 16 .0 0 0 6 0 .0 0 1.2 7 6 ,19 - 14 .7 2 3 ,8 1 10 0 % 8 0 9 .5 0 3 ,8 9 8 2 4 .2 2 7 ,7 0 *Sollüberschuss bzw. Sollfehlbetrag.: Saldo zwischen vorgeschriebenen (fälligen) Einnahmen und Ausgaben zum 31.12.2014 **Istüberschuss bzw. Istfehlbetrag: Saldo zwischen liquiditätsmäßig abgewickelten Einnahmen und Ausgaben zum 31.12.2014 21.05.2015 SV-1632-2015.docx 10 1,4 % Zum außerordentlichen Haushalt ist zu bemerken, dass alle Vorhaben ausgeglichen werden konnten. Der Ist-Überschuss entspricht den noch im Jahr 2014 fälligen Ausgaben, welche liquiditätsmäßig erst 2015 abgewickelt werden und deswegen zum Soll gestellt wurden, den Ist-Fehlbetrag stellen noch ausständige Förderungen dar. Die Bedeckung und Ausfinanzierung des AO-Haushaltes war möglich, weil die notwendigen finanziellen Mittel durch Darlehensaufnahmen von € 2.989.634,00 (€ -124.366,00) sowie die Abrufung von Förderungsgeldern € 705.891,95 (€ +12.891,95) rechtzeitig bereitgestellt wurden und die vorläufigen Überschüsse bzw. Fehlbeträge durch Zuführungen bzw. Entnahmen aus Rücklagen von € 640.000,00 (€ -664.100,00) sowie Zuführungen vom ordentlichen und AO-Haushalt von insgesamt € 1.765.418,65 (+607.818,65) bedeckt werden konnten. Der Sollüberschuss von € 824.227,70 wird im Jahr 2015 zweckgebunden einerseits für bis dato nicht vorhersehbare Mehrausgaben im ordentlichen sowie für Zuführungen an den AO-Haushalt verwendet um dort den erforderlichen Fremdkapitaleinsatz zu reduzieren. Die budgetmäßige Umsetzung wird im 1. Nachtragsvoranschlag 2015 erfolgen. Es ergibt sich ein Maastricht Überschuss von EUR +762.614,86 das ist gegenüber dem Vorjahr (Überschuss +943.595,35) eine Reduktion um EUR – 180.980,49. Zum positiven Abschluss des Rechnungsjahres 2014 haben die Minderausgaben bei den Personalkosten, Pensionen sowie Entgelten an Gewerbetreibenden wesentlich beigetragen. Vor den Abschlussbuchungen ergab sich folgender Saldo für das Haushaltsjahr 2014: Gebarung: EUR Betrag: Sollüberschuss Gesamthaushalt 2014 (OH & AOH) vor Umbuchungen EUR 1.432.046,35 abzüglich zusätzliche Zuführungen vom OH + AOH an den AO-Haushalt EUR -607.818,65 Sollüberschuss endgültig: EUR 824.227,70 Die im 2. Nachtragsvoranschlag 2014 zur Bedeckung des AO-Haushalt eingesetzten Rücklagenentnahmen von EUR 1.304.100,00 wurden nur mit jenem Betrag, welcher durch vorhandene zweckgebundene AO-Rücklagen gegeben war (EUR 640.000,00) in Anspruch genommen. Der Differenzbetrag von EUR 664.100,00 konnte durch andere Einnahmen wie beispielsweise zusätzliche Zuführungen vom ordentlichen und außerordentlichen Haushalt bedeckt werden. Dem Prinzip der Null-Nettoneuverschuldung wurde ein weiteres Mal Rechnung getragen, die Verschuldung ist das dritte Jahr in Folge, diesmal um EUR 228.826,64 gesunken. Reduktion Darlehensaufnahmen (AO-HH) im 2. NTVA ggü. dem VA 2014:EUR Tatsächliche Darlehens-Minderaufnahmen lt. RA 2014 im AO-Haushalt: EUR Ggü. dem RA 2013 im RA 2014 im ordentl. HH gestiegene Tilgungen EUR Gesamtreduktion des Schuldenstandes des RA 2014 ggü. dem RA 2013: EUR -115.000,00 -9.366,00 -104.460,64 -228.826,64 Zusätzlich ergibt sich über die Inflationsrate nachhaltig ein weiterer, deutlicher Entschuldungseffekt. 21.05.2015 SV-1632-2015.docx Die Einnahmen und Ausgaben verteilen sich im ordentlichen Haushalt im RA 2014wie folgt: Einnahmen ordentlicher Haushalt - lfd. Soll (Zusammenfassung in Gruppen) EUR Vertretungskörper u. allg. Verwaltung (Gemeinderat, Bau- + Hauptamt, Öff.arbeit, Gr.0 Jumelage ) % 3.324.854,95 5,5% 112.021,57 0,2% 1.244.167,03 2,0% 1.215.747,77 2,0% 167.661,81 0,3% 13.227,00 0,0% 1.657.464,50 2,7% 82,42 0,0% Dienstleistungen (Wasser, Kanal, Müllbes., öff. Bel., Friedhof, Wirtschaftshof, Fuhrpark, Gr.8 Haustankstelle, Wohn- & Geschäftsgebäude, Stadtbad, Gärtnerei, Forst, Citybus, Citytaxi) 20.163.756,58 33,2% Gr.9 Finanzwirtschaft (Ertragsanteile, Kommunal-, Grund- + sonstige Steuern, Rücklagen) 32.926.520,26 54,1% 60.825.503,89 100,0% öffentliche Ordnung u. Sicherheit (Bau-, Gesundheits- + Feuerpolizei, Feuerwehr, Gr.1 Zivilschutz) Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft (Volksschule, Kindergarten, Hort, Sport + Gr.2 Jugend ) Gr.3 Kunst, Kultur +Kultus (Musikschule, Ortsbild, Theater, Museen, Konzerte, Kirche ) Soziale Wohlfahrt u. Wohnbauförderung (Sozialamt, SH-Umlage, Jgd.wohlfahrt, EaR, Gr.4 Wohnbeih.) Gesundheit (Schul-+Gemeindearzt, Mutterberatung, NÖKAS-Umlage, Rotes Kreuz, Gr.5 Umweltref.) Gr.6 Strassen- u. Wasserbau, Verkehr (Instandhaltung Strassen, KPZ- u. Radarüberw., Postamt) Gr.7 Wirtschaftsförderung (Tourismusförd., Existenz+Inv.kredite, CMM, div. Förderungen) Gesamtsumme Einnahmen ordentlicher Haushalt Ausgaben ordentlicher Haushalt - lfd. Soll (Zusammenfassung in Gruppen) EUR Vertretungskörper u. allg. Verwaltung (Gemeinderat, Bau- + Hauptamt, Öff.arbeit, Gr.0 Jumelage ) öffentliche Ordnung u. Sicherheit (Bau-, Gesundheits- + Feuerpolizei, Feuerwehr, Gr.1 Zivilschutz) % 7.810.703,44 13,0% 862.708,81 1,4% Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft (Volksschule, Kindergarten, Hort, Sport + Gr.2 Jugend ) Gr.3 Kunst, Kultur +Kultus (Musikschule, Ortsbild, Theater, Museen, Konzerte, Kirche ) 6.135.173,20 10,2% 2.716.409,44 4,5% Soziale Wohlfahrt u. Wohnbauförderung (Sozialamt, SH-Umlage, Jgd.wohlfahrt, EaR, Gr.4 Wohnbeih.) 5.197.897,58 8,7% Gesundheit (Schul-+Gemeindearzt, Mutterberatung, NÖKAS-Umlage, Rotes Kreuz, Gr.5 Umweltref.) 5.619.760,60 9,4% Gr.6 Strassen- u. Wasserbau, Verkehr (Instandhaltung Strassen, KPZ- u. Radarüberw., Postamt) 2.049.081,96 3,4% 518.195,35 0,9% 25.606.790,48 42,7% 3.484.555,33 5,8% 60.001.276,19 100,0% Gr.7 Wirtschaftsförderung (Tourismusförd., Existenz+Inv.kredite, CMM, div. Förderungen) Dienstleistungen (Wasservers., Kanal, Müllbes., öff. Bel., Friedhof, Wirtschaftshof, Fuhrpark, Haustankstelle, Wohn- & Geschäftsgebäude, Stadtbad, Gärtnerei, Forst, Citybus, Gr.8 Citytaxi) Gr.9 Finanzwirtschaft (EDV, Geldverkehr, Rücklagen, Inv.- + Tilg.zuschüsse, Zuführung an AOH) Gesamtsumme Ausgaben ordentlicher Haushalt Gegenüber den im Jahr 2014 veranschlagten Beträgen betrug die Abweichung bei den Solleinnahmen im ordentlichen Haushalt EUR +809.503,89 (+1,35% Mehreinnahmen) und bei den Sollausgaben EUR – 14.723,81 (minus 0,025% Minderausgaben). Die Differenz ist der ausgewiesene Sollüberschuss von EUR 824.227,70. 21.05.2015 SV-1632-2015.docx Ausgabenverteilung im ordentlichen Haushalt gesamt(Gebarung n. Querschnitt) EUR Personalkosten (€ 14.260.110,63 / 23,76%) und Pensionen (€ 3.827.249,00 / 6,37%) Prozent 18.087.359,63 % VJ 30,14% 30,28% 30,90% 29,46% 12.404.050,78 20,67% 20,61% Schuldendienst (Darlehenstilgung € 3.218.460,64 + Darlehenszinsen € 580.765,86) 3.799.226,50 6,33% 6,23% Laufende Transferzahlungen (diverse Subventionen, Haus der Jugend, Stadttheater, Sport, Soziales, Wohnkostenbeihilfe, Notaushilfen, Schulen & Kindergärten, Wirtschafts- & Betriebsförderung, Zinsenzuschüsse Wohnraumschaffung & Existenzgründung, City Management, Bezirksmuseum etc.) 2.771.470,80 4,62% 4,44% Zuführung vom ordentlichen an den AO-Haushalt 1.481.726,02 2,47% 2,79% 58,67 0,00% 1,27% Bezüge der Organe (Gemeinderat, Stadtrat, Bürgermeister) 869.675,20 1,45% 1,38% Gebrauchs- & Verbr.güter, Handelswaren (Chemie, Reinigung, Lebensmittel, Treibstoffe) 771.349,11 1,29% 1,29% Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit 642.553,44 1,07% 1,10% Erwerb beweglichem Vermögen: Amts- + Betriebsausst., Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen 244.173,66 0,41% 0,39% Erwerb unbewegl. Vermögen: Hausanschlüsse Kanal+Wasser,Verkehrsz.,Brandmeldeanlage Am 190.878,30 0,32% 0,26% sonstiger Kapitaltransferausgaben (Haftungen, Zi.zuschuss Mödling Wohnen GmbH, Invest.zusc 201.150,00 0,34% 0,50% Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Energie, Porto, Telefon, Versicherung, Mieten, Leasing, Instandhaltung, Entgelte Gewerbetreibende) 18.537.604,08 Laufende Transferzahlungen (Sozialhilfe,NÖKAS&Jugendwohlfahrt,STA,STB,Schuluml.) Rücklagenzuführungen (allgemeine Rücklage im OH) Gesamtausgaben ordentlicher Haushalt 2014 60.001.276,19 100,00% 100,00% Wesentliche Mehr- und Mindereinnahmen bzw. –Ausgaben gegenüber dem aktuellen Voranschlag idF des 2. NTVA 2014 ergaben sich vor allem bei folgenden Positionen (Darstellung nur auszugsweise – keine vollständige Anführung aller +/- HH-Stellen): HH-Stelle Mehr/Mindereinnahmen: Bezeichnung / Text / Begründung 2/022+8630 Standesamtsverband Transferzahlungen 2/390+828 Kirchliche Angelegenheiten Rückersätze von Ausgaben (BK-Abr.) 2/6122+829 Parkscheinautomaten Parkgebühren EUR + / - ggü. VA 2014 40.200 6.400 31.900 2/6122+8689 Verkehrsstrafen Kurzparkzonen -38.600 2/850+852 Wasseranschlussabgabe 2/850+8523 Wasserbezugsgebühr(geringerer Verbrauch,regnerischer Sommer) 2/851+852 Kanalanschlussabgabe 64.800 2/851+8525 Kanalbenützungsgebühr 39.800 2/div.+8285 Vergütungen (fiskalisch abgestimmt) 826.700 2/852+827 M üllbeseitigung Kostenersatz für die Überlassung von Bed. 2/859+810 Erlöse Stadtbad 2/875+817 City Bus (Beitrag Wr. Neudorf) 2/8991+824 Erlöse Leiner Parkplatz 2/8991+829 Parkgebühren 2/8531+8240 Hausbesitz Einmahmen aus Vermietung u.Verpachtung 89.500 -162.400 -8.300 -96.100 27.500 -25.200 -6.200 -12.300 2/8531+824 Parkplatzmiete 2/8531+828 Hausbesitz Rückersätze von Ausgaben (zu hoch budgetiert) -17.000 2/925+div. Ertragsanteile -15.600 Wesentliche Mehr- / Mindereinnahmen saldiert 21.05.2015 -7.800 737.300 SV-1632-2015.docx HH-Stelle Mehr/Minderausgaben: Bezeichnung / Text / Begründung EUR + / - ggü. VA 2014 1/diverse-500 Personalkosten -260.000 1/diverse-760 Pensionen -245.800 1/div.-728500 Vergütungen (fiskalisch abgestimmt) 826.700 1/div.-453000 Chemische M ittel (v.a. Kläranlage -17 TEUR) -19.000 1/div.-600000 Strom (v.a. Kläranlage -66 TEUR) -107.100 1/div.-603000 Fernwärme 1/div.-61….. 52.500 Instandhaltungen(Straßen, Boden, Gebäude, Fzg., M aschinen, Anl.) -127.500 1/div.-630000 Portogebühren 19.800 1/div.-631000 Telekommunikationsdienste (Telefon, Internet, etc.) -10.600 1/div.-670000 Versicherungen -48.000 1/div.-728000 Entgelte an Gewerbetreibende -75.100 1/div.-752000 Transfers Gde.verbände (HSG, Poly, ASO, STA, STB, Wasserverb.) -27.300 1/419-751 Sozialhilfe-Wohnsitzgemeindebeitrag 29.200 1/419-7511 Sozialhilfeumlage 10.200 1/562-751 NÖKAS-Umlage 6.700 1/771-757448 Subvention City M anagement GmbH -40.500 1/8511-728 -78.800 Kläranlage Entgelte (Klärschlammverwertung) 1/8511-72290 Guthaben Kläranlagengemeinden aus Jahresabrechnung 2014 202.200 1/852-div. M üllbeseitigung+M UM : div. Aufwände z.B. Transport,Sammlung,Restmül 1/8710-6180 Sanierung Fernwärmeanlagen -163.900 52.300 1/div.-700000 Leasing, M ietzinse etc. -18.600 1/div.-910000 Zuführungen vom ordentlichen an den AO-Haushalt 324.100 Wesentliche Mehr- / Minderausgaben saldiert 301.500 Außerordentlicher Haushalt: Die Einnahmen im außerordentlichen Haushalt verteilen sich wie folgt: Finanzierung des AO-Haushalts (Bedeckung) EUR 2014 2013 +/- Darlehen (von Banken + Körperschaften öffentl. Rechts) 2.989.634,00 48% 44% 4% Zuführungen vom ordentlichen Haushalt 1.481.726,02 24% 30% -6% Bundes- und Landesförderungen (Kapitaltransfers) 705.891,95 11% 13% -2% Rücklagenentnahmen 640.000,00 10% 10% 0% Grundverkaufserlöse 57.229,52 1% 0% 1% Sponsoring Museumspark 23.220,00 0% 0% 0% 5% 3% 2% 283.692,63 Zuführungen von anderen AO-Vorhaben Summe Einnahmen AO-Haushalt 6.181.394,12 100% 100% Zum Vergleich die Prozentsätze des Deckungsverhältnisses im AO-Haushalt: Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Eigen- & sonstige Mittel 12% 24% 28% 24% 43% 49% 48% 26% 31% 59% 62% 56% 52% Fremkapital (Darlehen) 88% 76% 72% 76% 57% 51% 52% 74% 69% 41% 38% 44% 48% Im langjährigen Vergleich konnte durch das eingehaltene Prinzip der NullNettoneuverschuldung, durch zusätzliche Zuführungen vom ordentlichen Haushalt, 21.05.2015 SV-1632-2015.docx Rücklagenentnahmen sowie erhöhte Förderungsmittel der Anteil der Fremdfinanzierung signifikant gesenkt werden. Die Ausgaben im außerordentlichen Haushalt verteilen sich wie folgt: Investitionsverteilung im AO-Haushalt EUR % lfd. Jahr STR Mag. Binder (Kanalbau und Wasserversorgung) 1.485.605,69 24,03% Vzbgm STR Mag. Wannenmacher (Straßen- & Brückensanierung, Straßenbau, Förderungsabwicklung LED-Beleuchtungsaustausch, Photovoltaikanlage (Bürgerbeteiligungsmodell), Mödlingbach-Renaturierung 2.074.082,25 33,55% Vzbgm STR Rubel (Dachsanierung Haus der Jugend, Freiwillige Feuerwehr, Neuerr. Bezirksstelle Rotes Kreuz Rückstellung, Dachsanierung Anningerhaus, Denkmalpflege: Dachsanierung Karner,Rückstellung San.Löwen Waisenhausareal) 801.780,46 12,97% STR Schwendemann (Volksschulen, Kindergärten und Kinderspielplätze) 904.071,37 14,63% STR DI Dr. Lindebner (Wirtschaftshof, Fuhrpark, Gärtnerei) 365.952,65 5,92% STR Mag. Dr. Ukmar (Neugestaltung Hauptstraße) 124.200,00 2,01% Vzbgm STR Holzmann (Betriebe: Friedhof, Kläranlage: Trafo + Klärschlammentw.) 425.701,70 6,89% 6.181.394,12 100,00% Summe Ausgaben AO-Haushalt Der Schuldenstand der Stadtgemeinde Mödling entwickelte sich 2014 wie folgt: Stand am 31. Dezember 2013 (lt. Schuldennachweis zum RA 2013) EUR zuzüglich neue Darlehensaufnahmen 2014 EUR abzüglich getätigte Tilgungen im Jahr 2014 EUR Schließlicher Schuldenstand Rechnungsabschluss 2014 per 31.12.2014 EUR 53.791.350,21 2.989.634,00 - 3.218.460,64 53.562.523,57 Der Zinsendienst betrug im Jahr 2014 EUR 580.765,86, die Annuitätenleistung somit EUR 3.799.226,50. Aufgliederung des Schuldenstandes nach der Bedeckung: % VJ Stand 31.12.13 Zugang Tilgung Stand 31.12.13 % Hoheitsverwaltung - Schuldenart I 62% 33.175.423,24 1.674.000 -1.801.437,82 33.047.985,42 62% Gebührenhaushalte Schuldenart II 38% 20.615.926,97 1.315.634 -1.417.022,82 20.514.538,15 38% 100% 53.791.350,21 2.989.634 -3.218.460,64 53.562.523,57 100% Schuldenstand gesamt Erstmals seit vielen Jahren ist die Entwicklung der Hoheitsschulden, welche aus allgemeinen Deckungsmitteln rückzuführen sind, rückläufig (um € -127.437,82). Antrag: Es möge beschlossen werden, den beiliegenden einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Rechnungsabschluss 2014 zu genehmigen. Es möge weiters beschlossen werden, die beiliegenden Bilanzen der Mödlinger Saubermacher GmbH sowie der City Management Mödling GmbH für das Geschäftsjahr 2013 (jeweils vom 1.1.2013 bis 31.12.2013), welche ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bilden, zu genehmigen. Beide Bilanzen wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und diesen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Die Bilanzen der Mödling Wohnen GmbH und der Stadtgemeinde Mödling Betriebs GmbH sind nicht Beschlussbestandteil, da diese ohnehin in jeweils gesonderter Einzel-Beschlussfassung vom Gemeinderat genehmigt werden. In der Kommunalen Sicherheits- und Service GmbH (kurz „KSS“) übt die Stadtgemeinde Mödling mit einem Anteil von 26% keine beherrschenden Einfluss aus, weswegen das Beschlusserfordernis entfällt. 