Erstsemesterbroschüre
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Erstsemesterbroschüre
MBA Berufsbegleitender / Part Time General Management Studiengebühr Modulbeschreibung Jena Präsenzzeiten Rückmeldung Stadtplan Studienordnung Übernachtung Kontaktdaten JenALL Campusplan Erstsemesterbroschüre Professoren Module Semesterticket Nahverkehr Prüfungsordnung Anfahrtsplan Rückmeldung Validierung Thoska Benotung Prüfungstermine DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK Kontaktadressen Präsenzzeiten Studien- und Prüfungsplan Thoska Studienkosten/Rückmeldung Prüfungstermine/Benotung INFORMATION UND BERATUNG Für Fragen stehen Ihnen die Professoren und Mitarbeiter des Fachbereichs Betriebswirtschaft der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und das Team von JenALL e.V. gern zur Verfügung. Anschriften: Ernst-Abbe-Hochschule Jena Fachbereich Betriebswirtschaft Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena JenALL e.V. Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena (Raum 05.-01.17) Studiengangsleiter Prof. Dr. Theodor Enders Telefon: 03641 205 570 Telefax: 03641 205 551 E-Mail: Theodor.Enders@fh-jena.de Stellvertretender Studiengangsleiter Prof. Dr. rer. pol. Guido A. Scheld Telefon: 03641 205 582 Telefax: 03641 205 551 E-Mail: Guido.Scheld@fh-jena.de Dekan Prof. Dr. rer. pol. Hans Klaus Telefon: 03641 205 550 Telefax: 03641 205 551 E-Mail: Hans.Klaus@fh-jena.de Prüfungsverwaltung Marion Zipfel Telefon: 03641 205 580 Telefax: 03641 205 581 E-Mail: Marion.Zipfel@fh-jena.de Ansprechpartner Lernplattform Annett Hoffmann (Mitarbeiterin Weiterbildung) Telefon: 03641 205 766 Telefax: 03641 205 109 E-Mail: Annett.Hoffmann@fh-jena.de Organisation und Verwaltung Franziska Becker (Sekretariat) Telefon: 03641 205 108 Telefax: 03641 205 109 E-Mail: Franziska.Becker@fh-jena.de (JenALL e.V.) Annett Hoffmann (Mitarbeiterin Weiterbildung) Telefon: 03641 205 108 Telefax: 03641 205 109 E-Mail: Annett.Hoffmann@fh-jena.de Peter Perschke (Geschäftsführung JenALL e.V.) Telefon: 03641 205 108 Telefax: 03641 205 109 E-Mail: Peter.Perschke@fh-jena.de oder mail@jenall.de PROFESSOREN UND DOZENTEN Prof. Dr.rer.pol. Wolfgang Bernartz Allg. BWL, insb. Informations-, Projekt- und Innovationsmanagement Berufliche Tätigkeiten: - Akademischer Leiter an der InternationalBusiness-School ab 2009 - seit März 1998 im Fachbereich BW der FHJena tätig EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-587 Telefax 03641 205-551 Wolfgang. Bernartz@fh-jena.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte: - Betriebliche Informationssysteme, - Elektronische Geschäfts-kommunikation (EDI); - Praxis-Projekte mit Unternehmen in Thüringen Prof. Dr. oec. publ. Martin Bösch ABWL, insb. Finanzwirtschaft Berufliche Tätigkeiten - Leitung Trading für Derivate undRepos - Leitung institutionalsales für Aktienprodukte - GF einer Transaktionsbank - Seit 2004 an der EAH Jena EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-565 Telefax 03641 205-551 Martin.Boesch@fh-jena.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Kapitalmärkte - Unternehmensbewertung - Bankbetriebswirtschaft Prof. Dr. rer. pol. Günter Buerke ABWL, insb. für marktorientierte Unternehmensführung Berufliche Tätigkeiten - Marketingleiter Möbelindustrie - Geschäftsführer Marketing und Vertrieb Möbelindustrie - Seit 1994 an der EAH Jena EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-595 Telefax 03641 205-551 Guenter.Buerke@fh-jena.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Strategisches Marketing und Vertrieb - Marktforschung und Marktsegmentierung - Kommunikation und Multimedia Prof. Dr. jur. Theodor Enders Wirtschafts- und Arbeitsrecht Berufliche Tätigkeiten - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bis 1996 - Beratung im Gewerblichen Rechtsschutz - Seit 1994 an der EAH Jena Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Gewerblicher Rechtsschutz - Urheber- und Medienrecht - Vertragsgestaltung und Mediation EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-570 Telefax 03641 205-551 Theodor.Enders@fh-jena.de Dr. Luis Ephrosi Management Berufliche Tätigkeiten - Vertretungsprofessur an der EAH Jena Betriebswirt - Beratender Betriebswirt und privater Dozent EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-866 Telefax 03641 205-551 Luis.Ephrosi@fh-jena.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Marketing - allgemeine BWL - internationale Projekte Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Görg Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht Berufliche Tätigkeiten - Befähigung zum Richteramt - Rechtsanwalt und Unternehmensberater - Seit 1999 an der EAH Jena EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-571 Telefax 03641 205-551 Hans-Juergen.Goerg@fh-jena.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Zivil- und Wirtschaftsrecht - Arbeits- und Sozialrecht - Insolvenz- und Sanierungsrecht - Digitale Signaturen (Fraunhofer) - Computer- und Onlinerecht Prof. Dr. rer. pol. Heiko Haase ABWL, insb. Gründungs- und Innovationsmanagement Berufliche Tätigkeiten - Wiss. Assistent an der TU Ilmenau, - Professor an der FH Worms - Seit 2010 an der EAH Jena EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-573 Telefax 03641 205-551 Heiko.Haase@fh-jena.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Existenz- / Unternehmensgründung - Kleine und mittlere Unternehmen - Innovationsmanagement - Technologietransfer - Gewerblicher Rechtsschutz Prof. Dr. rer. pol. Hans Klaus ABWL, insb. ext. Rechnungswesen Berufliche Tätigkeiten - Wiss. Assistent an der Julius-MaximiliansUniversität Würzburg und der RuhrUniversität Bochum - Steuerberater - Seit 1996 an der EAH Jena Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Handels- und Steuerbilanzrecht - Internationale Rechnungslegung (IAS, USGAAP) EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-579 Telefax 03641 205-551 Hans.Klaus@fh-jena.de Prof. Dr. oec. Heike Kraußlach ABWL, insbes. Personalwesen Berufliche Tätigkeiten - Personalleiterin in Krankenhäusern (in öffentlicher und privater Trägerschaft) - Geschäftsbereichsleiterin Personalmanagement des Universitätsklinikums Jena - Seit 2009 an der EAH Jena EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-583 Telefax 03641 205-551 Heike.Krausslach@fh-jena.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Personalentwicklung - Tarif- und Arbeitszeitfragen - Führungskräftevergütung Dipl.-Volkswirt Arndt Lautenschläger Entrepreneurship Berufliche Tätigkeit - Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der EAH Jena EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-591 Telefax 03641 205-551 Arndt.Lautenschlaeger@fh-jena.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Entrepreneurship Research - Entrepreneurship Education Prof. Dr. phil. Michael Mainka Rechnungswesen / Controlling Berufliche Tätigkeiten - 2005-2010 Geschäftsführer der Isar Kliniken GmbH - Projektentwickler, Sanierungs- und Restrukturierungsmanager für Kliniken und ambulante Zentren - Seit 2005 an der EAH Tulpenstraße 19 82131 Gauting Telefon 083 624095884 Telefax 089 62303284 info@mmainka.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Modernes Krankenhausmanagement - Betriebswirtschaftslehre im Gesundheitswesen Prof. Dr. rer. pol. Thomas Sauer Volkswirtschaftslehre Berufliche Tätigkeiten - Wiss. Mitarbeiter und Projektleiter in der internat. Wirtschaftsforschung (Schwerpunkte: Osteuropa, Technologietransfer, internationale Finanzmärkte) - Seit 2001 an der EAH Jena Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Weltwirtschaftliche Integration und Transformation von Wirtschaftssystemen EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-568 Telefax 03641 205-551 Thomas.Sauer@fh-jena.de Prof. Dr. rer. pol. Guido A. Scheld ABWL, insb. Rechnungswesen Berufliche Tätigkeiten - Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Paderborn - Leiter Controlling in der Möbelindustrie - Seit 1995 an der EAH Jena EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-582 Telefax 03641 205-551 Guido.Scheld@fh-jena.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Moderne Kostenrechnungssysteme - Controlling in mittelständischen Unternehmen Prof. Dr. Burkhard Schmager BWL, insb. Produktionsmanagement Berufliche Tätigkeiten: - 1990-91: Oberingenieur am AB Arbeitswissenschaft der TU HamburgHarburg - 1991-94: Projektleiter in Mittelständischer Unternehmensberatungsgesellschaft in HH - - seit 1994Professor im FB WI EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-910 Telefax 03641 205-901 Burhard.Schmager@fh-jena.de Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Produktionsorganisation; - Qualitätsmanagement; Supply Chain Management - Logistiksysteme, Kennzahlensysteme, - Betriebsdatenerfassung, ERP Prof. Dr. rer. oec. Matthias-W. Stoetzer Volkswirtschaftslehre Berufliche Tätigkeiten - Abteilungsleiter volkswirtschaftliches Forschungsinstitut Bonn - Seit 1996 an der EAH Jena Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Marktstrukturen und Wettbewerbsprozesse - Empirische Wirtschaftsforschung EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-569 Telefax 03641 205-594 Matthias.Stoetzer@fh-jena.de E-MAIL ZUGANG Mit der Immatrikulation an der EAH Jena erhalten Sie unter anderem einen vorläufigen Studentenausweis. Im ersten Abschnitt des Ausweises finden Sie Ihre EAH-Zugangsdaten. Diese bestehen aus einer E-Mailadresse, einer User-ID sowie einem Initialpasswort. Allen Studierenden der EAH Jena wird mit der Immatrikulation ein elektronisches Postfach auf dem zentralen Exchange Server der Hochschule eingerichtet. Dieses Postfach ist mit der primären Emailadresse Vorname.Nachname@stud.fh-jena.de verknüpft. Weiterhin ist das Postfach auch unter der Emailadresse UserID@stud.fh-jena.de erreichbar (Beispiel: s7mamust@stud.fh-jena.de). Ändern Sie bitte Ihr Initialpasswort so schnell wie möglich auf ein nur Ihnen bekanntes Passwort. Verwenden Sie bitte dazu die Webseite http://pwdchange.fh-jena.de, die von jedem PC der Hochschule erreichbar ist. Wo muss ich mich einloggen? Sie erreichen diesen Dienst unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und Standort (auch außerhalb des CampusNet) über die Webseite: http://owa.stud.fhjena.de. Weiterleiten von Nachrichten an externe Postfächer (EAH E-Mail->Privat E-Mail) Melden Sie sich am Portal http://owa.stud.fh-jena.de an. Klicken Sie in der rechten oberen Ecke auf „Optionen“ und dann im Menü auf „Posteingangsregel erstellen…“ Wählen Sie „Neu…“. Im Drop-Down Menü „Wenn die Nachricht eintrifft“ wählen Sie „[Auf alle Nachrichten anwenden]“. Im Drop-Down Menü unter „Gehen Sie folgendermaßen vor: wählen Sie „Nachricht umleiten an…“ Es öffnet sich das Adressbuch. Sie könnten einen Empfänger aus dem Adressbuch auswählen, oder ganz unten im „An ->“ die externe Emailadresse angeben an die Nachrichten umgeleitet werden sollen. Klicken Sie auf „OK“ und anschließend auf „Speichern“. Bestätigen Sie die Warnung mit „Ja“. Die neue Posteingangsregel ist sofort aktiv und erscheint in der Liste der Regeln. Um sie zu deaktivieren müssen Sie das Häkchen in der Regelliste entfernen oder die Regel löschen. Hinweis: Wenn Sie die Regel so verfassen, werden alle eingehenden Nachrichten an die externe Emailadresse umgeleitet und nicht in ihrem EAH Postfach gespeichert. Soll jedoch eine Kopie erstellt und weitergeleitet werden, gehen Sie beim Erstellen der Regel etwas anders vor und: Klicken im Fenster „Posteingangsregeln“ und „neu“ zunächst auf „Weitere Optionen…“. Im Drop-Down Menü unter „Gehen Sie folgendermaßen vor: “Wählen Sie „Weiterleiten, umleiten oder Senden und dann „Nachricht weiterleiten an…“ die externe Emailadresse angeben an die Nachrichten umgeleitet werden sollen. Klicken Sie auf „OK“ und anschließend auf „Speichern“. Bestätigen Sie die Warnung mit „Ja“. Die neue Posteingangsregel ist sofort aktiv und erscheint in der Liste der Regeln. Um sie zu deaktivieren müssen Sie das Häkchen in der Regelliste entfernen oder die Regel löschen. Passwort vergessen - der Zugang funktioniert nicht? Bitte wenden Sie sich an das SZI (ServiceZentrum Informatik) Raum 01.01.12/2 (Haus 1, 1. OG, Raumnr. 01.01.12/2) E-Mail: netadmin@fh-jena.de (bei Fragen zur Benutzerverwaltung und VPNAnträgen) mailadmin@fh-jena.de (bei Fragen zur E-Mail-Nutzung) LEHREPLATTFORM Zu jedem Semester mit Präsenzzeiten erhalten Sie Lehrunterlagen. Diese Unterlagen bekommen Sie nicht nur in Papierform, sondern die meisten Lehrinhalte sind auch auf elektronischem Weg abrufbar. Während Ihres Studiums erhalten Sie Zugriff auf die Lehreplattform der EAH (lehre.fh-jena.de). Die Anmeldung zur Lehreplattform erfolgt mit Ihrer User-ID und dem Passwort, welches Sie zur Immatrikulation erhalten haben. Anschließend können Sie sich Ihren Studiengang und das gewünschte Modul heraussuchen. Eine Einführung in die Benutzung der Plattform samt Einschreibeschlüssel für die einzelnen Module erhalten Sie gesondert zum Semesterstart. Im Rahmen Ihres Studiengangs finden Sie einen Ordner „Organisation und Rechtliches.