20 - Heldburger Unterland
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20 - Heldburger Unterland
Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft HELDBURGER UNTERLAND mit den Städten Bad Colberg-Heldburg und Ummerstadt sowie den Gemeinden Gompertshausen, Hellingen, Schlechtsart, Schweickershausen, Straufhain und Westhausen 20. Jahrgang Freitag, den 9. Januar 2015 Nr. 1 Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Sprechtage im Einwohnermeldeamt im Monat Februar 2015 07. Februar 2015 08.00 bis 10.00 Uhr Festsetzung der Steuern und Abgaben für das aktuelle Jahr Sehr geehrte Steuer-und Abgabepflichtige, die Mitgliedsgemeinden der VG „Heldburger Unterland“ haben per Gemeinde-bzw. Stadtratsbeschluss beschlossen, dass auf die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben, wie Grundsteuer, Hundesteuer, usw., in Form einer öffentlichen Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ hingewiesen wird und Abgabenbescheide nur noch verschickt werden, wenn die Berechnungsgrundlagen sich ändern und eine Neufestsetzung erforderlich ist. Für all diejenigen Abgaben, deren Berechnungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz die Abgaben in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Grundsteuer A und Grundsteuer B Die Grundsteuerhebesätze der Mitgliedsgemeinden der VG „Heldburger Unterland“ gelten vorbehaltlich einer Änderung durch Festsetzung in den noch zu erlassenden Haushaltssatzungen unverändert auch in diesem Jahr weiter. Die Grundsteuer 2015 ist mit der im zuletzt erteilten Abgabenbescheid festgesetzten Höhe in Vierteljahresbeträgen am 15.02.2015, 15.05.2015, 15.08.2015 und 15.11.2015; für Steuerschuldner, die die Grundsteuer in einem Jahresbetrag entrichten, am 01.07.2015 fällig. Kleinbeträge bis 15 EUR werden gesamt am 15.08.2015, Kleinbeträge bis 30 EUR je zur Hälfte ihres Gesamtbetrages zum 15.02.2015 und 15.08.2015 des laufenden Jahres zur Zahlung fällig. Grundsteuer nach Ersatzbemessung Für die Festsetzung der Grundsteuer von Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken nach der Ersatzbemessungsgrundlage des §42 GrStG ist die Steueranmeldung jährlich neu abzugeben (§44 Abs. 3 GrStG). Wenn sich nach der letzten Ersatzbemessung keine Änderungen ergeben haben, bleiben erteilte Bescheide gültig. weitere Abgaben* Fälligkeit Hundesteuer 01.07.2015 Friedhofsgebühren Gompertshausen, Schlechtsart, Schweickershausen, Ummerstadt, Westhausen 15.02.2015 Straufhain 01.07.2015 Bad Colberg-Heldburg 15.09.2015 *Für Pachten gelten die im letzten Bescheid festgesetzten Termine und Beträge. Änderungen der Besteuerungs- und Berechnungsgrundlagen werden durch schriftliche Änderungsbescheide berücksichtigt. Bis zu deren Bekanntgabe gilt diese Festsetzung mit ihren Fälligkeitsterminen. Alle Abgabepflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverkehr nicht teilnehmen, werden gebeten, die Steuerbeträge so rechtzeitig zu überweisen, dass diese termingerecht auf einem der entsprechenden Konten eingehen. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtwirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuer- bzw. Abgabenbescheid zugegangen wäre. Gegen die Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch bei der jeweiligen Stadt/ Gemeinde erhoben werden. Anfragen können an die Steuerverwaltung der VG „Heldburger Unterland“ (Tel. 036871/288-25 oder 288-24) gerichtet werden. gez. i.A. Boßeckert Steuerverwaltung Bad Colberg-Heldburg, den 19.12.2014 Haushaltssatzung 2015 der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Auf Grund des § 50 Abs. 2 ThürKO erläßt die VG „Heldburger Unterland“ folgende Haushaltssatzung: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 1.159.300 EUR in den Ausgaben auf 1.159.300 EUR im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 69.500 EUR in den Ausgaben auf 69.500 EUR festgesetzt. Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ - 2 - §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 193.200 EUR festgesetzt. §5 (1) Für die Umlage maßgebliche Einwohnerzahl ist die vom Thür. Landesamt für Statistik zum 31.12. des jeweiligen Vorvorjahres festgesetzte Einwohnerzahl. (2) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes, der gemäß § 50 Abs. 1 ThürKO umzulegen ist (Umlage), wird auf 780.700 EUR festgesetzt. (3) Als einheitlicher Umlagesatz werden 99,62 EUR pro Einwohner im Jahr festgesetzt. §6 Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan. §7 Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Bad Colberg-Heldburg, den 19.12.2015 gez. Pappe Gemeinschaftsvorsitzender Siegel Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvermerk und Eingangsbestätigung der Rechtsaufsicht Mit Beschluss vom 09.12.2014 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Das Amt für Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 18.12.2014, Az.: 15-GM/0623-14, die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ für das Haushaltsjahr 2015 zugelassen. gez. Pappe Gemeinschaftsvorsitzender -Siegel- Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 19.12.2014 ausgefertigt und wie folgt öffentlich bekannt gemacht: Durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Nr. 01 /2015, Erscheinungsdatum 09.01.2015. Die Bekanntmachung gilt ab Erscheinungstag als vollzogen. Die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und der Haushaltsplan wird in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Bad Colberg-Heldburg, Ort Heldburg vom 12.01.2015 bis 27.01.2015 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt. gez. Pappe Gemeinschaftsvorsitzender Bad Colberg-Heldburg/OT Heldburg, den 19.12.2014 Nr. 1/2015 Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Gompertshausen Auf Grund des § 55 Abs. 2 ThürKO erlässt die Gemeinde Gompertshausen folgende Haushaltssatzung: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 535.300 EUR in den Ausgaben auf 535.300 EUR im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 37.100 EUR in den Ausgaben auf 37.100 EUR festgesetzt. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H. b) für Grundstücke (B) 390 v.H. 2. Gewerbesteuer 360 v.H. §5 Die Höhe der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 89.200 EUR festgesetzt. §6 Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan. §7 Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gompertshausen, den 19.12.2014 gez. Sakautzky Bürgermeister Siegel Gemeinde Gompertshausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2014 Beschlussvermerk und Eingangsbestätigung der Rechtsaufsicht Mit Beschluss vom 27.11.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gompertshausen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Das Amt für Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 18.12.2014, Az.: 15-GM/0621-14, die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2015 vor Ablauf der Monatsfrist zugelassen. gez. Sakautzky Bürgermeister -Siegel- Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2015 wurden am 19.12.2014 ausgefertigt und wie folgt öffentlich bekannt gemacht: Durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Nr. 01 /2015, Erscheinungsdatum 09.01.2015. Die Bekanntmachung gilt ab Erscheinungstag als vollzogen. Die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und der Haushaltsplan wird in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Bad Colberg-Heldburg, Ort Heldburg Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ - 3 - vom 12.01.2015 bis 27.0.12015 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt. Gompertshausen, den 19.12.2014 gez. Sakautzky Bürgermeister Gemeinde Gompertshausen -reinigung sowie der zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Befugnisse von der Gemeinde Straufhain für den Ortsteil Linden auf die Stadt Römhild durch die Kommunalaufsicht mit Bescheid vom 09.12.2014 genehmigt worden ist und dass die Rechtsaufsicht die Zweckvereinbarung