Schmerzensgeld – eine Urteilssammlung von A bis Z
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Schmerzensgeld – eine Urteilssammlung von A bis Z
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Schmerzensgeld – eine Urteilssammlung von A bis Z Hinweis: Wann und wie Sie Schmerzensgeld bekommen, können Sie in unserem »Rechtstipps«Beitrag in Gruppe 3 b/2 nachlesen. Aids (hier: HIV-Infektion nach Verabreichung eines infizierten Blutgerinnungsmittels) bei 9-jährigem Kind. Das LG stellte fest, dass der sehr junge Kläger höchstwahrscheinlich keine Möglichkeit haben wird, ein erfülltes Leben zu führen. Soziale Isolation. Hoher Leidensdruck. Neben dem Schmerzensgeldkapital wurde noch eine Schmerzensgeldrente von monatlich € 127,– zuerkannt. LG Bonn, Urteil v. 2. 5. 1994 – 9 O 323/93 € 153.381,– Aidsinfektion. Die 45-jährige Patientin eines Krankenhauses wurde infolge eines groben Behandlungsfehlers des Arztes mit einer bereits gebrauchten Spritze behandelt und infizierte sich dadurch mit Aids und Hepatitis C! Das Landgericht Frankfurt (Urteil v. 28. 7. 1999 – 2/14 O 497/97) sprach ihr ein Schmerzensgeld von umgerechnet € 153.388,– zu. € 153.388,– Aidsverdacht. Ein Polizeibeamter, der bei einer Verhaftung vom Festgenommenen in die Hand gebissen wurde und infolgedessen 12 Tage dienstunfähig war, erhielt hierfür und wegen des Verdachtes – und der sich daraus ergebenden Ängste – sich mit Aids infiziert zu haben, ein Schmerzensgeld von umgerechnet 1.534 € vom Amtsgericht Ibbenbühren (Urteil v. 23. 11. 1999 – 13 C 258/98) zugesprochen. € 1.534,– Kein Wegfall der Genugtuungsfunktion wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn der Täter eine vorsätzliche Rechtsgutverletzung begangen hat! OLG Celle, Urteil v. 26. 1. 1994 – 9U 185/92 € 2.045,– Augenverletzung nach Laserbehandlung bei 49-jährigem Mann. Es können Bilder nur noch »aus unmittelbarer Nähe und undeutlich« wahrgenommen werden. Arzthaftung: Behandlungsfehler. Dauerschaden: Erhebliche Sehbehinderung. Kein Autofahren; regelmäßig Augentropfenbehandlung u.a.! OLG Düsseldorf, Urteil v. 11. 11. 99 – 8 U 184/98 € 20.451,– Augenverletzung (hier: Totalerblindung. Das rechte Auge wurde entfernt. Auch auf dem linken Auge keine Sehkraft mehr! »Der Verlust jeglicher visueller Erkenntnis- und Erlebnisfähigkeit ... gebietet bereits ... einen hohen Schmerzensgeld-Sockelbetrag«) bei 3-jährigem Kind. 39 Tage stationär, später erneut stationär. Mehrere Operationen. Dauerschaden: Totalerblindung. Ursache: Explosion einer Limonadenflasche. Regulierungsverzögerung! Neben dem Schmerzensgeldkapital wurde noch eine Schmerzensgeldrente i.H.v. monatlich € 255,– zugesprochen. OLG Frankfurt (LG Hanau), Urteil v. 21. 2. 996 – 23 U 171/95 € 255.645,– Angstzustände mit Albträumen nach unmittelbarer Bedrohung mit einer »täuschend« echt aussehenden Schreckschusspistole, die der Beklagte der Klägerin an den Hals setzte und mehrfach drohte, er werde sie »abknallen«. © 2008 Postfach 10 10 61 68001 Mannheim Telefon 0621/8 62 62 62 Telefax 0621/8 62 62 63 info@rechtstipps.de www.rechtstipps.de 1/9 Bagatellverletzung (hier: »Herzrasen und erhöhter Puls sowie kurzfristige Schlaflosigkeit«) bei Frau. Die Klägerin wurde von einem Hund angesprungen. Die oben genannten Beeinträchtigungen sah das AG zutreffend nicht als »erheblichen Krankheitszustand« an und wies die Klage ab. AG Mosbach, Urteil v. 13. 8. 99 – 2 C 266/99 € 0,– Bagatellverletzung (HWS-Distorsion »mit Muskelverspannung und Schmerzhaftigkeit«. Bei einer einmaligen ambulanten Behandlung „wurden Salbenmittel verordnet“) bei Frau. Kein Schmerzensgeld, da »geringfügige Verletzung ohne wesentliche Beeinträchtigung ihrer Lebensführung und ohne Dauerfolgen«. AG Dorsten, Urteil v. 22. 8. 1994 – 14 C 117/94 € 0,– Bagatellverletzungen (hier: »Bagatelldistorsion der Halswirbelsäule« [leichtestes HWSSyndrom] im Sinne einer »leichten Zerrung der Nackenmuskulatur«.) bei Frau. Kein Schmerzensgeld, Bagatellverletzung: »Höchstens 1 Woche « ... »vorübergehender Einfluss auf das Allgemeinbefinden.« AG Schwerin, Urteil v. 8. 11. 00 – 13 C 2145/99 € 0,– Bauchverletzung (hier: tiefe Stichverletzung in die linke Bauchseite) bei 24-jährigem Mann (Polizeimeister). 2 Wochen stationär. Operation mit entsprechender Narbenbildung als Dauerschaden. Unfallursache: Vorsätzliche Körperverletzung/Messerstich. Diese bereits ältere Gerichtsentscheidung wäre heute – infolge der allgemeinen Erhöhung der Schmerzensgelder – mit ca. € 3.500,– abgeschlossen worden. LG Berlin, Urteil v. 6. 6. 