Bericht Walderhaltung
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Bericht Walderhaltung
KANTONALER WASSERBAUPLAN Bau-, Verkehrs- und EnergieDirektion des Kantons Bern Tiefbauamt Oberingenieurkreis II Beilage 3.11 Gemeinden: Thun Steffisburg Uetendorf Heimberg Uttigen Kiesen Jaberg Kirchdorf Gerzensee Wichtrach Münsingen Rubigen Belp Allmendingen Kehrsatz Muri Bern Köniz Schwellenkorporation AZK Thun-Uttigen Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun – Bern Bericht Walderhaltung PROJEKTVERFASSER GENEHMIGT PROJEKT VOM Oktober 2009 Gewässer Nr.: 37 REVIDIERT AM Geschäft Nr.: 22010219 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Tiefbauamt Oberingenieurkreis II Gemeinden Thun Steffisburg Uetendorf Heimberg Uttigen Kiesen Wichtrach Münsingen Rubigen Jaberg Kirchdorf Gerzensee Belp Allmendingen Muri Bern Köniz Schwellenkorporation AZK Thun-Uttigen Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung Impressum Auftraggeber Tiefbauamt Kanton Bern, OIK II Gemeinden Redaktion IMPULS AG Wald Landschaft Naturgefahren Texte IMPULS AG Wald Landschaft Naturgefahren Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern: Projektdossier Oktober 2009 Bildnachweis Martin Staedeli Thun, 19. Oktober 2009 1 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 2 Bericht Walderhaltung Abkürzungsverzeichnis BIF Gesamtkonzept Besucherinformation und -führung. Orientierende Unterlage zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 3.9. BW Bericht Walderhaltung. Orientierende Unterlagen zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 3.11. MBU/MBIF Massnahmenblätter Umwelt und BIF. Orientierende Unterlage zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 3.10. OeV Öffentlicher Verkehr TB Technischer Bericht mit Kostenschätzung. Orientierende Unterlage zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun Bern, Auflagedossier Dokument 3.7. UVB Umweltverträglichkeitsbericht UVB. Orientierende Unterlage zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 3.8. UVB; FB Umweltverträglichkeitsbericht, Fachbericht, Nr. des Fachberichtes (z.B. FB III = Flora, Fauna, Wald). Orientierende Unterlage zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 3.8. VWB Vorschriften zum Wasserbauplan. Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 2.7. Plan A Technischer Plan A. Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 2.1. Plan B Umwelt Plan B. Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 2.2. Plan C Landerwerbsplan C. Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 2.5. Plan D Rodungs- und Ersatzaufforstungsplan D. Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 2.6. Plan BIF Raumkonzept Besucherinformation und -führung. Orientierende Unterlage zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun Bern, Auflagedossier Dokumente 3.9.02 und 3.9.03. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 3 Bericht Walderhaltung Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Wald und aarewasser Seite 4 5 2.1. Ist-Zustand Wald 5 2.2. Waldrelevante Projektmassnahmen 6 2.3. Umweltmassnahmen Wald: Zielsetzung 6 2.4. Projektumsetzung 8 2.5. Endzustand des Waldes 9 3. Waldrechtliches Verfahren 11 4. Begründung Rodungen 11 4.1. Wichtige Gründe für das Projekt aarewasser 12 4.2. Standortgebundenheit 12 4.3. Raumplanung 13 4.4. Keine Gefährdung der Umwelt 13 4.5. Natur- und Heimatschutz 14 4.6. Fazit 14 5. Rodungsflächen 15 5.1. Definitive Rodungen 15 5.2. Temporäre Rodungen 15 6. Ersatzmassnahmen Wald 16 6.1. Ersatzaufforstungen 16 6.2. Massnahmen zugunsten Natur- und Landschaftsschutz 17 7. Weitere Waldrechtliche Bewilligungen 18 7.1. Forstliche Bauten und Anlagen im Wald 18 7.2. Nichtforstliche Kleinbauten oder -anlagen im Wald 19 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Realisierungsablauf nach Etappen (aus TB, 4.6.3) 8 Tabelle 2: Vergleich Bodenbedeckung 2009 und Endzustand 9 Tabelle 3: Übersicht Ersatzaufforstungsflächen 16 Tabelle 4: Kurzbeschrieb der einzelnen Ersatzaufforstungsflächen 16 Tabelle 5: Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes 17 Tabelle 6: Forstliche Bauten und Anlagen im Wald 18 Anhang 1 Waldrechtliche Beurteilung je Projektmassnahme 2 Rodungsformulare Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 4 Bericht Walderhaltung 1. Grundlagen Rechtliche Grundlagen: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18.4.1999 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 10. Dezember 1907 Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom 4.10.1991 Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV) vom 30.11.1992 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1.7.1966 Verordnung über den Schutz von Auengebieten von nationaler Bedeutung (Auenverordnung) vom 28.10.1992 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) vom 7.10.1983 Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21.6.1991 Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz, RLG) vom 4.10.1963 Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG) vom 24.6.1902 Kantonales Waldgesetz (KWaG) vom 5.5.1997 Kantonale Waldverordnung (KWaV) vom 29.10.1997 Kantonales Gesetz über See- und Flussufer (See- und Flussufergesetz, SFG) vom 6.6.1982 Bundesgerichtsentscheide: − BGE 118 IB 335 vom 8. September 1992 "Sils i. E.", Forst-Werkhof − BGE 119 Ib 397 E. 6a S. 405 vom 10. November 1993 "Ried-Brig" − BG1A 113/2003 vom 16.7.2004 BAFU, Kreisschreiben Nr.1, Rodungen, Inhalt des Rodungsgesuches und Beilagen, vom 15.3.2007 Merkblätter: BUWAL, Faktenblätter Auen, 2001- 2008 KAWA, Merkblatt für Waldrodungen und Ersatzmassnahmen vom 20.3.2002 Weitere Unterlagen: Bloetzer, Gotthard; Waldrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht, Jagdrecht, Skript zu den Vorlesungen Wald- und Naturschutzrecht I/II, Professur Forstpolitik und Forstökonomie der ETH Zürich, 2002. Jenni, Hans-Peter; Vor lauter Bäumen den Wald doch noch sehen: Ein Wegweiser durch die neue Waldgesetzgebung, Schriftenreihe Umwelt Nr. 210 Wald, BUWAL, 1993. KAWA und LANAT, Biodiversität im Wald, Entschädigung für Naturschutzleistungen im Wald im Kanton Bern vom Dezember 2007. Keel, Alois; Zimmermann, Willi; Bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Waldgesetzgebung 2000-2008, URP/DEP 2009. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 5 Bericht Walderhaltung 2. Wald und aarewasser Mit dem Projekt Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern aarewasser wird mittels umfangreicher Massnahmen entlang der Aare zwischen Thun und Bern der Hochwasserschutz nachhaltig verbessert. Dabei tangieren die wasserbaulichen Massnahmen auch den Natur- und den Naherholungsraum. Das Projekt soll auf allen drei Ebenen: sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig sein. Wald spielt dabei eine wichtige Rolle, da er auf grossen Strecken die Ufer der Aare säumt. Im vorliegenden Bericht wird einerseits der heutige Zustand des Waldes kurz beschrieben, andererseits werden die Auswirkungen des Projekts auf den Wald aufgezeigt. Dabei wird im Hauptteil auf die generellen waldrechtlichen Fragen (welche Bewilligungen, Voraussetzungen dafür, etc.) eingegangen. Im Anhang werden die konkreten waldrechtlichen Auswirkungen der einzelnen Projektmassnahmen im Detail dargestellt. Es wird nur das Waldareal im rechtlichen Sinne betrachtet. Eingriffe in Hecken, Feld- und Ufergehölze werden durch die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geregelt und bewilligt. 2.1. Ist-Zustand Wald Im Perimeter sind 60 % (462 ha) der Gesamtfläche (770 ha) mit Wald bestockt. 20.2 % (156 ha) der Perimeterfläche sind Gewässerflächen, 19.8 % (152 ha) Landwirtschafts- und Infrastrukturflächen. Der Wald im Perimeter gehört über 30 verschiedenen Waldeigentümern. Beim grösseren Teil handelt es sich dabei um Einwohner-, Burger-, und Rechtsamegemeinden. Es hat aber auch Wald im Besitz des Bundes, des Kantons, öffentlichrechtlicher Körperschaften und von Privatpersonen. Die Hauptwaldfunktionen sind: - Naturschutz/Biodiversität (der Grossteil des aarewasser-Perimeters befindet sich im kantonalen Naturschutzgebiet "Aarelandschaft Thun-Bern") - Trinkwasserschutz (die Trinkwasserversorgung der Stadt und Agglomeration Bern liegt hauptsächlich in diesem Raum) - Erholung (attraktive Lage zwischen den Agglomerationen Thun und Bern) Die Holzproduktion ist den genannten Funktionen untergeordnet, hat aber trotzdem eine ökonomische Bedeutung für die jeweiligen Waldeigentümer. Die meisten Wälder im Einflussbereich der Aare gehören standortkundlich zu den ehemaligen Auenwäldern. Am häufigsten kommen die Waldstandorte der ehemaligen Hartholzaue vor: Vor allem Eschenmischwälder und weniger häufig UlmenEschenwälder. Noch seltener sind die Gesellschaften der Weichholzaue und der auf durchlässige Schotterflächen oder Geröllwälle beschränkte trockene Föhrenwald. Uferbegleitend sind gelegentlich schmale Streifen der Weichholzaue mit Erlen und Weiden zu finden. An den Hängen, die an den Gewässerraum anschliessen, sind meist Buchenwald-Gesellschaften ausgebildet. Alle aufgeführten Waldgesellschaften der Auen sind sowohl aus nationaler wie auch aus kantonaler Sicht als seltene bzw. sehr seltene Gesellschaften zu bezeichnen. Die aktuellen Waldbestände entlang der Aare können mehrheitlich als mässig beeinflusst bezeichnet werden. Die Schwerpunkte der naturnahen Bestockungen (Anteil der auentypischen Baumarten über 90 %) liegen im oberen (Heimberg: Bümberg, Uttigen: Oberi Au) und unteren (Rubigen - Muri, Belp - Köniz: Chlihöchstettenau, Flühli, Märchligenau, Elfenau, Giessenbad, oberhalb Eichholz) Flussabschnitt, jene der stark beeinflussten Wälder mit hohem Fichtenanteil (Anteil der auentypischen Baumarten unter 60 %) vor allem im mittleren Abschnitt (Kiesen - Münsingen: Rotache - Chisemündung, Oberi Au Wichtrach, Chesselau, unterhalb Badi Münsingen) (TB, 4.1.4, UVB; FB III, 9.1). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 6 Bericht Walderhaltung 2.2. Waldrelevante Projektmassnahmen Durch das Projekt aarewasser werden umfangreiche Massnahmen ausgelöst. Die meisten davon werden im Wald erfolgen, da dieser fast durchgehend an die Aare grenzt. Die stärksten Auswirkungen auf den Wald werden die Flussverbreiterungen haben. Im Projekt wird zwischen aktiven und passiven Massnahmen unterschieden. Bei aktiven Massnahmen wird der Verlauf der Aare baulich verändert. Es erfolgen maschinelle Eingriffe, welche eine sofort sichtbare Wirkung zeigen und das (Wald-)Landschaftsbild umgehend verändern. Bei den passiven Verbreiterungen werden einzig stellenweise Initialmassnahmen getätigt, d.h. es werden z.B. einzelne Uferbereiche abgetragen oder Teile des heutigen Längsverbaus entfernt. Danach kann die Aare, wo erwünscht und geplant, bis zur Beurteilungslinie ihr neues Bett selber suchen (Aare als Baumeisterin). Die Dynamik von Wasser und Geschiebe soll spielen. Ist die Beurteilungslinie erreicht, werden - falls die Beurteilung des zuständigen Gremiums zu diesem Schluss kommt - Massnahmen zur Sicherung der Interventionslinie getroffen (meist bauliche Massnahmen, wie z.B. Buhnen). Diese Sicherungsmassnahmen tangieren wiederum an die Aare angrenzende Waldflächen, stellenweise aber auch Landwirtschaftsland. Die passiven Verbreiterungen dürften i.d.R. langsamer erfolgen als die aktiven. Gleichzeitig werden durch die Verbreiterungen neue Kiesflächen und Pionierstandorte geschaffen, auf denen sich - bei genügend breitem Flussbett Weichholzauen entwickeln können (siehe auch UVB; FB III, 9.2.1, Auswirkungen Projektmassnahmen auf den Wald pro Massnahme). Im Projekt aarewasser sind die meisten geplanten Massnahmen als passive Verbreiterungen vorgesehen. Die wasserbaulichen Massnahmen haben zur Folge, dass verschiedene heutige Bauten und Anlagen hinter die neue Interventionslinie verschoben werden müssen. Beispiele sind Aarewege, Feuerstellen, Leitungen, etc. Grösstenteils kommen diese verschobenen Bauten und Anlagen wiederum auf Waldareal zu liegen (siehe auch TB, 5.4-5.26). 2.3. Umweltmassnahmen Wald: Zielsetzung Um die Umweltverträglichkeit der wasserbaulichen Massnahmen zu gewährleisten, sind umfangreiche Umwelt- und Besucherführungsmassnahmen vorgesehen. Die Umweltmassnahmen Wald (WA-Massnahmen) beziehen sich hauptsächlich auf die von der neuen Flussdynamik nicht direkt betroffenen verbleibenden Auenwaldbestände zwischen Interventionslinie und Perimetergrenze. Die übergeordneten Ziele der Massnahmen sind: - Sicherstellung einer Waldbewirtschaftung, die den gegebenen, unterschiedlichen Waldfunktionen Rechnung trägt (1. Naturschutz/Biodiversität, 2. Trinkwasserschutz, 3. Erholung, 4. Holzproduktion als Folge der vorher genannten Funktionen) - Sicherstellung von Pflege und Unterhalt weiterer Umwelt- und Besucherführungsmassnahmen (Beispiele: Ausholzen von Amphibientümpeln oder Reptilien-Strukturelementen; Sicherheitsholzerei im Bereich von Feuerstellen) Die Ziele sollen mit speziellen Bewirtschaftungsmassnahmen, die mit langfristigen Waldverträgen gesichert sind, erreicht werden (UVB; FB III, 2). In der folgenden Abbildung werden für ein typisches Querprofil die angestrebten waldbaulichen Zielsetzungen schematisch dargestellt. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 7 Bericht Walderhaltung Abbildung 1: Übersicht Umweltmassnahmen Wald anhand eines typisierten Aarequerprofils Abkürzungen: 1) = reduzierter Deckungsgrad gegen die Aare hin. Förderung seltener Baumarten, Biotoppflege (Amphibien, Reptilien) 2) = geschlossener Wald im Bereich der Autobahn. Förderung standortheimischer Baumarten sowie von Alt- und Totholz WaG = Waldgesetz Konkret werden wie in Abb. 1 dargestellt je nach Standort die folgenden Waldbauziele zur Umsetzung unterschieden: - Innerhalb Interventionslinie: Naturnaher Auenwald mit weitgehend natürlicher Dynamik. Dieses Ziel wird durch forstlichen Nutzungsverzicht erreicht. Die Flächen werden in der Regel im Rahmen des Projektes aarewasser durch den Kanton erworben. - Ausserhalb der Interventionslinie wird entweder eine dauernde, strukturreiche, naturnahe, vielfältige Bestockung (Dauerwald) oder naturnaher Waldbau mit vereinbarten Waldbauzielen angestrebt. Bei beiden Massnahmen werden Zielwerte bezüglich Laub-, Alt- und Totholzanteilen vereinbart (siehe MBU, WA-Massnahmen). Oftmals wird zur Abschirmung gegen die Autobahn hin eine dichtere Bestockung angestrebt, während um Amphibienteiche u.ä. der Deckungsgrad reduziert werden soll. Der Unterhalt und die Kontinuität der Umweltmassnahmen für Flora und Fauna werden zu einem grossen Teil durch die Waldmassnahmen und Waldverträge gewährleistet werden. - In Hangwäldern werden keine Waldverträge vereinbart. Die Wälder werden gemäss Waldgesetzgebung naturnah bewirtschaftet. Ausnahme bilden die ökologisch besonders wertvollen Hangwälder im Übergang zu Feuchtgebieten (MBU, Waldmassnahmen: WA.17.02, WA.24.02, WA.24.03). 8 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung Je nach lokalen Gegebenheiten können die Ziele und Massnahmen vom hier beschriebenen "Standard" mehr oder weniger abweichen. Die detaillierten Massnahmenbeschriebe und Standorte sind in den Massnahmeblättern Umwelt (MBU) und in Plan B zu finden. 2.4. Projektumsetzung Die Umsetzung des Projektes aarewasser erfolgt mit den Massnahmen 1 bis 25 (Plan A). Der Realisierungsablauf der Massnahmen wird in Tabelle 1 aufgelistet. Eine Etappe dauert ein bis zwei Jahre und muss nicht zwingend fertig sein, bevor die nächste in Angriff genommen wird. Tabelle 1: Realisierungsablauf nach Etappen (aus TB, 4.6.3) Etappe MN Nr. 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Name Gemeinde MN 21, 22, Wehrliau, Selhofenzopfen, Giessenhof Muri, Kehrsatz, Belp (ausserhalb aare- 23 wasser) MN 2 Verbreiterung ARA-Brücke bis Bümberg Heimberg, Uetendorf, Uttigen MN 13 Verbreiterung Schützenfahrbrücke Belp MN 14 Verbreiterung unterhalb Badi Münsingen MN 0 Aufwertung Regiebrücke bis ARA-Brücke Thun, Steffisburg, Uetendorf, Heimberg MN 1 Verbreiterung und Längsvernetzung Zulg Heimberg, Steffisburg MN 9 Verbreiterung Boden Jaberg, Kirchdorf MN 10 Verbreiterung Thalgut Gerzensee MN 12 Verbreiterung Chesselau Wichtrach, Münsingen MN 24 Verbreiterung Elfenau Bern, Muri MN 25 Aufwertung Fähre bis Eichholz Köniz MN 4 Verbreiterung Underi Au Uttigen Uttigen MN 19 Verbreiterung Märchligenau Allmendingen, Muri MN 20 Verbreiterung Giessenbad Belp MN 6 Verbreiterung Rotache bis Chisemündung Kiesen MN 7 Verbreiterung Schulhausstrasse Jaberg MN 8 Verbreiterung Hinter Jaberg Jaberg MN 11 Verbreiterung Oberi Au Wichtrach Wichtrach MN 16 Verbreiterung Hunzigenau unterhalb Hun- Rubigen zigenbrücke MN 17 Ausleitung Chlihöchstettenau Rubigen MN 18 Verbreiterung beim Flühli Allmendingen, Rubigen MN 3 Verbreiterung Oberi Au Uttigen* Uttigen MN 5 Verbreiterung Neuezälgau Kiesen Grundsätzlich werden pro Etappe zuerst die aktiven Verbreiterungen und die Initialmassnahmen (Entfernen des Uferschutzes, kleinräumige, flächige oder buchtartige Uferabtragungen des Flusses) ausgeführt. Danach werden die Ufer durch die Aare selber erodiert, bis sie die heute definierte Beurteilungslinie erreichen (passive Verbreiterung). Erst ab diesem Zeitpunkt werden die allenfalls notwendigen Massnahmen zur Ufersicherung (z.B. mit Buhnen) ergriffen (TB, 4.6). Zur Umsetzung der Umweltmassnahmen Wald werden mit den jeweiligen Waldeigentümern langfristige Waldbewirtschaftungsverträge abgeschlossen (siehe MBU). 9 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung 2.5. Endzustand des Waldes Nach der Ausführung der oben beschriebenen Massnahmen wird sich die Landschaft entlang der Aare zwischen Thun und Bern wesentlich verändert haben. Die Aare bekommt mehr Raum, wird dynamischer und lebendiger. Der heute kanalisierte Verlauf des Flusses wird streckenweise verbreitert. Es entstehen vermehrt Flussverzweigungen, Nebenarme und dazwischen Kiesbänke, auf denen sich bei grösseren Verbreiterungen vermutlich Weichholzauen entwickeln können. Diese Flächen sind der Dynamik der Aare unterworfen: Sie werden bei grösseren Hochwassern wieder weggeschwemmt und danach andernorts neu gebildet. Angrenzend an den neuen Flussverlauf werden hinter der Interventionslinie auch nach wie vor grosse Flächen naturnaher Hartholzauenwälder stocken, deren Bewirtschaftung durch Waldverträge geregelt wird. Geschätzte Bodenbedeckung im Endzustand Anhand einer GIS-Analyse basierend auf den Plänen A und D wurden die Flächen der Bodenbedeckungstypen (Wald, Wasser, Landwirtschaft/Infrastruktur) heute und im „maximal möglichen“ Zustand, bei dem die Aare überall die Interventionslinie erreicht hat, berechnet. Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich im Endzustand bei Verbreiterungen, die mehr als 100 m breit sind, Gehölze der Weichholzaue etablieren können (gemäss TB, 4.7.1). Für Verbreiterungen, die weniger als 100 m breit sind, wurde angenommen, dass auf Kiesinseln nur annuelle Pionierkrautpflanzen wachsen. Im TB werden die 100 m als „aktive Breite der Aare“ bezeichnet. Die Resultate dieser GIS-Analyse sind in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Vergleich Bodenbedeckung 2009 und Endzustand Heute Wasser Endzustand Differenz [ha] % [ha] % [ha] 155.8 20.2 194.1 25.2 +38.3 462.3 60.0 411.8 53.5 -50.4 4.1 0.5 36.3 4.7 +36.3 -24.2 (inkl. Kiesbänke, Aare < 100 m Breite) Bestockte Waldfläche, davon - Ersatzaufforstungen Erwartete Weichholzaue (Aare > 100m Breite) Landwirtschaft und Infrastrukturfläche 152.1 19.8 128.0 16.6 770.2 100.0 770.2 100.0 (Abnahme auf LW-Flächen) Total Die bestockte Waldfläche nimmt - aufgrund obiger Annahmen - um ca. 50 ha ab. Werden die erwarteten Weichholzauen (36 ha) auf den Verbreiterungsflächen > 100 m zur Waldfläche dazugezählt, so verschwinden im vermuteten Endzustand nur 13.3 ha bestockte Waldfläche. Insgesamt verringert sich das Landwirtschaftsland innerhalb des Perimeters um 24 ha, dies zugunsten der Ersatzaufforstungen und Gewässerverbreiterungen. Die neue Gewässerfläche wird um 38 ha auf 25 % der Perimeterfläche vergrössert. Bemerkungen: − In obiger GIS-Flächenauswertung werden die vermuteten Veränderungen der bestockten Waldfläche modellartig abgeschätzt. Diese Abschätzung unterscheidet sich klar von den in den folgenden Kapiteln beschriebenen waldrechtlich relevanten Flächenänderungen. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 10 Bericht Walderhaltung − Während der Bauphase wird - aufgrund der temporären Rodungen - die bestockte Waldfläche vorübergehend noch wesentlich kleiner sein. − Die aktive Breite hängt von der Häufigkeit der Hochwasser ab. Diese Häufigkeit kann nur grob vorausgesagt werden. Der Übergang zwischen Kiesflächen mit annueller Krautvegetation und solchen mit ersten verholzten Pionierpflanzen ist fliessend. Die 100 m aktive Breite und deren Bodenbedeckung ist daher eine theoretische Schätzung auf die Gesamtfläche und wird sich nicht in jeder Situation bestätigen. Aufgrund der Dynamik einer Aue und anderen unvorhersehbaren Faktoren (z.B. Wiederkehrhäufigkeit Hochwasser) ist eine genauere Vorhersage zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Zusammenfassende waldökologische Bewertung Gesamthaft nimmt durch die Verbreiterungen und die neuen Seitenarme der Aare die bestockte Fläche stark ab. Stellenweise gehen auch schweizweit sehr seltene Waldstandorte verloren (z.B. Wintergrün-Föhrenwald). Dagegen nehmen Wasserund Kiesflächen im Vergleich zu heute zu. In grösseren Verbreiterungen entstehen aufgrund der Auendynamik neue Standorte (Weidengebüsche, Silberweidenaue, Weichholzaue), die sich in einer natürlichen Sukzession weiterentwickeln werden und die an der Aare wesentlich seltener sind als die Lebensräume, welche verschwinden. Die verbleibenden Waldbestände werden durch die vertraglich gesicherten Bewirtschaftungsmassnahmen und die natürliche Dynamik naturnaher. Tendenziell wird die Wasserversorgung der (Auenwald-)Standorte durch die Stabilisierung des Grundwasserspiegels, durch Infiltration bei erodierenden Ufern und durch periodische Überschwemmungen verbessert. Dadurch dürfte der aktuellen Tendenz, dass sich die heutigen, ehemaligen Auenwälder in Richtung Buchenwaldstandorte entwickeln, entgegengewirkt werden. Der Wald ist die konkurrenzstärkste Lebensgemeinschaft in der Aue: Überall, wo Pionierstandorte entstehen, wo regelmässige Überschwemmungen und Übersarungen mit Geröll ausbleiben, wo andere Nutzungen (mähen von Schilf, Seggenund Binsenriedern) aufgegeben werden, wo Wasser- und Feuchtflächen verlanden oder Standorte trockener werden, wird sich über kurz oder lang Wald einstellen, vom Weidengebüsch bis zum Hochwald. Der Wald ist im Lebensraum Aue nicht gefährdet (abgesehen von menschlichen Einflüssen), aber seine Verbreitung wird abhängig von der Flussdynamik örtlich und zeitlich variieren. Die bestockte Fläche wird mit dem Projekt insgesamt zwar abnehmen, die Fläche des Lebensraumes Aue bleibt aber bestehen (UVB; FB III, 9). Durch die Umweltmassnahmen Wald werden die hinter der Interventionslinie verbleibenden Waldflächen (v.a. Hartholzauen) entsprechend ihren zukommenden Funktionen optimal bewirtschaftet. Durch die langfristig gesicherte Waldbewirtschaftung entsteht hier eine waldökologische Aufwertung. Im Rahmen der Wiederbewaldung von temporären Rodungsflächen und bei der künftigen Bestockung von Ersatzaufforstungen werden seltene Baumarten gepflanzt, gefördert und gepflegt (MBU, WA-Massnahmen). Das Projekt aarewasser wird von einer umfassenden Erfolgskontrolle begleitet (TB 6.4). Die ökologische Erfolgskontrolle hat dabei zwei Hauptzielsetzungen: - Überprüfen der Auswirkungen des Gesamtprojekts auf die Entwicklung des Auen- und Fluss-Lebensraums Aare Thun - Bern bezüglich der Projektziele. Mit Gesamtuntersuchungen in grösseren Zeitabständen lässt sich die langfristige und gesamtheitliche Entwicklung des Auenlebensraums Aare am aussagekräftigsten dokumentieren. - Überprüfen der Wirksamkeit einzelner Massnahmen bezüglich der Projektziele. Im Sinne des Projektmanagements sollen die konkreten Massnahmen auf ihre Auswirkungen überprüft werden, damit allenfalls korrigierend eingegriffen werden kann und damit sich daraus Erfahrungen für die Umsetzung der weiteren Massnahmen gewinnen lassen. Diese Überprüfung umfasst einen eher kurzen Zeitraum und sollte relativ rasch Ergebnisse liefern. Sie orientiert sich an den einzelnen Massnahmen. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 11 Bericht Walderhaltung 3. Waldrechtliches Verfahren Durch die Umsetzung der umfangreichen Massnahmen werden zahlreiche Tatbestände tangiert, die einer waldrechtlichen Bewilligung bedürfen. Es sind dies: − Definitive Rodungen − Temporäre Rodungen − Rodungsersatz (gemäss WaG Art. 7) − Forstliche Bauten und Anlagen im Wald − Nichtforstliche Kleinbauten oder -anlagen/Nachteilige Nutzung Zudem wird für sämtliche Massnahmen, bei denen Waldbestockung (Bäume und/oder Sträucher) aktiv entfernt werden muss, eine Holzschlagbewilligung des Forstdienstes benötigt. Im Rahmen der Genehmigung des Wasserbauplans erteilt das kantonale Amt für Wald (KAWA) aufgrund der Prüfung des Projektdossiers die notwendigen waldrechtlichen Bewilligungen (wo nötig mit Auflagen und Bedingungen). Im Lauf der Projektumsetzung erarbeitet die Projektorganisation (TB 6.1 und Vorschriften zum Wasserbauplan) in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen zu den jeweiligen Massnahmen Detailprojekte. Aufgrund dieser Detailprojekte gibt das KAWA die einzelnen Rodungsetappen waldrechtlich frei. Voraussetzungen für diese Etappenfreigabe sind die schriftliche Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer oder ein entsprechender Enteignungstitel sowie keine wesentlichen (also höchstens geringfügige) waldrechtlichen Änderungen im Detailprojekt im Vergleich zum genehmigten Wasserbauplan. Der Rodungsersatz erfolgt einerseits mittels Ersatzaufforstungen (gemäss WaG Art. 7 Abs. 1) und andererseits mittels Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes (gemäss WaG Art. 7 Abs. 3). Die Sicherung des Rodungsersatzes erfolgt durch den Eintrag einer entsprechenden Dienstbarkeit im Grundbuch. Zusätzlich zum Grundbucheintrag werden mit dem Waldeigentümer langfristige Waldbewirtschaftungsverträge abgeschlossen, in denen die konkreten Bewirtschaftungsvorschriften und allfällige Entschädigungen festgehalten und vereinbart werden. Diese Waldbewirtschaftungsverträge werden nach erfolgtem Landerwerb (Plan C) im Rahmen der Detailprojektierung abgeschlossen. 4. Begründung Rodungen Nach dem Waldgesetz gilt ein generelles Rodungsverbot. Ausnahmebewilligungen werden nur mit strengen Vorschriften gewährt. Art. 5 Abs. 2 ff. WaG regelt diese wie folgt: "Eine Ausnahmebewilligung darf erteilt werden, wenn der Gesuchsteller nachweist, dass für die Rodung wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen und zudem die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a. das Werk, für das gerodet werden soll, muss auf den Standort angewiesen sein; b. das Werk muss die Voraussetzungen der Raumplanung sachlich erfüllen; c. die Rodung darf zu keiner erheblichen Gefährdung der Umwelt führen." Weiter ist dem Natur- und Heimatschutz Rechnung zu tragen (Art. 5 Abs. 4 WaG). Gestützt auf diese rechtlichen Grundlagen werden im Folgenden die einzelnen Voraussetzungen für die Rodungsflächen (temporäre und definitive) des Projekts aarewasser beschrieben. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 12 Bericht Walderhaltung 4.1. Wichtige Gründe für das Projekt aarewasser Grundsätzlich gilt aufgrund der Waldgesetzgebung, dass das Interesse an der Walderhaltung andere Interessen überwiegt. Die Ziele und die damit verbundenen Interessen des Projekts aarewasser werden hier kurz umrissen. Die Bewilligungsbehörde wird schliesslich entscheiden, ob eine Bewilligung ausgestellt wird. Das Projekt aarewasser hat zum Hauptziel, den Hochwasserschutz zu gewährleisten. Die Sohlenerosion und der Geschiebehaushalt werden durch die vorgesehenen Massnahmen stabilisiert , womit auch die Trinkwasserversorgung aus dem Grundwasser langfristig sichergestellt wird. Das geplante System funktioniert nur, wenn der gesamte Aareabschnitt von Thun bis Bern als Ganzes betrachtet und bearbeitet wird. Hochwasser- und Trinkwasserschutz sind von hohem öffentlichem Interesse und sind - wie die Walderhaltung - in der Bundesverfassung (Art. 76, 77 BV) verankert. Es stehen sich hier also zwei wichtige öffentliche Interessen gegenüber. Im Anhang wird für jede Projektmassnahme begründet, warum im jeweils dargestellten Fall der Schutz der Infrastruktur, des Siedlungsgebiets und des Trinkwassers die Walderhaltung überwiegt. Der Grossteil des Perimeters ist im Inventar der "Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung" (BLN) eingetragen, und etwa die Hälfte des Perimeters ist vom Inventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung betroffen. Art. 6 NHG fordert eine ungeschmälerte Erhaltung und grösstmögliche Schonung der BLN-Objekte. Die Auenverordnung fordert zudem in Art. 4 Abs. 1b "… die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts". Mit dem Projekt aarewasser wird dieser Gesetzesauftrag umgesetzt. 4.2. Standortgebundenheit Wird der Hochwasser- und Trinkwasserschutz im Vergleich mit der Walderhaltung als gewichtig erachtet, ist die Standortsgebundenheit gegeben (vgl. 4.1). Theoretisch wird zwischen einer relativen und einer absoluten Standortgebundenheit unterschieden. Die absolute Standortgebundenheit tritt nur in sehr seltenen Fällen ein (z.B. Lage eines Tunnelportals und Zufahrt aus geologischen Gründen, Standort einer Richtantenne aus Peilgründen, JENNI, S. 38). Aufgrund der Projektziele ist es unumgänglich, dass die Massnahmen entlang des Flussverlaufs umgesetzt werden. Da eine grossflächige Umleitung des Flusses im stark besiedelten Aaretal nicht möglich ist, wird für das gesamte Projekt von einer absoluten Standortgebundenheit ausgegangen; diese wird als gegeben erachtet. In Teilabschnitten der Aare, im Bereich der einzelnen Massnahmen, ist die absolute Standortgebundenheit dagegen nicht immer gegeben, da die Verbreiterungen nicht auf der gesamten Länge der Aare gleich stark ausgeprägt sein müssen, damit die Projektziele erreicht werden. Für die einzelnen Massnahmen ist somit von einer relativen Standortgebundenheit auszugehen, da z.T. Wahlmöglichkeiten bestehen. Für eine Rodungsbewilligung wird eine Abklärung von Alternativstandorten verlangt (BGE 119 Ib 397 E. 6a S. 405). Diese fand während der Projektierung statt. Im Technischen Bericht werden folgende Elemente zur Festlegung des Raumbedarfs verwendet: Ursprünglicher Flusslauf gemäss Siegfriedkarte und Topografie, Bauzonen und andere infrastrukturelle Begrenzungen (z.B. Autobahn), festgelegter Perimeter SFG (auch Trinkwasserschutz) (siehe auch TB, Kapitel 4). Verbreiterungen werden überall dort vorgenommen, wo es technisch möglich und zweckmässig ist. Das Aaretal ist dicht besiedelt. Die engen Raumverhältnisse um die Aare lassen heute keinen grossen Handlungsspielraum für Verbreiterungen im Sinn des ursprünglichen Aarelaufs offen. Insbesondere das Siedlungsgebiet, die Autobahn und rechtsgültige Grundwasserschutzzonen stecken den Rahmen bereits relativ eng ab. