Ausstattungskatalog Interiors Catalogue

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Ausstattungskatalog Interiors Catalogue
Ausstattungskatalog
Interiors Catalogue
Ein Projekt der
Immobilien AG
Liebe Kundinnen und Kunden,
im Ausstattungskatalog präsentieren wir Ihnen unsere verschiedenen Ausstattungs­linien.
Wählen Sie Ihre Favoriten aus, gerne unterstützen wir Sie beratend dabei.
In der Baubeschreibung erhalten Sie umfassende Informationen zum Projekt. Sollten noch
­Fragen bei Ihnen bestehen, verabreden Sie ein Informationsgespräch in unserem Hause.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Vertriebsteam der Immobilien AG
Linienstraße 142
10115 Berlin-Mitte
www.linien142.de
INHALTSVERZEICHNIS
Ausstattung
2
Bad
Waschtische
WC
Badewannen
Armaturen
Duschen
Accessoires
Handtuchheizkörper
2
2
3
4
5
8
10
11
Türen
Türgriffe
12
13
Elektro
Schalter
14
14
Parkett
15
Fliesen
16
Baubeschreibung
20
Kontakt/Impressum
49
1
Bad
Waschtische | washbasins
Hersteller: Duravit
Serie: Vero | b 60 cm
Abb.: © Duravit AG
1. Duravit | Vero | b 60 cm
Hersteller: Villeroy & Boch
Serie: Subway 2.0 | b 65 cm
Abb.: © Villeroy & Boch AG
2. Villeroy & Boch* | Subway 2.0 | b 65 cm
*Herstellerlogo siehe Impressum
Hersteller: Vitra
Serie: Vitra 14 | b 60 cm
Abb.: © Vitra AG
3. Vitra | Vitra 14 | b 60 cm
2
Bad
WC | toilets
Hersteller: Duravit
Serie: Vero
Abb.: © Duravit AG
1. Duravit | Vero
Hersteller: Villeroy & Boch
Serie: Subway 2.0
Abb.: © Villeroy & Boch AG
2. Villeroy & Boch* | Subway 2.0
*Herstellerlogo siehe Impressum
Hersteller: Duravit
Serie: Starck 3
Abb.: © Duravit AG
1. Duravit | Starck 3
3
Bad
Badewannen | Bathtubs
Hersteller: Kaldewei
Serie: Classic Duo | 170 x 75 cm
Stahl-Email
Abb.: © Kaldewei GmbH & Co. KG
1. Kaldewei | Classic Duo | 170 x 75 cm
Hersteller: Villeroy & Boch
Serie: o.novo | 170 x 75 cm
Sanitäracryl
Abb.: © Villeroy & Boch AG
2. Villeroy & Boch* | o.novo | 170 x 75 cm
*Herstellerlogo siehe Impressum
Hersteller: Keramag
Serie: iCon | 170 x 75 cm
Sanitäracryl
Abb.: © Keramag AG
3. Keramag | iCon | 170 x 75 cm
4
Bad
Armaturen | Taps
Hersteller: hansgrohe
Serie: Metris S | Waschtischarmatur
Abb.: © hansgrohe Deutschland Vertriebs GmbH
Hersteller: hansgrohe
Serie: Metris S | Dusch-/Wannenarmatur
Unterputz mit Umsteller und Wandanschluss,
Wanneneinlauf in Wanne
Abb.: © hansgrohe Deutschland Vertriebs GmbH
1. Hansgrohe | Metris S
5
Bad
Armaturen | Taps
Hersteller: Grohe
Serie: Essence | Waschtischarmatur
Abb.: © GROHE Deutschland Vertriebs GmbH
Hersteller: Grohe
Serie: Essence | Dusch-/Wannenarmatur
Unterputz mit Umsteller und Wandanschluss,
Wanneneinlauf in Wanne
Abb.: © GROHE Deutschland Vertriebs GmbH
2. Grohe | Essence
6
Bad
Armaturen | Taps
Hersteller: Kludi
Serie: O-CEAN | Waschtischarmatur
Abb.: © Kludi GmbH & Co. KG
3 a. Kludi | O-Cean | flacher Hebel
Hersteller: Kludi
Serie: O-CEAN | Waschtischarmatur
Abb.: © Kludi GmbH & Co. KG
3b. Kludi | O-Cean | Joystick
Hersteller: Kludi
Serie: O-CEAN | Dusch-/Wannenarmatur
Unterputz mit Umsteller und Wandanschluss,
Wanneneinlauf in Wanne
Abb.: © Kludi GmbH & Co. KG
7
Bad
Duschen | Shower
Hersteller: hansgrohe
Serie: Raindance 100 | Handbrause
Abb.: © hansgrohe Deutschland Vertriebs GmbH
Hersteller: hansgrohe
Serie: Raindance 120 | Handbrause mit Stange
Abb.: © hansgrohe Deutschland Vertriebs GmbH
Hersteller: hansgrohe
Serie: Raindance 240 | Kopfbrause
Abb.: © hansgrohe Deutschland Vertriebs GmbH
1. hansgrohe | Raindance
8
Bad
Duschen | Shower
Hersteller: Kludi
Serie: Esprit | Handbrause DN 15
l = 400 mm
Serie: A-QA | Wand-Brausehalter
Serie: A-QA | Handbrausestange
l = 955 mm
Abb.: © Kludi GmbH & Co. KG
Hersteller: Kludi
Serie: A-QA | Regenbrause 250/250,
Kopfbrause und Wandauslass
l = 400 mm
Abb.: © Kludi GmbH & Co. KG
2. Kludi | Esprit/A-QA
9
Bad
Accessoires
Hersteller: Keuco
Serie: Plan | Toilettenpapierhalter
Abb.: © KEUCO GmbH & Co. KG
Hersteller: Keuco
Serie: Plan | Toilettenbürstengarnitur
Abb.: © KEUCO GmbH & Co. KG
Hersteller: Keuco
Serie: Plan | Haken
Abb.: © KEUCO GmbH & Co. KG
10
Bad
Handtuchheizkörper | towel radiator
Hersteller: Arbonia
Serie: Bagnotherm | Oberfläche weiß
mit Mittelanschluß
Abb.: © AFG Arbonia-Forster-Riesa GmbH
11
Türen
Doors
Türhöhe: 2,50 m (Rohbaumaß)
Umfassungszarge
Türblatt gefälzt, weiß, glatt
Sockelleiste: 6 cm, weiss, gerade
Nur für Altbau
Türhöhe: ca. 2,40 m (Rohbaumaß)
Kassettentür, weiß lackiert
Kassettierung 3- oder 6fach
Sockelleiste 12 cm, Berliner Profil
12
Türen
Türgriffe | Door handles
Hersteller: Süd-Metall
Modell: Galina | Edelstahl
Abb.: © Süd-Metall Beschläge GmbH
1. Süd-Metall | Galina
Hersteller: Süd-Metall
Modell: Alaska | Messing
Oberfläche: verchromt/edelstahlfarben satiniert
Abb.: © Süd-Metall Beschläge GmbH
2. Süd-Metall | Alaska
Hersteller: Süd-Metall
Modell: Paris | Messing
Oberfläche: verchromt/edelstahlfarben satiniert
Abb.: © Süd-Metall Beschläge GmbH
3. Süd-Metall | Paris
13
Elektro
Schalter | switches
Hersteller: Jung
Serie: AS 500 | polarweiß
Abb.: © Jung GMBH & Co. KG
1. Jung | AS 500 | polarweiß
Hersteller: Gira
Serie: Standard 55 | reinweiß glänzend
Abb.: © Gira, Giersiepen GmbH & Co. KG
2. Gira | Standard | reinweiß glänzend
Hersteller: Berker
Serie: K1 | polarweiß
Abb.: © Berker GmbH & Co. KG
3. Berker | K1
14
Parkett
Parquet
Mehrschichtparkett Solid Floor, Miami – Kurzdiele
Diele Eiche classic | Fase 10/3 158/1220
1
1. geölt
Zweischichtparkett, Einzelstab
Parkett Eiche classic | 490 x 70 x 11 mm
Verlegung: Schiffsboden
2a. Eiche lackiert
2b. Eiche geölt
2
3a. Räuchereiche lackiert
4a. Roteiche natur lackiert
3b. Räuchereiche geölt
4b. Roteiche natur geölt
3
4
5a. Jatoba classic lackiert
5b. Jatoba classic geölt
5
6a. Bambus Coffee lackiert
7a. Bambus natur lackiert
6b. Bambus Coffee geölt
7b. Bambus natur geölt
6
7
Zweischichtparkett, Einzelstab
Parkett Eiche classic | 490 x 70 x 11 mm
Verlegung: Fischgrät
8a. lackiert
8
8b. geölt
15
Fliesen | Tiles
Wand und Boden | Floor and wall
Hersteller: Casalgrande Padana
Pietre Etrusche, Feinsteinzeugfliesen
Format: 45 x 45 cm | 30 x 60 cm
Oberfläche: matt
Abb.: © Casalgrande Padana
Format 45 x 45 cm
Format 30 x 60 cm
16
1. Manciano
2. Capalbio
3. Paestum
4. Sovana
5. Pitigliano
6. Tuscania
7. Saturnia
8. Vulci
1
2
3
4
5
6
7
8
Fliesen | Tiles
Wand und Boden | Floor and wall
Hersteller: Casalgrande Padana
Marte, Feinsteinzeugfliesen
Format: 40 x 40 cm | 30 x 60 cm
Oberfläche: matt
Abb.: © Casalgrande Padana
Format 40 x 40 cm
Format 30 x 60 cm
1. Grigio Egeo
2. Thassos
3. Ramora Brown
4. Pallissandro
5. Botticino
6. Grigio Maggia
1
2
3
4
5
6
17
Fliesen | Tiles
Wand und Boden | Floor and wall
Hersteller: Princess Ceramic
Weiße Steingutfliese
Format: 30 x 30 cm | 60 x 30 cm
Farbe und Oberfläche:
weiß matt oder weiß glasiert, kalibriert
Abb.: © Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH
Format 30 x 30 cm
Format 30 x 60 cm
18
Künstlerische Darstellung — Änderungen vorbehalten
Beispielhafte Badvisualisierung im Neubau
19
BAUBESCHREIBUNG
Bauvorhaben Linienstraße 142 in 10115 Berlin-Mitte
Neubau und Sanierung
Inhalt
Bauvorhaben Neu- und Altbau
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeschreibung
2.4.5
Außenzapfstellen
2.4.6
Müllraum
2.5Elektroinstallation
2.5.1
Ausstattung Sondereigentum
2.5.2
Ausstattung Gemeinschaftsbereiche
2.6
Abstellkeller bzw. -räume
2.7
Aufzugsanlage
Teil 2
Teil 3
Baubeschreibung Neubau
Vorbemerkung
1.
Baukonstruktion Neubau
1.1
Abbruch-, Erd- und Verbauarbeiten
1.2
Rohbauarbeiten
1.3
Fassadengestaltung
1.4Dachdecker- und Klempnerarbeiten
1.6
Balkone/Loggien/Terrassen
1.7
Innenputz
1.8
Trockenbau
1.9Estrich
1.10
Treppen
1.11
Fenster und Türen
1.11.1 Fensterbänke
1.11.2 Sonnenschutz
1.11.3 Feuchteschutzlüftung
1.11.4 Hauseingangstür
1.11.5Zugang Tiefgarage
1.11.6 Keller-/Zugangstüren UG und
Treppenhaus
1.11.7 Innentüren
1.12
Briefkästen
1.13
Schließanlage
1.14
Bodenbeläge
1.14.1 Fliesen
1.14.2 Parkett
1.15
Malerarbeiten
2.
Haustechnik Neubau
2.1
Heizung
2.2
Sanitärinstallation
2.3
Lüftung
2.4
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
2.4.1
Bad- und Toiletteneinrichtung
2.4.2
Ausstattung Sanitärbereiche
2.4.3 Küche
2.4.4
Hauswirtschaftsraum
Baubeschreibung Altbau
Vorbemerkung
3.
Baukonstruktion Altbau 3.1
Abbrucharbeiten
3.2
Rohbauarbeiten
3.3
Keller
3.4
Fassadengestaltung
3.5Dachdecker- und Klempnerarbeiten
3.6
Schornsteine und Kamine
3.7
Balkone/Loggien/Terrassen
3.8
Innenputz
3.9
Trockenbau
3.10Estrich
3.11Zimmererarbeiten
3.12
Treppen
3.13
Fenster und Türen
3.13.1 Fensterbänke
3.13.2 Sonnenschutz
3.13.3 Rollläden
3.13.4 Feuchteschutzlüftung
3.13.5 Hauseingangstür
3.13.6Zugang Tiefgarage
3.13.7 Keller- /Zugangstüren UG und
Treppenhaus
3.13.8 Innentüren
3.14
Briefkästen
3.15
Schließanlage
3.16
Bodenbeläge
3.16.1 Fliesen
3.16.2 Parkett
3.17
Malerarbeiten
4.
Haustechnik Altbau
4.1
Heizung
4.2
Sanitärinstallation
4.4 Sanitäre Einrichtungsgegenstände
4.4.1
Bad- und Toiletteneinrichtung
Teil 1
20
4.4.2
Ausstattung Sanitärbereiche
4.4.3
Küche
4.4.4
Hauswirtschaftsraum
4.4.5
Außenzapfstellen
4.5Elektroinstallation
4.5.1
Ausstattung Sondereigentum
4.5.2
Ausstattung Gemeinschaftsbereiche
4.6
Abstellkeller bzw. -räume
4.7 Aufzugsanlage
5.1.
5.2.
5.3.
5.4
5.5
5.6
Müllentsorgung
Technik- und Heizungsräume
Tiefgarage
Fahrradstellplätze
Kinderwagenabstellraum
Außenanlagen
Teil 5
Sonder-, Änderungs- und Umplanungswünsche
Teil 4
Teil 6
Gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen
Angaben- und Haftungsvorbehalt
Teil 1
Bauvorhaben Neu- und Altbau
Allgemeine Vorbemerkungen
Alle Architekten- und Fachingenieurleistungen zur schlüsselfertigen Erstellung der Baumaßnahme sind enthalten.
Ebenso die Kosten für die vollständige innere und äußere Erschließung. Das Gebäude wird an die öffentlichen Wasser-, Abwasser-, Strom-, Kabel-, Fernwärme- und Telefonnetze angeschlossen.
Die in den Prospekt- oder Bauplänen dargestellten Möbel und Pflanzen (mit Ausnahme der unter Punkt »Außenanlagen« beschriebenen Leistung) stellen Vorschläge des Architekten dar und sind nicht Bestandteil dieser Baubeschreibung und nicht im Preis enthalten.
Sonderwünsche sind nach Absprache mit dem Verkäufer grundsätzlich möglich, falls sie bautechnisch ausführbar sind, keine Beeinträchtigungen der anderen Nachbarwohnungen, der äußeren Gestaltung oder der Nutzung
der Wohnung entstehen und die Änderungen baugenehmigungsfrei sind. Ferner darf der Sonderwunsch den allgemeinen Baufortschritt nicht behindern. Aus Gewährleistungsgründen sind Eigenleistungen erst nach Übergabe der
Wohnungseinheit möglich. Sonderwünsche sind bis zur Übergabe der Wohnung ausschließlich durch den Verkäufer
auszuführen.
