Preisliste - WVW ORA Anzeigenblätter

Transcription

Preisliste - WVW ORA Anzeigenblätter
Preisliste
Nielsen II · Gültig ab dem 1. Januar 2014
Nr. 33
ORA
A N Z E I G E N B L ÄT T E R
15 lokale Anzeigenblätter im
Kerngebiet von NRW mit
wöchentlich über 1,5 Mio.
verteilten Exemplaren!
2014
WVW/ORA V E R B R E I T U N G S G E B I E T E
Preisliste Nr. 33
Gültig ab 1. Januar 2014
Stand: 1. Oktober 2013
••
Ahaus
Stadtlohn
Gescher
• Coesfeld
••
•• Bocholt
Borken
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•• Lüdinghausen
•
•
•
•
•
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•
•
•
••
•
•
kirchen
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• Wülfrath
•
• Haan
• Erscheint in der Wochenmitte
•• Erscheint zusätzlich am Wochenende
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•
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•
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••
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•
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Eickel
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••
•
•• Gels.-Buer ••
•• Gelsen- •• Wanne-
•
••
WVW ORA
Partnerverlage
•• Hamm
•
••
Werne
••
••
••
••
••
••
Soest
Warstein
ORA Geschäftsstellen
Ansprechpartner für Aufträge und geschäftliche Vorgänge – auch für mehrere Ausgaben – ist die Geschäftsstelle am Firmenstandort. Kunden außerhalb
des Verbreitungsgebietes sowie alle Werbeagenturen wenden sich bitte an die Zentrale in Essen. Kontaktdaten siehe „Allgemeine Verlagsangaben“
Bochum: Stadtspiegel
Bongardstr. 25/27, 44787 Bochum
Tel. 0234/96498-0
Fax 0234/96498-33
anzeigen@stadtspiegel-bochum.de
Gladbeck: Stadtspiegel
Horster Str. 23, 45964 Gladbeck
Tel. 02043/2978-0
Fax 02043/2978-29
anzeigen@stadtspiegel-gladbeck.de
Bottrop: Stadtspiegel
Kirchhellener Str. 31, 46236 Bottrop
Tel. 02041/1843-0
Fax 02041/1843-43
anzeigen@stadtspiegel-bottrop.de
Haltern: Stadtspiegel
Rekumer Str. 32-34, 45721 Haltern am See
Tel. 02364/9252-0
Fax 02364/168565
anzeigen@stadtspiegel-haltern.de
Castrop-Rauxel: Stadtanzeiger
Obere Münsterstr. 37, 44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305/9674-0
Fax 02305/9674-33
anzeigen@stadtanzeiger-castrop-rauxel.de
Lünen: Lüner Anzeiger
Marktstr. 2a, 44532 Lünen
Tel. 02306/75044-0
Fax 02306/75044-44
anzeigen@lueneranzeiger.de
Dorsten: Stadtspiegel
Westwall 23, 46282 Dorsten
Tel. 02362/9193-0
Fax 02362/9193-33
anzeigen@stadtspiegel-dorsten.de
Schwerte: Ruhr-Anzeiger
Ostwall 5, 44135 Dortmund
Tel. 0231/562296-0
Fax 0231/5600159
anzeigen@ruhranzeiger-schwerte.de
Dortmund-Stadt:
Stadtanzeiger
Süd-City-Nord-Ost-West-Anzeiger
Ostwall 5, 44135 Dortmund
Tel. 0231/562296-0
Fax 0231/5600159
anzeigen@cityanzeiger-dortmund.de
Wattenscheid: Stadtspiegel
Brauhof 12, 44866 Bochum
Tel. 02327/91113
Fax 02327/86730
anzeigen@stadtspiegel-wattenscheid.de
Witten: Witten aktuell
Poststr. 28, 58452 Witten
Tel. 02302/28180-0
Fax 02302/28180-19
anzeigen@wittenaktuell.de
ORA SONDERWERBEFORMEN//01
Effektiv werben mit Sonderwerbeformen
Preisliste Nr. 33
Gültig ab 1. Januar 2014
Titelkuller
Sie wollen etwas Neues ausprobieren? Kein Problem. Ihre WVW Anzeigenblätter bieten Ihnen eine Reihe
von Möglichkeiten kreativ auf Angebote und Dienstleistungen hinzuweisen.