21.05.2015 SV-1632-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1632-2015.docx PROTOKOLL über die Sitzung des GEMEINDERATES der STADTGEMEINDE MÖDLING am Samstag, dem 28. März 2015 im Sitzungssaal des Mödlinger Rathauses Beginn: 9.00 Uhr Ende: 10.17 Uhr Anwesend: Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner Vizebürgermeister Mag.Gerhard Wannenmacher Vizebürgermeister KommR Dir.Ferdinand Rubel Stadträtin Mag.Ulrike Binder ab 9.06 Uhr Stadtrat Daniel Könczöl Stadtrat DI Dr.Leopold Lindebner Stadtrat Robert Mayer Stadträtin Franziska Olischer Stadtrat Rainer Praschak Stadträtin Verena Schwendemann Stadtrat Mag.Dr.Gerald Ukmar Stadträtin Dr. Karin Wessely Gemeinderat Gerold Babuschik Gemeinderätin Mag.Susanne Bauer-Rupprecht Gemeinderat Reg.Rat Martin Czeiner Gemeinderat Ing.Michael Danzinger Gemeinderätin Silvia Drechsler Gemeinderätin Konstanze Flamm Gemeinderätin Rosemarie Forster Gemeinderätin Barbara Harramach, Bakk. Gemeinderat Klaus Hochkogler, MA Gemeinderat Andreas Holzmann Gemeinderätin OSR Sabine Karl-Moldan Gemeinderat Karl Klugmayer Gemeinderat Christoph Kny Gemeinderätin Eva Maier Gemeinderat Ing.Peter Mally Gemeinderat Leopold Oswald Gemeinderat Askin Öztürk Gemeinderat Klaus Percig Gemeinderat Otto Rezac Gemeinderat Mag.Gert Schweiger Gemeinderätin Mag.Anna-Theres Teichgräber Gemeinderat Harald Thau Gemeinderätin Mag.Teresa Voboril Gemeinderätin Nicole Weber Gemeinderat Markus Wildeis Gemeinderat Mag.DI Walter Windsteig Gemeinderätin DI Sonja Zimov Gemeinderätin KommR Mag.Eva Zirps-Ehrenberger -2Entschuldigt: Stadtrat Friedrich Panny außerdem waren anwesend: Stadtamtsdirektor Mag.Raimund Schneider Stadtamtsdirektorstellv. Dr.Peter Klummp Baudir.Stellv. DI Roland Geiwitsch Kammeramtsdir.Stellv. Marie-Rose Toyfl TAGESORDNUNG: Bürgermeister LAbg. Hans Stefan Hintner 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Vbgm. KommR. Dir. Ferdinand Rubel (Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing) 2.Wohnkostenbeihilfen 2015 3.Freie Bühne Mayer – Kostenbeitrag für den Ankauf von 140 Sesseln 4.NÖ Wasserwirtschaftsfonds – Förderungsannahme Abwasserbeseitigungsanlage – BA 20 5.Österr. Rotes Kreuz – Neuerrichtung Bezirksstelle Mödling, Zusage Kostenbeteiligung 6.Mödlinger Saubermacher GmbH. – Haftungsübernahme Betriebsmittelkredit 7.Verordnung über die Erhebung einer Stellplatzausgleichsabgabe für Fahrräder 8.Mödling Wohnen GmbH – Grundsatzbeschluss zur Veräußerung der Liegenschaft Jakob Thoma-Straße 24-28, 2340 Mödling 9.Freizeitzentrum Stadtbad Mödling: Abschluss Unternehmenspachtvertrag mit der Pikisch e.U. (Kantine u. Trampolinbetrieb, Befristung 30.09.2015) 10. Freizeitzentrum Stadtbad Mödling – Abschluss Gastronomie-Pachtvertrag mit Johann Mattis (Befristung 30.09.2015) 11. Volkskundemuseum – Sanierung des Daches Stadträtin Mag. Ulike Binder (Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten) 12. Gewährung einer Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Mödling Wohnen GmbH 13. Löschung eines Pfandrechtes ob EZ 825, KG 16119 Mödling (Karl Liebleitner-G. 26) 14. 3. Nachtrag zum Pachtvertrag mit dem eingetragenen Unternehmen Pikisch e.U. hinsichtlich der Kantine des Stadtbades Mödling, Goethegasse 9 15. 3. Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag Johann Mattis hinsichtlich Freizeitzentrum Stadtbad Mödling 16. Kanalsanierung Enzersdorferstraße - Vergabe der Ingenieurleistungen Vbgm. Mag. Gerhard Wannenmacher (Verkehr, Umwelt, Energie und IKT) 17. Grundsatzbeschluss f.d. Vergabe der Bauleistungen Enzersdorfer Straße 18. Mödlingbachrenaturierung östlich der Bahntrasse – Ausweitung des Kostenrahmens 19. Stadtgemeinde Mödling - Bericht Energiebuchhaltung für das Jahr 2013 20. Erneuerung des Buchhaltungsprogramms – Ankauf K5 Stadtrat HR DI Dr. Leopold Lindebner (Forst, Gärtnerei, Agrar, Fuhrpark und Bauhof) 21. NATUR im Garten - Gemeinde Stadtrat Friedrich Panny (Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof) 22. Wasserwerk – Sanierung der Wasserleitung Eisentorgasse 23. Friedhof – Vertragsverlängerung der Unterhaltsreinigung 24. Friedhof – Bodensanierung im Verwaltungsgebäude Stadtrat Robert Mayer (Sport, Jugend und Jumelage) 25. AFC Rangers; Jahressubvention 2015 26. Verein Tender - Projekt Waggon und Streetwork; Jahressubvention 2015 Stadtrat Mag.Dr.Gerald Ukmar (Verwaltungsinnovation, Bürgerservice u.gemeindeübergreifende Kooperationen) 27. Beauftragung der Objektbefundung ehemaliges Finanzamt Stadträtin Verena Schwendemann (Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales) 28. NÖ LKG Hyrtlpark; Erneuerung des Estrichs, der Heizungsleitungen und den Bodenbelags in 2 Gruppenräumen 29. NÖ LKG Eisentorgasse; Malerarbeiten 30. BM-Schule; Erneuerung und Ergänzung der Korrosionsschutzbeschichtungen an Dachrinnen und Dachverblechungen 31. VS Hyrtlplatz; Baumeisterarbeiten 32. VS Hyrtlplatz; Ankauf einer interaktiven Smartboard-Tafel inkl. Zubehör und Montage 33. VS K.Stingl/Babenbergergasse; Sanierung 5. Bauabschnitt 34. VS K.Stingl/Babenbergergasse; Erneuerung Haupteingangsportal Babenbergergasse 35. VS K.Stingl/Babenbergergasse; Malerarbeiten – Erneuerung der Innenmalerei in den Klassenräumen 36. VS Harald Lowatschek; Sanierung 3. Bauabschnitt 37. VS Harald Lowatschek; Weiterbeauftragung des Generalunternehmens für den 3. Bauabschnitt 38. VS Karl Stingl; 7. Teil Dachsanierung Nord- und Westtrakt 39. VS Karl Stingl; Sanierung 6. Bauabschnitt 40. VS Karl Stingl; Weiterbeauftragung des Generalunternehmens für den 6. Bauabschnitt 41. VS Karl Stingl; Ankauf einer interaktiven Smartboard-Tafel inkl. Zubehör und Montage 42. VS Karl Stingl; Möblierung für einen Gruppenraum der Nachmittagsbetreuung 43. Dringlichkeitsantrag des Finanzreferates betreffend Freizeitzentrum Stadtbad Mödling – Erneuerung der Entkalkungsanlage 44. Dringlichkeitsantrag der FPÖ betreffend Verbot von Verteilungen von salafistischen Religionsschriften im Stadtgebiet 45. Dringlichkeitsantrag der FPÖ betreffend Aufwertung des Gemeinderates – Bürgereinbindung und mehr Transparent JETZT 46. Dringlichkeitsantrag der SPÖ betreffend Einführung eines ganzheitlich zertifizierten/validierten Umweltmanagementsystems für alle Organisationseinheiten der Stadtgemeinde Mödling und aller Unternehmen mit städtischer Beteiligung STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/7-2015 Wohnkostenbeihilfe 2015 Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat VAST 1/459000-768040/0 Ansatz € 21.500,00 Gebunden € 0,00 12.03.2015 Top: 15 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 15 02 Verbraucht € 160,00 Frei € 21.340,00 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: Die Wohnkostenbeihilfe für die Einkommensklassen A – D, werden vierteljährlich im Nachhinein ausbezahlt: Beihilfe/Quartal Klasse A: Einkommen oder Pension mtl. bis (für Alleinstehende) bisher: Klasse B: Einkommen oder Pension mtl. bis EUR 872,31 EUR 80,00 (=EUR 26,67/Monat) EUR 857,37 EUR 920,00 EUR 75,00 (=EUR 25,00/Monat) Klasse C: Einkommen oder Pension mtl. bis EUR 1.020,00 EUR 60,00 (=EUR 20,00/Monat) Klasse D: Einkommen oder Pension mtl. bis EUR 1.170,00 EUR 45,00 (=EUR 15,00/Monat) Antrag: Es möge beschlossen werden, die Wohnkostenbeihilfen für die Einkommensklassen A-D gemäß obigen Sachverhaltes ab 01.01.2015 zu gewähren. Die derzeit laufenden bereits genehmigten Wohnkostenbeihilfen sind zu überprüfen und den neuen Richtsätzen anzupassen. Die Förderbeträge bleiben unverändert aufrecht. 21.05.2015 SV-1710-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1710-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S3/5-2015 Freie Bühne Mayer - Kostenbeitrag für den Ankauf von 140 Sesseln Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat VAST 1/789000-756200/0 Ansatz € 30.000,00 Gebunden € 0,00 12.03.2015 Top: 16 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 16 03 Verbraucht € 3.474,91 Frei € 26.525,09 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: Frau Mayer Welley sucht mit Schreiben vom Dezember 2014 um Subventionierung einer neuen Bestuhlung für die Freie Bühne Mayer an. Die vorhandenen Sessel wurden im Jahre 1991 angeschafft und sind mittlerweile teilweise schon ausgeschieden bzw. sehr schadhaft. Ein Kostenvoranschlag der Firma Dkfm. Partsch GmbH, Möbel Großhandel, liegt vor. Es wird vorgeschlagen einen Kostenbeitrag für die Bestuhlung der Freien Bühne Mayer in der Höhe von € 5.000,-- vorzusehen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 1/789-756200 gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, einen Kostenbeitrag für die Bestuhlung der Freien Bühne Mayer in der Höhe von € 5.000,-- gegen Rechnungslegung zu gewähren. 21.05.2015 SV-1691-2015.docx Im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1691-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/3-2015 NÖ Wasserwirtschaftsfonds - Förderungsannahme Abwasserbeseitigungsanlage Mödling - BA 20 Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat 12.03.2015 Top: 17 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 17 04 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: Mit Schreiben vom 11.12.2014 teilt der NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF) der Stadtgemeinde Mödling mit, dass für die Abwasserbeseitigungsanlage Mödling, Bauabschnitt 20, vorläufig förderbare Investitionskosten in der Höhe von € 1.240.000,-- anerkannt wurden. Die zugesicherten Förderungsmittel von € 63.355,-- werden bei Nachweis des entsprechenden Baufortschrittes, höchstens jedoch in folgenden Jahresquoten fällig (2015: € 9.600,--; 2016: € 12.700,--; 2017: € 15.900,--; 2018: € 15.900,--; 2019 € 9.255,--). Die Förderung wird in Form eines Darlehens gewährt. Antrag: Es möge beschlossen werden, die Förderung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds für die Abwasserbeseitigungsanlage Mödling, Bauabschnitt 20, zu den im Sachverhalt angeführten Bedingungen, die einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bilden, anzunehmen und die zeichnungsberechtigten Organe zu ermächtigen, die vorliegende Annahmeerklärung zu unterfertigen. 21.05.2015 SV-1635-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1635-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/5-2015 Österr. Rotes Kreuz - Neuerrichtung Bezirksstelle Mödling; Zusage Kostenbeteiligung Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat 12.03.2015 Top: 18 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 18 05 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: Die Bezirksstelle des Roten Kreuzes Mödling ist in die Jahre gekommen und bedarf einer grundsätzlichen Erneuerung, wobei punktuelle Sanierungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen. Die Bezirksstelle des Roten Kreuzes Mödling soll daher neu errichtet werden. Die Kostenschätzung vom 9.8.2013 weist Gesamtkosten von € 2.880.000,-- exkl. Ust. aus. Die Vorsteuerabzugsfähigkeit des Roten Kreuzes als Bauträger ist gegeben. Es ist eine Drittelfinanzierung folgender Partner vorgesehen: Rotes Kreuz Mödling, Land NÖ (Sonderbedarfszuweisungen), 12 Gemeinden des Rettungssprengels Mödling. Die Aufteilung des Gemeindeanteils von voraussichtlich € 960.000,-- soll nach einem Einwohnerschlüssel der beteiligten Gemeinden erfolgen, wobei auf die Stadtgemeinde Mödling € 265.000,-- entfallen werden. Zusätzlich übernimmt Mödling als Bezirkshauptstadt die nicht gedeckten Kosten von € 10.800,--, sodass für die Stadtgemeinde insgesamt € 275.800,-- zu tragen sein werden. Die hierfür zukommenden Bedarfszuweisungsmittel werden an die Gemeinden als Förderungsempfänger ausgeschüttet und sind von diesen auf das Baukonto des Roten Kreuzes Mödling weiterzuleiten. Im Budget 2015 ist ein Betrag von € 200.000,-- durch eine Sollstellung aus dem Rechnungsabschluss 2014 gegeben. Der allfällige Differenzbetrag von € 75.800,-- wird je nach Baufortschritt und Liquiditätserfordernis in einem der beiden Nachtragsvoranschläge 2015 oder im Voranschlag 2016 bzw. 2017 vorgesehen werden. Es wird vorgeschlagen, für die Neuerrichtung der Bezirksstelle des Roten Kreuzes Mödling eine Kostenbeteiligung im Ausmaß der nach den Bevölkerungszahlen aufgeteilten endgültigen Baukosten (derzeitige Schätzung € 275.800,--) zu übernehmen und die - über die durch die vorhandene Sollstellung über € 200.000,-hinausgehenden - Differenzbeträge wie oben angeführt zu bedecken. Antrag: Es möge beschlossen werden, für die Neuerrichtung der Bezirksstelle des Roten Kreuzes Mödling eine Kostenbeteiligung im Ausmaß der nach den 21.05.2015 SV-1644-2015.docx Bevölkerungszahlen aufgeteilten endgültigen Baukosten (derzeitige Schätzung € 275.800,--) zu übernehmen und die - über die durch die vorhandene Sollstellung über € 200.000,-- hinausgehenden - Differenzbeträge wie oben angeführt zu bedecken. 21.05.2015 SV-1644-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1644-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/6-2015 Mödlinger Saubermacher GmbH. - Haftungsübernahme Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat 12.03.2015 Top: 19 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 19 06 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: In der Sitzung des Gemeinderates am 20.11.2009 wurde die Haftungsübernahme für einen Betriebsmittelkredit in der Höhe von € 200.000,-- auf die Dauer von 5 Jahren beschlossen. Von der Raiffeisenkasse Guntramsdorf liegt eine Vereinbarung über die Verlängerung dieses Betriebsmittelkredites vor. Die in der Urkunde vom 24.3.2000 getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die Sicherheiten (Bürgschaftsübernahme), bleiben im vollem Umfang aufrecht. Konditionen für den Betriebsmittelkredit: Höhe EUR 200.000,-Laufzeit: 5 Jahre, bis 26.01.2020 Zinssatzbindung 3-Monats-Euribor (0,1%) mit einem Aufschlag von 0,9%, gesamt dzt. somit 0,99%. Die Gesellschaft ersucht um Haftungsübernahme, da die Zinskondition deutlich günstiger von der Bank angeboten werden kann, wenn die Stadtgemeinde Mödling die Haftung für diesen Betriebsmittelkredit übernimmt, da die gesetzlich vorgeschriebene Hinterlegungspflicht der Bank entfällt. Gleichzeitig übernimmt die Saubermacher AG die Ausfallshaftung für 49% des Darlehensbetrages (=Anteil am Stammkapital der Mödlinger Saubermacher GmbH.). Antrag: Es möge beschlossen werden, die Haftung für einen Betriebsmittelkredit für „Die Mödlinger Saubermacher GmbH“ in der Höhe bis EUR 200.000,-- auf die Dauer von 5 Jahren (bis 26.01.2020) bei der Raiffeisenkasse Guntramsdorf zu den im Sachverhalt angeführten Konditionen zu übernehmen. Weiters möge beschlossen werden, die zeichnungsberechtigten Organe zu ermächtigen, vorliegende Haftungserklärung zu unterfertigen. 21.05.2015 SV-1687-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1687-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/13-2015 Verordnung über die Erhebung einer Stellplatzausgleichsabgabe für Fahrräder Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat 12.03.2015 Top: 20 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 20 07 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: Der Landtag von Niederösterreich hat am 23.10.2014 die NÖ Bauordnung 2014 beschlossen, welche am 1. Februar 2015 in Kraft tritt und in der im § 41 zusätzlich zur bereits geltenden Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge, eine Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder neu festgelegt wurde. Es soll daher vom Gemeinderat nunmehr die entsprechende Gebührenverordnung beschlossen werden. Die Bestimmungen des novellierten Gesetzes für die Berechnung der StellplatzAusgleichsabgabe für Fahrräder ist mit den bisherigen Bestimmungen über die Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge ident, außer dass für Kraftfahrzeuge eine Fläche von 30m² und für Fahrräder 3m² anzusetzen sind. Die Höhe der neuen StellplatzAusgleichsabgabe würde somit für einen Fahrradabstellplatz € 1.000,-- betragen. Eine Einteilung in Zonen ist in Mödling nicht vorgesehen. Antrag: Es möge beschlossen werden die Verordnung §1 Die gemäß § 41 Abs. 5 der NÖ Bauordnung 2014 zu entrichtende StellplatzAusgleichsabgabe für Fahrräder wird wie folgt festgesetzt: € 1.000,-§2 Diese Verordnung tritt gem. § 59 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ab 15.4.2015 in Kraft. zu genehmigen. 