Bericht Walderhaltung

Transcription

Bericht Walderhaltung
KANTONALER WASSERBAUPLAN
Bau-, Verkehrs- und EnergieDirektion des Kantons Bern
Tiefbauamt
Oberingenieurkreis II
Beilage 3.11
Gemeinden:
Thun
Steffisburg
Uetendorf
Heimberg
Uttigen
Kiesen
Jaberg
Kirchdorf
Gerzensee
Wichtrach
Münsingen
Rubigen
Belp
Allmendingen
Kehrsatz
Muri
Bern
Köniz
Schwellenkorporation
AZK Thun-Uttigen
Nachhaltiger Hochwasserschutz
Aare Thun – Bern
Bericht Walderhaltung
PROJEKTVERFASSER
GENEHMIGT
PROJEKT VOM Oktober 2009
Gewässer Nr.: 37
REVIDIERT AM
Geschäft Nr.: 22010219
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
des Kantons Bern
Tiefbauamt
Oberingenieurkreis II
Gemeinden
Thun
Steffisburg
Uetendorf
Heimberg
Uttigen
Kiesen
Wichtrach
Münsingen
Rubigen
Jaberg
Kirchdorf
Gerzensee
Belp
Allmendingen
Muri
Bern
Köniz
Schwellenkorporation AZK
Thun-Uttigen
Nachhaltiger Hochwasserschutz
Aare Thun - Bern
Bericht Walderhaltung
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
Bericht Walderhaltung
Impressum
Auftraggeber
Tiefbauamt Kanton Bern, OIK II
Gemeinden
Redaktion
IMPULS AG Wald Landschaft Naturgefahren
Texte
IMPULS AG Wald Landschaft Naturgefahren
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern: Projektdossier Oktober 2009
Bildnachweis
Martin Staedeli
Thun, 19. Oktober 2009
1
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
2
Bericht Walderhaltung
Abkürzungsverzeichnis
BIF
Gesamtkonzept Besucherinformation und -führung. Orientierende Unterlage zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare
Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 3.9.
BW
Bericht Walderhaltung. Orientierende Unterlagen zum Wasserbauplan
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier
Dokument 3.11.
MBU/MBIF Massnahmenblätter Umwelt und BIF. Orientierende Unterlage zum
Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern,
Auflagedossier Dokument 3.10.
OeV
Öffentlicher Verkehr
TB
Technischer Bericht mit Kostenschätzung. Orientierende Unterlage
zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun Bern, Auflagedossier Dokument 3.7.
UVB
Umweltverträglichkeitsbericht UVB. Orientierende Unterlage zum
Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern,
Auflagedossier Dokument 3.8.
UVB; FB
Umweltverträglichkeitsbericht, Fachbericht, Nr. des Fachberichtes
(z.B. FB III = Flora, Fauna, Wald). Orientierende Unterlage zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 3.8.
VWB
Vorschriften zum Wasserbauplan. Wasserbauplan Nachhaltiger
Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 2.7.
Plan A
Technischer Plan A. Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz
Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 2.1.
Plan B
Umwelt Plan B. Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare
Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 2.2.
Plan C
Landerwerbsplan C. Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz
Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 2.5.
Plan D
Rodungs- und Ersatzaufforstungsplan D. Wasserbauplan Nachhaltiger
Hochwasserschutz Aare Thun - Bern, Auflagedossier Dokument 2.6.
Plan BIF
Raumkonzept Besucherinformation und -führung. Orientierende Unterlage zum Wasserbauplan Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun Bern, Auflagedossier Dokumente 3.9.02 und 3.9.03.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
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Bericht Walderhaltung
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen
2. Wald und aarewasser
Seite
4
5
2.1.
Ist-Zustand Wald
5
2.2.
Waldrelevante Projektmassnahmen
6
2.3.
Umweltmassnahmen Wald: Zielsetzung
6
2.4.
Projektumsetzung
8
2.5.
Endzustand des Waldes
9
3. Waldrechtliches Verfahren
11
4. Begründung Rodungen
11
4.1.
Wichtige Gründe für das Projekt aarewasser
12
4.2.
Standortgebundenheit
12
4.3.
Raumplanung
13
4.4.
Keine Gefährdung der Umwelt
13
4.5.
Natur- und Heimatschutz
14
4.6.
Fazit
14
5. Rodungsflächen
15
5.1.
Definitive Rodungen
15
5.2.
Temporäre Rodungen
15
6. Ersatzmassnahmen Wald
16
6.1.
Ersatzaufforstungen
16
6.2.
Massnahmen zugunsten Natur- und Landschaftsschutz
17
7. Weitere Waldrechtliche Bewilligungen
18
7.1.
Forstliche Bauten und Anlagen im Wald
18
7.2.
Nichtforstliche Kleinbauten oder -anlagen im Wald
19
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Realisierungsablauf nach Etappen (aus TB, 4.6.3)
8
Tabelle 2: Vergleich Bodenbedeckung 2009 und Endzustand
9
Tabelle 3: Übersicht Ersatzaufforstungsflächen
16
Tabelle 4: Kurzbeschrieb der einzelnen Ersatzaufforstungsflächen
16
Tabelle 5: Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes
17
Tabelle 6: Forstliche Bauten und Anlagen im Wald
18
Anhang
1 Waldrechtliche Beurteilung je Projektmassnahme
2 Rodungsformulare
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
4
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1. Grundlagen
Rechtliche Grundlagen:
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18.4.1999
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 10. Dezember 1907
Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom 4.10.1991
Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV) vom 30.11.1992
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1.7.1966
Verordnung über den Schutz von Auengebieten von nationaler Bedeutung (Auenverordnung) vom 28.10.1992
Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979
Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) vom 7.10.1983
Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21.6.1991
Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz, RLG) vom 4.10.1963
Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG) vom 24.6.1902
Kantonales Waldgesetz (KWaG) vom 5.5.1997
Kantonale Waldverordnung (KWaV) vom 29.10.1997
Kantonales Gesetz über See- und Flussufer (See- und Flussufergesetz, SFG) vom
6.6.1982
Bundesgerichtsentscheide:
− BGE 118 IB 335 vom 8. September 1992 "Sils i. E.", Forst-Werkhof
− BGE 119 Ib 397 E. 6a S. 405 vom 10. November 1993 "Ried-Brig"
− BG1A 113/2003 vom 16.7.2004
BAFU, Kreisschreiben Nr.1, Rodungen, Inhalt des Rodungsgesuches und Beilagen, vom 15.3.2007
Merkblätter:
BUWAL, Faktenblätter Auen, 2001- 2008
KAWA, Merkblatt für Waldrodungen und Ersatzmassnahmen vom 20.3.2002
Weitere Unterlagen:
Bloetzer, Gotthard; Waldrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht, Jagdrecht,
Skript zu den Vorlesungen Wald- und Naturschutzrecht I/II, Professur Forstpolitik
und Forstökonomie der ETH Zürich, 2002.
Jenni, Hans-Peter; Vor lauter Bäumen den Wald doch noch sehen: Ein Wegweiser
durch die neue Waldgesetzgebung, Schriftenreihe Umwelt Nr. 210 Wald, BUWAL,
1993.
KAWA und LANAT, Biodiversität im Wald, Entschädigung für Naturschutzleistungen im Wald im Kanton Bern vom Dezember 2007.
Keel, Alois; Zimmermann, Willi; Bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Waldgesetzgebung 2000-2008, URP/DEP 2009.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
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2. Wald und aarewasser
Mit dem Projekt Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern aarewasser
wird mittels umfangreicher Massnahmen entlang der Aare zwischen Thun und
Bern der Hochwasserschutz nachhaltig verbessert. Dabei tangieren die wasserbaulichen Massnahmen auch den Natur- und den Naherholungsraum. Das Projekt
soll auf allen drei Ebenen: sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig sein.
Wald spielt dabei eine wichtige Rolle, da er auf grossen Strecken die Ufer der Aare
säumt.
Im vorliegenden Bericht wird einerseits der heutige Zustand des Waldes kurz beschrieben, andererseits werden die Auswirkungen des Projekts auf den Wald aufgezeigt. Dabei wird im Hauptteil auf die generellen waldrechtlichen Fragen (welche
Bewilligungen, Voraussetzungen dafür, etc.) eingegangen. Im Anhang werden die
konkreten waldrechtlichen Auswirkungen der einzelnen Projektmassnahmen im
Detail dargestellt. Es wird nur das Waldareal im rechtlichen Sinne betrachtet. Eingriffe in Hecken, Feld- und Ufergehölze werden durch die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geregelt und bewilligt.
2.1. Ist-Zustand Wald
Im Perimeter sind 60 % (462 ha) der Gesamtfläche (770 ha) mit Wald bestockt.
20.2 % (156 ha) der Perimeterfläche sind Gewässerflächen, 19.8 % (152 ha)
Landwirtschafts- und Infrastrukturflächen. Der Wald im Perimeter gehört über 30
verschiedenen Waldeigentümern. Beim grösseren Teil handelt es sich dabei um
Einwohner-, Burger-, und Rechtsamegemeinden. Es hat aber auch Wald im Besitz
des Bundes, des Kantons, öffentlichrechtlicher Körperschaften und von Privatpersonen.
Die Hauptwaldfunktionen sind:
- Naturschutz/Biodiversität (der Grossteil des aarewasser-Perimeters befindet
sich im kantonalen Naturschutzgebiet "Aarelandschaft Thun-Bern")
- Trinkwasserschutz (die Trinkwasserversorgung der Stadt und Agglomeration
Bern liegt hauptsächlich in diesem Raum)
- Erholung (attraktive Lage zwischen den Agglomerationen Thun und Bern)
Die Holzproduktion ist den genannten Funktionen untergeordnet, hat aber trotzdem
eine ökonomische Bedeutung für die jeweiligen Waldeigentümer.
Die meisten Wälder im Einflussbereich der Aare gehören standortkundlich zu den
ehemaligen Auenwäldern. Am häufigsten kommen die Waldstandorte der ehemaligen Hartholzaue vor: Vor allem Eschenmischwälder und weniger häufig UlmenEschenwälder. Noch seltener sind die Gesellschaften der Weichholzaue und der
auf durchlässige Schotterflächen oder Geröllwälle beschränkte trockene Föhrenwald. Uferbegleitend sind gelegentlich schmale Streifen der Weichholzaue mit
Erlen und Weiden zu finden. An den Hängen, die an den Gewässerraum anschliessen, sind meist Buchenwald-Gesellschaften ausgebildet. Alle aufgeführten
Waldgesellschaften der Auen sind sowohl aus nationaler wie auch aus kantonaler
Sicht als seltene bzw. sehr seltene Gesellschaften zu bezeichnen.
Die aktuellen Waldbestände entlang der Aare können mehrheitlich als mässig beeinflusst bezeichnet werden. Die Schwerpunkte der naturnahen Bestockungen
(Anteil der auentypischen Baumarten über 90 %) liegen im oberen (Heimberg:
Bümberg, Uttigen: Oberi Au) und unteren (Rubigen - Muri, Belp - Köniz: Chlihöchstettenau, Flühli, Märchligenau, Elfenau, Giessenbad, oberhalb Eichholz)
Flussabschnitt, jene der stark beeinflussten Wälder mit hohem Fichtenanteil (Anteil
der auentypischen Baumarten unter 60 %) vor allem im mittleren Abschnitt (Kiesen
- Münsingen: Rotache - Chisemündung, Oberi Au Wichtrach, Chesselau, unterhalb
Badi Münsingen) (TB, 4.1.4, UVB; FB III, 9.1).
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6
Bericht Walderhaltung
2.2. Waldrelevante Projektmassnahmen
Durch das Projekt aarewasser werden umfangreiche Massnahmen ausgelöst. Die
meisten davon werden im Wald erfolgen, da dieser fast durchgehend an die Aare
grenzt. Die stärksten Auswirkungen auf den Wald werden die Flussverbreiterungen
haben. Im Projekt wird zwischen aktiven und passiven Massnahmen unterschieden. Bei aktiven Massnahmen wird der Verlauf der Aare baulich verändert. Es
erfolgen maschinelle Eingriffe, welche eine sofort sichtbare Wirkung zeigen und
das (Wald-)Landschaftsbild umgehend verändern.
Bei den passiven Verbreiterungen werden einzig stellenweise Initialmassnahmen
getätigt, d.h. es werden z.B. einzelne Uferbereiche abgetragen oder Teile des heutigen Längsverbaus entfernt. Danach kann die Aare, wo erwünscht und geplant,
bis zur Beurteilungslinie ihr neues Bett selber suchen (Aare als Baumeisterin). Die
Dynamik von Wasser und Geschiebe soll spielen. Ist die Beurteilungslinie erreicht,
werden - falls die Beurteilung des zuständigen Gremiums zu diesem Schluss
kommt - Massnahmen zur Sicherung der Interventionslinie getroffen (meist bauliche Massnahmen, wie z.B. Buhnen). Diese Sicherungsmassnahmen tangieren
wiederum an die Aare angrenzende Waldflächen, stellenweise aber auch Landwirtschaftsland. Die passiven Verbreiterungen dürften i.d.R. langsamer erfolgen als
die aktiven. Gleichzeitig werden durch die Verbreiterungen neue Kiesflächen und
Pionierstandorte geschaffen, auf denen sich - bei genügend breitem Flussbett Weichholzauen entwickeln können (siehe auch UVB; FB III, 9.2.1, Auswirkungen
Projektmassnahmen auf den Wald pro Massnahme). Im Projekt aarewasser sind
die meisten geplanten Massnahmen als passive Verbreiterungen vorgesehen.
Die wasserbaulichen Massnahmen haben zur Folge, dass verschiedene heutige
Bauten und Anlagen hinter die neue Interventionslinie verschoben werden müssen.
Beispiele sind Aarewege, Feuerstellen, Leitungen, etc. Grösstenteils kommen diese verschobenen Bauten und Anlagen wiederum auf Waldareal zu liegen (siehe
auch TB, 5.4-5.26).
2.3. Umweltmassnahmen Wald: Zielsetzung
Um die Umweltverträglichkeit der wasserbaulichen Massnahmen zu gewährleisten,
sind umfangreiche Umwelt- und Besucherführungsmassnahmen vorgesehen. Die
Umweltmassnahmen Wald (WA-Massnahmen) beziehen sich hauptsächlich auf die
von der neuen Flussdynamik nicht direkt betroffenen verbleibenden Auenwaldbestände zwischen Interventionslinie und Perimetergrenze. Die übergeordneten Ziele
der Massnahmen sind:
- Sicherstellung einer Waldbewirtschaftung, die den gegebenen, unterschiedlichen Waldfunktionen Rechnung trägt (1. Naturschutz/Biodiversität, 2. Trinkwasserschutz, 3. Erholung, 4. Holzproduktion als Folge der vorher genannten
Funktionen)
- Sicherstellung von Pflege und Unterhalt weiterer Umwelt- und Besucherführungsmassnahmen (Beispiele: Ausholzen von Amphibientümpeln oder Reptilien-Strukturelementen; Sicherheitsholzerei im Bereich von Feuerstellen)
Die Ziele sollen mit speziellen Bewirtschaftungsmassnahmen, die mit langfristigen
Waldverträgen gesichert sind, erreicht werden (UVB; FB III, 2).
In der folgenden Abbildung werden für ein typisches Querprofil die angestrebten
waldbaulichen Zielsetzungen schematisch dargestellt.
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Abbildung 1: Übersicht Umweltmassnahmen Wald anhand eines typisierten
Aarequerprofils
Abkürzungen:
1) = reduzierter Deckungsgrad gegen die Aare hin. Förderung seltener Baumarten,
Biotoppflege (Amphibien, Reptilien)
2) = geschlossener Wald im Bereich der Autobahn. Förderung standortheimischer
Baumarten sowie von Alt- und Totholz
WaG = Waldgesetz
Konkret werden wie in Abb. 1 dargestellt je nach Standort die folgenden Waldbauziele zur Umsetzung unterschieden:
- Innerhalb Interventionslinie: Naturnaher Auenwald mit weitgehend natürlicher Dynamik. Dieses Ziel wird durch forstlichen Nutzungsverzicht erreicht.
Die Flächen werden in der Regel im Rahmen des Projektes aarewasser durch
den Kanton erworben.
- Ausserhalb der Interventionslinie wird entweder eine dauernde, strukturreiche,
naturnahe, vielfältige Bestockung (Dauerwald) oder naturnaher Waldbau mit
vereinbarten Waldbauzielen angestrebt. Bei beiden Massnahmen werden
Zielwerte bezüglich Laub-, Alt- und Totholzanteilen vereinbart (siehe MBU,
WA-Massnahmen). Oftmals wird zur Abschirmung gegen die Autobahn hin eine dichtere Bestockung angestrebt, während um Amphibienteiche u.ä. der Deckungsgrad reduziert werden soll. Der Unterhalt und die Kontinuität der Umweltmassnahmen für Flora und Fauna werden zu einem grossen Teil durch die
Waldmassnahmen und Waldverträge gewährleistet werden.
- In Hangwäldern werden keine Waldverträge vereinbart. Die Wälder werden
gemäss Waldgesetzgebung naturnah bewirtschaftet. Ausnahme bilden die
ökologisch besonders wertvollen Hangwälder im Übergang zu Feuchtgebieten
(MBU, Waldmassnahmen: WA.17.02, WA.24.02, WA.24.03).
8
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Je nach lokalen Gegebenheiten können die Ziele und Massnahmen vom hier beschriebenen "Standard" mehr oder weniger abweichen. Die detaillierten Massnahmenbeschriebe und Standorte sind in den Massnahmeblättern Umwelt (MBU) und
in Plan B zu finden.
2.4. Projektumsetzung
Die Umsetzung des Projektes aarewasser erfolgt mit den Massnahmen 1 bis 25
(Plan A). Der Realisierungsablauf der Massnahmen wird in Tabelle 1 aufgelistet.
Eine Etappe dauert ein bis zwei Jahre und muss nicht zwingend fertig sein, bevor
die nächste in Angriff genommen wird.
Tabelle 1: Realisierungsablauf nach Etappen (aus TB, 4.6.3)
Etappe MN Nr.
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Name
Gemeinde
MN 21, 22, Wehrliau, Selhofenzopfen, Giessenhof
Muri, Kehrsatz, Belp (ausserhalb aare-
23
wasser)
MN 2
Verbreiterung ARA-Brücke bis Bümberg
Heimberg, Uetendorf, Uttigen
MN 13
Verbreiterung Schützenfahrbrücke
Belp
MN 14
Verbreiterung unterhalb Badi
Münsingen
MN 0
Aufwertung Regiebrücke bis ARA-Brücke
Thun, Steffisburg, Uetendorf, Heimberg
MN 1
Verbreiterung und Längsvernetzung Zulg
Heimberg, Steffisburg
MN 9
Verbreiterung Boden
Jaberg, Kirchdorf
MN 10
Verbreiterung Thalgut
Gerzensee
MN 12
Verbreiterung Chesselau
Wichtrach, Münsingen
MN 24
Verbreiterung Elfenau
Bern, Muri
MN 25
Aufwertung Fähre bis Eichholz
Köniz
MN 4
Verbreiterung Underi Au Uttigen
Uttigen
MN 19
Verbreiterung Märchligenau
Allmendingen, Muri
MN 20
Verbreiterung Giessenbad
Belp
MN 6
Verbreiterung Rotache bis Chisemündung
Kiesen
MN 7
Verbreiterung Schulhausstrasse
Jaberg
MN 8
Verbreiterung Hinter Jaberg
Jaberg
MN 11
Verbreiterung Oberi Au Wichtrach
Wichtrach
MN 16
Verbreiterung Hunzigenau unterhalb Hun- Rubigen
zigenbrücke
MN 17
Ausleitung Chlihöchstettenau
Rubigen
MN 18
Verbreiterung beim Flühli
Allmendingen, Rubigen
MN 3
Verbreiterung Oberi Au Uttigen*
Uttigen
MN 5
Verbreiterung Neuezälgau
Kiesen
Grundsätzlich werden pro Etappe zuerst die aktiven Verbreiterungen und die Initialmassnahmen (Entfernen des Uferschutzes, kleinräumige, flächige oder buchtartige Uferabtragungen des Flusses) ausgeführt. Danach werden die Ufer durch die
Aare selber erodiert, bis sie die heute definierte Beurteilungslinie erreichen (passive Verbreiterung). Erst ab diesem Zeitpunkt werden die allenfalls notwendigen
Massnahmen zur Ufersicherung (z.B. mit Buhnen) ergriffen (TB, 4.6).
Zur Umsetzung der Umweltmassnahmen Wald werden mit den jeweiligen Waldeigentümern langfristige Waldbewirtschaftungsverträge abgeschlossen (siehe MBU).
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2.5. Endzustand des Waldes
Nach der Ausführung der oben beschriebenen Massnahmen wird sich die Landschaft entlang der Aare zwischen Thun und Bern wesentlich verändert haben. Die
Aare bekommt mehr Raum, wird dynamischer und lebendiger. Der heute kanalisierte Verlauf des Flusses wird streckenweise verbreitert. Es entstehen vermehrt
Flussverzweigungen, Nebenarme und dazwischen Kiesbänke, auf denen sich bei
grösseren Verbreiterungen vermutlich Weichholzauen entwickeln können. Diese
Flächen sind der Dynamik der Aare unterworfen: Sie werden bei grösseren Hochwassern wieder weggeschwemmt und danach andernorts neu gebildet. Angrenzend an den neuen Flussverlauf werden hinter der Interventionslinie auch nach wie
vor grosse Flächen naturnaher Hartholzauenwälder stocken, deren Bewirtschaftung durch Waldverträge geregelt wird.
Geschätzte Bodenbedeckung im Endzustand
Anhand einer GIS-Analyse basierend auf den Plänen A und D wurden die Flächen
der Bodenbedeckungstypen (Wald, Wasser, Landwirtschaft/Infrastruktur) heute
und im „maximal möglichen“ Zustand, bei dem die Aare überall die Interventionslinie erreicht hat, berechnet. Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich im Endzustand bei Verbreiterungen, die mehr als 100 m breit sind, Gehölze der Weichholzaue etablieren können (gemäss TB, 4.7.1). Für Verbreiterungen, die weniger als
100 m breit sind, wurde angenommen, dass auf Kiesinseln nur annuelle Pionierkrautpflanzen wachsen. Im TB werden die 100 m als „aktive Breite der Aare“ bezeichnet. Die Resultate dieser GIS-Analyse sind in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 2: Vergleich Bodenbedeckung 2009 und Endzustand
Heute
Wasser
Endzustand
Differenz
[ha]
%
[ha]
%
[ha]
155.8
20.2
194.1
25.2
+38.3
462.3
60.0
411.8
53.5
-50.4
4.1
0.5
36.3
4.7
+36.3
-24.2
(inkl. Kiesbänke, Aare < 100 m Breite)
Bestockte Waldfläche, davon
- Ersatzaufforstungen
Erwartete Weichholzaue (Aare > 100m Breite)
Landwirtschaft und Infrastrukturfläche
152.1
19.8
128.0
16.6
770.2
100.0
770.2
100.0
(Abnahme auf LW-Flächen)
Total
Die bestockte Waldfläche nimmt - aufgrund obiger Annahmen - um ca. 50 ha ab.
Werden die erwarteten Weichholzauen (36 ha) auf den Verbreiterungsflächen >
100 m zur Waldfläche dazugezählt, so verschwinden im vermuteten Endzustand
nur 13.3 ha bestockte Waldfläche. Insgesamt verringert sich das Landwirtschaftsland innerhalb des Perimeters um 24 ha, dies zugunsten der Ersatzaufforstungen
und Gewässerverbreiterungen. Die neue Gewässerfläche wird um 38 ha auf 25 %
der Perimeterfläche vergrössert.
Bemerkungen:
− In obiger GIS-Flächenauswertung werden die vermuteten Veränderungen der
bestockten Waldfläche modellartig abgeschätzt. Diese Abschätzung unterscheidet sich klar von den in den folgenden Kapiteln beschriebenen waldrechtlich relevanten Flächenänderungen.
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− Während der Bauphase wird - aufgrund der temporären Rodungen - die bestockte Waldfläche vorübergehend noch wesentlich kleiner sein.
− Die aktive Breite hängt von der Häufigkeit der Hochwasser ab. Diese Häufigkeit
kann nur grob vorausgesagt werden. Der Übergang zwischen Kiesflächen mit
annueller Krautvegetation und solchen mit ersten verholzten Pionierpflanzen ist
fliessend. Die 100 m aktive Breite und deren Bodenbedeckung ist daher eine
theoretische Schätzung auf die Gesamtfläche und wird sich nicht in jeder Situation bestätigen. Aufgrund der Dynamik einer Aue und anderen unvorhersehbaren Faktoren (z.B. Wiederkehrhäufigkeit Hochwasser) ist eine genauere Vorhersage zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.
Zusammenfassende waldökologische Bewertung
Gesamthaft nimmt durch die Verbreiterungen und die neuen Seitenarme der Aare
die bestockte Fläche stark ab. Stellenweise gehen auch schweizweit sehr seltene
Waldstandorte verloren (z.B. Wintergrün-Föhrenwald). Dagegen nehmen Wasserund Kiesflächen im Vergleich zu heute zu. In grösseren Verbreiterungen entstehen
aufgrund der Auendynamik neue Standorte (Weidengebüsche, Silberweidenaue,
Weichholzaue), die sich in einer natürlichen Sukzession weiterentwickeln werden
und die an der Aare wesentlich seltener sind als die Lebensräume, welche verschwinden. Die verbleibenden Waldbestände werden durch die vertraglich gesicherten Bewirtschaftungsmassnahmen und die natürliche Dynamik naturnaher.
Tendenziell wird die Wasserversorgung der (Auenwald-)Standorte durch die Stabilisierung des Grundwasserspiegels, durch Infiltration bei erodierenden Ufern und
durch periodische Überschwemmungen verbessert. Dadurch dürfte der aktuellen
Tendenz, dass sich die heutigen, ehemaligen Auenwälder in Richtung Buchenwaldstandorte entwickeln, entgegengewirkt werden.
Der Wald ist die konkurrenzstärkste Lebensgemeinschaft in der Aue: Überall, wo
Pionierstandorte entstehen, wo regelmässige Überschwemmungen und Übersarungen mit Geröll ausbleiben, wo andere Nutzungen (mähen von Schilf, Seggenund Binsenriedern) aufgegeben werden, wo Wasser- und Feuchtflächen verlanden
oder Standorte trockener werden, wird sich über kurz oder lang Wald einstellen,
vom Weidengebüsch bis zum Hochwald. Der Wald ist im Lebensraum Aue nicht
gefährdet (abgesehen von menschlichen Einflüssen), aber seine Verbreitung wird
abhängig von der Flussdynamik örtlich und zeitlich variieren. Die bestockte Fläche
wird mit dem Projekt insgesamt zwar abnehmen, die Fläche des Lebensraumes
Aue bleibt aber bestehen (UVB; FB III, 9).
Durch die Umweltmassnahmen Wald werden die hinter der Interventionslinie
verbleibenden Waldflächen (v.a. Hartholzauen) entsprechend ihren zukommenden
Funktionen optimal bewirtschaftet. Durch die langfristig gesicherte Waldbewirtschaftung entsteht hier eine waldökologische Aufwertung.
Im Rahmen der Wiederbewaldung von temporären Rodungsflächen und bei der
künftigen Bestockung von Ersatzaufforstungen werden seltene Baumarten gepflanzt, gefördert und gepflegt (MBU, WA-Massnahmen).
Das Projekt aarewasser wird von einer umfassenden Erfolgskontrolle begleitet
(TB 6.4). Die ökologische Erfolgskontrolle hat dabei zwei Hauptzielsetzungen:
- Überprüfen der Auswirkungen des Gesamtprojekts auf die Entwicklung des
Auen- und Fluss-Lebensraums Aare Thun - Bern bezüglich der Projektziele. Mit Gesamtuntersuchungen in grösseren Zeitabständen lässt sich die
langfristige und gesamtheitliche Entwicklung des Auenlebensraums Aare
am aussagekräftigsten dokumentieren.
- Überprüfen der Wirksamkeit einzelner Massnahmen bezüglich der Projektziele. Im Sinne des Projektmanagements sollen die konkreten Massnahmen auf ihre Auswirkungen überprüft werden, damit allenfalls korrigierend
eingegriffen werden kann und damit sich daraus Erfahrungen für die Umsetzung der weiteren Massnahmen gewinnen lassen. Diese Überprüfung
umfasst einen eher kurzen Zeitraum und sollte relativ rasch Ergebnisse liefern. Sie orientiert sich an den einzelnen Massnahmen.
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3.
Waldrechtliches Verfahren
Durch die Umsetzung der umfangreichen Massnahmen werden zahlreiche Tatbestände tangiert, die einer waldrechtlichen Bewilligung bedürfen. Es sind dies:
− Definitive Rodungen
− Temporäre Rodungen
− Rodungsersatz (gemäss WaG Art. 7)
− Forstliche Bauten und Anlagen im Wald
− Nichtforstliche Kleinbauten oder -anlagen/Nachteilige Nutzung
Zudem wird für sämtliche Massnahmen, bei denen Waldbestockung (Bäume
und/oder Sträucher) aktiv entfernt werden muss, eine Holzschlagbewilligung des
Forstdienstes benötigt.
Im Rahmen der Genehmigung des Wasserbauplans erteilt das kantonale Amt für
Wald (KAWA) aufgrund der Prüfung des Projektdossiers die notwendigen waldrechtlichen Bewilligungen (wo nötig mit Auflagen und Bedingungen). Im Lauf der
Projektumsetzung erarbeitet die Projektorganisation (TB 6.1 und Vorschriften zum
Wasserbauplan) in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen zu den jeweiligen
Massnahmen Detailprojekte. Aufgrund dieser Detailprojekte gibt das KAWA die
einzelnen Rodungsetappen waldrechtlich frei. Voraussetzungen für diese Etappenfreigabe sind die schriftliche Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer oder
ein entsprechender Enteignungstitel sowie keine wesentlichen (also höchstens
geringfügige) waldrechtlichen Änderungen im Detailprojekt im Vergleich zum genehmigten Wasserbauplan.
Der Rodungsersatz erfolgt einerseits mittels Ersatzaufforstungen (gemäss WaG
Art. 7 Abs. 1) und andererseits mittels Massnahmen zugunsten des Natur- und
Landschaftsschutzes (gemäss WaG Art. 7 Abs. 3). Die Sicherung des Rodungsersatzes erfolgt durch den Eintrag einer entsprechenden Dienstbarkeit im Grundbuch. Zusätzlich zum Grundbucheintrag werden mit dem Waldeigentümer langfristige Waldbewirtschaftungsverträge abgeschlossen, in denen die konkreten Bewirtschaftungsvorschriften und allfällige Entschädigungen festgehalten und vereinbart
werden.
Diese Waldbewirtschaftungsverträge werden nach erfolgtem Landerwerb (Plan C)
im Rahmen der Detailprojektierung abgeschlossen.
4. Begründung Rodungen
Nach dem Waldgesetz gilt ein generelles Rodungsverbot. Ausnahmebewilligungen
werden nur mit strengen Vorschriften gewährt. Art. 5 Abs. 2 ff. WaG regelt diese
wie folgt: "Eine Ausnahmebewilligung darf erteilt werden, wenn der Gesuchsteller
nachweist, dass für die Rodung wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an
der Walderhaltung überwiegen und zudem die folgenden Voraussetzungen erfüllt
sind:
a. das Werk, für das gerodet werden soll, muss auf den Standort angewiesen
sein;
b. das Werk muss die Voraussetzungen der Raumplanung sachlich erfüllen;
c. die Rodung darf zu keiner erheblichen Gefährdung der Umwelt führen."
Weiter ist dem Natur- und Heimatschutz Rechnung zu tragen (Art. 5 Abs. 4 WaG).
Gestützt auf diese rechtlichen Grundlagen werden im Folgenden die einzelnen
Voraussetzungen für die Rodungsflächen (temporäre und definitive) des Projekts
aarewasser beschrieben.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
12
Bericht Walderhaltung
4.1. Wichtige Gründe für das Projekt aarewasser
Grundsätzlich gilt aufgrund der Waldgesetzgebung, dass das Interesse an der
Walderhaltung andere Interessen überwiegt. Die Ziele und die damit verbundenen
Interessen des Projekts aarewasser werden hier kurz umrissen. Die Bewilligungsbehörde wird schliesslich entscheiden, ob eine Bewilligung ausgestellt wird.
Das Projekt aarewasser hat zum Hauptziel, den Hochwasserschutz zu gewährleisten. Die Sohlenerosion und der Geschiebehaushalt werden durch die vorgesehenen Massnahmen stabilisiert , womit auch die Trinkwasserversorgung aus dem
Grundwasser langfristig sichergestellt wird. Das geplante System funktioniert nur,
wenn der gesamte Aareabschnitt von Thun bis Bern als Ganzes betrachtet und
bearbeitet wird.
Hochwasser- und Trinkwasserschutz sind von hohem öffentlichem Interesse und
sind - wie die Walderhaltung - in der Bundesverfassung (Art. 76, 77 BV) verankert.
Es stehen sich hier also zwei wichtige öffentliche Interessen gegenüber. Im Anhang wird für jede Projektmassnahme begründet, warum im jeweils dargestellten
Fall der Schutz der Infrastruktur, des Siedlungsgebiets und des Trinkwassers die
Walderhaltung überwiegt.
Der Grossteil des Perimeters ist im Inventar der "Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung" (BLN) eingetragen, und etwa die Hälfte des Perimeters ist vom Inventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung betroffen. Art. 6
NHG fordert eine ungeschmälerte Erhaltung und grösstmögliche Schonung der
BLN-Objekte. Die Auenverordnung fordert zudem in Art. 4 Abs. 1b "… die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts". Mit
dem Projekt aarewasser wird dieser Gesetzesauftrag umgesetzt.
4.2. Standortgebundenheit
Wird der Hochwasser- und Trinkwasserschutz im Vergleich mit der Walderhaltung
als gewichtig erachtet, ist die Standortsgebundenheit gegeben (vgl. 4.1). Theoretisch wird zwischen einer relativen und einer absoluten Standortgebundenheit unterschieden. Die absolute Standortgebundenheit tritt nur in sehr seltenen Fällen ein
(z.B. Lage eines Tunnelportals und Zufahrt aus geologischen Gründen, Standort
einer Richtantenne aus Peilgründen, JENNI, S. 38).
Aufgrund der Projektziele ist es unumgänglich, dass die Massnahmen entlang des
Flussverlaufs umgesetzt werden. Da eine grossflächige Umleitung des Flusses im
stark besiedelten Aaretal nicht möglich ist, wird für das gesamte Projekt von einer
absoluten Standortgebundenheit ausgegangen; diese wird als gegeben erachtet.
In Teilabschnitten der Aare, im Bereich der einzelnen Massnahmen, ist die absolute Standortgebundenheit dagegen nicht immer gegeben, da die Verbreiterungen
nicht auf der gesamten Länge der Aare gleich stark ausgeprägt sein müssen, damit
die Projektziele erreicht werden. Für die einzelnen Massnahmen ist somit von einer
relativen Standortgebundenheit auszugehen, da z.T. Wahlmöglichkeiten bestehen.
