Amtliche Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachungen
Jahrgang 26
Freitag, den 30. Oktober 2009
Amtliche Bekanntmachungen
Verstorben ist aus der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Erwin Alois Bugla, Steinfeld 45, Stadelhofen
Barrierefreies Bauen - Beratungsangebot
Die Beratungsstelle „Barrierefreies Bauen der Bayerischen
Architektenkammer“ bietet allen am Bau Beteiligten (Architektenschaft, Bauherren, Nutzern, Sonderfachleuten und Verwaltungen) eine fachübergreifende Beratung. Bei den Beratungen
geht es um die Klärung von Fragestellungen im Hinblick auf
Neubau/Umbauten im Wohnungsbau, öffentliche Gebäude und
Maßnahmen im öffentlichen Raum. Unabhängig, ob Neubauten
oder Sanierungen, Gartenanlagen, öffentliche Gebäude,
Arbeitsplätze, öffentliche Wege und Plätze oder die Bereiche
Tourismus, Denkmalpflege und das Thema Demenz - in allen
genannten Fällen spielt das barrierefreies Planen und Bauen
eine wichtige Rolle. Dass wir in unserer heutigen Gesellschaft
eine entsprechende Verantwortung für junge wie auch ältere
Mitmenschen haben, steht außer Frage. Planen und Bauen mit
Weitblick lautet daher für uns alle die Devise. Sozialberatung
Einen weiteren wichtigen Part übernimmt die Sozialberatung
bei den Aktivitäten der Beratungsstelle. Neben dem fachlichen
Beratungsangebot erhalten Interessenten Auskünfte zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten (z.B. Rehabilitation).
Beratungstermine Bayreuth
Regierung von Oberfranken
Besprechungszimmer Präsidium L 106
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Mittwoch von 16.30 bis 18.30 Uhr am
4. November 2009
Telefonauskünfte während der Beratungstermine unter 0921
604 - 1215
Behindertenparkplätze sind im Innenhof der Regierung von
Oberfranken vorhanden. Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Stadtbuslinie 14, Haltestelle Stadtkirche oder
Stadtbuslinie 6, 10, 14, Haltestelle Sternplatz
Nummer 22
Lohnsteuerkarten 2010
In den letzten Tagen wurden die Lohnsteuerkarten 2010 ausgegeben.
Es wird gebeten, alle Eintragungen auf ihre Richtigkeit genau
zu überprüfen und etwaige Änderungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld - unter Vorlage der Lohnsteuerkarte zu beantragen. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten sollten umgehend zurückgegeben werden.
Lohnsteuerkarten für das vergangene Steuerjahr die nicht für
eine Veranlagung zur Einkommensteuer benötigt werden sind
an das zuständige Finanzamt zurückzugeben.
Lohnsteuerpflichtige, die bis zum 1. November 2009 ihre Lohnsteuerkarte nicht erhalten haben, werden gebeten, im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld vorzusprechen.
Ländliche Entwicklung
Zusammenlegungsverfahren Hochstahl
Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer
Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes,
Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes
zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes)
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Hochstahl gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken wie folgt statt:
Am Donnerstag, dem 26.11.2009, um 19:30 Uhr,
Ort: Gasthaus Reichold, Hochstahl 24, 91347 Aufseß.
Tagesordnung
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens
2. Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
3. Information zum Verfahren
4. Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.
Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Neuordnungsverfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl
der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.
Steinfeld
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Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann
somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen in
den Vorstand wählen.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die
Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§
10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich
gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so
müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche
Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu
beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme
hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die
nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können,
werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die
nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern
oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die
die meisten Stimmen erhalten.
Bamberg, 07.10.2009
Claudia Stich
Bauoberrätin
Amt für Ländliche Entwicklung
Oberfranken
Gz.: L - A 7566 -1135
Ländliche Entwicklung in Bayern;
Verfahren Arnstein, Stadt Weismain, Landkreis Lichtenfels
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken erlässt die folgende
Schlussfeststellung:
1. Das Verfahren der Ländlichen Entwicklung Arnstein wird
durch die Feststellung abgeschlossen, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und
dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die
im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
2. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung
Arnstein sind abgeschlossen; die Teilnehmergemeinschaft
erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen
Schlussfeststellung.
Begründung:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist dem Plan gemäß
erfolgt; den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im
Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Das Verfahren war daher mit dieser Feststellung abzuschließen (§ 149 Abs. 1, 1. Halbsatz FlurbG).
Es bestehen weder Beitragsverpflichtungen der Teilnehmer
noch hat die Teilnehmergemeinschaft Darlehen zurückzuzahlen, gemeinschaftliche Anlagen zu unterhalten oder Grundeigentum sowie sonstiges Eigentum zu verwalten. Die Aufgaben
der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Auch dies
war gemäß § 149 Abs. 1, 2. Halbsatz FlurbG festzustellen. Mit
der Beendigung des Verfahrens durch die Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung erlischt daher die
Teilnehmergemeinschaft (§ 149 Abs. 4 und Abs. 3 Satz 1
FlurbG).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Schlussfeststellung kann nur innerhalb eines
Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken in Bamberg, Nonnenbrücke 7a, (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) einzulegen.
Nr. 22/09
Ein Widerspruch muss spätestens am letzten Tag der Frist einlaufen. Ist über einen Widerspruch innerhalb einer Frist von
sechs Monaten sachlich nicht entschieden worden, so kann nur
bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten Anfechtungsklage
beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Hausanschrift: Ludwigstr. 23, 80539 München; Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) schriftlich erhoben werden.
Die Anfechtungsklage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens
bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die
zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben und der Klage sowie allen weiteren Schriftsätzen
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Bamberg, 12.10.2009
Dipl.-Ing. Hepple
Ltd. Baudirektor
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
zur Wasserversorgung
der Schederndorfer Gruppe
(Landkreis Bamberg)
für das Haushaltsjahr 2009
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schederndorfer Gruppe hat am 29.07.2009 die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen.
Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 03.09.2009 Nr. 11.1-9412 Kenntnis
genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile
und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG
amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Bamberg
eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes
zur Wasserversorgung der Schederndorfer Gruppe, Schederndorf 30, 96187 Stadelhofen, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Schederndorfer Gruppe -Landkreis Bambergfür das Haushaltsjahr 2009
Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes für
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art.