21.05.2015 SV-1731-2015.docx Im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Gegenstimmen SPÖ. Ergänzungsantrag STR Rubel: Die zu beschließende Stellplatzausgleichsabgabe für Fahrräder ist im Mindestausmaß im Sinne der Vorschriften der Bautechnikverordnung und der NÖ Bauordnung i.d.g.F. anzuwenden. Einstimmig angenommen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Gegenstimme: STR Könczöl, MA Stimmenthaltungen: STR Panny, STR Dr. Wessely, Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Frau STR Dr.Wessely stellt einen Rückstellungsantrag. Abstimmungsergebnis Rückstellungsantrag: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Gegenstimmen: Klub der ÖVP, Klub der Grünen ohne GR Zimov, GR Maier Nach längerer Debatte stellt Herr Bürgermeister Hintner eine Abänderungsantrag dahingehend, dass grundsätzlich der Gemeinderat ermächtigt wird, Ausnahmen im Bereich des geförderten Wohnbaus bzw. bei einzelnen Projekten sowohl bei der Stellplatzausgleichsabgabe für Autos, wie auch für Fahrräder vorzunehmen. Abstimmungsergebnis Abänderungsantrag: einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1731-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/9-2015 Mödling Wohnen GmbH - Grundsatzbeschluss zur Veräußerung der Liegenschaft Jakob Thoma-Straße 24-28, 2340 Mödling Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat 12.03.2015 Top: 21 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 21 08 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: Die Mödling Wohnen GmbH beabsichtigt, die Liegenschaft Jakob Thoma-Straße ONr 24-28, 2340 Mödling, EZ 2389, KG 16119 Mödling, zu einem über dem Buchwert liegenden Erlös von EUR 1.097.500,-- an die Baugenossenschaft Mödling unter den folgenden Bedingungen zu veräußern: - Einräumung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Grundstück Nr. 325/1, EZ , KG 16119 Mödling, zu Gunsten der Liegenschaftskäuferin; unentgeltliche Zuschreibung jenes Teil des Grundstückes Nr. 325/1, auf dem die PKW Abstellplätze Nr. 1 – 9 gelegen sind. Gemäß Vertragspunkt VIII Abs. 4 Punkt A Z. 15 der Erklärung über die Errichtung der Mödling Wohnen GmbH vom 5. Juli 2005 in Verbindung mit § 4 Punkt B Z. 15 der Satzung für die Führung der Mödling Wohnen GmbH vom 8. März 2005 bedarf die Veräußerung von Grundstücken samt allenfalls darauf befindlichen Objekten und Objekten im Wohnungseigentum eines Gemeinderatsbeschlusses mit 2/3 Mehrheit. Gemäß Vertragspunkt VIII Abs. 3 Z. 18 der Erklärung der Errichtung der Mödling Wohnen GmbH vom 5. Juli 2005 beschließt über die Veräußerung von Grundstücken samt allenfalls darauf befindlichen Objekten und Objekten im Wohnungseigentum die Generalversammlung. Gemäß § 7 lit e der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Mödling Wohnen GmbH vom 18. Mai 2011 bedarf die Veräußerung von Grundstücken der Zustimmung des Aufsichtsrates der Mödling Wohnen GmbH […]. Die beschlussgegenständliche Liegenschaft, auf welcher Wohnanlagen aufgeführt sind, steht im Alleineigentum der Mödling Wohnen GmbH. Die Veräußerung der Liegenschaft steht im Einklang mit den Vorgaben des Aufsichtsrates der Mödling Wohnen GmbH. Der aus der Veräußerung erzielte Erlös soll im Wesentlichen der Tilgung der Gesellschaftsdarlehen dienen. Sämtliche mit den Wohnungsnutzern abgeschlossene Mitverträge unterliegen dem unabdingbaren Kündigungsschutz des Mietrechtsgesetzes (MRG). Liegenschaftserwerber haben nach den Bestimmungen des MRG in bestehende 21.05.2015 SV-1717-2015.docx Mietverträge einzutreten. Die zwingend einzuhaltenden und unabdingbaren Bestimmungen über den Schutz im Hinblick auf sowohl die Kündigung als auch den Mietzins gehen sohin auf den jeweiligen Liegenschaftserwerber ex lege über. Antrag: Es möge beschlossen werden, 1.) den Geschäftsführer der Mödling Wohnen GmbH zu ermächtigen, Verkaufsverhandlungen mit der Mödlinger Baugenossenschaft im Rahmen der im Sachverhalt genannten Bedingungen zu führen und 2.) der Veräußerung der Liegenschaft Jakob Thoma-Straße 24-28, EZ 2389, KG 16119 Mödling, durch die Mödling Wohnen GmbH zu einem Erlös von jedenfalls EUR 1.097.500,-- an die Mödlinger Baugenossenschaft zu den im Sachverhalt genannten Bedingungen mit der Maßgabe zuzustimmen, dass ein schriftlicher Entwurf eines Vertrag über die Veräußerung der Liegenschaft EZ 2389, KG 16119 Mödling, dem Gemeinderat gemäß VIII Abs. 4 Punkt A Z. 15 der Erklärung über die Errichtung der Mödling Wohnen GmbH vom 5. Juli 2005 in Verbindung mit § 4 Punkt B Z. 15 der Satzung für die Führung der Mödling Wohnen GmbH vom 8. März 2005 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 21.05.2015 SV-1717-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Ergänzungsantrag STR Rubel: Der zu verkaufende Immobilienbestand ist vom Käufer, der Baugenossenschaft Mödling, als Mietwohnungen bezogen auf die Gesamtwohnnutzfläche zu erhalten. Einstimmig angenommen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1717-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/10-2015 Freizeitzentrum Stadtbad Mödling: Abschluss Unternehmenspachtvertrag mit der Pikisch e.U. (Kantine u. Trampolinbetrieb, Befristung 30.09.2015) Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat 12.03.2015 Top: 23 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 23 09 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: Die Stadtgemeinde Mödling als Verpächterin und die Pikisch e.U. als Pächterin schließen nach Maßgabe folgender Bestimmungen einen Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates vom 22. Juni 2012, Zahl: I-P-10-2012 bzw. fassen diesen neu. Der diesbezügliche Unternehmenspachtvertrag mit der Pikisch e.U., wird dahingehend abgeändert, dass die nachfolgenden Punkte mit Wirkung ab 01. Mai 2015 wie folgt lauten: Gemäß Art I Absatz 4 verpflichtet sich die Pächterin den Betrieb auf eigene Kosten auf den verpachteten Flächen und in den verpachteten Räumlichkeiten von 01.05.2015 bis jedenfalls 30.09.2015 zu den jeweils geltenden Betriebszeiten des Freibades aufrecht zu erhalten. Gemäß Art II Absatz 1 beginnt das Pachtverhältnis am 01.05.2015 und endet am 30.09.2015. Als Hauptpachtzins wird ein angemessener Betrag in der Höhe von € 300,-- exkl. Umsatzsteuer monatlich vereinbart (vgl. VII.), der für die Monate Mai – September 2015 zu leisten ist. Die Pächterin erhält für den Betrieb der Trampolinanlage (vgl. Vertragspunkte IV a. und IV b.) im gegenständlichen Vertragsjahr (= Badesaison 01.05.2015 – 30.09.2015) ein Entgelt in der Höhe von grundsätzlich 50 Prozent (zuzüglich einer allfälligen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe) der aus dem Verkauf der Jetons erzielten Umsatzgesamterlöse, jedoch nicht weniger als EUR 4.100,-- und nicht mehr als EUR 7.500,--. Demnach gilt folgendes: Bei einem aus dem Betrieb der Trampolinanlage bzw. dem Verkauf der Jetons erzielten Umsatzgesamterlös von bis zu EUR 8.200,-- beträgt der Entgeltsanspruch der Pächterin jedenfalls EUR 4.100,-- (zzgl. USt). Ab einem Umsatzgesamterlös von EUR 15.001,-- aufwärts beträgt das Entgelt der Pächterin unverändert EUR 7.500,-(zzgl. USt). 21.05.2015 SV-1719-2015.docx Bei einem Umsatzgesamterlös von EUR 8.201,-- bis EUR 15.000,-- beträgt der Entgeltsanspruch der Pächterin jeweils 50 Prozent (50 %) (zzgl. USt). Als Umsatzgesamterlös gilt der durch den Betrieb der Trampolinanlage erzielte Nettoerlös (exkl. USt!) aus dem Jeton-Verkauf in der Sommerbadesaison 2015. Der Betrag von EUR 4.100,-- (vgl. Absatz 2) setzt sich aus monatlichen Mindestbeträgen in Höhe von EUR 900,-- für die Monate Mai, Juni, Juli und August sowie einem Betrag von EUR 500,-- für den Monat September, alle Kalenderjahr 2015, zusammen. Durch Teilrechnungen bedingte Über- bzw. Unterzahlungen sind spätestens zum 30.09.2015 auszugleichen (Art IV e.) Zum Zwecke der Gebührenbemessung wird festgestellt, dass der auf den Pachtgegenstand entfallende Bruttopachtzins (Hauptpachtzins zzgl. Umsatzsteuer) für die geltende Vertragsdauer EUR 1.800,-- beträgt. Der Pächter räumt dem Verpächter sowie allen von diesem im Rahmen von Projekten Bevollmächtigten den jederzeitigen, uneingeschränkten und unangekündigten Zugang - ohne zeitliche Einschränkung - zu sämtlichen Pachträumlichkeiten inkl. aller Neben- und sonstigen Flächen ein. Das Vertragsverhältnis endet mit 30.09.2015 ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung bedarf. Ansonsten bleibt der Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 22. Juni 2012, Zahl: I-P-10-2012, unverändert bestehen. Antrag: Es möge beschlossen werden, den vorliegenden Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, Zahl: I-P-10-2012, zu den im Sachverhalt genannten Bedingungen mit der Pikisch e.U. abzuschließen. 21.05.2015 SV-1719-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1719-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/14-2015 Freizeitzentrum Stadtbad Mödling - Abschluss GastronomiePachtvertrag mit Johann Mattis (Befristung 30.09.2015) Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat 12.03.2015 Top: 24 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 24 10 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: Der Unternehmenspachtvertrag (in der derzeit geltenden Fassung), ursprünglich abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Mödling Betriebsgesellschaft m. b. H. und Herrn Johann Mattis, Pächter des Restaurants und der Kantinen im Freizeitzentrum Stadtbad Mödling ist beendet. Der Pachtvertrag soll nun mit Wirkung von 6 Monaten verlängert bzw. neu abgeschlossen werden. Das Pachtverhältnis wird bis 30.09.2015 verlängert. Der Pächter räumt dem Verpächter sowie allen von diesem im Rahmen von Projekten Bevollmächtigten den jederzeitigen, uneingeschränkten und unangekündigten Zugang - ohne zeitliche Einschränkung - zu sämtlichen Pachträumlichkeiten inkl. aller Neben- und sonstigen Flächen ein. Das Vertragsverhältnis endet mit 30.09.2015, ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung bedarf. Pachtzins: Pacht von EUR 200,00 monatlich zuzüglich 4% des vom Pächter erwirtschafteten Jahresnettoumsatzes zuzüglich Umsatzsteuer; Vorauszahlungen auf den umsatzabhängigen Pachtanteil von EUR 500,00 monatlich zuzüglich Umsatzsteuer; Betriebskostenpauschale von EUR 250,00 monatlich zuzüglich Umsatzsteuer; Vorlage der Jahresumsatzsteuererklärung binnen vier Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres durch den Steuerberater, wobei die Abrechnung des variablen Pachtanteiles sodann binnen 1 Monat zu erfolgen hat. Der Pächter verpflichtet sich, einen kompetenten Mitarbeiter vor Ort einzusetzen, der als Ansprechperson für die Stadtbadleitung zu Verfügung steht. 21.05.2015 SV-1732-2015.docx Antrag: Es möge beschlossen werden, einen Unternehmenspachtvertrag mit Herrn Johann Mattis über Restaurant und Kantinen im Freizeitzentrum Stadtbad Mödling zu den im Sachverhalt angeführten geänderten Bedingungen abzuschließen. 21.05.2015 SV-1732-2015.docx Im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1732-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/15-2015 Volkskundemuseum - Sanierung des Daches Behandelt im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing Stadtrat Gemeinderat VAST 5/853141-614000/0 Ansatz € 65.000,00 Gebunden € 0,00 12.03.2015 Top: DRA 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: Verbraucht € 0,00 Frei € 65.000,00 25 11 Berichterstatter: Vzbgm. KommR Ferdinand Rubel SACHVERHALT: Bei einer Begehung im Volkskundemuseum mit dem Kassier des Bezirksmuseumsvereins Dr. Christian Matzner, Hrn. Dr. Patrick Schicht vom BDA und Baudirektorstellvertreter DI Roland Geiwitsch und Ing. Harald Pilz wurden massive Schäden des zum Teil aus dem 18 Jhd. stammenden Daches festgestellt, die mit punktuellen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr behoben werden können. Eine Generalsanierung des Daches ist daher erforderlich. Ein Angebot der Firma Rehberger GmbH in der Höhe von € 60.017,66 sowie ein Kostenvoranschlag der Firma Kogler Gerüstbau GmbH in der Höhe von € 8.310,48 liegen vor (Gesamtkosten: € 68.328,14). Diese Kosten beinhalten die Dachsanierung mit ETERNIT Einfachdeckung schwarz mit nicht hinterlüftetem Unterdach auf einer Rauhfichtenschalung sowie Spenglerarbeiten aus verzinktem Stahlblech beschichtet in Braun Matt sowie das Gerüst für die Dachsanierung des Straßentraktes. Sämtliche Farb- und sonstigen Muster der Eternitschindeln, der Dachrinnen sowie der Regenabfallröhren wurden im Vorfeld bei einer weiteren Begehung einvernehmlich mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt. Eine Förderung dieser Sanierungsmaßnahme bei der Kulturabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung wird eingereicht. Antrag: Es möge beschlossen werden, die Angebote der o.g. Firmen Rehberger GmbH. und Kogler Gerüstbau GmbH. für die, wie im Sachverhalt angeführten Arbeiten zur Generalsanierung des Daches am Volkskundemuseum in der Höhe von insgesamt € 68.328,14 zu genehmigen. 21.05.2015 SV-1737-2015.docx Im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing am 12.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Stadtbad und Marketing zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1737-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: I-M-3-2015 Gewährung einer Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Mödling Wohnen GmbH Behandelt im Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten Stadtrat Gemeinderat 17.03.2015 Top: 06 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 32 12 Berichterstatter: STR Mag. Ulrike Binder SACHVERHALT: Gemäß Art. VIII Abs. 4 Z. 4 der Erklärung der Errichtung über die Mödling Wohnen GmbH vom 5. Juli 2005 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mödling als zuständiges Gremium mit einfachem Mehrheits-Beschluss zu entscheiden, ob und in welcher Höhe dem Aufsichtsrat der Mödling Wohnen GmbH eine Vergütung zu gewähren ist. Nach aktuellem Diskurs soll mit sofortiger Wirkung dem Vorsitzenden dieses Aufsichtsrates eine Vergütung für den zu leistenden Arbeitsaufwand gewährt werden. Die Vergütung soll der Entschädigung entsprechen, die gemäß Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 15. Dezember 2001, Zl.: III-F15-2001, einem jeweiligen Vorsitzenden eines Gemeinderatsausschusses gebührt; das sind 15 v.H. des Amtsbezuges des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Mödling. Aktuell sind das EUR 1.122,82 pro Monat. Die Vergütung ist monatlich, sohin 12 Mal pro Kalenderjahr, zum jeweiligen Monatsletzten auszubezahlen. Antrag: Es möge beschlossen werden, dem Antrag, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Mödling Wohnen GmbH mit Wirkung ab April 2015 eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 1.122,82 zu den im Sachverhalt genannten Bedingungen zu gewähren, zuzustimmen und den Bürgermeister, dem 1. Vizebürgermeister und den Stadtrat für Finanzen als Vertreter Alleingesellschafterin Stadtgemeinde Mödling (Art. VIII Abs. 2 der Errichtungserklärung vom 5. Juli 2005) gemäß Art. VIII Abs. 2 Z. 5 dieser Errichtungserklärung zu ermächtigen, im Sinne dieses Beschlusspunktes unverzüglich einen Gesellschafterbeschluss einzuholen. 