und die Genehmigung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen in der Ausgabe vom 20.12.2014 bekannt macht. Straufhain, 19.12.2014 gez. Kaiser Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Genehmigung der 1. Änderung des qualifizierten Bebauungsplans „Wohngebiet Ziegelhütte“ im Ortsteil Heldburg Die von der Stadt Bad Colberg-Heldburg am 16.07.2014 mit Beschluss Nr.: Ö 06/02/2014 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Ziegelhütte“ wurde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des Landratsamtes Hildburghausen vom 08.12.2014, Az.: I/10/3-BP-06/14 genehmigt. Die 1. Änderung des qualifizierte Bebauungsplans „Wohngebiet Ziegelhütte“ in der Stadt Bad Colberg-Heldburg, seine Begründung und der Umweltbericht werden ab sofort in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Bauverwaltung, OT Heldburg, Häfenmarkt 164, 98663 Bad Colberg-Heldburg, während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Hinweise auf Rechtsfolgen: Verstöße wegen der Verletzung der in der Thüringer Kommunalordnung (§ 21 ThürKO) enthaltenen oder auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, müssen innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt Bad Colberg-Heldburg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Gemäß § 233 Abs. 2 BauGB wird auf die seit dem 01. Januar 2007 geltende Fristenregelung des § 215 Abs. 1 und 2 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und 3. der nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Bad Colberg-Heldburg geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist schriftlich darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Colberg-Heldburg, 12.12.2014 gez. Schwarz Bürgermeisterin Nr. 1/2015 Siegel Gemeinde Straufhain Die Gemeinde Straufhain weist darauf hin, dass die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Römhild und der Gemeinde Straufhain zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung und Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Hellingen Auf Grund des § 55 Abs. 2 ThürKO erläßt die Gemeinde Hellingen folgende Haushaltssatzung: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 1.570.700 EUR in den Ausgaben auf 1.570.700 EUR im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 169.200 EUR in den Ausgaben auf 169.200 EUR festgesetzt. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H. b) für Grundstücke (B) 390 v.H. 2. Gewerbesteuer 360 v.H. §5 Die Höhe der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 261.700 EUR festgesetzt. §6 Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan. §7 Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Hellingen, den 19.12.2014 gez. Other Bürgermeister Siegel Gemeinde Hellingen Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvermerk und Eingangsbestätigung der Rechtsaufsicht Mit Beschluss vom 09.12.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hellingen die Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Das Amt für Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 18.12.2014, Az.: 15-GM/0622-14, die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 vor Ablauf der Monatsfrist zugelassen. gez. Other Bürgermeister -Siegel- Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ -4- Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 19.12.2014 ausgefertigt und wie folgt öffentlich bekannt gemacht: Durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Nr. 01/2015, Erscheinungsdatum 09.01.2015. Die Bekanntmachung gilt ab Erscheinungstag als vollzogen. Die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und der Haushaltsplan wird in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Bad Colberg-Heldburg, Ort Heldburg vom 12.01.2015 bis 27.01.2015 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt. Hellingen, den 19.12.2014 gez. Other Bürgermeister Gemeinde Hellingen Gemeinde Hellingen Vermietung Die Gemeinde Hellingen hat im Gebäude Hauptstr. 