lesen - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN BELGIEN Diese Broschüre bietet Ihnen Informationen über den Tourismus in Belgien. Sie beinhaltet praktische Tipps und Informationen über rechtliche Hintergründe. Wir haben und bemüht, alle relevanten Informationen über Reisen nach und den Aufenthalt in Belgien hinzuzufügen. Bitte beachten Sie dass dies keine wortwörtliche Darlegung der Gesetze ist, sondern eher als Ratgeber dienen soll. Hotels Wenn das Hotel nicht Ihren Erwartungen entspricht Falls ein Hotel nicht Ihren Erwartungen entspricht, weil die Beschreibung im Internet oder in einer Broschüre von dem abweicht, was Sie vorfinden, oder weil Sie nicht mit den Dienstleistungen zufrieden sind, müssen Sie dies dem Hotelmanager melden. Sollte eine mündliche Beschwerde helfen, lassen Sie sich Ihre Beschwerde sowohl vor Ort als auch nach Ihrer Heimkehr schriftlich bestätigen. Reichen Sie auch eine Beschwerde bei der Reiseagentur / dem Reiseveranstalter ein, falls die Hotelübernachtung Teil einer Pauschalreise ist. Falls Sie online reserviert haben, beschweren Sie sich zusätzlich beim Betreiber der Website. Die Webseite ist laut Gesetz dafür verantwortlich, dass das, was sie verkauft, auch mit dem übereinstimmt, was der Kunde vorfindet. Sollte Ihre Beschwerde zu keinem Ergebnis führen, können Sie Verbraucherberatungen wie das EVZ kontaktieren. Diese können Ihnen helfen, Ihre Rechte geltend zu machen. Hotelbuchung Belgische Hotels werden von offiziellen Agenturen genehmigt und überwacht. Dabei werden sie in fünf Kategorien eingestuft. Setzen Sie sich mit dem örtlichen Fremdenverkehrsamt in Verbindung, um weitere Informationen über Hotels einer bestimmten Region zu erhalten. Hotels müssen ihre Preise inklusive der Mehrwertsteuer angeben. Wenn Sie ein Hotelzimmer buchen, wird das Hotel oft eine Vorauszahlung von Ihnen verlangen. Diese bezieht sich im Allgemeinen auf die Gebühr, die Sie bei einer Stornierung Ihrer Reservierung entrichten müssen. Die Stornierung von Hotelreservierungen ist in Belgien nicht gesetzlich geregelt. Daher können die Hotels ihre eigenen Stornierungsbedingungen und -kosten festlegen. Nachdem Sie ein Hotelzimmer gebucht haben, bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung. Sofern Sie keine schriftliche Bestätigung erhalten, fordern Sie beim Hotel oder Reisebüro eine an, um ihre rechtliche Position im Falle von Streitigkeiten zu stärken. Wenn Sie beklaut werden Die Hoteleigentümer sind für den Diebstahl von oder den Schaden an Kundeneigentum im Hotel oder dessen Parkanlage verantwortlich, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Diebstahl oder Schaden durch die Fahrlässigkeit des Kunden oder höhere Gewalt zustande kam. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie darlegen können, wie der Diebstahl oder Schaden zustande kam. Sie sollten auch den Wert der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände durch Belege nachweisen können. Im Falle eines Diebstahls im Hotel ist die Entschädigungssumme begrenzt auf das Hundertfache des Preises für eine Übernachtung. Dieser Höchstbetrag gilt nicht, wenn der Hoteleigentümer für den Schaden verantwortlich ist. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Hotelbesitzer Gegenstände zur sicheren Verwahrung gegeben wurden. In Belgien sind Hoteleigentümer dazu verpflichtet, auf Wunsch des Gastes auf dessen Papiere, Geld und Wertgegenstände aufzupassen. Der Hoteleigentümer ist für Diebstahl und Schaden von Gegenständen haftbar zu machen, auch wenn er schriftlich das Gegenteil beteuert. Erstattung von verlorenen Campingausrüstungen, schließen allerdings persönliches Eigentum und Gepäck aus. Tipp: Informieren Sie den Hoteleigentümer so schnell wie möglich über einen Diebstahl und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung dafür, dass der Diebstahl stattgefunden hat. Erstatten Sie dann bei der nächsten Polizeistation Bericht. Warten Sie nicht damit, bis Sie wieder Zuhause angekommen sind. Ferienunterkünfte Einen Mietvertrag vereinbaren Eine Ferienunterkunft kann für maximal 90 Tage gemietet werden. Der Vertrag kann nicht verlängert werden. Camping Campinplätze Belgische Campingplätze werden von offiziellen Behörden beaufsichtigt und werden in fünf Kategorien eingestuft. Der Vertrag muss in schriftlicher Form vorliegen und Folgendes enthalten: Campingplätze unterliegen strengen Regeln. Auf allen Campingplätzen gelten interne Vorschriften. Die Camper müssen diese lesen und befolgen. Auf Campingplätzen sind Haustiere meistens verboten. Wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen, vergewissern Sie sich im Voraus, dass es auf dem Campingplatz, den Sie ausgesucht haben, willkommen ist. Haustiere dürfen unter keinen Umständen andere Gäste auf der Campinganlage stören. Ohne Erlaubnis Campen Es ist verboten, ohne Genehmigung in einem Zelt oder Wohnwagen zu campen (aus Gründen der Sicherheit oder anderem). Informieren Sie sich, ob man auf dem Grundstück, auf dem Sie übernachten möchten, campen darf. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Erlaubnis des Eigentümers haben, anderenfalls könnten Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Campingplätze und Versicherungen Camper sind für das Eigentum, das sie mit auf das Campinggelände bringen, selbst verantwortlich. Nur Eigentum, das unter Verschluss oder Bewachung steht, kann gegen Diebstahl versichert werden. Camper sollten auf ihr Eigentum aufpassen. Einige Versicherungspolicen übernehmen auch die Personalien des Vermieters und Mieters, Tag und Zeitpunkt der Ankunft und Abreise, Mietpreis und die Auflistung, woraus sich die Mietkosten zusammensetzen, Vorauszahlung sowie Beschreibung der Ferienunterkunft und deren geografische Lage. Falls es Fotos der Ferienunterkunft gibt, verlangen Sie, dass diese dem Vertrag beigefügt werden. Sie könnten gegebenenfalls bei Problemen nützlich sein. Seien Sie vorsichtig bei unlauteren Bedingungen wie Erklärungen, dass die Ferienunterkunft sich in gutem Zustand befindet, obwohl Sie sie nicht besichtigen oder ihren Zustand nicht bestätigen konnten; Rückzahlung der Kaution erst 60 Tage, nachdem der Mieter ausgezogen ist, auch wenn keinerlei Schäden wurden; oder eine auf drei Tage oder weniger begrenzte Zeitspanne, in welcher der Mieter seine Beurteilung des Zustandes der Ferienunterkunft abgeben kann. Falls Sie die Reservierung für eine Ferienunterkunft stornieren, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, die Vorauszahlung zurückzuerstatten. Es besteht kein gesetzliches Recht auf Stornierung. Überprüfen Sie deswegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Ihren Vertrag gelten. Obligatorische Versicherungen Die Ferienunterkunft verlassen In Belgien ist die sogenannte Feuerversicherung, mit der man eine Ferienunterkunft gegen Feuer-/Wasserschäden, Naturkatastrophen etc. versichern kann, keine Pflicht. Die meisten Vermieter, darunter auch die Vermieter von Ferienunterkünften, schließen allerdings eine Feuerversicherung ab. Wenn Sie die Ferienunterkunft verlassen, sollten Sie gemeinsam mit dem Vermieter einen Inspektionsreport erstellen. Wenn kein Schaden festgestellt wird, muss die Kaution so schnell wie möglich zurückgezahlt werden. Erkundigen Sie sich daher am besten vorher beim Vermieter oder der Vermietungsagentur, ob die Ferienunterkunft versichert ist. Inspektionsbericht Wenn ein Schaden verursacht wurde, muss der Eigentümer eine detaillierte Liste der zu bezahlenden Beträge erstellen. Er muss den Restbetrag der Mietkaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstatten. Der Mieter darf einen Nachweis für die Reparaturkosten, die er tragen muss (z.B. die Kopie des Kostenvoranschlages / der Rechnung) verlangen. Bevor Sie in eine Ferienunterkunft einziehen, sollte in Anwesenheit beider Parteien (Vermieter und Mieter) eine Inspektionsbericht anfertigt werden. Erwähnen Sie darin alle Probleme und Defekte. Falls ein Problem auftreten sollte, setzen Sie sich zuerst mit dem Eigentümer oder der Vermietungsagentur in Verbindung. Anderenfalls können Sie für das Problem haftbar gemacht werden und Ihre Kaution könnte einbehalten werden. Falls kein Inspektionsreport erstellt wird, wenn der Mieter die Mietunterkunft verlässt, so wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Unterkunft in einem guten Zustand zurückgelassen hat. Der Vermieter kann im Nachhinein keine zusätzlichen Geldbeträge für die Schäden verlangen, die während des Aufenthalts des Mieters aufgetreten sind. Die Mietunterkunft entspricht nicht dem, was Ihnen versprochen wurde. Was können Sie tun? Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren Falls die Unterkunft nicht der Beschreibung entspricht, müssen Sie alle Beobachtungen im Inspektionsreport festhalten. Machen Sie Fotos, die Sie später als Beweismaterial verwenden können. Sollten Sie als Ausländer mit einem belgischen Unternehmer Schwierigkeiten haben, können Sie sich immer an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Ihres Heimatlandes wenden, welches sich daraufhin mit dem EVZ Belgien in Verbindung setzt. Zusammen werden sie versuchen, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und dem Händler zu finden. Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der Mietvereinbarung? Der Mieter muss den Mietpreis zu dem Datum entrichten, das im Mietvertrag steht. Die gemietete Unterkunft muss der Beschreibung entsprechen, die der Mieter erhalten hat. Der Vermieter muss die fehlerhafte Einrichtung reparieren oder ersetzen. Der Vermieter darf nur Zugang zur Mietunterkunft haben, wenn der Mieter anwesend ist oder er die Erlaubnis vom Mieter hat. Tipp: Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die während seines Aufenthalts entstehen, ausgenommen sind Verschleißerscheinungen. Wenn kein Inspektionsreport erstellt wurde, wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Unterkunft in dem Zustand verlassen hat, in welchem er sie beim Einzug vorgefunden hatte. Weitere Informationen sowie eine vollständige Liste aller Zentren finden Sie auf der Webseite http://ec.europa.eu/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm Kontakt Europäisches Verbraucherzentrum Belgien European Consumer Centre Belgium Hollandstraat 13 B - 1060 Brüssel Tel: +32 2 542 33 46, Fax: +32 2 542 32 43 E-mail: info@eccbelgie.be Website: www.eccbelgie.be