Für eine Rodungsbewilligung wird eine Abklärung von Alternativstandorten verlangt
(BGE 119 Ib 397 E. 6a S. 405). Diese fand während der Projektierung statt. Im
Technischen Bericht werden folgende Elemente zur Festlegung des Raumbedarfs
verwendet: Ursprünglicher Flusslauf gemäss Siegfriedkarte und Topografie, Bauzonen und andere infrastrukturelle Begrenzungen (z.B. Autobahn), festgelegter
Perimeter SFG (auch Trinkwasserschutz) (siehe auch TB, Kapitel 4). Verbreiterungen werden überall dort vorgenommen, wo es technisch möglich und zweckmässig
ist. Das Aaretal ist dicht besiedelt. Die engen Raumverhältnisse um die Aare lassen heute keinen grossen Handlungsspielraum für Verbreiterungen im Sinn des
ursprünglichen Aarelaufs offen. Insbesondere das Siedlungsgebiet, die Autobahn
und rechtsgültige Grundwasserschutzzonen stecken den Rahmen bereits relativ
eng ab.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
13
Bericht Walderhaltung
Von den Massnahmen sind somit in erster Linie Wald und Landwirtschaftsflächen
(LN) betroffen. Da entlang der Aare viel öfter Waldareal direkt angrenzt, ist verhältnismässig mehr Wald als LN von den Projektmassnahmen betroffen (siehe auch
Tabelle 2).
4.3. Raumplanung
Die Übereinstimmung mit der Raumplanung wird im UVB; FB X., überprüft und
dargestellt.
Das Gebiet des aarewasser-Perimeters tangiert vier Regionale Waldpläne (RWP)
(in Klammer: betroffene Gemeinden im aarewasser-Perimeter)
− RWP 33: Thun - Spiez - Sigriswil (Thun, Steffisburg, Heimberg, Uetendorf)
− RWP 52: Schwarzwasser - Gürbetal (Uttigen, Jaberg, Kirchdorf, Gerzensee,
Belp)
− RWP 53: Bern (Köniz, Muri, Bern)
− RWP 43: Amt Konolfingen (Kiesen, Wichtrach, Münsingen, Rubigen, Allmendingen)
In der Regionalen Waldplanung werden die raumwirksamen Inhalte der forstlichen
Planung mit der übergeordneten Raumplanung abgestimmt. Der Regionale Waldplan (RWP) ist das Kernstück der forstlichen Planung und dient der Koordination
der öffentlichen Interessen am Wald. Er enthält Richtlinien für die Waldbehandlung
in den nächsten 15 Jahren und wird durch Genehmigung durch den Regierungsrat
behördenverbindlich. Gebiete mit besonderen Bewirtschaftungsvorschriften werden
mit Objektblättern erfasst. In den genannnten RWP befassen sich insgesamt fünf
solche Objektblätter mit den Wäldern im Aareraum zwischen Thun und Bern. Die
Zielsetzungen dieser RWP-Objekte stehen weitgehend im Einklang mit dem Projekt aarewasser.
Teile des aarewasser-Perimeters wurden in verschiedenen Bundesinventaren aufgenommen (BLN, Auengebiete, Moorlandschaften, Flachmoore, Amphibienlaichgebiete), welche die Erhaltung des wertvollen Natur- und Landschaftsraumes bezwecken. Zusätzlich umfasst das kantonale Naturschutzgebiet Aarelandschaft
Thun-Bern fast das gesamte Gebiet (Regierungsratsbeschluss vom 30. März
1977). Weiter existieren mehrere rechtskräftige Grundwasserschutzzonen. Die
angrenzenden Gemeinden verfügen über Uferschutzpläne nach dem kantonalen
See- und Flussufergesetz SFG oder andere kommunale Nutzungspläne. Für das
umfassende Hochwasserschutzprojekt wird ein kantonaler Wasserbauplan erstellt.
Der Wasserbauplan geht den kommunalen Nutzungsplänen vor, und die kommunalen Uferschutzpläne müssen in der Folge angepasst werden (siehe Vorschriften
zum kantonalen Wasserbauplan Dokument 2.7 und TB, 4.7.5).
4.4. Keine Gefährdung der Umwelt
Der UVB kommt zum Schluss, dass das Gesamtprojekt aarewasser den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Umwelt genügt, sofern die vorgesehenen
Massnahmen zum Schutz der Umwelt vollständig und fristgerecht umgesetzt werden (UVB; FB III, 10). Dank der geplanten Massnahmen in den verschiedenen
Umweltbereichen werden die negativen Effekte des Projekts so weit als möglich
abgefedert. Die vorgesehene Projektorganisation stellt die sorgfältige Umsetzung
und Kontrolle der Arbeiten sicher. Während des Baus lassen sich gewisse negative
Auswirkungen nicht verhindern. Im Bereich Wald sind daher folgende Massnahmen zum Schutz des Bestandes geplant (siehe MBU, WA.Allg.04-09):
− Schutz des Waldes vor Befahren mit schweren Fahrzeugen. Es darf nur auf den
in den Plänen markierten Baupisten gefahren werden. Bei empfindlichen Böden
werden Schutzmassnahmen ergriffen (Astteppiche, Matten, etc.).
− Schutz des Waldes vor Deponien: Aushub und Baumaterial wird nur auf festgelegten Deponieplätzen abgelagert.
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Bericht Walderhaltung
− Dämme werden vor Kopf gebaut, um möglichst wenig Waldboden zu beanspruchen.
− Stehende Bäume dürfen nicht eingeschüttet werden und müssen im Schwenkbereich von Maschinen oder entlang Baupisten und Installationsplätzen geschützt werden.
− Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist im Wald verboten.
− Damit die neben den Rodungsflächen verbleibenden Bestände ihre Funktionen
dauernd gewährleisten können, sind gezielte vorbereitende Stabilitätsdurchforstungen durchzuführen.
4.5. Natur- und Heimatschutz
Der Natur- und Heimatschutz wird in den zwei Fachberichten des UVB Landschaft
(I) und Fauna, Flora, Wald (III) behandelt. Beide Berichte bewerten das Projekt
insgesamt als eine Aufwertung. Das Landschaftsbild wird mit der naturnäheren
Flusslandschaft bedeutend aufgewertet. " Die Beurteilung der einzelnen Projektmassnahmen und der Fachbereiche zeigt, dass trotz stellenweise auch grösseren
Verlusten von heutigen Naturwerten das Projekt insgesamt eine Aufwertung des
Lebensraumes Aare-Auen bewirkt.
Das Projekt entspricht auch den Gesetzen und Vorschriften für die betroffenen
Fachbereiche.
Voraussetzung für diese Umweltverträglichkeit ist allerdings, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz der Umwelt vollständig und fristgerecht umgesetzt werden. (vgl. UVB; FB III, 10)." Mit dem Projekt entsteht ein durchgehender
Lebensraum entlang der Aare. Die Längsvernetzung der verschiedenen Habitate
wird durch die Umweltmassnahmen gewährleistet.
Die Schaffung dieses über 20 km langen Ausgleichsstandorts ist nur möglich,
wenn alle Projektmassnahmen durchgeführt werden.
4.6. Fazit
Die in Art. 5 WaG kumulativ verlangten Voraussetzungen für die Erteilung einer
Ausnahmebewilligung für eine Rodung werden im Projekt aarewasser erfüllt. Es
sprechen mit Hochwasser-, Trinkwasser- und Auenschutz wichtige öffentliche Interessen für die Ausführung der vorgesehenen Projektmassnahmen. Die Standortgebundenheit entlang der Aare ist für das Hochwasserschutzprojekt als Ganzes
gegeben. Die Voraussetzungen der Raumplanung werden mit dem kantonalen
Wasserbauplan erfüllt und die Umwelt wird nicht gefährdet. Bestehende Umweltrisiken werden durch Massnahmen entschärft, deren sorgfältige von der vorgesehenen Projektorganisation kontrolliert wird. Die Auen entlang der Aare werden insgesamt ökologisch aufgewertet. Wichtig dabei ist die Betrachtung des Gesamtprojekts. In einzelnen Abschnitten bzw. Massnahmen kann die Bilanz negativ ausfallen. Wird jedoch das Projekt als Gesamtheit betrachtet, sind die Bedingungen erfüllt. Die Fachberichte des UVB zeigen auf, dass die wichtigen Punkte detailliert
und sorgfältig abgeklärt worden sind.
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Bericht Walderhaltung
5. Rodungsflächen
5.1. Definitive Rodungen
Im Rodungs- und Ersatzaufforstungsplan D sind die Rodungsflächen und ihre
Standorte dargestellt. Gesamthaft ist es aus hochwasserschutztechnischen Gründen notwendig, 9.2 ha Wald definitiv zu roden. Im Anhang werden die einzelnen
Rodungsflächen nach Massnahme, Gemeinde und Flächengrösse aufgelistet.
In Absprache mit dem KAWA haben folgende Massnahmetypen eine definitive
Rodung zur Folge:
− Aktiv gebaute, grossflächig-zusammenhängende Verbreiterungen.
− Grossflächige Initialmassnahmen (Flächenbeanspruchung grösser als Initialmassnahmen gemäss Normalprofilen), deren Fläche voraussichtlich längerfristig dauernd von Wasser bedeckt ist.
− Längsverbau mit Steinblöcken, wenn dieser horizontal breiter als 8 m ab Normalwasserstand ist und keine lückige Bestockung zulässt.
− Bleibende Bauwerke, welche die Kriterien von "forstlichen Bauten" bzw. von
"nichtforstlichen Kleinbauten" nicht erfüllen (z.B. Brücken, Fundamente von
Freileitungsmasten mit einer Fläche von über 2x2m).
5.2. Temporäre Rodungen
Im Rodungs- und Ersatzaufforstungsplan D sind die Rodungsflächen und Standorte dargestellt. Gesamthaft ist es notwendig, 62.9 ha Wald temporär zu roden. Diese ausgewiesene Fläche (Plan D) dürfte wesentlich grösser sein als die durch die
Bauarbeiten tatsächlich beanspruchte Fläche, insbesondere da für die temporären
Rodungen der Ufersicherung in Phase 2 ein breites Band, in dem letztendlich nur
einzelne Buhnen gebaut werden, ausgeschieden ist. Somit kann je nach Situation
entschieden werden, wo die Buhnen genau hinkommen. Im Anhang werden die
einzelnen Rodungsflächen nach Massnahme, Gemeinde und Flächengrösse aufgelistet.
Folgende Massnahmetypen haben eine temporäre Rodung zur Folge:
− Baustellenzufahrten, Installationsplätze, Materialdepots für Bauwerke, die eine
Rodungsbewilligung benötigen.
− Steinbuhnen Typ A und B/Baumbuhnenreihen gemäss Normalprofilen. (Diese
stellen nach Bauabschluss bewilligte "nichtforstliche Kleinbauten" dar, gehören
zum Waldareal und sind somit Teil der Wiederaufforstung an Ort und Stelle).
− Aktives linear-flächiges Entfernen des heutigen Längsverbaus. Mit dem Entfernen des Längsverbaus sind höchstens Initialmassnahmen gemäss Normalprofil
verbunden.
− Lineare Bauwerke, die nach dem Bau wieder bestockt werden (Wiederbestockbarer Längsverbau/Dämme/Leitungen, die unter Boden verlegt werden).
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6.
Ersatzmassnahmen Wald
6.1. Ersatzaufforstungen
Insgesamt müssen 9.2 ha Wald definitiv gerodet werden. In Absprache mit dem
KAWA müssen davon Ersatzaufforstungen im Umfang von mindestens 4 ha geleistet werden.
In der folgenden Tabelle sind die vorgesehenen Ersatzaufforstungsflächen aufgelistet:
Tabelle 3: Übersicht Ersatzaufforstungsflächen
Gemeinde
Parz.
Steffisburg
(Nr.)
243
Heimberg
1
Uetendorf
1137
Uttigen
306
Grundeigentümer
Schweiz.
Eidgenossenschaft
VBS
AareZulgkorrektion ThunUttigen
Energie
Wasser
Bern
Energie
Wasser
Bern
Total
Nummer
gem. MBU
(WA-Nr.)
WA.00.05
Fläche
(m2)
763
WA.01.04
1'380
WA.02.03
36'000
WA.02.07
2'745
Bemerkungen
Die Fläche ist insgesamt 958 m2 gross, davon werden 195 m2 dem Projekt "Bypass Thun Nord" angerechnet.
2 Teilflächen
Die im Plan D festgehaltene Fläche ist insgesamt
52'255 m2 gross. Dem Projekt aarewasser wird
davon soviel angerechnet, dass insgesamt Ersatzaufforstungen im Umfang von mindestens 4 ha
ausgewiesen werden können.
40'888
Tabelle 4: Kurzbeschrieb der einzelnen Ersatzaufforstungsflächen
Nummer
gem. MBU
(WA-Nr.)
Kurzbeschreibung
WA.00.05
Im Bereich AMP Steffisburg, wo der Aareweg leicht von der Aare weg verlegt wird, kann auf der Uferböschung eine kleine Ersatzaufforstung mit einer lichten Bestockung von seltenen Baumarten realisiert
werden. Dadurch wird die Längsvernetzung etwas verbessert.
WA.01.04
Am linken Ufer der Zulg können im Bereich der dort neu gesicherten Böschung zwei kleine Ersatzaufforstungen mit einer lichten Bestockung von seltenen Baumarten realisiert werden. Dadurch wird mittelfristig der bestockte Bereich zwischen Siedlungsgebiet Kaliforni und der Zulg etwas breiter.
WA.02.03
WA.02.07
Im Bereich der neuen Trinkwasserschutzzone Uttigen Au-Amerikaegge wird durch das Projekt aarewasser eine umfangreiche Ersatzaufforstung realisiert. Als optimalen Schutz der künftigen Trinkwasserfassung wird ein arten- und strukturreicher Laubmischwald mit dauernder, teils lückiger Bestockung begründet, der gegen das Landwirtschaftsland von einem stufigen, ökologisch wertvollen Waldrandbereich
umgeben ist.
Durch die Ersatzaufforstung Amerikaegge wird ein durchgehend breiter, ökologisch wertvoller Waldgürtel entlang der Aare von Uttigen bis Uetendorf sichergestellt.
Die Ersatzaufforstungsflächen sind in den Plänen B und D dargestellt und in den
MBU beschrieben.
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Bericht Walderhaltung
6.2. Massnahmen zugunsten Natur- und Landschaftsschutz
Von den 9.2 ha Wald, die definitiv gerodet werden müssen, werden - in Absprache
mit dem KAWA - als Rodungsersatz für ca. 5.2 ha Wald Massnahmen zugunsten
des Natur- und Landschaftsschutzes durchgeführt (nach Art. 7 Abs. 3 WaG). Es
handelt sich dabei um die in Plan D und Plan B eingetragenen Umweltmassnahmen Wald ("WA-Massnahmen"). Die Umsetzung dieser WA-Massnahmen wird
ausschliesslich der "Waldrodungsbilanz" zugeteilt (siehe MBU).
In Absprache mit dem KAWA muss das Projekt aarewasser pro ha definitive Rodung gegen ca. Fr. 150'000.- bis 200'000.- in Massnahmen zugunsten Natur- und
Landschaftsschutz investieren.
Zusammenfassend sind folgende Umweltmassnahmen Wald vorgesehen:
Tabelle 5: Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes
Waldmassnahmetyp
Kurzbeschrieb
Naturnahe Waldbewirtschaftung mit
vereinbarten Waldbauzielen
Die naturnahe Waldbewirtschaftung wird durch die Quantifizierung von Zielwerten für Laub-, Tot- und Altholzanteile definiert.
(Zielwerte Laubholzanteile gemäss "Kommentare zu den
Waldgesellschaften des standortkundlichen Kartierungsschlüssels für die Wälder der Kantone Bern und Freiburg"
(KAWA 1996). Alt- und Totholzanteil gemäss Zielwerten "Biodiversität im Wald: Entschädigung für Naturschutzleistungen
im Wald im Kt. Bern" (KAWA+LANAT 2007).
Dauerwaldbewirtschaftung
Natürliche Auenwalddynamik
Total
Zusätzlich zu den Zielwerten für Laub-, Tot- und Altholz wird
die dauernde Bestockung der Fläche mit einzelbaum- oder
kleingruppenweiser Verjüngung vereinbart. Je nach Lage wird
zusätzlich ein differenzierter Deckungsgrad angestrebt (z.B.
gegen die Autobahn dicht und im Aaredammbereich licht).
Die natürliche Auenwalddynamik wird durch einen forstlichen
Nutzungsverzicht erreicht. Die Flächen werden sich selbst
überlassen und die Waldentwicklung wird der natürlichen
Dynamik übergeben.
Flächen
[ha]
55.5
112.8
68.6
236.9
Siehe dazu auch die Beschreibungen der einzelnen Massnahmen in den MBU
sowie Kap. 2.3 und 3. des vorliegenden Berichts.
Bemerkungen:
Der Waldrodungsbilanz werden ausschliesslich die "WA-Massnahmen" zugeteilt
und angerechnet. Folgende waldökologische Aufwertungen sind klar nicht Bestandteil dieser Bilanz:
− Weitere Umweltmassnahmen, wie z.B. die vorgesehene Anlage von Teichen für
Amphibien (FA-Massnahmen) oder die Anlage von Strukturelementen für Reptilien (FR-Massnahmen)
− Landwirtschaftsland im Bereich von grösseren Verbreiterungen, wo künftig
Weichholzauenstandorte erwartet werden (z.B. MN 9 Verbreiterung Boden)
Im Rahmen der vorgesehenen Waldbewirtschaftungsverträge kann später die
Pflege und der Unterhalt weiterer notwendiger Massnahmen gewährleistet werden,
so z. B.:
− die periodische Ausholzung von Giessen, Amphibienteichen und ReptilienStrukturelementen
− die wasserbauliche Sicherheitsholzerei zur Vorbeugung von Schwemmholzproblemen
− die Sicherheitsholzerei entlang von Aarewegen und Feuerstellen
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7. Weitere Waldrechtliche Bewilligungen
Abgesehen von der Rodungsbewilligung sind weitere waldrechtliche Bewilligungen
für verschiedene Vorhaben im Wald notwendig.
7.1. Forstliche Bauten und Anlagen im Wald
Gemäss Art. 4 WaV stellen Forstliche Bauten und Anlagen Waldareal dar; für deren Bau ist keine Rodungsbewilligung nötig. Eine Forstliche Baute oder Anlage im
Wald muss dem Zweck der Nutzungszone entsprechen und bedarf einer Baubewilligung (Art. 22 RPG). Der Standort im Wald muss im Vergleich zu alternativen
Standorten ausserhalb des Waldes erheblich vorteilhafter sein (BGE 118 IB 335).
Im Projekt aarewasser werden in Absprache mit dem KAWA folgende Massnahmentypen als Forstliche Bauten oder Anlagen im Wald taxiert:
Tabelle 6: Übersicht Forstliche Bauten und Anlagen im Wald
Massnahmentyp
1.
Passive Gewässerverbreiterungen samt Initialmassnahmen gemäss Normalprofilen
2.
Bau neuer Waldwege oder Wegverbreiterungen (Aarewege, Waldwege)
3.
Ausbau, Neubau, Verschiebung von Teichen und Gerinnen im Wald als Lebensraum für
Tiere und Pflanzen
Ausmass
32.7 ha
16'556 m'
---
Der Nachweis der Standortgebundenheit und der Notwendigkeit der Forstlichen
Baute und Anlage wird im Folgenden generell pro Massnahmetyp erbracht. Davon
abweichende spezielle Standortbegründungen werden im Anhang pro wasserbauliche Massnahme beschrieben.
zu 1. Passive Gewässerverbreiterung samt Initialmassnahmen gemäss Normalprofilen:
Mit der Begründung der Standortgebundenheit des Rodungstatbestandes
für die aktive Verbreiterung ist die Standortgebundenheit der passiven
Verbreiterung ebenfalls gegeben (vgl. Kapitel 3.1). Die Notwendigkeit der
passiven Verbreiterungen resultiert aus dem öffentlichen Anspruch an
Hochwasserschutz und gesicherter Trinkwasserversorgung. Dieser Anspruch wird durch eine Verbreiterung des Gewässerraums erreicht. Der im
Gleichgewicht stehende Geschiebehaushalt fördert die Sohlenstabilität
(TB, Kap. 0 und 4.2.1). Passive Verbreiterungen liefern das dafür notwendige Geschiebe (siehe Kreisschreiben 1, Beilage 3).
zu 2. Bau neuer Waldwege oder Wegverbreiterungen (Aarewege, Waldwege):
Die Erhaltung des Ausbaustandards der Aarewege ist Projektziel gemäss
TB, Kap. 4.2.1 und ermöglicht die Naherholungsnutzung, Waldbewirtschaftung, Biotoppflege und Gewässerzugänglichkeit des Gebiets. Zudem verpflichtet das See- und Flussufergesetz des Kantons Bern Kanton und Gemeinden, für den öffentlichen Zugang zu See- und Flussufern zu sorgen
(siehe BIF). Waldstrassen, welche nicht ausschliesslich forstlichen Zwecken dienen, können ebenfalls als Forstliche Bauten bewilligt werden
(BG1A 113/2003 vom 16.7.2004). Das Verkehrskonzept wird im BIFBericht, Kap. 5.1 beschrieben. Angestrebte Verkehrsregelungen sind aus
den BIF-Plänen ersichtlich (Fahrverbot, etc.). Sie werden später voraussichtlich in die notwendigen Waldstrassenplänen übernommen und damit
rechtlich umgesetzt.
zu 3. Ausbau, Neubau, Verschiebung von Teichen und Gerinnen im Wald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen:
Wertvolle Habitate werden durch die vorgesehenen baulichen Massnahmen beeinträchtigt oder gehen z.T. ganz verloren. Wo möglich sollen für
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Bericht Walderhaltung
auentypische Arten (v.a. Amphibien, Reptilien und Pflanzen) Ausweichstandorte hinter der neuen Interventionslinie in der Nähe erstellt werden.
Viele der heutigen Habitate liegen im Waldareal und müssen zur Erfüllung
ihrer Funktion in der Nähe des heutigen Standorts, d.h. meist auch wieder
im Wald, neu geschaffen werden. Zusätzlich gibt es Vernetzungsstandorte,
welche Habitate verbinden und somit den Austausch ermöglichen (Längsvernetzung). Der maximale Abstand zwischen zwei Vernetzungsstandorten
beträgt 500 m, d.h. vielerorts muss ein Standort im Wald liegen, da er
sonst zu weit weg wäre. Zudem gibt es oftmals keine Möglichkeit auszuweichen, da die Autobahn oder Siedlungsland direkt an den Wald grenzen.
Die auf den Plänen D grün bezeichneten Umweltmassnahmen haben hinweisenden Charakter. Massgebend sind die vollständigen Angaben in den
Massnahmeblättern Umwelt (MBU) und im Plan B.
7.2. Nichtforstliche Kleinbauten oder -anlagen im Wald
Nichtforstliche Kleinbauten oder -anlagen im Wald werden, wie auch Niederhalteservitute für Freileitungen u.ä. als nachteilige Nutzung des Waldes nach WaG Art.
16 und 52 betrachtet, da sie die Bewirtschaftung des Waldes beeinträchtigen. Es
handelt sich aber ausdrücklich nicht um Rodungstatbestände.
Für Nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen gemäss Art. 35 KWaV ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Der Zweck der Baute/Anlage muss einen Standort
ausserhalb der Bauzone erfordern und es dürfen keine überwiegenden Interessen
dagegen sprechen (Art. 24 RPG).
Folgende Massnahmetypen werden als Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen im
Wald betrachtet und hier generell begründet (Details pro Massnahme siehe Anhang):
1. Längsverbau mit Steinblöcken: falls horizontal weniger als 6-8 m breit ab Normalwasserstand. Der Längsverbau erfüllt seinen Zweck nur, wenn er entlang der
Aare erstellt wird (positive Standortgebundenheit). Begründeten Hochwasserschutzmassnahmen stehen keine überwiegenden Interessen entgegen.
2. Freileitungen (über Boden) verlangen die dauernde Niederhaltung der Waldbestockung, was einer waldrechtlichen Bewilligung bedarf (= nachteilige Nutzung).
Das dazu notwendige Verfahren findet hier ebenfalls im Rahmen der Genehmigung des Wasserbauplans statt. Die zu verlegenden Leitungen liegen bereits im
Wald, und es ist nach Abklärung von Alternativstandorten nicht möglich, sie ausserhalb des Waldes zu verlegen. Im Bereich der Freileitungen gilt ein Niederhalteservitut. Massgebend dabei ist, ob die verbleibende Bestockung ihre Funktion erfüllen kann. Im Projekt aarewasser sollte dies der Fall sein. Niedergehaltene Wälder können die ökologischen Ausgleichsflächen (z.B. Strukturelemente wie Steinhaufen für Reptilien, welche eine starke Sonneneinstrahlung benötigen) unterstüt2
zen. 15'747 m Waldfläche in MN 2 (Heimberg) sind von einer nachteiligen Nutzung betroffen.
3. Feuerstelle Typ 1+2 gemäss BIF: Es handelt sich um einfache Bodenfeuerstellen mit Innen-Durchmesser 50-80 cm, bestehend aus grösseren, nicht vermörtelten
Natursteinen, ohne Grillrost. Je nach Situation werden ein kleines Holzlager und
ein Abfallbehälter zur Verfügung gestellt. Typ 1 besteht zudem aus 3-5 geeigneten
Sitzgelegenheiten. Im Gegensatz dazu stellt Typ 2 mit einem Tisch und zwei Bänken ein umfangreicheres Angebot zur Verfügung (Details siehe TB, Anhang BIF,
2
MBIF). Die Flächen der Feuerstellen sind kleiner als 25 m .
Beide Feuerstellentypen sind ein Element der aktiven Besucherlenkung und leisten
einen Beitrag zur geordneten Besucherlenkung. Ohne angebotene bezeichnete
und unterhaltene Feuerstellen wird sich der Nutzungsdruck verstärkt auf die ganze
Fläche auswirken. Die neu geplanten Feuerstellen sind oft Ersatz für heute bestehende Feuerstellen, die im Bereich der Verbreiterungen liegen.
Die beschränkt angebotenen und unterhaltenen Feuerstellen sind ein Element der
Aktivlenkung. Sie sollen einen Beitrag zur geordneten Nutzung des Aareraums
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
20
Bericht Walderhaltung
leisten (MBIF). Insgesamt werden elf neue Feuerstellenstandorte im Projektperimeter im Wald geschaffen (gemäss Plan D). Die meisten neuen Feuerstellenstandorte
ersetzen heutige Feuerstellen, die durch die wasserbaulichen Massnahmen verschoben werden. Für die totale Anzahl Feuerstellen (auch ausserhalb Wald) und
die genaue Ausstattung ist der Text im BIF massgebend.
4. Ein- und Auswasserungsstellen: Die gebauten Ein- und Auswasserungsstellen liegen an bezeichneten Orten und sind mit OeV gut erreichbar.
Beide Massnahmen tragen zu einer geordneten Nutzung des Naherholungsgebiets
bei und verhindern Konflikte zwischen den Nutzergruppen sowie Störungen in sensiblen Habitaten. Vier neue Ein- und Auswasserungsstellen werden auf Waldareal
erstellt (gemäss Plan D). Weitere Ein- und Auswasserungsstellen werden ausserhalb des Waldes erstellt (Details siehe BIF).
5. Info-Standort
An zentralen Einstiegspunkten oder wichtigen Aufenthaltsbereichen sollen die Besucher Zugang zu relevanten Informationen haben. Die schriftliche und grafische
Information vor Ort ist ein wichtiges Element der Lenkung und hilft mit, die Besucher zu sensibilisieren. Die Stelen sind auf einen zentralen Standort angewiesen
(Details siehe BIF). Im Perimeter werden im Waldareal insgesamt 43 neue Infostandorte erstellt (siehe Plan D).
6. Nach Bauabschluss stellen die Buhnen (Steinbuhnen Typ A und B, Baumbuhnen) bewilligte "Nichtforstliche Kleinbauten" dar. Die Fläche der Buhnen ist somit
Teil der Wiederaufforstung an Ort und Stelle. Sie sind standortgebunden und dienen zur Ufersicherung. Auf den Rodungs- und Ersatzaufforstungsplänen D sind die
Bereiche zur Sicherung der Interventionslinie, in denen die Buhnen erstellt werden,
als temporäre Rodungen grosszügig eingefärbt (genauer Standort der einzelnen
Buhnen noch nicht klar). Nur ein Teil dieser Fläche wird tatsächlich mit Buhnen
bebaut werden.
7. Ersatz von bestehenden bewilligten Bauten im Wald am selben Ort (z.B. Ersatz Schützenfahrbrücke): Muss eine bestehende, bewilligte Baute im Wald auf
Grund der hochwasserschutztechnischen Bauten verschoben werden, so ist dafür
keine Rodungsbewilligung notwendig, da bereits bei der ersten Erstellung ein ordentliches Rodungsverfahren durchgeführt wurde. Eine Bewilligung für eine Nichtforstliche Baute oder Anlage ist jedoch einzuholen.
8. Aussichtsplattformen
Dank der geplanten Plattformen und Stege wird der Einblick ins Gebiet störungsfrei
realisierbar; das störende, unerlaubte Betreten der Ruhegebiete wird reduziert. Die
Aussichtsplattformen werden aus Holz und Stahl und allenfalls aus Betonpfählen
erstellt. Das zu beobachtende Objekt wird durch die Plattform inszeniert. Abgrenzung durch Lattenzaun/Palisadenzaun/Metallzaun ist im Detailprojekt zu definieren.
Die Aussichtsplattform macht das zu beobachtende Objekt interessanter und wertvoller, die Aufmerksamkeit wird geweckt. Sie dient auch als Ort für die Vermittlung
von Umweltwissen (Bildung) bei geführten Begehungen. Mit der Aussichtsplattform
soll die Neugier auf gelenkte, kontrollierbare Weise befriedigt werden. Insgesamt
werden sieben neue Aussichtsplattformen erstellt. Davon liegen fünf im Wald (Details siehe BIF, Lage Plan D).
9. Signal Verkehrslenkung
Im Projekt werden die gängigen Verkehrslenkungssignale für Wasser- oder Strassenverkehr verwendet. Wo Bedarf vorhanden ist, werden die gängigen, offiziellen
Signale mit Symbolen ergänzt, die rasch von allen Besuchern begriffen werden.
Die Verkehrslenkungssignale unterstützen die BIF-Strategie auf Stufe des Nutzungsrechts. Zum grössten Teil haben die Verkehrslenkungssignale rechtsverbindlichen Charakter (z.B. Fahrverbot, Landeverbot), zum Teil auch empfehlenden
Charakter (z.B. Auswasserungsstelle vor Aareabschnitt mit Strömungsturbulenzen). Für die Konkretisierung ist zu gegebener Zeit ein Signalisationsplan zu erstel-
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
21
Bericht Walderhaltung
len. Die rechtsverbindlichen Signale sind nötig, damit im Notfall auch gebüsst werden kann. Neun neue Signale werden auf Waldareal montiert (siehe Plan D). Die
rechtsverbindliche Umsetzung der Verkehrsregelung auf Waldwegen erfolgt mit
dem nachfolgenden Waldstrassenplanverfahren (Details siehe BIF).
10. Trampelpfade sind Wege, die durch das Begehen entstehen, nicht aber baulich erstellt und unterhalten werden (ohne Sicherheit und ohne Haftung der Wegoder Grundeigentümer). Trampelpfade können ausserhalb der Ruhegebiete im
Uferbereich entstehen - und auch wieder verschwinden. Das See- und Flussufergesetz (SFG) des Kantons Bern verpflichtet Kanton und Gemeinden, den öffentlichen Zugang zu Gewässern sicherzustellen. Die neu gebauten Aarewege werden
in der Anfangsphase passiver Verbreiterungen vielerorts relativ weit vom Aareufer
entfernt sein. Damit auch während der Phase der passiven Verbreiterung der Zugang zum Ufer sichergestellt ist, können in genau gekennzeichneten Gebieten
(siehe Anfangs- und Endpunkte in Plänen A, B, D) Trampelpfade entstehen und
werden toleriert.
Das Zivilgesetzbuch (Art. 699 Abs. 1 ZGB) gewährt der oder dem Einzelnen das
Recht auf freien Zugang zu Wald und Weide. Das Waldgesetz (Art. 14 Abs. 1
WaG) hält präzisierend fest, dass die Kantone dafür zu sorgen haben, dass der
Wald der Allgemeinheit zugänglich ist. Art. 21 KWaG regelt die öffentliche Zugänglichkeit. Da die vorgesehenen Trampelpfade weder gebaut noch unterhalten werden und nur in Gebieten zugelassen werden, in denen kein erheblicher Schutz im
Sinn eines Ruhegebiets nötig ist, liegen sie im Rahmen der öffentlichen Zugänglichkeit des Waldes und müssen geduldet werden.
Werden im Rahmen der Projektumsetzung aus speziellen Gründen und in Ausnahmenfällen solche Trampelpfade aktiv gebaut, muss vorgängig durch den Forstdienst eine Bewilligung für eine "Nichtforstliche Kleinbaute" erteilt werden.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
Bericht Walderhaltung - Anhang
ANHANG 1
Waldrechtliche Beurteilung je Projektmassnahme
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
1
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 0:
Aufwertung Regiebrücke bis ARA-Brücke
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Aare ist im Abschnitt der Massnahme 0 kanalisiert und mit Betonplatten und
Rollierungen verbaut. Diese sind sanierungsbedürftig (siehe TB, 5.4 und Plan A).
Der Ersatz des Längsverbaus erfordert temporäre Rodungen von insgesamt
2
31'504 m Uferbestockung, die rechtlich als Waldareal gilt. (siehe Plan D). Eine
naturnahe Gestaltung der Ufer mit Lebensraumstrukturen für Fische und Reptilien
wird - soweit möglich - mit dem neuen Längsverbau realisiert. Eine Verbreiterung
wie in anderen Abschnitten der Aare ist hier nicht möglich, da die Umgebung bis
nahe ans Gewässer intensiv bebaut ist und daher der seitliche Geschiebeeintrag
kaum möglich ist.
Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Wiederbewaldung natürlich und mit
Initialpflanzungen seltener Baumarten gemäss den MBU (WA.00.01, WA.00.04,
WA.Allg.02).
Die Massnahme wird in Etappe 3, d.h. im ersten Viertel der Massnahmenumsetzung, realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Temporäre Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Der bestehende Längsverbau ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr dem modernen Wasserbau. Streckenweise werden Schadstellen mit Natursteinblöcken saniert (TB, 5.4). Ohne diese wasserbaulichen Massnahmen wird die bestehende Sicherung weggespült.
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Da die Ausgangslage ein naturferner Zustand ist, werden die Massnahmen - Wasserbau und Umwelt - auf jeden Fall einen positiven Effekt auf die Lebensräume
und Organismen haben, wenn auch nur einen relativ kleinen, da nur wenig Raum
zur Verfügung steht. Durch die kleine Ersatzaufforstung (WA.00.05) wird die
Längsvernetzung leicht verbessert (vgl. TB, 5.4.6 und BW, 4.5).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In Kapitel 4.4 BW sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur
Verringerung der negativen Effekte beschrieben.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
2
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv
x
Steffisburg 613'410
613'104
612'993
612'849
612'870
y
179'042
179'557
2332
179'666
179'840
179'821
6
612'900 179'775
Thun
613'000 179'599
612'902 179'702 4'641
612'910 179'685
612'770 179'874
612'588 180'255
Uetendorf
612'348 180'844
612'452 180'592
2
Kanton Bern
AareZulgkorrektion
Thun-Uttigen
Schweiz. Eidgen.
armasuisse
Aare665
Zulgkorrektion
Thun-Uttigen
Aare596.03 Zulgkorrektion
Thun-Uttigen
Aare596.02 Zulgkorrektion
Thun-Uttigen
Schweiz. Eidge1131.01
nossenschaft
612'591 180'266
612'304 180'963 1420
612'409 180'706
Kanton Bern
Total
[m ]
8'019
650
1'273
2'387
11
2
[m ]
Total
2
[m ]
8'019
650
1'273
2'387
11
53
53
177
64
1'609
177
64
1'609
3'613
3'613
6'779
6'779
3'617
3'617
8
8
1'569
1'041
635
31'504
1'569
1'041
635
31'504
0
2. Forstliche Bauten
2.1 Waldstrassen
2.1.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 0
Zwischen km 1.400 und km 1.800 wird am rechten Ufer der Aareweg einige Meter
vom Fluss weg verschoben. Die neue Waldstrasse wird 3 m breit und 284 m lang
sein (siehe Plan D). Sie wird durch Velofahrende mitbenutzt (TB, 5.4.5). Die Breite
der Dammbestockung nimmt durch die Wegverlegung zu und eine Ersatzauffors2
2
tung von insgesamt 958 m wird ermöglicht. Davon werden 763 m dem Projekt
aarewasser angerechnet. Die neue Waldstrasse verläuft entlang dem neuen Waldrand. Zudem Gründe aus BW, 7.1.