1991 – 20 O 78/91 € 2.556,– Bauchverletzung in Form einer »stark entstellenden wulstartigen, schiefen Narbe« [Entstellung] als Folge einer Blinddarmentfernung mit Pararektalschnitt (statt Wechselschnitt) bei 20-jähriger Frau. Arzthaftung (hier: Aufklärungspflichtverletzung bzgl. unterschiedlicher Operationsmethoden bei Blinddarmoperation). Dauerschaden: Entstellende Bauchnarbe. AG Geilenkirchen, Urteil v. 15. 6. 00 – 2 C 136/98 € 1.533,– Bauchverletzung/stumpfes Bauchtrauma mit Darmverletzung (hier: Dünndarmperforation), zweiseitiger ausgedehnter Milzriss sowie Prellungen und Zerrungen. Keine Angaben zur Person. »Viele Operationen und Krankenhausaufenthalte«. Dauerschaden: Schwere Bauchraumverwachsungen, Gehbehinderung in Form einer Gangbildveränderung. OLG Hamm, Urteil v. 17. 1. 1 – 13 U 101/00 € 30.677,– Beckenfraktur (hier: Beckenringfraktur mit »Aussprengung eines symphysengelenknahen Knochenfragmentes«) sowie Gehirnerschütterung anlässlich Gefälligkeitsfahrt unter Freunden. Mann (»junger Mann«). 15 Tage stationär. MdE 34 Tage 100 %. Dauerschaden: Hüftschmerzen nach sportlicher Belastung; kein Laufsport möglich. OLG Hamm, Urteil v. 3. 3. 98 – 27 U 185/97 € 4.090,– Beckenfraktur/Hüftverletzung (hier: »doppelte vordere und hintere Beckenringfraktur« [beids. Beckenringfraktur] sowie als mittelbare Unfallfolge eine Leistenfraktur mit Leistennerventfernung und Lymphknotenentfernung.). 49-jähriger Mann. 10 Wochen stationär; 3 Operationen, komplizierte Heilbehandlung. Nach vier Monaten Steigerung der Beweglichkeit. MdE 8 Monate 100%. Dauerschaden: Bewegungseinschränkung. OLG Hamm, Urteil v. 15. 12. 99 – 13 U 116/99 € 20.451,– Blutergüsse – »ca. 5 x 5cm großes Hämatom« – am Bein. Frau. Sie musste nach einem leichten Motorradunfall einen Tag mit Krücken gehen. Da sie am Unfall zu einem Drittel mit schuld war, wurde das Schmerzensgeld noch entsprechend gekürzt. AG Forchheim, Urteil v. 25. 11. 98 – 1 C 870/98 € 102,– Brustamputation. Der Klägerin wurden nacheinander beide Brüste wegen Brustkrebsverdachts abgenommen. Der Verdacht konnte jedoch ex post mangels Befundsicherung nicht bestätigt werden. 30-jährige Frau. Arzthaftung ("die mangelnde Beweismöglichkeit eines Untersuchungsfehlers [geht] nicht zu Lasten der Patientin"). Befundsicherungspflichtverstoß! Dauerschaden. OLG Hamm, Urteil v. 12. 12. 01 – 3 U 119/00- € 127.882,– Brustbeinfraktur. Mann. Brustbeinfraktur/HWS. Eine fünf Wochen später erfolgte 2. Brustbeinfraktur ist – laut OLG – nicht zweifelsfrei dem ersten Unfall zuzuordnen. Schmerzensgeld laut OLG »im oberen Bereich«. OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 11. 12. 01 17 U 128/00 € 3.067,– Ellenbogen- / Unterarmfraktur. Der arbeitslose Verletzte erlitt eine Radiusköpfchenfraktur am linken Ellenbogen, eine Kopfplatzwunde und eine Gehirnerschütterung und war infolgedessen 6 Tage im Krankenhaus und weitere 14 Tage in ambulanter Behandlung. Zudem trug er einen leichten Dauerschaden in Form einer geringfügigen Ellenbogenstreckhemmung davon. OLG Hamm, Urteil v. 24. 3. 00 – 9 U 117/99 € 2.556,– Rechtst|i|pps 2/9 Ellenbogenverletzung (hier: Ellenbogenluxation, dorso-lateral mit Nervverletzung [Läsion des Ulnarisnerves/Unterarmnervlähmung] durch die es zu "zeitweiligen Taubheitsgefühlen in der rechten Hand" kommt. Handgelenkverletzung. Frau. 14 Tage stationär. Dauerschaden: "Eine leichte Bewegungseinschränkung mit gelegentlichen Belastungsschmerzen." LG Berlin, Urteil v. 21. 4. 98 - 20 O 328/97 € 2.556,– Fernwirkungsschaden/Schock (hier: Depressionen und Erschöpfungszustände. Noch am Unfalltage – ihre Tochter war mit tödlichen Folgen von einem Bus überfahren worden – musste die Klägerin mit beruhigenden Medikamenten versorgt werden). Frau. Nachricht über den Unfalltod der Tochter. Infolge einer Kur – ca. 6 Monate später – besserte sich der Zustand. Den Verlust des Kindes hat sie jedoch nicht verarbeitet. LG Oldenburg, Urteil v. 10. 5. 1995 – 4 S 1115/94 € 3.067,– Fingerverletzung/Handverletzung (hier: mehrfacher Fingergliedverlust, linke Hand. "Die Hand wurde so schwer verletzt, dass die oberen Glieder des kleinen Fingers, des Ringfingers und des Mittelfingers amputiert werden mussten" [Fingeramputation]). 2jähriges Kind (Mädchen). 11 Tage stationär. Dauerschaden: Entstellung der linken Hand. Gebrauchsbeeinträchtigung. Produkthaftungsfall: Griff in einen Aktenvernichter [Reißwolf]. BGH, Urteil v. 18. 5. 99 – VI ZR 192/98 € 12.782,– Freiheitsentziehung durch rechtswidrige Einweisung und Unterbringung eines 22-Jährigen in einer geschlossenen Psychiatrie für die Dauer von 9 Jahren! Der Kläger erlitt u. a. physische und psychische Schäden auch durch Medikamentengabe. Während des neunjährigen Freiheitsentzuges wurden dem Kläger insges. 