Bei allen nachstehend angegebenen Preisen und Vergütungen handelt es sich um Endverbraucherpreise. Die Mehrwertsteuer ist eingeschlossen.
Zur Sicherung des Qualitätsstandards wird die Bauausführung zusätzlich von Mitarbeitern des TÜV oder der DEKRA
als unabhängige Bausachverständige im Sinne einer baubeglei-tenden Qualitätssicherung kontrolliert.
Projektbeschreibung
Das Grundstück Linienstraße 142 liegt in 10115 Berlin-Mitte und hat eine grundbuchliche Größe von 1.095 m². Es ist
mit einem historischen, um 1890 erbauten Gartenhaus und Seitenflügeln zum 1. und 2. Innenhof bebaut, die denkmalpflegerischen Ensembleschutz genießen. Das ehemalige Vorderhaus fehlt. In diesem Bereich des Grundstücks
erfolgt eine Neubebauung als Baulückenschließung, die straßenseitig den Baufluchten der Nachbargebäude folgt,
so dass durch den Neubau die Bestandsgebäudestruktur mit:
einem Vorderhaus,
zwei Seitenflügeln zum 1. Innenhof,
einem Gartenhaus
sowie zwei weiteren Seitenflügeln zum 2. Innenhof
vervollständigt wird.
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Es entsteht in einem Neubau ein Wohn- und Geschäftshaus mit 2 Gewerbeeinheiten und 12 Wohnungen. Der
Bestandsgebäudekomplex, das Gartenhaus und die Seitenflügel, wird umfassend saniert. Das Gartenhaus wird mit
einer neuen Penthouse-Etage aufgestockt und in 16 Wohnungen aufgeteilt. Im Untergeschoss des Neubaus, in Teilbereichen des Altbaus sowie unter dem gemeinsamen Innenhof entsteht eine neue Tiefgarage mit 13 Stellplätzen.
Die Erschließung des Wohn- und Geschäftshauses Linienstraße 142 erfolgt über die Linienstraße. Der Neubau hat
einen separaten Eingang zur Lobby im Neubau, über die der Aufzug und das Treppenhaus erreicht werden. Der Altbau wird über den Durchgang im Vorderhaus erschlossen. Der Zugang erfolgt über den ersten Innenhof. Insgesamt
sind drei Zugänge in den Altbau (zwei im Seitenflügel und eins im Gartenhaus) geplant. Hinzu kommen zwei separate
Eingänge zu zwei »Townhouse-Wohnungen« in den Seitenflügeln. Der zweite Innenhof, der sich auf der Rückseite
des Gartenhauses befindet, ist nicht allgemein zugänglich. Dieser Bereich ist den zwei erdgeschossigen Wohneinheiten des Gartenhauses als Sondernutzungsrecht zugeordnet. Im Vorderhaus und im Gartenhaus befindet sich je
ein innen liegender Aufzug. Der Neubau wird barrierefrei erschlossen. Der Neubau und das Gartenhaus haben jeweils ein Erdgeschoss, vier Normalgeschosse und ein Dachgeschoss. Auf den Seitenflügeln im 1. Innenhof wird kein
Dach­geschoss errichtet. Diese Gebäudeteile sind ein Geschoss niedriger.
Es entstehenden insgesamt: 28 Eigentumswohnungen und 2 Gewerbeeinheiten sowie 13 PKW-Stellplätze.
Die Stellplätze teilen sich auf in vier Einzelstellplätze, zwei Comfort-Stellplätze sowie sieben Stellplätze in einem
Parksystem (Mehrfach-Parker). Die Stellplätze im Parksystem haben folgende Maße: Länge: ca. 5,20 m, Breite: ca.
2,60 m, Höhe: ca. 1,75 m sowie 2,6 t Traglast. Es kommt das System Wöhr 542 oder ein gleichwertiges zur Ausführung.
Die Tiefgarage wird über einen PKW-Aufzug erreicht. Die Bestandsgebäude sind voll unterkellert. Im Untergeschoss
befinden sich die Abstellräume für die Wohneinheiten des Altbaus sowie Teile der Tiefgarage. Das Untergeschoss
des Neubaus erstreckt sich von der Grundstücksgrenze an der Linienstraße bis in den ersten Innenhof. In diesem
Gebäudeteil entstehen die Tiefgarage, die Technikräume, ein Kinderwagenraum sowie die Abstellräume für die
Wohn- und Gewerbeeinheiten des Neubaus. Im Erdgeschoss des Neubaus sind weitere Nebenräume untergebracht,
wie zwei Fahrradabstellräume und der zentrale Müllraum.
Die Wohnungen in den Normalgeschossen erhalten bis auf die Wohneinheiten in den Seitenflügeln und den zwei
City-Apartments im Vorderhaus Terrassen oder Balkone. Allen Erdgeschosswohnungen werden Gartenflächen zugeordnet. Die Penthouse-Wohnungen haben große Terrassen und Anbindungen zu begehbaren Rooftop-Ebenen, die
sich auf dem Dach des 5. Obergeschosses befinden.
Teil 2
Baubeschreibung Neubau
Vorbemerkung
Grundlage der Ausführung bilden die Baugenehmigung, die anerkannten Regeln der Bautechnik, die EnEV 2009,
die VOB/Teil C sowie die einschlägigen DIN-Vorschriften mit ihren ergänzenden Bestimmungen zum Zeitpunkt der
Erteilung der Baugenehmigung, die geltenden Verordnungen und Richtlinien der Behörden, diese Baubeschreibung
sowie die Werk-und Detailplanung.
Die Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 Beiblatt 2 werden erfüllt. Nicht auszuschließen ist, dass sich aufgrund der zum Teil offen gestalteten Wohnungsgrundrisse Unterschreitungen der Schallschutzempfehlungen nach
DIN 4109 Beiblatt 2 ergeben. Dies stellt keinen Mangel dar.
1. — Baukonstruktion Neubau
1.1 — Abbruch-, Erd- und Verbauarbeiten
Das Teilgrundstück, auf dem der Neubau errichtet werden soll, ist unbebaut. Die gegebenenfalls unterirdisch noch
vorhandenen Nebengebäude werden abgebrochen, recyclingfähiges Material wird einer Wiederverwendung zugeführt. Die Bestandsgebäude werden bei Erfordernis entsprechend der Tiefe des Untergeschosses unterfangen.
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1.2 — Rohbauarbeiten
Das Gebäude wird gemäß der statischen Berechnung erstellt. Die Gründung und Bodenplatte im UG sowie alle aufstehenden Wände und Stützen entsprechen dem Baugrundgutachten und der geprüften Statik. Das Gebäude wird
unter Beachtung der Energiesparverordnung EnEV 2009 errichtet.
Die Außenwände oberhalb des Erdreichs werden in der Regel in Kalksandstein-Mauerwerk und in Beton ausgeführt.
Wohnungstrennwände werden gemäß den Anforderungen der Schallschutz-DIN 4109 hergestellt. Nicht tragende
Innenwände werden als Ständerwände in Trockenbauweise, doppelt beplankt erstellt.
Die Geschossdecken werden in Stahlbeton ausgeführt. Teile des Dachgeschosses können in Holzrahmenbau­weise
hergestellt werden, dies betrifft auch die Dachkonstruktion.
Materialfestlegung, Wandaufbau und Deckenausführung werden durch den Verkäufer unter Berücksichtigung der
statischen und bauphysikalischen Erfordernisse festgelegt.
1.3 — Fassadengestaltung
Die Außenwände erhalten außenseitig ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit geputzter Oberfläche gemäß
EnEV 2009. Die farbliche Gestaltung erfolgt nach Vorschlag des Verkäufers. Zusätzliche Fassadenelemente und
­Materialien können in Teilbereichen, wie z. B. im straßenseitigen Sockelgeschoss, zum Einsatz kommen.
1.4 — Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Flachdächer
Die Flachdachflächen werden nach Flachdachrichtlinie als Warmdächer mit Dampfsperre und Dachabdichtung ausgeführt. Die erforderliche Dämmstoffstärke für die Zwischensparrendämmung bestimmt der Wärmeschutznachweis. Als Abdichtung werden hochwertige Kunststoffdachbahnen verlegt und die erforderlichen Anschluss- und Verbundbleche montiert.
Dachflächen Vorderhaus
Das Dach des Vorderhauses erhält eine extensive Dachbegrünung nach erforderlichem Biotopflächenfaktor, ansonsten ist das Aufbringen einer Kiesschicht geplant. In Teilbereichen wird eine den Nutzungseinheiten Nr. 12 und 13
zugeordnete Rooftop-Ebene ausgebildet. Die genaue Zuordnung dieser Flächen ist den Grundrissplänen zu entnehmen. Die Flachdachflächen, Decke über 4. OG erhalten im Außenbereich wetterbeständige Holzroste.
Steildächer
Die Steildachflächen werden als zimmermannsmäßige Konstruktion erstellt. Die Eindeckung erfolgt mit Dach­
steinen im Farbton anthrazit.
Entwässerung
Die Entwässerung der Balkone erfolgt über Fallleitungen. Die Dachrinnen und Fallrohre mit allen erforderlichen
Formstücken sowie sämtliche Abdeckungen und Einfassungen werden in Titan-Zinkblech oder Aluminium ausgeführt. Die Dachentwässerung kann mit innenliegenden bzw. mit außenliegenden Fallrohren ausgeführt werden. An
den erforderlichen Stellen werden elektrische Begleitheizungen eingebaut. Die Abrechnung erfolgt über den Allgemeinstrom. Die Regenfallrohre werden über Standrohre aus verzinktem Stahl mit Reinigungsöffnung an die Grundleitungen angeschlossen.
1.5 — Schornsteine und Kamine
Die Penthouse-Wohnungen werden gemäß Planung mit Kaminzügen (Innendurchmesser 18 cm) ausgestattet.
Der Betrieb von Kaminen ist raumluftabhängig und nur auf den in den Plänen ausgewiesenen Flächen vorgesehen.
Die Kaminöfen und der Anschluss sind nicht im Leistungsumfang enthalten, kann jedoch vom Käufer (Mehrpreis)
23
beim Verkäufer beauftragt werden. Größe, Gewicht und KW-Zahl des Kaminofens muss vor Einbau vom Verkäufer freigegeben werden und mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister abgestimmt werden. Die betriebsfertige
Feuerstätte ist durch den Bezirksschornsteinfegermeister abzunehmen. Die Veranlassung der Abnahme obliegt dem
Betreiber der Feuerstätte.
1.6 — Balkone/Loggien/Terrassen
Die Balkonanlagen und Loggien bestehen aus Stahlbetonfertigteilen mit wetterbeständigem Holzrost (Holzart z. B.
Bankirai oder gleichwertig). Terrassen, welche über beheizten Räumen liegen, erhalten eine Wärmedämmung, eine
Abdichtung nach Flachdachrichtlinie und einen wetterbeständigen Holzrost (Holzart z. B. Bankirai oder gleichwertig). Bei den begehbaren Rooftop-Flächen kommen ebenfalls Holzroste (Holzart z. B. Bankirai oder gleichwertig) zur
Ausführung. Die genaue Festlegung erfolgt über den Verkäufer. Als Brüstungen werden Stahlgeländer verzinkt und
oberflächenbeschichtet oder Glasgeländer montiert. Der Architektenentwurf wird mit der genehmigenden Behörde­
endgültig abgestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass konstruktionsbedingt an den Übergängen nach außen Stufen
entstehen können. Die Balkongeländer, die Geländer der französischen Fenster und die Absturzsicherungen werden
ebenfalls als Stahlkonstruktion verzinkt und oberflächenbeschichtet bzw. als Glasgeländer im Stahlrahmen montiert.
1.7 — Innenputz
Alle massiven Wände im Erdgeschoss, den Obergeschossen und im Dachgeschoss bekommen einen glatten GipsPutz (Oberflächenqualität Q3). Die Sanitärräume erhalten in spritzwassergefährdeten Bereichen eine Abdichtung.
Konstruktivbedingte Dehnungsfugen werden eingebaut. Gemauerte Kellerwände erhalten einen Fugenverschluss
aus Schlämmputz (Kalk-Zementputz) und werden weiß gestrichen.
1.8 — Trockenbau
Die raumseitigen Verkleidungen von Installationsschächten und Vorwänden erfolgen im Trockenbausystem. Nichttragende Innenwände werden als Ständerwände in Trockenbauweise (doppelt beplankt) erstellt. Die Festlegungen
erfolgen durch den Architekten unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Erfordernisse.
Innen liegende Bäder erhalten als Standardausführung eine abgehängte Decke. Dort ist die lichte Raumhöhe um ca.
25 cm reduziert.
1.9 — Estrich
Alle Wohnräume und Podeste erhalten einen schwimmenden Heizestrich mit entsprechender Trittschall- und
Wärmedämmung gemäß DIN 4108 Wärmeschutz und DIN 4109 Schallschutz im Hochbau.
1.10 — Treppen
Im Treppenhaus werden Stahlbetontreppen entsprechend den Schallschutzanforderungen der DIN 4109 eingebaut.
Die Oberfläche der Stufen, die Podeste und Flure werden mit Naturstein oder Fliesen belegt. In Abhängigkeit vom
Bodenbelag wird vor jeder Wohnungseingangstür und im Hauseingangsbereich ein im Boden eingelassener Fußabstreifer eingebaut. Die genaue Festlegung wird durch den Verkäufer getroffen.
Die Treppengeländer werden als Stahlkonstruktion und nach Architektenentwurf ausgeführt.
Sofern Wohnungen sich über mehr als eine Geschossebene erstrecken, werden Innentreppen als Stahlkonstruktion
mit aufgesattelten Holzstufen (Standard: Eiche Natur, andere Holzarten gegen Aufpreis) ausgeführt. Das Geländer
(Stahlkonstruktion) wird nach Vorgabe des Verkäufers ausgeführt. Die Innentreppe des Gewerbes 1 kann alternativ
auch massiv ausgeführt werden. Die Festlegung erfolgt über den Verkäufer.
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1.11 — Fenster und Türen
Fenster-/ Türanlage Gewerbe
Die Eingangstüranlage wird nach Vorgabe des Architekten in Holz bzw. Aluminium hergestellt.
Fenster/Wohnungen
Es werden in der Regel Holzfenster mit Dreh-Kipp-Beschlägen eingebaut (in Teilen festverglaste Fensterelemente).
Einige Fenster in den Penthouse-Wohnungen werden gemäß Planung hofseitig als Parallel-Schiebe-Kipp-Tür ausgebildet. Die Fenster in dieser Ausführungsart sind extra in den Grundrissplänen des Verkäufers hervorgehoben. Die
Fenster werden innen weiß und außen farbig deckend oder holzsichtig lasiert endbeschichtet. Die genaue Farbfestlegung, wie auch die endgültige Anzahl und Einteilung der Fensterflügel, wird im Zuge der Ausführungsplanung durch
den Verkäufer und den Architekten erfolgen.