8 -Rathaus- in Hellingen ab 01.04.2015 gewerbliche Räumlichkeiten, zur Betreibung einer Gaststätte, zu vermieten. Angaben zu den Räumlichkeiten: Lage: Erdgeschoss - Rathaus, Hauptstr. 8 Das Gebäude befindet sich in der Ortsmitte von Hellingen. Größe: Gesamtfläche - 114,42 qm Räumlichkeiten: - 2 Gasträume - 1 Küche - 2 Nebenräume Die gewerblichen Räumlichkeiten werden über eine zentrale Heizungsanlage und Warmwasserversorgung betrieben. Die Gaststätte bietet Platz für 60 Gäste. Anfragen können Interessenten an den Bürgermeister der Gemeinde Hellingen (Tel.: 036871/29507) bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: 036871/28810) oder per E-Mail post@vg-heldburgerunterland.de richten. gez. Bürgermeister Herr Other Bekanntmachung der Gemeinde Hellingen Vollzug des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBl. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 45, 46) Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Rieth und Gellershausen gemäß § 8 ThürStrG Die Gemeindestraße zwischen den Ortsteilen Rieth und Gellershausen (Flurstück 640/2 Gemarkung Rieth) ist für die öffentliche Nutzung entbehrlich und soll aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 09.12.2014 (Beschlussnummer: Ö 06/09/2014) teileingezogen werden. Ziel dieser Teileinziehung ist es, die Straße als land- und forstwirtschaftlichen Weg noch nutzen zu können. Die teileinzuziehende Strecke beginnt an der Einmündung kurz nach der Ortsausfahrt Rieth (Richtung Gompertshausen) und endet an der Gemarkungsgrenze zu Gellershausen. Sie umfasst das komplette Flurstück 640/2 der Gemarkung Rieth. Die Absicht der Teileinziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Einwendungen gegen die beabsichtigte Teileinziehung sind innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Nr. 1/2015 Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Abteilung Liegenschaften OT Heldburg Häfenmarkt 164 98663 Bad Colberg-Heldburg einzulegen. Hellingen, 17.12.2014 Christopher Other Bürgermeister Gemeinde Westhausen Die Gemeinde Westhausen hat im Gebäude Hauptstraße 82 in Westhausen Verkaufsräume, zur Weiterbetreibung eines Lebensmittelmarktes, zu vermieten. Angaben zu den Räumlichkeiten: Lage: Eingeschossiger Flachanbau am angrenzenden Mehrzweckbau - Hauptstraße 82, 98663 Westhausen Größe: zu vermietende Fläche insgesamt: 255,95 m2 (u.a. - Verkaufsraum: 138,45 m2 - Lagerraum: 56,00 m2 - Sonstige Räumlichkeiten [Büroraum, Abstellraum, Leergutraum, Sanitärraum, Laderampe - teilweise überdacht]) Sonstige Angaben: zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung Interessenten können Anfragen an die Gemeinde Westhausen bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: 036871/28810) richten. gez. i. A. Nußmann Gemeinde Gompertshausen Die Gemeinde Gompertshausen hat ein Gebäude in der Dorfstraße 60 B in Gompertshausen zu vermieten. In diesem Gebäude befinden sich eine Kegelbahn und Biergarten. Ein Fitnessbereich mit Sauna kann zur Nutzung mit einbezogen werden. Ebenso verfügt die Anlage über Fremdenzimmer und einen Saal (Größe 300 m2) der zu kulturellen, sportlichen und anderen Veranstaltungen genutzt werden kann. Eine eigennutzbare Wohnung steht ebenso bereit. Lage der Wohnung: Dachgeschoss, Größe: 64 m2 bzw. 76 m2 Räumlichkeiten: - 3 - 4 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad/WC, 1 Flur - zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung Neben diesen Räumlichkeiten steht natürlich ein Gaststättenbereich mit - Gastraum - Küche - Sonstige Räumlichkeiten (Büroraum, Abstellraum, Leergutraum, Sanitärräume) - Biergarten (Fläche ca. 20 m x 30 m) zur Verfügung. Das gesamt Objekt wird über eine zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung betrieben. Interessenten können Anfragen an den Bürgermeister der Gemeinde Gompertshausen (Tel.: 036875/69826) bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: 036871/28810) richten. Die Lage des gesamten Objektes befindet sich