Flyer zur Europawahl - Europäisches Parlament

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Flyer zur Europawahl - Europäisches Parlament
DIE EUROPAWAHL 2014
IN DEUTSCHLAND
NUTZEN SIE
IHRE STIMME!
Als einziges Organ der Europäischen Union wird das Europäische
Parlament (EP) alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen
und Bürgern der Europäischen Union (EU) gewählt.
Es gestaltet maßgeblich die EU-Politik und steht im Dienste der
über 500 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger.
Die nächste Europawahl findet in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten vom 22. bis 25. Mai 2014 statt.
IN DEUTSCHLAND WIRD AM SONNTAG,
DEN 25. MAI 2014 GEWÄHLT.
Im Anschluss an die Europawahl 2014 wird das Europäische Parlament
erstmalig – wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen – die Präsidentin
oder den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen.
Der Europäische Rat schlägt dazu dem Europäischen Parlament
eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt vor, unter
Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl.
Damit haben Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger die Möglichkeit, über Ihre Stimme bei der Europawahl mit zu beeinflussen,
wer die neue Kommissionspräsidentin oder der neue Kommissionspräsident werden wird.
Nach der Europawahl 2014 werden insgesamt 751 Sitze im
Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete
aus Deutschland.
Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt.
Rechtsgrundlage der Europawahl ist Artikel 223 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union. Jedoch unterliegt die
konkrete Durchführung der Europawahl einer Reihe weiterer
europäischer und nationaler Vorschriften, in Deutschland dem
Europawahlgesetz und der Europawahlordnung.
Ausführliche Informationen zum Wahlverfahren für die Europawahl in Deutschland gibt es auf der Website des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/
AUFGABEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
GESETZGEBUNG
Die Mehrheit der
EU-Gesetze beschließen
Europäisches Parlament
und Rat
gemeinsam.
HAUSHALT
ALT
Das Europäische
Parlament beschließt
jährlich mit dem Rat
über den Haushalt
der EU.
KONTROLLE DER
EXEKUTIVE
Das Parlament
kontrolliert
die anderen
EU-Institutionen.
ERWEITERUNG
Das Europäische
Parlament muss dem
Beitritt jedes neuen
Mitgliedstaates
zustimmen.
ZUR EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND
WER DARF WÄHLEN?
Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sind alle
Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen
EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung
haben oder sich gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag:
1) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik
oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung
innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Europawahl muss man im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde
geführt werden oder einen Wahlschein haben. Um von ihrem Europawahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen, müssen sich Unionsbürgerinnen
und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten ins Wählerverzeichnis
ihres derzeitigen Wohnortes eintragen lassen.
DEUTSCHE IM AUSLAND
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem
der übrigen EU-Staaten gemeldet haben, können entweder per Briefwahl
an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen
Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen.
Wenn man als Deutscher im EU-Ausland wählt, bestimmt man über die in
diesem Land zu vergebenden Mandate für das Europäische Parlament und
nicht über die deutschen Mandate. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über
die einzuhaltenden nationalen Wahlmodalitäten des anderen EU-Mitgliedstaates.
Auch Deutsche, die außerhalb der EU leben, können per Briefwahl wählen.
Generell gilt: Wer als Deutscher im Ausland lebt und per Briefwahl an der
Europawahl in Deutschland teilnehmen möchte, aber nicht mehr im Bundesgebiet gemeldet ist, muss in seiner letzten Wohngemeinde förmlich die
Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.
WIE WIRD BEI DER EUROPAWAHL
IN DEUTSCHLAND GEWÄHLT?
Die Wahl zum EP erfolgt nach den Grundsätzen
des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen.
Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über
eine Stimme, mit der sie oder er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen
Vereinigung wählen kann.
Die Stimmzettel sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gestaltet. Einige Parteien
stellen Bundeslisten, andere Landeslisten auf und
einige Parteien treten nur in bestimmten Bundesländern an.
Die Reihenfolge der zur Wahl stehenden Parteien richtet sich auf dem Stimmzettel nach dem Wahlergebnis der letzten Europawahl. Parteien, die zum ersten Mal kandidieren, werden anschließend in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Neben dem Namen der Partei sind die Kandidatinnen und Kandidaten der vordersten zehn Listenplätze vermerkt sowie - bei Bundeslisten - die
Abkürzung des Landes (z. B. SH für Schleswig-Holstein oder SN für Sachsen).
Es ist auch angegeben, ob es sich bei diesem Wahlvorschlag um eine Bundesoder Landesliste handelt. Die zur Wahl stehenden Listen sind durch die
Wählerinnen und Wähler nicht veränderbar.
WER KANN GEWÄHLT WERDEN?
Wer in Deutschland das Recht hat, bei der Europawahl zu wählen, hat auch
das sogenannte passive Wahlrecht, um sich um einen Abgeordnetensitz im
Europäischen Parlament zu bewerben. Das gilt für alle Unionsbürgerinnen
und Unionsbürger.
MEHR INFORMATIONEN ZUR EUROPAWAHL IN DEUTSCHLAND:
www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/
MEHR INFORMATIONEN ZUR EUROPAWAHL 2014 UND ZUM EP:
www.wahlen2014.eu
www.europarl.de
www.facebook.com/EP.Informationsbuero.fuer.Deutschland
https://twitter.com/EPinDeutschland
Europäisches Parlament
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Unter den Linden 78
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Fax: + 49 (030) 2280 - 1111
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www.europarl.de
Bildnachweis/Copyright:
Europäisches Parlament: Seiten 1 - 3, 6.
D. Käsler/ddp images: Seite 4.
ddp images: Seite 5.
Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Europäischen Parlaments. Sie
wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht für
Zwecke der Wahlwerbung politischer Parteien und nicht für kommerzielle Zwecke
verwendet werden. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Europäische
Parlament keine Gewähr.
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