“ Dieser Ordner enthält neben der Studien- und Prüfungsordnung auch die Präsenzzeitenpläne für das aktuelle und kommende Semester sowie die Raumplanung. Hierauf können Sie jederzeit zugreifen, wenn Sie für Ihre Terminplanung die Präsenzzeiten der folgenden Semester benötigen. Neben der Lehreplattform gibt es noch eine zweite Plattform – Moodle – die ebenfalls Lehrunterlagen enthält. Diese Plattform wird für die Lehrveranstaltungen von Prof. Sauer genutzt. Die Bedienungsanleitung und den Einschreibeschlüssel erhalten Sie ebenfalls gesondert. ÜBERSICHT ÜBER DIE PRÄSENZZEITEN IM SOMMERSEMESTER 2016 1. Semester Berufsbegleitender Masterstudiengang Master of Business Administration “General Management” (kurz MBA GM) des Fachbereichs Betriebswirtschaft der EAH Jena, Standort EAH Jena Bitte beachten Sie, dass an Präsenztagen, an denen Sie nur eine Klausur schreiben, keine Getränke und weiteres Catering bereitgestellt werden. Weiterhin erfolgt kein Catering (Mittagessen) bei Vorlesungen/Präsenzzeiten am Samstag bis 12:15 Uhr. Datum Wochentag 08.04.2016 Freitag 09.04.2016 Samstag 22.04.2016 Freitag 23.04.2016 Samstag 13.05.2016 Freitag 14.05.2016 Samstag 20.05.2016 Freitag 21.05.2016 Samstag Block Uhrzeit Vorlesungsinhalt Dozent 1 14:30 - 16:00 Uhr Einführungsveranstaltung Prof. Dr. Enders 2 16:15 - 17:45 Uhr V1.3 Vertragsverhandlung Prof. Dr. Enders 3 18:00 - 19:30 Uhr und Mediation 1 09:00 - 10:30 Uhr V1.3 Vertragsverhandlung 2 10:45 - 12:15 Uhr und Mediation 3 13:00 - 14:30 Uhr 1 14:30 - 16:00 Uhr 2 16:15 - 17:45 Uhr 3 Prof. Dr. Enders LV 3.1 Qualitätsmanagement Prof. Dr. Schmager 18:00 - 19:30 Uhr LV 1.1 Wissenschaftstheorie Prof. Dr. Klaus 1 09:00 - 10:30 Uhr LV 1.1 Wissenschaftstheorie Prof. Dr. Klaus 2 10:45 - 12:15 Uhr der Betriebswirtschaft 3 13:00 - 14:30 Uhr 2 16:15 - 17:45 Uhr V1.2 Kreativität und 3 18:00 - 19:30 Uhr Unternehmertum 1 09:00 - 10:30 Uhr V1.2 Kreativität und 2 10:45 - 12:15 Uhr Unternehmertum 3 13:00 - 14:30 Uhr V3.2 Logistik- und 4 14:45 - 16:15 Uhr Prozessmanagement 1 14:30 - 16:00 Uhr V4.1 Controlling Prof. Dr. Scheld 2 16:15 - 17:45 Uhr 3 18:00 - 19:30 Uhr V2.1 Arbeitsrecht für FK Prof. Dr. Görg 1 09:00 - 10:30 Uhr V4.1 Controlling Prof. Dr. Scheld 2 10:45 - 12:15 Uhr 3 13:00 - 14:30 Uhr V2.1 Arbeitsrecht für Prof. Dr. Görg 4 14:45 - 16:15 Uhr Führungskräfte Lautenschläger Lautenschläger Prof. Dr. Haase 27.05.2016 Freitag 1 14:30 - 16:00 Uhr V2.2 Personalentwicklung Prof. Dr. Kraußlach 2 16:15 - 17:45 Uhr V4.2 Unternehmensführung Prof. Dr. Mainka 3 18:00 - 19:30 Uhr 1 09:00 - 10:30 Uhr V2.2 Personalentwicklung Prof. Dr. Kraußlach 2 10:45 - 12:15 Uhr 3 13:00 - 14:30 Uhr V4.2 Unternehmensführung Prof. Dr. Mainka 4 14:45 - 16:15 Uhr 1 14:30 - 16:00 Uhr V2.3 Internationales Prof. Dr. Kraußlach 2 16:15 - 17:45 Uhr Personalmanagement 3 18:00 - 19:30 Uhr 11.06.2016 Samstag 1 09:00 - 11:00 Uhr Klausur M3 Prof. Dr. Haase 18.06.2016 Samstag 1 09:00 - 11:00 Uhr Klausur M4 Prof. Dr. Scheld 25.06.2016 Samstag 1 09:00 - 11:00 Uhr Klausur M2 Prof. Dr. Kraußlach 28.05.2016 Samstag 10.06.2016 Freitag Ansprechpartner: Prof. Dr. Guido A. Scheld, EAH Jena, FB BW, guido.scheld@fh-jena.de Stand: 8.10.2015 STUDIEN- UND PRÜFUNGSPLAN Modul- bzw. LV-bezeichnung Dozent Sem. 1 PS CP Sem.2 PS M1 Betriebswirtschaftliche Methodenlehre Enders LV 1.1 Technik des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens Sauer 8 5 LV 1.2 Kreativität und Unternehmertum Lautenschläger 8 0,5 LV 1.3 Vertragsverhandlung und Mediation Enders 10 0,5 M2 Personalwirtschaft Kraußlach LV 2.1 Arbeitsrecht für Führungskräfte Görg 6 2 LV 2.2 Personalentwicklung Kraußlach 6 2 LV 2.3 Internationales Personalmanagement Kraußlach 6 2 M3 Organisationsmanagement Haase LV 3.1 Qualitätsmanagement Schmager 4 3 LV 3.2 Logistik- und Prozessmanagement Haase 4 3 M4 Unternehmenssteuerung Scheld LV 4.1 Controlling Scheld 8 3 LV 4.2 Unternehmensführung Mainka 8 3 M5 Marktorientierte Unternehmensführung Buerke LV 5.1 Basic and Advanced Marketing Techniques Buerke 8 LV 5.2 International Marketing Buerke 8 M6 Rechnungslegung und Steuerrecht Klaus LV 6.1 Steuerrecht für Führungskräfte Klaus 6 LV 6.2 International Accounting (IAS/IFRS) Klaus 6 LV 6.3 Konzernrechnungslegung Scheld 6 M7 Wirtschaftsrecht Enders LV 7.1 Wirtschaftsrecht für Führungskräfte Görg 8 LV 7.2 Gewerblicher Rechtsschutz Enders 8 M8 Business and Economy Stoetzer LV 8.1 Microeconomics of Market Processes Stoetzer 8 LV 8.2 Macroeconomic Environment of Business Decisions Sauer 8 M9 Finanzwirtschaft Bösch LV 9.1 Unternehmensbewertung Bösch LV 9.2 Internationales Finanzmanagement Bösch M10 Business Information Management Bernartz LV 10.1 Projektmanagement Bernartz LV 10.2 Informationsmanagement Mainka M11 General Management Stoetzer LV 11.1 Strategisches Management Ephrosi LV 11.2 Internationales Management Stoetzer LV 11.3 Interkulturelle Wirtschaftskommunikation Haase M12 Masterthesis inkl. Kolloquium Summe der Präsenzstunden und Credit Points 68 24 66 d Insgesamt d l d Rahmen d ddes Studiums Leistungen im Umfang von 90 CP erbracht werden. Anmerkung: müssen im Legende: PS CP Präsenzzeit in h Credit Points CP Sem. 3 PS CP Sem.4 PS CP Summe CP 6 6 6 6 6 3 3 6 2 2 2 6 3 3 6 3 3 24 8 8 3 3 8 8 3 3 8 8 4 3 3 3 52 21 6 6 9 2 2 21 21 21 90 Teilnahme Präsenzveranstaltung fakultativ Pflicht Pflicht fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ fakultativ Prüfungsart und -dauer Seminararbeit Seminararbeit Klausur 120 Min. Klausur 120 Min. Klausur 120 Min. Klausur 120 Min. Klausur 120 Min. Klausur 120 Min. Klausur 60 Min. + Seminararbeit Klausur Seminararbeit Klausur 120 Min. Klausur 120 Min. Klausur 180 Min. Abschlussarbeit MODUL 1: BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE METHODENLEHRE LV 1.1 Technik des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens LV 1.2 Kreativität und Unternehmertum LV 1.3 Vertragsverhandlung und Mediation Die Studierenden werden in die Lage versetzt, die modernen Methoden wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens eigenständig anzuwenden, klassische Fehler zu vermeiden und Auswege aus Problemlagen zu finden. Darüber hinaus werden die Studierenden für eine problemorientierte Sichtweise ihrer betriebswirtschaftlichen Umwelt sensibilisiert und trainiert mit Hilfe von Kreativitätsund Mediationstechniken neue Geschäftsideen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Durch die Auseinandersetzung mit dem Thema der Vertragsverhandlung lernen die Studierende ihre betrieblichen Verhältnisse ausgehend von der Informationsgewinnung bis hin zur Erfüllungs- und Risikoplanung mit Mitteln und in den Grenzen des Rechts zu gestalten. MODUL 2: PERSONALWIRTSCHAFT LV 2.1 Arbeitsrecht für Führungskräfte LV 2.2 Personalentwicklung LV 2.3 Internationales Personalmanagement Das Modul „Personalwirtschaft“ zeigt, wie der Prozess der Personalentwicklung abläuft und mit welchen Methoden und Maßnahmen erfolgreiche Personalentwicklung durchgeführt werden kann (LV 2.2). Weiterhin wird aufgezeigt, welche Herausforderungen an das internationale Personalmanagement aufgrund der Besonderheiten hinsichtlich der Internationalisierungsstrategien in allen Feldern des Personalmanagements gestellt werden (LV 2.3). Die Veranstaltung zum Arbeitsrecht (LV 2.1) beinhaltet vorrangig das sog. Individualarbeitsrecht. Es umfasst, neben einer grundsätzlichen Einführung in die Materie, insbesondere Fragen der Begründung und des Inhalts von Arbeitsverhältnissen, Probleme der Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis und Probleme bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Grundzüge des Arbeitsschutzrechtes runden das Individualarbeitsrecht ab. Weiterhin ist Inhalt der Lehrveranstaltung das bei Arbeitsstreitigkeiten äußerst praxisrelevante Recht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Ein weiterer Bestandteil der Lehrveranstaltung befasst sich mit den Grundlagen des sog. kollektiven Arbeitsrechts. MODUL 3: ORGANISATIONSMANAGEMENT LV 3.1 Qualitätsmanagement LV 3.2 Logistik- und Prozessmanagement Das Modul „Organisationsmanagement“ (LV 3.1) zeigt in Teil 1 die Bedeutung von Qualität und Qualitätsmanagement als Unternehmensziel und Führungsaufgabe. Neben der Darstellung wichtiger Methoden, Werkzeuge und Normen des Qualitätsmanagements kommt dem Total Quality Management ein wesentlicher Stellenwert zu. Darüber hinaus werden grundlegende Kenntnisse zur Einrichtung, Erhaltung und Dokumentation von Qualitätsmanagementsystemen vermittelt. In Teil 2 des Moduls (LV 3.2) werden die grundlegenden Aspekte und Leistungen des Logistik- und Prozessmanagements dargelegt. Nach einer Einführung in die Funktionsbereiche der Logistik bilden die Analyse und Optimierung unternehmensübergreifender Wertschöpfungsketten einen Schwerpunkt der Veranstaltung. Des Weiteren folgen Ausführungen zum Logistikcontrolling sowie zur Internationalität des Logistikgeschäftes. MODUL 4: UNTERNEHMENSSTEUERUNG LV 4.1 Controlling LV 4.2 Unternehmensführung Das Modul „Unternehmenssteuerung“ besteht aus zwei Veranstaltungen. Die erste Veranstaltung heißt „Controlling“ (LV 4.1) und behandelt die Grundzüge des Controllings im Allgemeinen und gibt einen Überblick über ausgewählte Instrumente des operativen und strategischen Controllings im Besonderen. Der Zuhörer bzw. Leser kann sich ohne Vorwissen mit dem umfangreichen Fachgebiet des Controllings vertraut machen oder aber bestehendes Wissen vertiefen und erweitern; lediglich allgemeine Kenntnisse aus dem Bereich des externen und internen Rechnungswesens werden vorausgesetzt. Im Vordergrund steht das Bemühen, die vielfältigen und oft komplexen Sachverhalte und Zusammenhänge auf einfache und anschauliche Art und Weise darzustellen. Infolgedessen werden keine funktions- oder branchenspezifischen Probleme des Controllings behandelt. Im Vordergrund steht das ganzheitliche Unternehmenscontrolling. Die zweite Veranstaltung lautet „Unternehmensführung“ (LV 4.2) und behandelt die Grundzüge der Unternehmensführung. Vorgestellt werden die wichtigsten Führungstheorien, -ansätze und -stile. Der Teilnehmer erhält einen Überblick über die Strategien, mit denen die Führungskräfte den Herausforderungen des Wettbewerbs begegnen. Die enge inhaltliche und methodische Verbindung zwischen Unternehmensführung und Controlling wird durch die Vorstellung der wichtigsten Instrumente und Methoden der operativen und strategischen Unternehmensführung deutlich. MODUL 5: MARKTORIENTIERTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG LV 5.1 Basic and Advanced Marketing Techniques LV 5.2 International Marketing Das Modul „Marktorientierte Unternehmensführung“ zeigt Grundlagen des Marketings und Besonderheiten des Internationalen Marketings auf. Anhand des Marketing-Managementprozesses und unterstützt durch Praxisbeispiele werden Ziele, Zielgruppen, Strategien, Analysewerkzeuge und Instrumente zur Umsetzung nationaler und internationaler Marketingaufgaben vermittelt. MODUL 6: RECHNUNGSLEGUNG UND STEUERRECHT LV 6.1 Steuerrecht für Führungskräfte LV 6.2 International Accounting (IAS/IFRS) LV 6.3 Konzernrechnungslegung Das Modul „Rechnungslegung und Steuerrecht“ besteht aus drei Veranstaltungen. Die Lehrveranstaltung „Steuerrecht für Führungskräfte“ (LV 6.1) hat zum Ziel den Studierenden die wesentlichen für unternehmerische Entscheidungen relevanten steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln sowie deren betriebswirtschaftliche Auswirkungen aufzuzeigen. Die Studierenden sollen die Kompetenz erwerben, die Relevanz steuerlicher Regelungen für unternehmerische Entscheidungen zu erkennen und umgekehrt. Die zweite Veranstaltung heißt „International Accounting“ (LV 6.2). Die Wissensvermittlung in dieser Lehrveranstaltung erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung anhand von Fällen. Die Studierenden werden vom Dozenten vorbereitete Fälle eigenständig lösen und die Lösung begründen und gegen Einwände von Kommilitonen und Dozenten vertreten. Die Fälle selbst beinhalten die zentralen Unterschiede zwischen der nationalen Rechnungslegung und der Rechnungslegung nach IAS/IFRS. Die Veranstaltung „Konzernrechnungslegung“ (LV 6.3) wurde mit dem Ziel konzipiert, Fern-Studierenden des 2. Semesters den Einstieg in die Rechnungslegung der Konzerne zu erleichtern. Der Leser bzw. Zuhörer kann sich ohne Vorwissen mit dem schwierigen Fachgebiet der Konzernrechnungslegung vertraut machen oder aber bestehendes Wissen vertiefen und erweitern; lediglich allgemeine Kenntnisse aus dem Bereich der Jahresabschlusserstellung werden vorausgesetzt. MODUL 7: WIRTSCHAFTSRECHT LV 7.1 Wirtschaftsrecht für Führungskräfte LV 7.2 Gewerblicher Rechtsschutz Das Modul „Wirtschaftsrecht“ wurde speziell für Studierende des MBA- Fernstudienganges des Fachbereichs Betriebswirtschaftslehre entwickelt. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, sich auch ohne spezielle Vorkenntnisse als Leser bzw. als Zuhörer den Stoff erarbeiten zu können. Wünschenswert wären Grundkenntnisse des zivilen und öffentlichen Wirtschaftsrechts, insbesondere des Bürgerlichen Rechts. Sie sind jedoch nicht Bedingung für das Verständnis der Materie. Das Modul beschäftigt sich, überwiegend anhand praktischer Beispiele, Fälle und Aufgaben, insbesondere mit speziellen Themen aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts, wie etwa der sog. Rechtsgeschäftslehre, dem Vertrags- und Schuldrecht, dem Schadensersatzrecht u.a. Weiterhin werden für die Praxis von Führungskräften relevante Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, wie etwa die Geschäftsführerhaftung, sowie aus dem Gewerberecht und dem gewerblichen Rechtsschutz behandelt. Weiterhin geht es inhaltlich um die Erarbeitung von Verträgen aus Sicht von Führungskräften, wobei ein besonderes Gewicht auf die Lizenzverträge gelegt wird. MODUL 8: BUSINESS AND ECONOMY LV 8.1 Microeconomics of Market Processes LV 8.2 Macroeconomics of Environment of Business Decisions Die Studierenden erhalten im ersten Teil (LV 8.1) einen Einblick in das Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage auf einem Markt. Unterschiedliche Marktergebnisse bei Konkurrenz, im Oligopol und Monopol werden analysiert und Probleme des Marktversagens untersucht. Der zweite Teil (LV8.2) beschäftigt sich mit zentralen gesamtwirtschaftlichen Größen und Zusammenhängen bei kurzfristiger Betrachtung: Bruttonationaleinkommen, gesamtwirtschaftliches Angebot und Nachfrage, IS-LMModell; sowie der Erfassung der Gesamtwirtschaft bei mittelfristiger Analyse: Arbeitslosigkeit, AS-ADModell, Phillipskurve und Inflation. Abschließend wird ein Einblick in die Außenwirtschaftsbeziehungen gegeben (hinsichtlich der EU und im internationalen Kontext). MODUL 9: FINANZWIRTSCHAFT LV 9.1 Unternehmensbewertung LV 9.2 Internationales Finanzmanagement In der Veranstaltung „Unternehmensbewertung“ (LV 9.1) werden die bestehenden Bewertungsansätze dargestellt, interpretiert und angewendet. Ferner wird die Rolle des Fremdkapitals zur Erhöhung des Unternehmenswerts beleuchtet. In der zweiten Veranstaltung „Internationales Finanzmanagement“ (LV 9.2) werden die wesentlichen Gründe für die Internationalisierung von Unternehmungen erläutert. Der Studierende wird dabei mit den betriebswirtschaftlichen Ansätzen zur Erklärung der Globalisierung vertraut gemacht. Darüber hinaus werden die wesentlichen Typen von Währungsrisiken und deren Hedgingmöglichkeiten dargestellt und diskutiert. MODUL 10: BUSINESS INFORMATION MANAGEMENT LV 10.1 Projektmanagement LV 10.2 Informationsmanagement Das Modul „Business Information Management“ besteht aus zwei