Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses
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Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses
Stand: Januar 2013 Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses / Personalausweises Zur Beantragung eines neuen Reisepasses, Kinderreisepasses oder Personalausweises ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Dies gilt auch für Kinder und Babys. Für alle minderjährigen Antragsteller müssen die sorgeberechtigten Eltern mit unterschreiben. Sollte ein Elternteil nicht anwesend sein, ist dessen schriftliche Zustimmung, mit beglaubigter Unterschrift, und eine Kopie seines gültigen Passes/Ausweises mit vorzulegen. Anschrift der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Belgrad: Bircaninova 19a, 11000 Belgrad Telefon: Fax: e-mail: +381 11 3064 400 +381 11 3064 402 germcons@sbb.rs Öffnungszeiten für Pass- und Ausweiskunden: Mo – Fr 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (alle Dokumente im Original und in Kopie): • Vollständig und leserlich ausgefüllter Antrag - das Antragsformular finden Sie unter http://www.konsularinfo.diplo.de/passantrag • zwei aktuelle biometrische Lichtbilder • bisherigen deutschen Pass oder Personalausweis • Geburts- oder Abstammungsurkunde (falls aus Serbien oder einem anderen, nicht deutschsprachigen Geburtsland, internationale Urkunde) • serbische Aufenthaltserlaubnis • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie in der Vergangenheit in Deutschland gewohnt haben) Falls Sie bei Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und/oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen: • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde -2• Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde Falls Sie verheiratet sind oder waren: • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls aus Serbien oder einem anderen, nicht deutschsprachigen Land, internationale Urkunde) • Scheidungsurteil (ggf. mit Übersetzung) • ggf. Bescheinigung über die Namensführung Für minderjährige Antragsteller zusätzlich: • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern • falls Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet: Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls aus Serbien oder einem anderen, nicht deutschsprachigen Land, internationale Urkunde) • falls Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet:Vaterschaftsanerkennung / ggf. Nachweise zur Namensführung des Kindes (ggf. mit Übersetzungen) • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils (ggf. mit Übersetzungen) Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden: • Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Rechts- und Konsularabteilung in Verbindung um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann sich die Bearbeitungsdauer des Passantrages verlängern. • Ist Ihr Kind in Serbien geboren, und Sie möchten die Geburt auch in Deutschland beurkunden? Bitte vereinbaren Sie einen Termin, da evtl. auch eine Erklärung zur Namensführung des Kindes von den Eltern abgegeben werden muss. Die Gebühren sind bei Antragstellung in Dinar zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft zu zahlen. -3Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten) € 80,00 Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten) € 102,00 Reisepass für Antragsteller im Alter von 13 - 24 Jahren (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten) € 58,50 Reisepass für Antragsteller im Alter von 13 - 24 Jahren (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten) € 80,50 Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses (Gültigkeit: sechs Jahre, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) Hinweis: Der Kinderreisepass wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich. € 26,00 Personalausweis bis 24 Jahre (6 Jahre gültig, auf Wunsch eID-Funktion einoder ausgeschaltet, auf Wunsch mit Fingerabdrücken € 52,80 Personalausweis ab 24 Jahren (10 Jahre gültig, auf Wunsch eID-Funktion einoder ausgeschaltet, auf Wunsch mit Fingerabdrücken € 58,80 Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe und Personalausweise beträgt etwa vier bis sechs Wochen, diese werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von € 32,00 kann der Pass auch im Expressverfahren hergestellt werden; hierdurch verkürzt sich die Wartezeit auf ca. zwei bis drei Wochen. Bei besonderer Eilbedürftigkeit können Sie auch einen vorläufigen Reisepass erhalten, der am selben Tag ausgestellt werden kann. Dieser ist ein Jahr gültig. Kinderreisepässe werden direkt in der Botschaft hergestellt und können in der Regel am gleichen Tag ausgehändigt werden. Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von € 59,00 (für einen zehn Jahre gültigen Reisepass) bzw. € 37,50 (für einen sechs Jahre gültigen Reisepass) bzw. € 13,00 (Kinderreisepass) fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss. Abholung: Ihren Pass bzw. Personalausweis können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass bzw. Personalausweis mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Bei der Abholung des Personalausweises ist zusätzlich erforderlich, dass Sie vorher einen PIN-Brief erhalten haben (siehe unten). -4Zusatzinformationen zur Beantragung eines Personalausweises: (Stand: Januar 2013) Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen. Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben: • ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen. • Ob Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises einschalten lassen möchten oder nicht. Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo) ausweisen und identifizieren, z.B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Infobroschüre für Bürger/innen zur Online-Ausweisfunktion durch. Sie ist im Internet unter http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer-undBroschueren/eID_Broschuere.html?nn=3043324 abrufbar. Sie müssen bei Antragstellung erklären, dass Sie diese Infobroschüre gelesen haben. Die Online-Ausweisfunktion lässt sich jederzeit, solange Ihr Personalausweis gültig ist, in der Botschaft oder in einer beliebigen Personalausweisbehörde ein- und ausschalten. Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verfügbar. PIN-Brief Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren. In Serbien erfolgt kein Direktversand des PIN-Briefes an Ihre Adresse, sondern an die Anschrift der Botschaft. Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, wird der PIN-Brief direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Der PIN-Brief kann grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig. -5Auch für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (z. B. Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion und das Entsperren eines Personalausweises. Zusätzliche Gebühren (evtl.): Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: jeweils Änderung der PIN: Entsperren des Personalausweises: € 12,00 Falls die Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), werden zusätzlich zu den o. g. Gebühren (außer beim Entsperren des Personalausweises) ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von € 13,00 sowie ggf. Auslagen fällig. Es muss die Ermächtigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde eingeholt werden. Bearbeitungszeit Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt sechs bis acht Wochen. (bei Ermächtigungsanfragen, wie oben geschildert, ggf. länger) Für Rückfragen steht Ihnen die Rechts- und Konsularabteilung gerne zur Verfügung.