Der LL.M. 2016 - e

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Der LL.M. 2016 - e
Der LL.M. 2016
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4
Impressum
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Stand: Dezember 2015
Die Autoren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Vorwort.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Verlag: e-fellows.net GmbH & Co. KG
Reihenherausgeber: Dr. Michael Hies
Bandherausgeber: Dr. Michael Koch,
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Printed in Slovakia
Februar 2016
Bildnachweis: Titelbild: ake1150 – Fotolia.com; Fotos auf S. 9,
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1. Der LL.M. und andere postgraduale Qualifikationen
im Vergleich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12–27
Der LL.M... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Der „Wert“ des LL.M.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Wie wichtig sind Qualität und Reputation?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Vorteile des LL.M.: Formale und inhaltliche Qualifikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Alternativen, die ebenfalls zu einem Titel führen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Andere Postgraduierten-Studiengänge.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Alternative Promotion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Alternative Fachanwalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Kombinationsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Der LL.M. in Verbindung mit einer Promotion.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Der LL.M. parallel zum Referendariat oder Beruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Der LL.M. für Diplom- und Wirtschaftsjuristen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Der LL.M. für Nichtjuristen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Führen des Titels „LL.M.“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
2. Grundentscheidungen bei der
Auswahl eines LL.M.-Programms.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28–47
Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Der LL.M. by Research.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Inhaltliche Ausrichtung des LL.M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Wahl des Studienlandes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
LL.M. in Deutschland.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
LL.M. im Ausland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernstudium. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Der richtige Zeitpunkt für das LL.M.-Studium.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Vor der Ersten Juristischen Prüfung (mit LL.B.).. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Nach der Ersten oder Zweiten Juristischen Prüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Kosten.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
5
6
Inhaltsverzeichnis
3.
Suche nach einem geeigneten LL.M.-Programm
im Ausland.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48–65
Wahl des Sprach- und Kulturraums. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Wahl der Universität.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Anforderungen an Studienbewerber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Rankings.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Persönliche Aspekte bei der Entscheidungsfindung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Wahl des Programms. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Anzahl und Zusammensetzung der Teilnehmer eines Jahrgangs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Lehrpersonal und Ausstattung der Fakultät.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Kursangebot und Flexibilität bei der Kurswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Zusammenstellung der Kurse.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Prüfungen im LL.M.-Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
4.
Erfolgreich bewerben um Studienplatz und Stipendien. . . . . . . . . . . . . . 66–105
Bewerbung um einen LL.M.-Studienplatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Mindestvoraussetzungen für eine Bewerbung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Zusammenstellung der übrigen Bewerbungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Zeitmanagement.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Zusage.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Online-Bewerbung und Bewerbung über Partnerinstitute.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Stipendien.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Anforderungen der Stipendiengeber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Bewerbung um ein Stipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Beispieldokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
5.
Finanzierung des LL.M.-Studiums. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106–127
Finanzierung aus eigenen Mitteln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Finanzierung aus Drittmitteln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Finanzierung durch Stipendien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Finanzierung durch den Arbeitgeber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Finanzierung durch Kredite. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Finanzierung durch (Auslands-)BAföG?.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
(Teil-)Erlass von Studiengebühren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Steuerliche Absetzbarkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Nach der Ersten Juristischen Prüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Vor der Ersten Juristischen Prüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Geltendmachung der entstandenen Kosten.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Inhaltsverzeichnis
6. Stipendienmöglichkeiten für LL.M.-Studenten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128–141
Informationen im Internet.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Stipendienprogramme von Staat und Stiftungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Förderprogramme der Fulbright-Kommission.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Förderprogramm des DAAD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
Stipendienprogramme der Studienstiftung des deutschen Volkes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
Baden-Württemberg-STIPENDIUM. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
Studienstipendien des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Stipendien der Ranke-Heinemann Studienstiftung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
British Chamber of Commerce in Germany Foundation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Stipendien von Kanzleien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
Latham & Watkins Travel Fellowship.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
LL.M.-Reisestipendium von Clifford Chance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
One Step AHEAD – Das LL.M.-Stipendium von Gleiss Lutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
Theo-Waigel-Stipendium der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
Walter Oberreit Scholarship von Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Walter-Oppenhoff-Stipendium von Oppenhoff & Partner.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk e-fellows.net: Vorteile für Juristen.. . . . . . . . . . . . . . 140
Veranstaltungen von e-fellows.net im Fachbereich Jura. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
7.
Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142–173
Das Trinity College Dublin: More Than Just a University.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
LL.M. – A Family Affair?.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
Graues Wetter, himmelblaue Aussichten in London. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
Werde Teil der Fletcher-Mafia. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
Mein englischer LL.M. à Paris.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
LL.M. am anderen Ende der Welt – Kia Ora and Welcome!.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
LL.M. am Kap der Guten Hoffnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
LL.M. in China: Besser einmal sehen als hundertmal hören.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
Columbia LL.M. in Internationalem Recht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
International Banking and Financial Law im Herzen Europas. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
LL.M. in London: Zwischen Vorlesung und Afternoon Tea. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Business Schools und Jura – praxisnah & doch akademisch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
In Hogwarts Jura studieren – mein LL.M. in Glasgow.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
Studieren in Ost und Fernost. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
Leiden in Leiden? I need a Dollar …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
7
8
Inhaltsverzeichnis
8.
Porträts von Hochschulen und Unternehmen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174–239
Universität Liechtenstein.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Universität zu Köln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
The Fletcher School of Law and Diplomacy – Tufts University. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
IE Law School. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
Institute for Law and Finance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
Loyola University Chicago School of Law.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
Northumbria University. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
Queen Mary University of London School of Law. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
Steinbeis-Hochschule Berlin.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
TU Berlin. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
Technische Universität Dresden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
Universität Oldenburg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
University of Dundee. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190
University of Manchester. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
University of Southern California.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
University of Texas. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
BARBRI. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Clifford Chance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
Gleiss Lutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208
GSK Stockmann + Kollegen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212
Hengeler Mueller. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
Kirkland & Ellis International LLP.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
Linklaters LLP.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
McKinsey & Company. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Sullivan & Cromwell LLP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
Weitere Titel der Reihe e-fellows.net wissen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
Hinweis: Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird in diesem Buch auf geschlechtsspezifische
Personenbezeichnungen verzichtet. Alle Angaben beziehen sich jedoch immer auf Frauen
und Männer gleichermaßen.
Die Autoren
Die Autoren
Steffi Balzerkiewicz, Master of International Taxation (UNSW), Jahrgang
1976, Steuerberaterin und Rechtsanwältin in Berlin. Ihr Studium erfolgte in
Potsdam, Berlin und Sydney. Sie wurde durch ein DAAD-Stipendium gefördert und ist Autorin verschiedener steuerrechtlicher Fachbeiträge.
Martin Heckelmann, Prof. Dr. iur., LL.M. (Cornell), Jahrgang 1976, Rechtsanwalt in Berlin. Sein Studium absolvierte er in Berlin und Ithaca, New York,
als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Fulbright
Commission. Dr. Martin Heckelmann ist Autor verschiedener Fachbeiträge
und tritt regelmäßig als Referent auf Fachveranstaltungen auf.
Daniel Voigt, Dr. iur., MBA (Durham), Jahrgang 1977, ist Rechtsanwalt und
Partner bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt a. M. Dr. Daniel Voigt studierte
in Berlin, Düsseldorf und Durham. Er war Stipendiat des Evangelischen
Studienwerkes Villigst und ist Autor verschiedener Fachbeiträge.
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Vorwort
Vorwort
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Mit einem LL.M.-Studium geht das gleich in zweierlei Hinsicht.
Der international anerkannte Abschluss Master of Laws erfreut sich
immer größerer Beliebtheit. Ein LL.M.-Studium ermöglicht JuraStudenten, fachlich über den Tellerrand des deutschen Rechts zu
blicken. Gleichzeitig bietet es die Gelegenheit, Auslandserfahrung
zu sammeln und Sprachkenntnisse zu erwerben.
Auch hierzulande haben sich hervorragende LL.M.-Programme
etabliert. Was es bei der Auswahl einer Law School zu bedenken gilt
und wie das LL.M.-Studium finanziert werden kann, ist Inhalt der
folgenden Seiten. Daneben beleuchten die Autoren den „Wert“ des
Abschlusses, insbesondere im Vergleich zu anderen postgradualen
Qualifikationen wie der Promotion oder dem MBA. Zuletzt stellen
ausgewählte Hochschulen ihre Studienprogramme vor.
Dass der LL.M. auch bei Arbeitgebern hochgeschätzt ist, beweisen
die Kanzleiporträts am Ende des Buchs. Gerade international tätige
Sozietäten betrachten den Master of Laws als wichtigen Baustein in
der Biografie eines Bewerbers.
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Viel Spaß bei der Lektüre von Der LL.M. 2016 wünscht
Michael Koch
e-fellows.net
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29
2.
Grundentscheidungen bei der
Auswahl eines LL.M.-Programms
von Dr. Daniel Voigt, MBA (Durham)
Hat man sich für ein LL.M.-Studium entschieden, muss man im nächsten Schritt fünf
wesentliche Entscheidungen zur Gestaltung des Studiums treffen.
Welche Studienart soll gewählt werden? Welche inhaltliche Ausrichtung soll das Programm
haben (allgemein oder speziell ausgerichtet)? Zu welchem Zeitpunkt, in welchem Land
und in welchem Modus (Voll- oder Teilzeit bzw. Fernstudium) soll es absolviert werden?
Diese Entscheidungen sind untrennbar miteinander verknüpft. Persönliche Präferenzen
und Möglichkeiten sprechen für bestimmte Kombinationen. Auch die Kosten sind ein
wichtiger Faktor.
Taught- oder
Research-Programm
Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms
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Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework)
Der LL.M. by Research
Inhaltliche Ausrichtung des LL.M.
Wahl des Studienlandes
LL.M. in Deutschland
LL.M. im Ausland
Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernstudium
Der richtige Zeitpunkt für das LL.M.-Studium
Vor der Ersten Juristischen Prüfung
Nach der Ersten oder Zweiten Juristischen Prüfung
Kosten
Allgemeines oder
spezielles Programm
Fünf Grundentscheidungen
für die Gestaltung
des LL.M.-Studiums
Studienmodus
Zeitpunkt
Grundentscheidungen für die Gestaltung des LL.M.-Studiums
Inland oder Ausland
30
2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms
Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework)
Grundsätzlich muss man zwischen zwei Arten des LL.M. unterscheiden: dem Taught-LL.M.
und dem LL.M. by Research. Für den Taught-LL.M. ist auch die Bezeichnung LL.M. by
Coursework gebräuchlich.
Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework)
Course Title
Optional Modules
Introductory Module
Introduction
Introduction
Introduction
Introduction
to
to
to
to
Legal Systems
IP
Economics
Competition Law
Required Modules
Die überwiegende Anzahl der angebotenen LL.M.-Programme sind sogenannte TaughtProgramme. Der Taught-LL.M. ist ein konventionelles Studium, das auf Vorlesungen basiert und je nach Universität durch Tutorien und weitere Veranstaltungen ergänzt wird.
Der Vorteil eines solchen Studienaufbaus liegt darin, dass der Teilnehmer systematisch in
die Thematik bzw. das jeweilige Rechtssystem eingeführt wird. Das gewählte Gebiet wird
konsequent erschlossen, und die enge fachliche Begleitung durch die Dozenten trägt zum
Lernerfolg bei. Allerdings ist der LL.M.-Student – auch wenn es umfangreiche Wahlmöglichkeiten gibt – an die angebotenen Kurse grundsätzlich gebunden und kann meist nur
den Inhalt seiner Abschlussarbeit frei wählen.
Obligatorisch wären im Rahmen eines vorgegebenen Curriculums eines auf Europarecht
ausgerichteten LL.M.-Programms etwa Kurse zu den europäischen Grundfreiheiten. Im
weiteren Verlauf des Studiums könnten dann Vertiefungsveranstaltungen, z. B. zum Schwerpunkt Dienstleistungsfreiheit, gewählt werden, mit denen eine ganz andere Durchdringung der Materie in Tiefe und Umfang erreicht werden kann. Üblicherweise müssen beim
Taught-LL.M. kursbegleitend kürzere schriftliche Hausarbeiten (Assignments) zu bestimmten Themen erstellt und Klausuren (Exams oder Finals) geschrieben werden. Zum Teil werden auch Präsentationen von den Kursteilnehmern verlangt. Das Programm endet meist
mit einer Abschlussarbeit (Dissertation) von unterschiedlichem Umfang. Normalerweise
ist eine Arbeit von 20.000 bis 30.000 Wörtern erforderlich, die in der zwei- bis dreimonatigen
Bearbeitungsphase gut zu bewältigen ist. An manchen Universitäten kann die Abschlussarbeit auf das ganze Jahr ausgedehnt werden und hat den Charakter einer umfassenden,
kursbegleitenden Arbeit. Es gibt jedoch auch Universitäten, an denen der Titel allein durch
die Leistungsnachweise der besuchten Kurse erworben wird. Wer also Wert auf eine Abschlussarbeit legt, sollte sich vorher genau informieren, ob das gewählte Programm mit
einer solchen endet.
Der Aufbau der Programme kann aber sehr unterschiedlich sein. Ein typisches Kursprogramm sieht wie nachfolgend dargestellt aus. Die Mindestanzahl der aus den Elective Modules zu belegenden Kurse hängt von den Vorgaben des Programms ab. Üblicherweise
werden in Elective Modules angebotene Kurse teilweise nur in Abhängigkeit von einer bestimmten Mindeststudentenzahl angeboten.
Basic Module
European Patent Law
U.S. Patent Law
European Copyright Law
U.S. Copyright Law
European, U.S., and International Design Law
Unfair Competition
…
Master Thesis
Elective Modules
1. Patent Law Module
Protection of Biotechnological Inventions
Pharmaceuticals and IP
Asian Patent Laws
Patent Law in Practice
…
2. Copyright Law Module
Copyright Licensing
Copyright and Computer Programs
Copyright Law in Practice
…
3. Trademark Law Module
Protection of Geographical Indications
IP in Global Legal Orders
Trademark Law in Practice
…
4. IP and Competition Law Module
Competition Law in Emerging Markets
Patent Licensing
Oral Advocacy
…
5. IP Law in Practice
Patent Law in Practice
Copyright Law in Practice
…
6. Innovation Management
Theoretical and Economic Foundations of IP
Innovation Policy
…
7. IP and Technology
Software Patents
Protection of Biotechnological Inventions
…
8. Thesis Preparation
Asian Patent Laws
The Federal Circuit
…
Modularer Aufbau eines Taught-LL.M. am Beispiel des LL.M. „Intellectual Property and Competition Law“
des Munich Intellectual Property Law Center
31
32
1. Der LL.M. und andere postgraduale Qualifikationen im Vergleich
Inhaltliche Ausrichtung des LL.M.
Der LL.M. by Research
Inhaltliche Ausrichtung des LL.M.
Der LL.M. by Research unterscheidet sich vom Taught-LL.M. durch die Art des Studiums:
Ohne Vorlesungsbesuch erarbeiten die Studenten zusammen mit einem Tutor eine unabhängige Forschungsarbeit. Dazu muss man kein Muttersprachler sein, solide Sprachkenntnisse sind ausreichend. Viele Universitäten erwähnen den LL.M. by Research nicht im Informationsmaterial – am besten fragt man beim Fachbereich nach, ob diese Möglichkeit des
LL.M.-Studiums an der jeweiligen Universität besteht. Viele Universitäten bieten auch eine
Kombination zwischen einem Taught-LL.M. und der Research-Variante an. Der Student
besucht dann ein halbes Jahr lang Kurse und fertigt im zweiten Halbjahr seine Forschungsarbeit an. Deutsche Universitäten bieten den LL.M. by Research allerdings – zumindest
soweit aktuell ersichtlich – noch nicht an.
Vor allem bei den Taught-Programmen kann im zweiten Schritt zwischen zwei Programmausrichtungen gewählt werden. Allgemein ausgerichtete Programme, die beispielsweise in
ein fremdes Rechtssystem einführen, enden mit dem Abschluss LL.M. Speziell ausgerichtete Programme, die sich inhaltlich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet konzentrieren, führen
zu Abschlüssen wie dem LL.M. in European Law, LL.M. in Maritime Law oder LL.M. in
Commercial Law. Die Bandbreite an Spezialprogrammen ist mittlerweile enorm groß und
umfasst selbst ausgefallene Interessengebiete. Die Mehrzahl der Programme kann dem
Zivilrecht zugeordnet werden, ein LL.M.-Studium im öffentlichen Recht (z. B. Europarecht)
oder Strafrecht (z. B. Wirtschaftsstrafrecht) ist aber auch möglich und sinnvoll. Mit der Teilnahme an einem allgemeinen Programm erschließt sich der Kursteilnehmer in der Regel
ein neues – zumeist ausländisches – Rechtsgebiet. Die speziell ausgerichteten Programme
dienen vor allem dem Aufbau oder der Vertiefung einer Spezialisierung in einem bestimmten Teilgebiet des Rechts.
Den Forschungsschwerpunkt des LL.M. by Research kann man in Absprache mit dem
inhaltlichen Angebot der Universität weitgehend selbst bestimmen. Der Umfang der
Forschungsarbeit ist im Vergleich zur Abschlussarbeit eines Taught-LL.M. deutlich größer,
da sie meist die einzige Prüfungsleistung darstellt, für die dann schließlich auch der Titel
verliehen wird. Exams oder Assignments müssen in diesem Fall nicht abgelegt bzw. angefertigt werden.
Bei konkreten Vorkenntnissen oder besonderem Forschungsinteresse kann ein LL.M. by
Research interessant sein. Der Vorteil dieser Programmvariante liegt in der großen Gestaltungsfreiheit. Man kann seinen Interessen nachgehen und ein Thema in erheblichem Umfang vertiefen. Man muss sich nicht mit Inhalten befassen, die einen nicht interessieren.
Doch das Modell birgt auch Nachteile: Eine gezielte Einführung ins Thema findet nicht
statt, und die Einarbeitung erfolgt im Wesentlichen in Eigeninitiative. Die Anbindung an
die Universität und andere Studierende ist deutlich geringer als bei Taught-Programmen.
Ein LL.M. by Research bietet sich insbesondere für diejenigen an, die entweder bereits promovieren oder eine Promotion auf dem LL.M. aufbauen wollen. Gerade weil die
Forschungsarbeit des LL.M. by Research umfangreicher ist, ergeben sich gute Kombinations- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Studienbedingungen eines LL.M. by Research können sich von denen eines TaughtLL.M. unterscheiden, vor allem im Hinblick auf Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsleistungen, finanzielle Fragen oder Nutzung der Ressourcen der Universität. Hierüber sollte
man sich im Vorfeld gut informieren.
Welche Richtung man einschlägt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie konkret die eigene
berufliche Planung bereits ist. Ein allgemein ausgerichtetes Programm ist in dieser Hinsicht flexibel. Es kann dazu genutzt werden, zunächst breitere Kenntnisse aufzubauen und
sich in diesem Rahmen über die eigenen Interessen klar zu werden. In der zweiten Hälfte
des Programms ist im Rahmen der Kursauswahl auch eine begrenzte Schwerpunktsetzung
auf ein bestimmtes Rechtsgebiet möglich. Eine Spezialisierung ist dann von Vorteil, wenn
man beabsichtigt, in einem bestimmten Bereich tätig zu werden. Wer sich beispielsweise
mit einem LL.M. in Real Estate Law für eine Tätigkeit im privaten Baurecht bewirbt, kann
auf besondere Rechtskenntnisse in dieser Materie verweisen und den künftigen Arbeitgeber möglicherweise leichter von seinen Qualitäten auf diesem Gebiet überzeugen. Andererseits hilft ein solch spezieller LL.M. zum Beispiel bei einer Bewerbung für eine Tätigkeit
im gewerblichen Rechtsschutz eher nicht weiter.
Der Aspekt der Spezialisierung sollte aber, verglichen mit der allgemeinen Ausbildung, nicht
überbewertet werden. Die getroffene Entscheidung ist nicht endgültig. Mit jedem LL.M.
kann man auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet und die Bereitschaft
zur Weiterqualifikation verweisen. Die mit der Wahl einer bestimmten Programmausrichtung getroffene inhaltliche Festlegung kann, muss aber nicht richtungsweisend sein.
