Der LL.M. 2016 - e
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Der LL.M. 2016 inkl. E-Book „Der LL.M. 2016“ kostenlos als E-Book herunterladen – so geht’s! Noch nicht bei e-fellows.net registriert? 1. Registrieren unter www.community.e-fellows.net/cv/register 2. Registrierung aktivieren durch Klick auf Link in E-Mail 3. Link unten freirubbeln und aufrufen 4. Bei e-fellows.net einloggen 5. Format wählen (EPUB, MOBI) 6. Download startet automatisch Bereits bei e-fellows.net registriert? 1. Link unten freirubbeln und aufrufen 2. Bei e-fellows.net einloggen 3. Format wählen (EPUB, MOBI) 4. Download startet automatisch Auf welchen Geräten kann man das E-Book lesen? • iPad/iPhone: EPUB-Datei mit iBooks öffnen und lesen • Laptop/Notebook/PC/Tablet: EPUB z. B. mit Adobe Digital Editions lesen, kostenloser Download unter: www.adobe.com/products/digital-editions/download.html • E-Reader (außer Kindle): EPUB-Datei öffnen und lesen • Kindle: MOBI-Datei öffnen und lesen. Auch EPUBs kann man z. B. mit dem FreewareTool Calibre in eine MOBI-Datei umwandeln. Wichtige rechtliche Hinweise Die E-Books sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe der E-Books an Dritte ist nicht erlaubt und strafbar. Daher werden beim Download Name und E-Mail-Adresse des Nutzers an verschiedenen Stellen in das E-Book geschrieben. Außerdem wird das E-Book unsichtbar personalisiert. Somit kann bei jedem E-Book festgestellt werden, welcher Nutzer dieses E-Book unerlaubterweise weitergegeben hat. Es ist erlaubt, das E-Book zu kopieren, um es auf allen in seinem Eigentum stehenden Geräten zu nutzen. Nutzen, Zeitpunkt, Auswahl, Bewerbung, Finanzierung 4 Impressum Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Stand: Dezember 2015 Die Autoren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Vorwort.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Verlag: e-fellows.net GmbH & Co. KG Reihenherausgeber: Dr. Michael Hies Bandherausgeber: Dr. Michael Koch, marketing@e-fellows.net Layout: factor product münchen GmbH, www.factor-product.com Satz und Illustration: Lesotre®/ Conceptual Brand Creation, www.lesotre.de Druck und Bindung: Neografia, 03655 Martin, Slowakei Printed in Slovakia Februar 2016 Bildnachweis: Titelbild: ake1150 – Fotolia.com; Fotos auf S. 9, 11 und 144–172 stammen von den jeweiligen Autoren. Logos, Fotos und Anzeigen ab S. 176 stammen von den jeweiligen Hochschulen und Unternehmen, ausdrücklich: S. 178: Helmar Mildner; S. 189: Möglichkeitsraum, © Sigrid Sandmann 2011, Foto: Daniel Schmidt (Universität Oldenburg). S. 12: Krause/ Blumenstock – Fotolia.com; S. 28: lassedesignen – Fotolia.com; S. 48: Tobias Machhaus – Fotolia.com; S. 66: Galina Barskaya – Fotolia.com; S. 106: Gina Sanders – Fotolia.com; S. 128: Karen Roach – Fotolia.com; S. 142: swissdoc – Fotolia.com; S. 174: pressmaster – Fotolia.com; Fotos auf S. 141: Schloss Montabaur (oben), Konferenzzentrum München (Mitte), angelo Hotel München Westpark (unten); sämtliche Grafiken und Illustrationen wurden umgesetzt von Yvonne Hagenbach (Lesotre®/ Conceptual Brand Creation). Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Inhalte dieses Buchs wurden mit Sorgfalt recherchiert. Gleichwohl übernimmt der Herausgeber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Buch befindlichen Informationen. ISBN-13: 978-3-941144-77-4 © 2016 e-fellows.net GmbH & Co. KG Sattlerstraße 1, 80331 München Telefon: +49 89 23232-300, Fax: +49 89 23232-222 www.e-fellows.net 1. Der LL.M. und andere postgraduale Qualifikationen im Vergleich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12–27 Der LL.M... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Der „Wert“ des LL.M.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Wie wichtig sind Qualität und Reputation?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Vorteile des LL.M.: Formale und inhaltliche Qualifikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Alternativen, die ebenfalls zu einem Titel führen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Andere Postgraduierten-Studiengänge.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Alternative Promotion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Alternative Fachanwalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Kombinationsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Der LL.M. in Verbindung mit einer Promotion.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Der LL.M. parallel zum Referendariat oder Beruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Der LL.M. für Diplom- und Wirtschaftsjuristen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Der LL.M. für Nichtjuristen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Führen des Titels „LL.M.“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28–47 Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Der LL.M. by Research.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Inhaltliche Ausrichtung des LL.M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Wahl des Studienlandes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 LL.M. in Deutschland.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 LL.M. im Ausland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernstudium. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Der richtige Zeitpunkt für das LL.M.-Studium.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Vor der Ersten Juristischen Prüfung (mit LL.B.).. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Nach der Ersten oder Zweiten Juristischen Prüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Kosten.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 5 6 Inhaltsverzeichnis 3. Suche nach einem geeigneten LL.M.-Programm im Ausland.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48–65 Wahl des Sprach- und Kulturraums. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Wahl der Universität.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Anforderungen an Studienbewerber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Rankings.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Persönliche Aspekte bei der Entscheidungsfindung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Wahl des Programms. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Anzahl und Zusammensetzung der Teilnehmer eines Jahrgangs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Lehrpersonal und Ausstattung der Fakultät.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Kursangebot und Flexibilität bei der Kurswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Zusammenstellung der Kurse.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Prüfungen im LL.M.-Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 4. Erfolgreich bewerben um Studienplatz und Stipendien. . . . . . . . . . . . . . 66–105 Bewerbung um einen LL.M.-Studienplatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Mindestvoraussetzungen für eine Bewerbung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Zusammenstellung der übrigen Bewerbungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Zeitmanagement.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Zusage.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Online-Bewerbung und Bewerbung über Partnerinstitute.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Stipendien.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Anforderungen der Stipendiengeber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Bewerbung um ein Stipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Beispieldokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 5. Finanzierung des LL.M.-Studiums. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106–127 Finanzierung aus eigenen Mitteln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Finanzierung aus Drittmitteln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Finanzierung durch Stipendien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Finanzierung durch den Arbeitgeber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Finanzierung durch Kredite. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Finanzierung durch (Auslands-)BAföG?.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 (Teil-)Erlass von Studiengebühren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Steuerliche Absetzbarkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Nach der Ersten Juristischen Prüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Vor der Ersten Juristischen Prüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Geltendmachung der entstandenen Kosten.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Inhaltsverzeichnis 6. Stipendienmöglichkeiten für LL.M.-Studenten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128–141 Informationen im Internet.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Stipendienprogramme von Staat und Stiftungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Förderprogramme der Fulbright-Kommission.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Förderprogramm des DAAD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Stipendienprogramme der Studienstiftung des deutschen Volkes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Baden-Württemberg-STIPENDIUM. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Studienstipendien des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Stipendien der Ranke-Heinemann Studienstiftung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 British Chamber of Commerce in Germany Foundation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Stipendien von Kanzleien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Latham & Watkins Travel Fellowship.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 LL.M.-Reisestipendium von Clifford Chance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 One Step AHEAD – Das LL.M.-Stipendium von Gleiss Lutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Theo-Waigel-Stipendium der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Walter Oberreit Scholarship von Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Walter-Oppenhoff-Stipendium von Oppenhoff & Partner.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk e-fellows.net: Vorteile für Juristen.. . . . . . . . . . . . . . 140 Veranstaltungen von e-fellows.net im Fachbereich Jura. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142–173 Das Trinity College Dublin: More Than Just a University.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 LL.M. – A Family Affair?.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Graues Wetter, himmelblaue Aussichten in London. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Werde Teil der Fletcher-Mafia. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 Mein englischer LL.M. à Paris.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 LL.M. am anderen Ende der Welt – Kia Ora and Welcome!.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 LL.M. am Kap der Guten Hoffnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 LL.M. in China: Besser einmal sehen als hundertmal hören.