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 13 Bericht Walderhaltung Von den Massnahmen sind somit in erster Linie Wald und Landwirtschaftsflächen (LN) betroffen. Da entlang der Aare viel öfter Waldareal direkt angrenzt, ist verhältnismässig mehr Wald als LN von den Projektmassnahmen betroffen (siehe auch Tabelle 2). 4.3. Raumplanung Die Übereinstimmung mit der Raumplanung wird im UVB; FB X., überprüft und dargestellt. Das Gebiet des aarewasser-Perimeters tangiert vier Regionale Waldpläne (RWP) (in Klammer: betroffene Gemeinden im aarewasser-Perimeter) − RWP 33: Thun - Spiez - Sigriswil (Thun, Steffisburg, Heimberg, Uetendorf) − RWP 52: Schwarzwasser - Gürbetal (Uttigen, Jaberg, Kirchdorf, Gerzensee, Belp) − RWP 53: Bern (Köniz, Muri, Bern) − RWP 43: Amt Konolfingen (Kiesen, Wichtrach, Münsingen, Rubigen, Allmendingen) In der Regionalen Waldplanung werden die raumwirksamen Inhalte der forstlichen Planung mit der übergeordneten Raumplanung abgestimmt. Der Regionale Waldplan (RWP) ist das Kernstück der forstlichen Planung und dient der Koordination der öffentlichen Interessen am Wald. Er enthält Richtlinien für die Waldbehandlung in den nächsten 15 Jahren und wird durch Genehmigung durch den Regierungsrat behördenverbindlich. Gebiete mit besonderen Bewirtschaftungsvorschriften werden mit Objektblättern erfasst. In den genannnten RWP befassen sich insgesamt fünf solche Objektblätter mit den Wäldern im Aareraum zwischen Thun und Bern. Die Zielsetzungen dieser RWP-Objekte stehen weitgehend im Einklang mit dem Projekt aarewasser. Teile des aarewasser-Perimeters wurden in verschiedenen Bundesinventaren aufgenommen (BLN, Auengebiete, Moorlandschaften, Flachmoore, Amphibienlaichgebiete), welche die Erhaltung des wertvollen Natur- und Landschaftsraumes bezwecken. Zusätzlich umfasst das kantonale Naturschutzgebiet Aarelandschaft Thun-Bern fast das gesamte Gebiet (Regierungsratsbeschluss vom 30. März 1977). Weiter existieren mehrere rechtskräftige Grundwasserschutzzonen. Die angrenzenden Gemeinden verfügen über Uferschutzpläne nach dem kantonalen See- und Flussufergesetz SFG oder andere kommunale Nutzungspläne. Für das umfassende Hochwasserschutzprojekt wird ein kantonaler Wasserbauplan erstellt. Der Wasserbauplan geht den kommunalen Nutzungsplänen vor, und die kommunalen Uferschutzpläne müssen in der Folge angepasst werden (siehe Vorschriften zum kantonalen Wasserbauplan Dokument 2.7 und TB, 4.7.5). 4.4. Keine Gefährdung der Umwelt Der UVB kommt zum Schluss, dass das Gesamtprojekt aarewasser den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Umwelt genügt, sofern die vorgesehenen Massnahmen zum Schutz der Umwelt vollständig und fristgerecht umgesetzt werden (UVB; FB III, 10). Dank der geplanten Massnahmen in den verschiedenen Umweltbereichen werden die negativen Effekte des Projekts so weit als möglich abgefedert. Die vorgesehene Projektorganisation stellt die sorgfältige Umsetzung und Kontrolle der Arbeiten sicher. Während des Baus lassen sich gewisse negative Auswirkungen nicht verhindern. Im Bereich Wald sind daher folgende Massnahmen zum Schutz des Bestandes geplant (siehe MBU, WA.Allg.04-09): − Schutz des Waldes vor Befahren mit schweren Fahrzeugen. Es darf nur auf den in den Plänen markierten Baupisten gefahren werden. Bei empfindlichen Böden werden Schutzmassnahmen ergriffen (Astteppiche, Matten, etc.). − Schutz des Waldes vor Deponien: Aushub und Baumaterial wird nur auf festgelegten Deponieplätzen abgelagert. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 14 Bericht Walderhaltung − Dämme werden vor Kopf gebaut, um möglichst wenig Waldboden zu beanspruchen. − Stehende Bäume dürfen nicht eingeschüttet werden und müssen im Schwenkbereich von Maschinen oder entlang Baupisten und Installationsplätzen geschützt werden. − Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist im Wald verboten. − Damit die neben den Rodungsflächen verbleibenden Bestände ihre Funktionen dauernd gewährleisten können, sind gezielte vorbereitende Stabilitätsdurchforstungen durchzuführen. 4.5. Natur- und Heimatschutz Der Natur- und Heimatschutz wird in den zwei Fachberichten des UVB Landschaft (I) und Fauna, Flora, Wald (III) behandelt. Beide Berichte bewerten das Projekt insgesamt als eine Aufwertung. Das Landschaftsbild wird mit der naturnäheren Flusslandschaft bedeutend aufgewertet. " Die Beurteilung der einzelnen Projektmassnahmen und der Fachbereiche zeigt, dass trotz stellenweise auch grösseren Verlusten von heutigen Naturwerten das Projekt insgesamt eine Aufwertung des Lebensraumes Aare-Auen bewirkt. Das Projekt entspricht auch den Gesetzen und Vorschriften für die betroffenen Fachbereiche. Voraussetzung für diese Umweltverträglichkeit ist allerdings, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz der Umwelt vollständig und fristgerecht umgesetzt werden. (vgl. UVB; FB III, 10)." Mit dem Projekt entsteht ein durchgehender Lebensraum entlang der Aare. Die Längsvernetzung der verschiedenen Habitate wird durch die Umweltmassnahmen gewährleistet. Die Schaffung dieses über 20 km langen Ausgleichsstandorts ist nur möglich, wenn alle Projektmassnahmen durchgeführt werden. 4.6. Fazit Die in Art. 5 WaG kumulativ verlangten Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für eine Rodung werden im Projekt aarewasser erfüllt. Es sprechen mit Hochwasser-, Trinkwasser- und Auenschutz wichtige öffentliche Interessen für die Ausführung der vorgesehenen Projektmassnahmen. Die Standortgebundenheit entlang der Aare ist für das Hochwasserschutzprojekt als Ganzes gegeben. Die Voraussetzungen der Raumplanung werden mit dem kantonalen Wasserbauplan erfüllt und die Umwelt wird nicht gefährdet. Bestehende Umweltrisiken werden durch Massnahmen entschärft, deren sorgfältige von der vorgesehenen Projektorganisation kontrolliert wird. Die Auen entlang der Aare werden insgesamt ökologisch aufgewertet. Wichtig dabei ist die Betrachtung des Gesamtprojekts. In einzelnen Abschnitten bzw. Massnahmen kann die Bilanz negativ ausfallen. Wird jedoch das Projekt als Gesamtheit betrachtet, sind die Bedingungen erfüllt. Die Fachberichte des UVB zeigen auf, dass die wichtigen Punkte detailliert und sorgfältig abgeklärt worden sind. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 15 Bericht Walderhaltung 5. Rodungsflächen 5.1. Definitive Rodungen Im Rodungs- und Ersatzaufforstungsplan D sind die Rodungsflächen und ihre Standorte dargestellt. Gesamthaft ist es aus hochwasserschutztechnischen Gründen notwendig, 9.2 ha Wald definitiv zu roden. Im Anhang werden die einzelnen Rodungsflächen nach Massnahme, Gemeinde und Flächengrösse aufgelistet. In Absprache mit dem KAWA haben folgende Massnahmetypen eine definitive Rodung zur Folge: − Aktiv gebaute, grossflächig-zusammenhängende Verbreiterungen. − Grossflächige Initialmassnahmen (Flächenbeanspruchung grösser als Initialmassnahmen gemäss Normalprofilen), deren Fläche voraussichtlich längerfristig dauernd von Wasser bedeckt ist. − Längsverbau mit Steinblöcken, wenn dieser horizontal breiter als 8 m ab Normalwasserstand ist und keine lückige Bestockung zulässt. − Bleibende Bauwerke, welche die Kriterien von "forstlichen Bauten" bzw. von "nichtforstlichen Kleinbauten" nicht erfüllen (z.B. Brücken, Fundamente von Freileitungsmasten mit einer Fläche von über 2x2m). 5.2. Temporäre Rodungen Im Rodungs- und Ersatzaufforstungsplan D sind die Rodungsflächen und Standorte dargestellt. Gesamthaft ist es notwendig, 62.9 ha Wald temporär zu roden. Diese ausgewiesene Fläche (Plan D) dürfte wesentlich grösser sein als die durch die Bauarbeiten tatsächlich beanspruchte Fläche, insbesondere da für die temporären Rodungen der Ufersicherung in Phase 2 ein breites Band, in dem letztendlich nur einzelne Buhnen gebaut werden, ausgeschieden ist. Somit kann je nach Situation entschieden werden, wo die Buhnen genau hinkommen. Im Anhang werden die einzelnen Rodungsflächen nach Massnahme, Gemeinde und Flächengrösse aufgelistet. Folgende Massnahmetypen haben eine temporäre Rodung zur Folge: − Baustellenzufahrten, Installationsplätze, Materialdepots für Bauwerke, die eine Rodungsbewilligung benötigen. − Steinbuhnen Typ A und B/Baumbuhnenreihen gemäss Normalprofilen. (Diese stellen nach Bauabschluss bewilligte "nichtforstliche Kleinbauten" dar, gehören zum Waldareal und sind somit Teil der Wiederaufforstung an Ort und Stelle). − Aktives linear-flächiges Entfernen des heutigen Längsverbaus. Mit dem Entfernen des Längsverbaus sind höchstens Initialmassnahmen gemäss Normalprofil verbunden. − Lineare Bauwerke, die nach dem Bau wieder bestockt werden (Wiederbestockbarer Längsverbau/Dämme/Leitungen, die unter Boden verlegt werden). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 16 Bericht Walderhaltung 6. Ersatzmassnahmen Wald 6.1. Ersatzaufforstungen Insgesamt müssen 9.2 ha Wald definitiv gerodet werden. In Absprache mit dem KAWA müssen davon Ersatzaufforstungen im Umfang von mindestens 4 ha geleistet werden. In der folgenden Tabelle sind die vorgesehenen Ersatzaufforstungsflächen aufgelistet: Tabelle 3: Übersicht Ersatzaufforstungsflächen Gemeinde Parz. Steffisburg (Nr.) 243 Heimberg 1 Uetendorf 1137 Uttigen 306 Grundeigentümer Schweiz. Eidgenossenschaft VBS AareZulgkorrektion ThunUttigen Energie Wasser Bern Energie Wasser Bern Total Nummer gem. MBU (WA-Nr.) WA.00.05 Fläche (m2) 763 WA.01.04 1'380 WA.02.03 36'000 WA.02.07 2'745 Bemerkungen Die Fläche ist insgesamt 958 m2 gross, davon werden 195 m2 dem Projekt "Bypass Thun Nord" angerechnet. 2 Teilflächen Die im Plan D festgehaltene Fläche ist insgesamt 52'255 m2 gross. Dem Projekt aarewasser wird davon soviel angerechnet, dass insgesamt Ersatzaufforstungen im Umfang von mindestens 4 ha ausgewiesen werden können. 40'888 Tabelle 4: Kurzbeschrieb der einzelnen Ersatzaufforstungsflächen Nummer gem. MBU (WA-Nr.) Kurzbeschreibung WA.00.05 Im Bereich AMP Steffisburg, wo der Aareweg leicht von der Aare weg verlegt wird, kann auf der Uferböschung eine kleine Ersatzaufforstung mit einer lichten Bestockung von seltenen Baumarten realisiert werden. Dadurch wird die Längsvernetzung etwas verbessert. WA.01.04 Am linken Ufer der Zulg können im Bereich der dort neu gesicherten Böschung zwei kleine Ersatzaufforstungen mit einer lichten Bestockung von seltenen Baumarten realisiert werden. Dadurch wird mittelfristig der bestockte Bereich zwischen Siedlungsgebiet Kaliforni und der Zulg etwas breiter. WA.02.03 WA.02.07 Im Bereich der neuen Trinkwasserschutzzone Uttigen Au-Amerikaegge wird durch das Projekt aarewasser eine umfangreiche Ersatzaufforstung realisiert. Als optimalen Schutz der künftigen Trinkwasserfassung wird ein arten- und strukturreicher Laubmischwald mit dauernder, teils lückiger Bestockung begründet, der gegen das Landwirtschaftsland von einem stufigen, ökologisch wertvollen Waldrandbereich umgeben ist. Durch die Ersatzaufforstung Amerikaegge wird ein durchgehend breiter, ökologisch wertvoller Waldgürtel entlang der Aare von Uttigen bis Uetendorf sichergestellt. Die Ersatzaufforstungsflächen sind in den Plänen B und D dargestellt und in den MBU beschrieben. 17 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung 6.2. Massnahmen zugunsten Natur- und Landschaftsschutz Von den 9.2 ha Wald, die definitiv gerodet werden müssen, werden - in Absprache mit dem KAWA - als Rodungsersatz für ca. 5.2 ha Wald Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes durchgeführt (nach Art. 7 Abs. 3 WaG). Es handelt sich dabei um die in Plan D und Plan B eingetragenen Umweltmassnahmen Wald ("WA-Massnahmen"). Die Umsetzung dieser WA-Massnahmen wird ausschliesslich der "Waldrodungsbilanz" zugeteilt (siehe MBU). In Absprache mit dem KAWA muss das Projekt aarewasser pro ha definitive Rodung gegen ca. Fr. 150'000.- bis 200'000.- in Massnahmen zugunsten Natur- und Landschaftsschutz investieren. Zusammenfassend sind folgende Umweltmassnahmen Wald vorgesehen: Tabelle 5: Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Waldmassnahmetyp Kurzbeschrieb Naturnahe Waldbewirtschaftung mit vereinbarten Waldbauzielen Die naturnahe Waldbewirtschaftung wird durch die Quantifizierung von Zielwerten für Laub-, Tot- und Altholzanteile definiert. (Zielwerte Laubholzanteile gemäss "Kommentare zu den Waldgesellschaften des standortkundlichen Kartierungsschlüssels für die Wälder der Kantone Bern und Freiburg" (KAWA 1996). Alt- und Totholzanteil gemäss Zielwerten "Biodiversität im Wald: Entschädigung für Naturschutzleistungen im Wald im Kt. Bern" (KAWA+LANAT 2007). Dauerwaldbewirtschaftung Natürliche Auenwalddynamik Total Zusätzlich zu den Zielwerten für Laub-, Tot- und Altholz wird die dauernde Bestockung der Fläche mit einzelbaum- oder kleingruppenweiser Verjüngung vereinbart. Je nach Lage wird zusätzlich ein differenzierter Deckungsgrad angestrebt (z.B. gegen die Autobahn dicht und im Aaredammbereich licht). Die natürliche Auenwalddynamik wird durch einen forstlichen Nutzungsverzicht erreicht. Die Flächen werden sich selbst überlassen und die Waldentwicklung wird der natürlichen Dynamik übergeben. Flächen [ha] 55.5 112.8 68.6 236.9 Siehe dazu auch die Beschreibungen der einzelnen Massnahmen in den MBU sowie Kap. 2.3 und 3. des vorliegenden Berichts. Bemerkungen: Der Waldrodungsbilanz werden ausschliesslich die "WA-Massnahmen" zugeteilt und angerechnet. Folgende waldökologische Aufwertungen sind klar nicht Bestandteil dieser Bilanz: − Weitere Umweltmassnahmen, wie z.B. die vorgesehene Anlage von Teichen für Amphibien (FA-Massnahmen) oder die Anlage von Strukturelementen für Reptilien (FR-Massnahmen) − Landwirtschaftsland im Bereich von grösseren Verbreiterungen, wo künftig Weichholzauenstandorte erwartet werden (z.B. MN 9 Verbreiterung Boden) Im Rahmen der vorgesehenen Waldbewirtschaftungsverträge kann später die Pflege und der Unterhalt weiterer notwendiger Massnahmen gewährleistet werden, so z. B.: − die periodische Ausholzung von Giessen, Amphibienteichen und ReptilienStrukturelementen − die wasserbauliche Sicherheitsholzerei zur Vorbeugung von Schwemmholzproblemen − die Sicherheitsholzerei entlang von Aarewegen und Feuerstellen 18 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung 7. Weitere Waldrechtliche Bewilligungen Abgesehen von der Rodungsbewilligung sind weitere waldrechtliche Bewilligungen für verschiedene Vorhaben im Wald notwendig. 7.1. Forstliche Bauten und Anlagen im Wald Gemäss Art. 4 WaV stellen Forstliche Bauten und Anlagen Waldareal dar; für deren Bau ist keine Rodungsbewilligung nötig. Eine Forstliche Baute oder Anlage im Wald muss dem Zweck der Nutzungszone entsprechen und bedarf einer Baubewilligung (Art. 22 RPG). Der Standort im Wald muss im Vergleich zu alternativen Standorten ausserhalb des Waldes erheblich vorteilhafter sein (BGE 118 IB 335). Im Projekt aarewasser werden in Absprache mit dem KAWA folgende Massnahmentypen als Forstliche Bauten oder Anlagen im Wald taxiert: Tabelle 6: Übersicht Forstliche Bauten und Anlagen im Wald Massnahmentyp 1. Passive Gewässerverbreiterungen samt Initialmassnahmen gemäss Normalprofilen 2. Bau neuer Waldwege oder Wegverbreiterungen (Aarewege, Waldwege) 3. Ausbau, Neubau, Verschiebung von Teichen und Gerinnen im Wald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Ausmass 32.7 ha 16'556 m' --- Der Nachweis der Standortgebundenheit und der Notwendigkeit der Forstlichen Baute und Anlage wird im Folgenden generell pro Massnahmetyp erbracht. Davon abweichende spezielle Standortbegründungen werden im Anhang pro wasserbauliche Massnahme beschrieben. zu 1. Passive Gewässerverbreiterung samt Initialmassnahmen gemäss Normalprofilen: Mit der Begründung der Standortgebundenheit des Rodungstatbestandes für die aktive Verbreiterung ist die Standortgebundenheit der passiven Verbreiterung ebenfalls gegeben (vgl. Kapitel 3.1). Die Notwendigkeit der passiven Verbreiterungen resultiert aus dem öffentlichen Anspruch an Hochwasserschutz und gesicherter Trinkwasserversorgung. Dieser Anspruch wird durch eine Verbreiterung des Gewässerraums erreicht. Der im Gleichgewicht stehende Geschiebehaushalt fördert die Sohlenstabilität (TB, Kap. 0 und 4.2.1). Passive Verbreiterungen liefern das dafür notwendige Geschiebe (siehe Kreisschreiben 1, Beilage 3). zu 2. Bau neuer Waldwege oder Wegverbreiterungen (Aarewege, Waldwege): Die Erhaltung des Ausbaustandards der Aarewege ist Projektziel gemäss TB, Kap. 4.2.1 und ermöglicht die Naherholungsnutzung, Waldbewirtschaftung, Biotoppflege und Gewässerzugänglichkeit des Gebiets. Zudem verpflichtet das See- und Flussufergesetz des Kantons Bern Kanton und Gemeinden, für den öffentlichen Zugang zu See- und Flussufern zu sorgen (siehe BIF). Waldstrassen, welche nicht ausschliesslich forstlichen Zwecken dienen, können ebenfalls als Forstliche Bauten bewilligt werden (BG1A 113/2003 vom 16.7.2004). Das Verkehrskonzept wird im BIFBericht, Kap. 5.1 beschrieben. Angestrebte Verkehrsregelungen sind aus den BIF-Plänen ersichtlich (Fahrverbot, etc.). Sie werden später voraussichtlich in die notwendigen Waldstrassenplänen übernommen und damit rechtlich umgesetzt. zu 3. Ausbau, Neubau, Verschiebung von Teichen und Gerinnen im Wald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen: Wertvolle Habitate werden durch die vorgesehenen baulichen Massnahmen beeinträchtigt oder gehen z.T. ganz verloren. Wo möglich sollen für Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 19 Bericht Walderhaltung auentypische Arten (v.a. Amphibien, Reptilien und Pflanzen) Ausweichstandorte hinter der neuen Interventionslinie in der Nähe erstellt werden. Viele der heutigen Habitate liegen im Waldareal und müssen zur Erfüllung ihrer Funktion in der Nähe des heutigen Standorts, d.h. meist auch wieder im Wald, neu geschaffen werden. Zusätzlich gibt es Vernetzungsstandorte, welche Habitate verbinden und somit den Austausch ermöglichen (Längsvernetzung). Der maximale Abstand zwischen zwei Vernetzungsstandorten beträgt 500 m, d.h. vielerorts muss ein Standort im Wald liegen, da er sonst zu weit weg wäre. Zudem gibt es oftmals keine Möglichkeit auszuweichen, da die Autobahn oder Siedlungsland direkt an den Wald grenzen. Die auf den Plänen D grün bezeichneten Umweltmassnahmen haben hinweisenden Charakter. Massgebend sind die vollständigen Angaben in den Massnahmeblättern Umwelt (MBU) und im Plan B. 7.2. Nichtforstliche Kleinbauten oder -anlagen im Wald Nichtforstliche Kleinbauten oder -anlagen im Wald werden, wie auch Niederhalteservitute für Freileitungen u.ä. als nachteilige Nutzung des Waldes nach WaG Art. 16 und 52 betrachtet, da sie die Bewirtschaftung des Waldes beeinträchtigen. Es handelt sich aber ausdrücklich nicht um Rodungstatbestände. Für Nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen gemäss Art. 35 KWaV ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Der Zweck der Baute/Anlage muss einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordern und es dürfen keine überwiegenden Interessen dagegen sprechen (Art. 24 RPG). Folgende Massnahmetypen werden als Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen im Wald betrachtet und hier generell begründet (Details pro Massnahme siehe Anhang): 1. Längsverbau mit Steinblöcken: falls horizontal weniger als 6-8 m breit ab Normalwasserstand. Der Längsverbau erfüllt seinen Zweck nur, wenn er entlang der Aare erstellt wird (positive Standortgebundenheit). Begründeten Hochwasserschutzmassnahmen stehen keine überwiegenden Interessen entgegen. 2. Freileitungen (über Boden) verlangen die dauernde Niederhaltung der Waldbestockung, was einer waldrechtlichen Bewilligung bedarf (= nachteilige Nutzung). Das dazu notwendige Verfahren findet hier ebenfalls im Rahmen der Genehmigung des Wasserbauplans statt. Die zu verlegenden Leitungen liegen bereits im Wald, und es ist nach Abklärung von Alternativstandorten nicht möglich, sie ausserhalb des Waldes zu verlegen. Im Bereich der Freileitungen gilt ein Niederhalteservitut. Massgebend dabei ist, ob die verbleibende Bestockung ihre Funktion erfüllen kann. Im Projekt aarewasser sollte dies der Fall sein. Niedergehaltene Wälder können die ökologischen Ausgleichsflächen (z.B. Strukturelemente wie Steinhaufen für Reptilien, welche eine starke Sonneneinstrahlung benötigen) unterstüt2 zen. 15'747 m Waldfläche in MN 2 (Heimberg) sind von einer nachteiligen Nutzung betroffen. 3. Feuerstelle Typ 1+2 gemäss BIF: Es handelt sich um einfache Bodenfeuerstellen mit Innen-Durchmesser 50-80 cm, bestehend aus grösseren, nicht vermörtelten Natursteinen, ohne Grillrost. Je nach Situation werden ein kleines Holzlager und ein Abfallbehälter zur Verfügung gestellt. Typ 1 besteht zudem aus 3-5 geeigneten Sitzgelegenheiten. Im Gegensatz dazu stellt Typ 2 mit einem Tisch und zwei Bänken ein umfangreicheres Angebot zur Verfügung (Details siehe TB, Anhang BIF, 2 MBIF). Die Flächen der Feuerstellen sind kleiner als 25 m . Beide Feuerstellentypen sind ein Element der aktiven Besucherlenkung und leisten einen Beitrag zur geordneten Besucherlenkung. Ohne angebotene bezeichnete und unterhaltene Feuerstellen wird sich der Nutzungsdruck verstärkt auf die ganze Fläche auswirken. Die neu geplanten Feuerstellen sind oft Ersatz für heute bestehende Feuerstellen, die im Bereich der Verbreiterungen liegen. Die beschränkt angebotenen und unterhaltenen Feuerstellen sind ein Element der Aktivlenkung. Sie sollen einen Beitrag zur geordneten Nutzung des Aareraums Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 20 Bericht Walderhaltung leisten (MBIF). Insgesamt werden elf neue Feuerstellenstandorte im Projektperimeter im Wald geschaffen (gemäss Plan D). Die meisten neuen Feuerstellenstandorte ersetzen heutige Feuerstellen, die durch die wasserbaulichen Massnahmen verschoben werden. Für die totale Anzahl Feuerstellen (auch ausserhalb Wald) und die genaue Ausstattung ist der Text im BIF massgebend. 4. Ein- und Auswasserungsstellen: Die gebauten Ein- und Auswasserungsstellen liegen an bezeichneten Orten und sind mit OeV gut erreichbar. Beide Massnahmen tragen zu einer geordneten Nutzung des Naherholungsgebiets bei und verhindern Konflikte zwischen den Nutzergruppen sowie Störungen in sensiblen Habitaten. Vier neue Ein- und Auswasserungsstellen werden auf Waldareal erstellt (gemäss Plan D). Weitere Ein- und Auswasserungsstellen werden ausserhalb des Waldes erstellt (Details siehe BIF). 5. Info-Standort An zentralen Einstiegspunkten oder wichtigen Aufenthaltsbereichen sollen die Besucher Zugang zu relevanten Informationen haben. Die schriftliche und grafische Information vor Ort ist ein wichtiges Element der Lenkung und hilft mit, die Besucher zu sensibilisieren. Die Stelen sind auf einen zentralen Standort angewiesen (Details siehe BIF). Im Perimeter werden im Waldareal insgesamt 43 neue Infostandorte erstellt (siehe Plan D). 6. Nach Bauabschluss stellen die Buhnen (Steinbuhnen Typ A und B, Baumbuhnen) bewilligte "Nichtforstliche Kleinbauten" dar. Die Fläche der Buhnen ist somit Teil der Wiederaufforstung an Ort und Stelle. Sie sind standortgebunden und dienen zur Ufersicherung. Auf den Rodungs- und Ersatzaufforstungsplänen D sind die Bereiche zur Sicherung der Interventionslinie, in denen die Buhnen erstellt werden, als temporäre Rodungen grosszügig eingefärbt (genauer Standort der einzelnen Buhnen noch nicht klar). Nur ein Teil dieser Fläche wird tatsächlich mit Buhnen bebaut werden. 7. Ersatz von bestehenden bewilligten Bauten im Wald am selben Ort (z.B. Ersatz Schützenfahrbrücke): Muss eine bestehende, bewilligte Baute im Wald auf Grund der hochwasserschutztechnischen Bauten verschoben werden, so ist dafür keine Rodungsbewilligung notwendig, da bereits bei der ersten Erstellung ein ordentliches Rodungsverfahren durchgeführt wurde. Eine Bewilligung für eine Nichtforstliche Baute oder Anlage ist jedoch einzuholen. 8. Aussichtsplattformen Dank der geplanten Plattformen und Stege wird der Einblick ins Gebiet störungsfrei realisierbar; das störende, unerlaubte Betreten der Ruhegebiete wird reduziert. Die Aussichtsplattformen werden aus Holz und Stahl und allenfalls aus Betonpfählen erstellt. Das zu beobachtende Objekt wird durch die Plattform inszeniert. Abgrenzung durch Lattenzaun/Palisadenzaun/Metallzaun ist im Detailprojekt zu definieren. Die Aussichtsplattform macht das zu beobachtende Objekt interessanter und wertvoller, die Aufmerksamkeit wird geweckt. Sie dient auch als Ort für die Vermittlung von Umweltwissen (Bildung) bei geführten Begehungen. Mit der Aussichtsplattform soll die Neugier auf gelenkte, kontrollierbare Weise befriedigt werden. Insgesamt werden sieben neue Aussichtsplattformen erstellt. Davon liegen fünf im Wald (Details siehe BIF, Lage Plan D). 9. Signal Verkehrslenkung Im Projekt werden die gängigen Verkehrslenkungssignale für Wasser- oder Strassenverkehr verwendet. Wo Bedarf vorhanden ist, werden die gängigen, offiziellen Signale mit Symbolen ergänzt, die rasch von allen Besuchern begriffen werden. Die Verkehrslenkungssignale unterstützen die BIF-Strategie auf Stufe des Nutzungsrechts. Zum grössten Teil haben die Verkehrslenkungssignale rechtsverbindlichen Charakter (z.B. Fahrverbot, Landeverbot), zum Teil auch empfehlenden Charakter (z.B. Auswasserungsstelle vor Aareabschnitt mit Strömungsturbulenzen). Für die Konkretisierung ist zu gegebener Zeit ein Signalisationsplan zu erstel- Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 21 Bericht Walderhaltung len. Die rechtsverbindlichen Signale sind nötig, damit im Notfall auch gebüsst werden kann. Neun neue Signale werden auf Waldareal montiert (siehe Plan D). Die rechtsverbindliche Umsetzung der Verkehrsregelung auf Waldwegen erfolgt mit dem nachfolgenden Waldstrassenplanverfahren (Details siehe BIF). 10. Trampelpfade sind Wege, die durch das Begehen entstehen, nicht aber baulich erstellt und unterhalten werden (ohne Sicherheit und ohne Haftung der Wegoder Grundeigentümer). Trampelpfade können ausserhalb der Ruhegebiete im Uferbereich entstehen - und auch wieder verschwinden. Das See- und Flussufergesetz (SFG) des Kantons Bern verpflichtet Kanton und Gemeinden, den öffentlichen Zugang zu Gewässern sicherzustellen. Die neu gebauten Aarewege werden in der Anfangsphase passiver Verbreiterungen vielerorts relativ weit vom Aareufer entfernt sein. Damit auch während der Phase der passiven Verbreiterung der Zugang zum Ufer sichergestellt ist, können in genau gekennzeichneten Gebieten (siehe Anfangs- und Endpunkte in Plänen A, B, D) Trampelpfade entstehen und werden toleriert. Das Zivilgesetzbuch (Art. 699 Abs. 1 ZGB) gewährt der oder dem Einzelnen das Recht auf freien Zugang zu Wald und Weide. Das Waldgesetz (Art. 14 Abs. 1 WaG) hält präzisierend fest, dass die Kantone dafür zu sorgen haben, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist. Art. 21 KWaG regelt die öffentliche Zugänglichkeit. Da die vorgesehenen Trampelpfade weder gebaut noch unterhalten werden und nur in Gebieten zugelassen werden, in denen kein erheblicher Schutz im Sinn eines Ruhegebiets nötig ist, liegen sie im Rahmen der öffentlichen Zugänglichkeit des Waldes und müssen geduldet werden. Werden im Rahmen der Projektumsetzung aus speziellen Gründen und in Ausnahmenfällen solche Trampelpfade aktiv gebaut, muss vorgängig durch den Forstdienst eine Bewilligung für eine "Nichtforstliche Kleinbaute" erteilt werden. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung - Anhang ANHANG 1 Waldrechtliche Beurteilung je Projektmassnahme Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 1 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 0: Aufwertung Regiebrücke bis ARA-Brücke 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Aare ist im Abschnitt der Massnahme 0 kanalisiert und mit Betonplatten und Rollierungen verbaut. Diese sind sanierungsbedürftig (siehe TB, 5.4 und Plan A). Der Ersatz des Längsverbaus erfordert temporäre Rodungen von insgesamt 2 31'504 m Uferbestockung, die rechtlich als Waldareal gilt. (siehe Plan D). Eine naturnahe Gestaltung der Ufer mit Lebensraumstrukturen für Fische und Reptilien wird - soweit möglich - mit dem neuen Längsverbau realisiert. Eine Verbreiterung wie in anderen Abschnitten der Aare ist hier nicht möglich, da die Umgebung bis nahe ans Gewässer intensiv bebaut ist und daher der seitliche Geschiebeeintrag kaum möglich ist. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Wiederbewaldung natürlich und mit Initialpflanzungen seltener Baumarten gemäss den MBU (WA.00.01, WA.00.04, WA.Allg.02). Die Massnahme wird in Etappe 3, d.h. im ersten Viertel der Massnahmenumsetzung, realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Temporäre Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Der bestehende Längsverbau ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr dem modernen Wasserbau. Streckenweise werden Schadstellen mit Natursteinblöcken saniert (TB, 5.4). Ohne diese wasserbaulichen Massnahmen wird die bestehende Sicherung weggespült. 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Da die Ausgangslage ein naturferner Zustand ist, werden die Massnahmen - Wasserbau und Umwelt - auf jeden Fall einen positiven Effekt auf die Lebensräume und Organismen haben, wenn auch nur einen relativ kleinen, da nur wenig Raum zur Verfügung steht. Durch die kleine Ersatzaufforstung (WA.00.05) wird die Längsvernetzung leicht verbessert (vgl. TB, 5.4.6 und BW, 4.5). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In Kapitel 4.4 BW sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 2 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv x Steffisburg 613'410 613'104 612'993 612'849 612'870 y 179'042 179'557 2332 179'666 179'840 179'821 6 612'900 179'775 Thun 613'000 179'599 612'902 179'702 4'641 612'910 179'685 612'770 179'874 612'588 180'255 Uetendorf 612'348 180'844 612'452 180'592 2 Kanton Bern AareZulgkorrektion Thun-Uttigen Schweiz. Eidgen. armasuisse Aare665 Zulgkorrektion Thun-Uttigen Aare596.03 Zulgkorrektion Thun-Uttigen Aare596.02 Zulgkorrektion Thun-Uttigen Schweiz. Eidge1131.01 nossenschaft 612'591 180'266 612'304 180'963 1420 612'409 180'706 Kanton Bern Total [m ] 8'019 650 1'273 2'387 11 2 [m ] Total 2 [m ] 8'019 650 1'273 2'387 11 53 53 177 64 1'609 177 64 1'609 3'613 3'613 6'779 6'779 3'617 3'617 8 8 1'569 1'041 635 31'504 1'569 1'041 635 31'504 0 2. Forstliche Bauten 2.1 Waldstrassen 2.1.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 0 Zwischen km 1.400 und km 1.800 wird am rechten Ufer der Aareweg einige Meter vom Fluss weg verschoben. Die neue Waldstrasse wird 3 m breit und 284 m lang sein (siehe Plan D). Sie wird durch Velofahrende mitbenutzt (TB, 5.4.5). Die Breite der Dammbestockung nimmt durch die Wegverlegung zu und eine Ersatzauffors2 2 tung von insgesamt 958 m wird ermöglicht. Davon werden 763 m dem Projekt aarewasser angerechnet. Die neue Waldstrasse verläuft entlang dem neuen Waldrand. Zudem Gründe aus BW, 7.1. 2.1.2 Standortgebundenheit Es handelt sich um die einzige Stelle auf diesem Abschnitt, in der Landwirtschaftsland an das Ufer grenzt und eine kleine Verbreiterung der Aare möglich ist. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 3 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.2 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 0 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. Eine Bewilligung als Forstliche Baute ist nur für FA.00.01 zur Aufwertung des Amphibienlaichgebiets in der Schintere erforderlich (siehe MBU). Zwei Tei2 che von insgesamt 500 m zur Unterstützung der Amphibienlaichgebiete (insbesondere des Laubfroschs) sollen im Wald gebaut werden. 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Infostandorte Zwei Infostandorte werden an zentralen Standorten (Regiebrücke und Aaresteg) erstellt. Bei der Regiebrücke ersetzt der neue Infostandort die bereits bestehende Tafel. Weitere Informationen siehe Kapitel 7.2 BW und BIF. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 4 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 1: Verbreiterung und Längsvernetzung Zulg 1. Rodung 1.1 Beschreibung Natürlicherweise ist die Zulg im Projektperimeter der wichtigste Geschiebelieferant der Aare. Heute ist sie im Unterlauf stark kanalisiert und mit Schwellen verbaut und liefert daher nur wenig Geschiebe. Weiter ist die Zulgmündung für Fische unpassierbar. Am Ufer leben diverse Reptilien. Heute befindet sich eine vielbesuchte Feuerstelle mit Bänken und Tischen auf der rechten Zulgseite. Um die Mündung herum führt der Aareweg. Der ARA-Hauptkanal führt heute unter der Zulgmündung durch und muss auf Grund des wasserbaulichen Eingriffs weiter Zulgaufwärts verlegt werden. Dafür wird die Leitung auf der rechten Zulgseite zwischen der Autobahnbrücke und dem neuen Steg und auf der linken Zulgseite parallel zum neuen Aareweg verlegt (siehe Plan D). Dazu ist eine temporäre Rodung notwendig. Die Massnahme wird zeitlich vor den wasserbaulichen Massnahmen realisiert. Aus hochwasserschutztechnischen Gründen wird die Zulgmündung verbreitert. Es wird aktiv v.a. auf der rechten Zulgseite ein neues Gerinne erstellt. Auf der linken Zulgseite wird nur die äusserste Spitze zur Aare hin abgetragen (siehe Rodungsplan D). Dafür muss Wald definitiv gerodet werden. Das linke Ufer wird gleichzeitig mit der aktiven Verbreiterung mit Buhnen gesichert. Diese befinden sich nicht im heutigen Waldareal. Zusätzlich werden beide Ufer wo nötig mit Natursteinblöcken gesichert (siehe Plan A und TB, 5.5). Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Zulg ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Ist die Interventionslinie und somit die neue, gewünschte Gewässerbreite der Zulg erreicht, müssen am rechtem Ufer ca. 6 Blockbuhnen zur Abgrenzung des Gewässers innerhalb der Interventionslinie erstellt werden. Für diese Uferverbauungen wird eine temporäre Rodung benötigt. Nach Bauabschluss stellen die Buhnen bewilligte "nichtforstliche Kleinbauten" dar und sind somit Bestandteil der Wiederaufforstung an Ort und Stelle (siehe BW, 7.2). Durch die Massnahmen wird die Zulg für Fische passierbar gemacht. Die Verlegung des Kalistegs erfordert den Bau von zwei neuen Widerlagern im Wald. Dafür müssen zwei kleine Waldstücke links und rechts der Zulg definitiv gerodet werden. Die Verlegung erfolgt, damit die wasserbaulichen Massnahmen ermöglicht werden. Die betroffenen Wälder sind ehemalige Ulmen-Eschen-Auenwälder und ehemalige Eschen-Zweiblatt-Mischwälder auf Aueböden. Sie sind mit 60-90 % auentypischen Baumarten bestockt. Der zu rodende Teil rechts der Zulg ist zu einem grossen Teil mit Fichten bestockt. Durch die Erosion und Flachuferbildung entsteht das Potential für neue, seltene Waldstandorte im Bereich der Weidengebüsche und Weichholzaue (siehe UVB, 9.1, 9.2). Die Massnahme wird im ersten Viertel der Projektumsetzung realisiert (siehe BW, 2.4). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 5 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Definitive Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Das Geschiebe der Zulg wird auf natürliche Weise in die Aare verfrachtet. Durch die Seitenerosion im Deltabereich wird das Geschiebedefizit in der Aare positiv beeinflusst. Die Vernetzung der Gewässer wird hergestellt. Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Verbesserung der Gewässerlebensräume, insbesondere auch dank der neuen Zugänglichkeit der Zulg für Gewässerorganismen aus der Aare (aus TB, 5.5 und BW, 3). Temporäre Rodung: Die Grundversorgung der Bevölkerung wird durch die ARALeitung gewährleistet. Der Schutz der Ufer wird durch den Verbau mit Buhnen und Naturblocksteinen sichergestellt (TB, 5.5). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Zur Verlegung der ARA-Leitung muss der kürzeste Weg gewählt werden (Gewährleistung eines minimalen Gefälles der Freispiegelleitung). Zudem ist es nicht möglich, die Leitung ausserhalb des Waldes zu verlegen, da der Wald direkt an den Autobahnzubringer und das Siedlungsgebiet Kaliforni grenzt. - Verlegung Kalisteg: Die wasserbauliche Massnahme verlangt die Verlegung des Stegs. Der Steg kann nicht aufgehoben werden, da er den Aareweg über die Zulg hinweg verbindet und zudem als Feuerwehrzufahrt genutzt wird. - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Massnahme trägt zu einer ökologischen Aufwertung und dynamischen Flusslandschaft der Aare zwischen Bern und Thun bei (siehe BW, 4.5). Im Bereich der Zulgmündung nimmt die bestockte Waldfläche stark ab. Damit der Sichtschutz zwischen Siedlungsgebiet Kaliforni und dem Autobahnzubringer dauernd gewährleistet ist, ist dem Schutz der nicht tangierten Waldbestände grösste Beachtung zu schenken (vgl. MBU, WA.01.01, WA.01.02). Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen im Bereich des neuen Dammes und der Ersatzaufforstungsfläche erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baumund Straucharten (WA.Allg.02). Durch die kleine Ersatzaufforstung (WA.01.04) wird mittelfristig der bestockte Bereich zwischen Siedlungsgebiet und Zulg etwas breiter. 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In Kapitel 4.4 BW sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren Abfederung/Behebung beschrieben. Die Ufersicherung bietet Schutz für die angrenzende Siedlung und den Autobahnzubringer (aus TB, 5.5). Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung (WA.01.01, WA.01.03) - die Bestockung des schmalen Waldstreifens entlang des Kaliforni nicht geschlossen bleibt (vgl. MBU: WA.01.01, WA.01.03). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 6 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Heimberg x 612'948 612'955 612'623 612'758 612'929 612'781 612'889 612'640 612'786 612'613 612'590 612'534 612'706 612'529 612'370 612'728 612'721 y 180'220 180'240 180'332 180'309 180'248 180'274 180'267 180'307 180'261 180'321 180'389 180'508 180'094 180'545 180'916 180'340 180'398 Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv Total 2 [m ] 1 154 AareZulgkorrektion Thun-Uttigen Burgergemeinde Heimberg 2 AareZulgkorrektion Thun-Uttigen 954 Burgergemeinde Heimberg 2 [m ] 156 221 6 3'658 331 4'314 244 241 2'098 511 1'092 778 5'279 2'252 6'200 5'747 13'901 34'861 12'170 2 [m ] 156 221 6 3'658 331 4'314 244 241 2'098 511 1'092 778 5'279 2'252 6'200 5'747 13'901 47'030 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen Verbreiterungen von Massnahme 1 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Zulg ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung beträgt: 6'883 m 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Das Geschiebe der Zulg wird auf natürliche Weise in die Aare verfrachtet. Durch die Seitenerosion im Deltabereich wird das Geschiebedefizit in der Aare positiv beeinflusst. Die Vernetzung der Gewässer wird hergestellt. Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Verbesserung der Gewässerlebensräume, insbesondere auch dank der neuen Zugänglichkeit der Zulg für Gewässerorganismen aus der Aare (TB, 5.5 und BW, 3). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 7 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die heutigen ehemaligen Hartholzauenwälder nehmen ab und werden durch eine dynamische Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen Weichholzauenstandorten ersetzt. 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 1 Der Aareweg auf der rechten Zulgseite wird Richtung Autobahn verlegt. Auf der linken Zulgseite wird der Weg im Kaliforni leicht dem neuen Verlauf des Flusses angepasst (siehe Plan D). Die Wegstücke werden 3 m breit und sind weiterhin für Fussgänger und Radfahrer zugänglich (siehe TB 5.5, BIF, UVB: Fachbericht X. Übereinstimmung mit der Raumplanung). Die Waldstrasse rechts der Zulgmündung wird hinter der Interventionslinie, im Bereich der temporären Rodung (Leitungsverlegung), erstellt. Insgesamt werden 725 Laufmeter neue Wege erstellt. 2.2.2 Standortgebundenheit Durch die Verbreiterung der Zulgmündung liegt der heutige Aareweg mitten in der durch bauliche Massnahmen betroffenen Fläche und wird zur Wasserfläche (siehe Plan D). Daher ist eine Verlegung des Wegs Richtung Autobahn unumgänglich. Zudem Gründe aus Kapitel 7.1 BW. 2.2.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.4 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen In Massnahme 1 sind verschiedene Umweltmassnahmen geplant. Drei davon sind waldrechtlich relevant und werden im Folgenden beschrieben. Sie liegen alle links der Zulgmündung im Bereich der passiven Verbreiterung und der neuen Feuerstelle (siehe Plan D). - Die Reptilienersatzstandorte werden gemäss Massnahmen FR.01.01-07 aufgewertet (siehe MBU). Dazu werden in der Massnahme FR.01.04 Steinlinsen (Bruch- oder Bollensteine, Korngrösse 10-40 cm, wenn technisch möglich mind. 100 cm Abtiefung) aufgeschüttet. Diese benötigen eine Bewilligung als Forstliche Baute (siehe Pläne B, D). - Als Ersatzmassnahme für Magerstandorte (VG.01.02) werden einige Baustellenbereiche in der Umgebung der neuen Feuerstelle nicht mehr mit Walderde bedeckt (siehe Pläne B, D). Im südlichen Teil der Verbreiterung wird ein Kronenschluss von 50 % mit einigen grösseren besonnten Lichtungen angestrebt. Die Massnahme wird nur nach dem Bau bis zur Erosion durch die passive Verbreiterung erfolgen. Danach hält die Aare die Fläche durch ihre Dynamik teilweise offen und Eingriffe zur Lichtung sind nur im Bereich des Aarewegs hinter der Interventionslinie nötig. - Zur Vernetzung der Lebensräume der gefährdeten Gelbbauchunke werden ca. 10 flache Mulden von 1x1 m bis 2x10 m und einer Gesamtfläche von ca. 150 2 m an verschiedenen gut besonnten Stellen im Ufer- und Wegbereich, innerhalb und ausserhalb der Interventionslinie der Zulg geschaffen. Fördern bzw. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 8 Bericht Walderhaltung - Anhang zulassen von Totholz- (und Stein-)strukturen am Rand des Interventionsbereiches/Flachufers (FA.01.01). Die waldbauliche Behandlung und Biotoppflege (Lichten der Bestände, Belassen von Totholz) wird durch die Umweltmassnahmen Wald sichergestellt (MBU: WA.01.01-WA.01.03). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Feuerstellen 3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 1, Beurteilung Heute liegt eine gut eingerichtete Feuerstelle auf der rechten Seite der Zulg nahe der Mündung. Bestehendes Angebot: 1 Feuerstelle gross, gemauert; 6 Tische mit Bänken (beides Beton); 1 Sitzbank Stil Verkehrsverein; 5 Abfalleimer, Sommer 1 Container; kein Holzangebot. Die bestehende Feuerstelle (Typ 3) liegt im Bereich der wasserbaulichen Massnahme. Sie wird ans neue Ufer der verbreiterten Zulg verschoben (siehe Plan D). 3.1.2 Standortgebundenheit Die wasserbauliche Massnahme wird am Standort der heutigen Feuerstelle umgesetzt (siehe Plan D). Eine Verschiebung der Feuerstelle ist daher notwendig. Es handelt sich um eine viel besuchte Feuerstelle von lokaler Bedeutung in der Nähe des Siedlungsraums (aus TB, 5.5). 3.1.3 Wichtige Gründe Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe. Das Gewässer wird zugänglich, was bisher durch die steilen Ufer nur erschwert möglich war. Siehe auch Kapitel 7.2 BW. 3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projektes aarewasser (siehe auch BW, 7.2). 3.2 Info-Standorte Es werden zwei Info-Standorte an zentralen Stellen errichtet, einer davon bei der neuen Feuerstelle, der andere bei der ARA-Brücke (siehe Plan D). Weitere Informationen und Begründung siehe Kapitel 7.2 BW und BIF. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 9 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 2: Verbreiterung ARA-Brücke bis Bümberg 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Aare verläuft auf dem ganzen Abschnitt zwischen Thun und Uttigen in einem schmalen, mit Blocksteinen hart verbauten Kanal. Die Uferbereiche sind weitgehend unterspült und instabil. In diesem Bereich ist die Erosionstendenz der Aare sehr ausgeprägt. Im Gebiet der Massnahme 2 befindet sich der Baggersee Heimberg mit wertvollen Habitaten und seltenen Tier- und Pflanzenarten. Eine Feuerstelle liegt beim Baggersee, und der Aareweg liegt an beiden Ufern auf Dämmen (siehe TB, 5.6.1). Zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung durch Stabilisierung der Gewässersohle wird die Aare hier verbreitert, so dass ein naturnaherer Gewässerraum entsteht. Zuerst werden die auf der vorgesehenen passiven Verbreiterungsfläche verlaufende BKW-Leitung und der Aareweg vom Flusslauf weg verschoben. Für die Fundamente der Freileitungen werden die jeweiligen Flächen definitiv gerodet (siehe Plan D). Am rechten Ufer wird der Aareweg von km 4.800 - km 5.800 auf einem neu erstellten Damm verlaufen, am linken Ufer entlang der Interventionslinie (siehe Plan D). Dazu ist eine temporäre Rodung notwendig. Die Feuerstelle beim Baggersee wird zu km 5.300 verschoben, und um den Baggersee herum entsteht ein störungsarmes Ruhegebiet (BIF hei-n01), das von einer Aussichtsplattform aus betrachtet werden kann. Eine Seite des Seeufers wird leicht abgeflacht (Forstliche Baute; FA.02.02, FR.02.03). Rechtsufrig werden zwischen ARA-Brücke und Baggersee neue Ufersicherungen erstellt, da es sich um einen 2 Ablagerungsstandort (Altlast) handelt. Dafür ist eine Fläche von 2'299 m definitiv zu roden. Zum Schutz der Autobahn vor Hochwasser wird das rechte Ufer ab km 5.500 mit Uferrollierung gesichert. Dafür sind weitere temporäre Rodungen unumgänglich (Die Uferrollierung gilt nach dem Bau als Nichtforstliche Kleinbaute). Die restlichen Teile der Ufer werden passiv verbreitert. Dazu werden die heutigen Uferrollierungen entfernt. Initialmassnahmen werden getätigt, damit die Dynamik der Aare die Ufer gestalten kann (Geschiebeeintrag). Dafür sind links- und rechtsufrig temporäre Rodungen nötig. Hat die Aare die Interventionslinie erreicht, werden neue Ufersicherungen mit Blockbuhnen nötig. Dafür wurde entlang der Interventionslinie ein grosszügiges Band mit temporären Rodungen eingezeichnet. Innerhalb dieses Bereichs werden die Blockbuhnen zu liegen kommen. Sie werden jedoch nur einen Bruchteil der dafür vorgesehenen temporären Rodungsfläche beanspruchen (siehe TB, 5.6, Plan A+D). Ihre genaue Lage ist noch nicht klar, kann aber flexibel im temporär gerodeten Band liegen. Nach Erreichen der maximalen Verbreiterungen können die Gemeinden Heimberg und Uetendorf bei Bedarf bei km 5.280 eine Fussgängerbrücke von ca. 180 m Länge realisieren. Für die 2 Brückenwiderlager sind definitive Rodungen von insgesamt 209 m notwendig. Die Waldflächen rund um den Baggersee sind im Wald-Naturschutz-Inventar im Objekt Nr. 928.3 erfasst und naturnah bestockt. Nur die nordöstliche Ecke wird als mässig naturnah eingestuft. Standorte: Übergänge zwischen SchachtelhalmGrauerlenwald und Silberweiden- Auenwald, beide sehr selten, in der nordöstli- Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 10 Bericht Walderhaltung - Anhang chen Ecke ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald mit Weisser Segge, durch Windwurf aufgelockert. Die restlichen Flächen zwischen ARA-Brücke und Eisenbahnbrücke weisen folgende Standorte auf: Entlang Kieswerk nicht ansprechbar, da kein gewachsener Waldboden (Deponie). Zwischen Baggersee und Eisenbahnbrücke ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald auf Aueböden, meist mit Weisser Segge. Die Bestockung ist in Windwurfflächen naturnah, sonst teilweise naturfern (UVB, 9.1). Unterhalb der ARA-Brücke befindet sich auf ca. 400 m Länge das Objekt Nr. 944.1 des Wald-Naturschutz-Inventars. Es handelt sich um Standorte des ehemaligen Zweiblatt-Eschenmischwaldes auf Aueböden mit Weisser Segge, mindestens auf 1/3 der Fläche als Übergang zum Wintergrün-Föhrenwald. Bestockung naturnah bis mässig beeinflusst. Die Massnahme wird im Rahmen der ersten Etappe realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Definitive Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Definitive Rodungen werden einzig zur Sicherung des Altlastenstandorts nötig. Wird der Altlastenstandort nicht zusätzlich verbaut, könnten gefährliche Stoffe freigesetzt werden und Grund- und Trinkwasser gefährden. Trinkwasserschutz überwiegt somit die Walderhaltung. Die Gemeinde Heimberg hat sich ausdrücklich für den Fussgängersteg eingesetzt, da damit das ruhigere Naherholungsgebiet auf der anderen Aareseite (keine Autobahn) schnell erreicht werden kann. Zur Besucherlenkung siehe BIF. Temporäre Rodung: Zusätzlich zu den in 4.1 BW aufgelisteten Gründen sind hier noch folgende massnahmenspezifischen aufgelistet: Durch die wasserbaulichen Massnahmen werden die Grundwasserreserven langfristig gesichert. Die durch die passive Verbreiterung ermöglichte Seitenerosion liefert Geschiebe zur Sohlenstabilisierung des Aarelaufs (TB, 5.4). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume in der Aare. Die Vielfalt und die Vernetzung der Lebensräume beim Baggersee und im Auenwald wird durch zahlreiche Massnahmen zugunsten der Umwelt gefördert (vgl. TB, 5.6; MBU). Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen im Bereich des neuen Damms erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baum- und Straucharten (WA.Allg.02). Im Bereich Amerika-Egge wird in der Schutzzone einer künftigen Trinkwasserfassung eine umfangreiche Ersatzaufforstung realisiert (MBU, WA.02.03). Ein durchgehender breiter, ökologisch wertvoller Waldgürtel wird so ermöglicht, und ein optimaler Trinkwasserschutz wird gewährleistet. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 11 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren Abfederung beschrieben. Durch die Verbauung wird der Schutz der Altlast verbessert (vgl. TB, 5.6). 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Heimberg x 612'112 612'092 612'072 612'070 612'002 611'909 611'862 611'979 611'983 612'191 612'296 611'833 611'743 612'158 612'080 612'233 611'916 611'591 612'280 611'862 611'857 611'878 611'874 611'853 611'787 611'724 611'791 611'682 611'640 y 181'579 181'670 181'761 181'924 182'070 182'182 182'183 182'090 182'046 181'387 181'173 182'308 182'409 181'417 181'610 181'238 182'012 182'535 181'161 182'187 182'196 182'193 182'203 182'198 182'331 182'380 182'349 182'440 182'492 Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv Total 2 [m ] 164 Burgergemeinde Heimberg 2 [m ] 9 9 9 9 9 9 17 3'037 14'046 823 218 962 Burgergemeinde Heimberg 2 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen 961 EWG Heimberg 962 Burgergemeinde Heimberg 3 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen 9 9 593 1'000 706 24'727 137 50 108 46 38 18 97 5'097 115 1'636 941 900 2 [m ] 9 9 9 9 9 9 17 3'037 14'046 823 218 9 9 593 1'000 706 24'727 137 50 108 46 38 18 97 5'097 115 1'636 941 900 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 12 Bericht Walderhaltung - Anhang Uttigen 611'714 182'128 611'802 181'716 409 611'841 181'959 354 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Kanton Bern 1137 Energie Wasser Bern 596.01 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen 1420 Kanton Bern 611'888 181'954 3 Uetendorf 611'895 612'001 612'104 611'961 612'116 612'101 612'122 181'955 181'621 181'364 181'669 181'403 181'413 181'410 Schweiz. Eidgen. armasuisse Total 3'929 5'865 258 258 3'929 5'865 4'719 4'719 2'256 2'373 5'716 270 7'086 109 2'750 86'854 2'256 2'373 5'716 270 7'086 109 2'750 89'750 2'896 Bemerkung: In den Flächen der temporären Rodungen sind ebenfalls Baupisten, Installationsplätze und Materialdepots berücksichtigt. 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen Verbreiterungen von Massnahme 2 Zwischen ARA-Brücke und km 4.800 werden am linken Ufer kleinere Flächen passiv verbreitert. Ab km 4.800 werden beidseitig grössere Flächen passiv verbreitert (siehe Plan A und D). Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung beträgt 38'778 m . 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe TB, 5.6 und BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Durch die passive Verbreiterung gehen Flächen mit teilweise sehr seltenen Waldgesellschaften verloren, dafür werden neue, an der Aare sehr seltene Weichholzauestandorte entstehen. 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 2 Der Aareweg wird bis auf einen kleinen Abschnitt auf der linken Seite zwischen ARA-Brücke und km 4.275 verschoben, da der bestehende Weg auf der passiven Verbreiterung liegt (siehe Plan D). Insgesamt werden 2'749 m Weg verschoben. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 13 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 2 werden verschiedene Umweltmassnahmen umgesetzt (siehe Plan B). Folgende Massnahmen benötigen eine Bewilligung als Forstliche Baute. Rechtsseitig der Aare werden unter der BKW-Leitung entlang des neuen Aarewegs mehrere Kleinstrukturen (Totholzhaufen, Steinhaufen) zur Vernetzung der Reptilienstandorte erstellt (FR.02.02 und FR.02.04). Unter der BKW-Leitung gilt ein Niederhalteservitut. Durch zusätzliche gezielte Massnahmen, die in den Waldverträgen gesichert werden (WA.02.02), wird eine ausreichende Besonnung der Kleinstrukturen sichergestellt. Zudem wird die Anlage von Bollensteinschüttungen im Bereich des geplanten Flachufers am nördlichen Ende des Baggersees in FR.02.03 beschrieben, dies zur Förderung der seltenen Schlingnatter. Auf der Fläche der Massnahme 2 sind entlang der Wege und in der Oberen Au diverse Vernetzungs- und Aufwertungsmassnahmen für Amphibien vorgesehen (FA.02.01-FA.02.06, MBU). Es handelt sich meist um Abtiefungen, Ausholzungen von bestehenden Mulden, etc. (Details siehe MBU). Insgesamt wird eine Waldflä2 che von ca. 1'760 m tangiert (inkl. Gesamtfläche FA.02.06). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Feuerstellen 3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 2, Beurteilung Heute sind am Baggersee bereits zwei Rastplätze mit Feuerstellen, Sitzgelegenheit (u.a. zwei Bänke) und Abfalleimer vorhanden. Das Gebiet rund um den Baggersee wird ein Ruhegebiet und die bestehende Feuerstelle wird in Richtung des zukünftigen CIS-Stegs in eine weniger sensible Zone verschoben (siehe Plan D). Es ist eine Feuerstelle vom Typ 1 geplant (siehe BW 7.2). 3.1.2 Standortgebundenheit Der neue Standort der Feuerstelle ist über den Aareweg gut erreichbar, befindet sich nicht im Ruhegebiet und liegt direkt am Wasser der verbreiterten Aare. Er ist jedoch wesentlich stärker Lärmimmissionen ausgesetzt (Autobahn) als der alte Standort. 3.1.3 Wichtige Gründe Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe. Siehe auch Kapitel 7.2 BW. Durch die neue Feuerstelle wird eine organisierte, unterhaltene Rastplatznutzung ermöglicht und damit das Erholungsangebot am Wasser vergrössert (aus TB, 5.6). 3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe BW, 7.2). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 14 Bericht Walderhaltung - Anhang 3.2 Neue Aussichtsplattform 3.2.1 Beschreibung der Aussichtsplattform in Massnahme 2, Beurteilung Heute besteht keine Aussichtsplattform im Gebiet der Massnahme 2. Zum Baggersee besteht heute ein direkter Zugang über einen Trampelpfad und einen Forstweg. Rund um den Baggersee leben diverse geschützte Arten. Daher wird seine Umgebung neu als Ruhegebiet mit Betretungsverbot ausgeschieden. Die heutige Feuerstelle wird geschlossen bzw. verschoben und der Zugang über Trampelpfade oder Wege verhindert. Ein Einblick von Aussen wird durch eine Aussichtsplattform ermöglicht (siehe Plan D, BIF, BW, 7.2). 3.3 Niederhalteservitut Heute befindet sich die BKW-Freileitung 15-30 m vom Gewässer entfernt. Durch die wasserbaulichen Massnahmen ist es nötig, sie auf einer Länge von 15'747 m zu verschieben. Unter der verschobenen Freileitung muss - als nachteilige Nutzung - ein Niederhalteservitut errichtet werden (siehe Kapitel BW 7.2). 3.4 Info-Standorte Es sind zwei Info-Standorte im Gebiet der Massnahme 2 vorgesehen (siehe Plan D). Ein Standort liegt bei der geplanten CIS-Brücke, der andere bei der neuen Aussichtsplattform. Detaillierte Beschreibung und Begründung der Infostandorte siehe BW, 7.2 und BIF. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 15 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 3: Verbreiterung Oberi Au Uttigen 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Aare verläuft hier in einem schmalen, mit Blocksteinen hart verbauten Kanal. Die Uferbereiche sind weitgehend unterspült und instabil. Das Grundwasser fliesst in diesem Bereich subparallel zur Aare, wobei die Aare auf der ganzen Länge infiltriert. Die Verbreiterungen tangieren die Schutzzone SII der Fassungen Kiesen sowie das Grundwasserschutzareal Uttigen. Sie befinden sich oberstromig eines Ablagerungsstandorts (Nr. 08850009, linkes Ufer direkt nach SBB-Brücke, Plan 3.3). Das Blauseeli ist trotz seiner teilweise künstlichen Struktur ein wertvolles Amphibienlaichgewässer. Der Aareweg verläuft entlang des Aareufers auf der Dammkrone. Das Blauseeli dient als wichtiges Laichgewässer und als Badesee mit Rastplatz und Grillstelle. Der bestehende Hochwasserdamm wird zurückgebaut und an neuer Stelle wieder erstellt. Er wird ca. 800 m lang. Der Aareweg verläuft darauf. Das Blauseeli wird hinter den Damm verlegt (genauer Standort wird im Rahmen der Detailprojektierung festgelegt). Die Uferverbauung wird zurückgebaut. Die Aare schafft sich das neue Gewässerbett selber. Initialbaggerungen sind als Starthilfe für den natürlichen Abtrag des Materials vorgesehen. Nähert sich das Gewässer in seinem natürlichen Erosionsprozess der Interventionslinie, sind streckenweise Blockbuhnen gegen das weitere Verbreitern der Aare zu erstellen (siehe Plan A). Dafür sind 2 temporäre Rodungen von insgesamt 51'897 m notwendig (inkl. Baustellenzufahrten, Installations- und Materiallagerplätze). Im Fall einer Sanierung oder einem Ausbau der SBB-Brücke soll diese auf 150180 m verlängert werden, damit die Aare auch hier verbreitert werden kann. Zur 2 Sicherung der Brücke müssen im Bereich von Massnahme 3 4'461 m Wald defi2 nitiv gerodet werden. Zudem ist eine definitive Rodung von 321 m für den Brückenkopf des Fussgängerstegs geplant (siehe Plan D). Die Massnahme 3 wird als letzte Massnahme realisiert, da sie stark mit dem Neubau der SBB-Brücke zusammenhängt und die bestehende Brücke eine Lebensdauer von noch 15-20 Jahren hat (TB, 5.7 und BW, 2.4). Auf der Parzelle Bund (armasuisse) liegt entlang der Aare eine kleinere Fläche Wintergrün-Föhrenwald (ca. 0.9 ha, sehr selten, Parzelle z.T. in Massnahme 2). Das grossflächige Vorkommen der Übergänge zum Wintergrün-Föhrenwald ist an der Aare zwischen Thun und Bern auf die Schotterfläche im Gebiet Uttigen beschränkt. Bestockung naturnah bis mässig beeinflusst (Teil Oberi Au Uttigen, siehe UVB, 9.1, 9.2). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Definitive Rodung: Zusätzlich zu den in Kapitel 4.1 BW beschriebenen Gründen sind folgende massnahmenspezifischen hier aufgeführt: Rodung bei der SBBBrücke: Schutz der Bahnahnlagen vor Hochwasser; Rodung für Fussgängersteg: Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 16 Bericht Walderhaltung - Anhang Enorme Verbesserung der Naherholungsqualität durch den Zugang von Heimberg zum linken Aareufer (rechtes Ufer: Autobahnlärm). Temporäre Rodung: Zusätzlich zu den in 4.1 BW aufgelisteten Gründen sind hier noch folgende massnahmenspezifischen aufgelistet: Der Massnahme 3 kommt eine zentrale Rolle als Geschiebelieferantin innerhalb des Projekts aarewasser zu. Entwicklung einer vielfältig strukturierten Flusslandschaft im Zusammenspiel mit der Massnahme 2: variable Laufstrukturen, Kiesinseln für Bruten des Flussuferläufers und steile Uferabbrüchen (Brutstandorte für Eisvögel, TB, 5.7). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Aus Gründen der grossen Kiesvorkommen ist eine Verbreiterung hier zentral. - Auf diesem Abschnitt ist der gesamte Uferbereich bewaldet (siehe Plan D). - Der Damm am neuen Standort ist zum Schutz der Siedlung und des Bahndammes vor Hochwasser wichtig. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Massnahme trägt zu einer ökologischen Aufwertung und einer dynamischen Flusslandschaft zwischen Bern und Thun bei (siehe BW, 4.5). Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume in der Aare. Die Vielfalt und die Vernetzung der Lebensräume beim neuen Blauseeli und im Auenwald wird durch zahlreiche Massnahmen zugunsten der Umwelt gefördert (vgl. TB, 5.7, MBU). Zudem wird eine wesentliche Aufwertung der Gewässerlebensräume erreicht. Durch die passive Verbreiterung verringert sich die Fläche der sehr seltenen Waldstandorte (Wintergrün-Föhrenwald). Die Dimension der Verbreiterung im oberen Teil der Massnahme lässt auf den neu entstehenden Kiesinseln dynamische Weichholzauenbestände erwarten. Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baum- und Straucharten (WA.Allg.02). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren Abfederung/Behebung beschrieben. Durch die Verbreiterung wird ein Rückgang der Sohlenerosion erzielt und damit das kontinuierliche Absinken des Grundwasserspiegels gestoppt. Die Trinkwasserentnahme in den Fassungen Kiesen muss neu überdacht werden. Dies bedingt eventuell den Bau einer oder mehrerer Ersatzfassungen ausserhalb des Einflussbereichs der Aareverbreiterungen. Durch die vorübergehende Herabsetzung der natürlichen Filterwirkung des Aarebetts sind temporäre qualitative Beeinträchtigungen der Fassungen Kiesen nicht völlig auszuschliessen. Geringe Gefahr eines Schadstoffaustrags aus dem Ablagerungsstandort 08850009. Ansteigen des maximalen Grundwasserspiegels in Teilbereichen von Uttigen, falls die Eisenbahnbrücke nicht verlängert werden kann. Die Hochwasserlinie ist von zentraler Bedeu- Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 17 Bericht Walderhaltung - Anhang tung für die prekäre Grundwassersituation von Uttigen (zu hoher Grundwasserspiegel bei Hochwasser der Aare, vgl. TB, 5.7). 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Uttigen x 611'044 611'267 611'283 611'710 611'560 611'640 611'052 611'448 610'996 611'345 y 182'827 182'628 182'644 182'137 182'321 182'242 182'831 182'580 182'870 182'666 Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv Total 2 [m ] 120 Burgergemeinde Uttigen 409 Schweiz. Eidgen. armasuisse 3 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen 354 Kanton Bern 610'967 182'875 566 Burgergemeinde Uttigen 610'970 182'862 610'978 182'828 574 610'972 182'854 SBB Total 2 [m ] 778 5873 22027 321 474 7731 2'105 10'510 1382 4'932 204 144 51'897 2 [m ] 778 5'873 22'027 321 474 7'731 2'105 10'510 1'382 4'932 134 134 61 61 204 144 56'679 4'782 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen Verbreiterungen von Massnahme 3 Zwischen km 5.250 und 6.250 wird die Aare linksufrig verbreitert (siehe Plan A). 