authentifizierungsleitfaden
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authentifizierungsleitfaden
Website-Sicherheitslösungen AUTHENTIFIZIERUNGSLEITFADEN Inhaltsverzeichnis Einleitung....................................................................................................................................................................... 3 Zertifikatstypen ............................................................................................................................................................ 4 Authentifizierungsprodukte im Überblick................................................................................................................... 5 Sperrlisten von US-Regierungsbehörden.................................................................................................................... 6 Unternehmensauthentifizierung...............................................................................................................................7-8 Gerichtsbezirk Rechtsnachweis mit Beispielen Domänenauthentifizierung..................................................................................................................................... 9-10 WHOIS-Abfragen Anforderungen in Bezug auf die Domäne Alternative Genehmigungsmethoden Überprüfung der Organisationseinheit / Bestätigung der Betriebsexistenz..........................................................11 Adressüberprüfung......................................................................................................................................................12 Aus einer Drittquelle bezogene Telefonnummer................................................................................................. 13-14 Anforderungen in Bezug auf den Ansprechpartner..................................................................................................15 Bestätigung des Angestelltenverhältnisses und der Befugnisse bei EV.................................................................16 Verifizierungsanruf/Zustimmungsvereinbarung................................................................................................. 17-18 Zertifikate mit Domänenvalidierung..........................................................................................................................19 Symantec Safe Site......................................................................................................................................................20 Gutachten.....................................................................................................................................................................21 Bewährte Verfahren.....................................................................................................................................................22 Informationsquellen für Partner................................................................................................................................23 Kontaktangaben...........................................................................................................................................................24 Einleitung Bei Symantec arbeiten wir unablässig an der Entwicklung von Innovationen und Technologien zum Schutz weltweit genutzter Informationen vor immer neuen Bedrohungen. Im Rahmen unserer Förderung von Innovationen ist Authentifizierung ein wichtiger Bestandteil unseres Portfolios. Symantec hat die Mindestanforderungen des CertificationAuthority-Browser-Forums (CA/B-Forums) vorangetrieben und umgesetzt. Damit wird die Sicherheit rund um SSL-Vorgänge und Authentifizierungsvorgänge weiter gestärkt – für größeren Schutz und größeres Vertrauen bei Online-Transaktionen. Mit den Mindestanforderungen des CA/B-Forums, die zur Minimierung des Risikos und zur Steigerung des Nutzervertrauens beitragen, werden die Standards ebenso wie die Authentifizierungssicherheit bei allen Zertifizierungsstellen angehoben. Unsere bewährten Authentifizierungs- und Autorisierungsverfahren helfen Händlern beim Ausbau ihres Online-Geschäfts, denn durch die Verifizierung sinkt das Betrugsrisiko, und das führt zu einer Steigerung des Kundenvertrauens. Die Verfahren sind das Ergebnis des jahrelangen Betriebs einer vertrauenswürdigen InternetInfrastruktur und der Authentifizierung von über einer halben Million Unternehmen. Als geschätzter autorisierter Partner im Partnerprogramm für Website-Sicherheit sollten Sie unsere Authentifizierungsverfahren genau verstehen. Sie sichern damit Ihre Geschäftskontinuität und Ihren Verkaufserfolg. Symantec hat diesen Leitfaden zu Website-Sicherheitslösungen zusammengestellt, damit Sie die Leistungsstärke und Vertrauenswürdigkeit des Verfahrens erkennen und leichter mit dem Authentifizierungsvorgang umgehen können. Einzelpersonen und Unternehmen leiten die Authentifizierung ein, indem sie beim Online-Registrierungsvorgang Informationen an Symantec übermitteln. Je nach dem angeforderten Zertifikatstyp vergewissert sich Symantec gegebenenfalls, dass bestimmte der folgenden Aspekte zutreffen: • Das Unternehmen und die administrativen Ansprechpartner sind nicht auf Sperrlisten von US-Regierungsbehörden eingetragen (beispielsweise Denied Countries List, Denied Persons List, Denied Entities List, US Treasury Department List) und unterliegen keinerlei Embargos, Sanktionen oder anderen Beschränkungen. • Das Unternehmen verfügt über amtliche Bescheinigungen, beispielsweise eine Gründungsurkunde oder Geschäftslizenz. • Das Unternehmen ist Inhaber des Domänennamens, für den das Zertifikat ausgestellt wird, ODER hat vom Inhaber der Domäne einen Rechtsanspruch auf die Nutzung des Domänennamens erworben. • Bei den Ansprechpartnern im Unternehmen kann durch eine aus einer Drittquelle bezogene Telefonnummer der Status als Angestellte des Unternehmens, von dem das Zertifikat anfordert wird, bestätigt werden. • Das Unternehmen hat seinen Geschäftssitz an einer bestätigten physischen Adresse. • Darüber hinaus führt Symantec bei allen Auftragsdaten, die nicht mit den übermittelten Informationen übereinstimmen, eine sorgfältige Überprüfung durch. Dieser umfassende Leitfaden bietet Ihnen ausführliche, übersichtliche Informationen zum gesamten Ablauf von der Registrierung bis zur Zertifikatsausstellung. << Zurück 3 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Zertifikatstypen Über das Symantec-Partnerprogramm für WebsiteSicherheit haben Sie Zugriff auf hochgradig anerkannte Sicherheitslösungen. Das Partnerprogramm bietet Ihnen branchenführende Produkte im Bereich Website-Sicherheit und SSL. Dabei stehen Premiummarken ebenso wie preisgünstige Marken zur Verfügung. In diesem Leitfaden werden die im Partnerprogramm für Website-Sicherheit angebotenen Produkte in fünf Kategorien unterteilt beschrieben: 3. Bei SSL-Zertifikaten mit erweiterter Validierung (EV) kommt eine striktere Authentifizierung mit dem höchsten aktuell in der Branche verfügbaren Sicherheitsstandard zum Einsatz. Angebotene Produkte mit erweiterter Validierung: • Symantec Secure Site mit EV • Symantec Secure Site Pro mit EV • Thawte SSL-Webserver mit EV • GeoTrust True Business ID mit EV 1. Bei SSL-Zertifikaten mit Domänenvalidierung (DV) kommt Verschlüsselung mit ausschließlicher Authentifizierung der Domäne zum Einsatz; es wird überprüft, ob der Anforderer Nutzungsrechte für die Domäne hat. Angebotene SSL-Produkte mit Domänenvalidierung: • Thawte SSL123 • GeoTrust QuickSSL Premium • RapidSSL 2. Bei SSL-Zertifikaten mit Organisationsvalidierung (OV) kommt eine vollständige Authentifizierung des Unternehmens zum Einsatz; dabei werden die Identität des Unternehmens und die Domäneninhaberschaft geprüft. Angebotene SSL-Produkte mit Organisationsvalidierung: • Symantec Secure Site • Symantec Secure Site Pro • Symantec Secure Site Wildcard • GeoTrust True Business ID • GeoTrust True Business ID Wildcard • Thawte SSL-Webserver • Thawte SGC SuperCert • Thawte Wildcard SSL 4. Bei Code-Signing-IDs kommt eine vollständige Authentifizierung des Unternehmens zum Einsatz. Mit der ID wird eine digitale Signatur für die Authentifizierung der Code-Quelle und die Überprüfung der Code-Integrität generiert. Angebotene Code-Signing-Produkte: • Symantec Code Signing für Unternehmen • Thawte Code Signing für Unternehmen • Symantec Code Signing für Einzelpersonen • Thawte Code Signing für Einzelpersonen Unser Partnerprogramm bietet Ihnen branchenführende Produkte im Bereich Website-Sicherheit und SSL. Dabei stehen Premiummarken ebenso wie preisgünstige Marken zur Verfügung. 