Informationen zum Handel und Kleinhandel auf dem Havelberger
Transcription
Informationen zum Handel und Kleinhandel auf dem Havelberger
Informationen zum Handel und Kleinhandel auf dem Havelberger Pferdemarkt 2008 In der Vorbereitung des Havelberger Pferdemarktes sind einige Änderungen festgelegt worden, auf die hier hingewiesen werden soll, • • • • • • viele Kleinhändler haben angeregt, den Trödelmarkt von Neuware zu trennen. Wie auf dem Lageplan ersichtlich, wird eine Fläche nur für den Trödelmarkt ausgewiesen (Blöcke 18-26). Die Wiesenfläche an der Elbstraße kann von Trödelhändlern und Händlern mit Neuware gemischt genutzt werden (Blöcke 1-17). Der eingezäunte obere Handelsplatz steht nur für Neuware zur Verfügung (Blöcke A-M). Kleinhändler auf den unteren Wiesen zahlen 45,00 Euro je laufenden Frontmeter, bei vorherigem Vertragsabschluss und Bezahlung in Vorkasse nur 40,00 Euro je Frontmeter. Den Händlern stehen in der Blocktiefe 10 m zur Verfügung, auch seitlich des Standes wird ausreichend Platz zugewiesen, um den Stand von der Seite begehen zu können. Die Gewerbeanmeldung wird wieder im Büro des Kleinhandelsplatzes zu erreichen sein. Bewerbungen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Havelberg, Markt 1, 39539 Havelberg, Tel. (03 93 87) 765-29 oder Fax (03 93 87) 8 80 42, Email: Rosi.Busse@havelberg.de Bitte beachten Sie auch die gültigen Informationsblätter für den Handelsplatz und den Kleinhandelsplatz sowie die Entgelttabelle: Lageplan der Handelsplätze auf dem Pferdemarkt 2008 nach oben Regeln und Informationen für den Kleinhandelsplatz Der Kleinhandelsbereich umfasst die Wiese neben dem eingezäunten Handelsplatz südlich der Elbstraße. Die Handelsflächen werden durch den Platzmeister und seine Mitarbeiter verwaltet. Das Büro befindet sich direkt am Haupteingang des Kleinhandelsplatzes. Die Marktleitung befindet sich auf der anderen Seite der Elbstraße. Wir bitten Sie, folgende Regeln und Informationen zu beachten, um einen reibungslosen Handel zu ermöglichen. 1. Anmeldung und Einweisung Das Platzbüro ist ab Montag, dem 01.09.2008, besetzt. Telefonisch ist der Kleinhandelsplatz ab diesem Zeitpunkt unter der Tel.-Nr. (03 93 87) 20 786 zu erreichen. Bei dringenden Problemen vor diesem Zeitpunkt wenden Sie sich bitte an die Marktleitung unter (03 93 87) 5 97 15. Der seit Sonntag, dem 31.08.2008 zwischen 16:00 und 07:00 Uhr eingesetzte Nachtdienst ist angewiesen, ein Befahren des Platzes durch Händler vor Montagfrüh nicht zuzulassen. Bitte haben Sie Verständnis! Anmeldungen im Platzbüro sind zu folgenden Zeiten (außerhalb dessen nach telefonischer Absprache) möglich: Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 07:30 bis 18:00 Uhr Freitag und Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr nach oben Sonntag von 09:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich mit Problemen an den Nachtdienst wenden, Einweisungen werden jedoch nicht vorgenommen. Die Standflächen werden hauptsächlich vor Beginn des Pferdemarktes mit Verträgen vergeben. Die Zuweisung der Standflächen erfolgt ab Montag, den 01.09.2008, 08:00 Uhr zum unmittelbaren Aufbau (!) der Geschäfte! Reservierungen können nicht vorgenommen werden, für abgestellte und unbeaufsichtigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Eine Inanspruchnahme von Standflächen auf dem Kleinhandelsplatz ohne vorherige Anmeldung und Bezahlung im Platzbüro ist nicht zulässig. Die Stellfläche wird in laufenden Frontmetern vergeben. Sie können die Frontmeter in einer Tiefe von ca. 10 Metern in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie darauf hin, dass auch alle Fahrzeuge (Wohn-, Pack- und Lieferwagen u. ä.) auf der sich daraus ergebenden Gesamtfläche untergebracht werden müssen. 