63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband
folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
38.900,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
20.190,00 EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt. Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
§4
(1) Betriebskostenumlage
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Steinfeld
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§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000,00 EUR
festgesetzt.
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft.
Stadelhofen, den 11.09.2009
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Schederndorfer Gruppe
Eberlein
Verbandsvorsitzender
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Schederndorfer Gruppe
Umsatzsteuer-Rückerstattung für Wasserhausanschlüsse und Herstellungs- bzw. Verbesserungsbeiträge der Jahre 2000 bis 2009
Grundstückseigentümer erhalten einen Teil des
Umsatzsteuerbetrages zurück
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes
(BFH) besteht für Eigentümer/Bauherren, die zwischen 2000
und 2009 einen Kostenerstattungsbescheid für einen Wasserhausanschluss bzw. einen Herstellungsbeitragsbescheid für ihr
Grundstück vom Zweckverband zur Wasserversorgung der
Schederndorfer Gruppe erhalten haben, die Möglichkeit, einen
Teil des gezahlten Umsatzsteuerbetrages zurück zu erhalten.
Damit revidiert der BFH eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000. Statt der vollen Umsatzsteuer von
16 % bzw. ab 2007 19 %, hätte demnach nur der ermäßigte
Satz von 7 % verwendet werden können.
Der Verbandsrat des Zweckverbandes der Schederndorfer
Gruppe hat daher im Juli dieses Jahres beschlossen, dass alle
Bauherren/Eigentümer die Differenz der Umsatzsteuer von 7 %
und 16 % bzw. 19 % mittels Bescheid automatisch (ohne
Antrag) zurück erstattet bekommen.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung seitens des
Zweckverbandes nur möglich ist, für Wasserhausanschlüsse
und Wasserherstellungs- bzw. Verbesserungsbeiträge für die
Wasserversorgung der Ortsteile Gräfenhäusling, Schederndorf
und Roßdorf am Berg und nur für die Fälle
die in der Zeit von Mitte 2000 bis Juni 2009 hergestellt bzw.
veranlagt wurden,
die nicht mit einem Umsatzsteuersatz von 7 % abgerechnet
wurden,
die von Ihnen selbst an die Gemeinde gezahlt wurden.
Sollte der Vorbesitzer den Anschlussbeitrag gezahlt haben, ist
dieser empfangsberechtigt.
Die Berechnung des Differenzbetrages wird Ende des Jahres
2009 schriftlich mittels Bescheid zugestellt werden. Die Auszahlung wird nach Erstattung der zuviel gezahlten Umsatzsteuer durch das Finanzamt im Laufe des Jahres 2010 auf den
beim Zweckverband angegebenen Konten der Grundstückseigentümer erfolgen.
Für Gewerbetreibende und vorsteuerabzugsberechtigte Landwirte gilt folgendes:
Gewerbetreibende bzw. vorsteuerabzugsberechtigte Landwirte
müssen für die Steuererstattung einen entsprechenden Antrag
stellen, da der Zweckverband nicht weiß, ob die gezahlte Mehrwertsteuer nicht bereits über die Umsatzsteuererklärung geltend gemacht wurde.
Das Antragsformular wird den Betroffenen innerhalb der nächsten 14 Tage zugehen und ist bis spätestens 30.11.09 an Herrn
Dinkel, Gräfenhäusling 46, 96196 Wattendorf ausgefüllt zurück
zu geben.
Nr. 22/09
In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht,
dass der Zweckverband verpflichtet ist, alle Anträge von
Antragstellern mit Anspruch auf Erstattung nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) dem Finanzamt zur Überprüfung vorzulegen, damit eine Doppelgeltendmachung ausgeschlossen werden kann.
Für allgemeine Fragen und Rückfragen zur Abwicklung stehen
wir Ihnen gerne unter der Tel.-Nr. 09504/225 zur Verfügung.
Eberlein,
Verbandsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Mitgliedsgemeinde Stadelhofen
Ländliche Entwicklung
Neuordnungsverfahren Kleinziegenfeld
Stadt Weismain, Landkreis Lichtenfels
Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche
Entwicklung Oberfranken vom 05.10.2009
Bekanntmachung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Beteiligten zum 09.11.2009 in den Besitz der neuen Grundstücke
vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 FlurbG; § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken vom 05.10.2009 und die Abfindungskarte sind in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Steinfeld, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen, vom 02.11.2009 mit
16.11.2009 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen
werden.
Steinfeld, 26.10.2009
Göhl
1. Bürgermeister
Ferienprogramm 2009
Auch in diesem Jahr wurde das Ferienprogramm der VG Steinfeld wieder sehr gut besucht. Bei überwiegend sehr gutem
Wetter nahmen über 350 Kinder und Jugendliche an den Veranstaltungen teil. Das ist ein Zeichen für uns, das wir mit dem
Programmangebot auf der richtigen Schiene unterwegs sind.
Für Hinweise und Anregungen für das nächste Ferienprogramm sind wir natürlich immer sehr dankbar.
Herzlichen Dank an alle Vereine, Verbände, Gastronomen und
zahlreiche Helfer für die tatkräftige Unterstützung zum Gelingen unseres Ferienprogrammes.
Euere Jugendbeauftragten Pauer Ulrike, Hubert Pfister und
Johannes Ruß
Volksbegehren
Siehe Seiten 4 und 5
Bekanntgabe einer Auslegung
Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Mitgliedsgemeinde Königsfeld
Ländliche Entwicklung
Zusammenlegungsverfahren Hochstahl
Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Fortsetzung auf Seite 6
Steinfeld
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Nr. 22/09
Steinfeld
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Nr. 22/09
Steinfeld
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Bekanntgabe
Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hochstahl hat die Ergebnisse der Wertermittlung am 23.09.2009 festgestellt.