33
34
2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms
Wahl des Studienlandes
Die Wahl des Studienlandes ist häufig nicht einfach. Zunächst muss man sich grundsätzlich entscheiden, ob man in Deutschland bleiben oder ins Ausland gehen will. Dabei sind
die jeweiligen Besonderheiten der LL.M.-Programme in Deutschland gegenüber den Programmen im Ausland zu berücksichtigen. Eine allgemeine Aussage, ob ein in Deutschland
erworbener LL.M. besser oder schlechter ist als ein im Ausland absolvierter, lässt sich nicht
treffen. Dies ist zu sehr von den persönlichen Interessen und Möglichkeiten abhängig,
weshalb an dieser Stelle nur einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben werden.1
LL.M. in Deutschland
LL.M.-Programme gibt es nicht nur im Ausland, sondern mittlerweile in stetig wachsender
Zahl auch in Deutschland. Schon eine kurze Suche fördert 90 LL.M.-Programme zutage
(vgl. www.llm-guide.com/germany). Jährlich kommen neue hinzu.
Gerade bei neu eingeführten Programmen lassen sich Qualität und künftige Wertschätzung schwer beurteilen, da noch keine Erfahrungswerte existieren. Um die Qualität
einschätzen zu können, sollten sich Interessenten bei neuen Programmen genau über
Kursinhalte, Dozenten und sonstige Details informieren.
Einige Programme richten sich ausschließlich an „Foreign Graduates“ und damit an Interessenten, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben. An deutschen Universitäten
für inländische Studenten konzipierte Programme werden insbesondere mit spezieller
Ausrichtung, starkem Praxisbezug oder im Teilzeitmodus angeboten.
Allgemein lässt sich sagen: Ein deutscher LL.M. ist eine fachliche Sonderqualifikation mit
tendenziell steigendem Wert. Die Ausbildung ist in der Regel praxisbezogen, und die erworbenen Kenntnisse lassen sich unmittelbar in der Arbeitswelt verwenden. Der LL.M.
kann damit gut der beruflichen Weiterentwicklung dienen.
Da viele deutsche LL.M.-Programme einen hohen Praxisbezug haben und als Teilzeitstudien angeboten werden, empfehlen sie sich vor allem für Berufstätige. Sie sind eine
gute Alternative zum eher unpersönlichen Fernstudium. Die Belastung ist in der Regel mit
dem Beruf gut zu vereinbaren, da die Präsenzpflichten nicht allzu umfangreich sind.
Die Kosten für ein LL.M.-Programm in Deutschland sind deutlich geringer als im angloamerikanischen Raum. Zwar steigen die Studiengebühren auch hierzulande, liegen aber
derzeit noch deutlich unter denen englischer oder amerikanischer Universitäten. Zudem
fallen Zusatzausgaben wie die Kosten für einen Umzug ins Ausland weg. Nachteil eines
LL.M.-Studiums in Deutschland ist, dass die Unterrichtssprache überwiegend Deutsch ist
1 Vgl. zur Thematik auch Gräber, Jura 2005, S. 285 ff.
Wahl des Studienlandes
und die Kursteilnehmer zum großen Teil Deutsche sind. Die mit dem Studium im Ausland
einhergehende Erweiterung des persönlichen Horizonts durch internationale Kontakte und
fremde Kultureinflüsse sowie die Verbesserung von Sprachkenntnissen lassen sich in
Deutschland nur in geringem Umfang verwirklichen. Zur Vorbereitung auf eine international
ausgerichtete Tätigkeit (etwa in einer internationalen Großkanzlei) eignet sich die Teilnahme
an einem LL.M.-Programm im eigenen Land daher nur bedingt. Dies gilt bis zu einem gewissen Maß auch für deutsche LL.M.-Programme, bei denen Englisch Unterrichtssprache
ist, weil das gesamte Umfeld weiterhin deutsch ist. Viele Arbeitgeber legen aber gerade auf
die bei einem ausländischen LL.M. erworbenen Sprach- und Kulturkenntnisse Wert.
Einige deutsche LL.M.-Programme sind länderübergreifend organisiert. So kann
man auch mit einem deutschen LL.M.-Programm durch ein Auslandssemester Auslandserfahrung sammeln. Ein Beispiel für einen solchen länderübergreifenden LL.M. ist das
EULISP-LL.M.-Programm der Leibniz Universität Hannover.
Allerdings: Sprachkenntnisse lassen sich natürlich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt
erwerben, beispielsweise durch eine Stage in einer Partnerkanzlei. Dies ist aber nicht in
allen Kanzleien möglich und setzt oft voraus, dass man sich beruflich bewährt hat. Auch
kann dann nicht immer das Wunschland gewählt werden, weshalb man bei der Entscheidung für ein deutsches LL.M.-Programm immer auch Alternativen des Fremdsprachenerwerbs im Blick behalten sollte.
LL.M. im Ausland
Die Teilnahme an einem LL.M.-Programm im Ausland erweitert neben den Rechtskenntnissen vor allem den Horizont. Ein neues Land, eine andere Kultur, die Internationalität
der Kursteilnehmer und schließlich das Vertiefen der Fremdsprachenkenntnisse sind
ebenso wichtige Faktoren für die persönliche Entwicklung wie der veränderte Blickwinkel
auf die eigene Herkunft. Die persönliche Weiterentwicklung kann zwar nicht in Zahlen gemessen werden, aber im Auftreten und Umgang wirkt sich eine Auslandserfahrung häufig
positiv aus.
Ein Studium im Ausland ist vor allem im Vollzeitmodus sinnvoll. Nur so lassen sich
Internationalität und Kultur des Landes wirklich erfahren. Mit Teilzeit- oder Fernstudiengängen werden vor allem fachliche Kenntnisse erworben. Sprachkenntnisse können zwar
theoretisch in vergleichbarem Maß wie bei einem Vollzeitstudium erworben werden, dies
ist jedoch in der Praxis nicht immer der Fall.
Das Argument, ein LL.M.-Programm mit internationalen Kursteilnehmern gestatte
weniger Kontakt zur lokalen Bevölkerung, trifft nur beschränkt zu. Es liegt letztlich am
Studenten, Kontakte außerhalb seines Kurses herzustellen, etwa über die Sportangebote
seiner Universität. Im Übrigen kann gerade die Internationalität der Teilnehmer sehr bereichernd sein.
35
36
2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms
Ausländische LL.M.-Programme sind fachlich nicht zu unterschätzen. Außerdem kann
man durch die interkulturelle Weiterbildung spätere Kollegen aus anderen Kulturkreisen
möglicherweise besser verstehen – nicht nur sprachlich, sondern auch kulturell. Das ist eine
wichtige Voraussetzung für die von Arbeitgebern gern gesehene interkulturelle Kompetenz.
Kritiker sprechen ausländischen LL.M.-Abschlüssen häufig den praktischen Nutzen ab, da
sich die erworbenen Rechtskenntnisse nicht immer ohne Weiteres auf das deutsche Recht
übertragen lassen. Absolventen, die im internationalen Recht tätig werden wollen, erleichtert der Einblick in das ausländische Recht aber durchaus ihre künftige Tätigkeit. Sie lernen
durch das Studium, sich in ein fremdes Rechtssystem einzuarbeiten. Gerade im angloamerikanischen Raum öffnen die Kenntnisse eines bestimmten Rechtskreises die Türen zu
weiteren. Außerdem führt die Auseinandersetzung mit einer anderen Rechtsordnung zu
einem differenzierten Blick auf das eigene Rechtssystem. Dies hängt aber ganz entscheidend von der Ausrichtung und der Qualität des besuchten Programms ab. Die sorgfältige
Auswahl lohnt sich deshalb unbedingt! Nur ein hochklassiges LL.M.-Studium im Ausland
vermittelt Wissen, das auch in Deutschland gut angewendet werden kann. Ein LL.M. etwa
mit dem Schwerpunkt Finanzrecht oder internationale Schiedsgerichtsbarkeit kann sich als
hilfreich beim Einstieg in die gewünschte berufliche Tätigkeit erweisen. Wer im LL.M.Gastland oder anderweitig international arbeiten will, hat kaum eine andere Wahl, als für
sein LL.M-Studium ins Ausland zu gehen. Gerade größere Kanzleien setzen gute englische
Sprachkenntnisse schon beim Berufseinstieg voraus. Zusätzliche Sprachen werden eher als
Plus angesehen, können jedoch fundierte Englischkenntnisse nicht ersetzen.
Berufseinstieg im Gastland
Ein LL.M.-Studium kann die Chance verbessern, im Gastland tätig zu werden. Der LL.M.Abschluss ist allerdings nicht mit der Zulassung zum Rechtsanwalt vor Ort gleichzusetzen.
Ein Einstieg in die anwaltliche Tätigkeit erfordert weitere Schritte und ist generell als
schwierig einzustufen. Näheres hierzu findet sich im Karriereratgeber Perspektiven für Juristen aus der Reihe e-fellows.net wissen.
In den von vielen LL.M.-Studenten als Studienland gewählten USA endet die klassische
juristische Ausbildung nach drei Jahren mit dem Juris Doctor (J.D.).2 Der J.D. ist mit einem
Bachelor vergleichbar und darf deshalb trotz seiner irreführenden Bezeichnung nicht mit
einem Doktorgrad verwechselt werden. Der Doktortitel wird in den USA abgekürzt mit
S.J.D./D.J.S./J.S.D. (Doctor of Juridical Science). Der J.D. ist für amerikanische Studenten
Zugangsvoraussetzung zu einem LL.M.-Programm und die typische Grundvoraussetzung
für eine Erstanstellung als First-Year-Associate. Auch LL.M.-Absolventen können einen Einstieg in Kanzleien versuchen, haben wegen der weniger ausgeprägten Rechtskenntnis jedoch
meist geringere Chancen als Absolventen mit dem J.D. Diese Möglichkeit dürfte nur guten
Absolventen des LL.M. offenstehen. Mit einem Bar Exam erhöhen sich die Chancen wiederum. Eine Rolle spielt hier häufig auch, ob der Absolvent schon das Assessorexamen hat.
Wahl des Studienlandes
Um den Status eines Attorney at Law zu erwerben und sich in den USA Rechtsanwalt nennen
zu dürfen, muss man zusätzlich zum LL.M. noch das Bar Exam ablegen. Nähere Informationen bietet die American Bar Association unter www.abanet.org und www.americanbar.org.
