20 - Heldburger Unterland

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20 - Heldburger Unterland
Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
HELDBURGER UNTERLAND
mit den Städten Bad Colberg-Heldburg und Ummerstadt
sowie den Gemeinden Gompertshausen, Hellingen,
Schlechtsart, Schweickershausen, Straufhain
und Westhausen
20. Jahrgang
Freitag, den 9. Januar 2015
Nr. 1
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“
Sprechtage im Einwohnermeldeamt
im Monat Februar 2015
07. Februar 2015
08.00 bis 10.00 Uhr
Festsetzung der Steuern und Abgaben
für das aktuelle Jahr
Sehr geehrte Steuer-und Abgabepflichtige,
die Mitgliedsgemeinden der VG „Heldburger Unterland“ haben
per Gemeinde-bzw. Stadtratsbeschluss beschlossen, dass auf
die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben, wie Grundsteuer, Hundesteuer, usw., in Form einer öffentlichen Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger
Unterland“ hingewiesen wird und Abgabenbescheide nur noch
verschickt werden, wenn die Berechnungsgrundlagen sich
ändern und eine Neufestsetzung erforderlich ist.
Für all diejenigen Abgaben, deren Berechnungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert
haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz und
§ 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz die Abgaben in der
zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Grundsteuer A und Grundsteuer B
Die Grundsteuerhebesätze der Mitgliedsgemeinden der
VG „Heldburger Unterland“ gelten vorbehaltlich einer Änderung durch Festsetzung in den noch zu erlassenden Haushaltssatzungen unverändert auch in diesem Jahr weiter.
Die Grundsteuer 2015 ist mit der im zuletzt erteilten Abgabenbescheid festgesetzten Höhe in Vierteljahresbeträgen am
15.02.2015, 15.05.2015, 15.08.2015 und 15.11.2015;
für Steuerschuldner, die die Grundsteuer in einem Jahresbetrag
entrichten, am 01.07.2015 fällig.
Kleinbeträge bis 15 EUR werden gesamt am 15.08.2015,
Kleinbeträge bis 30 EUR je zur Hälfte ihres Gesamtbetrages
zum 15.02.2015 und 15.08.2015 des laufenden Jahres zur Zahlung fällig.
Grundsteuer nach Ersatzbemessung
Für die Festsetzung der Grundsteuer von Einfamilienhäusern
und Mietwohngrundstücken nach der Ersatzbemessungsgrundlage des §42 GrStG ist die Steueranmeldung jährlich neu abzugeben (§44 Abs. 3 GrStG).
Wenn sich nach der letzten Ersatzbemessung keine Änderungen
ergeben haben, bleiben erteilte Bescheide gültig.
weitere Abgaben*
Fälligkeit
Hundesteuer
01.07.2015
Friedhofsgebühren
Gompertshausen, Schlechtsart,
Schweickershausen, Ummerstadt, Westhausen
15.02.2015
Straufhain
01.07.2015
Bad Colberg-Heldburg
15.09.2015
*Für Pachten gelten die im letzten Bescheid festgesetzten
Termine und Beträge.
Änderungen der Besteuerungs- und Berechnungsgrundlagen
werden durch schriftliche Änderungsbescheide berücksichtigt. Bis zu deren Bekanntgabe gilt diese Festsetzung mit ihren
Fälligkeitsterminen.
Alle Abgabepflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverkehr nicht
teilnehmen, werden gebeten, die Steuerbeträge so rechtzeitig
zu überweisen, dass diese termingerecht auf einem der entsprechenden Konten eingehen.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtwirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher
Steuer- bzw. Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Gegen die Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntmachung Widerspruch bei der jeweiligen Stadt/
Gemeinde erhoben werden.
Anfragen können an die Steuerverwaltung der VG „Heldburger
Unterland“ (Tel. 036871/288-25 oder 288-24) gerichtet werden.
gez. i.A. Boßeckert
Steuerverwaltung
Bad Colberg-Heldburg, den 19.12.2014
Haushaltssatzung 2015 der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“
Auf Grund des § 50 Abs. 2 ThürKO erläßt die VG „Heldburger
Unterland“ folgende Haushaltssatzung:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen auf
1.159.300 EUR
in den Ausgaben auf
1.159.300 EUR
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen auf
69.500 EUR
in den Ausgaben auf
69.500 EUR
festgesetzt.