2.1.2 Standortgebundenheit
Es handelt sich um die einzige Stelle auf diesem Abschnitt, in der Landwirtschaftsland an das Ufer grenzt und eine kleine Verbreiterung der Aare möglich ist.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
3
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.2 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 0 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. Eine Bewilligung als Forstliche Baute ist nur für FA.00.01 zur Aufwertung
des Amphibienlaichgebiets in der Schintere erforderlich (siehe MBU). Zwei Tei2
che von insgesamt 500 m zur Unterstützung der Amphibienlaichgebiete (insbesondere des Laubfroschs) sollen im Wald gebaut werden.
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Infostandorte
Zwei Infostandorte werden an zentralen Standorten (Regiebrücke und Aaresteg)
erstellt. Bei der Regiebrücke ersetzt der neue Infostandort die bereits bestehende
Tafel. Weitere Informationen siehe Kapitel 7.2 BW und BIF.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
4
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 1:
Verbreiterung und Längsvernetzung Zulg
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Natürlicherweise ist die Zulg im Projektperimeter der wichtigste Geschiebelieferant
der Aare. Heute ist sie im Unterlauf stark kanalisiert und mit Schwellen verbaut und
liefert daher nur wenig Geschiebe. Weiter ist die Zulgmündung für Fische unpassierbar. Am Ufer leben diverse Reptilien. Heute befindet sich eine vielbesuchte
Feuerstelle mit Bänken und Tischen auf der rechten Zulgseite. Um die Mündung
herum führt der Aareweg.
Der ARA-Hauptkanal führt heute unter der Zulgmündung durch und muss auf
Grund des wasserbaulichen Eingriffs weiter Zulgaufwärts verlegt werden. Dafür
wird die Leitung auf der rechten Zulgseite zwischen der Autobahnbrücke und dem
neuen Steg und auf der linken Zulgseite parallel zum neuen Aareweg verlegt (siehe Plan D). Dazu ist eine temporäre Rodung notwendig. Die Massnahme wird
zeitlich vor den wasserbaulichen Massnahmen realisiert.
Aus hochwasserschutztechnischen Gründen wird die Zulgmündung verbreitert. Es
wird aktiv v.a. auf der rechten Zulgseite ein neues Gerinne erstellt. Auf der linken
Zulgseite wird nur die äusserste Spitze zur Aare hin abgetragen (siehe Rodungsplan D). Dafür muss Wald definitiv gerodet werden. Das linke Ufer wird gleichzeitig mit der aktiven Verbreiterung mit Buhnen gesichert. Diese befinden sich nicht im
heutigen Waldareal. Zusätzlich werden beide Ufer wo nötig mit Natursteinblöcken
gesichert (siehe Plan A und TB, 5.5). Nach Umsetzung der wasserbaulichen
Massnahmen wird die Zulg ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber
bestimmen (= passive Massnahme). Ist die Interventionslinie und somit die neue,
gewünschte Gewässerbreite der Zulg erreicht, müssen am rechtem Ufer ca. 6
Blockbuhnen zur Abgrenzung des Gewässers innerhalb der Interventionslinie erstellt werden. Für diese Uferverbauungen wird eine temporäre Rodung benötigt.
Nach Bauabschluss stellen die Buhnen bewilligte "nichtforstliche Kleinbauten" dar
und sind somit Bestandteil der Wiederaufforstung an Ort und Stelle (siehe BW,
7.2). Durch die Massnahmen wird die Zulg für Fische passierbar gemacht. Die
Verlegung des Kalistegs erfordert den Bau von zwei neuen Widerlagern im Wald.
Dafür müssen zwei kleine Waldstücke links und rechts der Zulg definitiv gerodet
werden. Die Verlegung erfolgt, damit die wasserbaulichen Massnahmen ermöglicht
werden.
Die betroffenen Wälder sind ehemalige Ulmen-Eschen-Auenwälder und ehemalige
Eschen-Zweiblatt-Mischwälder auf Aueböden. Sie sind mit 60-90 % auentypischen
Baumarten bestockt. Der zu rodende Teil rechts der Zulg ist zu einem grossen Teil
mit Fichten bestockt. Durch die Erosion und Flachuferbildung entsteht das Potential für neue, seltene Waldstandorte im Bereich der Weidengebüsche und Weichholzaue (siehe UVB, 9.1, 9.2). Die Massnahme wird im ersten Viertel der Projektumsetzung realisiert (siehe BW, 2.4).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
5
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Definitive Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Das Geschiebe der Zulg wird auf natürliche Weise
in die Aare verfrachtet. Durch die Seitenerosion im Deltabereich wird das Geschiebedefizit in der Aare positiv beeinflusst. Die Vernetzung der Gewässer wird hergestellt. Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Verbesserung der Gewässerlebensräume, insbesondere auch dank der neuen Zugänglichkeit der Zulg für Gewässerorganismen aus der Aare (aus TB, 5.5 und BW, 3).
Temporäre Rodung: Die Grundversorgung der Bevölkerung wird durch die ARALeitung gewährleistet. Der Schutz der Ufer wird durch den Verbau mit Buhnen und
Naturblocksteinen sichergestellt (TB, 5.5).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Zur Verlegung der ARA-Leitung muss der kürzeste Weg gewählt werden (Gewährleistung eines minimalen Gefälles der Freispiegelleitung). Zudem ist es
nicht möglich, die Leitung ausserhalb des Waldes zu verlegen, da der Wald direkt an den Autobahnzubringer und das Siedlungsgebiet Kaliforni grenzt.
- Verlegung Kalisteg: Die wasserbauliche Massnahme verlangt die Verlegung
des Stegs. Der Steg kann nicht aufgehoben werden, da er den Aareweg über
die Zulg hinweg verbindet und zudem als Feuerwehrzufahrt genutzt wird.
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Massnahme trägt zu einer ökologischen Aufwertung und dynamischen Flusslandschaft der Aare zwischen Bern und Thun bei (siehe BW, 4.5).
Im Bereich der Zulgmündung nimmt die bestockte Waldfläche stark ab. Damit der
Sichtschutz zwischen Siedlungsgebiet Kaliforni und dem Autobahnzubringer dauernd gewährleistet ist, ist dem Schutz der nicht tangierten Waldbestände grösste
Beachtung zu schenken (vgl. MBU, WA.01.01, WA.01.02).
Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen im Bereich des neuen
Dammes und der Ersatzaufforstungsfläche erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baumund Straucharten (WA.Allg.02). Durch die kleine Ersatzaufforstung (WA.01.04) wird
mittelfristig der bestockte Bereich zwischen Siedlungsgebiet und Zulg etwas breiter.
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In Kapitel 4.4 BW sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu
deren Abfederung/Behebung beschrieben.
Die Ufersicherung bietet Schutz für die angrenzende Siedlung und den Autobahnzubringer (aus TB, 5.5). Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung
(WA.01.01, WA.01.03) - die Bestockung des schmalen Waldstreifens entlang des
Kaliforni nicht geschlossen bleibt (vgl. MBU: WA.01.01, WA.01.03).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
6
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Heimberg
x
612'948
612'955
612'623
612'758
612'929
612'781
612'889
612'640
612'786
612'613
612'590
612'534
612'706
612'529
612'370
612'728
612'721
y
180'220
180'240
180'332
180'309
180'248
180'274
180'267
180'307
180'261
180'321
180'389
180'508
180'094
180'545
180'916
180'340
180'398
Prz.
Nr.
Grundeigentümer Temporär Definitiv Total
2
[m ]
1
154
AareZulgkorrektion
Thun-Uttigen
Burgergemeinde
Heimberg
2
AareZulgkorrektion
Thun-Uttigen
954
Burgergemeinde
Heimberg
2
[m ]
156
221
6
3'658
331
4'314
244
241
2'098
511
1'092
778
5'279
2'252
6'200
5'747
13'901
34'861
12'170
2
[m ]
156
221
6
3'658
331
4'314
244
241
2'098
511
1'092
778
5'279
2'252
6'200
5'747
13'901
47'030
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen Verbreiterungen von Massnahme 1
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Zulg ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung beträgt: 6'883 m
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Das Geschiebe der Zulg wird auf natürliche Weise in die Aare verfrachtet. Durch
die Seitenerosion im Deltabereich wird das Geschiebedefizit in der Aare positiv
beeinflusst.
Die Vernetzung der Gewässer wird hergestellt. Die wasserbaulichen Massnahmen
führen zu einer wesentlichen Verbesserung der Gewässerlebensräume, insbesondere auch dank der neuen Zugänglichkeit der Zulg für Gewässerorganismen aus
der Aare (TB, 5.5 und BW, 3).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
7
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die heutigen ehemaligen Hartholzauenwälder nehmen ab und werden durch eine
dynamische Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun
seltenen Weichholzauenstandorten ersetzt.
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 1
Der Aareweg auf der rechten Zulgseite wird Richtung Autobahn verlegt. Auf der
linken Zulgseite wird der Weg im Kaliforni leicht dem neuen Verlauf des Flusses
angepasst (siehe Plan D). Die Wegstücke werden 3 m breit und sind weiterhin für
Fussgänger und Radfahrer zugänglich (siehe TB 5.5, BIF, UVB: Fachbericht X.
Übereinstimmung mit der Raumplanung). Die Waldstrasse rechts der Zulgmündung wird hinter der Interventionslinie, im Bereich der temporären Rodung (Leitungsverlegung), erstellt. Insgesamt werden 725 Laufmeter neue Wege erstellt.
2.2.2 Standortgebundenheit
Durch die Verbreiterung der Zulgmündung liegt der heutige Aareweg mitten in der
durch bauliche Massnahmen betroffenen Fläche und wird zur Wasserfläche (siehe
Plan D). Daher ist eine Verlegung des Wegs Richtung Autobahn unumgänglich.
Zudem Gründe aus Kapitel 7.1 BW.
2.2.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
In Massnahme 1 sind verschiedene Umweltmassnahmen geplant. Drei davon sind
waldrechtlich relevant und werden im Folgenden beschrieben. Sie liegen alle links
der Zulgmündung im Bereich der passiven Verbreiterung und der neuen Feuerstelle (siehe Plan D).
- Die Reptilienersatzstandorte werden gemäss Massnahmen FR.01.01-07 aufgewertet (siehe MBU). Dazu werden in der Massnahme FR.01.04 Steinlinsen
(Bruch- oder Bollensteine, Korngrösse 10-40 cm, wenn technisch möglich
mind. 100 cm Abtiefung) aufgeschüttet. Diese benötigen eine Bewilligung als
Forstliche Baute (siehe Pläne B, D).
- Als Ersatzmassnahme für Magerstandorte (VG.01.02) werden einige Baustellenbereiche in der Umgebung der neuen Feuerstelle nicht mehr mit Walderde
bedeckt (siehe Pläne B, D). Im südlichen Teil der Verbreiterung wird ein Kronenschluss von 50 % mit einigen grösseren besonnten Lichtungen angestrebt.
Die Massnahme wird nur nach dem Bau bis zur Erosion durch die passive
Verbreiterung erfolgen. Danach hält die Aare die Fläche durch ihre Dynamik
teilweise offen und Eingriffe zur Lichtung sind nur im Bereich des Aarewegs
hinter der Interventionslinie nötig.
- Zur Vernetzung der Lebensräume der gefährdeten Gelbbauchunke werden ca.
10 flache Mulden von 1x1 m bis 2x10 m und einer Gesamtfläche von ca. 150
2
m an verschiedenen gut besonnten Stellen im Ufer- und Wegbereich, innerhalb und ausserhalb der Interventionslinie der Zulg geschaffen. Fördern bzw.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
8
Bericht Walderhaltung - Anhang
zulassen von Totholz- (und Stein-)strukturen am Rand des Interventionsbereiches/Flachufers (FA.01.01).
Die waldbauliche Behandlung und Biotoppflege (Lichten der Bestände, Belassen
von Totholz) wird durch die Umweltmassnahmen Wald sichergestellt (MBU:
WA.01.01-WA.01.03).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Feuerstellen
3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 1, Beurteilung
Heute liegt eine gut eingerichtete Feuerstelle auf der rechten Seite der Zulg nahe
der Mündung. Bestehendes Angebot: 1 Feuerstelle gross, gemauert; 6 Tische mit
Bänken (beides Beton); 1 Sitzbank Stil Verkehrsverein; 5 Abfalleimer, Sommer 1
Container; kein Holzangebot. Die bestehende Feuerstelle (Typ 3) liegt im Bereich
der wasserbaulichen Massnahme. Sie wird ans neue Ufer der verbreiterten Zulg
verschoben (siehe Plan D).
3.1.2 Standortgebundenheit
Die wasserbauliche Massnahme wird am Standort der heutigen Feuerstelle umgesetzt (siehe Plan D). Eine Verschiebung der Feuerstelle ist daher notwendig. Es
handelt sich um eine viel besuchte Feuerstelle von lokaler Bedeutung in der Nähe
des Siedlungsraums (aus TB, 5.5).
3.1.3 Wichtige Gründe
Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe. Das Gewässer wird zugänglich, was bisher durch die steilen Ufer nur
erschwert möglich war. Siehe auch Kapitel 7.2 BW.
3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projektes aarewasser (siehe auch BW, 7.2).
3.2 Info-Standorte
Es werden zwei Info-Standorte an zentralen Stellen errichtet, einer davon bei der
neuen Feuerstelle, der andere bei der ARA-Brücke (siehe Plan D). Weitere Informationen und Begründung siehe Kapitel 7.2 BW und BIF.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
9
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 2:
Verbreiterung ARA-Brücke bis Bümberg
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Aare verläuft auf dem ganzen Abschnitt zwischen Thun und Uttigen in einem
schmalen, mit Blocksteinen hart verbauten Kanal. Die Uferbereiche sind weitgehend unterspült und instabil. In diesem Bereich ist die Erosionstendenz der Aare
sehr ausgeprägt. Im Gebiet der Massnahme 2 befindet sich der Baggersee Heimberg mit wertvollen Habitaten und seltenen Tier- und Pflanzenarten. Eine Feuerstelle liegt beim Baggersee, und der Aareweg liegt an beiden Ufern auf Dämmen
(siehe TB, 5.6.1).
Zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung durch Stabilisierung der
Gewässersohle wird die Aare hier verbreitert, so dass ein naturnaherer Gewässerraum entsteht. Zuerst werden die auf der vorgesehenen passiven Verbreiterungsfläche verlaufende BKW-Leitung und der Aareweg vom Flusslauf weg verschoben.
Für die Fundamente der Freileitungen werden die jeweiligen Flächen definitiv
gerodet (siehe Plan D). Am rechten Ufer wird der Aareweg von km 4.800 - km
5.800 auf einem neu erstellten Damm verlaufen, am linken Ufer entlang der Interventionslinie (siehe Plan D). Dazu ist eine temporäre Rodung notwendig. Die
Feuerstelle beim Baggersee wird zu km 5.300 verschoben, und um den Baggersee
herum entsteht ein störungsarmes Ruhegebiet (BIF hei-n01), das von einer Aussichtsplattform aus betrachtet werden kann. Eine Seite des Seeufers wird leicht
abgeflacht (Forstliche Baute; FA.02.02, FR.02.03). Rechtsufrig werden zwischen
ARA-Brücke und Baggersee neue Ufersicherungen erstellt, da es sich um einen
2
Ablagerungsstandort (Altlast) handelt. Dafür ist eine Fläche von 2'299 m definitiv
zu roden. Zum Schutz der Autobahn vor Hochwasser wird das rechte Ufer ab km
5.500 mit Uferrollierung gesichert. Dafür sind weitere temporäre Rodungen unumgänglich (Die Uferrollierung gilt nach dem Bau als Nichtforstliche Kleinbaute).
Die restlichen Teile der Ufer werden passiv verbreitert. Dazu werden die heutigen
Uferrollierungen entfernt. Initialmassnahmen werden getätigt, damit die Dynamik
der Aare die Ufer gestalten kann (Geschiebeeintrag). Dafür sind links- und rechtsufrig temporäre Rodungen nötig. Hat die Aare die Interventionslinie erreicht, werden neue Ufersicherungen mit Blockbuhnen nötig. Dafür wurde entlang der Interventionslinie ein grosszügiges Band mit temporären Rodungen eingezeichnet.
Innerhalb dieses Bereichs werden die Blockbuhnen zu liegen kommen. Sie werden
jedoch nur einen Bruchteil der dafür vorgesehenen temporären Rodungsfläche
beanspruchen (siehe TB, 5.6, Plan A+D). Ihre genaue Lage ist noch nicht klar,
kann aber flexibel im temporär gerodeten Band liegen. Nach Erreichen der maximalen Verbreiterungen können die Gemeinden Heimberg und Uetendorf bei Bedarf
bei km 5.280 eine Fussgängerbrücke von ca. 180 m Länge realisieren. Für die
2
Brückenwiderlager sind definitive Rodungen von insgesamt 209 m notwendig.
Die Waldflächen rund um den Baggersee sind im Wald-Naturschutz-Inventar im
Objekt Nr. 928.3 erfasst und naturnah bestockt. Nur die nordöstliche Ecke wird als
mässig naturnah eingestuft. Standorte: Übergänge zwischen SchachtelhalmGrauerlenwald und Silberweiden- Auenwald, beide sehr selten, in der nordöstli-
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
10
Bericht Walderhaltung - Anhang
chen Ecke ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald mit Weisser Segge, durch
Windwurf aufgelockert. Die restlichen Flächen zwischen ARA-Brücke und Eisenbahnbrücke weisen folgende Standorte auf: Entlang Kieswerk nicht ansprechbar,
da kein gewachsener Waldboden (Deponie). Zwischen Baggersee und Eisenbahnbrücke ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald auf Aueböden, meist mit Weisser
Segge. Die Bestockung ist in Windwurfflächen naturnah, sonst teilweise naturfern
(UVB, 9.1). Unterhalb der ARA-Brücke befindet sich auf ca. 400 m Länge das Objekt Nr. 944.1 des Wald-Naturschutz-Inventars. Es handelt sich um Standorte des
ehemaligen Zweiblatt-Eschenmischwaldes auf Aueböden mit Weisser Segge, mindestens auf 1/3 der Fläche als Übergang zum Wintergrün-Föhrenwald. Bestockung
naturnah bis mässig beeinflusst.
Die Massnahme wird im Rahmen der ersten Etappe realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Definitive Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Definitive Rodungen werden einzig zur Sicherung
des Altlastenstandorts nötig. Wird der Altlastenstandort nicht zusätzlich verbaut,
könnten gefährliche Stoffe freigesetzt werden und Grund- und Trinkwasser gefährden. Trinkwasserschutz überwiegt somit die Walderhaltung. Die Gemeinde Heimberg hat sich ausdrücklich für den Fussgängersteg eingesetzt, da damit das ruhigere Naherholungsgebiet auf der anderen Aareseite (keine Autobahn) schnell erreicht werden kann. Zur Besucherlenkung siehe BIF.
Temporäre Rodung: Zusätzlich zu den in 4.1 BW aufgelisteten Gründen sind hier
noch folgende massnahmenspezifischen aufgelistet: Durch die wasserbaulichen
Massnahmen werden die Grundwasserreserven langfristig gesichert. Die durch die
passive Verbreiterung ermöglichte Seitenerosion liefert Geschiebe zur Sohlenstabilisierung des Aarelaufs (TB, 5.4).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen
entsteht (siehe BW, 4.5). Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume in der Aare. Die Vielfalt und die
Vernetzung der Lebensräume beim Baggersee und im Auenwald wird durch zahlreiche Massnahmen zugunsten der Umwelt gefördert (vgl. TB, 5.6; MBU).
Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen im Bereich des neuen
Damms erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und
Initialpflanzungen insbesondere seltener Baum- und Straucharten (WA.Allg.02).
Im Bereich Amerika-Egge wird in der Schutzzone einer künftigen Trinkwasserfassung eine umfangreiche Ersatzaufforstung realisiert (MBU, WA.02.03). Ein durchgehender breiter, ökologisch wertvoller Waldgürtel wird so ermöglicht, und ein optimaler Trinkwasserschutz wird gewährleistet.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
11
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren
Abfederung beschrieben. Durch die Verbauung wird der Schutz der Altlast verbessert (vgl. TB, 5.6).
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Heimberg
x
612'112
612'092
612'072
612'070
612'002
611'909
611'862
611'979
611'983
612'191
612'296
611'833
611'743
612'158
612'080
612'233
611'916
611'591
612'280
611'862
611'857
611'878
611'874
611'853
611'787
611'724
611'791
611'682
611'640
y
181'579
181'670
181'761
181'924
182'070
182'182
182'183
182'090
182'046
181'387
181'173
182'308
182'409
181'417
181'610
181'238
182'012
182'535
181'161
182'187
182'196
182'193
182'203
182'198
182'331
182'380
182'349
182'440
182'492
Prz.
Nr.
Grundeigentümer
Temporär Definitiv Total
2
[m ]
164
Burgergemeinde
Heimberg
2
[m ]
9
9
9
9
9
9
17
3'037
14'046
823
218
962
Burgergemeinde
Heimberg
2
Aare-Zulgkorrektion
Thun-Uttigen
961
EWG Heimberg
962
Burgergemeinde
Heimberg
3
Aare-Zulgkorrektion
Thun-Uttigen
9
9
593
1'000
706
24'727
137
50
108
46
38
18
97
5'097
115
1'636
941
900
2
[m ]
9
9
9
9
9
9
17
3'037
14'046
823
218
9
9
593
1'000
706
24'727
137
50
108
46
38
18
97
5'097
115
1'636
941
900
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
12
Bericht Walderhaltung - Anhang
Uttigen
611'714 182'128
611'802 181'716 409
611'841 181'959
354
Aare-Zulgkorrektion
Thun-Uttigen
Kanton Bern
1137
Energie Wasser Bern
596.01
Aare-Zulgkorrektion
Thun-Uttigen
1420
Kanton Bern
611'888 181'954 3
Uetendorf
611'895
612'001
612'104
611'961
612'116
612'101
612'122
181'955
181'621
181'364
181'669
181'403
181'413
181'410
Schweiz. Eidgen.
armasuisse
Total
3'929
5'865
258
258
3'929
5'865
4'719
4'719
2'256
2'373
5'716
270
7'086
109
2'750
86'854
2'256
2'373
5'716
270
7'086
109
2'750
89'750
2'896
Bemerkung: In den Flächen der temporären Rodungen sind ebenfalls Baupisten,
Installationsplätze und Materialdepots berücksichtigt.
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen Verbreiterungen von Massnahme 2
Zwischen ARA-Brücke und km 4.800 werden am linken Ufer kleinere Flächen passiv verbreitert. Ab km 4.800 werden beidseitig grössere Flächen passiv verbreitert
(siehe Plan A und D).
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung beträgt 38'778 m .
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers
(siehe TB, 5.6 und BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Durch die passive Verbreiterung gehen Flächen mit teilweise sehr seltenen Waldgesellschaften verloren, dafür werden neue, an der Aare sehr seltene Weichholzauestandorte entstehen.
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 2
Der Aareweg wird bis auf einen kleinen Abschnitt auf der linken Seite zwischen
ARA-Brücke und km 4.275 verschoben, da der bestehende Weg auf der passiven
Verbreiterung liegt (siehe Plan D). Insgesamt werden 2'749 m Weg verschoben.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
13
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 2 werden verschiedene Umweltmassnahmen umgesetzt (siehe Plan B). Folgende Massnahmen benötigen eine Bewilligung als
Forstliche Baute.
Rechtsseitig der Aare werden unter der BKW-Leitung entlang des neuen Aarewegs
mehrere Kleinstrukturen (Totholzhaufen, Steinhaufen) zur Vernetzung der Reptilienstandorte erstellt (FR.02.02 und FR.02.04). Unter der BKW-Leitung gilt ein
Niederhalteservitut. Durch zusätzliche gezielte Massnahmen, die in den Waldverträgen gesichert werden (WA.02.02), wird eine ausreichende Besonnung der Kleinstrukturen sichergestellt. Zudem wird die Anlage von Bollensteinschüttungen im
Bereich des geplanten Flachufers am nördlichen Ende des Baggersees in
FR.02.03 beschrieben, dies zur Förderung der seltenen Schlingnatter.
Auf der Fläche der Massnahme 2 sind entlang der Wege und in der Oberen Au
diverse Vernetzungs- und Aufwertungsmassnahmen für Amphibien vorgesehen
(FA.02.01-FA.02.06, MBU). Es handelt sich meist um Abtiefungen, Ausholzungen
von bestehenden Mulden, etc. (Details siehe MBU). Insgesamt wird eine Waldflä2
che von ca. 1'760 m tangiert (inkl. Gesamtfläche FA.02.06).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Feuerstellen
3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 2, Beurteilung
Heute sind am Baggersee bereits zwei Rastplätze mit Feuerstellen, Sitzgelegenheit (u.a. zwei Bänke) und Abfalleimer vorhanden. Das Gebiet rund um den Baggersee wird ein Ruhegebiet und die bestehende Feuerstelle wird in Richtung des
zukünftigen CIS-Stegs in eine weniger sensible Zone verschoben (siehe Plan D).
Es ist eine Feuerstelle vom Typ 1 geplant (siehe BW 7.2).
3.1.2 Standortgebundenheit
Der neue Standort der Feuerstelle ist über den Aareweg gut erreichbar, befindet
sich nicht im Ruhegebiet und liegt direkt am Wasser der verbreiterten Aare. Er ist
jedoch wesentlich stärker Lärmimmissionen ausgesetzt (Autobahn) als der alte
Standort.
3.1.3 Wichtige Gründe
Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe. Siehe auch Kapitel 7.2 BW.
Durch die neue Feuerstelle wird eine organisierte, unterhaltene Rastplatznutzung
ermöglicht und damit das Erholungsangebot am Wasser vergrössert (aus TB, 5.6).
3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe BW, 7.2).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
14
Bericht Walderhaltung - Anhang
3.2 Neue Aussichtsplattform
3.2.1 Beschreibung der Aussichtsplattform in Massnahme 2, Beurteilung
Heute besteht keine Aussichtsplattform im Gebiet der Massnahme 2. Zum Baggersee besteht heute ein direkter Zugang über einen Trampelpfad und einen Forstweg. Rund um den Baggersee leben diverse geschützte Arten. Daher wird seine
Umgebung neu als Ruhegebiet mit Betretungsverbot ausgeschieden. Die heutige
Feuerstelle wird geschlossen bzw. verschoben und der Zugang über Trampelpfade
oder Wege verhindert. Ein Einblick von Aussen wird durch eine Aussichtsplattform
ermöglicht (siehe Plan D, BIF, BW, 7.2).
3.3 Niederhalteservitut
Heute befindet sich die BKW-Freileitung 15-30 m vom Gewässer entfernt. Durch
die wasserbaulichen Massnahmen ist es nötig, sie auf einer Länge von 15'747 m
zu verschieben. Unter der verschobenen Freileitung muss - als nachteilige Nutzung
- ein Niederhalteservitut errichtet werden (siehe Kapitel BW 7.2).
3.4 Info-Standorte
Es sind zwei Info-Standorte im Gebiet der Massnahme 2 vorgesehen (siehe Plan
D). Ein Standort liegt bei der geplanten CIS-Brücke, der andere bei der neuen Aussichtsplattform. Detaillierte Beschreibung und Begründung der Infostandorte siehe
BW, 7.2 und BIF.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
15
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 3:
Verbreiterung Oberi Au Uttigen
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Aare verläuft hier in einem schmalen, mit Blocksteinen hart verbauten Kanal.
Die Uferbereiche sind weitgehend unterspült und instabil. Das Grundwasser fliesst
in diesem Bereich subparallel zur Aare, wobei die Aare auf der ganzen Länge infiltriert. Die Verbreiterungen tangieren die Schutzzone SII der Fassungen Kiesen
sowie das Grundwasserschutzareal Uttigen. Sie befinden sich oberstromig eines
Ablagerungsstandorts (Nr. 08850009, linkes Ufer direkt nach SBB-Brücke, Plan
3.3). Das Blauseeli ist trotz seiner teilweise künstlichen Struktur ein wertvolles Amphibienlaichgewässer. Der Aareweg verläuft entlang des Aareufers auf der Dammkrone. Das Blauseeli dient als wichtiges Laichgewässer und als Badesee mit Rastplatz und Grillstelle.
Der bestehende Hochwasserdamm wird zurückgebaut und an neuer Stelle wieder
erstellt. Er wird ca. 800 m lang. Der Aareweg verläuft darauf. Das Blauseeli wird
hinter den Damm verlegt (genauer Standort wird im Rahmen der Detailprojektierung festgelegt). Die Uferverbauung wird zurückgebaut. Die Aare schafft sich das
neue Gewässerbett selber. Initialbaggerungen sind als Starthilfe für den natürlichen Abtrag des Materials vorgesehen. Nähert sich das Gewässer in seinem natürlichen Erosionsprozess der Interventionslinie, sind streckenweise Blockbuhnen
gegen das weitere Verbreitern der Aare zu erstellen (siehe Plan A). Dafür sind
2
temporäre Rodungen von insgesamt 51'897 m notwendig (inkl. Baustellenzufahrten, Installations- und Materiallagerplätze).
Im Fall einer Sanierung oder einem Ausbau der SBB-Brücke soll diese auf 150180 m verlängert werden, damit die Aare auch hier verbreitert werden kann. Zur
2
Sicherung der Brücke müssen im Bereich von Massnahme 3 4'461 m Wald defi2
nitiv gerodet werden. Zudem ist eine definitive Rodung von 321 m für den Brückenkopf des Fussgängerstegs geplant (siehe Plan D). Die Massnahme 3 wird als
letzte Massnahme realisiert, da sie stark mit dem Neubau der SBB-Brücke zusammenhängt und die bestehende Brücke eine Lebensdauer von noch 15-20 Jahren hat (TB, 5.7 und BW, 2.4).
Auf der Parzelle Bund (armasuisse) liegt entlang der Aare eine kleinere Fläche
Wintergrün-Föhrenwald (ca. 0.9 ha, sehr selten, Parzelle z.T. in Massnahme 2).
Das grossflächige Vorkommen der Übergänge zum Wintergrün-Föhrenwald ist an
der Aare zwischen Thun und Bern auf die Schotterfläche im Gebiet Uttigen beschränkt. Bestockung naturnah bis mässig beeinflusst (Teil Oberi Au Uttigen, siehe
UVB, 9.1, 9.2).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Definitive Rodung: Zusätzlich zu den in Kapitel 4.1 BW beschriebenen Gründen
sind folgende massnahmenspezifischen hier aufgeführt: Rodung bei der SBBBrücke: Schutz der Bahnahnlagen vor Hochwasser; Rodung für Fussgängersteg:
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
16
Bericht Walderhaltung - Anhang
Enorme Verbesserung der Naherholungsqualität durch den Zugang von Heimberg
zum linken Aareufer (rechtes Ufer: Autobahnlärm).
Temporäre Rodung: Zusätzlich zu den in 4.1 BW aufgelisteten Gründen sind hier
noch folgende massnahmenspezifischen aufgelistet: Der Massnahme 3 kommt
eine zentrale Rolle als Geschiebelieferantin innerhalb des Projekts aarewasser zu.
Entwicklung einer vielfältig strukturierten Flusslandschaft im Zusammenspiel mit
der Massnahme 2: variable Laufstrukturen, Kiesinseln für Bruten des Flussuferläufers und steile Uferabbrüchen (Brutstandorte für Eisvögel, TB, 5.7).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Aus Gründen der grossen Kiesvorkommen ist eine Verbreiterung hier zentral.
- Auf diesem Abschnitt ist der gesamte Uferbereich bewaldet (siehe Plan D).
- Der Damm am neuen Standort ist zum Schutz der Siedlung und des Bahndammes vor Hochwasser wichtig.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Massnahme trägt zu einer ökologischen Aufwertung und einer dynamischen
Flusslandschaft zwischen Bern und Thun bei (siehe BW, 4.5). Die wasserbaulichen
Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume
in der Aare. Die Vielfalt und die Vernetzung der Lebensräume beim neuen Blauseeli und im Auenwald wird durch zahlreiche Massnahmen zugunsten der Umwelt
gefördert (vgl. TB, 5.7, MBU). Zudem wird eine wesentliche Aufwertung der Gewässerlebensräume erreicht. Durch die passive Verbreiterung verringert sich die
Fläche der sehr seltenen Waldstandorte (Wintergrün-Föhrenwald). Die Dimension
der Verbreiterung im oberen Teil der Massnahme lässt auf den neu entstehenden
Kiesinseln dynamische Weichholzauenbestände erwarten. Die Wiederaufforstung
der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession
(Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baum- und
Straucharten (WA.Allg.02).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren
Abfederung/Behebung beschrieben.
Durch die Verbreiterung wird ein Rückgang der Sohlenerosion erzielt und damit
das kontinuierliche Absinken des Grundwasserspiegels gestoppt. Die Trinkwasserentnahme in den Fassungen Kiesen muss neu überdacht werden. Dies bedingt
eventuell den Bau einer oder mehrerer Ersatzfassungen ausserhalb des Einflussbereichs der Aareverbreiterungen. Durch die vorübergehende Herabsetzung der
natürlichen Filterwirkung des Aarebetts sind temporäre qualitative Beeinträchtigungen der Fassungen Kiesen nicht völlig auszuschliessen. Geringe Gefahr eines
Schadstoffaustrags aus dem Ablagerungsstandort 08850009. Ansteigen des maximalen Grundwasserspiegels in Teilbereichen von Uttigen, falls die Eisenbahnbrücke nicht verlängert werden kann. Die Hochwasserlinie ist von zentraler Bedeu-
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
17
Bericht Walderhaltung - Anhang
tung für die prekäre Grundwassersituation von Uttigen (zu hoher Grundwasserspiegel bei Hochwasser der Aare, vgl. TB, 5.7).
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Uttigen
x
611'044
611'267
611'283
611'710
611'560
611'640
611'052
611'448
610'996
611'345
y
182'827
182'628
182'644
182'137
182'321
182'242
182'831
182'580
182'870
182'666
Prz.
Nr.
