Preisliste_ORA_2016_online
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Nr. 35 gültig ab dem 1. Januar 2016 Mediadaten 2016 ORA ANZEIGENBLÄTTER total lokal - seit über 38 Jahren Ganz nah dran! Sie finden unsere beliebten Anzeigenblätter nahezu in jedem Briefkasten – auch in Ihrer Nähe! Wir erscheinen im Kerngebiet von NRW. Ob Stadtspiegel, Stadt-Anzeiger, Lüner Anzeiger oder Witten aktuell, unsere 15 Titel mit einer Auflage von über 1,5 Mio. werden in der Wochenmitte und teilweise auch am Wochenende zugestellt. Lokalität ist nur eine unserer Stärken! Was unsere Blätter seit über 38 Jahren so erfolgreich macht? Eine eng an den Bedürfnissen und Interessen der Leser orientierte Berichterstattung ergänzt durch Serviceleistungen, Gewinnspiele und Aktionen. Wir geben Orientierung im Lebensalltag. Weiterhin pflegen wir ein partnerschaftliches Verhältnis zu den Werbetreibenden in unserem Verbreitungsgebiet! Gemeinsam begleiten und organisieren wir viele Aktionen und vermitteln gerne Kontakte und gute Netzwerke. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. es macht sich bezahlt. Verkaufsleitung anzeigenannahme telefon: 02 01/8 04 -2836 Fax: 02 01/8 04 -2561 e-Mail: i.stefaniak@wvw-anzeigenblaetter.de telefon: 02 01/8 04 -2931 e-Mail: ora@ora-anzeigenblaetter.de FtP-Server Zugangsdaten: auf Anfrage Aus Gründen der Qualitätssicherung ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein Abzug unter Angabe des Dateinamens, der Ausgaben-Nr., des Titels und Erscheinungstermins vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben. anzeigen-/Beilagen- telefon: 02 01/8 04 -2676/-2764/-2890/-2959/-1707/ disposition -2276/-2319 Fax: 02 01/8 04 -2912/-2494/-1857 Redaktion e-Mail: (Anzeigen + Beilagen) ora@ora-anzeigenblaetter.de Fax: e-Mail: 02 01/8 04 -2161 ora-zentralredaktion@ora-redaktion.de Verlagsanschrift: Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft mbH & Co. KG Lünen Anzeigenverwaltung: 45123 Essen, Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen Telefon: Anzeigenverkauf: (02 01) 8 04 -2836 Telefax: Anzeigen/Beilagen: (02 01) 8 04 -2982/-2494 www.ora-anzeigenblaetter.de ora@ora-anzeigenblaetter.de Bankverbindungen: Commerzbank AG Essen IBAN: DE06 3604 0039 0102 0429 01 BIC: COBADEFFXXX Sparkasse Essen IBAN: DE55 3605 0105 0000 2740 92 BIC: SPESDE3E Zahlungsbedingungen: Zahlbar 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. 1% Skonto bei Bankeinzugsverfahren oder bei Vorauszahlung. der Verlag ist Mitglied des BVda, Bundesverband deutscher anzeigenblätter e.V. die genannten auflagenzahlen werden von der ada, auflagenkontrolle der anzeigenblätter, überprüft. Verbreitungsgebiete Stand 1. Oktober 2015 Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 ORA AN Z E I G E N B L ÄT T E R •• Ahaus Stadtlohn Gescher • Coesfeld •• Borken •• Bocholt •• Kleve •• Emmerich • Haltern • Wesel •• Goch • Xanten • Dinslaken • Kamp-Lintfort • NeukirchenVluyn • Moers • Werne • Dorsten • Marl •• Bottrop • Herten • Recklinghausen •• Gladbeck •• Castrop•• Gels.-Buer •• Herne Rauxel •• Gelsen- •• Wanne•• Oberhausen Eickel kirchen •• Bochum •• Watten•• Duisburg •• Mülheim •• Essen WVW ORa Partnerverlage (Preislisten auf Anfrage) • Erscheint in der Wochenmitte •• Erscheint zusätzlich am Wochenende scheid •• Hattingen •• Velbert •• Heiligenhaus • Wülfrath • Düsseldorf • Haan •• Hilden •• Langenfeld •• Monheim •• Hamm • Datteln •• Lünen Warstein • Unna •• Dortmund •• Witten •• Herdecke •• Gevelsberg •• Soest • Kamen •• Hagen • Wuppertal •• Ennepetal •• Schwelm •• Fröndenberg • Schwerte •• Iserlohn •• Menden •• Arnsberg •• Hemer •• Sundern 4 ORa Geschäftsstellen Ansprechpartner für Aufträge und geschäftliche Vorgänge – auch für mehrere Ausgaben – ist die Geschäftsstelle am Firmenstandort. Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes sowie alle Werbeagenturen wenden sich bitte an die Zentrale in Essen. Kontaktdaten siehe „Allgemeine Verlagsangaben“ Bochum: Stadtspiegel Bongardstr. 25/27, 44787 Bochum Tel. 0234/96498-0 Fax 0234/96498-33 anzeigen@stadtspiegel-bochum.de Bottrop: Stadtspiegel Kirchhellener Str. 31, 46236 Bottrop Tel. 02041/1843-0 Fax 02041/1843-43 anzeigen@stadtspiegel-bottrop.de Castrop-Rauxel: Stadtanzeiger Obere Münsterstr. 37, 44575 Castrop-Rauxel Tel. 02305/9674-0 Fax 02305/9674-33 anzeigen@stadtanzeiger-castrop-rauxel.de dorsten: Stadtspiegel Westwall 23, 46282 Dorsten Tel. 02362/9193-0 Fax 02362/9193-33 anzeigen@stadtspiegel-dorsten.de dortmund-Stadt: Stadtanzeiger Süd-City-Nord-Ost-West-anzeiger Ostwall 5, 44135 Dortmund Tel. 0231/562296-0 Fax 0231/5600159 anzeigen@cityanzeiger-dortmund.de Gladbeck: Stadtspiegel Horster Str. 24, 45964 Gladbeck Tel. 02043/2978-0 Fax 02043/2978-29 anzeigen@stadtspiegel-gladbeck.de Haltern: Stadtspiegel Rekumer Str. 32-34, 45721 Haltern am See Tel. 02364/9252-0 Fax 02364/168565 anzeigen@stadtspiegel-haltern.de Lünen: Lüner anzeiger Marktstr. 2a, 44532 Lünen Tel. 02306/75044-0 Fax 02306/75044-44 anzeigen@lueneranzeiger.de Schwerte: Ruhr-anzeiger Ostwall 5, 44135 Dortmund Tel. 0231/562296-0 Fax 0231/5600159 anzeigen@ruhranzeiger-schwerte.de Wattenscheid: Stadtspiegel Brauhof 12, 44866 Bochum Tel. 02327/91113 Fax 02327/86730 anzeigen@stadtspiegel-wattenscheid.de Witten: Witten aktuell Poststr. 28, 58452 Witten Tel. 02302/28180-0 Fax 02302/28180-19 anzeigen@wittenaktuell.de Sonderwerbeformen Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 effektiv werben mit Sonderwerbeformen Sie wollen etwas Neues ausprobieren? Kein Problem. Ihre ORA Anzeigenblätter bieten Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten kreativ auf Angebote und Dienstleistungen hinzuweisen. Egal, ob Sie mit einem Titelkuller dauerhaft Ihre Telefonnummer präsentieren möchten, oder die ganze Bandbreite Ihrer Angebote in einer Prospekt-Anzeige darstellen, bei unseren Anzeigenblättern mit dem Kompass finden Sie Ihren individuellen Weg zum Kunden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Wählen Sie einfach aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Sonderwerbeformen und setzen Sie sich und Ihr Unternehmen damit immer maßgeschneidert und hervorragend in Szene. Unsere möglichen Sonderwerbeformen zeigen wir Ihnen hier im Überblick: • titelkuller • titelkopf-anzeige • titelfuß-anzeige • tipp-On-Sticker • Perforation • Flying Page • Ummantelung • Prospekt-anzeige • Super-Panorama ORA AN Z E I G E N B L ÄT T E R 6 titelkuller 1) 2 1 Er kullert dem Leser buchstäblich sofort ins Auge. Durch die exklusive Platzierung direkt links oben neben dem Titellogo kommt Ihrer Anzeige hier besonders große Aufmerksamkeit zu. Dieser Anzeigenplatz ist vor allem für die Darstellung von Logos und Telefonnummern, z.B. von Taxi-Unternehmen, Pizza-Services oder Hotline-Nummern geeignet. Ihr bekanntes oder selbsterklärendes Logo fällt hier sofort auf. Abdruck 1/38 mm 4-c oder 2/38 mm 4-c, Belegungseinheiten auf Anfrage, Berechnung 200 mm/sw *) titelkopf-anzeige 2) Diese Anzeige wird direkt neben dem Titel platziert und ist das Sahnestück unter den Werbeflächen. Da der Titel das Erste ist, worauf der Leser seinen Blick lenkt, wenn er die Zeitung in seinen Händen hält, wird Ihre Anzeige hier sofort wahrgenommen. Dieser Platz ist ideal für die Bewerbung Ihres besonders attraktiven Angebotes. 