Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer (NRW

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Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer (NRW
Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer
Sonderreihe Heft 24
ISSN 0179-6763
3
2009
LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT SCHULEWIRTSCHAFT NORDRHEIN-WESTFALEN
Uerdinger Straße 58-62
40474 Düsseldorf
0211/4573 246 FAX 0211/4573 144
http://www.bildungswerk-nrw.de
e-mail: bw-nrw@bildungswerk-nrw.de
Redaktion: Dr. Gudrun Ramthun / Angela Ebert
-2-
Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer
LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT SCHULEWIRTSCHAFT
NORDRHEIN-WESTFALEN
-3-
-4-
INHALT
Vorwort .................................................................................
7
1.
Erlasslage...............................................................................
9
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
37
37
38
39
41
44
2.6.1.
2.6.2.
2.6.3.
2.7.
Das Schülerbetriebspraktikum in der Sekundarstufe I ....................
Ziele und Verfahren .................................................................
Einbindung in den Unterricht .....................................................
Lernrelevanz und Beurteilung des Praktikums ..............................
Verfahren zum Kennenlernen betrieblicher Realität .......................
Ziele des Schülerbetriebspraktikums ...........................................
Das Praktikum in den verschiedenen Schulformen der
Sekundarstufe I ......................................................................
Das Praktikum an der Förderschule ............................................
Das Praktikum an der Realschule ..............................................
Das Praktikum am Gymnasium ..................................................
Schülerbetriebspraktikum und Lehrerfortbildung ...........................
3.
3.1.
Berufswahlvorbereitung in den Klassen 5 – 8 ..............................
Aktivitäten und Inhalte .............................................................
56
56
4.
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
Das Schülerbetriebspraktikum in den Klassen 9 und 10 ................
Fächerzuordnung ....................................................................
Inhaltlicher Rasterplan ..............................................................
Dokumentationsformen ............................................................
Beispiel für einen Praktikanteneinsatz im Tätigkeitenbereich des/
der Hotelfachmanns/-frau, Restaurantfachmanns/-frau bzw. Fachgehilfin/-in im Hotel- und Gaststättengewerbe .............................
58
61
62
65
5.
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
5.5.
Organisation des Schülerbetriebspraktikums ................................
Allgemeine Hinweise: Stichworte ..............................................
Ablaufplan .............................................................................
Musterbriefe/Formulare ............................................................
Vorbereitung im Betrieb – was Betriebe beachten sollten ..............
Nachbereitung: Beurteilung der Schülerpraktikanten
70
70
76
78
87
88
6.
6.1.
Das Lehrerbetriebspraktikum .....................................................
Ziele ......................................................................................
93
93
7.
7.1.
7.2.
7.3.
7.4.
Formen des Lehrerbetriebspraktikum ..........................................
Das einwöchige Lehrerbetriebspraktikum ....................................
Das zweiwöchige Lehrerbetriebspraktikum ..................................
Das Praktikum an Nachmittagen ................................................
Einzelmaßnahmen ...................................................................
95
96
96
97
97
-5-
45
45
48
52
54
65
8.
8.1.
8.2.
8.3.
8.4.
8.5.
8.6.
So gelingt es ..........................................................................
Vorbereitung des Lehrerbetriebspraktikums .................................
Tagung zur Vorbereitung des Praktikums ....................................
Durchführung des Praktikums ...................................................
Nachbereitung des Praktikums ..................................................
Ausgewählte Beispiele .............................................................
Struktur der Maßnahme im Überblick .........................................
98
99
104
105
106
107
140
9.
Wissenswertes rund ums Praktikum ...........................................
141
10.
SCHULEWIRTSCHAFT Publikationen
153
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VORWORT
Eine wesentliche Bildungsaufgabe der Schule besteht darin, Schülerinnen und Schüler
auf die Berufs- und Arbeitswelt sowie den sich verändernden Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die Möglichkeit der „Realbegegnung“ in Form des Schülerbetriebspraktikums leistet
hierbei einen wesentlichen Beitrag. Schülerbetriebspraktika werden seit Jahren im allgemein bildenden Schulwesen in Zusammenarbeit zwischen Schulen und Betrieben
durchgeführt, was zunächst in Haupt-, Gesamt- und Realschulen begann, ist nun auch in
den Gymnasien fest etabliert.
Für kurze Zeit die „Schulbank“ mit der „Werkbank“ zu tauschen, bringt aber nicht nur
für Schüler Vorteile, sondern auch für Lehrer. Ein Lehrerbetriebspraktikum eröffnet die
Möglichkeit, in direkter Weise die Realität der örtlichen Wirtschaft kennen zu lernen,
persönliche Kontakte zu knüpfen und die oft als störend empfundenen Lücken zwischen
schulischer Wissensvermittlung und realer Berufs- und Arbeitswelt zu schließen. Das
Praktikum ermöglicht praxisnahe Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge und in die
Anforderungen der modernen Arbeitswelt, nicht indem über Wirtschaft gesprochen,
sondern indem Wirtschaft vor Ort erlebt wird.
Eine Öffnung der Betriebe für die im Runderlass des Schulministeriums geforderten
Schüler- bzw. Lehrerbetriebspraktika kann die Zusammenarbeit zwischen Schule und
Wirtschaft fortentwickeln und intensivieren.
Auch das Rahmenkonzept „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“, das der Ausbildungskonsens NRW im Mai 2007 verabschiedet hat,
bietet viele Anregungen zur festen Verankerung der Berufsorientierung in allen allgemein
bildenden Schulen in NRW.
Sie ist eine Investition in die Zukunft mit positiven und fruchtbaren Aspekten für alle Beteiligten. Sie bietet eine gute Gelegenheit, durch gegenseitigen Austausch von Informationen und Erfahrungen den lebendigen und dauerhaften Dialog zwischen Bildungs- und
Beschäftigungssystem weiter zu entwickeln.
Ein Erlass zum Betriebspraktikum kann nur durch die Mitarbeit der Betriebe umgesetzt
werden, er bleibt ein ungehörter Appell, wenn nicht genügend Betriebsvertreter bereit
sind, sich dieser zusätzlichen Aufgabe anzunehmen. Schulen allein sind nicht in der Lage, die Lücke zwischen dem, was im Bereich Wirtschaftslehre und Berufswahlvorbereitung gelehrt wird und der wirtschaftlichen und betrieblichen Realität zu schließen.
Das Sonderheft 24, das auf Beiträgen erfahrener Schulpraktiker und Arbeitskreisleiter
SCHULEWIRTSCHAFT basiert, bietet interessierten Lehrerinnen und Lehrern konkrete
Hinweise und Hilfen zur Konzeption und Gestaltung von Schüler- und Lehrerbetriebspraktika.
Düsseldorf, im März 2009
Dr. Gudrun Ramthun
LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT SCHULEWIRTSCHAFT NRW
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1. Erlasslage
Erlass "Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg (BASS 12 - 21 Nr. 1)
Eine Änderung des Erlasses war notwendig, um ihn an das Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW "Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen
Förderung" anzupassen.
Eine wichtige Neuerung ist, dass jede Schule einen Studien- und Berufswahlkoordinator
benennen soll, der die innerschulischen Prozesse im Bereich der Berufsorientierung organisiert, die Zusammenarbeit mit der BA steuert und als Ansprechpartner der Schule nach
außen für diesen Aufgabenbereich fungiert. Die Schulen wurden per Erlass vom
07.11.2007 aufgerufen, eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator für Berufs- und Studienorientierung zu benennen. Die Kontaktdaten sind im Bildungsportal in den zentralen
Schulverwaltungsanwendungen in der Rubrik Koordinator/innen für Berufs- und Studienorientierung einzupflegen sowie ggf. zu aktualisieren, siehe:
www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW
Die Stiftung Partner für Schule NRW bietet den Koordinatorinnen und Koordinatoren für
Berufs- und Studienorientierung eine Grundqualifizierung an. Nähere Informationen unter:
www.partner-fuer-schule.nrw.de/stubo.php
Eine Handreichung zur Berufs- und Studienorientierung mit Best-Practise-Beispielen soll
die Schulen darüber hinaus bei ihrer Arbeit unterstützen.
Zu BASS 12 – 21 Nr. 1
Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg
und im Weiterbildungskolleg
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 6.11.2007 – 411 (ABl. NRW.
12/07)
Inhalt
1. Ziele, Aufgaben, Organisation
2. Beirat Schule und Beruf
3. Zusammenarbeit von Berufsberatung und Schule
4. Zusammenarbeit mit Hochschulen
5. Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit
6. Schülerbetriebspraktikum
7. Berufsorientierung in der gymnasialen Oberstufe
8. Besondere Maßnahmen am Ende der Pflichtschulzeit
9. Berufs- und Studienorientierung am Berufskolleg
10. Berufsorientierung im Weiterbildungskolleg
11. Besondere Hinweise zur Berufsorientierung bei sonderpädagogischer Förderung
12. Qualifizierung der Lehrkräfte durch Fortbildung
13. Qualifizierung der Lehrkräfte durch Lehrerbetriebspraktika
14. Abstimmung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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1. Ziele, Aufgaben, Organisation
Im Rahmen der Berufs- bzw. Studienorientierung sollen junge Menschen befähigt werden, eigene Entscheidungen im Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen. Mädchen und Jungen sollen darin unterstützt
werden, ihre individuellen fachlichen Interessen und Fähigkeiten ohne frühzeitige Einschränkungen durch tradiertes Rollenverhalten selbstbewusst weiter zu entwickeln. Dazu sollen Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt, Berufs- und Entwicklungschancen aufgezeigt und Hilfen für den Übergang in eine Ausbildung, in weitere
schulische Bildungsgänge oder in ein Studium gegeben werden. Hierzu gehört auch,
Kenntnisse und Praxiserfahrungen in frauen- bzw. männeruntypischen Berufen zu ermöglichen. Der Gender-Mainstream-Gedanke und der Umgang mit Migrationshintergrund
sind in der Berufs- bzw. Studienorientierung zu berücksichtigen.
Im Sinne individueller Förderung sollen Schülerinnen und Schüler den Übergang von der
Schule in den Beruf verstärkt als Anschluss und nicht als Abschluss erleben.
Die Berufs- bzw. Studienorientierung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, die in der gemeinsamen Rahmenvereinbarung
vom 17. 9. 2007 dokumentiert wird (siehe www.schulmnisterium.nrw.de).
Berufs- bzw. Studienorientierung wird in enger Abstimmung mit außerschulischen Partnern wie Hochschulen, der örtlichen Wirtschaft und ihren Organisationen, den Trägern
der Jugendhilfe, den Arbeitnehmerorganisationen und weiteren Partnern durchgeführt
(§ 5 Schulgesetz – BASS 1 – 1).
Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Berufs- bzw. Studienorientierung
wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet. Sie oder er benennt eine
Koordinatorin oder einen Koordinator für Berufs- und Studienorientierung (im Folgenden
als StuBO-Koordinator bezeichnet) als Ansprechpartner für dieses Themenfeld nach innen und außen sowie als Initiator oder Initiatorin für die Berufs- und Studienwahlprozesse der Schule. Im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz kann diese Aufgabe einer
Lehrkraft oder einem Team von der Schulleiterin oder dem Schulleiter übertragen werden (§ 18 Abs. 2 ADO – BASS 21 – 02 Nr. 4).
Zum Aufgabenfeld der StuBO-Koordinatoren oder -Koordinatorinnen im Bereich Berufsbzw. Studienorientierung gehören:
– Einbindung in die Koordination der Schulprogrammarbeit
– Organisations- und Teamentwicklung
– Gestaltung der konkreten Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung der
Agentur für Arbeit
– Aufstellung der Jahresarbeitsplanung in Kooperation mit der Berufsberatung der
Agentur für Arbeit und Prozessbegleitung bei der Umsetzung
– Koordination von Schülerbetriebspraktika
– Kooperationen mit außerschulischen Partnern (§ 5 Schulgesetz)
– Organisation des Informationsflusses bzw. -transports, Wissensmanagement
– Qualitätssicherung, Dokumentation, Evaluation
– Zusammenarbeit mit anderen Schulen
– Organisation von Informationsveranstaltungen.
Die StuBO-Koordinatoren und -Koordinatorinnen erhalten entsprechende Qualifizierungsangebote.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter genehmigt die im Zusammenhang mit der Berufsbzw. Studienorientierung erforderlichen Dienstreisen und Dienstgänge von Lehrkräften
der Schule im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob
die Finanzierung gesichert ist. Für die Schulleiterin oder den Schulleiter selbst erteilt die
Schulaufsichtsbehörde die Dienstreisegenehmigung.
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Zur Berufs- und Studienorientierung sollten die Schülerinnen und Schüler vor allem auf
die
Informationsangebote
des
Landes
wie
www.schulministerium.nrw.de,
www.chancen-nrw.de und www.studiereninnrw.de sowie die Angebote der Bundesagentur für Arbeit wie www.berufenet.arbeitsagentur.de, www.machs-richtig.de und
www.abi.de einschließlich der dazugehörigen Printmedien (abrufbar über die OnlineAngebote) aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus sollte auf die Informationsschriften „Beruf aktuell“ und „Studien- und Berufswahl“, jährlich aktualisiert herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit, hingewiesen werden.
2. Beirat Schule und Beruf
Zur schulübergreifenden örtlichen Abstimmung und Unterstützung aller am Prozess der
Berufsorientierung Beteiligten wird auf der Ebene der kreisfreien Städte und der Kreise
jeweils ein Beirat Schule und Beruf eingerichtet. Der Beirat berät die Entwicklung auf
dem regionalen Ausbildungsmarkt und aktuelle Probleme des Übergangs von der Schule
in den Beruf. Er informiert im Rahmen seiner Möglichkeiten insbesondere über freie Ausbildungsplätze und neue Berufe sowie die absehbare Entwicklung von Angebot und
Nachfrage bei Ausbildungsplätzen. Bei Bedarf gibt er Empfehlungen für die Arbeit von
Schulen und Agenturen für Arbeit im Bereich der Berufsorientierung und koordiniert die
Nutzung von Praktikumsplätzen und Terminen für Schüler- und Lehrerbetriebspraktika.
Sofern vor Ort Gremien mit ähnlichen Aufgabenstellungen bestehen, empfiehlt sich eine
gegenseitige Information.
Zu dieser schulübergreifenden regionalen Abstimmung und Vernetzung arbeiten Agentur
für Arbeit und Schule im Beirat Schule und Beruf aktiv, verantwortlich und eng zusammen. Der Vorsitz im Beirat Schule und Beruf wird gemeinsam von einer Schulaufsichtsbeamtin oder einem Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes und einer Mitarbeiterin oder
einem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit wahrgenommen. Weiterhin gehören dem Beirat
je eine Lehrerin und ein Lehrer jeder Schulform der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II, einschließlich der Berufskollegs sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter der
Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammern und anderer zuständiger Stellen
nach dem Berufsbildungsgesetz, der Jugendhilfe, der Arbeitskreise Schule – Wirtschaft,
des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di sowie der Arbeitgeberverbände an. Der Beirat kann weitere Mitglieder berufen.
Eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern ist anzustreben.
Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die auch die Federführung für die laufenden
Geschäfte festlegt. Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Er informiert seine Mitgliedsorganisationen, die Schulen und die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über seine
Beratungsergebnisse.
3. Zusammenarbeit von Berufsberatung und Schule
3.1 Grundsätze
Auf Basis des Rahmenkonzeptes des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung
als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ vom 16. 5. 2007 kooperieren
Schule und Berufsberatung der Agenturen für Arbeit im Prozess der Berufs- und Studienorientierung mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung oder Studium zu ermöglichen.
Die Schule und Berufsberatung sind sich einig, dass einer engen, praxisorientierten Kooperation mit der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zukommt, um in diesem Prozess
Erfolg zu haben. Schule und Berufsberatung haben die gemeinsame Verpflichtung, das
Angebot der Berufs- bzw. Studienorientierung allen Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend werden die Angebote flächendeckend an allen allgemein bildenden Schulformen der Sekundarstufen I und II und den Berufskollegs realisiert.
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Berufs- bzw. Studienorientierung ist fester Bestandteil des Schulprogramms, die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit einbezogen. Schule und Berufsberatung vereinbaren dazu ein für die jeweilige Schule passendes Mindestangebot.
Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus auch über die weitergehenden Angebote der Berufsberatung (z. B. Einzelberatung, Sprechstunde, Ausbildungsstellenvermittlung).
Bei Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf, deren Übergang in Ausbildung,
ggf. auch Studium gefährdet ist, regt die Schule frühzeitig den Besuch der Berufsberatung an. In gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
und ggf. der Jugendhilfe können so rechtzeitig die Möglichkeiten für einen Berufseinstieg oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach der Schule ausgelotet werden.
Berufswahlpass (BWP): Der Berufswahlpass wird bereits an vielen Schulen in NordrheinWestfalen eingesetzt. Er ist persönlicher Begleiter durch die gesamte Berufswahl und
wirkt als Instrument zur Förderung der Lernfähigkeit, er dient den Schülerinnen und
Schülern als Instrument zur Planung und Steuerung des Übergangs in die Berufs- und
Arbeitswelt. Der Berufswahlpass ist ein Informations-, Planungs- und Dokumentationsinstrument, mit dem die Schülerinnen und Schüler ihr Lernen eigenverantwortlich organisieren lernen, sich ihr Kompetenzprofil bewusst machen, die erworbenen Kompetenzen
auswerten und dokumentieren. Die Arbeit mit dem Berufswahlpass schafft Eigeninitiative und Grundlagen für lebenslanges Lernen.
Darüber hinaus dient der Berufswahlpass Lehrkräften und Eltern sowie der Berufsberatung dazu, frühzeitig Unterstützungsbedarfe im Hinblick auf die Berufswahl zu erkennen.
Deshalb wird allen Schulen empfohlen, Teilschritte des Berufswahlprozesses in der
Schule im individuellen Berufswahlpass jeder Schülerin und jedes Schülers zu dokumentieren. Einführung und Fortschreibung des Berufswahlpasses sollen im Rahmen des
Schulunterrichts und schulischer Beratung erfolgen.
Der Berufswahlpass wird auch zunehmend fester Bestandteil des individuellen Beratungsprozesses der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, insbesondere in der Sekundarstufe I. Auch bei der Konzeption und Durchführung der Qualifizierung von StuBOKoordinatorinnen und -Koordinatoren arbeiten Schule und Berufsberatung zusammen.
3.2 Aufgaben Schule und Berufsberatung
Schule und Berufsberatung haben eine gemeinsame Verantwortung für die Berufs- und
Studienorientierung, nehmen aber unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte wahr.
Die Aufgabenschwerpunkte der Schule sind in dem Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ festgelegt.
Aufgabe der Berufsberatung ist die Information und Beratung in berufs- und studienrelevanten Fragen sowie die Vorbereitung einer sachkundigen und realitätsgerechten Berufsbzw. Studienentscheidung.
Dazu informiert und berät sie über die Anforderungen des Arbeitslebens, über die Berufe, über Studienwahl und –wege sowie über die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und dessen zukünftige Entwicklungen.
Die Angebote der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit sind in die schulische Arbeit
einzubeziehen. Die Agentur für Arbeit benennt jeder Schule eine für sie zuständige Berufsberaterin oder einen Berufsberater.
- 12 -
Die Berufsberatung verfügt über ein breites Dienstleistungsportfolio, das abhängig von
Zielsetzung, Thematik und Zielgruppe flexibel eingesetzt werden kann:
– Berufs- und Studienorientierungsveranstaltungen (Vorträge im Klassenverband, BIZBesuche)
– Schulsprechstunden
– Elternveranstaltungen
– Berufs- und studienkundliche Vortragsreihen
– Seminare/Workshops
– Einführungs- und themenspezifische Veranstaltungen an Hochschulen
– Einzelberatungen
– Ausbildungsvermittlung
– Ausbildungsfördernde Maßnahmen nach § 240 ff. SGB III
– Kofinanzierung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 SGB III
– Ärztliche und psychologische Untersuchungen bzw. Begutachtungen/Testverfahren
– Selbstinformationseinrichtungen (Berufsinformationszentrum, Internetcenter)
– Online-Angebote (www.arbeitsagentur.de, www.berufenet.de, www.planet-beruf.de)
– Weitere Medienangebote (z. B. berufskundliche und berufswahlvorbereitende Printmedien).
Für Jugendliche mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und/ oder sonderpädagogischem Förderbedarf stellt die Berufsberatung nahezu alle Angebote in barrierefreier Form
zur Verfügung.
3.3 Zusammenarbeit von Berufsberatung und allgemein bildenden Schulen
Eine optimale Ausgestaltung der Unterstützungsangebote im Bereich der Berufs- bzw.
Studienorientierung erfordert eine klare Abstimmung der Aktivitäten vor Ort. Dazu entwickeln Schule und Berufsberatung jährlich gemeinsam ihr Angebotsportfolio zur Berufsund Studienorientierung. Die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit eingebunden.
Ergänzend zu dem Angebot der Berufsberatung sollen auch Aktivitäten außerschulischer
Partner wie der Hochschulen, der örtlichen Wirtschaft und ihrer Organisationen, der Träger der Jugendhilfe, der Arbeitnehmerorganisationen und ggf. weiterer Partner einbezogen werden. Schule und Berufsberatung stellen gemeinsam sicher, dass die Aktivitäten
sinnvoll aufeinander abgestimmt sind und die Präsentation der Angebote interessensunabhängig und werbungsfrei erfolgt.
Das Mindestangebot der Berufsberatung bilden eine Berufs- bzw. Studienorientierungsveranstaltung in der Schule und eine weitere z. B. im BIZ. Darüber hinaus bietet die Berufsberatung regelmäßige Sprechstunden an. Die Angebote der Berufsberatung setzen
spätestens in der Vorabgangsklasse ein.
Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung in der Schule sind Bestandteil des
Schulunterrichts. Die Schule ermöglicht die Durchführung von Gruppenveranstaltungen,
individuellen Beratungsgesprächen sowie Eignungsuntersuchungen auch während der
Unterrichtszeit im Einvernehmen mit der Schule.
Zur Vorbereitung der individuellen Beratungsgespräche setzt die Berufsberatung ein Arbeitspaket ein.
Das Arbeitspaket besteht aus einem
– Anmeldebogen zur Erfassung der notwendigen Personalien,
– einem Beratungsbogen zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs,
– und – soweit erforderlich – einem Vermittlungsbogen.
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Der Beratungsbogen soll die Jugendlichen aktivieren, sich bereits vor dem Gesprächstermin mit der Berufsberaterin oder dem Berufsberater mit Fragen zur Berufswahl auseinanderzusetzen und für die Beratung erste Hinweise zum eigenen Stand in der Berufswahl zu geben. Ein Beratungstermin in der Agentur für Arbeit soll in der Regel erstmalig
erst nach Rückgabe des Arbeitspaketes – Anmeldebogen und Beratungsbogen – erfolgen. Die Schule unterstützt, wenn notwendig, die Schülerinnen und Schüler
beim Ausfüllen des Bogens.
Jede einzelne Schule und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit legen vor Ort die
konkreten Inhalte und Modalitäten der Zusammenarbeit in regionalen Kooperationsvereinbarungen fest. In diesen Kooperationsvereinbarungen sind folgende Inhalte verbindlich zu vereinbaren:
– Feste Ansprechpersonen
Namentliche Benennung einer festen Ansprechperson oder verantwortlichen Person
auf Seiten der Schule (Berufs-/Studienorientierungskoordinatorin oder -koordinator)
und auf Seiten der Agentur für Arbeit (Berufsberaterin oder Berufsberater),
– Aufgaben der Schule
Beispiele: In Klasse 9 wird ein 2- bis 3-wöchiges Betriebspraktikum durchgeführt, die
Schule ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern der Klasse 9 die Teilnahme an
Veranstaltungen mit Betrieben bzw. Vertretern der reg. Wirtschaft ggf. gemeinsam
mit Berufsberatung,
– Aufgaben der Berufsberatung
Art und Umfang der Angebote konkret festlegen. Beispiele: Eine Gruppenveranstaltung zur Berufs-/Studienorientierung in Klasse 9, regelmäßige Sprechstunden ab Klasse 9, ein BIZ-Besuch in Klasse 9
– Einbindung/Beteiligung der Eltern
Beispiele: gemeinsame Elternabende
– Organisation
Beispiele: Terminabsprachen, Räumlichkeiten, Medien, Festlegung von Arbeitsaufträgen
– Zusammenarbeit mit Dritten
Beispiele: Information ggf. Beteiligung der Berufsberatung
– Kommunikation
Beispiele: Regelungen zum Informationsaustausch innerhalb der Schule, Informationsaustausch unter allen Beteiligten, regelmäßige Statements, gemeinsame Pressearbeit.
Die Kooperationsvereinbarungen als wichtige Grundlage der Zusammenarbeit leben u. a.
durch regelmäßige Reflexion und Pflege. Sie werden mindestens jährlich zu Beginn des
Schuljahres aktualisiert.
Zusätzlich zum Regelangebot der Berufs- und Studienorientierung können für Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen auch Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 Satz 3 bis 5 SGB III durchgeführt werden.
4. Zusammenarbeit mit Hochschulen
Hochschulen stellen Informationen über Studiengänge und Studienangebote zur Verfügung und informieren über Neuerungen und Studienanforderungen. Hochschulen öffnen
den Studienbetrieb für Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Praktika, Schüleruniversitäten, Schnuppertagen, etc.
Schulen weisen Schülerinnen und Schüler auf die Angebote der Hochschulen hin und
bereiten diese vor und nach.
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Zusammenarbeit Berufsberatung und Hochschule:
Beratungs- und Orientierungsarbeit für Studieninteressierte, für Studierende sowie Studienabsolventinnen und Studienabsolventen ist ein gemeinsames Handlungsfeld von Berufsberatung und Hochschule.
Die Berufsberatung kann das Angebot der Hochschulen durch Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung, durch Sprechstunden sowie durch themenspezifische Vortragsveranstaltungen ergänzen. Sofern für Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen
und Behinderungen Unterstützungsangebote erforderlich sind, werden diese auch durch
die BA gewährleistet.
5. Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit
Um den Anspruch junger Menschen auf Bildung und Erziehung im Sinne des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (KJHG) sichern zu helfen, fördert das Land bei Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der Jugendsozialarbeit sozialpädagogische Beratung und Begleitung
beim Übergang von der Schule in den Beruf.
Die angebotene Beratung und Begleitung wendet sich an „junge Menschen, die zum
Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“ (§ 13 KJHG ). Dabei
handelt es sich um sogenannte Frühabgängerinnen und Frühabgänger, Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss oder mit anderen Beeinträchtigungen. Mit der
über die Arbeit in der Schule hinausgehenden intensiven pädagogischen Betreuung in
Form von Gruppenarbeit und sozialpädagogischer Einzelfallhilfe unterstützen die Beratungsstellen junge Menschen, ihre vielfältigen Probleme zu bewältigen. Dazu gehört es,
den von der Schule und der Berufsberatung angebahnten Berufsfindungsprozess zu begleiten und zu ergänzen. Bei Bedarf sind besondere Förderungsmaßnahmen für Mädchen
und/oder junge Frauen anzubieten, insbesondere bei Migrationshintergrund.
Die Träger der Jugendhilfe und die Schulen informieren sich gegenseitig über Angebote
für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen und streben so weit wie möglich
gemeinsam getragene Angebote, vor allem der Prävention, an. Dies beinhaltet u. a. gemeinsam organisierte Beratungsprozesse und Informationsveranstaltungen. Soweit es
sich um eigene Veranstaltungen der Jugendsozialhilfe handelt, weist die Schule Jugendliche auf die Angebote hin und unterstützt sie ggf. durch Bereitstellung von Schulräumen
und die Genehmigung als Schulveranstaltung. Zu Veranstaltungen der Schule können
zum Nutzen einzelner benachteiligter Jugendlicher (z. B. als Begleitung bei Schülerbetriebspraktika) Beratungskräfte der Jugendsozialarbeit hinzugezogen werden. Bei Bedarf
sind spezielle Förderungsmaßnahmen für Mädchen und junge Frauen anzubieten, insbesondere bei Migrationshintergrund.
6. Schülerbetriebspraktikum
Schülerbetriebspraktika bieten die Möglichkeit, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar
kennen zu lernen und sich mit ihr auseinander zu setzen. Dadurch soll ein zeitgemäßes
Verständnis der Arbeitswelt sowie technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher
Zusammenhänge gefördert werden. Schülerbetriebspraktika können dazu beitragen,
dass Schülerinnen und Schüler ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einschätzen, ihre Berufsvorstellungen vertiefen oder auch korrigieren können. Ein Schülerbetriebspraktikum kann den Zugang zu einem passenden Ausbildungsplatz erleichtern.
Um die Wirksamkeit der Schülerbetriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende Vorund Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Welche Fächer und Fachlehrkräfte hierzu
Beiträge leisten, legt die Schule fest. Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums soll das
Interesse von Mädchen an gewerblich-technischen und anderen frauenuntypischen Berufen gefördert werden; Jungen soll der Erwerb von Kenntnissen in sozialpädagogischen,
pflegerischen und anderen männeruntypischen Berufen ermöglicht werden. Zur Betreu- 15 -
ung während des Praktikums führen Lehrkräfte Besuche in den Praktikumsbetrieben im
Rahmen des durch die Abwesenheit der Praktikanten freien Stundenvolumens durch.
Praktikumsdauer und -organisation
Insbesondere in Hauptschulen wird das Thema Berufsorientierung von der 5. Klasse an
thematisiert. In der Hauptschule sind sowohl kurzfristige Praktika, das dreiwöchige
Schülerbetriebspraktikum wie auch ein Langzeitpraktikum bis zu einem Jahr (höchstens
einen Tag pro Woche) vorgesehen. Die verschiedenen Praxisphasen sind in einem pädagogischen Konzept im Zusammenhang darzustellen.
Für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der allgemein bildenden Schulen ist ein
in der Regel zwei- bis dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum in den Klassen 9 oder 10
verbindlich. In Gymnasien kann die Verpflichtung zu einem Praktikum in der Sekundarstufe I entfallen, wenn in der Sekundarstufe II ein Praktikum durchgeführt wird. Die Entscheidung trifft die Schulkonferenz. Nach Entscheidung der Schulkonferenz kann ein
zweites Praktikum von ein- bis dreiwöchiger Dauer durchgeführt werden. Das zweite
Praktikum kann in besonderen Fällen als Langzeitpraktikum mit einem Praktikumstag pro
Woche durchgeführt werden. Dieses zeitlich ausgedehnte Praktikum soll eine Hilfe für
Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang in das Berufsleben sein. Die
Klassenkonferenz berät und entscheidet, ob im Einzelfall von dem kombinierten Lernund Praxisangebot eine nachhaltigere Wirkung als vom Lernangebot der Schule erwartet
werden kann. Die Teilnahme an einem Langzeitpraktikum setzt eine Empfehlung der
Klassenkonferenz sowie die Zustimmung der Schülerin oder des Schülers und der Erziehungsberechtigen voraus. Das Praktikum kann an die Stelle des Lernbereichs Arbeitslehre und des Wahlpflichtunterrichts treten. Die Kernstunden gemäß der Stundentafel sind
einzuhalten. Langzeitpraktika sollen so organisiert sein, dass möglichst flexibel auf individuelle Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler reagiert werden kann und die Leistungsanforderungen für den Hauptschulabschluss erfüllt werden können. So soll es möglich bleiben, bei Bedarf den Praktikumsbetrieb zu wechseln oder das Praktikum zu beenden und wieder am regulären Unterricht teilzunehmen. Daher sollte am Praktikumstag
als Alternative auch eine Teilnahme am Unterricht, z. B. in Arbeitslehre, organisatorisch
ermöglicht werden. Ggf. sind dazu jahrgangsübergreifende Unterrichtsangebote z. B. in
Form von berufsorientierendem Projektunterricht einzuplanen. Soweit Langzeitpraktika
angeboten werden, sollen sie auch Jugendlichen offen stehen, die die Vollzeitschulpflicht bereits vor Erreichen der Klasse 10 beenden werden. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang ins Arbeitsleben (z. B. Schülerinnen
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Frühabgängerinnen und Frühabgänger, sozial benachteiligte Jugendliche) können Schülerbetriebspraktika auch in anderen Organisationsformen und zeitlich ausgedehnt durchgeführt werden.
Darüber hinaus sind auch weitere Kurzzeitpratika, sogenannte Schnupperpraktika, für
einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen zulässig, sofern die Schulleitung
diese als Schulveranstaltung im Rahmen des Schulprogramms anerkennt.
Auswahl der Praktikumsbetriebe
Praktikumsbetriebe sollen so gewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können. Falls das regionale Ausbildungsplatzangebot von Jugendlichen
größere Mobilität verlangt, können auch Praktikumsplätze, die den Einzugsbereich der
Schule überschreiten, genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die schulische Betreuung
sichergestellt werden kann. Bis zu einer Entfernung von 25 km ab der Schule trägt der
Schulträger die Fahrkosten. Die für den Besuch weiter entfernt liegender Betriebe darüber hinaus entstehenden Kosten tragen die Erziehungsberechtigten, sofern von Schulträgerseite keine Kostenübernahme erfolgt.
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Mit den Praktikumsbetrieben sind die organisatorische Durchführung des Praktikums und
die während des Praktikums von den Schülerinnen und Schülern zu fertigenden Berichte
und Dokumentationen rechtzeitig abzustimmen. Über die erforderliche Nachbereitung im
Unterricht hinaus sollen Ergebnisse aus Praktika in der Sekundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe schriftlich dokumentiert werden. Sie können nach Festlegung durch
die Schule in eine Facharbeit einfließen.
Rechtliche Absicherung
Während des Praktikums bleiben die Jugendlichen Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. Sie sind nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Praktikumsbetriebs und erhalten keine Vergütung. Sie unterliegen in dieser Zeit dem Weisungsrecht des Betriebspersonals. Schülerbetriebspraktika sind nur im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zulässig. Die Einhaltung der für den einzelnen Praktikumsbetrieb geltenden Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz obliegt dem jeweiligen
Betrieb. Der Betrieb stellt fest, welche Arbeitsschutzanforderungen gelten und in welchen Betriebsbereichen die Praktikantinnen und Praktikanten nicht tätig werden dürfen.
Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz unterstützen die Durchführung von Betriebspraktika durch Merkblätter zum Arbeitsschutz, die den Schulen über die Beiräte Schule
und Beruf zur Verfügung gestellt werden. Die Merkblätter sollen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Praktikumsbetrieben zur Vorbereitung und Information dienen.
Als Schülerveranstaltungen unterliegen Schülerbetriebspraktika im In- und Ausland der
gesetzlichen Unfallversicherung. Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt
der Schulträger die Kosten (§ 94 Abs. 1 SchulG – BASS 1 – 1).
Unterstützung bei der Organisation
Auf Anforderung unterstützen die Vorsitzenden der Beiräte Schule und Beruf die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bei der Durchführung von Programmen zur Verbesserung
des Arbeitsschutzes in Praktikumsbetrieben durch Übermittlung von Listen entsprechender Praktikumsbetriebe. Soweit aus gesetzlichen Gründen erforderlich, sind dem Betrieb
Gesundheitszeugnisse vorzulegen. In Zweifelsfällen erteilen die Gesundheitsämter Auskunft, zu Fragen des Arbeitsschutzes die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz. Kosten
für gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitszeugnisse trägt der Schulträger.
Praktika im Ausland
Im grenznahen Raum unterliegen Praktika im Ausland denselben Bedingungen. Auslandspraktika können auch im Rahmen von Studienfahrten und internationalen Begegnungen in Ländern der Europäischen Union durchgeführt werden. Sie dienen als Teil
schulischer Ausbildung insbesondere folgenden Zielen:
– Erweiterung der Kompetenz bezogen auf berufliche Tätigkeiten in international arbeitenden Unternehmen,
– Erweiterung der allgemeinen und berufsbezogenen fremdsprachlichen Kompetenz in
der fremdsprachlichen Praxis,
– Erfahrung der ökonomischen, technologischen, sozialen und kulturellen Lebensbedingungen des Ziellandes,
– Absicherung von Berufsentscheidungen auch unter Einbeziehung realer Chancen, die
der europäische Binnenmarkt jungen Menschen bietet.
Praktika im Ausland finden in Kooperation mit geeigneten Partnerorganisationen (Partnerschule, Kammern, Verbände usw.) statt. Soweit möglich, sollten sie im grenznahen
Raum durchgeführt werden. Die Betreuung bei Auslandpraktika kann auch durch Lehrkräfte der Partnerschule oder im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen sichergestellt
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werden. Betriebspraktika für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bedürfen des Einverständnisses der Ausbildungsbetriebe.
7. Berufsorientierung in der gymnasialen Oberstufe
Jede Schule mit gymnasialer Oberstufe entwickelt in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und ortsnahen Hochschulen ein Konzept zur Berufs- bzw. Studienorientierung.
Dabei berücksichtigt sie den in der Sekundarstufe I begonnenen Prozess. Die Angebote
in der Sekundarstufe I und gymnasialen Oberstufe sollten zeitlich gestaffelt sein. Das
Konzept soll Elemente der Studien- und Berufsberatung verknüpfen wie z. B.:
– studienorientierende und berufskundliche Themenangebote in einzelnen Schulfächern,
die auch die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus außerunterichtlichen Veranstaltungen zum Thema aufgreifen,
– fachübergreifende Koordination entsprechender Themen im Unterricht oder in Projekten,
– ergänzende Veranstaltungen wie Seminartage oder -wochen,
– Kooperationen mit Hochschulen
– Schnupperstudium, Schülerlabore, Juniorstudium, Sommeruniversitäten
– Infotage an Hochschulen
– Veranstaltungen (u. a. für Mädchen bzw. Frauen) zur Einführung in spezielle Studienfächer, z. B. in Naturwissenschaften und Technik sowie Ingenieurwissenschaften
– Praxiseinblicke (Betriebserkundungen, Betriebspraktika, Hochschulpraktika),
– Schülerbetriebspraktika in Berufskollegs z. B. zum Kennenlernen von Lehrämtern mit
beruflichen Fachrichtungen,
– Kontakte mit Berufspraktikerinnen und Berufspraktikern,
– Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und den Studienberatungen der Hochschulen,
– Nutzung von Beratungs- und Informationsangeboten der Berufsberatung unter Einbeziehung der von ihr in Zusammenarbeit mit den Hochschulen bereitgestellten Angebote,
– Angebote der Fortbildung der mit Berufs- bzw. Studienorientierung befassten Lehrerinnen und Lehrern (s. Nr. 9).
8. Besondere Maßnahmen am Ende der Pflichtschulzeit
Zu Beginn des 10. Pflichtschuljahres bzw. 11. Pflichtschuljahres in den entsprechenden
Förderschulen oder des Schuljahres, an dessen Ende die Jugendlichen in eine Ausbildung
oder einen Beruf übergehen möchten, richten sich die Maßnahmen der Schule am Ziel
eines erfolgreichen Übergangs aus.
Dazu gehören:
–
–
–
–
–
Hilfen für Bewerbungsverfahren,
Wiederholung von Unterrichtsinhalten im Bereich von Basisqualifikationen,
Hinweise auf regionale Stellenangebote,
schulische Unterstützung von mobilitätsfördernden Maßnahmen,
Anbahnung besonderer Beratungsangebote für Jugendliche, die noch nicht vermittelt
sind.
Die Schule sollte jederzeit einen Überblick über den Stand der Vermittlung ihrer Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen, haben. Bei sich abzeichnenden Problemen sollte sie mit ihren Kooperationspartnern unterstützende Programme vereinbaren.
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Wünschenswert ist es darüber hinaus, dass die Schule mit den Schulabgängerinnen und
Schulabgängern auch in der ersten Zeit nach Verlassen der Schule soweit Kontakt hält,
dass bei individuellen Schwierigkeiten externe Hilfsangebote vermittelt werden können.
9. Berufs- und Studienorientierung am Berufskolleg
9.1 Zusammenarbeit zwischen allgemein bildenden Schulen und dem Berufskolleg
Die Zusammenarbeit zwischen allgemein bildenden Schulen und Berufskollegs in Fragen
der Berufsorientierung ist eine Pflichtaufgabe. Sie umfasst gegenseitige Information über
fachliche und pädagogische Fragen, wechselseitige Beteiligung bei schulischen Veranstaltungen sowie den Austausch von Lehrkräften für einzelne Unterrichtsvorhaben. Dadurch sollen insbesondere
– die fachlichen und überfachlichen Anforderungen der allgemein bildenden Schulen
und der Berufskollegs besser aufeinander abgestimmt werden,
– die Übergänge in Ausbildung und in vollzeitschulische Bildungsgänge am Berufskolleg
erleichtert werden,
– Informationen über ortsspezifische Bildungsangebote und neue Entwicklungen in Bildungsgängen und Berufsfeldern verbessert werden.
