lesen - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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Netzwerk der Europäischen
Verbraucherzentren
TOURISMUS IN BELGIEN
Diese Broschüre bietet Ihnen Informationen über den Tourismus
in Belgien. Sie beinhaltet praktische Tipps und Informationen
über rechtliche Hintergründe. Wir haben und bemüht, alle
relevanten Informationen über Reisen nach und den Aufenthalt
in Belgien hinzuzufügen. Bitte beachten Sie dass dies keine
wortwörtliche Darlegung der Gesetze ist, sondern eher als
Ratgeber dienen soll.
Hotels
Wenn das Hotel nicht Ihren Erwartungen entspricht
Falls ein Hotel nicht Ihren Erwartungen entspricht, weil die Beschreibung im
Internet oder in einer Broschüre von dem abweicht, was Sie vorfinden, oder
weil Sie nicht mit den Dienstleistungen zufrieden sind, müssen Sie dies dem
Hotelmanager melden. Sollte eine mündliche Beschwerde helfen, lassen Sie
sich Ihre Beschwerde sowohl vor Ort als auch nach Ihrer Heimkehr schriftlich
bestätigen.
Reichen Sie auch eine Beschwerde bei der Reiseagentur / dem Reiseveranstalter ein, falls die Hotelübernachtung Teil einer Pauschalreise ist.
Falls Sie online reserviert haben, beschweren Sie sich zusätzlich beim
Betreiber der Website. Die Webseite ist laut Gesetz dafür verantwortlich,
dass das, was sie verkauft, auch mit dem übereinstimmt, was der Kunde
vorfindet.
Sollte Ihre Beschwerde zu keinem Ergebnis führen, können Sie
Verbraucherberatungen wie das EVZ kontaktieren. Diese können Ihnen
helfen, Ihre Rechte geltend zu machen.
Hotelbuchung
Belgische Hotels werden von offiziellen Agenturen genehmigt und
überwacht. Dabei werden sie in fünf Kategorien eingestuft. Setzen Sie sich
mit dem örtlichen Fremdenverkehrsamt in Verbindung, um weitere
Informationen über Hotels einer bestimmten Region zu erhalten.
Hotels müssen ihre Preise inklusive der Mehrwertsteuer angeben.
Wenn Sie ein Hotelzimmer buchen, wird das Hotel oft eine Vorauszahlung
von Ihnen verlangen. Diese bezieht sich im Allgemeinen auf die Gebühr, die
Sie bei einer Stornierung Ihrer Reservierung entrichten müssen.
Die Stornierung von Hotelreservierungen ist in Belgien nicht gesetzlich
geregelt. Daher können die Hotels ihre eigenen Stornierungsbedingungen
und -kosten festlegen.
Nachdem Sie ein Hotelzimmer gebucht haben, bekommen Sie eine
schriftliche Bestätigung. Sofern Sie keine schriftliche Bestätigung erhalten,
fordern Sie beim Hotel oder Reisebüro eine an, um ihre rechtliche Position
im Falle von Streitigkeiten zu stärken.
Wenn Sie beklaut werden
Die Hoteleigentümer sind für den Diebstahl von oder den Schaden an
Kundeneigentum im Hotel oder dessen Parkanlage verantwortlich, sofern sie
nicht nachweisen können, dass der Diebstahl oder Schaden durch die
Fahrlässigkeit des Kunden oder höhere Gewalt zustande kam. Um eine
Entschädigung zu erhalten, müssen Sie darlegen können, wie der Diebstahl
oder Schaden zustande kam. Sie sollten auch den Wert der gestohlenen
oder beschädigten Gegenstände durch Belege nachweisen können.
Im Falle eines Diebstahls im Hotel ist die Entschädigungssumme begrenzt
auf das Hundertfache des Preises für eine Übernachtung. Dieser
Höchstbetrag gilt nicht, wenn der Hoteleigentümer für den Schaden
verantwortlich ist. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn dem
Hotelbesitzer Gegenstände zur sicheren Verwahrung gegeben wurden.