2,3 kg Neuroleptika verabreicht! Arzthaftung wegen Falschbegutachtung. LG Marburg, Urteil v. 19. 7. 95 – 5 O 33/90 € 255.645,– Fußfraktur (hier: Mittelfußtrümmerfraktur rechts, die nachfolgend zu einer Senkfußhaltung mit Abknickung und in der Folge zu schmerzhafter Sehnenreibung führte). Mädchen (Schülerin). Erhöhend: "länger anhaltende Schmerzen" und langfristig "Verzicht auf sportliche Aktivitäten". Ursache: Reitsportunfall, Tierhalterhaftung. LG Berlin, Urteil v. 29. 2. 00 – 20 O 615/99 € 2.556,– Fußfrakturen (hier: beids. Fersenbeinfraktur sowie Fußwurzelfraktur links); Angst, von der Mutter in fremder Umgebung zurückgelassen zu werden. 8-jähriges Kind. Wurde versehentlich in Behördenraum eingeschlossen, sprang aus 4 1/2 Metern in den Hof. Für "längere Zeit" Rollstuhl und Gehkrücken; geringes Verschulden der Beklagten. LG Hanau, Urteil v. 29. 6. 01 – 2 S 151/2001 € 3.579,– Fußfrakturen (hier: beidseitige Fußfraktur in Form einer verschobenen Innenknöchelfraktur rechts und einer Fersenbeinfraktur am linken Bein) sowie zahlreiche Schürfwunden. Frau. „Etwas mehr als 1 Monat“ stationär. 3 Aufenthalte. Lang andauernde Schmerzen. Regulierungsverzögerung. OLG Köln, Urteil v. 26. 4. 1995 – 2 U 161/94 € 20.451,– Fußverletzung (hier: "erhebliche Schmerzen ... mit Taubheitsgefühlen und Sensibilitätsstörungen" nach kunstfehlerhafter Behandlung einer Innenknöchelverletzung. Der Beklagte trennte den Nervus tibialis [Nervverletzung]). Mann. Arzthaftung (Grober Behandlungsfehler. "Die Neutrotomie des Nervus tibialis ist zur Behandlung der von einem Tarsalttunnelsyndrom" ausgehenden Schmerzen kontraindiziert!). OLG Köln, Urteil v. 21. 12. 98 – 5 U 165/97 € 17.895,– Gallenverletzung; bei einer fehlerhaft vorbereiteten Exstirpation der Gallenblase kam es zu einer Durchtrennung des Hauptgallenganges [Ductus choledochus]. Infolgedessen litt die Kl. unter Depressionen, Schlafstörungen, Ängsten. Frau. Arzthaftung (hier: Grober Behandlungsfehler wegen Unterlassung einer röntgenologischen Abklärung vor einer Gallenblasenoperation). Subjektiver Dauerschaden: Depressionen u. a. OLG Brandenburg, Urteil v. 10. 3. 99 – 1 U 54/98 € 15.338,– Gebärmutterverlust und sog. "Totaloperation". Zur Verletzung kam es infolge eines kunstfehlerhaften Ziehens an der Nabelschnur. 22-jährige Frau. Arzthaftung (hier: Geburtshilfefehler/Behandlungsfehler beim Versuch die Plazenta abzulösen; aber nur geringes ärztl. Verschulden). Zeitweise bestand Lebensgefahr! OLG München, Urteil v. 27. 1. 1994 – 1 U 2040/93 € 15.338,– Gehirnerschütterung und Schürfwunde sowie HWS-Syndrom, Prellungen (hier: beids. Knieprellungen). Der Verletzte war zwei Tage im Krankenhaus und musste anschließend für weitere zwei Tage eine Schanz'sche Krawatte tragen sowie eine Salbenbehandlung erdulden. Keine Dauerfolgen. OLG Karlsruhe, Urteil v. 23. 3. 01 – 10 U 263/00- € 1.022,– Rechtst|i|pps 3/9 Gehirnschädigung nach einem schweren Schädelhirntrauma mit multiplen Kontusionsblutungen; Schädelbasisfraktur mit Liquorleck; Gesichtsverletzung (Le-Fort-III-Fraktur); Oberschenkelfraktur sowie Handfrakturen. Der 33-jährige Verletzte war vier Monate stationär. Als Dauerschaden blieb zurück: Wesensveränderung; Intensivpflegefall; Rollstuhl; Neurologische Ausfallerscheinungen; Sprachstörung. Zu dem verhältnismäßig geringen Schmerzensgeldkapital wurde noch eine Schmerzensgeldrente i.H.v. monatlich € 153,– zugesprochen. OLG Oldenburg, Urteil v. 7. 5. 01 –15 U 6/01 € 122.710,– Gehörschaden (hier: "geringgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit mit Tinnitus" [= Pfeiftonhören] nach nicht rechtzeitig erkannter Mittelohrentzündung). Zudem: minimale Funktionseinschränkung des linksseitigen Gesichtsnervs [vgl. Gesichtsnervlähmung]. 36-jähriger Mann. Arzthaftung: Diagnosefehler/Verkennung einer Mittelohrentzündung. Dauerschaden: Schwerhörigkeit und Tinnitus. OLG Düsseldorf, Urteil v. 2. 11. 00 – 8 U 125/99 € 5.122,– Gehörschaden/Hörverlust rechts 20% und links 10% sowie "nicht sehr belastender Tinnitus" (= Pfeiftonhören). Keine Angaben zur Person. Dauerschaden: Gehörverlust wie oben beschrieben. Ursache: Platzen eines Airbags. OLG Hamm, Urteil v. 23. 10. 00 – 13 U 76/00 € 3.579,– Haar. Fehlerhafte Dauerwellenbehandlung. Das Kopfhaar wurde "verfilzt und strohig" und im nassen Zustand "gummiartig". Die Klägerin musste daraufhin "ihr Kopfhaar vollständig abschneiden lassen". Die Betroffene, eine Gaststätteninhaberin, musste 17 Wochen eine Perücke tragen, worin das Gericht [zutreffend] eine „erhebliche Beeinträchtigung“ sah. AG Frankfurt, Urteil v. 26. 11. 