Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Kontakt
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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Kontakt
Kontakt Checkliste für Arbeit im Freien bei Hitze Checkliste für Arbeit im Freien bei Hitze Vorgehen bei Temperaturen über 25° C im Schatten: Zusätzliche Maßnahmen bei Temperaturen über 30° C im Schatten: Sind die Beschäftigten über die Gefährdung durch Hitze, UV-Strahlung und Ozon sowie die erforderlichen Maßnahmen informiert? Wird das Arbeiten an der prallen Sonne vermieden? (nötigenfalls künstliche Beschattung der Arbeitsplätze wie Sonnensegel, Sonnendach) Werden die Umgebungsbedingungen an den Arbeitsplätzen und das Befinden der Beschäftigten kontinuierlich beobachtet? Werden die Arbeitszeiten den besonderen Gegebenheiten angepasst (z. B. Verschieben des Arbeitsbeginns in die frühen Morgenstunden)? Sind für die Pausen schattige Plätze vorhanden? Werden stündlich kurze Pausen (empfohlen etwa fünf Minuten) an einem schattigen Ort gemacht? Stehen vor Ort geeignete Getränke in genügender Menge zur Verfügung? Nehmen die Beschäftigten die notwendige Flüssigkeit zu sich? Werden sehr schwere Arbeiten auf die frühen Morgenstunden verschoben? Wird leichte Kleidung getragen, die vor Sonne schützt und die Verdunstung von Schweiß zulässt? Werden Personen mit belastender persönlicher Schutzausrüstung (Schutzanzüge, Atemschutzmasken) von einer zweiten Person überwacht? Zusätzliche Maßnahmen bei Temperaturen über 35° C im Schatten bzw. bei schwülem Klima über 32° C und hoher relativer Luftfeuchtigkeit über 75 %: Wird eine geeignete Kopfbedeckung getragen? Werden sehr schwere Arbeiten auf das absolut notwendige Minimum reduziert? Wird bei starker Sonnenstrahlung eine geeignete Sonnenbrille getragen (mit UV-Filter)? Nehmen die Beschäftigten genügend Flüssigkeit zu sich (2-3 mal pro Stunde 300-500 ml)? Wird auf die freien Körperpartien geeignete Sonnenschutzcreme aufgetragen (wasserfest, hoher Lichtschutzfaktor)? Werden stündlich Pausen von ausreichender Länge (empfohlen mindestens 15 Minuten) an einem kühlen und schattigen Ort gemacht? Achten die Beschäftigten bei sich und bei ihren Kollegen auf Anzeichen von Hitzeerkrankungen (z. B. Schwäche, Schwindel, Übelkeit)? Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Schleswig-Holstein und Hamburg Schulstraße 29 24143 Kiel Telefon 0431 7024-0 Fax 0431 7024-6120 E-Mailpost@kiel.lsv.de Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen Im Haspelfelde 24 30173 Hannover Telefon 0511 8073-0 Fax 0511 8073-498 E-Mailinfo@nb.lsv.de Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Nordrhein-Westfalen Hoher Heckenweg 76-80 48147 Münster Telefon 0251 2320-0 Fax 0251 2320-554 E-Mailmailbox@nrw.lsv.de Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Bartningstraße 57 64289 Darmstadt Telefon 06151 702-0 Fax 06151 702-1260 E-Mailinfo.da@hrs.lsv.de Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niederbayern / Oberpfalz und Schwaben Dr.-Georg-Heim-Allee 1 84036 Landshut Telefon 0871 696-0 Fax 0871 696-488 E-Maillsv@landshut.lsv.de Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg Vogelrainstraße 25 70199 Stuttgart Telefon 0711 966-0 Fax 0711 966-2140 E-Mailpost@bw.lsv.de Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland OT Hönow Hoppegartener Straße 100 15366 Hoppegarten Telefon 03342 36-0 Fax 03342 36-1230 E-Mailmail@mod.lsv.de Berufsgenossenschaft für den Gartenbau Frankfurter Straße 126 34121 Kassel Telefon 0561 928-0 Fax 0561 928-2486 E-Mailinfo@gartenbau.lsv.de Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern Dammwäldchen 4 95444 Bayreuth Telefon 0921 603-0 Fax 0921 603-386 E-Mailkontakt@fob.lsv.de Herausgeber: Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Weißensteinstraße 70 / 72 34131 Kassel www.lsv.de Stand: 04 / 2011 Arbeit im Freien bei Hitze GEFAHREN FÜR MENSCHEN Arbeiten im Freien bei Hitze ANWENDUNGSBEREICH Ausgabe 04/2011 Tätigkeit: VERHALTEN BEI GESUNDHEITSSTÖRUNGEN Körperlich anstrengende Arbeiten nach Möglichkeit nicht in der Mittagshitze durchführen. Pausen im Schatten verbringen. Empfohlene zusätzliche Arbeitspausen: - bei über 30°C im Schatten: Pro Stunde etwa 5 Minuten Pause, - bei über 35°C im Schatten bzw. schwülem Klima über 32°C mit relativer Luftfeuchtigkeit über 75 %: Pro Stunde ca. 15 Minuten Pause Leichte, helle und weite, für UV-Strahlen undurchlässige Kleidung tragen, die Verdunstung von Schweiß erlaubt (z. B fest gewebter Stoff aus Naturfasern oder atmungsaktive Funktionskleidung mit UV-Schutz) Leichte Mahlzeiten einnehmen Für Verfügbarkeit von Getränken sorgen (z. B. Wasser, Früchtetees oder verdünnte Fruchtsäfte). Regelmäßig und in genügender Menge trinken (bevor Durst aufkommt!) Helle Kopfbedeckung und Sonnenbrille tragen, Sonnenschutzcreme verwenden (wasserfest, hoher Sonnenschutzfilter) Bei Sonnenstich und Hitzschlag besteht Lebensgefahr: Notruf 112 Betroffenen in den Schatten bringen, Kopf und Nacken mit nassen Tüchern kühlen. Bei Sonnenstich zusätzlich Kopf erhöht lagern. Bei Hitzschlag zusätzlich Arme und Beine mit nassen Tüchern kühlen. Bewusstsein und Atmung kontrollieren Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage ERSTE HILFE Bereits bei ersten Anzeichen von hitzebedingten Gesundheitsstörungen (z. B. beginnende Hitzeerschöpfung): Arbeit unterbrechen und sofort Person in Begleitung in Schatten zur Kühlung bringen, Person weiter beobachten bei Schwindel hinlegen, bei Übelkeit auf die Seite legen Flüssigkeit trinken (langsam in kleinen Schlucken), wenn Person bewusstseinsklar Auf Symptome achten: Hitzeerschöpfung: starkes Schwitzen, Schwäche, Schwindel, starker Durst, Übelkeit, Herzklopfen (Symptome ähneln ersten Anzeichen eines Hitzschlages); Körpertemperatur normal bis leicht erhöht. Hitzschlag: trockene, heisse, gerötete Haut, Körpertemperatur meist über 41°C, geistige Verwirrung, Benommenheit bis hin zur Bewusstlosigkeit Sonnenstich: hochroter heisser Kopf, kühle Körperhaut, Übelkeit, Erbrechen, Unruhe, Kopfschmerz, Nackensteifigkeit, Bewusstseinstrübung SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Gefahren durch: 1. Hohe Temperaturen, Hitze (z. B. > 25°C bei schwerer körperlicher Arbeit; gegebenenfalls auch bei 20-25°C unter bestimmten Bedingungen, wie direkte Sonneneinstrahlung, Windstille, Schutzkleidung ) Hitzeerschöpfung, Hitzschlag, Sonnenstich Beeinträchtigung der Konzentration und der körperlichen Leistungsfähigkeit. Dadurch auch Erhöhung der Unfallgefahr 2. Sonnenstrahlung / UV-Stahlung (Tageshöchstwerte zwischen etwa 11.00 und 16.00 Uhr)) Gefahr von Sonnenbrand Erhöhtes Risiko für Hautkrebs Bindehautentzündung der Augen möglich 3. Ozon (Tageshöchstwerte zwischen etwa 16.00 und 18.00 Uhr) Hohe Ozonbelastungen können zu Augenbrennen, Reizgefühl in Hals und Rachen, Atemnot und Kopfschmerzen führen 4. Zusätzliche Risiken: Durch Zusammenwirken von UV-Strahlung mit bestimmten chemischen Substanzen (z. B. Pflanzenschutzmittel, Futterzusätze) kann es zu Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut (phototoxische / photoallergische Reaktionen) kommen. Medikamente (z. B. einige Antibiotika, Blutdruck- und Herzmedikamente, Entwässerungsmittel) können die Lichtempfindlichkeit der Haut stark erhöhen (Achtung: Erhöhte Sonnenbrandgefahr!). Arbeiten im Freien bei Hitze in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau Arbeitsplatz/-bereich: MUSTERBETRIEBSANWEISUNG Während der Hitzephasen im späten Frühjahr und Sommer wird der Organismus des Menschen schwer belastet. Speziell betroffen sind Personen, die körperliche Arbeit im Freien verrichten. Neben der Hitze können dabei auch UV-Strahlen und Ozon zur erheblichen Gefährdung führen, wenn nicht einige grundlegende Schutzmaßnahmen beachtet werden. Es gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob es erforderlich ist, die Arbeiten bei Hitze durchzuführen, oder ob die Arbeiten nicht auf z. B. weniger hitzeintensive Tage oder Tageszeiten verschoben werden können. Bei Arbeiten im Freien bei Hitze sind die Beschäftigten hinsichtlich der Gefahren zu unterweisen sowie entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Checkliste „Arbeit im Freien bei Hitze“ sowie die Musterbetriebsanweisung sollen hierbei Hilfestellung geben. Bei Hitze viel Trinken! Eine regelmäßige zusätzliche Flüssigkeitszufuhr muss bei heißem Wetter und körperlicher Belastung eingeplant werden. Um den erhöhten Wasserverlust bei Hitze auszugleichen, sollten mindestens zwei bis drei Liter täglich getrunken werden. Auf ein Durstgefühl sollte aber gar nicht erst gewartet werden, denn dann besteht schon ein Flüssigkeitsverlust von etwa drei Prozent des Körpergewichts, was schon mit einer Verminderung der Leistungsfähigkeit einhergehen kann. Im Extremfall kann der Flüssigkeitsbedarf mehr als vier Liter pro Tag betragen, wobei dann auch auf eine ausreichende Salzzufuhr geachtet werden muss, da durch das starke Schwitzen ein gefährlicher Salzmangel im Körper entstehen kann. Es wird empfohlen, bereits rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme reichlich Flüssigkeit zuzuführen. Da bei der Arbeit immer die Gefahr besteht, dass den Signalen des Körpers unter Umständen wenig Beachtung geschenkt wird, sollten zudem häufige kurze Trinkpausen eingeplant werden. Auch sollte sich der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht vergewissern, dass die Beschäftigten bei Hitze ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Geeignete Getränke bei Hitze sind Wasser, insbesondere Mineralwasser zum Ausgleich des Salzverlustes sowie Früchtetees und verdünnte Fruchtsäfte. Absolut tabu ist Alkohol.