Baden-Württemberg - Universum Verlag GmbH

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Baden-Württemberg - Universum Verlag GmbH
4 I 2010
ISSN 1860-7764
Baden-Württemberg
Nachrichten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – Integrationsamt
Ihr Integrationsamt:
Gemeinsam für schwerbehinderte Menschen
In diesem Herbst haben die neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen ihre Arbeit aufgenommen.
Mit dem Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
(KVJS) steht ihnen ein kompetenter Partner für Fragen zu Behinderung und Arbeit zur Seite.
Die Schwerbehindertenvertretung
(SBV) erfüllt mit ihrer vielfältigen Beratungstätigkeit eine wichtige Scharnierfunktion zwischen schwerbehinderten Beschäftigten, deren Kollegen,
Vorgesetzten und den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern. Gemeinsam mit dem Beauftragen des Arbeitgebers und dem Betriebs- oder Personalrat bildet die SBV das betriebliche
Integrationsteam. Das Integrationsamt des KVJS unterstützt dieses durch
fachliche Beratung, Informationsmaterial sowie ein umfangreiches Fortbildungsangebot zum Betrieblichen Eingliederungsberater (siehe auch Seite
3). Wenn’s mal schnell gehen muss,
berät das Integrationsamt auch kurzfristig am Telefon: 07 21/81 07 – 9 84
bzw. – 9 85 oder 07 11/63 75 – 5 74
Prävention
Eine wichtige Aufgabe der SBV ist die
Prävention: Behinderungen sollen sich
nicht verstärken oder am besten gar
nicht erst entstehen. Dafür ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement,
kurz BEM, gedacht. Das Integrationsteam reagiert, wenn ein Mitarbeiter
ZB Baden-Württemberg 4 I 2010
länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist oder wenn sich kürzere Fehlzeiten häufen. Für Fragen hierzu stehen
die Fachleute des Integrationsamtes
bereit. Das Integrationsamt ist auch
Ihr Partner, wenn es um Begleitende
Hilfen und Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Menschen geht.
Technischer Beratungsdienst
Für besondere Fragen unterhält das
KVJS-Integrationsamt zwei unterschiedliche Fachdienste. Bei Fragen der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung hilft sein Technischer Beratungsdienst weiter. Dessen erfahrene
Fachleute können Arbeitsabläufe und
Arbeitsorganisation ebenso kompetent unter die Lupe nehmen wie die
technische Ausstattung vor Ort. Denn
stimmt die Arbeitsplatz-Umgebung,
stimmt auch die Leistung eines schwerbehinderten Beschäftigten.
Integrationsfachdienst
Der Integrationsfachdienst (IFD) kümmert sich im Auftrag des Integrationsamtes darum, dass behinderte und
nicht behinderte Mitarbeiter des Un-
ternehmens gut miteinander auskommen. Er informiert über die möglichen
Auswirkungen verschiedener Behinderungsarten und hilft, gegenseitige
Missverständnisse zu bereinigen und
Berührungsängste abzubauen. Außerdem vermittelt der IFD geeignete Mitarbeiter mit Behinderung.
Nützliche Internet-Adressen …
… des Kommunalverbandes für
Jugend und Soziales BadenWürttemberg: www.kvjs.de
… der baden-württembergischen IFD:
www.ifd-bw.de
… der deutschen Integrationsämter:
www.integrationsaemter.de
… der Agenturen für Arbeit:
www.arbeitsagentur.de
… des Informationssystems zur
beruflichen Rehabilitation:
www.rehadat.de
… der Gemeinsamen Servicestellen
für Rehabilitation:
www.gemeinsame-servicestelle.de
… des Webportals für behinderte
Menschen des Bundessozialministeriums: www.einfach-teilhaben.de
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Gemeinsam für schwerbehinderte Menschen
Praxistipps für die SBV:
Organisation und Netzwerkarbeit
Stellen Sie sich
den externen Partnern vor!