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 Columbia LL.M. in Internationalem Recht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 International Banking and Financial Law im Herzen Europas. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 LL.M. in London: Zwischen Vorlesung und Afternoon Tea. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 Business Schools und Jura – praxisnah & doch akademisch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 In Hogwarts Jura studieren – mein LL.M. in Glasgow.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 Studieren in Ost und Fernost. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Leiden in Leiden? I need a Dollar …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 7 8 Inhaltsverzeichnis 8. Porträts von Hochschulen und Unternehmen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174–239 Universität Liechtenstein.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Universität zu Köln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 The Fletcher School of Law and Diplomacy – Tufts University. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 IE Law School. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 Institute for Law and Finance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Loyola University Chicago School of Law.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Northumbria University. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 Queen Mary University of London School of Law. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Steinbeis-Hochschule Berlin.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 TU Berlin. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 Technische Universität Dresden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 Universität Oldenburg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 University of Dundee. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 University of Manchester. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 University of Southern California.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 University of Texas. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 BARBRI. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Clifford Chance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Gleiss Lutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 GSK Stockmann + Kollegen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 Hengeler Mueller. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 Kirkland & Ellis International LLP.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 Linklaters LLP.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 McKinsey & Company. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Sullivan & Cromwell LLP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 Weitere Titel der Reihe e-fellows.net wissen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 Hinweis: Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird in diesem Buch auf geschlechtsspezifische Personenbezeichnungen verzichtet. Alle Angaben beziehen sich jedoch immer auf Frauen und Männer gleichermaßen. Die Autoren Die Autoren Steffi Balzerkiewicz, Master of International Taxation (UNSW), Jahrgang 1976, Steuerberaterin und Rechtsanwältin in Berlin. Ihr Studium erfolgte in Potsdam, Berlin und Sydney. Sie wurde durch ein DAAD-Stipendium gefördert und ist Autorin verschiedener steuerrechtlicher Fachbeiträge. Martin Heckelmann, Prof. Dr. iur., LL.M. (Cornell), Jahrgang 1976, Rechtsanwalt in Berlin. Sein Studium absolvierte er in Berlin und Ithaca, New York, als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Fulbright Commission. Dr. Martin Heckelmann ist Autor verschiedener Fachbeiträge und tritt regelmäßig als Referent auf Fachveranstaltungen auf. Daniel Voigt, Dr. iur., MBA (Durham), Jahrgang 1977, ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt a. M. Dr. Daniel Voigt studierte in Berlin, Düsseldorf und Durham. Er war Stipendiat des Evangelischen Studienwerkes Villigst und ist Autor verschiedener Fachbeiträge. 9 10 Vorwort Vorwort e-fellows.net wissen – die Buchreihe von e-fellows.net Mit dieser Buchreihe informiert e-fellows.net über attraktive Berufsbilder und interessante Weiterbildungen, darunter das LL.M.-Studium, Berufsperspektiven für Juristen, Trainee-Programme sowie die Tätigkeit in einer Unternehmensberatung, im Investment Banking oder im Asset Management. Die Bücher bieten wertvolle Expertentipps und einen fundierten Überblick über die jeweilige Branche. Persönliche Erfahrungsberichte und ausführliche Unternehmensporträts potenzieller Arbeitgeber helfen bei der eigenen Entscheidungsfindung. Weitere Informationen zu den einzelnen Titeln der Reihe e-fellows.net wissen finden Sie auf S. 240–241. e-fellows.net – das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk e-fellows.net bietet Studierenden und Doktoranden seit 15 Jahren Expertenwissen, Tipps und kostenlose Leistungen, die in Studium und Karriere weiterbringen. Wer ein kluger Kopf ist, sollte sich für das e-fellows.net-Stipendium bewerben. Stipendiaten bekommen gratis Abos von Zeitungen und Zeitschriften, Zugriff auf digitale Medien und fachspezifische Datenbanken, Fachbücher frei Haus sowie exklusiven Zugang zur e-fellows.net community mit regelmäßigen Treffen und Erfahrungsaustausch. Außerdem haben e-fellows.net-Stipendiaten den direkten Draht in die Wirtschaft dank Mentorenprogramm, Karriere-Veranstaltungen, Praktikumsangeboten und Einstiegsjobs bei spannenden Unternehmen. www.e-fellows.net Als Nachwuchsjurist neue Horizonte entdecken? Mit einem LL.M.-Studium geht das gleich in zweierlei Hinsicht. Der international anerkannte Abschluss Master of Laws erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Ein LL.M.-Studium ermöglicht JuraStudenten, fachlich über den Tellerrand des deutschen Rechts zu blicken. Gleichzeitig bietet es die Gelegenheit, Auslandserfahrung zu sammeln und Sprachkenntnisse zu erwerben. Auch hierzulande haben sich hervorragende LL.M.-Programme etabliert. Was es bei der Auswahl einer Law School zu bedenken gilt und wie das LL.M.-Studium finanziert werden kann, ist Inhalt der folgenden Seiten. Daneben beleuchten die Autoren den „Wert“ des Abschlusses, insbesondere im Vergleich zu anderen postgradualen Qualifikationen wie der Promotion oder dem MBA. Zuletzt stellen ausgewählte Hochschulen ihre Studienprogramme vor. Dass der LL.M. auch bei Arbeitgebern hochgeschätzt ist, beweisen die Kanzleiporträts am Ende des Buchs. Gerade international tätige Sozietäten betrachten den Master of Laws als wichtigen Baustein in der Biografie eines Bewerbers. Wer nach der Lektüre von Der LL.M. 2016 auch den persönlichen Kontakt zu Universitäten und Kanzleien sucht, ist beim LL.M. Day von e-fellows.net gut aufgehoben: Zwei Mal jährlich treffen exzellente junge Juristen in München und Frankfurt auf einige der besten Law Schools der Welt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich unter www.e-fellows.net/llm. Sehr guten Studierenden, Referendaren und Doktoranden steht zudem das e-fellows.net-Stipendium offen, das auf Seite 140 näher vorgestellt wird. Viel Spaß bei der Lektüre von Der LL.M. 2016 wünscht Michael Koch e-fellows.net 11 29 2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms von Dr. Daniel Voigt, MBA (Durham) Hat man sich für ein LL.M.-Studium entschieden, muss man im nächsten Schritt fünf wesentliche Entscheidungen zur Gestaltung des Studiums treffen. Welche Studienart soll gewählt werden? Welche inhaltliche Ausrichtung soll das Programm haben (allgemein oder speziell ausgerichtet)? Zu welchem Zeitpunkt, in welchem Land und in welchem Modus (Voll- oder Teilzeit bzw. Fernstudium) soll es absolviert werden? Diese Entscheidungen sind untrennbar miteinander verknüpft. Persönliche Präferenzen und Möglichkeiten sprechen für bestimmte Kombinationen. Auch die Kosten sind ein wichtiger Faktor. Taught- oder Research-Programm Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms 30 32 33 34 34 35 40 41 41 42 45 Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework) Der LL.M. by Research Inhaltliche Ausrichtung des LL.M. Wahl des Studienlandes LL.M. in Deutschland LL.M. im Ausland Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernstudium Der richtige Zeitpunkt für das LL.M.-Studium Vor der Ersten Juristischen Prüfung Nach der Ersten oder Zweiten Juristischen Prüfung Kosten Allgemeines oder spezielles Programm Fünf Grundentscheidungen für die Gestaltung des LL.M.-Studiums Studienmodus Zeitpunkt Grundentscheidungen für die Gestaltung des LL.M.-Studiums Inland oder Ausland 30 2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework) Grundsätzlich muss man zwischen zwei Arten des LL.M. unterscheiden: dem Taught-LL.M. und dem LL.M. by Research. Für den Taught-LL.M. ist auch die Bezeichnung LL.M. by Coursework gebräuchlich. Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework) Course Title Optional Modules Introductory Module Introduction Introduction Introduction Introduction to to to to Legal Systems IP Economics Competition Law Required Modules Die überwiegende Anzahl der angebotenen LL.M.-Programme sind sogenannte TaughtProgramme. Der Taught-LL.M. ist ein konventionelles Studium, das auf Vorlesungen basiert und je nach Universität durch Tutorien und weitere Veranstaltungen ergänzt wird. Der Vorteil eines solchen Studienaufbaus liegt darin, dass der Teilnehmer systematisch in die Thematik bzw. das jeweilige Rechtssystem eingeführt wird. Das gewählte Gebiet wird konsequent erschlossen, und die enge fachliche Begleitung durch die Dozenten trägt zum Lernerfolg bei. Allerdings ist der LL.M.-Student – auch wenn es umfangreiche Wahlmöglichkeiten gibt – an die angebotenen Kurse grundsätzlich gebunden und kann meist nur den Inhalt seiner Abschlussarbeit frei wählen. Obligatorisch wären im Rahmen eines vorgegebenen Curriculums eines auf Europarecht ausgerichteten LL.M.