Eine Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft Hochstahl
über die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse mit
Rechtsbehelfsbelehrung,
der
Niederschrift
über
die
Grundsätze der Wertermittlung und der Wertermittlungskarte,
auf die sich die Feststellung bezieht, ist in der Geschäftsstelle
der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142
Hollfeld, vom 09.11.2009 mit 23.11.2009 ausgelegt und kann
dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Stadelhofen, 15.10.2009
Periodische Trinkwasseruntersuchung
Nr. 22/09
§2
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Königsfeld, 21.10.2009
Gemeinde Königsfeld
Hofmann
Erste Bürgermeisterin
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
der Gemeinde Königsfeld, Landkreis Bamberg
vom 21.10.2009
Die Gemeinde Königsfeld erläßt auf Grund der Art. 5, 8, und 9
des Kommunalabgabengesetzes (BayRS 2024-1-I) folgende
9. Änderungssatzung
§1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Königsfeld vom 01.09.2000,
zuletzt geändert am 06.10.2008, wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers in
den Gemeindeteilen Königsfeld und Kotzendorf 0,75 Euro.
§2
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Königsfeld, 21.10.2009
Gemeinde Königsfeld
Hofmann
Erste Bürgermeisterin
Gemeinderatsitzung vom 19.10.2009
Zuschuss zur Mittagsbetreuung von Schul- und
Kindergartenkindern
Die Kath. Kirchenstiftung beantragte einen Zuschuss in Höhe
von 153,39 EUR monatlich zur Mittagbetreuung im Kindergarten St. Jakobus. Die Mittagsbetreuung ist so gut angekommen,
dass für die Zubereitung der ca. 40 Mittagessen eine Köchin
eingestellt werden musste. Die Bewilligung des Zuschusses
führt zu keiner Mehrbelastung des gemeindlichen Haushaltes,
da der Busbetrieb, der bisher mit einem Zuschuss in dieser
Höhe gefördert wurde, mit Beginn der Sommerferien 2009 eingestellt wurde. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag der Kath.
Kirchenstiftung zu und setzte den Zuschuss wegen des ungeraden Betrages auf 155,00 Euro monatlich fest.
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
der Gemeinde Königsfeld, Landkreis Bamberg
vom 21.10.2009
Die Gemeinde Königsfeld erläßt auf Grund der Art. 5, 8 und 9
des Kommunalabgabengesetzes (BayRS 2024-1-I) folgende
3. Änderungssatzung
§1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Königsfeld vom 20.10.2006,
zuletzt geändert am 06.10.2008,wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,90 EUR/cbm
Straßenbeleuchtung entlang der Ortsdurchfahrt
Poxdorf
Mit Schreiben vom 02.02.2009 hat die E.ON Bayern AG der
Gemeinde ein Angebot für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung vorgelegt. Die Gesamtkosten belaufen sich für 9
Brennstellen auf 16.223,97 Euro. Nachdem im März dieses
Angebot zunächst abgelehnt wurde, da die E.ON zum damaligen Zeitpunkt nicht bereit war die Stromkabel unterirdisch zu
verlegen, wurde aufgrund der neuen Entwicklungen nochmals
über das Angebot abgestimmt. Der Gemeinderat stimmte nun
dem Angebot unter der Bedingung zu, dass die E.ON Bayern
AG in Poxdorf eine Erdverkabelung durchführt.
Ferienprogramm 2009 Bericht des Jugendbeauftragten Hubert Pfister
Der Jugendbeauftragte Hubert Pfister informiert den Gemeinderat über das in den Schulferien durchgeführte Ferienprogramm 2009. Das Ferienprogramm wurde auch in diesem Jahr
wieder sehr gut besucht und verlief unfallfrei. An den 13 Veranstaltungen in der Verwaltungsgemeinschaft haben insgesamt
396 Kinder und 10 Erwachsene teilgenommen. Bürgermeisterin
Hofmann bedankte sich bei Herrn Pfister und allen, die geholfen haben, die Veranstaltungen durchzuführen.
Steinfeld
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Festlegung der Entwässerungsgebühren für die Jahre
2010 und 2011
Der Gemeinderat setzte die Gebühren für die Entwässerungsanlage für die Jahre 2010 und 2011 auf 2,90 EUR/cbm fest.
Damit sinkt der Preis aufgrund von gesunkenen kalkulatorischen Kosten, um 0,14 EUR/cbm.
Festlegung der Wassergebühren für die Jahre
2010 und 2011
Der Gemeinderat setzte die Gebühren für die gemeindliche
Wasserversorgung in den Ortsteilen Königsfeld und Kotzendorf
für die Jahre 2010 und 2011 auf 0,75 EUR/cbm fest. Damit
steigt der Wasserpreis aufgrund von höheren Wassereinkaufskosten um 0,05 EUR/cbm, da auch die Juragruppe die Preise
für die Wasserlieferung erhöht hat.
Erzbischöfliches Ordinariat - Zuschuss zum Bau
der Hackschnitzelheizung
Mit Schreiben vom 22.09.2009 teilt das Erzbischöfliche Ordinariat der Gemeinde mit, dass die Erzdiözese Bamberg der
Gemeinde einen Zuschuss für den Bau der Hackschnitzelheizung für den Kindergartenbereich in Höhe von max. 27.700
EUR in Aussicht stellt.
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am
09.11.2009, 19.30 Uhr, statt.
Entsorgung von Altreifen
Aus aktuellem Anlass weisen wir daraufhin, dass Altreifen nur
über den Reifenfachhandel bzw. über Autowerkstätten fachgerecht entsorgt werden dürfen. Ablagerungen in Wald und Flur
oder auf fremden Fahrsilos werden zur Anzeige gebracht.
Wir bitten Sie, dies aus Landschafts- und Umweltschutzgründen zu beachten.
Volksbegehren
Siehe Seiten 8 und 9
Periodische Trinkwasseruntersuchung
Nr. 22/09
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Nr. 22/09
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Nr. 22/09
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Nr. 22/09
Fortsetzung von Seite 7
Periodische Trinkwasseruntersuchung
Aus der Gemeinderatssitzung
am 21.10.2009
Erneute Tekturplanung,
Rekultivierung der Bauschuttdeponie
Bürgermeister Krapp informierte den Gemeinderat über die
Besprechung am 08.10.2009 beim Wasserwirtschaftsamt Kronach. An dieser Besprechung hat auch Herr Weber vom Ingenieurbüro Kittner und Weber teilgenommen. Die beim Wasserwirtschaftsamt besprochene Tekturplanung wurde dem
Gemeinderat von Herrn Weber ausführlich beschrieben. Auf
der Grundlage dieser Informationen hat der Gemeinderat
beschlossen, dass Herr Weber die Tekturplanung so wie vorgestellt, mit einseitigem Gefälle und Abflachen der beanstandeten Böschungen, ausfertigen und den Fachbehörden zur
Genehmigung vorlegen soll. Die Gemeinde wird mit der Rekultivierung beginnen, sobald die genehmigte Tekturplanung vorliegt und die Witterung es zulässt.