2. Wasser- und Elektroenergieanschlüsse stehen nicht zur Verfügung. Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass die Plätze nicht befestigt sind und die Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit bei widrigen Witterungsbedingungen eingeschränkt sein können. Für die sich daraus ergebenden Geschäftsbeeinträchtigungen übernehmen wir keinerlei Haftung bzw. Verantwortung. Der Havelberger Pferdemarkt wird am Donnerstag, dem 04.09.2008, eröffnet. Öffnungs- und Schließzeiten sind für den Handel nicht vorgeschrieben. Die Geschäfte müssen jedoch am Eröffnungstag bis 12.00 Uhr aufgebaut sein nach oben Entgelte bei Vorkasse vor Ort je Frontmeter Imbiss und Getränke 75,00 € 75,00 € je Frontmeter sonstige Geschäfte 40,00 € 45,00 € Freifahrtschein (bitte Punkt 7 beachten) 15,00 € 15,00 € Müllpauschale Imbiss und Getränke je 30,00 € 30,00 € Stand Müllpauschale Sonstiges je Stand 20,00 € 20,00 € nach oben 3. Freihaltung der Rettungswege und Löschwasserentnahmestellen Alle Wege sind Rettungswege und zu jeder Zeit freizuhalten. Es ist nicht gestattet, Wege und die gekennzeichneten Löschwasserentnahmestellen mit Waren bzw. ausladenden Teilen von Geschäften und Ähnlichem auch nur teilweise zu versperren. 4. Müllentsorgung, Sauberkeit und Ordnung Anfallender Müll muss nach Papier/Pappe und Restmüll getrennt (!!) in die bereitstehenden Müllcontainer entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Müll in blauen Müllsäcken (im Platzbüro erhältlich) täglich bis spätestens 06:00 Uhr an den Rand der Hauptwege zur Abholung bereitzustellen. Es wird eine Müllpauschale erhoben (siehe Punkt 2). Die benutzten Standflächen und die Wege vor den Geschäften sind sauber zu halten. Auf den Leinenzwang für Hunde wird ausdrücklich hingewiesen. 5. Toiletten und Duschen Am Haupteingang des Handelsplatzes befindet sich ein Toilettenwagen, er ist ab 02.09.2008 von 09:00 bis 22:00 Uhr, bei Bedarf auch länger, geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten können Chemietoiletten benutzt werden. Duschcontainer befinden sich auf dem eingezäunten Handelsplatz hinter Block A und an der gegenüberliegenden Seite der Elbstraße am Eingang zum Sportplatz. nach oben 6. Verkehrseinschränkungen/Erlaubnisscheine Die Sperrung der Elbstraße als Zufahrtsstraße zum Festgelände erfolgt aus Sicherheitsgründen am Donnerstag, dem 04.09.2008, ab 12:00 Uhr. Bitte richten Sie sich darauf ein. Sollten Sie im Ausnahmefall die Elbstraße mit einem Fahrzeug benutzen müssen, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Erlaubnisschein. Diese Scheine sind im Platzbüro gegen ein Entgelt erhältlich. In der gesamten Elbstraße gilt Halteverbot! Auf dem Kleinhandelsplatz besteht am Donnerstag von 15:00 – 21:00 Uhr, am Freitag und Sonnabend von 10:00 – 21:00 Uhr und am Sonntag von 10:00 – 15:00 Uhr ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge und Pferdefuhrwerke. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Warenlieferungen!!! 7. Verbotshinweise 8. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es gemäß § 6 Absatz 2 des Ordengesetzes verboten ist, Titel, Orden und Ehrenzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen anzubieten, zu verkaufen oder diese sonst in Verkehr zu bringen. Es ist nach § 86 a des Strafgesetzbuches ebenfalls verboten, Schriften vorrätig zu halten, öffentlich zu verwenden oder zu verbreiten, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder Vereinigungen (namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformeln) verwendet werden. Den Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Der Verkauf von Waffen und waffenähnlichen Artikeln jeglicher Art (Reizgas etc.) ist verboten. Gegenstände mit jugendgefährdenden Aufdrucken bzw. Inhalten dürfen nicht gehandelt werden. Beim Handel mit bespielten Videos und CDs sind die Urheberrechte zu wahren. nach oben Behörden und Institutionen Weitere Informationen der Marktleitung entnehmen Sie bitte dem Wegweiser/Programm zum Havelberger Pferdemarkt/Flyer 2008. 8.1. Die Marktleitung ist ab dem 01.09.2008 Tag und Nacht besetzt, Tel. (03 93 87) 5 97 15. 8.2 Die Polizei-Festwache ist entsprechend gekennzeichnet. Die Einsatzkräfte der Polizei sind ab 04.09.2008, 14.00 Uhr vor Ort zu erreichen. Die Telefonnummer der Festplatzwache wird vor Ort bekannt gegeben. Vor diesem Zeitpunkt ist die Polizei in Havelberg unter (03 93 87) 7 00 zu erreichen. 8.3 Feuerwehr und medizinischer Bereitschaftsdienst sind entsprechend gekennzeichnet. Beide Rettungsdienste sind im Notfall über den Notruf 1 12 oder die Einsatzleitstelle in Stendal unter(0 39 31) 2 58 50 zu erreichen. Sie sind je mit einer Rettungswache stationär ab 04.09.2008 auf dem Festgelände vertreten. Es gibt zwei weitere mobile Sanitätsstellen. 8.4 Der Kindersuchdienst befindet sich in der Markleitung an der Elbstraße und ist mit einer Fahne entsprechend gekennzeichnet. 8.5 Das Gewerbeamt ist im Büro des Kleinhandelsplatzes untergebracht. nach oben 9. Besondere Hinweise und Vorschriften zu Flüssiggasanlagen, Ausschankanlagen und zur feuertechnischen Sicherheit siehe Anlage zu diesem Merkblatt. Offene Feuer und Lagerfeuer dürfen im Festgelände nicht abgebrannt werden. 10. Zuwiderhandlungen Bitte folgen Sie den Hinweisen und Anweisungen des Platzpersonals. Grobe Zuwiderhandlungen können zum Platzverweis führen. Regeln und Informationen für den Handelsplatz 1. Der Handelsbereich umfasst den eingezäunten Handelsplatz südlich der Elbstraße. Die Handelsflächen werden durch den Platzmeister und seine Mitarbeiter verwaltet. Das Büro befindet sich direkt am Haupteingang des Handelsplatzes. Die Marktleitung befindet sich auf der anderen Seite der Elbstraße. Wir bitten Sie, folgende Regeln und Informationen zu beachten, um einen reibungslosen Handel zu ermöglichen. nach oben Anmeldung und Einweisung Das Handelsplatzbüro ist ab Montag, den 01.09.2008, besetzt. Telefonisch ist der Handelsplatz ab diesem Zeitpunkt unter Tel. (03 93 87) 2 07 87 zu erreichen. Bei dringenden Problemen vor diesem Zeitpunkt wenden Sie sich bitte an die Marktleitung unter (03 93 87) 5 97 15. Der seit Sonntag, den 31.08.2008 zwischen 16:00 und 07:00 Uhr eingesetzte Nachtdienst ist angewiesen, ein Befahren des Platzes durch Händler vor Montag früh nicht zuzulassen. Bitte haben Sie Verständnis! Anmeldungen im Platzbüro sind zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 07:30 bis 18:00 Uhr Freitag und Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Sonntag von 09:00 bis 12:00 Uhr Bei Bedarf auch länger! nach oben Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich mit Problemen an den Nachtdienst wenden, Einweisungen werden jedoch nicht vorgenommen. Die Standflächen auf dem eingezäunten Handelsplatz werden hauptsächlich vor Beginn des Pferdemarktes mit Verträgen vergeben. Die Zuweisung der Standflächen erfolgt ab Montag, den 01.09.2008, 08:00 Uhr zum unmittelbaren Aufbau (!) der Geschäfte! Reservierungen können nicht vorgenommen werden, für abgestellte und unbeaufsichtigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Eine