Detailinformationen Sparkassen-BasisRente
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Detailinformationen Sparkassen-BasisRente
BasisRente Durchstarten und Steuern sparen Der Staat fördert über das Alterseinkünftegesetz die private Altersvorsorge besonders stark. Staatliche Zuschüsse kommen in Form von Steuervorteilen vor allem Gutverdienern zu Gute. Die Sparkassen-BasisRente bietet im Rahmen der Freibeträge die Möglichkeit eine steuerbegünstigte, insolvenzsichere und Hartz-IV-geschützte Altersversorgung aufzubauen. Selbständige profitieren besonders: Über die Sparkassen-BasisRente profitieren sie von staatlichen Zuschüssen. Zusätzlich werden sichere, finanzielle Rücklagen für das Alter geschaffen. Versicherungsleistungen im Überblick Vorsorge für alle, die sich staatliche Förderungen sichern wollen Die staatlich förderfähige Sparkassen-BasisRente gibt es als: • Aufgeschobene Rentenversicherung mit Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (Tarif AR/HRZ) • Aufgeschobene Rentenversicherung mit Hinterbliebenenrente aus einem vorhandenen Kapital bei Tod (Tarif ART) Sie eignet sich speziell für diejenigen, die • keinen Anspruch auf die “Riester-Förderung” haben (z. B. Selbständige / Freiberufler), • ihre begrenzte steuerliche Förderung aus einer “Riester-Rente” oder Altersvorsorge über den Betrieb aufbessern wollen (z. B. gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte), • in absehbarer Zeit in den Ruhestand eintreten. Altersvorsorge Ab Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente gezahlt, die sich durch die Überschüsse noch erhöht. Der Zeitpunkt des Rentenbeginns kann innerhalb der Abrufphase, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, flexibel bestimmt werden. Das Altersvorsorgevermögen aus der Sparkassen-BasisRente kann • nicht beliehen und • nicht übertragen werden, es ist • nicht kapitalisierbar und • nicht veräußerbar. Im Fall der Arbeitslosigkeit besteht Schutz vor staatlichem Zugriff (“Hartz-IV-Sicherheit”) bzw. im Rahmen der Freibeträge Insolvenzsicherheit. Leistung bei Berufsunfähigkeit (optional) Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir die weiteren Beiträge, maximal bis zum 67. Geburtstag. Damit ist das Sparziel in jedem Fall sicher. Berufsunfähigkeits-Rente Zusätzlich kann bei Berufsunfähigkeit die Zahlung einer Rente maximal bis zum 67. Geburtstag vereinbart werden. Die Rente ersetzt einen Teil des fehlenden Einkommens und hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Hinterbliebenenvorsorge Partner-Rente für Ehepartner / eingetragene Lebenspartner (Tarif AR/HRZ) Im Todesfall ist der Ehepartner / eingetragene Lebenspartner durch eine garantierte lebenslange Rente abgesichert. Die / der Witwe/r erhält dann die Rente weiter, so lange sie / er lebt. 996Jp-0115 Seite 1 von 3 Hinterbliebenenrente aus dem vorhandenen Kapital bei Tod (Tarif ART) Der zum Todeszeitpunkt in gültiger Ehe lebende Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner der abgesicherten Person erhält aus dem vorhandenen Kapital bei Tod eine lebenslange Hinterbliebenenrente (aus der Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich bereits gezahlter Renten). Gibt es keinen in gültiger Ehe lebenden Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner, zahlen wir eine abgekürzte Leibrente an alle versorgungsberechtigten Kinder, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ist die Rente für zwei oder mehrere Kinder zu zahlen, ist die Rente für jedes Kind gleich hoch. Die Höhe dieser Rente ist abhängig vom Todeszeitpunkt. Die Verrentung erfolgt zu dann gültigen Rechnungsgrundlagen in Abhängigkeit vom Alter der abgesicherten Person. Die Hinterbliebenenleistungen werden bei der gesetzlichen Witwen- und Waisenrente nicht angerechnet. Steuerliche Regelungen Anteil der steuerfreien Beiträge zur SparkassenBasisRente Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Sparkassen-BasisRente werden stufenweise in 2015 bis 22.172 EUR (44.344 EUR bei Verheirateten) steuerfrei gestellt. Jahr Höchstbeitrag absetzbarer Vorsorgeaufwendungen für Ledige (Gesetzliche Rente + Sparkassen-BasisRente) 2015 2020 2025 22.172 EUR 22.172 EUR * 22.172 EUR * Absetzbarkeit der Beiträge zur Sparkassen-BasisRente 80 % 90 % 100 % Steuerfreier Höchstbeitrag für Ledige 17.737 EUR 19.955 EUR * 22.172 EUR * * Der Höchstbetrag der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ist seit 2015 dynamisch. Die angegebenen Werte gelten vorbehaltlich. Der tatsächliche Betrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Im Jahr 2015 sind 60 % der Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und 80 % der Beiträge zur Sparkassen-BasisRente als Sonderausgaben von der Steuer abzugsfähig. Beispiel: lediger Selbständiger (2015) zu versteuerndes Einkommen 70.000 EUR, monatliche Investition 600 EUR in die Sparkassen-BasisRente im Jahr 2015 Jährlicher Bruttobeitrag zur Sparkassen-BasisRente: • davon 80 % steuerfrei (im Jahr 2015): Steuerbelastung (inkl. Solidaritätszuschlag) • vor