Das Bar Exam wird an zwei Tagen abgelegt. Es können zwei Prüfungsteile unterschieden
werden. An einem Tag wird das Multistate Bar Exam durchgeführt. Geprüft wird das Einheitsrecht der Bundesstaaten. Es besteht aus 200 Multiple-Choice-Fragen aus dem Bereich
Torts, Contracts, Constitutional Law, Criminal Law, Real Property, Evidence und Federal
Civil Practice and Procedure. Am anderen Tag wird das einzelstaatliche Recht des jeweiligen Bundesstaates geprüft. Auch dieser Prüfungsteil lässt sich typischerweise in zwei Teile
untergliedern. Einerseits sind fünf Essays zu verfassen, andererseits fünfzig Multiple-ChoiceFragen zu beantworten (vgl. unter www.nybarexam.org).3 Die Zulassungsvoraussetzungen
variieren je nach Bundesstaat.4 Für ausländische Kandidaten sind sie zum Beispiel beim
New York Bar günstig, wo derzeit ein ausländisches Studium der Rechte sowie ein in den
USA erworbener LL.M. ausreichen.5 Da der LL.M. aber an einer von der American Bar Association anerkannten Law School absolviert werden muss, sollte unbedingt auf die Qualität
des Programms geachtet werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Ruf einer Universität in den USA einen wesentlich höheren Stellenwert als in Deutschland besitzt und somit für einen eventuell angestrebten späteren Zugang zum amerikanischen Arbeitsmarkt
besonders zu berücksichtigen ist. Zur Einschätzung des Rufs können unter anderem Rankings herangezogen werden. Die Besonderheiten und Aussagekraft von Rankings sowie
weitere Kriterien zur Universitätsauswahl werden in Kapitel 3 näher erläutert.
In der Regel ist für das Bar Exam eine intensive Vorbereitung von rund zwei Monaten erforderlich. Da die LL.M.-Programme nicht explizit auf das Bar Exam ausgerichtet sind, müssen
auch LL.M.-Absolventen eine entsprechende Vorbereitung durchlaufen. Sie sollten dabei
die vorstehend beschriebenen Prüfungsanforderungen und den Prüfungsstil mit den Inhalten ihres LL.M.-Programms abgleichen und darauf aufbauend eine gezielte Vorbereitung
auf das Bar Exam in Betracht ziehen. Bestimmte Kurse sind für eine Zulassung verpflichtend zu belegen. Hierüber sollten Absolventen sich genau informieren. Zur Vorbereitung
werden spezielle Bar Review Courses von verschiedenen Anbietern offeriert. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten dieser Anbieter, z. B. www.barbri.com oder
www.mybarexam.org. Der vorausgehende Besuch eines LL.M.-Programms erleichtert das
anschließende Ablegen des Bar Exams – gerade wenn inhaltlich gewisse Übereinstimmungen mit den Anforderungen des Bar Exams bestehen. In jedem Fall sollte man beachten,
dass das Bar Exam zwangsläufig weitere Kosten verursacht, etwa für die oben genannten
Bar Review Courses, und dass man als LL.M.-Absolvent auch mit erfolgreich absolviertem
Bar Exam in den USA nicht zwangsläufig beruflich Fuß fassen kann. Die Kosten für das Bar
3 Eine Übersicht sowie frühere Essayfragen und -antworten (Past Exam Essay Questions with Sample
Candidate Answers) zum New York Bar Exam finden sich im Internet unter:
http://www.nybarexam.org/ExamQuestions/ExamQuestions.htm; abgerufen am 07.12.2015.
4 Eine beispielhafte Übersicht anhand des Staates New York findet sich im Internet unter:
http://www.nybarexam.org/Eligible/Eligibility.htm; abgerufen am 07.12.2015.
5 Eine detaillierte Auflistung der genauen Kriterien und Fristen für Bewerber mit ausländischem
2 Göthel/Sandmann, Jura 2000, S. 605. Eine umfassende Darstellung des Rechtsstudiums in den USA
Rechtsstudium findet sich im Internet unter:
gibt Rakowski, JuS 2000, S. 525 ff.
http://www.nybarexam.org/Foreign/ForeignLegalEducation.htm; abgerufen am 07.12.2015.
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38
2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms
Exam bewegen sich dabei im Rahmen von 5.000 bis 6.000 US-Dollar. Dieser Betrag entspricht 4.550 bis 5.500 Euro6 und umfasst die Kosten für die Vorbereitung (Bar Review
Course), Zulassung und Prüfung, nicht aber die Lebenshaltungskosten für etwa drei weitere
Monate. Insgesamt kann in Abhängigkeit von der jeweiligen Stadt oder Region mit Kosten in
Höhe von rund 10.000 US-Dollar gerechnet werden.
Hat man sich für einen LL.M. in den USA entschieden, empfiehlt es sich, das Bar
Exam von vornherein in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die zusätzliche Vorbereitungszeit sollte man beispielsweise bei der Dauer von Mietverträgen und der finanziellen
Kalkulation berücksichtigen. Informationen zu den Kosten bietet das jeweils zuständige Bar Examination Office, das man über die Homepage der American Bar Association
(www.americanbar.org) findet.
In England und Wales ist der LL.M.-Titel ebenfalls nicht mit der Zulassung zum Anwalt
gleichzusetzen.7 Dort wird immer noch weitgehend zwischen den Barristers, die die gerichtliche Vertretung übernehmen, und den Solicitors, die anwaltlich beraten, unterschieden8 – trotz Liberalisierungstendenzen in jüngerer Zeit. Der Weg zum Solicitor führt grundsätzlich über ein dreijähriges Studium der Rechte, an das sich für ein Jahr (oder für zwei
Jahre in Teilzeit) der Legal Practice Course anschließt. Die Kursgebühren hierfür betragen
zwischen 8.000 und 14.550 britische Pfund, d. h. zwischen 11.300 und 20.500 Euro. 9 Danach
muss eine mit dem Referendariat entfernt vergleichbare zweijährige praktische Zeit als
Trainee Solicitor in einer Kanzlei absolviert werden.
Wahl des Studienlandes
ben ab oder verlangt einen mündlichen Vortrag.10 Zudem besteht für zugelassene Anwälte
aus dem EU-Ausland aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen die Möglichkeit, Teile oder sogar die gesamten MCT- und OSCEPrüfungen nicht ablegen zu müssen. Entschieden wird dies aufgrund der von der Bewerberin bzw. dem Bewerber eingereichten Unterlagen. Hierfür gibt es Vorbereitungskurse.
Wer als deutscher Anwalt drei Jahre vor Ort im englischen Recht beraten hat, kann ganz
ohne weitere Prüfung als Solicitor zugelassen werden.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, im Ausland zu arbeiten. Absolventen mit LL.M.Abschluss können, wenn sie sich bewährt haben, bei größeren Kanzleien eine Versetzung
in das ehemalige Gastland erreichen und auf diese Weise eine berufliche Tätigkeit dort beginnen. In Deutschland zugelassene Rechtsanwälte können sich grundsätzlich in anderen
europäischen Ländern niederlassen und umgekehrt.11 Absolventen, die im Anschluss an
das LL.M.-Programm ein Praktikum oder Ähnliches im Gastland planen, erhöhen mit dem
LL.M. ihre Chance auf eine Anstellung. Für Staaten außerhalb der EU sollte man sich dabei schon im Vorfeld genau über Visum und Arbeitserlaubnis informieren. Häufig wissen
die Ansprechpartner in Unternehmen oder Organisationen, was zu beachten ist.
Um Zugang zum Legal Practice Course zu erhalten, kann man alternativ zum dreijährigen
Studium der Rechte auch im Anschluss an ein beliebiges Studium einen einjährigen Kurs
besuchen, der mit dem Common Professional Certificate abschließt. Ein LL.M.-Abschluss
eröffnet diesen Weg in der Regel nicht. Allerdings besteht für zugelassene Anwälte aus
dem Ausland die Möglichkeit, ohne Universitätsabschluss oder Berufserfahrung im englischen Recht den Titel des Solicitor über die Qualified Lawyers Transfer Scheme zu erwerben. Zu den hierfür anerkannten Rechtsordnungen zählen auch diejenigen der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Rechtsordnungen der Schweiz,
Russlands und der Türkei. Hierbei muss der Kandidat zwei Prüfungsteile erfolgreich absolvieren: Einen Multiple-Choice-Test (MCT), bestehend aus 180 Fragen, und eine sogenannte Objective Structured Clinical Examination (OSCE). Der MCT ist die theoretische
Komponente und fragt grundlegende juristische Fähigkeiten ab. Die OSCE ist demgegenüber praxisorientiert und fragt Fähigkeiten wie z. B. das Entwerfen von juristischen Schrei-
6 Stand 2015, Umrechnung zu den im August 2015 geltenden Wechselkursen.
7 Zum Berufsrecht in Großbritannien ausführlich Bohlander, AnwBl. 1993, S. 309 ff. (Einleitung),
S. 361 ff. (Barristers), S. 594 ff. (Solicitors); Darstellung bei Wörlen, JA 2006, S. 78 ff.; Hingst, Jura 2004,
S. 716 ff. m.w.N. Das Verfahren in Schottland weicht von dem in England und Wales ab.
10 Eine genaue Auflistung der Anforderungen findet sich unter: http://www.sra.org.uk/solicitors/qlts/
8 Ausführlich zu den Anforderungen im Einzelnen: Wörlen, JA 2006, S. 78 ff.; Hingst, Jura 2004,
key-features.page; abgerufen am 07.12.2015.
S. 717 ff. m.w.N.
11 Vgl. Richtlinie 89/48 EWG vom 21.12.1988 über die Anerkennung von Hochschuldiplomen.
9 Stand 2015, Umrechnung zu den im August 2015 geltenden Wechselkursen.
Siehe hierzu auch das deutsche EuRAG.
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6. Stipendienmöglichkeiten für LL.M.-Studenten
Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk e-fellows.net
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Perspektive Wirtschaftskanzlei
Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk e-fellows.net:
Vorteile für Juristen
Karriereleistungen
• passende Praktikums- und Jobangebote sowie Zugang zu speziellen Angeboten der Partnerunternehmen
• Einladung zu e-fellows.net-Veranstaltungen wie Perspektive Wirtschaftskanzlei, Law
Students’ Day und LL.M. Day (nähere Informationen siehe nächste Seite)
• ein eigenes Mentorenprogramm mit über 200 Mentoren unserer Partnerunternehmen
• persönliche Kontakte zu Unternehmensvertretern in der e-fellows.net community
• Gütesiegel für den Lebenslauf: Stipendiaten von e-fellows.net gehören zu den besten
Nachwuchskräften in Deutschland.