Einbau eines Sandfanges vor der Kläranlage Bojendorf
Auf der Grundlage der Informationen durch Herrn Weber hat
der Gemeinde die Aufplanung und Kostenberechnung eines
Sandfanges für die Kläranlage Bojendorf beschlossen. Außerdem sollen auch die jährlichen Betriebskosten ermittelt werden.
Erweiterung der Ortsbeleuchtung in Schneeberg
Der Gemeinderat hat die Erweiterung der Ortsbeleuchtung in
Schneeberg auf der Grundlage des Angebotes der E.ON Bayern AG mit kleinen Änderungen beschlossen. Durch die vom
Gemeinderat beschlossenen Änderungen reduzieren sich die
Kosten um ca. 900,— Euro.
Übergabe der Landschaftsplanung an die Gemeinde
Wattendorf
Bürgermeister Krapp informiert den Gemeinderat über die
Landschaftsplanung und der daraus entstehenden Aufgaben
für die Gemeinde Wattendorf.
Anschaffung von Sprechfunkgeräten für die FFW Wattendorf
Der Gemeinderat hat die Anschaffung von vier Sprechfunkgeräten für die FFW Wattendorf beschlossen. Die Anschaffung
ist notwendig, weil die zwei defekten Sprechfunkgeräte nicht
mehr zu reparieren sind. Außerdem sind auch für das Mannschaftsfahrzeug zwei Funkgeräte erforderlich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 3.200,— Euro brutto.
Antrag auf Erneuerung der Straßenoberfläche der
Staatstraße 2210 im Ortsbereich
Auf Vorschlag von Bürgermeister Krapp hat der Gemeinderat
beschlossen, dass beim Staatlichen Bauamt ein Antrag auf
Erneuerung der Straßenoberfläche in den Ortsdurchfahrten von
Wattendorf und Mährenhüll gestellt werden soll. Gleichzeitig
sollen auch die noch aus den 60er Jahren bestehenden Teilstücke der Wasserrinnen im Gemeindeteil Wattendorf erneuert
werden. Bis zum Ausbau der Ortsdurchfahrt von Wattendorf
soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet werden.
Breitbandversorgung in der Gemeinde Wattendorf
Bürgermeister Krapp informiert den Gemeinderat darüber,
dass die Möglichkeiten des Ausbaues der Breitbandversorgung (DSL) in der Gemeinde Wattendorf sehr begrenzt sind.
Funklösungen sind am schnellsten zu realisieren. Ob die Bevölkerung allerdings mit einer Funklösung einverstanden ist, muss
erst noch erkundet werden. Ebenso ist durch eine Befragung
festzustellen wer überhaupt ein verbindliches Interesse an
einer Breitbandversorgung hat. Die Zahl der möglichen
Anschlüsse ist immer eine der ersten Fragen von Anbietern.
Auf der Grundlage dieser Informationen hat der Gemeinderat
beschlossen, dass durch ein Beiblatt zum Mitteilungsblatt das
verbindliche Interesse der Internetnutzer erkundet werden soll.
Dies ist aber erst möglich wenn die Internetbandbreite eines
möglichen Anbieters bekannt ist.
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Steinfeld
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Nr. 22/09
Am 31.10./01.11.2009
Dr. Beck Horst 96047 Bamberg, Hainstr. 5
Am 07./08.11.2009
Dr. Bemmann Erika 96047 Bamberg, Willy-Lessing-Str. 9
Die Gemeinde Königsfeld gratuliert
Zum Geburtstag
Hofmann Anna
Stenglein Helmut
Böhlein Josef
Hübner Margareta
Neubig Eduard
Treunitz 7
Kotzendorf 13
Hauptstr. 2
Treunitz 46
Huppendorf 15
zum 65. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
Die Gemeinde Stadelhofen gratuliert
Zum Geburtstag
Bauer Margareta
Krischke Horst
Seufert Manfred
Linz Emil
Linz Heinrich
Steinfeld 55
Schederndorf 32
Schederndorf 2
Steinfeld 68
Steinfeld 68 A
zum 65. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
Zur silbernen Hochzeit
Andrea Margareta und Albin Huppmann, Hs. Nr. 40, Stadelhofen
Die Gemeinde Wattendorf gratuliert
Zum Geburtstag
Düthorn Werner
Dauer Andreas
Popp Michael
Hübner Emma
Lunz Cäcilia
Schmidtlein Hedwig
Gräfenhäusling 9
Schneeberg 1 3/4
Hauptstr. 11
Gräfenhäusling 49
Hauptstr. 13
Am Hag 4
zum 66. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
Zur goldenen Hochzeit
Kunigunda und Andreas Wilhelm Zeis, Kirchberg 9, Wattendorf
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Feuerwehreinsätze und Notarzteinsätze
Rettungsleitstelle Bamberg,Tel.19222
Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst die Telefonnummer
01805 191212 verwenden.
Apothekendienst
Zu erfragen beim oben genannten ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Tierärztlicher Notdienst für den Raum Scheßlitz
Wochenende von Samstag, 12:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr
Dr. Michael Blossei..............................................Tel. 09542/505
Bekämpfung der Newcastle Krankheit
(ND)
Aufgrund der Verordnung gegen die Geflügelpest und Newcastle-Krankheit hat jeder Besitzer eines Hühner- oder eines
Truthühnerbestandes seine Tiere gegen Newcastle-Krankheit
impfen zu lassen (§ 7 der Verordnung).
Die Abholung des Trinkwasserimpfstoffes kann am Freitag
13.11.2009 und am Samstag, 14.11.2009 zwischen 13:00 und
14:00 Uhr erfolgen bei:
Dr. Blossei, Ostlandstr. 6, 96110 Scheßlitz
Am Tag der Abholung sollen die Hühner dürsten, damit alle
Tiere den Impfstoff gleichmäßig und innerhalb von 1 Stunde
nach Erwerb aufnehmen. Bitte ein Gefäß für den Impfstoff mitbringen.