Egal, ob Sie mit einem Titelkuller dauerhaft auf Ihre Telefonnummer hinweisen möchten, oder die ganze Bandbreite
Ihrer Angebote in einer Prospekt-Anzeige darstellen, bei unseren Anzeigenblättern mit dem Kompass finden Sie Ihren
individuellen Weg zum Kunden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Preise zu den abgebildeten Sonderwerbeformen erhalten Sie auf Anfrage.
Titelkopf-Anzeige
Tipp-On-Sticker
Titelfuß-Anzeige
Ummantelung 4-seitig
Seite 2
Seite 4
Seite 1
Seite 3
Prospekt-Anzeige 4 Innenseiten
Seite 4
Seite 2
Seite 1
Seite 3
ORA SONDERWERBEFORMEN//02
Preisliste Nr. 33
Gültig ab 1. Januar 2014
Perforation 2-spaltig
Flying Page 4-seitig
4 gewinnt 4 Eckanzeigen
Tunnel-Anzeige 9-spaltig
Panorama-Anzeige 2-seitig
Insel-Anzeige mittig auf der Seite
Super-Panorama
Die neuartige Werbeform Super-Panorama ist das optimale Format, um
aufmerksamkeitsstark mit großformatigen Fotos oder emotionalen Gestaltungen zu werben. Auf insgesamt 8 Seiten im WVW-Format bietet das
Super-Panorama jede Menge Werbefläche. Und das Besondere daran: Durch
mehrfaches Aufklappen eröffnet sich im Innenteil eine zusammenhängende,
4 Seiten breite Darstellungsmöglichkeit - der Panorama-Effekt!
Die Mindestauflage vom Super-Panorama beträgt 50.000 Exemplare. Das Produkt wird als Vordruck produziert und als Beilage in die Zeitung eingesteckt.
Die Verwendungsmöglichkeiten vom Super-Panorama sind nahezu unbegrenzt, allein die
Idee entscheidet. Folgende Vorteile bietet das Super-Panorama für den Werbekunden:
• Großflächige Präsentation auf einer über 4 Zeitungsseiten gehenden Panoramafläche im Innenteil.
•Mehrfaches Aufklappen weckt Neugier und Entdeckerlust und kann optimal in die Gesamtgestaltung eingebunden werden.
• Lange Wirkung der Werbebotschaft durch extrem hohen Erinnerungswert.
• Dauerhafter Werbeeffekt durch sehr hohen Wiedererkennungswert.
• Hervorragende Eignung auch zur Darstellung großer Produkte z.B. als Poster.
• Die Werbeform verbindet das positiv besetzte Image der Zeitung mit einem
emotional starken Auftritt des werbenden Unternehmens.
ORA ANZEIGEN
Gebiet
Bochum/
Wattenscheid
AusgabenNr.
6710/67111)
6712/67131)
6714/67151)
6716/67171)
6718/67191)
6720/67211)
6722/67231)
6516/65171)
Titel und Belegungsmöglichkeit
Preisliste Nr. 33
Gültig ab 1. Januar 2014
Erscheinungsweise
wöchentlich
mittwochs
+ samstags
6854/68551)
Stadtspiegel Bochum/Wattenscheid (Gesamt)
Stadtspiegel Bochum
– Süd
– Südwest
– Nord
– Ost
Stadtspiegel Wattenscheid
Kombination Stadtspiegel Bochum-Südwest +
Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel 3)
Kombination Stadtspiegel Bochum-Ost + Witten aktuell
Bottrop
6730/67311)
Stadtspiegel Bottrop
CastropRauxel
6740/67411)
Stadtanzeiger Castrop-Rauxel
6514/65151)
Kombination Stadtanzeiger Castrop-Rauxel +
Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel 3)
Dorsten
6750
6850
Stadtspiegel Dorsten
Kombination Stadtspiegel Dorsten + Haltern
Dortmund
6760/67611)
6762/67631)
6764/67651)
6766/67671)
6768/67691)
6770/67711)
6772/67731)
Stadtanzeiger Dortmund (Gesamt)
City-Anzeiger
Nord-Anzeiger
Ost-Anzeiger
Süd-Anzeiger
– Hombruch
– Hörde
Verteilte
Exempl.
