Für Werkstätten (WfbM) für seelisch behinderte Menschen
Transcription
Für Werkstätten (WfbM) für seelisch behinderte Menschen
Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke Modellvorhaben Bezirk Oberbayern für den Bereich der Werkstätten für seelisch behinderte Menschen (2006) Für Werkstätten (WfbM) für seelisch behinderte Menschen Sachverhalt: Im Laufe des Jahres wird in Oberbayern regionsweise das mit Beratung durch die Leistungsanbieter in Bayern entwickelte Gesamtplanverfahren für Menschen mit seelischer Behinderung eingeführt. Auch die in Oberbayern vorgehaltenen Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind Teil des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII soweit sie für seelisch erkrankte/behinderte erwachsene Menschen Leistungen bzw. einen Arbeitsplatz vorhalten. WfbM bieten einen äußerst wichtigen Baustein im Versorgungsangebot für den o.g. Personenkreis an und müssen daher in dieses Verfahren im Einzelfall einbezogen werden. Grundsätzlich gelten die dem Gesamtplanverfahren zugrunde gelegten Qualitätsstandards bzw. fachliche Grundlagen (siehe Leitfaden Gesamtplan), wie z.B. dass Förderplanung/Hilfeplanung als Prozess verstanden wird, das Verfahren dialogisch gestaltet ist sowie der Förder-/Hilfeplan möglichst unter: • • • • • Einbeziehung aller relevanten Bezugspersonen des Klienten, der aktiven Beteiligung des Klienten, lebensfeldbezogen, zielorientiert und integriert erfolgt. Für die Beteiligung der WfbM am Gesamtplanverfahren gelten besondere Regelungen, die hier im Einzelnen dargestellt werden. 1. Die WfbM erstellt in der Regel, nach dem im Fachausschuss der WfbM für den jeweiligen Leistungsberechtigten vereinbarten Bewilligungszeitraum, einen Entwicklungsbericht (Förderplan) auf der Grundlage des HEB-B Bogens des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII, soweit die Leistungs- bzw. Kostenträgerzuständigkeit dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Bezirk) obliegt. 2. Die WfbM erstellt in einen Abschlussberichtsbogen auf der Grundlage des HEBC Bogens des Gesamtplanverfahrens soweit eine durch sie vorgehaltene Förderung beendet wird (Kündigung/Abbruch der Maßnahme, Vermittlung an eine andere Arbeitsstätte, etc). 3. Der Sozialbericht ist nicht zu erstellen. 4. Der Arztbericht kann im Einzelfall, zur Weitergenehmigung einer Maßnahme vonseiten des Leistungs- bzw. Kostenträgers Bezirk Oberbayern gefordert werden. 5. Die WfbM beteiligt sich verpflichtend an einer vonseiten des Kostenträgers im Einzelfall geforderten „Personenkonferenz“ Ergebnisstand Januar 2006 Seite 1 von 6 Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke Modellvorhaben Bezirk Oberbayern für den Bereich der Werkstätten für seelisch behinderte Menschen (2006) Für die interne Förderplanung in der WfbM ergibt sich daraus notwendiger Weise: • • • • Die Zuordnung zum Personenkreis erfolgt vorrangig im jeweiligen Fachausschuss WfbM (zur Orientierung kann für Obbay. die Hilfebedarfsgruppe XIII C dienen). Für jeden WfbM-Teilnehmer (Werkstattbesucher) ist eine Förderplanung aufzustellen. Schwerpunkt dabei ist der Teilhabebereich Arbeit/Ausbildung. Die jeweilige Förderplanung in der WfbM berücksichtigt angemessen die inhaltlichen Kriterien des Gesamtplanverfahrens (Teilhabebereich Arbeit / HEB-BogenB). Der Förderplanung wird in Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft der WfbM und dem jeweiligen Werkstättenbesucher (Klient) im Sinne eines Förderplanprozesses erstellt und weitergeführt. Die jeweilige Förderplanung (Darstellung der aktuellen Situation, Beschreibung der vorhandenen Fähigkeiten, Ressourcen sowie Beeinträchtigungen, Beschreibung der Förderziele sowie der dazu eingeleiteten Maßnahmen) wird mindestens einmal jährlich überprüft (evaluiert) und bei Bedarf fortgeschrieben. Eine dem Förderplanprozess entsprechend angepasstes Monitoring erfolgt je nach individueller Hilfeplanprozessgestaltung und Bedarf (z.B. im Rahmen der Durchführung von Mitarbeitergesprächen). Förderplangespräche/Mitarbeitergespräche finden turnusmäßig, fest vereinbart mindestens einmal pro Halbjahr - statt. In der Besprechung sollte auch über berufliche Weiterentwicklungsperspektiven gesprochen werden. Die Ergebnisse fließen in die interne Förderplanung ein. Der in der WfbM durchgeführte Förderplan dient auch zur internen Qualitätssicherung der Leistungserbringung bzw. zur Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Angebotsdefinition (des internen Leistungsangebots). Interne Förderplanung und