Alle zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Vereinbarungen werden einvernehmlich
zwischen den beteiligten Schulen, ggf. unter Beteiligung der Schulkonferenzen, festgelegt und soweit erforderlich von der Schulleiterin oder dem Schulleiter genehmigt.
9. 2 Zusammenarbeit Berufsberatung und Berufskolleg
An den Berufskollegs stellen sich die Unterstützungsbedarfe von Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf die Berufs- bzw. Studienorientierung je nach Bildungsgang sehr unterschiedlich dar.
In den berufsvorbereitenden Bildungsgängen geht es darum, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung zu eröffnen. Aufgabe ist es hier, ihnen
eine realistische Einschätzung der Einmündungsmöglichkeiten in den Ausbildungsmarkt
(ggf. Arbeitsmarkt) zu vermitteln und sie bei der Realisierung dieser Möglichkeiten zu
unterstützen.
In den Bildungsgängen der Berufsfachschulen und beruflichen Gymnasien liegt der Fokus
der Beratung auf der Information über den Arbeitsmarkt sowie über die Möglichkeiten
der beruflichen Fortbildung und ggf. eines Studiums (vgl. hierzu auch Abschnitt 7).
Die Auszubildenden in den Fachklassen des dualen Systems haben ihre Berufswahlentscheidung bereits gefällt. Die gemeinsamen Bemühungen von Berufskolleg und Berufsberatung sind hier auf die Sicherung des Ausbildungserfolges gerichtet, (Siehe RdErl.
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Richtlinien für die Zusammenarbeit von
Berufskollegs mit der Agentur für Arbeit/Berufsberatung zur Förderung von leistungsschwächeren und benachteiligten Schülerinnen und Schülern“ vom 15. 7. 1993 (BASS
12 – 21 Nr. 7), zuletzt geändert durch Runderlass vom 23. 8. 2007 (ABl. NRW. S.
514).
Die konkrete Zusammenarbeit eines Berufskollegs und der Berufsberatung wird in einer
regionalen Kooperationsvereinbarung (analog Abschnitt 3.3) festgelegt, in der das differenzierte Angebot an Bildungsgängen in den Berufskollegs berücksichtigt wird. Besonderes Augenmerk gilt den Schülerinnen und Schülern, die ihre Berufs- und Studienwahlentscheidung noch nicht getroffen haben bzw. durch ihre persönliche Behinderungs- oder
Beeinträchtigungssituation besonders benachteiligt sind.
Berufsberatung und Berufskolleg benennen je eine feste Ansprechperson für die Koordination der Zusammenarbeit (siehe Nr. 2 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Wei- 19 -
terbildung „Richtlinien für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit der Agentur für
Arbeit/Berufsberatung zur Förderung von leistungsschwächeren und benachteiligten
Schülerinnen und Schülern“ vom 15. 7. 1993 (BASS 12 – 21 Nr. 7), zuletzt geändert
durch Runderlass vom 23. 8. 2007 (ABl. NRW. S. 514).
10. Berufsorientierung im Weiterbildungskolleg
Weiterbildungskollegs können im Bildungsgang der Abendrealschule den Erlass sinngemäß anwenden, soweit dies im Rahmen der Stundentafel möglich und mit ihren organisatorischen Bedingungen vereinbar ist.
11. Besondere Hinweise zur Berufsorientierung bei sonderpädagogischer Förderung
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in NordrheinWestfalen an unterschiedlichen Lernorten gefördert:
Dies können im allgemein bildenden Bereich allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht; Integrative Lerngruppen), Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten oder auch Schulen für Kranke sein.
Für den berufsbildenden Bereich sind dies sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs oder Förderberufskollegs. Die Instrumente der Berufsberatung stehen diesen Schülerinnen und Schülern an jedem Förderort zur Verfügung.
Die Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfordert frühzeitige Aufmerksamkeit. Hier gilt es in besonderem Maße, die
Anschlussfähigkeit beim Übergang von der Schule in den Beruf den heterogenen Lernbedingungen und Kompetenzen dieser Schülergruppe anzupassen.
Frühzeitige Formen von Vernetzung und Austausch zwischen den verschiedenen am
Prozess beteiligten Partnern benötigen eine systematische und abgestimmte Vorgehensweise bei der Berufsorientierung dieser Schülerinnen und Schüler. Sie ist förderbedarfsspezifisch und schulformabhängig auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und
Ausgangslagen auszurichten. Viele Schulen haben bereits für den Aufgabenbereich
„Übergang von der Schule in den Beruf“ standortbezogene Konzepte erarbeitet, die eine
verlässliche Form der Übergangsgestaltung ermöglichen.
Die Gestaltung der Schülerbetriebspraktika kann bei Bedarf den schulischen, regionalen
und zeitlichen Erfordernissen flexibel angepasst werden. Die Dokumentation der Schülerbetriebspraktika soll in strukturierter Form erfolgen – wie beispielsweise in der „Jobmappe-NRW“ – exemplarisch dargestellt. Die Praxis einiger Förderschulen, sich untereinander abzustimmen, um in der Region eine einheitliche Form der Organisation und
Dokumentation des Übergangsmanagements zu praktizieren, ist empfehlenswert.
Hierzu ist es auch sinnvoll, die Angebote z. B. der Integrationsfachdienste zu nutzen, um
die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, aktiv am Prozess der Berufsfindung mitzuarbeiten. Die Schule in ihrer Funktion als Schnittstelle zwischen Elternhaus und Beruf kann
auf diese Weise aktuelle Angebote außerschulischer Fördermaßnahmen konkret in die
Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigen einbeziehen,
so dass persönliche Zukunftsplanung und berufliche Perspektiven passgenau aufeinander abgestimmt werden.
Beratungen der professionellen Partner (z. B. Jugendhilfe, Agentur für Arbeit/ARGE, Integrationsfachdienste, die verschiedenen Kammern, Partner aus der Wirtschaft) sollen
auch auf entsprechende spezielle Berufsfelder und mögliche berufliche neue Einsatzgebiete hinweisen und frühzeitig die erforderlichen schulischen und außerschulischen Unterstützungsmaßnahmen initiieren.
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Unterstützung durch die Agentur für Arbeit:
Seitens der Agentur für Arbeit wird die Berufsorientierung und Berufsberatung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von speziellen Beratungsfachkräften, den Reha-Beraterinnen und Reha-Beratern, wahrgenommen. Für die Zusammenarbeit von Schule und Reha-Beratung gilt Abschnitt 3.3 entsprechend.
Der besondere Unterstützungsbedarf dieser Schülerinnen und Schüler erfordert jedoch
eine besonders enge Zusammenarbeit von Schule, Agentur für Arbeit und Eltern.
Daher erweitert die Reha-Beratung der Arbeitsagentur ihr Angebot und bietet anstelle
des Mindestangebotes in Abschnitt 3.3 eine Berufsorientierungsveranstaltung und eine
Elternveranstaltung pro Abgangsklasse sowie zwei Einzelberatungen pro Schülerin oder
Schüler an. Die evtl. entstehenden Kosten trägt die BA im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben (z. B. Gebärdendolmetscherin oder -dolmetscher).
Zur Vorbereitung der Einzelberatung gibt die Berufsberatung im Rahmen der ersten Berufsorientierungsveranstaltung in der Schule ein sogenanntes „Arbeitspaket“ (vorwiegend aus Anmeldebogen und Gesamtbeurteilungsbogen) aus. Es dient der Optimierung
und Intensivierung der Beratung, Förderung und Betreuung dieser Jugendlichen und erfordert die aktive Einbeziehung der verantwortlichen Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler. Die Schule unterstützt diesen Prozess inhaltlich durch Kommunikation im Unterricht und ggf. in Elternveranstaltungen und logistisch durch Bündelung und
zeitnahe Rückgabe der Unterlagen des Arbeitspaketes an die Reha-Beratung, damit von
dort dann die passgenaue Einzelberatung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler geschehen kann.
12. Qualifizierung der Lehrkräfte durch Fortbildung
Die Planung und Realisierung eines schul- und standortbezogenen Konzeptes der Berufsund Studienorientierung ist eine Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer der Schulen der
Sekundarstufen I und II. Kenntnisse über berufliche Strukturen, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, über das Beschäftigungssystem selbst sowie über die Bedingungen,
die sich aus den strukturellen Veränderungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt ergeben,
sind eine Voraussetzung für eine qualifizierte Bearbeitung der Probleme, die Schülerinnen und Schüler beim Einstieg in das Berufsleben erwarten.
Um Lehrerinnen und Lehrer auf diese Aufgaben vorzubereiten, soll Fortbildung auch
– soweit möglich – unter Mitwirkung von Fachkräften der Arbeitsverwaltung und der
Jugendhilfe sowie der Wirtschaft angeboten werden.
Ziel und Inhalt von Fortbildungsangeboten ist es, Lehrkräfte zu befähigen, in ihrer Schule
ein auf die Situation ihrer Schülerinnen und Schüler bezogenes Curriculum der Berufsund Studienorientierung zu entwickeln. Dazu gehören die Information und die Auseinandersetzung mit Modellen systematischer Berufsorientierung, die sich in der Praxis bewährt haben. Weiterhin soll in Fortbildungsveranstaltungen die Möglichkeit geboten
werden, Erwartungen und Ansprüche der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu verdeutlichen
und schulische Anforderungen so auszurichten, dass Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Ausbildung, Studium und Beruf bestehen können.
Die Schulen sind aufgerufen, im Rahmen ihrer Fortbildungsplanung Fragen der Berufsund Studienorientierung zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, in schulinterne Fortbildungsmaßnahmen neben Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung und Fachkräften der Arbeitsverwaltung nach Möglichkeit auch Vertreterinnen und
Vertreter der örtlichen Wirtschaft einzubeziehen.
13. Qualifizierung der Lehrkräfte durch Lehrerbetriebspraktika
Um Lehrkräften der Sekundarstufen I und II die Möglichkeit zu geben, außerhalb ihres
üblichen Tätigkeitsfeldes die Wirtschafts- und Arbeitswelt und ihre allgemeinen Zusam- 21 -
menhänge durch eigene Mitarbeit in Betrieben kennen zu lernen, sollen verstärkt Lehrerbetriebspraktika durchgeführt werden. Dadurch sollen Lehrkräfte ihre Beratungskompetenz erhöhen und Erfahrungen sammeln zur Auflösung von Rollenstereotypen in frauenund männertypischen Berufen.
Lehrerbetriebspraktika werden in der Eigenverantwortung der Schule durchgeführt; sie
werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter genehmigt. Bei Bedarf berät die zuständige Schulaufsicht die Schulen.
Lehrerbetriebspraktika sollen für Lehrkräfte allgemein bildender Schulen bis zu zwei, für
Lehrkräfte am Berufskolleg bis zu vier Wochen dauern.
Es ist anzustreben, dass in Absprache mit der örtlichen Wirtschaft im Rahmen von
Lehrerbetriebspraktika ein Personalaustausch zwischen Lehrkräften und mit der betrieblichen Ausbildung befassten Personen erfolgt. In diesem Fall übernehmen die am Austausch Beteiligten jeweils Aufgaben in Schule bzw. Betrieb, die ihren Fähigkeiten entsprechen.
Lehrerbetriebspraktika sind dienstliche Veranstaltungen. Der Dienstherr übernimmt den
Dienstunfallschutz, sofern nicht eine betriebliche Versicherung eintritt. Mittel für Reisekosten für die Fahrt vom Wohnort zum Betrieb stehen nicht zur Verfügung. Den Lehrkräften sollten deshalb höchstens vergleichbare Kosten wie beim Weg zu ihrer Schule
entstehen.
14. Abstimmung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Der Runderlass ist mit der der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur
für Arbeit abgestimmt und tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft. Der
Runderlass vom 23. 9. 1999 (BASS 12 – 21 Nr. 1) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer
Kraft.
Der Runderlass wird im ABl. NRW. veröffentlicht; eine Veröffentlichung im Amtlichen
Schulblatt ist nicht zugelassen.
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Rahmenkonzept „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“
Der Ausbildungskonsens NRW hat im Mai 2007 einstimmig das Rahmenkonzept „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ verabschiedet.
Das Rahmenkonzept soll für eine flächendeckende Verankerung der Berufsorientierung
für alle Schülerinnen und Schüler und die Kooperation mit externen Partnern in allen allgemein bildenden Schulen sorgen. Es enthält sieben Handlungsfelder: Schulorganisation,
Unterricht, weitere schulische Handlungsfelder, enge Zusammenarbeit mit den Eltern,
Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft und Zusammenarbeit mit weiteren außerschulischen Partnern.
Die Wirtschaft hat dieses Konzept ausdrücklich begrüßt und den Schulen zugesagt, sie
bei ihren Berufswahlaktivitäten auch weiterhin intensiv zu unterstützen.
Ihr Engagement für die Schulen – sei es in Form der Bereitstellung von Praktikumsplätzen für Schüler und Lehrkräfte, von Betriebserkundungsmöglichkeiten, Lernortkooperationen mit Schulen oder durch Informationen von Wirtschaftsexperten im Unterricht und
durch Angebote für Projektwochen – dient der Verbesserung der Ausbildungsreife und
Berufsorientierung der Jugendlichen. Die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT unterstützen die Schulen bei der Umsetzung mit vielfältigen Projekten sowie Anregungen zur Unterrichtsentwicklung durch anwendungsorientierte Unterrichtsgestaltung und Lehrerfortbildungsveranstaltungen.
Neben der Intensivierung der Lehrerbetriebspraktika ist es besonders wichtig, dass viele
Fächer, vor allem auch die MINT-Fächer, an der schulischen Berufsorientierung beteiligt
werden.
Rahmenkonzept des Ausbildungskonsens NRW
„Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“
I Vorbemerkungen
Mit diesem Rahmenkonzept wollen die Partner im Ausbildungskonsens eine auf Dauer
angelegte Implementierung der Berufsorientierung in allen allgemein bildenden Schulen
des Landes erreichen. Die dort vermittelte Allgemeinbildung muss anschlussfähig werden an die Lebens- und Arbeitswelt.
Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes
Leben zu gestalten. Im Sinne einer individuellen Förderung ist der soziokulturelle Hintergrund der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Ein gesichertes Fundament an fachlichen Grundlagen und sozialen Kompetenzen stellt
auch die Voraussetzung für einen gelingenden Einstieg in das Berufsleben dar. Eine gute
Berufsorientierung, die einen verbindlichen Teil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der
Schulen darstellt, soll forciert werden. Hierzu gehört auch eine frühe und kontinuierliche
Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischem Rollendenken und Verhalten.
Bereits existierende hervorragende Beispiele sollen in die Fläche getragen werden.
Mit diesem Rahmenkonzept setzen sich die Partner im Ausbildungskonsens explizit für
eine flächendeckende Verankerung der Berufsorientierung für alle Schülerinnen und
Schüler ein. Sie wollen die Schulen darin unterstützen, die Kooperationen mit externen
Partnern im Sinne einer Öffnung von Schule weiter zu vertiefen.
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Die Partner im Ausbildungskonsens verweisen auf die in der Anlage aufgelisteten Erlasse
u. Empfehlungen, die Schulen und Betriebe wichtige Anregungen geben können (siehe
Anlagen).
Zur Entwicklung einer rechtzeitigen Berufsorientierung tragen insbesondere
- die Jugendlichen selbst,
- die Familien bzw. die Erziehungsberechtigten,
- die Schulen,
- die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit,
- die Wirtschaft (Unternehmen, Gewerkschaften und Organisationen der Wirtschaft),
- die kommunalen Einrichtungen und
- die Hochschulen bei.
Das Zusammenwirken dieser Akteure soll den Übergang von der Schule in Ausbildung,
Studium und Beruf verbessern.
II Ziele des Rahmenkonzeptes
• Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung soll Eingang in die Schulprogrammarbeit aller Schulen, Schulformen und -stufen finden.
• Die schulischen Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung
und Ausbildungsreife sollen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes frühzeitig beginnen, aufeinander aufbauen (spiralcurricular) und nachhaltig wirken.
• Schülerinnen und Schüler sollen im Sinne einer besseren Berufsorientierung befähigt
werden, in sinnvoller Weise Entscheidungen über ihren weiteren Ausbildungs-, Studien- und Berufsweg zu treffen. Dabei sollen sie ihre individuellen Wünsche und Fähigkeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes reflektieren.
• Schülerinnen und Schüler sollen zur Ausbildungsreife geführt werden. Sie gelten als
„ausbildungsreif“, wenn sie allgemeine Kompetenzen einer Bildungs- und Arbeitsfähigkeit soweit erfüllen, dass die Voraussetzungen für den Einstieg in die berufliche
Ausbildung gegeben sind und ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung erwartet
werden kann.
III Das Rahmenkonzept
Die Vorbereitung junger Menschen auf den Übergang von der Schule in das Berufsleben
soll durch eine Vielzahl von Elementen unterstützt und sichergestellt werden.
1. Schulorganisation
• Jede Schule soll einen Studien- und Berufswahlkoordinator benennen, der die innerschulischen Prozesse im Bereich der Berufsorientierung organisiert, die Zusammenarbeit mit der BA steuert und als Ansprechpartner der Schule nach außen für diesen Aufgabenbereich fungiert.
• Zur schulübergreifenden Organisation des Aufgabenbereiches "Berufsorientierung" sollen die Beiräte Schule und Beruf gestärkt werden. Schule als lernendes
System setzt auf eine regionale Vernetzung.
• Die Lehrerfortbildung wird mit Unterstützung ihrer Partner Qualifizierungen zur
Berufsorientierung anbieten; dabei werden die Wirtschaft und ihre Organisationen helfen. Insbesondere sollen Lehrerbetriebspraktika zur praxisnahen Qualifizierung von Lehrkräften genutzt werden.
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•
•
Die Lehrerausbildung wird insbesondere in ihrer 2. Phase, dem Vorbereitungsdienst, Berufsorientierung als Querschnittsaufgabe aller Fächer für alle Lehrämter angemessen berücksichtigen.
Die Selbstevaluation und Qualitätsanalyse sollen eine nachhaltige Implementierung der Berufsorientierung in der Schule unterstützen.
2. Im Unterricht
• Die Vermittlung fachlicher Kompetenzen ist das Kernstück des Unterrichts. Diese Kompetenzen sind auch die Basis für den Einstieg in Ausbildung und Beruf.
• Alle Fächer leisten einen Beitrag zur Berufsorientierung.
• Fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lernen fördern das vernetzte
Denken und schaffen damit eine wesentliche Voraussetzung für den Umgang mit
komplexen Aufgabenstellungen auch im Berufsleben.
• Ein anschaulicher, methodisch vielfältig gestalteter und kompetenzorientierter
Unterricht erhöht das Verständnis des Erlernten in Bezug auf dessen Anwendbarkeit.
• Im Rahmen der ökonomischen Grundbildung sollen die Schülerinnen und Schüler
neben ökonomischer Sachkompetenz auch Urteilsfähigkeit sowie Entscheidungsund Handlungskompetenz erwerben. Durch die Vermittlung fachlicher und methodischer Kenntnisse sollen sie befähigt werden, gesellschaftliche Trends auf
ihre ökonomischen Ursachen und Auswirkungen analysieren und beurteilen zu
können. Außerdem können diese Unterrichtsthemen helfen, auf die differenzierten beruflichen Aufgaben der Zukunft und die Notwendigkeit des lebensbegleitenden Lernens besser vorzubereiten.
• Überfachliche Kompetenzen sind neben der Fachlichkeit eine Grundvoraussetzung für den Einstieg und das erfolgreiche Absolvieren einer Ausbildung. Diese
überfachlichen Kompetenzen umfassen die
Arbeits- und Sozialkompetenz,
Methodenkompetenz,
Selbstlernkompetenz sowie
Entscheidungs- und Gestaltungskompetenz.
3. Weitere schulische Handlungsfelder
• Unterricht in anderer/besonderer Form (z.B. in Projektphasen) ermöglicht insbesondere das Erproben der eigenen Handlungskompetenz.
• Es bieten sich Praktika an, deren Vorbereitung und Durchführung bewusst als
Entscheidungssituationen für eine künftige Berufswahl konzipiert und durch Beratung intensiv begleitet werden.
• Beratung durch Lehrkräfte, Berufsberater, Eltern und weitere Experten muss im
schulischen Kontext verankert sein.
4. Enge Zusammenarbeit mit den Eltern
• Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil einer gelingenden Berufsorientierung. Die Eltern (bzw. andere Erziehungsberechtigte) müssen
daher regelmäßig über Fragen und Maßnahmen der Berufsorientierung informiert
und anlassbezogen aktiv mit einbezogen werden.
Dabei sind in Zusammenarbeit vor allem mit der Berufsberatung und mit kommunalen Akteuren zielgruppenspezifische Formen zu entwickeln.
• Auf dieser Grundlage kann die Erziehungsarbeit der Schulen durch die Elternhäuser nachhaltig gestützt werden.
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5. Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit
• Qualität und Neutralität der Berufsorientierung werden durch die Kooperation mit
der Berufsberatung als fachkompetentem und unabhängigem Partner sichergestellt.
• Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium für
Schule und Weiterbildung werden verbindliche Eckpunkte für diese Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung festlegen.
• Auf Basis dieser Eckpunkte vereinbaren Schule und Berufsberatung im Rahmen
des Curriculums ein gemeinsames Programm, das die Prozesse der Berufs- und
Studienwahl im schulischen und unterrichtlichen Alltag festlegt.
6. Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
• Durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Schulen mit Wirtschaftspartnern
können sich Schülerinnen und Schüler praxisnah und anwendungsbezogen beruflich orientieren.
• Unternehmen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kammern flankieren
die von den Schulen geleistete Berufsorientierung und bieten Unterstützung
durch konkrete Aktivitäten.
• Beispiele für diese Unterstützung sind u. a.: Partnerschaften zwischen Betrieben
und Schulen; Partner-/Mentorenprogramme; Kooperationsprojekte; Projektarbeiten für Schülerinnen und Schüler; Betriebserkundungen und Hospitationen; Schüler- und Lehrer-Betriebspraktika; Schulpreise und Auszeichnungen für berufswahlfreundliche Schulen; Betriebspraktiker im Unterricht; Bewerbungstrainings;
Girl´s Day.
• Die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Partnern kann an schulischen
Lernorten stattfinden. Der Unterricht bekommt hierdurch häufig eine besondere
Praxisnähe.
• Lehrerbetriebspraktika und Schulpraktika für Unternehmensvertreter bieten gute
Möglichkeiten für gegenseitigen Austausch und gemeinsame Fortbildung.
7. Zusammenarbeit mit weiteren außerschulischen Partnern
• Die Öffnung von Schule für außerschulische Partner stellt eine wesentliche Ressource zur Verbesserung der Berufsorientierung dar.
• Die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Partnern kann auch an außerschulischen Lernorten, insbesondere der Arbeitswelt und der Hochschulen, stattfinden.
Durch Praxisphasen (Betriebserkundungen, Schülerbetriebspraktika, Hochschulpraktika, Langzeitpraktika für Jugendliche, etc.) können Schülerinnen und Schüler ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einschätzen, ihre Berufsvorstellungen vertiefen oder auch korrigieren.
IV Perspektive: Berufsorientierung nachhaltig gestalten
Zur Umsetzung des Rahmenkonzepts wird eine Handreichung für die Schulen erstellt,
die konkrete Beispiele einer gelingenden Berufsorientierung und die Möglichkeiten des
Transfers ebenso beschreiben wird wie die konkrete Unterstützung seitens der Konsenspartner.
Hier sind z.B. zu nennen:
• Langfristig angelegte Kooperationen; Patenschaften; Beteiligung von außerschulischen Experten am Unterricht
• Intensive Einblicke in die Arbeits-/Berufswelt durch Praktika und Hospitationen
• Lernortkooperationen
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•
•
•
•
•
•
•
Trainings- und Assessment-Verfahren zur Feststellung von Kompetenzen und deren
individueller Förderung
Portfolios und Zertifikate
Schülerfirmen
Schüler-/Auszubildende – Projekte
Coaching von Schülerinnen und Schülern untereinander
Studienwahlorientierung (u.a. Hochschulschnuppertage, Hochschulwochen, Praktika
an Hochschulen)
Schülerinnen und Schüler an Hochschulen
Anlage
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Schrift
BASS, 12 – 21 Nr. 1 Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der
gymnasialen
Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg
Rahmenvorgabe für die ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I
Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Welche Anforderungen stellt
das Berufsund Beschäftigungssystem an Schulabgängerinnen und Schulabgänger,
die eine
Berufsausbildung aufnehmen?
Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Empfehlungen zur Förderung
junger
Menschen für den Übergang von der Schule in den Beruf
Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Empfehlungen zur Förderung
junger
Menschen für den Übergang von der Schule in Hochschule und Beruf
Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung - Empfehlungen
Berufsorientierung und Berufsberatung
Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland
Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife
8 IHK NRW: Was erwartet die Wirtschaft von den Schulabgängern
Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
im
Bereich der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem Ministerium
für Schule
und Weiterbildung und der Regionaldirektion NRW der Bundagentur für
Arbeit
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„Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich
der Berufs- und Studienorientierung“
Im September 2007 schlossen das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen und die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion NordrheinWestfalen die „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“ die die Berufsorientierung fest an
den Schulen verankern soll.
Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich
der Berufs- und Studienorient
ierung
Vorwort
Die Kultusministerkonferenz und die Bundesagentur für Arbeit haben sich 1971 in einer
Rahmenvereinbarung zu der gemeinsamen Verantwortung für die Berufs- und Studienorientierung positioniert und Grundsätze der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung festgelegt (Neufassung am 15.10.2004).
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW und die Regionaldirektion NRW
der Bundesagentur für Arbeit haben diese Grundsätze 1999 auf Landesebene konkretisiert. (RdErl. des MSW vom 23.09.1999 und Rd.Vfg. d. LAA 20.10.1999).
In den folgenden Ausführungen werden die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit von
1999 aktualisiert und fortgeschrieben.
Die Basis bildet hier das Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ vom 16.05.2007.
Die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung soll Eingang in den Erlass "Berufsorientierung“
finden und die bisherigen Abschnitte aktualisieren.
I. Grundsätze
Auf Basis des Rahmenkonzeptes des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung
als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ vom 16.05.2007 kooperieren
Schule und Berufsberatung der Agenturen für Arbeit im Prozess der Berufs- und Studienorientierung mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung oder Studium zu ermöglichen.
Die beiden Partner sind sich einig, dass einer engen, praxisorientierten Kooperation mit
der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zukommt, um in diesem Prozess Erfolg zu haben.
Schule und Berufsberatung haben die gemeinsame Verpflichtung, das Angebot der Berufs- bzw. Studienorientierung allen Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend werden die Angebote flächendeckend an allen allgemeinbildenden Schulformen der Sekundarstufen I und II und den Berufskollegs realisiert.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in NordrheinWestfalen an unterschiedlichen Lernorten gefördert:
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Dies können im allgemeinbildenden Bereich allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht; Integrative Lerngruppen), Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten oder auch Schulen für Kranke sein. Für den berufsbildenden Bereich sind dies sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs oder Förderberufskollegs.
Die Instrumente der Berufsberatung stehen diesen Schülerinnen und Schülern an jedem
Förderort zur Verfügung (vgl. IV.)
Berufs- bzw. Studienorientierung ist fester Bestandteil des Schulprogramms, die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit einbezogen. Schule und Berufsberatung vereinbaren dazu ein für die jeweilige Schule passendes Mindestangebot.
Die Schule informiert die Schüler darüber hinaus auch über die weitergehenden Angebote der Berufsberatung (z.B. Einzelberatung, Sprechstunde, Ausbildungsstellenvermittlung).
Bei Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf, deren Übergang in Ausbildung,
ggf. auch Studium gefährdet ist, regt die Schule frühzeitig den Besuch der Berufsberatung an. In gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
und ggf. der Jugendhilfe können so rechtzeitig die Möglichkeiten für einen Berufseinstieg oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach der Schule ausgelotet werden.
Der Berufswahlpass wird bereits an vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Er
ist persönlicher Begleiter durch die gesamte Berufswahl und wirkt als Instrument zur
Förderung der Lernfähigkeit, er dient den Schülerinnen und Schülern als Instrument zur
Planung und Steuerung des Übergangs in die Berufs- und Arbeitswelt. Der Berufswahlpass ist ein Informations-, Planungs- und Dokumentationsinstrument, mit dem die Schülerinnen und Schüler ihr Lernen eigenverantwortlich organisieren lernen, sich ihr Kompetenzprofil bewusst machen, die erworbenen Kompetenzen auswerten und dokumentieren. Die Arbeit mit dem Berufswahlpass schafft Eigeninitiative und Grundlagen für lebenslanges Lernen.
Darüber hinaus dient der Berufswahlpass Lehrern und Eltern sowie der Berufsberatung
dazu, frühzeitig Unterstützungsbedarf im Hinblick auf die Berufswahl zu erkennen.
Deshalb wird allen Schulen empfohlen, Teilschritte des Berufswahlprozesses in der
Schule im individuellen Berufswahlpass eines jeden Schülers zu dokumentieren. Einführung und Fortschreibung des Berufswahlpasses sollen im Rahmen des Schulunterrichts
und schulischer Beratung erfolgen.
Der Berufswahlpass wird auch zunehmend fester Bestandteil des individuellen Beratungsprozesses der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, insbesondere in der Sekundarstufe I.
Auch bei der Konzeption und Durchführung der Qualifizierung von Koordinatoren für Berufs- bzw. Studienorientierung (KBO/KSO) arbeiten Schule und Berufsberatung zusammen.
Der Gender-Mainstream-Gedanke ist in der Berufs- bzw. Studienorientierung zu berücksichtigen.
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II. Aufgaben Schule und Berufsberatung
Schule und Berufsberatung haben eine gemeinsame Verantwortung für die Berufs- und
Studienorientierung, nehmen aber unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte wahr.
Die Aufgabenschwerpunkte der Schule sind in dem Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ festgelegt.
Aufgabe der Berufsberatung ist die Information und Beratung in berufs- und studienrelevanten Fragen sowie die Vorbereitung einer sachkundigen und realitätsgerechten Berufsbzw. Studienentscheidung.
Dazu informiert und berät sie über die Anforderungen des Arbeitslebens, über die Berufe, über Studienwahl und –wege sowie über die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und dessen zukünftige Entwicklungen.
Die Berufsberatung verfügt über ein breites Dienstleistungsportfolio, das abhängig von
Zielsetzung, Thematik und Zielgruppe flexibel eingesetzt werden kann
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Berufs- und Studienorientierungsveranstaltungen (Vorträge im Klassenverband, BIZBesuche)
Schulsprechstunden
Elternveranstaltungen
Berufs- und studienkundliche Vortragsreihen
Seminare/Workshops
Einführungs- und themenspezifische Veranstaltungen an Hochschulen
Einzelberatungen
Ausbildungsvermittlung
Ausbildungsfördernde Maßnahmen nach § 240 ff. SGB III
Kofinanzierung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 SGB III
Ärztliche und psychologische Untersuchungen bzw. Begutachtungen/Testverfahren
Selbstinformationseinrichtungen (Berufsinformationszentrum, Internetcenter)
Online-Angebote (www.arbeitsagentur.de, www.berufenet.de,
www.machsrichtig.de)
Weitere Medienangebote (z.B. berufskundliche und berufswahlvorbereitende Printmedien)
Für Jugendliche mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und/ oder sonderpädagogischem Förderbedarf stellt die Berufsberatung nahezu alle Angebote in barrierefreier Form
zur Verfügung.
III. Zusammenarbeit von Berufsberatung und allgemeinbildenden Schulen
Eine optimale Ausgestaltung der Unterstützungsangebote im Bereich der Berufs- bzw.
Studienorientierung erfordert eine klare Abstimmung der Aktivitäten vor Ort. Dazu entwickeln Schule und Berufsberatung jährlich gemeinsam ihr Angebotsportfolio zur Berufsund Studienorientierung.
Die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit eingebunden.
Ergänzend zu dem Angebot der Berufsberatung sollen auch Aktivitäten außerschulischer
Partner wie der Hochschulen, der örtlichen Wirtschaft und ihrer Organisationen, der Träger der Jugendhilfe, der Arbeitnehmerorganisationen und ggf. weiterer Partner einbezogen werden. Schule und Berufsberatung stellen gemeinsam sicher, dass die Aktivitäten
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sinnvoll aufeinander abgestimmt sind und die Präsentation der Angebote interessensunabhängig und werbungsfrei erfolgt.
Das Mindestangebot der Berufsberatung* bilden eine Berufs- bzw. Studienorientierungsveranstaltung in der Schule und eine weitere z.B. im BIZ. Darüber hinaus bietet die Berufsberatung regelmäßige Sprechstunden an. Die Angebote der Berufsberatung setzen
spätestens in der Vorabgangsklasse ein.
Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung in der Schule sind Bestandteil des
Schulunterrichts. Die Schule ermöglicht die Durchführung von Gruppenveranstaltungen,
individuellen Beratungsgesprächen sowie Eignungsuntersuchungen auch während der
Unterrichtszeit im Einvernehmen mit der Schule.
Zur Vorbereitung der individuellen Beratungsgespräche setzt die Berufsberatung ein sogenanntes „Arbeitspaket“ ein. Das Arbeitspaket besteht aus einem
• Anmeldebogen zur Erfassung der notwendigen Personalien,
• einem Beratungsbogen zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs,
• und – soweit erforderlich - einem Vermittlungsbogen.
Der Beratungsbogen soll die Jugendlichen aktivieren, sich bereits vor dem Gesprächstermin mit dem Berufsberater mit Fragen zur Berufswahl auseinanderzusetzen und dem
Berater erste Hinweise zum eigenen Stand in der Berufswahl zu geben. Ein Beratungstermin in der Agentur für Arbeit soll in der Regel erstmalig erst nach Rückgabe des Arbeitspaketes - Anmeldebogen und Beratungsbogen – erfolgen. Die Schule unterstützt,
wenn notwendig, die Schüler beim Ausfüllen des Bogens.
Jede einzelne Schule und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit legen vor Ort die
konkreten Inhalte und Modalitäten der Zusammenarbeit in regionalen Kooperationsvereinbarungen fest. In diesen Kooperationsvereinbarungen sind folgende Inhalte verbindlich zu vereinbaren:
• Feste Ansprechpartner
Namentliche Benennung eines festen Ansprechpartners/Verantwortlichen auf Seiten der
Schule (Berufs-/Studienorientierungskoordinator/in) und auf Seiten der Agentur für Arbeit
(Berufsberater/-in),
•
Aufgaben der Schule
Beispiele: In Klasse 9 wird ein 2- bis 3-wöchiges Betriebspraktikum durchgeführt, die Schule
ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern der Klasse 9 die Teilnahme an Veranstaltungen
mit Betrieben bzw. Vertretern der reg. Wirtschaft ggf. gemeinsam mit Berufsberatung,
•
Aufgaben der Berufsberatung
Art und Umfang der Angebote konkret festlegen. Beispiele:
Eine Gruppenveranstaltungen zur Berufs-/Studienorientierung in Klasse 9, regelmäßige
Sprechstunden ab Klasse 9, Ein BIZ-Besuch in Klasse 9,
•
Einbindung/Beteiligung der Eltern
Beispiele: Gemeinsame Elternabende,
•
Organisation
Beispiele: Terminabsprachen, Räumlichkeiten, Medien, Festlegung von Arbeitsaufträgen,
•
Zusammenarbeit mit Dritten
Beispiele: Information ggf. Beteiligung der Berufsberatung,
•
Kommunikation
Beispiele: Regelungen zum Informationsaustausch innerhalb der Schule, Informationsaustausch unter allen
Beteiligten, regelmäßige Statements, gemeinsame Pressearbeit.
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Die Kooperationsvereinbarungen als wichtige Grundlage der Zusammenarbeit leben u. a.
durch regelmäßige Reflexion und Pflege. Sie werden mindestens jährlich zu Beginn des
Schuljahres aktualisiert.
(*siehe RdErl. 37/99 der Bundesagentur für Arbeit)
IV. Zusammenarbeit Berufsberatung und Schulen für Schülerinnen und Schülern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf
Seitens der Agentur für Arbeit wird die Berufsorientierung und Berufsberatung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von speziellen Beratungsfachkräften, den Reha-Beratern/-innen, wahrgenommen.
Für die Zusammenarbeit von Schule und Reha-Beratung gilt Abschnitt III entsprechend.
Der besondere Unterstützungsbedarf dieser Schülerinnen und Schüler erfordert jedoch
eine besonders enge Zusammenarbeit von Schule, Agentur für Arbeit und Eltern.
Daher erweitert die Reha-Beratung der Arbeitsagentur ihr Angebot und bietet anstelle
des Mindestangebotes in Abschnitt III eine Berufsorientierungsveranstaltung und eine Elternveranstaltung pro Abgangsklasse sowie zwei Einzelberatungen pro Schüler/-in an.
Die evtl. entstehenden Kosten trägt die BA im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (z.B.
Gebärdendolmetscher).
Zur Vorbereitung der Einzelberatung gibt die Berufsberatung im Rahmen der ersten Berufsorientierungsveranstaltung in der Schule ein sog. „Arbeitspaket“ (vorwiegend bestehend aus Anmeldebogen und Gesamtbeurteilungsbogen) aus. Es dient der Optimierung
und Intensivierung der Beratung, Förderung und Betreuung dieser Jugendlichen und erfordert die aktive Einbeziehung der verantwortlichen Lehrkräfte, der Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schüler. Die Schule unterstützt diesen Prozess inhaltlich durch Kommunikation im Unterricht und ggf. in Elternveranstaltungen und logistisch durch Bündelung und zeitnahe Rückgabe der Unterlagen des Arbeitspaketes an die
Reha-Beratung, damit von dort dann die passgenaue Einzelberatung und Unterstützung
der Schüler geschehen kann.
V. Zusammenarbeit Berufsberatung und Hochschule
Beratungs- und Orientierungsarbeit für Studieninteressierte sowie für Studierende und
Studienabsolventen ist ein gemeinsames Handlungsfeld von Berufsberatung und Hochschule.
Hochschulen stellen Informationen über Studiengänge und Studienangebote zur Verfügung und informieren über Neuerungen.
Die Berufsberatung kann das Angebot der Hochschulen durch Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung, durch Sprechstunden sowie durch themenspezifische Vortragsveranstaltungen ergänzen*. Sofern für Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen
und Behinderungen
Unterstützungsangebote erforderlich sind, werden diese auch durch die BA gewährleistet.
(*siehe auch RdErl. 36/1999 der Bundesagentur für Arbeit)
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VI. Zusammenarbeit Berufsberatung und Berufskolleg
An den Berufskollegs stellen sich die Unterstützungsbedarfe von Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf die Berufs- bzw. Studienorientierung je nach Bildungsgang sehr unterschiedlich dar.
In den berufsvorbereitenden Bildungsgängen geht es darum, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung zu eröffnen. Aufgabe ist es hier, ihnen
eine realistische Einschätzung der Einmündungsmöglichkeiten in den Ausbildungsmarkt
(ggf.Arbeitsmarkt) zu vermitteln und sie bei der Realisierung dieser Möglichkeiten zu unterstützen.
Berufsfachschulen und beruflichen Gymnasien, die eine berufliche Grundbildung oder berufliche Kenntnisse in Verbindung mit allgemeinbildenden Schulabschlüssen (mittlerer
Schulabschluss (Fachoberschulreife), Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife)
vermitteln, sowie in allen Fachoberschulen ist im Wesentlichen die Unterstützung der
Schülerinnen und Schüler bei der Wahl eines Ausbildungsberufes sowie bei der Wahl eines Studiums.
In Bildungsgängen, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht in Verbindung mit dem
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife vermitteln, liegt der Fokus der Beratung auf der Information zum
Arbeitsmarkt sowie der Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung und Studienberatung.
In den Berufsschulklassen (Beschulung der Auszubildenden) ist die Berufswahlentscheidung bereits vollzogen. Zielsetzung ist, die Auszubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu befähigen. Hier ist es Aufgabe der Schule, leistungsschwächere und benachteiligte Auszubildende frühzeitig zu identifizieren und den Kontakt zur
Berufsberatung herzustellen. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann die
Berufsberatung die Auszubildenden z. B. durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützen.