5. B ei Symantec Safe Site wird die Identität überprüft, und durch das Norton Secured Seal wird bestätigt, dass der tägliche Malware-Scan für die Website erfolgreich durchlaufen wurde. Symantec Safe Site bietet keine SSLVerschlüsselung. Angebotene Produkte aus der Reihe Symantec Safe Site: • Symantec Safe Site für Unternehmen • Symantec Safe Site für Einzelpersonen << Zurück 4 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Safe Site* Code Signing Erweiterte Validierung Organisationsvalidierung Domänenvalidierung* Thawte SSL123 • • • GeoTrust QuickSSL Premium • • • RapidSSL • • • Zustimmungsvereinbarung Überprüfung der Ansprechpartner Bestät. d. Angestelltenverh. u. d. Befugn. d. Anspr.partn. b. EV Bestätigung der Telefonnr. durch eine Drittquelle Bestätigung der Geschäftsanschrift Bestätigung der Betriebsexistenz Überprüfung der Organisationseinheit Domänenauthentifizierung Produktname Organisationsauthentifizierung Der Authentifizierungsstandard ist je nach Zertifikatkategorie und Produkttyp unterschiedlich. Wir haben einen umfassenden Leitfaden zusammengestellt, um den Umfang der Validierung bei den einzelnen Zertifikaten zu erläutern. Im Überblick zu den Authentifizierungsprodukten sind die verschiedenen Varianten der Authentifizierung aufgeführt. Detaillierte Anleitungen zu den jeweiligen Schritten finden Sie in den weiteren Abschnitten dieses Leitfadens. Sperrlisten von US-Regierungsbehörden Authentifizierungsprodukte im Überblick Symantec Secure Site • • • • • • Symantec Secure Site Pro • • • • • • Symantec Secure Site Wildcard • • • • • • GeoTrust True Business ID • • • • • • GeoTrust True Business ID Wildcard • • • • • • Thawte SSL-Webserver • • • • • • Thawte SGC SuperCert • • • • • • Thawte Wildcard SSL • • • • • Symantec Secure Site mit EV • • • • • • • • • • Symantec Secure Site Pro mit EV • • • • • • • • • • Thawte SSL-Webserver mit EV • • • • • • • • • • GeoTrust True Business ID mit EV • • • • • • • • • • • Symantec Code Signing für Unternehmen • • • • • Thawte Code Signing für Unternehmen • • • • • Symantec Code Signing für Einzelpersonen • • • • Thawte Code Signing für Einzelpersonen • • • • Symantec Safe Site für Unternehmen • Symantec Safe Site für Einzelpersonen • • • • • • • • • • • *Bei diesen Produkten werden spezialisierte Authentifizierungsverfahren angewendet. Wenn Sie weitere Informationen dazu wünschen, können Sie über das Inhaltsverzeichnis die jeweiligen Abschnitte aufrufen. << Zurück 5 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sperrlisten von US-Regierungsbehörden US-Regierungsbehörden veröffentlichen und aktualisieren die unten aufgeführten Sperrlisten. In diesen Listen werden – ohne regionale Beschränkungen – Unternehmen und Einzelpersonen aufgeführt, mit denen Symantec keine Geschäftstransaktionen abwickeln darf. Symantec stellt keine Zertifikate für Unternehmen aus, die als Gesamtorganisation oder vertreten durch einen im Auftrag genannten Ansprechpartner auf einer dieser Listen geführt wird. Hier einige Beispiele für Sperrlisten: • Denied Persons List des Bureau of Industry and Security im US Department of Commerce: Die hier erfassten Personen bzw. Organisationen haben gegen Exportauflagen verstoßen. Die Liste enthält Angaben zu den Namen und Adressen von Unternehmen und Einzelpersonen, die keinen Zugang zu US-Waren erhalten sollen; auch die Gründe dafür sind jeweils angegeben. • Denied Entities List des Bureau of Industry and Security im US Department of Commerce: Bei den hier erfassten Personen, Ländern und Organisationen liegt nach Einschätzung der USBehörden ein inakzeptables Risiko vor, dass Massenvernichtungswaffen oder Flugkörper für den Einsatz dieser Waffen entwickelt werden könnten. ist. Die Liste soll die Öffentlichkeit bei der Einhaltung der verschiedenen Sanktionsprogramme unterstützen, die von der Exportkontrollbehörde OFAC (Office of Foreign Assets Control) verwaltet werden. Symantec wickelt außerdem keine Geschäftstransaktionen mit Kunden aus abgelehnten Ländern (Denied Countries) ab, an die US-Unternehmen sowie deren Auslandsniederlassungen gemäß den Auflagen von US-Regierungsbehörden bestimmte Produkte nicht liefern dürfen. Die Liste dieser Länder kann jederzeit geändert werden; aktuell umfasst sie die folgenden Einträge: • Kuba • Iran • Syrien • Sudan • Nordkorea • List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons des US Treasury Department: Bei den hier erfassten Personen handelt es sich um speziell genannte Staatsbürger und sonstige Personen, deren Eigentum von US-Regierungsbehörden gesperrt << Zurück 6 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Unternehmensauthentifizierung Im Rahmen des bei Symantec durchgeführten Authentifizierungsvorgangs überprüfen wir den bei der Registrierung angegebenen Unternehmensnamen, da dieser auf dem SSL-Zertifikat vermerkt wird. Bei dem Unternehmen, das ein Zertifikat anfordert, muss es sich um eine aktive Organisation handeln – bestätigt durch die Regierungsbehörde, die für die Registrierung von Unternehmen in dem bei der Zertifikatsanforderung angegebenen Gerichtsbezirk (Ort, Bundesland/Kanton/Region, Land) zuständig ist. Der Name des registrierten Unternehmens muss exakt mit dem bestätigten Namen übereinstimmen. Falsche Schreibweisen, nicht registrierte Akronyme oder Abkürzungen des Unternehmensnamens sind unzulässig. Wichtiger Hinweis: Bei Zertifikaten mit erweiterter Validierung muss der Name des registrierten Unternehmens einschließlich kennzeichnender Angaben (wie Inc, Corp, LLC, Ltd, Pty Ltd, AG, KG, GmbH usw.) exakt mit dem bestätigten Namen übereinstimmen. Symantec hat weltweit Zugang zu zahlreichen Behördenressourcen. In den meisten Fällen findet Symantec in einem der Archive von staatlichen Stellen oder in den Datenbanken privater Anbieter ein als Rechtsnachweis taugliches Dokument. Hier einige Beispiele für Regierungsbehörden, auf deren Datenbestände zugegriffen werden kann: • California Secretary of State (Innenminister des US-Bundesstaats Kalifornien; Angaben zu US-Unternehmen, die in Kalifornien registriert sind) • City of Chicago (Stadtverwaltung von Chicago im US-Bundesstaat Illinois; Daten zu den in Chicago ausgestellten Geschäftslizenzen) • National Credit Union Administration (USFinanzaufsichtsbehörde) • UK Companies House (britische Handelsregisterbehörde) • Kamer van Koophandel (niederländische Handelsregisterbehörde; Angaben zu Unternehmen, die in den Niederlanden registriert sind) • New Zealand Companies Office (neuseeländische Handelsregisterbehörde) • Staatliche Behörde für Handel und Industrie der Volksrepublik China Sollte eine bestimmte Ressource nicht verfügbar sein bzw. Ihr Unternehmen mit den verfügbaren Ressourcen nicht überprüfbar sein, fordern wir unter Umständen eine aktuelle amtliche Bescheinigung an, die auch als Rechtsnachweis bezeichnet