Grundeigentümer
Temporär Definitiv Total
2
[m ]
120
Burgergemeinde
Uttigen
409
Schweiz. Eidgen.
armasuisse
3
Aare-Zulgkorrektion
Thun-Uttigen
354
Kanton Bern
610'967 182'875 566
Burgergemeinde
Uttigen
610'970 182'862
610'978 182'828 574
610'972 182'854
SBB
Total
2
[m ]
778
5873
22027
321
474
7731
2'105
10'510
1382
4'932
204
144
51'897
2
[m ]
778
5'873
22'027
321
474
7'731
2'105
10'510
1'382
4'932
134
134
61
61
204
144
56'679
4'782
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen Verbreiterungen von Massnahme 3
Zwischen km 5.250 und 6.250 wird die Aare linksufrig verbreitert (siehe Plan A).
2
Die passive Verbreiterung beträgt 37'073 m .
2.1.2 Standortgebundenheit
Am rechten, Massnahme 3 gegenüberliegenden Ufer, sind keine Verbreiterungen
möglich, da die Autobahn A6 sehr nahe am Ufer verläuft (siehe Plan D; weitere
Begründungen zum Projekt siehe BW, 7.1).
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion des Aarelaufs (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Massnahme dient dem Hochwasserschutz. Die Massnahme darf erst ausgeführt werden, wenn die Sicherheit bezüglich Grundwasser für das Dorf Uttigen
gewährleistet werden kann.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
18
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 3
Der bestehende Aareweg liegt auf der Fläche der passiven Verbreiterung (siehe
Plan D). Daher wird er vom Fluss weg verschoben. Er wird auf einer Länge von
1'169 m neu in einer geschwungen Linie dem Ufer folgen. Ab km 5.600 bis zur
SBB-Brücke wird er auf dem neu erstellten Damm verlaufen. Der Weg wird 3 m
breit und mit einem Fahrverbot für Motorfahrzeuge ausgestattet sein.
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1. Der Aareweg erschliesst das Naherholungsgebiet und dient der
Holznutzung.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 3 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU). Folgende Massnahmen benötigen eine Bewilligung als Forstliche Baute im Wald:
- Verschiebung des Blauseeli hinter den Damm: Ersatzgewässer für die vorhandene Amphibienpopulation. Der heutige wie der zukünftige See hat eine
2
Fläche von 3'197 m . Der genaue Standort wird im Detailprojekt bestimmt. Die
Nutzung des Blauseeli als Erholungsgebiet und Badeteich soll im heutigen
Rahmen möglich bleiben, jedoch nicht ausgedehnt werden. Details zur Ausführung siehe MBU, FA.03.04 (FA.02.06 wurde bei Massnahme 2 beschrieben).
- Aufwertung eines Altlaufs zur Förderung der Deutschen Tamariske und zur
Vernetzung der Amphibienlebensräume: Entbuschung, z.T. Absenkung, Förderung Totholz im angrenzenden Wald. Fläche insgesamt inkl. bereits vorhan2
dener Altlauf: 5'204 m (siehe auch MBU, VG 03.01).
- Reptiliengerechter Dammverbau: Einbau von 40 Kleinstrukturen auf der
südwestexponierten Seite des geplanten Schutzdamms in unregelmässigen
Abständen; als Strukturen kommen zur Hälfte Holz (Baumstrünke, Asthaufen)
und zur Hälfte Gestein (Bollensteine vor Ort vorhanden) in Frage; die gute Besonnung der südwestexponierten Dammseite durch periodische Ausholzung
wird durch die Waldverträge sichergestellt (siehe MBU, FR.03.03).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Feuerstellen
3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 3, Beurteilung
Heute befinden sich eine eingerichtete Feuerstelle beim Blauseeli und diverse
"wilde" Feuerstellen in der Umgebung. Da das Blauseeli in der zukünftigen passiven Verbreiterungsfläche liegt, wird es verschoben und damit auch die Feuerstelle.
Die neue Feuerstelle von Typ 1 wird in gleicher Art erstellt. Dabei wird die Erholungsnutzung auf den nordwestlichen Teil des Blauseeli konzentriert (Plan D, siehe
BW 7.2).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
19
Bericht Walderhaltung - Anhang
3.1.2 Standortgebundenheit
Die wasserbauliche Massnahme wird am Standort der heutigen Feuerstelle umgesetzt (siehe Plan D). Eine Verschiebung der Feuerstelle ist daher notwendig. Es
handelt sich um eine Feuerstelle von lokaler Bedeutung in der Nähe des Siedlungsraums (aus TB, 5.7).
3.1.3 Wichtige Gründe
Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe. Siehe auch Kapitel 7.2 BW.
3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe auch BW, 7.2).
3.2 Ein- und Auswasserungsstelle
3.2.1 Beschreibung der Ein- und Auswasserungsstelle in Massnahme 3, Beurteilung
Heute besteht keine Ein- und Auswasserungsstelle im Gebiet der Massnahme 3.
Eine neue Ein- und Auswasserungsstelle kommt linksufrig vor der SBB-Brücke zu
liegen (siehe Plan D). Sie erlaubt es den Bootsfahrern, oberhalb der gefährlichen
"Uttigenwelle" auszuwassern (siehe BIF und BW, 7.2).
3.2.2 Standortgebundenheit
Eine Ein- und Auswasserungsstelle oberhalb der gefährlichen "Uttigenwelle" kann
nur im Waldareal realisiert werden (siehe BW, 7.2).
3.2.3 Wichtige Gründe
siehe BW, 7.2.
3.2.4 Keine entgegenstehenden Interessen
siehe BW, 7.2.
3.3 Info-Standorte
Es werden zwei Info-Standorte an zentralen Stellen errichtet, einer davon bei der
neuen Feuerstelle beim Blauseeli. der andere bei der neuen Ein- und Auswasserungsstelle (siehe Plan D). Weitere Informationen und Begründung siehe BW, 7.2
und BIF.
3.4 Signal Verkehrslenkung
Infosignal zur Auswasserung am linken Aareufer vor der SBB-Brücke. Ziel: Unerfahrene Wasserfahrer sollen vor der "Uttigenwelle" auswassern. Hinweisen auf
Turbulenzen (siehe Plan D, BIF, Begründung allgemein BW, Kapitel 7.2).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
20
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 4:
Verbreiterung Underi Au Uttigen
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Aare verläuft hier in einem schmalen, mit Blocksteinen hart verbauten Kanal.
Unterhalb der Bahnbrücke befindet sich eine Sohlrampe. Zwischen der SBBBrücke km 6.450 und der Einmündung des Glütschbachs bei km 7.200 verläuft
parallel zur Aare ein Entlastungskanal der SBB. Das Grundwasser fliesst in nördlicher Richtung, wobei es zum einen in die Aare exfiltriert, zum anderen diese unterströmt. Die Verbreiterungen tangieren die Schutzzone S2 der Fassungen Kiesen
und liegen knapp unterstromig des Ablagerungsstandorts Nr. 08850004.
Der Hochwasserdamm wird auf einer Länge von ca. 800 m zurückverlegt. Der
neue Aareweg wird auf der Dammkrone angelegt. Der begradigte Entlastungskanal
wird aufgehoben. Als Ersatz wird hinter dem neuen Damm ein naturnahes Gewässer erstellt. Es sind zwei Übergänge über den neu angelegten Entlastungskanal
vorgesehen. Der bestehende Uferschutz (Rollierung) wird entfernt, und Initialmassnahmen (gemäss Normalprofil) werden ausgeführt. Ist am linken Ufer die
natürliche Seitenerosion soweit fortgeschritten, dass das Überschreiten der Interventionslinie bevorsteht, müssen weitere Blockbuhnen zur Gewässerbegrenzung
verlegt werden. Für all diese Massnahmen sind temporäre Rodungen von insge2
samt 42'473 m notwendig.
Die Sicherung der SBB Brücke und der ehemaligen ARA Uttigen sowie die aktive
Gestaltung der Einmündung des Glütschbachs bedingen definitive Rodungen
2
von 6'687 m (TB, 5.8).
Der Auenwald ist ein mässig beeinflusster, teilweise stark aufgelockerter ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald mit Weisser Segge (siehe UVB, 9.1, 9.2).
Die Massnahme wird in Etappe 7, d.h. etwa in der Hälfte der Projektumsetzung
realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Definitive Rodung: Zusätzlich zu den in Kapitel 4.1 BW beschriebenen Gründen
sind folgende massnahmenspezifischen hier aufgeführt: Der Schutz der Infrastruktur (SBB-Brücke), des Altlastenstandorts und der ARA Uttigen erfordern eine definitive Rodung. Die naturnahe Neugestaltung der Glütschbachmündung ist Teil
einer reich strukturierten Landschaft und schafft neue Lebensräume. Die Initialmassnahmen lösen die passiven Massnahmen aus.
Temporäre Rodung: Zusätzlich zu den in 4.1 BW aufgelisteten Gründen sind hier
noch folgende massnahmenspezifischen aufgelistet: Das aktive Entfernen des
Längsverbaus dient zur Verbreiterung des Gewässers und somit zur Stabilisierung
der Aaresohle. Der neu zu erstellende Damm und die später zu erstellenden Buhnen dienen dem Hochwasserschutz des nahe gelegenen Dorfes Uttigen (TB, 5.8).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
21
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Der gesamte Uferabschnitt in Massnahme 4 ist bewaldet (siehe Plan D).
- Grundwasser- und Infrastrukturschutz geben den zu verbreiternden Bereich
vor (TB, 5.8).
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten entsteht (siehe BW, 4.5).
Die wasserbaulichen Massnahmen, die Neugestaltung der Mündung des Glütschbachs und der naturnah gestaltete Ersatz des Entlastungsstollens führen zu einer
wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume an der Aare. Zudem werden
die Lebensräume für Amphibien und Reptilien durch die vorgesehenen Massnahmen vernetzt und aufgewertet (siehe MBU). Die temporär gerodeten Flächen werden durch Sukzession wiederbewaldet und mit Initialpflanzungen von seltenen
Baumarten wie z.B. der Flatterulme unterstützt (siehe MBU, WA.Allg.02).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
Durch die vorübergehende Herabsetzung der natürlichen Filterwirkung des Aarebetts sind temporäre qualitative Beeinträchtigungen der Fassungen Kiesen nicht
völlig auszuschliessen. Geringe Gefahr eines Schadstoffaustrags aus dem Ablagerungsstandort 08850004.
Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr,
dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung - die Bestockung des schmalen
Waldstreifens zwischen Siedlungsgebiet und neuem Damm den Belastungen nicht
standhält (MBU, WA.04.02).
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren
Abschwächung beschrieben.
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
22
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Uttigen
x
610'855
610'587
610'870
610'334
610'163
610'533
610'836
610'398
610'730
610'133
610'142
610'882
610'331
610'234
610'454
610'919
610'920
610'918
y
182'884
182'876
182'888
183'038
183'104
182'980
182'925
183'042
182'952
183'129
183'116
182'899
183'054
183'080
183'015
182'876
182'835
182'851
Prz.
Nr.
Grundeigentümer
Temporär Definitiv Total
2
[m ]
18
27
354
Burgergem. Uttigen
SBB
2
[m ]
107
22'156
743
31
300
6'321
1'260
431
Kanton Bern AGG
2'399
412
Einwohnergemeinde
Uttigen
146
566
Burgergemeinde
Uttigen
574
SBB
489
2'013
1'243
3'186
7'788
369
Total
103
75
42'473
6'687
2
[m ]
107
22'156
743
31
300
6'321
1'260
431
2'399
489
146
2'013
1'243
3'186
7'788
369
103
75
49'159
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen Verbreiterungen von Massnahme 4
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung beträgt 16'519 m .
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers
(siehe Rodungsbegründung oben und TB, 5.8; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische
Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen
Weichholzauenstandorten ersetzt.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
23
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 4
Durch die passive Verbreiterung liegt der heutige Aareweg z.T. im neuen Gewässerbereich. Darum wird er auf den neuen Damm Richtung Uttigen verlegt. Das
verlegte Entlastungsgewässer wird hinter den Damm zu liegen kommen. Über den
neuen Bach werden zwei kleinere Brücken den Aareweg mit Uttigen verbinden.
Gesamthaft wird der neue Aareweg auf einer Länge von 746 m realisiert. Es handelt sich um einen Fussweg von 2.5 m Breite mit einem Fahrverbot (auch für Velofahrer). Ausnahme bildet die Verbindung zwischen SBB-Brücke und Uttigen. Hier
ist velofahren erlaubt, der Weg wird 3 m breit.
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 4 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU). Folgende zwei benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als
Forstliche Baute (siehe Plan D):
- Reptiliengerechter Dammverbau (MBU, FR.04.02): Auf dem neuen Hochwasserschutzdamm werden 40 Kleinstrukturen (Baumstrünke, Asthaufen,
Bollsteine) eingebaut. Eine gute Besonnung und Biotoppflege wird durch
Waldverträge sichergestellt (WA.04.02).
- Aufwertung Amphibienlebensräume (FA.04.01): Eine neue Amphibienmulde wird geschaffen. Die zwei vorhandenen Mulden werden abgetieft. Alle Mulden und die Ufer des Baggersees werden periodisch ausgeholzt (WA.04.02).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Feuerstellen
3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 4, Beurteilung
Heute liegen eine nicht offiziell eingerichtete Feuerstelle bei der Glütschbachmündung und mehrere "wilde" Feuerstellen im Gebiet der Massnahme 4. Geplant ist
eine Konzentration der Erholungsnutzung auf das Gebiet rund um die Ein- und
Auswasserungsstelle. Im neuen Uferbereich werden zwei neue Feuerstellen vom
Typ 1 erstellt. Die Feuerstelle bei der Glütschbachmündung wird nicht propagiert,
aber weiterhin toleriert. Die Massnahme trägt zu einer geordneten Erholungsnutzung bei und bereichert das Naherholungsgebiet (siehe BW 7.2 und Plan D).
3.1.2 Standortgebundenheit
Der Standort der Feuerstelle liegt im Gebiet mit erwarteter hoher regionaler Erholungsnutzung, im Bereich des neuen Aareufers und der Ein- und Auswasserungsstelle (siehe Plan BIF). Die Feuerstelle ist gut erreichbar (siehe BIF).
3.1.3 Wichtige Gründe
Das Gewässer wird zugänglich, was bisher aufgrund der steilen Ufer nur erschwert
möglich war. Siehe auch Kapitel 7.2 BW.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
24
Bericht Walderhaltung - Anhang
3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe auch BW, 7.2).
3.2 Ein- und Auswasserungsstelle
3.2.1 Beschreibung der Ein- und Auswasserungsstelle in Massnahme 4, Beurteilung
Heute besteht eine Ein- und Auswasserungsstelle unterhalb der SBB-Brücke. Sie
wird ans neue Ufer der Aare verschoben, welches bedingt durch die Verbreiterung
weiter Richtung Uttigen liegt (siehe Plan D). Es handelt sich um den Ersatz der
bestehenden Ein- und Auswasserungsstelle. Sie ermöglicht das Umgehen der
gefährlichen „Uttigenwelle“ (siehe BW, 7.2).
3.2.2 Standortgebundenheit
Die Ein- und Auswasserungsstelle zum Ausweichen der gefährlichen "Uttigenwelle" kann nur im Waldareal realisiert werden (siehe auch BW, 7.2)
3.2.3 Wichtige Gründe
siehe BW, 7.2.
3.2.4 Keine entgegenstehenden Interessen
siehe BW, 7.2.
3.3 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung
Ein Info-Standort wird eingangs Gebiet kurz nach der SBB-Brücke erstellt. Hier
wird ebenfalls ein Abfallstandort installiert. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden
diese Einrichtungen ausserhalb des Waldes zu liegen kommen. Ihr genauer
Standort wird im Detailprojekt bestimmt. Genauere Informationen siehe BIF. Ein
Signal für Bootsfahrer wird bei der Mündung des Glütschbachs installiert (siehe
Plan D).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
25
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 5:
Verbreiterung Neuezälgau
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Aare verläuft bis km 7.750 in einem schmalen, mit Blocksteinen hart verbauten
Kanal. Die bestehenden Ufer sind unterspült und teilweise einsturzgefährdet. Der
Aareweg verläuft auf einem Damm parallel zur Aare. Die Altläufe hinter dem Damm
sind Amphibiengebiet von nationaler Bedeutung, in dem die stark gefährdeten
Arten Gelbbauchunke, Laubfrosch und Teichmolch sowie die Geburtshelferkröte
vorkommen.
Zur Stabilisierung der Sohlenerosion und zur Sicherung der Trinkwasserfassungen
wird der Aare in diesem Abschnitt, v.a. ab km 7.000, mehr Platz eingeräumt. Zuerst
wird ein neuer Damm zwischen km 6.900 und km 7.800 gebaut. Der Aareweg liegt
auf dem neuen Damm. Die Neigungen der Dammböschungen sind variabel, im
Schnitt belaufen sie sich auf ca. 1:2. Die Dammhöhen betragen zwischen km 6.900
und km 7.400 im Schnitt ca. 2.0 bis 2.5 m und laufen anschliessend (bei km 7.800)
gegen Null aus. Die bestehenden Ufersicherungen (Blocksteine) entlang des Aareufers werden abgebrochen und in den neuen Damm zur Sicherung des Dammfusses eingebaut. Bau eines Entwässerungsgrabens zwischen neuem Damm und
Flurweg zur Entwässerung des Kulturlands (km 7.400 - km 7.800). Initialbaggerungen beschleunigen die Erosion des Aareufers bis zur heute definierten Interventionslinie. Erst ab diesem Zeitpunkt sind gezielte Sicherungsmassnahmen zu treffen.
Ist am linken Ufer die natürliche Seitenerosion soweit fortgeschritten, dass das
Überschreiten der Interventionslinie bevorsteht, müssen weitere Blockbuhnen zur
Gewässerbegrenzung gebaut werden. Für alle diese Massnahmen sind temporäre
2
Rodungen von insgesamt 36'819 m nötig. Die Sicherung der SBB-Brücke auf der
2
rechten Aareseite erfordert definitive Rodungen von 4'548 m (siehe TB, 5.9).
Die Flächenangaben und Angaben zu den Umweltmassnahmen beziehen sich auf
das Gebiet zwischen km 6.18 und der Rotachemündung. Im Plan A erstreckt sich
die Massnahme 5 jedoch nur bis km 7.8. Die hier angegebenen Flächen sind deshalb etwas grösser.
Im ganzen Gebiet liegt ein naturnaher, nach Windwurf stark aufgelockerter Auenwald. Für das Waldgebiet (Eigentümer: Rechtsamegemeinde Kiesen) besteht bereits ein vertraglich geregelter Nutzungsverzicht. Der Grossteil der Waldfläche ist
im Wald-Naturschutz-Inventar als Objekt Nr. 611.02 und 611.04 erfasst. Standort:
hauptsächlich ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald auf Auenböden mit Weisser
Segge, kleinere Flächen mit Übergang zu Wintergrün-Föhrenwald, wenig ehemaliger Ulmen-Eschen-Auenwald (siehe UVB, 9.1, 9.2).
Die Massnahme wird als letzte Massnahme umgesetzt, da sie vom Neubau der
SBB-Brücke abhängig ist (siehe BW, 2.4).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
26
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Definitive Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Trinkwasserschutz, Schutz SBB-Brücke und Entwicklung einer naturnahen Flussaue. Zudem: "Der Massnahme 5 kommt eine zentrale Rolle innerhalb des Projekts Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun-Bern
zu. Auf sie kann nicht verzichtet werden" (siehe TB, 5.9).
Temporäre Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Der Damm dient dem Schutz des Kulturlandes
(Parzelle 737, Waber Ernst) vor Hochwasser; zudem gleiche Gründe wie für definitive Rodungen (TB, 5.4).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Die definitiven Rodungen zur Sicherung der SBB-Brücke haben am vorgesehenen Standort zu erfolgen.
- Die Lage der passiven Verbreiterungen ist durch die geltenden Grundwasserschutzzonen gegeben.
- Der Schutz einer Siedlung (Bauernhof) verhindert eine grössere Verbreiterung.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwälder nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten entsteht (siehe BW, 4.5).
Für die Verbreiterung der Aare muss ein Teil der Amphibienlaichgewässer geflutet
werden. Die heute wertvollsten Elemente bleiben aber erhalten. Wenn die Ersatzgewässer in der näheren Umgebung und die neuen Vernetzungselemente sowie
die Aufwertung des Landlebensraums vollständig und fristgerecht realisiert werden,
dürfte insgesamt eine Verbesserung für die Amphibien zu erwarten sein (vgl. TB,
5.7, UVB).
Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der
Gewässerlebensräume in der Aare. Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung)
und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baum- und Straucharten
(WA.Allg.02).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren
Verringerung beschrieben.
Durch die vorübergehende Herabsetzung der natürlichen Filterwirkung des Aarebetts sind temporäre qualitative Beeinträchtigungen der Fassungen Kiesen nicht
völlig auszuschliessen. Geringe Gefahr eines Schadstoffaustrags aus dem Ablagerungsstandort 8850004. Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung
(WA.05.01) - die Bestockung des schmalen Waldstreifens zwischen Siedlungsgebiet und neuem Damm den Belastungen nicht standhält (vgl. TB, 5.8).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
27
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
x
Kiesen
Heimberg
Prz.
Nr.
182'956
182'992
182'990
183'026
183'093
182'941
182'948
182'952
182'960
184'033
184'027
183'177
183'999
182'901
182'850
Temporär Definitiv Total
2
y
[m ]
611'032 182'912 10
610'909
610'866
610'801
610'648
610'444
610'979
610'999
610'939
610'937
610'006
610'079
610'184
610'061
611'053
611'135
Grundeigentümer
669
670
674
Aare-Zulgkorrektion
Thun-Uttigen
Wasserverbund Region
Bern AG
570
Wasserverbund Region
3'958
Bern AG
301
Wasserverbund Region
Bern AG
2'123
SBB
391
Kanton Bern AGG
648
Rechtsamegem. Kiesen
33
187
4
21'784
5'542
2
Aare-Zulgkorrektion
Thun-Uttigen
1'429
611'062 182'911 968
Total
1'110
1'110
122
122
570
2'110
3'958
301
586
2'123
35
33
187
4
21'784
5'542
586
1'429
2'110
586
586
Schweiz. Eidgenos223
senschaft
Wasserverbund Region
666
Bern AG
36'819
2
[m ]
35
796
611'104 182'884 955
2
[m ]
223
666
4'548
41'368
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
5
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung beträgt 14'812 m .
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Trinkwassers
(siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.9; BW, 3).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
28
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Durch die passiven Verbreiterungen wird die mit Hartholzauenwäldern bestockte
Fläche verkleinert. Gebiete des Amphibienstandorts von nationaler Bedeutung
werden tangiert. Randlich wird auf der Grundwasserschutzzone S2 verbreitert. Mit
einem geologischen Gutachten wird untersucht, ob die Fassung auf die andere
Aareseite verschoben werden kann (vgl. TB, 5.9).
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 5
Der Aareweg wird auf der gesamten Uferlänge der Massnahme 5 hinter die Interventionslinie versetzt. Ausnahme bildet ein kleiner Abschnitt bei km 6.800, der
bestehen bleibt. Ab ca. km 6.900 verläuft der neue Weg auf der Dammkrone. Mitbenützung des Aarewegs durch Velofahrende zugelassen. Der Aareweg dient als
Unterhalts- und Waldbewirtschaftungsweg. Es werden 2'119 m' neuer Weg von
einer Breite von im südlichen Teil 3 m und im nördlichen Teil 2 m gebaut (siehe
TB, 5.9, Plan D, Plan A).
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 5 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. Folgende sind waldrechtlich relevant:
- Reptiliengerechter Dammbau: Der neue Damm wird rund 20 Kleinstrukturen
auf der süd-südwestexponierten Seite aufweisen. Als Strukturen kommen zur
Hälfte Holz (Baumstrünke, Asthaufen) und zur Hälfte Gestein (Bollensteine) in
Frage (siehe MBU, FR.05.02 und Plan B+D).
- Ersatz- und Vernetzungsgewässer für durch die Verbreiterungen weggeschwemmten Amphibienlebensräume. Anlage von mehreren Mulden (ca. ein
Dutzend) innerhalb und ausserhalb des Waldes auf einer Fläche von insge2
samt ca. 2'800 m . Die Tümpel sollen wenn möglich besonnt sein. Totholz soll
in der Nähe gefördert werden (siehe MBU, FA.05.03 - FA.05.05 und Plan
B+D).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Info-Standorte
Im Gebiet der Massnahme 5 werden zwei Info-Standorte erstellt. Beide befinden
sich im Waldareal: bei km 6.500 und km 7.400. Weitere Informationen siehe BIF,
Plan D, BW, 7.2.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
29
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 6:
Verbreiterung Rotache bis Chisemündung
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Aare weist insbesondere im Bereich der Rotachemündung schon heute ein
breites Gerinne und eine reich strukturierte Sohle auf. Harte Uferverbauungen sind
nur im Bereich Cholau und bei der Jabergbrücke vorhanden. Die Rotache fliesst
heute in einem befestigten Kanal in die Aare. Im Gebiet Cholau (km 8.57 und 8.75)
liegen zwei Ablagerungsstandorte. Die Cholau ist ein kleines, floristisch sehr wertvolles Feuchtgebiet mit reichhaltiger Wasservegetation. Im Bereich der Jabergbrücke ist das Aareufer mittels Blockwurf gesichert. Unterhalb der Brücke muss das
stark unterspülte Ufer saniert werden.
Rotache und Chise, die beiden Zuflüsse zur Aare in Massnahme 6, sollen ein
grösseres Delta zur Aare bilden können. Die vorhandenen Ufersicherungen entlang der Aare werden grösstenteils entfernt. Ebenso werden sämtliche Natursteinblöcke entlang der Rotache (ab Querung Aaretalleitung bis zur Einmündung in die
Aare) zugunsten eines grosszügigen Rotachedeltas entfernt. Ausnahme: Blocksteinsicherungen Widerlager Jabergbrücke. Initialbaggerungen beschleunigen die
Erosion des Aareufers bis zur heute definierten Interventionslinie. Dafür sind tem2
poräre Rodungen von insgesamt 60'592 m notwendig.
Im nördlichen Bereich der Massnahme 6 zwischen km 9.800 und km 10.180 liegt
die Interventionslinie heute bei der Aaretalleitung. Wird diese in Zukunft saniert,
soll sie zur Autobahn hin versetzt werden (blauer Werkleitungskorridor in Plan A).
Zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, die Interventionslinie ebenfalls dorthin
zu verschieben und ggf. Sicherungsmassnahmen erst dort zu tätigen. Für die flexible Sicherung der zukünftigen Interventionslinie wird eine relativ grosse Fläche
temporär gerodet. Sie wird mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht vollständig beansprucht werden.
Oberhalb der Chisemündung bis zur Jabergbrücke ist ein Abbruch des bestehenden und erst kürzlich neu erstellten Blockverbaus nicht vorgesehen.
Die Flächenangaben und Angaben zu den Umweltmassnahmen beziehen sich auf
das Gebiet zwischen Rotachemündung und km 10.18. Im Plan A beginnt die Massnahme 6 dagegen bereits ab km 7.8. Die hier angegebenen Flächen sind deshalb
etwas kleiner.
Heute befinden sich entlang der Ufer von Aare und Rotache ehemalige ZweiblattEschenmischwälder auf Auenböden, stellenweise bereits im Übergang zu Buchenwäldern. Sie sind stark beeinflusst und nicht naturnah bestockt.
Die Massnahme wird in Etappe 9, im letzten Drittel aller Massnahmen, realisiert
(BW, 2.4).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
30
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Temporäre Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Strukturreiche und naturnahe Ufersicherungen,
grosszügiges Delta für die Rotache, Teilsanierung der beiden Ablagerungsstandorte in der Cholau (km 8.57 und 8.75, TB, 5.4).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- In den Bereichen der Altlastenstandorte kann nicht stärker verbreitert werden.
- Die Interventionslinie befindet sich am Waldrand, da hier die Aaretalleitung
verläuft. Sie setzt den Fixpunkt. Bis dorthin wird die aktive Verbreiterung erfolgen.
- Oberhalb der Chisemündung bis zur Jabergbrücke ist eine Verbreiterung der
Aare wegen beschränkter Platzverhältnisse nicht möglich (Liegeplätze, bestehender Aareweg, Privatparzellen).
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und teilweise Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Der verbleibende Wald erstreckt sich z.T. auf
einer relativ geringen Breite. Eine Stabilitätsdurchforstung einige Jahre vor Baubeginn wird deshalb durchgeführt (siehe MBU, WA.06.01, WA.06.02). Für den Lebensraum Aare und den dynamischen Auenbereich ist eine wesentliche Aufwertung zu erwarten. Die Realisierung des Ersatzgewässers für die Cholau kann diese
voraussichtlich nicht vollständig ersetzen. In Kombination mit den übrigen Aufwertungen dürfte aber insgesamt eine Verbesserung auch für den Auenlebensraum zu
erwarten sein. Es ergibt sich eine klare Verbesserung der Querungsmöglichkeiten
für Wildtiere über die Aare. Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer
wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume in der Aare (vgl. TB, 5.10,
UVB, MBU).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren
Verringerung beschrieben. Es liegt eine geringe Gefahr eines Schadstoffaustrags
aus den vorhandenen Ablagerungsstandorten vor. Die Verpflanzung der stark gefährdeten Pflanzenarten Grosser Sumpf-Hahnenfuss und Einfacher Igelkolben ist
risikoreich und muss entsprechend sorgfältig geplant, in Etappen ausgeführt und
überwacht werden. Die vorhandenen Neophyten-Bestände sind schwierig zu bekämpfen und bilden ein grosses Risiko für die Verschleppung in andere Aareabschnitte. Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht
die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung - die Bestockung
den Belastungen nicht standhält (vgl. UVB, MBU: VG. 06.03 und WA.06.01,
WA.06.02).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
31
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Kiesen
Prz.
Nr.
x
y
610'243 185'305 15.06
610'123 184'658 370
610'212 185'310 390
610'045 184'042 391
610'160 185'636
551
610'237 185'438
610'079
610'236
610'228
610'169
610'173
610'068
610'255
610'255
185'742
185'334 636
185'410
184'970
185'082 644
184'054
185'329
666
185'311
Grundeigentümer
Temporär Definitiv
2
EG Kiesen
Wasserverbund
Region Bern AG
AGG Kanton Bern
AGG Kanton Bern
Schweizer. Eidgenossenschaft (ASTRA)
Rechtsamegem.
Kiesen
Rechtsamegem.
Kiesen
Wasserverbund
Region Bern AG
Total
[m ]
39
2
[m ]
Total
2
[m ]
39
41
41
516
494
476
516
494
476
150
150
7'768
242
1'542
4'768
2'150
41'917
427
62
60'592
7'768
242
1'542
4'768
2'150
41'917
427
62
60'592
0
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
5
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Initialmassnahmen wird die Aare ihren Lauf
innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die
2
passive Verbreiterung beträgt: 22'672 m
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers
(siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder nehmen ab und werden z.T. durch
eine dynamische Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und
Thun seltenen Weichholzauenstandorten ersetzt.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
32
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 6
Durch die wasserbaulichen Massnahmen werden die Aarewege auf der gesamten
Länge, ausser bei km 9.600, verschoben (siehe Plan D). Es werden 1'857 m' neue
Wege von einer Breite von (zwischen km 7.800 und km 9.600) 1 m und (ab km
9.600) von einer Breite von 3 m gebaut (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). Der breitere Weg dient in Zukunft auch Unterhalts- und Waldbewirtschaftungsmassnahmen.
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 6 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU). Folgende benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute:
- Vernetzungsstandorte Amphibien (FA.06.02, FA.06.03): Neuanlegen und
Abtiefen von bestehenden Mulden. Besonnung und Totholzstrukturen in der
2
Umgebung sicherstellen. Insgesamt werden ca. 500 m beansprucht.
- Ersatzgewässer für Feuchtgebiet und Amphibienlaichgewässer Cholau
2
(VG.06.02) umfasst eine Fläche von ca. 1'929 m und dient als Lebensraum
für diverse geschützte Arten. Das Ersatzgewässer wird drei Jahre vor der
Bauphase erstellt.
- Zwischen km 9.900 und km 10.180 wird der Gewässerraum für Fische aufgewertet (FF.11.01). Verbauung, wenn Aare Interventionslinie erreicht: Heterogenität fördern: Buchten, variable Böschungsneigung (Steil- und Flachufer),
Totholz als Ufersicherung (gesicherte Raubäume).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Info-Standorte
Im Gebiet der Massnahme 6 werden drei Info-Standorte erstellt. Einer davon wird
sich beim Zugang zum Gebiet bei Kiesen, ein weiterer bei der Rotache und der
dritte beim Ersatzstandort Cholau befinden. Siehe auch BIF, Plan D, BW, 7.2.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
33
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 7:
Verbreiterung Schulhausstrasse
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Massnahme 7 ist in Objektschutz Auetliweg, Verbreiterung Schulhausstrasse
"passiv" und "aktiv" unterteilt. Beim Objektschutz Auetliweg ist kein Wald betroffen.
Die Massnahme Schulhausstrasse liegt in der Innenkurve des Aarelaufs, wo sich
längs des Ufers teilweise Kiesbänke abgelagert haben. Einzelne Ringelnattervorkommen wurden nachgewiesen. Das Aareufer weist abschnittsweise Verbauungen
auf. Unterhalb der Jabergbrücke liegt Auenwald, weiter nördlich Landwirtschaftsland. Die passive Verbreiterung erfolgt auf der Auenwaldfläche (siehe Plan A und
D). Dafür werden teilweise bestehende Uferverbauungen entfernt und Initialbagge2
rungen ausgeführt. Dafür sind temporäre Rodungen von 1'434 m nötig. Darauf
wird dieser Abschnitt der Aare zur freien Gestaltung bis an den Hangfuss der
Schulhausstrasse überlassen (Interventionslinie). Danach werden Ufersicherungen
bzw. Strukturelemente (z.B. ingenieurbiologische Massnahmen) definiert. Für sie
werden weitere temporäre Rodungen nötig sein. Da die Lage und Dimension der
Sicherungsmassnahmen noch nicht definitiv bestimmt ist, wird ein grosszügiger
2
Streifen von 4'048 m entlang des Hangfusses temporär gerodet (siehe Plan D).
Die nördlich anschliessende aktive Verbreiterung wird zu einem grossen Teil auf
landwirtschaftlich genutztem Boden ausgeführt. Ein 5-10 m breiter Waldstreifen
trennt heute das Landwirtschaftsland von der Aare. Bestehende Uferverbauungen
werden rückgebaut. Die Verbreiterung wird durch ein kiesiges Flachufer bis an den
2
Hangfuss neu gestaltet. Dafür ist eine definitive Rodung von 4'133 m des Waldstreifens notwendig (siehe Plan D, TB, 5.11).
Im südlichen Teil liegt mässig beeinflusster, ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald auf Auenböden, teils in Ausbildung mit Weisser Segge, am Hang naturnaher
Buchenwald. Der Boden im Gehölzstreifen zwischen Landwirtschaftsland und Aare
ist sandig und wird immer wieder überflutet. Standorte im Übergang von Schachtelhalm-Grauerlen-Auenwald zu Silberweiden-Auenwald, beide sehr selten und
naturnah bestockt.
Die Massnahme wird in Etappe 10, im letzten Drittel der Projektumsetzung, realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Definitive Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Die Verbreiterung erhöht den Abflussquerschnitt
und reduziert dadurch die Hochwassergefahr. Zudem: Objektschutz Liegenschaft
Schulhausstrasse 6, Verbreiterung des Gewässers, Schaffung von Lebensräumen
für Amphibien, Reptilien, Fische, Schaffung Naherholungsbereich.
