Detailinformationen Sparkassen-BasisRente

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Detailinformationen Sparkassen-BasisRente
BasisRente
Durchstarten und Steuern sparen
Der Staat fördert über das Alterseinkünftegesetz die private Altersvorsorge
besonders stark. Staatliche Zuschüsse kommen in Form von Steuervorteilen
vor allem Gutverdienern zu Gute. Die Sparkassen-BasisRente bietet im Rahmen
der Freibeträge die Möglichkeit eine steuerbegünstigte, insolvenzsichere und
Hartz-IV-geschützte Altersversorgung aufzubauen. Selbständige profitieren
besonders: Über die Sparkassen-BasisRente profitieren sie von staatlichen
Zuschüssen. Zusätzlich werden sichere, finanzielle Rücklagen für das Alter
geschaffen.
Versicherungsleistungen im Überblick
Vorsorge für alle, die sich
staatliche Förderungen
sichern wollen
Die staatlich förderfähige Sparkassen-BasisRente gibt es als:
• Aufgeschobene Rentenversicherung mit Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung
(Tarif AR/HRZ)
• Aufgeschobene Rentenversicherung mit Hinterbliebenenrente aus einem vorhandenen
Kapital bei Tod (Tarif ART)
Sie eignet sich speziell für diejenigen, die
• keinen Anspruch auf die “Riester-Förderung” haben (z. B. Selbständige / Freiberufler),
• ihre begrenzte steuerliche Förderung aus einer “Riester-Rente” oder Altersvorsorge
über den Betrieb aufbessern wollen (z. B. gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte),
• in absehbarer Zeit in den Ruhestand eintreten.
Altersvorsorge
Ab Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente gezahlt, die sich durch die Überschüsse
noch erhöht. Der Zeitpunkt des Rentenbeginns kann innerhalb der Abrufphase, frühestens
ab dem 62. Lebensjahr, flexibel bestimmt werden.
Das Altersvorsorgevermögen aus der Sparkassen-BasisRente kann
• nicht beliehen und
• nicht übertragen werden, es ist
• nicht kapitalisierbar und
• nicht veräußerbar.
Im Fall der Arbeitslosigkeit besteht Schutz vor staatlichem Zugriff (“Hartz-IV-Sicherheit”)
bzw. im Rahmen der Freibeträge Insolvenzsicherheit.
Leistung bei
Berufsunfähigkeit
(optional)
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir die weiteren Beiträge, maximal bis zum 67. Geburtstag.
Damit ist das Sparziel in jedem Fall sicher.
Berufsunfähigkeits-Rente
Zusätzlich kann bei Berufsunfähigkeit die Zahlung einer Rente maximal bis zum
67. Geburtstag vereinbart werden. Die Rente ersetzt einen Teil des fehlenden Einkommens
und hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Hinterbliebenenvorsorge
Partner-Rente für Ehepartner / eingetragene Lebenspartner (Tarif AR/HRZ)
Im Todesfall ist der Ehepartner / eingetragene Lebenspartner durch eine garantierte lebenslange Rente abgesichert. Die / der Witwe/r erhält dann die Rente weiter, so lange sie / er lebt.
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Hinterbliebenenrente aus dem vorhandenen Kapital bei Tod (Tarif ART)
Der zum Todeszeitpunkt in gültiger Ehe lebende Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner der abgesicherten Person erhält aus dem vorhandenen Kapital bei Tod eine
lebenslange Hinterbliebenenrente (aus der Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich
bereits gezahlter Renten).
Gibt es keinen in gültiger Ehe lebenden Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner,
zahlen wir eine abgekürzte Leibrente an alle versorgungsberechtigten Kinder, längstens
jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ist die Rente für zwei oder mehrere Kinder zu zahlen, ist die Rente für jedes Kind gleich
hoch. Die Höhe dieser Rente ist abhängig vom Todeszeitpunkt. Die Verrentung erfolgt zu
dann gültigen Rechnungsgrundlagen in Abhängigkeit vom Alter der abgesicherten Person.
Die Hinterbliebenenleistungen werden bei der gesetzlichen Witwen- und Waisenrente
nicht angerechnet.
Steuerliche Regelungen
Anteil der steuerfreien
Beiträge zur SparkassenBasisRente
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Sparkassen-BasisRente werden
stufenweise in 2015 bis 22.172 EUR (44.344 EUR bei Verheirateten) steuerfrei gestellt.
Jahr
Höchstbeitrag absetzbarer Vorsorgeaufwendungen für Ledige
(Gesetzliche Rente +
Sparkassen-BasisRente)
2015
2020
2025
22.172 EUR
22.172 EUR *
22.172 EUR *
Absetzbarkeit der
Beiträge zur
Sparkassen-BasisRente
80 %
90 %
100 %
Steuerfreier
Höchstbeitrag
für Ledige
17.737 EUR
19.955 EUR *
22.172 EUR *
* Der Höchstbetrag der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ist seit 2015 dynamisch. Die angegebenen Werte gelten vorbehaltlich. Der tatsächliche Betrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.
Im Jahr 2015 sind 60 % der Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
und 80 % der Beiträge zur Sparkassen-BasisRente als Sonderausgaben von der Steuer
abzugsfähig.