wird. Der Rechtsnachweis ist ein Dokument, das einem Unternehmen bzw. einer Organisation das Recht verleiht, unter dem angegebenen Namen einer Geschäftstätigkeit nachzugehen. Wenn für Ihr Unternehmen ein Rechtsnachweisdokument erforderlich ist, setzen wir uns mit dem bei der Registrierung angegebenen Ansprechpartner in Verbindung und fordern die Kopie eines akzeptablen Rechtsnachweisdokuments an. Hier einige Beispiele für akzeptable Dokumente: •G ründungsurkunde bzw. Gründungszertifikat •U nternehmens-, Verkaufs-, Wiederverkaufs- bzw. Handelslizenz •S tatuten oder Partnerschaftspapiere •N achweis der Registrierung des Handelsnamens oder angenommenen Namens bzw. der Firma; Bescheinigung über einen fiktiven Namen •H andelsregisterauszug Nachdem wir ein akzeptables Rechtsnachweisdokument vom Kunden erhalten haben, müssen wir den Wortlaut bei der ausstellenden Behörde überprüfen. Wenn die Gültigkeit des Dokuments von der ausstellenden Behörde nicht bestätigt werden kann, wenden wir uns eventuell an einen Dritten, um die Existenz des Unternehmens zu überprüfen. Beachten Sie bitte, dass es bei erforderlichen Belegen für einen Auftrag zu einer verzögerten Ausstellung des Zertifikats kommen kann. Zertifikate können erst ausgestellt werden, wenn alle erforderlichen Belege korrekt vorliegen und bei der ausstellenden Behörde geprüft wurden. Aus diesem Grund ist es wichtig, Belege rechtzeitig einzureichen. << Zurück 7 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Unternehmensauthentifizierung Wie auf der vorherigen Seite ausgeführt, werden bei der entsprechenden Regierungsbehörde die folgenden Aspekte überprüft: 1. Der bei der Registrierung angegebene Unternehmensname muss exakt mit den Angaben im Handelsregister übereinstimmen. 2.Der Gerichtsbezirk (Land, Bundesland/Kanton/Region und Ort, sofern relevant) muss mit den entsprechenden Registrierungsangaben übereinstimmen. 3.Der Unternehmensstatus muss der einer aktiven Organisation sein. Inaktive bzw. ruhende Unternehmen oder Unternehmen mit ähnlichem Status können kein SSL-Zertifikat erhalten; in einem solchen Fall ist die Aktualisierung des Status erforderlich. << Zurück 8 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. 0 Unternehmen: Symantec (UK) Limited Land: GB Bundesland/Kanton/Region: Berkshire Ort (Stadt): Reading Unternehmen: Symantec (UK) Limited Land: USA Bundesland/Kanton/Region: Kalifornien Ort (Stadt): Mountain View 0 x 0 Unternehmen: Symantec Corporation Land: USA Bundesland/Kanton/Region: Kalifornien Ort (Stadt): Mountain View x 0 Unternehmen: SYMC LTD Land: GB Bundesland/Kanton/Region: Berkshire Ort (Stadt): Reading x Zurück zum Inhaltsverzeichnis Domänenauthentifizierung Zur Überprüfung des Domänennamens Ihrer Website bei Symantec benötigen wir entweder einen Beleg darüber, dass Sie der Inhaber des Domänennamens sind, den Sie absichern möchten, oder einen Beleg darüber, dass Sie einen Rechtsanspruch auf die Nutzung dieses Domänennamens erworben haben. Wenn Sie der Inhaber des Domänennamens sind, prüfen wir Online-Datenbanken, in denen die rechtmäßigen Inhaber aller von uns abgesicherten Domänennamen aufgeführt sind. Die meisten Domain-NameRegistrare bieten einen WHOIS-Bericht an, in dem Angaben zum Inhaber (Registrant) der Domäne sowie die zugehörigen Kontaktangaben enthalten sind. Zum Ermitteln des Inhabers der Domäne Symantec.com könnten wir beispielsweise folgende Schritte ausführen: 1. Einleiten einer WHOIS-Abfrage 2. Eingeben der betreffenden Domäne (Symantec.com) und Prüfen der Suchergebnisse 3. Ergebnis: Der Registrant (Inhaber) der Domäne ist die Symantec Corporation. Je nach Ihrer Domänenerweiterung werden bei Symantec unterschiedliche WHOIS-Datenbanken verwendet, um den Domäneninhaber (Registrant) zu ermitteln. Wichtiger Hinweis: Gängige Intranetnamen (die keinen vollständig qualifizierten Domänennamen enthalten) sind gemäß den Branchenrichtlinien (CA/Browser Forum) nicht mehr gestattet. Wir müssen außerdem überprüfen, ob die bei der Zertifikatsregistrierung angegebenen Domänen bei einem Domain-Name-Registrar eingetragen sind, der von einer der folgenden Organisationen akkreditiert ist: • ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) bei nicht länderbezogenen Top-Level-Domains (.com, .net, .org, .biz usw.) sowie bei internationalen länderspezifischen Top-Level-Domänenerweiterungen (.de, .uk, .au, .cn usw.) •IANA (Internet Assigned Numbers Authority) bei internationalen länderspezifischen Top-LevelDomänenerweiterungen (.de, .uk, .au, .cn usw.) << Zurück 9 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Domänenauthentifizierung Was geschieht, wenn die Domäne nicht für das Unternehmen angemeldet ist, das bei der Zertifikatsregistrierung genannt wird? Beispiel: Bei der Registrierung für www.symantec.com könnten wir eine E-Mail an die Adresse admin@symantec.com senden. • Wenn der im Auftrag angegebene Name vom Registranten (Inhaber) der Domäne nicht mit dem juristisch korrekten (und bei der Unternehmensauthentifizierung überprüften) Unternehmensnamen übereinstimmt, fordern wir beim Registrar der Domäne eventuell eine Aktualisierung der Informationen zum Registranten an, um die Angabe des vollständigen, juristisch korrekten Unternehmensnamens zu erhalten. •Ein Gutachten wird übermittelt, das von einem zugelassenen Rechtsanwalt oder zertifizierten Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountant) im Land des Unternehmens unterzeichnet und beglaubigt ist. (Weitere Informationen dazu sind im Abschnitt zu Gutachten aufgeführt.) • Wenn eine Domäne vertraulich registriert wurde, sodass die wahre Identität des Registranten nicht öffentlich bekannt gegeben wird, fordern wir die zumindest kurze Herausgabe der Identitätsinformationen an, um die Inhaberschaft prüfen zu können. Alternativ geben wir die Bestätigung zu der Domäne, wenn die folgenden Umstände vorliegen: • Die Domäne ist für eine verifizierte Mutter- bzw. Tochtergesellschaft oder für ein anderweitig juristisch verbundenes Unternehmen eingetragen. • Der (im WHOIS-Bericht genannte) Domänen-Administrator erteilt eine Autorisierung dahingehend, dass das Unternehmen die ausschließliche Kontrolle über die Domäne hat. Dies ist durch eine der folgenden Methoden möglich: – Mündliche Bestätigung. Wir nehmen mithilfe der Telefonnummer aus den WHOIS-Angaben Kontakt zum Administrator auf. – Schriftliche Bestätigung. Wir senden gemäß den WHOIS-Angaben eine E-Mail an den Administrator (Antworten darauf müssen dann von derselben E-Mail-Adresse kommen) oder wir senden die Anfrage an die folgenden vorab genehmigten Alias-Adressen für die Domäne: • admin@ • administrator@ • webmaster@ • hostmaster@ • postmaster@ •Der Kunde kann eine praktische Demonstration der Domänenkontrolle abschließen. Dazu veröffentlicht der Kunde auf seiner Website vorübergehend einen Sicherheitscode, der von unseren Authentifizierungsmitarbeitern bereitgestellt wird. – Unsere Authentifizierungsmitarbeiter müssen den administrative Ansprechpartner über eine verifizierte, aus einer Drittquelle bezogene Telefonnummer erreichen können, die für das Unternehmen eingetragen ist. – Wenn der administrative oder technische Ansprechpartner im Unternehmen die praktische Demonstration nicht unmittelbar abschließen kann, ist die Hinzuziehung eines weiteren Mitarbeiters per Konferenzschaltung möglich, um die entsprechenden Demonstrationsanforderungen zu erfüllen. Der administrative oder technische Ansprechpartner im Unternehmen muss jedoch in der Leitung bleiben. – Nachdem unser Authentifizierungsmitarbeiter den Sicherheitscode und die Domänenkontrolle bestätigt hat, kann der Code von der Website entfernt werden. Wenn für eine bestimmte Top-Level-Domain (z. B. für Domänen mit der Erweiterung .zm) keine WHOIS-Angaben verfügbar sind, muss der Registrant direkt von dem Registrar bestätigt werden, der laut IANA für die jeweilige Top-Level-Domain zuständig ist. << Zurück 10 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Überprüfung der Organisationseinheit / Bestätigung der Betriebsexistenz Gemäß den für SSL-Zertifikate geltenden Mindestanforderungen des CA/B-Forums muss die bei der Registrierung in die Zertifikatsignierungsanforderung (Certificate Signing Request, CSR) eingetragene Organisationseinheit überprüft werden. In das Feld für die Organisationseinheit dürfen KEINE der folgenden Elemente eingetragen werden: • Nicht verifizierte Rechtsformbezeichnungen (wie „Corp“, „Ltd.