Preisliste_WVW_2016_online
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Nr. 29 gültig ab dem 1. Januar 2016 Mediadaten 2016 WVW ANZEIGENBLÄTTER total lokal - seit über 38 Jahren Ganz nah dran! Sie finden unsere beliebten Anzeigenblätter nahezu in jedem Briefkasten – auch in Ihrer Nähe! Wir erscheinen im Kerngebiet von NRW, vom Niederrhein über das Ruhrgebiet bis ins Sauerland. Ob Stadtspiegel, Stadt-Anzeiger, Wochenblatt oder Wochen-Anzeiger, unsere 38 Titel mit einer Auflage von über 3,8 Mio. werden in der Wochenmitte und teilweise auch am Wochenende zugestellt. Lokalität ist nur eine unserer Stärken! Was unsere Blätter seit über 38 Jahren so erfolgreich macht? Eine eng an den Bedürfnissen und Interessen der Leser orientierte Berichterstattung ergänzt durch Serviceleistungen, Gewinnspiele und Aktionen. Wir geben Orientierung im Lebensalltag. Weiterhin pflegen wir ein partnerschaftliches Verhältnis zu den Werbetreibenden in unserem Verbreitungsgebiet! Gemeinsam begleiten und organisieren wir viele Aktionen und vermitteln gerne Kontakte und gute Netzwerke. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. es macht sich bezahlt. Verkaufsleitung telefon: 02 01/8 04 -2836 Fax: 02 01/8 04 -2561 e-Mail: i.stefaniak@wvw-anzeigenblaetter.de anzeigenannahme telefon: 02 01/8 04 -2931 e-Mail: wvw@wvw-anzeigenblaetter.de FtP-Server Zugangsdaten: auf Anfrage Aus Gründen der Qualitätssicherung ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein Abzug unter Angabe des Dateinamens, der Ausgaben-Nr., des Titels und Erscheinungstermins vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben. anzeigen-/Beilagen- telefon: 02 01/8 04 -2676/2764/2890/2959/1707/ disposition 2276/2319 Fax: 02 01/8 04 -2912/2494/1857 (Anzeigen + Beilagen) e-Mail: wvw@wvw-anzeigenblaetter.de Redaktion Fax: e-Mail: 02 01/8 04 -2161 wvw-zentralredaktion@wvw-redaktion.de Verlagsanschrift: Bankverbindungen: WVW Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH, 45123 Essen Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen Telefon: Anzeigenverkauf (02 01) 8 04 -2836 Telefax: Anzeigen/Beilagen (02 01) 8 04 -2982/-2494 www.wvw-anzeigenblaetter.de wvw@wvw-anzeigenblaetter.de Commerzbank AG Essen IBAN: DE44 3604 0039 0102 0395 01 BIC: COBADEFFXXX Sparkasse Essen IBAN: DE33 3605 0105 0000 2876 80 BIC: SPESDE3E Zahlungsbedingungen: Zahlbar 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. 1% Skonto bei Bankeinzugsverfahren oder bei Vorauszahlung. der Verlag ist Mitglied des BVda, Bundesverband deutscher anzeigenblätter e.V. die genannten auflagenzahlen werden von der ada, auflagenkontrolle der anzeigenblätter, überprüft. Verbreitungsgebiete Stand 1. Oktober 2015 Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 4 •• Ahaus Stadtlohn Gescher • Coesfeld •• Borken •• Bocholt •• Kleve •• Emmerich • Haltern • Wesel •• Goch • Xanten • Dinslaken • Kamp-Lintfort • NeukirchenVluyn • Moers • Werne • Dorsten • Marl •• Bottrop • Herten • Recklinghausen •• Gladbeck •• Castrop•• Gels.-Buer •• Herne Rauxel •• Gelsen- •• Wanne•• Oberhausen Eickel kirchen •• Bochum •• Watten•• Duisburg •• Mülheim •• Essen WVW ORa Partnerverlage (Preislisten auf Anfrage) • Erscheint in der Wochenmitte •• Erscheint zusätzlich am Wochenende scheid •• Hattingen •• Velbert •• Heiligenhaus • Wülfrath • Düsseldorf • Haan •• Hilden •• Langenfeld •• Monheim •• Hamm • Datteln •• Lünen Warstein • Unna •• Dortmund •• Witten •• Herdecke •• Gevelsberg •• Soest • Kamen •• Hagen • Wuppertal •• Ennepetal •• Schwelm •• Fröndenberg • Schwerte •• Iserlohn •• Menden •• Arnsberg •• Hemer •• Sundern WVW Geschäftsstellen Ansprechpartner für Aufträge und geschäftliche Vorgänge – auch für mehrere Ausgaben – ist die Geschäftsstelle am Firmenstandort. Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes sowie alle Werbeagenturen wenden sich bitte an die Zentrale in Essen. Kontaktdaten siehe „Allgemeine Verlagsangaben“ arnsberg: Wochen-anzeiger arnsberg/ Sundern Apothekerstr. 51, 59755 Arnsberg Tel. 02932/6293-0, Fax 02932/6293-44 anzeigen@wochenanzeiger-arnsberg.de dinslaken: Niederrhein anzeiger Friedrich-Ebert-Str. 40, 46535 Dinslaken Tel. 02064/4190-0, Fax 02064/13708 anzeigen@niederrheinanzeiger-dinslaken.de düsseldorf: Rhein-Bote Immermannstr. 40, 40210 Düsseldorf Tel. 0211/13903-0, Fax 0211/13903-33 anzeigen@rheinbote-duesseldorf.de duisburg: Wochen-anzeiger Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg Tel. 0203/9926-3200, Fax 0203/9926-3230 anzeigen@wochenanzeiger-duisburg.de emmerich: Stadtanzeiger Steinstr. 10, 46446 Emmerich Tel. 02822/9249-0, Fax 02822/9249-51 anzeigen@stadtanzeiger-emmerich.de essen-Kettwig: Kettwig/Werden Kurier Hauptstr. 48, 45219 Essen Tel. 02054/9237-0, Fax 02054/85545 anzeigen@kettwigkurier-essen.de essen: Borbeck Kurier/ Nord-/Süd-/West anzeiger Bert-Brecht-Str. 29, 45128 Essen Tel. 0201/804-2068, Fax 0201/804-2995 anzeigen@stadtspiegel-essen.de essen-Steele: Steeler/Ruhr Kurier Westfalenstr. 288, 45276 Essen Tel. 0201/85133-0, Fax 0201/85133-33 anzeigen@steelerkurier-essen.de iserlohn: Stadtspiegel iserlohn/Hemer Unnaer Str. 29, 58636 Iserlohn Tel. 02371/7939-0, Fax 02371/7939-39 anzeigen@stadtspiegel-iserlohn.de Oberhausen: Wochen-anzeiger Helmholtzstr. 28-30, 46045 Oberhausen Tel. 0208/85983-0, Fax 0208/85983-15 anzeigen@wochenanzeiger-oberhausen.de Gelsenkirchen: Stadtspiegel Gelsenkirchen/ Gelsenkirchen Buer Florastr. 6, 45879 Gelsenkirchen Tel. 0209/17084-0, Fax 0209/17084-44 anzeigen@stadtspiegel-gelsenkirchen.de Kamen: Stadtspiegel Weststr. 