Beispiel:
lediger Selbständiger (2015)
zu versteuerndes Einkommen 70.000 EUR,
monatliche Investition 600 EUR in die Sparkassen-BasisRente im Jahr 2015
Jährlicher Bruttobeitrag zur Sparkassen-BasisRente:
• davon 80 % steuerfrei (im Jahr 2015):
Steuerbelastung (inkl. Solidaritätszuschlag)
• vor Sonderausgabenabzug:
• nach Sonderausgabenabzug:
22.325 EUR
19.772 EUR
Steuerersparnis:
2.553 EUR
Nettobeitrag zur Sparkassen-BasisRente (im Jahr 2015):
4.647 EUR
Staatliche Förderquote im Jahr 2015:
Anteil der steuerpflichtigen
Rentenleistungen
7.200 EUR
5.760 EUR
35,46 %
Spätere Rentenleistungen (gesetzliche Rente + Sparkassen-BasisRente) sind im Gegenzug
stufenweise zu versteuern.
Im Jahr 2015 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 70 %. Dieser Anteil erhöht sich
für spätere Jahrgänge in Schritten um 2 % bis auf 80 % im Jahr 2020 und danach in Schritten um je 1 % auf 100 % im Jahr 2040.
Für jeden neuen Rentner gilt der Prozentsatz im Jahr des Rentenbeginns. Der sich daraus
ergebende steuerfrei bleibende Teil wird für die Dauer des Rentenbezuges als Euro-Betrag
festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen werden damit ebenfalls steuerpflichtig.
Steuer abhängig von
persönlichen Verhältnissen
Ob und wie viel Einkommensteuer auf die Rentenzahlungen anfällt, hängt von den
persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ab. Wenn bei einem Renteneintritt im
Jahr 2015 neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und / oder der
Sparkassen-BasisRente keine weiteren Einkünfte erzielt werden, bleibt bei einem ledigen
Rentner eine monatliche Rente bis zu 1.173 EUR, bei einem verheirateten Rentnerpaar
eine monatliche Rente bis zu 2.345 EUR steuerfrei.
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Leistung bei Pflegebedürftigkeit
PflegePlus –
Das Fundament für die
Pflegeabsicherung
PflegePlus ist bei Vertragsneuabschluss automatisch enthalten. Der Vorteil: Mehr Leistung
ohne mehr Beitrag. Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr wird
eine erhöhte Altersrente gezahlt.
Für PflegePlus ist keine Prüfung der Gesundheit erforderlich. Bereits ab der gesetzlichen
Pflegestufe I besteht Anspruch auf die zusätzliche Altersrente. Auch bei Wegfall der
Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezuges erfolgt keine Herabsetzung der Rente.
Sicherheit, Stabilität und Ertrag
Die über die Garantieleistungen hinaus erwirtschafteten Erträge geben wir in Form einer
seit vielen Jahren soliden Überschussbeteiligung an unsere Kunden weiter. Das sorgt für
hohe Rentenleistungen bei Ablauf.
Gewinnrente und
Zuwachsrente
Bei Wahl der Gewinnrente wird sofort ab Rentenbeginn eine erhöhte gleich bleibende
Rente gezahlt, die aus den künftigen Überschüssen der Rentenphase vorfinanziert wird.
Daher ist die Höhe der Gewinnrente nicht für die gesamte Rentenzahldauer garantiert.
Die Zuwachsrente empfehlen wir allen, die eine jährlich steigende Rentenzahlung erhalten
möchten. Dabei ist die jeweils erreichte Rente für die Zukunft mindestens garantiert.
Weitere Pluspunkte der Sparkassen-BasisRente
Staatlich zertifizierte
Altersvorsorge
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt: Die Vertragsbedingungen der Sparkassen-BasisRente erfüllen die Anforderungen des Gesetzes über die
Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen. Dadurch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die steuerliche Förderung in Form von Sonderausgaben in Anspruch
zu nehmen. Eine separate Prüfung durch das Finanzamt, ob die gesetzlichen Vertragskriterien eingehalten werden, muss daher nicht mehr erfolgen.
Vereinfachte
Steuererstattung
Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 werden die geleisteten Beiträge zur SparkassenBasisRente elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet.
Dadurch muss keine Beitragsbescheinigung mehr im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt zahlt nach Einreichung der
Steuererklärung die eventuelle Steuererstattung direkt aus.
Steuerliche Vorteile
Durch die Steuerersparnis ist mehr Geld für die weitere private Altersversorgung verfügbar.
Flexible Zuzahlungen
Der Vertrag kann entsprechend der finanziellen Situation jederzeit durch individuelle
Zuzahlungen aufgestockt werden.
Erhöhung der Beiträge und
Leistungen (Dynamik)
Wenn gewünscht, erhöhen sich die Beiträge und Leistungen jährlich. Damit bleibt der
Versicherungsschutz wertbeständig und steigende Lebenshaltungskosten werden
ausgeglichen.
Attraktive
Rentenverzinsung
Wie lukrativ ist die Basis-Rente? Das folgende Beispiel zeigt, dass die Rentenzahlung, insbesondere unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen, sehr attraktiv ist.
2.000 EUR
25 Jahre
35 %
2.000 EUR
25 Jahre
35 %
20 %
2040
20 %
2040
Bei Zahlung eines jährlichen Beitrags von 2.000 EUR über eine Laufzeit von 25 Jahren
ergibt sich ab dem 67. Lebensjahr eine lebenslange monatliche Rente inkl. Überschüsse in
Höhe von ca. 319 EUR (Variante Plus).
Somit betragen die jährlichen Rentenzahlungen ca. 6 % aller eingezahlten Beiträge.
Unter Berücksichtigung der Steuereffekte erreicht die Rentenzahlung sogar 9 %.
Die Rentenzahlung erfolgt lebenslang.
Welche Besonderheiten
gibt es?
Bei den aufgeführten Leistungen handelt es sich um Auszüge aus dem Leistungsumfang.
Für den Versicherungsschutz sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.
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