“, „GmbH“ usw.) • Nicht verifizierte Handelsnamen (wie „geschäftstätig als“) • Nicht verifizierte Markenkennzeichnungen (wie „(tm)“) • Nicht verifizierte Personennamen (etwa „Markus Müller“) • Domänennamen und IP-Adressen Folgende Elemente dürfen im Feld für die Organisationseinheit vermerkt werden: • Namen von Abteilungen • Servernamen (sofern es sich nicht um einen Domänennamen handelt) • Allgemeine Begriffe und Ausdrücke Sie können das Feld für die Organisationseinheit leer lassen oder alternativ eine oder mehrere der oben beschriebenen zulässigen Angaben eintragen. Alle in das Feld für die Organisationseinheit eingetragenen Informationen müssen überprüft werden. Wenn wir die Informationen nicht verifizieren können und die Angaben nicht zulässig sind, müssen unsere Authentifizierungsmitarbeiter die betreffenden Daten im Abschnitt der Zertifikatsignierungsanforderung aktualisieren oder löschen, bevor das Zertifikat ausgestellt werden kann. Die vom CA/B-Forum ausgegebenen Richtlinien für die erweiterte Validierung legen fest, dass bei Unternehmen, die eine erweiterte Validierung anfordern, zunächst die Betriebsexistenz bestätigt werden muss. Symantec muss überprüfen, ob das Unternehmen, das die Registrierung durchführt, zur Geschäftstätigkeit fähig ist. Die Betriebsexistenz gilt als belegt, wenn das Unternehmen seit mindestens drei Jahren besteht und eingetragen ist und diese Tatsache durch die bei der Unternehmensauthentifizierung herangezogene Quelle bestätigt wird. Wenn das Unternehmen seit weniger als drei Jahren eingetragen ist, können wir die Betriebsexistenz wie folgt bestätigen: • Heranziehung eines Berichts der Wirtschaftsauskunftei Dun & Bradstreet • Überprüfung, ob das Unternehmen über ein Kontokorrentkonto (Girokonto) verfügt; dies ist auf eine der folgenden Weisen möglich: – Durch ein von einem regulierten Finanzinstitut ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Zertifikatanforderer ein aktives, laufendes Kontokorrentkonto bei dem Institut führt. Die Information muss direkt vom Finanzinstitut (über eine aus einer Drittquelle bezogene Telefonnummer) zwingend mündlich bestätigt werden. –G utachten << Zurück 11 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Adressüberprüfung Je nach Produkttyp führt Symantec eventuell eine Überprüfung der in der Zertifikatsregistrierung angegebenen Adresse durch. Abhängig vom Produkttyp gelten unterschiedliche Anforderungen auch in Bezug auf die Datenüberprüfung; jegliche Abweichungen müssen jedoch vor der Zertifikatsausstellung behoben werden. Safe Site (spezifisch) Dieser Schritt ist bei Produkten erforderlich, bei denen eine Adresse im Zertifikatssiegel erfasst ist. Die physische Adresse muss durch eine der folgenden Drittquellen bestätigt werden: • Behördenressource, die zur Unternehmensauthentifizierung genutzt wird • Von Symantec genehmigte Telefonnummerndatenbank einer Drittquelle • Gültiger Bericht von Dun & Bradstreet • WHOIS-Bericht • Mündliche Bestätigung beim Verifizierungsanruf Wenn die Adresse nicht über mindestens eine der oben genannten Ressourcen verifiziert werden kann, fordern wir eines der folgenden Dokumente an, auf denen der Name und die Anschrift des Unternehmens vermerkt sind: • Bankauszug oder Versicherungsdatenauszug • Rechnung eines Versorgungsbetriebs • Telefonrechnung Erweiterte Validierung Die bei der Registrierung angegebene Adresse muss eine Hausanschrift sein, keine Postfach-Adresse; es muss sich außerdem um eine verifizierte, gültige Geschäftsanschrift für das Unternehmen oder dessen verifizierte Mutter- bzw. Tochtergesellschaft handeln. • Die Mutter- bzw. Tochtergesellschaft muss ihren Sitz im selben Land haben wie das Unternehmen. • Tochtergesellschaften müssen im Mehrheitsbesitz des Unternehmens sein. Die Verifizierung der Adresse kann über EINE der folgenden Quellen erfolgen: • Behördenressource, die zur Unternehmensauthentifizierung genutzt wird • Gültiger Bericht von Dun & Bradstreet • Globaler Authentifizierungs- und Verifizierungsbericht • Gutachten Wenn keine Adressübereinstimmung festgestellt wird, kann der administrative Ansprechpartner gebeten werden, eine andere, verifizierbare Adresse für das Unternehmen anzugeben. Der Auftrag muss entsprechend aktualisiert werden, damit die verifizierte Adresse aufgeführt wird. << Zurück 12 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Bestätigung der aus einer Drittquelle bezogenen Telefonnummer Symantec muss in der Lage sein, das Unternehmen des Kunden zu kontaktieren. Es muss bestätigt werden können, dass der administrative Ansprechpartner ein in Vollzeit beschäftigter Angestellter des in der Registrierung angegebenen Unternehmens ist. Um diesen Vorgang einzuleiten, versuchen unsere Authentifizierungsmitarbeiter, eine unabhängig (von einem Dritten) verifizierte Telefonnummer für das Unternehmen zu erhalten. Bei der Registrierung für SSL-Zertifikate mit Organisationsvalidierung (OV) muss bestätigt werden können, dass der technische Ansprechpartner ein in Vollzeit beschäftigter Angestellter des Unternehmens ist. Organisationsvalidierung und Safe Site (spezifisch) Die Telefonnummer muss für den Namen des Unternehmens (oder für einen verifizierten eingetragenen Handelsnamen oder für den Namen eines juristisch verbundenen Unternehmens) in dem in der Zertifikatsanforderung angegebenen Land eingetragen sein. Die Telefonnummer muss aus einer von Symantec genehmigten Drittquelle bezogen werden. Einige Beispiele dafür: • Genehmigtes Online-Verzeichnis (Gelbe Seiten) • Telefonauskunft • Behördenressource, die zur Unternehmensauthentifizierung genutzt wird • Bericht von Dun & Bradstreet Wenn wir keine aus einer Drittquelle bezogene Telefonnummer für das Unternehmen erhalten können, senden wir eine E-Mail an den administrativen Ansprechpartner und bieten die folgenden Alternativoptionen: • SSL-Gutachten mit Angabe einer qualifizierten Telefonnummer, das von einem zugelassenen Rechtsanwalt oder zertifizierten Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountant) im Land des Unternehmens unterzeichnet und beglaubigt ist •A uf den Namen des Unternehmens ausgestellte Telefonrechnung mit Rechnungsanschrift und Angabe der Telefonnummer, auf die sich die Rechnung bezieht –(Symantec muss die Angaben dann mündlich von der Telefongesellschaft bestätigen lassen und dabei eine aus einer Drittquelle bezogene Telefonnummer für die Telefongesellschaft verwenden.) • Beglaubigte Kopie einer Versorgungsrechnung, eines Bankauszugs, Leasingvertrags oder einer Telefonrechnung, ausgestellt auf den Namen des Unternehmens und mit Angabe der Rechnungsanschrift und der Telefonnummer, auf die sich die Rechnung bezieht – Diese Dokumente müssen durch eine der folgenden Stellen im Gerichtsbezirk des Kunden beglaubigt sein: • Notar • Behördenmitarbeiter • Zugelassener Rechtsanwalt • Zertifizierter Wirtschaftsprüfer Die beglaubigende Stelle wird im entsprechenden Gerichtsbezirk verifiziert (bei der zuständigen Anwaltskammer/ Wirtschaftsprüferkammer/Notarkammer/Behörde). Wenn wir die beglaubigende Stelle nicht verifizieren können, ist ein Schreiben dieser Stelle für uns nicht akzeptabel. Hinweis: Wir akzeptieren keine Rechnungen von virtuellen Telefongesellschaften, virtuellen Bürodienstleistern bzw. Anrufweiterleitungsdiensten oder Voice-over-IP-Diensten, die auf der Rechnung keine Telefonnummern angeben. << Zurück 13 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Unsere Authentifizierungsmitarbeiter versuchen, eine unabhängig (von einem Dritten) verifizierte Telefonnummer für das Unternehmen zur erhalten. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Bestätigung der aus einer Drittquelle bezogenen Telefonnummer Safe Site und Code Signing für Unternehmen (spezifisch) Das bei Safe Site und Code Signing für Unternehmen angewendete Verfahren zum Abrufen einer aus einer Drittquelle bezogenen Telefonnummer entspricht dem Verfahren bei einem Zertifikat mit Organisationsvalidierung; allerdings steht bei Safe Site und Code Signing für Unternehmen eine zusätzliche Alternativoption zur Verfügung: • Notarschreiben, unterzeichnet vom administrativen Ansprechpartner sowie notariell beglaubigt. – Dieses Schreiben muss beglaubigt sein von einem Notar bzw. dem entsprechenden Funktionsträger im Land des Zertifikatanforderers oder im Gerichtsbezirk, in dem der Zertifikatanforderer einen bestätigten Unternehmenssitz oder eine physische Betriebsstätte betreibt. – Der Notar bzw. der entsprechende Funktionsträger muss Angaben zu seiner Zulassung beifügen, da wir überprüfen, ob ein aktiver Status gegeben ist. Ein akzeptables Notarschreiben kann den abschließenden Verifizierungsanruf ersetzen. Code Signing für Einzelpersonen Zur Validierung wird ein ID-Formular an den Zertifikatanforderer gesendet. Der Zertifikatanforderer wird gebeten, eine Kopie seines Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Bestätigung seiner Telefonnummer zu übermitteln. Wenn kein Personalausweis bzw. Reisepass verfügbar ist, werden zwei gültige Formen eines Identitätsnachweises akzeptiert: • Von einer Behörde ausgestelltes Dokument, das den vollständigen Namen und ein Foto enthält: – Führerschein – Landes- oder bundeslandspezifischer Ausweis – Militärausweis Das ID-Formular muss beglaubigt sein von einem Notar bzw. dem entsprechenden Funktionsträger im Land des Zertifikatanforderers oder im Gerichtsbezirk, in dem der Zertifikatanforderer einen bestätigten Unternehmenssitz oder eine physische Betriebsstätte betreibt. Erweiterte Validierung Um bei der Anforderung eines Zertifikats mit erweiterter Validierung eine Telefonnummer abzurufen bzw. zu bestätigen, muss die Telefonnummer für den Namen des Unternehmens (oder für einen verifizierten eingetragenen Handelsnamen oder für den Namen eines juristisch verbundenen Unternehmens) eingetragen sein; zusätzlich muss die gesamte verifizierte Geschäftsanschrift angegeben sein. Die Telefonnummer muss aus einer von Symantec genehmigten Drittquelle bezogen werden. Einige Beispiele dafür: • Genehmigtes Online-Verzeichnis (Gelbe Seiten) • Telefonauskunft • Behördenressource, die zur Unternehmensauthentifizierung genutzt wird • Bericht von Dun & Bradstreet Wenn wir keine aus einer Drittquelle bezogene Telefonnummer für das Unternehmen erhalten können, senden wir eine E-Mail an den administrativen Ansprechpartner und bieten die folgende Alternativoption: • EV-Gutachten mit Angabe einer qualifizierten Telefonnummer, das von einem zugelassenen Rechtsanwalt oder zertifizierten Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountant) im Land des Unternehmens unterzeichnet und beglaubigt ist • Zweitausweis, auf dem der vollständige Name vermerkt ist: – Krankenversicherungskarte – Firmenausweis – Rechnung eines Versorgungsbetriebs – Sozialversicherungskarte – Altersnachweiskarte – Studentenausweis << Zurück 14 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Erweiterte Validierung N J N J Nichtübereinstimmung von persönlicher E-MailAdresse und Name des Ansprechpartners (z B. Paul.Meier@email.com als Adresse von Julia Schmidt) zulässig? N N N N N Postfachangabe im Adressfeld zulässig? J J J N J Muss der administrative Ansprechpartner ein Angestellter des Unternehmens sein, das die Registrierung durchführt? J J J J J Darf der administrative Ansprechpartner auch ohne Namen, mit der reinen Funktionsbezeichnung (wie Netzwerkadministrator, IT-Abteilung) angegeben werden? J N J N N Muss der technische Ansprechpartner ein Angestellter des Unternehmens sein, das die Registrierung durchführt? N J N N N Darf der administrative Ansprechpartner auch ohne Namen, mit der reinen Funktionsbezeichnung (wie Netzwerkadministrator, IT-Abteilung) angegeben werden? J N J N J Allgemeine Regeln (alle Ansprechpartner) Technischer Ansprechpartner Kostenlose E-Mail-Adresse (z. B. Yahoo, Gmail, Hotmail) zulässig? Symantec Safe Site Domänenvalidierung J (nicht empfohlen) Anforderungen in Bezug auf den Ansprechpartner Administrativer Ansprechpartner Sorgen Sie bitte dafür, dass alle Beteiligten über die Zertifikatsregistrierung informiert sind und rechtzeitig auf alle Kontaktversuche reagieren. Anderenfalls kann es bei der Zertifikatsausstellung zu Verzögerungen kommen. Code Signing Symantec überprüft die bei einer Zertifikatsregistrierung aufgeführten Kontaktangaben. Abhängig von Produkttyp und Marke gelten unterschiedliche Anforderungen auch in Bezug auf die Datenüberprüfung; jegliche Abweichungen müssen jedoch vor der Zertifikatsausstellung behoben werden. Organisationsvalidierung Anforderungen in Bezug auf den Ansprechpartner Wichtiger Hinweis: Die Angaben zur Rechnungsanschrift werden basierend auf den Informationen aus dem Partnercenter-Konto vorab eingetragen; für diese Angaben ist keine weitere Authentifizierung erforderlich. << Zurück 15 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Bestätigung des Angestelltenverhältnisses und der Befugnisse bei EV Bei Zertifikaten mit erweiterter Validierung muss Symantec in der Lage sein, das Unternehmen zu kontaktieren. Es muss bestätigt werden können, dass der administrative Ansprechpartner, der das Zertifikat anfordert, ein Angestellter des in der Zertifikatsanforderung aufgeführten Unternehmens ist. Dieser Mitarbeiter muss außerdem befugt sein, das Zertifikat im Namen des Unternehmens zu erwerben. Bestätigung des Angestelltenverhältnisses des administrativen Ansprechpartners Das Angestelltenverhältnis des administrativen Ansprechpartners kann auf unterschiedliche Weise bestätigt werden: • Angabe des administrativen Ansprechpartners als Führungskraft des Unternehmens in den folgenden Unterlagen: – Handelsregisterauszug, der bei der Unternehmensauthentifizierung verwendet wurde – Gültiger Bericht von Dun & Bradstreet – Globaler Authentifizierungs- und Verifizierungsbericht • Bestätigung der Personalabteilung des Unternehmens – Symantec nimmt über die aus einer Drittquelle bezogene Telefonnummer Kontakt auf (siehe „Bestätigung der aus einer Drittquelle bezogenen Telefonnummer“) • Gutachten Bestätigung der Befugnisse des administrativen Ansprechpartners Relevant sind in diesem Zusammenhang die Befugnisse des administrativen Ansprechpartners für den Erwerb des Zertifikats mit erweiterter Validierung im Namen des Unternehmens. Die Befugnisse können auf unterschiedliche Weise ermittelt werden: • Bestätigung der Befugnisse durch Angabe des administrativen Ansprechpartners als Führungskraft des Unternehmens in den folgenden Unterlagen: – Handelsregisterauszug, der bei der Unternehmensauthentifizierung verwendet wurde – Gültiger Bericht von Dun & Bradstreet – Globaler Authentifizierungs- und Verifizierungsbericht • Bestätigung der Befugnisse durch die Personalabteilung dahingehend, dass die