Inanspruchnahme von Standflächen auf dem eingezäunten Handelsplatz ohne vorherige Anmeldung und Bezahlung im Platzbüro ist nicht zulässig. Die Stellfläche wird in laufenden Frontmetern vergeben. Sie können die Frontmeter in einer Tiefe von 4 bis 5 Metern in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie darauf hin, dass auch alle Fahrzeuge (Wohn-, Pack- und Lieferwagen u. ä.) auf der sich daraus ergebenden Gesamtfläche untergebracht werden müssen. Wasser- und Elektroenergieanschlüsse stehen nur in begrenztem Maße zur Verfügung. Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass die Plätze nicht befestigt sind und die Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit bei widrigen Witterungsbedingungen eingeschränkt sein können. Für die sich daraus ergebenden Geschäftsbeeinträchtigungen übernehmen wir keinerlei Haftung bzw. Verantwortung. Der Havelberger Pferdemarkt wird am Donnerstag, dem 04.09.2008, eröffnet. Öffnungs- und Schließzeiten für den Handel sind für die Zeit von Donnerstag bis Sonnabend nicht vorgeschrieben. Die Geschäfte müssen jedoch am Eröffnungstag bis 12.00 Uhr aufgebaut sein, ausgenommen davon ist der Block H (siehe Vorvertrag). nach oben 2. Entgelte je Frontmeter Imbiss und Getränke je Frontmeter auf dem Kunstmarkt Block S je Frontmeter sonstige Geschäfte Freifahrtschein (siehe Punkt 7) Müllpauschale Imbiss und Getränke je Stand Müllpauschale Sonstiges je Stand bei Vorkasse 90,00 € 50,00 € vor Ort 90,00 € 50,00 € 55,00 € 15,00 € 30,00 € 65,00 € 15,00 € 30,00 € 20,00 € 20,00 € Energie gestaffelt nach Leistungsabnahme nach oben 3. Stromversorgung Die Stromversorgung auf dem eingezäunten Platz erfolgt ausschließlich über die stadteigenen Marktverteiler. Diese sind nach VDE 0100 Teil 722 errichtet und erfordern vom Abnehmer die Voraussetzungen für FI-geschützte Anlagen. Stromkabel über Wege und Freiflächen sind einzugraben bzw. abzudecken. Unvorschriftsmäßige Geräte werden durch unsere Mitarbeiter von der Stromversorgung getrennt. Die Marktverteiler sind verschlossen. Zum Herstellen oder Lösen von Verbindungen sowie bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Platzpersonal. 4. Freihaltung der Rettungswege und Löschwasserentnahmestellen Alle Wege sind Rettungswege und zu jeder Zeit freizuhalten. Es ist nicht gestattet, Wege und die gekennzeichneten Löschwasserentnahmestellen mit Waren bzw. ausladenden Teilen von Geschäften und Ähnlichem auch nur teilweise zu versperren. 5. Müllentsorgung, Sauberkeit und Ordnung 6. Anfallender Müll muss nach Papier/Pappe und Restmüll getrennt (!!) in die bereitstehenden Müllcontainer entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Müll in blauen Müllsäcken (im Platzbüro erhältlich) täglich bis spätestens 06:00 Uhr an den Rand der Hauptwege zur Abholung bereitzustellen. Es wird eine Müllgebühr erhoben, die für Händler mit Imbiss und Getränken 30,00 Euro für die gesamte Dauer des Marktes und für sonstige Händler 20,00 Euro beträgt. Die benutzten Standflächen und die Wege vor den Geschäften sind sauber zu halten. Auf den Leinenzwang für Hunde wird ausdrücklich hingewiesen. nach oben Toiletten und Duschen Am Haupteingang des Handelsplatzes sowie an der gegenüberliegenden Seite befinden sich je ein Toilettenwagen, diese sind ab 02.09.2008 von 09:00 bis 22:00 Uhr, bei Bedarf auch länger, geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten können Chemietoiletten benutzt werden. Duschcontainer befinden sich auf dem Handelsplatz hinter Block A und an der gegenüberliegenden Seite der Elbstraße am Eingang zum Sportplatz. 