86, 59174 Kamen Tel. 02307/91220-0, Fax 02307/91220-44 anzeigen@stadtspiegel-kamen.de Recklinghausen: Stadtspiegel Recklinghausen/datteln Herner Str. 29-31, 45657 Recklinghausen Tel. 02361/58020-0, Fax 02361/183524 anzeigen@stadtspiegel-recklinghausen.de Goch: Gocher Wochenblatt Hinterm Engel 18, 47574 Goch Tel. 02823/9731-3, Fax 02823/9731-55 anzeigen@gocherwochenblatt.de Hagen: Stadtanzeiger Hagen/Herdecke Schürmannstr. 4, 58097 Hagen Tel. 02331/10820, Fax 02331/13901 anzeigen@stadtanzeiger-hagen.de Hattingen: Stadtspiegel Große Weilstr. 19, 45525 Hattingen Tel. 02324/5657-0, Fax 02324/5657-33 anzeigen@stadtspiegel-hattingen.de Kleve: Klever Wochenblatt Hagsche Str. 96, 47533 Kleve Tel. 02821/7246-0, Fax 02821/7246-33 anzeigen@kleverwochenblatt.de Langenfeld: Wochenanzeiger Langenfeld/Monheim/Hilden Bachstr. 42, 40764 Langenfeld Tel. 02173/9729-0, Fax 02173/9729-33 anzeigen@wochenanzeiger-langenfeld.de Menden: Stadtspiegel Menden/Fröndenberg Nordwall 2-2a, 58706 Menden Tel. 02373/9369-0, Fax 02373/4310 anzeigen@stadtspiegel-menden.de Herne: Wochenblatt Herne/Wanne-eickel Heinrichstr. 17, 44623 Herne Tel. 02323/1388-0, Fax 02323/1388-13 anzeigen@wochenblatt-herne.de Moers: Wochen-Magazin Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen Vluyn Augustastr. 9, 47441 Moers Tel. 02841/9014-0, Fax 02841/9014-44 anzeigen@wochenmagazin-moers.de Herten: Stadtspiegel Herten/Marl Jakobstr. 2-4, 45699 Herten Tel. 02366/1050-12, Fax 02366/1050-14 anzeigen@stadtspiegel-herten.de Mülheim: Mülheimer Woche Schloßstr. 22, 45468 Mülheim Tel. 0208/45958-0, Fax 0208/471507 anzeigen@muelheimerwoche.de Unna: Stadtspiegel Massener Str. 11a, 59423 Unna Tel. 02303/3321-0, Fax 02303/3321-16 anzeigen@stadtspiegel-unna.de Schwelm: wap Schwelm/Gevelsberg/ ennepetal Hattinger Str. 43, 58332 Schwelm Tel. 02336/9377-0, Fax 02336/9377-33 anzeigen@wap-schwelm.de Velbert: Stadtanzeiger Niederberg Friedrichstr. 203, 42551 Velbert Tel. 02051/4124-0, Fax 02051/50982 anzeigen@stadtanzeiger-niederberg.de Wesel: der Weseler/der Xantener Korbmacherstr. 10, 46483 Wesel Tel. 0281/33905-0, Fax 0281/33905-30 anzeigen@derweseler.de Sonderwerbeformen Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 effektiv werben mit Sonderwerbeformen Sie wollen etwas Neues ausprobieren? Kein Problem. Ihre WVW Anzeigenblätter bieten Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten kreativ auf Angebote und Dienstleistungen hinzuweisen. Egal, ob Sie mit einem Titelkuller dauerhaft Ihre Telefonnummer präsentieren möchten, oder die ganze Bandbreite Ihrer Angebote in einer Prospekt-Anzeige darstellen, bei unseren Anzeigenblättern mit dem Kompass finden Sie Ihren individuellen Weg zum Kunden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Wählen Sie einfach aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Sonderwerbeformen und setzen Sie sich und Ihr Unternehmen damit immer maßgeschneidert und hervorragend in Szene. Unsere möglichen Sonderwerbeformen zeigen wir Ihnen hier im Überblick: • titelkuller • titelkopf-anzeige • titelfuß-anzeige • tipp-On-Sticker • Perforation • Flying Page • Ummantelung • Prospekt-anzeige • Super-Panorama WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 6 titelkuller 1) 2 1 Er kullert dem Leser buchstäblich sofort ins Auge. Durch die exklusive Platzierung direkt links oben neben dem Titellogo kommt Ihrer Anzeige hier besonders große Aufmerksamkeit zu. Dieser Anzeigenplatz ist vor allem für die Darstellung von Logos und Telefonnummern, z.B. von Taxi-Unternehmen, Pizza-Services oder Hotline-Nummern geeignet. Ihr bekanntes oder selbsterklärendes Logo fällt hier sofort auf. Abdruck 1/38 mm 4-c oder 2/38 mm 4-c, Belegungseinheiten auf Anfrage, Berechnung 200 mm/sw *) titelkopf-anzeige 2) Diese Anzeige wird direkt neben dem Titel platziert und ist das Sahnestück unter den Werbeflächen. Da der Titel das Erste ist, worauf der Leser seinen Blick lenkt, wenn er die Zeitung in seinen Händen hält, wird Ihre Anzeige hier sofort wahrgenommen. Dieser Platz ist ideal für die Bewerbung Ihres besonders attraktiven Angebotes. 3 100% Aufschlag, Belegungseinheiten auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *) titelfuß-anzeige 3) Hier bleiben Leserblicke haften. Bevor der Leser die Titelseite umblättert, richtet er seinen Blick auf die untere Hälfte der Seite. Hier ist der perfekte Platz für Ihre ganz besondere Anzeige. s/w-Mindestgröße 100 mm, 75% Zuschlag *), begrenzte Platzierungsmöglichkeiten *) = abschluss- und ausgabennachlassfähig Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 tipp-On-Sticker Er klebt frech direkt im Kopfbereich der Titelseite. In Form eines Haftnotiz-Zettels bringt der Tipp-On-Sticker Ihre Werbebotschaft groß raus. Der Clou: Der Sticker lässt sich ganz leicht abziehen und kann danach als Memo benutzt werden. Nutzen Sie den Sticker als Gutschein oder lüften Sie auf seiner Rückseite ein spannendes Geheimnis. Die Aufmerksamkeit des Lesers ist Ihnen in jedem Fall sicher! WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 8 auflage Grundpreis pro 1.000 ex. Ortspreis pro 1.000 ex. ab 15.000 109,00 € 93,00 € ab 25.000 90,47 € 77,19 € ab 75.000 86,11 € 73,47 € ab 250.000 85,02 € 72,54 € ab 500.000 83,93 € 71,61 € Es wird der Anzeigen mm-Preis (Orts-/Grundpreis) der jeweiligen Ausgabe + 20% Beachtungsaufschlag berechnet. Perforation Diese Anzeigenform ist eine Aufforderung an den Kunden. Die Anzeigenseite verläuft parallel zum Bund einer 1/1 Seite und lässt sich