Position des administrativen Ansprechpartners mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet ist – Bei der Position „Director“ (Geschäftsführer) sowie bei höheren Positionen (Vice President, Officer, CEO, CIO usw.) wird von entsprechenden Befugnissen ausgegangen. • Bestätigung der Befugnisse durch eine unterzeichnete Zustimmungsvereinbarung Wenn der administrative Ansprechpartner keine Position mit entsprechenden Befugnissen innehat, kann die Bestätigung der Befugnisse durch eine Person von ausreichend hohem Rang erfolgen. Alternativ kann die Bestätigung durch die Personalabteilung in ihrer Funktion als direkte Vorgesetzte des administrative Ansprechpartners erfolgen. << Zurück 16 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Verifizierungsanruf/Zustimmungsvereinbarung Der abschließende Schritt beim Validierungsvorgang ist der Verifizierungsanruf bzw. die Verifizierungs-E-Mail. Symantec verwendet die zuvor aus einer Drittquelle bezogene Telefonnummer, um den administrativen oder den technischen Ansprechpartner (sofern dieser direkt beim Unternehmen beschäftigt ist) zu erreichen und die bei der Registrierung gemachten Angaben zu verifizieren. In einigen Fällen können wir das Zertifikat ausstellen, ohne direkt mit dem administrativen oder dem technischen Ansprechpartner zu sprechen; in anderen Fällen ist ein direkter Kontakt erforderlich. In der Tabelle unten sind die akzeptablen Verifizierungsmethoden für die einzelnen Produkte bzw. Kategorien dargestellt. Produktkategorie/ Name Verifiz.anruf mit admin. Ansprechpartner Domänenvalidierung • ** Organisationsvalidierung • Erweiterte Validierung • Code Signing für Unternehmen • Code Signing für Einzelpersonen • Safe Site für Unternehmen • Safe Site für Einzelpersonen Verifiz. anruf mit techn. Ansprechpartner Bestätigung der Verifiz. per E-Mail Bestätigung durch persönl. Sprachmitteilung Verifizierung nicht erforderlich • •* •* • • *Einsatz nur dann, wenn Angestelltenverhältnis und Kontaktangaben bestätigt wurden **Erforderlich bei größeren Unternehmen, Finanzinstituten und bekannten Marken Nach Abschluss einer Registrierung muss der administrative Ansprechpartner bei der Zertifikatsregistrierung eine Vereinbarung zur erweiterten Validierung eingehen (auch als Zustimmungsvereinbarung bezeichnet). Dies ist online möglich; alternativ kann aber auch das Formular unterschrieben und per E-Mail oder Fax an uns zurückgesendet werden. << Zurück 17 Weiter >> Zustimmungsvereinbarungsformular Der in der Zertifikatsregistrierung aufgeführte administrative Ansprechpartner erhält per E-Mail eine Kopie des Zustimmungsvereinbarungsformulars. Das Zustimmungsvereinbarungsformular ist in zwei separate Abschnitte für erforderlichen und optionalen Inhalt unterteilt. Erforderlicher Inhalt: Zertifikatsanforderungsnummer: <Zertifikatsanforderungsnummer> Ich, <administrativer Ansprechpartner>, habe die Vereinbarung zum Symantec SSL-Zertifikat gelesen und bestätige meine Zustimmung dazu im Namen von <Name des Unternehmens>. Die Vereinbarung enthält alle Bedingungen für die erweiterte Validierung. Eine Kopie der Vereinbarung steht auf der Webseite https://www.symantec.com/about/profile/policies/repository.jsp?tab=Tab2#stn-cps zur Verfügung. Durch die Anforderung dieses Zertifikats mit erweiterter Validierung und die Akzeptanz dieser Vereinbarung im Namen meines Unternehmens bestätige ich, dass <Name des Unternehmens> (Zertifikatanforderer) eine rechtsverbindliche und vollstreckungsfähige Vereinbarung eingeht, die dem Zertifikatanforderer umfassende Pflichten auferlegt. Ich verstehe und bestätige, dass ein Zertifikat mit erweiterter Validierung (EV-Zertifikat) als digitaler Identitätsnachweis für den Zertifikatanforderer dient und dass der Verlust oder Missbrauch dieses Identitätsnachweises für den Zertifikatanforderer mit großen Nachteilen verbunden sein kann. Durch das Unterzeichnen dieser Vereinbarung sichere ich hiermit zu, die Befugnis zum Erwerb der digitalen Entsprechung eines Firmenstempels bzw. -siegels oder (sofern zutreffend) einer Unterschrift von einer Führungskraft zum Nachweis der Authentizität der Unternehmenswebsite zu haben. Ich sichere ferner zu, dass der Zertifikatanforderer für sämtliche Einsätze seines EV-Zertifikats verantwortlich ist. Durch das Unterzeichnen dieser Vereinbarung im Namen des Zertifikatanforderers sichere ich darüber hinaus Folgendes zu: (i) Ich handele als autorisierter Vertreter des Zertifikatanforderers. (ii) Ich bin vom Zertifikatanforderer ausdrücklich dazu autorisiert, Vereinbarungen dieser Art zu unterzeichnen und EV Zertifikatsanforderungen im Namen des Zertifikatanforderers zu genehmigen. (iii) Ich habe das Exklusivrecht des Zertifikatanforderers auf Verwendung der Domäne(n), die in die EV-Zertifikate einbezogen werden soll(en), bestätigt. Vollständiger Name des administrativen Ansprechpartners: <Administrativer Ansprechpartner> Unterschrift: _______________________________________ Position/Titel:__________________________________________ Datum:__________________________________________ Ort: __________________________________________ Das Formular muss unter Verwendung der Variablenfelder (zum administrativen Ansprechpartner und zum Unternehmen) korrekt ausgefüllt werden. Die Angaben müssen mit der Registrierung übereinstimmen. Der übrige Inhalt des Formulars darf nicht verändert werden. Wichtiger Hinweis: Die Zustimmungsvereinbarung darf nur vom administrativen Ansprechpartner unterzeichnet werden; anderenfalls ist sie ungültig und kann von uns nicht akzeptiert werden. Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Zustimmungsvereinbarung Optionaler Inhalt: Weitere Informationen zum administrativen Ansprechpartner (optional) Um das Bearbeiten der Zertifikatsanforderung zu vereinfachen, empfiehlt es sich, Symantec die unten aufgeführten zusätzlichen Kontaktangaben zur Verfügung zu stellen. Wir empfehlen außerdem, die betreffenden Personen darüber zu informieren, dass Sie in Kürze von Symantec kontaktiert werden, um bestimmte Angaben zu Ihrer Anforderung eines Zertifikats mit erweiterter Validierung zu bestätigen. Ansprechpartner in der Personalabteilung (Symantec setzt sich eventuell mit dieser Person in Verbindung, um Ihr Angestelltenverhältnis und Ihre Position im Unternehmen zu überprüfen): Online-Zustimmungsvereinbarung Für alle drei SSL-Marken, bei denen im Rahmen des Symantec-Partnerprogramms für Website-Sicherheit Zertifikate mit erweiterter Validierung angeboten werden, steht auch ein Online-Verfahren zum Abschließen der Zustimmungsvereinbarung zur Verfügung. Im Rahmen der abschließenden Verifizierung der Zertifikatsanforderung kann mit den folgenden Schritten eine OnlineZustimmungsvereinbarung abgeschlossen werden: Name _______________________________________________________ Telefonnummer___________________________ Durchwahl _____________ Der Ansprechpartner in der Personalabteilung wird kontaktiert, um die Verifizierung des Mitarbeiters abzuschließen. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Ansprechpartner in der Personalabteilung darüber zu informieren, dass eine Kontaktaufnahme durch uns geplant ist. Es ist nicht für jede Registrierung ein neues Zustimmungsvereinbarungsformular erforderlich, wenn der administrative und der technische Ansprechpartner die gleichen geblieben sind. 1. Ein Authentifizierungsmitarbeiter von Symantec stellt per E-Mail einen personalisierten Link zur verifizierten E-MailAdresse des administrativen Ansprechpartners bereit (die E-Mail-Adresse muss während der abschließenden Verifizierung direkt vom Ansprechpartner oder über die Personalabteilung verifiziert werden). 