VI/332 - bei der ITK
Transcription
VI/332 - bei der ITK
Die Oberbürgermeisterin Amt für Freizeit, Sport und Bäder Beratungsvorlage Mönchengladbach, 13.05.2003 Vorlagen-Nr. VI/332 Beratungsfolge: Bezirksvertretung Neuwerk Freizeit -, Sport und Bäderausschuss Hauptausschuss Rat TOP: Übertragung der Bezirkssportanlage Neuwerk an die Sportfreunde 06 Neuwerk Beschlussentwurf: Bezirksvertretung Neuwerk, Freizeit, - Sport- und Bäderausschuss und Hauptausschuss empfehlen, Rat beschließt: 1. Die Bezirkssportanlage Neuwerk, incl. neuem Umkleidetrakt, ohne Mehrzweckhalle, wird den Sportfreunden 06 Neuwerk auf der Grundlage des von der Verwaltung entwickelten „Angebotsmodells“ zur erweiterten eigenverantwortlichen Nutzung überlassen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Sportfreunden 06 Neuwerk ab dem 01.08.2003 auf der Grundlage des „Angebotsmodells“ einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Begründung: Nach dem „Angebotsmodell“ soll der Verein nach Übernahme der Sportanlage die Platzpflege und die Reinigungsleistungen, die bisher in diesem Zusammenhang von der Stadt erbracht wurden, selbst durchführen und hierfür einen Zuschuss von 50 % der durchschnittlichen Lohnkosten eines Platzwartes bzw. 50 % der für die Reinigung anfallenden Kosten erhalten. Bezogen auf den Umfang der bisher zu leistenden Platzpflege- und Reinigungsleistungen wären demnach Kosten in Höhe von 44.000,00 € in Ansatz zu bringen. Ausgehend von diesem Betrag wird die Stadt bei der beabsichtigten Übertragung der Bezirkssportanlage auf den Verein Kosten von rd. 22.000,00 € pro Jahr einsparen können. Das von der Sportverwaltung entwickelte Modell zur Übertragung von Freisportanlagen an Vereine, das sogenannte „Angebotsmodell“ soll ein Beitrag des Sports zur Haushaltskonsolidierung darstellen. Das Modell wurde bereits im Zusammenhang mit der Übertragung der Sportanlage Venn (Beratungsvorlage 52/97 SpoBäA) vorgestellt. Die Sportfreunde 06 Neuwerk sind daran interessiert, die Bezirkssportanlage Neuwerk auf der Grundlage des sogenannten „Angebotsmodells“ in die erweiterte eigenverantwortliche Nutzung zu übernehmen. Die Bestandteile des „Angebotsmodells“ sind dem Verein bekannt. Der für die Übertragung der Sportanlage Venn zugrunde liegende Nutzungsvertrag, der in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Mönchengladbach auf der Grundlage des Mustervertrages des Landessportbundes erarbeitet wurde, soll auch Grundlage für den Nutzungsvertrag mit den Sportfreunden 06 Neuwerk sein. In der ursprünglichen Fassung des „Angebotsmodells“ war die Bezirkssportanlage Neuwerk wegen der angegliederten Mehrzweckhalle nicht zur Übertragung vorgesehen. Insbesondere deshalb, weil der Platzwart während seiner Dienstzeit auch die Betreuung der Mehrzweckhalle übernommen hatte. Hierbei handelt es sich vordergründig um den Schließdienst. Zwischenzeitlich konnte eine zufriedenstellende Lösung dieses Hindernisses zur Übertragung der Sportanlage gefunden werden. Zum Zeitpunkt der Übertragung wird der Schulhausmeister der gegenüberliegenden Kath. Grundschule Damm diese Aufgabe übernehmen. Bezüglich der Stelle des Platzwartes sind keine personalwirtschaftlichen Entscheidungen notwendig, da die Stelle bereits seit September 2002 unbesetzt ist. Zur Zeit werden die Aufgaben durch einen Zeitverträgler wahrgenommen. Das Mitbestimmungsverfahren des Personalrates ist eingeleitet. Das Ergebnis wird in der Sitzung bekannt gegeben. Bartsch Anlagen: