Preisliste_WVW_2016_online

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Preisliste_WVW_2016_online
Nr. 29 gültig ab dem 1. Januar 2016
Mediadaten 2016
WVW
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Stadt-Anzeiger, Wochenblatt oder Wochen-Anzeiger, unsere 38 Titel mit einer Auflage von über 3,8 Mio. werden
in der Wochenmitte und teilweise auch am Wochenende zugestellt.
Lokalität ist nur eine unserer Stärken!
Was unsere Blätter seit über 38 Jahren so erfolgreich macht? Eine eng an den Bedürfnissen und Interessen der Leser
orientierte Berichterstattung ergänzt durch Serviceleistungen, Gewinnspiele und Aktionen.
Wir geben Orientierung im Lebensalltag. Weiterhin pflegen wir ein partnerschaftliches Verhältnis zu den
Werbetreibenden in unserem Verbreitungsgebiet! Gemeinsam begleiten und organisieren wir viele Aktionen
und vermitteln gerne Kontakte und gute Netzwerke.
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Verbreitungsgebiete Stand 1. Oktober 2015
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
WVW
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•• Ahaus
Stadtlohn
Gescher
• Coesfeld
•• Borken
•• Bocholt
•• Kleve
•• Emmerich
• Haltern
• Wesel
•• Goch
• Xanten
• Dinslaken
• Kamp-Lintfort
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• Moers
• Werne
• Dorsten
• Marl
•• Bottrop
• Herten • Recklinghausen
•• Gladbeck
•• Castrop•• Gels.-Buer
•• Herne Rauxel
•• Gelsen- •• Wanne•• Oberhausen
Eickel
kirchen
•• Bochum
•• Watten•• Duisburg •• Mülheim
•• Essen
WVW ORa
Partnerverlage (Preislisten auf Anfrage)
• Erscheint in der Wochenmitte
•• Erscheint zusätzlich am Wochenende
scheid
•• Hattingen
•• Velbert
•• Heiligenhaus
• Wülfrath
• Düsseldorf
• Haan
•• Hilden
•• Langenfeld
•• Monheim
•• Hamm
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•• Lünen
Warstein
• Unna
•• Dortmund
•• Witten
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•• Gevelsberg
•• Soest
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•• Hagen
• Wuppertal •• Ennepetal
•• Schwelm
•• Fröndenberg
• Schwerte
•• Iserlohn
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•• Arnsberg
•• Hemer
•• Sundern
WVW Geschäftsstellen
Ansprechpartner für Aufträge und geschäftliche Vorgänge – auch für mehrere Ausgaben – ist die Geschäftsstelle am Firmenstandort.
Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes sowie alle Werbeagenturen wenden sich bitte an die Zentrale in Essen.
Kontaktdaten siehe „Allgemeine Verlagsangaben“
arnsberg: Wochen-anzeiger arnsberg/
Sundern
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Tel. 02932/6293-0, Fax 02932/6293-44
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düsseldorf: Rhein-Bote
Immermannstr. 40, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211/13903-0, Fax 0211/13903-33
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duisburg: Wochen-anzeiger
Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg
Tel. 0203/9926-3200, Fax 0203/9926-3230
anzeigen@wochenanzeiger-duisburg.de
emmerich: Stadtanzeiger
Steinstr. 10, 46446 Emmerich
Tel. 02822/9249-0, Fax 02822/9249-51
anzeigen@stadtanzeiger-emmerich.de
essen-Kettwig: Kettwig/Werden Kurier
Hauptstr. 48, 45219 Essen
Tel. 02054/9237-0, Fax 02054/85545
anzeigen@kettwigkurier-essen.de
essen: Borbeck Kurier/
Nord-/Süd-/West anzeiger
Bert-Brecht-Str. 29, 45128 Essen
Tel. 0201/804-2068, Fax 0201/804-2995
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essen-Steele: Steeler/Ruhr Kurier
Westfalenstr. 288, 45276 Essen
Tel. 0201/85133-0, Fax 0201/85133-33
anzeigen@steelerkurier-essen.de
iserlohn: Stadtspiegel iserlohn/Hemer
Unnaer Str. 29, 58636 Iserlohn
Tel. 02371/7939-0, Fax 02371/7939-39
anzeigen@stadtspiegel-iserlohn.de
Oberhausen: Wochen-anzeiger
Helmholtzstr. 28-30, 46045 Oberhausen
Tel. 0208/85983-0, Fax 0208/85983-15
anzeigen@wochenanzeiger-oberhausen.de
Gelsenkirchen:
Stadtspiegel Gelsenkirchen/
Gelsenkirchen Buer
Florastr. 6, 45879 Gelsenkirchen
Tel. 0209/17084-0, Fax 0209/17084-44
anzeigen@stadtspiegel-gelsenkirchen.de
Kamen: Stadtspiegel
Weststr. 86, 59174 Kamen
Tel. 02307/91220-0, Fax 02307/91220-44
anzeigen@stadtspiegel-kamen.de
Recklinghausen: Stadtspiegel
Recklinghausen/datteln
Herner Str. 29-31, 45657 Recklinghausen
Tel. 02361/58020-0, Fax 02361/183524
anzeigen@stadtspiegel-recklinghausen.de
Goch: Gocher Wochenblatt
Hinterm Engel 18, 47574 Goch
Tel. 02823/9731-3, Fax 02823/9731-55
anzeigen@gocherwochenblatt.de
Hagen: Stadtanzeiger Hagen/Herdecke
Schürmannstr. 4, 58097 Hagen
Tel. 02331/10820, Fax 02331/13901
anzeigen@stadtanzeiger-hagen.de
Hattingen: Stadtspiegel
Große Weilstr. 19, 45525 Hattingen
Tel. 02324/5657-0, Fax 02324/5657-33
anzeigen@stadtspiegel-hattingen.de
Kleve: Klever Wochenblatt
Hagsche Str. 96, 47533 Kleve
Tel. 02821/7246-0, Fax 02821/7246-33
anzeigen@kleverwochenblatt.de
Langenfeld: Wochenanzeiger
Langenfeld/Monheim/Hilden
Bachstr. 42, 40764 Langenfeld
Tel. 02173/9729-0, Fax 02173/9729-33
anzeigen@wochenanzeiger-langenfeld.de
Menden: Stadtspiegel Menden/Fröndenberg
Nordwall 2-2a, 58706 Menden
Tel. 02373/9369-0, Fax 02373/4310
anzeigen@stadtspiegel-menden.de
Herne: Wochenblatt Herne/Wanne-eickel
Heinrichstr. 17, 44623 Herne
Tel. 02323/1388-0, Fax 02323/1388-13
anzeigen@wochenblatt-herne.de
Moers: Wochen-Magazin
Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen Vluyn
Augustastr. 9, 47441 Moers
Tel. 02841/9014-0, Fax 02841/9014-44
anzeigen@wochenmagazin-moers.de
Herten: Stadtspiegel Herten/Marl
Jakobstr. 2-4, 45699 Herten
Tel. 02366/1050-12, Fax 02366/1050-14
anzeigen@stadtspiegel-herten.de
Mülheim: Mülheimer Woche
Schloßstr. 22, 45468 Mülheim
Tel. 0208/45958-0, Fax 0208/471507
anzeigen@muelheimerwoche.de
Unna: Stadtspiegel
Massener Str. 11a, 59423 Unna
Tel. 02303/3321-0, Fax 02303/3321-16
anzeigen@stadtspiegel-unna.de
Schwelm: wap Schwelm/Gevelsberg/
ennepetal
Hattinger Str. 43, 58332 Schwelm
Tel. 02336/9377-0, Fax 02336/9377-33
anzeigen@wap-schwelm.de
Velbert: Stadtanzeiger Niederberg
Friedrichstr. 203, 42551 Velbert
Tel. 02051/4124-0, Fax 02051/50982
anzeigen@stadtanzeiger-niederberg.de
Wesel: der Weseler/der Xantener
Korbmacherstr. 10, 46483 Wesel
Tel. 0281/33905-0, Fax 0281/33905-30
anzeigen@derweseler.de
Sonderwerbeformen
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
effektiv werben mit Sonderwerbeformen
Sie wollen etwas Neues ausprobieren? Kein Problem.