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“
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§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf 193.200 EUR festgesetzt.
§5
(1) Für die Umlage maßgebliche Einwohnerzahl ist die vom
Thür. Landesamt für Statistik zum 31.12. des jeweiligen
Vorvorjahres festgesetzte Einwohnerzahl.
(2) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten
Finanzbedarfes, der gemäß § 50 Abs. 1 ThürKO umzulegen ist
(Umlage), wird auf 780.700 EUR festgesetzt.
(3) Als einheitlicher Umlagesatz werden 99,62 EUR pro Einwohner im Jahr festgesetzt.
§6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene
Stellenplan.
§7
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Bad Colberg-Heldburg, den 19.12.2015
gez. Pappe Gemeinschaftsvorsitzender
Siegel
Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvermerk und Eingangsbestätigung der Rechtsaufsicht
Mit Beschluss vom 09.12.2014 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ für das Haushaltsjahr 2015
beschlossen.
Das Amt für Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 18.12.2014, Az.: 15-GM/0623-14, die
vorzeitige öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ für das
Haushaltsjahr 2015 zugelassen.
gez. Pappe
Gemeinschaftsvorsitzender
-Siegel-
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 19.12.2014
ausgefertigt und wie folgt öffentlich bekannt gemacht:
Durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Nr. 01 /2015,
Erscheinungsdatum 09.01.2015.
Die Bekanntmachung gilt ab Erscheinungstag als vollzogen.
Die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und der
Haushaltsplan wird in der Verwaltungsgemeinschaft
„Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164,
98663 Bad Colberg-Heldburg, Ort Heldburg
vom 12.01.2015 bis 27.01.2015
zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.
gez. Pappe
Gemeinschaftsvorsitzender
Bad Colberg-Heldburg/OT Heldburg, den 19.12.2014
Nr. 1/2015
Haushaltssatzung 2015
der Gemeinde Gompertshausen
Auf Grund des § 55 Abs. 2 ThürKO erlässt die Gemeinde
Gompertshausen folgende Haushaltssatzung:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen auf
535.300 EUR
in den Ausgaben auf
535.300 EUR
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen auf
37.100 EUR
in den Ausgaben auf
37.100 EUR
festgesetzt.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H.
b) für Grundstücke (B)
390 v.H.
2. Gewerbesteuer
360 v.H.
§5
Die Höhe der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 89.200 EUR festgesetzt.
§6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§7
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Gompertshausen, den 19.12.2014
gez. Sakautzky
Bürgermeister Siegel
Gemeinde Gompertshausen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvermerk und Eingangsbestätigung der Rechtsaufsicht
Mit Beschluss vom 27.11.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gompertshausen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr
2015 beschlossen.
Das Amt für Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 18.12.2014, Az.: 15-GM/0621-14,
die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2015 vor Ablauf der Monatsfrist zugelassen.
gez. Sakautzky
Bürgermeister
-Siegel-
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2015 wurden am
19.12.2014 ausgefertigt und wie folgt öffentlich bekannt gemacht:
Durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Nr. 01 /2015,
Erscheinungsdatum 09.01.2015.
Die Bekanntmachung gilt ab Erscheinungstag als vollzogen.
Die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und der Haushaltsplan wird in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger
Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Bad Colberg-Heldburg,
Ort Heldburg
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“
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vom 12.01.2015 bis 27.0.12015
zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.
Gompertshausen, den 19.12.2014
gez. Sakautzky
Bürgermeister
Gemeinde Gompertshausen
-reinigung sowie der zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen
Befugnisse von der Gemeinde Straufhain für den Ortsteil Linden
auf die Stadt Römhild durch die Kommunalaufsicht mit Bescheid
vom 09.12.2014 genehmigt worden ist und dass die Rechtsaufsicht die Zweckvereinbarung und die Genehmigung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen in
der Ausgabe vom 20.12.2014 bekannt macht.
