Informationen zum Handel und Kleinhandel auf dem Havelberger

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Informationen zum Handel und Kleinhandel auf dem Havelberger
Informationen zum Handel und Kleinhandel auf dem Havelberger
Pferdemarkt 2008
In der Vorbereitung des Havelberger Pferdemarktes sind einige Änderungen festgelegt worden,
auf die hier hingewiesen werden soll,
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viele Kleinhändler haben angeregt, den Trödelmarkt von Neuware zu trennen. Wie auf dem Lageplan
ersichtlich, wird eine Fläche nur für den Trödelmarkt ausgewiesen (Blöcke 18-26).
Die Wiesenfläche an der Elbstraße kann von Trödelhändlern und Händlern mit Neuware gemischt
genutzt werden (Blöcke 1-17).
Der eingezäunte obere Handelsplatz steht nur für Neuware zur Verfügung (Blöcke A-M).
Kleinhändler auf den unteren Wiesen zahlen 45,00 Euro je laufenden Frontmeter, bei vorherigem
Vertragsabschluss und Bezahlung in Vorkasse nur 40,00 Euro je Frontmeter.
Den Händlern stehen in der Blocktiefe 10 m zur Verfügung, auch seitlich des Standes wird
ausreichend Platz zugewiesen, um den Stand von der Seite begehen zu können.
Die Gewerbeanmeldung wird wieder im Büro des Kleinhandelsplatzes zu erreichen sein.
Bewerbungen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Havelberg, Markt 1, 39539 Havelberg,
Tel. (03 93 87) 765-29 oder Fax (03 93 87) 8 80 42, Email: Rosi.Busse@havelberg.de
Bitte beachten Sie auch die gültigen Informationsblätter für den Handelsplatz und den
Kleinhandelsplatz sowie die Entgelttabelle:
Lageplan der Handelsplätze auf dem Pferdemarkt 2008
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Regeln und Informationen für den Kleinhandelsplatz
Der Kleinhandelsbereich umfasst die Wiese neben dem eingezäunten Handelsplatz
südlich der Elbstraße. Die Handelsflächen werden durch den Platzmeister und
seine Mitarbeiter verwaltet. Das Büro befindet sich direkt am Haupteingang des
Kleinhandelsplatzes. Die Marktleitung befindet sich auf der anderen Seite der
Elbstraße. Wir bitten Sie, folgende Regeln und Informationen zu beachten, um
einen reibungslosen Handel zu ermöglichen.
1.
Anmeldung und Einweisung
Das Platzbüro ist ab Montag, dem 01.09.2008, besetzt. Telefonisch ist der
Kleinhandelsplatz ab diesem Zeitpunkt unter der Tel.-Nr. (03 93 87) 20 786 zu
erreichen. Bei dringenden Problemen vor diesem Zeitpunkt wenden Sie sich bitte
an die Marktleitung unter (03 93 87) 5 97 15. Der seit Sonntag, dem 31.08.2008
zwischen 16:00 und 07:00 Uhr eingesetzte Nachtdienst ist angewiesen, ein
Befahren des Platzes durch Händler vor Montagfrüh nicht zuzulassen. Bitte haben
Sie Verständnis!
Anmeldungen im Platzbüro sind zu folgenden Zeiten (außerhalb dessen nach
telefonischer Absprache) möglich:
Montag bis Mittwoch
von 08:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
von 07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag und Samstag
von 09:00 bis 18:00 Uhr
nach oben
Sonntag
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich mit Problemen an den Nachtdienst
wenden, Einweisungen werden jedoch nicht vorgenommen. Die Standflächen
werden hauptsächlich vor Beginn des Pferdemarktes mit Verträgen vergeben. Die
Zuweisung der Standflächen erfolgt ab Montag, den 01.09.2008, 08:00 Uhr zum
unmittelbaren Aufbau (!) der Geschäfte! Reservierungen können nicht
vorgenommen werden, für abgestellte und unbeaufsichtigte Gegenstände wird
keine Haftung übernommen. Eine Inanspruchnahme von Standflächen auf dem
Kleinhandelsplatz ohne vorherige Anmeldung und Bezahlung im Platzbüro ist nicht
zulässig. Die Stellfläche wird in laufenden Frontmetern vergeben. Sie können die
Frontmeter in einer Tiefe von ca. 10 Metern in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie
darauf hin, dass auch alle Fahrzeuge (Wohn-, Pack- und Lieferwagen u. ä.) auf der
sich daraus ergebenden Gesamtfläche untergebracht werden müssen.