Entwicklungsbericht auf der Grundlage des HEB-BogenB des Gesamtplanverfahrens: • • • Der Entwicklungsbericht an den Kostenträger wird regelhaft auf der Grundlage des HEB-Bogen-B erstellt. Die Ergebnisse der internen Förderplanung sind wesentliche Grundlage für die Entwicklungsberichtserstellung an den Bezirk, d.h. der HEB-Bogen-B gibt diese „kumuliert“ wieder. Die dem HEB-B Bogen hinterlegten Zeiten der Entwicklungsberichtsdarstellung sind für die WfbM nur insoweit relevant, wenn diese: o A) den jeweiligen, im Fachausschuss der WfbM festgelegten Bewilligungszeitraum entsprechen, oder o B) der Kostenträger für spezifische Einzelfälle dieses als Notwendig erachtet. Ergebnisstand Januar 2006 Seite 2 von 6 Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke Modellvorhaben Bezirk Oberbayern für den Bereich der Werkstätten für seelisch behinderte Menschen (2006) Der Förderplanung werden folgende Kriterien hinterlegt (siehe dazu auch Anlage a): • Kognitive Merkmale (z. B. Arbeitsplanung, Auffassung, Aufmerksamkeit, Konzentration, Lernen/Merken, Problemlösen, Umstellung, Vorstellung etc.) • Soziale Merkmale (z. B. Durchsetzung, Führungsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Kritikfähigkeit, Kritisierbarkeit, Teamarbeit etc.) • Merkmale zur Art der Arbeitsausführung (z. B. Ausdauer, kritische Kontrolle, Misserfolgstoleranz, Ordnungsbereitschaft, Pünktlichkeit, Selbständigkeit, Sorgfalt, Verantwortung etc.) • Psychomotorische Merkmale (z. B. Antrieb, Feinmotorik, Reaktionsfähigkeit etc.) • Kulturtechniken/Kommunikation (z. B. Lesen, Rechnen, Schreiben, Sprechen) • sowie Aussagen zur Quantität und Qualität der Arbeitsleistung des Mitarbeiters. Für die integrierte Hilfeplanung (einrichtungsübergreifend) ergibt sich: • • • Im Rahmen der Erbringung von individuellen Komplexleistungsprogrammen (Gesamthilfeplanung für einen Klienten mit komplexem Hilfebedarf – z. B. ambulant betreutes Wohnen in Kooperation mit der WfbM) beteiligt sich die WfbM an der Erfüllung der im individuellen Förderplan beschriebenen Zielsetzungen in den für sie vorgesehenen Leistungsbereich (besonders unter der Berücksichtigung der regionalen Versorgungsstrukturen wie z. B. im Rahmen von Gemeindepsychiatrischen Verbundsystemen, etc.). Die Federführung zur Erstellung bzw. Fortführung integrierter (einrichtungsübergreifender) Hilfe-/Förderpläne liegt nicht bei dem Anleiter im Werkstättenbereich bzw. dem sozialpädagogischen Fachdienst der WfbM, sondern bei dem jeweiligen im Gesamtplanverfahren genannten Ansprechpartner (vorrangige Bezugsperson des Leistungsberechtigten im Rahmen des Gesamtplanverfahrens). Die Beteiligung sieht eine größtmögliche Abstimmung und Koordination der jeweiligen Leistungserbringer bzw. der geplanten Zielsetzungen und Maßnahmen vor (= verpflichtende Kooperationsleistung). D.h. Ziel ist eine zueinander abgestimmte Hilfe-/Förderplanung und Maßnahmenerbringung (im Rahmen eines leistungserbringerübergreifenden Förder-/Hilfeplans). Zur Implementierung des Verfahrens (Modellphase): Ein Vertreter des Unterarbeitskreises-Gesamtplan des Bezirksarbeitskreis der LAGWfbM Oberbayern und ein Vertreter des Bezirks Oberbayern führen gemeinsam eine Informationsveranstaltungen zum Gesamtplanverfahren bzw. zum Verfahren Gesamtplan für die WfbM durch. Zielgruppe der Informationsveranstaltung sind die Sozialdienstmitarbeiter der WfbM, die Werkstattleiter sowie die im Bezirk beauftragten Sachbearbeiter für die WfbM. Die Informationsveranstaltungen findet Februar 2006 in der Bezirksverwaltung statt. Ergebnisstand Januar 2006 Seite 3 von 6 Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke Modellvorhaben Bezirk Oberbayern für den Bereich der Werkstätten für seelisch behinderte Menschen (2006) Zur Verbindlichkeit der Anwendung: Die verbindliche Anwendung des HEB-B Bogens bzw. HEB-C Bogens bzw. die Beteiligung der Werkstätten für behinderte Menschen am Gesamtplanverfahren erfolgt in Oberbayern ab März 2006 im Rahmen einer Modellphase (März 06 bis Dez 06). Zur weiteren Prozessgestaltung: Nach erfolgter Modellphase findet bei Bedarf eine Anpassung des vorliegenden Verfahrens auf der Grundlage der gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen statt. Der Bezirk Oberbayern und die Träger der freien Wohlfahrtspflege und der Bezirksarbeitskreis der LAG-WfbM Oberbayern vereinbaren, eine Reflektion der Modellphase im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitstreffens Oktober 2006. Nach erfolgter Durchführung der Modellphase werden die