Ihre WVW Anzeigenblätter bieten Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten kreativ auf Angebote und Dienstleistungen
hinzuweisen. Egal, ob Sie mit einem Titelkuller dauerhaft Ihre Telefonnummer präsentieren möchten, oder die ganze
Bandbreite Ihrer Angebote in einer Prospekt-Anzeige darstellen, bei unseren Anzeigenblättern mit dem Kompass finden
Sie Ihren individuellen Weg zum Kunden.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Wählen Sie einfach aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Sonderwerbeformen und setzen Sie sich und Ihr
Unternehmen damit immer maßgeschneidert und hervorragend in Szene. Unsere möglichen Sonderwerbeformen
zeigen wir Ihnen hier im Überblick:
• titelkuller
• titelkopf-anzeige
• titelfuß-anzeige
• tipp-On-Sticker
• Perforation
• Flying Page
• Ummantelung
• Prospekt-anzeige
• Super-Panorama
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 6
titelkuller 1)
2
1
Er kullert dem Leser buchstäblich sofort ins Auge. Durch die exklusive Platzierung direkt
links oben neben dem Titellogo kommt Ihrer Anzeige hier besonders große Aufmerksamkeit zu. Dieser Anzeigenplatz ist vor allem für die Darstellung von Logos und Telefonnummern, z.B. von Taxi-Unternehmen, Pizza-Services oder Hotline-Nummern geeignet.
Ihr bekanntes oder selbsterklärendes Logo fällt hier sofort auf.
Abdruck 1/38 mm 4-c oder 2/38 mm 4-c,
Belegungseinheiten auf Anfrage, Berechnung 200 mm/sw *)
titelkopf-anzeige 2)
Diese Anzeige wird direkt neben dem Titel platziert und ist das Sahnestück unter den
Werbeflächen. Da der Titel das Erste ist, worauf der Leser seinen Blick lenkt, wenn er die
Zeitung in seinen Händen hält, wird Ihre Anzeige hier sofort wahrgenommen.
Dieser Platz ist ideal für die Bewerbung Ihres besonders attraktiven Angebotes.
3
100% Aufschlag, Belegungseinheiten auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *)
titelfuß-anzeige 3)
Hier bleiben Leserblicke haften. Bevor der Leser die Titelseite umblättert, richtet er
seinen Blick auf die untere Hälfte der Seite. Hier ist der perfekte Platz für Ihre ganz
besondere Anzeige.
s/w-Mindestgröße 100 mm, 75% Zuschlag *),
begrenzte Platzierungsmöglichkeiten
*) = abschluss- und ausgabennachlassfähig
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
tipp-On-Sticker
Er klebt frech direkt im Kopfbereich der Titelseite. In Form eines Haftnotiz-Zettels bringt der Tipp-On-Sticker
Ihre Werbebotschaft groß raus. Der Clou: Der Sticker lässt sich ganz leicht abziehen und kann danach als
Memo benutzt werden. Nutzen Sie den Sticker als Gutschein oder lüften Sie auf seiner Rückseite ein spannendes Geheimnis. Die Aufmerksamkeit des Lesers ist Ihnen in jedem Fall sicher!
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 8
auflage
Grundpreis
pro 1.000 ex.
Ortspreis
pro 1.000 ex.
ab 15.000
109,00 €
93,00 €
ab 25.000
90,47 €
77,19 €
ab 75.000
86,11 €
73,47 €
ab 250.000
85,02 €
72,54 €
ab 500.000
83,93 €
71,61 €
Es wird der Anzeigen mm-Preis
(Orts-/Grundpreis)
der jeweiligen Ausgabe
+ 20% Beachtungsaufschlag
berechnet.
Perforation
Diese Anzeigenform ist eine Aufforderung an den Kunden. Die Anzeigenseite verläuft parallel zum Bund einer
1/1 Seite und lässt sich dank der Perforation ganz einfach heraustrennen. Anschließend kann der Kunde Ihre
Anzeige als Produktmemo oder Merkzettel für seinen Einkauf nutzen. Diese Werbeform eignet sich besonders
gut für Gewinnspiele mit Antwortelementen oder Couponing-Aktionen. Die Perforation ist Ihre
Werbebotschaft to go!
Sonderwerbeformen
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
WVW
auflage
Flying Page
Sie ist der Türöffner für Ihre erfolgreiche Werbebotschaft. Hierbei handelt es sich um eine Werbeform in der
Größe einer halben Seite, die um das erste und gegebenenfalls auch das dritte Buch der Zeitung gelegt wird.
Ihre Werbebotschaft überdeckt die linke Hälfte der Titelseite, nur der Zeitungstitel bleibt vollständig sichtbar.
Das Titelblatt der Zeitung weicht somit vom Gewohnten ab, das Interesse des Lesers wird so automatisch
geweckt. Diese Position garantiert Ihrer Anzeige eine unübersehbare Präsenz.
ANZEI G ENB L ÄT T E R 10
Grundpreis
pro 1.000 ex.