Alle Fenster haben eine 2-fach-Wärmeschutzverglasung mit Ug = 1,1 W/m²K, Schallschutzklasse 2 bzw. straßenseitig Schallschutzklasse 3 und verdeckt liegende Einhandbeschläge mit sichtbaren Bändern. Jeder Raum bekommt
mindestens einen Fensterflügel mit Dreh-Kipp-Beschlag mit Fehlbedienungssperre. Die Balkontüren mit Austritten
auf Balkone oder Terrassen werden als Drehflügeltüren hergestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass konstruktionsbedingt Stufen im Übergang nach außen entstehen können. Die Fenstergriffe sind aus Edelstahl (Fabr. Süd-Metall
Modell Alaska oder gleichwertig).
Alle Fenster werden unter Beachtung der RAL-Forderungen und unter Beachtung der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) sowie der Schall- und Sonnenschutzanforderungen unter Einhaltung der DIN 1946/6 für den erforderlichen Luftwechsel eingebaut. Die Kellerfenster werden nach Erfordernis in Stahlblech oder Kunststoff ausgeführt.
1.11.1 — Fensterbänke
Die Innenfensterbänke werden aus Holzwerkstoff gefertigt und passend zu den Fenstern lackiert. Die Außenfensterbänke werden in Titanzink oder Aluminium gepulvert ausgeführt. Die genaue Festlegung erfolgt durch den Architekten in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.
1.11.2 — Sonnenschutz
Es werden Sonnenschutzmaßnahmen gemäß EnEV 2009 durchgeführt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz. Die genaue Ausführungsart erfolgt nach Vorgabe des Verkäufers.
Sofern ein außenliegender Sonnenschutz zur Ausführung kommt, ist dieser elektrisch bedienbar. Der Käufer hat
dafür Sorge zu tragen, dass der außenliegende Sonnenschutz nur bei geeigneten Windverhältnissen benutzt wird.
Eine entsprechende Bedienungsanleitung wird dem Käufer bei Wohnungsübergabe ausgehändigt. Gegen Aufpreis ist
es möglich, eine Steuerung mit Windwächter einbauen zu lassen.
Der sommerliche Wärmeschutz ist auf Grundlage der Genehmigungsplanung berechnet worden. Käuferbedingte
Grundrissveränderungen können u. U. dazu führen, dass zusätzliche bauliche Maßnahmen notwendig werden. Diese
sind dann nur innenliegend vorzunehmen oder durch eine Veränderung der Glasqualität. Die hierfür notwendige
Berechnung und die Kosten für die bauliche Umsetzung sind für diesen Fall vom Käufer zu tragen.
Unabhängig von den Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes können in Staffelgeschosswohnungen im
Bereich von Terrassen zusätzliche Verschattungselemente, sofern technisch möglich, in Absprachen mit den Architekten als Sonderwunsch (Mehrpreis) ausgeführt werden.
1.11.3 — Feuchteschutzlüftung
Die Lüftung der Wohnung erfolgt entweder über selbsttätig wirkende Lüftungseinrichtungen als Fensterfalzlüfter
und/oder Fassadenlüftungselemente nach Erfordernis. Mit den Lüftungsmaßnahmen wird die Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946 Teil 6 vollständig erfüllt.
Reduzierte Lüftung, Nenn- und Intensivlüftung nach DIN 1946 Teil 6 sind über aktives Öffnen der Fenster und/oder
zusätzliche lüftungstechnische Anlagen (Mehrpreis) vorgesehen.
1.11.4 — Hauseingangstür
Die Hauseingangstüren bestehen aus einer Holzglas- oder Aluglaskonstruktion, farbig beschichtet nach Architektenentwurf. Die Türen erhalten eine Edelstahl-Drückergarnitur mit elektrischem Türöffner, Obentürschließer mit
Feststeller, Profil-Zylinderschloss und eine Drei-Punktverriegelung.
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1.11.5 — Zugang Tiefgarage
Die Tiefgaragenein- und -ausfahrt (PKW-Aufzug) erhält eine Toranlage als Rolltor. Das Tor zum PKW-Aufzug wird
über Funkfernbedienungen gesteuert und für jeden Stellplatz ist eine Bedienung vorgesehen.
Es besteht ein Zugang zur Tiefgarage im Bereich des Durchgangs. Zusätzlich ist die Tiefgarage über den Aufzug
erreichbar.
1.11.6 — Keller-/Zugangstüren UG und Treppenhaus
Die Türelemente zum Heizungs-/Hausanschlussraum und am Kellerzugang sind T30-Stahltüren, sofern bauordnungsrechtlich notwendig. Die Aufteilung der Wohnungskeller erfolgt durch Systemtrennwände und Türen aus
verzinkten Stahllamellen.
1.11.7 — Innentüren
Wohnungseingangstüren
Die Wohnungseingangstüren werden in einer Rohbauhöhe von etwa 2,26 m entsprechend den erforderlichen Klima- und Schallschutzklassen eingebaut. Die Türen erhalten eine Holzumfassungszarge (Bekleidung in eckiger
Ausführung), ein Doppelfalztürblatt mit Türblattstärke von ca. 65 mm, eine dreifache Verriegelung, eine Schallex-Bodendichtung, einen Obentürschließer und einen Spion. Die Drückergarnituren (Fabr. Süd-Metall Serie Alaska
oder gleichwertig) werden in Edelstahl montiert.
Wohnungsinnentüren
Innerhalb der Wohnungen werden raumhohe weiße Holzzargen und Türblätter mit Röhrenspaneinlage sowie
Drücker­garnituren aus Edelstahl (Fabr. Süd-Metall Serie Alaska mit quadratischer Grundplatte) eingebaut. Die
Rohbauhöhe der Elemente beträgt ca. 2,51 m. Bei innen liegenden Räumen werden die erforderlichen Nachströmöffnungen mittels Unterschnitt hergestellt.
Die Gewerbeeinheiten erhalten weiße Holzzargen und Türblätter mit Röhrenspaneinlage mit einer Rohbauhöhe von
2,26 m.
Schiebetüren
In einzelnen Wohnungen werden Schiebetüren eingebaut. Diese sind gesondert in den Grundrissen dargestellt. Der
Verkäufer weist darauf hin, dass Schiebetüren konstruktionsbedingt geräuschdurchlässiger sind als Flügeltüren.
Bei ihrem Einsatz werden die erhöhten Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 Beiblatt 2 nicht eingehalten.
1.12 — Briefkästen
Im Eingangsbereich des Treppenhauses wird eine Briefkastenanlage installiert, Material Front Edelstahl oder pulverbeschichtet; Briefkastengröße 37/33 cm. Die Festlegung der Oberfläche erfolgt durch den Architekten und den
Verkäufer.
1.13 — Schließanlage
Es wird eine Sicherheitsschließanlage eingebaut. Jede Wohneinheit erhält 3 Schlüssel, welche die Wohnungseingangstür, alle Gemeinschaftstüren und die Wohnungskeller (sofern vorhanden) schließen.
1.14 — Bodenbeläge
1.14.1 — Fliesen
Die Bäder, Küchen, WCs und HW-Räume erhalten einen Boden aus keramischen Fliesen mit Sockelfliesen.
Es werden Feinsteinzeugfliesen in den Formaten von 40 x 40 cm, 45 x 45 cm und 30 x 60 cm in verschiedenen Farb­
tönen zur Auswahl angeboten.
Sofern sich der Käufer nicht für das hier angebotene Wand-/Bodenmaterial entscheidet, sondern anderes wünscht,
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beträgt die Gutschrift für Material 20,– EUR/m². Eine Rückvergütung eventueller Minderpreise ist jedoch ausgeschlossen.
Wandflächen im Bereich der Vorwandinstallationen für WC und Waschtisch sowie im Bereich der Badewanne erhalten einen Fliesenbelag in einer Höhe von ca. 1,20 m. Die restlichen Wandflächen erhalten ein Malervlies und werden
weiß gestrichen. Im Nassbereich der Dusche werden die Wände bis zu einer Höhe von ca. 2,40 m gefliest.
Die Fugen in den Nassräumen zwischen Wand-/Bodenbelag, Fliesensockel und Badewanne/Wandfliesen werden
dauerelastisch verfugt. Mit elastischen Fugendichtmassen gefüllte Fugen sind wartungsbedürftig und stellen bei
Rissbildung keinen Mangel dar.
Für die Auswahl von Wand- und Bodenfliesen werden weitere Optionen angeboten, deren Preisgestaltung mit dem
Verkäufer abzustimmen ist.
1.14.2 — Parkett
Die Wohnräume und Dielen erhalten als Nutzbelag Einzelstabfertigparkett Eiche Natur mit industrieller Oberflächenversiegelung, lackiert oder geölt. Die angebotenen Beläge sind geeignet für Fußbodenheizungen. Die Fußbodenleisten werden weiß lackiert und mit einer Höhe von ca. 6 cm angebracht. Technisch notwendige Fugen werden
mit Korkstreifen ausgebildet.
Sofern sich der Käufer nicht für die hier angebotenen Bodenmaterialen entscheidet, sondern anderes wünscht,
­beträgt die Gutschrift 20,– EUR/m². Eine Rückvergütung eventueller Minderpreise ist ausgeschlossen.
1.15 — Malerarbeiten
Alle Geschossdecken und Wände innerhalb der Wohnungen erhalten zur Vorbereitung des Untergrundes ein unstrukturiertes Malervlies, darauf wird ein deckend weißer Anstrich aufgebracht. Die Oberfläche entspricht der Qualitätsstufe Q3. Alle sichtbaren Stahlteile in den Wohnungen erhalten einen Korrosionsschutzanstrich und werden weiß
lackiert.
2. Haustechnik Neubau
2.1 — Heizung
Die Gebäudeteile Linienstraße 142, Alt- und Neubau, erhalten zur Wärmeversorgung einen gemeinsamen zentralen Fernwärmeanschluss. Die Aufstellung der Fernwärme-Übergabestation, die sich im Eigentum des Wärmelieferanten befindet, sowie der Hauszentrale, einschließlich zentraler Warmwasserbereitung, erfolgt im Technikraum
des Kellergeschosses im Neubau. Die genaue Lage ist aus den Grundrisszeichnungen ersichtlich. Der Altbau wird
über eine Medientrasse, welche teilweise erdverlegt ist, erschlossen. Die benötigte Wärmeenergie wird durch einen
Wärme­lieferanten in einem modernen Heizkraftwerk zentral erzeugt und über den Fernwärmeanschluss in das Gebäude geliefert. Die Wärmeenergie wird laut Angaben des örtlichen Versorgers zu 93,2% aus Kraft-Wärme-Kopplung
und zu 5% aus regenerativen Energien erzeugt (Stand Mai 2013). Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme,
Kraft-Wärme-Kopplung genannt, sorgt im Heizkraftwerk für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Brenn­
stoffe.­Dadurch können erhebliche Mengen des Treibhausgases CO2 eingespart werden. Die Fernwärmenutzung für
das Gebäude ist somit in hohem Maße umweltfreundlich.
Wohnungen werden mit einer Niedertemperatur-Fußbodenheizung ausgestattet. In Räumen mit Fußbodenheizung
lässt sich die gewünschte Raumtemperatur vom Nutzer über ein Thermostat regeln. Bäder und Gästebäder erhalten zusätzlich einen Badheizkörper mit Thermostatventil. Auf Wunsch des Käufers können die Badheizkörper unter
Beachtung der Schutzbereiche mit einer elektrischen Heizpatrone ausgestattet werden (Mehrpreis). Der Heizkreisverteilerschrank der Fußbodenheizung wird im Regelfall im Abstellraum untergebracht. Die endgültige Position der
Heizkreisverteilerschränke für die Fußbodenheizung sowie der Steigestränge wird während der Bauzeit von dem mit
der Planung beauftragten Fachingenieurbüro festgelegt, was unter Umständen zu Änderungen der Räume durch
Einbau von Abkofferungen, Installationswänden und Unterdecken führen kann. Der Wärmeverbrauch der Fußbodenheizung und des Badheizkörpers wird wohnungsweise über gemietete Wärmemengenzähler erfasst.
Jede Wohnung erhält eine separate zentrale Heizungsregelung zur individuellen Einstellung der Betriebszeiten und
Parameter.
Weicht auf Wunsch des Käufers die Platzierung/Dimensionierung von Badheizkörpern von der HLS-Planung und
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Wärmebedarfsberechnung ab, ist die Haftung des Verkäufers bei möglichen Schäden ausgeschlossen. Das gleiche
gilt für die Positionierung von Badheizkörpern in Spritzwasserbereichen.
Das Treppenhaus erhält ebenfalls eine Fußbodenheizung im Erdgeschoss.
2.2 — Sanitärinstallation
Die gesamte Sanitärinstallation wird unter Beachtung der Anforderungen des Schallschutzes gemäß DIN 4109
ausgeführt. Für Trinkwasserleitungen werden Edelstahl- bzw. Mehrschichtverbundrohre eingebaut. Für Abwasserhauptfallleitungen werden Gussrohre (SML) und/oder schallgedämmte Kunststoffrohre verwendet. Sonstige Abwasserleitungen werden in PVC/HT-Rohr ausgeführt. Schächte für Installationsleitungen sind in den Plänen dargestellt,
können jedoch entsprechend der örtlichen Situation im Rahmen der Ausführungsplanung angepasst und erweitert
werden.
Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über die Fernwärmestation. Der Wasserverbrauch wird wohnungsweise
über einen oder mehrere gemietete Kalt-/Warmwassermengen-Durchflusszähler erfasst.
2.3 — Lüftung
Alle innen liegenden Bäder, Gäste-WCs und HW-Räume mit Sanitärinstallation haben Einzelraum-Entlüftungsgeräte­­­,
die über das Dach entlüftet werden. Durch das Betätigen des Lichtschalters mit Nachlaufrelais oder über einen
Feuchtigkeitssensor wird die Belüftung eingeschaltet. In den Küchen werden ebenfalls Einzelabluftgeräte installiert,
die über separate Schalter nutzungsbedingt ein- oder ausgeschaltet werden können. Ein Anschluss von Ablufthauben ist nicht vorgesehen.
In den Allgemeinbereichen erhält der Müllraum eine Abluftanlage mit natürlicher Nachstromöffnung entsprechend
den technischen Erfordernissen, die über Dach geführt wird.
Entsprechend der gültigen DIN-Vorschriften (DIN 1946 Teil 6) zur nutzerunabhängigen Lüftung werden Zulufteinrichtungen in den Fenstern bzw. der Fassade installiert. Die Abluft wird über die oben beschriebenen Einzelraum-Entlüftungsgeräte abgeführt. Deshalb ist es erforderlich, dass einzelne Abluftgeräte nutzerunabhängig im Grundlastmodus betrieben werden. Dies ersetzt jedoch nicht, die durch den Nutzer durchzuführende Nenn- und Intensivlüftung
durch aktives Öffnen der Fenster. Einzelraumlüfter laufen mit einer Grundlast von 30 cbm/h und ­regeln mit Hilfe des
integrierten Feuchtesensors selbstständig auf 60 cbm/h hoch, sobald die Raumluftfeuchte einen bestimmten Wert
überschreitet.
In den Penthouse-Wohnungen ist eine Kühlung über die Fußbodenheizung als Sonderwunsch wählbar. (Mehrpreis)
Die erforderliche Außeneinheit wird im außenliegenden Abstellraum der jeweiligen Wohneinheit untergebracht.
2.4 — Sanitäre Einrichtungsgegenstände
2.4.1 — Bad- und Toiletteneinrichtung
Die Anzahl und Anordnung der sanitären Einrichtungsgegenstände richtet sich nach den Plänen, die dem jeweiligen
Kaufvertrag beigefügt werden.
Aufgrund von technischen Erfordernissen, die sich im weiteren Planungsverlauf ergeben können, sind bei der Anordnung der Sanitärobjekte noch Verschiebungen möglich. Die Festlegung zur Waschbecken- und Duschwannengröße
sowie der Größe der Ablagen hängt von der Grundfläche und der Gestaltung der Bäder ab.
2.4.2 — Ausstattung Sanitärbereiche
Badewanne — Kaldewei, Classic Duo, 170 x 75 cm
Wannenarmatur — Wandarmatur hansgrohe Metris S als Unterputzarmatur mit Schwalleinlauf sowie Handbrause
Raindance S100 mit Wandhalterung
Waschtische — Duravit Vero, Breite 60 cm
Waschtischarmatur — hansgrohe Metris S
Dusche — bodengleich gefliest inkl. Ablaufrinne, z. B. von TECE
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1 cm Schwallkante nach unten mit Edelstahlkante in der Regel als »Walk in Dusche« ohne Abtrennung
Duscharmatur — hansgrohe Metris S als Unterputzarmatur mit Brausestangenset Raindance S120
und Kopfdusche (240mm) Raindance
WC — Duravit Starck 3
Spiegel — pro Waschtisch ein Spiegel von 1 m², unsichtbar befestigt
Handtuchheizkörper — weiß, preisneutrale Dimensionierung nach Wärmeberechnung
Accessoires — Serie Keuco Plan, 1 Papierrollenhalter, 1 WC-Bürste, 2 Haken
Zusätzlich zu der unter 2.4.2 aufgeführten Standardausstattung stehen dem Käufer im Ausstattungskatalog des
Verkäufers weitere preisneutrale Ausstattungsvarianten zur Verfügung.
Die Standardausstattung Wannen-/Duscharmatur gilt nicht für Bäder, die nur mit Badewanne – nicht mit separater
Dusche – ausgestattet sind. Hier entfällt die Handbrause »hansgrohe raindance 100«, dafür kommt die Duschstange
mit Handbrause »hansgrohe 120« zur Ausführung. Weitere Festlegungen zu den Sanitärgegenständen und Badewannen können rechtzeitig vor der Bauausführung mit dem Verkäufer erfolgen. Sofern nicht anders beschrieben,
werden Sanitärobjekte in weißem Sanitärporzellan ausgeführt.
Sollte sich der Käufer nicht für die hier angebotenen Sanitärobjekte des Ausstattungskataloges entscheiden, sondern andere Objekte auswählen, beträgt die Gutschrift für die angebotenen Objekte wie folgt:
Wanne:
200,– EUR
WC:
100,– EUR
Waschtisch:
100,– EUR
Waschtischarmatur:
100,– EUR
Badewannen/Duscharmaturen:
200,– EUR
Bei Abwahl der oben beschriebenen Accessoires und des Spiegels erfolgt keine Gutschrift.
2.4.3 — Küche
In den Küchen ist ein Zu- und Abfluss für die Spüle, vor der Wand laufend, vorgesehen. Ein Warm- und Kaltwasserventil mit Absperrung wird zum Anschluss einer Spülmaschine eingebaut. Der Anschluss der Küchengeräte erfolgt
käuferseitig.
2.4.4 — Hauswirtschaftsraum
Sofern ein Hauswirtschaftraum vorhanden ist, wird für die Waschmaschine ein Abfluss mit Siphon und eine Kaltwasserleitung mit Wasserhahn montiert (alternativ im Bad/WC).
2.4.5 — Außenzapfstellen
Es ist eine frostsichere Außenzapfstelle zur Gartenbewässerung und Reinigungsmöglichkeit des Gemeinschaftseigentums für den 1. Innenhof nach Festlegung durch den Verkäufer eingeplant. Die Verbrauchszählung und Abrechnung des Wasserverbrauches erfolgt über die gemeinschaftlichen Zähleinrichtungen.
In den Penthouse-Wohnungen wird eine Außenzapfstelle pro Wohneinheit, soweit technisch möglich, installiert. Die
begehbaren Dachgärten der Penthouse-Wohnungen (Rooftop) erhalten aus technischen Gründen eine nicht frost­
sichere Außenzapfstelle. Diese ist wartungspflichtig (witterungsbedingt). Die Wartung obliegt dem Käufer. Eine Einweisung in die Anlage erfolgt bei der Abnahme des Sondereigentums. Die Festlegung der Position der Außenzapfstellen erfolgt durch den Verkäufer. Der Wasserverbrauch wird über den Kaltwasserzähler in den Wohnungen erfasst.
2.4.6 — Müllraum
Der Müllraum erhält ein Ausgussbecken mit Zapfstelle zu Reinigungszwecken sowie einen Bodeneinlauf.
2.5 — Elektroinstallation
Die Elektroarbeiten werden unter Beachtung der Bestimmungen des VDE und gemäß DIN ausgeführt. Das Schalterprogramm AS 500, alpinweiß, vom Markenhersteller Jung wird in allen Wohnräumen des Gebäudes einheitlich ein-
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gebaut. Die FB-Heizungsthermostate können ebenfalls gegen Aufpreis im gewählten Schalterprogramm installiert
werden. Bei Abwahl einzelner Elektrobauteile erfolgt keine Rückvergütung.
Die Verlegung der Elektroinstallation in den Wohnungen, Treppenhäusern sowie Eingangsbereichen erfolgt unter
Putz. In den Kellerräumen, der Tiefgarage und den Technikräumen ist eine Feuchtraum-Aufputzinstallation mittels
PVC-Montagerohren vorgesehen. Die Wohnungszähler mit Hauptsicherungen und Sicherungen für die Wohnungskeller werden im gemeinsamen HA-Raum Elektro im Kellergeschoss installiert.
Die Wohnungsunterverteilung ist im Abstell-/Hauswirtschaftsraum, soweit vorhanden, vorgesehen, die Festlegung
erfolgt durch den Verkäufer.
Allgemeinflächen (Treppenhaus, Flure, Zugänge, Zuwege, Garagen, Abstellräume UG) erhalten Beleuchtungskörper
gemäß Vorschlag des Architekten und des Fachingenieurs für die Elektroplanung.
Beleuchtungskörper in den Wohnungen sind nicht im Leistungsumfang des Verkäufers enthalten.
Für den TV-Empfang ist ein Kabelanschluss, vorbehaltlich der Bereitstellung durch einen Kabelanbieter, vorgesehen. Die einmalige Anschlussgebühr zahlt der Erwerber. Der erforderliche Nutzungsvertrag wird durch den Verwalter für alle Wohnungen abgeschlossen und über die Nebenkostenabrechnung berechnet. Falls die Möglichkeit eines
Kabelanschlusses nicht besteht, wird nach Vorgaben des Verkäufers eine Satellitenempfangsanlage errichtet. Die
Miet- und Wartungskosten werden für diesen Fall auf alle Nutzer der Anlage umgelegt. Die notwendigen Receiver
sind dann durch den Nutzer zu erwerben.
Vom Übergabepunkt der Telekom (HA-Raum im Keller) wird eine CAT 7 Verkabelung zum Datenverteiler der jeweiligen Wohnung verlegt. Als Grundversorgung in der Wohnung sind Datendosen in jedem Zimmer geplant. Dafür
werden vom Datenverteiler sternförmig CAT 7 Datenkabel zu jeder Dose (mind. CAT 6) verlegt und im Datenverteiler
auf ein Patch-Panel aufgelegt. Die erste Telefondose des Netzbetreibers befindet sich im Datenverteiler. Besteht der
Wunsch, sich ein LAN-Datennetz aufzubauen, sind die zusätzlichen Komponenten vom Käufer zu erwerben.
2.5.1 — Ausstattung Sondereigentum
(Bei den Angaben für die Elektroausstattung werden die offenen Wohnbereiche wie separate Zimmer angesehen)
Wohn-/Essbereiche
10 Steckdosen
1 Deckenauslass mit einem Dimmerschalter
1 Deckenauslass mit Wechselschaltung
2 Antennensteckdosen
1 Telefonanschluss oder 1 Datenanschluss
Diele/Eingang
2 Steckdosen
2 Deckenauslässe nach Erfordernis mit bis zu 4 Schaltern
Diele/Flur
2 Steckdosen
2 Deckenauslässe nach Erfordernis mit bis zu 4 Schaltern
Schlafzimmer
1 Deckenauslass mit einem Schalter
7 Steckdosen
1 Antennensteckdose
1 Telefonanschluss oder 1 Datenanschluss
Kinder-/Arbeitszimmer
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
5 Steckdosen
1 Antennensteckdose
1 Telefonanschluss oder 1 Datenanschluss
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Hauptbad
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
2 Wandauslässe mit Ausschaltung
3 Steckdosen
Lüfteranschluss für eine mechanische Entlüftung bei innen liegenden Bädern
Bei innen liegenden Bädern werden jeweils 3–5 Niedervoltspots eingebaut,
davon 1 Spot mit Schutzklasse (je nach Größe WC/Bad)
Duschbad (falls vorhanden)
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Wandauslass mit Ausschaltung
2 Steckdosen
Lüfteranschluss für eine mechanische Entlüftung bei innen liegenden Duschbädern
Bei innen liegenden Bädern werden jeweils 3–5 Niedervoltspots eingebaut,
davon 1 Spot mit Schutzklasse (je nach Größe WC/Bad)
Gäste-WC (falls vorhanden)
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Wandauslass mit Ausschaltung
1 Steckdose
Lüfteranschluss für eine mechanische Entlüftung bei innen liegenden Gäste-WCs
Bei innen liegenden Bädern werden jeweils 2–3 Niedervoltspots eingebaut (je nach Größe WC/Bad)
Küchen
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Anschluss für Elektroherd (220 V)
1 Anschluss für Umlufthaube
1 Anschluss für Spülmaschine
1 Anschluss für Kühl-/Tiefkühlschrank
1 Anschluss für Backofen
3 Doppelsteckdosen
2 Einzelsteckdosen
Balkone/Loggien/Terrassen
1 Einzelsteckdose
1 Auslass mit Ausschaltung einschließlich Balkonleuchten (werden durch Verkäufer festgelegt)
Abstellraum (falls vorhanden)
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Einzelsteckdose
Hauswirtschaftsraum (falls vorhanden)
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Einzelsteckdose
2 Steckdosen für Waschmaschine/Trockner
Lüfteranschluss für eine mechanische Entlüftung bei innen liegenden Hauswirtschaftsräumen mit Sanitär­einrichtung
Kellerräume
1 Leuchte mit Ausschaltung
1 Einzelsteckdose
beides wird dem jeweiligen Wohnungszähler aufgeschaltet
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Wohnungseingangstüren
1 elektrische Gegensprechanlage mit Türöffner, Klingel, Monitor
2.5.2 — Ausstattung Gemeinschaftsbereiche
AuSSenanlage
Außenbeleuchtung im Eingangsbereich und Hof nach Erfordernis
1 abschließbare Außensteckdose
Treppenhäuser
1 Decken- oder Wandleuchte auf jedem Treppenpodest mit Taster und Hauseingangsbereich mit Bewegungsmelder,
Beleuchtung Treppenhaus und Eingang nach Erfordernis (Leuchten und Leuchtenpositionen vom Verkäufer festgelegt).
2 abschließbare Steckdosen pro Treppenhaus
Hauseingänge
Klingelanlage am Hauseingang mit Gegensprechanlage, Kamera und elektrischem Türöffner
Kellerflure
ausreichende Anzahl Leuchten mit Aus- oder Wechselschaltung
Heizung
1 Leuchte mit Ausschaltung
2 Einzelsteckdosen
1 Heizungsnotschalter im Flur vor dem Heizraum
Garagenstellplätze
Ausreichende Anzahl Leuchten mit Aus- oder Wechselschaltung
1 abschließbare Steckdose zur Bewirtschaftung für den gesamten Garagenbereich.
2.6 — Abstellkeller bzw. -räume
Die Abstellräume befinden sich im Keller, die genaue Lage ist dem Grundriss zu entnehmen.
Die Penthouse-Wohnungen erhalten zusätzliche Abstellräume, die über die Terrassen im 5. Obergeschoss erreicht
werden. Sofern die Käufer sich für den Einbau einer Wohnungskühlung entscheiden (Mehrpreis), dienen die Abstellräume komplett als Technikaufstellfläche.
Die Trennwände der Keller- bzw. Abstellräume werden in feuerverzinkten Stahllamellen ausgeführt. Die Abstellräume/Keller erhalten einen staubbindenden Bodenanstrich (Farbe: kieselgrau).
2.7 — Aufzugsanlage
Im Treppenhaus ist ein Seilaufzug vom Keller- bis zum Dachgeschoss vorgesehen, behindertengerecht mit dezentraler Teleskopschiebetür, Kabinengröße ca. 110 cm x 210 cm, Traglast ca. 1000 kg. Die Ausführung erfolgt in einem
massiven Aufzugsschacht oder alternativ als teilweise verglaste Stahlkonstruktion. Die Festlegung der Ausführungsart erfolgt über den Verkäufer. Die Aufzüge werden mit einem gemieteten Notrufsystem ausgestattet.
Die Ausstattung der Aufzugskabine und der Aufzugsportale werden nach Angaben des Verkäufers ausgeführt, Material: Edelstahl oder Stahl, pulverbeschichtet oder lackiert.
32
Teil 3
Baubeschreibung Altbau
Vorbemerkung
Die Sanierungs-, Modernisierungs- und Umbauarbeiten erfolgen nach den landesrechtlichen Bauvorschriften entsprechend der Baugenehmigung. Neu eingebaute Bauteile, Installationen und Baustoffe entsprechen den heutigen
Normen und Vorschriften. Die Bauleistungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik.
Grundlage für die Bauausführung sind die zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung gültigen und eingeführten DIN-Normen und sonstigen technischen Bauverordnungen als allgemein anerkannte Regeln der Technik.
Die vorhandene Altbausubstanz wird unverändert und unter Ausschluss der Anforderungen an einen Neubau übernommen und weiter genutzt. Es kann deshalb nicht garantiert werden, dass die im Bestand belassenen Bauteile in
Bezug auf Schall- und Wärmeschutz den heutigen Normen und Anforderungen entsprechen.
Die Baubeschreibung ist projektbezogen. Abweichungen zum heutigen Neubaustandard bestehen insbesondere im
Hinblick auf Schallschutz, Wärmeschutz, Bauwerksabdichtungen und sonstige Bestimmungen, die nur bei Neubauten konstruktionsbedingt eingehalten werden können oder die sich aus der Verbindung von Alt- und Neuteilen
ergeben.