Straufhain, 19.12.2014
gez. Kaiser
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Genehmigung
der 1. Änderung des qualifizierten Bebauungsplans
„Wohngebiet Ziegelhütte“
im Ortsteil Heldburg
Die von der Stadt Bad Colberg-Heldburg am 16.07.2014 mit
Beschluss Nr.: Ö 06/02/2014 als Satzung beschlossene
1. Änderung des Bebauungsplans
„Wohngebiet Ziegelhütte“
wurde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des Landratsamtes Hildburghausen vom 08.12.2014, Az.: I/10/3-BP-06/14
genehmigt.
Die 1. Änderung des qualifizierte Bebauungsplans „Wohngebiet Ziegelhütte“ in der Stadt Bad Colberg-Heldburg, seine Begründung und der Umweltbericht werden ab sofort in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Bauverwaltung,
OT Heldburg, Häfenmarkt 164, 98663 Bad Colberg-Heldburg,
während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan
in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Hinweise auf Rechtsfolgen:
Verstöße wegen der Verletzung der in der Thüringer Kommunalordnung (§ 21 ThürKO) enthaltenen oder auf Grund dieses
Gesetzes erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften, die
nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, müssen innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt
Bad Colberg-Heldburg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Gemäß § 233 Abs. 2 BauGB wird auf die seit dem 01. Januar
2007 geltende Fristenregelung des § 215 Abs. 1 und 2 BauGB
hingewiesen. Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und
3. der nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel
des Abwägungsvorganges,
wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der
Stadt Bad Colberg-Heldburg geltend gemacht werden. Der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist
schriftlich darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie
Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige
Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen
von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bad Colberg-Heldburg, 12.12.2014
gez. Schwarz
Bürgermeisterin
Nr. 1/2015
Siegel
Gemeinde Straufhain
Die Gemeinde Straufhain weist darauf hin, dass die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Römhild und der Gemeinde Straufhain zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung und
Haushaltssatzung 2015
der Gemeinde Hellingen
Auf Grund des § 55 Abs. 2 ThürKO erläßt die Gemeinde
Hellingen folgende Haushaltssatzung:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen auf
1.570.700 EUR
in den Ausgaben auf
1.570.700 EUR
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen auf
169.200 EUR
in den Ausgaben auf
169.200 EUR
festgesetzt.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H.
b) für Grundstücke (B)
390 v.H.
2. Gewerbesteuer
360 v.H.
§5
Die Höhe der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 261.700 EUR festgesetzt.
§6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§7
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Hellingen, den 19.12.2014
gez. Other
Bürgermeister Siegel
Gemeinde Hellingen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Hellingen
für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvermerk und Eingangsbestätigung der Rechtsaufsicht
Mit Beschluss vom 09.12.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hellingen die Haushaltssatzung und Haushaltsplan der
Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen.
Das Amt für Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 18.12.2014, Az.: 15-GM/0622-14, die
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 vor Ablauf der Monatsfrist zugelassen.
gez. Other
Bürgermeister
-Siegel-
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“
-4-
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 19.12.2014 ausgefertigt und wie folgt
öffentlich bekannt gemacht:
Durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ Nr. 01/2015,
Erscheinungsdatum 09.01.2015.
Die Bekanntmachung gilt ab Erscheinungstag als vollzogen.
Die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und der Haushaltsplan wird in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger
Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Bad Colberg-Heldburg,
Ort Heldburg
vom 12.01.2015 bis 27.01.2015
zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.
Hellingen, den 19.12.2014
gez. Other
Bürgermeister
Gemeinde Hellingen
Gemeinde Hellingen
Vermietung
Die Gemeinde Hellingen hat im Gebäude Hauptstr. 8
-Rathaus- in Hellingen ab 01.04.2015 gewerbliche Räumlichkeiten, zur Betreibung einer Gaststätte, zu vermieten.