2.
Wasser- und Elektroenergieanschlüsse stehen nicht zur Verfügung.
Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass die Plätze nicht befestigt sind und die
Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit bei widrigen Witterungsbedingungen
eingeschränkt sein können. Für die sich daraus ergebenden
Geschäftsbeeinträchtigungen übernehmen wir keinerlei Haftung bzw.
Verantwortung.
Der Havelberger Pferdemarkt wird am Donnerstag, dem 04.09.2008, eröffnet.
Öffnungs- und Schließzeiten sind für den Handel nicht vorgeschrieben. Die
Geschäfte müssen jedoch am Eröffnungstag bis 12.00 Uhr aufgebaut sein
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Entgelte
bei Vorkasse
vor Ort
je Frontmeter Imbiss und Getränke
75,00 €
75,00 €
je Frontmeter sonstige Geschäfte
40,00 €
45,00 €
Freifahrtschein (bitte Punkt 7 beachten)
15,00 €
15,00 €
Müllpauschale Imbiss und Getränke je
30,00 €
30,00 €
Stand
Müllpauschale Sonstiges je Stand
20,00 €
20,00 €
nach oben
3.
Freihaltung der Rettungswege und Löschwasserentnahmestellen
Alle Wege sind Rettungswege und zu jeder Zeit freizuhalten. Es ist nicht gestattet,
Wege und die gekennzeichneten Löschwasserentnahmestellen mit Waren bzw.
ausladenden Teilen von Geschäften und Ähnlichem auch nur teilweise zu
versperren.
4.
Müllentsorgung, Sauberkeit und Ordnung
Anfallender Müll muss nach Papier/Pappe und Restmüll getrennt (!!) in die
bereitstehenden Müllcontainer entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkeit,
den Müll in blauen Müllsäcken (im Platzbüro erhältlich) täglich bis spätestens 06:00
Uhr an den Rand der Hauptwege zur Abholung bereitzustellen. Es wird eine
Müllpauschale erhoben (siehe Punkt 2). Die benutzten Standflächen und die Wege
vor den Geschäften sind sauber zu halten. Auf den Leinenzwang für Hunde wird
ausdrücklich hingewiesen.
5.
Toiletten und Duschen
Am Haupteingang des Handelsplatzes befindet sich ein Toilettenwagen, er ist ab
02.09.2008 von 09:00 bis 22:00 Uhr, bei Bedarf auch länger, geöffnet.
Außerhalb dieser Zeiten können Chemietoiletten benutzt werden. Duschcontainer
befinden sich auf dem eingezäunten Handelsplatz hinter Block A und an der
gegenüberliegenden Seite der Elbstraße am Eingang zum Sportplatz.
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6.
Verkehrseinschränkungen/Erlaubnisscheine
Die Sperrung der Elbstraße als Zufahrtsstraße zum Festgelände erfolgt aus
Sicherheitsgründen am Donnerstag, dem 04.09.2008, ab 12:00 Uhr. Bitte richten
Sie sich darauf ein. Sollten Sie im Ausnahmefall die Elbstraße mit einem Fahrzeug
benutzen müssen, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Erlaubnisschein. Diese
Scheine sind im Platzbüro gegen ein Entgelt erhältlich. In der gesamten Elbstraße
gilt Halteverbot! Auf dem Kleinhandelsplatz besteht am Donnerstag von 15:00 –
21:00 Uhr, am Freitag und Sonnabend von 10:00 – 21:00 Uhr und am Sonntag
von 10:00 – 15:00 Uhr ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge und Pferdefuhrwerke.
Bitte beachten Sie dies bei Ihren Warenlieferungen!!!
7.
Verbotshinweise
8.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es gemäß § 6 Absatz 2 des
Ordengesetzes verboten ist, Titel, Orden und Ehrenzeichen mit
nationalsozialistischen Emblemen anzubieten, zu verkaufen oder diese sonst in
Verkehr zu bringen. Es ist nach § 86 a des Strafgesetzbuches ebenfalls verboten,
Schriften vorrätig zu halten, öffentlich zu verwenden
oder zu verbreiten, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder
Vereinigungen (namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und
Grußformeln) verwendet werden. Den Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen
zum Verwechseln ähnlich sind.