Kindergarten Stadelhofen
Martinsumzug
Am Freitag, 13. November 2009 findet unser St. Martinsumzug
statt.
Treffpunkt ist um 16.45 Uhr vor dem Kindergarten, danach
gehen wir zur Kirche und feiern einen kleinen Gottesdienst.
Zum Abschluss ziehen wir mit den Laternen zum Kindergarten,
wo es Brezeln, Lebkuchen, Kinderpunsch und Glühwein gibt.
Wir laden Sie recht herzlich dazu ein.
Kinder, Elternbeirat und Team des Kiga Stadelhofen
Kindergarten in Königsfeld
feiert seinen 80-jährigen Geburtstag
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
der Ärzte in Scheßlitz
Jeweils von 10:30 - 12:00 Uhr und von 17:00 - 18:00 Uhr in der
Praxis, außerhalb der Praxiszeiten erreichbar unter der Dienststelle Nürnberg, Tel. 01805 191212.
Am 31.10./01./04.11.2009
Dr. Gutsch, Oberend 29, Scheßlitz .....................Tel. 09542/644
Am 07./08./11.11.2009
Dr. Göller, Bamberger Str. 21, Scheßlitz ...... Tel. 09542/921070
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Für den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst die Telefonnummer
0800/6649289 verwenden.
Jeweils von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 18.00 - 19.00 Uhr in
der Praxis.
Neben der Einweihung der Kinderkrippe konnte der Kindergarten in Königsfeld auch noch seinen 80. Geburtstag feiern.
Steinfeld
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Im Jahr 1929 gründeten die Oberzeller Schwestern im jetzigen
Pfarrheim in Königsfeld auf Initiative des damaligen Pfarrer
Weidners eine Kinderbewahranstalt und führten diese bis ins
Jahr 1970. Aufgrund von Personalmangel zog die Klosterleitung dann aber die Schwestern von Königsfeld ab. Der Kindergarten wird seitdem mit weltlichem Personal unter der Trägerschaft
der
Katholischen
Kirchenstiftung
Königsfeld
weitergeführt. Im Jahr 1976 zog der damals zweigruppige Kindergarten dann in die neuen Räume am westlichen Ortsrand in
der Nähe der Grundschule. Pünktlich zum 80-jährigen
Jubiläum wurde nun auch die Erweiterung um eine Krippengruppe für Kinder von 0 - 3 Jahren fertiggestellt.
Die Feierlichkeiten begannen am Sonntag mit einem Festgottesdienst in der Filialkirche Hohenpölz, der von den Kindergartenkindern mitgestaltet wurde. Anschließend fand ein gut
besuchter Tag der offenen Tür statt, an dem die Bevölkerung
reges Interesse an den neuen Räumen zeigte.
Höhepunkt des Tages war am Nachmittag eine Geburtstagsfeier, zu der als Ehrengäste alle Senioren eingeladen wurden,
die ebenfalls schon ihren 80. Geburtstag feiern durften. Nach
einem Eingangslied der Kindergartenkinder begrüßte Herr Pfarrer Michael Herrmann alle Anwesenden und bedankte sich bei
der politischen Gemeinde für die gute Zusammenarbeit. Auch
die Leistung des ausscheidenden Elternbeiratsvorsitzenden
Thomas Grasser hob er hervor. Bürgermeisterin Gisela Hofmann betonte die Wichtigkeit des Kindergartens für Königsfeld
und freute sich über den großen Andrang, der den ganzen Tag
über herrschte. Ihr besonderer Dank galt dem Kindergartenpersonal und dem durch die Bauarbeiten stark belasteten
Hausmeisterehepaar Heinrich und Rita Grasser.
Berufsinformationsabend
am 17. November beim DEB e. V.
Vorgestellt: Ergotherapie
Bamberg. Die staatlich genehmigte Berufsfachschule für Ergotherapie des Deutschen Erwachsenen-Bildungswerks e. V. in
Bamberg (Dürrwächterstr. 29) lädt am Dienstag, 17. November 2009 alle Ausbildungssuchenden und Interessierten zu
einem Berufsinformationsabend ein.
Von 18:00 – 19:00 Uhr steht im Fokus der Veranstaltung der
Ausbildungsberuf Ergotherapie und informiert über Ausbildungsinhalte, Zugangsvoraussetzungen und berufliche Perspektiven eines/r Ergotherapeuten/in. Die Fachlehrer stehen für
alle Fragen sowie persönliche Gespräche zur Verfügung. Weiterhin können die Besucher bei einem Rundgang durch die
Schule einen Einblick in alle Räumlichkeiten und Fachkabinette
bekommen.
Bewerbungen können Sie an diesem Tag selbstverständlich
mitbringen.
Das DEB freut sich auf Ihr Kommen!
Weitere Informationen zur Ausbildung und Schule bekommen Sie hier:
Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk e.V.