zwischen zwei Kurorten (Bad Königshofen und Bad Colberg) und wird auch durch den Radweg zum deutschen Burgenmuseum auf der Veste Heldburg tangiert. Interessante und naturbelassene Ausflugsziele befindet sich in der unmittelbaren Umgebung. Nicht zu vergessen das Grenzmuseum wo die deutsche Geschichte hautnah nacherlebt werden kann. Haben wir Ihr Interesse geweckt so können Sie sich zur weiteren Kontaktaufnahme an die Verwaltung, Frau Nußmann, Telefon: 03 68 71 288 10 oder per E-Mail info@vg-heldburgerunterland.de wenden! gez. Bgm. Herr Sakautzky Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ -5- Nr. 1/2015 Gemeinde Schweickershausen Flurbereinigung Weisachgrund Die Gemeinde Schweickershausen hat eine Wohnung im Gebäude Dorfstraße 60 in Schweickershausen ab 01.11.2014 zu vermieten. Markt Maroldsweisach Landkreis Haßberge Wohnungsangaben: Größe: Lage: Sonstige Angaben: 60 qm (3 Zimmer/Küche/Bad-WC/Flur) Obergeschoss zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung Interessenten können Anfragen an die Gemeinde Schweickershausen bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: 036871/28810 oder per E-Mail post@ vg-heldburgerunterland.de) richten. gez. i.A. Nußmann Stadt Ummerstadt Die Stadt Ummerstadt hat Sozialwohnungen im Gebäude Marktplatz 12 in Ummerstadt ab 01.01.2015 zu vermieten. Wohnungsangaben: 1. Wohnung Größe: Lage: Sonstige Angaben: 2. Wohnung Größe: 34,33 qm (2 Zimmer/Küche/Bad/WC/ Flur) Obergeschoss - rechts zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung 118,02 qm (5 Zimmer/Küche/Bad/WC/2 Flure/2 Kammern) Lage: Ober- und Dachgeschoss - links Sonstige Angaben: zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung Interessenten können Anfragen an die Stadt Ummerstadt (Tel.: 036871/21806) bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: 036871/28810 oder per E-Mail post@vg-heldburgerunterland.de) richten. Ende des amtlichen Teiles der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Anlage 1 Bekanntgabe Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Weisachgrund beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen vom 09.02.2015 mit 16.03.2015 im Rathaus des Marktes Maroldsweisach während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus. Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service) Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden. Anhörungstermin Dieser findet am Montag, den 23.02.2015, von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus des Marktes Maroldsweisach statt. Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden. Würzburg, den 04.12.2014 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Eckehardt Tschapke Baurat Ende der amtlichen Mitteilungen anderer Behörden SÜC - Ihr neuer Netzbetreiber stellt sich vor Landesamt für Vermessung und Geoinformation Öffentliche Bekanntmachung Ankündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten Gemeinden: Westhausen und Straufhain Gemarkungen: Westhausen, Seidingstadt und Streufdorf Lagebezeichnung: Kreisstraße 503 Ab dem 12.01.2015 wird das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden) im Auftrag des Straßenbauamtes Südwestthüringen entlang der Kreisstraße 503 von Streufdorf nach Westhausen eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung) durchführen. Es wird darum gebeten ab diesem Termin Zutritt zu den jeweiligen Flurstücken zu gewähren. C. Staffel Liegenschaften Die Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH (SÜC) hat ihren Ursprung in der 1854 vor Ort gegründeten Gasfabrik. Heute bietet die SÜC den Bürgerinnen und Bürgern im nordwestlichen Oberfranken bis ins angrenzende Thüringen hinein eine zuverlässige Versorgung mit Energie, Wasser, Mobilität - und seit 2011 durch den regionalen Glasfaserausbau auch mit schnellem Internet. Zum 1. Januar 2015 übernimmt die SÜC das Stromnetz im Heldburger Unterland. Um die Bürger und Bürgerinnen vor Ort über alles Wissenswerte zum Netzübergang zu informieren haben wir eine Bürgersprechstunde für Sie eingerichtet. In unserem Schalthaus, Am Fleck 394, 98663 Heldburg, sind wir ab Dienstag, 13.01.2015, zu folgenden Zeiten persönlich für Sie vor Ort: dienstags: 10:00 bis 12:00 Uhr mittwochs: 14:00 bis 15:30 Uhr freitags: 08:00 bis 10:00 Uhr Natürlich sind wir darüber hinaus auch telefonisch oder per E-Mail gerne für Sie da: Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite. Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ - 6 - Nr. 1/2015 Ihr Anliegen Sie haben Fragen zu Ihrem Hausanschluss… Ansprechpartner Marco Ridder Telefon 09561 749-1184 E-Mail: marco.ridder@suec.de Sie wollen sich über die Strom- und/oder Gasprodukte der SÜC Energie und H2O GmbH informieren… Frank Wohlleben Telefon 09561 749-1572 E-Mail: frank.wohlleben@suec.de Beratungstermine vor Ort nach Vereinbarung Sie interessieren sich für unser Angebotsspektrum in den Bereichen Internet, Telefonie und Fernsehen… süc // dacor GmbH Schillerplatz 1 96450 Coburg Telefon 09561 97621-0 E-Mail: info@dacor.de Vertrag abschließen und Verfügbarkeit abfragen: Online unter www.dacor.de Vertriebspartner im Heldburger Unterland: Teledienste - Thomas Westphal Am Markt 71 98663 Heldburg Internet: www.teledienste-tw.de E-Mail: info@teledienste-tw.de Telefon 036871 309027 Telefax 036871 20125 Mobil 0173 9937113 SÜC Energie und H2O GmbH Bamberger Straße 2 - 6 96450 Coburg Telefon 09561 749-1555 Telefax 09561 749-1902 www.suec.de Wir gratulieren … zum Geburtstag Bad Colberg-Heldburg OT Bad Colberg 02.02. zum 83. Geburtstag Frau Hauser Grete 09.02. zum 65. Geburtstag Frau Weiler Gertraud Bad Colberg-Heldburg OT Gellershausen 06.02. zum 76. Geburtstag Frau Oppel Irmtraud 09.02. zum 89. Geburtstag Frau Müller Anneliese 11.02. zum 81. Geburtstag Frau Schubarth Ilse 16.02. zum 66. Geburtstag Frau Voggenreiter Johanna 22.02. zum 80. Geburtstag Herrn Bräcklein Rudi 22.02. zum 85. Geburtstag Frau Herr Edelgard 28.02. zum 67. Geburtstag Frau Fritz Karola Bad Colberg-Heldburg OT Heldburg 04.02. zum 76. Geburtstag Herrn Vogler Rudi 06.02. zum 68. Geburtstag Frau Petermann Gertrud 06.02. zum 85. Geburtstag Frau Veit Meta 09.02. zum 72. Geburtstag Herrn Zapke Rudi 10.02. zum 78. Geburtstag Herrn Dreßel Gerold 12.02. zum 80. Geburtstag Frau Schappach Charlotte 12.02. zum 80. Geburtstag Frau Seher Waltraud 13.02. zum 75. Geburtstag Herrn Höllein Karl-August 16.02. zum 67. Geburtstag Frau Krüger Brigitte 17.02. zum 80. Geburtstag Herrn Manikowsky Dieter 21.02. zum 68. Geburtstag Herrn Burkert Dieter 21.02. zum 88. Geburtstag Frau Schwesinger Eleonore 22.02. zum 65. Geburtstag Herrn Drescher Ehrenfried 27.02. zum 69. Geburtstag Frau Knoch Regina Bad Colberg-Heldburg OT Völkershausen 01.02. zum 91. Geburtstag Herrn Angermüller Herbert 23.02. zum 86. Geburtstag Frau Sauerbrey Edith 26.02. zum 66. Geburtstag Herrn Jank Manfred Gompertshausen 04.02. zum 69. Geburtstag 12.02. zum 68. Geburtstag 18.02. zum 85. Geburtstag 18.02. zum 89. Geburtstag 21.02. zum 68. Geburtstag 22.02. zum 68. Geburtstag 25.02. zum 85. Geburtstag 27.02. zum 71. Geburtstag 27.02. zum 80. Geburtstag Herrn Woll Klaus Frau Graßmuck Marga Frau Krämer Lena Frau Hahne Waltrud Frau Woll Olga Frau Krug Irene Frau Siebensohn Marta Herrn Siebensohn Bruno Frau Leipold Ilse Hellingen OT Albingshausen 10.02. zum 87. Geburtstag Frau Brückner Rosa 21.02. zum 75. Geburtstag Herrn Oestreicher Hans-Joachim Hellingen OT Poppenhausen 01.02. zum 85. Geburtstag Frau Rudzinski Hedwig 18.02. zum 89. Geburtstag Frau Reinhardt Hedwig Bad Colberg-Heldburg OT Holzhausen 10.02. zum 77. Geburtstag Frau Zehne Paula 23.02. zum 82. Geburtstag Frau Hitzner Hildegard Hellingen 10.02. zum 65. Geburtstag 15.02. zum 72. Geburtstag 17.02. zum 79. Geburtstag 20.02. zum 79. Geburtstag 22.02. zum 67. Geburtstag 22.02. zum 73. Geburtstag Bad Colberg-Heldburg OT Lindenau 01.02. zum 81. Geburtstag Herrn Weber Rudi 24.02. zum 89. Geburtstag Frau Amend