Veranstaltungen, namentlich „Projektmanagement“ und „Informationsmanagement“. Unsere Wirtschaftswelt wird immer komplexer. Unternehmen stehen zunehmend im globalen Wettbewerb. Produkte werden in kürzeren Abständen durch neuere ersetzt. Märkte schwanken, brechen zusammen und neue entstehen. Ein wirksames Instrument zur Bewältigung derartiger komplexer Aufgaben ist das Projektmanagement, welches in der ersten Veranstaltung (LV 10.1) vorgestellt wird. Die meisten Prozesse des Unternehmens dienen heute weniger dem Bearbeiten von materiellen Objekten, sondern dem Beschaffen, Verarbeiten, Verwalten und Kommunizieren von Informationen. Die Prozesse werden zunehmend komplexer. Konkret heißt das, Unternehmen müssen Informationsmanagement betreiben, um die Governance der Informationsverarbeitung zu gewährleisten. Mit dem strategischen und operativen Informationsmanagement beschäftigt sich die zweite Veranstaltung „Informationsmanagement“(LV 10.2). MODUL 11: GENERAL MANAGEMENT LV 11.1 Strategisches Management LV 11.2 Internationales Management LV 11.3 Interkulturelle Wirtschaftskommunikation Das Modul konzentriert sich auf die allgemeinen und grundlegenden Aspekte des strategischen und internationalen Managements sowie der interkulturellen Kommunikation. Die Verbindung der Veranstaltungen „Strategisches Management“, „Internationales Management“ und „Interkulturelle Kommunikation“ und die Auswahl der Inhalte verbinden den betriebswirtschaftlichen mit dem sozialwissenschaftlichen und dem interkulturellen Ansatz. Die interkulturelle Kommunikationsfähigkeit wird dabei als eine wichtige Qualifikation betrachtet, über die gerade international tätige Manager verfügen sollten. Dies impliziert eine Öffnung der Managementlehre für Erkenntnisse sozialwissenschaftlicher und interkultureller Disziplinen, z.B. Organisationspsychologie und soziologie. Nicht die Abgrenzung der Teildisziplinen sondern das interdisziplinäre Zusammenwirken steht im Vordergrund. Dennoch steht die ökonomische Ausrichtung im Zentrum der Betrachtung. Die eingefügten Praxisbeispiele, Anwendungsfälle und Fallstudien sollen verdeutlichen, wie die zunächst mehr oder weniger theoretisch dargestellten Aspekte und Ansätze konkrete Fragen und Probleme des strategischen und internationalen sowie interkulturellen Managements lösen können. THOSKA-KARTE Mit der Immatrikulation an der EAH Jena erhalten Sie von uns eine personalisierte Thoska-Karte (Thüringer Hochschul- und Studentenwerkskarte). Diese hat folgende Funktionen: • Studentenausweis • Semesterticket • Benutzerausweis für die Bibliothek • Kopierausweis • Bezahlfunktion in Mensa und Cafeteria • Parkberechtigungsausweis • Validierung (Aktualisierung der Gültigkeitsdauer) • Adressänderung am Selbstbedienungs-Terminal • Bescheinigungsdruck am Selbstbedienungs-Terminal • Zugang zu Pools und Laboren Die einmal erhaltene Thoska begleitet Sie über Ihre gesamte Studienzeit an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Studierende müssen die Gültigkeit ihrer Thoska jedes Semester am Selbstbedienungs-Terminal selbständig aktualisieren. Auf dem unteren Teil der Karte befindet sich ein wiederbeschreibbarer Bereich. Nach Ihrer Rückmeldung können Sie diesen Bereich bei Nutzung der SelbstbedienungsTerminals mit dem jeweils aktuellen Gültigkeitsende und den Studiengangsdaten neu beschreiben lassen (Validierung). Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihre Karte vor Ort zu validieren, kontaktieren Sie bitte JenALL. Die Validierung kann nach Zusendung der Thoska-Karte durch JenALL vorgenommen werden. ZUSAMMENSETZUNG DER STUDIENKOSTEN / RÜCKMELDUNG ZUM NÄCHSTEN SEMESTER Als immatrikulierte Studierende des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Business Administration (MBA)“ erhalten Sie jedes Semester zwei verschiedene Rechnungen: 1. Eine Aufforderung Studentensekretariat zur Zahlung der EAH des Jena, Semesterbeitrags versandt durch durch JenALL. das Diese Zahlungsaufforderung erhalten Sie zum einen über Ihr studentisches Postfach als auch postalisch. Die Begleichung des geforderten Betrages gilt gleichzeitig als Rückmeldung für das folgende Semester und ist zwingend vor dem jeweiligen Start des Semesters zu bezahlen. Die Zusendung der Rechnung erfolgt im Dezember bzw. Mai. 2. Eine Rechnung (Studiengebühr) durch die EAH Jena (für JenALL e.V.). Diese Rechnung erhalten Sie an Ihre private E-Mailadresse. Die Zusendung der Rechnung erfolgt i.d.R. im Juli bzw. Januar. WIE SETZEN SICH DIE KOSTEN FÜR DAS STUDIUM ZUSAMMEN? Das Studienentgelt für immatrikulierte Studierende des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Business Administration (MBA)“ beträgt insgesamt 10.900,00 €. Das Studienentgelt ist gemäß folgender Aufstellung zu zahlen und wird jeweils zu Beginn des Studiensemesters fällig. Semester 1: 3.250,00 € Semester 2: 3.250,00 € Semester 3: 3.250,00 € Semester 4: 1.150,00 € Demnach wird der im jeweiligen Semester gültige Semesterbeitrag gesondert durch das Servicezentrum für Studentische Angelegenheiten der EAH Jena, vor Semesterbeginn, in Rechnung gestellt und per Zahlungsaufforderung an die studentische E-Mail-Adresse (Zugang über: https://owa.fh-jena.de) und an die angegebene Rechnungsadresse des Studierenden gesandt. Der Differenzbetrag zum Studienentgelt wird in einer zweiten Rechnung erfasst und durch JenALL an den Studierenden übermittelt. Die Nichtzahlung einer der beiden Rechnungen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung der anderen Rechnung. PRÜFUNGSTERMINE / PRÜFUNGSABLAUF / BENOTUNG Während des Studiums erhalten Sie für die Absolvierung der einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Module eine Note. In den meisten Fällen wird als Abschluss eines Moduls eine Klausur geschrieben, welche den Inhalt der absolvierten Einzellehrveranstaltungen umfasst. Besteht ein Modul zum Beispiel aus drei Lehrveranstaltungen, werden diese drei (Teil-)Klausuren zu einer Modulnote zusammengefasst. Wichtig ist hierbei, dass Sie zum Bestehen des Moduls mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreichen müssen. Nach dem Korrigieren der Klausuren erhält JenALL die Notenliste durch das Prüfungsamt. Ihre Note wird Ihnen anschließend per E-Mail mitgeteilt. Sollten Sie eine Übermittlung der Note per E-Mail nicht wünschen, so sprechen Sie uns bitte an. Wenn Sie für sich oder Ihren Arbeitgeber einen offiziellen Notenausdruck benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem Prüfungsamt des Fachbereichs Betriebswirtschaft / Maschinenbau (Kontaktdaten finden Sie in dieser Broschüre) in Verbindung. Regulär erhält JenALL nur die Modulnote und nicht die die Bewertungen der einzelnen Teilklausuren. Sollten Sie Einblick in die Einzelbewertungen bzw. Teilklausuren nehmen wollen, sprechen Sie am besten den jeweiligen Dozenten an. Die Prüfungstermine für die einzelnen Module können Sie den jeweiligen Präsenzplänen entnehmen. In der Regel findet eine Modulprüfung nur einmal statt; eine Wiederholungsklausur- bzw. prüfung ist nicht vorgesehen. Sollten Sie einmal eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie also die Prüfung ein Jahr später im Rahmen des nächsten Matrikels wiederholen. Einzelne Dozenten bieten jedoch eine Nachholklausur oder mündliche Nachprüfung an. Über diese Sondertermine werden Sie per E-Mail durch uns informiert. Sie brauchen sich für Prüfungen weder an- noch abmelden. Ein Nichterscheinen zu einem regulären Prüfungstermin bedeutet nicht, dass die Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden wurde. Es entstehen Ihnen also keine Nachteile bei der Benotung. Die schriftlichen Prüfungen finden in der Regel in der zweiten Etage im Haus 1 der Ernst-Abbe-Hochschule statt. Gehen Sie hierfür zuerst in die erste Etage des Hauses 5 und laufen über die Brücke (über der Carl-Zeiss-Promenade) hinweg in das Haus 1. Dort finden Sie nur wenige Meter entfernt die Klausurräume. Bitte bringen Sie zu den Klausuren Ihren Personalausweis und die Thoska mit. Bringen Sie sich immer Stifte zum Schreiben mit. Weiterhin können Sie ein Lineal und einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitbringen. Bitte achten Sie darauf, ob diese Hilfsmittel während der Klausur zugelassen sind. Einen Hinweis dazu finden Sie auf dem Deckblatt der Klausur. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Prüfung keine Getränke o. ä. zur Verfügung gestellt werden. WILLKOMMEN IN JENA Stadtplan Jena Übernachtungsmöglichkeiten Anfahrtsplan Hochschule Parkplätze Campusplan Netzplan Jena/Geltungsbereich Semesterticket Fahrpläne Markt 16 . 07743 Jena . Tel. 03641 49-8050 . Fax 03641 49-8055 . tourist-info@jena.de . www.jenatourismus.de Jan – Mrz Mo – Fr 10 – 18 Uhr Sa 10 – 15 Uhr . Apr – Dez Mo – Fr 10 – 19 Uhr Sa, So 10 – 16 Uhr Ganzjährig Feiertage von 10 – 16 Uhr geöffnet . Schließtage: Neujahr, Karfreitag, 1. Mai, 1. Weihnachtsfeiertag JENA TOURIST-INFORMATION 8 15 20 28 10 6 12 2 11 9 23 7 24 13 3 16 27 19 25 21 26 5 18 gudman.de 4 1 Antikensammlungen 2 Botanischer Garten 3 Collegium Jenense 4 Ernst-Abbe-Denkmal 5 Ernst-Haeckel-Haus 6 Goethe-Gedenkstätte 7 Grüne Tanne 8 Imaginata 9 JenTower/Aussichtsplattform 10 Johannisfriedhof und Friedenskirche 11 Johannistor & Pulverturm 12 Johanneskirche / Pfarrkirche St. Johannes Baptist 13 Markt mit Hanfried und Historischem Rathaus 14 Mineralogische Sammlung 15 Museum 1806, Jena-Cospeda 16 Optisches Museum 17 Paradies / Volkspark Oberaue 18 Phyletisches Museum 19 Romantikerhaus 20 Schillerkirche 21 Schillers Gartenhaus 22 Schott GlasMuseum & Villa 23 Stadtkirche St. Michael 24 Stadtmuseum und Kunstsammlung Jena 25 Theaterhaus 26 Volksbad Jena 27 Volkshaus Jena 28 Zeiss-Planetarium Jena SAALE Saale-Radwanderweg Radweg Thüringer Städtekette 14 Thüringer Mühlenradweg 1 22 Thüringer Kirchenradweg 17 Wanderweg SaaleHorizontale i Jena Tourist-Information Die Öffnungszeiten an Feiertagen erfahren Sie in der Jena Tourist-Information, im Veranstaltungskalender JenaSaaleland oder in den einzelnen Einrichtungen. MUSEEN UND SEHENSWÜRDIGKEITEN 28 ZEISS-PLANETARIUM JENA Am Planetarium 5, Tel. 03641 885488 www.planetarium-jena.de 19 ROMANTIKERHAUS Unterm Markt 12a, Tel. 03641 498249 www.romantikerhaus.jena.de 1 ANTIKENSAMMLUNGEN Carl-Pulfrich-Str. 2, Tel. 03641 944829 www.uni-jena.de Mit der einmaligen digitalen Laser-Ganzkuppelprojektion zeigt das dienstälteste Planetarium der Welt ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie. Das ehemalige Wohnhaus des Philosophen Johann Gottlieb Fichte beherbergt heute das Museum der deutschen Frühromantik. Die Universitätssammlung zeigt Objekte aus klassischantiken Kunstlandschaften z. T. aus dem 1846 gegründeten Archäologischen Museum. Vorführungen Di – So und nach Vereinbarung Di – So 10 bis 17 Uhr Mi, Sa 14 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung 21 SCHILLERS GARTENHAUS Schillergässchen 2, Tel. 03641 931188 www.uni-jena.de/gartenhaus 18 PHYLETISCHES MUSEUM Vor dem Neutor, Tel. 03641 949180 www.phyletisches-museum.uni-jena.de 15 Wohnhaus, Gartenzinne und Küchenhäuschen können besichtigt werden. Im Garten steht der alte Steintisch, an dem Schiller und Goethe oft saßen. Das von Ernst Haeckel begründete Museum ist eine weltweit einzigartige Institution, in der die Entwicklung des Lebens anschaulich dargestellt wird. Ausstellung zur Schlacht bei Jena & Auerstedt zwischen napoleonischen & preußischen Truppen am 14.10.1806. Di – So 11 bis 17 Uhr (Nov – Mrz So geschlossen) Mo – So 9 bis 16.30 Uhr 6 GOETHE-GEDENKSTÄTTE Fürstengraben 26, Tel. 03641 949009 www.uni-jena.de 5 ERNST-HAECKEL-HAUS Berggasse 7, Tel. 03641 949506 www.ehh.uni-jena.de Ehemaliges Inspektorhaus des Botanischen Gartens. Die Gedenkstätte erinnert an Goethes akademisches und naturwissenschaftliches Wirken in Jena. Im Wohnhaus des Zoologen Ernst Haeckel, der „Villa Medusa“, wird dessen Leben und Wirken dargestellt. Das Arbeitszimmer ist im ursprünglichen Zustand erhalten. Mi – So 11 bis 15 Uhr (Apr – Okt) Einlass: Di – Fr jeweils 10, 11.30, 14, 15.30 Uhr 16 OPTISCHES MUSEUM Carl-Zeiß-Platz 12, Tel. 03641 443165 www.optischesmuseum.de 24 Die Ausstellung macht die Geschichte optischer Instrumente erlebbar – mit der historischen Zeiss-Werkstatt von 1866 bis zur weltraumerprobten Kamera. Sie erleben die Jenaer „Sieben Wunder“, einen begehbaren Himmelsglobus, die Geschichte von „Schwarz-Rot-Gold“ oder eine der profiliertesten Galerien Mitteldeutschlands. Di – Fr 10 bis 16.30 Uhr, Sa 11 bis 17 Uhr Di, Mi, Fr 10 bis 17 Uhr, Do 15 bis 22 Uhr, Sa, So 11 bis 18 Uhr 2 BOTANISCHER GARTEN Fürstengraben 26, Tel. 03641 949274 www.uni-jena.de 22 SCHOTT GLASMUSEUM & SCHOTT VILLA Otto-Schott-Str. 13, Tel. 03641 6815775 (GlasMuseum) Tel. 03641 6815754 (Villa) www.schott.com/museum Schott GlasMuseum: multimediale Ausstellung zur Geschichte des „Jenaer Glases“. Schott Villa: Präsentation zum Leben Otto Schotts im ehemaligen Wohnhaus. Mo – So 10 bis 19 Uhr (Apr – Okt) Mo – So 10 bis 18 Uhr (Nov – Mrz) eingeschränkt zugänglich voll zugänglich WC eingeschränkt zugänglich Di – Fr 13 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung WC voll zugänglich Aufzug voll zugänglich Personenaufzug vorhanden Behindertenparkplätze Mensa, Philosophenweg 20 und Abbeanum, Fröbelstieg 1, Bauhaus-Folgearchitektur | Ernst-Abbe-Platz/ Campus mit Skulpturen von Frank Stella, dem ersten Hochhaus in Deutschland und Goethe Galerie | Villa Rosenthal, Mälzerstr. 11, denkmalgeschützte Villa, wechselnde Ausstellungen Die Jena Tourist-Information hat ihr Domizil in einem der ältesten Häuser am Jenaer Markt. Das liebevoll restaurierte Haus mit seiner imposanten Glasfassade und dem lichtdurchfluteten Atrium dient heute als Informations- und Kommunikationszentrum zu Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Wissenschaftsstadt Jena. www.jenatourismus.de JenaCard Ihr Erlebnisticket für 48 Stunden ÖFFENTLICHE STADTFÜHRUNGEN Mo, Mi, Sa jeweils 14 Uhr (ganzjährig) Do 14 Uhr, So 11 Uhr (Apr – Okt) Treffpunkt: Jena Tourist-Information, Markt 16 Stand 05/2013 / Änderungen vorbehalten! JenaKultur Tourismus/Marketing nach Absprache Mi – So 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr (Apr – Nov) Mi – So 9 bis 13 und 14 bis 16 Uhr (Dez – Mrz) WEITERE SEHENSWÜRDIGKEITEN STADTMUSEUM & KUNSTSAMMLUNG JENA Markt 7, Tel. 03641 498250 www.museen.jena.de Die zweitälteste Einrichtung dieser Art in Deutschland beherbergt 12.000 Pflanzenarten. Ein mächtiger, alter Ginkgobaum erinnert an das Wirken Goethes. Für Rollstuhlfahrer: MUSEUM 1806 Jenaer Str. 12, 07751 Cospeda, Tel. 03641 820925 www.jena1806.de AUSWAHL AN ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEITEN Alle Angaben sind ohne Gewähr! Hotels Hotel Scala (liegt in der Stadtmitte, 16 Zimmer) JenTower 27.