Aanbeveling huurprijzen vakantiewoningen 2003

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Aanbeveling huurprijzen vakantiewoningen 2003
Empfehlung Mietferienwohnungen 2013
Kurz vor der Sommersaison 2012 läutete CIB Kust, die Berufsvereinigung der touristischen Vermietungsagenturen an
der flämischen Küste, die Alarmglocke wegen des starken Rückgangs der Buchungszahlen für die Sommersaison 2012.
Nach der Sommersaison – bei der Mitgliederversammlung von CIB Kust am 25. September – wurden die aktuellen
Trends bei der Vermietung an Touristen anhand konkreter Buchungs- und Übernachtungszahlen für das Jahr 2012
ausführlich besprochen.
Nach einem deutlichen Rückgang der Buchungs- und Übernachtungszahlen im Jahr 2011 um 11 % setzte sich der
rückläufige Trend im Jahr 2012 fort. Die Reservierungszahlen sanken um 8 %. Angesichts der kürzeren Aufenthalte der
Buchungen ist die Übernachtungszahl sogar noch stärker zurückgegangen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass
bereits ab Januar 2012 ein Rückstand bei den Buchungszahlen für den Sommerurlaub festgestellt werden musste.
Hieraus lässt sich schließen, dass Buchungen nicht immer vom Wetter abhängen, sondern auch von anderen Faktoren.
Einer dieser Faktoren ist wahrscheinlich auch die aktuelle Wirtschaftslage.
Traditionell ist der Zeitraum vom 16. Juli bis 15. August eine Spitzenperiode in Bezug auf die Vermietung von
Ferienwohnungen. Es wurde jedoch festgestellt, dass gerade diese Spitzenperiode den stärksten Rückgang erlebte. Die
Last-minute-Buchungen betreffen deutlich kürzere Urlaubsdauern (Woche, aber sicher auch mehr Wochenenden und
Wochenmitten).
Übrigens gingen die Buchungszahlen aus den Nachbarländern deutlich stärker zurück als die aus Belgien. Innerhalb der
belgischen Staatsgrenzen scheinen die Buchungen aus der Wallonie eher stabil zu sein als die aus Flandern.
Der Trend zu einer immer weiter abnehmenden Aufenthaltsdauer hat sich 2012 fortgesetzt (durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 11,6 Nächte gegenüber 12,0 Nächten im Jahr 2012). Die Buchung einer Mietferienwohnung erfolgt
durchschnittlich 120 Tage im Voraus.
Komfort, Qualität und Sicherheit
Es ist offensichtlich, dass in einem schrumpfenden Markt veraltete, wenig komfortable und zu teure
Mietferienwohnungen immer seltener oder sogar überhaupt nicht mehr vermietet werden. Der Eigentümer der
Mietferienwohnung hat deshalb alles Interesse daran, seine Mietferienwohnung auf dem aktuellen Stand zu halten und
kleinere Mängel sofort zu beseitigen, die der Mieter immer sehr ärgerlich findet. Das fließt dann in das Urteil über seinen
Urlaub und seine Mietferienwohnung ein.
Eine Forderung, die immer mehr Urlauber stellen, ist die Verfügbarkeit eines (kostenlosen) drahtlosen Internetzugangs
(WIFI). Manchmal steht und fällt die Buchung einer Ferienwohnung mit dem Vorhandensein einer drahtlosen
Internetverbindung. So kann die Einrichtung eines Internetanschlusses in der Mietferienwohnung einen positiven
Einfluss auf die Buchungszahlen haben. Auch ein umfangreiches Angebot an Fernsehsendern über die Digibox wird von
vielen Mietern geschätzt.
Genehmigung von Ferienwohnungen
Seit Inkrafttreten des Unterkunftsdekrets am 31. Dezember 2010 haben die Eigentümer ihre Ferienwohnung –
gegebenenfalls unter Mitwirkung ihrer touristischen Vermietungsagentur – obligatorisch bei den flämischen Behörden
(Departement Internationaal Vlaanderen) angemeldet.
Die Eigentümer haben mittlerweile einige Anstrengungen geleistet, um ihre Ferienwohnungen an die Auflagen des
Unterkunftsdekrets anzupassen. Hierbei verweisen wir unter anderem auf den Einbau eines oder mehrerer Rauchmelder
und das Vorsehen eines Feuerlöschers. Auch die Elektroinstallationen der Ferienwohnungen wurden im Rahmen der
obligatorischen fünfjährlichen Prüfung der Elektroanlagen in vollem Umfang angepasst und genehmigt. Allerdings wurde
festgestellt, dass in Gebäuden aus der Zeit vor 1976 die feuerhemmende RF30-Eingangstür der Wohnung noch immer
nicht vorhanden ist, obgleich sie ebenfalls eine Verpflichtung im Rahmen des Unterkunftsdekrets darstellt.
Hinsichtlich der Werbung für die Ferienwohnungen im In- und Ausland ist es sehr wichtig, dass weitere Schritte für die
Genehmigung der Ferienwohnungen und die Zuerkennung von einem bis fünf Sterne ergriffen werden. CIB Kust
empfiehlt, im Laufe von 2013 unbedingt das Verfahren einzuleiten, um eine Genehmigung mit Sternen zu erhalten.
Für Anmeldung oder Genehmigung muss den flämischen Behörden keinerlei Vergütung gezahlt werden. Für das
Besorgen aller erforderlichen Bescheinigungen, das Zusammenstellen der Unterlagen und die Bearbeitung der Akte
werden geringfügige Kosten fällig. Die touristischen Vermietungsagenturen und ihr Berufsverband tun alles dafür, um
diese Kosten auf ein Minimum zu beschränken. Die touristischen Vermietungsagenturen können Sie in diesem
Zusammenhang umfassend informieren.
Wenden Sie sich an Ihre touristische Vermietungsagentur
Unter Berücksichtigung der Vorschriften des Unterkunftsdekrets haben die Eigentümer mehr denn je Interesse daran,
sich an eine anerkannte touristische Vermietungsagentur zu wenden, die alle praktischen und kommerziellen Aktivitäten
in Bezug auf die Vermietung an Touristen übernimmt. Die touristischen Vermietungsagenturen beraten die Eigentümer
ebenfalls über eine marktkonforme Miete, mit der eine möglichst hohe Rendite erzielt werden kann.
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