Ortspreis
pro 1.000 ex.
unter 25.000
186,00 €
158,00 €
25.000 - 49.999
168,00 €
143,00 €
50.000 - 99.999
159,00 €
135,00 €
100.000 - 149.999
151,00 €
128,00 €
150.000 -199.999
141,00 €
120,00 €
über 200.000
133,00 €
113,00 €
auflage
Ummantelung
Diese Sonderwerbeform im Format 1/1 Seite hoch umschließt das erste
Buch des Anzeigenblattes. Der übliche Zeitungskopf, einschließlich der
Titelkopf- und der Titelkulleranzeige, befindet sich sowohl auf der
Ummantelung als auch auf der eigentlichen Titelseite. Die Ummantelung
ist nichts für Schüchterne, denn eindrucksvoller lässt sich Ihre Werbebotschaft nicht präsentieren. Diese Werbeform kombiniert die Vorteile
einer Titel-Anzeige und die eines Prospekts. Auf diese Weise transportieren
Sie Ihre Werbebotschaft gleich auf vier Seiten: Ihre Werbung erscheint auf
der kompletten Titelseite, der zweiten Seite, der vorletzten Seite sowie der
letzten Seite im ersten Buch.
Grundpreis
pro 1.000 ex.
Ortspreis
pro 1.000 ex.
unter 25.000
198,00 €
168,00 €
25.000 – 49.999
179,00 €
152,00 €
50.000 – 99.999
169,00 €
144,00 €
100.000 – 149.999
160,00 €
136,00 €
150.000 – 199.999
151,00 €
128,00 €
über 200.000
141,00 €
120,00 €
Sonderwerbeformen
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 12
Berechnung: pro 1.000 exemplare
auflage
4 Seiten
Grundpreis
4 Seiten
Ortspreis
8 Seiten
Grundpreis
8 Seiten
Ortspreis
unter 25.000
136,47 €
116,00 €
201,18 €
171,00 €
25.000 – 49.999
124,71 €
106,00 €
189,42 €
161,00 €
50.000 – 99.999
118,83 €
101,00 €
177,65 €
151,00 €
100.000 – 149.999
112,94 €
96,00 €
165,89 €
141,00 €
150.000 – 199.999
107,06 €
91,00 €
154,12 €
131,00 €
über 200.000
101,18 €
86,00 €
148,24 €
126,00 €
Prospekt-Anzeigen können sowohl schwarz-weiß als auch farbig sein
und eine Panoramaseite beinhalten. Prospekt-Anzeigen dürfen nur
Angebote eines Kunden enthalten.
Prospekt-anzeigen
einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen.
andererseits möchten Sie auf die Vorteile der anzeigenwerbung nicht
verzichten. dann ist die Prospekt-anzeige das richtige angebot für Sie!
Prospekt-Anzeigen sind 4, 8 oder 12-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage
gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt,
sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die
Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die Werbeform zum Einsatz kommt,
bestimmen Sie. Ihr Reichweitenvorteil: Ihre Prospektanzeige erscheint auch unter
angebote.lokalkompass.de
Super-Panorama
Einfach nur groß? Nein, sogar sehr groß! Das Super Panaroma ist für Ihren großen
Werbeauftritt bestens geeignet. Diese Sonderwerbeform ist eine über vier Seiten
gehende, aufklappbare Panoramafläche im Zeitungsformat. Insgesamt acht
beeindruckende Werbeflächen stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Das Super Panorama wird dem Anzeigenblatt wie eine Beilage beigefügt.
Es eignet sich besonders für großflächige Darstellungen.
auflage
Grundpreis
pro 1.000 ex.
Ortspreis
pro 1.000 ex.
ab 50.000
198,00 €
168,00 €
ab100.000
168,30 €
142,80 €
ab 150.000
158,40 €
134,40 €
ab 300.000
142,56 €
120,96 €
ab 500.000
134,64 €
114,24 €
anzeigen
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
Gebiet
Ausgaben
Nr.
arnsberg
6012/60131)
6010/60111)
6512/65131)
Titel und Belegungsmöglichkeit
Erscheinungsweise
wöchentlich
gewerbl. Kleinanzeigen2)
€/Anz.-mm2)
4 Zeilen
Mindestgröße 20 mm Mindestgröße
- ohne Nachlass -
Grundpreis
Ortspreis
Grundpreis
€/Zeile
Ortspreis
€/Zeile
1) Wochenend-Ausgaben-Nr.
= Zweite Ausgaben-Nr./
Preise je Erscheinungsdatum.
1,06
1,46
0,90
1,24
–
2,53
–
2,15
2) Rubrizierung nur in
Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit.
102.700
1,98
1,68
3,59
3,05
alle Preise zuzüglich
gesetzlicher MwSt.
45.700
1,40
1,19
–
–
174.500
2,91
2,47
4,53
3,85
mittwochs
54.800
33.200
21.600
1,48
1,05
0,86
1,26
0,89
0,73
2,71
–
–
2,30
–
–
75.100
1,71
1,45
–
–
Rhein-Bote Düsseldorf (Gesamt)
– Rath
– Oberkassel
– Derendorf/City
– Flingern/Zoo
– Gerresheim
– Bilk/Friedrichstadt
– Eller
– Wersten/Oberbilk
– Benrath
Kombination Rhein-Bote Düsseldorf +
Wochen-Anzeiger Langenfeld + Hilden + Monheim
mittwochs
296.500
36.900
20.600
52.500
30.300
22.700
41.800
28.500
42.500
20.700
4,14
1,18
0,99
1,39
1,14
0,99
1,28
1,09
1,28
1,01
3,52
1,00
0,84
1,18
0,97
0,84
1,09
0,93
1,09
0,86
6,29
–
–
–
–
–
–
–
–
–
5,35
–
–
–
–
–
–
–
–
–
370.900
4,91
4,17
7,53
6,40
Wochen-Anzeiger Duisburg (Gesamt)
Duisburg-Nord
– Walsum
– Hamborn/Marxloh
– Meiderich/Ruhrort
mittwochs
+ samstags
239.500
96.000
20.300
38.800
36.900
4,15
2,01
0,73
1,08
1,07
3,53
1,71
0,62
0,92
0,91
6,24
–
–
–
–
5,30
–
–
–
–
mittwochs
+ samstags
6368
6360
Stadtspiegel Ostvest, Olfen
Kombination Stadtspiegel Ostvest, Olfen +
Marl + Herten + Recklinghausen
mittwochs
dinslaken
6020
6022
6024
6510
Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe
– Dinslaken
– Voerde/Hünxe
Kombination Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe
+ Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum
düsseldorf
6070
6072
6074
6076
6078
6080
6082
6084
6086
6088
6506
6030/60311)
6032/60331)
6034/60351)
6036/60371)
6038/60391)
duisburg
ANZEI G ENB L ÄT T E R 14
42.400
54.700
Wochen-Anzeiger Arnsberg
Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern
Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern +
Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve +
Fröndenberg/Wickede
datteln
Verteilte
Exempl.
