Vorgehen zur Beantragung einer Kostenerstattung bei der

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Vorgehen zur Beantragung einer Kostenerstattung bei der
Vorgehen zur Beantragung einer Kostenerstattung
bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Was bedeutet Kostenerstattung?
Beim Kostenerstattungsverfahren stelle ich Ihnen die therapeutischen Sitzungen wie
einem privat Versicherten in Rechnung und Sie reichen diese Rechnung nachträglich
bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein:
Die Krankenkasse zahlt aber nur, wenn sie vor Behandlungsbeginn diesem Verfahren
schriftlich zugestimmt hat!
Wie muss ich vorgehen?
• Nachweis über bisherige erfolglose Therapieplatzsuche
Sie weisen nach (über Telefonnotizen mit Datum und Namen der Behandler) dass
bei mindestens drei Versuchen, kein Therapieplatz in einer vertragsärztlich
zugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapiepraxis für eine baldige
Behandlung Kindes gefunden wurde.
Ein Gerichtsurteil (Rechtsquellen: BSG Az. 6 RKa 15/97) hat festgelegt: Zumutbar sind
bei Kindern- und Jugendlichen Wartefristen von nicht mehr als 6 Wochen.
• Notwendigkeits- oder Dringlichkeitsbescheinigung
Ein Hausarzt oder ein Facharzt Ihres Kindes füllt eine Notwendigkeitsbescheinigung
aus, aus der die Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung für Ihre
Tochter oder Ihren Sohn hervorgeht.
• Ärztlicher Konsiliarbericht
Ein Hausarzt oder Facharzt Ihres Kindes bestätigt in einem Konsiliarbericht von
ärztlicher Seite, dass keine körperliche Erkrankung bei Ihrem Kind vorliegt, die
gegen die Aufnahme einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie spricht.
• Formlosen Antrag vorbereiten und zum Erstgespräch mitbringen
Wenn Sie alle Unterlagen vorliegen haben, setzen Sie einen formlosen schriftlichen
„Antrag auf Kostenerstattung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit
Schwerpunkt Verhaltenstherapie“ auf und bringen diesen zum Erstgespräch in
meine Praxis mit.
In Ihrem Schreiben an die Krankenkasse sollten Sie auch auf Ihre Belege verweisen,
dass derzeit in Ihrer Nähe kein Psychotherapiebeginn für Ihre Tochter/Ihren Sohn in
einer vertragsärztlich zugelassenen Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
möglich ist. Erbitten Sie in Ihrem Schreiben die „Bewilligung außervertraglicher
probatorischer Sitzungen und einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ bei der
im Begleitschreiben genannten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin durch Ihre
Krankenkasse.