(Siehe RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung "Richtlinien für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit der Agentur für Arbeit/Berufsberatung zur Förderung
von leistungsschwächeren und benachteiligten Schülerinnen und Schülern "vom
23.8.2007 (BASS 12-21 Nr. 7))
Die konkrete Zusammenarbeit eines Berufskollegs und der Berufsberatung wird in einer
regionalen Kooperationsvereinbarung festgelegt (analog Abschnitt III), in der das differenzierte Angebot an Bildungsgängen in den Berufskollegs berücksichtigt wird. Besonderes Augenmerk gilt den Schülerinnen und Schülern, die ihre Berufs- und Studienwahlentscheidung noch nicht getroffen haben bzw. durch ihre persönliche Behinderungs- oder
Beeinträchtigungssituation besonders benachteiligt sind.
Berufsberatung und Berufskolleg benennen je einen festen Ansprechpartner für die Koordination der Zusammenarbeit.
VII. Konkrete Unterstützungsangebote für die Schulen im Rahmen vertiefter Berufsorientierung
Zusätzlich zum Regelangebot der Berufs- und Studienorientierung können für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen auch Maßnahmen der vertieften Berufsorientierungnach § 33 S. 3-5 SGB III durchgeführt werden.
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Ziele der zusätzlichen Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung sind:
- die vertiefte Eignungsfeststellung,
- die Verbesserung des Entscheidungsverhaltens und
- die Vertiefung berufs- / betriebskundlicher Erkenntnisse und Erfahrungen.
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn ein Dritter (insbesondere Land oder Kommune,
aber auch die Wirtschaft) mindestens 50% kofinanziert.
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung haben das Land NRW über die Stiftung
Partner für Schule NRW und die RD NRW eine Zusammenarbeit zur Initiierung und
Durchführung landesweiter Projekte vereinbart.
Projektfelder können z.B. sein:
-
individuelle Förderung im Übergang Schule und Beruf,
Berufsorientierung an Ganztagsschulen,
Förderung von Jugendlichen unter Berücksichtigung von " Managing Diversity",
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Über eine Förderung entscheidet die RD NRW im Rahmen des § 33 S.3-5 SGB III und
der dazu erlassenen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Auch die Durchführung von regionalen Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung
wird ausdrücklich unterstützt. Über die Förderung der regionalen Maßnahmen entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Gute Beispiele regionaler Maßnahmen sollten im
Rahmen der schulübergreifenden Abstimmung und Kommunikation in die Fläche getragen werden (siehe Abschnitt VIII).
VIII. Schulübergreifende Abstimmung und Kommunikation
Zur Optimierung des Prozesses der Berufswahlvorbereitung aber auch zum Gedankenund Ideenaustausch, zur Koordination schulübergreifender Projekte und anderer Gemeinsamkeiten sind schulübergreifend regionale Gespräche zwischen Schule und Berufsberatung sehr förderlich. Zu dieser schulübergreifenden regionalen Abstimmung und Vernetzung arbeiten Agentur für Arbeit und Schule im „Beirat Schule und Beruf“ aktiv, verantwortlich und eng zusammen.
"Zukunft Fördern" - vertiefte Berufsorientierung gestalten"
"Zukunft fördern - vertiefte Berufsorientierung gestalten" ist eine Initiative zur Unterstützung der Berufsorientierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen, gemeinsam getragen von der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, den nordrheinwestfälischen Ministerien für Schule und Weiterbildung, für Generationen, Familie, Frauen und Integration.
Mit „Zukunft fördern – vertiefte Berufsorientierung gestalten“ werden bis Ende 2010
zehn Module zur Berufsorientierung finanziert, die die Schulen abrufen können.
Sie richtet sich an die allgemein bildenden Schulen.
Nähere Informationen unter: www.partner-fuer-schule.nrw.de/zukunft/
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Erlasse, Regelungen und Vereinbarungen zum Thema Berufsorientierung
Auf der Seite des Schulministeriums:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Faecher/Berufs_Studienorientierung/i
ndex.html sind die wichtigsten Erlasse, Regelungen und Vereinbarungen zum Thema Berufsorientierung zu finden.
Berufs- und Studienorientierung in NRW
Rahmenkonzept des Ausbildungskonsens NRW
Der Ausbildungskonsens NRW hat am 16.05.2007 ein neues Rahmenkonzept "Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung" verabschiedet.
Mit diesem Rahmenkonzept wollen die Partner im Ausbildungskonsens eine auf Dauer
angelegte Implementierung der Berufsorientierung in allen allgemein bildenden Schulen
des Landes erreichen.
Anlage
Nr.
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8
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Schrift
BASS, 12 - 21 Nr. 1 Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der
gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg
Rahmenvorgabe für die ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I
Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Welche Anforderungen stellt
das Berufs- und Beschäftigungssystem an Schulabgängerinnen und
Schulabgänger, die eine Berufsausbildung aufnehmen?
Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Empfehlungen zur Förderung
junger Menschen für den Übergang von der Schule in den Beruf
Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Empfehlungen zur Förderung
junger Menschen für den Übergang von der Schule in Hochschule und Beruf
Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung - Empfehlungen
Berufsorientierung und Berufsberatung
Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland
- Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife
IHK NRW: Was erwartet die Wirtschaft von den Schulabgängern?
Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
im Bereich der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem Ministerium
für Schule und Weiterbildung und der Regionaldirektion NRW der Bundagentur für Arbeit
Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
Mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit wurde am 17.09.2007 eine Rahmenvereinbarung auf Landesebene geschlossen, die eine verstärkte Berufswahlorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung beschreibt. Darüber hinaus sollen künftig verstärkt Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach
§ 33 SGB III durchgeführt werden und eine Ausweitung der ausbildungsbegleitenden Hilfen erfolgen.
Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich
der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und der Regionaldirektion NRW der Bundagentur für Arbeit.
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Anlage
Nr.
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2
3
4
Schrift
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für
Arbeit
Rahmenkonzept des Ausbildungskonsens NRW "Berufsorientierung als
Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung"
Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Durchführung der Berufsorientierung in der Abteilung Berufsberatung (Ausbildungsmarktpartner)
Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Aufgaben, Ziele und Inhalte der
Hochschularbeit der BA
Initiative "Zukunft Fördern" - vertiefte Berufsorientierung gestalten"
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und die Regionaldirektion NRW der
Bundesagentur für Arbeit bieten den Schulen über die Stiftung Partner für Schule NRW
Berufsorientierungsmodule an.
Die Initiative ist eingebettet in die landespolitischen Themenschwerpunkte:
- Individuelle Förderung
- Eigenständigkeit von Schulen
- Stärkung der Hauptschulen und des Ganztages
- Förderung der Selbstständigkeit und Stärkung von Innovationen.
Der Aktionsplan "Zukunft Fördern" - vertiefte Berufsorientierung gestalten" erweitert bereits existierende Förderkonzepte der Berufsorientierung und fördert die Umsetzung von
innovativen Maßnahmen. Alle Maßnahmen müssen sich an Schülerinnen und Schüler
wenden.
www.zukunft-foerdern.nrw.de
Änderung des Erlasses "Berufswahlorientierung"
Die Änderung des Erlasses war notwendig, um diesen an das Rahmenkonzept des Ausbildungskonsens NRW "Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen
Förderung" anzupassen. Als wichtige Neuerung ist vorgesehen: Jede Schule soll einen
Studien- und Berufswahlkoordinator benennen, der die innerschulischen Prozesse im Bereich der Berufsorientierung organisiert, die Zusammenarbeit mit der BA steuert und als
Ansprechpartner der Schule nach außen für diesen Aufgabenbereich fungiert.
RdErl. d. Ministeriums, Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen
Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg (BASS 12 - 21 Nr. 1)
Benennung der Koordinator/innen/en für Berufs- und Studienorientierung
Die Schulen sind per Erlass vom 07.11.2007 aufgerufen, eine Koordinatorin bzw. einen
Koordinator für Berufs- und Studienorientierung zu benennen. Die Kontaktdaten sind im
Bildungsportal in den zentralen Schulverwaltungsanwendungen in der Rubrik Koordinator/innen für Berufs- und Studienorientierung einzugeben sowie ggf. zu aktualisieren:
www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW
Angebot zur Qualifizierung
Die Stiftung Partner für Schule NRW bietet den Koordinatorinnen und Koordinatoren für
Berufs- und Studienorientierung eine Grundqualifizierung an. Nähere Informationen finden Sie hier: www.partner-fuer-schule.nrw.de/stubo.php
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2. Das Schülerbetriebspraktikum in der Sekundarstufe I
2.1. Ziele und Verfahren
Im Erlass werden zentrale Ziele des Praktikums benannt: das Kennenlernen der Berufsund Arbeitswelt sowie die individuelle Berufswahlvorbereitung. Neben dem Aspekt ein
„zeitgemäßes Verständnis der Arbeitswelt sowie technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge“ zu fördern, wird vor allem die Bedeutung des Praktikums im Rahmen der Berufswahlvorbereitung hervorgehoben. Dies entspricht zum einen
der schulischen Praxis, zum anderen aber auch den Besonderheiten des Verfahrens.
Im Praktikum arbeitet der Schüler mit Betriebsangehörigen unterschiedlichen Alters mit
unterschiedlichen Qualifikationen und Funktionen kooperativ und arbeitsteilig. Damit
sieht er sich im Vergleich zu einem gewohnten Schulalltag, in dem er mit Gleichaltrigen
ähnlichen Wissensstandes bei der Erledigung gleichgearteter Aufgaben konkurriert, einer
neuen Situation gegenüber. Er ist vielfach Eindrücken und ungewohnten Anforderungen
und Belastungen ausgesetzt.
Diese Erfahrungen mit einem für den Schüler nicht alltäglichen Berufs- und Arbeitsalltag
leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer im weiten Sinn verstandenen beruflichen Orientierung. Er wird die existentielle Bedeutung beruflicher Arbeit und damit das Gewicht
seiner Berufswahlentscheidung für die eigene Zukunft besser ermessen können. Abstrakt vermittelte Entscheidungskriterien erschließen sich ihm in einem konkreten Erfahrungszusammenhang. Somit kann das Praktikum auch in einer frühen Phase des Berufswahlprozesses, in der der Schüler noch keinen bestimmten Beruf ins Auge gefasst
hat, wichtige Einstellungen und Informationen vermitteln.
Ist die Eingrenzung auf einen oder mehrere alternativ anzustrebende Berufe bereits vorangetrieben, dient das Praktikum der Absicherung der getroffenen Entscheidungen. Der
Schüler kann die subjektiven Prämissen seiner Berufswahl, seine Erwartungen, Neigungen und Fähigkeiten über einen längeren Zeitraum durch praktisches Tun überprüfen.
Dadurch trägt das Praktikum unter den verschiedenen Methoden der Berufswahlvorbereitung in besonderem Maße der notwendigen Individualisierung des Entscheidungsprozesses Rechnung.
Auf dem Hintergrund dieser Überlegungen wird das Praktikum im nachfolgenden Vorschlag einer Unterrichtskonzeption in die Planung eines längerfristigen Berufswahlcurriculums einbezogen. Technisch-ökonomische und soziale Aspekte des Praktikums sollen
damit nicht vergessen werden. Sie werden jedoch dem Aspekt der Berufsorientierung
zugeordnet.
Diese Wahl des Schwerpunktes scheint gerechtfertigt, da das Praktikum Ziele zu technisch-ökonomischen oder sozialen Aspekten nur begrenzt abdecken kann. Hier tritt das
Praktikum in Konkurrenz zu anderen methodischen Zugängen zur Betriebsrealität z.B. der
Betriebserkundung und der Mitarbeiterbefragung. Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge lassen sich durch Betriebserkundungen soziale, arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen durch Mitarbeiterbefragung zumindest ebenso erfolgreich und
mit geringerem Aufwand vermitteln.
Bei entsprechender betrieblicher Organisation der Durchführung des Praktikums, bei der
Erkundungs- und Befragungsmöglichkeiten vorgesehen werden, können jedoch durchaus
auch technisch-ökonomische und soziale Aspekte mitverfolgt werden.
- 38 -
Aus diesem Grund werden - sowohl was die Unterrichtskonzeption als auch den betrieblichen Ein-satz anbelangt - im folgenden zwei unterschiedliche Formen des Praktikums
vorgeschlagen: zum einen ein Orientierungspraktikum mit dem Ziel der Hinführung zur
Arbeits- und Berufswelt, in dem sich Phasen des Tätigwerdens, Erkundens und Befragens ablösen und der Schüler in möglichst vielen Betriebsbereichen eingesetzt wird; zum
anderen ein (in der Regel zweites ergänzendes) Erprobungspraktikum mit dem Ziel der
Berufswahlsicherheit, in dem der Schüler über längere Zeit an einem Arbeitsplatz tätig
ist.
Im Praktikum können die Veränderungen der Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt, der
Strukturwandel aus der Realität und praktischer Anschauung mit Leben erfüllt werden,
notwendig ist die Einbindung in den Unterricht, z.B. in die Fächer Geschichte, Sozialwissenschaften/Politik oder Erdkunde.
2.2. Einbindung in den Unterricht
Die Erfahrungsmöglichkeiten des Schülers im Betrieb unterliegen vielfachen Einschränkungen:
-
der Einsatz erfolgt an betrieblichen Arbeitsplätzen, die nur einen begrenzten Ausschnitt berufstypischer Tätigkeiten vermitteln;
-
gefahrengeneigte Arbeit, Schichtarbeit oder Arbeit in datenschutzsensiblen Bereichen entziehen sich der Wahrnehmung des Schülers;
-
viele gerade interessante berufstypische Tätigkeiten setzen eine so hohe Qualifikation und Verantwortlichkeit voraus, dass sie dem Schüler nicht übertragen werden
können.
Von daher besteht die Gefahr, dass der Praktikant durch die Ausschnitthaftigkeit seiner
Wahrnehmung zu Fehleinschätzungen und letztlich zu Fehlentscheidungen kommen
kann. Diesem Risiko der „Desinformation“ kann im Unterricht entgegengewirkt werden,
indem in der Vorbereitung Kriterien der Arbeitsplatz- und Berufsbildbeschreibung vermittelt und in der Nachbereitung Informationsdefizite festgestellt und aufgearbeitet werden.
Der Erfahrungsaustausch der Schüler kann zur Vermeidung subjektiver Überbewertung
von Erfolgs- und Misserfolgserlebnissen beitragen.
In der Nachbereitungsphase sollten die Schülerinnen und Schüler ihre Erfahrungen dokumentieren, präsentieren und diskutieren, auch um die subjektiv erlebten Erfahrungen
aufzuarbeiten.
Damit der Schüler die im Praktikum gewonnenen Einzelerfahrungen einordnen kann, sollte er bereits wichtige Begriffe und Zusammenhänge kennen. In der Nachbereitung besteht die Schwierigkeit, die oft sehr unterschiedlichen Erscheinungsformen der jeweiligen Praktikumsbetriebe zu verallgemeinern. Hierbei können allgemeine Grundaussagen
zum Betrieb1 die Aufarbeitung und Strukturierung der Schülererfahrungen erleichtern.
Generell sollte davon ausgegangen werden, dass im Praktikum nur vermittelt werden
kann, was im Unterricht vor- und nachbereitet worden ist. Vor- und Nachbereitung sollten der Strukturierung dienen und daher am konkreten Betriebsgeschehen orientiert sein.
Dies setzt entsprechende Kenntnisse auch beim Lehrer voraus. Es sei daher auf die
Möglichkeit des Lehrerbetriebspraktikums im Rahmen der Lehrerfortbildung verwiesen.
1
Hans K. Platte, Lernen vor Ort, Grundlagenband, Bonn-Bad-Godesberg 1986, S. 14
- 39 -
2.3. Lernrelevanz und Beurteilung des Praktikums
Schüler, Eltern und Lehrer messen dem Praktikum große Bedeutung bei, wobei der wichtigste Grund für diese positive Einschätzung auch von Lehrern und Betriebsvertretern
darin gesehen wird, dass das Betriebspraktikum die Berufswahlentscheidung der Schüler
auf eine realistischere Grundlage stellen könne.
Im Mittelpunkt des Praktikums können aber auch technische, ökonomische, soziale Aspekte stehen. Alle Aspekte auf einmal ansprechen zu wollen, würden die Schüler überfordern. Deshalb wird im folgenden in erster Linie der berufskundliche Aspekt, also die
jeweils interessierenden Berufs- und Tätigkeitsbereiche der Praktikumsbetriebe betont
werden.
Problemfelder:
Nicht jeder Schüler hat die Chance seinen konkreten Berufswunsch im Praktikum zu
überprüfen.
Die Erwartung, die Schülerinnen und Schüler können die beruflichen Anforderungen
im Praktikum kennenlernen, lässt sich nur begrenzt realisieren.
Unrealistisch ist die Erwartung, die Schüler könnten als Praktikanten durch eigene
Arbeit ihre Neigungen oder gar Eignung für einen Beruf sicher feststellen.
Hinzu kommt das Problem, dass die Schüler generalisierbare Einblicke in die Berufswelt oder gar in ganze Berufsbilder bekommen können. Es kann jedoch gelingen,
ausschnitthafte Berufs-, Arbeits- und Praxiserfahrungen zu vermitteln und diese
durch eine engagierte Betreuung mit zusätzlichen Sachinformationen anzureichern.
Der Praktikant kann in einem qualifizierten und spezialisierten beruflichen Tätigkeitsfeld allenfalls auf der Ebene manueller Anforderungen Hilfsarbeiten und Arbeiten
mit geringem Anforderungsniveau durchführen. Er lernt nicht die Berufstätigkeiten,
sondern allenfalls Tätigkeiten am Rande von Berufen kennen. Das gilt vor allem für
entscheidungs- und dienstleistungsorientierte Berufe.
Dennoch führt das Schülerbetriebspraktikum vermutlich zu einer höheren Rationalität bei
der Berufswahlentscheidung, da die Schülerinnen und Schüler Berufe und Berufsbilder
kennenlernen.
Das Praktikum darf keine isolierte Veranstaltung im Rahmen des Berufswahlvorbereitungsunterrichts sein, kritische Fragen, vor allem bei hochgesteckten idealistischen
Zielsetzungen des Praktikums sind zu beachten, aber die feststellbaren Defizite sind vorrangig Unzulänglichkeiten bei der Vorbereitung und Betreuung der Praktikanten.
Wenn Untersuchungen auch auf eine allgemeine positive Einschätzung hinweisen, so
bestehen doch Defizite im Zielbereich des Schülerbetriebspraktikums. Zudem bestehen
häufig Zufälligkeiten und Überschätzungen des Praktikums.
Im Hinblick auf die Unsicherheiten in Bezug auf die Zielvorstellungen können folgende
Maßnahmen ergriffen werden, um diese abzubauen:
Auf betrieblicher Seite können Einsatzpläne erstellt werden, die speziell auf das Schülerbetriebspraktikum abgestimmt sind und nur durch enge Kontakte zwischen Schule (Koordinator des Praktikums) und Ansprechpartner im Betrieb verbessert werden können.
Diese Abstimmungsgespräche über Sinn, Ziel und Zweck des Praktikums sind notwendig, auch um die betrieblichen Möglichkeiten kennen zu lernen.
Für die Durchführung eines Praktikums ist die Absprache mit dem Praktikumsbetrieb besonders wichtig. Das Schülerbetriebspraktikum ist eindeutig eine schulische Veranstal- 40 -
tung, findet jedoch in einem außerschulischen Lernort statt. Daraus ergeben sich besondere Koordinierungs- und Abstimmungsnotwendigkeiten zwischen zwei sonst getrennten Arbeits- und Lebensbereichen. Schülerinnen und Schüler kommen durch das Praktikum in einen nicht pädagogischen Raum. Während die Schule Lernziele und Inhalte benennt und überprüft, werden im Betrieb Arbeitsaufgaben konkretisiert, der Arbeitsprozess organisiert und damit Arbeitsergebnisse erstellt; d. h. der Leistungserstellungsprozess steht im Vordergrund und nicht wie in der Schule der Lernprozess.
In diesem Leistungserstellungsprozess, der mit Kosten verbunden ist und aufgeteilt in
verschiedene Arbeitsprozesse, Betriebsangehörige mit verschiedenen Qualifikationen
und Verantwortungsbereichen, sollen die Schülerinnen und Schüler für einige Zeit aktiv
werden.
Die Schüler sollten nicht zufallsbedingte Hilfsarbeiten verrichten, sondern ganz bestimmten Berufstätigen und Arbeitsplätzen zugewiesen werden, damit ein Mindestmaß an beruflicher Vielfalt aufgezeigt werden kann.
Da ein wesentlicher Bestandteil des Praktikums das selbständige Arbeiten ist, was jedoch bezogen auf die berufliche Orientierung nur begrenzt möglich ist, müssen neben
dem eigenen Tun andere Aktivitäten hinzugefügt werden wie Beobachten, Befragen,
Mithelfen. In diesem Sinn kann das Praktikum durch einzelne Elemente der berufs- und
arbeitsplatzbezogenen Erkundung erweitert werden.
Diese konzeptionellen Überlegungen lassen sich nur dann realisieren, wenn die Einsatzmöglichkeiten der Praktikanten vorab abgestimmt worden sind. Die erforderlichen Mühen bei der ersten Absprache lohnen sich aber auf längere Sicht und ersparen auch dann
viel Arbeit.
Die Erwartungen der Schüler in realistische Bahnen zu lenken und sie auf mögliche
Schwierigkeiten und Belastungen während des Praktikums vorzubereiten, ist ebenso
notwendig wie ihnen bewusst zu machen, dass die punktuellen Praktikumserfahrungen
nicht kurzschlüssig verallgemeinert werden dürfen.
Um den berufskundlichen Fragehorizont zu erweitern, müssen Beobachtungsleitfaden,
Themen, Aufgabenstellungen vorher im Unterricht behandelt werden. Dazu benötigen
Schüler gewisse methodisch-strategische Fähigkeiten und Fertigkeiten wie Befragung,
Gespräch, Protokollführung.
Nach Befragungen von Betriebsvertretern wird das größte Defizit des Praktikums in der
unzureichenden Vorbereitung der Schüler gesehen.
Das bedeutet, das Fehlen konkreter Arbeitsaufträge für die Schülern und fehlende berufskundliche und betriebwirtschaftliche Grundkenntnisse.
Als Vorbereitungsinhalte auf inhaltlicher und methodischer Ebene bieten sich an:
Methoden der Beobachtung
Methoden der Informationsbeschaffung und Befragung
Methoden systematischer Darstellung und Analyse von Informationen
Überblick über regionale Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten
Unterstützung bei der Formulierung individueller Berufswünsche.
Vorbereitung durch berufskundliche Informationsnachmittage oder Aspekterkundungen (technologischer, betriebswirtschaftlicher, sozialer, ökologischer, Konsumentenaspekt oder berufskundlicher Aspekt).
Im Unterricht können bestimmte Berufsfelder behandelt werden. Schüler können die
Aufgaben erhalten, Informationen über Berufe zu sammeln, womit sie neben den inhaltlichen Aspekten auch Methoden der Beobachtungs- und Fragetechniken einüben
können.
- 41 -
Was ist das Spezifische am Praktikum im Verhältnis zu anderen Methoden und außerschulischen Kontakten?
2.4. Verfahren zum Kennenlernen betrieblicher Realität
„Die Betriebsbesichtigung hat die Vermittlung eines Gesamteindruckes zum Ziel. In die
Besichtigung ist der Betrieb als Ganzes oder zumindest mit den Abteilungen einbezogen,
auf deren Vorstellung der Betrieb selbst Wert legt. Dem einzelnen Besucher bleibt es
aufgrund seiner eigenen Wahrnehmungsstruktur überlassen, welchen Gegenständen
oder Vorgängen er im einzelnen seine Aufmerksamkeit zuwenden will.
Der Betriebsdurchgang kann als erste Stufe einer Didaktisierung des Realkontaktes
durch den Betrieb bezeichnet werden. Wie bei der Betriebsbesichtigung wird auch hier
zwar der Gesamtbetrieb als konturierte Gestalt vorgestellt. In den Einzelbereichen erfolgt
jedoch eine gezielte Auswahl von Gegenständen oder Vorgängen, die zumeist die spezifische Leistung oder den spezifischen Leistungserstellungsprozess – im Unterschied etwas zu anderen Betrieben – darstellen.
Die Betriebserkundung als Aspekterkundung zielt ab auf die Kenntnisnahme eines bestimmten ausgewählten Gegenstandes, Vorganges oder Teilprozesses an einer konkret
angegebenen Stelle im Betrieb.
Die Betriebserkundung als Gesamterkundung erlaubt die Verbindung der in Aspekterkundungen näher analysierten und fixierten Einzelelemente zum Betriebsganzen. Hier erfolgt
ein Durchgang durch den Betrieb.
Die Betriebsbegehung beabsichtigt die vergleichende Kenntnisnahme bestimmter Betriebselemente unter übergeordnetem Gesichtspunkt. Bei der Begehung erfolgt eine kritische Bestandsaufnahme vergleichbarer Gegenstände, Vorgänge oder Teilprozesse.
Das Betriebspraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung des Praktikanten mit einer praktischen Aufgabenstellung innerhalb eines durch Berufs- und Arbeitsteilung bestimmten, unter technisch-ökonomischen und sozialen Bedingungen erfolgenden
Leistungserstellungsprozesses. Der Praktikant wird über einen längeren Zeitraum selbst
tätig.
Das Betriebspraktikum als Orientierungspraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung des Praktikanten mit mehreren praktischen Aufgabenstellungen an einem Arbeitsplatz oder an mehreren Arbeitsplätzen und/oder in mehreren Betrieben oder Wirtschaftsbereichen.
Das Betriebspraktikum als Erprobungspraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung
des Praktikanten mit praktischen Aufgabenstellungen, die dem Arbeitsfeld eines bestimmten Berufes entnommen sind, den der Praktikant für sich selbst als möglichen oder
gewünschten Eingangsberuf benannt hat.
Das Betriebspraktikum als Kontrastpraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung
des Praktikanten mit Aufgabenstellungen aus Berufsfeldern und betrieblichen Arbeitstätigkeiten, die mit dem gewünschten oder ausgeübten Beruf oder der gewünschten oder
ausgeübten Arbeitstätigkeit kontrastieren.“2
2
aus: Hans K. Platte a.a.O. S. 11
- 42 -
Verfahren zum Kennenlernen betrieblicher Realität3
Verfahren
Besichtigung
Durchgang
Aspekterkundung
Gesamterkundung
Begehung
3
Schulische Vorbereitung
Benennung Betrieb
und Produkt
Herausstellung bestimmter Schwerpunkte im Betriebsganzen
Methoden der Beobachtung und Befragung;
Inhaltliche Fixierung
der Einzelaspekte;
Ausformulierung der
Beobachtungs- oder
Befragungsaufgaben;
Informationen über
besondere Verhaltensweisen
Methoden der Beobachtung und Befragung;
Herausstellung bestimmter Struktur des
Gesamtbetriebes aus
aufgearbeiteten Aspekten;
Information über besondere Verhaltensweisen
Methoden der Beobachtung und Befragung;
Herausstellung des
Begehungskriteriums;
Analyse von Realvorgängen zur Gewinnung von Indikatoren;
Information über besondere Verhaltensweisen
Schulische Durchführung
Begleitung
Begleitung
Schulische Nachbereitung
Zusammenfassung: BetriebProdukt-Prozess
Zusammenfassung:
Betrieb-Produkt-Prozess
Festlegen der Betriebspunkte für
Einzelgruppen;
Begleitung
Methodenüberprüfung;
Austausch persönlicher Erfahrungen, Abklärung;
Ausarbeiten der Aufgaben;
Zusammenfügen der Einzelaspekte
Festlegen der Abfolge anzusteuernder Betriebspunkte;
aktive Begleitung
Austausch persönlicher Erfahrungen;
Korrektur an erarbeiteten
Einzelelementen;
Verfestigung der Betriebsstruktur aus den Elementen
Festlegen der Betriebspunkte, die
unter Begehungskriterium zu analysieren sind;
aktive Begleitung
Aufarbeitung von zusätzlichen Erfahrungen;
Überprüfung der Indikatoren;
Anlegen des Kriteriums an
die Erfahrungen;
Vergleichende Beurteilung;
Vergleich von Betriebspunkten eines Einzelbetriebes und
zwischen Betrieben auch unterschiedlicher Wirtschaftszweige
aus: Hans K. Platte a.a.O. S. 12
- 43 -
Verfahren
Schulische Vorbereitung
OrientieMethoden der Beorungsbachtung und Befrapraktikum gung;
Methoden systematisierender Darstellung;
Festlegen der Orientierungsschwerpunkte;
Ausformulierung der
Beobachtungs-, Arbeits- und aktiven Informationsaufgaben;
Besonderheiten der
einzelnen Betriebe und
Wirtschaftbereiche
Schulische Durchführung
Festlegen der Arbeitsplätze und
Betriebe für einzelne Schüler;
Festlegen der Abfolge,
Besuche der Schüler in Betrieben;
Erfahrungsaustausch der Schüler
während des Praktikums
ErproMethoden der Beobungsbachtung,
praktikum Befragung und aktiven
Informationsbeschaffung;
Unterstützung bei der
Formulierung des individuellen Berufswunsches;
Erhebung des Berufswunsches;
Beruf und betrieblicher
Einsatz der Berufsqualifikationen
Kontrast- Methoden der Beopraktikum bachtung,
Befragung und aktiven
Informationsbeschaffung;
Erhebung des Berufswunsches,
Festlegen eines Kontrastberufes
Zusammenführung
von Berufswunsch, speziellem betrieblichen
Einsatzwunsch
und Platzangebot;
Besuche der Schüler im Betrieb; Erfahrungsaustausch von Schülern mit gleichem
Berufswunsch
während des Praktikums
wie Orientierungspraktikum
- 44 -
Schulische Nachbereitung
Austausch der persönlichen
Erfahrungen,
Aufarbeiten der Beobachtungs-, Arbeits- und Informationsaufgaben;
Ergänzung und Abrundung der
Erfahrungen und Ergebnisse;
Methodenüberprüfung; Planung weiterer ergänzender
Realkontakte;
Vergleich einzelner
Arbeitsplätze/Betriebe/Wirtschaftsbereich
e unter Orientierungschwerpunkten
Austausch persönlicher Erfahrungen über Betriebe, Berufstätigkeitsmöglichkeiten und
Berufsausbildungsmöglichkeiten;
Aufarbeitung der Erfahrungen
nach Berufsgruppen und Einzelberufen;
Individualberatung unter Einschluss der Berufsberatung;
Methodenüberprüfung
Wie Erprobungspraktikum Abschnitte 1,2 und 4;
Herausarbeiten der kontrastierenden Gesichtspunkte
2.5. Ziele des Schülerbetriebspraktikums
Welche Ziele können mit dem Schülerbetriebspraktikum verfolgt und in welchem Gesamtzusammenhang und unterrichtlichen Kontext stehen sie?
Das große Problem des Schülerbetriebspraktikums besteht in der Zielüberfrachtung.
Dem Praktikum werden zu viele Anliegen zugeschrieben, die nicht erreicht werden können und dadurch zu Frustrationen führen.
Das Praktikum kann nicht die Funktion erfüllen, die gesamten Praxisdefizite der Schule
abzubauen, Schulmüdigkeit überwinden zu helfen oder langfristige Prozesse der Berufswahl dem Schüler in einem Praktikum zu verdeutlichen.
Die Schüler als Praktikanten können
die Anforderungen und Bedingungen an bestimmten Arbeitsplätzen erfahren,
spezifische Verhaltensweisen im Rahmen der Berufstätigkeit kennenlernen und üben,
unter den Bedingungen eines bestimmten Berufsfeldes Neigungen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten erproben.
Drei Erfahrungsbereiche eröffnet ein Praktikum:
Der Betrieb als ökonomisch-technisches System zur betrieblichen Leistungserstellung
von Sachgütern und Sachleistungen,
der Betrieb als Sozialgebilde,
Erfahrungen durch eigenes Tun und Tätigwerden, Anforderungen und Bedingungen
an Arbeitsplätzen kennenlernen.
Als zweiter wesentlicher Punkt stellt sich die Frage nach der Koordination innerhalb des
schulinternen Curriculums, des Schulprofils oder des Schulprogramms, da das Praktikum
in verschiedenen Fächern thematisiert werden muss. Der Beitrag der verschiedenen Fächer muss abgestimmt werden.
Neben diesen inhaltlichen Aspekten können methodische Lernprozesse realisiert werden,
z.B. Methoden der selbständigen Informationsbeschaffung, Informationsbearbeitung und
-weitergabe, Interviewtechniken, Erstellung von Praktikumsberichten oder Referaten.
Berufswahl ist keine spontane Entscheidung, sondern ein längerer Prozess, an dem viele
mitwirken, bewusst und unbewusst, gezielt und ungezielt. Personelle, individuelle, regionale Bedingungen, das soziales Umfeld, gesellschaftliche Faktoren, Einschätzungen von
Berufen und Lebensplanung wirken als Einflussfaktoren auf die Jugendlichen.
Dabei sind zwei Ebenen zu beachten, die emotionale und rationale.
Emotional: Erfahrungen des nahen Umfelds (Eltern, Verwandte oder Geschwister), geschlechtsspezifische Rollenerfahrungen, peer-group ...
Rationale: Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt (Prognoseproblematik), Stärken- und
Schwächenanalyse, Kenntnisse der Anforderungen. In diesen Bereichen herrscht viel
Unkenntnis, die im Unterricht geklärt werden sollte.
Aufgabe der Schule im Hinblick auf die Studien- und Berufswahlvorbereitung ist es:
Problembewusstsein für die Berufswahl zu schaffen,
Entscheidungskriterien nach Interessen, Neigungen, Fähigkeiten, Werthaltungen erarbeiten zu lassen,
das Informationsverhalten zu schulen, berufs- und studienkundliche Informationen
auszuwerten,
Entscheidungsstrategien zu erarbeiten, um zu Handlungsstrategien zu kommen.
- 45 -
Zweifellos stehen alle Schulen, die Praktika durchführen, vor den gleichen organisatorischen Problemen. Zur Koordination der Termine und zur Sicherstellung von Praktikumsplätzen sind die Beiräte Schule und Beruf eingerichtet worden. Vielerorts haben
sich regionalspezifische Organisationsformen herausgebildet, die berücksichtigt werden
sollten.
Was dagegen die Zielsetzung und die Möglichkeiten der unterrichtlichen Einbindung anbelangt, muss zwischen den verschiedenen allgemein bildenden Schulformen differenziert werden. Die im folgenden vorgeschlagene Unterrichtskonzeption orientiert sich
weitgehend an den Erfahrungen der Haupt- und Gesamtschule. Es ist daher notwendig,
Hinweise zum besonderen Stellenwert an den anderen Schulformen und zur differenzierten Vor- und Nachbereitung des Praktikums zu geben.
2.6. Das Praktikum in den Schulformen der Sekundarstufe I
2.6.1. Das Praktikum an der Förderschule 1
Das Betriebspraktikum mit Förderschülern im Gesamtzusammenhang des Berufswahlvorbereitungsunterrichtes bedarf aus vielerlei Gründen besonderer Beachtung, allein
schon deshalb, weil es den Förderschüler nicht gibt.
Aufgrund unterschiedlicher behinderungsspezifischer Kriterien gibt es verschiedene Förderschulformen (Schule für Lernbehinderte, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Erziehungshilfe, Gehörlose, Schwerhörige, Sprachbehinderte, Blinde, Sehbehinderte und die
Krankenhausschule).
Förderschulen sind demzufolge von starker Heterogenität geprägt, was natürlich besondere Schwierigkeiten und Probleme mit sich bringt, die es zu berücksichtigen gilt.
Förderschulen, die nach Regelschulrichtlinien arbeiten können (z. B. Blinde, Gehörlose
etc.), müssen vor allem die spezifischen Behinderungsmerkmale berücksichtigen und
kompensieren.
Förderschulen jedoch, deren Schüler vordringlich Lernstörungen bzw. Lernbehinderungen
unterschiedlicher Ursache und verschiedenen Ausmaßes aufweisen (Geistigbehinderte,
Lernbehinderte, Verhaltensauffällige), müssen diese spezifischen Behinderungen ebenso
in ihren individuellen Förderplänen berücksichtigen und können von daher nicht nach den
Regelrichtlinien der allgemeinbildenden Schulen unterrichten.
Letztere Gruppe ist die größte im gesamten Förderschulbereich und hat auch die größten
Probleme und Schwierigkeiten bei der beruflichen Ausbildung und Eingliederung.
Der Berufswahlvorbereitungsunterricht im Rahmen der Arbeitslehre sollte mit allen fächerübergreifenden Möglichkeiten der zentrale Fachbereich zumindest für die Oberstufe
dieser Förderschulform sein.
Der Schule selbst fällt eine zentrale und primäre Aufgabe im Arbeitslehreunterricht
(Technik, Haushaltslehre, Wirtschaftslehre) zu. Hier müssen Schüler projekt- und vor allen Dingen handlungsorientiert durch Selbsttun in verschiedensten Bereichen berufliche
Ersterfahrungen erwerben, die gleichzeitig für die weitere Entwicklung wichtige Entscheidungshilfen bieten.
„Ich begreife, weil ich es getan habe!“
1
Beitrag von Heinz-Horst Koch, Kamp-Lintfort
- 46 -
Daraus ergibt sich folgender methodisch-didaktischer Aufbau:
- Erfahren durch Selbsttun im Arbeitslehreunterricht
- Erkundung der Arbeitswelt (Erkundungen, Praktika etc.)
- Erkennen von fächerübergreifenden Zusammenhängen in Wirtschaft und Gesellschaft.
Beim Lernen vor Ort muss man einer pauschalierenden, aber in der Öffentlichkeit leider
immer noch gängigen Definition „Förderschüler“ unbedingt entgegenwirken, sie ist unangebracht und führt oft zu unbeabsichtigten Missverständnissen.
Förderschüler, Behinderte, Benachteiligte müssen in ihrem spezifischen Sosein akzeptiert
und angenommen werden. Eine besondere individuelle differenzierende und fördernde
Beschulung ist erforderlich.
Behinderte Menschen sind durchaus in der Lage, sich an der Erarbeitung des Sozialprodukts aktiv zu beteiligen, wenn man sie den Anlagen entsprechend dazu qualifiziert und
einsetzt; sie sind am „passiven Profitieren“ kaum interessiert.
Integration und Rehabilitation sind ebenso erfolgreiche behinderungspädagogische Realität wie auch spezielle berufsvorbereitende und berufsfördernde Maßnahmen unterschiedlicher Träger.
Den Richtlinien, vor allem der Abschlussstufen dieser Sonderformen, sind zwei Lernziele
gemein:
- Zukunftssicherung (Beruf) und
- Lebensbewältigung (Wirtschaft)
Die Anbahnung zur Sicherung dieser Lernziele kann in drei Lernstufen geschehen, die
sich weitgehend bedingen:
- Trainieren von Funktionen ≡ Reproduktion/Rekonstruktion
- Erwerben von Qualifikationen ≡ Reorganisation/Transfer
- Entwickeln von Entscheidungs- und Handlungskompetenzen ≡ Transfer/Innovation
Hierzu haben sich bereits verschiedene Methoden bewährt:
- Projektorientiertes Arbeiten im Arbeitslehreunterricht der Schule (Bedürfnisermittlung, Entscheidung, Planung, Durchführung, Kontrolle)
- Simulationsgebundene Unterrichtsverfahren (Rollenspiel, Planspiel, Fallstudie)
- Lernen vor Ort, in der Verantwortung und Zuständigkeit der Schule an außerschulischen Lernorten (Mitarbeiter-/Expertengespräch, Betriebsbesichtigung, Betriebserkundung etc.)
- Betriebspraktikum
Die Schule muss für die Berufswahlvorbereitung eine qualifizierte Kontaktperson einsetzen, die sowohl innerhalb der Schule entsprechende Organisationsaufgaben wahrnimmt,
als auch alle erforderlichen und wichtigen außerschulischen Kontakte aufbaut und
pflegt.
Zu empfehlen ist die ständige Partnerschaft und die dauerhafte Zusammenarbeit mit vielen anderen Betrieben, die die beruflichen Belange dieser Schüler erfüllen können.
Die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT bieten diesbezüglich Hilfen an.
Das Schülerbetriebspraktikum ist ein wesentlicher Bestandteil des Berufswahlvorbereitungsunterrichtes und muss sehr sorgfältig vorbereitet, in seiner Durchführung intensiv
begleitet und gezielt nachbereitet werden.
- 47 -
Die gezielte Vorbereitung ist für ein erfolgreiches und effektives Praktikum dringend erforderlich.
Da Betrieb und Wirtschaft sich nicht ändern können, wenn Förderschüler sich für ein Betriebspraktikum in einem bestimmten Betrieb entscheiden, muss die Schule in projektorientierter Vorbereitung und Planung das Praktikum individuell, behinderungsspezifisch differenziert strukturieren und organisieren, um eine optimale Durchführung zu gewährleisten.