Staatlich genehmigte Berufsfachschule für Ergotherapie
Dürrwächterstraße 29
96052 Bamberg
Tel.: 09 51 / 9 15 55 -600
E-Mail: bfs-bamberg@deb-gruppe.org
Mehr im Netz unter: www.deb.de oder www.clevereausbildung.de
Nr. 22/09
Volkshochschule Bamberg-Land
Für nachfolgende Wochenendseminare im EDV-Bereich der
Volkshochschule Bamberg-Land sind noch Plätze frei:
Textverarbeitung für Anfänger / Teil 1 (Word 2003)
Voraussetzung: Grundlegende Kenntnisse im WindowsBereich
• Schreiben einfacher Briefe (mit Formatierung, Schriftart und
-stil); Öffnen und Speichern von Dokumenten (auch Vorlagen); Allgemeine Layouteinstellung; Arbeit mit Tabulatoren
und Erstellen von Tabellen; Erstellen einfacher Formatvorlagen und Autotexte; Kopf- und Fußzeilen
Termin: Samstag, 21. November 2009
Textverarbeitung für Anfänger / Teil 2 (Word 2003)
Voraussetzung: Grundlegende Kenntnisse der Textverarbeitung
• Arbeit mit Feldern, Spaltensatz; Seriendruck; Kopf- u. Fußzeile; Import v. Texten; Briefgestaltung, Briefvorlagen; Einfügen von Grafiken; Hilfefunktion
Termin: Samstag, 5. Dezember 2009
Excel für Anfänger / Teil 1 (Excel 2003)
Voraussetzung: Beherrschen der Tastatur
• Einführung in die Tabellenkalkulation Excel 2003; Arbeitsoberfläche; Grundlegende Tabellenbearbeitung, Zellformatierung; Tabellenstruktur; Arbeit mit Formeln; WENNFunktionen; Diagramme erzeugen und bearbeiten;
Teilnehmerbezogene Lösungen
Termin: Samstag, 14. November 2009
Excel für Anfänger / Teil 2 (Excel 2003)
Voraussetzung: Grundlegende Kenntnisse der Tabellenkalkulation
• Arbeit mit Formeln; Zellformatierung; Bearbeiten der Tabellenstruktur; Arbeit mit dem Diagramm-Assistenten; Erstellen
eines Haushaltsbuches; Teilnehmerbezogene Lösungen
Termin: Samstag, 28. November 2009
Alle Seminare finden in der Volksschule Hirschaid statt und
dauern jeweils von 9:00-16:00 Uhr.
Die Seminargebühr beträgt pro Seminar 60,00 EUR (inkl.
Mittagessen).
Begrenzte Teilnehmerzahl!!
Schriftliche Anmeldungen bitte an die Geschäftsstelle der
Volkshochschule Bamberg-Land, Frau Linz, Postfach 28 25,
96019 Bamberg, Tel. 0951-85-759 (nur vormittags), Fax: 095185-767, Internet: www.vhs-bamberg-land.de. Dort erhalten Sie
auch nähere Auskünfte.
Tag der offenen Tür
„Die Volkshochschule Bamberg-Land gibt Einblick in ihre
Arbeit und informiert über ihr Angebot am Sonntag, 8.
November 2009 beim „Tag der offenen Tür“ in der Volksschule in Rattelsdorf.
Allerdings soll es nicht nur bei den Informationen über mögliche Kurse bleiben, sondern die Besucherinnen und Besucher
haben teilweise die Möglichkeit, selbst zu testen, inwieweit sie
für die einzelnen Kurse Geschick haben und können - besonders im kreativen Bereich - einige Werkangebote selbst ausprobieren.
Nach der Begrüßung und offiziellen Eröffnung um 14.00 Uhr in
der Turnhalle der Volksschule Rattelsdorf mit Vertretern des
Landkreises und der Gemeinde stellen die Kursleiterinnen und
Kursleiter in den verschiedenen Räumen ihre Fähigkeiten unter
Beweis und unterbreiten die erwähnten Angebote zum Mitmachen.
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Folgende Bereiche werden u. a. vorgestellt:
Gesellschaft und leben:
„Märchen aus aller Welt“; „Fränkische Sagen“
BEWEGUNG UND FITNESS:
“Jazzdance und HipHop für Kinder“; “Orientalischer Tanz“;
„Kick Box Aerobic“
GESUNDHEITSBILDUNG:
„Ohrkerzenbehandlung mit energetischer Ohr- und Gesichtsmassage“; „Hypnose - ein altes Heilverfahren ist wieder aktuell
- Anwendungsbereiche von A bis Z“; „Begleitende Kinesiologie
- Entspannungsübungen und Meridianmassagen - Balancen“
KULTUR UND GESTALTEN:
„Arbeiten mit Ton - kreativ und sinnvoll, auch zum Ausprobieren“; „Holzschnitzen“; „Einstimmung auf die Adventszeit“;
„Aquarell- und Acrylmalen“; „Mit Kindern und Erwachsenen
textile Arbeiten herstellen“
ÖKOLOGIE, HAUS und GARTEN:
„Gartenplanung und Gartengestaltung“; „Einheimische Holzarten und ihre Verwendung“
SPEZIAL UND MEHR:
„Thailändische Küche“; „Kräuterführungen - Wildkräuter am
Wegesrand entdecken“; „Heilpflanzen aus der Heimat“; „Ringelblume - Heilpflanze des Jahres 2009“; „Über Maßnahmen
und Schnitte verändern - Wunschmodelle selber fertigen“.
* Bei einigen Angeboten können Sie sich aktiv beteiligen *
Für das leibliche Wohl sorgt
der Elternbeirat der Volksschule Rattelsdorf
Wir freuen uns auf IHREN Besuch.
Ihre
Volkshochschule Bamberg-Land
Nr. 22/09
Samstag, 07.11.09, Martinszug
17.30 Uhr
Treffpunkt Gastwirtschaft Keller
Martinszug zur Pfarrkirche mit kurzer Andacht
Anschließend Kinderpunsch und Glühwein
Sonntag, 08.11.09, 32. Sonntag im Jahreskreis -Patronatsfest
10.15 Uhr
Eucharistiefeier für verst. Familie Hübner Roßdorf 13
und Gunzelmann, Roßdorf - Hohenhäusling
Dienstag, 10.11.09, Gottesdienst in Hohenhäusling
19.00 Uhr
Eucharistiefeier für verst. Amalie Lindner,
Hohenhäusling 3
Mittwoch, 11.11.09, Hl. Martin
19.00 Uhr
Wortgottesdienst zu Ehren des Hl. Martin
Freitag, 13.11.09
19.00 Uhr
Fatimarosenkranz
Samstag, 14.11.09, Sonntagvorabendmesse
17.30 Uhr
Eucharistiefeier für verst. Josef Knauer und
Kunigunda und
Fritz Deinhard, Steinfeld 42 a und 75
Sonntag, 15.11.09, 33. Sonntag im Jahreskreis - Diasporasonntag - Volkstrauertag
10.15 Uhr
Pfarrgottesdienst
Kollekte für Diaspora
Station am Ehrenmal
Voranzeige Altpapiersammlung
Einladung zum Martinsumzug
in Wattendorf
Der traditionelle Martinsumzug findet am Samstag den
07.11.2009 um 17.00 Uhr statt.