Höhenunterschiede bei den Fußböden im Bereich der Türschwellen sind möglich. Altbauten können Unebenheiten
und Schiefwinkligkeiten über die DIN 18202 hinaus aufweisen. Schächte für Installationsleitungen werden geplant,
können jedoch entsprechend der örtlichen Situation angepasst und erweitert werden.
Die Sanierungsmaßnahmen an der Baukonstruktion umfassen die Erneuerung des Dachstuhls, der Dachdeckung
und der Dachentwässerungsanlagen sowie der Fenster und der Fassadengestaltung.
Die Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich umfassen bei allen Wohnungen die Überarbeitung bestehender Wand-,
Decken- und Bodenflächen bzw. deren Neuerrichtung, die Erneuerung und Erweiterung der Elektroinstallation nach
VDE und den Einbau neuer Sanitärinstallationen. Die Wohnungen erhalten neue Innentüren. Maßnahmen, welche
nicht aufgelistet sind, gelten als nicht geschuldet.
Die Sanierungs-, Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Umbauarbeiten werden unter Einhaltung der bundesund landesrechtlichen Bauvorschriften realisiert. Der Einbau neuer Bauteile, Installationen und Baumaterialien wird
nach heute gültigen Normen und DIN- Vorschriften ausgeführt. Dies geschieht unter Beachtung der anerkannten
Regeln der Technik, wobei bei Erhaltungsgebot abgewogen wird.
Eingriffe in den Bestand des Gebäudes werden nur dort vorgenommen, wo dies notwendig und sinnvoll erscheint.
Durch Eingriffe in die Statik sind notwendige Sollbruchstellen anzuordnen, die auf die Standfestigkeit des Gebäudes
keinen Einfluss haben und daher nicht als Mangel angesehen werden. Fehlstellen im Mauerwerk oder Betonbereich
werden fachgerecht ergänzt. Neue Installationsabkofferungen und neue Trennwände werden in Trockenbau ausgeführt. Tragende Mauerwerkswände und deren Gründung werden nur verändert, wenn dies nach Gebäudestatik oder
Umgestaltung von Grundrissen nach Käuferwunsch erforderlich wird. Maßnahmen zum Brand-, Schall- und Wärmeschutz werden nach den bauphysikalischen Berechnungen festgelegt.
3. — Baukonstruktion Altbau
3.1 — Abbrucharbeiten
In den Geschossen werden gemäß Grundrissplanung und Statik teilweise tragende Wände abgebrochen und durch
Pfeiler-/Stützenkonstruktionen ersetzt. An den Balkonen sind Öffnungen herzustellen. Die Decke über dem Keller­
geschoss im Bereich der Townhouse-Wohnungen und der Tiefgarage sowie im 4. Obergeschoss und das Dach werden­zurückgebaut.
Die Kellerwände zum Hof werden in Teilbereichen wegen der späteren Anbindung an die Tiefgarage zurückgebaut.
Gleiches gilt für Teilbereiche der Kellerdecke.
Alle statisch konstruktiven Abbrucharbeiten werden in Abstimmung mit dem zuständigen Statiker und Prüfstatiker
durchgeführt.
33
3.2 — Rohbauarbeiten
Die neuen Gebäudeteile und -öffnungen werden gemäß der statischen Berechnung erstellt. Die Gründung im Keller­
geschoss sowie alle neuen aufstehenden Wände und Stützen entsprechen dem Baugrundgutachten und der geprüften Statik. Die Decke über dem Kellergeschoss im Bereich der Townhouse-Wohnungen und über 4. OG wird als
Massiv­decke (Stahlbeton- oder Ziegeleinhangdecke) neu hergestellt. Alle Außenwände zum 1. Innenhof erhalten
innen ein mineralisches Dämmsystem (Kalziumsilikat). Das neue Staffelgeschoss (Gartenhaus) wird als Holzkonstruktion errichtet.
3.3 — Keller
Der Keller des Altbaus ist entsprechend des Standes der Technik der Bauzeit des Gebäudes (ca. 1890) als »bauzeitlich trocken« zu bezeichnen. Eine horizontale und eine vertikale Abdichtung sind nicht vorhanden. Der Keller weist
im jetzigen Zustand keine wesentlichen Schäden auf, die auf eindringende Feuchtigkeit schließen lassen. Die Ertüchtigung der vorhandenen Streifenfundamente erfolgt gemäß den Angaben des Statikers. Der Keller erhält eine neue
Bodenplatte aus Stahlbeton, entsprechend den Vorgaben der Statik sowie eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit
unter dem Estrich. Die Außenwand zum zweiten Innenhof erhält in Teilen eine äußere Abdichtung aus Bitumendickbeschichtung (KMB) mit Dämmung und eine Horizontalsperre im Bohrlochinjektage-Verfahren. Nicht zugängliche
Außenwände (Brandwände) erhalten einen Wassersperrputz (Fabrikat Deitermann oder gleichwertig) mit den im
Verarbeitungssystem erforderlichen Vertikal- und Horizontalsperren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
die zum jetzigen Zeitpunkt geltenden anerkannten Regeln der Technik im Hinblick auf die Abdichtung nicht vollständig umgesetzt werden können. Als Ausgleichsmaßnahme wird im Kellerbereich eine Rohrlüftung eingebaut, die
automatisch über die Luftfeuchtigkeit gesteuert wird.
3.4 — Fassadengestaltung
Die Fassade des 2. Innenhofes wird gemäß Wärmeschutznachweis mit einem WDVS gedämmt und erhält einen mineralischen Putz. Die Festlegung der Putzstruktur sowie der farblichen Gestaltung erfolgt durch den Architekten,
den Verkäufer sowie der zuständigen Behörde. Im 1. Innenhof wird die Fassade überarbeitet, die historischen Fenstergewände aus Klinkern werden aufgearbeitet.
3.5 — Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Flachdächer
Die Flachdachflächen werden nach Flachdachrichtlinie als Warmdächer mit Dampfsperre und Dachabdichtung ausgeführt. Die erforderliche Dämmstoffstärke für die Zwischensparrendämmung bestimmt der Wärmeschutznachweis. Als Abdichtung werden hochwertige Kunststoffdachbahnen verlegt und die erforderlichen Anschluss- und Verbundbleche montiert.
Dachflächen 1. und 2. Innenhof
Die Dächer erhalten eine extensive Dachbegrünung nach erforderlichem Biotopflächenfaktor, ansonsten ist das
Aufbringen einer Kiesschicht geplant. In Teilbereichen wird ein den Nutzungseinheiten Nr. 28 und 29 zugeordneter
begehbarer Rooftop-Bereich hergestellt. Die genaue Zuordnung dieser Flächen ist den Grundrissplänen zu entnehmen. Die Flachdachflächen, Decke über 4. OG erhalten im Außenbereich wetterbeständige Holzroste.
Steildächer
Die Steildachflächen werden als zimmermannsmäßige Konstruktion erstellt. Die Eindeckung erfolgt mit Dachsteinen im Farbton anthrazit. Gemäß Grundrissplanung werden Dachflächenfenster (Kunststoff) angeordnet.
34
Entwässerung
Die Entwässerung der Balkone erfolgt über Fallleitungen. Die Dachrinnen und Fallrohre mit allen erforderlichen
Formstücken sowie sämtliche Abdeckungen und Einfassungen werden in Titan-Zinkblech oder Aluminium ausgeführt. Die Dachentwässerung kann mit innenliegend bzw. mit außenliegenden Fallrohren ausgeführt werden. An den
erforderlichen Stellen werden elektrische Begleitheizungen eingebaut, Die Abrechnung erfolgt über den Allgemeinstrom. Die Regenfallrohre werden über Standrohre aus verzinktem Stahl mit Reinigungsöffnung an die Grundleitungen­angeschlossen.
3.6 — Schornsteine und Kamine
Die Penthouse-Wohnungen werden gemäß Planung mit Kaminzügen (Innendurchmesser 18 cm) ausgestattet.
Der Betrieb von Kaminen ist raumluftabhängig und nur auf den in den Plänen ausgewiesenen Flächen vorgesehen.
Die Kaminöfen und der Anschluss sind nicht im Leistungsumfang enthalten, kann jedoch vom Käufer (Mehrpreis)
beim Verkäufer beauftragt werden. Größe, Gewicht und KW-Zahl des Kaminofens muss vor Einbau vom Verkäufer freigegeben werden und mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister abgestimmt werden. Die betriebsfertige
Feuerstätte ist durch den Bezirksschornsteinfegermeister abzunehmen. Die Veranlassung der Abnahme obliegt dem
Betreiber der Feuerstätte.
3.7 — Balkone/Loggien/Terrassen
Die Balkonanlagen bestehen aus einer abgehängten Stahlkonstruktion mit wetterbeständigem Holzrost (Holzart
z. B. Bankirai oder gleichwertig). Terrassen, welche über beheizten Räumen liegen, erhalten eine Wärmedämmung,
eine Abdichtung nach Flachdachrichtlinie und einen wetterbeständigen Holzrost (Holzart z. B. Bankirai der gleichwertig). Bei den begehbaren Rooftop-Flächen kommen ebenfalls Holzroste zur Ausführung. Die genaue Festlegung
erfolgt über den Verkäufer. Als Brüstungen werden Stahlgeländer verzinkt und oberflächenbeschichtet nach Vorgabe
des Verkäufers in Abstimmung mit der genehmigenden Behörde montiert. Die Balkongeländer, die Geländer der
französischen Fenster und die Absturzsicherungen werden ebenfalls als Stahlkonstruktion verzinkt und oberflächenbeschichtet montiert. Es wird darauf hingewiesen, dass konstruktionsbedingt an den Übergängen nach außen
Stufen entstehen können. Die Terrassen im Erdgeschoss werden nach Vorschlag des Architekten in Natur- oder
Betonwerkstein oder in wetterbeständigem Holz (Holzart z. B. Bankirai der gleichwertig) ausgeführt.
3.8 — Innenputz
Der vorhandene Innenputz wird überprüft, loser Putz wird entfernt. Fehlstellen und neue massive Wände im Erdgeschoss, den Obergeschossen und im Dachgeschoss bekommen einen glatten Gips-Putz.
Die Sanitärräume erhalten in spritzwassergefährdeten Bereichen eine Abdichtung. Konstruktiv bedingte Dehnungsfugen werden eingebaut. Gemauerte Kellerwände erhalten einen Fugenverschluss aus Schlämmputz (Kalk-­
Zementputz) und werden weiß gestrichen.
3.9 — Trockenbau
Die raumseitigen Verkleidungen von Installationsschächten und Vorwänden erfolgen in Trockenbausystem. Nichttragende Innenwände werden als Ständerwände in Trockenbauweise (doppelt beplankt) oder Mauerwerk erstellt.
Die Festlegungen erfolgen durch den Bauherren unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Erfordernisse. Alle
Räume mit Ausnahme der Räume unter neuen Massivdecken erhalten Unterhangdecken mit Schalldämmauf­lage.
­Zusätzliche, vom Käufer gewünschte Einbaustrahler sind schallschutztechnisch gegen Mehrpreis zu umkleiden.
Stuckleisten und Stuckrosetten können in handwerklicher Ausführung in verschiedenen Profilsystemen gegen
Mehrpreis eingebaut werden. Im Staffelgeschoss werden die Hohlständerwände sowie die Decke mit Trockenbau
verkleidet.
35
3.10 — Estrich
Alle Wohnräume erhalten einen schwimmenden Heizestrich mit entsprechender Trittschall- und Wärmedämmung
gemäß DIN 4108 Wärmeschutz und DIN 4109 Schallschutz im Hochbau.
3.11 — Zimmererarbeiten
Die im Bestand vorhandenen Holzbalkendecken werden durch einen Sachverständigen geprüft. Die sich hieraus
ergebenden Sanierungs- und Ertüchtigungsarbeiten an der Holzkonstruktion werden durchgeführt.
Es wird ein Penthouse im Bereich des 2. Innenhofes in Holzständerbauweise errichtet. Alle neuen Holzbauteile
­erhalten eine umweltfreundliche Imprägnierung gegen Pilz-, Insektenbefall.
3.12 — Treppen
Die vorhandenen Treppen in den Treppenhäusern werden repariert, gereinigt und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde aufgearbeitet und mit Linoleum oder Sisal belegt. Die Geländer der Treppenhäuser werden überarbeitet und
gegebenenfalls ergänzt.
Die Wände werden gespachtelt und mit Malervlies versehen. Der Sockel wird durch eine profilierte Holzleiste oder
einen Begleitstrich abgetrennt.
Sofern Wohnungen sich über mehr als eine Geschossebene erstrecken, werden Innentreppen als Stahlkonstruktion
mit aufgesattelten Holzstufen (Standard: Eiche Natur, andere Holzarten gegen Aufpreis) ausgeführt. Geländer als
Stahlkonstruktion nach Vorgabe des Verkäufers.
3.13 — Fenster und Türen
Vom Erdgeschoss bis zum 4. OG werden Holzfenster mit Dreh-Kipp-Beschlägen als Stulpausführung mit Oberlicht
nach Grundrissplanung eingebaut. Diese sind innen und außen weiß beschichtet. Die Abstimmung der Gestaltung
der Fenster insbesondere die Profilierung erfolgt mit der Denkmalbehörde. Die genaue Farbfestlegung wie auch die
endgültige Anzahl und Einteilung der Fensterflügel wird im Zuge der Ausführungsplanung durch den Verkäufer und
den Architekten erfolgen.
Alle Fenster haben Wärmeschutzverglasung mit Ug = 1,1 W/m²K, Schallschutzklasse 2 (SSK 2) und verdeckt liegende
Einhandbeschläge mit sichtbaren Bändern. Jeder Raum bekommt mindestens einen Fensterflügel mit Dreh-KippBeschlag mit Fehlbedienungssperre. In den Penthouse-Wohnungen sind Schiebeelemente (Parallel-Schiebe­-KippTüren) entsprechend Grundrissplanung vorgesehen. Die Balkontüren mit Austritten auf Balkone oder Terrassen
werden als Drehflügeltüren (Ausnahme Penthouse-Wohnungen) hergestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass
konstruktionsbedingt Stufen im Übergang nach außen entstehen können. Die Fenstergriffe sind verchromt (Fabr.
Süd-Metall Modell Scarlet). Alle Fenster werden unter Beachtung der RAL-Forderungen und unter Beachtung der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), sowie der Schall-und Sonnenschutzanforderungen unter Einhaltung der
DIN 1946/6 für den erforderlichen Luftwechsel eingebaut. Die Kellerfenster werden nach Erfordernis in Stahlblech
oder Kunststoff ausgeführt.
3.13.1 — Fensterbänke
Die Innenfensterbänke werden aus Holzwerkstoff gefertigt und passend zu den Fenstern lackiert. Sind Stufen an den
Ausgangstüren zu Terrassen oder Balkonen erforderlich, so werden diese im Material des Bodenbelages hergestellt.