Angaben zu den Räumlichkeiten:
Lage:
Erdgeschoss - Rathaus, Hauptstr. 8
Das Gebäude befindet sich in der Ortsmitte
von Hellingen.
Größe:
Gesamtfläche - 114,42 qm
Räumlichkeiten: - 2 Gasträume
- 1 Küche
- 2 Nebenräume
Die gewerblichen Räumlichkeiten werden über eine zentrale
Heizungsanlage und Warmwasserversorgung betrieben.
Die Gaststätte bietet Platz für 60 Gäste.
Anfragen können Interessenten an den Bürgermeister der
Gemeinde Hellingen (Tel.: 036871/29507) bzw. an die Wohnungsverwaltung der
VG Heldburger Unterland (Tel.: 036871/28810)
oder per E-Mail post@vg-heldburgerunterland.de
richten.
gez.
Bürgermeister Herr Other
Bekanntmachung der Gemeinde Hellingen
Vollzug des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom
07.05.1993 (GVBl. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 45, 46)
Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Rieth
und Gellershausen
gemäß § 8 ThürStrG
Die Gemeindestraße zwischen den Ortsteilen Rieth und Gellershausen (Flurstück 640/2 Gemarkung Rieth) ist für die öffentliche
Nutzung entbehrlich und soll aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 09.12.2014 (Beschlussnummer: Ö 06/09/2014)
teileingezogen werden.
Ziel dieser Teileinziehung ist es, die Straße als land- und forstwirtschaftlichen Weg noch nutzen zu können.
Die teileinzuziehende Strecke beginnt an der Einmündung kurz
nach der Ortsausfahrt Rieth (Richtung Gompertshausen) und
endet an der Gemarkungsgrenze zu Gellershausen. Sie umfasst
das komplette Flurstück 640/2 der Gemarkung Rieth.
Die Absicht der Teileinziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3
öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen
zu geben.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Teileinziehung sind innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich
oder zur Niederschrift bei der
Nr. 1/2015
Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“
Abteilung Liegenschaften
OT Heldburg
Häfenmarkt 164
98663 Bad Colberg-Heldburg
einzulegen.
Hellingen, 17.12.2014
Christopher Other
Bürgermeister
Gemeinde Westhausen
Die Gemeinde Westhausen hat im Gebäude Hauptstraße 82
in Westhausen Verkaufsräume, zur Weiterbetreibung eines
Lebensmittelmarktes, zu vermieten.
Angaben zu den Räumlichkeiten:
Lage:
Eingeschossiger Flachanbau am
angrenzenden Mehrzweckbau
- Hauptstraße 82, 98663 Westhausen
Größe:
zu vermietende Fläche insgesamt:
255,95 m2 (u.a.
- Verkaufsraum: 138,45 m2
- Lagerraum: 56,00 m2
- Sonstige Räumlichkeiten [Büroraum,
Abstellraum, Leergutraum, Sanitärraum,
Laderampe - teilweise überdacht])
Sonstige Angaben: zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung
Interessenten können Anfragen an die Gemeinde Westhausen bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: 036871/28810) richten.
gez.
i. A. Nußmann
Gemeinde Gompertshausen
Die Gemeinde Gompertshausen hat ein Gebäude in der Dorfstraße 60 B in Gompertshausen zu vermieten. In diesem Gebäude befinden sich eine Kegelbahn und Biergarten.
Ein Fitnessbereich mit Sauna kann zur Nutzung mit einbezogen werden.
Ebenso verfügt die Anlage über Fremdenzimmer und einen
Saal (Größe 300 m2) der zu kulturellen, sportlichen und anderen Veranstaltungen genutzt werden kann.
Eine eigennutzbare Wohnung steht ebenso bereit.
Lage der Wohnung:
Dachgeschoss, Größe: 64 m2 bzw. 76 m2
Räumlichkeiten:
- 3 - 4 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad/WC, 1 Flur
- zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung
Neben diesen Räumlichkeiten steht natürlich ein Gaststättenbereich mit
- Gastraum
- Küche
- Sonstige Räumlichkeiten (Büroraum, Abstellraum, Leergutraum, Sanitärräume)
- Biergarten (Fläche ca. 20 m x 30 m)
zur Verfügung.