3 100% Aufschlag, Belegungseinheiten auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *) titelfuß-anzeige 3) Hier bleiben Leserblicke haften. Bevor der Leser die Titelseite umblättert, richtet er seinen Blick auf die untere Hälfte der Seite. Hier ist der perfekte Platz für Ihre ganz besondere Anzeige. s/w-Mindestgröße 100 mm, 75% Zuschlag *), begrenzte Platzierungsmöglichkeiten *) = abschluss- und ausgabennachlassfähig Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 tipp-On-Sticker Er klebt frech direkt im Kopfbereich der Titelseite. In Form eines Haftnotiz-Zettels bringt der Tipp-On-Sticker Ihre Werbebotschaft groß raus. Der Clou: Der Sticker lässt sich ganz leicht abziehen und kann danach als Memo benutzt werden. Nutzen Sie den Sticker als Gutschein oder lüften Sie auf seiner Rückseite ein spannendes Geheimnis. Die Aufmerksamkeit des Lesers ist Ihnen in jedem Fall sicher! ORA AN Z E I G E N B L ÄT T E R auflage Grundpreis pro 1.000 ex. Ortspreis pro 1.000 ex. ab 15.000 109,00 € 93,00 € ab 25.000 90,47 € 77,19 € ab 75.000 86,11 € 73,47 € ab 250.000 85,02 € 72,54 € ab 500.000 83,93 € 71,61 € 8 Es wird der Anzeigen mm-Preis (Orts-/Grundpreis) der jeweiligen Ausgabe + 20% Beachtungsaufschlag berechnet. Perforation Diese Anzeigenform ist eine Aufforderung an den Kunden. Die Anzeigenseite verläuft parallel zum Bund einer 1/1 Seite und lässt sich dank der Perforation ganz einfach heraustrennen. Anschließend kann der Kunde Ihre Anzeige als Produktmemo oder Merkzettel für seinen Einkauf nutzen. Diese Werbeform eignet sich besonders gut für Gewinnspiele mit Antwortelementen oder Couponing-Aktionen. Die Perforation ist Ihre Werbebotschaft to go! Sonderwerbeformen Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 ORA auflage Flying Page Sie ist der Türöffner für Ihre erfolgreiche Werbebotschaft. Hierbei handelt es sich um eine Werbeform in der Größe einer halben Seite, die um das erste und gegebenenfalls auch das dritte Buch der Zeitung gelegt wird. Ihre Werbebotschaft überdeckt die linke Hälfte der Titelseite, nur der Zeitungstitel bleibt vollständig sichtbar. Das Titelblatt der Zeitung weicht somit vom Gewohnten ab, das Interesse des Lesers wird so automatisch geweckt. Diese Position garantiert Ihrer Anzeige eine unübersehbare Präsenz. AN Z E I G E N B L ÄT T E R 10 Grundpreis pro 1.000 ex. Ortspreis pro 1.000 ex. unter 25.000 186,00 € 158,00 € 25.000 - 49.999 168,00 € 143,00 € 50.000 - 99.999 159,00 € 135,00 € 100.000 - 149.999 151,00 € 128,00 € 150.000 -199.999 141,00 € 120,00 € über 200.000 133,00 € 113,00 € auflage Ummantelung Diese Sonderwerbeform im Format 1/1 Seite hoch umschließt das erste Buch des Anzeigenblattes. Der übliche Zeitungskopf, einschließlich der Titelkopf- und der Titelkulleranzeige, befindet sich sowohl auf der Ummantelung als auch auf der eigentlichen Titelseite. Die Ummantelung ist nichts für Schüchterne, denn eindrucksvoller lässt sich Ihre Werbebotschaft nicht präsentieren. Diese Werbeform kombiniert die Vorteile einer