€/Anz.-mm
SatzMindestgröße 20 mm spiegel
Grundpreis
Ortspreis
Höhe x
Breite mm
445 x 315
Spalten/
Spaltenbreite
191.300
150.400
42.500
36.100
42.000
29.800
40.900
3,19
2,82
1,08
1,04
1,07
0,98
1,20
2,71
2,40
0,92
0,88
0,91
0,83
1,02
7/42
70.000
80.800
1,60
1,75
1,36
1,49
mittwochs
+ samstags
59.400
1,54
1,31
445 x 315
7/42
mittwochs
+ samstags
38.400
1,16
0,99
445 x 315
mi. + sa./so.
125.100
2,38
2,02
mittwochs
39.400
55.400
1,07
1,26
0,91
1,07
mittwochs
+ samstags
282.900
54.000
37.800
39.500
82.400
26.500
25.600
4,06
1,25
1,04
1,12
1,51
0,93
0,93
3,45
1,06
0,88
0,95
1,28
0,79
0,79
1/1 Seite
= mm
3.115
gewerbl. Kleinanzeigen2)
Mindestgröße 4 Zeilen
- ohne Nachlass -
Grundpreis
€/Zeile
Ortspreis
€/Zeile
5,71
–
–
–
–
–
–
4,85
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
3.115
2,82
2,40
7/42
3.115
2,12
1,80
3,76
3,20
445 x 315
7/42
3.115
–
2,59
–
2,20
445 x 315
7/42
3.115
7,06
–
–
–
–
–
–
6,00
–
–
–
–
–
–
Bottrop
6730/67311)
Stadtspiegel Bottrop
30.300
0,99
0,84
CastropRauxel
69.200
Stadtanzeiger Castrop-Rauxel
25.100
1,41
1,20
6740/67411)
0,86
0,73
– Aplerbeck
6776/67771)
West–Anzeiger
6778/67791)
– Huckarde
6780/67811)
– Mengede
6782/67831)
– Lütgendortmund
6852
Kombination Süd-Anzeiger Dortmund +
Dorsten
6750
Ruhr-Anzeiger Schwerte
6850
Stadtspiegel Gladbeck
Dortmund
6760
6790/67911)
Haltern
6810
6850
6514/65151)
6761
Stadtspiegel Haltern
6762
Kombination Stadtspiegel Haltern + Dorsten
6763
Lüner Anzeiger
6764
70.200
80.700
1,51
1,65
1,28
1,40
mittwochs
+ samstags
59.000
1,41
1,20
–
445 x 315
–
mittwochs
+ samstags
mi. + sa. so.