Das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und sein Integrationsfachdienst, Arbeitsagentur,
Krankenkassen, Rehabilitationsträger,
Rentenversicherung – die SBV hat viele wichtige Kooperationspartner. Am
besten rausgehen und sich auch hier
vorstellen. Wenn man sich mal gesehen hat, läuft die Zusammenarbeit oft
viel einfacher.
3.
Das Info-Paket des KVJS
Für die Vertrauenspersonen der
schwerbehinderten Menschen hat
das KVJS-Integrationsamt ein
umfassendes Informationspaket
geschnürt.
Broschüren
• ABC Behinderung und Beruf.
Handbuch für die betriebliche
Praxis
• Die Schwerbehindertenvertretung
• Ratgeber Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
• Ratgeber Integrationsfachdienste
Fortbildungsprogramm
• Kursangebote zum Schwerbehindertenrecht 2011
Das Fortbildungsprogramm sowie
die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie im Internet:
www.kvjs.de/76.0.html
1.
Organisieren Sie sich!
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
braucht einen eigenen Raum mit
Schreibtisch, PC und Telefon. Schwerbehinderte Menschen möchten oft
Probleme besprechen, die nicht für die
Ohren anderer bestimmt sind. Daher
sollte man sich ungestört zu Gesprächen zusammensetzen können.
Wichtig: Was mit der SBV besprochen
wird, ist vertraulich!
Informieren Sie sich!
Sie können nur kompetent beraten,
wenn Sie selbst das entsprechende
Fachwissen haben. Darum nutzen Sie
ihre Informationsmöglichkeiten mit
Fachliteratur, im Internet und bei Fortbildungen! Das Integrationsamt des
KVJS bietet außerdem einen kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen zum Themenfeld Behinderung
und Arbeit an. Sie können ihn abonnieren unter www.kvjs.de/info-behinderung-arbeit.html.
Die Publikationen sind auch einzeln
erhältlich.
Die Beilage Baden-Württemberg
der ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf informiert regelmäßig über Neuerscheinungen des
KVJS. Außerdem sind alle Informationsmaterialien im Internet abrufund bestellbar:
www.kvjs.de/publikationen/behinderung-und-arbeit.html
2
Bauen Sie Netzwerke auf!
Netzwerke aufbauen – innerhalb und
außerhalb des Betriebes. Dazu gehören auch die Schulungen des Integrationsamtes, bei denen man nicht nur
mit den Referenten, sondern auch mit
anderen Schwerbehindertenvertretern nützliche Informationen austauschen und Kontakte knüpfen kann.
5.
Faltblatt
• Der Technische Beratungsdienst
Kostenlose Bestellung:
Gisela Lüttges
Telefon 07 21/81 07 – 9 83
Telefax 07 21/81 07 – 9 40
E-Mail Gisela.Luettges@kvjs.de
4.
Machen Sie sich
im Betrieb bekannt!
Machen Sie eine Vorstellungsrunde bei
allen Vorgesetzten und stellen Sie sich
und Ihre Ziele als Schwerbehindertenvertretung vor! Im Betrieb bekannt zu
sein, ist ganz wichtig – auch bei
Betriebsrat, Personalabteilung, Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nutzen Sie auch das
schwarze Brett und die Mitarbeiterzeitschrift, um sich vorzustellen!
2.
ZB Baden-Württemberg 4 I 2010
Das Integrationsamt
und seine Angebote
Qualifizierung zum Betrieblichen Eingliederungsberater
Rund 100 Kurse bietet das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales BadenWürttemberg (KVJS) jährlich zu allen Themen rund um das Schwerbehindertenrecht an. Die Teilnehmer
und Teilnehmerinnen können mit einem Kursbuch ihre Qualifikation als „Betrieblicher Eingliederungsberater“ nachweisen.
triebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an. Außerdem werden
Kurse zu Schlüsselqualifikationen und
Methodenkompetenz angeboten, etwa zur Gesprächsführung oder Konfliktlösung.