-Programms etwa Kurse zu den europäischen Grundfreiheiten. Im weiteren Verlauf des Studiums könnten dann Vertiefungsveranstaltungen, z. B. zum Schwerpunkt Dienstleistungsfreiheit, gewählt werden, mit denen eine ganz andere Durchdringung der Materie in Tiefe und Umfang erreicht werden kann. Üblicherweise müssen beim Taught-LL.M. kursbegleitend kürzere schriftliche Hausarbeiten (Assignments) zu bestimmten Themen erstellt und Klausuren (Exams oder Finals) geschrieben werden. Zum Teil werden auch Präsentationen von den Kursteilnehmern verlangt. Das Programm endet meist mit einer Abschlussarbeit (Dissertation) von unterschiedlichem Umfang. Normalerweise ist eine Arbeit von 20.000 bis 30.000 Wörtern erforderlich, die in der zwei- bis dreimonatigen Bearbeitungsphase gut zu bewältigen ist. An manchen Universitäten kann die Abschlussarbeit auf das ganze Jahr ausgedehnt werden und hat den Charakter einer umfassenden, kursbegleitenden Arbeit. Es gibt jedoch auch Universitäten, an denen der Titel allein durch die Leistungsnachweise der besuchten Kurse erworben wird. Wer also Wert auf eine Abschlussarbeit legt, sollte sich vorher genau informieren, ob das gewählte Programm mit einer solchen endet. Der Aufbau der Programme kann aber sehr unterschiedlich sein. Ein typisches Kursprogramm sieht wie nachfolgend dargestellt aus. Die Mindestanzahl der aus den Elective Modules zu belegenden Kurse hängt von den Vorgaben des Programms ab. Üblicherweise werden in Elective Modules angebotene Kurse teilweise nur in Abhängigkeit von einer bestimmten Mindeststudentenzahl angeboten. Basic Module European Patent Law U.S. Patent Law European Copyright Law U.S. Copyright Law European, U.S., and International Design Law Unfair Competition … Master Thesis Elective Modules 1. Patent Law Module Protection of Biotechnological Inventions Pharmaceuticals and IP Asian Patent Laws Patent Law in Practice … 2. Copyright Law Module Copyright Licensing Copyright and Computer Programs Copyright Law in Practice … 3. Trademark Law Module Protection of Geographical Indications IP in Global Legal Orders Trademark Law in Practice … 4. IP and Competition Law Module Competition Law in Emerging Markets Patent Licensing Oral Advocacy … 5. IP Law in Practice Patent Law in Practice Copyright Law in Practice … 6. Innovation Management Theoretical and Economic Foundations of IP Innovation Policy … 7. IP and Technology Software Patents Protection of Biotechnological Inventions … 8. Thesis Preparation Asian Patent Laws The Federal Circuit … Modularer Aufbau eines Taught-LL.M. am Beispiel des LL.M. „Intellectual Property and Competition Law“ des Munich Intellectual Property Law Center 31 32 1. Der LL.M. und andere postgraduale Qualifikationen im Vergleich Inhaltliche Ausrichtung des LL.M. Der LL.M. by Research Inhaltliche Ausrichtung des LL.M. Der LL.M. by Research unterscheidet sich vom Taught-LL.M. durch die Art des Studiums: Ohne Vorlesungsbesuch erarbeiten die Studenten zusammen mit einem Tutor eine unabhängige Forschungsarbeit. Dazu muss man kein Muttersprachler sein, solide Sprachkenntnisse sind ausreichend. Viele Universitäten erwähnen den LL.M. by Research nicht im Informationsmaterial – am besten fragt man beim Fachbereich nach, ob diese Möglichkeit des LL.M.-Studiums an der jeweiligen Universität besteht. Viele Universitäten bieten auch eine Kombination zwischen einem Taught-LL.M. und der Research-Variante an. Der Student besucht dann ein halbes Jahr lang Kurse und fertigt im zweiten Halbjahr seine Forschungsarbeit an. Deutsche Universitäten bieten den LL.M. by Research allerdings – zumindest soweit aktuell ersichtlich – noch nicht an. Vor allem bei den Taught-Programmen kann im zweiten Schritt zwischen zwei Programmausrichtungen gewählt werden. Allgemein ausgerichtete Programme, die beispielsweise in ein fremdes Rechtssystem einführen, enden mit dem Abschluss LL.M. Speziell ausgerichtete Programme, die sich inhaltlich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet konzentrieren, führen zu Abschlüssen wie dem LL.M. in European Law, LL.M. in Maritime Law oder LL.M. in Commercial Law. Die Bandbreite an Spezialprogrammen ist mittlerweile enorm groß und umfasst selbst ausgefallene Interessengebiete. Die Mehrzahl der Programme kann dem Zivilrecht zugeordnet werden, ein LL.M.-Studium im öffentlichen Recht (z. B. Europarecht) oder Strafrecht (z. B. Wirtschaftsstrafrecht) ist aber auch möglich und sinnvoll. Mit der Teilnahme an einem allgemeinen Programm erschließt sich der Kursteilnehmer in der Regel ein neues – zumeist ausländisches – Rechtsgebiet. Die speziell ausgerichteten Programme dienen vor allem dem Aufbau oder der Vertiefung einer Spezialisierung in einem bestimmten Teilgebiet des Rechts. Den Forschungsschwerpunkt des LL.M. by Research kann man in Absprache mit dem inhaltlichen Angebot der Universität weitgehend selbst bestimmen. Der Umfang der Forschungsarbeit ist im Vergleich zur Abschlussarbeit eines Taught-LL.M. deutlich größer, da sie meist die einzige Prüfungsleistung darstellt, für die dann schließlich auch der Titel verliehen wird. Exams oder Assignments müssen in diesem Fall nicht abgelegt bzw. angefertigt werden. Bei konkreten Vorkenntnissen oder besonderem Forschungsinteresse kann ein LL.M. by Research interessant sein. Der Vorteil dieser Programmvariante liegt in der großen Gestaltungsfreiheit. Man kann seinen Interessen nachgehen und ein Thema in erheblichem Umfang vertiefen. Man muss sich nicht mit Inhalten befassen, die einen nicht interessieren. Doch das Modell birgt auch Nachteile: Eine gezielte Einführung ins Thema findet nicht statt, und die Einarbeitung erfolgt im Wesentlichen in Eigeninitiative. Die Anbindung an die Universität und andere Studierende ist deutlich geringer als bei Taught-Programmen. Ein LL.M. by Research bietet sich insbesondere für diejenigen an, die entweder bereits promovieren oder eine Promotion auf dem LL.M. aufbauen wollen. Gerade weil die Forschungsarbeit des LL.M. by Research umfangreicher ist, ergeben sich gute Kombinations- und Finanzierungsmöglichkeiten. Die Studienbedingungen eines LL.M. by Research können sich von denen eines TaughtLL.M. unterscheiden, vor allem im Hinblick auf Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsleistungen, finanzielle Fragen oder Nutzung der Ressourcen der Universität. Hierüber sollte man sich im Vorfeld gut informieren. Welche Richtung man einschlägt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie konkret die eigene berufliche Planung bereits ist. Ein allgemein ausgerichtetes Programm ist in dieser Hinsicht flexibel. Es kann dazu genutzt werden, zunächst breitere Kenntnisse aufzubauen und sich in diesem Rahmen über die eigenen Interessen klar zu werden. In der zweiten Hälfte des Programms ist im Rahmen der Kursauswahl auch eine begrenzte Schwerpunktsetzung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet möglich. Eine Spezialisierung ist dann von Vorteil, wenn man beabsichtigt, in einem bestimmten Bereich tätig zu werden. Wer sich beispielsweise mit einem LL.M. in Real Estate Law für eine Tätigkeit im privaten Baurecht bewirbt, kann auf besondere Rechtskenntnisse in dieser Materie verweisen und den künftigen Arbeitgeber möglicherweise leichter von seinen Qualitäten auf diesem Gebiet überzeugen. Andererseits hilft ein solch spezieller LL.M. zum Beispiel bei einer Bewerbung für eine Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz eher nicht weiter. Der Aspekt der Spezialisierung sollte aber, verglichen mit der allgemeinen Ausbildung, nicht überbewertet werden. Die getroffene Entscheidung ist nicht endgültig. Mit jedem LL.M. kann man auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet und die Bereitschaft zur Weiterqualifikation verweisen. Die mit der Wahl einer bestimmten Programmausrichtung getroffene inhaltliche Festlegung kann, muss aber nicht richtungsweisend sein. 33 34 2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms Wahl des Studienlandes Die Wahl des Studienlandes ist häufig nicht einfach. Zunächst muss man sich grundsätzlich entscheiden, ob man in Deutschland bleiben oder ins Ausland gehen will. Dabei sind die jeweiligen Besonderheiten der LL.M.-Programme in Deutschland gegenüber den Programmen im Ausland zu berücksichtigen. Eine allgemeine Aussage, ob ein in Deutschland erworbener LL.M. besser oder schlechter ist als ein im Ausland absolvierter, lässt sich nicht treffen. Dies ist zu sehr von den persönlichen Interessen und Möglichkeiten abhängig, weshalb an dieser Stelle nur einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben werden.1 LL.M. in Deutschland LL.M.-Programme gibt es nicht nur im Ausland, sondern mittlerweile in stetig wachsender Zahl auch in Deutschland. Schon eine kurze Suche fördert 90 LL.M.-Programme zutage (vgl. www.llm-guide.com/germany). Jährlich kommen neue hinzu. Gerade bei neu eingeführten Programmen lassen sich Qualität und künftige Wertschätzung schwer beurteilen, da noch keine Erfahrungswerte existieren. Um die Qualität einschätzen zu können, sollten sich Interessenten bei neuen Programmen genau über Kursinhalte, Dozenten und sonstige Details informieren. Einige Programme richten sich ausschließlich an „Foreign Graduates“ und damit an Interessenten, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben. An deutschen Universitäten für inländische Studenten konzipierte Programme werden insbesondere mit spezieller Ausrichtung, starkem Praxisbezug oder im Teilzeitmodus angeboten. Allgemein lässt sich sagen: Ein deutscher LL.M. ist eine fachliche Sonderqualifikation mit tendenziell steigendem Wert. Die Ausbildung ist in der Regel praxisbezogen, und die erworbenen Kenntnisse lassen sich unmittelbar in der Arbeitswelt verwenden. Der LL.M. kann damit gut der beruflichen Weiterentwicklung dienen. Da viele deutsche LL.M.-Programme einen hohen Praxisbezug haben und als Teilzeitstudien angeboten werden, empfehlen sie sich vor allem für Berufstätige. Sie sind eine gute Alternative zum eher unpersönlichen Fernstudium. Die Belastung ist in der Regel mit dem Beruf gut zu vereinbaren, da die Präsenzpflichten nicht allzu umfangreich sind. Die Kosten für ein LL.M.-Programm in Deutschland sind deutlich geringer als im angloamerikanischen Raum. Zwar steigen die Studiengebühren auch hierzulande, liegen aber derzeit noch deutlich unter denen englischer oder amerikanischer Universitäten. Zudem fallen Zusatzausgaben wie die Kosten für einen Umzug ins Ausland weg. Nachteil eines LL.M.-Studiums in Deutschland ist, dass die Unterrichtssprache überwiegend Deutsch ist 1 Vgl. zur Thematik auch Gräber, Jura 2005, S. 285 ff. Wahl des Studienlandes und die Kursteilnehmer zum großen Teil Deutsche sind. Die mit dem Studium im Ausland einhergehende Erweiterung des persönlichen Horizonts durch internationale Kontakte und fremde Kultureinflüsse sowie die Verbesserung von Sprachkenntnissen lassen sich in Deutschland nur in geringem Umfang verwirklichen. Zur Vorbereitung auf eine international ausgerichtete Tätigkeit (etwa in einer internationalen Großkanzlei) eignet sich die Teilnahme an einem LL.M.-Programm im eigenen Land daher nur bedingt. Dies gilt bis zu einem gewissen Maß auch für deutsche LL.M.-Programme, bei denen Englisch Unterrichtssprache ist, weil das gesamte Umfeld weiterhin deutsch ist. Viele Arbeitgeber legen aber gerade auf die bei einem ausländischen LL.M. erworbenen Sprach- und Kulturkenntnisse Wert. Einige deutsche LL.M.-Programme sind länderübergreifend organisiert. So kann man auch mit einem deutschen LL.M.-Programm durch ein Auslandssemester Auslandserfahrung sammeln. Ein Beispiel für einen solchen länderübergreifenden LL.M. ist das EULISP-LL.M.-Programm der Leibniz Universität Hannover. Allerdings: Sprachkenntnisse lassen sich natürlich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erwerben, beispielsweise durch eine Stage in einer Partnerkanzlei. Dies ist aber nicht in allen Kanzleien möglich und setzt oft voraus, dass man sich beruflich bewährt hat. Auch kann dann nicht immer das Wunschland gewählt werden, weshalb man bei der Entscheidung für ein deutsches LL.M.