1992 – 32 c 2810/91 – 84 € 1.533,– Haarverletzung. Der betroffenen Universitätsdozentin brachen nach einem Friseurbesuch mit Dauerwellenbehandlung und Färbung sämtliche Haare unmittelbar an der Haarwurzel ab, sodass sie über einen längeren Zeitraum eine Perücke tragen musste, was das Gericht als erhebliche Beeinträchtigung wertete. OLG Köln, Urteil v. 7. 1. 00 – 19 U 62/99 € 1.534,– Halsverletzung, Halsschlagaderverletzung (hier: „Rissstellen in der inneren Gefäßhaut der Halsschlagader“ mit „Einschränkung der Blutdurchströmung“; „extreme“ Emboliegefahr!) Es kam zu "zwei leichten Schlaganfällen" mit sensomotorischer Halbseitenlähmung. Frau. 32 Tage stationär. Längere ambulante Behandlung. Halskrause. Starke Depressionen. Die Nierenquetschung und Sehstörungen verheilten. Dauerschaden: Motorikstörungen links. LG Coburg, Urteil v. 5. 10. 1994 – 2 O 749/92 € 12.782,– Handverletzung (hier: schwere Hohlhandverletzung mit Arteriendurchtrennung, Nervverletzung, Blutgefäßdurchtrennung, Sehnendurchtrennung und dauernde Sensibilitätsstörung und Berührungsempfindlichkeitsminderung). 9-jähriges Kind. 7 Tage stationär. Gesamtheilbehandlungsdauer: 2 Monate. Dauerschaden: MdE 5%. Kein Keyboardspiel, kein Judo. Explosion einer Glasflasche! OLG Koblenz, Urteil v. 11. 5. 01 – 10 U 838/00 € 5.112,– Herzverletzung durch einen fest mit der Herzwand verwachsenen Venenkatheter, der nach einer Herzoperation im Körper des Klägers zurückgelassenen worden war. 39-jähriger Mann. Arzthaftung (hier: Behandlungsfehler wegen versäumter Längenkontrolle bei Venenkatheterextraktion). 2 erfolglose Entfernungsversuche! OLG Düsseldorf, Urteil v. 17. 12. 98 – 8 U 170/97 € 20.451,– Hüftfraktur, schwere Hüftverletzung (hier: Hüftluxation links mit Hüftgelenkpfannenfraktur in Form einer Pfannenrandfraktur und Nervverletzung [Nervus tibialis]); HWSSyndrom und Schädelhirntrauma. Mann (Motorradfahrer). 8 Tage stationär. MdE 6 Monate 100 %. Bis auf weiteres 15 %. Mögliche Dauerfolge: Belastungsbeeinträchtigung, Bewegungsbeeinträchtigung linke Hüfte. LG Münster, Urteil v. 8. 11. 01 – 12 o 421/00 € 20.451,– HWS-Syndrom 2.Grades und Gehirnerschütterung bei Frau, jedoch mit nachfolgender Halbseitensymptomatik, Schwindel, Gehbehinderung als Folge einer Konversionssymptomatik. 17 Tage stationär. Konversionsneurosebedingte Halbseitensymptomatik. OLG Hamm, Urteil v. 21. 8. 00 – 6 U 149/99 € 5.112,– HWS-Syndrom bei bestehender Schwangerschaft. Beeinträchtigung des Hochzeitstages. Frau. Die Schwangere verunglückte mit der Hochzeitskutsche. Der Hochzeitstag entfiel damit nahezu völlig. Bewertung mit DM 3.000,– (für das verletzte Brautpaar insges.) zusätzlich. LG Görlitz, Urteil v. 25. 10. 00 – 4 O 116/00 € 2.300,– Rechtst|i|pps 4/9 HWS-Syndrom einfacher Art bei Mann. Minderung der Erwerbsfähigkeit für die Dauer von 10 Tagen ohne Intensitätsangabe. Nach 10 Tagen wurden lediglich noch "geringe Restbeschwerden" festgestellt. AG Limburg, Urteil v. 19. 6. 01 – 4 C 405/01 € 255,– HWS-Syndrom mit "Muskelhartspann" und folgenloser Ausheilung nach "8 bis 10 Wochen" bei Mann. 3 Wochen Schanz'sche Krawatte. 6 Tage "bettlägrig". Eine Differenzgeschwindigkeit "unter 7 km/h schließt das Auftreten einer HWS-Distorsion nicht schlechthin aus". LG Limburg, Urteil v. 7. 9. 01 – 8 S 11/01 € 1.022,– HWS-Syndrom mit Muskelverspannungen und Druckschmerz. Mann. 10 Tage Beschwerden, 12 x Krankengymn.; "Liegt ein Auffahrunfall vor, ist Haftungsgrund der Körperverletzung gegeben ... Eingriff in die körperliche Befindlichkeit genügt". LG Lübeck, Urteil v. 8. 6. 00 – 1 S 19/00 € 383,– HWS-Syndrom bei 30-jähriger Frau (Lehrerin), die das Gericht als "relativ geringfügige Verletzung, die nicht einmal das Tragen einer Schanz'schen Krawatte erforderlich machte", bezeichnete. Arbeitsunfähig für die Dauer von 4 Tagen, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit zu 50 % für die Dauer von 19 Tagen. Erhöhend: Urlaubsbeeinträchtigung, der Unfall geschah in den Sommerferien. AG Hannover, Urteil v. 20. 3. 98 – 508 C 7828/97 € 639,– HWS-Syndrom, die das Gericht etwas widersprüchlich als "leichtgradig ... mit maximal ein Jahr resultierenden Verletzungsfolgen" bezeichnete. Frau. 1 Tag stationär, Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von 14 Tagen und Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 20 % wegen Kopfschmerzen für die Dauer von 50 Wochen, Brachialgie u. a. Beschwerden. OLG Hamm, Urteil v. 4. 8. 99 – 13 U 107/95 € 2.045,– HWS-Syndrom, schweres (hier: Nackenschmerzen, Rotationsbeeinträchtigung, Taubheit in drei Fingern, Schwindelgefühle, Kopfschmerzen, Kiefergelenkbeschwerden). Frau. Extreme Heilungsverzögerung. Beschwerdedauer: "fast siebeneinhalb Jahre". Mindernd: "Psychische Prädisposition" der Klägerin. OLG Köln, Urteil v. 26. 