21.05.2015 SV-1718-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten am 17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrstimmig angenommen, Stimmenthaltung GR Thau Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Frau GR Drechsler stellt einen Rückstellungsantrag. Abstimmungsergebnis Rückstellungsantrag: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Gegenstimmen: Klub der ÖVP, Klub der FPÖ, GR Hochkogler, GR Harramach, GR Zimov, GR Teichgräber, GR Bauer-Rupprecht, STR Praschak, STR Binder, Vzbgm. Wannenmacher Stimmenthaltung: GR Mally Abstimmungsergebnis Hauptantrag: mit Stimmenmehrheit angenommen Gegenstimmen: GR Schweiger, GR Holzmann, GR Flamm An die Abteilung Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1718-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: I-B-5-2015 Löschung eines Pfandrechtes ob EZ 825, KG 16119 Mödling (Karl Liebleitner-G. 26) Behandelt im Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten Stadtrat Gemeinderat 17.03.2015 Top: 07 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 33 13 Berichterstatter: STR Mag. Ulrike Binder SACHVERHALT: Mit Schreiben vom 2. März 2015 sucht die Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 825, KG 16119 Mödling, Frau Eva Blaschka, durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter um Löschung des ob dieser Liegenschaft unter sub CLNR 2 a zu Gunsten der Stadtgemeinde Mödling grundbücherlichen Pfandrechtes, das im Höchstbetrag von ATS 1.000,-- (= EUR 72,67) einverleibt wurde, an. Nach Einsicht in den zu der EZ 825 archivierten Verwaltungsakt und in die in der Urkundensammlung des Grundbuchgerichtes BG Mödling zu der TZ 7328/69 hinterlegte Pfandbestellungsurkunde kann festgehalten werden, dass im Jahre 1969 von dem damaligen Eigentümer der EZ 825, Herr Dkfm. Dr. Blaschka, der Stadtgemeinde Mödling dieses Pfandrecht zu dem Zwecke der Sicherstellung allfälliger, von der Stadt Wien gegen die Stadtgemeinde zu erhebender Schadenersatzansprüche eingeräumt wurde. Grund für die Veranlassung dieser Einverleibung war, dass zu der Liegenschaft EZ 825 ausschließlich über die eine Breite von augenscheinlich wohl nicht mehr als rund 3m umfassenden Trasse der I. Wiener Hochquellenwasserleitung, die im Eigentum der Stadt Wien liegt, zugegangen werden kann. Dieser Zustand ist unverändert. Die Pfandbestellungsurkunde kennt keine Wertsicherung. Inwiefern im Höchstbetrage von EUR 72,67 eine zufriedenstellende Schadloshaltung erwartet werden kann, bleibt offen, sodass sich fragt, ob die Einwilligung der Löschung der obgenannten Belastung aus der EZ 825, KG Mödling, ohne weiteres Wissen und Einvernehmen der Stadtgemeinde Mödling, jedoch nicht auf Kosten der Stadtgemeinde Mödling, erteilt werden möge. Antrag: Es möge beschlossen werden, die erforderliche Erklärung zur Löschung des ob der EZ 825, CLNR II a einverleibten Pfandrechtes ordnungsgemäß gefertigt abzugeben und der Einverleibung der Löschung des gegenständlichen Pfandrechtes zu den im Sachverhalt genannten Bedingungen die Zustimmung zu erteilen. 21.05.2015 SV-1716-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten am 17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1716-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: I-P-5-2015 3. Nachtrag zum Pachtvertrag mit dem eingetragenen Unternehmen Pikisch e.U. hinsichtlich der Kantine des Stadtbades Mödling, Goethegasse 9 Behandelt im Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten Stadtrat Gemeinderat 17.03.2015 Top: 08 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 34 14 Berichterstatter: STR Mag. Ulrike Binder SACHVERHALT: Die Stadtgemeinde Mödling als Verpächterin und das Unternehmen Pikisch e.U. als Pächter schließen nach Maßgabe folgender Bestimmungen einen Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012. Der Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 22. Juni 2012, Zahl: I-P-10-2012, und abgeschlossen mit der Pikisch GmbH als Vorgängerin des Unternehmens Pikisch e.U., wird dahingehend abgeändert, dass die nachfolgenden Punkte mit Wirkung ab 25. April 2015 wie folgt lauten: Gemäß Art I Absatz 4 verpflichtet sich der Pächter den Betrieb auf eigene Kosten auf den verpachteten Flächen und in den verpachteten Räumlichkeiten von 25. April 2015 bis Ende der Sommerbadesaison 2015 zu jeweiligen Betriebszeiten des Freibades aufrecht zu erhalten. Gemäß Art II Absatz 1 beginnt das Pachtverhältnis am 25. April 2015 und endet es am 30. September 2015, ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung durch auch nur eine der beiden Vertragsseiten bedarf. Als Hauptpachtzins wird ein angemessener Betrag in der Höhe von € 300,-- zzgl allf. Umsatzsteuer monatlich vereinbart (vgl. VII.), der für die Monate Mai – September 2015 zu leisten ist. Der Pächter erhält für den Betrieb der Trampolinanlage (vgl. Vertragspunkte IV a. und IV b.) im gegenständlichen Vertragsjahr (= Badesaison 2015) ein Entgelt in der Höhe von grundsätzlich 50 Prozent (zuzüglich einer allfälligen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe) der aus dem Verkauf der Jetons erzielten Umsatzgesamterlöse, jedoch nicht weniger als EUR 4.100,-- und nicht mehr als EUR 7.500,--. Demnach gilt folgendes: Bei einem aus dem Betrieb der Trampolinanlage bzw. dem Verkauf der Jetons erzielten Umsatzgesamterlös von bis zu EUR 8.200,-- beträgt der Entgeltsanspruch des Pächters jedenfalls EUR 4.100,-- (zzgl. USt). Ab einem Umsatzgesamterlös von 21.05.2015 SV-1722-2015.docx EUR 15.001,-- aufwärts beträgt das Entgelt des Pächters unverändert EUR 7.500,-(zzgl. USt). Bei einem Umsatzgesamterlös von EUR 8.201 – 15.000,-- beträgt der Entgeltsanspruch des Pächters jeweils 50 Prozent (50 %) (zzgl. USt). Als Umsatzgesamterlös gilt der durch den Betrieb der Trampolinanlage erzielte Nettoerlös (exkl. USt!) aus dem Jetonsverkauf in der Sommerbadesaison 2015. Der Betrag von EUR 4.100,-- (vgl. Absatz 2) setzt sich aus monatlichen Mindestbeträgen in Höhe von EUR 900,-- für die Monate Mai, Juni, Juli und August sowie einem Betrag von EUR 500,-- für den Monat September, alle Kalenderjahr 2015, zusammen. Durch Teilrechnungen bedingte Über- bzw. Unterzahlungen sind spätestens zum 30. November 2015 auszugleichen (Art IV e.) Zum Zwecke der Gebührenbemessung wird festgestellt, dass der auf den Pachtgegenstand entfallende Bruttopachtzins (Hauptpachtzins zzgl. Umsatzsteuer) für die geltende Vertragsdauer EUR 1.800,-- beträgt. Ansonsten bleibt der Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 22. Juni 2012, Zahl: I-P-10-2012, unverändert bestehen. Antrag: Es möge beschlossen werden, den vorliegenden Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag vom 25. Juli 2012, Zahl: I-P-10-2012, zu den im Sachverhalt genannten Bedingungen mit dem eingetragenen Unternehmen Pikisch e.U., Inhaber Peter Pikisch, als Rechtsnachfolger der Pikisch GmbH abzuschließen. 21.05.2015 SV-1722-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten am 17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1722-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: I-M-4-2015 3. Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag Johann Mattis hinsichtlich Freizeitzentrum Stadtbad Mödling Behandelt im Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten Stadtrat Gemeinderat 17.03.2015 Top: 09 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 35 15 Berichterstatter: STR Mag. Ulrike Binder SACHVERHALT: Gemäß dem vorliegenden Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag vom 29. August 1997, welcher mit Wirkung ab 30. September 2014 geendet hat, wird das Pachtverhältnis für die Dauer von 1. März 2015 bis 30. September 2015 neu abgeschlossen. Das Pachtverhältnis endet zum 30. September 2015, ohne dass es einer gesonderten Aufkündigungserklärung bedarf. Das Pachtentgelt besteht aus dem Hauptpachtzins in einer angemessenen Höhe von monatlich EUR 200,-zuzüglich einem 1/12-tel von 4% des zu erwirtschaftenden Jahresnettoumsatzes. Zwecks Liquiditätsverschaffung verpflichtet sich der Pächter, auf diesen variablen Hauptpachtzinsbestandteil eine Vorauszahlung von monatlich EUR 500,-- zu leisten. Hinsichtlich der auf das Pachtobjekt entfallenden Betriebskosten (analog den Bestimmungen des §§ 21ff MRG) wird vereinbart, dass diese mit einer Pauschale in Höhe von monatlich EUR 250,-- abgegolten werden. Auf den Beschluss des Finanzausschusses vom 12. März 2015, Zl: III-S2/14-2015, wird verwiesen. Der Pächter verpflichtet sich, die Jahres-Umsatzsteuererklärung binnen vier Monate nach Ende seines Geschäftsjahres an die Stadtgemeinde Mödling zu übermitteln, wobei daraus entstehende Pachtnachforderungen bzw. –gutschriften binnen einem Monat zu bezahlen sind (s.o. angeführten Beschluss). Unterlässt der Pächter die Übermittlung trotz Aufforderung und Nachfristsetzung, ist die Verpächterin berechtigt, einen mtl. Hauptpachtzins von EUR 700,-- zugrunde zu legen. Kosten der Vergebührung des Nachtrages trägt im Innenverhältnis der Pächter. Im Übrigen bleibt der Pachtvertrag vom 29. August 1997 unverändert bestehen. Antrag: Es möge beschlossen werden, den vorliegenden Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag mit Herrn Johann Mattis hinsichtlich der Gastronomielokale im Freizeitzentrum Mödling zu den im Sachverhalt genannten Bedingungen abzuschließen. 21.05.2015 SV-1740-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Verwaltung am 25.02.2014 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten am 17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1740-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: VT/0002/2015 Kanalsanierung Enzersdorfer Straße - Vergabe der Ingenieurleistungen Behandelt im Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten Stadtrat Gemeinderat VAST 5/851005-004200/0 Ansatz € 1.000.000,00 Gebunden € 0,00 17.03.2015 Top: 10 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 36 16 Verbraucht € 77.631,13 Frei € 922.368,87 Berichterstatter: STR Mag. Ulrike Binder SACHVERHALT: Im Zuge der Generalsanierung der Enzersdorfer Straße wurden alle Einbauten auf Funktion und Standfestigkeit untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass der Regenwasserhauptkanal zwischen Perlgasse und Grenzgasse erneuert werden muss. Auch die Hausanschlussleitungen in diesem Bereich müssen einer Sanierung unterzogen oder komplett neu errichtet werden. Da es sich bei dieser Sanierung um einen größeren Bauabschnitt handelt kommt es zu einer beschränkten Ausschreibung. Es wurden daher Angebote für folgende Leistungen eingeholt: Vorentwurf, Ausführungsplanung, Fördereinreichung, Ausschreibung ,technische und kaufmännische Bauaufsicht, Oberleitung in der Bauausführungsphase, Leistungen gemäß Baukoordinationsgesetz und Kollaudierung Bestbieter: Büro Dipl.-Ing. Trugina & Partner ZT GmbH mit einer Angebotssumme von EUR 28.258,92 exkl.20% USt. Es wurde ein Nachlass von 10% gewährt. Antrag: Es möge beschlossen werden, das Büro Dipl.-Ing. Trugina & Partner ZT GmbH gemäß Angebotssumme von EUR 28.258,92 exkl. 20% USt. für die o.a. Arbeiten zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt gemäß den tatsächlichen Baukosten. Die Bedeckung ist gegeben. 21.05.2015 SV-1723-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten am 17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Rechtsangelegenheiten zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1723-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: VT/0003/15 Grundsatzbeschluss für die Vergabe der Bauleistungen Enzersdorfer Straße Behandelt im Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT Stadtrat Gemeinderat 11.03.2015 18.03.2015 28.03.2015 VAST 5/612003-002000/0 Verbraucht € 0,00 Ansatz € 1.300.000,00 Gebunden € 0,00 Top: Top: Top: 5 54 17 Frei € 1.300.000,00 Berichterstatter: Vzbgm. Mag. Gerhard Wannenmacher SACHVERHALT: Im Frühjahr 2015 soll die Enzersdorfer Straße beginnend von der Mozartgasse bis zur Grenzgasse von der Straßenbauabteilung Tulln generalsaniert werden. Diese Maßnahme soll grenzübergreifend auch auf dem Gemeindegebiet von Maria Enzersdorf erfolgen. Im Zuge dessen sollen auch die Nebenanlagen (Gehsteige, Parkstreifen, Baumeinfassungen, usw.…) neu gestaltet werden. Die Errichtung u. Erhaltung von dem in Mödling befindlichen Teil der Nebenanlagen liegen im Verantwortungsbereich der Stadtgemeinde Mödling. Die erforderlichen Planungs-, Ausschreibungs- u. Bauaufsichtsleistungen für die Erneuerung bzw. Neugestaltung der Nebenanlagen wurden mit STR-Beschluss vom 12.11.2014 an das ZT Büro Dipl.-Ing. Franz Paikl vergeben. Das ZT Büro Dipl.-Ing. Franz Paikl führt nun die Ausschreibung für alle Bereiche in Form eines öffentlichen Verfahrens durch. Da die Angebotseröffnung erst am 10.April 2015 stattfindet und mit den weiteren Vergabeterminen ein rechtzeitiger Baubeginn nicht möglich ist, soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Antrag: Es möge grundsätzlich beschlossen werden, der aus der öffentlichen Ausschreibung hervorgehenden Best –und Billigstbieterfirma und durch Vergabevorschlag des Büro Dipl.-Ing. Franz Paikl bestätigten Unternehmen, den Auftrag für die Sanierungsarbeiten der Enzersdorfer Straße zu erteilen. Die Bedeckung ist gegeben. 21.05.2015 SV-1725-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT am 11.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1725-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: VU/0009/15 Mödlingbachrenaturierung östlich der Bahntrasse - Ausweitung des Kostenrahmens Behandelt im Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT Stadtrat Gemeinderat VAST 5/639063-729001/0 Ansatz € 36.000,00 Gebunden € 0,00 11.03.2015 18.03.2015 28.03.2015 Verbraucht € 36.000,00 Top: Top: Top: 11 55 18 Frei € 0,00 Berichterstatter: Vzbgm. Mag. Gerhard Wannenmacher SACHVERHALT: Bereits seit 2001 wird der Mödlingbach - beginnend vom Kursalon bachabwärts - in mehreren Etappen nach dem neuesten Stand der Ingenieurbiologie restrukturiert und bepflanzt. Einerseits werden dadurch die Voraussetzungen geschaffen, die Wassermenge des HQ100 vollends aufzunehmen, andererseits werden die Lebensbedingungen für die Wasserfauna und –flora bedeutend verbessert und die Artenvielfalt zählbar erhöht. 2007 kam der Rückbau ins Stocken und ein bereits beschlossenes und wasserrechtlich genehmigtes Projekt zwischen der östlichen Gemeindegrenze und der Bahntrasse musste auf Jahre bis 2014 zurückgestellt werden, weil die GubinWehranlage in Wr. Neudorf aufgrund von Planungsmängeln noch nicht abgebrochen werden konnte. Die 2007 präliminierten Kosten in der Höhe von insgesamt € 225.000,00 (Drittelförderung Bund/Land/Gemeinde auf 3 Jahre, für Mödling also € 25.000,00 jährlich auf 3 Jahre) entsprechen nicht mehr dem finanziellen Bedarf von heute. Die Kosten für den Personal- und Maschineneinsatz aber insbesondere für die Entsorgung der Betonmassen, die aus dem Bachbett zur Einsenkung der Bachsohle um bis zu 1 m entnommen werden, losen die entsprechenden Mehrkosten aus. Die Neuberechnungen für diesen Rückbauabschnitt belaufen sich auf insgesamt € 324.000,00 (wie gehabt: Drittelförderung Bund/Land/Gemeinde auf 3 Jahre, für Mödling also neu berechnet € 36.000,00 jährlich auf 3 Jahre). Diese Summen sind sowohl im Budget 2014 und 2015 als auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2016 bereits berücksichtigt worden. ANTRAG: Es möge beschlossen werden, den Kostenrahmen für die Mödlingbachrenaturierung für den Bereich zwischen der östlichen Gemeindegrenze und Bahntrasse für jede der 3 Bauetappen (2014, 2015, 2016) von € 25.000,00 auf € 36.000,00, also um ein Plus von jährlich € 11.000,00, aufzustocken. 21.05.2015 SV-1701-2015.docx Im Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT am 11.