In Belgien sind Hoteleigentümer dazu verpflichtet, auf Wunsch des Gastes
auf dessen Papiere, Geld und Wertgegenstände aufzupassen.
Der Hoteleigentümer ist für Diebstahl und Schaden von Gegenständen
haftbar zu machen, auch wenn er schriftlich das Gegenteil beteuert.
Erstattung von verlorenen Campingausrüstungen, schließen allerdings
persönliches Eigentum und Gepäck aus.
Tipp: Informieren Sie den Hoteleigentümer so schnell wie möglich über
einen Diebstahl und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung dafür, dass
der Diebstahl stattgefunden hat. Erstatten Sie dann bei der nächsten
Polizeistation Bericht. Warten Sie nicht damit, bis Sie wieder Zuhause
angekommen sind.
Ferienunterkünfte
Einen Mietvertrag vereinbaren
Eine Ferienunterkunft kann für maximal 90 Tage gemietet werden. Der
Vertrag kann nicht verlängert werden.
Camping
Campinplätze
Belgische Campingplätze werden von offiziellen Behörden beaufsichtigt und
werden in fünf Kategorien eingestuft.
Der Vertrag muss in schriftlicher Form vorliegen und Folgendes enthalten:
Campingplätze unterliegen strengen Regeln.


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Auf allen Campingplätzen gelten interne Vorschriften. Die Camper müssen
diese lesen und befolgen.
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Auf Campingplätzen sind Haustiere meistens verboten. Wenn Sie mit Ihrem
Haustier reisen, vergewissern Sie sich im Voraus, dass es auf dem
Campingplatz, den Sie ausgesucht haben, willkommen ist. Haustiere dürfen
unter keinen Umständen andere Gäste auf der Campinganlage stören.
Ohne Erlaubnis Campen
Es ist verboten, ohne Genehmigung in einem Zelt oder Wohnwagen zu
campen (aus Gründen der Sicherheit oder anderem). Informieren Sie sich,
ob man auf dem Grundstück, auf dem Sie übernachten möchten, campen
darf. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Erlaubnis des Eigentümers haben,
anderenfalls könnten Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Campingplätze und Versicherungen
Camper sind für das Eigentum, das sie mit auf das Campinggelände bringen,
selbst verantwortlich. Nur Eigentum, das unter Verschluss oder Bewachung
steht, kann gegen Diebstahl versichert werden. Camper sollten auf ihr
Eigentum aufpassen. Einige Versicherungspolicen übernehmen auch die
Personalien des Vermieters und Mieters,
Tag und Zeitpunkt der Ankunft und Abreise,
Mietpreis und die Auflistung, woraus sich die Mietkosten
zusammensetzen,
Vorauszahlung sowie
Beschreibung der Ferienunterkunft und deren geografische Lage.
Falls es Fotos der Ferienunterkunft gibt, verlangen Sie, dass diese dem
Vertrag beigefügt werden. Sie könnten gegebenenfalls bei Problemen
nützlich sein.
Seien Sie vorsichtig bei unlauteren Bedingungen wie
 Erklärungen, dass die Ferienunterkunft sich in gutem Zustand befindet,
obwohl Sie sie nicht besichtigen oder ihren Zustand nicht bestätigen
konnten;
 Rückzahlung der Kaution erst 60 Tage, nachdem der Mieter ausgezogen
ist, auch wenn keinerlei Schäden wurden;
 oder eine auf drei Tage oder weniger begrenzte Zeitspanne, in welcher
der Mieter seine Beurteilung des Zustandes der Ferienunterkunft
abgeben kann.
Falls Sie die Reservierung für eine Ferienunterkunft stornieren, ist der
Vermieter nicht dazu verpflichtet, die Vorauszahlung zurückzuerstatten. Es
besteht kein gesetzliches Recht auf Stornierung. Überprüfen Sie deswegen
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Ihren Vertrag gelten.