Der Verkauf von Waffen und waffenähnlichen Artikeln jeglicher Art (Reizgas etc.) ist
verboten.
Gegenstände mit jugendgefährdenden Aufdrucken bzw. Inhalten dürfen nicht
gehandelt werden. Beim Handel mit bespielten Videos und CDs sind die
Urheberrechte zu wahren.
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Behörden und Institutionen
Weitere Informationen der Marktleitung entnehmen Sie bitte dem
Wegweiser/Programm zum Havelberger Pferdemarkt/Flyer 2008.
8.1.
Die Marktleitung ist ab dem 01.09.2008 Tag und Nacht besetzt, Tel. (03 93 87) 5
97 15.
8.2
Die Polizei-Festwache ist entsprechend gekennzeichnet. Die Einsatzkräfte der
Polizei sind ab 04.09.2008, 14.00 Uhr vor Ort zu erreichen. Die Telefonnummer der
Festplatzwache wird vor Ort bekannt gegeben. Vor diesem Zeitpunkt ist die Polizei
in Havelberg unter (03 93 87) 7 00 zu erreichen.
8.3
Feuerwehr und medizinischer Bereitschaftsdienst sind entsprechend
gekennzeichnet. Beide Rettungsdienste sind im Notfall über den Notruf 1 12 oder
die Einsatzleitstelle in Stendal unter(0 39 31) 2 58 50 zu erreichen. Sie sind je mit
einer Rettungswache stationär ab 04.09.2008 auf dem Festgelände vertreten. Es
gibt zwei weitere mobile Sanitätsstellen.
8.4
Der Kindersuchdienst befindet sich in der Markleitung an der Elbstraße und ist mit
einer Fahne entsprechend gekennzeichnet.
8.5
Das Gewerbeamt ist im Büro des Kleinhandelsplatzes untergebracht.
nach oben
9.
Besondere Hinweise und Vorschriften zu Flüssiggasanlagen, Ausschankanlagen
und zur feuertechnischen Sicherheit siehe Anlage zu diesem Merkblatt. Offene
Feuer und Lagerfeuer dürfen im Festgelände nicht abgebrannt werden.
10.
Zuwiderhandlungen
Bitte folgen Sie den Hinweisen und Anweisungen des Platzpersonals. Grobe
Zuwiderhandlungen können zum Platzverweis führen.
Regeln und Informationen für den Handelsplatz
1.
Der Handelsbereich umfasst den eingezäunten Handelsplatz südlich der Elbstraße.
Die Handelsflächen werden durch den Platzmeister und seine Mitarbeiter verwaltet.
Das Büro befindet sich direkt am Haupteingang des Handelsplatzes. Die
Marktleitung befindet sich auf der anderen Seite der Elbstraße. Wir bitten Sie,
folgende Regeln und Informationen zu beachten, um einen reibungslosen Handel
zu ermöglichen.
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Anmeldung und Einweisung
Das Handelsplatzbüro ist ab Montag, den 01.09.2008, besetzt. Telefonisch ist der
Handelsplatz ab diesem Zeitpunkt unter Tel. (03 93 87) 2 07 87 zu erreichen. Bei
dringenden Problemen vor diesem Zeitpunkt wenden Sie sich bitte an die
Marktleitung unter (03 93 87) 5 97 15. Der seit Sonntag, den 31.08.2008 zwischen
16:00 und 07:00 Uhr eingesetzte Nachtdienst ist angewiesen, ein Befahren des
Platzes durch Händler vor Montag früh nicht zuzulassen. Bitte haben Sie
Verständnis!
Anmeldungen im Platzbüro sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag und Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Bei Bedarf auch länger!
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Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich mit Problemen an den Nachtdienst
wenden, Einweisungen werden jedoch nicht vorgenommen.
Die Standflächen auf dem eingezäunten Handelsplatz werden hauptsächlich vor
Beginn des Pferdemarktes mit Verträgen vergeben.
Die Zuweisung der Standflächen erfolgt ab Montag, den 01.09.2008, 08:00 Uhr zum
unmittelbaren Aufbau (!) der Geschäfte!
Reservierungen können nicht vorgenommen werden, für abgestellte und
unbeaufsichtigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Eine Inanspruchnahme von Standflächen auf dem eingezäunten Handelsplatz ohne
vorherige Anmeldung und Bezahlung im Platzbüro ist nicht zulässig. Die Stellfläche
wird in laufenden Frontmetern vergeben.