Sind in Bäder/WC Fenster vorgesehen, so erhalten diese Fensterbänke aus Naturstein oder Fliesen, analog der Ablagen in den Bädern und WCs.
Die Außenfensterbänke werden in Titanzink oder Aluminium gepulvert ausgeführt, die genaue Festlegung erfolgt
durch den Architekten in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.
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3.13.2 — Sonnenschutz
Es werden Sonnenschutzmaßnahmen gemäß EnEV 2009 durchgeführt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz. Die genaue Ausführungsart erfolgt nach Vorgabe des Verkäufers.
Sofern ein außenliegender Sonnenschutz zur Ausführung kommt, ist dieser elektrisch bedienbar. Der Käufer hat
dafür Sorge zu tragen, dass der außenliegende Sonnenschutz nur bei geeigneten Windverhältnissen benutzt wird.
Eine entsprechende Bedienungsanleitung wird dem Käufer bei Wohnungsübergabe ausgehändigt. Gegen Aufpreis ist
es möglich, eine Steuerung mit Windwächter einbauen zu lassen.
Der sommerliche Wärmeschutz ist auf Grundlage der Genehmigungsplanung berechnet worden. Käuferbedingte
Grundrissveränderungen können u. U. dazu führen, dass zusätzliche bauliche Maßnahmen notwendig werden. Diese
sind dann nur innenliegend vorzunehmen oder durch eine Veränderung der Glasqualität. Die hierfür notwendige
Berechnung und die Kosten für die bauliche Umsetzung sind für diesen Fall vom Käufer zu tragen.
Unabhängig von den Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes können in Staffelgeschosswohnungen im
Bereich von Terrassen zusätzliche Verschattungselemente, sofern technisch möglich, in Absprachen mit den Architekten als Sonderwunsch (Mehrpreis) ausgeführt werden.
3.13.3 — Rollläden
Frei zugängliche Fenster in den erdgeschossigen Wohnungen, die zum 1. Innenhof ausgerichtet sind, erhalten vorbehaltlich der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung elektrisch bedienbare Rollläden.
3.13.4 — Feuchteschutzlüftung
Die Lüftung der Wohnung erfolgt entweder über selbsttätig wirkende Lüftungseinrichtungen als Fensterfalzlüfter
und/oder Fassadenlüftungselemente nach Erfordernis. Mit den Lüftungsmaßnahmen wird eine reduzierte Lüftung
zum Feuchteschutz nach DIN 1946, Teil 6 erfüllt. Diese ersetzt nicht die aktive Lüftung durch Öffnen der Fenster,
sondern dient dem Feuchteschutz bei Abwesenheit des Nutzers.
3.13.5 — Hauseingangstür
Die Hauseingangstüren bestehen aus einer Holzkonstruktion in Rahmenfüllungsbauweise, farbig beschichtet nach
Architektenentwurf. Die Türen erhalten eine Edelstahl-Drückergarnitur (Stilbeschlag), einen elektrischen Türöffner,
Obertürschließer mit Feststeller und Profil-Zylinderschloss und Drei-Punktverriegelung.
3.13.6 — Zugang Tiefgarage
Die Tiefgaragenein- und -ausfahrt (PKW-Aufzug im Neubau) erhält eine Toranlage als Rolltor. Das Tor zum PKW-Aufzug wird über Funkfernbedienungen gesteuert, für jeden Stellplatz ist eine Bedienung vorgesehen. Es besteht ein
Zugang zur Tiefgarage von den Treppenhäusern des Gartenhauses und des linken Seitenflügels.
3.13.7 — Keller- /Zugangstüren UG und Treppenhaus
Die Türelemente am Kellerzugang sind T30 Stahltüren, sofern bauordnungsrechtlich notwendig. Die Aufteilung der
Wohnungskeller erfolgt durch Systemtrennwände und Türen aus verzinkten Stahllamellen.
3.13.8 — Innentüren
Wohnungseingangstüren
Die im Objekt vorhandenen Wohnungseingangstüren werden überarbeitet, erhalten eine Dichtung sowie eine 3-fach
Verriegelung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestandstüren nicht die gültigen Anforderungen an der Schallschutz
erfüllen können die neuen Wohnungseingangstüren im Dachgeschoss werden als Doppelfalztür mit einer Türblattstärke
von 65 mm in Anlehnung an den historischen Bestand angefertigt. Sollten die Bestands­türen aus technischen Gründen
nicht zu überarbeiten sein, so werden sie wie die neuen Türen in den Dachgeschoss-Wohnungen hergestellt. Als Türbeschläge werden Garnituren des Herstellers Süd-Metall Serie Scarlet eingebaut. Aufgrund der Bestandssituation des
Treppenhauses und des Einbaus eines neuen Estrichs innerhalb der Wohnung sind an den Zugängen Stufen angeordnet.
Wohnungsinnentüren
Alle Wohnungen im EG bis DG erhalten neue, weiß lackierte handwerklich gefertigte Rahmenfüllungstüren mit Holz­
umfassungszargen und Stilbeschlägen (Fabr. Süd-Metall Modell Scarlet verchromt). Die Rohbauhöhe der ­Türen beträgt ca. 2,40 m. Die Anzahl und Position ergeben sich aus den Grundrissplänen.
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Schiebetüren
In einzelnen Wohnungen werden Schiebetüren eingebaut. Diese sind gesondert in den Grundrissen dargestellt. Der
Verkäufer weist darauf hin, dass Schiebetüren konstruktionsbedingt geräuschdurchlässiger sind als Flügeltüren.
3.14 — Briefkästen
Im Bereich des Durchganges im Vorderhaus wird eine Briefkastenanlage installiert, Material Front Edelstahl oder
pulverbeschichtet; Briefkastengröße 37/33 cm. Die Festlegung der Oberfläche erfolgt durch den Architekten und den
Verkäufer.
3.15 — Schließanlage
Es wird eine Sicherheitsschließanlage eingebaut. Jede Wohneinheit erhält 3 Schlüssel, welche die Wohnungseingangstür, alle Gemeinschaftstüren und die Wohnungskeller schließen.
3.16 — Bodenbeläge
3.16.1 — Fliesen
Die Bäder, Küchen, WCs und HW-Räume erhalten einen Boden aus keramischen Fliesen mit Sockelfliesen. Es werden Feinsteinzeugfliesen in den Formaten von 40 x 40 cm, 45 x 45 cm und 30 x 60 cm in verschiedenen Farbtönen zur
Auswahl angeboten.
Sofern sich der Käufer nicht für das hier angebotene Wand-/Bodenmaterial entscheidet, sondern anderes wünscht,
beträgt die Gutschrift für Material 20,– EUR/m². Eine Rückvergütung eventueller Minderpreise ist ausgeschlossen.
Wandflächen im Bereich der Vorwandinstallationen für WC und Waschtisch sowie im Bereich der Badewanne erhalten einen Fliesenbelag in einer Höhe von ca. 1,20 m. Die restlichen Wandflächen erhalten ein Malerflies und werden
weiß gestrichen. Im Nassbereich der Dusche werden die Wände bis zu einer Höhe von ca. 2,40 m gefliest.
Die Fugen in den Nassräumen zwischen Wand-/Bodenbelag, Fliesensockel und Badewanne/Wandfliesen werden
dauerelastisch verfugt. Mit elastischen Fugendichtmassen gefüllte Fugen sind wartungsbedürftig und stellen bei
Rissbildung keinen Mangel dar.
Für die Auswahl von Wand- und Bodenfliesen werden weitere Optionen angeboten, deren Preisgestaltung mit dem
Verkäufer abzustimmen ist.
3.16.2 — Parkett
Die Wohnräume und Dielen erhalten als Nutzbelag Einzelstabfertigparkett Eiche Natur mit industrieller Ober­
flächenversiegelung, lackiert oder geölt.
Die angebotenen Beläge sind geeignet für Fußbodenheizungen. Die Fußleisten werden als profilierte Holzleisten
(Berliner Profil) in einer Höhe von 12 cm eingebaut. Technisch notwendige Fugen werden mit Korkstreifen ausgebildet.
Sofern sich der Käufer nicht für die hier angebotenen Bodenmaterialen entscheidet, sondern anderes wünscht,
­beträgt die Gutschrift 20,– EUR/m². Eine Rückvergütung eventueller Minderpreise ist ausgeschlossen.
3.17 — Malerarbeiten
Alle Geschossdecken und Wände innerhalb der Wohnungen werden bei Bedarf ganz oder teilweise gespachtelt,
erhalten einen Belag aus Malervlies und werden vollflächig deckend weiß gestrichen. Die Oberflächenqualität entspricht der Stufe Q3. Alle sichtbaren Stahlteile in den Wohnungen erhalten einen Korrosionsschutz und werden weiß
lackiert.
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4. — Haustechnik Altbau
4.1 — Heizung
Die Gebäudeteile Linienstraße 142, Alt- und Neubau, erhalten zur Wärmeversorgung einen gemeinsamen zentralen
Fernwärmeanschluss. Die Aufstellung der Fernwärme-Übergabestation, die sich im Eigentum des Wärmelieferanten befindet, sowie der Hauszentrale, einschließlich zentraler Warmwasserbereitung, erfolgt im Technikraum des
Kellergeschosses im Neubau. Die genaue Lage ist aus den Grundrisszeichnungen ersichtlich. Der Altbau wird über
eine Medientrasse, welche teilweise erdverlegt ist, erschlossen. Die benötigte Wärmeenergie wird durch einen Wärmelieferanten in einem modernen Heizkraftwerk zentral erzeugt und über den Fernwärmeanschluss in das Gebäude
geliefert. Die Wärmeenergie wird lt. Angaben des örtlichen Versorgers zu 93,2% aus Kraft-Wärme-Kopplung und
zu 5% aus regenerativen Energien erzeugt (Stand Mai 2013). Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme,
Kraft-Wärme-Kopplung genannt, sorgt im Heizkraftwerk für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Brenn­
stoffe­. Dadurch können erhebliche Mengen des Treibhausgases CO2 eingespart werden. Die Fernwärmenutzung für
das Gebäude ist somit in hohem Maße umweltfreundlich.
Wohnungen werden mit einer Niedertemperatur-Fußbodenheizung ausgestattet. In Räumen mit Fußbodenheizung
lässt sich die gewünschte Raumtemperatur vom Nutzer über ein Thermostat regeln. Bäder und Gästebäder erhalten zusätzlich einen Badheizkörper mit Thermostatventil. Auf Wunsch des Käufers können die Badheizkörper unter
Beachtung der Schutzbereiche mit einer elektrischen Heizpatrone ausgestattet werden (Mehrpreis). Der Heizkreisverteilerschrank der Fußbodenheizung wird im Regelfall im Abstellraum untergebracht. Die endgültige Position der
Heizkreisverteilerschränke für die Fußbodenheizung sowie der Steigestränge wird während der Bauzeit von dem mit
der Planung beauftragten Fachingenieurbüro festgelegt, was unter Umständen zu Änderungen der Räume durch
Einbau von Abkofferungen, Installationswänden und Unterdecken führen kann. Der Wärmeverbrauch der Fußbodenheizung und des Badheizkörpers wird wohnungsweise über gemietete Wärmemengenzähler erfasst.
Jede Wohnung erhält eine separate zentrale Heizungsregelung zur individuellen Einstellung der Betriebszeiten und
Parameter.
Weicht auf Wunsch des Käufers die Platzierung/Dimensionierung von Badheizkörpern von der HLS-Planung und
Wärmebedarfsberechnung ab, ist die Haftung des Verkäufers bei möglichen Schäden ausgeschlossen. Das gleiche
gilt für die Positionierung von Badheizkörpern in Spritzwasserbereichen.
Die Treppenhäuser erhalten Flächenheizkörper.
4.2 — Sanitärinstallation
Die gesamte Sanitärinstallation wird unter Beachtung der Anforderungen des Schallschutzes gemäß DIN 4109
ausgeführt. Für Trinkwasserleitungen werden Edelstahl- bzw. Mehrschichtverbundrohre eingebaut. Für Abwasserhauptfallleitungen werden Gussrohre (SML) und/oder schallgedämmte Kunststoffrohre verwendet. Sonstige Abwasserleitungen werden in PVC/HT-Rohr ausgeführt. Schächte für Installationsleitungen sind in den Plänen dargestellt,
können jedoch entsprechend der örtlichen Situation im Rahmen der Ausführungsplanung angepasst und erweitert
werden.
Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über die Fernwärmestation. Der Wasserverbrauch wird wohnungs­weise
über einen oder mehrere gemietete Kalt-/Warmwassermengen-Durchflusszähler erfasst.
4.3 — Lüftungsanlagen
Alle innen liegenden Bäder, Gäste-WCs und HW-Räume mit Sanitärinstallation haben Einzelraum-Entlüftungsgeräte, die über das Dach entlüftet werden. Durch das Betätigen des Lichtschalters mit Nachlaufrelais oder über einen
Feuchtigkeitssensor wird die Belüftung eingeschaltet. In den Küchen werden ebenfalls Einzelabluftgeräte installiert,
die über separate Schalter nutzungsbedingt ein- oder ausgeschaltet werden können. Ein Anschluss von Ablufthauben ist nicht vorgesehen.
In den Allgemeinbereichen erhält der Müllraum eine Abluftanlage mit natürlicher Nachstromöffnung entsprechend
den technischen Erfordernissen, die über Dach geführt wird.
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Entsprechend der gültigen DIN Vorschriften (DIN 1946 Teil 6) zur nutzerunabhängigen Lüftung werden Zuluft­
einrichtungen in den Fenstern bzw. der Fassade installiert. Die Abluft wird über die oben beschriebenen Einzelraum-Entlüftungsgeräte abgeführt. Deshalb ist es erforderlich, dass einzelne Abluftgeräte nutzerunabhängig im
Grundlastmodus betrieben werden. Dies ersetzt jedoch nicht die durch den Nutzer durchzuführende Nenn- und
Intensivlüftung durch aktives Öffnen der Fenster. Einzelraumlüfter laufen mit einer Grundlast von 30 cbm/h und regeln mit Hilfe des integrierten Feuchtesensors selbstständig auf 60 cbm/h hoch, sobald die Raumluftfeuchte einen
bestimmten Wert überschreitet.
In den Penthouse-Wohnungen ist eine Kühlung über die Fußbodenheizung als Sonderwunsch wählbar (Mehrpreis).
Die erforderliche Außeneinheit wird im außenliegenden Abstellraum der jeweiligen Wohneinheit untergebracht.
4.4 — Sanitäre Einrichtungsgegenstände
4.4.1 — Bad- und Toiletteneinrichtung
Die Anzahl und Anordnung der sanitären Einrichtungsgegenstände richtet sich nach den Plänen, die dem jeweiligen
Kaufvertrag beigefügt werden.
Aufgrund von technischen Erfordernissen, die sich im weiteren Planungsverlauf ergeben können, sind bei der Anordnung der Sanitärobjekte noch Verschiebungen möglich. Die Festlegung zur Waschbecken- und Duschwannengröße
sowie der Größe der Ablagen hängt von der Grundfläche und der Gestaltung der Bäder ab.
