Regeln der öffentlichen Arbeitsvergabe

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Regeln der öffentlichen Arbeitsvergabe
15.11.2012
Die Regeln der öffentlichen
Arbeitsvergabe
Info-Anlass 2012
UTA GRUPPE
Agenda
• Einführung
• Welche Aufträge / Arbeiten vergibt die
öffentliche Hand ?
• Verfahren / Rahmenbedingungen
• Zusammenfassung
• Wie kommen Unternehmungen zu
Aufträgen ?
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UTA Gruppe - Anlass
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15.11.2012
Einführung
Bund, Kantone und Gemeinden gehören
zu den bedeutendsten Auftraggebern der
Schweiz. Das von ihnen vergebene
Volumen beläuft sich auf 40 Milliarden
Franken pro Jahr. Diese Summe
entspricht 25 % der Staatsausgaben und
etwa 8 % des Bruttoinlandprodukts. Ein
Grossteil davon wird ausgeschrieben.
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Welche Aufträge vergibt die
öffentliche Hand ?
• Bauaufträge Dienstleistungen
• Lieferaufträge
• Kauf, Miete, Pacht
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15.11.2012
Wer untersteht diesen
Regeln?
• Bund und seine Anstalten
• Kanton und seine Anstalten
• Gemeinden, Gemeindeverbände und
deren Anstalten
• Privatrechtliche Träger mit mehr als 50 %
Subventionen
• Andere öffentlich-rechtliche
Organisationen
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Verfahren / Rahmenbedingungen
Grundsätze:
•
•
•
•
•
GATT / WTO
Bilaterale Abkommen mit der EU
IVöB
BGBM
SubmD
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Vergabemöglichkeiten
Freihändiges Verfahren
Einladungsverfahren
Selektives Verfahren
Offenes Verfahren
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Freihändiges Verfahren
• Aufträge des Bauhauptgewerbes mit
weniger als Fr. 300’000
• Aufträge des Bau-Nebengewerbes mit
weniger als Fr. 150’000
• Lieferungsaufträge unter Fr. 100’000
• Besondere Gründe SubmD § 8, Abs. 3
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Freihändiges Verfahren (2)
• Einladung an ausgewählte Firmen, eine
Offerte zu unterbreiten / direkte
Auftragserteilung möglich
• Bei grösseren Aufträgen wird vorgängig
ein Devis / Auftragsumschreibung erstellt
direkte Vergabe, keine Rechtsmittel
gegen diese Auftragserteilungen möglich
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Freihändiges Verfahren (3)
• Vergabe-Reglemente der Gemeinden
(Direktauftrag / Verhandlungen)
• Verhandlungen sind nur beim
freihändigen Verfahren möglich
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Einladungsverfahren
• Keine öffentliche Ausschreibung des
Auftrages, Einladung der Unternehmen
• Minimal drei Angebote bei Aufträgen
• Öffentliche Ausschreibung möglich
Bauhauptgewerbe unter Fr. 500'000
Bau-Nebengewerbe / Dienstleistungen /
Lieferungen, etc. unter Fr. 250'000
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Einladungsverfahren (2)
Ausschreibung / Devis /
Vergabekriterien
Offerteingabe / Öffnung
Offert-Bereinigung
Verfahrensdauer
Vergabekriterien prüfen
Vergabe / Information
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Vergabekriterien
•
•
•
•
•
•
Preis
Qualität
Erfahrung
Innovation
Termine
Garantie- und
Unterhaltsarbeiten
• Kundendienst
• Umweltverträglichkeit
• Technischer Wert
• Ausbildung von
Lehrlingen
• Gerechte
Abwechslung /
Verteilung
Nur einzelne Kriterien / Gewichtung möglich
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Einladungsverfahren (3)
• Offertvergleich an alle Unternehmen
• Keine Rechtsmittel möglich
• Vergabe entsprechend der Bewertung
nach den Kriterien
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Selektives Verfahren
• Öffentliche Ausschreibung
• Eignungskriterien – bei Erfüllung, Zulassung
• Bei TU und GU gelten Kriterien für alle
beteiligten Firmen
• Bei Nichtzulassen – Absage mit
Rechtsmittelbelehrung
Arbeitsgemeinschaften sind möglich,
müssen in der Regel offengelegt werden
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Selektives Verfahren (2)
Devis / Vergabekriterien
Öff. Ausschreibung
Zulassungskriterien
Offerteingabe / Öffnung
Verfahrensdauer
Offert-Bereinigung
Vergabekriterien prüfen
Vergabe
Verfügung / Einsicht / Beschwerde
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Offenes Verfahren
• Verfahrensablauf grundsätzlich wie
selektives Verfahren
• Differenz: alle Anbietenden können ein
Angebot einreichen (keine
Zulassungsbeschränkungen)
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Zusammenfassung (1)
Freihändiges
Verfahren
Einladungsverfahren
Selektives
Verfahren
Offenes
Verfahren
• Keine
Ausschreibung
• Grenzwerte für
Bau (Fr. 300’000)
• Baunebengewerbe (Fr. 150’000)
• Dienstleistungen
(Fr. 100’000)
• Keine
Rechtsmittel
• Verhandlungen
•
•
•
•
• Öffentliche
Ausschreibung
• Zulassungskriter
-ien
• Offertöffnung /
technische
Prüfung
• Vergabe /
Offertvergleich /
Beschwerde
• Öffentliche
Ausschreibung
• Offertöffnung /
technische
Prüfung
• Vergabe /
Offertvergleich /
Beschwerde
Direkte Einladung
Drei Angebote
Bau (Fr. 500’000)
Andere Aufträge
(Fr. 250’000)
• Keine
Rechtsmittel
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Zusammenfassung (2)
Freihändiges
Verfahren
Einladungsverfahren
Selektives
Verfahren
Offenes
Verfahren
Spielraum wird immer kleiner
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Zusammenfassung (3)
• Keine Verhandlungsrunden (exkl.
freihändiges Verfahren)
• Keine Absprachen
• Keine Etappierungen von
Grossaufträgen
• Rechnungsfehler werden bereinigt
• Zusätzliche technische Erläuterungen
möglich
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Wie kommt man zu
Aufträgen?
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Wie kommt man zu
Aufträgen?
• Vernetzung / Kontaktpflege mit den
Vergabebehörden
• Information über die Unternehmung
• Referenz-Aufträge
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Leitfaden
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Herzlichen Dank
für die
Aufmerksamkeit
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