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1701-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: VA/0011/15 Stadtgemeinde Mödling - Bericht Energiebuchhaltung für das Jahr 2013 Behandelt im Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT Stadtrat Gemeinderat 11.03.2015 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: Top: 12 56 19 Berichterstatter: Vzbgm. Mag. Gerhard Wannenmacher SACHVERHALT: Das NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 (NÖ EEG 2012, LGBl Nr. 7830-0) sieht unter anderem die Installierung eines Energiebeauftragten für Gemeindegebäude und auch die regelmäßige Führung der Energiebuchhaltung für die Gemeindegebäude vor. In der Stadtgemeinde Mödling wurde ab Jänner 2013 mit der Führung der Energiebuchhaltung begonnen. Seit diesem Stichtag werden regelmäßig und monatlich die Energieverbrauchs-Zählerstände für die einzelnen Gebäude und Anlagen aufgezeichnet und ausgewertet. Für die Führung der Energiebuchhaltung wird das Erhebungsprogramm SIEMENS/EMC (Energy Monitoring & Control Solution) genutzt, welches vom Land NÖ gratis zur Verfügung gestellt wird. Für die Nutzung dieses Programms wurde mit dem Land NÖ eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Aufgabe des Energiebeauftragten ist der Aufbau einer Energiebuchhaltung, die jedes Gebäude oder eine Anlage der jeweiligen Gemeinde umfasst, dessen Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert ist. Die Gemeinde stellt dem Energiebeauftragten die Ist-Stand-Daten, die Daten des Energieverbrauchs und eine Aufschlüsselung nach Energieträgern zur Verfügung. Diese Daten werden regelmäßig in die Buchhaltung eingeben. Der Energiebeauftragte führt die Koordination der notwendigen Tätigkeiten durch und berät die Gemeinden darüber hinaus in Fragen der Energiebuchhaltung. Das Eingabeintervall wird in gegenseitiger Abstimmung festgelegt. Der Energiebeauftragte informiert die Gemeinde über die Wahrnehmung von Energieeffizienzmängeln, stellt Lösungsansätze zur Verfügung und überwacht den Energieverbrauch. Energiebeauftragte in der Stadtgemeinde Mödling ist DI Daniela Jordan (in ihrem Hauptberuf Mitarbeiterin des GVA Mödling). 21.05.2015 SV-1736-2015.docx Der Aufbau der Energiebuchhaltung war vom Beginn her aufwändiger als erwartet: zum einen mussten die Zählpunkte lokalisiert und ein Ableseprocedere festgelegt werden. Nach Aufbau der Buchhaltung stellten sich auch bald Differenzen zwischen den Ergebnissen der Energiebuchhaltung und der Verrechnung heraus, denen jeweils im Detail nachzugehen war und ist. Aus diesem Grund liegt erst jetzt der Bericht zum Jahr 2013 vor (der erste Energiebericht der Stadt). Nach wie vor sind einige Verbrauchswerte nicht restlos schlüssig zu erklären, was aber die Wichtigkeit derartiger Bemühungen unterstreicht. Die Energiebeauftragte wird in Gesprächen mit dem Energielieferanten und den verschiedenen Nutzern der gemeindeeigenen Gebäude weiter die Verbrauchswerte auch in der Abgrenzung der Ablesungszeiträume zu bereinigen haben, bevor tatsächliche Aussagen über Einsparungspotenziale in den Fokus treten können. Der Bericht der Energiebuchhaltung 2013 liegt zur Diskussion und zur Kenntnisnahme vor. 21.05.2015 SV-1736-2015.docx Im Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT am 11.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1736-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-A1/15-2015 Erneuerung des Buchhaltungsprogramms - Ankauf K5 Behandelt im Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT Stadtrat Gemeinderat VAST 5/029149-043000/0 1/900000-700000/0 Ansatz € 100.000,00 € 75.100,00 Gebunden € 0,00 € 0,00 11.03.2015 18.03.2015 28.03.2015 Verbraucht € 0,00 € 22.878,14 Top: Top: Top: 13 57 20 Frei € 100.000,00 € 52.221,86 Berichterstatter: Vzbgm. Mag. Gerhard Wannenmacher SACHVERHALT: KIM (Kommunales Informationsmanagementsystem) wurde Anfang der 90er Jahre von der Firma Gemdat entwickelt und ist seit rund 21 Jahren bei der Stadtgemeinde Mödling als umfassendes Buchhaltungs-/ Abgabenerfassungs-und Kassenverwaltungsprogramm im Einsatz. Dieses Programm ist mittlerweile nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik, um die steigenden Anforderungen im Finanzmanagement weiter bewältigen zu können. Daher soll KIM durch die Neuentwicklung K5 ersetzt werden. K5 ist eine neue Eigenentwicklung des führenden Kommunalsoftware-Anbieters Gemdat, die – österreichweit einheitlich - speziell für Gemeinden und Gemeindeverbände konzipiert wurde. Im speziellen nimmt K5 die in Entwicklung befindlichen Vorgaben für Voranschlag und Rechnungsabschluss (VRV neu) des Finanzministeriums vorweg. Dies umfasst unter anderem: Kommunale Doppik Integrierte Vermögensrechnung Anlagenbuchhaltung Verbessertes Berichtswesen Der derzeit in Implementierung befindliche Elektronische AKT (ELAK) ist eng mit K5 verknüpft und unterstützt zukünftig wesentlich die Optimierung der Verwaltungsabläufe. K5 basiert auf dem aktuellsten Stand der Softwareentwicklung. Die technische Voraussetzung für die Umstellung wurde im Jahr 2014 seitens der IKT-Dienststelle geschaffen. 21.05.2015 SV-1641-2015.docx Das Basissystem beinhaltet folgende Programme: Rechnungswesen kameral gem. VRV Kundenbuchhaltung für die Vorschreibung sämtlicher Abgaben Lieferantenmanagement Kassabuch mittelfristige Finanzplanung Auswertungsbibliothek inkl. Duplexdruck freie Faktura Anlagenbuchhaltung Rechnungswesen kamerale Doppik Die Kosten belaufen sich auf: Netto Hauptlizenz K5 Finanz Stadtgemeinde € . , Nebengemeinde (Friedhof) € , K5 Finanz - Zusatz Friedhof (Grabverwaltung) € . , Datenkonvertierung (50 Std. à 122,00) € . , Anschaffungskosten € . , 20 UsT € . , € , € , € . , € . , Schulung vor Ort (Std. variabel à 122,00) Installationsaufwand (Std. variabel à 122,00) Wartung (mtl. 555,00) Wartung Nebengemeinde (mtl. 47,25) Wartung K5 Friedhof (mtl. 58,28) Laufende Kosten jährlich € . € € € . € . € € € . , , , , , , , , Brutto € . , € , € . , € . , € . , € . € € € . , , , , Die Kosten sind unter der Direktvergabeschwelle des Bundesvergabegesetzes 2006 idgF von €100.000,00 netto. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/029149043000 gegeben. Die jährlichen Wartungskosten sind bei 1/900000-700000 budgetiert. Antrag: Es möge beschlossen werden, das Nachfolgeprodukt des KIM das „K5-Finanz“ von der Firma Gemdat zu den im Sachverhalt angeführten Bedingungen anzukaufen. 21.05.2015 SV-1641-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT am 11.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und IKT zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1641-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: VU/0008/15 Natur im Garten-Gemeinde Behandelt im Ausschuss für Forst, Gärtnerei, Agrar, Fuhrpark und Bauhof Stadtrat Gemeinderat 10.03.2015 Top: 9 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 64 21 Berichterstatter: STR wHR DI Dr. Leopold Lindebner SACHVERHALT: Mehr als 80 Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer in Mödling bekennen sich schon zur Natur im Garten-Philosophie, was u.a. den Verzicht auf Pestizide chemisch-systemische Dünger und auf Torf bedeutet. Pestizide stören das natürliche Gleichgewicht empfindlich, „Kunstdünger“ schaden nachhaltig Boden, Bodenleben und Gewässer und die Torfgewinnung zerstört Moore, die als wichtige CO2-Speicher fungieren. Mödling hat für dieses Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger eine große Natur im Garten-Tafel verliehen bekommen. Weiters prangt am Eingangstor des Volkskundemuseums eine goldene Natur im Garten-Tafel für die Gestaltung und nachhaltige Pflege des Bauerngartens. Die logische Fortführung dieses Gedankens und dieser Überzeugung bedeutet die Umstellung des gemeindeeigenen Gärtnereibetriebes auf eine rein biologische Art und Weise der Freiflächenbetreuung und die Schaffung von neuen freundlichen und lebenswerten Grünräumen. Mödling ist bereits heute eine ökologisch gepflegte Gemeinde, achtet auf Naturräume, erhält ökologisch wertvolle Elemente und fördert die Pflanzen- und Tiervielfalt durch vielfältige Maßnahmen und Projekte: Managementpflegeplan für den Eichkogel, Gewässerbetreuungsprogramm für den Mödlingbach, Waldentwicklungskonzept inkl. Ökozellen, ein Netz von Feuchtbiotopen, Wildstaudenbeete, alternative Miniermottenbekämpfung, Baumkataster und Baumpartnerschaft etc. ANTRAG: Es möge beschlossen werden, die Arbeiten der Mödlinger Stadtgärtnerei heute und in Zukunft nach den Kriterien der Aktion „Natur im Garten“ zu organisieren und zu durchzuführen und beim Land NÖ die Verleihung der Bezeichnung „Natur im Garten-Gemeinde“ zu beantragen. 21.05.2015 SV-1663-2015.docx Im Ausschuss für Forst, Gärtnerei, Agrar, Fuhrpark und Bauhof am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Forst, Gärtnerei, Agrar, Fuhrpark und Bauhof zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1663-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: VA/0008/2015 Wasserwerk - Sanierung der Wasserleitung Eisentorgasse Behandelt im Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof Stadtrat Gemeinderat 11.03.2015 18.03.2015 28.03.2015 VAST 5/850012-004300/0 Verbraucht € 0,00 Ansatz € 450.000,00 Gebunden € 240.000,00 Top: Top: Top: 6 67 22 Frei € 210.000,00 Berichterstatter: STR Friedrich Panny SACHVERHALT: Die Wasserhauptrohrleitung DN 80 in der Eisentorgasse soll im Zuge des Straßenbaus auf der gesamten Länge von 340 Metern erneuert werden. Es handelt sich hier um eine alte Graugussleitung aus dem Jahre 1940 mit gestrickten Muffen. Es ist daher vorgesehen eine Sphäro-Gussleitung in der Dimension DN 100 zu verlegen. Die Erd- und Rohrlegearbeiten werden von den Kontrahenten durchgeführt. Die anfallenden Kosten betragen: Erdarbeiten Fa. Pittel & Brausewetter Rohrlegearbeiten Fa. Uhl Materialkosten Wasserwerk Gesamt Alle Beträge exkl.20% USt. EUR 88.351,27 EUR 9.192,15 EUR 30.255,69 EUR 127.799,11 Antrag: Es möge beschlossen werden, die Kontrahentenfirmen mit den oben angeführten Arbeiten zu den Angebotspreisen von Firma Pittel & Brausewetter, Gußhausstraße 16, 1041 Wien mit einer Summe von EUR 88.351,27 und Fa. Uhl BaugmbH, Wohlfahrtgasse 47, 2700 Wr. Neustadt mit einer Summe von EUR 9.192,15 zu beauftragen. Das Material soll durch das Wasserwerk zu einem Preis von EUR 30.255,69 angekauft werden. Die Bedeckung ist gegeben. 21.05.2015 SV-1662-2015.docx Im Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof am 11.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1662-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-F-80/2015 Friedhof - Vertragsverlängerung der Unterhaltsreinigung Behandelt im Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof Stadtrat Gemeinderat 11.03.2015 18.03.2015 28.03.2015 VAST 1/817000-728070/0 Verbraucht € 1.872,72 Ansatz € 22.000,00 Gebunden € 0,00 Top: Top: Top: 7 69 23 Frei € 20.127,28 Berichterstatter: STR Friedrich Panny SACHVERHALT: Der mit der Firma Sauber Gebäudereinigung, Kaiserin Elisabeth-Straße 8A/2, 2340 Mödling, bestehende Vertrag bezüglich der Unterhaltsreinigung läuft mit 31. März 2015 ab und soll nun für die nächsten 2 Jahre verlängert werden. Die Reinigungsarbeiten sollen weiterhin in der Zeit von Montag bis Freitag immer vormittags durchgeführt werden. Ein neuerliches Anbot der Firma Sauber Gebäudereinigung liegt vor, welches eine Monatspauschale, inklusive Reinigungsmittel, WC-Papier, Papierhandtücher und Seife, in Höhe von EUR 1.560,60 exkl. MwSt. beträgt. Die Monatspauschale zum letzten Jahr wurde somit um EUR 30,60 exkl. USt. angehoben wurde. Antrag: Es möge beschlossen werden, der Firma Sauber Gebäudereinigung, Kaiserin Elisabeth-Straße 8A/2, 2340 Mödling, den bestehenden Vertrag zur Unterhaltsreinigung am städtischen Friedhof für die Zeit vom 1. April 2015 bis 31. März 2017 zu verlängern. Die Bedeckung ist gegeben. 21.05.2015 SV-1713-2015.docx Im Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof am 11.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. GR Mag(FH). Paul Werdenich hat den Raum verlassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1713-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-F-81/2015 Friedhof - Bodensanierung im Verwaltungsgebäude Behandelt im Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof Stadtrat Gemeinderat 11.03.2015 18.03.2015 28.03.2015 VAST 5/817075-010000/0 Verbraucht € 0,00 Ansatz € 78.000,00 Gebunden € 25.685,40 Top: Top: Top: 8 70 24 Frei € 52.314,60 Berichterstatter: STR Friedrich Panny SACHVERHALT: Die bestehenden Fußböden der Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes am Mödlinger Friedhof sind in die Jahre gekommen. Es handelt sich hierbei um Schätzungsweise 45 – 50 Jahre alte Holzfußböden, welche bereits einige Male geschliffen und neu versiegelt wurden. Nach Rücksprache und durch Besichtigung einer hierfür kompetenten Firma, ist es nicht mehr möglich diese Fußböden nochmalig zu schleifen und zu versiegeln. Daher sollen die Fußböden im hinteren Eingangsbereich, sowie im Aufenthaltsraum und Umkleideraum der Mitarbeiter saniert und durch einen strapazierfähigen Fliesenboden erneuert werden. Hierfür wurden 3 Firmen eingeladen ein entsprechendes Anbot zu legen. Nach persönlicher Besichtigung der sanierungsbedürftigen Fußböden wurden folgende Angebote gelegt: 1) Klauninger Fliesenverlegung und Innenausbau GmbH Bachgasse 15, 2331 Vösendorf Bodensanierung beinhaltet die Entfernung des alten Bodens, teilweise Herstellung eines neuen Estrichs, Fliesen und Fliesenverlegung EUR 8.172,80 exkl. USt. 2) Fliesen Leeb HandelsgesmbH. Johann Steinböck-Straße, 2345 Brunn am Gebirge Bodensanierung beinhaltet nur Fliesen und Fliesenverlegung EUR 7.560,28 exkl. USt. 21.05.2015 SV-1714-2015.docx 3) Platten- und Fliesenleger Christian Bauer Enzersdorfer Straße 1A, 2345 Brunn am Gebirge Bodensanierung beinhaltet nur Fliesen und Fliesenverlegung EUR 6.001,30 exkl. USt. Alle geladenen Firmen informierten uns über die Problematik, dass bei Sanierung der Böden die Herstellung von teilweise neuem Estrich berücksichtigt werden muss, jedoch nur die Firma Klauninger Fliesenverlegung und Innenausbau GmbH dies mit angeboten hat. Die anderen beiden Firmen müssten eine Baufirma hinzuziehen, welche die Kosten erheblich anheben würde. Antrag: Es möge beschlossen werden, dem Bestbieter, Firma Klauninger Fliesenverlegung und Innenausbau GmbH, Bachgasse 15, 2331 Vösendorf, mit der Bodensanierung im Verwaltungsgebäude in der Höhe von EUR 8.172,80 exkl. USt. zu beauftragen. Die Bedeckung ist gegeben. 21.05.2015 SV-1714-2015.docx Im Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof am 11.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Wasserwerk, Kläranlage und Friedhof zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1714-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: I-A-3-2015 AFC Rangers, Jahressubvention 2015 Behandelt im Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage Stadtrat Gemeinderat VAST 1/269000-757100/0 Ansatz € 210.000,00 17.03.2015 18.03.2015 28.03.2015 Gebunden € 0,00 Verbraucht € 26.162,86 Top: Top: Top: 07 74 25 Frei € 183.837,14 Berichterstatter: STR Robert Mayer SACHVERHALT: Mit Schreiben vom 23. Februar ersucht der AFC Rangers um Zuerkennung einer Jahressubvention für 2015. Der Verein hat seine Heimstätte in der Duursmagasse. Seitens der Stadtgemeinde Mödling Betriebs GmbH gelangen € 12.000,-- inkl. Mwst. für die Miete des Stadions zur Vorschreibung. Diese Kosten sollen seitens der Gemeinde übernommen und an die BG überwiesen werden. Antrag: Es möge beschlossen werden, wie im Sachverhalt beschrieben, dem AFC Rangers eine Jahressubvention für 2015 in der Höhe von € 12.000,-- inkl. Mwst. zu gewähren und direkt an die Stadtgemeinde Mödling Betriebs GmbH. zu überweisen. Die Bedeckung ist gegeben. 