Eine den Verhältnissen entsprechend methodisch-didaktisch gut aufbereitete Nachbereitung muss förderschulspezifisch an beruflicher Zielvorstellung in lernzielorientierter Individualausbildung erfolgen.
Folgende Kriterien und Aspekte sind in diesem Zusammenhang besonders zu beachten:
-
-
-
-
Auch für Förderschulen gelten die entsprechenden Verfügungen, Erlasse und Richtlinien.
In der Förderschule sollten möglichst in den Klassen 8 bis 10 zwei zwei- bis dreiwöchige Praktika durchgeführt werden.
Die Praktikumsbetriebe müssen den behinderungsspezifischen Gegebenheiten, den
individuellen Qualifikationen und der Leistungsfähigkeit in etwa entsprechen können.
Die beiden Praktika können aus bestimmten Gründen in demselben Betrieb oder bei
verschiedenen Firmen durchgeführt werden. (Ergänzungspraktika/Kontrastpraktika)
Möglich sind ebenso Tagespraktika, wöchentlich einmal in einem Betrieb, über längere Zeit oder auch „Schnupperpraktika“. In Grenzregionen bieten sich grenzüberschreitende Austauschpraktika an.
Erklärtes Richtziel des Betriebspraktikums für Förderschüler im Rahmen der Berufswahlvorbereitung ist die Zukunftssicherung.
Vor- und Nachbereitung des Praktikums nehmen im Förderschulbereich wegen dringend notwendiger Individualisierung und Differenzierung einen breiten Raum ein.
Viele Ausbildungsberufe sind für Förderschüler schwer zugänglich.
Permanente, präventive und aktive Kooperation zwischen Elternhaus, Schule, Betrieben, Ausbildern und Berufsberatung ist dringend erforderlich.
Die Kontaktbesuche während der Durchführungsphase sind den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Einige Schüler benötigen die Bezugsperson „Lehrer“, andere aus
Gründen einer sich anbahnenden Verselbstständigung nicht so sehr.
Nur zum Teil können sich Förderschüler selbst um ihre Praktikumsplätze bemühen,
zum einen, weil sie ihre eigene Leistungsfähigkeit nicht einschätzen können, zum
anderen bestehen Schwellenängste, abgewiesen zu werden.
Umorganisation und Abbrüche von Praktika sind pädagogisch sorgfältig zu bedenken.
Die Nutzung einer Betriebspraktikums-Arbeitsmappe für die theoretische Begleitung
ist zur Sicherung der Arbeitsergebnisse von besonderer Bedeutung.
Der erforderliche Schriftverkehr muss termingerecht erfolgen.
Betriebspraktika sind für Förderschüler besonders wichtig und effektiv in Bezug auf ihre
Gesamtentwicklung. Die Förderschule muss diese Chance nutzen, der Wirtschaft die
Realität „Förderschüler“ deutlich darzustellen, damit die Wirtschaft diese Schüler in ihrer
individuellen Realität annehmen und akzeptieren kann und ihre besonderen Qualifikationen gezielt zum Nutzen der Allgemeinheit einzusetzen weiß.
Möglichkeiten gibt es erfreulicherweise bereits viele, man (Schule!) muss sie „nur“ erkennen und zu nutzen wissen.
- 48 -
2.6.2. Das Praktikum an der Realschule1
Die allgemeinen Hinweise für die Bedeutung des Praktikums für die Berufswahlvorbereitung gelten auch für die Realschule, die ebenfalls ihre Schüler nach der Klasse 10 in die
Berufswelt und die Schulen der Sekundarstufe II entlässt. Da es an der Realschule keine
Zuordnung von ökonomischen Fragestellungen zu einem bestimmten Fach gibt, ist für
den Realschüler die Neigungsdifferenzierung von besonderer Bedeutung. Die sechs in
der Realschule angebotenen Neigungsschwerpunkte übernehmen deshalb neben Fächern
wie Deutsch und Politik für die Vor- und Nachbereitung des Schülerbetriebspraktikums
eine Leitfunktion.
Auch in der Realschule beginnt die Berufswahlvorbereitung in den Klassen 5 und 6. In
der Jahrgangsstufe 7 wird dem Fach Deutsch eine Leitfunktion zugeordnet, wobei die
dort vermittelten Fertigkeiten und Fähigkeiten (Bericht, Beschreibung, Stichwortsammlung, Protokoll, Fachsprachen, Gebrauchsanweisungen, Rollenspiele, Wandzeitung) auch
in anderen Fächern gefördert werden sollen. Im zweiten Halbjahr der Klasse 8 findet an
vielen Schulen eine Betriebsbesichtigung statt.
Das Kennenlernen der Berufs- und Arbeitswelt sowie die Förderung der Berufswahlfähigkeit wird in Klasse 9 fortgesetzt und zur Vorbereitung auf das Schülerbetriebspraktikum eine erste Betriebserkundung durchgeführt.
Zur unmittelbaren – auch organisatorischen – Vorbereitung des Schülerbetriebspraktikums ist eine allgemeine Hilfe vorwiegend im Deutsch- und Kunstunterricht (Verstehen
von Bedienungsanleitungen, kritisches und verstehendes Lesen von Gesetzestexten, Hilfen zum Erstellen der Dokumentation des Schülerbetriebspraktikums) oder eine gezielte
Hilfe durch Arbeitsgemeinschaften (AG: „Step plus“: Auswertung, Interessengruppen
nach Bedarf) sinnvoll. Um allen Schülern Grundinformationen zu vermitteln, wird unmittelbar vor Beginn des Praktikums eine Projekttag anzusetzen sein. Leitfunktion hat das
Fach Politik im Zusammenwirken mit dem gesellschaftswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fachbereichen, von denen Themen zu bestimmten Berufsfeldern und
Betrieben angeboten werden (Rechte, Pflichten, Unfallverhütung, Verhaltensregeln am
Arbeitsplatz).
Die Bearbeitung erfolgt am sinnvollsten in Projektformen. Während der Auswertungsphase ergänzt eine Kontrast-Betriebserkundung die Erfahrungen aus der ersten Begegnung mit der Arbeits- und Berufswelt.
Eine vertiefte Vor- und Nachbereitung ist bei fachlicher Schwerpunktsetzung in den Neigungskursen möglich. Durch den hohen Stundenanteil (4 Unterrichtsstunden) des
Schwerpunktfaches bieten sich spezielle Möglichkeiten des Lernens vor Ort und an der
Realität. Beispielhaft sei das Fach Technik genannt. Bedürfnisse und Gegebenheiten einer technisierten und industrialisierten Welt führten zur Einführung dieses Faches. Zu
den Intentionen gehört es, Berufswahlfähigkeit bezogen auf Berufe im gewerblichtechnischen und/oder handwerklichen Bereich herzustellen, und zwar hinsichtlich Neigung, Eignung, Chancen und Zukunftsaussichten. Das Wahlpflichtfach Technik ist ausgerichtet auf bestimmte Berufsfelder, die Kenntnis und Beurteilung von Berufsbildern
und Berufen. Die Qualifikation Berufswahlfähigkeit wird bei jedem Themenkreis angeführt.
1
Beitrag von Achim Bahrenberg, Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 42 über die Berufsorientierung an der Robert-Koch-Realschule, Dortmund
- 49 -
Die Gewinnung vorberuflicher Erfahrung wird u.a. ermöglicht durch das Kennenlernen
wichtiger technischer Berufsfelder sowie von Arbeitsanforderungen und Arbeitsbedingungen in der Technik.
Da ein in etwa gleichgroßer Anteil der Realschulabsolventen weiterführende Schulen besucht, gehört zur Berufswahlvorbereitung an der Realschule ein Informationstag über
weiterführende Schulen.
Besonders in Schulformen, die die Jugendlichen nach Abschluss der Sekundarstufe I
entlassen (Realschulen, Gesamtschulen und Hauptschulen), wurden zum Teil schon vor
Jahren sehr ausgefeilte Programme zur Berufswahlvorbereitung erarbeitet. Diese Vorleistungen müssen nun systematisiert und zu einem zentralen Punkt des Schulprogramms einer jeden Schule gemacht werden. Die Erfordernisse eines sich rasch ändernden Arbeitsmarktes verpflichten das Schulsystem, Kinder und Jugendliche nicht nur mit
kognitivem Wissen über Deutsch, Mathematik und Englisch auszustatten.
Neben zentralen Fragen nach dem Wie und Was in der Vermittlung zeitgemäßer Fertigkeiten und Fähigkeiten (Schlüsselqualifikationen) stellen sich für die Sekundarstufen-ISchule Informationsprobleme: das Thema Berufswahlvorbereitung muss zum richtigen
Zeitpunkt in der geeigneten Form an die betroffenen Personen (Schülerinnen, Schüler,
Eltern, Kolleginnen und Kollegen) herantragen werden. Der vorliegende Beitrag gibt
Tipps, wie vernetzte Informationssysteme sinnvoll in den Prozess der Berufswahlvorbereitung integriert werden können. Am Beispiel des Berufswahlfahrplans der Dortmunder
Robert-Koch-Realschule wird aufgezeigt, wie die Jugendlichen auf die Berufswahlentscheidung vorbereitet werden können.
Praxisbeispiel Berufswahlfahrplan
In den letzten Jahren ist die Berufswahlorientierung zu einem zentralen Thema in den
Schulen geworden. Eine sehr hohe Abbrecher- und Wechslerquote in der dualen Ausbildung und im Studium zwingt zum Handeln - nicht nur wegen der Jugendlichen, die dadurch unnötig spät den Einstieg in das Erwerbsleben finden, sondern auch wegen der
damit verbundenen hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Ebenfalls zu hoch ist der Anteil
der Jugendlichen, die sich wohl eher aus Verlegenheit für eine weiterführende schulische Ausbildung an einem Berufskolleg entscheiden. Handlungszwang ergibt sich auch
aus der Tatsache, dass immer noch viele Schülerinnen und Schüler nach dem Abschluss
der Sekundarstufe I keine konkreten Vorstellungen von ihrem beruflichen Werdegang
entwickelt haben.
Demgegenüber stehen viele Chancen, die sich vor allem den Realschulabsolventen bieten. Drei Beispiele seien genannt. Zum einen sehen Bildungspolitiker in den Abgängern
von den Realschulen das Potenzial, mit dem sich die Quote der Abiturienten und damit
der möglichen Hochschulabsolventen in der Bundesrepublik steigern lässt. Bei Gymnasiasten und Gesamtschülern sind nennenswerte Wachstumsquoten kaum noch möglich.
Dagegen streben längst nicht alle qualifizierten Realschulabgänger das Abitur an, obwohl
mehr als 50 % eines Jahrgangs die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben. Zum anderen umwerben vor allem die Handwerksbetriebe Realschulabsolventen, denen sie eine solide schulische Ausbildung und positive Persönlichkeitsmerkmale unterstellen. Schließlich wünscht sich die Industrie zur Förderung des dringend benötigten Nachwuchses eine stärkere Akzentuierung der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.
- 50 -
Berufswahlorientierung ist somit eine Aufgabe geworden, die nicht nur wegen eines ministeriellen Erlasses einen hohen Stellenwert hat. In den letzten Jahren haben daher alle
Realschulen einen Berufswahlfahrplan entwickelt und die Berufswahlorientierung im
Schulprogramm verankert. Viele Schulen stellen sich zudem einer außerschulischen
Qualitätsanalyse und -kontrolle, in dem sie zum Beispiel das Gütesiegel „Schule - Beruf“
erwerben. Dieses Zertifikat wird für drei Jahre erteilt, wenn das Übergangsmanagement
von der Schule in das Berufsleben nach objektivierbaren Maßstäben auf verschiedenen
Feldern schulischen Handelns sicher verankert ist.
Der im Folgenden umrissene Berufswahlfahrplan beschreibt den Handlungsrahmen einer
zertifizierten Realschule in Dortmund, die sich mit den 13 anderen Realschulen der Stadt
auf ein gemeinsames Konzept zur Berufswahlorientierung verständigt hat. Beschrieben
werden Aktivitäten außerhalb des regulären Unterrichts, die jährlich in den Terminplan
der Schule eingearbeitet werden.
Jahrgangsstufe 7 August
März
März
März
April
Einladung in den Forscherclub (eine AG rund um die
MINT-Fächer, die auch zur Teilnahme an Schülerwettbewerben wie Chemie entdecken, Schüler experimentieren, Jugend forscht usw. animieren soll)
Amazonenprüfung an der Fachhochschule (Betreut von
Studentinnen löten, biegen, basteln und experimentieren
die Mädchen in Jungendomänen bis hin zur Robotik)
Informationsabend für Eltern an der FH: Mädchen und
Frauen in technischen Berufen
Besuch im Haus des Handwerks, Erstkontakt in einer
überbetrieblichen Ausbildungsstätte aller Berufsfelder
fakultativ: Teilnahme am Girl´s Day
Jahrgangsstufe 8 August
Oktober
Einladung in den Forscherclub
Potenzialanalyse des Vereins zur Förderung der Arbeit,
Forschung und Bildung AFB
November Besuch des Regionalwettbewerbs „Jugend forscht“ am
Ausstellungstag
Februar
Neue Ausbildungsberufe in der Bio-Medizintechnik, Mikro- und Nanotechnologie: Besuch im Technologiepark
Februar
Elternabend im Technologiepark
März
5-tägiges Schnupperpraktikum im Technologiepark
April
Girl´s Day
Mai
Betriebserkundung bei einem Bildungspartner der Schule
Juni
BWO-Café mit den 10 Bildungspartnern der Schule
(Schüler, Eltern, Lehrer und Unternehmer im Gespräch)
- 51 -
Jahrgangsstufe 9 August
August
Oktober
November
November
November
November
Dezember
Februar
April
April
Mai
Mai
Juni
Juni
Ferien
Einladung in den Forscherclub
Vorbereitung auf das Schülerbetriebspraktikum (eine
BWO-Stunde pro Woche innerhalb des Politikunterrichts
des ersten Schulhalbjahres)
BWO-Café
„Bewerbungsknigge“
Besuch im BIZ
Elternabend im BIZ
Beratungsabend über schulische Bildungsgänge der Sek
II
Betriebserkundung bei einem Bildungspartner der Schule
Unternehmer im Klassenzimmer, Besuch eines Bildungspartner im Unterricht
Girl´s Day
3-wöchiges Schülerbetriebspraktikum
Lebensplanungsseminar mit dem Jugendamt
JobTec (eine regionale Ausbildungs- und Bildungsbörse
für Schülerinnen und Schüler)
BWO-Café
Individuelle Bewerberberatung durch die Beratungslehrer
Freiwillige Praktika bei den Bildungspartnern der Schule
Jahrgangsstufe 10 August
Beginn der individuellen BWO-Beratung durch die Beratungslehrer
Oktober
BWO-Café
November Beratungsabend über schulische Bildungsgänge der Sek
II
November Besuch der Berufskollegs am Tag der offenen Tür
Februar
Anmeldeverfahren für vollzeitschulische Bildungsgänge
der Sek II (gymnasiale Oberstufen und Bildungsgänge an
Berufskollegs)
März
Beginn der Intensivberatung unentschlossener Schülerinnen und Schüler
April
fakultativ: Girl´s Day
Mai
JobTec
Der Berufswahlfahrplan wird ständig evaluiert und infolge dessen angepasst und verändert. Die wichtigsten Änderungen der letzten Jahre sind ...
... organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangsmanagements auf
Stadtebene. In einer „Schulbank“ wird im letzten Schulhalbjahr der Klasse 10 zentral
erfasst, welcher Schüler bzw. welche Schülerin sich an welcher weiterführenden
Schule angemeldet hat. Damit sind gezielte Beratungsgespräche zeitnah planbar.
... die Bildungspartnerschaften. Im konkreten Beispiel haben sich 10 Unternehmen aus
dem unmittelbaren Umfeld der Schule verpflichtet, die Berufswahlorientierung der
Schule zu unterstützen. Sie beraten Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrerinnen und
Lehrer, stellen ihre Betriebe für Betriebserkundungen und Praktika zur Verfügung und
sind Gesprächspartner in allen Fragen der Ausbildung. Sie verpflichten sich jedoch
nicht, Ausbildungsplätze für die Absolventen der Schule zu reservieren.
- 52 -
... Fortbildungsveranstaltungen zur Professionalisierung der Beratungslehrerinnen und lehrer. Dazu hat der Schulträger ein umfangreiches Angebot im Rahmen des Projekts
„Zeitgewinn“ angeboten.
... gemeinsame Standards der Dortmunder Realschulen im Bereich der Berufsorientierung. Dabei wurde ein BWO-Konzept entwickelt, das die einzelnen Aktivitäten zu einem Gesamtpaket bündelt und deutlich zur Stärkung des Realschulprofils in der
Stadt beigetragen hat.
... außerschulische Qualitätsanalysen und -kontrollen durch das Gütesiegel „Schule Beruf“. Es ist gleichermaßen Lob, Ansporn und Steuerungselement der Berufswahlorientierung und trägt zur ständigen Weiterentwicklung dieses Prozesses bei.
Die Berufswahlorientierung findet nicht nur außerhalb des regulären Unterrichts statt.
Die in den schulinternen Lehrplänen verankerten Elemente werden an dieser Stelle jedoch nicht dargestellt. Bei den gegenwärtigen Bestrebungen, dieses Thema bereits ab
Klasse 5 zu verankern, kommt mutmaßlich dem Fachunterricht eine besondere Bedeutung zu. Insgesamt verstehen die Schulen die Berufswahlvorbereitung als einen Prozess,
der möglichst frühzeitig bei den Kindern und ihren Eltern in Gang gesetzt werden muss
und die gesicherte Entwicklung der Berufswahlkompetenz zum Ziel hat. Am Ende sollen
die Absolventen der Realschule in der Lage sein, sich rational, reflektiert und bewusst
für eine weitere schulische Ausbildung, ein bestimmtes Berufsfeld oder einen konkreten
Beruf zu entscheiden.
2.6.3. Das Praktikum am Gymnasium
Das Thema „Schülerbetriebspraktikum am Gymnasium“ ist seit vielen Jahren aktuell und
hat vor wenigen Jahren noch viele Kollegien gespalten. Die Einführung des Praktikums
geschah häufig auf Druck der Schulkonferenz, der Elternvertreter oder eines Teils des
Kollegiums.
Die Hauptfrage galt dem Bildungsauftrag des Gymnasiums sowie der Frage nach dem
Fachbezug.
Mittlerweile unbestritten ist die Position, dass zu einer zeitgemäßen Allgemeinbildung
eine wirtschaftliche Grundbildung ebenso zählt wie die Studier- und Berufsfähigkeit.
Dabei geht es nicht nur um die Einführung einer Methode, sondern vorrangig auch um
die Akzeptanz der damit verbundenen Ziele. Der Bildungsauftrag des Gymnasiums steht
einer Hinführung zur Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftswelt nicht entgegen, da Urteilsfähigkeit in Wirtschaftsfragen und Mündigkeit ein wichtiger Teilaspekt des gymnasialen
Ziels der Persönlichkeitsbildung ist. Zur allgemeinen Studierfähigkeit gehört auch die Fähigkeit zu einer rational begründeten Wahl des Studienfaches, die die spätere Berufsausübung mit bedenkt. Damit hat das Praktikum auch am Gymnasium seinen berechtigten Stellenwert. Folgende Besonderheiten sind jedoch zu berücksichtigen.
Die Schüler der Gymnasien befinden sich in der neunten und zehnten Klasse in einer frühen Phase des Berufswahlprozesses. Die größere Mehrzahl fällt die Berufsentscheidung
erst in der Sekundarstufe II. Daher dient das Praktikum in der Sekundarstufe I des Gymnasiums eher einer allgemeinen Berufsorientierung und Hinführung an die Arbeits- und
Wirtschaftswelt, d. h. es soll
die Schüler zur Auseinandersetzung mit den eigenen Neigungen, Fähigkeiten und Erwartungen an einen Beruf anregen,
Verhaltensweisen im Rahmen der Berufstätigkeit und Anforderungen an Arbeitsplätze vermitteln,
Informationen zu Berufen und Berufsfeldern bereitstellen oder
- 53 -
-
die Erkundung technisch-ökonomischer und sozialer Aspekte des Betriebs ermöglichen.
Es dient weniger der konkreten Berufswahlentscheidung.
Das Praktikum in der Sekundarstufe I sollte als ein Schwerpunkt der Berufsorientierung
nicht als isolierte Maßnahme durchgeführt werden. Es kann langfristig durch Betriebserkundungen vorbereitet und sollte in der Sekundarstufe II durch weitere berufsorientierende Maßnahmen (Veranstaltungen mit Eltern, ehemaligen Schülern oder Berufsberatern, Universitätstage, Schnupperstudium, Berufsorientierungswoche) ergänzt werden.
Die gymnasiale Oberstufe ist definiert durch einen Doppelauftrag, zum einen den Schülerinnen und Schülern eine wissenschaftspropädeutische Ausbildung zu vermitteln und
zum anderen den Schülern Hilfen zur persönlichen Entfaltung in sozialer Verantwortlichkeit zu geben. Vor allem der zweite Punkt ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung.
In der Sekundarstufe II verstärkt sich das Problem, dass in Berufen, zu deren Ausübung
ein hoher Kenntnisstand notwendige Voraussetzung ist, kaum die Möglichkeit des eigenen Tuns besteht. Hier ist ein Mehr an Beobachten, Mitgehen, Befragen notwendig.
Inhaltsbereiche, die im Praktikum angesprochen werden können sind:
der betriebliche Leistungserstellungsprozess, der Betrieb als Sozialgebilde, Arbeitssituationen innerhalb eines betrieblichen Sozialgefüges, soziale Beziehungen, Mitarbeiterführung, betriebliche Sozialerfahrungen, Arbeitsteilung und Kooperation im Betrieb.
Bedingungen am Arbeitsplatz, Bedingungen eines Berufsfeldes, Realität der Berufsausübung, Anforderungen am Arbeitsplatz.
Das Tätigsein innerhalb der Arbeitswelt eröffnet elementare Kenntnisse der Berufstätigkeit, betriebstypische Tätigkeiten und spezifische Verhaltensweisen im Rahmen
der Berufstätigkeit.
Daraus wird deutlich, dass das Praktikum Einblicke in die Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt geben kann.
Das Schülerbetriebspraktikum darf jedoch keine singuläre Veranstaltung sein, sondern
ist einzubetten in einen Berufswahlprozess, der durch andere unterrichtliche Vorhaben
unterstützt wird. Weitere Verfahren in diesem Zusammenhang sind Expertenbefragung
im Unterricht, die Erkundung und Befragung im Betrieb.
Wichtig ist zudem der Fächerbezug. Zur Vor- und Nachbereitung steht am Gymnasium
kein eindeutiges Bezugsfach zur Verfügung. Auch wenn im Lehrplan wirtschaftliche Inhalte verankert sind, werden sie in der Regel auf sehr hohem Abstraktionsniveau abgehandelt, so dass nur ein geringer Beitrag zur Vorbereitung auf die Betriebsrealität zu erwarten ist.
Über die erforderliche Nachbereitung im Unterricht hinaus sollen Ergebnisse aus Praktika
in der Sekundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe schriftlich dokumentiert werden. Sie können nach Festlegung durch die Schule in eine Facharbeit einfließen.
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Viele Fächer können zu einer auch fächerübergreifenden Vorbereitung beitragen, z.B.
Politik/Sozialkunde
Geschichte
Geographie
Fremdsprachen und Deutsch
Deutsch
Naturwissenschaften
Kunst
wirtschaftskundliche und rechtliche Themen, Berufsorientierung
technischer und sozialer Wandel
regionale Wirtschaftsstruktur
soziale Aspekte der Industriegesellschaft, Texte
aus der Arbeitswelt
Dokumentations- und Präsentationsformen
Technische Innovation
Präsentation der Praktikumsergebnisse
Da nur wenige Gymnasiasten nach der Sekundarstufe I eine Berufsausbildung beginnen,
ist die inhaltliche Ausgestaltung der Berufswahlkonzepte und der Praktika in der Sekundarstufe I inhaltlich anders ausgerichtet. Deshalb stehen die Gymnasien vor dem Problem, zu entscheiden, ob das Praktikum in der Sekundarstufe I oder II durchgeführt werden soll. Die Sekundarstufe I-Schulen zentrieren die Berufswahlvorbereitung eng auf das
Schülerbetriebspraktikum.
Das Schülerbetriebspraktikum kann zwei Zielrichtungen verfolgen:
Einen realistischen Einblick in die betrieblichen Abläufe, in die Arbeits-, Wirtschaftsund Berufswelt zu vermitteln, d. h. wirtschaftliche Grundlagenkenntnisse und
die Berufswahl zu erleichtern.
-
In der Sekundarstufe I sollte das Kennenlernen der Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt
im Vordergrund stehen und in der Sekundarstufe II die Studien- und Berufswahl.
Deshalb gibt der Erlass den Gymnasien Entscheidungsfreiheit, wann das Praktikum
stattfinden soll. „In Gymnasien kann die Verpflichtung zu einem Praktikum in der Sekundarstufe I entfallen, wenn in der Sekundarstufe II ein Praktikum durchgeführt wird.
Die Entscheidung trifft die Schulkonferenz.“
2.7. Schülerbetriebspraktikum und Lehrerfortbildung
Die in diesem Heft ausgeführten Vorschläge zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schülerbetriebspraktika sollen Lehrern Hinweise und Hilfen für ihren Unterricht bieten. Die Vorbereitung der Schüler auf die Wirtschafts- und Arbeitswelt und
die Berufswahl ist eine zentrale Aufgabe der Schule; dabei sehen sich jedoch viele Lehrer vor Anforderungen gestellt, die sie ohne zusätzliche Unterstützung nur schwer erfüllen können.
Vielen Lehrern fehlen eigene Erfahrungen aus der betrieblichen Realität, da sie nach der
eigenen Schulausbildung über die Hochschule direkt wieder in den Schulalltag gegangen
sind. Aber auch Lehrer mit einer betrieblichen Erstausbildung verlieren schnell den Anschluss an neuere Entwicklungen im betrieblichen Alltag. Aus diesem Grund sind Lehrerfortbildungsmaßnahmen, die diese Defizite auffangen, gerade für Lehrer notwendig, die
mit Schülerbetriebspraktika befasst sind oder die Aufgabe haben, ökonomische Sachverhalte zu vermitteln.
- 55 -
Als Informations- und Erfahrungsmöglichkeiten bieten sich Lehrerfortbildungsveranstaltungen mit Betriebserkundungen unter berufskundlichen, aber auch unter technischen,
ökonomischen und sozialen Aspekten an. Neben Seminaren zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schülerbetriebspraktika ist jedoch die Teilnahme an einem
Lehrerbetriebspraktikum besonders geeignet, damit Lehrer durch eigene Eindrücke die
Arbeits- und Wirtschaftswelt erfahren.
Lehrerbetriebspraktika werden an vielen Orten unter Einbezug regionaler Besonderheiten,
wie z.B. lokale Wirtschaftsstruktur sowie Ausbildungs- und Arbeitsstellenmarkt durchgeführt.
- 56 -
3. Berufswahlvorbereitung in den Klassen 5 - 8
3.1. Aktivitäten und Inhalte
Die Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt kann in Haupt- und Gesamtschulen bereits als Prinzip verstanden werden, das sich wie ein roter Faden durch die unterrichtlichen Bemühungen zieht.
Doch auch in Realschulen und Gymnasien wächst das Bestreben, wirtschaftskundliche
Themen in den Unterricht einzubeziehen.
Die Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt kann bereits in der Grundschule beginnen,
so dass die weiterführenden Schulen möglichst schon in der Jahrgangsstufe 5-6 darauf
aufbauen sollten.
Im Folgenden werden einige Aktivitäten und Inhalte vorgeschlagen. Die Reihenfolge
kann auch als zeitliche Gliederung aufgefasst werden. Der Umfang dieser Schrift erlaubt
jedoch nur eine exemplarische Darstellung. Wie bei allen schulischen Aktivitäten bietet
das Schulprogramm Differenzierungen und Ausweitung nach Maßgabe der besonderen
Möglichkeiten.
Aktivitäten/Inhalte
Grobziele
didaktisch, methodischer Kommentar
Sammeln von Kenntnissen und Erfahrungen
über einzelne Berufe
aus dem Umfeld der
Schüler.
Schüler lernen kennen,
dass Eltern oder Geschwister einem Beruf
nachgehen
In den Fächern Deutsch, Wirtschaftslehre erzählen die Schüler von den
Berufen ihrer Eltern, Geschwister,
Nachbarn. Wandtapeten mit Fotos
und kurzer Beschreibung helfen den
Schülern bei der Abgrenzung verschiedener Berufe und Tätigkeiten
Erstes Herauslösen von An einfachen BeispieBerufsfeldern und Be- len lernen die Schüler
rufsbereichen.
Tätigkeiten und Berufe
kennen, die einander
verwandt sind, z.B.
„Diese Menschen verkaufen alle etwas“ oder „Hier wird immer
repariert.
Schüler stellen beim Erzählen über
die Tätigkeiten der Väter, Mütter oder Brüder fest, dass hier ähnliche
Tätigkeiten vorliegen. Damit können
erste Zuordnungen vorgenommen
werden und vielleicht sogar schon
ein Tätigkeitsfeld (Berufsfeld) oder
ein Berufsbereich bezeichnet werden.
Besichtigungen am konkreten Arbeitsplatz können das gewonnene
Bild festigen. Ausstellungen am Ort
(Ortsheimatpfleger befragen) zur Geschichte des Handwerks oder bestimmter Werkzeuge bieten weitere
Möglichkeiten der Originalbegegnung.
- 57 -
Aktivitäten/Inhalte
Grobziele
didaktisch, methodischer Kommentar
Systematische
Erkundungen der Betriebe im
Schulumfeld z.B. durch
Arbeitsplatzbeobachtung,
„Eintagslehren“
und
Aspekterkundungen.
Schüler lernen die vielfältigen
Tätigkeiten
kennen und lernen, diese verschiedenen Berufen, Berufsfeldern zuzuordnen.
Ein- bis zwei Besichtigungen, erste
Erkundungen helfen den Schülern, ihr
Wissen zu ordnen und zu gebrauchen.
Schüler äußern sich zu Schüler
formulieren
ihrem „Traumberuf“.
erste Kenntnisse zu
Tätigkeiten oder Berufen, die sie mögen oder
kennen.
Durch verschiedene Anlässe motivieren sich die Schüler gegenseitig, weiter Informationen einzuholen. Sie
können z.B. erste Sammelmappen
über „ihren“ Beruf anlegen. Diese
Aktivitäten helfen den Schülern, das
Bild eines bestimmten Berufes zu relativieren.
Nutzen aktueller Anlässe z.B. Besichtigungen,
Ausstellungen, Tage der
offenen Tür in den Betrieben, Girl´s Day
Hier bieten sich gute Möglichkeiten
Eltern in die Bildungsarbeit der Schule einzubeziehen. Sie teilen zum Beispiel mit, wann, wo, welche Ausstellung zu Berufen oder Werkzeugen
stattfindet. Sie wissen häufig auch
sehr früh, wo ein Tag der offenen
Tür durchgeführt wird. Sie sind auch
bereit, selbst in die Klasse zu kommen, um ihre Erfahrungen wiederzugeben. Ferner können Presseartikel
und Fotos helfen, Sachverhalte zu
erhellen.
Die Aufarbeitung erfolgt über Wandtapeten oder zu ergänzende Arbeitsblätter.
Schüler erfahren am
besonderen
Beispiel,
dass früher Berufe oft
vom Vater auf den
Sohn übergingen.
Dabei können Schüler
erfahren, dass sich Erscheinungsbilder
und
Ausbildungsformen eines Berufes schon von
einer Generation auf
die andere verändert
haben.
Besuche in Betrieben, in Schüler erleben, dass
denen Schüler gerade sich Schüler der gleiein Praktikum ableisten. chen Schule offensichtlich systematisch
auf einen Beruf vorbereiten.
- 58 -
Der Zugang zu neuen Inhalten fällt
Schülern dann besonders leicht,
wenn emotionale Bindungen vorhanden sind. Die Schüler der oberen
Klassen können ein solches emotionales Potential darstellen. Gleiches
gilt natürlich, wenn es sich um Verwandte handelt.
4. Das Schülerbetriebspraktikum in den Klassen 9 und 10
Klasse 9
Hier wird ein Orientierungspraktikum durchgeführt.
Ziel:
Orientierung in der Wirtschafts- und Arbeitswelt.
Dabei sind allgemeine Fragen zur Berufsfindung, aber auch andere Aspekte von Bedeutung wie z.B.
-
Kennenlernen von Belastungen
-
Vergleich Arbeitsplatz Schule/Betrieb
-
Erfahrung von allgemeinen Anforderungen; wie Pünktlichkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Genauigkeit, Ausdauer, Hilfsbereitschaft
„Liste der Grundqualifikationen“
Eher Sozialverhalten zugeordnete Grundqualifikationen:
A
A
A
A
A
A
A
1
2
3
4
5
6
7
Anpassungsfähigkeit und -bereitschaft
Kommunikationsfähigkeit und –bereitschaft
Fähigkeit und Bereitschaft zur Konfliktbewältigung
Kontaktfähigkeit und –bereitschaft
Kooperationsfähigkeit und –bereitschaft
Fähigkeit und Bereitschaft zur Menschenführung
Fähigkeit und Bereitschaft zur Toleranz
Eher Lernverhalten zugeordnete Grundqualifikationen:
B
B
B
B
B
B
B
1
2
3
4
5
6
7
Analytische Denkfähigkeit
Fähigkeit und Bereitschaft zur Fortbildung
Fähigkeit und Bereitschaft zum Mitdenken
Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem Lernen
Synthetische Denkfähigkeit
Reflexionsfähigkeit
Wirtschaftliches Denken
Eher als Persönlichkeitsmerkmale im überwiegend kognitiven Bereich ausgewiesene
Grundqualifitkationen:
C
C
C
C
C
C
C
C
1
2
3
4
5
6
7
8
Beurteilungsvermögen
Dekodierfähigkeit
Flexibilität
Formen- und Zahlengedächtnis
Improvisationsfähigkeit
Koordinationsfähigkeit
Kreativität
Organisationstalent
- 59 -
C
C
C
C
C
C
C
9
10
11
12
13
14
15
Planungsfähigkeit
Räumliches Vorstellungsvermögen
Orientierungsfähigkeit
Sprachkompetenz
Schreibkompetenz
Technisches Verständnis
Konzentrationsfähigkeit
Eher als Persönlichkeitsmerkmale im überwiegend psychomotorischen Bereich ausgewiesene Grundqualifikationen:
D
D
D
D
D
D
D
1
2
3
4
5
6
7
Allgemeine motorische Tüchtigkeit
Allgemeine Sinnestüchtigkeit
Konzentrationsfähigkeit
Manuelle Geschicklichkeit
Physische Belastbarkeit
Reaktionsfähigkeit
Reaktionsschnelligkeit
Eher als Persönlichkeitsmerkmale im überwiegend affektiven Bereich ausgewiesene
Grundqualifikationen:
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
4
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
Arbeitseifer
Arbeitsfreude
Entscheidungsbereitschaft
Gewissenhaftigkeit
Konzentrationsfähigkeit
Kritikfähigkeit
Mobilität
Nachahmungsfähigkeit
Ordnungssinn
Pflichtbewusstsein
Psychische Belastbarkeit
Pünktlichkeit
Qualitätsbewusstsein
Sauberkeit
Selbständigkeit
Selbstkritik
Selbstvertrauen
Sicherheitsbewusstsein
Sorgfalt
Verantwortungsbewusstsein
Wettbewerbsbereitschaft
Zähigkeit
Ausdauer
Geduld
Zielstrebigkeit
Zuverlässigkeit4
aus: Hans K. Platte, a.a.O. S. 27
- 60 -
Hinweise zur Vorbereitung im Unterricht:
-
Kommunikationstechniken (Interview, Beobachtung etc.)
-
Zukunftsaussichten von Berufen
-
Berufsbildbeschreibungen einzelner Berufe
Klasse 10A
Hier wird ein Erprobungspraktikum durchgeführt, das nach Möglichkeit zu Beginn des
Schuljahres stattfinden sollte.
Ziel: Berufswahlsicherheit
Zusätzlich zu den genannten Lernzielen ergeben sich im Einzelnen:
Überprüfen der vorläufigen Berufswahlentscheidung
Vertiefendes Kennenlernen der Anforderungen im gewünschten Beruf
Exemplarisches Erfahren an möglichst nur einem Arbeitsplatz
Überprüfen des Bewerbungsverhaltens
Überprüfen der Zukunftsaussichten des gewünschten Berufes
Erfahren und Überprüfen der eigenen Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf
dem Hintergrund der spezifischen Anforderungen und Belastungen des gewünschten
Berufes.
Es bietet sich an, das Erprobungspraktikum projektorientiert vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten, da die Schüler aus dem Orientierungspraktikum Vorwissen mitbringen. Auf dieser Basis und ausgehend von ihren Interessen gewinnen die Schüler
weitgehend selbsttätig Erkenntnisse, die in einer Dokumentation anderen zugängig gemacht werden können.
- 61 -
4.1. Fächerzuordnung
Vorbereitungsinhalte
Fach oder alternative Fächer
Methoden der Beobachtung (auch Vermei- Alle Fächer, insbesondere naturwissendung typischer Beobachtungsfehler)
schaftliche Fächer
Methoden der Informationsbeschaffung, Alle Fächer, insbesondere Deutsch, Sozialinsbesondere der Befragung
kunde
Beschreibung und Bericht als Darstellungs- Deutsch
formen
Bewerbung um Praktikumsplatz
Deutsch
Anlage eines Berichtsheftes
Alle Fächer, insbesondere Deutsch, Arbeitslehre
Skizzieren von Wegen, Gebäuden, Anlagen
Geographie, Werken, Technik
Maßstabzeichnen,
zeichnungen
Gesamt-
und
Detail- Geographie, Technik, Werken
Wirtschaftsstruktur der Region
Arbeitslehre, Geographie, Geschichte
Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglich- Arbeitslehre, Deutsch, Sozialkunde
keiten in der Region
Technische Ausstattung von Betrieben
Technik/Arbeitslehre
Betriebe als Sozialgebilde
Arbeitslehre, Sozialkunde, Politik
Betriebe als Organisationseinheiten
Arbeitslehre, Sozialkunde, Technik
Betriebliche Produktion und die Produkte
Arbeitslehre, Technik, Sozialkunde
Arbeitsplatzanalyse
Arbeitslehre, Technik, Sozialkunde
Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitslehre, Technik, Physik
Arbeitsplatzanforderungen und Berufsbilder
Arbeitslehre, Technik, Deutsch
5
5
aus: Hans K. Platte, a.a.O. S. 15
- 62 -
Motivationsphase
Inhalte/Ziele
Berufswahlvorbereitung als gemeinsame
Aufgabe von Elternhaus, Schule und Berufsberatung
Wirtschaftslehre/
Sozialwissenschaften
Informationsabend für
Eltern
Berufswahl Einflussfaktoren bei der Bewusstmachen des
ist wichtig! Berufswahl
Berufswahlprozesses
OrientieErkundung der persönrungsphase lichen Voraussetzungen
Es gibt viele Berufe,
für die ich
geeignet
bin!
Erkundung der Vielfalt
der Berufe
andere
Fächer
außerschulische
Hilfe
Berufsberater
Deutsch
Meine Interessen und
Fähigkeiten
Planet-beruf.de
Elternbefragung
Orientierung in der
Welt der Berufe
Berufsberater
Nicht alle AusbilDeutsch
Erkundung des regiona- dungsstellen sind in
len Ausbildungsmarkder Nähe vorhanden
tes
Formen der BeErkundung der Ausbil- rufsausbildung im dudungswege
alen und schulischen
System
- 63 -
Erkundungen in einer betrieblichen
und einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte
Medien
Medien zur Berufswahlvorbereitung können bei
den Kreis-, Stadt- und
Landesbildstellen, Verbänden etc. bestellt werden.
4.2. Inhaltlicher Rasterplan
Phase
Phase
Inhalte/Ziele
Wirtschaftslehre/
Sozialwissenschaften
Informationsphase
Sammeln von Informa- Berufe und ihre Antionen über ausgewähl- forderungen
te Berufe
a) Voraussetzungen
b) Anforderungen
Für diese
Berufe interessiere ich
mich am
meisten!