7. Verkehrseinschränkungen/Erlaubnisscheine Die Sperrung der Elbstraße als Zufahrtsstraße zum Festgelände erfolgt aus Sicherheitsgründen am Donnerstag, dem 04.09.2008, ab 12:00 Uhr. Bitte richten Sie sich darauf ein. Sollten Sie im Ausnahmefall die Elbstraße mit einem Fahrzeug benutzen müssen, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Erlaubnisschein. Diese Scheine sind im Handelsbüro gegen ein Entgelt erhältlich. In der gesamten Elbstraße gilt Halteverbot! Auf dem eingezäunten Handelsplatz besteht am Donnerstag von 15:00 – 21:00 Uhr, am Freitag und Sonnabend von 10:00 – 21:00 Uhr und am Sonntag von 10:00 – 15:00 Uhr ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge und Pferdefuhrwerke. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Warenlieferungen! nach oben 8. 9. 9.1 9.2 Verbotshinweise Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es gemäß § 6 Absatz 2 des Ordengesetzes verboten ist, Titel, Orden und Ehrenzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen anzubieten, zu verkaufen oder diese sonst in Verkehr zu bringen. Es ist nach § 86 a des Strafgesetzbuches ebenfalls verboten, Schriften vorrätig zu halten, öffentlich zu verwenden oder zu verbreiten, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder Vereinigungen (namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformeln) verwendet werden. Den Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Der Verkauf von Waffen und waffenähnlichen Artikeln jeglicher Art (Reizgas etc.) ist verboten. Gegenstände mit jugendgefährdenden Aufdrucken bzw. Inhalten dürfen nicht gehandelt werden. Beim Handel mit bespielten Videos und CDs sind die Urheberrechte zu wahren. nach oben Behörden und Institutionen Weitere Informationen der Marktleitung entnehmen Sie bitte dem Wegweiser/Programm zum Havelberger Pferdemarkt/Flyer 2008 Die Marktleitung ist ab dem 01.09.2008 Tag und Nacht besetzt und telefonisch unter (03 93 87) 5 97 15 erreichbar. Die Polizei-Festwache ist entsprechend gekennzeichnet. Die Einsatzkräfte der Polizei sind ab 04.09.2008, 14.00 Uhr vor Ort zu erreichen. Die Telefonnummer der Festplatzwache wird vor Ort bekannt gegeben. Vor diesem Zeitpunkt ist die Polizei in Havelberg unter (03 93 87) 7 00 zu erreichen. 9.3 Feuerwehr und medizinischer Bereitschaftsdienst sind entsprechend gekennzeichnet. Beide Rettungsdienste sind im Notfall über den Notruf 1 12 oder die Einsatzleitstelle in Stendal unter (0 39 31) 2 58 50 zu erreichen. Sie sind je mit einer Rettungswache stationär ab 04.09.2008 auf dem Festgelände vertreten. Es gibt zwei weitere mobile Sanitätsstellen. 9.4 Der Kindersuchdienst befindet sich in der Markleitung an der Elbstraße und ist mit einer Fahne entsprechend gekennzeichnet. 9.5 Das Gewerbeamt ist im Büro am Kleinhandelsplatz untergebracht. 10. Besondere Hinweise und Vorschriften zu Flüssiggasanlagen, Ausschankanlagen und zur feuertechnischen Sicherheit siehe Anlage zu diesem Merkblatt. Offene Feuer und Lagerfeuer dürfen im Festgelände nicht abgebrannt werden. 11. Zuwiderhandlungen Bitte folgen Sie den Hinweisen und Anweisungen des Platzpersonals. Grobe Zuwiderhandlungen können zum Platzverweis führen. Die Marktleitung nach oben Tabelle der Standgelder und Entgelte 2008 1. 