7. 01 – 7 U 188/99 € 10.225,– Knieverletzung (hier: Knieprellung mit Bluterguss) bei Mann. Eine ambulante Behandlung. 14 Tage arbeitsunfähig. Heilungsverlauf nach ärztlichen Angaben "komplikationslos". AG Mettmann, Urteil v. 6. 11. 01 21 C 179/01 € 306,– Knieverletzung/Kniescheibenverletzung (hier: Kniescheibentrümmerfraktur mit Kniescheibenverlust, subtotale Kniegelenkeinsteifung rechts; Spitzfußstellung im Sprunggelenk mit Kraftminderung im rechten Bein) bei 58-jähriger Frau. 28 Wochen stationär! Dauerschaden: Kniescheibenentfernung; deutliche Gehbehinderung, Stehbehinderung, Belastungsbeschwerden. Erwerbsunfähig ohne Prozentangabe. OLG Braunschweig, Urteil v. 8. 5. 00 – 6 U 54/99 € 28.121,– Knieverletzung/Meniskusverletzung (hier: schwere Außenmeniskusverletzung) bei junger Frau. Langwierige Heilbehandlung mit mehrfachen stationären Aufenthalten. Dauerschaden: Gehbehinderung, Sportbehinderung. Verschlimmerungstendenz. OLG Koblenz, Urteil v. 21. 6. 99 – 12 U 565/98 € 35.790,– Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung (hier: ärztlich attestierte Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes eines Mieters durch überlautes Hören eines Fernsehmusiksenders "über einen längeren Zeitraum hin" ... "nicht nur tagsüber, sondern auch nachts"). "Bei der Bemessung war neben der langen Dauer der Störung allerdings auch zu berücksichtigen, dass der Kläger nicht über den besten Gesundheitszustand verfügt“, so das AG. AG Dortmund, Urteil v. 6. 9. 1993 – 122 C 6541/93 € 500,– Oberarmfraktur (hier: sog. "subcapitale Oberarmfraktur" mit dreimonatiger erheblicher Bewegungseinschränkung und bleibender (3 x 1 cm) langer Narbe; Gehirnerschütterung; Bauchdeckenprellung und Ellenbogenschürfung bei Kind. 3 Tage stationär. 3 Monate konnte der Arm nicht gebraucht werden. Zutreffend wertete dies das Gericht als für Kinder besonders schwerwiegend – zumal während der Ferien. LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 22. 4. 1993 – 8 S 4767/93 € 3.579,– Oberarmverletzung und Schlüsselbeinfraktur (hier: Schwere Armverletzung mit "nahezu vollständiger Lähmung des linken Armes", Humerusfehlstellung!); Oberkieferverletzung mit Oberkieferzahnmehrfachfrakturen; Schnittwunden und Platzwunden bei 25-jährigem Studenten. Stationär. Dauerschaden: "Inkomplette Lähmung des linken oberen Armplexus", Gefühlsstörungen, Schmerzen der Finger/Daumen, Schulterschmerzen. OLG Karlsruhe, Urteil v. 12. 5. 00 – 10 U 145/99 € 43.459,– Rechtst|i|pps 5/9 Oberschenkelamputation nach einer "großflächigen Oberschenkeltrümmerfraktur mit einem großen Knochendefekt". Schultergelenksprengung; Fingerfrakturen (Fingertrümmerfrakturen an drei Fingern) bei 19-jährigem Mann. Lebensgefahr! Intensivstation. 6 Operationen. Dauerschaden. Gravierend: Es kann keine Prothese getragen werden! Starke Angstzustände. LG Meiningen, Urteil v. 13. 6. 01 – 3 O 1467/00 € 92.032,– Oberschenkelfraktur (hier: Oberschenkelhalsfraktur; Falschgelenkbildung; Hüftendoprothese und Beinverkürzung um 1 cm.) bei 60-jähriger Frau. 17 Tage stationär. Es kam zur Falschgelenkbildung im Hüftgelenkbereich, sodass ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt werden musste. Dauerschaden: Gehbehinderung. OLG Hamm, Urteil v. 8. 9. 99 – 13 U 45/99 € 15.338,– Oberschenkelfraktur (hier: Oberschenkeltrümmerfraktur mit Weichteilschäden) und Unterarmfraktur bei 19-jährigem Mann. 9 Wochen stationär, "jahrelange" ambulante Behandlung. Dauerschaden: Funktionsbeeinträchtigung des Beines um 1/7; erhebliche Einschränkungen beim Sport. OLG Hamm, Urteil v. 23. 8. 00 – 13 U 73/00 € 20.451,– Penisverletzung/Genitalverletzung (hier: Penisverletzung in Form einer Genitalprellung und Genitalschürfung mit posttraumatischer Phimosebildung, die einer operativen Korrektur bedurfte). LG Limburg, Urteil v. 23. 11. 1993 – 2 o 260/93 € 4.600,– Persönlichkeitsrechtsverletzung (hier: Darstellung des Klägers in dem "vorwiegend an homosexuelles Publikum" gerichteten Reiseführer "Gay Guide". Der Kläger wurde dabei zudem "leicht bekleidet mit eindeutig erotischem, sexuellem Bezug" gezeigt). Angehender Sportlehrer. "Der Verleger muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Anzeigenveröffentlichungen nicht in Rechte Dritter eingreifen.". AG Charlottenburg, Urteil v. 16. 6. 98 – 8 C 82/98 € 2.556,– Persönlichkeitsrechtsverletzung (hier: Presseveröffentlichung in Illustrierten. Unter der Überschrift "8 Männer, die der DDR kein Glück brachten" wurde der Kläger diffamiert, er habe sich fälschlich als Wunderheiler geriert und seine Kunden betrogen.) Das Gericht bezeichnete den Artikel zutreffend als "eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts". Der Kläger sei "einem Millionenpublikum regelrecht vorgeführt worden". OLG Karlsruhe, Urteil v. 25. 