Ausbau der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 88 in Beelitz
Transcription
Ausbau der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 88 in Beelitz
Stadt Beelitz Der Bürgermeister Einreicher: Bearbeiter: Zuständigkeit: Aktenzeichen: Der Bürgermeister Gerd Ohligschläger Bauamt DB/Vorlage: Beschluss Nr.: 0203/16 309/17/16 Beelitz, den: 17.05.2016 Beschluss – öffentlicher Teil Betreff: Ausbau der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 88 in Beelitz-Heilstätten Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Beelitz Beratungsfolge 1 Bau- und Raumordnungsausschuss 2 Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum 21.04.2016 31.05.2016 TOP Vertreter Abstimmungsergebnis Beschlussanw. 1.04. 6 6 1.08. 23 22 ja nein enth. empfehlung 22 0 0 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vereinbarung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt des Gemeindeteils Beelitz-Heilstätten der Stadt Beelitz zu (Vereinbarung L-0088-2016-02-O-Beelitz H., Stand 14.04.2016). Bernhard Knuth Bürgermeister Begründung: Die Vereinbarung mit dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, ist Voraussetzung für den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt in Beelitz-Heilstätten und regelt die Kostenteilung der Baumaßnahme und der künftigen Unterhaltung zwischen Stadt und Straßenbauverwaltung. Art und Umfang der Baumaßnahme bestimmen sich nach der Ausführungsplanung, die am 21.04.2016 im Ausschuss für Bau-und Raumordnung durch die Straßenbauverwaltung und das Planungsbüro vorgestellt und vom Ausschuss zur Umsetzung empfohlen wurde. Die Maßnahme hat ein Gesamtvolumen von rund 3,2 Mio €. Der Baulastträger Land trägt rund 2,3 Mio € und die Stadt Beelitz ca. 0,9 Mio €, wovon etwa 2/3 über Fördermittel und umlagefähige Anliegerbeiträge finanziert werden. Die Stadt trägt die Kosten unter anderem der Gehwege, Zufahrten, Bushaltestellen und Beleuchtung. Der Abschnitt des grundhaften Ausbaus der Ortsdurchfahrt umfasst ca. 1,3 km, in zwei Abschnitten nördlich und südlich der Bahnunterführung. Hinzu kommt die Erneuerung der Fahrbahndecke in der Bahnunterführung und der freien Strecke von Beelitz-Heilstätten bis zur BW-Kaserne. Der Baubeginn mit vorbereitenden Maßnahmen wird Ende 2016 sein, gefolgt ab 2017 mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt und der freien Strecke. Ziel ist die Fertigstellung in 2018. Finanzielle Auswirkungen: siehe Begründung, Antrag auf Fördermittel wird gestellt. Anlagen: Vereinbarung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt des Gemeindeteils Beelitz-Heilstätten der Stadt Beelitz, L 88 Abs. 10 km 2,544 bis km 4,340