21.05.2015 SV-1646-2015.docx Im Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage am 17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1646-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: I-T-1-2015 Verein Tender - Projekt Waggon und MOJA; Jahressubvention 2015 Behandelt im Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage Stadtrat Gemeinderat VAST 1/259100-729004/0 1/259100-729000/0 Ansatz € 56.000,00 € 2.000,00 17.03.2015 18.03.2015 28.03.2015 Gebunden € 0,00 € 0,00 Verbraucht € 0,00 € 0,00 Top: Top: Top: 08 75 26 Frei € 56.000,00 € 2.000,00 Berichterstatter: STR Robert Mayer SACHVERHALT: Der Verein Tender als Trägerverein der Jugendberatungsstelle Waggon und der MOJA (Mobile Jugendarbeit/Streetwork) tritt an die Stadtgemeinde Mödling mit der Bitte heran, eine Jahressubvention 2015 in der Höhe von € 58.000,-- zu gewähren. Die Arbeit des Waggons beinhaltet Krisenintervention, Beratung Jugendlicher bei Problemen in der Schule, Familie, Arbeit, etc. und ist weit über die Grenzen Niederösterreichs bekannt. Weiters kooperiert der Waggon sehr stark mit dem Haus der Jugend und mit der Mobilen Jugendarbeit / Streetwork im Bezirk Mödling. Der Schwerpunkt der MOJA ist die Arbeit mit gefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im Kalenderjahr 2014 wurde ein spezieller Schwerpunkt in den Bereich der Bachpromenade und der Umgebung gelegt. Die Arbeitsschwerpunkte werden auch 2014 in den Bereichen des Bahnhofsplatzes und der Bachpromenade liegen. Gelegentlich und bei Bedarf sollen auch andere Plätze aufgesucht werden. Die Subvention soll wie bisher quartalsmäßig in 4 gleichen Beträgen (1. März, 1. Juni, 1. Sep., 1. Nov.) zur Anweisung kommen. Antrag: Es möge beschlossen werden, wie im Sachverhalt beschrieben, dem Verein Tenderfür das Projekt Waggon und für die MOJA (Mobile Jugendarbeit/Streetwork) die im Voranschlag 2014 budgetierte Jahressubvention in der Höhe von EUR 58.000,-- zu gewähren. Die Subvention wird quartalsmäßig in 4 gleichen Beträgen (1. April, 1. Juni, 1. Sep., 1. Nov.), gegen nachträgliche Vorlage einer Gesamtabrechnung für das Jahr 2015 bis 30. 4. 2015, zur Anweisung kommen. Die Bedeckung ist gegeben. 21.05.2015 SV-1649-2015.docx Im Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage am 17.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Herr GR Mag. DI Windsteig stellt den Abänderungsantrag dem Verein nur € 30.000,-zu genehmigen und den Rest wie unter Top 4 genannt, Mödlinger Sportvereinen für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis Abänderungsantrag: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Gegenstimme: GR Mag. DI Windsteig Abstimmungsergebnis Hauptantrag: mit Stimmenmehrheit angenommen Gegenstimme: GR Mag. DI Windsteig Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Gegenstimme: STR Könczöl, MA Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Herr STR Könczöl stellt einen Abänderungsantrag dahingehend, dass die Höhe der Subvention halbiert werden soll. Der verbleibende halbe Subventionsbetrag soll Vereinen für präventive Jugendarbeit zuerkannt werden. Abstimmungsergebnis Abänderungsantrag: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Gegenstimmen: Klub der ÖVP, Klub der Grünen, Klub der SPÖ, GR Maier Abstimmungsergebnis Hauptantrag: mit Stimmenmehrheit angenommen Gegenstimmen: Klub der FPÖ An die Abteilung Ausschuss für Jugend, Sport und Jumelage zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses 21.05.2015 SV-1649-2015.docx Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1649-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: VA/0012/2015 Beauftragung der Objektbefundung ehemaliges Finanzamt Behandelt im Stadtrat Gemeinderat VAST 5/029149-642000/0 Ansatz € 40.000,00 Gebunden € 0,00 18.03.2015 28.03.2015 Top: 111 Top: 27 Verbraucht € 0,00 Frei € 40.000,00 Berichterstatter: STR Mag. Dr. Gerald Ukmar SACHVERHALT: Für die Objektbefundung des ehemaligen Finanzamtes Mödling in der Pfarrgasse wurde von der Fa. Generalplanung DI Dinhobl & Partner ZT GmbH, 2620 Neunkirchen, Schiesstättgasse 8 ein Honorangebot eingeholt. Dieses Angebot gliedert sich in mehrere Teilleistungen, wobei derzeit als 1. Schritt die Objektbefundung / Auswertung / Grobkostenschätzung sowie die statisch konstruktive Begutachtung beauftragt werden soll. Diese angebotenen Maßnahmen beinhaltet im Wesentlichen die Kurzbeschreibung des Objektes mit Bilddokumentation, ein Sanierungskonzept sowie die Erstellung einer Grobkostenschätzung für die allfälligen erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen am Objekt. Die statische Beurteilung bezieht sich auf die Voruntersuchung der tragenden Bauwerksteile mit möglichen konstruktiven Sanierungsmaßnahmen samt einer Grobkostenschätzung. Erst nach diesen Vorerhebungen ist es denkbar, die zukünftigen Maßnahmen betreffend des Gesamtobjektes vorzunehmen um mögliche weitere Schritte einzuleiten. Für diese Arbeiten hat die Fa. Generalplanung ein Angebot mit einer Auftragssumme von EUR 12.348,00 inkl. 20 % USt. vorgelegt. Antrag: Es möge beschlossen werden, für die o.a. Arbeiten die Fa. Generalplanung DI Dinhobl & Partner ZT GmbH, 2620 Neunkirchen, Schiesstättgasse 8, mit einer Gesamtsumme von EUR 12.348,00 inkl. 20 % USt. zu beauftragen. 21.05.2015 SV-1757-2015.docx Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1757-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-H-55-2015 NÖ LKG Hyrtlpark; Erneuerung des Estrichs, der Heizungsleitungen und des Bodenbelages in 2 Gruppenräumen Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/240409-010000/0 Ansatz € 41.800,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 20 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 95 28 Verbraucht € 0,00 Frei € 41.800,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Im NÖ Landeskindergarten Hyrtlgasse sollen dringend notwendige Sanierungen des ca. 40 Jahre alten Estrichbelags in den Gruppenräumen durchgeführt werden. In den letzten Jahren wurden einige Wölbungen des Bodenbelags durch brüchigen Estrichuntergrund festgestellt. Im Zuge dieser Estricherneuerung werden auch die bestehenden Heizungsleitungen und die teilweise kaputten Heizkörper erneuert und ein neuer Bodenbelag verlegt. Da in den Sommerferien nur 6 Wochen für die Sanierungsarbeiten zur Verfügung stehen wurden bereits im Jahr 2014 2 Gruppen saniert, die beiden restlichen Gruppensanierungen sollen im heurigen Sommer durchgeführt werden. Bestbieter sind: Baumeisterarbeiten: Die Baumeister Kaiser und Samaha Babenbergergasse 12, 2340 Mödling EUR 14.822,50 exkl. MwSt. Installateurarbeiten: Fa. G. Karpfen Installationen Hauptstraße 10, 2340 Mödling EUR 9.418,00 exkl. MwSt. Bodenlegearbeiten: Fa. Gaster GmbH. Dr. Karl Renner Platz 1, 2514 Traiskirchen EUR 6.452,26 exkl. MwSt. 21.05.2015 SV-1696-2015.docx Malerarbeiten: Wiehart & Pospichal GmbH Ölwgasse 3, 2514 Traiskirchen EUR 2.970,00 exkl. MWSt. Gesamt EUR 33.662,76 exkl. MwSt. Die Bedeckung ist gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, die notwendigen Sanierungsarbeiten an die im Sachverhalt angeführten Firmen zum Gesamtpreis von EUR 33.662,76 exkl. MwSt. zu vergeben. 21.05.2015 SV-1696-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1696-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-E-11-2015 NÖ LKG Eisentorgasse; Malerarbeiten Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 1/240200-614000/0 Ansatz € 17.500,00 Gebunden € 2.385,00 10.03.2015 Top: 08 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 96 29 Verbraucht € 957,40 Frei € 14.157,60 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Im NÖ LKG Eisentorgasse sollen Malerarbeiten durchgeführt werden. Das denkmalgeschützte Gebäude muss mit Silikat-Innenfarbe mit hoher Dampfdurchlässigkeit gestrichen werden. Handelsübliche strapazierfähige Innendispersionsfarbe darf nicht verwendet werden. Daher sind im Gebäude und im Bereich des Stiegenaufganges und in den Gruppen die alltäglichen Gebrauchsspuren an den Wänden deutlich sichtbar. Aufgrund der Größe des Gebäudes sollen die Malerarbeiten auf 2 Jahre aufgeteilt werden. Heuer sind Anstricharbeiten im Stiegenaufgang und im Erdgeschoss geplant. 2016 dann im ersten Stock mit dem Küchenbereich. Bestbieter ist: Fa. Wiehart und Pospichal GmbH. Ölwgasse 3, 2514 Traiskirchen 2015: EUR 10.000,00 exkl. MWSt. 2016: EUR 15.858,17 exkl. MWSt. EUR 25.858,17 exkl. MWSt. Die Bedeckung ist gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, die Fa. Wiehart und Pospichal GmbH., Ölwgasse 3, 2514 Traiskirchen mit den Anstricharbeiten zum Gesamtpreis von EUR 25.858,17 exkl. MWSt. zu beauftragen. 21.05.2015 SV-1727-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1727-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-B-99-2015 BM-Schule; Erneuerung und Ergänzung der Korrosionsschutzbeschichtungen an Dachrinnen und Dachverblechungen Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 1/320000-614000/0 Ansatz € 12.000,00 Gebunden € 2.760,40 10.03.2015 Top: 17 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 97 30 Verbraucht € 0,00 Frei € 9.239,60 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Beethoven Musikschule ersucht um die Sanierung der Dachverblechungen und Dachrinnen des Schulgebäudes. Die bestehenden Blechteile der Dacheindeckung wie Saumbleche, Dachausstiege, Wand- und Ichsenbleche, Ortgangbleche und Kamineinfassungen sowie Saurinnen und Abfallrohre sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten, rostigen zustand. Aus den vorgenannten technischen Gründen ist es dringend notwendig sämtliche Teile fachgerecht spenglermäßig zu sanieren und mit einem neuen Korrosionsschutzanstrich zu versehen, um der rasch fortschreitenden Verschlechterung des Allgemeinzustandes Einhalt zu gebieten und dadurch auch teure Kompletterneuerungen einzusparen. Für sämtliche Maßnahmen liegt ein Angebot der Fa. Franz Rehberger GmbH vor. Die Firma Rehberger ist laufend mit der Instandhaltung der Dachkonstruktionen im Bereich der Beethoven Musikschule sowie der Volksschule Karl StinglBabenbergergasse beauftragt und hat stets den gestellten Anforderungen bestens entsprochen. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015) ausgeführt werden. Spenglerarbeiten inkl. Korrosionsschutzbeschichtungen: Fa. Franz Rehberger GmbH Achsenaugasse 24, 2340 Mödling EUR 11.433,72 inkl. MWSt. Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich 21.05.2015 SV-1709-2015.docx Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung erfolgt im 1. Nachtragsvoranschlag. Antrag: Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Spenglerarbeiten inkl. Korrosionsschutzbeschichtungen der Fa. Franz Rehberger GmbH, mit einer Auftragssumme von EUR 11.433,72 inkl. MWSt. zu erteilen. 21.05.2015 SV-1709-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1709-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-H-58-2015 VS Hyrtlplatz; Baumeisterarbeiten Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211019-010000/0 Ansatz € 35.000,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 21 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 98 31 Verbraucht € 0,00 Frei € 35.000,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Hyrtlplatz ersucht um die Ausführung Baumeisterarbeiten im Rahmen der Erhaltung des Schulhaus und Turnsaalgebäudes. von des Die Baumeisterarbeiten umfassen folgende Leistungen: Herstellung von Wanddurchbrüchen als Verbindungsdurchgängen zwischen den Integrationsklassen, die Trockenlegung des Kellermauerwerkes im Bereich des Abstellraumes, den Einbau eines neue Fußabstreifers im Bereich des Turnsaaleinganges untere Bachgasse, sowie dringend notwendige Ausbesserungsarbeiten an der Vollwärmeschutzfassades des Turnsaalgebäudes. Für die o.a. Baumeisterarbeiten wurden Angebote eingeholt und die Kosten betragen wie folgt: Fa. Kaiser & Samaha GmbH Babenbergergasse 12, 2340 Mödling EUR 22.961,40 inkl. MWSt. Die Arbeiten sollen in den Ferienmonaten Juli und August 2015 zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. 21.05.2015 SV-1707-2015.docx Antrag: Es möge beschlossen werden, für die Ausführung der gegenständlichen Baumeisterarbeiten in der Volksschule Hyrtlplatz die Fa. Kaiser & Samaha, Babenbergergasse 12, 2340 Mödling mit einer Auftragssumme von EUR 23.343,60 inkl. MWSt. zu beauftragen. 21.05.2015 SV-1707-2015.docx Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1707-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-H-57-2015 VS Hyrtlplatz; Ankauf einer interaktiven Smartboard-Tafel inkl. Zubehör und Montage Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211019-010000/0 Ansatz € 35.000,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 22 18.03.2015 28.03.2015 Top: Top: 99 32 Verbraucht € 0,00 Frei € 35.000,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Hyrtlplatz ersucht um den Ankauf einer weiteren interaktiven SMARTBOARD-Tafel. Auf Grund der Tatsache einen fortschrittlichen, zeitgemäßen Unterricht zu gewährleisten, sollen in der VS Hyrtlplatz die Ausrüstung der Klassenräume mit interaktiven SMARTBOARD-Tafeln fortgesetzt werden. Es ist hierfür seitens der Direktion ein weiterer Klassenraum, der zweiten bis vierten Schulstufe, vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind auch sämtliche notwendigen strukturellen Ressourcen parallel dafür zu schaffen. Diese beinhalten den Ankauf von 1 Stück Notebook inkl. kompletter und abgestimmte Software, sowie die Neuinstallation oder Adaptierung der Netzwerk,- und Elektroverkabelung sowie sämtlicher erforderlichen Anschlüsse. Die Kosten für den Ankauf inkl. Montage und Einrichtung der SMARTBOARD-Tafel inkl. zugehörigen EDV Zubehör, Software, Verkabelungen und Anschlüsse beträgt wie folgt: 1 Stück SMARTBOARD-Tafel, Inkl. EDV Zubehör, 1 Stück Notebook inkl. Software Fa. Gemdat Niederösterreichische Gemeinde Datenservice Gesmbh Girakstrasse 7, 2100 Korneuburg EUR 6.364,80 inkl. MWSt. EDV-Verkabelungen und Elektroinstallationen für 1 Stück SMARTBOARD-Tafel, 21.05.2015 SV-1706-2015.docx Fa. cable – link Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH Kolpingstraße 14, 1230 Wien EUR 1.447,75 inkl. MWSt. Die Fa. Gemdat, Niederösterreichische Gemeinde Datenservice Gesmbh ist bereits seit 2013 mit der Ausrüstung von SMARTBOARD- Tafeln in der Volksschule Hyrtlplatz beauftragt. Die Fa. cable-link, Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH ist laufend mit der Ausführung von elektrotechnischen sowie Netzwerktechnischen Aufgaben in den verschiedensten Objekten der Stadtgemeinde Mödling betraut und verfügt daher über entsprechende objektspezifische Kenntnisse. Die Erweiterung 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen. Beide Unternehmen haben bisher stets zur vollsten Zufriedenheit den gestellten Erwartungen in jeglicher Hinsicht entsprochen. Die Arbeiten sollen in den Ferienmonaten Juli und August 2015 zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, für den Ankauf einer weiteren SMARTBOARD- Tafel inkl. EDV Zubehör, sowie 1 Stück Notebook inkl. Installation der Software und Wartung für 2015, die Fa. Gemdat, Niederösterreichische Gemeinde Datenservice Gesmbh, Girakstrasse 7, 2100 Korneuburg, sowie die Fa. cable – link, Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH, Kolpingstraße 14, 1230 Wien, für die EDV-Verkabelungen und Elektroinstallationen von 1 Stück SMARTBOARDTafel, mit einer Gesamtauftragssumme von EUR 7.812,55 inkl. Mwst. zu beauftragen. 21.05.2015 SV-1706-2015.docx Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1706-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-B-94-2015 VS K.Stingl/Babenbergergasse; Sanierung 5. Bauabschnitt Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211144-010000/0 Ansatz € 69.500,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 23 18.03.2015 28.03.2015 Top: 100 Top: 33 Verbraucht € 0,00 Frei € 69.500,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Karl Stingl- Babenbergergasse ersucht um die Sanierung der Holzfenster. Die bestehenden alten Holz - Kastenfenster des historischen Schulgebäudes sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten und arg reparaturbedürftigen Zustand. Die Fensterflügel schließen nicht mehr ordnungsgemäß, die Holzanstriche, Verkittungen der Verglasungen, sowie die Fensterdichtungen sind schadhaft, viele Fensterbeschläge sind defekt, sodass sich etliche Fenster nicht mehr öffnen lassen. Aus den vorgenannten technischen Gründen ist es dringend notwendig die bestehenden Fenster im gesamten Schulgebäude fachgerecht zu sanieren, um dadurch auch teure Heizenergiekosten einzusparen. Für sämtliche Maßnahmen und Professionistengewerke wurden für das gesamte Schulgebäude der Volksschule Karl Stingl-Babenbergergasse und der Beethoven Musikschule Angebote eingeholt und die Fa. Bau- und Möbeltischlerei Steppan, die Fa. Fa. Glas-Stadler GmbH sowie die Fa. Ille der Maler- Wilfried Freiberger mit der Durchführung der Bauabschnitte 1-4 beauftragt. Der 5. Bauabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen. Die seit 2011 beauftragten Firmen haben stets den gestellten Anforderungen bestens entsprochen. Die Arbeiten für den 5. Bauabschnitt in der Volksschule Karl StinglBabenbergergasse sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015) ausgeführt werden. Kosten für den 5. Bauabschnitt 2015 gliedern sich wie folgt: 21.05.2015 SV-1700-2015.docx Bautischlerarbeiten inkl. Gerüstungen: Fa. Bau- und Möbeltischlerei Steppan Neugasse 41, 2340 Mödling Glaserarbeiten: EUR 21.735,36 inkl. MWSt. Fa. Glas-Stadler GmbH Lerchengasse 4, 2340 Mödling Anstreicherarbeiten: EUR 3.000,00 inkl. MWSt. Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger Badstraße 53, 2340 Mödling EUR 15.264,72 inkl. MWSt. Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Bautischlerarbeiten der Fa. Bau- und Möbeltischlerei Steppan mit einer Teilauftragssumme von EUR 21.735,36 inkl. MWSt., für die Glaserarbeiten der Fa. Glas-Stadler GmbH mit einer Teilauftragssumme von EUR 3.000,00 inkl. MWSt., für die Anstreicherarbeiten der Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger mit einer Teilauftragssumme von EUR 15.264,72 inkl. MWSt., für den 5. Bauabschnitt, im Jahre 2015, zu erteilen. Die Gesamtsumme für den 5. Teil der Sanierung der Holzfenster im Schulhaus der Volksschule Karl Stingl-Babenbergergasse beläuft sich hiermit auf EUR 40.000,00 inkl. MWSt. 21.05.2015 SV-1700-2015.docx Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1700-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-B-95-2015 VS K.Stingl/Babenbergergasse; Erneuerung Haupteingangsportal Babenbergergasse Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211144-010000/0 Ansatz € 69.500,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 24 18.03.2015 28.03.2015 Top: 101 Top: 34 Verbraucht € 0,00 Frei € 69.500,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Karl Stingl - Babenbergergasse ersucht um Erneuerung des alten Haupteingangsportales des Schulgebäudes in der Babenbergergasse Das bestehende Holz- Eingangsportal ist, auf Grund des relativ hohen Gewichtes und fallweisem, entsprechendem Winddruck, für kleinere Kinder, nur schwer zu öffnen. Zusätzlich ist der Zustand des Geh- und des Stehflügels durch oftmaliges Aushobeln und Ausfräsen von Verzügen der Portalflügel stark in Mitleidenschaft gezogen. Aus den vorgenannten Gründen, soll ein neues, dem Stand der Technik entsprechendes Haupteingangsportal aus wärmegedämmten Aluminiumprofilen, weiß pulverbeschichtet, mit Wärmedämm,- Isolier- und Sicherheitsgläsern, mit Panikverschlüssen als Fluchtwegtüren, dem Altbestand angepasst, eingebaut werden. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015) ausgeführt werden. Die Kosten für die Erneuerung des Haupteingangsportals inkl. Abbruch, Lieferungen, Montagen und aller Nacharbeiten, betragen wie folgt: Fa. Berger Metallbau GMBH Dr.-Theodor-Körner-Strasse 51, 2521 Trumau EUR 13.596,00 inkl. MWSt. Die Fa. Berger Metallbau ist seit 2009 mit der Erneuerung der Fenster und Portale in der VS Karl Stingl sowie seit 2013 mit der Erneuerung der Fenster und Portale in der VS Harald Lowatschek beauftragt und hat in jeglicher Weise, stets den gestellten Anforderungen bestens entsprochen. 21.05.2015 SV-1702-2015.docx Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Erneuerung des Haupteingangsportales inkl. Abbruch, Lieferungen, Montagen und aller Nacharbeiten in der VS Karl Stingl- Babenbergergasse, der Fa. Berger Metallbau GMBH, Dr.-Theodor-Körner-Strasse 51, 2521 Trumau, mit einer Auftragssumme von EUR 13.596,00 inkl. MWSt. zu erteilen. 21.05.2015 SV-1702-2015.docx Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1702-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-B-97-2015 VS K.Stingl/Babenbergergasse; Malerarbeiten - Erneuerung der Innenmalerei in den Klassenräumen Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211144-010000/0 Ansatz € 69.500,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 26 18.03.2015 28.03.2015 Top: 102 Top: 35 Verbraucht € 0,00 Frei € 69.500,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Karl Stingl- Babenbergergasse ersucht um die Erneuerung der Innenmalerei in den Klassenräumen des Schulgebäudes. Die Innenmalerei der Klassenräume ist durch Umbauten, Umstrukturierungen, Reparaturen und Sanierungen arg in Mitleidenschaft gezogen und teilweise in einem desolaten Zustand. Dazu kommen noch die Abnutzungen durch den normalen Schulbetrieb. Daher sollen die Klassenräume eine neue, ansprechende Innenmalerei erhalten. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015) ausgeführt werden. Die Kosten für die Erneuerung der Innenmalerei in den Klassenräumen betragen wie folgt: Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger Badstraße 53, 2340 Mödling EUR 10.443,60 inkl. MWSt. Die Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger ist laufend mit Maler und Anstreicherarbeiten in der VS Karl Stingl Babenbergergasse beauftragt und hat in jeglicher Weise den gestellten Anforderungen stets bestens entsprochen. Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. 21.05.2015 SV-1704-2015.docx Antrag: Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Erneuerung der Innenmalerei in den Klassenräumen der VS Karl Stingl- Babenbergergasse, der Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger, Badstraße 53, 2340 Mödling, mit einer Auftragssumme von EUR 10.443,60 inkl. MWSt. zu erteilen. 21.05.2015 SV-1704-2015.docx Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1704-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-L-42-2015 VS Harald Lowatschek; Sanierung 3. Bauabschnitt Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211239-010000/0 Ansatz € 146.400,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 18.03.2015 28.03.2015 Top: 103 Top: 36 Verbraucht € 0,00 27 Frei € 146.400,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Harald Lowatschek ersucht um Erneuerung der alten Aluminiumfenster sowie um Instandsetzung der Vollwärmeschutzfassade und Malerarbeiten im Zuge der Erneuerung der Fenster im 3. Bauabschnitt (Ostfassade Teil 2), des Schulgebäudes. Die seit der Errichtung und Aufstockung des Schulgebäudes eingebauten Aluminiumfenster sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten und irreparablen Zustand. Die Fenster schließen nicht mehr ordnungsgemäß, viele Verbundverglasungen sind undicht (erblindete Fensterscheiben) die Fensterbeschläge sind defekt, sodass sich etliche Fenster nicht mehr öffnen lassen. Aus den vorgenannten technischen‚ Gründen, sowie auf Grund der, mit neuen, dem Stand der Technik entsprechenden Alufenstern mit elektrisch gesteuerten Außenjalousien zu erzielenden Heizenergieeinsparung ist es dringend notwendig, die bestehenden Fenster im gesamten Schulgebäude zu erneuern. Da es in Folge der Fenstertauscharbeiten zu unvermeidlichen Beschädigungen der bestehenden Vollwärmeschutzfassade sowie der Innenmalerei in den betroffenen Bereichen kommt, ist es notwendig, die Fassade und Innenmalerei instand zu setzen. Die Arbeiten für die Aluminiumfenster sowie Portale wurden inklusive der zugehörigen Bauleistungen für das gesamte Schulgebäude ausgeschrieben. Fa. Berger Metallbau GMBH wurde als Bestbieter ermittelt. Für die Elektriker- und Malerarbeiten wurden entsprechende Angebote eingeholt. Die Firmen Berger Metallbau GMBH, Cable – Link GesmbH, sowie Ille der Maler- Wilfried Freiberger sind seit 2013 mit der Durchführung der Bauabschnitte 1-2 beauftragt und haben stets den gestellten Anforderungen bestens entsprochen. Der 3. Bauabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen sollen ab 2015 in voraussichtlich nunmehr 2 Bauabschnitten zur Umsetzung gelangen. Die Bedeckung ist gegeben. 21.05.2015 SV-1651-2015.docx Die Arbeiten für den 3. Bauabschnitt sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015) ausgeführt werden. Aluminiumfenster sowie Außenjalousien inkl. zugehöriger Baumeisterleistungen: Fa. Berger Metallbau GMBH Dr.-Theodor-Körner-Strasse 51, 2521 Trumau EUR 120.000,00 inkl. MWSt. EUR 7.170,07 inkl. MWSt. EUR 7.200,00 inkl. MWSt. E- Installationen für Außenjalousien: Fa. cable – link GesmbH Kolpingstraße 14, 1230 Wien Malerarbeiten: Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger Badstraße 35, 2340 Mödling Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Antrag: Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Erneuerung der Aluminiumfenster und Türen sowie Außenjalousien inkl. zugehöriger Bauleistungen, der Fa. Berger Metallbau GMBH mit einer Teilauftragssumme von EUR 120.000,00 inkl. 20% MWSt., für die E-Installationen der Außenjalousien der Fenster der Fa. cable-link GesmbH mit einer Teilauftragssumme von EUR 7.170,07 inkl. 20% MWSt., für die Instandsetzung der Innenmalerei der Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger mit einer Teilauftragssumme von EUR 7.200,00 inkl. 20% MWSt., für den 3. Bauabschnitt, im Jahre 2015, zu erteilen. Die Auftragssumme für die Erneuerung der Fenster inkl. Aussenjalousien, der Instandsetzung der Vollwärmeschutzfassade, der Elektrikerarbeiten, sowie der notwendigen Instandsetzung der Innenmalerei im Schulhaus, der Volksschule Harald Lowatschek, beläuft sich hiermit auf EUR 134.370,07 inkl. 20% MWSt. 21.05.2015 SV-1651-2015.docx Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1651-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-L-43-2015 VS Harald Lowatschek; Weiterbeauftragung des Generalunternehmens für den 3. Bauabschnitt Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211239-010000/0 Ansatz € 146.400,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 18.03.2015 28.03.2015 Top: 104 Top: 37 Verbraucht € 0,00 28 Frei € 146.400,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Harald Lowatschek ersucht um Erneuerung der alten Aluminiumfenster sowie um Instandsetzung der Vollwärmeschutzfassade und Malerarbeiten im Zuge der Erneuerung der Fenster im 3. Bauabschnitt (Ostfassade Teil 2), des Schulgebäudes. Die seit der Errichtung und Aufstockung des Schulgebäudes eingebauten Alu- Fenster und Portale sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten und irreparablen Zustand. Die Fenster schließen nicht mehr ordnungsgemäß, die Fensterflügel sind teilweise verzogen, viele Isolierverglasungen sind undicht (erblindete Fensterscheiben) die Fensterbeschläge sind defekt, sodass sich etliche Fenster nicht mehr öffnen lassen. Aus den vorgenannten technischen‚ Gründen, sowie auf Grund der, mit neuen, dem Stand der Technik entsprechenden Alufenstern und Türen zu erzielenden Heizenergieeinsparung ist es dringend notwendig die bestehenden Fenster im gesamten Schulgebäude zu erneuern. Da es in Folge der Fenstertauscharbeiten zu unvermeidlichen Beschädigungen der Innenraumstruktur, wie der Innenmalerei, sowie der bestehenden Wärmeschutzfassade in den betroffenen Bereichen kommt, ist es notwendig, die Innenmalereien sowie die Wärmeschutzfassade instand zu setzen. Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen auf Grund des Umfanges durch einen Generalunternehmer nunmehr in voraussichtlich 2 Bauabschnitten ab 2015 zur Umsetzung gelangen. Die Generalunternehmertätigkeit beinhaltet sämtliche auf Grund des umfangreichen und zeitlichen Planungsvorlaufes bereits erfolgten und abgeschlossenen Ausschreibungen der einzelnen Gewerke, die in Folge notwendigen Vergaben der Leistungen, Abrechnungskontrollen, die örtliche Bauaufsicht im Sinne der qualitativen und quantitativen Durchführung der Arbeiten, Planung – und Baukoordination und Übernahme der Bauführertätigkeit. Die für den 1. Bauabschnitt 2013 beauftragte Firma Architekt und Baumeister D.I. Hannes Presulli ist laufend in den Schulen, Kindergärten sowie anderen Bereichen der Stadtgemeinde Mödling mit der Ausführung von Adaptierungs-, Zu- und Umbauarbeiten seit 21.05.2015 SV-1652-2015.docx Jahren beschäftigt und hat bisher stets zur vollsten Zufriedenheit den gestellten Anforderungen entsprochen. Der 3. Bauabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen. Kosten für den 3. Bauabschnitt 2015 belaufen sich wie folgt: Architekt und Baumeister DI Hannes Presulli Klubgasse 5b, 2512 Traiskirchen EUR 12.000,00 inkl. MWSt. Das Gesamtvorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Generalunternehmertätigkeit der Fa. Architekt und Baumeister DI Presulli, Klubgasse 5b, 2512 Traiskirchen, mit einer Teilauftragssumme von EUR 12.000,00 inkl. Mwst., für den 3. Bauabschnitt, im Jahre 2015, zu erteilen. 21.05.2015 SV-1652-2015.docx Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1652-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-St-57-2015 VS Karl Stingl; 7. Teil Dachsanierung Nord- und Westtrakt Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211347-010000/0 Ansatz € 453.300,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 18.03.2015 28.03.2015 Top: 105 Top: 38 Verbraucht € 24.000,00 29 Frei € 429.300,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Karl Stingl ersucht um die Dachsanierung 7. Teil – Nord- und Westtrakt inkl. Dachgaupe und Dachflächenfenster sowie restliche Gesimseverblechungen (Schlagregenschutz). Die seit der Aufstockung des Schulgebäudetraktes bestehende Dachkonstruktion weist im Unterdachbereich offensichtliche konstruktive und verarbeitungstechnische Mängel auf, welche sich im Laufe der Zeit durch die Schadhaft- und Funktionsloswerdung der Wärmedämmung und Feuchtigkeitsisolierung summieren und bei Mittel- und Starkregenereignissen zu massiven Wassereintritten führen. Durch die funktionslose Wärmeisolierung kommt es auch in den Sommermonaten zu überhöhten Temperaturen in den Räumen des Dachgeschosses. In den Wintermonaten geht dadurch wertvolle Wärmeenergie verloren. Des Weiteren sind die bestehenden Kasten- Regenrinnen durch temperaturbedingte Spannungen in der Blechkonstruktion laufend undicht, wodurch es zusätzlich zu Wassereintritten kommt. Aus den gegebenen Gründen muss die Dachhaut geöffnet, die Dach- Unterkonstruktion, wie Wärmedämmung und Unterspannfolie erneuert, die Kasten- Regenrinnen ausgebaut, im Dachsaumbereich die Dachkonstruktion für eine Hängerinnenausbildung geändert und zur Dachrinnenentwässerung entsprechende Regenabfallrohre an der Fassade montiert werden. Die Arbeiten wurden 2009 gesamt ausgeschrieben und die Fa. Franz Rehberger von 2009 bis 2014, mit der Durchführung der Bauabschnitte 1-6 beauftragt. Der 7. Teilabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen. Die Fa. Franz Rehberger GesmbH hat stets den gestellten Anforderungen bestens entsprochen. Die Arbeiten für den 7. Teilabschnitt sollen in den Sommerferien (Juli – August 2015) ausgeführt werden. 21.05.2015 SV-1655-2015.docx Die Kosten für den 7. Teilabschnitt betragen wie folgt: Fa. Franz Rehberger GesmbH Achsenaugasse 24, 2340 Mödling EUR 120.582,49 inkl. MWSt. Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, den Auftrag für den 7. Teil – Nord- und Westtrakt inkl. Dachgaupe und Dachflächenfenster sowie restliche Gesimseverblechungen (Schlagregenschutz) der VS Karl Stingl an die Fa. Franz Rehberger GesmbH, mit einer Auftragssumme von EUR 120.582,49 inkl. Mwst. zu vergeben. 