Sie können die Frontmeter in einer Tiefe von 4 bis 5 Metern in Anspruch nehmen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch alle Fahrzeuge (Wohn-, Pack- und
Lieferwagen u. ä.) auf der sich daraus ergebenden Gesamtfläche untergebracht
werden müssen. Wasser- und Elektroenergieanschlüsse stehen nur in begrenztem
Maße zur Verfügung.
Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass die Plätze nicht befestigt sind und die
Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit bei widrigen Witterungsbedingungen
eingeschränkt sein können. Für die sich daraus ergebenden
Geschäftsbeeinträchtigungen übernehmen wir keinerlei Haftung bzw.
Verantwortung.
Der Havelberger Pferdemarkt wird am Donnerstag, dem 04.09.2008, eröffnet.
Öffnungs- und Schließzeiten für den Handel sind für die Zeit von Donnerstag bis
Sonnabend nicht vorgeschrieben. Die Geschäfte müssen jedoch am Eröffnungstag
bis 12.00 Uhr aufgebaut sein, ausgenommen davon ist der Block H (siehe
Vorvertrag).
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2.
Entgelte
je Frontmeter Imbiss und Getränke
je Frontmeter auf dem Kunstmarkt
Block S
je Frontmeter sonstige Geschäfte
Freifahrtschein (siehe Punkt 7)
Müllpauschale Imbiss und Getränke je
Stand
Müllpauschale Sonstiges je Stand
bei Vorkasse
90,00 €
50,00 €
vor Ort
90,00 €
50,00 €
55,00 €
15,00 €
30,00 €
65,00 €
15,00 €
30,00 €
20,00 €
20,00 €
Energie gestaffelt nach Leistungsabnahme
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3.
Stromversorgung
Die Stromversorgung auf dem eingezäunten Platz erfolgt ausschließlich über die
stadteigenen Marktverteiler. Diese sind nach VDE 0100 Teil 722 errichtet und
erfordern vom Abnehmer die Voraussetzungen für FI-geschützte Anlagen.
Stromkabel über Wege und Freiflächen sind einzugraben bzw. abzudecken.
Unvorschriftsmäßige Geräte werden durch unsere Mitarbeiter von der
Stromversorgung getrennt. Die Marktverteiler sind verschlossen. Zum Herstellen
oder Lösen von Verbindungen sowie bei Störungen wenden Sie sich bitte an das
Platzpersonal.
4.
Freihaltung der Rettungswege und Löschwasserentnahmestellen
Alle Wege sind Rettungswege und zu jeder Zeit freizuhalten. Es ist nicht gestattet,
Wege und die gekennzeichneten Löschwasserentnahmestellen mit Waren bzw.
ausladenden Teilen von Geschäften und Ähnlichem auch nur teilweise zu
versperren.
5.
Müllentsorgung, Sauberkeit und Ordnung
6.
Anfallender Müll muss nach Papier/Pappe und Restmüll getrennt (!!) in die
bereitstehenden Müllcontainer entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkeit,
den Müll in blauen Müllsäcken (im Platzbüro erhältlich) täglich bis spätestens 06:00
Uhr an den Rand der Hauptwege zur Abholung bereitzustellen. Es wird eine
Müllgebühr erhoben, die für Händler mit Imbiss und Getränken 30,00 Euro für die
gesamte Dauer des Marktes und für sonstige Händler 20,00 Euro beträgt. Die
benutzten Standflächen und die Wege vor den Geschäften sind sauber zu halten.
Auf den Leinenzwang für Hunde wird ausdrücklich hingewiesen.
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Toiletten und Duschen
Am Haupteingang des Handelsplatzes sowie an der gegenüberliegenden Seite
befinden sich je ein Toilettenwagen, diese sind ab 02.09.2008 von 09:00 bis 22:00
Uhr, bei Bedarf auch länger, geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten können
Chemietoiletten benutzt werden. Duschcontainer befinden sich auf dem
Handelsplatz hinter Block A und an der gegenüberliegenden Seite der Elbstraße am
Eingang zum Sportplatz.
7.
Verkehrseinschränkungen/Erlaubnisscheine
Die Sperrung der Elbstraße als Zufahrtsstraße zum Festgelände erfolgt aus
Sicherheitsgründen am Donnerstag, dem 04.09.2008, ab 12:00 Uhr. Bitte richten
Sie sich darauf ein. Sollten Sie im Ausnahmefall die Elbstraße mit einem Fahrzeug
benutzen müssen, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Erlaubnisschein. Diese
Scheine sind im Handelsbüro gegen ein Entgelt erhältlich.