Das gesamt Objekt wird über eine zentrale Heizungsanlage u.
Warmwasserversorgung betrieben.
Interessenten können Anfragen an den Bürgermeister der
Gemeinde Gompertshausen (Tel.: 036875/69826) bzw. an
die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.:
036871/28810) richten.
Die Lage des gesamten Objektes befindet sich zwischen zwei
Kurorten (Bad Königshofen und Bad Colberg) und wird auch
durch den Radweg zum deutschen Burgenmuseum auf der
Veste Heldburg tangiert.
Interessante und naturbelassene Ausflugsziele befindet sich
in der unmittelbaren Umgebung.
Nicht zu vergessen das Grenzmuseum wo die deutsche Geschichte hautnah nacherlebt werden kann.
Haben wir Ihr Interesse geweckt so können Sie sich zur weiteren Kontaktaufnahme an die Verwaltung, Frau Nußmann,
Telefon: 03 68 71 288 10 oder per
E-Mail info@vg-heldburgerunterland.de wenden!
gez. Bgm. Herr Sakautzky
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“
-5-
Nr. 1/2015
Gemeinde Schweickershausen
Flurbereinigung Weisachgrund
Die Gemeinde Schweickershausen hat eine Wohnung im Gebäude Dorfstraße 60 in Schweickershausen ab 01.11.2014
zu vermieten.
Markt Maroldsweisach
Landkreis Haßberge
Wohnungsangaben:
Größe:
Lage:
Sonstige Angaben:
60 qm (3 Zimmer/Küche/Bad-WC/Flur)
Obergeschoss
zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung
Interessenten können Anfragen an die Gemeinde Schweickershausen bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: 036871/28810 oder per E-Mail post@
vg-heldburgerunterland.de) richten.
gez.
i.A. Nußmann
Stadt Ummerstadt
Die Stadt Ummerstadt hat Sozialwohnungen im Gebäude
Marktplatz 12 in Ummerstadt ab 01.01.2015 zu vermieten.
Wohnungsangaben:
1. Wohnung
Größe:
Lage:
Sonstige Angaben:
2. Wohnung
Größe:
34,33 qm (2 Zimmer/Küche/Bad/WC/
Flur)
Obergeschoss - rechts
zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung
118,02 qm (5 Zimmer/Küche/Bad/WC/2
Flure/2 Kammern)
Lage:
Ober- und Dachgeschoss - links
Sonstige Angaben: zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung
Interessenten können Anfragen an die Stadt Ummerstadt
(Tel.: 036871/21806) bzw. an die Wohnungsverwaltung der
VG Heldburger Unterland (Tel.: 036871/28810 oder per E-Mail
post@vg-heldburgerunterland.de) richten.
Ende des amtlichen Teiles
der Verwaltungsgemeinschaft
„Heldburger Unterland“
Anlage 1
Bekanntgabe
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Weisachgrund beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen
vom 09.02.2015 mit 16.03.2015
im Rathaus des Marktes Maroldsweisach
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die
Beteiligten aus.
Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche
Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service)
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Anhörungstermin
Dieser findet am Montag, den 23.02.2015,
von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr
im Rathaus des Marktes Maroldsweisach statt.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder
Auskünfte verlangt werden.
Würzburg, den 04.12.2014
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Eckehardt Tschapke
Baurat
Ende der amtlichen Mitteilungen
anderer Behörden
SÜC - Ihr neuer Netzbetreiber stellt sich vor
Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
Öffentliche Bekanntmachung
Ankündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten
Gemeinden: Westhausen und Straufhain
Gemarkungen: Westhausen, Seidingstadt und Streufdorf
Lagebezeichnung: Kreisstraße 503
Ab dem 12.01.2015 wird das Landesamt für Vermessung und
Geoinformation (Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden) im Auftrag
des Straßenbauamtes Südwestthüringen entlang der Kreisstraße 503 von Streufdorf nach Westhausen eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung) durchführen.