WVW
anzeigen im
Stellenmarkt werden
gegen Zuschlag von
4,- € Ortspreis
4,71 € Grundpreis
bei Zeilenanzeigen
und gegen
einen Zuschlag von
12,50 € Ortspreis
14,71 € Grundpreis
bei Randanzeigen
unter
„lokalkompass.de“
veröffentlicht.
Zeilenanzeigen der
übrigen Rubrikenmärkte
werden dort gegen einen
Zuschlag von
1,- € Ortspreis
1,18 € Grundpreis
veröffentlicht.
6040/60411)
6042/60431)
6044/60451)
6046/60471)
6048/60491)
6050/60511)
6052/60531)
6508
6510
emmerich
Duisburg Mitte/Neudorf/Süd
– Mitte
– Neudorf
– Süd
Duisburg-West
– Rheinhausen
– Homberg
Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-West +
Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum +
Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe
mittwochs
91.000
23.700
26.300
41.000
52.500
36.100
16.400
1,99
0,87
0,93
1,09
1,26
0,93
0,68
1,69
0,74
0,79
0,93
1,07
0,79
0,58
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
143.200
2,45
2,08
–
–
75.100
1,71
1,45
–
–
27.300
1,02
0,87
–
–
86.300
37.004
1,62
1,46
1,38
1,24
2,88
–
2,45
–
mittwochs
+ samstags
6102/61031)
Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg
Kombination Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg +
Klever + Gocher Wochenblatt
Kombination Stadtanzeiger Emmerich + NRZ Kleve, Emmerich *
ennepetal
6386/63871)
6380/63811)
wap Ennepetal
Kombination wap Ennepetal + Gevelsberg + Schwelm
mittwochs
+ samstags
14.400
49.100
0,76
1,45
0,65
1,23
–
2,65
–
2,25
essen
6110/61111)
6112/61131)
6114/61151)
6116/61171)
6118/61191)
6120/61211)
6122/61231)
6124/61251)
6126/61271)
6128/61291)
6130/61311)
6132/61331)
6134/61351)
6136/61371)
6138/61391)
6140/61411)
6142/61431)
Stadtspiegel Essen (Gesamt)
Nord Anzeiger
– Katernberg/Stoppenberg
– Altenessen
Süd Anzeiger
– Holsterhausen/Rüttenscheid-Nord
– Rellinghausen/Rüttenscheid-Süd
West Anzeiger
Borbeck Kurier
Kombination Kettwig Kurier + Werden Kurier
Kettwig Kurier
Werden Kurier
Steeler Kurier
Ruhr Kurier
– Überruhr/Burgaltendorf
– Kupferdreh/Heisingen
Kombination Steeler Kurier +
Ruhr Kurier Überruhr/Burgaltendorf
Kombination Süd Anzeiger Rellinghausen/Rüttenscheid-Süd
+ Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen
Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen + Werden
Kurier + Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus
mittwochs
+ samstags
307.800
63.300
27.200
36.100
83.000
44.300
38.700
30.200
42.900
22.500
12.100
10.400
38.700
27.200
14.400
12.800
4,95
1,66
1,07
1,20
1,87
1,15
1,02
1,15
1,21
1,19
0,86
0,72
1,28
1,01
0,76
0,75
4,21
1,41
0,91
1,02
1,59
0,98
0,87
0,98
1,03
1,01
0,73
0,61
1,09
0,86
0,65
0,64
8,65
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
7,35
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
53.100
1,46
1,24
–
–
51.500
1,24
1,05
–
–
80.500
1,79
1,52
–
–
6100/61011)
6504/65051)
6144/61451)
65191)
samstags
*) Auftragserfassung mit
OL Emmerich abstimmen
anzeigen
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
Gebiet
Ausgaben
Nr.
Fröndenberg
6294/62951)
6290/62911)
6500/65011)
6512/65131)
Titel und Belegungsmöglichkeit
Erscheinungsweise
wöchentlich
Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede +
Menden/Lendringsen/Balve
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede + Menden/Lendringsen/Balve + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede +
Menden/Lendringsen/Balve +
Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern
mittwochs
+ samstags
Verteilte
Exempl.
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 16
gewerbl. Kleinanzeigen2)
€/Anz.-mm2)
Mindestgröße 4 Zeilen
Mindestgröße 20 mm
- ohne Nachlass -
Grundpreis
Ortspreis
Grundpreis
€/Zeile
Ortspreis
€/Zeile
1) Wochenend-Ausgaben-Nr.
= Zweite Ausgaben-Nr./
Preise je Erscheinungsdatum.
–
–
–
–
2) Rubrizierung nur in
Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit.
1,79
2,94
2,50
alle Preise zuzüglich
gesetzlicher MwSt.
1,98
1,68
3,59
3,05
15.000
0,74
0,63
48.000
1,14
0,97
114.800
2,11
102.700
Gelsenkirchen
6160/6161
6162/6163
6164/6165
6166/6167
6168/6169
Stadtspiegel Gelsenkirchen (Gesamt)
Stadtspiegel Gelsenkirchen-Stadt
Stadtspiegel Gelsenkirchen-Buer
– Buer/Erle
– Buer/Mitte
mittwochs
+ samstags
133.900
74.800
59.100
22.300
36.800
2,87
1,92
1,55
0,92
1,20
2,44
1,63
1,32
0,78
1,02
4,47
–
–
–
–
3,80
–
–
–
–
Gevelsberg
6384/63851)
6380/63811)
wap Gevelsberg
Kombination wap Gevelsberg + Ennepetal + Schwelm
mittwochs
+ samstags
19.800
49.100
0,81
1,45
0,69
1,23
–
2,65
–
2,25
Goch
6180/61811)
6502/65031)
6504/65051)
Gocher Wochenblatt
Kombination Gocher + Klever Wochenblatt
Kombination Gocher + Klever Wochenblatt +
Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg
mittwochs
+ samstags
21.300
59.000
0,89
1,36
0,76
1,16
–
–
–
–
86.300
1,62
1,38
2,88
2,45
Hagen
6190/61911)
6194/61951)
6196/61971)
6198/61991)
6200/62011)
6202/62031)
Kombination Stadtanzeiger Hagen + Herdecke/Wetter/Vorhalle
Stadtanzeiger Hagen/Hohenlimburg
– Hohenlimburg
– Hagen-West/Mitte
– Hagen-Süd/Breckerfeld
– Hagen-Nord
mittwochs
+ samstags
118.500
90.700
12.600
26.500
27.500
24.100
1,98
1,80
0,74
0,96
0,96
0,93
1,68
1,53
0,63
0,82
0,82
0,79
3,24
–
–
–
–
–
2,75
–
–
–
–
–
Hattingen
6210/62111)
6516/65171)
Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel
Kombination Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel +
Stadtspiegel Bochum-Südwest
mittwochs
+ samstags
33.900
1,21
1,03
2,47
2,10
70.000
1,67
1,42
–
–
anzeigen im
Stellenmarkt werden
gegen Zuschlag von
4,- € Ortspreis
4,71 € Grundpreis
bei Zeilenanzeigen
und gegen
einen Zuschlag von
12,50 € Ortspreis
14,71 € Grundpreis
bei Randanzeigen
unter
„lokalkompass.de“
veröffentlicht.
Zeilenanzeigen der
übrigen Rubrikenmärkte
werden dort gegen einen
Zuschlag von
1,- € Ortspreis
1,18 € Grundpreis
veröffentlicht.
6404/64051)
6400/64011)
65191)
Stadtanzeiger Heiligenhaus
Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus + Velbert (Niederberg)
Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus + Velbert +
Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen+Werden Kurier
mittwochs
+ samstags
13.200
57.000
0,72
1,46
0,61
1,24
–
2,59
–
2,20
samstags
80.500
1,79
1,52
–
–
6234/62351)
6230/62311)
6500/65011)
Stadtspiegel Hemer
Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn
Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn + Stadtspiegel
Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede
mittwochs
+ samstags
16.900
66.800
0,93
1,61
0,79
1,37
–
–
–
–
114.800
2,11
1,79
2,94
2,50
Herdecke
6192/61931)
6190/61911)
Stadtanzeiger Herdecke/Wetter/Vorhalle
Kombination Stadtanzeiger Herdecke/Wetter/Vorhalle + Hagen
mittwochs
+ samstags
27.800
118.500
0,98
1,98
0,83
1,68
–
3,24
–
2,75
Herne/
Wanneeickel
6220/62211)
6222/62231)
6224/62251)
6514/65151)
Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel
– Herne
– Wanne-Eickel
Kombination Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel +
Stadtanzeiger Castrop-Rauxel
mittwochs
+ samstags
85.900
45.600
40.300
2,12
1,32
1,19
1,80
1,12
1,01
3,12
–
–
2,65
–
–
124.300
2,48
2,11
4,00
3,40
6372
6360
Stadtspiegel Herten
Kombination Stadtspiegel Herten +
Marl + Ostvest, Olfen + Recklinghausen
mittwochs
30.500
1,11
0,94
–
–
174.500
2,91
2,47
4,53
3,85
6266/62671)
6260/62611)
6506
Wochen-Anzeiger Hilden
Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld
+ Rhein-Bote Düsseldorf
mittwochs
+ samstags
28.700
74.400
1,14
1,76
0,97
1,50
–
3,18
–
2,70
mittwochs
370.900
4,91
4,17
7,53
6,40
6232/62331)
6230/62311)
6500/65011)
Stadtspiegel Iserlohn
Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer + Stadtspiegel
Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede
mittwochs
+ samstags
49.900
66.800
1,44
1,61
1,22
1,37
–
–
–
–
114.800
2,11
1,79
2,94
2,50
6242
6240
Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen
Kombination Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen +
Unna, Holzwickede
mittwochs
51.600
1,28
1,09
–
–
87.600
1,81
1,54
2,94
2,50
6306
6302
6300
Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Moers + Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Moers + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West
mittwochs
29.900
75.800
0,96
1,64
0,82
1,39
–
–
–
–
90.700
1,94
1,65
3,18
2,70
143.200
2,45
2,08
–
–
Klever Wochenblatt
Kombination Klever + Gocher Wochenblatt
Kombination Klever + Gocher Wochenblatt +
Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg
mittwochs
+ samstags
37.700
59.000
1,06
1,36
0,90
1,16
–
–
–
–
86.300
1,62
1,38
2,88
2,45
Heiligenhaus
Hemer
Herten
Hilden
iserlohn
Kamen
KampLintfort
6508
Kleve
6250/62511)
6502/65031)
6504/65051)
anzeigen
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
Erscheinungsweise
Verteilte
Exempl.
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 18
gewerbl. Kleinanzeigen2)
€/Anz.-mm2)
Mindestgröße 4 Zeilen
Mindestgröße 20 mm
- ohne Nachlass -
Grundpreis
Ortspreis
Grundpreis
€/Zeile
Ortspreis
€/Zeile
Gebiet
Ausgaben
Nr.
Titel und Belegungsmöglichkeit
Langenfeld
6268/62691)
6262/62631)
6260/62611)
6506
Wochen-Anzeiger Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim + Hilden
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim +
Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf
mittwochs
+ samstags
26.400
45.700
74.400
1,12
1,33
1,76
0,95
1,13
1,50
–
–
3,18
–
–
2,70
mittwochs
370.900
4,91
4,17
7,53
6,40
6370
6360
Stadtspiegel Marl
Kombination Stadtspiegel Marl + Ostvest, Olfen + Herten +
Recklinghausen
mittwochs
40.300
1,28
1,09
–
–
174.500
2,91
2,47
4,53
3,85
6292/62931)
6290/62911)
Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve
Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve +
Fröndenberg/Wickede
Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve +
Fröndenberg/Wickede + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve +
Fröndenberg/Wickede + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern
mittwochs
+ samstags
33.000
0,93
0,79
–
–
48.000
1,14
0,97
–
–
114.800
2,11
1,79
2,94
2,50
Wochen-Magazin Moers
Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg
Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort,
Rheinberg + Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West
mittwochs
6264/62651)
6262/62631)
6260/62611)
6506
Wochen-Anzeiger Monheim
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Hilden + Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld +
Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf
6320/63211)
6322/63231)
6324/63251)
6326/63271)
6328/63291)
Mülheimer Woche
– Dümpten/Heißen
• Dümpten
• Heißen
– Speldorf/Saarn/Broich
Marl
Menden
6500/65011)
6512/65131)
Moers
6304
6302
6300
6508
Monheim
Mülheim
wöchentlich
102.700
1,98
1,68
3,59
3,05
45.900
75.800
1,29
1,64
1,10
1,39
–
–
–
–
90.700
1,94
1,65
3,18
2,70
143.200
2,45
2,08
–
–
mittwochs
+ samstags
19.300
45.700
74.400
0,82
1,33
1,76
0,70
1,13
1,50
–
–
3,18
–
–
2,70
mittwochs
370.900
4,91
4,17
7,53
6,40
mittwochs
+ samstags
90.200
60.300
26.900
33.400
29.900
2,02
1,33
0,89
1,02
0,98
1,72
1,13
0,76
0,87
0,83
4,00
–
–
–
–
3,40
–
–
–
–
1) Wochenend-Ausgaben-Nr.
= Zweite Ausgaben-Nr./
Preise je Erscheinungsdatum.
2) Rubrizierung nur in
Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit.
alle Preise zuzüglich
gesetzlicher MwSt.
anzeigen im
Stellenmarkt werden
gegen Zuschlag von
4,- € Ortspreis
4,71 € Grundpreis
bei Zeilenanzeigen
und gegen
einen Zuschlag von
12,50 € Ortspreis
14,71 € Grundpreis
bei Randanzeigen
unter
„lokalkompass.de“
veröffentlicht.
Zeilenanzeigen der
übrigen Rubrikenmärkte
werden dort gegen einen
Zuschlag von
1,- € Ortspreis
1,18 € Grundpreis
veröffentlicht.
NeukirchenVluyn
6308
6300
6508
Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers +
Kamp-Lintfort, Rheinberg
Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers +
Kamp-Lintfort, Rheinberg + Wochen-Anzeiger Duisburg-West
mittwochs
14.900
0,86
0,73
–
–
90.700
1,94
1,65
3,18
2,70
143.200
2,45
2,08
–
–
Oberhausen
6340/63411)
6342/63431)
6344/63451)
6346/63471)
6348/63491)
Wochen-Anzeiger Oberhausen
– Mitte
– Nord
• Sterkrade/Osterfeld
• Schmachtendorf/Holten
mittwochs
+ samstags
110.000
48.400
61.600
48.100
13.500
2,36
1,40
1,51
1,21
0,71
2,01
1,19
1,28
1,03
0,60
4,35
–
–
–
–
3,70
–
–
–
–
Recklinghausen
6362
6364
6366
6360
Stadtspiegel Recklinghausen
– Recklinghausen-Süd
– Recklinghausen-Nord
Kombination Stadtspiegel Recklinghausen + Marl +
Ostvest, Olfen + Herten
mittwochs
58.000
26.500
31.500
1,45
0,87
0,88
1,23
0,74
0,75
–
–
–
–
–
–
174.500
2,91
2,47
4,53
3,85
Schwelm
6382/63831)
6380/63811)
wap Schwelm
Kombination wap Schwelm + Gevelsberg + Ennepetal
mittwochs
+ samstags
14.900
49.100
0,76
1,45
0,65
1,23
–
2,65
–
2,25
Sundern
6014/60151)
6010/60111)
6512/65131)
Wochen-Anzeiger Sundern
Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg
Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg + Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede
mittwochs
+ samstags
12.300
54.700
0,78
1,46
0,66
1,24
–
2,53
–
2,15
Unna
6244
6240
Stadtspiegel Unna, Holzwickede
Kombination Stadtspiegel Unna, Holzwickede + Kamen,
Bergkamen, Bönen
mittwochs
Velbert
6400/64011)
6406/64071)
65191)
Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus (Niederberg)
– Neviges/Langenberg
Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus +
Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen + Werden Kurier
mittwochs
+ samstags
samstags
80.500
1,79
1,52
–
–
Wesel
6422
6420
Der Weseler
Kombination Der Weseler + Der Xantener
mittwochs
40.100
56.500
1,26
1,55
1,07
1,32
–
3,00
–
2,55
Xanten
6424
6420
Der Xantener
Kombination Der Xantener + Der Weseler
mittwochs
16.400
56.500
0,82
1,55
0,70
1,32
–
3,00
–
2,55
102.700
1,98
1,68
3,59
3,05
36.000
1,06
0,90
–
–
87.600
1,81
1,54
2,94
2,50
57.000
17.700
1,46
0,72
1,24
0,61
2,59
–
2,20
–
anzeigen
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
Farbanzeigen*)
aufschläge pro
Berechnung
1 Zusatzfarbe
2 Zusatzfarben
3 Zusatzfarben
bis 999 mm:
35%
35%
50%
bis 1.999 mm:
32%
32%
45%
bis 2.999 mm:
28%
28%
40%
ab 3.000 mm:
24%
24%
35%
Mindestberechnung: Titelseite/-kopf: 200 mm – Innenteil: 100 mm
Platzierungen:
Aufschlag für Festplatzierung: 25%
Generell besteht kein Platzierungsanspruch.
Layout-Pauschale:
Für die Gestaltung von Randanzeigen wird grundsätzlich eine
Layout-Pauschale von € 5,- OP/€ 5,88 GP erhoben. Diese
entfällt, wenn eine Vollvorlage angeliefert wird.
Chiffre-Gebühr
Je Veröffentlichung: € 7,- (zzgl. MwSt.).
Zeilenanzeigen
werden in der Grundschrift gesetzt;
max. die ersten drei Wörter in Fettdruck
Nachlässe:
Nachlässe bei abschlüssen pro ausgabe:
Malstaffel oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von
• 6 Anzeigen oder 2.000 mm: 5%
• 12 Anzeigen oder 3.000 mm: 10%
• 24 Anzeigen oder 5.000 mm: 15%
• 48 Anzeigen oder 10.000 mm: 20%
Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung.
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 20
Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2016:
• ab 2.500 Anzeigen 3%
• ab 1.000 Anzeigen 5%
• über 2.000 Anzeigen 7%
Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig) nach Ablauf des Kalenderjahres.
Sonstige Nachlässe:
Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50%
ausgabennachlass:
Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10%
Sonderregelungen für Düsseldorf, Hilden/Langenfeld/Monheim auf Anfrage
Wirtschaftsraumnachlass:
Für alle Rubrikenanzeigen vergibt die WVW/ORA ab vier gleichzeitig gebuchten
Belegungseinheiten innerhalb einer Kalenderwoche einen Wirtschaftsraumnachlass
von 10 bis 20 Prozent für gewerbliche Anzeigen. Im Falle von Millimeteranzeigen wird
dieser zusätzlich zum Ausgabennachlass gewährt.
Der Nachlass wird auch WVW/ORA übergreifend vergeben. Aufträge für
Partnerverlagsausgaben sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.