Obligatorische Versicherungen
Die Ferienunterkunft verlassen
In Belgien ist die sogenannte Feuerversicherung, mit der man eine
Ferienunterkunft gegen Feuer-/Wasserschäden, Naturkatastrophen etc.
versichern kann, keine Pflicht. Die meisten Vermieter, darunter auch die
Vermieter
von
Ferienunterkünften,
schließen
allerdings
eine
Feuerversicherung ab.
Wenn Sie die Ferienunterkunft verlassen, sollten Sie gemeinsam mit dem
Vermieter einen Inspektionsreport erstellen. Wenn kein Schaden festgestellt
wird, muss die Kaution so schnell wie möglich zurückgezahlt werden.
Erkundigen Sie sich daher am besten vorher beim Vermieter oder der
Vermietungsagentur, ob die Ferienunterkunft versichert ist.
Inspektionsbericht
Wenn ein Schaden verursacht wurde, muss der Eigentümer eine detaillierte
Liste der zu bezahlenden Beträge erstellen. Er muss den Restbetrag der
Mietkaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstatten.
Der Mieter darf einen Nachweis für die Reparaturkosten, die er tragen muss
(z.B. die Kopie des Kostenvoranschlages / der Rechnung) verlangen.
Bevor Sie in eine Ferienunterkunft einziehen, sollte in Anwesenheit beider
Parteien (Vermieter und Mieter) eine Inspektionsbericht anfertigt werden.
Erwähnen Sie darin alle Probleme und Defekte. Falls ein Problem auftreten
sollte, setzen Sie sich zuerst mit dem Eigentümer oder der
Vermietungsagentur in Verbindung. Anderenfalls können Sie für das Problem
haftbar gemacht werden und Ihre Kaution könnte einbehalten werden.
Falls kein Inspektionsreport erstellt wird, wenn der Mieter die Mietunterkunft
verlässt, so wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Unterkunft in
einem guten Zustand zurückgelassen hat. Der Vermieter kann im Nachhinein
keine zusätzlichen Geldbeträge für die Schäden verlangen, die während des
Aufenthalts des Mieters aufgetreten sind.
Die Mietunterkunft entspricht nicht dem, was Ihnen versprochen wurde.
Was können Sie tun?
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Falls die Unterkunft nicht der Beschreibung entspricht, müssen Sie alle
Beobachtungen im Inspektionsreport festhalten. Machen Sie Fotos, die Sie
später als Beweismaterial verwenden können.
Sollten Sie als Ausländer mit einem belgischen Unternehmer Schwierigkeiten haben,
können Sie sich immer an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Ihres
Heimatlandes wenden, welches sich daraufhin mit dem EVZ Belgien in Verbindung
setzt. Zusammen werden sie versuchen, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und
dem Händler zu finden.
Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der Mietvereinbarung?
Der Mieter muss den Mietpreis zu dem Datum entrichten, das im Mietvertrag
steht. Die gemietete Unterkunft muss der Beschreibung entsprechen, die der
Mieter erhalten hat. Der Vermieter muss die fehlerhafte Einrichtung
reparieren oder ersetzen. Der Vermieter darf nur Zugang zur Mietunterkunft
haben, wenn der Mieter anwesend ist oder er die Erlaubnis vom Mieter hat.
Tipp: Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die während seines
Aufenthalts entstehen, ausgenommen sind Verschleißerscheinungen. Wenn
kein Inspektionsreport erstellt wurde, wird davon ausgegangen, dass der
Mieter die Unterkunft in dem Zustand verlassen hat, in welchem er sie beim
Einzug vorgefunden hatte.
Weitere Informationen sowie eine vollständige Liste aller Zentren finden Sie auf der
Webseite http://ec.europa.eu/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm
Kontakt Europäisches Verbraucherzentrum Belgien
European Consumer Centre Belgium
Hollandstraat 13
B - 1060 Brüssel
Tel: +32 2 542 33 46, Fax: +32 2 542 32 43
E-mail: info@eccbelgie.be
Website: www.eccbelgie.be