2 Die passive Verbreiterung beträgt 37'073 m . 2.1.2 Standortgebundenheit Am rechten, Massnahme 3 gegenüberliegenden Ufer, sind keine Verbreiterungen möglich, da die Autobahn A6 sehr nahe am Ufer verläuft (siehe Plan D; weitere Begründungen zum Projekt siehe BW, 7.1). 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion des Aarelaufs (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Massnahme dient dem Hochwasserschutz. Die Massnahme darf erst ausgeführt werden, wenn die Sicherheit bezüglich Grundwasser für das Dorf Uttigen gewährleistet werden kann. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 18 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 3 Der bestehende Aareweg liegt auf der Fläche der passiven Verbreiterung (siehe Plan D). Daher wird er vom Fluss weg verschoben. Er wird auf einer Länge von 1'169 m neu in einer geschwungen Linie dem Ufer folgen. Ab km 5.600 bis zur SBB-Brücke wird er auf dem neu erstellten Damm verlaufen. Der Weg wird 3 m breit und mit einem Fahrverbot für Motorfahrzeuge ausgestattet sein. 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. Der Aareweg erschliesst das Naherholungsgebiet und dient der Holznutzung. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 3 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU). Folgende Massnahmen benötigen eine Bewilligung als Forstliche Baute im Wald: - Verschiebung des Blauseeli hinter den Damm: Ersatzgewässer für die vorhandene Amphibienpopulation. Der heutige wie der zukünftige See hat eine 2 Fläche von 3'197 m . Der genaue Standort wird im Detailprojekt bestimmt. Die Nutzung des Blauseeli als Erholungsgebiet und Badeteich soll im heutigen Rahmen möglich bleiben, jedoch nicht ausgedehnt werden. Details zur Ausführung siehe MBU, FA.03.04 (FA.02.06 wurde bei Massnahme 2 beschrieben). - Aufwertung eines Altlaufs zur Förderung der Deutschen Tamariske und zur Vernetzung der Amphibienlebensräume: Entbuschung, z.T. Absenkung, Förderung Totholz im angrenzenden Wald. Fläche insgesamt inkl. bereits vorhan2 dener Altlauf: 5'204 m (siehe auch MBU, VG 03.01). - Reptiliengerechter Dammverbau: Einbau von 40 Kleinstrukturen auf der südwestexponierten Seite des geplanten Schutzdamms in unregelmässigen Abständen; als Strukturen kommen zur Hälfte Holz (Baumstrünke, Asthaufen) und zur Hälfte Gestein (Bollensteine vor Ort vorhanden) in Frage; die gute Besonnung der südwestexponierten Dammseite durch periodische Ausholzung wird durch die Waldverträge sichergestellt (siehe MBU, FR.03.03). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Feuerstellen 3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 3, Beurteilung Heute befinden sich eine eingerichtete Feuerstelle beim Blauseeli und diverse "wilde" Feuerstellen in der Umgebung. Da das Blauseeli in der zukünftigen passiven Verbreiterungsfläche liegt, wird es verschoben und damit auch die Feuerstelle. Die neue Feuerstelle von Typ 1 wird in gleicher Art erstellt. Dabei wird die Erholungsnutzung auf den nordwestlichen Teil des Blauseeli konzentriert (Plan D, siehe BW 7.2). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 19 Bericht Walderhaltung - Anhang 3.1.2 Standortgebundenheit Die wasserbauliche Massnahme wird am Standort der heutigen Feuerstelle umgesetzt (siehe Plan D). Eine Verschiebung der Feuerstelle ist daher notwendig. Es handelt sich um eine Feuerstelle von lokaler Bedeutung in der Nähe des Siedlungsraums (aus TB, 5.7). 3.1.3 Wichtige Gründe Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe. Siehe auch Kapitel 7.2 BW. 3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe auch BW, 7.2). 3.2 Ein- und Auswasserungsstelle 3.2.1 Beschreibung der Ein- und Auswasserungsstelle in Massnahme 3, Beurteilung Heute besteht keine Ein- und Auswasserungsstelle im Gebiet der Massnahme 3. Eine neue Ein- und Auswasserungsstelle kommt linksufrig vor der SBB-Brücke zu liegen (siehe Plan D). Sie erlaubt es den Bootsfahrern, oberhalb der gefährlichen "Uttigenwelle" auszuwassern (siehe BIF und BW, 7.2). 3.2.2 Standortgebundenheit Eine Ein- und Auswasserungsstelle oberhalb der gefährlichen "Uttigenwelle" kann nur im Waldareal realisiert werden (siehe BW, 7.2). 3.2.3 Wichtige Gründe siehe BW, 7.2. 3.2.4 Keine entgegenstehenden Interessen siehe BW, 7.2. 3.3 Info-Standorte Es werden zwei Info-Standorte an zentralen Stellen errichtet, einer davon bei der neuen Feuerstelle beim Blauseeli. der andere bei der neuen Ein- und Auswasserungsstelle (siehe Plan D). Weitere Informationen und Begründung siehe BW, 7.2 und BIF. 3.4 Signal Verkehrslenkung Infosignal zur Auswasserung am linken Aareufer vor der SBB-Brücke. Ziel: Unerfahrene Wasserfahrer sollen vor der "Uttigenwelle" auswassern. Hinweisen auf Turbulenzen (siehe Plan D, BIF, Begründung allgemein BW, Kapitel 7.2). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 20 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 4: Verbreiterung Underi Au Uttigen 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Aare verläuft hier in einem schmalen, mit Blocksteinen hart verbauten Kanal. Unterhalb der Bahnbrücke befindet sich eine Sohlrampe. Zwischen der SBBBrücke km 6.450 und der Einmündung des Glütschbachs bei km 7.200 verläuft parallel zur Aare ein Entlastungskanal der SBB. Das Grundwasser fliesst in nördlicher Richtung, wobei es zum einen in die Aare exfiltriert, zum anderen diese unterströmt. Die Verbreiterungen tangieren die Schutzzone S2 der Fassungen Kiesen und liegen knapp unterstromig des Ablagerungsstandorts Nr. 08850004. Der Hochwasserdamm wird auf einer Länge von ca. 800 m zurückverlegt. Der neue Aareweg wird auf der Dammkrone angelegt. Der begradigte Entlastungskanal wird aufgehoben. Als Ersatz wird hinter dem neuen Damm ein naturnahes Gewässer erstellt. Es sind zwei Übergänge über den neu angelegten Entlastungskanal vorgesehen. Der bestehende Uferschutz (Rollierung) wird entfernt, und Initialmassnahmen (gemäss Normalprofil) werden ausgeführt. Ist am linken Ufer die natürliche Seitenerosion soweit fortgeschritten, dass das Überschreiten der Interventionslinie bevorsteht, müssen weitere Blockbuhnen zur Gewässerbegrenzung verlegt werden. Für all diese Massnahmen sind temporäre Rodungen von insge2 samt 42'473 m notwendig. Die Sicherung der SBB Brücke und der ehemaligen ARA Uttigen sowie die aktive Gestaltung der Einmündung des Glütschbachs bedingen definitive Rodungen 2 von 6'687 m (TB, 5.8). Der Auenwald ist ein mässig beeinflusster, teilweise stark aufgelockerter ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald mit Weisser Segge (siehe UVB, 9.1, 9.2). Die Massnahme wird in Etappe 7, d.h. etwa in der Hälfte der Projektumsetzung realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Definitive Rodung: Zusätzlich zu den in Kapitel 4.1 BW beschriebenen Gründen sind folgende massnahmenspezifischen hier aufgeführt: Der Schutz der Infrastruktur (SBB-Brücke), des Altlastenstandorts und der ARA Uttigen erfordern eine definitive Rodung. Die naturnahe Neugestaltung der Glütschbachmündung ist Teil einer reich strukturierten Landschaft und schafft neue Lebensräume. Die Initialmassnahmen lösen die passiven Massnahmen aus. Temporäre Rodung: Zusätzlich zu den in 4.1 BW aufgelisteten Gründen sind hier noch folgende massnahmenspezifischen aufgelistet: Das aktive Entfernen des Längsverbaus dient zur Verbreiterung des Gewässers und somit zur Stabilisierung der Aaresohle. Der neu zu erstellende Damm und die später zu erstellenden Buhnen dienen dem Hochwasserschutz des nahe gelegenen Dorfes Uttigen (TB, 5.8). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 21 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Der gesamte Uferabschnitt in Massnahme 4 ist bewaldet (siehe Plan D). - Grundwasser- und Infrastrukturschutz geben den zu verbreiternden Bereich vor (TB, 5.8). 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten entsteht (siehe BW, 4.5). Die wasserbaulichen Massnahmen, die Neugestaltung der Mündung des Glütschbachs und der naturnah gestaltete Ersatz des Entlastungsstollens führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume an der Aare. Zudem werden die Lebensräume für Amphibien und Reptilien durch die vorgesehenen Massnahmen vernetzt und aufgewertet (siehe MBU). Die temporär gerodeten Flächen werden durch Sukzession wiederbewaldet und mit Initialpflanzungen von seltenen Baumarten wie z.B. der Flatterulme unterstützt (siehe MBU, WA.Allg.02). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? Durch die vorübergehende Herabsetzung der natürlichen Filterwirkung des Aarebetts sind temporäre qualitative Beeinträchtigungen der Fassungen Kiesen nicht völlig auszuschliessen. Geringe Gefahr eines Schadstoffaustrags aus dem Ablagerungsstandort 08850004. Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung - die Bestockung des schmalen Waldstreifens zwischen Siedlungsgebiet und neuem Damm den Belastungen nicht standhält (MBU, WA.04.02). In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren Abschwächung beschrieben. 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 22 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Uttigen x 610'855 610'587 610'870 610'334 610'163 610'533 610'836 610'398 610'730 610'133 610'142 610'882 610'331 610'234 610'454 610'919 610'920 610'918 y 182'884 182'876 182'888 183'038 183'104 182'980 182'925 183'042 182'952 183'129 183'116 182'899 183'054 183'080 183'015 182'876 182'835 182'851 Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv Total 2 [m ] 18 27 354 Burgergem. Uttigen SBB 2 [m ] 107 22'156 743 31 300 6'321 1'260 431 Kanton Bern AGG 2'399 412 Einwohnergemeinde Uttigen 146 566 Burgergemeinde Uttigen 574 SBB 489 2'013 1'243 3'186 7'788 369 Total 103 75 42'473 6'687 2 [m ] 107 22'156 743 31 300 6'321 1'260 431 2'399 489 146 2'013 1'243 3'186 7'788 369 103 75 49'159 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen Verbreiterungen von Massnahme 4 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung beträgt 16'519 m . 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe Rodungsbegründung oben und TB, 5.8; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen Weichholzauenstandorten ersetzt. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 23 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 4 Durch die passive Verbreiterung liegt der heutige Aareweg z.T. im neuen Gewässerbereich. Darum wird er auf den neuen Damm Richtung Uttigen verlegt. Das verlegte Entlastungsgewässer wird hinter den Damm zu liegen kommen. Über den neuen Bach werden zwei kleinere Brücken den Aareweg mit Uttigen verbinden. Gesamthaft wird der neue Aareweg auf einer Länge von 746 m realisiert. Es handelt sich um einen Fussweg von 2.5 m Breite mit einem Fahrverbot (auch für Velofahrer). Ausnahme bildet die Verbindung zwischen SBB-Brücke und Uttigen. Hier ist velofahren erlaubt, der Weg wird 3 m breit. 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 4 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU). Folgende zwei benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute (siehe Plan D): - Reptiliengerechter Dammverbau (MBU, FR.04.02): Auf dem neuen Hochwasserschutzdamm werden 40 Kleinstrukturen (Baumstrünke, Asthaufen, Bollsteine) eingebaut. Eine gute Besonnung und Biotoppflege wird durch Waldverträge sichergestellt (WA.04.02). - Aufwertung Amphibienlebensräume (FA.04.01): Eine neue Amphibienmulde wird geschaffen. Die zwei vorhandenen Mulden werden abgetieft. Alle Mulden und die Ufer des Baggersees werden periodisch ausgeholzt (WA.04.02). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Feuerstellen 3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 4, Beurteilung Heute liegen eine nicht offiziell eingerichtete Feuerstelle bei der Glütschbachmündung und mehrere "wilde" Feuerstellen im Gebiet der Massnahme 4. Geplant ist eine Konzentration der Erholungsnutzung auf das Gebiet rund um die Ein- und Auswasserungsstelle. Im neuen Uferbereich werden zwei neue Feuerstellen vom Typ 1 erstellt. Die Feuerstelle bei der Glütschbachmündung wird nicht propagiert, aber weiterhin toleriert. Die Massnahme trägt zu einer geordneten Erholungsnutzung bei und bereichert das Naherholungsgebiet (siehe BW 7.2 und Plan D). 3.1.2 Standortgebundenheit Der Standort der Feuerstelle liegt im Gebiet mit erwarteter hoher regionaler Erholungsnutzung, im Bereich des neuen Aareufers und der Ein- und Auswasserungsstelle (siehe Plan BIF). Die Feuerstelle ist gut erreichbar (siehe BIF). 3.1.3 Wichtige Gründe Das Gewässer wird zugänglich, was bisher aufgrund der steilen Ufer nur erschwert möglich war. Siehe auch Kapitel 7.2 BW. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 24 Bericht Walderhaltung - Anhang 3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe auch BW, 7.2). 3.2 Ein- und Auswasserungsstelle 3.2.1 Beschreibung der Ein- und Auswasserungsstelle in Massnahme 4, Beurteilung Heute besteht eine Ein- und Auswasserungsstelle unterhalb der SBB-Brücke. Sie wird ans neue Ufer der Aare verschoben, welches bedingt durch die Verbreiterung weiter Richtung Uttigen liegt (siehe Plan D). Es handelt sich um den Ersatz der bestehenden Ein- und Auswasserungsstelle. Sie ermöglicht das Umgehen der gefährlichen „Uttigenwelle“ (siehe BW, 7.2). 3.2.2 Standortgebundenheit Die Ein- und Auswasserungsstelle zum Ausweichen der gefährlichen "Uttigenwelle" kann nur im Waldareal realisiert werden (siehe auch BW, 7.2) 3.2.3 Wichtige Gründe siehe BW, 7.2. 3.2.4 Keine entgegenstehenden Interessen siehe BW, 7.2. 3.3 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung Ein Info-Standort wird eingangs Gebiet kurz nach der SBB-Brücke erstellt. Hier wird ebenfalls ein Abfallstandort installiert. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden diese Einrichtungen ausserhalb des Waldes zu liegen kommen. Ihr genauer Standort wird im Detailprojekt bestimmt. Genauere Informationen siehe BIF. Ein Signal für Bootsfahrer wird bei der Mündung des Glütschbachs installiert (siehe Plan D). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 25 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 5: Verbreiterung Neuezälgau 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Aare verläuft bis km 7.750 in einem schmalen, mit Blocksteinen hart verbauten Kanal. Die bestehenden Ufer sind unterspült und teilweise einsturzgefährdet. Der Aareweg verläuft auf einem Damm parallel zur Aare. Die Altläufe hinter dem Damm sind Amphibiengebiet von nationaler Bedeutung, in dem die stark gefährdeten Arten Gelbbauchunke, Laubfrosch und Teichmolch sowie die Geburtshelferkröte vorkommen. Zur Stabilisierung der Sohlenerosion und zur Sicherung der Trinkwasserfassungen wird der Aare in diesem Abschnitt, v.a. ab km 7.000, mehr Platz eingeräumt. Zuerst wird ein neuer Damm zwischen km 6.900 und km 7.800 gebaut. Der Aareweg liegt auf dem neuen Damm. Die Neigungen der Dammböschungen sind variabel, im Schnitt belaufen sie sich auf ca. 1:2. Die Dammhöhen betragen zwischen km 6.900 und km 7.400 im Schnitt ca. 2.0 bis 2.5 m und laufen anschliessend (bei km 7.800) gegen Null aus. Die bestehenden Ufersicherungen (Blocksteine) entlang des Aareufers werden abgebrochen und in den neuen Damm zur Sicherung des Dammfusses eingebaut. Bau eines Entwässerungsgrabens zwischen neuem Damm und Flurweg zur Entwässerung des Kulturlands (km 7.400 - km 7.800). Initialbaggerungen beschleunigen die Erosion des Aareufers bis zur heute definierten Interventionslinie. Erst ab diesem Zeitpunkt sind gezielte Sicherungsmassnahmen zu treffen. Ist am linken Ufer die natürliche Seitenerosion soweit fortgeschritten, dass das Überschreiten der Interventionslinie bevorsteht, müssen weitere Blockbuhnen zur Gewässerbegrenzung gebaut werden. Für alle diese Massnahmen sind temporäre 2 Rodungen von insgesamt 36'819 m nötig. Die Sicherung der SBB-Brücke auf der 2 rechten Aareseite erfordert definitive Rodungen von 4'548 m (siehe TB, 5.9). Die Flächenangaben und Angaben zu den Umweltmassnahmen beziehen sich auf das Gebiet zwischen km 6.18 und der Rotachemündung. Im Plan A erstreckt sich die Massnahme 5 jedoch nur bis km 7.8. Die hier angegebenen Flächen sind deshalb etwas grösser. Im ganzen Gebiet liegt ein naturnaher, nach Windwurf stark aufgelockerter Auenwald. Für das Waldgebiet (Eigentümer: Rechtsamegemeinde Kiesen) besteht bereits ein vertraglich geregelter Nutzungsverzicht. Der Grossteil der Waldfläche ist im Wald-Naturschutz-Inventar als Objekt Nr. 611.02 und 611.04 erfasst. Standort: hauptsächlich ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald auf Auenböden mit Weisser Segge, kleinere Flächen mit Übergang zu Wintergrün-Föhrenwald, wenig ehemaliger Ulmen-Eschen-Auenwald (siehe UVB, 9.1, 9.2). Die Massnahme wird als letzte Massnahme umgesetzt, da sie vom Neubau der SBB-Brücke abhängig ist (siehe BW, 2.4). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 26 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Definitive Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Trinkwasserschutz, Schutz SBB-Brücke und Entwicklung einer naturnahen Flussaue. Zudem: "Der Massnahme 5 kommt eine zentrale Rolle innerhalb des Projekts Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun-Bern zu. Auf sie kann nicht verzichtet werden" (siehe TB, 5.9). Temporäre Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Der Damm dient dem Schutz des Kulturlandes (Parzelle 737, Waber Ernst) vor Hochwasser; zudem gleiche Gründe wie für definitive Rodungen (TB, 5.4). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Die definitiven Rodungen zur Sicherung der SBB-Brücke haben am vorgesehenen Standort zu erfolgen. - Die Lage der passiven Verbreiterungen ist durch die geltenden Grundwasserschutzzonen gegeben. - Der Schutz einer Siedlung (Bauernhof) verhindert eine grössere Verbreiterung. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwälder nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten entsteht (siehe BW, 4.5). Für die Verbreiterung der Aare muss ein Teil der Amphibienlaichgewässer geflutet werden. Die heute wertvollsten Elemente bleiben aber erhalten. Wenn die Ersatzgewässer in der näheren Umgebung und die neuen Vernetzungselemente sowie die Aufwertung des Landlebensraums vollständig und fristgerecht realisiert werden, dürfte insgesamt eine Verbesserung für die Amphibien zu erwarten sein (vgl. TB, 5.7, UVB). Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume in der Aare. Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baum- und Straucharten (WA.Allg.02). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren Verringerung beschrieben. Durch die vorübergehende Herabsetzung der natürlichen Filterwirkung des Aarebetts sind temporäre qualitative Beeinträchtigungen der Fassungen Kiesen nicht völlig auszuschliessen. Geringe Gefahr eines Schadstoffaustrags aus dem Ablagerungsstandort 8850004. Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung (WA.05.01) - die Bestockung des schmalen Waldstreifens zwischen Siedlungsgebiet und neuem Damm den Belastungen nicht standhält (vgl. TB, 5.8). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 27 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten x Kiesen Heimberg Prz. Nr. 182'956 182'992 182'990 183'026 183'093 182'941 182'948 182'952 182'960 184'033 184'027 183'177 183'999 182'901 182'850 Temporär Definitiv Total 2 y [m ] 611'032 182'912 10 610'909 610'866 610'801 610'648 610'444 610'979 610'999 610'939 610'937 610'006 610'079 610'184 610'061 611'053 611'135 Grundeigentümer 669 670 674 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Wasserverbund Region Bern AG 570 Wasserverbund Region 3'958 Bern AG 301 Wasserverbund Region Bern AG 2'123 SBB 391 Kanton Bern AGG 648 Rechtsamegem. Kiesen 33 187 4 21'784 5'542 2 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen 1'429 611'062 182'911 968 Total 1'110 1'110 122 122 570 2'110 3'958 301 586 2'123 35 33 187 4 21'784 5'542 586 1'429 2'110 586 586 Schweiz. Eidgenos223 senschaft Wasserverbund Region 666 Bern AG 36'819 2 [m ] 35 796 611'104 182'884 955 2 [m ] 223 666 4'548 41'368 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 5 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung beträgt 14'812 m . 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Trinkwassers (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.9; BW, 3). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 28 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Durch die passiven Verbreiterungen wird die mit Hartholzauenwäldern bestockte Fläche verkleinert. Gebiete des Amphibienstandorts von nationaler Bedeutung werden tangiert. Randlich wird auf der Grundwasserschutzzone S2 verbreitert. Mit einem geologischen Gutachten wird untersucht, ob die Fassung auf die andere Aareseite verschoben werden kann (vgl. TB, 5.9). 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 5 Der Aareweg wird auf der gesamten Uferlänge der Massnahme 5 hinter die Interventionslinie versetzt. Ausnahme bildet ein kleiner Abschnitt bei km 6.800, der bestehen bleibt. Ab ca. km 6.900 verläuft der neue Weg auf der Dammkrone. Mitbenützung des Aarewegs durch Velofahrende zugelassen. Der Aareweg dient als Unterhalts- und Waldbewirtschaftungsweg. Es werden 2'119 m' neuer Weg von einer Breite von im südlichen Teil 3 m und im nördlichen Teil 2 m gebaut (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 5 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. Folgende sind waldrechtlich relevant: - Reptiliengerechter Dammbau: Der neue Damm wird rund 20 Kleinstrukturen auf der süd-südwestexponierten Seite aufweisen. Als Strukturen kommen zur Hälfte Holz (Baumstrünke, Asthaufen) und zur Hälfte Gestein (Bollensteine) in Frage (siehe MBU, FR.05.02 und Plan B+D). - Ersatz- und Vernetzungsgewässer für durch die Verbreiterungen weggeschwemmten Amphibienlebensräume. Anlage von mehreren Mulden (ca. ein Dutzend) innerhalb und ausserhalb des Waldes auf einer Fläche von insge2 samt ca. 2'800 m . Die Tümpel sollen wenn möglich besonnt sein. Totholz soll in der Nähe gefördert werden (siehe MBU, FA.05.03 - FA.05.05 und Plan B+D). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Info-Standorte Im Gebiet der Massnahme 5 werden zwei Info-Standorte erstellt. Beide befinden sich im Waldareal: bei km 6.500 und km 7.400. Weitere Informationen siehe BIF, Plan D, BW, 7.2. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 29 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 6: Verbreiterung Rotache bis Chisemündung 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Aare weist insbesondere im Bereich der Rotachemündung schon heute ein breites Gerinne und eine reich strukturierte Sohle auf. Harte Uferverbauungen sind nur im Bereich Cholau und bei der Jabergbrücke vorhanden. Die Rotache fliesst heute in einem befestigten Kanal in die Aare. Im Gebiet Cholau (km 8.57 und 8.75) liegen zwei Ablagerungsstandorte. Die Cholau ist ein kleines, floristisch sehr wertvolles Feuchtgebiet mit reichhaltiger Wasservegetation. Im Bereich der Jabergbrücke ist das Aareufer mittels Blockwurf gesichert. Unterhalb der Brücke muss das stark unterspülte Ufer saniert werden. Rotache und Chise, die beiden Zuflüsse zur Aare in Massnahme 6, sollen ein grösseres Delta zur Aare bilden können. Die vorhandenen Ufersicherungen entlang der Aare werden grösstenteils entfernt. Ebenso werden sämtliche Natursteinblöcke entlang der Rotache (ab Querung Aaretalleitung bis zur Einmündung in die Aare) zugunsten eines grosszügigen Rotachedeltas entfernt. Ausnahme: Blocksteinsicherungen Widerlager Jabergbrücke. Initialbaggerungen beschleunigen die Erosion des Aareufers bis zur heute definierten Interventionslinie. Dafür sind tem2 poräre Rodungen von insgesamt 60'592 m notwendig. Im nördlichen Bereich der Massnahme 6 zwischen km 9.800 und km 10.180 liegt die Interventionslinie heute bei der Aaretalleitung. Wird diese in Zukunft saniert, soll sie zur Autobahn hin versetzt werden (blauer Werkleitungskorridor in Plan A). Zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, die Interventionslinie ebenfalls dorthin zu verschieben und ggf. Sicherungsmassnahmen erst dort zu tätigen. Für die flexible Sicherung der zukünftigen Interventionslinie wird eine relativ grosse Fläche temporär gerodet. Sie wird mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht vollständig beansprucht werden. Oberhalb der Chisemündung bis zur Jabergbrücke ist ein Abbruch des bestehenden und erst kürzlich neu erstellten Blockverbaus nicht vorgesehen. Die Flächenangaben und Angaben zu den Umweltmassnahmen beziehen sich auf das Gebiet zwischen Rotachemündung und km 10.18. Im Plan A beginnt die Massnahme 6 dagegen bereits ab km 7.8. Die hier angegebenen Flächen sind deshalb etwas kleiner. Heute befinden sich entlang der Ufer von Aare und Rotache ehemalige ZweiblattEschenmischwälder auf Auenböden, stellenweise bereits im Übergang zu Buchenwäldern. Sie sind stark beeinflusst und nicht naturnah bestockt. Die Massnahme wird in Etappe 9, im letzten Drittel aller Massnahmen, realisiert (BW, 2.4). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 30 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Temporäre Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Strukturreiche und naturnahe Ufersicherungen, grosszügiges Delta für die Rotache, Teilsanierung der beiden Ablagerungsstandorte in der Cholau (km 8.57 und 8.75, TB, 5.4). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - In den Bereichen der Altlastenstandorte kann nicht stärker verbreitert werden. - Die Interventionslinie befindet sich am Waldrand, da hier die Aaretalleitung verläuft. Sie setzt den Fixpunkt. Bis dorthin wird die aktive Verbreiterung erfolgen. - Oberhalb der Chisemündung bis zur Jabergbrücke ist eine Verbreiterung der Aare wegen beschränkter Platzverhältnisse nicht möglich (Liegeplätze, bestehender Aareweg, Privatparzellen). 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und teilweise Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Der verbleibende Wald erstreckt sich z.T. auf einer relativ geringen Breite. Eine Stabilitätsdurchforstung einige Jahre vor Baubeginn wird deshalb durchgeführt (siehe MBU, WA.06.01, WA.06.02). Für den Lebensraum Aare und den dynamischen Auenbereich ist eine wesentliche Aufwertung zu erwarten. Die Realisierung des Ersatzgewässers für die Cholau kann diese voraussichtlich nicht vollständig ersetzen. In Kombination mit den übrigen Aufwertungen dürfte aber insgesamt eine Verbesserung auch für den Auenlebensraum zu erwarten sein. Es ergibt sich eine klare Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Wildtiere über die Aare. Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume in der Aare (vgl. TB, 5.10, UVB, MBU). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren Verringerung beschrieben. Es liegt eine geringe Gefahr eines Schadstoffaustrags aus den vorhandenen Ablagerungsstandorten vor. Die Verpflanzung der stark gefährdeten Pflanzenarten Grosser Sumpf-Hahnenfuss und Einfacher Igelkolben ist risikoreich und muss entsprechend sorgfältig geplant, in Etappen ausgeführt und überwacht werden. Die vorhandenen Neophyten-Bestände sind schwierig zu bekämpfen und bilden ein grosses Risiko für die Verschleppung in andere Aareabschnitte. Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung - die Bestockung den Belastungen nicht standhält (vgl. UVB, MBU: VG. 06.03 und WA.06.01, WA.06.02). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 31 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Kiesen Prz. Nr. x y 610'243 185'305 15.06 610'123 184'658 370 610'212 185'310 390 610'045 184'042 391 610'160 185'636 551 610'237 185'438 610'079 610'236 610'228 610'169 610'173 610'068 610'255 610'255 185'742 185'334 636 185'410 184'970 185'082 644 184'054 185'329 666 185'311 Grundeigentümer Temporär Definitiv 2 EG Kiesen Wasserverbund Region Bern AG AGG Kanton Bern AGG Kanton Bern Schweizer. Eidgenossenschaft (ASTRA) Rechtsamegem. Kiesen Rechtsamegem. Kiesen Wasserverbund Region Bern AG Total [m ] 39 2 [m ] Total 2 [m ] 39 41 41 516 494 476 516 494 476 150 150 7'768 242 1'542 4'768 2'150 41'917 427 62 60'592 7'768 242 1'542 4'768 2'150 41'917 427 62 60'592 0 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 5 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Initialmassnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die 2 passive Verbreiterung beträgt: 22'672 m 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder nehmen ab und werden z.T. durch eine dynamische Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen Weichholzauenstandorten ersetzt. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 32 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 6 Durch die wasserbaulichen Massnahmen werden die Aarewege auf der gesamten Länge, ausser bei km 9.600, verschoben (siehe Plan D). Es werden 1'857 m' neue Wege von einer Breite von (zwischen km 7.800 und km 9.600) 1 m und (ab km 9.600) von einer Breite von 3 m gebaut (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). Der breitere Weg dient in Zukunft auch Unterhalts- und Waldbewirtschaftungsmassnahmen. 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 6 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU). Folgende benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute: - Vernetzungsstandorte Amphibien (FA.06.02, FA.06.03): Neuanlegen und Abtiefen von bestehenden Mulden. Besonnung und Totholzstrukturen in der 2 Umgebung sicherstellen. Insgesamt werden ca. 500 m beansprucht. - Ersatzgewässer für Feuchtgebiet und Amphibienlaichgewässer Cholau 2 (VG.06.02) umfasst eine Fläche von ca. 1'929 m und dient als Lebensraum für diverse geschützte Arten. Das Ersatzgewässer wird drei Jahre vor der Bauphase erstellt. - Zwischen km 9.900 und km 10.180 wird der Gewässerraum für Fische aufgewertet (FF.11.01). Verbauung, wenn Aare Interventionslinie erreicht: Heterogenität fördern: Buchten, variable Böschungsneigung (Steil- und Flachufer), Totholz als Ufersicherung (gesicherte Raubäume). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Info-Standorte Im Gebiet der Massnahme 6 werden drei Info-Standorte erstellt. Einer davon wird sich beim Zugang zum Gebiet bei Kiesen, ein weiterer bei der Rotache und der dritte beim Ersatzstandort Cholau befinden. Siehe auch BIF, Plan D, BW, 7.2. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 33 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 7: Verbreiterung Schulhausstrasse 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Massnahme 7 ist in Objektschutz Auetliweg, Verbreiterung Schulhausstrasse "passiv" und "aktiv" unterteilt. Beim Objektschutz Auetliweg ist kein Wald betroffen. Die Massnahme Schulhausstrasse liegt in der Innenkurve des Aarelaufs, wo sich längs des Ufers teilweise Kiesbänke abgelagert haben. Einzelne Ringelnattervorkommen wurden nachgewiesen. Das Aareufer weist abschnittsweise Verbauungen auf. Unterhalb der Jabergbrücke liegt Auenwald, weiter nördlich Landwirtschaftsland. Die passive Verbreiterung erfolgt auf der Auenwaldfläche (siehe Plan A und D). Dafür werden teilweise bestehende Uferverbauungen entfernt und Initialbagge2 rungen ausgeführt. Dafür sind temporäre Rodungen von 1'434 m nötig. Darauf wird dieser Abschnitt der Aare zur freien Gestaltung bis an den Hangfuss der Schulhausstrasse überlassen (Interventionslinie). Danach werden Ufersicherungen bzw. Strukturelemente (z.B. ingenieurbiologische Massnahmen) definiert. Für sie werden weitere temporäre Rodungen nötig sein. Da die Lage und Dimension der Sicherungsmassnahmen noch nicht definitiv bestimmt ist, wird ein grosszügiger 2 Streifen von 4'048 m entlang des Hangfusses temporär gerodet (siehe Plan D). Die nördlich anschliessende aktive Verbreiterung wird zu einem grossen Teil auf landwirtschaftlich genutztem Boden ausgeführt. Ein 5-10 m breiter Waldstreifen trennt heute das Landwirtschaftsland von der Aare. Bestehende Uferverbauungen werden rückgebaut. Die Verbreiterung wird durch ein kiesiges Flachufer bis an den 2 Hangfuss neu gestaltet. Dafür ist eine definitive Rodung von 4'133 m des Waldstreifens notwendig (siehe Plan D, TB, 5.11). Im südlichen Teil liegt mässig beeinflusster, ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald auf Auenböden, teils in Ausbildung mit Weisser Segge, am Hang naturnaher Buchenwald. Der Boden im Gehölzstreifen zwischen Landwirtschaftsland und Aare ist sandig und wird immer wieder überflutet. Standorte im Übergang von Schachtelhalm-Grauerlen-Auenwald zu Silberweiden-Auenwald, beide sehr selten und naturnah bestockt. Die Massnahme wird in Etappe 10, im letzten Drittel der Projektumsetzung, realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Definitive Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Die Verbreiterung erhöht den Abflussquerschnitt und reduziert dadurch die Hochwassergefahr. Zudem: Objektschutz Liegenschaft Schulhausstrasse 6, Verbreiterung des Gewässers, Schaffung von Lebensräumen für Amphibien, Reptilien, Fische, Schaffung Naherholungsbereich. Temporäre Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Mit der Vergrösserung des Abflussquerschnitts wird der Hochwasserschutz erhöht. Der Eintrag von Geschiebe aus der Seitenerosion in die Aare wird die Sohlenerosion der Flusssohle reduzieren (siehe TB, 5.11). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 34 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Die aktive Verbreiterung wird zu einem grossen Teil ausserhalb des Waldes realisiert. - Vorhandene Bauten und das Gelände geben den möglichen Raum für Verbreiterungen weitgehend vor (siehe Plan A). 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Die aktive Verbreiterung bedingt die definitive Waldrodung des Auenwaldstreifens entlang der Aare. Die passive Verbreiterung erfordert die temporäre Rodung seltener Hartholzauenstandorte. Die Dimension der Verbreiterung lässt aber auf den neu entstehenden Kiesinseln dynamische Weichholzauenbestände erwarten. Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Amphibien-, Reptilien- und Gewässerlebensräume an der Aare (siehe BW, 4.5, UVB, MBU, FA.07.01, FA.07.02). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren Verringerung beschrieben. Damit bei der passiven Verbreiterung keine Bäume bei Hochwasser fortgeschwemmt werden, werden diese vorher entfernt (Sicherheitsholzerei, MBU, WA.07.01, WA.07.02, WA.Allg.03). 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 35 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten x Jaberg Prz. Nr. Grundeigentümer 2 y 610'003 185'731 4 610'084 185'433 74 610'133 185'255 79 610'035 610'114 610'145 610'071 610'114 610'085 610'064 185'689 185'538 160 185'331 185'476 185'496 108 185'608 185'646 208 Temporär Definitiv [m ] Einwohnergem. Jaberg Küenzi-Freiburghaus 1'265 Andreas Erbengemeinschaft 1'065 Künzi Werner 1'359 1'719 Aeberhard-Schneiter 74 Urs Gehrig-Humm Syliva Total [m ] 2 [m ] 491 491 5'482 2 1'265 1'065 770 779 Kanton Bern AGG Total 1'029 1'064 4'133 770 779 1'359 1'719 74 1'029 1'064 9'615 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 7 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung auf Waldareal beträgt: 6'873 m 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers. Der Hochwasserschutz wird durch den vergrösserten Retensionsraum verbessert (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.11; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen Weichholzauenstandorten ersetzt. 2.2 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 7 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. Zur Vernetzung der Amphibienstandorte werden etwa ein halbes Dutzend 2 Tümpel an unterschiedlichen Standorten angelegt. Etwa 100 m Waldfläche wer2 den tangiert, 300 m werden ausserhalb des Waldes beansprucht (MBU, FA.07.01, FA.01.02). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 36 Bericht Walderhaltung - Anhang 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Feuerstellen 3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 7, Beurteilung Bereits heute ist beim bisherigen Spielplatz beim Übergang zur Massnahme 8 eine Feuerstelle vorhanden. Sie wird aufgehoben und durch einen neuen Feuerstellenstandort mit zwei Feuerstellen von Typ 1 ersetzt (siehe Plan D, BW, 7.2 und BIF). Im Bereich der aktiven Verbreiterung wird ein Raum für Naherholung geschaffen. 3.1.2 Standortgebundenheit Ein Teil des neu geschaffenen Auengebietes soll für Besucher zugänglich sein. Der Zugang zum Wasser wird ermöglicht (siehe TB, 5.11). 3.1.3 Wichtige Gründe Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe. Das Gewässer wird zugänglich. Siehe auch Kapitel 7.2 BW. 3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht grundsätzlich im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe auch BW, 7.2). Die Nutzung des Raums durch Naherholungssuchende kann jedoch zu Konflikten mit den Zielen des Naturschutzes führen. Eine gute Signalisation und Planung wie im Teil BIF beschrieben minimiert das Konfliktpotential. 3.2 Info-Standorte Im Gebiet der Massnahme 7 werden zwei Info-Standorte erstellt. Einer davon befindet sich am Waldeingang bei km 8.800. Siehe auch BIF, Plan D, BW, 8.2. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 37 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 8: Verbreiterung Hinter Jaberg 1. Rodung 1.1 Beschreibung Beim Auengebiet Hinter Jaberg fliesst die Aare nach einer Linkskurve relativ geradlinig. Durch diese Ablenkung der Strömung vom gegenüberliegenden Ufer bilden sich deutliche Erosionsstellen. Im Auenwald zwischen Aare und Hangfuss sind ehemalige Altarme der Aare ersichtlich. Diese dienen den Amphibien als Laichgewässer. Auch die Ringelnatter kommt vor. Das Gebiet dient dem Wild als Rückzugsgebiet. Der Aareweg verläuft als Trampelpfad durch den Auenwald. Ein Rastplatz mit Grillstelle inkl. Spielplatz und Kletterstangen befindet bei km 10.000. Durch seine versteckte Lage ist der Rastplatz fast ausschliesslich der lokalen Bevölkerung bekannt. Er wird aufgehoben zugunsten der Feuerstelle in Massnahme 7. Die Aare wird in Massnahme 8 passiv verbreitert. Bestehende Uferverbauungen werden rückgebaut. Durch einfache bauliche Massnahmen (z.B. Baggerschlitze) sollen in einer ersten Phase die alten, noch sichtbaren Seitenarme reaktiviert werden. Die weitere Gestaltung bis an den Hangfuss wird der Aare überlassen. Für die 2 Initialmassnahmen sind temporäre Rodungen von 4'219 m nötig (siehe TB, 5.12, Plan D). In Massnahme 8 sind keine definitiven Rodungen nötig. Der Auenwald ist heute bereits sehr vielfältig: In der Ebene besteht ein Mosaik aus ehemaligem Zweiblatt-Eschenmischwald und (an tieferen Stellen) ehemaligem Ulmen-Eschen-Auenwald. Die Bestockung ist mit einigen Fichten mässig beeinflusst. Dem Ufer entlang verläuft ein 5-10 m breiter, immer wieder überfluteter Streifen mit naturnah bestockten Standorten im Übergang von SchachtelhalmGrauerlen-Auenwald zu Silberweiden-Auenwald (beide sehr selten, siehe UVB, 9.1, 9.2). Die Massnahme wird in Etappe 10, also im letzten Drittel der Projektumsetzung, realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Temporäre Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Durch die Initialmassnahmen entsteht nur ein minimaler Eingriff in das bestehende Ökosystem des Auenwaldes. Die Aare erhält die Möglichkeit, in Etappen eine Verbreiterung zu schaffen. Der dadurch entstehende vergrösserte Abflussquerschnitt erhöht den Hochwasserschutz. Das vorhandene Kiesmaterial wird durch die Aare abgetragen, was die Sohlenerosion im Aarelauf reduziert. Revitalisierung bestehender alter Aare-Seitenarme mit möglicher Verbreiterung bis an den Hangfuss, Aufwertung der Lebensräume für Fauna und Flora und Schutz vor allzu intensiver Naherholung (TB, 5.12). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 38 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Die bestehende Infrastruktur im Aareraum gibt die Möglichkeiten für die Flussverbreiterungen weitgehend vor. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Die Dimension der Verbreiterung lässt auf den neu entstehenden Kiesinseln dynamische Weichholzauenbestände erwarten, HartholzRestbestände dürften an leicht erhöhten Stellen erhalten bleiben. Mit dem Abbruch der bestehenden Uferverbauungen und den Initialmassnahmen entwickelt sich eine natürliche Auenwalddynamik. Ein naturnahes Refugium für Flora und Fauna entsteht. Durch die Kleinstrukturen werden die Amphibienpopulationen und deren Vernetzung gefördert. Typische Auenvögel wie Flussuferläufer und Eisvogel werden durch das Schaffen von Brutmöglichkeiten gefördert (siehe MBU). Die Kombination der wasserbaulichen Massnahmen und der Lebensraumaufwertungen wird im Bereich Fauna-Flora-Wald wesentliche Verbesserungen bewirken. Insbesondere auch die Schaffung eines Ruhegebiets (jab-n02) ermöglicht eine weitgehend ungestörte Entwicklung von Flora und Fauna (vgl. TB, 5.12). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Zur Stabilisierung des verbleibenden Bestandes wird vor den wasserbaulichen Massnahmen eine Durchforstung durchgeführt. Wo die Waldfläche der Erosion der Aare überlassen wird (passive Verbreiterungen) sollen Bäume über 20 cm BHD, die in den nächsten 5 Jahren in den mutmasslichen Erosionsbereich der Aare gelangen, vorgängig gefällt und aus dem Verbreiterungsbereich entfernt werden (WA.08.01, WA.Allg.03). 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten x Jaberg Prz. Nr. 609'787 185'900 14 Temporär Definitiv Total 2 y 609'768 185'787 93 609'703 186'185 142 609'834 185'981 160 Total Grundeigentümer [m ] Aeberhard-Schneiter Urs Kies AG Aaretal KAGA Hadorn Hans Kanton Bern AGG 2 [m ] 2 [m ] 1'051 1'051 150 252 2'766 4'219 150 252 2'766 4'219 0 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 39 Bericht Walderhaltung - Anhang 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 8 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung beträgt: 18'036 m 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Der durch die passive Verbreiterung entstehende vergrösserte Abflussquerschnitt erhöht den Hochwasserschutz. Das vorhandene Kiesmaterial wird durch die Aare abgetragen, was die Sohlenerosion im Aarelauf reduziert (TB, 5.12). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die bestockte Waldfläche nimmt ab. Eine dynamische Auenlandschaft entsteht. 2.2 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 8 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU, Plan B). Folgende zwei Massnahmen tangieren den Wald und benötigen eine Bewilligung als Forstliche Baute: - Aufwertung Amphibienlebensräume (FA.08.01): Abtiefen vorhandener Mul2 den im Wald und am Waldrand auf einer Gesamtfläche von etwa 100 m . Förderung von Totholzstrukturen in der Umgebung. Auslichten der Mulden. - Rasche Dynamisierung durch Aare (VG.08.02): Durch geeignete Initialmassnahme und Abtiefung des ersten grossen Altlaufs wird rasch ein neuer 2 Seitenarm der Aare auf einer Fläche von etwa 1'000 m initiiert. 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Signal Verkehrslenkung Ein Signal für Bootsfahrer wird kurz nach km 10.000 installiert (Landeverbot, siehe Plan D, BIF). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 40 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 9: Verbreiterung Boden 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Verbreiterung Boden wird auf Landwirtschaftsland ausgeführt. Entlang der Aare ist einzig ein Ufergehölz, aber kein Waldareal betroffen, weshalb keine Rodungsbewilligung notwendig ist. Die Dimension der Verbreiterung, insbesondere unterhalb des Schützenhauses, lässt auf neu entstehenden Kiesinseln dynamische Weichholzauenbestände erwarten. Die Massnahme wird in Etappe 4, im ersten Drittel, realisiert (BW, 2.4). 2. Forstliche Bauten 2.1 Waldstrassen 2.1.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 9 Bis zum Schützenhaus verläuft ein neuer Erschliessungsweg entlang der Verbreiterung. Bei der Abzweigung beim Thalgut verläuft nur ein kleiner Abschnitt des neuen Wegs im Wald (siehe Plan D). Es werden ca. 30 m' neuer Waldweg erstellt (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). 2.1.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Wegs zum Schützenhaus. 2.2 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 9 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. Zur Aufwertung der Amphibienlebensräume werden verschiedene Teiche und Tümpel angelegt (FA.09.01). Einige befinden sich im Bereich des Waldrandes, einer liegt im Wald (siehe Plan D). Für die betroffenen Waldflächen ist eine Bewilligung als Forstliche Baute notwendig. 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Info-Standorte Im Gebiet der Massnahme 9 wird ein Info-Standort bei km 11.200 auf Waldareal erstellt. Siehe auch BIF, Plan D, BW, 7.2. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 41 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 10: Verbreiterung Thalgut 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Verbreiterung Thalgut wird auf Landwirtschaftsland ausgeführt. Entlang der Aare ist einzig ein Ufergehölz, aber kein Waldareal betroffen, weshalb keine Rodungsbewilligung notwendig ist. Da die relativ kleine Verbreiterung wahrscheinlich nicht ganzjährig von der Aare durchflossen wird, dürfen hier auf Kiesinseln Weichholzauenbestände erwartet werden. Die Massnahme wird in Etappe 4, im ersten Drittel, realisiert (BW, 2.4). 2. Forstliche Bauten Der geplante neue Aareweg und die vorgesehenen Umweltmassnahmen werden nicht auf Waldareal liegen. 3. Nichtforstliche Kleinbauten In Massnahme 10 sind keine Nichtforstlichen Kleinbauten geplant. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 42 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 11: Verbreiterung Oberi Au Wichtrach 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Aare verläuft auf diesem Abschnitt sehr geradlinig, Sohlenstrukturen und Ufer sind entsprechend monoton. Zwischen der Aare und der Aaretalleitung bzw. Autobahn A6 befindet sich nur ein schmaler Waldstreifen. Im Bereich Oberi Au (Unterführung A6) besteht an der Aare ein Rast- und Badeplatz. Entlang der Aare verläuft ein schmaler Fussweg. In Phase 1 wird der Aareweg neu angelegt, damit sich die Aare im gewünschten Mass verbreitern kann. Die vorhandenen Verbauungen werden abgebrochen. Initialbaggerungen beschleunigen die Erosion des Aareufers bis zur definierten Interventionslinie. Es werden nachträglich punktuelle Ufersicherungen gebaut (z.B. Buhnen), falls die Erosion bis an die Interventionslinie wirkt. Ab km 10.800 rechtsufrig flussabwärts bis zur Thalgutbrücke werden keine wasserbaulichen Massnahmen ausgeführt. Die Baupiste wird temporär gerodet. Für Baupiste, Initialmassnahmen und allfällige spätere Sicherungen der Interventionslinie sind temporäre 2 Rodungen von 9'543 m nötig (siehe Plan D und TB, 5.15). In Massnahme 11 sind keine definitiven Rodungen notwendig. Heute ist der schmale Waldstreifen (15-60 m) zwischen Autobahn und Aare aareseitig oft naturnah bestockt, sonst mässig bis stark beeinflusst. Es handelt sich um Standorte des ehemaligen Zweiblatt-Eschenmischwaldes auf Auenböden, oft in Ausbildung mit Weisser Segge (UVB, 9.1, 9.2). Die Massnahme wird in Etappe 10, im letzten Drittel der Umsetzung aller Massnahmen, realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Geschiebeeintrag in den Hauptlauf der Aare. Die Sohlenerosion wird gestoppt. Die Vernetzung der Lebensräume wird verbessert (TB, 5.15). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Die Lage der Autobahn gibt den Raum für die passive Verbreiterung auf dieser Aareseite weitgehend vor. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft entsteht (siehe BW, 4.5). Für Fauna und Flora ist trotz des Verlustes eines Teils der heutigen Waldfläche durch die Strukturaufwertungen eine leichte Verbesserung, insbesondere für die Vernetzung der Le- Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 43 Bericht Walderhaltung - Anhang bensräume zu erwarten. Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume in der Aare (vgl. TB, 5.15). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Damit sich die Neophyten nicht weiter ausbreiten, werden diese bereits vor Baubeginn bekämpft (VG.11.01). Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung (WA.11.01) - die Bestockung des schmalen Waldstreifens zwischen Siedlungsgebiet und neuem Damm den Belastungen nicht stand hält. 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen: Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten x Wichtrach Prz. Nr. Grundeigentümer 2 y 609'407 187'011 705 609'831 186'108 529 609'438 186'953 701 609'658 186'468 724 Temporär Definitiv Total [m ] Einwohnergem. Wichtrach Kanton Bern AGG Schweizerische Eidgenossenschaft (Nationalstrassen, ASTRA) Kanton Bern Total 2 [m ] 2 [m ] 4 4 15 15 137 137 9'387 9'543 9'387 9'543 0 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 11 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung beträgt: 3'044 m 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 44 Bericht Walderhaltung - Anhang Die bestockte Waldfläche nimmt ab. Eine dynamische Auenlandschaft entsteht. 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 11 Es werden 410 m' neuer Weg von einer Breite von 3 m gebaut (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 11 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU, Plan B). Folgende Massnahmen tangieren den Wald und benötigen eine Bewilligung als Forstliche Baute: - Vernetzung Amphibienstandorte (FA.11.01, FA.11.02): Anlage von mehre2 ren kleinen Tümpeln auf einer Gesamtfläche von ca. 300 m für Amphibien. Rundum wird der Wald ausgelichtet (ausgeführt durch WA.11.01). - Habitatsverbesserung für Fische (FA.11.01): Raubäume als Ufersicherung auf 2 einer Fläche von insgesamt 11'930 m (z.T. auch in Massnahme 6). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Feuerstellen 3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 11, Beurteilung Im Bereich Oberi Au (Unterführung A6) besteht ein Rast- und Badeplatz an der Aare. Der bestehende Badeplatz mit Feuerstelle wird durch eine Feuerstelle von Typ 1 ersetzt (TB, 5.15, BIF). 3.1.2 Standortgebundenheit Die wasserbauliche Massnahme wird am Standort der heutigen Feuerstelle realisiert (siehe Plan D). Eine Verschiebung der Feuerstelle Richtung Autobahn ist daher notwendig (siehe TB, 5.15). 3.1.3 Wichtige Gründe Ersatz der bestehenden Feuerstelle im attraktiven Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe (vgl. BW, 7.2). 3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe auch BW, 7.2). 3.2 Info-Standorte Bereits heute bestehen zwei Info-Standorte in der Umgebung der Massnahme 11. Sie werden durch neue, einheitliche Stelen ersetzt. Einer der beiden Info-Standorte befindet sich bei km 10.400 im Wald, der andere im Bereich der Thalgutbrücke ausserhalb des Waldareals (siehe Plan D). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 45 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 12: Verbreiterung Chesselau 1. Rodung 1.1 Beschreibung Zwischen Mälchplatz und Badi Münsingen verläuft der Aareweg unmittelbar entlang der Aare. Zahlreiche teilweise unterspülte Buhnen und Längsverbauungen sichern das Ufer gegen Erosion. Im stark beeinflussten Auenwald sind verschiedene Amphibienlaichgewässer vorhanden. Auch ein Giessenlauf befindet sich zwischen der Aaretalleitung und der Autobahn. Südlich des Mälchplatzes liegt die Grundwasserfassung Mälchplatz der Gemeinde Wichtrach (siehe Plan D). Aufgrund der Wasserfassung ist eine Verbreiterung der Aare in diesem Bereich nicht möglich. Von der Badi Münsingen bis Kiesen verläuft die Aaretalleitung des Wasserverbundes Region Bern (WVRB). Abschnittsweise liegt die Leitung nahe am rechten Aareufer, und das Ufer muss gegen Erosion gesichert werden. Eine Verbreiterung der Aare ist in solchen Abschnitten nicht möglich. Um der Aare langfristig mehr Platz zu gewähren, wurde ab km 9.770 bis km 18.720 ein Werkleitungskorridor für die Aaretalleitung ausgeschieden. Bei einem zukünftigen Neu- bzw. Ausbau soll die Aaretalleitung in den 8 m breiten Werkleitungskorridor verlegt werden. Der neu ausgeschiedene Korridor verläuft in der Regel entlang der eidgenössischen Baulinie der Autobahn A6. Ab km 13.500 Richtung Badi Münsingen verläuft die BKW-Freileitung unmittelbar entlang der Aare. Sie wird abgebrochen, um die passive Verbreiterung zu ermöglichen. Sämtliche Buhnen und Längsverbauungen werden abgebrochen. Eine Ausnahme bildet die Grundwasserschutzzone Mälchplatz: Sie wird mit zusätzlichen Ufersicherungen (Buhnen) geschützt. Die Wasserqualität der Wasserfassung Mälchplatz darf nicht beeinträchtigt werden. Vom Mälchplatz bis zum Reitplatz beschleunigen Initialbaggerungen die Erosion des Aareufers. Punktuelle Ufersicherungen (z.B. Buhnen) bei Erosion bis an die Interventionslinie. Für das Entfernen des Längsverbaus, die punktuellen Ufersicherungen und die neu zu erstellenden 2 Baupisten ist es notwendig, eine Fläche von 55'872 m temporär zu roden. Definitive Rodungen sind in Massnahme 12 nicht nötig (TB, 5.16). Im Moment sind Abklärungen über eine Verlegung der Grundwasserfassungen Wichtrach (Mälchplatz) und Münsingen (Reitplatz) im Gange. Falls ein geeigneter Standort gefunden wird, könnte die Aare zu einem späteren Zeitpunkt auch im Bereich der Grundwasserschutzzone Mälchplatz verbreitert werden. Heute stockt ein stark beeinflusster, ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald südlich des Baggersees mit Anklängen an Seggen-Schwarzerlen-Bruchwald zwischen Autobahn und Aare (siehe UVB, 9.1, 9.2). Die Massnahme wird in Etappe 5, etwa in der Hälfte der Umsetzung aller Massnahmen, realisiert (BW, 2.4). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 46 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Die Aare schafft sich selbständig eine Verbreiterung (passiv). Dadurch wird die Sohlenerosion gestoppt. Eine relativ schmale Flussauenlandschaft mit vielfältigen Strukturen im Gerinne und im Uferbereich wird sich entwickeln. Zugunsten einer reichen Tier- und Pflanzenwelt wird ein lichter Auenwald mit vielfältigen Kleinstrukturen und Kleingewässern angestrebt (TB, 5.16). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Die Grundwasserfassungen Mälchplatz und Schützefahr, die Topographie sowie die Lage der Autobahn geben die Verbreiterungsmöglichkeiten vor. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft entsteht (siehe BW, 4.5). Die vorgesehenen Massnahmen bewirken insgesamt eine deutliche Aufwertung der Lebensräume sowohl im Gewässer- wie auch im Auenbereich. Der naturnahe lichte Auenwald dient als Lebensraum für Reptilien. Amphibienlaichgewässer werden ersetzt und aufgewertet, das Lebensraumangebot für Fische bei allen Wasserständen wird erhöht (siehe TB, 5.16, UVB). Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baum- und Straucharten (WA.allg.02). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Für den Fachbereich Fauna-Flora sind keine speziellen Risiken absehbar. Vorübergehende Herabsetzung der natürlichen Filterwirkung des Aarebetts. Mögliche Auswirkungen der Verbreiterung auf die unterstromig liegenden Trinkwasserfassungen Schützefahr werden vorgängig mittels Färbversuchen überprüft. Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchfors1 tung (WA.12.01 und WA.12.02 ) - die Bestockung des schmalen Waldstreifens zwischen Siedlungsgebiet und neuem Damm den Belastungen nicht standhält (TB, 5.16, MBU). 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1 WA-Massnahmen sind nur auf Waldareal gemäss Plan D vorgesehen. Bei km 15.050 (Parzelle 2547 der Einwohnergemeinde Münsingen) wurde WA.12.02 auf eine leicht bestockte Fläche, die heute ausserhalb des festgestellten Waldareals liegt, ausgedehnt. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 47 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Prz. Nr. Grundeigentümer x y Münsingen 608'832 189'525 2327 608'568 190'130 608'570 190'131 2545 608'491 190'288 2552 608'514 608'545 608'570 608'591 190'239 190'175 190'121 190'073 2553 2554 2555 2556 608'600 190'051 2557 608'619 190'007 2558 608'642 189'956 2559 608'754 189'530 2560 608'730 189'753 2592 608'677 189'715 608'823 189'553 2593 608'750 608'708 608'779 608'750 608'800 608'782 608'805 608'786 608'810 608'790 608'815 608'795 608'836 608'814 608'865 608'842 608'891 608'871 608'914 608'897 189'709 189'688 189'641 189'641 189'593 189'585 189'582 189'574 189'571 189'562 189'558 189'549 189'510 189'500 189'444 189'437 189'384 189'382 189'332 189'324 2594 2595 2596 2597 2598 2599 2600 2601 2602 2603 Temporär Definitiv 2 Einwohnergem. Münsingen Einwohnergem. Münsingen Aeberhard Verwaltungen AG Einwohnergem. Münsingen Jost-Gerber Paul Reitverein Münsingen u.Umgebung [m ] 2'017 1'323 2 [m ] Total 2 [m ] 2'017 1'323 494 494 36 36 120 70 82 57 120 70 82 57 11 11 Wegmüller-Fuchser Herbert, Wegmüller 115 Bruno Reitverein Münsin29 gen u.Umgebung Einwohnergem. 3'708 Münsingen 69 Reitverein Aaretal 413 Einwohnergem. 847 Münsingen Einwohnergem. 80 Münsingen 1'421 124 Kanton Bern AGG 2'461 Einwohnergem. 15 Münsingen 226 Einwohnergem. 15 Münsingen 270 Einwohnergem. 15 Münsingen 308 Einwohnergem. 20 Münsingen 427 Einwohnergem. 118 Münsingen 2'422 Einwohnergem. 72 Münsingen 1'424 111 Kanton Bern AGG 1'404 Einwohnergem. 47 Münsingen 672 115 29 3'708 69 413 847 80 1'421 124 2'461 15 226 15 270 15 308 20 427 118 2'422 72 1'424 111 1'404 47 672 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 48 Bericht Walderhaltung - Anhang 608'927 608'907 608'936 608'916 Wichtrach 189'297 2604 189'280 189'240 2605 189'231 609'341 187'201 701 609'298 187'293 725 609'074 188'106 940 Einwohnergem. Münsingen Einwohnergem. Münsingen Schweiz. Eidgen. Nationalstrassen (ASTRA) Kanton Bern Einwohnergem. Wichtrach Total 73 1'153 63 871 73 1'153 63 871 99 99 4'011 4'011 28'557 28'557 55'872 0 55'872 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 12 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung beträgt: 23'650 m 2.1.2 Standortgebundenheit: Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen: Die mit Hartholzaue bestockte Fläche nimmt ab. Eine dynamischere Auenlandschaft entsteht. 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 12 Es werden 1'758 m' neuer Weg von einer Breite von 3 m gebaut (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). Die Mitbenützung des Aarewegs durch Velofahrende wird ermöglicht. Der neue Aareweg dient als Gewässerunterhalts- und Waldbewirtschaftungsweg. 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit: Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 12 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU und Plan B). Folgende benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute: Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 49 Bericht Walderhaltung - Anhang - Massnahmen zur Aufwertung der Reptilienlebensräume (FR.12.01, FR.12.03, FR.12.06): Einbau von ca. einem Dutzend Steinlinsen an verschie3 denen Standorten (siehe Plan B und D) von insgesamt 90 m Steinen. Besonnung der Steinlinsen wird durch Holzereimassnahmen sichergestellt (WA.12.01, WA.12.02). - Massnahmen zur Vernetzung und Ersatzgewässer der Amphibienlebensräume (FA.12.01, FA.12.03, FA.12.04, FA.12.05, FA.12.06, FA.12.07, FA.12.08, FA.12.09, FA.12.10, FA.12.11): Vorhandene Mulden und Altarme werden vertieft und wo nötig Schlamm und Pflanzendecke entfernt. Zudem werden einige kleinere Tümpel neu angelegt. In der Umgebung der Gewässer werden gut besonnte Kleinstrukturen (Ast- und Steinhaufen) im Rahmen der Waldverträge (WA.12.01, WA.12.02) erstellt und gepflegt. 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Feuerstellen 3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 12, Beurteilung In der Umgebung der Massnahme 12 befinden sich zwei Naherholungsgebiete: Eine Feuerstelle liegt oberhalb der Schützenfahrbrücke. Es handelt sich um eine Feuerstelle von Typ 3 mit zwei Feuerstellen, Tischen, Bänken, einem Holzlager und Abfalleimer. Der Standort bleibt bestehen. Der zweite Standort befindet sich beim Fleckenplatz und bietet drei Feuerstellen, Bademöglichkeiten, Sitzgelegenheiten und Abfalleimer. Er ist für die Gemeinde ein wichtiger Rast- und Badeplatz. Durch die passive Verbreiterung muss eine Feuerstelle verschoben werden (siehe Plan D, UVB, BIF, TB, 5.16). 3.1.2 Standortgebundenheit Die wasserbauliche Massnahme wird am Standort der heutigen Feuerstelle beim Fleckenplatz realisiert (siehe Plan D). Eine Verschiebung der Feuerstelle ist daher notwendig. Es handelt sich um eine Feuerstelle von lokaler Bedeutung in der Nähe des Siedlungsraums (aus TB, 5.16). 3.1.3 Wichtige Gründe Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe (siehe BW, 7.2). 3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe BW, 7.2). 3.2 Aussichtsplattform 3.2.1 Beschreibung der Aussichtsplattform in Massnahme 12, Beurteilung Zum Schutz des als Naturraum wertvollen „Baggersees“ werden Massnahmen zur Besucherinformation und -führung getroffen. Beim bestehenden Zugang zum Baggersee wird eine Aussichtsplattform eingerichtet (TB, 5.16). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 50 Bericht Walderhaltung - Anhang 3.3 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung Im Gebiet der Massnahme 12 werden fünf Info-Standorte erstellt. Einer liegt bei der Wegkreuzung bei km 12.800, ein weiterer bei km 13.500, einer bei der Aussichtsplattform beim Baggersee, ein weiterer bei km 14.100 und einer südlich der Schützenfahrbrücke. Bei km 15.000 wird ein Signal (Ein- und Auswasserungsstelle) für Boote installiert. Auf der gegenüberliegenden Aareseite bei km 13.000 wird ein Signal für Boote installiert (Anlegeverbot). Für die Tafeln ist ebenfalls eine Bewilligung als Nichtforstliche Kleinbauten nötig. Weitere Beschreibung siehe BIF, Plan D, BW, 7.2. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 51 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 13: Verbreiterung Schützenfahrbrücke 1. Rodung 1.1 Beschreibung Die Belpau unterhalb der Schützenfahrbrücke bildet bis zur Hunzigenbrücke einen wertvollen Auenbereich mit einem mässig beeinflussten Auenwald, verschiedenen Amphibiengewässern und Feuchtgebieten. Im oberen Teil wurden bereits früher kleine Seitenarme der Aare geschaffen, die aber nur bei höherem Wasserstand durchströmt werden. Diese werden unter anderem vom Biber genutzt und bilden ein wichtiges Fischrefugium. Das Restaurant Campagna sowie die angrenzenden Gebäude liegen direkt an der Aare und sind bei Hochwasser stark gefährdet. Sie werden durch Objektschutzmassnahmen (z.B. Sockelmauern) gesichert. Der Uferverbau im Bereich Campagna ist zu ersetzen. Im Bereich der Massnahme 13 herrscht entlang des gesamten Uferbereichs starke Infiltration vor. Die Massnahme befindet sich in der Schutzzone der Trinkwasserfassungen Belpau des WVRB AG. In Massnahme 13 werden bestehende Hochwasserschutzdämme verstärkt und erhöht oder neu gebaut; eine Fläche wird passiv verbreitert. Zwischen der Schützenfahrbrücke und ca. km 15.950 werden die Uferverbauungen rückgebaut. Initialmassnahmen, beispielsweise an bereits bestehenden Anrissstellen, ermöglichen der Aare, in diesem breiten Abschnitt das Gebiet bis an den Damm frei zu gestalten. Für Dammbau und Initialmassnahmen sind temporäre Rodungen von insge2 samt 70'706 m nötig (inkl. Baupisten und Materiallagerplätze, TB, 5.17). Der Wald in Massnahme 13 ist ein mässig beeinflusster ehemaliger ZweiblattEschenmischwald auf Auenböden mit Weisser Segge, dazwischen kleinflächig, vor allem an abgesenkten Stellen, ehemaliger Ulmen-Eschen-Auenwald (UVB, 9.1, 9.2). Die Massnahme wird in Etappe 2 realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgeführt: Mit der Erhöhung und punktuellen Verstärkung des bestehenden Hochwasserschutzdamms werden die Gemeinde Belp und mit den Objektschutzmassnahmen die Liegenschaften beim Restaurant Campagna vor Hochwasser optimal geschützt. Durch die passive Verbreiterung wird der Abflussquerschnitt vergrössert und somit der Hochwasserschutz erhöht. Vorhandene Kiesmaterialien werden durch die Aare abgetragen, was die Sohlenerosion im Aarelauf reduziert. Dies ist speziell wichtig, da mit fortschreitender Sohlenerosion auch der Grundwasserspiegel kontinuierlich sinkt, was längerfristig zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserfassungen Belpau führen kann. Mit den Entlastungsmassnahmen bei einem Extremhochwasser kann das Risiko eines Dammbruchs und ein anschliessendes unkontrolliertes Ausströmen des Wassers reduziert werden. Auch mit den Entlastungsmassnahmen bei Extremhochwasser und der Erhöhung des Zufahrts- Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 52 Bericht Walderhaltung - Anhang wegs wird der Schutz der unterliegenden Siedlungen noch zusätzlich erhöht (TB, 5.17). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Auf diesem Aareabschnitt grenzt nur Wald ans Ufer. - Die Aaretalleitung gibt den Raum für die passive Verbreiterung im unteren Teil vor. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Die Realisierung der Wasserbau- und Umweltmassnahmen wird den heute schon wertvollen Abschnitt weiter aufwerten. Besonders der dynamische Bereich wird wesentlich verbessert. Dank der grossen verbleibenden Auenwaldfläche hinter der Aaretalleitung bzw. hinter dem Damm werden kaum negative Auswirkungen auf Fauna-Flora-Wald zu erwarten sein. Auch die Verlagerung der Amphibiengewässer ist machbar. Durch die Einführung des Ruhegebiets (bel-n01) sollte auch für das Wild eine ruhigere Zone entstehen. Wie weit dies aber durch eine generelle Zunahme der Erholungsnutzung vor allem im aarenahen Bereich eingeschränkt wird, wird im Rahmen der Erfolgskontrolle überprüft (siehe TB, 5.17 und UVB). Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baum- und Straucharten (WA.Allg.02). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beschrieben. Zudem könnte vorübergehend die Filterwirkung der Aaresohle herabgesetzt werden (vgl. TB, 5.17). 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 53 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Belp Total x 607'879 608'149 608'145 608'140 607'517 607'499 607'586 607'776 607'813 607'829 607'879 608'017 608'099 607'832 Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv y 191'106 190'714 873 190'686 190'673 192'929 191'679 192'640 191'567 191'439 87 191'373 191'118 190'996 190'818 191'393 1'422 2 [m ] 261 2 Burgergemeinde Belp 771 379 905 33'419 53 343 Burgergemeinde 32 Belp 90 31 13 237 Kanton Bern, AGG 34'171 70'706 2 [m ] 0 Total 2 [m ] 261 2 771 379 905 33'419 53 343 32 90 31 13 237 34'171 70'706 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 13. Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung beträgt: 47'796 m 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen Weichholzauenstandorten ersetzt. 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 13 Zwischen Schützenfahrbrücke und km 15.950 wird hinter der passiven Verbreiterung ein neuer Aareweg angelegt. Es werden 754 m' neuer Weg von einer Breite von 3 m gebaut. Eine Mitbenützung des Aarewegs durch Velofahrende ist zulässig Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 54 Bericht Walderhaltung - Anhang (Schützenfahr bis Jägerheim). Bis zum „Härdöpfudamm“ verläuft die nationale Radroute Nr. 8 ebenfalls auf dem Aareweg (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A, BIF). 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 13 werden Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU). Einzig der Bau der Ersatzgewässer für Amphibien (FA.13.01) benötigt eine Bewilligung als Forstliche Baute. Diese umfasst das Abtiefen vorhandener Mulden im Auenwald, am Waldrand und im Offenland im Hangfussbereich und darum herum das Fördern von Totholzstrukturen (siehe Plan D und B). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Info-Standorte Im Gebiet der Massnahme 13 werden insgesamt sieben Info-Standorte erstellt. Drei davon befinden sich im Wald: Schützenfahrbrücke, km 16.000 bei Waldlichtung und Campagna (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 55 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 14: Verbreiterung unterhalb Badi 1. Rodung 1.1 Beschreibung Unterhalb der Badi Münsingen verläuft der Aareweg bis zur Raststätte Münsingen parallel zur Aare. Ein langes Betonleitwerk sowie zahlreiche Buhnen sichern das Ufer gegen Erosion. Entlang dem Aareweg befinden sich eine Freileitung der BKW sowie ein erdverlegtes Elektrokabel der Infrawerke Münsingen. Der Auenwald in diesem Bereich ist durch die nahe Autobahn lärmbelastet. Der Auenwald weist aktuell kaum wertvolle Lebensraumstrukturen auf. Der Aarelauf ist geradlinig und monoton, die Ufer stellenweise hart verbaut, Lebensraumstrukturen für Fische sind fast nur im Bereich der Buhnen vorhanden. Die Freileitung der BKW wird ersatzlos abgebrochen. Das Elektrokabel der Infrawerke Münsingen wird an die Autobahn A6 (ostseitig) verlegt. Ein Hochwasserschutz- und Lärmschutzdamm wird entlang der Autobahn erstellt. (Die Kosten für den Lärmschutzdamm werden durch die Gemeinde Münsingen getragen.) Dafür sind temporäre Rodungen nötig. Sämtliche Buhnen und Betonleitwerke werden zugunsten eines natürlichen, flachen und reich strukturierten Aareufers abgebrochen. Ausbaggerung des neuen Seitenarms und Verbreiterungen der Aare zwischen der Badi Münsingen und den bereits realisierten Seitenarmen in der Hunzigenau werden vorgenommen. Der Einlauf in den oberen, bestehenden Seitenarm (km 16.8, Hunzigenau) wird optimiert. Für diese wasserbaulichen Massnahmen sind definitive Rodungen von 2 31'810 m nötig. Erodiert die Aare bis zur Interventionslinie, werden punktuelle Ufersicherungen (z.B. Buhnen) angelegt. Für die Ufersicherungen, die Dammbauten, die Baustellenzufahrten, Materialdepots und die Verlegungen der Freileitungen sind temporä2 re Rodungen von 32'734 m unumgänglich. Bei Hochwasser stellt die Schützenfahrbrücke (zwei Stützen im Aarelauf) wegen Verklausung eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Autobahn A6 und die Badi Münsingen dar. Die Schützenfahrbrücke wird durch einen stützenfreien Neubau ersetzt. Der Waldstreifen zwischen Autobahn und Aare ist ein ehemaliger ZweiblattEschenmischwald auf Auenböden in Ausbildung mit Weisser Segge, in Senken oft ehemaliger Ulmen-Eschen-Auenwald. Die Bestockung ist stark beeinflusst (siehe UVB, 9.1, TB, 5.18). Die Massnahme wird in Etappe 2 realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Die Sohlenerosion im Aarelauf wird gestoppt. Der Aareraum wird um bis zu 40 m verbreitert. Eine Flussauenlandschaft mit Insel, Seitenarm und Flussraumverbreiterung wird aktiv gestaltet und eine nicht begehbare Insel zwischen km 15.800 und km 16.000 geschaffen (TB, 5.18). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 56 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Die Autobahn gibt den möglichen Verbreiterungsraum in Massnahme 14 weitgehend vor. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Die vorgesehenen Massnahmen bewirken insgesamt eine deutliche Verbesserung der Lebensräume sowohl im Gewässer- wie auch im Auenbereich: - Vielfältig strukturierte Gewässer und Gewässerufer - Naturnaher lichter Auenwald als Lebensraum für verschiedene Organismen - Sicherstellung der Vernetzung; Förderung des Ringelnatterbestandes - Vernetzungsstandorte für Amphibien (siehe TB, 5.18, UVB) Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baum- und Straucharten (WA.Allg.02). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beschrieben. Infolge Auflandung könnte der Seitenarm austrocknen. Für den Fachbereich Fauna-Flora sind keine speziellen Risiken zu erwarten (vgl. UVB, MBU). Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung (WA.14.01) - die Bestockung des schmalen Waldstreifens insbesondere im Bereich der Autobahnraststätte den Belastungen nicht standhält. 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Prz. Nr. x y Münsingen 608'116 191'200 607'949 607'820 607'843 607'831 607'921 607'876 2511 191'586 191'776 191'819 2512 191'780 191'657 2514 191'596 Grundeigentümer Temporär Definitiv 2 Schweiz. Eidgen. (Nationalstr. ASTRA) Kanton Bern Tiefbauamt Gammeter-Gauch Heinz [m ] 4'418 2 [m ] 1'449 508 1'802 4'734 225 163 Total 2 [m ] 4'418 1'449 508 1'802 4'734 225 163 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 57 Bericht Walderhaltung - Anhang Rubigen 607'945 607'901 607'974 607'910 607'874 607'918 607'968 607'921 607'961 607'981 607'976 608'016 607'952 608'000 608'040 608'024 608'023 608'067 608'035 608'036 608'095 608'054 608'051 608'100 608'062 608'063 608'128 608'083 608'073 608'141 608'095 608'120 608'187 608'119 608'152 608'228 608'162 608'159 608'188 607'781 607'755 607'781 607'828 191'584 191'541 191'315 191'692 191'584 191'475 191'481 191'497 191'541 191'491 191'357 191'403 191'428 191'302 191'349 191'297 191'246 191'291 191'266 191'211 191'231 191'219 191'177 191'220 191'195 191'150 191'161 191'158 191'111 191'135 191'092 191'006 191'039 191'050 190'917 190'951 190'945 190'877 190'858 191'985 192'148 192'103 192'043 2515 Kanton Bern 2513 Einwohnergem. Münsingen 5'272 82 138 611 12'390 18 788 861 382 1'399 40 15 2'316 634 1'339 1'816 254 826 1'520 191 807 589 75 358 1'124 178 676 979 146 442 1'003 190 714 1'974 282 1'232 2'414 340 1'559 2'042 929 915 1'358 5'272 82 24 24 12'390 18 788 861 2516 Kanton Bern TBA OIK II 2517 Einwohnergem. Münsingen 2518 Einwohnergem. Münsingen 2519 Einwohnergem. Münsingen 2520 Einwohnergem. Münsingen 382 1'399 40 15 2'316 634 1'339 1'816 254 826 1'520 191 807 589 75 358 1'124 2521 Kanton Bern 178 676 979 2522 Kanton Bern 2523 Einwohnergem. Münsingen 2524 Einwohnergem. Münsingen 2529 Einwohnergem. Münsingen 2540 Einwohnergem. Münsingen 1037 2137 607'832 192'030 1481 Total 138 611 146 442 1'003 190 714 1'974 282 1'232 2'414 340 1'559 2'042 929 915 1'358 Kanton Bern AGG Kanton Bern Kanton Bern TBA Nationalstrassen 32'734 31'810 64'543 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 58 Bericht Walderhaltung - Anhang 2. Forstliche Bauten 2.1 Waldstrassen 2.1.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 14 Der Aareweg unterhalb der Badi Münsingen in Richtung Raststätte Münsingen wird auf einer Länge von 1'306 m neu angelegt. Der neue Aareweg dient als Unterhalts- und Waldbewirtschaftungsweg: Breite des Aarewegs: 3.0 m. Durch die Verlegung des Aarewegs näher zur Autobahn wird die Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen noch grösser (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). 2.1.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.2 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 14 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU). Die Massnahmen zur Vernetzung der Amphibienpopulation (FA.14.01, FA.14.02, FA.14.04, FA.14.05) erfordern eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute. Bestehende Mulden werden abgetieft, entbuscht und Asthaufen in der 2 Umgebung angelegt. Insgesamt wird eine Fläche von ca. 750 m beansprucht. Lage der Kleinweiher siehe Plan D und B. 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Feuerstellen 3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 14, Beurteilung Beim Widerlager der ehemaligen Militär-Brückenstelle besteht ein grosser Rastplatz mit Feuerstellen. Als Ersatz werden am Aareufer zwei neue Feuerstellen von Typ 1 erstellt. Lage siehe Plan D. 3.1.2 Standortgebundenheit Die wasserbauliche Massnahme wird am Standort der heutigen Feuerstelle realisiert (siehe Plan D). Eine Verschiebung der Feuerstelle ist daher notwendig (TB, 5.18). 3.1.3 Wichtige Gründe Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet. Das Gewässer wird zugänglich. Siehe auch Kapitel 7.2 BW. 3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe auch BW, 7.2). 3.2 Info-Standorte Im Gebiet der Massnahme 14 werden zwei Info-Standorte bei km 15.400 und km 16.700 erstellt (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 59 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 15: Verbreiterung Hunzigenau oberhalb Hunzigenbrücke 1. Rodung 1.1 Beschreibung Verschiedene Massnahmen wurden im Zuge der „Sofortmassnahmen Hochwasser 2005“ in der Verbreiterung Hunzigenau oberhalb Hunzigenbrücke bereits realisiert. Die notwendigen waldrechtlichen Bewilligungen wurden bereits im Rahmen der Realisierung der Sofortmassnahmen eingeholt (siehe TB, 5.19). 2. Forstliche Bauten Es werden keine neuen Forstlichen Bauten in Massnahme 15 erstellt. Die notwendigen waldrechtlichen Bewilligungen wurden bereits im Rahmen der Realisierung der Sofortmassnahmen eingeholt (siehe TB, 5.19). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung Im Gebiet der Massnahme 15 werden zwei Info-Standorte erstellt. Bei km 17.000 wird ein Signal für Boote erstellt. Lage und weitere Informationen dazu siehe BIF, Plan D, BW, 7.2. 3.2 Aussichtsplattform 3.2.1 Beschreibung der Aussichtsplattform in Massnahme 15, Beurteilung Zum Schutz des wertvollen Naturraums „Baggersee“ werden Massnahmen zur Besucherinformation und -führung getroffen. Am Brückenkopf der südlichen Fussgängerbrücke wird eine einfache Aussichtsplattform installiert (nur Zaun um den Weg). Kombiniert mit einer Infostele wird hier die Sicht auf den Baggersee, die Aare und den Auenwald mit Erosionsufer ermöglicht (BIF, Plan D). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 60 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 16: Verbreiterung Hunzigenau unterhalb Hunzigenbrücke 1. Rodung 1.1 Beschreibung Das Aareufer (Prallufer) ist auf der ganzen Länge mit einem ca. 550 m langen Betonleitwerk verbaut und dementsprechend strukturarm. Im Zuge der „Sofortmassnahmen Hochwasser 2005“ wurde entlang der Autobahn A6 bereits ein 600 m langer Hochwasser- und Lärmschutzdamm inkl. Waldbewirtschaftungsweg realisiert. Die für den Bau des Dammes entlang der Autobahn notwendigen waldrechtlichen Bewilligungen wurden bereits im Rahmen der Realisierung der Sofortmassnahmen eingeholt. Die Hunzigenbrücke und die ausgebauten Wege mit dem Bootshaus und dem alten Brückenkopf wirken entlang dem rechten Aareufer als Barriere für die Längsvernetzung zwischen den wertvollen Landschaftselementen in der „neuen“ Hunzigenau und der Chlihöchstettenau. Entlang dem Aareufer wird eine Baupiste erstellt, das 550 m lange Betonleitwerk wird unter gleichzeitiger Vornahme von Initialbaggerungen abgebrochen. Ebenfalls abgebrochen wird das gemeindeeigene Bootshaus 102B (ca. 40 m unterhalb der Hunzigenbrücke). Gestaltung einer Verbreiterung durch die Aare (passiv). Bau von neuen Buhnen zur Sicherung des Aarewegs (Prallufer) und zusätzlichen Sicherungen, falls die Erosion über das zulässige Mass hinaus wirkt (TB, 5.20). Dafür sind 2 temporäre Rodungen von insgesamt 16'261 m nötig. Der Waldstreifen zwischen Damm und Aare weist vorwiegend Ulmen-EschenAuenwald auf. Zwischen Damm und Autobahn besteht ein Mosaik aus UlmenEschen-Auenwald und (an erhöhten Stellen) ehemaligem Zweiblatt-Eschenmischwald auf Auenböden in Ausbildung mit Weisser Segge; im südlichen Teil liegt ein Seggenried. Die Bestockung ist wenig bis mässig beeinflusst. Die Massnahme wird als zweitletzte Etappe realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Stoppen der Sohlenerosion durch Geschiebeeintrag aus der Aareverbreiterung. Vielfältiges naturnahes Aareufer durch Eigendynamik der Aare und strukturbildende Verbauungen bei Erreichen der Interventionslinie. Verbesserte Vernetzung der Lebensräume zwischen Hunzigenau und Chlihöchstettenau für alle Organismengruppen (TB, 5.20). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Der Verlauf der Autobahn gibt die möglichen Bereiche für wasserbauliche Verbreiterungen in diesem Abschnitt weitgehend vor. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 61 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft entsteht (siehe BW, 4.5). Die vorgesehenen Massnahmen werden im Fachbereich Fauna-Flora-Wald eine Verbesserung zugunsten der verschiedenen Organismengruppen bewirken: - Vernetzung für Kleintiere, Amphibien und Reptilien - Erhöhen des Lebensraumangebots für Fische bei allen Wasserständen (siehe UVB, TB, 5.20) 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beschrieben. Die freie Gestaltung des Aareufers könnte nicht wie erwartet verlaufen. Für den Fachbereich Fauna-Flora-Wald sind keine speziellen Risiken zu erwarten (TB, 5.20). Stabilitätsdurchforstung vor Baubeginn zur Sicherung der zurückbleibenden Bestände (WA.16.01). 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten x Rubigen Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv 2 y 607'523 193'293 610 607'491 193'391 833 607'332 193'624 1037 [m ] SchneiderHausmann Walter Volmar Paul Kanton Bern AGG Total 2 [m ] Total 2 [m ] 533 533 420 15'308 16'261 420 15'308 16'261 0 2. Forstliche Bauten 2.1 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 16 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU). - Die Massnahmen zur Vernetzung der Amphibienpopulationen (FA.16.02, FA.16.03, FA.16.05) benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute im Wald. Zugunsten der z.T. bedrohten Amphibien werden bestehende Mulden vertieft und einige neue Tümpel geschaffen. Zudem wird im umliegenden Wald für eine gute Besonnung der Tümpel der Deckungsgrad reduziert, Holzhaufen werden angelegt. Die Massnahmen werden auf einer Gesamtflä2 che von ca. 500 m ausgeführt. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 62 Bericht Walderhaltung - Anhang 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Feuerstellen 3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 16, Beurteilung Unterhalb der Brücke bestehen eine gut ausgebaute Feuerstelle sowie weitere „wilde“ Feuerstellen. Die bestehende Feuerstelle soll durch eine weitere Feuerstelle von Typ 1 ergänzt werden (TB, 5.20, BIF). 3.1.2 Standortgebundenheit Die Feuerstelle wird am bestehenden Standort eingerichtet (aus TB, 5.20). Sie liegt im Gebiet mit erwarteter hoher regionaler Erholungsnutzung. 3.1.3 Wichtige Gründe Ausbau der bestehenden Feuerstelle als Bestandteil des attraktiven Naherholungsgebiets in Siedlungsnähe. Die Massnahme ist Teil des Gesamtkonzepts BIF (siehe BW, 7.2). 3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Vergrösserung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe BW, 7.2). 3.2 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung Im Gebiet der Massnahme 16 werden zwei Info-Standorte erstellt. Einer davon wird sich bei der Feuerstelle bei km 18.000, ein weiterer beim Eintritt ins Ruhegebiet zur Chlihöchstettenau bei km 18.600 befinden (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2). Ein weiterer Info-Standort wird auf der gegenüberliegenden Seite der Aare bei km 18.000 erstellt. Ein Signal für Boote (Anlegeverbot) wird unterhalb der Feuerstelle bei km 18.000 erstellt. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 63 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 17: Ausleitung Chlihöchstettenau 1. Rodung 1.1 Beschreibung Das Aareufer ist mit zahlreichen Buhnen vor Erosion gesichert. Die Aare verläuft weitgehend geradlinig, Strukturen werden praktisch nur durch Buhnen geschaffen. Der Aareweg führt schnurgerade parallel zur Aare, zum grössten Teil liegt er auf einem Damm. Bei der Chlihöchstettenau handelt es sich um eines der grössten und wertvollsten Flachmoore zwischen Bern und Thun: Eine vielfältige Riedlandschaft mit offenen Giessen und grossflächigen Röhrichten. Es ist ein wichtiger Fundort sehr seltener Pflanzenarten; gesamthaft finden sich je ca. acht national und regional gefährdete Arten. Die Chlihöchstettenau ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Bei den Reptilien kennt man aktuelle Vorkommen von Ringelnatter und Zauneidechse. Ebenfalls liegt die Chlihöchstettenau im Auengebiet von nationaler Bedeutung (Auenobjekt Nr. 69 „Belper Giessen“). Bei den Flächen in der Chlihöchstettenau handelt es sich teilweise um landwirtschaftliche Nutzfläche, welche als Streuefläche genutzt wird. Diverse Buhnen und Längsverbauungen werden abgebrochen unter gleichzeitiger Vornahme von Initialbaggerungen. Ab km 19.100 in Richtung Flühli wird der bestehende Dammweg partiell abgesenkt. Diese Massnahmen werden den Umfang von Initialmassnahmen gemäss Normalien haben. Im Bereich „Bärestall“ wird zudem 2 ein Dammdurchbruch vorgesehen. Dafür ist eine definitive Rodung von 774 m Wald nötig. Für den Abbruch der Längsverbauungen, die partielle Absenkung des 2 Wegs und die Baupisten sind insgesamt 16'789 m Wald temporär zu roden. Dadurch wird der untere Teil der Chlihöchstettenau häufiger überflutet. An dieser Stelle findet die passive Verbreiterung sehr langsam statt, und die bestockten Flächen werden mit grosser Wahrscheinlichkeit weiter bestehen. Der Wald verläuft mit einigen ins Feuchtgebiet hineinreichenden Armen vorwiegend entlang des Damms. Die Auenbestände sind als Objekt Nr. 623.01 im WaldNaturschutz-Inventar erfasst. Der Wald zwischen Damm und Aare liegt vorwiegend im Standort des Ulmen-Eschen-Auenwalds. Zwischen Damm und Autobahn liegt ein Mosaik mit Ulmen-Eschen-Auenwald und (an erhöhten Stellen) ehem. Zweiblatt-Eschenmischwald auf Auenböden in Ausbildung mit Weisser Segge vor. Die Bestockung ist wenig bis mässig beeinflusst. Die Massnahme wird als zweitletzte Etappe realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Öffnen der grossen Auenflächen im unteren Teil der Chlihöchstettenau zugunsten einer dynamischen Entwicklung der Aare und der Auenlandschaft, Verbreiterung der Aare (siehe TB, 5.20). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 64 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Die Massnahme wird zu einem grossen Teil nicht auf Waldfläche ausgeführt (siehe Plan D). Eine temporäre Rodung des zwischen Aare und Riedfläche stehenden Waldstreifens ist für die Umsetzung der Massnahme unumgänglich. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Die Dimension der Verbreiterung im unteren Teil lässt auf neu entstehenden Sand- und Kiesinseln dynamische Weichholzauenbestände erwarten, wo heute Riedfläche liegt. Die Auswirkungen der geplanten Massnahmen auf Lebensräume, Flora und Fauna sind sehr schwer abzuschätzen, da sie einerseits vom Ausmass der partiellen Dammabsenkungen und andererseits von der Entwicklung des Wasser- und Grundwasserstandes in der ganzen Chlihöchstettenau abhängen. Die Einleitung von Aarewasser in die Chlihöchstettenau wird voraussichtlich grössere Riedflächen zerstören, durch die grössere Dynamik aber auch die verschlammten Kanäle auswaschen und neue Pionierlebensräume entstehen lassen. Die heute fast stehenden Gewässer werden durch fliessende ersetzt, wodurch für einen Teil der Wasservögel Rastplätze verschwinden. Der heutige Flachmoor-Charakter der Chlihöchstettenau wird sich wesentlich verändern, viele Flachmoorelemente werden verloren gehen. Die Öffnung der Chlihöchstettenau zur Aare bietet einerseits das Potential für eine grossflächige naturnahe und dynamische Auenlandschaft mit vielen neuen Lebensräumen. Dies wird aber mit grossen Verlusten für das heute ebenfalls sehr wertvolle Flachmoor Chlihöchstettenau „bezahlt“ (TB, 5.20, UVB). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Massiver Verlust an Riedland infolge Erosion bei Hochwasser. Die Entwicklung der Chlihöchstettenau durch die partiellen Dammabsenkungen (Einleitung von Aarewasser) ist nicht genau abzuschätzen und damit auch nicht die Auswirkung auf Flora und Fauna (TB, 5.20, UVB). Vorgezogene Umweltmassnahmen: Neophytenbekämpfung (MBU, VG.17.02). 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 65 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Rubigen Total Koordinaten x 606'872 607'022 606'675 Prz. Nr. y 194'247 194'046 1037 194'502 606'861 194'680 1481 606'860 194'677 1529 606'673 606'924 606'810 606'472 194'519 1530 194'612 194'704 350 194'795 606'979 194'112 486 606'767 194'394 487 606'921 606'990 606'894 606'905 606'580 606'946 606'975 606'717 606'970 194'190 194'214 194'225 194'212 194'642 194'157 194'192 194'461 194'580 607'088 193'967 690 606'877 606'846 194'249 691 194'290 607'016 194'063 712 606'812 194'335 713 532 Grundeigentümer Temporär Definitiv 2 [m ] Kanton Bern AGG 2 [m ] 421 3'876 6'350 Schweiz.Eidgen. 293 Nationalstrassen (ASTRA) Einwohnergemeinde 1'156 Rubigen 235 Kobel-Brunke Armin 124 Schweizerische 150 Eidgenossenschaft 411 Erbgem.Kobel 99 Christian Gottlieb Kobel-Brunke Armin 328 Paul 132 Lohri-Rolli Johann 220 641 Wüthrich-Schmid Fritz 673 Schneider-Meier Alfred Ernst 674 Schneider-Meier Alfred Ernst Kanton Bern TBA OIK II Kanton Bern TBA OIK II Total 2 [m ] 421 3'876 6'350 293 1'156 235 124 150 411 99 328 152 1'215 407 59 503 6 132 220 16 152 1'215 407 59 503 6 346 346 16 337 171 Erbgem. Schneider145 Weibel Peter Adolf Erbgem. Schneider410 Weibel Peter Adolf 16'789 337 171 145 410 774 17'563 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 66 Bericht Walderhaltung - Anhang 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 17 In Massnahme 17 wird der Auslauf aus der Chlihöchstettenau bei km 19.800 pas2 siv verbreitert. Fläche: 676 m 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Für das Funktionieren der Verbreiterung der Chlihöchstettenau ist ein genügend grosser Abfluss notwendig (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Der heutige Auenwaldbestand wird durch eine dynamische Flusslandschaft ersetzt. 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 17 Der bestehende Aareweg muss bedingt durch die Abtiefung des bestehenden Dammes verlegt werden. Geplant ist eine 300 m lange Stegkonstruktion durch die Chlihöchstettenau (Linienführung siehe Technischer Plan A, nicht auf Waldboden). Bei der Autobahnunterführung Chlihöchstetten endet die Stegkonstruktion auf dem heutigen Bewirtschaftungsweg. Von der Autobahnunterführung führt der Aareweg über den bestehenden Bewirtschaftungsweg entlang der A6, bevor er als 1 m breiter Weg durch den Büünerain in Richtung Flühli führt. Hier wird er als Waldstrasse auf einer Länge von 561 m neu erstellt. Während dem Bau wird direkt entlang der Aare eine Baupiste erstellt (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 17 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU, Plan B). Folgende Massnahmen benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute: - Massnahmen zur Aufwertung der Amphibienlebensräume (FA.17.02, 2 FA.17.03): Mehrere Weiher von insgesamt 400 m Grösse werden ausgehoben, ausgelichtet und mit Holzhaufen ergänzt. - Aufwertung Reptilienlebensräume (FR.17.06): Grosszügiges Ausholzen entlang Weg (max. Deckungsgrad insgesamt 30–50 %); Anlage von Steinlinsen (Bollensteine, Korngrössendurchmesser 10–40 cm) im Wegbereich für Ringelnattern. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 67 Bericht Walderhaltung - Anhang 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Info-Standorte Im Gebiet der Massnahme 17 werden drei Info-Standorte erstellt. Zwei davon befinden sich im Wald, einer bei der Aussichtsplattform, ein weiterer beim Steganfang (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2). 3.2 Aussichtsplattform 3.2.1 Beschreibung der Aussichtsplattform in Massnahme 17, Beurteilung Im Gebiet der Massnahme 17 werden zwei Aussichtsplattformen erstellt. Eine davon im Waldareal auf erhöhtem Standort am Hang unterhalb der Autobahn mit gutem Blick auf das Gebiet (km 19.600). Die Aussichtsplattform soll den Einblick in Auengebiet und Stillgewässer ermöglichen (TB, 5.16). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 68 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 18: Verbreiterung beim Flühli 1. Rodung 1.1 Beschreibung Der Seitenarm im Flühli wurde bereits 1997 realisiert. Die Ufer der Insel sind nur noch rudimentär verbaut, es konnten sich vielfältig strukturierte Naturufer ausbilden. Damit ist das Lebensraumangebot für Fische relativ hoch; es kommen verschiedene seltene Arten wie Strömer und Schneider vor. Die Insel wurde auch vom Biber besiedelt, der hier einen ungestörten Platz und ein gutes Nahrungsangebot fand. Auf der Insel ist ein naturnaher Auenwald und ein wertvolles Feuchtgebiet mit zahlreichen gefährdeten und in der Aarelandschaft sehr seltenen Arten vorhanden (Natternzunge, Lungenenzian, Grasblättriges Laichkraut). Dieses ist aber zunehmend durch die sehr grossen Goldrutenbestände bedroht. Das Gebiet Flühli/Märchligenau ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Damit ist das Gebiet ausserordentlich artenreich und kann im Idealfall als Quelle für die Besiedlung umgebender Lebensräume durch die gefährdeten Arten dienen. Einziges bekanntes Vorkommen der Waldeidechse zwischen Thun und Bern. Kernzone für die Ringelnatter. Die vorhandenen, meist baufälligen Ufersicherungen am Aareufer (zwischen dem Ein- und Auslauf Flühli) werden teilweise abgebrochen. Ausnahme: Bestehende Buhnen oberhalb des Auslaufs Flühli zum Schutz des Amphibiengebiets Raintalau. Der Einlauf in den Seitenarm Flühli wird optimiert. Beim Abbruch der Buhnen muss die Insel mit Baggern und Dumpern befahren werden. Dies ist nur in den Wintermonaten über die bestehende Furt (Parzelle 525) möglich. Gestaltung einer grosszügigen Verbreiterung durch die Aare (passiv). Punktuelle Ufersicherung bei neuen Querströmungen der Aare, v.a. zum Schutz der Raintalau und des Wanderwegs. Insgesamt sind für den Abbruch der Ufersicherungen, den Bau neuer Sicherungen 2 und für Baupisten temporäre Rodungen von insgesamt 9'927 m zu tätigen (siehe TB, 5.22, Plan D). Auf der Insel liegt ein Ulmen-Eschen-Auenwald, teilweise als Mosaik mit ZweiblattEschenmischwald auf Auenböden. Er ist naturnah bestockt. Die Massnahme wird als zweitletzte aller Massnahmen umgesetzt (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Rückgang der Sohlenerosion im Aarelauf durch die geplante Aareverbreiterung (passiv) und sukzessiver Geschiebeeintrag. Die Insel bleibt von der Erholungsnutzung weitgehend unberührt und der natürlichen Entwicklung überlassen. Die wertvollen Amphibienlaichgebiete nördlich der Insel werden erhalten und aufgewertet (siehe TB, 5.22). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 69 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Die Massnahme erfolgt bereits in gewissen Abschnitten (z.B. km 20.400) auf Landwirtschaftsland. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Die vorgesehenen Massnahmen werden zu einer zusätzlichen Aufwertung der heute schon wertvollen Lebensräume führen. Durch die Einrichtung einer Beurteilungslinie können die Amphibienlaichgebiete bei zunehmender Wasserführung im Seitenarm geschützt werden. Die Verbesserung des Schutzes vor Störungen durch die Naherholung wird die Bedingungen auch für Vögel und Biber verbessern. Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume in der Aare (TB, 5.22). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Gefahren: Infolge Auflandung könnte der Seitenarm Flühli bei Niederwasser austrocknen. Die freie Gestaltung des Aareufers könnte nicht wie erwartet verlaufen. Die Optimierung des Einlaufs in den Seitenarm bildet ein gewisses Risiko für die Amphibienlaichgewässer. Dies kann aber durch die Sicherung der Interventionslinie und zusätzliche Laichgewässer in der Umgebung reduziert werden (siehe TB, 5.22). 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 70 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Rubigen x 606'275 606'420 606'038 605'906 605'978 Prz. Nr. y 194'935 194'824 1037 195'117 195'223 2045 195'344 606'417 194'831 350 606'198 195'100 488 606'374 194'877 49 606'359 606'388 606'150 606'079 606'147 606'259 606'076 606'101 606'124 606'164 606'276 194'897 194'871 195'171 195'097 195'189 195'040 195'371 195'235 195'244 195'163 195'024 491 525 533 536 603 643 645 649 606'170 195'148 675 606'190 195'131 679 606'350 194'918 680 606'297 606'316 606'229 606'302 194'920 692 194'983 195'073 694 195'000 696 606'244 195'046 714 606'139 195'214 718 606'331 194'961 720 605'989 195'172 606'060 195'276 887 606'111 195'328 Total Grundeigentümer Temporär Definitiv 2 Kanton Bern AGG Trachsel-Schafroth Niklaus Schweizerische Eidgenossenschaft Kobel-Brunke Armin Paul Einwohnergemeidne Rubigen Kobel-Brunke Armin Paul Kobel-Brunke Armin Paul Lohri-Rolli Johann Lohri-Rolli Johann Burgergemeinde Bern Kobel-Brunke Armin Paul Wüthrich Bernhard Wüthrich Bernhard Schneider-Meier Alfred Ernst Schneider-Meier Alfred Ernst Schneider-Meier Alfred Ernst [m ] 448 46 2'560 309 499 2 [m ] Total 2 [m ] 448 46 2'560 309 499 327 327 572 572 197 197 2 10 71 38 72 46 182 32 228 19 35 2 10 71 38 72 46 182 32 228 19 35 482 482 133 133 73 73 171 639 Kanton Bern TBA OIK II 129 Kanton Bern TBA OIK II 95 Erbengem. Schneider1'136 Weibel Peter Adolf Erbengem. Schneider196 Weibel Peter Adolf Erbengem. Schneider107 Weibel Peter Adolf 52 Thuner-Wüthrich Hans 438 582 9'927 171 639 129 95 Kanton Bern TBA OIK II 1'136 196 107 0 52 438 582 9'927 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 71 Bericht Walderhaltung - Anhang 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 18 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die Waldflächen in der Raintalau können teilweise unter Wasser stehen. Die passive 2 Verbreiterung auf Wald beträgt: 23'267 m 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.22; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen Weichholzauenstandorten ersetzt. 2.2 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 18 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. - Die Aufwertung der Amphibienlaichgebiete (FA.18.03) benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute im Wald. Die wertvollen Amphibiengewässer im Norden der Ausleitung werden gegen die Erosion und zu starken Nutzungsdruck geschützt. Weitere Gewässer werden aufgewertet. Flachmoore werden zur Pflege weiterhin regelmässig gemäht (vgl. Plan B, D). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung Im Gebiet der Massnahme 18 werden zwei Info-Standorte erstellt. Beide liegen ausserhalb des Waldes. Auf der gegenüberliegenden Aareseite bei km 2.600 wird auf Waldareal ein Signal zur Lenkung der Boote installiert (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 72 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 19: Verbreiterung Märchligenau 1. Rodung 1.1 Beschreibung Von der Raintalau in Richtung Auguetbrücke verläuft der Aareweg meist parallel zur Aare im angrenzenden Auenwald. Über weite Strecken liegt er auf einem Damm. Zahlreiche Buhnen sichern in diesem Abschnitt das Aareufer. Die Märchligenau ist der botanisch wichtigste Bereich im Projektperimeter zwischen Thun und Bern (mindestens 17 national oder regional gefährdete Arten). Die untere Märchligenau ist Lebensraum für mehrere Amphibienarten. In den Tümpeln im obersten Teil, angrenzend an das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung Märchligenau – Flühli, pflanzen sich auch die stark gefährdeten Arten Kammmolch und Laubfrosch fort. Das ökologische Potential dieses Gebietes ist sehr hoch. Der Aarelauf verläuft weitgehend geradlinig. Die heute noch vorhandenen Buhnen bilden im sonst strukturarmen Aarelauf die wichtigsten Fischhabitate. Die meisten vorhandenen Uferverbauungen werden abgebrochen. Dafür sind temporäre Rodungen notwendig. Der Abtransport der meist baufälligen Betonbuhnen erfolgt bei Niederwasser (Winterzeit) über eine Baupiste entlang des Aareufers. Der bestehende Aareweg ist schmal und als Baupiste ungeeignet. Somit wird die alte Baumallee auf dem Damm nicht beeinträchtigt. An- und Abtransporte von Baumaschinen und Baumaterialien sind nur über die bestehende Furt bei km 21.3 in Richtung Vorder oder Hinter Märchligen möglich. Die 3 Buhnen zum Schutz der Amphibiengebiete Raintalau (km 20.5 – km 20.67) bleiben bestehen. Danach folgt die Gestaltung der Verbreiterung durch die Aare (passiv) bis zur Interventionslinie. Dadurch wird Geschiebe zur Stabilisierung der Aaresohle eingetragen. Sobald die heute definierte Interventionslinie erreicht wird, sind gezielte Sicherungsmassnahmen zu treffen. Für den Abbruch der Uferverbauungen und die 2 Sicherungsmassnahmen sind temporäre Rodungen von insgesamt 15'849 m notwendig. Die Aare gestaltet die beiden Seitenarme bis zur Interventions- bzw. Beurteilungslinie selber (passiv). Sukzessiver Eintrag von Geschiebe zur Stabilisierung der Aaresohle. Die Pfadihütte bei km 21.99 wird abgebrochen. Bau von Ufersicherungen (z.B. Buhnen oder Längsverbau), falls die Erosion über das zulässige Mass hinaus wirkt. Im nördlichsten Bereich befindet sich das Objekt Nr. 356.04 des Wald-NaturschutzInventars mit Standorten des ehemaligen Ulmen-Eschen-Auenwaldes, teilweise in Übergängen zum Schachtelhalm-Grauerlenwald bzw. Seggen-SchwarzerlenBruchwald. Im Bereich des Damms liegen Standorte des Ulmen-EschenAuenwalds und Zweiblatt-Eschen-Mischwalds auf Auenböden in Ausbildung mit Weisser Segge. Stellenweise Übergänge zu Silberweiden-Auenwald und Grauerlen-Auenwald. Die Wälder sind naturnah bestockt. Die Massnahme wird in Etappe 8, im letzten Drittel der Umsetzung der Massnahmen, realisiert (BW, 2.4). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 73 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Sukzessiver Geschiebeeintrag und Stoppen der Sohlenerosion durch die Aareverbreiterung. Schutz, Erhaltung und Aufwertung der wertvollen Feuchtgebietsflächen während und nach der Bauzeit, Sicherung durch gezielte Besucherlenkung, Entwicklung einer breiten Flussauenlandschaft in Kombination mit MN 20, Aufwertung der Strukturvielfalt im Uferbereich (TB, 5.22). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen nimmt zu (siehe BW, 4.5). Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Verbesserung der Gewässerlebensräume in der Aare. Die Aufwertung des Gewässerlebensraums wird vor allem in Kombination mit der MN 20 (Belp) bedeutend, es wird eine breite Flussauenlandschaft entstehen. Die Vegetation der Feuchtgebiete ist sehr empfindlich gegenüber Änderungen des Grundwasserstandes und gegenüber Trittbelastung. Deshalb ist eine sorgfältige Planung aller Arbeiten zentral, damit Verluste vermieden werden können. Der Grundwasserstand muss während einer längeren Periode vor, während und nach den Bauarbeiten überwacht werden. Mittels dieser Massnahmen kann das wichtige Flachmoor Märchligenau weitgehend erhalten werden (TB, 5.22). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beschrieben. Gefahr: Die freie Gestaltung des Aareufers könnte nicht wie erwartet verlaufen. Die Risiken im Bereich Fauna-FloraWald sind wegen der empfindlichen Feuchtgebietsflora relativ hoch. Eine sehr sorgfältige Planung mit Baubegleitung und Fachexperten ist zentral für eine erfolgreiche Realisierung der Massnahme. 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 74 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten x Prz. Nr. Grundeigentümer 2 y [m ] Muri bei Bern 604'838 196'393 175 604'870 196'356 139 604'745 196'451 56 604'854 604'920 604'971 604'973 604'903 604'993 Allmendingen 605'876 605'915 196'356 196'291 196'257 2068 196'146 196'270 196'239 3263 195'348 603 195'364 605'825 195'324 605'677 195'409 605'802 195'300 605'088 604'988 605'047 605'054 605'241 605'268 Temporär Einwohnergemeinde Muri Burgergem. Bern Einwohnergemeinde Muri Kanton Bern AGG Burgergem. Bern Burgergem. Bern 1'896 Salie-Schmid Sadrudin + Nathalie 1'858 Kanton Bern AGG 195'952 196'253 196'051 270 196'034 195'774 949 195'752 Burgergem. Bern Burgergem. Bern Total Definitiv Total 2 [m ] 2 [m ] 429 429 677 677 156 156 1'764 1'064 769 912 233 86 1'141 142 1'764 1'064 769 912 233 86 1'141 142 943 943 67 67 12 12 7'223 69 68 22 3 68 15'849 7'223 69 68 22 3 68 15'849 0 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 19 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung beträgt: 10'653 m 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.22; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die Fläche der Hartholzauenwälder nimmt ab. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 75 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 19 Es wird ein neuer Weg von einer Breite von 2 m gebaut. Nur ein kleiner Teil von 68 m verläuft im Waldareal oder am Waldrand (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). Der Aareweg in der Märchligenau wird verlegt. Er bleibt bis zu einer Wassermenge von ca. 300 m /s begehbar. 3 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 19 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. - Zur Vernetzung der Amphibienpopulation (FA.19.03, FA.19.05) werden 2 mehrere Mulden von insgesamt 250 m ausgehoben. Rundum wird Totholz gefördert und eine ausreichende Besonnung durch Waldverträge sichergestellt (WA.19.01, 19.02). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung In der Umgebung der Massnahme 19 werden sechs Info-Standorte erstellt. Derjenige in der Märchligenau (km 21.950) liegt vollständig im Wald. Der Info-Standort bei der Raintalau und derjenige bei der Auguetbrücke (km 22.170) liegen am Waldrand (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 76 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 20: Verbreiterung Giessenbad 1. Rodung 1.1 Beschreibung Das Ufer beim Giessenbad befindet sich im Prallbereich der Aare. Entlang des Gewässerufers verläuft der Hochwasserschutzdamm mit dem Aareweg. Dieser ca. 3.5 m hohe, äusserst geradlinige Damm mit Buhnen schützt das dahinter liegende Betriebsgelände des Flughafens Belp. Der Uferdamm ist in gutem Zustand. Parallel, aber getrennt von der Aare verläuft das Giessensystem. Aareseitig ist das Ufer sehr monoton mit stellenweise kleinräumigen Strukturen durch Buhnen und andere Verbauungselementen. Mehrere unterschiedlich wertvolle Amphibienlaichgewässer befinden sich im Perimeter. Für Säuger und Vögel bildet der grossflächige und wegen seiner schlechten Zugänglichkeit relativ störungsarme Auenwald ein wertvolles Rückzugsgebiet. Parallel zur Giesse, in ca. 15-20 m Entfernung, wird ein neuer Damm mit Uferschutzbauten (Natursteinbuhnen) erstellt. Die Krone mit einer Breite von 3.0 m liegt auf der gleichen Höhe wie der bisherige Damm. Der Damm muss aufgrund des Strömungsangriffs, verursacht durch die Aussenkurve der Aare, mit einer Ufersicherung aus Buhnen auf seiner ganzen Länge gesichert werden. Die starken Strömungen und die damit verbundenen hohen Schleppspannungen verlangen einen Kolkschutz. Die Buhnen werden deshalb bis unter die Kolktiefe von 2-3 m fundiert. Für Damm und Buhnen muss temporär gerodet werden. Nach Fertigstellung des neuen Hochwasserschutzdamms wird die bestehende Uferverbauung entlang der Aare bereichsweise bis auf die Sohle rückgebaut. Der Rückbau erfolgt im schmalen Bereich zwischen km 20.900 und 21.200, im Mittelbereich um km 21.400 und im Endbereich zwischen ca. km 21.650 und 21.800. Dafür sind defini2 tive Rodungen von 12'159 m notwendig. Dazwischen wird temporär gerodet. 2 Insgesamt werden für Damm, Uferverbau und Baupisten 25'070 m temporär gerodet. Durch diesen teilweisen Rückbau des bestehenden Damms wird das Zwischengebiet mit dem Auenwald der Aare übergeben. Die Aare kann dabei die Zone bis an den neuen Damm frei gestalten (siehe Plan D, TB, 5.24). Der hohe und steile Aaredamm trennt heute den Auenwald gänzlich von der Aare ab. Der naturnahe Auenwald zwischen Jägerheim und Giessenbad besteht aus Zweiblatt-Eschenmischwald, kleinflächig dazwischen auch aus Ulmen-EschenAuenwald, entlang des Damms und in Mulden aus Seggen-Schwarzerlen-Bruchwald. Beim Giessenbad besteht ein abwechslungsreiches Relief mit Wällen und Mulden. Die grosse nördliche Fläche weist ein Mosaik von Zweiblatt-EschenMischwald und Ulmen-Eschen-Auenwald, dazwischen vor allem in nördlicher Hälfte Übergänge zu Seggen-Schwarzerlen-Bruchwald mit einer starken Strauchschicht und viel Totholz auf (siehe UVB, TB 5.24). Die Massnahme wird in Etappe 8, im letzten Drittel der Umsetzung der Massnahmen, realisiert (BW, 2.4). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 77 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Bis an den neuen Hochwasserschutzdamm kann sich die Aare selbstständig Seitenarme oder Verbreiterungen schaffen. Durch den massiv vergrösserten Abflussquerschnitt wird der Hochwasserschutz erhöht. Das vorhandene Kiesmaterial wird durch die Aare abgetragen, wodurch sich die Tiefenerosion im Aarelauf reduziert. Zudem: Geschiebeeintrag von alten Dammfragmenten in den Hauptarm der Aare, Schaffung eines grosszügigen Flussraums und natürlichen Uferbereichs, langfristige Sicherung der Grundwasservorkommen, Entwicklung einer dynamischen Flussauenlandschaft auf grosser Fläche im Zusammenhang mit Massnahme 19 (siehe TB, 5.24). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Der Waldstreifen zwischen Giesse und Damm dient als Sichtschutz sowie als Längsvernetzungselement für Wild und Kleintiere. Der Lebensraum Giesse wird durch die Massnahmen nicht direkt tangiert und vor negativen Auswirkungen während der Bauphase geschützt. Durch die Realisierung der Massnahme geht längerfristig ein heute wertvoller naturnaher Auenwald verloren, zusätzlich auch Laichgewässer für Amphibien. Die wertvollsten Bereiche für Amphibien sind aber nicht betroffen. Durch die Entwicklung einer dynamischen Flussauenlandschaft werden aber neue, ebenso wertvolle Lebensräume entstehen. Dies wird insbesondere den Gewässerlebensraum der Aare aufwerten. Durch die frühzeitige Schaffung von Ersatz- und Zusatzgewässern für die Amphibien und die reptiliengerechte Bauweise des Dammes wird sich für viele Tiergruppen eine Aufwertung ergeben (siehe TB, 5.20). Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere von seltenen Baum- und Straucharten (WA.Allg.02). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Einflüsse beschrieben. Vorübergehende Herabsetzung der natürlichen Filterwirkung der Aaresohle. Durch den hohen Nutzungsdruck im Raum Belp können Teile der Auenlandschaft durch Störungen deutlich beeinträchtigt werden. Hier ist mit Besucherlenkung und Information für einen ausgleichenden Schutz zu sorgen. Die Dynamik der Aare kann nicht genau eingeschätzt werden. So sollten allenfalls für die Phase 2 weitere Umweltmassnahmen möglich sein, damit sich negative Entwicklungen verhindern lassen. Stabilitätsdurchforstung Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 78 Bericht Walderhaltung - Anhang ausserhalb des neuen Dammes vor Baubeginn zur Verringerung von Schäden am verbleibenden Bestand nach Extremereignissen (z.B. Nassschnee, WA.20.02). 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Belp Total x 605'366 605'132 604'911 605'351 605'492 605'238 605'042 604'876 604'914 605'056 604'923 605'381 605'133 605'491 605'504 605'219 605'013 604'829 604'861 604'895 604'867 604'886 Prz. Nr. y 195'507 195'756 196'080 195'491 195'423 14 195'560 195'700 196'109 195'680 195'712 196'081 195'513 195'773 195'432 195'415 1'422 195'676 195'940 196'234 196'186 196'111 196'138 561 196'122 Grundeigentümer Temporär Definitiv 2 [m ] Kanton Bern AGG 2 [m ] 1'988 474 1'311 4'267 12 2'713 4'323 48 8 8'950 3'462 3'914 954 Kanton Bern AGG 377 3 1'121 1'224 59 843 Erbengemeinschaft 935 Glaser Andreas 187 25'070 56 12'159 Total 2 [m ] 1'988 474 1'311 4'267 12 2'713 4'323 48 8 8'950 3'462 3'914 954 377 3 1'121 1'224 59 843 56 935 187 37'229 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 20 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2 sive Verbreiterung beträgt: 47'427 m 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 79 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.1.3 Notwendigkeit Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen Weichholzauenstandorten ersetzt. 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 20 Der Aareweg verläuft entlang der Aare auf dem bestehenden Hochwasserschutzdamm. Der Zugang zum Gewässer ist erschwert und durch die Höhe des Damms kaum nutzbar. Der neue Aareweg wird auf dem neuen Damm verlaufen. Es werden 1'184 m' neuer Weg von einer Breite von 3 m gebaut (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). Der Aareweg wird auf den neuen Hochwasserschutzdamm verlegt. Der Zugang für Fussgänger im Bereich der Aareverbreiterung wird gewährt. Der Zugang zum Giessenlauf wird jedoch durch einen Zaun oder natürliche Schranken mit stacheliger Bepflanzung erschwert. 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 20 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU, Plan B). Folgende benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute: - Reptiliengerechter Dammverbau (FR.20.02): Einbau von 40 Kleinstrukturen (Baumstrünke, Asthaufen, Bollsteine) auf der südwestexponierten Dammseite für die Ringelnatter. - Ersatzgewässer Amphibienlaichgebiete (FA.20.01, FA.20.02 FA.20.03): 2 Vorhandene Mulden werden ausgelichtet und auf einer Fläche von ca. 500 m neue ausgehoben. - Mager- und Trockenstandorte (VG.20.01): Lockere Bestockung auf der Südseite des Dammes wird durch Waldverträge (WA.20.02) erhalten. Auf der Nordseite wird die gefährdete Behaarte Karde angesiedelt. 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Ein- und Auswasserungsstelle 3.1.1 Beschreibung der Ein- und Auswasserungsstelle in Massnahme 20, Beurteilung Heute besteht keine Ein- und Auswasserungsstelle im Gebiet der Massnahme 20. Die Ein- und Auswasserungsstelle bietet Bootsfahrern die Möglichkeit, vor Belpau Nord auszuwassern (siehe BIF und BW, 7.2). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 80 Bericht Walderhaltung - Anhang 3.1.2 Standortgebundenheit Das Aareufer ist bei Massnahme 20 ausschliesslich mit Wald gesäumt (kein Landwirtschaftsland in der Nähe, siehe Plan A, BW, 7.2). 3.1.3 Wichtige Gründe siehe BW, 7.2. 3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen siehe BW, 7.2. 3.2 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung In der Umgebung der Massnahme 20 werden drei Info-Standorte erstellt. Zwei davon liegen im Wald auf dem Damm beim Jägerheim (km 20.800) und bei der Auguetbrücke (km 22.170) (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 81 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 24: Verbreiterung Elfenau 1. Rodung 1.1 Beschreibung In diesem Abschnitt ist das Aareufer entlang des Elfenauweihers mit Betonplatten gesichert. Sie sind in einem baufälligen Zustand. Weiter flussabwärts beim Elfenau-Mätteli wird das Ufer durch andere Hartverbauungen gesichert: Blöcke direkt entlang des Uferwegs, Betonbuhnen sowie zwischen den Buhnen parallel zum Ufer verlaufende vorgelagerte Blöcke. Die Buhnen sind teilweise in baufälligem Zustand. Bei der russischen Botschaft ist das Ufer mit baufälligen Betonplatten gesichert. Der Elfenauweiher ist heute gewässerökologisch stark beeinträchtigt (Verschlammung). Er ist wichtiges Ruhe- und Brutgebiet für Wasservögel. Die Röhrichtbereiche sind floristisch sehr wertvoll. Zudem ist die Elfenau ein Amphibiengebiet von nationaler Bedeutung (BE71). Die Nähe zur Stadt Bern führt zu einem hohen Nutzungsdruck durch die Naherholung. Für die gesamte Massnahme 24 muss zuerst die Kanalisationsleitung, die direkt dem Aareweg folgt, verlegt werden. Dabei wird im Bereich des Elfenauweihers das Microtunnelling-Verfahren angewandt. Wald ist hier nicht betroffen. Bei der russischen Botschaft wird jedoch ein herkömmliches Verfahren angewandt und temporäre Waldrodungen sind unumgänglich (siehe Plan D). Nach der Verlegung der Leitung wird in Phase 2 die bestehende Leitung rückgebaut und die baufällige Uferverbauung abgebrochen. Der heute vom Hauptlauf der Aare abgetrennte Elfenauweiher wird durch eine neue Ausleitung in den Aarelauf integriert. Der heutige Damm wird so zur Insel (siehe Plan A). Um die heutige Geradlinigkeit der Aare zu brechen, wird die neue Insel eine geschwungene Form erhalten. Das Ufer der Insel sowie der Einlaufbereich des Krebsbachs werden mit Uferverbauungen geschützt. Für die neue Ausleitung, den Rücklauf und den Bau der Insel sind definitive Ro2 dungen von 7'640 m Wald nötig. Zum Bau der Insel, zur Verlegung der Leitung 2 und für die Baustellenzufahrten werden 12'489 m Wald temporär gerodet (siehe Plan D). Im Bereich des Elfenauweihers kann sich die Aare hinter der Insel selbständig ein Bett schaffen (passive Verbreiterung, siehe TB, 5.25). Das Gebiet des Elfenauweihers und der angrenzenden Hangwälder sind im Objekt Nr. 351.07 des Wald-Naturschutz-Inventars erfasst. Im Bereich der zwei Dämme liegt ein Ulmen-Eschen-Auenwald. Zwischen innerem Damm und Weiher hat es kleine Flächen mit Seggen-Schwarzerlen-Bruchwald, und auf der Halbinsel und im südlichen Teil liegt ein ehemaliger Zweiblatt-Eschen-Mischwald auf Auenböden in Ausbildung mit Weisser Segge. Im Übergang vom Hangwald zum Weiher schmaler Streifen mit Silberweiden-Auenwald. Der Hangfuss mit seinem natürlichen und ungestörten Übergang zwischen steilem Waldhang, Flachmoorelementen und dem Weiher bzw. der Giesse bildet einen sehr wertvollen Lebensraum. Die Massnahme wird in Etappe 6, in der Mitte der verschiedenen Etappenumsetzungen, realisiert (BW, 2.4). Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 82 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Der Abflussquerschnitt wird durch die Ausleitung beträchtlich vergrössert. Das vorhandene Kiesmaterial wird durch die Aare abgetragen, wodurch sich die Tiefenerosion im Aarelauf reduziert. Die bestehende Kanalisationsleitung wird heute durch die baufällige Ufersicherung entlang der Aare "geschützt". Die Gefahr eines Leitungsbruchs wird mit dem Verlegen der Leitung ausserhalb des Gewässerraums massiv reduziert. Der bestehende Weiher versandet - namentlich bei Hochwasserereignissen - zunehmend. Durch die Anbindung des Elfenauweihers an die Aare mittels Seitenarm wird es zu keiner Verlandung mehr kommen (siehe TB, 5.25). 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Im stark besiedelten Gebiet der Umgebung der Stadt Bern ist dies einer der wenigen Standorte, an denen eine Verbreiterung überhaupt möglich ist. - Die baufälligen Uferverbauungen auf diesem Abschnitt müssen ersetzt werden. 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab. Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Wichtige bestehende Amphibienlaichgewässer werden längerfristig durch die Aare wegerodiert. Betroffen ist insbesondere der stark gefährdete Kammmolch. Mittels der vorgesehenen phasenweisen Realisierung der Massnahmen sollte durch die Ersatzgewässer mindestens eine Erhaltung der bestehenden Population zu erwarten sein. Die unteren Bereiche des Elfenauweihers werden sich zu einer Flusslandschaft entwickeln. Es ist wahrscheinlich, dass somit Teile des Wasservogelrastplatzes verschwinden werden. Für den Lebensraum Aare und die Gewässerorganismen im engeren Sinne ist mit einer deutlichen Aufwertung zu rechnen. Negative Auswirkungen sind hier nicht zu erwarten (siehe TB, 5.25). Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere von seltenen Baum- und Straucharten (MBU, WA.Allg.02). Die neue Insel wird in einem kleinen Teil auf Landwirtschaftsland geschaffen. Die ganze Insel wird bestockungsfähig sein. Hier ist u. U. eine zusätzliche bestockte Fläche denkbar. 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beschrieben. 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 83 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Bern Muri Total x 602'003 602'265 602'163 602'126 601'772 601'798 602'405 602'125 601'745 601'724 601'955 602'314 602'148 601'756 602'044 601'721 602'243 601'747 601'755 y 197'644 197'418 197'494 197'530 197'964 197'995 197'269 197'555 197'987 198'043 197'681 197'346 197'495 197'973 197'587 198'041 197'411 197'989 198'022 Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv 2 [m ] 978 1226 Einwohnergemeinde 4'844 Bern Städt. Liegen75 schaftsverw. 329 1'363 215 26 Stadtbauten Bern 326 2 [m ] 418 2'439 207 675 950 2'951 4'020 Kanton Bern AGG 1087 Russische Föderation 601'718 198'069 1106 602'533 197'155 602'500 197'160 16 194 2'376 292 1'067 23 752 Russische Föderati249 on Einwohnergemeinde 108 Muri 249 12'489 Total 2 [m ] 418 2'439 207 4'844 75 329 1'363 215 26 326 675 950 2'951 194 2'376 292 1'067 23 752 249 7'640 108 249 20'129 2. Forstliche Bauten 2.1 Passive Verbreiterungen 2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme 24 Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie hinter der Insel beim heutigen Elfenauweiher z.T. selber bestimmen (= passive Massnahme). Die passive Verbreiterung beträgt: 2 8'588 m (siehe Plan D) 2.1.2 Standortgebundenheit Siehe BW, 7.1. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 84 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.1.3 Notwendigkeit Der Abflussquerschnitt wird durch die Ausleitung beträchtlich vergrössert. Das vorhandene Kiesmaterial wird durch die Aare abgetragen, wodurch sich die Tiefenerosion im Aarelauf reduziert (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.25; BW, 3). 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen Weichholzauenstandorten ersetzt. 2.2 Waldstrassen 2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 24 Im Bereich des Elfenauweihers und der russischen Botschaft werden neue Aarewege von einer gesamten Länge von 643 m angelegt. Beim Elfenauweiher werden die Wege 3 m breit, bei der russischen Botschaft 2m breit (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). 2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. 2.3 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 24 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. Eine waldrechtliche Bewilligung benötigen acht Massnahmen zugunsten der Amphibienpopulation (FA.24.01, 24.04 bis 24.07, FA.24.09, FA.24.10, FA.24.12). Massnahme FA.24.12 dient der Aufwertung der vorhandenen Fortpflanzungsgewässer des Kammmolches. Sie sollen ausgelichtet werden. Die Gewässer müssen so lange vor der Umgestaltung und der regelmässigen Überschwemmung durch die Aare geschützt werden, bis sich die Population in den noch zu erstellenden Ersatzgewässern von selbst sicher etabliert hat. Die restlichen zu bewilligenden Amphibienmassnahmen dienen als Ersatzgewässer und umfassen eine Ge2 samtfläche von ca. 980 m (siehe MBU, Plan B und D). 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung Im Gebiet der Massnahme 24 werden fünf Info-Standorte erstellt. Drei davon liegen im Wald: Einer bei der Aussichtsplattform beim Elfenauweiher, der Zweite bei der russischen Botschaft und der Dritte beim Waldeingang Plattacher. Vor der neu zu erstellenden Ausleitung zum Elfenauweiher wird ein Signal zur Verkehrslenkung installiert: Anlegeverbot rechtsufrig für die nächsten 600 m. Weitere Infos siehe BIF, Plan D, BW, 7.2. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung - Anhang 3.2 Aussichtsplattform 3.2.1 Beschreibung der Aussichtsplattform in Massnahme 24, Beurteilung Zum Schutz des wertvollen Naturraums Elfenau werden Massnahmen zur Besucherinformation und -führung getroffen. Bei der Brücke zur Insel wird eine Aussichtsplattform eingerichtet und bietet einen Ausblick auf das Schutzgebiet (siehe MB BIF, Plan D). 85 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 86 Bericht Walderhaltung - Anhang Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 25: Aufwertung Fähre bis Eichholz 1. Rodung 1.1 Beschreibung Auf den ersten ca. 400 m der Massnahme (zwischen km 25.000 - 25.400) fliesst die Aare geradlinig. Ab km 25.400 bis 25.900 bildet das Könizer Ufer die Aussenkurve. Das Prallufer ist entsprechend hart verbaut. Die steilen Böschungen sind durchgehend bestockt. Unter dem inneren (weiter von der Aare gelegenen) der beiden Aarewege liegen die Aaretal- und die Kanalisationsleitung. Die Aare verläuft hier in einem schmalen, hart verbauten Kanal. Die Lebensraumstrukturen für Fische sind sehr monoton, Unterstände und Ruhezonen sowie Flachufer fehlen fast völlig. Die Schnydere (hangwassergespeister Weiher zwischen Aaredamm und Hangfuss) ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung (BE116). Die bestehenden harten Uferverbauungen werden entfernt. Das Ufer wird auf seiner ganzen Länge durch überströmbare Buhnen geschützt. Diese verlaufen z.T. in der heutigen Gewässerfläche und z.T. auf heutigem Waldareal. Flachere Uferböschungen ermöglichen einen leichteren Zugang zum Gewässer. Infolge der flacheren Böschungen fällt der äussere Uferweg (näher bei der Aare gelegen) weg. Dafür wird der verbleibende Weg verbreitert und ausgebaut. Für die neuen Gewässer2 und Buhnenflächen sind definitive Rodungen von insgesamt 4'758 m notwendig. 2 Für Baustellenzufahrten und Materiallagerungsplätze werden 8'799 m Wald temporär gerodet (siehe Plan D, TB 5.26). Von der Gürbemündung bis gegen das Eichholz befindet sich das Objekt Nr. 355.01 des Wald-Naturschutz-Inventares. Standorte am Hang: LungenkrautBuchen-Wald. Im Bereich des Teiches und südlich davon Seggenried/Schwarzerlen-Bruchwald. Die Flächen sind naturnah bestockt (UVB, 9.1). Die Massnahme wird in Etappe 6 in der Mitte aller Massnahmenumsetzungen realisiert (BW, 2.4). 