dank der Perforation ganz einfach heraustrennen. Anschließend kann der Kunde Ihre Anzeige als Produktmemo oder Merkzettel für seinen Einkauf nutzen. Diese Werbeform eignet sich besonders gut für Gewinnspiele mit Antwortelementen oder Couponing-Aktionen. Die Perforation ist Ihre Werbebotschaft to go! Sonderwerbeformen Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 WVW auflage Flying Page Sie ist der Türöffner für Ihre erfolgreiche Werbebotschaft. Hierbei handelt es sich um eine Werbeform in der Größe einer halben Seite, die um das erste und gegebenenfalls auch das dritte Buch der Zeitung gelegt wird. Ihre Werbebotschaft überdeckt die linke Hälfte der Titelseite, nur der Zeitungstitel bleibt vollständig sichtbar. Das Titelblatt der Zeitung weicht somit vom Gewohnten ab, das Interesse des Lesers wird so automatisch geweckt. Diese Position garantiert Ihrer Anzeige eine unübersehbare Präsenz. ANZEI G ENB L ÄT T E R 10 Grundpreis pro 1.000 ex. Ortspreis pro 1.000 ex. unter 25.000 186,00 € 158,00 € 25.000 - 49.999 168,00 € 143,00 € 50.000 - 99.999 159,00 € 135,00 € 100.000 - 149.999 151,00 € 128,00 € 150.000 -199.999 141,00 € 120,00 € über 200.000 133,00 € 113,00 € auflage Ummantelung Diese Sonderwerbeform im Format 1/1 Seite hoch umschließt das erste Buch des Anzeigenblattes. Der übliche Zeitungskopf, einschließlich der Titelkopf- und der Titelkulleranzeige, befindet sich sowohl auf der Ummantelung als auch auf der eigentlichen Titelseite. Die Ummantelung ist nichts für Schüchterne, denn eindrucksvoller lässt sich Ihre Werbebotschaft nicht präsentieren. Diese Werbeform kombiniert die Vorteile einer Titel-Anzeige und die eines Prospekts. Auf diese Weise transportieren Sie Ihre Werbebotschaft gleich auf vier Seiten: Ihre Werbung erscheint auf der kompletten Titelseite, der zweiten Seite, der vorletzten Seite sowie der letzten Seite im ersten Buch. Grundpreis pro 1.000 ex. Ortspreis pro 1.000 ex. unter 25.000 198,00 € 168,00 € 25.000 – 49.999 179,00 € 152,00 € 50.000 – 99.999 169,00 € 144,00 € 100.000 – 149.999 160,00 € 136,00 € 150.000 – 199.999 151,00 € 128,00 € über 200.000 141,00 € 120,00 € Sonderwerbeformen Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 12 Berechnung: pro 1.000 exemplare auflage 4 Seiten Grundpreis 4 Seiten Ortspreis 8 Seiten Grundpreis 8 Seiten Ortspreis unter 25.000 136,47 € 116,00 € 201,18 € 171,00 € 25.000 – 49.999 124,71 € 106,00 € 189,42 € 161,00 € 50.000 – 99.999 118,83 € 101,00 € 177,65 € 151,00 € 100.000 – 149.999 112,94 € 96,00 € 165,89 € 141,00 € 150.000 – 199.999 107,06 € 91,00 € 154,12 € 131,00 € über 200.000 101,18 € 86,00 € 148,24 € 126,00 € Prospekt-Anzeigen können sowohl schwarz-weiß als auch farbig sein und eine Panoramaseite beinhalten. Prospekt-Anzeigen dürfen nur Angebote eines Kunden enthalten. Prospekt-anzeigen einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen. andererseits möchten Sie auf die Vorteile der anzeigenwerbung nicht verzichten. dann ist die Prospekt-anzeige das richtige angebot für Sie! Prospekt-Anzeigen sind 4, 8 oder 12-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt, sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die Werbeform zum Einsatz kommt, bestimmen Sie. Ihr Reichweitenvorteil: Ihre Prospektanzeige erscheint auch unter angebote.lokalkompass.de Super-Panorama Einfach nur groß? Nein, sogar sehr groß! Das Super Panaroma ist für Ihren großen Werbeauftritt bestens geeignet. Diese Sonderwerbeform ist eine über vier Seiten gehende, aufklappbare Panoramafläche im Zeitungsformat. Insgesamt acht beeindruckende Werbeflächen stehen Ihnen hier zur Verfügung. Das Super Panorama wird dem Anzeigenblatt wie eine Beilage beigefügt. Es eignet sich besonders für großflächige Darstellungen. auflage Grundpreis pro 1.000 ex. Ortspreis pro 1.000 ex. ab 50.000 198,00 € 168,00 € ab100.000 168,30 € 142,80 € ab 150.000 158,40 € 134,40 € ab 300.000 142,56 € 120,96 € ab 500.000 134,64 € 114,24 € anzeigen Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 Gebiet Ausgaben Nr. arnsberg 6012/60131) 6010/60111) 6512/65131) Titel und Belegungsmöglichkeit Erscheinungsweise wöchentlich gewerbl. Kleinanzeigen2) €/Anz.-mm2) 4 Zeilen Mindestgröße 20 mm Mindestgröße - ohne Nachlass - Grundpreis Ortspreis Grundpreis €/Zeile Ortspreis €/Zeile 1) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr./ Preise je Erscheinungsdatum. 1,06 1,46 0,90 1,24 – 2,53 – 2,15 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 102.700 1,98 1,68 3,59 3,05 alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. 45.700 1,40 1,19 – – 174.500 2,91 2,47 4,53 3,85 mittwochs 54.800 33.200 21.600 1,48 1,05 0,86 1,26 0,89 0,73 2,71 – – 2,30 – – 75.100 1,71 1,45 – – Rhein-Bote Düsseldorf (Gesamt) – Rath – Oberkassel – Derendorf/City – Flingern/Zoo – Gerresheim – Bilk/Friedrichstadt – Eller – Wersten/Oberbilk – Benrath Kombination Rhein-Bote Düsseldorf + Wochen-Anzeiger Langenfeld + Hilden + Monheim mittwochs 296.500 36.900 20.600 52.500 30.300 22.700 41.800 28.500 42.500 20.700 4,14 1,18 0,99 1,39 1,14 0,99 1,28 1,09 1,28 1,01 3,52 1,00 0,84 1,18 0,97 0,84 1,09 0,93 1,09 0,86 6,29 – – – – – – – – – 5,35 – – – – – – – – – 370.900 4,91 4,17 7,53 6,40 Wochen-Anzeiger Duisburg (Gesamt) Duisburg-Nord – Walsum – Hamborn/Marxloh – Meiderich/Ruhrort mittwochs + samstags 239.500 96.000 20.300 38.800 36.900 4,15 2,01 0,73 1,08 1,07 3,53 1,71 0,62 0,92 0,91 6,24 – – – – 5,30 – – – – mittwochs + samstags 6368 6360 Stadtspiegel Ostvest, Olfen Kombination Stadtspiegel Ostvest, Olfen + Marl + Herten + Recklinghausen mittwochs dinslaken 6020 6022 6024 6510 Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe – Dinslaken – Voerde/Hünxe Kombination Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe + Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum düsseldorf 6070 6072 6074 6076 6078 6080 6082 6084 6086 6088 6506 6030/60311) 6032/60331) 6034/60351) 6036/60371) 6038/60391) duisburg ANZEI G ENB L ÄT T E R 14 42.400 54.700 Wochen-Anzeiger Arnsberg Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern + Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede datteln Verteilte Exempl. WVW anzeigen im Stellenmarkt werden gegen Zuschlag von 4,- € Ortspreis 4,71 € Grundpreis bei Zeilenanzeigen und gegen einen Zuschlag von 12,50 € Ortspreis 14,71 € Grundpreis bei Randanzeigen unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht. Zeilenanzeigen der übrigen Rubrikenmärkte werden dort gegen einen Zuschlag von 1,- € Ortspreis 1,18 € Grundpreis veröffentlicht. 6040/60411) 6042/60431) 6044/60451) 6046/60471) 6048/60491) 6050/60511) 6052/60531) 6508 6510 emmerich Duisburg Mitte/Neudorf/Süd – Mitte – Neudorf – Süd Duisburg-West – Rheinhausen – Homberg Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-West + Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum + Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe mittwochs 91.000 23.700 26.300 41.000 52.500 36.100 16.400 1,99 0,87 0,93 1,09 1,26 0,93 0,68 1,69 0,74 0,79 0,93 1,07 0,79 0,58 – – – – – – – – – – – – – – – – 143.200 2,45 2,08 – – 75.100 1,71 1,45 – – 27.300 1,02 0,87 – – 86.300 37.004 1,62 1,46 1,38 1,24 2,88 – 2,45 – mittwochs + samstags 6102/61031) Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg Kombination Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg + Klever + Gocher Wochenblatt Kombination Stadtanzeiger Emmerich + NRZ Kleve, Emmerich * ennepetal 6386/63871) 6380/63811) wap Ennepetal Kombination wap Ennepetal + Gevelsberg + Schwelm mittwochs + samstags 14.400 49.100 0,76 1,45 0,65 1,23 – 2,65 – 2,25 essen 6110/61111) 6112/61131) 6114/61151) 6116/61171) 6118/61191) 6120/61211) 6122/61231) 6124/61251) 6126/61271) 6128/61291) 6130/61311) 6132/61331) 6134/61351) 6136/61371) 6138/61391) 6140/61411) 6142/61431) Stadtspiegel Essen (Gesamt) Nord Anzeiger – Katernberg/Stoppenberg – Altenessen Süd Anzeiger – Holsterhausen/Rüttenscheid-Nord – Rellinghausen/Rüttenscheid-Süd West Anzeiger Borbeck Kurier Kombination Kettwig Kurier + Werden Kurier Kettwig Kurier Werden Kurier Steeler Kurier Ruhr Kurier – Überruhr/Burgaltendorf – Kupferdreh/Heisingen Kombination Steeler Kurier + Ruhr Kurier Überruhr/Burgaltendorf Kombination Süd Anzeiger Rellinghausen/Rüttenscheid-Süd + Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen + Werden Kurier + Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus mittwochs + samstags 307.800 63.300 27.200 36.100 83.000 44.300 38.700 30.200 42.900 22.500 12.100 10.400 38.700 27.200 14.400 12.800 4,95 1,66 1,07 1,20 1,87 1,15 1,02 1,15 1,21 1,19 0,86 0,72 1,28 1,01 0,76 0,75 4,21 1,41 0,91 1,02 1,59 0,98 0,87 0,98 1,03 1,01 0,73 0,61 1,09 0,86 0,65 0,64 8,65 – – – – – – – – – – – – – – – 7,35 – – – – – – – – – – – – – – – 53.100 1,46 1,24 – – 51.500 1,24 1,05 – – 80.500 1,79 1,52 – – 6100/61011) 6504/65051) 6144/61451) 65191) samstags *) Auftragserfassung mit OL Emmerich abstimmen anzeigen Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 Gebiet Ausgaben Nr. Fröndenberg 6294/62951) 6290/62911) 6500/65011) 6512/65131) Titel und Belegungsmöglichkeit Erscheinungsweise wöchentlich Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede + Menden/Lendringsen/Balve Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede + Menden/Lendringsen/Balve + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede + Menden/Lendringsen/Balve + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern mittwochs + samstags Verteilte Exempl. WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 16 gewerbl. Kleinanzeigen2) €/Anz.-mm2) Mindestgröße 4 Zeilen Mindestgröße 20 mm - ohne Nachlass - Grundpreis Ortspreis Grundpreis €/Zeile Ortspreis €/Zeile 1) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr./ Preise je Erscheinungsdatum. – – – – 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 1,79 2,94 2,50 alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. 1,98 1,68 3,59 3,05 15.000 0,74 0,63 48.000 1,14 0,97 114.800 2,11 102.700 Gelsenkirchen 6160/6161 6162/6163 6164/6165 6166/6167 6168/6169 Stadtspiegel Gelsenkirchen (Gesamt) Stadtspiegel Gelsenkirchen-Stadt Stadtspiegel Gelsenkirchen-Buer – Buer/Erle – Buer/Mitte mittwochs + samstags 133.900 74.800 59.100 22.300 36.800 2,87 1,92 1,55 0,92 1,20 2,44 1,63 1,32 0,78 1,02 4,47 – – – – 3,80 – – – – Gevelsberg 6384/63851) 6380/63811) wap Gevelsberg Kombination wap Gevelsberg + Ennepetal + Schwelm mittwochs + samstags 19.800 49.100 0,81 1,45 0,69 1,23 – 2,65 – 2,25 Goch 6180/61811) 6502/65031) 6504/65051) Gocher Wochenblatt Kombination Gocher + Klever Wochenblatt Kombination Gocher + Klever Wochenblatt + Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg mittwochs + samstags 21.300 59.000 0,89 1,36 0,76 1,16 – – – – 86.300 1,62 1,38 2,88 2,45 Hagen 6190/61911) 6194/61951) 6196/61971) 6198/61991) 6200/62011) 6202/62031) Kombination Stadtanzeiger Hagen + Herdecke/Wetter/Vorhalle Stadtanzeiger Hagen/Hohenlimburg – Hohenlimburg – Hagen-West/Mitte – Hagen-Süd/Breckerfeld – Hagen-Nord mittwochs + samstags 118.500 90.700 12.600 26.500 27.500 24.100 1,98 1,80 0,74 0,96 0,96 0,93 1,68 1,53 0,63 0,82 0,82 0,79 3,24 – – – – – 2,75 – – – – – Hattingen 6210/62111) 6516/65171) Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel Kombination Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel + Stadtspiegel Bochum-Südwest mittwochs + samstags 33.900 1,21 1,03 2,47 2,10 70.000 1,67 1,42 – – anzeigen im Stellenmarkt werden gegen Zuschlag von 4,- € Ortspreis 4,71 € Grundpreis bei Zeilenanzeigen und gegen einen Zuschlag von 12,50 € Ortspreis 14,71 € Grundpreis bei Randanzeigen unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht. Zeilenanzeigen der übrigen Rubrikenmärkte werden dort gegen einen Zuschlag von 1,- € Ortspreis 1,18 € Grundpreis veröffentlicht. 