21.05.2015 SV-1655-2015.docx Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1655-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-St-58-2015 VS Karl Stingl; Sanierung 6. Bauabschnitt Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211347-010000/0 Ansatz € 453.300,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 18.03.2015 28.03.2015 Top: 106 Top: 39 Verbraucht € 24.000,00 30 Frei € 429.300,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Karl Stingl ersucht um die Fortsetzung der Erneuerung der Fenster inkl. Außenjalousien, Haupteingangsportale, 8 Dachgaupenfenster (Nordtrakt), Vollwärmeschutzfassade, Maler- und Elektrikerarbeiten inkl. aller Gerüstungen im 6. Bauabschnitt, des Schulgebäudes. Die seit der Errichtung und Aufstockung des Schulgebäudes eingebauten Holz- Alu- Fenster und Portale sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten und irreparablen Zustand. Die Fenster schließen nicht mehr ordnungsgemäß, die Fensterstöcke sind teilweise durchgefault, viele Isolierverglasungen sind undicht (erblindete Fensterscheiben) die Fensterbeschläge sind defekt, sodass sich etliche Fenster nicht mehr öffnen lassen. Aus den vorgenannten technischen ‚Gründen, sowie auf Grund der, mit neuen, dem Stand der Technik entsprechenden Alufenstern mit elektrisch gesteuerten Außenjalousien zu erzielenden Heizenergieeinsparung ist es dringend notwendig die bestehenden Fenster im gesamten Schulgebäude zu erneuern. Im Zuge des Fenstertausches soll das Schulgebäude eine effiziente Wärmeschutzfassade inkl. aller Bauspenglerarbeiten, farblich gestaltet, erhalten um durch diese Maßnahmen eine weitere Heizenergieeinsparung zusätzlich zu erreichen. Da es in Folge der Fenstertauscharbeiten zu unvermeidlichen Beschädigungen der Innenraumstruktur, wie der Innenmalerei in den betroffenen Bereichen kommt, ist es notwendig, die ohnehin alten schadhaften desolaten Innenmalereien zu erneuern. Sämtliche Maßnahmen und Professionistengewerke wurden für das Schulgebäude 2010 gesamt ausgeschrieben und die Fa. Baumeister E. Haindl Baugesellschaft mbH, die Fa. Berger Metallbau GMBH, die Fa. Cable – Link GesmbH, sowie die Fa. Ille der Maler- Wilfried Freiberger ab 2012 mit der Durchführung der Bauabschnitte 1-5 beauftragt. Der 6. Bauabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen. Die seit 2010 sowie 2012 beauftragten Firmen haben stets den gestellten Anforderungen bestens entsprochen. 21.05.2015 SV-1656-2015.docx Kosten für den 6. Bauabschnitt 2015 gliedern sich wie folgt: Vollwärmeschutzfassade: Fa. Baumeister E. Haindl Baugesellschaft mbH Fritz Schmeroldgasse 23, 2331 Vösendorf EUR 74.400,00 inkl. MWSt. Haupteingangsportale und Fenster inkl. Außenjalousien: Fa. Berger Metallbau GMBH Dr.-Theodor-Körner-Strasse 51, 2521 Trumau EUR 210.600,00 inkl. MWSt. E- Installationen für Außenjalousien: Fa. cable – link GesmbH Kolpingstraße 14, 1230 Wien EUR 8.410,18 inkl. MWSt. Malerarbeiten: Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger Badstraße 35, 2340 Mödling EUR 16.800,00 inkl. MWSt. Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Herstellung der Wärmeschutzfassade der Fa. Baumeister E. Haindl Bauges mbH mit einer Teilauftragssumme von EUR 74.400,00 inkl. MWSt., für die Erneuerung der Haupteingangsportale und Fenster inkl. Außenjalousien der Fa. Berger Metallbau GMBH mit einer Teilauftragssumme von EUR 210.600,00 inkl. MWSt., für die E-Installationen der Außenjalousien der Fenster der Fa. cable-link GesmbH mit einer Teilauftrassumme von EUR 8.410,18 inkl. MWSt., für die Malerarbeiten der Fa. Ille der Maler Wilfried Freiberger mit einer Teilauftragssumme von EUR 16.800,00 inkl. MWSt., für den 6. Bauabschnitt, im Jahre 2015, zu erteilen. Die Auftragssumme für die Erneuerung der Haupteingangsportale und Fenster, der Herstellung der Vollwärmeschutzfassade, der Elektrikerarbeiten, sowie der notwendigen Erneuerung der Innenmalerei im Schulhaus, der Volksschule Karl Stingl, beläuft sich hiermit auf EUR 310.210,18 inkl. MWSt. 21.05.2015 SV-1656-2015.docx Im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1656-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-St-59-2015 VS Karl Stingl; Weiterbeauftragung des Generalunternehmens für den 6. Bauabschnitt Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211347-010000/0 Ansatz € 453.300,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 18.03.2015 28.03.2015 Top: 107 Top: 40 Verbraucht € 24.000,00 31 Frei € 429.300,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Karl Stingl ersucht um die Fortsetzung der Erneuerung der Fenster inkl. Außenjalousien, Haupteingangsportale, 8 Dachgaupenfenster (Nordtrakt), Vollwärmeschutzfassade, Maler- und Elektrikerarbeiten inkl. aller Gerüstungen im 6. Bauabschnitt des Schulgebäudes. Die seit der Errichtung und Aufstockung des Schulgebäudes eingebauten Holz- Alu- Fenster und Türen sind größten Teiles in einem altersbedingten, desolaten und irreparablen Zustand. Die Fenster schließen nicht mehr ordnungsgemäß, die Fensterstöcke sind teilweise durchgefault, viele Isolierverglasungen sind undicht (erblindete Fensterscheiben) die Fensterbeschläge sind defekt, sodass sich etliche Fenster nicht mehr öffnen lassen. Aus den vorgenannten technischen‚ Gründen, sowie auf Grund der, mit neuen, dem Stand der Technik entsprechenden Alufenstern und Türen zu erzielenden Heizenergieeinsparung ist es dringend notwendig die bestehenden Fenster im gesamten Schulgebäude zu erneuern. Im Zuge des Fenstertausches soll das Schulgebäude eine effiziente Wärmeschutzfassade inkl. aller Bauspenglerarbeiten, farblich gestaltet, erhalten um durch diese Maßnahmen eine weitere Heizenergieeinsparung zusätzlich zu erreichen. Da es in Folge der Fenstertauscharbeiten zu unvermeidlichen Beschädigungen der Innenraumstruktur, wie der Innenmalerei in den betroffenen Bereichen kommt, ist es notwendig, die ohnehin alten schadhaften desolaten Innenmalereien zu erneuern. Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen auf Grund des Umfanges durch einen Generalunternehmer zur Umsetzung gelangen. Die Generalunternehmertätigkeit beinhaltet sämtliche auf Grund des umfangreichen und zeitlichen Planungsvorlaufes bereits erfolgten und abgeschlossenen Ausschreibungen der einzelnen Gewerke, die in Folge notwendigen Vergaben der Leistungen, Abrechnungskontrollen, die örtliche Bauaufsicht im Sinne der qualitativen und quantitativen Durchführung der Arbeiten, Planung – und Baukoordination und Übernahme der Bauführertätigkeit. 21.05.2015 SV-1683-2015.docx Die für den 1. Bauabschnitt 2010 beauftragte Firma Architekt und Baumeister D.I. Hannes Presulli ist laufend in den Schulen, Kindergärten sowie anderen Bereichen der Stadtgemeinde Mödling mit der Ausführung von Adaptierungs-, Zu- und Umbauarbeiten seit Jahren beschäftigt und hat bisher stets zur vollsten Zufriedenheit den gestellten Anforderungen entsprochen. Der 6. Bauabschnitt 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen. Kosten für den 6. Bauabschnitt 2015 belaufen sich wie folgt: Architekt und Baumeister DI Hannes Presulli Klubgasse 5b, 2512 Traiskirchen EUR 12.000,00 inkl. MWSt. Das Gesamtvorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, den Auftrag für die Generalunternehmertätigkeit der Fa. Architekt und Baumeister D.I. Presulli, Klubgasse 5b, 2512 Traiskirchen, mit einer Teilauftragssumme von EUR 12.000,00 inkl. Mwst., für den 6. Bauabschnitt, im Jahre 2015, zu erteilen. 21.05.2015 SV-1683-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1683-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-St-60-2015 VS Karl Stingl; Ankauf einer interaktiven Smartboard-Tafel inkl. Zubehör und Montage Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211347-010000/0 Ansatz € 453.300,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 18.03.2015 28.03.2015 Top: 108 Top: 41 Verbraucht € 24.000,00 32 Frei € 429.300,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Auf Grund der Tatsache einen fortschrittlichen, zeitgemäßen Unterricht zu gewährleisten, sollen in der VS Karl Stingl die Ausrüstung der Klassenräume mit interaktiven SMARTBOARDTafeln fortgesetzt werden. Es ist hierfür seitens der Direktion ein weiterer Klassenraum, der zweiten bis vierten Schulstufe, vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind auch sämtliche notwendigen strukturellen Ressourcen parallel dafür zu schaffen. Diese beinhalten den Ankauf von 1 Stück Notebook inkl. kompletter und abgestimmte Software, sowie die Neuinstallation oder Adaptierung der Netzwerk,- und Elektroverkabelung sowie sämtlicher erforderlichen Anschlüsse. Die Kosten für den Ankauf inkl. Montage und Einrichtung der SMARTBOARD-Tafel inkl. zugehörigen EDV Zubehör, Software, Verkabelungen und Anschlüsse betragen wie folgt: 1 Stück SMARTBOARD-Tafel, Inkl. EDV Zubehör, 1 Stück Notebooks inkl. Software Fa. Gemdat Niederösterreichische Gemeinde Datenservice Gesmbh Girakstrasse 7, 2100 Korneuburg EUR 6.364,80 inkl. Mwst. EDV-Verkabelungen und Elektroinstallationen für 1 Stück SMARTBOARD-Tafel, Fa. cable – link Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH Kolpingstraße 14, 1230 Wien 21.05.2015 EUR 1.447,75 inkl. Mwst. SV-1684-2015.docx Die Fa. Gemdat, Niederösterreichische Gemeinde Datenservice GesmbH war bereits 2014 mit der Ausrüstung von SMARTBOARD- Tafeln in der Volksschule Karl Stingl beauftragt. Die Fa. cable-link, Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH ist laufend mit der Ausführung von elektrotechnischen sowie Netzwerktechnischen Aufgaben in den verschiedensten Objekten der Stadtgemeinde Mödling betraut und verfügt daher über entsprechende objektspezifische Kenntnisse. Die Erweiterung 2015 ist als Folgebeauftragung anzusehen. Beide Unternehmen haben bisher stets zur vollsten Zufriedenheit den gestellten Erwartungen in jeglicher Hinsicht entsprochen. Die Arbeiten sollen in den Ferienmonaten Juli und August 2015 zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. Antrag: Es möge beschlossen werden, für den Ankauf einer weiteren SMARTBOARD- Tafel inkl. EDV Zubehör, sowie 1 Stück Notebook inkl. Installation der Software und Wartung für 2015, die Fa. Gemdat, Niederösterreichische Gemeinde Datenservice Gesmbh, Girakstrasse 7, 2100 Korneuburg, sowie die Fa. cable – link, Elektro-Software- Netzwerktechnik GesmbH, Kolpingstraße 14, 1230 Wien, für die EDV-Verkabelungen und Elektroinstallationen von 1 Stück SMARTBOARD-Tafel, mit einer Gesamtauftragssumme von EUR 7.812,55 inkl. Mwst. zu beauftragen. 21.05.2015 SV-1684-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1684-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: IV-St-61-2015 VS Karl Stingl; Möblierung für einen Gruppenraum der Nachmittagsbetreuung Behandelt im Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales Stadtrat Gemeinderat VAST 5/211347-010000/0 Ansatz € 453.300,00 Gebunden € 0,00 10.03.2015 Top: 18.03.2015 28.03.2015 Top: 109 Top: 42 Verbraucht € 24.000,00 34 Frei € 429.300,00 Berichterstatter: STR Verena Schwendemann SACHVERHALT: Die Direktion der Volksschule Karl Stingl ersucht um den Ankauf neuer Möbel für einen Gruppenraum der Nachmittagsbetreuung da die bestehenden Einrichtungsgegenstände auf Grund des Alters bereits teilweise in einem verbrauchten, nicht zeitgemäßen Zustand sind ist. Die Gruppenraumeinrichtung bestehen aus: 8 Stk. Trapeztischen, 2 Stk. Halbrundtischen, Rundrohrgestelle pulverbeschichtet Tischplatten Dekor Buche, sowie 5 Stk. Niederschränken als offene Bücherregale Dekor Buche. Die Kosten für die Anschaffung der neuen Möblierung für den Gruppenraum betragen wie folgt: Fa. Conen Gmbh Seebühel 1, 6233 Kramsach EUR 2.349,60 inkl. MWSt. Die Fa. Conen GmbH war bereits in den Vorjahren mit der Lieferung von Klasseneinrichtungen für die Volksschule Karl Stingl beauftragt. Die Firma Conen GmbH hat in jeglicher Weise den gestellten Anforderungen bestens entsprochen. Die Lieferung soll in den Sommerferien (Juli – August 2015) erfolgen. Das Vorhaben wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VII/1, hinsichtlich Unterstützung aus dem Schul- und Kindergartenfonds eingereicht. Die Bedeckung ist gegeben. ANTRAG: Es möge beschlossen werden, den Auftrag für den Ankauf der neuen Möbel für einen Gruppenraum der Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Karl Stingl, der Fa. Conen GmbH, mit einer Auftragssumme von EUR 2.349,60 inkl. MWSt. zu erteilen. 21.05.2015 SV-1685-2015.docx Im Ausschuss für Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales am 10.03.2015 wurde vorgeschlagen, dem vorstehenden Antrag zuzustimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, vorgelegten Antrag zu genehmigen und an den Gemeinderat weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vom Stadtrat vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Ausschuss für Schule, Kindergarten, Spielplätze, Familie und Soziales zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1685-2015.docx STADTGEMEINDE MÖDLING Sitzungsvorlage Zahl: Betrifft: III-S2/16-2015 Freizeitzentrum Stadtbad Mödling - Erneuerung der Entkalkungsanlage Behandelt im Gemeinderat VAST 1/859000-618010/0 28.03.2015 Ansatz € 20.000,00 Gebunden € 5.349,00 Verbraucht € 65.732,10 Top: 43 Frei -€ 51.081,10 SACHVERHALT: Bei der Generalsanierung des Hallenbades des Freizeitzentrums Stadtbad Mödling im Jahre 1997 wurde auch eine Wasserenthärtungsanlage (Salzenthärtungsanlage) eingebaut. Die gesetzlich festgelegten Sicherheitsauflagen haben sich in den letzten 18 Jahren entscheidend verändert und die Grenzwerte für die Feststellung einer Verkeimung des Duschwassers wurden deutlich herabgesetzt. Die bestehende Wasserenthärtungsanlage besitzt keine Filter, weshalb im Duschwasser Verkeimungen auftreten. Die verminderte Wasserqualität zwingt in so einem Fall den Betreiber des Bades den Badebetrieb aus hygienischen Gründen einzustellen und eine aufwändige und kostenintensive chemische Reinigung der Rohrleitungen zu veranlassen. Wasseruntersuchungen werden im Auftrag der BH Mödling durch die Niederösterreichische Umweltschutzanstalt (NUA) veranlasst. Um den Weiterbetrieb der Badeanlage gewährleistet zu wissen und der drohenden Sperre der Badeanlage durch die Gewerbebehörde der Bezirkshauptmannschaft zu entgehen, wurde eine interimistische Notlösung durch die Abschaltung der Wasserenthärtungsanlage gefunden. Dies hatte allerdings zu Folge, dass die Rohrleitungen entsprechend verkalkten und die erforderlichen Durchflussmengen nicht erreicht werden. Mit weiteren Verkalkungen im gesamten Versorgungsbereich ist zu rechnen. Es wird deshalb die Erneuerung der Wasserenthärtungsanlage mit UV-Entkeimung vorgeschlagen. Bei Begutachtung durch den möglichen privaten Betreiber des Freizeitzentrums Stadtbad Mödling stellte dieser fest, dass sämtliche technischen Einrichtungen ersetzt bzw. ergänzt werden müssen, damit ein hygienisch einwandfreier Badebetrieb gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund bestätigt nun die Firma IWT Wassertechnik GesmbH schriftlich, dass die neue Enthärtungsanlage mit UV-Entkeimung bei allen zukünftigen baulichen Veränderungen weiter verwendet werden kann. 21.05.2015 SV-1759-2015.docx Es liegt ein Angebot vor: Firma IWT Wassertechnik GesmbH 2393 Sittendorf, Füllenberggasse 178 EUR 37.599,90 (excl. MWSt.) Die Bedeckung ist im Budget 2015 zum Teil gegeben und weiters im 1. Nachtragsvoranschlag vorzusehen. Antrag: Es möge beschlossen werden, wie im Sachverhalt ausgeführt, die IWT Wassertechnik GesmbH mit Erneuerung der Entkalkungsanlage mit UV-Entkeimung in der Höhe von maximal € 37.599,90 (excl. MWSt.) zu beauftragen. 21.05.2015 SV-1759-2015.docx Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2015 beschlossen, den vorgelegten Antrag zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen An die Abteilung Kammeramt zur weiteren Erledigung aufgrund des Beschlusses Mödling, 21. Mai 2015 Der Bürgermeister: i.A. 21.05.2015 SV-1759-2015.docx