11. 1994 – 14 U 67/94 € 5.112,– Persönlichkeitsrechtsverletzung, schwere (hier: Ehrverletzung durch Veröffentlichung von nicht für den eingesetzten Zweck gemachten Nacktfotos auf dem Titelblatt einer Sex-Zeitschrift neben der Überschrift "7 Tipps für den Mega-Orgasmus"), bei Frau. Die Veröffentlichung erfolgte ohne Einverständnis und hatte eine nachhaltige Rufschädigung zur Folge. Der Genugtuungs- und Präventionsgedanke standen im Vordergrund. OLG Hamm, Urteil v. 3. 3. 97 – 3 U 132/96 € 10.225,– Querschnittlähmung (hier: Paraplegie nach Brustwirbelberstungsfraktur [12 BW]; komplette Beinlähmung, Mastdarm- und Blasenlähmung, "Sensibilität für alle Qualitäten erloschen".) bei 29-jähriger Frau. Dauerschaden: Rollstuhl, regelm. Katheterisierung. "Diese Beeinträchtigungen sind im Alter von 29 Jahren hoch zu veranschlagen." LG Heilbronn, Urteil v. 24. 11. 98 – 2 O 2084/97 € 184.065,– Querschnittlähmung (hier: Paraplegie; Komplette, sensomotorische Querschnittlähmung unterhalb des Rückenmarksegmentes TH4 mit völliger Mastdarm- und Blasenlähmung) bei Mann. Erhöhung um weitere DM 30.000,– wegen extremer Regulierungsverzögerung (die Krankenversicherung zahlte 4 Jahre "keinen einzigen Pfennig"). Neben dem Schmerzensgeldkapital wurde noch eine Schmerzensgeldrente i.H.v. monatlich € 200,– zugesprochen. Das Schmerzensgeld fiel relativ gering aus, da dem Verletzten wegen seiner Mithaftung von ca. 20 % ein entsprechender Abzug gemacht wurde. LG Aachen, Urteil v. 23. 2. 00 – 4 O 270/96 € 130.379,– Querschnittlähmung (hier: Tetraplegie, sensibel inkomplette, motorisch komplette Tetraplegie unterhalb C VI [also unterhalb des 6. Halswirbels] mit Mastdarm- und Blasenlähmung; gerade Letztere wurde zutreffend vom Kl. als "Entwürdigung" dargestellt!) bei 37-jährigem Mann. Mehrfache stationäre Aufenthalte. Dauerschaden: Intensivpflegefall; keine Möglichkeit einen Rollstuhl selbst zu bewegen! Nur kurzes Sitzen. Das Schmerzensgeld war Gegenstand eines gerichtlich geschlossenen Vergleichs. LG Konstanz, Urteil v. 31. 7. 98 – 2 O 155/98 € 255.645,– Rechtst|i|pps 6/9 Querschnittlähmung aller vier Gliedmaßen (Tetraplegie). Das betroffene Kind wurde infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers so schwer an den durch die Wirbelsäule laufenden Nervsträngen verletzt, dass es so schwere Folgen zurückbehielt. Neben der völligen Bewegungsunfähigkeit muss es mit einer Sonde künstlich ernährt werden und kann nicht sprechen, sodass es intensivster dauernder Pflege bedarf. LG Hannover, Urteil v. 30. 3. 00 – 19 O 237/98 € 255.646,– Querschnittlähmung der unteren Gliedmaßen (Paraplegie). Die betroffene Frau ist an einen Rollstuhl gebunden, erlitt eine Mastdarm- und Blasenlähmung und Atembeschwerden. Zudem treten immer wieder Krampfanfälle auf. Sie bedarf daher intensiver dauernder Pflege! LG Aachen, Urteil v. 13. 6. 00 – 9 O 40/00 € 409.034,– Schlüsselbeinfraktur, komplizierte (hier: Zersplitterung des Schlüsselbeins [Schlüsselbeinmehrfragmentfraktur]; "Schmerzen und Taubheitsgefühle in einer Hand"; Thrombose nach Operation bei 72-jährigem Mann. 14 Tage stationär. Nachoperation zur Metallteilentfernung. Kein "gravierender" Dauerschaden. [Ursache: Sturz bei Bahn-Vollbremsung; BusVollbremsung: NJW-RR 98,1402]. LG Stuttgart, Urteil v. 8. 5. 98 - 24 O 517/97 € 7.669,– Schock (hier: „pathologische Trauerreaktion“ und „schwere Depressionen“. Das einzige Kind der Kläger wurde auf tragische Weise während des Zeichenunterrichtes auf einem Friedhof von einem unbefestigten Grabstein erschlagen). Eltern des getöteten 12-jährigen Jungen. 57 Tage stationär! Über 1 1/2 Jahre in ambulanter Behandlung! Da der Junge zu einem Drittel für den Unglücksfall mitverantwortlich gemacht worden war, wurde das Schmerzensgeld entsprechend gekürzt. LG Freiburg, Urteil v. 12. 10. 1994 – 8 O 229/94 € 4.601,– Schock aus Anlass der Übermittlung des Unfalltodes der 17-jährigen Adoptivtochter des Klägers [zuvor war bereits dessen Ehefrau verstorben]. Chronische Depressionen. Der Kläger trug vor, er habe Albträume, Schweißausbrüche, sein Leben erscheine ihm sinnlos. Attestiert wurden "mittelschwere Depressionen". OLG Oldenburg, Urteil v. 1. 12. 98 – 5 U 127/98 € 10.225,– Schulterverletzung, schwere (hier: Schultereckgelenksprengung mit Verletzung der Kapselbandstrukturen [Kapselverletzung]; nachfolgend kam es zur Schultersteife/Schulterversteifung) bei Frau (verunglückte als Motorrad-Fahrschülerin); Dauerschaden: posttraumatische Schultersteife, kraftbetonte Arbeiten mit der rechten Hand nur unterhalb der Horizontalen möglich. OLG Hamm, Urteil v. 10. 