-Programm immer auch Alternativen des Fremdsprachenerwerbs im Blick behalten sollte. LL.M. im Ausland Die Teilnahme an einem LL.M.-Programm im Ausland erweitert neben den Rechtskenntnissen vor allem den Horizont. Ein neues Land, eine andere Kultur, die Internationalität der Kursteilnehmer und schließlich das Vertiefen der Fremdsprachenkenntnisse sind ebenso wichtige Faktoren für die persönliche Entwicklung wie der veränderte Blickwinkel auf die eigene Herkunft. Die persönliche Weiterentwicklung kann zwar nicht in Zahlen gemessen werden, aber im Auftreten und Umgang wirkt sich eine Auslandserfahrung häufig positiv aus. Ein Studium im Ausland ist vor allem im Vollzeitmodus sinnvoll. Nur so lassen sich Internationalität und Kultur des Landes wirklich erfahren. Mit Teilzeit- oder Fernstudiengängen werden vor allem fachliche Kenntnisse erworben. Sprachkenntnisse können zwar theoretisch in vergleichbarem Maß wie bei einem Vollzeitstudium erworben werden, dies ist jedoch in der Praxis nicht immer der Fall. Das Argument, ein LL.M.-Programm mit internationalen Kursteilnehmern gestatte weniger Kontakt zur lokalen Bevölkerung, trifft nur beschränkt zu. Es liegt letztlich am Studenten, Kontakte außerhalb seines Kurses herzustellen, etwa über die Sportangebote seiner Universität. Im Übrigen kann gerade die Internationalität der Teilnehmer sehr bereichernd sein. 35 36 2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms Ausländische LL.M.-Programme sind fachlich nicht zu unterschätzen. Außerdem kann man durch die interkulturelle Weiterbildung spätere Kollegen aus anderen Kulturkreisen möglicherweise besser verstehen – nicht nur sprachlich, sondern auch kulturell. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die von Arbeitgebern gern gesehene interkulturelle Kompetenz. Kritiker sprechen ausländischen LL.M.-Abschlüssen häufig den praktischen Nutzen ab, da sich die erworbenen Rechtskenntnisse nicht immer ohne Weiteres auf das deutsche Recht übertragen lassen. Absolventen, die im internationalen Recht tätig werden wollen, erleichtert der Einblick in das ausländische Recht aber durchaus ihre künftige Tätigkeit. Sie lernen durch das Studium, sich in ein fremdes Rechtssystem einzuarbeiten. Gerade im angloamerikanischen Raum öffnen die Kenntnisse eines bestimmten Rechtskreises die Türen zu weiteren. Außerdem führt die Auseinandersetzung mit einer anderen Rechtsordnung zu einem differenzierten Blick auf das eigene Rechtssystem. Dies hängt aber ganz entscheidend von der Ausrichtung und der Qualität des besuchten Programms ab. Die sorgfältige Auswahl lohnt sich deshalb unbedingt! Nur ein hochklassiges LL.M.-Studium im Ausland vermittelt Wissen, das auch in Deutschland gut angewendet werden kann. Ein LL.M. etwa mit dem Schwerpunkt Finanzrecht oder internationale Schiedsgerichtsbarkeit kann sich als hilfreich beim Einstieg in die gewünschte berufliche Tätigkeit erweisen. Wer im LL.M.Gastland oder anderweitig international arbeiten will, hat kaum eine andere Wahl, als für sein LL.M-Studium ins Ausland zu gehen. Gerade größere Kanzleien setzen gute englische Sprachkenntnisse schon beim Berufseinstieg voraus. Zusätzliche Sprachen werden eher als Plus angesehen, können jedoch fundierte Englischkenntnisse nicht ersetzen. Berufseinstieg im Gastland Ein LL.M.-Studium kann die Chance verbessern, im Gastland tätig zu werden. Der LL.M.Abschluss ist allerdings nicht mit der Zulassung zum Rechtsanwalt vor Ort gleichzusetzen. Ein Einstieg in die anwaltliche Tätigkeit erfordert weitere Schritte und ist generell als schwierig einzustufen. Näheres hierzu findet sich im Karriereratgeber Perspektiven für Juristen aus der Reihe e-fellows.net wissen. In den von vielen LL.M.-Studenten als Studienland gewählten USA endet die klassische juristische Ausbildung nach drei Jahren mit dem Juris Doctor (J.D.).2 Der J.D. ist mit einem Bachelor vergleichbar und darf deshalb trotz seiner irreführenden Bezeichnung nicht mit einem Doktorgrad verwechselt werden. Der Doktortitel wird in den USA abgekürzt mit S.J.D./D.J.S./J.S.D. (Doctor of Juridical Science). Der J.D. ist für amerikanische Studenten Zugangsvoraussetzung zu einem LL.M.-Programm und die typische Grundvoraussetzung für eine Erstanstellung als First-Year-Associate. Auch LL.M.-Absolventen können einen Einstieg in Kanzleien versuchen, haben wegen der weniger ausgeprägten Rechtskenntnis jedoch meist geringere Chancen als Absolventen mit dem J.D. Diese Möglichkeit dürfte nur guten Absolventen des LL.M. offenstehen. Mit einem Bar Exam erhöhen sich die Chancen wiederum. Eine Rolle spielt hier häufig auch, ob der Absolvent schon das Assessorexamen hat. Wahl des Studienlandes Um den Status eines Attorney at Law zu erwerben und sich in den USA Rechtsanwalt nennen zu dürfen, muss man zusätzlich zum LL.M. noch das Bar Exam ablegen. Nähere Informationen bietet die American Bar Association unter www.abanet.org und www.americanbar.org. Das Bar Exam wird an zwei Tagen abgelegt. Es können zwei Prüfungsteile unterschieden werden. An einem Tag wird das Multistate Bar Exam durchgeführt. Geprüft wird das Einheitsrecht der Bundesstaaten. Es besteht aus 200 Multiple-Choice-Fragen aus dem Bereich Torts, Contracts, Constitutional Law, Criminal Law, Real Property, Evidence und Federal Civil Practice and Procedure. Am anderen Tag wird das einzelstaatliche Recht des jeweiligen Bundesstaates geprüft. Auch dieser Prüfungsteil lässt sich typischerweise in zwei Teile untergliedern. Einerseits sind fünf Essays zu verfassen, andererseits fünfzig Multiple-ChoiceFragen zu beantworten (vgl. unter www.nybarexam.org).3 Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Bundesstaat.4 Für ausländische Kandidaten sind sie zum Beispiel beim New York Bar günstig, wo derzeit ein ausländisches Studium der Rechte sowie ein in den USA erworbener LL.M. ausreichen.5 Da der LL.M. aber an einer von der American Bar Association anerkannten Law School absolviert werden muss, sollte unbedingt auf die Qualität des Programms geachtet werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Ruf einer Universität in den USA einen wesentlich höheren Stellenwert als in Deutschland besitzt und somit für einen eventuell angestrebten späteren Zugang zum amerikanischen Arbeitsmarkt besonders zu berücksichtigen ist. Zur Einschätzung des Rufs können unter anderem Rankings herangezogen werden. Die Besonderheiten und Aussagekraft von Rankings sowie weitere Kriterien zur Universitätsauswahl werden in Kapitel 3 näher erläutert. In der Regel ist für das Bar Exam eine intensive Vorbereitung von rund zwei Monaten erforderlich. Da die LL.M.-Programme nicht explizit auf das Bar Exam ausgerichtet sind, müssen auch LL.M.-Absolventen eine entsprechende Vorbereitung durchlaufen. Sie sollten dabei die vorstehend beschriebenen Prüfungsanforderungen und den Prüfungsstil mit den Inhalten ihres LL.M.-Programms abgleichen und darauf aufbauend eine gezielte Vorbereitung auf das Bar Exam in Betracht ziehen. Bestimmte Kurse sind für eine Zulassung verpflichtend zu belegen. Hierüber sollten Absolventen sich genau informieren. Zur Vorbereitung werden spezielle Bar Review Courses von verschiedenen Anbietern offeriert. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten dieser Anbieter, z. B. www.barbri.com oder www.mybarexam.org. Der vorausgehende Besuch eines LL.M.-Programms erleichtert das anschließende Ablegen des Bar Exams – gerade wenn inhaltlich gewisse Übereinstimmungen mit den Anforderungen des Bar Exams bestehen. In jedem Fall sollte man beachten, dass das Bar Exam zwangsläufig weitere Kosten verursacht, etwa für die oben genannten Bar Review Courses, und dass man als LL.M.-Absolvent auch mit erfolgreich absolviertem Bar Exam in den USA nicht zwangsläufig beruflich Fuß fassen kann. Die Kosten für das Bar 3 Eine Übersicht sowie frühere Essayfragen und -antworten (Past Exam Essay Questions with Sample Candidate Answers) zum New York Bar Exam finden sich im Internet unter: http://www.nybarexam.org/ExamQuestions/ExamQuestions.htm; abgerufen am 07.12.2015. 4 Eine beispielhafte Übersicht anhand des Staates New York findet sich im Internet unter: http://www.nybarexam.org/Eligible/Eligibility.htm; abgerufen am 07.12.2015. 5 Eine detaillierte Auflistung der genauen Kriterien und Fristen für Bewerber mit ausländischem 2 Göthel/Sandmann, Jura 2000, S. 605. Eine umfassende Darstellung des Rechtsstudiums in den USA Rechtsstudium findet sich im Internet unter: gibt Rakowski, JuS 2000, S. 525 ff. http://www.nybarexam.org/Foreign/ForeignLegalEducation.htm; abgerufen am 07.12.2015. 37 38 2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms Exam bewegen sich dabei im Rahmen von 5.000 bis 6.000 US-Dollar. Dieser Betrag entspricht 4.550 bis 5.500 Euro6 und umfasst die Kosten für die Vorbereitung (Bar Review Course), Zulassung und Prüfung, nicht aber die Lebenshaltungskosten für etwa drei weitere Monate. Insgesamt kann in Abhängigkeit von der jeweiligen Stadt oder Region mit Kosten in Höhe von rund 10.000 US-Dollar gerechnet werden. Hat man sich für einen LL.M. in den USA entschieden, empfiehlt es sich, das Bar Exam von vornherein in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die zusätzliche Vorbereitungszeit sollte man beispielsweise bei der Dauer von Mietverträgen und der finanziellen Kalkulation berücksichtigen. Informationen zu den Kosten bietet das jeweils zuständige Bar Examination Office, das man über die Homepage der American Bar Association (www.americanbar.org) findet. In England und Wales ist der LL.M.-Titel ebenfalls nicht mit der Zulassung zum Anwalt gleichzusetzen.7 Dort wird immer noch weitgehend zwischen den Barristers, die die gerichtliche Vertretung übernehmen, und den Solicitors, die anwaltlich beraten, unterschieden8 – trotz Liberalisierungstendenzen in jüngerer Zeit. Der Weg zum Solicitor führt grundsätzlich über ein dreijähriges Studium der Rechte, an das sich für ein Jahr (oder für zwei Jahre in Teilzeit) der Legal Practice Course anschließt. Die Kursgebühren hierfür betragen zwischen 8.000 und 14.550 britische Pfund, d. h. zwischen 11.300 und 20.500 Euro. 9 Danach muss eine mit dem Referendariat entfernt vergleichbare zweijährige praktische Zeit als Trainee Solicitor in einer Kanzlei absolviert werden. Wahl des Studienlandes ben ab oder verlangt einen mündlichen Vortrag.10 Zudem besteht für zugelassene Anwälte aus dem EU-Ausland aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen die Möglichkeit, Teile oder sogar die gesamten MCT- und OSCEPrüfungen nicht ablegen zu müssen. Entschieden wird dies aufgrund der von der Bewerberin bzw. dem Bewerber eingereichten Unterlagen. Hierfür gibt es Vorbereitungskurse. Wer als deutscher Anwalt drei Jahre vor Ort im englischen Recht beraten hat, kann ganz ohne weitere Prüfung als Solicitor zugelassen werden. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, im Ausland zu arbeiten. Absolventen mit LL.M.Abschluss können, wenn sie sich bewährt haben, bei größeren Kanzleien eine Versetzung in das ehemalige Gastland erreichen und auf diese Weise eine berufliche Tätigkeit dort beginnen. In Deutschland zugelassene Rechtsanwälte können sich grundsätzlich in anderen europäischen Ländern niederlassen und umgekehrt.11 Absolventen, die im Anschluss an das LL.M.-Programm ein Praktikum oder Ähnliches im Gastland planen, erhöhen mit dem LL.M. ihre Chance auf eine Anstellung. Für Staaten außerhalb der EU sollte man sich dabei schon im Vorfeld genau über Visum und Arbeitserlaubnis informieren. Häufig wissen die Ansprechpartner in Unternehmen oder Organisationen, was zu beachten ist. Um Zugang zum Legal Practice Course zu erhalten, kann man alternativ zum dreijährigen Studium der Rechte auch im Anschluss an ein beliebiges Studium einen einjährigen Kurs besuchen, der mit dem Common Professional Certificate abschließt. Ein LL.M.-Abschluss eröffnet diesen Weg in der Regel nicht. Allerdings besteht für zugelassene Anwälte aus dem Ausland die Möglichkeit, ohne Universitätsabschluss oder Berufserfahrung im englischen Recht den Titel des Solicitor über die Qualified Lawyers Transfer Scheme zu erwerben. Zu den hierfür anerkannten Rechtsordnungen zählen auch diejenigen der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Rechtsordnungen der Schweiz, Russlands und der Türkei. Hierbei muss der Kandidat zwei Prüfungsteile erfolgreich absolvieren: Einen Multiple-Choice-Test (MCT), bestehend aus 180 Fragen, und eine sogenannte Objective Structured Clinical Examination (OSCE). Der MCT ist die theoretische Komponente und fragt grundlegende juristische Fähigkeiten ab. Die OSCE ist demgegenüber praxisorientiert und fragt Fähigkeiten wie z. B. das Entwerfen von juristischen Schrei- 6 Stand 2015, Umrechnung zu den im August 2015 geltenden Wechselkursen. 7 Zum Berufsrecht in Großbritannien ausführlich Bohlander, AnwBl. 1993, S. 309 ff. (Einleitung), S. 361 ff. (Barristers), S. 594 ff. (Solicitors); Darstellung bei Wörlen, JA 2006, S. 78 ff.; Hingst, Jura 2004, S. 716 ff. m.w.N. Das Verfahren in Schottland weicht von dem in England und Wales ab. 10 Eine genaue Auflistung der Anforderungen findet sich unter: http://www.sra.org.uk/solicitors/qlts/ 8 Ausführlich zu den Anforderungen im Einzelnen: Wörlen, JA 2006, S. 78 ff.; Hingst, Jura 2004, key-features.page; abgerufen am 07.12.2015. S. 717 ff. m.w.N. 11 Vgl. Richtlinie 89/48 EWG vom 21.12.1988 über die Anerkennung von Hochschuldiplomen. 9 Stand 2015, Umrechnung zu den im August 2015 geltenden Wechselkursen. Siehe hierzu auch das deutsche EuRAG. 39 140 6. Stipendienmöglichkeiten für LL.M.-Studenten Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk e-fellows.net Veranstaltungen von e-fellows.net im Fachbereich Jura Perspektive Wirtschaftskanzlei Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk e-fellows.net: Vorteile für Juristen Karriereleistungen • passende Praktikums- und Jobangebote sowie Zugang zu speziellen Angeboten der Partnerunternehmen • Einladung zu e-fellows.net-Veranstaltungen wie Perspektive Wirtschaftskanzlei, Law Students’ Day und LL.M. Day (nähere Informationen siehe nächste Seite) • ein eigenes Mentorenprogramm mit über 200 Mentoren unserer Partnerunternehmen • persönliche Kontakte zu Unternehmensvertretern in der e-fellows.net community • Gütesiegel für den Lebenslauf: Stipendiaten von e-fellows.net gehören zu den besten Nachwuchskräften in Deutschland. Geldwerte Leistungen • kostenlose Recherchemöglichkeiten in fachspezifischen Datenbanken, darunter beckonline und juris • kostenlose Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften, z. B. Handelsblatt, DIE ZEIT oder WirtschaftsWoche, und Zugriff auf digitale Medien wie DER SPIEGEL digital • kostenlose Teilnahme an den Online-Repetitorien von JURACADEMY • kostenlose Bücher aus der Reihe e-fellows.net wissen: Jährlich steht ein Gesamtkontingent von rund 10.000 Exemplaren der Bücher Perspektive Unternehmensberatung, Perspektive Trainee, Perspektiven für Juristen sowie Der LL.M. zur Verfügung. Stipendiaten können die E-Book-Fassungen kostenlos herunterladen. Netzwerkleistungen • ein Netzwerk aus Stipendiaten: In der exklusiven e-fellows.net community treffen sich e-fellows und tauschen ihr Wissen aus. • In rund 90 City Groups kann man Kontakte zu anderen Stipendiaten seiner Hochschule knüpfen und diese persönlich kennenlernen. • In Online-Expertenforen stehen Vertreter der Partnerunternehmen und unabhängige Fachleute zu wechselnden, immer spannenden Themen wie „Überzeuge mit deiner Bewerbung“, „Dresscode“ oder „Einstieg und Aufstieg in der Kanzlei“ für Fragen zur Verfügung. Mehr Informationen zu Leistungen, Auswahlverfahren und Bewerbung unter www.e-fellows.net/Stipendiat-werden Worum geht es? 60 bis 80 Juristen lernen neun Top-Kanzleien in persönlichen Gesprächen, Workshops sowie bei einem gemeinsamen Abendessen mit anschließendem BarAbend kennen. Wann und wo? 8. und 9. April 2016 (Collegium Glashütten), 9. und 10. September 2016 (Schloss Montabaur). Die Kosten für Einzelzimmer und Verpflegung werden übernommen. Für wen? Für Juristen mit vollbefriedigendem Ersten Staatsexamen bzw. vollbefriedigendem staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung sowie für Volljuristen Details unter www.e-fellows.net/pwk LL.M. Day Worum geht es? Beim e-fellows.net LL.M. Day treffen Sie ausschließlich Law Schools mit internationalem Renommee. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl erhalten Sie ausreichend Zeit für Gespräche und knüpfen Kontakte zu Hochschul- und Kanzleivertretern. In Gruppengesprächen können Sie Ihre persönlichen Fragen zum LL.M. mit Experten diskutieren. Wann und wo? 19. März 2016 (München), 12. November 2016 (Frankfurt am Main) Für wen? Für Juristen im Hauptstudium oder mit Erstem Staatsexamen sowie für Volljuristen; der Notendurchschnitt sollte mindestens acht Punkte betragen. Details unter www.e-fellows.net/llm Law Students’ Day Worum geht es? Beim e-fellows.net Law Students’ Day sprechen Sie mit Anwälten aus Wirtschaftskanzleien und Staatsdienst und informieren sich über Praktika, Referendariat, LL.M., Promotion sowie konkrete Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten. Außerdem gibt es wertvolle Bewerbungstipps speziell für Juristen. Wann und wo? 27. Mai 2016 (Frankfurt am Main), 10. Juni 2016 (München), 18. November 2016 (Köln) Für wen? Für Juristen ab dem fünften Semester mit einem Notendurchschnitt von mindestens neun Punkten Details unter www.e-fellows.net/lawstudent 141 143 7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen In den vorangegangenen Kapiteln haben Sie zahlreiche Informationen und Tipps zur Auswahl eines LL.M.-Programms erhalten. Auch die Themen Bewerbung und Finanzierung wurden ausführlich behandelt. Nicht zu kurz kommen sollen aber auch die persönlichen Eindrücke von LL.M.-Absolventen. In diesem Kapitel präsentieren deshalb 15 ehemalige LL.M.-Studenten ihre Programme. LL.M.-Programme in den Vereinigten Staaten Ein LL.M. an der Columbia University in New York City kann ganz schön ins Geld gehen. Warum sich der Aufwand trotzdem lohnt, berichtet Laura Yvonne Zielinski. Andreas Wendl wurde Teil der „Fletcher Mafia“. In einem Vorort von Boston genoss er kleine Arbeitsgruppen und den Zugang zu Kursen an der benachbarten Harvard University. An die Mafia denkt Christian Kutschmann nicht, wenn er sein Studium an der University of Virginia als „Family Affair“ bezeichnet. Stattdessen liefert er den Beweis, dass sich Familiengründung und ein LL.M. im Ausland gut miteinander vereinbaren lassen. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen 144 146 148 150 152 154 156 158 160 162 164 166 168 170 172 Das Trinity College Dublin: More Than Just a University LL.M. – A Family Affair? Graues Wetter, himmelblaue Aussichten in London Werde Teil der Fletcher-Mafia Mein englischer LL.M. à Paris LL.M. am anderen Ende der Welt – Kia Ora and Welcome! LL.M. am Kap der Guten Hoffnung LL.M. in China: Besser einmal sehen als hundertmal hören Columbia LL.M. in Internationalem Recht International Banking and Financial Law im Herzen Europas LL.M. in London: Zwischen Vorlesung und Afternoon Tea Business Schools und Jura – praxisnah & doch akademisch In Hogwarts Jura studieren – mein LL.M. in Glasgow Studieren in Ost und Fernost Leiden in Leiden? I need a Dollar… Das LL.M.-Studium in Großbritannien und Irland Corinne Rüchardt und Friederike Voht haben ihren LL.M. in London erworben und konnten zwischen Vorlesung und Afternoon Tea auch schon mal das schlechte Wetter auf den britischen Inseln vergessen. Geradezu verliebt hat sich Sonja Heppner in das irische Dublin, wo sie am traditionsreichen Trinity College studierte. Antonia Landmann berichtet von ihren Vorbereitungen auf das Studium im schottischen Glasgow. Studieren in Europa und am anderen Ende der Welt Ebenfalls an einer britischen Law School – und doch mitten in Paris – absolvierte AnnKristin Becker ihr LL.M.-Studium. Antoine de Chantérac und Lukas Harta zeigen, dass es in den Benelux-Staaten hervorragende LL.M.-Programme gibt. Auch der deutschsprachige Raum holt auf: Marcus Haberstroh fand als Nichtjurist sein perfektes Doppel-Programm in Frankfurt und Innsbruck. Andere zog es in die Ferne: Am Kap der Guten Hoffnung tauchte Franziska Tolksdorf in transnationales Strafrecht ein. Patric Werner und Frank Zeugner stellten fest, dass in China die Uhren anders ticken. Den weitesten Flug aber hatte TomPhilipp Cagan, der für seinen LL.M. ans andere Ende der Welt reiste und in Neuseeland mit „Kia Ora and Welcome“ begrüßt wurde. Erfahrungsberichte vergangener Ausgaben von Der LL.M. finden sich online unter www.e-fellows.net/llm-erfahrung. 