Vorlage IX/303.2 - bei der ITK

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Vorlage IX/303.2 - bei der ITK
Sitzungsvorlage
Nr. IX/303.2
X öffentlich
Amt
Abwasser
Berichterstatter
Techn. Betriebsleiter Thomas Kochs
nichtöffentlich
Sachbearbeiter
Thomas Kochs
Beratungsfolge
Gremium
Sitzungsdatum TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr
01.10.2015
5
Ausschuss für Bau und Verkehr
01.10.2015
1
Gemeinsamer Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt
Korschenbroich "Städt. Abwasserbetrieb" und "Stadtpflege"
24.11.2015
9
Erschließung B-Plangebiet Nr. 30/50 „Kampgasse“ im Stadtteil Glehn
Hier: Vorstellung der entwässerungstechnischen Erschließungsplanung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinsame Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt Korschenbroich „Städt.
Abwasserbetrieb“ und „Stadtpflege“ beschließt auf Grundlage der vorgelegten Aus führungsplanung des Investors, Küpper Wohnbau GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, die
Umsetzung der entwässerungstechnischen Erschließung des Baugebietes Kampgasse.
Sachdarstellung/Begründung:
Die Küpper Wohnbau GmbH & Co.KG mit Sitz in Mönchengladbach beabsichtigt als
Erschließungsträger im Rahmen des städtebaulichen Vertrages und eines Erschli eßungsvertrages, die Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 30/50 “Kampgasse“, Stadtteil
Glehn in Korschenbroich. Im Zuge der Erschließung ist die Errichtung von 17 Wohneinheiten
als freistehende Einfamilienhäuser bzw. Doppelhaushälften vorgesehen. Der Bereich liegt in
der Wasserschutzzone IIIb Büttgen-Driesch. Die Baustelle liegt in einem allgemeinen Wohngebiet und befindet sich als Sackgasse am Ende einer Anliegerstraße.
Für die derzeit unbebaute Fläche in der „Kampgasse“ ist auf Grundlage des Bebauungs planes Nr. 30/50 “Kampgasse“, Stadtteil Glehn eine städtebauliche Entwicklung und die
Errichtung eines Wohngebietes geplant. Hierzu wird eine entwässerungstechnische
Erschließung des Plangebietes erforderlich.
Die entwässerungstechnische Erschließung ist unter Beachtung der Rahmenbedingungen zu
entwickeln, die sich aus den Vorgaben des umliegenden und die Vorflut bildenden öffentlichen Kanalnetzes (Mischsystem), aus der Höhenentwicklung des Geländes und aus den
baugrundtechnischen Randbedingungen ergeben: Die bestehenden Kanalanlagen sind
hydraulisch ausgelastet. Für die entwässerungstechnische Erschließung ist daher ein Misc hsystem mit gedrosselter Ableitung und Anschluss an den öffentlichen Vorflutkanal in der
Kampgasse vorzusehen.
2
Die Festsetzung der zulässigen Einleitungsmenge erfolgt durch den Städtischen Abwasserbetrieb und musste zunächst auf 10 l/s beschränkt werden. Erst durch den hydrodynamischen Nachweis des Gesamtsystems Kläranlagen-Einzugsgebiet Glehn konnte diese
Beschränkung gelockert werden und neu auf 50 l/s erhöht werden. Die Nachweisführung
erfolgte durch die atd GmbH, Aachen, die mit der Erstellung des Generalentwässerungs planes zwischenzeitlich beauftragt wurde.
Das geplante Mischsystem mit dem Stauraumkanal mit ca. 37 m³ Volumen inkl. Schachtbauwerke ist in den beiliegenden Planunterlagen dargestellt. Zur Rückhaltung wird ein
Mischwasserstauraumkanal mit innenliegender Trockenwetterrinne DN 200 zur Reduzierung
von Ablagerungen und Geruchsbelästigungen angeordnet. Der Stauraumkanal wird zur
Bereitstellung des erforderlichen Volumens auf der verfügbaren Kanallänge mit der Querschnittgröße DN 800 und entsprechenden Schächten ausgestattet. Der Stauraumkanal
erhält eine statische Rohrdrossel DN 200 mit entsprechendem Gefälle. Die hydraulische
Dimensionierung des Stauraumkanals erfolgt nach DWA A 117 (vereinfachtes Verfahren)
und der DIN EN 752 und ist gleichzeitig in der hydrodynamischen Berechnung des Gesamteinzugsgebietes abgebildet.
Neben dem Nachweis für die Berechnung des Stauraumkanals wurde auch ein Nachweis
der Überflutungssicherheit für den Bebauungsplanbereich geführt. Durch diese vorgelegte
und abgestimmte Entwässerungsplanung werden die späteren hydraulisch notwendigen
Sanierungsbereiche aus dem GEP Glehn nicht nachteilig tangiert.
Es soll kurzfristig mit der Umsetzung begonnen werden. Hierzu ist noch ein entsprechendes
Leistungsverzeichnis durch den Investor zu erstellen und gem. den Regelungen zum
Erschließungsvertrag freizugeben. Die Betriebsleitung empfiehlt die Umsetzung auf Grund
der vorliegenden Ausführungsplanung.
M. Venten
Bürgermeister
Onkelbach
Beigeordneter
Jacob
Kaufm. Betriebsleiterin
Kochs
Techn. Betriebsleiter
Anlage
Lageplan vom 05.11.2015 LK1 – 5.1