Es wird darum gebeten ab diesem Termin Zutritt zu den jeweiligen Flurstücken zu gewähren.
C. Staffel
Liegenschaften
Die Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH (SÜC) hat
ihren Ursprung in der 1854 vor Ort gegründeten Gasfabrik. Heute bietet die SÜC den Bürgerinnen und Bürgern im nordwestlichen Oberfranken bis ins angrenzende Thüringen hinein eine
zuverlässige Versorgung mit Energie, Wasser, Mobilität - und seit
2011 durch den regionalen Glasfaserausbau auch mit schnellem
Internet.
Zum 1. Januar 2015 übernimmt die SÜC das Stromnetz im Heldburger Unterland. Um die Bürger und Bürgerinnen
vor Ort über alles Wissenswerte zum Netzübergang zu informieren haben wir eine Bürgersprechstunde für Sie eingerichtet.
In unserem Schalthaus, Am Fleck 394, 98663 Heldburg, sind wir
ab Dienstag, 13.01.2015, zu folgenden Zeiten persönlich für Sie
vor Ort:
dienstags:
10:00 bis 12:00 Uhr
mittwochs:
14:00 bis 15:30 Uhr
freitags:
08:00 bis 10:00 Uhr
Natürlich sind wir darüber hinaus auch telefonisch oder per
E-Mail gerne für Sie da:
Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite.
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“
- 6 -
Nr. 1/2015
Ihr Anliegen
Sie haben Fragen zu Ihrem Hausanschluss…
Ansprechpartner
Marco Ridder
Telefon 09561 749-1184
E-Mail: marco.ridder@suec.de
Sie wollen sich über die Strom- und/oder Gasprodukte der SÜC Energie und H2O GmbH informieren…
Frank Wohlleben
Telefon 09561 749-1572
E-Mail: frank.wohlleben@suec.de
Beratungstermine vor Ort nach Vereinbarung
Sie interessieren sich für unser Angebotsspektrum
in den Bereichen Internet, Telefonie und Fernsehen…
süc // dacor GmbH
Schillerplatz 1
96450 Coburg
Telefon 09561 97621-0
E-Mail: info@dacor.de
Vertrag abschließen und Verfügbarkeit abfragen:
Online unter www.dacor.de
Vertriebspartner im Heldburger Unterland:
Teledienste - Thomas Westphal
Am Markt 71
98663 Heldburg
Internet: www.teledienste-tw.de
E-Mail: info@teledienste-tw.de
Telefon 036871 309027
Telefax 036871 20125
Mobil 0173 9937113
SÜC Energie und H2O GmbH
Bamberger Straße 2 - 6
96450 Coburg
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Telefax 09561 749-1902
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Wir gratulieren
… zum Geburtstag
Bad Colberg-Heldburg OT Bad Colberg
02.02. zum 83. Geburtstag Frau Hauser Grete
09.02. zum 65. Geburtstag Frau Weiler Gertraud
Bad Colberg-Heldburg OT Gellershausen
06.02. zum 76. Geburtstag Frau Oppel Irmtraud
09.02. zum 89. Geburtstag Frau Müller Anneliese
11.02. zum 81. Geburtstag Frau Schubarth Ilse
16.02. zum 66. Geburtstag Frau Voggenreiter Johanna
22.02. zum 80. Geburtstag Herrn Bräcklein Rudi
22.02. zum 85. Geburtstag Frau Herr Edelgard
28.02. zum 67. Geburtstag Frau Fritz Karola
Bad Colberg-Heldburg OT Heldburg