Titel-Anzeige und die eines Prospekts. Auf diese Weise transportieren Sie Ihre Werbebotschaft gleich auf vier Seiten: Ihre Werbung erscheint auf der kompletten Titelseite, der zweiten Seite, der vorletzten Seite sowie der letzten Seite im ersten Buch. Grundpreis pro 1.000 ex. Ortspreis pro 1.000 ex. unter 25.000 198,00 € 168,00 € 25.000 – 49.999 179,00 € 152,00 € 50.000 – 99.999 169,00 € 144,00 € 100.000 – 149.999 160,00 € 136,00 € 150.000 – 199.999 151,00 € 128,00 € über 200.000 141,00 € 120,00 € Sonderwerbeformen Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 ORA AN Z E I G E N B L ÄT T E R 12 Berechnung: pro 1.000 exemplare auflage 4 Seiten Grundpreis 4 Seiten Ortspreis 8 Seiten Grundpreis 8 Seiten Ortspreis unter 25.000 136,47 € 116,00 € 201,18 € 171,00 € 25.000 – 49.999 124,71 € 106,00 € 189,42 € 161,00 € 50.000 – 99.999 118,83 € 101,00 € 177,65 € 151,00 € 100.000 – 149.999 112,94 € 96,00 € 165,89 € 141,00 € 150.000 – 199.999 107,06 € 91,00 € 154,12 € 131,00 € über 200.000 101,18 € 86,00 € 148,24 € 126,00 € Prospekt-Anzeigen können sowohl schwarz-weiß als auch farbig sein und eine Panoramaseite beinhalten. Prospekt-Anzeigen dürfen nur Angebote eines Kunden enthalten. Prospekt-anzeigen einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen. andererseits möchten Sie auf die Vorteile der anzeigenwerbung nicht verzichten. dann ist die Prospekt-anzeige das richtige angebot für Sie! Prospekt-Anzeigen sind 4, 8 oder 12-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt, sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die Werbeform zum Einsatz kommt, bestimmen Sie. Ihr Reichweitenvorteil: Ihre Prospektanzeige erscheint auch unter angebote.lokalkompass.de Super-Panorama Einfach nur groß? Nein, sogar sehr groß! Das Super Panaroma ist für Ihren großen Werbeauftritt bestens geeignet. Diese Sonderwerbeform ist eine über vier Seiten gehende, aufklappbare Panoramafläche im Zeitungsformat. Insgesamt acht beeindruckende Werbeflächen stehen Ihnen hier zur Verfügung. Das Super Panorama wird dem Anzeigenblatt wie eine Beilage beigefügt. Es eignet sich besonders für großflächige Darstellungen. auflage Grundpreis pro 1.000 ex. Ortspreis pro 1.000 ex. ab 50.000 198,00 € 168,00 € ab100.000 168,30 € 142,80 € ab 150.000 158,40 € 134,40 € ab 300.000 142,56 € 120,96 € ab 500.000 134,64 € 114,24 € anzeigen Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 Gebiet Ausgaben Nr. Bochum/ Wattenscheid 6710/67111) 6712/67131) 6714/67151) 6716/67171) 6718/67191) 6720/67211) 6722/67231) 6516/65171) Titel und Belegungsmöglichkeit Erscheinungsweise wöchentlich Verteilte Exempl. ORA AN Z E I G E N B L ÄT T E R 14 gewerbl. Kleinanzeigen2) €/Anz.-mm22)) €/Anz.-mm 4 Zeilen Mindestgröße20 20mm mm Mindestgröße Mindestgröße - ohne Nachlass - Grundpreis mittwochs + samstags 6854/68551) Stadtspiegel Bochum/Wattenscheid (Gesamt) Stadtspiegel Bochum – Süd – Südwest – Nord – Ost Stadtspiegel Wattenscheid Kombination Stadtspiegel Bochum-Südwest + Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel 3) Kombination Stadtspiegel Bochum-Ost + Witten aktuell Bottrop 6730/67311) Stadtspiegel Bottrop CastropRauxel 6740/67411) Stadtanzeiger Castrop-Rauxel 6514/65151) Kombination Stadtanzeiger Castrop-Rauxel + Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel 3) 124.300 dorsten 6750 6850 Stadtspiegel Dorsten Kombination Stadtspiegel Dorsten + Haltern mittwochs 39.400 55.400 dortmund 6760/67611) 