Die Kinder treffen sich zusammen mit ihren Eltern in der Pfarrkirche Sankt Barbara zu einem kurzen Gebet mit Segnung der
Laternen. Die kirchlichen Gebete wird dabei Pfarradministrator
Dr. Mieczslaw Turek sprechen. Anschließend ziehen die Kleinen mit Lampions und Laternen - begleitet von Sankt Martin
hoch zu Ross und der Musikkapelle Wattendorf - singend
durch die Ortsstraßen. Der Zug endet am Gemeindehaus mit
gemütlichem Beisammensein.
Jedes Kind erhält ein Paar Wiener!
Es ergeht herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung.
Auf Ihr Kommen freut sich
Die „Junge Familie“
Pfarrei St. Martin Steinfeld
Sonntag, 01.11.09, Allerheiligen - Hochfest
10.15 Uhr
Pfarrgottesdienst
14.30 Uhr
Andacht und Segnung der Gräber
Montag, 02.11.09, Allerseelen
19.00 Uhr
Eucharistiefeier für die Verstorbenen der Pfarrei
Kollekte für Priesterausbildung in Osteuropa
Mittwoch, 04.11.09
14.00 Uhr
Seniorenkreis - Plauderstündchen
Freitag, 06.11.09, Herz-Jesu-Freitag
11.00 Uhr
Krankenkommunion
19.00 Uhr
Herz-Jesu-Andacht
Am Samstag, 14. November 2009 führen die Jugendfeuerwehren Hohenhäusling und Roßdorf am Berg ihre Altpapiersammlung in der Gemeinde Stadelhofen durch.
Die Feuerwehren würden sich freuen, wenn die Bevölkerung
die Sammlung unterstützt.
DJK Königsfeld 1966 e.V.
Samstag, 31. Oktober 2009 12.45 Uhr
DJK Königsfeld II - ASV Aufseß I
Samstag, 31. Oktober 2009 14.30 Uhr
DJK Königsfeld I - DJK Priegendorf I
Sonntag, 08. November 2009 12.45 Uhr
SC Neuhaus I - DJK Königsfeld II
Sonntag, 08 November 2009 14.30 Uhr
DJK Königsfeld I - TSV Burgebrach I
Mehr Info unter www.djk-koenigsfeld.de
schau doch mal rein.
FCN-Fanclub Königsfeld u. U.
Der FCN-Fanclub Königsfeld u. U. möchte alle Mitglieder,
Freunde und Gönner recht herzlich zu unserer geplanten Fahrt
zum Auswärtsspiel VfL Wolfsburg - FCN am Samstag, den
21.11.2009, einladen.
Die Abfahrten und die Kosten werden noch bekannt gegeben.
Um telefonische Voranmeldung bei Hubertus Grasser
(09207/690) oder Alban Stadter (09207/423) wird gebeten.
Auf zahlreiche Teilnahme freut sich der FCN-Fanclub Königsfeld u. U.
gez. Hubertus Grasser, Vorstand
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Schützengilde Hubertus`63 Königsfeld
Halloween Party
Am 31.10.09 ab 20 Uhr
Im Schützenhaus Königsfeld
Zur musikalischen Unterhaltung und euer leibliches Wohl ist
bestens gesorgt. Wir freuen uns auf euer Kommen.
DJK SG Stadelhofen
Fußball
Samstag, 31.10.2009
DJK SG Stadelhofen spielfrei
Sonntag, 08.11.2009 14:30 Uhr
DJK SG Stadelhofen - Obernsees 2
SC Jura Steinfeld 1975 e.V.
Die nächsten Spiele
Herren
Samstag, 31.10.2009 14:30 Uhr
SC Jura Steinfeld - SC Heiligenstadt II
Sonntag, 08.11.2009 14:30 Uhr
SC Jura Steinfeld - TSV Plankenfels
Reserve 12:45 Uhr
Weitere Informationen finden Sie unter: www.scjura.de
SKC ADLER Eichenhüll e.V. 65
Aktueller Spielplan der Kegelwettspiele
Do.29.10.
19:30 Adler „gemischt“ - Warmenstein. 3
Do.29.10.
19:30 Goldkronach 3 - Adler 1
Fr. 30.10.
19:00 Adler 2 - Bindlach 4
Fr. 30.10.
19:30 Kemnath 2 - Adler 4
Sa. 31.10.
10:30 Speichersd./Kemn. - Adler Jgd. 2
Sa. 31.10.
17:00 Adler Damen 1 - Seußling
Sa. 31.10.
19:45 Adler 3 - Vorbach 2
So. 01.11.
16:00 Kulmain - Adler Jgd. 1
Do. 05.11.
18:30 Vorbach 2 - Adler gemischt
Do. 05.11.
19:30 Goldkr. 3 - Adler 2
Fr. 06.11.
17:00 Adler Jgd. 3 - Pegnitz 3
Sa. 07.11.
16:00 Reundorf - Adler Damen 1
Sa. 07.11.
17:00 Warmenst. 3 - Adler 3
Sa. 07.11.
19:00 Adler 1 - Schützen Gefrees
So. 08.11.
10:15 Adler Jgd. 1 - Warmenstein.
Nähere Informationen zum SKC Adler Eichenhüll
finden sich auf der Homepage: www.adler-eichenhüll.de
Gesangverein „Juraklang“
Schederndorf e.V.
Einladung zum Weinfest am 07.11.2009
Der Gesangverein „Juraklang Schederndorf e.V.“ veranstaltet
am Samstag, den 07.11.2009 in der Scheune / Ferrariraum der
Brauerei Will, Schederndorf, sein diesjähriges Weinfest, zu dem
wir alle Weinliebhaber und Freunde der Geselligkeit aus nah
und fern recht herzlich einladen.
Beginn: 19.00 Uhr.
Für Unterhaltung mit Tanzmusik und für das leibliche Wohl
(fränkisches Buffet) ist bestens gesorgt.
Die Vorstandschaft
Nr. 22/09
Imkerverein Scheßlitz & Umgebung
Herbert Beck, Lange Str. 13, Kremmeldorf, 96117 Memmelsdorf, Tel. 09505/80114,
Email: HP.herbert.beck@t-online.de
Heinerich Zwosta, Doschendorf 1, 96110 Scheßlitz, Tel.
