Merkblatt Passantrag Deutsch
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Merkblatt Passantrag Deutsch
Stand: April 2013 Merkblatt Passantrag Deutsche Staatsangehörige können auf Antrag einen Pass erhalten. Vorrangig wird der biometrische Pass (ePass) ausgestellt. Für Kinder unter 12 Jahren gibt es die Option, einen Kinderreisepass auszustellen. In dringenden Fällen kommen vorläufiger Pass und Reiseausweis als Passersatz in Frage (siehe auch Merkblatt Passverlust). Die Ausstellung des ePasses nimmt ca. vier Wochen in Anspruch, die Ausstellung eines vorläufigen Passes und eines Kinderreisepasses zwischen ein und fünf Arbeitstagen. Bitte beachten Sie, dass bei vorläufigen Pässen und Kinderreisepässen für die Einreise in die USA ein Visum verlangt wird. Hinweis: Am Haupteingang der Botschaft werden sämtliche Personen, die das Gebäude betreten möchten, dazu aufgefordert, ein Ausweispapier zu hinterlegen. Bitte prüfen Sie vorab, welche Ausweispapiere Sie für Ihre Angelegenheiten in der Botschaft benötigen, damit gegebenenfalls ein anderer Nachweis Ihrer Identität im Eingangsbereich verbleiben kann. Bitte beachten Sie auch, dass nur bis 11.00 Uhr eingelassen wird. Kommen Sie daher bitte rechtzeitig. Der Antragsteller muss zur Passbeantragung persönlich vorsprechen. Bei minderjährigen Antragstellern müssen grundsätzlich die Sorgeberechtigten und der Antragsteller vorsprechen. Checkliste für den Passantrag vollständig ausgefülltes Antragsformular zwei biometrietaugliche Passfotos der Größe 4,5 x 3,5 cm* Nachweise Die Nachweise müssen im Original vorgelegt werden, die nach Überprüfung zurückgegeben werden. Bitte fertigen Sie von allen vorgelegten Dokumenten eine Kopie, die bei der Botschaft verbleibt. Ausländische, d.h. alle nicht deutschen Urkunden, sollten mit der Haager Apostille versehen sein bzw. einen Legalisationsvermerk der zuständigen Deutschen Botschaft tragen. Urkunden bzw. Apostillen sollten nicht älter als sechs Monate sein. Eine Liste mit Adressen der für die Vorlegalisation bzw. das Apostilleverfahren zuständigen ecuadorianischen Behörden sind bei der Botschaft erhältlich. Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. alter deutscher Reisepass, Staatsangehörigkeitsausweis, Heiratsurkunde und deutscher Pass eines Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes) Geburtsurkunde** und gegebenenfalls Nachweis bei ev. Namensänderung bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem deutschen Familienbuch Kopie des aktuellen/zuletzt abgelaufenen deutschen Reisepasses Cédula bei Antragstellern, sofern sie nicht die ecuadorianische Staatsangehörigkeit 2 besitzen: Censo bzw. Nachweis der Aufenthaltsberechtigung für Ecuador Wenn Sie Wohnsitz in Deutschland hatten: Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort Bei minderjährigen Antragstellern: aktuelle Reisepässe der Sorgeberechtigten; Nachweis, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht ausübt (z.B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils) * Informationen zur Biometrietauglichkeit von Passfotos finden Sie auf Seite 2. ** Soweit der Antragsteller noch keinen Namen für den deutschen Rechtsbereich führt, ist eine Namenserklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt abzugeben. Dies kann über die Botschaft Quito erfolgen. Gebühren der Botschaft Die Gebühren werden bei Antragstellung zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft in USDollar bar erhoben. Wohnsitz in Ecuador Wohnsitz in einem anderen Land ePass für Antragsteller unter 24 Jahre 58,50 Euro 96 Euro (Gültigkeitsdauer des Passes 6 Jahre) ePass für Antragsteller ab 24 Jahre 80 Euro 139 Euro (Gültigkeitsdauer des Passes 10 Jahre) Vorläufiger Pass (gültig für max. ein 39 Euro 65 Euro Jahr) Kinderreisepass (Gültigkeitsdauer des Passes max. 6 Jahre, verlängerbar bis max. zum 12. Geburtstag ) 26 Euro 39 Euro Reiseausweis zur Rückkehr 21 Euro 21 Euro Zusatzleistungen • ePass mit 48 Seiten (statt normalerweise 32 Seiten): zusätzlich 22 Euro • ePass im Expressverfahren (Dauer ca. zwei Wochen): zusätzlich 32 Euro Biometrietauglichkeit – konkrete Anforderungen an Ihre Passfotos • Format: 35 * 45 mm, Gesichtshöhe 32 – 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz • Kopfhaltung gerade, frontal, Nase auf der vertikalen Mittellinie des Bildes, neutraler Gesichtsausdruck und geschlossene Lippen; bitte keine Kopfbedeckung • Augen auf gleicher Höhe, offen und deutlich sichtbar (besonders bei Brillenträgern!), Augenhöhe: 22-32 mm (Erwachsene), 18-32 mm (Kinder) • Fotoqualität scharf und kontrastreich, gleichmäßige Ausleuchtung ohne Schatten • weißer Hintergrund • natürliche Farben, keine Beschädigungen, Verunreinigungen am Foto Eine Fototafel mit Beispielbildern zu den Kriterien können Sie in der Rechts- und Konsularabteilung im Aushang sehen bzw. auf der Webseite der Botschaft abrufen 3 (www.quito.diplo.de -> Informationen für deutsche Staatsangehörige -> Passausstellung). Die Botschaft prüft vor Annahme eines Passantrags anhand einer Schablone diese Kriterien. Um eine Zurückweisung Ihrer Fotos zu vermeiden, achten Sie bitte bei der Aufnahme darauf, dass das Fotogeschäft die Kriterien einhält. Die Botschaft hat folgenden Fotogeschäften eine spanischsprachige Version der Überprüfungsschablone zur Verfügung gestellt: Digital Photo Express Tel: 2924-198 · Quicentro, 1.Stock, zur Shyris-Str. gelegen (in Fußnähe der Botschaft) · El Jardín (nur nachmittags und mit Termin) In Guayaquil können Sie zu folgendem Fotogeschäft gehen: TOMMY COLOR, Av. Las Lomas 439 A y calle Sexta, Telefon: 04 2 385-859 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag : 08:30-20:00 Samstag: 09:00-18:00