In der gesamten Elbstraße gilt Halteverbot!
Auf dem eingezäunten Handelsplatz besteht am Donnerstag von
15:00 – 21:00 Uhr, am Freitag und Sonnabend von 10:00 – 21:00 Uhr und am
Sonntag von 10:00 – 15:00 Uhr ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge und
Pferdefuhrwerke. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Warenlieferungen!
nach oben
8.
9.
9.1
9.2
Verbotshinweise
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es gemäß § 6 Absatz 2 des
Ordengesetzes verboten ist, Titel, Orden und Ehrenzeichen mit
nationalsozialistischen Emblemen anzubieten, zu verkaufen oder diese sonst in
Verkehr zu bringen. Es ist nach § 86 a des Strafgesetzbuches ebenfalls verboten,
Schriften vorrätig zu halten, öffentlich zu verwenden oder zu verbreiten, in denen
Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder Vereinigungen (namentlich
Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformeln) verwendet werden.
Den Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Der Verkauf von Waffen und waffenähnlichen Artikeln jeglicher Art (Reizgas etc.) ist
verboten. Gegenstände mit jugendgefährdenden Aufdrucken bzw. Inhalten dürfen
nicht gehandelt werden. Beim Handel mit bespielten Videos und CDs sind die
Urheberrechte zu wahren.
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Behörden und Institutionen
Weitere Informationen der Marktleitung entnehmen Sie bitte dem
Wegweiser/Programm zum Havelberger Pferdemarkt/Flyer 2008
Die Marktleitung ist ab dem 01.09.2008 Tag und Nacht besetzt und telefonisch
unter (03 93 87) 5 97 15 erreichbar.
Die Polizei-Festwache ist entsprechend gekennzeichnet. Die Einsatzkräfte der
Polizei sind ab 04.09.2008, 14.00 Uhr vor Ort zu erreichen. Die Telefonnummer der
Festplatzwache wird vor Ort bekannt gegeben. Vor diesem Zeitpunkt ist die Polizei
in Havelberg unter (03 93 87) 7 00 zu erreichen.
9.3
Feuerwehr und medizinischer Bereitschaftsdienst sind entsprechend
gekennzeichnet. Beide Rettungsdienste sind im Notfall über den Notruf 1 12 oder
die Einsatzleitstelle in Stendal unter (0 39 31) 2 58 50 zu erreichen. Sie sind je mit
einer Rettungswache stationär ab 04.09.2008 auf dem Festgelände vertreten. Es
gibt zwei weitere mobile Sanitätsstellen.
9.4
Der Kindersuchdienst befindet sich in der Markleitung an der Elbstraße und ist mit
einer Fahne entsprechend gekennzeichnet.
9.5
Das Gewerbeamt ist im Büro am Kleinhandelsplatz untergebracht.
10.
Besondere Hinweise und Vorschriften zu Flüssiggasanlagen,
Ausschankanlagen und zur feuertechnischen Sicherheit siehe Anlage zu diesem
Merkblatt.
Offene Feuer und Lagerfeuer dürfen im Festgelände nicht abgebrannt werden.
11.
Zuwiderhandlungen
Bitte folgen Sie den Hinweisen und Anweisungen des Platzpersonals. Grobe
Zuwiderhandlungen können zum Platzverweis führen.
Die Marktleitung
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Tabelle der Standgelder und Entgelte 2008
1.