6762/67631) 6764/67651) 6766/67671) 6768/67691) 6770/67711) 6772/67731) Stadtanzeiger Dortmund (Gesamt) City-Anzeiger Nord-Anzeiger Ost-Anzeiger Süd-Anzeiger – Hombruch – Hörde mittwochs + samstags 284.400 54.000 38.000 39.500 82.700 26.500 25.600 4,25 1,29 1,08 1,16 1,58 0,98 0,98 Ortspreis Grundpreis €/Zeile Ortspreis €/Zeile 190.000 150.000 42.400 36.000 41.800 29.800 40.000 3,32 2,95 1,13 1,08 1,12 1,02 1,25 2,82 2,51 0,96 0,92 0,95 0,87 1,06 5,94 – – – – – – 5,05 – – – – – – 70.000 80.800 1,67 1,82 1,42 1,55 – – – – mittwochs + samstags 59.400 1,61 1,37 2,94 2,50 mittwochs + samstags mittwochs + samstags 38.400 1,21 1,03 2,24 1,90 2,48 2,11 4,00 3,40 1,12 1,32 0,95 1,12 – 2,71 – 2,30 3,61 1,10 0,92 0,99 1,34 0,83 0,83 7,29 – – – – – – 6,20 – – – – – – 1) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr./ Preise je Erscheinungsdatum. 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. anzeigen im Stellenmarkt werden gegen Zuschlag von 4,- € Ortspreis 4,71 € Grundpreis bei Zeilenanzeigen und gegen einen Zuschlag von 12,50 € Ortspreis 14,71 € Grundpreis bei Randanzeigen unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht. Zeilenanzeigen der übrigen Rubrikenmärkte werden dort gegen einen Zuschlag von 1,- € Ortspreis 1,18 € Grundpreis veröffentlicht. 6774/67751) 6776/67771) – Aplerbeck 30.600 1,04 0,88 – – West–Anzeiger 70.200 1,49 1,27 – – 6778/67791) – Huckarde 26.000 0,91 0,77 – – 6780/67811) – Mengede 19.800 0,88 0,75 – – 6782/67831) – Lütgendortmund 24.400 0,89 0,76 6852 Kombination Süd-Anzeiger Dortmund + Ruhr-Anzeiger Schwerte – – 110.700 1,74 1,48 Gladbeck 6790/67911) Stadtspiegel Gladbeck mittwochs + samstags 38.100 1,25 1,06 2,53 2,15 Haltern 6810 Stadtspiegel Haltern mittwochs 16.000 0,73 0,62 – – 6850 Kombination Stadtspiegel Haltern + Dorsten 55.400 1,32 1,12 2,71 2,30 Lünen 6820/68211) 6822/68231) Lüner Anzeiger – Lünen-Nord/West mittwochs + samstags 66.300 39.200 1,25 1,01 1,06 0,86 2,24 – 1,90 – 6824/68251) – Lünen-Süd/Ost 27.100 0,93 0,79 – – Schwerte 6830 Ruhr-Anzeiger Schwerte mittwochs 28.000 0,95 0,81 1,82 1,55 6852 Kombination Ruhr-Anzeiger Schwerte + Süd-Anzeiger Dortmund 110.700 1,74 1,48 – – 6840/68411) Witten aktuell 51.000 1,44 1,22 2,88 2,45 6854/68551) Kombination Witten aktuell + Stadtspiegel Bochum-Ost 80.800 1,82 1,55 – – Witten mittwochs + samstags anzeigen Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 Farbanzeigen*) aufschläge pro Berechnung 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben bis 999 mm: 35% 35% 50% bis 1.999 mm: 32% 32% 45% bis 2.999 mm: 28% 28% 40% ab 3.000 mm: 24% 24% 35% Mindestberechnung: Titelseite/-kopf: 200 mm – Innenteil: 100 mm Platzierungen: Aufschlag für Festplatzierung: 25% Generell besteht kein Platzierungsanspruch. Layout-Pauschale: Für die Gestaltung von Randanzeigen wird grundsätzlich eine Layout-Pauschale von € 5,- OP/€ 5,88 GP erhoben. Diese entfällt, wenn eine Vollvorlage angeliefert wird. Chiffre-Gebühr Je Veröffentlichung: € 7,- (zzgl. MwSt.). Zeilenanzeigen werden in der Grundschrift gesetzt; max. die ersten drei Wörter in Fettdruck Nachlässe: Nachlässe bei abschlüssen pro ausgabe: Malstaffel oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von • 6 Anzeigen oder 2.000 mm: 5% • 12 Anzeigen oder 3.000 mm: 10% • 24 Anzeigen oder 5.000 mm: 15% • 48 Anzeigen oder 10.000 mm: 20% Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung. ORA AN Z E I G E N B L