Der Wirtschaftsraumnachlass WVW/ORA beträgt bei Buchung von
gewerblichen mm-Anzeigen:
• 4 bzw. 5 Belegungseinheiten 10% Wirtschaftsraumnachlass
• 6 u. mehr Belegungseinheiten 20% Wirtschaftsraumnachlass
Bei Belegung von gewerblichen Zeilenanzeigen:
• 4 bzw. 5 Belegungseinheiten 10% Wirtschaftsraumnachlass
• 6 u. mehr Belegungseinheiten 20% Wirtschaftsraumnachlass
anzeigenschlusstermine
Bei zentralem auftragseingang in essen gelten folgende termine:
Arnsberg
montags
13.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 12.30 Uhr für samstags
Hattingen
montags
freitags
17.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
Menden
dienstags
freitags
10.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
Datteln
montags
Heiligenhaus
dienstags
freitags
12.30 Uhr für mittwochs
12.30 Uhr für samstags
Moers
montags
17.00 Uhr
Hemer
dienstags
11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 15.00 Uhr für samstags
Monheim
montags
15.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 15.00 Uhr für samstags
Mülheim
dienstags
freitags
15.00 Uhr
Dinslaken
montags
15.00 Uhr
Düsseldorf
montags
16.00 Uhr
Duisburg
montags
freitags
15.30 Uhr für mittwochs
11.30 Uhr für samstags
Herdecke
Emmerich
dienstags
freitags
11.30 Uhr für mittwochs
09.00 Uhr für samstags
dienstags
11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 11.30 Uhr für samstags
Herne/Wanne
Ennepetal
dienstags
freitags
12.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
dienstags
freitags
11.30 Uhr für mittwochs
11.30 Uhr für samstags
Herten
montags
15.00 Uhr
Hilden
montags
15.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 15.00 Uhr für samstags
Iserlohn
dienstags
11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 15.00 Uhr für samstags
Kamen
dienstags
10.00 Uhr
Kamp-Lintfort
montags
17.00 Uhr
Kleve
dienstags
11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 17.00 Uhr für samstags
Essen
montags
16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 15.00 Uhr für samstags
Fröndenberg
dienstags
freitags
Gelsenkirchen
montags
12.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 17.00 Uhr für samstags
11.30 Uhr für mittwochs
11.30 Uhr für samstags
Gevelsberg
dienstags
freitags
12.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
Goch
dienstags
11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 17.00 Uhr für samstags
Langenfeld
montags
15.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 15.00 Uhr für samstags
Hagen
dienstags
11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 11.30 Uhr für samstags
Marl
montags
16.00 Uhr für mittwochs
11.00 Uhr für samstags
Neukirchen-Vluyn montags
17.00 Uhr
Oberhausen
dienstags
freitags
09.30 Uhr für mittwochs
09.30 Uhr für samstags
Recklinghausen
montags
15.00 Uhr
Schwelm
dienstags
freitags
12.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
Sundern
montags
13.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 12.30 Uhr für samstags
Unna
dienstags
10.00 Uhr
Velbert
dienstags
freitags
12.30 Uhr für mittwochs
12.30 Uhr für samstags
Wesel
montags
15.00 Uhr
Xanten
montags
15.00 Uhr
15.00 Uhr
Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden. Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen
nutzen. Diese Termine liegen in der Regel später.
Prospekt-Beilagen
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
Preis pro 1.000 ex. bis
20 g
30 g
40 g
50 g
Grundpreis €
61,77
68,83
75,89
82,95
Ortspreis €
52,50
58,50
64,50
70,50
Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g Grundpreis € 7,06 (Ortspreis € 6,00)
Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin:
€ 35,30 Grundpreis, € 30,00 Ortspreis, alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mindestauflage: 5.000 Stück pro ausgabe. Kleinere Auflagen auf Anfrage.
Letzter anlieferungstermin:
3 arbeitstage vor erscheinen palettiert „frei Haus”
Versandanschriften:
druckzentrum Hagen, Hohensyburgstraße 65 – 67,
58099 Hagen-Bathey
6012/6013 Arnsberg, 6014/6015 Sundern, 6162/6163 Gelsenkirchen, 6164/6165
Buer, 6194/6195 Hagen, 6210/6211 Hattingen, 6232/6233 Iserlohn, 6234/6235
Hemer, 6242 Kamen, 6244 Unna, 6265 Monheim**, 6267 Hilden**, 6269 Langenfeld**, 6192/6193 Herdecke, 6292/6293 Menden, 6294/6295 Fröndenberg,
6362 Recklinghausen, 6368 Datteln, 6370 Marl, 6372 Herten, 6382/6383 Schwelm,
6384/6385 Gevelsberg, 6386/6387 Ennepetal, 6400/6401 Velbert, 6404/6405
Heiligenhaus. Höchstformat: 230 x 325 mm
druckzentrum essen, Beilagenannahme Münchener Straße 60,
45145 essen
6020 Dinslaken, 6030/6031 Duisburg, 6070 Düsseldorf, 6100/6101 Emmerich,
6112/6113 Essen-Nord, 6118/6119 Essen-Süd, 6124/6125 Essen-West, 6126/6127
Essen-Borbeck, 6130/6131 Essen-Kettwig, 6132/6133 Essen-Werden, 6134/6135
Essen-Steele, 6136/6137 Essen-Ruhr-Kurier, 6180/6181 Goch, 6222/6223 Herne,
6224/6225 Wanne-Eickel, 6250/6251 Kleve, 6264 Monheim*, 6266 Hilden*,
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 22
6268 Langenfeld*, 6304 Moers, 6306 Kamp-Lintfort, 6308 Neukirchen-Vluyn,
6320/6321 Mülheim, 6340/6341 Oberhausen, 6422 Wesel, 6424 Xanten.
Höchstformat: 230 x 325 mm
* mittwochs ** samstags
empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen
bei maschineller einsteckung:
Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende
Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden:
1. einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von
170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6
bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen.
2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergwicht
von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten
Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich.
3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und
rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige
Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an
der langen Seite aufweisen.
4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten
sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer
aufweisen.
5. angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen
anzukleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen
mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
Verpackung, transport:
Sonstige angaben:
1. anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form
eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine
zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene
Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken
bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine
Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst
wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor;
dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.
2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von
80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung
muss in Paketen zumindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfolgen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden.
3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt
sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit
einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen
eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt
sein.
4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem
korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:
• zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe
• Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
• Erscheinungsdatum
• Absender und Empfänger
• Auftraggeber der Beilage
• Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt
werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden.
3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters
abhängig.
4. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor,
wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.
5. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.
6. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt.
Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht.
Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere
Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt
werden. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes erfolgen.
7. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um
0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen
wird nicht berechnet.
8. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter
Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der
Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der
niedrigsten Gewichtsstufe.
technische angaben
Schrift:
und
Spaltenbreiten:
Satzspiegel:
Panoramaseite:
digitale
druckunterlagen
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 24
allgemeine angaben druckhäuser:
alle druckorte:
druckverfahren:
tonwertzunahme:
tonwertumfang:
Max. Flächendeckung:
druckformherstellung:
Raster:
Strichbreiten:
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
Zeitungs-Rollenoffsetdruck
Zeitungsstandard 26%
5 – 90%
240%
Siehe jeweiliger Druckort
max. bis 40 L/cm = 102 lpi
Negative Striche mind. 0,15 mm,
positive Striche mind. 0,10 mm.
mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften ohne Serifen
halbfett. Alle Angaben gelten für die Druckvorlage
und nicht für das Druckergebnis.