Ergebnisse den übrigen Bezirken vorgestellt. Für Oberbayern wird vereinbart, dass der Bezirk Oberbayern, die Träger der freien Wohlfahrtspflege und der Bezirksarbeitskreis der LAG-WfbM Oberbayern das Verfahren zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in WfbM, die Leistungen für seelisch behinderte Menschen erbringen, prozesshaft alle 3 Jahre evaluieren und bei Bedarf fortschreiben. Ergebnisstand Januar 2006 Seite 4 von 6 Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke Modellvorhaben Bezirk Oberbayern für den Bereich der Werkstätten für seelisch behinderte Menschen (2006) Anlage a: Die Förderplanung / der Entwicklungsbericht sollte zum Bereich Teilhabe am Arbeitsleben Angaben zu folgenden Merkmalen liefern: Einschätzung des Beschreibung der EntwickFortschreibung der Förderziele Reflexion der durchgeführten Hilfebedarfs Maßnahmen innerhalb der letz- lung innerhalb des letzten Förderzeitraumes anhand der ten 6 12 24 Förderziele unter Berücksichtigung der Ressourcen Monate Aussagen zur Reflexion der durchgeführten Maßnahmen im Arbeitsbereich der WfbM innerhalb des letzten Berichtszeitraumes zu… • • Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung • Ergebnisstand Januar 2006 keine Hilfestellung Entwicklungsbeschreibung innerhalb des letzten BerichtszeitInformation und raumes betreff der geplanten Beratung Förderziele und deren tatsächliche Erreichung (Soll/IstErschließung von Abgleich) Hilfen im Umfeld Förderziele können beispielhaft welche Maßnahmen waren geplant und wie wurden sie sein: individuelle Plaumgesetzt? • Förderung im kognitiven nung, Beobachtung, Bereich wie z.B.: ArbeitsRückmeldung Welche Maßnahmen haben planung, Auffassung, Aufsich betreff der Förderung merksamkeit, Konzentratibegleitende, übende bewährt, welch nicht? on, Lernverhalten, etc. Unterstützung Welche Maßnahmen waren • Förderung im sozialen Benicht geplant, wurden aber intensives indivireich, wie z.B.: Kontaktfäaufgrund aktueller Gegebenduelles Angebot higkeit, Kritikfähigkeit, heiten notwendig und erTeamfähigkeit, Durchsetbracht? zung und Führungsfähigkeit • Förderung der Art der Arbeitsausführung, wie z.B.: Ausdauer, Pünktlichkeit, Selbständigkeit, Sorgfalt, Verantwortlichkeit, Misserfolgstoleranz, etc. • Förderung der Psychomotorik, wie z.B.: Antrieb, Reaktionsgeschwindigkeit, Feinmotorik, etc. Seite 5 von 6 Nach der Beurteilung der aktuellen Situation, der Einschätzung der Fähigkeiten, Beeinträchtigungen und Ressourcen sowie der Reflexion der Förderziele und Maßnahmen im letzten Berichtszeitraum, werden für den neuen Planungszeitraum Förderziele definiert als: • Neue Förderziele als mögliches Entwicklungspotential • Fortschreibung bereits bestehender Förderziele • bzw. Beschreibung von Förderzielen als Beitrag zur Stabilisierung der aktuellen Situation. Förderziele können beispielhaft sein: • Förderung im kognitiven Bereich • Förderung im sozialen Bereich im Kontext Arbeit • Förderung der Art der Arbeitsausführung • Förderung der Psychomotorik Beschreibung der geplanten Maßnahmen 6 12 24 Monate Darstellung der geplanten Maßnahmen als Beitrag zur Sicherstellung der Zielerreichung innerhalb der WfbM bzw. plus Maßnahmenergänzung externer (z.B. Praktika, ESFProgramme, etc.). Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke Modellvorhaben Bezirk Oberbayern für den Bereich der Werkstätten für seelisch behinderte Menschen (2006) Bitte kreuzen Sie an, auf welchem/n der fünf Bereiche der Schwerpunkt der Förderung innerhalb des Bewilligungszeitraumes liegt: 1) Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung 2 ) Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen 3) 4) X Arbeit / arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung 5 ) Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben Selbstversorgung / Wohnen Sichtweise des Leistungsberechtigten bezüglich der durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen Darstellung der Sichtweise des Werkstättenbesuchers zu: • den in der Förderplanung vorgesehenen Zielen und Maßnahmen bzw. der Einstufung des Hilfebedarfs • den Arbeitswunsch des Werkstättenbesuchers auch im Sinne einer langfristigen Zielperspektive • sowie weiteren persönlichen Zielsetzungen in Bezug auf: Verdienst / Entgelt in Höhe von:_______; Kompetenzentwicklung (in Bezug auf: berufliche Qualifikation, soziale Kompetenz, Grundfähigkeiten, oder Sonstiges…) • weitere persönliche Zielbeschreibungen M. Witzmann (Bezirk Oberbayern/Gesundheitsreferat) Ergebnisstand Januar 2006 Seite 6 von 6