–29. OG Leutragraben 1 07743 Jena post@scala-jena.de http://www.scala-jena.de Steigenberger Esplanade (liegt im Zentrum, 146 Zimmer) Carl-Zeiss-Platz 4 07743 Jena Telefon 03641 / 800-0 Telefax 03641 / 800-150 jena@steigenberger.de http://www.steigenberger.com/Jena Hotel Ibis Jena (liegt im Zentrum, 75 Zimmer) Teichgraben 1 07743 Jena Telefon 03641 / 8130 Telefax 03641 / 813333 H2207@accor.com http://www.ibis.com VielHarmonie (liegt im Stadtzentrum, 19 Zimmer) Bachstraße 14 07743 Jena Telefon 03641 / 7962171 Telefax 03641 / 7962172 info@hotel-vielharmonie.de http://www.hotel-vielharmonie.de/ Best Western Hotel Jena (liegt in Winzerla, 160 Zimmer) Rudolstädter Straße 82 07745 Jena Telefon 03641 / 660 Telefax 03641 / 661010 info@hotel-jena.bestwestern.de http://www.bestwesternjena.de Einzelzimmer medium Doppelzimmer large: 119,00 € 139,00 € Einzelzimmer: Doppelzimmer: ab 99,00 € ab 99,00 € Frühstück in Zimmerpreisen nicht enthalten. Einzelzimmer: Doppelzimmer: ab 59,00 € ab 59,00 € Frühstück in Zimmerpreisen nicht enthalten. Einzelzimmer: Einzelzimmer mini: Doppelzimmer p.P.: 63,00 € 53,00 € 40,00 € Frühstück pro Person: 6,50 € Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstücksbuffet in Zimmerpreisen enthalten. ab 98,00 € ab 115,00 € Hotel Schwarzer Bär (liegt in der Stadtmitte, 75 Zimmer) Lutherplatz 2 07743 Jena Telefon 03641 / 4060 Telefax 03641 / 406113 hotel@schwarzer-baer-jena.de http://www.schwarzer-baerjena.com/hotel.html JEMBO Park (liegt am Stadtrand, Bushaltestelle, 500m zur A4, 26 Zimmer, 22 Bungalow) Rudolstädter Straße 93 07745 Jena Telefon 03641 / 6850 Telefax 03641 / 685299 info@jembo.de http://www.jembo.de/ Einzelzimmer: Doppelzimmer: ab 40,00 € ab 65,00 € Frühstück in Zimmerpreisen enthalten. Einzelzimmer: Doppelzimmer: ab 55,00 € ab 65,00 € Frühstück in Zimmerpreisen nicht enthalten. Gasthöfe Gasthof „Zur Schweiz“ (liegt zentral, 32 Zimmer) Quergasse 15 07743 Jena Telefon 03641 / 52050 Telefax 03641 / 5205111 info@zur-schweiz.de http://www.zur-schweiz.de/ Gaststätte “Zur Noll” GmbH (liegt in der Stadtmitte, 22 Zimmer, Parkmöglichkeit für Hotelgäste direkt hinter dem Haus für 5,00 € möglich) Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück in Zimmerpreisen enthalten. Einzelzimmer: Doppelzimmer: Oberlauengasse 19 07743 Jena Telefon 03641 / 59770 Telefax 03641 / 597720 zur.noll@t-online.de http://www.zur-noll.de/ Frühstücksbuffet in Zimmerpreisen enthalten. Hotel & Braugasthof Papiermühle Einzelzimmer: Doppelzimmer: (liegt am Stadtrand, 25 Zimmer) Erfurter Straße 102 07743 Jena Telefon 03641 / 459898 Telefax 03641 / 459845 info@jenaer-bier.de http://www.papiermuehle-jena.de/ ab 52,00 € ab 75,00 € Frühstücksbuffet in Zimmerpreisen enthalten. ab 65,00 € ab 75,00 € 55,00 € ab 85,00 € Hotel Weinbauernhaus Haus im Sack (liegt in der Stadtmitte, 5 Zimmer) Oberlauengasse 14 07743 Jena Telefon 03641 / 231054 Telefax 03641 230642 hotel@weinbauernhaus-im-sack.de http://www.weinbauernhaus-im-sack.de/ Doppelzimmer: Doppelzimmer als Einzelzimmer: 80,00 € 60,00 € Frühstücksbuffet in Zimmerpreisen enthalten. Jugendherberge / Hostel Alpha One Hostel (liegt am Stadtrand) Einzelzimmer: 25,00 € Einzelzimmer: 29,00 € Lassallestr. 8 07743 Jena Telefon 03641 / 597897 Telefax 03641-628926 info@hostel-jena.de http://www.hostel-jena.de IB Jugendgästehaus (liegt am Stadtrand) Am Herrenberge 3 Frühstück im 07745 Jena Zimmerpreis enthalten. Telefon 03641 687 230 Telefax 3641 / 687 232 jugendgaestehaus.jena@internationalerbund.de http://www.jugendgaestehaus-jena.de/ WEGE ZUR ERNST-ABBE-HOCHSCHULE per Bahn: vom Bahnhof Jena-Paradies aus zu Fuß ins Stadtzentrum (ca. 5 min.), dann per Bus (Linie 10, 11, 12 oder 13) Richtung Damaschkeweg/Beutenberg/ Burgau/ Göschwitz bis zur Haltestelle Fachhochschule vom Bahnhof Jena-West links halten Richtung Hauptstraße, unter der Eisenbahnbrücke hindurch, dann entweder zu Fuß linkerhand die Otto-Schott-Straße hinauf (10 min.) oder bis zur Haltestelle Westbahnhofstraße, dann per Bus (Linie 10, 11, 12 oder 13) bis zur Haltestelle Fachhochschule per KFZ: aus Richtung A 4 • Abfahrt Jena-Göschwitz: der Hauptstraße folgend Richtung Stadtzentrum, auf der linken Ampelkreuzung mit Abzweig Carl-Zeiss-Promenade nach links abbiegen und weiter in Richtung Carl-Zeiss-Promenade. • Abfahrt Jena-Lobeda: auf der Hauptstraße Richtung Stadtzentrum bis Abzweig Burgau, dort nach rechts am Burgaupark vorbei immer Richtung Carl-Zeiss-Promenade bis zur Hochschule. auf der B 7 • von Eisenberg: immer Richtung Weimar, auf dem Fürstengraben 2 Ampelkreuzung links abbiegen Richtung Stadtzentrum, gerade aus weiter an der Post vorbei immer auf der Hauptstraße • von Weimar: bis zum Fürstengraben, dann links ab wie von Eisenberg. auf der B 88 • aus Richtung Saalfeld: wie von Abfahrt Göschwitz • aus Richtung Naumburg: zunächst auf der Hauptstraße Richtung Weimar, dann im Fürstengraben links ab wie bei der B 7 (Eisenberg) PARKPLÄTZE Das Parkhaus (siehe Lageplan) der Ernst-Abbe-Hochschule Jena kann durch Sie genutzt werden. Für die Nutzung sind eine Stellplatzkarte und die Thoska-Karte notwendig. Weiterhin müssen Sie JenALL mitgeteilt haben, das Sie einen Stellplatz benötigen. Wir beantragen dann einen Platz für Sie. Sobald Sie über die Stellplatzkarte und Ihre Thoska verfügen, können Sie das Parkdeck nutzen. Die Thoska-Karte benötigen Sie, um Zugang zum Parkhaus zu erhalten. Es gibt zugewiesene Stellplätze (auf der Stellplatzkarte vermerkt), deshalb bitte beim Parken die Stellplatzkarte gut sichtbar hinter die Frontscheibe legen. Diese Stellplatzkarte ist nicht nur auf das erste Semester begrenzt – sollten Sie die nächsten Semester mit Präsenzzeiten ebenfalls einen Platz benötigen, so behalten Sie diese Stellplatzkarte bitte. In der Regel wird vor jedem neuen Semester per E-Mail angefragt, ob Sie weiterhin einen Platz benötigen. nach Dornburg 15 Altenburger Str. Closewitzer Straße Rödigenweg 293 Cospeda Loquitzweg Merseburger Straße 34 1 4 15 Kieshügel Scharnhorststraße Hautklinik Ebertstr. Humboldtstr. Mühltal Am Steiger 16 48 Talstraße Huttenstr. ds tr. Katharinenstraße 33 3 2 10 11 12 13 17 Volkshaus Wöllnitzer Straße 280 410 490 490 410 820 964 490 Paradiesbahnhof West (JNV: Westbahnhof) 30 10 Zeiss-Werk 35 1 5 4 Sportforum Winzerla 35 1 2 12 13 13 EmilWölkStraße Bahnhof Göschwitz 482 492 Maua, An der Lehmgrube Stand: 10/2014 856 13 472 Maua, Ort Maua, Im Steinfeld Maua, Im Semmicht 559 560 Brüsseler Str. Richtung Kahla/ Saalfeld Neulobeda 472 477 Ilmnitz 43 843 427 3 5 34 35 42 43 820 427 Amsterdamer Str. 427 477 Rutha, Abzw. 427 477 Neue Schenke Daimler-Benz-Str. 565 855 Ilmnitz, Kreisel Lobeda-Ost 1 4 42 Lobeda-West Göschwitz, Kirche nach Kahla 427 13 13 Le ut ra , Le ut ra 13 480 Lobeda an Jenoptik ,W en d es ch lei fe Un te rm M au üh a, le Si ed lu ng Alte Burgauer Brücke Felsbachstr. Jena21 Göschwitz, Schleife 3 Tarifzonen mit Nummer 820 427 472 4 en str aß e 480 482 484 492 964 34 30 512 472 Ernst-Ruska-Ring Winzergasse nach Bucha Haltestelle wird nur in eine Richtung bedient Freizeitbad 5 Endhaltestelle Haltestelle 41 12 41 3 34 Bahnlinie mit Liniennummer nach Hermsdorf 12 480 482 484 492 964 Regionalbus mit Liniennummer 4 13 Burgaupark Burgaupark West Anrufsammeltaxi mit Liniennummer nic ht ) 10 Stadtbus mit Liniennummer 559 Wöllnitz Damaschkeweg Buchenweg Ammerbach 858 Straßenbahn mit zeitweiser Bedienung 280 2 34 3 490 FriedrichZucker-Str. HugoSchrade-Str. 12 13 Bertolt-Brecht-Str. Oßmaritzer Str. 12 Straßenbahn mit Liniennummer 3 16 Neuwöllnitz SparkassenArena 11 12 Grüne Aue Ammerbach, Ort 1 16 Beutenberg Campus 490 16 41 Ringwiese Ammerbacher Straße 16 Richtung Sulza 820 427 853 Richtung Stadtroda/ Gera Hermann-Löns-Straße Ziegenhainer Tal Ziegenhain Pl at 513 Jenertal Schlegelsberg Talschule Mühlenstraße 10 11 12 13 490 Felsenkeller 834 14 RegionalbusEndhaltestellen am Busbahnhof Paradiesdies- 280, 420, 422, 424, bahnhof nhof 426, 427, 431, 472, 480, 482, 484, 490, 492 427 820 964 10 11 12 13 Fachhochschule Steinborn 41 Busbahnhof Jena West 15 Gustav-Fischer-Straße 14 Kernbergstraße 2 34 3 35 1 5 4 2 3 33 Gabelsbergerstraße 16 Westbahnhofstraße 411 Jena-Ost 14 15 512 410 410 Stadtzentrum 35 14 Allee Dammstraße er Remderoda Lucas-Cranach- 14 Einhügelquelle 34 1 4 ErnstAbbe5 33 Platz Wiesenstraße 410 Saaleufer Universität Ri e Münchenroda 48 559 560 Spittelplatz St ei nw Ge eg sc Sc hw ho is ll- ter St r. Sc hl ip pe ns Os tra tsc ße hu le Je nz ig we g An de rT re Lö be bi ch au Je er na S Os traß t e Fu ch slö So che rs nn tra en ße bl i ck W og au 14 Saalbahnhof Johannisplatz Langetal 17 430, 431 Nordschule 424 16 280 565 Schlachthofstraße 420 422 426 431 16 48 Löbstedter Straße An der Eule Pfälzer Straße Wochenendsiedlung Saalepark E.-Kuithan-Str. Schützenhofstraße 280 424 Abzweig nach Remderoda Laasan nach Eisenberg 425 Carl August Kunitz 431 Stifterstraße Rautal 426 425 17 Am Steinbach 420 422 431 Naumburger Straße Closewitz 426 425 Isserstedt, B7 512 Brückenstraße Jena-Zwätzen 426 430, 431 431 Zwätzen 16 Richtung Weimar/Großschwabhausen 1 4 34 Löbstedt Isserstedt, Ort 16 Isserstedt, Globus 17 Krippendorf Lützeroda nach Golmsdorf/Bürgel Flutgraben Zwätzen, Schleife 424 16 426 425 424 560 Un ive rs itä tsk lin Ri iku ch ar m dSo rg Sc ehl St (4 ege ra 27 l ße hä str lt aß hi e nach Apolda 822 422 420 Mozartweg nach Lehesten nach Lehesten Vierzehnheiligen 280 293 AntonBruckner-Weg 823 501 Richtung Naumburg (Saale) Anlage 1 Streckennetz mit Gültigkeit Semesterticket Thüringen/ Semesterticket Thüringen Plus ab Wintersemester 2014/ 2015 Ellrich Nordhausen Bleicherode Ost Görsbach Wolkramshausen Leinefelde Arenshausen Voigtstedt Sondershausen Artern Heilbad Heiligenstadt Heldrungen Mühlhausen (Thür) Kölleda Straußfurt Großheringen Sömmerda Treben-Lehma Bad Langensalza Apolda Kühnhausen Fröttstädt Friedrichroda Jena West Neudietendorf Plaue (Thür) Gößnitz Gera Hbf Göschwitz (S) Schmalkalden Oberhof (Thür) Gräfenroda Wasungen Ponitz Rottenbach Pößneck unt Bf Pößneck ob Bf Saalfeld (Saale) Zella-Mehlis Hockeroda Suhl Grimmenthal Katzhütte Weida Orlamünde Rudolstadt (Thür) Ilmenau Meiningen Gera Süd Kranichfeld Stadtilm Wernshausen Altenburg Jena Saalbahnhof Arnstadt Hbf Bad Salzungen Crossen Ort Weimar Erfurt Hbf Gotha Camburg (S) Triptis Zeulenroda unt Bf Greiz-Dölau Neuhaus a. R. Probstzella Lauscha (Thür) Rentwertshausen Hildburghausen Eisfeld Blankenstein (S) Sonneberg (Thür) Hbf P.R-SO-SOSA-M(14) Stand: 09/2014 Eisenach Für Fahrten von/nach Zielen außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets sind grundsätzlich Fahrscheine gemäß den Beförderungsbedingungen der DB AG bis/ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich des Semestertickets zu lösen. Entsprechend den Tarifbestimmungen des Hoppertickets ist dessen Nutzung im Anschluss ausgeschlossen. Bei Fahrten in das Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) gilt folgende Ausnahme: Fahrten in das MDV-Gebiet - letzter Haltepunkt in Thüringen = Treben-Lehma. Hier muss bei Weiterfahrt im MDV (aus Thüringen ausbrechend) bereits am Umsteigebahnhof Altenburg ein MDV-Ticket (einschließlich der Fahrtstrecke Altenburg – Treben-Lehma) erworben und entwertet werden. Studierende (Ausnahme Studierende der BA Gera) haben zur Kombination des Semestertickets Thüringen und eines angrenzenden Länder-Tickets folgende Möglichkeit: Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Semestertickets Thüringen hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Das Semesterticket gilt nicht: in Zügen des Ausflugs- und Sonderverkehrs, auf der Strecke Obstfelderschmiede – Cursdorf der Oberweißbacher Berg und Schwarzatalbahn (KBS 563), auf der Strecke Ilmenau Bf – Bahnhof Rennsteig der Erfurter Bahn GmbH (KBS 566). Haltestellenübersicht Stadtzentrum Holzmarkt D Straßenbahnhaltestelle 5 ► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark Löbdergraben A Straßenbahn-Doppelhaltestelle 1 ► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark ► Universitätsklinikum ► Lobeda-Ost 33 ► Steinweg ► Ostschule ► Jena-Ost 35 ► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark ► Bhf Göschwitz ► Universitätsklinikum ► Lobeda-Ost Holzmarkt E Straßenbahnhaltestelle 5 33 35 ► Ernst-Abbe-Platz Holzmarkt F Bus-Doppelhaltestelle 14 ► Volkshaus ► Langetal 2 3 33 ► Steinweg ► Ostschule ► Jena-Ost r-Ga E ig-W eima F ▲ Markt D A Ludw en sse an grab nne npl Teich G No ▲ Goethe-Galerie J Löbdergraben B Straßenbahn-Doppelhaltestelle 1 4 34 ► Universität ► Nordschule ► Löbstedt ► Zwätzen 15 ► Westbahnhofstraße ► Westbahnhof 16 ► Hautklinik ► Mühltal ► Cospeda ► Isserstedt 17 41 Nur Ausstieg ▼ Roter Turm K ► Burgaupark ► Bhf Göschwitz ► Lobeda-West ► Lobeda-Ost 4 ► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark ► (Alt-) Lobeda ► Lobeda-West 33 ► Ernst-Abbe-Platz 34 ► Paradiesbahnhof West ► Damaschkeweg ► Winzerla ► Burgaupark ► (Alt-) Lobeda ► Lobeda-West ► Lobeda-Ost B Holzmarkt Kron enga sse Löbdergraben Teichgraben G Bushaltestelle 10 ► Westbahnhofstraße ► Beutenberg ► Damaschkeweg Grietgasse Löbdergraben C Bus-Doppelhaltestelle 14 ► Steinweg ► Schlegelsberg 15 16 17 417 ► Universität ► Saalbahnhof ► Rautal ► Wöllnitzer Straße ► Ziegenhainer Tal ► Wiesenstraße ► Saalepark ► Flutgraben (► Kunitz) ► Busbahnhof ► Wöllnitz ► Burgaupark 12 ► Westbahnhofstraße ► Beutenberg ► Ammerbach ► Winzerla ► Burgaupark Teichgraben J Bushaltestelle 11 ► Westbahnhofstraße ► Beutenberg 13 ► Westbahnhofstraße ► Beutenberg ► Damaschkeweg ► Winzerla ► Göschwitz Schleife ► Bahnhof Göschwitz Teichgraben K Bushaltestelle 16 ► Wöllnitzer Straße ► Ziegenhainer Tal 17 ► Wiesenstraße ► Saalepark ► Flutgraben (► Kunitz) A Haltestellenbereich Fahrgastunterstand Fahrscheinautomat JeNah ServiceCenter C ▼ Paradiesbahnhof © Jenaer Nahverkehr GmbH; Stand August 2013 ▲ Neue Mitte ► Bhf Göschwitz ► Lobeda-West 2 ► Paradiesbahnhof West ► Damaschkeweg ► Winzerla 3 ► Paradiesbahnhof West ► Damaschkeweg (► Winzerla) 13 Zone 30 Haltestelle Fachhochschule Stadtzentrum, Teichgraben VMT-Servicetelefon: 0361 19449 Fahrzeit in Minuten journey time (min) Maua, An der Lehmgrube Maua, Im Steinfeld Maua, Ort Göschwitz, Kirche Göschwitz, Schleife Jena21 Winzergasse Winzerla Damaschkeweg Buchenweg Grüne Aue Beutenberg Campus Zeiss-Werk Fachhochschule 1 Gustav-Fischer-Str. 4 Westbahnhofstr. 