Kennenlernen eines Berufes an einem bestimmten Arbeitsplatz
andere
Fächer
außerschulische
Hilfe
Besuch im BIZ
Beruf Aktuell
Hefte der Bundesagentur für Arbeit
Einüben von BeobachBeschreibung eines Ar- tungs- und BefraDeutsch
beitsplatzes
gungstechniken
Kennenlernen äußerer Rationalisierung im
Arbeitsbedingungen im Betrieb
Vergleich Handwerk –
industrielle Arbeit, Rationalisierung und
technischer Wandel
Deutsch
Geschichte
Veränderungen im Berufsleben
Berufe im Wandel
Deutsch
Geschichte
Aufbau und Funktion
der Betriebe
Der Betrieb als Organisationsform
- 64 -
Arbeitsplatzerkundungen in Betrieben
Experten- und
Elternbefragung
Medien
Phase
Entscheidungsphase
Ich entscheide
mich für
meinen Beruf!
Bewerbungsphase
Inhalte/Ziele
Wirtschaftslehre/
Sozialwissenschaften
Überprüfung der gewonnen Erkenntnisse
in der Praxis
Orientierungspraktikum
Relativierung der Praktikumserfahrungen
Praktikumsauswertung
andere
Fächer
Praktikumsbetriebe
Deutsch
Mobilität, ein wichtiger Mobilität im Beruf
Faktor bei der Arbeits- Praktikumsmappe
platzsuche
Ausbildung in Schule
Alternative Berufsweg- und Betrieb
planung, Ausbildungswege im gewählten Beruf
Der Jugendliche im
Betrieb:
Rechte und Pflichten
JarbSchG; BBG, Ausdes Auszubildenden
bildungsvertrag
Überprüfen des gewählten Berufes
Verschiedene Aspekte
der Bewerbung – Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren
außerschulische
Hilfe
Berufskundliche
Nachmittage
Besuch im BIZ
Besuch in der
Berufsschule
Schulfunk
Schulfernsehen
Ergänzungspraktikum
Praktikumsbetriebe
Wie bewerbe ich
Deutsch
Simulation einer
mich richtig? Bewer- Mathematik Bewerbung mit Exbung, Lebenslauf,
perten
Eignungstest, Vorstellungsgespräch
- 65 -
Medien
4.3. Dokumentationsformen
Zur Dokumentation der Praktikumsergebnisse eignet sich neben der Erstellung einer
Ausstellung das Führen einer Praktikumsmappe. Besonders geeignet ist der Berufswahlpass oder andere Portfolios.
In dieser Mappe sammelt der Schüler die Ergebnisse seiner Befragungen, fasst seine Beobachtungen zusammen und legt seine persönlichen Erfahrungen dar.
Im Vordergrund stehen der zusammenfassende Bericht und die Schilderung, die durch
Zeichnungen, Bilder, Tabellen und Belege illustriert werden können.
Ein Füllen der Praktikumsmappe durch das wahllose Sammeln von Prospektmaterial widerspricht dem Sinn der eigenverantwortlichen Gestaltung der Mappe durch den Schüler.
Bei der Auswertung der Praktikumsmappe arbeiten in vielen Schulen die Fachlehrer für
Deutsch und Wirtschaftslehre/Sozialwissenschaften zusammen.
Durch eine Ausstellung einige Wochen nach Beendigung des Praktikums kann den Eltern, den Vertretern der Betriebe und den jüngeren Schülern ein Eindruck von der Durchführung des Betriebspraktikums vermittelt werden.
Inhalt der Ausstellung können selbstgefertigte Arbeiten der Schüler, die Praktikumsmappen, Graphiken und Tabellen, Fotografien und aufgenommene Interviews über die Erfahrungen von Schülern und Betreuern im Praktikum sein.
Durch die Ausstellung wird der Kontakt zwischen Schule und Betrieb über das Praktikum
hinaus gefestigt und das Interesse von Eltern und Schülern an der Durchführung des
Praktikums gefördert.
4.4. Beispiel für einen Praktikanteneinsatz im Tätigkeitenbereich des/der Hotelfachmanns/-frau, Restaurantfachmanns/-frau bzw. Fachgehilfin/-in im Hotel- und Gaststättengewerbe
Organisatorische Hinweise:
-
amtsärztliche Untersuchung
-
Vorkontakte mit der Schule:
Zielsetzung des Praktikums, Betreuungsbesuche, Arbeitszeitregelung,
Verhalten bei Fehlzeiten und Auffälligkeiten des Praktikanten
-
Vorgespräch mit dem Praktikanten:
Arbeitszeitregelung, Anfahrt, Kleidung, Verpflegung
- 66 -
-
Betreuung:
Bestimmung eines Mitarbeiters als ständigem Ansprechpartner des Praktikanten oder Bestimmung wechselnder Mitarbeiter, denen der Praktikant in
einzelnen Einsatzbereichen zugeordnet wird, Absprachen über Zeitrahmen
und Tätigkeiten
-
Einführung:
Vorstellung des/der Betreuer
Orientierungsgang durch den Betrieb
Einführungsgespräch:
- Unfallverhütung
- Verhalten gegenüber Gästen
- Schweigepflicht
Vorstellung des ersten Einsatzbereichs
-
Abschlussgespräch:
Klärung noch offener Fragen (evtl. anhand des Praktikumberichts)
Beurteilung des Praktikanten (in Problemfällen nach Absprache mit dem
betreuenden Lehrer)
- 67 -
Einsatzplan im Hotel
Erprobungspraktikum im Rahmen
der Berufswahlvorbereitung
(Schulische Zielsetzung ist die Überprüfung von Neigungen und Fähigkeiten sowie das Kennenlernen
von Anforderungen und Arbeitsbedingungen in einem Berufsbereich)
Einsatzbereich Lerninhalte
Tätigkeiten/Funktionen
Einsatzmöglichkeiten
Rezeption
Kennenlernen von Anforderungen an:
- Kontaktfähigkeit und
-bereitschaft
- Selbstvertrauen
- Fremdsprachenkenntnisse
Überprüfung der eigenen
Kontaktfähigkeit und Bereitschaft
Empfang von Hotelgästen,
Auskünfte erteilen, Telefondienst, Entgegennahme von
Reservierungen;
im wesentlichen beobachtend, Übernahme einfacher
Aufgaben wie Post- und
Schlüsselausgabe, Benachrichtigung von Gästen im
Restaurant und in Aufenthaltsräumen;
Kennenlernen von Anforderungen an:
- Koordinationsfähigkeit
- Organisationstalent
- Zuverlässigkeit
- Gewissenhaftigkeit
- Pünktlichkeit
Umgang mit dem Reservierungsplan, Empfang von Reisegruppen;
beobachten, erfragen
(Erläuterungen zum Reservierungsplan);
Umgang mit Meldebuch, Hoteljournal und Weckbuch,
Rechnungsführung, Kasse,
Währungswechsel;
beobachten,
erfragen,
Währungseinheiten umrechnen;
Kennenlernen von Verhaltensweisen und Bedingungen am Arbeitsplatz:
Umgang mit Gästen;
Konversation mit Gästen,
Sonderwünsche erfragen und
weiterleiten, Umgang mit der
Gästekartei;
beobachten; Gästekartei
auswerten, Gäste beim
Namen nennen;
- 68 -
zeitliche Empfehlung
12 Stunden
Einsatzbereich Lerninhalte
Tätigkeiten/Funktionen
Etage
Kennenlernen von Anforderungen an:
- Sauberkeit
- Ordnungssinn
- Zuverlässigkeit
- Aufmerksamkeit
Zimmerreinigung nach Abreise Mithilfe, Übernahme einfaund beim Bleibegast, Wächer Aufgaben: Wäsche
schepflege;
einsortieren, Zimmer lüften
u.ä.;
Kennenlernen von Anforderungen an:
- Koordinationsfähigkeit
- Aufmerksamkeit
- Ordnungssinn
Begleitung der Hausdame:
Kontrolle, Dienstplan, Blumenpflege;
Mithilfe, Übernahme einfacher Aufgaben;
Kennenlernen von Anforderungen an:
- Sauberkeit
- Ordnungssinn
Kreativität
- physische Belastbarkeit
- Ausdauer
- Kontaktsicherheit
- Gewissenhaftigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
Mise en place für das Mittagsgeschäft, Polieren und
Einsortieren von Bestecken,
Dekoration;
Mithilfe;
Bestellung aufnehmen und
weiterleiten, Geschirr einsetzen und ausheben, Buffet;
Umgang mit Bon und Registerkasse, Abrechnung, Verwendungen von Kreditkarten,
Buffetbestände kontrollieren,
Gläser spülen, polieren und
einsortieren, Geräte und Maschinen im Buffetbereich bedienen und reinigen;
beobachten,
Übernahme einfacher Aufgaben, Mithilfe;
Restaurant/
Service
- 69 -
Einsatzmöglichkeiten
zeitliche Empfehlung
12 Stunden
3 Stunden
15 Stunden
Einsatzbereich Lerninhalte
Tätigkeiten/Funktionen
Einsatzmöglichkeiten
Küche
Kennenlernen von Anforderungen an:
- Kreativität
- wirtschaftliches Denken
- Kooperationsbereitschaft
- physische Belastbarkeit
- Sauberkeit
Menüzusammenstellung;
erfragen;
vorbereitende Tätigkeiten der
Menüzubereitung, Reinigung
von Küchengeräten;
Mithilfe,
beobachten;
Kennenlernen von Anforderungen an:
- Schreibkompetenz
- Gewissenhaftigkeit
- Ordnungssinn
Schreiben von Menükarten,
Veranstaltungsterminplänen,
Korrespondenz, Werbemaßnahmen, Portobuch, Ablage,
Rechnungserstellung;
Mithilfe,
beobachten,
erfragen;
Kennenlernen von Arbeitsbedingungen
Bearbeitung von Nacht-,
Sonn- und Feiertagsstundenlisten;
erfragen;
Büro
- 70 -
zeitliche Empfehlung
3 Stunden
9 Stunden
5. Organisation des Schülerbetriebspraktikums
5.1. Allgemeine Hinweise: Stichworte
ARBEITSZEIT
Schüler dürfen nur: - mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten
- bis zu sieben Stunden täglich
- nur bis zu 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
siehe BASS 2 - 3 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12.4.1976 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2000 §§ 8,
22f.
AUFSICHT
Für alle schulischen Veranstaltungen obliegt der Schule die Aufsichtspflicht. Das gilt
auch für die Wege zu Praktikumsstellen.
Vor der Aufnahme des Praktikums hat sich der Lehrer davon zu überzeugen, dass das
Praktikum für den Schüler keine besonderen Gefahren und Risiken mit sich bringt.
BETRIEB
Information:
In einem Anschreiben/Gespräch werden die Betriebe darüber informiert, dass
-
das Praktikum eine schulische Veranstaltung ist.
-
die Schüler während dieser Zeit durch den Schulträger unfall- und haftpflichtversichert sind (siehe Unfall- und Haftpflichtversicherung).
-
die Schüler vom Betrieb keine Fahrtkosten erstattet bekommen (siehe Fahrtkosten).
-
den Schülern keine Vergütung bezahlt wird (siehe Vergütung).
-
der betreuende Lehrer die Schüler mindestens einmal im Betrieb besucht. Empfehlenswert ist allerdings, dass durch Kurzbesuche oder Telefonate am ersten Praktikumstag festgestellt wird, ob alle Schüler das Praktikum begonnen haben, ob Probleme aufgetreten sind, die sofort gelöst werden sollten.
Kontaktpflege:
Um langfristige Kontaktpflege mit den Verantwortlichen der Betriebe sicherstellen zu
können, ist es wünschenswert, dass an jeder Schule ein sogenannter Koordinator für
Schülerpraktika bestellt wird (siehe Koordination).
- 71 -
Spätestens vor Aufnahme der konkreten Vorbereitungen sollte der betreuende Lehrer
Kontakt zu den Betreuern der Betriebe suchen.
Dank:
Im Anschluss an die Praktika sollte den Betrieben gedankt werden. Dabei können Experten der Betriebe um Mithilfe bei der Nachbereitung gebeten werden. Außerdem können
sie zu möglichen Ausstellungen (Dokumentationen der Praktikumsergebnisse) eingeladen
werden.
ELTERNINFORMATION
Die Eltern sind über Aufgaben und Verlauf des Praktikums zu informieren.
Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass die Eltern auch über die Ergebnisse der Praktika informiert werden.
ERFAHRUNGSAUSTAUSCH DER SCHÜLER
Es empfiehlt sich, die Schüler einmal wöchentlich außerhalb der Arbeitszeit zusammenzufassen, damit ein Erfahrungs- und Informationsaustausch ermöglicht wird.
FAHRTKOSTEN
Lehrer:
Die Betreuung der Schüler während der Praktika gehört zu den dienstlichen Obliegenheiten des Lehrers.
Reisekosten werden auf Antrag erstattet, siehe BASS 21 - 24 Nr. 1 Fahrkostenersatz/Reisekostenvergütung; Lehrkräfte, die an verschiedenen Schulen ihres Dienstortes
bzw. an verschiedenen Schulen an anderen Orten Unterricht erteilen RdErl. d. Kultusministeriums vom 20.5.1977.
Schüler:
Praktikumsbetriebe sollen so gewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können. Falls das regionale Ausbildungsplatzangebot von Jugendlichen
größere Mobilität verlangt, können auch Praktikumsplätze, die den Einzugsbereich der
Schule überschreiten, genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die schulische Betreuung
sichergestellt werden kann. Bis zu einer Entfernung von 25 km ab der Schule trägt der
Schulträger die Fahrkosten.
Die für den Besuch weiter entfernt liegender Betriebe darüber hinaus entstehenden Kosten tragen die Erziehungsberechtigten, sofern von Schulträgerseite keine Kostenübernahme erfolgt.
Im grenznahen Raum unterliegen Praktika im Ausland denselben Bedingungen.
- 72 -
GESUNDHEITSZEUGNIS
Eine Untersuchung ist erforderlich für Schüler, die ein Praktikum in Betrieben des Lebensmittelgewerbes oder in Gemeinschaftseinrichtungen durchführen. Die Kosten übernimmt der Schulträger, siehe BASS 2 - 4 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.7.2000.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Falls für die Schüler eine Haftpflichtversicherung für die Dauer des Schülerbetriebspraktikums erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten, siehe BASS 1 - 5 Gesetz über
die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzgesetz - SchFG) vom 17.4.1970
§ 1 Abs. 3 zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.11.2001.
JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ
Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen.
Als Kind gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt ist, als Jugendliche gelten diejenigen, die mindestens 15 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt sind. Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen (in NRW 10 Schuljahre) gelten als Kinder. Da das Schülerbetriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, gilt das für Kinder bestehende Beschäftigungsverbot nicht für das Schülerbetriebspraktikum in der Vollzeitschulpflicht. Deshalb
dürfen Schülerinnen und Schüler im Schülerbetriebspraktikum unabhängig vom Alter ein
Praktikum im Betrieb ableisten.
Ein Ferienpraktikum, bei dem es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt, können
Schüler absolvieren, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Es darf maximal vier Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr während der Schulferien umfassen.
Die Arbeitszeit bei Jugendlichen darf täglich maximal 8 Stunden und wöchentlich nicht
mehr als 40 Stunden betragen. An Samstagen und Sonntagen ist die Beschäftigung nur
in einigen Branchen möglich, siehe BASS 2 - 3 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12.4.1976 zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21.12.2000 §§ 8, 16f.
KOORDINATOR/KONTAKTLEHRER
An jeder Schule sollte ein Koordinator eingesetzt werden. Dieser sollte nach Möglichkeit
längere Zeit im Amt sein, damit aufbauende Arbeit geleistet werden kann.
Der Koordinator sollte zuständig sein
- für die Organisation der Praktika
- für Kontakte zu den Betrieben
- für die Pflege der Praktikumsstellen-Kartei
- für Gespräche und Hilfen gegenüber den Lehrern, die gerade Praktikanten betreuen
- für die Beratung der Schüler
- für Kontakte zur Berufsberatung
- für Kontakte zu anderen Koordinationsstellen
- für Gespräche mit Eltern
- 73 -
Ende 2007 hat das Schulministerium alle Schulen per Erlass aufgerufen, einen Koordinator bzw. eine Koordinatorin für Berufs- und Studienorientierung zu benennen. (s.S. 38)
KRANKMELDUNG
Die Eltern sollten ihren Sohn/ihre Tochter bei Krankheit sowohl bei der Schule als auch
beim Betrieb krankmelden.
PRAKTIKUMSPLÄTZE
Beschaffung:
Die Schulen sind für die Beschaffung von Praktikantenplätzen zuständig. Kann der Koordinator nicht genügend Plätze beschaffen, erfährt er Unterstützung durch die Beiräte
„Schule und Beruf“ oder andere regionale Koordinierungen stellen.
So weit möglich, werden bei der Auswahl der Plätze die Wünsche der Schüler berücksichtigt.
Im Rahmen der Praktika für die Klassen 10A ist es wünschenswert, dass die Schüler im
Sinne einer Bewerbung nach Möglichkeit eigenständig die Beschaffung vornehmen.
Im grenznahen Raum unterliegen Praktika im Ausland denselben Bedingungen.
PRAKTIKUMSSTELLEN-KARTEI
Es sollte in jeder Schule eine Praktikumsstellen-Kartei geführt werden, die die folgenden
Informationen enthält:
- Anschrift des Betriebes
Ansprechpartner im Betrieb
- mögliche Ausbildungsberufe
- Anzahl der Praktikumsplätze
- betriebliche Besonderheiten
-
SCHULAUFSICHT
Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Berufswahlorientierung wird von
der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet.
Zur schulübergreifenden örtlichen Abstimmung und Unterstützung aller am Prozess der
Berufswahlorientierung Beteiligten wird auf der Ebene der kreisfreien Städte und der
Kreise jeweils ein Beirat „Schule und Beruf“ eingerichtet.
In Gymnasien kann die Verpflichtung zu einem Praktikum in der Sekundarstufe I entfallen, wenn in der Sekundarstufe II ein Praktikum durchgeführt wird. Die Entscheidung
trifft die Schulkonferenz.
SCHULKONFERENZ
Die Durchführung der Praktika an Haupt-, Gesamt-, Real- und Sonderschulen ist verbindlich durch Erlass in Klasse 9 oder 10 geregelt.
- 74 -
Nach Entscheidung der Schulkonferenz kann ein zweites Praktikum von ein- bis dreiwöchiger Dauer durchgeführt werden.
Im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes entscheidet die Schulkonferenz bei der Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts.
In Gymnasien kann die Verpflichtung zu einem Praktikum in der Sekundarstufe I entfallen, wenn in der Sekundarstufe II ein Praktikum durchgeführt wird. Die Entscheidung
trifft die Schulkonferenz.
SOZIALVERSICHERUNG
Während des Schülerbetriebspraktikums besteht keine Sozialversicherungspflicht.
In einem Ferienpraktikum, bei dem kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind auch keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- oder Pflegeversicherung zu entrichten. Dies
gilt auch, wenn ein Arbeitsentgelt gezahlt wird, da das Praktikum auf maximal 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage befristet ist. Erst wenn ein Praktikant älter als 18 Jahre ist
und die Beschäftigungsdauer mehr als zwei Monate im Zusammenhang oder 50 Arbeitstage im Jahr, wird er versicherungspflichtig, wenn das Praktikum bezahlt wird.
STAATLICHE ÄMTER FÜR ARBEITSSCHUTZ
Die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sollten ca. 6 Wochen vor Praktikumbeginn eine
Liste der Firmen erhalten, in denen Schüler ein Betriebspraktikum absolvieren.
UNFALLVERSICHERUNG
Als Schulveranstaltungen unterliegen Schülerbetriebspraktika im In- und Ausland der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt
der Schulträger die Kosten, siehe BASS 1 - 5 Gesetz über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzgesetz - SchFG) vom 17.4.1970 § 1 Abs. 3 zuletzt geändert
durch Gesetz vom 27.11.2001.
Die Schüler sind bei allen schulischen Veranstaltungen und auf den Wegen zu und von
diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach der Reichsversicherungsordnung gegen Unfall versichert. Die Kosten trägt der Schulträger.
Sozialgesetzbuch (SGB) – Siebtes Buch (VII) vom 7.8.1996
Gesetzliche Unfallversicherung
§2
Zweiter Abschnitt
Versicherter Personenkreis
§2 Versicherung kraft Gesetzes
(1) Kraft Gesetzes sind versichert
8. b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und
während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der
Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen.
- 75 -
siehe BASS 1 - 5 Gesetz über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzgesetz - SchFG) vom 17.4.1970 § 1 Abs. 3
BASS 12 - 01 Nr. 2 Allgemeine Schulordnung (ASchO) vom 25.6.2002 § 46,
BASS 18 - 21 Nr. 1 Allgemeine Schulordnung; Verwaltungsvorschriften (VVzASchO) zu
§ 46 - Unfallverhütung, Schülerunfallversicherung - RdErl. des Kultusministeriums vom
29.12.1983
UNTERRICHTSBEFREIUNG FÜR BETREUENDE LEHRER
Die Betreuung der Schüler gehört zu den dienstlichen Obliegenheiten des Lehrers, daher
ist es üblich, dass der betreuende Lehrer für die Zeit des Praktikums vom Unterricht befreit wird, um die Schüler intensiv betreuen zu können. Es sei besonders darauf hingewiesen, dass Probleme häufig in den ersten Tagen des Praktikums auftreten. Um diese
umgehend mit den Praktikumsbetreuern der Betriebe lösen zu können, ist eine Freistellung des Lehrers auch in der ersten Woche zwingend erforderlich.
Dabei ist wichtig, dass den Betrieben mitgeteilt wird, wie sie den Lehrer erreichen können. Bis zum Ende der ersten Woche sollte der betreuende Lehrer nach Rücksprache mit
den Betrieben alle Schüler im Praktikum besucht haben.
Für den Vertretungsunterricht sollten die durch Ausfall von Fachstunden in den Praktikumsklassen freiwerdende Lehrerstunden genutzt werden.
VERGÜTUNG
Das Praktikum ist weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis. Daher entfällt jede Art von Vergütung.
- 76 -
5.2. Ablaufplan
Zeitpunkt
Maßnahmen
Zuständigkeit
Musterbriefe
Formular Nr.
Vor Praktikumsbeginn
6 Monate
Terminabsprache für das SBP mit anderen Schulen
6 Monate
Informationsveranstaltung für Eltern des
Praktikumsjahrgangs
KO/KL
1
Schülerwünsche mit Alternativen ermitteln
KL, FL
2
6 Monate
Kontaktaufnahme mit Betrieben
KO
2 Monate
Zuordnung der Schüler zu Praktikumsbetrieben
KO, KL, FL
2
Aufteilung der Schüler/Betriebe auf
Betreuungslehrer
KO, KL, FL
2
Schreiben an Betriebe mit Meldeliste der
Schüler
SL, KL, FL
3 a, 3 b
Schreiben an Schulträger: Versicherungsschutz, Fahrkarten
SL
4
Schreiben an das staatliche Amt für Arbeitsschutz: Meldung der Betriebe
SL
6
Vorgespräche über inhaltliche und organisatorische Fragen mit den Praktikumsbetrieben, die zum erstenmal ein Praktikum durchführen
KO, KL, FL
Vertretungsplan für Betreuungslehrer
erstellen
SL
Information der Schüler zu Krankmeldung, Schadensfällen, Verhalten im Betrieb und Fahrtkosten
KO, KL, FL
6 Monate
2 Monate
2 Monate
2 Monate
2 Monate
1 Monat
1 Woche
1 Woche
1 Woche
Vorstellen der Schüler im Betrieb
- 77 -
SL, Beirat
„Schule und
Beruf“
Zeitpunkt
Maßnahmen
Zuständigkeit
Musterbriefe
Formular Nr.
Während des Praktikums
1. – 3.
Woche
3. Woche
Betreuungsbesuche:
Erfahrungsaustausch der Schüler mit
Betreuungslehrern einmal pro Woche
KL, FL
Abschlussgespräch in Betrieben mit Betreuern und Schülern
KL, FL
Nach dem Praktikum
1. Woche
Abrechnung der Reisekosten
3. Woche
Abgabe der Praktikumsberichte/ -mappen
3. Woche
Dankschreiben an Betriebe, evtl. mit Einladung zur Praktikumsausstellung
KO, SL
Praktikumsausstellung
KO, SL, KL, FL
8. Woche
FL = Fachlehrer
KL = Klassenlehrer
SL, KL
KO = Koordinator
- 78 -
SL = Schulleiter
5.3. Musterbriefe/Formulare
Musterbrief 1
Informationsveranstaltung
für Eltern des Praktikumsjahrganges
Schule
Ort, Datum
Herrn/Frau
___________________
___________________
___________________
Liebe Eltern,
Unsere Schule führt in der Zeit vom ____________ bis ____________ für die Schüler und
Schülerinnen der Klassen _______ ein Betriebspraktikum durch.
Das Betriebspraktikum soll den Schülern einen wirklichkeitsnahen Einblick in die Wirtschafts- und Arbeitswelt vermitteln und somit die im Unterricht erworbenen Erkenntnisse durch eigene Erfahrungen ergänzen und vertiefen. Zum Abschluss des Praktikums
findet in der Schule eine unterrichtliche Auswertung der Beobachtungen, Erfahrungen
und Erlebnisse mit dem Ziel statt, sie zu ordnen und zu klären und im Gedankenaustausch mit den Mitschülern zu erweitern und zu vertiefen.
Da es sich bei dem Betriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung handelt, sind alle Schüler für Weg- und Arbeitszeit unfall- und haftpflichtversichert. Das Praktikum stellt
weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis dar, daher entfällt eine finanzielle Vergütung.
Für Schüler/innen, die während des Praktikums in Betrieben des Lebensmittelgewerbes
und in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine
amtsärztliche Untersuchung notwendig.
Ich hoffe, dass Sie das Betriebspraktikum als eine unserer Zeit entsprechende schulische Maßnahme begrüßen, die geeignet ist, die Wirtschafts- und Arbeitswelt für unsere
Schüler ein wenig verständlicher und einsichtiger zu machen. Da diese Information sicherlich nicht alle Fragen bezüglich des Praktikums beantworten kann, möchte ich Sie
recht herzlich zu einem Elternabend am ____________ um ________ Uhr in der
______________ einladen.
Mit freundlichen Grüßen
___________________
Klassenlehrer
- 79 -
Formular 2
Schülerwünsche und Alternativen
Zuordnung der Schüler zu
Praktikumsbetrieben
Schülerbetriebspraktikum vom _______________ bis _______________
Übersichtsliste Schülerwünsche
lfd. Nr.
Name
1. Einsatzwunsch
2. Einsatzwunsch
zusammen
mit
- 80 -
Praktikumsplatz
Untersuchung
Rö
Stpr.
Musterbrief 3a
Schreiben an Betriebe
Schule
Ort, Datum
Firma
___________________
___________________
___________________
Betr.: Erstes/zweites Schülerbetriebspraktikum der ________ Klassen
Bezug: Ihre Zusage vom _______________
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Zusage, uns für die Durchführung unseres Betriebspraktikums vom _______________ bis _______________ Praktikumsstellen zur Verfügung
zu stellen.
Die Namen der für den Einsatz bei Ihnen vorgesehenen Schülern bzw. Schülerinnen sowie des betreuenden Lehrers entnehmen Sie bitte der Anlage.
Sinn der Praktika ist es, den Schülern einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu
vermitteln. Die Praktika können helfen, Berufsvorstellungen zu entwickeln, ein Vorwissen von den Anforderungen der Berufswelt zu vermitteln und dem Schüler die Notwendigkeit bestimmter Arbeitshaltungen einsichtig zu machen. Das Praktikum wird von den
Klassenlehrern und Fachlehrern für Wirtschaftslehre geleitet. Die Lehrer bereiten die
Schüler auf das Praktikum vor und werden die einzelnen Schüler in den Betrieben besuchen. Geben Sie bitte diesen Lehrern bei ihren Besuchen die Gelegenheit zu einem Gespräch mit den Praktikanten und deren Betreuern.
Auf die Schüler treffen die gesetzlichen Bestimmungen für Jugendliche unter 16 Jahre
zu.
Die Schüler sind für die Zeit des Praktikums unfall- und haftpflichtversichert. Da das Betriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, entfällt eine finanzielle Vergütung.
Während des Praktikums sollen die Schüler einen im Unterricht vorbereiteten Aufgabenkatalog bearbeiten; dazu sind sie auf Informationen seitens der Betriebe angewiesen.
Bei auftretenden Schwierigkeiten oder Problemen bitten wir um sofortige Nachricht an
die Schule oder den Betreuungslehrer.
Wir stehen Ihnen für evtl. noch notwendige Rücksprachen selbstverständlich gern zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Betreuungslehrer
Schulleiter
Anlage
- 81 -
Anlage zu 3a
Meldeliste der Schüler
Schule
Ort, Datum
Namensliste der Schüler und Schülerinnen, die in Ihrem Betrieb in der Zeit vom
________________ bis ________________ an einem Betriebspraktikum teilnehmen.
Name, Vorname
Klasse
Praktikum
1.
2.
Alter
Die Schüler werden während des Praktikums betreut von
_____________________________________, Tel.___________________
- 82 -
Anschrift
Musterbrief 4
Schreiben an den
Schulträger
Schule
Ort, Datum
An den
Schulträger
_________________________
_________________________
Betr.: Schülerbetriebspraktikum
Unsere Schule führt in der Zeit vom ________________ bis ________________ mit den
________ Klassen ein Betriebspraktikum durch. Das Schülerbetriebspraktikum ist eine
schulische Veranstaltung.
Ich bitte Sie, zu veranlassen, dass die Schüler in dieser Zeit über den Versicherungsschutz der Gemeindeunfallversicherung hinaus auch haftpflichtversichert sind.
Am Praktikum nehmen ________ Schülerinnen und ________ Schüler teil.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
Schulleiter
- 83 -
Musterbrief 5a
Schreiben an das
Gesundheitsamt
Schule
Ort, Datum
An das
Gesundheitsamt
_________________________
_________________________
Betr.:
Schülerbetriebspraktikum
Untersuchung nach dem Infektionsschutzgesetz – IfSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Schule führt in der Zeit vom _______________ bis _______________ für die Schüler
und Schülerinnen der ________ Klassen ein Betriebspraktikum durch.
Ich bitte Sie, für die Schülerinnen und Schüler, die während des Praktikums in Betrieben
des Lebensmittelgewerbes und in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, die nach dem
Infektionsschutzgesetz notwendigen Untersuchungen durchzuführen.
Eine Liste liegt diesem Schreiben bei.
Zur Vereinbarung eines Untersuchungstermines werde ich mich in den nächsten Tagen
mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
Schulleiter
- 84 -
Musterbrief 5b
Meldung nach dem
Infektionsschutzgesetz
________________________________________________________________________________________________________________
(Schule)
(Datum)
Liste der Schüler und Schülerinnen, die gem. Infektionsschutzgesetz – IfSG vor Beginn des Schülerbetriebspraktikums untersucht werden müssen.
lfd. Nr.
Name, Vorname
Adresse
geboren
- 85 -
Name und Adresse
der Praktikumsstelle
Musterbrief 6
Brief an das staatliche
Amt für Arbeitsschutz
Schule
Ort, Datum
An das
staatliche Amt für Arbeitsschutz
_________________________
_________________________
Betr.:
Betriebspraktikum
Die _______________ Schule führt in der Zeit vom _______________ bis _______________
mit ihren ________ Klassen ein Betriebspraktikum durch.
Als Anlage füge ich diesem Schreiben eine Aufstellung der Betriebe und der in diesen
Betrieben tätigen Schüler bei.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
Schulleiter
- 86 -
Musterbrief 7
Dankschreiben an
Betriebe
Firma
____________________
____________________
____________________
Betr.: Betriebspraktikum 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchführung unseres diesjährigen Betriebspraktikums in der Zeit vom
_______________ bis _______________ haben Sie uns in hervorragender Weise unterstützt.
Durch Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement konnte es so problemlos und erfolgreich
verlaufen. Ich möchte mich daher, auch im Namen des Kollegiums und der Eltern unserer Schule, recht herzlich bei Ihnen bedanken und Sie schon heute bitten, auch im
nächsten Jahr wieder Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen.
Die Nachbereitung des Betriebspraktikums ist nun abgeschlossen. Anlässlich der Eröffnung einer kleinen Ausstellung möchte ich Sie zu einer Nachlese am __________,
um ________ Uhr in unserer Schule einladen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
Schulleiter
- 87 -
5.4. Vorbereitung im Betrieb – was Betriebe beachten sollten
Schülerpraktika können entsprechend der jeweiligen regionalen Wirtschaftsstruktur in
Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftsbetrieben, Werken mit unterschiedlich großen Anteilen an Automation und in vollautomatischen Betrieben abgeleistet werden.
Auch Kaufhäuser, Einzelhandelsgeschäfte, Banken und Sparkassen, Verwaltungen, Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes sind geeignete Praktikumsbetriebe.
In handwerklichen Kleinbetrieben können die Schüler besonders gut zu leichteren Arbeiten herangezogen werden, während größere Betriebe auch die Möglichkeit haben, den
Arbeitsbereich zu wechseln und theoretische Belehrungen, z.B. über Rohstoffe, Produktion und Absatzgebiete in das Praktikum einzubeziehen. Fragen der Aus- und Weiterbildung sollten in allen Betrieben behandelt werden.
Bewährt hat sich bei der Durchführung der Praktika die Mischform, die den Schüler in
der ersten Woche in der Lehrwerkstatt oder in der besonderen Ausbildungsstätte belässt, um ihn theoretisch und praktisch mit der Struktur des Betriebes und den besonderen Aufgaben des Praktikums bekanntzumachen, und ihn in den beiden folgenden Wochen in einen bestimmten Teil des Arbeitsprozesses eingliedert.
Um den Erfolg der Praktika zu gewährleisten, ist von den Betrieben zu beachten:
Der Betrieb bzw. die gewählte Abteilung muss in ihrer Aufgabenstellung für die
Schüler geeignet sein.
Der Betrieb sollte über Folgendes informieren: Branche/Wirtschaftszweig, Stellung in
der Region, Rechtsform, Organisationsstruktur, Arbeitsorganisation, Produkte/Dienstleistungen, Personalstruktur, Aus- und Weiterbildung, Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten.
Die Mitarbeiter müssen bereit sein, den Schüler anzunehmen, in seine Aufgabe einzuführen und ihm bei ihrer Bewältigung zu helfen.
Die Betrieb bestellt einen pädagogisch geeigneten Mitarbeiter als verantwortlichen
Betreuer für die Dauer des Praktikums. Er hält Kontakt zur Schule.
Der Betreuer führt das Vorbereitungsgespräch mit den am Praktikum beteiligten Lehrern im Betrieb. Dabei werden die für das Praktikum geeigneten Arbeitsplätze unter
den Aspekten ausgewählt, ob sie der körperlichen und geistigen Leistungskraft der
Schüler entsprechen und einen wirklichkeitsnahen Einblick in die Arbeits- und Sozialsituation des Betriebes vermitteln. Material, das geeignet ist, der Schule bei der Vorbereitung des Praktikums zu helfen, wird zur Verfügung gestellt.
Wenn auch das Schülerpraktikum eine schulische Veranstaltung ist, sollten doch Betriebe, in denen die Gewährung von Mahlzeiten üblich ist, den Schülern die anfallende Verpflegung kostenlos geben. Für die Bereitstellung der für das Praktikum erforderlichen Arbeits- und Schutzkleidung gilt eine entsprechende Regelung.
Hauptschulen führen in der Klasse 9 ein erstes Praktikum durch; dieses dient stärker
der Orientierung in der Arbeits- und Wirtschaftswelt. Das zweite Praktikum in der
Klasse 10 ist als Erprobungspraktikum ausgerichtet und zielt verstärkt auf die Berufswahlsicherheit.
- 88 -
5.5 Nachbereitung Beurteilung der Schülerpraktikanten
Gesamtschule Velbert-Mitte
Poststraße 117 - 119
Telefon: 02051-299 0
Telefax: 02051-299 299
42549 Velbert
I.
Beurteilungsbogen für Schülerpraktikanten und -praktikantinnen der Gesamtschule
Velbert - Mitte
Name: _____________________________
Klasse: ________
Vorname:
Betreuungslehrer(in):
Abteilung: _____________________ Praktikumsdauer von: _________ bis:
Welche Tätigkeiten wurden kennengelernt, bzw. ausgeübt?
____________________________________________________________________________
Beurteilung
Die Skala reicht von „+ + “wie sehr gut bis “- - “.wie mangelhaft Wenn Sie zu einem Bereich keine Aussage machen können, kreuzen Sie „?“ an.
Beurteilungsmerkmale:
++
+
0
-?
Einhaltung der Pausenzeiten
Arbeitsbeginn und Arbeitsende
Ordnung am Arbeitsplatz
Lernwilligkeit
Kooperationsbereitschaft
Teamfähigkeit
Berufsinteresse
Qualität der Arbeit
Arbeitsausdauer
Eignung für das Berufsfeld
sprachliche Kenntnisse
mathematische Kenntnisse
naturwissenschaftliche Kenntnisse
Zusätzliche Bemerkungen: ___________________________________________________
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
Firma
Stempel/Unterschrift_______________________
bitte wenden
- 89 -
A.
Beurteilungsbogen für Schülerpraktikanten und -praktikantinnen der Gesamtschule Velbert - Mitte
Nach einer Vorlage der Sparkasse
Name
kurze Anleitung
A Lernleistung
1.
Lernfähigkeit
Auffassungsgabe,
Merkfähigkeit,
Denkfähigkeit
2.
Lernbereitschaft
und Fleiß
B Arbeitsergebnis
3.
Arbeitsmenge
4.
Arbeitsgüte
C Verhalten
anderen
gegenüber
5.Umgangsformen
(Auftreten, Benehmen)
Vorname
___________
Bitte unterstreichen Sie die zutreffenden Beurteilungsvorschläge und kreuzen Sie
entsprechend an. Vielen Dank für Ihre
in der Tabelle den Beurteilungsbereich
Mitarbeit
1
erkennt rasch
Wesentliches,
erfasst sehr
schnell, denkt
sehr gut mit,
erinnert sich
schnell
2
erkennt Zusammenhänge,
erfasst und
denkt gut, Sinn
für Wesentliches, merkt
und erinnert
sich gut
3
erfasst befriedigend klar,
behält das
meiste, bedarf
Gedächtnisstützen
4
5
begreift etwas begreift etwas
schwer,
schwer, denkt
braucht Denk- zu wenig, ohne
hilfen, vergisst Sinn für das
manches, beWesentliche,
hält nicht viel
sehr vergessund nicht gelich, behält zu
nau
wenig und zu
ungenau
zeigt volle Initiative, ausgeprägter Fleiß
und Eifer
aktiv, anstrengungsbereit,
arbeitet gerne
und fleißig,
zeigt Arbeitsinteresse
arbeitsam, erledigt das Erforderliche, interessiert
ausreichende
Arbeitsbereitschaft, muss
angespornt
werden, mäßiges Interesse
gleichgültig,
uninteressiert,
passiv, zu geringe Arbeitsbereitschaft
außergewöhn- leistet viel, arlich viel, arbei- beitet flott und
tet ungewöhn- ausdauernd
lich rasch, sehr
ausdauernd
befriedigende
Arbeitsmenge,
erfüllt i.a. die
Erwartungen,
schafft das übliche Pensum,
arbeitet mittelschnell
Arbeitsmenge
genügt noch,
arbeitet langsam, ohne
Schwung
unzureichende
Arbeitsmenge,
leistet „zu wenig“, arbeitet
zu langsam
außergewöhn- einwandfreie
lich gute ArArbeit, macht
beit, sehr sorg- kaum Fehler
fältig und gewissenhaft,
fehlerlos
befriedigende
Arbeit, genügt
durchschnittlichen Ansprüchen macht
gelegentlich
Fehler
insgesamt ausreichende Arbeit, übergeht
Kleinigkeiten,
macht häufig
Fehler schwankende Arbeitsgüte
unzureichende
Arbeit, macht
laufend Fehler
schlampige
Arbeitsausführung
gewandtes, sicheres Auftreten, verbindlich, sehr kontaktfähig
korrekt taktvoll
höflich, kontaktfähig, etwas unsicher
befangen, unsicher, eigenwillig, kontaktschwach
verschlossen,
sehr unsicher,
ängstlich, überheblich
entgegenkommend, gut
kontaktfähig,
freundlich
- 90 -
6. Führung
Betragen,
Befolgen von
Anordnungen,
Zusammenarbeit
tadelloses
Betragen, offen und aufrichtig, stets
hilfsbereit
einwandfreies
Betragen, arbeitet reibungslos zusammen
verträglich,
fügt sich ein,
korrekt
Dieser Bogen wurde mit der betroffenen Person besprochen
________________________________________
(Firma)
- 91 -
ja
fügt sich nicht
leicht ein,
steht manchmal abseits,
eigenwillig,
macht sich
wichtig
nein
________________________
(Stempel / Unterschrift)
geringes Verständnis für
andere, geltungs-süchtig,
abweisend,
streitsüchtig
Schuljahr 2000/2001
Fragebogen zur Auswertung des Betriebspraktikums
der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Velbert-Mitte
Name
Vorname
Klasse
Mein Praktikumsplatz war bei
als
Um die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler unserer Gesamtschule im Praktikum zu sammeln, um den
Nutzen für eure Berufsfindung besser einschätzen zu können und um das Praktikum kontinuierlich verbessern zu können, ist es sehr wichtig, dass du deine Erfahrungen einbringst. Beantworte die folgenden Fragen
also bitte sorgfältig, offen und ehrlich. Du hast auf der Rückseite auch Platz, deine Meinung über die gestellten Fragen hinaus frei formuliert mitzuteilen. Du kannst von + + (sehr gut) bis - - (sehr schlecht) fünf Bewertungsstufen ankreuzen. Wenn du keine Meinung zu einer Frage hast, kreuzt du im letzten Kästchen bei k.M.
an. Lies erst alle Fragen durch, bevor du mit Bleistift (Korrekturmöglichkeit) ausfüllst.
++
1. Wie hat dir das Praktikum ganz allgemein gefallen ?
2. Wie hat dir deine konkrete Arbeit gefallen ?
3. Wie war die Betreuung im Betrieb ?
4. Hat dir das Praktikum bei deiner Berufsfindung geholfen ?
5. Wäre der Beruf deines Pr.-platzes etwas für dich oder nicht ?
6. Hast du etwas gelernt ?
7. Wurdest du bestärkt, nach d. 10. Klasse in den Beruf zu gehen?
8. Wurdest du bestärkt, dich schulisch weiter zu bilden ?
9. Gymnasiale Oberstufe oder andere Schulen (Handelsschule)?
10. Wie war die Vor/Nachbereitung, Begleitung durch die Schule?
11. Wie waren die Betriebsbesichtigungen in der Projektwoche?
12. Wie fandest du die Klassenstunden in der Projektwoche ?
13. Wie war die Beratung des Arbeitsamtes in der Projektwoche ?
14. Weißt du, welchen Beruf du ergreifen möchtest ?
15. Freust du dich auf den Beruf ?
16. Kennst du in etwa deine Einstellungs-Chancen ?
17. Fühlst du dich durch die Schule gut auf den Beruf vorbereitet ?
18. Fühlst du dich d. d. Schule gut auf die Oberstufe vorbereitet?
19. Wirst du nach dem Praktikum mehr für die Schule arbeiten?
20. Welchen Schulabschluss möchtest du erreichen ?
+
0
Oberstufe
HA
-
--
k.M
andere
FOR
FORQ
Benutze bitte die Rückseite, um dich zu konkreteren Fragen zu äußern, z.B. was dir persönlich besonders
schwer oder leicht gefallen ist, was (un)gewohnt für dich war, welche Verbesserungsvorschläge du hast usw.
Füge individuell weitere Gesichtspunkte hinzu. Nimm kein Blatt vor den Mund, sondern äußere dich freimütig.
Vielen Dank für deine Mitarbeit !
bitte wenden bitte wenden bitte wenden bitte wenden bitte wenden und
- 92 -
schreiben
!!
- 93 -
6. Das Lehrerbetriebspraktikum
Das Lehrerbetriebspraktikum soll Lehrkräften die Möglichkeit eröffnen, sich mit der aktuellen Entwicklung in der Wirtschaft vertraut zu machen sowie ihre Beratungskompetenz beim Prozess der Berufswahlvorbereitung, bei der Vor- und Nachbereitung von
Schülerbetriebspraktika und Erkundungen sowie bei wirtschaftlichen Fragestellungen im
Fachunterricht zu erhöhen. Lehrerbetriebspraktika sollten vor allem für die Lehrerinnen
und Lehrer angeboten werden, die mit der Berufswahlvorbereitung befasst sind, die als
Klassenlehrer mit der Beratung oder Organisation von Praktika betraut sind und Fachlehrern, die ihren wirtschaftskundlichen Unterricht realistischer gestalten möchten.
Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen genehmigen die Schulleitungen. Die Schulaufsicht kann bei Bedarf eine beratende
Funktion ausüben.
Den Beiräten „Schule und Beruf“, deren Vorsitz gemeinsam von einer Schulaufsichtsbeamtin oder einem Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes und einer Mitarbeiterin und
einem Mitarbeiter der Arbeitsagentur wahrgenommen wird, gehören weiterhin an: „je
eine Lehrerin und ein Lehrer jeder Schulform der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe
II einschließlich der Berufskollegs sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und anderer zuständiger Stellen nach
dem Berufsbildungsgesetz, der Jugendhilfe, der Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT,
des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Deutschen Angestelltengewerkschaft sowie
der Arbeitgeberverbände“.
Die Hilfe und vor allem organisatorische Unterstützung der Beiräte „Schule und Beruf“,
die mindestens zweimal im Jahr tagen sollten, kann von interessierten Schulen in Anspruch genommen werden. Hilfestellungen können die Mitglieder des Beirats „Schule
und Beruf“ sowohl bei der Auswahl der Betriebe als auch bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Praktika geben.
Der Erlass regelt die Dauer der Praktika für Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen
mit bis zu zwei Wochen und für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs mit bis zu vier
Wochen.
Im Erlass ist ausdrücklich angesprochen, dass ein Personalaustausch zwischen Betrieben
und Schulen gewünscht ist. Das bedeutet, dass vor allem Mitarbeiter der Betriebe aus
Ausbildungs- oder Personalabteilungen in der Schule eingesetzt werden können, das
Gleiche gilt für den Einsatz der Lehrkräfte im Betrieb.
6.1. Ziele
Das Lehrerbetriebspraktikum kann verschiedene Ziele verfolgen und unterschiedliche
Schwerpunkte setzen. Es kann einen realistischen Einblick in betriebliche Abläufe, in die
Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt bieten, d.h. wirtschaftliche Grundlagenkenntnisse
vermitteln oder die Berufswahlvorbereitungskompetenz erhöhen, wenn Fragen der Berufsausbildung und der Anforderungen in der Ausbildung stärker akzentuiert werden. Ein
Praktikum eröffnet drei Erfahrungsbereiche: den Betrieb als ökonomisch-technisches
System zur betrieblichen Leistungserstellung von Sachgütern und Sachleistungen und
als soziales System kennen zu lernen, Erfahrungen zu sammeln durch eigenes Tun und
Tätigwerden sowie Anforderungen am Arbeitsplatz zu erleben.
Das Praktikum kann auch eine konkrete Hilfestellung bei der Erstellung eines Schulprogramms mit wirtschaftlichem Profil bieten.
- 94 -
Ziel ist es, dass Lehrerinnen und Lehrer kompetenter werden im Hinblick auf die Berufswahlvorbereitung und ihren wirtschaftskundlichen Unterricht, um von den Schülerinnen
und Schülern als Ansprechpartner mit Kenntnis akzeptiert zu werden.
Ein Betriebspraktikum stellt für einen Betrieb eine zusätzliche Belastung dar. Dennoch
überwiegen insgesamt die Vorteile. Im Verlauf eines Praktikums besteht hinreichend Gelegenheit, das Unternehmen mit seinen Besonderheiten und seiner Stellung im heimischen Wirtschaftsraum darzustellen, über Ausbildung, Qualifikationsanforderungen oder
den wirtschaftlichen Wandel zu informieren und auf der anderen Seite ein aktuelles Bild
über die Situation der Schulen zu erhalten. Die sich anbahnende Verbindung zwischen
Schule und Betrieb ist ein weiterer Pluspunkt, der sich u.U. langfristig bei der Qualität
der Bewerber und bei den Auszubildenden bemerkbar macht. Gut vorbereitete Schülerpraktikanten und Bewerber um Ausbildungsplätze kommen mit realistischeren Vorstellungen von Berufen, ihren Anforderungen, Beschäftigungsperspektiven und Aufstiegsund Zukunftschancen.
Wenn es zu einem „Personaltausch“ kommt, d.h. Ausbilder für einen bestimmten Zeitraum in der Schule unterrichten, während die Lehrkraft u.U. zeitgleich ihr Praktikum absolviert, eröffnen sich durch den „Arbeitsplatztausch" für beide Seiten neue Informationsquellen und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, die produktiv genutzt und ausgebaut werden können. Wenn die Betriebe die Chance wahrnehmen, bereits in einer frühen Planungsphase das Praktikum mit zu gestalten, leisten sie einen wichtigen Beitrag
dazu, dass in den Schulen ein realistisches Bild der Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt wird.
Ein Praktikum, das gut vorbereitet durchgeführt und nachbereitet worden ist, bringt Vorteile für Betrieb und Schule.
- 95 -
7. Formen des Lehrerbetriebspraktikums
Träger des Lehrerbetriebspraktikums können die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT,
örtliche Schulämter, Einzelschulen oder einzelner Lehrerinnen und Lehrern sein. Ob eine
Maßnahme ein- oder zweiwöchig ausgeschrieben oder ein Praktikum an mehreren
Nachmittagen angeboten wird, ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Der Erlass zur „Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg“, der die Durchführung in Block-, Teilzeit- oder als Mischform
ermöglicht, zu einer verstärkten Durchführung von Lehrerbetriebspraktika führen. Mit
dieser Publikation soll darüber informiert werden, welche Formen des Praktikums für ein
Kollegium oder auch für einzelne Lehrerinnen und Lehrer erprobt und zu empfehlen sind.
Die Autoren haben die Erfahrung gemacht, dass eine Begegnung mit der Arbeitswelt
dann besonders intensiv und lehrreich ist, wenn der Praktikant im Betrieb wirklich mitarbeitet. Das sollte so geschehen, dass sich sein Einsatz nur graduell von dem eines Mitarbeiters, dem er gerade zugeteilt ist, unterscheidet. Dass der Lehrerpraktikant darüber
hinaus noch im Sinne von Erkundungen tätig wird, um wirtschaftliche Fragestellungen
zu erörtern, ist ein zusätzlicher Aspekt.
Ein Lehrerbetriebspraktikum in einem Dienstleistungsbetrieb muss jedoch anders gestaltet werden. Im tertiären Sektor – vor allem bei entscheidungs- und dienstleistungsorientierten Tätigkeiten und Berufen - wird die aktive Mitarbeit häufig durch zu komplexe
sachlich-fachliche Gegebenheiten unmöglich sein. In der öffentlichen Verwaltung oder in
einer Bank können z.B. Datenschutz oder rechtliche Vorgaben so umfassend und bedeutsam sein, dass in diesen Fällen nur ein „begleitendes Beobachten“ als Einsatzmöglichkeit in Frage kommt, zumal wirkliche Entscheidungen nicht getroffen werden können.
Die Praktika sollten in einer Zeit stattfinden, in der die Lehrkräfte nicht voll im Unterricht
eingesetzt sind, z.B. wegen eines Schullandheimaufenthalts, während einer Projektwoche oder eines laufenden Schülerbetriebspraktikums, wenn sie selbst keine Betreuungsfunktionen haben oder in der Sekundarstufe II nach den Abiturprüfungen und in der Sekundarstufe I nach der Entlassung der Zehntklässler. Sie können auch in den Ferien
stattfinden, z.B. in der letzten Woche der Sommerferien.
Da die Genehmigung von der Schulleitung erteilt wird, werden sich im Laufe der Zeit
noch weitere Formen herausbilden, die von den hier gemachten Empfehlungen abweichen. Dieses Heft versteht sich so, dass die Vorschläge in erster Linie für Schulleitungen, Kollegien und auch einzelne Lehrer gedacht sind, die sich erstmalig an ein Praktikum für Lehrer heranwagen. Diese Ausarbeitung kann aber durchaus auch für diejenigen
eine Hilfe sein, die bereits einmal ein Lehrerbetriebspraktikum durchgeführt haben und
jetzt einen erneuten Anlauf nehmen möchten.
Neben den Schulämtern und dem Beirat „Schule und Beruf“ bieten sich vor allem die
Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT an, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Praktika organisatorische und inhaltliche Hilfe zu leisten.
So kennen z.B. die Arbeitskreise geeignete Praktikumsbetriebe. Sie sind in der Lage,
Fachleute zu benennen, die bei der Vorbereitung mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Ferner sind die Arbeitskreise in der Lage, die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine ein- bis dreitägige Vorbereitungstagung auf ein Lehrerbetriebspraktikum zu
schaffen. Sie können auch Hilfe geben bei der Festlegung der Ziele eines Praktikums, bei
der Ausschreibung der Maßnahme und bei der Terminfestlegung.
- 96 -
So kann bei der Auswahl der Betriebe vorher geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen ein zeitgleiches Arbeiten von Schüler- und Lehrerpraktikanten möglich erscheint.
Die Arbeitskreise sind auch in der Lage, ein erstes Treffen zwischen den zuständigen
Betreuern, häufig Ausbilder in den Betrieben und den ausgewählten Lehrern zu organisieren. Letztlich helfen die Arbeitskreise auch bei der Durchführung einer fachgerechten
Nachbereitung, z.B. durch Weitergabe von Informationen an einzelne Lehrer oder an alle
Kollegen, die im Praktikum beteiligt waren. Die Ergebnisse der Praktika sollten gesammelt und auch an die Betriebe weitergeleitet werden.
Die Berufsberatungen der Arbeitsagenturen sind üblicherweise früh darüber informiert,
dass neue Berufsbilder oder Berufsfelder genehmigt wurden. Sie kennen häufig auch Betriebe, die in den neuen Berufen bereits ausbilden. Auch von dieser Erfahrung können die
Planer frühzeitig profitieren.
Bei der Planung sollten auch die Partnerbetriebe und Eltern mit einbezogen werden, da
sie Hinweise auf Betriebe geben können, die Lehrerbetriebspraktikanten aufnehmen
würden.
7.1. Das einwöchige Lehrerbetriebspraktikum
Von den vorgestellten Modellen zur Durchführung von Praktika steht das von vielen bereits erprobte „Einwöchige Lehrerbetriebspraktikum“ an erster Stelle. Zunächst wird nur
die Durchführungsphase dargestellt.
In der vorher festgelegten Zeit verlegt der Lehrer seinen Arbeitsplatz für eine Woche in
einen Betrieb. Dabei ist es selbstverständlich, dass er zu den gleichen Arbeitszeiten arbeitet wie seine neuen „Kollegen“ im Betrieb. Durch geplante Besprechungen mit Vorgesetzten und Ausbildern sollte der Lehrer und die Lehrerin Gelegenheit erhalten, bestimmte Fragen an Ort und Stelle zu klären. Ob darüber hinaus externe Veranstaltungen auf
Schulamtsebene oder beim Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT durchgeführt werden,
muss bei der vorhergehenden Planung geklärt worden sein. Bei solchen Veranstaltungen
mit Experten könnten z.B. die Erfahrungen des einzelnen Lehrers mit denen anderer
Praktikanten verglichen, relativiert und in einen größeren Zusammenhang gestellt werden.
Erstrebenswert ist, dass der Lehrer und die Lehrerin während seiner Praktikumswoche
nicht mit schulischen Alltagsproblemen belastet wird. Er sollte seinen Kopf frei haben
für jene neuen Eindrücke, die während eines Praktikums auf ihn zu kommen.
In Kapitel 8.5 werden ausgewählte Beispiele vorgestellt und mit Erfahrungsberichten
dokumentiert.
7.2. Das zweiwöchige Lehrerbetriebpraktikum
Eine wesentlich intensivere Begegnung mit der Arbeitswelt findet dann statt, wenn die
federführende Stelle ein zweiwöchiges Lehrerbetriebspraktikum anbietet. Hier ergibt sich
nicht nur eine bessere Möglichkeit, innerhalb desselben Betriebes verschiedene Arbeitsplätze genauer kennen zu lernen, sondern es können auch andere für die Betriebe
selbstverständliche Aspekte wie „Nutzung neuer Technologien“, „Arbeitssicherheit“,
„Qualitätsorientierung“, „Zusammenarbeit mit Personalvertretungen“ oder „Ausbildungskonzepte“ kennen gelernt werden. Hier gelingt es u.U. auch in Diskussionen zwischen Vertretern des Betriebes und den Lehrern zu einer vertieften und sachorientierten
- 97 -
Auseinandersetzung zwischen den Anforderungen der Betriebe an Auszubildende und ihr
Vorwissen und dem Wollen und Können der Schule zu kommen.
Diese Form des Praktikums stößt wegen der organisatorischen Probleme, die vor allem
in der Schule auftreten, erfahrungsgemäss auf große Skepsis, was durch die Nutzung
einer Ferienwoche zu lösen wäre. Ein häufig praktizierter Ausweg besteht darin, solche
Praktika zeitgleich mit den Schülerbetriebspraktika durchzuführen, dies sollte aber nur
umgesetzt werden, wenn die Lehrerinnen und Lehrer währen ihres Lehrerbetriebspraktikums keine eigenen Betreuungsverpflichtungen haben.
Der Erfahrungs- und Wissenszuwachs der Lehrern bei späteren Beratungen zur Berufswahl ihrer Schüler, aber auch für den Unterricht mit praxisnahen Beispielen, rechtfertigen den höheren Aufwand zweiwöchiger Lehrerbetriebspraktika.
7.3. Das Praktikum an Nachmittagen
Der Erlass bietet auch die Möglichkeit, Lehrerbetriebspraktika nur an Nachmittagen
durchzuführen. Diese Sonderform erfordert allerdings von allen Beteiligten ein besonderes hohes Maß an Planung und Organisation während des Praktikums und großen
Einsatzwillen des beteiligten Lehrers, da er vormittags weiterhin unterrichtet. Denn erst
nach täglich vier Stunden Unterricht geht der Lehrer gegen 13.30 Uhr in den Betrieb,
um dann eine „Mittagschicht“ einzulegen. Bei einer Mitarbeit an verschiedenen Arbeitsplätzen eines Betriebes lässt sich der Einsatz zwar gut organisieren, wenn aber auch der
Einsatz in einer Lehr- oder Ausbildungswerkstatt vorgesehen ist, ist die Zeit am Nachmittag ungünstig.
Diese Form des Praktikums ist zum Kennenlernen bestimmter Tätigkeiten geeignet, nicht
aber zum Erleben des Arbeitsalltages oder der Anforderungen in der Berufsausbildung sei es die Mitarbeit in einer Montagegruppe, in der Ausbildungswerkstatt oder das Verpacken von Teilen - , da eine Integration in den betrieblichen Alltag nicht erfolgt. Der
Praktikant bleibt „Gast“ im Betrieb.
Aufgrund vorliegender Erfahrungen wird diese Form des Praktikums von den Autoren
nicht empfohlen.
7.4. Einzelmaßnahmen
Einige Schulen führen Praktika auch für einzelne Kollegen oder kleine Gruppen des Kollegiums in eigener Regie durch.
Dabei greifen sie häufig auf ihre guten Beziehungen zur Ausbildungsabteilung einiger Unternehmen vor allem aus dem Berufswahlvorbereitungsunterricht zurück.
Der organisatorische Aufwand von Einzelmaßnahmen ist sicher geringer als bei den
oben beschriebenen Maßnahmen. Man sollte aber bedenken, dass der Erfahrungsaustausch sowie die kritische Reflexion der Einzelerfahrungen bei dieser Form des Praktikums kaum systematisch geleistet werden kann. Der Zugewinn an Beratungskompetenz
für einen einzelnen Lehrer in der eigenen Schule rechtfertigt aber auch die Entscheidung
für solche Einzelmaßnahmen.
Praktika in mehreren Unternehmen mit Teilnehmern aus einer oder unterschiedlichen
Schulen auch verschiedener Schulformen bieten einen breiter angelegten Erfahrungshorizont.
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8. So gelingt es
Die folgende Übersicht ist ein Vorschlag für den organisatorischen Ablauf eines Lehrerbetriebspraktikums.
Sammeln und Abgleichen von Wünschen und Möglichkeiten zur Durchführung eines
Praktikums
Beteiligte: Einzelschulen, Schulamt, Beirat „Schule und Beruf“, Verbände, Betriebe, Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT, Berufsberatung der Arbeitsagentur
Kapitel 8.1
Festlegung des Trägers der Maßnahme, Entscheidung über Ziele und Termine der Maßnahme, Ausschreibung des Praktikums
Kapitel 8.1
Durchführung einer ein- bis dreitägigen Vorbereitungstagung
Kapitel 8.2
Auswahl der Betriebe durch die Teilnehmer
Kapitel 8.2
Information aller Teilnehmer (Lehrerinnen und Lehrer sowie beteiligte Betriebe)
Kapitel 8.2
Durchführung des Lehrerbetriebspraktikums,
Organisation einer oder mehrerer gemeinsamer Abendveranstaltungen zur Klärung allgemein interessierender Fragen oder Probleme
Kapitel 8.3
Durchführung einer ein- bis dreitägigen Nachbereitungstagung, Aufarbeitung der Ergebnisse mit Sammeln und Verteilen der Ergebnisse an alle beteiligten Kollegen und Betriebe, gegebenenfalls Vorstellen der Ergebnisse in Konferenzen einzelner Schulen
Kapitel 8.4
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8.1. Vorbereitung des Lehrerbetriebspraktikums
Sammeln und Abgleichen von Wünschen und Möglichkeiten zur Durchführung eines
Praktikums
Beteiligte: Einzelschulen, Schulamt, Beirat „Schule und Beruf“, Verbände, Betriebe, Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT, Berufsberatung der Arbeitsagentur
Festlegung des Trägers der Maßnahme, Entscheidung über Ziele und Termine der Maßnahme, Ausschreibung des Praktikums
Wichtig ist, dass bereits bei der Vorbereitung des Lehrerbetriebspraktikums darauf geachtet wird, dass die teilnehmenden Lehrer nach der Veranstaltung den Berufswahlreifeprozess ihrer Schüler mit mehr Beratungskompetenz begleiten bzw. ihren wirtschaftlichen Fachunterricht realitätsbezogener gestalten können.
Die Erfahrung der Mitglieder des Beirats „Schule und Beruf“ spielen bei der Auswahl der
Praktikumsbetriebe eine große Rolle. In diesem Gremium und bei den Verbänden liegt die
Nahtstelle zu den Betrieben, die unter Umständen auch erst von der Sinnhaftigkeit eines
Lehrerbetriebspraktikums überzeugt werden müssen; wenn auch die Bereitschaft der
Unternehmen, Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen, stark ausgeprägt ist.
Die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT kennen Personal- oder Ausbildungsleiter, die
bereit sind, in die Schule zu gehen, um dort bei Expertenbefragungen Rede und Antwort
zu stehen oder Teile des Fachunterrichts zu übernehmen.
An manchen Schulen gibt es Betreuungslehrer, die sich um die Kontakte zu Praktikumsbetrieben und zu Ausbildern in einzelnen Betrieben bemühen. Diese Kolleginnen und Kollegen können anderen Lehrerinnen und Lehrern Anregungen geben, wo und mit welchen
Schwerpunkten ein Praktikum durchgeführt werden könnte.
Ein wichtiger Punkt der Vorbereitungen besteht darin, dass die Lehrkräfte anhand der Informationen zielgerichtet einen Betrieb auswählen, in dem sie ihr Praktikum absolvieren
wollen. Hier sind Hilfestellungen durch erfahrene Ausbilder oft sehr hilfreich.
In Zusammenarbeit zwischen dem Lehrerpraktikanten und dem Betrieb können dann die
Einsatzpläne für die Zeit des Praktikums erstellt werden.
Folgende Punkte sollten erörtert bzw. festgelegt werden:
-
-
Das Praktikum ist eine „dienstliche Veranstaltung“.
Der Termin wird festgelegt. Die Dauer des Praktikums beträgt ... Tage
Praktisches Arbeiten an realen Arbeitsplätzen eines Betriebes ist den besonderen Bedingungen einer Lehrwerkstatt vorzuziehen.
Den Schulleitern wird in einer Vorabveranstaltung die Möglichkeit geboten, sich über
die Intentionen und Ziele des Lehrerbetriebspraktikums zu informieren.
Lehrerinnen und Lehrer werden in einer Veranstaltung vor dem Praktikum mit dem
Anliegen der Planungsgruppe vertraut gemacht; Lehrerinnen und Lehrer, die in ihrer
Schule die Aufgabe der Praktikumsbetreuung übernommen haben, sollten verpflichtend eingeladen werden.
Ein Katalog mit Themen, die neben der Arbeit im Praktikum, u.U. in Abendveranstaltungen, aufgearbeitet werden können, wird erstellt.
- 100 -
-
-
„Neue Berufsbilder“, „Fachkräftemangel und –bedarf“, „Moderne Tarifpolitik“,
„Rechte und Pflichten rund um die Ausbildung“, „Neue Testverfahren für Ausbildungsbewerber“, „Wirtschaftliche und soziale Folgen des Strukturwandels“ oder
„der lokale Ausbildungs- und Stellenmarkt“ sind typische Themen solcher Vorbereitungstagungen.
Als Referenten können Mitarbeiter der Betriebe, der Arbeitsagentur, der Verbände
oder auch der Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT gewonnen werden.
Über das Praktikum werden Dokumentationen angefertigt, die Gegenstand von Diskussionen mit Vertretern der Betriebe, aber auch in Lehrerkollegien sein können.
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Musterbriefe
Schulamt für die Stadt .......
An die
Koordinationslehrerin, den Koordinationslehrer
durch die Schulleitung
Lehrerbetriebspraktikum
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
auf der Informationsveranstaltung im Dezember letzten Jahres wurde bereits angekündigt, dass auch in diesem Jahr ein Lehrerbetriebspraktikum durchgeführt werden soll.
Etwa 20 Betriebe haben ihre Bereitschaft erklärt, Lehrerpraktikanten aufzunehmen. Als
Termin ist der Zeitraum
08.05. - 19.05.2009
vorgesehen.
Das Praktikum verfolgt u.a. diese Zielsetzungen:
• Die Ermöglichung von Realbegegnungen mit der Arbeitswelt durch aktive Mitarbeit
• Das Kennenlernen verschiedener Berufe und Ausbildungsberufe im heimischen Raum
• Das Kennenlernen wichtiger Themen aus der Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt
durch praktikumsbegleitende Diskussionsveranstaltungen
• Die Organisation des Gedankenaustauschs über die gemachten Erfahrungen, um unzulässige Generalisierungen zu verhindern.
Diese Veranstaltung wird nicht auf Ihr Sonderurlaubskonto angerechnet. Für diese Zeit
erfolgt eine dienstliche Abordnung.
In einer zweitägigen Veranstaltung - der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben - werden in Absprache zwischen dem Praktikumsbetrieb und dem Lehrerpraktikanten weitere
Einzelheiten festgelegt.
Bitte, melden Sie sich bis zum 1. Februar auf dem beiliegenden Formular verbindlich an.
Mit freundlichen Grüssen
Schulrat
Anlage: Anmeldung zum Lehrerbetriebspraktikum vom 08.05. - 19.05.2009
- 102 -
Absender
Schule
Datum
An die
Vorbereitungsgruppe
Lehrerbetriebspraktikum
beim Schulamt für die Stadt ..........
a.d.D.
Hiermit melde ich mich für das vom 08.05. - 19.05.2009 stattfindende Lehrerbetriebspraktikum verbindlich an.
_________________________________________________
Name, Vorname
_________________________________________________
Schule
Mir ist bekannt, dass auf der Vorbereitungstagung wesentliche Einzelheiten festgelegt
werden.
__________________
Unterschrift
__________________
Gesehen, Schulleiter
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Musterbrief für Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien
Vorbereitungsgruppe Lehrerbetriebspraktikum
für Hauptschulen/Realschulen/Gesamtschulen/Gymnasien
im Raum .........
06.01.2009
An die Praktikumsbeauftragte, den Praktikumsbeauftragten der ....-schule
Lehrerbetriebspraktikum
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
eine Vorbereitungsgruppe aus Lehrerinnen und Lehrern mehrerer Schulformen hat Überlegungen angestellt, auch für Ihre Schulform ein Lehrerbetriebspraktikum durchzuführen.
Bereits jetzt haben eine Reihe von Betrieben ihre Beteiligung zugesagt. Termin für dieses
Lehrerbetriebspraktikum soll der
20.03. – 25.03.2009 sein.
Das Praktikum verfolgt u.a. diese Zielsetzungen:
• Die Ermöglichung von Realbegegnungen mit der Arbeitswelt durch aktive Mitarbeit.
• Das Kennenlernen verschiedener Berufe und Ausbildungsberufe im heimischen Raum.
• Das Kennenlernen wichtiger Themen aus der Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt
durch praktikumsbegleitende Diskussionsveranstaltungen.
• Die Organisation des Gedankenaustauschs über die gemachten Erfahrungen, um unzulässige Generalisierungen zu verhindern.
Die Maßnahme wurde mit Ihrem Dezernenten bei der Bezirksregierung abgestimmt. Für
die Dauer des Praktikums werden Sie dienstlich abgeordnet.
In einer zweitägigen Veranstaltung – der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben werden in Absprache zwischen dem Praktikumsbetrieb und dem Lehrerpraktikanten weitere Einzelheiten festgelegt.
Bitte, melden Sie sich bis zum 01. Februar auf dem beiliegenden Formular verbindlich
an.
Mit freundlichen Grüssen
Für die Vorbereitungsgruppe
Gez. Unterschrift
- 104 -
8.2. Tagung zur Vorbereitung des Praktikums
Durchführung einer ein- bis dreitägigen Vorbereitungstagung
Auswahl der Betriebe durch die Teilnehmer
Information aller Teilnehmer (Lehrerinnen und Lehrer sowie beteiligte Betriebe)
Bei der Vorbereitungstagung auf ein Lehrerbetriebspraktikum können Wünsche von verschiedenen Kollegien vorliegen, bestimmte Themen vorab zu bearbeiten. Wenn dies
nicht der Fall ist, muss die Vorbereitungsgruppe Vorschläge machen, welche Themen
behandelt werden sollten.
Die folgenden Aspekte können thematisiert werden:
-
Wie kann ich Erfahrungen aus dem Lehrerbetriebspraktikum für Schülerbetriebspraktika oder den Fachunterricht nutzen?
Neue Berufsbilder und neue Berufsfelder, Mangelberufe
Anforderungen an Auszubildende und Mitarbeiter
Strukturwandel in der Berufswelt, Bedeutung der Informationstechnologien
Technische, wirtschaftliche und soziale Folgen des Strukturwandels
Rationalisierung – Gründe und Folgen
Neue Technologien, Innovationen im Betrieb
Organisations- und Personalentwicklung
Wenn über die Zuordnung der Lehrerpraktikanten zu bestimmten Betrieben gesprochen
wird, ist das Hinzuziehen von Teilnehmern aus dem Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT
sehr sinnvoll, da diese Kolleginnen und Kollegen durch ihre regelmäßigen Erkundungen in
Betrieben des heimischen Raumes viele Betriebe aus Veranstaltungen kennen und z.B.
die Frage, ob ein Betrieb auch als Ausbildungsbetrieb für Schüler der jeweiligen Schulform in Frage kommt, beantworten können.
Damit der Lehrer während des Berufswahlreifeprozesses seine Schüler besser beraten
kann, ist es sinnvoll, dass Lehrerbetriebspraktika möglichst in solchen Betrieben abgeleistet werden, in denen auch die Schüler ihre Praktika durchführen oder in denen sie
später einmal einen Ausbildungsplatz finden.
Lehrerinnen sollten nach Möglichkeit nicht nur frauentypische Berufe kennen lernen und
damit ihre Beratungskompetenz hinsichtlich der Erschließung neuer Berufsfelder erweitern, dies gilt vice versa für Lehrer.
Eine grundlegende Vorbereitung und ein konsequentes Beachten der Tatsache, dass
wirklich an einem realen Arbeitsplatz des Betriebes gearbeitet wird, verhindert, dass
sich Lehrer als Betriebstouristen oder Hobbyhandwerker verstehen.
Die Vorbereitungstagungen mit Referaten und den sich anschließenden Diskussionen
sollen bei den teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrern zu einer größerer Sicherheit bei
der Auswahl des „richtigen“ Betriebes führen.
Nach der Festlegung welcher Praktikant in welchen Betrieb geht, sollte die Liste allen
Beteiligten zugänglich gemacht werden.
Es muss auch entschieden werden, ob sich die Lehrerpraktikantinnen und -praktikanten
in ihren Praktikumbetrieben vorstellen oder ob dies in einer großen Runde mit Lehrerinnen und Lehrern sowie den Ausbildungsleitern oder Personalchefs der Betriebe erfolgen
soll.
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8.3. Durchführung des Praktikums
Durchführung des Lehrerbetriebspraktikums,
Organisation einer oder mehrerer gemeinsamer Abendveranstaltungen zur Klärung allgemein interessierender Fragen oder Probleme
Nach den Vorbereitungsveranstaltungen kennt der Lehrerpraktikant seinen Betrieb und
den Ansprechpartner. Zusammen können sie jetzt einen Einsatzplan erarbeiten. Häufig
ist zu Beginn ein Rundgang durch den Betrieb geplant. Dabei lernt der Praktikant nicht
nur die Mitarbeiter des Betriebs kennen, sondern erfährt auch einiges über den organisatorischen Aufbau des Praktikumbetriebes. Spätestens nach der Frühstückspause sollte
der Praktikant an seinem „Arbeitsplatz“ sein. Auch hier wird es eine kurze Vorstellung
geben, da auch die „Kollegen“ ihren „neuen Kollegen auf Zeit“ kennenlernen sollen.
Dann aber sollte der Praktikant damit beginnen, in der Arbeitsgruppe, in der Schicht, im
Team mit zu arbeiten und mit seinen Kollegen Schritt zu halten.
Ein Autor dieser Publikation musste sich am ersten Morgen, er war als Lehrerpraktikant
in einem großen Chemiewerk eingesetzt, einem sehr umfangreichen Sicherheitstraining
unterziehen. Erst danach durfte er in den Betrieb. Ein Mitarbeiter sprach den Lehrerpraktikanten insbesondere an den ersten Tagen immer wieder an, um Besonderheiten der
Produktion oder Zusammenhänge bei der Fertigung in einem Einzelgespräch zu erläutern.
Bei der Erstellung des Einsatzplanes sollte darauf geachtet werden, dass betriebsinterne
Informationen bereitliegen und vom Praktikanten auch abgeholt werden. Da die Beratungsqualität des Lehrers in Sachen Berufswahl durch das Praktikum gestärkt werden
soll, ist es unbedingt erforderlich, im Einsatzplan einen festen Termin mit dem Ausbildungsleiter oder -verantwortlichen des Unternehmens einzuplanen. Ebenso sollten über
die Woche verteilt, Gespräche mit einer Person aus der Betriebsleitung, der technischen
und kaufmännischen Leitung, dem Betriebsrat, eventuell mit dem Werksarzt oder dem
sonst für den Gesundheitsdienst zuständigen Mitarbeiter geführt werden können. Wenn
eine größere Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern im gleichen Betrieb das Praktikum
durchführen, kann ein Erfahrungsaustausch der Kollegen untereinander gegen Ende der
ersten Woche sehr hilfreich sein.
Die Organisatoren des Lehrerbetriebspraktikums sollten bei der Gesamtplanung darauf
achten, dass die Lehrerpraktikanten im Laufe des Praktikums Gelegenheit erhalten, mit
einem Fachmann allgemein interessierende Fragen zu diskutieren oder mindestens Informationen dazu zu erhalten. Fragen wie „Moderne Tarifpolitik“, „Neue Formen der Arbeitszeitgestaltung“, „Einführung von Gruppenarbeit“, „Auswirkungen der Globalisierung
auf die heimische Industrie“, „Gründe für Investitionsentscheidungen“ oder „Automatisierung zur Arbeitsplatzerhaltung“ werden auf breites Interesse stoßen. Betriebswirtschaftliche und weiterführende, z.B. arbeitsorganisatorische Aspekte, können in Gesprächen mit der Firmenleitung, dem Betriebsrat, Ausbildern, Auszubildenden und dem
Werksarzt oder durch Teilnahme an Besprechungen oder Betriebsversammlungen erkundet werden.
Sie sind sowohl für den Berufswahl- als auch für den gesellschaftswissenschaftlichen
Fachunterricht bedeutsam.
Vorher abzuklären ist die Frage, ob der Praktikant im Betrieb fotografieren darf, um seinen Praktikumsbericht zu illustrieren oder anderen Kollegen später zeigen zu können,
wie Arbeitsabläufe im Betrieb organisiert waren.
Einem Lehrerbetriebspraktikum, bei dem die Lehrer „richtig mitarbeiten“ müssen, und
damit tatsächlich eine Begegnung mit der Arbeitswelt erleben und eventuell „im
Schweiße ihres Angesichtes“ erfühlen, ist auf jeden Fall einem Praktikum in einer Aus- 106 -
bildungswerkstatt der Vorzug zu geben. Auch wenn die Praktikanten in diesem „Schonbereich“ erleben, wie sie von Auszubildenden angeleitet werden, ist das nicht der Lebensbereich, in dem die Schüler später den größten Teil ihres Lebens verbringen werden. Ausbildungswerkstätten haben ihren besonderen Vorteil darin, dass dort in sich geschlossene Lehrgänge durchgeführt werden können; dazu gehört z.B. das Erstellen von
elektronischen Schaltungen oder auch das Erlernen von unterschiedlichen Schweißtechniken; das Kennenlernen der didaktischen Konzepte bei theoretischen Unterweisungen
und der Austausch über Arbeitsunterlagen kann ebenfalls dazu gehören. Ein Praktikum,
das nur in der Ausbildungswerkstatt stattfindet, hat jedoch den Nachteil, dass die betriebliche Arbeitswelt und der Alltag kaum kennen gelernt werden. Deshalb werden auch
in der Ausbildung die Zeiten, die nur in der Ausbildungswerkstatt verbracht werden, zugunsten der frühen Integration in den Betrieb reduziert, um die betriebliche Ernstsituation
nicht zu simulieren, sondern an ihr teilzuhaben – sei es in eigenen abgeschlossenen Projektaufträgen oder in abgegrenzten Arbeitsaufträgen, die der Produktion dienen.
Deshalb sollten Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Schülerinnen und Schüler beraten wollen, reale Arbeitsplatzsituationen kennen gelernt haben.
8.4. Nachbereitung des Praktikums
Durchführung einer ein- bis dreitägigen Nachbereitungstagung, Aufarbeitung der Ergebnisse mit Sammeln und Verteilen der Ergebnisse an alle beteiligten Kollegen und Betriebe, gegebenenfalls Vorstellen der Ergebnisse in Konferenzen einzelner Schulen
Möglichst kurz nach Beendigung des Praktikums sollte eine Tagung stattfinden, in der
die Kolleginnen und Kollegen ihre noch frischen ersten Eindrücke zum Lehrerbetriebspraktikum schildern können. Allein durch diesen Austausch der Erfahrungen gewinnen
die Eindrücke bei manchen Kolleginnen und Kollegen einen anderen Stellenwert. Sie gewinnen an Klarheit, werden in größere Zusammenhänge gestellt oder relativieren sich
auch.
Die sich anschließende Erarbeitung von Praktikumsberichten, Fotoserien, Videofilmen,
Informationswänden oder -ständen und Mediotheken zu einzelnen Berufen ist immer
dann besonders erfolgreich, wenn sie rechtzeitig terminiert und in einer gemeinsamen
Tagung erstellt werden. Bei dieser gemeinsamen Arbeit profitiert jede Kollegin und jeder
Kollege von der Erfahrung des anderen Praktikanten.
Dem „feedback“ aller Beteiligten dient eine Veranstaltung, in der die Lehrerpraktikanten
den Meistern, Mitarbeitern verschiedener Abteilungen oder Ausbildungsleitern der Betriebe, die am Praktikum beteiligt waren, ihre Ergebnisse vorstellen. Diese Veranstaltung, auf der Praktikumserfahrungen vorgestellt werden, bieten auch die Gelegenheit zur
kritischen Reflexion und geben Hinweise zur Optimierung des Lehrerbetriebspraktikum
mit den Vor- und Nachbereitungsphasen.
Die Dokumentation der Erfahrungen aus dem Praktikum sind auch eine gute Sammlung
für Informationstage oder Veranstaltungen zur Berufswahl in der Schule. Neben seinen
eigenen Ausarbeitungen stehen der Kollegin oder dem Kollegen auch die Arbeiten der
anderen am Praktikum beteiligten Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Dadurch kann
die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen für eine bessere Berufswahl
konkret werden. Tue Gutes und sprich darüber.