Temporäre Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Mit der Vergrösserung des Abflussquerschnitts
wird der Hochwasserschutz erhöht. Der Eintrag von Geschiebe aus der Seitenerosion in die Aare wird die Sohlenerosion der Flusssohle reduzieren (siehe TB, 5.11).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
34
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Die aktive Verbreiterung wird zu einem grossen Teil ausserhalb des Waldes
realisiert.
- Vorhandene Bauten und das Gelände geben den möglichen Raum für Verbreiterungen weitgehend vor (siehe Plan A).
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Die aktive Verbreiterung bedingt die definitive
Waldrodung des Auenwaldstreifens entlang der Aare. Die passive Verbreiterung
erfordert die temporäre Rodung seltener Hartholzauenstandorte. Die Dimension
der Verbreiterung lässt aber auf den neu entstehenden Kiesinseln dynamische
Weichholzauenbestände erwarten.
Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der
Amphibien-, Reptilien- und Gewässerlebensräume an der Aare (siehe BW, 4.5,
UVB, MBU, FA.07.01, FA.07.02).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zu deren
Verringerung beschrieben. Damit bei der passiven Verbreiterung keine Bäume bei
Hochwasser fortgeschwemmt werden, werden diese vorher entfernt (Sicherheitsholzerei, MBU, WA.07.01, WA.07.02, WA.Allg.03).
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
35
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
x
Jaberg
Prz.
Nr.
Grundeigentümer
2
y
610'003 185'731 4
610'084 185'433 74
610'133 185'255 79
610'035
610'114
610'145
610'071
610'114
610'085
610'064
185'689
185'538 160
185'331
185'476
185'496 108
185'608
185'646 208
Temporär Definitiv
[m ]
Einwohnergem. Jaberg
Küenzi-Freiburghaus
1'265
Andreas
Erbengemeinschaft
1'065
Künzi Werner
1'359
1'719
Aeberhard-Schneiter
74
Urs
Gehrig-Humm Syliva
Total
[m ]
2
[m ]
491
491
5'482
2
1'265
1'065
770
779
Kanton Bern AGG
Total
1'029
1'064
4'133
770
779
1'359
1'719
74
1'029
1'064
9'615
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
7
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung auf Waldareal beträgt: 6'873 m
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers.
Der Hochwasserschutz wird durch den vergrösserten Retensionsraum verbessert
(siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.11; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische
Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen
Weichholzauenstandorten ersetzt.
2.2 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 7 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. Zur Vernetzung der Amphibienstandorte werden etwa ein halbes Dutzend
2
Tümpel an unterschiedlichen Standorten angelegt. Etwa 100 m Waldfläche wer2
den tangiert, 300 m werden ausserhalb des Waldes beansprucht (MBU, FA.07.01,
FA.01.02).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
36
Bericht Walderhaltung - Anhang
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Feuerstellen
3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 7, Beurteilung
Bereits heute ist beim bisherigen Spielplatz beim Übergang zur Massnahme 8 eine
Feuerstelle vorhanden. Sie wird aufgehoben und durch einen neuen Feuerstellenstandort mit zwei Feuerstellen von Typ 1 ersetzt (siehe Plan D, BW, 7.2 und BIF).
Im Bereich der aktiven Verbreiterung wird ein Raum für Naherholung geschaffen.
3.1.2 Standortgebundenheit
Ein Teil des neu geschaffenen Auengebietes soll für Besucher zugänglich sein.
Der Zugang zum Wasser wird ermöglicht (siehe TB, 5.11).
3.1.3 Wichtige Gründe
Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe. Das Gewässer wird zugänglich. Siehe auch Kapitel 7.2 BW.
3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht grundsätzlich im Einklang mit den
verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe auch BW, 7.2). Die Nutzung
des Raums durch Naherholungssuchende kann jedoch zu Konflikten mit den Zielen des Naturschutzes führen. Eine gute Signalisation und Planung wie im Teil BIF
beschrieben minimiert das Konfliktpotential.
3.2 Info-Standorte
Im Gebiet der Massnahme 7 werden zwei Info-Standorte erstellt. Einer davon befindet sich am Waldeingang bei km 8.800. Siehe auch BIF, Plan D, BW, 8.2.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
37
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 8:
Verbreiterung Hinter Jaberg
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Beim Auengebiet Hinter Jaberg fliesst die Aare nach einer Linkskurve relativ geradlinig. Durch diese Ablenkung der Strömung vom gegenüberliegenden Ufer bilden
sich deutliche Erosionsstellen. Im Auenwald zwischen Aare und Hangfuss sind
ehemalige Altarme der Aare ersichtlich. Diese dienen den Amphibien als Laichgewässer. Auch die Ringelnatter kommt vor. Das Gebiet dient dem Wild als Rückzugsgebiet.
Der Aareweg verläuft als Trampelpfad durch den Auenwald. Ein Rastplatz mit Grillstelle inkl. Spielplatz und Kletterstangen befindet bei km 10.000. Durch seine versteckte Lage ist der Rastplatz fast ausschliesslich der lokalen Bevölkerung bekannt. Er wird aufgehoben zugunsten der Feuerstelle in Massnahme 7.
Die Aare wird in Massnahme 8 passiv verbreitert. Bestehende Uferverbauungen
werden rückgebaut. Durch einfache bauliche Massnahmen (z.B. Baggerschlitze)
sollen in einer ersten Phase die alten, noch sichtbaren Seitenarme reaktiviert werden. Die weitere Gestaltung bis an den Hangfuss wird der Aare überlassen. Für die
2
Initialmassnahmen sind temporäre Rodungen von 4'219 m nötig (siehe TB, 5.12,
Plan D). In Massnahme 8 sind keine definitiven Rodungen nötig.
Der Auenwald ist heute bereits sehr vielfältig: In der Ebene besteht ein Mosaik aus
ehemaligem Zweiblatt-Eschenmischwald und (an tieferen Stellen) ehemaligem
Ulmen-Eschen-Auenwald. Die Bestockung ist mit einigen Fichten mässig beeinflusst. Dem Ufer entlang verläuft ein 5-10 m breiter, immer wieder überfluteter
Streifen mit naturnah bestockten Standorten im Übergang von SchachtelhalmGrauerlen-Auenwald zu Silberweiden-Auenwald (beide sehr selten, siehe UVB,
9.1, 9.2).
Die Massnahme wird in Etappe 10, also im letzten Drittel der Projektumsetzung,
realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Temporäre Rodung: Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier aufgelistet: Durch die Initialmassnahmen entsteht nur ein
minimaler Eingriff in das bestehende Ökosystem des Auenwaldes. Die Aare erhält
die Möglichkeit, in Etappen eine Verbreiterung zu schaffen. Der dadurch entstehende vergrösserte Abflussquerschnitt erhöht den Hochwasserschutz. Das vorhandene Kiesmaterial wird durch die Aare abgetragen, was die Sohlenerosion im
Aarelauf reduziert. Revitalisierung bestehender alter Aare-Seitenarme mit möglicher Verbreiterung bis an den Hangfuss, Aufwertung der Lebensräume für Fauna
und Flora und Schutz vor allzu intensiver Naherholung (TB, 5.12).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
38
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Die bestehende Infrastruktur im Aareraum gibt die Möglichkeiten für die Flussverbreiterungen weitgehend vor.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen
entsteht (siehe BW, 4.5). Die Dimension der Verbreiterung lässt auf den neu entstehenden Kiesinseln dynamische Weichholzauenbestände erwarten, HartholzRestbestände dürften an leicht erhöhten Stellen erhalten bleiben.
Mit dem Abbruch der bestehenden Uferverbauungen und den Initialmassnahmen
entwickelt sich eine natürliche Auenwalddynamik. Ein naturnahes Refugium für
Flora und Fauna entsteht. Durch die Kleinstrukturen werden die Amphibienpopulationen und deren Vernetzung gefördert. Typische Auenvögel wie Flussuferläufer
und Eisvogel werden durch das Schaffen von Brutmöglichkeiten gefördert (siehe
MBU). Die Kombination der wasserbaulichen Massnahmen und der Lebensraumaufwertungen wird im Bereich Fauna-Flora-Wald wesentliche Verbesserungen
bewirken. Insbesondere auch die Schaffung eines Ruhegebiets (jab-n02) ermöglicht eine weitgehend ungestörte Entwicklung von Flora und Fauna (vgl. TB, 5.12).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Zur Stabilisierung des verbleibenden
Bestandes wird vor den wasserbaulichen Massnahmen eine Durchforstung durchgeführt. Wo die Waldfläche der Erosion der Aare überlassen wird (passive Verbreiterungen) sollen Bäume über 20 cm BHD, die in den nächsten 5 Jahren in den
mutmasslichen Erosionsbereich der Aare gelangen, vorgängig gefällt und aus dem
Verbreiterungsbereich entfernt werden (WA.08.01, WA.Allg.03).
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
x
Jaberg
Prz.
Nr.
609'787 185'900 14
Temporär Definitiv Total
2
y
609'768 185'787 93
609'703 186'185 142
609'834 185'981 160
Total
Grundeigentümer
[m ]
Aeberhard-Schneiter
Urs
Kies AG Aaretal KAGA
Hadorn Hans
Kanton Bern AGG
2
[m ]
2
[m ]
1'051
1'051
150
252
2'766
4'219
150
252
2'766
4'219
0
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
39
Bericht Walderhaltung - Anhang
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
8
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung beträgt: 18'036 m
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Der durch die passive Verbreiterung entstehende vergrösserte Abflussquerschnitt
erhöht den Hochwasserschutz. Das vorhandene Kiesmaterial wird durch die Aare
abgetragen, was die Sohlenerosion im Aarelauf reduziert (TB, 5.12).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die bestockte Waldfläche nimmt ab. Eine dynamische Auenlandschaft entsteht.
2.2 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 8 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert (siehe MBU, Plan B). Folgende zwei Massnahmen tangieren den Wald und
benötigen eine Bewilligung als Forstliche Baute:
- Aufwertung Amphibienlebensräume (FA.08.01): Abtiefen vorhandener Mul2
den im Wald und am Waldrand auf einer Gesamtfläche von etwa 100 m . Förderung von Totholzstrukturen in der Umgebung. Auslichten der Mulden.
- Rasche Dynamisierung durch Aare (VG.08.02): Durch geeignete Initialmassnahme und Abtiefung des ersten grossen Altlaufs wird rasch ein neuer
2
Seitenarm der Aare auf einer Fläche von etwa 1'000 m initiiert.
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Signal Verkehrslenkung
Ein Signal für Bootsfahrer wird kurz nach km 10.000 installiert (Landeverbot, siehe
Plan D, BIF).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
40
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 9:
Verbreiterung Boden
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Verbreiterung Boden wird auf Landwirtschaftsland ausgeführt. Entlang der
Aare ist einzig ein Ufergehölz, aber kein Waldareal betroffen, weshalb keine Rodungsbewilligung notwendig ist. Die Dimension der Verbreiterung, insbesondere
unterhalb des Schützenhauses, lässt auf neu entstehenden Kiesinseln dynamische
Weichholzauenbestände erwarten.
Die Massnahme wird in Etappe 4, im ersten Drittel, realisiert (BW, 2.4).
2. Forstliche Bauten
2.1 Waldstrassen
2.1.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 9
Bis zum Schützenhaus verläuft ein neuer Erschliessungsweg entlang der Verbreiterung. Bei der Abzweigung beim Thalgut verläuft nur ein kleiner Abschnitt des
neuen Wegs im Wald (siehe Plan D). Es werden ca. 30 m' neuer Waldweg erstellt
(siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A).
2.1.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Wegs zum Schützenhaus.
2.2 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 9 werden verschiedene Umweltmassnahmen realisiert. Zur Aufwertung der Amphibienlebensräume werden verschiedene Teiche und
Tümpel angelegt (FA.09.01). Einige befinden sich im Bereich des Waldrandes,
einer liegt im Wald (siehe Plan D). Für die betroffenen Waldflächen ist eine Bewilligung als Forstliche Baute notwendig.
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Info-Standorte
Im Gebiet der Massnahme 9 wird ein Info-Standort bei km 11.200 auf Waldareal
erstellt. Siehe auch BIF, Plan D, BW, 7.2.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
41
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 10:
Verbreiterung Thalgut
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Verbreiterung Thalgut wird auf Landwirtschaftsland ausgeführt. Entlang der
Aare ist einzig ein Ufergehölz, aber kein Waldareal betroffen, weshalb keine Rodungsbewilligung notwendig ist. Da die relativ kleine Verbreiterung wahrscheinlich
nicht ganzjährig von der Aare durchflossen wird, dürfen hier auf Kiesinseln Weichholzauenbestände erwartet werden.
Die Massnahme wird in Etappe 4, im ersten Drittel, realisiert (BW, 2.4).
2. Forstliche Bauten
Der geplante neue Aareweg und die vorgesehenen Umweltmassnahmen werden
nicht auf Waldareal liegen.
3. Nichtforstliche Kleinbauten
In Massnahme 10 sind keine Nichtforstlichen Kleinbauten geplant.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
42
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 11:
Verbreiterung Oberi Au Wichtrach
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Aare verläuft auf diesem Abschnitt sehr geradlinig, Sohlenstrukturen und Ufer
sind entsprechend monoton. Zwischen der Aare und der Aaretalleitung bzw. Autobahn A6 befindet sich nur ein schmaler Waldstreifen. Im Bereich Oberi Au (Unterführung A6) besteht an der Aare ein Rast- und Badeplatz. Entlang der Aare verläuft ein schmaler Fussweg.
In Phase 1 wird der Aareweg neu angelegt, damit sich die Aare im gewünschten
Mass verbreitern kann. Die vorhandenen Verbauungen werden abgebrochen. Initialbaggerungen beschleunigen die Erosion des Aareufers bis zur definierten Interventionslinie. Es werden nachträglich punktuelle Ufersicherungen gebaut (z.B.
Buhnen), falls die Erosion bis an die Interventionslinie wirkt. Ab km 10.800 rechtsufrig flussabwärts bis zur Thalgutbrücke werden keine wasserbaulichen Massnahmen ausgeführt. Die Baupiste wird temporär gerodet. Für Baupiste, Initialmassnahmen und allfällige spätere Sicherungen der Interventionslinie sind temporäre
2
Rodungen von 9'543 m nötig (siehe Plan D und TB, 5.15). In Massnahme 11 sind
keine definitiven Rodungen notwendig.
Heute ist der schmale Waldstreifen (15-60 m) zwischen Autobahn und Aare aareseitig oft naturnah bestockt, sonst mässig bis stark beeinflusst. Es handelt sich um
Standorte des ehemaligen Zweiblatt-Eschenmischwaldes auf Auenböden, oft in
Ausbildung mit Weisser Segge (UVB, 9.1, 9.2).
Die Massnahme wird in Etappe 10, im letzten Drittel der Umsetzung aller Massnahmen, realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier
aufgelistet: Geschiebeeintrag in den Hauptlauf der Aare. Die Sohlenerosion wird
gestoppt. Die Vernetzung der Lebensräume wird verbessert (TB, 5.15).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Die Lage der Autobahn gibt den Raum für die passive Verbreiterung auf dieser
Aareseite weitgehend vor.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft entsteht (siehe BW, 4.5). Für Fauna und Flora
ist trotz des Verlustes eines Teils der heutigen Waldfläche durch die Strukturaufwertungen eine leichte Verbesserung, insbesondere für die Vernetzung der Le-
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
43
Bericht Walderhaltung - Anhang
bensräume zu erwarten. Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume in der Aare (vgl. TB, 5.15).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Damit sich die Neophyten nicht weiter
ausbreiten, werden diese bereits vor Baubeginn bekämpft (VG.11.01). Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz
vorgezogener Stabilitätsdurchforstung (WA.11.01) - die Bestockung des schmalen
Waldstreifens zwischen Siedlungsgebiet und neuem Damm den Belastungen nicht
stand hält.
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen:
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
x
Wichtrach
Prz.
Nr.
Grundeigentümer
2
y
609'407 187'011 705
609'831 186'108 529
609'438 186'953 701
609'658 186'468 724
Temporär Definitiv Total
[m ]
Einwohnergem.
Wichtrach
Kanton Bern AGG
Schweizerische
Eidgenossenschaft
(Nationalstrassen,
ASTRA)
Kanton Bern
Total
2
[m ]
2
[m ]
4
4
15
15
137
137
9'387
9'543
9'387
9'543
0
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
11
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung beträgt: 3'044 m
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben
Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
44
Bericht Walderhaltung - Anhang
Die bestockte Waldfläche nimmt ab. Eine dynamische Auenlandschaft entsteht.
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 11
Es werden 410 m' neuer Weg von einer Breite von 3 m gebaut (siehe TB, 5.9, Plan
D, Plan A).
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 11 werden verschiedene Umweltmassnahmen
realisiert (siehe MBU, Plan B). Folgende Massnahmen tangieren den Wald und
benötigen eine Bewilligung als Forstliche Baute:
- Vernetzung Amphibienstandorte (FA.11.01, FA.11.02): Anlage von mehre2
ren kleinen Tümpeln auf einer Gesamtfläche von ca. 300 m für Amphibien.
Rundum wird der Wald ausgelichtet (ausgeführt durch WA.11.01).
- Habitatsverbesserung für Fische (FA.11.01): Raubäume als Ufersicherung auf
2
einer Fläche von insgesamt 11'930 m (z.T. auch in Massnahme 6).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Feuerstellen
3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 11, Beurteilung
Im Bereich Oberi Au (Unterführung A6) besteht ein Rast- und Badeplatz an der
Aare. Der bestehende Badeplatz mit Feuerstelle wird durch eine Feuerstelle von
Typ 1 ersetzt (TB, 5.15, BIF).
3.1.2 Standortgebundenheit
Die wasserbauliche Massnahme wird am Standort der heutigen Feuerstelle realisiert (siehe Plan D). Eine Verschiebung der Feuerstelle Richtung Autobahn ist
daher notwendig (siehe TB, 5.15).
3.1.3 Wichtige Gründe
Ersatz der bestehenden Feuerstelle im attraktiven Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe (vgl. BW, 7.2).
3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe auch BW, 7.2).
3.2 Info-Standorte
Bereits heute bestehen zwei Info-Standorte in der Umgebung der Massnahme 11.
Sie werden durch neue, einheitliche Stelen ersetzt. Einer der beiden Info-Standorte
befindet sich bei km 10.400 im Wald, der andere im Bereich der Thalgutbrücke
ausserhalb des Waldareals (siehe Plan D).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
45
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 12:
Verbreiterung Chesselau
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Zwischen Mälchplatz und Badi Münsingen verläuft der Aareweg unmittelbar entlang der Aare. Zahlreiche teilweise unterspülte Buhnen und Längsverbauungen
sichern das Ufer gegen Erosion. Im stark beeinflussten Auenwald sind verschiedene Amphibienlaichgewässer vorhanden. Auch ein Giessenlauf befindet sich zwischen der Aaretalleitung und der Autobahn. Südlich des Mälchplatzes liegt die
Grundwasserfassung Mälchplatz der Gemeinde Wichtrach (siehe Plan D). Aufgrund der Wasserfassung ist eine Verbreiterung der Aare in diesem Bereich nicht
möglich.
Von der Badi Münsingen bis Kiesen verläuft die Aaretalleitung des Wasserverbundes Region Bern (WVRB). Abschnittsweise liegt die Leitung nahe am rechten Aareufer, und das Ufer muss gegen Erosion gesichert werden. Eine Verbreiterung der
Aare ist in solchen Abschnitten nicht möglich. Um der Aare langfristig mehr Platz
zu gewähren, wurde ab km 9.770 bis km 18.720 ein Werkleitungskorridor für die
Aaretalleitung ausgeschieden. Bei einem zukünftigen Neu- bzw. Ausbau soll die
Aaretalleitung in den 8 m breiten Werkleitungskorridor verlegt werden. Der neu
ausgeschiedene Korridor verläuft in der Regel entlang der eidgenössischen Baulinie der Autobahn A6.
Ab km 13.500 Richtung Badi Münsingen verläuft die BKW-Freileitung unmittelbar
entlang der Aare. Sie wird abgebrochen, um die passive Verbreiterung zu ermöglichen. Sämtliche Buhnen und Längsverbauungen werden abgebrochen. Eine Ausnahme bildet die Grundwasserschutzzone Mälchplatz: Sie wird mit zusätzlichen
Ufersicherungen (Buhnen) geschützt. Die Wasserqualität der Wasserfassung
Mälchplatz darf nicht beeinträchtigt werden. Vom Mälchplatz bis zum Reitplatz
beschleunigen Initialbaggerungen die Erosion des Aareufers. Punktuelle Ufersicherungen (z.B. Buhnen) bei Erosion bis an die Interventionslinie. Für das Entfernen
des Längsverbaus, die punktuellen Ufersicherungen und die neu zu erstellenden
2
Baupisten ist es notwendig, eine Fläche von 55'872 m temporär zu roden. Definitive Rodungen sind in Massnahme 12 nicht nötig (TB, 5.16).
Im Moment sind Abklärungen über eine Verlegung der Grundwasserfassungen
Wichtrach (Mälchplatz) und Münsingen (Reitplatz) im Gange. Falls ein geeigneter
Standort gefunden wird, könnte die Aare zu einem späteren Zeitpunkt auch im
Bereich der Grundwasserschutzzone Mälchplatz verbreitert werden.
Heute stockt ein stark beeinflusster, ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald südlich des Baggersees mit Anklängen an Seggen-Schwarzerlen-Bruchwald zwischen
Autobahn und Aare (siehe UVB, 9.1, 9.2).
Die Massnahme wird in Etappe 5, etwa in der Hälfte der Umsetzung aller Massnahmen, realisiert (BW, 2.4).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
46
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier
aufgelistet: Die Aare schafft sich selbständig eine Verbreiterung (passiv). Dadurch
wird die Sohlenerosion gestoppt. Eine relativ schmale Flussauenlandschaft mit
vielfältigen Strukturen im Gerinne und im Uferbereich wird sich entwickeln. Zugunsten einer reichen Tier- und Pflanzenwelt wird ein lichter Auenwald mit vielfältigen
Kleinstrukturen und Kleingewässern angestrebt (TB, 5.16).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Die Grundwasserfassungen Mälchplatz und Schützefahr, die Topographie sowie die Lage der Autobahn geben die Verbreiterungsmöglichkeiten vor.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft entsteht (siehe BW, 4.5). Die vorgesehenen
Massnahmen bewirken insgesamt eine deutliche Aufwertung der Lebensräume
sowohl im Gewässer- wie auch im Auenbereich. Der naturnahe lichte Auenwald
dient als Lebensraum für Reptilien. Amphibienlaichgewässer werden ersetzt und
aufgewertet, das Lebensraumangebot für Fische bei allen Wasserständen wird
erhöht (siehe TB, 5.16, UVB). Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener Baum- und Straucharten (WA.allg.02).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Für den Fachbereich Fauna-Flora sind
keine speziellen Risiken absehbar. Vorübergehende Herabsetzung der natürlichen
Filterwirkung des Aarebetts. Mögliche Auswirkungen der Verbreiterung auf die
unterstromig liegenden Trinkwasserfassungen Schützefahr werden vorgängig mittels Färbversuchen überprüft. Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde,
Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchfors1
tung (WA.12.01 und WA.12.02 ) - die Bestockung des schmalen Waldstreifens
zwischen Siedlungsgebiet und neuem Damm den Belastungen nicht standhält (TB,
5.16, MBU).
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1
WA-Massnahmen sind nur auf Waldareal gemäss Plan D vorgesehen. Bei km 15.050
(Parzelle 2547 der Einwohnergemeinde Münsingen) wurde WA.12.02 auf eine leicht bestockte Fläche, die heute ausserhalb des festgestellten Waldareals liegt, ausgedehnt.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
47
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Prz. Nr. Grundeigentümer
x
y
Münsingen 608'832 189'525
2327
608'568 190'130
608'570 190'131 2545
608'491 190'288 2552
608'514
608'545
608'570
608'591
190'239
190'175
190'121
190'073
2553
2554
2555
2556
608'600 190'051 2557
608'619 190'007 2558
608'642 189'956 2559
608'754 189'530 2560
608'730 189'753
2592
608'677 189'715
608'823 189'553 2593
608'750
608'708
608'779
608'750
608'800
608'782
608'805
608'786
608'810
608'790
608'815
608'795
608'836
608'814
608'865
608'842
608'891
608'871
608'914
608'897
189'709
189'688
189'641
189'641
189'593
189'585
189'582
189'574
189'571
189'562
189'558
189'549
189'510
189'500
189'444
189'437
189'384
189'382
189'332
189'324
2594
2595
2596
2597
2598
2599
2600
2601
2602
2603
Temporär Definitiv
2
Einwohnergem.
Münsingen
Einwohnergem.
Münsingen
Aeberhard Verwaltungen AG
Einwohnergem.
Münsingen
Jost-Gerber Paul
Reitverein Münsingen u.Umgebung
[m ]
2'017
1'323
2
[m ]
Total
2
[m ]
2'017
1'323
494
494
36
36
120
70
82
57
120
70
82
57
11
11
Wegmüller-Fuchser
Herbert, Wegmüller 115
Bruno
Reitverein Münsin29
gen u.Umgebung
Einwohnergem.
3'708
Münsingen
69
Reitverein Aaretal
413
Einwohnergem.
847
Münsingen
Einwohnergem.
80
Münsingen
1'421
124
Kanton Bern AGG
2'461
Einwohnergem.
15
Münsingen
226
Einwohnergem.
15
Münsingen
270
Einwohnergem.
15
Münsingen
308
Einwohnergem.
20
Münsingen
427
Einwohnergem.
118
Münsingen
2'422
Einwohnergem.
72
Münsingen
1'424
111
Kanton Bern AGG
1'404
Einwohnergem.
47
Münsingen
672
115
29
3'708
69
413
847
80
1'421
124
2'461
15
226
15
270
15
308
20
427
118
2'422
72
1'424
111
1'404
47
672
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
48
Bericht Walderhaltung - Anhang
608'927
608'907
608'936
608'916
Wichtrach
189'297
2604
189'280
189'240
2605
189'231
609'341 187'201 701
609'298 187'293 725
609'074 188'106 940
Einwohnergem.
Münsingen
Einwohnergem.
Münsingen
Schweiz. Eidgen.
Nationalstrassen
(ASTRA)
Kanton Bern
Einwohnergem.
Wichtrach
Total
73
1'153
63
871
73
1'153
63
871
99
99
4'011
4'011
28'557
28'557
55'872
0
55'872
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
12
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung beträgt: 23'650 m
2.1.2 Standortgebundenheit:
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion flussabwärts und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers
(siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen: Die mit Hartholzaue bestockte Fläche
nimmt ab. Eine dynamischere Auenlandschaft entsteht.
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 12
Es werden 1'758 m' neuer Weg von einer Breite von 3 m gebaut (siehe TB, 5.9,
Plan D, Plan A). Die Mitbenützung des Aarewegs durch Velofahrende wird ermöglicht. Der neue Aareweg dient als Gewässerunterhalts- und Waldbewirtschaftungsweg.
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit: Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 12 werden verschiedene Umweltmassnahmen
realisiert (siehe MBU und Plan B). Folgende benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute:
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
49
Bericht Walderhaltung - Anhang
- Massnahmen zur Aufwertung der Reptilienlebensräume (FR.12.01,
FR.12.03, FR.12.06): Einbau von ca. einem Dutzend Steinlinsen an verschie3
denen Standorten (siehe Plan B und D) von insgesamt 90 m Steinen. Besonnung der Steinlinsen wird durch Holzereimassnahmen sichergestellt
(WA.12.01, WA.12.02).
- Massnahmen zur Vernetzung und Ersatzgewässer der Amphibienlebensräume (FA.12.01, FA.12.03, FA.12.04, FA.12.05, FA.12.06, FA.12.07,
FA.12.08, FA.12.09, FA.12.10, FA.12.11): Vorhandene Mulden und Altarme
werden vertieft und wo nötig Schlamm und Pflanzendecke entfernt. Zudem
werden einige kleinere Tümpel neu angelegt. In der Umgebung der Gewässer
werden gut besonnte Kleinstrukturen (Ast- und Steinhaufen) im Rahmen der
Waldverträge (WA.12.01, WA.12.02) erstellt und gepflegt.
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Feuerstellen
3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 12, Beurteilung
In der Umgebung der Massnahme 12 befinden sich zwei Naherholungsgebiete:
Eine Feuerstelle liegt oberhalb der Schützenfahrbrücke. Es handelt sich um eine
Feuerstelle von Typ 3 mit zwei Feuerstellen, Tischen, Bänken, einem Holzlager
und Abfalleimer. Der Standort bleibt bestehen.
Der zweite Standort befindet sich beim Fleckenplatz und bietet drei Feuerstellen,
Bademöglichkeiten, Sitzgelegenheiten und Abfalleimer. Er ist für die Gemeinde ein
wichtiger Rast- und Badeplatz. Durch die passive Verbreiterung muss eine Feuerstelle verschoben werden (siehe Plan D, UVB, BIF, TB, 5.16).
3.1.2 Standortgebundenheit
Die wasserbauliche Massnahme wird am Standort der heutigen Feuerstelle beim
Fleckenplatz realisiert (siehe Plan D). Eine Verschiebung der Feuerstelle ist daher
notwendig. Es handelt sich um eine Feuerstelle von lokaler Bedeutung in der Nähe
des Siedlungsraums (aus TB, 5.16).
3.1.3 Wichtige Gründe
Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet in Siedlungsnähe (siehe BW, 7.2).
3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe BW, 7.2).
3.2 Aussichtsplattform
3.2.1 Beschreibung der Aussichtsplattform in Massnahme 12, Beurteilung
Zum Schutz des als Naturraum wertvollen „Baggersees“ werden Massnahmen zur
Besucherinformation und -führung getroffen. Beim bestehenden Zugang zum Baggersee wird eine Aussichtsplattform eingerichtet (TB, 5.16).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
50
Bericht Walderhaltung - Anhang
3.3 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung
Im Gebiet der Massnahme 12 werden fünf Info-Standorte erstellt. Einer liegt bei der
Wegkreuzung bei km 12.800, ein weiterer bei km 13.500, einer bei der Aussichtsplattform beim Baggersee, ein weiterer bei km 14.100 und einer südlich der Schützenfahrbrücke. Bei km 15.000 wird ein Signal (Ein- und Auswasserungsstelle) für
Boote installiert. Auf der gegenüberliegenden Aareseite bei km 13.000 wird ein
Signal für Boote installiert (Anlegeverbot). Für die Tafeln ist ebenfalls eine Bewilligung als Nichtforstliche Kleinbauten nötig. Weitere Beschreibung siehe BIF, Plan
D, BW, 7.2.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
51
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 13:
Verbreiterung Schützenfahrbrücke
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Die Belpau unterhalb der Schützenfahrbrücke bildet bis zur Hunzigenbrücke einen
wertvollen Auenbereich mit einem mässig beeinflussten Auenwald, verschiedenen
Amphibiengewässern und Feuchtgebieten. Im oberen Teil wurden bereits früher
kleine Seitenarme der Aare geschaffen, die aber nur bei höherem Wasserstand
durchströmt werden. Diese werden unter anderem vom Biber genutzt und bilden
ein wichtiges Fischrefugium.
Das Restaurant Campagna sowie die angrenzenden Gebäude liegen direkt an der
Aare und sind bei Hochwasser stark gefährdet. Sie werden durch Objektschutzmassnahmen (z.B. Sockelmauern) gesichert. Der Uferverbau im Bereich Campagna ist zu ersetzen.
Im Bereich der Massnahme 13 herrscht entlang des gesamten Uferbereichs starke
Infiltration vor. Die Massnahme befindet sich in der Schutzzone der Trinkwasserfassungen Belpau des WVRB AG.
In Massnahme 13 werden bestehende Hochwasserschutzdämme verstärkt und
erhöht oder neu gebaut; eine Fläche wird passiv verbreitert. Zwischen der Schützenfahrbrücke und ca. km 15.950 werden die Uferverbauungen rückgebaut. Initialmassnahmen, beispielsweise an bereits bestehenden Anrissstellen, ermöglichen
der Aare, in diesem breiten Abschnitt das Gebiet bis an den Damm frei zu gestalten. Für Dammbau und Initialmassnahmen sind temporäre Rodungen von insge2
samt 70'706 m nötig (inkl. Baupisten und Materiallagerplätze, TB, 5.17).
Der Wald in Massnahme 13 ist ein mässig beeinflusster ehemaliger ZweiblattEschenmischwald auf Auenböden mit Weisser Segge, dazwischen kleinflächig, vor
allem an abgesenkten Stellen, ehemaliger Ulmen-Eschen-Auenwald (UVB, 9.1,
9.2).
Die Massnahme wird in Etappe 2 realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier
aufgeführt: Mit der Erhöhung und punktuellen Verstärkung des bestehenden
Hochwasserschutzdamms werden die Gemeinde Belp und mit den Objektschutzmassnahmen die Liegenschaften beim Restaurant Campagna vor Hochwasser
optimal geschützt. Durch die passive Verbreiterung wird der Abflussquerschnitt
vergrössert und somit der Hochwasserschutz erhöht. Vorhandene Kiesmaterialien
werden durch die Aare abgetragen, was die Sohlenerosion im Aarelauf reduziert.
Dies ist speziell wichtig, da mit fortschreitender Sohlenerosion auch der Grundwasserspiegel kontinuierlich sinkt, was längerfristig zu einer Beeinträchtigung der
Trinkwasserfassungen Belpau führen kann. Mit den Entlastungsmassnahmen bei
einem Extremhochwasser kann das Risiko eines Dammbruchs und ein anschliessendes unkontrolliertes Ausströmen des Wassers reduziert werden. Auch mit den
Entlastungsmassnahmen bei Extremhochwasser und der Erhöhung des Zufahrts-
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
52
Bericht Walderhaltung - Anhang
wegs wird der Schutz der unterliegenden Siedlungen noch zusätzlich erhöht (TB,
5.17).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Auf diesem Aareabschnitt grenzt nur Wald ans Ufer.
- Die Aaretalleitung gibt den Raum für die passive Verbreiterung im unteren Teil
vor.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen
entsteht (siehe BW, 4.5).
Die Realisierung der Wasserbau- und Umweltmassnahmen wird den heute schon
wertvollen Abschnitt weiter aufwerten. Besonders der dynamische Bereich wird
wesentlich verbessert. Dank der grossen verbleibenden Auenwaldfläche hinter der
Aaretalleitung bzw. hinter dem Damm werden kaum negative Auswirkungen auf
Fauna-Flora-Wald zu erwarten sein. Auch die Verlagerung der Amphibiengewässer
ist machbar. Durch die Einführung des Ruhegebiets (bel-n01) sollte auch für das
Wild eine ruhigere Zone entstehen. Wie weit dies aber durch eine generelle Zunahme der Erholungsnutzung vor allem im aarenahen Bereich eingeschränkt wird,
wird im Rahmen der Erfolgskontrolle überprüft (siehe TB, 5.17 und UVB). Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere seltener
Baum- und Straucharten (WA.Allg.02).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beschrieben. Zudem könnte vorübergehend
die Filterwirkung der Aaresohle herabgesetzt werden (vgl. TB, 5.17).
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
53
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Belp
Total
x
607'879
608'149
608'145
608'140
607'517
607'499
607'586
607'776
607'813
607'829
607'879
608'017
608'099
607'832
Prz. Nr. Grundeigentümer Temporär Definitiv
y
191'106
190'714
873
190'686
190'673
192'929
191'679
192'640
191'567
191'439 87
191'373
191'118
190'996
190'818
191'393 1'422
2
[m ]
261
2
Burgergemeinde
Belp
771
379
905
33'419
53
343
Burgergemeinde
32
Belp
90
31
13
237
Kanton Bern, AGG 34'171
70'706
2
[m ]
0
Total
2
[m ]
261
2
771
379
905
33'419
53
343
32
90
31
13
237
34'171
70'706
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
13.