1spaltig 42,0 mm
5spaltig 224,0 mm
2spaltig 87,5 mm
6spaltig 269,5 mm
3spaltig 133,0 mm
7spaltig 315,0 mm
4spaltig 178,5 mm
Höhe x Breite: 445 mm x 315 mm
Spalten: 7 (1/1 Seite = 3.115 mm)
Breite 655 mm
Siehe Info-Box
Unter www.wvw-anzeigenblaetter.de können
Sie allgemein gültige Vorgaben downloaden.
Zusatzfarbe:
4-c-druck:
Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der
Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan,
Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können
deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen.
Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den
annehmenden Stellen.
nach der Euroskala
druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz).
Geringfügige abweichungen in Passer und Farbton
berechtigen nicht zu ersatz- bzw. Minderungsansprüchen.
Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und 4-c-Anzeigen des
Bundesverbandes Druck e. V.
druckzentrum Hagen-Bathey,
druckzentrum essen
informationen für die elektronische
anzeigenübermittlung
Hagen: 6012/6013 Arnsberg, 6014/6015 Sundern, 6162/6163 Gelsenkirchen,
6164/6165 Gelsen-kirchen-Buer, 6194/6195 Hagen, 6210/6211 Hattingen,
6232/6233 Iserlohn, 6234/6235 Hemer, 6242 Kamen, 6244 Unna, 6265 Monheim,
6267 Hilden, 6269 Langenfeld, 6192/6193 Herdecke, 6292/6293 Menden,
6294/6295 Fröndenberg, 6362 Recklinghausen, 6368 Datteln, 6370 Marl,
6372 Herten, 6382/6383 Schwelm, 6384/6385 Gevelsberg, 6386/6387 Ennepetal,
6400/6401 Velbert, 6404/6405 Heiligenhaus
dateiname: Idealerweise verwenden Sie die aktuelle, dem Auftrag zugehörige
SAP-Auftragsnummer als Dateinamen. Ist diese nicht zur Hand, kennzeichnen
Sie die Datei mit dem Kundennamen, Anzeigengröße, Ausgabennummer und
Erscheinungstermin, z.B.:
Mueller_2-100_4c_6110_05.01.2016 (Name_Größe_Farbe_Ausgabe_Datum)
essen: 6020 Dinslaken, 6030/6031 Duisburg, 6070 Düsseldorf, 6100/6101
Emmerich, 6112/6113 Essen-Nord, 6118/6119 Essen-Süd, 6124/6125 Essen-West,
6126/6127 Essen-Borbeck, 6130/6131 Essen-Kettwig, 6132/6133 Essen-Werden,
6134/6135 Essen-Steele, 6136/6137 Essen-Ruhr-Kurier, 6180/6181 Goch,
6222/6223 Herne, 6224/6225 Wanne-Eickel, 6250/6251 Kleve, 6264 Monheim,
6266 Hilden, 6268 Langenfeld, 6304 Moers, 6306 Kamp-Lintfort, 6308 Neukirchen-Vluyn, 6320/6321 Mülheim, 6340/6341 Oberhausen, 6422 Wesel, 6424
Xanten
Offsetplattenkopie:
CtP/Lithostar
Satzspiegel 1/1 Seite:
445 mm hoch/315 mm breit
Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit
dtP-Programme:
Adobe CS 4 (PC)
dateiformate:
Vorzugsweise PDF/X-3 Dateien, Auflösung 1.270 dpi
Rasterweite und Tonwertzunahme (s.u.) beachten
auflösung, Rasterweite, tonwerte:
Die Auflösung von Halbtonbildern beträgt 220 dpi.
Die Auflösung von Strichbildern beträgt 1.270 dpi.
Die Rasterweite beträgt 40er Raster bzw. 102 lpi.
Der abzubildene Tonwert liegt zwischen 5% (Licht) und 90% (Tiefe).
Zu berücksichtigen ist eine Tonwertzunahme von 26% (bei einer Flächendeckung von 50%). Die maximale Flächendeckung liegt bei 240%.
Farben: 4c-Anzeigen sind im CMYK-Prozess anzulegen, bei bis zu
2 Zusatzfarben als Schwarz- und jeweiliger Farbform. Die Sonderfarben
sind als Volltonfarbe anzulegen. Die HKS-Farbwerte entnehmen Sie bitte der
HKS-Farbwertetabelle.
Farbprofil: Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern für den
Zeitungsdruck empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickelten
ISOnewspaper-Standardprofils (ISOnewspaper26v4.icc) für den Zeitungsdruck.
Das Profil kommt bei der Konvertierung von RGB- in CMYK- oder Graustufenbildern zum Einsatz (z. B. Photoshop) und passt die Daten automatisch an die
Tonwertzunahme, den zulässigen Gesamtfarbauftrag und den Schwarzaufbau im
Zeitungsdruck an. Profile kostenfrei unter www.ifra.com
aGBs
allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder
sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die
erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer
2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die
Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
Kundenberatern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils
des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die
Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 26
das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu
öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder
der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50
Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung
ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden
Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften
von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages.
18. Erfüllungsort ist Essen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Essen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen,
Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt
der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das
Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder
EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks.
b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein
Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung
von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht. Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen
bei Belegung von Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme,
zusätzlich zur Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel.
c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen
innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat.
Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Jahresfrist geltend gemacht wird.
d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an,
haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines
Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendaratellung,
die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und
auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit
von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier
Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage
nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine
andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt. Soweit ein SEPA Mandat erteilt wurde, beträgt die Vorankündigungsfrist für
den Einzug mindestens 4 Werktage.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art
und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages
über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden
nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen
aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen
sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter
e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen.
Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und
der Platzierung/Rubrizierung vor.
g) Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen
treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen,
-seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor,
Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu
lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint.
h) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen
Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
i) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass
der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm
geliefert werden.
k) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung)
werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.
m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der
auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag
erwachsen.
o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen
und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so
gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz.
r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag
45,- € zzgl. MwSt. je Stunde.
t) Auf Grund des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) verrechnet der Verlag Aufträge nur mit dem Auftraggeber.
WVW
A N Z E I G E N B L ÄT T E R
Westdeutsche Verlags- und
Werbegesellschaft mbH
Bert-Brecht-Straße 29
45128 Essen
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Preisliste
Nr. 29