02. 00 – 6 U 208/99 € 15.338,– Sprunggelenkfraktur (hier: Sprunggelenkluxationsfraktur links) und Prellungen (hier: Lendenwirbelsäulenprellung) bei Frau (Rentnerin). Nahezu 2 Monate stationär. Anschließend länger ambulant. Arbeitsunfähigkeit 6 Monate 100 %, 5 1/2 Monate 50 %, 6 Monate 30 % und weitere 6 Monate 20 % und letztendlich auf Dauer eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 10 %. OLG Hamm, Urteil v. 12. 5. 98 – 27 U 3/98 € 5.624,– Sprunggelenkverletzung (hier: "Einsteifung eines Sprunggelenkes in einer Spitzfußstellung von 130 Grad" nach kunstfehlerhafter Sprunggelenkfraktur) bei 47-jähriger Frau. Arzthaftung ("Therapeutische Versäumnisse. Es wurde versäumt, einen Zugverband zur "allmählichen Stellungskorrektur" anzubringen). Dauerschaden: Spitzfußstellung! OLG Düsseldorf, Urteil v. 12. 3. 98 – 8 U 49/97 € 17.895,– Sterilisation, die fehlschlug, sodass es dennoch später zu einer Schwangerschaft und der Geburt von Zwillingen kam. Arzthaftung (hier: Behandlungsfehler bei Einsatz eines Elektrokauters.); "Für eine komplikationslos verlaufene Zwillingsschwangerschaft" sind "DM 10.000,– angemessen". OLG Hamm, Urteil v. 21. 1. 99 – 3 U 127/97 € 5.112,– Stimmbandverletzung (hier: "vorübergehende Stimmkraftminderung" nach "rechtswidriger Strumaoperation"). Es kam zu einer Nervverletzung "des nervus recurrens mit nachfolgender, länger dauernder Stimmbandbeeinträchtigung" bei Mann. Arzthaftung (hier: Aufklärungspflichtverletzung). Für etwa 13 Monate kam es zu der Stimmbandbeeinträchtigung. Anschließend war die Stimme "voll wiederhergestellt". OLG Köln, Urteil v. 15. 9. 97 – 5 U 43/96 € 2.556,– Tod nach Verletzung (hier: Das Opfer lag 23 Tage im künstlichen Koma, bis es sodann verstarb). Keine weiteren Angaben. OLG Braunschweig, Urteil v. 27. 5. 99 – 8 U 45/99 € 10.225,– Rechtst|i|pps 7/9 Tod nach Verletzung (hier: Die Verletzte verstarb "etwa eine Stunde nach dem Unfall, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.") BGH, Urteil v. 12. 5. 98 - VI ZR 182/97 € 1.533,– Tod nach Verletzung (hier: Polytrauma mit Hirnstammblutung etc. und sofortiger Bewusstlosigkeit. Der Tod trat sieben Tage nach dem Motorradunfall ein, ohne dass der Verletzte das Bewusstsein wiedererlangt hatte). [Es ist hier "auf die Schwere der ... Verletzungen und den Zeitraum zwischen Körperverletzung und Todeseintritt unter Einschluss der im Koma verbrachten Zeit" abzustellen.] OLG Schleswig, Urteil v. 14. 5. 98 – 7 U 87/96 € 5.112,– Tod nach Verletzung (hier: schwere Gehirnverletzungen, Lungenquetschung, o. Oberarmfraktur, Ellenbogenverletzung u. a.). Der Kläger war "in beschränktem Ausmaß auch seiner Situation bewusst", ohne die gesamte Tragweite erkennen zu können! "Langwierige Krankenhausaufenthalte". Persönlichkeitsverlust und Verlust der "personalen Qualität" für die Dauer von 21 Monaten, danach verstarb der Kläger! OLG Karlsruhe, Urteil v. 11. 7. 97 – 10 U 15/97 € 76.693,– Tod nach Verletzung (hier: Tod nach 8 Tagen infolge schwerster Schädelhirnverletzungen. Phasenweise Schmerzempfinden.) bei 16-jährigem Mann. Er war zeitweise ansprechbar, wurde mehrfach operiert. Ob er den Todeskampf bewusst erlebte oder Todesangst verspürte, blieb unaufklärbar. OLG Hamm, Urteil v. 9. 8. 00 – 13 U 58/00 € 15.338,– Unterarmfraktur/Ellenbogenverletzung (hier: Radiusköpfchenfraktur); Kopfverletzung (hier: Platzwunde); Gehirnerschütterung bei arbeitslosem Mann. 6 Tage stationär. 14 Tage ambulant. Geringer Dauerschaden: Unter 10 % infolge Ellenbogenstreckhemmung links. OLG Hamm, Urteil v. 24. 3. 00 – 9 U 117/99 € 2.556,– Unterschenkelamputation in Kniemitte rechts und schwere Unterschenkelfraktur links (hier: o. Unterschenkelfraktur 3. Grades mit schwersten Weichteilverletzungen und Volumenmangelschock) bei 7-jährigem Kind. Erheblicher Dauerschaden, der das Leben des Kindes nachhaltig negativ beeinträchtigt. Ursache: Das Kind wurde von einem Müll-LKW überrollt! Neben dem Schmerzensgeldkapital wurde noch eine Schmerzensgeldrente i.H.v. monatlich € 204,– zugesprochen. OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 22. 3. 00 – 19 U 168/99 € 76.693,– Unterschenkelfraktur, komplette (hier: o. Schienbeinfraktur und Wadenbeinfraktur mit länger andauernden Schmerzen und länger andauernder Bewegungseinschränkung) bei Mann. 8 Tage stationär. 6 Operationen; langwierige Heilbehandlung; Komplikationen; längere Schmerzhaftigkeit und Bewegungseinschränkung [Verkehrssicherungspflichtverletzung]. OLG Köln, Urteil v. 15. 6. 