1.2 Rodungsvoraussetzungen 1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung? In diesem Abschnitt der Aare wird das Ufer vor Erosionen durch überströmbare Buhnen gesichert (siehe TB, 5.26). Zusätzliche Gründe für das gesamte Projekt siehe BW, 4.1. 1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? - Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel 4.2 BW. - Auf diesem Abschnitt grenzt nur Wald an die Aare. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 87 Bericht Walderhaltung - Anhang 1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus? In Massnahme 25 sind für Natur- und Landschaftsschutz keine negativen Auswirkungen zu erwarten, eine Verbesserung der Lebensräume sowohl für Fische wie auch für Amphibien und Reptilien ist wahrscheinlich (TB, 5.26). Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere von seltenen Baum- und Straucharten (WA.Allg.02). 1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen? In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Entschärfung der negativen Effekte beschrieben. 1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen Siehe BW, 4.3. 1.3 Rodungsflächen Gemeinde Koordinaten Koeniz x 601'867 602'246 601'963 601'735 602'303 Prz. Nr. y 197'681 197'332 6614 197'575 197'795 4889 197'246 1404 602'269 197'296 293 602'256 197'310 6931 601'701 197'940 1640 601'667 198'040 4701 Grundeigentümer Temporär Definitiv 2 [m ] Total 2 6547 1162 668 [m ] 3'967 791 6'547 1'162 668 203 203 19 19 96 105 8'799 96 105 13'557 Kanton Bern AGG Stadtbauten Bern Schweiz. Eidgen. Familienstiftung Balsigergut KleinWabern Einwohnergemeinde Koeniz Stadtbauten Bern Stadtbauten Bern 2 [m ] 3967 791 Total 4'758 2. Forstliche Bauten 2.1 Waldstrassen 2.1.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 25 Bei km 25.200 wird der bestehende Aareweg verschoben. Es werden 224 m' neuer Weg von einer Breite von 2 m gebaut (siehe TB, 5.26, Plan D, Plan A). 2.1.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit Siehe BW, 7.1. 2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern 88 Bericht Walderhaltung - Anhang 2.2 Umweltmassnahmen Auf der Fläche der Massnahme 25 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. - Sechs Massnahmen zur Aufwertung der Amphibienlebensräume benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute (FA.25.01, FA.25.02, FA.25.03, FA.25.05, FA.25.06, FA.25.07). Es handelt sich v.a. um die Pflege der bestehenden Amphibienteiche (Ausholzen, Schlamm entfernen, etc.). Eine 2 Gesamtfläche von ca. 2'500 m ist tangiert (inkl. Gewässerflächen). Für genauere Informationen siehe MBU, Pläne B und D. 3. Nichtforstliche Kleinbauten 3.1 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung Im Gebiet der Massnahme 25 wird bei km 25.900 ein Info-Standort im Wald erstellt. Zusätzlich wird ein Signal Verkehrslenkung ebenfalls bei km 25.900 erstellt. Weitere Infos siehe BIF, Plan D, BW, 7.2. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung - Anhang 89 Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung - Anhang ANHANG 2 Rodungsformulare BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Kreisschreiben Nr. 1, Rodungsformular, Seite 1 Beilage 1) vom 15.03.2007 Ro du ngs ge s uc h Gesuchsteller Gemeinde(n): .Thun, Steffisburg, Uetendorf, Heimberg, Uttigen, Kiesen, Jaberg, Kirchdorf, Gerzensee, Wichtrach, Münsingen, Rubigen, Belp, Allmendingen, Kehrsatz, Muri, Bern, Köniz Kanton(e): BE Forstkreis/ Waldabteilung Nr. .345 Legende Abkürzungen siehe Formular 3 1 Beschrieb Rodungsvorhaben Beschreiben Sie das Rodungsvorhaben in Stichworten. .Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern (Projektdossier vom Oktober 2009) Das Projekt aarewasser hat zum Ziel, einen nachhaltigen Hochwasserschutz zwischen Thun und Bern zu gewährleisten. Stichworte: Hochwasserschutz durch Flussverbreiterungen; Sohlenerosion stoppen durch Geschiebeeintrag; Trinkwasserversorgung sicherstellen durch Stabilisierung der Aaresohle; Naturraum aufwerten; Naherholung verbessern. Dafür sind 62.87 ha temporäre und 9.24 ha definitive Rodungen notwendig. 2 Gesuchsbegründung/-nachweis 1) Das Werk muss auf den vorgesehenen Standort angewiesen sein (Art. 5 Abs. 2 lit. a WaG). Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem anderen Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? Welche Varianten wurden geprüft? .Im 19. Jahrhundert wurde die Aare zwischen Thun und Bern korrigiert und begradigt. Die Hochwasser von 1999 und 2005 haben gezeigt, dass das Aarebett derart grosse Wassermengen nicht bewältigen kann und wo die bestehenden Dämme nicht mehr genügen. Der moderne Wasserbau strebt an, der Aare wieder mehr Raum zu gewähren. Das Siedlungsgebiet, die Autobahn, weitere Infrastruktureinrichtungen (z.B. Flughafen, Trinkwasserversorgungen) und die Hänge des Belpbergs schränken den Raum für Verbreiterunen ein. Für die Verbreiterungen der Aare wird Wald und Landwirtschaftsland beansprucht. 2) Das Werk muss die Voraussetzungen der Raumplanung sachlich erfüllen (Art. 5 Abs. 2 lit. b WaG). Gibt es entsprechende Unterlagen wie Richt- und Nutzungsplanungen oder Sachpläne und Konzepte, oder sind solche in Bearbeitung? .Im Perimeter liegen verschiedene Bundesinventare (BLN, Auengebiete, Moorlandschaften, Flachmoore, Amphibienlaichgebiete), welche die Erhaltung des wertvollen Natur- und Landschaftsraumes bezwecken. Zudem liegt das Projektgebiet fast vollumfänglich in den kantonalen Naturschutzgebieten Aarelandschaft Thun-Bern und Elfenau. Intensiv genutzte Grundwasserfassungen in rechtsgültigen Schutzzonen sichern überregional die Trinkwasserversorgung. Die angrenzenden Gemeinden verfügen über Uferschutzpläne nach dem kantonalen See- und Flussufergesetz SFG oder andere kommunale Nutzungspläne (vgl. UVB, Fachbericht X, Raumplanung). Das umfassende Hochwasserschutzprojekt wird mit einem kantonalen Wasserbauplan umgesetzt. 3) Die Rodung darf zu keiner erheblichen Gefährdung der Umwelt führen (Art. 5 Abs. 2 lit. c WaG). Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Naturereignisse wie Lawinen, Erosionen, Rutschungen, Brände oder Windwürfe aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf die bekannten Immissionen wie Gewässerverschmutzung, Lärm, Staub, Erschütterung etc.? .Durch das Projekt werden Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen entlang der Aare besser vor Hochwassern geschützt, und die Trinkwasserversorgung wird langfristig gewährleistet. Ebenfalls ist der Erneuerungsunterhalt der bestehenden Uferverbauungen angezeigt. Im UVB und in den Massnahmenblättern Umwelt und BIF werden die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt beurteilt und umfangreiche Massnahmen zu deren Schonung und Aufwertung festgehalten. Die sorgfältige Projektumsetzung wird durch eine umfassende Projektorganisation sichergestellt. 4) Es bestehen wichtige Gründe, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen (Art. 5 Abs. 2 WaG). Weshalb ist die Realisierung des Vorhabens wichtiger als die Walderhaltung? .Hochwasser- und Trinkwasserschutz sind von grossem öffentlichem Interesse und überwiegen in den vorliegenden, im Projektdossier klar definierten Fällen die Walderhaltung (vgl. Bericht Walderhaltung sowie Rodungs- und Ersatzaufforstungsplan D). 5) Dem Natur- und Heimatschutz ist Rechnung getragen (Art. 5 Abs. 4 WaG). Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur und Landschaft aus? .Das Projekt führt - trotz stellenweisen grösseren Verlusten - gegenüber dem Istzustand insgesamt zu einer Aufwertung des Lebensraums Aareauen und der Flusslandschaft. Die umfangreichen Aufwertungsmassnahmen überwiegen die wenigen unnatürlichen bzw. das Landschaftsbild störenden Elemente (z.B. Schutzdämme) bei weitem (vgl. UVB, Fachbericht I Landschaft). separater Bericht Erika Aerni (erika.aerni@bafu.admin.ch), TEL 031 324 78 57, FAX 031 324 78 66 www.umwelt-schweiz.ch/ks Rodungen BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Ro du ngs ge s uc h Kreisschreiben Nr. 1, Rodungsformular, Seite 1 Beilage 1) vom 15.03.2007 Gesuchsteller Erika Aerni (erika.aerni@bafu.admin.ch), TEL 031 324 78 57, FAX 031 324 78 66 www.umwelt-schweiz.ch/ks Rodungen BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Kreisschreiben Nr. 1, Rodungsformular, Seite 2 Beilage 1) vom 15.03.2007 Ro du ngs ge s uc h Gesuchsteller < 3 Rodungsfläche(n) (Wichtig: Kartenausschnitt 1:25'000 mit Koordinatenangaben sowie Detailpläne beilegen) Gemeinde SchwerpunktKoordinaten (pro Rodungseinheit) Parz. Nr. / div Siehe Zusatzblatt Name des Eigentümers div Temporär m2 628'739 Definitiv m2 Total Fläche m2 721'096 92'357 / 0 / 0 / 0 / 0 / 0 / 0 / 0 TOTAL 628'739 92'357 721'096 Rodungsfläche in m2 Frühere Rodungsgesuche (auszufüllen nur bei Rodungen in kantonaler Kompetenz) Bei Total Rodungsfläche über 5'000 m2 ist das BAFU anzuhören (Art. 6 Abs. 2 WaG); zur Rodungsfläche zählen auch die innerhalb der letzten 15 Jahren bewilligten Rodungsgesuche (Art. 6 Abs. 2 WaV). Fläche in m2 Datum 721'096 + 0 = TOTAL 0 721'096 Massgebliche Rodungsfläche in m2 Frist für Rodung: 4 . Ersatzaufforstungsfläche(n) (gemäss Art. 7, Ab. 1 und 2 WaG) (Wichtig: Kartenausschnitt 1:25'000 mit Koordinatenangaben sowie Detailpläne beilegen) Gemeinde SchwerpunktsKoordinaten (pro Ersatzaufforstungseinheit) Steffisburg 613 513 / 178 990 243 Heimberg 612 804 / 180 279 1 Uetendorf 611 903 / 181 573 1137 Energie Wasser Bern 36'000 Uttigen 611 657 / 181 632 306 Energie Wasser Bern 2'745 div. div Parz. Nr. Name des Eigentümers Ersatz temporäre Rodung m2 Schweiz. Eidgenossenschaft VBS Aare-Zulgkorrektion ThunUttigen Ersatz def. Rodung (gleiche Gegend) m2 Ersatz def. Rodung (andere Gegend) m2 763 1'380 / / / Siehe Zusatzblatt / 628'739 628'739 TOTAL Ersatzaufforstungsfläche in m2 40'888 0 669'627 Frist für Ersatzaufforstungen: . Erika Aerni (erika.aerni@bafu.admin.ch), TEL 031 324 78 57, FAX 031 324 78 66 www.umwelt-schweiz.ch/ks Rodungen BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Kreisschreiben Nr. 1, Rodungsformular, Seite 3 Beilage 1) vom 15.03.2007 Ro du ngs ge s uc h 5 Gesuchsteller Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes (Art. 7 Abs. 3 WaG) Begründung: (warum nicht Realersatz gemäss Art. 7 Abs. 1/2 WaG) .Schonung von landwirtschaftlichen Vorrangflächen in der Region Aaretal. Aufwertung und langfristige Sicherung seltener Auenwaldgesellschaften und Auenwaldstrukturen innerhalb des Projektperimeters. Beschrieb der Fläche: .Wälder entlang der Aare innerhalb des vorliegenden Projektperimeters (Lage siehe Umwelt Plan B). Beschrieb der Massnahme: .Abschluss von langfristigen Waldbewirtschaftungsverträgen zur Sicherung von folgenden - auf der jeweiligen Fläche definierten - Umweltmassnahmen Wald: Naturnahe Waldbewirtschaftung mit vereinbartem Waldbauziel; Dauerwaldbewirtschaftung; Natürliche Auenwalddynamik mit forstlichem Nutzungsverzicht (siehe Bericht Walderhaltung und Massnahmenblätter Umwelt ). Grössenangabe: im Waldareal .2'368'936 m2 ausserhalb Waldareal Koordinaten . / Frist für Ersatzmassnahmen: . 6 Der/die Waldeigentümer/in(nen) haben dem Rodungsvorhaben schriftlich zugestimmt JA NEIN Der/die Grundeigentümer/in(nen) haben dem Ersatzaufforstungsvorhaben/den Ersatzmassnahmen schriftlich zugestimmt JA NEIN Wenn nein, erfolgt Enteignung? JA NEIN Bemerkungen, Sonstiges .Mit der Genehmigung des kantonalen Wasserbauplans ist grundsätzlich das Enteignungsrecht für die Sicherung der erforderlichen Rechte erteilt. Es wird eine gütliche Einigung angestrebt. Hinweis: Bitte Unterschriftenliste(n) der Wald- bzw. Grundeigentümer/innen beilegen 7 Zusätzliche Abklärungen 1. Sind für die betroffenen Waldflächen in den letzten 10 Jahren Bundessubventionen (WaG, LwG) ausgerichtet worden? Wenn ja: Ist Rückerstattung erfolgt? (Hinweis: Rückerstattungspflicht gemäss Art. 29 SuG mit Ausnahme von Bagatellsubventionen) 2. Sind die Bedingungen früherer Rodungsbewilligungen erfüllt? JA NEIN JA NEIN JA NEIN Wenn nein, Begründung: . 8 Gesuchsteller/-in Name/Vorname bzw. Firma .Oberingenieurkreis II Kontaktperson / Telefon .Adrian Fahrni Adresse (Strasse, PLZ, Ort) .Schermenweg 11/Postfach .031 634 23 40 3001 Bern Ort, Datum . Unterschrift, Stempel . Beilagen: Kartenausschnitt 1:25‘000 Detailpläne Liste Rodungsflächen Liste Ersatzaufforstungsflächen bzw. Ersatzmassnahmen Unterschriftenliste(n) der Wald- und Grundeigentümer gemäss Ziffer 5 .Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern: Projektdossier vom Oktober 2009 . . Legende Abkürzungen WaG Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz; SR 921.0) WaV Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung; SR 921.01) SuG Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SR 616.1) LwG Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (SR 910.1) Erika Aerni (erika.aerni@bafu.admin.ch), TEL 031 324 78 57, FAX 031 324 78 66 www.umwelt-schweiz.ch/ks Rodungen BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Kreisschreiben Nr. 1, Rodungsformular, Seite 4 Beilage 1) vom 15.03.2007 Ro du ngs ge s uc h 9 Kant. Forstdienst Zuständigkeit (Art. 6 Abs. 1 WaG) Leitbehörde: Strasse/Postfach: Kanton Bund . . PLZ/Ort: . . Tel.: . 10 Verfahren Bundesverfahren mit UVP (Art. 12 Abs. 2 UVPV); Anlagetyp gemäss UVPV . Bundesverfahren ohne UVP kant. Verfahren mit UVP und Anhörung BAFU (Art. 13a UVPV; „Sternchenfälle“, Anlagetyp: 11.2, 21.2, 21.3) kant. Verfahren mit oder ohne UVP mit Anhörung BAFU (Art. 6 Abs. 1 Bst. b WaG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 WaG) kant. Verfahren ohne Anhörung BAFU (Art. 6 Abs. 1 Bst. b WaG) 11 Angaben zur CO2-Erhebung Anteil Nadelholz auf der zu rodenden Fläche (Abstufung gemäss Landesforstinventar): 91 – 100% reiner Nadelwald 11 – 50% gemischter Laubwald 51 – 90 % gemischter Nadelwald 0 – 10 % reiner Laubwald Stehender Holzvorrat (= Schaftholz in Rinde ohne Astderbholz) in m3/ha: . 12 Inventare/Schutzgebiete Das Vorhaben liegt ganz oder teilweise in einem Inventar/Schutzgebiet von nationaler Bedeutung JA JA kantonaler Bedeutung regionaler Bedeutung JA kommunaler Bedeutung JA Wenn ja, in welchem? . NEIN NEIN NEIN NEIN 13 Rechtliche Sicherung des Rodungsersatzes (Ziffern 4 und 5) Waldareal Grundbuch Reglement Vertrag anderes: . Leistungsverpflichtung 14 Wird die Ausgleichsabgabe nach Art. 9 WaG einverlangt? JA NEIN positiv negativ 15 Kantonaler Forstdienst Die zuständige kantonale forstliche Behörde hat den Sachverhalt geprüft und nimmt Sachbearbeiter/-in . Telefonnummer . E-Mail . Ort, Datum . Stellung Unterschrift, Stempel . Erika Aerni (erika.aerni@bafu.admin.ch), TEL 031 324 78 57, FAX 031 324 78 66 www.umwelt-schweiz.ch/ks Rodungen Kantonaler Wasserbauplan: Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern Bericht Walderhaltung (Dokument 3.11) - Anhang 2 Rodungsgesuch - Zusatzblatt zum Rodungsformular Seite 2 Massnahme- Gemeinde nummer 0 Steffisburg Thun Uetendorf 1 Heimberg 2 Heimberg Koordinaten x 613'410 613'104 612'993 612'849 612'870 612'900 613'000 612'902 612'910 612'770 612'588 612'348 612'452 612'591 612'304 612'409 612'948 612'955 612'623 612'758 612'929 612'781 612'889 612'640 612'786 612'613 612'590 612'534 612'706 612'529 612'370 612'728 612'721 612'112 612'092 612'072 612'070 612'002 611'909 611'862 611'979 611'983 612'191 612'296 611'833 611'743 612'158 612'080 612'233 611'916 611'591 612'280 Prz. Nr. Grundeigentümer y 179'042 179'557 2332 179'666 179'840 179'821 6 179'775 179'599 179'702 4'641 179'685 179'874 665 180'255 596.03 180'844 596.02 180'592 1131.01 180'266 180'963 1420 180'706 180'220 180'240 180'332 1 180'309 180'248 180'274 180'267 180'307 154 180'261 180'321 180'389 180'508 2 180'094 180'545 180'916 180'340 954 180'398 181'579 181'670 181'761 181'924 182'070 164 182'182 182'183 182'090 182'046 181'387 181'173 182'308 962 182'409 181'417 181'610 181'238 2 182'012 182'535 181'161 Kanton Bern Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Schweiz. Eidgen. armasuisse Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Schweiz. Eidgenossenschaft Kanton Bern Temporär Definitiv Total [m2] [m2] 8'019 650 1'273 2'387 11 53 177 64 1'609 3'613 6'779 3'617 8 1'569 1'041 635 156 221 6 3'658 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Burgergemeinde Heimberg Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Burgergemeinde Heimberg 331 4'314 244 241 2'098 511 1'092 778 5'279 2'252 6'200 5'747 13'901 9 9 9 9 9 9 17 Burgergemeinde Heimberg 3'037 14'046 823 218 9 9 593 1'000 706 Burgergemeinde Heimberg Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen 24'727 137 50 [m2] 8'019 650 1'273 2'387 11 53 177 64 1'609 3'613 6'779 3'617 8 1'569 1'041 635 156 221 6 3'658 331 4'314 244 241 2'098 511 1'092 778 5'279 2'252 6'200 5'747 13'901 9 9 9 9 9 9 17 3'037 14'046 823 218 9 9 593 1'000 706 24'727 137 50 Seite 1 / 8 Massnahme- Gemeinde nummer 2 Heimberg Uttigen Uetendorf 3 Uttigen 4 Uttigen 5 Kiesen Koordinaten x 611'862 611'857 611'878 611'874 611'853 611'787 611'724 611'791 611'682 611'640 611'714 611'802 611'841 611'888 611'895 612'001 612'104 611'961 612'116 612'101 612'122 611'044 611'267 611'283 611'710 611'560 611'640 611'052 611'448 610'996 611'345 610'967 610'970 610'978 610'972 610'855 610'587 610'870 610'334 610'163 610'533 610'836 610'398 610'730 610'133 610'142 610'882 610'331 610'234 610'454 610'919 610'920 610'918 611'032 610'909 610'866 Prz. Nr. Grundeigentümer y 182'187 182'196 961 182'193 182'203 182'198 182'331 962 182'380 182'349 182'440 3 182'492 182'128 409 181'716 181'959 3 181'954 354 181'955 181'621 181'364 1137 181'669 181'403 596.01 181'413 181'410 1420 182'827 120 182'628 182'644 182'137 409 182'321 182'242 182'831 3 182'580 182'870 354 182'666 566 182'875 182'862 574 182'828 182'854 18 182'884 182'876 182'888 183'038 27 183'104 182'980 182'925 354 183'042 182'952 183'129 412 183'116 182'899 183'054 566 183'080 183'015 182'876 574 182'835 182'851 10 182'912 182'956 669 182'992 EWG Heimberg Temporär Definitiv Total [m2] [m2] [m2] 108 46 38 18 97 Burgergemeinde Heimberg Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen 5'097 115 1'636 941 900 258 Schweiz. Eidgen. armasuisse Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Kanton Bern Energie Wasser Bern Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Kanton Bern 3'929 5'865 4'719 2'256 2'373 5'716 270 7'086 109 2'750 778 Burgergemeinde Uttigen 5873 22027 Schweiz. Eidgen. armasuisse 474 7731 321 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Kanton Bern 2'105 10'510 1382 4'932 Burgergemeinde Uttigen SBB Burgergem. Uttigen SBB 134 61 204 144 107 22'156 743 31 300 6'321 1'260 431 Kanton Bern AGG 2'399 Einwohnergemeinde Uttigen Burgergemeinde Uttigen 489 146 2'013 1'243 3'186 7'788 369 SBB 103 75 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen Wasserverbund Region Bern AG 1'110 122 570 108 46 38 18 97 5'097 115 1'636 941 900 258 3'929 5'865 4'719 2'256 2'373 5'716 270 7'086 109 2'750 778 5'873 22'027 321 474 7'731 2'105 10'510 1'382 4'932 134 61 204 144 107 22'156 743 31 300 6'321 1'260 431 2'399 489 146 2'013 1'243 3'186 7'788 369 103 75 1'110 122 570 Seite 2 / 8 Massnahme- Gemeinde nummer 5 Kiesen Heimberg 6 Kiesen 7 Jaberg 8 Jaberg 11 Wichtrach 12 Münsingen Koordinaten x 610'801 610'648 610'444 610'979 610'999 610'939 610'937 610'006 610'079 610'184 610'061 611'053 611'135 611'104 611'062 610'243 610'123 610'212 610'045 610'160 610'237 610'079 610'236 610'228 610'169 610'173 610'068 610'255 610'255 610'003 610'084 610'133 610'035 610'114 610'145 610'071 610'114 610'085 610'064 609'787 609'768 609'703 609'834 609'407 609'831 y 182'990 183'026 183'093 182'941 182'948 182'952 182'960 184'033 184'027 183'177 183'999 182'901 182'850 182'884 182'911 185'305 184'658 185'310 184'042 185'636 185'438 185'742 185'334 185'410 184'970 185'082 184'054 185'329 185'311 185'731 185'433 185'255 185'689 185'538 185'331 185'476 185'496 185'608 185'646 185'900 185'787 186'185 185'981 187'011 186'108 609'438 609'658 608'832 608'568 608'570 608'491 608'514 608'545 608'570 608'591 186'953 186'468 189'525 190'130 190'131 190'288 190'239 190'175 190'121 190'073 Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv Total [m2] [m2] 1'051 150 252 2'766 4 15 [m2] 2'110 3'958 301 586 2'123 35 33 187 4 21'784 5'542 586 1'429 223 666 39 41 516 494 476 150 7'768 242 1'542 4'768 2'150 41'917 427 62 491 1'265 1'065 770 779 1'359 1'719 74 1'029 1'064 1'051 150 252 2'766 4 15 137 9'387 2'017 1'323 494 36 120 70 82 57 137 9'387 2'017 1'323 494 36 120 70 82 57 Wasserverbund Region Bern AG 670 674 Wasserverbund Region Bern AG 796 SBB 391 Kanton Bern AGG 648 Rechtsamegem. Kiesen 2 Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen 955 968 15.06 370 390 391 Schweiz. Eidgenossenschaft Wasserverbund Region Bern AG EG Kiesen Wasserverbund Region Bern AG AGG Kanton Bern AGG Kanton Bern Schweizer. Eidgenossenschaft (ASTRA) 551 636 Rechtsamegem. Kiesen 644 Rechtsamegem. Kiesen 666 Wasserverbund Region Bern AG 4 74 79 Einwohnergem. Jaberg Küenzi-Freiburghaus Andreas Erbengemeinschaft Künzi Werner 160 Kanton Bern AGG 108 Aeberhard-Schneiter Urs 208 14 93 142 160 705 529 724 Gehrig-Humm Syliva Aeberhard-Schneiter Urs Kies AG Aaretal KAGA Hadorn Hans Kanton Bern AGG Einwohnergem. Wichtrach Kanton Bern AGG Schweizerische Eidgenossenschaft (Nationalstrassen, ASTRA) Kanton Bern 2327 Einwohnergem. Münsingen 2545 2552 2553 2554 2555 2556 Einwohnergem. Münsingen Aeberhard Verwaltungen AG 701 2'110 3'958 301 Einwohnergem. Münsingen Jost-Gerber Paul 586 2'123 35 33 187 4 21'784 5'542 586 1'429 223 666 39 41 516 494 476 150 7'768 242 1'542 4'768 2'150 41'917 427 62 491 1'265 1'065 770 779 1'359 1'719 74 1'029 1'064 Seite 3 / 8 Massnahme- Gemeinde nummer 12 Münsingen Wichtrach 13 Belp 14 Münsingen Koordinaten Prz. Nr. Grundeigentümer x y 608'600 190'051 2557 608'619 190'007 2558 608'642 608'754 608'730 608'677 608'823 608'750 608'708 608'779 608'750 608'800 608'782 608'805 608'786 608'810 608'790 608'815 608'795 608'836 608'814 608'865 608'842 608'891 608'871 608'914 608'897 608'927 608'907 608'936 608'916 189'956 189'530 189'753 189'715 189'553 189'709 189'688 189'641 189'641 189'593 189'585 189'582 189'574 189'571 189'562 189'558 189'549 189'510 189'500 189'444 189'437 189'384 189'382 189'332 189'324 189'297 189'280 189'240 189'231 2559 2560 Reitverein Münsingen u.Umgebung Wegmüller-Fuchser Herbert, Wegmüller Bruno Reitverein Münsingen u.Umgebung Einwohnergem. Münsingen 2592 Reitverein Aaretal 2593 Einwohnergem. Münsingen 2594 Einwohnergem. Münsingen 2595 Kanton Bern AGG 2596 Einwohnergem. Münsingen 2597 Einwohnergem. Münsingen 2598 Einwohnergem. Münsingen 2599 Einwohnergem. Münsingen 2600 Einwohnergem. Münsingen 2601 Einwohnergem. Münsingen 2602 Kanton Bern AGG 2603 Einwohnergem. Münsingen 2604 Einwohnergem. Münsingen 2605 Einwohnergem. Münsingen 609'341 187'201 701 609'298 609'074 607'879 608'149 608'145 608'140 607'517 607'499 607'586 607'776 607'813 607'829 607'879 608'017 608'099 607'832 608'116 607'949 607'820 607'843 607'831 607'921 607'876 725 940 Schweiz. Eidgen. Nationalstrassen (ASTRA) Kanton Bern Einwohnergem. Wichtrach 873 Burgergemeinde Belp 87 Burgergemeinde Belp 1'422 Kanton Bern, AGG Schweiz. Eidgen. (Nationalstr. ASTRA) 187'293 188'106 191'106 190'714 190'686 190'673 192'929 191'679 192'640 191'567 191'439 191'373 191'118 190'996 190'818 191'393 191'200 191'586 191'776 191'819 191'780 191'657 191'596 2511 Temporär Definitiv Total [m2] [m2] [m2] 11 11 115 115 29 3'708 69 413 847 80 1'421 124 2'461 15 226 15 270 15 308 20 427 118 2'422 72 1'424 111 1'404 47 672 73 1'153 63 871 29 3'708 69 413 847 80 1'421 124 2'461 15 226 15 270 15 308 20 427 118 2'422 72 1'424 111 1'404 47 672 73 1'153 63 871 99 99 4'011 28'557 261 2 771 379 905 33'419 53 343 32 90 31 13 237 34'171 4'418 1'449 4'011 28'557 261 2 771 379 905 33'419 53 343 32 90 31 13 237 34'171 4'418 1'449 508 1'802 4'734 225 163 508 2512 Kanton Bern Tiefbauamt 2514 Gammeter-Gauch Heinz 1'802 4'734 225 163 Seite 4 / 8 Massnahme- Gemeinde nummer 14 Münsingen Rubigen 16 Rubigen 17 Rubigen Koordinaten x 607'945 607'901 607'974 607'910 607'874 607'918 607'968 607'921 607'961 607'981 607'976 608'016 607'952 608'000 608'040 608'024 608'023 608'067 608'035 608'036 608'095 608'054 608'051 608'100 608'062 608'063 608'128 608'083 608'073 608'141 608'095 608'120 608'187 608'119 608'152 608'228 608'162 608'159 608'188 607'781 607'755 607'781 607'828 607'832 607'523 607'491 607'332 606'872 607'022 606'675 y 191'584 191'541 191'315 191'692 191'584 191'475 191'481 191'497 191'541 191'491 191'357 191'403 191'428 191'302 191'349 191'297 191'246 191'291 191'266 191'211 191'231 191'219 191'177 191'220 191'195 191'150 191'161 191'158 191'111 191'135 191'092 191'006 191'039 191'050 190'917 190'951 190'945 190'877 190'858 191'985 192'148 192'103 192'043 192'030 193'293 193'391 193'624 194'247 194'046 194'502 Prz. Nr. Grundeigentümer 2515 Kanton Bern 2513 Einwohnergem. Münsingen Definitiv Total [m2] [m2] [m2] 138 611 3'876 6'350 138 611 12'390 18 788 861 382 1'399 40 15 2'316 634 1'339 1'816 254 826 1'520 191 807 589 75 358 1'124 178 676 979 146 442 1'003 190 714 1'974 282 1'232 2'414 340 1'559 2'042 929 915 1'358 5'272 82 24 533 420 15'308 421 3'876 6'350 293 293 1'156 235 124 150 411 99 1'156 235 124 150 411 99 12'390 18 788 861 382 1'399 40 15 2516 Kanton Bern TBA OIK II 2517 Einwohnergem. Münsingen 634 1'339 2518 Einwohnergem. Münsingen 254 826 2519 Einwohnergem. Münsingen 191 807 2520 Einwohnergem. Münsingen 75 358 2521 Kanton Bern 178 676 2522 Kanton Bern 146 442 2523 Einwohnergem. Münsingen 190 714 2524 Einwohnergem. Münsingen 282 1'232 2529 Einwohnergem. Münsingen 340 1'559 2540 Einwohnergem. Münsingen 1037 Kanton Bern AGG 2137 1481 610 833 1037 Kanton Bern Kanton Bern TBA Nationalstrassen Schneider-Hausmann Walter Volmar Paul Kanton Bern AGG 1037 Kanton Bern AGG 2'316 1'816 1'520 589 1'124 979 1'003 1'974 2'414 2'042 929 915 1'358 5'272 82 24 533 420 15'308 421 606'861 194'680 1481 606'860 606'673 606'924 606'810 606'472 606'979 1529 Schweiz.Eidgen. Nationalstrassen (ASTRA) Einwohnergemeinde Rubigen 1530 Kobel-Brunke Armin 350 Schweizerische Eidgenossenschaft 486 Erbgem.Kobel Christian Gottlieb 194'677 194'519 194'612 194'704 194'795 194'112 Temporär Seite 5 / 8 Massnahme- Gemeinde nummer 17 Rubigen 18 Rubigen Koordinaten x 606'767 606'921 606'990 606'894 606'905 606'580 606'946 606'975 606'717 606'970 607'088 606'877 606'846 y 194'394 194'190 194'214 194'225 194'212 194'642 194'157 194'192 194'461 194'580 193'967 194'249 194'290 487 Kobel-Brunke Armin Paul 532 Lohri-Rolli Johann 641 Wüthrich-Schmid Fritz 673 Schneider-Meier Alfred Ernst 674 Schneider-Meier Alfred Ernst 690 Kanton Bern TBA OIK II 691 Kanton Bern TBA OIK II 607'016 194'063 712 606'812 194'335 606'275 606'420 606'038 605'906 605'978 606'417 606'198 606'374 606'359 606'388 606'150 606'079 606'147 606'259 606'076 606'101 606'124 606'164 606'276 606'170 606'190 606'350 606'297 606'316 606'229 606'302 194'935 194'824 195'117 195'223 195'344 194'831 195'100 194'877 194'897 194'871 195'171 195'097 195'189 195'040 195'371 195'235 195'244 195'163 195'024 195'148 195'131 194'918 194'920 194'983 195'073 195'000 606'244 195'046 606'139 195'214 19 Muri bei Bern Prz. Nr. Grundeigentümer 606'331 605'989 606'060 606'111 604'838 604'870 194'961 195'172 195'276 195'328 196'393 196'356 Temporär Definitiv Total [m2] [m2] [m2] 328 132 220 171 328 132 220 16 152 1'215 407 59 503 6 346 337 171 Erbgem. Schneider-Weibel Peter Adolf 145 145 713 Erbgem. Schneider-Weibel Peter Adolf 410 410 1037 Kanton Bern AGG 2045 Trachsel-Schafroth Niklaus 350 488 49 Schweizerische Eidgenossenschaft Kobel-Brunke Armin Paul Einwohnergemeidne Rubigen 491 Kobel-Brunke Armin Paul 525 Kobel-Brunke Armin Paul 533 536 603 Lohri-Rolli Johann Lohri-Rolli Johann Burgergemeinde Bern 643 Kobel-Brunke Armin Paul 645 649 675 679 680 Wüthrich Bernhard Wüthrich Bernhard Schneider-Meier Alfred Ernst Schneider-Meier Alfred Ernst Schneider-Meier Alfred Ernst 692 Kanton Bern TBA OIK II 694 696 Kanton Bern TBA OIK II Kanton Bern TBA OIK II Erbengem. Schneider-Weibel Peter Adolf 448 46 2'560 309 499 327 572 197 2 10 71 38 72 46 182 32 228 19 35 482 133 73 171 639 129 95 448 46 2'560 309 499 327 572 197 2 10 71 38 72 46 182 32 228 19 35 482 133 73 171 639 129 95 1'136 1'136 718 Erbengem. Schneider-Weibel Peter Adolf 196 196 720 Erbengem. Schneider-Weibel Peter Adolf 887 Thuner-Wüthrich Hans 175 139 Einwohnergemeinde Muri Burgergem. Bern 107 52 438 582 429 677 107 52 438 582 429 677 16 714 152 1'215 407 59 503 6 346 337 Seite 6 / 8 Massnahme- Gemeinde nummer Koordinaten x 19 Muri bei Bern 604'745 604'854 604'920 604'971 604'973 604'903 604'993 Allmendingen 605'876 605'915 605'825 605'677 605'802 605'088 604'988 605'047 605'054 605'241 605'268 20 Belp 605'366 605'132 604'911 605'351 605'492 605'238 605'042 604'876 604'914 605'056 604'923 605'381 605'133 605'491 605'504 605'219 605'013 604'829 604'861 604'895 604'867 604'886 24 Bern 602'003 602'265 602'163 602'126 601'772 601'798 602'405 602'125 601'745 601'724 601'955 602'314 602'148 601'756 602'044 601'721 602'243 y 196'451 196'356 196'291 196'257 196'146 196'270 196'239 195'348 195'364 195'324 195'409 195'300 195'952 196'253 196'051 196'034 195'774 195'752 195'507 195'756 196'080 195'491 195'423 195'560 195'700 196'109 195'680 195'712 196'081 195'513 195'773 195'432 195'415 195'676 195'940 196'234 196'186 196'111 196'138 196'122 197'644 197'418 197'494 197'530 197'964 197'995 197'269 197'555 197'987 198'043 197'681 197'346 197'495 197'973 197'587 198'041 197'411 Prz. Nr. Grundeigentümer 56 Einwohnergemeinde Muri 2068 Kanton Bern AGG 3263 Burgergem. Bern 603 Burgergem. Bern 1'896 Salie-Schmid Sadrudin + Nathalie 1'858 Kanton Bern AGG 270 Burgergem. Bern 949 Burgergem. Bern Temporär Definitiv Total [m2] [m2] [m2] 156 1'764 1'064 769 912 233 86 1'141 142 943 67 12 7'223 69 68 22 3 68 1'988 474 1'311 14 Kanton Bern AGG 4'267 12 2'713 4'323 48 8 8'950 3'462 3'914 954 1'422 Kanton Bern AGG 561 Erbengemeinschaft Glaser Andreas 377 3 1'121 1'224 59 843 56 935 187 418 2'439 207 978 Einwohnergemeinde Bern Städt. Liegenschaftenverw. 1226 Stadtbauten Bern 4'844 75 329 1'363 215 26 326 675 950 2'951 4'020 Kanton Bern AGG 194 2'376 292 1'067 156 1'764 1'064 769 912 233 86 1'141 142 943 67 12 7'223 69 68 22 3 68 1'988 474 1'311 4'267 12 2'713 4'323 48 8 8'950 3'462 3'914 954 377 3 1'121 1'224 59 843 56 935 187 418 2'439 207 4'844 75 329 1'363 215 26 326 675 950 2'951 194 2'376 292 1'067 Seite 7 / 8 Massnahme- Gemeinde nummer 24 Bern Muri 25 Koeniz Total Koordinaten x 601'747 601'755 601'718 602'533 602'500 601'867 602'246 601'963 601'735 602'303 y 197'989 198'022 198'069 197'155 197'160 197'681 197'332 197'575 197'795 197'246 Prz. Nr. Grundeigentümer 1087 Russische Föderation 1106 Russische Föderation 16 Einwohnergemeinde Muri 6614 Kanton Bern AGG 4889 1404 Stadtbauten Bern Schweiz. Eidgen. Familienstiftung Balsigergut KleinWabern Einwohnergemeinde Koeniz Stadtbauten Bern Stadtbauten Bern 602'269 197'296 293 602'256 197'310 601'701 197'940 601'667 198'040 6931 1640 4701 Temporär Definitiv Total [m2] [m2] [m2] 23 752 249 108 249 6547 1162 668 23 752 249 108 249 3'967 791 6'547 1'162 668 203 203 19 96 105 628'739 19 96 105 92'357 721'095 3967 791 Seite 8 / 8