Vorgehen zur Beantragung einer Kostenerstattung bei der
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Vorgehen zur Beantragung einer Kostenerstattung bei der
Vorgehen zur Beantragung einer Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenversicherung Was bedeutet Kostenerstattung? Beim Kostenerstattungsverfahren stelle ich Ihnen die therapeutischen Sitzungen wie einem privat Versicherten in Rechnung und Sie reichen diese Rechnung nachträglich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein: Die Krankenkasse zahlt aber nur, wenn sie vor Behandlungsbeginn diesem Verfahren schriftlich zugestimmt hat! Wie muss ich vorgehen? • Nachweis über bisherige erfolglose Therapieplatzsuche Sie weisen nach (über Telefonnotizen mit Datum und Namen der Behandler) dass bei mindestens drei Versuchen, kein Therapieplatz in einer vertragsärztlich zugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapiepraxis für eine baldige Behandlung Kindes gefunden wurde. Ein Gerichtsurteil (Rechtsquellen: BSG Az. 6 RKa 15/97) hat festgelegt: Zumutbar sind bei Kindern- und Jugendlichen Wartefristen von nicht mehr als 6 Wochen. • Notwendigkeits- oder Dringlichkeitsbescheinigung Ein Hausarzt oder ein Facharzt Ihres Kindes füllt eine Notwendigkeitsbescheinigung aus, aus der die Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung für Ihre Tochter oder Ihren Sohn hervorgeht. • Ärztlicher Konsiliarbericht Ein Hausarzt oder Facharzt Ihres Kindes bestätigt in einem Konsiliarbericht von ärztlicher Seite, dass keine körperliche Erkrankung bei Ihrem Kind vorliegt, die gegen die Aufnahme einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie spricht. • Formlosen Antrag vorbereiten und zum Erstgespräch mitbringen Wenn Sie alle Unterlagen vorliegen haben, setzen Sie einen formlosen schriftlichen „Antrag auf Kostenerstattung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie“ auf und bringen diesen zum Erstgespräch in meine Praxis mit. In Ihrem Schreiben an die Krankenkasse sollten Sie auch auf Ihre Belege verweisen, dass derzeit in Ihrer Nähe kein Psychotherapiebeginn für Ihre Tochter/Ihren Sohn in einer vertragsärztlich zugelassenen Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie möglich ist. Erbitten Sie in Ihrem Schreiben die „Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ bei der im Begleitschreiben genannten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin durch Ihre Krankenkasse.