4.4.2 — Ausstattung Sanitärbereiche
Badewanne — Kaldewei, Classic Duo, 170 x 75 cm
Wannenarmatur — Wandarmatur hansgrohe Metris S als Unterputzarmatur mit Schwalleinlauf sowie Handbrause
Raindance S100 mit Wandhalterung
Waschtische — Duravit Vero, Breite 60 cm
Waschtischarmatur — hansgrohe Metris S
Dusche — Bodengleich gefliest inkl. Ablaufrinne, z. B. von TECE
1 cm Schwallkante nach unten mit Edelstahlkante in der Regel als »Walk in Dusche« ohne Abtrennung
Duscharmatur — hansgrohe Metris S als Unterputzarmatur mit Brausestangenset Raindance S120 und
Kopfdusche (240mm) Raindance
WC — Duravit Starck 3
Spiegel — pro Waschtisch ein Spiegel von 1m², unsichtbar befestigt
Handtuchheizkörper — weiß, preisneutrale Dimensionierung nach Wärmeberechnung
Accessoires — Serie Keuco Plan, 1 Papierrollenhalter, 1 WC-Bürste, 2 Haken
Zusätzlich zu der unter 4.5.2 aufgeführten Standardausstattung stehen dem Käufer im Standard-Ausstattungskatalog des Verkäufers weitere preisneutrale Ausstattungsvarianten zur Verfügung.
Die Standardausstattung Wannenarmatur/Duscharmatur gilt nicht für Bäder, die nur mit Badewanne – nicht mit
separater Dusche – ausgestattet sind. Hier entfällt die Handbrause »hansgrohe raindance 100«, dafür kommt die
Duschstange mit Handbrause »hansgrohe 120« zur Ausführung.
Weitere Festlegungen zu den Sanitärgegenständen und Badewannen können rechtzeitig vor der Bauausführung mit
dem Verkäufer erfolgen. Sofern nicht anders beschrieben, werden Sanitärobjekte in weißem Sanitärporzellan ausgeführt. Sofern sich der Käufer nicht für die hier angebotenen Sanitärobjekte des Ausstattungskataloges entscheidet,
sondern andere Objekte wünscht, beträgt die Gutschrift für die angebotenen Objekte wie folgt:
Wanne:
WC:
Waschtisch:
Waschtischarmatur:
Badewannen/Duscharmaturen:
200,– EUR
100,– EUR
100,– EUR
100,– EUR
200,– EUR
Bei Abwahl der oben beschriebenen Accessoires und des Spiegels erfolgt keine Gutschrift.
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4.4.3 — Küche
In den Küchen ist ein Zu- und Abfluss für die Spüle, vor der Wand laufend, vorgesehen. Ein Warm- und Kaltwasserventil mit Absperrung wird zum Anschluss einer Spülmaschine eingebaut. Der Anschluss der Küchengeräte erfolgt
käuferseitig.
4.4.4 — Hauswirtschaftsraum
Sofern ein Hauswirtschaftraum vorhanden ist, wird für die Waschmaschine ein Abfluss mit Siphon und eine Kaltwasserleitung mit Wasserhahn montiert (alternativ im Bad/WC).
4.4.5 — Außenzapfstellen
Es ist eine frostsichere Außenzapfstelle zur Gartenbewässerung und Reinigungsmöglichkeit des Gemeinschaftseigentums für den 1. Innenhof nach Festlegung durch den Verkäufer eingeplant. Die Verbrauchszählung und Abrechnung des Wasserverbrauches erfolgt über die gemeinschaftlichen Zähleinrichtungen.
In den Townhouse und Penthouse-Wohnungen wird eine Außenzapfstelle pro Wohneinheit, soweit technisch möglich, installiert. Die begehbaren Dachgärten der Penthouse-Wohnungen (Rooftop) erhalten aus technischen Gründen
eine nicht frostsichere Außenzapfstelle. Diese ist wartungspflichtig (witterungsbedingt). Die Wartung obliegt dem
Käufer. Eine Einweisung in die Anlage erfolgt bei der Abnahme des Sondereigentums. Die Festlegung der Position
der ­Außenzapfstellen erfolgt durch den Verkäufer. Der Wasserverbrauch wird über den Kaltwasserzähler in den
Wohnungen erfasst.
4.5 — Elektroinstallation
Die Elektroarbeiten werden unter Beachtung der Bestimmungen des VDE und gemäß DIN ausgeführt. Das Schalterprogramm AS 500, alpinweiß, vom Markenhersteller Jung wird in allen Wohnräumen des Gebäudes einheitlich eingebaut. Die FB-Heizungsthermostate können ebenfalls gegen Aufpreis im gewählten Schalterprogramm installiert
werden. Bei Abwahl einzelner Elektrobauteile erfolgt keine Rückvergütung.
Die Verlegung der Elektroinstallation in den Wohnungen, Treppenhäusern sowie Eingangsbereichen erfolgt unter
Putz. In den Kellerräumen, der Tiefgarage und den Technikräumen ist eine Feuchtraum-Aufputzinstallation mittels
PVC-Montagerohren vorgesehen. Die Wohnungszähler mit Hauptsicherungen und Sicherungen für die Wohnungskeller werden im gemeinsamen HA-Raum Elektro im Kellergeschoss installiert.
Die Wohnungsunterverteilung ist soweit vorhanden im Abstell-/Hauswirtschaftsraum vorgesehen, die Festlegung
erfolgt durch den Verkäufer.
Allgemeinflächen (Treppenhaus, Flure, Zugänge, Zuwege, Garagen, Abstellräume UG) erhalten Beleuchtungskörper
gemäß Vorschlag des Architekten und des Fachingenieurs für die Elektroplanung.
Beleuchtungskörper in den Wohnungen sind nicht im Leistungsumfang des Verkäufers enthalten.
Für den TV Empfang ist ein Kabelanschluss, vorbehaltlich der Bereitstellung durch einen Kabelanbieter, vorgesehen.
Die einmalige Anschlussgebühr zahlt der Erwerber. Der erforderliche Nutzungsvertrag wird durch den Verwalter
für alle Wohnungen abgeschlossen und über die Nebenkostenabrechnung berechnet. Falls die Möglichkeit eines
Kabelanschlusses nicht besteht, wird nach Vorgaben des Verkäufers eine Satellitenempfangsanlage errichtet. Die
Miet- und Wartungskosten werden für diesen Fall auf alle Nutzer der Anlage umgelegt. Die notwendigen Receiver
sind dann durch den Nutzer zu erwerben.
Vom Übergabepunkt der Telekom (HA-Raum im Keller) wird eine CAT 7 Verkabelung zum Datenverteiler der jeweiligen Wohnung verlegt.
Als Grundversorgung in der Wohnung sind Datendosen in jedem Zimmer geplant. Dafür werden vom Datenverteiler
sternförmig CAT 7 Datenkabel zu jeder Dose (mind. CAT 6) verlegt und im Datenverteiler auf ein Patch-Panel aufgelegt. Die erste Telefondose des Netzbetreibers befindet sich im Datenverteiler.
Besteht der Wunsch, sich ein LAN-Datennetz aufzubauen, sind die zusätzlichen Komponenten vom Käufer zu erwerben.
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4.5.1 — Ausstattung Sondereigentum
(Bei den Angaben für die Elektroausstattung werden die offenen Wohnbereiche wie separate Zimmer angesehen)
Wohn- /Essbereiche
10 Steckdosen
1 Deckenauslass mit einem Dimmerschalter
1 Deckenauslass mit Wechselschaltung
2 Antennensteckdosen
1 Telefonanschluss oder 1 Datenanschluss
Diele/Eingang
2 Steckdosen
2 Deckenauslässe nach Erfordernis mit bis zu 4 Schaltern
Diele/Flur
2 Steckdosen
2 Deckenauslässe nach Erfordernis mit bis zu 4 Schaltern
Schlafzimmer
1 Deckenauslass mit einem Schalter
7 Steckdosen
1 Antennensteckdose
1 Telefonanschluss oder 1 Datenanschluss
Kinder-/Arbeitszimmer
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
5 Steckdosen
1 Antennensteckdose
1 Telefonanschluss oder 1 Datenanschluss
Hauptbad
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
2 Wandauslässe mit Ausschaltung
3 Steckdosen
Lüfteranschluss für eine mechanische Entlüftung bei innen liegenden Bädern
Bei innen liegenden Bädern werden jeweils 3–5 Niedervoltspots eingebaut, davon 1 Spot mit Schutzklasse
(je nach Größe WC/Bad)
Duschbad (falls vorhanden)
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Wandauslass mit Ausschaltung
2 Steckdosen
Lüfteranschluss für eine mechanische Entlüftung bei innen liegenden Duschbädern
Bei innen liegenden Bädern werden jeweils 3–5 Niedervoltspots eingebaut, davon 1 Spot mit Schutzklasse
(je nach Größe WC/Bad)
Gäste-WC (falls vorhanden)
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Wandauslass mit Ausschaltung
1 Steckdose
Lüfteranschluss für eine mechanische Entlüftung bei innen liegenden Gäste-WCs
Bei innen liegenden Bädern werden jeweils 2–3 Niedervoltspots eingebaut (je nach Größe WC/Bad)
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Küchen
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Anschluss für Elektroherd (220 V)
1 Anschluss für Umlufthaube
1 Anschluss für Spülmaschine
1 Anschluss für Kühl-/Tiefkühlschrank
1 Anschluss für Backofen
3 Doppelsteckdosen
2 Einzelsteckdosen
Balkone/Loggien/Terrassen
1 Einzelsteckdose
1 Auslass mit Ausschaltung einschließlich Balkonleuchten (werden durch Verkäufer festgelegt)
Abstellraum (falls vorhanden)
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Einzelsteckdose
Hauswirtschaftsraum (falls vorhanden)
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Einzelsteckdose
2 Steckdosen für Waschmaschine/Trockner
Lüfteranschluss für eine mechanische Entlüftung bei innen liegenden Hauswirtschaftsräumen mit Sanitäreinrichtung
Kellerräume
1 Leuchte mit Ausschaltung
1 Einzelsteckdose
beides wird dem jeweiligen Wohnungszähler aufgeschaltet
Wohnungseingangstüren
1 elektrische Gegensprechanlage mit Türöffner, Klingel, Monitor
4.5.2 — Ausstattung Gemeinschaftsbereiche
AuSSenanlage
Außenbeleuchtung im Eingangsbereich und Hof nach Erfordernis.
1 abschließbare Außensteckdose
Treppenhäuser
1 Decken- oder Wandleuchte auf jedem Treppenpodest mit Taster und Hauseingangsbereich mit Bewegungsmelder,
Beleuchtung Treppenhaus und Eingang nach Erfordernis (Leuchten und Leuchtenpositionen vom Verkäufer festgelegt).
2 abschließbare Steckdosen pro Treppenhaus
Hauseingänge
Klingelanlage am Durchgang zum 1. Innenhof mit Gegensprechanlage, Kamera und elektrischem Türöffner
Zusätzliche Klingelanlagen (ohne Kamera) an den zwei Seitenflügeleingängen und am Eingang des Gartenhauses
Kellerflure
ausreichende Anzahl Leuchten mit Aus- oder Wechselschaltung
Heizung
1 Leuchte mit Ausschaltung
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2 Einzelsteckdosen
1 Heizungsnotschalter im Flur vor dem Heizraum
Garagenstellplätze
Ausreichende Anzahl Leuchten mit Aus- oder Wechselschaltung
1 abschließbare Steckdose zur Bewirtschaftung für den gesamten Garagenbereich.
4.6 — Abstellkeller bzw. -räume
Die Abstellräume befinden sich im Keller. Die Trennwände der Kellerräume werden in feuerverzinkten Stahllamellen
ausgeführt. Die Abstellräume/Keller erhalten einen staubbindenden Bodenanstrich (Farbe: kieselgrau).
Die Penthouse-Wohnungen erhalten zusätzliche Abstellräume, die über die Terrassen im 5. Obergeschoss erreicht
werden. Sofern die Käufer sich für den Einbau einer Wohnungskühlung entscheiden (Mehrpreis), dienen die Abstellräume komplett als Technikaufstellfläche.
4.7 — Aufzugsanlage
Im Gebäude wird ein Aufzug vom KG bis 5. OG in einem neuen, aus Mauerwerk hergestellten, Aufzugsschacht eingebaut. Der Aufzug hat eine Kabinengröße von ca. 85 cm x 125 cm sowie eine Traglast von ca. 450 kg. Die Ausstattung
der Aufzugskabine und der Aufzugsportale werden nach Angaben des Verkäufers ausgeführt, Material: Edelstahl
oder Stahl, pulverbeschichtet oder lackiert.
Der Aufzug wird mit einem gemieteten Notrufsystem ausgestattet. Die Wohnungen im Seitenflügel des 1. Innenhofes
sind über den Aufzug nicht erreichbar. Teil 4
Gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen
5.1. — Müllentsorgung
Die Müllbeseitigung erfolgt über städtische Müllbehälter (Container oder Tonnen) in einer Sammelanlage im Neubau. Die genaue Lage ist den Planunterlagen zu entnehmen. Der Boden des Müllraumes wird gefliest und erhält
einen Bodeneinlauf. Für den Müllraum ist eine mechanische Entlüftungsanlage vorgesehen, sie wird im Vorderhaus
über Dach geführt. Ein Ausgussbecken mit Anschluss für Kalt- und Warmwasser wird eingebaut.
5.2. — Technik- und Heizungsräume, Regenrückhaltung
Die Technik- und Heizungsräume sowie der Raum für die Regenrückhalteanlage befinden sich im Kellergeschoss.
Die genaue Lage ist dem Kellerplan zu entnehmen. Der elektrische Betrieb der gemeinschaftlich genutzten Technikanlagen wird über den Allgemeinstrom abgerechnet.
5.3. — Tiefgarage
Im Untergeschoss wird gemäß der Planung eine Tiefgarage mit 13 Stellplätzen errichtet. Die Zufahrt erfolgt über
einen Pkw-Aufzug im Neubau. Es wird für die Nutzer ein direkter Zugang zur Tiefgarage im Durchgang zum 1. Innenhof erstellt sowie Zugänge zum Treppenhaus des Gartenhauses und den Aufzügen geschaffen. Die Tiefgarage wird
natürlich be- und entlüftet. Der Fußboden erhält eine Nutzschicht aus Gussasphalt oder Epoxidharz.
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5.4 — Fahrradstellplätze
Die zwei Fahrradräume befinden sich im Erdgeschoss des Neubaus, erreichbar über den ersten Innenhof. Die Unterbringung der Fahrräder erfolgt in geeigneten Doppelparksystemen (z.B. Fabr. Ziegler Modell Cycle Up o. glw.).
5.5 — Kinderwagenabstellraum
Der Abstellraum für Kinderwagen befindet sich im Kellergeschoss des Neubaus und ist über den Aufzug zu erreichen.
