Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag in DM
Transcription
Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag in DM
Hausverwaltung Schmid OHG Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag in DM Viele Mietverträge enthalten Klauseln, wonach Mieter in bestimmtem Umfang für Reparaturen aufkommen müssen. Oft ist der Grenzbetrag noch in DM angegeben und muss dann noch umständlich in Euro umgerechnet werden. Kosten für Reparaturen steigen zudem Jahr für Jahr. Vor 10 Jahren kostete eine Reparatur der WC-Spülvorrichtung noch 80 DM, also umgerechnet 40,90 Euro. Aus und vorbei - dafür beseitigt ein Handwerker den Fehler heute nicht mehr. Findet nun eine solche alte Klausel Anwendung, muss ein Mieter praktisch für nichts mehr aufkommen. Denn Mieter müssen nur zahlen, wenn die komplette Reparatur durch den in der Kleinreparaturklausel festgelegten Betrag abgedeckt ist. Zur Zahlung eines Eigenanteils verpflichten diese Klauseln nicht. Die Miete können Sie als Vermieter auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Aber: Eine Anpassung der Kleinreparaturklauseln hat der Gesetzgeber zum Leidwesen von den Vermietern nicht vorgesehen! Ich glaube fast, da hat noch kaum mal jemand drüber nachgedacht - der Gesetzgeber jedenfalls nicht. Ich finde: Es ist höchste Zeit dafür! http://www.hausverwaltung-schmid.de Powered by Joomla! Generiert: 16 January, 2017, 02:53