Geldwerte Leistungen
• kostenlose Recherchemöglichkeiten in fachspezifischen Datenbanken, darunter beckonline und juris
• kostenlose Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften, z. B. Handelsblatt, DIE ZEIT
oder WirtschaftsWoche, und Zugriff auf digitale Medien wie DER SPIEGEL digital
• kostenlose Teilnahme an den Online-Repetitorien von JURACADEMY
• kostenlose Bücher aus der Reihe e-fellows.net wissen: Jährlich steht ein Gesamtkontingent von rund 10.000 Exemplaren der Bücher Perspektive Unternehmensberatung,
Perspektive Trainee, Perspektiven für Juristen sowie Der LL.M. zur Verfügung. Stipendiaten können die E-Book-Fassungen kostenlos herunterladen.
Netzwerkleistungen
• ein Netzwerk aus Stipendiaten: In der exklusiven e-fellows.net community treffen sich
e-fellows und tauschen ihr Wissen aus.
• In rund 90 City Groups kann man Kontakte zu anderen Stipendiaten seiner Hochschule
knüpfen und diese persönlich kennenlernen.
• In Online-Expertenforen stehen Vertreter der Partnerunternehmen und unabhängige
Fachleute zu wechselnden, immer spannenden Themen wie „Überzeuge mit deiner
Bewerbung“, „Dresscode“ oder „Einstieg und Aufstieg in der Kanzlei“ für Fragen zur
Verfügung.
Mehr Informationen zu Leistungen, Auswahlverfahren und Bewerbung unter
www.e-fellows.net/Stipendiat-werden
Worum geht es? 60 bis 80 Juristen lernen neun Top-Kanzleien in persönlichen Gesprächen, Workshops sowie bei
einem gemeinsamen Abendessen mit anschließendem BarAbend kennen.
Wann und wo? 8. und 9. April 2016 (Collegium Glashütten),
9. und 10. September 2016 (Schloss Montabaur). Die Kosten
für Einzelzimmer und Verpflegung werden übernommen.
Für wen? Für Juristen mit vollbefriedigendem Ersten Staatsexamen bzw. vollbefriedigendem staatlichen Teil der Ersten
Juristischen Prüfung sowie für Volljuristen
Details unter www.e-fellows.net/pwk
LL.M. Day
Worum geht es? Beim e-fellows.net LL.M. Day treffen Sie
ausschließlich Law Schools mit internationalem Renommee.
Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl erhalten Sie ausreichend Zeit für Gespräche und knüpfen Kontakte zu Hochschul- und Kanzleivertretern. In Gruppengesprächen können
Sie Ihre persönlichen Fragen zum LL.M. mit Experten diskutieren.
Wann und wo? 19. März 2016 (München), 12. November
2016 (Frankfurt am Main)
Für wen? Für Juristen im Hauptstudium oder mit Erstem
Staatsexamen sowie für Volljuristen; der Notendurchschnitt
sollte mindestens acht Punkte betragen.
Details unter www.e-fellows.net/llm
Law Students’ Day
Worum geht es? Beim e-fellows.net Law Students’ Day sprechen Sie mit Anwälten aus Wirtschaftskanzleien und Staatsdienst und informieren sich über Praktika, Referendariat,
LL.M., Promotion sowie konkrete Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten. Außerdem gibt es wertvolle Bewerbungstipps
speziell für Juristen.
Wann und wo? 27. Mai 2016 (Frankfurt am Main), 10. Juni
2016 (München), 18. November 2016 (Köln)
Für wen? Für Juristen ab dem fünften Semester mit einem
Notendurchschnitt von mindestens neun Punkten
Details unter www.e-fellows.net/lawstudent
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7.
Erfahrungsberichte
von LL.M.-Absolventen
In den vorangegangenen Kapiteln haben Sie zahlreiche Informationen und Tipps zur Auswahl eines LL.M.-Programms erhalten. Auch die Themen Bewerbung und Finanzierung
wurden ausführlich behandelt. Nicht zu kurz kommen sollen aber auch die persönlichen
Eindrücke von LL.M.-Absolventen. In diesem Kapitel präsentieren deshalb 15 ehemalige
LL.M.-Studenten ihre Programme.
LL.M.-Programme in den Vereinigten Staaten
Ein LL.M. an der Columbia University in New York City kann ganz schön ins Geld gehen.
Warum sich der Aufwand trotzdem lohnt, berichtet Laura Yvonne Zielinski. Andreas Wendl
wurde Teil der „Fletcher Mafia“. In einem Vorort von Boston genoss er kleine Arbeitsgruppen und den Zugang zu Kursen an der benachbarten Harvard University. An die Mafia
denkt Christian Kutschmann nicht, wenn er sein Studium an der University of Virginia als
„Family Affair“ bezeichnet. Stattdessen liefert er den Beweis, dass sich Familiengründung
und ein LL.M. im Ausland gut miteinander vereinbaren lassen.
Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen
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Das Trinity College Dublin: More Than Just a University
LL.M. – A Family Affair?
Graues Wetter, himmelblaue Aussichten in London
Werde Teil der Fletcher-Mafia
Mein englischer LL.M. à Paris
LL.M. am anderen Ende der Welt – Kia Ora and Welcome!
LL.M. am Kap der Guten Hoffnung
LL.M. in China: Besser einmal sehen als hundertmal hören
Columbia LL.M. in Internationalem Recht
International Banking and Financial Law im Herzen Europas
LL.M. in London: Zwischen Vorlesung und Afternoon Tea
Business Schools und Jura – praxisnah & doch akademisch
In Hogwarts Jura studieren – mein LL.M. in Glasgow
Studieren in Ost und Fernost
Leiden in Leiden? I need a Dollar…
Das LL.M.-Studium in Großbritannien und Irland
Corinne Rüchardt und Friederike Voht haben ihren LL.M. in London erworben und konnten zwischen Vorlesung und Afternoon Tea auch schon mal das schlechte Wetter auf den
britischen Inseln vergessen. Geradezu verliebt hat sich Sonja Heppner in das irische Dublin, wo sie am traditionsreichen Trinity College studierte. Antonia Landmann berichtet von
ihren Vorbereitungen auf das Studium im schottischen Glasgow.
Studieren in Europa und am anderen Ende der Welt
Ebenfalls an einer britischen Law School – und doch mitten in Paris – absolvierte AnnKristin Becker ihr LL.M.-Studium. Antoine de Chantérac und Lukas Harta zeigen, dass es in
den Benelux-Staaten hervorragende LL.M.-Programme gibt. Auch der deutschsprachige
Raum holt auf: Marcus Haberstroh fand als Nichtjurist sein perfektes Doppel-Programm in
Frankfurt und Innsbruck. Andere zog es in die Ferne: Am Kap der Guten Hoffnung tauchte
Franziska Tolksdorf in transnationales Strafrecht ein. Patric Werner und Frank Zeugner
stellten fest, dass in China die Uhren anders ticken. Den weitesten Flug aber hatte TomPhilipp Cagan, der für seinen LL.M. ans andere Ende der Welt reiste und in Neuseeland mit
„Kia Ora and Welcome“ begrüßt wurde.
Erfahrungsberichte vergangener Ausgaben von Der LL.M. finden sich online unter
www.e-fellows.net/llm-erfahrung.
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7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen
Sonja Heppner
LL.M. (Dubl.)
Ph.D. Candidate, School of Law, Trinity College Dublin
Das Trinity College Dublin: More Than Just a University
Das Trinity College Dublin gehört zu meinem Leben in Dublin wie die Butter auf das Butterbrot. Ich habe es so sehr ins Herz geschlossen und fühle mich auf dem malerischen
Campus aus dem Jahr 1592 so heimisch, dass ich gar nicht anders als überschwänglich berichten kann. Dabei ist meine Begeisterung nicht vorübergehend. Ich habe das Trinity
College Dublin erstmals als Erasmus-Studentin kennengelernt, bin für den LL.M. zurückgekommen und letztendlich für den Ph.D. geblieben. Was mich besonders begeistert, ist
die Herzenswärme der Mitarbeiter – ob Professoren oder Bibliotheksangestellte – und die
Atmosphäre der Kollegialität auf dem Campus. Studenten und Professoren forschen hier
gemeinsam, wandern gemeinsam und machen sich alljährlich im Law School Cabaret
übereinander lustig. Es ist wirklich wunderbar am Trinity College Dublin, und ich bin
glücklich, ein Teil dieser Welt zu sein.
Student Societies und Clubs
Studentisches Engagement ist nicht nur gerne gesehen am Trinity College Dublin, sondern
integraler Bestandteil der Ausbildung. Das College preist sich ganz zu Recht dafür, studentisches Engagement tatkräftig zu unterstützen – sowohl ideell als auch finanziell. Resultat
dieser großzügigen Einstellung ist, dass knapp 200 verschiedene Student Societies und
Clubs auf dem Campus aktiv sind. Das Angebot an Veranstaltungen ist dementsprechend
vielfältig. Personen des öffentlichen Lebens stehen Studenten des Trinity College regelmäßig Rede und Antwort, darunter vor Kurzem auch Angela Merkel. Jura-Studenten zieht es
gerne zur LawSoc, zur Trinity College Law Review und zum Free Legal Advice Centre
(FLAC). Wer schon immer einmal einen Film drehen, an archäologischen Ausgrabungen
teilnehmen oder ein Pferderennen besuchen wollte, der kann das alles und noch viel mehr
während des LL.M. am Trinity College Dublin verwirklichen. Einen ersten Überlick über
die Societies und Clubs liefern www.trinitysocieties.ie und www.ducac.tcdlife.ie/clubs/.
Das Sportangebot umfasst unter anderem Cricket, Croquet, Hurling, Hockey, Football,
Gaelic Football, Klettern, Segeln, Surfen, Windsurfen und Rudern.
Das Trinity College Dublin: More Than Just a University
Bewerbung und Wohnungssuche
Bewerbungsschluss für den LL.M. ist regelmäßig der 30. Juni für die Immatrikulation im
September desselben Jahres. Ich hatte mich im Frühjahr für die Aufnahme des Studiums
im Herbst beworben und auch sofort eine Zusage erhalten. Je früher man sich bewirbt,
desto besser. Mit der Zusage beginnen die weiteren Vorbereitungen. Wer das besondere
Flair der altehrwürdigen Universität Tag und Nacht genießen möchte, bewirbt sich am besten sofort nach Eingang der Zusage für den LL.M. für eines der begehrten Zimmer auf dem
Campus (www.tcd.ie/accommodation). Wer seine Chancen auf ein Zimmer erhöhen
möchte, bewirbt sich als Team für eine Wohnung auf dem Campus. Die meisten Wohnungen auf dem Campus sind als Wohngemeinschaften konzipiert. Die Bewerbung als Team
erspart den Verantwortlichen die Zuteilung sich fremder Personen. Wer kein Glück mit einem Zimmer auf dem Campus hat oder sich lieber privat einmieten möchte, sollte sich mit
www.daft.ie vertraut machen, dem irischen Pendant zu www.wg-gesucht.de. Die Suche
nach einer geeigneten Unterkunft kann gar nicht früh genug beginnen. Wer erst im September mit der Suche beginnt, wird es deutlich schwerer haben als jemand, der sich schon
Anfang August umsieht. Im September kehren alle Studenten aus den Sommerferien nach
Dublin zurück. Der Wohnungsmarkt ist in dieser Zeit hart umkämpft. Wer kann, kommt
dem Ansturm zuvor.