144 7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen Sonja Heppner LL.M. (Dubl.) Ph.D. Candidate, School of Law, Trinity College Dublin Das Trinity College Dublin: More Than Just a University Das Trinity College Dublin gehört zu meinem Leben in Dublin wie die Butter auf das Butterbrot. Ich habe es so sehr ins Herz geschlossen und fühle mich auf dem malerischen Campus aus dem Jahr 1592 so heimisch, dass ich gar nicht anders als überschwänglich berichten kann. Dabei ist meine Begeisterung nicht vorübergehend. Ich habe das Trinity College Dublin erstmals als Erasmus-Studentin kennengelernt, bin für den LL.M. zurückgekommen und letztendlich für den Ph.D. geblieben. Was mich besonders begeistert, ist die Herzenswärme der Mitarbeiter – ob Professoren oder Bibliotheksangestellte – und die Atmosphäre der Kollegialität auf dem Campus. Studenten und Professoren forschen hier gemeinsam, wandern gemeinsam und machen sich alljährlich im Law School Cabaret übereinander lustig. Es ist wirklich wunderbar am Trinity College Dublin, und ich bin glücklich, ein Teil dieser Welt zu sein. Student Societies und Clubs Studentisches Engagement ist nicht nur gerne gesehen am Trinity College Dublin, sondern integraler Bestandteil der Ausbildung. Das College preist sich ganz zu Recht dafür, studentisches Engagement tatkräftig zu unterstützen – sowohl ideell als auch finanziell. Resultat dieser großzügigen Einstellung ist, dass knapp 200 verschiedene Student Societies und Clubs auf dem Campus aktiv sind. Das Angebot an Veranstaltungen ist dementsprechend vielfältig. Personen des öffentlichen Lebens stehen Studenten des Trinity College regelmäßig Rede und Antwort, darunter vor Kurzem auch Angela Merkel. Jura-Studenten zieht es gerne zur LawSoc, zur Trinity College Law Review und zum Free Legal Advice Centre (FLAC). Wer schon immer einmal einen Film drehen, an archäologischen Ausgrabungen teilnehmen oder ein Pferderennen besuchen wollte, der kann das alles und noch viel mehr während des LL.M. am Trinity College Dublin verwirklichen. Einen ersten Überlick über die Societies und Clubs liefern www.trinitysocieties.ie und www.ducac.tcdlife.ie/clubs/. Das Sportangebot umfasst unter anderem Cricket, Croquet, Hurling, Hockey, Football, Gaelic Football, Klettern, Segeln, Surfen, Windsurfen und Rudern. Das Trinity College Dublin: More Than Just a University Bewerbung und Wohnungssuche Bewerbungsschluss für den LL.M. ist regelmäßig der 30. Juni für die Immatrikulation im September desselben Jahres. Ich hatte mich im Frühjahr für die Aufnahme des Studiums im Herbst beworben und auch sofort eine Zusage erhalten. Je früher man sich bewirbt, desto besser. Mit der Zusage beginnen die weiteren Vorbereitungen. Wer das besondere Flair der altehrwürdigen Universität Tag und Nacht genießen möchte, bewirbt sich am besten sofort nach Eingang der Zusage für den LL.M. für eines der begehrten Zimmer auf dem Campus (www.tcd.ie/accommodation). Wer seine Chancen auf ein Zimmer erhöhen möchte, bewirbt sich als Team für eine Wohnung auf dem Campus. Die meisten Wohnungen auf dem Campus sind als Wohngemeinschaften konzipiert. Die Bewerbung als Team erspart den Verantwortlichen die Zuteilung sich fremder Personen. Wer kein Glück mit einem Zimmer auf dem Campus hat oder sich lieber privat einmieten möchte, sollte sich mit www.daft.ie vertraut machen, dem irischen Pendant zu www.wg-gesucht.de. Die Suche nach einer geeigneten Unterkunft kann gar nicht früh genug beginnen. Wer erst im September mit der Suche beginnt, wird es deutlich schwerer haben als jemand, der sich schon Anfang August umsieht. Im September kehren alle Studenten aus den Sommerferien nach Dublin zurück. Der Wohnungsmarkt ist in dieser Zeit hart umkämpft. Wer kann, kommt dem Ansturm zuvor. Studiengebühren und Lebenshaltungskosten Die Höhe der Studiengebühren für den LL.M. beträgt gut 9.000 Euro. Das schließt die Gebühren für das ausgezeichnete Sportzentrum der Universität mit ein. Die Law School bietet alljährlich ein einziges Stipendium in Höhe von 8.600 Euro an. Wer während des LL.M. im Stadtzentrum leben möchte, muss mit Mietkosten von 600 Euro im Monat für ein kleines WG-Zimmer rechnen, spart dafür die Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel. Ich selbst wohnte immer und wohne auch immer noch in Dublin 2 – mitten im Stadtzentrum, in demselben Stadtviertel, in dem auch das Trinity College Dublin liegt. Hier ist alles in fußläufiger Entfernung vorhanden: Theater, Kinos, Pubs, Restaurants, Cafés, Eisdielen, Supermärkte, Geschäfte, Boutiquen, Parks und was das Herz sonst noch begehrt. Eine Unterkunft auf dem Campus schlägt im Schnitt ebenfalls mit 600 Euro im Monat zu Buche. Wem es nichts ausmacht, abseits vom Trubel der Stadt zu wohnen und längere Strecken mit Rad, Bus oder Straßenbahn zurückzulegen, findet zum Beispiel in Islandbridge großzügiger geschnittene Wohnungen als im Stadtzentrum, die je nach Ausstattung allerdings auch teurer sein können. Die gute Nachricht ist, dass Studenten in Dublin in den Genuss von allerlei Vergünstigungen kommen. Das gilt nicht nur für den Studentenrabatt an der Kinokasse oder im Theater, sondern zum Beispiel auch für Friseure und Bekleidungsgeschäfte. Wer zahlreichen Student Societies und Clubs in der Freshers’ Week beitritt, was ich ausdrücklich empfehle, erhält zusätzliche Rabatte. Mitglieder der Historical Society (The Hist), dem ältesten Debattier-Club der Welt, erhalten die Jahresmitgliedschaft im Irish Film Institute zum Beispiel für 10 statt 15 Euro oder montags zwei Kinokarten zum Preis von einer. Mitglieder der Chinese Society erhalten zehn Prozent Rabatt im Asia Market in der Drury Street und so weiter. Die Liste der angebotenen Rabatte ist endlos. Die Schwierigkeit besteht nur darin, den Überblick zu behalten. 145 146 7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen Christian Kutschmann Dr. iur., LL.M. (Univ. of Virginia) Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer LL.M. – A Family Affair? Ob der LL.M. eine Familienangelegenheit ist, hängt im Wesentlichen davon ab, was man daraus macht. Als wir Familie und Freunden von unseren Plänen erzählten, fragten manche skeptisch, ob wir es uns gut überlegt hätten, mit einem Neugeborenen für ein Jahr ins Ausland zu gehen. Wir können beruhigen: Unser Sohn hat in den Vereinigten Staaten Krabbeln und Laufen gelernt und sich auch im Übrigen prima entwickelt. Gleichwohl ist es wahr, dass ein Auslandsaufenthalt mit Kind Schwierigkeiten mit sich bringt, die man in gleicher Form zu Hause nicht gehabt hätte. Mein Erfahrungsbericht will diese nicht verschweigen, gleichwohl aber junge Juristen mit Kindern ermutigen, einen Studienaufenthalt im Ausland zu wagen. Für uns war es das tollste Abenteuer unseres Lebens! Zeitpunkt Den Traum vom LL.M.-Studium in den USA hatte ich zwar schon seit Langem, ihn aber nie ernsthaft verfolgt. Erst als meine Freundin und ich feststellten, dass wir Nachwuchs erwarteten, wurde das Thema akut. Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits als Rechtsanwalt tätig und dachte, dass meine juristische Ausbildung eigentlich lang genug gewesen sei. Allerdings stand für mich fest, dass ich von der Entwicklung unseres Sohnes im ersten Lebensjahr möglichst viel miterleben wollte. Wir dachten zunächst an eine größere Reise, wie sie viele Familien mit Kindern heutzutage im Rahmen der Elternzeit unternehmen, hätten diese aber wahrscheinlich auf einen Zeitraum von wenigen Monaten beschränkt. Da das Master-Studium in der Regel ein ganzes Jahr dauert, bot der LL.M. demgegenüber die Chance, eine ganzjährige Auszeit vom Berufsleben zu nehmen. Man muss deutlich sagen, dass Mütter und Väter einen gesetzlichen Anspruch haben, sich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes von ihrer Tätigkeit freistellen zu lassen, um sich der Betreuung und Erziehung zu widmen. Gleichwohl bietet es sich an, den Arbeitgeber in entsprechende Pläne frühzeitig einzubeziehen, damit für eine Vertretung während der Abwesenheit gesorgt werden kann. In meinem Fall wurde meine Absicht, zum LL.M.-Studium in die USA zu gehen, sehr wohlwollend aufgenommen. Dies mag zum einen daran liegen, dass auch die Kanzlei nach meiner Rückkehr von den im englischsprachigen Ausland erworbenen Sprachkenntnissen profitiert. Ich hatte aber darüber hinaus den Eindruck, dass man auch meinem Anliegen, Zeit mit der Familie zu verbringen, viel Verständnis entgegenbrachte. LL.M. – A Family Affair? Familienleben Die ersten Monate mit Kind sind für viele Eltern die schönsten ihres Lebens, zugleich aber auch die anstrengendsten. Wir waren da keine Ausnahme. Als wir in die Vereinigten Staaten aufbrachen, war unser Sohn vier Monate alt, wurde noch gestillt, und in den Nächten hat er vieles angestellt, aber nicht durchgeschlafen. Der hierdurch verursachte Stress geht in erster Linie zu Lasten des Partners, der sich nicht im Studium befindet, in unserem Fall meiner Freundin. Zudem ist manches in den USA anders, beispielsweise ist das Stillen in der Öffentlichkeit bei Weitem nicht so selbstverständlich wie in Deutschland. Vor allem aber sind keine Großeltern oder andere Familienmitglieder in der Nähe, die bei Schwierigkeiten kurzfristig Unterstützung leisten können. Auch ist die zeitliche Beanspruchung, die das LL.M.-Studium mit sich bringt, nicht zu unterschätzen. Bei den Vorlesungen handelt es sich um Pflichtveranstaltungen, die vorbereitet werden müssen, will man sich bei den in den USA üblichen cold calls des Professors nicht blamieren. Davon abgesehen lässt das Studium aber weitgehende Flexibilität, sodass ich oft am Nachmittag nach Hause gehen konnte und mich erst nachts, wenn unser Sohn schon schlief (oder schlafen sollte), in die Fälle für den nächsten Tag eingearbeitet habe. Insgesamt bot das Studium daher die Möglichkeit, bei vielen „ersten Ereignissen“, wie der ersten Drehung und den ersten Schritten, dabei zu sein, die ich zu Hause als Anwalt vielleicht nicht gehabt hätte. Finanzierung Neben den klassischen Finanzierungsmethoden – ich hatte das Glück, ein DAAD-Stipendium zu erhalten – bietet sich beim LL.M. mit Familie insbesondere auch das Elterngeld als weitere Finanzierungsquelle an. Voraussetzung ist, dass man zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, da sich die Höhe des Elterngeldes am Nettoverdienst des letzten Jahres orientiert. Darüber hinaus ist der Bezug von Elterngeld an den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gebunden. Ein solcher gewöhnlicher Aufenthalt wird jedoch nicht durch ein von vornherein zeitlich begrenztes Auslandsstudium unterbrochen. Im Zweifel sollte man vorab Kontakt zur zuständigen Elterngeldstelle aufnehmen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Zusammen können beide Partner insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen. Die Aufteilung lässt sich dabei weitgehend selbst bestimmen, sodass beispielsweise ein paralleler Bezug für die Dauer von sieben Monaten möglich ist. Da das LL.M.-Studium in der Regel zehn bis zwölf Monate dauert, verbleibt ein nicht unerheblicher Zeitraum, in dem ein oder beide Partner kein Elterngeld erhalten. Darüber hinaus darf man nicht davon ausgehen, mithilfe des Elterngeldes das gesamte LL.M.-Studium finanzieren zu können. Der monatliche Höchstsatz liegt zurzeit bei 1.800 Euro. Vor allem an den amerikanischen Universitäten mit ihren horrenden Studiengebühren kann das Elterngeld somit nur eine Finanzierungsquelle unter mehreren sein. 147 175 8. Porträts von Hochschulen und Unternehmen Die ersten sieben Kapitel des vorliegenden Buchs waren den Entscheidungskriterien bei der Auswahl eines LL.M.-Studiums gewidmet. Im letzten Teil stellen nun zunächst 16 Law Schools aus dem In- und Ausland ihre LL.M.-Programme vor. Die Studiengangporträts bieten Informationen zu den jeweiligen Programmschwerpunkten, Bewerbungsfristen und Studiengebühren. Da viele LL.M.