5.6 — Außenanlagen
1. Innenhof
Die Hoffläche ist unterteilt in gemeinschaftlich nutzbare Flächen sowie Flächen mit Sondernutzungsrecht für die
Erdgeschosswohnungen. Die Gemeinschaftsflächen werden gärtnerisch und mit ortstypischen Sträuchern und Hecken bepflanzt. Die Hauptwege werden mit Naturstein/Betonstein gepflastert. Es ist die Aufstellung von Sitzbänken
sowie eines Sandkastens vorgesehen. Die Gestaltung der Hofbegrünung und der Spielfläche richtet sich nach den
behördlichen Auflagen und wird durch den Verkäufer festgelegt. Die Gemeinschaftsflächen sind den Bewohnern des
Neubaus und der Bestandsgebäude zugeordnet.
2. Innenhof
Die Hoffläche des 2.Innenhofes ist den Erdgeschosswohnungen des Gartenhauses mit Sondernutzungsrecht zugeordnet.
StraSSenseite
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über zwei Eingänge von der Straßenseite aus. Der Bürgersteig wird bis an die
Hauseingangstür herangeführt. Ebenfalls befindet sich hier die Einfahrt zum Pkw-Aufzug.
Teil 5
SONDER-, ÄNDERUNGS- UND UMPLANUNGSWÜNSCHE
Im Rahmen der Ausstattung der Wohnung stehen vielfältige Varianten zur Verfügung, um jedem Käufer die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung seiner Wohnung zu gewährleisten. In den jeweiligen Kaufpreisen ist eine individuelle Beratungsleistung von bis zu 6 Stunden enthalten, diese beinhaltet die Auswahl und Festlegung der Materialien
nach Bemusterung der Standardausstattung.
Durch die vielfältigen Ausstattungsvarianten erübrigen sich im Allgemeinen kostenintensive Sonderwünsche. Um
jedoch allen Anforderungen gerecht zu werden, können Sonder-, Änderungs- und Umplanungswünsche gegen
Übernahme evtl. entstehender Mehrkosten berücksichtigt werden. Für den hierdurch entstehenden Mehraufwand
(z. B. zusätzliche Beratungsleistung, Einholung von Angeboten, Umplanung des Grundrisses, Koordination der ausführenden Gewerke etc.) wird – wenn nicht anders vereinbart – auf Stundennachweis ein Honorar (Stunde á 90,00
EUR) durch den Verkäufer berechnet.
Sonder-, Änderungs- und Umplanungswünsche dürfen jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums führen. Sollte die entsprechende Ausführung die Verschiebung des individuellen Fertigstellungstermins
auslösen, ist diese Verzögerung nicht durch den Verkäufer zu vertreten. In diesem Fall wird der Umfang der Verzögerung bei Bestätigung des Sonderwunsches definiert.
Beauftragungen können nur gegenüber dem Verkäufer erfolgen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sie
können nur dann ausgeführt werden, wenn sie baurechtlich/bautechnisch problemlos möglich sind. Einen einklagbaren Anspruch hat der Erwerber nicht. Dies gilt auch dann, wenn ein Ausführungswunsch seitens des Verkäufers
angenommen wurde und sich die problematische Ausführung erst im Nachhinein zeigt.
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Die Kosten der zur Ausführung gelangten Sonder-, Änderungs- und Umplanungswünsche sind vor Ausführung der
Leistung in Höhe von 80% gegen Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens Zug um Zug bei
Übergabe der Wohneinheit zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen zusätzlich bankübliche Zinsen an.
Teil 6
ANGABEN- UND HAFTUNGSVORBEHALT
Die Baumaßnahmen erfolgen nach Baugenehmigung und deren Auflagen.
Der Verkäufer behält sich vor, am Gemeinschaftseigentum ggf. noch einzelne Änderungen und Anpassungen vorzunehmen. Insbesondere im Eingangsbereich des Neubaus können im Zuge der Ausführungsplanung und der hierzu
erforderlichen Detailabstimmungen hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Architektur gestalterische Modifizierungen notwendig werden. Beim Altbau können bezüglich der Ausbildung der Loggien und Terrassen im Zuge der
Ausführungsplanung, insbesondere durch noch zu erfolgende Abstimmungen mit dem Denkmalschutz, Änderungen
in der Gestaltung dieser Bauteile erfolgen. Die Entscheidung hierzu obliegt ausschließlich dem Verkäufer. Im Zweifel
ist den Belangen des Denkmalschutzes die höhere Priorität einzuräumen.
Schächte für Installationsleitungen werden geplant, können jedoch entsprechend der örtlichen Situation angepasst
und erweitert werden. Der Verlauf dieser Leitungen und die Anordnung der Schächte und Größe erfolgt durch den
Verkäufer in Abhängigkeit von der Raumaufteilung der Wohnungen und der baulichen Anforderung (insb. Statik,
Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz, ggf. behördlicher Auflagen). Der Verkäufer weist darauf hin, dass sich hierdurch geringfügige Änderungen gegenüber den Grundrissplänen ergeben können. Falls Leitungsführungen für eigene oder angrenzende Wohnungen unterhalb der Decken technisch erforderlich sind, werden Unterhangdecken oder
Schachtverkleidungen eingebaut. Der Verlauf/Anordnung der Versorgungsleitungen ist in den Plänen nicht eingezeichnet und wird vom Verkäufer festgelegt.
Im Keller- und Tiefgaragenbereich werden die Versorgungsleitungen (Be- und Entwässerung, Heizung, Strom)
sichtbar verlegt. Die Leitungen können im Decken- und Wandbereich durch einzelne oder mehrere Keller bzw. der
Pkw-Stellplätze verlaufen. Diese Leitungen sind in den Plänen nicht eingezeichnet und werden nach Erfordernis
festgelegt.
Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Raumhöhen durch notwendige Abhängung von Decken (z. B. wegen dem
Einbau von Spots sowie durch das Verziehen von Abwasserleitungen) in Teilbereichen ggf. nicht eingehalten werden
können. Im ausgebauten Zustand kann sich die Deckenhöhe in Abhängigkeit von der Stärke des Bodenbelages und
den erforderlichen Deckenverkleidungen verringern.
Nach Nutzungsbeginn des fertiggestellten Gebäudes durch die Käufer stellt sich aufgrund von Austrocknung des
Bauwerks, insbesondere durch die Raumbeheizung, ein neues Raumklima ein. Dadurch sind Schwindrisse in Wänden, Decken und Böden, sowie an den Übergangen zwischen Sockelleisten und Fußböden bzw. Türen/Fenster und
Fußböden, trotz sorgfältiger Bauweise und fachgerechter Ausführung der Fugen, nicht gänzlich zu vermeiden. Diese
Risse stellen keinen Mangel dar.
Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, vorgesehene Konstruktionsteile aufgrund gesammelter Erfahrungen oder neuer Materialien auszutauschen, ferner Bauänderungen durchzuführen aufgrund behördlicher, statischer oder technischer Anforderungen, soweit damit keine Wertminderungen verbunden sind. Die Farbe der Fassade, der Fenster und
der Haustür wird vom Verkäufer nach Absprache mit den örtlichen Behörden festgelegt. Änderungen aufgrund von
behördlichen Auflagen bzw. aufgrund der Statik oder Ausführungsplanung sind maßgebend und werden vom Käufer
anerkannt. Soweit ein Produkt bzw. ein gleichwertiges Produkt gemäß dieser Baubeschreibung geschuldet ist, wird
bei der Gleichwertigkeit auf Qualität und Güte abgestellt.
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Die zum Einbau kommenden Fliesen, nicht deckend gestrichene Hölzer und farbige Sanitärgegenstände sind entweder Naturerzeugnisse oder werden durch Verfahren hergestellt, welche gewisse Farbton- bzw. Strukturabweichungen mit sich bringen können. Die Materialien der Standardausstattung sind im Ausstattungskatalog dargestellt.
Die Ansichten sollen einen Gesamteindruck der Wohnanlage vermitteln. Diese Ansichten sind nicht maßstabsgerecht. Die endgültige Ausführung der Ansichten wird mit den örtlichen Behörden abgestimmt.
Maße für Einrichtungen, z. B. Einbauküche, sind im Bau zu nehmen, und zwar, nachdem der Innenputz fertiggestellt
ist. Kontakte zu Küchenbauern oder Möbeltischler können für die Käufer auf Wunsch hergestellt werden.
Das Betreten der Baustelle kann aus Gründen der Sicherheit nur nach Abstimmung und gemeinsam mit dem Bauleiter erfolgen.
Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist die Durchführung der erforderlichen Wartungs- und Pflegearbeiten innerhalb der Gewährleistungsfrist. Mit den Wartungs- und Pflegearbeiten an allen wartungspflichtigen
Anlagen sind durch den Erwerber bzw. dessen Hausverwaltung die bauausführenden Unternehmen zu beauftragen.
Zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung sind hierzu Wartungsverträge abzuschließen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen für Aufzüge, kraftbetätigte Türen und Tore u. a. werden zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit durch die Hausverwaltung Wartungsverträge für Fenster und Türen, das Dach sowie
wartungspflichtige Beschichtungen und dauerelastische Verfugung abgeschlossen. Die Kosten hierfür sind nicht in
den Leistungen des Verkäufers enthalten.
Alle in der Baubeschreibung aufgeführten Aufbauten im Außenbereich, wie Balkone, Terrassen und Rooftop-Ebenen
sind geeignet für normale, übliche Verkehrslasten. Das Gewicht von übergroßen Pflanzkübeln und Wasserbecken
kann unter Umständen die zugelassene Verkehrslast überschreiten und Schäden an den Aufbauten (z.B. Dämmung
oder Abdichtung) verursachen. Vor der Aufstellung von großen Pflanzkübeln oder sonstigen schweren Gegenständen
auf Balkone, Loggien, Dachterrassen, Dachgärten (Rooftop) muss deshalb von einem Statiker die zulässige Verkehrslast im Vorfeld nachgewiesen werden und der Hausverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzähler sind nicht im Leistungsumfang des Verkäufers enthalten,
diese werden gemietet.
Sicherheitsausstattung
Soweit behördlicherseits gefordert, werden Türen als Brandschutztüren ausgebildet.
Nutzungseinschränkung
In den Wohnungen befindliche Revisionsöffnungen für Absperrventile, Filter, Rohrverkleidungskästen oder Deckenabhängungen und Ähnliches dürfen nicht zugestellt werden; sie sind zugänglich zu halten.
Wohnflächenangaben
Die Wohnflächenangaben zu den Wohnungen wurden nach der Wohnflächenverordnung berechnet. Die Balkone und
Terrassen wurden hierbei zu 1/2 der tatsächlich vorhandenen qm-Fläche angerechnet.
Die Flächen der Privatgärten der Erdgeschosswohnungen sind nicht Bestandteil der Wohnflächenermittlung. Die
Angaben ihrer Flächen erfolgen separat mit 100%.
Dachflächen
Die gemeinschaftliche Dachfläche wird extensiv begrünt übergeben.
Angabenvorbehalt
Alle vertragsgegenständlichen Planungen sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Änderungs- und/oder Ergänzungsbedarf kann sich nachträglich dennoch ergeben, so vor allem aufgrund geänderter rechtlicher Vorschriften,
behördlicher Auflagen oder technischer Weiterentwicklungen.
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Solche sachlich begründeten Abweichungen des realisierten Bauwerks von den vorstehend beschriebenen Planungen bleiben dem Verkäufer gestattet; sie werden von dem Verkäufer und von dem Erwerber, sofern nicht nach billigem Ermessen ausnahmsweise etwas anderes geboten erscheint, nicht als wertsteigernd oder -mindernd behandelt.
Gestaltung und Farbauswahl erfolgen durch den Verkäufer, soweit sie in dieser Baubeschreibung nicht bereits festgelegt sind. Die Verwendung gleichwertiger oder höherwertiger Materialien bleibt dem Verkäufer gestattet.
Die in den Plänen vorgenommene, zeichnerische Möblierung stellt lediglich einen Vorschlag dar, ist jedoch nicht
Leistungsbestandteil. Sollten exakte Maße zum Bestellen von Einbaumöbeln benötigt werden, so sind die Maße vor
Ort zu nehmen.
Projektdokumentation
Der Verkäufer behält sich vor und ist berechtigt, vom Bauwerk und den ausgebauten Wohnungen fotografische oder
sonstige Aufnahmen zu fertigen oder anfertigen zu lassen. Dem Verkäufer steht das Recht zu, diese Aufnahmen zu
Marketingzwecken zu benutzen und zu veröffentlichen.
PROSPEKTVORBEHALT
Alle Angaben und Darstellungen in diesem Prospekt wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und zum Zeitpunkt
der Prospekt­herausgabe im Juni 2013 auf ihre Richtigkeit überprüft. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller
Informationen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Planzeichnungen, Visualisierungen und Abbildungen entsprechen dem Planungsstand Juni 2013. Alle Fotografien und Darstellungen illustrieren Möglichkeiten der
­Gestaltung und haben für die spätere Errichtung und die tatsächliche Ausführung des Gebäudes und der Anlagen
noch keine Verbindlichkeit. In den Visualisierungen dargestellte Inneneinrichtungen sowie eventuell aufgeführte Extras gehören nicht zum Lieferumfang des Prospektherausgebers.
Für die Ausführung sind allein die genehmigten Baupläne bzw. die bei Abschluss eines Kaufvertrages beurkundeten
Unterlagen inkl. Baubeschreibung verbindlich. Vorbehalten werden weiterhin Abweichungen aufgrund behördlicher
Auflagen, Änderungen durch die Genehmigungsbehörden, Haustechnik und Statik.
Allein die Regelungen der notariellen Urkunden sind rechtlich verbindlich. Mit dem Vertrieb und der Vermittlung
der Einheiten befasste Personen und Gesellschaften sowie deren Unterbeauftragte sind nicht Erfüllungsgehilfen
des Prospektherausgebers und dürfen diesen auch nicht im Rechtsverkehr vertreten. Diese Personen haben also
keine Befugnis, abweichende Angaben vom Prospektinhalt zu machen oder Zusagen zu geben. Für den Eintritt von
Kosten-, Ertrags- und Steuerprognosen wird keine Haftung übernommen.
Die vorliegenden Texte und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung, auch auszugsweise, kann nur nach schriftlicher Zustimmung des Prospektherausgebers erfolgen und ist sonst rechtswidrig. Alle
­Abbildungen sind künstlerische Darstellungen. Im Rahmen der künstlerischen Freiheit sind Abweichungen möglich.
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Kontakt
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Oranienburger Straße 3
10178 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 880 358 - 62
Telefax: +49 (0) 30 880 358 - 99
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www.primusimmobilien.de
Impressum
Bauherr
Projektgesellschaft Linienstraße 142/143 GmbH
c/o PRIMUS Immobilien GmbH
Oranienburger Straße 3
10178 Berlin
Prospektherausgeber
novum vendo nv GmbH
Goetheplatz 8a
99423 Weimar
Planung
Peters und Wormuth Architekten
Vertriebskoordination
CRPP — Christina Reinhold
Texte/Konzept
CRPP — Christina Reinhold
Grafik/Konzept
Silke Kröger
Abbildungen
falls nicht anders angegeben: PRIMUS AG
Seiten 2, 3 und 4
Visualisierungen — Studio 3D