6404/64051) 6400/64011) 65191) Stadtanzeiger Heiligenhaus Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus + Velbert (Niederberg) Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus + Velbert + Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen+Werden Kurier mittwochs + samstags 13.200 57.000 0,72 1,46 0,61 1,24 – 2,59 – 2,20 samstags 80.500 1,79 1,52 – – 6234/62351) 6230/62311) 6500/65011) Stadtspiegel Hemer Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn + Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede mittwochs + samstags 16.900 66.800 0,93 1,61 0,79 1,37 – – – – 114.800 2,11 1,79 2,94 2,50 Herdecke 6192/61931) 6190/61911) Stadtanzeiger Herdecke/Wetter/Vorhalle Kombination Stadtanzeiger Herdecke/Wetter/Vorhalle + Hagen mittwochs + samstags 27.800 118.500 0,98 1,98 0,83 1,68 – 3,24 – 2,75 Herne/ Wanneeickel 6220/62211) 6222/62231) 6224/62251) 6514/65151) Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel – Herne – Wanne-Eickel Kombination Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel + Stadtanzeiger Castrop-Rauxel mittwochs + samstags 85.900 45.600 40.300 2,12 1,32 1,19 1,80 1,12 1,01 3,12 – – 2,65 – – 124.300 2,48 2,11 4,00 3,40 6372 6360 Stadtspiegel Herten Kombination Stadtspiegel Herten + Marl + Ostvest, Olfen + Recklinghausen mittwochs 30.500 1,11 0,94 – – 174.500 2,91 2,47 4,53 3,85 6266/62671) 6260/62611) 6506 Wochen-Anzeiger Hilden Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld + Rhein-Bote Düsseldorf mittwochs + samstags 28.700 74.400 1,14 1,76 0,97 1,50 – 3,18 – 2,70 mittwochs 370.900 4,91 4,17 7,53 6,40 6232/62331) 6230/62311) 6500/65011) Stadtspiegel Iserlohn Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer + Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede mittwochs + samstags 49.900 66.800 1,44 1,61 1,22 1,37 – – – – 114.800 2,11 1,79 2,94 2,50 6242 6240 Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen Kombination Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen + Unna, Holzwickede mittwochs 51.600 1,28 1,09 – – 87.600 1,81 1,54 2,94 2,50 6306 6302 6300 Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West mittwochs 29.900 75.800 0,96 1,64 0,82 1,39 – – – – 90.700 1,94 1,65 3,18 2,70 143.200 2,45 2,08 – – Klever Wochenblatt Kombination Klever + Gocher Wochenblatt Kombination Klever + Gocher Wochenblatt + Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg mittwochs + samstags 37.700 59.000 1,06 1,36 0,90 1,16 – – – – 86.300 1,62 1,38 2,88 2,45 Heiligenhaus Hemer Herten Hilden iserlohn Kamen KampLintfort 6508 Kleve 6250/62511) 6502/65031) 6504/65051) anzeigen Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 Erscheinungsweise Verteilte Exempl. WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 18 gewerbl. Kleinanzeigen2) €/Anz.-mm2) Mindestgröße 4 Zeilen Mindestgröße 20 mm - ohne Nachlass - Grundpreis Ortspreis Grundpreis €/Zeile Ortspreis €/Zeile Gebiet Ausgaben Nr. Titel und Belegungsmöglichkeit Langenfeld 6268/62691) 6262/62631) 6260/62611) 6506 Wochen-Anzeiger Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim + Hilden Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim + Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf mittwochs + samstags 26.400 45.700 74.400 1,12 1,33 1,76 0,95 1,13 1,50 – – 3,18 – – 2,70 mittwochs 370.900 4,91 4,17 7,53 6,40 6370 6360 Stadtspiegel Marl Kombination Stadtspiegel Marl + Ostvest, Olfen + Herten + Recklinghausen mittwochs 40.300 1,28 1,09 – – 174.500 2,91 2,47 4,53 3,85 6292/62931) 6290/62911) Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern mittwochs + samstags 33.000 0,93 0,79 – – 48.000 1,14 0,97 – – 114.800 2,11 1,79 2,94 2,50 Wochen-Magazin Moers Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West mittwochs 6264/62651) 6262/62631) 6260/62611) 6506 Wochen-Anzeiger Monheim Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Hilden + Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld + Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf 6320/63211) 6322/63231) 6324/63251) 6326/63271) 6328/63291) Mülheimer Woche – Dümpten/Heißen • Dümpten • Heißen – Speldorf/Saarn/Broich Marl Menden 6500/65011) 6512/65131) Moers 6304 6302 6300 6508 Monheim Mülheim wöchentlich 102.700 1,98 1,68 3,59 3,05 45.900 75.800 1,29 1,64 1,10 1,39 – – – – 90.700 1,94 1,65 3,18 2,70 143.200 2,45 2,08 – – mittwochs + samstags 19.300 45.700 74.400 0,82 1,33 1,76 0,70 1,13 1,50 – – 3,18 – – 2,70 mittwochs 370.900 4,91 4,17 7,53 6,40 mittwochs + samstags 90.200 60.300 26.900 33.400 29.900 2,02 1,33 0,89 1,02 0,98 1,72 1,13 0,76 0,87 0,83 4,00 – – – – 3,40 – – – – 1) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr./ Preise je Erscheinungsdatum. 