Studiengebühren und Lebenshaltungskosten
Die Höhe der Studiengebühren für den LL.M. beträgt gut 9.000 Euro. Das schließt die Gebühren für das ausgezeichnete Sportzentrum der Universität mit ein. Die Law School bietet
alljährlich ein einziges Stipendium in Höhe von 8.600 Euro an.
Wer während des LL.M. im Stadtzentrum leben möchte, muss mit Mietkosten von 600 Euro
im Monat für ein kleines WG-Zimmer rechnen, spart dafür die Ausgaben für öffentliche
Verkehrsmittel. Ich selbst wohnte immer und wohne auch immer noch in Dublin 2 – mitten
im Stadtzentrum, in demselben Stadtviertel, in dem auch das Trinity College Dublin liegt.
Hier ist alles in fußläufiger Entfernung vorhanden: Theater, Kinos, Pubs, Restaurants, Cafés,
Eisdielen, Supermärkte, Geschäfte, Boutiquen, Parks und was das Herz sonst noch begehrt.
Eine Unterkunft auf dem Campus schlägt im Schnitt ebenfalls mit 600 Euro im Monat zu
Buche. Wem es nichts ausmacht, abseits vom Trubel der Stadt zu wohnen und längere Strecken mit Rad, Bus oder Straßenbahn zurückzulegen, findet zum Beispiel in Islandbridge
großzügiger geschnittene Wohnungen als im Stadtzentrum, die je nach Ausstattung allerdings auch teurer sein können.
Die gute Nachricht ist, dass Studenten in Dublin in den Genuss von allerlei Vergünstigungen kommen. Das gilt nicht nur für den Studentenrabatt an der Kinokasse oder im Theater,
sondern zum Beispiel auch für Friseure und Bekleidungsgeschäfte. Wer zahlreichen Student Societies und Clubs in der Freshers’ Week beitritt, was ich ausdrücklich empfehle, erhält zusätzliche Rabatte. Mitglieder der Historical Society (The Hist), dem ältesten Debattier-Club der Welt, erhalten die Jahresmitgliedschaft im Irish Film Institute zum Beispiel
für 10 statt 15 Euro oder montags zwei Kinokarten zum Preis von einer. Mitglieder der Chinese Society erhalten zehn Prozent Rabatt im Asia Market in der Drury Street und so weiter.
Die Liste der angebotenen Rabatte ist endlos. Die Schwierigkeit besteht nur darin, den
Überblick zu behalten.
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7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen
Christian Kutschmann
Dr. iur., LL.M. (Univ. of Virginia)
Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer
LL.M. – A Family Affair?
Ob der LL.M. eine Familienangelegenheit ist, hängt im Wesentlichen davon ab, was man
daraus macht. Als wir Familie und Freunden von unseren Plänen erzählten, fragten manche skeptisch, ob wir es uns gut überlegt hätten, mit einem Neugeborenen für ein Jahr ins
Ausland zu gehen. Wir können beruhigen: Unser Sohn hat in den Vereinigten Staaten Krabbeln und Laufen gelernt und sich auch im Übrigen prima entwickelt. Gleichwohl ist es wahr,
dass ein Auslandsaufenthalt mit Kind Schwierigkeiten mit sich bringt, die man in gleicher
Form zu Hause nicht gehabt hätte. Mein Erfahrungsbericht will diese nicht verschweigen,
gleichwohl aber junge Juristen mit Kindern ermutigen, einen Studienaufenthalt im Ausland zu wagen. Für uns war es das tollste Abenteuer unseres Lebens!
Zeitpunkt
Den Traum vom LL.M.-Studium in den USA hatte ich zwar schon seit Langem, ihn aber nie
ernsthaft verfolgt. Erst als meine Freundin und ich feststellten, dass wir Nachwuchs erwarteten, wurde das Thema akut. Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits als Rechtsanwalt tätig
und dachte, dass meine juristische Ausbildung eigentlich lang genug gewesen sei. Allerdings stand für mich fest, dass ich von der Entwicklung unseres Sohnes im ersten Lebensjahr möglichst viel miterleben wollte. Wir dachten zunächst an eine größere Reise, wie sie
viele Familien mit Kindern heutzutage im Rahmen der Elternzeit unternehmen, hätten
diese aber wahrscheinlich auf einen Zeitraum von wenigen Monaten beschränkt. Da das
Master-Studium in der Regel ein ganzes Jahr dauert, bot der LL.M. demgegenüber die
Chance, eine ganzjährige Auszeit vom Berufsleben zu nehmen.
Man muss deutlich sagen, dass Mütter und Väter einen gesetzlichen Anspruch haben, sich
bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes von ihrer Tätigkeit freistellen zu
lassen, um sich der Betreuung und Erziehung zu widmen. Gleichwohl bietet es sich an, den
Arbeitgeber in entsprechende Pläne frühzeitig einzubeziehen, damit für eine Vertretung
während der Abwesenheit gesorgt werden kann. In meinem Fall wurde meine Absicht,
zum LL.M.-Studium in die USA zu gehen, sehr wohlwollend aufgenommen. Dies mag zum
einen daran liegen, dass auch die Kanzlei nach meiner Rückkehr von den im englischsprachigen Ausland erworbenen Sprachkenntnissen profitiert. Ich hatte aber darüber hinaus
den Eindruck, dass man auch meinem Anliegen, Zeit mit der Familie zu verbringen, viel
Verständnis entgegenbrachte.
LL.M. – A Family Affair?
Familienleben
Die ersten Monate mit Kind sind für viele Eltern die schönsten ihres Lebens, zugleich aber
auch die anstrengendsten. Wir waren da keine Ausnahme. Als wir in die Vereinigten Staaten aufbrachen, war unser Sohn vier Monate alt, wurde noch gestillt, und in den Nächten
hat er vieles angestellt, aber nicht durchgeschlafen. Der hierdurch verursachte Stress geht
in erster Linie zu Lasten des Partners, der sich nicht im Studium befindet, in unserem Fall
meiner Freundin. Zudem ist manches in den USA anders, beispielsweise ist das Stillen in
der Öffentlichkeit bei Weitem nicht so selbstverständlich wie in Deutschland. Vor allem
aber sind keine Großeltern oder andere Familienmitglieder in der Nähe, die bei Schwierigkeiten kurzfristig Unterstützung leisten können.
Auch ist die zeitliche Beanspruchung, die das LL.M.-Studium mit sich bringt, nicht zu unterschätzen. Bei den Vorlesungen handelt es sich um Pflichtveranstaltungen, die vorbereitet werden müssen, will man sich bei den in den USA üblichen cold calls des Professors
nicht blamieren. Davon abgesehen lässt das Studium aber weitgehende Flexibilität, sodass
ich oft am Nachmittag nach Hause gehen konnte und mich erst nachts, wenn unser Sohn
schon schlief (oder schlafen sollte), in die Fälle für den nächsten Tag eingearbeitet habe.
Insgesamt bot das Studium daher die Möglichkeit, bei vielen „ersten Ereignissen“, wie der
ersten Drehung und den ersten Schritten, dabei zu sein, die ich zu Hause als Anwalt vielleicht nicht gehabt hätte.
Finanzierung
Neben den klassischen Finanzierungsmethoden – ich hatte das Glück, ein DAAD-Stipendium zu erhalten – bietet sich beim LL.M. mit Familie insbesondere auch das Elterngeld
als weitere Finanzierungsquelle an. Voraussetzung ist, dass man zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, da sich die Höhe des Elterngeldes am Nettoverdienst des
letzten Jahres orientiert. Darüber hinaus ist der Bezug von Elterngeld an den gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland gebunden. Ein solcher gewöhnlicher Aufenthalt wird jedoch
nicht durch ein von vornherein zeitlich begrenztes Auslandsstudium unterbrochen. Im
Zweifel sollte man vorab Kontakt zur zuständigen Elterngeldstelle aufnehmen, um spätere
Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Zusammen können beide Partner insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen. Die Aufteilung lässt sich dabei weitgehend selbst bestimmen, sodass beispielsweise ein paralleler
Bezug für die Dauer von sieben Monaten möglich ist. Da das LL.M.-Studium in der Regel
zehn bis zwölf Monate dauert, verbleibt ein nicht unerheblicher Zeitraum, in dem ein oder
beide Partner kein Elterngeld erhalten. Darüber hinaus darf man nicht davon ausgehen,
mithilfe des Elterngeldes das gesamte LL.M.-Studium finanzieren zu können. Der monatliche Höchstsatz liegt zurzeit bei 1.800 Euro. Vor allem an den amerikanischen Universitäten
mit ihren horrenden Studiengebühren kann das Elterngeld somit nur eine Finanzierungsquelle unter mehreren sein.
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175
8.
Porträts von Hochschulen
und Unternehmen
Die ersten sieben Kapitel des vorliegenden Buchs waren den Entscheidungskriterien bei
der Auswahl eines LL.M.-Studiums gewidmet. Im letzten Teil stellen nun zunächst 16 Law
Schools aus dem In- und Ausland ihre LL.M.-Programme vor. Die Studiengangporträts bieten Informationen zu den jeweiligen Programmschwerpunkten, Bewerbungsfristen und
Studiengebühren. Da viele LL.M.-Studenten an amerikanischen Law Schools gleich auch
das Bar Exam angehen, präsentiert das Unternehmen Barbri im Anschluss seine Kurse zur
Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung.