Pia Zinser-Flum, Fortbildungsexpertin beim KVJS
Das Integrationsamt des KVJS bietet
für seine Fortbildungen im Schwerbehindertenrecht ein Kursbuch, in dem
die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen ihre Fortbildungen zum Betrieblichen Eingliederungsberater dokumentieren können. Doch
nicht nur das: „Es geht um die Sicherstellung des Wissenstransfers“, erklärt
Pia Zinser-Flum vom Schulungsteam
des KVJS-Integrationsamtes. Sie hat
das Kursbuch entwickelt.
Wissenstransfer sichern
Das Integrationsamt hat seine Fortbildungen in aufeinander aufbauende
Module gegliedert. Grundkurse vermitteln das Basiswissen, das in Aufbaukursen erweitert werden kann.
Daran schließen sich weitere Kurse zu
Fachthemen wie Arbeitsrecht oder BeZB Baden-Württemberg 4 I 2010
Nach dem Besuch des Grund- und des
Aufbaukurses, eines Kurses zum BEM
und eines Praxis-Workshops, in dem
mindestens ein eigener erfolgreich
gelöster Problemfall vorgestellt wird,
erhalten die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer eine Urkunde über die erworbene Qualifikation als Betrieblicher Eingliederungsberater.
nen persönlich wichtig ist“, erklärt die
Fortbildungsexpertin. Leitfragen laden
dazu ein, zu überprüfen, was wichtige
persönliche Erkenntnisse aus dem Kurs
waren: Was war nützlich und kann in
die Praxis umgesetzt werden? Welche
Ziele wurden erreicht und welche
möchte man erreichen? Was sind die
ersten Schritte in der Praxis?
Am Ende des Seminars erhalten die
Teilnehmer die Gelegenheit, die Einträge noch einmal zu sichten und so
die Seminarinhalte Revue passieren
zu lassen, so das Konzept von Pia Zinser-Flum. „Sie notieren nochmals ihre
Ziele und ihre nächsten Schritte.“
Nach einer Zeit von vier bis sechs Monaten sollen die Kursteilnehmer anhand ihres Kursbuches überprüfen, ob
die Erkenntnisse und Zielsetzungen in
die Praxis umgesetzt werden konnten.
Im darauf folgenden Kurs werden die
Ergebnisse abgefragt und in der nächsten Jahresplanung berücksichtigt.
Seminarinhalte reflektieren
„Didaktisches Denken und Handeln
ist kein linearer Prozess“, weiß Pia Zinser-Flum, „sondern erfolgt vernetzt
oder in Regelkreisform.“ Solche Regelkreise bietet das Kursbuch, das zugleich auch Lern- und Transfertagebuch ist. „Zur persönlichen Reflexion
bekommen die Teilnehmer nach jedem Lernabschnitt die Zeit, in ihrem
Kursbuch das aufzuschreiben, was ih-
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Nachrichten
Messe „Chancen
– Teilhabe am Arbeitsleben“
Zum ersten Mal fand Mitte Oktober
2010 die Messe „Chancen – Teilhabe
am Arbeitsleben“ in Schwäbisch
Hall statt. Sie war gleichermaßen als
Präsentations- wie auch als Informationsveranstaltung gestaltet. Die Messe bot ein interessantes Rahmenprogramm mit Vorträgen, Workshops und Attraktionen mit dem Ziel, den offenen Dialog zwischen Menschen mit Behinderungen, Arbeitgebern und nicht behinderten Menschen anzuregen und zu fördern. Das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und der
Integrationsfachdienst Heilbronn-Franken waren mit einem gemeinsamen Informationsstand auf der Messe vertreten. Während der beiden Messetage waren die
Integrationsfachleute oft gefragte Gesprächspartner.
Franz & Wach stellt schwerbehinderte Menschen ein
Das neue firmeninterne Call-Center
der Franz & Wach Personalservice
GmbH in Waiblingen hat von neun
Arbeitsplätzen acht mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Die
neuen Mitarbeiter wurden vom Integrationsfachdienst Rems-Murr
und dem Integrationsfachdienst
Stuttgart vermittelt. Von den neuen
Call-Center-Mitarbeiterinnen sind sechs körperbehindert. Demnächst werden
außerdem zwei blinde Mitarbeiter die Arbeit aufnehmen. Das KVJS-Integrationsamt hat die acht neuen Arbeitsplätze mit einem Zuschuss zu den Investitionskosten gefördert.