38.600
1,09
–
0,93
–
–
445 x 315
–
–
–
125.200
2,24
18.800
0,84
Kombination Stadtanzeiger Castrop-Rauxel +
25.300 ) 0,86
Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel
mittwochs
Stadtspiegel Dorsten
110.400
1,67
Kombination Stadtspiegel Dorsten + Haltern
mittwochs
38.100
1,20
Stadtanzeiger
Dortmund (Gesamt)
+ samstags
0,71
Stadtanzeiger
Dortmund 16.000
(Gesamt)
mittwochs
City-Anzeiger
55.400
0,71
0,60
1,26
1,07
66.200
1,20
1,02
39.200
0,96
0,82
samstags
37.800
1,00
mittwochs
39.000
1,04
0,85
–
0,88
–
39.000
1,08
7/42
3.115
0,92
1,71
0,73
1,42
1,02
– Lünen-Nord/West
6765
City-Anzeiger
mittwochs
Nord-Anzeiger
+ samstags
Nord-Anzeiger
6824/68251)
– Lünen-Süd/Ost
6766
Ost-Anzeiger
27.000
0,88
0,75
6830
Ruhr-Anzeiger Schwerte
6767
Ost-Anzeiger
mittwochs
28.000
0,91
0,77
6852
Kombination Ruhr-Anzeiger Schwerte +
Süd-Anzeiger Dortmund
6820/68211)
6822/68231)
Schwerte
Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel
Kombination Stadtspiegel Bochum-Ost + Witten aktuell
6774/67751)
Gladbeck
Lünen
6854/68551)
39.300
1,00
55.100
1,20
445 x 315
7/42
3.115
mittwochs
284.000
3,81
1,90
–
0,85
1,02
2,41
3,24
samstags 7/42
284.000 3.1154,00
445 x 315
mittwochs
54.000
1,16
3,40
–
0,99
2,59
mittwochs
samstags
54.000
1,22
445 x 315
7/42
3.115
mittwochs
37.800
0,95
samstags
445 x 315
1,04
2,12
0,81
–
445 x 315
2,05
445 x 315
–
2,20
1,80
–
–
1,45
110.400
1,67
1,42
–
–
–
Aplerbeck
30.300
0,96
0,82
Witten
6840/68411) Witten aktuell
mittwochs
51.000
1,38
1,17
445 x 315
7/42
3.115
2,76
2,35
+ samstags
69.200
1,39
1,18
6854/68551) Kombination Witten aktuell + Stadtspiegel6776/67771)
Bochum-Ost West–Anzeiger
80.800
1,75
1,49
–
–
6778/67791) – Huckarde
25.100
0,85
0,72
1) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum
- 2) Rubrizierung
nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Berechnung erfolgt über Westdeutsche
mbh
6780/67811)
– Mengede
18.800 Verlags0,82und Werbegesellschaft
0,70
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
6782/67831) – Lütgendortmund
25.300
0,85
0,72
Anzeigen im Stellenmarkt werden gegen Zuschlag (Zeilen 2 € Ortspreis/ Grundpreis 2,35 €, Randanzeigen 10 € Ortspreis/ 11,77 € Grundpreis) unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht.
6852
Kombination Süd-Anzeiger Dortmund +
Ruhr-Anzeiger Schwerte
110.400
1,64
1,39
6774/67751)
Gladbeck
6790/67911)
Stadtspiegel Gladbeck
mittwochs
+ samstags
38.100
1,18
1,00
445 x 315
Haltern
6810
Stadtspiegel Haltern
mittwochs
16.000
0,69
0,59
445 x 315
6850
Kombination Stadtspiegel Haltern + Dorsten
55.400
1,24
1,05
6820/68211)
Lüner Anzeiger
66.200
1,18
1,00
6822/68231)
– Lünen-Nord/West
39.200
0,94
0,80
6824/68251)
– Lünen-Süd/Ost
27.000
0,87
0,74
6830
Ruhr-Anzeiger Schwerte
28.000
0,88
0,75
Lünen
Schwerte
mittwochs
+ samstags
mittwochs
445 x 315
445 x 315
ORA ANZEIGEN/FARBPREISE
Preisliste Nr. 33
Gültig ab 1. Januar 2014
Nachlässe:
Farbanzeigen*)
Aufschläge pro
Berechnung
1 Zusatzfarbe
2 Zusatzfarben
3 Zusatzfarben
bis 999 mm:
35%
35%
50%
bis 1.999 mm:
32%
32%
45%
bis 2.999 mm:
28%
28%
40%
ab 3.000 mm:
24%
24%
35%
Mindestberechnung: Titelseite/-kopf: 200 mm
Innenteil: 100 mm
Platzierungen:
Aufschlag für Festplatzierung: 25%
Generell besteht kein Platzierungsanspruch.