98 – 19 U 6/98 € 10.225,– Unterschenkelfraktur, schwere (hier: o. Unterschenkelfraktur 3. Grades in Form einer Schienbeinschaftfraktur und Wadenbeinschaftfraktur mit primären Fußdurchblutungsstörungen) bei 19-jähriger Frau (Schaustellerinazubine; sportlich sehr aktiv!). Dauerschaden: Kein Sport! Entstellung durch 30 cm lange Narbe und Muskelbruch. Sprunggelenkinstabilität. LG Lübeck, Urteil v. 7. 12. 00 – 17 O 190/00 € 35.790,– Verbrennungen 3. Grades "am linken Oberschenkel auf einer Fläche von etwa 20 x 20 cm". Nachfolgend mussten wiederholt Hautnekrosen abgetragen und schließlich eine Hauttransplantation durchgeführt werden bei einem 7-jährigen Kind. 28 Tage stationär. 4 Monate ambulant. Nekrosen; Hauttransplantation! Dauerschaden: Narben, die sich „parallel zum Wachstum des Kl. vergrößern“. Feuerwerkskörperunfall! OLG Düsseldorf, Urteil v. 23. 6. 1995 – 22 U 220/94 € 3.067,– Verbrennungen im Gesicht, die das Gericht als schwer bezeichnete. Hierzu kam es durch eine Sauerstoffentzündung während einer Augenoperation bei 2-jährigem Kind (Mädchen). Arzthaftung (gravierender Behandlungsfehler). Zahlreiche plastisch-chirurgische Eingriffe notwendig. Dauerschaden: Narben, Entstellungen. BGH, Urteil v. 26. 1. 99 - VI ZR 376/97 € 30.677,– Vergiftung (hier: Medikamentenvergiftung nach "eklatanter Überdosierung" von "Dolcontral" bei Kleinkind. Es kam zu Atemdepressionen, Zyanose [= Blausucht] und Sauerstoffmangel, dessen mögliche Spätfolgen erst nach Jahren entstehen können. Todesangst!) Lebensgefahr nach Medikamentenvergiftung. Notbeatmung [Intubation], Venenöffnung zur Infusion. Arzthaftung (grob fahrlässiger, extremer Behandlungsfehler). AG Zwickau, Urteil v. 1. 10. 97 – 24 C 1219/97 € 5.112,– Rechtst|i|pps 8/9 Vergiftung infolge Salmonellen im Essen. Es kam zu starkem Durchfall, Schüttelfrost und 10 Tage langem Fieber über 39 Grad bei Frau. Lebensmittelvergiftung. OLG Hamm, Urteil v. 20. 9. 1994 – 9 U 6/94 € 1.278,– Wirbelkörperfraktur in Form einer "instabilen Lendenwirbelsäulentrümmerfraktur" des LWK 4 "mit Einengung des Spinalkanals" bei Mann. Es musste ein "metallischer Stabilisator" implantiert werden. 10 Tage stationär; 2 Operationen. Dauerschaden: Gehbehinderung, leichte; deutliche Minderung der Wirbelsäulenbelastbarkeit; Berufsunfähigkeit als Maurer. Umschulung. LG Rostock, Urteil v. 14. 7. 01 – 10 O 327/98 € 15.338,– Wirbelsäulenverletzung (hier: Lendenwirbelsäulenprellung und Halswirbelsäulenprellung mit Schmerzen im Schulter-/Nackenbereich mit Ausstrahlung bis in die Finger und Bewegungseinschränkungen. Gehirnerschütterung bei Mann (Angestellter). 10 Tage stationär. Die Schmerzen waren nach 4 Wochen "abgeklungen". Weitere subjektive Beschwerden beruhten auf unfallunabhängigen "Abnutzungserscheinungen". Dem Verletzten wurde eine Mithaftung von 30 % angerechnet und das Schmerzensgeld entsprechend gekürzt! OLG Düsseldorf, Urteil v. 8. 1. 01 – 1 U 87/99 € 1.533,– Wirbelsäulenverletzung mit Brustwirbelsäulenfrakturen, die mit Metallimplantaten stabilisiert werden mussten. Es bleiben Bewegungsbeeinträchtigungen und "ganz erhebliche Einschränkungen ... der täglichen Lebensgestaltung" zurück. Berufsaufgabe bei 20-jähriger Frau. Langwierige Heilbehandlung mit 6 Operationen! Psychische Beeinträchtigung! Depressionen. Dauerschaden: "Buckelbildung der Brustwirbelsäule". Verschlechterungstendenz. OLG Koblenz, Urteil v. 4. 5. 98 – 12 U 587/97 € 51.129,– Zahnverlust, erheblicher (hier: Zahnextraktion 11, 12, 14, 15, 17, 21, 22, 23 im Oberkiefer und 36 sowie 46 im Unterkiefer. Kl. trägt nun eine Oberkieferprothese. Nur für die Extraktion von 15 und 22 lag medizinische Indikation vor!) bei 16-jährigem Mann. Arzthaftung (hier: fehlende Indikation bei erheblicher Zahnextraktion von 8 Zähnen. Dauerschaden: Oberkieferzahnprothese. Erhöhend: das "jugendliche Alter" des Klägers. OLG Hamm, Urteil v. 24. 1. 01 – 3 U 107/00 € 15.338,– Zahnverlust/Zahnfraktur (hier: "Fraktur des 1. und 2. Schneidezahns des rechten Unterkiefers", von denen einer entfernt werden musste) sowie Kontusion des Unterkiefers und Platzwunden an der Unterlippe durch einen Faustschlag ins Gesicht bei einem 16-jährigen Jungen. 2 1/2 Monate in zahnärztlicher Behandlung. Wegen des Zahnverlustes erhielt er eine Brücke. In gewisser Weise schmerzensgeldmindernd wurde berücksichtigt, dass der "Täter" ein mittelloser 15-jähriger Schüler war. LG Hildesheim, Urteil v. 13. 5. 98 – 2 O 55/98 € 1.533,– Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberschutzgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Angaben in diesem Beitrag wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Rechtst|i|pps 9/9