Wichtig: Frist Ausgleichsabgabe
beachten!
Im Laufe des Januars 2011 gehen allen Arbeitgebern, die verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen,
die Erhebungsbögen für die Ausgleichsabgabe zu. Es handelt sich um eine Selbstveranlagungspflicht der Arbeitgeber für
das abgelaufene Jahr. Die Anzeige an die
Agentur für Arbeit und die Zahlung der
Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt
des KVJS müssen bis zum 31. März 2011
eingegangen sein. Bei Fristüberschreitung
der Zahlung ist das Integrationsamt ohne
Ausnahme verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben. Das Integrationsamt weist
darauf hin, dass eine Fristverlängerung
nicht möglich ist.
Bereits jetzt steht die kostenlose Software
REHADAT-Elan 2010 zur Berechnung der
Ausgleichsabgabe und zur Erstellung der
Anzeige unter www.rehadat-elan.de zum
Herunterladen zur Verfügung. Die Seite
bietet auch Informationen über Neuigkeiten zum Anzeigeverfahren für das Jahr
2010.
Weinstube mit Integrationsgehalt
In Großsachsenheim eröffnete jetzt eine Weinstube mit „Integrationsgehalt“: Das
Holderbüschle beschäftigt bis zu 19 Menschen mit Behinderung. In der angeschlossenen Besenwirtschaft kann man außerdem einige Monate im Jahr selbstgekelterten Wein genießen. Denn der Betreiber, das Integrationsunternehmen
ISAK gGmbH, verfügt auch über einen eigenen Weinberg. Das gemütlich-rustikale Holderbüschle lockt die Gäste zudem mit frischer, lokaler Küche und einem
günstigen Mittagstisch.
• Begleitende Hilfe im
Arbeits- und Berufsleben
• Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Menschen
• Seminare und Bildungsangebote für das betriebliche
Integrationsteam
• Ausgleichsabgabe
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Ihr Partner
Impressum
Kommunalverband für Jugend
und Soziales (KVJS)
Baden-Württemberg – Integrationsamt
Herausgeber KVJS – Integrationsamt
ZB Baden-Württemberg erscheint als Beilage der
ZB – Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf
Verlag Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesbaden
Redaktion Monika Kleusch (verantw. für Hrsg.),
Sabine Wolf (verantw. für Verlag), Andrea Temminghoff
Herstellung Manfred Morlok; Fotos fotolia/B. Piccoli S. 2 (M.o.),
Kzenon S. 2 (r.), .shock S. 1 (l.); Franz & Wach S. 4 (l.); IFD Heilbronn-Franken S. 4. (o.); iStockphoto/endopack S. 2 (M.u.),
xelf S. 1 (r.); Jens Kohlhoff S. 3 (r.); jupiterimages/Ryan McVay
S. 4 (r.); Monika Kleusch S. 1 (M.), S. 2 (l.), S. 3 (l., M.)
Layout Atelier Stepp, Speyer; Druck Druckhaus Main-Echo
GmbH & Co KG, 63741 Aschaffenburg; Auflage 54.000
Redaktionsschluss November 2010
Bestellung Gisela Lüttges, Telefon 07 21/81 07 – 9 83
Erzbergerstraße 119,
76133 Karlsruhe, Tel. 07 21/81 07 – 0
Lindenspürstraße 39,
70176 Stuttgart, Tel. 07 11/63 75 – 0
Kaiser-Joseph-Straße 170,
79098 Freiburg, Tel. 07 61/27 19 – 0
www.kvjs.de
info@kvjs.de
Kontakt Monika Kleusch, Telefon 07 11/63 75 – 2 06
ZB Baden-Württemberg 4 I 2010