Titelseiten-Anzeigen: s/w-Mindestgröße 100 mm, 75% Zuschlag *),
begrenzte Platzierungsmöglichkeiten
Titelkopf-Anzeigen: 100% Aufschlag, Belegungseinheiten auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *)
Titelkuller:
Abdruck 1/38 mm 4-c oder 2/38 mm 4-c,
Belegungseinheiten auf Anfrage, Berechnung 200 mm/sw *)
*) = abschluss- und ausgabennachlassfähig
Nachlässe bei Abschlüssen pro Ausgabe:
Malstaffel oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von
• 6 Anzeigen oder 2 000 mm: 5%
• 12 Anzeigen oder 3 000 mm: 10%
• 24 Anzeigen oder 5 000 mm: 15%
• 48 Anzeigen oder 10 000 mm: 20%
Einmaliger Wechsel von Mal- in Mengenstaffel möglich. Zeilenanzeigen zählen nicht
zur Abschlusserfüllung.
Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2014:
• ab 2.500 Anzeigen 3%
• ab 1.000 Anzeigen 5%
• über 2.000 Anzeigen 7%
Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig) nach Ablauf des Kalenderjahres
Sonstige Nachlässe:
Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50%
Ausgabennachlass:
Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10%
Chiffregebühr je Veröffentlichung € 5,- (zzgl. MwSt.).
Zeilenanzeigen werden in der Grundschrift gesetzt; max. die ersten drei Wörter in
Fettdruck.
ORA ANZEIGENSCHLUSSTERMINE
Preisliste Nr. 33
Gültig ab 1. Januar 2014
Bei zentralem Auftragseingang in Essen gelten folgende Termine:
Bochum montags donnerstags 16.00 Uhr für mittwochs
16.00 Uhr für samstags
Gladbeck montags freitags 16.00 Uhr für mittwochs
09.30 Uhr für samstags
Bochum- Wattenscheid montags donnerstags 16.00 Uhr für mittwochs
16.00 Uhr für samstags
Haltern montags 16.00 Uhr
Lünen montags donnerstags 17.00 Uhr für mittwochs
17.00 Uhr für samstags
Schwerte dienstags 12.00 Uhr
Witten montags donnerstags 16.00 Uhr für mittwochs
17.00 Uhr für samstags
Bottrop montags freitags 15.00 Uhr für mittwochs
09.00 Uhr für samstags
Castrop dienstags donnerstags 11.00 Uhr für mittwochs
17.00 Uhr für samstags
Dorsten montags 16.00 Uhr
Dortmund dienstags freitags 10.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden. Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen
Geschäftsstellen nutzen. Diese Termine liegen in der Regel später.
ORA PROSPEKT-BEILAGEN
Preisliste Nr. 33
Gültig ab 1. Januar 2014
Preis pro 1000 Ex. bis
20 g
30 g
40 g
50 g
Ortspreis €
47,50
53,60
59,70
65,80
Grundpreis €
55,88
63,05
70,22
77,39
Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g Grundpreis € 7,17 (Ortspreis € 6,10)
Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin:
€ 35,30 (Grundpreis), € 30,00 (Ortspreis), alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mindestauflage: 5000 Stück pro Ausgabe
Letzter Anlieferungstermin: 2 Arbeitstage vor Erscheinen palettiert „frei Haus”
Versandanschriften:
Druck- und Verlagszentrum Hagen,
Hohensyburgstraße 65 – 67, 58099 Hagen-Bathey
6712 Bochum*, 6740/6741 Castrop-Rauxel, 6791 Gladbeck**
Höchstformat: 230 x 325 mm
WAZ-Druckhaus
Beilagenannahme Münchener Straße 60, 45145 Essen
6713 Bochum**, 6722/6723 Wattenscheid, 6730/6731 Bottrop, 6790 Gladbeck*
Höchstformat: 230 x 325 mm
Lensing-Druck
Auf dem Brümmer 9, 44149 Dortmund-Dorstfeld
6750 Dorsten, 6762/6763 Dortmund-City, 6764/6765 Dortmund-Nord, 6766/6767
Dortmund-Ost, 6768/ 6769 Dortmund-Süd, 6776/ 6777 Dortmund-West, 6810 Haltern,
6820/6821 Lünen, 6830 Schwerte, 6840/6841 Witten Höchstformat: 230 x 325 mm
*mittwochs **samstags
Empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen bei
maschineller Einsteckung:
Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende
Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden:
1. Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von
170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen.
2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich.
3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148x210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.