Gertrud Schlechtsart 07.02. zum 81. Geburtstag Herrn Bartenstein Ewald 21.02. zum 75. Geburtstag Frau Dacho Maria Frau Höhn Hella Frau Schmidt Elfi Herrn Kaupert Adolf Herrn Knopf Hubert Herrn Leipold Dietmar Herrn Kloß Joachim Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ Schweickershausen 09.02. zum 79. Geburtstag Frau Prediger Elisabeth 15.02. zum 92. Geburtstag Frau Klette Erna 24.02. zum 65. Geburtstag Frau Tittel Hella Straufhain OT Adelhausen 08.02. zum 68. Geburtstag Herrn Brückner Bernd Straufhain OT Eishausen 10.02. zum 65. Geburtstag 13.02. zum 86. Geburtstag 21.02. zum 66. Geburtstag 21.02. zum 74. Geburtstag - 7 - Nr. 1/2015 … zur Geburt Die VG „Heldburger Unterland“ begrüßt im Namen aller Bürgermeister und des Gemeinschaftsvorsitzenden die neuen Erdenbürger. Schubarth, Fin Völkershausen Frau Möller Regina Herrn Tresp Gregor Herrn Wolf Johannes Herrn Fleischmann Franz Straufhain OT Linden 26.02. zum 77. Geburtstag Frau Köhler Rosmarie Straufhain OT Seidingstadt 04.02. zum 77. Geburtstag Frau Erdenbrecher Christa Straufhain OT Steinfeld 08.02. zum 83. Geburtstag 10.02. zum 81. Geburtstag 11.02. zum 83. Geburtstag 15.02. zum 88. Geburtstag 17.02. zum 66. Geburtstag 20.02. zum 68. Geburtstag 21.02. zum 79. Geburtstag 22.02. zum 78. Geburtstag 23.02. zum 71. Geburtstag Frau Räthlein Emmy Frau Bachstein Marianne Frau Rottenbach Elfriede Herrn Halbig Ewald Herrn Schwarzburg Ewald Frau Seits Ursula Frau Fiola Wally Herrn Ehrsam Helmut Herrn Seits Alfred Straufhain OT Stressenhausen 03.02. zum 68. Geburtstag Frau Siebensohn Regina 05.02. zum 71. Geburtstag Frau Gottwalt Annemarie 05.02. zum 79. Geburtstag Herrn Seeber Oswald 23.02. zum 81. Geburtstag Frau Kühne Lisa 24.02. zum 75. Geburtstag Frau Schubert Rosemarie 25.02. zum 72. Geburtstag Frau Kummer Ursula Straufhain OT Streufdorf 02.02. zum 86. Geburtstag 03.02. zum 93. Geburtstag 05.02. zum 78. Geburtstag 05.02. zum 80. Geburtstag 05.02. zum 83. Geburtstag 09.02. zum 65. Geburtstag 09.02. zum 76. Geburtstag 11.02. zum 72. Geburtstag 11.02. zum 76. Geburtstag 12.02. zum 80. Geburtstag 12.02. zum 87. Geburtstag 14.02. zum 76. Geburtstag 20.02. zum 80. Geburtstag 26.02. zum 81. Geburtstag 27.02. zum 82. Geburtstag 28.02. zum 89. Geburtstag Frau Käb Irma Herrn Rüttinger Karl Frau Beyer Gertrud Frau Weiß Grete Frau Renk Sieglinde Frau Kraußlach Lilli Herrn Maul Helmut Frau Krichling UrsulaStreufdorf Frau Dötsch Lieselotte Herrn Weiß Gerhard Frau Barth Magdalene Frau Lehmann Ursula Herrn Schmidt Ewald Frau Hempel Johanna Frau Folgert Edith Frau Walter Erika Ummerstadt 13.02. zum 80. Geburtstag 14.02. zum 79. Geburtstag 15.02. zum 81. Geburtstag 18.02. zum 72. Geburtstag 18.02. zum 81. Geburtstag 27.02. zum 65. Geburtstag Herrn Schubert Werner Herrn Chilian Hans Frau Eberlein Marliese Herrn Eichhorn Eberhard Herrn Chilian Egon Frau Berghold Edelgard Westhausen OT Haubinda 01.02. zum 88. Geburtstag Frau Hoffmann Martha 26.02. zum 92. Geburtstag Frau Trott Frieda Westhausen 06.02. zum 75. Geburtstag 07.02. zum 80. Geburtstag 08.02. zum 76. Geburtstag 09.02. zum 65. Geburtstag 15.02. zum 72. Geburtstag 20.02. zum 66. Geburtstag 22.02. zum 76. Geburtstag 23.02. zum 86. Geburtstag 26.02. zum 69. Geburtstag 27.02. zum 87. Geburtstag Frau Bartenstein Isolde Frau Schäfer Hilde Herrn Neundorf Manfred Frau Bräcklein Ilona Frau Sommer Gudrun Herrn Culmbacher Heinz Frau Neundorf Waltraud Frau Simon Helene Herrn Händel Jürgen Frau Culmbacher Edith Impressum Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Herausgeber: VG „Heldburger Unterland“ Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Herr Pappe Postfach 1121, 98661 Bad Colberg - Heldburg Tel. 03 68 71 / 28 80, Fax: 03 68 71 / 2 88 88 E-Mail: post@vg-heldburgerunterland.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: der jeweilige Verfasser des Beitrages Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. 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