7 Stadtzentrum, Teichgraben Gültigkeit des Ferienfahrplanes: 15.05.2015 - 15.05.2015 13.07.2015 - 21.08.2015 gültig ab Montag-Freitag, Schule 3: 30 53 4: 11 31 51 5: 11 38 58 6: 18 38 48 7: 05 09 14 8-9: 09 14 24 10: 09 24 39 11: 04 18 38 12-14: 18 38 58 15: 24 29 39 16: 09 14 24 17: 09 24 39 18: 09 24 39 19: 04 18 40 20: 18 38 58 21: 37 22-23: 07 37 0: 07 40 Sonnabend 3: 30 4: 09 5-7: 07 8: 07 21: 17 22-23: 07 0: 07 58 24 29 49 58 44 29 54 49 58 29 39 39 44 44 54 54 59 54 39 59 44 54 59 39 37 37 37 40 Beachten Sie darüber hinaus bitte das Fahrtenangebot auf den Linien 10, 11 und 12. 18.04.2015 59 13 Zone 30 Haltestelle Fachhochschule Stadtzentrum, Teichgraben VMT-Servicetelefon: 0361 19449 Fahrzeit in Minuten journey time (min) Maua, An der Lehmgrube Maua, Im Steinfeld Maua, Ort Göschwitz, Kirche Göschwitz, Schleife Jena21 Winzergasse Winzerla Damaschkeweg Buchenweg Grüne Aue Beutenberg Campus Zeiss-Werk Fachhochschule 1 Montag-Freitag, Ferien 3: 30 53 4: 11 31 51 5: 11 38 58 6: 18 38 48 7: 09 24 31 8-9: 01 09 16 10: 01 09 16 11: 04 18 38 12-14: 18 38 58 15: 16 23 31 16-17: 01 09 16 18: 01 09 16 19: 04 18 40 20: 18 38 58 21: 37 22-23: 07 37 0: 07 40 gültig ab 58 39 24 24 58 39 24 24 58 46 31 38 54 39 53 46 31 31 54 39 39 Sonn- und Feiertag 4: 09 39 5-11: 07 37 12: 07 21: 17 37 22-23: 07 37 0: 07 40 Gustav-Fischer-Str. 4 Westbahnhofstr. 7 Stadtzentrum, Teichgraben Gültigkeit des Ferienfahrplanes: 15.05.2015 - 15.05.2015 13.07.2015 - 21.08.2015 Beachten Sie darüber hinaus bitte das Fahrtenangebot auf den Linien 10, 11 und 12. 46 54 46 49 54 18.04.2015 STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG Studienordnung Prüfungsordnung Studienordnung für den Masterstudiengang „Business Administration (MBA)“ Fachbereich Betriebswirtschaft Fachhochschule Jena 08. Februar 2011 Studienordnung für denMasterstudiengang „Business Administration“ 2 „Gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 21.12.2006 (GVBl. S. 601) erlässt die Fachhochschule Jena folgende Studienordnung für den Masterstudiengang „Business Administration (MBA)“; der Rat des Fachbereichs Betriebswirtschaft hat am 24.01.2007 die Studienordnung beschlossen, der Senat der Fachhochschule Jena hat am 08.02.2011 der Studienordnung zugestimmt. Die Rektorin der Fachhochschule Jena hat mit Erlass vom ……….die Studienordnung genehmigt.“ Inhalt § 1 Geltungsbereich § 2 Gleichstellung § 3 Zulassung zum Studium § 4 Ziele des Studiums § 5 Aufbau des Studiums § 6 Studienmodule § 7 Studienfachberatung § 8 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Anlage ___________________________________________________________ § 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung regelt im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Masterstudienganges „Business Administration (MBA)“ Ziele, Inhalt, Aufbau und Verlauf des Studiums im vorgenannten Studiengang des Fachbereiches Betriebswirtschaft der Fachhochschule Jena. § 2 Gleichstellung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. § 3 Zulassung zum Studium (1) Für die Aufnahme des Studiums ist ein Abschluss in einem technikorientierten, insbesondere in einem ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiengang an einer Hochschule oder ein als mindestens gleichwertig anerkannter akademischer Grad mit mindestens 210 ECTS Credits sowie eine mindestens zweijährige berufliche Praxis in Unternehmen oder Organisationen nach Abschluss der Hochschulerstausbildung Voraussetzung. (2) Für die Aufnahme des Studiums im FernMBA ist der Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache durch einen TOEFL-Test mit 550 Punkten zu erbringen. Für die Studienbewerber ist darüber hinaus der Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich, entweder durch das Ablegen eines deutschen Abiturs bzw. Fachabiturs oder durch den Abschluss eines deutschen Hochschulstudiums oder durch Vorlage des Zertifikates „TestDaF“ mit der Mindestbewertung Stufe 2 oder durch Nachweis des Bestehens der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DHS)“ oder anderer vergleichbarer Zertifikate nach Einzelfallprüfung. Studienordnung für denMasterstudiengang „Business Administration“ 3 (3) Übersteigt die Anzahl der Bewerber die geplante Zulassungszahl erfolgt die Zulassung der Bewerber aufgrund der Abschlussnote der Hochschulerstausbildung. § 4 Ziele des Studiums Das Ziel des Masterstudienganges „Business Administration“ ist eine generalistische und interdisziplinäre Managementausbildung, sowohl mit einer breiten Abdeckung der wesentlichen Funktionsbereiche, als auch mit funktions- und unternehmensübergreifenden Managementaspekten. Der Studiengang vermittelt eine integrierte und vernetzte Sicht der Abläufe in Wirtschaft und Unternehmen und speziell in Managementaufgaben. Er weist einen deutlichen Bezug zur Praxis auf, berücksichtigt berufliche Erfahrungen und soll dazu befähigen, Theorien und wissenschaftliche Methoden in die Praxis zu überführen. Der Masterstudiengang soll in besonderer Weise dazu befähigen, auch in international tätigen Unternehmen Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Der Studiengang hat eine ausgeprägte internationale und interkulturelle Ausrichtung und schärft den Blick für globale wirtschaftliche Zusammenhänge. Neben den fachlichen Kenntnissen möchte der Masterstudiengang auch die persönlichen Schlüsselqualifikationen (Softskills) fördern. § 5 Aufbau des Studiums (1) Das Weiterbildungsstudium wird als Fernstudium mit Präsenzphasen angeboten. (2) Das Studium ist modular aufgebaut und hat eine Dauer von vier Semestern. Im vierten Semester ist eine Masterarbeit als Abschlussarbeit anzufertigen. Das nähere regelt die Prüfungsordnung. § 6 Studienmodule (1) Die Studienmodule in den einzelnen Studiensemestern sind in dem in der Anlage befindlichen Studien- und Prüfungsplan festgelegt. Die Modalitäten zur Erbringung von festgelegten Studien- und Prüfungsleistungen sind in der Prüfungsordnung geregelt. (2) Unterrichtssprache des Masterstudienganges ist grundsätzlich deutsch. Einzelne Studienmodule können in englischer Sprache gelehrt werden. § 7 Studienfachberatung Die Studienfachberatung unterstützt die Studierenden durch eine studienbegleitende, fachspezifische Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken sowie über Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen. § 8 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Die Studienordnung tritt in Kraft mit Beginn des auf die Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule folgenden Monats. (2) Sie gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2010/2011 im ersten Studiensemester des Masterstudienganges „Business Administration“ des Fachbereichs Betriebswirtschaft aufnehmen. Anlage Studien- und Prüfungsplan Studienordnung für denMasterstudiengang „Business Administration“ Jena, Der Dekan des Fachbereichs Betriebswirtschaft Die Rektorin der Fachhochschule Jena Prof. Dr. Hans Klaus Prof. Dr. Gabriele Beibst 4 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration (MBA)“ Fachbereich Betriebswirtschaft Fachhochschule Jena 08. Februar 2011 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 2 „Gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 21.12.2006 (GVBl. S. 601) erlässt die Fachhochschule Jena folgende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration (MBA)“; der Rat des Fachbereichs Betriebswirtschaft hat am 24.01.2011 die Prüfungsordnung beschlossen, der Senat der Fachhochschule Jena hat am 08.02.2011 der Prüfungsordnung zugestimmt. Die Rektorin der Fachhochschule Jena hat mit Erlass vom ................... die Ordnung genehmigt.“ Allgemeines § 1 Geltungsbereich § 2 Gleichstellung § 3 Zweck der Masterprüfung § 4 Zugangsvoraussetzungen § 5 Akademischer Grad § 6 Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (ECTS Credits) § 7 Regelstudienzeit § 8 Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen Prüfungsorganisation § 9 Prüfungsausschuss § 10 Prüfungsamt § 11 Prüfer und Beisitzer § 12 Modulkoordinator Prüfungsanmeldung, Prüfungsverfahren, Bewertung, Prüfungs- und Studienleistungen § 13 Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanmeldung § 14 Arten der Prüfungsleistungen und Nachteilsausgleich § 15 Mündliche Prüfungsleistungen § 16 Schriftliche Prüfungsleistungen § 17 Alternative Prüfungsleistungen § 18 Multiple-Choice-Prüfungen § 19 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten § 20 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß § 21 Bestehen und Nichtbestehen, Prüfungsfristen § 22 Wiederholung von Modulprüfungen § 23 Prüfungsleistungen und Modulprüfungen § 24 Studienleistungen und Wahlmodule Masterarbeit, Masterzeugnis und Masterurkunde § 25 Masterarbeit § 26 Masterzeugnis und Masterurkunde § 27 Ungültigkeit von Zeugnis und Urkunde Verlust der Zulassung zum Studiengang, Einsicht, Widerspruch, Aufbewahrungsfrist § 28 Verlust der Zulassung zum Studiengang und des Prüfungsanspruchs § 29 Einsicht in die Prüfungsakten § 30 Widerspruchsverfahren § 31 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ Sonstiges § 32 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Anlagen Studien- und Prüfungsplan Masterzeugnis Deutsch Masterzeugnis Englisch Masterurkunde Deutsch Masterurkunde Englisch Diploma Supplement 3 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 4 Allgemeines § 1 Geltungsbereich Die vorliegende Prüfungsordnung regelt die Prüfungen zum Abschluss des Masterstudienganges „Business Administration (MBA)“ des Fachbereiches Betriebswirtschaft der Fachhochschule Jena. § 2 Gleichstellung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. § 3 Zweck der Masterprüfung Die Masterprüfung führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss im Masterstudiengang „Business Administration“ des Fachbereiches Betriebswirtschaft. Mit der Masterprüfung soll festgestellt werden, dass die Studierenden im Rahmen ihres wissenschaftlichen Studiums über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Zusammenhänge ihres Faches verstehen und in der Lage sind, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse richtig anzuwenden, einzuordnen und kritisch zu bewerten. § 4 Zugangsvoraussetzungen Für die Aufnahme des Studiums ist ein Abschluss in einem technikorientierten, insbesondere in einem ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiengang an einer Hochschule oder ein als mindestens gleichwertig anerkannter akademischer Grad sowie eine mindestens zweijährige berufliche Praxis nach Abschluss der Hochschulerstausbildung Voraussetzung. § 5 Akademischer Grad (1) Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Fachhochschule Jena den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“. (2) Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums befähigt zur Promotion. § 6 Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (ECTS Credits) (1) Das Masterstudium ist modular aufgebaut. Unter Modularisierung ist ein Organisationsprinzip zu verstehen, bei dem Lehrveranstaltungen zu inhaltlich und zeitlich abgeschlossenen Lehr- und Lerneinheiten, den Modulen, zusammengefasst werden. Module sind Bausteine eines Studienangebotes oder mehrerer Studienangebote. Ein Modul wird qualitativ (mittels Modulbeschreibung) und quantitativ (mittels ECTS Credits) beschrieben sowie studienbegleitend geprüft. Es führt zum Erlangen bestimmter Teilqualifikationen (Fach- und Methodenkompetenzen und fachübergreifende Kompetenzen) im Rahmen der Gesamtqualifikation eines Berufsbildes. Ein Modul erstreckt sich in der Regel über ein Semester, in begründeten Ausnahmefällen über zwei Semester. (2) Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Die Modulprüfung kann sich aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzen. (3) Nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls werden unabhängig von der für das Modul erzielten Prüfungsnote ECTS Credits auf der Basis des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) vergeben. ECTS Credits kennzeichnen den gesamten studentischen Arbeitsaufwand für ein Modul, der im Regelfall tatsächlich notwendig ist, um die jeweiligen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 5 Anforderungen zu erfüllen und das Lernziel zu erreichen. Neben der Teilnahme an dem zu einem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen (Präsenzstudium) wird auch der Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Selbststudium) berücksichtigt. Ein ECTS Credit entspricht im Regelfall einem studentischen Arbeitsaufwand (bestehend aus Präsenzund Selbststudium) von 30 Stunden. (4) Für die Masterarbeit werden 21 ECTS Credits vergeben. (5) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums sind 90 ECTS Credits erforderlich. § 7 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungen und der Masterarbeit vier Semester. Das vierte Semester enthält die Masterarbeit. Der Fachbereich Betriebswirtschaft stellt durch das Lehrangebot, die Studienordnung und die Gestaltung des Prüfungsverfahrens sicher, dass der Abschluss des Masterstudiums einschließlich sämtlicher Prüfungen und der Masterarbeit innerhalb der Regelstudienzeit möglich ist. § 8 Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (1) Studienzeiten sowie Prüfungs- und Studienleistungen werden nach einer studiengangbezogenen Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet. (2) Studienzeiten, Prüfungsleistungen und Studienleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang (Semesterwochenstunden, Prüfungsdauer und ECTS Credits) sowie in den Anforderungen denjenigen des Masterstudienganges „Business Administration“ des Fachbereichs Betriebswirtschaft der Fachhochschule Jena im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und Studienleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. (3) Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen werden im Falle der Gleichwertigkeit nach Abs. 2 auch dann angerechnet, wenn sie während einer bestehenden Beurlaubung erbracht wurden und die Beurlaubung für einen studentischen Aufenthalt im Ausland nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 der Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Jena erfolgte. (4) Für staatlich anerkannte Fernstudien gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. (5) Werden Prüfungsleistungen als Modulprüfung angerechnet, so sind die Noten sowie die ECTS Grades und ECTS Credits zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote, der abschließenden ECTS Grades und der insgesamt erreichten Anzahl von ECTS Credits einzubeziehen. Die Umrechnungsformel für ausländische Noten in deutsche Noten lautet gemäß der „modifizierten bayerischen Formel“ wie folgt: N max – N d X=1+3 N max – N min Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 6 Dabei gilt X = gesuchte Note, N max = die nach dem jeweiligen Benotungssystem beste erreichbare Note (dieser oberste Bestehenswert wird im Zeugnis auch immer dokumentiert), N min = die nach dem jeweiligen Benotungssystem niedrigste Note, mit der die Leistung noch bestanden ist (ebenfalls im Zeugnis dokumentiert), N d = tatsächlich erreichte Note. (6) Über die Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und Studienleistungen nach Abs. 1 – 4 entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden, bei Prüfungs- und Studienleistungen nach Befürwortung durch den Fachvertreter. Der Studierende hat dem Antrag die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Prüfungsorganisation § 9 Prüfungsausschuss (1) Für die Prüfungsorganisation sowie die daraus erwachsenden weiteren Aufgaben ist ein Prüfungsausschuss des Fachbereiches zu bilden. Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern. Ihnen gehören ein Professor des Fachbereiches als Vorsitzender, weitere drei Professoren des Fachbereiches, von denen ein stellvertretender Vorsitzender zu bestimmen ist, sowie zwei Studierende des Fachbereiches an. Andere Angehörige der Hochschule können auf Einladung an den Sitzungen beratend teilnehmen. Der Prüfungsausschuss tagt in nicht öffentlichen Sitzungen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt in der Regel zwei Jahre, bei studentischen Mitgliedern ein Jahr. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes wird ein neues Mitglied nach dem in Abs. 3 vorgegebenen Verfahren bestellt. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (3) Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Fachbereichsrat bestellt. Der Vorsitzende führt im Regelfall die Geschäfte des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss kann einzelne Aufgaben seinem Vorsitzenden zur selbstständigen Erledigung übertragen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat in Eilfällen ein Vorabentscheidungsrecht. Er hat darüber den Prüfungsausschuss bei nächster Gelegenheit zu informieren und bei Bedarf einen Beschluss des Prüfungsausschusses herbeizuführen. (4) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, davon mindestens zwei Professoren, anwesend ist. Er beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse werden protokolliert. (5) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Fachbereich über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die Masterarbeit sowie über die Verteilung der Noten für die Modulprüfungen. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnung. (6) Der Prüfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: die Entscheidung über die Zulassung zu Prüfungen, die Bestellung der Prüfer und Beisitzer für die Prüfungen sowie die Festlegung der Prüfungstermine, die Entscheidung über die Anerkennung von Studienzeiten sowie über Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 7 Studiengängen erbracht wurden, die Entscheidung über Fristverlängerung, Versäumnis, Rücktritt und Täuschung sowie über die Ungültigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen und aller anderen Modulprüfungen sowie die Kontrolle der Festlegungen zur Gewährung einer zweiten Wiederholungsprüfung und die Entscheidung über die Zulässigkeit von Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren. (7) Der Prüfungsausschuss des Fachbereiches entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, soweit nicht anderweitige Regelungen getroffen sind. (8) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme von Prüfungsleistungen beizuwohnen. § 10 Prüfungsamt (1) Der Fachbereich wird von einem eigenen dezentralen Prüfungsamt in Prüfungsfragen betreut. Das Prüfungsamt untersteht dem Dekan des Fachbereichs Betriebswirtschaft. (2) Das Prüfungsamt hat insbesondere folgende Aufgaben: die organisatorische Abwicklung sämtlicher Prüfungsangelegenheiten, die Überwachung der Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnung, die Abgabe von Stellungnahmen in Studien- und Prüfungsangelegenheiten auf Anforderung des Prüfungsausschusses, die Verwaltung der Prüfungsdaten des Fachbereichs bzw. des Studienganges, die Ausfertigung von Zeugnissen und Urkunden der Hochschule sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Prüfungsämtern der Hochschule zur Koordinierung übergreifender Fragen. § 11 Prüfer und Beisitzer Zu Prüfern und Beisitzern werden nur Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen bestellt, die – sofern nicht wichtige bzw. zwingende Gründe eine Abweichung erfordern – in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausüben oder ausgeübt haben. Für die Prüfer und Beisitzer gilt § 9 Abs. 2 entsprechend. § 12 Modulkoordinator Für jedes Modul des Masterstudienganges ernennt der für das Modul zuständige Fachbereich aus dem Kreis der prüfungsbefugt Lehrenden des Moduls einen Modulkoordinator. Dieser ist für alle das Modul betreffenden inhaltlichen Abstimmungen und organisatorischen Aufgaben zuständig. Prüfungsanmeldung, Prüfungsverfahren, Bewertung, Prüfungs- und Studienleistungen § 13 Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanmeldung (1) Modulprüfungen kann nur ablegen, wer entsprechend der Zugangsberechtigung für den Masterstudiengang „Business Administration“ am Fachbereich Betriebswirtschaft der Fachhochschule Jena eingeschrieben ist. (2) Die Meldung zu den Modulprüfungen geschieht durch Einschreibung zu einzelnen Prüfungsleistungen, aus denen die jeweilige Modulprüfung besteht. Die Fristen für die Einschreibung werden als Ausschlussfristen rechtzeitig durch das Prüfungsamt bekannt gegeben. Die Meldung ist für den Studierenden bindend. Die fristgerechte Einschreibung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungsleistungen. Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 8 (3) Die Zulassung zu einer Modulprüfung darf nur abgelehnt werden, wenn die in Abs. 1 und 2 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die nach der Prüfungsordnung beizubringenden Unterlagen unvollständig sind, die Fristen für die Meldung oder die Ablegung der Prüfung überschritten sind oder die Anzahl der zweiten Wiederholungsprüfungen die festgelegte Höchstzahl überschreitet. § 14 Arten der Prüfungsleistungen und Nachteilsausgleich (1) Prüfungsleistungen im Rahmen der Modulprüfungen sind mündlich (§ 15) und/oder schriftlich durch Klausurarbeiten (§ 16) und/oder durch alternative Prüfungsleistungen (§ 17) zu erbringen. Schriftliche Prüfungen können nach der näheren Maßgabe des § 18 auch im Multiple-Choice-Verfahren stattfinden. (2) Art und Umfang der zu erbringenden Prüfungsleistung werden vom jeweiligen Fachvertreter zu Veranstaltungsbeginn des jeweiligen Semesters innerhalb der ersten zwei Wochen den Studierenden bekannt gegeben und dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt. (3) Macht der Studierende bis zum Ablauf von einem Monat nach Vorlesungsbeginn beim Prüfungsausschuss glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so kann dem Kandidaten gestattet werden, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann zur Glaubhaftmachung die Vorlage eines ärztlichen, fachärztlichen und/oder amtsärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen (§ 24). § 15 Mündliche Prüfungsleistungen (1) Durch eine mündliche Prüfungsleistung wird nachgewiesen, dass die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkannt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge eingeordnet werden können. Ferner soll festgestellt werden, ob der Studierende über ein hinreichendes wirtschafts- und rechtswissenschaftliches Fachwissen verfügt. Mündliche Prüfungsleistungen werden in der Regel vor mindestens zwei Prüfern (Kollegialprüfung) oder vor einem Prüfer in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers (§ 11) als Gruppenprüfung oder als Einzelprüfung abgelegt. (2) Die Mindestdauer soll je Kandidat und Fach fünfzehn Minuten nicht unterschreiten. Die Höchstdauer soll – auch bei Gruppenprüfungen – sechzig Minuten nicht überschreiten. (3) Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der mündlichen Prüfungsleistungen sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis ist dem Studierenden jeweils im Anschluss an die Prüfungsleistung bekannt zu geben und binnen drei Wochen dem zuständigen Prüfungsamt mitzuteilen. (4) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungszeitraum der gleichen Prüfungsleistung unterziehen wollen, können vom Prüfer als Zuhörer zugelassen werden, es sei denn, der Prüfungskandidat widerspricht. Die Zulassung erstreckt sich jedoch nicht auf die Beratung und die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. § 16 Schriftliche Prüfungsleistungen (1) In den Klausurarbeiten wird nachgewiesen, dass mit den gängigen Methoden des zu prüfenden Fachgebietes Aufgaben in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln gelöst und Themen bearbeitet werden können. Mit der Klausur soll ferner festgestellt werden, ob der Studierende über das notwendige Grundlagenwissen im Prüfungsgebiet verfügt. Es können dabei verschiedene Themen zur Auswahl angeboten werden. Die Noten der schriftlichen Prüfungsleistungen sollen bis spätestens acht Wochen nach dem Prüfungstermin unter Beachtung Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 9 datenschutzrechtlicher Bestimmungen dem Prüfungsamt mitgeteilt und in geeigneter Form bekannt gemacht werden. (2) Klausurarbeiten, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist, sind im Fall der letzten Wiederholungsprüfung von zwei Prüfern zu bewerten. Mindestens ein Prüfer soll dabei ein Professor sein. Die Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. (3) Die Dauer der Klausurarbeit soll sechzig Minuten nicht unterschreiten. § 17 Alternative Prüfungsleistungen (1) Prüfungen können auch in alternativen Prüfungsformen durchgeführt werden. Bei diesen alternativen Prüfungsleistungen handelt es sich um andere, nach gleichen und überprüfbaren Maßstäben bewertbare Prüfungsleistungen, wie etwa Referate, Studien- und Seminararbeiten, Protokolle, Projektarbeiten, Testate, Prüfungen nach Progressive Mastery Learning Konzept, Unternehmensplanspiele, Anfertigung von Computerprogrammen, u.a. Auch diese alternativen Prüfungsleistungen sind zu benoten. § 16 Abs. 2 findet in der Regel entsprechende Anwendung. (2) Das Progressive Mastery Learning Konzept (Abs. 1) integriert Lern- und Prüfungsprozesse in einer Einheit. Das Verfahren zielt auf eine schrittweise, intensive Erarbeitung des Lernstoffes durch den Studierenden ab und führt im Regelfall zu einer hohen fachlichen Kompetenz. Nach einer relativ kurzen Lernphase wird eine erste Teilprüfung abgelegt, in der der Studierende nachweist, dass er im Teilbereich eine hohe fachliche Kompetenz erreicht hat („Mastery“-Aspekt). Die Bestehensgrenze liegt daher bei 70 % - 90 % der geforderten Leistung. Erst bei Erfolg der einmal wiederholbaren Teilprüfung, können die nächste und bei Erfolg weitere Teilprüfungen entsprechend absolviert werden („Progressive“-Aspekt). (3) Alternative Prüfungsleistungen können begleitend zu einer Lehrveranstaltung absolviert werden. (4) Die Einzelheiten der Anmeldung zu den alternativen Prüfungsleistungen, insbesondere die Anmeldefrist, regelt der Prüfungsausschuss durch Beschluss. (5) Die Noten der alternativen Prüfungsleistungen sollen bis spätestens acht Wochen nach dem Prüfungstermin unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen dem Prüfungsamt mitgeteilt und in geeigneter Form bekannt gemacht werden. Wird die alternative Prüfungsleistung in mündlicher Form erbracht, so ist dem Kandidaten die Note im Anschluss an die jeweilige Prüfungsleistung bekannt zu geben. § 18 Multiple-Choice-Prüfungen (1) Bei Vorliegen sachlicher Gründe kann eine schriftliche Prüfung vollständig oder in überwiegenden Teilen im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt werden. Sachliche Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn ein international standardisierter Test verwendet werden soll oder die Eigenart des jeweiligen Lehrfachs die Durchführung der Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren rechtfertigt. (2) In schriftlichen Prüfungen, die im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt werden, hat der Studierende anzugeben, welche der mit den Fragen vorgelegten Antworten er für zutreffend hält. (3) Die Prüfungsfragen müssen auf die für das geprüfte Fach allgemein erforderlichen Kenntnisse abgestimmt sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Die Prüfungsfragen dürfen nicht mehrdeutig sein und müssen sich im Rahmen der Lehrinhalte bewegen. Bei der Formulierung der Prüfungsfragen müssen die möglichen Antworten durch Formulierungsvarianten erfasst werden. Bei der Aufstellung der Prüfungsfragen und der Antworten ist festzulegen, welche Antwort als zutreffend anerkannt wird. Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 10 (4) Die Erarbeitung der Prüfungsfragen und Antworten soll durch zwei Prüfer gemeinsam erfolgen. Ist die Prüfung in Abweichung von Satz 1 nicht durch zwei Prüfer erstellt worden, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulässigkeit der vorgeschlagenen MultipleChoice-Prüfung. Sind Prüfungsfragen, gemessen an den Anforderungen des Abs. 3 offensichtlich fehlerhaft, so dürfen diese nicht gestellt werden. (5) Wird erst nach Durchführung der Prüfung festgestellt, dass Prüfungsfragen gemessen an den Anforderungen des Abs. 3 fehlerhaft sind, so dürfen diese Fragen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Die vorgeschriebene Zahl der Aufgaben für die einzelnen Prüfungen mindert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsfragen darf sich dabei nicht zum Nachteil des Kandidaten auswirken. (6) Die Noten der im Multiple-Choice-Verfahren absolvierten Prüfungsleistungen sollen bis spätestens acht Wochen nach dem Prüfungstermin unter Beachtung datenschutz-rechtlicher Bestimmungen dem Prüfungsamt mitgeteilt und in geeigneter Form bekannt gegeben werden. § 19 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten (1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen der Module werden von den jeweiligen Prüfern festgesetzt. Für die Bewertung sind folgende Noten zu verwenden: 1 Sehr gut (1,0 / 1,3)* 2 Gut (1,7 / 2,0 / 2,3)* Eine hervorragende Leistung Eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt 3 Befriedigend (2,7 / 3,0 / 3,3)* Eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht 4 Ausreichend (3,7 / 4,0)* Eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt 5 Nicht bestanden (5,0)* Eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt * Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte erhöht oder verringert werden. Zwischennoten kleiner als 1 und größer als 4 sind dabei ausgeschlossen. Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 11 (2) Für den Fall der Bewertung einer Prüfungsleistung durch Punkte werden für die Benotung nachfolgende Bewertungsschlüssel empfohlen: Note Sehr gut Gut Befriedigend Ausreichend Nicht bestanden Punkte Alternative 1 Alternative 2 1,0 95 x 100 96 x 100 1,3 90 x 95 92 x 96 1,7 85 x 90 87 x 92 2,0 80 x 85 83 x 87 2,3 75 x 80 78 x 83 2,7 70 x 75 73 x 78 3,0 65 x 70 69 x 73 3,3 60 x 65 64 x 69 3,7 55 x 60 59 x 64 4,0 50 x 55 50 x 59 5,0 0 x 50 0 x 50 (3) Für die Bewertung einer im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführten Prüfung gilt Abs. 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass nicht auf die Gesamtpunktzahl sondern auf die Anzahl der gestellten Fragen Bezug genommen wird. (4) Darüber hinaus wird eine vollständig im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführte Prüfung mit ausreichend bewertet, wenn die Anzahl der vom Kandidaten zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 vom Hundert die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüfungsteilnehmer unterschreitet. (5) Besteht eine Modulprüfung aus mit Punkten bewerteten Prüfungsleistungen, errechnet sich die Modulnote aus der Summe der Punkte der einzelnen Prüfungsleistungen nach dem Bewertungsschlüssel des Abs. 2. (6) Besteht eine Modulprüfung aus benoteten Prüfungsleistungen, errechnet sich die Modulnote aus dem Mittelwert der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt. Die Modulnote lautet dabei wie folgt: Sehr gut Gut Befriedigend Ausreichend Nicht bestanden Bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5 Bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5 Bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5 Bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0 Bei einem Durchschnitt ab 4,1 (7) Für die Masterprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der einzelnen Modulnoten und der Note der Masterarbeit, gewichtet nach ECTS-Credits. Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 12 (8) Sobald die Datensätze in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen, erfolgt die Umrechnung des ECTS Grades für die Gesamtnote nach folgendem Schema: Relatives Notensystem Die besten 10 % Die nächsten 25 % Die nächsten 30 % Die nächsten 25 % Die nächsten 10 % Alle nicht bestandenen Prüfungen ECTS Grades A B C D E F/FX § 20 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Eine Prüfungsleistung gilt als "nicht bestanden" (Note 5,0), wenn der Studierende einen für ihn bindenden Prüfungstermin aus einem von ihm zu vertretenden Grund versäumt oder wenn er von einer Prüfung, die er angetreten hat, aus einem von ihm zu vertretenden Grund zurücktritt. Das gleiche gilt, wenn eine schriftliche bzw. alternative Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. (2) Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des dritten Werktages nach der angesetzten Prüfung, schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Kandidaten ist ein ärztliches Attest, im Wiederholungsfalle – bezogen auf die gleiche Prüfungsleistung – ist ein amtsärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit innerhalb der in Satz 1 genannten Frist vorzulegen. Soweit die Einhaltung von Fristen für die erstmalige Meldung zur Prüfung, die Wiederholung von Prüfungen, die Gründe für das Versäumnis von Prüfungen und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsarbeiten betroffen sind, steht der Krankheit des Studierenden die Krankheit eines von ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes gleich. (3) Versucht der Studierende, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" (Note 5,0) bewertet. Ein Studierender, der den ordnungsgemäßen Ablauf des Prüfungstermins stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Falle wird die Prüfung mit "nicht bestanden" (Note 5,0) bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der zuständige Prüfungsausschuss den Studierenden von der Teilnahme an weiteren Prüfungen ausschließen. (4) Der Betroffene kann innerhalb eines Monats die Entscheidungen nach Abs. 3 Satz 1 und 2 vom Prüfungsausschuss überprüfen lassen. Belastende Entscheidungen sind dem Betroffenen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. § 21 Bestehen und Nichtbestehen, Prüfungsfristen (1) Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle erforderlichen Modulprüfungen erfolgreich erbracht sind und die Masterarbeit mindestens mit ausreichend (Note 4,0) benotet ist. (2) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn als Modulnote mindestens die Benotung "ausreichend" (Note 4,0) erreicht wurde. (3) Eine Modulprüfung gilt als endgültig nicht bestanden, wenn sie mit „nicht bestanden“ bewertet wurde und ein Wiederholungsanspruch gemäß § 22 nicht mehr besteht. (4) Die Modulprüfungen sind spätestens bis zum Ende des Folgesemesters, in dem die Prüfung erstmals angeboten wird, erstmalig vollständig abzulegen. Ansonsten gelten die noch Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 13 nicht abgelegten Prüfungen als erstmalig abgelegt und nicht bestanden. Die Masterarbeit ist spätestens bis zum Ende des Folgesemester zu absolvieren, in dem erstmalig die Zulassungsvoraussetzungen für die Masterarbeit vorlagen. Ansonsten gilt die Masterarbeit als erstmalig absolviert und nicht bestanden. Diese Regelungen finden keine Anwendung, wenn der Studierende das Versäumnis nicht zu vertreten hat. (5) Hat der Studierende eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden oder wurde die Masterarbeit schlechter als "ausreichend" (Note 4,0) bewertet, wird der Studierende darüber unverzüglich schriftlich informiert. (6) Hat der Studierende die Masterprüfung endgültig nicht bestanden, wird ihm eine Bescheinigung gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise sowie der Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten sowie die noch fehlenden Prüfungsleistungen enthält und erkennen lässt, dass die Masterprüfung nicht bestanden ist. § 22 Wiederholung von Modulprüfungen (1) Nicht bestandene Modulprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden, wobei die maximale Anzahl der zweiten Wiederholungsprüfungen auf drei begrenzt ist. Darüber hinaus gehende Bewilligungen zweiter Wiederholungsprüfungen aufgrund von Härtefällen sind möglich. (2) Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist nicht zulässig. Fehlversuche in demselben oder einem vergleichbaren Studiengang an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland sind anzurechnen. (3) Wiederholungsprüfungen sollen in jedem Semester angeboten werden. Ein Anspruch des Studierenden auf eine Wiederholungsprüfung im Folgesemester besteht nicht. Der Prüfungsanspruch für die jeweilige Wiederholungsprüfung erlischt bei Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Die Prüfung wird in diesem Falle mit „nicht bestanden“ (Note 5,0) bewertet. (4) Eine Wiederholungsprüfung kann nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss auch als mündliche Prüfung gemäß § 15 durchgeführt werden. § 23 Prüfungsleistungen und Modulprüfungen Im Verlaufe des Studiums sind die Modulprüfungen in den sich aus dem in der Anlage befindlichen Studien- und Prüfungsplan ergebenden Modulen zu absolvieren. § 24 Studienleistungen und Wahlmodule (1) Studienleistungen werden im Zusammenhang mit oder begleitend zu Lehrveranstaltungen im Verlaufe des Semesters erbracht. Sie sind zu bewerten, können aber auch benotet werden. Studienleistungen finden keine Berücksichtigung bei der Bildung der Modulnote. (2) Studienleistungen können nach Maßgabe des Lehrenden in unterschiedlichen Formen erbracht werden, wie etwa Referate, Studien- und Seminararbeiten, Protokolle, Projektarbeiten, Testate, Unternehmensplanspiele, Anfertigung von Computerprogrammen u.a. Reine Teilnahmebescheinigungen sind keine Studienleistungen. (3) Nach Maßgabe des jeweiligen Fachvertreters können vom Fachbereichsrat zugelassene Wahlmodule als bewertete Studienleistungen absolviert werden. (4) Studienleistungen, die nicht bestanden sind, können wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Studienleistung ist nicht möglich. Das gleiche gilt für Wahlmodule. Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 14 Masterarbeit, Masterzeugnis und Masterurkunde § 25 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit ist eine schriftliche Prüfungsarbeit. Sie schließt mit einem Kolloquium ab. Sie soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fachgebiet selbstständig mit breiter theoretischer Fundierung nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse in Form eines Vortrages vorstellen und gegenüber fachlicher Kritik vertreten zu können. (2) Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch einen Prüfungsberechtigten des Fachbereichs, den der Studierende mit dessen Einverständnis dem Prüfungsausschuss zu benennen hat. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Bestellung des Betreuers. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auch andere Personen als Betreuer bestimmen. In begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung durch den Prüfungsausschuss kann ein weiterer Prüfungsberechtigter eines anderen Fachbereichs der Hochschule die Arbeit mitbetreuen. Der Name des Betreuers ist aktenkundig zu machen und dem Studierenden rechtzeitig mitzuteilen. Ein Wechsel in der Person des Betreuers kann nur aus dringenden Gründen und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses erfolgen und ist ebenfalls aktenkundig zu machen. (3) Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt in Abstimmung mit dem Betreuer auf Antrag des Studierenden durch den Prüfungsausschuss. Dieser entscheidet über die Zulassung des Themas der Arbeit, nachdem die Voraussetzungen zur Ausgabe nach Abs. 4 erfüllt sind. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe sind durch das Prüfungsamt aktenkundig zu machen und dem Studierenden bekanntzugeben. Das Thema der Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des Themas zurückgegeben werden. (4) Für die Ausgabe des Themas der Arbeit sind beim Prüfungsausschuss folgende Unterlagen einzureichen, soweit sie nicht bereits vorliegen: a) die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an allen Modulprüfungen, wobei diese nicht länger als fünf Jahre zurückliegen dürfen, b) eine Erklärung des Bewerbers, dass er eine Masterprüfung in dem gewählten oder einem vergleichbaren Studiengang an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nicht endgültig nicht bestanden hat oder sich nicht in einem noch nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren befindet. (5) Die Masterarbeit kann in Ausnahmefällen auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach Abs. 1 erfüllt. (6) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfungsarbeit beträgt im Regelfall fünf Monate. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Ausgabe des Themas der Arbeit. Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgenannten Frist bearbeitet werden kann. (7) Die Masterarbeit ist fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen. Der Abgabezeitpunkt kann auf Antrag des Studierenden aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, durch den Prüfungsausschuss um maximal sechs Wochen aufgeschoben werden. Die Gründe sind vom Studierenden dem Prüfungsausschuss gegenüber glaubhaft zu machen. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat der Studierende schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit – bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit – selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. (8) Die Benotung der Masterarbeit erfolgt durch den Betreuer. Sie ist bestanden, wenn sie mindestens mit „ausreichend“ (Note 4,0) benotet wurde. Im Falle des Nichtbestehens der Ar- Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 15 beit (Note 5,0), ist diese von einem Zweitprüfer (§ 11) zu benoten. Bei einem abweichenden Urteil zwischen Erst- und Zweitprüfer ergibt sich die Note aus dem arithmetischen Mittel der vergebenen Noten. Für den Fall, dass die vergebenen Noten um mehr als die Note 2,0 voneinander abweichen, ist ein dritter Prüfer (§ 11) zu bestellen. Dieser legt die Note innerhalb des Rahmens der Benotung der beiden anderen Prüfer endgültig fest. Die Benotung der Masterarbeit soll spätestens vier Wochen ab Einreichung der Arbeit beim Prüfungsamt erfolgen und dem Studierenden bekannt gegeben werden. Eine nicht fristgerecht abgegebene Masterarbeit ist mit „nicht bestanden“ (Note 5,0) zu benoten. (9) Die Masterarbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als "ausreichend" (Note 4,0) ist, einmal wiederholt werden. Für die Wiederholungsarbeit ist ein anderes Thema zu wählen. Die Wiederholung der Masterarbeit muss spätestens bis zum Ende des übernächsten Semesters abgeschlossen sein, bezogen auf das Semester, in dem die Benotung der Arbeit dem Studierenden bekannt gegeben wurde. Der Wiederholungsanspruch erlischt bei Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Die Gründe sind vom Studierenden dem Prüfungsausschuss gegenüber glaubhaft zu machen. Eine Rückgabe des Wiederholungsthemas ist nur möglich, wenn der Studierende bisher von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch gemacht hat. (10) Wird die Masterarbeit in Zusammenarbeit mit einer Einrichtung außerhalb der Hochschule erstellt, so hat diese Einrichtung zur Anleitung und Betreuung des Studierenden einen Mentor zu benennen. (11) Der Studierende muss zum Zeitpunkt des Kolloquiums immatrikuliert sein. Das Ergebnis des Kolloquiums kann in die Bewertung der Masterarbeit einbezogen werden. Das Kolloquium ist vor mindestens zwei Prüfern abzulegen, von denen mindestens einer am Fachbereich Betriebswirtschaft prüfungsberechtigt ist. Die Dauer des Kolloquiums beträgt mindestens 30 und höchstens 90 Minuten. Zum Kolloquium können Zuhörer nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse unter Wahrung urheberrechtlicher und sonstiger Interessen des Studierenden, der Hochschule sowie der externen Einrichtung, in deren Zusammenarbeit die schriftliche Prüfungsarbeit erstellt wurde, zugelassen werden. Die Zulassung erstreckt sich jedoch nicht auf die anschließende Beratung und die Bekanntgabe des Ergebnisses an den Studierenden. § 26 Masterzeugnis und Masterurkunde (1) Über die bestandene Masterprüfung erhält der Studierende unverzüglich ein Zeugnis in deutscher und englischer Sprache. In das Zeugnis sind die Module inklusive der Modulnoten, der entsprechenden ECTS Grades und der ECTS Credits, das Thema der Masterarbeit, deren Note, ECTS Grades und ECTS Credits sowie die Gesamtnote, die Gesamtanzahl der ECTS Credits und der abschließende ECTS Grade aufzunehmen. (2) Das Zeugnis über die Masterprüfung wird vom Dekan und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und gesiegelt. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem das Kolloquium stattfand. (3) Gleichzeitig mit dem deutschen und dem englischen Zeugnis erhält der Studierende die Masterurkunde in deutscher und englischer Sprache mit dem Datum des Zeugnisses. Darin wird die Verleihung des Mastergrades beurkundet. Die Masterurkunde wird vom Rektor unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen. (4) Dem Zeugnis wird ein „Diploma Supplement“ beigefügt. § 27 Ungültigkeit von Zeugnis und Urkunde (1) Hat der Studierende bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann die Note der Prüfungsleistung entspre- Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 16 chend § 20 Abs. 3 berichtigt werden. Gegebenenfalls kann die Modulprüfung und die Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss für "nicht bestanden" (Note 5,0) erklärt werden. (2) Waren die Voraussetzungen für die Abnahme einer Modulprüfung oder der Masterarbeit nicht erfüllt, ohne dass der Studierende hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Modulprüfung bzw. der Masterarbeit geheilt. Hat der Studierende vorsätzlich gehandelt, so kann die Modulprüfung bzw. die Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss für "nicht bestanden" (Note 5,0) erklärt werden. (3) Dem Studierenden ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben. (4) Das unrichtig gewordene Masterzeugnis und die Masterurkunde sind ungültig, durch die Hochschule einzuziehen und gegebenenfalls neu zu erteilen. Eine Entscheidung nach Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ist nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Zeugnisses ausgeschlossen. Verlust der Zulassung, Einsicht, Widerspruch, Aufbewahrungsfrist § 28 Verlust der Zulassung zum Studiengang und des Prüfungsanspruchs (1) Hat der Studierende eine Prüfung endgültig nicht bestanden oder kann er aus von ihm zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbringen, so ist er zu exmatrikulieren. (2) Hat der Studierende die Masterarbeit ohne Erfolg wiederholt, so ist er ebenfalls zu exmatrikulieren. § 29 Einsicht in die Prüfungsakten Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Studierenden auf Antrag innerhalb einer angemessenen Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt. § 30 Widerspruchsverfahren (1) Gegen belastende Prüfungsentscheidungen ist der Widerspruch statthaft. (2) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber dem Beschwerten schriftlich oder zur Niederschrift beim Prüfungsamt zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Rektor der Hochschule als Widerspruchsbehörde gewahrt. (3) Hält der Prüfungsausschuss den Widerspruch für begründet, so hilft er ihm ab und entscheidet über die Kosten. Hilft er ihm nicht ab, so leitet er den Widerspruch an den Rektor weiter. Dieser erlässt einen Widerspruchsbescheid. § 31 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen (1) Eine Kopie des Masterzeugnisses und eine Kopie der Masterurkunde sind 50 Jahre lang aufzubewahren. (2) Das Archivexemplar und das Gutachten der Masterarbeit sind zehn Jahre lang aufzubewahren. (3) Sämtliche Nachweise zu schriftlichen Prüfungsleistungen, insbesondere Klausuren, sowie sämtliche Prüfungsprotokolle sind fünf Jahre lang aufzubewahren. (4) Darüber hinaus dürfen Prüfungsunterlagen nicht vernichtet werden, wenn bei Ablauf der vorgenannten Fristen ein Rechtsmittelverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“ 17 Sonstiges § 32 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Die Prüfungsordnung tritt in Kraft mit Beginn des auf die Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule folgenden Monats. Anlagen Anlage 1: Studien- und Prüfungsplan Anlage 2: Masterzeugnis Deutsch Anlage 3: Masterzeugnis Englisch Anlage 4: Masterurkunde Deutsch Anlage 5: Masterurkunde Englisch Anlage 6: Diploma Supplement Jena, Der Dekan des Fachbereichs Betriebswirtschaft Die Rektorin der Fachhochschule Jena Prof. Dr. Hans Klaus Prof. Dr. Gabriele Beibst ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN JENALL E. V. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VON JENALL E. V. 1. GELTUNGSUMFANG 1.1 Die nachfolgend aufgeführten AGBs finden auf sämtliche Verträge von JenALL e. V. Anwendung. Mündliche Abreden bestehen nicht. Mit Wirksamwerden dieser Regelungen verlieren sämtliche frühere Vereinbarungen ihre Gültigkeit. 1.2 Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von JenALL e. V. 2. VERTRAGSGEGENSTAND / ANMELDUNG 2.1 Vertragsgegenstand sind die in den Angeboten von JenALL e. V. enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Geringfügige Abweichungen von den Leistungsbeschreibungen (z.B. Ersatz angekündigter Dozenten) sind möglich. 2.2 Mit der Anmeldung / Bestätigung des Angebotes erkennt der Kunde die AGB sowie die in den Angeboten von JenALL e. V. aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Es gelten ausschließlich die AGB von JeALL e. V. Soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise abweichen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Etwas anderes gilt nur, wenn JenALL e. V. den Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zugestimmt. 2.3 Für eine verbindliche Anmeldung hat der Teilnehmer das Anmeldeformular schriftlich, per Fax oder per Online-Buchung an JenALL e. V. zu senden. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn JenALL e. V. nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Anmeldung die Ablehnung erklärt. Im Regelfall erhält der Kunde von JenALL e. V. eine schriftliche Anmeldebestätigung. 2.4 Um die Veranstaltungen für die Teilnehmer effizient zu gestalten, ist die Teilnehmerzahl in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden daher grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei besondere Zulassungs- und Auswahlkriterien hiervon unberührt bleiben. 3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 3.1 Es gelten die bei der Anmeldung bzw. Auftragserteilung ausgewiesenen Preise. 3.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind im Preis die Seminarunterlagen, die Prüfungsgebühr (sofern eine Prüfung vorgesehen ist), die Nutzung der technischen Einrichtungen, die im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahmen bereitgestellt werden, sowie eine Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder Zeugnis (abhängig von der Art der Weiterbildungsmaßnahme) enthalten. 3.3 Die Rechnungslegung für Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. 3.4 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto bis spätestens zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Termin zu zahlen. Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Die Leistungen von JenALL e. V. sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei. 3.5 Einwendungen gegen Rechnungen sind umgehend nach deren Zugang schriftlich bei JenALL e. V. geltend zu machen. Die Einwendungen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rechnungsdatum dort eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen wird als Zustimmung gesehen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 3.6 Der Kunde darf nur mit bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 4. STORNIERUNG / ÄNDERUNGEN DURCH DEN KUNDEN 4.1 Der Kunde kann gemäß den folgenden Regelungen vor Veranstaltungsbeginn seine gebuchten Veranstaltungen stornieren. 4.2 Stornierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. 4.3 Für den Teilnehmer besteht die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. 4.4 Die Stornierung einer Weiterbildungsmaßnahme ist kostenfrei, wenn sie fristgerecht erfolgt. Die Festlegung der Frist erfolgt veranstaltungsbezogen durch JenALL e. V. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang bei JenALL e. V. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der volle Preis für die Veranstaltung fällig, sofern keine anderen Regelungen für die jeweilige Veranstaltung getroffen sind. 4.5 Sofern Stornierungsfrist einer Weiterbildungsmaßnahme nicht veranstaltungsbezogen festgelegt ist, beträgt sie 21 Kalendertage. 5. WIDERRUFSRECHT 5.1 Im Falle der Geltung der Regelungen über Fernabsatzverträge gilt folgendes: Der Kunde, der Verbraucher ist (im Folgenden nur Verbraucher genannt), hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber JenALL e. V. zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: JenALL e. V., Carl-Zeiss-Promenade 2, 07745 Jena. 5.2 JenALL e. V. behält sich vor, mit der Durchführung der Dienstleistung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist zu beginnen. Für den Fall, dass der Verbraucher der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist ausdrücklich zustimmt, erlischt sein Widerspruchsrecht. Gleichzeitig erlischt der oben genannte Vorbehalt von JenALL e. V. 6. ABSAGE/AUSFALL UND VERLEGUNG VON WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN 6.1 JenALL e. V. behält sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. wegen Erkrankung des Dozenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, die Absage der Weiterbildungsmaßnahme vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn auf Seiten von JenALL e. V. Leistungshindernisse vorliegen, die den gemeinsamen Vertragszweck gefährden oder unmöglich machen. 6.2 Bei Nichtzustandekommen der Veranstaltung werden die Teilnehmer umgehend informiert. Falls möglich, wird ein anderer Termin vereinbart. Sollte eine Vereinbarung nicht möglich sein, werden bereits gezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, bestehen nicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens JenALL e. V. vorliegen. 7. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME JenALL e. V. ist berechtigt, den Kunden von der (weiteren) Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung auszuschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde die Veranstaltung bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde mit der Zahlung des Entgelts in Verzug geraten ist. Der Kunde hat in diesen Fällen das volle Entgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche von JenALL e. V. 8. URHEBERSCHUTZ UND COPYRIGHT 8.1. Die von JenALL e. V. eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf weder aus den Veranstaltungsräumen entfernt noch ganz oder teilweise kopiert oder auf nicht vorab (schriftlich) genehmigte Weise nutzbar gemacht werden. Nutzungsrechte an Softwareprodukten von JenALL e. V. oder von Dritten, insbesondere den beiden Jenaer Hochschulen, sind in dem für die vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Umfang für die Dauer der Leistungserbringung abgedeckt. Bei Beschädigung der Produkte oder Verletzung der Urheberschutzrechte behält sich JenALL e. V. die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen als auch die Durchsetzung von Ersatzansprüchen Dritter vor. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf den während der Weiterbildung benutzten PCs verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich JenALL e. V. Schadensersatzanforderungen vor. 8.2 Die Unterlagen zu Weiterbildungsmaßnahmen sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen dem Teilnehmer zur Verfügung und gehen in der Regel in dessen Eigentum über. JenALL e. V. behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Sie dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung von JenALL e. V. in irgendeiner Form, auch für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, verbreitet, übersetzt, zur öffentlichen Wiedergabe benutzt und an Dritte weitergegeben werden, auch nicht auszugsweise. 8.3 Des Weiteren gelten die deutschen Urheberrechtsbestimmungen. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Die Haftung von JenALL e. V., ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzung und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten) haftet JenALL e. V., ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei leichter Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; d.h. der Ersatz für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar waren, ist ausgeschlossen. 10. DATENSCHUTZ Die Auftragsabwicklung bei JenALL e. V. erfolgt mit elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen zur Weiterbildung. JenALL e. V. behandelt gespeicherte Daten, gleich welcher Art, über den Kunden und/oder die Geschäftsinterna des Kunden streng vertraulich. 11. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten. 12. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND 12.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12.2 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird Jena als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.