Die Wichtigkeit dieses Ausspruchs muss im Zusammenhang mit dem Lehrerbetriebspraktikum nicht weiter erläutert werden. Der lokale Rundfunk ist ein gutes Medium, um
über das Anliegen der Schulen, der Lehrer und der Betriebe, die Anstrengungen zur
Stärkung der Berufswahlkompetenz und die Bemühungen der Forcierung einer wirtschaftlichen Grundbildung zu erhöhen, auch öffentlich zu machen.
- 107 -
Auch die Mitarbeiter eines Unternehmens sollten z. B. durch Beiträge in Werkszeitungen
erfahren, wenn Lehrer sich „Ihr“ Unternehmen ausgesucht haben, um Begegnung mit
der Arbeitswelt zu erfahren.
Gezielte Befragungen gehören ebenfalls zum Instrumentarium, wenn es darum geht, die
Effizienz einer Maßnahme zu überprüfen.
Eine gute Pressearbeit ist für das Image aller Beteiligten wichtig.
8.6. Ausgewählte Beispiele
Die nachstehend aufgeführten Beispiele erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie wollen zeigen, wie Lehrerbetriebspraktika erfolgreich durchgeführt worden sind.
Als gute Beispiele dienen zwei Raster, nach denen Lehrerbetriebspraktika in den Bereichen Steinfurt (ländlicher Kreis) und Wuppertal (Stadtkreis) organisiert wurden.
Im Landkreis Steinfurt wohnten die Lehrer während ihrer Praktikumswoche in einem Tagungshaus und gingen jeweils von dort aus ihrer neuen Tätigkeit nach. Der täglich nach
der „Arbeit“ stattfindende Erfahrungsaustausch war besonders intensiv.
Der Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Leverkusen organisiert das Praktikum mit Vorund Nachbereitung. Bei der Anmeldung können sich die Teilnehmer für Schwerpunktbereiche entscheiden.
Im Bereich Euskirchen/Düren veranstaltete das Schulamt für den Kreis Euskirchen und
Düren das Praktikum in Kooperation mit den Vereinigten Industrieverbänden von Düren,
Jülich, Euskirchen und Umgebung e.V. und der Kreishandwerkerschaft, die die Praktikumsplätze zur Verfügung stellten. Auch die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT in Olpe bei der Unternehmerschaft Niederrhein und in Leverkusen organisieren Lehrerbetriebspraktika und legen besonderer Wert darauf, bei den Praktikumsplätzen den Wünschen der Praktikanten und Praktikantinnen möglichst nahe zu kommen; sie achten vor
allem darauf, dass die unterrichtlichen Belange herausgearbeitet werden. Vorbereitungsveranstaltungen finden hier ebenso statt wie Nachbereitungs- bzw. Auswertungsveranstaltungen, die dem Erfahrungsbericht, Erfahrungsaustausch und der Erstellung einer
Dokumentation, z. B. in Form einer Wandzeitung dienen.
In Bielefeld und Köln werden Lehrerbetriebspraktika vom Schulamt mit Unterstützung
des Arbeitskreises SCHULEWIRTSCHAFT durchgeführt.
In Köln wurde beim Praktikum bei der Ford AG vor allem der Aspekt „Mädchen in gewerblich-technischen Berufen“ thematisiert.
An einigen Orten werden Lehrerbetriebspraktika auch für Lehrkräfte an Grundschulen
angeboten. Entsprechend einer grundschulspezifischen Zielvorstellung stehen vor allem
standortbezogene Fragen, z. B. die Infrastruktur der Arbeits- und Geschäftswelt im
Stadtteil bzw. im Schulbezirk im Vordergrund. Diese Praktika sollen vor allem den Sachunterricht und die Schulprofilentwicklung unterstützen.
Die Erfahrungen mit Lehrerbetriebspraktika zeigen, dass auf beiden Seiten Vorurteile abgebaut werden können und die Kenntnisse über die Situation in den Betrieben auf der
einen und über die Situation in der Schule auf der anderen Seite besser und fundierter
werden.
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Organisation Steinfurt
Organisation Wuppertal
Zwei Tage
Vorbereitung des Praktikums
*Erste Information der Teilnehmer
*Organisation/Zuweisung zu Betrieben
*Gespräch Teilnehmer/Betriebsvertreter
*Nachmittagsveranstaltung
*Nachmittagsveranstaltung
*Nachmittagsveranstaltung
Drei Tage
Vorbereitung
des Praktikums
Individuelle Kontaktaufnahme
Praktikanten/Betriebe
Fünf Tage Durchführung des Praktikums
(Gemeinsame Unterbringung der Praktikanten in einer Tagungsstätte)
vier Abendveranstaltungen
Zehn Tage Durchführung des Praktikums
(Teilnehmer übernachten zu Hause)
Eine Zusammenkunft der Gruppe
am Abend
Zwei Tage
Auswertung des Praktikums
Verwendung der Dokumentation
bei kollegiumsinterner Fortbildung
zum Thema „Schülerbetriebspraktikum“
Zwei Tage
Auswertung des Praktikums
*Präsentation der Ergebnisse für die
Betriebe
*Nachmittagsveranstaltung
Ständiger Kontakt Schulamt/Betriebe
Information der beteiligten Schulleiter
- 109 -
Merkblatt und Anmeldebogen zum Lehrerbetriebspraktikum
1. Ziel des Lehrerbetriebspraktikums (LBP)
„Durch den Lernortwechsel/Schule/Betrieb erhalten die Praktikanten die Möglichkeit,
die Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt unmittelbar kennenzulernen. Diese können
sie im Unterricht verschiedener Fächer - Sozialwissenschaften, Arbeitslehre, Politik,
Deutsch, Geographie u. a. - sowie bei der Gestaltung von Schülerbetriebspraktika
und Betriebserkundungen verwerten.
2. Inhaltsbereich
Das Praktikum kann unter Berücksichtigung der Vorerfahrungen und der Absichten
des Praktikanten nach den folgenden Schwerpunkten ausgerichtet werden:
2.1 Erkundungen von Berufen und/oder Berufsfeldern
(Berufswahlvorbereitung)
Der Praktikant soll aufgrund seiner Erkenntnisse in der Erkundung von Berufen eine
Hilfe für die zielgerichtete Berufswahlvorbereitung erhalten.
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Erwartungen des Betriebes: Qualifikation durch die Schule
Anforderungen an den Auszubildenden im dualen System
Ausbildungsgänge
Arbeitsplatz
andere Verfahrenstechniken kennenlernen
neue Technologien/veränderte Arbeitsplätze
Wandel der Arbeit und Konsequenzen Arbeitsmarktsituation
Zukunftsperspektiven
Dokumentation: beruflicher Werdegang/Aspekte einer Berufswahlvorbereitung
2.2 Erfahrungen und Anregungen für das Schülerbetriebspraktikum (SBP) sammeln und
nutzen
Der Praktikant soll die Vorbereitung, Betreuung und Auswertung des SBP zielgerichtet durchführen können
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allgemeine Informationen über den Betrieb und seine Struktur einholen
welche Arbeitsplätze sind für den Schülerpraktikanten geeignet und welche
Möglichkeiten zum eigenen Tun bieten sich an
welche Informationen sind für den Schüler zu beschaffen und zu verarbeiten
wie sind die Informationen in den Lehrplan einzuordnen
Betreuung durch den Betrieb und durch den Lehrer während des SBP
Formulieren von Fragen und Anlegen einer möglichen Dokumentation durch den
Schüler (Praktikumsmappe...)
3. Organisationsablauf
3.1 Vorbereitungsseminar
Begrüßung/Kurzreferat zu einem aktuellen Wirtschaftsthema/Vorstellung des LBPKonzeptes/Statements der Moderatoren zu den differenzierten inhaltlichen Aspekten
des LBP/Arbeit in Gruppen mit den Moderatoren/Zusammenfassung der Gruppenarbeitsergebnisse durch die Moderatoren/Vergabe der Praktikumsplätze
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3.2 Durchführen des Praktikums
3.3 Nachbereitungsseminar
Berichte der LBP-Teilnehmer/Vergleich zwischen Intentionen und Ergebnissen/Effizienz im Hinblick auf die Schulpraxis/Arbeit in Gruppen wie im Vorbereitungselement/Zusammenfassung der Gruppenarbeitsergebnisse durch die Moderatoren/Aushändigung der Teilnahmebescheinigungen
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Muster für eine Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigung des Veranstalters und/oder des Betriebs
Frau/Herr .....
hat vom 10. - 14.04.2009
bei der Firma ..................
ein Lehrerbetriebspraktikum absolviert.
Ort, Datum
Unterschrift
u.U. Anlage mit Praktikanteneinsatzplan
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Das Lehrerbetriebspraktikum des Arbeitskreises SCHULEWIRTSCHAFT Olpe
Bericht von Reinhard Heer
Der Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT beim Arbeitgeberverband für den Kreis Olpe e.V.
bietet jedes Jahr ein Lehrerbetriebspraktikum an.
Zeit
Ab Entlassung der 10. Klässler, also in der Regel ca. 1½ Wochen vor Beginn der Sommerferien.
Dauer
ca. 1 bis 2 Wochen je nach Ferienbeginn innerhalb der Schulzeit
Schulformen
Haupt-, Real-, und Förderschulen, Gymnasien, Berufskollegs
Erfahrungsgemäß sind Haupt- und Förderschulen gut vertreten, Realschulen und Gymnasien selten bzw. gering und Berufskollegs nie.
Personenzahl
ca. 15 bis 20 Damen und Herren
Im letzten Jahr waren 40 % der Teilnehmer Damen trotz des Themas "Sicherer Umgang
mit Holzverarbeitungsmaschinen“.
Themen
Das jeweilige jährliche Thema wird vom Leiter des Arbeitskreises (gleichzeitig auch Leiter des Lehrerbetriebspraktikums) nach Absprache mit dem Schulamt für den Kreis Olpe,
dem Arbeitgeberverband und dem Beirat „Schule und Beruf“ abgestimmt. Dabei wird
Wert darauf gelegt, dass im Lehrerbetriebspraktikum unterrichtliche Themen berücksichtigt werden.
Inhalte/Ziele
Die Inhalte, Ziele und Schwerpunkte des Praktikums werden in Absprache mit dem beteiligten Verband festgelegt und den Betrieben vorgelegt.
Betriebe
Der Leiter wählt zusammen mit dem Verband die beteiligten Betriebe aus, wobei für den
einzelnen Praktikanten die Nähe der Schule zum Betrieb besonders berücksichtigt wird.
Der Praktikant wird über die Wahl des Betriebes informiert und bestätigt diese. In der
Regel finden die Praktika in verschiedenen Betrieben statt, selten in nur einem.
Form
Anfangs wurde ein freies Lehrerbetriebspraktikum durchgeführt. Dabei konnten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowohl ihren Praktikumsschwerpunkt eigenverantwortlich
festlegen und einen Betriebswunsch äußern. Seit ca. 12 Jahren wird jedoch das gelenkte Lehrerbetriebspraktikum von den Teilnehmern bevorzugt, d. h. dass das gesamte
Praktikum unter einem Thema steht, welches den angesprochenen Unternehmensverbänden sowie allen o. g. Schulen des Kreises bekannt gegeben wird. Die Ausschreibung
erfolgt ca. 4 Monate vor Praktikumsbeginn.
Im gelenkten Lehrerbetriebspraktikum fühlen sich nach eigenen Angaben die Teilnehmer
sicherer. Außerdem kann ein Thema tiefgründiger erarbeitet werden. Die Betriebe ihrerseits begrüßen die Festlegung auf ein Thema, da dieses auch ihnen die Planung und Organisation erleichtert.
- 113 -
Durchführung
- Vorbereitung:
Je nach Thematik wird ca. 4 Wochen vor Beginn ein Vorbereitungstreffen durchgeführt, wobei dann auch die Ziele des
Lehrerbetriebspraktikums sowie die Praktikumsbetriebe den
Lehrern/innen benannt werden.
Oder:
Zu Beginn des Lehrerbetriebspraktikums wird in einer "simulationsgebundenen Betriebserkundung" oder in Referaten das
Thema erarbeitet und die Ziele des Lehrerbetriebspraktikums
verdeutlicht.
- Praktikum:
Danach sind die Praktikanten in den Betrieben. Ungefähr in
der Mitte des Praktikums werden die Praktikanten zu einem
ersten Erfahrungsaustausch eingeladen, der dann mit einer
weiteren gemeinsamen Erkundung eines besonderen Betriebes bzw. Vorträgen eines Fachmannes/Fachfrau z. B. in einer
Uni verbunden ist. Bisher einmalig wurde dabei auch der Betrieb für den Praktikanten gewechselt.
- Abschluss:
Zum Schluss des Lehrerbetriebspraktikums werden die Praktikanten sowie die Vertreter der beteiligten Betriebe, die Vertreter der Verbände, des Schulamtes, des Beirats „Schule
und Beruf“ usw. erneut zum Erfahrungsaustausch eingeladen, wobei die angestrebten Ziele überprüft werden. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Kolleginnen und Kollegen erläutern, wie sie ihre Erfahrungen im Unterricht umsetzen werden und wie eine weitere Zusammenarbeit zwischen den Schulen und Betrieben erfolgen könnte. Auch das
Urteil der betrieblichen Betreuer ist hier besonders gefragt.
Ggf. werden weitere Treffen angeregt.
- 114 -
Das Lehrerbetriebspraktikum der Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT bei der Unternehmerschaft Niederrhein
Bericht von Hartmut Schmitz
Das Lehrerbetriebspraktikum dauert jeweils eine Woche. Es findet in Absprache mit folgenden Institutionen statt:
Beirat „Schule und Beruf“
Schulträger
Schulamt
Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Lehrerbetriebspraktikum sind Lehrer und Lehrerinnen aller Schulformen der Sekundarstufen I und II.
Inhalte und Ziele des Lehrerbetriebspraktikums
Das Lehrerbetriebspraktikum führt die Lehrerinnen und Lehrer durch einen Lernortwechsel aus der Schule heraus in die Betriebe, in denen sich ihnen die Möglichkeit bietet, die
Arbeits- und Betriebswelt unmittelbar kennen zu lernen sowie technische, ökonomische
und soziale Faktoren eines Betriebes zu erfahren.
Die Lehrkräfte lernen produktionstechnische und betriebsorganisatorische Abläufe kennen. Durch ihre Mitarbeit im Betrieb werden sie mit kaufmännischem Denken und betriebswirtschaftlichen Überlegungen konfrontiert, die im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit marktbedingt und wettbewerbsorientiert von größter Bedeutung sind. Sie erleben
durch eigenes Handeln an einem realen Arbeitsplatz etwaige arbeitsplatzbedingte physische und psychische Belastungen. Der Praktikumsbetrieb vermittelt zusammenhängende
Informationen über in der Region vertretene Ausbildungsberufe, Ausbildungsvoraussetzungen, Einstellungsverfahren usw.
Die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen werden didaktisch aufbereitet
und fächerübergreifend in den Unterricht eingebracht.
Organisationsrahmen
1. Die Vorbereitung des Praktikums:
Rundschreiben an die Schulen informieren die Lehrkräfte über das Lehrerbetriebspraktikum; gleichzeitig wird zur Teilnahme eingeladen (s. Anlage).
Die Anmeldungen zum Praktikum werden ausgewertet.
Die Praktikumsplätze werden vermittelt.
Vorbesprechung mit allen Teilnehmern des Praktikums.
Bei der Vorbesprechung wird den Teilnehmern der Begründungszusammenhang
der Fortbildungsmaßnahme dargelegt. Die inhaltliche Dimension und die angestrebten Ziele werden besprochen. Die namentliche Verteilung der Praktikumsplätze wird vorgenommen.
2. Die Durchführung des Praktikums:
Die teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer stellen sich vor Beginn des Praktikums in den Betrieben vor.
Sie verbringen eine Woche in den Betrieben und werden von den Organisatoren
besucht. Es finden Gespräche zwischen Vertretern der Betriebe, Lehrern und
Besuchern statt. Erfahrungen werden ausgetauscht, Probleme besprochen und
gemeinsame Lösungsvorschläge entwickelt. Die Praktikanten erkunden ihren
Praktikumsbetrieb im Hinblick auf ihre Zielsetzungen.
- 115 -
3. Die Nachbereitung des Praktikums:
Während und im Anschluss an das Praktikum bearbeiten die Lehrer u. U. in Zusammenarbeit mit den Betrieben einen vorstrukturierten Erfahrungsbericht. Die
Erfahrungsberichte werden gesammelt und von den Organisatoren ausgewertet.
Es findet eine Nachbesprechung statt, an der alle Lehrerinnen und Lehrer, die
am Lehrerbetriebspraktikum teilgenommen haben und Vertreter der Betriebe
teilnehmen. Im Rahmen dieser Nachbesprechung berichten die Lehrkräfte und
die Betriebsvertreter über die gewonnenen Erfahrungen. Dabei werden auch die
Erwartungshaltungen und die angetroffene Realität miteinander verglichen. Die
Wirksamkeit der Fortbildungsmaßnahme und die Möglichkeit der unterrichtlichen Umsetzung werden diskutiert. Konstruktive Kritik, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge werden eingebracht, um sie bei der Vorbereitung des
kommenden Lehrerbetriebspraktikums zu berücksichtigen.
Der wirksame Austausch von Informationen, Erfahrungen und Interessen führt bei den
Unternehmensvertretern zu einem höheren Verständnis für die Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule in der Gegenwart und bei den betroffenen Lehrerinnen und
Lehrern zu einer Relativierung ihres Verständnisses von der Arbeitswelt. Nur auf der Basis eines gegenseitigen Verstehens gelingt es der Schule, ihrem Bildungsauftrag, die
Schüler auf die Arbeits- und Berufswelt vorzubereiten, nachzukommen.
- 116 -
Zurück bis spätestens ___________________
Anmeldung zum Lehrerbetriebspraktikum
Name/Vorname: __________________________________________________________________
Schule: __________________________________________________________________________
Hiermit melde ich mich zum Lehrerbetriebspraktikum in der Zeit vom ______________ an.
__________________________________________________________________________________
Datum
Unterschrift
Bitte beantworten Sie uns folgende Fragen:
1. In welchem Berufsfeld möchten Sie Ihr Praktikum ableisten? Nummerieren Sie bitte
drei Berufsfelder in der Rangfolge Ihrer Wünsche.
________Metalltechnik _______ Elektrotechnik
_______Bautechnik
________Holztechnik
_______ Agrarwirtschaft
_______Drucktechnik
________Farbtechnik u. _______ Ernährung u. Haus- _______Chemie, Biologie,
Raumgestaltung
wirtschaft
Physik
________Wirtschaft/Verwaltung/Dienstleistungsbereich (Bitte beachten Sie: Im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung bestehen i. d. R. nur begrenzte Möglich
keiten zur praktischen Tätigkeit.)
2. Würden Sie lieber in einem
_______Handwerksbetrieb oder einem _______ Industriebetrieb oder im
_______Dienstleistungsbereich (z. B. Handel, Banken, Versicherungen) eingesetzt
werden?
3. Welchen Bereich innerhalb des Betriebes möchten Sie schwerpunktmäßig erkunden?
_______Ausbildung
_________Sozialer Bereich
_______Produktion
_________Betriebsorganisation
_______Ökonomischer Bereich
_________Einsatz neuer Medien und Technologien
4. Welche Wünsche und Anregungen möchten Sie uns darüber hinaus mitteilen?
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Für Ihre Mühe herzlichen Dank!
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Das Lehrerbetriebspraktikum in Bielefelder Betrieben
Bericht von Ursula Reinartz
Lehrerbetriebspraktikum in Bielefeld für alle Lehrerinnen und Lehrer
Das Lehrerbetriebspraktikum in Bielefeld ist in ein regionales Netzwerk integriert und
findet im Rahmen zweier Zeitfenster statt, innerhalb derer Lehrerinnen und Lehrer die für
ihre Schule günstigen Zeiten für das Praktikum wählen können. Die Betriebe geben ebenfalls an, wann sie Praktikantinnen oder Praktikanten am besten unterbringen können.
Das Praktikum sollte in Zeiten absolviert werden, wenn die Schule den Unterricht des
Lehrerpraktikanten/der Lehrerpraktikantin leichter vertreten kann.
Die Koordinatoren gleichen die Zeitbereiche ab und weisen die Lehrerpraktikanten den
entsprechenden Betrieben zu. Dadurch wird das Praktikum zeitlich besser verteilt und
ggf. optimiert. Es sollen vorrangig Zeiten gewählt werden, in denen die Lehrkraft in der
Schule freigestellt werden kann (Entlassjahrgänge sind schon verabschiedet, es finden
Klassen-, Studienfahrten oder Schülerbetriebspraktika statt, o. ä. auch in den Ferien
kann das Praktikum absolviert werden).
Eingebunden wird das Praktikum in das einführende Vorbereitungsseminar und ein
Nachbereitungsseminar, in dem die erfahrenen Eindrücke gebündelt und für den Einsatz
in der Schule aufbereitet werden. Beide Veranstaltungen finden unter Beteiligung der Betriebsvertreter/innen statt und bilden somit die Eckpfeiler für das Praktikum. Ein Leitthema (das jährlich wechselt) erweitert jeweils die Lehrerfortbildungsmaßnahme.
Mit einem Anmeldeformular kann man sich anmelden und angeben, in welchem Zeitraum man das Praktikum absolvieren möchte bzw. kann. Nach erfolgter Zuweisung erhalten die Lehrkräfte die entsprechende Bestätigung mit Angaben über die genaue Zeit
und den Praktikumsbetrieb, sowie einen genauen Ablaufplan für das Vor- und Nachbereitungsseminar aus dem auch das jeweilige Leitthema ersichtlich ist.
Weitere Informationen können bei den Mitgliedern des Koordinatorenteams erfragt werden:
Oliver Rouvray, Max-Planck-Gymnasium Bielefeld, zuständig für GY, GesS, BK
(Tel. 0521-51-2398 oder 5218174 – email: oschlatt@yahoo.de)
Annette Goldbecker-Minner, Realschule Jöllenbeck, zuständig für RS + Firmen
(Tel. 0521-51-6618 oder 8973970 – email: goldbecker-minner@t-online.de)
Gabriele Gehrke-Brinkmann, Hauptschule Heepen zuständig für HS, SoS
(Tel. 0521-51-6697 oder 05232/3385 – email: g-gehrke@web.de)
oder beim:
Arbeitgeberverband Bielefeld,
Dr. Werner Efing (Geschäftsführer),
Am Sparrenberg 8, D-33602 Bielefeld
Tel.: 0521 - 964870; Fax: 0521 - 9648788
Email: info@unternehmerverband.de
www.gildenhaus.de/aufgaben/schule.html
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Lehrerbetriebspraktikum Bielefeld eingebunden in ein regionales Netzwerk
Kooperationspartner:
Arbeitgeberverband Bielefeld
Bezirksregierung Detmold
Schulamt Bielefeld
Agentur für Arbeit Bielefeld
Koordinatoren:
Annette Goldbecker-Minner, Realschule Jöllenbeck
Oliver Rouvray, Max-Planck-Gymnasium Bielefeld
Gabriele Gehrke-Brinkmann, Hauptschule Heepen
Siemens AG
Deutsche Telekom AG
Boge Kompressoren
Marktkauf Holding GmbH
W. Bertelsmann Verlag
Möller Group
Dr. August Oetker KG
Miele Werk Bielefeld
Sparkasse Bielefeld
Ev. Johanneswerk Bielefeld
Uni Bielefeld SWA-Projekt
- 120 -
Arbeitskreis Schule/Wirtschaft
Gildenhaus e. V.
Industrie- und Handelskammer OW
Handwerkskammer OWL
Einzelhandelsverband OWL
Unternehmerverband Metall Bielefeld
Das Lehrerbetriebspraktikum gliedert sich in drei Bereiche:
Das Lehrerbetriebspraktikum
in Bielefeld
• Vorbereitungsveranstaltung als Seminar
(nachmittags)
• Realphase von fünf Werktagen in einem
Betrieb (ganztägig)
• Nachbereitungsveranstaltung als Seminar
(nachmittags)
Das Vorbereitungsseminar, die Realphase und das Nachbereitungsseminar. In beide Seminare ist eine (Gildenhaus)Referentin, die aus dem Bereich der Berufsbildenden Schulen
und der Erwachsenenbildung stammt, involviert. Sie erarbeitet gemeinsam mit Firmenvertreterinnen und –vertretern mit den Lehrerinnen und Lehrern Kriterien, die in der Realphase erkundet werden sollen und bündelt im Nachbereitungsseminar wiederum gemeinsam mit den Firmenvertreterinnen und –vertretern Erfahrungen, um sie dann für die
Umsetzung in der Schule aufzubereiten.
Das Vorbereitungsseminar
• Vorstellungsrunde
• Übersicht über die
Ausbildungsstellensituation in Bielefeld (AA)
• Vortrag zu einem
Leitthema (Fachreferent)
• Erarbeitung von
Erkundungsaspekten mit
Firmenvertretern als
Vorbereitung der
Realphase
(Bildungsreferent)
- 121 -
Betriebspraktikum bei der Firma
Boge Kompressoren
Betriebspraktikum bei der
Deutschen Telekom
Nachbereitungsseminar
• Austausch der unterschiedlichen Praktikumserfahrungen
• Erarbeitung von Kriterien für die Umsetzung in Schule, gemeinsam mit Firmenvertretern
(Bildungsreferent)
• Evaluation
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Hier als Beispiel ein alter Ablaufplan, den jeder Praktikant bzw. jede Praktikantin über
die Schulleitung zugesandt bekommt.
Die Zeiten des Praktikums bestimmen die Schulen selbst.
Zeiten des Praktikums
•
•
•
•
•
Jede Schule bzw. Lehrkraft bestimmt den Zeitraum
selbst, folgende Zeiten sollten vorzugsweise
gewählt werden:
Ferien (Herbst-, Oster-, Sommerferien, letztere
eingeschränkt)
während der Schülerpraktika
Klassenfahrten/Landschulaufenthalte
nach Verabschiedung der Abschlussklassen
Zeiten in denen Vertretungen leichter möglich
sind
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Außer den Weihnachtsferien können alle Ferien für die Absolvierung eines solchen Praktikums gewählt werden. Allerdings gibt es auch in den Sommerferien gewisse Einschränkungen, weil es in einigen Unternehmen Betriebsferien gibt, andere Unternehmen
in den Sommerferien nur eine Notbesetzung haben und deshalb dann keine Praktikanten
verkraften können. Als günstig haben sich z. B. erwiesen Zeiten, in denen Klassenfahrten stattfinden, die Zeiten von Schülerbetriebspraktika, nach der Entlassung der Abgangsjahrgänge (10. bzw. 13. Jahrgangsstufe), letzte Schulwoche (halbe Schulwoche
und zwei Ferientage).
Da es sich um eine Lehrerfortbildung handelt, die auch von unterschiedlichen Lehrkräften wiederholt werden kann, bieten wir ein jährlich wechselndes Leitthema an, jeweils
mit einem Referenten einer Referentin aus der Wirtschaft (IHK, HWK, Betrieb o. ä.), um
die Lehrkräfte auch so weiterzubilden.
Immer eingebunden ist die Agentur für Arbeit. Ein Mitarbeiter stellt jeweils den aktuellen
Stand der Lehrstellensituation in OWL dar und zeigt auf, wie viele Schülerinnen und
Schüler vermittelt werden konnten und wie viele z. B. auch in berufsbegleitende Maßnahmen oder außerbetriebliche Ausbildungen überführt werden mussten oder gar keine
Lehrstelle bekommen haben.
Jährlich wechselnde Leitthemen
• Fachkräftemangel und bedarf
• Die heimische Wirtschaft
im Sog der Globalisierung?
• Personalstrukturen und
Personalentwicklung
• Neue Berufsbilder (z. B.
Umwelt- oder Gesundheitsberufe, Fachkraft für
Lagerwirtschaft, Eventkaufmann o. ä.)
- 124 -
Zum Abschluss gibt es ein Zertifikat, wenn die komplette Lehrerfortbildung absolviert
worden ist oder eine Bescheinigung über die absolvierten Teile.
Eine insgesamt sehr lohnende Lehrerfortbildung, die von einem Koordinatorenteam koordiniert und organisiert wird.
Das Koordinationsteam „Lehrerbetriebspraktikum“ in
Bielefeld:
• Oliver Rouvray, Max-Planck-Gymnasium Bielefeld,
zuständig für GY, GesS, BK
(Tel. 0521-51-2398 oder 5218174 –
email: oschlatt@yahoo.de)
• Annette Goldbecker-Minner, Realschule Jöllenbeck,
zuständig für RS + Firmen
(Tel. 0521-51-6618 oder 8973970 –
email:goldbecker-minner@t-online.de)
• Gabriele Gehrke-Brinkmann, Hauptschule Heepen,
zuständig für HS, FöS
(Tel. 0521-51-6697 oder 05232/3385 –
email: g-gehrke@web.de)
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Ziele des Lehrerbetriebspraktikums
1. Förderung eines realistischen Einblicks in
Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt
betriebliche Abläufe
wirtschaftliche Grundlagen
2. Kennenlernen verschiedener Berufe, Berufsbilder und Ausbildungsberufe im regionalen Raum
neue Berufe
Medienberufe
IT-Berufe
Mangelberufe u. a.
3. Sachliche und persönliche Erfahrung im Umgang mit Material, Fertigungsregeln, Personal, Kunden etc. sammeln
Sorgfaltspflicht
Arbeitsschutz
Verhaltensweisen
Sprachformen
Teamfähigkeit
Sozialkompetenz
Flexibilität
4. Milieubedingungen von Schüler/innen und deren Eltern verstehen lernen
5. Berufliche Anforderungen in gradueller Abstufung erkennen:
Anforderungen unmittelbar beruflicher Art
Anforderungen der Höherqualifizierung an die Fähigkeiten, die physische und
soziale Stabilität
Anforderungen der darüber hinausgehenden sozialen, politischen und freizeitbezogenen Aktivitäten bzw. der Eigeninitiative dazu
6. Technische Vorgänge demonstrieren und verstehbar machen
7. Erfahrungswerte für den Unterricht (Technik-, Arbeits- und Wirtschaftslehre,
Deutsch- bzw. sonstigen Unterricht, besonders aber Berufsorientierungs- bzw. Berufswahlunterricht) gewinnen
8. Auf das Schülerbetriebspraktikum und den Berufswahlunterricht durch Kenntnis
möglicher Anforderungen an Schülerinnen und Schüler und deren veränderter Chancen, sich mit der eigenen Leistung zu identifizieren, vorbereiten.
9. Den Austausch von Lehrerinnen und Lehrern mit Wirtschaftsvertretern fördern
Vergleich von Anforderungsprofilen
Gegenseitige Information über eigenen Erwartungen
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Das Lehrerbetriebspraktikum in Köln
Bericht von Veronika Heck
Nach einigen Jahren Pause wurde in den Jahren 1999 und 2000 erneut ein Lehrerbetriebspraktikum angeboten und die Planung für 2001 läuft.
Planung des Praktikum 2000/2001:
Oktober: Mitteilung an die Schulen über die Durchführung des Praktikums, Zusendung einer Vorschlagsliste für Betriebe, Anmeldeformular
Anmeldung bis Ende Januar 2001 beim Schulamt
Februar 2001: Nachmittags zwei vorbereitende Treffen in den Räumen des Schulservice der Stadtsparkasse Köln
1. Treffen: Allgemeine Informationen über das Praktikum
2. Treffen: Erfahrungsaustausch mit Vertretern einiger am Praktikum teilnehmenden
Firmen;
danach individuelle, der Situation der jeweiligen Schulen entsprechende Festlegung
des einwöchigen Praktikumtermins
nach den Sommerferien Treffen zum Erfahrungsaustausch, bis dann auch Fertigstellung der Berichte über das Praktikum
Erstellung einer Dokumentation über das Praktikum, die die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen sowie die Firmen (diese mit gleichzeitigem Dank für die Ermöglichung des Praktikums) erhalten.
Bisherige Erfahrungen:
Bisher nahmen jeweils ca. 15 Kolleginnen und Kollegen teil.
10 Haupt- und 6 Sonderschulen waren beteiligt, teilweise kamen im 2. Praktikum Kollegen der Schulen, die bereits beim 1. beteiligt waren.
Vorschlagliste für Firmen liegt der Information über das Praktikum bei, Kollegen suchten
aber teilweise eigene Betriebe.
Bisherige Praktikumsorte: Siemens, Dorint Kongress Hotel, Zimmerei Heidelbach & Adler, Gas- und Elektrizitätswerke (GEW) Köln, Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau,
Schütte, Möbel Hausmann, Leybold, Handwerkerinnenhof, Frisör, Überbetriebliches
Ausbildungszentrum Butzweilerhof, Kunstdruckerei Ziegler Beckmann, Steinmetz Dunkel, Ford, Muelhens, Glas Bong, DB Regionalbahn,
Die Festlegung eines für alle verbindlichen Termins erwies sich als nicht sinnvoll und
führte aus betriebs- und schulinternen Gründen zu Absagen.
Überlegung evtl. auch Firmen über ihre Erfahrungen mit dem Praktikum für die Dokumentation berichten zu lassen (bisher noch nicht angefragt).
Organisationsablauf des Lehrerbetriebspraktikums in Köln
Vorbereitende Arbeitsgruppe
Nach dem im vergangenen Jahr durchgeführten einwöchigen Betriebspraktikum für Lehrerinnen und Lehrer war auch in diesem Jahr die Teilnahme am Praktikum möglich.
Beim letzten Praktikum führte die Festlegung eines für alle verbindlichen Termins dazu,
dass Kollegen aus schulinternen Gründen (z. B. Krankheitsvertretung) kurzfristig ihre
Teilnahme absagen mussten. Auch ein kleiner Betrieb hatte sehr kurzfristig wegen Erkrankung der vorgesehenen Praktikumsbetreuerin absagen müssen. Daher wurde in diesem Jahr der Zeitraum für die Durchführung des Praktikums verlängert, der Termin
konnte nun – der Situation der jeweiligen Schule entsprechend – individuell festgelegt
und von den Praktikanten mit dem Betrieb abgesprochen werden.
- 127 -
Die Auswahl der Praktikumsfirmen erfolgte auch in diesem Jahr im Hinblick auf spätere
Ausbildungsmöglichkeiten für Schüler von Haupt- und Sonderschulen; deshalb wurden
nur Firmen berücksichtigt, die ihnen auch Praktikums- bzw. Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen. Die Schulen erhielten zu Beginn des Schuljahres eine Mitteilung über den
Zeitraum des Lehrerbetriebspraktikums, eine Vorschlagsliste für Praktikumsbetriebe und
ein Anmeldeformular. Interessierte Kollegen wurden gebeten, sich bis Ende Januar 2000
anzumelden.
Vorbereitungsseminar
Bis Ende Februar erfolgten 16 Anmeldungen (11 Kolleginnen und 5 Kollegen). Beim ersten vorbereitenden Treffen in den Räumen des Schulservice der Stadtsparkasse Köln
wurde über das Praktikum informiert, außerdem formulierten alle zukünftigen Praktikanten ihre Erwartungen. Die Kollegen erklärten sich auch in diesem Jahr bereit, nach dem
Praktikum einen schriftlichen Erfahrungsbericht anzufertigen, damit erneut einige Ergebnisse des Praktikums in einer Dokumentation zusammengestellt werden können, wie es
bereits im vergangenen Jahr nach dem Beispiel der Schulbezirke Euskirchen/Düren erfolgte.
Anfang März fand die zweite Zusammenkunft statt, die als Erfahrungsaustausch zwischen Kollegen und Vertretern der Wirtschaft geplant war. Herr Grieser war als zuständige Schulaufsicht anwesen, erneut erschienen Herr Rieck von der Firma Alfred Schütte
und Herr Osterode vom Dorint Kongress, die auch im vergangenen Jahr Lehrerpraktikanten betreut hatten. Herr Kastleiner von der Handwerkskammer hatte sich ebenfalls bereit erklärt, zu dem Treffen zu kommen. Ihre langjährige Erfahrung im Ausbildungsbereich führte zu einem engagierten Gespräch mit den anwesenden Kolleginnen und Kollegen über Zielsetzung und Durchführung des Praktikums sowie die Umsetzung der Erfahrungen in den Schulalltag.
Am einwöchigen Praktikum nahmen – vom 8. Mai beginnend – schließlich noch 14 Lehrer teil, 10 Kolleginnen und 4 Kollegen. Folgende Praktikumsstellen wurden ausgewählt:
Überbetriebliches Ausbildungszentrum Butzweilerhof, DB Regionalbahn, Ford AG, GEW
Köln, Dorint Kongress Hotel, Dunkel (Steinmetz), Möbel Hausmann, Muelhens und Ziegler und Beckmann (Kunstdruckerei).
Erfahrungsaustausch und Nachbereitung
Beim abschließenden Treffen Ende August tauschten die Anwesenden ihre Erfahrungen
aus. Auch in diesem Jahr berichteten alle begeistert über die Praktikumswoche und teilten ihre insgesamt positiven Erfahrungen mit. Hierzu gehörten erneut die freundliche
Aufnahme in den Betrieben und die informativen Gespräche mit den dort Beschäftigten.
Erneut waren die von den Schülern für die Berufsausbildung erwünschten "Schlüsselqualifikationen" ein wichtiges Thema. Aber auch Freude an praktischer Arbeit (z. B. im
Hotel oder bei einem Steinmetz), die ungewohnte körperliche Anstrengung in verschiedenen Arbeitsbereichen sowie der Ablauf eines zeitlich anderen Arbeitstages wurden
genannt. Alle am Praktikum Beteiligten waren davon überzeugt, dass die gewonnenen
Erfahrungen Einfluss auf ihren Unterricht bzw. auf die Vorbereitung der Schülerbetriebspraktika haben werden. Auch können von ihnen nun die Anforderungen, die Schüler in
einem Betrieb erwarten, etwas besser eingeschätzt werden. Zur Auswertung des Praktikums erhielten alle Praktikanten einen Fragebogen zum Ausfüllen. Die meisten der Beteiligten äußerten den Wunsch, an einem weiteren Praktikum teilnehmen zu können.
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Tages- Einsatzplan für ein Lehrerbetriebspraktikum in einem Chemiewerk
Hier konnte der Praktikant täglich an den Besprechungen der Leitungsgruppe teilnehmen. Die Leitungsgruppe umfasste vom Werksleiter bis zum Meister alle Führungsstufen. Alle Planungen des Tages, alle Reparaturen und alle sonst wichtigen Angelegenheiten der Abteilungen wurden kurz angesprochen. Dadurch war jede Führungskraft für den
Tag über alle geplanten Aktivitäten in den Abteilungen informiert.
Einsatzplan für Herrn/Frau.........., Datum
Herrn/Frau ........ zur Kenntnis
6.30 Uhr
Sicherheitsunterweisung durch Herrn/Frau ...........
7.00 Uhr
Teilnahme an der Besprechung der Leitungsgruppe
8.00 Uhr
Mitarbeit in der Gruppe Mess- und Regeltechnik,
Werk Nylon
12.00 Mittagspause nach betrieblicher Möglichkeit
14.00 Uhr
15.00 Uhr Informationsgespräch mit Betriebsrat
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Auszug aus dem Programm für Lehrerbetriebspraktikum in einer Ausbildungswerkstatt
eines Großunternehmens
Ziel:
Praktisches Arbeiten mit Betreuung durch Auszubildende/Ausbilder
Kennenlernen der Ausbildung in verschiedenen Berufen
Sammeln von Erfahrung in der Arbeitswelt
Schwerpunkt gewerblich/technischer Bereich
Erster Tag
07.00 Uhr
R 131
08.45 Uhr
Kantine
09.00 Uhr
Werkstatt
12.00 Uhr
Kantine
12.30 Uhr
Werkstatt
14.45 Uhr
R 121
15.30 Uhr
Begrüßung, Einteilung nach Elektro/Metall, Spindzuweisung, Einweisung
am Arbeitsplatz zur Praktischen Übung
Frühstück
Praktische Übung
Gespräch mit Auszubildenden verschiedener Ausbildungsplätze
Mittagessen
Praktische Übung
Vorbereitung der Dokumentation
Schichtende
Letzter Tag
07.00 Uhr
Werkstatt
08.45 Uhr
Kantine
09.00 Uhr
Werkstatt
13.00 Uhr
Zechenhaus
15.30 Uhr
Praktische Übung
Frühstück
Praktische Übung
abschließende Arbeiten
Mittagessen anschließend
Vorstellen der Ergebnisse des Lehrerbetriebspraktikums
Abschlussgespräch
Ende der Veranstaltung
Zur Abrundung des Wissens und um wirtschaftliche Fragestellungen hinreichend abklären zu können, wurden in einigen Bereichen auch Erkundungen während des Lehrerbetriebspraktikums durchgeführt.