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung beträgt: 47'796 m
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben
Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische
Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen
Weichholzauenstandorten ersetzt.
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 13
Zwischen Schützenfahrbrücke und km 15.950 wird hinter der passiven Verbreiterung ein neuer Aareweg angelegt. Es werden 754 m' neuer Weg von einer Breite
von 3 m gebaut. Eine Mitbenützung des Aarewegs durch Velofahrende ist zulässig
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
54
Bericht Walderhaltung - Anhang
(Schützenfahr bis Jägerheim). Bis zum „Härdöpfudamm“ verläuft die nationale
Radroute Nr. 8 ebenfalls auf dem Aareweg (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A, BIF).
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 13 werden Umweltmassnahmen realisiert (siehe
MBU). Einzig der Bau der Ersatzgewässer für Amphibien (FA.13.01) benötigt eine
Bewilligung als Forstliche Baute. Diese umfasst das Abtiefen vorhandener Mulden
im Auenwald, am Waldrand und im Offenland im Hangfussbereich und darum herum das Fördern von Totholzstrukturen (siehe Plan D und B).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Info-Standorte
Im Gebiet der Massnahme 13 werden insgesamt sieben Info-Standorte erstellt.
Drei davon befinden sich im Wald: Schützenfahrbrücke, km 16.000 bei Waldlichtung und Campagna (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
55
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 14:
Verbreiterung unterhalb Badi
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Unterhalb der Badi Münsingen verläuft der Aareweg bis zur Raststätte Münsingen
parallel zur Aare. Ein langes Betonleitwerk sowie zahlreiche Buhnen sichern das
Ufer gegen Erosion. Entlang dem Aareweg befinden sich eine Freileitung der BKW
sowie ein erdverlegtes Elektrokabel der Infrawerke Münsingen. Der Auenwald in
diesem Bereich ist durch die nahe Autobahn lärmbelastet.
Der Auenwald weist aktuell kaum wertvolle Lebensraumstrukturen auf. Der Aarelauf ist geradlinig und monoton, die Ufer stellenweise hart verbaut, Lebensraumstrukturen für Fische sind fast nur im Bereich der Buhnen vorhanden.
Die Freileitung der BKW wird ersatzlos abgebrochen. Das Elektrokabel der Infrawerke Münsingen wird an die Autobahn A6 (ostseitig) verlegt. Ein Hochwasserschutz- und Lärmschutzdamm wird entlang der Autobahn erstellt. (Die Kosten für
den Lärmschutzdamm werden durch die Gemeinde Münsingen getragen.) Dafür
sind temporäre Rodungen nötig.
Sämtliche Buhnen und Betonleitwerke werden zugunsten eines natürlichen, flachen und reich strukturierten Aareufers abgebrochen. Ausbaggerung des neuen
Seitenarms und Verbreiterungen der Aare zwischen der Badi Münsingen und den
bereits realisierten Seitenarmen in der Hunzigenau werden vorgenommen. Der
Einlauf in den oberen, bestehenden Seitenarm (km 16.8, Hunzigenau) wird optimiert. Für diese wasserbaulichen Massnahmen sind definitive Rodungen von
2
31'810 m nötig.
Erodiert die Aare bis zur Interventionslinie, werden punktuelle Ufersicherungen
(z.B. Buhnen) angelegt. Für die Ufersicherungen, die Dammbauten, die Baustellenzufahrten, Materialdepots und die Verlegungen der Freileitungen sind temporä2
re Rodungen von 32'734 m unumgänglich.
Bei Hochwasser stellt die Schützenfahrbrücke (zwei Stützen im Aarelauf) wegen
Verklausung eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Autobahn A6 und die
Badi Münsingen dar. Die Schützenfahrbrücke wird durch einen stützenfreien Neubau ersetzt.
Der Waldstreifen zwischen Autobahn und Aare ist ein ehemaliger ZweiblattEschenmischwald auf Auenböden in Ausbildung mit Weisser Segge, in Senken oft
ehemaliger Ulmen-Eschen-Auenwald. Die Bestockung ist stark beeinflusst (siehe
UVB, 9.1, TB, 5.18).
Die Massnahme wird in Etappe 2 realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier
aufgelistet: Die Sohlenerosion im Aarelauf wird gestoppt. Der Aareraum wird um
bis zu 40 m verbreitert. Eine Flussauenlandschaft mit Insel, Seitenarm und Flussraumverbreiterung wird aktiv gestaltet und eine nicht begehbare Insel zwischen km
15.800 und km 16.000 geschaffen (TB, 5.18).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
56
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Die Autobahn gibt den möglichen Verbreiterungsraum in Massnahme 14 weitgehend vor.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen
entsteht (siehe BW, 4.5). Die vorgesehenen Massnahmen bewirken insgesamt
eine deutliche Verbesserung der Lebensräume sowohl im Gewässer- wie auch im
Auenbereich:
- Vielfältig strukturierte Gewässer und Gewässerufer
- Naturnaher lichter Auenwald als Lebensraum für verschiedene Organismen
- Sicherstellung der Vernetzung; Förderung des Ringelnatterbestandes
- Vernetzungsstandorte für Amphibien (siehe TB, 5.18, UVB)
Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche
Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere
seltener Baum- und Straucharten (WA.Allg.02).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beschrieben. Infolge Auflandung könnte der
Seitenarm austrocknen. Für den Fachbereich Fauna-Flora sind keine speziellen
Risiken zu erwarten (vgl. UVB, MBU). Im Fall extremer Naturereignisse (Sturmwinde, Nassschnee) besteht die Gefahr, dass - trotz vorgezogener Stabilitätsdurchforstung (WA.14.01) - die Bestockung des schmalen Waldstreifens insbesondere
im Bereich der Autobahnraststätte den Belastungen nicht standhält.
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Prz.
Nr.
x
y
Münsingen 608'116 191'200
607'949
607'820
607'843
607'831
607'921
607'876
2511
191'586
191'776
191'819 2512
191'780
191'657
2514
191'596
Grundeigentümer
Temporär Definitiv
2
Schweiz. Eidgen.
(Nationalstr. ASTRA)
Kanton Bern Tiefbauamt
Gammeter-Gauch
Heinz
[m ]
4'418
2
[m ]
1'449
508
1'802
4'734
225
163
Total
2
[m ]
4'418
1'449
508
1'802
4'734
225
163
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
57
Bericht Walderhaltung - Anhang
Rubigen
607'945
607'901
607'974
607'910
607'874
607'918
607'968
607'921
607'961
607'981
607'976
608'016
607'952
608'000
608'040
608'024
608'023
608'067
608'035
608'036
608'095
608'054
608'051
608'100
608'062
608'063
608'128
608'083
608'073
608'141
608'095
608'120
608'187
608'119
608'152
608'228
608'162
608'159
608'188
607'781
607'755
607'781
607'828
191'584
191'541
191'315
191'692
191'584
191'475
191'481
191'497
191'541
191'491
191'357
191'403
191'428
191'302
191'349
191'297
191'246
191'291
191'266
191'211
191'231
191'219
191'177
191'220
191'195
191'150
191'161
191'158
191'111
191'135
191'092
191'006
191'039
191'050
190'917
190'951
190'945
190'877
190'858
191'985
192'148
192'103
192'043
2515
Kanton Bern
2513
Einwohnergem.
Münsingen
5'272
82
138
611
12'390
18
788
861
382
1'399
40
15
2'316
634
1'339
1'816
254
826
1'520
191
807
589
75
358
1'124
178
676
979
146
442
1'003
190
714
1'974
282
1'232
2'414
340
1'559
2'042
929
915
1'358
5'272
82
24
24
12'390
18
788
861
2516
Kanton Bern TBA
OIK II
2517
Einwohnergem.
Münsingen
2518
Einwohnergem.
Münsingen
2519
Einwohnergem.
Münsingen
2520
Einwohnergem.
Münsingen
382
1'399
40
15
2'316
634
1'339
1'816
254
826
1'520
191
807
589
75
358
1'124
2521
Kanton Bern
178
676
979
2522
Kanton Bern
2523
Einwohnergem.
Münsingen
2524
Einwohnergem.
Münsingen
2529
Einwohnergem.
Münsingen
2540
Einwohnergem.
Münsingen
1037
2137
607'832 192'030 1481
Total
138
611
146
442
1'003
190
714
1'974
282
1'232
2'414
340
1'559
2'042
929
915
1'358
Kanton Bern AGG
Kanton Bern
Kanton Bern TBA
Nationalstrassen
32'734
31'810
64'543
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
58
Bericht Walderhaltung - Anhang
2. Forstliche Bauten
2.1 Waldstrassen
2.1.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 14
Der Aareweg unterhalb der Badi Münsingen in Richtung Raststätte Münsingen wird
auf einer Länge von 1'306 m neu angelegt. Der neue Aareweg dient als Unterhalts- und Waldbewirtschaftungsweg: Breite des Aarewegs: 3.0 m.
Durch die Verlegung des Aarewegs näher zur Autobahn wird die Beeinträchtigung
durch Lärmimmissionen noch grösser (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A).
2.1.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.2 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 14 werden verschiedene Umweltmassnahmen
realisiert (siehe MBU).
Die Massnahmen zur Vernetzung der Amphibienpopulation (FA.14.01,
FA.14.02, FA.14.04, FA.14.05) erfordern eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute. Bestehende Mulden werden abgetieft, entbuscht und Asthaufen in der
2
Umgebung angelegt. Insgesamt wird eine Fläche von ca. 750 m beansprucht.
Lage der Kleinweiher siehe Plan D und B.
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Feuerstellen
3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 14, Beurteilung
Beim Widerlager der ehemaligen Militär-Brückenstelle besteht ein grosser Rastplatz mit Feuerstellen. Als Ersatz werden am Aareufer zwei neue Feuerstellen von
Typ 1 erstellt. Lage siehe Plan D.
3.1.2 Standortgebundenheit
Die wasserbauliche Massnahme wird am Standort der heutigen Feuerstelle realisiert (siehe Plan D). Eine Verschiebung der Feuerstelle ist daher notwendig (TB,
5.18).
3.1.3 Wichtige Gründe
Ersatz der bestehenden Feuerstelle als attraktives Naherholungsgebiet. Das Gewässer wird zugänglich. Siehe auch Kapitel 7.2 BW.
3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Verschiebung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe auch BW, 7.2).
3.2 Info-Standorte
Im Gebiet der Massnahme 14 werden zwei Info-Standorte bei km 15.400 und km
16.700 erstellt (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
59
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 15:
Verbreiterung Hunzigenau oberhalb Hunzigenbrücke
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Verschiedene Massnahmen wurden im Zuge der „Sofortmassnahmen Hochwasser
2005“ in der Verbreiterung Hunzigenau oberhalb Hunzigenbrücke bereits realisiert.
Die notwendigen waldrechtlichen Bewilligungen wurden bereits im Rahmen der
Realisierung der Sofortmassnahmen eingeholt (siehe TB, 5.19).
2. Forstliche Bauten
Es werden keine neuen Forstlichen Bauten in Massnahme 15 erstellt. Die notwendigen waldrechtlichen Bewilligungen wurden bereits im Rahmen der Realisierung
der Sofortmassnahmen eingeholt (siehe TB, 5.19).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung
Im Gebiet der Massnahme 15 werden zwei Info-Standorte erstellt. Bei km 17.000
wird ein Signal für Boote erstellt. Lage und weitere Informationen dazu siehe BIF,
Plan D, BW, 7.2.
3.2 Aussichtsplattform
3.2.1 Beschreibung der Aussichtsplattform in Massnahme 15, Beurteilung
Zum Schutz des wertvollen Naturraums „Baggersee“ werden Massnahmen zur
Besucherinformation und -führung getroffen. Am Brückenkopf der südlichen Fussgängerbrücke wird eine einfache Aussichtsplattform installiert (nur Zaun um den
Weg). Kombiniert mit einer Infostele wird hier die Sicht auf den Baggersee, die
Aare und den Auenwald mit Erosionsufer ermöglicht (BIF, Plan D).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
60
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 16:
Verbreiterung Hunzigenau unterhalb Hunzigenbrücke
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Das Aareufer (Prallufer) ist auf der ganzen Länge mit einem ca. 550 m langen Betonleitwerk verbaut und dementsprechend strukturarm. Im Zuge der „Sofortmassnahmen Hochwasser 2005“ wurde entlang der Autobahn A6 bereits ein 600 m
langer Hochwasser- und Lärmschutzdamm inkl. Waldbewirtschaftungsweg realisiert. Die für den Bau des Dammes entlang der Autobahn notwendigen waldrechtlichen Bewilligungen wurden bereits im Rahmen der Realisierung der Sofortmassnahmen eingeholt.
Die Hunzigenbrücke und die ausgebauten Wege mit dem Bootshaus und dem
alten Brückenkopf wirken entlang dem rechten Aareufer als Barriere für die Längsvernetzung zwischen den wertvollen Landschaftselementen in der „neuen“ Hunzigenau und der Chlihöchstettenau.
Entlang dem Aareufer wird eine Baupiste erstellt, das 550 m lange Betonleitwerk
wird unter gleichzeitiger Vornahme von Initialbaggerungen abgebrochen. Ebenfalls
abgebrochen wird das gemeindeeigene Bootshaus 102B (ca. 40 m unterhalb der
Hunzigenbrücke). Gestaltung einer Verbreiterung durch die Aare (passiv). Bau von
neuen Buhnen zur Sicherung des Aarewegs (Prallufer) und zusätzlichen Sicherungen, falls die Erosion über das zulässige Mass hinaus wirkt (TB, 5.20). Dafür sind
2
temporäre Rodungen von insgesamt 16'261 m nötig.
Der Waldstreifen zwischen Damm und Aare weist vorwiegend Ulmen-EschenAuenwald auf. Zwischen Damm und Autobahn besteht ein Mosaik aus UlmenEschen-Auenwald und (an erhöhten Stellen) ehemaligem Zweiblatt-Eschenmischwald auf Auenböden in Ausbildung mit Weisser Segge; im südlichen Teil liegt ein
Seggenried. Die Bestockung ist wenig bis mässig beeinflusst.
Die Massnahme wird als zweitletzte Etappe realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier
aufgelistet: Stoppen der Sohlenerosion durch Geschiebeeintrag aus der Aareverbreiterung. Vielfältiges naturnahes Aareufer durch Eigendynamik der Aare und
strukturbildende Verbauungen bei Erreichen der Interventionslinie. Verbesserte
Vernetzung der Lebensräume zwischen Hunzigenau und Chlihöchstettenau für alle
Organismengruppen (TB, 5.20).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Der Verlauf der Autobahn gibt die möglichen Bereiche für wasserbauliche
Verbreiterungen in diesem Abschnitt weitgehend vor.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
61
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft entsteht (siehe BW, 4.5). Die vorgesehenen
Massnahmen werden im Fachbereich Fauna-Flora-Wald eine Verbesserung zugunsten der verschiedenen Organismengruppen bewirken:
- Vernetzung für Kleintiere, Amphibien und Reptilien
- Erhöhen des Lebensraumangebots für Fische bei allen Wasserständen (siehe
UVB, TB, 5.20)
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beschrieben. Die freie Gestaltung des Aareufers könnte nicht wie erwartet verlaufen. Für den Fachbereich Fauna-Flora-Wald
sind keine speziellen Risiken zu erwarten (TB, 5.20). Stabilitätsdurchforstung vor
Baubeginn zur Sicherung der zurückbleibenden Bestände (WA.16.01).
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
x
Rubigen
Prz.
Nr.
Grundeigentümer Temporär Definitiv
2
y
607'523 193'293 610
607'491 193'391 833
607'332 193'624 1037
[m ]
SchneiderHausmann Walter
Volmar Paul
Kanton Bern AGG
Total
2
[m ]
Total
2
[m ]
533
533
420
15'308
16'261
420
15'308
16'261
0
2. Forstliche Bauten
2.1 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 16 werden verschiedene Umweltmassnahmen
realisiert (siehe MBU).
- Die Massnahmen zur Vernetzung der Amphibienpopulationen (FA.16.02,
FA.16.03, FA.16.05) benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche
Baute im Wald. Zugunsten der z.T. bedrohten Amphibien werden bestehende
Mulden vertieft und einige neue Tümpel geschaffen. Zudem wird im umliegenden Wald für eine gute Besonnung der Tümpel der Deckungsgrad reduziert,
Holzhaufen werden angelegt. Die Massnahmen werden auf einer Gesamtflä2
che von ca. 500 m ausgeführt.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
62
Bericht Walderhaltung - Anhang
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Feuerstellen
3.1.1 Beschreibung der Feuerstelle in Massnahme 16, Beurteilung
Unterhalb der Brücke bestehen eine gut ausgebaute Feuerstelle sowie weitere
„wilde“ Feuerstellen. Die bestehende Feuerstelle soll durch eine weitere Feuerstelle von Typ 1 ergänzt werden (TB, 5.20, BIF).
3.1.2 Standortgebundenheit
Die Feuerstelle wird am bestehenden Standort eingerichtet (aus TB, 5.20). Sie liegt
im Gebiet mit erwarteter hoher regionaler Erholungsnutzung.
3.1.3 Wichtige Gründe
Ausbau der bestehenden Feuerstelle als Bestandteil des attraktiven Naherholungsgebiets in Siedlungsnähe. Die Massnahme ist Teil des Gesamtkonzepts BIF
(siehe BW, 7.2).
3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Vergrösserung der heutigen Feuerstelle steht im Einklang mit den verschiedenen Zielen des Projekts aarewasser (siehe BW, 7.2).
3.2 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung
Im Gebiet der Massnahme 16 werden zwei Info-Standorte erstellt. Einer davon wird
sich bei der Feuerstelle bei km 18.000, ein weiterer beim Eintritt ins Ruhegebiet zur
Chlihöchstettenau bei km 18.600 befinden (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2). Ein weiterer Info-Standort wird auf der gegenüberliegenden Seite der Aare bei km 18.000
erstellt.
Ein Signal für Boote (Anlegeverbot) wird unterhalb der Feuerstelle bei km 18.000
erstellt.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
63
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 17:
Ausleitung Chlihöchstettenau
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Das Aareufer ist mit zahlreichen Buhnen vor Erosion gesichert. Die Aare verläuft
weitgehend geradlinig, Strukturen werden praktisch nur durch Buhnen geschaffen.
Der Aareweg führt schnurgerade parallel zur Aare, zum grössten Teil liegt er auf
einem Damm. Bei der Chlihöchstettenau handelt es sich um eines der grössten
und wertvollsten Flachmoore zwischen Bern und Thun: Eine vielfältige Riedlandschaft mit offenen Giessen und grossflächigen Röhrichten. Es ist ein wichtiger
Fundort sehr seltener Pflanzenarten; gesamthaft finden sich je ca. acht national
und regional gefährdete Arten. Die Chlihöchstettenau ist ein Amphibienlaichgebiet
von nationaler Bedeutung. Bei den Reptilien kennt man aktuelle Vorkommen von
Ringelnatter und Zauneidechse. Ebenfalls liegt die Chlihöchstettenau im Auengebiet von nationaler Bedeutung (Auenobjekt Nr. 69 „Belper Giessen“). Bei den Flächen in der Chlihöchstettenau handelt es sich teilweise um landwirtschaftliche
Nutzfläche, welche als Streuefläche genutzt wird.
Diverse Buhnen und Längsverbauungen werden abgebrochen unter gleichzeitiger
Vornahme von Initialbaggerungen. Ab km 19.100 in Richtung Flühli wird der bestehende Dammweg partiell abgesenkt. Diese Massnahmen werden den Umfang von
Initialmassnahmen gemäss Normalien haben. Im Bereich „Bärestall“ wird zudem
2
ein Dammdurchbruch vorgesehen. Dafür ist eine definitive Rodung von 774 m
Wald nötig. Für den Abbruch der Längsverbauungen, die partielle Absenkung des
2
Wegs und die Baupisten sind insgesamt 16'789 m Wald temporär zu roden.
Dadurch wird der untere Teil der Chlihöchstettenau häufiger überflutet. An dieser
Stelle findet die passive Verbreiterung sehr langsam statt, und die bestockten Flächen werden mit grosser Wahrscheinlichkeit weiter bestehen.
Der Wald verläuft mit einigen ins Feuchtgebiet hineinreichenden Armen vorwiegend entlang des Damms. Die Auenbestände sind als Objekt Nr. 623.01 im WaldNaturschutz-Inventar erfasst. Der Wald zwischen Damm und Aare liegt vorwiegend
im Standort des Ulmen-Eschen-Auenwalds. Zwischen Damm und Autobahn liegt
ein Mosaik mit Ulmen-Eschen-Auenwald und (an erhöhten Stellen) ehem. Zweiblatt-Eschenmischwald auf Auenböden in Ausbildung mit Weisser Segge vor. Die
Bestockung ist wenig bis mässig beeinflusst.
Die Massnahme wird als zweitletzte Etappe realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier
aufgelistet: Öffnen der grossen Auenflächen im unteren Teil der Chlihöchstettenau
zugunsten einer dynamischen Entwicklung der Aare und der Auenlandschaft, Verbreiterung der Aare (siehe TB, 5.20).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
64
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Die Massnahme wird zu einem grossen Teil nicht auf Waldfläche ausgeführt
(siehe Plan D). Eine temporäre Rodung des zwischen Aare und Riedfläche
stehenden Waldstreifens ist für die Umsetzung der Massnahme unumgänglich.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen entsteht (siehe BW, 4.5). Die Dimension der
Verbreiterung im unteren Teil lässt auf neu entstehenden Sand- und Kiesinseln
dynamische Weichholzauenbestände erwarten, wo heute Riedfläche liegt.
Die Auswirkungen der geplanten Massnahmen auf Lebensräume, Flora und Fauna
sind sehr schwer abzuschätzen, da sie einerseits vom Ausmass der partiellen
Dammabsenkungen und andererseits von der Entwicklung des Wasser- und
Grundwasserstandes in der ganzen Chlihöchstettenau abhängen. Die Einleitung
von Aarewasser in die Chlihöchstettenau wird voraussichtlich grössere Riedflächen
zerstören, durch die grössere Dynamik aber auch die verschlammten Kanäle auswaschen und neue Pionierlebensräume entstehen lassen. Die heute fast stehenden Gewässer werden durch fliessende ersetzt, wodurch für einen Teil der Wasservögel Rastplätze verschwinden. Der heutige Flachmoor-Charakter der Chlihöchstettenau wird sich wesentlich verändern, viele Flachmoorelemente werden
verloren gehen. Die Öffnung der Chlihöchstettenau zur Aare bietet einerseits das
Potential für eine grossflächige naturnahe und dynamische Auenlandschaft mit
vielen neuen Lebensräumen. Dies wird aber mit grossen Verlusten für das heute
ebenfalls sehr wertvolle Flachmoor Chlihöchstettenau „bezahlt“ (TB, 5.20, UVB).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Massiver Verlust an Riedland infolge
Erosion bei Hochwasser. Die Entwicklung der Chlihöchstettenau durch die partiellen Dammabsenkungen (Einleitung von Aarewasser) ist nicht genau abzuschätzen
und damit auch nicht die Auswirkung auf Flora und Fauna (TB, 5.20, UVB).
Vorgezogene Umweltmassnahmen: Neophytenbekämpfung (MBU, VG.17.02).
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
65
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde
Rubigen
Total
Koordinaten
x
606'872
607'022
606'675
Prz.
Nr.
y
194'247
194'046 1037
194'502
606'861
194'680 1481
606'860
194'677 1529
606'673
606'924
606'810
606'472
194'519
1530
194'612
194'704
350
194'795
606'979
194'112 486
606'767
194'394 487
606'921
606'990
606'894
606'905
606'580
606'946
606'975
606'717
606'970
194'190
194'214
194'225
194'212
194'642
194'157
194'192
194'461
194'580
607'088
193'967 690
606'877
606'846
194'249
691
194'290
607'016
194'063 712
606'812
194'335 713
532
Grundeigentümer
Temporär Definitiv
2
[m ]
Kanton Bern AGG
2
[m ]
421
3'876
6'350
Schweiz.Eidgen.
293
Nationalstrassen
(ASTRA)
Einwohnergemeinde
1'156
Rubigen
235
Kobel-Brunke Armin
124
Schweizerische
150
Eidgenossenschaft 411
Erbgem.Kobel
99
Christian Gottlieb
Kobel-Brunke Armin
328
Paul
132
Lohri-Rolli Johann
220
641
Wüthrich-Schmid
Fritz
673
Schneider-Meier
Alfred Ernst
674
Schneider-Meier
Alfred Ernst
Kanton Bern TBA
OIK II
Kanton Bern TBA
OIK II
Total
2
[m ]
421
3'876
6'350
293
1'156
235
124
150
411
99
328
152
1'215
407
59
503
6
132
220
16
152
1'215
407
59
503
6
346
346
16
337
171
Erbgem. Schneider145
Weibel Peter Adolf
Erbgem. Schneider410
Weibel Peter Adolf
16'789
337
171
145
410
774
17'563
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
66
Bericht Walderhaltung - Anhang
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
17
In Massnahme 17 wird der Auslauf aus der Chlihöchstettenau bei km 19.800 pas2
siv verbreitert. Fläche: 676 m
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Für das Funktionieren der Verbreiterung der Chlihöchstettenau ist ein genügend
grosser Abfluss notwendig (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Der heutige Auenwaldbestand wird durch eine dynamische Flusslandschaft ersetzt.
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 17
Der bestehende Aareweg muss bedingt durch die Abtiefung des bestehenden
Dammes verlegt werden. Geplant ist eine 300 m lange Stegkonstruktion durch die
Chlihöchstettenau (Linienführung siehe Technischer Plan A, nicht auf Waldboden).
Bei der Autobahnunterführung Chlihöchstetten endet die Stegkonstruktion auf dem
heutigen Bewirtschaftungsweg. Von der Autobahnunterführung führt der Aareweg
über den bestehenden Bewirtschaftungsweg entlang der A6, bevor er als 1 m breiter Weg durch den Büünerain in Richtung Flühli führt. Hier wird er als Waldstrasse
auf einer Länge von 561 m neu erstellt. Während dem Bau wird direkt entlang der
Aare eine Baupiste erstellt (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A).
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 17 werden verschiedene Umweltmassnahmen
realisiert (siehe MBU, Plan B). Folgende Massnahmen benötigen eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute:
- Massnahmen zur Aufwertung der Amphibienlebensräume (FA.17.02,
2
FA.17.03): Mehrere Weiher von insgesamt 400 m Grösse werden ausgehoben, ausgelichtet und mit Holzhaufen ergänzt.
- Aufwertung Reptilienlebensräume (FR.17.06): Grosszügiges Ausholzen
entlang Weg (max. Deckungsgrad insgesamt 30–50 %); Anlage von Steinlinsen (Bollensteine, Korngrössendurchmesser 10–40 cm) im Wegbereich für
Ringelnattern.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
67
Bericht Walderhaltung - Anhang
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Info-Standorte
Im Gebiet der Massnahme 17 werden drei Info-Standorte erstellt. Zwei davon befinden sich im Wald, einer bei der Aussichtsplattform, ein weiterer beim Steganfang
(siehe BIF, Plan D, BW, 7.2).
3.2 Aussichtsplattform
3.2.1 Beschreibung der Aussichtsplattform in Massnahme 17, Beurteilung
Im Gebiet der Massnahme 17 werden zwei Aussichtsplattformen erstellt. Eine davon im Waldareal auf erhöhtem Standort am Hang unterhalb der Autobahn mit
gutem Blick auf das Gebiet (km 19.600). Die Aussichtsplattform soll den Einblick in
Auengebiet und Stillgewässer ermöglichen (TB, 5.16).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
68
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 18:
Verbreiterung beim Flühli
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Der Seitenarm im Flühli wurde bereits 1997 realisiert. Die Ufer der Insel sind nur
noch rudimentär verbaut, es konnten sich vielfältig strukturierte Naturufer ausbilden. Damit ist das Lebensraumangebot für Fische relativ hoch; es kommen verschiedene seltene Arten wie Strömer und Schneider vor. Die Insel wurde auch vom
Biber besiedelt, der hier einen ungestörten Platz und ein gutes Nahrungsangebot
fand.
Auf der Insel ist ein naturnaher Auenwald und ein wertvolles Feuchtgebiet mit zahlreichen gefährdeten und in der Aarelandschaft sehr seltenen Arten vorhanden
(Natternzunge, Lungenenzian, Grasblättriges Laichkraut). Dieses ist aber zunehmend durch die sehr grossen Goldrutenbestände bedroht.
Das Gebiet Flühli/Märchligenau ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Damit ist das Gebiet ausserordentlich artenreich und kann im Idealfall als
Quelle für die Besiedlung umgebender Lebensräume durch die gefährdeten Arten
dienen. Einziges bekanntes Vorkommen der Waldeidechse zwischen Thun und
Bern. Kernzone für die Ringelnatter.
Die vorhandenen, meist baufälligen Ufersicherungen am Aareufer (zwischen dem
Ein- und Auslauf Flühli) werden teilweise abgebrochen. Ausnahme: Bestehende
Buhnen oberhalb des Auslaufs Flühli zum Schutz des Amphibiengebiets Raintalau.
Der Einlauf in den Seitenarm Flühli wird optimiert. Beim Abbruch der Buhnen muss
die Insel mit Baggern und Dumpern befahren werden. Dies ist nur in den Wintermonaten über die bestehende Furt (Parzelle 525) möglich. Gestaltung einer grosszügigen Verbreiterung durch die Aare (passiv). Punktuelle Ufersicherung bei neuen
Querströmungen der Aare, v.a. zum Schutz der Raintalau und des Wanderwegs.
Insgesamt sind für den Abbruch der Ufersicherungen, den Bau neuer Sicherungen
2
und für Baupisten temporäre Rodungen von insgesamt 9'927 m zu tätigen (siehe
TB, 5.22, Plan D).
Auf der Insel liegt ein Ulmen-Eschen-Auenwald, teilweise als Mosaik mit ZweiblattEschenmischwald auf Auenböden. Er ist naturnah bestockt.
Die Massnahme wird als zweitletzte aller Massnahmen umgesetzt (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier
aufgelistet: Rückgang der Sohlenerosion im Aarelauf durch die geplante Aareverbreiterung (passiv) und sukzessiver Geschiebeeintrag. Die Insel bleibt von der
Erholungsnutzung weitgehend unberührt und der natürlichen Entwicklung überlassen. Die wertvollen Amphibienlaichgebiete nördlich der Insel werden erhalten und
aufgewertet (siehe TB, 5.22).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
69
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Die Massnahme erfolgt bereits in gewissen Abschnitten (z.B. km 20.400) auf
Landwirtschaftsland.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen
entsteht (siehe BW, 4.5). Die vorgesehenen Massnahmen werden zu einer zusätzlichen Aufwertung der heute schon wertvollen Lebensräume führen. Durch die
Einrichtung einer Beurteilungslinie können die Amphibienlaichgebiete bei zunehmender Wasserführung im Seitenarm geschützt werden. Die Verbesserung des
Schutzes vor Störungen durch die Naherholung wird die Bedingungen auch für
Vögel und Biber verbessern. Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer
wesentlichen Aufwertung der Gewässerlebensräume in der Aare (TB, 5.22).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Effekte beschrieben. Gefahren: Infolge Auflandung könnte
der Seitenarm Flühli bei Niederwasser austrocknen. Die freie Gestaltung des Aareufers könnte nicht wie erwartet verlaufen. Die Optimierung des Einlaufs in den
Seitenarm bildet ein gewisses Risiko für die Amphibienlaichgewässer. Dies kann
aber durch die Sicherung der Interventionslinie und zusätzliche Laichgewässer in
der Umgebung reduziert werden (siehe TB, 5.22).
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
70
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Rubigen
x
606'275
606'420
606'038
605'906
605'978
Prz.
Nr.
y
194'935
194'824 1037
195'117
195'223
2045
195'344
606'417 194'831 350
606'198 195'100 488
606'374 194'877 49
606'359
606'388
606'150
606'079
606'147
606'259
606'076
606'101
606'124
606'164
606'276
194'897
194'871
195'171
195'097
195'189
195'040
195'371
195'235
195'244
195'163
195'024
491
525
533
536
603
643
645
649
606'170 195'148 675
606'190 195'131 679
606'350 194'918 680
606'297
606'316
606'229
606'302
194'920
692
194'983
195'073 694
195'000 696
606'244 195'046 714
606'139 195'214 718
606'331 194'961 720
605'989 195'172
606'060 195'276 887
606'111 195'328
Total
Grundeigentümer
Temporär Definitiv
2
Kanton Bern AGG
Trachsel-Schafroth
Niklaus
Schweizerische Eidgenossenschaft
Kobel-Brunke Armin
Paul
Einwohnergemeidne
Rubigen
Kobel-Brunke Armin
Paul
Kobel-Brunke Armin
Paul
Lohri-Rolli Johann
Lohri-Rolli Johann
Burgergemeinde Bern
Kobel-Brunke Armin
Paul
Wüthrich Bernhard
Wüthrich Bernhard
Schneider-Meier Alfred
Ernst
Schneider-Meier Alfred
Ernst
Schneider-Meier Alfred
Ernst
[m ]
448
46
2'560
309
499
2
[m ]
Total
2
[m ]
448
46
2'560
309
499
327
327
572
572
197
197
2
10
71
38
72
46
182
32
228
19
35
2
10
71
38
72
46
182
32
228
19
35
482
482
133
133
73
73
171
639
Kanton Bern TBA OIK II 129
Kanton Bern TBA OIK II 95
Erbengem. Schneider1'136
Weibel Peter Adolf
Erbengem. Schneider196
Weibel Peter Adolf
Erbengem. Schneider107
Weibel Peter Adolf
52
Thuner-Wüthrich Hans 438
582
9'927
171
639
129
95
Kanton Bern TBA OIK II
1'136
196
107
0
52
438
582
9'927
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
71
Bericht Walderhaltung - Anhang
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
18
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die
Waldflächen in der Raintalau können teilweise unter Wasser stehen. Die passive
2
Verbreiterung auf Wald beträgt: 23'267 m
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben
Rodungsbegründung und TB, 5.22; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische
Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen
Weichholzauenstandorten ersetzt.
2.2 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 18 werden verschiedene Umweltmassnahmen
realisiert.
- Die Aufwertung der Amphibienlaichgebiete (FA.18.03) benötigen eine
waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute im Wald. Die wertvollen Amphibiengewässer im Norden der Ausleitung werden gegen die Erosion und zu
starken Nutzungsdruck geschützt. Weitere Gewässer werden aufgewertet.
Flachmoore werden zur Pflege weiterhin regelmässig gemäht (vgl. Plan B, D).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung
Im Gebiet der Massnahme 18 werden zwei Info-Standorte erstellt. Beide liegen
ausserhalb des Waldes. Auf der gegenüberliegenden Aareseite bei km 2.600 wird
auf Waldareal ein Signal zur Lenkung der Boote installiert (siehe BIF, Plan D, BW,
7.2).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
72
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 19:
Verbreiterung Märchligenau
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Von der Raintalau in Richtung Auguetbrücke verläuft der Aareweg meist parallel
zur Aare im angrenzenden Auenwald. Über weite Strecken liegt er auf einem
Damm. Zahlreiche Buhnen sichern in diesem Abschnitt das Aareufer. Die Märchligenau ist der botanisch wichtigste Bereich im Projektperimeter zwischen Thun und
Bern (mindestens 17 national oder regional gefährdete Arten). Die untere Märchligenau ist Lebensraum für mehrere Amphibienarten. In den Tümpeln im obersten
Teil, angrenzend an das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung Märchligenau – Flühli, pflanzen sich auch die stark gefährdeten Arten Kammmolch und
Laubfrosch fort. Das ökologische Potential dieses Gebietes ist sehr hoch. Der Aarelauf verläuft weitgehend geradlinig. Die heute noch vorhandenen Buhnen bilden
im sonst strukturarmen Aarelauf die wichtigsten Fischhabitate.