4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
5. Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzu-
kleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
Verpackung, Transport:
Sonstige Angaben:
1. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusamme geklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetsch-
falten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.
2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung muss in Paketen zu mindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfolgen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden.
3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Paletten karte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:
• zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe • Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
• Erscheinungsdatum • Absender und Empfänger
• Auftraggeber der Beilage • Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden.
3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.
4. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.
5. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unver-
züglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes erfolgen.
6. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen wird nicht berechnet.
7. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter
Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.
ORA PROSPEKT-ANZEIGEN
Preisliste Nr. 33
Gültig ab 1. Januar 2014
Prospekt-Anzeigen vierfarbig
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möchten Sie auf die Vorteile der Anzeigenwerbung nicht verzichten. Dann ist
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Prospekt-Anzeigen sind 4- oder 8-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage gestaltet
werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt, sondern sind fester
Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die Vorteile der Beilagenwerbung
mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und
wo die Werbeform zum Einsatz kommt, bestimmen Sie.
(Abbildung siehe Sonderwerbeform//01). Ihr Reichweitenvorteil: Ihre Prospektanzeige
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Berechnung: pro 1.000 Exemplare
Auflage
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25.000 – 49.999
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Weitere Online-Möglichkeiten in unserer Online-Preisliste.
TERMINKALENDER:
Der 45. Hagener
Weihnachtsmarkt wirft seine
Schatten voraus
Seite 9
LICHTBURG WETTER:
Buschtrommel, Shakespeare
und noch mehr
Sprachgewaltiges Seite 11
Sonderausgabe
50.000 – 99.999
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136,00 €
150.000 – 199.999
101,18 €
86,00 €
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über 200.000
95,30 €
81,00 €
142,36 €
121,00 €
Bei der Belegung mehrerer Ausgaben wird jede Ausgabe einzeln berechnet.
Bei Kombinationen werden die Hauptausgaben einzeln berechnet.
Der Preis beinhaltet geringe Satzarbeiten. Prospekt-Anzeigen können sowohl schwarzweiß als auch farbig sein und eine Panoramaseite beinhalten. Prospekt-Anzeigen dürfen
nur Angebote eines Kunden enthalten. Insertion bis zum Anzeigenschluss möglich.
Gerne stellen wir Ihnen unsere
Exklusiv-Ausgaben oder das
Location Magazin vor.
Stadt
Anzeiger
www.stadtanzeiger-hagen.de
EXKLUSIV
THEATERFÖRDERER:
Gleich drei Gruppen
engagieren sich für den
Kulturtempel
Seite 19
ORCHESTER:
Der Nussknacker: Ein Fest
mit dem Philharmonischen
Orchester Hagen
Seite 23
58095 Hagen · Rathausstr. 23 · Tel. (0 23 31) 10 82-0 · Priv. Kleinanzeigen -56 · Zustellung -57 · Redaktion -58
Sonntag, 21. Oktober 2012
Es geht
wieder
rund
L cation!
Mülheim
12. 10. 2012
Nummer 187
Meister auf
dem Parkett
Die Vorweihnachtszeit
naht und mit ihr viele
kulturelle Highlights.
HAGEN. In unserem
Exklusivmagazin haben wir die wichtigsten
Ereignisse in Hagen,
Herdecke, Wetter und
Breckerfeld zusammengefasst, damit Sie jetzt
schon in Ruhe ihre Aktivitäten im November
und Dezember planen
können.