Porträts von Hochschulen und Unternehmen
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Universität Liechtenstein
Universität zu Köln
The Fletcher School of Law
and Diplomacy – Tufts University
IE Law School
Institute for Law and Finance
Loyola University
Chicago School of Law
Northumbria University
Queen Mary University of London
School of Law
Steinbeis-Hochschule Berlin
TU Berlin
Technische Universität Dresden
Universität Oldenburg
University of Dundee
University of Manchester
University of Southern California
University of Texas
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BARBRI
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP
Clifford Chance
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP
Gleiss Lutz
GSK Stockmann + Kollegen
Hengeler Mueller
Kirkland & Ellis International LLP
Linklaters LLP
McKinsey & Company
Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP
Sullivan & Cromwell LLP
Wichtig ist für angehende LL.M.-Studenten natürlich auch die Frage nach dem Berufseinstieg. Daher stellen sich abschließend elf renommierte Kanzleien und die Unternehmsberatung McKinsey als Arbeitgeber vor. Worauf legen die Sozietäten beim Master of Laws
Wert? Wird dieser finanziell honoriert? Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, nach dem
Berufseinstieg für ein LL.M.-Studium freigestellt zu werden? Welche Aufstiegsmöglichkeiten werden geboten? Und vor allem: Wie läuft der Bewerbungsprozess ab? Fragen wie
diese werden in den Porträts kompakt beantwortet. Damit bietet dieses Buch in übersichtlicher Form genau die Informationen, die potenzielle Bewerber benötigen.
Sollten Fragen offen bleiben, finden sich vertiefende Informationen auf den Websites der
jeweiligen Arbeitgeber. Auch die genannten Ansprechpartner stehen für eine persönliche
Auskunft gerne zur Verfügung. Ein Tipp: Dieses Buch ist mit Sicherheit ein guter Aufhänger,
wenn Sie Kontakt zu den Hochschulen und potenziellen Arbeitgebern aufnehmen.
Hinweis: Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird in diesem Buch auf geschlechtsspezifische
Personenbezeichnungen verzichtet. Alle Angaben beziehen sich jedoch immer auf Frauen
und Männer gleichermaßen.
178
8. Porträts von Hochschulen und Unternehmen
Universität zu Köln
International
Die Idee
Es gibt einen dringenden Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs auf dem Gebiet des
Unternehmensteuerrechts. Der Weiterbildungsstudiengang LL.M. Unternehmensteuerrecht trägt genau diesem Umstand
Rechnung, indem er steuerrechtliche Inhalte mit dem Gesellschaftsrecht und dem
Bilanzrecht verbindet.
Der rechtsgebietsübergreifende Ansatz entspricht der komplexen Beratungswirklich- Zielgruppe und Abschluss
keit. Auf diese Weise erhalten Sie als Der Studiengang mit dem Abschluss Master
Teilnehmer berufsbegleitend eine hervor- of Laws (LL.M.) richtet sich an Juristen und
ragende Möglichkeit zur Fortbildung und Wirtschaftswissenschaftler mit steuerrechtSpezialisierung auf dem Gebiet des Unter- lichen Vorkenntnissen, die umfassende
Kenntnisse für eine Tätigkeit auf dem
nehmensteuerrechts.
Gebiet der qualifizierten SteuergestaltungsEinmaliges Konzept
beratung bei international tätigen GroßDer LL.M. Unternehmensteuerrecht wird kanzleien, mittelständischen Wirtschaftsvon den Instituten für Steuerrecht (Prof. Dr. rechtskanzleien, StB-/WP-Gesellschaften,
Johanna Hey) und Gesellschaftsrecht Abt. 2 Konzernsteuerabteilungen sowie Behörden
(Prof. Dr. Joachim Hennrichs) der Universi- (OECD/EU) erwerben bzw. vertiefen wollen.
tät zu Köln gemeinsam angeboten und ist in
dieser Form in Deutschland einmalig, denn Praxisorientiert
er vermittelt Berufsqualifikationen, die an Der LL.M. Unternehmensteuerrecht ist
keiner anderen Universität erlangt werden ein praxisorientiertes Master-Studium, das
können. Das Studienprogramm wurde mit gleichzeitig höchsten wissenschaftlichen
den für die Personalentwicklung verant- Ansprüchen genügt. Die Ausbildung zielt
wortlichen Partnern großer Wirtschafts- und neben Detailwissen auch auf SystemverSteuerberatungsgesellschaften sowie Ver- ständnis, das für die praktische Rechtsdurchtretern der steuerrechtlich spezialisierten setzung unerlässlich ist. Der hohe Anteil
Rechtsanwaltschaft und Leitern von Kon- Lehrender aus der Praxis garantiert Aktualizernsteuerabteilungen abgestimmt. Eine tät und praxisnahe Vermittlung der LehrBesonderheit ist die rechtsgebietsübergrei- stoffe. Auf diese Weise bereitet der einjährige
fende Verbindung von Steuer-, Gesellschafts- Kurs seine Teilnehmer umfassend darauf vor,
und Bilanzrecht sowie die internationale in einem unternehmensteuerlichen Arbeitsgebiet Verantwortung zu übernehmen.
Ausrichtung.
Aufbau und Inhalt
Köln hat eine international ausgerichtete Der Unterricht gliedert sich in vier Module:
Universität mit langer Tradition, deren At- Grundlagen, nationales Unternehmensteutraktivität für Studierende ungebrochen ist. errecht, Internationales, Europäisches und
Rund zehn Prozent ihrer Studierenden Ausländisches Unternehmensteuerrecht sokommen aus dem Ausland. Damit steht die wie Unternehmensbesteuerung und GeUniversität in der Spitzengruppe aller deut- staltungsberatung. Jedes Modul wird durch
schen Hochschulen. Auch die stetig wach- eine Klausur abgeschlossen, im Anschluss
sende Zahl ausländischer Gastprofessoren an die Unterrichtsphase wird eine Masterund Wissenschaftler belegt die große An- arbeit erstellt.
ziehungskraft. Der Studiengang ist international ausgerichtet und vermittelt über die Zulassungsvoraussetzungen
Durchführung englischsprachiger Lehrver- Voraussetzung für die Teilnahme ist grundanstaltungen neben den Inhalten fachspe- sätzlich der Nachweis der Allgemeinen
zifische Sprachkenntnisse. Der Master-Ab- Hochschulreife, der einschlägig fachgebunschluss ist akkreditiert und international dene Hochschulreife oder einer gleichwertig anerkannten Hochschulzugangsberechanerkannt.
tigung. Ferner ist der Abschluss eines
Persönlich
rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen
Präsenzunterricht in Blockveranstaltungen Studiengangs an einer deutschen Hochund einer individuellen Lernumgebung mit schule (Staatsexamen, Diplom, Master oder
maximal 30 Teilnehmern ermöglicht inten- Bachelor) oder ein vergleichbarer Absive Diskussionen und den persönlichen schluss an einer ausländischen Hochschule
Austausch mit hochqualifizierten Fachleu- notwendig. Da Ziel des Programms die umten. Dadurch soll das Programm auch in die fassende Weiterbildung auf dem Gebiet des
einzelne berufliche Tätigkeit integriert wer- Unternehmensteuerrechts ist, müssen Beden können. Das LL.M.-Büro gewährleistet werber eine einschlägige Berufserfahrung
darüber hinaus schnelle und unbürokrati- (mindestens ein Jahr) und steuerliche Vorsche Hilfe bei allen Fragen rund um das kenntnisse nachweisen. Bei Rückfragen zu
Studium.
den Zulassungsvoraussetzungen steht das
Büro des LL.M. gerne zur Verfügung.
Programm: Weiterbildungsstudiengang LL.M.
Unternehmensteuerrecht
Programmkosten: EUR 9.000, bei Bewerbungseingang bis 1. Mai EUR 8.000
Programmbeginn: Oktober jeden Jahres
Ansprechpartner für Studieninteressenten:
Frau Katrin Bohn
Albertus-Magnus Platz 1, 50923 Köln
unternehmensteuerrecht@uni-koeln.de
www.unternehmensteuerrecht.uni-koeln.de
Programmdauer: 12 Monate plus 6 Monate
Masterarbeit
Zahl der Studenten pro Jahrgang: max. 30
Bewerbungsschluss: 31. Juli
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The Fletcher School of Law and Diplomacy – Tufts University
IE Law School
A Comprehensive Approach
LL.M. in International Business Law
The LL.M. program at the Fletcher School of
Law and Diplomacy at Tufts University is
uniquely situated to prepare attorneys for
work in the evolving field of international
law. Our integrative approach to legal education includes a core of international law
courses, which is complemented by courses
in diplomacy, political science, economics,
and international business, depending on
each student’s interests.
The LL.M. in International Business Law is a
ten month program designed to transform
students into global lawyers who are problem solvers and business strategists. This is
done through a core law and business curriculum and complemented by modules
designed to develop soft skills and global
awareness.
Our small, individualized program means
that students have the support and flexibility to tailor a program that matches their
academic interests and career goals. Our
students find that attending a school
focused on the intersection of law and
diplomacy lends a unique perspective to
their training in international law.
A Strong, Supportive Community
At Fletcher we pride ourselves on our strong
sense of community. The LL.M. program
meets as a group regularly for our “High
Table” discussion series, which features
leaders in the field of international law, as
LL.M. program: LL.M. in International Law
Specialist areas: Public International Law,
International Business Law, International
Economic Law, Human Rights and International
Justice
Start and length of program: September,
9 months full-time (one academic year)
TOEFL score required: 100 (iBT)
well as for informal group lunches. One of
the highlights of the year is the second
semester “Capstone Colloquium” retreat.
For three days LL.M. students, faculty, and
invited experts in international law come
together for the presentation of students’
thesis research and to discuss a chosen
theme in international law.
A Global Alumni Network
Our graduates have pursued careers in
places as diverse as the European Court of
Human Rights, General Electric, and the
United Nations Office of Legal Affairs. As a
graduate of the LL.M. program at Fletcher,
you too will enter the workforce as part of
Fletcher’s powerful global alumni network.
Closing date for applications: early notification:
15 November, 2016; regular deadline: 10 January,
2017; final deadline: 1 March, 2017
Tuition fees: USD 42,234 (2015-2016)
Contact details for prospective students:
Lucia Foulkes, Program Coordinator
+1 617 627 4319
Lucia.foulkes@tufts.edu
fletcher.tufts.edu/llm
The program is structured in three trimesters, plus a preparatory pre-program and an from Northwestern University School of
optional exchange semester at one of the 13 Law and the Certifcate in Business Admindifferent universities around the world IE istration from IE without taking a whole
year away from their professional and perLaw School has an agreement with.
sonal obligations.
Students will graduate with both an LL.M.
title from IE Law School and a Certificate in The Executive LL.M. Program focuses on
Business Administration from IE Business subjects of Anglo-American law vital for international lawyers, as well as manageSchool.
ment fundamentals necessary in the pracExecutive LL.M.: Two World-Class
tice of law for business or corporate clients.