09542/1089
Landulf Grasser, Hauptstr. 11, Königsfeld, Tel. 09207/498
Bernhard Kreppel, Oberleiterbach, Reuthloser Str. 3, 96199
Zapfendorf , Tel. 09547/6801
Hans Dillig, Roth 5, 96199 Zapfendorf, Tel.:09547/6756
Einladung zur Herbstversammlung
am Freitag den 06.11.09 im Gasthaus „Zur Schwane“ in
Scheßlitz
Beginn: 18.00 Uhr
Tagesordnung:
1.
Begrüßung
2.
Vorstellung unser neuen Probeimker
3.
Bericht des 1 Vorsitzenden
4.
Bericht zur Vorstandssitzung Kreisverband (2. Vorsitzender)
5.
Kassenbericht Endabrechnung 2008
6.
Verbesserung der Bienenweide
7.
Varroamittel (Ausgabe, Abrechnung)
8.
Einrichtung Internetseite
9.
Neuer Imkerkalender 2010
10.
Jahresprogramm: 2010
13.11.2009 Bienenkrankheiten
03.12.2009 Bienenwachs Verarbeitung
27.12 2009 Winterwanderung
Jungimkerwerbung
Hauptschule 2010
Lehrbienenstand 2009/2010, Jungimkerwerbung
11.
Wünsche und Anträge
Ich wünsche mir eine rege Beteiligung auch im Sinne der Völkergesundheit.
Honigproben zur Beurteilung können mitgebracht werden.
Mit freundlichen Imkergruß
Herbert Beck
Gesangverein und Blaskapelle
Hohenpölz
Einladung zum Gemeinschaftskonzert
Am 8. November 2009 um 15:00 Uhr findet unser diesjähriges
Konzert in der St. Laurentius-Kirche in Hohenpölz statt.
Mitwirkende sind:
- Gesangverein Hohenpölz
- Blaskapelle Hohenpölz
An diesem Abend erwartet Sie ein vielseitiges Programm von
geistlichen Chorliedern und von anspruchsvoller Blasmusik.
Der Eintritt ist frei.
Spenden werden für die Renovierung der Orgel der Hohenpölzer Kirche verwendet.
Wir freuen uns über Ihr Kommen.
Einladung zum Konzert des Kreisorchesters Bamberg „Mit der Kraft der Musik“
Am 8. November 2009 um 17.00 Uhr im Josef-Keilberth-Saal
der Sinfonie an der Regnitz
Wir freuen uns, dass wir das Multitalent Markus Götz für unser
Kreisorchesterkonzert gewinnen konnten.
Markus Götz ist Jahrgang 1973 und studierte Musikwissenschaften, Geschichte und Philosophie in Freiburg/Breisgau.
Bereits als Schüler spielte er Trompete in mehreren Vereinen
und komponierte Stücke für Blasorchester.
Steinfeld
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Markus Götz arbeitet heute nicht nur als Musiklehrer in Riehen(CH), sondern ist auch Big Bandleader seines eigenen
Jazz-Quartetts und erfolgreicher Komponist vieler Werke, die
bereits zur Wertungsspielliteratur vieler Wettbewerbe zählen.
Über 60 Musikerinnen und Musiker aus der Stadt und dem
Landkreis Bamberg proben bereits unter der Leitung des Kreisdirigenten Josef Gentil für das Konzert am 8. November, das
sich ausschließlich den Werken von Markus Götz widmet. Herr
Götz wird dem Orchester in der Endphase den letzten Schliff
verpassen und schließlich das Konzert dirigieren.
Über einen zahlreichen Besuch freuen sich nicht nur die Musiker, sondern auch die Verantwortlichen im NBMB Kreisverband
Bamberg, die mit diesem Komponistenportrait einen weiteren
jungen, vielversprechenden Künstler vorstellen.
Karten für das Konzert erhalten Sie:
zu 8,- Euro bzw. 5,-Euro ermäßigt beim BVD in Bamberg,
Lange Straße
bei den Vorständen unserer Musikvereine
an der Abendkasse
Wir laden alle Freunde konzertanter Blasmusik sehr herzlich
dazu ein, sich von der Vielseitigkeit moderner Blasmusikliteratur und dem Können unserer Musiker zu überzeugen.
Kreisverband Bamberg
Angelika Becher
Neuer Rettungsstellplatz des BRK
in Fesselsdorf
Seit dem 01.10.09 betreibt der BRK-Kreisverband Lichtenfels
einen neuen Rettungsstellplatz im Weismainer Stadtteil Fesselsdorf. Mit der Inbetriebnahme wurde für die Bevölkerung im
Jura eine große Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung erreicht. Durch das Entgegenkommen der Dorfgemeinschaft Fesselsdorf, die vorübergehend das Gemeindehaus als
Unterkunft für die Rettungskräfte zur Verfügung stellt, war es
möglich, diese lang ersehnte und notwendige Verbesserung
kurzfristig zu realisieren.
Festliche Einweihung des neuen BRK-Rettungsstellplatzes in Weismain OT Fesselsdorf
Waren die Anfahrtswege des Rettungsdienstes in den vergangen Jahren noch recht lange, so bekommen von nun an Notfallpatienten in diesem Gebiet wesentlich schneller Hilfe. Der neue
Stellplatz ist von Sonntag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 20
Uhr besetzt. Am Samstag stehen die Retter des Roten Kreuzes
sogar 24 Stunden zur Verfügung.
Um schnellstmögliche Hilfe zu bekommen, erreichen Sie die
zuständige Rettungsleitstelle direkt unter der Telefonnummer
09575 19 222.
Nr. 22/09
Impressum
Mitteilungsblatt
Verwaltungsgemeinschaft STEINFELD
Amtliches Bekanntmachungsorgan
für die Verwaltungsgemeinschaft STEINFELD
und die Mitgliedsgemeinden Königsfeld - Stadelhofen - Wattendorf
Das Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld erscheint 14täglich
jeweils freitags in den geraden Wochen und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
– Herausgeber, Druck und Verlag:
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,
Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
P.h.G.: E. Wittich
– Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Rudolf Krapp, Hauptstr. 9, 96196 Wattendorf
für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Peter Menne in VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG.
– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von D 0,40 zzgl.
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Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
Redaktion wieder.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die z.Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz
des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende
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