-Studenten an amerikanischen Law Schools gleich auch das Bar Exam angehen, präsentiert das Unternehmen Barbri im Anschluss seine Kurse zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung. Porträts von Hochschulen und Unternehmen 176 178 180 181 183 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 Universität Liechtenstein Universität zu Köln The Fletcher School of Law and Diplomacy – Tufts University IE Law School Institute for Law and Finance Loyola University Chicago School of Law Northumbria University Queen Mary University of London School of Law Steinbeis-Hochschule Berlin TU Berlin Technische Universität Dresden Universität Oldenburg University of Dundee University of Manchester University of Southern California University of Texas 194 196 200 204 208 212 216 220 224 228 232 236 BARBRI Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP Clifford Chance Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Gleiss Lutz GSK Stockmann + Kollegen Hengeler Mueller Kirkland & Ellis International LLP Linklaters LLP McKinsey & Company Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP Sullivan & Cromwell LLP Wichtig ist für angehende LL.M.-Studenten natürlich auch die Frage nach dem Berufseinstieg. Daher stellen sich abschließend elf renommierte Kanzleien und die Unternehmsberatung McKinsey als Arbeitgeber vor. Worauf legen die Sozietäten beim Master of Laws Wert? Wird dieser finanziell honoriert? Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, nach dem Berufseinstieg für ein LL.M.-Studium freigestellt zu werden? Welche Aufstiegsmöglichkeiten werden geboten? Und vor allem: Wie läuft der Bewerbungsprozess ab? Fragen wie diese werden in den Porträts kompakt beantwortet. Damit bietet dieses Buch in übersichtlicher Form genau die Informationen, die potenzielle Bewerber benötigen. Sollten Fragen offen bleiben, finden sich vertiefende Informationen auf den Websites der jeweiligen Arbeitgeber. Auch die genannten Ansprechpartner stehen für eine persönliche Auskunft gerne zur Verfügung. Ein Tipp: Dieses Buch ist mit Sicherheit ein guter Aufhänger, wenn Sie Kontakt zu den Hochschulen und potenziellen Arbeitgebern aufnehmen. Hinweis: Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird in diesem Buch auf geschlechtsspezifische Personenbezeichnungen verzichtet. Alle Angaben beziehen sich jedoch immer auf Frauen und Männer gleichermaßen. 178 8. Porträts von Hochschulen und Unternehmen Universität zu Köln International Die Idee Es gibt einen dringenden Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs auf dem Gebiet des Unternehmensteuerrechts. Der Weiterbildungsstudiengang LL.M. Unternehmensteuerrecht trägt genau diesem Umstand Rechnung, indem er steuerrechtliche Inhalte mit dem Gesellschaftsrecht und dem Bilanzrecht verbindet. Der rechtsgebietsübergreifende Ansatz entspricht der komplexen Beratungswirklich- Zielgruppe und Abschluss keit. Auf diese Weise erhalten Sie als Der Studiengang mit dem Abschluss Master Teilnehmer berufsbegleitend eine hervor- of Laws (LL.M.) richtet sich an Juristen und ragende Möglichkeit zur Fortbildung und Wirtschaftswissenschaftler mit steuerrechtSpezialisierung auf dem Gebiet des Unter- lichen Vorkenntnissen, die umfassende Kenntnisse für eine Tätigkeit auf dem nehmensteuerrechts. Gebiet der qualifizierten SteuergestaltungsEinmaliges Konzept beratung bei international tätigen GroßDer LL.M. Unternehmensteuerrecht wird kanzleien, mittelständischen Wirtschaftsvon den Instituten für Steuerrecht (Prof. Dr. rechtskanzleien, StB-/WP-Gesellschaften, Johanna Hey) und Gesellschaftsrecht Abt. 2 Konzernsteuerabteilungen sowie Behörden (Prof. Dr. Joachim Hennrichs) der Universi- (OECD/EU) erwerben bzw. vertiefen wollen. tät zu Köln gemeinsam angeboten und ist in dieser Form in Deutschland einmalig, denn Praxisorientiert er vermittelt Berufsqualifikationen, die an Der LL.M. Unternehmensteuerrecht ist keiner anderen Universität erlangt werden ein praxisorientiertes Master-Studium, das können. Das Studienprogramm wurde mit gleichzeitig höchsten wissenschaftlichen den für die Personalentwicklung verant- Ansprüchen genügt. Die Ausbildung zielt wortlichen Partnern großer Wirtschafts- und neben Detailwissen auch auf SystemverSteuerberatungsgesellschaften sowie Ver- ständnis, das für die praktische Rechtsdurchtretern der steuerrechtlich spezialisierten setzung unerlässlich ist. Der hohe Anteil Rechtsanwaltschaft und Leitern von Kon- Lehrender aus der Praxis garantiert Aktualizernsteuerabteilungen abgestimmt. Eine tät und praxisnahe Vermittlung der LehrBesonderheit ist die rechtsgebietsübergrei- stoffe. Auf diese Weise bereitet der einjährige fende Verbindung von Steuer-, Gesellschafts- Kurs seine Teilnehmer umfassend darauf vor, und Bilanzrecht sowie die internationale in einem unternehmensteuerlichen Arbeitsgebiet Verantwortung zu übernehmen. Ausrichtung. Aufbau und Inhalt Köln hat eine international ausgerichtete Der Unterricht gliedert sich in vier Module: Universität mit langer Tradition, deren At- Grundlagen, nationales Unternehmensteutraktivität für Studierende ungebrochen ist. errecht, Internationales, Europäisches und Rund zehn Prozent ihrer Studierenden Ausländisches Unternehmensteuerrecht sokommen aus dem Ausland. Damit steht die wie Unternehmensbesteuerung und GeUniversität in der Spitzengruppe aller deut- staltungsberatung. Jedes Modul wird durch schen Hochschulen. Auch die stetig wach- eine Klausur abgeschlossen, im Anschluss sende Zahl ausländischer Gastprofessoren an die Unterrichtsphase wird eine Masterund Wissenschaftler belegt die große An- arbeit erstellt. ziehungskraft. Der Studiengang ist international ausgerichtet und vermittelt über die Zulassungsvoraussetzungen Durchführung englischsprachiger Lehrver- Voraussetzung für die Teilnahme ist grundanstaltungen neben den Inhalten fachspe- sätzlich der Nachweis der Allgemeinen zifische Sprachkenntnisse. Der Master-Ab- Hochschulreife, der einschlägig fachgebunschluss ist akkreditiert und international dene Hochschulreife oder einer gleichwertig anerkannten Hochschulzugangsberechanerkannt. tigung. Ferner ist der Abschluss eines Persönlich rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Präsenzunterricht in Blockveranstaltungen Studiengangs an einer deutschen Hochund einer individuellen Lernumgebung mit schule (Staatsexamen, Diplom, Master oder maximal 30 Teilnehmern ermöglicht inten- Bachelor) oder ein vergleichbarer Absive Diskussionen und den persönlichen schluss an einer ausländischen Hochschule Austausch mit hochqualifizierten Fachleu- notwendig. Da Ziel des Programms die umten. Dadurch soll das Programm auch in die fassende Weiterbildung auf dem Gebiet des einzelne berufliche Tätigkeit integriert wer- Unternehmensteuerrechts ist, müssen Beden können. Das LL.M.-Büro gewährleistet werber eine einschlägige Berufserfahrung darüber hinaus schnelle und unbürokrati- (mindestens ein Jahr) und steuerliche Vorsche Hilfe bei allen Fragen rund um das kenntnisse nachweisen. Bei Rückfragen zu Studium. den Zulassungsvoraussetzungen steht das Büro des LL.M. gerne zur Verfügung. Programm: Weiterbildungsstudiengang LL.M. Unternehmensteuerrecht Programmkosten: EUR 9.000, bei Bewerbungseingang bis 1. Mai EUR 8.000 Programmbeginn: Oktober jeden Jahres Ansprechpartner für Studieninteressenten: Frau Katrin Bohn Albertus-Magnus Platz 1, 50923 Köln unternehmensteuerrecht@uni-koeln.de www.unternehmensteuerrecht.uni-koeln.de Programmdauer: 12 Monate plus 6 Monate Masterarbeit Zahl der Studenten pro Jahrgang: max. 30 Bewerbungsschluss: 31. Juli 179 180 The Fletcher School of Law and Diplomacy – Tufts University IE Law School A Comprehensive Approach LL.M. in International Business Law The LL.M. program at the Fletcher School of Law and Diplomacy at Tufts University is uniquely situated to prepare attorneys for work in the evolving field of international law. Our integrative approach to legal education includes a core of international law courses, which is complemented by courses in diplomacy, political science, economics, and international business, depending on each student’s interests. The LL.M. in International Business Law is a ten month program designed to transform students into global lawyers who are problem solvers and business strategists. This is done through a core law and business curriculum and complemented by modules designed to develop soft skills and global awareness. Our small, individualized program means that students have the support and flexibility to tailor a program that matches their academic interests and career goals. Our students find that attending a school focused on the intersection of law and diplomacy lends a unique perspective to their training in international law. A Strong, Supportive Community At Fletcher we pride ourselves on our strong sense of community. The LL.M. program meets as a group regularly for our “High Table” discussion series, which features leaders in the field of international law, as LL.M. program: LL.M. in International Law Specialist areas: Public International Law, International Business Law, International Economic Law, Human Rights and International Justice Start and length of program: September, 9 months full-time (one academic year) TOEFL score required: 100 (iBT) well as for informal group lunches. One of the highlights of the year is the second semester “Capstone Colloquium” retreat. For three days LL.M. students, faculty, and invited experts in international law come together for the presentation of students’ thesis research and to discuss a chosen theme in international law. A Global Alumni Network Our graduates have pursued careers in places as diverse as the European Court of Human Rights, General Electric, and the United Nations Office of Legal Affairs. As a graduate of the LL.M. program at Fletcher, you too will enter the workforce as part of Fletcher’s powerful global alumni network. Closing date for applications: early notification: 15 November, 2016; regular deadline: 10 January, 2017; final deadline: 1 March, 2017 Tuition fees: USD 42,234 (2015-2016) Contact details for prospective students: Lucia Foulkes, Program Coordinator +1 617 627 4319 Lucia.foulkes@tufts.edu fletcher.tufts.edu/llm The program is structured in three trimesters, plus a preparatory pre-program and an from Northwestern University School of optional exchange semester at one of the 13 Law and the Certifcate in Business Admindifferent universities around the world IE istration from IE without taking a whole year away from their professional and perLaw School has an agreement with. sonal obligations. Students will graduate with both an LL.M. title from IE Law School and a Certificate in The Executive LL.M. Program focuses on Business Administration from IE Business subjects of Anglo-American law vital for international lawyers, as well as manageSchool. ment fundamentals necessary in the pracExecutive LL.M.: Two World-Class tice of law for business or corporate clients. Institutions, One Unique Experience A unique partnership between two of the world’s leading institutions in law and business education makes it possible for participants to earn the Master of Laws (LL.M.) Specialist areas: LL.M. in International Business Law: International Law, Competition Law, Common and Civil Law + MBA Module; Executive LL.M.: Anglo-American Common Law + MBA