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. anzeigen im Stellenmarkt werden gegen Zuschlag von 4,- € Ortspreis 4,71 € Grundpreis bei Zeilenanzeigen und gegen einen Zuschlag von 12,50 € Ortspreis 14,71 € Grundpreis bei Randanzeigen unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht. Zeilenanzeigen der übrigen Rubrikenmärkte werden dort gegen einen Zuschlag von 1,- € Ortspreis 1,18 € Grundpreis veröffentlicht. NeukirchenVluyn 6308 6300 6508 Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Wochen-Anzeiger Duisburg-West mittwochs 14.900 0,86 0,73 – – 90.700 1,94 1,65 3,18 2,70 143.200 2,45 2,08 – – Oberhausen 6340/63411) 6342/63431) 6344/63451) 6346/63471) 6348/63491) Wochen-Anzeiger Oberhausen – Mitte – Nord • Sterkrade/Osterfeld • Schmachtendorf/Holten mittwochs + samstags 110.000 48.400 61.600 48.100 13.500 2,36 1,40 1,51 1,21 0,71 2,01 1,19 1,28 1,03 0,60 4,35 – – – – 3,70 – – – – Recklinghausen 6362 6364 6366 6360 Stadtspiegel Recklinghausen – Recklinghausen-Süd – Recklinghausen-Nord Kombination Stadtspiegel Recklinghausen + Marl + Ostvest, Olfen + Herten mittwochs 58.000 26.500 31.500 1,45 0,87 0,88 1,23 0,74 0,75 – – – – – – 174.500 2,91 2,47 4,53 3,85 Schwelm 6382/63831) 6380/63811) wap Schwelm Kombination wap Schwelm + Gevelsberg + Ennepetal mittwochs + samstags 14.900 49.100 0,76 1,45 0,65 1,23 – 2,65 – 2,25 Sundern 6014/60151) 6010/60111) 6512/65131) Wochen-Anzeiger Sundern Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg + Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede mittwochs + samstags 12.300 54.700 0,78 1,46 0,66 1,24 – 2,53 – 2,15 Unna 6244 6240 Stadtspiegel Unna, Holzwickede Kombination Stadtspiegel Unna, Holzwickede + Kamen, Bergkamen, Bönen mittwochs Velbert 6400/64011) 6406/64071) 65191) Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus (Niederberg) – Neviges/Langenberg Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus + Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen + Werden Kurier mittwochs + samstags samstags 80.500 1,79 1,52 – – Wesel 6422 6420 Der Weseler Kombination Der Weseler + Der Xantener mittwochs 40.100 56.500 1,26 1,55 1,07 1,32 – 3,00 – 2,55 Xanten 6424 6420 Der Xantener Kombination Der Xantener + Der Weseler mittwochs 16.400 56.500 0,82 1,55 0,70 1,32 – 3,00 – 2,55 102.700 1,98 1,68 3,59 3,05 36.000 1,06 0,90 – – 87.600 1,81 1,54 2,94 2,50 57.000 17.700 1,46 0,72 1,24 0,61 2,59 – 2,20 – anzeigen Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 Farbanzeigen*) aufschläge pro Berechnung 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben bis 999 mm: 35% 35% 50% bis 1.999 mm: 32% 32% 45% bis 2.999 mm: 28% 28% 40% ab 3.000 mm: 24% 24% 35% Mindestberechnung: Titelseite/-kopf: 200 mm – Innenteil: 100 mm Platzierungen: Aufschlag für Festplatzierung: 25% Generell besteht kein Platzierungsanspruch. Layout-Pauschale: Für die Gestaltung von Randanzeigen wird grundsätzlich eine Layout-Pauschale von € 5,- OP/€ 5,88 GP erhoben. Diese entfällt, wenn eine Vollvorlage angeliefert wird. Chiffre-Gebühr Je Veröffentlichung: € 7,- (zzgl. MwSt.). Zeilenanzeigen werden in der Grundschrift gesetzt; max. die ersten drei Wörter in Fettdruck Nachlässe: Nachlässe bei abschlüssen pro ausgabe: Malstaffel oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von • 6 Anzeigen oder 2.000 mm: 5% • 12 Anzeigen oder 3.000 mm: 10% • 24 Anzeigen oder 5.000 mm: 15% • 48 Anzeigen oder 10.000 mm: 20% Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung. WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 20 Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2016: • ab 2.500 Anzeigen 3% • ab 1.000 Anzeigen 5% • über 2.000 Anzeigen 7% Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig) nach Ablauf des Kalenderjahres. Sonstige Nachlässe: Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50% ausgabennachlass: Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10% Sonderregelungen für Düsseldorf, Hilden/Langenfeld/Monheim auf Anfrage Wirtschaftsraumnachlass: Für alle Rubrikenanzeigen vergibt die WVW/ORA ab vier gleichzeitig gebuchten Belegungseinheiten innerhalb einer Kalenderwoche einen Wirtschaftsraumnachlass von 10 bis 20 Prozent für gewerbliche Anzeigen. Im Falle von Millimeteranzeigen wird dieser zusätzlich zum Ausgabennachlass gewährt. Der Nachlass wird auch WVW/ORA übergreifend vergeben. Aufträge für Partnerverlagsausgaben sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen. Der Wirtschaftsraumnachlass WVW/ORA beträgt bei Buchung von gewerblichen mm-Anzeigen: • 4 bzw. 5 Belegungseinheiten 10% Wirtschaftsraumnachlass • 6 u. mehr Belegungseinheiten 20% Wirtschaftsraumnachlass Bei Belegung von gewerblichen Zeilenanzeigen: • 4 bzw. 5 Belegungseinheiten 10% Wirtschaftsraumnachlass • 6 u. mehr Belegungseinheiten 20% Wirtschaftsraumnachlass anzeigenschlusstermine Bei zentralem auftragseingang in essen gelten folgende termine: Arnsberg montags 13.30 Uhr für mittwochs donnerstags 12.30 Uhr für samstags Hattingen montags freitags 17.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags Menden dienstags freitags 10.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags Datteln montags Heiligenhaus dienstags freitags 12.30 Uhr für mittwochs 12.30 Uhr für samstags Moers montags 17.00 Uhr Hemer dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 15.00 Uhr für samstags Monheim montags 15.00 Uhr für mittwochs donnerstags 15.00 Uhr für samstags Mülheim dienstags freitags 15.00 Uhr Dinslaken montags 15.00 Uhr Düsseldorf montags 16.00 Uhr Duisburg montags freitags 15.30 Uhr für mittwochs 11.30 Uhr für samstags Herdecke Emmerich dienstags freitags 11.30 Uhr für mittwochs 09.00 Uhr für samstags dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 11.30 Uhr für samstags Herne/Wanne Ennepetal dienstags freitags 12.