- 140 -
Träger/Initiator
Ansprechpartner
Dauer
Einführungsveranstaltung
Schulamt, Einzelschule, Beirat Betriebe und Lehrer/ Nachmittag
Schule/Betrieb, AK
Lehrerin
SCHULEWIRTSCHAFT
Schulamt, Schule,
Betrieb oder Tagungshaus
Endgültige Festlegung und
Ausschreibung
Schulamt, Einzelschule, Beirat Träger der MaßSchule/Betrieb, AK
nahme
SCHULEWIRTSCHAFT
Schulamt, Schule,
Betrieb oder Tagungshaus
Vorbereitungstagung
Schulamt, Einzelschule, AK
SCHULEWIRTSCHAFT
Nachmittag
Endgültige Auswahl der Betriebe
Lehrer und Vertreter bis zu drei
der Betriebe
Tage
Betriebe mit Angeein Tag
bot
Information der Teilnehmer
und der Betriebe
Betriebe, Lehrerpraktikanten
Ort
Schule, Betrieb
Rundschreiben
Durchführung des Praktikums, Einsatzpläne
Zusätzliche Abendveranstaltung
jeweiliger Betrieb mit dem be- Lehrer und Vertreter individuell
teiligten Lehrer/Lehrerin
der Betriebe
AK SCHULEWIRTSCHAFT
Lehrer und Ausbilder 1 - 2 StunSchulamt, Berufsberatung
den
Nachbereitung
Schulamt, Einzelschule
Lehrer, später Betriebe
2 - 3 Nachmittage
Schule, Verbandsgebäude
Vorstellen der Ergebnisse
- für alle
- für Kollegien
diverse
Lehrerpraktikanten
individuell
diverse
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Betrieb
Verbandsgebäude,
BIZ, Betrieb
8.6 Struktur der Maßnahme im Überblick
Maßnahme
9. Wissenswertes rund ums Lehrerbetriebspraktikum
• Dauer der Praktika
Für Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Schulen sollen die Praktika bis zu
zwei Wochen dauern. Für Lehrkräfte an Berufskollegs ist eine Dauer bis zu vier Wochen vorgesehen. Die Praktika können auch in den Ferien durchgeführt werden.
Sonst sind die üblichen Zeiten zu nutzen, z.B. wenn Lehrkräfte nicht voll im Unterricht eingesetzt werden können (Schullandaufenthalt, Projektwoche, Schülerbetriebspraktika - soweit die Lehrkräfte keine eigenen Betreuungsverpflichtungen haben nach Schulentlassungen u.ä.).
• Beratungstätigkeit
Laut BASS 12 – 21 Nr. 4 ist Beraten neben Erziehen, Unterrichten und Beurteilen eine Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Dabei bezieht sich die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten auf die Bildungsangebote der
Schulen, auf Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlvorbereitung.
• Erlass zum Lehrerbetriebspraktikum
Siehe Runderlass „Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen
Oberstufe und im Berufskolleg“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 6.11.2007 (BASS 12-21) s. Erlass Seite 9ff.
• Genehmigung
Zuständig für Genehmigung des Lehrerbetriebspraktikums ist die Schulleiterin, der
Schulleiter. Zur Beratung kann die Schulaufsicht hinzugezogen werden.
• Musterbriefe
Musterbrief mit der Aufforderung zur Anmeldung zum Lehrerbetriebspraktikum
Formular zur Anmeldung zum Lehrerbetriebspraktikum
Musterbriefe siehe Seiten 78-86
• Personalaustausch
Der Erlass sieht vor, dass in der Zeit, in der Lehrkräfte in die Betriebe gehen, um ihr
Praktikum abzuleisten, Ausbildungsverantwortliche in der Schule unterrichten.
- 142 -
•
Praktikumsbetriebe
Damit der Lehrer während des Berufswahlreifeprozesses seine Schüler besser beraten kann, ist es sinnvoll, dass Lehrerbetriebspraktika möglichst in solchen Betrieben
abgeleistet werden, in denen auch die Schüler ihre Praktika durchführen oder in denen sie später einmal einen Ausbildungsplatz finden.
Lehrerinnen sollten dabei nach Möglichkeit auch nicht frauentypische Berufe kennen
lernen und damit sie ihre Beratungskompetenz hinsichtlich der Erschließung neuer
Berufsfelder erweitern.
• Reisekosten
Es stehen keine Mittel für Reisekosten zur Verfügung. Den Lehrkräften sollten deshalb höchstens vergleichbare Kosten wie beim Weg zur Schule entstehen.
• Versicherung
Praktika sind Dienstveranstaltungen mit Dienstunfallschutz.
• Vor- und Nachbereitung
Sinnvoll ist es, Praktika gründlich vor- und nach zubereiten. Dazu ist geeignete Unterstützung zu erfahren bei:
• den Beiräten „Schule und Beruf“ zum Schülerbetriebspraktikum,
• den Arbeitgeberverbänden, Industrie- Handels- und Handwerkskammern,
• der Berufsberatung der Arbeitsagenturen,
• den Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT
• und anderen zuständigen Stellen je nach regionaler Gegebenheit.
• Wer sollten an einem Praktikum teilnehmen?
Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufen I und II, die ihre Beratungskompetenz
beim Prozess der Berufswahlvorbereitung sowie bei der Aufarbeitung wirtschaftlicher
Fragestellungen im Fachunterricht erhöhen wollen.
- 143 -
Ansprechpartner SCHULEWIRTSCHAFT Nordrhein-Westfalen
Ahaus/Borken/
Coesfeld/Gronau
Ahlen
Altena/MittelLenne
Arnsberg
Beckum/Oelde
BergischGladbach
Verband: Unternehmensverband „Aktive Unternehmen im
Westmünsterland e.V.“
Ansprechpartnerin im Verband: Beate Zeineddine
Südlohner Weg 40
48703 Stadtlohn
Tel.: 02563/2073-0 Fax: 02563/2073-12
e-mail: mail@aiw.de
http://www.aiw.de
Verband: Verband Münsterländischer Metallindustrieller e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Dr. Elisabeth Poletti
Haus Sentmaring 7
48151 Münster
Tel.: 0251/237788-0 Fax: 0251/237788-9
e-mail: vmm@vmm-muenster.de
http://wwwvmm-muenster.de
Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V.
Ansprechpartner im Verband: Philipp Albert
Erich-Nörrenberg-Str. 1
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/ 8291 5 Fax: 02371/ 8291 91
e-mail: info@mav-net.de
http://www.mav-net.de
Verband: Unternehmensverband Westfalen-Mitte e.V.
Geschäftsstelle Arnsberg
Ansprechpartner im Verband: Klaus Bänsch
Goethestr. 28
59755 Arnsberg
Tel.: 02932/9718-0 Fax: 02932/9718-12
e-mail: info@uvwm.de
http://www.uvwm.de
Verband: Verband Münsterländischer Metallindustrieller e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Dr. Elisabeth Poletti
Haus Sentmaring 7
48151 Münster
Tel.: 0251/237788-0 Fax: 0251/237788-9
e-mail: vmm@vmm-muenster.de
http://wwwvmm-muenster.de
Verband: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Köln e.V.
Ansprechpartner im Verband: Dr. Meinolf E. Sprengelmeier
Herwarthstr. 18-20
50672 Köln
Tel.: 0221/ 57904-0 Fax: 0221/57904-22
e-mail: sprengelmeier@agvmetall-koeln.de
http://www.agvmetall-koeln.de
- 144 -
Bielefeld
Verband: Unternehmerverband der Metallindustrie Bielefeld e.V.
Ansprechpartner im Verband Dr. Werner Efing
Am Sparrenberg 8
33602 Bielefeld
Telefon 0521/9 64 87-0 Fax: 0521/96487-87
e-mail: info@unternehmerverband.de
http://www.unternehmerverband.de
Bocholt
Verband: UVRN-Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Elisabeth Schulte
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg
Tel.: 0203/99367-125 Fax: 0203/355714
e-mail: schulte@uvgruppe.de
http://www.uvgruppe.de
Bochum
Verband: Arbeitgeberverband der Eisen- und Metallindustrie f. Bochum
u. Umgebung e.V.
Ansprechpartner im Verband: Bernd Brucker
Königsallee 67
44789 Bochum
Tel.: 0234/58877-0 Fax: 0234/58877-70
e-mail: brucker@agv-metall.de
http://www.agv-metall.de und www.arbeitgeber-ruhr-lippe.de
Bonn
Verband: Arbeitgeberverband Bonn und Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner im Verband: Karl O. Schucht
Kekuléstraße 31
53115 Bonn
Tel.: 0228/201820 Fax: 0228/223361
e-mail: agv-bonn@metallnrw.de
Castrop-Rauxel Verband: Unternehmensverband der Metallindustrie für Dortmund und
Umgebung e.V.
Ansprechpartner im Verband: Michael Bartilla
Prinz-Friedrich-Karl-Straße14
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 952052-0 Fax: 0231/ 952052-60
e-mail: M.Bartilla@uv-do.de
http://www.uv-do.de
Detmold
Verband: Arbeitgeberverband Lippe e.V.
Fachgruppe Metall- und Elektro-Industrie
Ansprechpartner im Verband: Hans-Peter Hemmersbach
Arminstraße 11
32756 Detmold
Tel.: 05231/ 9385-0 Fax: 05231/ 9385-20
e-mail: info@agv-lippe.de
http://www.agv-lippe.de
Dortmund
Verband: Unternehmensverband der Metallindustrie für Dortmund und
Umgebung e.V.
Ansprechpartner im Verband: Michael Bartilla
Prinz-Friedrich-Karl-Straße14
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 952052-0 Fax: 0231/ 952052-60
e-mail: M.Bartilla@uv-do.de
http://www. uv-do.de
- 145 -
Düren
Verband: Vereinigte Industrieverbände von Düren, Jülich, Euskirchen
und Umgebung e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Daniela Dühr
Tivolistr. 76
52349 Düren
Tel.: 02421/ 4042-0 Fax: 02421/ 4042-25 oder 42068
e-mail: info@vivdueren.de
http://www.vivdueren.de und www.papiernachwuchs.de
Düsseldorf
Verband: Düsseldorfer Arbeitgeberverbände e.V.
Ansprechpartner im Verband: Christoph Sochart
Achenbachstr. 28
40237 Düsseldorf
Tel.: 0211/66908-12 Fax: 0211/66908- 30
e-mail: service@unternehmerschaft.de
http://www.unternehmerschaft.de
Verband: UVRN-Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Elisabeth Schulte
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg
Tel.: 0203/99367-125 Fax: 0203/355714
e-mail: schulte@uvgruppe.de
http://www.uvgruppe.de
Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Annette Tilsner
Körnerstraße 25
58095 Hagen
Tel.: 02331/9221-0 Fax: 02331/25499
e-mail: info@mav-hagen.de
http://www.mav-hagen.de
Verband: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektro-Industrie Köln
Ansprechpartner im Verband: Dr. Meinolf E. Sprengelmeier
Herwarthstr. 18-20
50672 Köln
Tel.: 0221/ 57904-0 Fax: 0221/57904-22
e-mail: sprengelmeier@agvmetall-koeln.de
http://www.agvmetall-koeln.de
Verband: Essener Unternemerverband e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Thorsten Amborst
Rolandstr. 9
45128 Essen
Tel.: 0201/ 82013-0 Fax: 0201/ 82013-13
e-mail: info@euv.de
http://www.euv.de
Verband: Vereinigte Industrieverbände von Düren, Jülich, Euskirchen
und Umgebung e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Daniela Dühr
Tivolistr. 76
52349 Düren
Tel.: 02421/ 4042-0 Fax: 02421/ 4042-25 oder 42068
e-mail: info@vivdueren.de
http://www.vivdueren.de und www.papiernachwuchs.de
Duisburg
Ennepetal
Erftkreis
Essen
Euskirchen
- 146 -
Gelsenkirchen
Verband: Arbeitgeberverbände Emscher-Lippe
Ansprechpartner im Verband: Dr. Christopher Schmitt
Zeppelinallee 51
45883 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/ 94504-40 Fax: 0209/ 94504-30
e-mail: info@arbeitgeber-emscher-lippe.de
http://www.arbeitgeber-ruhr.de
Gevelsberg
Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Annette Tilsner
Körnerstraße 25
58095 Hagen
Tel.: 02331/9221-0 Fax: 02331/25499
e-mail: info@mav-hagen.de
http://www.mav-hagen.de
Gütersloh
Verband: Unternehmerverband für den Kreis Gütersloh e.V.
Ansprechpartner im Verband: RA Burkhard Marcinkowski
Kirchstr. 17
33330 Gütersloh
Tel.: 05241/ 9875-0 Fax: 05241/ 9875-19
e-mail: info@uvgt.de
http://www.uvgt.de
Gummersbach Verband: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektro-Industrie Köln
Ansprechpartner im Verband: Dr. Meinolf E. Sprengelmeier
Herwarthstr. 18-20
50672 Köln
Tel.: 0221/ 57904-0 Fax: 0221/57904-22
e-mail: sprengelmeier@agvmetall-koeln.de
http://www.agvmetall-koeln.de
Hagen
Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Annette Tilsner
Körnerstraße 25
58095 Hagen
Tel.: 02331/9221-0 Fax: 02331/25499
e-mail: info@mav-hagen.de
http://www.mav-hagen.de
Hamm/Münster Verband: Bildungswerk Westfalen-Mitte e.V.
Lünen/Werne
Ansprechpartner im Verband: Peter Hammer
Marker Allee 90
59071 Hamm
Tel.: 02381/ 98085-0 Fax: 02381/ 880017
e-mail: info@uvwm.de
http://www.uvwm.de
Herford
Verband: Arbeitgeberverband Herford e.V.
Ansprechpartner im Verband: Wolfram Jacob
Mittelweg 28
32051 Herford
Tel.: 05221/ 9336-0 Fax: 05221/ 9336-19
e-mail: info@arbeitgeberverband-herford.de
http://www.arbeitgeberverband-herford.de
- 147 -
Hilden und
Haan
Verband: Düsseldorfer Arbeitgeberverbände e.V.
Ansprechpartner im Verband: Christoph Sochart
Achenbachstr. 28
40237 Düsseldorf
Tel.: 0211/66908-12 Fax: 0211/66908- 30
e-mail: service@unternehmerschaft.de
http://www.unternehmerschaft.de
Höxter
Verband: Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren,
Warburg und Höxter e.V.
Ansprechpartner im Verband: Annette Stratmann
Klingenderstr. 9-11
33100 Paderborn
Tel.: 05251/ 5215-5 Fax: 05251/ 5215-77
e-mail: info@agv-paderborn.de
www.agv-paderborn.de
Verband: Wirtschaftsvereinigung Steinfurt e.V.
Birkenallee 115-117
48432 Rheine
Tel.: 05971/66070 Fax: 05971/70148
e-mail: info@wvs-steinfurt.de
http://www.wvs-steinfurt.de
Verband: Vereinigte Industrieverbände von Düren, Jülich, Euskirchen
und Umgebung e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Daniela Dühr
Tivolistr. 76
52349 Düren
Tel.: 02421/ 4042-0 Fax: 02421/ 4042-25 oder 42068
e-mail: info@vivdueren.de
http://www.vivdueren.de und www.papiernachwuchs.de
Verband: Unternehmerschaft Niederrhein
Ansprechpartner im Verband: Astrid Holzhausen
Ostwall 227
47798 Krefeld
Tel.: 02151/ 6270-19 Fax: 02151/ 6270-40
e-mail: info@unternehmerschaft-niederrhein.de
http://www.unternehmerschaft-niederrhein.de
Verband: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektro-Industrie Köln
Ansprechpartner im Verband: Dr. Meinolf E. Sprengelmeier
Herwarthstr. 18-20
50672 Köln
Tel.: 0221/ 57904-0 Fax: 0221/57904-22
e-mail: sprengelmeier@agvmetall-koeln.de
http://www.agvmetall-koeln.de
Verband: Unternehmerschaft Niederrhein
Ansprechpartner im Verband: Astrid Holzhausen
Ostwall 227
47798 Krefeld
Tel.: 02151/ 627019 Fax: 02151/ 627040
e-mail: info@unternehmerschaft-niederrhein.de
http://www.unternehmerschaft-niederrhein.de
Ibbenbüren
Jülich
Kleve
Köln
Krefeld
- 148 -
Leverkusen/
Opladen
Lippstadt
Lüdenscheid
Lünen
Menden
Meschede/
Brilon
Verband: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie RheinWupper e.V.
Ansprechpartner im Verband: Volker Sailer
Rennbaumstr. 75
51379 Leverkusen
Tel: 02171/ 7392-28 Fax: 02171/ 7392-11
e-mail: info@vbu-net.de
http://www.vbu-net.de
Verband: Unternehmensverband Westfalen-Mitte e.V.
Geschäftsstelle Arnsberg
Ansprechpartner im Verband: Klaus Bänsch
Goethestr. 28
59755 Arnsberg
Tel.: 02932/9718-0 Fax: 02932/9718-12
e-mail: info@uvwm.de
http://www.uvwm.de
Verband: Arbeitgeberverband der Metall und Elektro-Industrie
Lüdenscheid e.V.
Ansprechpartner im Verband: Karl-Friedrich Waffel
Staberger Str. 5
58511 Lüdenscheid
Tel.: 02351/ 9088-0 Fax: 02351/ 9088-90
e-mail: post@agv-de
http://www.agv.de
Verband: Unternehmensverband der Metallindustrie für Dortmund und
Umgebung e.V.
Ansprechpartner im Verband: Michael Bartilla
Prinz-Friedrich-Karl-Straße14
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 952052-0 Fax: 0231/ 952052-60
e-mail: M.Bartilla@uv-do.de
http://www.uv-do.de
Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V.
Ansprechpartner im Verband: Philipp Albert
Erich-Nörrenberg-Str. 1
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/ 8291-5 Fax: 02371/ 8291-91
e-mail: info@mav-net.de
http://www.mav-net.de
Verband: Unternehmensverband Westfalen-Mitte e.V.
Geschäftsstelle Arnsberg
Ansprechpartner im Verband: Klaus Bänsch
Goethestr. 28
59755 Arnsberg
Tel.: 02932/9718-0 Fax: 02932/9718-12
e-mail: info@uvwm.de
http://www.uvwm.de
- 149 -
Mettmann/
Wülfrath
Minden
Mönchengladbach
Mülheim
Münster
Neuss
Niederberg
Verband: Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V.-VBU
Ansprechpartner im Verband: Jürgen Steidel
Wettinerstr. 11
42287 Wuppertal
Tel.:0202/2580-0 Fax: 0202/ 2580-258
e-mail: info@vbu-net.de
http://www.vbu-net.de
Verband: Arbeitgeberverband Minden-Lübbecke e.V.
Ansprechpartner im Verband: Willi Schäfer
Pöttcherstraße 10
32423 Minden
Tel.: 0571/ 82820-0 Fax: 0571/ 85194
e-mail: info@agv-minden.de
http://www.agv-minden.de
Verband: Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V-VBU
Ansprechpartner im Verband: Jürgen Steidel
Wettinerstr. 11
42287 Wuppertal
Tel.: 0202/2580-0 Fax: 0202/ 2580-258
e-mail: info@vbu-net.de
http://www.vbu-net.de
Verband: UVRN-Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Elisabeth Schulte
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg
Tel.: 0203/99367-125 Fax: 0203/355714
e-mail: schulte@uvgruppe.de
http://www.uvgruppe.de
Verband: Verband Münsterländischer Metallindustrieller e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Dr. Elisabeth Poletti
Haus Sentmaring 7
48151 Münster
Tel.: 0251/237788-0 Fax: 0251/237788-9
e-mail: vmm@vmm-muenster.de
http://wwwvmm-muenster.de
Verband: Unternehmerschaft Niederrhein
Ansprechpartner im Verband: Astrid Holzhausen
Ostwall 227
47798 Krefeld
Tel.: 02151/ 627019 Fax: 02151/ 627040
e-mail: info@unternehmerschaft-niederrhein.de
http://www.unternehmerschaft-niederrhein.de
Verband: Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V-VBU
Ansprechpartner im Verband: Jürgen Steidel
Wettinerstr. 11
42287 Wuppertal
Tel.: 0202/2580-0 Fax: 0202/ 2580-258
e-mail: info@vbu-net.de
http://www.vbu-net.de
- 150 -
Oberhausen
Olpe
Verband: UVRN-Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Elisabeth Schulte
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg
Tel.: 0203/99367-125 Fax: 0203/355714
e-mail: schulte@uvgruppe.de
http://www.uvgruppe.de
Verband: Arbeitgeberverband für den Kreis Olpe e.V.
Ansprechpartner im Verband: Stephan Stracke
Seminarstraße 36
57462 Olpe
Tel.: 02761/ 9664-0 Fax: 02761/ 9664-70
e-mail: info@agvolpe.de
http://www.suedwestfalen.de/AGVOlpe
Paderborn
Verband: Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren,
Warburg und Höxter e.V.
Ansprechpartner im Verband: Annette Stratmann
Klingenderstr. 9-11
33100 Paderborn
Tel.: 05251/ 5215-5 Fax: 05251/ 5215-77
e-mail: info@agv-paderborn.de
www.agv-paderborn.de
Ratingen
Verband: Unternehmensverband Ratingen e.V.
Ansprechpartner im Verband: Dr. Axel Mauersberger
Dechenstr. 3
40878 Ratingen
Tel.: 02102/847878 Fax: 02102/847880
e-mail: uv-ratingen@unternehmensverband.com
http://www.unternehmensverband.com
Recklinghausen Verband: Arbeitgeberverbände Emscher-Lippe
Ansprechpartner im Verband: Dr. Christopher Schmitt
Zeppelinallee 51
45883 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/ 94504-40 Fax: 0209/ 94504-30
e-mail: info@arbeitgeber-emscher-lippe.de
http://www.arbeitgeber-ruhr.de
Remscheid
Verband: Arbeitgeber-Verband von Remscheid und Umgebung e.V.
Ansprechpartner im Verband: Markus von Dreusche
Elberfelder Str. 77
42853 Remscheid
Tel.: 02191/438-40 Fax: 02191/438-64
e-mail: info@arbeitgeber-rs.de
http://www.arbeitgeber-rs.de
Rheine
Verband: Wirtschaftsvereinigung Steinfurt e.V.
Birkenallee 115-117
48432 Rheine
Tel.: 05971/66070 Fax: 05971/70148
e-mail: info@wvs-steinfurt.de
http://www.wvs-steinfurt.de
- 151 -
Schwelm
Schwerte
Siegen und
Siegerland
Soest
Solingen
Steinfurt
Unna
Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Annette Tilsner
Körnerstr. 25
58095 Hagen
Tel.: 02331/9221-0 Fax: 02331/25499
e-mail: info@mav-hagen.de
http://www.mav-hagen.de
Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V.
Ansprechpartner im Verband: Philipp Albert
Erich-Nörrenberg-Str. 1
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/ 8291-5 Fax: 02371/ 8291-91
e-mail: info@mav-net.de
http://www.mav-net.de
Verband: Unternehmerschaft Siegen-Wittenstein
Ansprechpartner im Verband: Helmut Hofmann
Spandauer Str. 25
57072 Siegen
Tel.: 0271/ 230430 Fax: 0271/ 2316948
e-mail: vdsm@arbeitgeberverbaende.de
http://www.arbeitgeberverbaende.de
Verband: Unternehmensverband Westfalen-Mitte e.V.
Geschäftsstelle Arnsberg
Ansprechpartner im Verband: Klaus Bänsch
Goethestr. 28
59755 Arnsberg
Tel.: 02932/9718-0 Fax: 02932/9718-12
e-mail: info@uvwm.de
http://www.uvwm.de
Verband: Arbeitgeberverband Solingen e.V.
Ansprechpartner im Verband: Hans-Peter Pollmann
Neuenhofer Str. 24
42657 Solingen
Tel.: 0212/8801-0 Fax: 0212/880135
e-mail: info@agvsolingen.de
http://www.agvsolingen.de
Verband: Wirtschaftsvereinigung Steinfurt e.V.
Birkenallee 115-117
48432 Rheine
Tel.: 05971/66070 Fax: 05971/70148
e-mail: info@wvs-steinfurt.de
http://www.wvs-steinfurt.de
Verband: Bildungswerk Westfalen-Mitte e.V.
Ansprechpartner im Verband: Peter Hammer
Marker Allee 90
59071 Hamm
Tel.: 02381/ 98085-0 Fax: 02381/ 880017
e-mail: info@uvwm.de
http://www.uvwm.de
- 152 -
Velbert/
Heiligenhaus
Wesel
linksrheinisch
Wesel
rechtsrheinisch
Witten
Wittgenstein
Wuppertal
Verband: Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V.-VBU
Ansprechpartner im Verband: Jürgen Steidel
Wettinerstr. 11
42287 Wuppertal
Tel.:0202/2580-0 Fax: 0202/ 2580-258
e-mail: info@vbu-net.de
http://www.vbu-net.de
Verband: Unternehmerschaft Niederrhein
Ansprechpartner im Verband: Astrid Holzhausen
Ostwall 227
47798 Krefeld
Tel.: 02151/ 6270-19 Fax: 02151/ 6270-40
e-mail: info@unternehmerschaft-niederrhein.de
http://www.unternehmerschaft-niederrhein.de
Verband: UVRN-Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Elisabeth Schulte
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg
Tel.: 0203/99367-125 Fax: 0203/355714
e-mail: schulte@uvgruppe.de
http://www.uvgruppe.de
Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V.
Ansprechpartnerin im Verband: Annette Tilsner
Körnerstr. 25
58095 Hagen
Tel.: 02331/9221-0 Fax: 02331/25499
e-mail: info@mav-hagen.de
http://www.mav-hagen.de
Verband: Unternehmerschaft Siegen-Wittenstein
Ansprechpartner im Verband: Helmut Hofmann
Spandauer Str. 25
57072 Siegen
Tel.: 0271/ 230430 Fax: 0271/ 2316948
e-mail: vdsm@arbeitgeberverbaende.de
http://www.arbeitgeberverbaende.de
Verband: Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V.-VBU
Ansprechpartner im Verband: Jürgen Steidel
Wettinerstr. 11
42287 Wuppertal
Tel.:0202/2580-0 Fax: 0202/ 2580-258
e-mail: info@vbu-net.de
http://www.vbu-net.de
- 153 -
SCHULEWIRTSCHAFT Publikationen
Die Veröffentlichungen der Landesarbeitsarbeitsgemeinschaft können Sie
kostenlos anfordern bei der:
Landesarbeitsarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT
Nordrhein-Westfalen
Uerdinger Straße 58 - 62
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/4573-246
Fax: 0211/4573-144
http://www.bildungswerk-nrw.de/sw.html
E-Mail: ebert@bildungswerk-nrw.de
Die „Weiße Reihe SCHULEWIRTSCHAFT“ ist eine jährlich erscheinende Publikation zur Dokumentation des Erfahrungsaustausches SCHULEWIRTSCHAFT Nordrhein-Westfalen. Neben dem Jahresbericht über die Aktivitäten des Studienkreises SCHULEWIRTSCHAFT und der regionalen Arbeitskreise enthält jedes Heft
Beiträge zu aktuellen Themen aus Schule, Bildungspolitik und Wirtschaft.
Heft 32
Schwerpunkt: Keine Gewalt in der Schule
(1993)
Heft 33
Schwerpunkt: Autonomie von Schule
(1994)
Heft 34
Schwerpunkt: Zukunft der Schule
(1995)
Heft 36
Schwerpunkt: Zum Stand der wirtschaftlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Bildung in NRW
(1997)
Heft 37
Schwerpunkt: Qualitätssicherung an allgemein bildenden Schulen
(1999)
Heft 38
Schwerpunkt: Lernen mit neuen Medien
(2000)
- 154 -
Heft 39
Schwerpunkt: Wertschätzung der Naturwissenschaften
(2001)
Heft 40
Schwerpunkt: Das europäische Jahr der Sprachen
(2002)
Heft 41
Schwerpunkt: SCHULEWIRTSCHAFT AKTIVITÄTEN 2001/2002
(2003)
Heft 42
Schwerpunkt: Das Jahr der Technik
(2004)
Die „Sonderreihe des Studienkreises SCHULEWIRTSCHAFT NordrheinWestfalen“ umfasst praxisorientierte Unterrichtshilfen, die von Schulpraktikern
erarbeitet worden sind.
Die Hefte enthalten Anregungen für die Unterrichtsgestaltung, bieten methodische Hinweise und Hintergrundinformationen an und stellen beispielhaft Unterrichtsmodelle vor.
Heft 20
Berufswahlvorbereitung in der Hauptschule
1994, 2. Auflage, 84 Seiten
Heft 21
Kooperation Schule/Betrieb
1995, 38 Seiten
Heft 22
Schlüsselqualifikationen und Unterrichtsmethoden
1996, 55 Seiten
Heft 23
Realschule: Bewährtes bewahren - Neues entwickeln
1997, 231 Seiten
Heft 24
Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer
2009, 158 Seiten
Heft 25
Realschule im Spektrum von Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik und
Ökonomie
2002, 143 Seiten
- 155 -
Heft 26
LERNORTKOOPERATIONEN: Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen
2004, 70 Seiten
Heft 27
Schnupperstudium, Studieren vor dem Studium und Duale Studiengänge
2004, 61 Seiten
Heft 30
Projekte SCHULEWIRTSCHAFT in NRW
2008, 74 Seiten
WAS IST SCHULEWIRTSCHAFT?
Selbstdarstellungsflyer
2008, 4 Seiten
2 x jährlich erscheinen die KURZMITTEILUNGEN der Landesarbeitsgemeinschaft
SCHULEWIRTSCHAFT Nordrhein-Westfalen. Sie geben in komprimierter Form
Auskunft über die wichtigsten Entwicklungen in den Bereichen Schule und Wirtschaft.
Sie informieren über Veranstaltungen der Arbeitskreise, enthalten eine Übersicht
über die Lehrerfortbildungsveranstaltungen und geben Literatur-Empfehlungen
sowie Hinweise auf neue AV-Medien.
SONDERDRUCKE
Betriebserkundungen - Merkblatt für Betriebe
2006, 4 Seiten
Das Merkblatt gibt Hinweise zur betrieblichen Vorbereitung und Durchführung
von Schülerbetriebserkundungen.
Das Lehrerbetriebspraktikum - Merkblatt für Betriebe und Schulen
Das Merkblatt gibt Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
von Lehrerbetriebspraktika.
2006, 6 Seiten
Schule braucht Wirtschaft – die Schüler brauchen Sie! Experten im Unterricht
Das Merkblatt gibt Wirtschaftsvertretern Hinweise wie sie als „Experten im Unterricht“ die Schulwelt enger mit der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu verzahnen
können
2005, 6 Seiten
Wirtschaftliche Bildung
Globalisierung – ein facettenreiches Unterrichtsthema (2001)
- 156 -
Ökonomische Bildung an Schulen - Schwerpunkt Realschulen
Zur Stärkung der wirtschaftlichen Bildung in der Realschule haben die Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft
SCHULEWIRTSCHAFT zusammen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und den Bezirksregierungen des Landes NRW das Projekt „Wirtschaftliche Bildung in der Realschule“ durchgeführt.
Im Wahlpflichtbereich des Faches Sozialwissenschaften wurde vom 8. bis zum
10. Schuljahr der Anteil des Bereichs Wirtschaft von 33 % auf 50 % erhöht.
Die Ergebnisse liegen nun vor und sind dazu geeignet, den sozialwissenschaftlichen Unterricht unter Einbeziehung der Rahmenvorgabe „Ökonomische Bildung
in der Sekundarstufe I“ weiter zu entwickeln.
Vier Teile
• Lehrerbuch Grundlagen der Ökonomie (Endfassung Mai 2006)
• Glossar (Endfassung Mai 2006)
• Kompetenzdefinition (Endfassung Mai 2006)
• Klausuren, (Endfassung Mai 2006)
als download unter: http://www.bildungswerk-nrw.de/sw.html aktuelles.
Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft (1998) (Sek. II), 437 Seiten
Staat und Wirtschaft – Computergestütztes Planspiel für die Sekundarstufe I
2009, 68 Seiten, Abgabe gegen eine Schutzgebühr 25 €
EIS Computergestütztes Planspiel für die Sekundarstufe II
2009, CD-Rom, Abgabe gegen eine Schutzgebühr 35 €
Dieter Peters, Horst Wollenweber (Hrsg.)
Schulprogramm Realschule - Bausteine – CD-Rom
2. Auflage 2000
„MINT-Bildung NRW - MINT-Projekte vom Kindergarten bis zur gymnasialen
Oberstufe“, 2007, 12 Seiten
„MINT-EC NRW – Mathematisch-naturwissenschaftliche Excellence-Center an
Schulen in Nordrhein-Westfalen“, 2007, 56 Seiten
www.mint-nrw.de
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Zusammenarbeit SCHULEWIRTSCHAFT NRW
Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Nordrhein-Westfalen
Dr. Bernd Baasner
Dr. Hans-Jürgen Forst
Dr. Hans Graf
Prof. Dr. Karl-Hans Hartwig
Dr. Adalbert Kitsche
Uerdinger Str. 58-62
Renate Loos
40474 Düsseldorf
0211/ 4573 246
Dieter Peters
Friedhelm Schütze
Fax 0211/ 4573 144
Geschäftsführerin:
E-Mail: ebert@bildungswerk-nrw.de
Dr. Gudrun Ramthun
www.bildungswerk-nrw.de
Arbeitsgruppe Lehrerbildung/Wirtschaft
Dr. Werner A. Halver
Arbeitsgruppe Grundschulen/Hauptschulen
H.-Erhard Wodara
Arbeitsgruppe Gymnasien
Dr. Hans Graf
Arbeitsgruppe Realschulen
Heribert Brabeck
Arbeitsgruppe Gesamtschulen
Gerd Schäfers
Arbeitsgruppe Förderschulen
Uwe Schwarz
Arbeitsgruppe Berufkollegs
Ulrich Manfraß
Arbeitsgruppe Betriebserkundung/Betriebspraktikum/Berufswahlvorbereitung
Dr. Gudrun Ramthun
Arbeitsgruppe Didaktik/Ökonomie/Planspiele
Dr. Dietmar Ochs
Arbeitsgruppe Europa
Gerrit B. van der Glas
Arbeitsgruppe Neue Medien
Achim Bahrenberg
Arbeitsgruppe Kooperationen Schule - Unternehmen
Dr. Gudrun Ramthun/Hartmut Schmitz
Arbeitsgruppe Technikgeschichte
Dr. F. J. Becker
Arbeitsgruppe Technik
Dr. Peter Janßen
Arbeitsgruppe Schul- und Unterrichtsentwicklung
Gabriele Cwik
Verein zur Förderung von Methodenkompetenz in der sozioökonomischen Bildung e.V.
Claus Johannsen/Ulrich Linn
MINT- (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) Bildung
www.mint-nrw.de
Beate Gathen/Dr. Heike Hunecke
Ruhrforschungszentrum (RFZ)
0211/ 4573 240
Schülerfirmen / JUNIOR
E-Mail: gathen@bildungswerk-nrw.de
Beate Gathen
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Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT NRW
Ahaus/Borken/Coesfeld/Gronau
Klaus Harpering
Wolfgang Reinert
Bochum
(Haupt-/Realschulen)
Gisela Leuer
Ahlen
Alois Nühse
Bochum
(Gymnasien)
Oliver Bauer
Altena/Mittel-Lenne
Konrad Pewny
Bonn
Dr. Susanne Nowak
Arnsberg
Ingo Maschoty
Castrop-Rauxel
(Gymnasien)
Irene Birth-Steinkamp
Heinrich Küch
Detmold
(Kreis Lippe)
Klaus Weise
Beckum/Oelde
(Hauptschulen)
Heiner Hüffer
Bergisch Gladbach
Brigitte Fröling
Bielefeld
(Hauptschulen)
Jürgen Hollmann
Bielefeld
(Gesamtschulen)
Elsbeth Theopold-Doose
Bielefeld
(Realschulen)
Hella Schäfer-Hofmeister
Annette Goldbecker-Minner
Bielefeld
(Gymnaisen)
Ursula Reinartz
Bielefeld
(Berufskollegs)
Ekkehard Decker
Bocholt
Eberhard Kleiner
Düsseldorf
(Haupt- und Gesamtschulen)
Klaus-Peter Vogel
Düsseldorf
(Realschulen)
Peter Kielmann
Gummersbach
Jürgen Löwy
Köln
Veronika Heck
Mönchengladbach
Birgit Battenstein
Rhein-Erft-Kreis
Hedwig Imhoff
Witten
(Hauptschulen)
Klaus-Dieter Obst
Hagen
(Hauptschulen)
Regina Block
Mülheim
Helmut Weinreich
Rhein-Sieg-Kreis
Anita Pütz
Witten
(Gymnasien)
Dorothea Eckardt
Düsseldorf
(Gymnasien)
Konrad Großmann
Düsseldorf
(gewerbl. Berufskollegs)
Dirk Wächter
Hamm/Unna
Heinz Steden
Köln
(Haushaltslehre/
Wirtschaft)
Ilona Ellekotten
Krefeld
Dr. Werner Vollmer
Münster
Wuppertal
(Haupt- u. Förderschulen)
Wolfgang Sieben
Wuppertal
(Realschulen)
Inge Ihlefeldt
Düsseldorf
(kaufm. Berufskollegs)
Michael Westhoff
Hamm/Münster
(Gymnasien)
Norbert Schämann
Manfred Trost
Hamm/Unna/
Lünen/ Werne
(Berufskollegs)
Klaus Bökamp
Leverkusen/
Opladen
Hermann J. Sengfelder
Neuss
Ernst Bizer
Schwelm
Wolfgang Herberg
Wolfgang Thomas
Schwerte
Christoph Willemsen
Leverkusen
(Gymnasien/
Berufskollegs)
Peter Vogdt-Tillmann
Niederberg
Wolfgang Lindemann
Reinhard Schulze Neuhoff
Siegen/Wittgenstein
Frank Keppler
Fritz Korte
Wuppertal
(Gymnasien)
Detlef Appenzeller
Wuppertal
(gewerbl. Berufskollegs)
Volker Lieb
Wuppertal
(kaufm. Berufskollegs)
Heimo Rischbieter
G. Weleda
Dortmund
(Hauptschulen)
Horst Schumann
Dortmund/Lünen/Unna
(Gesamtschulen)
Heinrich Jost
Duisburg
Wolfgang Reuter
Burkhard Siewert
Ennepetal
(Hauptschulen)
Wolfgang Herberg
Hamm
(Realschulen)
Wolfgang Pumpat
Herford
Hans Kornblum
Lippstadt
Reinhard Schmal
Oberhausen
Helmut Weinreich
Soest
Dirk Hesse
Lüdenscheid
Wilfried Roth
Olpe
Günter Arns
Solingen
Winfried Schwarzkopf
Dortmund
(Realschulen)
Jörg Skubinn
Dortmund
(Gymnasien)
Joachim Schulz
Essen
Frank Bronst
Hilden/Haan/
Erkrath/Langenfeld
Markus Helf
Höxter
Meinolf Hagen
Lünen
(Gymnasien)
Hans-Jürgen Korn
Menden
Günter Kirschbaum
Paderborn
Joachim Tepel
Ratingen
Michael Kreft
Steinfurt
(Berufskollegs)
Oliver Keller
Steinfurt
Ludger Wolters
Düren/Jülich/Euskirchen - Sek. I
Doris Königshoven
Düren/Jülich/EusKirchen - Sek. II
Volker Lehmann
Josef Vahsen
Düsseldorf
(Grundschulen)
Martina Nussbaum
Gelsenkirchen
Gerd Dombrowski
Ibbenbüren
Bernd Udo Seiffarth
Meschede/Brilon
Winfried Dickel
Recklinghausen
Klaus Mrozek
Gevelsberg
(Gymnasien)
Jürgen Hein
Iserlohn
Philipp Albert
Mettmann/
Wülfrath
Mechtild Engels
Remscheid
Jürgen W. Müchler
Gütersloh
Dr. Karlbernhard Jasper
Kleve
Trude Ulrichs
Minden
Harald Steinmetz
Rheine
Ludger Wolters
Gelsenkirchen/
Recklinghausen
(Gymnasien)
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Warendorf
Hiltrud Winter
Friedhelm Hempelmann
Wesel
(linksrheinisch)
Brigitte Windeln
Wesel
(rechtsrheinisch)
Christa Banisch
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