Deutsche Meisterschaft bringt
Ballatmosphäre in die RWE-Halle
Exklusiver Gewinn:
Einmal die Monroe sein
Saarn: Mittelalterliches
Bankett in alten Mauern
City: Werbegemeinschaft
auf dem richtigen Weg
ORA KONTAKTDATEN
Preisliste Nr. 33
Gültig ab 1. Januar 2014
Verlagsanschrift:
Bankverbindungen:
Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft mbH & Co. KG Lünen
Anzeigenverwaltung: 45123 Essen, Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen
Telefon: Anzeigenverkauf: (02 01) 8 04 -2836
Telefax: Anzeigen/Beilagen: (02 01) 8 04 -2982/-2494
www.ora-anzeigenblaetter.de
ora@ora-anzeigenblaetter.de
Deutsche Bank AG Essen
IBAN: DE34 3607 0050 0286 0054 00 BIC: DEUTDEDEXXX
Sparkasse Essen
IBAN: DE55 3605 0105 0000 2740 92 BIC: SPESDE3E
Zahlungsbedingungen: Zahlbar 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
2% Skonto bei Vorauszahlung und Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum auf Rechnungsbeträge über € 130,- sowie bei Bankeinzugsverfahren, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Es macht sich bezahlt
Verkaufsleitung Telefon: 02 01/8 04 -2836
Fax: 02 01/8 04 -2561
E-Mail: i.stefaniak@wvw-anzeigenblaetter.de
Anzeigenannahme Telefon: 02 01/8 04 -2931
E-Mail: ora@ora-anzeigenblaetter.de
Anzeigen-/Beilagen- Telefon: disposition
Fax: E-Mail:
02 01/8 04 -2676/-2764/-2890/-2959/-1707/
-2276/-2319
02 01/8 04 -2912/-2494/-1857 (Anzeigen + Beilagen)
ora@ora-anzeigenblaetter.de
FTP-Server
Zugangsdaten: auf Anfrage
Aus Gründen der Qualitätssicherung ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein Abzug
unter Angabe des Dateinamens, der Ausgaben-Nr., des Titels und Erscheinungstermins
vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben.
Redaktion Fax: 02 01/8 04 -2161
E-Mail: ora-zentralredaktion@ora-redaktion.de
Der Verlag ist Mitglied des BVDA, Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V.
Die genannten Auflagenzahlen
werden von der ADA, Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter, überprüft.
ORA TECHNISCHE ANGABEN
Zeitungs-Rollenoffsetdruck
Tonwertzunahme: Zeitungsstandard 26%
Tonwertumfang: 5 – 90%
Gültig ab 1. Januar 2014
Allgemeine Angaben
Druckhäuser:
Alle Druckorte:
Druckverfahren: Preisliste Nr. 33
Max. Flächendeckung: 240%
Druckformherstellung: Siehe jeweiliger Druckort
Raster:
max. bis 40 L/cm = 102 lpi
Strichbreiten: Negative Striche mind. 0,15 mm,
positive Striche mind. 0,10 mm.
Schrift: mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften ohne Serifen und halbfett. Alle Angaben gelten für die Druckvorlage und nicht für das Druckergebnis.
Spaltenbreiten:
1spaltig 42,0 mm 2spaltig 87,5 mm 3spaltig 133,0 mm 4spaltig 178,5 mm
Panoramaseite: Breite 655 mm
Digitale Druckunterlagen Siehe Info-Box
Unter www.ora-anzeigenblaetter.de können
Sie allgemein gültige Vorgaben downloaden.
5spaltig 224,0 mm
6spaltig 269,5 mm
7spaltig 315,0 mm
Zusatzfarbe:
Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der
Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan,
Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können
deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen.
Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den
annehmenden Stellen.
4-c-Druck:
nach der Euroskala.
Druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz).
Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht
zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen.
Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und 4-c-Anzeigen des
Bundesverbandes Druck e. V.