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags dienstags freitags 11.30 Uhr für mittwochs 11.30 Uhr für samstags Herten montags 15.00 Uhr Hilden montags 15.00 Uhr für mittwochs donnerstags 15.00 Uhr für samstags Iserlohn dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 15.00 Uhr für samstags Kamen dienstags 10.00 Uhr Kamp-Lintfort montags 17.00 Uhr Kleve dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags Essen montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 15.00 Uhr für samstags Fröndenberg dienstags freitags Gelsenkirchen montags 12.00 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags 11.30 Uhr für mittwochs 11.30 Uhr für samstags Gevelsberg dienstags freitags 12.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags Goch dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags Langenfeld montags 15.00 Uhr für mittwochs donnerstags 15.00 Uhr für samstags Hagen dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 11.30 Uhr für samstags Marl montags 16.00 Uhr für mittwochs 11.00 Uhr für samstags Neukirchen-Vluyn montags 17.00 Uhr Oberhausen dienstags freitags 09.30 Uhr für mittwochs 09.30 Uhr für samstags Recklinghausen montags 15.00 Uhr Schwelm dienstags freitags 12.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags Sundern montags 13.30 Uhr für mittwochs donnerstags 12.30 Uhr für samstags Unna dienstags 10.00 Uhr Velbert dienstags freitags 12.30 Uhr für mittwochs 12.30 Uhr für samstags Wesel montags 15.00 Uhr Xanten montags 15.00 Uhr 15.00 Uhr Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden. Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen nutzen. Diese Termine liegen in der Regel später. Prospekt-Beilagen Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 Preis pro 1.000 ex. bis 20 g 30 g 40 g 50 g Grundpreis € 61,77 68,83 75,89 82,95 Ortspreis € 52,50 58,50 64,50 70,50 Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g Grundpreis € 7,06 (Ortspreis € 6,00) Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin: € 35,30 Grundpreis, € 30,00 Ortspreis, alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Mindestauflage: 5.000 Stück pro ausgabe. Kleinere Auflagen auf Anfrage. Letzter anlieferungstermin: 3 arbeitstage vor erscheinen palettiert „frei Haus” Versandanschriften: druckzentrum Hagen, Hohensyburgstraße 65 – 67, 58099 Hagen-Bathey 6012/6013 Arnsberg, 6014/6015 Sundern, 6162/6163 Gelsenkirchen, 6164/6165 Buer, 6194/6195 Hagen, 6210/6211 Hattingen, 6232/6233 Iserlohn, 6234/6235 Hemer, 6242 Kamen, 6244 Unna, 6265 Monheim**, 6267 Hilden**, 6269 Langenfeld**, 6192/6193 Herdecke, 6292/6293 Menden, 6294/6295 Fröndenberg, 6362 Recklinghausen, 6368 Datteln, 6370 Marl, 6372 Herten, 6382/6383 Schwelm, 6384/6385 Gevelsberg, 6386/6387 Ennepetal, 6400/6401 Velbert, 6404/6405 Heiligenhaus. Höchstformat: 230 x 325 mm druckzentrum essen, Beilagenannahme Münchener Straße 60, 45145 essen 6020 Dinslaken, 6030/6031 Duisburg, 6070 Düsseldorf, 6100/6101 Emmerich, 6112/6113 Essen-Nord, 6118/6119 Essen-Süd, 6124/6125 Essen-West, 6126/6127 Essen-Borbeck, 6130/6131 Essen-Kettwig, 6132/6133 Essen-Werden, 6134/6135 Essen-Steele, 6136/6137 Essen-Ruhr-Kurier, 6180/6181 Goch, 6222/6223 Herne, 6224/6225 Wanne-Eickel, 6250/6251 Kleve, 6264 Monheim*, 6266 Hilden*, WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 22 6268 Langenfeld*, 6304 Moers, 6306 Kamp-Lintfort, 6308 Neukirchen-Vluyn, 6320/6321 Mülheim, 6340/6341 Oberhausen, 6422 Wesel, 6424 Xanten. Höchstformat: 230 x 325 mm * mittwochs ** samstags empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen bei maschineller einsteckung: Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden: 1. einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. 2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergwicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich. 3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. 5. angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Verpackung, transport: Sonstige angaben: 1. anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge. 2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung muss in Paketen zumindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfolgen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden. 3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. 4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss: • zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe • Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort • Erscheinungsdatum • Absender und Empfänger • Auftraggeber der Beilage • Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen 2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden. 3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. 4. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. 5. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen. 6. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes erfolgen. 7. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen wird nicht berechnet. 8. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. technische angaben Schrift: und Spaltenbreiten: Satzspiegel: Panoramaseite: digitale druckunterlagen WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 24 allgemeine angaben druckhäuser: alle druckorte: druckverfahren: tonwertzunahme: tonwertumfang: Max. Flächendeckung: druckformherstellung: Raster: Strichbreiten: Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 Zeitungs-Rollenoffsetdruck Zeitungsstandard 26% 5 – 90% 240% Siehe jeweiliger Druckort max. bis 40 L/cm = 102 lpi Negative Striche mind. 0,15 mm, positive Striche mind. 0,10 mm. mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften ohne Serifen halbfett. Alle Angaben gelten für die Druckvorlage und nicht für das Druckergebnis. 1spaltig 42,0 mm 5spaltig 224,0 mm 2spaltig 87,5 mm 6spaltig 269,5 mm 3spaltig 133,0 mm 7spaltig 315,0 mm 4spaltig 178,5 mm Höhe x Breite: 445 mm x 315 mm Spalten: 7 (1/1 Seite = 3.115 mm) Breite 655 mm Siehe Info-Box Unter www.wvw-anzeigenblaetter.de können Sie allgemein gültige Vorgaben downloaden. Zusatzfarbe: 4-c-druck: Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan, Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den annehmenden Stellen. nach der Euroskala druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz). Geringfügige abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu ersatz- bzw. Minderungsansprüchen. Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und 4-c-Anzeigen des Bundesverbandes Druck e. V. druckzentrum Hagen-Bathey, druckzentrum essen informationen für die elektronische anzeigenübermittlung Hagen: 6012/6013 Arnsberg, 6014/6015 Sundern, 6162/6163 Gelsenkirchen, 6164/6165 Gelsen-kirchen-Buer, 6194/6195 Hagen, 6210/6211 Hattingen, 6232/6233 Iserlohn, 6234/6235 Hemer, 6242 Kamen, 6244 Unna, 6265 Monheim, 6267 Hilden, 6269 Langenfeld, 6192/6193 Herdecke, 6292/6293 Menden, 6294/6295 Fröndenberg, 6362 Recklinghausen, 6368 Datteln, 6370 Marl, 6372 Herten, 6382/6383 Schwelm, 6384/6385 Gevelsberg, 6386/6387 Ennepetal, 6400/6401 Velbert, 6404/6405 Heiligenhaus dateiname: Idealerweise verwenden Sie die aktuelle, dem Auftrag zugehörige SAP-Auftragsnummer als Dateinamen. Ist diese nicht zur Hand, kennzeichnen Sie die Datei mit dem Kundennamen, Anzeigengröße, Ausgabennummer und Erscheinungstermin, z.B.: Mueller_2-100_4c_6110_05.01.2016 (Name_Größe_Farbe_Ausgabe_Datum) essen: 6020 Dinslaken, 6030/6031 Duisburg, 6070 Düsseldorf, 6100/6101 Emmerich, 6112/6113 Essen-Nord, 6118/6119 Essen-Süd, 6124/6125 Essen-West, 6126/6127 Essen-Borbeck, 6130/6131 Essen-Kettwig, 6132/6133 Essen-Werden, 6134/6135 Essen-Steele, 6136/6137 Essen-Ruhr-Kurier, 6180/6181 Goch, 6222/6223 Herne, 6224/6225 Wanne-Eickel, 6250/6251 Kleve, 6264 Monheim, 6266 Hilden, 6268 Langenfeld, 6304 Moers, 6306 Kamp-Lintfort, 6308 Neukirchen-Vluyn, 6320/6321 Mülheim, 6340/6341 Oberhausen, 6422 Wesel, 6424 Xanten Offsetplattenkopie: CtP/Lithostar Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breit Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit dtP-Programme: Adobe CS 4 (PC) dateiformate: Vorzugsweise PDF/X-3 Dateien, Auflösung 1.270 dpi Rasterweite und Tonwertzunahme (s.u.) beachten auflösung, Rasterweite, tonwerte: Die Auflösung von Halbtonbildern beträgt 220 dpi. Die Auflösung von Strichbildern beträgt 1.270 dpi. Die Rasterweite beträgt 40er Raster bzw. 102 lpi. Der abzubildene Tonwert liegt zwischen 5% (Licht) und 90% (Tiefe). Zu berücksichtigen ist eine Tonwertzunahme von 26% (bei einer Flächendeckung von 50%). Die maximale Flächendeckung liegt bei 240%. Farben: 4c-Anzeigen sind im CMYK-Prozess anzulegen, bei bis zu 2 Zusatzfarben als Schwarz- und jeweiliger Farbform. Die Sonderfarben sind als Volltonfarbe anzulegen. Die HKS-Farbwerte entnehmen Sie bitte der HKS-Farbwertetabelle. Farbprofil: Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern für den Zeitungsdruck empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickelten ISOnewspaper-Standardprofils (ISOnewspaper26v4.icc) für den Zeitungsdruck. Das Profil kommt bei der Konvertierung von RGB- in CMYK- oder Graustufenbildern zum Einsatz (z. B. Photoshop) und passt die Daten automatisch an die Tonwertzunahme, den zulässigen Gesamtfarbauftrag und den Schwarzaufbau im Zeitungsdruck an. Profile kostenfrei unter www.ifra.com aGBs allgemeine Geschäftsbedingungen 1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Mediadaten Nr. 29 gültig ab 1. Januar 2016 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 26 das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages. 18. Erfüllungsort ist Essen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Essen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks. b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht. Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel. c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendaratellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit ein SEPA Mandat erteilt wurde, beträgt die Vorankündigungsfrist für den Einzug mindestens 4 Werktage. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung/Rubrizierung vor. g) Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint. h) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. i) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. k) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet. n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz. r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag 45,- € zzgl. MwSt. je Stunde. t) Auf Grund des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) verrechnet der Verlag Aufträge nur mit dem Auftraggeber. WVW A N Z E I G E N B L ÄT T E R Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH Bert-Brecht-Straße 29 45128 Essen wvw@wvw-anzeigenblaetter.de Preisliste Nr. 29