04.02. zum 76. Geburtstag Herrn Vogler Rudi
06.02. zum 68. Geburtstag Frau Petermann Gertrud
06.02. zum 85. Geburtstag Frau Veit Meta
09.02. zum 72. Geburtstag Herrn Zapke Rudi
10.02. zum 78. Geburtstag Herrn Dreßel Gerold
12.02. zum 80. Geburtstag Frau Schappach Charlotte
12.02. zum 80. Geburtstag Frau Seher Waltraud
13.02. zum 75. Geburtstag Herrn Höllein Karl-August
16.02. zum 67. Geburtstag Frau Krüger Brigitte
17.02. zum 80. Geburtstag Herrn Manikowsky Dieter
21.02. zum 68. Geburtstag Herrn Burkert Dieter
21.02. zum 88. Geburtstag Frau Schwesinger Eleonore
22.02. zum 65. Geburtstag Herrn Drescher Ehrenfried
27.02. zum 69. Geburtstag Frau Knoch Regina
Bad Colberg-Heldburg OT Völkershausen
01.02. zum 91. Geburtstag Herrn Angermüller Herbert
23.02. zum 86. Geburtstag Frau Sauerbrey Edith
26.02. zum 66. Geburtstag Herrn Jank Manfred
Gompertshausen
04.02. zum 69. Geburtstag
12.02. zum 68. Geburtstag
18.02. zum 85. Geburtstag
18.02. zum 89. Geburtstag
21.02. zum 68. Geburtstag
22.02. zum 68. Geburtstag
25.02. zum 85. Geburtstag
27.02. zum 71. Geburtstag
27.02. zum 80. Geburtstag
Herrn Woll Klaus
Frau Graßmuck Marga
Frau Krämer Lena
Frau Hahne Waltrud
Frau Woll Olga
Frau Krug Irene
Frau Siebensohn Marta
Herrn Siebensohn Bruno
Frau Leipold Ilse
Hellingen OT Albingshausen
10.02. zum 87. Geburtstag Frau Brückner Rosa
21.02. zum 75. Geburtstag Herrn Oestreicher Hans-Joachim
Hellingen OT Poppenhausen
01.02. zum 85. Geburtstag Frau Rudzinski Hedwig
18.02. zum 89. Geburtstag Frau Reinhardt Hedwig
Bad Colberg-Heldburg OT Holzhausen
10.02. zum 77. Geburtstag Frau Zehne Paula
23.02. zum 82. Geburtstag Frau Hitzner Hildegard
Hellingen
10.02. zum 65. Geburtstag
15.02. zum 72. Geburtstag
17.02. zum 79. Geburtstag
20.02. zum 79. Geburtstag
22.02. zum 67. Geburtstag
22.02. zum 73. Geburtstag
Bad Colberg-Heldburg OT Lindenau
01.02. zum 81. Geburtstag Herrn Weber Rudi
24.02. zum 89. Geburtstag Frau Amend Gertrud
Schlechtsart
07.02. zum 81. Geburtstag Herrn Bartenstein Ewald
21.02. zum 75. Geburtstag Frau Dacho Maria
Frau Höhn Hella
Frau Schmidt Elfi
Herrn Kaupert Adolf
Herrn Knopf Hubert
Herrn Leipold Dietmar
Herrn Kloß Joachim
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“
Schweickershausen
09.02. zum 79. Geburtstag Frau Prediger Elisabeth
15.02. zum 92. Geburtstag Frau Klette Erna
24.02. zum 65. Geburtstag Frau Tittel Hella
Straufhain OT Adelhausen
08.02. zum 68. Geburtstag Herrn Brückner Bernd
Straufhain OT Eishausen
10.02. zum 65. Geburtstag
13.02. zum 86. Geburtstag
21.02. zum 66. Geburtstag
21.02. zum 74. Geburtstag
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Nr. 1/2015
… zur Geburt
Die VG „Heldburger Unterland“ begrüßt im Namen aller Bürgermeister und des Gemeinschaftsvorsitzenden die neuen
Erdenbürger.
