Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Kontakt

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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Kontakt
Kontakt
Checkliste für Arbeit im Freien bei Hitze
Checkliste für Arbeit im Freien bei Hitze
Vorgehen bei Temperaturen
über 25° C im Schatten:
Zusätzliche Maßnahmen bei Temperaturen
über 30° C im Schatten:
Sind die Beschäftigten über die Gefährdung durch Hitze,
UV-Strahlung und Ozon sowie die erforderlichen Maßnahmen informiert?
Wird das Arbeiten an der prallen Sonne vermieden?
(nötigenfalls künstliche Beschattung der Arbeitsplätze
wie Sonnensegel, Sonnendach)
Werden die Umgebungsbedingungen an den Arbeitsplätzen und das Befinden der Beschäftigten kontinuierlich
beobachtet?
Werden die Arbeitszeiten den besonderen Gegebenheiten
angepasst (z. B. Verschieben des Arbeitsbeginns in die
frühen Morgenstunden)?
Sind für die Pausen schattige Plätze vorhanden?
Werden stündlich kurze Pausen (empfohlen etwa
fünf Minuten) an einem schattigen Ort gemacht?
Stehen vor Ort geeignete Getränke in genügender Menge
zur Verfügung?
Nehmen die Beschäftigten die notwendige Flüssigkeit
zu sich?
Werden sehr schwere Arbeiten auf die frühen
Morgenstunden verschoben?
Wird leichte Kleidung getragen, die vor Sonne schützt
und die Verdunstung von Schweiß zulässt?
Werden Personen mit belastender persönlicher
Schutzausrüstung (Schutzanzüge, Atemschutzmasken)
von einer zweiten Person überwacht?
Zusätzliche Maßnahmen bei Temperaturen über 35° C
im Schatten bzw. bei schwülem Klima über 32° C
und hoher relativer Luftfeuchtigkeit über 75 %:
Wird eine geeignete Kopfbedeckung getragen?
Werden sehr schwere Arbeiten auf das absolut
notwendige Minimum reduziert?
Wird bei starker Sonnenstrahlung eine geeignete
Sonnenbrille getragen (mit UV-Filter)?
Nehmen die Beschäftigten genügend Flüssigkeit zu sich
(2-3 mal pro Stunde 300-500 ml)?
Wird auf die freien Körperpartien geeignete Sonnenschutzcreme aufgetragen (wasserfest, hoher
Lichtschutzfaktor)?
Werden stündlich Pausen von ausreichender Länge (empfohlen mindestens 15 Minuten) an einem kühlen
und schattigen Ort gemacht?
Achten die Beschäftigten bei sich und bei ihren Kollegen
auf Anzeichen von Hitzeerkrankungen (z. B. Schwäche,
Schwindel, Übelkeit)?
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Herausgeber:
Spitzenverband der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Weißensteinstraße 70 / 72
34131 Kassel
www.lsv.de
Stand: 04 / 2011
Arbeit
im Freien
bei Hitze
GEFAHREN FÜR MENSCHEN
Arbeiten im Freien bei Hitze
ANWENDUNGSBEREICH
Ausgabe 04/2011
Tätigkeit:
VERHALTEN BEI GESUNDHEITSSTÖRUNGEN
Körperlich anstrengende Arbeiten nach Möglichkeit nicht in der Mittagshitze durchführen. Pausen im Schatten verbringen.
Empfohlene zusätzliche Arbeitspausen:
- bei über 30°C im Schatten: Pro Stunde etwa 5 Minuten Pause,
- bei über 35°C im Schatten bzw. schwülem Klima über 32°C mit relativer Luftfeuchtigkeit über 75 %: Pro Stunde ca. 15 Minuten Pause
Leichte, helle und weite, für UV-Strahlen undurchlässige Kleidung tragen, die Verdunstung von Schweiß erlaubt (z. B fest
gewebter Stoff aus Naturfasern oder atmungsaktive Funktionskleidung mit UV-Schutz)
Leichte Mahlzeiten einnehmen
Für Verfügbarkeit von Getränken sorgen (z. B. Wasser, Früchtetees oder verdünnte Fruchtsäfte). Regelmäßig und in genügender Menge trinken (bevor Durst aufkommt!)
Helle Kopfbedeckung und Sonnenbrille tragen, Sonnenschutzcreme verwenden (wasserfest, hoher Sonnenschutzfilter)
Bei Sonnenstich und Hitzschlag besteht Lebensgefahr: Notruf 112
„ Betroffenen in den Schatten bringen, Kopf und Nacken mit nassen Tüchern kühlen.
„ Bei Sonnenstich zusätzlich Kopf erhöht lagern.
„ Bei Hitzschlag zusätzlich Arme und Beine mit nassen Tüchern kühlen.