Die meisten vorhandenen Uferverbauungen werden abgebrochen. Dafür sind temporäre Rodungen notwendig. Der Abtransport der meist baufälligen Betonbuhnen
erfolgt bei Niederwasser (Winterzeit) über eine Baupiste entlang des Aareufers.
Der bestehende Aareweg ist schmal und als Baupiste ungeeignet. Somit wird die
alte Baumallee auf dem Damm nicht beeinträchtigt. An- und Abtransporte von
Baumaschinen und Baumaterialien sind nur über die bestehende Furt bei km 21.3
in Richtung Vorder oder Hinter Märchligen möglich. Die 3 Buhnen zum Schutz der
Amphibiengebiete Raintalau (km 20.5 – km 20.67) bleiben bestehen.
Danach folgt die Gestaltung der Verbreiterung durch die Aare (passiv) bis zur Interventionslinie. Dadurch wird Geschiebe zur Stabilisierung der Aaresohle eingetragen. Sobald die heute definierte Interventionslinie erreicht wird, sind gezielte
Sicherungsmassnahmen zu treffen. Für den Abbruch der Uferverbauungen und die
2
Sicherungsmassnahmen sind temporäre Rodungen von insgesamt 15'849 m
notwendig. Die Aare gestaltet die beiden Seitenarme bis zur Interventions- bzw.
Beurteilungslinie selber (passiv). Sukzessiver Eintrag von Geschiebe zur Stabilisierung der Aaresohle. Die Pfadihütte bei km 21.99 wird abgebrochen. Bau von Ufersicherungen (z.B. Buhnen oder Längsverbau), falls die Erosion über das zulässige
Mass hinaus wirkt.
Im nördlichsten Bereich befindet sich das Objekt Nr. 356.04 des Wald-NaturschutzInventars mit Standorten des ehemaligen Ulmen-Eschen-Auenwaldes, teilweise in
Übergängen zum Schachtelhalm-Grauerlenwald bzw. Seggen-SchwarzerlenBruchwald. Im Bereich des Damms liegen Standorte des Ulmen-EschenAuenwalds und Zweiblatt-Eschen-Mischwalds auf Auenböden in Ausbildung mit
Weisser Segge. Stellenweise Übergänge zu Silberweiden-Auenwald und Grauerlen-Auenwald. Die Wälder sind naturnah bestockt.
Die Massnahme wird in Etappe 8, im letzten Drittel der Umsetzung der Massnahmen, realisiert (BW, 2.4).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
73
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier
aufgelistet: Sukzessiver Geschiebeeintrag und Stoppen der Sohlenerosion durch
die Aareverbreiterung. Schutz, Erhaltung und Aufwertung der wertvollen Feuchtgebietsflächen während und nach der Bauzeit, Sicherung durch gezielte Besucherlenkung, Entwicklung einer breiten Flussauenlandschaft in Kombination mit MN 20,
Aufwertung der Strukturvielfalt im Uferbereich (TB, 5.22).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen
nimmt zu (siehe BW, 4.5).
Die wasserbaulichen Massnahmen führen zu einer wesentlichen Verbesserung der
Gewässerlebensräume in der Aare. Die Aufwertung des Gewässerlebensraums
wird vor allem in Kombination mit der MN 20 (Belp) bedeutend, es wird eine breite
Flussauenlandschaft entstehen. Die Vegetation der Feuchtgebiete ist sehr empfindlich gegenüber Änderungen des Grundwasserstandes und gegenüber Trittbelastung. Deshalb ist eine sorgfältige Planung aller Arbeiten zentral, damit Verluste
vermieden werden können. Der Grundwasserstand muss während einer längeren
Periode vor, während und nach den Bauarbeiten überwacht werden. Mittels dieser
Massnahmen kann das wichtige Flachmoor Märchligenau weitgehend erhalten
werden (TB, 5.22).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beschrieben. Gefahr: Die freie Gestaltung des
Aareufers könnte nicht wie erwartet verlaufen. Die Risiken im Bereich Fauna-FloraWald sind wegen der empfindlichen Feuchtgebietsflora relativ hoch. Eine sehr
sorgfältige Planung mit Baubegleitung und Fachexperten ist zentral für eine erfolgreiche Realisierung der Massnahme.
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
74
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde
Koordinaten
x
Prz. Nr.
Grundeigentümer
2
y
[m ]
Muri bei Bern 604'838 196'393 175
604'870 196'356 139
604'745 196'451 56
604'854
604'920
604'971
604'973
604'903
604'993
Allmendingen 605'876
605'915
196'356
196'291
196'257 2068
196'146
196'270
196'239 3263
195'348
603
195'364
605'825 195'324
605'677 195'409
605'802 195'300
605'088
604'988
605'047
605'054
605'241
605'268
Temporär
Einwohnergemeinde
Muri
Burgergem. Bern
Einwohnergemeinde
Muri
Kanton Bern AGG
Burgergem. Bern
Burgergem. Bern
1'896
Salie-Schmid Sadrudin + Nathalie
1'858
Kanton Bern AGG
195'952
196'253
196'051 270
196'034
195'774
949
195'752
Burgergem. Bern
Burgergem. Bern
Total
Definitiv Total
2
[m ]
2
[m ]
429
429
677
677
156
156
1'764
1'064
769
912
233
86
1'141
142
1'764
1'064
769
912
233
86
1'141
142
943
943
67
67
12
12
7'223
69
68
22
3
68
15'849
7'223
69
68
22
3
68
15'849
0
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
19
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung beträgt: 10'653 m
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben
Rodungsbegründung und TB, 5.22; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die Fläche der Hartholzauenwälder nimmt ab.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
75
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 19
Es wird ein neuer Weg von einer Breite von 2 m gebaut. Nur ein kleiner Teil von
68 m verläuft im Waldareal oder am Waldrand (siehe TB, 5.9, Plan D, Plan A). Der
Aareweg in der Märchligenau wird verlegt. Er bleibt bis zu einer Wassermenge von
ca. 300 m /s begehbar.
3
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 19 werden verschiedene Umweltmassnahmen
realisiert.
- Zur Vernetzung der Amphibienpopulation (FA.19.03, FA.19.05) werden
2
mehrere Mulden von insgesamt 250 m ausgehoben. Rundum wird Totholz
gefördert und eine ausreichende Besonnung durch Waldverträge sichergestellt
(WA.19.01, 19.02).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung
In der Umgebung der Massnahme 19 werden sechs Info-Standorte erstellt. Derjenige in der Märchligenau (km 21.950) liegt vollständig im Wald. Der Info-Standort
bei der Raintalau und derjenige bei der Auguetbrücke (km 22.170) liegen am Waldrand (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
76
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 20:
Verbreiterung Giessenbad
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Das Ufer beim Giessenbad befindet sich im Prallbereich der Aare. Entlang des
Gewässerufers verläuft der Hochwasserschutzdamm mit dem Aareweg. Dieser ca.
3.5 m hohe, äusserst geradlinige Damm mit Buhnen schützt das dahinter liegende
Betriebsgelände des Flughafens Belp. Der Uferdamm ist in gutem Zustand. Parallel, aber getrennt von der Aare verläuft das Giessensystem. Aareseitig ist das Ufer
sehr monoton mit stellenweise kleinräumigen Strukturen durch Buhnen und andere
Verbauungselementen. Mehrere unterschiedlich wertvolle Amphibienlaichgewässer
befinden sich im Perimeter. Für Säuger und Vögel bildet der grossflächige und
wegen seiner schlechten Zugänglichkeit relativ störungsarme Auenwald ein wertvolles Rückzugsgebiet.
Parallel zur Giesse, in ca. 15-20 m Entfernung, wird ein neuer Damm mit Uferschutzbauten (Natursteinbuhnen) erstellt. Die Krone mit einer Breite von 3.0 m liegt
auf der gleichen Höhe wie der bisherige Damm. Der Damm muss aufgrund des
Strömungsangriffs, verursacht durch die Aussenkurve der Aare, mit einer Ufersicherung aus Buhnen auf seiner ganzen Länge gesichert werden. Die starken
Strömungen und die damit verbundenen hohen Schleppspannungen verlangen
einen Kolkschutz. Die Buhnen werden deshalb bis unter die Kolktiefe von 2-3 m
fundiert. Für Damm und Buhnen muss temporär gerodet werden. Nach Fertigstellung des neuen Hochwasserschutzdamms wird die bestehende Uferverbauung
entlang der Aare bereichsweise bis auf die Sohle rückgebaut. Der Rückbau erfolgt
im schmalen Bereich zwischen km 20.900 und 21.200, im Mittelbereich um km
21.400 und im Endbereich zwischen ca. km 21.650 und 21.800. Dafür sind defini2
tive Rodungen von 12'159 m notwendig. Dazwischen wird temporär gerodet.
2
Insgesamt werden für Damm, Uferverbau und Baupisten 25'070 m temporär gerodet. Durch diesen teilweisen Rückbau des bestehenden Damms wird das Zwischengebiet mit dem Auenwald der Aare übergeben. Die Aare kann dabei die Zone bis an den neuen Damm frei gestalten (siehe Plan D, TB, 5.24).
Der hohe und steile Aaredamm trennt heute den Auenwald gänzlich von der Aare
ab. Der naturnahe Auenwald zwischen Jägerheim und Giessenbad besteht aus
Zweiblatt-Eschenmischwald, kleinflächig dazwischen auch aus Ulmen-EschenAuenwald, entlang des Damms und in Mulden aus Seggen-Schwarzerlen-Bruchwald. Beim Giessenbad besteht ein abwechslungsreiches Relief mit Wällen und
Mulden. Die grosse nördliche Fläche weist ein Mosaik von Zweiblatt-EschenMischwald und Ulmen-Eschen-Auenwald, dazwischen vor allem in nördlicher Hälfte Übergänge zu Seggen-Schwarzerlen-Bruchwald mit einer starken Strauchschicht und viel Totholz auf (siehe UVB, TB 5.24).
Die Massnahme wird in Etappe 8, im letzten Drittel der Umsetzung der Massnahmen, realisiert (BW, 2.4).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
77
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier
aufgelistet: Bis an den neuen Hochwasserschutzdamm kann sich die Aare selbstständig Seitenarme oder Verbreiterungen schaffen. Durch den massiv vergrösserten Abflussquerschnitt wird der Hochwasserschutz erhöht. Das vorhandene Kiesmaterial wird durch die Aare abgetragen, wodurch sich die Tiefenerosion im Aarelauf reduziert. Zudem: Geschiebeeintrag von alten Dammfragmenten in den
Hauptarm der Aare, Schaffung eines grosszügigen Flussraums und natürlichen
Uferbereichs, langfristige Sicherung der Grundwasservorkommen, Entwicklung
einer dynamischen Flussauenlandschaft auf grosser Fläche im Zusammenhang mit
Massnahme 19 (siehe TB, 5.24).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen
entsteht (siehe BW, 4.5). Der Waldstreifen zwischen Giesse und Damm dient als
Sichtschutz sowie als Längsvernetzungselement für Wild und Kleintiere. Der Lebensraum Giesse wird durch die Massnahmen nicht direkt tangiert und vor negativen Auswirkungen während der Bauphase geschützt. Durch die Realisierung der
Massnahme geht längerfristig ein heute wertvoller naturnaher Auenwald verloren,
zusätzlich auch Laichgewässer für Amphibien. Die wertvollsten Bereiche für Amphibien sind aber nicht betroffen. Durch die Entwicklung einer dynamischen Flussauenlandschaft werden aber neue, ebenso wertvolle Lebensräume entstehen. Dies
wird insbesondere den Gewässerlebensraum der Aare aufwerten. Durch die frühzeitige Schaffung von Ersatz- und Zusatzgewässern für die Amphibien und die
reptiliengerechte Bauweise des Dammes wird sich für viele Tiergruppen eine Aufwertung ergeben (siehe TB, 5.20). Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche Vegetationssukzession (Naturverjüngung)
und Initialpflanzungen insbesondere von seltenen Baum- und Straucharten
(WA.Allg.02).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Einflüsse beschrieben. Vorübergehende Herabsetzung der
natürlichen Filterwirkung der Aaresohle. Durch den hohen Nutzungsdruck im Raum
Belp können Teile der Auenlandschaft durch Störungen deutlich beeinträchtigt
werden. Hier ist mit Besucherlenkung und Information für einen ausgleichenden
Schutz zu sorgen. Die Dynamik der Aare kann nicht genau eingeschätzt werden.
So sollten allenfalls für die Phase 2 weitere Umweltmassnahmen möglich sein,
damit sich negative Entwicklungen verhindern lassen. Stabilitätsdurchforstung
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
78
Bericht Walderhaltung - Anhang
ausserhalb des neuen Dammes vor Baubeginn zur Verringerung von Schäden am
verbleibenden Bestand nach Extremereignissen (z.B. Nassschnee, WA.20.02).
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Belp
Total
x
605'366
605'132
604'911
605'351
605'492
605'238
605'042
604'876
604'914
605'056
604'923
605'381
605'133
605'491
605'504
605'219
605'013
604'829
604'861
604'895
604'867
604'886
Prz.
Nr.
y
195'507
195'756
196'080
195'491
195'423
14
195'560
195'700
196'109
195'680
195'712
196'081
195'513
195'773
195'432
195'415 1'422
195'676
195'940
196'234
196'186
196'111
196'138 561
196'122
Grundeigentümer
Temporär Definitiv
2
[m ]
Kanton Bern AGG
2
[m ]
1'988
474
1'311
4'267
12
2'713
4'323
48
8
8'950
3'462
3'914
954
Kanton Bern AGG
377
3
1'121
1'224
59
843
Erbengemeinschaft
935
Glaser Andreas
187
25'070
56
12'159
Total
2
[m ]
1'988
474
1'311
4'267
12
2'713
4'323
48
8
8'950
3'462
3'914
954
377
3
1'121
1'224
59
843
56
935
187
37'229
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
20
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie selber bestimmen (= passive Massnahme). Die pas2
sive Verbreiterung beträgt: 47'427 m
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
79
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.1.3 Notwendigkeit
Die passiven Verbreiterungen liefern das Geschiebe für die Stabilisierung der Sohlenerosion und der damit verbundenen Sicherung des Grundwassers (siehe oben
Rodungsbegründung und TB, 5.7; BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische
Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen
Weichholzauenstandorten ersetzt.
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 20
Der Aareweg verläuft entlang der Aare auf dem bestehenden Hochwasserschutzdamm. Der Zugang zum Gewässer ist erschwert und durch die Höhe des Damms
kaum nutzbar. Der neue Aareweg wird auf dem neuen Damm verlaufen. Es werden 1'184 m' neuer Weg von einer Breite von 3 m gebaut (siehe TB, 5.9, Plan D,
Plan A). Der Aareweg wird auf den neuen Hochwasserschutzdamm verlegt. Der
Zugang für Fussgänger im Bereich der Aareverbreiterung wird gewährt. Der Zugang zum Giessenlauf wird jedoch durch einen Zaun oder natürliche Schranken
mit stacheliger Bepflanzung erschwert.
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 20 werden verschiedene Umweltmassnahmen
realisiert (siehe MBU, Plan B). Folgende benötigen eine waldrechtliche Bewilligung
als Forstliche Baute:
- Reptiliengerechter Dammverbau (FR.20.02): Einbau von 40 Kleinstrukturen
(Baumstrünke, Asthaufen, Bollsteine) auf der südwestexponierten Dammseite
für die Ringelnatter.
- Ersatzgewässer Amphibienlaichgebiete (FA.20.01, FA.20.02 FA.20.03):
2
Vorhandene Mulden werden ausgelichtet und auf einer Fläche von ca. 500 m
neue ausgehoben.
- Mager- und Trockenstandorte (VG.20.01): Lockere Bestockung auf der Südseite des Dammes wird durch Waldverträge (WA.20.02) erhalten. Auf der
Nordseite wird die gefährdete Behaarte Karde angesiedelt.
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Ein- und Auswasserungsstelle
3.1.1 Beschreibung der Ein- und Auswasserungsstelle in Massnahme 20, Beurteilung
Heute besteht keine Ein- und Auswasserungsstelle im Gebiet der Massnahme 20.
Die Ein- und Auswasserungsstelle bietet Bootsfahrern die Möglichkeit, vor Belpau
Nord auszuwassern (siehe BIF und BW, 7.2).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
80
Bericht Walderhaltung - Anhang
3.1.2 Standortgebundenheit
Das Aareufer ist bei Massnahme 20 ausschliesslich mit Wald gesäumt (kein Landwirtschaftsland in der Nähe, siehe Plan A, BW, 7.2).
3.1.3 Wichtige Gründe
siehe BW, 7.2.
3.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
siehe BW, 7.2.
3.2 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung
In der Umgebung der Massnahme 20 werden drei Info-Standorte erstellt. Zwei
davon liegen im Wald auf dem Damm beim Jägerheim (km 20.800) und bei der
Auguetbrücke (km 22.170) (siehe BIF, Plan D, BW, 7.2).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
81
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 24:
Verbreiterung Elfenau
1. Rodung
1.1 Beschreibung
In diesem Abschnitt ist das Aareufer entlang des Elfenauweihers mit Betonplatten
gesichert. Sie sind in einem baufälligen Zustand. Weiter flussabwärts beim Elfenau-Mätteli wird das Ufer durch andere Hartverbauungen gesichert: Blöcke direkt
entlang des Uferwegs, Betonbuhnen sowie zwischen den Buhnen parallel zum
Ufer verlaufende vorgelagerte Blöcke. Die Buhnen sind teilweise in baufälligem
Zustand. Bei der russischen Botschaft ist das Ufer mit baufälligen Betonplatten
gesichert.
Der Elfenauweiher ist heute gewässerökologisch stark beeinträchtigt (Verschlammung). Er ist wichtiges Ruhe- und Brutgebiet für Wasservögel. Die Röhrichtbereiche sind floristisch sehr wertvoll. Zudem ist die Elfenau ein Amphibiengebiet von
nationaler Bedeutung (BE71). Die Nähe zur Stadt Bern führt zu einem hohen Nutzungsdruck durch die Naherholung.
Für die gesamte Massnahme 24 muss zuerst die Kanalisationsleitung, die direkt
dem Aareweg folgt, verlegt werden. Dabei wird im Bereich des Elfenauweihers das
Microtunnelling-Verfahren angewandt. Wald ist hier nicht betroffen. Bei der russischen Botschaft wird jedoch ein herkömmliches Verfahren angewandt und temporäre Waldrodungen sind unumgänglich (siehe Plan D). Nach der Verlegung der
Leitung wird in Phase 2 die bestehende Leitung rückgebaut und die baufällige Uferverbauung abgebrochen. Der heute vom Hauptlauf der Aare abgetrennte Elfenauweiher wird durch eine neue Ausleitung in den Aarelauf integriert. Der heutige
Damm wird so zur Insel (siehe Plan A). Um die heutige Geradlinigkeit der Aare zu
brechen, wird die neue Insel eine geschwungene Form erhalten. Das Ufer der Insel
sowie der Einlaufbereich des Krebsbachs werden mit Uferverbauungen geschützt.
Für die neue Ausleitung, den Rücklauf und den Bau der Insel sind definitive Ro2
dungen von 7'640 m Wald nötig. Zum Bau der Insel, zur Verlegung der Leitung
2
und für die Baustellenzufahrten werden 12'489 m Wald temporär gerodet (siehe
Plan D). Im Bereich des Elfenauweihers kann sich die Aare hinter der Insel selbständig ein Bett schaffen (passive Verbreiterung, siehe TB, 5.25).
Das Gebiet des Elfenauweihers und der angrenzenden Hangwälder sind im Objekt
Nr. 351.07 des Wald-Naturschutz-Inventars erfasst. Im Bereich der zwei Dämme
liegt ein Ulmen-Eschen-Auenwald. Zwischen innerem Damm und Weiher hat es
kleine Flächen mit Seggen-Schwarzerlen-Bruchwald, und auf der Halbinsel und im
südlichen Teil liegt ein ehemaliger Zweiblatt-Eschen-Mischwald auf Auenböden in
Ausbildung mit Weisser Segge. Im Übergang vom Hangwald zum Weiher schmaler
Streifen mit Silberweiden-Auenwald. Der Hangfuss mit seinem natürlichen und
ungestörten Übergang zwischen steilem Waldhang, Flachmoorelementen und dem
Weiher bzw. der Giesse bildet einen sehr wertvollen Lebensraum.
Die Massnahme wird in Etappe 6, in der Mitte der verschiedenen Etappenumsetzungen, realisiert (BW, 2.4).
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
82
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
Zusätzlich zu Kapitel 4.1 BW sind folgende massnahmenspezifischen Gründe hier
aufgelistet: Der Abflussquerschnitt wird durch die Ausleitung beträchtlich vergrössert. Das vorhandene Kiesmaterial wird durch die Aare abgetragen, wodurch sich
die Tiefenerosion im Aarelauf reduziert. Die bestehende Kanalisationsleitung wird
heute durch die baufällige Ufersicherung entlang der Aare "geschützt". Die Gefahr
eines Leitungsbruchs wird mit dem Verlegen der Leitung ausserhalb des Gewässerraums massiv reduziert. Der bestehende Weiher versandet - namentlich bei
Hochwasserereignissen - zunehmend. Durch die Anbindung des Elfenauweihers
an die Aare mittels Seitenarm wird es zu keiner Verlandung mehr kommen (siehe
TB, 5.25).
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Im stark besiedelten Gebiet der Umgebung der Stadt Bern ist dies einer der
wenigen Standorte, an denen eine Verbreiterung überhaupt möglich ist.
- Die baufälligen Uferverbauungen auf diesem Abschnitt müssen ersetzt werden.
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
Die Landschaft wird sich verändern: Der Anteil an Hartholzauenwäldern nimmt ab.
Eine dynamischere Flusslandschaft mit Pionierstandorten und Weichholzauen
entsteht (siehe BW, 4.5).
Wichtige bestehende Amphibienlaichgewässer werden längerfristig durch die Aare
wegerodiert. Betroffen ist insbesondere der stark gefährdete Kammmolch. Mittels
der vorgesehenen phasenweisen Realisierung der Massnahmen sollte durch die
Ersatzgewässer mindestens eine Erhaltung der bestehenden Population zu erwarten sein. Die unteren Bereiche des Elfenauweihers werden sich zu einer Flusslandschaft entwickeln. Es ist wahrscheinlich, dass somit Teile des Wasservogelrastplatzes verschwinden werden. Für den Lebensraum Aare und die Gewässerorganismen im engeren Sinne ist mit einer deutlichen Aufwertung zu rechnen. Negative Auswirkungen sind hier nicht zu erwarten (siehe TB, 5.25).
Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche
Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere von
seltenen Baum- und Straucharten (MBU, WA.Allg.02). Die neue Insel wird in einem
kleinen Teil auf Landwirtschaftsland geschaffen. Die ganze Insel wird bestockungsfähig sein. Hier ist u. U. eine zusätzliche bestockte Fläche denkbar.
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beschrieben.
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
83
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Bern
Muri
Total
x
602'003
602'265
602'163
602'126
601'772
601'798
602'405
602'125
601'745
601'724
601'955
602'314
602'148
601'756
602'044
601'721
602'243
601'747
601'755
y
197'644
197'418
197'494
197'530
197'964
197'995
197'269
197'555
197'987
198'043
197'681
197'346
197'495
197'973
197'587
198'041
197'411
197'989
198'022
Prz.
Nr.
Grundeigentümer
Temporär Definitiv
2
[m ]
978
1226
Einwohnergemeinde
4'844
Bern Städt. Liegen75
schaftsverw.
329
1'363
215
26
Stadtbauten Bern
326
2
[m ]
418
2'439
207
675
950
2'951
4'020
Kanton Bern AGG
1087
Russische Föderation
601'718 198'069
1106
602'533 197'155
602'500 197'160
16
194
2'376
292
1'067
23
752
Russische Föderati249
on
Einwohnergemeinde 108
Muri
249
12'489
Total
2
[m ]
418
2'439
207
4'844
75
329
1'363
215
26
326
675
950
2'951
194
2'376
292
1'067
23
752
249
7'640
108
249
20'129
2. Forstliche Bauten
2.1 Passive Verbreiterungen
2.1.1 Beschreibung der vorgesehenen passiven Verbreiterungen von Massnahme
24
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wird die Aare ihren Lauf innerhalb der Interventionslinie hinter der Insel beim heutigen Elfenauweiher z.T.
selber bestimmen (= passive Massnahme). Die passive Verbreiterung beträgt:
2
8'588 m (siehe Plan D)
2.1.2 Standortgebundenheit
Siehe BW, 7.1.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
84
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.1.3 Notwendigkeit
Der Abflussquerschnitt wird durch die Ausleitung beträchtlich vergrössert. Das
vorhandene Kiesmaterial wird durch die Aare abgetragen, wodurch sich die Tiefenerosion im Aarelauf reduziert (siehe oben Rodungsbegründung und TB, 5.25;
BW, 3).
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Die heutigen, ehemaligen Hartholzauenwälder werden durch eine dynamische
Flusslandschaft mit wertvollen, an der Aare zwischen Bern und Thun seltenen
Weichholzauenstandorten ersetzt.
2.2 Waldstrassen
2.2.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 24
Im Bereich des Elfenauweihers und der russischen Botschaft werden neue Aarewege von einer gesamten Länge von 643 m angelegt. Beim Elfenauweiher werden
die Wege 3 m breit, bei der russischen Botschaft 2m breit (siehe TB, 5.9, Plan D,
Plan A).
2.2.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.2.3 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
2.3 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 24 werden verschiedene Umweltmassnahmen
realisiert. Eine waldrechtliche Bewilligung benötigen acht Massnahmen zugunsten
der Amphibienpopulation (FA.24.01, 24.04 bis 24.07, FA.24.09, FA.24.10,
FA.24.12). Massnahme FA.24.12 dient der Aufwertung der vorhandenen Fortpflanzungsgewässer des Kammmolches. Sie sollen ausgelichtet werden. Die Gewässer
müssen so lange vor der Umgestaltung und der regelmässigen Überschwemmung
durch die Aare geschützt werden, bis sich die Population in den noch zu erstellenden Ersatzgewässern von selbst sicher etabliert hat. Die restlichen zu bewilligenden Amphibienmassnahmen dienen als Ersatzgewässer und umfassen eine Ge2
samtfläche von ca. 980 m (siehe MBU, Plan B und D).
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung
Im Gebiet der Massnahme 24 werden fünf Info-Standorte erstellt. Drei davon liegen
im Wald: Einer bei der Aussichtsplattform beim Elfenauweiher, der Zweite bei der
russischen Botschaft und der Dritte beim Waldeingang Plattacher.
Vor der neu zu erstellenden Ausleitung zum Elfenauweiher wird ein Signal zur
Verkehrslenkung installiert: Anlegeverbot rechtsufrig für die nächsten 600 m. Weitere Infos siehe BIF, Plan D, BW, 7.2.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
Bericht Walderhaltung - Anhang
3.2 Aussichtsplattform
3.2.1 Beschreibung der Aussichtsplattform in Massnahme 24, Beurteilung
Zum Schutz des wertvollen Naturraums Elfenau werden Massnahmen zur Besucherinformation und -führung getroffen. Bei der Brücke zur Insel wird eine Aussichtsplattform eingerichtet und bietet einen Ausblick auf das Schutzgebiet (siehe
MB BIF, Plan D).
85
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
86
Bericht Walderhaltung - Anhang
Waldrechtliche Beurteilung Massnahme 25:
Aufwertung Fähre bis Eichholz
1. Rodung
1.1 Beschreibung
Auf den ersten ca. 400 m der Massnahme (zwischen km 25.000 - 25.400) fliesst
die Aare geradlinig. Ab km 25.400 bis 25.900 bildet das Könizer Ufer die Aussenkurve. Das Prallufer ist entsprechend hart verbaut. Die steilen Böschungen sind
durchgehend bestockt. Unter dem inneren (weiter von der Aare gelegenen) der
beiden Aarewege liegen die Aaretal- und die Kanalisationsleitung. Die Aare verläuft
hier in einem schmalen, hart verbauten Kanal. Die Lebensraumstrukturen für Fische sind sehr monoton, Unterstände und Ruhezonen sowie Flachufer fehlen fast
völlig. Die Schnydere (hangwassergespeister Weiher zwischen Aaredamm und
Hangfuss) ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung (BE116).
Die bestehenden harten Uferverbauungen werden entfernt. Das Ufer wird auf seiner ganzen Länge durch überströmbare Buhnen geschützt. Diese verlaufen z.T. in
der heutigen Gewässerfläche und z.T. auf heutigem Waldareal. Flachere Uferböschungen ermöglichen einen leichteren Zugang zum Gewässer. Infolge der flacheren Böschungen fällt der äussere Uferweg (näher bei der Aare gelegen) weg. Dafür
wird der verbleibende Weg verbreitert und ausgebaut. Für die neuen Gewässer2
und Buhnenflächen sind definitive Rodungen von insgesamt 4'758 m notwendig.
2
Für Baustellenzufahrten und Materiallagerungsplätze werden 8'799 m Wald temporär gerodet (siehe Plan D, TB 5.26).
Von der Gürbemündung bis gegen das Eichholz befindet sich das Objekt Nr.
355.01 des Wald-Naturschutz-Inventares. Standorte am Hang: LungenkrautBuchen-Wald. Im Bereich des Teiches und südlich davon Seggenried/Schwarzerlen-Bruchwald. Die Flächen sind naturnah bestockt (UVB, 9.1).
Die Massnahme wird in Etappe 6 in der Mitte aller Massnahmenumsetzungen realisiert (BW, 2.4).
1.2 Rodungsvoraussetzungen
1.2.1 Wichtige Gründe: Weshalb ist das Vorhaben wichtiger als die Walderhaltung?
In diesem Abschnitt der Aare wird das Ufer vor Erosionen durch überströmbare
Buhnen gesichert (siehe TB, 5.26). Zusätzliche Gründe für das gesamte Projekt
siehe BW, 4.1.
1.2.2 Standortgebundenheit: Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden?
- Die Realisierung des gesamten Projekts setzt die Realisierung der Einzelmassnahmen voraus. Standortbegründungen zum Gesamtprojekt im Kapitel
4.2 BW.
- Auf diesem Abschnitt grenzt nur Wald an die Aare.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
87
Bericht Walderhaltung - Anhang
1.2.3 Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur- und Landschaftsschutz aus?
In Massnahme 25 sind für Natur- und Landschaftsschutz keine negativen Auswirkungen zu erwarten, eine Verbesserung der Lebensräume sowohl für Fische wie
auch für Amphibien und Reptilien ist wahrscheinlich (TB, 5.26).
Die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen erfolgt durch natürliche
Vegetationssukzession (Naturverjüngung) und Initialpflanzungen insbesondere von
seltenen Baum- und Straucharten (WA.Allg.02).
1.2.4 Gefährdung der Umwelt: Wie wirkt sich das Vorhaben auf Naturereignisse
aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf Immissionen?
In BW 4.4 sind die Auswirkungen auf die Umwelt und die Massnahmen zur Entschärfung der negativen Effekte beschrieben.
1.2.5 Raumplanerische Voraussetzungen
Siehe BW, 4.3.
1.3 Rodungsflächen
Gemeinde Koordinaten
Koeniz
x
601'867
602'246
601'963
601'735
602'303
Prz.
Nr.
y
197'681
197'332 6614
197'575
197'795 4889
197'246 1404
602'269 197'296 293
602'256 197'310 6931
601'701 197'940 1640
601'667 198'040 4701
Grundeigentümer
Temporär Definitiv
2
[m ]
Total
2
6547
1162
668
[m ]
3'967
791
6'547
1'162
668
203
203
19
19
96
105
8'799
96
105
13'557
Kanton Bern AGG
Stadtbauten Bern
Schweiz. Eidgen.
Familienstiftung
Balsigergut KleinWabern
Einwohnergemeinde
Koeniz
Stadtbauten Bern
Stadtbauten Bern
2
[m ]
3967
791
Total
4'758
2. Forstliche Bauten
2.1 Waldstrassen
2.1.1 Beschreibung der Waldstrasse von Massnahme 25
Bei km 25.200 wird der bestehende Aareweg verschoben. Es werden 224 m' neuer Weg von einer Breite von 2 m gebaut (siehe TB, 5.26, Plan D, Plan A).
2.1.2 Standortgebundenheit und 2.1.3 Notwendigkeit
Siehe BW, 7.1.
2.1.4 Keine entgegenstehenden Interessen
Es handelt sich um die Verschiebung des heute bestehenden Aarewegs.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
88
Bericht Walderhaltung - Anhang
2.2 Umweltmassnahmen
Auf der Fläche der Massnahme 25 werden verschiedene Umweltmassnahmen
realisiert.
- Sechs Massnahmen zur Aufwertung der Amphibienlebensräume benötigen
eine waldrechtliche Bewilligung als Forstliche Baute (FA.25.01, FA.25.02,
FA.25.03, FA.25.05, FA.25.06, FA.25.07). Es handelt sich v.a. um die Pflege
der bestehenden Amphibienteiche (Ausholzen, Schlamm entfernen, etc.). Eine
2
Gesamtfläche von ca. 2'500 m ist tangiert (inkl. Gewässerflächen). Für genauere Informationen siehe MBU, Pläne B und D.
3. Nichtforstliche Kleinbauten
3.1 Info-Standorte und Signal Verkehrslenkung
Im Gebiet der Massnahme 25 wird bei km 25.900 ein Info-Standort im Wald erstellt.
Zusätzlich wird ein Signal Verkehrslenkung ebenfalls bei km 25.900 erstellt. Weitere Infos siehe BIF, Plan D, BW, 7.2.
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
Bericht Walderhaltung - Anhang
89
Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
Bericht Walderhaltung - Anhang
ANHANG 2
Rodungsformulare
BAFU
Abteilung Wald
3003 Bern
Kreisschreiben Nr. 1, Rodungsformular, Seite 1
Beilage 1) vom 15.03.2007
Ro du ngs ge s uc h
Gesuchsteller
Gemeinde(n): .Thun, Steffisburg, Uetendorf, Heimberg, Uttigen, Kiesen, Jaberg, Kirchdorf, Gerzensee,
Wichtrach, Münsingen, Rubigen, Belp, Allmendingen, Kehrsatz, Muri, Bern, Köniz
Kanton(e): BE
Forstkreis/
Waldabteilung Nr. .345
Legende Abkürzungen siehe Formular 3
1
Beschrieb Rodungsvorhaben
Beschreiben Sie das Rodungsvorhaben in Stichworten.
.Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern (Projektdossier vom Oktober 2009)
Das Projekt aarewasser hat zum Ziel, einen nachhaltigen Hochwasserschutz zwischen Thun und Bern zu gewährleisten. Stichworte:
Hochwasserschutz durch Flussverbreiterungen; Sohlenerosion stoppen durch Geschiebeeintrag; Trinkwasserversorgung sicherstellen
durch Stabilisierung der Aaresohle; Naturraum aufwerten; Naherholung verbessern. Dafür sind 62.87 ha temporäre und 9.24 ha
definitive Rodungen notwendig.