Schubarth, Fin
Völkershausen
Frau Möller Regina
Herrn Tresp Gregor
Herrn Wolf Johannes
Herrn Fleischmann Franz
Straufhain OT Linden
26.02. zum 77. Geburtstag Frau Köhler Rosmarie
Straufhain OT Seidingstadt
04.02. zum 77. Geburtstag Frau Erdenbrecher Christa
Straufhain OT Steinfeld
08.02. zum 83. Geburtstag
10.02. zum 81. Geburtstag
11.02. zum 83. Geburtstag
15.02. zum 88. Geburtstag
17.02. zum 66. Geburtstag
20.02. zum 68. Geburtstag
21.02. zum 79. Geburtstag
22.02. zum 78. Geburtstag
23.02. zum 71. Geburtstag
Frau Räthlein Emmy
Frau Bachstein Marianne
Frau Rottenbach Elfriede
Herrn Halbig Ewald
Herrn Schwarzburg Ewald
Frau Seits Ursula
Frau Fiola Wally
Herrn Ehrsam Helmut
Herrn Seits Alfred
Straufhain OT Stressenhausen
03.02. zum 68. Geburtstag Frau Siebensohn Regina
05.02. zum 71. Geburtstag Frau Gottwalt Annemarie
05.02. zum 79. Geburtstag Herrn Seeber Oswald
23.02. zum 81. Geburtstag Frau Kühne Lisa
24.02. zum 75. Geburtstag Frau Schubert Rosemarie
25.02. zum 72. Geburtstag Frau Kummer Ursula
Straufhain OT Streufdorf
02.02. zum 86. Geburtstag
03.02. zum 93. Geburtstag
05.02. zum 78. Geburtstag
05.02. zum 80. Geburtstag
05.02. zum 83. Geburtstag
09.02. zum 65. Geburtstag
09.02. zum 76. Geburtstag
11.02. zum 72. Geburtstag
11.02. zum 76. Geburtstag
12.02. zum 80. Geburtstag
12.02. zum 87. Geburtstag
14.02. zum 76. Geburtstag
20.02. zum 80. Geburtstag
26.02. zum 81. Geburtstag
27.02. zum 82. Geburtstag
28.02. zum 89. Geburtstag
Frau Käb Irma
Herrn Rüttinger Karl
Frau Beyer Gertrud
Frau Weiß Grete
Frau Renk Sieglinde
Frau Kraußlach Lilli
Herrn Maul Helmut
Frau Krichling UrsulaStreufdorf
Frau Dötsch Lieselotte
Herrn Weiß Gerhard
Frau Barth Magdalene
Frau Lehmann Ursula
Herrn Schmidt Ewald
Frau Hempel Johanna
Frau Folgert Edith
Frau Walter Erika
Ummerstadt
13.02. zum 80. Geburtstag
14.02. zum 79. Geburtstag
15.02. zum 81. Geburtstag
18.02. zum 72. Geburtstag
18.02. zum 81. Geburtstag
27.02. zum 65. Geburtstag
Herrn Schubert Werner
Herrn Chilian Hans
Frau Eberlein Marliese
Herrn Eichhorn Eberhard
Herrn Chilian Egon
Frau Berghold Edelgard
Westhausen OT Haubinda
01.02. zum 88. Geburtstag Frau Hoffmann Martha
26.02. zum 92. Geburtstag Frau Trott Frieda
Westhausen
06.02. zum 75. Geburtstag
07.02. zum 80. Geburtstag
08.02. zum 76. Geburtstag
09.02. zum 65. Geburtstag
15.02. zum 72. Geburtstag
20.02. zum 66. Geburtstag
22.02. zum 76. Geburtstag
23.02. zum 86. Geburtstag
26.02. zum 69. Geburtstag
27.02. zum 87. Geburtstag
Frau Bartenstein Isolde
Frau Schäfer Hilde
Herrn Neundorf Manfred
Frau Bräcklein Ilona
Frau Sommer Gudrun
Herrn Culmbacher Heinz
Frau Neundorf Waltraud
Frau Simon Helene
Herrn Händel Jürgen
Frau Culmbacher Edith
Impressum
Amts- und Mitteilungsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“
Herausgeber: VG „Heldburger Unterland“
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,
info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Herr Pappe
Postfach 1121, 98661 Bad Colberg - Heldburg
Tel. 03 68 71 / 28 80, Fax: 03 68 71 / 2 88 88
E-Mail: post@vg-heldburgerunterland.de
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: der jeweilige Verfasser des Beitrages
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Nächster Redaktionsschluss
Freitag, den 30.01.2015
Nächster Erscheinungstermin
Freitag, den 13.02.2015