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 Standgeld für die Nutzung eines Standplatzes unterteilt nach genutzten Plätzen auf dem Veranstaltungsgelände des Havelberger Pferdemarktes: Schausteller auf dem Schaustellerplatz Standgeld/Frontmeter (längste Seite) Ermäßigter Satz für Kinderfahrgeschäfte; Standgeld/70 % der Frontmeter von Punkt 1.1.1, abgerundet auf volle Meter Entgelt für das Abstellen von Zugmaschinen, Anhängern und Wohnwagen Händler auf dem Handels- und Sportplatz Standgeld/Frontmeter für Imbiss und Getränke Standgeld/Frontmeter für Sonstige Standgeld unter Punkt 1.2.2 mit Vorkasse 1.3 1.3.1 Händler auf dem Kunstmarkt des Handelsplatzes Standgeld/Frontmeter 50,00 Euro 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.3 1.4.4 Händler auf dem Pferdehandelsplatz Standgeld/Frontmeter für Imbiss und Getränke Standgeld/Frontmeter für pferdetypische Erzeugnisse Standgeld/Frontmeter für Sonstige Standgeld unter Punkt 1.4.3 Vorkasse 90,00 Euro 45,00 Euro 65,00 Euro 55,00 Euro 1.5 1.5.1 1.5.2 1.5.3 Händler auf dem Kleinhandelsplatz Standgeld/Frontmeter für Imbiss und Getränke Standgeld/Frontmeter für Sonstige Standgeld unter Punkt 1.5.2 mit Vorkasse 75,00 Euro 45,00 Euro 40,00 Euro 1.6 1.6.1 1.6.2 Müllpauschale Müllpauschale je Stand bzw. Geschäft mit Imbiss und Getränken Müllpauschale alle sonstigen Stände und Schaustellergeschäfte 30,00 Euro 20,00 Euro 2. Standgeld für die Nutzung einer Freifläche zum Aufbau von Biergärten, Messezelten u. ä. – Standgeld/m²-Fläche nach oben 3,00 Euro 3. Standgeld für die Inanspruchnahme eines Standplatzes für Fahrzeuge auf dem Pferdehandelsplatz für Händler – Standgeld/Achse 3,00 Euro 4. Standgeld für die Inanspruchnahme einer zugewiesenen Standfläche auf dem Pferdehandelsplatz für Besucher, die keine Händler oder Pferdehändler sind je m² 0,50 Euro 5. Entgelte für den Auftrieb von Pferden, abgesetzten Fohlen, Eseln, Ziegen, Schafen, Lamas, Hundewelpen u. ä. (mit ärztlicher Erlaubnis) je Tier 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 46,00 Euro 25,00 Euro 90,00 Euro 65,00 Euro 55,00 Euro 10,00 Euro 6. Entgelt für das genehmigte Befahren der Elbstraße während der Sperrzeit und der Dauer der Veranstaltung: 6.1 für die mehrmalige Zufahrt bei Belieferung, Transport u. ä. je Fahrzeug nach oben 15,00 Euro 6.2 für die Beförderung von Besuchern durch ein gewerblich berechtigtes Fuhr-/Taxiunternehmen je Fahrzeug oder Pferdegespann 75,00 Euro 6.3 für die Beförderung von Besuchern durch ein vertraglich gebundenes Busunternehmen ein Pauschbetrag von 200,00 Euro 7. Entgelt für das Abstellen von Fahrzeugen, Fahrzeuganhängern u. ä. auf den zugewiesenen Abstellflächen je Standfläche (maximale Länge = 6 m; maximale Breite = 2 m) und Tag 8. 8.1 Entgelt für den Verbrauch von Elektroenergie auf dem Veranstaltungsgelände bei eigenem Zähler je verbrauchte kWh 0,30 Euro 8.2 Vorhaltekosten je kW für Fahrgeschäfte 2,50 Euro 8.3 8.3.1 8.3.2 8.3.3 8.3.4 8.3.5 8.3.6 pauschale Entgelte nach Anschlusswerten: bis 1 kW bis 3 kW bis 5 kW bis 10 kW bis 15 kW über 15 kW 9. Zusätzlich zu den Entgelten wird von den Großhändlern (Marktschreiern) auf dem Handelsplatz eine Kaution für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beräumung des eigenen Standplatzes vor Abreise erhoben, die nach schriftlicher Bestätigung der Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit durch den Veranstalter zurückerstattet wird. Die Kaution beträgt für Großhändler (Marktschreier) Für die übrigen Händler kann der Veranstalter eine Kaution verlangen, wenn während der Veranstaltung die vorgeschriebene Müllentsorgung nicht ordnungsgemäß vorgenommen wird. Sollten die tatsächlichen Beräumungs- und Reinigungskosten die Höhe der hinterlegten Kaution übersteigen, werden dem Verursacher die tatsächlichen Kosten abzüglich der Kaution in Rechnung gestellt. nach oben 3,00 Euro 20,00 Euro 50,00 Euro 80,00 Euro 120,00 Euro 200,00 Euro 250,00 Euro 200,00 Euro