2. Der Authentifizierungsmitarbeiter von Symantec teilt dem administrativen Ansprechpartner außerdem telefonisch einen Sicherheitscode mit. 3. Der administrative Ansprechpartner klickt auf den Link und prüft den Inhalt der Vereinbarung. Mit der Akzeptanz der Bedingungen und der erfolgreichen Übermittlung des zuvor bereitgestellten Sicherheitscodes ist das Verfahren abgeschlossen. Es ist nicht für jede Registrierung ein neues Zustimmungsvereinbarungsformular erforderlich, wenn der administrative und der technische Ansprechpartner die gleichen geblieben sind. << Zurück 18 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Zertifikate mit Domänenvalidierung Bei SSL-Zertifikaten mit Domänenvalidierung (DV) kommt Verschlüsselung mit ausschließlicher Authentifizierung der Domäne zum Einsatz. Diese Zertifikate umfassen keine Authentifizierung der Geschäftsidentität, bestätigen jedoch, dass der Anforderer Nutzungsrechte für die Domäne hat. Die Authentifizierung erfolgt bei Produkten mit Domänenvalidierung dadurch, dass die Registrierung des auf der Zertifikatsanforderung angegebenen Domänennamens sowie die Kontrolle des Domänengenehmigers über die Domäne bestätigt wird. Nach der Registrierung im Partnercenter kann eine E-Mail zur Genehmigungsanforderung (auch als Genehmiger-E-Mail bezeichnet) an die im Verlauf des Registrierungsvorgangs ausgewählte E-Mail-Adresse gesendet werden. Beim Registrierungsvorgang stehen die folgenden E-Mail-Optionen zur Verfügung: • E-Mail-Adresse aus den frei zugänglichen Registrierungsdaten (WHOIS-Bericht) • Eine der vorab festgelegten E-Mail-Alias-Adressen aus der folgenden Liste (diese werden von Domänenadministratoren häufig verwendet) in Kombination mit der bei der Zertifikatsregistrierung angegebenen Domäne. – admin@ – administrator@ – hostmaster@ – webmaster@ – postmaster@ Beispiel: Wenn das Zertifikat unter der Bezeichnung www.abc.com geführt wird, wäre „admin@abc.com“ eine gültige Genehmiger-E-Mail-Adresse. Nach Erhalt der Genehmiger-E-Mail muss der Empfänger die Anforderung durch Klicken auf den bereitgestellten Link genehmigen oder ablehnen. Mit diesem Verfahren wird bestätigt, dass der Genehmiger Nutzungsrechte für die Domäne hat. Als Mitglied im Partnerprogramm für Website-Sicherheit haben Sie in Ihrem Partnercenter die Möglichkeit, die Genehmiger-E-Mail erneut zu versenden oder die GenehmigerE-Mail-Adresse abzuändern (in eine der zulässigen Alias-Adressen, die oben aufgeführt sind). Eine genaue Anleitung dazu finden Sie in den Lösungen in unserer Supportdatenbank. Wichtiger Hinweis: Wenn eine Anforderung für ein Zertifikat mit Domänenvalidierung für ein großes Unternehmen, eine bekannte Marke oder JEDWEDES Finanzinstitut eingeht, MUSS der administrative Ansprechpartner ein Angestellter des Unternehmens sein. Außerdem muss Symantec den administrativen Ansprechpartner mit einem Verifizierungsanruf kontaktieren und dabei eine aus einer Drittquelle bezogene Telefonnummer verwenden. (Bei einer Zertifikatsanforderung für www.visa.com müsste beispielsweise ein Angestellter von Visa als administrativer Ansprechpartner angegeben sein. Bei diesem Ansprechpartner würde dann eine vollständige Verifizierung durchgeführt werden.) << Zurück 19 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Symantec Safe Site Symantec Safe Site belegt durch Einblendung des Norton Secured Seal, dass Symantec Ihre Identität bestätigt hat und dass der tägliche Malware-Scan bei Ihrer Website erfolgreich durchlaufen wurde. Symantec Safe Site kann wahlweise für Unternehmen oder für Einzelpersonen erworben werden, allerdings ist damit keine SSL-Verschlüsselung verbunden. Symantec Safe Site für Unternehmen Die Authentifizierungsschritte bei Symantec Safe Site für Unternehmen sind in der Darstellung „Authentifizierungsprodukte im Überblick“ aufgeführt. Dabei werden die folgenden Elemente eingesetzt: • Sperrlisten von Regierungsbehörden • Unternehmensauthentifizierung • Domänenauthentifizierung • Überprüfung der Organisationseinheit • Verifizierung der Geschäftsadresse • Bestätigung der aus einer Drittquelle bezogenen Telefonnummer • Verifizierung der Kontaktangaben Symantec Safe Site für Einzelpersonen Bei Anforderungen von Symantec Safe Site für Einzelpersonen wird zum Zeitpunkt der Registrierung ein automatisierter Validierungsvorgang mit Equifax durchgeführt. Dem Zertifikatanforderer werden eine Reihe von Fragen gestellt, um seine Identität zu überprüfen. Wenn der Zertifikatanforderer die Validierung der Zertifikatsanforderung erfolgreich durchläuft, folgt als nächster Schritt die Domänenauthentifizierung. Wenn der Zertifikatanforderer die Validierung nicht erfolgreich durchläuft, muss er ein Formular zur beglaubigten Bestätigung (für Einzelpersonen) ausfüllen und zurücksenden. Dieses Formular wird 25 Monate lang archiviert und behält in diesem Zeitraum seine Gültigkeit. • Das Formular muss die Fotokopie eines behördlich ausgestellten Lichtbildausweises enthalten, und dieser Lichtbildausweis muss in demselben Land ausgestellt worden sein, das auch bei der Registrierung angegeben wird. • Wenn auf dem Ausweis keine Adresse angegeben ist, muss sie handschriftlich in das Formular eingetragen werden. Hinweis: Einzelunternehmer in Österreich, Deutschland, Frankreich und der Schweiz müssen das Formular zur beglaubigten Bestätigung (für Einzelpersonen) nicht ausfüllen, wenn ein gültiger Handelsregisterauszug bereitgestellt wird. Wenn die Validierung für die Einzelperson abgeschlossen ist, wird eine Domänenauthentifizierung für die Zertifikatsanforderung durchgeführt. Bei Symantec Safe Site für Einzelpersonen muss der Name des Registranten (Domäneninhabers) mit dem Namen übereinstimmen, der auch in der Registrierung im WHOIS-Bericht angegeben ist. Wichtiger Hinweis: Wenn die Domäne für eine andere Person eingetragen wurde als für diejenige, die das Zertifikat anfordert, muss die Domänenregistrierung aktualisiert werden. Es gibt keine alternativen Methoden zur Genehmigung einer Domäne bei dieser Art von Zertifikatsanforderung. << Zurück 20 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gutachten Wenn bei einem der Validierungsschritte für die Zertifikatsanforderung keine Bestätigung möglich ist, wird eventuell ein Gutachten angefordert. Das Gutachten dient zur Verifizierung von Zertifikats- und Unternehmensangaben mithilfe eines einzelnen Dokuments. Es kann angefordert werden, um einen oder mehrere der folgenden Aspekte zu bestätigen: • Authentizität von Rechtsnachweisen – Dokumente müssen dem Gutachten beiliegen (nur bei OV) • Angestelltenverhältnis und Befugnisse des administrativen Ansprechpartners (nur bei EV) • Geschäftsanschrift und Telefonnummer des Unternehmens • Exklusivrecht des Unternehmens auf Nutzung der Domäne • Betriebsexistenz des Unternehmens (durch Bestätigung eines aktiven Kontokorrentkontos) (nur bei EV) Ein Gutachten ist kein Ersatz für den Verifizierungsanruf. Anforderungen an Gutachten Das Gutachten muss von einer der folgenden Personen angefertigt werden: • Rechtsanwalt (Prozessanwalt, Verteidiger oder Ähnliches) mit Zulassung im Land des Zertifikatanforderers bzw. im Gerichtsbezirk, in dem der Zertifikatanforderer einen bestätigten Unternehmenssitz oder eine physische Betriebsstätte betreibt (bei EV und OV) ALTERNATIV: • Zertifizierter Wirtschaftsprüfer mit Zulassung im Land des Zertifikatanforderers bzw. im Gerichtsbezirk, in dem der Zertifikatanforderer einen Unternehmenssitz oder eine physische Betriebsstätte betreibt (bei EV und OV) ALTERNATIV: • Qualifizierte Behördenmitarbeiter (gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes) im Land des Zertifikatanforderers bzw. im Gerichtsbezirk, in dem der Zertifikatanforderer einen Unternehmenssitz oder eine physische Betriebsstätte betreibt (nur bei OV) – Es kann sich dabei z. B. um Urkundsbeamte, Gerichtsdiener, Rechtspfleger, Richter, Friedensrichter und Polizeibeamte handeln. – Notare (außerhalb der USA und Kanada) können das Gutachten ggf. als Beamte bzw. Anwälte unterzeichnen. Die beglaubigende Stelle wird im entsprechenden Gerichtsbezirk (bei der zuständigen Anwaltskammer bzw. Wirtschaftsprüferkammer) verifiziert. Wenn wir die beglaubigende Stelle nicht verifizieren können, ist ein Schreiben dieser Stelle für uns nicht akzeptabel. Wichtiger Hinweis: Bei Anforderungen von Zertifikaten mit erweiterter Validierung (EV) müssen alle im Gutachten enthaltenen Informationen direkt vom Rechtsanwalt bzw. Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Unter Verwendung der Kontaktangaben, die bei der Anwaltskammer bzw. Wirtschaftsprüferkammer im entsprechenden Gerichtsbezirk hinterlegt sind, wird Verbindung zum Rechtsanwalt bzw. Wirtschaftsprüfer aufgenommen. Sorgen Sie bitte dafür, dass der Rechtsanwalt bzw. Wirtschaftsprüfer von unserer Absicht zur Kontaktaufnahme zwecks Verifizierung der Informationen Kenntnis erhält. << Zurück 21 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Bewährte Verfahren Wir haben das Ziel, Ihre Zertifikatsanforderung so schnell wie möglich für Sie zu bearbeiten und dabei die Authentifizierungsauflagen strikt einzuhalten. Symantec darf erst dann ein Zertifikat ausstellen, wenn alle Validierungsschritte erfolgreich abgeschlossen sind; anderenfalls wäre die Integrität des Zertifikats gefährdet. • Um die Ausstellung Ihres Zertifikats zu beschleunigen, sollten Sie darauf achten, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind: – Die Registrierung wird für den rechtsgültigen Namen des Unternehmens und für die korrekte Region durchgeführt. – Das Unternehmen ist aktiv und verfügt über Bonität. – Die Domäne ist auf den rechtsgültigen Namen des Unternehmens (bzw. der Einzelperson) eingetragen, der auch in der Registrierung vermerkt ist. – Der administrative Ansprechpartner ist (sofern relevant) ein Angestellter des registrierenden Unternehmens. • Benachrichtigungen oder Informationsanforderungen werden an den administrativen und/oder technischen Ansprechpartner gerichtet, der in der Zertifikatsanforderung genannt wird. Sorgen Sie bitte dafür, dass alle Beteiligten über die Zertifikatsregistrierung informiert sind und rechtzeitig auf Anfragen reagieren. Andernfalls kann es bei der Zertifikatsausstellung zu Verzögerungen kommen. • Als Partner können Sie, sofern Sie auf der Zertifikatsanforderung nicht als Ansprechpartner aufgeführt sind, im Partnercenter oder per API (Schnellsuche) den Zertifikatsanforderungsstatus und Kommentare abrufen. Erweiterte Validierung • Wenn ein Unternehmen im Zertifikat mit einem Handelsnamen bzw. angenommenen Namen geführt werden möchte, kann dieser Name nur unter folgenden Voraussetzungen im Feld für den Unternehmensnamen eingetragen werden: – Der Handelsname muss bei der zuständigen Behörde als gültig und zum Unternehmen gehörend verifiziert werden. – Der Name muss in Verbindung mit dem verifizierten Unternehmensnamen (entsprechend dem Handelsregistereintrag) angegeben werden. Beispiel: Buchstabensuppe (ABC GmbH) H andelsname: Buchstabensuppe U nternehmensname: ABC GmbH – Wenn der gesamte Unternehmensname in Kombination mit dem Handelsnamen die Begrenzung von 64 Zeichen überschreitet, darf nur der Unternehmensname verwendet werden. Code Signing • Bei einer Code-Signing-Anforderung müssen der administrative und technische Ansprechpartner dem Unternehmen angehören, das die Registrierung durchführt. Partner dürfen sich bei diesen Zertifikatsregistrierungen nicht selbst eintragen. • Das Code-Signing-Zertifikat muss mit demselben Webbrowser heruntergeladen werden, mit dem die Zertifikatsignierungsanforderung erstellt wurde. << Zurück 22 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Informationsquellen für Partner Über diesen Authentifizierungsleitfaden hinaus stellen wir Partnern weitere unterstützende Tools und Ressourcen zur Verfügung. Partner erhalten damit eine schnelle Möglichkeit, ihr Geschäft effektiver zu gestalten. Melden Sie sich gleich an. • Partnercenter: Symantec: https://products.websecurity.symantec.com/geocenter/reseller/logon.do Thawte: https://products.thawte.com/geocenter/reseller/logon.do GeoTrust: https://products.geotrust.com/geocenter/reseller/logon.do RapidSSL: https://products.geotrust.com/geocenter/reseller/logon.do Weitere Informationsquellen: Symantec-Supportdatenbank: https://products.websecurity.symantec.com/geocenter/reseller/logon.do Thawte-Supportdatenbank: https://products.thawte.com/geocenter/reseller/logon.do GeoTrust-Supportdatenbank: https://products.geotrust.com/geocenter/reseller/logon.do Eine Liste der häufig gestellten Fragen können Sie im Partnercenter durch Suchen nach AR1648 in der Supportdatenbank abrufen. • PartnerNet: https://partnernet.symantec.com/Partnercontent/Login.jsp PartnerNet wird exklusiv für unsere Partner-Community angeboten – Sie erhalten bei PartnerNet alles, was Sie brauchen, um sich neue Geschäftschancen zu erschließen und die wachsenden Anforderungen Ihrer Kunden zu erfüllen. Im Partnercenter bzw. bei PartnerNet stehen Ihnen die folgenden Ressourcen zur Verfügung: • Authentifizierungsvideo • Webcast-Schulungen nach Produktkategorie: – Domänenvalidierung (DV) – Organisationsvalidierung (OV) – Erweiterte Validierung (EV) – Code Signing – Symantec Safe Site • Road to Profitability – R2P (Der Weg zur Profitabilität): www.roadtoprofitability.com Begeben Sie sich mit unserem Partnerprogramm für Website-Sicherheit auf die Reise. An jeder Zwischenstation finden Sie wertvolle Informationen, die Ihnen helfen, jetzt gleich und auch in Zukunft profitabler zu arbeiten. << Zurück 23 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Kontaktangaben Website http://go.symantec.com/wspp Partner-Support +1 866-893-6565 (Option 7) oder +1 650-426-3347 (Option 7) E-Mail: partnersupport@symantec.com (USA, Kanada und Lateinamerika) E-Mail: emeapartnersupport@symantec.com (Europa und Afrika) E-Mail: apacpartnersupport@symantec.com (Asien, Australien und Neuseeland) Partner-Vertriebsteam in den USA Live-Chat mit einem Vertriebsmitarbeiter: go.symantec.com/wspp +1 866-893-6565 (Option 6) oder +1 650-426-3347 (Option 6) E-Mail: channel-partners@symantec.com Partner-Vertriebsteam außerhalb der USA Live-Chat mit einem Vertriebsmitarbeiter: go.symantec.com/wspp +49 69380789081 (Deutschland) +33 157324268 (Frankreich) +44 2034505486 (Großbritannien) +27 21 819 2800 (Südafrika) Informationen zur weiteren Niederlassungen in anderen Ländern und die zugehörigen Kontaktangaben finden Sie auf unserer Website. Informationen zu Symantec Als führender Anbieter von IT-Lösungen für Sicherheit, Backup und Verfügbarkeit schützt Symantec Informationen in der digitalen Welt. Unsere innovativen Produkte und Dienstleistungen schützen Personen und Informationen in jeder Umgebung – angefangen bei Mobilgeräten über Rechenzentren bis hin zu Cloud-basierten Systemen. Unser branchenführendes Expertenwissen über den Schutz von Daten, Identitätsinformationen und Interaktionen gibt unseren Kunden das Vertrauen für den Umgang mit der vernetzten Welt. Weitere Informationen stehen auf der Website www.symantec.de zur Verfügung. Hauptsitz von Symantec 350 Ellis St. Mountain View, CA 94043, USA +1 650 527 8000 +1 800 721 3934 www.symantec.com Hauptsitz von Symantec 350 Ellis St. Mountain View, CA 94043, USA +1 650 527 8000 +1 800 721 3934 www.symantec.com << Zurück 24 Weiter >> Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Symantec Die Richtlinien unterliegen einer laufenden Beurteilung durch Symantec und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis