Vorlage IX/303.2 - bei der ITK
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Vorlage IX/303.2 - bei der ITK
Sitzungsvorlage Nr. IX/303.2 X öffentlich Amt Abwasser Berichterstatter Techn. Betriebsleiter Thomas Kochs nichtöffentlich Sachbearbeiter Thomas Kochs Beratungsfolge Gremium Sitzungsdatum TOP-Nr. Ausschuss für Bau und Verkehr 01.10.2015 5 Ausschuss für Bau und Verkehr 01.10.2015 1 Gemeinsamer Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt Korschenbroich "Städt. Abwasserbetrieb" und "Stadtpflege" 24.11.2015 9 Erschließung B-Plangebiet Nr. 30/50 „Kampgasse“ im Stadtteil Glehn Hier: Vorstellung der entwässerungstechnischen Erschließungsplanung Beschlussvorschlag: Der Gemeinsame Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt Korschenbroich „Städt. Abwasserbetrieb“ und „Stadtpflege“ beschließt auf Grundlage der vorgelegten Aus führungsplanung des Investors, Küpper Wohnbau GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, die Umsetzung der entwässerungstechnischen Erschließung des Baugebietes Kampgasse. Sachdarstellung/Begründung: Die Küpper Wohnbau GmbH & Co.KG mit Sitz in Mönchengladbach beabsichtigt als Erschließungsträger im Rahmen des städtebaulichen Vertrages und eines Erschli eßungsvertrages, die Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 30/50 “Kampgasse“, Stadtteil Glehn in Korschenbroich. Im Zuge der Erschließung ist die Errichtung von 17 Wohneinheiten als freistehende Einfamilienhäuser bzw. Doppelhaushälften vorgesehen. Der Bereich liegt in der Wasserschutzzone IIIb Büttgen-Driesch. Die Baustelle liegt in einem allgemeinen Wohngebiet und befindet sich als Sackgasse am Ende einer Anliegerstraße. Für die derzeit unbebaute Fläche in der „Kampgasse“ ist auf Grundlage des Bebauungs planes Nr. 30/50 “Kampgasse“, Stadtteil Glehn eine städtebauliche Entwicklung und die Errichtung eines Wohngebietes geplant. Hierzu wird eine entwässerungstechnische Erschließung des Plangebietes erforderlich. Die entwässerungstechnische Erschließung ist unter Beachtung der Rahmenbedingungen zu entwickeln, die sich aus den Vorgaben des umliegenden und die Vorflut bildenden öffentlichen Kanalnetzes (Mischsystem), aus der Höhenentwicklung des Geländes und aus den baugrundtechnischen Randbedingungen ergeben: Die bestehenden Kanalanlagen sind hydraulisch ausgelastet. Für die entwässerungstechnische Erschließung ist daher ein Misc hsystem mit gedrosselter Ableitung und Anschluss an den öffentlichen Vorflutkanal in der Kampgasse vorzusehen. 2 Die Festsetzung der zulässigen Einleitungsmenge erfolgt durch den Städtischen Abwasserbetrieb und musste zunächst auf 10 l/s beschränkt werden. Erst durch den hydrodynamischen Nachweis des Gesamtsystems Kläranlagen-Einzugsgebiet Glehn konnte diese Beschränkung gelockert werden und neu auf 50 l/s erhöht werden. Die Nachweisführung erfolgte durch die atd GmbH, Aachen, die mit der Erstellung des Generalentwässerungs planes zwischenzeitlich beauftragt wurde. Das geplante Mischsystem mit dem Stauraumkanal mit ca. 37 m³ Volumen inkl. Schachtbauwerke ist in den beiliegenden Planunterlagen dargestellt. Zur Rückhaltung wird ein Mischwasserstauraumkanal mit innenliegender Trockenwetterrinne DN 200 zur Reduzierung von Ablagerungen und Geruchsbelästigungen angeordnet. Der Stauraumkanal wird zur Bereitstellung des erforderlichen Volumens auf der verfügbaren Kanallänge mit der Querschnittgröße DN 800 und entsprechenden Schächten ausgestattet. Der Stauraumkanal erhält eine statische Rohrdrossel DN 200 mit entsprechendem Gefälle. Die hydraulische Dimensionierung des Stauraumkanals erfolgt nach DWA A 117 (vereinfachtes Verfahren) und der DIN EN 752 und ist gleichzeitig in der hydrodynamischen Berechnung des Gesamteinzugsgebietes abgebildet. Neben dem Nachweis für die Berechnung des Stauraumkanals wurde auch ein Nachweis der Überflutungssicherheit für den Bebauungsplanbereich geführt. Durch diese vorgelegte und abgestimmte Entwässerungsplanung werden die späteren hydraulisch notwendigen Sanierungsbereiche aus dem GEP Glehn nicht nachteilig tangiert. Es soll kurzfristig mit der Umsetzung begonnen werden. Hierzu ist noch ein entsprechendes Leistungsverzeichnis durch den Investor zu erstellen und gem. den Regelungen zum Erschließungsvertrag freizugeben. Die Betriebsleitung empfiehlt die Umsetzung auf Grund der vorliegenden Ausführungsplanung. M. Venten Bürgermeister Onkelbach Beigeordneter Jacob Kaufm. Betriebsleiterin Kochs Techn. Betriebsleiter Anlage Lageplan vom 05.11.2015 LK1 – 5.1