Institutions, One Unique Experience
A unique partnership between two of the
world’s leading institutions in law and business education makes it possible for participants to earn the Master of Laws (LL.M.)
Specialist areas: LL.M. in International Business
Law: International Law, Competition Law,
Common and Civil Law + MBA Module;
Executive LL.M.: Anglo-American Common Law +
MBA Module
Start and length of programs: LL.M. in International Business Law: 1 October, 10 months;
Executive LL.M.: 24 September, 9 months
Tuition fees: LL.M. in International Business Law:
EUR 29,700; Executive LL.M.: EUR 36,900
Number of students per year: 20–25
TOEFL/IELTS score required: 100 (iBT); 7
Closing date for applications: no deadline,
rolling admission
Contact details for prospective students:
Calle María de Molina 11-13-15,
28006 Madrid, Spain
+34 91 5689600; admissions.law@ie.edu
http://www.ie.edu/law-school
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8. Porträts von Hochschulen und Unternehmen
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In Deutschland gilt Freshfields Bruckhaus Deringer mit ihrer bis 1840 zurückreichenden
Tradition als die herausragende internationale Wirtschaftskanzlei, die höchste Anerkennung für die fachliche Breite und Qualität genießt.
Ziehen Sie einen LL.M. einer Promotion vor? Nein, wir betrachten einen LL.M. und eine
Promotion gleichwertig. Beide Abschlüsse zeigen uns, dass der Bewerber sich über das
normale Maß eines Jurastudiums hinaus motiviert hat, sich langfristig mit einem bestimmten Thema bzw. einer anderen Rechtsordnung auseinanderzusetzen. Sowohl für einen
LL.M. als auch für eine Promotion hat der Bewerber zusätzliche Leistung, Zeit und Motivation investiert und scheint uns somit sehr gut ausgebildet für die Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei.
Bevorzugt Ihre Kanzlei LL.M.-Abschlüsse von bestimmten Universitäten? Generell befürworten wir LL.M.-Abschlüsse aus dem englischsprachigen Ausland. Die juristische Ausbildung in englischer Sprache bietet eine sehr gute Vorbereitung auf den internationalen
Arbeitsalltag in unserer Kanzlei.
Step into the circle!
Wie unterstützen Sie ein LL.M.-Vorhaben? Grundsätzlich sollten Sie das LL.M.-Studium
vor dem Berufseinstieg abgeschlossen haben. Für einen LL.M. während Ihrer Tätigkeit bei
uns finden wir aber gerne eine individuell passende Lösung und ermöglichen Ihnen die
Freistellung für das Studium.
Standorte in Deutschland: Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München
Standorte weltweit: 27 Büros in 16 Ländern,
u. a. in Brüssel, London, New York, Schanghai
Spezialisierungen: Arbeitsrecht, Bank- und
Finanzrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Geistiges
Eigentum und Informationstechnologie,
Immobilienwirtschaftsrecht, Kartellrecht und
Außenhandel, Öffentliches Wirtschaftsrecht,
Konfliktlösung, Steuerrecht
Berufsträger in Deutschland:
ca. 500
Neueinstellungen pro Jahr:
Associates
Referendare
ca. 100
ca. 400
Welche Anforderungen muss ein Bewerber erfüllen? Wir suchen Persönlichkeiten, die
gerne im Team arbeiten und jede neue Aufgabe als Herausforderung annehmen. Sie zeichnen sich durch sehr gute juristische Qualifikation, Kreativität, unternehmerisches Denken
und gute Englischkenntnisse aus.
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8. Porträts von Hochschulen und Unternehmen
Christina Heitz
Titel: LL.M. (King’s College)
Position: Associate im Bereich Konfliktlösung
Mein LL.M.-Studium – eine einmalige Erfahrung
Für mich stand bereits während des Studiums fest, dass ich noch einmal längere Zeit ins
Ausland gehen wollte, um sowohl meine Englischkenntnisse zu verbessern als auch den
eigenen Horizont zu erweitern. Hierzu schien mir ein LL.M.-Studium bestens geeignet, da
sich so diese persönlich wertvolle Erfahrung eines Auslandsjahres mit einer zusätzlichen
juristischen Qualifikation verbinden ließ. In eben dieser Kombination aus Auslandserfahrung, Verbesserung der Sprachkenntnisse und dem Erwerb eines Mastertitels lag für mich
auch der entscheidende Vorteil eines LL.M. gegenüber einer Doktorarbeit.
Zeitpunkt und Wahl der Universität
Der richtige Zeitpunkt war für mich persönlich nach dem Ersten Staatsexamen. Nach der
intensiven Vorbereitung auf das Examen freute ich mich auf die Abwechslung durch ein
Auslandsjahr. Außerdem wollte ich gerne noch möglichst „nah dran“ am Studium sein. Bei
der Wahl meines Colleges orientierte ich mich sowohl an Universitätsrankings als auch am
Angebot der Kurse im LL.M.-Programm. Bereits im Studium hatte ich meinen Schwerpunkt
im Prozessrecht und wollte diesen gerne auch während meines LL.M. weiter vertiefen. Aus
diesem Grund entschied ich mich für das King’s College London, an dem ich sowohl Kurse
zum Prozessrecht als auch zur Verhandlungsführung und zu wirtschaftswissenschaftlichen
Grundlagen besuchen konnte. Neben dem fachlichen Angebot des King’s College überzeugte mich auch seine Lage sofort – ein Jahr mitten in London zu wohnen und zu studieren stellte ich mir besonders reizvoll vor.
Eine prägende Erfahrung
Das Jahr am King’s College London war für mich eines der spannendsten und wertvollsten
Jahre meiner juristischen Ausbildung. Fachlich war es sehr lehrreich, einen Einblick in ein
anderes Rechtssystem zu gewinnen und dadurch auch das eigene System einmal aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Hiervon profitiere ich auch heute im beruflichen
Alltag als Anwältin einer internationalen Wirtschaftsrechtskanzlei. Neben den Vorteilen für
das Berufsleben waren die vielen internationalen Freundschaften, die ich in diesem Jahr
geschlossen habe und bis heute pflege, für mich der größte Gewinn meines LL.M.-Studiums.
Ich beneide jeden, der dieses einmalige Jahr noch vor sich hat.
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Weitere Titel der Reihe e-fellows.net wissen
Weitere Titel der Reihe e-fellows.net wissen
Perspektive Unternehmensberatung
Perspektive Patentanwalt
Aktuelle Ausgabe: Perspektive Unternehmensberatung 2016
ISBN (Print): 978-3-941144-68-2
ISBN (E-Book): 978-3-941144-69-9
Zielgruppe: Studierende aller Fachrichtungen
Inhalt: Das Expertenbuch zum Einstieg liefert Antworten
auf wichtige Fragen rund um den Beruf des Unternehmensberaters. Wie gestaltet sich die Work-Life-Balance, welche
Arten von Unternehmensberatungen gibt es und vor allem:
Wie absolviert man Bewerbungsgespräche erfolgreich? Studenten und Consultants berichten von ihren Erfahrungen,
und Beratungen stellen sich als Arbeitgeber vor.
Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2016
Aktuelle Ausgabe: Perspektive Patentanwalt
ISBN (Print): 978-3-941144-29-3
ISBN (E-Book): 978-3-941144-34-7
Zielgruppe: Naturwissenschaftler und Ingenieure
Inhalt: Was verbirgt sich hinter dem Beruf des Patentanwalts? Wer kann überhaupt Patentanwalt werden, und wie
läuft die Ausbildung ab? Das Buch liefert Antworten auf diese Fragen. (Werdende) Patentanwälte berichten von ihren
Erfahrungen, und Patentanwaltskanzleien zeigen auf, welche
Perspektiven sie Naturwissenschaftlern und Ingenieuren
bieten.
Perspektive Trainee
Perspektive Investment Banking &
Asset Management
Aktuelle Ausgabe: Perspektive Trainee 2016
ISBN (Print): 978-3-941144-71-2
ISBN (E-Book): 978-3-941144-72-9
Zielgruppe: Studierende aller Fachrichtungen
Inhalt: Das Buch liefert einen Überblick über TraineeProgramme als attraktive Alternative zum Direkteinstieg:
Welche Programme gibt es, was sollten sie bieten, und welche Karriereperspektiven bestehen danach? Darüber hinaus
geben (ehemalige) Trainees ihre persönlichen Eindrücke
wieder, und Unternehmen präsentieren ihre Programme.
Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2016
Aktuelle Ausgabe: Perspektive Investment Banking &
Asset Management
ISBN (Print): 978-3-941144-20-0
Zielgruppe: Wirtschaftswissenschaftler
Inhalt: Das Buch bietet umfassende Informationen zu
Berufsbildern, Bewerbung und Karrierechancen im Investment Banking und im Asset Management. Stipendiaten und
Alumni von e-fellows.net berichten von ihren Erfahrungen
und geben Tipps für die erfolgreiche Bewerbung. Player aus
beiden Branchen stellen ihre Praktikums- und Einstiegsprogramme vor.
Perspektiven für Juristen
Startschuss Abi
Aktuelle Ausgabe: Perspektiven für Juristen 2016
ISBN (Print): 978-3-941144-65-1
ISBN (E-Book): 978-3-941144-66-8
Zielgruppe: Studierende, Doktoranden und Referendare der
Rechtswissenschaften
Inhalt: Das Buch bietet einen Überblick über Karrierewege
für Juristen in Justiz, Wirtschaft und (internationalen) Institutionen. Neben Expertentipps zu Bewerbung und Einstieg
ermöglichen zahlreiche Erfahrungsberichte einen Einblick in
interessante Berufsbilder. Namhafte Kanzleien und Unternehmen stellen sich als Arbeitgeber vor.
Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2016
Aktuelle Ausgabe: Startschuss Abi 2015/2016
ISBN (Print): 978-3-941144-74-3
ISBN (E-Book): 978-3-941144-75-0
Zielgruppe: Oberstufenschüler und Abiturienten
Inhalt: Das Buch bietet Informationen zur Wahl des richtigen Studienfachs und der passenden Hochschule ebenso
wie zu Studienfinanzierung, Praktika und Auslandsaufenthalten. Hochschulen, Unternehmen und Stipendiaten von
e-fellows.net stellen wirtschaftswissenschaftliche und technische Studiengänge vor und informieren über Anforderungen, Bewerbungsprozedere und Studienaufbau.
Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2016
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