ÄT T E R 16 Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2016: • ab 2.500 Anzeigen 3% • ab 1.000 Anzeigen 5% • über 2.000 Anzeigen 7% Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig) nach Ablauf des Kalenderjahres. Sonstige Nachlässe: Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50% ausgabennachlass: Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10% Sonderregelungen für Düsseldorf, Hilden/Langenfeld/Monheim auf Anfrage Wirtschaftsraumnachlass: Für alle Rubrikenanzeigen vergibt die WVW/ORA ab vier gleichzeitig gebuchten Belegungseinheiten innerhalb einer Kalenderwoche einen Wirtschaftsraumnachlass von 10 bis 20 Prozent für gewerbliche Anzeigen. Im Falle von Millimeteranzeigen wird dieser zusätzlich zum Ausgabennachlass gewährt. Der Nachlass wird auch WVW/ORA übergreifend vergeben. Aufträge für Partnerverlagsausgaben sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen. Der Wirtschaftsraumnachlass WVW/ORA beträgt bei Buchung von gewerblichen mm-Anzeigen: • 4 bzw. 5 Belegungseinheiten 10% Wirtschaftsraumnachlass • 6 u. mehr Belegungseinheiten 20% Wirtschaftsraumnachlass Bei Belegung von gewerblichen Zeilenanzeigen: • 4 bzw. 5 Belegungseinheiten 10% Wirtschaftsraumnachlass • 6 u. mehr Belegungseinheiten 20% Wirtschaftsraumnachlass anzeigenschlusstermine Bei zentralem auftragseingang in essen gelten folgende termine: Bochum montags donnerstags 15.00 Uhr für mittwochs 15.00 Uhr für samstags BochumWattenscheid montags donnerstags 15.00 Uhr für mittwochs 15.00 Uhr für samstags Bottrop montags donnerstag 16.00 Uhr für mittwochs 15.00 Uhr für samstags Castrop dienstags donnerstags 15.30 Uhr für mittwochs 16.00 Uhr für samstags Dorsten montags 16.00 Uhr Dortmund dienstags donnerstags 11.30 Uhr für mittwochs 16.00 Uhr für samstags Gladbeck montags donnerstags 15.00 Uhr für mittwochs 15.00 Uhr für samstags Haltern montags 16.00 Uhr Lünen montags freitags 17.00 Uhr für mittwochs 11.30 Uhr für samstags Schwerte dienstags 11.30 Uhr Witten dienstags donnerstags 10.00 Uhr für mittwochs 17.00 Uhr für samstags Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden. Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen nutzen. Diese Termine liegen in der Regel später. Prospekt-Beilagen Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 Preis pro 1.000 ex. bis 20 g 30 g 40 g 50 g Grundpreis € 61,77 68,83 75,89 82,95 Ortspreis € 52,50 58,50 64,50 70,50 Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g Grundpreis € 7,06 (Ortspreis € 6,00) Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin: € 35,30 Grundpreis, € 30,00 Ortspreis, alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Mindestauflage: 5.000 Stück pro ausgabe. Kleinere Auflagen auf Anfrage. Letzter anlieferungstermin: 3 arbeitstage vor erscheinen palettiert „frei Haus” Versandanschriften: druckzentrum Hagen, Hohensyburgstraße 65 – 67, 58099 Hagen-Bathey 6712 Bochum*, 6740/6741 Castrop-Rauxel, 6791 Gladbeck** Höchstformat: 230 x 325 mm druckzentrum essen, Beilagenannahme Münchener Straße 60, 45145 essen 6713 Bochum**, 6722/6723 Wattenscheid, 6730/6731 Bottrop, 6790 Gladbeck* Höchstformat: 230 x 325 mm Lensing-druck, auf dem Brümmer 9, 44149 dortmund-dorstfeld 6750 Dorsten, 6762/6763 Dortmund-City, 6764/6765 Dortmund-Nord, 6766/6767 Dortmund-Ost, 6768/ 6769 Dortmund-Süd, 6776/ 6777 Dortmund-West, 6810 Haltern, 6820/6821 Lünen, 6830 Schwerte, 6840/6841 Witten Höchstformat: 230 x 325 mm *mittwochs **samstags ORA AN Z E I G E N B L ÄT T E R 18 empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen bei maschineller einsteckung: Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden: 1. einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. 