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.3
Standgeld für die Nutzung eines Standplatzes unterteilt nach
genutzten Plätzen auf dem Veranstaltungsgelände des
Havelberger Pferdemarktes:
Schausteller auf dem Schaustellerplatz
Standgeld/Frontmeter (längste Seite)
Ermäßigter Satz für Kinderfahrgeschäfte; Standgeld/70 % der
Frontmeter von Punkt 1.1.1, abgerundet auf volle Meter
Entgelt für das Abstellen von Zugmaschinen, Anhängern und
Wohnwagen
Händler auf dem Handels- und Sportplatz
Standgeld/Frontmeter für Imbiss und Getränke
Standgeld/Frontmeter für Sonstige
Standgeld unter Punkt 1.2.2 mit Vorkasse
1.3
1.3.1
Händler auf dem Kunstmarkt des Handelsplatzes
Standgeld/Frontmeter
50,00 Euro
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.4.4
Händler auf dem Pferdehandelsplatz
Standgeld/Frontmeter für Imbiss und Getränke
Standgeld/Frontmeter für pferdetypische Erzeugnisse
Standgeld/Frontmeter für Sonstige
Standgeld unter Punkt 1.4.3 Vorkasse
90,00 Euro
45,00 Euro
65,00 Euro
55,00 Euro
1.5
1.5.1
1.5.2
1.5.3
Händler auf dem Kleinhandelsplatz
Standgeld/Frontmeter für Imbiss und Getränke
Standgeld/Frontmeter für Sonstige
Standgeld unter Punkt 1.5.2 mit Vorkasse
75,00 Euro
45,00 Euro
40,00 Euro
1.6
1.6.1
1.6.2
Müllpauschale
Müllpauschale je Stand bzw. Geschäft mit Imbiss und Getränken
Müllpauschale alle sonstigen Stände und Schaustellergeschäfte
30,00 Euro
20,00 Euro
2.
Standgeld für die Nutzung einer Freifläche zum Aufbau von
Biergärten, Messezelten u. ä. – Standgeld/m²-Fläche
nach oben
3,00 Euro
3.
Standgeld für die Inanspruchnahme eines Standplatzes für
Fahrzeuge auf dem Pferdehandelsplatz für Händler –
Standgeld/Achse
3,00 Euro
4.
Standgeld für die Inanspruchnahme einer zugewiesenen
Standfläche auf dem Pferdehandelsplatz für Besucher, die keine
Händler oder Pferdehändler sind je m²
0,50 Euro
5.
Entgelte für den Auftrieb von Pferden, abgesetzten Fohlen,
Eseln, Ziegen, Schafen, Lamas, Hundewelpen u. ä. (mit
ärztlicher Erlaubnis) je Tier
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
46,00 Euro
25,00 Euro
90,00 Euro
65,00 Euro
55,00 Euro
10,00 Euro
6.
Entgelt für das genehmigte Befahren der Elbstraße während der
Sperrzeit und der Dauer der Veranstaltung:
6.1
für die mehrmalige Zufahrt bei Belieferung, Transport u. ä. je
Fahrzeug
nach oben
15,00 Euro
6.2
für die Beförderung von Besuchern durch ein gewerblich
berechtigtes Fuhr-/Taxiunternehmen je Fahrzeug oder
Pferdegespann
75,00 Euro
6.3
für die Beförderung von Besuchern durch ein vertraglich
gebundenes Busunternehmen ein Pauschbetrag von
200,00 Euro
7.
Entgelt für das Abstellen von Fahrzeugen, Fahrzeuganhängern
u. ä. auf den zugewiesenen Abstellflächen je Standfläche
(maximale Länge = 6 m; maximale Breite = 2 m) und Tag
8.
8.1
Entgelt für den Verbrauch von Elektroenergie auf dem
Veranstaltungsgelände
bei eigenem Zähler je verbrauchte kWh
0,30 Euro
8.2
Vorhaltekosten je kW für Fahrgeschäfte
2,50 Euro
8.3
8.3.1
8.3.2
8.3.3
8.3.4
8.3.5
8.3.6
pauschale Entgelte nach Anschlusswerten:
bis 1 kW
bis 3 kW
bis 5 kW
bis 10 kW
bis 15 kW
über 15 kW
9.
Zusätzlich zu den Entgelten wird von den Großhändlern
(Marktschreiern) auf dem Handelsplatz eine Kaution für die
Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beräumung des
eigenen Standplatzes vor Abreise erhoben, die nach schriftlicher
Bestätigung der Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit durch
den Veranstalter zurückerstattet wird.
Die Kaution beträgt für Großhändler (Marktschreier)
Für die übrigen Händler kann der Veranstalter eine Kaution
verlangen, wenn während der Veranstaltung die vorgeschriebene
Müllentsorgung nicht ordnungsgemäß vorgenommen wird.
Sollten die tatsächlichen Beräumungs- und Reinigungskosten die
Höhe der hinterlegten Kaution übersteigen, werden dem
Verursacher die tatsächlichen Kosten abzüglich der Kaution in
Rechnung gestellt.
nach oben
3,00 Euro
20,00 Euro
50,00 Euro
80,00 Euro
120,00 Euro
200,00 Euro
250,00 Euro
200,00 Euro