2
Gesuchsbegründung/-nachweis
1) Das Werk muss auf den vorgesehenen Standort angewiesen sein (Art. 5 Abs. 2 lit. a WaG).
Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem anderen Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? Welche Varianten wurden geprüft?
.Im 19. Jahrhundert wurde die Aare zwischen Thun und Bern korrigiert und begradigt. Die Hochwasser von 1999 und 2005 haben
gezeigt, dass das Aarebett derart grosse Wassermengen nicht bewältigen kann und wo die bestehenden Dämme nicht mehr genügen.
Der moderne Wasserbau strebt an, der Aare wieder mehr Raum zu gewähren. Das Siedlungsgebiet, die Autobahn, weitere
Infrastruktureinrichtungen (z.B. Flughafen, Trinkwasserversorgungen) und die Hänge des Belpbergs schränken den Raum für
Verbreiterunen ein. Für die Verbreiterungen der Aare wird Wald und Landwirtschaftsland beansprucht.
2) Das Werk muss die Voraussetzungen der Raumplanung sachlich erfüllen (Art. 5 Abs. 2 lit. b WaG).
Gibt es entsprechende Unterlagen wie Richt- und Nutzungsplanungen oder Sachpläne und Konzepte, oder sind solche in Bearbeitung?
.Im Perimeter liegen verschiedene Bundesinventare (BLN, Auengebiete, Moorlandschaften, Flachmoore, Amphibienlaichgebiete),
welche die Erhaltung des wertvollen Natur- und Landschaftsraumes bezwecken. Zudem liegt das Projektgebiet fast vollumfänglich in
den kantonalen Naturschutzgebieten Aarelandschaft Thun-Bern und Elfenau. Intensiv genutzte Grundwasserfassungen in
rechtsgültigen Schutzzonen sichern überregional die Trinkwasserversorgung. Die angrenzenden Gemeinden verfügen über
Uferschutzpläne nach dem kantonalen See- und Flussufergesetz SFG oder andere kommunale Nutzungspläne (vgl. UVB, Fachbericht
X, Raumplanung). Das umfassende Hochwasserschutzprojekt wird mit einem kantonalen Wasserbauplan umgesetzt.
3) Die Rodung darf zu keiner erheblichen Gefährdung der Umwelt führen (Art. 5 Abs. 2 lit. c WaG).
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Naturereignisse wie Lawinen, Erosionen, Rutschungen, Brände oder Windwürfe aus? Welchen
Einfluss hat das Vorhaben auf die bekannten Immissionen wie Gewässerverschmutzung, Lärm, Staub, Erschütterung etc.?
.Durch das Projekt werden Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen entlang der Aare besser vor Hochwassern geschützt, und die
Trinkwasserversorgung wird langfristig gewährleistet. Ebenfalls ist der Erneuerungsunterhalt der bestehenden Uferverbauungen
angezeigt. Im UVB und in den Massnahmenblättern Umwelt und BIF werden die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt beurteilt
und umfangreiche Massnahmen zu deren Schonung und Aufwertung festgehalten. Die sorgfältige Projektumsetzung wird durch eine
umfassende Projektorganisation sichergestellt.
4) Es bestehen wichtige Gründe, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen (Art. 5 Abs. 2 WaG).
Weshalb ist die Realisierung des Vorhabens wichtiger als die Walderhaltung?
.Hochwasser- und Trinkwasserschutz sind von grossem öffentlichem Interesse und überwiegen in den vorliegenden, im Projektdossier
klar definierten Fällen die Walderhaltung (vgl. Bericht Walderhaltung sowie Rodungs- und Ersatzaufforstungsplan D).
5) Dem Natur- und Heimatschutz ist Rechnung getragen (Art. 5 Abs. 4 WaG).
Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur und Landschaft aus?
.Das Projekt führt - trotz stellenweisen grösseren Verlusten - gegenüber dem Istzustand insgesamt zu einer Aufwertung des
Lebensraums Aareauen und der Flusslandschaft. Die umfangreichen Aufwertungsmassnahmen überwiegen die wenigen unnatürlichen
bzw. das Landschaftsbild störenden Elemente (z.B. Schutzdämme) bei weitem (vgl. UVB, Fachbericht I Landschaft).
separater Bericht
Erika Aerni (erika.aerni@bafu.admin.ch), TEL 031 324 78 57, FAX 031 324 78 66
www.umwelt-schweiz.ch/ks Rodungen
BAFU
Abteilung Wald
3003 Bern
Ro du ngs ge s uc h
Kreisschreiben Nr. 1, Rodungsformular, Seite 1
Beilage 1) vom 15.03.2007
Gesuchsteller
Erika Aerni (erika.aerni@bafu.admin.ch), TEL 031 324 78 57, FAX 031 324 78 66
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3003 Bern
Kreisschreiben Nr. 1, Rodungsformular, Seite 2
Beilage 1) vom 15.03.2007
Ro du ngs ge s uc h
Gesuchsteller
<
3
Rodungsfläche(n) (Wichtig: Kartenausschnitt 1:25'000 mit Koordinatenangaben sowie Detailpläne beilegen)
Gemeinde
SchwerpunktKoordinaten (pro
Rodungseinheit)
Parz. Nr.
/
div
Siehe
Zusatzblatt
Name des Eigentümers
div
Temporär
m2
628'739
Definitiv
m2
Total
Fläche m2
721'096
92'357
/
0
/
0
/
0
/
0
/
0
/
0
/
0
TOTAL
628'739
92'357
721'096
Rodungsfläche in m2
Frühere Rodungsgesuche (auszufüllen nur bei Rodungen in kantonaler Kompetenz)
Bei Total Rodungsfläche über 5'000 m2 ist das BAFU anzuhören (Art. 6 Abs. 2 WaG); zur Rodungsfläche zählen auch die
innerhalb der letzten 15 Jahren bewilligten Rodungsgesuche (Art. 6 Abs. 2 WaV).
Fläche in m2
Datum
721'096
+
0
=
TOTAL
0
721'096
Massgebliche
Rodungsfläche in m2
Frist für Rodung:
4
.
Ersatzaufforstungsfläche(n) (gemäss Art. 7, Ab. 1 und 2 WaG) (Wichtig: Kartenausschnitt 1:25'000 mit Koordinatenangaben
sowie Detailpläne beilegen)
Gemeinde
SchwerpunktsKoordinaten (pro
Ersatzaufforstungseinheit)
Steffisburg
613 513 / 178 990
243
Heimberg
612 804 / 180 279
1
Uetendorf
611 903 / 181 573
1137
Energie Wasser Bern
36'000
Uttigen
611 657 / 181 632
306
Energie Wasser Bern
2'745
div.
div
Parz. Nr.
Name des Eigentümers
Ersatz
temporäre
Rodung m2
Schweiz. Eidgenossenschaft
VBS
Aare-Zulgkorrektion ThunUttigen
Ersatz def.
Rodung
(gleiche
Gegend) m2
Ersatz def.
Rodung
(andere
Gegend) m2
763
1'380
/
/
/
Siehe
Zusatzblatt
/
628'739
628'739
TOTAL Ersatzaufforstungsfläche in m2
40'888
0
669'627
Frist für Ersatzaufforstungen: .
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Kreisschreiben Nr. 1, Rodungsformular, Seite 3
Beilage 1) vom 15.03.2007
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5
Gesuchsteller
Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes (Art. 7 Abs. 3 WaG)
Begründung: (warum nicht Realersatz gemäss Art. 7 Abs. 1/2 WaG)
.Schonung von landwirtschaftlichen Vorrangflächen in der
Region Aaretal. Aufwertung und langfristige Sicherung seltener Auenwaldgesellschaften und Auenwaldstrukturen innerhalb des Projektperimeters.
Beschrieb der Fläche:
.Wälder entlang der Aare innerhalb des vorliegenden Projektperimeters (Lage siehe Umwelt Plan B).
Beschrieb der Massnahme: .Abschluss von langfristigen Waldbewirtschaftungsverträgen zur Sicherung von folgenden - auf der jeweiligen
Fläche definierten - Umweltmassnahmen Wald: Naturnahe Waldbewirtschaftung mit vereinbartem Waldbauziel; Dauerwaldbewirtschaftung;
Natürliche Auenwalddynamik mit forstlichem Nutzungsverzicht (siehe Bericht Walderhaltung und Massnahmenblätter Umwelt ).
Grössenangabe:
im Waldareal
.2'368'936 m2
ausserhalb Waldareal
Koordinaten .
/
Frist für Ersatzmassnahmen: .
6
Der/die Waldeigentümer/in(nen) haben dem Rodungsvorhaben schriftlich zugestimmt
JA
NEIN
Der/die Grundeigentümer/in(nen) haben dem Ersatzaufforstungsvorhaben/den Ersatzmassnahmen
schriftlich zugestimmt
JA
NEIN
Wenn nein, erfolgt Enteignung?
JA
NEIN
Bemerkungen, Sonstiges
.Mit der Genehmigung des kantonalen Wasserbauplans ist grundsätzlich das Enteignungsrecht für die Sicherung der erforderlichen Rechte
erteilt. Es wird eine gütliche Einigung angestrebt.
Hinweis: Bitte Unterschriftenliste(n) der Wald- bzw. Grundeigentümer/innen beilegen
7
Zusätzliche Abklärungen
1. Sind für die betroffenen Waldflächen in den letzten 10 Jahren Bundessubventionen (WaG, LwG) ausgerichtet
worden?
Wenn ja: Ist Rückerstattung erfolgt?
(Hinweis: Rückerstattungspflicht gemäss Art. 29 SuG mit Ausnahme von Bagatellsubventionen)
2. Sind die Bedingungen früherer Rodungsbewilligungen erfüllt?
JA
NEIN
JA
NEIN
JA
NEIN
Wenn nein, Begründung:
.
8
Gesuchsteller/-in
Name/Vorname bzw. Firma
.Oberingenieurkreis II
Kontaktperson / Telefon
.Adrian Fahrni
Adresse (Strasse, PLZ, Ort)
.Schermenweg 11/Postfach
.031 634 23 40
3001 Bern
Ort, Datum
.
Unterschrift, Stempel
.
Beilagen:
Kartenausschnitt 1:25‘000
Detailpläne
Liste Rodungsflächen
Liste Ersatzaufforstungsflächen
bzw. Ersatzmassnahmen
Unterschriftenliste(n) der Wald- und Grundeigentümer gemäss Ziffer 5
.Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern: Projektdossier vom Oktober 2009
.
.
Legende Abkürzungen
WaG
Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz; SR 921.0)
WaV
Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung; SR 921.01)
SuG
Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SR 616.1)
LwG
Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (SR 910.1)
Erika Aerni (erika.aerni@bafu.admin.ch), TEL 031 324 78 57, FAX 031 324 78 66
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BAFU
Abteilung Wald
3003 Bern
Kreisschreiben Nr. 1, Rodungsformular, Seite 4
Beilage 1) vom 15.03.2007
Ro du ngs ge s uc h
9
Kant. Forstdienst
Zuständigkeit (Art. 6 Abs. 1 WaG)
Leitbehörde:
Strasse/Postfach:
Kanton
Bund
.
.
PLZ/Ort: .
.
Tel.: .
10 Verfahren
Bundesverfahren mit UVP (Art. 12 Abs. 2 UVPV);
Anlagetyp gemäss UVPV .
Bundesverfahren ohne UVP
kant. Verfahren mit UVP und Anhörung BAFU (Art. 13a UVPV; „Sternchenfälle“, Anlagetyp: 11.2, 21.2, 21.3)
kant. Verfahren mit oder ohne UVP mit Anhörung BAFU (Art. 6 Abs. 1 Bst. b WaG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 WaG)
kant. Verfahren ohne Anhörung BAFU (Art. 6 Abs. 1 Bst. b WaG)
11 Angaben zur CO2-Erhebung
Anteil Nadelholz auf der zu rodenden Fläche (Abstufung gemäss Landesforstinventar):
91 – 100% reiner Nadelwald
11 – 50% gemischter Laubwald
51 – 90 % gemischter Nadelwald
0 – 10 % reiner Laubwald
Stehender Holzvorrat (= Schaftholz in Rinde ohne Astderbholz) in m3/ha:
.
12 Inventare/Schutzgebiete
Das Vorhaben liegt ganz oder teilweise in einem Inventar/Schutzgebiet von
nationaler Bedeutung
JA
JA
kantonaler Bedeutung
regionaler Bedeutung
JA
kommunaler Bedeutung
JA
Wenn ja, in welchem? .
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
13 Rechtliche Sicherung des Rodungsersatzes (Ziffern 4 und 5)
Waldareal
Grundbuch
Reglement
Vertrag
anderes: .
Leistungsverpflichtung
14 Wird die Ausgleichsabgabe nach Art. 9 WaG einverlangt?
JA
NEIN
positiv
negativ
15 Kantonaler Forstdienst
Die zuständige kantonale forstliche Behörde hat den Sachverhalt geprüft und nimmt
Sachbearbeiter/-in
.
Telefonnummer
.
E-Mail
.
Ort, Datum
.
Stellung
Unterschrift, Stempel
.
Erika Aerni (erika.aerni@bafu.admin.ch), TEL 031 324 78 57, FAX 031 324 78 66
www.umwelt-schweiz.ch/ks Rodungen
Kantonaler Wasserbauplan: Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun - Bern
Bericht Walderhaltung (Dokument 3.11) - Anhang 2
Rodungsgesuch - Zusatzblatt zum Rodungsformular Seite 2
Massnahme- Gemeinde
nummer
0 Steffisburg
Thun
Uetendorf
1 Heimberg
2 Heimberg
Koordinaten
x
613'410
613'104
612'993
612'849
612'870
612'900
613'000
612'902
612'910
612'770
612'588
612'348
612'452
612'591
612'304
612'409
612'948
612'955
612'623
612'758
612'929
612'781
612'889
612'640
612'786
612'613
612'590
612'534
612'706
612'529
612'370
612'728
612'721
612'112
612'092
612'072
612'070
612'002
611'909
611'862
611'979
611'983
612'191
612'296
611'833
611'743
612'158
612'080
612'233
611'916
611'591
612'280
Prz. Nr. Grundeigentümer
y
179'042
179'557
2332
179'666
179'840
179'821
6
179'775
179'599
179'702 4'641
179'685
179'874
665
180'255 596.03
180'844 596.02
180'592 1131.01
180'266
180'963 1420
180'706
180'220
180'240
180'332
1
180'309
180'248
180'274
180'267
180'307
154
180'261
180'321
180'389
180'508
2
180'094
180'545
180'916
180'340
954
180'398
181'579
181'670
181'761
181'924
182'070
164
182'182
182'183
182'090
182'046
181'387
181'173
182'308
962
182'409
181'417
181'610
181'238
2
182'012
182'535
181'161
Kanton Bern
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
Schweiz. Eidgen.
armasuisse
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
Schweiz. Eidgenossenschaft
Kanton Bern
Temporär
Definitiv Total
[m2]
[m2]
8'019
650
1'273
2'387
11
53
177
64
1'609
3'613
6'779
3'617
8
1'569
1'041
635
156
221
6
3'658
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
Burgergemeinde Heimberg
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
Burgergemeinde Heimberg
331
4'314
244
241
2'098
511
1'092
778
5'279
2'252
6'200
5'747
13'901
9
9
9
9
9
9
17
Burgergemeinde Heimberg
3'037
14'046
823
218
9
9
593
1'000
706
Burgergemeinde Heimberg
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
24'727
137
50
[m2]
8'019
650
1'273
2'387
11
53
177
64
1'609
3'613
6'779
3'617
8
1'569
1'041
635
156
221
6
3'658
331
4'314
244
241
2'098
511
1'092
778
5'279
2'252
6'200
5'747
13'901
9
9
9
9
9
9
17
3'037
14'046
823
218
9
9
593
1'000
706
24'727
137
50
Seite 1 / 8
Massnahme- Gemeinde
nummer
2 Heimberg
Uttigen
Uetendorf
3 Uttigen
4 Uttigen
5 Kiesen
Koordinaten
x
611'862
611'857
611'878
611'874
611'853
611'787
611'724
611'791
611'682
611'640
611'714
611'802
611'841
611'888
611'895
612'001
612'104
611'961
612'116
612'101
612'122
611'044
611'267
611'283
611'710
611'560
611'640
611'052
611'448
610'996
611'345
610'967
610'970
610'978
610'972
610'855
610'587
610'870
610'334
610'163
610'533
610'836
610'398
610'730
610'133
610'142
610'882
610'331
610'234
610'454
610'919
610'920
610'918
611'032
610'909
610'866
Prz. Nr. Grundeigentümer
y
182'187
182'196
961
182'193
182'203
182'198
182'331
962
182'380
182'349
182'440
3
182'492
182'128
409
181'716
181'959
3
181'954
354
181'955
181'621
181'364 1137
181'669
181'403
596.01
181'413
181'410 1420
182'827
120
182'628
182'644
182'137
409
182'321
182'242
182'831
3
182'580
182'870
354
182'666
566
182'875
182'862
574
182'828
182'854
18
182'884
182'876
182'888
183'038
27
183'104
182'980
182'925
354
183'042
182'952
183'129
412
183'116
182'899
183'054
566
183'080
183'015
182'876
574
182'835
182'851
10
182'912
182'956
669
182'992
EWG Heimberg
Temporär
Definitiv Total
[m2]
[m2]
[m2]
108
46
38
18
97
Burgergemeinde Heimberg
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
5'097
115
1'636
941
900
258
Schweiz. Eidgen. armasuisse
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
Kanton Bern
Energie Wasser Bern
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
Kanton Bern
3'929
5'865
4'719
2'256
2'373
5'716
270
7'086
109
2'750
778
Burgergemeinde Uttigen
5873
22027
Schweiz. Eidgen. armasuisse
474
7731
321
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
Kanton Bern
2'105
10'510
1382
4'932
Burgergemeinde Uttigen
SBB
Burgergem. Uttigen
SBB
134
61
204
144
107
22'156
743
31
300
6'321
1'260
431
Kanton Bern AGG
2'399
Einwohnergemeinde Uttigen
Burgergemeinde Uttigen
489
146
2'013
1'243
3'186
7'788
369
SBB
103
75
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
Wasserverbund Region Bern AG
1'110
122
570
108
46
38
18
97
5'097
115
1'636
941
900
258
3'929
5'865
4'719
2'256
2'373
5'716
270
7'086
109
2'750
778
5'873
22'027
321
474
7'731
2'105
10'510
1'382
4'932
134
61
204
144
107
22'156
743
31
300
6'321
1'260
431
2'399
489
146
2'013
1'243
3'186
7'788
369
103
75
1'110
122
570
Seite 2 / 8
Massnahme- Gemeinde
nummer
5 Kiesen
Heimberg
6 Kiesen
7 Jaberg
8 Jaberg
11 Wichtrach
12 Münsingen
Koordinaten
x
610'801
610'648
610'444
610'979
610'999
610'939
610'937
610'006
610'079
610'184
610'061
611'053
611'135
611'104
611'062
610'243
610'123
610'212
610'045
610'160
610'237
610'079
610'236
610'228
610'169
610'173
610'068
610'255
610'255
610'003
610'084
610'133
610'035
610'114
610'145
610'071
610'114
610'085
610'064
609'787
609'768
609'703
609'834
609'407
609'831
y
182'990
183'026
183'093
182'941
182'948
182'952
182'960
184'033
184'027
183'177
183'999
182'901
182'850
182'884
182'911
185'305
184'658
185'310
184'042
185'636
185'438
185'742
185'334
185'410
184'970
185'082
184'054
185'329
185'311
185'731
185'433
185'255
185'689
185'538
185'331
185'476
185'496
185'608
185'646
185'900
185'787
186'185
185'981
187'011
186'108
609'438
609'658
608'832
608'568
608'570
608'491
608'514
608'545
608'570
608'591
186'953
186'468
189'525
190'130
190'131
190'288
190'239
190'175
190'121
190'073
Prz. Nr. Grundeigentümer
Temporär
Definitiv Total
[m2]
[m2]
1'051
150
252
2'766
4
15
[m2]
2'110
3'958
301
586
2'123
35
33
187
4
21'784
5'542
586
1'429
223
666
39
41
516
494
476
150
7'768
242
1'542
4'768
2'150
41'917
427
62
491
1'265
1'065
770
779
1'359
1'719
74
1'029
1'064
1'051
150
252
2'766
4
15
137
9'387
2'017
1'323
494
36
120
70
82
57
137
9'387
2'017
1'323
494
36
120
70
82
57
Wasserverbund Region Bern AG
670
674
Wasserverbund Region Bern AG
796
SBB
391
Kanton Bern AGG
648
Rechtsamegem. Kiesen
2
Aare-Zulgkorrektion Thun-Uttigen
955
968
15.06
370
390
391
Schweiz. Eidgenossenschaft
Wasserverbund Region Bern AG
EG Kiesen
Wasserverbund Region Bern AG
AGG Kanton Bern
AGG Kanton Bern
Schweizer. Eidgenossenschaft
(ASTRA)
551
636
Rechtsamegem. Kiesen
644
Rechtsamegem. Kiesen
666
Wasserverbund Region Bern AG
4
74
79
Einwohnergem. Jaberg
Küenzi-Freiburghaus Andreas
Erbengemeinschaft Künzi Werner
160
Kanton Bern AGG
108
Aeberhard-Schneiter Urs
208
14
93
142
160
705
529
724
Gehrig-Humm Syliva
Aeberhard-Schneiter Urs
Kies AG Aaretal KAGA
Hadorn Hans
Kanton Bern AGG
Einwohnergem. Wichtrach
Kanton Bern AGG
Schweizerische Eidgenossenschaft
(Nationalstrassen, ASTRA)
Kanton Bern
2327
Einwohnergem. Münsingen
2545
2552
2553
2554
2555
2556
Einwohnergem. Münsingen
Aeberhard Verwaltungen AG
701
2'110
3'958
301
Einwohnergem. Münsingen
Jost-Gerber Paul
586
2'123
35
33
187
4
21'784
5'542
586
1'429
223
666
39
41
516
494
476
150
7'768
242
1'542
4'768
2'150
41'917
427
62
491
1'265
1'065
770
779
1'359
1'719
74
1'029
1'064
Seite 3 / 8
Massnahme- Gemeinde
nummer
12 Münsingen
Wichtrach
13 Belp
14 Münsingen
Koordinaten
Prz. Nr. Grundeigentümer
x
y
608'600 190'051
2557
608'619 190'007
2558
608'642
608'754
608'730
608'677
608'823
608'750
608'708
608'779
608'750
608'800
608'782
608'805
608'786
608'810
608'790
608'815
608'795
608'836
608'814
608'865
608'842
608'891
608'871
608'914
608'897
608'927
608'907
608'936
608'916
189'956
189'530
189'753
189'715
189'553
189'709
189'688
189'641
189'641
189'593
189'585
189'582
189'574
189'571
189'562
189'558
189'549
189'510
189'500
189'444
189'437
189'384
189'382
189'332
189'324
189'297
189'280
189'240
189'231
2559
2560
Reitverein Münsingen u.Umgebung
Wegmüller-Fuchser Herbert,
Wegmüller Bruno
Reitverein Münsingen u.Umgebung
Einwohnergem. Münsingen
2592
Reitverein Aaretal
2593
Einwohnergem. Münsingen
2594
Einwohnergem. Münsingen
2595
Kanton Bern AGG
2596
Einwohnergem. Münsingen
2597
Einwohnergem. Münsingen
2598
Einwohnergem. Münsingen
2599
Einwohnergem. Münsingen
2600
Einwohnergem. Münsingen
2601
Einwohnergem. Münsingen
2602
Kanton Bern AGG
2603
Einwohnergem. Münsingen
2604
Einwohnergem. Münsingen
2605
Einwohnergem. Münsingen
609'341 187'201
701
609'298
609'074
607'879
608'149
608'145
608'140
607'517
607'499
607'586
607'776
607'813
607'829
607'879
608'017
608'099
607'832
608'116
607'949
607'820
607'843
607'831
607'921
607'876
725
940
Schweiz. Eidgen. Nationalstrassen
(ASTRA)
Kanton Bern
Einwohnergem. Wichtrach
873
Burgergemeinde Belp
87
Burgergemeinde Belp
1'422
Kanton Bern, AGG
Schweiz. Eidgen. (Nationalstr.
ASTRA)
187'293
188'106
191'106
190'714
190'686
190'673
192'929
191'679
192'640
191'567
191'439
191'373
191'118
190'996
190'818
191'393
191'200
191'586
191'776
191'819
191'780
191'657
191'596
2511
Temporär
Definitiv Total
[m2]
[m2]
[m2]
11
11
115
115
29
3'708
69
413
847
80
1'421
124
2'461
15
226
15
270
15
308
20
427
118
2'422
72
1'424
111
1'404
47
672
73
1'153
63
871
29
3'708
69
413
847
80
1'421
124
2'461
15
226
15
270
15
308
20
427
118
2'422
72
1'424
111
1'404
47
672
73
1'153
63
871
99
99
4'011
28'557
261
2
771
379
905
33'419
53
343
32
90
31
13
237
34'171
4'418
1'449
4'011
28'557
261
2
771
379
905
33'419
53
343
32
90
31
13
237
34'171
4'418
1'449
508
1'802
4'734
225
163
508
2512
Kanton Bern Tiefbauamt
2514
Gammeter-Gauch Heinz
1'802
4'734
225
163
Seite 4 / 8
Massnahme- Gemeinde
nummer
14 Münsingen
Rubigen
16 Rubigen
17 Rubigen
Koordinaten
x
607'945
607'901
607'974
607'910
607'874
607'918
607'968
607'921
607'961
607'981
607'976
608'016
607'952
608'000
608'040
608'024
608'023
608'067
608'035
608'036
608'095
608'054
608'051
608'100
608'062
608'063
608'128
608'083
608'073
608'141
608'095
608'120
608'187
608'119
608'152
608'228
608'162
608'159
608'188
607'781
607'755
607'781
607'828
607'832
607'523
607'491
607'332
606'872
607'022
606'675
y
191'584
191'541
191'315
191'692
191'584
191'475
191'481
191'497
191'541
191'491
191'357
191'403
191'428
191'302
191'349
191'297
191'246
191'291
191'266
191'211
191'231
191'219
191'177
191'220
191'195
191'150
191'161
191'158
191'111
191'135
191'092
191'006
191'039
191'050
190'917
190'951
190'945
190'877
190'858
191'985
192'148
192'103
192'043
192'030
193'293
193'391
193'624
194'247
194'046
194'502
Prz. Nr. Grundeigentümer
2515
Kanton Bern
2513
Einwohnergem. Münsingen
Definitiv Total
[m2]
[m2]
[m2]
138
611
3'876
6'350
138
611
12'390
18
788
861
382
1'399
40
15
2'316
634
1'339
1'816
254
826
1'520
191
807
589
75
358
1'124
178
676
979
146
442
1'003
190
714
1'974
282
1'232
2'414
340
1'559
2'042
929
915
1'358
5'272
82
24
533
420
15'308
421
3'876
6'350
293
293
1'156
235
124
150
411
99
1'156
235
124
150
411
99
12'390
18
788
861
382
1'399
40
15
2516
Kanton Bern TBA OIK II
2517
Einwohnergem. Münsingen
634
1'339
2518
Einwohnergem. Münsingen
254
826
2519
Einwohnergem. Münsingen
191
807
2520
Einwohnergem. Münsingen
75
358
2521
Kanton Bern
178
676
2522
Kanton Bern
146
442
2523
Einwohnergem. Münsingen
190
714
2524
Einwohnergem. Münsingen
282
1'232
2529
Einwohnergem. Münsingen
340
1'559
2540
Einwohnergem. Münsingen
1037
Kanton Bern AGG
2137
1481
610
833
1037
Kanton Bern
Kanton Bern TBA Nationalstrassen
Schneider-Hausmann Walter
Volmar Paul
Kanton Bern AGG
1037
Kanton Bern AGG
2'316
1'816
1'520
589
1'124
979
1'003
1'974
2'414
2'042
929
915
1'358
5'272
82
24
533
420
15'308
421
606'861 194'680
1481
606'860
606'673
606'924
606'810
606'472
606'979
1529
Schweiz.Eidgen. Nationalstrassen
(ASTRA)
Einwohnergemeinde Rubigen
1530
Kobel-Brunke Armin
350
Schweizerische Eidgenossenschaft
486
Erbgem.Kobel Christian Gottlieb
194'677
194'519
194'612
194'704
194'795
194'112
Temporär
Seite 5 / 8
Massnahme- Gemeinde
nummer
17 Rubigen
18 Rubigen
Koordinaten
x
606'767
606'921
606'990
606'894
606'905
606'580
606'946
606'975
606'717
606'970
607'088
606'877
606'846
y
194'394
194'190
194'214
194'225
194'212
194'642
194'157
194'192
194'461
194'580
193'967
194'249
194'290
487
Kobel-Brunke Armin Paul
532
Lohri-Rolli Johann
641
Wüthrich-Schmid Fritz
673
Schneider-Meier Alfred Ernst
674
Schneider-Meier Alfred Ernst
690
Kanton Bern TBA OIK II
691
Kanton Bern TBA OIK II
607'016 194'063
712
606'812 194'335
606'275
606'420
606'038
605'906
605'978
606'417
606'198
606'374
606'359
606'388
606'150
606'079
606'147
606'259
606'076
606'101
606'124
606'164
606'276
606'170
606'190
606'350
606'297
606'316
606'229
606'302
194'935
194'824
195'117
195'223
195'344
194'831
195'100
194'877
194'897
194'871
195'171
195'097
195'189
195'040
195'371
195'235
195'244
195'163
195'024
195'148
195'131
194'918
194'920
194'983
195'073
195'000
606'244 195'046
606'139 195'214
19 Muri bei Bern
Prz. Nr. Grundeigentümer
606'331
605'989
606'060
606'111
604'838
604'870
194'961
195'172
195'276
195'328
196'393
196'356
Temporär
Definitiv Total
[m2]
[m2]
[m2]
328
132
220
171
328
132
220
16
152
1'215
407
59
503
6
346
337
171
Erbgem. Schneider-Weibel Peter Adolf
145
145
713
Erbgem. Schneider-Weibel Peter Adolf
410
410
1037
Kanton Bern AGG
2045
Trachsel-Schafroth Niklaus
350
488
49
Schweizerische Eidgenossenschaft
Kobel-Brunke Armin Paul
Einwohnergemeidne Rubigen
491
Kobel-Brunke Armin Paul
525
Kobel-Brunke Armin Paul
533
536
603
Lohri-Rolli Johann
Lohri-Rolli Johann
Burgergemeinde Bern
643
Kobel-Brunke Armin Paul
645
649
675
679
680
Wüthrich Bernhard
Wüthrich Bernhard
Schneider-Meier Alfred Ernst
Schneider-Meier Alfred Ernst
Schneider-Meier Alfred Ernst
692
Kanton Bern TBA OIK II
694
696
Kanton Bern TBA OIK II
Kanton Bern TBA OIK II
Erbengem. Schneider-Weibel Peter
Adolf
448
46
2'560
309
499
327
572
197
2
10
71
38
72
46
182
32
228
19
35
482
133
73
171
639
129
95
448
46
2'560
309
499
327
572
197
2
10
71
38
72
46
182
32
228
19
35
482
133
73
171
639
129
95
1'136
1'136
718
Erbengem. Schneider-Weibel Peter
Adolf
196
196
720
Erbengem. Schneider-Weibel Peter
Adolf
887
Thuner-Wüthrich Hans
175
139
Einwohnergemeinde Muri
Burgergem. Bern
107
52
438
582
429
677
107
52
438
582
429
677
16
714
152
1'215
407
59
503
6
346
337
Seite 6 / 8
Massnahme- Gemeinde
nummer
Koordinaten
x
19 Muri bei Bern 604'745
604'854
604'920
604'971
604'973
604'903
604'993
Allmendingen 605'876
605'915
605'825
605'677
605'802
605'088
604'988
605'047
605'054
605'241
605'268
20 Belp
605'366
605'132
604'911
605'351
605'492
605'238
605'042
604'876
604'914
605'056
604'923
605'381
605'133
605'491
605'504
605'219
605'013
604'829
604'861
604'895
604'867
604'886
24 Bern
602'003
602'265
602'163
602'126
601'772
601'798
602'405
602'125
601'745
601'724
601'955
602'314
602'148
601'756
602'044
601'721
602'243
y
196'451
196'356
196'291
196'257
196'146
196'270
196'239
195'348
195'364
195'324
195'409
195'300
195'952
196'253
196'051
196'034
195'774
195'752
195'507
195'756
196'080
195'491
195'423
195'560
195'700
196'109
195'680
195'712
196'081
195'513
195'773
195'432
195'415
195'676
195'940
196'234
196'186
196'111
196'138
196'122
197'644
197'418
197'494
197'530
197'964
197'995
197'269
197'555
197'987
198'043
197'681
197'346
197'495
197'973
197'587
198'041
197'411
Prz. Nr. Grundeigentümer
56
Einwohnergemeinde Muri
2068
Kanton Bern AGG
3263
Burgergem. Bern
603
Burgergem. Bern
1'896
Salie-Schmid Sadrudin + Nathalie
1'858
Kanton Bern AGG
270
Burgergem. Bern
949
Burgergem. Bern
Temporär
Definitiv Total
[m2]
[m2]
[m2]
156
1'764
1'064
769
912
233
86
1'141
142
943
67
12
7'223
69
68
22
3
68
1'988
474
1'311
14
Kanton Bern AGG
4'267
12
2'713
4'323
48
8
8'950
3'462
3'914
954
1'422
Kanton Bern AGG
561
Erbengemeinschaft Glaser Andreas
377
3
1'121
1'224
59
843
56
935
187
418
2'439
207
978
Einwohnergemeinde Bern Städt.
Liegenschaftenverw.
1226
Stadtbauten Bern
4'844
75
329
1'363
215
26
326
675
950
2'951
4'020
Kanton Bern AGG
194
2'376
292
1'067
156
1'764
1'064
769
912
233
86
1'141
142
943
67
12
7'223
69
68
22
3
68
1'988
474
1'311
4'267
12
2'713
4'323
48
8
8'950
3'462
3'914
954
377
3
1'121
1'224
59
843
56
935
187
418
2'439
207
4'844
75
329
1'363
215
26
326
675
950
2'951
194
2'376
292
1'067
Seite 7 / 8
Massnahme- Gemeinde
nummer
24 Bern
Muri
25 Koeniz
Total
Koordinaten
x
601'747
601'755
601'718
602'533
602'500
601'867
602'246
601'963
601'735
602'303
y
197'989
198'022
198'069
197'155
197'160
197'681
197'332
197'575
197'795
197'246
Prz. Nr. Grundeigentümer
1087
Russische Föderation
1106
Russische Föderation
16
Einwohnergemeinde Muri
6614
Kanton Bern AGG
4889
1404
Stadtbauten Bern
Schweiz. Eidgen.
Familienstiftung Balsigergut KleinWabern
Einwohnergemeinde Koeniz
Stadtbauten Bern
Stadtbauten Bern
602'269 197'296
293
602'256 197'310
601'701 197'940
601'667 198'040
6931
1640
4701
Temporär
Definitiv Total
[m2]
[m2]
[m2]
23
752
249
108
249
6547
1162
668
23
752
249
108
249
3'967
791
6'547
1'162
668
203
203
19
96
105
628'739
19
96
105
92'357 721'095
3967
791
Seite 8 / 8