„ Bewusstsein und Atmung kontrollieren
„ Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage
ERSTE HILFE
Bereits bei ersten Anzeichen von hitzebedingten Gesundheitsstörungen (z. B. beginnende Hitzeerschöpfung):
„ Arbeit unterbrechen und sofort Person in Begleitung in Schatten zur Kühlung bringen, Person weiter beobachten
„ bei Schwindel hinlegen, bei Übelkeit auf die Seite legen
„ Flüssigkeit trinken (langsam in kleinen Schlucken), wenn Person bewusstseinsklar
Auf Symptome achten:
Hitzeerschöpfung: starkes Schwitzen, Schwäche, Schwindel, starker Durst, Übelkeit, Herzklopfen (Symptome ähneln ersten
Anzeichen eines Hitzschlages); Körpertemperatur normal bis leicht erhöht.
Hitzschlag: trockene, heisse, gerötete Haut, Körpertemperatur meist über 41°C, geistige Verwirrung, Benommenheit bis hin
zur Bewusstlosigkeit
Sonnenstich: hochroter heisser Kopf, kühle Körperhaut, Übelkeit, Erbrechen, Unruhe, Kopfschmerz, Nackensteifigkeit,
Bewusstseinstrübung
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SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Gefahren durch:
1. Hohe Temperaturen, Hitze (z. B. > 25°C bei schwerer körperlicher Arbeit; gegebenenfalls auch bei
20-25°C unter bestimmten Bedingungen, wie direkte Sonneneinstrahlung, Windstille, Schutzkleidung )
„ Hitzeerschöpfung, Hitzschlag, Sonnenstich
„ Beeinträchtigung der Konzentration und der körperlichen Leistungsfähigkeit. Dadurch auch Erhöhung der Unfallgefahr
2. Sonnenstrahlung / UV-Stahlung (Tageshöchstwerte zwischen etwa 11.00 und 16.00 Uhr))
„ Gefahr von Sonnenbrand
„ Erhöhtes Risiko für Hautkrebs
„ Bindehautentzündung der Augen möglich
3. Ozon (Tageshöchstwerte zwischen etwa 16.00 und 18.00 Uhr)
„ Hohe Ozonbelastungen können zu Augenbrennen, Reizgefühl in Hals und Rachen, Atemnot und Kopfschmerzen führen
4. Zusätzliche Risiken:
„ Durch Zusammenwirken von UV-Strahlung mit bestimmten chemischen Substanzen (z. B. Pflanzenschutzmittel, Futterzusätze) kann es zu Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut (phototoxische / photoallergische Reaktionen) kommen.
Medikamente (z. B. einige Antibiotika, Blutdruck- und Herzmedikamente, Entwässerungsmittel) können die Lichtempfindlichkeit der Haut stark erhöhen (Achtung: Erhöhte Sonnenbrandgefahr!).
Arbeiten im Freien bei Hitze in
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und
Gartenbau
Arbeitsplatz/-bereich:
MUSTERBETRIEBSANWEISUNG
Während der Hitzephasen im späten Frühjahr und Sommer wird
der Organismus des Menschen schwer belastet. Speziell betroffen sind Personen, die körperliche Arbeit im Freien verrichten.
Neben der Hitze können dabei auch UV-Strahlen und Ozon zur
erheblichen Gefährdung führen, wenn nicht einige grundlegende Schutzmaßnahmen beachtet werden.
Es gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob
es erforderlich ist, die Arbeiten bei Hitze durchzuführen, oder
ob die Arbeiten nicht auf z. B. weniger hitzeintensive Tage oder
Tageszeiten verschoben werden können. Bei Arbeiten im Freien bei Hitze sind die Beschäftigten hinsichtlich der Gefahren zu
unterweisen sowie entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Checkliste „Arbeit im Freien bei Hitze“ sowie die
Musterbetriebsanweisung sollen hierbei Hilfestellung geben.
Bei Hitze viel Trinken!
Eine regelmäßige zusätzliche Flüssigkeitszufuhr muss bei heißem
Wetter und körperlicher Belastung eingeplant werden. Um den
erhöhten Wasserverlust bei Hitze auszugleichen, sollten mindestens zwei bis drei Liter täglich getrunken werden. Auf ein
Durstgefühl sollte aber gar nicht erst gewartet werden, denn
dann besteht schon ein Flüssigkeitsverlust von etwa drei Prozent
des Körpergewichts, was schon mit einer Verminderung der
Leistungsfähigkeit einhergehen kann. Im Extremfall kann der
Flüssigkeitsbedarf mehr als vier Liter pro Tag betragen, wobei
dann auch auf eine ausreichende Salzzufuhr geachtet werden
muss, da durch das starke Schwitzen ein gefährlicher Salzmangel im Körper entstehen kann.
Es wird empfohlen, bereits rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme
reichlich Flüssigkeit zuzuführen. Da bei der Arbeit immer die Gefahr besteht, dass den Signalen des Körpers unter Umständen
wenig Beachtung geschenkt wird, sollten zudem häufige kurze
Trinkpausen eingeplant werden. Auch sollte sich der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht vergewissern, dass die Beschäftigten bei Hitze ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen.
Geeignete Getränke bei Hitze sind Wasser, insbesondere Mineralwasser zum Ausgleich des Salzverlustes sowie Früchtetees
und verdünnte Fruchtsäfte. Absolut tabu ist Alkohol.