Sonderausgabenabzug: • nach Sonderausgabenabzug: 22.325 EUR 19.772 EUR Steuerersparnis: 2.553 EUR Nettobeitrag zur Sparkassen-BasisRente (im Jahr 2015): 4.647 EUR Staatliche Förderquote im Jahr 2015: Anteil der steuerpflichtigen Rentenleistungen 7.200 EUR 5.760 EUR 35,46 % Spätere Rentenleistungen (gesetzliche Rente + Sparkassen-BasisRente) sind im Gegenzug stufenweise zu versteuern. Im Jahr 2015 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 70 %. Dieser Anteil erhöht sich für spätere Jahrgänge in Schritten um 2 % bis auf 80 % im Jahr 2020 und danach in Schritten um je 1 % auf 100 % im Jahr 2040. Für jeden neuen Rentner gilt der Prozentsatz im Jahr des Rentenbeginns. Der sich daraus ergebende steuerfrei bleibende Teil wird für die Dauer des Rentenbezuges als Euro-Betrag festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen werden damit ebenfalls steuerpflichtig. Steuer abhängig von persönlichen Verhältnissen Ob und wie viel Einkommensteuer auf die Rentenzahlungen anfällt, hängt von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ab. Wenn bei einem Renteneintritt im Jahr 2015 neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und / oder der Sparkassen-BasisRente keine weiteren Einkünfte erzielt werden, bleibt bei einem ledigen Rentner eine monatliche Rente bis zu 1.173 EUR, bei einem verheirateten Rentnerpaar eine monatliche Rente bis zu 2.345 EUR steuerfrei. 996Jp-0115 Seite 2 von 3 Leistung bei Pflegebedürftigkeit PflegePlus – Das Fundament für die Pflegeabsicherung PflegePlus ist bei Vertragsneuabschluss automatisch enthalten. Der Vorteil: Mehr Leistung ohne mehr Beitrag. Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr wird eine erhöhte Altersrente gezahlt. Für PflegePlus ist keine Prüfung der Gesundheit erforderlich. Bereits ab der gesetzlichen Pflegestufe I besteht Anspruch auf die zusätzliche Altersrente. Auch bei Wegfall der Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezuges erfolgt keine Herabsetzung der Rente. Sicherheit, Stabilität und Ertrag Die über die Garantieleistungen hinaus erwirtschafteten Erträge geben wir in Form einer seit vielen Jahren soliden Überschussbeteiligung an unsere Kunden weiter. Das sorgt für hohe Rentenleistungen bei Ablauf. Gewinnrente und Zuwachsrente Bei Wahl der Gewinnrente wird sofort ab Rentenbeginn eine erhöhte gleich bleibende Rente gezahlt, die aus den künftigen Überschüssen der Rentenphase vorfinanziert wird. Daher ist die Höhe der Gewinnrente nicht für die gesamte Rentenzahldauer garantiert. Die Zuwachsrente empfehlen wir allen, die eine jährlich steigende Rentenzahlung erhalten möchten. Dabei ist die jeweils erreichte Rente für die Zukunft mindestens garantiert. Weitere Pluspunkte der Sparkassen-BasisRente Staatlich zertifizierte Altersvorsorge Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt: Die Vertragsbedingungen der Sparkassen-BasisRente erfüllen die Anforderungen des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen. Dadurch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die steuerliche Förderung in Form von Sonderausgaben in Anspruch zu nehmen. Eine separate Prüfung durch das Finanzamt, ob die gesetzlichen Vertragskriterien eingehalten werden, muss daher nicht mehr erfolgen. Vereinfachte Steuererstattung Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 werden die geleisteten Beiträge zur SparkassenBasisRente elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Dadurch muss keine Beitragsbescheinigung mehr im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt zahlt nach Einreichung der Steuererklärung die eventuelle Steuererstattung direkt aus. Steuerliche Vorteile Durch die Steuerersparnis ist mehr Geld für die weitere private Altersversorgung verfügbar. Flexible Zuzahlungen Der Vertrag kann entsprechend der finanziellen Situation jederzeit durch individuelle Zuzahlungen aufgestockt werden. Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik) Wenn gewünscht, erhöhen sich die Beiträge und Leistungen jährlich. Damit bleibt der Versicherungsschutz wertbeständig und steigende Lebenshaltungskosten werden ausgeglichen. Attraktive Rentenverzinsung Wie lukrativ ist die Basis-Rente? Das folgende Beispiel zeigt, dass die Rentenzahlung, insbesondere unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen, sehr attraktiv ist. 2.000 EUR 25 Jahre 35 % 2.000 EUR 25 Jahre 35 % 20 % 2040 20 % 2040 Bei Zahlung eines jährlichen Beitrags von 2.000 EUR über eine Laufzeit von 25 Jahren ergibt sich ab dem 67. Lebensjahr eine lebenslange monatliche Rente inkl. Überschüsse in Höhe von ca. 319 EUR (Variante Plus). Somit betragen die jährlichen Rentenzahlungen ca. 6 % aller eingezahlten Beiträge. Unter Berücksichtigung der Steuereffekte erreicht die Rentenzahlung sogar 9 %. Die Rentenzahlung erfolgt lebenslang. Welche Besonderheiten gibt es? Bei den aufgeführten Leistungen handelt es sich um Auszüge aus dem Leistungsumfang. Für den Versicherungsschutz sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. 996Jp-0115 Seite 3 von 3