Module Start and length of programs: LL.M. in International Business Law: 1 October, 10 months; Executive LL.M.: 24 September, 9 months Tuition fees: LL.M. in International Business Law: EUR 29,700; Executive LL.M.: EUR 36,900 Number of students per year: 20–25 TOEFL/IELTS score required: 100 (iBT); 7 Closing date for applications: no deadline, rolling admission Contact details for prospective students: Calle María de Molina 11-13-15, 28006 Madrid, Spain +34 91 5689600; admissions.law@ie.edu http://www.ie.edu/law-school 181 204 8. Porträts von Hochschulen und Unternehmen Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Was erwartet Berufseinsteiger bei Ihnen? Als Berufseinsteiger arbeiten Sie bei uns von Beginn an selbstständig und mit direktem Mandantenkontakt. So international wie wir beraten, so international ist auch Ihr Arbeitsalltag. Sie arbeiten von Anfang an in einer unserer weltweit agierenden Praxisgruppen mit und nehmen regelmäßig an internationalen Konferenzen und Seminaren teil. Wir erwarten dabei nicht, dass Sie bereits als in einem bestimmten Rechtsgebiet ausgebildeter Spezialist zu uns kommen. Wir begleiten und fördern Sie in Ihrer Entwicklung dorthin: Vom ersten Tag an steht Ihnen ein Leitpartner als Mentor und ein Team aus erfahrenen Anwälten zur Seite, mit denen Sie im regelmäßigen Austausch zu Ihren Arbeitsergebnissen stehen und die Sie durch konstruktives Feedback stetig fördern. Bei uns erwartet Sie ein sehr inspirierendes, offenes Umfeld, in dem das „Wir“ zählt. Regelmäßige Unternehmungen im Team, z. B. gemeinsames Mittagessen und After-Work-Aktivitäten sowie Team-Events, tragen zu einem kollegialen Umfeld bei. Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Bockenheimer Anlage 44 60322 Frankfurt am Main www.stepintothecircle.com Nicole Kerschl Head of HR Marketing & Recruiting DACEE +49 69 27 30 80 nicole.kerschl@freshfields.com Was ist Ihre Meinung zum LL.M.? Der LL.M. – im englischsprachigen Ausland erworben – ist für die Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei eine hervorragende Ergänzung zur juristischen Qualifikation und verbessert die beruflichen Chancen deutlich. Besonders die Ausbildung in einer anderen Rechtsordnung und das Leben und Studieren in einer anderen Kultur machen den LL.M. zu einer wertvollen Erfahrung. Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist eine globale Anwaltssozietät. Wir unterstützen erfolgreich führende Industrie- und Finanzunternehmen, Institutionen und Regierungen bei komplexen rechtlichen Fragestellungen. Mit unseren mehr als 2.500 Anwältinnen und Anwälten decken wir alle wirtschaftsrechtlich relevanten Bereiche ab und bündeln unsere Kompetenz praxisgruppenübergreifend zu entscheidenden Rechts- und Branchenlösungen für unsere Mandanten. In Deutschland gilt Freshfields Bruckhaus Deringer mit ihrer bis 1840 zurückreichenden Tradition als die herausragende internationale Wirtschaftskanzlei, die höchste Anerkennung für die fachliche Breite und Qualität genießt. Ziehen Sie einen LL.M. einer Promotion vor? Nein, wir betrachten einen LL.M. und eine Promotion gleichwertig. Beide Abschlüsse zeigen uns, dass der Bewerber sich über das normale Maß eines Jurastudiums hinaus motiviert hat, sich langfristig mit einem bestimmten Thema bzw. einer anderen Rechtsordnung auseinanderzusetzen. Sowohl für einen LL.M. als auch für eine Promotion hat der Bewerber zusätzliche Leistung, Zeit und Motivation investiert und scheint uns somit sehr gut ausgebildet für die Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Bevorzugt Ihre Kanzlei LL.M.-Abschlüsse von bestimmten Universitäten? Generell befürworten wir LL.M.-Abschlüsse aus dem englischsprachigen Ausland. Die juristische Ausbildung in englischer Sprache bietet eine sehr gute Vorbereitung auf den internationalen Arbeitsalltag in unserer Kanzlei. Step into the circle! Wie unterstützen Sie ein LL.M.-Vorhaben? Grundsätzlich sollten Sie das LL.M.-Studium vor dem Berufseinstieg abgeschlossen haben. Für einen LL.M. während Ihrer Tätigkeit bei uns finden wir aber gerne eine individuell passende Lösung und ermöglichen Ihnen die Freistellung für das Studium. Standorte in Deutschland: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München Standorte weltweit: 27 Büros in 16 Ländern, u. a. in Brüssel, London, New York, Schanghai Spezialisierungen: Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Geistiges Eigentum und Informationstechnologie, Immobilienwirtschaftsrecht, Kartellrecht und Außenhandel, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Konfliktlösung, Steuerrecht Berufsträger in Deutschland: ca. 500 Neueinstellungen pro Jahr: Associates Referendare ca. 100 ca. 400 Welche Anforderungen muss ein Bewerber erfüllen? Wir suchen Persönlichkeiten, die gerne im Team arbeiten und jede neue Aufgabe als Herausforderung annehmen. Sie zeichnen sich durch sehr gute juristische Qualifikation, Kreativität, unternehmerisches Denken und gute Englischkenntnisse aus. 205 206 8. Porträts von Hochschulen und Unternehmen Christina Heitz Titel: LL.M. (King’s College) Position: Associate im Bereich Konfliktlösung Mein LL.M.-Studium – eine einmalige Erfahrung Für mich stand bereits während des Studiums fest, dass ich noch einmal längere Zeit ins Ausland gehen wollte, um sowohl meine Englischkenntnisse zu verbessern als auch den eigenen Horizont zu erweitern. Hierzu schien mir ein LL.M.-Studium bestens geeignet, da sich so diese persönlich wertvolle Erfahrung eines Auslandsjahres mit einer zusätzlichen juristischen Qualifikation verbinden ließ. In eben dieser Kombination aus Auslandserfahrung, Verbesserung der Sprachkenntnisse und dem Erwerb eines Mastertitels lag für mich auch der entscheidende Vorteil eines LL.M. gegenüber einer Doktorarbeit. Zeitpunkt und Wahl der Universität Der richtige Zeitpunkt war für mich persönlich nach dem Ersten Staatsexamen. Nach der intensiven Vorbereitung auf das Examen freute ich mich auf die Abwechslung durch ein Auslandsjahr. Außerdem wollte ich gerne noch möglichst „nah dran“ am Studium sein. Bei der Wahl meines Colleges orientierte ich mich sowohl an Universitätsrankings als auch am Angebot der Kurse im LL.M.-Programm. Bereits im Studium hatte ich meinen Schwerpunkt im Prozessrecht und wollte diesen gerne auch während meines LL.M. weiter vertiefen. Aus diesem Grund entschied ich mich für das King’s College London, an dem ich sowohl Kurse zum Prozessrecht als auch zur Verhandlungsführung und zu wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen besuchen konnte. Neben dem fachlichen Angebot des King’s College überzeugte mich auch seine Lage sofort – ein Jahr mitten in London zu wohnen und zu studieren stellte ich mir besonders reizvoll vor. Eine prägende Erfahrung Das Jahr am King’s College London war für mich eines der spannendsten und wertvollsten Jahre meiner juristischen Ausbildung. Fachlich war es sehr lehrreich, einen Einblick in ein anderes Rechtssystem zu gewinnen und dadurch auch das eigene System einmal aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Hiervon profitiere ich auch heute im beruflichen Alltag als Anwältin einer internationalen Wirtschaftsrechtskanzlei. Neben den Vorteilen für das Berufsleben waren die vielen internationalen Freundschaften, die ich in diesem Jahr geschlossen habe und bis heute pflege, für mich der größte Gewinn meines LL.M.-Studiums. Ich beneide jeden, der dieses einmalige Jahr noch vor sich hat. 240 Weitere Titel der Reihe e-fellows.net wissen Weitere Titel der Reihe e-fellows.net wissen Perspektive Unternehmensberatung Perspektive Patentanwalt Aktuelle Ausgabe: Perspektive Unternehmensberatung 2016 ISBN (Print): 978-3-941144-68-2 ISBN (E-Book): 978-3-941144-69-9 Zielgruppe: Studierende aller Fachrichtungen Inhalt: Das Expertenbuch zum Einstieg liefert Antworten auf wichtige Fragen rund um den Beruf des Unternehmensberaters. Wie gestaltet sich die Work-Life-Balance, welche Arten von Unternehmensberatungen gibt es und vor allem: Wie absolviert man Bewerbungsgespräche erfolgreich? Studenten und Consultants berichten von ihren Erfahrungen, und Beratungen stellen sich als Arbeitgeber vor. Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2016 Aktuelle Ausgabe: Perspektive Patentanwalt ISBN (Print): 978-3-941144-29-3 ISBN (E-Book): 978-3-941144-34-7 Zielgruppe: Naturwissenschaftler und Ingenieure Inhalt: Was verbirgt sich hinter dem Beruf des Patentanwalts? Wer kann überhaupt Patentanwalt werden, und wie läuft die Ausbildung ab? Das Buch liefert Antworten auf diese Fragen. (Werdende) Patentanwälte berichten von ihren Erfahrungen, und Patentanwaltskanzleien zeigen auf, welche Perspektiven sie Naturwissenschaftlern und Ingenieuren bieten. Perspektive Trainee Perspektive Investment Banking & Asset Management Aktuelle Ausgabe: Perspektive Trainee 2016 ISBN (Print): 978-3-941144-71-2 ISBN (E-Book): 978-3-941144-72-9 Zielgruppe: Studierende aller Fachrichtungen Inhalt: Das Buch liefert einen Überblick über TraineeProgramme als attraktive Alternative zum Direkteinstieg: Welche Programme gibt es, was sollten sie bieten, und welche Karriereperspektiven bestehen danach? Darüber hinaus geben (ehemalige) Trainees ihre persönlichen Eindrücke wieder, und Unternehmen präsentieren ihre Programme. Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2016 Aktuelle Ausgabe: Perspektive Investment Banking & Asset Management ISBN (Print): 978-3-941144-20-0 Zielgruppe: Wirtschaftswissenschaftler Inhalt: Das Buch bietet umfassende Informationen zu Berufsbildern, Bewerbung und Karrierechancen im Investment Banking und im Asset Management. Stipendiaten und Alumni von e-fellows.net berichten von ihren Erfahrungen und geben Tipps für die erfolgreiche Bewerbung. Player aus beiden Branchen stellen ihre Praktikums- und Einstiegsprogramme vor. Perspektiven für Juristen Startschuss Abi Aktuelle Ausgabe: Perspektiven für Juristen 2016 ISBN (Print): 978-3-941144-65-1 ISBN (E-Book): 978-3-941144-66-8 Zielgruppe: Studierende, Doktoranden und Referendare der Rechtswissenschaften Inhalt: Das Buch bietet einen Überblick über Karrierewege für Juristen in Justiz, Wirtschaft und (internationalen) Institutionen. Neben Expertentipps zu Bewerbung und Einstieg ermöglichen zahlreiche Erfahrungsberichte einen Einblick in interessante Berufsbilder. Namhafte Kanzleien und Unternehmen stellen sich als Arbeitgeber vor. Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2016 Aktuelle Ausgabe: Startschuss Abi 2015/2016 ISBN (Print): 978-3-941144-74-3 ISBN (E-Book): 978-3-941144-75-0 Zielgruppe: Oberstufenschüler und Abiturienten Inhalt: Das Buch bietet Informationen zur Wahl des richtigen Studienfachs und der passenden Hochschule ebenso wie zu Studienfinanzierung, Praktika und Auslandsaufenthalten. Hochschulen, Unternehmen und Stipendiaten von e-fellows.net stellen wirtschaftswissenschaftliche und technische Studiengänge vor und informieren über Anforderungen, Bewerbungsprozedere und Studienaufbau. Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2016 241