Druck- und Verlagszentrum, Hagen-Bathey
6712 Bochum, 6740/6741 Castrop-Rauxel, 6791 Gladbeck
Offsetplattenkopie: CtP/Lithostar
Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breit
Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit
Druckhaus WAZ, Essen
6713 Bochum, 6722/6723 Wattenscheid, 6730/6731 Bottrop, 6790 Gladbeck
Offsetplattenkopie: CtP/Lithostar
Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breit
Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit
Lensing-Druck, Dortmund-Dorstfeld
6750 Dorsten, 6762/ 6763 Dortmund-City, 6764/6765 Dortmund-Nord, 6766/ 6767
Dortmund-Ost, 6768/6769 Dortmund-Süd, 6776/6777 Dortmund-West, 6810
Haltern, 6820/6821 Lünen, 6840/6841 Witten
Offsetplattenkopie: CtP/Fotopolymer
Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breit
Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit
Graphische Betriebe F.W. Rubens, Unna
6830 Schwerte
Offsetplattenkopie: CtP
Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breit
Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit
Informationen für die elektronische
Anzeigenübermittlung
Dateiname: Idealerweise verwenden Sie die aktuelle, dem Auftrag zugehörige
SAP-Auftragsnummer als Dateinamen. Ist diese nicht zur Hand, kennzeichnen Sie
die Datei mit dem Kundennamen, Anzeigengröße, Ausgabennummer und
Erscheinungstermin, z.B.:
Mueller_2-100_4c_6110_05.01.2013 (Name_Größe_Farbe_Ausgabe_Datum)
DtP-Programme:
Adobe CS 4 (PC) Dateiformate:
Vorzugsweise PDF/X-3 Dateien, Auflösung 1.270 dpi
Rasterweite und Tonwertzunahme (s.u.) beachten
Auflösung, Rasterweite, Tonwerte:
Die Auflösung von Halbtonbildern beträgt 220 dpi.
Die Auflösung von Strichbildern beträgt 1270 dpi.
Die Rasterweite beträgt 40er Raster bzw. 102 lpi.
Der abzubildene Tonwert liegt zwischen 5% (Licht) und 90% (Tiefe).
Zu berücksichtigen ist eine Tonwertzunahme von 26%
(bei einer Flächendeckung von 50%). Die maximale Flächendeckung liegt bei 240%.
Farben: 4c-Anzeigen sind im CMYK-Prozess anzulegen, bei bis zu
2 Zusatzfarben als Schwarz- und jeweiliger Farbform. Die Sonderfarben
sind als Volltonfarbe anzulegen.
Die HKS-Farbwerte entnehmen Sie bitte der HKS-Farbwertetabelle.
Farbprofil: Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern für den
Zeitungsdruck empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickelten
ISOnewspaper-Standardprofils (ISOnewspaper26v4.icc) für den Zeitungsdruck.
Das Profil kommt bei der Konvertierung von RGB- in CMYK- oder Graustufenbildern
zum Einsatz (z. B. Photoshop) und passt die Daten automatisch an die Tonwertzunahme, den zulässigen Gesamtfarbauftrag und den Schwarzaufbau im Zeitungsdruck an. Profile kostenfrei unter www.ifra.com
ORA GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in
einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb
der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und
dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt,
wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen
so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses –
und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder
behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt
auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des
Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung
eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen
ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert
der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität
im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
Preisliste Nr. 33
Gültig ab 1. Januar 2014
Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung
ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür
dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden
Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften
von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages.
18. Erfüllungsort ist Lünen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Lünen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand Lünen vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen,
Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt
der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das
Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder
EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks.
b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein
Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung
von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur
Abschlusserfüllung erfolgt nicht.
Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur Mitzählung nach der
Mal- oder Mengenstaffel.
c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen
innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat.
Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Jahresfrist geltend gemacht wird.
d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an,
haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines
Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf
das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines
Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für
grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung
für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden
Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage
nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine
andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt. Soweit ein SEPA Mandat erteilt wurde, beträgt die Vorankündigungsfrist für
den Einzug mindestens 4 Werktage.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel
von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig
zu machen.
14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art
und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden
nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen
aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen
sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter
das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu
öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der
gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50
die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen.
Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und
der Platzierung/Rubrizierung vor.
g) Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen
treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen,
-seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor,
Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu
lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint.
h) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen
Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
i) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass
der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm
geliefert werden.
k) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung)
werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.
m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der
auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag
erwachsen.
o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen
und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so
gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz.
r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag
45,- € zzgl. MwSt. je Stunde.
t) Auf Grund des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) verrechnet der Verlag Aufträge nur mit dem Auftraggeber.
ORA
A N Z E I G E N B L ÄT T E R
Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft
mbH & Co. KG
Anzeigenverwaltung:
Bert-Brecht-Straße 29
45128 Essen
ora@ora-anzeigenblaetter.de
Preisliste
Nr. 33