2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergwicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich. 3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. 5. angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Verpackung, transport: Sonstige angaben: 1. anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge. 2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung muss in Paketen zumindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfolgen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden. 3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. 4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss: • zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe • Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort • Erscheinungsdatum • Absender und Empfänger • Auftraggeber der Beilage • Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen 2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden. 3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. 4. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. 5. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen. 6. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes erfolgen. 7. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen wird nicht berechnet. 8. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. technische angaben Schrift: und Spaltenbreiten: Satzspiegel: Panoramaseite: digitale druckunterlagen ORA AN Z E I G E N B L ÄT T E R 20 allgemeine angaben druckhäuser: alle druckorte: druckverfahren: tonwertzunahme: tonwertumfang: Max. Flächendeckung: druckformherstellung: Raster: Strichbreiten: Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 Zeitungs-Rollenoffsetdruck Zeitungsstandard 26% 5 – 90% 240% Siehe jeweiliger Druckort max. bis 40 L/cm = 102 lpi Negative Striche mind. 0,15 mm, positive Striche mind. 0,10 mm. mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften ohne Serifen halbfett. Alle Angaben gelten für die Druckvorlage und nicht für das Druckergebnis. 1spaltig 42,0 mm 5spaltig 224,0 mm 2spaltig 87,5 mm 6spaltig 269,5 mm 3spaltig 133,0 mm 7spaltig 315,0 mm 4spaltig 178,5 mm Höhe x Breite: 445 mm x 315 mm Spalten: 7 (1/1 Seite = 3.115 mm) Breite 655 mm Siehe Info-Box Unter www.ora-anzeigenblaetter.de können Sie allgemein gültige Vorgaben downloaden. Zusatzfarbe: 4-c-druck: Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan, Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den annehmenden Stellen. nach der Euroskala druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz). Geringfügige abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu ersatz- bzw. Minderungsansprüchen. Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und 4-c-Anzeigen des Bundesverbandes Druck e. V. druckzentrum Hagen-Bathey* 6712 Bochum, 6740/6741 Castrop-Rauxel, 6791 Gladbeck Offsetplattenkopie: CtP/Lithostar druckzentrum essen* 6713 Bochum, 6722/6723 Wattenscheid, 6730/6731 Bottrop, 6790 Gladbeck Offsetplattenkopie: CtP/Lithostar Lensing-druck, dortmund-dorstfeld* 6750 Dorsten, 6762/ 6763 Dortmund-City, 6764/6765 Dortmund-Nord, 6766/ 6767 Dortmund-Ost, 6768/6769 Dortmund-Süd, 6776/6777 Dortmund-West, 6810 Haltern, 6820/6821 Lünen, 6840/6841 Witten Offsetplattenkopie: CtP/Fotopolymer Zeitungsdruckerei Rubens, Unna* 6830 Schwerte Offsetplattenkopie: CtP *Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breit *Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit informationen für die elektronische anzeigenübermittlung dateiname: Idealerweise verwenden Sie die aktuelle, dem Auftrag zugehörige SAP-Auftragsnummer als Dateinamen. Ist diese nicht zur Hand, kennzeichnen Sie die Datei mit dem Kundennamen, Anzeigengröße, Ausgabennummer und Erscheinungstermin, z.B.: Mueller_2-100_4c_6110_05.01.2016 (Name_Größe_Farbe_Ausgabe_Datum) dtP-Programme: Adobe CS 4 (PC) dateiformate: Vorzugsweise PDF/X-3 Dateien, Auflösung 1.270 dpi Rasterweite und Tonwertzunahme (s.u.) beachten auflösung, Rasterweite, tonwerte: Die Auflösung von Halbtonbildern beträgt 220 dpi. Die Auflösung von Strichbildern beträgt 1.270 dpi. Die Rasterweite beträgt 40er Raster bzw. 102 lpi. Der abzubildene Tonwert liegt zwischen 5% (Licht) und 90% (Tiefe). Zu berücksichtigen ist eine Tonwertzunahme von 26% (bei einer Flächendeckung von 50%). Die maximale Flächendeckung liegt bei 240%. Farben: 4c-Anzeigen sind im CMYK-Prozess anzulegen, bei bis zu 2 Zusatzfarben als Schwarz- und jeweiliger Farbform. Die Sonderfarben sind als Volltonfarbe anzulegen. Die HKS-Farbwerte entnehmen Sie bitte der HKS-Farbwertetabelle. Farbprofil: Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern für den Zeitungsdruck empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickelten ISOnewspaper-Standardprofils (ISOnewspaper26v4.icc) für den Zeitungsdruck. Das Profil kommt bei der Konvertierung von RGB- in CMYK- oder Graustufenbildern zum Einsatz (z. B. Photoshop) und passt die Daten automatisch an die Tonwertzunahme, den zulässigen Gesamtfarbauftrag und den Schwarzaufbau im Zeitungsdruck an. Profile kostenfrei unter www.ifra.com aGBs allgemeine Geschäftsbedingungen 1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 ORA AN Z E I G E N B L ÄT T E R 22 das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages. 18. Erfüllungsort ist Lünen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Lünen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Lünen vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks. b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht. Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel. c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendaratellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit ein SEPA Mandat erteilt wurde, beträgt die Vorankündigungsfrist für den Einzug mindestens 4 Werktage. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung/Rubrizierung vor. g) Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint. h) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. i) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. k) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet. n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz. r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag 45,- € zzgl. MwSt. je Stunde. t) Auf Grund des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) verrechnet der Verlag Aufträge nur mit dem Auftraggeber. ORa A N Z E I G E N B L ÄT T E R Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft mbH & Co. KG Anzeigenverwaltung: Bert-Brecht-Straße 29 45128 Essen ora@ora-anzeigenblaetter.de Preisliste Nr. 35